Nahversorgungs- und Zentrenkonzept Kamp-Lintfort - 1 ... · 2.3 Rechtliche Grundlagen. 6 3 Ziele &...

32
PLANUNGSAMT Nahversorgungs- und Zentrenkonzept Kamp-Lintfort - 1. Fortschreibung - Zusammenfassende Erläuterung März 2010

Transcript of Nahversorgungs- und Zentrenkonzept Kamp-Lintfort - 1 ... · 2.3 Rechtliche Grundlagen. 6 3 Ziele &...

Page 1: Nahversorgungs- und Zentrenkonzept Kamp-Lintfort - 1 ... · 2.3 Rechtliche Grundlagen. 6 3 Ziele & Handlungserfordernisse 8 ... fertig gestellt und konnte diese Anforderungen noch

PLANUNGSAMT

Nahversorgungs- und Zentrenkonzept

Kamp-Lintfort

- 1. Fortschreibung -

• Zusammenfassende Erläuterung •

März 2010

m610001
Anlage 1 zur Drucksache 15/1
Page 2: Nahversorgungs- und Zentrenkonzept Kamp-Lintfort - 1 ... · 2.3 Rechtliche Grundlagen. 6 3 Ziele & Handlungserfordernisse 8 ... fertig gestellt und konnte diese Anforderungen noch

Nahversorgungs- und Zentrenkonzept Kamp-Lintfort - 1. Fortschreibung -

März 2010

1

I N H A L T 1 Anlass Der 1.Fortschreibung 2

2 Grundlagen 3

2.1 Rückblick: GMA-Einzelhandelsgutachten 2002 Und 2007 3

2.2 Regionales Einzelhandelskonzept Für Das Westliche Ruhrgebiet 4

2.3 Rechtliche Grundlagen 6

3 Ziele & Handlungserfordernisse 8

4 Kriterien Zur Abgrenzung 94.1 Kriterien Für Die Unterschiedlichen Einzelhandelsstandorte: Hauptzentrum,

Nahversorgungszentrum Sowie Nahversorgungs- Und Dezentraler Agglome-

rationsstandort 9

4.2 Funktionalräumliche Zuordnung Von Einwohnern Zu Zentren 11

5 Einzelhandels- Und Zentrenstruktur 125.1 Zentraler Versorgungsbereich – Hauptzentrum 12

5.2 Zentrale Versorgungsbereiche – Nahversorgungszentren 14

5.3 Nahversorgungsstandorte 20

5.4 Nahversorgungsbetrieb 24

5.5 Dezentrale Agglomerationsstandorte 25

5.6 Sondergebiet Einzelhandel 25

5.7 Zusammenfassung: Gesamtstädtische Einzelhandels- Und Zentrenstruktur 26

6 Sortimentsliste 28

7 Verfahren 30

8 Monitoring 31

Bestandteile

I. Nahversorgungs- und Zentrenkonzept Kamp-Lintfort - Kartographische Darstellung II. Fortschreibung des Einzelhandelsgutachtens für die Stadt Kamp-Lintfort (Gesellschaft

für Markt- und Absatzforschung mbH, Dezember 2007) III. Nahversorgungs- und Zentrenkonzept Kamp-Lintfort - Empfehlungen zur Fortschreibung

Bausteine ‚Einzelhandels- und Zentrenstruktur’‚ ‚Empfehlungen zur Nahversorgung’ und ‚Ansiedlungsleitsätze‘ (Stadt und Handel GbR, Dortmund, November 2009)

Page 3: Nahversorgungs- und Zentrenkonzept Kamp-Lintfort - 1 ... · 2.3 Rechtliche Grundlagen. 6 3 Ziele & Handlungserfordernisse 8 ... fertig gestellt und konnte diese Anforderungen noch

Nahversorgungs- und Zentrenkonzept Kamp-Lintfort - 1. Fortschreibung -

März 2010

2

1 Anlass der 1. Fortschreibung Um der besonderen Bedeutung des Einzelhandels für die Stadtentwicklung von Kamp-Lintfort Rechnung zu tragen, hat die Stadt Kamp-Lintfort in den vergangenen Jahren Kon-zeptempfehlungen zur Fortentwicklung des Einzelhandels erarbeiten lassen: Die Grundlage bildet das Gutachten der Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH (GMA) von 2002 sowie die Fortschreibung dieses Konzeptes aus dem Jahr 2007. Das Ergebnis dessen ist das im Dezember 2008 vom Rat der Stadt Kamp-Lintfort beschlos-sene Nahversorgungs- und Zentrenkonzept, welches seither als maßgebliches Instrument zur Steuerung des Einzelhandels in Kamp-Lintfort dient. Innerhalb der erforderlichen Abstimmung des Nahversorgungs- und Zentrenkonzeptes mit der Bezirksregierung Düsseldorf wies diese darauf hin, dass im Einzelhandelsgutachten eine grundsätzliche Anforderung noch nicht berücksichtigt wurde: Laut Einzelhandelserlass 2008 soll eine eindeutige Zuordnung des jeweiligen Einzugsbereiches zum zugeordneten zentra-len Versorgungsbereich bestehen. Auch wenn sich diese Anforderung im Einzelhandelser-lass nur auf Haupt- und Nebenzentren bezieht, so empfiehlt die Bezirksregierung Düsseldorf diese Herangehensweise für alle zentralen Versorgungsbereiche (auch Nahversorgungszen-tren) zu übertragen. Die GMA hatte seinerzeit in 2007 zwar eine Empfehlung für die Abgren-zung aller zentralen Versorgungsbereiche formuliert, jedoch keine eindeutig abgegrenzte Zuordnung der Einwohner zu diesen Zentren vorgenommen. Das führt dazu, dass - rein rechnerisch - die Summe der Einwohner aller zu den zentralen Versorgungsbereichen zu-geordneten Einzugsbereiche die Summe der Gesamtbevölkerung in Kamp-Lintfort über-steigt. Ursache für diese Unstimmigkeit ist, dass der Einzelhandelserlass, der für diesen Sachverhalt Vorgaben formuliert, erst im September 2008 veröffentlicht und damit rechtsver-bindlich wurde. Das Gutachten der GMA wurde bereits im Dezember 2007 abschließend fertig gestellt und konnte diese Anforderungen noch nicht berücksichtigen. Im Hinblick auf die demnach notwendige Überarbeitung des Nahversorgungs- und Zentren-konzeptes von 2008 sollten folgende Bausteine überprüft bzw. erarbeitet werden:

• Überprüfung der Einzelhandels- und Zentrenstruktur, • Ggf. neue Abgrenzung der Versorgungsbereiche, • Ermittlung der eindeutig zuzuordnenden Einzugsbereiche der zentralen Versor-

gungsbereiche, • Empfehlungen zur Nahversorgungstruktur, • Erarbeitung von Ansiedlungsleisätzen.

Für diese gutachterliche Aufgabenstellung hat die Verwaltung das Büro Stadt + Handel aus Dortmund beauftragt. In Kürze zusammengefasst ergibt sich bezogen auf die untersuchte Einzelhandels- und Zentrenstruktur folgendes Ergebnis: Grundsätzlich können sämtliche Standorte innerhalb der

Page 4: Nahversorgungs- und Zentrenkonzept Kamp-Lintfort - 1 ... · 2.3 Rechtliche Grundlagen. 6 3 Ziele & Handlungserfordernisse 8 ... fertig gestellt und konnte diese Anforderungen noch

Nahversorgungs- und Zentrenkonzept Kamp-Lintfort - 1. Fortschreibung -

März 2010

3

von der GMA in 2007 vorgeschlagenen Einzelhandels- und Zentrenstruktur erhalten bleiben. Fortschreibungsbedarf ergibt sich in erster Linie bei der Festlegung der zentralen Versor-gungsbereiche. Hier zeichnet sich ab, dass die GMA mit der damaligen Ausweisung der Be-reiche Bürgermeister-Schmelzing-Straße, Ferdinantenstraße, östliche Moerser Straße, Gest-feld-Center und Kattenstraße letztlich zu viele zentrale Versorgungsbereiche (ZVB) – hier Nahversorgungszentren (NVZ) - vorgeschlagen hat. Nach Einzelhandelserlass 2008 recht-fertigen lediglich die ersten drei Bereiche aufgrund ihrer Einzelhandelsstruktur die Darstel-lung als zentraler Versorgungsbereich. Diesen drei Bereichen werden dann - wie oben aus-geführt - auch die jeweiligen Einzugsbereiche zugeordnet. Die übrigen Standorte werden demgegenüber jetzt als sogenannte Nahversorgungsstandorte (NVS) klassifiziert. Die fachgutachterlichen Empfehlungen zur Fortschreibung sind Bestandteile des vorliegen-den Entwurfes zur Fortschreibung des Nahversorgungs- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Kamp-Lintfort. 2 Grundlagen 2.1 Rückblick: GMA-Einzelhandelsgutachten 2002 und 2007

Die Stadt Kamp-Lintfort hat in 2002 die Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung (GMA) mit der Erarbeitung eines Einzelhandelsgutachtens beauftragt, das in 2007 - vor dem Hinter-grund veränderter demografischer und einzelhandelsbezogener Rahmenbedingungen - fort-geschrieben wurde. Dabei wurden das vorgeschlagene Entwicklungskonzept aus dem Jahr 2002 überprüft und konkrete Ansiedlungsstandorte bewertet. Zudem wurde die Neuordnung des Grundstücks der “Weißen Riesen” unter Einzelhandelsaspekten geprüft. Insgesamt umfasst die Fortschreibung folgende Arbeitsschritte:

• Bewertung der Einzelhandelsentwicklung im Zeitraum 2002-2007, • Aktualisierung des ökonomischen Konzeptes (inkl. Kaufkraftprognose, Umsatzerwar-

tung, Verkaufsflächenbedarf und Branchenkonzept), • Bewertung der Entwicklungsperspektiven der Innenstadt, • Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche, • Empfehlungen für die Entwicklung der zentralen Versorgungsbereiche, • Formulierung einer für die Stadt Kamp-Lintfort spezifischen Sortimentsliste und • Bewertung der Standorteignung von 6 Einzelhandelsvorhaben.

Hierauf aufbauend hat die Stadt Kamp-Lintfort ein Nahversorgungs- und Zentrenkonzept erarbeitet, das im Dezember 2008 beschlossen wurde. Bei der Erarbeitung der gutachterlichen Grundlagen konnte jedoch - wie oben beschrieben - ein wesentlicher Schritt noch nicht berücksichtigt werden: Die Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche erfordert nach Einzelhandelserlass eine Zuordnung von konkreten Einwohnerzahlen. Vor diesem Hintergrund wurde das Büro Stadt + Handel u.a. mit der Überprüfung der - innerhalb des Nahversorgungs- und Zentrenkonzeptes (Dezember 2008)

Page 5: Nahversorgungs- und Zentrenkonzept Kamp-Lintfort - 1 ... · 2.3 Rechtliche Grundlagen. 6 3 Ziele & Handlungserfordernisse 8 ... fertig gestellt und konnte diese Anforderungen noch

Nahversorgungs- und Zentrenkonzept Kamp-Lintfort - 1. Fortschreibung -

März 2010

4

festgelegten - zentralen Versorgungsbereiche und der Abgrenzung konkreter Einzugsberei-che beauftragt. 2.2 Regionales Einzelhandelskonzept für das westliche Ruhrgebiet

Neben gutachterlichen Untersuchungen auf städtischer Ebene sind zudem auch einzelhan-delsbezogene regionale Abstimmungen erfolgt. Bereits 2003 haben die Bezirksregierung Düsseldorf, die Städte des westlichen Ruhgebietes sowie die Kommunen des Kreises We-sels die Büros Dr. Acocella und Junker & Kruse aus Dortmund mit der Erarbeitung eines Regionalen Einzelhandelskonzeptes beauftragt. Ziel war es, ein gemeinsam abgestimmtes und koordiniertes Vorgehen bei Ansiedlungen großflächiger Einzelhandelsbetriebe in Koope-ration mit den zuständigen Industrie- und Handelskammern zu erreichen. Ergebnis der Analyse ist, dass bedingt durch Bevölkerungsrückgang künftig auch das zur Verfügung stehende einzelhandelsrelevante Kaufkraftpotential im Westlichen Ruhrgebiet und seinem Einzugsbereich merklich abnehmen wird. Ziel muss es daher sein, die gewachsenen Zentren zu stärken und ein zukünftiges Verkaufsflächenwettrüsten der Städte auf Grundlage einer vereinbarten regionalen Entwicklungsstrategie zu vermeiden. Hierzu werden im Regio-nalen Einzelhandelskonzept 6 Strategiebausteine als Gerüst der interkommunalen Koordina-tion vorgeschlagen. Strategiebaustein 1: Einheitliche Sortimentsliste Mit der Festlegung einer einheitlichen Sortimentsliste soll für die Region Westliches Ruhrge-biet eine abgestimmte Vorgehensweise bei der Zulässigkeit von Neuansiedlungen gewähr-leistet werden. Strategiebaustein 2: Standortprofile und Standortmatrix Im Rahmen der Bestandaufnahme wurden für sämtliche Hauptzentren und Stadtteilzentren mit mindestens überlokaler Ausstrahlung Standortprofile erstellt, die Grundlage für die Ver-gleichbarkeit der Standorte in einer Standortmatrix sind. Zur Vergleichbarkeit wird die Aus-strahlung in fünf Kategorien dargestellt: überregional, regional, teilregional, überörtlich und lokal. Die Stadt Kamp-Lintfort wird hier als Hauptzentrum mit überörtlicher Ausstrahlung eingestuft. Damit erstreckt sich Ausstrahlung des jeweiligen Standortes über das zugehörige Gemein-degebiet hinaus auf Teilräume benachbarter Gemeinden. In Relation zu den wir-4-Nachbarstädten befindet sich Kamp-Lintfort damit eine Stufe unterhalb des Zentrums Moers (teilregionale Ausstrahlung) und eine Stufe oberhalb der Städte Rheinberg und Neukirchen-Vluyn (lokale Ausstrahlung). Aus den strategischen Eckpunkten zur regionalen Einzelhandelsentwicklung für das westli-che Ruhrgebiet wird zudem eine Zielmatrix abgeleitet. Diese setzt vor allem auf eine Stär-kung der Zentren. Kamp-Lintfort wird auch hier weiterhin als Zentrum mit überörtlicher Aus-

Page 6: Nahversorgungs- und Zentrenkonzept Kamp-Lintfort - 1 ... · 2.3 Rechtliche Grundlagen. 6 3 Ziele & Handlungserfordernisse 8 ... fertig gestellt und konnte diese Anforderungen noch

Nahversorgungs- und Zentrenkonzept Kamp-Lintfort - 1. Fortschreibung -

März 2010

5

strahlung eingestuft, nunmehr gleichfalls mit der Stadt Rheinberg, der damit künftig eine großräumigere Ausstrahlung zugesprochen wird als bisher. Die beiden Zentren von Neu-kirchen-Vluyn werden weiterhin als Zentren mit lokaler Ausstrahlung eingestuft. Strategiebaustein 3: Interkommunale Potenzialräume Dieser Baustein betrifft die Steuerung der nicht zentrenrelevanten Sortimente und zeigte ursprünglich Ansiedlungsspielräume für Einzelhandelsangebote mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten auf. Dieser Baustein ist jedoch nur informell im Regionalen Einzelhandelskon-zept aufgeführt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieses Instrument unabhän-gig von den weiteren Strategiebausteinen einsetzbar ist. Strategiebaustein 4: Interkommunales Abstimmungs- und Moderationsverfahren Das Moderationsverfahren soll grundsätzlich im Vorfeld der formalen Beteiligungsverfahren für die Ansiedlung von Vorhaben mit zentrenrelevanten Sortimenten bei Überschreiten der empfohlenen Schwellenwerte für zusätzliche Verkaufsflächen durchgeführt werden. Es soll von der Ansiedlungsgemeinde in einem informellen Verfahren, gegebenenfalls mit Hilfe ei-nes neutralen Moderators, und dabei unter Beteiligung der möglicherweise betroffenen Nachbargemeinden, der Bezirksregierung, der zuständigen Industrie- und Handelskammer und des Einzelhandelsverbandes eine regionalverträgliche Lösung erarbeitet werden. Strategiebausteine 5 und 6: Gebietstypische Festsetzungen und Randsortimentsbegrenzun-gen Ziel der Strategiebausteine ist die Definition einer gemeinsamen bauleitplanerischen Fest-setzungsstruktur, um eine gegenüber Investoren in allen Städten vergleichbare Wettbe-werbsposition zu schaffen. Neben den Hauptsortimenten wird auch die Zulässigkeit der so-genannten Ergänzungs- und Randsortimente geregelt. Das Gutachten wurde im Juli 2004 von den Städten Duisburg, Essen, Mühlheim, Oberhau-sen, Düsseldorf, Dinslaken, Hamminkeln, Kamp-Lintfort, Moers, Rheinberg, Wesel, Xanten, Voerde und den Gemeinden Alpen, Schermbeck, Sonsbeck und dem Kreis Wesel unter-zeichnet. Es ist damit eine regional abgestimmte Grundlage zur Steuerung von bedeutsamen Einzelhandelsansiedlungsvorhaben in der Region. Die hier formulierten Vorgaben sind damit auch bei der Erstellung des städtischen Nahversorgungs- und Zentrenkonzeptes zu berück-sichtigen.

Page 7: Nahversorgungs- und Zentrenkonzept Kamp-Lintfort - 1 ... · 2.3 Rechtliche Grundlagen. 6 3 Ziele & Handlungserfordernisse 8 ... fertig gestellt und konnte diese Anforderungen noch

Nahversorgungs- und Zentrenkonzept Kamp-Lintfort - 1. Fortschreibung -

März 2010

6

2.3 Rechtliche Grundlagen

Im Zusammenhang mit der planungsrechtlichen Beurteilung von Einzelhandelsvorhaben sind Regelungen insbesondere im Baugesetzbuch (BauGB) und in der Baunutzungsverordnung 1990 (BauNVO 1990) formuliert. Besondere Relevanz im Zusammenhang mit einem Nah-versorgungs- und Zentrenkonzept hat das „Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Landes-entwicklung“ (Landesentwicklungsprogramm LEPro) vom 19. Juni 2007. Hier ist im § 24 a LEPro „Großflächiger Einzelhandel“ ausgeführt (Auszug): „(1) Kerngebiete sowie Sondergebiete für Vorhaben i. S. des § 11 Abs. 3 Baunutzungsver-ordnung – BauNVO – (Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe) dürfen nur in zentralen Versorgungsbereichen ausgewiesen werden (...). Die in ihnen zulässigen Nutzungen richten sich in Art und Umfang nach der Funktion des zentralen Versorgungsbereichs, in dem ihr Standort liegt. Sie dürfen weder die Funktionsfähigkeit zentraler Versorgungsbereiche in der Gemeinde oder in benachbarten Gemeinden noch die wohnungsnahe Versorgung der Bevölkerung in ihrem Einzugsbereich beeinträchtigen. (...) (2) Zentrale Versorgungsbereiche legen die Gemeinden als Haupt-, Neben- oder Nahversor-gungszentren räumlich und funktional fest. Standorte für Vorhaben i.S. des § 11 Abs. 3 BauNVO mit zentrenrelevanten Sortimenten dürfen nur in Hauptzentren (Innenstädte bzw. Ortsmitten der Gemeinden) und Nebenzentren (Stadtteilzentren) liegen, die sich auszeich-nen durch: - ein vielfältiges und dichtes Angebot an öffentlichen und privaten Versorgungs- und

Dienstleistungseinrichtungen der Verwaltung, der Bildung, der Kultur, der Gesundheit, der Freizeit und des Einzelhandels und

- eine städtebaulich integrierte Lage innerhalb eines im Regionalplan dargestellten All-gemeinen Siedlungsbereichs und

- eine gute verkehrliche Einbindung in das öffentliche Personennahverkehrsnetz. Die zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimente werden von der Gemeinde festge-legt. Bei Festlegung der zentrenrelevanten Sortimente sind die in der Anlage aufgeführten zentrenrelevanten Leitsortimente zu beachten. Übersteigt der zu erwartende Umsatz der geplanten Einzelhandelsvorhaben in Hauptzentren die Kaufkraft der Einwohner im Gemein-degebiet, in Nebenzentren die Kaufkraft der Einwohner in den funktional zugeordneten Stadtteilen, weder in allen noch in einzelnen der vorgesehenen Sortimentsgruppen, kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass keine Beeinträchtigung zentraler Versorgungs-bereiche oder der wohnungsnahen Versorgung i. S. des Absatzes 1 Satz 3 vorliegt. (3) Sondergebiete für Vorhaben i. S. des § 11 Abs. 3 BauNVO mit nicht zentrenrelevanten Kernsortimenten dürfen außerhalb von zentralen Versorgungsbereichen ausgewiesen wer-den, wenn - der Standort innerhalb eines im Regionalplan dargestellten Allgemeinen Siedlungsbe-

reichs liegt und - der Umfang der zentren- und nahversorgungsrelevanten Randsortimente maximal

10 % der Verkaufsfläche, jedoch nicht mehr als 2.500 m2 beträgt.

Page 8: Nahversorgungs- und Zentrenkonzept Kamp-Lintfort - 1 ... · 2.3 Rechtliche Grundlagen. 6 3 Ziele & Handlungserfordernisse 8 ... fertig gestellt und konnte diese Anforderungen noch

Nahversorgungs- und Zentrenkonzept Kamp-Lintfort - 1. Fortschreibung -

März 2010

7

Übersteigt der zu erwartende Umsatz der geplanten Einzelhandelsvorhaben für nicht zent-renrelevante Kernsortimente die entsprechende Kaufkraft der Einwohner im Gemeindegebiet nicht, kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass keine Beeinträchtigung zentraler Versorgungsbereiche oder der wohnungsnahen Versorgung i. S. des Absatzes 1 Satz 3 vor-liegt. (...) (5) Vorhandene Standorte für Vorhaben i. S. des § 11 Abs. 3 BauNVO außerhalb von zentra-len Versorgungsbereichen dürfen abweichend von Absatz 1 unter Beschränkung auf den vorhandenen Bestand als Sondergebiete ausgewiesen werden.(...)“ Ferner sind im LEPro sogenannte „zentrenrelevante Leitsortimente“ definiert: 1. Bücher/Zeitschriften/Papier/Schreibwaren 2. Bekleidung, Lederwaren, Schuhe 3. Unterhaltungs- und Kommunikationselektronik/Computer, Elektrohaushaltswaren (Klein-

geräte) 4. Foto/Optik 5. Haus- und Heimtextilien, Haushaltswaren, Einrichtungszubehör (ohne Möbel) 6. Uhren/Schmuck 7. Spielwaren, Sportartikel Die rechtlichen Regelungen des LEPro greift der Erlass „Ansiedlung von Einzelhandelsbe-trieben; Bauleitplanung und Genehmigung von Vorhaben“ (Einzelhandelserlass NRW) vom 22.09.2008 auf und setzt sie in konkrete Handlungsmöglichkeiten für die Gemeinden um. Kurz zusammengefasst kann die Gemeinde die zentralen Versorgungsbereiche (Haupt-, Neben- oder Nahversorgungszentren) räumlich und funktional festlegen, um die Einzelhan-delsentwicklung im Stadtgebiet steuern zu können. Standorte für großflächige Einzelhan-delsvorhaben (§ 11 Abs. 3 BauNVO) mit zentrenrelevanten Sortimenten dürfen nur innerhalb dieser Zentren liegen. Sondergebiete für Vorhaben i. S. des § 11 Abs. 3 BauNVO mit nicht zentrenrelevanten Kernsortimenten dürfen außerhalb von zentralen Versorgungsbereichen nur in einem regionalplanerisch festgesetzten „Allgemeinen Siedlungsgebiet“ ausgewiesen werden. Zur Umsetzung dieser Regelung ist es jedoch – wie bereits in der Einleitung erläutert - zu-dem erforderlich, die den zentralen Versorgungsbereichen zuzuordnenden Einzugsbereiche festzulegen.

Page 9: Nahversorgungs- und Zentrenkonzept Kamp-Lintfort - 1 ... · 2.3 Rechtliche Grundlagen. 6 3 Ziele & Handlungserfordernisse 8 ... fertig gestellt und konnte diese Anforderungen noch

Nahversorgungs- und Zentrenkonzept Kamp-Lintfort - 1. Fortschreibung -

März 2010

8

3 Ziele & Handlungserfordernisse Die Stadt Kamp-Lintfort verfolgt mit der Aufstellung und Fortschreibung des Nahversor-gungs- und Zentrenkonzeptes eine ausgewogene Versorgungsstruktur im Stadtgebiet. Auf der Grundlage des Einzelhandelsgutachtens der GMA (2007) und durch die gutachterlichen Ergänzungen von Stadt + Handel (2009) werden folgende Ziele und daraus abgeleitete Handlungserfordernisse für die funktionale Entwicklung des Einzelhandels in der Stadt Kamp-Lintfort formuliert: Ziele der Einzelhandelsentwicklung

• Erhaltung und Stärkung der mittelzentralen Versorgungsfunktion der Stadt. • Erhaltung und Stärkung der Einzelhandelszentralität des innerstädtischen Hauptzent-

rums. • Erhaltung und Stärkung der Einzelhandels- und Funktionsvielfalt des innerstädtischen

Hauptzentrums. • Erhaltung und Stärkung der Nahversorgungsfunktion in den Nahversorgungszentren. • Sicherung der Nahversorgungsstandorte. • Schaffung von Investitionssicherheit. • Entscheidungssicherheit für städtebaulich erwünschte Investitionen. • Sicherung von Gewerbegebieten für produzierendes Gewerbe, Handwerk und Dienst-

leistungen. Handlungserfordernisse

• Stärkung des Hauptzentrums durch die Ansiedlung weiterer Magnetbetriebe und den Ausbau bestehender großflächiger Innenstadtanbieter.

• Stärkung der Nahversorgungszentren durch Bestandsicherung und Stabilisierung durch kleinteilige Nahversorgungsangebote.

• Förderung des Ansiedlungsinteresses von Lebensmittel-SB-Märkten in den hierfür identifizierten Bereichen einzelner Nahversorgungszentren.

• Zulassung zusätzlicher Verkaufsflächen in den dezentralen Agglomerationsstandor-ten ausschließlich für nicht zentrenrelevante Sortimente, die keine Umverteilungen auf schutzwürdige innerstädtische oder stadtteilbezogene Versorgungsbereiche aus-lösen.

Page 10: Nahversorgungs- und Zentrenkonzept Kamp-Lintfort - 1 ... · 2.3 Rechtliche Grundlagen. 6 3 Ziele & Handlungserfordernisse 8 ... fertig gestellt und konnte diese Anforderungen noch

Nahversorgungs- und Zentrenkonzept Kamp-Lintfort - 1. Fortschreibung -

März 2010

9

4 Kriterien zur Bildung der Einzelhandels- und Zentrenstruktur

Das Nahversorgungs- und Zentrenkonzept für die Stadt Kamp-Lintfort basiert auf der Aus-weisung von zentralen Versorgungsbereichen. Ziele dieser Ausweisung sind die Stärkung der Innenentwicklung und die Sicherstellung einer wohnortnahen Versorgung. Demnach soll großflächiger zentrenrelevanter Einzelhandel ausschließlich in diesen parzellenscharf abge-grenzten Bereichen zulässig sein. Der Begriff zentraler Versorgungsbereich (ZVB) beinhaltet Versorgungsbereiche unterschiedlicher Stufen. In Kamp-Lintfort umfasst er das Hauptzent-rum Innenstadt (HZ) und die drei Nahversorgungszentren (NVZ) „Östliche Moerser Straße“, „Ferdinantenstraße“ und „Bürgermeister-Schmelzing-Straße“. Auch neben den zentralen Versorgungsbereichen sind in Kamp-Lintfort Einzelhandelsbetrie-be in untergeordneten Agglomerationsansätzen nachweisbar. Solche Lagen entsprechen nicht den erforderlichen Ausstattungsanforderungen an zentrale Versorgungsbereiche, weil sich z.B. ihre Nahversorgungsfunktion auf den unmittelbaren Nahbereich beschränkt. Diese werden nachfolgend als sog. Nahversorgungsstandorte (NVS) gekennzeichnet. Eine wichtige Versorgungsfunktion weisen auch verschiedene Einzellagen von Einzelhandelsbetrieben auf. Die städtebaulich integrierten Standorte, wie z.B. der Plus am Markt in der Altsiedlung werden im folgenden als Nahversorgungsbetriebe bezeichnet. Zudem bestehen weitere Einzelhandelseinrichtungen an einzelnen Sonderstandorten und dezentralen Agglomerationsstandorten im Stadtgebiet. Hier soll jedoch nur eine Sicherung des Bestandes erfolgen bzw. eine Zulassung zusätzlicher Verkaufsflächen ausschließlich für nicht zentrenrelevante Sortimente. Diese Standorte werden in das Konzept nachrichtlich übernommen. 4.1 Kriterien für die unterschiedlichen Einzelhandelsstandorte: Hauptzentrum, Nah-

versorgungszentrum sowie Nahversorgungs- und dezentraler Agglomerations-standort

Die Benennung und Herausarbeitung der jeweiligen Zentren und Standorte fand im Rahmen der Fortschreibung des Nahversorgungs- und Zentrenkonzeptes nach folgenden Kriterien statt.

Page 11: Nahversorgungs- und Zentrenkonzept Kamp-Lintfort - 1 ... · 2.3 Rechtliche Grundlagen. 6 3 Ziele & Handlungserfordernisse 8 ... fertig gestellt und konnte diese Anforderungen noch

Nahversorgungs- und Zentrenkonzept Kamp-Lintfort - 1. Fortschreibung -

März 2010

10

Kriterien zur Abgrenzung der Einzelhandelslagen

Zentrale Versorgungsbereiche Hauptzentrum

• städtebaulich integrierte, meist siedlungsräumlich zentrale Lage • städtebauliche Verdichtung • Einzelhandelsangebot mit zentraler Versorgungsfunktion und einer

gewissen Mindestausstattung (i. d. R. min. mehrere Betriebe mit sich ergänzenden oder konkurrierenden Sortimenten)

• Vielfalt und Dichte öffentlicher und privater Einrichtungen (Dienst-leistungen, Gastronomie, soziale Einrichtungen etc.)

• Anbindung an den ÖPNV

Nahversorgungs-zentrum

• wie Hauptzentrum nur mit standortbezogener Funktionsvielfalt und gegenüber der Innenstadt mit begrenzterer Versorgungsfunktion

Sonstige Versorgungsstandorte

Nahversorgungs-standort

• städtebaulich integrierte Lage • Einzelhandelsangebot in Agglomeration mit einigen weiteren öf-

fentlichen oder privaten Einrichtungen (Dienstleistungen, Gastro-nomie, soziale Einrichtungen etc.)

• (begrenzte) Versorgungsfunktion für den unmittelbaren Nahbereich• Einzelhandelsausstattung entspricht noch nicht der Mindestaus-

stattung eines zentralen Versorgungsbereichs

Nahversorgungs-betrieb

• städtebaulich integrierte Lage • (räumlich) begrenztes Einzelhandelsangebot – meist Einzellage • Unzureichende Versorgungsfunktion für den unmittelbaren Nahbe-

reich • Einzelhandelsausstattung entspricht noch nicht der Mindestaus-

stattung eines Nahversorgungsstandort

Dezentraler Agglome-rationsstandort

• auf wenige Branchen des großflächigen Einzelhandels spezialisier-te dezentrale Geschäftslage

• städtebaulich nicht integriert • gesamtstädtisches, z.T. übergemeindliches Einzugsgebiet • Waren und Dienstleistungen in verschiedenen Bedarfsbereichen • Mindeststandard: 5 Betriebe / ca. 3.000 m² Verkaufsfläche

Sondergebiet Einzel-handel

• Nachrichtliche Darstellung eines in den jeweiligen Bebauungsplä-nen festgesetzten Sondergebietes mit Zweckbestimmung Einzel-handel

Quelle: eigene Bearbeitung nach Stadt + Handel 2009

SO

NVS

DAS

Page 12: Nahversorgungs- und Zentrenkonzept Kamp-Lintfort - 1 ... · 2.3 Rechtliche Grundlagen. 6 3 Ziele & Handlungserfordernisse 8 ... fertig gestellt und konnte diese Anforderungen noch

Nahversorgungs- und Zentrenkonzept Kamp-Lintfort - 1. Fortschreibung -

März 2010

11

Demnach umfasst die Zentrenstruktur zum einen die Abgrenzung von Versorgungsbereichen und zum anderen die Identifizierung von sonstigen Versorgungsstandorten mit ihrem jeweili-gen Handlungsbedarf.

4.2 Funktionalräumliche Zuordnung von Einwohnern zu Zentren

Neben der Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche – hier Nahversorgungszentren – ist zudem auch eine konkrete funktionale Zuordnung von Einwohnern erforderlich. Deshalb wurde von Stadt + Handel (2009) eine funktionale Zuordnung von Siedlungsteilen zu diesen Zentren vorgenommen. Ziel ist es, Anhaltspunkte für die Zulässigkeit von geplanten Einzel-handelsvorhaben in diesen Nahversorgungszentren zu erhalten. Die räumliche Zuordnung von Siedlungsteilen zu den Nahversorgungszentren erfolgt unter Beachtung folgender Krite-rien:

• Zusammenhang, Abgrenzbarkeit oder Offenheit eines Siedlungsbereichs gegenüber anderen Siedlungsteilen sowie räumliche Gliederung des Stadtgebiets in statistische Bezirke,

• Ausrichtung der im jeweiligen Siedlungsbereich verlaufenden (übergeordneten) ver-kehrlichen Anbindung der relevanten Versorgungszentren,

• städtebauliche, in der Örtlichkeit für die Bevölkerung erlebbare Zäsuren und Barrieren (z.B. Bachlauf Große bzw. Kleine Goorley, Bergwerk West).

Sofern Siedlungsbereiche aufgrund dieser Kriterien keinem der Nahversorgungszentren zu-geordnet werden, beinhaltet dies grundsätzlich primär eine Versorgung dieser Gebiete durch das Hauptzentrum, ggf. auch durch Nahversorgungsstandorte oder durch sonstige (dezent-rale) Einzelhandelsstandorte.

Page 13: Nahversorgungs- und Zentrenkonzept Kamp-Lintfort - 1 ... · 2.3 Rechtliche Grundlagen. 6 3 Ziele & Handlungserfordernisse 8 ... fertig gestellt und konnte diese Anforderungen noch

Nahversorgungs- und Zentrenkonzept Kamp-Lintfort - 1. Fortschreibung -

März 2010

12

5 Einzelhandels- und Zentrenstruktur Grundsätzlich werden, wie auch im Nahversorgungs- und Zentrenkonzept von 2008, städte-baulich integrierte Zentren (zentrale Versorgungsbereiche) sowie Standorte von dezentralen Einzelhandelsagglomerationen unterschieden. Die Zentren können und sollten gem. § 24 a Landesentwicklungsprogramm NRW (LEPro) und unter Bezug auf die rechtlichen Anforderungen an zentrale Versorgungsbereiche hin-sichtlich ihrer funktionalen Hierarchiestufe unterteilt werden: für Kamp-Lintfort ist demnach von einem klar erkennbaren Hauptzentrum zu sprechen (die Innenstadt), während in einzel-nen Stadtteilen kleinere Versorgungszentren mit einer standortbezogenen Funktionsvielfalt und -dichte als Nahversorgungszentren mit einer – gegenüber der Innenstadt – begrenzteren Versorgungsfunktion existieren. Die folgenden Ausführungen basieren primär auf den Ergebnissen und Empfehlungen des Büros Stadt + Handel. Insbesondere die neu geordnete Zentrenstruktur und die Abgrenzung der Einzugsbereiche erfolgten mit Hilfe des Gutachterbüros. Die quantitativen Vergleichsda-ten basieren auf den jeweiligen Fortschreibungen der Einzelhandelsbestandsdaten durch die Stadt Kamp-Lintfort in den Jahren 2007 und 2010. Grundlage dafür war eine Kompletterhe-bung aller Einzelhandelsbetriebe im Stadtgebiet durch die GMA in 2001. 5.1 Zentraler Versorgungsbereich – Hauptzentrum

Hauptzentrum Innenstadt

Beschreibung des Standortes Das Hauptzentrum erfüllt aufgrund der Ausstattung mit kurz-, mittel- und langfristigen Be-darfsgütern eine Versorgungsfunktion für die Gesamtstadt. Im Zusammenhang mit attrakti-ven Angeboten des Dienstleistungsbereiches einschließlich der öffentlichen Verwaltung, der Kultur und Freizeit und der Gastronomie liegt hier die Grundlage für eine attraktive Innen-stadt.

Einzelhandelsdaten und räumliche Abgrenzung des ZVB Hauptzentrum

Versorgungszentrum Anteil gesamtstädtisch

Stand 2010 Tendenz seit 2007 Stand 2010

Betriebe 117 - 1 % 49 %

Verkaufsfläche 24.272 m2 - 4 % 39 %

Einwohner im Einzugsbereich

38.786 100 %

Page 14: Nahversorgungs- und Zentrenkonzept Kamp-Lintfort - 1 ... · 2.3 Rechtliche Grundlagen. 6 3 Ziele & Handlungserfordernisse 8 ... fertig gestellt und konnte diese Anforderungen noch

Nahversorgungs- und Zentrenkonzept Kamp-Lintfort - 1. Fortschreibung -

März 2010

13

Funktionalräumliche Abgrenzung Im GMA-Gutachten 2007 wurde ein sog. Entwicklungsbereich Innenstadt abgegrenzt, der sowohl Einzelhandelsnutzungen als auch die sonstige Zentren prägende Nutzungsfunktio-nen berücksichtigt (etwa öffentliche Einrichtungen, private Dienstleistungen und Gastrono-mie). Die räumliche Festlegung dieses zentralen Versorgungsbereichs umfasst:

• den zentral gelegenen Teil der Moerser Straße, die als ‚gewachsene’ Haupteinkaufs-straße durchgängig mit Einzelhandel und Dienstleistungen in der Erdgeschosszone besetzt ist,

• die durch bauliche Großstrukturen geprägten Bereiche (etwa „Am Rathaus“), die ebenfalls nahezu durchgängig durch eine sehr hohe Nutzungsdichte und -vielfalt ge-prägt sind und auch zentrale städtebauliche Platzsituationen im öffentlichen Raum aufweisen,

• die Einzelhandels-Großstrukturen nördlich des neu gestalteten Prinzenplatzes (ange-siedelt ist dort u. a. das SB-Warenhaus „real“).

Zudem werden durch diese räumliche Abgrenzung zwei wesentliche Entwicklungsziele der Stadtentwicklung unterstützt:

• Durch die Ansiedlung des Einkaufszentrums EK3 im Bereich der Weißen Riesen wird ein Magnetvorhaben im südöstlichen Innenstadtbereich angesiedelt. Mit der Verwirk-lichung des Vorhabens wird der Ausbildung des innerstädtischen ‚Knochenprinzips’ Rechnung getragen, das auf die Stärkung der innerstädtischen Versorgungsfunktion abzielt.

• Zudem erlaubt die Fassung des zentralen Versorgungsbereichs die aus fachgutach-terlicher Sicht zu begrüßende Konzentration künftiger innenstadtrelevanter Stabilisie-rungs- und Entwicklungsmaßnahmen auf einen klaren Kernbereich. Somit wird einer

Page 15: Nahversorgungs- und Zentrenkonzept Kamp-Lintfort - 1 ... · 2.3 Rechtliche Grundlagen. 6 3 Ziele & Handlungserfordernisse 8 ... fertig gestellt und konnte diese Anforderungen noch

Nahversorgungs- und Zentrenkonzept Kamp-Lintfort - 1. Fortschreibung -

März 2010

14

‚Zerfaserung’ zentraler Nutzungen und zentraler städtebaulicher Merkmale vorge-beugt.

Für den zentralen Versorgungsbereich Innenstadt ist die Zuordnung eines eindeutig abge-grenzten Einzugsbereiches nicht erforderlich. Beim Hautzentrum geht man davon aus, dass das gesamte Stadtgebiet als Einzugsbereich herangezogen werden kann.

Entwicklungsziele für das Hauptzentrum Innenstadt

Verstärkung der mittelzentralen Versorgungsfunktion durch Magnetbetriebe

Sicherung des Hauptgeschäftsbereichs

Abbau von Leerständen und Mindernutzungen

Entwicklungsimpulse durch Ansiedlung großflächiger Anbieter des mittel- und lang-fristigen Bedarfs

5.2 Zentrale Versorgungsbereiche - Nahversorgungszentren

Zentrale Funktion der Nahversorgungszentren ist die Einzelhandelsversorgung des Stadt-teils. Insbesondere Güter des täglichen Bedarfs werden angeboten. Neben der Nahversor-gung sind auch periodische Bedarfe zu decken. Die Überprüfung der Zentrenstruktur durch das Büro Stadt + Handel in 2009 hat ergeben, dass unter Zugrundelegung der Aussagen des Einzelhandelserlasses die Bereiche Kattenstraße und Gestfeld-Center nicht mehr als Nah-versorgungszentrum klassifiziert werden. Die jeweilige Lage und Ausstattung hat dazu ge-führt, dass sie jetzt als Nahversorgungsstandorte eingeordnet werden. Insgesamt werden deshalb noch drei Nahversorgungszentren abgegrenzt. Diesen drei Bereichen sind dann unter bestimmten Kriterien - wie oben ausgeführt - auch die jeweiligen Einzugsbereiche zu-geordnet worden.

Nahversorgungszentrum Östliche Moerser Straße Beschreibung des Standortes Das Nahversorgungszentrum östliche Moerser Straße übernimmt mit seinem Angebots-schwerpunkt im mittel- und langfristigen Bedarf eine Ergänzungsfunktion zur Innenstadt. Das Einzelhandels-, Dienstleistungs- und Gastronomieangebot entlang der Östlichen Moerser Straße ist ausschließlich auf der nördlichen Straßenseite in bandartiger Ausdehnung unmit-telbar an die Innenstadt angrenzend angesiedelt. Entlang der südlichen Straßenseite befin-den sich ausschließlich Wohngebäude der Altsiedlung. Rund die Hälfte der ansässigen Ein-zelhandelsbetriebe bieten nahversorgungsrelevante Sortimente im Hauptsortiment an (vgl. GMA 2007: S. 52). Ergänzend zum Einzelhandel sind auch die Mehrzahl der sonstigen

Page 16: Nahversorgungs- und Zentrenkonzept Kamp-Lintfort - 1 ... · 2.3 Rechtliche Grundlagen. 6 3 Ziele & Handlungserfordernisse 8 ... fertig gestellt und konnte diese Anforderungen noch

Nahversorgungs- und Zentrenkonzept Kamp-Lintfort - 1. Fortschreibung -

März 2010

15

Dienstleistungs- und Gastronomiebetriebe auf die Nahbereichsversorgung bezogen, etwa Frisörbetriebe, Imbissbetriebe und Kioske.

Einzelhandelsdaten und räumliche Abgrenzung des NVZ Östliche Moerser Straße

Versorgungszentrum Anteil gesamtstädtisch

Stand 2010 Tendenz seit 2007 Stand 2010

Betriebe 17 - 35 % 7 %

Verkaufsfläche 2.907 m2 - 19 % 5 %

Einwohner im Einzugsbereich

5.764 15%

Funktionalräumliche Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs Die räumliche Festlegung des zentralen Versorgungsbereichs umfasst:

• die gesamte Bebauung auf der nördlichen Straßenseite der Östlichen Moerser Stra-ße, zwischen dem zentralen Versorgungsbereich der Innenstadt im Westen (in Höhe Montplanetstraße) und der Einmündung Rheinstraße im Osten,

• auch die hinteren Grundstücksbereiche dieser Bebauung, soweit eine Zuordnung aus der Örtlichkeit erkennbar ist,

• bei den von Norden einmündenden Straßen Grenzstraße und Kirchweg auch die noch begrenzt in diesen Straßen entstandenen Erdgeschossnutzungen,

• am östlichen Ende auch die südliche Straßenseite, wo drei Ladenlokale angesiedelt sind und Querungshilfen deutlich dazu beitragen, dass die Straße nicht als Barriere für Kunden und Passanten wirkt. Ergänzend dort zudem das Gelände der

Page 17: Nahversorgungs- und Zentrenkonzept Kamp-Lintfort - 1 ... · 2.3 Rechtliche Grundlagen. 6 3 Ziele & Handlungserfordernisse 8 ... fertig gestellt und konnte diese Anforderungen noch

Nahversorgungs- und Zentrenkonzept Kamp-Lintfort - 1. Fortschreibung -

März 2010

16

Diesterwegschule an der Pestalozzistraße als mögliche Entwicklungsfläche des Zent-rums im Zusammenhang mit einer geplanten Schulstandortverlagerung.

Als Modifikation gegenüber der früheren Festlegung des sog. Entwicklungsbereichs (vgl. GMA 2007, S. 65) umfasst die hiermit vorgelegte Definition des zentralen Versorgungsbe-reichs im Osten ergänzend die mit Ladenlokalen besetzten Bereiche zwischen Malmedystraße und Rheinstraße. Dort befinden sich neben einem Haltestellenbereich des Busverkehrs auch eine Sparkassenfiliale sowie ein Bäcker, ein Dienstleistungsbetrieb sowie eine Imbissstube. Gleichwohl zeigen mehrere leer stehende Ladenlokale in diesem Teilbe-reich die Schwierigkeit zeitgemäßer Wiedervermietungen an.

Entwicklungsziele für das NVZ Östliche Moerser Straße

Erweiterung und Ergänzung der Einzelhandelsangebote im kurzfristigen Bedarf

Sicherung des Geschäftsstandortes durch Marketingmaßnahmen und Serviceleis-tungen

Nahversorgungszentrum Ferdinantenstraße Beschreibung des Standortes Kleinteilige Einzelhandelsbetriebe, hauptsächlich in den Bereichen mittel- und langfristiger Bedarf prägt die Einzelhandelsstruktur des Nahversorgungszentrums Ferdinantenstraße. Das Nahversorgungszentrum weist aktuell 16 Einzelhandelsbetriebe so-wie eine darüber hinaus gehende Anzahl an Dienstleistungs- und Gastronomiebetrieben auf. Gegenüber der Bestandssituation von 2007 sind keine nennenswerten Veränderungen zu beobachten. Wie im Nahversorgungszentrum Östliche Moerser Straße so ist auch hier festzustellen, dass so-wohl ein Lebensmittelmarkt als auch ein Drogeriemarkt fehlen.

Einzelhandelsdaten und räumliche Abgrenzung des NVZ Ferdinantenstraße

Versorgungszentrum Anteil gesamtstädtisch

Stand 2010 Tendenz seit 2007 Stand 2010

Betriebe 14 - 13 % 6 %

Verkaufsfläche 860 m2 - 7 % 1 %

Einwohner im Einzugsbereich

6.876 18 %

Page 18: Nahversorgungs- und Zentrenkonzept Kamp-Lintfort - 1 ... · 2.3 Rechtliche Grundlagen. 6 3 Ziele & Handlungserfordernisse 8 ... fertig gestellt und konnte diese Anforderungen noch

Nahversorgungs- und Zentrenkonzept Kamp-Lintfort - 1. Fortschreibung -

März 2010

17

Funktionalräumliche Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs Die Empfehlung für die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs entspricht nahezu vollständig der bereits vorliegenden Abgrenzung des sog. Entwicklungsbereichs (vgl. GMA 2007: S. 84). Der zentrale Versorgungsbereich wird lediglich um ein Grundstück auf der nordwestlichen Straßenseite der Schulstraße, auf dem eine Dienstleistungsnutzung ange-siedelt ist, erweitert. Die räumliche Festlegung des zentralen Versorgungsbereichs umfasst somit

• den von der Ferdinantenstraße und der Schulstraße gebildeten Baublock, der ganz überwiegend von kundenbezogenen Erdgeschossnutzungen geprägt ist,

• die südliche Straßenseite der Ferdinantenstraße zwischen Eyller Straße im Westen und dem Bachlauf der Kleinen Goorley im Osten; auch dieser Bereich ist noch in wei-ten Teilen von Einzelhandel- und Dienstleistungsnutzungen geprägt,

• einen kleinen mit Dienstleistungsangeboten, Arztpraxen und einer größeren Stell-platzanlage besetzten Bereich nordwestlich der Schulstraße.

Im Zuge der Fortschreibung des Nahversorgungs- und Zentrenkonzeptes wurde für das Nahversorgungszentrum Ferdinantenstraße eine zu überprüfende räumliche Entwicklungs-option eingefügt (vgl. Pfeil-Symbol auf der kartographischen Darstellung). Nach fachgutach-terlicher Einschätzung handelt es sich dabei um eine Möglichkeit durch die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes zur Sicherung und Stabilisierung des Nahversorgungszentrums beizu-tragen.

Page 19: Nahversorgungs- und Zentrenkonzept Kamp-Lintfort - 1 ... · 2.3 Rechtliche Grundlagen. 6 3 Ziele & Handlungserfordernisse 8 ... fertig gestellt und konnte diese Anforderungen noch

Nahversorgungs- und Zentrenkonzept Kamp-Lintfort - 1. Fortschreibung -

März 2010

18

Entwicklungsziele für das NVZ Ferdinantenstraße

Erhaltung des Nahversorgungszentrums

Sicherung des zentralen Versorgungsbereichs

Stabilisierung der Nahversorgung

Zur Ergänzung von Nahversorgungsstandorten kann der Erweiterungsbereich als zusätzlicher Ansiedlungs- bzw. Verlagerungsstandort für einen Lebensmittel SB-Markt dienen (Entwicklungsoption)

Nahversorgungszentrum Bürgermeister-Schmelzing-Straße Beschreibung des Standortes Die Versorgungsfunktion dieses Standortes ist aktuell mit nur sechs Einzelhandelsbetrieben vergleichsweise begrenzt. Der Versorgungsschwerpunkt liegt im Bereich der Nahversor-gung (ein Frischemarkt, ein Bauernladen, ein Bäcker sowie ein Kiosk). Zwei weitere Betriebe (Schreibwaren sowie Glas/Porzellan/Keramik) ergänzen dieses Angebot, ebenso zwei gast-ronomische Betriebe, eine Arztpraxis, ein Frisör und eine Änderungsschneiderei. Städtebau-lich ist dieser Standort eindeutig als maßgeblicher Versorgungsstandort für den Stadtteil Geisbruch angelegt (vgl. Abbildung): die Gebäude- und Nutzungsstruktur wurde um einen zentralen Sammelstellplatz angelegt und die Fußgängererschließung mit einer teilumlaufen-den Überdachung versehen. Das kleine Zentrum ist an den örtlichen Busverkehr ange-schlossen.

Einzelhandelsdaten und räumliche Abgrenzung des NVZ Bgm.-Schmelzing-Straße

Versorgungszentrum Anteil gesamtstädtisch Stand 2010 Tendenz seit 2007 Stand 2010

Betriebe 7 + 17 % 3 %

Verkaufsfläche 1.114 m2 + 2 % 2 %

Einwohner im Einzugsbereich

6.880 18 %

Page 20: Nahversorgungs- und Zentrenkonzept Kamp-Lintfort - 1 ... · 2.3 Rechtliche Grundlagen. 6 3 Ziele & Handlungserfordernisse 8 ... fertig gestellt und konnte diese Anforderungen noch

Nahversorgungs- und Zentrenkonzept Kamp-Lintfort - 1. Fortschreibung -

März 2010

19

Funktionalräumliche Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs Die räumliche Festlegung des zentralen Versorgungsbereichs umfasst:

• die Wohn- und Geschäftsgebäude nordöstlich der Bürgermeister-Schmelzing-Straße, die den zentralen Parkplatz dieses Zentrums umschließen (einschließlich kleinerer Nebenanlagen dieses als Einheit wahrgenommenen Komplexes),

• die sich an diesen Komplex südöstlich anschließende mögliche Entwicklungsfläche, die derzeit unbebaut ist.

Die südöstlich an die bestehende Einzelhandelslage angrenzende Fläche ist für die Neuan-siedlung eines Aldi-Marktes vorgesehen. Aufgrund struktureller Defizite hat die GMA in 2007 bei einer Standortüberprüfung diese Fläche als potenziellen Entwicklungsbereich herausge-stellt. Die Bereiche des St.-Bernhard-Hospitals, die dem Nahversorgungszentrum gegenüber lie-gen, werden aufgrund ihrer vergleichsweise weitläufigen Art der Anlage nicht als Teil dieses Nahversorgungszentrums beschrieben. Gleichwohl ist darauf hinzuweisen, dass das Hospi-talgelände zu einer deutlichen Nutzungsmischung innerhalb des Stadtteils Geisbruch führt und zudem die Funktionsfähigkeit des NVZ – etwa durch Gelegenheitseinkäufe der verkeh-renden Krankenhausbesucher – stützt. Die übrige Umgebung des derart beschriebenen NVZ ist im Schwerpunkt durch Wohnnutzung geprägt.

Page 21: Nahversorgungs- und Zentrenkonzept Kamp-Lintfort - 1 ... · 2.3 Rechtliche Grundlagen. 6 3 Ziele & Handlungserfordernisse 8 ... fertig gestellt und konnte diese Anforderungen noch

Nahversorgungs- und Zentrenkonzept Kamp-Lintfort - 1. Fortschreibung -

März 2010

20

NVS

Entwicklungsziele für das NVZ Bürgermeister-Schmelzing-Straße

Erhaltung der wohnungsnahen Versorgung

Angebotsergänzung im Bereich des täglichen Bedarfs, z.B. Lebensmittel-SB-Markt, Drogeriemarkt, Blumengeschäft

Flächenoptionen zur Ansiedlung eines größeren Einzelhandelsbetriebes im Stand-ortumfeld

5.3 Nahversorgungsstandorte

Als Nahversorgungsstandort werden diejenigen Einzelhandelsstandorte in integrierter Lage beschrieben, die einen begrenzten Ansatz einer Agglomeration aufweisen, die gleichzeitig jedoch nicht den rechtlichen und fachgutachterlichen Anforderungen an zentrale Versor-gungsbereiche entsprechen. Gleichwohl übernehmen diese Standorte im Hinblick auf die wohnortnahe Versorgung eine wichtige Funktion.

Nahversorgungsstandort Kattenstraße

Im Nahversorgungszentrum sind vorrangig Betriebe der Warengruppe Nahrungs- und Ge-nussmittel ansässig. Die Lage inmitten der städtebaulich verdichteten Altsiedlung bietet zum einen den Vorteil einer großen Mantelbevölkerung, zum anderen sind dadurch auch die Ent-wicklungsoptionen stark eingeschränkt.

Einzelhandelsdaten und räumliche Abgrenzung des NVS Kattenstraße

Versorgungszentrum Anteil gesamtstädtisch

Stand 2010 Tendenz seit 2001 Stand 2010

Betriebe 9 - 18 % 4 %

Verkaufsfläche 465 m2 - 35 % 1 %

Page 22: Nahversorgungs- und Zentrenkonzept Kamp-Lintfort - 1 ... · 2.3 Rechtliche Grundlagen. 6 3 Ziele & Handlungserfordernisse 8 ... fertig gestellt und konnte diese Anforderungen noch

Nahversorgungs- und Zentrenkonzept Kamp-Lintfort - 1. Fortschreibung -

März 2010

21

NVS

Die Überprüfung der Zentrenstruktur in Kamp-Lintfort hat ergeben, dass der Standort Kattenstraße nicht mehr als zentraler Versorgungsbereich, sondern als Nahversorgungs-standort klassifiziert wird. Neben dem sehr kleinflächigen Einzelhandelsbesatz lag die Ursa-che dafür in einem fehlenden fußläufig erlebbaren bzw. städtebaulich-funktionaler Zusam-menhang mit weiteren stadt-strukturell relevanten Standorten im Umfeld (etwa dem Nahver-sorgungszentrum Östliche Moerser Straße oder dem Markt in der Altsiedlung).

Nahversorgungsstandort Gestfeld-Center

Als einheitlich erbauter Gebäudekomplex befindet sich dieses Center zentral im Stadtteil Gestfeld, einem teils höher verdichteten Stadterweiterungsgebiet der Nachkriegsepoche. Während der Erhebungen in 2007 und 2010 stehen mehrere Ladenlokale leer, so dass die Angebotsvielfalt und -dichte gegenüber den anderen Agglomerationsstandorten im Stadtge-biet vergleichsweise gering ausfällt. Im Bereich des Einzelhandels weist dieser Standort ei-nen kleinen Frischemarkt, einen Drogeriemarkt, einen Bäcker sowie einen kleines Elektro-nikgeschäft auf.

Einzelhandelsdaten und räumliche Abgrenzung des NVS Gestfeld-Center

Versorgungszentrum Anteil gesamtstädtisch

Stand 2010 Tendenz seit 2007 Stand 2010

Betriebe 6 - 14 % 3 %

Verkaufsfläche 822 m2 - 3 % 1 %

Page 23: Nahversorgungs- und Zentrenkonzept Kamp-Lintfort - 1 ... · 2.3 Rechtliche Grundlagen. 6 3 Ziele & Handlungserfordernisse 8 ... fertig gestellt und konnte diese Anforderungen noch

Nahversorgungs- und Zentrenkonzept Kamp-Lintfort - 1. Fortschreibung -

März 2010

22

NVS

Ebenso wie der Standort Kattenstraße wurde im Rahmen der Fortschreibung des Nahver-sorgungs- und Zentrenkonzeptes der Standort Gestfeld-Center als Nahversorgungsstandort herabgestuft. Hintergrund dessen ist zum einen, dass der Standort nicht an einer örtlichen Hauptverkehrsstraße liegt und allenfalls der Versorgung des unmittelbaren Nahbereichs dient. Zum anderen lassen die geringe Angebotsvielfalt, das Fehlen von Entwicklungsflächen und die räumliche Konkurrenz zu den Nahversorgungszentren Ferdinantenstraße und Bür-germeister-Schmelzing-Straße eine Beibehaltung der ursprünglichen Klassifizierung als zent-raler Versorgungsbereich nicht zu.

Nahversorgungsstandort Parkstraße

Entlang der Parkstraße haben sich drei Einzelhandels- und Gastronomiebetriebe angesiedelt (ein Lebensmittelsupermarkt, ein Kiosk sowie ein Bäcker). Auch ein Frisörbetrieb, ein Party-service und ein Imbiss befinden sich dort.

Einzelhandelsdaten und räumliche Abgrenzung des NVS Parkstraße

Versorgungszentrum Anteil gesamtstädtisch

Stand 2010 Tendenz seit 2007 Stand 2010

Betriebe 4 + 0% 1 %

Verkaufsfläche 1.096 + 0% 2 %

Page 24: Nahversorgungs- und Zentrenkonzept Kamp-Lintfort - 1 ... · 2.3 Rechtliche Grundlagen. 6 3 Ziele & Handlungserfordernisse 8 ... fertig gestellt und konnte diese Anforderungen noch

Nahversorgungs- und Zentrenkonzept Kamp-Lintfort - 1. Fortschreibung -

März 2010

23

NVS

Die Einzelhandelsausstattung, die Angebotsvielfalt und die städtebauliche Standortstruktur entsprechen insgesamt nicht den erforderlichen Ausstattungskriterien für zentrale Versor-gungsbereiche; gleichwohl ist darauf hinzuweisen, dass dieser Standort eine wichtige Funk-tion für die flächendeckende, wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung spielt. Der an die-sem Standort vorliegende Ansatz einer Angebotsagglomeration wird daher insgesamt als gesamtstädtisch relevanter Nahversorgungsstandort bewertet.

Nahversorgungsstandort Niersenbruch

Der Ortsteil Niersenbruch ist als eigenständiger Siedlungsraum westlich der B 510 entstan-den. Zentral in diesem Ortsteil, in dem rund 4.000 Einwohner leben, liegen neben einem Le-bensmittelsupermarkt einige Versorgungsangebote (etwa Sparkassenfiliale, Imbiss).

Einzelhandelsdaten und räumliche Abgrenzung des NVS Niersenbruch

Versorgungszentrum Anteil gesamtstädtisch

Stand 2010 Tendenz seit 2007 Stand 2010

Betriebe 2 + 0 % 1 %

Verkaufsfläche 310 + 0 % 1 %

Page 25: Nahversorgungs- und Zentrenkonzept Kamp-Lintfort - 1 ... · 2.3 Rechtliche Grundlagen. 6 3 Ziele & Handlungserfordernisse 8 ... fertig gestellt und konnte diese Anforderungen noch

Nahversorgungs- und Zentrenkonzept Kamp-Lintfort - 1. Fortschreibung -

März 2010

24

Dieser Standort soll, selbst wenn er aktuell allenfalls eine begrenzte Versorgungsfunktion übernehmen kann, dauerhaft erhalten bleiben und wird daher als Nahversorgungsstandort definiert. Seine Lage, welche räumlich/städtebaulich vom Großteil der besiedelten Fläche Kamp-Lintforts getrennt ist und dementsprechend als eigenständiger Siedlungsteil mit ge-wissem Gewicht (Einwohnerzahl) erkennbar ist, verdeutlicht die Versorgungsfunktion für den Wohnnahbereich.

Entwicklungsziele für die Nahversorgungsstandorte

Erhaltung und Sicherung des Nahversorgungsstandortes

Stabilisierung der Nahversorgung

5.4 Nahversorgungsbetriebe

Außerdem existieren in Kamp-Lintfort weitere Einzelhandelsbetriebe an Standorten, die weder einen zentralen Versorgungsbereich noch einen Nahversorgungsstandort oder

einen dezentralen Agglomerationsstandort darstellen. Ihr Standortumfeld kann dabei entwe-der durch Wohnsiedlungsgebiete (als sog. städtebaulich integrierte Lage) oder etwa durch Gewerbegebiete (als sog. städtebaulich nicht integrierte Lage) geprägt sein. Diese Betriebe werden einerseits in der Bestandsaufnahme und andererseits auch in den konzeptionellen Überlegungen berücksichtigt, jedoch werden sie im Konzept nur dann her-ausgestellt, wenn sie innerhalb ihrer Lagekategorie eine besondere Funktion übernehmen oder wenn sonstige Gründe dieses erforderlich machen. Einziger nennenswerter Betrieb ist daher der Discounter am Markt in der Altsiedlung.

Page 26: Nahversorgungs- und Zentrenkonzept Kamp-Lintfort - 1 ... · 2.3 Rechtliche Grundlagen. 6 3 Ziele & Handlungserfordernisse 8 ... fertig gestellt und konnte diese Anforderungen noch

Nahversorgungs- und Zentrenkonzept Kamp-Lintfort - 1. Fortschreibung -

März 2010

25

Im Stadtgebiet existieren weitere Einzelhandelsstandorte in der Regel als sog. dezentrale Einzellage, die ebenso zur Versorgung der Bevölkerung beitragen, die aber keine städtebau-lich relevanten Agglomerationseffekte aufweisen (wie z. B. der Lebensmittelmarkt PLUS am ‚Tor Ost’). 5.5 Dezentrale Agglomerationsstandorte

Großflächige Einzelhandelsansiedlungen außerhalb der abgegrenzten Versorgungs-bereiche sollten grundsätzlich auf nicht zentrenrelevante Sortimente beschränkt werden, um eine städtebaulich verträgliche Einzelhandelsentwicklung zu gewährleisten. Es gibt jedoch Einzelhandelsentwicklungen aus der Vergangenheit, die diesem Grundsatz widersprechen. Hier sind in Kamp-Lintfort in erster Linie die Gewerbegebiete betroffen. Die GMA bezeichnet solche Einzelhandelsansiedlungen als sogenannte „dezentrale Agglomerationsstandorte“. Ein dezentraler Agglomerationsstandort befindet sich im Bereich des „Gewerbegebietes Nord“ (Getränkemarkt, Discounter, Zoologischer Bedarf/ Tierfutter). Ein weiterer dezentraler Agglomerationsstandort befindet sich im „Gewerbegebiet südlich des Dieprahmsweges“ (Ge-tränkemarkt). Hier handelt es sich um Betriebe mit großflächigen zentrenrelevanten Sorti-menten. Die bestehenden Standorte werden in der kartographischen Darstellung durch ein entsprechendes Symbol „DAS“ für „dezentraler Agglomerationsstandort“ identifiziert. Grund-sätzlich genießen die Betriebe so lange Bestandsschutz, solange die Nutzung nicht aufge-geben wird. Aus versorgungsstrukturellen Gründen lassen sich die Ziele und Handlungser-fordernisse für Gewerbegebiete im Allgemeinen sowie für dezentrale Agglomerationsstan-dorte im Besonderen wie folgt zusammenfassen:

Entwicklungsziele für die Dezentralen Agglomerationsstandorte

Aus versorgungsstrukturellen Gründen sollten in Gewerbegebieten zusätzliche Ver-kaufsflächen ausschließlich für nicht zentrenrelevante Sortimente zugelassen wer-den, die keine Umverteilungswirkungen auf schutzwürdige innerstädtische oder stadtteilbezogene Versorgungsbereiche auslösen.

Zum Schutz gewachsener Einzelhandelsstrukturen an integrierten Standorten sollte eine Beschränkung der zentrenrelevanten Randsortimente erfolgen.

Diesen Zielen wird bereits durch die Festsetzungen in aktuell zu bearbeitenden Bebauungs-plänen für die Gewerbegebiete Rechnung getragen. Ältere Bebauungspläne sind im Hinblick auf ihren Handlungsbedarf zu überprüfen.

DAS

Page 27: Nahversorgungs- und Zentrenkonzept Kamp-Lintfort - 1 ... · 2.3 Rechtliche Grundlagen. 6 3 Ziele & Handlungserfordernisse 8 ... fertig gestellt und konnte diese Anforderungen noch

Nahversorgungs- und Zentrenkonzept Kamp-Lintfort - 1. Fortschreibung -

März 2010

26

5.6 Sondergebiet Einzelhandel

In den vergangenen Jahren wurden in Kamp-Lintfort aufgrund von konkreten Stand-ortansiedlungen bzw. -anfragen zwei Sondergebietsstandorte ausgewiesen. Dies ist zum einen ein Sondergebiet an der Ringstraße (ABC-Gebäude). Die festgesetzten Verkaufsflä-chen umfassen hier 2.400 m² für die Sortimente Schuhe und Sport. Cirka 2/3 dieser Ver-kaufsflächen wurde bislang realisiert. Zum anderen wurde an der Moerser Straße West in Verbindung mit der Rahmenplanung für ein Wohngebiet von 12 ha ein Standort für einen Nahversorger vorgesehen. Die festgesetzten Verkaufsflächen umfassen hier 1.500 m² wo-von maximal 1.200 m² für einen Lebensmittel-Vollsortimenter vorgesehen sind. Der Be-bauungsplan ist seit 2002 rechtskräftig. Die bestehenden Standorte werden in der kartographischen Darstellung nachrichtlich durch eine Übernahme des in den jeweiligen Bebauungsplänen festgesetzten Sondergebietes dar-gestellt. 5.7 Zusammenfassung: Gesamtstädtische Einzelhandels- und Zentrenstruktur

Grundsätzlich sollen für die Fortentwicklung der gesamtstädtischen Zentrenstruktur die be-reits dargestellten übergeordneten Entwicklungszielstellungen zugrunde gelegt werden. Da-rüber hinaus sollen Ansiedlungsleitsätze eine Verknüpfung aller bislang vorliegenden Leis-tungsbausteine (Sortimentsliste, Zentren- und Standortkonzept, übergeordnete Zielstellun-gen, Empfehlungen zur Nahversorgung) zu einem Bewertungsinstrument schaffen, das auf nahezu alle Einzelfälle übertragbare Empfehlungen enthält. Diese Zielstellungen und Leitsät-ze werden im Gutachten „Nahversorgungs- und Zentrenkonzept Kamp-Lintfort- Empfehlun-gen zur Fortschreibung - Bausteine „Empfehlungen zur Nahversorgung“ und „Ansiedlungs-leitsätze“ (Stadt + Handel, November 2009)“ ausführlich dargestellt. Das in der folgenden Tabelle veranschaulichte Zielsystem gesamtstädtisch relevanter Zen-tren und Standorte begründet sich für Kamp-Lintfort vor dem Hintergrund der oben genann-ten übergeordneten Zielstellungen sowie aus den faktischen Ausstattungskennziffern, den städtebaulichen Bestandsmerkmalen und den standortbezogenen Entwicklungszielen. In der Tabelle sind zugleich die Versorgungsfunktionen der Standorte definiert.

SO

Page 28: Nahversorgungs- und Zentrenkonzept Kamp-Lintfort - 1 ... · 2.3 Rechtliche Grundlagen. 6 3 Ziele & Handlungserfordernisse 8 ... fertig gestellt und konnte diese Anforderungen noch

Nahversorgungs- und Zentrenkonzept Kamp-Lintfort - 1. Fortschreibung -

März 2010

27

Zielsystem der Einzelhandels- und Zentrenstruktur

Hierarchische Einstufung

Ausstattungs-daten

ZVB Zielfunktion Einwohner in den funktional zugeord-neten Stadtteilen*

Hauptzentrum Innenstadt

Anzahl: 117 VKF: 24.272 m² Wochenmarkt

Gesamtstädtische und überört-liche Versorgungsfunktion im mittelzentralen Einflussbereich mit Waren der kurz-, mittel- und langfristigen Bedarfsberei-che

38.786

Nahversorgungszentren (NVZ):

NVZ Östliche Moerser Straße

Anzahl: 19 VKF: 2.907 m²

Versorgungsfunktion für die funktional zugeordneten Stadt-teile im Schwerpunkt mit Wa-ren des kurzfristigen Bedarfs-bereichs, ggf. begrenzt auch mit Waren der mittel- und lang-fristigen Bedarfsbereiche

5.764

NVZ Ferdinanten-straße

Anzahl: 14 VKF: 860 m² Wochenmarkt

6.876

NVZ Bürger-meister-Schmelzing-Straße

Anzahl: 7 VKF: 1.114 m² 6.880

Summe der den NVZ funktional geordneten Einwohner: 19.520

Nahversorgungsstandorte (NVS) und dezentrale Agglomerationsstandorte (DAS):

NVS Parkstraße Anzahl: 4 VKF: 1.096 m²

-

Versorgungsfunktion mit Wa-ren des kurzfristigen Bedarfs-bebeichs für den jeweiligen Nahbereich Keine Zuordnung

von Einwohnern gem. § 24 a Abs. 2 LEPro NRW

NVS Gestfeld- Center

Anzahl: 6 VKF: 822 m²

-

NVS Kattenstraße Anzahl: 9 VKF: 465 m²

-

NVS Niersenbruch

Anzahl: 2 VKF: < 500 m²

-

DAS Nord Anzahl: 20 VKF: 16.600 m²

- Standort für Einzelhandelsbe-triebe mit nicht zentren- und nicht nahversorgungs-relevanten Hauptsortimenten

DAS Süd Anzahl: 6 VKF: 3.700 m²

-

Quelle: Stadt + Handel – Empfehlungen zur Nahversorgungs- und Zentrenstruktur November 2009

Page 29: Nahversorgungs- und Zentrenkonzept Kamp-Lintfort - 1 ... · 2.3 Rechtliche Grundlagen. 6 3 Ziele & Handlungserfordernisse 8 ... fertig gestellt und konnte diese Anforderungen noch

Nahversorgungs- und Zentrenkonzept Kamp-Lintfort - 1. Fortschreibung -

März 2010

28

6 Sortimentsliste Als Sortiment wird die Gesamtheit der von dem Handelsbetrieb angebotenen Warenarten und -sorten verstanden. Allgemein ist zwischen zentren-, nahversorgungsrelevanten und nicht zentrenrelevanten Sortimenten zu unterscheiden. Zentrenrelevante Sortimente zeichnen sich dadurch aus, dass sie z. B.

• viele Innenstadtbesucher anziehen, • einen geringen Flächenanspruch haben, • häufig im Zusammenhang mit anderen Innenstadtnutzungen nachgefragt werden und • überwiegend ohne Pkw transportiert werden können.

Bei zentrenrelevanten Sortimenten sind negative Auswirkungen auf die Zentrenstruktur, ins-besondere auf die Innenstadtentwicklung zu erwarten, wenn sie überdimensioniert an nicht integrierten Standorten angesiedelt werden. Nahversorgungsrelevante Sortimente sind vor allem die Waren des täglichen Bedarfs, insbesondere für die Grundversorgung mit Lebens-mitteln einschließlich Getränken. Nach §24a Abs. 2 Satz 3 LEPro werden die zentren- und nahversorgungsrelevanten Sorti-mente von der Gemeinde festgelegt. Bei der Festlegung ortsspezifischer Sortimentslisten sind insbesondere die Größe der Gemeinde und örtliche Gegebenheiten zu berücksichtigen und es bedarf einer individuellen Betrachtung der örtlichen Situation. Aufbauend auf den gutachterlich ermittelten Sortimenstsspezifika und in Anlehnung an die Sortmientsliste des Regionalen Einzelhandelskonzeptes Westliches Ruhrgebiet wurde sei-tens der GMA eine Sortimentsliste für Kamp-Lintfort empfohlen, die nachfolgend abgedruckt ist. Hier gibt es jedoch im Gegensatz zur Empfehlung der GMA eine Abweichung. Die GMA hatte ursprünglich das Sortiment „Computer“ für Kamp-Lintfort den nicht-zentrenrelevanten Sortimenten zugeordnet. Entsprechend den Ausführungen im § 24a LEPro, wonach es sich beim Sortiment Computer um ein sog. Leitsortiment handelt, wird das Sortiment Computer als zentrenrelevant eingestuft.

Page 30: Nahversorgungs- und Zentrenkonzept Kamp-Lintfort - 1 ... · 2.3 Rechtliche Grundlagen. 6 3 Ziele & Handlungserfordernisse 8 ... fertig gestellt und konnte diese Anforderungen noch

Nahversorgungs- und Zentrenkonzept Kamp-Lintfort - 1. Fortschreibung -

März 2010

29

Sortimentsliste der Stadt Kamp-Lintfort (Eigene Bearbeitung nach GMA 2007)

Warengruppe Zentrenrelevante Einzelhandelssortimente

Nicht zentrenrelevante Einzelhandelssortimente

Nahrungs- und Genussmittel

Lebensmittel, Reformwaren Getränke, Tabakwaren Brot, Backwaren Fleisch-, Wurstwaren

Gesundheit, Körperpflege

Drogerie- / Reinigungsartikel Kosmetikartikel pharmazeutische Artikel Sanitätswaren

Blumen, Pflan-zen, zoologischer Bedarf

Blumen / Zimmerpflanzen Tiere / zoologischer Bedarf Tierfutter

Freilandpflanzen Sämereien / Düngemittel / land-wirtschaftlicher Bedarf

Bücher, PBS, Schreibwaren

Bücher, Zeitschriften, Papier-, Schreibwaren, Spielwaren, Bastelbedarf

Bürobedarf / Organisationsartikel (mit überwiegend gewerblicher Ausrichtung)

Bekleidung, Schuhe, Sport

Bekleidung, Wäsche / Miederwa-ren, Schuhe, Lederwaren Sportbekleidung, Sportschuhe Sportartikel

Sportgroßgeräte

Elektrowaren Computer* Elektrokleingeräte Elektrozubehör Leuchten/Lampen Radio, TV, Video („braune Ware“/ Unterhaltungselektronik) Ton- / Bildträger Telefone / Telefonzubehör Fotoartikel

Elektrogroßgeräte („weiße Ware“)

Hausrat, Möbel, Einrichtungen

Glas, Porzellan, Keramik (GPK) Geschenkartikel Haushaltswaren Kunst / Kunstgewerbe, Spiegel Heimtextilien, Bettwaren, Raum-ausstattungsartikel Kurzwaren / Handarbeitsartikel

Möbel Büromöbel Küchen

Sonstiger Einzelhandel

Optikartikel Hörgeräte Uhren, Schmuck Babyartikel Musikalien

Bau- und Heimwerkerbedarf Gartenbedarf, -möbel Baustoffe, Werkzeuge, Maschi-nen, Sanitärartikel (inkl. Installati-onsbedarf, Badeinrichtungen) Farben, Tapeten, Bodenbeläge Teppiche, Kamine Sauna- / Schwimmbadanlagen Markisen, Campingartikel, Zelte, Campingwagen, Fahrrad- / Motor-radbedarf, Autozubehör, Reifen, Kraftfahrzeuge

* Computer zählten laut Empfehlung der GMA (2007) ursprünglich nicht zu den zentrenrelevanten Sortimenten

Page 31: Nahversorgungs- und Zentrenkonzept Kamp-Lintfort - 1 ... · 2.3 Rechtliche Grundlagen. 6 3 Ziele & Handlungserfordernisse 8 ... fertig gestellt und konnte diese Anforderungen noch

Nahversorgungs- und Zentrenkonzept Kamp-Lintfort - 1. Fortschreibung -

März 2010

30

7 Verfahren Entsprechend der Empfehlung des Erlasses „Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben; Bau-leitplanung und Genehmigung von Vorhaben“ (Einzelhandelserlass NRW) vom 22.09.2008 wurde für das Kamp-Lintforter Nahversorgungs- und Zentrenkonzept von 2008 eine Beteili-gung der Öffentlichkeit sowie eine Abstimmung mit den berührten Behörden (Bezirksregie-rung Düsseldorf, Niederrheinische Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer und Einzelhandels- und Dienstleistungsverband Niederrhein) sowie eine Abstimmung mit den betroffenen Nachbargemeinden durchgeführt. Dies ist gleichfalls für die erste Fortschreibung vorgesehen. Zudem wird erstmals der Regionalverband Ruhr beteiligt, der seit Oktober 2009 die Regionalplanung für das Verbandsgebiet übernommen hat. Ferner ist es beabsichtigt, das hier vorliegende überarbeitete Konzept nach einer aufgrund eingehender Stellungnahmen ggf. erforderlichen Abwägung vom Rat der Stadt beschließen zu lassen. Da nur so gewährleistet ist, dass das Zentrenkonzept als städtebauliches Entwick-lungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch gelten kann, das in der Bauleit-planung zu berücksichtigen ist. Auch ist es vorgesehen, das Konzept im Rahmen der Neu-aufstellung des Flächennutzungsplans einzuarbeiten. Aktueller Verfahrensstand Die bereits erfolgten sowie die noch vorgesehenen Verfahrensschritte sind der nachfolgen-den Tabelle zu entnehmen:

17.11.2009

Stadtentwicklungsausschuss Beschluss zur Fortschreibung des Nahversorgungs- und Zentren-

konzeptes Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung

19.03.2010 – 19.04.2010

Durchführung der Behördenbeteiligung

Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschluss des Nahversorgungs- und Zentrenkonzeptes

Bestandteile des Nahversorgungs- und Zentrenkonzeptes Wie bereits oben ausgeführt, setzt sich die 1. Fortschreibung des Nahversorgungs- und Zentrenkonzeptes aus mehreren Teilen zusammen, die in der Vergangenheit gutachterlich erarbeitet wurden und aufeinander aufbauen. Bestandteile des Konzeptes sind:

• Die Stadt Kamp-Lintfort als Einzelhandelsstandort (Gesellschaft für Markt- und Absatz-forschung mbh, Köln, März 2002)

• Fortschreibung des Einzelhandelsgutachtens für die Stadt Kamp-Lintfort (Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbh, Köln, Dezember 2007)

Page 32: Nahversorgungs- und Zentrenkonzept Kamp-Lintfort - 1 ... · 2.3 Rechtliche Grundlagen. 6 3 Ziele & Handlungserfordernisse 8 ... fertig gestellt und konnte diese Anforderungen noch

Nahversorgungs- und Zentrenkonzept Kamp-Lintfort - 1. Fortschreibung -

März 2010

31

• Nahversorgungs- und Zentrenkonzept Kamp-Lintfort - Empfehlungen zur Fortschreibung Bausteine ‚Einzelhandels- und Zentrenstruktur’‚ ‚Empfehlungen zur Nahversorgung’ und ‚Ansiedlungsleitsätze‘ (Stadt und Handel GbR, Dortmund, November 2009)

Die hier vorliegende Zusammenfassende Erläuterung und die kartographische Darstellung zur 1. Fortschreibung des Nahversorgungs- und Zentrenkonzeptes ersetzen nach Beschluss durch den Rat die Zusammenfassende Erläuterung sowie die kartographische Darstellung des Nahversorgungs- und Zentrenkonzeptes vom Dezember 2008 gegenstandlos. 8 Monitoring Die Entwicklung des Einzelhandels ist nach wie vor einer großen Dynamik unterworfen. Die-ser dynamische Prozess erfordert eine kontinuierliche Beobachtung und Fortschreibung des Datenbestandes. Es ist beabsichtigt, die vorliegenden Daten fortwährend zu erfassen und fortzuschreiben.