MUT VERBINDET Schleswig-Holstein Ministerium für Soziales ......Mittel des Deutsch-Polnischen...

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MUT VERBINDET Schleswig-Holstein Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren | Postfach 70 61 | 24170 Kiel d m TAG DER DEUTSCHEN EINHEIT KIEL-273. OKTOBER 2019 Ihr Zeichen: Ihre Nachricht vom: Mein Zeichen: VIII 325 - 50191/2019 Meine Nachricht vom: Laura Lembrecht [email protected] Telefon: +49 431 988-7412 Telefax: +49-431-988-6-187412 12.07.2019 Förderung von Maßnahmen der internationalen Jugendarbeit Antragsverfahren für das Jahr 2020 Förderung aus Landesmitteln Förderung aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans des Bundes (KJP-Mittel) Förderung aus Mitteln des Deutsch-Polnischen Jugendwerks (DPJW) Förderung aus Mitteln des Deutsch-Französischen Jugendwerks (DFJW) Sehr geehrte Damen und Herren, internationale Jugendarbeit hat zum Ziel, die Mobilität der Jugendlichen anzuregen, ihre Eigeninitiative zu stärken und interkulturelles Lernen zu fördern. Sie ist damit ein komple xes Übungsfeld für gesellschaftliche Mitverantwortung und soziales Engagement, für Tole ranz und Verständnis gegenüber dem Fremden. Durch die Teilnahme an internationalen Begegnungsprogrammen wird Europa jungen Menschen in ihrem Alltag nähergebracht. Neben den persönlichkeitsbildenden Aspekten gewinnt die Erlangung internationaler Kompetenz für den einzelnen Jugendlichen an Be deutung. Die Förderung von internationalen Begegnungsmaßnahmen aus Landes- bzw. Bundesmit teln oder aus Mitteln der Jugendwerke ist an bestimmte Voraussetzungen und Fristen ge knüpft, die bei der Planung und Vorbereitung zu beachten sind. Dienstgebäude Adolf-Westphal-Str: 4, 24143 Kiel | Telefon 0431 988-0 | Telefax 0431 988-5416 | Bushaltestelle Gablenzstraße www.sozialministerium.schleswig-holstein.de | E-Mail: poststelle@sozmi.Iandsh.de | De-Mail: [email protected] E-Mail-Adressen: Kein Zugang für verschlüsselte Dokumente. Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archi viert im Internet unterwww.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswiq-holstein.de/sozialministerium , bei www.facebook.com/Sozialministerium.SH und www.twitter.com/sozmiSH

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MUT VERBINDET

Schleswig-HolsteinMinisterium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend,Familie und Senioren | Postfach 70 61 | 24170 Kiel

dmTAG DER

DEUTSCHEN EINHEITKIEL-273. OKTOBER 2019

Ihr Zeichen: Ihre Nachricht vom:

Mein Zeichen: VIII 325 - 50191/2019 Meine Nachricht vom:

Laura Lembrecht [email protected]

Telefon: +49 431 988-7412 Telefax: +49-431-988-6-187412

12.07.2019

Förderung von Maßnahmen der internationalen Jugendarbeit Antragsverfahren für das Jahr 2020

• Förderung aus Landesmitteln• Förderung aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans des Bundes (KJP-Mittel)• Förderung aus Mitteln des Deutsch-Polnischen Jugendwerks (DPJW)• Förderung aus Mitteln des Deutsch-Französischen Jugendwerks (DFJW)

Sehr geehrte Damen und Herren,

internationale Jugendarbeit hat zum Ziel, die Mobilität der Jugendlichen anzuregen, ihre Eigeninitiative zu stärken und interkulturelles Lernen zu fördern. Sie ist damit ein komple­xes Übungsfeld für gesellschaftliche Mitverantwortung und soziales Engagement, für Tole­ranz und Verständnis gegenüber dem Fremden.

Durch die Teilnahme an internationalen Begegnungsprogrammen wird Europa jungen Menschen in ihrem Alltag nähergebracht. Neben den persönlichkeitsbildenden Aspekten gewinnt die Erlangung internationaler Kompetenz für den einzelnen Jugendlichen an Be­deutung.

Die Förderung von internationalen Begegnungsmaßnahmen aus Landes- bzw. Bundesmit­teln oder aus Mitteln der Jugendwerke ist an bestimmte Voraussetzungen und Fristen ge­knüpft, die bei der Planung und Vorbereitung zu beachten sind.

Dienstgebäude Adolf-Westphal-Str: 4, 24143 Kiel | Telefon 0431 988-0 | Telefax 0431 988-5416 | Bushaltestelle Gablenzstraße www.sozialministerium.schleswig-holstein.de | E-Mail: [email protected] | De-Mail: [email protected] E-Mail-Adressen: Kein Zugang für verschlüsselte Dokumente. Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archi­viert im Internet unterwww.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unterwww.schleswiq-holstein.de/sozialministerium , bei www.facebook.com/Sozialministerium.SH und www.twitter.com/sozmiSH

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Förderung aus Landesmitteln

Nach der Richtlinie zur Förderung des Internationalen Jugendaustausches in der Fassung vom 10. Oktober 2018 bezuschusst das Land internationale bilaterale, trilaterale bzw. mul­tilaterale Jugendbegegnungen, Maßnahmen mit Fachkräften der Jugendhilfe, Sondermaß­nahmen der internationalen Jugendarbeit und Maßnahmen der außerschulischen Jugend­bildung im Ostseeraum. Die Förderung soll sich auch 2020 auf Jugendbegegnungen im Inland sowie im Ausland erstrecken.

Für Begegnungen im Ausland wird ein Zuschuss zu den Fahrtkosten gewährt. Maßnah­men im Inland erhalten einen Zuschuss zu den Aufenthalts- und Programmkosten.

In begründeten Fällen können zusätzlich die nachweisbaren Fahrtkosten für Teilnehmerin­nen und Teilnehmer aus den baltischen Staaten, Polen, Russland, Ukraine, Kasachstan, Weißrussland und der Mongolei anerkannt und bis zu einem Höchstbetrag von 128,00 € pro Person bezuschusst werden.

Die Antragsfrist für Landesmittel endet am 1. März 2020.

Sollten Sie eine Maßnahme vor dem 01.03.2020 durchführen wollen, bitte ich um Vorlage des Antrags spätestens sechs Wochen vor Beginn der Maßnahme.

Maßnahmen mit einem Zuschussbedarf unter 500,00 € werden nicht gefördert.

Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn führt zum Ausschluss der Förderung.

Weitere Informationen zu den Richtlinien und Antragsformularen finden Sie unter folgen­dem Link https://www.schleswiq-holstein.de/DE/Fachinhalte/K/kinderJuqendhilfe/Juqend- arbeitsozialarbeit lnternationaleJuqendarbeit.html .

Mittel aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP-Mittel)

Neben den Fördermöglichkeiten aus Landesmitteln stehen für Projekte der internationalen Jugendarbeit, die von bundesweit („gesamtstaatlich“) repräsentativer Bedeutung sind, Mit­tel aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes zur Verfügung. Grundlage für die Förde­rung ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen und Leistungen zur Förderung der Kinder- und Jugendhilfe durch den Kinder- und Jugendplan (KJP) des Bundes“ vom 29.09.2016.

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein (MSGJFS) bekleidet als Oberste Landesjugendbehörde das Amt einer Landeszentralstelle für Träger, die nicht bundeszentral organisiert sind.

Folgende Antragsfristen zur Vorlage der Anträge bei der Landeszentralstelle gelten für das Jahr 2020:

Maßnahmen mit Israel, Tschechien und Russland 15. September 2019

Maßnahmen mit China 15. Oktober 2019

Maßnahmen mit allen übrigen Ländern 15. Dezember 2019

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Ich bitte Sie, die nachstehenden Regelungen und Hinweise besonders zu beachten;

• Maßnahmen für Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe werden nur gefördert, wenn sie einen unmittelbaren thematischen Bezug zur Kinder- und Jugendhilfeaufweisen und die Teilnehmenden dazu einen besonderen fachlichen Bezug haben. Maßnahmen der allgemeinen politischen und landeskundlichen Bildung für Fach­kräfte der Kinder- und Jugendhilfe sind von der Förderung ausgeschlossen.

• Grundsätzlich ist es nicht ausgeschlossen, Zuschüsse für eine Begegnungsmaß­nahme sowohl beim KJP als auch im Programm Erasmus+ Jugend in Aktion zu beantragen. Die beantragten bzw. verwendeten Beträge sind jeweils gegenseitig anzuzeigen.

Die KJP-Formulare sowie die Richtlinien und weiteren Vorgaben stehen für Sie im Internet auf den jeweiligen Seiten der Organisationen zur Verfügung.

Für die deutsch-israelischen Begegnungen finden Sie diese Informationen und Unterlagen auf der Seite des Koordinierungszentrums Deutsch-Israelischer Jugendaustausch ConAct unter https://www.conact-orq.de/foerderunq/austauschproqramme/, für deutsch-tschechi­sche Begegnungen auf der Seite des Koordinierungszentrums Deutsch-Tschechischer Ju­gendaustausch Tandem unter https://www.tandem-orq.de/foerderunq/ausserschu- lisch.html und für deutsch-russische Begegnung auf der Seite der Stiftung Deutsch-Russi­scher Jugendaustausch unter https://www.stiftunq-dria.de/de/orqanisieren/forderantraq- stellen/im-ausserschulischen-rahmen.html.

Für alle übrigen Länder finden Sie diese Informationen auf der Seite des Bundesministeri­ums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter https://www.bmfsfj.de/bmfsfi/ministe- rium/ausschreibunqen-foerderung/foerderrichtlinien/foerderrichtlinien-kinder-und-iugend-plan-bund.

Deutsch-türkische Jugendaustauschprojekte können bei der Deutsch-Türkischen Jugend­brücke beantragt werden. Die Anträge können das ganze Jahr hindurch, mindestens aber drei Monate vor Beginn Ihres Projektes eingereicht werden. Weitere Informationen über die Deutsch-Türkische Jugendbrücke finden Sie unter folgendem Link: httpsV/jugend- bruecke.de/.

Mittel des Deutsch-Polnischen Jugendwerks

Für die Förderung von Vorhaben, die zum Aufgabenbereich des Deutsch-Polnischen Ju­gendwerks gehören, gelten folgende Antragsfristen:

Bis zum 15. November 2019 muss ein formloser Antrag gestellt werden, der Auskunft über die Art und Dauer der Maßnahme, den Programmort und die Unterkunftsart, die vo­raussichtliche Teilnehmerzahl und den erwarteten Zuschuss gibt. Die dort getätigten An­gaben dienen lediglich der Jahresplanung und sind noch nicht verbindlich.

Die Fristen für den konkreten* formalen Antrag in deutscher Sprache sind der 1. Feb­ruar 2020 und der 1. Mai 2020. Der konkrete Antrag muss jedoch spätestens drei Mo­nate vor Beginn des geplanten Projekts der Zentralstelle vorgelegt werden.

Grundsätzlich stellen die Träger beider Länder den Antrag gemeinsam. Bitte beachten Sie, dass der Antrag daher gemeinsam von beiden Partnern unterschrieben und in deutscher

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Sprache ausgefüllt sein muss. Zuschüsse zu den Reisekosten sollen in der Währung der Gäste, Zuschüsse zu den Programmkosten in der Währung der Gastgeber beantragt wer­den.

Für die Antragstellung stellt das Deutsch-Polnische Jugendwerk das Online-Programm OASE zur Verfügung. Dieses kann über die Internetseite des Jugendwerkes aufgerufen werden.

Die Antragsformulare und die Richtlinien des Deutsch-Polnischen Jugendwerks stehen Ihnen darüber hinaus im Internet unter https://www.dpiw.org/proiektfoerderunq/iuqendpro- iekt/schulisches-jugendprojekt/ zur Verfügung.

Mittel des Deutsch-Französischen Jugendwerks

Für die Förderung von Vorhaben, die zum Aufgabenbereich des Deutsch-Französischen Jugendwerks gehören, gelten folgende Antragsfristen:

Bis zum 15. November 2019 muss ein formloser Antrag gestellt werden, der Auskunft über die Art und Dauer der Maßnahme, den Programmort und die Unterkunftsart, die vo­raussichtliche Teilnehmerzahl und den erwarteten Zuschuss gibt.

Der konkrete, formale Antrag ist bis zum 1. Februar 2020, spätestens aber drei Mo­nate vor Beginn des Projekts einzureichen.

Für jedes Projekt kann nur ein Träger den Antrag bei der zuständigen Zentralstelle stellen. Bei Austauschprojekten am Ort des Partners stellt der Träger des Landes, aus dem die gruppe anreist, den Förderantrag. Bei allen anderen Projekten ist der Träger des Landes, in dem das Projekt stattfindet, für die Antragstellung zuständig.

Die Antragsformulare und Richtlinien des Deutsch-Französischen Jugendwerks stehen Ihnen im Internet unterwww.dfjw.org zur Verfügung.

Für alle Anträge wird vorausgesetzt, dass die Programmpunkte mit der Partnergruppe ge­meinsam geplant und durchgeführt werden. Maßnahmen mit rein touristischen Aktivitäten sowie der Besuch von Großveranstaltungen, wie z.B. internationale Wettkämpfe, Jugend­camps, Rundreisen, Tourneen von Folkloregruppen, Chören oder Orchestern und andere vergleichbare internationale Maßnahmen sind von der Förderung durch die oben genann­ten Institutionen ausgeschlossen, wenn sie nicht über ihren fachspezifischen Charakter hinaus den Zweck der jeweiligen Richtlinien erfüllen.

Träger der freien Jugendhilfe, die einer anderen Zentralstelle angeschlossen sind oderei­nem bundesweit vertretenen Dachverband angehören und dort Mittel aus dem Kinder- und Jugendplan beantragen können (Zentralstellenverfahren) erhalten keine Zuwendungen.

Die Antragsfristen sind verbindlich. Nur fristgerecht eingegangene Anträge können bei der Planung der Mittelvergabe berücksichtigt werden.

Ich wünsche Ihnen eine konstruktive Planungs- und Vorbereitungszeit.

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Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß

JLLaura Lembrecht

Allgemeine Datenschutzinformation:Der telefonische, schriftliche oder elektronische Kontakt mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Ju­gend, Familie und Senioren ist mit der Speicherung und Verarbeitung der von Ihnen ggf. mitgeteilten persön­lichen Daten verbunden. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundver­ordnung (DSGVO) der Europäischen Union. Weitere Informationen erhalten Sie hier: https://www.schleswia-holstein.de/DE/Serviceseiten/Datenschutzerklaerunq/datenschutzerklaerunq.html