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Exporthandbuch NAFTA

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Asien im Fokus I Chancen nutzen in der Krise

4 Asien im Fokus I Chancen nutzen in der Krise

In Zusammenarbeit mit:

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3Germany Trade & Invest www.gtai.de

Inhalt

Einleitung .......................................................................................................................................4

1. Grundsätzliches zur NAFTA .....................................................................6 1.1. Entstehungsgeschichte.................................................................................................... 6 1.2. Unterschiede zur Europäischen Union .............................................................................7

2. Weiterentwicklung der NAFTA aus Sicht der Mitgliedsländer .................12

2.1. USA streben Neuverhandlungen an ...............................................................................12 2.2. In Kanada steht die NAFTA nicht zur Disposition ...........................................................13 2.3. Kontroverse Diskussion in Mexiko..................................................................................15

3. Die rechtlichen Rahmenbedingungen ..................................................................17

3.1. USA ..................................................................................................................................17 3.2. Kanada.............................................................................................................................19 3.3. Mexiko .............................................................................................................................22

4. Vorteile der NAFTA am Beispiel von Industriebranchen .............................25

4.1. Deutsche Unternehmen der Kfz-Branche expandieren in Nordamerika ..................... 25 4.2. Herstellung von Elektrohausgeräten innerhalb der NAFTA sehr profitabel .................27

5. Erfahrungsberichte deutscher Produktionsniederlassungen..................29

5.1. NAFTA als Schlüssel für den grenzüberschreitenden Erfolg ........................................29 5.2. Umfangreiche Unterstützung bei der Unternehmensansiedlung..................................30 5.3. Günstige Personalkosten sprechen für Mexiko..............................................................31

6. Erfahrungsberichte deutscher Handelsniederlassungen ..........................33

6.1. Größe des US-Marktes bietet Chancen ..........................................................................33 6.2. Kanadische Wirtschaftsförderer empfangen mit offenen Armen..................................34 6.3. Nähe zum Kunden in Mexiko entscheidend....................................................................35

7. Logistikinfrastruktur in den NAFTA-Ländern .................................................37

8. Tabellenanhang ..............................................................................................................40

Kontaktanschriften ..................................................................................................................46

Inhalt

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4 Exporthandbuch NAFTA

Einleitung

Einleitung

Einleitung

Das Nordamerikanische Freihandelsabkommen NAFTA (North American Free Trade Agreement)hat dem Dienstleistungs- und Warenaustausch im nördlichen Teil der westlichen Hemisphäre seitder Inkrafttretung 1994 Schwung verliehen. Die Volkswirtschaften der USA, Kanadas sowie Mexikoshaben sich stärker verflechtet. Zwei grundsätzliche Entwicklungen sind dabei zu verzeichnen:

1) Es ist zu einer Konzentration der Einfuhren aus den jeweils anderen NAFTA-Staaten gekommen.Der Anteil der Importe aus Drittländern ist gesunken. Mexiko bietet sich als kostengünstigeProduktionsplattform für Investoren mit Exportabsichten in Richtung USA und Kanada an. DieRegierung ist bestrebt, den Entwicklungsabstand zu den beiden hochentwickelten Nachbar-staaten zu verkürzen. In einigen Industriesparten kann das Land seit Gründung der Freihan-delszone erhebliche Fortschritte verzeichnen. Dass Mexiko zu einem weltweit wichtigen Pro-duktionsstandort für Personen- und Lastkraftkraftwagen, Flachbildfernseher, Computermoni-tore sowie Smartphones herangewachsen ist, wäre ohne die NAFTA nicht unbedingt zu erwar-ten gewesen.

2) Ganze Industriebranchen, etwa die Automobilindustrie, die elektronische und elektrotechni-sche Industrie, der Maschinenbau, die Metallverarbeitung, die Nahrungsmittelverarbeitungund die Baustoffindustrie haben sich innerhalb der Freihandelszone neu aufgestellt. Je nachProdukt waren unterschiedliche An- und Umsiedlungskriterien ausschlaggebend. Bei lohnin-tensiven Fertigungen sind günstige Personalkosten, die Mexiko bietet, von entscheidender Be-deutung. In anderen Industriezweigen, wie zum Beispiel bei schwerer Agrartechnik, spielt dieNähe zu den wichtigsten Absatzmärkten, etwa in den USA, eine große Rolle. Auch das Vorhan-densein von Forschungs- und Zulieferclustern ist ausschlaggebend. Die drei Länder weisen, jenach Branche unterschiedlich entwickelt, entsprechende Cluster auf. Für deutsche Firmenkommen bei Ansiedlungsentscheidungen in Nordamerika spezifische Standortvorteile wie derAufbau von Fertigungen im Dollar-Raum zur Minimierung von Wechselkursrisiken sowie dieNutzung von Freihandelsabkommen der Länder mit Drittstaaten für zollfreie Lieferungen alsKriterien hinzu.

Noch unterscheiden sich die drei Teilnehmerländer hinsichtlich des Entwicklungsstands. Zwar isteine beschleunigte Industrialisierung Mexikos und damit eine weitere Anpassung der Arbeits- undLebensverhältnisse an das Niveau in den USA und Kanada ein deklariertes Ziel, doch wird dieserProzess trotz erster Fortschritte noch viele Jahre in Anspruch nehmen.

Die nationale Souveränität der Teilnehmerstaaten wird durch das Freihandelsabkommen nichttangiert. Da es sich um einen zwischenstaatlichen Vertrag handelt, haben die NAFTA-Vereinbarun-gen keinen Vorrang gegenüber dem nationalen Recht. Bi- und trilaterale Instanzen schlichten le-diglich Handelsstreitigkeiten zwischen Unternehmen oder schlagen den nationalen Parlamentenweitere Schritte zur Harmonisierung von Normen, Standards und Evaluierungsverfahren vor.

Viele deutsche Unternehmen wissen die Vorteile der NAFTA in ihren nordamerikanischen Ge-schäftsaktivitäten wirksam zu nutzen, zum Beispiel bei der Herstellung von Komponenten undFertigprodukten oder zur Absatzsteigerung beziehungsweise zum Ausbau von Vertriebswegen.Kanada bietet nach Aussagen deutscher Firmen ausländischen Investoren tatkräftige Unterstüt-zung bei der Unternehmensniederlassung an. Dies trifft auch auf eine Reihe US-amerikanischerund mexikanischer Bundesstaaten zu. Die Unternehmen profitieren zudem davon, dass durch dasFreihandelsabkommen ein gemeinsamer Markt mit rund 444 Mio. Konsumenten entstanden ist.

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Die NAFTA ist ausbaufähig und wird sich zweifellos fortentwickeln. Angesichts der Dynamik unddes sich derzeit verbessernden Geschäftsumfeldes für deutsche Firmen in Nordamerika haben sichdie Deutsch-Mexikanische Industrie- und Handelskammer in Mexiko-Stadt (CAMEXA), dieDeutsch-Amerikanischen Handelskammern in Atlanta, New York und Chicago (GACC), dieDeutsch-Kanadische Industrie- und Handelskammer in Toronto sowie Germany Trade & Invest ent-schlossen, die aktuellen Entwicklungen innerhalb der Freihandelszone in dem „ExporthandbuchNAFTA“ darzustellen.

Vorrangiges Ziel war dabei, eine Momentaufnahme aus den unterschiedlichen nationalen Per-spektiven der drei Mitgliedstaaten aufzuzeigen sowie die wesentlichen Unterschiede der NAFTAim Vergleich zur EU zu erläutern. Weitere Inhalte sind eine kurze Darstellung der drei Rechts- undSteuersysteme sowie „best practise“-Beispiele deutscher Unternehmen.

Allen interviewten Unternehmen und an der Erstellung des Exporthandbuchs beteiligten Aus-landshandelskammern sei an dieser Stelle herzlich gedankt.

Autor: Ullrich Umann - Germany Trade & Invest (New York)

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6 Exporthandbuch NAFTA

Grundsätzliches zur NAFTA

Grundsätzliches zur NAFTA

1. Grundsätzliches zur NAFTA

1.1. Entstehungsgeschichte

Die Grundlage für die NAFTA bildet das frühere Freihandelsabkommen zwischen den USA undKanada (Canada-United States Free Trade Agreement) aus dem Jahr 1989. Es schaffte zwischen denbeiden Staaten Zollfreiheit und bis zu einem gewissen Grad eine Liberalisierung des Dienstleis-tungsverkehrs sowie des öffentlichen Auftragswesens. Auf dieser Grundlage begannen die Ver-handlungen zwischen den USA, Kanada und Mexiko über die Ausgestaltung des NAFTA-Abkom-mens. Dessen Entstehung hat wirtschaftliche und politische Hintergründe, vor allem ist die engewirtschaftliche Verzahnung der USA mit seinen beiden Nachbarländern zu nennen. Die NAFTA istdie erste bedeutende Wirtschaftszone, die zwei hochentwickelte Industrieländer mit einemSchwellenland vereint.

Das NAFTA-Abkommen wurde am 17.12.1992 unterzeichnet und trat zum 1.1.1994 in Kraft. Damitentfiel ein großer Teil der Zölle auf Ursprungswaren der drei Mitgliedstaaten. Aufgrund des star-ken Wirtschaftsgefälles zwischen den Vertragspartnern beziehungsweise der bereits bestehen-den Zollfreiheit zwischen den USA und Kanada, entwickelte sich seit dem Inkrafttreten des Abkom-mens der Zollabbau zwischen Mexiko und den USA sowie Kanada asymmetrisch. Darüber hinaussah das Abkommen einen stufenweisen Abbau weiterer Handelshemmnisse für den Austausch vonWaren, Dienstleistungen und den Kapitalverkehr zwischen den Mitgliedstaaten über einen Zeit-raum von 15 Jahre vor (für Waren: Einfuhrverbote, Mengenbeschränkungen, Quotenregelungen,Einfuhrlizenzen).

Das NAFTA-Abkommen sieht zudem Regelungen zur

- Öffnung der Dienstleistungsmärkte

- Förderung von Investitionen

sowie

- kongruente Regelungen zum geistigen Eigentum

und

- Absprachen bei der Formulierung von Normen und Standards

vor.

Die dadurch ausgelösten handels- und industriepolitischen Effekte ließen nicht lange auf sich war-ten. Der Handel zwischen den Teilnehmerstaaten stieg erheblich an. Zwischen 1993 bis 2008, dasheißt bis zur Finanzmarktkrise, ist der Wert der zwischen den NAFTA-Partnern gehandelten Warenund Dienstleistungen von 297 Mrd. auf 946 Mrd. US$ um mehr als das Dreifache gewachsen. FürMexikos Wirtschaft ist der Fortbestand der Freihandelszone von existentieller Bedeutung, da dasLand rund 80% seines Außenhandels mit den USA und Kanada abwickelt.

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7Germany Trade & Invest www.gtai.de

Neben dem Handel zogen auch die Investitionen an. Unternehmen aus den USA haben 2008 rund322,9 Mrd. US$ in Mexiko und Kanada investiert. Zielbranchen waren vor allem die Finanz- undVersicherungswirtschaft, gefolgt vom verarbeitenden Gewerbe und dem Bergbau. Gesellschaftenaus Kanada und Mexiko haben im Gegenzug 229,8 Mrd. US$ in den USA angelegt. Das Engagementkonzentrierte sich ebenfalls auf die Finanz- und Versicherungswirtschaft sowie auf das verarbei-tende Gewerbe.

Trotz der wirtschaftlichen Fortschritte sind die Meinungen über das Freihandelsabkommen in denTeilnehmerstaaten geteilt. Die kritischen Stimmen sind im Laufe der Zeit lauter geworden. Für ei-nige Kritiker gehen die integrativen Prozesse nicht weit genug, für andere sind sie schon zu weitfortgeschritten.

Aus deutscher Sicht hat die NAFTA eine hohe außenwirtschaftliche Relevanz. Mehrere Gründesprechen dafür:

- Innerhalb der Freihandelszone ist ein zollfreier Handel mit Waren und Dienstleistungen mitUrsprung in einem der drei Mitgliedstaaten weitgehend gegeben.

- Die jährliche Wirtschaftsleistung der Bündnispartner beläuft sich auf etwa 17 Bill. US$ (2010).

- Es entstand ein großer Wirtschaftsraum mit 444 Mio. Konsumenten.

- Innerhalb der Freihandelszone können Unternehmen die hohe Kaufkraft im Norden mit demgünstigen Lohnniveau für manuelle Tätigkeiten im Süden kombinieren; zudem steigt im Südendie Kaufkraft auf mittlere Sicht an.

Autoren: Susanne Scholl, Günter Maier, Ullrich Umann - Germany Trade & Invest (Bonn, Washington, D.C., New York)

1.2. Unterschiede zur Europäischen Union

Unterschiede zwischen Freihandelszone und gemeinsamem Binnenmarkt

Mit dem NAFTA-Abkommen ist zwischen den USA, Kanada und Mexiko eine Freihandelszone, je-doch keine Zollunion entstanden. Alle internen Handelsschranken wurden beseitigt, die Mitglied-staaten sind aber hinsichtlich ihrer Außenhandels- und Zollpolitik selbstständig. Grundsätzlich nä-hern sich die Volkswirtschaften an, eine vollständige Verschmelzung wird jedoch nicht ange-strebt.

Innerhalb der Freihandelszone können Waren mit Ursprung in einem der drei Mitgliedstaatenzollfrei gehandelt werden. Es sind Ursprungsregeln erforderlich, um die Waren bestimmen zukönnen, die innerhalb der Freihandelszone zwischen den Mitgliedstaaten zollfrei beförderungsfä-hig sind. Die Herkunft ist durch ein Ursprungszeugnis nachzuweisen. Waren, bei denen ein NAFTA-Ursprung fehlt, sind grundsätzlich nicht zollfrei. Jeder Mitgliedstaat hat seinen individuellen Zoll-tarif und seine eigene Handelspolitik beibehalten. Es existiert kein gemeinsamer Zolltarif.

Beispiel - Einfuhr von Waren mit Ursprung in der EU:

Meldet ein Unternehmen aus der EU eine Ware in den USA zur Einfuhr an, erhebt die US-Zollbehör-de Einfuhrzölle gemäß dem US-Zolltarif und weitere Einfuhrabgaben. Werden die Waren zu ei-nem wesentlich späteren Zeitpunkt aus den USA wieder ausgeführt und in unverändertem Zu-

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8 Exporthandbuch NAFTA

Grundsätzliches zur NAFTA

stand nach Kanada exportiert, erhebt die kanadische Zollbehörde an der Grenze grundsätzlichebenfalls Einfuhrzölle gemäß dem nationalen Zolltarif und weitere Einfuhrabgaben. Der Expor-teur der Waren könnte in den USA allerdings gemäß den dortigen Zollvorschriften unter bestimm-ten Umständen innerhalb von drei Jahren Zollrückerstattungsansprüche (Draw-Back) für die beider Einfuhr in den USA gezahlten Zölle bei der US-Zollbehörde geltend machen (substitution draw-back bei zur Verarbeitung in die USA eingeführten Waren, die dann doch nicht verarbeitet und in-nerhalb von drei Jahren nach der Einfuhr wieder ausgeführt werden). Ist ein sofortiger Transportvon Waren durch das US-Zollgebiet nach Kanada (Transit) vorgesehen, würden die Waren übli-cherweise im Versandverfahren befördert, um die Zahlung von Einfuhrzöllen an der US-Zollgren-ze zu vermeiden.

Werden die EU-Waren in die USA jedoch vorübergehend eingeführt und dort entscheidend be-oder verarbeitet (beispielsweise in einem Verarbeitungslager), so das sich der Ursprung ändert underhalten sie gemäß den NAFTA-Ursprungsregeln den US-Ursprung, können sie grundsätzlich inKanada oder Mexiko zollfrei eingeführt werden. Der NAFTA-Ursprung muss bei der Zollabferti-gung in Kanada oder Mexiko durch ein Ursprungszeugnis nachgewiesen werden. Zu beachtensind in diesem Fall allerdings die besonderen Einschränkungen bei Zollrückerstattungen und denZoll aufschiebenden Verfahren gemäß Artikel 303 des NAFTA-Abkommens (siehe auch unter„Draw-Back-Verbot“).

Im Gegensatz zur NAFTA ist die EU mit dem gemeinsamen Binnenmarkt eine Zollunion. Die 27 Mit-gliedstaaten wenden einen gemeinsamen Zolltarif an und haben eine gemeinsame Zollgrenze.Zollrechtliche Regelungen sind in einem gemeinsamen Zollkodex niedergelegt.

Ziel der Zollunion ist der Aufbau, die Weiterentwicklung und Umsetzung eines Binnenmarktes mitfreiem Warenverkehr und die Gewährleistung einer gemeinsamen Handels- und Entwicklungspo-litik sowie eines gemeinsamen Agrarmarktes und einer koordinierten Wirtschafts- und Wäh-rungspolitik mit einheitlichen Vorschriften für die Außengrenzen. Die Mitgliedstaaten setzen einegemeinsame Zollpolitik um, die unter anderem

- die Förderung des Welthandels,

- die Förderung des fairen Handels,

- die Vorbereitung der Beitrittskandidaten auf ihre künftige Rolle,

- den Schutz des Binnenmarktes,

- die Vereinfachung des Systems für die Erhebung der Einnahmen, der Zölle, Mehrwertsteuernund der Verbrauchsteuern,

- und die Erhebung von wichtigen Handelsdaten für statistische Zwecke

beinhaltet.

Waren mit Ursprung in Ländern, die nicht zur EU gehören, werden an der EU-Außengrenze zumfreien Verkehr abgefertigt. Dort sind Einfuhrzoll und landesspezifische einfuhrrelevante Steuern(zum Beispiel Mehrwertsteuer) zu entrichten. Alternativ kann das gemeinschaftliche Versandver-fahren genutzt und die Waren erst am endgültigen Bestimmungsort im Binnenland verzollt undversteuert oder wieder aus dem EU-Zollgebiet ausgeführt werden. Zahlreiche deutsche Unterneh-men nutzen als zugelassene Versender beziehungsweise Empfänger vereinfachte Formen des Ver-sandverfahrens.

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Zollvereinbarungen im Rahmen der NAFTA

Im Zentrum aller NAFTA-Regelungen zum Warenhandel steht die Errichtung einer Freihandelszo-ne. Die Liberalisierung des Warenhandels zwischen den Vertragsparteien richtet sich nach den Be-stimmungen des Kapitels 3 des NAFTA-Abkommens. Dieses wird ergänzt durch Sonderregeln fürden Handel und für Investitionen im Automobilsektor (Annex 300 A NAFTA), für den Handel mitTextil- und Bekleidungserzeugnissen (Annex 300 B NAFTA), für den Handel mit Energie und petro-chemischen Gütern (Kapitel 6 NAFTA) und mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen (Kapitel 7 NAFTA).

Innerhalb der NAFTA gibt es nur einen Ursprung, da grundsätzlich die volle multilaterale Ur-sprungskumulierung Anwendung findet (Artikel 404 NAFTA).

Draw-Back-Verbot

Gemäß Art. 303 des NAFTA-Abkommens (Restriction on Drawback and Duty Deferral Programs)darf keine der Vertragsparteien auf Waren, die nach einer Einfuhr in das Zollgebiet einer Vertrags-partei anschließend in das Zollgebiet einer weiteren Vertragspartei eingeführt oder für die Her-stellung einer Ware verwendet werden, die später in das Zollgebiet einer weiteren Vertragsparteieingeführt wird, die Einfuhrzölle aussetzen oder ermäßigen. Diese Einschränkung gilt nicht fürWaren, die im Transit gegen Leistung einer Sicherheit durch das Zollgebiet einer Vertragsparteitransportiert und wieder exportiert (entered under bond for transportation and exportation) odervorübergehend in das Zollgebiet einer Vertragspartei eingeführt und in unverändertem Zustandwieder ausgeführt werden (Artikel 303 Punkt 6 NAFTA).

Beispiel der Verfahrensweise beim Draw-Back zwischen den USA und Kanada:

Die Einschränkungen bei den Draw-Back-Regelungen und Zollaussetzungen gelten zum Beispiel,wenn ein US-amerikanisches Unternehmen Vorprodukte aus der EU vorübergehend in den USAeinführt, dort beispielsweise ein Einfuhrzoll von 500 US$ erhoben wird und die Produkte im Landzu einem Endprodukt verarbeitet werden. Bei einem anschließenden Export der Endproduktenach Kanada berechnet die kanadische Zollbehörde einen Einfuhrzoll, der einem Betrag von 600 US$entspricht. Das US-amerikanische Unternehmen hat gemäß den Zollvorschriften Anrecht auf dieErstattung von 99% der bei der Einfuhr in die USA gezahlten 500 US$ Einfuhrzoll von der US-Zollbe-hörde, da dies der niedrigere der beiden Zollbeträge ist (in den USA werden im Rahmen des Draw-Back-Verfahrens gemäß den Zollvorschriften immer 99% der gezahlten Einfuhrzölle erstattet; 1%behält die Zollbehörde zurück).

Die Draw-Back-Beschränkungen sehen vor, dass wie im Beispiel beschrieben, immer nur der nied-rigere Einfuhrzoll erstattet werden darf („lesser of the two“). Die drei Vertragsstaaten der NAFTAhaben Regelungen zur Ermittlung des niedrigeren Zollbetrages festgelegt.

Ursprungsregeln

NAFTA-Ursprungsregeln sind in Kapitel 4 (Rules of Origin) und Kapitel 5 Abschnitt A (Certificationof Origin) sowie Annex 401(Specific Rules of Origin) des NAFTA-Abkommens festgeschrieben.

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10 Exporthandbuch NAFTA

Grundsätzliches zur NAFTA

Als Ursprungswaren gelten danach Waren unter folgenden Voraussetzungen:

- wenn sie vollständig in einem oder mehreren Vertragsstaaten nach den Vorgaben des Art. 415NAFTA hergestellt wurden.

- wenn jedes in eine Ware eingearbeitete Vorprodukt, das keinen NAFTA-Ursprung hat, durcheine Be- oder Verarbeitung in einem oder mehreren Vertragsstaaten einen Tarifsprung gemäßAnnex 401 (specific rules of origin) erfährt oder die Ware in irgendeiner anderen Form die Vo-raussetzungen des Annex 401 erfüllt, wenn kein Tarifsprung gefordert ist, und die Ware alle an-deren zutreffenden in Kapitel 4 des NAFTA-Abkommens vorgegebenen Voraussetzungen erfüllt.

- wenn sie vollständig in einem der Vertragsstaaten ausschließlich aus Ursprungsmaterialien derVertragsstaaten hergestellt wurden.

- wenn sie vollständig in einem der Vertragsstaaten hergestellt wurden, jedoch ein oder mehrereVormaterialien keinem Tarifsprung unterzogen wurden, weil die Ware in nicht zusammenge-setztem Zustand in das Zollgebiet des Vertragsstaates eingeführt wurde, aber gemäß Interpreta-tionsregel 2a der Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Nomenklatur des Harmoni-sierten Systems als eine zusammengesetzte Ware eingereicht wurde, oder die Zolltarifpositionder Ware sowohl die Ware selbst als auch ihre Teile beschreibt und nicht weiter in Unterpositio-nen untergliedert ist, oder die Unterposition sowohl die Ware selbst als auch Teile davon be-schreibt (Ausnahmen hiervon sind Waren der Kapitel 61 bis 63 des Harmonisierten Systems).

Voraussetzung ist hierbei immer, dass der regionale Wertgehalt (Regional Value Content) derWare gemäß Artikel 402 NAFTA nach der Transaktionswertmethode nicht weniger als 60% undnach der Nettokostenmethode nicht weniger als 50% beträgt und die betroffene Ware alle weite-ren zutreffenden Ursprungskriterien erfüllt.

Regional Value Content

Der regionale Wertgehalt kann über den Transaktionswert oder die Nettokosten nach unter-schiedlichen Formeln errechnet werden. Die Formeln für die Berechnung des regionalen Wertge-haltes sind in Art. 402 NAFTA detailliert geregelt.

Verfahren zur Überprüfung von Ursprungsnachweisen

Da innerhalb des NAFTA der Nachweis der Ursprungseigenschaft von Waren ausschließlich durchdie Vorlage von Ursprungsnachweisen erfolgt, ist deren Verifizierung ein wichtiges Thema der ad-ministrativen Zusammenarbeit der NAFTA-Vertragsparteien. Zwar hat jede Vertragspartei eigenegesetzliche Regelungen zur Überprüfung des Warenursprungs. Im Rahmen der NAFTA haben dieParteien jedoch ein gemeinsames Handbuch für Ursprungsüberprüfungen erstellt, das „NorthAmerican Free Trade Agreement Audit Verification Manual“. Dieses regelt die Überprüfung vonUrsprungsansprüchen gemäß den NAFTA-Ursprungsregeln beziehungsweise die Abläufe von Be-triebsprüfungen (Audits) bei Exporteuren und Herstellern. Gegenstand von Ursprungsüberprü-fungen kann zum Beispiel der Ursprung einer Ware oder eines in der Herstellung dieser Ware ver-wendeten Vormaterials sein.

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Überprüfungen von Ursprungserklärungen werden gemäß Art. 506 NAFTA (Origin Verifications)auf Initiative der jeweiligen Einfuhrzollbehörde durchgeführt. Die jeweiligen Zollbehörden desEinfuhrstaates erlassen als Resultat aus der Überprüfung positive oder negative Ursprungsfeststel-lungen, die dann unter Umständen als Grundlage für die Verweigerung von Zollpräferenzen die-nen.

Grundsätzlich sind zwei Verfahrensweisen für Überprüfungen vorgesehen:

- Die Einfuhrzollbehörde kann Informationen abfragen indem sie schriftlich Anfragen bezie-hungsweise Fragebögen an die Ausführer oder Hersteller sendet

oder

- es können Vorortüberprüfungen beim Hersteller durchgeführt werden (Prüfung der Bücher undHerstellungsstätten der Hersteller).

Die Verfahrensweise bei Vorortüberprüfungen ist in Art. 506 NAFTA geregelt.

Autorin: Susanne Scholl - Germany Trade & Invest (Bonn)

Weitere Informationen zu Themen aus dem Bereich Zoll finden Sie unter www.gtai.de.

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Weiterentwicklung der NAFTA aus Sicht der Mitgliedsländer

Weiterentwicklung der NAFTA aus Sicht der Mitgliedsländer

2. Weiterentwicklung der NAFTA aus Sicht der

Mitgliedsländer

2.1. USA streben Neuverhandlungen an

Die US-Regierung pries die NAFTA in den 90er Jahren als einen Fortschritt für die wirtschaftlicheEntwicklung in den drei Teilnehmerstaaten. Diese Meinung teilen in Washington mittlerweile dieWenigsten. Die NAFTA hat die hohen Erwartungen aus US-amerikanischer Sicht nicht erfüllt. DiePraxis zeige, dass es zu keiner Konvergenz der Volkswirtschaften, sondern zu einer Verfestigungund Ausprägung regulatorischer Gegensätze gekommen sei, so der Tenor aus Washington. Seit2001 sei in Schlüsselbereichen, zum Beispiel in der industriellen Fertigung, sogar ein rückläufigerProzess der Integration erkennbar.

Politisch wird dem Abkommen oftmals die Funktion des Sündenbocks für den Verlust einheimi-scher Arbeitsplätze, zu schwach steigender Löhne in der verarbeitenden Industrie und für die Aus-weitung des Handelsbilanzdefizits zugewiesen. Die Rezession 2008/09 und die anschließend persi-sent hohe Arbeitslosenquote haben nicht zur Popularität des Freihandelsabkommens beigetra-gen. Der Widerstand gegen jede Form von Wettbewerbsnachteilen für die Industrie durch Frei-handelsvereinbarungen verstärkte sich.

Im Präsidentschaftswahlkampf 2008 forderte Obama - im Gegensatz zum republikanischen Ge-genkandidaten - Neuverhandlungen des NAFTA-Abkommens mit dem Ziel, fundamentale Nach-besserungen durchzusetzen. Zwei Jahre nach dem Wechsel im Weißen Haus lassen diese weiterhinauf sich warten. Es ist offensichtlich, dass der Präsident NAFTA-Reformen und den Abschluss bilate-raler Freihandelsabkommen nicht mit dem gleichen Nachdruck antreibt wie andere Vorhaben inder Gesetzgebung, darunter die Gesundheitsreform oder die gesetzliche Regulierung der Finanz-märkte.

Nach dem Mehrheitswechsel im Kongress zu Gunsten der Republikaner im November 2010 könntesich das ändern. Beobachter erwarten, dass sich Obama in der zweiten Hälfte seiner Amtszeit ver-stärkt außenpolitischen und -wirtschaftlichen Themen widmen wird. Der Durchbruch beim Frei-handelsabkommen mit Korea (Rep.) hat sein weltwirtschaftliches Profil bereits geschärft. Handels-politisch strahlt die NAFTA auf die gesamte US-Außenwirtschaft aus und setzt damit Maßstäbe fürden Abschluss künftiger Freihandelsabkommen.

Die inzwischen abgewählte Mehrheit demokratischer Kongressabgeordneter hatte im Mai 2007von der Bush-Administration das Zugeständnis abgetrotzt, beim Abschluss von Freihandelsab-kommen die sensiblen Themen Arbeitsmarkt, Umweltschutz und Schutz geistigen Eigentums ex-plizit zu benennen. Mehr als 100 Abgeordnete aus beiden Häusern des Parlaments hatten anschlie-ßend im Sommer 2009 den Trade Reform, Accountability, Development and Employment Act (TRADEAct) eingebracht. Diese Gesetzesvorlage verlangte die kritische Revision selbst bestehender Han-delsabkommen.

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13Germany Trade & Invest www.gtai.de

Die Gegner der NAFTA verlangen einen neuen Interessenausgleich zwischen den Teilnehmerlän-dern. Nachbesserungen seien vor allem bei der Durchsetzung höherer Sozial- und Umweltstan-dards in Mexiko notwendig. Im Ergebnis würden die Produktionskosten in der Südflanke der NAFTAsteigen und der Wettbewerbsdruck für die US-Industrie vonseiten Mexikos sinken.

Das Ziel, die grenzüberschreitenden Investitionen unter den drei Staaten zu beleben, ist erreichtworden. US-amerikanische Unternehmen haben umfangreich in den beiden NAFTA-Mitglied-staaten investiert. Allerdings war die Arbeitsplatzschaffung dort für die US-Wirtschaft im Saldo ne-gativ. Arbeitsplätze wurden aus den USA ausgelagert, nicht jedoch im wünschenswerten Ausmaßneu geschaffen. Seit 2000 ist beispielsweise der Wegfall von mehr als 25% der Arbeitsplätze in derverarbeitenden Industrie zu beklagen.

Kritisch gesehen wird zudem, dass der Zustrom von Arbeitskräften aus Mexiko in Richtung Nordenseit der Unterzeichnung des NAFTA-Abkommens nicht abgenommen hat. Befürworter argumen-tierten Anfang der 90er Jahre damit, dass infolge einer erhöhten Investitionstätigkeit und damitverbundenen Arbeitsplatzschaffung der Migrationsdruck in Mexiko reduziert würde. Tatsächlichist die Zuwanderung von Arbeit suchenden Mexikanern auf ein deutlich höheres Niveau angestie-gen, allerdings auch wegen der kritischen Sicherheitslage in einigen mexikanischen Regionen.

Grenzüberschreitende Klageverfahren in Investitionsangelegenheiten sind aus US-amerikani-scher Sicht ein weiteres Problemfeld. Gemäß NAFTA-Artikel 11 haben Privatinvestoren das Recht,bindende Vorschriften gegen einen Mitgliedstaat zu erwirken, wenn dieser Vertragsverpflichtun-gen gegenüber dem Investor nicht Rechnung trägt. Diese Vorschriften waren insbesondere imHinblick auf den Investitionsschutz für US-Unternehmen in Mexiko vereinbart worden. Die Ent-wicklung zeigte jedoch, dass Firmen aus den USA vor allem gegen kanadische Institutionen (ver-stärkt gegen Behörden auf der Verwaltungsebene der Provinzen) geklagt haben.

Autor: Günter Maier - Germany Trade & Invest (Washington, D.C.)

2.2. In Kanada steht die NAFTA nicht zur Disposition

Eine grundsätzliche und kontroverse Diskussion über das NAFTA-Abkommen wird in Kanada nichtgeführt. Zur Disposition stehen lediglich Einzelfragen und Details, wie zum Beispiel die immer wie-der aufkeimende Bauholzkontroverse zwischen Kanada und den USA zeigt. Aus Industrie- undGewerkschaftskreisen werden Sorgen über die Abwanderung von Produktionen in Niedriglohn-länder geäußert. Hierbei steht aber nicht der NAFTA-Partner Mexiko im Fokus, sondern eher dieVR China und andere asiatische Schwellenländer.

Die USA sind und bleiben der mit Abstand wichtigste Handelspartner Kanadas. Die starke Abhän-gigkeit von der wirtschaftlichen Entwicklung des Landes erwies sich während der Rezession aller-dings als Achillesferse. Von Wirtschaft und Politik wird eine breitere Diversifizierung des Außen-handels angestrebt. Zwischen 2005 und 2009 hat sich die Exportabhängigkeit Kanadas von denUSA stetig verringert, von 84 auf 75%. Bei den Importen sank der Anteil aus US-amerikanischer Pro-duktion von 56 auf 51%.

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14 Exporthandbuch NAFTA

Weiterentwicklung der NAFTA aus Sicht der Mitgliedsländer

Die Förderung der Wirtschaftsbeziehungen zu aufstrebenden Schwellenländern in Asien und La-teinamerika gehört zu den Prioritäten der kanadischen Außenwirtschaftspolitik. In den Fokus istvor allem die VR China gerückt, die ihren Importanteil in den fünf Jahren von 7,8 auf 10,9% steiger-te, aber auch Mexiko mit einer Zunahme von 3,8 auf 4,5%. Eine weitere Intensivierung des mexika-nisch-kanadischen Handels wird erwartet, während das Handelsvolumen zwischen Kanada undden USA stagnieren oder abnehmen dürfte. Ottawa strebt zudem eine Intensivierung der Handels-beziehungen mit Europa an. Die Hoffnungen richten sich auf einen erfolgreichen Abschluss derVerhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit der EU.

Trotz der Bestrebungen zur Diversifizierung des Außenhandels werden die privilegierten Bezie-hungen zu den USA grundsätzlich nicht in Frage gestellt. Für die kanadische Regierung hat dabeiPriorität, Lösungen für bestehende Probleme zu finden. Zum Beispiel wurde im Fall der „BuyAmerican“-Klausel für öffentliche Vorhaben in den USA in bilateralen Verhandlungen ein Kom-promiss gefunden. Ein Problemfeld bleiben die Behinderungen beim grenzüberschreitenden Ver-kehr. Die erhöhten Sicherheitsanforderungen der US-Grenzbehörden nach den Anschlägen vom11.9.01 haben die Situation zusätzlich verschärft. Ein möglichst reibungsloser Grenzverkehr liegtim besonderen Interesse der kanadischen Regierung. Daher wird verhandelt, wie der Übergang er-leichtert und beschleunigt werden kann.

Die Regierungen in den USA und Kanada haben Anfang Februar 2011 verkündet, ein Abkommen zutreffen, mit dem Ziel die Sicherheitslage in Nordamerika zu verbessern und den grenzüberschrei-tenden Handel zu erleichtern. Vorschläge hierzu sollen Regierungsvertreter beider Länder bis Mit-te des Jahres 2011 vorlegen.

Es sollen unter anderem Informationen darüber ausgetauscht werden, welche Personen und Wa-ren die Grenzen des jeweiligen Landes überschreiten. Zudem wird eine Harmonisierung von tech-nischen Normen und Sicherheitsstandards angestrebt. Dies bietet sich unter anderem bei Lebens-mitteln und Kfz-Teilen an. Denkbar ist auch die Etablierung gemeinsamer Zolleinrichtungen, dieZollabwicklung in Fabriken, die Harmonisierung der Visa-Bestimmungen und die stärkere elektro-nische Vernetzung und der Datenaustausch. Darüber hinaus könnte die Infrastruktur an Grenz-übergängen (von Brücken bis zu Zolleinrichtungen) gemeinsam errichtet und betrieben werden.

Die Ausfuhr von Rohstoffen, teilweise in verarbeiteter Form, in die USA gehört zu den Prioritätender Außenwirtschaftspolitik. Der Export des kanadischen Erdöls, das aus den immensen Ölsand-vorkommen in Alberta gewonnen wird, steht zur Diskussion. In den USA häufen sich kritische Stim-men aufgrund der starken Umweltbelastungen, die aus der Ölsandförderung und -verarbeitungresultieren. Die Provinzregierung in Alberta und die kanadische Bundesregierung setzen sich fürden ungehinderten Ölexport ein. Das an Wasserkraft reiche Kanada exportiert zudem Elektrizitätin das Nachbarland und will dieses lukrative Geschäft vor allem in den Provinzen Québec und Bri-tish Columbia ausbauen.

Autor: Rainer Jaensch - Germany Trade & Invest (Toronto)

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2.3. Kontroverse Diskussion in Mexiko

Die großen Hoffnungen, die Mexiko zu Beginn der 90er Jahre mit dem Abschluss des NAFTA-Ab-kommens verbunden hatte, haben sich nicht erfüllt. Obwohl die Beschäftigungseffekte durch In-dustrieansiedlungen für den Export die Armut in Mexiko verringert haben, beträgt das Pro-Kopf-Einkommen noch immer lediglich 30% des Niveaus in den USA. Die Auswirkungen des Abkommensauf die mexikanische Landwirtschaft und auf das Wohlstandsgefälle innerhalb des Landes werdenweiterhin kontrovers diskutiert.

Viele Chancen sind durch geringe Bildungs- und Infrastrukturinvestitionen nicht genutzt worden.Die entstandene einseitige Abhängigkeit vom Absatzmarkt USA wird von der Politik als problema-tisch angesehen, allerdings wird eine Diversifizierung des Außenhandels etwa nach Lateinameri-ka, Asien und Europa nur halbherzig verfolgt.

Auch wenn aus mexikanischer Sicht nicht alle Ziele erreicht werden konnten, steht der Fortbe-stand des NAFTA-Abkommens nicht in Frage. Einzelne Branchen streben immer wieder sektorspe-zifische Veränderungen am Regelwerk an. Anfang 2011 forderte etwa der mexikanische Beklei-dungsverband CNIV (Cámara Nacional de la Industria del Vestido) eine Anpassung der Ursprungs-regeln, um in der Fertigung mehr asiatische Vorprodukte nutzen zu können.

Die mexikanische Regierung unter Präsident Felipe Calderón will allerdings eine Neuverhandlungdes NAFTA-Abkommens vermeiden. Daher hält sie dem US-amerikanischen Präsidenten BarackObama zugute, dass das Abkommen im Partnerland - trotz Wirtschaftskrise und anderslautendenAnkündigungen im Wahlkampf - nicht unter starkem Beschuss stand. In den USA wurde trotz der„Buy American“-Initiative eine Neuverhandlung nicht entschlossen verfolgt.

Die USA sind Zielland von etwa 80% der mexikanischen Exporte, davon gehen 70% per Lkw über dieGrenze. Mexiko versucht seit 15 Jahren, die volle Umsetzung des Abkommens im Bereich des grenz-überschreitenden Warentransports gegenüber den USA durchzusetzen. Dabei geht es vor allemum die Zulassung mexikanischer Lkw im Straßennetz des Nachbarlandes. Nach dem NAFTA-Ab-kommen sollten die Lkw beider Länder im grenzüberschreitenden Transport das jeweilige Staats-gebiet in seiner Gesamtheit abdecken dürfen.

Da die USA diese Bestimmungen nicht umgesetzt haben, müssen Waren an der Grenze zweimalumgeladen werden, dies treibt die Transportkosten in die Höhe. Unternehmen sprechen von Mehr-belastungen von bis zu 30%. Mexiko verweigert im Gegenzug US-amerikanischen Lkw die Einreise.

Im Februar 2001 entschied das NAFTA-Schiedsgericht, dass die USA, indem sie mexikanischen Lkwden Zugang verwehren, dem Abkommen zuwider gehandelt haben. Erst 2007 wurde ein von denUSA finanziertes Pilotprojekt eingeführt, dass 100 Lkw aus beiden Ländern unter hohen Sicher-heitsauflagen den Zugang zur Grenzregion des jeweils anderen Nachbarlandes ermöglichten.

Dieses Programm wurde Anfang 2009 seitens der USA ausgesetzt. Daraufhin hat Mexiko im März2009 zunächst Strafzölle für 89 Importwaren aus den USA verhängt. Im August wurden diese auf99 Nomenklaturen ausgeweitet, einige Warengruppen wurden ausgetauscht. Mexiko hofft durchHartnäckigkeit und eine langsame Verschärfung der kompensatorischen Strafmaßnahmen dieUSA zum Einlenken zu bewegen.

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Weiterentwicklung der NAFTA aus Sicht der Mitgliedsländer

Anfang 2011 hat die US-Regierung ein neues Übergangsprogramm für den Zugang von mexikani-schen Lkw angeboten. Eine vollständige Öffnung ist mittelfristig unwahrscheinlich, da die US-amerikanischen Transportunternehmen keine Konkurrenz durch große mexikanische Firmenwünschen und sich die zahlreichen kleinen mexikanischen Ein-Mann-Transportunternehmennicht am Markt halten könnten.

Über die Jahre haben alle Mitgliedsländer des NAFTA-Abkommens Anti-Dumping-Restriktionengegen die Einfuhren aus den anderen Staaten erlassen. Die US-Behörden hatten beispielsweise imMärz 2009 den Import von Schrimps aus Mexiko verboten. Der Fall liegt der Welthandelsorganisa-tion vor, für 2011 wird eine Lösung erwartet.

Beim Zugang zum jeweiligen Beschaffungsmarkt, der unter den NAFTA-Partnern nach der Han-delsliberalisierung als nächster Erweiterungsschritt geplant war, zeigte sich bisher vor allem diemexikanische Seite nicht willens, die Verhandlungen zu beginnen. Auch dieses Thema soll mittel-fristig trilateral mit den USA und Kanada ausgehandelt werden, allerdings sieht sich die mexikani-sche Regierung dem Widerstand der heimischen Industrie ausgesetzt, die einer derartigen Öff-nung sehr kritisch gegenüber steht.

Autor: Peter Buerstedde - Germany Trade & Invest (Mexiko-Stadt)

Informationen zur wirtschaftlichen Lage in den NAFTA-Staaten, wie beispielsweise die halbjährlich erscheinenden„Wirtschaftstrends“, finden Sie unter www.gtai.de.

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Die rechtlichen Rahmenbedingungen

Die rechtlichen Rahmenbedingungen

3. Die rechtlichen Rahmenbedingungen

3.1. USA

Die USA setzt sich aus 50 Bundesstaaten zusammen, die in vielen Bereichen des Wirtschafts- undHandelsrechts eigene Rechtsvorschriften erlassen. Aus dieser föderalen Struktur folgt, dass einzel-staatliche Rechtsordnungen sowie eine bundesweite Rechtsordnung konkurrieren. Auch wennbundesrechtliche Normen im Regelfall einzelstaatliche Normen verdrängen, verbleiben in vielenBereichen Rechtssetzungskompetenzen der Bundesstaaten.

Das US-amerikanische Recht steht in der Tradition des englischen Rechts, das als wichtigste Rechts-quelle das durch Richter gesetzte Fallrecht (common law) kennt. Daneben steht als weitere Rechts-quelle das Gesetzesrecht (statutory law), das vor dem Fallrecht stets Vorrang hat. Zudem bestehenviele Rechtsteilbereiche, die nicht vollständig durch Gesetzesrecht geregelt sind.

Gesellschaftsrecht

Das US-amerikanische Gesellschaftsrecht kennt im Wesentlichen drei Gesellschaftsformen. Die„Corporation“ ist eine US-amerikanische Kapitalgesellschaft. Die „Limited Liability Company“(LLC) und die „Limited Partnership“ (LP) sind Personengesellschaften. Die LLC gewährt ebenso wiedie „Corporation“ eine auf das Gesellschaftsvermögen begrenzte Haftung.

Das Gesellschaftsrecht unterliegt der Gesetzeskompetenz der jeweiligen Bundesstaaten. Die Ge-sellschaften werden in allen Bundesstaaten vollumfänglich als rechtsfähig anerkannt. Die Ge-schäftstätigkeit ist nicht auf den Gründungsstaat beschränkt, wobei eine Gesellschaft außerhalbihres Gründungsstaates in den anderen US-Bundesstaaten als „foreign corporation“ gilt. Will eineGesellschaft in einem anderen Staat geschäftlich tätig werden, muss sie zuvor eine entsprechendeBerechtigung („qualification to do business“) erlangen, die das Secretary of State des jeweiligenStaates als zuständige Behörde im Rahmen einer Registrierung erteilt.

Die geschäftliche Hauptniederlassung der Gesellschaft muss nicht zwingend im Gründungsstaatliegen. Die Gesellschaft muss allerdings über einen Zustellungsvertreter in diesem Staat verfügen.Sie kann diese Aufgabe auf entsprechend spezialisierte Dienstleistungsunternehmen übertragen.Die Gründung neuer Gesellschaften erfolgt in Hinblick auf sehr flexible Gründungsvorschriftenund relativ geringe Gründungskosten zu einem überwiegenden Teil im US-Bundesstaat Delaware.

Steuerrecht

In den USA haben der Bund (federal taxation), die Bundesstaaten (state taxation) und die Gemein-den (local taxation) Steuerhoheiten. Die Besteuerung von Unternehmen hängt von der jeweiligenRechtsform, insbesondere von der Einstufung als Kapital- oder Personengesellschaft ab. Zuständigfür die Erhebung und Bearbeitung der bundesstaatlichen Körperschaftssteuer ist der „InternalRevenue Services“ (www.irs.gov), eine Behörde des Finanzministeriums in Washington, D.C.

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Die rechtlichen Rahmenbedingungen

Gewinne von Kapitalgesellschaften unterliegen einer unbeschränkten doppelten Besteuerung ih-rer weltweiten Gewinne, da die Corporation als eigenständiges Steuersubjekt im Sinne des US-amerikanischen Steuerrechts gilt. Sowohl der Unternehmensgewinn (nach Berücksichtigung ab-zugsfähiger Positionen) als auch die Ausschüttungen an die Aktionäre unterliegen einer bundes-staatlichen Besteuerung.

Demgegenüber sind Personengesellschaften (LPs und LLCs) steuerlich insofern privilegiert, als diePersonengesellschaft selbst nicht als Steuersubjekt angesehen wird und daher nur ausgeschütteteGewinne an die Gesellschafter einer Besteuerung unterliegen. Die Personengesellschaft wird indiesem Zusammenhang als sogenannte „pass through entity“ bezeichnet und behandelt. Gleich-wohl besteht für Personengesellschaften die Pflicht, eine steuerrechtliche Erklärung über erwirt-schaftete Gewinne abzugeben.

Zwischen den USA und Deutschland besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen, das grenzüber-schreitende steuerrechtliche Sachverhalte vor einer Besteuerung in beiden Ländern schützt.

Produkthaftung

Das Produkthaftungsrecht ist in den USA traditionell ein wichtiges Thema. Es ist unerlässlich, sichvor einer Produkteinführung in den USA über branchenübliche Standards und zu beachtendeRechtsvorschriften zu informieren. Außerdem sollten Gebrauchsanweisungen und gegebenenfalserforderlich Warnhinweise und Etiketten den US-amerikanischen Standards angepasst werden.Haftungsbegrenzungen und Freizeichnungsklauseln sind in den USA nur sehr eingeschränkt aner-kannt. Verbleibende Risiken können allerdings durch den Abschluss von entsprechenden Versi-cherungen minimiert werden. Rechtsanwaltliche Beratung ist insofern unerlässlich.

Arbeitsrecht

Das US-amerikanische Arbeitsrecht zeichnet sich durch eine - mit Deutschland vergleichbare -hohe Flexibilität aus. Abgesehen von Ausnahmesachverhalten besteht ein grundsätzliches Rechtbeider Vertragsparteien, Arbeitsverträge grund- und fristlos zu kündigen. Der Kündigungsschutzist für Arbeitnehmer in den USA insgesamt erheblich schwächer als in Deutschland ausgeprägt. Zubeachten ist, dass das Arbeitsrecht und die Anerkennung von entsprechenden Arbeitnehmerrech-ten zwischen einzelnen Bundesstaaten erheblich variiert. Diskriminierungsschutz ist im US-ameri-kanischen Arbeitsmarkt von großer Bedeutung.

Die Lohnkosten sind in den letzten Jahren in den USA kaum gestiegen. In den meisten Staaten giltder bundesrechtliche Mindestlohn von 7,25 US$ pro Stunde. Die Lohnnebenkosten belaufen sichauf durchschnittlich 30% des Bruttoarbeitslohns.

Zollbestimmungen

Die „U.S. Customs and Border Protection“ ist die für Einfuhren in die USA zuständige Zollbehörde.Die Einhaltung der einschlägigen Zollbestimmungen obliegt dem jeweiligen Importeur, derWaren in die USA einführt.

Der Beitrag wurde von der Deutsch-Amerikanischen Handelskammer (New York) angefertigt. Der Inhalt diesesDokuments ist von allgemeiner Natur und stellt keine Rechtsberatung dar.

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3.2. Kanada

Investitionsförderung

In Kanada fördern sowohl die Bundesregierung als auch die Provinzen und Territorien aktiv Aus-landsinvestitionen. Der „Investment Canada Act“ sieht vor, dass ausländische Rechtsträger, die einkanadisches Unternehmen übernehmen oder ein neues Unternehmen in Kanada gründen, die Be-hörden entsprechend informieren müssen. Die Übernahme eines kanadischen Unternehmens un-tersteht der Bundesaufsicht.

Allerdings macht die Bundesbehörde in der Regel nur dann von diesem Recht Gebrauch, wenn derBuchwert des kanadischen Übernahmekandidaten den Schwellenwert von derzeit 299 Mio. kana-dische Dollar (kan$, rund 223 Mio. Euro; 1 kan$ = 0,7446 Euro, Wechselkurs zum 1.3.11) überschrei-tet. Für Schlüsselindustrien und für Investoren aus Ländern, die nicht Mitglied in der WTO sind, gel-ten andere Bestimmungen und Schwellenwerte.

Gesellschaftsrecht

In Kanada werden Unternehmen in der Regel als eine „business corporation“ mit beschränkterHaftung gegründet. Gesellschafter dieser Unternehmensform sind weitgehend von der Haftungfür Gesellschaftsschulden beziehungsweise -verpflichtungen ausgeschlossen. Weitere Vorteile,die diese Rechtsform bietet, sind der niedrigere Steuersatz, der Fortbestand des Unternehmens un-abhängig von Einzelpersonen sowie die Möglichkeit, Anteile und Optionen auszugeben.

Eine „business corporation“ kann entweder auf Bundesebene gegründet werden oder aber in einerder kanadischen Provinzen beziehungsweise Territorien. Grundsätzlich ähneln sich die einschlägi-gen Gesetzestexte sehr. Allerdings ziehen es ausländische Investoren oftmals vor, ihre Unterneh-men in British Columbia oder in New Brunswick zu gründen, da hier die „directors“ keine kanadi-sche Aufenthaltsberechtigung vorweisen müssen.

Sollte es kein Problem sein, dass mindestens 25% der „directors“ eine unbefristete kanadische Auf-enthaltsberechtigung besitzen müssen, empfiehlt sich für Unternehmen mit einer landesweitenGeschäftsausrichtung gegebenenfalls die Eintragung einer Gesellschaft auf Bundesebene. Nebender hier vorgestellten Rechtsform bietet sich ausländischen Investoren außerdem der Einstieg inden kanadischen Markt über ein Joint Venture an. Ein Joint Venture kann entweder auf rein ver-traglicher Basis zwischen den Co-Unternehmen geregelt werden oder aber in Form einer Perso-nengesellschaft aufgestellt werden.

Arbeits- und Einwanderungsrecht

Die Überführung ausländischen Personals nach Kanada ist grundsätzlich möglich, erfordert je-doch eine sorgfältige Planung. Mitarbeiter aus dem Management sowie Mitarbeiter, die über un-ternehmensspezifische Kenntnisse verfügen, qualifizieren sich in der Regel für das sogenannte„Intra-company Transfer Programm“. Dieses Programm erlaubt es Unternehmen, Mitarbeiter derMuttergesellschaft oder eines anderen Unternehmens aus der Unternehmensgruppe zeitlich be-grenzt an das kanadische Unternehmen auszuleihen - vorausgesetzt der Mitarbeiter erfüllt die

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Die rechtlichen Rahmenbedingungen

Grundvoraussetzungen für einen Intra-company Transfer. Zeitlich beschränkte Aufenthalte vonbis zu sechs Monaten für Trainingszwecke oder in Folge von vertraglich vereinbarten Kunden-dienstleistungen sind in der Regel ohne Arbeitserlaubnis möglich.

Produkthaftung

Hersteller, Lieferanten, Zulieferer und Einzelhändler von Konsum- und Industriegütern solltensich mit den Bestimmungen der Produkthaftung vertraut machen. In weiten Teilen Kanadas folgtdas Produkthaftungsrecht den Grundsätzen des britischen common law, gepaart mit Bestimmun-gen des Verbraucherschutzes und dem Recht auf Freiheit bei der Vertragsgestaltung. Ausgenom-men hiervor ist die Provinz Quebec, die der Tradition der Zivilgesetzgebung, wie sie in großen Tei-len Europas Anwendung findet, folgt. Zusätzlich untermauern zahlreiche gesetzliche Verfügun-gen die Rechte des Käufers, vor allem im Konsumgüterbereich. Obwohl das kanadische Recht demUS-Recht konzeptuell ähnelt, sind kanadische Gerichte, wenn es um den Zuspruch von Schadens-ersatzansprüchen geht, im Vergleich sehr zurückhaltend. Sammelklagen sind in Kanada zwar er-laubt, jedoch bei weitem nicht so stark verbreitet wie in den USA.

Der Beitrag wurde im Auftrag der Deutsch-Kanadischen Handelskammer von der Kanzlei Stikeman Elliott LLP ange-fertigt (www.stikeman.com). Der Inhalt dieses Dokuments ist von allgemeiner Natur und stellt keine Rechtsberatung dar.

Unternehmensbesteuerung / Körperschaftssteuer

Grundsätzlich ist jedes Unternehmen, das in Kanada gewerblich aktiv ist („carrying on business inCanada“) zur Einreichung von Einkommensteuer- beziehungsweise Körperschaftsteuererklärun-gen und möglicherweise Bezahlung von Einkommen- beziehungsweise Körperschaftsteuer ver-pflichtet. Die Berichtspflicht besteht unter Umständen auch dann, wenn ein Doppelbesteuerungs-abkommen die Steuerpflicht außer Kraft setzt.

Die Höhe des individuellen Unternehmenssteuersatzes hängt von verschiedenen Faktoren ab, wiezum Beispiel von der Art der Einkünfte, der Art des Unternehmens und der Provinz, in welcher dieEinkünfte erzielt werden. Der allgemeine Körperschaftsteuersatz auf Bundesebene beträgt 16,5%(seit 2011) und 15% ab 2012. Auf Provinzebene gilt - je nach Provinz - ein zusätzlicher allgemeinerKörperschaftsteuersatz zwischen 10 und 16% (2010). Für kleinere kanadisch-beherrschte Gesell-schaften gelten zum Teil wesentlich geringere Sätze.

Eine Niederlassung einer deutschen Gesellschaft unterliegt nur dann der Körperschaftsteuer inKanada, falls die im Doppelbesteuerungsabkommen genannten Kriterien erfüllt sind. In der Regelbesteht eine Körperschaftsteuerpflicht, wenn in Kanada eine Betriebsstätte existiert. Installations-projekte und dergleichen, die eine Dauer von zwölf Monaten überschreiten, gelten hierbei als Be-triebsstätten.

Im Unterschied zum deutschen Steuerrecht existiert in Kanada keine der Gewerbesteuer ver-gleichbare Steuer, das heißt kanadische Gemeinden erheben keine zusätzliche Steuer auf den Ge-werbeertrag.

Ausgaben im Bereich der wissenschaftlichen Forschung und experimentellen Entwicklung (Scien-tific Research and Experimental Development - SR & ED), sofern in Kanada getätigt, werden durchSteuergutschriften des Bundes zwischen 20 und 35% der förderungsfähigen Ausgaben gefördert.

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Die einzelnen Provinzen haben ihre eigenen Steueranreize zur Förderung von SR & ED, bestimmtersonstiger Aktivitäten (zum Beispiel Film- und Videoproduktionen) sowie bei der Anschaffung be-stimmter Anlagegüter (Gebäude, Maschinen) in Form von Steuergutschriften bei Investitionen.

Weiterhin gelten für bestimmte Wirtschaftsgüter erhöhte Abschreibungssätze/verkürzte Nut-zungsdauern (zum Beispiel Fertigungsmaschinen: 30%; Anwendungssoftware: 50%; ErneuerbareEnergien-Anlagen: 50%). Operative Verluste können bis zu 20 Jahre vorgetragen und unbeschränktverrechnet werden.

In Kanada wird pauschal eine Quellensteuer in Höhe von 25% auf den Bruttobetrag bestimmterZahlungen aus in Kanada generierten passiven Einkünften an im Ausland ansässige Personen er-hoben. Dazu zählen beispielsweise Dividenden, Zinszahlungen an verbundene Unternehmen,Verwaltungsgebühren und Lizenzgebühren. Je nach anwendbarem Doppelbesteuerungsabkom-men kann dieser Prozentsatz reduziert werden. Gemäß dem deutsch-kanadischen Doppelbesteue-rungsabkommen erfolgt bei Dividenden eine Reduzierung auf bis zu 5%, bei Zinszahlungen und Li-zenzgebühren erfolgt regelmässig eine Reduzierung auf 10%.

Für bestimmte Zinszahlungen und Lizenzgebühren gelten Ausnahmen von der Quellenbesteue-rung, zum Beispiel sind Zinszahlungen an nichtverbundene Unternehmen grundsätzlich quellen-steuerfrei. Eine Quellenbesteuerung in Höhe von 15% erfolgt unter Umständen auch bei Zahlungenan nicht-kanadische Unternehmen für von diesen in Kanada erbrachten Dienstleistungen, zumBeispiel Installation. Diese Quellensteuer ist unter Umständen befreiungsfähig oder rückerstatt-bar.

Umsatzbesteuerung

Die Bundesregierung erhebt eine Mehrwertsteuer (Goods and Services Tax - GST). Der Steuersatzauf Bundesebene beträgt gegenwärtig 5%. Beim Import bezahlt der Importeur diese als Einfuhr-umsatzsteuer.

In etlichen Provinzen (Ontario, British Columbia, Nova Scotia, Newfoundland und New Brunswick)wird die GST als Teil einer HST (harmonized sales tax) erhoben, wo Bundes- und Provinzmehrwert-steuer zu einem einheitlichen Mehrwertsteuersatz kombiniert sind. Der Satz der Provinzkompo-nente liegt zwischen 7 und 10%, der kombinierte Satz der HST summiert sich auf 12 bis 15%.

Neben der Bundesregierung und den HST-Provinzen erheben einige andere Provinzen eine zusätz-liche Steuer auf den Verkauf von Waren und bestimmten Dienstleistungen (Provincial Sales Tax -PST). Dabei handelt es sich in Manitoba, Saskatchewan und Prince Edward Island grundsätzlichnicht um eine Mehrwertsteuer, da keine Vergütung angefallener Vorsteuern erfolgt. Die ProvinzQuebec hat ihre PST („QST“) mit der GST harmonisiert, das heißt diese funktioniert im Wesentli-chen ebenfalls wie eine Mehrwertsteuer. Die Provinz Alberta und die Territorien haben keine Pro-vinz-Umsatzsteuer. Dort gilt nur die Mehrwertsteuer des Bundes (GST) zu 5%.

Der Beitrag wurde im Auftrag der Deutsch-Kanadischen Handelskammer von BDO Canada LLP erstellt([email protected]). Die Ausführungen sind allgemeiner Natur, erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit undkönnen eine spezifische Beratung nicht ersetzen.

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Die rechtlichen Rahmenbedingungen

3.3. Mexiko

Mexiko wird als eines der attraktivsten Länder für ausländische Investoren gehandelt. Dies ist dasErgebnis der Anfang der 80er Jahre eingeleiteten Marktöffnung und der damit einhergehendenmarktwirtschaftlichen Reformprozesse, die ihren ersten Höhepunkt mit dem Beitritt zur NAFTA imJahr 1994 erlebten. Heute ist Mexiko nicht nur Mitglied von internationalen Organisationen, wieder World Trade Organisation WTO oder der Organisation for Economic Co-Operation and Deve-lopment OECD, sondern hat auch eine große Anzahl von bi- und multilateralen Freihandelsabkom-men sowie Abkommen zum gegenseitigen Schutz von Investitionen und zur Vermeidung der Dop-pelbesteuerung abgeschlossen.

Freihandelsabkommen mit der EU

Aus deutscher Sicht besonders interessant ist das im Jahr 2000 abgeschlossene Freihandelsabkom-men mit der Europäischen Union, sowie die zwischen Deutschland und Mexiko bestehenden Ab-kommen zum gegenseitigen Schutz von Investitionen und zur Vermeidung der Doppelbesteue-rung, wobei letzteres erst 2009 in einer neuen Fassung in Kraft getreten ist.

Modernisierung des Wirtschaftsrechts

Die wirtschaftliche Öffnung der vergangenen Jahrzehnte bewirkte eine grundlegende Moderni-sierung des mexikanischen Rechtssystems. So verfügt Mexiko heute über Gesetze, die internatio-nalen Standards entsprechen und ausländischen Unternehmen ohne Zweifel ausreichendeRechtssicherheit für mögliche Investitionen in Mexiko bieten.

Vereinfacht dargestellt stehen einem deutschen Unternehmen folgende Möglichkeiten zur Verfü-gung, um in Mexiko geschäftlich tätig zu werden:

Der Verkauf und Export von Gütern aus Deutschland nach Mexiko; oder eine direkte Investition inMexiko, etwa durch Gründung einer Filiale oder einer eigenständigen Tochtergesellschaft, durchBeteiligung an einem bestehenden Unternehmen oder durch Erwerb eines solchen.

Im Fall von direkten Verkäufen nach Mexiko werden unter anderem die gesetzlichen Bestimmun-gen des Außenhandels- und Zollrechts, das Handelsvertreterrecht und natürlich auch die Vor-schriften und Normen zu beachten sein, welche von den mexikanischen Behörden zum Schutz deröffentlichen Ordnung, der Umwelt und der menschlichen Gesundheit geschaffen worden sind.Auch die Bestimmungen des gewerblichen Rechtsschutzes sollten nicht außer Acht gelassen wer-den, wenn sich ein deutsches Unternehmen entschließt, Produkte auf dem mexikanischen Marktanzubieten.

Investitionsrecht

Im Falle einer geplanten direkten Investition in Mexiko wird in einem ersten Schritt zu prüfen sein,ob das spezifische finanzielle Engagement nach dem Gesetz über ausländische Investitionen über-haupt zulässig ist. Da das erwähnte Gesetz jedoch dem Grundsatz der Investitionsfreiheit folgt,wird dies in den meisten Fällen zu bejahen sein. Nur einige wenige strategische Bereiche (beispiels-

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weise Petrochemie und Erdöl) sind für den Staat reserviert. Andere Wirtschaftszweige, wie zumBeispiel Personentransport oder Radio und Fernsehen, sind hingegen mexikanischen Gesellschaf-ten vorbehalten. Darüber hinaus ist bei bestimmten Aktivitäten eine ausländische Beteiligung amKapital der Gesellschaft nur bis zu einem gewissen Prozentsatz erlaubt oder an eine Genehmigunggebunden, auch wenn die zahlreichen Freihandelsabkommen diesbezüglich oft Ausnahmen vor-sehen.

Die Investition kann durch Kauf eines bestehenden Unternehmens oder die Beteiligung an einemebensolchen erfolgen. In diesem Fall ist unbedingt anzuraten, zuvor eine detaillierte Prüfung (duediligence) des betroffenen Unternehmens durchzuführen, um die damit verbundenen Risiken ab-schätzen und bewerten zu können. Die am häufigsten gewählte Form der direkten Investition inMexiko ist die Gründung einer mexikanischen Niederlassung oder Tochtergesellschaft. Die Grün-dung einer Tochtergesellschaft ist dabei meist vorteilhafter, da Niederlassungen über keine eigeneRechtspersönlichkeit verfügen und somit ein Haftungsdurchgriff auf die ausländische Mutterge-sellschaft besteht.

Gesellschaftsrecht

Bei der Gründung einer Tochtergesellschaft kommen vor allem der Aktiengesellschaft (SociedadAnónima, S.A.) und der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Sociedad de Responsabilidad Limi-tada, S. de R.L.) praktische Bedeutung zu. Beide Gesellschaften werden meist mit einem variablenund somit leichter veränderbaren Kapitalanteil gegründet, weshalb sie den Zusatz „mit variablemKapital“ (de Capital Variable, de C.V.) im Namen führen. Das Mindestkapital ist in beiden Fällen mit50.000 beziehungsweise 3.000 mexikanische Pesos (mex$, rund 2.990 beziehungsweise 179 Euro;1 mex$ = 0,0598 Euro, Wechselkurs zum 1.3.11) relativ niedrig und beide Gesellschaftsformen unter-liegen derselben steuerlichen Behandlung in Mexiko.

Zur Vorgehensweise bei der Gründung ist anzumerken, dass in einem ersten Schritt um die Geneh-migung des gewünschten Gesellschaftsnamens angesucht werden muss. Anschließend kann dieformelle Gründung vor einem öffentlichen Notar vollzogen werden, der die Gründungsurkundeeinschließlich der Satzung beglaubigt. Nach erfolgter Gründung sind noch verschiedene Eintra-gungen notwendig, bevor die Gesellschaft tatsächlich operativ tätig werden kann.

Unter den weiteren, noch nicht erwähnten Rechtsbereichen, die im Fall einer direkten Investitioneines Unternehmens in Mexiko von großer Bedeutung sind, muss man das Arbeitsrecht und dasSteuerrecht hervorheben. Das Arbeitsrecht kennt viele Besonderheiten, weshalb eine umfassendeBeratung sowohl im Bereich des Individual- als auch des Kollektivarbeitsrechts von großer Bedeu-tung ist.

Steuerrecht

Die Normen des Steuerrechts sind wiederum sehr komplex und ständigen Änderungen unterwor-fen. Auf Bundesebene kennt das mexikanische Steuerrecht im Wesentlichen die Einkommensteu-er ISR, deren Höchststeuersatz derzeit 30% beträgt und die Unternehmensteuer IETU, die als flat-tax konzipiert ist und deren Steuersatz derzeit 17% beträgt, wobei jeweils die höhere der beidenSteuern zu zahlen ist. Ferner sind noch die Mehrwertsteuer zu beachten, welche derzeit 16% be-trägt, und diverse Spezialsteuern für bestimmte Produkte und Dienstleistungen. Auf lokaler Ebene

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Die rechtlichen Rahmenbedingungen

existieren je nach Bundesland unterschiedliche Steuern, wie etwa die Grund- und Grunderwerbs-steuer. Außerdem dürfen auch die sonstigen Abgaben, wie zum Beispiel die Sozialversicherungs-beiträge, nicht unerwähnt bleiben.

Eine detailliertere Auseinandersetzung mit den rechtlichen Rahmenbedingungen für ausländi-sche Investitionen würde den vorgegebenen Rahmen dieses Beitrags sprengen. Auch wenn die Ge-setzeslage in Mexiko für ausländische Investoren durchaus als positiv bewertet werden kann, soll-ten sich Unternehmen, die eine Geschäftstätigkeit in Mexiko ins Auge fassen, vor Umsetzung ihrerPläne ausreichend rechtlich beraten lassen.

Der Beitrag wurde im Auftrag der Deutsch-Mexikanischen Handelskammer von Lic. Rupert Hüttler von der Anwalts-kanzlei Von Wobeser y Sierra, S.C. (Mexiko-Stadt, www.vonwobeserysierra.com) erstellt. Der Inhalt dieses Dokumentsist von allgemeiner Natur und stellt keine Rechtsberatung dar.

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Vorteile der NAFTA am Beispiel von Industriebranchen

Vorteile der NAFTA am Beispiel von Industriebranchen

4. Vorteile der NAFTA am Beispiel von Industriebranchen

4.1. Deutsche Unternehmen der Kfz-Branche expandierenin Nordamerika

Für die deutsche Automobilindustrie ist die NAFTA eine der wichtigsten Zielregionen für Exporteund Direktinvestitionen. Gründe sind die hohe Nachfrage auf dem US-Markt sowie die bestehen-den und expansionsfähigen Fertigungskapazitäten in den drei Mitgliedstaaten.

Der Anteil deutscher Pkw an den Verkäufen auf dem US-Markt lag 2010 bei 7,5%, mit steigender Ten-denz. Sowohl OEMs (original equipment manufacturer) wie VW, BMW und Daimler und hundertedeutsche Zulieferbetriebe haben sich in Nordamerika mit einer eigenen Fertigung niedergelassen.Auf die NAFTA entfallen 12% der im Ausland gefertigten Pkw deutscher Marken. Etwa ein Drittel derProduktion verbleibt innerhalb der Freihandelszone, die restlichen zwei Drittel werden auf Dritt-märkte exportiert. Im Jahr 2011 nimmt VW im neuen Werk in Chattanooga die Produktion eines fürNordamerika zugeschnittenen kostengünstigen Passat-Sondermodells auf. Der Anteil deutscherHersteller an der Fahrzeugmontage in Nordamerika dürfte perspektivisch weiter wachsen.

Für die Folgejahre erwägen die im Absatz erfolgreichen Premiumhersteller Audi und Porsche, dieMärkte mit örtlich montierten Fahrzeugen zu bedienen. Damit wären beide Unternehmen von denteilweise erheblichen Kursschwankungen zwischen dem US-Dollar und dem Euro unabhängig.Hinzu kommen betriebswirtschaftliche Vorteile durch eine Ansiedlung in unmittelbarer Marktnä-he. Bei Porsche wird diese Investitionsmöglichkeit 2011 diskutiert. Audi plant, bis 2015 eine Ent-scheidung zu treffen.

Die Kfz-Industrie der Mitgliedsländer ist seit der NAFTA-Gründung enger zusammengerückt undbildet aufgrund der Lieferabhängigkeiten de facto eine Einheit. Kanada ist für die drei großen De-troiter Automobilhersteller GM, Ford und Chrysler, aber auch für Toyota und Nissan vor allem einqualitätsfokussierter Produktionsstandort mit einem hohen Anteil an örtlich erbrachter For-schung und Entwicklung. Auch die kurzen Wege zu den Fertigungskapazitäten in den USA spre-chen für den Standort.

Die mexikanischen Werke erweisen sich aufgrund ihrer Kostenstruktur als sehr vorteilhaft. Dieshat GM und Chrysler dazu bewogen, im Zuge ihrer Konkursverfahren von Werkschließungen imsüdlichen Nachbarland weitgehend Abstand zu nehmen. Die Unternehmen haben sogar weitereFertigungen dorthin verlagert.

Gemäß einer Studie von Statistics Canada aus dem Jahr 2009 liegen die kanadischen Automobil-standorte Montreal, London, Waterloo, Windsor und mit einigem Abstand Oshawa und Torontoim Kostenvergleich zwischen den sehr günstigen mexikanischen Regionen Aguascalientes, Pueblaund Monterrey sowie den in Relation dazu kostenintensiven US-amerikanischen Regionen um In-dianapolis, Dayton und Detroit.

Die mexikanische Kfz-Produktion hat sich 2010 im Zuge der anziehenden Nachfrage in den USAund auf den Weltmärkten kräftig erholt. Während der Wirtschaftskrise ging der Aufbau neuerProduktions- und Zulieferbetriebe zwar langsamer vonstatten, zum Stillstand gekommen sind die

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Vorteile der NAFTA am Beispiel von Industriebranchen

Arbeiten aber nicht. Mitte 2010 hat VW in Puebla für etwa 1 Mrd. US$ eine Fertigung für den über-arbeiteten Jetta in Betrieb genommen. Der Konzern wird 2013 zusätzlich ein Motorenwerk in Silaoeröffnen. Aber auch andere Hersteller planen Großprojekte. GM investiert beispielsweise 500 Mio. US$in den Ausbau der Produktion in Ramos Arizpe im Bundesstaat Coahuila.

Die mexikanische Kfz-Produktion könnte bei dieser Dynamik in den kommenden fünf Jahren umrund 20% zulegen. Davon profitiert die Kfz-Teile-Industrie des Landes. Deutsche OEMs mit Endferti-gungen in den USA haben aus diesem Grund vor Ort Einkaufsbüros eingerichtet. Weitere Vorteilesind die günstigen Lieferpreise bei gleich hohen Qualitätsansprüchen wie in Kanada und den USA.

Quelle: Automotive News Data Center; Stand: 25.12.10

Für Kanada liefert eine florierende Automobilindustrie - wie auch in Mexiko - einen bedeutendenBeitrag zur wirtschaftlichen Erholung. Die kanadische Automobilbranche stellt mit 1.300 Unter-nehmensniederlassungen und 110.000 direkten sowie 330.000 indirekten Arbeitsplätzen dengrößten nationalen Industriezweig dar. Rund 2,6 Mio. Fahrzeuge werden aktuell pro Jahr im Landgefertigt. Davon gehen mehr als 80% in den Export, zum Großteil in die USA. Von den produziertenZulieferteilen und Komponenten werden über 50% an ausländische Abnehmer geliefert.

Zu den OEMs in Kanada gehören Toyota (zwei Fabriken in Cambridge, eine in Woodstock), Honda(zwei Fabriken in Alsiton), GM (zwei Fabriken in Oshawa, eine in Ingersoll), Chrysler (je eine Fabrikin Brampton und Windsor) sowie Ford (je eine Fabrik in Oakville und St. Thomas). Die Zulieferindus-trie ist ebenfalls weit entwickelt und wird von kleinen und mittelständischen Unternehmen ge-prägt.

Testlabore und Forschungseinrichtungen in den Clusterregionen Southern Ontario, Montreal undQuebec beschäftigen sich unter anderen mit Methoden der Metallbearbeitung, der Entwicklunginnovativer Materialien sowie der Optimierung von Montageprozessen.

Die US-Automobilindustrie schlug 2010 einen Erholungskurs ein. Der Absatz von Neuwagen stiegim Vergleich zum Vorjahr um 1 Mio. Einheiten auf 12,5 Mio. Fahrzeuge. Die Konzerne GM undChrysler gelten inzwischen als weitgehend saniert. Ford kann auf eines der profitabelsten Jahre zu-rückblicken.

Kfz-Produktion nach MontagefabrikenHersteller/Standort gefertigte Stückzahl ModellFord / Kansas City, Missouri 437.777 Pickup F-SerieVW / Puebla, Mexiko 430.653 Sedan JettaToyota / Georgetown, Kentucky 374.421 Sedan CamryHonda / Marysville, Ohio 342.786 Sedan AccordNissan / Aguascalientes, Mexiko 327.125 Sedan VersaChrysler / Windsor, Ontario 313.332 Minivan Dodge Grand CaravanFord / Hermosillo, Mexiko 312.332 Sedan FusionFord / Dearborn, Michigan 311.547 Pickup F-SerieGM / Fairfax Assembly, KansasCity, Kanada

309.025 Sedan Chevrolet Malibu

Hyundai / Montgomery, Alabama 308.112 Sedan Sonata

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Auch hinsichtlich technologischer Fortschritte ist der US-Markt äußerst attraktiv. Zum Jahreswech-sel 2010/11 gingen die ersten Serienfahrzeuge mit einer neuen Generation von alternativen Antrie-ben (Elektrofahrzeuge sowie Hybrids) an den Verkaufsstart. Die US-Regierung unterstützt dieseEntwicklung mit Zuschüssen für Forschung und Entwicklung sowie zur Absatzförderung in Höhevon 1,5 Mrd. US$. Hinzu kommen Förderprogramme seitens der Bundesstaaten. Die Relevanz derUSA für die deutsche Automobilindustrie bleibt ungebrochen hoch.

Autor: Ullrich Umann - Germany Trade & Invest (New York)

Die kostenlose Publikation „Branche kompakt - Kfz-Industrie und Kfz-Teile“, die für alle drei NAFTA-Staaten erhältlichist, bietet weitere Informationen zur Automobilindustrie (www.gtai.de).

4.2. Herstellung von Elektrohausgeräten innerhalb der NAFTAsehr profitabel

Basis für die guten Voraussetzungen für die Herstellung von Elektrohausgeräten in Nordamerikaist die Größe des Marktes mit 444 Mio. Konsumenten. Das Absatzvolumen beträgt etwa50 Mrd. US$, wovon 36 Mrd. US$ auf die USA entfallen. Zudem bieten die moderaten Personalkos-ten für manuelle Tätigkeiten in Mexiko günstige Produktionsmöglichkeiten. Darüber hinaus be-steht die Möglichkeit des Freihandels mit über 40 Staaten aus der NAFTA heraus.

Anders als in der Automobilindustrie ist die Herstellung von Elektrohausgeräten über die drei Mit-gliedstaaten ungleich verteilt - die Produktionszentren haben sich in den zurück liegenden 17 Jah-ren nach Mexiko verlagert. In den ersten zehn Jahren nach Gründung der NAFTA waren die Lohn-stückkosten, bei geographischer Nähe zu den USA und weitgehend zu vernachlässigenden Wech-selkursschwankungen zwischen dem US-Dollar und dem mexikanischen Peso die ausschlaggeben-den Gründe für den Standort.

Mit den Jahren optimierten die mexikanische Regierung sowie einzelne Bundesstaaten die Investi-tionsbedingungen durch ein spezielles Sektorprogramm einschließlich großzügiger Zuschüsseund Steuererleichterungen in den ersten Jahren nach der Ansiedlung. Die Einfuhr von Ausgangs-materialien und Zulieferteilen wurde wesentlich erleichtert. Stundenlöhne in der Branche von ak-tuell 2,3 US$ (2008: 2,7 US$) sind für die Unternehmen ein weiteres Argument pro Mexiko. Zudemist eine ausgebaute Zulieferindustrie angesiedelt.

Im Ergebnis ist die Industrie für Elektrohausgeräte in der Südflanke der NAFTA schnell gewachsenund die Ausfuhren Richtung Norden stark gestiegen. Wurde Mitte der 90er Jahre in den USA einViertel des Bedarfs an Elektrohausgeräten durch Importe gedeckt, stieg der Anteil zehn Jahre spä-ter auf mehr als das Doppelte an. Mexiko bedient inzwischen einen großen Teil des Bedarfs in Kana-da und den USA an Elektroherden, Kühlschränken, Waschmaschinen und Wäschetrocknern undbeliefert darüber hinaus zahlreiche Staaten in Mittel- und Südamerika.

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Vorteile der NAFTA am Beispiel von Industriebranchen

Quelle: Germany Trade & Invest

Insbesondere koreanische, US-amerikanische und schwedische Investoren haben sich in Mexikoengagiert, entweder durch eine Erweiterung der Kapazitäten oder eine Verlagerung der Produkti-on aus den USA. So etablierte sich beispielsweise das US-Unternehmen ACRO Automation Systemsals ein wichtiger Anbieter von Automatisierungs-, Verpackungs- und Schweißtechnik sowie vonkompletten Montagelinien für die mexikanischen Hersteller von Elektrohausgeräten. In Mexiko-Stadt sowie in Hermosillo verfügt ACRO über zwei Service-Niederlassungen. Der Vertrieb wird vonQueretaro aus gesteuert.

Für deutsche Unternehmen, die zum Beispiel im Bereich Automatisierungstechnik schon vor Ortvertreten sind, bieten sich Chancen als Technologielieferanten für die Hersteller von Elektrohaus-geräten. Bosch unterhält eine Produktion in Mexiko-Stadt (BSH Electrodomesticos), Miele ist vorOrt ausschließlich im Vertrieb seiner Produkte tätig.

Im Bereich der Zulieferindustrie siedeln sich nicht alle Hersteller in Mexiko an, sondern verbleibenzum Teil auf US-amerikanischer Seite, um von Sonderprogrammen der US-Bundesstaaten NewMexico und Texas (unter anderem dem „Maquila Supplier Program“) zu profitieren. Die Transportezu den Montagewerken der Endfertigung sind unproblematisch, da sich die meisten Hersteller vonElektrohausgeräten ebenfalls entlang der Staatsgrenze - auf mexikanischer Seite - niedergelassenhaben.

Die Teileimporte aus den USA dürfen nicht mehr als 40% an allen Baugruppen ausmachen, um ei-nen lokalen Anteil am Endprodukt von mindestens 60% nachweisen zu können. Nur dann ist derzollfreie Transport innerhalb der NAFTA möglich.

Autor: Ullrich Umann - Germany Trade & Invest (New York)

Lieferungen von Elektrohausgeräten innerhalb der NAFTA (in Mrd. US$)2001 2010

Exporte von Mexiko in die USA 1,9 3,1US-Exporte nach Mexiko 0,4 0,2Exporte von Kanada in die USA 0,7 0,5US-Exporte nach Kanada 1,0 1,0

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Erfahrungsberichte deutscher Produktionsniederlassungen

Erfahrungsberichte deutscher Produktionsniederlassungen

5. Erfahrungsberichte deutscher Produktionsnieder-

lassungen

5.1. NAFTA als Schlüssel für den grenzüberschreitendenErfolg

Für einen weltweit operierenden Technologiekonzern wie die Schunk-Gruppe bedeutet die Fort-entwicklung des NAFTA-Abkommens einen Gewinn an unternehmerischer Flexibilität. Die mittel-ständisch geprägte Unternehmensgruppe unterhält ein internationales Netzwerk weitgehendselbständiger Einzelgesellschaften und ist bereits seit 30 Jahren grenzübergreifend in der NAFTA-Region tätig. Konkret ist Schunk vor Ort mit mehreren Standorten in den USA sowie zweien inMexiko vertreten. Jede Produktionsstätte beliefert einen anderen Teilbereich aus den Kernmärk-ten Kohlenstofftechnik und Keramik. Zum Kundenstamm gehören Motorenhersteller sowie Fir-men der Wind-, Solar-, Luftfahrt-, Hochofen-, Transport- und Bergbauindustrien.

Die NAFTA erlaubt es Schunk, im nordamerikanischen Wirtschaftsraum eine lokale Produktions-strategie unter politisch und rechtlich stabilen Rahmenbedingungen zu verfolgen. Arbeitsintensi-ve Produktion wurde über die letzten fünf Jahre zunehmend nach Mexiko verlagert, wobei Schunküberwiegend seinem Kundenstamm aus dem US-amerikanischen Automobilgeschäft folgte.

Markus Schyboll, Geschäftsführer von Schunk North America, beschreibt die in Mexiko gemachtenErfahrungen als überwiegend positiv. Jedoch räumt er ein, dass gewisse betriebliche Veränderun-gen zunächst deutlich mehr Zeit in Anspruch nehmen können als in Deutschland oder beispiels-weise den USA. So dauerte es in Schunks Fall drei Monate, bis die entsprechenden Stromleitungenfür ein neues Gebäude ordnungsgemäß verlegt waren.

Den Schlüssel zum grenzübergreifenden Erfolg in der NAFTA-Region sieht er darin, strukturelleStärken und Schwächen des jeweiligen Standorts zu erkennen und Projekt- und Prozessabläufeentsprechend realistisch zu planen. So können strukturelle Unterschiede durch unternehmerischeVoraussicht und Erfahrungsaustausch ausgeglichen werden - in den mexikanischen Schunk-Wer-ken wird bereits heute mit den gleichen hoch entwickelten Maschinen wie in Deutschland und denUSA gearbeitet.

Größere Herausforderungen sieht Schyboll derzeit noch auf der gesellschaftlichen Ebene: Der„Drogenkrieg“ in Mexiko sei ein potenzielles Problem für alle dort ansässigen Unternehmen. Beider lokalen Standortfrage hat sich Schunk für einen Betrieb in Toluca (Estado de México), östlichvon Mexiko-Stadt, entschieden, so dass die Geschäfte dadurch nicht beeinflusst werden. Firmenmit Niederlassungen in der Nähe zur US-Grenze haben laut Schunk größere Schwierigkeiten. „Es istMexiko zu wünschen, dass der Drogenkrieg keinen negativen Einfluss auf zukünftige Investitionenund Geschäfte hat. Sowohl Mexiko als auch die USA brauchen Auslandsinvestitionen, um mehr Ar-beitsplätze schaffen zu können. Deshalb ist es im Interesse beider Länder, dass eine Lösung für die-sen Konflikt gefunden wird“, so Markus Schyboll.

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Erfahrungsberichte deutscher Produktionsniederlassungen

Insgesamt sieht Schunk im NAFTA-Abkommen einen notwendigen Zugewinn an unternehmeri-scher Flexibilität. Firmen in der Freihandelszone sind auf die Politik der „offenen Grenzen“ ange-wiesen, um weiterhin wettbewerbsfähig zu bleiben - dies macht die NAFTA für Nordamerika eben-so wichtig wie die Europäische Union für Europa.

Der Beitrag wurde durch die Deutsch-Amerikanische Handelskammer des Mittleren Westens (Chicago) erstellt.

5.2. Umfangreiche Unterstützung bei der Unternehmens-ansiedlung

Das deutsche Unternehmen ENERCON hat seine erste Windkraftanlage in Kanada 2001 errichtetund fühlt sich seither sehr wohl auf dem kanadischen Markt. Im Jahr 2006 eröffnete ENERCON eineServiceniederlassung mit verschiedenen Büros in den einzelnen Provinzen, um die Wartung derAnlagen und Kundenzufriedenheit sicherzustellen. Seit 2009 hat ENERCON ein eigenes Büro inMontreal.

Windenergie ist in Kanada ein großes Thema und bietet deutschen Unternehmen gute Absatz-chancen. „Wir sind in Kanada aktiv geworden, weil regenerative Energien eine zunehmende Rollegespielt, beziehungsweise ein großes Entwicklungspotential im Land haben. In den USA sind wirnicht aktiv, weil wir nur einen Markt nach dem anderen sinnvoll bedienen können und wollen“, er-klärt Michael Weidemann, Leiter Repräsentanz bei ENERCON Canada Inc.

Als die Entscheidung anstand, den nordamerikanischen Markt zu betreten, fiel die Wahl umge-hend auf Kanada. Das Unternehmen war der Meinung, dass Kanada der etwas „europäischereMarkt“ sei, so Weidemann, was sich anschließend im Wesentlichen bestätigt hat. Im Jahr 2008 hatENERCON Canada Inc. erfolgreich an einer Ausschreibung in Quebec teilgenommen und im Zugedessen eine Produktionsstätte an diesem Standort gegründet.

Der Windanlagenbauer hat beim Aufbau der Produktion zudem eine reibungslose Kooperationauf allen staatlichen Ebenen erfahren. Die Stadtverwaltung sei auch bei der Ausbildung von Ar-beitskräften und der Grundstücksbeschaffung sehr behilflich gewesen, erinnert sich Weidemann.Direkte Finanzsubventionen der Provinz habe es nicht gegeben, was aber auch nicht ausschlagge-bend für die Standortwahl gewesen ist.

ENERCON ist ein Windenergieanlagenhersteller, der seit über 25 Jahren weltweit agiert. Das Un-ternehmen ist seit 1990 Marktführer in Deutschland, „was wir unseren modernen und getriebefrei-en Anlagen und dem Vollwartungskonzept verdanken“, erklärt Weidemann. Mit der Unterneh-mensgründung 1984 begann Diplomingenieur Aloys Wobben die ökonomisch-ökologische Er-folgsgeschichte von ENERCON.

Ein kleines Team von Ingenieuren entwickelte die erste Anlage mit 55 kW Nennleistung. Warendie ersten Anlagengenerationen noch mit Getriebe ausgestattet, folgte 1992 mit der ENERCONE-40/500 kW der konsequente Umstieg auf die getriebelose Anlagentechnik. Das innovative An-triebssystem aus wenigen drehenden Bauteilen ermöglicht einen nahezu reibungslosen Energie-fluss. Die mechanische Belastung, die Betriebskosten und der Wartungsaufwand werden redu-

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ziert, die Lebensdauer der Anlagen erhöht sich. Mit mehr als 16.000 installierten Windenergiean-lagen in über 30 Ländern zählt ENERCON auch international zu den führenden Herstellern. For-schung und Entwicklung, Produktion und Vertrieb werden kontinuierlich ausgebaut.

Kanada ist für das Unternehmen, zumindest, was den nordamerikanischen Markt betrifft, vorerstausreichend. Das Unternehmen hat zum jetzigen Zeitpunkt keine Pläne, in die USA oder nachMexiko zu expandieren.

Der Beitrag wurde im Auftrag der Deutsch-Kanadischen Auslandshandelskammer erstellt.

5.3. Günstige Personalkosten sprechen für Mexiko

Im September 2010 kündigte Volkswagen den Bau eines Motorenwerks im zentralen BundesstaatGuanajuato an. Warum fiel die Wahl auf Mexiko und nicht auf die USA, wo Volkswagen zurzeit imBundesstaat Tennessee ein neues Fertigungswerk errichtet, in dem ein Mittelklassemodell („NewMidsize Sedan“) vom Band laufen soll? Thomas Karig, zuständig für Unternehmensbeziehungenund Strategie bei Volkswagen de México, nennt neben den niedrigeren Herstellungskosten undder Tatsache, dass die Motoren vor allem für Modelle konzipiert sind, die in Mexiko gefertigt wer-den, zwei weitere Punkte: Erfahrung und Infrastruktur. „Wir haben 40 Jahre Erfahrung im Moto-renbau bei VW in Mexiko, was in den USA nicht der Fall ist.“ Zudem habe sich im mexikanischenAutomobilsektor inzwischen eine solide Zulieferindustrie etabliert, so dass der Standortvorteilüber mehrere Wertschöpfungsstufen genutzt werden kann.

Wichtigster mexikanischer Standortfaktor seien aber, vor allem für nicht-amerikanische Unter-nehmen, die zahlreichen Handelsabkommen. „Kein anderes Land der Welt hat diese Handelsvor-teile im Automobilsektor. Ohne diese wäre eine globale Strategie, wie die von VW de México, nichtdenkbar“, so Karig.

Diesen Vorteil sehen offenbar viele Automobilhersteller. Neben Volkswagen unterhalten auchChrysler, Ford, General Motors, Honda, Nissan-Renault und Toyota Montagefabriken im Land. Dassallerdings die Ansiedlung von Zulieferbetrieben noch nicht abgeschlossen ist, zeigt das BeispielAllgaier: Das Unternehmen fertigt seit 2009 in Mexiko-Stadt Pressteile und Komponenten für dieim NAFTA-Raum ansässige Automobil- und Zulieferindustrie. Hier unterstreicht man den VorteilPersonalkosten, der für Mexiko spreche: „Sie sind deutlich niedriger als in den USA oder Kanada“.Verbesserungswürdig sind aus Sicht des Unternehmens neben der Qualifikation der Arbeitnehmeraber die Rechtssicherheit und die persönliche Sicherheit im Land.

Seit 2006 ist E.G.O. Componentes Electrónicos, S.A. de C.V. in Mexiko ansässig. Das Unternehmen,das elektronische Steuerungen für die Haushaltsgeräteindustrie fertigt, entschied sich für einenProduktionsstandort im zentralmexikanischen Bundesstaat Querétaro, von dem aus über den so-genannten NAFTA-Highway die USA verhältnismäßig rasch erreichbar ist. Infrastruktur und Pro-duktionskosten waren auch die Gründe, die für einen Standort in Mexiko sprachen.

„In Zentralamerika könnten wir sicher noch günstiger produzieren, aber die Infrastruktur wäredann ein ernsthaftes Problem“, sagt Jörg Schädler, Geschäftsführer von E.G.O. Ein weiteres Argu-ment für Mexiko: Immer mehr große Hausgeräte-Produzenten verlegen ihre Fertigungsstätten indas Land.

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Erfahrungsberichte deutscher Produktionsniederlassungen

Verbesserungswürdig ist aus Schädlers Sicht der hohe bürokratische Aufwand, der mit dem Im-und Export im NAFTA-Raum verbunden ist. Auch die bürokratischen Hindernisse etwa im Finanz-bereich seien enorm: „Obwohl es oft nur um Kleinigkeiten geht, muss der legale Repräsentant derFirma persönlich im Finanzamt erscheinen. Betrachtet man den gesamten Verwaltungsaufwandvon der Kostenseite, so sind diese einfach zu hoch“.

Autor: Björn Lisker - Deutsch-Mexikanische Industrie- und Handelskammer (Mexiko-Stadt)

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Erfahrungsberichte deutscher Handelsniederlassungen

Erfahrungsberichte deutscher Handelsniederlassungen

6. Erfahrungsberichte deutscher Handelsniederlassungen

6.1. Größe des US-Marktes bietet Chancen

Hoffmann & Krippner, europäischer Marktführer flexibler Eingabesysteme, eröffnete im Februar2008 eine Niederlassung in den USA. Da Hoffmann & Krippner sich zunächst ausschließlich auf denUS-Markt konzentrieren wollte, spielten Kanada und Mexiko bei der Standortentscheidung zu-nächst eine untergeordnete Rolle.

Guido Woska, CEO von Hoffmann & Krippner begründete die Entscheidung, eine Geschäftsprä-senz in den USA aufzubauen, wie folgt: „Unsere kundenspezifischen Produkte im Bereich Eingabe-systeme und Human Machine Interfaces sowie Sensorik erfordern eine enge Zusammenarbeit mitden jeweiligen Kunden, da das Geschäft insgesamt sehr projektbezogen ist. Fast alle Hoffmann &Krippner - Kunden in der NAFTA-Zone sind in den USA angesiedelt, es gibt nur wenige Kunden inKanada. Mexiko ist bisher kaum von Bedeutung für Hoffmann & Krippner. (...) Für Standardproduk-te gibt es in Kanada einen Vertriebspartner, der Export funktioniert recht gut und problemlos.“

Bei der Standortwahl innerhalb der USA entschied sich Hoffmann & Krippner für Peachtree City,Georgia, in unmittelbarer Nähe zu Atlanta. Auch heute ist Guido Woska noch sehr zufrieden: „DerStandort Atlanta ist für das Geschäftsmodell von Hoffmann & Krippner ideal, da viele Flugverbin-dungen nach Deutschland bestehen, somit kann die Fracht oft auch innerhalb von 24 Stunden imLager in den USA sein. Außerdem sind fast alle Ziele in den USA non-stop zu erreichen, was den Ver-trieb sehr erleichtert.“

Aufgrund der bisherigen Entwicklungen auf dem US-Markt war der Entschluss, Hoffmann & Kripp-ners Unternehmenstätigkeit inmitten der Weltwirtschaftskrise in den USA zu forcieren, genaurichtig. Bereits drei Jahre nach Erröffnung der Niederlassung in den USA zählen führende US-ame-rikanische Unternehmen zu den Abnehmern von Hoffmann & Krippners Produkten. Zu den belie-ferten Unternehmen gehören unter anderem Hersteller aus der Luftfahrt- und Verteidigungsin-dustrie, der Unterhaltungelektronik sowie Unternehmen, die sich mit Robotik beschäftigen. Einbesonderer Erfolg stellt zudem die Unterzeichnung einer langjährigen Vereinbarung mit MOOGInc. dar, eine Serie an innovativen Positionssensoren für Raumfahrtprojekte zu entwickeln und zuproduzieren.

Guido Woska könnte sich zukünftig auch die Produktionsaufnahme in den USA als Alternative zumbisherigen Exportgeschäft vorstellen: „Die Möglichkeiten einer Produktion in den USA wird regel-mäßig geprüft, die Bedingungen in Georgia wären durch Förderprogramme und die Verfügbar-keit von Fachpersonal sehr gut.“ Zudem bietet der Süden der USA durch ein günstiges Geschäftskli-ma Kosteneinsparpotenziale für Unternehmen. Das Lohnniveau sowie die Lebenshaltungskostenfallen vergleichsweise relativ niedrig aus und der Gewerkschaftseinfluss ist in Georgia eher gering.

Der Beitrag wurde von der Deutsch-Amerikanischen Handelskammer in Atlanta erstellt.

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Erfahrungsberichte deutscher Handelsniederlassungen

6.2. Kanadische Wirtschaftsförderer empfangen mit offenenArmen

Der Kofferhersteller RIMOWA hat seit 2008 eine Produktionsstätte in Camebridge (Ontario/Kanada).Über 90% der Koffer werden allerdings in die USA verkauft und nur 5% bleiben vor Ort. In Mexikoexistiert ein Händler, der RIMOWA-Produkte vertreibt. Der mexikanische Markt stand laut CarstenKulcke, Geschäftsführer von RIMOWA Canada, nie im Fokus und ein Markteintritt wurde nicht ak-tiv betrieben. Das Unternehmen konzentriert sich auf die USA und Kanada.

Für RIMOWA war die NAFTA ausschlaggebend bei der Entscheidung, den nordamerikanischenMarkt zu betreten. Zollfreiheit innerhalb der Märkte und eine meist unkomplizierte Verteilung derProdukte in den USA von Kanada aus waren gute Gründe, den Schritt über den großen Teich zu wa-gen. RIMOWA hat derzeit Boutiquen auf Hawaii, in Beverly Hills und Toronto. Weitere Fachge-schäfte und Kaufhäuser in Kanada und vor allem in den USA vertreiben RIMOWA-Produkte. DasUnternehmen verfügt über jeweils ein Vertriebslager in Buffalo und San Francisco.

Obwohl RIMOWA den Großteil der Waren in die USA verkauft, hatte sich die Geschäftsleitung dafürentschieden, die Produktion in Kanada aufzubauen. Gründe hierfür waren vor allem die positivenErfahrungen mit den kanadischen Wirtschaftsfördereinrichtungen und Behörden. „Man empfinguns mit offenen Armen. Wir wurden sofort mit Informationen über potentielle Standorte, Beson-derheiten der Region und Regularien versorgt“, erinnert sich Kulcke. In den USA habe es deutlichmehr Zurückhaltung gegenüber dem Vorhaben des Kofferherstellers gegeben.

Bevor das Unternehmen vor zwei Jahren die Produktion in Nordamerika begann, waren Vertriebs-partner in den USA und Kanada für den Verkauf zuständig. Der US-Vertriebspartner sei sehr aktivgewesen und habe eine ausgezeichnete Grundlage für das Unternehmen geschaffen, so dassRIMOWA nun mit einem Vertriebsleiter in Dallas auf einer fundierten Basis tätig sein und den Ver-trieb selbst steuern kann. Der kanadische Counterpart hatte diesbezüglich weniger gute Arbeit ge-leistet. Dennoch sprachen mehr Argumente für eine Produktionsstätte in Kanada.

„Kanada als Produktionsstandort war ein Volltreffer“, kann Kulcke rückblickend sagen. Das Unter-nehmen findet in Camebridge und Umgebung alles, was für die Produktion nötig ist: technischesKnow-how, ausreichend Zulieferer und eine Auswahl an qualitativ hochwertigen Ersatzteilen.Ebenfalls ausschlaggebend für die Standortwahl war die ausgezeichnete Fluganbindung Toronto-Frankfurt. „Das Management muss schnell und einfach vor Ort sein können. Viele Standorte in denUSA haben keine so gute Fluganbindung nach Europa“, so Kulcke.

RIMOWA ist auch sehr zufrieden mit dem Fachpersonal, dass das Unternehmen in Kanada rekru-tieren konnte. Probleme werden hier nachhaltig und innovativ gelöst. Die Qualität der Produktesei auf Augenhöhe mit jener in Deutschland. Zudem sei das Rechtsystem in Kanada laut Kulckeweitaus angenehmer als in den USA. „Wir hatten noch keine langjährigen Rechtstreitigkeiten. Un-sere Anwälte sind zu 90% damit beschäftigt, Verträge aufzusetzen und nur 10% betreffen Auseinan-dersetzungen mit einem Streitpartner. Auch die Importbestimmungen sind meist einfach zuhandhaben. Hier und da tauchen Schwierigkeiten auf, die mit den kanadischen Behörden zu disku-tieren sind, aber stets konnte eine Lösung gefunden werden.“

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Die Kooperation zwischen den kanadischen und US-Behörden bewertet Kulcke als angemessen.„Als das Unternehmen im nordamerikanischen Markt anfing, gab es noch mehr Formulare auszu-füllen, erinnert er sich. Die Lieferungen mussten genauestens dokumentiert werden; dies bedeute-te viel Arbeit am Anfang. Heute bringen LKWs fast täglich Ladungen mit Ware über die Grenzenach Buffalo und selten werden diese von den Zollbehörden beanstandet.“

Der Beitrag wurde im Auftrag der Deutsch-Kanadischen Auslandshandelskammer erstellt.

6.3. Nähe zum Kunden in Mexiko entscheidend

Die Mexiko-Niederlassung der Firma Multivac verkauft Verpackungsmaschinen für die Lebensmit-tel- und Pharmaindustrie. Die Gründung von Multivac México, S.A. de C.V. im Jahre 2004 folgte ausder Notwendigkeit, dicht am Kunden zu sein und einen interessanten mexikanischen Binnen-markt mit 107 Mio. Konsumenten bedienen zu können. In den USA war das Unternehmen bereitspräsent, aber die Betreuung von Kunden ließ sich von dort aus nicht zufriedenstellend realisieren.„Um die lokalen Bedürfnisse zu befriedigen, muss man am Ort sein“, sagt Geschäftsführer ArndtPechthold.

Er begann mit einem Team aus drei Mitarbeitern, heute sind es 54. Die Hoffnungen in den mexika-nischen Markt bewahrheiteten sich: Bis 2010 verzwanzigfachte sich der Umsatz des Unterneh-mens. „Nach wie vor sprechen die weit über dem europäischen Niveau liegenden Wachstumsmög-lichkeiten für Mexiko“, sagt Pechthold. Die demographische Struktur mit einer überwiegend jun-gen, an technischen Innovationen interessierten Bevölkerung biete ein großes Potenzial für denMaschinenhersteller.

Als problematisch bezeichnet er die Ausbildungssituation. „Einen gut ausgebildeten Ingenieur,den man problemlos in die Firma übernehmen könnte, findet man nicht“. Unternehmen müsstenselbst ausbilden: „Techniker und Verkäufer schicken wir nach Deutschland, wo ein Teil der techni-schen Ausbildung geleistet wird“, so Pechthold abschließend. Das kostet und hat den Nachteil, dassgut ausgebildete Fachkräfte anschließend attraktive Angebote von der Konkurrenz bekommen.

Das Problem kennt auch Steffen Huber, Geschäftsführer von Endress + Hauser México, das Instru-mentierung, Prozessautomatisierung und Lösungen für die Industrien Öl und Gas, Getränke undNahrungsmittel, Chemie und Petrochemie, Bergbau sowie Energie und Wasseraufbereitung an-bietet. „Die Gruppe der qualifizierten Bewerber ist klein, und alle Firmen kennen ziemlich schnellsämtliche potenziellen Kandidaten“, sagt er.

Die fehlenden Fachkenntnisse seien aber mitunter auch auf Kundenseite ein Problem. „Wenn SieHightech-Produkte haben, der Kunde die Technik aber nicht vollständig versteht, wird es kompli-ziert“. Zudem sei das fehlende langfristige Denken ein Hindernis: Etwa, wenn man dem Kundenein Produkt anbiete, dessen höhere Kosten sich über Einsparungen beim Strom- oder Wasserver-brauch amortisierten. „Was etwa in Europa als Argument schnell überzeugt, wirkt hier nicht unbe-dingt; das Thema Einsparungen ist einfach weniger präsent“ .

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Erfahrungsberichte deutscher Handelsniederlassungen

Endress + Hauser belieferte zunächst über Repräsentanten einzelne Industriebereiche, etwa dieBrauereiindustrie, bevor man sich 1997 entschloss, in Mexiko einen eigenen Vertrieb aufzubauen.Die Präsenz im Land und der persönliche Kontakt zum Kunden ist in Lateinamerika noch wichtigerals in vielen anderen Ländern, weiß Huber: „Mit dem Kunden Erfolge gemeinsam zu erleben, ist ex-trem wichtig“.

Auch für Endress + Hauser hat sich die Präsenz ausgezahlt. Heute beschäftigt das Unternehmen64 Mitarbeiter und macht einen Umsatz von 25 Mio. US$, das Zwanzigfache des Geschäftsvolu-mens vor der Ansiedlung im Land.

Autor: Björn Lisker - Deutsch-Mexikanische Industrie- und Handelskammer (Mexiko-Stadt)

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Logistikinfrastruktur in den NAFTA-Ländern

Logistikinfrastruktur in den NAFTA-Ländern

7. Logistikinfrastruktur in den NAFTA-Ländern

Besonders aufgrund der Größe des nordamerikanischen Marktes ist die Qualität der Logistikinfra-struktur für deutsche Zulieferer und Investoren ein wichtiges Thema. Die NAFTA-Staaten investie-ren umfangreich, um die Infrastruktur zu modernisieren.

Die Weltbank hat 2009 die Logistikqualität in 155 Ländern untersucht (www.worldbank.org/lpi).Die Studie beruht auf Umfragen unter Transportunternehmern in den jeweiligen Ländern. In dem„Logistics Performance Index“ rangieren Kanada (14.) und die USA (15.) auf den vorderen Rängen.Mexiko konnte sich zwischen 2007 und 2009 um sechs Positionen auf Rang 50 vorschieben.

Quelle: Weltbank

Die jährlich erscheinende Studie „World Competitiveness Report“ des Weltwirtschaftsforum(www.weforum.org) beruht stärker auf Statistiken und volkswirtschaftlichen Daten. Der Reportkommt zu einer weniger schmeichelhaften Einschätzung für Mexiko. Hinsichtlich der Qualität derInfrastruktur ist das Land zwischen 2007 und 2009 unter 139 Ländern von Position 69 auf Rang79 zurückgefallen.

Quelle: Weltwirtschaftsforum

Aus diesen Studien lässt sich ablesen, dass die Transportinfrastruktur in Mexiko nicht das Niveauaufweist wie in entwickelten Volkswirtschaften. In den vergangenen Jahren wurden Rekordsum-men in den Ausbau und die Instandsetzung der Infrastruktur, vor allem der Straßen, investiert. ImZeitraum 2007 bis 2009 wendete die mexikanische Regierung im Durchschnitt 4,5% des Bruttoin-landsprodukts (BIP) für Investionen im Bereich Verkehr auf. Zwischen 2000 und 2006 waren es3,5%.

Logistics Performance Index (LPI) der Weltbank (Rangliste)Logistics Performance

Index (LPI)Qualität der

InfrastrukturDeutschland 1. 1.USA 15. 7.Kanada 14. 11.Mexiko 50. 44.

World Competitiveness Report (Rangliste)Straßen Schienen Flughäfen Häfen Infrastruktur

insgesamtDeutschland 5. 5. 3. 5. 9.Kanada 17. 16. 23. 14. 13.USA 19. 18. 32. 22. 23.Mexiko 62. 76. 65. 89. 79.

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Logistikinfrastruktur in den NAFTA-Ländern

Maßgeblich beteiligt an den gesteigerten Auslagen war das 2007 gestartete Nationale Infrastruk-turprogramm mit einem Volumen von etwa 234 Mrd. US$. Ein Ziel ist es, dass Mexiko in den inter-nationalen Ranglisten hinsichtlich der Infrastrukturqualität aufsteigt. Bis 2030 soll das Land vomderzeit 79. Rang im Global Competitiveness Report des Weltwirtschaftsforums unter die ersten20 Länder vorrücken. Bislang konnte der angestrebte große Sprung nach vorn nicht vollzogen wer-den.

Mit dem Infrastrukturprogramm will die Regierung zudem die Häfen ausbauen und modernisie-ren, damit über diese ein Teil des Asienhandels der USA abgewickelt werden kann. Ein neues Groß-vorhaben zum Bau eines Hafens nahe der US-Grenze an der Pazifikküste in Punta Colonet sollte ei-nen Teil des Handelsaufkommens vom Hafen Long Beach in Kalifornien abwerben. Allerdingsweist Long Beach inzwischen Überkapazitäten auf. Daher ist dieses Projekt zunächst aufgeschobenworden. Ausbauarbeiten in den Häfen Veracruz (4,1 Mrd. US$) und Lázaro Cárdenas (440 Mio. US$für ein Containerterminal) haben sich verzögert, sollen aber ausgeschrieben werden.

Auch wenn die Logistikinfrastruktur in Kanada besser ausgebaut ist als in Mexiko, haben deutscheUnternehmen einige Hürden zu nehmen. In einem Land mit kontinentalen Ausmaßen ist dasTransportnetz von besonderer Bedeutung. So werden beispielsweise aus Europa importierte Pkwim Atlantikhafen Halifax angeliefert. Der gesamte Vertrieb bis in das 6.200 km entfernte Vancouvererfolgt über die Schiene und Straße, so der Geschäftsführer eines deutschen Automobilkonzerns.Angesichts der beiden dominierenden Eisenbahngesellschaften (Canadian National und CanadianPacific), ihrer festen Preisstruktur und den teilweise auftretenden Verspätungen wäre mehr Wett-bewerb wünschenswert.

Engpässe bestehen auch bei den Hochseehäfen. Hier kann es im Falle von Vancouver eine Wocheund länger dauern, bis die Container vom Schiff auf die Schiene kommen, so internationale Spedi-tionsfirmen. Gerade beim Transport von sehr großen und sperrigen Maschinen und Anlagen wür-den hin und wieder Kapazitätsprobleme auftreten, bestätigt ein deutscher Windanlagenbauer.Die Unternehmen der Branche transportieren große Anlagen und Komponenten wie Rotorblätterund Türme mit der Bahn. Die Vielfalt an Spezialkränen, die es hierfür in Deutschland gibt, steht inKanada noch nicht zur Verfügung.

Die Situation verbessert sich jedoch langsam. Die Modernisierung des Straßen- und Brückennetzesist eine der wesentlichen Herausforderungen der Provinzen und der kanadischen Bundesregie-rung in den nächsten Jahren und Jahrzehnten. Mit dem Anfang 2009 lancierten und zwei Jahre lau-fenden Konjunkturpaket nahm die Regierung vor allem den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur -einschließlich des öffentlichen Nahverkehrs - ins Visier.

Auch in den USA ist die Modernisierung der Infrastruktur ein Schwerpunkt des 2009 aufgelegtenMegakonjunkturpakets (American Recovery and Reinvestment Act). Trotz der Milliardeninvesti-tionen reicht das Investitionsvolumen bei weitem nicht aus, um die jahrzehntelang unterfinan-zierten Transportsysteme auf der Straße, zu Wasser und auf der Schiene hinreichend zu verbessern.Selbst internationale Flughäfen entsprechen nicht mehr an jedem Ort den weltweit geltendenMaßstäben. Im „World Competitiveness Report“ rangien die USA daher bei der Flughafeninfra-struktur weltweit nur auf Position 32.

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In einem Bericht von 2009 bezifferte der Verband der US-amerikanischen Bauingenieure (AmericanSociety of Civil Engineers) den jährlichen Investitionsbedarf im Straßen- und Brückenbau auf etwa200 Mrd. US$. Nach Angaben des US-Verkehrsministeriums ist landesweit der Straßenbelag auf ei-ner Länge von etwa 260.000 km in einem unzureichenden Zustand. Weiterhin weist jede vierteBrücke Mängel auf oder ist technisch veraltet.

Präsident Obama erwähnte die mangelnden Investitionen in der US-amerikanischen Infrastrukturin seiner jüngsten Rede zur Lage der Nation im Januar 2011: „Die Infrastruktur in den USA war ein-mal die beste der Welt, doch unsere Führungsposition ist verloren gegangen. Länder in Europa in-vestieren mehr in Straßen und Schienenwege als wir es tun. Die VR China baut schnellere Züge undbessere Flughäfen.“

Angesichts der exorbitant hohen Staatsschulden und eines republikanisch dominierten Unterhau-ses, das auf Schuldenabbau und Senkung der Staatsquote in der Wirtschaft drängt, ist es fraglich,ob der Staat das notwendige Investitionsvolumen zur Modernisierung der Infrastruktur stemmenkann. Zudem ist die Haushaltslage in den US-Bundesstaaten und den Kommunen teilweise nochprekärer als auf Bundesebene. Realistische Pläne, wie mehr Privatkapital für Infrastrukturinvesti-tionen mobilisiert werden kann, liegen nicht auf dem Tisch.

Autoren: Peter Buerstedde, Rainer Jaensch, Ullrich Umann - Germany Trade & Invest (Mexiko-Stadt, Toronto,New York)

Weitere Informationen zur Infrastruktur in den NAFTA-Staaten finden Sie unter www.gtai.de.

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8. Tabellenanhang

USA

1) Stand: 8.11.10; 2) Prognose für Jahresende 2010; 3) Dezember 2010; 4) gesamt, einschließlich Verbindlichkeiten gegenüber bundeseigenenInstitutionen; 5) Stand: 2.11.10, bestehend aus Devisenreserven, Gold, Sonderziehungsrechten und IMF-Reserve-Position; 6) 2009Quellen: Blue Chip Economic Indicators; Bureau of Labor Statistics; U.S. Department of the Treasury; U.S. Census Bureau

Wirtschaftliche EckdatenBevölkerung 310,7 Mio. 1)Hauptstadt Washington, D.C.Korrespondenzsprachen Englisch, SpanischBIP 13.227 Mrd. US$ 2)BIP pro Kopf 42.572 US$ 2)Bevölkerungszuwachs 0,97% 2)Arbeitslosenquote 9,4% 3)Staatsverschuldung 13.723 Mrd. US$ 1) 4)Währungsreserven 136,1 Mrd. US$ 5)Gesamtwarenimport (fob) 1.853,8 Mrd. US$ 6)davon aus Deutschland (fob) 71,5 Mrd. US$ 6)

Gesamtwarenexport 1.490,8. Mrd. US$ 6)davon nach Deutschland 43,3 Mrd. US$ 6)

Gesamtwirtschaftliche PrognosenIndikatoren 1) 2009 2) 2010 2) 2011 3)BIP -2,6 2,8 3,1Verbrauchprivat -1,2 1,7 3,1öffentlich 4) 1,6 0,9 1,1

Private Anlageninvestitionen -17,1 5,7 9,1Private Wohnungsbauinvestitionen -22,9 -3,2 4,4Industrieproduktion 5) -9,3 5,5 4,2Kapazitätsauslastung (in %) 5) 71,6 74,7 12) k.A.Export (einschließlichDienstleistungen)

-9,5 11,9 7,7

Import (einschließlichDienstleistungen)

-13,8 12,4 7,3

Inflationsraten (in %)Verbraucherpreisindex -0,4 1,6 1,7BIP-Preisindex 0,9 1,0 1,5

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41Germany Trade & Invest www.gtai.de

1) Veränderung in % gegenüber Vorjahr, außer Inflations- und Arbeitslosenrate, Sparquote, Zinssätze sowie Kapazitätsauslastung; 2) offizielleAngaben; 3) Prognosen; 4) einschließlich Investitionen; 5) einschließlich Bergbau sowie Wasser- und Energieversorgung; 6) jeweils Ende desHaushaltsjahres (30.9.), ohne Verschuldung bei bundeseigenen Institutionen; 7) ohne Landwirtschaft, einschließlich Lohnnebenkosten; 8) Angabenbasierend auf den aktuellen Preisen zum Zeitpunkt der Berechnung; 9) nach Steuern; 10) jeweils am Jahresende; 11) jeweils Durchschnitt imDezember; 12) Stand September 2010Quellen: Office of Management and Budget, Haushaltsjahr 2011; National Association for Business Economics; Blue Chip Economic Indicators

Indikatoren 1) 2009 2) 2010 2) 2011 3)Staatsverschuldung(in % des BIP) 6)

82,2 93,4 97,6

Arbeitslosenquote (in %) 9,3 9,6 9,4Durchschnittslohnkosten 7) 8) 1,9 2,0 2,3Arbeitsproduktivität 7) 8) 3,5 3,5 1,0Verfügbare Einkommen 0,6 1,3 2,7Unternehmensgewinne 8) 9) -0,4 31,1 5,7Federal Funds Target Rate(in %) 10)

0,125 0,125 0,5

US$/EUR-Wechselkurs(1 Euro in US$) 11)

1,46 1,34 1,33

Sparquote der Privathaushalte(in %)

5,9 5,8 5,4

Durchschnittliche Stundenlöhne nach Wirtschaftssektoren (in US$)Mai 2007 Mai 2008 Mai 2009

Land- und Forstwirtschaft,Holzgewinnung, Fischerei

11,36 11,79 11,98

Bergbau, Öl und Gasförderung 23,17 24,22 25,40Versorgungswirtschaft 27,83 29,10 29,58Bausektor 20,83 21,68 22,36Verarbeitendes Gewerbe 20,09 20,80 21,43Großhandel 22,55 23,41 24,00Einzelhandel 13,37 13,73 13,79Transport und Lagerhaltung 20,01 20,35 20,56Information und Kultur 26,25 27,56 28,40Finanzen und Versicherung 25,57 26,65 27,31Immobilien 17,99 18,61 19,16Professionelle, wissenschaftli-che und technische Dienst-leistungen

30,47 31,75 32,81

Management von Firmen 29,93 31,31 32,39Administration, Abfallmanage-ment und Sanierung

15,11 15,69 16,17

Pädagogik 21,62 22,56 23,09

Gesamtwirtschaftliche Prognosen

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42 Exporthandbuch NAFTA

Tabellenanhang

Quelle: Bureau of Labor Statistics

Kanada

1) Angaben für 2009, wenn nicht anders vermerkt; 2) Juli 2010; 3) Zuwachs von Juli 2009 bis Juli 2010; 4) zu Marktpreisen; 5) 2. Quartal 2010;6) Oktober 2010Quellen: Statistics Canada, Prognosen von Banken und Germany Trade & Invest

Mai 2007 Mai 2008 Mai 2009Gesundheit und sozialeDienstleistungen

20,48 21,31 21,84

Kunst, Unterhaltung undErholung

14,58 15,08 15,41

Hotels und Restaurants 9,87 10,26 10,56Öffentlicher Dienst 23,00 23,81 24,62Andere Dienstleistungen 15,78 16,34 16,76Insgesamt 20,49 21,30 21,88

Wirtschaftliche Eckdaten 1)Bevölkerung 2) 34,1 Mio.Bevölkerungswachstum 3) 1,2%Hauptstadt OttawaKorrespondenzsprachen Englisch, Französisch (Quebec)BIP 4) 1.527,3 Mrd. kan$BIP pro Kopf 45.292 kan$Brutto-Außenverschuldung 5) 1.070,4 Mrd. kan$Währungsreserven 6) 58,9 Mrd. US$Einfuhrdeckung 1,8 MonateWarenimporte 365,1 Mrd. kan$davon aus Deutschland 10,7 Mrd. kan$

Warenexporte 334,7 Mrd. kan$davon nach Deutschland 3,4 Mrd. kan$

Gesamtwirtschaftliche PrognosenIndikatoren 1) 2009 2010 2011BIP (real) -2,5 3,0 2,0 bis 2,5Bruttoanlageninvestitionen(real)

-11,7 7,5 8,0 bis 9,0

Privater Verbrauch (real) 0,4 3,5 2,5 bis 3,0Wareneinfuhr (nominal) 2) -15,9 10,0 5,0 bis 7,0Durchschnittsstundenlohn 3) 22,3 22,8 23,3

Durchschnittliche Stundenlöhne nach Wirtschaftssektoren (in US$) (Forts.)

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43Germany Trade & Invest www.gtai.de

1) Veränderungen gegenüber dem Vorjahr in %, falls nicht anders angegeben, 2010 Schätzung, 2011 Prognosen; 2) basierend auf kan$; 3) in kan$, je-weils im November; 4) jeweils im November; 5) jeweils zum JahresendeQuellen: Statistics Canada, Prognosen von Germany Trade & Invest

Quelle: Statistics Canada

Indikatoren 1) 2009 2010 2011Verfügbare Einkommen(nominal)

1,7 3,6 2,3 bis 2,5

Konsumgüterpreisanstieg 0,3 1,7 1,8 bis 2,0Arbeitslosenrate 4) 8,5 7,6 6,8 bis 7,2Tagesgeldzinssatz derZentralbank 5)

0,25 1,0 1,25

Durchschnittliche Stundenlöhne nach Wirtschaftssektoren (in kan$)2007 2008 2009

Forstwirtschaft und Holz-gewinnung

21,37 21,87 k. A.

Bergbau, Öl und Gas-förderung

31,63 31,52 33,30

Bausektor 24,63 26,49 27,30Verarbeitendes Gewerbe 21,61 21,98 20,86Großhandel 18,66 19,36 19,41Einzelhandel 13,53 13,90 14,35Transport und Lagerhaltung 22,23 22,15 21,52Information und Kultur 24,60 22,54 22,45Finanzen und Versicherung 19,76 21,06 23,24Immobilien 15,61 18,85 18,95Professionelle, wissenschaft-liche und technische Dienst-leistungen

21,37 22,46 24,31

Administration, Abfallmana-gement und Sanierung

15,15 16,62 16,79

Gesundheit und sozialeDienstleistungen

23,41 24,03 25,29

Kunst, Unterhaltung undErholung

14,92 15,33 14,85

Hotels und Restaurants 11,24 11,89 12,24Öffentlicher Dienst 22,89 23,12 24,39Andere Dienstleistungen 17,10 18,20 18,28Insgesamt 19,48 20,16 20,44

Gesamtwirtschaftliche Prognosen

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44 Exporthandbuch NAFTA

Tabellenanhang

Mexiko

*) Daten beziehen sich auf das Gesamtjahr 2009, wenn nicht anders angegebenQuellen: Banco de Mexico, Statistikamt INEGI

*) reale Veränderung gegenüber Vorjahr in %, 2010 Prognose; Handelszahlen auf Basis lokaler WährungQuelle: Banco de Mexico, Statistikamt INEGI, Prognosen von Germany Trade & Invest

Wirtschaftliche Eckdaten *)Bevölkerung 107,9 Mio.Bevölkerungswachstum 0,8%Hauptstadt Mexico, D.F.Korrespondenzsprachen Spanisch, EnglishBIP 874,9 Mrd. US$BIP pro Kopf 8.144 US$Nettoauslandsverschuldung 13,98 Mrd. US$Währungsreserven (12.11.10) 110,4 Mrd. US$Öffentliches Defizit in % des BIP -3,2%Warenimporte 234,39 Mrd. US$aus Deutschland 9,73 Mrd. US$

Warenexporte 229,62 Mrd. US$nach Deutschland 3,22 Mrd. US$

Gesamtwirtschaftliche PrognosenIndikator *) 2009 2010 2011BIP -6,6 5,0 3,5Bruttoanlageinvestitionen -15,4 0,5 10,0Privater Verbrauch -6,2 1,5 2,5Wareneinfuhr (cif) -24,4 35,0 9,0Warenausfuhr (fob) -21,2 20,0 10,0Durchschnittsstundenlohn -3,6 0,0 2,0Inflationsrate 3,6 5,5 5,0Arbeitslosenrate(keine Änderungsrate)

5,5 5,0 4,0

Kreditzinsen (Prime) 5,9 6,0 6,0Staatsverschuldung (% des BIP) 35,6 35,0 38,0

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45Germany Trade & Invest www.gtai.de

Quelle: INEGI

Die halbjährlich erscheienden „Wirtschafsdaten kompakt“ liefern weitere makroökomische Kennzahlen

(www.gtai.de).

Durchschnittliche Stundenlöhne nach Industriezweigen in US$September 2008 September 2009 September 2010

Gesamt 3,2 2,6 2,9Nahrungsmittel-verarbeitung 2,6 2,2 2,4Getränke- und Tabakindustrie 3,7 2,9 3,3Textilindustrie 2,5 2,1 2,3Konfektionsindustrie 2,4 2,0 2,2Bekleidungsindustrie 1,8 1,5 1,8Lederindustrie 2,2 1,7 2,0Holzindustrie 2,0 1,8 1,9Papierindustrie 2,7 2,3 2,5Druckindustrie 3,1 2,5 2,8Petrochemie 8,6 7,3 6,0Chemieindustrie 5,9 4,5 4,6Kunststoffindustrie 2,7 2,2 2,4Erde, Steine und Tone 3,5 2,8 3,3Metallindustrie 3,9 3,2 3,5Metallverarbeitung 3,0 2,5 2,6Maschinenbau 2,9 2,5 2,9Elektronikindustrie 2,4 1,9 2,1Elektrotechnik 2,7 2,1 2,3Fahrzeugbau 3,7 3,1 3,6Möbelindustrie 2,4 1,9 2,1andere Industrien 2,2 1,9 2,2

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46 Exporthandbuch NAFTA

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Über Germany Trade & Invest

Germany Trade & Invest verbindet die Analysekompetenz von ausländischen Märkten mit derBranchenexpertise des Investitions- und Technologiestandortes Deutschland. Gestützt auf dasWissen von 60 Auslandsmitarbeitern und die enge Zusammenarbeit mit den Deutschen Auslands-handelskammern deckt die Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Bundesrepublik Deutschlandden Bedarf der deutschen Außenwirtschaft nach umfassenden, konsistenten und branchenspezi-fischen Marktinformationen.

Mit der Kombination aus profunden Landeskenntnissen und dem international wettbewerbsfähi-gen Beratungs- und Dienstleistungsangebot für ausländische Investoren sichert und schafftGermany Trade & Invest Arbeitsplätze in Deutschland. Dabei legt die Gesellschaft einen besonde-ren Schwerpunkt auf die Förderung der Wirtschaftsentwicklung der Neuen Bundesländer undBerlins.

Über die Deutschen Auslandshandelskammern (AHKs)

An 120 Standorten in 80 Ländern weltweit bieten die AHKs ihre Erfahrungen, Verbindungen undDienstleistungen deutschen wie ausländischen Unternehmen an. AHKs sind in allen Ländern ver-treten, die für die deutsche Wirtschaft von besonderem Interesse sind.

Die AHKs vereinen drei Funktionen an ihren Standorten:

• Offizielle Vertretungen der Deutschen Wirtschaft

• Mitgliederorganisationen für Unternehmen

• Dienstleister für Unternehmen

Die AHKs sind in Deutschland eng verbunden mit dem Netzwerk der deutschen Industrie- undHandelskammern (IHKs). Gemeinsam unterstützen IHKs und AHKs die deutschen Unternehmenbeim Auf- und Ausbau ihrer Wirtschaftsbeziehungen mit dem Ausland.

Dachorganisation der IHKs ist der deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK), der gleich-zeitig das AHK-Netzwerk koordiniert und betreut. Die enge Zusammenarbeit mit den deutschenWirtschaftsverbänden sorgt des Weiteren für eine unternehmens- und marktnahe Vernetzungder AHKs.

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Redaktion/Ansprechpartner:Christian Janetzke, Tel.: 0228/24993-255, E-Mail:Christian.Janetzke @gtai.de

Redaktionsschluss: März 2011

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Hauptsitz der Gesellschaft: Friedrichstraße 60, 10117 BerlinGeschäftsführer: Dr. Jürgen Friedrich, Michael Pfeiffer

Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dr. Bernd Pfaffenbach, Staatssekretär imBundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Registergericht: Amtsgericht CharlottenburgRegisternummer: HRB 107541 B

Gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und vom Beauftragten der Bundesregierung fürdie neuen Bundesländer aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages

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