MY INC - i-bux.eu · AUVESTA Edelmetalle AG, Industriestr. 4, D-83607 Holzkirchen, Vorstand: Dr....

8
Geschäftspartner-Nr. Name des Geschäftspartners Referenz-Nr. Kunden-Nr. Bestellung zum Kauf von Edelmetallen Herr Frau Firma Nachweis durch: Reisepass Personalausweis 20 Nummer des Dokuments gültig bis Ausstellende Behörde Geburtsort Nationalität . . Legitimation Name Vorname Titel Straße Hausnummer Postleitzahl Wohnort Land Geburtsdatum Vorwahl und Telefonnummer E-Mail Besteller . . Ratenkauf Tarif F Depot Nr.: -R Erwerb von physischem Edelmetall (min. 999/1000 bei Barren) (Bitte bei Zahlungen angeben) Tarif F050 + 1 5 0 0 ,- = Rate (min. € 100) Depoteröffnungszahlung* Anzahlung Tarif GFK F050 + 7 5 0 ,- = Rate (min. € 50) Depoteröffnungszahlung* Anzahlung *Die Depoteröffnungszahlung wird im Tarif F050 nach der Einzahlung anteilig mit 5% von jeder Kaufpreiszahlung in Edelmetall umgewandelt. Tarif F051 + 1 5 0 0 ,- = Rate (min. € 100) Depoteröffnungszahlung** Anzahlung Tarif GFK F051 + 7 5 0 ,- = Rate (min. € 50) Depoteröffnungszahlung** Anzahlung **Die Depoteröffnungszahlung wird im Tarif F051 nach der Einzahlung anteilig mit 10% von jeder Kaufpreiszahlung in Edelmetall umgewandelt. Beginn: 20 Zahlungsweise: monatl. 1 / 4 jährl. 1 / 2 jährl. jährlich Einzelkauf Tarif A02 Depot Nr.: -E Erwerb von physischem Edelmetall (min. 999/1000 bei Barren) (Bitte bei Zahlungen angeben) + = Einmalzahlung (min. € 2.500) Zuzüglich 4% Agio Gesamtsumme = Einmalzahlung + Agio Lieferung/Lagerung: (Standard = Lagerung im Hochsicherheitslager) Ich wünsche die Lieferung: an die oben ange- gebene Adresse an die folgende Lieferanschrift: Lieferanschrift . . Ratenauf Standard: 100 % Gold (Gold USt. frei / Weißmetalle zuzügl. USt.) = 100 % andere Aufteilung: % Gold + % Silber = 100 % % Kontonummer Bankleitzahl Name der Bank Ort IBAN BIC/SWIFT Name des Kontoinhabers (falls nicht identisch mit dem Besteller) Vorname des Kontoinhabers Bankverbindung Verteiler: [ Blatt 1: Edelmetallhändler ] [ Blatt 2: MyInc ] [ Blatt 3: Besteller ] 2011-03-15 MY INC Independent National Consultant Einzelkauf Industriestraße 4, D - 83607 Holzkirchen, Tel. +49 - (0) 80 24 - 47 41-144, Fax. +49 - (0) 80 24 - 47 41-146 Internet: www.auvesta.com, E-Mail: [email protected] Ein Produkt konzipiert für MyInc

Transcript of MY INC - i-bux.eu · AUVESTA Edelmetalle AG, Industriestr. 4, D-83607 Holzkirchen, Vorstand: Dr....

  • Geschäftspartner-Nr. Name des Geschäftspartners Referenz-Nr. Kunden-Nr.

    Bestellung zum Kauf von Edelmetallen Herr Frau Firma

    Nachweis durch: Reisepass Personalausweis 2 0Nummer des Dokuments gültig bis

    Ausstellende Behörde

    Geburtsort Nationalität

    . .

    Le

    git

    ima

    tio

    n

    Name Vorname

    Titel Straße Hausnummer

    Postleitzahl Wohnort

    Land Geburtsdatum Vorwahl und Telefonnummer

    E-Mail

    Be

    ste

    ller

    . .

    Ratenkauf Tarif F Depot Nr.: -RErwerb von physischem Edelmetall (min. 999/1000 bei Barren) (Bitte bei Zahlungen angeben)

    Tarif F050 € + € 1 5 0 0 ,- = €Rate (min. € 100) Depoteröffnungszahlung* Anzahlung

    Tarif GFK F050 € + € 7 5 0 ,- = €Rate (min. € 50) Depoteröffnungszahlung* Anzahlung

    *Die Depoteröffnungszahlung wird im Tarif F050 nach der Einzahlung anteilig mit 5% von jeder Kaufpreiszahlung in Edelmetall umgewandelt.

    Tarif F051 € + € 1 5 0 0 ,- = €Rate (min. € 100) Depoteröffnungszahlung** Anzahlung

    Tarif GFK F051 € + € 7 5 0 ,- = €Rate (min. € 50) Depoteröffnungszahlung** Anzahlung

    **Die Depoteröffnungszahlung wird im Tarif F051 nach der Einzahlung anteilig mit 10% von jeder Kaufpreiszahlung in Edelmetall umgewandelt.

    Beginn: 2 0 Zahlungsweise: monatl. 1/4 jährl. 1/2 jährl. jährlich

    Einzelkauf Tarif A02 Depot Nr.: -EErwerb von physischem Edelmetall (min. 999/1000 bei Barren) (Bitte bei Zahlungen angeben)

    € + € = €Einmalzahlung (min. € 2.500) Zuzüglich 4% Agio Gesamtsumme = Einmalzahlung + Agio

    Lieferung/Lagerung: (Standard = Lagerung im Hochsicherheitslager)

    Ich wünsche die Lieferung:an die oben ange-gebene Adresse

    an die folgende Lieferanschrift:

    Lieferanschrift

    . .

    Ra

    ten

    au

    f

    Standard: 100 % Gold (Gold USt. frei / Weißmetalle zuzügl. USt.) = 100 %andere Aufteilung: % Gold + % Silber = 100 %

    %

    Kontonummer Bankleitzahl

    Name der Bank Ort

    IBAN BIC/SWIFT

    Name des Kontoinhabers (falls nicht identisch mit dem Besteller) Vorname des Kontoinhabers

    Ba

    nk

    verb

    ind

    un

    g

    Verteiler: [ Blatt 1: Edelmetallhändler ] [ Blatt 2: MyInc ] [ Blatt 3: Besteller ] 2011-03-15

    MY INCIndependent National Consultant

    Ein

    zelk

    au

    f

    Industr iestraße 4, D - 83607 Holzkirchen, Tel. +49 - (0) 80 24 - 47 41-144, Fax. +49 - (0) 80 24 - 47 41-146 Internet: www.auvesta.com, E-Mail: [email protected]

    Ein Produkt konzipiert für MyInc

  • Annahme des Angebots auf Abschluss eines Mittelverwendungskontrollvertrages:Hiermit nehmen wir, die Müller Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in München, das oben stehende Angebot auf Abschluss eines Mittelverwendungskontrollvertrages nach Maßgabe des diesem Formular zum Ankauf von Edelmetall beigefügten Mittelver-wendungskontrollvertrages an.

    2 0Ort Datum Müller Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

    . .Kont

    rolle

    ur

    Erklärungen des Geschäftspartners:Ich bestätige, dem Besteller eine Durchschrift dieses Formulares nebst den umseitig abgedruckten Geschäftsbedingungen überge-ben zu haben und diese mit dem Besteller vor Unterzeichnung ausführlich besprochen zu haben. Zudem bestätige ich, das Original-Ausweisdokument eingesehen und die Daten auf dem Bestellformular eingetragen zu haben. Ich habe mich durch Vergleich des Lichtbildes und der Unterschrift von der Übereinstimmung mit der zu identifizierenden Person überzeugt.

    2 0 XOrt Datum Unterschrift des Geschäftspartners

    Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Telefax, E Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht, bevor Ihnen auch eine Vertragsurkunde, Ihr schriftlicher Antrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt worden ist und auch nicht vor Vertragsschluss. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:AUVESTA Edelmetalle AG, Industriestraße 4, D - 83607 HolzkirchenTelefon: +49 - (0) 80 24 - 47 41-144, Telefax: +49 - (0) 80 24 - 47 41-146, E-Mail: [email protected]

    Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezo-gene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur im verschlechterten Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

    Besondere HinweiseIhr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

    Ende der WiderrufsbelehrungKenntnis genommen:

    Widerrufsbelehrung

    . .

    Ges

    chäf

    tspa

    rtne

    r

    AUVESTA Edelmetalle AG, Industriestr. 4, D-83607 Holzkirchen, Vorstand: Dr. Franz Hölzl, Vorsitzende des Aufsichtsrates: Gudrun Leissering, Registergericht München, HRB 1777 68

    Name Vorname

    Anschrift

    2 0 XOrt Datum Unterschrift des Bestellers

    Erklärungen des Bestellers:1. Ich bestätige ausdrücklich, dass die umseitigen allgemeinen Geschäftsbedingungen von mir durchgelesen und geprüft wurden. Ich habe diese allgemeinen Geschäftsbedingungen verstanden und mache sie zur Geschäftsgrundlage des/der vorstehenden Rechtsgeschäfte.2. Ich biete weiterhin der Müller Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in München (Deutschland) den anliegenden und mir bekannten Mit-telverwendungskontrollvertrag zum Abschluss an. Ich halte mich an dieses Angebot für die Dauer von zwei Wochen gebunden und verzichte auf den Zugang der Annahmeerklärung durch den Mittelverwendungskontrolleur. Wesentlicher Inhalt des Mittelverwendungskontrollvertrages ist es danach, dass sichergestellt wird, dass mit den von mir eingezahlten Geldbeträgen die von mir bestellten Edelmetalle erworben und für mich verwaltet und gelagert werden. Zu diesem Zwecke wird der Mittelverwendungskontrolleur den jeweiligen Ankauf der Edelmetalle mindestens vierteljährlich zum Ende des Quartals überwachen und sicherstellen, dass das von mir erworbene Edelmetall, soweit ich das wünsche, für mich gelagert wird. Die weiteren Einzelheiten ergeben sich aus dem anliegenden Mittelverwendungskontrollvertrag, der mir voll inhaltlich bekannt ist.3. Ich habe zur Kenntnis genommen und verstanden, dass weder die Auvesta Edelmetalle AG noch die mit dem Verkauf betrauten Vermittlungsunternehmen eine Beratung anbieten. Die Leistung dieser Unternehmen beschränkt sich auf die Vermittlung eines Warengeschäfts.

    4. Ich handle in eigenem Namen im Namen der nachfolgend genannten Person:Bes

    telle

    r

    . .

    Überweisungen erfolgen auf das markierte Konto (AUVESTA Edelmetalle AG, Steuernr. 139/120/00154, Handelsregisternr. HRB177768):

    DE: AUVESTA Edelmetalle AG, Commerzbank, KTO 040 227 6200, BLZ 700 800 00, IBAN DE66700800000402276200, BIC DRESDEFF700

    AT: AUVESTA Edelmetalle AG, Bank Austria, KTO 51574041202, BLZ 12000, IBAN AT021200051574041202, BIC BKAUATWW

    CH: AUVESTA Edelmetalle AG, Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank, KTO 168655202, IBAN: CH8508821016890655202, BIC HYPVCH21

    Kon

    to

    Einzugsermächtigung

    Ich ermächtige Sie hiermit - bis auf Widerruf - die vereinbarten Ratenzahlungen zu Lasten des oben genannten Referenzkontos einzuziehen:

    2 0 XOrt Datum Unterschrift des Kontoinhabers

    La

    stsc

    hri

    ft

    . .

    2 0 XOrt Datum Unterschrift des Bestellers

    Wid

    erru

    fsbe

    lehr

    ung

    . .

  • Versicherungsverträge als Verwahrorte vorgeben. Dies können Hochsicherheitslager so-wohl im Inland als auch im Ausland, wie z. B. in Deutschland oder in der Schweiz sein. Der aktuelle Lagerort wird auf der Homepage der AUVESTA jeweils veröffentlicht. Die Giralver-wahrung ist ausdrücklich zulässig, jedoch nur dann, wenn das Besitzmittlungsverhältnis für den Kunden geschützt und eine ausreichende Rückdeckung mit physischen Edelmetallen vorhanden ist.Hinsichtlich der Auswahl und der Überwachung ihrer Partner haftet AUVESTA mit der Sorg-falt eines ordentlichen Kaufmanns, wobei eine Haftung für Zufall oder höhere Gewalt aus

    2. LieferungDer Besteller hat jederzeit das Recht, die Auslieferung des von ihm bestellten und er-worbenen Edelmetalls an sich zu verlangen, soweit der Markt eine Lieferung in entspre-chender Stückelung zulässt. Die Mindestauslieferung ist im gewählten Tarif geregelt. In welcher Form (z. B. Barren) und Stückelung die Edelmetalle zur Auslieferung kommen, bleibt AUVESTA überlassen. Diese erfolgt auf das Risiko und die Kosten des Bestellers, wie z. B. Frachtkosten, Versicherung und etwaige Einfuhrumsatzsteuer, Zölle und allgemeine gesetzliche Abgaben des jeweiligen Ziellandes. Die aktuellen Kosten sind auf der Home-page der AUVESTA hinterlegt. Soweit der Besteller das erworbene Edelmetall ausliefern lässt, wird dieses mit Werttransport versandt. Mögliche Herausgabeansprüche seitens der AUVESTA gegenüber dem Verwahrer . Der Antragsteller nimmt diese Abtretung mit Unter-zeichnung der Vertragsbedingungen an.

    IV. Verwaltung des Edelmetalls1. Bestandsaufzeichnung Die Bestandsaufzeichnung wird vom Mittelverwendungskontrolleur in Verbindung mit AUVESTA vierteljährlich zum Quartalsende durchgeführt und protokolliert.

    2.

    3.

    V. Sonstiges

    1.

    2.dynamik“ vereinbart wurde, erhöht sich jährlich erstmalig nach 12 Monaten, die Rate um den vereinbarten Dynamiksatz. Dies gilt nur für Erwerber die am Lastschriftverfahren teilnehmen.

    3.r Vermittler arbeitet im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Es wird darauf hinL3.1

    3.2

    3.3

    4.

    5. DatenschutzDie in diesem Kaufantrag enthaltenen sowie sonstige, im Rahmen der Geschäftsbeziehung

    6.6.1 Schriftform Sämtliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf die Schriftform.

    6.2 Sollten sich einzelne Bestimmungen des auf Grundlage dieser Allgemeinen sondere keine Leistungen in Aussicht stellen oder diese für AUVESTA

    I. Allgemeines

    1. AnerkennungDie Allgemeinen Geschäftsbedingungen der AUVESTA Edelmetalle AG für den Kauf und die Lagerung der Edelmetalle und deren Verwaltung sind die Vertragsgrundlage für den/die zwischen dem Besteller und der AUVESTA Edelmetalle AG abgeschlossenen Kaufverträge

    2.2.1 Mit dem Antrag auf Abschluss eines Kaufvertrages über Edelmetall bestellt der Bestel-ler bei der AUVESTA Edelmetalle AG (im Folgenden „AUVESTA“) Edelmetalle im Rahmen eines oder mehrerer Kaufverträge, die entweder ratenweise durch den Besteller erworben werden oder/und durch eine Einmalzahlung erfüllt werden.Inhalt dieser Kaufverträge ist dabei der Erwerb und ggf. die Verwahrung von physischem Edelmetall sowie die Einrichtung eines Edelmetalllagerkontos, das durch die AUVESTA ausgewählt wird.2.2 Der Kaufvertrag kommt mit Annahme des Antrages durch AUVESTA zustande. Der Besteller verzichtet auf die Bestätigung der Annahme durch AUVESTA und deren Zugang. Der Besteller hält sich an seinen Antrag auf Abschluss eines Kaufvertrages für die Dauer von zwei Wochen gebunden.

    II. Erwerb des Edelmetalls

    1. Mit jeder Zahlung des Bestellers erwirbt die AUVESTA physisches Edelmetall (Gold/Silber mind. 999,9/1000 in Barrenform) einer international anerkannten Scheideanstalt (Gattungskauf). Als anerkannte Scheideanstalten werden jene Scheideanstalten definiert, die von der „The London Bullion Market Association“ oder einer vergleichbaren Edelme-tallhändlervereinigung im Zeitpunkt der Abwicklung des Kaufvertrages anerkannt sind. AUVESTA garantiert die Echtheit der gelieferten Edelmetalle, die mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns durch AUVESTA ausgewählt wurden.Zwischen den Parteien besteht Einvernehmen darüber, dass die kleinste zu erwerbende Einheit im jeweiligen Tarif im Anhang geregelt ist. AUVESTA kann bei einmaliger Zahlung für Gutschriften, Belastungen und physische Auslieferungen minimale Gewichts- und/oder Stückeinheiten vorschreiben, wie z. B. Barren und gängige Anlagemünzen, aufgeführt in Stück mit entsprechenden Gewichtsangaben in Gramm/Unze. In Bezug auf die Stückelung der Edelmetalle ist AUVESTA frei. Die physische Auslieferung des bestellten Edelmetalles an den Besteller erfolgt vorbehaltlich der Lieferung durch die Lieferanten bzw. der Scheide-anstalt an AUVESTA und den dort geltenden Lieferfristen und -bedingungen.

    2. Nach Annahme der Bestellung durch die AUVESTA, die spätestens am fünften Arbeitstag nach Eingang der Bestellung bei der AUVESTA erfolgt sein muss, kann diese frühestens nach Eingang der jeweiligen Einzahlung für das bestellte Edelmetall ihrerseits Edelmetall für den Kunden erwerben unter der Maßgabe, dass AUVESTA binnen 10 Arbeitstagen nach Zahlungseingang den entsprechenden Auftrag ausführt. Das gekaufte Edelmetall wird so-dann innerhalb von drei weiteren Arbeitstagen auf den Kunden übertragen. AUVESTA ist nicht verpflichtet, Kurslimits zu beachten. Die vorstehende Regelung gilt für Besteller, die ihre Einzahlungen per Lastschriftverfahren einziehen lassen mit der Maßgabe, dass die gesetzliche Widerrufsfrist im Hinblick auf die jeweilige Zahlung bereits abgelaufen ist. Der Besteller verzichtet auf eine monatliche Abrechnung über die Annahme seiner mo-natlichen Kauferklärung. Der Besteller erhält aber mit der Annahme des Kaufvertrages einen Onlinezugang mit dem er jederzeit per Internet Einsicht in sein Depot hat und De-potauszüge erstellen kann. Grundsätzlich kann daneben jeder Besteller einmal jährlich die Depotauszüge zum Stichtag 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres anfordern. Hierfür wird durch AUVESTA eine pauschale Gebühr in Höhe von € 10.- pro Anforderung in Rechnung gestellt. Die AUVESTA ist berechtigt, die Gebühr zum Ausgleich von Kostensteigerungen gem. § 315 BGB anzupassen. Hierüber wird der Besteller rechtzeitig mittels seines Onli

    3. Soweit die kleinste zu erwerbende Einheit gemäß gewählten Tarif durch die Einzah-lungen des Bestellers nicht gedeckt ist, um die Einheit zu erwerben, erfolgt der Erwerb des bestellten Edelmetalls erst zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kaufpreis für die kleinste zu erwerbende Einheit durch die Einzahlungen des Bestellers nach Maßgabe von Abs. II (2) gedeckt ist. Dieser Betrag wird bis zum nächsten Kauf als Guthaben geführt.

    4.

    5.

    6.

    Die auf Euro-Basis lautenden Einzahlungen des Bestellers können zum Bankenreferenz

    7.

    III. Lagerung und Lieferung

    1. LagerungDas für den Besteller erworbene Edelmetall wird von AUVESTA bzw. dem Mittelverwen-dungskontrolleur bei einen zu beauftragenden Sicherheitslager verwaltet. AUVESTA bzw. der Mittelverwendungskontrolleur haftet in diesen Fällen nicht für das Verschulden der von ihr ausgewählten Lager, außer es beruht auf einem Auswahlverschulden.AUVESTA bzw. der Mittelverwendungskontrolleur wird die Edelmetallbestände getrennt vom eigenen Vermögen der Gesellschaft einlagern. Die Edelmetalle des Bestellers sind bei Lagerung versichert. Dabei werden die Edelmetalle ausschließlich in Lagern und Tresoren verwahrt, welche die strengen Vorgaben der Versicherungsgesellschaften im Rahmen der

    Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auvesta Edelmetalle AG für Edelmetallankauf – gemeinsame Bedingungen

    Allgemeines

    AnerkennungDie Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Auvesta Edelmetalle AG für den Kauf und die Lagerung der Edelmetalle und deren Verwaltung sind die Vertragsgrundlage für den / die zwischen dem Besteller und der Auvesta Edelmetalle AG (im Folgenden „Edelmetallhändler“) abgeschlossenen Kaufverträge über Edelmetall.

    VertragsabschlussMit dem Antrag auf Abschluss eines Kaufvertrages über Edelmetall bestellt der Besteller bei dem Edelmetallhändler Edelmetalle, im Rahmen eines oder mehrerer Kaufverträge, die entweder ratenweise durch den Besteller erworben werden oder / und durch eine Einmalzahlung erfüllt werden.Inhalt dieser Kaufverträge ist dabei der Erwerb und ggf. die Verwahrung von physischem Edelmetall sowie die Einrichtung eines Edelmetalllagerkontos, das durch den Edelmetallhändler ausgewählt wird.Der Kaufvertrag kommt mit Annahme des Antrages durch den Edelmetallhändler zustande. Der Besteller verzichtet auf die Bestätigung der Annahme durch den Edelmetallhändler und deren Zugang. Der Besteller hält sich an seinen Antrag auf Abschluss eines Kaufvertrages für die Dauer von zwei Wochen gebunden.

    Erwerb des Edelmetalls

    Mit jeder Zahlung des Bestellers erwirbt der Edelmetallhändler physisches Edelmetall (999,9/1.000 bei Gold und Silber/Platin/Palladium mind. 999,0/1.000 in Barrenform) einer international anerkannten Scheideanstalt (Gattungskauf). Als anerkannte Scheideanstalten werden jene Scheideanstalten definiert, die von der „The London Bullion Market Association“ oder einer vergleichbaren Edelmetallhändlervereinigung im Zeitpunkt der Abwicklung des Kaufvertrages anerkannt sind. Der Edelmetallhändler garantiert die Echtheit der gelieferten Edelmetalle, die mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns durch den Edelmetallhändler ausgewählt wurden.Zwischen den Parteien besteht Einvernehmen darüber, dass die kleinste zu erwerbende Einheit bei der jeweiligen Kaufart geregelt ist. Der Edelmetallhändler kann für Gutschriften, Belastungen und physische Auslieferungen minimale Gewichts- und/oder Stückeinheiten vorschreiben, wie z. B. Barren und gängige Anlagemünzen, aufgeführt in Stück mit entsprechenden Gewichtsangaben in Gramm/Unze.In Bezug auf die Stückelung der Edelmetalle ist der Edelmetallhändler frei. Die physische Auslieferung des bestellten Edelmetalls an den Besteller erfolgt vorbehaltlich der Lieferung durch die Lieferanten bzw. der Scheideanstalt an den Edelmetallhändler und den dort geltenden Lieferfristen und -bedingungen.

    Der Edelmetallhändler wird eine eingehende Bestellung spätestens am fünften Arbeitstag annehmen. Ein Erwerb von Edelmetall für den Kunden kann frühestens nach der jeweiligen Einzahlung, jedoch spätestens binnen 5 Arbeitstagen erfolgen. Das vom Besteller gekaufte Edelmetall steht durch Eintragung im Depot des jeweiligen Bestellers innerhalb von 3 weiteren Arbeitstagen in dessen Eigentum. Die vorstehende Regelung gilt für Besteller, die ihre Einzahlungen per Lastschriftverfahren einziehen lassen, mit der Maßgabe, dass die gesetzliche Widerrufsfrist im Hinblick auf die jeweilige Zahlung bereits abgelaufen ist. Der Besteller verzichtet auf eine monatliche Abrechnung über die Annahme seiner monatlichen Kauferklärung. Der Besteller erhält aber mit der Annahme des Kaufvertrages einen Onlinezugang mit dem er jederzeit per Internet Einsicht in sein Depot hat und Depotauszüge erstellen kann. Grundsätzlich kann daneben jeder Besteller einmal jährlich die Depotauszüge zum Stichtag 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres anfordern. Hierfür wird durch den Edelmetallhändler pro Anforderung eine pauschale Gebühr in Höhe von € 15.- zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Der Edelmetallhändler ist berechtigt, die Gebühr zum Ausgleich von Kostensteigerungen gem. § 315 BGB anzupassen. Hierüber wird der Besteller rechtzeitig mittels seines Onlinedepots informiert.

    Soweit die kleinste zu erwerbende Einheit gemäß der gewählten Kaufart durch die Einzahlungen des Bestellers nicht gedeckt ist um die Einheit zu erwerben, erfolgt der Erwerb des bestellten Edelmetalls erst zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kaufpreis für die kleinste zu erwerbende Einheit durch die Einzahlungen des Bestellers nach Maßgabe von II Ziff. 1 Abs. 2 AGB gedeckt ist. Dieser Betrag wird bis zum nächsten Kauf als Guthaben geführt.

    Der Edelmetallhändler wickelt Geschäfte ausschließlich in Euro ab. Zu diesem Zweck werden Zahlungen, die in anderen Währungen auf Konten des Edelmetallhändlers eingehen, unmittelbar vor Vollzug des Kaufauftrages in Euro umgetauscht. Eventuell entstehende Spesen gehen zu Lasten des Käufers.Bei Zahlungen an die Besteller (z.B. nach Ankauf des Edelmetalls durch den Edelmetallhändler) kann der Besteller wählen, ob er die Zahlung in nationaler Währung oder in Euro empfangen möchte. Ohne ausdrückliche Erklärung des Bestellers zahlt der Edelmetallhändler in EURO. Eventuelle Spesen bei Zahlungen, die nicht auf EURO lauten, gehen zu Lasten des Bestellers.

    Die auf Euro-Basis lautenden Einzahlungen des Bestellers können zum Bankenreferenzkurs am Tag des Edelmetallerwerbs für den Besteller in sonstige Währungen umgewechselt werden, die zum Erwerb und zur Abwicklung des Edelmetallankaufs erforderlich sind.

    Der Kaufpreis für Edelmetall wird so ermittelt, dass der am Tag der Annahme des Kaufantrages und nach Zahlungseingang vom Edelmetallhändler innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Zahlungseingang ermittelte Verkaufspreis des Edelmetallhändlers der Bestellung zugrunde gelegt wird. Der Edelmetallhändler ist nicht an Kurslimits des Bestellers gebunden. Der Verkaufspreis des Edelmetallhändlers wird dabei täglich gestellt und auf der Preisliste im Login-Bereich von www.auvesta.com hinterlegt. Der Edelmetallhändler führt die Bestellung zu dem Kurs für den Besteller innerhalb der o.g. Frist aus, der sich unter Beachtung des aktuellen Edelmetallmarktpreises aus der o.g. Preisliste zum jeweiligen Handelstag ergibt.

    Im Falle einer Umsatzsteuerpflicht beim Handel mit Edelmetall sind der vereinbarte Kaufpreis netto, dazu die jeweils geltende Umsatzsteuer sowie der Brutto-Preis in der Preisliste im Login-Bereich ausgewiesen.

    Lagerung und Lieferung

    LagerungDas für den Besteller erworbene Edelmetall wird vom Edelmetallhändler bei einem zu beauftragenden Sicherheitslager verwahrt. Der Edelmetallhändler haftet in diesen Fällen nicht für das Verschulden der von ihm ausgewählten Lager, außer es beruht auf einem Auswahlverschulden.Der Edelmetallhändler wird die Edelmetallbestände getrennt vom eigenen Vermögen der Gesellschaft einlagern. Die Edelmetalle des Bestellers sind bei Lagerung versichert. Dabei werden die Edelmetalle ausschließlich in Lagern und Tresoren verwahrt, welche die strengen Vorgaben der Versicherungsgesellschaften im Rahmen der

    Versicherungsverträge als Verwahrorte vorgeben. Dies können Hochsicherheitslager sowohl im Inland als auch im Ausland sein. Der aktuelle Lagerort wird auf der Homepage des Edelmetallhändlers jeweils veröffentlicht. Die Giralverwahrung ist ausdrücklich zulässig, jedoch nur dann, wenn das Besitzmittelungsverhältnis für den Kunden geschützt und eine ausreichende Rückdeckung mit physischen Edelmetallen vorhanden ist.Hinsichtlich der Auswahl und der Überwachung seiner Partner haftet der Edelmetallhändler mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns, wobei eine Haftung für Zufall oder höhere Gewalt ausdrücklich ausgeschlossen wird.

    LieferungDer Besteller hat jederzeit das Recht, die Auslieferung des von ihm bestellten und erworbenen Edelmetalls an sich zu verlangen. Die Mindestauslieferung ist unter der gewählten Kaufart geregelt. In welcher Form (z. B. Barren) und Stückelung die Edelmetalle zur Auslieferung kommen, bleibt dem Edelmetallhändler überlassen. Diese erfolgt auf das Risiko und die Kosten des Bestellers, wie z. B. Frachtkosten, Versicherung und etwaige Einfuhrumsatzsteuer, Zölle und allgemeine gesetzliche Abgaben des jeweiligen Ziellandes. Diese sind auf der Homepage des Edelmetallhändlers hinterlegt. Soweit der Besteller das erworbene Edelmetall ausliefern lässt, wird dieses entsprechend versichert versandt. Mögliche Herausgabeansprüche seitens des Edelmetallhändlers gegenüber dem Verwahrer werden an den Besteller abgetreten. Der Besteller nimmt diese Abtretung mit Unterzeichnung der Bestellung an.

    Ankauf/Verwaltung des Edelmetalls

    Der Besteller ist berechtigt, das von ihm erworbene Edelmetall (ganz oder teilweise) dem Edelmetallhändler in Textform zum Rückkauf anzubieten. Der Edelmetallhändler wird binnen vier Arbeitstagen das Rückkaufangebot annehmen und unverzüglich durchführen, der Besteller verzichtet auf eine gesonderte Annahmeerklärung. Der Ankaufspreis wird so ermittelt, dass der innerhalb von 4 Arbeitstagen nach der Annahme des Verkaufsantrages des Bestellers durch den Edelmetallhändler ermittelte Ankaufspreis dem Ankauf zugrunde gelegt wird. Der Ankaufspreis des Edelmetallhändlers wird dabei täglich im Login-Bereich auf www.auvesta.com gestellt. Sofern gesetzliche Umsatzsteuer erhoben wird, gilt AGB II, 7.Der Edelmetallhändler ist berechtigt, das Rückkaufangebot abzulehnen, wenn der Markt für das entsprechende Edelmetall in einer Weise gestört ist, dass dem Edelmetallhändler die Möglichkeit zur Weiterveräußerung des Edelmetalls genommen ist. Hierüber ist der Besteller unverzüglich in Textform zu unterrichten. In diesem Fall hat der Kunde Anspruch auf Herausgabe des Edelmetalls; dabei gelten die Bestimmungen der AGB III Ziff. 2.

    BestandsaufzeichnungDie Bestandsaufzeichnung wird vom Mittelverwendungskontrolleur in Verbindung mit dem Edelmetallhändler vierteljährlich kontrolliert und protokolliert. Als Mittelverwendungskontrolleur kommt in Betracht ein Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Notar.

    HaftungDer Edelmetallhändler haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz für Schäden aus Fehlbuchungen, die nicht Lebens-, Körper- oder Gesundheitsschäden darstellen.

    Sonstiges

    DepotgebührenDem Besteller wird für die Lagerung eine Depotgebühr berechnet. Die Höhe der Depotgebühr und deren Modalitäten regeln sich nach der jeweiligen Kaufart. Die Depotgebühr wird dem Depotkonto belastet. Der Edelmetallhändler ist berechtigt, die Depotgebühr zum Ausgleich von Kostensteigerungen gem. § 315 BGB anzupassen. Hierüber wird der Besteller rechtzeitig mittels seines Onlinedepots informiert.

    Antragstellung über VermittlerDer Vermittler arbeitet im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Es wird darauf hingewiesen, dass er eine eigenständige Leistung gegenüber dem Kunden erbringt. Der Besteller wird darauf hingewiesen, dass der Vermittler nicht bevollmächtigt ist, Beratungsdienstleistung zu erbringen oder Zusagen zu machen, die von den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen oder dem Bestellformular des Edelmetallhändlers abweichen. Er darf insbesondere keine Leistungen in Aussicht stellen oder diese für den Edelmetallhändler quittieren.

    Laufzeit/Kündigung/Haftung/SorgfaltspflichtenEs wird keine feste Laufzeit vereinbart. Dem Besteller ist es deshalb insbesondere auch erlaubt, die monatlichen Zahlungen zu erhöhen, bzw. auszusetzen oder zu vermindern. Der Besteller ist auch berechtigt, das Edelmetall dem Edelmetallhändler gemäß AGB IV Ziff. 1 zum Kauf anzubieten.Zwischen den Parteien wird klargestellt, dass der Edelmetallhändler nicht für die durch den An- oder Verkauf von Edelmetallen bei dem Besteller entstehenden Steuern haftet. Der Edelmetallhändler erteilt keine steuerliche Beratung und wird auch im Hinblick auf die eventuell anfallenden Steuern und Abgaben keine Erklärungen gegenüber dem Finanzamt oder sonstigen Dritten abgeben. Die Besteuerung richtet sich nach nationalen Gesetzen und eventuell auch Doppelbesteuerungsabkommen. Je nach Rechtslage kann sich bei Einlagerung in Zollfrei-Lagern ein Steuerstundungseffekt ergeben.Der Besteller verpflichtet sich eine Adressänderung dem Edelmetallhändler unverzüglich mitzuteilen. Die Korrespondenz erfolgt immer an die letzte bekannte Adresse des Bestellers.

    DatenschutzDie in diesem Kaufantrag enthaltenen sowie sonstige, im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt werdenden personen- und anlagebezogenen Daten werden vom Edelmetallhändler, den Vermittlern sowie sonstigen beteiligten Dritten gespeichert, genutzt, ausgewertet, abgerufen und übertragen (Datenverarbeitung), sei es auf elektronischem oder auf schriftlichem Weg. Dies geschieht zum Zweck der Verwaltung und der Betreuung des Edelmetallkaufvertrages. Eine Weiterleitung der Daten an unbeteiligte Dritte unterbleibt.

    SchriftformSämtliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf die Schriftform.

    Salvatorische Klausel/RechtswahlSollten sich einzelne Bestimmungen des auf Grundlage dieser Allgemeinen und Besonderen Geschäftsbedingungen mit dem Besteller geschlossenen Vertrages als unwirksam erweisen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine ungültige, unklare oder undurchführbare Bestimmung ist so zu ersetzen bzw. zu deuten, dass der mit ihr beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Lücken sind entsprechend dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck zu ergänzen.Für den Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht.

  • VII.

    1.

    2. Für den Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht.

    3.

    4.

    5.5.1

    5.2

    Zwischen der Müller Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München (nachstehend „Mittelver-wendungskontrolleur“ genannt) und dem umseitig aufgeführten Besteller wird der nachfol-gende Mittelverwendungskontrollvertrag geschlossen.

    VorbemerkungDer Besteller schließt einen Kaufvertrag über Edelmetalle mit der AUVESTA Edelmetalle AG (Deutschland).Im Rahmen dieses Edelmetallkaufvertrages besteht die Möglichkeit, entweder physisches Edelmetall regelmäßig durch Ratenzahlungen anzukaufen oder das Edelmetall einmalig im Rahmen einer Einmalanlage zu erwerben. Weiterhin besteht für die Besteller die Möglich-keit, sich das erworbene Edelmetall gemäß der jeweiligen Tarif – Bedingungen ausliefern zu lassen oder gewichtsunabhängig die Einlagerung des Edelmetalls zu vereinbaren. Aufgabe des Mittelverwendungskontrolleurs ist es, vierteljährlich jeweils zum Ende des Quartals zu prüfen, ob das vom Besteller erworbene Edelmetall tatsächlich physisch für ihn eingelagert wurde und entsprechend der Bestellungsurkunde nebst den zugrunde liegenden Geschäfts-bedingungen die Zahlungen hierfür verwendet wurden. Die Mittelverwendungskontrolle er-folgt für den Besteller unentgeltlich. Der nachfolgende Vertrag gilt nur im Falle, dass der Besteller die Einlagerung des von ihm erworbenen Edelmetalls wünscht. Dies vorausgesetzt vereinbaren die Parteien Folgendes:

    § 1 VertragspflichtenDer Mittelverwendungskontrolleur verpflichtet sich, vierteljährlich jeweils zum Ende des Quartals im Hinblick auf den Besteller zu überprüfen, ob das von ihm bestellte Edelmetall tatsächlich physisch für ihn eingelagert wurde und vorhanden ist. Weiterhin überprüft er dann auch anhand des ihm vorzulegenden Bestellungsformulars unter Zugrundelegung der vereinbarten Geschäftsbedingungen für die Bestellung, ob die Zahlung/en des Bestellers ordnungsgemäß verwendet wurden. Soweit dies nicht der Fall ist, wird er den Besteller hiervon kurzfristig in Kenntnis setzen. Der Mittelverwendungskontrolleur verwaltet das phy-sische Edelmetall für den Besteller im eigenen Namen aber auf Rechnung des Bestellers bei einer Bank oder anerkannten Institut.

    § 2 Einschränkung der Tätigkeit /HaftungEs wird klargestellt, dass der Mittelverwendungskontrolleur über den Umfang der in diesem Vertrag übernommenen Aufgaben hinaus keine weiteren Aufgaben übernimmt. Schadener-satzansprüche gegen den Mittelverwendungskontrolleur sind innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr schriftlich der Müller Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, geltend zu machen, nachdem der Anspruchsberechtigte von dem Schaden und von dem anspruchsbegrün-

    denden Ereignis Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Die Summe etwaiger Schadenersatzansprüche des Bestellers aus diesem Vertrag ist auf den Betrag von EUR EUR 500.000 begrenzt. Dies gilt nicht für Ansprüche des Bestellers,

    soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.

    § 3 Besondere HinweiseDer Mittelverwendungskontrolleur weist im Rahmen seiner Sorgfalts- und vorvertraglichen Aufklärungspflicht darauf hin, dass bei Investitionen der vorliegenden Art grundsätzlich das Risiko eines Vermögensverlustes besteht, wenn der Wert des Edelmetalls gegenüber dem Anschaffungspreis sinkt.

    § 4 Vertragsdauer und KündigungDer Besteller bietet den Abschluss dieses vorliegenden Vertrages dem Mittelverwendungs-kontrolleur im Rahmen seines Bestellungsformulars zum Kauf von Edelmetallen an und hält sich für die Dauer von zwei Wochen an dieses Angebot gebunden. Er verzichtet auf den Zugang der Annahmeerklärung durch den Mittelverwendungskontrolleur. Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Quartalsende gekündigt werden.

    § 5 AbtretungDer Mittelverwendungskontrolleur tritt hiermit sämtliche Ansprüche aus dem Verwahrungs-vertrag mit dem Einlagerer des für den Besteller erworbenen Edelmetalls an diesen ab. Die Abtretung betrifft insbesondere die Ansprüche auf Herausgabe und Auslieferung des beim Verwahrer für den Besteller eingelagerten Edelmetalls. Der Besteller nimmt diese Abtretung an.

    § 6 SchlussbestimmungenErfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag und Gerichtsstand für et-waige Streitigkeiten hieraus ist, soweit gesetzlich zulässig, München. Es gilt für diesen Vertrag ausschließlich deutsches Recht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. Das Schriftformerfordernis seinerseits kann nur schriftlich abbedungen werden. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit dieses Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien sind vielmehr verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine Ver-einbarung zu ersetzen, die in gesetzlich zulässiger Weise wirtschaftlich der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für den Fall von Vertragslücken.

    Zwischen der Müller Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München, Deutschland (nach-stehend „Mittelverwendungskontrolleur“ genannt) und dem umseitig aufgeführten Bestel-ler wird der nachfolgende Mittelverwendungskontrollvertrag geschlossen.

    Der Besteller schließt einen Kaufvertrag über Edelmetalle mit der AUVESTA Edelmetalle AG (Deutschland).Im Rahmen dieses Edelmetallkaufvertrages besteht die Möglichkeit, entweder phy-sisches Edelmetall regelmäßig durch Ratenzahlungen anzukaufen oder das Edelmetall einmalig im Rahmen einer Einmalanlage zu erwerben. Weiterhin besteht für die Besteller die Möglichkeit, sich das erworbene Edelmetall gemäß der jeweiligen Tarif – Bedingungen ausliefern zu lassen oder gewichtsunabhängig die Einlagerung des Edelmetalls zu verein-baren. Aufgabe des Mittelverwendungskontrolleurs ist es, vierteljährlich jeweils zum Ende des Quartals zu prüfen, ob das vom Besteller erworbene Edelmetall tatsächlich physisch für ihn eingelagert wurde und entsprechend der Bestellungsurkunde nebst den zugrunde liegenden Geschäftsbedingungen die Zahlungen hierfür verwendet wurden. Die Mittel-verwendungskontrolle erfolgt für den Besteller unentgeltlich. Der nachfolgende Vertrag gilt nur im Falle, dass der Besteller die Einlagerung des von ihm erworbenen Edelmetalls wünscht. Dies vorausgesetzt vereinbaren die Parteien Folgendes:

    VertragspflichtenDer Mittelverwendungskontrolleur verpflichtet sich, vierteljährlich jeweils zum Ende des Quartals im Hinblick auf den Besteller zu überprüfen, ob das von ihm bestellte Edelmetall tatsächlich physisch für ihn eingelagert wurde und vorhanden ist. Weiterhin überprüft er dann auch anhand des ihm vorzulegenden Bestellungsformulars unter Zugrundelegung der vereinbarten Geschäftsbedingungen für die Bestellung, ob die Zahlung/en des Be-stellers ordnungsgemäß verwendet wurden. Soweit dies nicht der Fall ist, wird er den Be-steller hiervon kurzfristig in Kenntnis setzen. Der Mittelverwendungskontrolleur verwaltet das physische Edelmetall für den Besteller im eigenen Namen aber auf Rechnung des Bestellers bei einer Bank oder anerkannten Institut.

    Einschränkung der Tätigkeit /HaftungEs wird klargestellt, dass der Mittelverwendungskontrolleur über den Umfang der in diesem Vertrag übernommenen Aufgaben hinaus keine weiteren Aufgaben übernimmt. Schadenersatzansprüche gegen den Mittelverwendungskontrolleur sind innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr schriftlich der Müller Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, geltend zu machen, nachdem der Anspruchsberechtigte von dem Schaden und von dem

    anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlan-gen müsste. Die Summe etwaiger Schadenersatzansprüche des Bestellers aus diesem Vertrag ist auf den Betrag von EUR 500.000 begrenzt. Dies gilt nicht für Ansprüche des Bestellers, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.

    Besondere HinweiseDer Mittelverwendungskontrolleur weist im Rahmen seiner Sorgfalts- und vorvertrag-lichen Aufklärungspflicht darauf hin, dass bei Investitionen der vorliegenden Art grund-sätzlich das Risiko eines Vermögensverlustes besteht, wenn der Wert des Edelmetalls gegenüber dem Anschaffungspreis sinkt.

    Vertragsdauer und KündigungDer Besteller bietet den Abschluss dieses vorliegenden Vertrages dem Mittelverwen-dungskontrolleur im Rahmen seines Bestellungsformulars zum Kauf von Edelmetallen an und hält sich für die Dauer von zwei Wochen an dieses Angebot gebunden. Er verzichtet auf den Zugang der Annahmeerklärung durch den Mittelverwendungskontrolleur. Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Quartalsende gekündigt werden.

    AbtretungDer Mittelverwendungskontrolleur tritt hiermit sämtliche Ansprüche aus dem Verwah-rungsvertrag mit dem Einlagerer des für den Besteller erworbenen Edelmetalls an diesen ab. Die Abtretung betrifft insbesondere die Ansprüche auf Herausgabe und Auslieferung des beim Verwahrer für den Besteller eingelagerten Edelmetalls. Der Besteller nimmt diese Abtretung an.

    SchlussbestimmungenErfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag und Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten hieraus ist, soweit gesetzlich zulässig, München. Es gilt für die-sen Vertrag ausschließlich deutsches Recht. Änderungen und Ergänzungen dieses Ver-trages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. Das Schriftformerfordernis seiner-seits kann nur schriftlich abbedungen werden. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit dieses Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien sind vielmehr verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine Vereinbarung zu ersetzen, die in gesetzlich zulässiger Weise wirtschaftlich der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für den Fall von Ver-tragslücken.

    Mittelverwendungskontrollvertrag

    VI.

    1.1.1

    1.2

    2. Für den Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht.

    3.

    4.

    5.5.1

    5.2

    Besondere Bedingungen für Ratenkauf (Tarif F) nd LieferungErwerb des Edelmetalls Für Ratenkauf besteht zwischen den Parteien Einvernehmen darüber, dass die kleinste zu erwerbende Einheit 1/10.000 Gramm beträgt. Der Edelmetallhändler verschafft dem Besteller das Eigentum an dem gekauften Edelmetall durch Einräumung von Bruchteileigentum nach Bruchteilen an einem im Besitz des Edelmetallhändlers befindlichen Sammelbestand an dem betreffenden physischen Edelmetall in Barrenform in der in II Ziff. 1 der AGB bezeichneten Güte. Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass der Besteller das Edelmetall in Form eines ideellen Bruchteileigentumsanteils an Edelmetall in Barrenform erwirbt und der Edelmetallhändler hierbei als Besitzmittler tätig wird. Der Edelmetallhändler ist insoweit Besitzmittler des Bestellers. Die Parteien erklären bereits heute ihre Einigung im Hinblick auf den Eigentumsübergang an dem eingeräumten Bruchteileigentum nach Bruchteilen. Das Bruchteileigentum nach Bruchteilen des Bestellers bestimmt sich nach der im aktuellen Depotauszug eingetragenen Menge des Edelmetalls, das in Gramm geführt wird. Die Abrechnung für den Besteller erfolgt in Feingehaltsgramm oder Bruchteilen davon.Die Parteien vereinbaren den Ausschluss der Aufhebung der Bruchteilgemeinschaft auch über den Tod des Bestellers hinaus.

    In Bezug auf die Stückelung der Edelmetalle ist der Edelmetallhändler frei. Die physische Auslieferung des bestellten Edelmetalles an den Besteller erfolgt vorbehaltlich der Lieferung an den Edelmetallhändler durch die Lieferanten bzw. die Scheideanstalt und der dort geltenden Lieferfristen und -bedingungen.

    AuslieferungEin Besteller, der das Edelmetall durch wiederkehrende Käufe erworben hat, hat das Recht, vom Edelmetallhändler die Herausgabe der jeweiligen Menge an Edelmetall zu verlangen, soweit das für ihn bestellte und erworbene Edelmetall jeweils mindestens Stückelungen von je 100 Gramm bei Gold bzw. je 5 Kilogramm bei Silber beträgt und dem Besteller zusteht, und soweit der Markt eine Lieferung in entsprechender Stückelung zulässt. Kleinere Auslieferungen oder Auslieferungen in kleineren Stückelungen können auf Anfrage gegen Mindermengenaufschlag erfolgen.In Abweichung von den Regelungen der §§ 744 – 746 BGB wird vereinbart, dass der Edelmetallhändler berechtigt ist, jedem Besteller die ihm zustehende Menge des jeweiligen Edelmetalls herauszugeben, oder selbst die ihm zustehende Menge des Edelmetalls zu entnehmen, ohne dass eine Zustimmung der übrigen Bruchteileigentümer notwendig ist. Der Edelmetallhändler ist nicht berechtigt, in anderer Weise das Edelmetall, das sich im Bruchteileigentum befindet, zu verringern.

    Rückkauf Der Besteller verliert sein Eigentum an dem Bruchteileigentum zu dem Zeitpunkt, zu dem die zurückgekaufte Menge Edelmetall aus dem Depot des jeweiligen Bestellers ausgebucht wird. Der Edelmetallhändler erwirbt dann das Eigentum an der zurückgekauften Edelmetallmenge. Die Parteien sind sich bereits heute über die Einigung in Bezug auf die Eigentumsübertragung im Falle des Rückkaufs einig.

    Kosten und GebührenEs entstehen keine Abschlusskosten. Es wird kein Agio erhoben. Der Kunde erbringt eine Depoteröffnungszahlung gemäß Bestellformular, die unmittelbar nach dem Zahlungseingang auf seinem Edelmetalldepot gutgeschrieben wird. Die Gutschrift wird (nach vollständigem Erbringen) sukzessive mit jedem Edelmetallkauf ebenfalls in Edelmetall umgewandelt. Dabei wird der nach II. Nr. 3 zum Tag der Umwandlung ermittelte Kaufpreis zugrunde gelegt. Diese Umwandlung erfolgt in dem auf dem Bestellformular genannten prozentualen Verhältnis zum jeweiligen Kaufbetrag.Die noch nicht umgewandelte Depoteröffnungszahlung verfällt, sofern der Kunde seine Käufe dauerhaft einstellt. Dies ist der Fall, wenn 18 Monate in Folge keine Zahlung des Kunden eingeht. Die Depoteröffnungszahlung kann gestundet werden, in diesem Fall werden regelmäßig eingehende Zahlungen so lange im Verhältnis 70% für die Depoteröffnungszahlung und zu 30% für Edelmetallkäufe verwendet, bis die Depoteröffnungszahlung vollständig erbracht ist. Sonderzahlungen werden vorrangig bis zur vollen Höhe für die Depoteröffnungszahlung verwendet. Depotgebühr: Dem Besteller wird für die Lagerung eine Depotgebühr berechnet. Die Depotgebühr beträgt für jeden angefangenen Monat 0,08% vom Wert seines Depots. Die Berechnung erfolgt nach Wahl des Edelmetallhändlers quartalsweise zum jeweiligen

    Quartalsultimo oder monatlich zum jeweiligen Monatsultimo berechnet gemäß der Ankaufs-Preisliste des Edelmetallhändlers zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Soweit das Barreservekonto des Bestellers die so berechnete Depotgebühr nicht abdeckt, ist der Edelmetallhändler berechtigt, zur Erfüllung der Depotgebühr anteilig Edelmetall in der kleinsten zu erwerbenden Einheit gem. Punkt 1 dieser besonderen Bedingungen jeweils zum am Stichtag gültigen Ankaufskurs zu verwerten.

    Besondere Bedingungen für Einmalkauf (Tarif A)

    Erwerb des EdelmetallsEin Einmalkauf ist erst ab der im Bestellformular genannten Kaufsumme möglich. Zukäufe dürfen 1/5 der genannten Mindestkaufsumme nicht unterschreiten.Für Einmalkauf besteht zwischen den Parteien Einvernehmen darüber, dass die kleinste zu erwerbende Einheit 1/1.000 Kilogramm bei Gold und 50/1.000 Kilogramm bei Silber beträgt. Der Edelmetallhändler führt die Bestellung zu dem Kurs für den Besteller innerhalb der in II. Ziff. 2 der AGB benannten Frist aus, der sich unter Beachtung des aktuellen Edelmetallmarktpreises aus der Onlinepreisliste des Edelmetallhändlers (www.auvesta.com) zum jeweiligen Handelstag ergibt. StückelungVon dem gezahlten Kaufpreis (vgl. AGB Ziff. 5.1) wird Edelmetall in konkreten Stückelungen beschafft, dergestalt, dass zunächst die größtmögliche Stückelung, vom verbleibenden Betrag die danach größte mögliche Stückelung u.s.f. beschafft wird. Ein nach Kauf der kleinstmöglichen Stückelung verbleibender Rest wird auf künftige Rechnung vorgetragen.

    AuslieferungDie physische Auslieferung des bestellten Edelmetalls an den Besteller erfolgt vorbehaltlich der Lieferung an den Edelmetallhändler durch die Lieferanten bzw. die Scheideanstalt und der dort geltenden Lieferfristen und -bedingungen.Ein Besteller, der das Edelmetall durch Einmalkauf erworben hat und dieses lagern läßt, hat das Recht jederzeit vom Edelmetallhändler die Herausgabe des von ihm erworbenen Edelmetalls zu verlangen. Auslieferung von Teilmengen oder abweichende Stückelungen können auf Anfrage erfolgen und soweit der Markt eine Lieferung in entsprechender Stückelung zulässt.

    RückkaufDas Rückkaufangebot an den Edelmetallhändler kann nur in Stückelungen erfolgen, die im Depot des Bestellers vorhanden sind. Der Rückkauf von Teilen von Barren ist nicht möglich.

    Kosten und GebührenDer Besteller, der Edelmetall einmalig erwirbt, ist verpflichtet bei jedem Kauf ein Agio in Höhe des auf dem Bestellformular ausgewiesenen Prozentsatzes (das für die Erstbestellung als Betrag ausgewiesen wird) an den Edelmetallhändler zu bezahlen. Soweit der Besteller den im Bestellformular ausgewiesenen Gesamtbetrag nicht in voller Höhe einbezahlt, besteht zwischen den Parteien Einverständnis, dass sich der einbezahlte Betrag als Kaufpreis inklusive Agio versteht. Der Edelmetallhändler wird für den Kunden Edelmetall im Wert der Einzahlung vermindert um das Agio beschaffen und ggf. liefern. Bei Zukauf gelten die gleichen Einkaufsbedingungen.Depotgebühr: Dem Besteller wird bei Lagerung eine Depotgebühr berechnet. Die Depotgebühr beträgt für jeden angefangenen Monat 0,025 % vom Wert seines Depots. Die Berechnung erfolgt nach Wahl des Edelmetallhändlers quartalsweise zum jeweiligen Quartalsultimo oder monatlich zum jeweiligen Monatsultimo berechnet gemäß der Ankaufs-Preisliste des Edelmetallhändlers zur jeweiligen Stückelung zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Soweit das Barreservekonto des Bestellers die so berechnete Depotgebühr nicht abdeckt, ist der Edelmetallhändler berechtigt, zur Erfüllung der Depotgebühr anteilig Edelmetall in der kleinsten im Depot befindlichen Einheit gem. Punkt 1 dieser besonderen Bedingungen zum jeweils am Stichtag gültigen Ankaufskurs des Edelmetallhändlers zu verwerten. Wenn nach einer Verwertung und nach Begleichen der Depotgebühr so viel Geld vorhanden ist, dass davon Edelmetall beschafft werden kann, so wird dieses nach den Bedingungen dieser AGB für den Besteller beschafft.

    Stand: 05.11.2010

  • Name der beauftragten Bank oder Sparkasse

    Straße Hausnr.

    Postleitzahl Ort

    Überweisen Sie bitte regelmäßig zu Lasten meines / unseres Kontos:

    Kontonummer des Auftraggebers Bankleitzahl des Auftraggebers

    Name des Auftraggebers/Kontoinhabers Vorname des Auftraggebers/Kontoinhabers

    beginnend am 2 0 jeweils monatlich vierteljährlich halbjährlich jährlich

    A U V E S T A E D E L M E T A L L E A GName des Empfängers

    0 4 0 2 2 7 6 2 0 0 7 0 0 8 0 0 0 0Kontonummer des Empfängers Bankleitzahl des Empfängers

    C O M M E R Z B A N KName der Bank des Empfängers

    D E 6 6 7 0 0 8 0 0 0 0 0 4 0 2 2 7 6 2 0 0IBAN

    A U V E S T A D E P O T - N R :Verwendungszweck Zeile 1: Depotnummer aus dem AUVESTA Bestellformular

    K U N D E N N A M E :Verwendungszweck Zeile 2: Vor- und Nachname des Kunden

    2 0Ort Datum Unterschrift des Kontoinhabers

    Dauerauftragsformular(bitte immer zusammen mit Ratenkaufverträgen einreichen)

    . .

    be

    au

    ftra

    gte

    Ba

    nk

    Za

    hlu

    ng

    Betrag:

    Betrag in €Be

    tra

    gV

    erw

    .-Z

    we

    ck

    ,

    D R E S D E F F 7 0 0BIC/Swift

    Em

    pfä

    ng

    er

    . .

    DE

  • Für Ihre Zahlung können Sie den unten anhängenden vorbereiteten Vordruck verwenden. Benutzen Sie den Vordruck zum Überweisen von Ihrem Girokonto. Wenn Sie kein Konto haben, können Sie den Vordruck zur Bareinzahlung bei einem Kreditinstitut oder einer Postbank Ihrer Wahl benutzen.

    Bei Überweisung:

    • Trennen Sie den Vordruck ab.

    • Tragen Sie im Kopf der Vordruckzeile Name, Sitz und Bankleitzahl des von Ihnen beauftragten Kreditinstitutes ein.

    • Bitte tragen Sie im Feld „Verwendungszweck“ Ihre Depot-Nummer, Ihren Vor- und Zunamen und Ihr Geburtsdatum ein.

    • Tragen Sie im Feld „Betrag“ die zu zahlende Summe (in EUR) ein.

    • Füllen Sie die Felder „Kontonummer des Kontoinhabers“ und „Kontoinhaber/Einzahler“ aus.

    • Unterschreiben Sie den Überweisungsträger.

    für Zahlung im Postamt oder vom Postgirokonto

    Da die Post mittlerweile auch die banküblichen Überweisungsträger als Zahlungsbeleg zulässt, entfällt die bisher übliche blaue Zahlkarte.

    Bitte beachten Sie daher Folgendes:

    • Bei Bareinzahlung im Postamt verwenden Sie nur das Formular und lassen Sie sich Ihre Zahlung auf dem anhängenden Beleg quittieren.

    • Bei Überweisung vom Postgirokonto füllen Sie bitte das Formular aus und geben dies zusammen mit dem Quittungs- beleg an Ihr Postgiroamt. Sie erhalten dann den Beleg quittiert zurück.

    Bei Bareinzahlung:

    • Bitte legen Sie den Zahlungsvordruck am Post- oder Bankschalter vor.

    • Bitte tragen Sie im Feld „Verwendungszweck“ Ihre Depot-Nummer, Ihren Vor- und Zunamen und Ihr Geburtsdatum ein.

    • Tragen Sie im Feld „Betrag“ die zu zahlende Summe (in EUR) ein.

    • Lassen Sie die Einzahlung auf dem Beleg für den Auftraggeber bestätigen.

    Überweisungsauftrag/Zahlschein

    (Name und Sitz des beauftragten Kreditinstituts) (Bankleitzahl)

    Datum Unterschrift

    Konto-Nr. des

    Empfänger (max. 27 Stellen)

    Betrag

    Bankleitzahl

    I

    Konto-Nr. des Kontoinhabers

    Kontoinhaber/Einzahler: Name (max. 27 Stellen, keine Straßen- oder Postfachangaben)

    noch Verwendungszweck (insgesamt max. 2 Zeilen à 27 Stellen)

    Konto-Nr. des Empfängers

    Kunden-Referenznummer – noch Verwendungszweck, ggf. Name und Anschrift des Auftraggebers – (nur für Empfänger)

    Benutzen Sie bitte diesen Vordruck für die Überweisung des Betrages vonIhrem Konto oder zur Bareinzahlung.Den Vordruck bitte nicht beschädigen,knicken, bestempeln oder beschmutzen.

    EURO

    18

    bei (Kreditinstitut)

    AUVESTA Edelmetalle AG

    0402276200 70080000

    Commerzbank

    EUR

    Depot-Nr.:

    Edelmetallkauf/AUVESTA

    Für Ihre Zahlung können Sie den unten anhängenden vorbereiteten Vordruck verwenden. Benutzen Sie den Vordruck zum Überweisen von Ihrem Girokonto. Wenn Sie kein Konto haben, können Sie den Vordruck zur Bareinzahlung bei einem Kreditinstitut oder einer Postbank Ihrer Wahl benutzen.

    ÜberweisungsauftragDE

    Quittung

    Beleg für den Auftrag- geber für Zahlung von

    über EURO

    an:

    AUVESTA Edelmetalle AG

    Depot-Nr.:

    am:Quittungsstempel des Zahlungsinstituts

  • Name der beauftragten Bank oder Sparkasse

    Straße Hausnr.

    Postleitzahl Ort

    Überweisen Sie bitte regelmäßig zu Lasten meines / unseres Kontos:

    Kontonummer des Auftraggebers Bankleitzahl des Auftraggebers

    Name des Auftraggebers/Kontoinhabers Vorname des Auftraggebers/Kontoinhabers

    beginnend am 2 0 jeweils monatlich vierteljährlich halbjährlich jährlich

    A U V E S T A E D E L M E T A L L E A GName des Empfängers

    5 1 5 7 4 0 4 1 2 0 2 1 2 0 0 0Kontonummer des Empfängers Bankleitzahl des Empfängers

    B A N K A U S T R I AName der Bank des Empfängers

    A T 0 2 1 2 0 0 0 5 1 5 7 4 0 4 1 2 0 2IBAN

    A U V E S T A D E P O T - N R :Verwendungszweck Zeile 1: Depotnummer aus dem AUVESTA Bestellformular

    K U N D E N N A M E :Verwendungszweck Zeile 2: Vor- und Nachname des Kunden

    2 0Ort Datum Unterschrift des Kontoinhabers

    Dauerauftragsformular(bitte immer zusammen mit Ratenkaufverträgen einreichen)

    . .

    be

    au

    ftra

    gte

    Ba

    nk

    Za

    hlu

    ng

    Betrag:

    Betrag in €Be

    tra

    gV

    erw

    .-Z

    we

    ck

    ,

    B K A U A T W WBIC/Swift

    Em

    pfä

    ng

    er

    . .

    AUT

  • Quittung

    Beleg für den Auftrag- geber für Zahlung von

    über EURO

    an:

    AUvEstA Edelmetalle AG

    AUvEstA Depot-Nr.:

    am:Quittungsstempel des Zahlungsinstituts

    EU-Standardüberweisung

    Begünstigter: Name, Vorname/Firma (max. 27 Stellen. bei maschineller Beschriftung max. 35 Stellen)

    Kontoinhaber: Name, Vorname/Firma, Ort (max. 27 Stellen, keine Straßen- oder Postfachangaben)

    Datum, Unterschrift

    EU

    -ST

    AN

    DA

    RD

    BIC (SWIFT-Code) des Kreditinstitut des Begünstigten (8 oder 11 Stellen)

    Kunden-Referenznummer - Verwendungszweck ggf. Name und Anschrift des Überweisenden - (nur für Begünstigte)

    noch Verwendungszweck (insgesamt max. 2 Zeilen à 27 Stellen, bei maschineller Beschriftung max. à 35 Stellen)

    Konto-Nr. des Kontoinhabers IBAN Bankleitzahl des Kontoinhabers

    Betrag: Euro, Cent

    Bitte NICHT VERGESSEN:Datum/Unterschrift

    IBAN des Begünstigten (max. 27 Stellen, bei maschineller Beschriftung max. 34 Stellen)

    Beleg für Kontoinhaber

    Begünstigter: Name, Vorname/Firma (max. 27 Stellen. bei maschineller Beschriftung max. 35 Stellen)

    Kontoinhaber: Name, Vorname/Firma, Ort (max. 27 Stellen, keine Straßen- oder Postfachangaben)

    EU

    -ST

    AN

    DA

    RD

    BIC (SWIFT-Code) des Kreditinstitut des Begünstigten (8 oder 11 Stellen)

    Kunden-Referenznummer - Verwendungszweck ggf. Name und Anschrift des Überweisenden - (nur für Begünstigte)

    noch Verwendungszweck (insgesamt max. 2 Zeilen à 27 Stellen, bei maschineller Beschriftung max. à 35 Stellen)

    IBAN des Begünstigten (max. 27 Stellen, bei maschineller Beschriftung max. 34 Stellen)

    Betrag: Euro, Cent

    Konto-Nr. des Kontoinhabers IBAN Bankleitzahl des Kontoinhabers

    EUR

    EUR

    löschen speichern drucken

    EUR

    Nur für Beträge bis 50.000 Euro in andere EU-/EWR-Staaten.

    Überweisender trägt Entgelte und Auslagenbei seinem Kreditinstitut; Begünstigter trägt dieübrigen Entgelte und Auslagen.

    A U v E s t A E d e l m e t a l l e A G

    A t 0 2 1 2 0 0 0 5 1 5 7 4 0 4 1 2 0 2

    B K A U A t W W

    Depot-Nr.:

    Edelmetallkauf/AUvEstA

    EU-Standardüberweisung AUTFür Ihre Zahlung können sie den unten anhängenden vorbereiteten vordruck verwenden. Benutzen sie den vordruck zum Überweisen von Ihrem Girokonto. Wenn sie kein Konto haben, können sie den vordruck zur Bareinzahlung bei einem Kreditinstitut oder einer Postbank Ihrer Wahl benutzen.

    Bei Überweisung:

    • trennen sie den vordruck ab.

    • tragen sie im Kopf der vordruckzeile Name, sitz und Bankleitzahl des von Ihnen beauftragten Kreditinstitutes ein.

    • Bitte tragen sie im Feld „Verwendungszweck“ Ihre Depot-Nummer, Ihren vor- und Zunamen und Ihr Geburtsdatum ein.

    • tragen sie im Feld „Betrag“ die zu zahlende summe (in EUR) ein.

    • Füllen sie die Felder „Kontonummer des Kontoinhabers“ und „Kontoinhaber/Einzahler“ aus.

    • Unterschreiben sie den Überweisungsträger.

    Wichtige Hinweise

    für Zahlung im Postamt oder vom Postgirokonto

    Da die Post mittlerweile auch die banküblichen Überweisungsträger als Zahlungsbeleg zulässt, entfällt die bisher übliche blaue Zahlkarte.

    Bitte beachten sie daher Folgendes:

    • Bei Bareinzahlung im Postamt verwenden sie nur das Formular und lassen sie sich Ihre Zahlung auf dem anhängenden Beleg quittieren.

    • Bei Überweisung vom Postgirokonto füllen sie bitte das Formular aus und geben dies zusammen mit dem Quittungs- beleg an Ihr Postgiroamt. sie erhalten dann den Beleg quittiert zurück.

    Bei Bareinzahlung:

    • Bitte legen sie den Zahlungsvordruck am Post- oder Bankschalter vor.

    • Bitte tragen sie im Feld „Verwendungszweck“ Ihre Depot-Nummer, Ihren vor- und Zunamen und Ihr Geburtsdatum ein.

    • tragen sie im Feld „Betrag“ die zu zahlende summe (in EUR) ein.

    • Lassen sie die Einzahlung auf dem Beleg für den Auftraggeber bestätigen.