Nachrichten Informationen Menschen Ereignisse Dezember 2018 · 2018. 12. 14. · Kalender der...

12
Neue bayerische Regierung Europa ist von großer Bedeutung für unser Leben. Doch davor steht die Zu- sammenarbeit mit den Entscheidern auf Landesebene. Seit wenigen Wo- chen haben wir in Bayern einen neuen Minister für Wohnen, Bau und Verkehr. Mit 36 Jahren ist der schwäbische Ju- rist nach Digitalministerin Judith Ger- lach der jüngste Minister in Markus Sö- ders Kabinett (s. Seite 3). Die gute Zusammenarbeit mit der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau ist dem neuen Minister offenkundig ein großes Anliegen. Denn schon kurz nach Amtsantritt teilte er mit, am 27. Bayerischen Ingenieuretag am 18. Ja- nuar zu sprechen. Über dieses Zeichen der Wertschätzung freut sich die Kam- mer sehr. Partnerschaftliches Arbeiten Wichtig im neuen Jahr sind und blei- ben die Themen Partnerschaftliches Bauen, Digitalisierung, Vergabe und Struktur der Ingenieurlandschaft in Bayern. Die Bayerische Ingenieurekammer- Bau setzt sich weiterhin dafür ein, die mittelständisch geprägte Struktur der Ingenieurbüros im Freistaat zu erhal- ten. Sie kämpft daher u.a. für eine ge- rechtere Vergabepraxis, die auch klei- nen Büros eine Chance gibt. Der Gene- ralplaner soll die Ausnahme bleiben. Die notwendige Trennung von Pla- nung und Ausführung, aber auch die unaufhaltsam fortschreitende Digitali- sierung erfordert künftig mehr denn je 1 Ingenieure in Bayern Nachrichten Informationen Menschen Ereignisse Offizielles Organ der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau Dezember 2018 „Auf ein gutes Neues“ , heißt es land- auf, landab in der Silvesternacht. Doch was bringt 2019 für die Ingenieure im Bauwesen? Der Vorstand der Bayeri- schen Ingenieurekammer-Bau wagt ei- ne Prognose. Während manche Tage schon rot im Kalender der Kammer markiert sind, weil bereits klar ist, dass an diesem Datum etwas Wichtiges geschehen wird, wird es natürlich auch eine Viel- zahl von Ereignissen geben, die wir noch nicht erahnen können. So oder so - Sie können sicher sein, dass sich die Kammer jederzeit tatkräftig für die Be- lange ihrer Mitglieder einsetzt. Europa gibt die Richtung vor Zu den vorhersehbaren Dingen zählt, dass in Sachen HOAI eine endgültige Entscheidung getroffen werden wird. Im ersten Halbjahr 2019 wird der Eu- ropäische Gerichtshof sein Urteil ver- künden: verstößt die HOAI gegen Eu- roparecht oder nicht? Das Vertragsver- letzungsverfahren wurde am 7. No- vember eröffnet - lesen Sie hierzu auch den Artikel auf Seite 4. Das Verfahren vor dem EuGH zeigt, wie wichtig Europa auch für uns in Bayern ist. Deshalb kommt der Euro- pawahl am 26. Mai große Bedeutung zu. Aktuell sitzen 96 deutsche Abgeord- nete im Europäischen Parlament, wel- ches insgesamt 751 Sitze hat. Erst im November traf sich eine Delegation der Kammer mit EU-Parlamentariern zu Hintergrundgesprächen (s. Seite 3). Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau wünscht sowie Gesundheit und Erfolg im Jahr 2019! Frohe Weihnachten Finale Entscheidung zur HOAI, Europawahlen, Digitalisierung und Vergabe Was 2019 wichtig wird Bayerische Ingenieurekammer-Bau Körperschaft des öffentlichen Rechts eine partnerschaftliche Zusammenar- beit aller am Bau Beteiligten. Initiati- ven wie das BIM Cluster Bayern oder die „Perspektiven“ des Bayerischen Bauforums (wir berichteten in der letz- ten Ausgabe) sind geeignete Maßnah- men, dieses Ziel zu erreichen. Wandel in machbaren Schritten Die Baubranche wandelt sich, das zeig- te auch eine gut besuchte Diskussions- veranstaltung Mitte November in Tut- zing (s. Seite 7). Für die Bayerische In- genieurekammer-Bau ist klar: wir las- sen unsere Mitglieder in diesem Verän- derungsprozess nicht allein! Auf uns können Sie bauen. Auch 2019. Inhalt Vorstand & Vertreterversammlung 2 Gespräche in Brüssel 3 HOAI vor Gericht 4 Standard-Schriftverkehr 5 Prüfsachverständigenforum 5 Chancenbörse 6 Wandel des Berufsstandes 7 Recht 8-9 Kammer-Kolumne 10 Akademieprogramm 11

Transcript of Nachrichten Informationen Menschen Ereignisse Dezember 2018 · 2018. 12. 14. · Kalender der...

  • Neue bayerische RegierungEuropa ist von großer Bedeutung fürunser Leben. Doch davor steht die Zu-sammenarbeit mit den Entscheidernauf Landesebene. Seit wenigen Wo-chen haben wir in Bayern einen neuenMinister für Wohnen, Bau und Verkehr.Mit 36 Jahren ist der schwäbische Ju-rist nach Digitalministerin Judith Ger-lach der jüngste Minister in Markus Sö-ders Kabinett (s. Seite 3). Die gute Zusammenarbeit mit der

    Bayerischen Ingenieurekammer-Bau istdem neuen Minister offenkundig eingroßes Anliegen. Denn schon kurznach Amtsantritt teilte er mit, am 27.Bayerischen Ingenieuretag am 18. Ja-nuar zu sprechen. Über dieses Zeichender Wertschätzung freut sich die Kam-mer sehr.

    Partnerschaftliches ArbeitenWichtig im neuen Jahr sind und blei-ben die Themen PartnerschaftlichesBauen, Digitalisierung, Vergabe undStruktur der Ingenieurlandschaft inBayern. Die Bayerische Ingenieurekammer-

    Bau setzt sich weiterhin dafür ein, diemittelständisch geprägte Struktur derIngenieurbüros im Freistaat zu erhal-ten. Sie kämpft daher u.a. für eine ge-rechtere Vergabepraxis, die auch klei-nen Büros eine Chance gibt. Der Gene-ralplaner soll die Ausnahme bleiben. Die notwendige Trennung von Pla-

    nung und Ausführung, aber auch dieunaufhaltsam fortschreitende Digitali-sierung erfordert künftig mehr denn je

    1

    Ingenieure in BayernNachrichten Informationen Menschen Ereignisse

    Offizielles Organ der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau

    Dezember 2018

    „Auf ein gutes Neues“, heißt es land-auf, landab in der Silvesternacht. Dochwas bringt 2019 für die Ingenieure imBauwesen? Der Vorstand der Bayeri-schen Ingenieurekammer-Bau wagt ei-ne Prognose.

    Während manche Tage schon rot imKalender der Kammer markiert sind,weil bereits klar ist, dass an diesemDatum etwas Wichtiges geschehenwird, wird es natürlich auch eine Viel-zahl von Ereignissen geben, die wirnoch nicht erahnen können. So oder so- Sie können sicher sein, dass sich dieKammer jederzeit tatkräftig für die Be-lange ihrer Mitglieder einsetzt.

    Europa gibt die Richtung vorZu den vorhersehbaren Dingen zählt,dass in Sachen HOAI eine endgültigeEntscheidung getroffen werden wird.Im ersten Halbjahr 2019 wird der Eu-ropäische Gerichtshof sein Urteil ver-künden: verstößt die HOAI gegen Eu-roparecht oder nicht? Das Vertragsver-letzungsverfahren wurde am 7. No-vember eröffnet - lesen Sie hierzu auchden Artikel auf Seite 4. Das Verfahren vor dem EuGH zeigt,

    wie wichtig Europa auch für uns inBayern ist. Deshalb kommt der Euro-pawahl am 26. Mai große Bedeutungzu. Aktuell sitzen 96 deutsche Abgeord-nete im Europäischen Parlament, wel-ches insgesamt 751 Sitze hat. Erst imNovember traf sich eine Delegation derKammer mit EU-Parlamentariern zuHintergrundgesprächen (s. Seite 3).

    Die Bayerische Ingenieurekamm

    er-Bau wünscht

    sowie G

    esundheit und Erfolg im Jahr 2019!

    Frohe Weihnachten

    Finale Entscheidung zur HOAI, Europawahlen, Digitalisierung und Vergabe

    Was 2019 wichtig wird

    Bayerische Ingenieurekammer-BauKörperschaft des öffentlichen Rechts

    eine partnerschaftliche Zusammenar-beit aller am Bau Beteiligten. Initiati-ven wie das BIM Cluster Bayern oderdie „Perspektiven“ des BayerischenBauforums (wir berichteten in der letz-ten Ausgabe) sind geeignete Maßnah-men, dieses Ziel zu erreichen.

    Wandel in machbaren SchrittenDie Baubranche wandelt sich, das zeig-te auch eine gut besuchte Diskussions-veranstaltung Mitte November in Tut-zing (s. Seite 7). Für die Bayerische In-genieurekammer-Bau ist klar: wir las-sen unsere Mitglieder in diesem Verän-derungsprozess nicht allein! Auf unskönnen Sie bauen. Auch 2019.

    InhaltVorstand & Vertreterversammlung 2Gespräche in Brüssel 3HOAI vor Gericht 4Standard-Schriftverkehr 5Prüfsachverständigenforum 5Chancenbörse 6Wandel des Berufsstandes 7Recht 8-9Kammer-Kolumne 10Akademieprogramm 11

    DIB_12-2018_DIB_12_2006.qxd 26.11.2018 11:53 Seite 1

  • Ingenieure in Bayern

    2

    www.bayika.de www.planersuche.de

    12/2018

    Ermäßigungen für Kammermitglieder, Positionspapier und Tag der Energie

    Vorstand aktuellGeschäftsführerin Dr. Ulrike Raczekberichtet aus der Vorstandssitzungvom 15. November, die dieses Mal inTutzing stattfand.

    Rabatt für KammermitgliederDer Vorstand schließt eine Kooperati-onsvereinbarung mit der Verlagsgrup-pe Wiederspahn. Kammermitglieder,die ein Jahresabonnement für die Pu-blikationen „Brückenbau“, „Stahlbauheute“ oder „Zeitschrift für Baukultur“abschließen, erhalten von der Verlags-gruppe einen Preisnachlass von 30Prozent. Die Vereinbarung tritt zumJahreswechsel in Kraft.

    KommunalabgabegesetzZur vom Bayerischen Landtag be-schlossenen Abschaffung der Straßen-ausbaubeiträge hat der ArbeitskreisNachhaltigkeit in der kommunalen In-frastruktur ein Positionspapier vorge-legt. Die Kammer mahnt darin an, dass

    Haushalt verabschiedet, Satzung geändert, neue Ausschussmitglieder gewählt

    Bericht aus der VertreterversammlungDas höchste Gremium der Kammer,die Vertreterversammlung, kam am 22.November in München zusammen, umaktuelle berufspolitische Fragen zudiskutieren und Weichen zu stellen.

    Prof. Dr. Norbert Gebbeken ging imBericht des Präsidenten insbesondereauf die politische Arbeit der Kammerein. Er erläuterte, dass der Vorstandverstärkt den Schulterschluss mit denanderen großen Länderkammern su-che, um wichtige Dinge schneller aufden Weg zu bringen. Auch auf die fort-schreitende Digitalisierung der Kam-mer sowie die Nachwuchsarbeit gingGebbeken ein. Vorstandsmitglied Dipl.-Ing. Univ. Dieter Räsch berichtete überEntwicklungen in der Bayerischen In-genieurversorgung.

    Haushalt 2019 und SatzungsänderungNach der Stellungnahme des Aus-schusses Haushalt und Finanzen

    nahm die Vertreterversammlung denHaushaltsplan 2019 ohne Gegenstim-men an. Ebenso verabschiedeten dieVertreter eine Änderung der Haushalts-und Kassenordnung sowie der Ge-bührenordnung. Die Änderungentreten zum 01.01.2019 in Kraft:

    bit.ly/rechtliche-grundlagen

    Nachwahlen AusschüsseIn den Ausschuss Angestellte und be-

    die entstehenden Beitragsausfällegleichwertig und einfach umsetzbardurch andere Zuwendungen ersetztwerden müssen.

    Neues ArbeitskreismitgliedDer Arbeitskreis Stadtplanung be-kommt ein neues Mitglied. Der Vor-stand bestellte Dipl.-Ing. Univ. Wolf-gang Eichenseher in das Gremium.

    Tag der Energie 2019Der Tag der Energie wird auf Beschlussdes Vorstandes im Herbst 2019 fortge-setzt, diesmal in Augsburg. VorrangigeZielgruppe ist ein interessiertes Fach-publikum. Der genaue Termin wirdnoch bekannt gegeben.

    BrückenbauwettbewerbDer Vorstand entschied, den Brücken-bauwettbewerb der Hochschule Augs-burg auch in diesem Jahr wieder zuunterstützen. Der Studentenwettbe-

    amtete Ingenieure wurde Dipl.-Ing.Univ. Gerald Schmidt-Thrö nachge-wählt. Dipl.-Ing. (FH) Christian Eberlwird künftig im Ausschuss Öffentlich-keitsarbeit mitwirken. Die Vertreterversammlung begrüßte

    außerdem das Vorhaben des Vorstan-des, einen Arbeitskreis Baukostenent-wicklung und Planungsbeschleunigungeinzurichten.

    rac/amt

    Neu in Ausschüsse gewählt wurden Dipl.-Ing. Univ. Gerald Schmid-Thrö (li.) undDipl.-Ing. (FH) Christian Eberl (re.). Foto: BayIka-Bau

    Erfassungsbögen bis 31.01.2019

    Allen Mitgliedern sind im Novemberdie jährlichen Erfassungsbögen zu-gegangen. Hintergrund ist, dass alleMitglieder verpflichtet sind, der Kam-mer Änderungen, die ihre Mitglied-schaft betreffen, mitzuteilen. Dazuzählen z.B. Änderungen der Privat-oder Firmenadresse sowie der aus-geübten Tätigkeit.Bitte denken Sie daran, uns den un-terschriebenen Erfassungsbogen bisspätestens 31. Januar 2019 zurückzu-schicken. Bei Fragen wenden Sie sichbitte an das Finanzreferat unter Tel.:089/419434-11 (Frau Wilimsky) oder-19 (Frau Fröhlich). amt/kf

    werb mit Kultstatus wird seit 1996 jähr-lich durchgeführt. Das praktische Kon-struieren steht dabei im Vordergrund.

    rac/amt

    >

    DIB_12-2018_DIB_12_2006.qxd 26.11.2018 11:53 Seite 2

  • Ob Vergabe, Bauproduktenrecht oderDatenschutzgrundverordnung - eineVielzahl der Regelungen, die die Arbeitder bayerischen Ingenieure im Bauwe-sen massiv beeinflussen, werden aufEU-Ebene entschieden. Umso wichti-ger ist es, das direkte Gespräch mitden Entscheidern in Brüssel zu suchen.

    Gemeinsam mit Vertretern der Ingeni-eurkammer Baden-Württemberg trafenVizepräsident Dr.-Ing. Werner Weigl,die Vorstandsmitglieder Dr.-Ing. UlrichScholz und Dipl.-Ing. (FH) Klaus-JürgenEdelhäuser sowie GeschäftsführerinDr. Ulrike Raczek am 18. und 20. No-vember mit insgesamt acht Europapo-litikern zusammen.

    Trennung von Planung und AusführungVorrangige Themen in allen Ge-sprächen war der Erhalt der kleinteili-gen regionalen Struktur mit hochquali-fizierten Arbeitsplätzen in kleinen undmittelständischen Unternehmen sowie

    Neuer bayerischer Bauminister

    Politische Gesprächesind auf allen Ebenenwichtig - auf Landes-,Bundes- und Europa-ebene. Wichtiger künf-tiger Ansprechpartner

    für die Kammer ist daher Dr. HansReichhart, der am 12. November2018 als neuer Bayerischer Staatsmi-nister für Wohnen, Bau und Verkehrvorgestellt wurde. Der Jurist ausGünzburg, der auch Landesvorsitzen-der der Jungen Union ist, war seitMärz 2018 Staatssekretär im Finanz-ministerium. Dr. Hans Reichhart folgtauf Ilse Aigner, die nun Landtagsprä-sidentin ist. „Wir freuen uns, unsere gute und er-folgreiche Zusammenarbeit mit demBayerischen Staatsministerium fürWohnen, Bau und Verkehr nun mitdem neuen Bauminister Dr. HansReichhart fortzusetzen“, kommentier-te Kammerpräsident Prof. Dr. Nor-bert Gebbeken die Personalie.

    mission und hat die EU-Strategie fürdas öffentliche Auftragswesen feder-führend entwickelt. Frau Rogalskanahm im Gespräch die Kritik der Kam-mern an der fehlenden Praxistauglich-keit der Vergaberichtlinie konstruktivan und empfahl der Delegation, eineStellungnahme an die Kommission zuschreiben.Weitere Gespräche gab es mit Dr.

    Andreas Schwab, Binnenmarktpoliti-scher Sprecher der EVP-Fraktion im Eu-ropäischen Parlament, dem Vizepräsi-denten des EU-Parlaments, Rainer Wie-land, Daniel Caspary, Vorsitzender derCDU/CSU-Gruppe im EuropäischenParlament, und Prof. Dr. AngelikaNiebler, Mitglied im Vorstand der Eu-roäischen Volkspartei (EVP).

    Gutes Standing der KammernDie Kammerdelegation führte durch-weg interessante und gute Gespräche.Es wurde deutlich, dass die Kammernbei den Abgeordneten ein viel besse-res Standing haben als die Lobby-Ver-eine der Wirtschaft. Körperschaften desöffentlichen Rechts stehen wir für Un-abhängigkeit und Seriosität. Das bieteteinen große Chance. Die direkten Kon-takte zu politischen Entscheidern zupflegen und auszubauen, ist eines dergroßen Zile der Bayerische Ingenieure-kammer-Bau.

    amt

    3

    Ingenieure in Bayern www.bayika.de www.planersuche.de

    12/2018

    Vorstandsmitglieder und Geschäftsführerin führen Gespräche mit EU-Parlamentariern

    Vier Bayern in Brüssel

    im ländlichem Raum, die Notwendig-keit der Trennung von Planung undAusführung und die Forderung, dassGeneralplaner die Ausnahme und dieGewerketrennung den Regelfall dar-stellen sollten.

    Konstruktive GesprächeMit EU-Haushaltskommissar GüntherOettinger führte die Delegation einsehr gutes Gespräch über die Anliegenunseres Berufstandes beispielsweisebeim öffentlichen Vergaberecht der EUund der HOAI.Mit Martin Frohn, Referatsleiter für

    Berufsqualifikationen und Fertigkeitenin der EU-Kommission, sprachen dieKammervertreter über die Entsende-richtlinie, das bei den Ingenieuren teilsumstrittene Dienstleistungspaket undden Berufsausweis. Herr Frohn erläu-terte den Sachstand in den verschiede-nen Arbeitsbereichen und Gesetzesvor-haben und zeigte sich sehr aufge-schlossen für die Argumente der bei-den Kammern.Bodo Lehmann, der Leiter der Lan-

    desvertretung Baden-Württemberg,hat gerade im Hinblick auf die Diskus-sion über das EU-Vergaberecht wichti-ge Hinweise zur Arbeit der Ausschüsseim EU-Parlament gegeben.Marzena Rogalska ist die Direktorin

    für öffentliche Vergabe in der EU-Kom-

    EU-Kommissar Günther Oettinger (Mitte), umrahmt von Geschäftsführerin Dr. Ul-rike Raczek und Vizepräsident Dr.-Ing. Werner Weigl. Foto: IngBW

    DIB_12-2018_DIB_12_2006.qxd 26.11.2018 11:53 Seite 3

  • 4

    Ingenieure in Bayern www.bayika.de www.planersuche.de

    12/2018

    Bleibt die Honorarordnung oder nicht?

    HOAI: Verhandlung vor dem EuGH eröffnetDie Europäische Kommission hat2015 ein Vertragsverletzungsverfahrengegen die Bundesrepublik Deutsch-land zur HOAI eingeleitet. Mit dermündlichen Verhandlung am 7. Novem-ber wurde das Verfahren vor dem Eu-ropäischen Gerichtshof in Luxemburgeröffnet.

    Bei der Verhandlung vor dem EuGHgeht es um nicht mehr und nicht weni-ger als die Frage, ob die deutschen Ar-chitekten und Ingenieure ihre Honorar-ordnung behalten oder nicht. Eineweitreichende Entscheidung, die dieBürolandschaft in Deutschland mut-maßlich gravierend verändern wird,falls der EuGH die HOAI kippt.

    Benachteiligung von Ausländern?Die Europäische Kommission vertrittdie Sichtweise, dass die HOAI es aus-ländischen Büros erschwert, im deut-schen Markt Aufträge zu erlangen unddamit ein Verstoß gegen europäischesRecht vorliegt. Dieses Marktzugangshindernis kön-

    nen die Länder- und Bundeskammernder Ingenieure und der Architekten, derAHO sowie die BundesrepublikDeutschland jedoch nicht erkennenund sehen sich in dieser Sichtweiseauch von den beiden europäischen

    ebenfalls Befürworter einer Honorar-ordnung und unterstützt daher die Ar-gumente Deutschlands.

    Plädoyer Ende JanuarNach den einleitenden Plädoyers derVerfahrensbeteiligten folgte eine Fra-gerunde des Gerichts und des General-anwalts, wobei die Fragen ausschließ-lich an die Bundesregierung und dieKommission gerichtet wurden. Mit kur-zen zusammenfassenden Repliken derVerfahrensbeteiligten endete diemündliche Verhandlung. Der General-anwalt hat angekündigt, seine Schluss-anträge am 30. Januar 2019 vorzule-gen. Mit einem Urteil ist etwa drei Mo-nate später zu rechnen.

    Alles offenProzessbeobachter berichteten, derVerlauf der Verhandlung habe keinestichhaltigen Rückschlüsse auf das zuerwartende Urteil zugelassen. SowohlGeneralanwalt als auch Richter gabenkeine Hinweise darauf, welche Auffas-sung sie zu den maßgeblichen Rechts-fragen haben. Es bleibt also spannend.Möglichweise werden die Schlussan-träge des Generalanwalts im Januar ei-ne Richtung weisen. Wir werden überden weiteren Verlauf des Vertragsver-letzungsverfahrens berichten. amt/eb

    Dachverbänden der Ingenieure, ACEund ECEC, bestätigt.

    HOAI sichert QualitätDie Bundesregierung argumentiert, dieHOAI diene der Qualitätssicherung, dadurch die verbindliche Vorgabe einerHonorarspanne Preisdumping vermie-

    den wird und bei der Erteilung des Zu-schlags qualitative Aspekte des Ange-bots gewichtiger sind.Gehört wurde in der Streitfrage auch

    Ungarn, da Ungarn dem Vertragsver-letzungsverfahren beigetreten ist. EineOption, die jedem EU-Mitgliedsstaatoffensteht und die zumeist dann ge-nutzt wird, wenn der dem Verfahrenbeitretende Staat in der Streitfrage ei-ne Partei klar unterstützt. Ungarn ist

    Die Technik nimmt in der Klinik vielRaum ein. Foto: Bräutigam

    Besichtigung des Erweiterungsbau der Asklepios Klinik Lindenlohe

    Viel Technik für OperationssäleEinen Blick hinter die Kulissen der As-klepios Orthopädischen Klinik Linden-lohe ermöglichte der oberpfälzischeRegionalbauftragte Dipl.-Ing. Univ.Ernst Georg Bräutigam den interes-sierten Kammermitgliedern.

    Ende 2018 wird ein Erweiterungsbauder Klinik in Betrieb genommen. Pro-jektleiter Dipl. Ing. (FH) Thomas Zlamalerläuterte am 5. November den Exkur-sionsteilnehmern die Planung undDurchführung der Baumaßnahme. Vonbesonderer Bedeutung waren die Hy-gieneanforderungen.

    Hohe HygienestandardsIm Erweiterungsbau sind fünf neueOperationssäle nach modernstemStand, zwei davon mit Glaswänden,untergebracht. In der parallel geschaf-fenen Zentralsterilisation werden dieInstrumente der Klinik Lindenlohe undder benachbarten Asklepios KlinikenBurglengenfeld und Oberviechtach hy-gienisch aufbereitet.Was an Fläche für die Operationssäle

    und Sterilisationsräume vorhanden ist,musste in fast gleichem Umfang fürdie Technikeinrichtungen vorgesehenwerden. amt

    2019 entscheidet der EuGH über dieHOAI. Foto: lichtkunst - pixelio.de / bayika

    DIB_12-2018_DIB_12_2006.qxd 26.11.2018 11:53 Seite 4

  • Ebenso kostenlos erhältlich sind dieVorlagen für die Musteringenieurver-träge. Diese sind aktuell erweitert wor-den um die Module B12, Bauleitpla-nung, und B13, Landschaftsplanung.

    AusgewogenDie juristisch geprüften Vertragsvorla-gen zeichnen sich dadurch aus, dasssie in Inhalt und Ausrichtung neutralund ausgewogen sind. Sie werden den

    5

    Ingenieure in Bayern www.bayika.de www.planersuche.de

    12/2018

    Ausführliche Stellungnahmen zu Fachfragen werden 2019 online veröffentlicht

    Austausch der Prüfsachverständigen

    Regionalforum in Regensburg

    Standardschriftverkehr in IngenieurbürosNeben Planen und Bauen ist auch derSchriftverkehr mit Vertragspartnern einwesentlicher Aspekt der Arbeit in Inge-nieurbüros. Auch wenn die Projektehoch individuell sind, der Papierkriegähnelt sich doch oft.

    Um hier eine Arbeitserleichterung zuschaffen, hat die Kammer einen Ar-beitskreis ins Leben gerufen, welcherVorlagen für den Standardschriftver-kehr zur Projekt- und Baustellenab-wicklung für Ingenieurbüros und Auf-traggeber entwickelt hat.

    Kostenfreie VorlagenSeit 2017 stehen insgesamt 16 Ver-tragsvorlagen als bearbeitbare Word-Dateien und auch als PDF kostenloszum Download auf der Kammerhome-page bereit. Die Vorlagen für den Stan-dard-Schriftverkehr beinhalten unteranderem Muster für den Abschluss derLeistungsphase 4, die Anforderung ei-nes Terminplanes durch den Auftragge-ber sowie Bedenkenanmeldungen.

    Vorlagen für den Standardschriftverkehr erleichtern die Arbeit. Foto: bayika

    Interessen von Aufraggebern wie Auf-tragnehmern gleichermaßen gerechtund beziehen langjährige Erfahrungenaus der Baupraxis mit ein. Das schlan-ke und praxistaugliche Vertragswerksorgt so für beide Seiten für Rechtssi-cherheit.Die Vorlagen für den Standardschrift-

    verkehr und die Musteringenieurver-träge finden Sie online. amt

    www.bayika.de/download

    Ausgebucht war das sechste Prüf-sachverständigenforum am 15. No-vember, welches die Kammer gemein-sam mit dem TÜV Süd und demBayerischen Staatsministerium fürWohnen, Bau und Verkehr ausrichtete.

    Nach fünfjähriger Pause war das Inter-esse an diesem fachlichen Austauscherwartungsgemäß besonders hoch.Stark nachgefragt wurden auch dieverschiedenen Publikationen, die dieKammer an ihrem Stand kostenfrei be-reit stellte.

    Berufspolitische BelangeDipl.-Ing. (FH) Alexander Lyssoudis,Vorstandsmitglied der Kammer und öf-fentlich bestellter und vereidigter Sach-verständiger für Heizungstechnik, be-tonte in seinem Grußwort, man wollemit dem Forum dem Dialog unter den

    Teilnehmer hatten die Gelegenheit ge-nutzt, bereits im Vorfeld Fragen einzu-reichen. Andere meldeten sich erstnach den Fachvorträgen zu Wort. Eineausführliche Beantwortung der zentra-len Fragen werden die Veranstalter imneuen Jahr online öffentlich zugäng-lich machen. Wir informieren Sie recht-zeitig. amt

    Sachverständigen innerhalb der Kam-merarbeit einen eigenständigen Rah-men geben, um die spezifischen beruf-spolitischen Belange zu erörtern.

    Viel Raum für DiskussionWie schon in der Vergangenheit, planteman wieder bewusst viel Zeit für denAustausch unter Fachleuten ein. Einige

    Volles Haus beim 6. Forum Prüfsachverständige. Foto: bayika

    >

    DIB_12-2018_DIB_12_2006.qxd 26.11.2018 11:53 Seite 5

  • tag zu den Rahmenbedingungen undaktuellen Entwicklungen im BereichBIM. Dabei ging es vorrangig um Nor-men, Finanzierung, Ausbildung undUmsetzung von BIM im konkreten Pro-jekt.Am Nachmittag standen Erfahrungs-

    berichte im Mittelpunkt. Dabei kamen

    Mostafa Ahmady IngenieurAlter: 49 JahreStudium: Staatlichen Uni-versität Kerman, Iran

    Herr Ahmady studierte bis 1990 Bau-wesen am Technischen LehrzentrumShahid Chamran im iranischen Ker-man. 1994 schloss er dann sein Ergän-zungsstudium im Fach Bauingenieur-wesen an der Staatlichen UniversitätKerman erfolgreich ab.Im Iran war Herr Ahmady 13 Jahre

    lang als Bauunternehmer und Projekt-leiter selbstständig. Er war Hauptver-antwortlicher für Bau und Renovierungvon Schulen in der gesamten ProvinzKerman und als Prüfingenieur für Bau-technik tätig. Von 2013-2017 war er alsBauingenieur in einem fränkischen In-genieurbüro angestellt. Herr Ahmadysucht bevorzugt eine Beschäftigung,bei der er mit der Sanierung vonWohngebäuden befasst ist.

    Sprachniveau Deutsch: B2 (WiDaF)Lebt in Deutschland seit: 2010

    Kayid Youssef IngenieurAlter: 47 JahreStudium: Universität Da-maskus, Syrien

    Herr Youssef schloss sein Bauinge-nieursstudium mit Fachrichtung Kon-struktionsingenieurwesen, Bautechnikund Hochbau 1994 an der UniversitätDamaskus ab. Im Anschluss war er sie-ben Jahre lang als Bauingenieur beider Direktion für Ingenieurangelegen-heiten an der Universität von Damas-kus beschäftigt, bis er zum Leiter derdortigen Abteilung Aufsicht Ingenieur-wesen befördert wurde. Nach sechsJahren in dieser Position entschied ersich für den Schritt in die Selbststän-digkeit. Herr Youssef sucht eine Anstellung

    im Bereich seiner bisherigen Arbeits-schwerpunkte Planung, Disposition,Arbeitsvorbereitung und Bauleitung.

    Sprachniveau Deutsch: B2 (besuchtderzeit Sprachkurs C1-Niveau)Lebt in Deutschland seit: 2015

    kleine und mittelgroße Büros ebensozu Wort wie Handwerksbetriebe undAuftraggeber.

    Folgeveranstaltung geplantFür 2019 ist die nächste Veranstaltungdes Netzwerkes innovativer Massivbaugeplant. amt

    Ingenieure in Bayern www.bayika.de www.planersuche.de

    6 12/2018

    Das Anfang 2018 gegründete Netz-werk innovativer Massivbau Bayern(NiM Bayern) richtete am 21. Novem-ber eine gut besuchte Fachveranstal-tung zum Thema BIM aus.

    Die Bayerische Ingenieurekammer-Bauist Partner von NiM Bayern. Ziel desNetzwerkes ist es, die Leistungs- undWettbewerbsfähigkeit der bayerischenBauwirtschaft nachhaltig auszubauen.Im Verbund von Firmen, Verbändenund Kammern sollen durch gezielte,quervernetzte Zusammenarbeit Inno-vationen angestoßen und zukunftsori-entierte Lösungen entwickelt werden.

    Rahmenbedingungen und ErfahrungDr.-Ing. UIrich Baumgärtner, Leiter desArbeitskreises BIM der Kammer, mo-derierte den Vortragsblock am Vormit-

    Fachveranstaltung zu Building Information Modeling

    Netzwerk Innovativer Massivbau

    Dr. Matthias Konrad, Mitglied der Geschäftsleitung der Bayern Innovativ GmbH,eröffnete die Veranstaltung. Foto: Bayern Innovativ GmbH/Stefan Obermeier

    Kammer vermittelt ausländische Ingenieure zur Probearbeit

    Chancenbörse: Neue BewerberSie sind auf der Suche nach qualifi-zierten Ingenieurinnen und Ingenieu-ren zur Verstärkung Ihres Teams? Wirstellen Ihnen Bewerber vor, die ihr Stu-dium im Ausland absolviert haben.

    Die Chancenbörse „Ingenieur-Know-how in der Praxis“ ist eine Initiative,die die Kammer 2017 gemeinsam mitihren Partnern, der Augsburger Tür anTür gGmbH und dem IQ-Landesnetz-werk MigraNet, ins Leben gerufen hat.Gemeinsam werden in der Mitglie-

    derzeitschrift und online ausländischeFachkräfte mit anerkannten Qualifika-tionen vorgestellt, die sich um ein acht-wöchiges Probearbeitsverhältnis be-werben, das idealerweise zu einem re-gulären Arbeitsverhältnis führt.Wenn wir Ihr Interesse geweckt ha-

    ben, erhalten Sie mehr Informationenund den Kontakt zu den hier vorgestell-ten Bewerbern bei Doris Schrötter un-ter Tel: 089/419434-25 oder per E-Mail:[email protected].

    www.bayika.de/de/service/berufs-anerkennung/>

    DIB_12-2018_DIB_12_2006.qxd 26.11.2018 11:53 Seite 6

  • Ob jung oder alt, ob Student oderProfessor - eines wurde an diesemAbend besonders deutlich: Ingenieuresind stolz auf ihren Beruf. Ihre Leiden-schaft ist die ideale Basis, um eineWandel in der Außenwahrnehmung zuerreichen. Gehen wir’s an! amt

    Vielfalt des Berufsbildes darlegen, bes-te Lösungen nicht nur technisch, son-dern auch ökologisch und nachhaltigentwickeln, ganzheitlich Arbeiten undDenken und somit die Sinnhaftigkeitdes Berufes bei jungen Menschen dar-stellen, meinte der Kammerpräsident.

    Sinnhaftigkeit ist wichtigDie Entscheidung für einen Beruf fälltnicht nur aufgrund der Höhe des Ein-stiegsgehaltes. Kriterien wie Eigenesund Neues schaffen, Verantwortungtragen und Sinnvolles für die Men-schen zu tun, gepaart mit der nötigenDosis Work Life Balance - diese Fakto-ren sprechen junge Leute an. Die Digitalisierung wird den Beruf

    verändern und weiterentwickeln. Dievielen neu entstehenden Möglichkei-ten wollen genutzt sein.

    Wohin entwickelt sich das Berufsbilddes Ingenieurs? Gestandene Ingenieu-re und ihre jungen Kollegen suchtenbei einer gut besuchten Diskussions-veranstaltung am 15. November denAustausch. Einmal mehr stieß eine ge-meinschaftliche Veranstaltung derBayerischen Ingenieurekammer-Bauund der Akademie für Politische Bil-dung Tutzing auf reges Interesse.

    Wie sieht es mit der öffentlichen Wahr-nehmung und dem Image des Bauin-genieurs aus? Wo müssen wir anset-zen, um den Beruf für junge Menschennoch attraktiver zu machen und dabeiauch mehr Frauen für unseren Beruf zubegeistern? Der Vorstand der Bayeri-schen Ingenieurekammer-Bau war ge-schlossen erschienen, um die Meinungder Teilnehmer aus erster Hand zu er-fahren und sich aktiv einzubringen.

    Hochkarätiges PodiumKammerpräsident Prof. Dr. NorbertGebbeken diskutierte mit Prof. Dr. rer.soc. Sabine Maasen, Direktorin desMunich Center for Technology in So-ciety, Dr.-Ing. André Müller, Vorsitzen-der des VBI Bayern, Prof. Dr.-Ing. Ger-hard Müller, Vizepräsident der TU Mün-chen, Prof. Dr. Ursula Münch, Direkto-rin der Akademie für Politische Bildungund Prof. Hansjörg Zimmermann,Head School of Creative Arts and Me-dia School, Hochschule Macromedia,die Fragen: „Was leisten Ingenieure fürdie Gesellschaft?“ und „Quo vadis,Bauingenieur?“

    Selbstbewusst und aktiv mitredenDie Klagen von Kollegen, ihr Berufwerde in der Gesellschaft nicht ange-messen wertgeschätzt, kennt Prof.Gebbeken zur Genüge. Und ja, dieseWahrnehmung ist nicht ganz falsch. Je-doch: Es kommt darauf an, die Außen-wahrnehmung aktiv zu verändern. Da-zu ist es notwendig, die Vorteile undStärken des Berufes attraktiver undselbstbewusst zu kommunizieren. In-genieure müssen offensiver zeigen,dass sie Verantwortung für die Gesell-schaft übernehmen. Sie sollten die

    7

    Ingenieure in Bayern www.bayika.de www.planersuche.de

    12/2018

    Der Ingenieurberuf hat Zukunft - und noch viel Potenzial, fanden die Teilnehmerder Tagung in Tutzing. Fotos: bayika

    Wie Ingenieure sich selbst wahrnehmen und wie andere sie sehen

    Stolz und Vorurteil

    Junge Mitarbeiter finden

    Die IKOM Bau, das Karriereforum fürStudierende der Fachrichtungen Bau-und Umweltingenieurwesen, Ver-messungswesen sowie Architektur,findet wieder am 21. und 22. Januaran der Technischen Universität Mün-chen statt. Als langjähriger Koopera-tionspartner ist die Bayerische Inge-nieurekammer-Bau auch dieses Malwieder mit einem Stand vertretenund stellt ihre Dienstleistungsange-bote vor. Auf großes Interesse stießen in denvergangenen Jahren stets auch dieStellenausschreibungen der Kam-mermitglieder, die die BayIka-Bau ineinem Katalog bündelt und den Be-suchern des Karriereforums aushän-digt. Wenn auch Sie die Chance nut-zen wollen, auf diesem Wege eine of-fene Stelle in Ihrem Büro oder IhrerBehörde zu besetzen, mailen Sie IhrStellenangebot bis zum 14. Januaran Frau Eham: [email protected] Service ist für Sie kostenlos.Prof. Dr. Norbert Gebbeken ist stolz auf

    seinen Berufsstand.

    DIB_12-2018_DIB_12_2006.qxd 26.11.2018 11:53 Seite 7

  • 8

    Ingenieure in Bayern www.bayika.de www.planersuche.de

    Recht

    Die Rüge im Vergaberecht

    rechtfertigt erscheinen lässt, das Verga-beverfahren als fehlerhaft zu beanstan-den, genügt für den Beginn der Rüge-frist, wobei eine „durch vernünftigeBeurteilung hervorgebrachte zumin-dest laienhafte rechtliche Wertung aus-reicht“ (VK Brandenburg, Beschl. v.23.02.2018, VK 1/18; VK Baden-Würt-temberg, Beschl. v. 18.10.2016, 1 VK41/16).

    Kenntnis versus ErkennbarkeitIn der Rechtsprechung wird der gesetz-liche Begriff der „Kenntnis“ jedochhäufig mit „Erkennbarkeit“ gleichge-setzt. Diese muss sich dabei auf dieden Verstoß begründenden Tatsachenund deren rechtliche Beurteilung bezie-hen (VK Baden-Württemberg, Beschl.v. 27.04.2017, 1 VK 11/17). Maßstab fürdie Erkennbarkeit von Vergabefehlernist ein durchschnittlicher fachkundigerBieter, der die übliche Sorgfalt anwen-det (EuGH, VergabeR 2015, 546; OLGDüsseldorf, NZBau 2018, 548). NachMeinung der VK Lüneburg soll die Er-kennbarkeit davon abhängen, ob sichder Fehler dem Bewerber aufdrängenmüsse (Beschl. v. 05.09.2017, VgK-26/2017). Um keine übermäßige Er-schwerung des Zugangs zum Rechts-schutz zu verursachen, lehnt die VKSüdbayern strenge Anforderungen anden Nachweis der positiven Kenntnisin tatsächlicher und rechtlicher Hinsichtab (Beschl. v. 23.11.2017, Z3-3-3194-1-46-08/17).Tatsächlich unterscheidet auch das

    GWB zwischen Kenntnis und Erkenn-

    Meckerei ist nicht jedermanns Sache.Dabei schreibt das Vergaberecht dieNörgelei sogar vor, zumindest dann,wenn ein Betroffener seine Nachprü-fungsrechte wahren möchte. Die Redeist von der Rüge eines Vergabefehlers,welche binnen 10 Kalendertagen nachKenntniserlangung gegenüber demAuftraggeber anzubringen ist (§ 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wett-bewerbsbeschränkungen – GWB).

    Nur scheinbar ist klar, wer rügen darf.Handelt es sich bei dem Betroffenenum eine Bietergemeinschaft, sind diebevollmächtigten Vertreter der Ge-meinschaft zur Rüge aufgerufen (VKSachsen-Anhalt, Beschl. v. 27.04.2016, 2VK LSA 44/15). Unterschreibt die Rügeein Büromitarbeiter auf dem Briefbo-gen des Bewerbers, der im Bewer-bungsbogen nicht als vertretungsbe-rechtigt bezeichnet worden ist, kanndie Rüge trotzdem wirksam erhobensein, insbesondere wenn derselbe Mit-arbeiter bereits den Teilnahmeantragunterschrieben hat (VK Sachsen, Be-schl. v. 04.09.2014, 1/SVK/026-14).

    Basis der RügeSelbst die Frage nach dem korrektenEmpfänger der Rüge verlangt nachKlärung durch die Gerichte, weswegensich die VK Nordbayern (IBR 2017, 271)aufgerufen sah festzustellen, dass dieRüge auch gegenüber einem Projekt-steuerer erhoben werden kann, der an-stelle des öffentlichen Auftraggebersim Außenverhältnis zu den Bieternhandelt. Die Kenntnis von einem Ver-gabeverstoß kann sich aus der Be-kanntmachung, weiteren Vergabeun-terlagen oder dem Absageschreibenergeben. Auch eine sog. Vorinformati-on (vgl. § 38 VgV) kann diese Obliegen-heit bereits auslösen (VK Nordbayern,Beschl. v. 03.08.2017, 21.VK-3194-14/17).Nicht erst die Kenntnis von einem

    völlig zweifelsfreien und in jeder Bezie-hung nachweisbaren Vergabefehler,sondern bereits das Wissen um einenSachverhalt, der den Schluss auf einenVergaberechtsverstoß erlaubt und deres bei vernünftiger Betrachtung als ge-

    barkeit. Letztere wird für Vergabever-stöße gefordert, die „aufgrund der Be-kanntmachung“ oder „erst in den Ver-gabeunterlagen“ erkennbar sind (§ 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 3 GWB). Fürsolche Verstöße muss die Rüge biszum Ablauf der Frist zur Bewerbungbzw. Angebotsabgabe erhoben sein.Nur positive Kenntnis vom Vergabefeh-ler führt zum Beginn der auf 10 Tagebemessenen Rügefrist. Wenn aberauch für die positive Kenntnis kein derGewissheit entsprechender Zustandvorausgesetzt wird, verschwimmen diesubjektiven Tatbestandsunterschiede,womit im Ergebnis beide Fristen – diezehntätige sowie die Bewerbungs-bzw. Angebotsfrist – zu betrachtensind. Im Zweifel gilt die früher ablau-fende Frist. Weil die beiden letztge-nannten im Gesetz mit „oder“ ver-knüpft sind, meint die VK des Bundes,genüge es jedenfalls im Falle einesvorgeschalteten Teilnahmewettbe-werbs, wenn eine Rüge vor Ablauf der(späteren) Angebotsfrist den Auftrag-geber erreicht (Beschl. v. 13.11.2017, VK1-117/17; OLG Düsseldorf, NZBau 2018,548; a.A. VK Lüneburg, Beschl. v.30.10.2018, VgK-41/2018).

    Zehn-Tages-FristGeht es aber um die Frist von zehn Ta-gen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB),lässt das Gesetz keine Ausnahmen zu.Folglich hilft es nichts, darzulegen,dass ein Absageschreiben während ei-nes zweiwöchigen Betriebsurlaubs zu-gegangen ist und Kenntnis von einemVergaberechtsverstoß erst im An-schluss aufgrund anwaltlicher Bera-tung habe gewonnen werden können.Die VK Sachsen-Anhalt (IBR 2014, 621)hält den Bieter für verpflichtet, dafürSorge zu tragen, dass auch bei einemlängeren Betriebsurlaub eine Überprü-fung eines anfallenden Vergabeverfah-rens stattfinden kann.Manch ein Bieter argwöhnt üble Ab-

    sicht, wenn das Absageschreiben kurzvor Weihnachten oder Ostern ver-schickt wird. Zwar beginnt damit nochnicht zwangsläufig die Rügefrist, weildie Kenntnis von einem Verfahrensfeh-

    12/2018

    DIB_12-2018_DIB_12_2006.qxd 26.11.2018 11:53 Seite 8

  • 9

    Ingenieure in Bayern www.bayika.de www.planersuche.de

    Recht in Kürze> Besitzt ein Auftrag unterhalb derEU-Schwellenwerte zum Zeitpunktder Vergabe einen eindeutig grenz-überschreitenden Bezug, ist ein öf-fentlicher Auftraggeber verpflichtet,die Grundsätze der Gleichbehand-lung und der Nichtdiskriminierungsowie die daraus folgende Pflicht zurTransparenz zu beachten (EuGH, Ur-teil v. 19.04.2018, C-65/17 – VergabeR2018, 516).

    > Bei Ausscheiden des promoviertenNamensgebers einer Partnerschaftsind die verbleibenden Partner beiEinwilligung des Ausgeschiedenenoder seiner Erben auch dann zurFortführung des bisherigen Namensder Partnerschaft mit dem Doktortiteldes Ausgeschiedenen befugt, wennkeiner von ihnen promoviert hat(BGH, Beschl .v. 08.05.2018, II ZB 7/17– NJW-Spezial 2018, 464).

    > Eine zum Vorsteuerabzug berechti-gende Rechnung setzt nicht voraus,dass die wirtschaftlichen Tätigkeitendes leistenden Unternehmers unterder Anschrift ausgeübt werden, diein der von ihm ausgestellten Rech-nung angegeben ist. Es reicht jedeArt von Anschrift und damit auch ei-ne Briefkastenanschrift, sofern derUnternehmer unter dieser Anschrifterreichbar ist (BFH, Urteile v.21.06.2018, V R 25/15 u. V R 28/16 –NJW 2018, 2591).

    > § 7 Abs. 5 HOAI 2009 ist bei einerMindestsatzabrechnung auch ohneschriftliche Vereinbarung anzuwen-den. Dies setzt voraus, dass der Pla-ner die auf Zusatz-/Änderungswün-schen des Auftraggebers beruhen-den Veränderungen entweder geson-dert abrechnet oder diese so deutlicherläutert, dass für den Auftraggeberdie Änderung der anrechenbarenKosten nachvollziehbar und den ein-zelnen nachträglichen Aufträgen zu-ordenbar wird (OLG Koblenz, Urteilv. 03.08.2016, 10 U 344/13 – BauR2017, 141; BGH, Nichtannahme-Be-schl. v. 26.09.2018, VII ZR 217/16).

    eb

    12/2018

    ler ggf. erst noch gewonnen werdenmuss. Mit dem Absageschreiben verbindet

    sich aber stets die sog. „Stillhaltefrist“,nach deren Ablauf der Auftraggeberden Vertrag mit dem Bestplatziertenschließen darf. Sie beträgt bei elektro-nischer oder Fax-Kommunikationebenfalls zehn Tage (§ 134 Abs. 2 Satz 2GWB).

    Während Stillhaltefrist rügenVerhindert wird der Zuschlag nichtdurch die Rüge, sondern allein durchdas Nachprüfungsverfahren. Weil dieNachprüfung aber eine Rüge voraus-setzt, bedeutet dies faktisch, dass auchdie Rüge innerhalb der Stillhaltefristerhoben werden müsste. Wählt derAuftraggeber den Absendetag der Ab-sage, auch Vorabinformation genannt,jedoch so, dass dem Bieter aufgrundvon Feiertagen und Wochenenden stattder zehn nur vier bis fünf Tage verblei-ben (beliebt sind der Gründonnerstagund der Tag vor Heilig Abend), undstellt der Bieter sofort einen Nachprü-fungsantrag, ohne zuvor zu rügen, istder Antrag formal zwar unzulässig, je-doch darf sich der Auftraggeber nichtauf die Verletzung der Rügeobliegen-heit berufen (OLG Düsseldorf, Verga-beR 2015, 473). Diese mit dem Gedan-

    ken des effektiven Rechtsschutzes be-gründete Ansicht ist auch deshalbüberzeugend, weil die Rüge dem Auf-traggeber die Möglichkeit der Abhilfeeinräumen soll, bevor die Nachprüfungbeantragt wird. Riskiert der Bieter aber,diese Nachprüfung nach Erteilung desZuschlags nicht mehr zu erreichen (vgl.§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB), läuft die Rü-ge praktisch ins Leere.Einen anderen Lösungsansatz wähl-

    te das OLG Saarbrücken (NZBau 2015,45). Es ließ dem Bieter durchgehen,über seinen Anwalt erst am 09.01. desFolgejahres Erläuterungen zum Absa-geschreiben des Auftraggebers vom19.12. des Vorjahres anzufordern underst aufgrund der daraufhin erteiltenAuskünfte Kenntnis zu unterstellen,womit die Rügefrist gewahrt werdenkonnte. Den Einwand des Auftragge-bers, es sei treuwidrig, erst so spät dieRückfrage zu stellen, verwarf das Ge-richt mit Hinweis darauf, dass dem Bie-ter das Absageschreiben erst kurz vorWeihnachten zugegangen war.Diese letzten Zeilen verbinden wir

    mit dem Wunsch auf ein erholsamesWeihnachtsfest 2018 und der Hoff-nung, dass Ihnen weder die Gaben un-ter dem Christbaum noch die Vergabe-stellen Grund zur Rüge geben.

    eb

    Buchtipp

    Anlässlich der HOAI 2009 gestartet,erscheint der im Bundesanzeiger-Ver-lag aufgelegte HOAI-Praktikerkom-mentar jetzt zur HOAI 2013 in zweiterAuflage.

    Auch wenn die Honorarordnung be-reits seit fünf Jahren in Kraft ist, hatsich das Warten gelohnt, denn dieRechtsmaterie wird wie in der Erstauf-lage gewohnt kompetent dargestelltund strukturiert. Praxisbeispiele veran-schaulichen die Erläuterungen, Tippsführen den Leser an Problemlösungenheran, weshalb die Bezeichnung „Prak-tikerkommentar“ durchaus zutreffendist.

    Umfangreiche KommentierungHervorzuheben ist die umfangreicheKommentierung der Leistungsbilder

    für Ingenieurbauwerke, Verkehrsanla-gen und Tragwerksplanung aus der Fe-der des Kammer-Justitiars Dr. AndreasEbert, in der sich die Fülle der täglichenAnfragen an das Rechtsreferat wider-spiegelt. Neben dem brauchbaren Stichwort-

    verzeichnis punktet das Werk auch mitdem Abdruck der DIN 276-01 von 2008.Dass der für Ingenieurbauten maßgeb-liche Teil 4 fehlt, ist jedoch angesichtsdes gegenüber vergleichbaren Kom-mentaren nutzerfreundlichen Preisesverschmerzbar.

    ro

    Irmler/Morlock(Hrsg.):HOAI-PraktikerkommentarBundesanzeiger Verlag, 2. Aufl. 20181334 Seiten, 98,- EuroISBN: 978-3846202210

    DIB_12-2018_DIB_12_2006.qxd 26.11.2018 11:53 Seite 9

  • 10

    Ingenieure in Bayern www.bayika.de www.planersuche.de

    hundert definierten mutige Menschendas Briefgeheimnis als Grundrecht desBürgers. Verfassungsrechtliche Rele-vanz erhielt das Postgeheimnis in derWeimarer Verfassung von 1919.

    Nicht vom Himmel gefallenDas Bundesdatenschutzgesetz wurde1977 eingeführt und galt in der 2009novellierten Fassung bis zum Mai die-ses Jahres. Die Datenschutzgrundver-ordnung wurde 2016 als europäischesRecht veröffentlicht, mit einer Galgen-frist, die an dem Stichtag im Mai aus-lief. Insofern ist die Datenschutzgrund-verordnung nicht plötzlich vom Him-mel gefallen. Tim Cook, Chef von Apple, besuchte

    Deutschland vor wenigen Wochen undäußerte sich positiv über die Verord-nung. Nach seiner Einschätzung gehörtdieses Thema zu den zwei oder dreiwichtigsten in diesem Jahrhundert.Und Europa ist in der Vorreiterrolle.Trotz allen Lobes für die gesellschaft-

    liche Bedeutung des Schutzes der per-sönlichen Daten bedeutet die Daten-schutzgrundverordnung für die Unter-nehmen eine Mehrbelastung. Nicht nurdurch mögliche Einschränkung derKommunikationskanäle, sondern kon-kret durch höheren Aufwand für inter-

    Aktuelle Vorstandskolumne in der Bayerischen Staatszeitung

    Gibt in diesem Jahr das Wetter schonwenig Anlass, sich zu beschweren,springt hier die Datenschutzgrundver-ordnung ein. Vorstandsmitglied Dr.-Ing. Markus Hennecke weist in seinerKolumne für die Bayerische Staatszei-tung aber auch auf Vorteile des ver-meintlichen Monsters hin.

    Das Ausscheiden der deutschen Fuß-ballnationalmannschaft bei der Welt-meisterschaft in Russland oder die Da-tenschutzgrundverordnung, beidessind ideale Aufschläge für Gesprächeam Stammtisch. Sie sind unpolitischund bieten die Chance, schnell im Kon-sens zu sein. Die Datenschutzgrundver-ordnung tauchte Anfang des Jahresam Horizont auf und entwickelte sichfür Unternehmen zu einem Tornado.Sie gilt weithin als bürokratischesMonster.EDV-Programme und Datenhaltung

    mussten bis zum 25. Mai umgestelltwerden, Mitarbeiter geschult. Auch dieProjektarbeit erfährt Einschnitte.Smartphones, Tablets, Whatsapp, E-Mail, Facebook, beschleunigen dieKommunikation in Projekten. Die Da-tenschutzgrundverordnung legt demSteine in den Weg. Die Projektarbeitwird abgewürgt, der Stillstand ist vor-programmiert. Nicht wenige Unterneh-mer sahen schon das Ende ihrer unter-nehmerischen Tätigkeit kommen. Aufder anderen Seite, die Amerikaner, dieChinesen, die Inder - sie enteilen in dieneue Welt und wir Europäer bleiben inVorbehalten stecken.

    Vorbehalte haben TraditionZur Einführung des Gesetzes über denVerkehr mit Kraftfahrzeugen 1909 imDeutschen Reich gab es sicherlich ähn-liche Bedenken, nur auf die Mobilitätbezogen. Aus heutiger Sicht hat sichdie daraus entwickelte Straßenver-kehrsordnung ohne Zweifel bewährt,da ein Ordnungssystem geschaffenwurde, das der heutigen individuellenMassenmobilität einen funktionierenRahmen gegeben hat.Der Schutz persönlicher Daten ist

    nicht neu. Schon im 17. und 18. Jahr-

    Jahrhundertthema Datenschutznes und externes Personal, Schulungder Mitarbeiter und Updates für EDV-Programme. Die Verordnung reiht sich ein in eine

    Vielzahl von Verordnungen und Anfor-derungen an Managementsysteme,die für die Gesellschaft und Verbrau-cher zu besseren Produkten undDienstleistungen führen soll. Für dieIngenieurunternehmen erhöhen sichdie Gemeinkosten. Die Honorare müs-sen angepasst werden.

    Entrümpeln befreitDie Datenschutzgrundverordnungkann und will aber auch Impulse set-zen. Sie hält Unternehmen dazu an,darüber nachzudenken, wie sie mit Da-ten umgehen und welche Methodensie zur Sicherheit der IT-Systeme ver-wenden. Jeder muss prüfen, welcheDaten notwendig sind, um produktivzu arbeiten und welche behindern oderdas Wesentliche verstellen. Ordnungim Datenbestand tut gut. Was nicht ge-braucht wird, kommt weg. Und dasschöne an Daten ist, dabei entstehtnoch nicht einmal Müll. Auch stellt sichdie Frage, ob die Vielzahl der Kommu-nikationswege den Projekten wirklichnutzt. Kommunikation allein hat nochkeinen Mehrwert. Wichtige Informatio-nen sind verteilt auf unterschiedlicheSysteme und sind für den einzelnenProjektbeteiligten noch leicht zu finden,aber nicht für die anderen. Die Datenschutzgrundverordnung

    berührt im Wandel der Digitalisierungviele unternehmerische Aspekte. Eineinfaches Übergehen dieses Themasist falsch.

    Vorstandsmitglied Dr.-Ing. MarkusHennecke. Foto: Birgit Gleixner

    12/2018

    IMPRESSUM:

    Bayerische Ingenieurekammer-BauSchloßschmidstraße 3, 80639 MünchenTelefon 089 419434-0, Telefax 089 [email protected], www.bayika.de

    Verantwortlich: Dr. Ulrike Raczek, Geschäftsführerin (rac)

    Redaktion: Sonja Amtmann (amt)Dr. Andreas Ebert (eb)Monika Rothe (ro)

    Keine Haftung für Druckfehler.Redaktionsschluss dieser Ausgabe: 27.11.2018

    DIB_12-2018_DIB_12_2006.qxd 26.11.2018 11:53 Seite 10

  • 11

    Ingenieurakademie Bayern Jetzt online anmelden: www.ingenieurakademie-bayern.de

    Anmeldung:Online über unsere Internetseitewww.ingenieurakademie-bayern.deoder per Fax089 419434-32

    Ihr Team der Ingenieurakademie:Rada Bardenheuer, Tel.: 089 419434-31Jennifer Wohlfarth, Tel.: 089 419434-33Doro Knott, Tel.: 089 419434-36E-Mail: [email protected]

    Starten Sie mit uns im neuen Jahr durch

    Das neue Fortbildungsprogramm ist da

    12/2018

    25.01.2019 W1901Dauer: 14:00 - 18:00 UhrKosten: Mitglieder: € 265,-

    Nichtmitglieder: € 320,-Ort: München

    BIM Kochkurs 4: Baustelle und BIM Die Referenten gehen insbesondere auf den „live“-Datenabgleich in beide Rich-tungen und zu den verschiedenen BIM-Projektteilnehmern (Statiker, TGA-Planer,Baufirma, Subunternehmer, Projektsteuerer) ein.Referenten: Dipl.-Ing (FH) Christian Rust u.a. 4,5 Fortbildungspunkte

    22.01.2019 V1902Dauer: 09:00 – 17:00 UhrKosten: Mitglieder: € 325,-

    Nichtmitglieder: € 395,-Ort: München

    Der gestörte Bauablauf - die erfolgreiche Durchsetzung und Abwehrvon MehrkostenansprüchenDen Teilnehmern werden insbesondere die Grundlagen und Voraussetzungen zurerfolgreichen Durchsetzung bzw. Abwehr von bauzeitbedingten Mehrkostenan-sprüchen nach BGB und VOB/B praxisnah aufgezeigt.Referenten: RA T. Schmitt, Dipl.-Ing. A. Thiele 8 Fortbildungspunkte

    16.01.2019 I1910Dauer: 16:30 - 17:30 UhrKostenfreiWebinar

    Die EnEV Kontrollstelle stellt sich vorWie läuft die Kontrolle von Energieausweisen nach EnEV §26 d ab? In diesem We-binar werden die Prinzipien der Stichprobenkontrolle vorgestellt sowie die recht-lich verankerte Mitwirkungspflicht der Aussteller verdeutlicht.Referent: Dipl.-Ing. (FH) Alexander Lyssoudis 1,25 Fortbildungspunkte

    Wenn Sie Fragen zum Veranstaltungs-programm der IngenieurakademieBayern oder zu den einzelnen Semi-naren, Lehrgängen und Workshopshaben, sprechen Sie uns gerne an.

    15.01./29.01.2019 V1901/V1903Dauer: je 09:00 - 16:30 UhrKosten: Mitglieder: € 310,-

    Nichtmitglieder: € 380,-Ort: Würzburg/München

    Verwendbarkeit von Bauprodukten und die neue Bayerische Techni-sche Baubestimmung (BayTB)In diesem Seminar erhalten Sie einen Überblick über die komplexen Zusammen-hänge des Bauproduktenrechtes und der Verwendbarkeit von Bauprodukten.Außerdem lernen Sie, wie fortan das neue Baurechtssystem aufgebaut ist.Referent: Patrick Gerhold B.Eng. M.Sc. Brandschutz 8 Fortbildungspunkte

    Die Digitalisierung der Baubranche schreitet unaufhaltsam voran. Damit Sie undIhr Büro fit sind für die neuen Anforderungen, bietet Ihnen die IngenieurakademieBayern in ihrem Programm für das 1. Halbjahr 2019 eine Vielzahl von Seminaren,Workshops und natürlich auch Webinaren zu den wichtigsten Zukunftsthemen an.Die „BIM-Kochkurse 1-6“, die in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis BIM derBayerischen Ingenieurekammer-Bau entstanden sind, orientieren sich an der buil-dingSMART/VDI Richtlinie 2552 Blatt 8.1 und garantieren damit höchste Weiterbil-dungsqualität. Die Ingenieurakademie Bayern und diese Seminarreihe sind seitOktober offiziell akreditiert, so dass Sie an unserer Akademie das Basiszertifikatvon buildingSMART-Deutschland erlangen können.Im Seminar „Digitaler Wandel im Ingenieurbüro“ geht es um Fragen der Digitali-sierung der eigenen Büroverwaltung und die Einhaltung der Datenschutz- und IT-Sicherheitsbestimmungen. Wie Sie Nachwuchskräfte der Generation Y und Z ge-winnen, erfahren Sie im Seminar „Führung up to date“. Um die Jungingenieure zuerreichen, sind Social Media Kanäle ein wichtiges Tool. Auch hierzu bietet die Aka-demie Seminare an. Klicken Sie rein: www.ingenieurakademie-bayern.de

    Neueste Rechtsprechung zum Bauwesen Im Hinblick auf das neue Bauvertragsrecht thematisiert der Referent in diesemWebinar vorrangig die Bereiche Vertragsgestaltung, Honorar und Haftung. Referent: RA Markus Zenetti 2,5 Fortbildungspunkte

    23.01.2019 I1905Dauer: 15:00 - 17:00 UhrKosten: Mitglieder: € 75,-

    Nichtmitglieder: € 95,-Webinar

    DIB_12-2018_DIB_12_2006.qxd 26.11.2018 11:53 Seite 11

  • Schließung der Geschäftsstelle

    Die Geschäftsstelle der BayerischenIngenieurekammer-Bau bleibt zwi-schen Weihnachten und Neujahr,konkret vom 22. Dezember bis 1. Ja-nuar, geschlossen. Ab dem 2. Januarsind wir zu den gewohnten Zeitenfür Sie da.Der Vorstand der Bayerischen Ingeni-eurekammer-Bau sowie alle Mitar-beiterinnen und Mitarbeiter wün-schen Ihnen frohe Weihnachten, ent-spannte Feiertage und einen gutenStart ins neue Jahr! amt

    Ingenieure in Bayern www.bayika.de www.planersuche.de

    12 12/2018

    Herzlich willkommen in der Kammer

    Unsere neuen MitgliederAm 13. und 15. November hat dieBayerische Ingenieurekammer-Bauwieder neue Mitglieder aufgenom-men. Zum 21. November zählte sie6.962 Mitglieder in ihren Reihen undbefindet sich damit nur noch knappunter der 7.000-Marke. Wir heißen alleneuen Mitglieder herzlich willkommenin Ihrer starken Interessensvertretung!Wenden Sie sich gerne jederzeit an dieGeschäftsstelle der Kammer, wenn Sieein Anliegen haben!

    Beratende IngenieureDipl.-Ing. Univ. Markus Adam, ArnschwangDipl.-Ing. (FH) Florian Angerer M.B.A.,Sünching

    Dipl.-Ing. Matthias Gander, MünchenSebastian Krojer M.Sc., FreisingDipl.-Ing. (FH) Arno Schweiger, SonthofenDipl.-Ing. (FH) Markus Tautorat, OberasbachDipl.-Ing. (FH) Petra Claus, Postbauer-Heng

    Freiwillige MitgliederDipl.-Ing. (FH) Kien Brandt M.Eng., BadWörishofenPeter Glaser M.Sc., MünchenDipl.-Ing. Peter Göhring, LichtenfelsDipl.-Ing. (FH) Yvonne Haller, LandshutAndras Kiss Ingenieur, MühldorfFabian Runggaldier M.Sc., München

    amt

    menden, dass Sie Schwierigkeiten beider Suche nach Ingenieurnachwuchshaben. 28 Prozent, also 3 Prozent mehrals im April, haben keine Probleme beider Suche nach qualifizierten jungenKräften. Wir hoffen, dass sich dieserTrend fortsetzt. Beim „war for talents“ kann auch die

    Ansprache der Jungingenieure ent-scheidend sein. Informieren Sie sichz.B. bei der Ingenieurakademie Bayerndarüber, wie Sie Social Media Kanäleeffiktiv nutzen.

    Im April hatten 75 Prozent derer, diesich an unserer jährlichen Konjunk-turumfrage beteiligt hatten, angege-ben, Schwierigkeiten bei der Beset-zung offener Stellen zu haben.

    Hat sich dieser Trend verändert? Daswollten wir in unserer Online-Umfrageim November von Ihnen wissen. DasErgebnis: Es gibt nahezu keine Verän-derung zum Frühjahr, aber immerhin:eine leichte Besserung ist spürbar. In-zwischen sagen 72 Prozent der Abstim-

    Ergebnisse der Online-Umfrage im November

    Nachwuchsmangel weiter ein Problem

    Haben Sie immer noch Schwierigkeiten, Ingenieurnachwuchs zu finden?

    >

    Stimmen Sie wieder ab!Auch im Dezember möchten wir wie-der der Frage nachgehen, inwieweitsich Trends verändert haben. Bitte ver-raten Sie uns daher, wie sich Ihre allge-meine Geschäftslage im Jahr 2018 imVergleich zu 2017 entwickelt hat. Ste-hen Sie besser oder schlechter da alsvor einem Jahr? Oder ist Ihre Situationgleich geblieben? Wir sind gespannt,welche Tendenzen es gibt. amtStimmen Sie ab unter:

    www.bayika.de

    Kunstausstellung in der

    Geschäftsstelle

    Das neue Jahr läutet die BayerischeIngenieurekammer-Bau traditionellmit dem Bayerischen Ingenieuretagein, der dieses Jahr am 18. Januarim Rahmen der BAU im ICM auf derNeuen Messe München stattfindet. Am Vorabend wird die traditionelleKunstausstellung in den Räumen derKammergeschäftsstelle eröffnet.Vom 18. Januar bis 19. April 2019können Sie zu den Öffnungszeitender Geschäftsstelle die Werke desKünstlers Michael Lukas bestaunenund kaufen. Herr Lukas ist u.a. Mitglied der Aus-stellungskommission der Galerie derKünste im Berufsverband BildenderKünstler.

    amt

    DIB_12-2018_DIB_12_2006.qxd 26.11.2018 11:53 Seite 12