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Nachtrag V zur ABE Nr. 43382 Gutachten-Nr. : RA96/00128/F/15 Anlage-Nr. : 23b Seite 1 von 3 Antragsteller : BORBET Typ(en) : T 70535 Ausführung : Lk 112 mit Zentrierring, Kennzeic hnung: BO72,5 /57,1 RWTÜV Fahrzeug GmbH - Institut für Fahrzeugtechnik, Adlerstr. 7, 45307 Essen Das Prüflaboratorium ist von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes für die Prüfungen nach EG-TypV, StVZO sowie FzTVO akkreditiert (KBA-P 00009-95). Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp : T 70535 Radausführung : Lk 112 Radgröße nach Norm : 7 J x 15 H2 Einpreßtiefe in mm : 35 zulässige Radlast in kg : 640 zul. Abrollumfang in mm : 2000 Lochkreisdurchmesser in mm : 112 Lochzahl : 5 Mittenlochdurchmesser in mm : 72,5 mm mit Zentrierring, Farbe kupferbraun, Kennzeic hnung: BO 72,5 / 57,1 Zentrierart : Mittenzentrierung Verwendungsbereich Fahrzeughersteller : Volkswagen AG Wolfsburg Radbefestigungsteile : mit den vom Radhersteller mitzuliefernden Kegel- bundradschrauben M 14x1,5, Kegelwinkel 60°, Schaftlänge 28,5mm Anzugsmoment in Nm : 110 Spurverbreiterung : bis zu 28 mm Typ: 3B ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0043*.. / e1*98/14*0043*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 66; 74; 81; 85; Passat 195/65R15-91 2)3)4)5)6)7)8) 88, 92; 110; Passat Variant 20) 10) 142 Passat syncro Passat Variant syncro 205/60R15-91 9) 215/60R15-93 9) 195/65R15-91T M+S 20) e1*98/14*0043*15 min. 930/970 max. 1170/1080, 1190/1160 bei Allrad 5/112/57,0

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Nachtrag V zur ABE Nr. 43382Gutachten-Nr. : RA96/00128/F/15Anlage-Nr. : 23b Seite 1 von 3

Antragsteller : BORBETTyp(en) : T 70535Ausführung : Lk 112 mit Zentrierring, Kennzeichnung: BO72,5 /57,1

RWTÜV Fahrzeug GmbH - Institut für Fahrzeugtechnik, Adlerstr. 7, 45307 EssenDas Prüflaboratorium ist von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes für die Prüfungen nachEG-TypV, StVZO sowie FzTVO akkreditiert (KBA-P 00009-95).

Technische Daten, Kurzfassung

Raddaten

Radtyp : T 70535

Radausführung : Lk 112

Radgröße nach Norm : 7 J x 15 H2

Einpreßtiefe in mm : 35

zulässige Radlast in kg : 640

zul. Abrollumfang in mm : 2000

Lochkreisdurchmesser in mm : 112

Lochzahl : 5

Mittenlochdurchmesser in mm : 72,5 mm mit Zentrierring, Farbe kupferbraun,

Kennzeichnung: BO∅72,5 /∅57,1

Zentrierart : Mittenzentrierung

Verwendungsbereich

Fahrzeughersteller : Volkswagen AG WolfsburgRadbefestigungsteile : mit den vom Radhersteller mitzuliefernden Kegel-

bundradschrauben M 14x1,5, Kegelwinkel 60°,Schaftlänge 28,5mm

Anzugsmoment in Nm : 110Spurverbreiterung : bis zu 28 mm

Typ: 3BABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0043*.. / e1*98/14*0043*..Motorleistung(kW)

Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößenvorne und hinten, ggf. Auflagen

Auflagen und Hinweise

66; 74; 81; 85; Passat 195/65R15-91 2)3)4)5)6)7)8) 88, 92; 110; Passat Variant 20) 10) 142 Passat syncro

Passat Variant syncro 205/60R15-919)

215/60R15-939)

195/65R15-91T M+S20)

e1*98/14*0043*15 min. 930/970 max. 1170/1080,1190/1160 bei Allrad

5/112/57,0

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Antragsteller : BORBETTyp(en) : T 70535Ausführung : Lk 112 mit Zentrierring, Kennzeichnung: BO72,5 /57,1

Auflagen und Hinweise

1) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkanntenSachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-sachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zurStVZO unter Angabe von

Fahrzeughersteller,Fahrzeugtyp undFahrzeugidentifizierungsnummer

auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung bescheinigenzu lassen.

2) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits inden Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in denFahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eineFreistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

3) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zuverwendenden Reifen sind, sofern sie in der Tabelle nicht aufgeführt sind, den Fahr-zeugpapieren zu entnehmen.

4) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durchkeine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleich-zeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so istdiese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

5) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi- oder Metallventilen zulässig. Die Ventilemüssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurzsein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210km/h sind nur Metallventile zulässig.

6) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsteile ver-wendet werden.

7) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenherstellervorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

8) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit undnicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem All-radantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, daß nur Reifen mitgleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befesti-gungsteile verwendet werden.

9) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, daß Schneeketten nicht verwendet werden kön-nen.

10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichtenausgewuchtet werden.

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Antragsteller : BORBETTyp(en) : T 70535Ausführung : Lk 112 mit Zentrierring, Kennzeichnung: BO72,5 /57,1

20) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,ist nur auf den Rädern der Achse 1 zulässig.(siehe auch Bedienungsanleitung desFahrzeugherstellers).

Die Anlage 23b mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachtenfür die Sonderräder Typ T 70535 des Herstellers BORBET.

Essen, 06. November 2000RA96/00128/F/15

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Nachtrag V zur ABE Nr. 43382Gutachten-Nr. : RA96/00128/F/15Anlage-Nr. : 24 Seite 1 von 13

Antragsteller : BORBETTyp(en) : T 70535Ausführung : Lk 112 mit Zentrierring, Kennzeichnung: BO72,5 /66,6

RWTÜV Fahrzeug GmbH - Institut für Fahrzeugtechnik, Adlerstr. 7, 45307 EssenDas Prüflaboratorium ist von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes für die Prüfungen nachEG-TypV, StVZO sowie FzTVO akkreditiert (KBA-P 00009-95).

Technische Daten, Kurzfassung

Raddaten

Radtyp : T 70535

Radausführung : Lk 112

Radgröße nach Norm : 7 J x 15 H2

Einpreßtiefe in mm : 35

zulässige Radlast in kg : 640

zul. Abrollumfang in mm : 2000

Lochkreisdurchmesser in mm : 112

Lochzahl : 5

Mittenlochdurchmesser in mm : 72,5 mm mit Zentrierring, Farbe verkehrsgelb,

Kennzeichnung: BO∅72,5 /∅66,6

Zentrierart : Mittenzentrierung

Verwendungsbereich

Fahrzeughersteller : Daimler-Benz (D), Mercedes-Benz (D) bzw.DaimlerChrysler (D)

Radbefestigungsteile : mit den vom Radhersteller mitzuliefernden Kegel-bundradschrauben M12x1,5, Kegelwinkel 60°,Schaftlänge 28,5 mm

Anzugsmoment in Nm : 110Spurweitenerhöhung : bis zu 36 mm bei Baureihe 201

bis zu 34 mm bei Baureihe 124bis zu 10 mm bei den Typen H0, 202bis zu 12 mm bei Typen 210, 210Kbis zu 4 mm bei Typen 170, 203

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Nachtrag V zur ABE Nr. 43382Gutachten-Nr. : RA96/00128/F/15Anlage-Nr. : 24 Seite 2 von 13

Antragsteller : BORBETTyp(en) : T 70535Ausführung : Lk 112 mit Zentrierring, Kennzeichnung: BO72,5 /66,6

Typ: 201ABE / EG-Genehmigung: C750Motorleistung(kW)

Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößenvorne und hinten, ggf. Auflagen

Auflagen und Hinweise

63; 66; 73; 77 190 185/65R15-87 A02) bis A10) 90 190 E A01)G01)M01)M02) 53 190 D

195/50R15-82(Fahrzeuge bis Modell- A01)G01)jahr 1984 , mitserienmäßig 14-Zoll- 195/55R15-83-Rädern)

195/60R15-86

205/50R15-85A01)G01)

205/55R15-87A01)K11)K12) zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweisevorne hinten195/50R15-82 205/50R15-86 A01) bis A10)G01)

K12)V90)205/50R15-86 225/50R15-90 A01) bis A10)K12)

V90)Motorleistung(kW)

Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößenvorne und hinten, ggf. Auflagen

Auflagen und Hinweise

73; 77 190 185/65R15-87 A02) bis A10) 83; 85; 90 190 E M01)M02) 53 190 D 66 190 D 2.5 195/50R15-82

A01)G01)(Fahrzeuge ab Modell-jahr 1985 , mit serienmä-ßig

195/55R15-83

15-Zoll-Rädern)195/60R15-86

205/50R15-85

205/55R15-87A01)K11)K12)

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Nachtrag V zur ABE Nr. 43382Gutachten-Nr. : RA96/00128/F/15Anlage-Nr. : 24 Seite 3 von 13

Antragsteller : BORBETTyp(en) : T 70535Ausführung : Lk 112 mit Zentrierring, Kennzeichnung: BO72,5 /66,6

Typ: 201ABE / EG-Genehmigung: C750Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise(kW) vorne hinten 73; 77 190 195/50R15-82 205/50R15-86 A01) bis A10)G01) 83; 85; 90 190 E K12)V90) 53 190 D 205/50R15-86 225/50R15-90 A01) bis A10)K12) 66 190 D 2.5 V90)

(Fahrzeuge ab Modell-jahr 1985 , mit serienmä-ßig15-Zoll-Rädern)

Typ: 201ABE / EG-Genehmigung: C750/1, C750/2, C750/3Motorleistung(kW)

Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößenvorne und hinten, ggf. Auflagen

Auflagen und Hinweise

75; 77 190 185/65R15-87 T M+S A02) bis A10) 80; 87; 90 190 E E44)M02) 53; 55 190 D; 190 D 2.0 66; 69 190 D 2.5 185/65R15-87 97; 100 190 E 2.3 E05)E44)M01) 90; 93 190 D 2.5 Turbo 118; 122 190 E 2.6 195/50R15-82

A01)G01)T33)

195/55R15-83

195/60R15-86

205/50R15-85A01)G01)

205/55R15-87A01)K11)K12) zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweisevorne hinten195/50R15-82 205/50R15-86 A01) bis A10)G01)

K12)V90)205/50R15-86 225/50R15-90 A01) bis A10)K12)

V90)Motorleistung(kW)

Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößenvorne und hinten, ggf. Auflagen

Auflagen und Hinweise

125; 130; 136 190 E 2.3-16 205/55R15 A02) bis A10) 143; 150 190 E 2.5 - 16 T33)C750/3/NT3E 860/940 5/112/66,5

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Antragsteller : BORBETTyp(en) : T 70535Ausführung : Lk 112 mit Zentrierring, Kennzeichnung: BO72,5 /66,6

Typ: 124ABE / EG-Genehmigung: D700, D700/1, D700/2Motorleistung(kW)

Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößenvorne und hinten, ggf. Auflagen

Auflagen und Hinweise

53; 75; 77; 80 200 185/65R15-87 A02) bis A10) 53; 55 200 D/ E200 Diesel E05)E44)M01)M02) E41) 87; 90; 100 200 E / E200 97 230 E / E230 195/65R15-91 66; 69; 83 250 D / E250 Diesel E44) 93 250 D Turbo /

E250 Turbodiesel 205/55R15-87 81; 83; 100 300 D / E300 Diesel A01)K03) 105; 108 300 D Turbo /

E300 Turbodiesel 205/60R15-91A01)K03)

215/60R15-93A01)K03)K11)K12)

225/50R15-90A01)G01)K03)K11)K12) zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweisevorne hinten205/60R15-91 225/55R15-92 A01)bis A10)E41)K03)

K04)K12)V90)205/60R15-91 215/60R15-93 A01)bis A10)E41)

K03)K12)V90)205/55R15-87 225/50R15-90 A01)bis A10)E41)G01)

K03)K12)D700/2/NT12E 1125/1115 5/112/66,6

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Nachtrag V zur ABE Nr. 43382Gutachten-Nr. : RA96/00128/F/15Anlage-Nr. : 24 Seite 5 von 13

Antragsteller : BORBETTyp(en) : T 70535Ausführung : Lk 112 mit Zentrierring, Kennzeichnung: BO72,5 /66,6

Typ: 124ABE / EG-Genehmigung: D700, D700/1, D700/2Motorleistung(kW)

Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößenvorne und hinten, ggf. Auflagen

Auflagen und Hinweise

118; 122 260 E 195/65R15-91 A02) bis A10) 132; 138; 140 300 E / E300 E44) E41)T33) 110 220 E / E220 145; 142 280 E / E 280 205/60R15-91

A01)K03)

215/60R15-93A01)K03)K11)K12)

225/50R15-90A01)G01)K03)K11)K12) zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweisevorne hinten205/60R15-91 225/55R15-92 A01)bis A10)E41)K03)

K04)K12)V90)T33)205/60R15-91 215/60R15-93 A01)bis A10)E41)

K03)K12)T33)V90)205/55R15-87 225/50R15-90 A01)bis A10)E41)G01)

K03)K12)T33)Motorleistung(kW)

Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößenvorne und hinten, ggf. Auflagen

Auflagen und Hinweise

118; 122 260 E 4 MATIC 195/65R15-91 A02) bis A10) 80; 83 300 D 4 MATIC E44) 132; 138 300 E 4 MATIC 105; 108 300 D Turbo 4 MATIC 195/65R15

E300 4 MATIC E44)T33)

205/60R15-91A01)K03)

215/60R15-93A01)K03)K11)K12)

225/50R15-90A01)G01)K03)K11)K12) zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweisevorne hinten205/60R15-91 225/55R15-92 A01)bis A10)F22)K03)

K04)K12)V90)205/60R15-91 215/60R15-93 A01)bis A10)F22)G01)

K03)K12)V90)205/55R15-87 225/50R15-90 A01)bis A10)F22)G01)

K03)K12)D700/2/NT12E 1125/1115 5/112/66,6

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Nachtrag V zur ABE Nr. 43382Gutachten-Nr. : RA96/00128/F/15Anlage-Nr. : 24 Seite 6 von 13

Antragsteller : BORBETTyp(en) : T 70535Ausführung : Lk 112 mit Zentrierring, Kennzeichnung: BO72,5 /66,6

Typ: 124ABE / EG-Genehmigung: D700, D700/1, D700/2Motorleistung(kW)

Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößenvorne und hinten, ggf. Auflagen

Auflagen und Hinweise

169 300E - 24 195/65ZR15 A02) bis A10) 162 320E / E320 E44) T33) 205 400E / E420

205/60ZR15K03)

215/60ZR15K03)K11)K12)

225/50ZR15A01)G01)K03)K11)K12)

195/65R15-91 T M+S

205/60R15-91 T M+SK03) zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweisevorne hinten205/60ZR15 225/55ZR15 A01)bis A10)K03)

K04)K12)T33)V90)205/60ZR15 215/60ZR15 A01)bis A10)

K03)K12)T33)V90)D700/2/NT12E 1125/1115 5/112/66,6

Typ: 124TABE / EG-Genehmigung: E081, E081/1Motorleistung(kW)

Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößenvorne und hinten, ggf. Auflagen

Auflagen und Hinweise

77; 80 200 T 195/65R15-91 A02) bis A10) 87; 90; 100 200 TE / E200 E44)T33) E41) 110 220 TE / E220 97; 100 230 TE 205/60R15-91 53; 55 200 TD A01)K03)K12)T33) 66; 69; 83 250 TD / E250 Turbodie-

sel 80; 81; 83; 100 300 TD / E300 Diesel 205/65R15-93 105; 108 300 TD Turbo / A01)K03)K11)K12)

E300 Turbodiesel 105; 108 300 TD Turbo 4 MATIC

/215/60R15-91

E300 Turbodiesel A01)K03)K11)K12)4 MATIC

132; 138 300 TE 225/55R15-92 132; 138 300 TE 4 MATIC A01)K03)K04)K11)K12) L01)

zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweisevorne hinten205/60R15-91 225/55R15-92 A01)bis A10)E41)F22)

K03)K04)K12)V90)E081/NT7E 1080/1230 5/112/66,6

Page 10: Nachtrag V ABE Nr. 43382 Gutachten-Nr. : RA96/00128/F/15 ... · PDF fileTyp: 3B ABE / EG-Genehmigung ... 85; Passat 195/65R15-91 2)3)4)5)6)7)8) 88, 92; 110; Passat Variant 20) 10)

Nachtrag V zur ABE Nr. 43382Gutachten-Nr. : RA96/00128/F/15Anlage-Nr. : 24 Seite 7 von 13

Antragsteller : BORBETTyp(en) : T 70535Ausführung : Lk 112 mit Zentrierring, Kennzeichnung: BO72,5 /66,6

Typ: 124TABE / EG-Genehmigung: E081/1Motorleistung(kW)

Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößenvorne und hinten, ggf. Auflagen

Auflagen und Hinweise

162 300 TE - 24 195/65ZR15 A02) bis A10) 162 320 TE / E320 E41)T33) 142 280 TE / E280 205/60ZR15

A01)K03)K12)

205/65ZR15A01)K03)K11)K12)

215/60ZR15A01)K03)K11)K12)

225/55ZR15A01)K03)K04)L01)K11) K12)

195/65R15-91 T M+S

205/60R15-91 T M+SA01)K03)K12) zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweisevorne hinten205/60ZR15 225/55R15-92 A01)bis A10)E41)

K03)K04)K12)T33)V90)

E081/NT7E 1080/1230 5/112/66,6

Typ: 124CABE / EG-Genehmigung: E499, E499/1Motorleistung(kW)

Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößenvorne und hinten, ggf. Auflagen

Auflagen und Hinweise

97; 100 230 CE 195/65R15-91 A02) bis A10) 132; 138 300 CE E05)T33) 110 220 CE / E220 Coupe 100 E200 Coupe 205/60R15-90 110 E220 Cabriolet A01)K03)T33) 100 E200 Cabriolet

215/60R15-93A01)K03)K11)K12)

225/50R15-90A01)G01)K03)K11)K12)L01) zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweisevorne hinten205/60R15-91 225/55R15-92 A01)bis A10)K03)K04)

K12)T33)V90)205/60R15-91 215/60R15-93 A01)bis A10)

K03)K12)T33)V90)205/55R15-87 225/50R15-90 A01)bis A10)G01)

K03)K12)T33)

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Nachtrag V zur ABE Nr. 43382Gutachten-Nr. : RA96/00128/F/15Anlage-Nr. : 24 Seite 8 von 13

Antragsteller : BORBETTyp(en) : T 70535Ausführung : Lk 112 mit Zentrierring, Kennzeichnung: BO72,5 /66,6

Typ: 124CABE / EG-Genehmigung: E499, E499/1Motorleistung(kW)

Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößenvorne und hinten, ggf. Auflagen

Auflagen und Hinweise

162 300 CE - 24 195/65ZR15 A02) bis A10) 162 320 CE - 24 Cabrio / T33)

E320 Cabriolet 205/60ZR15320 CE / E320 Coupe A01)K03)K12)

215/60ZR15A01)K03)K11)K12)

225/50ZR15A01)G01)K03)K04)K11) K12)L01)

205/60R15-91 M+SA01)K03)K11)K12)

195/65R15-91 M+S zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweisevorne hinten205/60ZR15 225/55ZR15 A01)bis A10)K03)

K04)K12)T33)V90)205/60ZR15 215/60ZR15 A01)bis A10)

K03)K12)T33)V90)1010/1170 5/112/66.5

Typ: HOABE / EG-Genehmigung: G363 bzw. e1*92/53*0001*..Motorleistung(kW)

Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößenvorne und hinten, ggf. Auflagen

Auflagen und Hinweise

55; 65 C200 Diesel 185/65R15-88 A02) bis A10) 55; 70; 75 C220 Diesel M01)M02) B21) 83 C250 Diesel 100 C200 195/65R15-91 90 C180

205/60R15-91

225/55R15-92 zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweisevorne hinten205/60R15-91 225/55R15-92 A01)bis A10)B21)V90)

Motorleistung(kW)

Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößenvorne und hinten, ggf. Auflagen

Auflagen und Hinweise

110 C220 195/65R15-91 A02) bis A10) 110 C230 B21) 120; 125 C240 205/60R15-91 142; 145 C280 75 C200 CDI 225/55R15-92 132 C200 Kompressor 142 C230 Kompressor 110 C220 Turbodiesel zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise 92 C220 CDI vorne hinten 110 C250 Turbodiesel 205/60R15-91 225/55R15-92 A01)bis A10)B21)V90)e1*92/53*0001*26 970/1030(1110) 5/112/66,5

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Nachtrag V zur ABE Nr. 43382Gutachten-Nr. : RA96/00128/F/15Anlage-Nr. : 24 Seite 9 von 13

Antragsteller : BORBETTyp(en) : T 70535Ausführung : Lk 112 mit Zentrierring, Kennzeichnung: BO72,5 /66,6

Typ: 202ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0034*..Motorleistung(kW)

Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößenvorne und hinten, ggf. Auflagen

Auflagen und Hinweise

89; 90; 95 C180 T-Limousine 195/65R15-91 A02) bis A10) 100 C200 T-Limousine B21) 110 C230 T-Limousine 205/60R15-91 120; 125 C240 T-Limousine 141; 120 C200 Kompressor 225/55R15-92

T-Limousine 142 C230 Kompressor

T-Limousine zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise 145 C280 T-Limousine vorne hinten 65 C200 Diesel T-Lim. 205/60R15-91 225/55R15-92 A01)bis A10)B21)V90) 55; 70 C220 Diesel T-Lim. 110 C220 Turbodiesel

T-Limousine 110 C250 Turbodiesel

T-Limousine 92 C220 CDI T-Lim. 75 C200 CDI T-Lim.e1*93/81*0034*18 960/1070(1150) 5/112/66,5

Auflagen und Hinweise

A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkanntenSachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-sachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zurStVZO unter Angabe von

Fahrzeughersteller,Fahrzeugtyp undFahrzeugidentifizierungsnummer

auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung bescheinigenzu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits inden Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in denFahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eineFreistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zuverwendenden Reifen sind, sofern sie in der Tabelle nicht aufgeführt sind, den Fahr-zeugpapieren zu entnehmen.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durchkeine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleich-zeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so istdiese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

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Nachtrag V zur ABE Nr. 43382Gutachten-Nr. : RA96/00128/F/15Anlage-Nr. : 24 Seite 10 von 13

Antragsteller : BORBETTyp(en) : T 70535Ausführung : Lk 112 mit Zentrierring, Kennzeichnung: BO72,5 /66,6

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi- oder Metallventilen zulässig. Die Ventilemüssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurzsein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210km/h sind nur Metallventile zulässig.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsteile ver-wendet werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenherstellervorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit undnicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem All-radantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, daß nur Reifen mitgleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befesti-gungsteile verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, daß Schneeketten nicht verwendet werden kön-nen, es sei denn, daß die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflageim Gutachten ausdrücklich erlaubt wird.

A90) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm auftragen,ist nur auf den Rädern der Antriebsachse zulässig.(siehe auch Bedienungsanleitungdes Fahrzeugherstellers).

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichtenausgewuchtet werden.

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Nachtrag V zur ABE Nr. 43382Gutachten-Nr. : RA96/00128/F/15Anlage-Nr. : 24 Seite 11 von 13

Antragsteller : BORBETTyp(en) : T 70535Ausführung : Lk 112 mit Zentrierring, Kennzeichnung: BO72,5 /66,6

B21) Nur zulässig an Fahrzeugen mit folgender BremsanlageAchse 1: Lucas Schwimmsattel m. Rahmen mit bel. / unbel. Bremsscheibe Ø284 mmAchse 2: Ate-Festsattel mit unbel. Bremsscheibe Ø258 mmDiese Bremsanlage wird bei folgenden Fahrzeugausführungen verbaut:Typ ABE / EG-Genehmigung HandelsbezeichnungH0 H363 C180

C200 DieselC250 DieselC220 DieselC200C220C280 bis NT 07 der ABE

H0 e1*92/53*0001*.. C180C200 DieselC250 DieselC220 DieselC200C220C230C280 bis NT 07

202 e1*93/81*0034*.. C180C200C200 DieselC220 DieselC230

E04) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifungund größer ausgerüstet sind.

E05) Diese Reifengröße ist nur zulässig, sofern sie bereits serienmäßig in den Fahrzeugpa-pieren eingetragen ist.

E41) Nicht zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:- Typ 124 und 124T , mit langem Radstand oder Sonderaufbau

E44) An Fahrzeugen mit Sportfahrwerk ist diese Reifengröße nur als M+S Bereifung zuläs-sig.

F22) Nicht zulässig an 4-MATIC-Fahrzeugen ab der Fahrgestellnummer B532665.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers unddes Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muß, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE desSonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.

K03) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1nach vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durchTieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen).

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Nachtrag V zur ABE Nr. 43382Gutachten-Nr. : RA96/00128/F/15Anlage-Nr. : 24 Seite 12 von 13

Antragsteller : BORBETTyp(en) : T 70535Ausführung : Lk 112 mit Zentrierring, Kennzeichnung: BO72,5 /66,6

K04) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2nach hinten zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durchTieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen z.B. Schmutzfänger, soweit sieserienmäßig noch nicht vorhanden sind).

K11) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen.

K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen.

K31) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnah-men erforderlich:- die Radhausausschnittkanten sind komplett umzulegen und aufzuweiten,- der vordere Kotflügel ist durch unterlegen der vorderen Kotflügelbefestigung

auszustellen,- das innere Radhaus ist im Bereich vor der Vorderachse einzuformen.

L01) Der Lenkeinschlag ist durch Unterlegen des Anschlags mit einer Unterlegscheibe von10 mm Dicke zu begrenzen.

M01) Die Verwendung der Bereifungsgröße 185/65R15 auf der Felgengröße 7 J x 15 H2 istvon folgenden Reifenherstellern freigegeben:Hersteller: Typ:Avon alle ProfilausführungenBridgestone alle ProfilausführungenContinental alle Sommerreifenprofile mit Geschwindigkeitssymbol≥HDunlop alle ProfilausführungenFalken alle ProfilausführungenFulda alle ProfilausführungenGoodrich alle ProfilausführungenGoodyear NCT2,NCT3,AQUATREDMichelin MXV2, MXV3A, MXV3A EnergyPirelli alle ProfilausführungenRiken alle ProfilausführungenSemperit alle ProfilausführungenToyo alle ProfilausführungenUniroyal alle ProfilausführungenBridgestone B320, ER20, ER90

Werden andere Reifenfabrikate/-typen verwendet, so ist die Montierbarkeit des Rei-fens auf der Felgengröße 7Jx15H2 durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenher-stellers nachzuweisen.

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Nachtrag V zur ABE Nr. 43382Gutachten-Nr. : RA96/00128/F/15Anlage-Nr. : 24 Seite 13 von 13

Antragsteller : BORBETTyp(en) : T 70535Ausführung : Lk 112 mit Zentrierring, Kennzeichnung: BO72,5 /66,6

M02) Die Verwendung der Bereifungsgröße 185/65R15 M+S auf der Felgengröße 7Jx15H2ist von folgenden Reifenherstellern freigegeben:Hersteller: Typ:Avon Turbo Grip CR25Bridgestone WT11, WT12Continental TS750, TS770Dunlop SP Wintersport M2Goodyear GT+4, GWPirelli W190P, W210PRiken alle ProfileUniroyal MSplus3, MS*plus44

Werden andere Reifenfabrikate/-typen verwendet, so ist die Montierbarkeit des Rei-fens auf der Felgengröße 7Jx15H2 durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenher-stellers nachzuweisen.

T33) Durch eine Freigabe des Reifenherstellers ist die Verwendbarkeit des montierten Rei-fenfabrikates unter Angabe der fahrzeugspezifischen Daten (zul.Achslasten, max.Sturzwerte VA/HA , Höchstgeschwindigkeit ) und die ABV/ABS-Eignung (bei Ver-wendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse) nachzuweisen.

V90) Die Verwendung dieser Reifenkombination an Fahrzeugen mit ABS/ASR ist nur zuläs-sig, sofern die Eignung nachgewiesen wurde.

Die Anlage 24 mit den Blättern 1 bis 13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachtenfür die Sonderräder Typ T 70535 des Herstellers BORBET.

Essen, 06. November 2000RA96/00128/F/15

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Nachtrag V zur ABE Nr. 43382Gutachten-Nr. : RA96/00128/F/15Anlage-Nr. : 23a Seite 1 von 7

Antragsteller : BORBETTyp(en) : T 70535Ausführung : Lk 112 mit Zentrierring, Kennzeichnung: BO72,5 /57,1

RWTÜV Fahrzeug GmbH - Institut für Fahrzeugtechnik, Adlerstr. 7, 45307 EssenDas Prüflaboratorium ist von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes für die Prüfungen nachEG-TypV, StVZO sowie FzTVO akkreditiert (KBA-P 00009-95).

Technische Daten, Kurzfassung

Raddaten

Radtyp : T 70535

Radausführung : Lk 112

Radgröße nach Norm : 7 J x 15 H2

Einpreßtiefe in mm : 35

zulässige Radlast in kg : 640

zul. Abrollumfang in mm : 2000

Lochkreisdurchmesser in mm : 112

Lochzahl : 5

Mittenlochdurchmesser in mm : 72,5 mm mit Zentrierring, Farbe kupferbraun,

Kennzeichnung: BO∅72,5 /∅57,1

Zentrierart : Mittenzentrierung

Verwendungsbereich

Fahrzeughersteller : AudiRadbefestigungsteile : mit den vom Radhersteller mitzuliefernden Kegel-

bundradschrauben M14x1,5, Kegelwinkel 60°,Schaftlänge 28,5 mm

Anzugsmoment in Nm : 110Spurweitenerhöhung : bis zu 20 mm

Typ: 44ABE / EG-Genehmigung: C 727 und C 727/1Motorleistung(kW)

Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößenvorne und hinten, ggf. Auflagen

Auflagen und Hinweise

66; 85; 88; 98; Audi 100 205/60R15-89 A01) bis A10)E41) 100; 101 Audi 200 E42)K03)K04)K28)

(Limousine u. Avant) 215/60R15-93 104; 121; 134; Audi 100 Turbo 205/60R15-90 140; 147 Audi 100 CS

Audi 200 Turbo 215/60R15-93(Limousine u. Avant)

C727/1/NT09E 1070/980 5/112/57

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Nachtrag V zur ABE Nr. 43382Gutachten-Nr. : RA96/00128/F/15Anlage-Nr. : 23a Seite 2 von 7

Antragsteller : BORBETTyp(en) : T 70535Ausführung : Lk 112 mit Zentrierring, Kennzeichnung: BO72,5 /57,1

Typ: 44QABE / EG-Genehmigung: D 403 und D 403/1Motorleistung(kW)

Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößenvorne und hinten, ggf. Auflagen

Auflagen und Hinweise

88; 98; 100; Audi 100 Quattro 205/60R15-89 A01) bis A10)E41) 101 Audi 200 Quattro E42)K03)K04)K28)

Audi 100 Avant-Quattro 215/60R15-93Audi 200 Avant-Quattro

121; 134; 147 Audi 100 Quattro 205/60VR15Audi 200 Quattro T36)Audi 100 Avant-QuattroAudi 200 Avant-Quattro 205/60R15-91

215/60R15-93 162 Audi 200 Quattro 215/60ZR15 A02) bis A10)

Audi 200 Avant-Quattro T36)D403/1/NT04E 1120/1180 5/112/57

Typ: D11ABE / EG-Genehmigung: F127Motorleistung(kW)

Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößenvorne und hinten, ggf. Auflagen

Auflagen und Hinweise

184; 206 Audi V8 195/65R15-92 T M+S A02) bis A10)

215/60ZR15 T36)

225/55R15-92A01)T36)

F127/NT07E 1240/1200 5/112/57,1

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Nachtrag V zur ABE Nr. 43382Gutachten-Nr. : RA96/00128/F/15Anlage-Nr. : 23a Seite 3 von 7

Antragsteller : BORBETTyp(en) : T 70535Ausführung : Lk 112 mit Zentrierring, Kennzeichnung: BO72,5 /57,1

Typ: C4ABE / EG-Genehmigung: F 619 und F 619/1Motorleistung(kW)

Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößenvorne und hinten, ggf. Auflagen

Auflagen und Hinweise

60; 66; 74; 84; Audi 100 , 195/65R15-91 A02) bis A10) 85; 92; 98; Audi 100 Avant 103; 110; 128 Audi 100 quattro 205/60R15-90

Audi 100 Avant quattroAudi A6, 215/60R15-93Audi A6 Avant, A01)K36)

142 Audi A6 quattro, 195/65R15-91 Q M+SAudi A6 Avant quattro

205/60R15-91W

215/60R15-93A01)K36)

169 Audi S4 ww. Audi S6 , 195/65R15-95 T M+S A02) bis A10)Audi S4 Avant ww.Audi S6 Avant 215/60R15-93 T M+S

206; 213 Audi S4 V8 ww. A01)K36)Audi S4 4,2 ww,Audi S6 4,2, 215/60ZR15Audi Avant S4 V8 ww. A01)T36)K36)Audi Avant S4 4,2 ww.Audi S6 4,2 Avant 225/60ZR15

A01)T33)K36)F619/1/NT10E 1240/1200 5/112/57,1

Typ: B4ABE / EG-Genehmigung: F 889/1 ab NT 02Motorleistung(kW)

Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößenvorne und hinten, ggf. Auflagen

Auflagen und Hinweise

85; 98; 103; Audi 80 195/65R15-91Q M+S A02) bis A10) 110; 128 Audi 80 Avant

Audi 80 quattroAudi 80 Avant quattro (5-Loch)

169 Audi S2,Audi Avant S2

F889/1/NT05E 1050/1120 5/112/57

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Nachtrag V zur ABE Nr. 43382Gutachten-Nr. : RA96/00128/F/15Anlage-Nr. : 23a Seite 4 von 7

Antragsteller : BORBETTyp(en) : T 70535Ausführung : Lk 112 mit Zentrierring, Kennzeichnung: BO72,5 /57,1

Typ: B5ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0013*.. bzw. e1*98/14*0013*..Motorleistung(kW)

Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößenvorne und hinten, ggf. Auflagen

Auflagen und Hinweise

55; 66; 74; 75; Audi A4 , 185/65R15-88Q M+S A02) bis A10) 81; 85; 92; Audi A4 quattro, E05)M02) 110;120; 121; Audi A4 Avant , 128; 132;142 Audi A4 Avant quattro 195/65R15-91T M+S

E05)

195/65R15-91E05)

205/60R15-91

225/55R15-92A01)K39)

e1*98/14*0013*19 1150/1130(1100) 5/112/57

Typ: 4BABE / EG-Genehmigung: e1*96/27*0051*..Motorleistung(kW)

Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößenvorne und hinten, ggf. Auflagen

Auflagen und Hinweise

81; 92; 100; Audi A6, 195/65R15-91 M+S A01) bis A10) 110; 120; 121; Audi A6 quattro E05) E04)E44) 132; 142 Audi A6 Avant,

Audi A6 Avant quattro 195/65R15-91E05)

205/60R15-91

225/55R15-92e1*96/27*0051*11 1230/1200(1130) 5/112/57

Auflagen und Hinweise

A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkanntenSachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-sachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zurStVZO unter Angabe von

Fahrzeughersteller,Fahrzeugtyp undFahrzeugidentifizierungsnummer

auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung bescheinigenzu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits inden Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in denFahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eineFreistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zuverwendenden Reifen sind, sofern sie in der Tabelle nicht aufgeführt sind, den Fahr-zeugpapieren zu entnehmen.

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Nachtrag V zur ABE Nr. 43382Gutachten-Nr. : RA96/00128/F/15Anlage-Nr. : 23a Seite 5 von 7

Antragsteller : BORBETTyp(en) : T 70535Ausführung : Lk 112 mit Zentrierring, Kennzeichnung: BO72,5 /57,1

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durchkeine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleich-zeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so istdiese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi- oder Metallventilen zulässig. Die Ventilemüssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurzsein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210km/h sind nur Metallventile zulässig.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsteile ver-wendet werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenherstellervorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit undnicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem All-radantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, daß nur Reifen mitgleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befesti-gungsteile verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, daß Schneeketten nicht verwendet werden kön-nen.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichtenausgewuchtet werden.

B21) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit innenumfassender Bremsscheibe an Ach-se 1.

B22) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgenden Bremsanlagen an Achse 1:Fahrzeugtyp: 44Q, 89, 89Q- belüfteter -Bremsscheibe Ø276x25 mm in Verbindung mit Bremssattel Kennz.

FN60/25/13 oder Bremssattel Kennz. C40+C45.

E04) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifungausgerüstet sind.

E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Bereifungsgröße bereits serienmäßigeingetragen ist.

E41) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugen ab Herstelldatum 01.03.1983und folgenden Fahrgestellnummern 44ZDN 084848 bzw. 44ZDA 073834 zulässig.

E42) Die Auflagen K03),K04) und K28)sind an Fahrzeugen die serienmäßig mit Rädern derGröße 7Jx15H2 ET35 (Stahl) bzw. 7½Jx15H2 ET35 (Leichtmetall) und der Berei-fungsgröße 215/60R15 ausgerüstet sind nicht erforderlich.(runde Radausschnitte)

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Nachtrag V zur ABE Nr. 43382Gutachten-Nr. : RA96/00128/F/15Anlage-Nr. : 23a Seite 6 von 7

Antragsteller : BORBETTyp(en) : T 70535Ausführung : Lk 112 mit Zentrierring, Kennzeichnung: BO72,5 /57,1

E44) Nicht zulässig an der gepanzerten Version.

K03) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1nach vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durchTieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch meh-rere Maßnahmen erforderlich sein.

K04) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2nach hinten zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durchTieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen z.B. Schmutzfänger, soweit sieserienmäßig noch nicht vorhanden sind). Es können eine oder auch mehrere Maßnah-men erforderlich sein.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten aufzuweiten.

K32) An Achse 2 ist die am Außenkotflügel anliegende Wulst des Kunststoffinnenkotflügelsim Bereich von 45° vor und hinter derRadmitte komplett abzutrennen.

K36) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2, sind bei Fahrzeu-gen mit Frontantrieb folgende Maßnahmen erforderlich:- vom Kunststoffinnenkotflügel ist, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur

seitlichen Stoßleiste, ein Streifen von ca. 50 mm Breite (gemessen von der Rad-hausausschnittkante) abzutrennen; von dem sich an der Stoßfängeroberkante an-schließenden Kunststoffspritzschutz ist ein Streifen von ca.100 mm Länge und 20mm Breite auszuschneiden, der obere Befestigungsniet ist dabei mit zu entfernen,

- die Radhausausschnittkante ist im Bereich von ca. 100 mm vor und hinter der Rad-mitte aufzuweiten,

- die im Bereich der Stoßfängeroberkante ins Radhaus ragende Blechkante ist umca.10 mm zu kürzen.

K39) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von ca. 45-Grad vor undhinter der Radmitte, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Rad-hausausschnittkante) abzutrennen.

M02) Die Verwendung der Bereifungsgröße 185/65R15 M+S auf der Felgengröße 7Jx15H2ist von folgenden Reifenherstellern freigegeben:Hersteller: Typ:Avon Turbo Grip CR25Bridgestone WT11, WT12Continental TS750, TS770Dunlop SP Wintersport M2Goodyear GT+4, GW, Ultra Grip, Ultra Grip 4, Ultra Grip 5Pirelli W190P, W210PPneumant P M+S 100Riken alle ProfileUniroyal MSplus3, MS*plus44

Werden andere Reifenfabrikate/-typen verwendet, so ist die Montierbarkeit des Rei-fens auf der Felgengröße 7Jx15H2 durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenher-stellers nachzuweisen.

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Nachtrag V zur ABE Nr. 43382Gutachten-Nr. : RA96/00128/F/15Anlage-Nr. : 23a Seite 7 von 7

Antragsteller : BORBETTyp(en) : T 70535Ausführung : Lk 112 mit Zentrierring, Kennzeichnung: BO72,5 /57,1

T33) Durch eine Freigabe des Reifenherstellers ist die Verwendbarkeit des montierten Rei-fenfabrikates unter Angabe der fahrzeugspezifischen Daten (zul.Achslasten, max.Sturzwerte VA/HA , Höchstgeschwindigkeit ) und die ABV/ABS-Eignung (bei Ver-wendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse) nachzuweisen.

T36) Es dürfen nur die bereits serienmäßig in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Reifen-fabrikate/-typen verwendet werden.Werden andere als die in den Fahrzeugpapieren aufgeführten Reifenfabrikate verwen-det, so ist Auflage A01) und T33) zu beachten.

Die Anlage 23a mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachtenfür die Sonderräder Typ T 70535 des Herstellers BORBET.

Essen, 06. November 2000RA96/00128/F/15

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