Nachhaltige eNtwickluNg iN der Schweiz eiN wegweiSer...Die Weltkommission für Umwelt und...

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NACHHALTIGE ENTWICKLUNG IN DER SCHWEIZ EIN WEGWEISER

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N a c h h a lt i g e e N t w i c k l u N g

i N d e r S c h w e i z

e i N w e g w e i S e r

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Impressum

HerausgeberInterdepartementaler Ausschuss Nachhaltige Entwicklung (IDANE)

c/o Bundesamt für Raumentwicklung (ARE)

Sektion Nachhaltige Entwicklung

CH-3003 Bern

Autorinnen und Autoren1. Auflage 2007

Regula Bärtschi, Doris Angst, Pietro Cattaneo, Anne DuPasquier, Nathalie Gigon,

Christine Richard, Daniel Wachter, Bundesamt für Raumentwicklung (ARE)

Mitarbeit von Aurélie Massin und Andrea Meier

2. überarbeitete Auflage 2012

Christine Richard und Daniel Wachter, Bundesamt für Raumentwicklung (ARE)

RedaktionPieter Poldervaart, 4001 Basel

Grafische GestaltungDesk Design, 3032 Hinterkappelen

Desk Design, 3032 Hinterkappelen (Fotos Titelblatt, Seite 4, 59)

Keystone (Fotos Seiten 8, 14, 46)

Henri Leuzinger, 4310 Rheinfelden (Fotos Seiten 24, 29, 35, 43, 49)

Auf 100 % Recycling-Papier gedruckt

ProduktionRudolf Menzi, Stabsstelle Information ARE

ZitierweiseInterdepartementaler Ausschuss Nachhaltige Entwicklung (IDANE) 2012:

Nachhaltige Entwicklung in der Schweiz – Ein Wegweiser, Bern

Vertrieb

BBL, Verkauf Bundespublikationen, CH-3003 Bern

www.bundespublikationen.admin.ch

Art.-Nr. 812.054.d

In elektronischer Form: www.are.admin.ch

April 2012 2500 860287412

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V o r w o r t

Seit der Konferenz über Umwelt und Entwicklung in Rio 1992 ist der Be-

griff Nachhaltige Entwicklung in aller Munde. Das Konzept, das hinter

dem Begriff steht, ist im Allgemeinen aber noch immer zu wenig bekannt.

Die Bedeutung der Nachhaltigen Entwicklung muss deshalb weiterhin er-

klärt und der Dialog in der Politik und mit Akteuren aus der Wirtschaft,

aus dem Bildungswesen und aus der Zivilgesellschaft gefördert werden.

Das Ziel der Konferenz der Vereinten Nationen über Nachhaltige Entwick-

lung im Jahr 2012 («Rio+20») ist, das politische Engagement für die Nach-

haltige Entwicklung weltweit zu erneuern. Dabei stehen die Entwicklung

einer «grünen Wirtschaft» im Kontext der Nachhaltigen Entwicklung und

der Armutsreduktion sowie die institutionellen Rahmenbedingungen für

eine Nachhaltige Entwicklung im Vordergrund.

Die Dekade 2005 bis 2014 «Bildung für Nachhaltige Entwicklung» (BNE)

beinhaltet ein weiteres Ziel: Das Konzept der Nachhaltigen Entwicklung

soll in alle Stufen des Bildungssystems integriert werden. Darunter fallen

die formale Bildung in der obligatorischen Schule sowie auf den höheren

Bildungsstufen und auch das breite Feld der informellen Bildung, wie

zum Beispiel Weiterbildungskurse oder Veranstaltungen. Die BNE-Dekade

schafft somit die Grundlagen für eine nachhaltige Gesellschaft.

Diese Publikation liefert einen Überblick über das Konzept der Nachhal-

tigen Entwicklung und zeigt die Umsetzung in der Schweiz auf. Sie soll

als Wegweiser und Orientierungshilfe durch dieses komplexe Themenfeld

führen. Die angegebenen Internet-Links bieten weitere Informationen für

eine vertiefte Auseinandersetzung mit den einzelnen Themen. Damit sol-

len in Zukunft alle Interessierten bei diesem Thema mitreden und zur

Nachhaltigen Entwicklung ihres Umfelds beitragen können.

Wir laden alle ein, die sich beruflich und auch privat für die Nachhaltige

Entwicklung interessieren, sich mit dem vorliegenden Wegweiser einen

raschen Überblick über die wichtigsten Fakten zu verschaffen.

Dr. Maria Lezzi,

Direktorin des Bundesamts für Raumentwicklung (ARE)

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I n h a lt

Perspektiven und Herausforderungen 4

Auf globaler Ebene 4

In der Schweiz 5

Definition und Konzept der Nachhaltigen Entwicklung 8

Grundkonzept 8

So interpretiert die Schweiz die Nachhaltige Entwicklung 10

Der internationale Kontext 14

Internationale Meilensteine 14

Schlüsseldokumente für die Nachhaltige Entwicklung 18

Wichtige Akteure auf internationaler Ebene 22

Die Politik der Schweiz 24

Strategie Nachhaltige Entwicklung des Bundesrats 25

Akteure und Institutionen auf Bundesebene 29

Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) 29

Interdepartementaler Ausschuss Nachhaltige Entwicklung (IDANE) 30

Forum Nachhaltige Entwicklung 34

Dialog Nachhaltige Entwicklung Schweiz 34

Nachhaltige Entwicklung in Kantonen und Gemeinden 35

Lokale Nachhaltigkeitsprozesse 35

Gestaltung eines Nachhaltigkeitsprozesses 37

Die Situation in der Schweiz 39

Angebote für die Akteure auf lokaler Ebene 42

Privatwirtschaft 43

Nachhaltige Produkte und Prozesse 43

Normen und Standards 43

Bildung 46

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Nachhaltige Entwicklung messen und beurteilen 49

Indikatorensysteme 49

Nachhaltigkeitsbeurteilung 54

Wie nachhaltig ist die Schweiz? 59

Es gibt viel zu tun 60

Anhang 66

Abkürzungen 66

Erklärung von Rio zu Umwelt und Entwicklung (Rio-Deklaration) 68

Prinzipien des Monet-Indikatorensystems in der Schweiz (gekürzt) 73

Bibliographie 77

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au F g l o B a l e r e B e n e

B E v ö l K E r u N G u N D G E S E l l S c H A F t

Die Weltbevölkerung wird bis zum Jahr 2050 auf rund 9,6 Milliarden

Menschen anwachsen, die Mehrheit wird in Riesenstädten in den Ent-

wicklungsländern leben. Auch die Zahl der potenziellen Migrantinnen

und Migranten wird durch das globale Bevölkerungswachstum, durch

das anhaltende wirtschaftliche Gefälle zwischen reichen und armen Län-

dern, aber auch durch Kriege und umweltbedingte Veränderungen (Kli-

mawandel) weiter ansteigen. Der weltweite Kampf gegen die Armut geht

ebenfalls weiter: Zwischen 1990 und 2005 konnte der Anteil Menschen in

Entwicklungsländern, die mit weniger als einem Dollar pro Tag auskom-

men müssen, von rund 46 auf 27 Prozent gesenkt werden. Aufgrund des

Bevölkerungswachstums hat die Zahl der sehr Armen jedoch kaum abge-

nommen. Auch wird die Verteilung immer ungleicher: Es gibt zunehmend

extrem reiche und extrem arme Menschen.

W I r t S c H A F t

Der Wettbewerb unter den Wirtschaftsstandorten nimmt zu. Die Euro-

und Schuldenkrise hat in Europa tiefe strukturelle Defizite offengelegt,

wodurch die Wettbewerbsfähigkeit noch stärker unter Druck gerät.

Während der Nationalstaat an Einfluss verliert, gewinnen multinatio-

nale Konzerne und multinationale wirtschaftliche Institutionen wie die

Welt handelsorganisation (WTO), der Internationale Währungsfonds (IWF)

oder die Weltbank an Gewicht und Macht. Und die internationale Arbeits-

teilung nimmt laufend zu. Wirtschaftlich starke Länder entwickeln sich zu

«Wissensgesellschaften», deren Wohlstand auf dem Vermehren von Wis-

sen und dem Einsatz neuer Informations- und Kommunikationstechnolo-

p e r S p e k t I V e n u n d

h e r a u S F o r d e r u n g e n

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gien basiert. Die Industrieproduktion dagegen verlagert sich zunehmend

in die Schwellen- und Entwicklungsländer.

N At ü r l I c H E r E S S o u r c E N

Die wichtigsten globalen Umweltprobleme des 21. Jahrhunderts sind der

Klimawandel und zunehmende Naturkatastrophen, der Mangel an Süss-

wasser, die bedrohte Artenvielfalt, verschmutzte Meere und Küsten, der

hohe Kulturlandverlust sowie chemische, gentechnische und nukleare

Risiken als Folgen unserer Produktionsweisen und unseres Konsumver-

haltens. Wegen der steigenden Konsumansprüche im Norden, aber auch

in den stark wachsenden Ländern wie China und Indien, nimmt der Druck

auf die natürlichen Ressourcen weiter zu. Die Dringlichkeit kann anhand

der Klimaveränderungen verdeutlicht werden: Gemäss dem Intergo-

vernmental Panel on Climate Change (IPCC) müssten die globalen Treib-

hausgasemissionen bis 2050 um 50 Prozent im Vergleich zum Niveau von

1990 verringert werden, um den Temperaturanstieg unter 2°C zu hal-

ten und katastrophale Auswirkungen für den Menschen zu vermeiden.

Von den Industriestaaten werden dabei wesentlich stärkere Reduktionen

gefordert (eine Reduktion der Treibhausgasemissionen zwischen 80 und

95 Prozent bis 2050). Um weit reichende und irreversible Folgen des

Klima wandels zu vermeiden, bleibt nach Einschätzung des IPCC zum

Handeln nur noch Zeit bis zum Jahr 2020.

FA z I t

Im fortschreitenden 21. Jahrhundert zeigt sich auf globaler Ebene im-

mer deutlicher die Notwendigkeit, die Entwicklung in andere, nachhaltige

Bahnen zu lenken.

I n d e r S c h w e I z

B E v ö l K E r u N G u N D G E S E l l S c H A F t

Die demographische Herausforderung liegt in der Schweiz sowohl im

Wachstum als auch in der Alterung der Bevölkerung. Kommen gegen-

wärtig auf 100 Erwerbstätige 33 Pensionierte, werden es im Jahr 2050

ungefähr 61 sein. Die Reformen des Sozialversicherungssystems werden

die Beziehung zwischen den Generationen belasten. Die Alterung und

das Wachstum der Gesellschaft prägen weitere Bereiche wie den Arbeits-

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markt, die Mobilität und das Siedlungswesen. Aufgrund der schweize-

rischen Migrationspolitik ist anzunehmen, dass auch künftig hauptsäch-

lich Menschen aus dem EU-Raum einwandern. Auch die Einwanderung

aus nicht europäischen Ländern wird voraussichtlich bestehen bleiben,

und die Integrationspolitik behält somit eine grosse Bedeutung.

Aufgrund des steigenden Wettbewerbsdrucks ist es für Personen mit

geringer Ausbildung oder anderen Benachteiligungen immer schwieriger,

mit den Anforderungen im Arbeitsleben mitzuhalten. Die Integration von

lernschwachen Jugendlichen wird immer wichtiger. Besonders betroffen

von der Armut sind Langzeitarbeitslose, Personen mit tiefem Erwerbsein-

kommen (Working Poors), Einelternfamilien und kinderreiche Haushalte.

W I r t S c H A F t

Um den materiellen Wohlstand zu erhalten, bemühen sich Bund, Kan-

tone und Gemeinden um bessere Rahmenbedingungen für das wirt-

schaftliche Wachstum. Dabei werden oft Anliegen in Frage gestellt, die

für die Nachhaltige Entwicklung zentral sind. So erfasst der steigende

Wettbewerbsdruck die bisher staatlich gelenkten Dienstleistungen wie

Post, Bahn, Telekommunikation, Strom- und Wasserversorgung oder das

Gesundheitswesen. Soziale Einrichtungen wie die obligatorische Alters-

vorsorge oder das öffentliche Bildungswesen werden reformiert, sozial

aus gleichende Gestaltungselemente sind durch die Förderung individu-

eller Lösungen herausgefordert.

N At ü r l I c H E r E S S o u r c E N

In der Schweiz sind besonders die Berggebiete von den Auswirkungen

der Klimaveränderung betroffen, und man rechnet mit steigenden Natur-

gefahren, die regionale Infrastrukturen bedrohen könnten. Laut verschie-

denen Prognosen verschwinden in den nächsten 50 Jahren als Folge der

Erderwärmung grosse Teile der Schweizer Gletscher. Negative Auswir-

kungen auf die Wasserversorgung und auf die Wasserkraft (Elektrizi-

tätserzeugung) sind ebenfalls zu erwarten. Der Umbau der Schweizer

Energie versorgung nach dem Beschluss des Parlaments und des Bundes-

rats für den Atomausstieg und der damit einhergehende Ausbau der er-

neuerbaren Energien stellen für Natur und Landschaft grosse Herausfor-

derungen dar. Auch die Artenvielfalt in der Schweiz ist wegen intensiver

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Beanspruchung der Landschaft durch Landwirtschaft, durch Infrastruk-

turanlagen und andere Bauten bedroht.

D I E S t E l l u N G D E r S c H W E I z I N D E r W E lt

Die Schweiz ist eines der am stärksten globalisierten Länder weltweit,

deshalb nimmt die Bedeutung globaler Herausforderungen stetig zu, und

auch nationale Herausforderungen müssen zusehends im internationalen

Rahmen angegangen werden. Die Schweiz verdient jeden zweiten Fran-

ken im Ausland und verwaltet fast einen Drittel der weltweit im Ausland

angelegten Vermögen. Mit ihren Produktions- und Konsumstandards be-

ansprucht sie zudem etwa dreimal so viele natürliche Lebensgrundlagen,

als im Land selbst zur Verfügung stehen. Aus einer derart starken Ver-

netzung entsteht eine starke Verantwortung für eine globale Nach haltige

Entwicklung.

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g r u n d ko n z e p t

D I E B r u N D t l A N D - D E F I N I t I o N

Die Weltkommission für Umwelt und Entwicklung (Brundtland-Kommis-

sion) verabschiedete 1987 folgende Definition für Nachhaltige Entwick-

lung:

«Nachhaltige Entwicklung ist eine Entwicklung, welche die Bedürfnisse

der Gegenwart befriedigt, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen

zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen.»

Nachhaltige Entwicklung ist seit der Konferenz von Rio im Jahr 1992 ein

breit akzeptierter Begriff geworden. Zwei Grundgedanken sind für das

Verständnis von Nachhaltiger Entwicklung von zentraler Bedeutung: Das

Konzept der Befriedigung der Grundbedürfnisse aller Menschen sowie

die Idee der Grenzen der Tragfähigkeit des globalen Ökosystems.

d e F I n I t I o n u n d

k o n z e p t d e r

n a c h h a lt I g e n e n t w I c k l u n g

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Nachhaltige Entwicklung wird oft mit drei Kreisen für die Zieldimen-

sionen Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft dargestellt, ergänzt um die

Zeit- und die Nord-Süd-Dimension. Damit soll Folgendes zum Ausdruck

gebracht werden:

• Ganzheitliche Sicht von umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft:

Wirtschaftliche, gesellschaftliche und ökologische Prozesse sind ver-

netzt und beeinflussen sich gegenseitig. Das Handeln öffentlicher

und privater Akteure darf nicht isoliert und eindimensional erfolgen,

sondern muss den Wechselwirkungen zwischen den drei Dimensionen

Rechnung tragen.

Gesellschaft

umwelt Wirtschaft

Generationheute

Generationmorgen

Nord

Süd / Ost

Denken und Handeln:– ganzheitlich– langfristig– global

das drei-dimensionen-konzept

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• Solidarität mit den künftigen Generationen:

Die Überbeanspruchung der Ressourcen und des Lebensraums oder

hinterlassene Schulden schränken die Entwicklung zukünftiger Ge-

nerationen ein. Entwicklung ist nur dann nachhaltig, wenn sie die

Bedürfnisse zukünftiger Generationen berücksichtigt (intergeneratio-

nelle Solidarität) und nicht beeinträchtigt.

• Solidarität innerhalb der heutigen Generation:

Eine langfristig stabile Entwicklung der Erde ist nur möglich, wenn

allen Menschen das gleiche Recht auf die Nutzung der vorhandenen

Ressourcen zugestanden wird (intragenerationelle Solidarität).

Das Drei-Dimensionen-Konzept ist eine vereinfachte Darstellung der

Nachhaltigen Entwicklung. Zusätzlich spielen kulturelle und institutio-

nelle Fragen eine wichtige Rolle, um notwendige Änderungen in der Poli-

tik aufzugreifen und umzusetzen.

Die in den letzten Jahren entstandenen Konzepte «grüne Wirtschaft» und

«grünes Wachstum» beleuchten Teilbereiche der Nachhaltigen Entwick-

lung wie die Ressourcen- und die Energieeffizienz. Sie gehen spezifisch

auf die Schnittstelle zwischen wirtschafts- und umweltpolitischen Frage-

stellungen sowie auf einige ausgewählte gesellschaftliche Aspekte ein.

Die Konzepte nehmen insofern wichtige, komplementäre Teilaspekte der

breit fokussierten Nachhaltigen Entwicklung auf, ersetzen diese aber

nicht.

S o I n t e r p r e t I e r t d I e S c h w e I z d I e n a c h h a lt I g e

e n t w I c k l u n g

D I E B u N D E S r At S K r I t E r I E N

In der Strategie Nachhaltige Entwicklung formuliert der Bundesrat 15

Nachhaltigkeitskriterien für die Schweiz, abgeleitet aus den drei Zieldi-

mensionen. Diese relativ allgemeinen Kriterien wurden in verschiedenen

Projekten ausdifferenziert, so zum Beispiel in den 45 MONET-Prinzipien

(vgl. S. 73) oder den 35 Zielbereichen des «Cercle Indicateurs» (vgl. S. 52).

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Umwelt

Naturräume und Arten-

vielfalt erhalten

Den Verbrauch erneuer-

barer Ressourcen unter

dem Regenerationsniveau

beziehungsweise dem

natürlichen Anfall halten

Den Verbrauch nicht

erneuerbarer Ressourcen

unter dem Entwicklungs-

potenzial von erneuer-

baren Ressourcen halten

Die Belastung der

natürlichen Umwelt und

des Menschen durch

Emissionen beziehungs-

weise Schadstoffe auf ein

unbedenkliches Niveau

senken

Die Auswirkungen von

Umweltkatastrophen

reduzieren und Unfall-

risiken nur insoweit

eingehen, als sie auch

beim grösstmöglichen

Schadensereignis keine

dauerhaften Schäden

über eine Generation

hinaus verursachen

Wirtschaft

Einkommen und Beschäf-

tigung erhalten und den

Bedürfnissen entspre-

chend mehren unter

Berücksichtigung einer

sozial- und raumverträg-

lichen Verteilung

Das Produktivkapital,

basierend auf dem

Sozial- und Humankapital,

mindestens erhalten und

qualitativ mehren

Wettbewerbsfähigkeit

und Innovationskraft der

Wirtschaft verbessern

In der Wirtschaft primär

die Marktmechanismen

(Preise) unter Berücksich-

tigung der massgebenden

Knappheitsfaktoren und

externen Kosten wirken

lassen

Ein Wirtschaften der

öffentlichen Hand, das

nicht auf Kosten zu-

künftiger Generationen

erfolgt

Gesellschaft

Gesundheit und Sicher-

heit der Menschen in um-

fassendem Sinn schützen

und fördern

Bildung und damit

Entwicklung sowie Ent-

faltung und Identität der

Einzelnen gewährleisten

Die Kultur sowie die Er-

haltung und Entwicklung

gesellschaftlicher Werte

und Ressourcen im Sinn

des Sozialkapitals fördern

Gleiche Rechte und

Rechtssicherheit für alle

gewährleisten, insbeson-

dere die Gleichstellung

von Frau und Mann,

die Gleichberechtigung

beziehungsweise den

Schutz von Minderheiten

sowie die Anerkennung

der Menschenrechte

Die Solidarität innerhalb

und zwischen den Ge-

nerationen sowie global

fördern

die 15 nachhaltigkeitskriterien der «Strategie nachhaltige entwicklung» («Bundesratskriterien»)

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« S c H WA c H E N A c H H A lt I G K E I t P l u S »

Ergänzend zum Drei-Dimensionen-Konzept bildet das Kapitalstockmodell

eine weitere Grundlage für die schweizerische Nachhaltigkeitspolitik.

Das Kapitalstockmodell basiert auf der Idee der drei Kapitalstöcke Um-

welt, Wirtschaft und Gesellschaft. Das Nachhaltigkeitskapital bildet sich

aus der Summe der drei Kapitalstöcke:

K Nachhaltigkeit =

K umwelt + K Wirtschaft + K Gesellschaft

Die Konzepte der starken und schwachen Nachhaltigkeit befassen sich

mit der Frage nach der Austauschbarkeit von Kapitalstöcken. Starke

Nachhaltigkeit verlangt, dass keiner der drei Kapitalstöcke über längere

Zeit abnehmen darf, während schwache Nachhaltigkeit diese Bedingung

nur für das gesamte Nachhaltigkeitskapital stellt. Schwache Nachhaltig-

keit erlaubt beispielsweise den Abbau des Umweltkapitalstocks, so lange

als «Kompensation» mehr Wirtschafts- oder Sozialkapital geschaffen

wird.

Der Bundesrat vertritt eine Mittelposition zwischen starker und schwacher

Nachhaltigkeit. Diese wird in der Wissenschaft auch als «schwache Nach-

haltigkeit Plus» bezeichnet. Eine begrenzte Austauschbarkeit zwischen

den Kapitalstöcken ist zulässig, sofern die für jeden Kapitalstock gel-

tenden kritischen Grenzen nicht unterschritten werden. Kritische Gren-

zen wie zum Beispiel gesundheitlich relevante Umweltnormen (Luftver-

schmutzung) oder die Gewährleistung der Menschenrechte stellen nicht

verhandelbare Mindestanforderungen dar.

D E r u M G A N G M I t z I E l Ko N F l I K t E N

Die Nachhaltige Entwicklung ist kein harmonisches Konzept. Es ist mög-

lich, dass bei den verschiedenen wirtschaftlichen, sozialen und ökolo-

gischen Anliegen Zielkonflikte entstehen. Die Herausforderung in der

Nachhaltigen Entwicklung besteht darin, die zum Teil gegenläufigen Ziele

und Interessen der Dimensionen aufeinander abzustimmen und einen

Interessenausgleich herzustellen. Zielkonflikte müssen international und

lokal in fairen und demokratischen Prozessen bewältigt werden. Die ge-

meinsame politische Aufgabe liegt also in der Suche nach Optimierungs-

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möglichkeiten und Synergien zur Überwindung von Zielkonflikten zwi-

schen und innerhalb der Nachhaltigkeitsdimensionen.

Grundsätzlich sind folgende Regeln zu beachten:

– Entscheide sind so zu fällen, dass mittel- und langfristig nicht ein ein-

zelner Bereich der Nachhaltigen Entwicklung systematisch zu Gunsten

der anderen Bereiche benachteiligt wird.

– Bei der Interessenabstimmung zwischen Umwelt, Wirtschaft und Ge-

sellschaft müssen nicht verhandelbare Mindestanforderungen in allen

drei Bereichen eingehalten werden.

– Es ist darauf zu achten, dass die Befolgung der nationalen Strategie

nicht durch die Verlagerung von Umweltbelastungen und sozialen Pro-

blemen ins Ausland erreicht wird.

www.are.admin.ch/nachhaltigeentwicklung

> Nachhaltigkeitsverständnis3

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I n t e r n at I o n a l e M e I l e n S t e I n e

1 9 7 2 : « G R E N Z E N D E S W A C H S T U M S »

Den Ausgangspunkt in der Debatte um die Nachhaltige Entwicklung bil-

det der Bericht «Grenzen des Wachstums» zur Lage der Menschheit des

Club of Rome. Dieser geht davon aus, dass uneingeschränktes Wachstum

physischer Grössen im endlichen System Erde nicht möglich ist.

1 9 7 2 : U N O - K O N F E R E N Z Ü B E R D I E M E N S C H L I C H E U M W E LT,

S T O C K H O L M

Die Konferenz kommt zur Erkenntnis, dass zu einer dauerhaften Verbes-

serung der Lebensverhältnisse die natürlichen Lebensgrundlagen er-

halten bleiben müssen. Die unterzeichnete Erklärung kann als Grundstein

jener Politik betrachtet werden, die später als «Nachhaltige Entwicklung»

bezeichnet wurde.

1 9 8 7 : B R U N D T L A N D - B E R I C H T

Der Bericht «Our Common Future» der UN-Weltkommission für Umwelt

und Entwicklung (Brundtland-Bericht) führt globale Umweltprobleme

hauptsächlich auf die grosse Armut im Süden und die nicht nachhaltigen

Produktions- und Konsummuster im Norden zurück. Er fordert eine Stra-

tegie, die Entwicklung und Umwelt zusammenbringt. Der Begriff «Nach-

haltige Entwicklung» wird laut heutigem Verständnis definiert.

1 9 9 2 : U N O - K O N F E R E N Z Ü B E R U M W E LT U N D E N T W I C K L U N G, R I O

D E J A N E I R O

Idee und Begriff der Nachhaltigen Entwicklung werden hier weltweit be-

kannt gemacht. Umweltschutz, soziale und wirtschaftliche Entwicklung

d e r I n t e r n a t I o n a l e k o n t e X t

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erhalten die gleiche Relevanz. Die Staaten werden erstmals aufgerufen,

Nachhaltigkeitsstrategien zu entwickeln. Drei völkerrechtlich nicht bin-

dende Hauptabkommen (Agenda 21, Erklärung von Rio, Waldgrundsatz-

erklärung) und zwei rechtlich bindende Konventionen (Rahmenüberein-

kommen über Klimaänderungen, Übereinkommen über die biologische

Vielfalt) werden verabschiedet.

1 9 9 4 : C H A R TA V O N A A L B O R G

Die Charta wird von den Teilnehmenden der Europäischen Konferenz

über zukunftsbeständige Städte und Gemeinden im dänischen Aalborg

beschlossen. Sie ist eine Konkretisierung der Agenda 21 für die loka-

le Ebene. Mit der Charta verpflichten sich die unterzeichnenden Städte

und Gemeinden, einen Lokalen Agenda 21-Prozess einzuleiten und ein

nachhaltiges Handlungsprogramm zu entwickeln. Zehn Jahre später be-

stärken die «Commitments» (Bekenntnisse) die gemeinsame Vision einer

zukunftsbeständigen Entwicklung von Städten und Gemeinden.

1 9 9 7 : U N O - K O N F E R E N Z R I O + 5 , N E W YO R K

Seit 1992 sind kaum Fortschritte zu verzeichnen. Die soziale Ungerechtig-

keit, die Armut, die Treibhausgasemissionen sowie die Freisetzung gif-

tiger Stoffe und fester Abfälle haben weiter zugenommen. Ein Arbeitspro-

gramm zur Umsetzung der Agenda 21 in den folgenden fünf Jahren wird

verabschiedet. Die ersten nationalen Nachhaltigkeitsstrategien werden

vorgelegt, so auch von der Schweiz.

2 0 0 0 : U N O - M I L L E N N I U M S - E N T W I C K L U N G S Z I E L E

Die UNO-Vollversammlung beschliesst acht messbare Ziele, die bis 2015

erreicht werden sollen: Bekämpfung von extremer Armut und Hunger,

Grundschulbildung für alle, Gleichstellung der Geschlechter und Stärkung

der Rolle der Frauen, Senkung der Kindersterblichkeit, Verbesserung der

Gesundheitsversorgung der Mütter, Bekämpfung von HIV/AIDS, Malaria

und anderen schweren Krankheiten, Gewährleistung einer ökologischen

Nachhaltigkeit und Aufbau einer globalen Partnerschaft für Entwicklung.

2 0 0 1 : N A C H H A LT I G K E I T S S T R AT E G I E D E R E U R O P Ä I S C H E N U N I O N

Der Rat der Europäischen Union weist darin ausdrücklich darauf hin, dass

Wirtschaftswachstum und Ressourcenverbrauch voneinander abgekop-

pelt werden müssen. Die Strategie wird 2006 erneuert. Leitprinzipien der

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Strategie 2006: Förderung und Schutz der Grundrechte, Gerechtigkeit

innerhalb und zwischen den Generationen, Sicherstellung einer offenen

und demokratischen Gesellschaft, Einbezug von Bevölkerung, Unterneh-

men und Sozialpartnern, politische Kohärenz sowie Integration, Einsatz

der besten verfügbaren Kenntnisse, Umsetzung des Vorsorgeprinzips und

des Verursacherprinzips.

2 0 0 1 : M I L L E N N I U M E C O S Y S T E M A S S E S S M E N T ( M A )

In einer gross angelegten Studie lassen die Vereinten Nationen einen

systematischen Überblick über den Zustand von 24 globalen Schlüssel-

Ökosystemen erstellen. Die 2005 veröffentlichten Resultate des MA ma-

chen deutlich, dass sich die Erde in einem Zustand der Zerstörung befin-

det: 60 Prozent oder 15 von 24 untersuchten Ökosystemen befinden sich

in einem Zustand fortgeschrittener Degradation.

2 0 0 2 : U N O - W E LT G I P F E L F Ü R N A C H H A LT I G E E N T W I C K L U N G,

J O H A N N E S B U R G

Soziale Gerechtigkeit, Dialog der Kulturen, Gesundheit und Entwicklung

sind hier die zentralen Themen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer be-

kennen sich erneut zur Agenda 21, zur Rio-Erklärung über Umwelt und

Entwicklung sowie zu den Millenniums-Entwicklungszielen. Eine «poli-

tische Erklärung» mit Verpflichtungen und Umsetzungsvorschlägen zur

Nachhaltigen Entwicklung sowie der rechtlich nicht verbindliche «Durch-

führungsplan von Johannesburg» werden verabschiedet. Partnerschafts-

initiativen zwischen Wirtschaft, Nichtregierungsorganisationen und Zivil-

gesellschaft sollen helfen, die Ziele zu erreichen.

2 0 0 5 : U N O - W E LT G I P F E L M + 5 , N E W YO R K

Die Prüfung der Zwischenergebnisse, welche die Staatengemeinschaft

auf dem Weg zu den Millenniumszielen erreicht hat, führt zu einer Klä-

rung der Prioritäten der Nachhaltigen Entwicklung. Hauptaufgaben sind

die Armutsbekämpfung, die Gewährleistung von Frieden und Sicherheit

sowie die Wahrung der Menschenrechte. Diese Aufgaben erfordern eine

Stärkung der globalen Gouvernanz, das heisst institutionelle Reformen

innerhalb der UNO.

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1 7

2 0 0 5 : D E K L A R AT I O N V O N PA R I S Z U R E F F I Z I E N Z U N D

E F F E K T I V I T Ä T D E R E N T W I C K L U N G S Z U S A M M E N A R B E I T

In der Pariser Deklaration verpflichten sich mehr als 90 Staaten auf ge-

meinsame Kriterien für eine wirksame Entwicklungszusammenarbeit in

folgenden Bereichen: Wahrnehmen von Verantwortung für die eigene

Entwicklung durch die Regierungen der Empfängerländer, Harmonisie-

rung der Geberpraktiken, Ausrichtung auf gemeinsam vereinbarte Ziele

und das Ausweisen messbarer Resultate.

2 0 0 5 : U N O - W E LT D E K A D E 2 0 0 5 – 2 0 1 4

« B I L D U N G F Ü R N A C H H A LT I G E E N T W I C K L U N G »

Wegen der Bedeutung der Bildung als Grundlage für ein nachhaltigkeits-

orientiertes Handeln der Menschen lanciert die UNO eine Weltdekade

für die Nachhaltigkeitsbildung und überträgt die Federführung ihrer

Unter organisation für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation

(UNESCO).

2 0 1 1 : O E C D - S T R AT E G I E « G R Ü N E S W A C H S T U M »

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

(OECD) hat den Ansatz des «grünen Wachstums» entwickelt. Im Rah-

men der Green Growth Strategy verabschiedet der OECD-Ministerrat

Empfehlungen zuhanden der Mitgliedstaaten, wie diese über geeignete

Politikinstrumente ein Wirtschaftswachstum bei gesteigerter Ressour-

ceneffizienz erreichen. Dies könnte beispielsweise über die Schaffung

ökologischer Kostenwahrheit oder durch spezifische Innovationsförde-

rung erreicht werden.

2 0 1 1 : U N E P G R E E N E C O N O M Y R E P O R T

Das UNO-Umweltprogramm (UNEP) verfolgt seit 2008 einen ähnlichen

Ansatz über die «Green Economy Initiative». Diese stellt die Forderung,

öffentliche und private Investitionen in umweltschonende Produktions-

weisen fliessen zu lassen. Diese ökologisch ausgerichteten Investitionen

sollen nebst der Entlastung der natürlichen Umwelt auch die Beschäfti-

gung fördern und helfen, die Armut zu bekämpfen.

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1 8

2 0 1 2 : U N O - K O N F E R E N Z Ü B E R N A C H H A LT I G E E N T W I C K L U N G

( « R I O + 2 0 » )

20 Jahre nach der UN-Konferenz über Umwelt und Entwicklung von 1992

findet in Rio de Janeiro die UN-Konferenz über Nachhaltige Entwicklung

statt. Diese hat zum Ziel, das politische Engagement für eine Nachhaltige

Entwicklung zu erneuern. Dabei werden die Umsetzung des Leitbildes

Nachhaltige Entwicklung bilanziert und Perspektiven für die Zukunft

aufgezeigt. Hauptthemen der Konferenz sind die «Grüne Wirtschaft im

Kontext der Nachhaltigen Entwicklung» und der Armutsbekämpfung und

«institutionelle Rahmenbedingungen für die Nachhaltige Entwicklung».

S c h l Ü S S e l d o k u M e n t e F Ü r d I e n a c h h a lt I g e

e n t w I c k l u n g

E r K l Ä r u N G v o N r I o z u u M W E lt u N D E N t W I c K l u N G

( r I o - D E K l A r At I o N ) , 1 9 9 2

Die Rio-Deklaration führt 27 grundlegende Prinzipien auf, die auch als

Grundgesetz der Nachhaltigen Entwicklung gelten. Sie besagt haupt-

sächlich, dass wirtschaftlicher Fortschritt langfristig nur in Verbindung

mit Umweltschutz und gesellschaftlicher Solidarität möglich ist. Dies ist

dann realisierbar, wenn die Staaten weltweit eine neue und gerechte

Partnerschaft mit der Beteiligung von Regierungen, der Bevölkerung und

der Schlüsselakteure der Gesellschaft eingehen. Zum Schutz der Umwelt

müssen die Staaten internationale Vereinbarungen treffen. Folgende zen-

trale Grundsätze sind in der Rio-Deklaration festgehalten:

– Vorrang der Armutsbekämpfung und der Bedürfnisse in Entwicklungs-

ländern (Grundsätze 5 und 6)

– das Prinzip der gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortung,

das vor allem von den reichen Industrieländern besondere Anstren-

gungen zur Bewältigung der Herausforderungen bezüglich der Nach-

haltigen Entwicklung verlangt (Grundsatz 7)

– die Betonung positiver Wechselwirkungen zwischen einem offenen,

nicht diskriminierenden Welthandelssystem und der Nachhaltigen Ent-

wicklung (Grundsatz 12)

– das Vorsorgeprinzip, das von den Staaten fordert, Massnahmen zu-

gunsten der Umwelt zu ergreifen, auch wenn nicht in allen Fragen

vollständige wissenschaftliche Gewissheit vorliegt (Grundsatz 15)

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1 9

– das Verursacherprinzip, das verlangt, dass die Urheber von Umwelt-

schäden für die daraus entstehenden Kosten aufkommen (Grundsatz

16)

siehe Anhang

A G E N D A 2 1 , 1 9 9 2

Die Agenda 21 ist neben der Rio-Deklaration das zentrale Abkommen des

Erdgipfels von Rio. Sie ist ein Aktionsprogramm für globales Handeln in

allen Bereichen der Nachhaltigen Entwicklung. Das Aktionsprogramm ist

für die Umsetzung auf der Ebene der Nationalstaaten konzipiert worden.

Aber auch alle anderen politischen Ebenen werden aufgefordert, im Sinn

dieser Ziele zu handeln. Im Kapitel 28 des Dokuments werden die Ge-

meinden aufgefordert, ebenfalls ein Programm für eine Nachhaltige Ent-

wicklung zu erstellen, da viele globale Probleme auf der lokalen Ebene

zu lösen sind.

Rio-Deklaration und Agenda 21 sind unterzeichnete Absichtserklärungen

und rechtlich nicht verbindlich.

3

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2 0

die agenda 21 umfasst 40 kapitel:

1. Präambel zur Agenda 21

2. Internationale Zusammenarbeit

3. Kampf gegen die Armut

4. Veränderung des Konsumverhaltens

5. Bevölkerung und Nachhaltige Entwicklung

6. Schutz und Förderung der menschlichen Gesundheit

7. Nachhaltige, menschliche Siedlungsformen

8. Integration von Umwelt und Entwicklung in Entscheidungsfindung

9. Schutz der Atmosphäre

10. Nachhaltige Bewirtschaftung von Bodenressourcen

11. Bekämpfung der Entwaldung

12. Bekämpfung der Wüstenbildung und der Dürren

13. Nachhaltige Bewirtschaftung von Berggebieten

14. Förderung nachhaltiger Landwirtschaft und ländlicher Entwicklung

15. Erhaltung der biologischen Vielfalt

16. Umweltverträgliche Nutzung der Biotechnologie

17. Schutz der Ozeane

18. Schutz der Güte und Menge der Süsswasserressourcen

19. Umweltverträglicher Umgang mit toxischen Chemikalien

20. Umweltverträgliche Entsorgung gewerblicher Abfälle

21. Umweltverträglicher Umgang mit festen Abfällen

22. Sicherer und umweltverträglicher Umgang mit radioaktiven

Abfällen

23. Präambel zu den Kapiteln über die Stärkung der Partnerschaft

24. Globaler Aktionsplan für Frauen zur Erzielung einer nachhaltigen

und gerechten Entwicklung

25. Kinder und Jugendliche und Nachhaltige Entwicklung

26. Anerkennung und Stärkung der Rolle der eingeborenen

Bevölkerungsgruppen und ihrer Gemeinschaften

27. Stärkung der Rolle nichtstaatlicher Organisationen

28. Initiativen der Kommunen (Lokale Agenda 21)

29. Stärkung der Arbeitnehmer und Gewerkschaften

30. Stärkung der Rolle der Privatwirtschaft

31. Wissenschaft und Technik

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2 1

32. Stärkung der Rolle der Bauern

33. Finanzielle Ressourcen und Finanzierungsmechanismen

34. Transfer umweltverträglicher Technologien

35. Die Wissenschaft im Dienst einer Nachhaltigen Entwicklung

36. Förderung der Schulbildung

37. Nationale Mechanismen und internationale Zusammenarbeit

38. Internationale institutionelle Rahmenbedingungen

39. Internationale Rechtsinstrumente und -mechanismen

40. Informationen für die Entscheidungsfindung

D u r c H F ü H r u N G S P l A N v o N J o H A N N E S B u r G

( J o H A N N E S B u r G P l A N o F I M P l E M E N tAt I o N J P o I ) , 2 0 0 2

Dieser rechtlich nicht verbindliche Umsetzungsplan bestätigt die Zielrich-

tung der Agenda 21 und legt ein umfassendes Programm zu deren wei-

teren Umsetzung fest. Der Umsetzungsplan enthält folgende elf Kapitel:

I. Einführung

II. Armutsbekämpfung

III. Veränderung nicht nachhaltiger Konsum- und Produktionsmuster

IV. Schutz und Erhalt der natürlichen Ressourcen als Grundlage für

die ökonomische und soziale Entwicklung

V. Nachhaltige Entwicklung in einer sich globalisierenden Welt

VI. Gesundheit und Nachhaltige Entwicklung

VII. Nachhaltige Entwicklung sich entwickelnder kleiner Inselstaaten

VIII. Nachhaltige Entwicklung Afrikas

IX. Andere regionale Initiativen

X. Mittel zur Umsetzung

XI. Institutioneller Rahmen für die Nachhaltige Entwicklung

www.un.org/esa/sustdev/documents/WSSD_POI_PD/English/POIToc.htm

3

3

www.un.org/esa/sustdev/documents/agenda21/english/agenda21toc.htm

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2 2

D I E v E r P F l I c H t u N G E N v o N A A l B o r G, 2 0 0 4

Die Charta von Aalborg, mittlerweile von mehr als 2500 Städten, Gemein-

den und Regionen Europas unterzeichnet, besteht aus einer Erklärung

zur Förderung der Nachhaltigkeit auf lokaler Ebene. Mit den zehn Jahre

später definierten Verpflichtungen von Aalborg werden die Ziele weiter

konkretisiert. Diese Verpflichtungen sind in zehn Kapitel eingeteilt:

1. Mehr direktdemokratische Entscheidungsprozesse (Gouvernanz)

2. Lokales Management für Zukunftsbeständigkeit

3. Schutz der natürlichen Gemeinschaftsgüter

4. Verantwortungsbewusster Konsum und nachhaltige Lebensweise

5. Nachhaltige Stadtplanung und Stadtentwicklung

6. Verbesserte Mobilität, weniger Verkehr

7. Gesundheitsfördernde Massnahmen

8. Dynamische, zukunftsbeständige und umweltschonende lokale

Wirtschaft

9. Soziale Gerechtigkeit

10. Wahrnehmung der globalen Verantwortung

www.aalborgplus10.dk

w I c h t I g e a k t e u r e au F I n t e r n at I o n a l e r e B e n e

Die vereinten Nationen (UNO) sind auf internationaler Ebene die Haupt-

initiatorin der Nachhaltigen Entwicklung. Die in ihrem Rahmen getrof-

fenen Abkommen stellen für die weltweiten Nachhaltigkeitsprozesse

einen übergeordneten Rahmen dar. Verschiedene UN-Organisationen und

-Programme engagieren sich in den Bereichen der Nachhaltigen Entwick-

lung: Das Umweltprogramm (UNEP) mit Sitz in Nairobi (Kenia), die Inter-

nationale Arbeitsorganisation (ILO) und die Weltgesundheitsorganisa tion

(WHO) in Genf oder das Entwicklungsprogramm (UNDP) in New York.

Speziell zu erwähnen ist die Kommission für Nachhaltige Entwicklung

(UNCSD). Die Kommission hat bisher die Umsetzungsschritte der Agenda

21 und des Johannesburg Plan of Implementation (JPOI) begleitet und

überwacht. «Rio+20» wird über allfällige Anpassungen beschliessen.

www.un.org/en/development/desa/index.html

3

3

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Die Welthandelsorganisation (WTO) mit Hauptsitz in Genf fördert die

Liberalisierung des internationalen Handels. Ziel ist der internationale

Freihandel. Aus Sicht der Nachhaltigkeit sind die Vor- und Nachteile des

Freihandels in zwei Kategorien zu teilen: einerseits die Wechsel wirkungen

mit der Entwicklung der armen Länder und der Armutsbekämpfung, ande-

rerseits die Zusammenhänge zwischen Handel und Umwelt.

www.wto.org

Die organisation für wirtschaftliche zusammenarbeit und Entwick-

lung (OECD) mit Sitz in Paris ist eine wichtige Akteurin in der Nachhaltig-

keitspolitik: Durch Vermittlung von wissenschaftlichen Grundlagen und

Empfehlungen fördert sie den Politikdialog unter den Mitgliedstaaten

auch zur Nachhaltigen Entwicklung. Mit der Strategie «grünes Wachs-

tum» von 2011 hat die OECD Instrumente vorgestellt, um ökologische

Ansätze in die Wirtschaftspolitik zu integrieren. Dafür werden u.a. markt-

basierte Instrumente vorgeschlagen. Ihr Arbeitsprogramm im Bereich der

Nachhaltigen Entwicklung umfasst Themen wie die Reduktion umwelt-

schädlicher Subventionen, die Verstärkung marktwirtschaftlicher Instru-

mente inklusive Ökosteuern, die Entkoppelung von Wirtschaftswachstum

und Verschlechterung des Zustands der Umwelt sowie die nachhaltige

Ressourcennutzung.

www.oecd.org > Topics > Sustainable development

In der Europäischen union (EU) ist die Nachhaltige Entwicklung als ein

übergeordnetes Ziel massgebend für alle Politikbereiche und deren Um-

setzung. Die EU empfiehlt den Mitgliedstaaten die Erarbeitung nationaler

Nachhaltigkeitsstrategien. Die meisten Mitgliedstaaten sind dieser Auf-

forderung bislang nachgekommen. Ein intensiver Informations- und Er-

fahrungsaustausch findet im Rahmen des Europäischen Netzwerks für

Nachhaltige Entwicklung (European Sustainable Development Network

ESDN) statt, um Verbesserungen und Weiterentwicklungen herbeizu-

führen. Die Schweiz ist darin vollwertig einbezogen.

www.sd-network.eu

3

3

3

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Die Schweiz verpflichtet sich mit der Unterzeichnung der Schlussdoku-

mente der UNO-Konferenz von Rio 1992, ihre Politik nachhaltig auszu-

richten und Massnahmen entsprechend umzusetzen. Der Bundesrat hat

im Anschluss an die Konferenz den Interdepartementalen Ausschuss

Rio (IDARio) eingesetzt, den späteren Interdepartementalen Ausschuss

Nachhaltige Entwicklung (IDANE). Darin koordinieren rund 30 Bundes-

ämter ihre Anstrengungen für die Nachhaltige Entwicklung.

Mit der Revision der Bundesverfassung im Jahre 1999 erhielt die Schweiz

explizite Bestimmungen zur Nachhaltigen Entwicklung auf Verfassungs-

ebene. Dies bedeutet, dass die Nachhaltige Entwicklung für den Bund

und die Kantone keine freiwillige, sondern eine verpflichtende Aufgabe

ist. Bisher gibt es auf Bundesebene jedoch keine Anschlussgesetzge-

bung, welche die Aufgaben der Nachhaltigen Entwicklung konkretisiert.

Deshalb haben die Bestimmungen zur Nachhaltigkeit in erster Linie die

Funktion einer handlungsleitenden Vision.

artikel der Bundesverfassung über die nachhaltige entwicklung

Art. 2 zweck [der Eidgenossenschaft]2 Sie fördert die gemeinsame Wohlfahrt, die Nachhaltige Entwicklung, den

inneren Zusammenhalt und die kulturelle Vielfalt des Landes.4 Sie setzt sich ein für die dauerhafte Erhaltung der natürlichen Lebensgrund-

lagen und für eine friedliche und gerechte internationale Ordnung.

d I e p o l I t I k d e r S c h w e I z

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Art. 54 Auswärtige Angelegenheiten2 Der Bund setzt sich ein für die Wahrung der Unabhängigkeit der Schweiz und

für ihre Wohlfahrt; er trägt namentlich bei zur Linderung von Not und Armut in

der Welt, zur Achtung der Menschenrechte und zur Förderung der Demokratie,

zu einem friedlichen Zusammenleben der Völker sowie zur Erhaltung der natür-

lichen Lebensgrundlagen.

Art. 73 NachhaltigkeitBund und Kantone streben ein auf Dauer ausgewogenes Verhältnis zwischen der

Natur und ihrer Erneuerungsfähigkeit einerseits und ihrer Beanspruchung durch

den Menschen anderseits an.

S t r at e g I e n a c h h a lt I g e e n t w I c k l u n g

d e S B u n d e S r at S

A u S G A N G S l A G E u N D A u F t r A G

Der Bundesrat hat früh den Auftrag aus der Agenda 21 zur Erstellung

von nationalen Nachhaltigkeitsstrategien angenommen. Im Hinblick auf

«5 Jahre nach Rio» hat der Bundesrat 1997 eine erste Strategie «Nachhal-

tige Entwicklung in der Schweiz» verabschiedet, eine zweite im Jahr 2002,

im Vorfeld des Weltgipfels über Nachhaltige Entwicklung in Johannes-

burg. Anfang 2008 wurde die dritte Nachhaltigkeitsstrategie nicht mehr

in einem internationalen Kontext sondern im Rahmen der damals neu

beginnenden Legislaturperiode beschlossen. 2009 erklärte der Bundesrat

die Nachhaltigkeitsstrategie formell zu einer Teilstrategie der Legislatur-

planung. Mit der Strategie 2012–2015 bekräftigt der Bundesrat sein En-

gagement für die Nachhaltige Entwicklung anlässlich der UN-Konferenz

über Nachhaltige Entwicklung von 2012 in Rio de Janeiro («Rio+20»).

5 l E I t l I N I E N

Der Bundesrat konkretisiert das schweizerische Verständnis der Nach-

haltigen Entwicklung anhand folgender Leitlinien.

1. zukunftsverantwortung wahrnehmen

Bedürfnisse der heutigen Generationen sind nicht auf Kosten der künf-

tigen Generationen zu befriedigen.

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2. Die drei zieldimensionen der Nachhaltigen Entwicklung ausge-

wogen berücksichtigen

Die Politik verfolgt die drei Ziele «ökologische Verantwortung», «wirt-

schaftliche Leistungsfähigkeit» und «gesellschaftliche Solidarität» in

ganzheitlicher Weise, strebt nach Optimierungen und sorgt bei ver-

bleibenden Interessenkonflikten für faire Abwägungen.

3. Die Nachhaltige Entwicklung in alle Politikbereiche einbeziehen

Die Nachhaltige Entwicklung ist in alle Sachpolitiken auf ganzheitliche

Weise einzubeziehen.

4. Die Koordination zwischen den Politikbereichen erhöhen und die

Kohärenz verbessern

Die Umsetzung der Strategie Nachhaltige Entwicklung erfolgt quer-

schnittorientiert über die Departements- und Amtsgrenzen hinweg.

5. Die Nachhaltige Entwicklung partnerschaftlich realisieren

Bund, Kantone, Städte und Gemeinden sowie Akteure aus dem Privat-

sektor und der Zivilgesellschaft werden einbezogen.

S c H l ü S S E l H E r A u S F o r D E r u N G E N

Die Strategie Nachhaltige Entwicklung enthält zur Konkretisierung der

genannten Leitlinien einen Aktionsplan mit einem breiten Spektrum an

Handlungsfeldern und Massnahmen. Damit werden Schritte aufgezeigt,

wie der Bundesrat die Ziele in Bezug auf eine Nachhaltige Entwicklung

erreichen will.

1 . K L I M A U N D N AT U R G E FA H R E N

Die Folgen des Klimawandels bedeuten für die Schweiz extreme Nieder-

schläge und damit auch Hochwasser und Murgänge, zunehmende Hitze-

wellen und Trockenperioden. Es sind nicht nur Emissionsreduktionen,

sondern auch Anpassungsmassnahmen zur Bewältigung der Folgen der

Klimaänderung erforderlich.

2 . E N E R G I E

Ein nachhaltiger Umgang mit Energie bedeutet, die Bedürfnisse von Wirt-

schaft und Gesellschaft dank rationeller Energienutzung mit stark redu-

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ziertem Ressourceneinsatz abzudecken und soweit als möglich erneuer-

bare Quellen zu nutzen.

3 . N A C H H A LT I G E R A U M E N T W I C K L U N G

Die räumlichen Prozesse sind für die Nachhaltige Entwicklung von gros-

ser Relevanz: Die Raumplanung muss räumliche Voraussetzungen für die

Wirtschaft, leistungsfähige Infrastrukturen, eine haushälterische Boden-

nutzung und den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen sicherstellen.

4 . W I R T S C H A F T, P R O D U K T I O N U N D K O N S U M

Es gilt, die Bemühungen für eine verbesserte Wettbewerbsfähigkeit der

Schweiz weiterzuführen und gleichzeitig die Diskussion um eine nach-

haltigere Ausgestaltung der Wirtschaftspolitik zu vertiefen. Aus Sicht der

sozialen Dimension steht die Grundversorgung im Infrastrukturbereich

im Vordergrund. Durch Anreize und geeignete Rahmenbedingungen kön-

nen verstärkte Impulse für eine Modernisierung auf ökologischer Basis

vermittelt werden.

5 . N U T Z U N G N AT Ü R L I C H E R R E S S O U R C E N

Die Entkoppelung von Ressourcenverbrauch und Wachstum ist noch

nicht in genügendem Ausmass gelungen. Die natürlichen Ressourcen ge-

raten durch Entwicklungs- und Modernisierungsprozesse in Wirtschaft,

Verkehr, Technologie und Tourismus zunehmend unter Druck. Im Vorder-

grund stehen der Klimaschutz, die Erhaltung der Artenvielfalt, Gewässer-

und Bodenschutz sowie saubere Luft.

6 . S O Z I A L E R Z U S A M M E N H A LT, D E M O G R A F I E U N D M I G R AT I O N

Zahlreiche Entwicklungen belasten den gesellschaftlichen Zusammen-

halt. Der Staat soll mit günstigen Rahmenbedingungen Chancengleich-

heit und Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben fördern.

Erscheinungen wie der ungleichen Einkommensverteilung, Armut, Äng-

sten vor möglichen Folgen der regulären und irregulären Migration und

Veränderung der Familienformen kann durch eine verstärkte Koordinati-

on der Sozialpolitik begegnet werden.

7 . G E S U N D H E I T D E R B E V Ö L K E R U N G

Für die Verbesserung der Lebensqualität der Bevölkerung ist das phy-

sische und psychische Wohlbefinden wichtig. Dieses wird stark durch die

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Umwelt beeinflusst. Die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen stellt

einen Lasten- und Risikofaktor für die wirtschaftliche Entwicklung dar.

8 . G L O B A L E E N T W I C K L U N G S - U N D U M W E LT-

H E R A U S F O R D E R U N G E N

Die Nachhaltige Entwicklung steht vor der Herausforderung sich aus-

weitender globaler, wirtschaftlicher und sozialer Ungleichheiten und

neuer Abhängigkeiten zwischen Nord und Süd. Diese sind oft begleitet

von einem übermässigen Ressourcenverbrauch. Die internationale Staa-

tengemeinschaft ist gefordert, das Verursacherprinzip zu verankern und

intergenerationelle Fairnessnormen festzulegen. Voraussetzung für die

Bewältigung von Entwicklungs- und Umweltherausforderungen sind der

gerechte Zugang zu sozialen, natürlichen und wirtschaftlichen Ressour-

cen, gute Rahmenbedingungen für Innovationen, die eine global Nachhal-

tige Entwicklung unterstützen und entsprechende Verhaltensänderungen

aller Akteure.

9 . Ö F F E N T L I C H E R H A U S H A LT

Ein gesunder Finanzhaushalt ist Grundlage für einen flexiblen finanz-

politischen Spielraum zur Erfüllung entsprechender Staatsaufgaben. Eine

Umverteilung von Wohlstand zwischen den Generationen, indem jetzt an-

fallende Kosten auf später aufgeschoben werden, ist unerwünscht und

deshalb zu verhindern. Um die Finanzpolitik stärker auf die Nachhaltige

Entwicklung auszurichten, sind Anreize für einen sparsameren Ressour-

cenverbrauch zu schaffen.

1 0 . B I L D U N G, F O R S C H U N G U N D I N N O VAT I O N

Wissen ist eine Notwendigkeit, um im verschärften internationalen Wett-

bewerb bestehen zu können. Wissen ist auch wichtig, um die Zusammen-

hänge zwischen Gesellschaft, Politik, Wirtschaft und natürlicher Umwelt

zu verstehen. Dies erfordert im Bereich Bildung, Forschung und Techno-

logie höhere Bildungsqualität, grössere Weltoffenheit, höhere interkultu-

relle Kompetenz und lebenslanges Lernen.

www.are.admin.ch/sne3

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2 9

B u n d e S a M t F Ü r r au M e n t w I c k l u n g ( a r e )

Das ARE ist auf Bundesebene die Koordinationsplattform für die Nach-

haltige Entwicklung. Die Sektion Nachhaltige Entwicklung ist das Kompe-

tenzzentrum des Bundes für Fragen zur Nachhaltigen Entwicklung. Ziel

ist der Einbezug der Nachhaltigen Entwicklung als Querschnittsthema in

alle Politikbereiche.

Neben seiner Stabsstellenfunktion in der Nachhaltigen Entwicklung

ist das ARE auch zuständig für die Belange der Raumordnung und des

Gesamtverkehrs und nimmt deshalb in diesen beiden Bereichen direkt

Einfluss zugunsten einer Nachhaltigen Entwicklung in der Schweiz. Spe-

zifische, auf einzelne Politiksektoren bezogene Nachhaltigkeitsfragen

fallen aber in die Verantwortung der zuständigen Verwaltungseinheiten

des Bundes.

www.are.admin.ch/nachhaltigeentwicklung

> Nachhaltigkeitsverständnis3

a k t e u r e u n d I n S t I t u t I o n e n

a u F B u n d e S e B e n e

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3 0

I n t e r d e pa r t e M e n ta l e r au S S c h u S S n a c h h a lt I g e

e n t w I c k l u n g ( I da n e )

Im IDANE wirken jene Bundesstellen mit, die für die Nachhaltige Entwick-

lung relevante Politiken und Aktivitäten ausüben. Rund 30 Verwaltungs-

einheiten sind im IDANE vertreten. Hauptziele des Ausschusses sind die

Entwicklung und die Abstimmung der Politik des Bundes im Bereich der

Nachhaltigen Entwicklung und die Koordination der Aktivitäten in die-

sem Bereich. Unter der Leitung des ARE bilden die Bundesämter für Ge-

sundheit (BAG), Landwirtschaft (BLW), Umwelt (BAFU) sowie die Direktion

für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) das IDANE-Leitungsorgan.

ARE

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3 1

Diese Ämter wechseln sich im Vizepräsidium ab. Wer das Amt des Vize-

präsidiums inne hat, leitet gleichzeitig die internationalen Aktivitäten

des IDANE, namentlich die schweizerische Mitwirkung in den relevanten

Gremien und Prozessen der Vereinten Nationen.

A u S G E W Ä H lt E Ä M t E r I M I D A N E u N D I H r E t Ä t I G K E I t E N

M I t B E z u G z u r N A c H H A lt I G E N E N t W I c K l u N G

B U N D E S A M T F Ü R U M W E LT ( B A F U )

Das BAFU ist die Fachstelle bezüglich der ökologischen Dimension der

Nachhaltigen Entwicklung und setzt sich für den langfristigen Erhalt der

natürlichen Lebensgrundlagen, der Artenvielfalt sowie für den Schutz der

Bevölkerung vor übermässigen Belastungen und Naturgefahren ein. Eck-

pfeiler der umweltpolitischen Strategie sind wirtschaftliche Prinzipien

wie das Verursacherprinzip, marktwirtschaftliche Instrumente und effizi-

ente umweltpolitische Massnahmen.

www.bafu.admin.ch

D I R E K T I O N F Ü R E N T W I C K L U N G U N D Z U S A M M E N A R B E I T ( D E Z A )

Die DEZA ist die schweizerische Agentur für internationale Entwicklungs-

zusammenarbeit. Sie setzt sich primär für die Reduktion der globalen

Armut und für Chancengleichheit ein. Im Vordergrund ihrer Aufgaben ste-

hen die Erreichung der Millenniumsziele, die Bewältigung systemischer

Sicherheitsrisiken in Krisen und Konflikten, der Erhalt der natürlichen

Lebensgrundlagen und die entwicklungsförderliche Gestaltung der Glo-

balisierung.

www.deza.admin.ch

B U N D E S A M T F Ü R G E S U N D H E I T ( B A G )

Das BAG setzt sich ein für die Förderung der Gesundheit, welche eine

zentrale Voraussetzung für die Nachhaltige Entwicklung darstellt. Die

sozialen Verhältnisse und die Umweltsituation haben einen direkten Ein-

fluss auf die Gesundheit der Bevölkerung, die somit stark abhängig ist

von der ökonomischen und ökologischen Dimension der Nachhaltigen

Entwicklung.

www.bag.admin.ch

3

3

3

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B U N D E S A M T F Ü R L A N D W I R T S C H A F T ( B LW )

Das BLW ist das agrarpolitische Kompetenzzentrum des Bundes. Es setzt

sich ein für eine nachhaltige, marktorientierte und sozialverträgliche Ent-

wicklung der Schweizer Landwirtschaft. Die agrarpolitischen Rahmenbe-

dingungen sorgen dafür, dass die Landwirtschaft einen wesentlichen Bei-

trag leistet zur sicheren Versorgung der Bevölkerung, zur Erhaltung der

natürlichen Lebensgrundlagen, zur Pflege der Kulturlandschaft und zur

dezentralen Besiedlung des Landes.

www.blw.admin.ch

B U N D E S A M T F Ü R S TAT I S T I K ( B F S )

Das BFS ist die Fachstelle für die Messung der Nachhaltigen Entwicklung

der Schweiz. Es stellt eine Datenbank mit Indikatoren der Nachhaltigen

Entwicklung zur Verfügung und beteiligt sich an der Entwicklung und An-

wendung von Nachhaltigkeitsindikatoren für Kantone und Städte.

www.monet.admin.ch

S TA AT S S E K R E TA R I AT F Ü R W I R T S C H A F T ( S E C O )

Das SECO ist das Kompetenzzentrum für die Wirtschaftspolitik. Auf

internationaler Ebene unterstützt es die wirtschaftliche Entwicklungs-

zusammenarbeit sowie die nachhaltige Integration der Entwicklungs-

und Schwellenländer in die Weltwirtschaft. Dies geschieht unter anderem

durch Förderung des fairen Handels und des Transfers von Umwelttech-

nologien. Auch auf nationaler Ebene berücksichtigt das SECO ökologische

und soziale Aspekte, beispielsweise in der Wachstumsstrategie für den

Tourismusstandort Schweiz oder der Regionalpolitik.

www.seco.admin.ch

B U N D E S A M T F Ü R E N E R G I E ( B F E )

Das BFE befasst sich mit Fragen der Energieversorgung und der Energie-

nutzung und schafft die Voraussetzungen für eine ausreichende, krisen-

feste, wirtschaftliche und nachhaltige Energieversorgung. Es setzt sich

ein für eine effiziente Energienutzung, für die Erhöhung des Anteils an

erneuerbaren Energien sowie für die Senkung der CO 2-Emissionen. Zu-

dem fördert und koordiniert das BFE die nationale Energieforschung und

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unterstützt den Aufbau neuer Märkte für eine nachhaltige Energieversor-

gung und -nutzung.

www.bfe.admin.ch

www.energieschweiz.ch

B U N D E S A M T F Ü R W O H N U N G S W E S E N ( B W O )

Das BWO ist die Fachbehörde für den Bereich des nachhaltigen Wohnens

und Bauens. Durch den hohen Material- und Energieverbrauch und einen

langen Lebenszyklus haben Bauten einen grossen Einfluss auf den Men-

schen und seine Umgebung. Mit der Website «Wohnen und Nachhaltig-

keit» fördert das BWO das Wissen zu diesem Thema.

www.wohnen-nachhaltigkeit.ch

B U N D E S A M T F Ü R B A U T E N U N D L O G I S T I K ( B B L )

Das BBL ist die zentrale Beschaffungsstelle des Bundes für zivil genutzte

Güter und Dienstleistungen. Nachhaltige Kriterien spielen sowohl bei

Gebäuden als auch in allen anderen Bereichen eine wichtige Rolle. Re-

cycling-Produkte decken gut 60 Prozent der jährlich benötigten Papier-

menge ab, und die Forderung nach internationalen Öko-Zertifikaten ist

Standard. Das BBL bietet unter anderem Empfehlungen für eine nach-

haltige Beschaffung und veröffentlicht im Rahmen des Ressourcen- und

Umweltprogrammes der Bundesverwaltung RUMBA alle zwei Jahre einen

Umweltbericht.

www.bbl.admin.ch > Nachhaltigkeit

www. rumba.admin.ch

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F o r u M n a c h h a lt I g e e n t w I c k l u n g

Das Forum Nachhaltige Entwicklung dient als Plattform für die Einfüh-

rung und Umsetzung der Nachhaltigen Entwicklung auf der Ebene der

Kantone, Regionen, Städte und Gemeinden. Ziel ist, den Erfahrungsaus-

tausch zu fördern und gemeinsame Umsetzungsprojekte voranzutreiben.

Im Speziellen soll das Forum Nachfolgeaktivitäten zur Strategie Nachhal-

tige Entwicklung des Bundesrats auf der Ebene der Kantone, Regionen,

Städte und Gemeinden initiieren, wie z.B. kantonale Nachhaltigkeits-

strategien oder Lokale Agenden 21.

Das Forum geht auf die Initiative des ARE, der Schweizerischen Bau-,

Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK) sowie des Schwei-

zerischen Städteverbands (SSV) zurück. Als Partner dazugekommen ist

ebenfalls der Schweizerische Gemeindeverband (SGV). Da zahlreiche Pro-

bleme unseres Landes nur in enger Zusammenarbeit der drei staatlichen

Ebenen gelöst werden können, bietet das Forum neue Perspektiven für

die Umsetzung der Nachhaltigen Entwicklung.

www.are.admin.ch/forumne

d I a l o g n a c h h a lt I g e e n t w I c k l u n g S c h w e I z

Der Dialog Nachhaltige Entwicklung Schweiz dient als Plattform für die

Vernetzung und den politischen Dialog rund um das Thema Nachhal-

tige Entwicklung in der Schweiz. Angesprochen sind Vertreterinnen und

Vertreter aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Dachverbänden. Im

Zentrum einer jährlichen Veranstaltung steht jeweils ein aktuelles poli-

tisches oder gesellschaftliches Thema.

www.are.admin.ch/dialog

3

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l o k a l e n a c h h a lt I g k e I t S p r o z e S S e

Bei der Umsetzung der Nachhaltigen Entwicklung kommt den Kantonen,

Regionen, Städten und Gemeinden eine Schlüsselrolle zu. Auf lokaler Ebe-

ne ist ein Engagement gemäss dem Leitgedanken «Global denken – lokal

handeln» erforderlich. Lokale Nachhaltigkeitsprozesse wie beispielswei-

se eine Lokale Agenda 21 bezwecken, das Konzept der Nachhaltigen Ent-

wicklung in die bestehenden lokalen politischen Prozesse einzubinden.

Die Schweizer Gemeinwesen stehen im ländlichen wie im urbanen Raum

vor grossen Herausforderungen: Probleme wie die zunehmend älter wer-

dende Bevölkerung, die Integration der ausländischen Bevölkerungsgrup-

pen, die Herausforderungen des Klimawandels und die Zersiedelung der

Landschaft werden sich in den nächsten Jahrzehnten verschärfen. Die

Aufgabenstellung besteht darin, die Lebensqualität langfristig zu erhal-

ten oder zu verbessern, aber nicht auf Kosten der Entwicklungschan-

cen zukünftiger Generationen. Deshalb müssen die Gemeinwesen ihre

Stärken und Schwächen ermitteln und Strategien entwickeln, die einen

nachhaltigen Entwicklungsprozess unterstützen.

D I E r o l l E D E r K A N t o N E

Laut Bundesverfassung sind nicht nur der Bund, sondern auch die Kan-

tone aufgefordert, die Nachhaltige Entwicklung zu fördern. Zur Umset-

zung der Nachhaltigen Entwicklung leisten die Kantone einen zentralen

Beitrag, denn im föderalistischen System der Schweiz werden viele Vor-

gänge, die für die Nachhaltige Entwicklung wichtig sind, auf kantonaler

Ebene bestimmt.

n a c h h a lt I g e e n t w I c k l u n g

I n k a n t o n e n

u n d g e M e I n d e n

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Alle Kantone bezeichnen eine für die Nachhaltige Entwicklung zustän-

dige Fachstelle. Der Stellenwert und die gesetzliche Verankerung der

Nachhaltigen Entwicklung sowie die Umsetzungsaktivitäten sind jedoch

von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Es gibt folgende kantonale Instru-

mente und Ansätze:

– Verankerung der Nachhaltigen Entwicklung in der Kantonsverfassung

oder auf Gesetzesebene;

– Verankerung der Nachhaltigen Entwicklung im kantonalen Richtplan;

– Nachhaltige Entwicklung als Schwerpunktthema in den Regierungs-

richtlinien;

– Kantonale Strategie Nachhaltige Entwicklung oder Agenda 21 als Akti-

onsprogramm;

– Verankerung in der Politiksteuerung;

– Unterstützung der Nachhaltigen Entwicklung in den Gemeinden;

– Anwendung und Weiterentwicklung von Instrumenten für die Nach-

haltigkeitsbeurteilung in der Kantonsverwaltung.

16 Kantone führen heute einen offiziellen Nachhaltigkeitsprozess mit

den oben aufgeführten integralen Ansätzen. Einige Kantone setzen die

Nachhaltige Entwicklung auch ausserhalb von integralen LA 21-Ansätzen

über ihre Sektorpolitiken um, so zum Bespiel über die Themenbereiche

Wirtschaftsförderung, Raumplanung, nachhaltiges Bauen, Energie und

über das öffentliche Beschaffungswesen. Nachhaltige Entwicklung sollte

möglichst umfassend verankert und schon in die Vorbereitung von poli-

tischen Geschäften und Projekten einbezogen werden. Das Ziel ist die

Integration in die politische Agenda.

www.are.admin.ch/prozesse3

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g e S ta lt u n g e I n e S n a c h h a lt I g k e I t S p r o z e S S e S

D I E G r u N D S Ä t z E D E r N A c H H A lt I G E N E N t W I c K l u N G

Die Einhaltung der Grundprinzipien der Nachhaltigen Entwicklung ist es-

senziell für deren Umsetzung. Diese Prinzipien werden abgeleitet aus

den Verpflichtungen von Aalborg. Zentral sind:

– die integrierte Berücksichtigung des Sozialen, der Umwelt und der

Wirtschaft;

– die Anpassung an lokale Gegebenheiten unter Einbezug der globalen

Sichtweise;

– eine langfristige Perspektive.

E I N F o r t l A u F E N D E r o P t I M I E r u N G S P r o z E S S

Ein Nachhaltigkeitsprozess ist nicht ein einmalig festgelegter Aktions-

plan, sondern ein fortlaufender Lern- und Optimierungsprozess. Zu den

wichtigsten Etappen dieses Prozesses gehören:

– politisches Engagement der Behörden;

– Festlegung klarer Strukturen und Definition der Zuständigkeiten;

– Bestimmung kurz-, mittel- und langfristiger Ziele. Diese stützen sich

auf eine Bestandesaufnahme auf wirtschaftlicher, sozialer und ökolo-

gischer Ebene;

– Definition, Realisierung und Überwachung eines kohärenten Aktions-

plans;

– Evaluation des Prozesses und Durchführung einer erneuten Bestandes-

aufnahme.

D I E E r F o l G S FA K t o r E N

Der Erfolg eines Nachhaltigkeitsprozesses ist eng mit bestimmten Fak-

toren verbunden. Es geht darum,

– die manchmal gegensätzlichen Zielsetzungen und die daraus entste-

henden Zielkonflikte aus den Dimensionen Wirtschaft, Gesellschaft

und Umwelt miteinander in Einklang zu bringen;

– bereichs- und themenübergreifende Strukturen und Prozesse einzu-

richten, welche die Grenzen zwischen den Verwaltungsdiensten über-

winden;

– bei der Umsetzung und wo möglich beim Erarbeiten der Projekte die

öffentlichen und privaten Akteure und die Bevölkerung einzubeziehen,

um deren Unterstützung zu erhalten.

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N u t z E N E I N E S N A c H H A lt I G K E I t S P r o z E S S E S

Die Integration der Nachhaltigen Entwicklung in die Verwaltung erlaubt

es insbesondere:

– dem Kanton oder der Gemeinde ein zukunftsfähiges Image zu ver-

schaffen, das als Synonym für Lebensqualität steht. Dies stellt auch

einen wirtschaftlichen Faktor dar: Die Attraktivität für den Zuzug neu-

er Bewohnerinnen und Bewohner und als Standort für neue Unterneh-

men wird erhöht;

– die Funktionsfähigkeit der Verwaltung zu verbessern, indem Aufga-

ben übergreifend und weniger sektoriell angegangen werden. Die ver-

schiedenen Politiken gewinnen dabei an Kohärenz und Transparenz,

die menschlichen und finanziellen Ressourcen können nach klaren

Prioritäten effizient eingesetzt werden;

– besser zu kommunizieren, indem das Vertrauen und der Dialog zwi-

schen Politik, Verwaltung und Bevölkerung aufgebaut oder verstärkt

werden. Letztere hat so die Möglichkeit, sich auch ausserhalb von

Wahlen und Abstimmungen zu äussern.

N A c H H A lt I G E E N t W I c K l u N G PA r t N E r S c H A F t l I c H

r E A l I S I E r E N

Nachhaltige Entwicklung ist nicht nur eine Aufgabe des Bundes oder

staatlicher Instanzen. Neben Bund, Kantonen, Gemeinden und Städten

sind auch gesellschaftliche Akteure wie Nichtregierungsorganisationen,

Interessenverbände aus Wirtschaft und Wissenschaft sowie Gewerk-

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schaften und Kirchen aufgerufen, die Initiative zu ergreifen, sich an der

Diskussion zu beteiligen und Aktivitäten zu entwickeln.

Die Beteiligung der Bevölkerung ist für die Umsetzung eines Nachhaltig-

keitsprozesses ein zentraler Aspekt. Dank der demokratischen Tradition

ist dies in der Schweiz relativ einfach möglich. Damit ein Projekt mit

partizipativer Beteiligung der Bevölkerung gelingt, und um Frustrationen

unter den Beteiligten zu vermeiden, sind vorgängig folgende Punkte ab-

zuklären:

– Sind die Voraussetzungen für einen partizipativen Prozess gegeben?

– Welche Ziele werden angestrebt?

– Welche partizipativen Methoden kommen zum Einsatz?

– Welche Akteure sollen teilnehmen?

www.equiterre.ch

d I e S I t uat I o n I n d e r S c h w e I z

Seit Anfang der 1990er Jahre kann man eine stete Zunahme der Zahl der

Kantone und Gemeinden feststellen, die sich für die Nachhaltige Entwick-

lung engagieren. Bis Ende 2011 haben 16 der 26 Kantone entsprechende

Strategien und Instrumente erarbeitet oder veröffentlichen regelmässig

einen Nachhaltigkeitsbericht.

Im Herbst 2011 führen 218 Gemeinden einen offiziellen Nachhaltigkeits-

prozess vom Typ Lokale Agenda 21. Über ein Drittel der Schweizer Bevöl-

kerung leben in einer Gemeinde, die sich für die Nachhaltige Entwicklung

engagiert. Die Mehrheit von ihnen lebt in den Städten und Agglomera-

tionen. Insbesondere die acht grössten Städte des Landes spielen eine

wichtige Rolle. Themenschwerpunkte ihrer Lokalen Agenda 21 bilden die

Bereiche Energie, Verkehr und Mobilität, Raumplanung, Kommunikation

sowie Natur und Landschaft.

Auch im ländlichen Raum hat sich seit 2004 die Anzahl der Gemeinden,

welche die Nachhaltige Entwicklung als Leitbild in die Gemeindepolitik

integriert haben, mehr als verdoppelt. Was die Bevölkerung betrifft, so

decken diese ländlichen Gemeinden nur 5,5 Prozent aller Einwohne-

rinnen und Einwohner ab. In Anbetracht der betroffenen Fläche kommt

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4 0

den ländlichen Gemeinden aber eine wichtige Bedeutung für Themen wie

Tourismus, Landwirtschaft, Wald und Landschaft zu.

www.are.admin.ch/prozesse

Immer mehr kleine Gemeinden im ländlichen Raum schliessen sich zu-

sammen, um die Nachhaltige Entwicklung z.B. im Rahmen einer regio-

nalen Agenda 21 oder über das Management von Pärken mit nationaler

Bedeutung gemeinsam anzugehen. Die Kooperationen betreffen Bereiche

wie die räumliche Entwicklung, die Landwirtschaft, die Aufwertung von

regionalen Produkten oder den nachhaltigen Tourismus. Eine nationale

Datenbank klassiert die in Kantonen und Gemeinden eingeleiteten Pro-

zesse regelmässig und informiert über den neuesten Stand.

www.are.admin.ch/prozesse

3

3

Kantone

Städte (> 10 000 Einwohner/innen)

Gemeinden (< 10 000 Einwohner/innen)

Quellen: INFOPLAN-ARE, GEOSTAT-BFS, swisstopo © ARE

nachhaltigkeitsprozesse in der Schweiz, Stand 1.2012

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A l l I A N z I N D E N A l P E N

In den Schweizer Alpen engagieren sich 95 Gemeinden für die Nach-

haltige Entwicklung im Rahmen des Gemeindenetzwerkes «Allianz in den

Alpen», das alpenweit tätig ist und über 300 Gemeinden von Frankreich

bis Slowenien zählt. Das Gemeindenetzwerk setzt auf die konkrete, pro-

jektbezogene Umsetzung der Ziele der Alpenkonvention für eine Nach-

haltige Entwicklung. Der Erfahrungs- und Wissensaustausch unter den

Gemeinden ist dabei ein wichtiges Element für die Gestaltung der nach-

haltigen Gemeindeentwicklung.

www.alpenallianz.org

www.alpenkonvention.org/de/convention/default.aspx

E N E r G I E S t Ä D t E

Die Energie ist ein wichtiger Bereich der Nachhaltigen Entwicklung. Als

Thema kann sie in einer Lokalen Agenda 21 integriert und konkretisiert

werden. Die Gemeinden, die sich unter dem Label «Energiestadt» zusam-

mengeschlossen haben, bilden ein Netz, das mit der Anwendung des In-

struments «Faktor 21» zu Bestandesaufnahmen und zur Lancierung von

Nachhaltigkeitsprozessen anregt.

www.energiestadt.ch

«Faktor 21» erlaubt eine Bestandesaufnahme und die Messung der von einem Ge-

meinwesen realisierten und geplanten Aktivitäten hinsichtlich der Nachhaltigen

Entwicklung. Die Gemeinde erstellt ein Profil ihrer Stärken und Schwächen und

formuliert Verbesserungsvorschläge, etwa neue Themen, die unter dem Blick-

winkel der Nachhaltigen Entwicklung angegangen werden könnten, oder neue

Akteure, die sich am Prozess beteiligen müssten. Diese Bilanz, auf den Punkt

gebracht durch eine «Nachhaltigkeitserklärung» seitens der Gemeinde, gibt ihr

die Möglichkeit, einen Nachhaltigkeitsprozess in die Wege zu leiten und sich ent-

sprechende Ziele zu setzen. «Faktor 21» wurde von EnergieSchweiz für Gemein-

den entwickelt und stützt sich auf Erfahrungen, die mit dem Label Energiestadt

gemacht wurden.

www.energiestadt.ch/d/faktor21.php

33

3

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a n g e B o t e F Ü r d I e a k t e u r e au F l o k a l e r e B e n e

Der Bund unterstützt Projekte aus Kantonen, Gemeinden und der Be-

völkerung einerseits finanziell und auch inhaltlich, indem er Informati-

onen zur Nachhaltigen Entwicklung bereitstellt und Projekte begleitet.

Im Internet steht eine Datenbank mit Informationen zu allen kantonalen

und kommunalen Nachhaltigkeitsprozessen zur Verfügung. Zu finden ist

auch ein Verzeichnis mit guten Beispielen zu Themen wie das öffentliche

Beschaffungswesen, Bildung, Ernährung, Wirtschaftsförderung und Tou-

rismus. Das Programm «Nachhaltige Quartierentwicklung» der Bundes-

ämter für Raumentwicklung (ARE) und Energie (BFE) unterstützt die Ge-

meinden bei der Gestaltung nachhaltiger Quartiere mit dem Instrument

«Nachhaltige Quartiere by Sméo».

www.are.admin.ch/foerderprogramm

www.are.admin.ch/gutebeispiele

www.nachhaltige-quartiere.ch

www.nachhaltigequartierebysmeo.ch

3333

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n a c h h a lt I g e p r o d u k t e u n d p r o z e S S e

Unternehmen können die Nachhaltige Entwicklung durch ihr alltägliches

Handeln fördern, indem sie bei der Auswahl ihrer Produktionsprozesse

und Produkte auf möglichst grosse gesellschaftliche und ökologische

Mehrwerte achten. Ein Beispiel sind Firmen des Detailhandels, die frei-

willig und ohne gesetzlichen Zwang den Absatz von Produkten aus fairem

Handel fördern, also von Waren aus Entwicklungs- und Schwellenländern,

die ohne ausbeuterische Praktiken und mit positiven Auswirkungen für

die soziale, wirtschaftliche und ökologische Entwicklung im Ursprungs-

land hergestellt wurden.

n o r M e n u n d S ta n da r d S

Um die Nachhaltige Entwicklung zu fördern, wurden im Privatsektor ver-

schiedene Regelwerke, Normen und Standards entwickelt. Sie folgen

meist dem Ansatz der Selbstregulierung der Wirtschaft und weisen des-

halb keine unmittelbare Rechtskraft auf. Nachstehend einige Beispiele:

u M W E lt M A N A G E M E N t

Mit der ISO-Norm 14001 bestehen seit 1996 weltweit gültige Kriterien

zum Umweltmanagement (UMS), die 2004 erneuert wurden. Wer diese

Anforderungen erfüllt und sich zertifizieren lässt, beweist, dass umwelt-

schonendes Verhalten in seinen Unternehmensprozessen integriert ist,

und gewinnt damit bei Kunden, Lieferanten, Mitarbeitenden, Behörden,

Investoren und der Gesellschaft an Vertrauen. Eco-Management and

Audit Scheme (EMAS) ist eine weiterreichende Variante der Europäischen

p r I Va t w I r t S c h a F t

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Union und will die Unternehmen ebenfalls befähigen, ihre Umwelt-

leistungen zu evaluieren, zu kommunizieren und zu verbessern.

www.iso.org

S o z I A l M A N A G E M E N t

Die Norm SA 8000 (Standard for Social Accountability) besteht seit 1998.

Sie wurde von einer Nichtregierungsorganisation entwickelt (Council for

Economic Priorities). SA 8000 will die Beachtung von sozialen Mindest-

standards in produzierenden Unternehmen fördern. Forderungen von

SA 8000 sind beispielsweise das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit,

das Verbot von Rassen-, Geschlechts- und Religionsdiskriminierung, das

Recht auf Versammlungsfreiheit, auf Organisation in Gewerkschaften

und auf kollektive Lohnverhandlungen sowie die Garantie von existenz-

sichernden Löhnen.

www.sa-intl.org

c o r P o r At E S o c I A l r E S P o N S I B I l I t Y ( c S r )

Für die Nachhaltige Entwicklung ist auch das verantwortliche Handeln

der Unternehmen im Allgemeinen (Corporate Governance, Corporate

Social Responsibility) von Bedeutung. Dabei geht es um die unterneh-

merische Sozial- und Umweltverantwortung bei der Organisation und

Führung eines Unternehmens. In einem weiteren Verständnis umfasst es

faire und transparente Beziehungen eines Unternehmens zu weiteren In-

teressierten (so genannten «Stakeholders»). Dazu zählen Arbeitnehmer,

staat liche Institutionen, Kreditgeber, Kunden und Zulieferer. Die Interna-

tionale Standardisierungs-Organisation hat mit ISO 26000 eine Norm für

das sozialverantwortliche Handeln von Unternehmen entwickelt.

www.iso.org

G l o B A l c o M PA c t

Der Global Compact der UNO ist ein Ansatz, der alle Dimensionen der

Nachhaltigen Entwicklung auf globaler Ebene umfasst und der primär

auf grosse multinationale Unternehmen ausgerichtet ist. Er enthält zehn

Grundsätze aus den Bereichen Menschenrechte, Arbeit, Umwelt und Kor-

ruptionsbekämpfung. Der Global Compact beruht auf Selbstdeklaration

und dem freiwilligen Engagement der Unternehmen.

www.unglobalcompact.org

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G l o B A l r E P o r t I N G I N I t I At I v E

Immer mehr Unternehmen orientieren ihre Kommunikation nach aussen

am Nachhaltigkeitsprinzip: Sie publizieren Nachhaltigkeitsberichte, wel-

che die drei Dimensionen Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft abdecken.

Einen internationalen Rahmen dafür bildet die Global Reporting Initiative

(GRI), die einen Kriterienraster für die Nachhaltigkeitsberichterstattung

vorgibt. Zusätzlich werden im Rahmen von «Sector Supplements» bran-

chenspezifische Zusatzindikatoren erarbeitet.

www.globalreporting.org

u M S E t z u N G I N D E r S c H W E I z

Schweizer Unternehmen zählten schon früh zu den Vorreitern beim

privatwirtschaftlichen Nachhaltigkeitsengagement. Unter namhafter

Schweiz er Mitwirkung wurde 1991 der World Business Council for Sustai-

nable Development (WBCSD) geschaffen, der heute in Genf angesiedelt

ist. Die Schweiz verfügt mit national ausgerichteten Unternehmerver-

bänden, wie etwa Öbu – Netzwerk für nachhaltiges Wirtschaften oder

dem Verband swisscleantech über engagierte und kompetente Organi-

sationen, welche die Nachhaltigkeitsbestrebungen des Privatsektors

unter stützen und stärken. 2010 waren in der Schweiz 2575 von weltweit

über 250 000 Unternehmen ISO 14001 umweltzertifiziert. Die meisten

grossen Schweizer Unternehmen beteiligen sich am Global Compact (GC)

der Vereinten Nationen. Viele Schweizer Unternehmen engagieren sich

für nachhaltige Produkte und Produktionsprozesse; so sind die grössten

Detailhandelsfirmen gleichzeitig die grössten Förderer des Absatzes von

Labelprodukten, fordern auch von ausländischen Zulieferern bessere

Arbeitsbedingungen ein und verlangen von diesen häufig SA 8000.

www.oebu.ch

www.proofit.ch

www.swisscleantech.ch

www.wbcsd.org

3

3333

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Die Agenda 21 und der Johannesburg Plan of Implementation unterstrei-

chen die zentrale Rolle des Bildungssektors in der Nachhaltigen Ent-

wicklung. Bildung ist entscheidend für die Förderung nachhaltigkeits-

relevanter Werte und für die Verbesserung der Fähigkeit der Menschen,

Nachhaltigkeitsfragen anzugehen. Bildung sollte sich auf allen Ebenen an

der Nachhaltigen Entwicklung orientieren und geeignete Einstellungen,

Fähigkeiten und Verhaltensstrukturen sowie ein ethisches Verantwor-

tungsgefühl fördern.

Die UNO hat deshalb eine Weltdekade 2005–2014 «Bildung für Nachhal-

tige Entwicklung» ausgerufen und die UNESCO mit der Umsetzung be-

auftragt. Mit der Dekade soll sowohl die Bildung als Grundlage für eine

nachhaltige Gesellschaft geschaffen werden, als auch die Nachhaltige

Entwicklung in alle Stufen des Bildungssystems integriert werden. Die

vier wichtigsten Stossrichtungen sind:

• Die Förderung und verbesserung der Grundausbildung in Koordi-

nation mit dem Programm «Education for All» und der «United Nations

Literacy Decade» der UNESCO. Die Bildung gilt als Grundvorausset-

zung und als wichtigster Transformator einer Nachhaltigen Entwick-

lung.

• Die Neuausrichtung bestehender Bildungsprogramme hin zur

Nachhaltigkeitsbildung im Sinne eines ganzheitlichen, interdiszi-

plinären Zuganges, der kulturellen und regionalen Besonderheiten

Rechnung trägt. Nachhaltigkeitsbildung soll möglichst in Bestehendes

integriert werden. Zentral ist die Förderung von Wissen, Fähigkeiten,

Lebensstilen und Werten, die eine nachhaltige Zukunft ermöglichen.

B I l d u n g

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Wichtige Themen sind Menschenrechte, nachhaltige Produktion und

nachhaltiger Konsum, Gleichstellung der Geschlechter, interkultu-

relles Verständnis, Gesundheitserziehung, Schutz der Umwelt etc.

• Die Entwicklung eines gesamtgesellschaftlichen Bewusstseins

und verständnisses von Nachhaltigkeit, das heisst Stärkung des

Verständnisses der Zusammenhänge zwischen den einzelnen Themen

der Nachhaltigen Entwicklung in der Gesellschaft und Befähigung der

Einzelnen, die Verantwortung für eine nachhaltige Zukunft zu über-

nehmen.

• Die Schulung von Arbeitskräften in den verschiedenen wirtschaft-

lichen Sektoren. Ausbildungsprogramme sollen den Menschen in ver-

schiedenen Arbeitsbereichen Wissen und Fähigkeiten vermitteln, die

notwendig sind, um in einer nachhaltigen Art und Weise ihre jewei-

ligen Aufgaben zu verrichten.

In Europa ist die 2005 verabschiedete Strategie der UNO-Wirtschafts-

kommission für Europa zur Nachhaltigkeitsbildung von besonderer Be-

deutung. Sie soll

– sicherstellen, dass politische, gesetzliche und organisatorische Rah-

menbedingungen eine Nachhaltigkeitsbildung unterstützen;

– die Lehrenden mit der Kompetenz ausstatten, damit sie die Nachhal-

tige Entwicklung im Unterricht einbringen können;

– sicherstellen, dass entsprechende Instrumente und Materialien für

Nachhaltigkeitsbildung zugänglich sind;

– Forschung und Entwicklung im Bereich von Nachhaltigkeitsbildung

fördern und

– die Zusammenarbeit bezüglich Nachhaltigkeitsbildung auf allen Ebe-

nen stärken.

In der Schweiz vertritt die Schweizerische Koordinationskonferenz Bil-

dung für Nachhaltige Entwicklung (SK BNE), zusammengesetzt aus der

Erziehungsdirektorenkonferenz und mehreren Verwaltungseinheiten des

Bundes in ihrem Vorgehenspapier für die Dekade den Standpunkt, dass

Nachhaltigkeitsbildung Wissen, Verständnis, spezifische Fähigkeiten und

Kompetenzen vermitteln und dabei Folgendes fördern soll:

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– Kenntnis der Wechselwirkungen zwischen den drei Zieldimensionen

der Nachhaltigen Entwicklung

– Umgang mit Abwägungsprozessen im Spannungsfeld zwischen ökolo-

gischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Prozessen

– Systemisches Denken und Handeln

– Kritisches Denken und Reflexionsfähigkeit

– Umgang mit Perspektivenvielfalt und Zielkonflikten

– Fähigkeit zur Partizipation und zur «Citoyenneté»

– Fähigkeit zur Empathie und Solidarität

– Visionsorientierung und Kreativität.

Über einen Massnahmenplan werden diese Ziele umgesetzt.

Schweizerische Koordinationskonferenz Bildung für Nachhaltige

Entwicklung SK BNE (Schweizerische Konferenz der kantonalen

Erziehungsdirektoren) und Bund www.edk.ch/dyn/12097.php

Schweizerische UNESCO-Kommission www.dekade.ch

Stiftung Umweltbildung www.umweltbildung.ch

Stiftung Bildung und Entwicklung

www.globaleducation.ch/globaleducation_de/pages/HO/HO_Al.php

Die Schweiz nutzt die Weltdekade 2005–2014 «Bildung für Nachhaltige

Entwicklung», um die Nachhaltige Entwicklung in die sprachregionalen

Lehrpläne, in die Lehrerinnen- und Lehrerausbildung und in die Qualitäts-

entwicklung von Schulen zu integrieren.

3

333

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4 9

Um einschätzen zu können, ob eine Entwicklung nachhaltig ist, gibt es

einerseits Indikatoren für die Analyse von Zuständen und andererseits

die Nachhaltigkeitsbeurteilung (NHB) für die Beurteilung von Vorhaben

und Projekten.

I n d I k at o r e n S YS t e M e

W o z u B r A u c H t M A N I N D I K At o r E N ?

Um den Weg in Richtung Nachhaltigkeit zielstrebig zu verfolgen, ist es

notwendig, in regelmässigen Abständen den Stand der Entwicklung auf-

zuzeigen: Wo steht man, welche Fortschritte wurden erreicht und was

muss noch getan werden? Dazu braucht es geeignete Messgrössen.

Nachhaltigkeitsindikatoren erfüllen verschiedene Zwecke. Sie können

– den zustand der Nachhaltigkeit sowie die Entwicklung auf der Zeit-

achse messen und Handlungsbedarf aufzeigen (Monitoring);

– vergleiche ermöglichen (Benchmarking) und durch den entstehen-

den Wettbewerb mit zusätzlichen Massnahmen zur Erreichung der

Ziele motivieren;

– eine Diskussion zwischen gesellschaftlichen Akteuren über die Ziele

und die Entwicklungsrichtung einer Nachhaltigen Entwicklung initiie-

ren;

– die Bevölkerung und die politischen Entscheidungsträger über rele-

vante Entwicklungen informieren und dabei die Früherkennung von

potenziellen Problembereichen unterstützen.

n a c h h a lt I g e e n t w I c k l u n g

M e S S e n u n d B e u r t e I l e n

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N At I o N A l E E B E N E : D A S M o N E t- S YS t E M

Das Indikatorensystem MONET (Monitoring der Nachhaltigen Entwick-

lung) ermöglicht mit seinen rund 75 Indikatoren eine regelmässige Be-

richterstattung über die Nachhaltige Entwicklung in der Schweiz. MONET

wurde von BFS, ARE, BAFU und DEZA gemeinsam realisiert. 16 Schlüssel-

indikatoren erlauben es, die wichtigsten Merkmale und Tendenzen verein-

facht aufzuzeigen. Die Grundelemente (Struktur, Referenzrahmen sowie

ein grosser Teil der Indikatoren) von MONET sind so ausgerichtet, dass

sie auch für die Beobachtung neuer gesellschaftspolitischer Anliegen

verwendet werden können. Dies gewinnt beispielsweise an Bedeutung

im Bereich der «grünen Wirtschaft». Die Indikatoren entsprechen zudem

zahlreichen Empfehlungen der «Commission on the Measurement of Eco-

nomic Performance and Social Progress» (Stiglitz-Sen-Fitoussi-Bericht)

oder der «GDP and Beyond»-Initiative der Europäischen Kommission. Die

Indikatoren stehen auf einer zentralen Datenbank des BFS zur Verfügung.

www.monet.admin.ch3

GesellschaftlicheSolidarität

ökologischeverantwortung

Wirtschaftlicheleistungs-fähigkeit

Sicherheit GesundheitLesefähigkeit von Jugendlichen

Innovation und Technologie

InvestitionenStaatsverschuldung

GleichstellungArbeitslosigkeit

Einkommen

EntwicklungshilfePersonenverkehr

BiodiversitätBebaute Fläche

Güterverkehr MaterialverbrauchEnergieverbrauch

Übersicht über die Schlüsselindikatoren angeordnet nach den zieldimensionen

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die 16 Schlüsselindikatoren von Monet

Bedürfnisdeckung – wie gut leben wir heute? Die Gesundheit verbessert sich.

Das Einkommen steigt nicht.

Die Gewaltstraftaten nehmen zu.

Die Erwerbslosigkeit nimmt zu.

Gerechtigkeit – wie sind die ressourcen verteilt?Die öffentliche Entwicklungshilfe nimmt zu.

Die Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern nehmen

zögerlich ab.

Kapitalerhaltung – was hinterlassen wir unseren Kindern? Die Lesefähigkeit der Jugendlichen verbessert sich.

Die Schuldenquote ist nach einem Anstieg wieder auf dem Niveau

von 1992.

Der Anteil an Investitionen am Bruttoinlandprodukt stagniert.

Die Anzahl der Beschäftigten in Wissenschaft und Technologie

nimmt zu.

Die Brutvogelbestände nehmen zu.

Die Siedlungsfläche nimmt zu.

Entkoppelung – wie effizient nutzen wir die ressourcen? Der Güterverkehr wächst stärker als die Wirtschaft.

Der Anteil des öffentlichen Verkehrs nimmt zu.

Der Energieverbrauch pro Person nimmt ab.

Der Materialverbrauch sinkt im Verhältnis zum Bruttoinlandprodukt.

S t Ä D t E u N D K A N t o N E : D E r c E r c l E I N D I c At E u r S

Im Cercle Indicateurs haben sich verschiedene Kantone und Städte zu-

sammengeschlossen, um zu messen, wie nachhaltig sie sich entwickeln.

Dafür wurde je ein Nachhaltigkeitsindikatorensystem für die Kantone und

für die Städte definiert. Die zentrale Aufgabe dieser Kernindikatoren ist

die Beurteilung des aktuellen Stands und der zeitlichen Veränderung der

Nachhaltigen Entwicklung auf einer strategisch-politischen Ebene. Da ab-

solute Massstäbe für die Nachhaltige Entwicklung fehlen, ermöglicht erst

der Vergleich die Beurteilung, wie nachhaltig ein Kanton oder eine Stadt

ist. Rund 30 Indikatoren erlauben einerseits den Vergleich der Situation

Legende: Beurteilung der Entwicklung seit 1990 Positiv (in Richtung Nachhaltigkeit) Negativ (weg von der Nachhaltigkeit) Neutral

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auf der Zeitachse (Monitoring) und andererseits die vergleichende Beur-

teilung verschiedener Städte beziehungsweise Kantone (Benchmarking).

Die Kernindikatoren eignen sich auch als Instrument zur Information der

Öffentlichkeit.

www.are.admin.ch/cercleindicateurs

D E r ö Ko l o G I S c H E F u S S A B D r u c K

Der ökologische Fussabdruck ist ein international verwendeter Indika-

tor zur Messung des Ressourcenverbrauchs. Die Methode rechnet das

Ausmass der Nutzung und Belastung der Natur in die Fläche um, die

notwendig wäre, um diese Ressourcen auf erneuerbare Weise bereitzu-

stellen. Das Resultat heisst ökologischer Fussabdruck einer Region, eines

Landes oder der ganzen Welt. Er wird in einem Flächenmass ausgedrückt,

der so genannten «globalen Hektare». Andererseits berechnet die Me-

thode auch die «Biokapazität», also die Fähigkeit der Natur, Rohstoffe

zu erzeugen und Schadstoffe abzubauen. Die Methode macht aber keine

umfassende Aussage in Bezug auf die Nachhaltige Entwicklung, da nicht

berücksichtigt wird, in welchem Mass die Bedürfnisse der Bevölkerung

berücksichtigt sind.

3

Umwelt

U1 Biodiversität

U2 Natur und Landschaft

U3 Energiequalität

U4 Energieverbrauch

U5 Klima

U6 Rohstoffverbrauch

U7 Wasserhaushalt

U8 Wasserqualität

U9 Bodenverbrauch

U10 Bodenqualität

U11 Luftqualität

Übersicht über die zielbereiche des cercle Indicateurs

Wirtschaft

W1 Einkommen

W2 Lebenskosten

W3 Arbeitsmarkt

W4 Investitionen

W5 Kostenwahrheit

W6 Ressourceneffizienz

W7 Innovationen

W8 Wirtschaftsstruktur

W9 Know-how

W10 Öffentlicher Haushalt

W11 Steuern

W12 Produktion

Gesellschaft

G1 Lärm/Wohnqualität

G2 Mobilität

G3 Gesundheit

G4 Sicherheit

G5 Einkommens-/

Vermögensverteilung

G6 Partizipation

G7 Kultur und Freizeit

G8 Bildung

G9 Soziale

Unterstützung

G10 Integration

G11 Chancengleichheit

G12 Überregionale

Solidarität

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Der Fussabdruck der Schweiz beträgt pro Kopf 5,0 globale Hektaren,

während die weltweite Biokapazität bei nur 1,8 globalen Hektaren pro

Kopf liegt. Die Schweizer Bevölkerung beansprucht also etwa dreimal

so viele Naturressourcen wie dauerhaft verträglich wäre. Hauptverant-

wortlich dafür ist der Energieverbrauch: Er trägt zu fast zwei Dritteln

zum Schweizer Fussabdruck bei und ist bedeutender als alle anderen

Bereiche. Wichtig ist auch unser Bedarf an Acker-, Wald- und Grünflächen

mit einem Anteil von insgesamt 32 Prozent am gesamten Fussabdruck.

Von eher untergeordneter Bedeutung ist dagegen der Flächenbedarf für

Siedlungen. Allerdings werden die Auswirkungen der Siedlungsentwick-

lung auf Mobilität und Energieverbrauch über die energetische Kompo-

nente des Fussabdrucks erfasst.

www.footprintnetwork.org

www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/21/03/01.html33

Biokapazität der WeltÖkologischer Fussabdruck der Schweiz

Ökologischen Fussabdrucks der Schweiz im Vergleich zur Biokapazität der Welt

In globalen Hektaren pro Person

200720011961 1966 1971 1976 1981 1986 1991 1996

Quelle: Global Footprint Network

0

1

2

3

4

5

6

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5 4

n a c h h a lt I g k e I t S B e u r t e I l u n g

Nachhaltigkeitsbeurteilungen (NHB) sind Entscheidungs- und Handlungs-

hilfen bei Vorhaben, die sich massgeblich auf mehr als eine Dimension

der Nachhaltigen Entwicklung auswirken. Fast immer treten dabei Ziel-

und Interessenkonflikte auf, die eine ganzheitliche Beurteilung und In-

teressenabwägung beziehungsweise Lösungsoptimierung benötigen. Be-

sonders wichtig ist eine solche Interessenabwägung bei Vorhaben, die

langfristig wirken und erhebliche finanzielle Konsequenzen nach sich

ziehen.

N A c H H A lt I G K E I t S B E u r t E I l u N G D E S B u N D E S

Der Bundesrat hat in der «Strategie Nachhaltige Entwicklung» festge-

legt, dass eine NHB insbesondere bei neuen bedeutsamen und nachhal-

tigkeitsrelevanten Vorhaben legislatorischer, planerisch-konzeptioneller

oder baulicher Natur vorzunehmen ist. Die NHB hat zum Ziel, politische

Vorhaben und Geschäfte unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigen

Entwicklung frühzeitig zu beurteilen und zu optimieren. Im Zentrum

der Methode steht die systematische Erfassung der direkten und indi-

rekten, sowohl erwünschten als auch unerwünschten Wirkungen eines

politischen Vorhabens. Die erwarteten Wirkungen werden transparent

gemacht, indem sie objektiv beurteilt werden. Weiter geht es darum, Ver-

besserungs- und Optimierungsvorschläge zu entwickeln und Varianten

ins Spiel zu bringen. Der «Leitfaden für Bundesstellen und weitere Inte-

ressierte» zeigt ein Vorgehen in neun Arbeitsschritten auf und erleichtert

die Arbeit mit einem Excel-Tool, mit dem die Relevanz eines Vorhabens

aus Sicht der Nachhaltigen Entwicklung grob erfasst und die erwarteten

Auswirkungen geprüft werden können.

www.are.admin.ch/nhb3

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5 5

A N W E N D u N G E N D E r N A c H H A lt I G K E I t S B E u r t E I l u N G

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) wendet die NHB-Methode an

und hat im Agrarbericht 2005 erstmals umfassend darüber berichtet.

Zentrale Themen der NHB sind die drei Bereiche Ressourcen, Effizienz

und Gerechtigkeit. Die NHB wird auch zur Weiterentwicklung der Agrar-

politik angewendet.

Das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) hat eine NHB der Teilrevisi-

onen des Raumplanungsgesetzes von 2010 und 2012 ausarbeiten lassen,

um aufzuzeigen, in welchen der drei Dimensionen Wirtschaft, Umwelt

und Gesellschaft die neuen Gesetzesvorschläge positive oder negative

Wirkungen entfalten und welche (Wirtschafts-) Akteure davon besonders

betroffen sind.

A Vorarbeiten ausführen

arbeitsschritte der nachhaltigkeitsbeurteilung des Bundes im Überblick

A1 Vorhaben beschreiben

C1 Optimierungspotenziale aufzeigen

C2 Vertiefungsbedarf aufzeigen

C3 Umsetzung klären

B3 Bilanz der Wirkungen ziehen

B2 Wirkungen ermitteln

B1 Wirkungsmodell aufzeigen

A3 Untersuchungsdesign festlegen

A2 Relevanzanalyse durchführen

B Wirkungsanalyse durchführen

C Schlussfolgerung ableiten

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Vor allem in der Verkehrsplanung werden heute auf Projektstufe syste-

matisch Beurteilungsverfahren eingesetzt, die sich am Konzept der Nach-

haltigen Entwicklung orientieren. In der Schweiz bestehen sowohl bei

der Planung der Strassen- als auch der Bahninfrastruktur syste matische

NHB-Anwendungen: die Beurteilungssysteme «Nachhaltigkeitsindika-

toren für Strasseninfrastrukturprojekte» (NISTRA)» im Bundesamt für

Strassen und «Nachhaltigkeitsindikatoren für Bahninfrastrukturprojekte»

(NIBA) des Bundesamts für Verkehr.

Für die Standortsuche von geologischen Tiefenlagern für radioaktive Ab-

fälle hat das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) 2010/2011 in Zu-

sammenarbeit mit dem Bundesamt für Energie (BFE) und unter Einbezug

von Expertinnen und Experten der Standortkantone sowie der Nationalen

Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (NAGRA) eine Me-

thodik für eine kantonsübergreifende sozioökonomisch-ökologische Wir-

kungsstudie (SÖW) in den potenziellen Standortregionen erarbeitet. Die

wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Auswirkungen sol-

len dadurch möglichst früh und objektiv identifiziert werden, um nega-

tiven Entwicklungen entgegenzuwirken, mögliche Kompensationsmass-

nahmen zu planen, aber auch um die Chancen für positive Entwicklungen

nutzen zu können.

Weitere Anwendungen auf Bundesstufe: www.are.admin.ch/nhb

N A c H H A lt I G K E I t S B E u r t E I l u N G I N K A N t o N E N u N D

G E M E I N D E N

Eine Beurteilung von Projekten aller Art kann auch auf lokaler Ebene

erfolgen. In der Schweiz existieren rund 30 entsprechende Instrumente

oder Methoden. Das ARE hat den Leitfaden «Nachhaltigkeitsbeurteilung

von Projekten auf der Ebene der Kantone und Gemeinden» herausge-

geben. Der Leitfaden ist das Ergebnis einer Arbeitsgruppe von rund

30 Vertreterinnen und Vertretern aus Kantonen und Gemeinden sowie

weiteren Fachleuten. Er zeigt die Vorteile einer Beurteilung auf und er-

klärt ausführlich, wie ein Verfahren zur NHB eingeleitet werden kann.

Der Leitfaden unterstützt zudem die richtige Auswahl eines geeigneten

Instrumentes.

www.are.admin.ch/nhblokal

3

3

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Ein typisches Instrument stellt der in verschiedenen Varianten eingesetz-

te «Berner Nachhaltigkeitskompass» dar. Die Beurteilung erfolgt anhand

vorgegebener Kriterien in den Bereichen Umwelt, Wirtschaft und Gesell-

schaft. Das Resultat wird in einem Stärken-Schwächen-Profil abgebildet,

das Hinweise auf das Optimierungspotenzial des Vorhabens gibt sowie

eine Gesamtbewertung aus Sicht der Nachhaltigen Entwicklung erlaubt.

www.be.ch/kompass3

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Beispiel einer Beurteilung mit dem Berner nachhaltigkeitskompass

Nachhaltigkeitskompass: Auswertung

Nachhaltigkeitsdimension

UMWELT

WIRTSCHAFT

GESELLSCHAFT

zielbereich

Wasserhaushalt

Wasserqualität

Bodenverbrauch

Bodenqualität

Rohstoffverbrauch: Stoffumsatz

Rohstoffverbrauch: Wertstoffwiederverwertung

Stoffqualität

Biodiversität

Naturraum

Luftqualität

Klima

Energieverbrauch

Energiequalität

Einkommen

Lebenskosten

Arbeitsangebot

Investitionen: Neuinvestitionen

Investitionen: Werterhaltung

Wirtschaftsförderung

Kostenwahrheit

Ressourceneffizienz

Wirtschaftsstruktur

Steuerbelastung

Öffentlicher Haushalt: Ausgaben

Öffentlicher Haushalt: Einnahmen

Know-how

Innovationen

Landschaftsqualität

Wohnqualität

Siedlungsqualität

Einkaufsangebot

Mobilität

Gesundheit

Sicherheit

Partizipation

Integration

Gemeinschaft

Einkommens- und Vermögensverteilung

Chancengleichheit

Überregionale Zusammenarbeit

Freizeit

Kultur

Bildung

Soziale Unterstützung

Vorhaben:

nicht nachhaltig nachhaltig

–2 –1 0 1 2

vorhaben fördert die Nachhaltige Entwicklung!

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Zu den wichtigsten Erkenntnissen des MONET-Nachhaltigkeitsmonito-

rings gehört, dass in den meisten Lebensbereichen Ansätze zur Nach-

haltigen Entwicklung vorhanden sind. Gleichzeitig sind aber auch gegen-

läufige Trends festzustellen:

1. In einigen Bereichen wurden in den letzten Jahren Verbesserungen

erzielt, die jedoch durch andere, negative Effekte wieder aufgehoben

werden. Ein Beispiel ist die verbesserte Energieeffizienz, die in der

Produktion von Gütern und Dienstleistungen erreicht wurde. Der posi-

tive Befund über eine verbesserte Energieeffizienz der Volkswirtschaft

wird getrübt durch die Zunahme des Gesamtenergieverbrauchs.

2. Eine weitere Ambivalenz zeigt sich darin, dass die Schweiz in Bezug

auf national relevante Aspekte tendenziell auf dem nachhaltigen Weg

ist, während sie sich bei global bedeutsamen Aspekten weniger nach-

haltig verhält: Schweizweit geniessen wir immer bessere Luft und

saubereres Wasser, während der für das globale Klimasystem bedeut-

same CO 2-Ausstoss erst stabilisiert ist. Als Folge des wirtschaftlichen

Strukturwandels und der Auslagerung industrieller Produktionen ver-

lagert die Schweiz heute einen grossen Teil der von ihr verursachten

Umweltbelastungen ins Ausland.

3. Eine dritte Erkenntnis betrifft die Fairness zwischen den Generationen.

Es deutet vieles darauf hin, dass die relativ positive Beurteilung der

aktuellen Lage auf Kosten zukünftiger Generationen zustande kommt.

Während sich heute viele Schweizerinnen und Schweizer einer hohen

Arbeits- und Lebenszufriedenheit erfreuen, verfügen 17 Prozent der

w I e n a c h h a lt I g

I S t d I e S c h w e I z ?

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Jugendlichen nicht einmal über grundlegende, für die Gestaltung ihres

künftigen Lebens wichtige Lesefähigkeiten.

Schliesslich muss betont werden, dass die Schweiz in absoluter Hinsicht

weit von einem nachhaltigen Zustand entfernt ist. Dies verdeutlicht vorab

der ökologische Fussabdruck, der uns daran erinnert, dass die Schweiz

etwa dreimal so viele Umweltleistungen und Ressourcen verbraucht wie

in globaler Hinsicht dauerhaft verträglich wäre.

e S g I B t V I e l z u t u n

Die rasch wachsenden Ansprüche in den Ländern des Südens und vor

allem in den Schwellenländern verschärfen die Konflikte um Umwelt-

güter und Ressourcen. Es wird immer dringlicher, dass Industriestaaten

wie die Schweiz ihren Verbrauch reduzieren.

Mit der Globalisierung sind verschärfte Umweltprobleme, zunehmende

Migrationsströme, intensivierter Standortwettbewerb und die nur zöger-

liche Entstehung eines multilateralen Steuerungs- und Regelungs-

systems (Gouvernanz) verbunden. Es zeigt sich je länger je mehr, dass

diese Herausforderungen weitergehende nationale wie internationale

Bemühungen auf dem Gebiet der Nachhaltigen Entwicklung erforderlich

machen.

P o l I t I S c H E r E I N F l u S S

Um der Nachhaltigen Entwicklung Vorschub zu leisten, sind zusätzliche

Anstrengungen in sämtlichen Politikbereichen sowohl auf nationaler als

auch auf internationaler Ebene dringlich. Wesentlich ist auch der Wech-

sel vom sektoriell orientierten Denken und Handeln hin zu einer quer-

schnittsorientierten Betrachtung, die verschiedene Blickwinkel verbin-

det. Ein wichtiges Instrument ist die Beschaffung bei Bund, Kantonen,

Gemeinden und Städten: Die öffentliche Hand hat eine Vorbildfunktion

und kann mit den grossen von ihr eingekauften Mengen nachhaltigen

Produkten zum allgemeinen Durchbruch auf dem Markt verhelfen.

www.igoeb.ch

www.ecobau.ch33

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Hauptziele für die Zukunft sind:

– die globale Klimaerwärmung bekämpfen und die Anpassung an den

Klimawandel vorbereiten;

– den gerechten Zugang zu den sozialen und wirtschaftlichen Ressour-

cen (insbesondere Einkommen, Bildung, Gesundheit) sicherstellen;

– die Integration aller Bevölkerungsgruppen in der Schweiz und die

Solidarität mit den ärmeren Ländern vorantreiben;

– den Verbrauch natürlicher Ressourcen (insbesondere der Energie)

reduzieren;

– die qualitativen und quantitativen Beeinträchtigungen der Umwelt

einschränken.

A l l E K ö N N E N E I N E N B E I t r A G l E I S t E N

Jeder Mensch und jedes Unternehmen kann im Alltag Entscheidungen

zugunsten der Nachhaltigen Entwicklung fällen. Beispiele sind die Mobi-

lität, wo der öffentliche und der Langsamverkehr deutlich nachhaltiger

sind als der motorisierte Individualverkehr oder das Flugzeug. Eine wei-

tere Handlungsmöglichkeit sind Geldanlagen: Viele Banken haben heute

nachhaltige Fonds im Angebot. Darin befinden sich die Aktien von Unter-

nehmen, die soziale, ökologische und wirtschaftliche Kriterien erfüllen.

Mit einer Einlage in solche Fonds setzt man einen nachhaltigen Akzent,

ohne auf die Rendite verzichten zu müssen.

Firmen können ihre Beschaffung nachhaltig ausrichten – und dies in der

Öffentlichkeit bekannt machen, etwa in einem regelmässig publizierten

Nachhaltigkeitsbericht. Schliesslich haben auch Privatpersonen die Mög-

lichkeit, nachhaltig einzukaufen. Auf dem Schweizer Markt sind verschie-

dene Labels präsent, welche die Wahl erleichtern. Die folgenden Seiten

geben eine Übersicht über die wichtigsten Gütezeichen. Um Markenwer-

bung für Labels von privaten Unternehmen zu vermeiden, wurde auf de-

ren Aufnahme in die Liste verzichtet.

www.labelinfo.ch

www.nachhaltigleben.ch33

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N A H R U N G S M I T T E L

Das Schweizer Knospe-Label garantiert, dass das

Produkt aus Schweizer Bioanbau stammt.

www.bio-suisse.ch

Das Label steht für Produkte aus zertifizierter

biologisch-dynamischer Landwirtschaft und um-

fasst die nachhaltige Bewirtschaftung mit eigener

Fachausbildung, das Soziale und die transparente

Preisbildung.

www.demeter.ch

Das Label der Stiftung Pro Specie Rara bezeichnet

Produkte und Betriebe, die den Erhalt von traditi-

onellen Kulturpflanzen und gefährdeten Nutztieren

unterstützen.

www.prospecierara.ch

Das Max Havelaar-Label steht für wirtschaftliche

Entwicklung, soziale Gerechtigkeit und Umwelt-

schutz.

www.maxhavelaar.ch

Das MSC-Label (Marine Stewardship Council) zer-

tifiziert, dass ein Produkt aus umweltschonendem

Fischfang stammt und nicht zum Problem des

Überfischens beiträgt.

www.msc.org

3

3

3

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G A S T R O N O M I E U N D T O U R I S M U S

Das Label Fourchette Verte wird Restaurants ver-

liehen, die ein gesundes und ausgewogenes Tages-

menu anbieten und keine alkoholischen Getränke

zu tiefen Preisen führen.

www.fourchetteverte.ch/de

Das Label «Goût Mieux» wird Restaurants verliehen,

die täglich ein Mindestangebot an Bio-Produkten

bieten, auf umwelt- und sozialgerechte Produktion

achten und auf Regionalität, Saisonalität und fri-

sche Zubereitung der Speisen Wert legen.

www.goutmieux.ch

Das Steinbock-Label zeichnet Hotelbetriebe aus,

welche die Nachhaltige Entwicklung in ihre Unter-

nehmensführung einbeziehen.

www.steinbock-label.ch

E N E R G I E U N D M O B I L I T Ä T

Das vom Bundesamt für Energie initiierte Label

Energiestadt legt einen Qualitätsstandard für die

Energiepolitik von Gemeinden fest.

www.energiestadt.ch

3

3

3

3

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Die energieEtikette macht Angaben zum Energie-

verbrauch von Elektrogeräten und Autos. Sie teilt

diese in verschiedene Energieeffizienzklassen von

A bis G ein, wobei A (grün) die beste und G (rot)

die schlechteste Klasse ist. Bei Personenwagen

gibt die Etikette Auskunft über Treibstoffverbrauch,

CO 2-Ausstoss und Energieeffizienz.

www.energieetikette.ch

Mit dem Label naturemade werden zwei Qualitäts-

stufen von Strom ausgezeichnet. naturemade basic

steht für Strom aus erneuerbaren Quellen.

www.naturemade.ch/Deutsch/Label/label_d.htm

naturemade star kennzeichnet Ökostrom, des-

sen ökologischer Mehrwert durch die Erfüllung

strenger Kriterien nachgewiesen ist.

www.naturemade.ch/Deutsch/Label/label_d.htm

B A U E N U N D W O H N E N

Der Minergie-Standard garantiert im Bausektor ei-

nen rationellen Energieverbrauch, den Einsatz von

erneuerbaren Energien und eine Reduktion der

Umweltbelastung. Beim Minergie-Eco-Standard

müssen zusätzlich Anforderungen im Bereich Ge-

sundheit und Bauökologie, beispielsweise die Ver-

wendung lokaler Rohstoffe, erfüllt werden.

www.minergie.ch/home_de.html

3

3

3

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Das natureplus-Label wird in Europa an umweltge-

rechte, gesundheitsverträgliche und funktionelle

Bauprodukte und Einrichtungsgegenstände verge-

ben.

www.natureplus.org/de/aktuelles/home

Das Label FSC (Forest Stewardship Council) zertifi-

ziert Holz und Holzprodukte aus nachhaltig bewirt-

schafteten Wäldern.

www.fsc-schweiz.ch

Das Label STEP zeichnet sozial und umweltscho-

nend produzierte handgefertigte Teppiche aus.

www.label-step.org/de/home

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a B k Ü r z u n g e n

ARE Bundesamt für Raumentwicklung

ASTRA Bundesamt für Strassen

BAFU Bundesamt für Umwelt

BAG Bundesamt für Gesundheit

BAV Bundesamt für Verkehr

BBL Bundesamt für Bauten und Logistik

BFE Bundesamt für Energie

BFS Bundesamt für Statistik

BLW Bundesamt für Landwirtschaft

BPUK Schweizerische Bau-, Planungs- und

Umweltdirektorenkonferenz

BWO Bundesamt für Wohnungswesen

DEZA Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit

EDA Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten

EMAS Eco-Management and Audit Scheme

(EU-Öko-Audit)

ESDN European Sustainable Development Network

(Europäisches Nachhaltigkeitsnetzwerk)

EU Europäische Union

GRI Global Reporting Initiative

LA 21 Lokale Agenda 21

IDANE Interdepartementaler Ausschuss Nachhaltige Entwicklung

IPCC Intergovernmental Panel on Climate Change

(Zwischenstaatlicher Ausschuss für Klimaänderungen)

MONET Monitoring der Nachhaltigen Entwicklung

NHB Nachhaltigkeitsbeurteilung

NIBA Nachhaltigkeitsindikatoren für Bahninfrastrukturprojekte

NISTRA Nachhaltigkeitsindikatoren für Strasseninfrastrukturprojekte

OECD Organisation for Economic Cooperation and Development

(Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und

Entwicklung)

SA Standard for Social Accountability

(Standard für soziale Verantwortlichkeit)

SECO Staatssekretariat für Wirtschaft

SK BNE Schweizerische Koordinationskonferenz Bildung für

Nachhaltige Entwicklung

a n h a n g

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SNE Strategie Nachhaltige Entwicklung

SSV Schweizerischer Städteverband

SGV Schweizerischer Gemeindeverband

UMS Umweltmanagement-System

UNCSD United Nations Commission on Sustainable Development

(Kommission für Nachhaltige Entwicklung der UNO)

UNO United Nations Organization (Vereinte Nationen)

WBCSD World Business Council for Sustainable Development

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e r k l ä r u n g V o n r I o z u u M w e lt u n d e n t w I c k l u n g

( r I o - d e k l a r at I o n )

P R Ä A M B E L

Die Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung, zusammenge-

kommen in Rio de Janeiro vom 3. bis 14. Juni 1992, in Bekräftigung der am 16. Juni

1972 in Stockholm verabschiedeten Erklärung der Konferenz der Vereinten Nationen

über die Umwelt des Menschen sowie in dem Bemühen, darauf aufzubauen, mit

dem Ziel, durch die Schaffung von neuen Ebenen der Zusammenarbeit zwischen

den Staaten, wichtigen Teilen der Gesellschaft und der Bevölkerung eine neue und

gerechte weltweite Partnerschaft aufzubauen, bemüht um internationale Überein-

künfte, in denen die Interessen aller geachtet werden und die Integrität des globalen

Umwelt- und Entwicklungssystems geschützt wird, in Anerkennung der Unteilbar-

keit der Erde, unserer Heimat und der auf ihr bestehenden Wechselbeziehungen,

stellt fest:

G R U N D S AT Z 1

Die Menschen stehen im Mittelpunkt der Bemühungen um eine Nachhaltige Ent-

wicklung. Sie haben das Recht auf ein gesundes und produktives Leben im Einklang

mit der Natur.

G R U N D S AT Z 2

Die Staaten haben im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen und den

Grundsätzen des Völkerrechts das souveräne Recht, ihre eigenen Ressourcen im

Rahmen ihrer eigenen Umwelt- und Entwicklungspolitik zu nutzen und haben die

Verantwortung, dafür Sorge zu tragen, dass Tätigkeiten unter ihrer Hoheitsgewalt

oder Kontrolle der Umwelt anderer Staaten oder Gebieten ausserhalb nationaler

Hoheitsgewalt keinen Schaden zufügen.

G R U N D S AT Z 3

Das Recht auf Entwicklung muss so erfüllt werden, dass den Entwicklungs- und

Umweltbedürfnissen heutiger und künftiger Generationen in gerechter Weise ent-

sprochen wird.

G R U N D S AT Z 4

Eine Nachhaltige Entwicklung erfordert, dass der Umweltschutz Bestandteil des

Entwicklungsprozesses ist und nicht von diesem getrennt betrachtet werden darf.

G R U N D S AT Z 5

Die Beseitigung der Armut als unabdingbare Voraussetzung für eine Nachhaltige

Entwicklung ist eine Aufgabe von grundlegender Bedeutung, die der Zusammenar-

beit aller Staaten und aller Völker bedarf, um die Ungleichheit der Lebensstandards

zu verringern und den Bedürfnissen der Mehrheit aller Menschen besser gerecht

zu werden.

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6 9

G R U N D S AT Z 6

Vorrang gebührt in erster Linie der besonderen Situation und den besonderen Be-

dürfnissen der Entwicklungsländer, vor allem der am wenigsten entwickelten Länder

und der Länder, deren Umwelt am verletzlichsten ist. Internationale Massnahmen

im Bereich Umwelt und Entwicklung sollen auf die Interessen aller Länder gerichtet

sein.

G R U N D S AT Z 7

Die Staaten arbeiten im Geist einer weltweiten Partnerschaft zusammen, um die Ge-

sundheit und die Unversehrtheit des Ökosystems der Erde zu erhalten, zu schützen

und wiederherzustellen. Angesichts der unterschiedlichen Beiträge zur Verschlech-

terung der globalen Umweltsituation tragen die Staaten gemeinsame, jedoch unter-

schiedliche Verantwortlichkeiten. Die entwickelten Staaten erkennen ihre Verant-

wortung an, die sie beim weltweiten Streben nach Nachhaltiger Entwicklung im

Hinblick auf den Druck, den ihre Gesellschaften auf die globale Umwelt ausüben,

sowie im Hinblick auf die ihnen zur Verfügung stehenden Technologien und Finanz-

mittel tragen.

G R U N D S AT Z 8

Um eine Nachhaltige Entwicklung und eine bessere Lebensqualität für alle Menschen

zu erlangen, sollen die Staaten nicht nachhaltige Produktions- und Verbrauchsstruk-

turen abbauen und beseitigen und eine geeignete Bevölkerungspolitik fördern.

G R U N D S AT Z 9

Die Staaten sollen zusammenarbeiten, um den Ausbau der im Land selbst vorhan-

denen Kapazitäten für eine Nachhaltige Entwicklung zu stärken, indem das wissen-

schaftliche Verständnis durch den Austausch wissenschaftlicher und technolo-

gischer Kenntnisse verbessert und die Entwicklung, Anpassung, Verbreitung und

Weitergabe von Technologien, einschliesslich neuer und innovativer Technologien,

gefördert werden.

G R U N D S AT Z 1 0

Umweltfragen werden am besten unter Beteiligung aller betroffenen Bürger auf

der jeweiligen Ebene behandelt. Auf nationaler Ebene erhält jeder Einzelne ange-

messenen Zugang zu den im Besitz der öffentlichen Verwaltungen befindlichen In-

formationen über die Umwelt, einschliesslich Informationen über Gefahrstoffe und

gefährliche Tätigkeiten in ihren Gemeinden, sowie die Möglichkeit, sich an Entschei-

dungsprozessen zu beteiligen. Die Staaten erleichtern und fördern die öffentliche

Bewusstseinsbildung und die Beteiligung der Öffentlichkeit, indem sie Informati-

onen in grossem Umfang verfügbar machen. Wirksamer Zugang zu Rechts- und Ver-

waltungsverfahren, einschliesslich der Abhilfe und des Rechtsbehelfs, wird gewährt.

G R U N D S AT Z 1 1

Die Staaten verabschieden wirksame Umweltgesetze. Umweltnormen, Bewirtschaf-

tungsziele und –prioritäten sollen die umwelt- und entwicklungspolitischen Zusam-

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7 0

menhänge widerspiegeln, auf die sie sich beziehen. Normen, die in einigen Ländern

Anwendung finden, können in anderen Ländern, insbesondere in Entwicklungslän-

dern, unangemessen sein und zu nicht vertretbaren wirtschaftlichen und sozialen

Kosten führen.

G R U N D S AT Z 1 2

Die Staaten sollen gemeinsam daran arbeiten, ein stützendes und offenes Weltwirt-

schaftssystem zu fördern, das in allen Ländern zu Wirtschaftswachstum und Nach-

haltiger Entwicklung führt, um die Probleme der Umweltverschlechterung besser

angehen zu können. Umweltbezogene handelspolitische Massnahmen sollen weder

ein Mittel willkürlicher oder ungerechtfertigter Diskriminierung noch eine verdeckte

Beschränkung des internationalen Handels darstellen. Einseitige Massnahmen zur

Bewältigung von Umweltproblemen ausserhalb des Hoheitsbereichs des Einfuhr-

lands sollen vermieden werden. Massnahmen zur Bewältigung grenzüberschreiten-

der oder weltweiter Umweltprobleme sollen soweit möglich auf internationalem

Konsens beruhen.

G R U N D S AT Z 1 3

Die Staaten entwickeln innerstaatliches Recht zur Haftung und Entschädigung der

Opfer von Umweltverschmutzungen und anderen Umweltschäden. Ausserdem ar-

beiten die Staaten zügig und entschlossener daran mit, das Völkerrecht im Bereich

der Haftung und Entschädigung für nachteilige Auswirkungen von Umweltschäden

weiterzuentwickeln, die durch Tätigkeiten unter ihrer Hoheitsgewalt oder Kontrolle

in Gebieten ausserhalb ihres Hoheitsbereichs verursacht werden.

G R U N D S AT Z 1 4

Die Staaten sollen tatkräftig zusammenarbeiten, um die Verlagerung und den Trans-

fer in andere Länder von Tätigkeiten und Stoffen, die zu einer starken Umwelt-

verschlechterung führen oder sich für die Gesundheit des Menschen als schädlich

erweisen, zu erschweren oder zu verhindern.

G R U N D S AT Z 1 5

Zum Schutz der Umwelt wenden die Staaten im Rahmen ihrer Möglichkeiten weitge-

hend den Vorsorgegrundsatz an. Drohen schwerwiegende oder bleibende Schäden,

so darf ein Mangel an vollständiger wissenschaftlicher Gewissheit kein Grund dafür

sein, kostenwirksame Massnahmen zur Vermeidung von Umweltverschlechterungen

aufzuschieben.

G R U N D S AT Z 1 6

Die nationalen Behörden sollen sich bemühen, die Internalisierung von Umwelt-

kosten und den Einsatz wirtschaftlicher Instrumente zu fördern, wobei unter ge-

bührender Berücksichtigung des öffentlichen Interesses und ohne Störung des Welt-

handels und internationaler Investitionen dem Ansatz Rechnung getragen wird, dass

grundsätzlich der Verursacher die Kosten der Verschmutzung trägt.

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7 1

G R U N D S AT Z 1 7

Als nationales Instrument werden bei Vorhaben, die wahrscheinlich wesentliche

nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt haben und der Entscheidung durch eine

zuständige nationale Behörde bedürfen, Umweltverträglichkeitsprüfungen durchge-

führt.

G R U N D S AT Z 1 8

Die Staaten unterrichten andere Staaten sofort über Naturkatastrophen oder andere

Notfälle, die wahrscheinlich zu plötzlich auftretenden schädlichen Auswirkungen

auf deren Umwelt führen. Die Völkergemeinschaft macht alle Anstrengungen, um

den so betroffenen Staaten zu helfen.

G R U N D S AT Z 1 9

Die Staaten unterrichten möglicherweise betroffene Staaten über Tätigkeiten, die

wesentliche nachteilige grenzüberschreitende Auswirkungen haben können, im

Voraus und rechtzeitig, stellen ihnen sachdienliche Informationen zur Verfügung

und konsultieren sie frühzeitig und in redlicher Absicht.

G R U N D S AT Z 2 0

Frauen kommt in Fragen der Umwelt und Entwicklung eine grundlegende Rolle zu.

Ihre volle Einbeziehung ist daher für eine Nachhaltige Entwicklung wesentlich.

G R U N D S AT Z 2 1

Die Kreativität, die Ideale und der Mut der Jugend der Welt sollen mobilisiert wer-

den, um eine weltweite Partnerschaft zu schaffen und so eine Nachhaltige Entwick-

lung und eine bessere Zukunft für alle zu sichern.

G R U N D S AT Z 2 2

Eingeborenen Bevölkerungsgruppen und ihren Lebensgemeinschaften sowie ande-

ren ortsansässigen Gemeinschaften kommt aufgrund ihres Wissens und ihrer tradi-

tionellen Lebensformen eine grundlegende Rolle in Fragen der Umwelt und Entwick-

lung zu. Die Staaten sollen deren Identität, Kultur und Interessen anerkennen und

gebührend unterstützen und ihnen zugunsten einer nachhaltigen Entwicklung eine

wirksame Beteiligung ermöglichen.

G R U N D S AT Z 2 3

Die Umwelt und die natürlichen Ressourcen der Völker, die in Unterdrückung, unter

Fremdherrschaft und Besatzung leben, werden geschützt.

G R U N D S AT Z 2 4

Kriegführung wirkt sich auf eine Nachhaltige Entwicklung in jedem Fall zerstörerisch

aus. Aus diesem Grund achten die Staaten die völkerrechtlichen Bestimmungen über

den Schutz der Umwelt in Zeiten bewaffneter Auseinandersetzungen und arbeiten,

soweit erforderlich, zusammen an deren Weiterentwicklung.

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7 2

G R U N D S AT Z 2 5

Frieden, Entwicklung und Umweltschutz sind voneinander abhängig und untrennbar.

G R U N D S AT Z 2 6

Die Staaten legen alle ihre Streitigkeiten im Umweltbereich friedlich und mit den

geeigneten Mitteln im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen bei.

G R U N D S AT Z 2 7

Die Staaten und Völker arbeiten im guten Glauben und im Geist der Partnerschaft bei

der Erfüllung der in dieser Erklärung enthaltenen Grundsätze sowie bei der Weiter-

entwicklung des Völkerrechts im Bereich der Nachhaltigen Entwicklung zusammen.

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Allgemeiner Grundsatz

Objektive

Lebens-

bedingungen

Subjektive

Lebens-

bedingungen

Verteilungs-

gerechtigkeit,

Chancen-

gleichheit

Stärkung des

sozialen Zu-

sammenhalts

1a

1b

2a

2b

2c

3a

3b

4a

4b

4c

5a

5b

Gewährleistung der Menschen-rechte

Grenzen der individuellen Freiheit

Bedürfnisdeckung

Gesundheits-

förderung

Armutsbekämpfung

Zufriedenheit und

Glück

Entwicklung, die

das Wohlbefinden

berücksichtigt

Diskriminierungs-

verbot

Chancengleichheit

und Verteilungs-

gerechtigkeit

Integration

Benachteiligter

Interkulturelle und

interpersonelle

Verständigung

Soziale und poli-

tische Partizipation

Jeder Mensch hat das Recht auf eine

freie Persönlichkeitsentfaltung und

ein menschenwürdiges Leben in einer

rechtssicheren Demokratie.

Die individuellen Entfaltungsmöglich-

keiten haben ihre Grenzen dort, wo die

Würde anderer Menschen oder künftiger

Generationen beeinträchtigt wird.

Die Deckung der Grundbedürfnisse der

Bevölkerung ist langfristig sicherzu-

stellen.

Die Gesundheit des Menschen soll

geschützt und gefördert werden.

Die Menschen sollen frei von Armut

leben können und bei Bedürftigkeit

Solidaritätsleistungen erhalten

Lebenszufriedenheit und Glück heutiger

und zukünftiger Generationen sollen

respektiert und gefördert werden.

Veränderungen in Gesellschaft, Wirt-

schaft und Umwelt dürfen nicht zu

Lasten des Wohlbefindens der Menschen

gehen.

Niemand darf aufgrund irgendwelcher

äusserer oder innerer Eigenschaften

diskriminiert werden.

Alle Menschen sollen dieselben Rechte

und Chancen haben, die Ressourcen

sollen gerechter verteilt werden.

Die Integration benachteiligter Bevöl-

kerungsgruppen und Regionen soll ge-

fördert werden.

Der Austausch und die Verständigung

zwischen einzelnen Menschen und

Gruppen sollen gefördert werden.

Die soziale und politische Partizipation

soll gefördert werden.

p r I n z I p I e n d e S M o n e t- I n d I k at o r e n S YS t e M S

I n d e r S c h w e I z ( g e k Ü r z t )

gesellschaftliche Solidarität

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7 4

Internationale

Solidarität

Entwicklung

und Erhaltung

des Human-

kapitals

Allgemeiner Grundsatz

Wirtschafts-

system

Leistungs-

und Wettbe-

werbsfähig-

keit

6a

6b

7a

7b

7c

7d

8

9a

9b

9c

10a

Entwicklungs-

zusammenarbeit

Friedens- und

Demokratie-

förderung

Entwicklung des

Humankapitals

Informations- und

Meinungsfreiheit

Förderung der

Lernfähigkeit

Kindergerechtes

Umfeld

Wirtschafts-

ordnung im Dienst des

Gemeinwohls

Markt als Wirt-

schaftsordnung

Kostenwahrheit

und Verursacher-

prinzip

Systemkonforme

Markteingriffe

Förderung der

wirtschaftlichen

Leistungsfähigkeit

Weltweit soll eine gerechte Entwick-

lung gefördert werden, beispielsweise

durch den Abbau von Ungleichheiten auf

globaler Ebene. Im Zentrum steht die

Armutsbekämpfung

Der Frieden zwischen den Völkern und

Nationen, demokratische Staatsstruk-

turen und die Achtung der Menschen-

rechte sollen gefördert werden.

Das kollektive Wissen und das soziokultu-

relle Erbe sind langfristig zu erhalten und

zu vermehren.

Die freie Meinungsbildung und Meinungs-

äusserung sind zu gewährleisten.

Die Fähigkeit zur Aufnahme und Verar-

beitung von Informationen soll gefördert

werden.

Kinder und Jugendliche sollen in einem

offenen, motivierenden und zukunftsge-

richteten Umfeld leben können.

Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen

sollen eine effiziente und effektive

Bedürfnisbefriedigung ermöglichen, die

persönliche Initiative fördern und dabei

das Eigeninteresse in den Dienst des

Gemeinwohls stellen.

Eingriffe in den freien Markt sind ledig-

lich bei Marktversagen oder bei Gütern

von öffentlichem Interesse gerechtfertigt.

Die Preise sollen die Knappheit der natür-

lichen Ressourcen und Senken widerspie-

geln sowie die externen Kosten enthalten

(Verursacherprinzip).

Bei Eingriffen ins Marktgeschehen sollen

in erster Linie marktwirtschaftliche Ins-

trumente eingesetzt werden.

Die ökonomische Leistungsfähigkeit einer

Gesellschaft und ihr Produktiv-, Sozial-

und Humankapital sollen erhöht und

aufgewertet werden.

wirtschaftliche leistungsfähigkeit

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Flexibilität

und Stabilität

Produktion

und Konsum

von Gütern

und Dienst-

leistungen

Beschäfti-

gung

Internatio-

naler Handel

10b

10c

10d

11a

11b

12a

12b

12c

13

14a

14b

Innovations- und

wettbewerbs-

freundliche Wirt-

schaftsordnung

Forschungs-

förderung

Grenzen der

öffentlichen

Verschuldung

Voraussehbar-

keit von System-

änderungen

Sozialverträgliche

Veränderungsge-

schwindigkeit

Umweltgerechte

Produktion

Umwelt- und

sozialgerechter

Konsum

Transparente

Betriebs- und

Konsumenten-

information

Sinnstiftende und

existenzsichernde

Beschäftigung

Umwelt- und

sozialverträglicher

Welthandel

Allseitig nutzbrin-

gender Welthandel

Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen

sollen Innovationen, Wettbewerbsfähig-

keit und Standortqualität erhalten und

fördern.

Forschung und Entwicklung, welche die

Nachhaltige Entwicklung unterstützen,

sollen gefördert werden.

Die Verschuldung der öffentlichen Haus-

halte darf die Bedürfnisdeckung künftiger

Generationen nicht gefährden.

Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen

sollen eine langfristige Orientierung för-

dern und die Anpassung an gesellschaft-

liche Veränderungen erleichtern.

Die Geschwindigkeit von Veränderungen

der Rahmenbedingungen des wirtschaft-

lichen Systems darf den sozialen Frieden

nicht gefährden.

Die von Produktionsbetrieben ausge-

henden Umweltbelastungen und -risiken

sollen minimiert, die Energie- und

Materialflüsse optimiert werden.

Der Konsum von Gütern und Dienstleis-

tungen soll möglichst umweltverträglich

und sozial gerecht sein.

Innerhalb und ausserhalb von Produk-

tions betrieben soll Information bereit-

gestellt werden, um nachhaltige

Pro duk tion und nachhaltigen Konsum zu

ermöglichen.

Das wirtschaftliche System soll Personen,

welche eine Erwerbstätigkeit wünschen,

eine sinnstiftende und existenzsichernde

Arbeit ermöglichen.

Das multilaterale Handelssystem soll

eine schonende und effiziente Nutzung

natürlicher Ressourcen sowie die soziale

Gerechtigkeit fördern.

Das multilaterale Handelssystem soll

die Bedürfnisse einer Nation decken

ohne diejeningen anderer Nationen zu

verschlechtern.

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Allgemeiner Grundsatz

Ressourcen-

verbrauch

Stoffe und

Abfälle

Risiken

Geschwindig-

keit von Ver-

änderungen

Natur- und

Kulturland-

schaft

15a

15b

16a

16b

17a

17b

18a

18b

18c

19

20

Erhaltung der natürlichen lebensgrundlagenErhaltung der Artenvielfalt

Verbrauchsbegren-

zung für erneuer-

bare Ressourcen

Verbrauchsbe-

grenzung für nicht

erneuerbare Res-

sourcen

Begrenzung abbau-

barer Abfälle und

Schadstoffe

Verzicht auf nicht

abbaubare Schad-

stoffe

Ökologischer

Ausgleich

Minimierung

ökologischer

Risiken

Vorsorge bei

Ungewissheit

Rücksicht auf das

Zeitmass natür-

licher Prozesse

Lebenswerte Natur-

und Kulturland-

schaft

Die natürlichen Lebensgrundlagen sollen

langfristig erhalten und bestehende

Schäden behoben werden.

Die Natur muss in ihrer dynamischen

Vielfalt erhalten bleiben.

Der Verbrauch erneuerbarer Ressourcen

ist unter dem Regenerationsniveau zu

halten.

Der Verbrauch nicht erneuerbarer

Ressourcen ist unter dem Entwicklungs-

potenzial von erneuerbaren Ressourcen

zu halten.

Die Belastung der Umwelt durch abbau-

bare Abfälle und Emissionen ist zu mini-

mieren und darf die Aufnahmefähigkeit

der Ökosysteme nicht übersteigen.

Die Emission nicht abbaubarer Schad-

stoffe in die Umwelt soll wenn immer

möglich verhindert werden.

Jede Beeinträchtigung der Natur soll

so weit kompensiert werden, dass die

Qualität und Kontinuität der Ökosysteme

gewährleistet bleibt.

Ökologische Risiken sind höchstens zu-

lässig, wenn keine dauerhaften Schäden

über eine Generation hinaus entstehen

können.

Schweren oder irreversiblen Umwelt-

schäden soll vorgebeugt werden, auch

wenn noch keine absolute Sicherheit

bezüglich des Risikos besteht.

Das Zeitmass menschlicher Eingriffe

in die Natur muss im ausgewogenen

Verhältnis zum Reaktions- und Regene-

rationsvermögen der Umwelt stehen.

Die Würde des Menschen verlangt eine

lebenswerte Natur- und Kulturlandschaft.

Ökologische Verantwortung

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7 7

B I B l I o g r a p h I e

Literatur zur Nachhaltigen Entwicklung siehe

www.are.admin.ch/nachhaltigeentwicklung > Bibliografie

P u B l I K At I o N E N M I t B E z u G z u r N A c H H A lt I G E N

E N t W I c K l u N G

Bundesamt für Landwirtschaft (2011): Agrarbericht 2011, Bern

Bundesamt für Raumentwicklung, Institut de hautes études en admini-

stration publique (2004): Bestandesaufnahme der Prozesse zur Nach­

haltigen Entwicklung auf Gemeindeebene, Bern

Bundesamt für Raumentwicklung (2004): Bestandesaufnahme der Pro­

zesse zur Nachhaltigen Entwicklung auf Kantonsebene 2003–2004, Bern

Bundesamt für Raumentwicklung (2005): Qualitätskriterien für Nach­

haltigkeitsprozesse – Orientierungshilfe für die Akteure der Nachhaltigen

Entwicklung in den Gemeinwesen, Bern

Bundesamt für Raumentwicklung (2007): Nachhaltigkeitsbeurteilung von

Projekten auf der Ebene der Kantone und Gemeinden, Bern

Bundesamt für Raumentwicklung (2008): Nachhaltigkeitsbeurteilung,

Leitfaden für Bundesstellen und weitere Interessierte, Bern

Bundesamt für Raumentwicklung (2011): Raumkonzept Schweiz (Entwurf

für die Anhörung), Bern

Bundesamt für Raumentwicklung, Bundesamt für Energie (2011): Nach­

haltige Quartiere – Herausforderungen und Chancen für die urbane Ent­

wicklung, Bern

Bundesamt für Raumentwicklung (2012): Tourismus und Nachhaltige Ent­

wicklung – Gute Beispiele und Aktionsmöglichkeiten, Bern

3

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Bundesamt für Raumentwicklung (2012): Wirtschaftsförderung und Nach­

haltige Entwicklung in den Kantonen, Bern

Bundesamt für Statistik, Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit

(2008): Monitoring der Nachhaltigen Entwicklung, Die Schweiz in einer

globalisierten Welt, Neuenburg

Bundesamt für Statistik, Bundesamt für Raumentwicklung, Direktion für

Entwicklung und Zusammenarbeit, Bundesamt für Umwelt (2010): Nach­

haltige Entwicklung in Kürze, 16 Schlüsselindikatoren zeigen den Fort­

schritt, Neuenburg

Bundesamt für Statistik, Bundesamt für Raumentwicklung, Direktion für

Entwicklung und Zusammenarbeit, Bundesamt für Umwelt (2012): Bericht

über die Nachhaltige Entwicklung 2012, Neuenburg

Bundesamt für Umwelt (2010): Schweizer Klimapolitik auf einen Blick,

Kurzfassung des klimapolitischen Berichts 2009 der Schweiz an das UNO­

Klimasekretariat, Bern

Cercle Indicateurs (2005): Kernindikatoren für die Nachhaltige Entwick­

lung in Städten und Kantonen – Bericht des Cercle Indicateurs, Bern

Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit, Bundesamt für Raument-

wicklung (2004): Die Nachhaltige Entwicklung in der Schweiz – Metho­

dische Grundlagen, Bern

Infras (2006): Der ökologische Fussabdruck der Schweiz – ein Beitrag zur

Nachhaltigkeitsdiskussion. Studie im Auftrag der Bundesämter für Stati-

stik, für Raumentwicklung, für Umwelt sowie der Direktion für Entwick-

lung und Zusammenarbeit, Neuenburg

Institut de hautes études en administration publique (2011): Die institu­

tionelle Verankerung der Nachhaltigen Entwicklung in der Bundesverwal­

tung und drei Kantonen (VD, BE, AG), Lausanne

Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OECD

(2011): Strategie «Grünes Wachstum», Paris

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Schweizerischer Bundesrat (2010): Millenniumsentwicklungsziele.

Zwischenbericht der Schweiz vom 30. Juni 2010, Bern

Schweizerischer Bundesrat (2012): Strategie Nachhaltige Entwicklung

2012–2015, Bericht vom 25. Januar 2012, Bern

Schweizerische Eidgenossenschaft (2011): Umweltbericht 2011 der Bun­

desverwaltung, Bern

United Nations Environment Programme UNEP (2011): Towards a Green

Economy: Pathways to Sustainable Development and Poverty Eradica­

tion, Nairobi

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