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SCHWANGERSCHAFT Info für Jugendliche und junge Erwachsene. Mutter werden, Mutter sein.

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SCHWANGERSCHAFT

Info für Jugendliche und junge Erwachsene.

Mutter werden, Mutter sein.

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Inhaltsverzeichnis

Seite 5 Wo wirst du mit deinem Kind leben?

Seite 7 Wie geht es mit Schule oder Ausbildung weiter?

Seite 8 Wovon kannst du leben?

Seite 9 Alles was Recht ist!

Seite 11 Rund um die Geburt

Seite 12 Die erste Zeit mit Baby

Seite 13 Rund um die Uhr …

Seite 14 Schlaf Kindlein schlaf …

Seite 16 Alles, was uns gut tut

Seite 17 Checkliste Ausbildung / Finanzielle Hilfen

Seite 18 Finanzielle Hilfen

Seite 19 Sonstiges

Seite 20 Checkliste für die Klinik

Seite 21 Checkliste Erstausstattung für das Baby

Seite 22 Checkliste Erstausstattung für das Baby

Seite 23 Geburtsvorbereitung

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Wenn du1 dich entschieden hast, bald Mutter zu werden, gibt es nun viel zu überlegen, damit dein Leben mit Kind auf „stabilen Füßen“ steht.Um dir den Überblick ein wenig zu erleichtern, haben wir dir hier die wichtigsten Informationen zusammengestellt.Trotzdem wäre es gut, auch zu einem Beratungsgespräch zu kommen, damit wir deine ganz persönliche Situation bespre-chen können.

Wo wirst du mit deinem Kind leben?

Dies ist wahrscheinlich eine der ersten Fragen, die geklärt wer-den muss.Für viele jugendliche Mütter ist es gut, wenn sie zunächst ein-mal zu Hause wohnen bleiben, damit sie Unterstützung von den Eltern erhalten und sich langsam an ihre neue Rolle als Mutter gewöhnen können. Im Laufe der Schwangerschaft kann dann mit den Eltern geplant werden, wie der Alltag mit Baby ablaufen soll: Wer kümmert sich wann um das Kind? Überneh-men die Eltern feste Aufgaben oder springen sie nur bei Bedarf ein? Bei was dürfen oder sollen sie sich „einmischen“, und wo halten sie sich besser raus, weil du als Mutter die Hauptverant-wortliche bist. Es macht Sinn, sich das alles möglichst genau zu überlegen, damit es hinterher nicht so viel Ärger über unter-schiedliche Vorstellungen gibt.

Vielleicht kannst du aber auch gar nicht zu Hause bleiben, weil dort nicht genügend Platz ist, weil deine Eltern dagegen sind,

1 Wir haben uns für die persönliche Anrede entschieden, auch wenn wir Jugend-liche in der Beratung meist mit „Sie“ anreden.

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dass du ein Kind bekommst oder weil du selbst denkst, dass es zu viel Streit geben wird.Wenn du aber trotzdem noch viel Unterstützung für dich selbst und in deiner neuen Rolle benötigst, könnte eine Mut-ter-Kind-Einrichtung das Richtige für dich sein. Dort wirst du da-rin unterstützt, trotz Kind Schule und Ausbildung zu beenden, damit du später selbst für euren Lebensunterhalt sorgen kannst. Außerdem wirst du darauf vorbereitet, ein selbstständiges Le-ben und einen eigenen Haushalt zu führen. Informiere dich beim Jugendamt, ob eine solche Hilfe für dich in Frage kommt.

Wenn du schon ziemlich selbstständig bist, besteht vielleicht die Möglichkeit, dass du dir eine eigene Wohnung suchst. Für Miete und Lebensunterhalt kannst du dann wahrscheinlich finanzielle Hilfen beantragen (dazu unten mehr). Von der dafür zuständigen Stelle musst du dir aber vorher den Auszug genehmigen lassen.

Mit Kind und eigenem Haushalt kommt eine Menge auf dich zu. In der Anfangszeit ist es deshalb sinnvoll, sich noch etwas helfen zu lassen. Manchmal übernehmen das trotz Auszug die Eltern. Wenn nicht, kann beim Jugendamt eine sozialpädagogische Fa-milienhilfe beantragt werden. Dann wirst du an mehreren Stun-den in der Woche von einer Mitarbeiterin besucht, mit der du alle Schwierigkeiten, Sorgen und Probleme besprechen kannst.

Natürlich kannst du auch nach der Geburt mit allen Fragen wei-terhin zur Schwangerschaftsberatungsstelle gehen.

Wie geht es mit Schule oder Ausbildung weiter?

Wenn du noch Schülerin bist, besteht die Schulpflicht für dich wei-ter. Du kannst aber, gemeinsam mit deinen Eltern, bei der Schu-le einen Antrag auf Befreiung von der Schulpflicht stellen, wenn du dein Kind in der ersten Zeit selbst versorgen möchtest. Keine Schulpflicht besteht während der Mutterschutzfrist (6 Wochen vor Entbindungstermin bis in der Regel 8 Wochen nach Geburt). Du kannst die Schule aber in dieser Zeit freiwillig besuchen.Sprich am besten mit einer Lehrerin oder der Schulleitung über deine Pläne.

Als Auszubildende kannst du nach dem Mutterschutz eine Elternzeit (bis längstens zum 3. Geburtstag des Kindes) neh-men. Dein Ausbildungsplatz muss dir erhalten bleiben, das Ausbildungsverhältnis verlängert sich also um die Zeit, die du dich beurlauben lässt.Bei einer schulischen Ausbildung gilt die Elternzeitregelung nicht, du kannst aber bei deiner Schule eine Beurlaubung beantragen.

Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, gleich nach der Mut-terschutzfrist mit Ausbildung oder Schule weiterzumachen. In diesem Fall musst du dich schon im Laufe der Schwangerschaft um eine geeignete Betreuung für dein Kind kümmern.Es gibt Kindertagesstätten, die auch schon ganz kleine Babys betreuen oder du kannst dir eine Tagesmutter vermitteln las-sen. Solange du in Ausbildung bist, kann das Jugendamt auf Antrag die Kosten dafür übernehmen. Erkundige dich dort auch nach Adressen.

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Wovon kannst du leben?

Es gibt verschiedene finanzielle Hilfen, die in der Schwangerschaft und nach der Geburt beantragt werden können:

Ein Zuschuss für Umstandskleidung und Baby-Erstausstattung. Je nach Lebenssituation kann der Antrag bei der „Bundesstif-tung Mutter und Kind“ oder beim Jobcenter gestellt werden. Erkundige dich bei pro familia.

Kindergeld kann nach der Geburt bei der Familienkasse der Agen-tur für Arbeit beantragt werden. Es beträgt monatlich 192.- Euro.Im ersten Lebensjahr des Kindes besteht ein Anspruch auf mo-natlich mindestens 300.- Euro Elterngeld. Die Antragsformu-lare bekommst du bei deiner Gemeindeverwaltung / auf dem Bürgeramt.

Der Vater deines Kindes ist zu Unterhaltszahlungen verpflich-tet, auch wenn ihr vielleicht gar nicht mehr zusammen seid. Wenn er selbst schon Einkommen hat, muss er für euer Kind und in den ersten 3 Lebensjahren evtl. auch für dich Unterhalt zahlen. Dies hängt natürlich davon ab, wie viel er verdient. Hat er wenig oder gar kein Einkommen, kannst du für das Kind Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen.

Wenn du noch nicht in Ausbildung bist oder die Ausbildung un-terbrichst, kannst du evtl. eine staatliche Grundsicherung, das Arbeitslosengeld II, beim Jobcenter beantragen. Das geht auch, wenn du noch zuhause wohnst und ist unabhängig vom Einkom-men und Vermögen deiner Eltern. Vom Jobcenter müsstest du dir auch einen Auszug in eine eigene Wohnung genehmigen lassen.Während der Ausbildung verdienst du normalerweise etwas

oder deine Eltern sind für deinen Lebensunterhalt zuständig. Reicht dies nicht aus, kannst du dann evtl. noch andere Zu-schüsse beantragen, z.B. Berufsausbildungsbeihilfe, Wohngeld, Schüler-Bafög für dich und für dein Kind Sozialgeld (ALG II) oder Kinderzuschlag. Erkundige dich bei pro familia, was für euch in Frage kommt.

Alles was Recht ist!

Als minderjährige Mutter hast du das Sorgerecht für dein Kind nicht alleine. Mit der Geburt beginnt automatisch eine soge-nannte Amtsvormundschaft des Jugendamtes. Sobald du voll-jährig wirst, endet diese wieder und du hast die alleinige „el-terliche Sorge“. Was bedeutet Amtsvormundschaft? Das Jugendamt kümmert sich mit um die Angelegenheiten, die das Kind betreffen. Nor-malerweise sieht das so aus, dass ein Gespräch mit dir geführt wird, um zu klären, ob für dein Leben mit Kind alles geregelt ist oder ob du noch Hilfe benötigst. Während du im Alltag für die Betreuung und Pflege deines Kindes zuständig bist, kümmert sich das Jugendamt um die Formalitäten, z.B. dass die Vater-schaft anerkannt oder festgestellt wird und ob man vielleicht Unterhalt für das Kind fordern kann.Du kannst nach der Geburt einfach abwarten, bis sich das Ju-gendamt bei dir meldet; oder du nimmst selbst Kontakt auf und vereinbarst ein Gespräch, das auch schon während der Schwangerschaft stattfinden kann, dann bist du von Anfang an gut informiert und weißt bereits, wer für dich zuständig ist.Der Vater des Kindes kann sich auch selbst an das Standesamt oder Jugendamt wenden und die „Vaterschaft anerkennen“. Dies ist notwendig, damit das Kind offiziell einen Vater hat.

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Ist der Vater selbst noch minderjährig, müssen seine Eltern zu-stimmen. Damit die Vaterschaftsanerkennung wirksam wird, müssen außerdem noch du und deine Eltern mit einer Unter-schrift zustimmen. Im Gesetz ist festgelegt, dass jedes Kind ein Recht auf Kontakt zu beiden Elternteilen hat. Selbst wenn du mit dem Vater deines Kindes nicht mehr zusammen bist, hat er ein Umgangsrecht. Am besten ihr einigt euch, wann, wie oft und wo er das Kind sehen kann. Bei Problemen kannst du Unterstützung vom Jugendamt oder von einer Beratungsstelle bekommen.

Lass dich von der Menge der Informationen nicht entmutigen. Du musst ja nicht alles auf einmal regeln und wir begleiten dich gerne bei allen Fragen und Problemen.

Du kannst jederzeit wieder zur Beratung kommen, nicht nur in der Schwangerschaft, sondern auch wenn das Baby schon da ist.

Rund um die Geburt

Am Anfang der Schwangerschaft wurde dir ein Mutterpass ausge-stellt, in den die Frauenärztin alle wichtigen Untersuchungsergeb-nisse einträgt. Diesen solltest du immer bei dir tragen.Bei den Vorsorgeterminen werden dein Blut und Urin untersucht, Ultraschall und später auch CTG (zur Messung der kindlichen Herztöne) durchgeführt. Manche Untersuchungen werden re-gelmäßig gemacht, andere nur gelegentlich. Du kannst deine Ärztin immer nach Erklärungen fragen, wenn du Informatio-nen im Mutterpass oder bei Untersuchungen nicht verstehst – schließlich ist das alles neu für dich!Alle medizinisch notwendigen Untersuchungen werden von der Krankenkasse bezahlt. Zusätzlich gibt es so genannte frei-willige IGEL-Leistungen, die man selbst zahlen muss. Die Ärztin muss dich darüber informieren, damit du einschätzen kannst, welche dieser zusätzlichen Untersuchungen für dich sinnvoll sein könnten oder ob du sie vielleicht gar nicht brauchst. Wenn du dir unsicher bist, frage ruhig auch bei der Schwangerschafts-beratungsstelle nach.

Mit der Ärztin kannst du auch darüber sprechen, wo dein Kind zur Welt kommen soll. Die Geburtskliniken bieten außerdem regel-mäßig Infoabende an, bei denen du alles Wichtige erfährst und meist auch die Geburtsräume anschauen kannst.

Während der Schwangerschaft und nach der Geburt kannst du dich von einer Hebamme betreuen lassen. Sie kann bei vie-len Fragen und Problemen in der Schwangerschaft helfen und bietet Geburtsvorbereitungskurse an, in denen du z.B. erfährst wie eine Geburt abläuft, was dabei alles zu beachten ist, wie man mit Schmerzen umgehen kann, usw.. In den Kursen und bei

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Hausbesuchen nach der Geburt gibt sie auch Tipps zum Umgang mit dem Baby, zum Stillen / Füttern, Wickeln, Baden usw..Die Hebammenhilfe wird von der Krankenkasse bezahlt. Du kannst dir eine Hebamme an deinem Wohnort suchen oder ei-nen Geburtsvorbereitungskurs an der Geburtsklinik besuchen. Am besten kümmerst du dich schon früh in der Schwangerschaft um eine Hebamme für die Nachsorge nach der Geburt. Extra für jüngere Mütter bietet profamilia Heidelberg Geburtsvorberei-tungskurse an, in denen du nur junge Schwangere unter 23 Jah-ren triffst. Einen Anmeldebogen für diesen Kurs findest du am Schluss dieses Heftes.

Für die Planung des Klinikaufenthaltes und der Babyausstattung kannst du die Checklisten hinten im Heft nutzen.

Die erste Zeit mit Baby

Die ersten Wochen nach der Geburt nennt man Wochenbett. Während dieser Zeit wirst du viel Neues erleben und es ist gut, jemanden zu haben, der sich ein wenig um dich und das Baby kümmert. So kannst du dich besser von der Geburt erholen und auf das Baby einstellen. Wenn du keine familiäre Hilfe hast, kannst du auch eine Haushaltshilfe bei der Krankenkasse bean-tragen. Dazu brauchst du eine Verordnung von einem Arzt oder einer Hebamme. Frage am besten in der Schwangerschaftsbera-tungsstelle nach, wer solche Haushaltshilfen vermittelt.

In den ersten Tagen und Wochen können Gefühle sehr intensiv sein. Das liegt nicht nur am neuen und manchmal anstrengen-den Alltag mit Baby, sondern auch daran, dass sich dein Körper wieder umstellt und sich der Hormonhaushalt verändert. Das

sorgt manchmal für ziemliche Stimmungsschwankungen, die aber meist nach einigen Tagen oder wenigen Wochen wieder vorbei gehen. Wenn du dich längere Zeit nicht gut fühlen soll-test, traurig oder vielleicht auch ängstlich bist, sprich ruhig die Hebamme, Ärztin oder eine Schwangerenberaterin darauf an, um zu überlegen, was dir hilft und dich entlastet.

Rund um die Uhr …

Auch das Baby muss sich auf seine neue Welt einstellen. Wichtig ist, dass du für das Baby verlässlich und verfügbar bist. Das kann ziemlich anstrengend sein, vor allem wenn das Baby weint und du schon alles getan hast, um es zu beruhigen. Vielleicht bist du gestresst, weil dein Baby immer wieder schreit, statt nach dem Trinken einfach einzuschlafen. Wenn du dir Gedanken machst, ob etwas nicht in Ordnung ist, sprich dies ruhig beim Kinderarzt an.

In den ersten Monaten brauchst du keine Angst zu haben, dein Baby durch zu viel Zuwendung zu verwöhnen. Es ist wichtig, dass immer jemand für es da ist, damit es Vertrauen aufbauen kann. Wenn das Baby weint, braucht es deine Hilfe, weil es erst lang-sam lernen muss, sich selbst zu beruhigen. Dabei kannst du es gut unterstützen. Beobachte, was ihm gut tut. Beruhigt es sich z.B. dadurch, dass es an etwas saugt, dann kannst du ihm helfen, seine Händchen an den Mund zu führen ...Das Baby macht im ersten Jahr viele Entwicklungsschritte. Immer wieder werden sich Dinge verändern, die bereits gut zwischen euch funktioniert haben. Dann ist das kein Rückschritt, sondern eine neue Aufgabe und es dauert eine Weile, bis ihr wieder „ein-gespielt“ seid.

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Schlaf Kindlein schlaf ...

Erst nach einigen Monaten lernt dein Kind einen Tag-Nacht-Rhythmus und verlängert seine Schlafphasen. Es muss seine innere Uhr neu einstellen. Das braucht Zeit und läuft bei jedem Baby ein bisschen anders. „Wunderbabys“, die sofort durch-schlafen, gibt es sehr selten. Es ist eher normal, dass „Schlafen lernen“ ein Thema während des ersten Lebensjahres bleibt und von den Eltern viel Geduld erfordert. Aber auch hier kannst du dein Baby unterstützen, damit es ihm nach einigen Monaten gelingt, selbst in den Schlaf zu finden, wenn es ausreichend müde ist und alle anderen Bedürfnisse erfüllt sind. Beobach-te, was deinem Baby beim Einschlafen gut tut! Woran siehst du, dass es müde wird? Wie beruhigt es sich am besten? Passt euer „Einschlafritual“ für euch beide oder möchtest du etwas verändern? Beim Schlafen kannst du das „gestufte Trösten“ ausprobieren. Es kann dem Baby helfen, kleine Einschlafprobleme selbst zu bewältigen, ohne es sofort hochnehmen zu müssen. Wenn das Baby weint, gehst du nacheinander in folgenden Schritten vor:

aufmerksam anschauen und Blickkontakt herstellen (etwa 25 cm Abstand vom Gesicht)

mit Geduld und Ruhe ansprechen

anfassen eine Hand auf die Brust legen

Hände und Füße des Babys zusammen legen

es hochnehmen und wiegen

die Brust oder Flasche oder den Schnuller anbieten

In den ersten Wochen kann es besser sein mit der Stufe 3 zu beginnen und erst wenn du merkst, dass dein Baby sich schon ein wenig alleine beruhigen kann, beginnst du mit Stufe 1. Du kannst zunächst nach deinem Gefühl entscheiden, wie lange du bei einer Stufe bleibst, solltest aber spätestens nach zwei Minuten zur nächsten Stufe wechseln, wenn sich das Baby in der Zwischenzeit nicht beruhigt hat. Je besser du dein Baby kennst und beobachtest, um so einfacher wird es für dich, ab-zuschätzen was es braucht. Das Weinen deines Babys darfst du nicht persönlich nehmen. Es schreit nicht, weil es dich ärgern will, auch wenn es dir vielleicht manchmal so vorkommt. Wenn du merkst, dass du innerlich „hochkochst“, dann ist es wichtig, deinen Ärger nicht am Baby auszulassen. Manche Eltern haben das Gefühl, ihr Baby schütteln zu müssen, damit es aufhört zu schreien. Das ist lebensbedrohlich für einen kleinen Körper. Bevor du nicht mehr kannst, lege das Baby sicher ab oder gib es jemand anderem und gehe kurz aus dem Raum, um wieder ruhiger zu werden. Vielleicht fällt dir et-was ein, wie du dich gut abreagieren kannst (z.B. auf ein Kissen schlagen). Kommen solche Momente öfter vor und du willst das ändern, frage z.B. bei der Schwangerenberatungsstelle nach Bera-tung für Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern. Bei solchen Be-ratungen geht es immer darum, Entlastung für dich und das Kind zu schaffen und mit dir gemeinsam zu überlegen, was ihr dazu braucht. Wenn du um Hilfe fragst, zeigst du Verantwortung für dein Baby!

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AUSBILDUNG

FINANZIELLE HILFENAchtung: Nicht alle Hilfen kommen für jede Situation in Frage!

Alles, was uns gut tut

Es gibt viele Gruppenangebote für Eltern mit Babys. Manchmal fällt es schwer, das erste Mal irgendwo hinzugehen oder der Alltag mit Kind lässt kaum Zeit Termine wahrzunehmen. Aber es kann sich trotzdem lohnen, eine Gruppe oder einen Kurs zu besuchen, um „neue Gesichter“ kennen zu lernen, sich über die Erfahrungen als Eltern auszutauschen und einfach mal raus zu kommen.

Bei pro familia kannst du nach aktuellen Gruppen- und Kurs-angeboten fragen.

Was?Mitteilung der Schwanger-schaft und evtl. Klärung der Mutterschutzbestim-mungen

Elternzeit schriftlich anmelden

Beurlaubung beantragen

Ausbildungsverkürzung / -verlängerung und / oder Teilzeitausbildung

Änderung der Steuerkarte

Was?Zuschuss für Erstausstattung

Mutterschaftsgeld

Ausbildungsbeihilfen (BAB oder BaföG) oder Elternunterhalt

Wo?Arbeitgeber; Schule;Mutterschutzstelle Regierungspräsidium

Arbeitgeber

Schule

Ausbildungsbetrieb; zuständige Kammer; Schule

Finanzamt

Wo?„Bundesstiftung Mutter und Kind“ über eine aner-kannte Schwangerschafts-beratungsstelle;bei Anspruch auf ALG II: Jobcenter

gesetzliche Krankenkasse oder Bundesversicherungs-amt (falls nicht selbst in gesetzlicher Krankenkasse versichert)

Arbeitsagentur oder Amt für Ausbildungsförderung

Wann?ab Kenntnis der Schwan-gerschaft, keine Frist

7 Wochen vor Beginn

bei schulischer Ausbildung

Ab Geburt

Wann?ab 15. Schwangerschafts-woche bis Geburt

frühestens 7 Wochen vor Geburt (mit aktueller Be-scheinigung vom Arzt)

Beginn oder Fortsetzung Ausbildung / Studium

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FINANZIELLE HILFENAchtung: Nicht alle Hilfen kommen für jede Situation in Frage!

Was?Evtl. Mehrbedarfszuschlagfür Schwangere und allein Erziehende in Ausbildung / Studium

Elterngeld

Kindergeld

Arbeitslosengeld II (Hartz IV)

Kinderzuschlag

Wohngeld

Beihilfen für Umzug und zur Fortsetzung der Ausbil-dung / des Studiums

Beihilfen in besonderen Notsituationen

Unterhalt / Unterhaltsvorschuss

Kinderbetreuungskosten

Wo?Jobcenter

Elterngeldstelle der Landesbank Karlsruhe oder über Gemeindeverwaltung

Familienkasse der Agentur für Arbeit, bzw. Arbeitgeber bei Beschäftig-ten im öffentlichen Dienst

Jobcenter

Familienkasse

Bürgerämter und Wohn-geldstellen der Gemeinden;Auszubildende mit BAB oder Schüler-BaföG: Jobcenter

„Bundesstiftung Mutter und Kind“ über Schwanger-schaftsberatungsstelle

Landesstiftung „Familie in Not“; Schwangerschaftsbe-ratungsstelle

Vater des Kindes;Jugendamt

Jugendamt

Wann?ab 13. Schwangerschafts-woche

nach Geburt,wird längstens 3 Monate rückwirkend gezahlt

nach Geburt,wird längstens 6 Monate rückwirkend gezahlt

bei Bedarf

ab Geburt

bei Bedarf

bei Bedarf; unter bestimm-ten Voraussetzungen

bei Bedarf im besonderen Einzelfall

nach Geburt

SONSTIGES

Was?Standesamtliche Anmel-dung des Kindes

Krankenversicherung Kind anmelden

Vaterschaftsanerkennung Sorgeerklärung;Bescheinigung über alleiniges Sorgerecht

Hebammenhilfe und Geburtsvorbereitung

Haushaltshilfe bei Erkrankung, wenn eine andere im Haushalt leben-de Person den Haushalt nicht weiterführen kann

Gruppen- / Kursangebote

Wo?Standesamt des Geburts-ortes, erfolgt i.d.R. über die Entbindungsklinik

Krankenkasse eines Elternteiles(Geburtsurkunde vorlegen)

Standesamt

Jugendamt

Hebammenpraxen;Entbindungskliniken;pro familia

gesetzliche Krankenkasse(mit Verordnung von Arzt oder Hebamme)

bei profamilia Heidelbergbitte Termine erfragenAnmeldebogen siehe Anhang

Wann?bis 1 Woche nach Geburt

ab Geburt

vor oder nach Geburt

während der Schwanger-schaft und über die Geburt hinaus

bei Bedarf (bis jüngstes Kind 12 Jahre alt)

vor und nach Geburt

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CHECKLISTE FÜR DIE KLINIK

Dokumente und andere wichtige Dinge:- Mutterpass- Versicherungskarte der Krankenkasse - Personalausweis- Geburtsurkunde und ggf. Heiratsurkunde

- Wenn die Vaterschaft schon anerkannt wurde:- Vaterschaftsanerkennungsurkunde- Geburtsurkunde des Kindsvaters

Für dich:- bequeme Nachthemden, weite T-Shirts oder Männerhemden- Bademantel und Hausschuhe - Baumwollslips- dicke Socken (auch im Sommer)- evtl. einen Still-BH plus Stilleinlagen, ein einfaches, dehnbares Bustier reicht aber auch - Körperpflegeartikel, Waschlappen, Handtücher- Lieblingsmusik oder Lieblingsbuch- zum Erfrischen Traubenzucker und/oder Lutschbonbons

Für das Baby:- Die meisten Kliniken stellen Bodys und Strampelanzüge für den Klinikaufenthalt zur Verfügung.

Für den Heimweg brauchst du:- Body oder Hemd und Höschen- Strampelanzug- Jacke oder Overall- Mütze- Wolldecke- Babyschale für die Rückfahrt im Auto

Was deine Begleitung braucht:- bequeme Anziehsachen- evtl. T-Shirts zum Wechseln- warme Socken- Stärkung wie Schokolade, Traubenzucker oder Müsliriegel- Fotoapparat für das erste Foto

CHECKLISTE ERSTAUSSTATTUNG FÜR DAS BABY

Kleidung- 5-6 Bodys (Größe 56/62)- 5-6 Langarmshirts oder leichte Pullis, Hemdchen und Jäckchen- 4 Strampler (in 56 oder 62)- 3 Paar Söckchen, 1-2 Paar warme Socken, Wollschuhe- 4 Schlafanzüge (in 56 oder 62)- 1 dünne bzw. 1 dicke Mütze (Gr. 34 und kleiner)- Kleidung je nach Jahreszeit - 1-2 Wolljäckchen, Handschuhe, - Jacke / Schneeanzug - Spucklätzchen oder Tücher

Schlafen- Platz, an dem das Kind schlafen kann (Kinderbett, Stubenwagen...)- Betttücher und evtl. Matratzenschoner- Schlafsack- Babyphone (bei Bedarf)- Wärmflasche / Kirschkernkissen- Spieluhr- Schnuller (bei Bedarf)- Babydecke

Ernährung, wenn du stillst: - Stillkissen, Stilleinlagen, Milchpumpe (bei Bedarf kann man diese in der Apotheke ausleihen)

- bei Flaschennahrung:- 6 Milchfläschchen aus Glas oder Kunststoff mit Saugern, Größe 1- Baby-Anfangsnahrung- Flaschenbürste- Wasserkocher- Sterilisator (man kann auch einen Topf mit kochendem Wasser nehmen- Thermosflasche - Babykostwärmer (bei Bedarf)

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CHECKLISTE ERSTAUSSTATTUNG FÜR DAS BABY

Pflege- sichere Wickelmöglichkeit (Kommode, Boden etc.)- Wickelauflage abwaschbar - Windeleimer mit Deckel- Windeln- Mullwindeln oder Moltontücher (als Spucktücher und Unterlage)- Pflegemittel (Feuchttücher, Babyöl)- Babybadewanne oder Badeeimer (kann auch im Waschbecken gebadet werden)- Badethermometer- Waschlappen und Waschschüssel- evtl. Bürste/Kamm- Fieberthermometer- Baby-Nagelschere- Wärmelampe- 2 Badetücher mit Kapuze

Unterwegs- Kinderwagen mit durchgehender Liegefläche, Regenschutz, - Sonnenschirm und Wagennetz- Tragetuch/ -sack- Wickeltasche- im Auto: Babyschale mit ECE-Prüfnorm (mind. ECE R 44/03; bis 13 kg, 0 bis etwa 15 Monate)

Kurs rund um Schwangerschaft und Geburtsvorbereitung

In diesem Kurs erfahrt ihr viel Wissenswertes rund um Schwangerschaft, Geburt und die erste Zeit mit Baby. Ihr habt die Möglichkeit, euch mit Gleichaltrigen auszutauschen und neue Kontakte zu knüpfen.Der Kurs wird von einer Hebamme und einer Schwangerschaftsberaterin durchgeführt. Angesprochen werden alle Themen rund um Schwangerschaft und Geburt, aber auch Fragen zu Anträgen, finanzielle und andere Hilfen und Unterstützungsmöglichkeiten.

Ort der Veranstaltung: pro familia, Hauptstr. 79, 69117 Heidelberg

Ich möchte gerne zum nächsten Kurs rund um Schwangerschaft und Geburtsvorberei-tung eingeladen werden

Mein Entbindungstermin ist der

Mein KontaktNameE-MailTelefonAdresse

Senden an:

pro familiaHauptstr. 7969117 Heidelberg.

oder telefonisch unter 0 62 21 - 18 44 40oder per WhatsApp unter 0 157 - 588 122 74oder per E-Mail: [email protected]

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Die pro familia Beratungsstelle findest du in der Hauptstr. 79 (Fußgängerzone) in 69117 Heidelberg.

Telefonisch sind wir erreichbar unter06221-184440 zu folgenden Zeiten:

Montag 9 bis 13 Uhr,Dienstag bis Freitag 11 bis 13 Uhr,Dienstag und Donnerstag 17 bis 18 Uhr.Zu diesen Zeiten kannst du auch persönlich vorbei kommen, um einen Termin auszumachen.

Schließlich besteht noch die Möglichkeit, per email Kontakt mit uns aufzunehmen ü[email protected]

Hebammensprechstunde2 x im Monat und nach Vereinbarungbei pro familia auf dem EmmertsgrundJellinekplatz 11, 69117 Heidelbergbitte Termine unter 06221-184440 erfragen.

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