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Nachgehende Vorsorge bei Quarzexposition: Rechtsgrundlagen und Verfahren Dr. Heinz Otten, Sankt Augustin

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Nachgehende Vorsorge bei Quarzexposition: Rechtsgrundlagen und Verfahren

Dr. Heinz Otten, Sankt Augustin

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Nachgehende Arbeitsmedizinische Vorsorge

Begriffsbestimmung(en) -1-

ArbMedVV – arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach Beendigung bestimmter Tätigkeiten, bei denen nach längerer Latenzzeit Gesundheitsstörungen auftreten können (§ 2)

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Nachgehende Arbeitsmedizinische Vorsorge

Begriffsbestimmung(en) -2-

BGV A4 - arbeitsmedizinische Untersuchung (als Angebot an Versicherte) nach Beendigung einer Tätigkeit mit Krebs erzeugenden Stoffen, bei der die Auslöseschwelle überschritten war, und mind. eine Nachuntersuchung stattgefunden hat

GesBergV - s.o. oder nach einer Tätigkeit mit fibrogenenGrubenstäuben

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Vorschriften zur nachgehenden Vorsorge

BGV A4 - 1.10.1984

GesBergV - 1.01.1992

(GefStoffV - 23.12.2004)

ArbMedVV - 24.12.2008

TRGS 559 - 20.07.2011

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Nachgehende Vorsorge – Hintergrund für die GUV

Auftrag der GUV gemäß SGB VII

..... mit allen geeigneten Mitteln ......

Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und ... verhüten;

nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten die Gesundheit wiederherstellen und den Versicherten oder Hinterbliebene durch Geldleistungen entschädigen.

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Rechtliche Grundlagen

Sozialgesetzbuch Sieben (SGB VII)

Kompensation (§ 9)

Prävention (§§ 14, 15 / BGV A4/DGUV-V1)

Heilbehandlung und Rehabilitation (§§ 26, 34)

Berufskrankheitenverordnung (BKV)

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Zweck der nachgehenden Untersuchungen

Nachgehende Untersuchungen dienen, sofern geeignete diagnostische Methoden zur Verfügung stehen, der Früherkennung von (Krebs-) Erkrankungen und ermöglichen die Verbesserung der Heilbehandlung und den frühzeitigen Einsatz sonstiger Leistungen der Unfallversicherungsträger.

Sie können dazu beitragen, neue Erkenntnisse über Erkrankungen bei exponierten Versicherten zu gewinnen.

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Zweck der nachgehenden Untersuchungen

Weitere Ziele:

Beweissicherung für Versicherungsansprüche

Evaluation der Wirksamkeit von Schutzsystemen

Förderung von Erkenntnissen über Erkrankungen und die Einstufung von Gefahrstoffen.

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Probleme der nachgehenden Vorsorge - retrospektiv

begrenztes Methodenspektrum

Primat der Untersuchung

begrenzte Meldebereitschaft der Betriebe trotz Meldepflicht

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Probleme der nachgehenden Vorsorge – staatl. Recht

kein „Abschneidekriterien“ (Tätigkeiten mit Expo.)

keine Gewähr für Angebote nach Betriebsende

keine Differenzierung nach Meldung / Untersuchung

keine zentrale Datensammlung zur Berücksichtigung der Berufslebensexposition und Koordination

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ArbMedVV - § 5 Abs. 3

Der Arbeitgeber hat Beschäftigten sowie ehemals Beschäftigten nach Maßgabe des Anhangs nachgehende Untersuchungen anzubieten.

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ArbMedVV - § 5 Angebotsuntersuchungen

§ 5 Abs. 3

Nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses kann der Arbeitgeber diese Verpflichtung mit Einwilligung der betroffenen Personen auf den zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungsträger übertragen.

Voraussetzung dafür ist, dass er dem Unfall-versicherungsträger die erforderlichen Unterlagen in Kopie überlässt.

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Übereinkommen über Berufskrebs (ILO 139)

Übereinkommen über die Verhütung und Bekämpfung der durch Krebs erzeugende Stoffe und Einwirkungen verur-sachten Berufsgefahren24. Juni 1974

Gesetz zu dem Übereinkommen Nr. 139 vom 13. Mai 1976(BGBl. 1976 II S. 577)

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ILO Übereinkunft Berufskrebs Nr. 139

Artikel 3:Jedes Mitglied, das dieses Übereinkommen ratifiziert, hat die Maßnahmen vorzuschreiben, die zum Schutz der Arbeitnehmer gegen die Gefahren einer Exposition gegenüber krebserzeugenden Stoffen oder Einwirkungen zu treffen sind, und für die Einführung eines geeigneten Aufzeichnungssystems zu sorgen.

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ILO Übereinkunft Berufskrebs Nr. 139

Artikel 5:

... dass sich Arbeitnehmer während und nach ihrer Beschäftigung den ärztlichen Untersuchungen oder biologischen oder sonstigen Tests oder Untersuchungen unterziehen können, die erforderlich sind, um den Grad ihrer Exposition festzustellen und ihren Gesundheits-zustand in Bezug auf die Berufsgefahren zu überwachen.

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Krebs in Deutschland 2008 (Dachdokumentation Krebs im RKI)

0

50000

100000

150000

200000

250000

Männer Frauen

Inzidenz: alle Tumore

Mortalität: alle Tumore

InzidenzLungenkrebs

MortalitätLungenkrebs

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4104-Asbest BroCa(14.186)

4105-Asbest Meso.(15.192)

2402-ion.Strahlen(4.178)

1301-Arom.Amine(1.945)

Sonst (5.054)

n = 40.555

37,5%

34,9%10,3%

12,5%4,8%

Krebs-BKen 1978 - 2010

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Metall (11.941)

Chemie (6.250)

Bergbau (5.445)

Bau (5.552)

FET (4.611)

Handel+ Verw(3.113)übrige (3.643)

n = 40.555

Krebs-BKen: Branchen

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ArbMedVV – Anhang (Auszug)

Teil1 Nr. 3: Anlässe für nachgehende Untersuchungen

Tätigkeiten mit Exposition gegenüber krebser-zeugenden oder erbgutverändernden Stoffen und Zubereitungen der Kategorie 1 oder 2 im Sinne der Gefahrstoffverordnung.

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TRGS 559 (20.07.2011)

(8) Einatembarer Quarz kann Krebserkrankungen der Atemwege verursachen. Daher hat der Arbeitgeber bei Exposition gegenüber quarzhaltigem Staub (silikogenemStaub) den Beschäftigten und den ehemals Beschäftigten nachgehende Untersuchungen nach § 2 Abs. 6 Nr. 3 i. V. m. Anhang Teil 1 Abs. 3 ArbMedVV anzubieten. Nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses kann der Arbeitgeber diese Verpflichtung mit Einwilligung der be-troffenen Person auf den zuständigen Unfallversicherungs-träger übertragen.

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ArbMedVV und TRGS 559 nach AK 2.2

Nach Inkrafttreten der geänderten Version der TRGS 559 Mineralischer Staub ist offiziell der Wegfall der Pflichtunter-suchungen für freie kristalline Kieselsäure (Quarz) festzustellen.

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Eine Konzentration von etwa 0,015 mg/m³ an Quarz wird als so niedrig angesehen, dass sie im Bereich der Nachweisgrenze der verwendeten Messverfahren liegt. Es wird Einvernehmen darüber erzielt, dass sie der Verordnungslage entspricht.

Bagatellgrenze der Exposition (?) – AK 2.2

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BK 4101/02 (1994-2010)

0

500

1000

1500

2000

2500

3000

3500

1994 1996 1998 2000 2005 2006 2007 2008 2009 2010

angezeigt

anerkannt

Bergbauinkl. BK 4112

2008-2010:

140 BK-Nr 4112

3.486 BK-Nr 4101

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Latenzzeit (in Jahre)

BK 4101 im Uranerzbergbau:

10%-P. Median 90%-P.

1992: 15 25 40

2002: 35 52 55

2010: 45 58 62

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BONFIS (1)

RechtsgrundlageGesundheitsschutz-Bergverordnung (GesBergV)vom 31. Juli 1991

Zielgruppenach dem 31.12.1991 aus einer Staubgefährdung ausgeschiedene Versicherte mit mindestens einer Nachuntersuchung (Ziel-Erkrankung: Silikose)

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BONFIS (2)

Aufgaben- Meldungen der Unternehmen sammeln und speichern- nachgehende Untersuchungen veranlassen- erfasste Daten aufbereiten und auswerten

Umfang der Daten - keine medizinischen Daten

Zahl der erfassten Personen- 49.900 Versicherte

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Nachgehende Vorsorge: Register für Krebs gefährdete Versicherte - Zahl der erfassten Versicherten (2010/2011)

GVS/ZAs (331.100)ODIN (50.100)ZeBWis (12.500)BONFIS (49.900)BGETEM (37.200)

N= 480.800

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Staubbelastung Uranbergbau Wismut

0

5

10

15

1945 1955 1965 1975 1985

Jahr

Stau

bkon

zent

ratio

n, a

lveo

leng

ängi

geFr

aktio

n (m

g/m3 )

Bergbau inSachsenBergbau inThüringen

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ZeBWis (1)

RechtsgrundlageSGB VII / RVO und Beschluss der MV des HVBG 1991

Zielgruppevor dem 31.12.1990 aus einer Tätigkeit unter Tage oder in der Aufbereitung der Wismut ausgeschieden

EinrichtungTätigkeitsbeginn 1.1.1992Übergang an GVS zum 1.1.2012

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ZeBWis/GVS (2)

Umfang der Daten (ca.)- Identmerkmale zu: 165.000 Personen- Beschäftigungsdaten zu: 132.000 Personen- med. Daten aus

nachgeh. Untersuchungen: 52.000 Personen- aktuell betreut 12.500 Personen

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Strahlung

Rn-FP

LRN

Gamma

Staub

A-Staub

E-Staub

Quarz

A-Staub

Arsen

Retrospektive Belastungsanalyse Uranerzbergbau Wismut

Job-Exposure-Matrix (1946-1990)

132.000 Berufsanamnesen

1.800.000 Expositionsjahre

940 Tätigkeiten

250 Beschäftigungsorte

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Berufskrankheiten im Uranerzbergbau

Erkrankung 1946-1990 1991-2010 Silikose 14.531 2.748Lungenkrebs, Quarz 173(Lungen-)Krebs 5.492 3.663

Asbest-Erkr. 19 141

Vibrations-Erkr. 5.232 383

Lärm-Schwerh. 4.878 318

Haut-Erkr. 601 46

Sonstige 572 280

Summe: 31.325 7.752

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Fragen

relevantes Problem ?

wirksame Behandlung möglich ?

Frühstadium diagnostizierbar ?

Einrichtungen vorhanden ?

Qualitätssicherung vorhanden ?

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Qualitätssicherung

Klassifikation nach ILO 1971/1980/2000/2011-D

Untersuchungsbogen

Einführungsseminare

Zweitbeurteilung

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Endpunkt nachgehender Untersuchung „Quarz“

AK 2.2 kommt zu einmütiger Auffassung, dass dafür nicht der Endpunkt Lungenkrebs infrage kommt, da auch bislang schon Screeninguntersuchungen für Krebs nicht Ziel der arbeits-medizinischen Untersuchung gewesen sind.

„Es kann also bei der nachgehenden Vorsorge für Quarz auch in Zukunft nur um die Erkennung von Silikose gehen.“(Febr. 2012)

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Zusammenfassung

Methodenspektrum für die Früherkennung der Silikose vorhanden, für Lungenkrebs noch begrenztehemals vs. aktuell exponierte Versicherte sind hinsichtlich Risiko relevant zu unterscheidenRisikoadaptiertes Vorgehen erforderlich – welche Daten stehen zur Verfügung?Register über exponierte/erkrankte Versicherte als wichtige Voraussetzung für zielgerichtete Untersuchungsangebote

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