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Nachrichten • Informationen • Meinungen Seit einiger Zeit laufen kettenbriefartige Mail- und Petitions-Aktionen. Einige Organisatio- nen und „Einzelkämpfer“ malen bezüglich der Naturheilmittel den Teufel an die Wand und verunsichern die Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker mit den größten Befürchtungen. Es wird dazu aufgerufen, eine Petition an den Petitionsausschuß des Bundestages zu un- terstützen und zu unterzeichnen. Eine Peti- tion, die sachlich und fachlich den nötigen Sachverstand vermissen läßt. Von besonderem Interesse dabei ist, daß die „Union Deutscher Heilpraktiker e.V. -UDH“, vertreten durch deren Präsidentin Monika Gerhardus diese Aktion, unter anderem auch mit Verweis auf die „ANME“ (welche insbe- sondere durch die UDH und den BDH geför- dert wird) unterstützt und als dringend zur Unterstützung dieser Petition aufruft. Die „UDH“ ist auch Mitträger der „AMK - Arzneimittelkommission der deutschen Heil- praktiker“, die bereits zum gesamten Sach- verhalt eine ausführliche Stellungnahme abgegeben hat, welche auch der UDH be- kannt ist. Die Aktion der UDH kann leider nur so ge- deutet werden, daß sie sich gegen die Ab- sprache der Verbände stellt, in derartigen Fragen gemeinsam und mit einer Stimme zu sprechen, und gleichzeitig die Ausfüh- rungen der gemeinsamen Arzneimittelkom- mission konterkariert und unterläuft. Zeigt sich hier bereits die von dieser Orga- nisation auch geförderte Akademisierung des Berufsstandes? Hier sei die Stellungnahme der AMK zum Sachverhalt nochmals wiederge- geben: „Zulassungspflicht für Nahrungsergän- zungsmittel Nach deutschem Recht waren Zusatzstoffe in Lebensmitteln zulassungspflichtig und in Kombination mit dem Verbot vor schädlichen Inhaltsstoffen in Lebensmittel stellte dies einen Schutz des Verbrauchers vor in der Do- sierung möglicherweise problematischen Zu- satzstoffen dar. Dies galt auch für Nahrungs- ergänzungsmittel. Darüber hinaus konnten z.B. Vitamine und Mineralstoffe als Arzneimit- tel oder als Medizinprodukte zugelassen wer- den und damit auch durch den Heilpraktiker ordnungsgemäß verordnet werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit einem Urteil vom 25. Juli 2007 (BVerwG 3 C 21.06) festgestellt, dass ein bestimmter Pflanzenextrakt aus Traubenkernen als cha- rakteristische Zutat eines im wesentlichen hieraus bestehenden Nahrungsergänzungs- mittels einzustufen sei und deshalb nicht einer vorherigen Zulassung als ein den Zu- satzstoffen nach dem Lebensmittel- und Fut- termittelgesetzbuches bedürfe. Diese unklare Rechtssituation soll durch eine Neufassung dieses Gesetzes derzeit klar gestellt werden. Mit diesem Gesetz soll im Interesse des vor- beugenden Gesundheitsschutzes klargestellt werden, dass derartige Stoffe der Zulas- sungspflicht unterliegen. Wenn nun seitens der Lebensmittelindustrie bzw. der Hersteller der Nahrungsergän- zungsmittel die Sorge verbreitet wird, das hier die tradierten und bewährten Anwen- dungen gefährdet seien, muss beachtet wer- den, dass es sich um eine gerichtliche Auslegung des Gesetzes seit 2007 handelt, also sicher nicht um eine langjährige Tradi- tion. Es ist aber so, dass auch nach der Neufas- sung des Gesetzes alle Nahrungsergän- zungsmittel die kein Gesundheitsrisiko haben als Zusatzstoffe zugelassen werden können. Vitamine, Mineralstoffe o.ä. in Arz- neimitteln und Medizinprodukten werden durch diese Gesetzesregelung nicht betrof- fen. Die Arzneimittelkommission der deutschen Heilpraktiker ist bei der Prüfung des Geset- zes eingebunden und wird im Falle einer Re- levanz für den Heilpraktikerberuf auch Stellung beziehen. Europäische Richtlinie für traditionelle Pflanzenpräparate Die EU-Richtlinie zu traditionellen Planzen- präparaten (THMPD 2004/24/EG), die schon seit vielen Jahren in den europäischen Län- dern umgesetzt wird und bis 2011 endgültig wirksam wird, ist in Deutschland seit vielen Jahren umgesetzt und wirksam. Dazu ist festzustellen, die Europäische Richtlinie keine aktuelle Brisanz hat, sondern alt ist. Es gibt inzwischen die deutsche und die europäische Registrierung für traditio- nelle Pflanzenpräparate und diese hat sich bewährt. Alle Pflanzenprparate mit einem Wirksamkeitsnachweis und dem Anspruch 2 Ausgabe 11 November 2010 Information • Meinung UDH und ANME kontra AMK? Mail- und Petitionsaktionen zum Lebensmittelgesetzbuch und zur EU-Richtlinie für traditionelle Pflanzenpräparate sehen hören sprechen

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Nachrichten • Informationen • Meinungen

Seit einiger Zeit laufen kettenbriefartige Mail-und Petitions-Aktionen. Einige Organisatio-nen und „Einzelkämpfer“ malen bezüglichder Naturheil mittel den Teufel an die Wandund verunsichern die Heilpraktikerinnen undHeilpraktiker mit den größten Befürchtungen.

Es wird dazu aufgerufen, eine Petition an denPetitionsausschuß des Bundestages zu un-terstützen und zu unterzeichnen. Eine Peti-tion, die sachlich und fachlich den nötigenSachverstand vermissen läßt.

Von besonderem Interesse dabei ist, daß die„Union Deutscher Heilpraktiker e.V. -UDH“,vertreten durch deren Präsidentin Monika Gerhardus diese Aktion, unter anderem auchmit Verweis auf die „ANME“ (welche insbe-sondere durch die UDH und den BDH geför-dert wird) unterstützt und als dringend zurUnterstützung dieser Petition aufruft.

Die „UDH“ ist auch Mitträger der „AMK -Arzneimittelkommission der deutschen Heil-praktiker“, die bereits zum gesamten Sach-verhalt eine ausführliche Stellungnahmeabgegeben hat, welche auch der UDH be-kannt ist.

Die Aktion der UDH kann leider nur so ge-deutet werden, daß sie sich gegen die Ab-sprache der Verbände stellt, in derartigenFragen gemeinsam und mit einer Stimmezu sprechen, und gleichzeitig die Ausfüh-rungen der gemeinsamen Arzneimittelkom-mission konterkariert und unterläuft.

Zeigt sich hier bereits die von dieser Orga-nisation auch geförderte Akademisierungdes Berufsstandes?

Hier sei die Stellungnahme der AMKzum Sachverhalt nochmals wiederge-geben:

„Zulassungspflicht für Nahrungs ergän -zungs mittel

Nach deutschem Recht waren Zusatzstoffe inLebensmitteln zulassungspflichtig und inKombination mit dem Verbot vor schädlichenIn halts stoffen in Lebensmittel stellte dieseinen Schutz des Verbrauchers vor in der Do-sierung möglicherweise problematischen Zu-satzstoffen dar. Dies galt auch für Nah rungs- ergänzungsmittel. Darüber hinaus konntenz.B. Vitamine und Mineralstoffe als Arzneimit-tel oder als Medizinprodukte zugelassen wer-den und damit auch durch den Heilpraktikerordnungsgemäß verordnet werden.

Das Bundesverwaltungsgericht hat miteinem Urteil vom 25. Juli 2007 (BVerwG 3C 21.06) festgestellt, dass ein bestimmterPflanzenextrakt aus Traubenkernen als cha-rakteristische Zutat eines im wesentlichenhieraus bestehenden Nahrungsergänzungs-mittels einzustufen sei und deshalb nichteiner vorherigen Zulassung als ein den Zu-satzstoffen nach dem Lebensmittel- und Fut-termittelgesetzbuches bedürfe. Diese unklareRechts situation soll durch eine Neu fas sung dieses Gesetzes derzeit klar gestellt werden.

Mit diesem Gesetz soll im Interesse des vor-beugenden Gesundheitsschutzes klargestelltwerden, dass derartige Stoffe der Zulas-sungspflicht unterliegen.

Wenn nun seitens der Lebensmittelindustriebzw. der Hersteller der Nahrungsergän-

zungsmittel die Sorge verbreitet wird, dashier die tradierten und bewährten Anwen-dungen gefährdet seien, muss beachtet wer-den, dass es sich um eine gerichtlicheAuslegung des Gesetzes seit 2007 handelt,also sicher nicht um eine langjährige Tradi-tion.

Es ist aber so, dass auch nach der Neufas-sung des Gesetzes alle Nahrungsergän-zungsmittel die kein Gesundheitsrisikohaben als Zusatz stoffe zuge lassen werdenkönnen. Vitamine, Mineralstoffe o.ä. in Arz-neimitteln und Medizinprodukten werdendurch diese Ge setzesregelung nicht betrof-fen.

Die Arzneimittelkommission der deutschenHeilpraktiker ist bei der Prüfung des Geset-zes eingebunden und wird im Falle einer Re-levanz für den Heilpraktikerberuf auchStellung beziehen.

Europäische Richtlinie für traditionellePflan zenpräparate

Die EU-Richtlinie zu traditionellen Planzen-präparaten (THMPD 2004/24/EG), die schonseit vielen Jahren in den europäischen Län-dern umgesetzt wird und bis 2011 endgültigwirksam wird, ist in Deutschland seit vielenJahren umgesetzt und wirksam.

Dazu ist festzustellen, die EuropäischeRichtlinie keine aktuelle Brisanz hat, sondernalt ist. Es gibt inzwischen die deutsche unddie europäische Registrierung für traditio-nelle Pflanzenpräparate und diese hat sichbewährt. Alle Pflanzenprparate mit einemWirksamkeitsnachweis und dem Anspruch

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Ausgabe 11November 2010

Information • Meinung

UDH und ANME kontra AMK?Mail- und Petitionsaktionen zum Lebensmittelgesetzbuch und zur EU-Richtliniefür traditionelle Pflanzenpräparate

sehen hören sprechen

auf Indikationen müssen zugelassen werden.Bei den Zulassungsverfahren sind auch dieVertreter der Arzneimittelkommission in derZulassungskommission E eingebunden.

Die Begrenzung bei der Mischung von Pflan-zenpräparaten, Vitaminen und Mineralstoffenin einem Arzneimittel hat ja durchaus Sinn,denn eine therapeutische Gabe unterscheidetsich doch von der Substitution von Vitaminenund Mineralstoffen.

Die Verordnung von einzelnen Pflanzendro-gen (mit Positiv- oder Nullmonographie)bleibt unverändert und wird in Deutschlandauch nicht eingeschränkt.

Die ganze Diskussion ist übrigens eine alteDiskussion, da die Richtlinie aus dem Jahr2004 ist und schon damals waren Arznei-mittelkommission und die Heilpraktikerer-

bände involviert und haben gerade auf dietraditionelle Registrierung der Pflanzenprä-parate Einfluß genommen.

Alles was eine „jahrhundertalte oder jahrtau-sendalte“ Tradition ist, hat doch die Regis-trierungsmöglichkeit, denn es müssen dochnur 30 Jahre Anwendung da sein.

Arne Krüger, stellv. Sprecher der Arzneimit-telkommission der deutschen Heilpraktiker“

AGTCMWider besseren Wissens Hüh und Hot

Die „Arbeitsgemeinschaft für KlassischeAkupunktur und Traditionelle ChinesicheMedizin e.V. - AGTCM -“ spricht sich ineiner Rundbrief-Aktion für die Unterzeich-nung der Petition aus, obwohl sie den Inhaltfür falsch hält. So heißt es in dem Schreiben

der AGTCM: „ … doch unterstützen wir sie.Zwar ist die Formulierung der Petition ver-allgemeinernd und z.T. auch unzutreffend …besteht Einigkeit darüber, dass es definitivnoch nicht geplant ist èin Verkaufsverbotvon Heilpflanzen ab dem April 2011�zu er-wirken. Es besteht also grundsätzlich zu-nächst keine Gefahr für die Verschreibungvon nicht verarbeiteten Rohdrogen in der tra-ditionellen Verschreibungsform …“

Was ist das für eine Berufspolitik? Obwohleine Petition mit nicht sachgemäßem In-halt, eine Empfehlung für dieselbe.

Wofür haben wir denn eine Arzneimittel-kommission? Wo bleiben die immer wiedervorgetragenen Aussagen von Fachgesell - schaf ten und Verbänden, gemeinsam zuhandeln?

Impressum:Herausgeber, Redaktion und v.i.S.d.P.: Bernd R. Schmidt, Selbach 22, 34513 Waldeck, [email protected]

Für namentlich gekennzeichnete Artikel zeichnen die Autoren verantwortlich. Mit IDH gekennzeichnete Artikel stehen in der Verantwortungdes Informationsgebers „Interessengemeinschaft Deutscher Heilpraktikerverbände und Heilpraktiker e.V. - IDH -“, [email protected]

Auflage: 500 Exemplare

Aus hiesiger Sicht ist es wichtig, die deutschen, der Naturheilkunde verpflichteten, Arzneimittelhersteller und Partnerder Heilpraktiker zu unterstützen und deren Mittel zu verordnen statt sich im Ausland zu orientieren.

Nachricht

BDHN und FHGemeinsame berufspolitische Interessenver-tretung der Heilpraktiker

Zwei traditionsreiche Heilpraktiker-Bundes-verbände

- der BDHN e.V.(Bund Deutscher Heilprak-tiker und Naturheilkundiger e.V.) mit Sitzin München

- und der FH e.V. (Freie Heilpraktiker e.V.)mit Sitz in Düsseldorf

vertreten zukünftig bei wichtigen berufspoli-tischen Entscheidungen bundesweit eine ge-meinsame Linie.

Dadurch können über 7000 Heilpraktikerin-nen und Heilpraktiker sicher sein, durcheinen starken Kooperationsverbund in einerWeise vertreten zu werden, der sich in be-sonderem Maße der Tradition der Volks- undNaturheilkunde verpflichtet fühlt.

Der BDHN e.V. und der FH e.V. als strategi-sche Partner sind und bleiben auch in Zu-kunft aufrichtig, authentisch und verlässlich.

Die Heilpraktiker sind naturgemäß stark fokussiert auf die bestmögliche und ganzheit-liche Behandlung des Patienten. Der kli nischüber- und psychisch unterversorgte Patientfindet Hilfe beim Heilpraktiker, bei der Heil-praktikerin. So soll es auch in Zukunft sein.

Hierfür setzen sich die beiden Heilpraktiker-verbände BDHN e.V. und FH e.V. mit ganzerKraft ein. Engagement, Berufung und Pas-

sion zu helfen - gepaart mit Praxis -Schu-lung, Ausbildung, Weiterbildung sind dasFundament für den erfolgreichen Heilprakti-ker in der Gesellschaft.

Dabei wird bewußt auf z.B. die Propagierunguniversitätsbezogener Abschlüsse wie z.B.eines Bachelorstudiums verzichtet. Die Uni-versitäts- und Hochschulausbildung istSache der ärztlichen Medizin. Unsere Bot-schaft lautet:

Der Beruf des Heilpraktikers ist Beru-fung ohne Titel, aber mit Wissen, Herzund Verstand.

Unterhaching und Düsseldorf, 1. Oktober 2010

Aus Presseerklärung der beiden Verbände

IDH