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Natura 2000 und der Wald: Herausforderungen und Chancen — Auslegungsleitfaden Natura 2000 und der Wald: Herausforderungen und Chancen Auslegungsleitfaden Europäische Kommission

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ISBN 92-894-6068-7

9 789289 460682

Natura 2000 und der Wald: H

erausforderungen und Chancen — Auslegungsleitfaden

Natura 2000 und der Wald: Herausforderungen

und Chancen

Auslegungsleitfaden

EuropäischeKommission

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BELGIQUE/BELGIË

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DANMARK

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ELLADA/GREECE

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ESPAÑA

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FRANCE

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IRELAND

Alan Hanna’s Bookshop270 Lower Rathmines RoadDublin 6Tel. (353-1) 496 73 98Fax (353-1) 496 02 28E-mail: [email protected]

ITALIA

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LUXEMBOURG

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PORTUGAL

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Grupo Bertrand, SARua das Terras dos Vales, 4-AApartado 60037P-2700 AmadoraTel. (351) 214 95 87 87Fax (351) 214 96 02 55E-mail: [email protected]

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SUOMI/FINLAND

Akateeminen Kirjakauppa/Akademiska BokhandelnKeskuskatu 1/Centralgatan 1PL/PB 128FIN-00101 Helsinki/HelsingforsP./tfn (358-9) 121 44 18F./fax (358-9) 121 44 35Sähköposti: [email protected]: http://www.akateeminen.com

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Bokabud Larusar BlöndalEngjateigi 17-19IS-105 ReykjavikTel. (354) 552 55 40Fax (354) 552 55 60E-mail: [email protected]

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SCHWEIZ/SUISSE/SVIZZERA

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CYPRUS

Cyprus Chamber of Commerceand IndustryPO Box 21455CY-1509 NicosiaTel. (357-22) 88 97 52Fax (357-22) 66 10 44E-mail: [email protected]

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Eesti Kaubandus-Tööstuskoda(Estonian Chamber of Commerce and Industry)Toom-Kooli 17EE-10130 TallinnTel. (372) 646 02 44Fax (372) 646 02 45E-mail: [email protected]: http://www.koda.ee

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MAGYARORSZÁG

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MALTA

Miller Distributors LtdMalta International AirportPO Box 25Luqa LQA 05Tel. (356) 21 66 44 88Fax (356) 21 67 67 99E-mail: [email protected]

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SLOVAKIA

Centrum VTI SRNámestie Slobody 19SK-81223 Bratislava 1Tel. (421-2) 54 41 83 64Fax (421-2) 54 41 83 64E-mail: [email protected]: http://www.cvtisr.sk

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Hunter PublicationsPO Box 404Abbotsford, Victoria 3067Tel. (61-3) 94 17 53 61Fax (61-3) 94 19 71 54E-mail: [email protected]

BRASIL

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Les éditions La Liberté Inc.

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Renouf Publishing Co. Ltd

5369 Chemin Canotek Road Unit 1Ottawa, Ontario K1J 9J3Tel. (1-613) 745 26 65Fax (1-613) 745 76 60E-mail: [email protected]: http://www.renoufbooks.com

EGYPT

The Middle East Observer

41 Sherif Street11111 CairoTel. (20-2) 392 69 19Fax (20-2) 393 97 32E-mail: [email protected]: http://www.meobserver.com.eg

MALAYSIA

EBIC Malaysia

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Mundi Prensa México, SA de CV

Río Pánuco, 141Colonia CuauhtémocMX-06500 México, DFTel. (52-5) 533 56 58Fax (52-5) 514 67 99E-mail: [email protected]

SOUTH KOREA

The European Union Chamber ofCommerce in Korea

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SRI LANKA

EBIC Sri Lanka

Trans Asia Hotel115 Sir ChittampalamA. Gardiner MawathaColombo 2Tel. (94-1) 074 71 50 78Fax (94-1) 44 87 79E-mail: [email protected]

T’AI-WAN

Tycoon Information Inc

PO Box 81-466105 TaipeiTel. (886-2) 87 12 88 86Fax (886-2) 87 12 47 47E-mail: [email protected]

UNITED STATES OF AMERICA

Bernan Associates

4611-F Assembly DriveLanham MD 20706-4391Tel. (1-800) 274 44 47 (toll free telephone)Fax (1-800) 865 34 50 (toll free fax)E-mail: [email protected]: http://www.bernan.com

ANDERE LÄNDER/OTHER COUNTRIES/AUTRES PAYS

Bitte wenden Sie sich an ein Büro IhrerWahl/Please contact the sales office ofyour choice/Veuillez vous adresser aubureau de vente de votre choix

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7/2003

Venta • Salg • Verkauf • Pvlèseiw • Sales • Vente • Vendita • Verkoop • Venda • Myynti • Försäljninghttp://eur-op.eu.int/general/en/s-ad.htm

Umschlagphotos:

— Tervon 1 / J. Luhta

— Hainich02 / G. Raeymaekers

— Purolp1 / J. Luhta

— Metsämu1 / J. Luhta

— ENV-Meditterenean forest2 / V. González

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Natura 2000 und der Wald:Herausforderungen und Chancen

Auslegungsleitfaden

Europäische KommissionGeneraldirektion Umwelt

Referat Natur und biologische VielfaltAbteilung Forst- und Landwirtschaft

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Zahlreiche weitere Informationen zur Europäischen Union sind verfügbar über Internet, Server Europa (http://europa.eu.int).

Bibliografische Daten befinden sich am Ende der Veröffentlichung.

Luxemburg: Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften, 2003

ISBN 92-894-6068-7

© Europäische Gemeinschaften, 2003Nachdruck mit Quellenangabe gestattet.

Printed in Italy

GEDRUCKT AUF CHLORFREI GEBLEICHTEM PAPIER

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INHALT

1 Zusammenfassung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7

2 Einführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11

2.1 Zweck des Dokuments . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11

2.2 Warum ein umfassender Bericht über „Natura 2000 und der Wald?“ . . . . . . . . . . . . . . . 12

2.3 Die Notwendigkeit einer Einbeziehung aller Beteiligten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14

3 Natura 2000 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17

3.1 Das Konzept . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17

3.2 Die technische Umsetzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18

4 Fakten über die Wälder, die Forstwirtschaft und die Umwelt der EU . . . . . . . . . . . . . . . 21

5 Einbeziehung der Umweltpolitik in alle Politikbereiche der EU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27

5.1 Der Vertrag von Maastricht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27

5.2 „Cross-compliance“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28

5.3 Die EU-Forststrategie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28

6 Management von Natura-2000-Waldgebieten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31

6.1 Forstwirtschaft und Naturschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32

6.2 Allgemeine Anforderungen an die Waldbewirtschaftung in Natura-2000-Gebieten . . . . . . . 33

6.3 Operationelle Leitlinien für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung in Natura-2000-Gebieten 36

6.4 Die Notwendigkeit einer formellen Annahme von Management-Grundsätzen . . . . . . . . . . 39

6.5 Empfehlungen für eine biodiversitätsbewusste Forstwirtschaft in geschützten Gebieten und darüber hinaus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40

7 Finanzierungsinstrumente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43

7.1 Vorhandene Fördersysteme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 447.1.1 Vertragsnaturschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 447.1.2 Forstwirtschaftliche Maßnahmen und die EU-Umweltpolitik: LIFE . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 457.1.3 Die neue Generation von Gemeinschaftsfonds 2000-2006 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47

7.2 Arbeitsgruppe zu Artikel 8 der Habitat-Richtlinie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47

7.3 Schlussfolgerungen der Arbeitsgruppe zu Artikel 8 der Habitat-Richtlinie . . . . . . . . . . . . 48

8 Bewährte Verfahren, Beispiele und Erfahrungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53

8.1 Von den Mitgliedstaaten übermittelte Beispiele . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 538.1.1 Belgien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 538.1.2 Dänemark . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 558.1.3 Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 588.1.4 Griechenland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 638.1.5 Finnland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63

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8.1.6 Frankreich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 668.1.7 Irland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 708.1.8 Italien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 728.1.9 Niederlande . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 748.1.10 Spanien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 768.1.11 Schweden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 788.1.12 Vereinigtes Königreich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79

8.2 Beispiele aus ausgewählten LIFE-Natur- und LIFE-Umwelt-Projekten . . . . . . . . . . . . . . . 81

8.3 Beispiele aus den Gemeinschaftsinitiativen Leader+ und Interreg III . . . . . . . . . . . . . . 90

8.4 Entwicklungspläne für den ländlichen Raum und Forstwirtschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . 90

8.5 PRO SILVA: praktische naturnahe Forstwirtschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90

8.6 „Conservation easements“: der amerikanische Weg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92

8.7 Ein Blick nach „Down under“: Naturschutz auf Privatgrundstücken in Tasmanien . . . . . . . 93

9 Allgemeine Schlussfolgerungen zum Thema Forstwirtschaft und Natura-2000-Gebiete . . . . 95

10 Literaturhinweise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 97

11 Nützliche Internet-Adressen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 101

Anhang I: Wälder und Forstwirtschaft – allgemeine Informationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 105

1. Die Situation des Waldes weltweit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 105

2. Die Wälder in der Europäischen Union . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 106

Anhang II: Der rechtliche Rahmen für den Schutz der biologischen Vielfalt in Europa . . . . . . 111

1. Die Vogelschutzrichtlinie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 111

2. Das Übereinkommen von Bern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 111

3. Die Habitat-Richtlinie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 111

4. Die EU-Erweiterung und das Emerald-Netz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112

5. Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112

6. Die EU-Aktionspläne zur Erhaltung der biologischen Vielfalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 113

7. Nationale Forstprogramme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 113

8. Die Ministerkonferenz zum Schutz der Wälder in Europa (MCPFE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 114

9. Übersicht über die Erörterungen zu den Themen Schutz der biologischen Vielfalt und Wald, 1992-2002 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 115

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V o r w o r t

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VORWORT

Wir sind in hohem Maße von unseren Wäldern abhängig. Sie liefern uns Holz und andere Erzeugnisse, aber auchals Ort der Erholung sind sie von großer Bedeutung. Zudem ist ihre ökologische Funktion von unschätzbaremWert, da sie die biologische Vielfalt schützen, die Landschaft verschönern und regulierend auf Klima, Wasserund Boden wirken.

Deshalb sind die Wälder vielleicht Europas wichtigste Naturressource. Die Schutzfunktion für die biologischeVielfalt wird auch in der Tatsache deutlich, dass die Wälder unseres Kontinents – im Vergleich zu anderen Öko-systemen – die mit Abstand größte Zahl von Säugetieren, Vögeln, Reptilien und Amphibien beherbergen.Bedauerlicherweise sind unsere Wälder jedoch zunehmend bedroht. Es besteht die Gefahr, dass aus vieleneuropäischen Ländern so manche Art verschwinden könnte, und zwar insbesondere Arten, die am oberen Endeder Nahrungskette stehen, wie beispielsweise Großraubtiere und Raubvögel.

Die Öffentlichkeit in Europa hat wiederholt ihr Interesse an einer langfristigen Erhaltung von Europas wert-vollsten und am stärksten bedrohten Arten und Lebensräumen bekundet. Aus diesem Grunde hat die Gemein-schaft in den neunziger Jahren das Netz Natura 2000 geschaffen und auf dem Gipfel von Göteborg im Jahr2001 erste Schritte eingeleitet, um den Rückgang der biologischen Vielfalt bis 2010 zum Stillstand zu bringen.Diese Beschlüsse sind in Bezug auf die Verpflichtung der Gemeinschaft zur Erhaltung ihres Naturerbes von größ-ter Bedeutung.

Nun, da mit der Annahme der Listen der ausgewiesenen Schutzgebiete die Errichtung von Natura 2000 effek-tiv abgeschlossen ist, wurden mit der Erklärung von „El Teide“ eindeutige Verpflichtungen in Bezug auf die Ein-beziehung der Beteiligten, die Verwaltung des Netzes und den zielgerichteten Einsatz von Ressourcen festge-legt. Für unsere Wälder ist dies insofern von besonderer Bedeutung, als mehr als die Hälfte der ausgewiesenenGebiete Waldhabitate und die dort lebenden Arten beherbergen werden. Das bedeutet, dass Naturschutzzielenbei der Waldbewirtschaftung verstärkte Aufmerksamkeit geschenkt werden muss.

Das vorliegende Dokument wurde nach umfassender Konsultation aller Beteiligten erarbeitet und soll das Ver-ständnis der Bürger Europas für die Rechtsvorschriften der Gemeinschaft zur Erhaltung unserer Wälder verbes-sern. Es stellt eindeutig klar, dass Natura 2000 nicht im Widerspruch zu den wirtschaftlichen Tätigkeiten imForstsektor steht. Es erläutert, wie Schutzgebiete ausgewiesen werden und welche praktischen Konsequenzensich aus dieser Ausweisung ergeben. Als ein weiteres Beispiel für die von der Europäischen Kommission ver-folgte Politik der Offenheit und Transparenz empfiehlt das Dokument, die zur Erhaltung der biologischen Viel-falt erforderlichen Maßnahmen durch eine Diskussion mit allen Beteiligten zu ermitteln und das Ergebnis die-ses Prozesses als offizielle Managementziele festzuschreiben. In einem eigenständigen Abschnitt werden zahl-reiche Beispiele für kreative Ansätze in Bezug auf die Umsetzung von Natura 2000 in Wäldern wie auch Bei-spiele für eine erfolgreiche Vereinbarung von Zielen der Forstwirtschaft und des Naturschutzes aufgezeigt. DieseBeispiele wurden von den Mitgliedstaaten und verschiedenen Beteiligten übermittelt. Sie stammen nicht nuraus spezifischen Naturschutzprogrammen wie LIFE-Projekten, sondern auch aus integrierten Projekten, in denender Naturschutz nur eines von vielen Zielen ist. Als Beispiel seien hier die Programme zur Entwicklung des länd-lichen Raums genannt.

Ich bin sicher, dass Sie diese Veröffentlichung sehr informativ finden und sich den neuen Herausforderungenund Chancen, die darin angesprochen werden, stellen werden. Wir brauchen unsere Wälder, doch unsere Wälderbrauchen auch uns!

Margot WallströmFür Umweltfragen zuständiges Mitglied der Kommission

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1Zusammen-fassung

Mit diesem Dokument soll die Position der Wälderund der Forstwirtschaft im Rahmen des ökologischenNetzes Natura 2000 erläutert werden, um die Akzep-tanz von Natura 2000 in den Kreisen der Forstwirt-schaft zu erleichtern.

Das Dokument gibt einen Überblick über das Konzeptvon Natura 2000, den Rechtsrahmen für die Erhal-tung der biologischen Vielfalt und die spezifischenAnforderungen der Habitat-Richtlinie. Darüber hin-aus wird die Bedeutung der europäischen Wälder imglobalen Zusammenhang der Naturschutzbestrebun-gen betrachtet.

Anschließend stellt das Dokument vorläufige Leitli-nien für die Waldbewirtschaftung in Natura-2000-Ge-bieten vor. Diese stützen sich auf die derzeitige Ausle-gung des gemeinschaftlichen Besitzstandes im Be-reich Naturschutz, auf Initiativen zur Förderung einernachhaltigen und multifunktionalen Waldbewirtschaf-tung (NWB – Ministerkonferenz zum Schutz der Wälderin Europa) sowie auf die einschlägige Fachliteratur.

Der Hintergrund für dieses Dokument ist die Tatsache,dass das Naturerbe Europas über die Jahrhundertedurch den Menschen verändert wurde und dass die Er-haltung und die nachhaltige Nutzung dieses Erbes inNatura-2000-Gebieten eine ganze Palette von Maßnah-men erfordert. Diese können von einem völligen oderweitgehenden Verzicht auf jegliche Eingriffe bis hin zuverschiedenen Formen nachhaltiger Nutzung reichen.Letzteres setzt voraus, dass es den Beteiligten gelingt,die Ziele des Naturschutzes mit einer wirtschaftlichenNutzung zu vereinbaren. Das Netz Natura 2000 willnicht jegliche wirtschaftliche Tätigkeit in den ausge-wiesenen Gebieten unterbinden. Es verlangt vielmehr,dass das Management eines jeden Gebiets exakt auf dielokalen Gegebenheiten zugeschnitten ist und sowohldie Anforderungen des Naturschutzes als auch die einerwirtschaftlichen Nutzung berücksichtigt.

Der vorliegende Text empfiehlt, für jedes Gebiet diejeweils geeigneten Managementziele und Maßnah-men durch eine umfassende Konsultation aller Betei-ligten zu ermitteln. Die Ergebnisse dieser Konsultati-on sollen dann in transparenten, langfristigenBewirtschaftungsplänen festgehalten werden.

Um die Akzeptanz des Konzepts bei den Beteiligtender Forstwirtschaft weiter zu erleichtern, gibt dasDokument ferner:

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■ einen Überblick über die vorhandenen und poten-ziellen Finanzierungsmechanismen der Gemein-schaft und Informationen über deren erfolgrei-chen Einsatz für den Naturschutz und das Ökosys-tem-Management in Waldgebieten, die Teil vonNatura 2000 sind;

■ Beispiele aus mehreren Mitgliedstaaten und ande-ren Ländern für eine erfolgreiche Vereinbarungeiner wirtschaftlich lebensfähigen Forstwirtschaftmit den Naturschutzzielen in Natura-2000-Gebie-ten;

■ Literaturhinweise und nützliche Internet-Links.

Abkürzungen und AkronymeASCI Area of Special Conservation Interest/Schutzgebiete von besonderem Interesse (Emerald-Netz)CBD Convention on Biological Diversity/Übereinkommen über die biologische Vielfalt (UNCED, Rio de Janeiro

1992)CEPF Conféderation Européenne des Propriétaires Forestiers/Zentralverband der Europäischen Waldbesitzer COP Conference of the Parties/Vertragsparteienkonferenz (CBD)COPA Comité des Organisations Professionnelles Agricoles de L’Union Européenne/Ausschuss

der berufsständischen landwirtschaftlichen Organisationen der Europäischen Union EAGFL Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft EFI Europäisches ForstinstitutEFRE Europäischer Fonds für regionale Entwicklung EG Europäische Gemeinschaft ESF Europäischer SozialfondsEU Europäische UnionEUA Europäische Umweltagentur EWG Europäische WirtschaftsgemeinschaftFAO Food and Agriculture Organization of the United Nations/Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation

der Vereinten NationenFFH-RL Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie/Habitat-RichtlinieGAP Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen UnionGD Generaldirektion der Europäischen Kommissionha Hektar IFF Intergovernmental Forum on Forests/Zwischenstaatliches WaldforumIPF Intergovernmental Panel on Forests/Zwischenstaatliches Gremium für WälderIUCN International Union for the Conservation of Nature/Internationale Union zum Schutz der Natur und der

natürlichen Ressourcen MCPFE Ministerial Conference on the Protection of Forests in Europe/Ministerkonferenz zum Schutz der Wälder

in EuropaMOEL Mittel- und osteuropäische Länder MS Mitgliedstaaten (der EU)NFP Nationales ForstprogrammNRO NichtregierungsorganisationNWB Nachhaltige Waldbewirtschaftung (im Sinne der MCPFE)pSCI proposed Site of Community Importance/vorgeschlagenes Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung

(für Natura 2000)RDR Rural Development Regulation/Verordnung zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums SAC Special Area of Conservation/Besonderes Schutzgebiet (für Natura 2000, im Rahmen der Habitat-

Richtlinie)SPA Special Protected Area/Besonderes Schutzgebiet (für Natura 2000, im Rahmen der Vogelschutzrichtlinie)UNCED United Nations Conference on Environment and Development/Konferenz der Vereinten Nationen

für Umwelt und EntwicklungUN-ECE United Nations Economic Commission for Europe/Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen

für EuropaUNEP United Nations Environmental Programme/Umweltprogramm der Vereinten NationenUVP UmweltverträglichkeitsprüfungVSchRL VogelschutzrichtlinieWWF World Wide Fund for Nature

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Danksagungen

Die grundlegenden Untersuchungen sowie die her-ausgeberische Betreuung des ersten Entwurfs desvorliegenden Dokuments wurden von Tim Christo-phersen im Rahmen eines Praktikums im Referat B2„Natur und biologische Vielfalt“ der GD Umwelt rea-lisiert.

Wir danken insbesondere für die Beiträge der GDLandwirtschaft, der Europäischen Umweltagentur(EUA), der Kontaktstelle (Liaison Unit) der Minister-konferenz zum Schutz der Wälder in Europa (MCPFE)in Wien, dem UNEP-Regionalbüro für Europa in Genf,dem Zentralverband der Europäischen Waldbesitzer(Conféderation Européenne des Propriétaires Fore-stiers – CEPF), dem WWF-Europabüro, dem IUCN-Büroin Brüssel und der Europäischen Expertengruppe„Nachhaltige Nutzung“, der Union des Sylviculteursdu Sud de l’Europe (USSE), dem Verband der Europäi-schen Papierindustrie (Confederation of EuropeanPaper Industries – CEPI), English Nature, BirdlifeInternational, der Europäischen Organisation derGrundeigentümer (European Landowners Organisati-on – ELO) und dem Königlichen Forstverband vonBelgien (Société royale forestière de Belgique –SRFB). Ferner möchten wir auch den Verwaltungender EU-Mitgliedstaaten für die von ihnen übermittel-ten Anmerkungen und Beispiele danken.

Art und Grenzen des vorliegenden Dokuments

Dieses Dokument wurde von den Dienststellen derGeneraldirektion Umwelt der Europäischen Kommissi-on im Anschluss an einschlägige informelle Diskus-sionen entworfen, in deren Rahmen andere Kommis-sionsdienststellen, die jeweiligen Interessengruppen

und die Behörden der Mitgliedstaaten konstruktiveBeiträge geliefert haben. Das Dokument gibt ledig-lich die Ansichten der GD Umwelt wieder und istnicht als verbindlich zu betrachten.

Die Auslegungen der Kommissionsdienststellen kön-nen nicht über die Richtlinien hinausgehen. Dies giltinsbesondere für die Habitat-Richtlinie, da sie dasSubsidiaritätsprinzip wahrt und insoweit den Mit-gliedstaaten bei der praktischen Umsetzung spezifi-scher Maßnahmen in spezifischen Gebieten innerhalbdes Natura-2000-Netzes großen Handlungsspielraumlässt. In jedem Fall steht es den Mitgliedstaaten frei,selbst zu bestimmen, wie sie praktische Maßnahmenumsetzen, solange dies mit der allgemeinen Intenti-on der Richtlinie in Einklang steht.

Das Dokument will keine endgültigen Antworten aufgebietsspezifische Fragen geben. Jedes Gebiet sollteentsprechend den Leitlinien individuell behandeltwerden.

Es ist bereits abzusehen, dass das Dokument inZukunft mehrfach überarbeitet werden wird, da inden Mitgliedstaaten laufend weitere Erfahrungenzum Thema Forstwirtschaft und Natura 2000 gesam-melt werden und auch die künftige einschlägigeRechtsprechung in diesem Bereich berücksichtigtwerden muss. Auch könnte die GD Umwelt zu einemspäteren Zeitpunkt erwägen, eine vereinfachte Fas-sung des vorliegenden Texts für eine größere Ver-breitung zu erstellen.

Das Dokument bezieht sich lediglich auf die 15 der-zeitigen Mitgliedstaaten; die spezifische Situation inden Beitrittsländern wurde nicht berücksichtigt.Grund hierfür ist, dass die Kommission außerhalb derGrenzen der Gemeinschaft über keinerlei Befugnissein Naturschutzangelegenheiten verfügt und die Bei-trittsländer auch nicht an den vorbereitenden Kon-sultationen teilgenommen haben.

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2Einführung

2.1 Zweck des Dokuments

Mit diesem Dokument soll die Rolle der Wälder undder Forstwirtschaft bei der Erhaltung des europäi-schen Naturerbes im Rahmen des Netzes Natura 2000erläutert werden. Darüber hinaus soll es das Ver-ständnis der verschiedenen Interessensgruppen fürdie Mechanismen der Habitat-Richtlinie erleichtern.Ferner hofft man, dass das Dokument zu einem spä-teren Zeitpunkt durch länderspezifische Leitliniender Mitgliedstaaten ergänzt werden wird.

Unter Berücksichtigung der großen Vielfalt von Wald-habitaten in Europa sowie der äußerst unterschiedli-chen sozioökonomischen Bedingungen auf regionalerund lokaler Ebene schlägt dieses Dokument allgemei-ne Leitlinien und Empfehlungen für den Umgang mitWaldgebieten im Rahmen von Natura 2000 vor. Eswurde unter Beachtung von Artikel 5 des Vertrags zurGründung der Europäischen Gemeinschaft verfasst,der das Subsidiaritätsprinzip, eine der wichtigstenSäulen des Gebäudes der Europäischen Union,begründet. Entsprechend diesem Prinzip und denVerfahren zur Umsetzung der Habitat-Richtlinie mussjede Entscheidung, die in Bezug auf ein bestimmtesGebiet getroffen wird – unter Berücksichtigung derjeweiligen spezifischen örtlichen Gegebenheiten –,stets auf der geeignetsten administrativen Ebenegetroffen werden.

Die spezifischen Ziele dieser Leitlinien sind:

■ private und staatliche Waldbesitzer, in der Forst-wirtschaft tätige Personen, Naturschutzbehörden,NRO und alle sonstigen Beteiligten über die inEuropa vorliegenden Erfahrungen im Bereich Natu-ra 2000 und Forstwirtschaft zu unterrichten;

■ die Kommunikation zwischen den verschiedenenBeteiligten zu ermöglichen und zu erleichtern;

■ einen Rahmen nicht verbindlicher Leitlinien fürdie Bewirtschaftung von Natura-2000-Waldgebie-ten vorzugeben und Fallbeispiele dafür vorzustel-len, wie die Ziele der Habitat-Richtlinie erreichtwerden können;

■ die Beteiligten über bestehende und geplanteFinanzierungsmöglichkeiten zu informieren, diesich für Wälder und Forstwirtschaft aus der Errich-tung von Natura 2000 ergeben.

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2.2 Warum ein umfassenderBericht über „Natura 2000und der Wald?“

Da mehr als die Hälfte aller für das EU-weite ökologi-sche Netz Natura 2000 vorgeschlagenen Gebiete auchWaldflächen umfassen werden, ist eine spezifische An-leitung in Bezug auf Waldgebiete erforderlich. Diefortlaufende Errichtung des Natura-2000-Netzes – dieehrgeizigste Initiative zum Naturschutz, die es jemalsin Europa gab – kann nicht abgeschlossen werdenohne die Akzeptanz und den Beitrag des EU-Forstsek-tors. Die vorliegende Veröffentlichung gibt einenÜberblick über alle Informationen, die über Wälder,die Verwaltung von Schutzgebieten und die Waldbe-wirtschaftung im Rahmen von Natura 2000 vorliegen.Sie richtet sich an die nationalen Verwaltungen, Wald-besitzer, Forstleute, Naturschutz-NRO und alle Perso-nen, die in der Forstwirtschaft tätig sind. Sie ist Teileiner Reihe von Veröffentlichungen der GD Umwelt derEuropäischen Kommission zu technischen und rechtli-chen Fragen im Zusammenhang mit Natura 2000 (1).

Während der Errichtung von Natura 2000 ist es inEuropa zu zahlreichen Missverständnissen gekommen(siehe Tabelle 1). Diese sind zum Teil dadurch ent-standen, dass die einzelnen Mitgliedstaaten – wasvöllig legitim ist – unterschiedliche Auffassungenvertreten haben, wie ihr Beitrag zu Natura 2000 aus-sehen sollte. Das am weitesten verbreitete Missver-ständnis ist, dass mit Natura 2000 ein System stren-ger Naturschutzgebiete errichtet werden soll, indenen keiner wirtschaftlichen Tätigkeit nachgegan-gen werden darf. Obwohl viele der meist bedrohtenArten und Lebensräume, die in den Anhängen zurHabitat-Richtlinie aufgeführt sind, in Zukunft ohneZweifel besser geschützt werden müssen, ist dergrößte Teil der besonderen Schutzgebiete und derGebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (sieheKapitel 3.1) seit Hunderten von Jahren durch diemenschliche Kultur beeinflusst worden. In vielen Fäl-len war es gerade der Einfluss des Menschen, der zurEntstehung eines ökologisch wertvollen Lebensraumsbeigetragen hat. Aus diesem Grunde strebt Natura2000 an, in bestimmten Gebieten angemessene Wirt-

schaftstätigkeiten zuzulassen, um den Erhaltungszu-stand zu bewahren oder zu verbessern.

Der allgemeine Grundsatz, dass im Umgang mit Natur-ressourcen dem Schutz von Flora und Fauna Prioritäteingeräumt werden muss, bildet die Grundlage für dasManagement von Natura-2000-Gebieten. Solangetrotz kommerzieller Nutzung der Wälder (was bei denmeisten Waldgebieten der Fall sein dürfte) ein günsti-ger Erhaltungszustand bewahrt oder wiederhergestelltwerden kann, können die wirtschaftlichen Tätigkeitenohne einschneidende Änderungen fortgesetzt werden.In anderen Fällen kann jedoch unter Umständen eineEinschränkung der Wirtschaftstätigkeiten erforderlichsein, oder es könnte – im Gegenteil – ein kostenwirk-sameres Management dazu beitragen, die Anforderun-gen an den Naturschutz zu erfüllen. Über das konkreteVorgehen kann nur von Fall zu Fall entschieden wer-den, und zwar in Abhängigkeit vom Erhaltungszustanddes jeweiligen Gebiets und, gegebenenfalls, im Rah-men der für das Gebiet festgelegten Bewirtschaf-tungspläne oder Erhaltungsziele.

Natura 2000 bietet eine Chance für die Entwicklungdes ländlichen Raums und zur Neuorientierung derWaldbewirtschaftung, insbesondere durch die Mög-lichkeit von Entschädigungszahlungen für eine Ein-schränkung der Eigentümerrechte. Diese Fragen müs-sen von den Mitgliedstaaten angegangen werden,möglicherweise mit Hilfe einer Kofinanzierung ausdem Gemeinschaftshaushalt (siehe Kapitel 7).

Die Entschließung des Rates vom 15. Dezember 1998über eine Forststrategie der Europäischen Union (2)erkennt die Notwendigkeit für einen Schutz vonGebieten an, die repräsentativ für alle Arten vonWaldökosystemen und von besonderem ökologischemInteresse sind. In der Entschließung heißt es, dassbei der Einrichtung von Natura 2000 die wirtschaft-lichen, sozialen und kulturellen Anforderungen sowiedie regionalen und lokalen Eigenheiten und dieBeteiligung von Waldbesitzern berücksichtigt werdensollen. Infolgedessen werden in diesem Bericht Emp-fehlungen für einen partizipativen Ansatz in Bezugauf die Managementmaßnahmen und Bewirtschaf-tungspläne für Natura-2000-Gebiete ausgesprochen,an dem alle Interessengruppen beteiligt werden.

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(1) Weitere Informationen über Natura 2000 sowie alle Rechtstexte der Habitat-Richtlinie und sonstige einschlägige Informationen sindauf der Naturschutz-Homepage des Europa-Servers zu finden: http://europa.eu.int/comm/environment/nature/home.htm.

(2) http://www.europa.eu.int/comm/agriculture/fore/index_en.htm.

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„Alle für Natura 2000ausgewiesenen Gebiete werdenzu Naturschutzgebieten.“

Den Mitgliedstaaten stehen für die Verwaltung eines Gebiets verschiedene Mechanismenzur Auswahl:

■ rechtliche (z. B. Ausweisung eines Naturschutzgebietes);

■ vertragliche (z. B. Unterzeichnung einer Bewirtschaftungsvereinbarung mit demGrundbesitzer);

■ administrative (Bereitstellung der erforderlichen Mittel).

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Tabelle 1 — Richtigstellung einiger Mythen um Natura 2000Verbreitete „Mythen“ um Natura 2000

Rechtliche und administrative Fakten

„Die Habitat-Richtlinie isteine Gemeinschaftsinitiative,die von BrüsselerTechnokraten insgeheimersonnen wurde.“

Die zuständigen Minister der Mitgliedstaaten haben die Habitat-Richtlinie 1992 nachfünfjährigen Erörterungen im Rat und im Parlament einstimmig angenommen. In diesenfünf Jahren haben viele Interessengruppen den Mitgliedstaaten und Brüssel ihreAnsichten mitgeteilt, die berücksichtigt wurden.

„Die Europäische Kommissionentscheidet, welche Gebiete indas Natura-2000-Netzaufgenommen werden.“

Für die Vorschläge von Gebieten für Natura 2000 sind einzig und allein dieMitgliedstaaten zuständig:

1. Die Mitgliedstaaten übermitteln eine Liste mit Vorschlägen von Gebieten in ihremHoheitsgebiet.

2. Anhand dieser nationalen Listen erstellt die Kommission – in Absprache mit denbetroffenen Mitgliedstaaten – eine europäische Liste der Gebiete von besonderergemeinschaftlicher Bedeutung.

3. Die Mitgliedstaaten weisen diese Gebiete als besondere Schutzgebiete aus.

Was die Vogelschutzrichtlinie betrifft, so werden die besonderen Schutzgebiete von denMitgliedstaaten direkt ausgewiesen.

„Brüssel wird vorgeben, waswir in den einzelnen Gebietentun dürfen und was nicht.“

Die Habitat-Richtlinie und Natura 2000 stützen sich beide auf das Subsidiaritätsprinzip.Die Entscheidung, wie die Gebiete in Übereinstimmung mit den Zielen der Richtlinie ambesten geschützt werden können, ist den Mitgliedstaaten überlassen. ObwohlBewirtschaftungspläne nicht obligatorisch sind, werden sie als ein geeignetes Instrumentbezeichnet.

„Wir werden alle Aktivitätenin dem betreffenden Gebietaus Gründen desNaturschutzes einstellenmüssen.“

Der Schutz von Arten oder Lebensräumen kann durchaus mit den Tätigkeiten desMenschen (Fremdenverkehr, Jagd, Forstwirtschaft usw.) vereinbar sein, sofern dieseentsprechend geplant wurden.

Viele Naturgebiete sind in hohem Maße von menschlichen Aktivitäten (z. B.Landwirtschaft) abhängig. Der Naturschutz eröffnet darüber hinaus auch Raum für weitereAktivitäten (Ökotourismus, Freizeitangebote, Vermarktung von Naturprodukten usw.).

Über eine Einschränkung bzw. Einstellung bestimmter Tätigkeiten, die eine erheblicheBedrohung für Arten oder Lebensräume darstellen, muss stets von Fall zu Fallentschieden werden.

„Die Bewohner von Natura-2000-Gebieten werden einenGroßteil der Kosten für denUmweltschutz tragen müssen.“

Die Mitgliedstaaten und die Kommission stellen sicher, dass die Kosten für Natura 2000gleichmäßig verteilt werden.

Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert (bei Übermittlung ihrer nationalen Listen), dieKosten für die Verwaltung der Schutzgebiete mit prioritären natürlichen Lebensraumtypenoder prioritären Arten zu schätzen und diese der Kommission mitzuteilen. DieKommission wird dann eine Regelung hinsichtlich ihrer finanziellen Beteiligung andiesen Kosten treffen.

Es gibt bereits eine Reihe von Gemeinschaftsfonds, die hierzu herangezogen werdenkönnen (z. B. Agrarumweltmaßnahmen, Strukturfonds, LIFE usw.).

„Natura 2000 fehlt esallgemein an Transparenz.“

Es werden alle möglichen Anstrengungen unternommen, um sicherzustellen, dass dieMaßnahmen der Europäischen Kommission im Hinblick auf die Errichtung von Natura2000 so transparent wie möglich sind.

Pro Jahr werden drei Ausgaben eines Newsletters erstellt, der allen Interessiertenzugänglich ist.

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2.3 Die Notwendigkeit einer Einbeziehung aller Beteiligten

Das Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Informa-tionen über Umweltfragen und Umweltrecht wurde inden letzten Jahren erheblich erweitert. Die Kommis-sion bemüht sich fortlaufend um eine Verbesserungder Transparenz ihrer Maßnahmen in allen Politikbe-reichen. In ihrem Vorwort zu der VeröffentlichungNatura 2000 – Gebietsmanagement. Die Vorgaben desArtikels 6 der Habitat-Richtlinie (3) stellt das für dieUmwelt zuständige Mitglied der Kommission, MargotWallström, dies völlig klar: „Der Erfolg dieserBemühungen erfordert jedoch in erster Linie eineaktive Beteiligung der in diesen Gebieten ansässigenund von ihnen abhängigen Bevölkerung“.

Eine weit verbreitete Sorge über das Recht derÖffentlichkeit auf Zugang zu Informationen über dieRechtsvorschriften im Umweltbereich hat am 25.Juni 1998 im dänischen Aarhus zur Annahme desÜbereinkommens der Wirtschaftskommission der Ver-einten Nationen für Europa (UN-ECE) über denZugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteili-gung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zuGerichten in Umweltangelegenheiten geführt. AlleEU-Mitgliedstaaten und die Europäische Gemein-schaft haben das Übereinkommen unterzeichnet.Nach der Verabschiedung von drei Richtlinien inBezug auf den Zugang zu Informationen, die Öffent-lichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren undden Zugang zu Gerichten wird die Europäische UnionVollmitglied des Übereinkommens sein.

Das „Übereinkommen von Aarhus“ (4) ist eine neueForm der Umweltvereinbarung mit weit reichendenKonsequenzen für die europäischen Bürger. Es ver-knüpft den Schutz der Umwelt mit der Ausübunggrundlegender Menschenrechte und stützt sich aufdie Erkenntnis, dass eine nachhaltige Entwicklungnur mit einer Beteiligung aller Betroffenen erreichtwerden kann. Es konzentriert sich auf die Interaktio-nen zwischen der Öffentlichkeit und den Behörden ineinem demokratischen Umfeld und entwickelt einneues Verfahren für eine Beteiligung der Öffentlich-keit an der Aushandlung und Umsetzung internatio-naler Abkommen.

Seit dem Inkrafttreten der Habitat-Richtlinie 1992 ha-ben sich alle Mitgliedstaaten – in unterschiedlichemMaße – bemüht, die Betroffenen und die breite Öf-fentlichkeit über die Errichtung des Netzes Natura2000 zu unterrichten. Einige Mitgliedstaaten habenbei dem Ausweisungsverfahren einen sehr partizipati-ven und transparenten Ansatz gewählt, in dessen Rah-men Konsultationen stattfanden und Einsprüche beiden Verwaltungsgerichten möglich waren. Andere Mit-gliedstaaten haben einen „Top-down“-Ansatz bevor-zugt. In vielen Regionen bestand und besteht auf deroperationellen Ebene ein Mangel an Informationenüber Natura 2000. Dies zeigt, dass weitere Bemühun-gen erforderlich sind, um der Öffentlichkeit und allenBeteiligten die herausragende Rolle zu verdeutlichen,die Natura 2000 in Bezug auf die Zukunft des europäi-schen Naturerbes zukommt. Obwohl es grundsätzlichAufgabe der Mitgliedstaaten ist, die Betroffenen unddie Öffentlichkeit über Natura 2000 zu informieren,beabsichtigt die GD Umwelt, solche Informationskam-pagnen wann immer möglich zu unterstützen.

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Tabelle 1 — Richtigstellung einiger Mythen um Natura 2000 (Fortsetzung)„Ist ein Gebiet erst einmalTeil des Natura-2000-Netzes,ist eine künftige Erschließungpraktisch unmöglich.“

Die Habitat-Richtlinie unterbindet nicht a priori jegliche neue Aktivität bzw. Entwicklunginnerhalb eines Natura-2000-Gebiets.

Alle neuen Pläne oder Projekte, die ein ausgewiesenes Gebiet möglicherweise erheblichbeeinträchtigen könnten, erfordern eine entsprechende Verträglichkeitsprüfung, bevor sieumgesetzt werden können.

Ist trotz negativer Ergebnisse der Verträglichkeitsprüfung aus zwingenden Gründen desüberwiegenden öffentlichen Interesses ein Plan oder Projekt durchzuführen und ist eineAlternativlösung nicht vorhanden, so ist eine Realisierung möglich, sofern derMitgliedstaat entsprechende Ausgleichsmaßnahmen vorsieht.

(3) Die Veröffentlichung kann über das Internet heruntergeladen oder bei der Europäischen Kommission bezogen werden: Europäische Kom-mission, Generaldirektion Umwelt, Referat B.2, Rue de la Loi 200, B-1049 Brüssel. Informationen über die europäischen Rechtsvor-schriften im Bereich Naturschutz sind zu finden unter http://europa.eu.int/comm/environment/nature/legis.htm.

(4) Weitere Informationen siehe die Homepage des Übereinkommens unter: http://www.unece.org/env/pp/.

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Gerade im Falle der Forstwirtschaft ist eine Beteili-gung aller Betroffenen [darunter Waldbesitzer, ländli-che Gemeinden und Forstbetriebe (z. B. Vertragsneh-mer), die Forstindustrien und die im Bereich Natur-schutz tätigen NRO] an der Verwaltung von Natura-

2000-Gebieten von besonderer Bedeutung, da dieErhaltung der biologischen Vielfalt in vielen Fällenvon einer Fortsetzung der menschlichen Aktivitätenabhängig ist. Letzteres gilt vor allem für die Erhal-tung von Nicht-Klimax-Vegetationsformationen.

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3Natura 2000

3.1 Das Konzept

Die Richtlinie 92/43/EWG (die „Habitat-Richtlinie“)von 1992 sieht die Errichtung eines europäischenNetzes für den Naturschutz, „Natura 2000“, vor, dasdie aufgrund der Vogelschutzrichtlinie 79/409/EWGausgewiesenen besonderen Schutzgebiete („specialprotected areas“, SPAs) und die im Rahmen derHabitat-Richtlinie einzurichtenden besonderenSchutzgebiete („special areas of conservation“,SACs) umfasst. Die Natura 2000 zugrunde liegendeIdee ist einfach: Die Natur macht nicht an Verwal-tungsgrenzen halt, d. h., wenn wir die Vitalität unddie Vielfalt unserer natürlichen Umgebung bewahrenwollen, müssen wir international denken und han-deln. Demzufolge kann ein erfolgreicher Schutz dernatürlichen Ressourcen und ihrer Vielfalt auf demeuropäischen Kontinent nur auf europäischer Ebenegewährleistet werden. Die Habitat-Richtlinie verfolgteinen integrierten Ansatz, d. h., sie will nicht nurdie Erhaltung der biologischen Vielfalt sicherstellen,sondern auch nachhaltige Aktivitäten fördern, die imEinklang mit den Erhaltungszielen für die Natura-2000-Gebiete stehen. Sie kann daher als eine Mög-lichkeit betrachtet werden, neue Modelle für die Ent-wicklung des ländlichen Raums zu fördern, und zwarinsbesondere in einigen der entlegensten Regionender EU. Die Habitat-Richtlinie ist auch politisch vongroßer Bedeutung, da ihre Bestimmungen für die EU-Mitgliedstaaten rechtsverbindlich sind.

Es wird erwartet, dass sich das Netz letztlich aufrund 450 000 km2 erstrecken wird, d. h., es wird imDurchschnitt (5) 10-15 % des europäischen Gebietsder Mitgliedstaaten umfassen. Natura 2000 ist einewichtige gemeinsame Initiative der EU-Mitgliedstaa-ten, ihren Verpflichtungen aus internationalen Über-einkommen und Abkommen in Bezug auf den Schutzder biologischen Vielfalt nachzukommen (z. B. dasÜbereinkommen über die biologische Vielfalt, das imRahmen der UNCED 1992 geschlossen wurde).

Das Europäische Parlament weist in seiner Entschlie-ßung (6) zu der Mitteilung der Kommission über eine

(5) Diese Zahl ist nicht als eine Zielvorgabe zu sehen, da es sich umeinen Durchschnittswert handelt, bei dem es in Abhängigkeitvon der jeweiligen Situation in den Mitgliedstaaten und auf-grund der Unterschiede zwischen den Regionen innerhalb derMitgliedstaat selbst große Abweichungen geben wird.

(6) ABl. C 341/12 vom 9.11.1998.

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Gemeinschaftsstrategie zur Erhaltung der Arten-vielfalt [KOM(98) 42] darauf hin, dass „es im Gegen-satz zu einer Reihe anderer Umweltprobleme unmög-lich ist, die Verluste im Bereich der Artenvielfalt, derÖkosysteme und der natürlichen genetischen Ressour-cen wieder gutzumachen.“ Informationen der Europäi-schen Umweltagentur in Kopenhagen zufolge geht dieArtenvielfalt in Europa unablässig zurück; viele Artensind in hohem Maße bedroht oder stehen kurz vor derAusrottung [EUA – Die Umwelt in Europa: Der zweiteLagebericht (1998) und Die Umwelt in der EuropäischenUnion an der Wende zum 21. Jahrhundert, 1999]. Beiden bedrohten Spezies handelt es sich zumeist um en-demische Arten, die natürliche Lebensräume, sauberesWasser, reine Luft und möglichst geringe Eingriffedurch den Menschen benötigen. Die Errichtung vonNatura 2000 wird von großer Bedeutung sein, um demkontinuierlichen Verlust an Lebensräumen und ArtenEinhalt zu gebieten und um – möglicherweise – denTrend zu einer Verarmung unseres Naturerbes und derLandschaftsressourcen umzukehren.

Aus diesem Grunde wird ein kohärentes Netz wieNatura 2000 ein Schritt hin zu einem erfolgreichenSchutz unserer heimischen Lebensräume und Artensein. Auch wenn schließlich 15 % des europäischenGebiets der Mitgliedstaaten Teil von Natura 2000sein werden, wird dem übrigen Gebiet der EU weiter-hin eine wichtige Rolle zukommen, wenn das überra-gende Ziel einer nachhaltigen Entwicklung und Erhal-tung der Artenvielfalt erreicht werden soll. Dies giltauch für die Forstwirtschaft und unterstreicht dieNotwendigkeit einer viel weiter reichenden Integrati-on von Belangen der Artenvielfalt in die nationalenForstprogramme und -initiativen wie auch in die all-gemeinen forstwirtschaftlichen Praktiken, für dieNatura 2000 Vorbildfunktion haben kann.

3.2 Die technische Umsetzung

Für die Errichtung von Natura 2000 musste eine wis-senschaftliche Grundlage für die Ausweisung derGebiete erarbeitet werden. Die in Anhang I der Habi-tat-Richtlinie aufgelisteten Lebensräume warenursprünglich nach fünf biogeografischen Regionen(alpine, atlantische, kontinentale, makaronesischeund mediterrane Region) klassifiziert. Bezugsgrundla-ge bildete die hierarchische Einstufung der Lebens-räume im Rahmen des Programms Corine Land Cover.Mit dem Beitritt Österreichs, Finnlands und Schwe-dens im Jahre 1995 wurde durch einen Beschluss desRates die boreale Region in die Liste aufgenommen.Die biogeografischen Regionen ermöglichen eineobjektive Bewertung des vorhandenen Naturerbes undder in den Anhängen zur Habitat-Richtlinie genann-ten Lebensräume und Arten, die nicht an Staatsgren-zen halt macht.

59 Waldhabitattypen, die selten oder Restbeständesind und/oder den in Anhang I der Habitat-Richtli-nie aufgeführten Arten von gemeinschaftlichemInteresse Lebensraum bieten, wurden in die folgen-den sechs Kategorien aufgeteilt, an deren Erhaltungin Europa großes Interesse besteht:

■ westliche Taiga;■ Eichen- und Buchenwälder;■ sommergrüne mediterrane Laubwälder;■ mediterrane Hartlaubwälder;■ gemäßigte Bergnadelwälder;■ mediterrane und makaronesische Bergwälder.

Neben den Lebensräumen führt die Habitat-Richtli-nie ferner rund 200 Tier- und mehr als 500 Pflanzen-arten an, die von gemeinschaftlichem Interesse sind.Dies bedeutet, dass – um ihren Erhaltungszustand

Tabelle 2 — Die biogeografischen Regionen (siehe unten stehende Karte)Biogeografische Region Länder, in deren Hoheitsgebieten diese Regionen zu finden sind

Alpine Region Deutschland, Spanien, Frankreich, Österreich, Schweden, Italien, Finnland

Atlantische Region Portugal, Spanien, Frankreich, Vereinigtes Königreich, Irland, die Niederlande, Belgien,Deutschland, Dänemark, Schweden

Boreale Region Schweden, Finnland

Kontinentale Region Dänemark, Deutschland, Frankreich, Belgien, Luxemburg, Österreich, Schweden, Italien

Makaronesische Region Spanien, Portugal

Mediterrane Region Italien, Griechenland, Spanien, Frankreich, Portugal

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aufrechtzuerhalten – für diese Arten verschiedeneMaßnahmen ergriffen werden müssen, wie die Aus-weisung von besonderen Schutzgebieten (AnhangII), allgemeine Schutzmaßnahmen (Anhang IV) undeine Regelung der Nutzung (Anhang V).

Die Vogelschutzrichtlinie führt in ihrem Anhang Imehr als 180 Vogelarten auf, für die besondereSchutzgebiete auszuweisen sind. Die Mitgliedstaatensetzen die Kommission über die Ausweisung inKenntnis. Viele der in der Richtlinie aufgeführtenArten sind entweder direkt an den Lebensraum Waldgebunden (Spechte, Rauhfußhühner, Finken undGrasmücken) oder aber in assoziierten Lebensräumenmit unterschiedlichen Landschaftsmerkmalen zu fin-den, z. B. kleine Feuchtgebiete (Wat- und Küstenvö-gel) und Waldränder (Eulen und andere Greifvögel).

Gemäß Artikel 4 der Habitat-Richtlinie sind die Mit-gliedstaaten verpflichtet, für jede der sechs genann-ten biogeografischen Regionen Gebiete von gemein-schaftlicher Bedeutung vorzuschlagen, in denendiese Waldhabitate zu finden sind. Es ist das aus-drückliche Ziel der Europäischen Kommission sicher-zustellen, dass Natura 2000 ein zusammenhängendesNetz von Waldgebieten umfasst. Der Aktionsplan zurErhaltung der biologischen Vielfalt im Bereich der

Naturressourcen (7) sieht das ehrgeizige Ziel vor,dass alle in Anhang I der Habitat-Richtlinie aufge-führten Waldarten bis 2002 bewertet und ausrei-chend vertreten sind. Dies unterstreicht die Bedeu-tung von Waldhabitaten für Natura 2000 und für denSchutz der Artenvielfalt im Allgemeinen.

Seit 1992 hat die Einrichtung von Natura 2000 in allenMitgliedstaaten – wenn auch in unterschiedlichemMaße – Fortschritte gemacht. Rund 14 000 Gebiete inden sechs biogeografischen Regionen wurden von den15 EU-Mitgliedstaaten als Gebiete von gemeinschaft-licher Bedeutung (pSCI) für das Netz vorgeschlagen.Die Listen werden anschließend von den Mitgliedstaa-ten, der GD Umwelt und den als Beobachter fungieren-den NRO (beispielsweise Grundeigentümerverbändeund Naturschutzorganisationen) erörtert. Die in denüberarbeiteten Listen aufgeführten Gebiete sind dannvon den Mitgliedstaaten bis spätestens Juni 2004 alsbesondere Schutzgebiete auszuweisen.

Die unten stehende Abbildung gibt einen Überblicküber den Anteil der Waldflächen (Anhang I der FFH-RL, Lebensräume) innerhalb von Natura-2000-Gebie-ten in den verschiedenen biogeografischen Regionenentsprechend dem derzeitigen Stand der Ausweisungals Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (8).

(7) Der Aktionsplan [KOM(2001) 162 endg.] ist ein Instrument zur Umsetzung von Artikel 8 der CBD.(8) Alle in diesem Bericht genannten Zahlen stützen sich auf die Angaben, die bis zum Februar 2002 vorlagen.

Waldflächen in den im Rahmen der Habitat-Richtlinie ausgewiesenen Gebieten,differenziert nach biogeografischen Regionen

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Anteil der Waldfläche in %

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Vorläufige Karte der biogeografischen Zonen – EU-15 + 12

Steppenzone

Pannonisch

Schwarzmeerzone

Boreal

Kontinental

Atlantisch

Alpin

Makaronesisch

Mediterran

Karte: Europäisches Themenzentrum Naturschutz, Paris, Oktober 1999.

Die biogeografische Karte wurrde ursprünglich aufgrund der Richtlinie92/43/EWG des Rates für EU-15 (Natura-2000-Netz) erstellt. Sie wurdemit Zustimmung des Ständigen Ausschusses des Übereinkommens vonBern (Emerald-Netz) erweitert.

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4Fakten überdie Wälder,die Forst-wirtschaftund dieUmwelt der EU

Die Wälder der EU bedecken mit 113 Mio. ha ca.36 % des gesamten Hoheitsgebiets. Davon werdenetwa 87 Mio. ha als Nutzwälder betrachtet. 65 % derWälder der EU befinden sich in Privateigentum.

Mit dem Beitritt von Österreich, Finnland undSchweden hat sich die EU jedoch weltweit zumzweitgrößten Produzenten von Papier und Schnitt-holz sowie zum größten Importeur und drittgrößtenExporteur von Erzeugnissen der Forstwirtschaft ent-wickelt. Auch im Mittelmeerraum spielen die Wälderwegen ihrer Schutzfunktion und ihrer Bedeutung fürdie Artenvielfalt eine wichtige Rolle. Insgesamterwirtschaftet die holzbe- und -verarbeitende Indus-trie in der EU einen Produktionswert von fast 300Mrd. EUR und beschäftigt unionsweit rund 2,2 Mil-lionen Menschen.

Unterschiede in den Waldtypen, der Waldbedeckung und den Eigentümerstrukturen innerhalb der EU

■ Österreich, Finnland und Schweden sind dichtbewaldet und verfügen über eine große holzverar-beitende Industrie, die sich vor allem auf Nadel-bäume spezialisiert hat.

■ In Frankreich, Griechenland, Italien, Spanien undPortugal sind mediterrane Wälder zu finden, dievor allem Schutzfunktion haben und stets inhohem Maße durch Waldbrände bedroht sind. Fer-ner verfügen insbesondere Frankreich und Italienüber große Flächen temperierter Wälder und Berg-wälder, darunter Niederwald, Waldparzellen land-wirtschaftlicher Betriebe und Gemeindewälder.

■ Die Eigentümerstrukturen in Belgien/Luxemburg,Frankreich und Deutschland sind gemischt. Dortgibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Waldtypen.Die forstwirtschaftliche Nutzung spielt eine relativgroße Rolle, ist aber nicht immer die wichtigsteFunktion der Wälder.

■ Dänemark, Irland, die Niederlande und das Verei-nigte Königreich verfügen überwiegend übernichtnatürliche Wälder (Pflanzungen); allerdingswurden die Bewirtschaftungsziele in den letztenzehn Jahren auf die Dienstleistungsfunktion derWälder ausgedehnt.

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■ Südwestfrankreich, Nordspanien und Teile Portu-gals verfügen über große, nichtnatürliche Wälder,die für industrielle Zwecke (vornehmlich für dieZellstoffproduktion) angepflanzt wurden.

Der ökologische Zustand der Wälder in der EU(Quellen: Die Umwelt in Europa: der zweite Lagebericht, EUA1998/Die Umwelt in der Europäischen Union an der Wende zum 21.Jahrhundert, EUA, 1999)

■ Der Waldbestand hat sich in diesem Jahrtausendstark verändert und ist in vielen Ländern sehrgering.

■ Der heutige Waldbestand ist das Ergebnis kon-stanten Wachstums in den letzten Jahrzehnten.Ursache hierfür sind vor allem Aufforstungsmaß-nahmen und natürliche Wiederbewaldung aufnaturnahen Flächen nach aufgegebener Acker-oder Weidenutzung. Die Waldfläche nimmt bestän-dig weiter zu, und diese Tendenz dürfte sich nachder Reform der GAP noch verstärken, da in ihrerFolge weitere Flächen zur Verfügung stehen wer-den.

■ Lebensräume in Wäldern verändern sich durchintensivere Forstwirtschaft, zunehmende Unifor-mität und Zersplitterung, durch den weit verbrei-teten Einsatz fremder Baumarten, die Ansiedlungund Erhaltung von Tierarten für die Jagd, Entwäs-serung und Luftverschmutzung.

■ Trotz des sich allgemein verschlechternden Wald-zustands und trotz starken Schädlingsbefalls stei-gen Produktion und Produktivität in einigenGebieten ständig. Dies ist wahrscheinlich auf dasZusammenspiel verschiedener Faktoren zurückzu-führen, so z. B. den Einsatz ertragreicher Sortenund forstwirtschaftlicher Maßnahmen, darunterDüngung und Schädlingsbekämpfung, den hohenCO2-Anteil in der Luft sowie Eutrophierung.

■ Heute sind nur noch sehr wenige der früher Euro-pa bedeckenden, natürlich entstandenen Wälderunberührt. Meist existieren sie nur noch als Enkla-ven. Auch weiterhin gehen alte natürliche undnaturnahe Laub- und Nadelwälder verloren. InWesteuropa ist weniger als ein Drittel aller Wald-gebiete als naturnah einzustufen. Natürlich ent-standene Urwälder gibt es fast gar nicht mehr.

■ Es werden neue Lebensräume in Wäldern geschaf-fen, z. B. in Verbindung mit kurzlebigen Weih-nachtsbaumkulturen, Wäldern zur Energieerzeu-gung und der Nutzung neu angesiedelter exoti-scher Baumarten wie dem Eukalyptus. DieseLebensräume weisen im Allgemeinen eine geringebiologische Vielfalt auf.

■ Zusammenfassend kann festgehalten werden, dasssich – obwohl der Anteil der Waldflächen in derEU beständig zunimmt – die Umweltqualität derWaldökosysteme oft verschlechtert.

Die biologische Bedeutung der europäischen Wälder

Wälder können noch immer als der wichtigsteBestandteil der Natur in Europa betrachtet werden.Ein Indikator für die Vitalität der Wälder ist, dassdas Ökosystem Wald der größten Zahl von Wirbeltier-arten (Säugetiere, Vögel, Reptilien und Amphibien)auf dem Kontinent Lebensraum bietet.

Häufig wird vergessen, dass die europäischen Ökosys-teme einzigartig sind. Selbst die in unseren Wäldernvorherrschenden Baumarten kommen praktisch nur inEuropa vor. Bäume wie die europäische Buche unddie Steineiche sind nicht weiter östlich zu finden alsim Schwarzmeerraum und im Kaukasus. Auch dieGewöhnliche Traubeneiche ist nur bis zum Ural-Gebirge an der Grenze Europas anzutreffen. Europäi-sche Weißbuchen wachsen zwar noch im Kaukasus,aber nicht mehr in Asien selbst. Tausende Arten vonInsekten und Wirbellosen leben ausschließlich inden von diesen Baumarten gebildeten Lebensräu-men.

In der Tat sind viele Lebensraumtypen und Pflanzen-gemeinschaften nur in Europa zu finden. Somit liegtes allein in der Verantwortung der europäischen Län-der, ihren Fortbestand zu sichern. Darüber hinausgibt es in Europa endemische Arten, die nur ineinem sehr eng begrenzten Gebiet auftreten.

Die Veränderungen, denen die Wälder in den letztenJahrhunderten unterworfen waren (siehe Anhang I),haben eine Vielzahl von Arten an den Rand der Aus-rottung gebracht. Viele Spezies sind auf dem bestenWeg, aus verschiedenen europäischen Ländern, viel-leicht sogar vom gesamten Kontinent zu verschwin-

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den. Dies gilt insbesondere für Organismen, die inder Nahrungskette ganz oben stehen, wie Großraub-tiere und Greifvögel.

Im Rahmen einer neuen UN-ECE/FAO-Bewertung dertemperierten und borealen Wälder der Welt (TBFRA2000) wurden neue Daten über die in Wäldern leben-den Arten erhoben. Diese Daten zeigen, dass die Zahlder bedrohten Taxa alarmierend hoch ist. In der Regelwerden 20-50 % der Säugetiere und 15-40 % der Vögel,die in Wäldern leben, als gefährdet eingestuft. In fastjedem europäischen Land gibt es mehrere bedrohteSäugetier- und Vogelarten. In vielen Ländern liegt derAnteil der gefährdeten Säugetiere und Vögel bei mehrals 40 %. Bei Flechten, Moosen und Gefäßpflanzen istdie Situation nahezu ebenso schlecht – man geht da-von aus, dass in einigen Ländern fast die Hälfte allerwaldassoziierten Flechtenarten bedroht ist.

Nachhaltige Waldbewirtschaftung – NWB

Artikel 10 des Übereinkommens über die biologischeVielfalt fordert eine nachhaltige Nutzung vonBestandteilen der biologischen Vielfalt. Was die Wäl-der betrifft, so sollte dies über eine nachhaltigeWaldbewirtschaftung (NWB) gewährleistet werden.

wurde der Begriff der Nachhaltigkeit erstmals zuBeginn des 18. Jahrhunderts offiziell verwendet. ImJahr 1713 wurden die Forstleute von den örtlichenBergbaubehörden der deutschen Silberstadt Freibergdazu gedrängt, für einen nachhaltigen jährlichenErtrag ihrer Wälder Sorge zu tragen. Diese historischeBedeutung von Nachhaltigkeit, wie sie vor fast drei-hundert Jahren vom Forstsektor geprägt wurde,bezog sich im Wesentlichen auf den nachhaltigenErtrag der Biomasse Holz mit dem Ziel, die zu dieserZeit traditionelle Holz- und Energieknappheit zubewältigen. Die moderne Definition von Nachhaltig-keit erstreckt sich dagegen auch auf wichtige sozia-le und ökologische Aspekte.

Der Brundtland-Bericht (9), eines der grundlegendeDokumente für die Konferenz der Vereinten Nationenfür Umwelt und Entwicklung (UNCED) in Rio de Janeiro1992, definierte nachhaltige Entwicklung wie folgt:

„Nachhaltige Entwicklung ist eine Entwicklung, welchedie heutigen Bedürfnisse zu decken vermag, ohne fürkünftige Generationen die Möglichkeiten zu schmä-lern, ihre eigenen Bedürfnisse zu decken.“

Ausgehend von diesem Nachhaltigkeitsbegriff derUNCED entwickelte die Ministerkonferenz zum Schutzder Wälder in Europa (MCPFE) (10) eine gemeinsameDefinition für den Begriff der nachhaltigen Waldbe-wirtschaftung, die auf der Helsinki-Konferenz 1993(„Resolution H1“) angenommen wurde:

„Nachhaltige Bewirtschaftung bedeutet die Betreuungund Nutzung von Wäldern und Waldflächen auf eineWeise und in einem Ausmaß, das deren biologischeVielfalt, Produktivität, Verjüngungsfähigkeit und Vita-lität erhält sowie deren Potenzial, jetzt und in derZukunft die entsprechenden ökologischen, wirtschaftli-chen und sozialen Funktionen auf lokaler, nationalerund globaler Ebene zu erfüllen, ohne anderen Ökosys-temen Schaden zuzufügen.“

Für die Zwecke des vorliegenden Dokuments wird dieoben angeführte Definition der MCPFE zugrundegelegt, wie sie im Anschluss an die Erörterungen vonSachverständigen aus den mehr als 40 Mitgliedstaa-ten des Europarats (darunter die 15 derzeitigen Mit-

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Die Definition des Begriffs „nachhaltige Waldbewirt-schaftung“ hat sich im Laufe der Zeit mit den sichverändernden Bedürfnissen der Gesellschaft ent-wickelt. Obwohl umfassende Bemühungen um eineRegulierung der Schnittholzerzeugung und -ernte biszur „Grande Ordonnance“ von Colbert unter LudwigXIV. im Jahre 1667 zurück verfolgt werden können,

(9) Der Bericht „Unsere gemeinsame Zukunft“ wurde 1987 von der Weltkommission für wirtschaftliche Entwicklung (WCED) vorgestellt; erwird häufig mit dem Namen der Vorsitzenden der Kommission, der früheren norwegischen Ministerpräsidentin Gro Harlem Brundtland,in Verbindung gebracht.

(10) Siehe auch die Informationen über die MCPFE in Kapitel 5. Weitere Informationen unter: http://www.mcpfe.org

Kasten 1 — Erster Grundsatz der Rio-Deklaration

„Die Menschen stehen im Mittelpunkt derBemühungen um eine nachhaltige Entwicklung.Sie haben das Recht auf ein gesundes undproduktives Leben im Einklang mit der Natur.“(Grundsatz 1 der Rio-Deklaration, Konferenz derVereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung,1992)

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der Schaffung von Lebensraum für den Menschen Vor-rang vor der Erhaltung natürlicher Lebensräume zu ge-ben, zunehmend an Wert.

Die Ziele der Waldwirtschaft gehen zunehmend in Rich-tung nachhaltige Bewirtschaftung. Aus einer Vielzahlvon Gründen steht diese heute in vielen Mitgliedstaa-ten und auch in anderen Ländern neben dem traditio-nellen Ziel der Sicherung nachhaltiger Erträge im Mit-telpunkt. Die unterschiedlichen Ansätze werden durchInitiativen wie nachhaltige Forstwirtschaft, die Bewer-tung des externen Nutzens der Wälder oder die Ein-führung eines Kennzeichnungsverfahrens für Holz aus

gliedstaaten der EU und alle MOEL, für die zurzeitVerhandlungen über einen Beitritt zur EU laufen)vereinbart wurde.

Eben diese Definition wurde auch vom Rat derEuropäischen Union in seiner Entschließung übereine Forststrategie für die Europäische Union (11)übernommen, die von der Kommission im Jahr1998 (12) vorgeschlagen wurde (siehe unten).

Konkreter umfassen die Kriterien für eine nachhalti-ge Forstwirtschaft (Helms, 1998):

a) den Schutz der biologischen Vielfalt;

b) die Erhaltung der Produktionskapazität von Wald-ökosystemen;

c) den Schutz und die Erhaltung der Boden- undWasserressourcen;

d) die Bewahrung des Beitrags der Wälder zu denglobalen Kohlenstoffkreisläufen;

e) die Erhaltung und Verbesserung des langfristigenNutzens der Wälder für die Erfüllung der Bedürf-nisse der Gesellschaft;

f) einen rechtlichen, institutionellen und wirtschaft-lichen Rahmen für die Erhaltung der Wälder undderen nachhaltige Bewirtschaftung.

Die Umsetzung dieses modernen, multifunktionalenVerständnisses für Nachhaltigkeit kann zu einerErhöhung der biologischen Vielfalt in den Wäldernführen. Bestimmte Formen der Waldbewirtschaftungkönnen positive Auswirkungen auf die Biodiversitäthaben, indem sie auf kleinstem Raum eine Vielzahlvon Lebensräumen schaffen und natürliche Störun-gen des Waldökosystems imitieren. Dazu zählen auchbestimmte Formen der Agrarforstwirtschaft wie z. B.die Korkproduktion in Südeuropa.

Die sich ändernde Rolle der Forstwirtschaft in Europa

Wurden sie früher als wilde, wenig einladende Gegen-den gefürchtet, die es zu erobern galt, um ihre reich-haltigen Naturressourcen nutzen zu können, werdenWälder heutzutage zunehmend als eine wertvolle, be-

grenzt verfügbare Ressource betrachtet, die den Men-schen sehr viel mehr zu bieten hat als Holz. Viele wirt-schaftliche Tätigkeiten in der EU hängen von den Wäl-dern als Rohstofflieferanten ab. Aber Wälder tragenauch zur Erhaltung der genetischen Vielfalt und zumSchutz anderer natürlicher Ressourcen wie Luft undWasser bei. Sie schenken uns Ruhe, Seelenfrieden,Entspannung und natürliche Schönheit. Diese wichti-gen „Dienste“ der Wälder gewinnen in einer sich raschverändernden Welt, in der die Menschen dazu neigen,

(11) Entschließung des Rates vom 15.12.1998, ABl. C 56/1 vom 26.9.1999.(12) KOM(98) 649 endg. vom 3.11.1998.

Kasten 2 — Rahmen fürGemeinschaftsaktionen entsprechendder EU-Forststrategie

■ Förderung forstwirtschaftlicher Tätigkeiten imRahmen von Maßnahmen zur Entwicklung desländlichen Raums, insbesondere zurBewahrung und Erhöhung des ökologischenWerts von Wäldern

■ Erhaltung der biologischen Vielfalt der Wälder,sowohl als integrierter Bestandteil derWaldbewirtschaftung als auch bei derErrichtung von Waldschutzgebieten(beispielsweise im Rahmen von Natura 2000)

■ Verbesserung der Rolle der Wälder bei derAbschwächung des Klimawandels, sowohldurch die Förderung von Holz-Biomasse alsEnergieträger als auch durch die Stärkung derRolle der Wälder als Kohlenstoffsenke

■ Analyse der Möglichkeiten zur Förderungobjektiv nachvollziehbarer, vergleichbarer undglaubwürdiger Forstzertifizierungssysteme

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umweltgerecht bewirtschafteten Wäldern immer stärkermiteinander verbunden. Außerdem wird auch anderenUmwelt- und Sozialfunktionen des Waldes, so seinerRolle für die biologische Vielfalt und die Wasserressour-cen, für die Bindung von CO2 und die Erholung, mehrAufmerksamkeit geschenkt. Dennoch werden die meis-ten europäischen Wälder weiterhin in einer Weise be-wirtschaftet, die die Belange der biologischen Vielfaltwenig berücksichtigt und die der traditionellen Funk-tion der Wälder als Holzlieferant Vorrang einräumt (DieUmwelt in Europa: der zweite Lagebericht, EUA, 1998).

Weiterführende Informationen zu der Situation desWaldes weltweit, zu der Bedeutung und der jüngstenGeschichte der europäischen Wälder, der Natürlichkeitder europäischen Wälder und der Rolle der Forstwirt-schaft siehe Anhang I „Wälder und Forstwirtschaft –allgemeine Informationen“.

Der Rahmen für den Schutz der biologischen Vielfalt

Die biologische Vielfalt ist nicht nur von ökologischerund ökonomischer Bedeutung. Sie auch ein unersetzli-cher Teil unseres Kulturerbes und unserer Geschichte so-wie eine wertvolle Ressource für künftige Generationen.

Trotz dieser Erkenntnis ist jedoch bislang keine Ab-schwächung des rasanten Rückgangs der biologischenVielfalt zu erkennen (EUA – Die Umwelt in Europa: derzweite Lagebericht, Kapitel 8, 1998). Die Hauptgründefür diese negative Entwicklung in der EU sind hochin-tensive Formen der Bodennutzung, Umweltverschmut-zung und die Zerschneidung natürlicher Lebensräumedurch Verkehrswege und Zersiedlung. In den letztenJahrzehnten wurde eine Reihe internationaler Instru-mente zum Schutz unseres Naturerbes erarbeitet.

Auf dem Gipfeltreffen des Europäischen Rates inder schwedischen Stadt Göteborg am 15. und 16.Juni 2001 haben sich die Staats- und Regierungs-chefs der EU-Mitgliedstaaten auf das ehrgeizigeZiel geeinigt, dem Rückgang der biologischenVielfalt in der EU bis zum Jahr 2010 (13) Einhaltzu gebieten. Dieses Ziel ist auch im SechstenUmweltaktionsprogramm der Gemeinschaft festge-schrieben. Die erfolgreiche Errichtung von Natura2000 wird eine der Grundvoraussetzung dafür sein,dass dieses Ziel erreicht wird.

Anhang II gibt einen Überblick über die Instrumentefür den Schutz des europäischen Naturerbes.

(13) Die Schlussfolgerungen des Vorsitzes siehe: http://europa.eu.int/comm/gothenburg_council/index_en.htm.

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5Einbeziehungder Umwelt-politik inalle Politik-bereiche der EU

Obwohl der Vertrag zur Gründung der EuropäischenGemeinschaft keine gemeinsame Forstpolitik vor-sieht, haben die politischen Maßnahmen derGemeinschaft in Bezug auf den Naturschutz (als Teileiner umfassenden Umweltpolitik) Auswirkungen aufdie forstpolitischen Maßnahmen auf nationalerEbene. Die Vogelschutzrichtlinie und die Habitat-Richtlinie sind Beispiele für Rechtsvorschriften derGemeinschaft, die einen Einfluss auf die Forstpolitikund andere Politikbereiche der Mitgliedstaatenhaben.

5.1 Der Vertrag von Maastricht

Im Zusammenhang mit der Maastricht-Reform desEG-Vertrags im Jahr 1992 haben sich die Mitglied-staaten der Europäischen Gemeinschaft darauf geei-nigt, die Umweltproblematik in alle Bereiche derGemeinschaftspolitik einzubeziehen. Die konsolidier-te Fassung des Vertrags – zuletzt geändert durch denVertrag von Amsterdam, der 1997 unterzeichnetwurde und 1999 in Kraft getreten ist – verfügt nunüber eine Reihe von Artikeln, die für die Integrationaller einschlägigen Politikbereiche auf europäischerEbene von Bedeutung sind.

Um die Einbeziehung der Umweltpolitik in alle Poli-tikbereiche der EU sicherzustellen, wurde in den Ver-trag von Amsterdam eine ausdrückliche Bezugnahmeauf die nachhaltige Entwicklung aufgenommen. Arti-kel 2 des Vertrags, in dem die Aufgaben der Europäi-schen Gemeinschaft niedergelegt sind, betont dieNotwendigkeit eines „hohen Maßes an Umweltschutzund einer Verbesserung der Umweltqualität“. Artikel 6des Vertrags schreibt nun vor, dass die Erfordernissedes Umweltschutzes in alle Gemeinschaftspolitikeneinbezogen werden müssen.

Artikel 10 des Vertrags verpflichtet die Mitgliedstaa-ten, alle Maßnahmen zu unterlassen, welche die Ver-wirklichung der Ziele des Vertrags gefährden könn-ten. Dies ist im Zusammenhang mit Natura 2000 vongroßer Bedeutung, da dieser Artikel effektiv die Ent-wicklung bzw. Umsetzung von Plänen oder Projektenverhindert, die den Erhaltungszustand von Lebens-räumen und Arten in Gebieten gefährden könnten,die noch nicht Teil von Natura 2000 sind, aber dieKriterien für eine Ausweisung erfüllen.

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5.2 „Cross-compliance“

Dem Grundsatz der „Cross-compliance“ zufolge kön-nen Projekte in den Mitgliedstaaten nur dann ausMitteln der Gemeinschaft (ko-)finanziert werden,wenn sie sowohl die Bedingungen für die Zuweisungvon Mitteln aus dem betreffenden Budget erfüllenals auch mit allen anderen bestehenden Rechtsvor-schriften der Gemeinschaft in Einklang stehen. Umdie Notwendigkeit einer wirksamen Umsetzung derHabitat- und der Vogelschutzrichtlinie zu unterstrei-chen, hat die Kommission im Juni 1999 die Mit-gliedstaaten aufgefordert, alle im Rahmen ihrer Pro-gramme für die regionale Entwicklung vorgeschla-genen Maßnahmen auf ihre Übereinstimmung mitden Naturschutzrichtlinien zu überprüfen. In der Pra-xis bedeutet dies, dass die Mitgliedstaaten keineMaßnahmen für eine Finanzierung aus EU-Mittelnvorschlagen sollten, die Natura-2000-Gebiete inirgendeiner Weise beeinträchtigen könnten.

Diese Unterstützung für Natura 2000 wurde durch eineVereinbarung zwischen der Generaldirektion für Regio-nalpolitik und der Generaldirektion für Umwelt bekräf-tigt, die von den jeweils zuständigen Kommissionsmit-gliedern Wallström (Umwelt) und Barnier (Regionalpo-litik) unterzeichnet wurde. In der Folge hat KommissarBarnier klare Anweisungen erteilt, um sicherzustellen,dass keine Mittel aus dem Strukturfonds in Projektefließen, die zu einer Verschlechterung von Natura-2000-Gebieten führen können. Ein solches Vorgehenwählte auch Kommissar Fischler in Bezug auf Pro-gramme zur Förderung der ländlichen Entwicklung.

Demnach gilt:

■ Die Pläne der Mitgliedstaaten für die ländlicheund regionale Entwicklung müssen eine eindeuti-ge und unwiderrufliche Verpflichtung zur Einhal-tung der gemeinschaftlichen Naturschutzrechts-vorschriften enthalten (Habitat- und Vogelschutz-richtlinie).

■ Die Umsetzung von Plänen oder Projekten, dievon der EU kofinanziert werden, dürfen Gebiete,die für Natura 2000 vorgeschlagen sind bzw. dafürin Frage kommen, in keiner Weise beeinträchti-gen.

Eine Nichtbeachtung dieser Anforderungen kann eineEinbehaltung oder verzögerte Zuweisung der Mittel

aus dem Strukturfonds und dem Fonds für regionaleEntwicklung an die Mitgliedstaaten oder Regionenzur Folge haben.

5.3 Die EU-Forststrategie

Um alle Maßnahmen im Bereich der Forstwirtschaftauf EU-Ebene zu koordinieren, hat die Kommission1998 eine Mitteilung über eine „Strategie derEuropäischen Union für die Forstwirtschaft“ an denRat und an das Europäische Parlament gerichtet(siehe Kapitel 4). Diese Strategie sieht einen Akti-onsrahmen der Gemeinschaft vor, der auch einenAbschnitt zum Thema „Erhaltung der biologischenVielfalt“ umfasst. In Bezug auf die Anliegen zur bio-logischen Vielfalt sind Maßnahmen in drei Bereichen(wie sie auch von der CBD gefordert werden) erfor-derlich: im Bereich der Erhaltung, im Bereich dernachhaltigen Nutzung und im Bereich der gerechtenVerteilung der Vorteile aus der Nutzung der geneti-schen Ressourcen der Wälder. Da es gegenwärtig nurwenige Waldgebiete gibt, die nicht kommerziellgenutzt werden dürfen, ist die wichtigste Maßnahmezum Schutz der biologischen Vielfalt die Ermittlunggeeigneter Waldbewirtschaftungssysteme, die denBelangen der biologischen Vielfalt ausreichend Rech-nung tragen und somit bei allen waldbaulichenTätigkeiten multifunktionale Bewirtschaftungszieleverfolgen.

Die EU-Forststrategie stellt daher die Anforderung,dass Förster in Bezug auf die Erhaltung der biologi-schen Vielfalt die folgenden Leitlinien beachten:

■ geeignete ökologische Anpassungsmaßnahmen fürStandorte durch verschiedene forstwirtschaftlicheVerfahren und unterstützende Maßnahmen (z. B.Erhaltung toter Gehölze und anderer wichtigerLebensräume für Kleintiere in den Wäldern);

■ Erhaltung der Gesundheit und Lebensfähigkeit desÖkosystems durch Förderung der Regenerations-,Widerstands- und Anpassungsfähigkeit der forst-wirtschaftlichen Ökosysteme;

■ Wiederherstellung und Wiederaufforstung geschä-digter Gebiete, Arten, Bestände, Lebensräume undÖkosysteme;

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■ Beibehaltung der traditionellen Bewirtschaftungs-verfahren von Wald-Weide-Systemen mit großerbiologischer Vielfalt, die bei Aufgabe der betref-fenden Gebiete (z. B. im Mittelmeerraum) verlorengehen könnten;

■ Verbesserung der Ernteverfahren, um möglicheSchäden weitgehend zu begrenzen;

■ Aufforstungsmaßnahmen, die ökologisch interes-sante und landschaftlich reizvolle Gebiete,Lebensräume und Ökosysteme und Landschaftennicht nachteilig beeinflussen (z. B.: die gewähl-ten Baumarten sollten sich in die örtlichen Bedin-gungen und Ökosysteme einfügen; einheimischeArten sind zu bevorzugen; bei Einführung fremderArten sollte auf die Erhaltung der einheimischenFlora und Fauna geachtet werden).

Darüber hinaus fordert die EU-Forststrategie dieEinrichtung besonderer Schutzgebiete als zusätz-liches Instrument der nachhaltigen Bewirtschaf-tung von Wäldern, und zwar insbesondere im Rah-men von Natura 2000. Solche Schutzgebietekönnten darüber hinaus dazu beitragen, densozialen, kulturellen, umweltbezogenen und wirt-schaftlichen Nutzen der Wälder zu verbessern.

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6Managementvon Natura-2000-Wald-gebieten

Da es in der Verantwortung der Mitgliedstaaten liegt,konkrete Erhaltungsmaßnahmen und mögliche Ein-schränkungen für die Nutzung von Natura-2000-Gebieten festzulegen, werden die örtlichen Gegeben-heiten für das Management der einzelnen Gebieteausschlaggebend sein. Allerdings gibt die Habitat-Richtlinie einige Grundsätze für das Management vonNatura-2000-Gebieten vor, vor allem in den Artikeln4 und 6. In diesem Kapitel wird eine Reihe nicht ver-bindlicher Leitlinien vorgestellt, die sich auf diebestehenden Auslegungen der Richtlinie und auf dieweitgehend anerkannten Kriterien für eine nachhal-tige Waldbewirtschaftung stützen, die von der Minis-terkonferenz zum Schutz der Wälder in Europa(MCPFE) verabschiedet wurden. Diese Leitlinien soll-ten als ein grober Rahmen betrachtet werden, inner-halb dessen die konkreten Verhandlungen fürgebietsbezogene Bewirtschaftungspläne oder -maß-nahmen mit den Betroffenen und den örtlichenBehörden geführt werden können. Sie sollten jedochin keinem Fall zu einer Änderung der Regelungenführen, die in Bezug auf streng geschützte Natura-2000-Gebiete getroffen wurden.

Während der Konsultationen zur Vorbereitung diesesDokuments haben die Waldbesitzer wiederholt daraufhingewiesen, dass viele Natura-2000-Gebiete diewichtigsten der in diesem Kapitel aufgeführtenAnforderungen bereits erfüllen werden. Es ist sicherrichtig, dass keine Notwendigkeit besteht, bestehen-de Waldbewirtschaftungspraktiken in Natura-2000-Waldgebieten zu ändern, sofern diese dazu beigetra-gen haben, ein Waldgebiet mit großer biologischerVielfalt und mit einer Struktur und Artenzusammen-setzung zu schaffen oder zu erhalten, die den Erhal-tungszielen der Ausweisung entsprechen. In diesemZusammenhang muss der Verdienst der privaten undstaatlichen Waldbesitzer in Europa hervorgehobenwerden, die weltweit als Vorbild für eine nachhaltigeNutzung von Waldressourcen gelten. Andererseitswurde aber auch berichtet, dass die Bewirtschaftungeiniger Natura-2000-Gebiete den Erhaltungszielenentgegensteht, die nach Ausweisung der Gebietejedoch verbindlich anzustreben sind.

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6.1 Forstwirtschaft undNaturschutz

Das Konzept der multifunktionalen Forstwirtschaft, dasin Europa weitgehende Anerkennung findet, bildet denKern der Strategie der Europäischen Union für die Forst-wirtschaft. Es schließt alle wichtigen Vorteile ein, diedie Wälder der Gesellschaft bieten können (Schutzfunk-tion, ökologischer, ökonomischer, sozialer Nutzen).

Die Strategien, die die Mitgliedstaaten der Europäi-schen Union zur Umsetzung der gemeinschaftlichenNaturschutzrichtlinien verfolgen, sind äußerst unter-schiedlich (Sunyer und Manteiga, 1998).

In einigen Regionen, überwiegend in Zentral- undNordeuropa, besteht die Tendenz, kleine bis mittel-große Natura-2000-Gebiete auszuweisen. DieseRegionen zeichnen sich durch eine intensive Land-nutzung aus, und der Naturschutz steht in Konkur-renz zu Nutzungen, die nur wenig Raum für natürli-che oder naturnahe Flächen lassen. Diese Natur-schutzstrategie, die als intensiv bezeichnet werdenkönnte, zeichnet sich durch den Ankauf von Landoder Nutzungsrechten und durch direkte Eingriffe indie Dynamik des Ökosystems aus. Diese Form desManagements basiert auf einer ausgeprägterenUmweltkultur, höheren Mittelzuweisungen und demBestreben, verloren gegangene Lebensräume wieder-herzustellen, indem der Ist-Zustand einer Sukzessi-onsstufe in einem flächenmäßig kleinen Gebietbewahrt wird („Reservat“-Ansatz).

In Regionen mit extensiver Land- und Forstwirt-schaft, die von hohem ökologischem Wert sind (imAllgemeinen Regionen in Süd- und Osteuropa, aberauch einige Hügel- und Berglandschaften in andereneuropäischen Ländern) sind die Flächen, die alsGebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung vorge-schlagen werden, in der Regel größer. Der Schutzdieser Gebiete ist in hohem Maße von der Erhaltungder jeweiligen landwirtschaftlichen oder forstwirt-schaftlichen Praxis abhängig. In diesen Regionenwerden andere Erhaltungsstrategien verfolgt; in derRegel strebt man eine Integration von Naturschutzund ländlicher Entwicklung an, was als extensiveNaturschutzstrategie bezeichnet werden könnte.

Diese beiden wichtigsten Naturschutzstrategienbezeichnet man auch als „integrativ“ (d. h., alleFunktionen werden in die – äußerst extensive – Nut-zung großer Flächen einbezogen) bzw. als „segrega-tiv“ (d. h., bestimmte Flächen werden rein ausNaturschutzgründen stillgelegt, wobei gleichzeitigdie Bodennutzung auf den übrigen Flächen – in man-chen Fällen über die Grenzen der Nachhaltigkeit hin-aus – intensiviert wird). Betrachtet man jedoch aus-schließlich Waldhabitate, ist eine solche Differenzie-rung deutlich weniger offensichtlich, da die Forst-wirtschaft grundsätzlich wesentlich weniger „ökolo-gische Fußabdrücke“ hinterlässt als beispielsweisedie Landwirtschaft.

In der Vergangenheit hat die Forstwirtschaft in Europahauptsächlich eine integrative Strategie verfolgt.

Kasten 3 — Multifunktionale Forstwirtschaft in Europa – ein vielversprechendes Modell für die Zukunft?

Ein Forschungsprojekt mit Namen Efiscen (European Forest Information Scenario Model) hat kürzlich dielangfristige Entwicklung der europäischen Wälder bis zum Jahr 2050 vor dem Hintergrund unterschiedlicherBewirtschaftungssysteme untersucht. Das Projekt hat mittels eines multifunktionalen Modells verschiedeneSzenarien verglichen, bei denen das Ziel einer erhöhten Holzerzeugung (und somit Schaffung von mehrBeschäftigung und größeren Möglichkeiten für die Bioenergienutzung) mit ökologischen Zielen (Erhaltungvon Tot- und Faulholz, Einrichtung von Waldreservaten, Erhöhung der Vielfalt der Arten sowie der Raum-und Altersstrukturen) verknüpft wurde.

Die Ergebnisse haben gezeigt, dass eine aktive, multifunktionale Waldbewirtschaftung – neben derVersorgung der Gesellschaft mit ausreichenden nachwachsenden Naturressourcen in der Form vonSchnittholz – auch die ökologische Qualität und den Freizeitwert der europäischen Wälder verbessern kann(s. Nabuurs et al., 2001).

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Heute können viele Wälder als „naturnah“ bezeichnetwerden, und die Notwendigkeit einer Wiederherstellungvon Lebensräumen ist nicht so augenfällig, wie diesbeispielsweise in Feucht- und Sumpfgebieten der Fallist, wo die wirtschaftliche Nutzung die Landschafts-merkmale und die Artenvielfalt völlig verändert hat.

Die Erhaltung der Artenvielfalt in den Wäldern Euro-pas erfordert einen sorgsamen Kompromiss zwischenden beiden oben beschriebenen Naturschutzstrategi-en, und zwar in Abhängigkeit von den jeweiligenörtlichen und regionalen Gegebenheiten. So dürftedie Fortführung der wirtschaftlichen Tätigkeiten imRahmen einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung inRegionen, in denen die Forstwirtschaft eine langeTradition hat, sehr häufig Teil der Strategie zumSchutz der Waldökosysteme sein.

Bei den bestehenden Naturschutzstrategien wird fer-ner auch zwischen einem statischen und einem eherdynamischen Ansatz unterschieden. In den meistenFällen – insbesondere bei Wäldern – müssen die natür-liche Dynamik und die natürlichen Veränderungen alsintegrativer Bestandteil des Naturschutzziels gesehenwerden. Die natürlichen Störungen des Waldökosys-tems durch Windwurf, Blitzschlag und das Absterbenalter Bäume, das in einer nachhaltigen Forstwirtschafthäufig durch die Erntetätigkeit „simuliert“ wird, sindein wichtiger Faktor für die Erhaltung vielfältiger Ha-bitatstrukturen, einer mosaikartigen Verteilung unter-schiedlicher Altersgruppen und einer großen biologi-schen Vielfalt. Ein solches dynamisches Verständnisvon Naturschutz wird für eine integrative Schutzstra-tegie in Natura-2000-Waldgebieten benötigt.

Allerdings können nicht alle Naturschutzziele durcheine nachhaltige Waldbewirtschaftung erreicht wer-den. So muss im Falle sehr seltener oder wertvollerLebensräume eine Stilllegung von Flächen aus Natur-schutzgründen erwogen werden, sofern der Erhal-tungszustand dieser Lebensräume ohne eine solcheMaßnahme beeinträchtigt würde. Das zeigt, dass mitNatura 2000 ein Netz von Schutzgebieten geschaffenwird, die in unterschiedlichem Maße Schutzgenießen – von strengen Naturschutzgebieten bishin zu Schutzgebieten, für die nur einzelne, artbezo-gene Einschränkungen gelten.

In diesem Zusammenhang sind Waldflächen, die durchkeinerlei wirtschaftliche Tätigkeit gestört werden, auswissenschaftlicher Sicht (z. B. als „Referenzgebiete“für die Überwachung der biologischen Vielfalt) sowieaus der Sicht des Naturschutzes (z. B. als Rückzugsge-biet für Arten, die Tot- oder Faulholz oder große un-berührte Lebensräume benötigen) von besonderer Be-deutung. Aus diesem Grunde wird Waldgebieten mit„Altbeständen“ (14) bzw. „Urwäldern“ im Rahmen vonNatura 2000 besondere Aufmerksamkeit zuteil werden.In der EU sind solche Wälder inzwischen auf wenigekleine Enklaven innerhalb bewirtschafteter Gebieteoder auf bestimmte Regionen mit besonderen ökologi-schen und sozialen Bedingungen beschränkt (bei-spielsweise das nördliche Fennoskandien). InwieweitEingriffe durch den Menschen mit der Sicherung desErhaltungswerts solcher Gebiete vereinbar sind, hängtvon der Regenerationsfähigkeit der Gebiete ab. Dieskann natürlich bedeuten, dass bei nur sehr langsamerWachstumsgeschwindigkeit in der Regel keinerlei Ein-griffe erlaubt werden können.

Natura 2000 hat ferner die Aufgabe, bestehendestrenge Schutzgebiete als wissenschaftliche Refe-renzgebiete zu konsolidieren und deren Potenzial füreine Diversifizierung der Einkommen der Landbevöl-kerung, beispielsweise durch die Förderung des Frem-denverkehrs, zu nutzen. Viele solcher strengenSchutzgebiete bestehen bereits, z. B. als Teil vonNationalparks. Andere dagegen müssen noch errich-tet werden, beispielsweise zur Erhaltung von altenWaldbeständen.

6.2 Allgemeine Anforderungenan die Waldbewirtschaftungin Natura-2000-Gebieten

Die grundlegenden Rechtstexte für die Errichtungvon Natura 2000 sind die Richtlinie 79/409/EWG(die „Vogelschutzrichtlinie“) und die Richtlinie92/43/EWG (die „Habitat-Richtlinie“/FFH-RL) (15).Nach der FFH-RL ist das Ziel von Natura 2000, einen„günstigen Erhaltungszustand“ der natürlichen

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(14) „Altbestand“ wird in der Regel als Waldgebiet definiert, das seit mehr als 100 Jahre nicht durch Eingriffe des Menschen gestört wurde.(15) Der Wortlaut der Richtlinien kann in allen Amtssprachen der Gemeinschaft von der Naturschutz-Homepage der GD Umwelt herunterge-

laden werden: http://www.europa.eu.int/comm/environment/nature/legis.htm.

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Lebensräume und der Arten von gemeinschaftlichemInteresse herzustellen. Der Begriff „günstiger Erhal-tungszustand“ wird in Artikel 1 der FFH-RL unterBezugnahme auf die Populationsdynamik der betref-fenden Art, die Entwicklung des natürlichen Verbrei-tungsgebiets der Arten und Lebensräume und dieFläche des verbleibenden Lebensraums definiert.

Die Naturschutzrichtlinien legen fest, welche Ergeb-nisse im Rahmen der nationalen Umsetzung erzieltwerden sollen, schreiben aber keine konkretenSchutzmaßnahmen vor. Das heißt, die Kommissionmuss zwar sicherstellen, dass die Zielvorgaben derRichtlinien eingehalten werden, hat aber keinendirekten Einfluss auf die regionale und lokale Festle-gung von Managementmaßnahmen für die Natura-2000-Gebiete.

Das bedeutet aber auch, dass die Mitgliedstaaten fürihr Hoheitsgebiet einen strengeren Rechtsrahmenfestlegen können als in der Habitat-Richtlinie vorge-sehen. Allerdings dürfen sie sich hierfür nicht aufdie Rechtsvorschriften der Gemeinschaft beru-fen (16).

Aus diesem Grunde kann aus den Richtlinien nur einebegrenzte Zahl allgemeiner Anforderungen an dieWaldbewirtschaftung abgeleitet werden. KonkreteVorgaben (z. B. im Hinblick auf eine Einschränkungder Erntetätigkeit, Abmessungen von Lichtungenoder die zeitliche Planung von Eingriffen usw.) sindnicht möglich; diese Faktoren hängen von den Mana-gementmaßnahmen ab, die auf örtlicher Ebene zwi-schen den zuständigen Behörden und den Forstleu-ten/Waldbesitzern ausgehandelt werden.

Artikel 4 der FFH-RL besagt eindeutig, dass einGebiet den Bestimmungen von Artikel 6 unterliegt,sobald es als ein Gebiet von gemeinschaftlicherBedeutung bezeichnet worden ist. Vor allem musssichergestellt sein, dass die Praktiken der Bodennut-zung nicht zu einer Verschlechterung des Erhaltungs-zustands des Gebiets führen. Für Wälder könnte diesbeispielsweise bedeuten: kein großflächiger Kahl-

schlag, keine Änderungen in der Art der Landnutzungoder kein Ersetzen heimischer durch eingeführteBaumarten.

Artikel 6 der FFH-RL legt fest, dass Pläne oder Pro-jekte, die nicht unmittelbar mit der Verwaltung vonNatura-2000-Gebieten in Verbindung stehen oderhierfür nicht notwendig sind, die ein solches Gebietjedoch einzeln oder in Zusammenwirkung mit ande-ren Plänen und Projekten erheblich beeinträchtigenkönnten, eine entsprechende Verträglichkeitsprüfungerfordern. Unter diese Bestimmung könnten bei-spielsweise waldbauliche Tätigkeiten fallen wie dasFällen von Bäumen, Wegebau oder Bodenentwässe-rung. Das bedeutet, dass diese Maßnahmen Teileines Bewirtschaftungsplans sein müssen oder abervon Fall zu Fall entschieden werden sollten.

Artikel 6 der FFH-RL sieht auch spezifische Erhal-tungsmaßnahmen rechtlicher, administrativer odervertraglicher Art vor, um eine Bewirtschaftungsicherzustellen, die den ökologischen Erfordernissendes in Frage stehenden Gebiets Rechnung trägt.Diese werden auf örtlicher Ebene festgelegt. PrivateWaldbesitzer akzeptieren vertragliche Maßnahmengenerell eher als rechtliche oder administrative, wes-halb erstere gegebenenfalls zu bevorzugen sind.

Die GD Umwelt hat einen Auslegungsleitfaden mitdem Titel Natura 2000 –Gebietsmanagement (17)veröffentlicht, anhand dessen die folgenden Leit-linien für die Festlegung einer Gebietsbewirt-schaftung mit Forstleuten und Waldbesitzernabgeleitet werden können (18):

1. Wenn die angewandten waldbaulichen Maßnahmennicht zu einer Verschlechterung des Erhaltungszu-stands von Lebensräumen oder Arten führen undwenn diese nicht im Widerspruch zu den Erhal-tungsgrundsätzen des jeweiligen Mitgliedstaats ste-hen, kann diese Form der wirtschaftlichen Nutzungfortgesetzt werden.

2. Wenn die angewandten waldbaulichen Maßnahmenzu einer Verschlechterung des Erhaltungszustands

(16) Schreiben der GD Umwelt vom 19.9.2001 an die Verkehrsbehörden von Belgien, Deutschland und der Niederlande in Bezug auf dasSchienenverkehrsprojekt „Iron Rhine“.

(17) Informationen über die Anforderungen an das Gebietsmanagement sind der Veröffentlichung der GD Umwelt Natura 2000 – Gebietsma-nagement. Die Vorgaben des Artikels 6 der Habitat-Richtlinie zu finden unter: http://www.europa.eu.int/comm/agriculture/fore/index_en.htm und http://www.europa.eu.int/comm/environment/nature.

(18) Schreiben des Kommissionsmitglieds M. Wallström vom 22.9.2000 an Dr. von Schorlemer, dem Vorsitzenden der ArbeitsgemeinschaftDeutscher Waldbesitzerverbände e. V. (AGDW).

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von Lebensräumen oder Arten führen, zu derenSchutz das betreffende Gebiet ausgewiesen wurde,oder wenn diese im Widerspruch zu den Erhaltungs-grundsätzen des jeweiligen Mitgliedstaats stehen,sollte Artikel 6 der Habitat-Richtlinie Anwendungfinden. Die Waldbewirtschaftungsziele sind dannentsprechend anzupassen.

Die GD Umwelt hat den zuständigen Behörden inden Mitgliedstaaten die folgenden Leitlinien undAnweisungen hinsichtlich der Waldbewirtschaf-tung in Natura-2000-Gebieten übermittelt (19):

■ Die Fläche der ausgewiesenen Gebiete sollte aus-reichend groß sein, um die Erhaltungsziele in diebestehenden Bewirtschaftungspläne integrierenzu können. Dies ist einer Ausweisung kleiner Par-zellen vorzuziehen, die genau den Vorgaben desInterpretations-Leitfadens zu den Lebensraumty-pen entsprechen.

■ Oberstes Ziel der Maßnahmen zugunsten derLebensräume und Arten, für die ein Gebiet ausge-wiesen wurde, sollte die Erhaltung von Lebensräu-men und Arten auf der Ebene des gesamtenGebiets sein. Auf diese Weise kann sich ein stabi-les „Biodiversitäts-Angebot“ für das Gebiet alsGanzes entwickeln. Dabei liegt es auf der Hand,dass dies – im Falle zyklischer Eingriffe (räumlichund zeitlich gesehen) – in einem Gebiet größererräumlicher Ausdehnung leichter zu erreichen ist.

■ Eingriffe, die eine vorübergehende Störung derWaldbedeckung mit begrenzter räumlicher Aus-dehnung (z. B. Femelschlag) oder begrenzterIntensität (z. B. Ausdünnung) zur Folge haben,sind zulässig unter der Voraussetzung, dass eineWiederherstellung des ursprünglichen Zustandsdurch natürliche Verjüngung möglich ist, auchwenn sich dieser Prozess über mehrere natürlicheSukzessionsstufen erstreckt.

Diese Leitlinien und Anleitungen gelten sowohl fürLebensräume als auch für Arten; in manchen Fällenist eine Kombination der Maßnahmen für Lebensräu-me und Arten erforderlich, um die gewünschtenErgebnisse zu erzielen.

Ein Beispiel hierfür ist der Schutz des Auerhuhns (Tetraourugallus), einer Spezies, die in Anhang I der Vogel-

schutzrichtlinie aufgeführt ist. Lebt dieser Vogel in ei-nem Natura-2000-Waldgebiet, sollte nachgewiesenwerden können, dass die waldbaulichen Maßnahmendem Schutz und der Verbesserung des Erhaltungszu-stands dieser Art entsprechend angepasst wurden. DaAuerhühner in ihrem Waldhabitat eine Vielzahl unter-schiedlicher Strukturen benötigen, sind sie eine der vie-len Arten, deren Populationen von einer geeignetenund sorgsam geplanten Waldbewirtschaftung profitie-ren können. Das bedeutet, dass die wirtschaftliche Nut-zung des Gebiets fortgesetzt werden kann. Bisher gehendie wenigen noch verbleibenden Auerhuhn-Populatio-nen in den meisten europäischen Ländern jedochzurück, da die Bewirtschaftung bislang noch nicht hin-reichend auf dieses Erhaltungsziel ausgerichtet ist.

(19) Schreiben vom 23.4.2001 an J. Happart, für Wälder und Naturschutz zuständiger Minister der Region Wallonien, Belgien.

Kasten 4 — Hauptanforderungen der Habitat-Richtlinie an die Waldbewirtschaftung

■ Naturschutzmaßnahmen, die rechtlicher,administrativer oder vertraglicher Art seinkönnen, müssen für jedes Natura-2000-Gebieteinzeln erwogen werden. Die Aufstellung einesBewirtschaftungsplans wird empfohlen (Artikel 6Absatz 1 der Richtlinie 92/43/EWG).

■ In Natura-2000-Gebieten wird denNaturschutzzielen Vorrang eingeräumt, wobeijedoch auch der wirtschaftlichen und sozialenFunktion der Wälder Rechnung getragenwerden sollte.

■ Der Erhaltungszustand des betreffendenGebiets (sprich die Qualität des Lebensraumsund der Erhaltungswert der Arten) mussbewahrt oder verbessert werden.

■ Projekte oder Pläne, die ein Natura-2000-Gebiet beeinträchtigen könnten, müssen einergeeigneten Prüfung unterzogen werden(Artikel 6 Absatz 3 der Richtlinie 92/43/EWG).

■ Die Qualität des Gebiets ist von denzuständigen Behörden der Mitgliedstaaten inregelmäßigen Abständen zu überprüfen.Anschließend ist ein diesbezüglicher Berichtzu übermitteln.

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Ein anderes Beispiel für eine naturschutzorientierteWaldwirtschaft ist im französischen Jura zu finden,wo große Waldflächen so bewirtschaftet werden,dass eine abwechslungsreiche Struktur mit kleinenLichtungen, Unterholz, Großbäumen usw. entsteht(„futaie jardinée“) – ein idealer Lebensraum fürAuerhühner. Im Rahmen eines LIFE-Projekts im Jura(LIFE/99/ENV/F/00477) wurden Leitlinien für dieForstwirtschaft erarbeitet, die von Vertretern staatli-cher Forstdienste und privater Waldbesitzer aner-kannt wurden. Rund 20 000 ha des Projektgebietswerden nun entsprechend dieser Leitlinien bewirt-schaftet (siehe Kapitel 8).

Ein gutes Beispiel für einen effektiven multifunktio-nalen Bewirtschaftungsansatz ist auch der Hainich-Buchenwald in Thüringen (Deutschland). Ein großerTeil dieses Waldes wurde stets in traditioneller Weisebewirtschaftet, wodurch eine große strukturelle Viel-falt entstanden ist. Als der Hainich als Natura-2000-Gebiet ausgewiesen und ein Bewirtschaftungsplanaufgestellt wurde, wurde die Plenterwaldwirtschaft,ein selektives Hiebsystem, ausdrücklich befürwortetund beibehalten.

6.3 Operationelle Leitlinien für eine nachhaltigeWaldbewirtschaftung in Natura-2000-Gebieten

In diesem Abschnitt wird vorgeschlagen, für denNaturschutz relevante Elemente der Resolutionen derMinisterkonferenz zum Schutz der Wälder in Europa(MCPFE – s. Anhang II), die in Helsinki (1993) undLissabon (1998) verabschiedet wurden, als Grundlagefür die Leitlinien für die Waldbewirtschaftung inNatura-2000-Gebieten zu übernehmen.

Eine Verwendung der Resolutionen als Leitlinien fürdas Gebietsmanagement hat mehrere Vorteile:

■ Die Akzeptanz bei den Beteiligten ist hoch, da dieResolutionen in einem partizipativen Ansatz unterBeteiligung der nationalen Behörden und derZivilgesellschaft erarbeitet wurden.

■ Alle EU-Mitgliedstaaten wie auch die Beitrittslän-

der waren von Anfang an an diesem paneuropäi-schen Prozess zum Schutz der Wälder beteiligt.

■ Alle Resolutionen und Leitlinien wurden inArbeitsgruppen erarbeitet, in denen anerkannteForstwirtschaftsexperten vertreten waren und dieauf nationale, regionale und örtliche Erfahrungenin der Waldbewirtschaftung zurückgriffen, welchevon Forstbehörden, Wissenschaftlern, Waldbesit-zerverbänden und Umwelt-NRO aus ganz Europazusammengetragen worden waren.

■ Die Erkenntnisse der Arbeitsgruppen sind auf poli-tischer Ebene durch die für Wälder zuständigenMinister bestätigt worden.

■ Der Rat der Europäischen Union hat die Ergebnis-se der paneuropäischen Diskussionen über Wälderals eines der wichtigsten Elemente der EU-Forst-strategie übernommen (20).

Die „Paneuropäischen Kriterien und Indikatoren füreine nachhaltige Waldbewirtschaftung“, die von derMCPFE in Lissabon (1998, Resolution L2) verabschie-det wurden, sind auf der Grundlage der ResolutionenH1 und H2 der MCPFE von Helsinki erarbeitet wor-den, die sich auf eine nachhaltige Waldbewirtschaf-tung bzw. auf die Artenvielfalt der Wälder beziehen.

Die sechs paneuropäischen Kriterien, die alsGrundlage für die Überwachung einer nachhalti-gen Waldbewirtschaftung dienen, sind:

■ C1: Erhaltung und angemessene Verbesserung derWaldressourcen;

■ C2: Erhaltung der Gesundheit und Vitalität vonForstökosystemen;

■ C3: Erhaltung und Förderung der Produktionsfunk-tion der Wälder (Holz und Nichtholz);

■ C4: Bewahrung, Erhaltung und angemessene Ver-besserung der biologischen Vielfalt in Waldökosys-temen;

■ C5: Erhaltung und angemessene Verbesserung derSchutzfunktionen bei der Waldbewirtschaftung(vor allem Boden und Wasser);

■ C6: Erhaltung sonstiger sozioökonomischer Funk-tionen und Bedingungen.

Ergänzend zu diesen Kriterien hat die MCPFE eineReihe operationeller Leitlinien für eine nachhaltigeWaldbewirtschaftung erarbeitet. Viele Elemente die-ser Leitlinien können für eine Prüfung der Verträg-

(20) Entschließung des Rates vom 15.12.1998, ABl. C 56/1 vom 26.9.1999.

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lichkeit der Waldbewirtschaftung mit der Ausweisungeines Gebiets für Natura 2000 herangezogen werden.

Unten stehend wird eine Auswahl aus den Leitlinienfür die Planung der Waldbewirtschaftung und denLeitlinien für Waldbewirtschaftungsmaßnahmen an-geführt. Die Auswahl wurde vor dem Hintergrundgetroffen, dass der Naturschutz oberstes Ziel der Ver-waltung von Natura-2000-Gebieten ist:

C2: Erhaltung der Gesundheit und Vitalitätvon Forstökosystemen

■ „Die Waldbewirtschaftungsmaßnahmen sollen best-möglichen Nutzen aus natürlichen Strukturen undProzessen ziehen sowie vorbeugende biologischeMaßnahmen nutzen, sooft und soweit es wirtschaft-lich machbar erscheint, um die Gesundheit und Vita-lität der Wälder zu erhalten und zu stärken. Eine an-gemessene genetische Arten- und Strukturvielfalt sollgefördert und/oder erhalten werden, um die Stabi-lität, Vitalität und Widerstandsfähigkeit der Wäldergegenüber schädlichen Umweltfaktoren zu verbessernund natürliche Regelungsmechanismen zu stärken.“

■ „Geeignete Waldbewirtschaftungsmaßnahmen, wiez. B. die Wiederaufforstung und Aufforstung mitBaumarten und Provenienzen, die den Standortbe-dingungen angepasst sind, oder der Einsatz vonPflege-, Ernte- und Transportverfahren, die Baum-und/oder Bodenschäden auf ein Mindestmaß redu-zieren, sollen angewendet werden. Das Auslaufenvon Öl aufgrund von Waldbewirtschaftungsarbeitenoder die fahrlässige Müllentsorgung auf Wald-flächen sollen unbedingt vermieden werden.“

■ „Der Einsatz von Pestiziden und Herbiziden sollunter Berücksichtigung geeigneter waldbaulicherAlternativen sowie sonstiger biologischer Maß-nahmen auf ein Mindestmaß reduziert werden.“

C3: Erhaltung und Förderung der Produktionsfunktion der Wälder (Holz und Nichtholz)

■ „Verjüngungs-, Pflege- und Erntearbeiten sollenrechtzeitig und so erfolgen, dass die Ertragsfähig-keit des Standortes nicht gemindert wird. So sol-len z. B. Schäden an verbliebenen Beständen und

Bäumen sowie am Waldboden vermieden undgeeignete Systeme angewandt werden.“

■ „Die Erntemenge von Holz- und Nichtholzproduk-ten darf eine Menge nicht überschreiten, die dau-erhaft gesichert werden kann. Außerdem sollendie geernteten Forsterzeugnisse unter gebühren-der Berücksichtigung der Nährstoffentnahme opti-mal genutzt werden.“

■ „Eine angemessene Infrastruktur, wie z. B.Straßen, Rückewege oder Brücken, soll sorgfältiggeplant, gebaut und instand gehalten werden, umeine effiziente Leistung der Güter und Erbringungder Dienstleistungen zu sichern und dabei dienegativen Folgen für die Umwelt auf ein Mindest-maß zu reduzieren.“

C4: Bewahrung, Erhaltung undangemessene Verbesserung derbiologischen Vielfalt in Waldökosystemen

■ „Die Waldbewirtschaftungsplanung soll danachstreben, die biologische Vielfalt auf der Ebene derÖkosysteme, Arten und Gene sowie gegebenenfallsdie landschaftliche Vielfalt zu bewahren, zu erhal-ten und zu verbessern.“

■ „Die Planung der Waldbewirtschaftung sowie dieterrestrische Inventur und Kartierung der forstli-chen Ressourcen sollen ökologisch wichtige Wald-biotope einbeziehen unter Berücksichtigunggeschützter, seltener, empfindlicher oder typi-scher Waldökosysteme, wie z. B. Auengebiete,Feuchtbiotope, Gebiete mit endemischen Artensowie Lebensräume bedrohter Arten im Sinneanerkannter Referenzlisten sowie gefährdete odergeschützte genetische In-situ-Ressourcen.“

■ „Der natürlichen Verjüngung soll der Vorzug gege-ben werden, vorausgesetzt, dass die Bedingungendazu geeignet sind, die Qualität und Quantität derforstlichen Ressourcen zu sichern, und dass dievorhandenen Provenienzen standortgerecht sind.“

■ „Bei der Wiederaufforstung und Aufforstung solleinheimischen Arten sowie lokalen, gut standort-angepassten Provenienzen gegebenenfalls derVorzug gegeben werden. Es sollen nur solche ein-geführten Arten, Provenienzen oder Sorten ver-

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wendet werden, deren Auswirkungen auf das Öko-system und auf die genetische Integrität der ein-heimischen Arten und lokalen Provenienzenbewertet wurden, und wenn negative Auswirkun-gen vermieden oder minimiert werden können.“

■ „Die Waldbewirtschaftungsmaßnahmen sollen ge-gebenenfalls die Vielfalt sowohl der horizontalenwie auch der vertikalen Strukturen, z. B. ungleich-altrige Bestände, und die Artenvielfalt, z. B. Misch-bestände, fördern. Gegebenenfalls sollen die Maß-nahmen auch auf die Bewahrung und Wiederher-stellung der landschaftlichen Vielfalt abzielen.“

■ „Historische Bewirtschaftungsformen, die wertvol-le Ökosysteme, wie z. B. den Niederwald, geschaf-fen haben, sollen, falls wirtschaftlich machbar, angeeigneten Standorten gefördert werden.“

■ „Die Infrastruktur soll so geplant und gebaut wer-den, dass Schäden an den Ökosystemen, insbe-sondere an seltenen, empfindlichen oder typi-schen Ökosystemen und Genreserven, auf ein Min-destmaß reduziert und dabei bedrohte oder ande-re Schlüsselarten – insbesondere ihre Migrations-muster – berücksichtigt werden.“

■ „Stehendes und liegendes Totholz, hohle Bäume,alte Gehölze und besondere seltene Baumarten sol-len in einer ausreichenden Menge und Verteilungbelassen werden, um die biologische Vielfalt zu si-chern, wobei die möglichen Auswirkungen auf dieGesundheit und Stabilität der Wälder und auf um-gebende Ökosysteme zu berücksichtigen sind.“

■ „Besondere Schlüsselbiotope im Wald, wie z. B.Quellbereiche, Feuchtgebiete, Felsen und Schluch-ten sollen geschützt oder bei Schäden durchforstliche Maßnahmen gegebenenfalls wiederher-gestellt werden.“

C5: Erhaltung und angemesseneVerbesserung der Schutzfunktionen bei der Waldbewirtschaftung (vor allem Boden und Wasser)

■ „Gebiete, die konkrete und anerkannte Schutz-funktionen für die Gesellschaft erbringen, sollenregistriert und kartiert werden, und die Waldbe-

wirtschaftungspläne oder entsprechende Plänesollen diese Gebiete voll berücksichtigen.“

■ „Besondere Sorgfalt soll den waldbaulichen Arbei-ten auf empfindlichen Böden und in erosionsanfäl-ligen Gebieten gelten, sowie in Gebieten, in denendie Arbeiten eine massive Erosion von Bodenmate-rial in die Wasserläufe zur Folge haben könnten.Ungeeignete Verfahren, wie z. B. das Tiefpflügen,sowie der Einsatz ungeeigneter Maschinen sollenauf diesen Flächen vermieden werden. BesondereMaßnahmen zur Reduzierung des Drucks der Tierpo-pulationen auf die Wälder sollen ergriffen werden.“

■ „Besondere Sorgfalt soll den Waldbewirtschaf-tungsmaßnahmen auf Waldflächen mit Wasser-schutzfunktion gelten, um schädliche Auswirkun-gen auf die Qualität und Quantität der Wasserres-sourcen zu vermeiden. Der unangemessene Einsatzvon Chemikalien oder anderen schädlichen Stoffenoder ungeeigneten waldbaulichen Verfahren, diesich nachteilig auf die Wasserqualität auswirken,sind zu vermeiden.“

C6: Erhaltung sonstiger sozioökonomischerFunktionen und Bedingungen

■ „Die Waldbewirtschaftungsplanung soll danachstreben, die vielfältigen Funktionen, die die Wäl-der für die Gesellschaft leisten, zu beachten, dieRolle der Forstwirtschaft in der ländlichen Ent-wicklung gebührend berücksichtigen und insbe-sondere neue Beschäftigungsmöglichkeiten inVerbindung mit den sozioökonomischen Funktio-nen der Wälder in Betracht ziehen.“

■ „Eigentumsrechte und Grundbesitzvereinbarungensollen für die betreffende Waldfläche klar defi-niert, dokumentiert und festgelegt werden. Auchsollen Rechtsansprüche sowie Gewohnheits- undtraditionelle Rechte in Bezug auf die Waldgebietegeklärt, anerkannt und beachtet werden.“

■ „Standorte mit anerkannter besonderer histori-scher, kultureller oder religiöser Bedeutung sollengeschützt oder so bewirtschaftet werden, dassdieser Bedeutung Rechnung getragen wird.“

■ „Waldbewirtschaftungsmaßnahmen sollen dengrößtmöglichen Nutzen aus lokalen, auf den Wald

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bezogenen Erfahrungen und Kenntnissen, wiez. B. die der ortsansässigen Gemeinschaften, derWaldeigentümer, der Nichtregierungsorganisatio-nen und der örtlichen Bevölkerung, ziehen.“

6.4 Die Notwendigkeit einerformellen Annahme vonManagement-Grundsätzen

Die allgemeinen Anforderungen an das Managementvon Natura-2000-Gebieten sind in Artikel 6 Absätze 1und 2 der Habitat-Richtlinie festgelegt. Die Vorgabendieses Artikels wurden umfassend beleuchtet im Aus-legungsleitfaden der Kommission Natura 2000 –Gebietsmanagement. Die Vorgaben des Artikels 6 derHabitat-Richtlinie 92/43/EWG, der im Jahr 2000 inallen Amtssprachen der Gemeinschaft veröffentlichtwurde und auf der Website der GD Umwelt abrufbarist: http://europa.eu.int/comm/environment/nature/.

Es wird daran erinnert, dass Artikel 6 der Habitat-Richtlinie kein Format oder Verfahren und auch keineStruktur für die Managementmaßnahmen in Bezugauf die für Natura 2000 ausgewiesenen Gebiete vor-gibt. Die Richtlinie spricht lediglich von „nötigenErhaltungsmaßnahmen“ und „geeigneten Maßnah-men rechtlicher, administrativer oder vertraglicherArt“, die von den Mitgliedstaaten zu ergreifen sind.Dies bedeutet, dass das Subsidiaritätsprinzip auf dasManagement von Natura-2000-Gebieten (darunterauch Wälder) in vollem Umfang Anwendung findetund den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung so einengroßen Ermessensspielraum lässt. Ferner wird klardarauf hingewiesen, dass die Aufstellung von Bewirt-schaftungsplänen nicht verbindlich vorgeschriebenist, sondern vielmehr eine Option darstellt. Kapitel8.1 stellt zahlreiche Beispiele für Managementmaß-nahmen und Verfahren vor, die von den nationalen,regionalen und örtlichen Behörden der Mitgliedstaa-ten angewandt werden.

In der Praxis wird die Art und Weise, wie Manage-mententscheidungen oder -optionen formalisiertwerden, von verschiedenen Faktoren abhängen, bei-spielsweise von den Eigentumsverhältnissen, derIntensität der wirtschaftlichen Nutzung, dem Vor-kommen prioritärer Lebensräume und Arten, derjeweiligen relativen Seltenheit und Empfindlichkeit

der betreffenden Lebensräume oder Arten und derbestehenden Traditionen oder Gepflogenheiten beider Nutzung natürlicher Ressourcen.

In Anbetracht der Erfahrungen, die in der Vergangen-heit mit Pilotprojekten (siehe Kapitel 8.2 – LIFE-Pro-jekte) und den bestehenden Praktiken im EU-Forst-sektor (siehe Kapitel 8.1 – Beispiele aus den Mit-gliedstaaten) gemacht wurden, empfiehlt die GDUmwelt, Managementziele für Natura-2000-Waldgebie-te in langfristigen Bewirtschaftungsplänen rechtsver-bindlich zu formalisieren. Solche Bewirtschaftungsplä-ne können Teil bestehender oder allgemeiner Waldbe-wirtschaftungspläne sein; sie können aber auch spe-ziell für Natura-2000-Gebiete bzw. für bestimmteLebensräume oder Arten erstellt werden. Dabei liegtes auf der Hand, dass die Managementziele für einsehr kleines Gebiet (beispielsweise für ein Kerngebietvon hohem Wert für den Naturschutz) ganz andersaussehen werden als die für einen ganzen National-park, in dem es offensichtlich Möglichkeiten für einefortlaufende Nutzung der Ressourcen gibt, ohne dassder Naturschutzwert Schaden nimmt.

Bewirtschaftungspläne eignen sich besonders gut füreinen kohärenten Ansatz in Bezug auf miteinanderverbundene oder grenzüberschreitende Gebiete.Neben den Bewirtschaftungsplänen bieten sich hierferner noch andere Instrumente an, wie Naturschutz-verträge und bedingte Entschädigungszahlungen(siehe Kapitel 7).

Im Folgenden wird eine nicht erschöpfende, vorläufi-ge Übersicht von Faktoren angeführt, die bei derFestlegung von Managementgrundsätzen für Natura-2000-Waldgebiete berücksichtigt werden können:

■ Fällungsart: Kahlschlag, Saumschlag, Femelschlag,selektives Fällen (Plenterschlag), keine Nutzung;

■ Verjüngungstechnik: Pflanzung, vegetative Ver-mehrung, natürliche Verjüngung (mit zusätzlichenMaßnahmen zur Beeinflussung der Artenzusam-mensetzung);

■ Verwendung einheimischer statt eingeführter Baum-arten; Wahl einer standortspezifischen heimischenArtenzusammensetzung;

■ Herkunft des Verjüngungsmaterials (in Überein-stimmung mit den einschlägigen Rechtsvorschrif-ten der Gemeinschaft über die Verbringung von

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forstlichem Vermehrungsgut; es sollte stetsbedacht werden, dass bei der Wiederaufforstungmit heimischen Arten eine Nichtüberprüfung derProvenienz des Materials zu Problemen und gene-tischer Verschmutzung führen kann);

■ Umtriebszeit (je Bestand oder Baumart);

■ Pflügearbeiten oder sonstige Arbeiten, die eineStörung des Bodens bewirken;

■ Ausforstungssysteme;

■ Wildbestandsregulierung und -äsung;

■ kontrolliertes Abbrennen;

■ Beibehaltung traditioneller Verfahren (z. B. Nie-der- und Mittelwald).

All diese Faktoren sind für die biologische Vielfaltvon überragender Bedeutung. Aus diesem Grundesollten sie bei der Umsetzung von Natura 2000unbedingt berücksichtigt werden. Im Falle einer Aus-weisung von Gebieten, deren natürliche Ressourcengenutzt werden, bedeutet dies, dass diese Faktorennicht zwangsläufig geändert werden müssen – es seidenn auf freiwilliger Basis und/oder aufgrund exter-ner finanzieller Anreize. Eine Veränderung dieser Fak-toren zulasten der Umwelt (beispielsweise durch eineAusdehnung der Kahlschlagflächen oder durch eineVerkürzung der Umtriebszeit) würde dagegen imWiderspruch zu den in Kapitel 6.3 aufgeführten Leit-linien stehen. Eine Optimierung dieser Faktorenzugunsten der Umwelt – sei es auf freiwilliger Basisund/oder aufgrund externer finanzieller Anreize – istdagegen als ein positiver Beitrag zur Verbesserungvon Natura 2000 insgesamt zu begrüßen.

6.5 Empfehlungen für einebiodiversitätsbewussteForstwirtschaft ingeschützten Gebieten und darüber hinaus

Neben den in den oben stehenden Abschnitten aufge-führten Punkten kann eine Reihe praktischer Empfeh-lungen für das alltägliche Management von Natura-2000-Gebieten und darüber hinaus gegeben werden.

Da weltweit nur 5 % der Landfläche in irgendeinerForm unter Naturschutz stehen, darf nicht vergessenwerden, dass insgesamt eine größere Anzahl vonArten außerhalb dieser besonders geschütztenGebiete zu finden sein wird. Bei Letzteren handelt essich im Grunde lediglich um Rückzugsgebiete, vondenen aus eine Wiederbesiedelung von Kulturland-schaften nach einem störenden Eingriff erfolgenkann. Die ideale Form eines Managements der Arten-vielfalt ist daher ein integrierter Ansatz, der Teileeines Gebiets nicht nur hinsichtlich jeweils einereinzigen Funktion betrifft. So wie Natura 2000 nichtnur ein System strenger Naturschutzgebiete seinsollte, sollte die es umgebende Kulturlandschaftnicht nur als eine monofunktionale Produktionsliniegesehen werden, in der – bis auf einige Kulturpflan-zen und Tiere – alles ausgerottet werden kann.

Forstmanager und -planer sollten die folgenden Empfeh-lungen für den Erhalt der biologischen Vielfalt auf derEbene der Bewirtschaftungseinheit, d. h. unter Berück-sichtigung der örtlichen Gegebenheiten, erwägen:

■ Erhaltung von Einzel- und Reifbäumen, Belassenvon Tot- und Faulholz, das einen geeignetenLebensraum für Spechte, Raubvögel, Insekten undviele Pflanzen niedrigerer Vegetationsstufen(Pilze, Farne, Moose usw.) bietet;

■ Erhaltung von Bäumen mit Hohlräumen, die klei-nen Vögeln und Säugetieren als Nistplatz dienen;

■ Erhaltung von Großbäumen und deren unmittelba-rer Umgebung, sofern diese offensichtlich regel-mäßig von Raubvögeln als Nistplatz genutzt wer-den;

■ Schutz von Waldseen, Bächen und Quellen sowieanderer kleiner Gewässer wie Sümpfe und Moore;Erhaltung eines Zustands, in dem diese ihrer Auf-gabe im Reproduktionszyklus von Fischen, Amphi-bien, Insekten usw. gerecht werden können, durchVermeidung von größeren Wasserstandsschwan-kungen, von Schädigungen der natürlichen Ufer-zonen und von Wasserverschmutzung;

■ geeignete Gebietsabgrenzung großer Waldflächenfür forstwirtschaftliche Tätigkeiten und Fremden-verkehrs-/Freizeitaktivitäten; Aufteilung in Zonenentsprechend der Nutzungsintensität, um dieErrichtung von Pufferzonen rund um die Schutzge-biete zu ermöglichen;

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■ Treffen geeigneter Managemententscheidungennach Naturkatastrophen wie starkem Windwurfund Feuer, um eine Verbesserung der biologischenVielfalt zu ermöglichen, indem beispielsweise inmöglicherweise interessanten Gebieten der Naturfreien Lauf gelassen wird;

■ zeitliche Abstimmung von waldbaulichen Maßnah-men und Fällarbeiten auf die Fortpflanzungszeitenempfindlicher Spezies, um Störungen zu vermei-den. Dies gilt insbesondere für den Nestbau unddie Frühjahrsbrut von Waldvögeln;

■ Wahrung geeigneter räumlicher Abstände, um eineStörung seltener oder bedrohter Arten zu vermei-den, sofern deren Vorkommen bestätigt wurde;

■ Ermöglichung einer zyklischen Flächenrotationmit zeitlich und räumlich unterschiedlich intensi-ven Eingriffen;

■ sofern dies nicht im Widerspruch zu den geltendenWaldgesetzen und -verordnungen steht, sollte beieiner Neubepflanzung erwogen werden, nicht dengesamten verfügbaren Raum zu nutzen, um kleinenatürliche, assoziierte Lebensräume (beispielsweiseGrasbrachen, Kalkmagerwiesen, Heide, Sümpfe,Moore, Schwemmland, Abrissnischen usw.) zuschaffen. Diese Landschaftselemente können diebiologische Vielfalt eines Gebiets enorm bereichern,da die Zahl der Grenzzonen („Ökotone“) zwischenunterschiedlichen Vegetationstypen erhöht wird;

■ entsprechend dem oben Gesagten kann die Ent-scheidung, „Ausfallflächen“ in jungen kommerziel-len Pflanzungen nicht wiederzubepflanzen, zu einergrößeren Vielfalt und einer stellenweisen sponta-nen Wiederansiedlung von Pionierarten führen.Langfristig wird dies zu einer Erhöhung der biologi-schen Vielfalt führen, da für eine Vielzahl von Spe-zies geeignete Nischen geschaffen werden. Zudemist die Wertschöpfung, die durch eine 100%ige Ver-jüngung erzielt wird, in der Regel gering, da Neuan-pflanzungen sehr teuer sind;

■ Sicherstellung einer regelmäßigen Überwachungdes Artenreichtums, um die Wirkung bestimmterMaßnahmen messen zu können und um zugewährleisten, dass Informationen über das Vor-kommen seltener oder bedrohter Tier- und Pflan-zenarten vorliegen.

Diese Art von Maßnahmen sowie der Verzicht aufbestimmte Eingriffe können ohne Probleme in dieBewirtschaftung staatlicher Wälder integriert werden,sofern der politische Wille dazu besteht. Bei Wäldern,die sich im Privateigentum befinden, könnte dies überentsprechende Zuschüsse, vertragliche Vereinbarun-gen, Steuerermäßigungen, technische Unterstützungusw. erreicht werden, die die Eigentümer für den Ver-zicht auf Rechte, für Dienste, die für die Gesellschafterbracht werden, und – gegebenenfalls – für Vermö-genswertminderungen entschädigen.

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7Finanzie-rungs-instrumente

Eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Akzep-tanz des Natura-2000-Netzes bei der Landbevölke-rung, den Grundeigentümern und den Wirtschaftsbe-teiligten, die in den ausgewiesenen Gebieten Natur-ressourcen nutzen, ist, dass ein angemessener Ansatzin Bezug auf die finanziellen und wirtschaftlichen Im-plikationen der Errichtung dieses Netzes gefundenwird. Ein solcher Ansatz wird auch in Artikel 2 der FFH-RL gefordert, der besagt, dass alle aufgrund dieserRichtlinie getroffenen Maßnahmen den Anforderungenvon Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur Rechnung tra-gen müssen. Ferner muss erwähnt werden, dass dieseFrage auch im Lichte von Artikel 17 der Charta derGrundrechte der Europäischen Union (21) zu sehen ist,der Entschädigungen für den Verlust des Eigentumsvorschreibt. Am 9. Mai 2002 wurde mit der „Erklärungvon El Teide“ (22) die herausragende Bedeutung vonNatura 2000 für das Erreichen der Ziele der EU in Be-zug auf die biologische Vielfalt anerkannt. Ferner wirdaber auch anerkannt, dass die Verwirklichung dieserZielsetzungen „gezielte Ressourcen“ erfordert.

Artikel 175 Absatz 4 des EG-Vertrags legt fest, dass dieMitgliedstaaten für die Finanzierung der UmweltpolitikSorge tragen. Dies bedeutet, dass die Kosten für denBetrieb eines Netzes für den Schutz des europäischenNaturerbes von den Mitgliedstaaten übernommen wer-den müssen. Dieses Kapitel informiert darüber, welcheMöglichkeiten die Mitgliedstaaten haben, um für dasNatura-2000-Gebietsmanagement in den Genuss einerfinanziellen Unterstützung von Seiten der EU zu kom-men. Bislang haben die Behörden auf nationaler, re-gionaler oder örtlicher Ebene von nur wenigen dieserMöglichkeiten Gebrauch gemacht; der Forstwirt-schaftssektor war nur unzureichend über diese Mög-lichkeiten informiert.

(21) Artikel 17: Eigentumsrecht1. Jede Person hat das Recht, ihr rechtmäßig erworbenesEigentum zu besitzen, zu nutzen, darüber zu verfügen und eszu vererben. Niemandem darf sein Eigentum entzogen wer-den, es sei denn aus Gründen des öffentlichen Interesses inden Fällen und unter den Bedingungen, die in einem Gesetzvorgesehen sind, sowie gegen eine rechtzeitige angemesseneEntschädigung für den Verlust des Eigentums. Die Nutzungdes Eigentums kann gesetzlich geregelt werden, soweit diesfür das Wohl der Allgemeinheit erforderlich ist.2. Geistiges Eigentum wird geschützt.(ABl. C 364/12 vom 18.12.2000)

(22) Die Erklärung wurde im Namen des Rates von dem fürUmweltfragen zuständigen Mitglied der Kommission, MargotWallström, und dem spanischen Umweltminister, JaumeMatas, abgegeben.

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Die Möglichkeit einer finanziellen Beteiligung der Ge-meinschaft an der Finanzierung von Natura 2000 wirdin Artikel 8 der FFH-RL angesprochen. Bisher ist daseinzige Gemeinschaftsinstrument, das derzeit speziellNatura 2000 gewidmet ist, LIFE-Natur – ein Fonds, derzur Förderung der Managementplanung sowie von Pi-lot-/Demonstrationsvorhaben im Bereich Lebens-raum- und Artenmanagement geschaffen wurde. Inmehreren Mitgliedstaaten sind nur wenige örtlicheEntschädigungs- und Zuschusssysteme vorgesehen.

Andere politische Maßnahmen, insbesondere Elemen-te der Programme zur Förderung der Entwicklung desländlichen Raums, unterstützen bereits in erhebli-chem Umfang die Umsetzung des Netzes durch Prä-mienzahlungen für eine nichtintensive landwirt-schaftliche Bodennutzung oder für eine umweltver-träglichere Forstwirtschaft. In einigen Mitgliedstaa-ten wurden darüber hinaus auch in erheblichemUmfang Mittel aus den Budgets für die regionale Ent-wicklung bereitgestellt, um spezifische Investitionenim Zusammenhang mit Natura-2000-Gebieten (23) zufinanzieren. In Anbetracht dieser Vielzahl verschie-dener Aspekte richtete die GD Umwelt 2001 eine„Arbeitsgruppe zu Artikel 8 der Habitat-Richtlinie“ein, die Vorschläge für einen strukturierten Ansatzfür die Finanzierung von Natura 2000 erarbeiten soll-te. Eine Zusammenfassung der Schlussfolgerungendieser Arbeitsgruppe wird weiter unten aufgeführt[„Abschlussbericht über die Finanzierung von Natura2000“; dieser wird Ende 2002 der Öffentlichkeitzugänglich sein (24)].

7.1 Vorhandene Fördersysteme

7.1.1 Vertragsnaturschutz

Vertragsnaturschutz bedeutet, dass für die Durch-führung von Managementmaßnahmen auf Privat-grundstücken eine vertragliche Vereinbarung zwischenden für den Naturschutz zuständigen Behörden undden Landbesitzern unterzeichnet wird. Diese Vereinba-rungen dienen in der Regel dazu, die finanziellen Ver-luste der Landbesitzer auszugleichen, deren Erträge

aus der Nutzung ihres Landes durch naturschutzbe-dingte Einschränkungen unter Umständen verringertwerden. Die Vergünstigungen können in Form von Di-rektzahlungen, Steuerermäßigungen, vergünstigtenKrediten, anderen Bodennutzungsrechten usw. bestehen.Die Naturschutzmaßnahmen können von den Landbe-sitzern oder von den Inhabern der Nutzungsrechte(die für diese Arbeiten bezahlt werden) oder aber vonDritten durchgeführt werden, beispielsweise von Ver-tragsnehmern oder Freiwilligen von NRO. Unter be-stimmten Bedingungen können die Maßnahmen auchüber den Gemeinschaftshaushalt kofinanziert werden(im Rahmen der Politik zur Förderung der Entwicklungdes ländlichen Raums und der Regionalpolitik).

Von der Möglichkeit, Naturschutzverträge abzuschlie-ßen, wurde bereits in mehreren Mitgliedstaatenerfolgreich Gebrauch gemacht, um die Anforderungender Habitat-Richtlinie und der nationalen Natur-schutzgesetze für Natura-2000-Gebiete, die sich imPrivateigentum befinden, zu erfüllen. Um einegrößtmögliche Akzeptanz dieses Instruments sicher-zustellen, wird eine Reihe von grundlegenden Emp-fehlungen ausgesprochen, die den Abschluss solcherVerträge betreffen (nach Giesen, 2001):

■ Der wichtigste Aspekt eines Naturschutzvertragssollte sein, dass er eine entsprechende Rechtssi-cherheit bietet, d. h., der Vertrag muss in seinenBestimmungen möglichst eindeutig sein. DerWaldbesitzer muss sich auf die ausgehandelte Ver-einbarung verlassen können und vor weiterenAnforderungen von Seiten der Naturschutzbehör-den geschützt sein, sofern eine solche Sicherheitim gesetzlichen Rahmen möglich ist. Das bedeu-tet, dass die Verträge eine lange Laufzeit habensollten und dass ihre Umsetzung sorgfältig über-wacht werden muss.

■ Ein Naturschutzvertrag sollte wirtschaftlich realis-tisch sein. Jede Entschädigungszahlung sollte ineinem vernünftigen Verhältnis zu den entstande-nen Kosten oder zu dem Einkommensverlust ste-hen. Die Entschädigung muss sich nicht auf finan-zielle Aspekte beschränken; so kann auch dieGarantie für eine rasche und effektive Zusammen-

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(23) Die Europäische Kommission hat bereits eine umfassende Untersuchung zu diesem Thema veröffentlicht: Financial instruments for theNatura 2000 network, Sunyer u. Manteiga, 1998.

(24) Siehe die Website: http://europa.eu.int/comm/environment/nature/.

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arbeit mit den Behörden als eine wertvolle Formder Entschädigung gesehen werden.

■ Naturschutzverträge müssen auf die jeweiligenörtlichen Bedingungen zugeschnitten sein undsich dennoch auf gewisse nationale oder regiona-le Standards stützen. Der Eigentümer muss sichauf den „Standardvertrag“ verlassen können, ohnebei jeder neuen Übereinkunft alle Bestimmungen– womöglich noch mit professioneller Hilfe –erneut überprüfen zu müssen.

■ Die Standards für die Festlegung der Entschädigungs-höhe sollten von den zuständigen Behörden, denWaldbesitzerverbänden und den wissenschaftlichenSachverständigen gemeinsam erarbeitet werden.

Der Vertragsnaturschutz ist jedoch unter keinenUmständen als eine Alternative für die Ausweisungvon Natura-2000-Gebieten zu sehen.

7.1.2 Forstwirtschaftliche Maßnahmenund die EU-Umweltpolitik: LIFE

ALLGEMEINE BESCHREIBUNG

Das LIFE-Programm wurde zur Finanzierung vonPilotvorhaben im Umweltbereich geschaffen. DieErgebnisse können auch für die „Hauptfinanzierungs-instrumente“ der EU, wie die Gemeinsame Agrarpoli-tik und die Strukturfonds, von Bedeutung sein.

Das LIFE-Programm wurde 1992 ins Leben gerufen. Dieerste Phase erstreckte sich über den Zeitraum 1992-1995; die zweite Phase lief von 1995 bis 1999. Die ak-tuelle Phase LIFE III begann im Jahr 2000 und wirdbis 2004 andauern; für diese Phase wurden Finanzmit-tel in einer Höhe von insgesamt 640 Mio. EUR veran-schlagt. Bevor LIFE geschaffen wurde, gab es ver-schiedene andere Finanzierungsinstrumente, bei-spielsweise den ACE-Fonds (25), über den die Gemein-schaft Maßnahmen im Umweltbereich gefördert hat.

LIFE umfasst drei thematische Bereiche, in derenRahmen Vorhaben folgender Art finanziert werden:

■ LIFE-Umwelt: Förderung der Entwicklung innova-tiver Techniken und Demonstrationsvorhaben für

die Industrie; Demonstrations- und Entwicklungs-vorhaben sowie Vorhaben zur technischen Unter-stützung örtlicher Behörden; Vorbereitungsmaß-nahmen zur Förderung der Rechtsvorschriften undder Politik der Gemeinschaft (26).

LIFE-Natur: Pilotmaßnahmen zur Erhaltung natür-licher Lebensräume sowie der wild lebenden Tier-und Pflanzenarten, die für die Gemeinschaft vonBedeutung sind (27). Das bedeutet, dass LIFE-Natur direkt auf die Förderung des Natura-2000-Netzes zugeschnitten ist.

LIFE-Drittländer: Technische Unterstützung bei der Er-richtung umweltbezogener Verwaltungsstrukturen, Un-terstützung von Naturschutz- und Demonstrationsvor-haben zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung.

Bei LIFE-Projekten beläuft sich die Höchstförderungauf 50 % der erstattungsfähigen Kosten (Ausnahme:30 % der erstattungsfähigen Kosten, wenn die Vor-haben mit beträchtlichen Nettoeinnahmen verbun-den sind); die Förderung kann auf 75 % der Kostenangehoben werden, wenn es sich um Maßnahmen imZusammenhang mit prioritären natürlichen Lebens-räumen oder prioritären Arten im Sinne der Richtli-nie 92/43/EWG oder um Vogelarten handelt, die alsprioritär eingestuft werden.

Die Teilnahme an LIFE steht „allen natürlichen undjuristischen Personen“ offen.

LIFE-NATUR UND FORSTWIRTSCHAFT

Mit einem jährlichen Budget von rund 80 Mio. EUR,das allein für Naturschutzvorhaben im Zusammen-hang mit Natura 2000 bereitgestellt wird, ist LIFE-Natur der wichtigste Finanzierungsmechanismus fürdie Errichtung des Netzes. Zwischen 1992 und 2002wurden über LIFE-Natur 237 Projekte gefördert, dieeinen Bezug zum Thema Wälder und Waldbewirt-schaftung hatten. Diese werden nach drei Kategorienunterschieden (Tabelle 3). Tabelle 4 zeigt die wich-tigsten Aktivitäten der geförderten Projekte, dienach 18 Tätigkeitsbereichen unterteilt wurden. Indiesem Zusammenhang sollen nur die Projekte derKategorien I und II (Wichtiges Projekt für die Forst-

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(25) Einen kurzen Überblick über die Geschichte der Gemeinschaftsfinanzierung von Projekten in den Bereichen Naturschutz, Umwelt undDrittländer ist zu finden unter: http://europa.eu.int/comm/environment/life/life/nature_history.htm.

(26) Weitere Informationen siehe die Homepage von LIFE-Umwelt: http://www.europa.eu.int/comm/life/envir/index.htm.(27) Weitere Informationen siehe die Homepage von LIFE-Natur: http://www.europa.eu.int/comm/life/nature/index.htm.

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Tabelle 3 — Hauptkategorien von über LIFE-Natur finanzierten Projekten mit Bedeutung für die Forstwirtschaft

Kategorie I

Wichtiges Projekt für die Forstwirtschaft

II

Projekt mit Bedeutung für die Forstwirtschaft

III

Horizontales Forstwirtschaftsprojekt

Bedeutung für dieForstwirtschaft

Das Verhältnis zwischenWaldbewirtschaftung undbiologischer Vielfalt stehtim Mittelpunkt des Projekts,z. B. Waldbewirtschaftungals Mittel zur Realisierungvon Naturschutzzielen.

Die Waldbewirtschaftung isteiner von mehrerenAspekten des Projekts, z. B. als Teil einesBewirtschaftungsplans.

Das Projekt erstreckt sichauf ein oder mehrereWaldgebiete, ohne dass dieWaldbewirtschaftung imMittelpunkt steht.

Zahl der Projekte 43 105 88

Zahl der Länder 10 15 14

EU-Beitrag in EUR 37 042 454 67 049 095 60 961 844

Gesamtmittel in EUR 74 118 538 125 393 704 116 442 514

(Insgesamt wurden zwischen 1992 und 2002 im Rahmen von LIFE-Natur 315 954 757 EUR für forstwirtschaftbezogene Projekte ausgege-ben; der Beitrag der Gemeinschaft belief sich auf 165 053 394 EUR.)

Tabelle 4 — Wichtigste Maßnahmen von über LIFE-Natur finanzierten Projekten mit Bedeutung für die Forstwirtschaft

Zahl der Projekte je Maßnahme

(darunter 148 Projekte derKategorien I und II

mehrere Maßnahmenarten proProjekt sind möglich)

Wichtigste Maßnahmen

(Die wichtigsten Daten zu den Projekten im Rahmen von LIFE-Natur und LIFE-Umweltsowie eine Kurzbeschreibung der Projekte sind online abrufbar unter:

http://www.europa.eu.int/comm/life/home.htm)

111Wiederherstellung von Lebensräumen, z. B. Aufforstung oder Baumfällarbeiten

92Öffentlichkeitsarbeit und Maßnahmen zur Sensibilisierung für Umweltfragen (an die Öffentlichkeit gerichtet)

78Erstellung oder Umsetzung eines Bewirtschaftungsplans

70Tourismus-/Besuchermanagement

67Wildbestandsmanagement, z. B. Jagd

65Grunderwerb

63Einbeziehung beteiligter Akteure/privat-öffentliche Partnerschaft (auf die Kommunikation mit denBeteiligten ausgerichtet)

59Inventarisierung und Überwachung der biologischen Vielfalt

39Ökologische Forstwirtschaft, z. B. forstwirtschaftliche Umweltmaßnahmen

30Entschädigung für den Verzicht auf Rechte

29Vertragsschutz

19Vermeidung von Umweltkatastrophen

18Traditionelle Bewirtschaftung, z. B. extensive Beweidung

13Entwicklung des ländlichen Raums, z. B. durch Unterstützung örtlicher Marktstrukturen

12Extensivierung der Land- und Bodennutzung

12Verbreitung und Schulung

3Multilaterale/grenzüberschreitende Zusammenarbeit

1Umsetzung der örtlichen Agenda 21

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wirtschaft bzw. Projekt mit Bedeutung für die Forst-wirtschaft) beleuchtet werden.

Viele LIFE-Natur-Projekte konzentrieren sich schwer-punktmäßig auf die Extensivierung der Waldbewirt-schaftung oder auf umweltverträglichere Formen derForstwirtschaft. Dabei steht häufig die Frage im Mit-telpunkt, wie ein ausgewogenes Gleichgewicht zwi-schen den Naturschutzzielen, den wirtschaftlichenAspekten der Land-/Bodennutzung und den Rechtender Landbesitzer gefunden werden kann.

LIFE-UMWELT UND DIE FORSTWIRTSCHAFT

LIFE-Umwelt ist sehr viel umfassender als LIFE-Naturund nicht direkt auf Natura 2000 ausgerichtet.Über diesen Teil des LIFE-Programms wurden Projek-te finanziert, die Standards für die Einbeziehung vonBelangen der biologischen Vielfalt in die Forstwirt-schaft außerhalb von Natura-2000-Gebieten festle-gen wollten. Ferner wurden Projekte zur Verbesse-rung der Umweltleistung der Forstindustrien geför-dert. Einige Beispiele relevanter LIFE-Umwelt-Projek-te werden in Abschnitt 8.2 aufgeführt.

7.1.3 Die neue Generation vonGemeinschaftsfonds 2000-2006

Nachdem die Gemeinsame Agrarpolitik die Nahrungs-mittelversorgung in Europa gesichert und die europäi-sche Landwirtschaft modernisiert hatte, wurde Endeder achtziger Jahre deutlich, dass die Entwicklung ei-ner wirtschaftlicheren und umweltgerechteren Land-wirtschaft nötig war. Die Reform der GAP von 1992 warein erster Schritt in Richtung Reduzierung der Markt-stützung, Abbau der Überschussproduktion sowie hinzu Agrarumwelt- und Aufforstungsprogrammen. DieForstwirtschaft profitierte von Aufforstungsprämien,die im Rahmen der Verordnung (EWG) Nr. 2080/92 fürMaßnahmen zur Förderung der Entwicklung des ländli-chen Raums gewährt wurden. Diese Verordnung trugzur Wiederaufforstung von mehr als 900 000 ha land-wirtschaftlicher Flächen in den Jahren 1994 und 1999bei und leistete einen Beitrag zur Entwicklung desländlichen Raums, indem insgesamt 150 000 Arbeits-plätze in der Forstwirtschaft geschaffen wurden (IDF,2001).

Als der europäischen Öffentlichkeit zunehmend be-wusst wurde, dass die Landwirtschaft nicht nur Erzeu-ger von Nahrungsmitteln ist, sondern auch eine wich-tige Rolle spielt bei der Erhaltung historischer Land-schaften und ländlicher Gemeinden, verabschiedetedie Kommission am 27. Januar 1999 eine Mitteilungmit dem Titel „Hin zu einer nachhaltigen Landwirt-schaft“. Diese betonte die Notwendigkeit einer stärke-ren Berücksichtigung von Umweltbelangen in derLandwirtschaft. Die folgenden Reformen der GAP imRahmen der Agenda 2000 führten die Regelung ein,dass die Beihilfen für die Landwirte an die Erfüllungvon Umweltstandards gebunden werden. Ferner wurdedie Förderung einer „grüneren“ Landwirtschaft stärkerin den Vordergrund gestellt. Das ausdrückliche Ziel derEU-Aktionspläne zur Erhaltung der Biodiversität (28)ist, die Belange der biologischen Vielfalt in die Pro-grammplanungsunterlagen für den Struktur- und Kohä-sionsfonds und den Fonds zur Förderung der Entwick-lung des ländlichen Raums sowie anderer einschlägigerProgramme für EU- und Drittländer einzubeziehen.

Die Möglichkeiten einer Förderung von Natura2000 im Rahmen der EU-Politik zur Entwicklungdes ländlichen Raums und der EU-Regionalpolitikwurden von der Arbeitsgruppe zur Artikel 8 derHabitat-Richtlinie geprüft.

7.2 Arbeitsgruppe zu Artikel 8der Habitat-Richtlinie

DIE FINANZIERUNG VON NATURA 2000

Artikel 8 sieht eine finanzielle Beteiligung derGemeinschaft an den Maßnahmen zur Umsetzungund Verwaltung von Natura 2000 vor. Der Artikelnimmt zwar Bezug auf die Nutzung bestehenderGemeinschaftsinstrumente, bis heute wurden dieBestimmungen des Artikels 8 jedoch nicht umge-setzt. Ferner kann auch die Art der Auslegung vonArtikel 8 für die Entscheidung von Bedeutung sein,wie das künftige Finanzierungssystem aussehen soll.

Bei den Überlegungen hinsichtlich der Finanzierungvon Natura 2000 darf nicht vergessen werden, dassdie Europäische Union in naher Zukunft größer wer-

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(28) Abrufbar über den Europa-Server unter: http://europa.eu.int/scadplus/leg/en/lvb/l28023.htm.

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den wird. Dies bedeutet, dass für insgesamt 25 Mit-gliedstaaten Mittel für eine finanzielle Beteiligungder Gemeinschaft bereitgestellt werden müssen.Grobe Schätzungen deuten darauf hin, dass in denBeitrittsländern ein noch höherer Prozentsatz anFlächen als Natura-2000-Gebiete ausgewiesen wer-den wird, als dies in den derzeitigen Mitgliedstaatender Fall ist. Zurzeit liegen keine konkreten Zahlenhinsichtlich der Zahl der Gebiete bzw. des Umfangsder Flächen vor, die hinzukommen werden. Aus die-sem Grunde hat sich die Arbeitsgruppe auf das der-zeitige Netz mit 15 EU-Mitgliedstaaten beschränkt.

ZUSAMMENSETZUNG UND MANDAT DER ARBEITSGRUPPE

ZU ARTIKEL 8

Um das Problem der Kofinanzierung umfassend undwirksam anzugehen, hat die Europäische Kommissionim Dezember 2001 eine Arbeitsgruppe zu Artikel 8eingesetzt. An dieser Arbeitsgruppe haben Expertenund Vertreter der Mitgliedstaaten und Interessen-gruppen teilgenommen. Sie wurde unterstützt vonVertretern der GD Umwelt sowie der Generaldirektio-nen Landwirtschaft, Regionalpolitik und Haushalt.Die Einsetzung der Arbeitsgruppe wurde in der Sit-zung des Habitat-Ausschusses am 30. November2001 beschlossen.

Für die Gruppe wurden folgende Ziele festgelegt:

■ Sie sollte eine umfassende Auslegung der Bestim-mungen von Artikel 8 der Habitat-Richtlinie erar-beiten;

■ sie sollte die Kosten schätzen, die mit demzukünftigen Management der Natura-2000-Gebietein den Mitgliedstaaten verbunden sind;

■ sie sollte Empfehlungen hinsichtlich der für dieKofinanzierung dieser Kosten bereitzustellendenGemeinschaftsmittel erarbeiten.

VORGEHENSWEISE DER ARBEITSGRUPPE

ZU ARTIKEL 8 DER HABITAT-RICHTLINIE

In drei Sitzungen (17.12.2001, 28.2.2002,18.4.2002) legte die Arbeitsgruppe die Vorgehens-weise fest, prüfte die einschlägigen Veröffentlichun-gen, erarbeitete einen Fragebogen für die Mitglied-staaten und erörterte mögliche Verfahren, Methodenund Ergebnisse.

Der Fragebogen wurde den Mitgliedstaaten im April2002 übermittelt. In ihm wurden die Mitgliedstaaten umInformationen darüber gebeten, wie die finanziellenAspekte von Natura 2000 auf nationaler bzw. regionalerEbene geregelt sind. Die Antworten auf den Fragebogenwaren Gegenstand der Sitzung vom 11.- 12. September2002. In dieser Sitzung wurde auch über den Inhalt unddie Vorgehensweise für diesen Abschlussbericht ent-schieden. Am 4. November 2002 fand eine abschlie-ßende Sitzung statt, um den Bericht fertig zu stellen.

Der Ansatz beruhte auf der Notwendigkeit, Lösungenfür das derzeitige Fehlen eines einheitlichen Rahmensfür die Finanzierung von Natura 2000 zu finden. Ohneeine solche Abstimmung können die Ziele des Natura-2000-Netzes niemals verwirklicht werden. Dies hattezur Folge, dass die Arbeitsgruppe sich nicht auf eineUntersuchung des Artikels 8 beschränkt hat. Stattdes-sen hat sich die Arbeitsgruppe bemüht, Alternativenzu untersuchen, die den Veränderungen seit 1992Rechnung tragen, und zwar den Veränderungen bei derNutzung und Zielsetzung der Finanzierungsinstru-mente, bei den Haushaltsmitteln der Gemeinschaftund bei den politischen Initiativen wie dem SechstenUmweltaktionsprogramm, der Strategie für eine nach-haltige Entwicklung und der Strategie der Gemein-schaft in Bezug auf die biologische Vielfalt.

7.3 Schlussfolgerungen derArbeitsgruppe zu Artikel 8der Habitat-Richtlinie

ALLGEMEINES

Unter Berücksichtigung der Auffassung des Juristi-schen Dienstes der Kommission und der ursprüngli-chen Absicht, die Artikel 8 zugrunde liegt, kam dieArbeitsgruppe zu der Ansicht, dass mit Artikel 8 der„außerordentlichen finanziellen Belastung“ der Mit-gliedstaaten Rechnung getragen werden sollte, diemit der Umsetzung der Habitat-Richtlinie verbundenist, insbesondere in den Mitgliedstaaten, die reichan biologischer Vielfalt sind. Seit 1992 haben dieHabitat-Richtlinie und Natura 2000 an strategischerBedeutung gewonnen – und zwar in sehr viel größe-rem Maße, als viele erwartet hatten. Beide geltenheute als die wichtigsten Instrumente der EU, umdie Ziele der Gemeinschaft im Hinblick auf das Über-

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einkommen über die biologische Vielfalt und dasneue weltweite und gemeinschaftliche Ziel – denStopp des Artenschwunds – bis 2010 zu erreichen.Gleichzeitig ist eine kontinuierliche Verbesserung beider Einbeziehung von Umweltaspekten in die Rechts-vorschriften festzustellen, die die Verwendung derEU-Finanzierungsinstrumente regeln, die speziell fürden ländlichen Raum gedacht sind, nämlich die Ver-ordnung (EG) Nr. 1257/1999 über die Förderung derEntwicklung des ländlichen Raums und die Struktur-fondsverordnung (EG) Nr. 1260/1999.

Die Arbeitsgruppe hat eine Schätzung hinsichtlichder gesamten Kosten vorgestellt, die sich aus demManagement des vollständigen Natura-2000-Netzesergeben werden. Zu diesem Zweck hat sie unter-schiedliche Berechnungsverfahren (Hochrechnung/Addition) zugrunde gelegt, eine Literaturauswertungvorgenommen und die Art der durchzuführendenMaßnahmen sowie die Informationen, die von Mit-gliedstaaten über den Fragebogen übermittelt wur-den, berücksichtigt. Aus diesen Berechnungen ergabsich, dass für das Management von Natura 2000 grobgeschätzt zwischen 3,5 Mrd. und 5,7 Mrd. EUR proJahr benötigt werden.

Die Arbeitsgruppe hat eine Reihe bestehender und po-tenzieller Finanzierungsmechanismen der Gemein-schaft ermittelt, die für das Management von Natura-2000-Gebieten herangezogen werden können. EinenÜberblick über die verschiedenen Instrumente gibt Ta-belle 5. Im Rahmen der Arbeiten wurde darüber hinausfestgestellt, dass die Behörden, die für Natura 2000 zu-ständig sind, der Auffassung sind, dass die derzeitigeKofinanzierung unzureichend und allzu sehr vom Zufallabhängig ist. Außerdem ist sie zu stark zeitlich befris-tet, als dass sie eine angemessene Grundlage für dieUnterstützung der Mitgliedstaaten bei der Erfüllungder Anforderungen der Richtlinie darstellen kann. DieFinanzierungsregelungen sind komplex, sie umfasseneine große Zahl unterschiedlicher Fonds, für die unter-schiedliche Kriterien und Antragsverfahren gelten undvon denen jeder für ganz spezifische Zwecke eingerich-tet wurde, nicht für die Ziele von Natura 2000.

ANALYSE DER ALTERNATIVEN

FÜR EINE ZUKÜNFTIGE FINANZIERUNG

Ausgehend von den bestehenden Finanzierungsmög-lichkeiten ist die Arbeitsgruppe zu dem Schluss

gelangt, dass die derzeitigen Kofinanzierungsrege-lungen für Natura 2000 nicht geeignet sind. ImAnschluss an diese Analyse kam die Gruppe überein,dass für die zukünftige Kofinanzierung von Natura2000 im Wesentlichen drei Alternativen zur Verfü-gung stehen:

■ Alternative 1 – die Verwendung bestehender EU-Fonds, z. B. Mittel aus der Förderung der Entwick-lung des ländlichen Raums, Strukturfonds usw.Diese sollten jedoch modifiziert werden, um sieauf den Bedarf von Natura 2000 abzustimmen;

■ Alternative 2 – Erweiterung und Modifizierungvon LIFE-Natur, um es zum wichtigsten Finanzie-rungsinstrument für Natura 2000 zu machen;

■ Alternative 3 – Schaffung eines neuen Instru-ments speziell für Natura 2000.

Die Arbeitsgruppe hat darüber hinaus die Vor- undNachteile der einzelnen Alternativen untersucht.Dabei hat sie sich auf die Erfahrungen ihrer Mitglie-der und auf die Antworten im Fragebogen gestützt.

Dies führte zu den folgenden abschließendenEmpfehlungen:

1. Kurzfristig (laufende Haushaltsperiode 1999-2006) bietet die Halbzeitbewertung der GAP diebeste Gelegenheit, die Finanzierung für das Mana-gement von Natura-2000-Gebieten zu verbessern.Wenn der Trend zu einer Umverteilung der Mittelvon direkten Beihilfen für die Landwirte hin zuMaßnahmen zur Entwicklung des ländlichenRaums anhält bzw. noch verstärkt werden kann,werden sich wichtige Chancen für den Forstsektoreröffnen, nicht zuletzt für eine umweltverträgli-chere Waldbewirtschaftung. Die Schlussfolgerun-gen der Arbeitsgruppe sollten auch bei der Ent-scheidung über eine vierte Phase des LIFE-Fondsnach 2004 berücksichtigt werden.

2. Langfristig sollte die Finanzierung des Manage-ments von Natura 2000 zu einem festen Bestand-teil der Diskussionen über den Einsatz der Finan-zierungsinstrumente in der kommenden Haus-haltsperiode ab 2007 werden. Bei den bevorste-henden Haushaltsverhandlungen sollte auch erwo-gen werden, in alle wichtigen EU-Finanzierungsin-strumente [einschließlich des Europäischen Aus-richtungs- und Garantiefonds für die Landwirt-

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schaft (EAGFL), des EFRE und des ESF] eineBestimmung zur Förderung des Managements vonNatura 2000 aufzunehmen.

3. Um die Entwicklung dieser Fördermaßnahmen derEU zu unterstützen und um die Bereitstellunggeeigneter Mittel durch die Mitgliedstaatensicherzustellen, sollten Naturplaner und Landma-nager aus der gesamten EU zusammenarbeiten,um Leitlinien für eine Verbesserung der Kohärenzund der Kohäsion des Natura-2000-Netzes zu erar-

beiten und die Ausarbeitung von mehrjährigen

Managementprogrammen zu fördern, die eine ord-

nungsgemäße Planung und Finanzierung des

Managements der Gebiete ermöglichen. Diese

Arbeit muss durch weitere Untersuchungen unter-

stützt werden, um das Wissen über den Zustand

der Gebiete und die Bedingungen für das Manage-

ment der Gebiete in der EU zu verbessern. Dies ist

eine wesentliche Voraussetzung für ein ordnungs-

gemäßes Management der Gebiete.

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8BewährteVerfahren,Beispieleund Erfahrungen

Es liegen zahlreiche Erfahrungen und Beispiele fürdas Management von Natura-2000-Waldgebieten vor.Ohne Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben, wer-den in diesem Kapitel einige Erfahrungen und Bei-spiele vorgestellt, in denen es gelungen ist, die Zieledes Naturschutzes mit denen der Waldbewirtschaf-tung in Natura-2000-Gebieten in Einklang zu brin-gen. Das Kapitel führt ferner Beispiele für „rechtlicheund administrative Maßnahmen“ im Sinne von Arti-kel 6 Absatz 1 der Habitat-Richtlinie an, die von denMitgliedstaaten bereits eingeleitet wurden.

Die folgenden Beispiele wurden aus der LIFE-Natur-Datenbank (29), aus verschiedenen anderen Program-men der Kommission und anhand der Informationenausgewählt, die von den Mitgliedstaaten auf Anfor-derung der GD Umwelt dem Habitat-Ausschuss unddem Ständigen Forstausschuss übermittelt wurden.Sie zeigen, welche praktischen Lösungsmöglichkeitenes gibt, und machen deutlich, wie wichtig Kommuni-kation und Erfahrungsaustausch zwischen den Mit-gliedstaaten sind.

8.1 Von den Mitgliedstaatenübermittelte Beispiele

Die Forst- und Naturschutzbehörden von zwölf Mit-gliedstaaten haben für dieses Kapitel Informationenübermittelt. Auf ausdrücklichen Wunsch mehrererMitgliedstaaten werden hier ausgewählte Beispielevorgestellt, um Ideen für die Umsetzung der Vogel-schutzrichtlinie und der Habitat-Richtlinie sowie fürdas Management von Natura-2000-Gebieten inner-halb der EU auszutauschen und zu verbreiten.

8.1.1 Belgien

REGION WALLONIEN

Fiskalische Maßnahmen

In der belgischen Region Wallonien sind alle Natura-2000-Gebiete von der Erbschafts- und Vermögens-steuer befreit. Dieses positive Beispiel indirekterfinanzieller Beihilfen für die Privateigentümer

(29) http://www.europa.eu.int/comm/life/nature/index.htm.

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geschützter Gebiete zeigt, wie der Wertverlust desGrundbesitzes, der immer wieder als eine möglicheFolge der Ausweisung als Natura-2000-Gebietbeklagt wird, ausgeglichen werden kann.

Managementmaßnahmen

■ Die zehn Waldhabitate, die in der Region Walloni-en vorkommen und die in Anhang I der Habitat-Richtlinie aufgeführt sind, umfassen eine Gesamt-waldfläche von 130 000 ha. Von dieser Gesamt-fläche wurden 160 000 ha als Gebiet von gemein-schaftlicher Bedeutung vorgeschlagen; über40 000 ha davon sind Teil staatlicher Wälder, dievon der regionalen Forstverwaltung entsprechendder gesetzlich vorgeschriebenen Bewirtschaf-tungsgrundsätze verwaltet werden. Letztere stüt-zen sich auf einen multifunktionalen Forstwirt-schaftsansatz, der der Erhaltung der biologischenVielfalt und dem Schutz der WasserressourcenRechnung trägt. Dies wird in die Praxis umge-setzt, indem den jeweils für die Bewirtschaftungzuständigen Personen Leitlinien an die Handgegeben werden in Bezug auf:

• die In-situ-Erhaltung von Altbäumen undTotholz;

• die Bewahrung von Lichtungen und der Wald-randvegetation;

• die Regulierung der forstwirtschaftlichen Akti-vitäten mit Blick auf die Nist- und Brutzeitenvon Vögeln;

• die Vermeidung der Aufforstung von Torfböden;

• die Begrenzung der flächenmäßigen Ausdeh-nung von Kahlschlägen;

• das Verbot von Entwässerungsmaßnahmen beibestimmten Bodenarten.

■ Für private Waldbesitzer sieht das Kapitel Forst-wirtschaft des regionalen Entwicklungsplans fürden ländlichen Raum 2000-2006 die Möglichkeitfinanzieller Entschädigungen für folgende Maß-nahmen vor:

• Einrichtung privater Waldschutzgebiete;

• Maßnahmen zur Erhaltung der biologischenVielfalt des Waldes;

• Schutz von Böden und Wasser;

• Einrichtung von Ökokorridoren zwischen denWaldflächen;

• Aufstellung von Bewirtschaftungsplänen.

Es wird erwartet, dass die oben genannten fiskali-schen Maßnahmen und die Möglichkeiten für eineEntschädigung privaten Waldbesitzern eine Auswei-sung ihres Grundeigentums als Natura-2000-Gebietetwas verlockender erscheinen lässt.

Gesetzliche Maßnahmen

Am 28. November 2001 hat das Regionalparlamentdas „Décret Natura 2000“ erlassen – eine spezifischeRechtsvorschrift, die die Rechtsgrundlage für dieAusweisung von Gebieten, die Auferlegung von Ein-schränkungen und die damit verbundenen Manage-mentmaßnahmen bildet.

Ansprechpartner: Patrick De Wolf, Tel. (32-81) 33 58 16,E-Mail: [email protected]

REGION FLANDERN

Spezifische Erhaltungsmaßnahmen

Die Vollzugsverordnung zum Naturschutz von 1997sieht die Schaffung einer „Flämischen Naturstruktur“vor, bestehend aus dem Umweltnetz Flandern(Vlaams Ecologisch Netwerk – VEN; 125 000 ha Kern-schutzgebiete, in denen jegliche Aktivität nur unterbesonderen Bedingungen erlaubt ist) und dem Inte-grierten Unterstützungs- und Verbindungsnetz(Integraal Verwevings- en Ondersteunend Netwerk –IVON; 150 000 ha multifunktionaler Schutzgebiete),die durch übergreifende Gebiete miteinander ver-bunden sind.

Die für eine Ausweisung im Rahmen des VEN vorge-schlagenen Gebiete entsprechen zu mindestens 90 %den Gebieten, die als Gebiet von gemeinschaftlicherBedeutung vorgeschlagen wurden. Bei mehr als derHälfte handelt es sich um Waldgebiete. Die öffentli-chen Konsultationen in Bezug auf die Ausweisungvon VEN/IVON-Gebieten haben im September 2002begonnen und werden bis 2003 andauern. Es istdavon auszugehen, dass alle vorgeschlagenen Gebie-te von gemeinschaftlicher Bedeutung und besonde-ren Schutzgebiete letztlich Teil der FlämischenNaturstruktur sein werden.

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Für alle Gebiete, die Teil von VEN und IVON sind,sowie für alle vorgeschlagenen Gebiete von gemein-schaftlicher Bedeutung und besonderen Schutzgebie-te muss ein Naturschutzplan aufgestellt werden. Indiesem Plan sind die gebietsspezifischen Maßnah-men aufgeführt, die zur Erreichung der für eben die-ses Gebiet definierten Ziele ergriffen werden müssen.Ein Vorschlag für allgemeine und gebietsspezifischeMaßnahmen, die in VEN-Gebieten durchgeführt wer-den können, wurde von der flämischen Regierunggrundsätzlich angenommen und liegt nun zur end-gültigen Verabschiedung vor. Diese Entscheidungsieht auch finanzielle Beihilfen für Grundeigentümervor, wenn diese Erhaltungsmaßnahmen auf ihremGrundbesitz durchführen.

Natur- und Waldschutzgebiete

Rund 7000 ha Wald sind Teil privater und staatlicherNaturschutzgebiete. Weitere 1650 ha sind derzeit alsWaldschutzgebiete ausgewiesen. Beide Schutzge-bietsformen haben den Naturschutz als oberstes Ziel:Der biologische Wert der Wälder wird durch eine spe-zifische Bewirtschaftung oder den völligen Verzichtauf Eingriffe (spontane Entwicklung: geschätzteFläche = 5000 ha) verbessert werden. Der größte Teildieser Flächen ist gleichzeitig auch als Gebiet vongemeinschaftlicher Bedeutung vorgeschlagen worden(z. B. 1440 ha der insgesamt 1650 ha Waldschutzge-biete).

Allgemeine Maßnahmen

In Flandern hat die Waldverordnung von 1990 dasForstgesetz von 1854 abgelöst, das in der RegionWallonien noch immer in Kraft ist. Die neue Rechts-vorschrift definiert den Begriff „Wald“; diese Defini-tion gilt sowohl für staatliche als auch für privateWälder und legt ausdrücklich fest, dass alle Wäldermultifunktional sind. Zusammen mit der Vollzugsver-ordnung zum Naturschutz von 1997 hat dies zurFolge, dass die Waldbewirtschaftung unabhängig vondem Eigentumsverhältnis relativ streng geregelt ist.Ferner ist bei den meisten Biotopen aufgrund vonEinschränkungen hinsichtlich der Aufforstung undEntwässerung eine weitere Entwicklung nicht mehrmöglich.

In der Praxis bedeutet dies, dass die Ausdehnung dermeisten Lebensraumtypen – wie Heide, Sümpfe,Moore, Feuchtgebiete, Marschland, Binnendünen und

historisches Dauergrünland –, die infolge der Inten-sivierung der Forstwirtschaft immer kleiner wurden,nun in ihren Ist-Zustand „eingefroren“ ist und dassihre Bewirtschaftung von der Einhaltung spezifischerSchutzmaßnahmen abhängig gemacht wird. Darüberhinaus ist die Holzernte während der Brutzeit imFrühling generell verboten. Auch die Entwaldung iststrikt untersagt.

2001 wurde ein Bewirtschaftungsleitfaden für staat-liche Wälder verabschiedet, der die Erhaltung derbiologischen Vielfalt und den Naturschutz in denMittelpunkt stellt. Dies Ziel soll erreicht werden,indem die natürliche Sukzession von Vegetationsty-pen ermöglicht wird, und zwar durch periodischeEingriffe in Waldkomplexe mit mosaikartiger Alters-struktur. In diesem Leitfaden wird auch offiziell vor-geschrieben, dass Nadelbaumpflanzungen schrittwei-se mittels natürlicher Verjüngung durch Bäume hei-mischer Baumarten ersetzt werden. Da der größereTeil der flämischen Staatswälder als Natura-2000-Gebiete ausgewiesen ist, ist dies ein wichtigerSchritt in Richtung geeignete Bewirtschaftung.

Ansprechpartner: Els Martens,Tel. (32-2) 553 78 85E-Mail:[email protected] Van Haeren,Tel. (32-2) 553 80 11E-Mail:[email protected]

8.1.2 Dänemark

Wie in anderen Ländern mit einer geringen Waldbe-deckung und sehr dünn besiedelten ländlichenGebieten geht es bei den Diskussionen zum ThemaWaldschutz in Dänemark hauptsächlich um die Frageder Natürlichkeit der vorhandenen Wälder und umdie Zusammensetzung der „Urwälder“, die es früheran ihrer Stelle gab. Die Frage der „Offenheit“ urzeit-licher Ökosysteme und die Rolle der in ihnen leben-den Pflanzenfresser hat zu verschiedenen Modellenvon urzeitlichen Ökosystemen (in NW-Europa)geführt, wie beispielsweise das „Hochwaldmodell“und das „Waldweide-Modell“. Dies hat zunehmendEinfluss auf die Festlegung von Managementzielenfür Schutzgebiete, die Teil von Natura 2000 sind.

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DIE DÄNISCHEN KRITERIEN FÜR DIE AUSWEISUNG

VON NATURA-2000-GEBIETEN UND WÄLDER

Die dänischen Gebiete von gemeinschaftlicherBedeutung wurden vorgeschlagen aufgrund der Tat-sache, dass es sich bei den Waldhabitaten gemäßAnhang I hauptsächlich um naturnahe Wälder han-delt, die relativ selten (von der Struktur her natürli-che oder naturnahe Waldbestände) sind oder vondenen es nur noch Restbestände (sonstige Bestände– darunter Niederwald, Waldweiden und andere rechtbewirtschaftungsintensive Waldtypen) gibt. Inbestimmten Fällen zählen dazu auch gepflanzte Wäl-der mit einheimischen Baumarten, sofern diese sichim Hochwaldstadium befinden, ein typisches Unter-holz aufweisen (d. h., sie können einer Waldgesell-schaft zugeordnet werden) und Arten beherbergen,die von gemeinschaftlichem Interesse sind. Wasgepflanzte Waldbestände betrifft, so vertritt Däne-mark die Auffassung, dass es sich um relativ alteBestände handeln muss. Das bedeutet, dass jungeMonokulturpflanzungen mit homogener Altersstruk-tur für eine Ausweisung nicht in Betracht kommen.

Mehrere der besonderen Schutzgebiete Dänemarksweisen ausgedehnte Waldflächen auf. Dabei handeltes sich zumeist um gepflanzte Wälder (daruntergroße Fichtenpflanzungen), die zu einem großen Teildurch Kahlschlag und Wiederaufforstung bewirtschaf-tet werden. Letzteres hat sich als sehr günstig erwie-sen, da es offensichtlich eine stabile Population vonLullula arborea, Lanius collurio und Caprimulgus euro-paeus begünstigt, die in Anhang I der Vogelschutz-richtlinie aufgeführt sind. Diese Arten kommen indänischen Wäldern, in denen auf Kahlschlag verzich-tet wird, in der Regel nicht mehr vor, oder aber ihrBestand ist rückläufig.

Dänemark verfügt über rund 163 000 ha Laubwald(Stand 2000), von denen ca. 25 000 ha bzw. 15 %einem Waldtyp gemäß Natura 2000 entsprechen. Beiden übrigen handelt es sich entweder um einen Cori-ne-Waldtyp (nicht in Anhang I der FFH-RL aufge-führt) oder um gepflanzte Bestände, die nicht inausreichendem Maße naturnah sind oder keine Artenvon gemeinschaftlichem Interesse beherbergen.

Um die Natura-2000-Lebensraumtypen in Dänemarkbesser bekannt zu machen und das notwendige Ver-ständnis zu entwickeln, hat die Dänische Agentur fürForst und Natur ein Buch mit Beschreibungen, Fotos und

den Codes der dänischen Natura-2000-Lebensraumtypenveröffentlicht (Buchwald u. Søgård 2000). Eine vorläu-fige Ausgabe des Buchs (nur Text) wurde 1999 für dieKartierung von Natura-2000-Waldtypen in den Staats-wäldern herangezogen, die Gebiete von gemeinschaft-licher Bedeutung sind. Das Buch zeigt, was nach Auf-fassung Dänemarks unter die jeweilige Definition derverschiedenen Natura-2000-Lebensraumtypen fällt.

Dänemark hat bisher rund ein Drittel bis drei Viertelder Gebiete, die den einzelnen Natura-2000-Waldty-pen entsprechen, als Gebiet von gemeinschaftlicherBedeutung vorgeschlagen. Ausschlaggebend hierfürwaren Faktoren wie Seltenheit, Repräsentativität undandere Eigenschaften, die in Anhang III der Richtliniegenannt werden. Es handelt sich um vorläufige Zahlen,da die Inventarisierung und Kartierung/Digitalisie-rung der Natura-2000-Waldtypen bisher nur in den Ge-bieten von gemeinschaftlicher Bedeutung durchge-führt wurden, die in den Wäldern des Umweltministe-riums (Staatswälder) liegen. Für die anderen Gebieteliegen bislang lediglich Schätzungen vor.

ÜBERLEGUNGEN HINSICHTLICH

DER KÜNFTIGEN BEWIRTSCHAFTUNG

Dänemark bereitet den wissenschaftlichen und recht-lichen Rahmen vor bzw. bringt diesen auf den neues-ten Stand, um die erforderlichen Erhaltungsmaßnah-men für die besonderen Schutzgebiete, wie sie inArtikel 6 Absatz 1 der Richtlinie gefordert werden,einführen zu können. Einen sehr bedeutenden Bei-trag zu der Erhaltung der Wälder hat die „Strategiefür natürliche und andere Wälder von hohem Erhal-tungswert in Dänemark“ geleistet, die 1992 gestartetwurde und im Wesentlichen seit 1994 umgesetzt wird.

Die Naturwald-Strategie definiert Begriffe und Ziele(im Vordergrund steht der Schutz der biologischenVielfalt) und macht Zielvorgaben für den Schutzgroßflächiger Gebiete mit einer Vielzahl von Erhal-tungsmaßnahmen, für die Bewirtschaftungsgrundsät-ze definiert werden (unberührte Wälder, Waldweiden,Niederwald, selektives Fällen und andere spezifischeWaldbewirtschaftungssysteme). Von 1992 bis 2000hat sich die Fläche geschützter Wälder um ein Viel-faches vergrößert; dies wurde zum Teil über dasLIFE-Projekt Nr. B4-32000/95/513 – „Wiederherstel-lung großer Naturwaldgebiete zugunsten bedrohterVögel, Pflanzen und Biotope“ finanziert

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ERHALTUNGSZIELE

Für jeden Natura-2000-Lebensraumtyp bzw. für jedein Dänemark vorkommende Spezies werden auf natio-naler und auf SAC/SPA-Ebene Erhaltungsziele festge-legt. Hierzu wurden britische Veröffentlichungen alsVorbild (English Nature 1999) herangezogen. NachKonsultation aller Beteiligten werden weitere Leitli-nien erarbeitet werden.

Im Allgemeinen müssen die Leitlinien der TatsacheRechnung tragen, dass viele Gebiete von gemein-schaftlicher Bedeutung/besondere Schutzgebiete auseinem Mosaik unterschiedlicher Natura-2000-Lebens-raumtypen bestehen und dass jeder dieser Lebens-raumtypen in allen vorgeschlagenen Gebieten vongemeinschaftlicher Bedeutung in verschiedenen Teil-gebieten vorkommen kann, die im Hinblick auf ihrenZustand, die Bewirtschaftung, die Artenzusammen-setzung, Kontinuität, Repräsentativität usw. unter-schiedlich sind und daher auch in Zukunft unter-schiedlich bewirtschaftet werden sollten.

FLEXIBILITÄT BEI DEN NATURA-2000-WALDHABITATEN

IN SPA/SAC

Die Anforderungen an Natura-2000-Waldhabitate las-sen für die Festlegung von Erhaltungszielen und dendamit verbundenen Managementmaßnahmen unterUmständen den folgenden Ansatz zu:

Nationale/biogeografische Ebene

■ Günstiger Erhaltungszustand gemäß Artikel 1 Buch-stabe e der Habitat-Richtlinie

SCI/SAC-Ebene:

1. Die Managementaktivitäten und -vorschriften sollensicherstellen, dass die natürlichen Eigenheiten undMerkmale, Strukturen, Funktionen, Arten und Varia-tionen, die für Natura 2000 von Bedeutung sind, er-halten bzw. verbessert werden. Der Ansatz lässt dy-namische Entwicklungen und Änderungen zu.

2. Von Punkt 1 kann abgewichen werden, wenn spe-zifische Prioritäten in den Erhaltungszielen/Bewirtschaftungsplänen festgelegt werden sollen,beispielsweise um die räumliche Ausdehnung bzw.das zahlenmäßige Vorkommen eines prioritärenLebensraums oder einer prioritären Art zu Lastennichtprioritärer Lebensräume bzw. nichtprioritärerArten zu erhöhen bzw. zu verbessern.

3. Von Punkt 1 kann abgewichen werden aufgrundnatürlicher dynamischer Prozesse, z. B. natürlicheVegetationsentwicklung/Sukzession oder natürli-che küstenraumspezifische/hydrologische/äoli-sche Sandbewegungen usw.

4. Von Punkt 1 kann abgewichen werden aufgrundwirtschaftlicher, sozialer und kultureller Anforde-rungen entsprechend Artikel 2 Absatz 3 und Arti-kel 6 Absatz 4 der Habitat-Richtlinie.

Beispiele für die Anwendung dieses flexiblen Ansat-zes auf Wiederherstellungsprojekte:

1. In einem besonderen Schutzgebiet gibt es einHochmoor (7110), das von einem degradiertenMoor (7120) und Moorwäldern (91D0) umgebenist. Die beiden letztgenannten Typen konntenfrüher, d. h. vor den Eingriffen durch den Men-schen (Torfabbau und Entwässerung), Code 7110zugeordnet werden. Der Bewirtschaftungsplankann (muss aber nicht) vorschreiben, dass dieLebensraumtypen der Codes 7120 und 91D0 ganzoder teilweise in einer Weise bewirtschaftet,sprich verbessert werden sollen, um wieder demCode 7110 zugeordnet werden zu können. Dieskönnte den völligen Kahlschlag von Moorwäldern(91D0) bedeuten, was jedoch nicht annehmbarist. Hier wäre in jedem Fall eine Erhaltung derMoorwälder mit bzw. ohne Bewirtschaftung vorzu-ziehen.

2. Mehrere der größten dänischen Walddistrikte sindbereits in vollem Umfang oder in Teilen als Gebietevon gemeinschaftlicher Bedeutung vorgeschlagenworden und sind bereits als besondere Schutzge-biete ausgewiesen. Diese Gebiete sind in der Regeleine Mischung aus waldlosen Gebieten, gepflanz-ten Beständen nichtheimischer Arten, gepflanztenBeständen heimischer Arten, naturnahen und be-wirtschafteten naturnahen Wäldern. In ihnen sindab dem Tag, an dem sie als Gebiet von gemein-schaftlicher Bedeutung vorgeschlagen werden, ent-weder keinerlei Eingriffe mehr zulässig oder nureine genau geplante Bewirtschaftung (z. B. selekti-ves Fällen) erlaubt. In der Regel bestehen diese Ge-biete aus mehreren verschiedenen Natura-2000-Waldtypen. Bei einigen handelt es sich um ge-pflanzte heimische Waldbestände, bei anderen umnaturnahe Wälder mit unterschiedlichem Bewirt-schaftungsgrad (von der Intensivbewirtschaftung

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bis zur Nichtbewirtschaftung) und mit sehr unter-schiedlichen Altersstrukturen. In diesem Fall mussdie Mindestanforderung sein, einen Ausgleich zwi-schen den verschiedenen Bewirtschaftungssyste-men zu finden (weil unterschiedliche Spezies un-terschiedliche Systeme bevorzugen) oder aber dasGleichgewicht in einer Weise zu verschieben, diefür die in Frage stehende biologische Vielfalt/Spe-zies zuträglich erscheint. Wie bereits oben er-wähnt, ist bekannt, dass zumindest einige der inAnhang I der Vogelschutzrichtlinie aufgeführtenVogelarten in Dänemark in den Lichtungen ge-pflanzter Wälder (Lullula arborea, Caprimulgus euro-peaus und Lanius collurio) vorkommen. Diese Artenkönnen in Wäldern ohne Lichtungen nicht leben. Indiesem Fall dürfen die Mindestanforderungen aufkeinen Fall ein Verbot von Kahlschlägen oder An-pflanzungen vorsehen.

3. 1996 wurde das dänische Forstgesetz geändert.Eine der Änderungen bestand in der Aufnahmeeines Paragraphen, der besagt, „Eichen-Steppen-wälder sind zu schützen …“. In der Folge mussteder Staat sämtliche Eichen-Steppenwälder regis-trieren, um ihre Erhaltung sicherstellen zu kön-nen. Fast alle Bestände des Natura-2000-Typs9190 „Alte bodensaure Eichenwälder mit Quercusrobur auf Sandebenen“ fallen nach dem Forstge-setz in die Kategorie Eichen-Steppenwälder. Seit1996 sind alle Eichen-Steppenwälder registriertworden; der größte Teil wurde als erhaltenswerteingestuft. Für eine große Zahl dieser Wälder wur-den mit den privaten Besitzern Vereinbarungenhinsichtlich des Einsatzes eines spezifischenBewirtschaftungssystems geschlossen, die u. a.auch eine finanzielle Entschädigung vorsehen. Indiesem Lebensraumtyp ist das Anpflanzen nicht-heimischer Baumarten nun grundsätzlich verbo-ten; bei jeder geplanten Verjüngung ist auf dieörtlich vorherrschende Eichenart zurückzugreifen,sei es durch Aussaat/Anpflanzung, natürliche Ver-jüngung oder Stecklinge dieser Art. Der Einsatzvon Pestiziden und Düngemitteln ist untersagt.Dies gilt auch für das (Tief-)Pflügen. Eggearbeitensind zulässig, um die Verjüngung zu fördern. DieBehörden sind befugt, alle nichtheimischen inva-siven Bäume/Sträucher zu entfernen, sofern diesnotwendig erscheint und der Besitzer einer dies-bezüglichen Aufforderung nicht nachkommt.

Ansprechpartner: Erik Buchwald,Tel. (45-39) 47 20 00E-Mail: [email protected]

8.1.3 Deutschland

I. Eine länderübergreifende Arbeitsgruppe, die für denBereich Naturschutz und Erholung eingesetzt wordenwar, erschien den Bundesbehörden als die beste Quel-le für Informationen über den Stand der Umsetzungvon Natura 2000. Diese Arbeitsgruppe hat die folgen-den Angaben übermittelt:

Da die Umsetzung von Natura 2000 noch immer invollem Gange ist und die örtliche Koordinierung mitden Forstbehörden im Hinblick auf die erforderlichenMaßnahmen in vielen Bundesländern noch nicht abge-schlossen ist, liegen bislang nur sehr wenige konkreteErfahrungen in der naturnahen Bewirtschaftung vonWäldern in Natura-2000-Gebieten vor. In den Bundes-ländern wurde eine Reihe von Projekten gestartet, unddie Entwicklung der Verwaltungsverfahren für die Um-setzung von Natura 2000 in Wäldern kommt gut voran.Offensichtlich setzen die einzelnen Bundesländer un-terschiedliche Mittel ein, um einen dauerhaftenSchutz von Natura-2000-Gebieten zu gewährleisten.Die Anpassung der Rechtsvorschriften, das Format derBewirtschaftungspläne sowie die Beziehungen zu denWaldbesitzern und zur Öffentlichkeit sind von Bundes-land zu Bundesland in der Tat sehr unterschiedlich.Insgesamt hat rund die Hälfte der Länder (ohne dieStadtstaaten) Rechts- und/oder Verwaltungsverfahrenin Bezug auf die Waldbewirtschaftung in Natura-2000-Gebieten eingeführt.

Die oben genannte Arbeitsgruppe hat die folgendenProjekte als Beispiele ausgewählt:

1. Umsetzung von Erhaltungsmaßnahmen im Rah-men von Naturschutzgroßprojekten

Naturschutzgroßprojekte werden von der Bundesre-gierung finanziert und in Gebieten durchgeführt, dieüber bedeutende Naturressourcen verfügen. In denProjektgebieten wird die Durchführung von Erhal-tungsmaßnahmen gefördert.

Die Bundesregierung trägt 75 % der Kosten; dasjeweilige Bundesland ist mit 20 % und eine regiona-le Körperschaft mit 5 % an den Kosten beteiligt. Die

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Mittel werden hauptsächlich nur in so genanntenKernschutzgebieten eingesetzt, die die meisten zuschützenden Lebensräume und Arten beherbergen.Bei der regionalen Körperschaft handelt es sich umeine lokale NRO, in der auch die örtlichen politi-schen Gruppen, Landnutzer, Regionalplaner und diefür den Naturschutz zuständigen Behörden vertretensind. Wälder sind ein Teil dieser Großprojekte, unddie erforderlichen Erhaltungsmaßnahmen sind ineinem Bewirtschaftungsplan festgelegt. Durchge-führt werden solche Projekte beispielsweise in Sach-sen-Anhalt an der Mittelelbe und im NaturparkUckermärkische Seen in Brandenburg.

2. Sicherung von Eigentumsrechten durch Über-tragung von Grundstücken an Naturschutz-stiftungen oder Naturschutzverbände

In Übereinstimmung mit entsprechenden Vereinba-rungen zwischen dem jeweiligen Bundesland und ei-nem Verband oder einer Stiftung werden Grundstückeohne finanzielle Entschädigung für Natur-schutzzwecke in die Obhut des betreffenden Verban-des/der betreffenden Stiftung gegeben. Dies erfolgtüber eine öffentliche Ausschreibung, die die grundle-genden Bewirtschaftungskriterien vorgibt und an dersich die Naturschutzorganisationen durch Unterbrei-tung entsprechender, detaillierter Umsetzungsvor-schläge beteiligen können. Bei den in Frage stehen-den Grundstücken handelt es sich um bereits ge-schützte Gebiete oder um Gebiete, für die eine Aus-weisung als Schutzgebiet in die Wege geleitet wurde.Die Vertragspartner müssen die Bestimmungen derSchutzgebietverordnung bzw. eventuell darüber hin-ausgehende Verpflichtungen, die in der Vereinbarungspezifiziert sind, erfüllen. Um eine dauerhafte Verfol-gung der Schutzziele zu gewährleisten, wird im Grund-buch eine schriftliche Garantie in Bezug auf die Wahr-nehmung von Naturschutzmaßnahmen auf dem betref-fenden Grundstück eingetragen. Die Vereinbarungensehen darüber hinaus Bestimmungen für eine umwelt-verträgliche Waldbewirtschaftung vor. Waldgebiete,die als Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutungvorgeschlagen wurden, müssen darüber hinaus, ent-sprechend der jeweiligen Vereinbarung, in Überein-stimmung mit den offiziell erklärten Erhaltungszielenbehandelt werden. Dieser Ansatz wurde in Branden-burg für ein Gebiet gewählt, das von der Bundesregie-rung zum Zwecke des Naturschutzes an das Land über-tragen worden war.

3. Vertraglich festgelegte Naturschutzmaßnahmenzur Umsetzung der Habitat-Richtlinie

Was besondere Naturschutzmaßnahmen betrifft, dievon den Waldbesitzern ergriffen werden und die überdie traditionelle Praxis und die naturnahe Waldwirt-schaft hinausgehen, können die Waldbesitzer Verträgeunterzeichnen, die den besonderen Aufwendungen,die für die zu ergreifenden Naturschutzmaßnahmenerforderlich sind, Rechnung tragen. In den Bundeslän-dern Schleswig-Holstein, Bayern, Nordrhein-Westfalenund Sachsen wurden die rechtlichen Voraussetzungenfür diese Art „Vertragsnaturschutz“ geschaffen.

In Schleswig–Holstein beispielsweise können Natur-schutzverträge für private Wälder geschlossen werden,die eine besondere Schutzfunktion haben. Auf dieseWeise können Naturschutzmaßnahmen ergriffen wer-den, die ansonsten nur durch den Ankauf des Landesoder durch formale gesetzliche Vorschriften durchge-führt werden könnten. Einige dieser Verträge werdenüber EU-Instrumente wie das Programm zur Entwick-lung des ländlichen Raums kofinanziert. In diesem Zu-sammenhang wird Wäldern in Natura-2000-GebietenVorrang eingeräumt. Andere Verträge, die im Rahmeneines lokalen Programms namens „Zukunft auf demLand“ geschlossen wurden (ohne Kofinanzierung derEU), haben eine Laufzeit von über 30 Jahren.

4. Bewirtschaftungspläne für Natur- und Nationalparks

Für große Schutzgebiete wie National- oder Natur-parks werden spezifische Schutzpläne erstellt, dieexplizite Bestimmungen hinsichtlich der forstwirt-schaftlichen Praktiken enthalten. Diese Pläne werdennach Konsultation eines Fachgremiums erarbeitet,das sich aus örtlichen Politikern, Vertretern vonregionalen Behörden, NRO und Grundeigentümernsowie Fachleuten zusammensetzt. Die Pläne werdenin der Region bekannt gemacht und erörtert. Um sieeiner möglichst großen Zahl von Personen zugäng-lich zu machen, werden Zusammenfassungen derendgültigen Fassung veröffentlicht. Es wird daraufhingewiesen, dass es sich bei den deutschen Natio-nal- und Naturparks nicht um Naturschutzgebietehandelt. Sie bestehen größtenteils aus Gebieten, fürdie gesetzliche Einschränkungen hinsichtlich ihrerNutzung bestehen (z. B. zum Schutz der Landschaft)und für die sich die Forstverwaltung zu einemumweltgerechteren Ansatz verpflichtet hat.

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5. Zusammenarbeitsabkommen zwischen Forst- und Naturschutzbehörden zum Schutz der Moore in Thüringen

Im Zusammenhang mit der Umsetzung der Habitat-Richtlinie sind die Moore im Thüringer Wald und imWestlichen Schiefergebirge von besonderem Interes-se. Diese Moore bilden keine großen Gebiete zusam-menhängender Lebensräume, wie sie in der Richtlinieerwähnt werden, aber es handelt sich um einzigarti-ge und seltene Ökosysteme.

In Anbetracht des schlechten Erhaltungszustandsdieser Moore bestand dringender Handlungsbedarf,um diese wertvollen Biotope zu erhalten bzw. umdegradierte Moore wiederherzustellen. Da die meis-ten Moore bereits in bestimmtem Maße bewaldetwaren, war eine enge Zusammenarbeit zwischen denForst- und den Naturschutzbehörden erforderlich, umdie notwendigen Naturschutz- und Wiederherstel-lungsmaßnahmen durchführen zu können. Es wurdeein gemeinsamer operationeller Rahmen vereinbartmit dem Ziel, einen günstigen Erhaltungszustand derMoorlebensräume sicherzustellen. Wichtige Ergebnis-se waren u. a. ein koordiniertes Gesamtkonzept fürdie künftige Entwicklung der Waldmoore sowie eineListe der vorrangigen Maßnahmen, die zu ergreifensind.

6. Das LÖWE-Programm in Niedersachsen

In den Staatswäldern des deutschen BundeslandesNiedersachsen verfolgt die Landesforstverwaltungeine Strategie der „naturnahen Forstwirtschaft“, dieüber ein Programm namens „LÖWE“ (ein Akronym für„Langfristige ökologische Wald-Entwicklung“) reali-siert wird. Eine der Auswirkungen des Programms seitseiner Einführung ist, dass bei der Holzernte dieKosten pro Kubikmeter drastisch gesenkt wurden.Dies gilt auch für die Kosten für Anpflanzungen, daLÖWE – wann immer möglich – auf die Kräfte derNatur vertraut, z. B. auf die natürliche Verjüngungder Wälder. LÖWE wurde von Maßnahmen begleitet,die für eine Umstellung der Forstwirtschaft auf eineumweltgerechte Waldbewirtschaftung erforderlichsind. Dies betrifft insbesondere die Sicherstellungeines angemessen geringen Wildbestands pro ha, umeine natürliche Verjüngung der Wälder ohne hoheKosten für Einzäunungen zu ermöglichen (Janssen,2000; www.forstnds.de/portrait/loewe.htm).

Die Umsetzung des LÖWE-Programms war bisher eingroßer Erfolg. Das LÖWE-Programm wurde 1991 vonder Landesregierung als umfassende Produktions-und Naturschutzstrategie beschlossen. Wirtschaftli-che Erwägungen gehören ursprünglich nicht zu den13 Grundsätzen des LÖWE-Programms, doch könnensie aus diesen abgeleitet werden. So hat der Grund-satz der Zielstärkennutzung beispielsweise zu einerGewinnsteigerung geführt. Nach nur acht Jahrenpraktischer Umsetzung konnten durch die naturnaheForstwirtschaft, die sich auf die Grundsätze desLÖWE-Programms stützt, die Ausgaben erheblichgesenkt und damit einhergehend ein Zuwachs derErträge der niedersächsischen Staatswälder verbuchtwerden.

Dieses Beispiel zeigt, dass eine umweltverträgli-che Forstwirtschaft unter gewissen Umständendurchaus eine wirtschaftlich günstige Form derBewirtschaftung darstellen kann.

Die Arbeitsgruppe hat ferner einige Beispiel für dieFinanzierung der Umsetzung übermittelt:

1. Wälder in Landeseigentum

Die Maßnahmen sind fester Bestandteil der Bewirt-schaftung der Staatswälder durch die Landesforstver-waltungen. Die Umsetzung ist Teil des Aufgabenbe-reichs der örtlichen Forstbehörden.

2. Wälder im Eigentum von Unternehmen und Privatleuten

Die erforderlichen Maßnahmen werden in gegenseiti-gem Einvernehmen zwischen der Forstverwaltungund den Waldbesitzern koordiniert. Die Maßnahmenkönnen von staatlichen Forstarbeitern ausgeführtwerden. Die Kosten werden zu gleichen Teilen vonder Forst- und der Naturschutzbehörde getragen,ohne dass dem Waldbesitzer irgendwelche Kostenentstehen.

Auf diese Weise wurden im Naturschutzgebiet „Sau-kopfmoor“ auf der „Regenmoorkalotte“, das sich imBesitz der privaten Bodenverwertungs- und -verwal-tungs GmbH befindet, auf einer Fläche von mehr als7 ha Fichtenpflanzungen geschlagen. Ähnliche Maß-nahmen können auch über das Förderprogramm fürNaturschutz und Landschaftspflege des BundeslandesThüringen finanziert werden.

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3. Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und/oder Strukturausgleichsmaßnahmen

Bei der Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen wer-den die Forstverwaltungen häufig von Arbeitnehmernaus dem zweiten Arbeitsmarkt unterstützt. DieDurchführung bestimmter Maßnahmen (z. B. Wasser-bauprojekte, Aufräumarbeiten in Kahlschlaggebie-ten) stellen für Arbeitsuchende – bei nur geringenKosten für den Arbeitgeber – eine wichtige Chancedar.

4. Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft

Im Westlichen Schiefergebirge wurden als Ausgleichfür den Bau des Kraftwerks Goldisthal, der die Naturund die Landschaft der Region beeinträchtigt hat,degradierte Waldmoore wiederhergestellt. Die Maß-nahmen wurden von der Forst- und der Naturschutz-behörde gemeinsam geplant und unter Federführungder örtlichen Waldkommissionen realisiert.

II. In Nordrhein-Westfalen (NRW) wurden umfassendeRechtsvorschriften für die Umsetzung von Natura 2000erlassen, die sich durch folgende Merkmale auszeich-nen:

Alle als Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutungvorgeschlagenen Gebiete in NRW müssen den Statuseines Naturschutzgebietes erhalten oder Teil einesLandschaftsrahmenplans sein.

Es wurden verbindliche bundesweite Muster für Ver-träge zwischen den Landschaftsschutzbehörden undden Waldbesitzern erarbeitet. Auf diese Weise wirdeine Bewirtschaftung der ausgewiesenen Wälder imSinne der Habitat-Richtlinie sichergestellt, und dieWaldbesitzer haben langfristige Planungssicherheit.Darüber hinaus regelt ein Erlass des Landes Nordrhein-Westfalen die Beteiligung von Naturschutzverbänden.

Der Erhaltungszustand der Lebensräume und Arten inden Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutungwird in allen Wäldern regelmäßig überwacht, wobeidem Waldgefüge, den registrierten Arten und Einflüs-sen von außen entsprechend Rechnung getragenwird. Um diese Arbeiten durchführen zu können, hatNRW spezifische Anleitungen für die kartografischeErfassung und die Bewertungsverfahren entwickelt.

Die Ausweisung von Natura-2000-Waldgebieten sollsich auf Flächen mit „natürlichen Waldparzellen“ kon-

zentrieren, die die Funktion eines Kerngebiets überneh-men können, wo den natürlichen Entwicklungen ohneEingriffe von Seiten des Menschen Lauf gelassen wird.Bei der Bewirtschaftung der diese Kerngebiete umge-benden Waldbestände muss ein Gleichgewicht zwischenden verschiedenen Sukzessionsstadien geschaffen wer-den, die in naturnahen Wäldern vorkommen können.

Die Merkmale der in NRW vorhandenen Lebensraum-typen, die in Anhang I der Habitat-Richtlinie aufge-führt sind, müssen nach Möglichkeit durch waldbau-liche Maßnahmen erhalten werden (z. B. durch dieErhaltung von mehr als 50 % der Eichenbestände imLebensraumtyp 9190 „Alte bodensaure Eichenwälderauf Sandebenen mit Quercus robur“).

An die Bewirtschaftung werden folgende allgemeineAnforderungen gestellt:

■ kein Ersetzen von Laubbäumen durch Nadelbäu-me;

■ Einfrieren des prozentualen Anteils von Nadelbäu-men auf den derzeitigen Bestand;

■ Erhaltung von bis zu zehn Bäumen je ha als Nist-plätze für Fledermäuse, tagaktive Raubvögel,Eulen, Spechte, Schwarzstörche;

■ keine Kahlschlagflächen von mehr als 0,3 ha.

In welchem Umfang diese Maßnahmen obligatorischbzw. freiwillig sind, hängt von dem in Frage stehen-den Lebensraum bzw. der in Frage stehenden Speziesab. Dies ist in umfassenden Leitlinien und Erlassengeregelt.

Entschädigungen für wirtschaftliche Verluste sindvorgesehen für:

■ die Erhaltung einer genau definierten Zahl vonFaul- und Totholz;

■ die Umwandlung von Nadelbaumbeständen in hei-mische Laubwälder.

Für den Schutz von Hainsimsen-Buchenwäldern(Luzulo–Fagetum, Habitat-Typ 9110) und „altenbodensauren Eichenwäldern auf Sandebenen mitQuercus robur“ (Habitat-Typ 9190) wurde ein eigen-ständiges Finanzierungsinstrument geschaffen.

III. Bayern hat Maßnahmen zur Planung der Bewirt-schaftung von Natura-2000-Waldgebieten eingeführt,die sich durch folgende Merkmale auszeichnen:

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Die Umsetzung von Natura 2000 soll vollkommentransparent sein und die Mitarbeit aller Beteiligtensicherstellen.

Die Aufgaben der verschiedenen öffentlichen Einrich-tungen verteilen sich wie folgt:

■ Das Staatsministerium für Umwelt verfügt überdie allgemeine Lenkungskompetenz;

■ die Staatliche Forstverwaltung und die Natur-schutzbehörden erarbeiten die konkreten Erhal-tungsziele;

■ auf Gebietsebene liegt die Zuständigkeit allein beider Staatlichen Forstverwaltung (Planung undAusführung von Bewirtschaftungsplänen, Überwa-chung, Kontrolle, Berichterstattung), da dieseüber langjährige Erfahrungen im Bereich umwelt-gerechter Forstwirtschaft und über erheblicheadministrative Ressourcen verfügt sowie großesVertrauen bei den privaten Waldbesitzern genießt.

Die Landbesitzer sind informiert und an allen Phasender Bewirtschaftungsplanung beteiligt: vor Aufnah-me der Arbeiten, bei den Felduntersuchungen, Stel-lungnahmen zu den Entwürfen der Bewirtschaftungs-pläne und bei der Fertigstellung der Arbeiten. Siehaben über das Internet unbeschränkten Zugang zuallen Fassungen und Karten.

Das Fachwissen der Experten vor Ort und der Natur-schutz-NRO wird als eine wertvolle Informationsquel-le für die Bewirtschaftungsplanung gesehen.

Alle oben genannten Verfahren und Grundsätze wur-den zunächst in Pilotprojekten getestet.

Was Staatswälder betrifft, so wird ein Natura-2000-Bewirtschaftungsplan obligatorischer Bestandteil desrechtsgültigen Waldbewirtschaftungsplans sein.

IV. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) hat bei derUniversität Freiburg eine Untersuchung in Auftraggeben mit dem Ziel, den Begriff „Gute forstwirtschaft-liche Praxis“ anhand der in den 15 Bundesländern gel-tenden Vorschriften und Bestimmungen zu definieren.

■ Die von Prof. G. Winkler durchgeführte Untersu-chung hat den Begriff „Gute forstwirtschaftlichePraxis“ anhand einer Reihe von Kriterien für dieEinbeziehung von Naturschutzbelangen in dieWaldwirtschaft definiert. Die Gewährung von Ent-schädigungen für Einkommensverluste aufgrund

der Durchführung spezifischer Umweltmaßnahmenist an die Erfüllung dieser Kriterien gebunden.

■ Es wird betont, dass das BfN diese Untersuchungnur als Grundlage für einen intensiveren Dialog mitdem Forstsektor betrachtet und nicht als eineReihe verbindlicher Vorschriften. Die Zahlen, diefür eine Anwendung der Kriterien in der Praxisbenötigt werden, müssen in sektorübergreifendenErörterungen festgelegt werden.

■ Nach Prof. Winkler sind die Kriterien für eine„Gute forstwirtschaftliche Praxis“:

• Rückgriff auf die natürliche Verjüngung;• Nutzung natürlicher Sukzessionsprozesse;• streng geregelter Einsatz von Forstmaschinen;• Minimierung der Bodenstörungen durch Pflüge-

arbeiten;• sorgfältige Planung der Forstwegesysteme;• Festlegung von Mindestumtriebszeiten;• Schutz spezifischer Biotopbestandteile, bei-

spielsweise Einzelbäume;• Integration von Naturschutzmaßnahmen in

kommerziell genutzten Beständen;• Achtung der ökologischen Funktionen von

Waldrandgebieten mit großer Strukturvielfalt;• Beschränkung des Einsatzes von Pestiziden,

Herbiziden und chemischen Holzschutzmitteln;• Bewahrung einer angemessenen Wildbestands-

dichte;• Vermeidung des Einsatzes genetisch veränder-

ter Organismen;• Einschränkung der Anpflanzung großer Wald-

flächen mit einer einzigen Baumart;• Einschränkung der Anpflanzung nichtheimi-

scher Baumarten;• kein Einsatz stickstoffhaltiger Düngemittel;• Beschränkung der Kahlschlagflächen auf ein

Mindestmaß.

Ansprechpartner Dr. H.-J. Mader,auf Referatsleiter im Ministerium Bundesebene: für Landwirtschaft, Umweltschutz

und Raumplanung des Bundeslandes Brandenburg Tel. (49-331) 866 75 00, Fax (49-331) 866 71 58E-Mail:[email protected]

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8.1.4 Griechenland

Griechenland hat Erfahrungen aus einer Reihe vonLIFE-Projekten übermittelt, in deren Rahmen diebestehenden forstwirtschaftlichen Praktiken vor demHintergrund der notwendigen Erhaltung der biologi-schen Vielfalt und des Landschaftsschutzes betrach-tet wurden. Eine der ersten Maßnahmen der Pla-nungsphase besteht in der Aufstellung von Bewirt-schaftungsplänen. Moderne Waldbewirtschaftungs-pläne sollten nicht nur nachhaltige Holzschlagprakti-ken vorsehen, sondern auch dem Aspekt der Erhal-tung der biologischen Vielfalt Rechnung tragen.

Im Falle von Natura-2000-Waldgebieten müssen dieBewirtschaftungspläne Maßnahmen vorsehen, die aufden Schutz von Lebensräumen bzw. Pflanzen- undTierarten von gemeinschaftlichem Interesse abzielen.Durch die Kontrolle der Ergebnisse der Management-maßnahmen, die in Bezug auf den Erhaltungszustandder aufgeführten Arten realisiert werden, erhaltendie Einrichtungen, die für Bewirtschaftung zuständigsind, ein wichtiges Feedback. In zehn Gebieten vongemeinschaftlicher Bedeutung wurde ein nationalesProjekt zum Thema „Schutz und Bewirtschaftung vonGebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in Grie-chenland“ durchgeführt. Fünf dieser Gebiete warenWaldgebiete, auf die die folgenden GrundsätzeAnwendung fanden:

1. Zu Beginn des Projekts wurde der Rahmen festge-legt, d. h., es wurden Leitlinien und Spezifikatio-nen ausgearbeitet, die dem damaligen wissen-schaftlichen Erkenntnisstand entsprachen unddem Geist und dem Inhalt der Richtlinie92/43/EWG und dem Übereinkommen über diebiologische Vielfalt Rechnung trugen. Neuartigwar, dass erstmals seit der Verabschiedung derRichtlinie 92/43/EWG – unter Berücksichtigungder oben genannten Anforderungen – Spezifika-tionen für Waldbewirtschaftungspläne entwickeltwurden. Ferner wurde ein Leitfaden für die Über-wachung erarbeitet, der die Grundlage für denEntwurf von Überwachungsprogrammen für denGebiets-, Habitats- und Artenschutz bildet.

2. Die damaligen forstwirtschaftlichen Praktikenwurden überprüft. Anschließend wurden entspre-chende Managementmaßnahmen festgelegt, wobeidem Holzeinschlag, der Planung und dem Ausbau

des Waldwegenetzes sowie dem Besuchermanage-ment besonderes Augenmerk geschenkt wurde.Teil eines jeden Bewirtschaftungsplans war einÜberwachungssystem (auf Gebiets-, Habitat- undArtenebene), das mit Hilfe des Überwachungsleit-fadens für jedes einzelne Gebiet entwickelt wurde.

Abschließend kann festgehalten werden, dass dieseProjekte zu einer Neuorientierung der Waldwirtschaftbeigetragen haben, die nun die Erhaltungsziele fürNatura-2000-Gebiete berücksichtigt.

Ein weiteres interessantes Beispiel – in diesem Fallfür die Nutzung von Wäldern für den Fremdenverkehr– ist auf der Insel Kreta zu finden. Der Palmenwaldvon Vai liegt an der Spitze der Nordostküste derInsel und erstreckt sich auf einer Fläche von 20 hain einem semi-ariden Ökosystem. Da es sich um deneinzigen natürlichen Palmenwald Europas handelt,steht seine Bedeutung im diametralen Gegensatz zuseiner Größe. Darüber hinaus handelt es sich um denweltweit einzigen Wald mit Phoenix theophrasti. Mitrund 200 000 Besuchern pro Jahr ist der Wald eineder wichtigsten Touristenattraktionen der Insel. ImRahmen des Projekts, das die nachhaltige Bewirt-schaftung eines Gebiets mit herausragender Bedeu-tung für den Fremdenverkehr sicherstellen wollte,wurden Sensibilisierungs-, Wiederherstellungs- undWiederaufforstungsmaßnahmen miteinander verbun-den.

Ansprechpartner: Panagiotis Drougas,Tel. (30-1) 362 83 27E-Mail: [email protected]

8.1.5 Finnland

Das finnische Umweltministerium hat die folgendenBeispiele für eine erfolgreiche Vereinbarung derInteressen der Waldwirtschaft mit den Management-zielen für das Natura-2000-Netz übermittelt.

NATIONALES FORSTPROGRAMM 2010

Auf nationaler Ebene hat die finnische Regierung dasNationale Forstprogramm 2010 als ein Instrumentzur Umsetzung ihrer Forstpolitik verabschiedet. Ander Erarbeitung waren sowohl Fachleute als aucheine große Zahl von Interessengruppen und Privat-leuten beteiligt. Dieses Programm soll die ökologi-

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sche Nachhaltigkeit der Forstwirtschaft sicherstellen,indem das Ökosystemmanagement kommerziellgenutzter Wälder weiter entwickelt wird und Gebiete,die bereits Teil der nationalen Naturschutzprogram-me sind, als Naturschutzreservate ausgewiesen wer-den. Die meisten dieser Gebiete sind auch Teil desNetzes Natura 2000.

Seit der Verabschiedung des Nationalen Programmsim Jahr 1999 wurden für alle Provinzen regionaleForstprogramme erarbeitet. Darüber hinaus hat dieRegierung eine spezielle Arbeitsgruppe eingerichtet,die ein Waldschutzprogramm für den Süden Finn-lands, den Westen der Provinz Oulu und das süd-westliche Lappland erarbeiten soll. Die Vorschlägeder Arbeitsgruppe sollen Ende Juni 2002 vorgelegtwerden.

DAS NATURA-2000-NETZ IN FINNLAND

Entsprechend dem Beschluss der finnischen Regie-rung zur Ausweisung von Natura-2000-Gebietenumfasst das Netz in Finnland rund 1500 Gebiete, diesich auf rund 4,77 Mio. ha erstrecken. Bei den meis-ten dieser Gebiete handelt es sich um bereits beste-hende Naturschutzgebiete (30 %), um unberührteGebiete (30 %) oder um Gebiete, die Teil der natio-nalen Naturschutzprogramme (30 %) sind und somitin naher Zukunft als Naturschutzreservate ausgewie-sen werden. In diesen Gebieten ist eine kommerziel-le Forstwirtschaft grundsätzlich nicht oder nur mitgewissen Auflagen erlaubt. In einigen Gebieten wirddiese Regelung jedoch aufgrund der dort vorkom-menden Lebensraumtypen und Arten etwas flexiblergehandhabt.

BEISPIELE AUS DEM ÖFFENTLICHEN SEKTOR: DIE LANDSCHAFTSGERECHTE WALDBEWIRTSCHAFTUNGSPLANUNG

DER FINNISCHEN FORST- UND PARKVERWALTUNG

METSÄHALLITUS

Dieses Verfahren findet vor allem in solchen Natura-2000-Gebieten Anwendung, die im Wesentlichen alsWandergebiete (rund 28 000 ha Wald im Staatsei-gentum) genutzt werden, aber auch in anderen Wald-gebieten, in denen Lebensraumtypen wie „Nadelholz-forste auf Esker-Moränen“ (9060), „Moorwälder“(91D0), „Mineralreiche Quellen und Niedermoorquel-len Fennoskandiens“ (7160), „Westliche Taiga“(9010) zu finden sind.

Die landschaftsgerechte Planung ist integrierterBestandteil der Waldbewirtschaftungsplanung. Ihrliegt der Gedanke zugrunde, dass eine Umsetzung derUmweltziele innerhalb eines Gebiets in hohem Maßevon den verschiedenen Formen der Waldnutzungabhängig ist, wobei auch die Interessen der Forst-wirtschaft nicht außer Acht gelassen werden dürfen.Die landschaftsgerechte Planung betrachtet großeWaldgebiete als Gesamtheit, d. h. als eine Einheit,die sich aus bewirtschafteten Wäldern, Naturschutz-gebieten, Wildgebieten und Gebieten für Freizeit undErholung zusammensetzt.

Das langfristige Ziel der landschaftsgerechten Planungist, das Überleben der in einem Gebiet lebenden Artenin einer sicheren Population zu gewährleisten. Dies er-fordert unter anderem die Erhaltung wertvoller Lebens-räume, ermöglicht gleichzeitig aber auch, dass neueentstehen. Auf diese Weise trägt die Landschaftspla-nung zum Fortbestand wertvoller Lebensräume bei – einZiel, das im finnischen Waldgesetz und Naturschutzge-setz festgeschrieben ist. Die Landschaftsplanung kannauch dazu dienen, die Naturschutzaktivitäten (auchWiederherstellungsmaßnahmen) auf Gebiete zu kon-zentrieren, die aus ökologischer Sicht am kritischstensind. Sie versucht auch, die notwendigen Voraussetzun-gen für eine größere Verbreitung bestimmter Arten zuschaffen. Dies alles zeigt, dass die wertvollen Lebens-räume und die ökologischen Prozesse in bewirtschafte-ten Wäldern eine Ergänzung bzw. Erweiterung der be-reits bestehenden Naturschutzgebiete darstellen. Zu-sammen bilden sie ein ökologisches Netz, das zur Erhal-tung der biologischen Vielfalt beiträgt.

Ein weiteres zentrales Ziel der Landschaftsplanungist, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass dieWälder weiterhin in vielfältiger Weise genutzt wer-den können und den Lebensunterhalt vieler Men-schen sichern. Das Verfahren sieht daher eine Inven-tarisierung der Wildtierlebensräume, des landschaft-lichen und kulturellen Werts der Gebiete sowie ihrerBedeutung für Bildung und Forschung vor. In Nord-Finnland spielen die Anforderungen der Rentierzuchteine wichtige Rolle. Das Gewicht, das die Planungauf die Nutzung für Freizeit und Erholung legt, hängtvon den Merkmalen des Gebiets und vom Erholungs-bedarf der Menschen in der Region ab.

Landschaftsgerechte Pläne werden auf offene, inter-aktive Weise erstellt und berücksichtigen die Interes-

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sen der Menschen. Das partizipative Management,das in der landschaftsgerechten Planung Anwendungfindet, umfasst die Verbreitung von Informationen,die Zusammenstellung bewertender Stellungnahmenund geografischer Informationen, Gespräche mit denBeteiligten und der Öffentlichkeit sowie ein entspre-chendes Feedback. Ziel ist, die Beziehungen zu allenbeteiligten Gruppen und den Bürgern zu verbessern,die an der Nutzung der Staatswälder und an derlandschaftsgerechten Planung der Metsähallitus, derfinnischen Forst- und Parkverwaltung, interessiertsind. Zu diesem Zweck werden im Rahmen eines Pla-nungsverfahrens offene Diskussionsforen veranstaltetund Arbeitsgruppen gebildet, an denen alle Betroffe-nen teilnehmen können. Der gesamte öffentlicheInput wird dokumentiert, analysiert und – sofernmachbar – auch berücksichtigt. Hinter diesem Vorge-hen steht der Gedanke, dass durch ein partizipativesManagement des gemeinsamen Eigentums einegrößere Akzeptanz für die Maßnahmen der Metsähal-litus entsteht.

Über 100 Personen, darunter mehr als 20 Biologen,haben in den letzten fünf Jahren an den Arbeitenmitgewirkt. Die Kosten dieser Arbeiten beliefen sichauf insgesamt 7,5 Mio. EUR. Die Ergebnisse (auchdas Kartenmaterial) wurden als landschaftsgerechtePläne veröffentlicht und werden allen Interessiertenauf Anfrage von der Metsähallitus zum Selbstkosten-preis zugesandt.

Bislang wurden für 6,4 Mio. ha Land landschaftsge-rechte Pläne erstellt; rund 3,3 Mio. ha davon werdenals Wirtschaftswälder genutzt. Von den bewirtschaf-teten Waldgebieten wurden 129 400 ha als wichtigeBiotope und Ökokorridore ausgewiesen, in denen inder Folge keine kommerzielle Forstwirtschaft mehrausgeübt werden darf. So erhöht sich die Fläche derstreng geschützten Wälder in Finnland um 18 %.Darüber hinaus wurden 205 000 ha Wirtschaftswälderals Gebiete mit eingeschränkter forstwirtschaftlicherTätigkeit ausgewiesen. Ziel dieser Maßnahme ist, dieBesonderheiten und Funktion dieser Gebiete zubewahren. Bei Letzteren handelt es sich im Wesent-lichen um Gebiete von hohem landschaftlichen Reiz,beispielsweise um Uferwälder und wichtige Gebietefür Wild, wie z. B. Balzplätze für das Auerhuhn.

Es ist ganz offensichtlich, dass der Nutzen der Bio-tope und ökologischen Korridore für die biologische

Vielfalt um ein Vielfaches größer ist als ihr flächen-mäßiger Anteil an den kommerziell genutzten Wald-gebieten, da sie anhand systematischer Analysenund Feldinventuren der im Rahmen der landschafts-gerechten Planung erfassten Gebiete ausgewähltwurden. Diese Biotope und ökologischen Korridoresind bezogen auf die kommerziell genutzten Wälderinsgesamt eher in älteren Beständen und auf ver-gleichsweise fruchtbaren Standorten zu finden. DieseBestände sind jedoch auch ökonomisch am wertvolls-ten. Aufgrund der verlängerten Umtriebszeiten führtdie Ausweisung von Schlüssel-Biotopen, ökologi-schen Korridoren und Beständen zu einem Rückgangder jährlichen Einnahmen aus dem Holzeinschlag derMetsähallitus um 12 %. Mit anderen Worten: DieInvestitionen in Naturschutz, Freizeit, Erholung, Kul-tur und andere Ressourcen verringern die Einnahmenvon Metsähallitus um 24 Mio. EUR pro Jahr.

Beispiel aus dem privaten Sektor: Das Life-Pro-jekt „Schutz der Taiga und der Süßwasserökosys-teme in Zentralfinnland“ (Aufstellung einesBewirtschaftungsplans durch das Forstwirtschafts-zentrum Zentralfinnland)

Dieses Projekt betraf zwei Natura-2000-Gebiete inZentralfinnland, die in Privatbesitz sind.

Das Forstwirtschaftszentrum Zentralfinnland über-wacht die Einhaltung der Rechtsvorschriften imBereich Forstwirtschaft in Zentralfinnland. Ziel desLIFE-Projekts war es, Waldbewirtschaftungspläne fürNatura-2000-Gebiete aufzustellen, die sich auf ins-gesamt 400 ha erstrecken und nach dem finnischenWaldgesetz unter Schutz gestellt sind. Diese Gebietebefinden sich in Privatbesitz. Das Forstwirtschafts-zentrum stellte für die beiden Natura-2000-Gebiete„Vaarunvuoret“ (FI0900039) in Korpilahti und „Iili-järven alue“ (FI0900083) Bewirtschaftungspläne auf.Das Forstwirtschaftszentrum war ferner für die Ver-handlungen mit den Eigentümern sowie für die Auf-stellung von Plänen zuständig, die u. a. Vorschlägefür eine Regelung für die Bewirtschaftung der ein-zelnen Waldabschnitte und die Überwachung eventu-eller Erntetätigkeiten enthielten.

Bevor die Pläne aufgestellt werden konnten, musstenumfassende Verzeichnisse erstellt werden. Luftauf-nahmen waren bei dieser Aufgabe äußerst hilfreich. Sowurden Verzeichnisse der in der Habitat-Richtlinie undder Vogelschutzrichtlinie aufgeführten Arten und Ha-

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bitate erstellt. Zudem ermittelte ein Mitarbeiter desZentrums die entsprechend dem Waldgesetz wichtigs-ten Lebensräume und die Gebiete, die bedrohte undseltene Vögel, Insekten, Pilze und Gefäßpflanzen be-herbergen. Diese wurden bei der Erstellung der Bewirt-schaftungspläne entsprechend berücksichtigt.

Solche Verzeichnisse sind unerlässlich, wenn schädli-che Auswirkungen der Waldwirtschaft auf die biolo-gische Vielfalt vermieden werden sollen. Ein Teil derInventarisierungsmaßnahmen wurde in Zusammenar-beit mit Biologen des regionalen UmweltzentrumsZentralfinnland durchgeführt. Auf diese Weise wur-den im Planungsgebiet mehrere bedrohte und selte-ne Käferarten ermittelt. Das Forstwirtschaftszentrumhat für jeden Waldabschnitt detaillierte Vorschlägefür eine Bewirtschaftung unterbreitet.

Die Beteiligung der Landbesitzer war für den Erfolgdes Projekts von entscheidender Bedeutung. Daherhat das Forstzentrum mit 27 Landbesitzern direktKontakt aufgenommen. So wurden neun Waldbewirt-schaftungspläne erstellt, die sich auf 488 ha Walderstrecken. Einigen Landbesitzern wurde eine Ent-schädigung gezahlt, da sie sich bereit erklärten, ver-schiedene Teile ihrer Wälder durch einen völligenVerzicht auf Bewirtschaftungsmaßnahmen zu schüt-zen. Auf den persönlichen Kontakt zu den Landbesit-zern wurde großer Wert gelegt, da auf diese Weisedas Verständnis für die Planungsinhalte und -zieleerhöht werden sollte. Die Maßnahme wurde von denmeisten Landbesitzern begrüßt, da sie davon ausgin-gen, dass das Projekt ihnen neue Möglichkeiten undAnsätze für die Bewirtschaftung ihrer Wälder eröff-nen würde. Vor Beginn des Projekts waren die Land-besitzer nicht genau über die Ziele von Natura 2000informiert und unsicher, inwieweit ihnen die weitereBewirtschaftung ihrer Wälder gestattet sein würde.Das Projekt war erfolgreich, da es gelungen ist, dieforstwirtschaftlichen Tätigkeiten mit den für dieseGebiete angestrebten Erhaltungszielen in Einklang zubringen. Die Landbesitzer werden in der Lage sein,ihren Grundbesitz weiterhin effektiv zu nutzen, ohnedass sich die Lebensräume verschlechtern oder dieArten verschwinden, die der Grund für die Auswei-sung der Wälder als Natura-2000-Gebiete waren.

Ansprechpartner: Heikki Korpelainen E-Mail: [email protected]

8.1.6 Frankreich

A. Allgemeine Beschreibung der Umsetzung vonNatura in Frankreich

Mit dem Inkrafttreten einer Rechtsvorschrift bezüg-lich der Ausweisung und des Managements vonSchutzgebieten hat Frankreich 2001 die Umsetzungder Naturschutzrichtlinien in nationales Recht abge-schlossen.

In diesem Zusammenhang wurden drei grundlegendeEntscheidungen getroffen, und zwar:

■ für Transparenz und Kooperation in allen Verfah-rensphasen, die vor allem durch den Lenkungsaus-schuss gewährleistet werden sollen, der für jedesGebiet einzurichten ist;

■ für die Einführung vertraglicher Management-vereinbarungen, beruhend auf der Initiative undder Motivation der Besitzer und Verwalter des inFrage stehenden Gebiets;

■ für eine Integration von Umweltaspekten in dasManagement und die Entwicklung ländlicherGebiete.

Wichtige Elemente des französischen Ansatzeszur Umsetzung von Natura 2000 sind:

Das „Document d’objectifs“ (DOCOB)

Das DOCOB gibt die Leitlinien für das Manage-ment und die vertraglichen Schutzmaßnahmenvor. Ferner werden dort gegebenenfalls auchRechts- und Verwaltungsmaßnahmen spezifiziert,die in dem betreffenden Gebiet durchzuführensind, sowie die Möglichkeiten zur Finanzierung dervertraglich vereinbarten Maßnahmen aufgeführt. DasDOCOB wird von einem von der staatlichen Verwal-tung ernannten technischen Mitarbeiter in Zusam-menarbeit mit dem Lenkungsausschuss erstellt, derfür das jeweilige Gebiet zuständig ist und sich ausden Beteiligten vor Ort zusammensetzt. Auf derGrundlage des „Document d’objectifs“, das durcheinen Präfekturerlass verabschiedet wird, werdenVerträge für die Verwaltung von Natura 2000 erarbei-tet.

Zur Erstellung der „Documents d’objectifs“ stehenden Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes und den

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technischen Mitarbeitern verschiedene Hilfsmittelzur Verfügung:

■ ein methodischer Leitfaden, der anhand der Ver-waltung von 37 „Pilot-Gebieten“ erarbeitet wurde(von der Europäischen Union kofinanziert);

■ ein Schulungsprogramm, das 1999 für Beamteund Mitarbeiter eingeführt wurde und sich aufeinen Erfahrungsaustausch zwischen den Regio-nen stützt;

■ eine Reihe von Habitatführern, in denen dieKenntnisse über die Lebensräume und Arten derHabitat-Richtlinie und deren Management zusam-mengefasst sind.

Der Lenkungsausschuss

Der Lenkungsausschuss ist das Hauptinstrumentfür den Informationsaustausch und für dieZusammenarbeit in Bezug auf die einzelnenGebiete. Er wird vom örtlichen Präfekten zusam-mengestellt, der auch den Vorsitz übernimmt. Indem Ausschuss sind alle Parteien vertreten, dieein Interesse an dem in Frage stehenden Gebiethaben, beispielsweise gewählte Vertreter, Besitzer,Nutzer, NRO usw. Der Ausschuss tritt in regelmäßigenAbständen zusammen und kann Facharbeitsgruppeneinrichten.

Dieser Ausschuss ist an der Erstellung des „Documentd’objectifs“ beteiligt. Der technische Mitarbeiterberichtet dem Ausschuss über die Ergebnisse seinerArbeit und berücksichtigt dessen Stellungnahmen.Nach Verabschiedung des DOCOB durch den Präfektenwird der Ausschuss über die Umsetzung in Kenntnisgesetzt und gebeten, seine Ansichten in Bezug aufdie ergriffenen Maßnahmen mitzuteilen und dieseanschließend zu bewerten.

Natura-2000-Verträge

Die Beteiligung der für das Management und dieErhaltung der natürlichen Umwelt zuständigenAkteure an der Umsetzung des DOCOB wird überöffentliche Verträge, die so genannte „Natura-2000-Verträge“, geregelt. Diese Verträge seheneine Entschädigung der Unterzeichner (Besitzer,Landwirte, Forstleute, Jäger, Verbände, Kommunenusw.) für ihre Arbeiten und Dienstleistungen für dieGemeinschaft vor. Sie werden direkt zwischen demStaat (über den Präfekten des Departements) und

dem Inhaber der Landnutzungsrechte in dem betref-fenden Gebiet geschlossen. Ihre Laufzeit beträgtmindestens fünf Jahre.

In den Natura-2000-Verträgen sind die Aufgabendefiniert, die für die Erhaltung oder Wiederherstel-lung der natürlichen Lebensräume und Arten erfor-derlich sind, die der Grund für die Ausweisung desGebiets waren. Ferner werden in ihnen die Modalitä-ten und die Art der Entschädigung durch den Staat(gegebenenfalls auch durch die örtlichen Behörden)festgelegt, die als Ausgleich für die ergriffenenErhaltungsmaßnahmen gewährt werden. Diese staat-lichen Beihilfen, die zum Teil von der EuropäischenUnion (insbesondere über den Fonds zur Förderungder Entwicklung des ländlichen Raums) finanziertwerden, werden in Form von Investitionsbeihilfenoder jährlichen Zahlungen pro ha gewährt. Die Ver-träge müssen mit den Vorgaben des DOCOB überein-stimmen und werden – was Natura-2000-Gebietebetrifft – attraktive Finanzierungskonditionen bie-ten.

Auf diese Weise werden für Natura 2000 erheblichefinanzielle Mittel freigesetzt. Dadurch eröffnet sichdie Chance, dass das Netz zu einem wirklich nützli-chen Instrument für die Entwicklung der Region wirdund gleichzeitig den Schutz der Flora und Faunasowie der natürlichen Lebensräume gewährleistet.

B. Umsetzung von Natura 2000 in den WaldgebietenFrankreichs

Wissenschaftliche und technische Instrumente

Die französischen Behörden haben Leitfäden für eineWaldbewirtschaftung veröffentlicht, die dem Schutzder biologischen Vielfalt Rechnung trägt. Diese Leit-fäden sind von herausragender Qualität, da sie wis-senschaftliche Erkenntnisse mit praktischen Empfeh-lungen kombinieren.

1. Mit Unterstützung eines LIFE-Umwelt-Projekts, daszusammen mit der belgischen Region Wallonien unddem Großherzogtum Luxemburg durchgeführt wurde,wurde im Jahr 2000 ein hervorragender Leitfaden fürdie Ermittlung und das integrierte Management vonWaldhabitaten und der dort lebenden Arten veröffent-licht. Der Leitfaden mit dem Titel „Waldbewirtschaf-tung und biologische Vielfalt“ besteht aus drei Bän-den, und zwar jeweils einem für Wallonien, dasGroßherzogtum Luxemburg und für die atlantische

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und kontinentale Region Frankreichs. Mit seinen zahl-reichen Beschreibungen von Situationen aus der Pra-xis ist er ein nützliches Hilfsmittel, das Waldbesitzernermöglicht, die in ihren Wäldern vorhandenen Lebens-räume und Spezies zu ermitteln und diesbezüglicheSchlussfolgerungen für die Bewirtschaftung zu ziehen.Die Veröffentlichungen enthalten ferner ein umfang-reiches Kapitel mit grundlegenden Informationen zuden Themen biologische Vielfalt und Naturschutz. Einäußerst interessanter Aspekt des Projekts ist, dass dieWaldbesitzerverbände an der Erstellung des Referenz-handbuchs mitgewirkt haben und das Projekt so zu ei-ner Art partizipativen „Bottom up“-Ansatz wurde. Zieldieses Vorgehens war, die Akzeptanz von Natura 2000bei den Hauptbeteiligten zu erhöhen.

2. Im Jahr 2001 haben das Umwelt- und das Land-wirtschaftsministerium (in Zusammenarbeit mit demnationalen Museum für Naturgeschichte) mit derHerausgabe eines umfassenden Leitfadens zu denfranzösischen Waldhabitaten eine Veröffentlichungs-reihe „Natura-2000-Habitate“ gestartet. Dieser Leit-faden ist die erste Veröffentlichung einer Reihedetaillierter Führer zu den Lebensräumen und Arten,die in den Anhängen der Habitat-Richtlinie aufge-führt sind. Später sollen Ausgaben zu den Küsten-,Feuchtwiesen- und Felshabitaten sowie zwei Bändezu geschützten Arten (Fauna/Flora) folgen.

Der Waldhabitatführer enthält systematische Infor-mationen über die verschiedenen Habitate, die mitihrer französischen Bezeichnung und den betreffen-den Natura-2000- und Corine-Codes aufgeführt sind.Anschließend folgen Angaben über die Diagnose, diepflanzensoziologische Einordnung, die Sukzessions-stufen, die assoziierten Lebensräume, die Zusam-mensetzung der Flora, den Wert für den Naturschutz,die potenziellen Bedrohungen, die Produktionskapa-zität und die wirtschaftliche Nutzung sowie über dieangewandten Bewirtschaftungspraktiken und denbestehenden Forschungsbedarf.

Dieser Leitfaden zeichnet sich vor allem durch seinenübergreifenden Ansatz aus, der Forstwirten die Mög-lichkeit bietet, naturschutzrelevante Daten und wirt-schaftliche Nutzung systematisch aufeinander abzu-stimmen.

Im Rahmen der Entwicklung des ländlichen Raumsvorgesehene spezifische Maßnahmen für eine vertrag-lich vereinbarte Bewirtschaftung von Waldgebieten

Der französische nationale Plan zur Entwicklung desländlichen Raums geht davon aus, dass die für das Ma-nagement von Natura-2000-Gebieten vertraglich ver-einbarten Maßnahmen (die einzelnen Maßnahmen,die in den Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeu-tung und in den besonderen Schutzgebieten durchge-führt werden, werden der Europäischen Kommissionmitgeteilt) über den EAFGL, Abteilung Garantie, vonder Gemeinschaft kofinanziert werden. Was kollektiveMaßnahmen für Natura 2000 betrifft, so sieht der Planzur Entwicklung des ländlichen Raums auch Schu-lungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen vor.

Die Maßnahmen i.2.7 und i.7.2 des Plans zur Entwick-lung des ländlichen Raums (die Kapitel VIII, Artikel 30und 32 der Verordnung zur Förderung der Entwicklungdes ländlichen Raums entsprechen) sehen Beihilfenfür die Durchführung von vertraglich vereinbarten Ma-nagementmaßnahmen in Natura-2000-Waldgebietenund den assoziierten Ökosystemen vor, und zwar so-wohl Investitions- als auch Managementbeihilfen(vgl. erste vorläufige Liste der im Bereich Forstwirt-schaft förderfähigen Maßnahmen).

Vorläufige Liste vertraglich vereinbarter Manage-mentmaßnahmen in Natura-2000-Waldgebieten undden assoziierten Ökosystemen, die nach den Maß-nahmen i.2.7 und i.7.2 des französischen Plans zurEntwicklung des ländlichen Raums förderfähig sind:

I. NACH MASSNAHME I.2.7 DES PLANS ZUR ENTWICK-LUNG DES LÄNDLICHEN RAUMS FÖRDERFÄHIGEMASSNAHMEN (ARTIKEL 30 DER VERORDNUNG ZURFÖRDERUNG DER ENTWICKLUNG DES LÄNDLICHENRAUMS – Maßnahmen, die nicht unter die Regelungfür forstwirtschaftliche Investitionsbeihilfen fallen):

■ Schaffung und Wiederherstellung von Lichtun-gen in geschlossenen Waldbeständen, um eingünstiges Umfeld für die Erhaltung und Repro-duktion von Habitaten oder Arten von gemein-schaftlichem Interesse zu schaffen;

■ Schaffung und Wiederherstellung von Waldseenfür die Erhaltung und Reproduktion von Habitatenoder Arten von gemeinschaftlichem Interesse;

■ Bereicherung von Pflanzungen für nichtforst-wirtschaftliche Zwecke mit Blick auf die Wie-

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derherstellung von Habitaten oder Arten vongemeinschaftlichem Interesse;

■ Vorbereitung und Überwachung der natürlichenVerjüngung in wenig ertragreichen Beständen,für die herkömmliche Forstpolitik künstlicheVerjüngungsmaßnahmen empfohlen hätte;

■ Auslichtung und Ausdünnung von nichtforst-wirtschaftlich genutzten Beständen mit Blickauf die Erhaltung und Reproduktion von Habita-ten oder Arten von gemeinschaftlichem Inter-esse, die viel Licht am Waldboden benötigen;

■ Schaffung und Wiederherstellung von Uferwäl-dern, darunter Maßnahmen zur Befestigung derFlussufer, mit Blick auf die Wiederherstellungvon Habitaten oder Arten von gemeinschaftli-chem Interesse;

■ Errichtung komplexer mehrstufig und graduellaufgebauter Waldrandgebiete, mit Blick auf dieWiederherstellung von Habitaten oder Artenvon gemeinschaftlichem Interesse;

■ Übernahme der zusätzlichen Kosten, die durchein manuelles Auslichten und Durchforsten desUnterholzes (anstelle mechanischer oder che-mischer Eingriffe) entstehen mit dem Ziel,Habitate und Arten von gemeinschaftlichemInteresse zu schützen;

■ Errichtung einfacher, aber solider Bauwerke fürdie Überquerung kleiner Wasserläufe in Wäl-dern, die Wasserlebensräume oder Fischartenvon gemeinschaftlichem Interesse beherber-gen, um eine Zerstörung dieser Habitate durchForstmaschinen zu vermeiden;

■ Einzäunung und Sicherung kleiner natürlicherVerjüngungsflächen, um diese räumlich einzu-grenzen, sofern für die Erhaltung von Habita-ten oder von besonders empfindlichen Artenvon gemeinschaftlichem Interesse eine mosaik-artige horizontale Waldstruktur erforderlich ist.

II. NACH MASSNAHME I.7.2 DES PLANS ZUR ENTWICK-LUNG DES LÄNDLICHEN RAUMS FÖRDERFÄHIGEMASSNAHMEN (Artikel 32 Verordnung zur Förde-rung der Entwicklung des ländlichen Raums):

■ Beteiligung an den finanziellen Belastungen,die durch eine mit Blick auf die Wiederherstel-

lung von Habitaten oder Arten von gemein-schaftlichem Interesse verstärkte Heterogenitätder Bestände entstehen, sofern diese einenWertverlust des Grundbesitzes bzw. eine einge-schränkte Nutzbarkeit zur Folge hat;

■ Bewahrung von Lichtungen und Waldseen, umdie Erhaltung von Habitaten und die Reproduk-tion von Arten von gemeinschaftlichem Inter-esse zu gewährleisten;

■ Errichtung komplexer mehrstufig und graduellaufgebauter Waldränder, mit Blick auf die Wie-derherstellung von Habitaten oder Arten vongemeinschaftlichem Interesse.

Untersuchung zur Entwicklung eines technisch-wirt-schaftlichen Rahmens für Managementmaßnahmen inWäldern und begleitenden Ökosystemen

Um die Erarbeitung des DOCOB und der damit ein-hergehenden vertraglichen Managementmaßnahmenfür Waldökosysteme zu erleichtern, hat das Ministe-rium für Ökologie und nachhaltige Entwicklung imJuni 2002 eine Untersuchung in Auftrag gegeben.Ziel dieser Untersuchung ist, einen grundlegendentechnischen und wirtschaftlichen Bezugsrahmen zudefinieren und die in diesem Bereich auf Regulie-rungsebene vorliegenden Daten, insbesondere zutechnischen Fragen und Finanzierungsmethoden,zusammenzutragen. Der Bezugsrahmen soll keineeinschränkende und erschöpfende Liste vertraglicherMaßnahmen sein, die im Zusammenhang mit Natura2000 förderfähig sind. Es sind ganz im Gegenteileinfache Verfahren zur laufenden Aktualisierung desRahmens vorgesehen, um diesen um die im Laufe derUmsetzung von Natura 2000 gewonnenen Erfahrun-gen ergänzen zu können.

Die Untersuchung, die von einem Beratungsunter-nehmen realisiert wird, wird von dem Umweltminis-terium und dem Landwirtschaftsministerium beglei-tet. Sie wird 10,5 Monate in Anspruch nehmen unddrei Phasen umfassen:

Nationale Phase

Folgende Arbeiten werden gleichzeitig realisiert wer-den:

■ Erstellung eines nationalen praktischen Leitfadenszu allgemeinen Verfahren für die Umsetzung: Ver-waltungsverfahren, Voraussetzungen für die För-

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derfähigkeit, allgemeine Grundsätze für die Be-rechnung von Beihilfen, Koordinierung der ver-schiedenen Finanzierungsquellen, Ermittlungguter forstwirtschaftlicher Praktiken, die voneiner Finanzierung ausgeschlossen sind, usw.;

■ Erstellung eines nationalen Leitfadens zu dentechnischen Maßnahmen (Investitionsbeihilfenoder Entschädigungszahlungen) in Bezug aufWaldhabitate, die im Wald lebenden Arten undwaldgebundene Mikrohabitate.

Nach einem Treffen des nationalen Lenkungsaus-schusses, in dem die verschiedenen an Natura 2000beteiligten Akteure vertreten sind, und nach einergemeinsamen Bewertung der verschiedenen Optionendurch das Umwelt- und das Landwirtschaftsministeri-um werden endgültige Fassungen dieser Handbüchererstellt, um mit den Diskussionen auf regionalerEbene beginnen zu können.

Regionale Phase: „Treffen zum Thema waldbaulicheUmweltmaßnahmen“

Um anhand des nationalen Leitfadens 22 regionaleMaßnahmenkataloge erarbeiten und auf der Basis derErfahrungen vor Ort konkretere Maßnahmen definie-ren zu können, werden in den einzelnen französi-schen Regionen zwölf Veranstaltungen organisiert.In Rahmen dieser Veranstaltungen werden auch dietechnischen und finanziellen Aspekte der Maßnah-men erörtert.

Schlussphase: endgültiger Maßnahmenkatalog undfinanzieller Bezugsrahmen

Auf der Grundlage all dieser Erfahrungen wird dannder nationale Bezugsrahmen für die Maßnahmen(Zusammenfassung der 22 regionalen Maßnahmenka-taloge) erstellt, der alle technischen Fragen und diedamit verbundenen finanziellen Aspekte berücksich-tigt. Die Erstellung der endgültigen Dokumente unddie Zusammenfassung werden sich auf die Stellung-nahmen und Vorschläge des nationalen Lenkungs-ausschusses bzw. des Landwirtschafts- und desUmweltministeriums stützen.

Ansprechpartner: François BlandTel. (33) 142 19 19 26E-Mail:[email protected] BarthodTel. (33) 149 55 51 19

E-Mail:[email protected]:http://natura2000.environnement.gouv.fr

8.1.7 Irland

Das Department of the Marine and Natural Resources(Abteilung Naturressourcen und Ressourcen des Mee-res) der irischen Forstbehörde „Coillte“ hat folgendeInformationen über die Waldbewirtschaftung inIrlands Natura-2000-Gebieten und deren Umgebungübermittelt.

Es gibt drei Fälle, in denen die Interessen der Forst-wirtschaft und Natura-Gebiete aufeinander treffenkönnen:

1. Natura-Gebiete, die aufgrund des ökologischenWerts ihrer Wälder als solche ausgewiesen wurden;

2. Wälder innerhalb (größerer) Natura-Gebiete;

3. Aufforstungsmaßnahmen in oder in der Nähe vonNatura-Gebieten.

Diese Fälle werden im Folgenden näher beschrieben.

1. NATURA-GEBIETE, DIE AUFGRUND DES ÖKOLOGISCHEN

WERTS IHRER WÄLDER ALS SOLCHE AUSGEWIESEN WURDEN

Dabei handelt es sich um naturnahe Wälder (im All-gemeinen als halbnatürliche Waldgebiete bezeich-net), die natürlichen Wäldern am ähnlichsten sind.Viele dieser Gebiete müssen heute in einer Weisebewirtschaftet werden, die die in ihnen vorhandeneArtenvielfalt bewahrt und sichert. Dieses Ziel sollu. a. mit Hilfe des „Native Woodland Scheme“(Beschreibung siehe unten) erreicht werden.

Das Projekt „Peoples Millennium Forests“ (Beschrei-bung siehe unten) hat einen wichtigen Beitrag zurVerbesserung des Profils der halbnatürlichen Waldge-biete Irlands geleistet.

Hintergrund

Obwohl ca. 9 % der Landesfläche Irlands mit Wäldernbedeckt sind, sind halbnatürliche Waldgebiete relativselten und machen gerade einmal 1 % der Landes-fläche aus. Der Anteil halbnatürlicher Waldgebiete anNatura-(Wald-)Gebieten liegt bei rund 6000 ha;

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bei den hier vertretenen Waldtypen handelt es sich um alte Eichenwälder, Auwälder, Moorwälder und Eiben-wälder.

Diese Wälder sind bedroht a) durch die Einführungund Ausbreitung nichteinheimischer Arten – Rhodo-dendron ponticum stellt eine der größten Gefahrenfür halbnatürliche Waldgebiete mit sauren Bödendar; in der Vergangenheit wurden auch Nadelbäumeangepflanzt – und b) durch Schafe oder Wild. Vielendieser Waldgebiete ist gemeinsam, dass sie a) nichtbewirtschaftet werden (zwar hat es in der Vergan-genheit eine Bewirtschaftung gegeben, doch wurdediese in vielen Fällen bereits vor rund hundert Jah-ren aufgegeben) und b) eine homogene Altersstruk-tur aufweisen. Folge hiervon ist häufig einegeschlossene Überschirmung, in der eine einzigeSpezies vorherrscht. Für diese Wälder ist einegeplante Bewirtschaftung unabdingbar, die in erheb-lichem Umfang über das „Native Woodland Scheme“gewährleistet werden soll.

Kurze Beschreibung des „Native Woodland Scheme“

Das Programm wurde von der Forstverwaltung inenger Zusammenarbeit mit Dúchas The Heritage Ser-vice (einer Einrichtung, die sich dem Schutz desNaturerbes widmet), dem Umweltministerium, derörtlichen Regierung und der Native Woodland Sche-me Development Group gestartet, in der öffentlich-rechtliche Körperschaften, alle Bereiche der Forstin-dustrie, Forscher, Waldbesitzer and Nichtregierungs-organisationen (NRO) vertreten sind.

Das Programm besteht aus zwei Komponenten –Native Woodland Conservation und Native WoodlandEstablishment – und sieht Zuschüsse für bestimmte,genau spezifizierte Arbeiten sowie jährliche Prämien-zahlungen vor. Ein wesentliches Merkmal des Pro-gramms ist, dass jedes einzelne Projekt von einemForstmann und einem Ökologen geplant wird. Obers-tes Ziel ist, die heimischen Waldressourcen Irlandsund die damit verbundene Artenvielfalt durch einengeeigneten „naturnahen“ Waldbau zu schützen undzu verbessern. Sofern mit diesem Ziel vereinbar, sollauch das Potenzial der Wälder für die Produktion vonHolzerzeugnissen und Waldnebenerzeugnissen ausge-schöpft werden. Naturschutz und biologische Vielfaltstehen ohne Zweifel im Vordergrund des Programms,doch wird unter gewissen Umständen auch die Holz-produktion gefördert.

Das „Peoples Millennium Forests“-Projekt

Das Projekt „Peoples Millennium Forests“ besteht inder Anpflanzung von Bäumen und der Wiederherstel-lung von Waldgebieten. Viele dieser Maßnahmen wur-den in Natura-2000-Gebieten durchgeführt, wonichteinheimische Arten (darunter Rhododendren undNadelbäume) gerodet, die Einzäunung der Gebiete si-chergestellt und geeignete einheimische Baumartenangepflanzt wurden. Das Konzept des Projekts wurdeüber ein Informationsprogramm und die Einbeziehungvon Anwohnern und Schulen in die Planung der Arbei-ten bekannt gemacht. Darüber hinaus wurden außer-halb von Natura-2000-Gebieten Bäume gepflanzt. Sowurde auf dem Land jeder Familie ein frisch gepflanz-ter Baum zugewiesen, dessen Standort in einem Merk-blatt mitgeteilt wurde. Der Zustand der Bäume der ein-zelnen Familien wird regelmäßig überwacht.

2. WÄLDER INNERHALB VON NATURA-GEBIETEN

Die Wälder dieser Kategorie sind in der Regel aufgrundihrer geografischen Lage Teil von Natura-2000-Gebie-ten. So können sie beispielsweise in einem geschütz-ten Uferbereich oder innerhalb eines besonderenSchutzgebiets liegen und somit Teil einer größerenLandschaft sein. Bei diesen Wäldern kann es sich umalle Waldtypen handeln – von naturnahen Wäldern bishin zu älteren oder neueren Anpflanzungen einheimi-scher bzw. nichteinheimischer Baumarten.

In diesen Fällen hängen die Managementziele von denjeweiligen ökologischen Zwängen ab. So zählt zumin-dest bei bewirtschafteten Pflanzungen die Holzproduk-tion zu den vorrangigen Zielen. Der ökologische und derwirtschaftliche Wert der Wälder und der Landschaft ins-gesamt werden im Rahmen von Konsultationen gegen-einander abgewogen. Der Erstellung des Bewirtschaf-tungsplans für das Natura-Gebiet (durch Dúchas) fol-gen umfassende Konsultationen. Darüber hinaus mussvor der Erteilung von Genehmigungen für den Holzein-schlag innerhalb dieser Gebiete (gemäß dem Forstge-setz von 1946) Dúchas konsultiert werden.

3. AUFFORSTUNGSMASSNAHMEN IN ODER IN DER NÄHE VON

NATURA-GEBIETEN

Über ein Konsultations- und Regulierungsverfahrensoll sichergestellt werden, dass das jeweilige Natura-Gebiet durch die Aufforstungsarbeiten nicht beein-trächtigt wird.

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Alle Aufforstungsmaßnahmen müssen vom Departmentof Communications, Marine and Natural Ressources(Abteilung für Kommunikation, Natur- und Meeresres-sourcen) der Forstbehörde genehmigt werden. Der Ent-scheidung über eine Genehmigung solcher Maßnah-men in und in der Nähe von geschützten Gebieten(darunter Natura-2000-Gebiete) gehen folgende Kon-sultationen voraus:

■ Liegt das Gebiet, für das Aufforstungsmaßnahmenvorgeschlagen werden, innerhalb eines Natura-Gebiets, so wird der Vorschlag öffentlich bekanntgemacht und ein Konsultationsverfahren eingelei-tet, in dessen Rahmen sowohl Dúchas als auch AnTaisce, eine im Umweltbereich tätige Nichtregie-rungsorganisation (Umwelt-NRO), gehört werden.

■ Liegt das Gebiet, für das Aufforstungsmaßnahmenvorgeschlagen werden, in einem 3-km-Radius umein geschütztes Gebiet, so konsultiert die Forst-verwaltung Dúchas, bevor sie eine Entscheidungüber die Genehmigung der Aufforstungsmaßnahmetrifft.

Ansprechpartner: Noel FoleyE-Mail: [email protected]

8.1.8 Italien

ALLGEMEINE MANAGEMENTGRUNDSÄTZE

Ziel des Managements von Natura-2000-Waldgebietenin Italien ist, alle notwendigen und angemessenenInitiativen zu ergreifen, um den Erhaltungszustandder Merkmale (Lebensraum oder Art) der Gebiete zubewahren bzw. zu verbessern, derentwegen diese alsSchutzgebiet ausgewiesen wurden (objektbezogeneNatruschutzstrategie).

Der Entscheidungsprozess erfordert ausreichendeKenntnisse über folgende Elemente: die Bewertungdes Zustands der interessierenden Merkmale imjeweiligen Gebiet (mittels geeigneter Indikatoren);die Ermittlung der tatsächlichen (oder potenziellen)Faktoren, die vor Ort zu einer Verschlechterung die-ser Lebensräume oder Arten führen (können); dieManagementmaßnahmen, die am besten geeignetsind, um die jeweiligen Merkmale eines Gebiets zuerhalten.

In Abhängigkeit von den jeweiligen örtlichen Gege-benheiten können die Lebensräume in einigen Fällenerhalten werden, indem die traditionellen wirtschaft-lichen Tätigkeiten in diesem Gebiet fortgesetzt wer-den. In anderen Fällen dagegen (d. h. wenn derLebensraum in einem ungünstigen Erhaltungszustandist bzw. wenn lokale Einflüsse zu einer Verschlechte-rung des Zustands führen können) müssen entspre-chende Gegenmaßnahmen (Wiederherstellungsmaß-nahmen) ergriffen werden.

Bei den Wäldern der italienischen Natura-2000-Gebiete handelt es sich häufig um Gebiete, in denenEingriffe des Menschen die Natur zu einem neuenökologischen Gleichgewicht geführt haben. Somitwird die Bewirtschaftung naturnaher Gebiete (eineder wichtigsten Komponenten für die Erhaltung derKohärenz des Natura-2000-Netzes) zu einem wirksa-men Mittel der Entwicklung ländlicher Gebiete undder in ihnen befindlichen Wälder. Der Erhaltungszu-stand der Waldhabitate wird zu einem Indikator fürdie Umweltverträglichkeit der Tätigkeiten des Men-schen und gleichzeitig zu einem Mittel für eine dau-erhafte Überwachung der Wirksamkeit der gewähltenManagement-Leitlinien.

SPEZIFISCHE TECHNISCHE LEITLINIEN

I. Im Rahmen des LIFE-Projekts „Überwachung desNatura-2000-Netzes und Leitlinien für das Manage-ment“ hat die italienische Naturschutzverwaltungeinen ersten Entwurf für Leitlinien für das Manage-ment von Natura-2000-Gebieten und ein Referenz-handbuch mit spezifischen Indikatoren für denManagementbedarf erarbeitet. Um den Netzcharakterder Natura-2000-Gebiete zu unterstreichen, wurdendiese Indikatoren entsprechend der 24 Kategoriengruppiert, nach denen auch die italienischen Natura-2000-Gebiete klassifiziert wurden. Zehn dieser Kate-gorien umfassen ein oder mehrere Waldhabitate.

Das Projekt konzentriert sich vor allem auf die

■ Informationen des Referenzhandbuchs für dieBewirtschaftung der verschiedenen Waldtypen: inFrage kommende Habitate; habitatspezifischeökologische Anforderungen; Parameter für einestatistische Beschreibung (auf nationaler Ebene)der wichtigsten Faktoren, die zu einer Verschlech-terung des ausgewiesenen Gebiets führen können(z. B. Gefahr von Waldbränden, Überweidung, pro-

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zentualer Anteil der bebauten Fläche); Indikato-ren für die Bewertung des Erhaltungszustandseines Habitats; Angaben zu den bestehenden(bzw. früheren) forstwirtschaftlichen Praktiken,die das in Frage stehende Habitat beeinträchti-gen; Leitlinien für eine nachhaltige Waldbewirt-schaftung, d. h. Vorschlag von Bewirtschaftungs-maßnahmen, die dem Erhaltungszustand desHabitats angemessen sind.

■ Leitlinien für die Entwicklung von Erhaltungsmaß-nahmen für drei Kategorien mediterraner Waldha-bitate.

II. Da eine große Zahl der Waldgebiete in nationalenSchutzgebieten liegt, wurde ein weiteres technischesInstrument entwickelt, das verbreiten und erläuternsoll, wie ein korrektes Management von Natura-2000-Waldhabitaten aussieht. Bei diesem Instrument

handelt es sich um die „Leitlinien für eine nach-haltige Bewirtschaftung der Waldressourcen inSchutzgebieten“. Diese Leitlinien sind das Ergebniseiner Zusammenarbeit der italienischen Naturschutz-verwaltung und der italienischen Akademie für Forst-wissenschaft und zielen darauf ab, geeignete Maß-nahmen für die Erhaltung oder Wiederherstellungeines günstigen Schutzzustands natürlicher odernaturnaher Waldhabitate von gemeinschaftlicherBedeutung zu entwickeln, die den jeweiligen wirt-schaftlichen, sozialen und kulturellen Anforderungensowie den regionalen und lokalen GegebenheitenRechnung tragen.

Ansprechpartner: Eugenio DupréTel. (39-06) 57 22 82 00E-Mail:[email protected]

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Habitat Maßnahmen zurVermeidung einerVerschlechterung

Leitlinien für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung

Mediterrane Quercus-sp.-Wälder

6310, *91H0,9280, 9330,9340

Brandbekämpfung,Aufgabe oder Regulie-rung der Weidewirt-schaft

Günstiger Erhaltungszustand:

1. Fortsetzung der Anpflanzung von Niederwäldernmit weniger intensiven Bewirtschaftungsmethoden,die den Erhalt von Baumbeständen und eine viel-fältige Artenzusammensetzung begünstigen;

2. Erhaltung der Hochwaldbestände.

Ungünstiger Erhaltungszustand:

1. Umwandlung von Hochwäldern, sofern dies ökolo-gisch und wirtschaftlich angemessen erscheint;

2. Verlängerung der Umtriebszeiten, Einsatz geeigne-ter Bewirtschaftungspraktiken zur Wiederherstel-lung von Niederwäldern.

Mediterrane und oro-mediterrane Pinus-sp.-Wälder

9530, *9535,9540

Brand- und Schäd-lingsbekämpfung

Von aktiver managementorientierter bis zur In-situ-Erhaltung der genetischen Vielfalt endemischer Pini-enarten (P. nigra, P. leucodermis)

9250, 9350 Vertragliche Maßnahmen zum Ankauf von Grundstücken in der unmittelbarenUmgebung, die sich für eine (Neu-)Anpflanzung von Q. trojana und Q. macro-lepis eignen

Mediterranes Dünenge-büsch

2260, *2270,5211, 5212

Bekämpfung derKüstenerosion, Regu-lierung der Besucher-zahlen und desZugangs zu Sanddü-nengebieten

Ungünstiger Erhaltungszustand: Wiederherstellung derVegetationsdecke von Sanddünen durch Dünen mitkrautiger Vegetation und mit Hartlaubgebüsch

* Prioritäre Lebensraumtypen laut Artikel 1 Absatz d und Anhang I der FFH-Richtlinie (EWG/92/43).

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8.1.9 Niederlande

Die niederländische Regierung hat folgende Informa-tionen übermittelt:

1. MANAGEMENT VON NATURA-2000-GEBIETEN

Fast alle Natura-2000-Gebiete werden von der Staat-lichen Forstverwaltung („Staatsbosbeheer“) oder vonprivaten Naturschutzorganisationen („VerenigingNatuurmonumenten“ – „Provinciale Landschappen“)verwaltet. Allerdings waren diese Organisationen bis-her kaum an der Auswahl von Natura-2000-Gebietenbeteiligt. Das bedeutet, dass es bislang keine spezi-fischen Projekte oder Initiativen zur Einbeziehungvon NRO oder privaten Waldbesitzern gegeben hatund dass fast alle ausgewiesenen Waldgebiete bereitsnaturnah bewirtschaftet werden.

Die bisherigen Erfahrungen in der Waldbewirtschaf-tung in Natura-2000-Gebieten beruhen zum größtenTeil auf den Informationen der Staatlichen Forstver-waltung (Staatsbosbeheer), was den Schluss nahelegt, dass das Konzept der „nachhaltigen Waldbe-wirtschaftung“ einen nützlichen und annehmbarenAnsatz darstellt.

Nach Auffassung der Staatlichen Forstverwaltungkann eine nachhaltige Waldbewirtschaftung unter-schiedliche Ziele verfolgen:

■ In Wäldern von hohem Naturwert: Die Bewirt-schaftung ist auf eine Erhöhung des Naturwertsausgerichtet, z. B. Förderung der strukturellenVielfalt, Rodung nichteinheimischer Baumarten,sehr begrenzte oder keine Erntetätigkeit usw.

■ In multifunktionalen Wäldern mit normaler Be-wirtschaftung: Die Bewirtschaftung umfasst einenormale Erntetätigkeit (die jedoch niemals 70 % desjährlichen Zuwachses überschreitet), Kahlschlägesehr geringen Ausmaßes (< 0,5 ha) oder völligerVerzicht auf Kahlschlagmaßnahmen, Vermeidungvon Sommerfällungen, Bevorzugung der natürlichenVerjüngung und Belassen von Totholz und Altbäu-men mit einem Durchmesser von > 40 cm.

Eine wichtige Voraussetzung für eine nachhaltige(Wald-)Bewirtschaftung ist das Vorhandensein einesBewirtschaftungsplans, der u. a. eine Beschreibungder Ist-Situation, der relevanten (internen undexternen) Verfahren, der Ziele und Bewirtschaftungs-

methoden (einschließlich Überwachung) enthält undeine Bewertung der Bewirtschaftungsergebnisse vor-sieht. Ein solches System der Bewirtschaftungspla-nung wird von der Staatlichen Forstverwaltung undden privaten Naturschutzorganisationen „Natuurmo-numenten“ und „Provinciale Landschappen“ ange-wandt und ist den verschiedenen Lebensräumen imNatura-2000-Netz offensichtlich recht zuträglich.

Die Staatliche Forstverwaltung hat eine Reihe verläss-licher und einheitlicher Indikatoren entwickelt, dieein unverzichtbares Hilfsmittel für die Bewertung derBewirtschaftungsergebnisse darstellen. Die bisherigenErfahrungen zeigen, dass eine weitere Verfeinerungder grundlegenden Merkmale (Indikatoren) für dieQualität der verschiedenen Lebensraumtypen (darun-ter Wälder) erforderlich ist. Was die nahe Zukunft be-trifft, so besteht bei einigen Aspekten im Zusammen-hang mit der nationalen Auswahl und Begrenzung vonNatura-2000-Habitaten offensichtlich weiterer Klä-rungsbedarf; wir hoffen, dass uns in einigen Jahrenmehr Informationen vorliegen werden über:

■ die geeigneten Erhaltungsmaßnahmen für kleineEinheiten bestimmter Waldhabitattypen (kleineParzellen bestehen häufig aus nur einer Alters-gruppe oder Entwicklungsstufe);

■ den Zustand (und die Bewirtschaftung) von Wald-habitaten innerhalb der ausgewiesenen Gebiete,die nicht zur Zielgruppe gehören (z. B. dieEichen- und Kieferwälder in „de Sallandse Heuvel-rug“, in der aber nur die Heidegesellschaft einprioritärer Lebensraumtyp ist);

■ die Auswirkungen dramatischer Veränderungen inden abiotischen Faktoren. Das beste Beispiel isthier „de Biesbos“, ein Wald in einem Über-schwemmungsgebiet, das – nach Abschluss desDeltaplans – nicht länger durch den Gezeiten-wechsel, sondern vielmehr durch einen konstan-ten Wasserstand gekennzeichnet ist. Dies hatjedoch zur Folge, dass durch langfristige hydrolo-gische Veränderungen und Stickstoffeinträgeandere Bereiche beeinträchtigt werden.

2. WIRTSCHAFTLICHE NUTZUNG VON UND NACHHALTIGE WALD-BEWIRTSCHAFTUNG IN NATURA-2000-GEBIETEN

Ein besonderer Aspekt des Managements von Natura-2000-Waldgebieten in den Niederlanden ist die über-

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ragende Bedeutung der Erholungsfunktion der Wäl-der. Grundsätzlich sind alle niederländischen Staats-wälder für die Öffentlichkeit zugänglich, und die Nut-zung für Freizeit und Erholung ist Teil der Bewirtschaf-tungsplanung. Bisher liegen keine eindeutigen An-haltspunkte dafür vor, dass eine Nutzung für Freizeitund Erholung im Widerspruch zu den Vorgaben von Na-tura 2000 stehen. Weitergehende Analysen der Aus-wirkungen der Nutzung für Freizeit und Erholung aufdie Qualität der ausgewiesenen Habitate könnten sichjedoch als notwendig erweisen. Allerdings ist die Nut-zung der Wälder für Freizeit und Erholung häufig einKompromiss zwischen einer rein forstwirtschaftlichenNutzung und der Umsetzung von Schutzmaßnahmen.

Das EU-finanzierte Forschungsprojekt „Niche Marketsfor Recreational and Environmental Goods and Servi-ces from multiple Forest Production Systems“ (RES-Projekt/FAIR1 PL95-0743) hat Marktlösungen undStrategien in Bezug auf die verschiedenen Formender Waldnutzung entwickelt. Diese haben sich jedochals nicht oder kaum vermarktungsfähig erwiesen.

Ein Fallstudienbericht des RES-Projekts beschreibtmehrere erfolgreiche Beispiele für eine Bewirtschaf-tung multifunktionaler Wälder in (oder in der Nähevon) Natura-2000-Gebieten in den Niederlanden.

Stiftung Nationalpark „De Hoge Veluwe“

Die Parkfläche von rund 5500 ha gehört einer privatenStiftung (50 % bewaldete Fläche, der Rest sind Dünenund Sümpfe). Der Park ist bekannt für seine Vielzahlverschiedener Wildtierarten (Rotwild, Wildschweineund Damwild). Neben den wunderschönen Naturres-sourcen gibt es eine Vielzahl von Freizeit- und Infor-mationseinrichtungen. Ferner befindet sich auf demGrundstück des Parks ein bekanntes Kunstmuseum.

Der Park ist umzäunt, und es werden Eintrittsge-bühren entsprechend der Anzahl der Fahrzeuge, demAlter der Besucher und der Aufenthaltsdauer erho-ben. Die Kapazität des Parks liegt bei ca. 700 000Besuchern. Insgesamt sind in dem Park, der zurzeitkostendeckend betrieben wird, 42 Festangestellteund 40 freiberufliche Mitarbeiter beschäftigt.

Gebühren für die Nutzung des Nationalparks ProvinzNoord-Holland für Freizeit und Erholung

Die Provinz Noord-Holland hat ein Naturschutzgebiet anein Wasserwerk verpachtet, das vor allen Dingen das Bo-

denwasser des Gebiets nutzt. Allerdings haben die Was-serwerkbetreiber das Gelände auch zu einem Freizeit-und Erholungspark ausgebaut, für dessen Besuch sieEintrittsgebühren erheben. Das Gebiet ist landschaftlichsehr schön und zieht jährlich 5 Millionen Besucher an.Die Besucher können zwischen 30 verschiedenen Wan-derwegen mit Panoramablick wählen. Restaurants sor-gen für das leibliche Wohl der Besucher. Die Wasserwerkevermarkten das Gebiet unabhängig; Einzelhändler sindüber eine Kommission an dem Verkauf der Eintrittskar-ten beteiligt. Zurzeit werden auf diese Weise Gewinneerwirtschaftet. Eine wichtige rechtliche Voraussetzungfür diese Nutzung waren verbindliche Vereinbarungen inBezug auf den Wasserschutz.

Baumkronenpfade – eine Einrichtung einer staatlichen Forstverwaltung

Eine staatliche Forstverwaltungsstelle (3000 haWaldfläche) hat hoch oben in den Baumkronen einenLehrpfad eingerichtet. Weitere RES-Produkte sindWander- und Reitwege, Naturlehrpfade, Fahrten miteiner pferdegezogenen Straßenbahn und spezielleAktivitäten für Kinder.

Naturschutz-Wochenende – ein Angebot der „Vereniging Natuurmonumenten“

Die Naturschutzorganisation bietet ein Pauschalan-gebot für ein Naturschutzwochenende in den Loonseund den Drunense Duinen (2500 ha) an, das auseinem Aufenthalt in einem Luxushotel, einer Dia-show, dem Besuch eines Informationszentrums, einerFahrradtour, einer Vogelbeobachtungstour und einemInformationspaket besteht.

Die Umweltstiftung „Het Gelders Landschap“

Die Naturschutzorganisation „Het Gelders Land-schap“ betreut Naturschutzgebiete von rund 9500 haund sucht Personen, die bereit sind, Maßnahmen indiesen Gebieten finanziell zu unterstützen. Haupt-sponsoren sind drei Wasserwerke, die beispielsweisedie Umstellung des Baumbestands in dem Gebiet vonWeich- auf Hartholzbäume unterstützen mit demZiel, den Grundwasserspiegel anzuheben.

3. ANDERE INSTRUMENTE ZUR FÖRDERUNG UND UNTERSTÜT-ZUNG EINER NACHHALTIGEN WALDBEWIRTSCHAFTUNG

In einem dicht bevölkerten Land wie den Niederlan-den sind die ökologische und die soziale Funktion

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der Wälder von größerer Bedeutung als die Holzer-zeugung. Dies wird auch in den bestehenden Struk-turen und Verordnungen zur Förderung einer nach-haltigen Waldbewirtschaftung deutlich, was für dieFinanzierung eines erhaltungsorientierten Manage-ments von Natura-2000-Waldgebieten eine großeRolle spielen kann.

Naturmanagement-Programm

Dieses Programm sieht leistungsbezogene finanzielleAnreize für private Waldbesitzer vor, wenn diese diesoziale und ökologische Funktion ihrer Wälder in denVordergrund stellen. Die Höhe der finanziellen Ent-schädigung hängt von der Art und dem Umfang derDienstleistungen des betreffenden Waldgebiets ab(biologische Vielfalt, Landschaft, Freizeitangebot,Umweltleistungen). Der Waldbesitzer und die Regie-rung schließen einen Vertrag, in dem in Bezug aufspezifische ökologische, aber auch andere Ziele eineReihe von Maßnahmen vereinbart werden.

Steuerbefreiungen und -ermäßigungen

Nach dem Liegenschaftsgesetz von 1928 sind für denForstsektor drei steuerliche Bestimmungen vonBedeutung:

■ Wälder (und Naturgebiete), die für die Öffentlich-keit zugänglich sind, sind von der Erbschaftssteu-er befreit;

■ juristische Personen und private Besitzer sindhinsichtlich ihrer Waldgrundstücke von der Vermö-genssteuer befreit;

■ auf Einnahmen aus der Forstwirtschaft und desNaturmanagements wird keine Einkommensteuererhoben (finanzielle Verluste sind nicht steuerlichabzugsfähig).

Nach dem Naturschutzgesetz können Landbesitzer inden Genuss spezieller Steuervergünstigungen kom-men, wenn sie mindestens 30 % ihrer Liegenschaftin bewaldetem Zustand lassen.

Ansprechpartner: Ghijs van TolE-Mail: [email protected]

8.1.10 Spanien

Das spanische Umweltministerium hat drei Beispielefür eine Bewirtschaftung multifunktionaler Wälderübermittelt, die in ausgedehnten Gebieten mitgemischter Eigentümerschaft oder aber in Gebietenliegen, die sich in Staatsbesitz befinden. Es handeltsich sowohl um besondere Schutzgebiete als auchum Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. EinBeispiel zeigt, dass die bestehende Bewirtschaftungdurchaus mit den Zielen von Natura 2000 vereinbarsein kann. In einem anderen Beispiel wurden überden Entwicklungsplan für den ländlichen Raumgeeignete Konzepte für die Bewirtschaftung ent-wickelt.

Da Umwelt- und Naturschutz in Spanien dezentrali-sierte Bereiche sind, sind die regionalen Regierungenfür die Erstellung umfassender Leitlinien für dasManagement von Natura-2000-Gebieten verantwort-lich. Viele regionale Regierungen haben bereitsRechtsvorschriften in Bezug auf Waldbewirtschaf-tungspläne erlassen, die Natura 2000 Rechnung tra-gen, und weitere werden folgen (30).

1. DER VALSAÍN-WALD IN SEGOVIA

Das Valsaín-Waldgebiet erstreckt sich auf fast 14 000 haan den nördlichen Hängen der Sierra de la Gua-darrama. Die Liegenschaft, die früher der Kronegehörte, ist nun in öffentlicher Hand und unterstehtder autonomen spanischen Nationalparkverwaltung.Vorherrschende Baumart ist Pinus sylvestris mit denassoziierten Laubbaum-Formationen. Der Wald wirdseit Jahrhunderten für die Erzeugung von Weichholzgenutzt, das sich durch eine außergewöhnlich hoheQualität auszeichnet. Derzeit liegt die Produktion beirund 35 000 m3/Jahr.

Neben der historischen und der aktuellen Bedeutungdes Gebiets für die Holz- und Schnittholzerzeugungzeichnete es sich auch stets durch eine außerordent-lich reiche biologische Vielfalt aus. Aus diesem Grun-de wurde es als Natura-2000-Gebiet ausgewiesen.Mehr als 800 Pflanzenarten und über 100 Brutvogel-arten wurden in dem Gebiet verzeichnet, darunterzehn, die in Anhang I der Vogelschutzrichtlinie auf-geführt sind. Ein dauerhaftes Vorkommen von Aguila

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(30) Siehe http://www.larioja.org/ma/econoticias/indexgob.htm für ein Beispiel aus La Rioja.

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adalberti und Aegypus monachus sowie mehrererendemischer Fledermausarten wurde bestätigt. ImGebiet gibt es 54 endemische Arten wirbelloserTiere, und insgesamt wurden über 400 Insektenartengezählt.

Dennoch handelt es sich um einen echten multifunk-tionalen Wald, in dem verschiedene Nutzungsartenwie Holzeinschlag, Weidewirtschaft, Erzeugung vonWaldnebenprodukten, Naturschutz und Erholung mit-einander einhergehen. Das Gebiet wird über einSystem bewirtschaftet, das sich auf einen periodi-schen, selektiven Femelschlag und natürliche Verjün-gung stützt. Als besondere Naturschutzmaßnahmewurde eine der 25 „cuarteles“ (Bewirtschaftungsein-heiten) stillgelegt, d. h., sie wird in keiner Weisebewirtschaftet. Im Falle des Valsaín-Waldes hattedie Ausweisung als Natura-2000-Gebiet keinegroßen Veränderungen in der bestehendenBewirtschaftungspraxis zur Folge.

2. DAS ALDUIDE-GEBIET IN NAVARRA

Zwei Drittel dieses mehr als 9000 ha großen Gebietsim Vorgebirge der westlichen Pyrenäen bestehen ausnaturnahen Buchenbeständen. Der übrige Teil wirdfür verschiedene Formen der traditionellen Weide-wirtschaft genutzt. Mehr als die Hälfte desBuchenwaldbestands gilt als Gebiet von gemein-schaftlicher Bedeutung. Die Nutzung als Weidelandweist eine rückläufige Tendenz auf. Das Gebietbefindet sich fast vollständig im Besitz örtlicher Kör-perschaften öffentlichen Rechts. Es ist als einbedeutender Lebensraum für Spechte bekannt undbeherbergt eine der besterhaltenen Flussforellen-Populationen.

In diesem Fall hat die Ausweisung als Natura-2000-Gebiet erhebliche Veränderungen in derBewirtschaftung des Gebiets bewirkt, da die wirt-schaftlichen Tätigkeiten, die bis zu diesem Zeit-punkt dort ausgeübt wurden, einen erheblichenRückgang der natürlichen Ressourcen zur Folgehatte.

■ Positive Aspekte der früheren Bewirtschaftungs-form waren: der Rückgriff auf die natürliche Ver-jüngung, der sehr geringfügige Einsatz nichthei-mischer Arten, eine ausgewogene Altersstruktur,ein sehr effektiver Schutz gegen Bodenerosionund ein guter Erhaltungszustand der Waldfauna.

■ Negative Aspekte der früheren Bewirtschaftungs-form waren (aus Naturschutzsicht): die Konzentra-tion auf nur eine kommerziell verwertbare Baum-art (Fagus sylvatica), das Fehlen ökologischer Verbindungen zwischen den Baumbeständen, dieEntwicklung stehenden Holzes in homogenenBeständen mit nur kleinen Lichtungen oder gerin-gem Unterwuchs.

Im Rahmen des Entwicklungsplans für den ländlichenRaum (2000-2006) von Navarra wurde nach Konsul-tation aller Beteiligten vor Ort ein Projekt durchge-führt, in dessen Rahmen ein geeigneter Bewirtschaf-tungsplan erstellt werden sollte. Der so entstandeneBewirtschaftungsplan umfasst nicht nur genaue Spe-zifikationen hinsichtlich des Nutzungsgrads und derVerjüngungstechnik, sondern auch die Verpflichtung,einen festen Prozentsatz der Einnahmen in die forst-wirtschaftliche Nutzung und den Naturschutz zureinvestieren. Es wurden spezifische Leitlinien ver-einbart, um eine Abkehr von Buchenmonokultur her-beizuführen; um sanftere Übergänge zwischen denWaldbeständen und anderen Arten der Bodennutzungzu schaffen; um die Mengen Totholz, die auf derWalddecke belassen werden, zu erhöhen; um durchdas Aufbrechen der geschlossenen Überschirmungdie strukturelle Vielseitigkeit der Wälder zu verbes-sern; um das Fortbestehen nicht bewaldeter Lichtun-gen zu sichern und um Feuchtgebiete und Wasserläu-fe unter Naturschutzgesichtspunkten zu verwalten.

3. DIE „MONTES DE ARALAR“ IM BASKENLAND

Das Natura-2000-Gebiet Aralar in der Provinz Gipuz-koa erstreckt sich auf 10 000 ha, von denen sichzwei Drittel in Staatsbesitz befinden. Durch die mul-tifunktionale Nutzung in der Vergangenheit ist einevielseitige Landschaft entstanden, in der Buchenwäl-der („Atlantischer, saurer Buchenwald mit Unter-holz“/Hab. Nr. 9120) und ausgedehnte Weiden(„Artenreiche montane Borstgrasrasen“/Hab. Nr.6230) vorherrschen. Eines der Probleme bei derBewirtschaftung dieses Gebiets ist, dass die natürli-chen Buchenbestände aufgrund der jahrelangen Nie-derwaldnutzung und durch Überweidung in einemsehr schlechten Zustand sind. Die regionale baski-sche Regierung hat für den bewaldeten Teil und fürdie offene Landschaft jeweils getrennte Bewirtschaf-tungspläne aufgestellt, um eine ausgewogenere Nut-zung der Naturressourcen sicherzustellen. Im Falle

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der Buchenwälder soll dies über die Umsetzung einesPlans zur Wiederherstellung der Hochwälder realisiertwerden. Dieser Plan stützt sich auf eine relativ sim-ple Bewirtschaftungsmethode: Festschreibung einerUmtriebszeit von 140 Jahren und Aufteilung der vor-handenen Bestände in sieben Verjüngungsabschnit-te. Die Schnittholzerzeugung ist ein wichtigerBestandteil des Programms und erfolgt durch Femel-schlag. Auf diese Weise wird eine natürliche Verjün-gung ermöglicht, da dem spezifischen Lichtbedarfvon Fagus sylvatica Rechnung getragen wird.

8.1.11 Schweden

Die Naturschutzabteilung der schwedischen Umwelt-schutzagentur (SEPA) übermittelte die folgendenBeispiele guter Praxis zum Thema Natura 2000 undWälder. Interessant ist, dass sich beide Beispiele aufeine Zusammenarbeit zwischen dem öffentlichen unddem privaten Sektor beziehen.

Beispiel 1: Projekt Snöberget

Es handelt sich um ein Beispiel für ein Koopera-tionsprojekt zwischen der Bezirksverwaltung, derregionalen Forstbehörde und dem privaten Forstwirt-schaftsunternehmen SCA. Ferner war eine im Natur-schutz tätige Nichtregierungsorganisation beteiligt.Bestreben des Projekts war, durch eine umweltge-rechte Landschaftsplanung die für das Gebiet festge-legten Erhaltungs- und Produktionsziele zu realisie-ren und die Behörden zu einer Mitarbeit zu bewegen.Das Projekt konzentrierte sich auf die Entwicklungeiner umweltgerechten Landschaftsplanung, die Erar-beitung neuer Verfahren und die Errichtung einesNaturschutzgebiets. In diesem Zusammenhang spiel-ten auch Geografische Informationssysteme (GIS)eine wichtige Rolle.

1993 wurden für die Forstbehörde neue Zielvorgabenfestgelegt, was sowohl für die Produktion als auchfür den Umweltschutz erhebliche Folgen hatte. Zuvorstand die Produktion als Ziel im Vordergrund, ein-schließlich einer Berücksichtigung von Naturschutzbe-langen. Die Hauptverantwortung für die Einrichtungvon Naturschutzgebieten liegt bei der Bezirksverwal-tung.

Snöberget liegt im Norden Schwedens im BezirkNorrbotten und gehört zur Gemeinde Luleå. Alle

beteiligten Einrichtungen waren im Rahmen ihrerMittel an der Finanzierung beteiligt.

Ergebnis des Projekts ist ein Modell (das „Snöberget-Modell“), das ein konkretes Beispiel dafür ist, wieein Planungsprozess aussehen könnte, wenn einstarker Interessenkonflikt zwischen Naturschutz undForstwirtschaft besteht. Es ist aber auch ein Beispieldafür, wie die Verantwortung für die biologischenRessourcen vom Staat und von den Forstunterneh-men gemeinsam getragen werden kann.

Kontakt: Die regionale Forstbehörde, Håkan Håkansson

Beispiel 2: Projekt – Lebensraum für den Weißrücken-specht und neue Naturschutzgebiete (Fjornshöjden)

An diesem Beispiel waren dieselben Gruppen betei-ligt wie an Beispiel 1: der schwedische Naturschutz-verband, die Forstbehörde und die Bezirksverwal-tung. Auch die schwedische Umweltschutzagenturhat am Projekt mitgewirkt. Das Vorkommen desWeißrückenspechts Dendrocopus leucotos ist in West-europa bedroht. Sein wichtigster Lebensraum ist die„Westliche Taiga“. Die Population dieser Vögel ist –größtenteils aufgrund des Verlusts von Lebensräu-men – erheblich zurückgegangen. Ziel des Projektswar, natürliche boreale Wälder mit Espenbestand(Populus tremula) zu erhalten bzw. neu anzulegen,um den Lebensraum für den Weißspecht zu verbes-sern und zu sichern. Ferner sollten die Grundbesitzerfür die Thematik sensibilisiert werden und so einepositive Haltung gegenüber den notwendigen Maß-nahmen einnehmen. Zu den Aktivitäten zählten dieEinrichtung von Natur- und Biotopschutzgebieten,der Abschluss von Naturschutzverträgen sowie dieDurchführung geeigneter Umweltschutzmaßnahmen.Die Arbeiten stützten sich auf die Landschaftspla-nung. Es wurde eine Informationskampagne gestar-tet, um die Landbesitzer für die Notwendigkeit einerErhaltung dieser ökologisch wichtigen, natürlichenWälder zu sensibilisieren. Das Projekt umfasste auchpraktische Managementmaßnahmen wie das kontrol-lierte Abbrennen von Waldflächen.

Das Projekt konzentrierte sich auf zehn Gebiete inSüdschweden, wo die „westliche Taiga“ der vorherr-schende Lebensraumtyp ist. Die Gesamtfläche dieser„Spechtlandschaften“ erstreckt sich auf rund 20 000 ha.Fjornshöjden beispielsweise liegt in der Mitte Schwe-

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dens im Bezirk Värmland und gehört zur Ge-meinde Årjäng. Das Projekt wurde über LIFE-Naturgefördert, und die beteiligten Gruppen trugen denschwedischen Anteil der Finanzierung aus ihren Bud-gets für Naturschutzgebiete und -verträge. DieGesamtkosten beliefen sich auf 30 Mio. SEK (3 Mio.EUR), von denen die Hälfte über LIFE-Natur finan-ziert wurde.

ERGEBNISSE

Die Gesamtfläche, die nun in Form von Naturschutz-und Biotopschutzgebieten oder aber über Natur-schutzverträge geschützt wird, beträgt 1913 ha. Wei-tere 250 ha werden mit dem Ziel bewirtschaftet, denNaturwert zu erhöhen. Diese Bewirtschaftung um-fasst Maßnahmen wie das gezielte Abbrennen vonWaldflächen, die Menge an Totholz durch Ringelungzu erhöhen, die Rodung von Fichtenbeständen, umden Anteil an Laubbäumen zu erhöhen, usw. Wichtigwar, alle Landbesitzer in das Projekt einzubeziehen.Freiwillige Naturschutzmaßnahmen und eine umwelt-gerechte Forstwirtschaft sind in dem Gebiet weit ver-breitet.

Nach der Wiederherstellung der Lebensräume soll derVersuch unternommen werden, neue Tiere anzusie-deln, um die Population zu erhöhen. Diese Maßnah-me wird von einer Gruppe bestehend aus Vertreternder schwedischen Gesellschaft für Naturschutz, derschwedischen Umweltschutzbehörde, der StaatlichenForstbehörde, dem ForstwirtschaftsunternehmenStora-Enso und der schwedischen Hochschule fürAgrarwissenschaften koordiniert und fortlaufendbewertet.

Ansprechpartner: Helene LindahlTel. (45-8) 698 14 22E-Mail:[email protected]

8.1.12 Vereinigtes Königreich

Die Forestry Commission (Kommission für Forstwesen)des Vereinigten Königreichs hat Informationen überdas „Sunart Oakwood Project“ als ein gutes Beispielfür die Waldbewirtschaftung in Natura-2000-Gebie-ten übermittelt. Dieses Projekt zeichnet sich vorallem dadurch aus, dass es gelungen ist, eine Finan-

zierung aus unterschiedlichen Quellen sicherzustel-len und über einen erheblichen Zeitraum konsequentund geduldig auf eine Verwirklichung der Ziele hin-zuarbeiten.

Ort: Loch Sunart Atlantic Oakwoods, Ardnamurchan,Lochaber, Schottland

DAS SUNART OAKWOOD PROJECT

Dem Projekt – das von bescheidenen Anfängen zueiner der wichtigsten Waldinitiativen geworden ist –ist es gelungen, Waldgebiete von einer Fläche vonfast 3000 ha wiederherzustellen. Hintergrund wardas Bestreben, die atlantischen Eichenwälder zuerhalten und wiederherzustellen. Gleichzeitig solltedurch die Einnahmen aus den Wäldern aber auch dieEntwicklung des ländlichen Raums, vor allem der fra-gilen ländlichen Gemeinden in dem Gebiet, gefördertwerden. Schlüssel zum Erfolg war der Aufbau starkerPartnerschaften, insbesondere mit der Gemeinde,aber auch mit anderen Einrichtungen. Über diesePartnerschaften konnten erhebliche Finanzmittel(insbesondere von der Europäischen Union) gesichertwerden, die für die Wiederherstellung der Gebiete,die Sicherung des Engagements der Gemeinde unddie Finanzierung von Maßnahmen im Bereich Freizeitund Fremdenverkehr investiert wurden (bis heutemehr als 1,5 Mio. GBP).

Quellen der öffentlichen Finanzmittel:

■ Nationale Quellen. Die Forestry Commission (überdas Woodland Grant Scheme and Forest Enterprise),der Highland Council, die NaturschutzorganisationScottish Natural Heritage, ein örtliches Unterneh-men (Lochaber Enterprise), Millennium Forest forScotland (Lotterie), Crofters Commission (Dachver-band der Kleinbauern) und der Rural ChallengeFund (Schottischer Fonds zur Förderung der Ent-wicklung).

■ Quellen auf europäische Ebene

• Leader 2 – Erste Erhebung im Hinblick auf dieBedrohung der Eichenwälder, Schulung imUmgang mit Kettensägen, Erholungseinrichtun-gen und bewusstseinsbildende Maßnahmen undProjektleitung.

• LIFE-Natur – Beseitigung der Bedrohung von Le-bensräumen und Arten in staatlichen und privaten

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besonderen Schutzgebieten sowie in den angren-zenden Einzugsgebieten. SchwerpunktmäßigeAusrichtung auf die Kontrolle der Beweidung undRhododendronpflanzungen, Rodung von Nadel-baumbeständen; über die Einreichung eines wei-teren Vorschlags auf Zugangskontrolle und be-wusstseinsbildende Maßnahmen ausgedehnt.

• Ziel-1-Übergangsunterstützung – verwaltet vomHighlands & Islands Partnership Programme –Ausbau der Nutzung für Freizeit und Erholung,Ökotourismus, Beteiligung der Gemeinden undMitarbeiterausstattung des Projekts.

IM PROJEKT BEWÄHRTE VERFAHREN („BEST PRACTICE“)

Die positiven Schutzmaßnahmen, die gleichzeitig dieMöglichkeiten zur Entwicklung des ländlichen Raumsmaximiert haben, haben zu einer großen Unterstüt-zung durch die örtlichen Gemeinden, zur Erweiterungder Projektziele und zu wirtschaftlichen und ökologi-schen Vorteilen für die Region geführt.

Einbeziehung der Gemeinde

■ Umfassende Konsultationen zur Planung des kon-kreten Verfahrens.

■ Bildung einer Lenkungsgruppe zur Koordinierungdes Projekts unter starker Beteiligung der örtli-chen Gemeinde.

■ Beteiligung der örtlichen Schulen, z. B. durchbewusstseinsbildende Maßnahmen und Einrich-tung von Baumschulen.

■ Einstellung von örtlichen Projektleitern undGemeindeförstern.

■ Gewinnung der politischen Unterstützung vor Ortfür die Wiederherstellung und Erweiterung derEichenwälder.

■ Treffen und Veranstaltungen, um die Möglichkei-ten aufzuzeigen und zu erörtern.

■ Sensibilisierung für die Bedeutung und das Poten-zial der Wälder in der Region; Verbesserung derlokalen Kenntnisse und Fertigkeiten in der Wald-bewirtschaftung.

■ Einbeziehung der örtlichen privaten Waldbesitzerin eine nachhaltige Waldbewirtschaftung, in eini-gen Fällen als Diversifizierung der landwirtschaft-lichen Tätigkeit.

Wirtschaftliche Vorteile

■ Ein Schulungsprogramm im Bereich Forstwirt-schaft und Umweltschutz zur Verbesserung derQualifikationen vor Ort und zur Bildung einesPools entsprechend ausgebildeter Vertragsnehmer.

■ Einsatz der lokalen Vertragsnehmer zur Durch-führung des größten Teils der Arbeiten. Die Ver-tragsnehmer wurden auf flexibler Basis beschäf-tigt, um andere berufliche Verpflichtungen wahr-nehmen zu können, z. B. Fremdenverkehr, Fisch-fang, Kleinlandwirtschaft. Einige haben inMaschinen investiert, die sich für weniger intensi-ve forstwirtschaftliche Tätigkeiten eignen.

■ Verbesserter Zugang zu den Wäldern, erhöhtesUmweltbewusstsein und Vermarktung durch örtli-che Fremdenverkehrsverbände.

■ Verstärkte Holzlieferungen an örtliche Säge-mühlen und andere Kleinverbraucher von Holz-erzeugnissen.

Auswirkungen auf den Naturschutz

■ Fortlaufende Verbesserung des Zustands der Wäl-der durch die Beseitigung von Bedrohungen(Beweidung, Rhododendron, Nadelbäume und Ver-nachlässigung), Erweiterung der Flächenausdeh-nung, Verbesserung der Altersstruktur und derArtenzusammensetzung.

■ Fortlaufende Verfeinerung der Techniken zur Wie-derherstellung von Biotopen anhand der gemach-ten Erfahrungen.

■ Weiträumige Überwachung der Waldverjüngung,der Schmetterlings- und Rotwildpopulationen mitdem Ziel, informierte Entscheidungen bezüglichder Bewirtschaftung treffen zu können.

■ Aufklärung der Öffentlichkeit durch örtliche Aktio-nen – „globale“ Umweltthemen, z. B. biologischeVielfalt, Nachhaltigkeit usw.

Weiter reichende Ziele

■ Vorreiterrolle der staatlichen Eigentümer, um dieMöglichkeiten für eine Wiederherstellung der Wäl-der und für die Entwicklung des ländlichen Raumszu demonstrieren; Vergabe öffentlicher Fördermit-tel an Privatbesitzer.

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■ Bildung der Sunart-Oakwoods-Forschungsgruppe zurDurchführung von Erhebungen in den Gemeinden undzur Erfassung der archäologischen Merkmale (darun-ter frühere Methoden der Waldbewirtschaftung).

■ Innovativer Partnerschaftsansatz zwischen öffent-lichen und privaten Besitzern zur gemeinsamenVerwaltung der Weidewirtschaft (einschließlichWildmanagement); wird derzeit auf weiter rei-chende Fragen der Bewirtschaftung ausgedehnt.

■ Eine Untersuchung von Professor George Peterken undDr. Rick Worrell hat gezeigt, wie ein optimales Erhal-tungsmanagement des besonderen Schutzgebiets „Ei-chenwälder“ aussehen sollte. Die Aussicht, dass diesesManagement gleichzeitig die Entwicklung des ländli-chen Raums begünstigt, hat zu einem neuen, weiträu-mig anwendbaren Qualitätsmaßstab für die Verknüp-fung von bewährtem Erhaltungsmanagement und lo-kalen sozioökonomischen Vorteilen geführt.

■ Langfristige Entwicklung eines Netzes von Wald-habitaten rund um den Kernbereich eines beson-deren Schutzgebiets, das aber auch andere Wäldermit einheimischen/nichteinheimischen Baumbe-ständen in der Region einschließen soll.

Die Verfügbarkeit erheblicher EU-Fördermittel war nichtnur für die Wiederherstellung der Eichenwälder von ent-scheidender Bedeutung, sondern auch für die Er-schließung der Vorteile, die öffentliche und privateWälder für die Entwicklung des ländlichen Raums bietenkönnen. Die Bindung der Gewährung von EU-Finanzmit-teln an die Ausweisung von Schutzgebieten hat das Be-wusstsein für die praktischen Vorteile für die Gemein-den erhöht. Später wurde das ausgewiesene Gebietdann um einige Waldparzellen erweitert, in denen Na-delbaumbestände gerodet wurden und schrittweise eineerhaltungsorientierte Bewirtschaftung eingeführt wird.

Direkter Jamie McIntyreAnsprechpartner: Sunart-Projektmanager,

Forest EnterpriseLochaber Forest District, Torlundy, Fort WilliamE-Mail:[email protected]

Natura-2000-Koordinator bei der Forestry Commission:Gordon PattersonTel. (44-131) 314 64 64E-Mail:[email protected]

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LIFE-Projektdaten Projektbeschreibung

8.2 Beispiele aus ausgewählten LIFE-Natur- und LIFE-Umwelt-Projekten

Land: Österreich

Projektbezeichnung:Ramsar-Management für dieMarch-Thaya-Auen (LIFE95NAT/A/000768)

Begünstigter: Distelverein,Franz-Mair-Straße 47,A-2232 Deutsch-Wagram

Kontakt: Michael Kaplan

Telefon: (43-2247) 511 08Fax (43-2247) 51 10 89

Laufzeit: 1. April 1995 > 1.Juli 1998

Gesamtkosten: 1 963 200 EUR

LIFE-Beitrag: 981 600 EUR(50 %)

Die March-Thaya-Auenlandschaft östlich von Wien ist einzigartig in Österreich. Dieuntere March mit ihrem flachen Gefälle ist ein typischer Ebenenmäander. Ihr besondereshydrodynamisches Regime (schwache Strömung, ausgedehnte Überschwemmungen imFrühjahr) und die Auswirkungen des Kontinentalklimas haben zusammen mit derextensiven Landwirtschaft, die traditionell in dieser Gegend betrieben wird, eine großeZahl von Biotopen entstehen lassen, die insbesondere ein Paradies für Vögel sind.

Ziel des Projekts ist, dieses Feuchtgebiet von europäischer Bedeutung zu erhalten. Denn diesesGebiet hat über seine ökologische Bedeutung hinaus auch einen Wert als Kulturerbe: Es ist einBeispiel für eine traditionelle Agrarkulturlandschaft. Im Rahmen des Projekts sollen ökologischnachhaltige Formen der Bodennutzung und der Ressourcenverwertung gefördert oder wieder-eingeführt werden (z. B. Beweidung periodisch überschwemmter Wiesen). Diese Veränderungensollen jedoch nicht von oben herab verordnet werden, um die Bevölkerung nicht gegen dasProjekt aufzubringen. Vielmehr soll das Projekt in enger Zusammenarbeit mit Landwirten, Jä-gern, Fischern und Waldbesitzern durchgeführt werden, die zu Partnern in gemeinsamen Aktio-nen für die nachhaltige Nutzung werden sollen. Durch umfassende Informationsveranstaltun-gen soll die Bevölkerung vor Ort für die Revitalisierungsmaßnahmen gewonnen werden.

Im Rahmen der technischen Maßnahmen wird in Zusammenarbeit mit der Wasserstraßendi-rektion mit der Renaturierung der Flüsse begonnen werden, um das hydrologische Regimeder Auen zu verbessern. Gleichzeitig werden Managementmaßnahmen für die Wiesen unddie Auenwälder in Angriff genommen werden. Die trilaterale Zusammenarbeit mit der Tsche-chischen Republik und der Slowakei wird intensiviert werden.

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LIFE-Projektdaten Projektbeschreibung

Land: Dänemark

Projektbezeichnung:Renaturierung vonNaturwäldern als Lebensraumfür gefährdete Vögel, Pflanzenund für Biotope (LIFE95NAT/DK/000216)

Begünstigter:

Umweltministerium, NationaleForst- undNaturschutzagentur,Haraldsgade 53DK-2100 Kopenhagen Ø

Kontakt: Mickeal Kirkebaek

Tel. (45-39) 27 20 00Fax (45-39) 27 98 99

Projektlaufzeit: 1. April 1995> 1. Oktober 1999

Gesamtkosten: 2 430 800 EUR

LIFE-Beitrag: 1 215 400 EUR(50 %)

1992 hat die dänische Regierung eine ehrgeizige 50-Jahres-Strategie für den Erhalt derNaturwälder in Dänemark gestartet. Mit Hilfe des LIFE-Projekts soll ein Teil desProgramms umgesetzt werden, und zwar in den 14 Waldgebieten, die eine strategischbedeutsame Lage haben und als besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden sollen. ImRahmen dieses Projekts sollen etwa 65 ha Naturwald aufgekauft werden. Es sindManagementvereinbarungen für 400 ha Privatwald und dringendeManagementmaßnahmen auf 700 ha Fläche in zwei Staatswäldern vorgesehen.

Wenn diese nationale Strategie Erfolg haben soll, müssen die Forstleute ihre Einstellungändern. Ein wichtiger Bestandteil des Projekts wird daher die Durchführung vonSchulungsmaßnahmen für den Erhalt des Naturwalds sein, an dem Forstleute aus ganzDänemark teilnehmen können. Auch Initiativen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeitsind geplant.

Je mehr wir über die Ursachen der Gefährdung von Fauna und Flora wissen, desto klarerwird, welche Bedeutung natürliche Laubwälder für den Erhalt der biologischen Vielfalt inEuropa haben. Seit Jahrhunderten ist jedoch in Europa und vor allem in Dänemark einkontinuierlicher und rascher Rückgang dieser Naturwälder festzustellen. Früher wurdendie Wälder abgeholzt, um Flächen für den Ackerbau zu gewinnen, heute müssen siehochproduktiven kommerziellen Forstpflanzungen weichen. In Dänemark gibt es heutenur noch etwa 34 000 ha solcher Naturwälder. Das ist weniger als 1 % der gesamtenFläche des Landes. Aber obwohl diese Wälder nur noch vereinzelt und fragmentiertvorhanden sind, haben sie noch immer einen hohen Naturschutzwert. So sind in diesenWäldern acht der prioritären Lebensraumtypen zu finden, die in der FFH-Richtlinieaufgeführt werden, und zahlreiche Vogelarten, die in Anhang I der Vogelschutz-Richtlinieaufgeführt sind. Die ökologische Bedeutung dieser Wälder wird auch deutlich in der Zahlbesonderer Waldschutzgebiete, die von Dänemark vorgeschlagen werden. Allerdings istdie Durchführung von Erhaltungsmaßnahmen alles andere als einfach, vor allem dannnicht, wenn diese Wälder in Privatbesitz sind, da sie einen erheblichen kommerziellenWert haben. Außerdem muss jede noch so geringfügige Änderung derBewirtschaftungspraktiken zugunsten des Erhalts der Wälder, selbst dann, wenn sie keineoder nur geringe wirtschaftliche Auswirkungen hat, den Forstleuten erst einmal nahegebracht und von diesen akzeptiert werden.

Land: Finnland

Projektbezeichnung:Quark-Archipel (LIFE97NAT/FIN/004110)

Begünstigter: Länsi-suomenympäristökeskus (RegionalesUmweltzentrum, Westfinnland)Koulukatu 19A – PO Box 262FIN-65101 Vaasa

Kontakt: Susanna Ollqvist

Tel. (358-61) 325 65 11Fax (358-61) 325 65 96

Projektlaufzeit: 1. Februar1997 > 1. Januar 2001

Gesamtkosten: 2 323 480,89EUR

LIFE-Beitrag: 1 161 740,45EUR (50 %)

Es grenzt an ein Wunder, dass der Merenkurku-Archipel allen Eingriffen des Menschenzum Trotz noch weitgehend intakt ist. Um die Anforderungen des Naturschutzes mit derErholungsfunktion und der traditionellen Nutzung des Gebiets durch die Bewohner (Jagd,Sammeln von Beeren und Brennholz usw.) zu vereinbaren, wird das LIFE-Projekt andereInitiativen zur Förderung der Nachhaltigkeit ergänzen (Initiativen, die über denEuropäischen Fonds für die regionale Entwicklung, Interreg und die Verordnung (EWG) Nr.2078/92 finanziert werden). Zu diesem Zweck wird für einen Teil des Archipels einManagementplan in enger Zusammenarbeit mit Landbesitzern,Fremdenverkehrsunternehmen und anderen lokalen Interessengruppen ausgearbeitetwerden. Dieser Managementplan wird das Gebiet in Landnutzungszonen aufteilen undeinen Masterplan für den Fremdenverkehr enthalten. Auf diese Weise wird sichergestelltwerden, dass die Nutzung des Archipels als Naherholungsgebiet und für sanftenTourismus nicht im Widerspruch zu den Naturschutzzielen steht.

Im Rahmen von LIFE wird die Fläche der geschützten Kerngebiete vervierfacht werden.Mit den LIFE-Mitteln sollen der Ankauf von Land finanziert und LandbesitzernEntschädigungen gezahlt werden, wenn sie auf ihre Nutzungsrechte verzichten (z. B. denBau von Ferienhäusern oder die Verwertung des Waldes). Waldmonokulturen werdengerodet und in Horste und Wiesen umgewandelt, die von Schafen abgeweidet werdenund auf denen wieder Heu geerntet werden soll.

Massive Eingriffe des Menschen wie Abholzen von Wäldern, die Aufforstung mit Kiefern,unkontrollierter Tourismus und Bootsverkehr sowie der Bau von Ferienhäusern und derRückgang der traditionellen Weidewirtschaft sind überall im Merenkurku-Archipel (oderKvarken oder Quark) festzustellen. Dieser Archipel ist jedoch weltweit einzigartig wegenseiner ungewöhnlichen geomorphologischen Struktur. Er ist eines der besten Beispielefür die lang gestreckten, engen De-Geer-Moränen, eine der seltenen Formationen, die in

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LIFE-Projektdaten Projektbeschreibung

der letzten Eiszeit entstanden sind. Die bizarre Topografie von Merenkuru wurde geformtaus den Moränen, dem Zurückweichen der Gletscher, der Überschwemmung durch dieOstsee und dem schnellen isostatischen Auftrieb (ca. 9 mm/Jahr) des Landes infolge desAbschmelzens des Eises. Hier ist eine außergewöhnlich repräsentative Sukzessionsreihe(Vegetation und Geoformationen) entstanden: Lagunen, schilfbewachsene Meeresbuchtenund Strandseen, trockene Heiden, alte Mischwälder mit überwiegend Fichtenbestand,Birkenwälder, Uferwiesen und parkähnliche Birkenhorste, in denen Schafe weiden. Diesist das nördlichste Gebiet, in dem die Meeresfauna und -flora der Ostsee vorkommen.

Land: Frankreich

Projektbezeichnung:Wälder und assoziierteLebensräume in Burgund(LIFE99 NAT/F/006314)

Begünstigter: DirectionRégionale de l’Office Nationaldes Forêts de Bourgogne, 29,rue de Talant, F-21000 Dijon

Kontakt: Jean-Pierre Perrot

Telefon: (33) 380 76 98 35Fax (33) 380 76 98 49

Projektlaufzeit: 1. Mai 1999 >1. Dezember 2002

Gesamtkosten: 2 048 599,22EUR

LIFE-Beitrag: 1 024 299,61EUR (50 %)

Ziel dieses Projekts ist, nachhaltige Bewirtschaftungsmethoden für Wälder zu erarbeitenund umzusetzen, indem versucht wird, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen derwirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Funktion des Waldes herzustellen. DiesesProjekt wird in enger Partnerschaft zwischen einer staatlichen Behörde (der ONF, die fürdie Bewirtschaftung von Staatswäldern in Frankreich zuständig ist), und einer regionalenNRO (Conservatoire des Sites Naturels Bourguignons) durchgeführt. Die Maßnahmenwerden in Staatswäldern durchgeführt werden, und zwar in den neun vorgeschlagenenGebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung (pSCI), auf die sich das Projekt bezieht. Ausdem Projekt soll eine nachhaltige Waldbewirtschaftung hervorgehen, die sich auch fürPrivatwälder eignet. Um eine Umsetzung der Strategie zu erleichtern, müssen auch mehrals 500 ha private Waldhabitate von besonderem Interesse einbezogen werden. Für alldiese Gebiete werden Waldbewirtschaftungspläne und Programme für den Waldumbauerstellt werden, um die Strategie umzusetzen. Besondere vertragliche Vereinbarungensind vorgesehen, um private Waldbesitzer für Einschränkungen in der Nutzung ihrerWälder zu entschädigen. Außerdem ist geplant, den öffentlichen Zugang zu den Wälderneinzuschränken. Darüber hinaus sollen spezielle Vorschriften zum Schutz von Wäldernerlassen werden, die über besonders herausragende Merkmale verfügen. Die Fläche derneun vorgeschlagenen Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung, die Teil des Projektssind, beträgt insgesamt 11 000 ha. Davon sind 7000 ha Staatswald (Buche, Eiche,Ahorn, Buchsbaum und Wacholder-Pioniervegetation usw.) und damit assoziierte offeneLebensräume (Kalkrasen und -wiesen, Geröll, Kalkfelspflaster usw.). Die Fläche enthält 20Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse, davon sechs prioritäre, und 17Arten, die in Anhang II der Habitat-Richtlinie aufgeführt sind, darunter Pflanzen wieCypripedium calceolus und Liguria sibirica und das Insekt Callimorpha quadripunctaria.

Mit der Intensivierung und Standardisierung der Forstproduktionsmethoden wächst derDruck für eine stärkere wirtschaftliche Nutzung dieser Wälder. Auf der anderen Seite lässtsich jedoch auch eine Vernachlässigung feststellen. Wenn wenigstens einige dernatürlichen Lebensräume in diesen Wäldern erhalten werden sollen, ist eine Änderungder Bewirtschaftungsmethoden erforderlich, um die Pflanzen in allen Phasen desWachstums zu schützen, von der Pflege offener Lebensräume bis hin zuErhaltungsmaßnahmen für alte Bäume.

Land: Frankreich

Projektbezeichnung:Berücksichtigung derbiologischen Vielfalt bei derBewirtschaftung vonWaldökosystemen (LIFE95ENV/F/000542)

Begünstigter: Institut pour ledéveloppement forestier

Kontakt: Gérard Dume

Tel. (33) 140 62 22 80Fax (33) 145 55 98 54

E-Mail: [email protected]

Die Errichtung des Natura-2000-Netzes, das in der FFH-Richtlinie gefordert wird, hat inFrankreich bei den Betroffenen Verunsicherung ausgelöst, vor allem bei Waldbesitzernund Forstmanagern. Diese sind in der Tat noch nicht mit Umweltaspekten wie derbiologischen Vielfalt der Wälder vertraut, obwohl diese offiziell Teil der Forstpolitik inFrankreich, Wallonien und im Großherzogtum Luxemburg sind.

Daher war es notwendig, ein umfassendes Programm zur Sensibilisierung, Informationund Schulung von Gemeindevertretern und Forstfachleuten durchzuführen. Das Programmbehandelt folgende Aspekte:

■ Lebensraumtypen und Arten, die in den Anhängen I und II der FFH-Richtlinieaufgeführt sind, einschließlich Vögel (Richtlinie 79/409/EWG);

■ Grundsätze und bewährte Verfahren für die nachhaltige Bewirtschaftung vonWaldgebieten von ökologischem Interesse in den drei Mitgliedstaaten.

Zunächst sollen repräsentative Feldbeispiele für verschiedene Lebensraumtypen und fürLebensräume der Arten, die in der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführt sind, gesuchtwerden, bei denen bekannt ist, wie sie in der Vergangenheit bewirtschaftet wurden.Einige dieser Beispiele werden ein Demonstrationssystem darstellen, das als

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LIFE-Projektdaten Projektbeschreibung

Projektlaufzeit: 1. Januar1996 > 1. Januar 1999

Gesamtkosten: 839 593,26EUR

LIFE-Beitrag: 406 007,69 EUR(48,36 %)

Bezugsrahmen dienen soll.Außerdem wird ein Feldführer veröffentlicht werden, der Beispiele für eine nachhaltigeBewirtschaftung dieser Waldarten und Lebensraumtypen von gemeinschaftlichemInteresse in den (atlantischen und kontinentalen) biogeografischen Regionen vonFrankreich, Wallonien und Luxemburg enthält. Er wird aus einem beschreibenden Teil undeinem praktischen Teil bestehen, der sich auf frühere Feldbeobachtungen stützt. Dieses Buch soll das Programm zur Sensibilisierung, Information und Schulung vonGemeindevertretern und Fachleuten forstwirtschaftlicher Betriebe sowie von Managernvon Staats- und Privatwäldern unterstützen. Das Demonstrationssystem wird dieBesichtigungen vor Ort unterstützen.

Land: Frankreich

Projektbezeichnung:Nachhaltige Bewirtschaftungvon ungleichaltrigenLaubhochwäldern (LIFE99ENV/F/000477)

Begünstigter: SociétéForestière de Franche-Comté22bis, rue du Rond-BuissonF-25220 Thise

Kontakt: Marie Cosar

Tel. (33) 381 47 47 37Fax (33) 381 80 26 00

Projektlaufzeit: 1. September1999 > 1. März 2003

Gesamtkosten: 596 311,95EUR

LIFE-Beitrag: 296 326,59 EUR(49,69 %)

Einige Instrumente für die nachhaltige Bewirtschaftung von ungleichaltrigenLaubhochwäldern gib es bereits. Es sind jedoch dringend zusätzliche Instrumenteerforderlich, vor allem, um die Demonstration, Entwicklung und Verbreitung dieserInstrumente sicherzustellen. Denn nur so kann gewährleistet werden, dass dieseInstrumente auch umfassend und effektiv Anwendung finden.Das Projekt besteht aus vier Teilen:

■ Entwicklung zusätzlicher Tools für die Entscheidungsfindung, für das Management unddas Monitoring. Für die Entwicklung dieser Instrumente werden die vorhandenenInformationen ausgewertet (Waldbewirtschaftungspläne, Datenbanken usw.) undDiskussionen zwischen Fachleuten aus unterschiedlichen Bereichen durchgeführtwerden.

■ Aufbau eines Demonstrationsnetzes für diese Tools in Zusammenarbeit mit denWaldbesitzern: Waldbewirtschaftungsplan für 1000 ha Pilotfläche und 50Demonstrationsgebiete.

■ Durchführung von Maßnahmen (Schulung, Sensibilisierung, Verbreitung) unterWaldbesitzern und Forstmanagern. Die Zielgruppe umfasst etwa 1100 Personen.

■ Umfassende und effiziente Bekanntmachung der Ergebnisse durch Verbreitung vonInformationsmaterial (Waldbau-Führer, Entscheidungshilfen, die helfen sollen, dierichtige Behandlungsmethode zu finden, Waldbewirtschaftungspläne, Monitoring-Tools,Videobänder), Veröffentlichungen (Bulletin de la Société Forestière de Franche-Comté,Revue Forestière Française, Bois National ...) und internationale Tagungen.Die Kommunen werden als Waldbesitzer in all diese Maßnahmen einbezogen werden.

Methoden für die Bewirtschaftung von gleichaltrigem Laubhochwald sind bereits bekanntund werden seit langem eingesetzt. Methoden für die Bewirtschaftung vonungleichaltrigem Hochwald sind dagegen neu und werden vor allem in Laubwäldern nochnicht systematisch angewandt. Um auch in diesen Wäldern eine nachhaltigeBewirtschaftung zu erzielen, sind unterschiedliche und flexibleBewirtschaftungsmethoden erforderlich, die sich den unterschiedlichen Situationen vorOrt anpassen lassen. Einer der Vorteile dieser Bewirtschaftungsmethode ist, dass sie vorallem in ungleichaltrigem Laubhochwald eine bessere Berücksichtigung vonUmweltaspekten ermöglicht. Wenn die Bewirtschaftung nicht systematisch erfolgt,besteht die Gefahr, dass man das Ziel der nachhaltigen Bewirtschaftung aus den Augenverliert.Ziel des Projekts ist daher, Waldbesitzern (Kommunen und Privateigentümer) undForstmanagern zuverlässige technische Instrumente für eine nachhaltige Bewirtschaftungvon ungleichaltrigem Laubhochwald an die Hand zu geben. Das Projekt wird in derRegion Franche-Comté durchgeführt werden, der waldreichsten Region Frankreichs, in derdie verschiedenen Partner von jeher zusammenarbeiten. Es wird von der EuropäischenUnion, dem Regionalrat der Franche-Comté, dem Umweltministerium und demLandwirtschaftsministerium unterstützt. An ihm werden private und staatlicheWaldbesitzer (SFFC, ONF, CRPF und Besitzer) sowie Experten und Wissenschaftlerteilnehmen.Das Projekt wird im März 2003 abgeschlossen sein. Folgende Ergebnisse werden erwartet:

■ ein Beitrag zu einer nachhaltigen Bewirtschaftung von ungleichaltrigemLaubhochwald (Verjüngung, ökologisches Gleichgewicht, Stabilität);

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LIFE-Projektdaten Projektbeschreibung

■ Verbesserung der biologischen Vielfalt durch Diversifizierung derBewirtschaftungsmethoden;

■ in einigen Fällen ein besserer Schutz der Ökosysteme und empfindlicher Landschaften;

■ wirtschaftliche Vorteile für die Waldbesitzer;

■ Schaffung neuer Arbeitsplätze im ländlichen Raum.

Land: Deutschland

Projektbezeichnung:Integraler Habitatschutz fürRauhfußhühner imSchwarzwald (LIFE98NAT/D/005087)

Begünstigter: ForstlicheVersuchs- undForschungsanstalt Baden-Württemberg

Kontakt: Rudolf Suchant

Telefon: (49-761) 40 18-0Fax (49-761) 40 18-333

E-Mail: [email protected]

Projektlaufzeit: 1. Mai 1998 >1. Mai 2002

Gesamtkosten: 228 651,21EUR

LIFE-Beitrag: 114 325,61 EUR(50 %)

Der Feldberg im südlichen Schwarzwald ist mit 1493 m die höchste Erhebung in Baden-Württemberg und eines der beliebtesten ganzjährigen Ausflugsziele für Wanderer undSkifahrer. Für die zwei Millionen Besucher jährlich wurde ein dichtes Netz vonWanderwegen, Langlauf-Loipen und Abfahrtspisten angelegt, das noch weiter ausgebautwerden soll. Gleichzeitig ist der Feldberg jedoch wegen seiner Höhe eines der letztenReservate für die subalpine Fauna und Flora außerhalb der Alpen. Typische Arten derFeldbergregion sind zwei Rauhfußhuhnarten, Auerhuhn und Haselhuhn. Wo immer dieseArten oder Spuren dieser Arten im Wald vorkommen, kann man sicher sein, dass auchandere Arten, die für Lebensraumtypen höher gelegener Wälder charakteristisch sind, indieser Gegend vorkommen. Die Zahl der Rauhfußhühner ist in den letzten Jahren jedochradikal zurückgegangen, und das nicht nur in der Feldbergregion. Der Schwarzwald ist inder Tat ein letzter Zufluchtsort für Rauhfußhühner neben den großen Populationen inden Alpen und den kleinen Beständen in den Mittelgebirgen wie den Vogesen undArdennen. Eine der Ursachen für den Rückgang dieser Arten ist sicherlich dieFremdenverkehrsinfrastruktur und die ganzjährige Nutzung der Gebiete, aber nicht dieeinzige. Auch die Forstwirtschaft hat zum Verschwinden dieser Arten beigetragen. Denndiese bevorzugt ertragreiche Pflanzungen, die jedoch als Lebensräume für Vögelungeeignet sind.

Die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg setzt sich für denSchutz der Rauhfußhühner ein und wird versuchen, alle Interessengruppen für dasProjekt zu gewinnen. Auf diese Weise soll ein Beitrag zu einem vorausschauendenFremdenverkehr geleistet werden, der auch die Naturschutzinteressen berücksichtigt.Außerdem soll die Forstwirtschaft stärker ökologisch ausgerichtet werden. Dadurch sollder Lebensraum für das Rauhfußhuhn und andere Arten geschützt und verbessert werden.Das Institut stützt sich auf ein Modell, das bereits im mittleren Schwarzwald erfolgreicheingesetzt wurde. Unterstützt wird es von erfahrenen Kollegen, die an einem ähnlichenLIFE-Natur-Projekt im französischen Jura teilnehmen. Ziel ist, die Rauhfußhuhn-Population zu stabilisieren und den Wert der einzigartigen Waldlebensräume in derFeldbergregion zu verbessern. Im Rahmen des Projekts wird ein integriertes Nutz- undSchutzkonzept erarbeitet und umgesetzt werden. Auf diese Weise sollen dieRaumnutzungsansprüche von Tourismus und Waldwirtschaft mit dem Naturschutzinteressein Einklang gebracht werden. Bei diesem Projekt ist von Anfang an eine engeZusammenarbeit aller Beteiligten vorgesehen. Anstelle einseitiger Verbote sind eineintelligente Besucherlenkung und gezielte waldbauliche Maßnahmen geplant. All dieseMaßnahmen sollen die Überlebenschancen des Rauhfußhuhns verbessern und als Modellfür ähnliche Projekte dienen.

Land: Deutschland

Projektbezeichnung:Europäisches Natura-2000-Netz; Managementplan für daszukünftige NaturschutzgebietHainich (LIFE95NAT/D/000070)

Begünstigter: ThüringerMinisterium fürLandwirtschaft, Naturschutzund Umwelt

Kontakt: Uwe Spangenberg

Die Schaffung eines Nationalparks im Hainich zum Schutz der Buchenwälder und derSukzessionszonen wird den Gemeinden in dieser Region viel versprechendeEntwicklungschancen eröffnen und gleichzeitig die Wirkung eines Katalysators für diewirtschaftliche Entwicklung haben.

Wichtigste Aufgabe des LIFE-Projekts ist daher, einen Managementplan zu erstellen, derneben den normalen Planungsaspekten auch soziale und wirtschaftliche Aspekteberücksichtigt. So wird zum Beispiel geprüft werden, welchen Beitrag der geplanteNationalpark zur Entwicklung der örtlichen Wirtschaft leisten kann. Um die Bevölkerungfür das Projekt zu gewinnen, wird während der Projektlaufzeit intensiveÖffentlichkeitsarbeit betrieben werden, vor allem durch enge Kontakte zu denBürgermeistern und Vertretern von Gemeinden in anderen Nationalparks.

Das Naturschutzgebiet Hainich liegt im Thüringer Wald und umfasst eine Fläche von20 000 ha überwiegend bewaldeter Bergketten. Es gibt in diesem Gebiet so gut wie

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LIFE-Projektdaten Projektbeschreibung

Telefon: (49-361) 214 43 30Fax (49-361) 214 47 50

Projektlaufzeit: 1. November1995 > 1. Januar 1999

Gesamtkosten: 1 151 200 EUR

LIFE-Beitrag: 575 600 EUR(50 %)

keine Straßen, und es ist das größte zusammenhängende Laubwaldgebiet in Thüringen.Zwei Gebiete, die bis vor wenigen Jahren von der Roten Armee als militärischesÜbungsgelände genutzt wurden, sind ein Beispiel für eine ungestörte Sukzession vonkahlem Boden zum Laubwald. Dieses Gebiet hat eine Fläche von 8000 ha und ist dasgrößte Gebiet in Deutschland, wo die Entstehung eines Buchenwalds beobachtet werdenkann. Weitere Besonderheiten des Hainich sind die 4000 ha „Plenterwald“ (Wälder, indenen über Jahrhunderte nur selektiv gefällt wurde) und 25 ha Wacholderheide.Da dieses Gebiet an der DDR-Grenze lag, blieb es jahrzehntelang weitgehend unberührt.Seit dem Fall der Mauer wächst jedoch der Druck, das Gebiet wirtschaftlich durch denAusbau der Infrastruktur zu erschließen. Wie in vielen anderen GegendenOstdeutschlands ist auch hier die Arbeitslosigkeit sehr hoch. Die politischenEntscheidungsträger setzen daher alles daran, Konzepte für den wirtschaftlichenAufschwung der Region zu entwickeln.

Land: Griechenland

Projektbezeichnung: Erhaltungund Bewirtschaftung desMainalo-Gebirges (LIFE99NAT/GR/006481)

Begünstigter: Arcadia S.A. –Development Agency ofArcPrefEleftheriou Venizelou, 34GR-22100 Tripolis

Kontakt: PanayiotisGiannopoulos

Telefon: (30-71) 23 41 24Fax (30-71) 23 42 09

E-Mail: [email protected]

Projektlaufzeit: 1. Januar2000 > 1. Januar 2003

Gesamtkosten: 1 418 515,68EUR

LIFE-Beitrag: 709 257,84 EUR(50 %)

Ziel dieses Projekts ist, den Schutz, die Erhaltung und die nachhaltige Bewirtschaftungder Mainalo-Gebirgsregion zu fördern. Zu den wichtigsten Maßnahmen zählen dieEntwicklung und Umsetzung eines Managementplans, der sich auf die Bewirtschaftungder Schwarzkieferwälder konzentriert. Im Rahmen des Projekts soll auch der intensiveWaldbau zurückgefahren werden. Zu diesem Zweck soll ein Zertifizierungssystem für dieForstwirtschaft (ISO 14000) eingeführt werden. Schließlich soll ein nachhaltigerAktionsplan für die touristische Nutzung des Gebiets erstellt werden. Dieser Plan soll denKommunen helfen, ihre touristischen Aktivitäten unter dem Gesichtspunkt derNachhaltigkeit zu entwickeln. Zu den Schutz- und Erhaltungsmaßnahmen gehören dieEinzäunung empfindlicher Gebiete, die Pflege der Vegetation und die Anlage kleinerTeiche für Amphibien. Es ist auch geplant, den Zugang zu bestimmten Waldteileneinzuschränken, ferner sollen Fußwege durch den Wald angelegt und gepflegt und einInformationszentrum sowie zwei Kioske errichtet werden. Mit Hilfe vonInformationsbroschüren, Postern und Dias sollen die Menschen für den Schutz desGebiets sensibilisiert werden. Außerdem sind Seminare für die Nutzer der Waldökosystemegeplant.

Das Mainalo-Gebirge liegt mitten auf der Peloponnes. Es ist ein Beispiel für ein guterhaltenes Natur- und Kulturerbe. Die Vegetation besteht aus ausgedehntenNaturwäldern, mediterranen Gebüschformationen und Bergwiesen, die von einer Reihekleiner Dörfer von großem historischem und kulturellem Interesse umgeben sind. Diegeografische Lage dieses Gebiets erhöht seinen ökologischen Wert, da das Mainalo-Gebirge eine natürliche Verbindung zwischen der Gebirgskette der nördlichen Peloponnesund den Bergen der südlichen (Taigetos) und östlichen (Parnonas) Peloponnes darstellt.Die Holzressourcen dieser Region sind sehr wertvoll. Daher wird dieses Gebiet intensivforstwirtschaftlich genutzt und ist durch ein umfassendes Netz von Forstwegenerschlossen. Die Lebensräume der Bergwiesen sind durch Überweidung und dieunkontrollierte Entwicklung des Bergtourismus bedroht, da diese die Biotope zerstören.Durch diese Einflüsse und durch die Jagd sowie das wilde Sammeln von Pflanzen sind dieendemischen Pflanzenarten und die Fauna, die in Anhang II der Richtlinie 92/43/EWGaufgeführt sind, gefährdet. Trotz der ökologischen Bedeutung des Gebiets wurde bishernoch kein geeigneter Rechtsrahmen zum Schutz seiner natürlichen Ressourcengeschaffen.

Land: Italien

Projektbezeichnung:

Integrierter Aktionsplan zumSchutz von zwei Natura-2000-Gebieten (LIFE98NAT/IT/005112)

Begünstigter: Università degliStudi di Udine – Dip. diScienze della ProduzioneAnimale, Via S. Mauro, 2

Ziel des Projekts ist, in den beiden vorgeschlagenen Gebieten von gemeinschaftlicherBedeutung ein integriertes System aus Wildlife-Management und Waldweidewirtschafteinzuführen. Dieses integrierte System soll es ermöglichen, die Interessen desNaturschutzes mit den wirtschaftlichen und sozialen Interessen zu vereinbaren. Zunächstsoll der Tarvisio-Wald als besonderes Schutzgebiet im Rahmen der Vogelschutz-Richtlinieausgewiesen werden. Neben der Ausarbeitung eines Bewirtschaftungsplans ist eine Reihevon Maßnahmen vorgesehen, die alle den Erhalt der vorhandenen sieben Lebensräumeund 14 Arten von gemeinschaftlichem Interesse zum Ziel haben. Außerdem soll demunkontrollierten Tourismus in diesem Gebiet ein Ende gesetzt werden. Außerdem istgeplant, einen Managementplan für die Jagd auszuarbeiten und lokale Interessengruppenfür das Waldmanagement und für eine Einschränkung des Viehbesatzes zu gewinnen.Durch diese Maßnahmen und durch PR-Aktionen soll der Einfluss des Menschen

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LIFE-Projektdaten Projektbeschreibung

I-33010 Pagnacco (UD)

Kontakt: Piero Susmel

Tel. (39-0432) 65 01 10

Fax (39-0432) 66 06 14

E-Mail:[email protected]

Website:http://www.uniud.it/dspa/

Projektlaufzeit: 1. Januar1999 > 1. Januar 2002

Gesamtkosten: 665 799,42EUR

LIFE-Beitrag: 332 899,71 EUR(50 %)

zurückgedrängt werden. Die forstwirtschaftlichen Maßnahmen sollen nicht nur zurVerbesserung der Lebensräume beitragen, sondern auch zur Erhaltung und Vermehrungder Populationen von Rosalia alpina, Lynx lynx, Canis lupus, Ursus arctos und mehrererVogelarten, die in Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie aufgeführt sind.

Der Tarvisio-Wald liegt im Grenzgebiet zwischen Italien, Österreich und Slowenien undwird von Bären als Wanderkorridor genutzt. Diese wandern aus Slowenien und Österreichein und siedeln sich auf der italienischen Seite des Waldes an. Weil der Wald auch fürviele Vogelarten von gemeinschaftlichem Interesse von Bedeutung ist, hat dasMinisterium für Agrarpolitik, das für die Verwaltung des Naturparks zuständig ist, einVerwaltungsverfahren eingeleitet, um dieses Gebiet als besonderes Schutzgebietauszuweisen. Die beiden vorgeschlagenen Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung, dieTeil dieser Region sind, weisen eine sehr reiche und vielfältige Vegetation auf:ausgedehnte Pinus-nigra-Wälder, ferner Buchenmischbestände, alpine Kalkrasen, alpineund subalpine Heiden und Borstengrasflächen. Neben dem Braunbären kommen hier auchandere Tierarten wie der Wolf und der Käfer Rosalia alpina vor.

Sommer- und Wintertourismus sind die wichtigsten menschlichen Einflüsse in diesemGebiet. Der Tourismus ist häufig unkontrolliert und nimmt keine Rücksicht auf dasökologische Gleichgewicht des Waldes und die biologischen Zyklen der wildlebendenTiere. Der Naturpark ist ein beliebtes Jagdgebiet. Gejagt werden in erster Linie Huftiereund Jagdvögel. Die Aufgabe oder Änderung der traditionellen Waldweidewirtschaft hatdazu geführt, dass der Anteil der Wiesen zurückgeht und die typischen Lebewesen derWälder verschwinden.

Land: Italien

Projektbezeichnung:Valgrande-Wildpark (LIFE95NAT/IT/000764)

Begünstigter:

Ente Parco NazionaleValgrandeVilla S. Remigo, Via S. RemigoI-28922 Verbania Pallanza(VB)

Kontakt: Franca Olmi

Tel. (39-0323) 55 79 60Fax (39-0323) 55 63 97

E-Mail:[email protected]

Website: http://www.parks.it

Projektlaufzeit: 1. Januar1995 > 1. Januar 1999

Gesamtkosten: 228 800 EUR

LIFE-Beitrag: 114 400 EUR(50 %)

Über das LIFE-Programm unterstützt die Europäische Gemeinschaft die Ausarbeitung vonBewirtschaftungsplänen, die sich aus den strategischen Prioritäten ergeben. So sollenvor allem Pläne für das Waldmanagement, für den kontrollierten Zugang zum Naturpark,für das Management wild lebender Tiere, die Bodennutzung und die ökologischeBewirtschaftung des Naturparks erstellt werden.

Die Parkverwaltung wird in Zusammenarbeit mit den regionalen und nationalen Behördenein Geografisches Informationssystem (GIS) erstellen. Dieses System wird eineVernetzung mit den Datenbanken dieser Einrichtungen ermöglichen, um die Entwicklungder Pläne zu verfolgen und um ihre Umsetzung zu unterstützen. Geplant sind auchKampagnen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit, um diese in die Schaffung vonVoraussetzungen für eine nachhaltige Entwicklung des gesamten Gebiets einzubeziehen.

Der Valgrande-Nationalpark in Piemont ist eines der bedeutendsten Gebiete in den Alpen,die noch weitgehend unberührt sind. Es gibt kaum Verkehrswege, nur sehr begrenztewirtschaftliche Tätigkeit und keine touristische Infrastruktur. Der Nationalpark imValgrande hat eine Fläche von 12 000 ha, davon sind 3400 ha als besondereSchutzgebiete ausgewiesen. Diese enthalten zahlreiche Lebensräume und Arten, die inden Anhängen der Richtlinien 79/409/EWG und 92/43/EWG aufgeführt sind,einschließlich prioritärer Lebensraumtypen wie artenreiche Borstengrasflächen und aktiveHochmoore sowie Kieselgeröll.

Der Nationalpark im Valgrande-Gebiet wurde 1993 geschaffen. Damals hatte die Leitungdes Nationalparks zwei Ziele zur obersten Priorität erklärt: die Entwicklung von Methodenzur Vorbeugung und Bekämpfung von Waldbränden, die in diesem Gebiet häufigauftreten, und die Abmilderung der negativen Auswirkungen, die ein unkontrollierterTourismus mit sich bringt.

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LIFE-Projektdaten Projektbeschreibung

Land: Schweden

Demonstration von Methodenzur Überwachung einernachhaltigen Forstwirtschaft(LIFE98 ENV/S/000478)

Begünstigter: SkogsstyrelsenS-551 83 Jönköping

Kontakt: Erik Sollander

Tel. (46-36) 15 57 27Fax (46-36) 16 61 70

E-Mail: [email protected]

Website: http://www.svo.se

Projektlaufzeit: 1. Juli 1998 >1. Januar 2002

Gesamtkosten: 1 950 071,29EUR

LIFE-Beitrag: 968 337,79 EUR(49,66 %)

Im Rahmen des Projekts sollen Methoden zur Überwachung sämtlicher Aspekte einernachhaltigen Forstwirtschaft in Schweden, Frankreich, Dänemark, Deutschland undFinnland demonstriert und verglichen werden. Lückenanalysen im Zusammenhang mit denpaneuropäischen Waldschutzmaßnahmen werden zeigen, ob die Entwicklung weitererMethoden erforderlich ist. Im Rahmen des Projekts werden neue Methoden entwickelt,vorhandene angepasst und in Demonstrationsgebieten getestet werden. Das Ergebnis wirdeinen wichtigen Beitrag zur Entwicklung einer nachhaltigen Forstwirtschaft in Europaleisten.

Das Projekt befasst sich mit der Notwendigkeit einer wirksamen Bewertung derNachhaltigkeit der Forstwirtschaft. Nahezu jedes europäische Land hat in den letztenJahren seine Forstpolitik geändert. Das Projekt wird Wege zur Überwachung derNachhaltigkeit der Forstwirtschaft aufzeigen, die dem neuesten Stand entsprechen. Die federführende Einrichtung ist die oberste schwedische Forstbehörde. Projektpartnersind das Dänische Forst- und Landschaftsforschungsinstitut, dasForstentwicklungszentrum TAPIO (Finnland), das Institut pour le développement forestierund Cemagref (Frankreich), die Niedersächsische forstliche Versuchsanstalt (Deutschland)und die schwedische Umweltschutzagentur.

Das Projekt stützt sich auf die sechs paneuropäischen Kriterien und die quantitativenIndikatoren für eine nachhaltige Forstwirtschaft. In Phase 1 wird in den teilnehmendenStaaten untersucht werden, inwieweit die vorhandenen Monitoring-Methoden für dieBewertung der Kriterien ausreichen. Anhand dieser Arbeiten kann auch festgestelltwerden, ob weitere Indikatoren erforderlich sind. In Phase 2 wird jedes Land dieausgewählten Indikatoren in den Demonstrationsgebieten bewerten. Hier werdengeeignete Organisationen zur Teilnahme an diesem Verfahren eingeladen werden.Besonderes Gewicht wird auf die Validität, Genauigkeit und Kosteneffizienz der Methodengelegt werden. Die nationalen Erfahrungen werden fortlaufend verglichen undausgetauscht werden.

Jeder Partner wird die Ergebnisse im eigenen Land verbreiten. Zur Verbreitung in anderenLändern werden Workshops veranstaltet werden. Die französischen Partner werdenBelgien, Luxemburg und die Mittelmeerländer einladen. Niedersachsen wird die anderendeutschen Bundesländer und Österreich einladen. Dänemark wird das VereinigteKönigreich, Irland und die Niederlande einladen, Finnland und Schweden die baltischenStaaten und Norwegen. Schweden wird den ersten Workshop organisieren, Finnland denletzten. Auf dem letzten Workshop werden die Stärken und Schwächen der Methodenbewertet werden.

Land: Schweden

Projektbezeichnung:Schutz der westlichen Taiga inSvealand und Götaland(LIFE98 NAT/S/005369)

Begünstigter: schwedischeUmweltschutzagentur (SEPA)

Kontakt: Christina Lindhal

Tel. (46-8) 698 14 09Fax (46-8) 698 10 42

E-Mail:[email protected]

Projektlaufzeit: 1. Februar1998 > 1. Juli 2002

Gesamtkosten: 4 007 959,68EUR

Die westliche Taiga ist ein prioritärer Lebensraumtyp, der in der Gemeinschaft nur inSchweden und Finnland vorkommt. Diese Urwälder bestehen aus jungen und altenBäumen verschiedener Laub- und Nadelbaumarten und weisen eine große biologischeVielfalt auf. Sie bieten zahlreichen bedrohten Tier- und Pflanzenarten Schutz undLebensraum. Eine zentrale Rolle für den Erhaltungszustand dieser Wälder spielt vor allemder Anteil an totem Holz. Die Tatsache, dass Totholz so selten in den Wäldern belassenwird, stellt eine der ernsthaftesten Bedrohungen der biologischen Vielfalt dar. Derbiologische Reichtum dieser Wälder ist zum großen Teil darauf zurückzuführen, dass sieüber hunderte von Jahren unberührt geblieben sind, bis auf die natürlichen Waldbrände.

In unserer Zeit wurde ein großer Teil der Naturwälder abgeholzt und durch Monokulturenersetzt. Inzwischen sind nur noch 3 % der ursprünglichen westlichen Taiga übriggeblieben, und auch dieser Rest ist durch die kommerzielle Forstwirtschaft bedroht. Ausdiesem Grund wird dieser Lebensraumtyp im Rahmen der Habitat-Richtlinie als prioritäreingestuft. Daher hat auch die schwedische Umweltschutzagentur ein landesweitesProgramm für den Erhalt der Taiga gestartet. Die wertvollen biologischen Ressourcen derReste der westlichen Taiga können nur geschützt werden, wenn die kommerzielleForstwirtschaft radikal eingeschränkt wird. Die einzige Möglichkeit, auf lange Sicht denSchutz dieser Landschaft zu fördern, ist daher der Ankauf von Land oder dieEntschädigung der Landbesitzer. Im Rahmen des Projekts ist geplant, sieben der bestennoch vorhandenen Nadelwälder (69-992 ha) in Süd- und Mittelschweden aufzukaufen.

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LIFE-Projektdaten Projektbeschreibung

LIFE-Beitrag: 2 003 979,84EUR (50 %)

Nach dem Kauf werden die Wälder sich selbst überlassen, damit sie sich ungestörtentwickeln können. Auf zwei Teilflächen soll jedoch ein kontrolliertes Abbrennenerfolgen. Durch diese Art der Walderneuerung werden die Voraussetzungen für dieRückkehr bestimmter Arten geschaffen.

Zusammen mit den beiden anderen Projekten, die dieses Jahr für den Schutz derwestlichen Taiga in Schweden angenommen wurden, soll dieses Projekt einen erheblichenBeitrag zum langfristigen Schutz dieses Lebensraumtyps in der EU leisten.

Land: Vereinigtes Königreich

Projektbezeichnung:

Sicherstellung von Natura-2000-Zielen im New Forest(LIFE97 NAT/UK/004242)

Begünstigter: HampshireCounty CouncilThe Castle, WinchesterSO23 8UE HampshireUnited Kingdom

Kontakt: Tim Greenwood

Tel. (44-1962) 84 18 41Fax (44-1962) 84 67 76

E-Mail: [email protected]

Projektlaufzeit: 1. Februar1997 > 1. Oktober 2001

Gesamtkosten: 7 488 389,67EUR

LIFE-Beitrag: 3 744 911,76EUR (50,01 %)

Ein einflussreiches Konsortium von Organisationen – von Viehzüchtern und Waldbesitzernbis zu Naturschützern – hat ein ehrgeiziges Programm für eine breite Palette vonMaßnahmen zum Habitat-Management und zur Wiederherstellung erstellt, mit dem diegrößten Gefahren für den New Forest abgewehrt werden sollen. In erster Linie soll einManagementplan erstellt werden, der alle vorgeschlagenen Gebiete vongemeinschaftlicher Bedeutung erfasst; weitere Flächen sollen hinzugekauft, dieNaturschutzflächen vergrößert und auf 4000 ha vorgeschlagenen Gebieten vongemeinschaftlicher Bedeutung soll ein günstiger Erhaltungszustand wiederhergestelltwerden. Ein großer Teil der Arbeiten zur Wiederherstellung der ursprünglichenLebensräume wird in der Rodung von Rhododendronsträuchern und von invasivenNadelholzpflanzungen bestehen, die sich dort ausgebreitet haben. Es ist geplant,traditionelle Bewirtschaftungsmaßnahmen für einheimische Laubbäumewiedereinzuführen (wie das Schneiteln von Kopfweiden) und Maßnahmen zurEindämmung der Bodenerosion durchzuführen. Eines der innovativsten Elemente desProjekts ist die Maßnahme zur Sicherung der langfristigen Lebensfähigkeit vonWeidetieren im New Forest. Da ein großer Teil der Naturschutzarbeiten an traditionelleWeidepraktiken gebunden ist – Ponys, Rinder und Schweine –, ist es wichtig, dass derBestand dieser Tiere erhalten bleibt. New-Forest-Ponys sind am stärksten gefährdet, unddaher wird sich das Projekt darauf konzentrieren, den Ponybestand aufzustocken. Zudiesem Zweck sollen die Besitzer von Ponyherden finanzielle Anreize für dasBestandsmanagement erhalten.

Der „New Forest“ ist ursprünglich von Wilhelm dem Eroberer im 11. Jahrhundert (daherder Name) gepflanzt worden. Seine Fläche beträgt fast 300 km2. Wahrscheinlich ist derNew Forest am ehesten bekannt durch die „New-Forest-Ponys“, die dort auf den offenenWaldflächen weiden. Seine Bedeutung für die EU liegt darin, dass er neunLebensraumtypen umfasst (davon drei prioritäre), zwei Arten der FFH-Richtlinie und fünfder Arten, die in Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie aufgeführt sind. Er liegt im dichtbevölkerten Süden Englands und ist ein Magnet für Besucher – etwa 16 Millionenjährlich. Diese Beliebtheit bringt natürlich auch Probleme mit sich: Die Nutzung alsErholungsgebiet verstärkt die Erosion und stört das Gleichgewicht des Waldes. DieAufforstung mit nichtheimischen Arten hat Nadelbaumbestände hinterlassen, die nicht zudem natürlichen Charakter der Landschaft passen. Andere invasive Arten wie Farnkrautund Rhododendren bedrohen ebenfalls die Integrität dieses Gebiets.

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8.3 Beispiele aus denGemeinschaftsinitiativenLeader+ und Interreg III

Leader+ und Interreg sind Gemeinschaftsinitiativenzur Verbesserung der nachhaltigen Entwicklung imländlichen und grenzüberschreitenden Raum. Wennes gilt, Naturschutzziele mit den wirtschaftlichenZielen der Forstwirtschaft zu vereinbaren, bieten sichLeader+-Projekte als eine Möglichkeit zur Finanzie-rung innovativer Ansätze für das Management vonNatura-2000-Gebieten an.

Die Leader-Gruppe Garfagnana in der Toskana(Italien) hat im Bereich Waldbewirtschaftung eineReihe von Projekten durchgeführt mit dem Ziel, dieUmwelt zu schützen und Arbeitsplätze zu schaffen.Parallel zur Einführung und versuchsweisen Umset-zung einer umweltverträglichen Waldbewirtschaftungin der Region hat die Gruppe (in Form von Schu-lungsprogrammen) noch weitere Aktivitäten imBereich „ökologischer Waldbau“ realisiert: versuchs-weiser Einsatz neuer Maschinen, die für den forst-wirtschaftlichen Einsatz in Bergregionen bessergeeignet sind, und vor allem Anzucht heimischerPflanzenarten für die Wiederherstellung/Aufforstungder natürlichen Umwelt, die durch Bodenerosion undÜberschwemmungen massiv geschädigt ist.

Wichtigste Elemente:

■ akkreditiertes Schulungsprogramm für Waldarbei-ter und Arbeitslose, um die Rolle eines Sektors zustärken, der für die Beschäftigung in der Regionvon großer Bedeutung ist, sowie um eine geschä-digte und sensible Umwelt wiederherzustellen;

■ Verbreitung bewährter Praktiken im Bereich Wie-derherstellung der Landschaft und der Vegetation,die beide durch Bodenerosion und Überschwem-mungen erheblichen Schaden genommen haben;

■ Spezialisierung von Baumschulen auf die Anzuchtheimischer Arten.

Mehrere andere Leader+-Projekte haben sich mit derVermarktung und Verarbeitung von Holzerzeugnissenin kleinen Stückzahlen beschäftigt.

8.4 Entwicklungspläne für den ländlichen Raum und Forstwirtschaft

Die Zusammenstellung umfassender Informationen

über die Entwicklungspläne für den ländlichen Raum

und die Forstwirtschaft, die im Rahmen der laufen-

den Haushaltsperiode gefördert werden und forst-

wirtschaftliche Elemente enthalten, hat sich als eine

Aufgabe erwiesen, die allein wegen des Umfangs der

erforderlichen Nachforschungen den Rahmen dieses

Dokuments sprengen würde. Hinzu kommt, dass die

Pläne in der Regel sehr komplex sind und zu vielen

der Projekte, die seit 2001 begonnen wurden, noch

keine Berichte vorliegen.

Ein sehr interessanter Versuch, einen Überblick über

die derzeitige Situation hinsichtlich der forstbezoge-

nen Aktivitäten zu geben, die Teil von Entwicklungs-

plänen für den ländlichen Raum und die Forstwirt-

schaft sind, wird zurzeit von den britischen Univer-

sitäten Gloucestershire und Exeter in Zusammenar-

beit mit dem Institut für Europäische Umweltpolitik

(IEEP) unternommen. Ein Team unter der Leitung

von Prof. H. Buller und Prof. M. Winter hat einen

Bericht vorgelegt, der die Entwicklungspläne für den

ländlichen Raum und Forstwirtschaft mehrerer Mit-

gliedstaaten miteinander vergleicht und der einen

Überblick über deren forstwirtschaftliche Elemente

gibt. Diese Arbeit ist von der Forestry Commission

des Vereinigten Königreichs und von der Great Bri-

tain Countryside Agencies’ Land Use Policy Group in

Auftrag gegeben worden und wird unter der Adresse

www.forestry.gov.uk abrufbar sein.

8.5 PRO SILVA: praktischenaturnahe Forstwirtschaft

PRO SILVA ist ein europäischer Zusammenschluss von

Forstleuten, die sich für eine Waldbewirtschaftung

einsetzen, die als „ganzheitliche Waldwirtschaft“

bezeichnet wird.

PRO SILVA fördert die Umsetzung solcher Bewirt-

schaftungspraktiken mittels:

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■ Gedankenaustausch innerhalb der europäischenLandesgruppen;

■ Anlage von Beispielbetrieben und Demonstrati-onsflächen;

■ Tagungen und Exkursionen in Beispielbetrieben,die eine naturnahe Waldwirtschaft betreiben;

■ Zusammenarbeit mit Lehre, Forschung und ande-ren Partnern.

PRO SILVA-GRUNDSÄTZE FÜR DIE WALDWIRTSCHAFT

Waldwirtschaft nach den Grundsätzen von PRO SILVAist eine Strategie, welche die Erhaltung, den Schutzund die Bewirtschaftung der Waldökosysteme sooptimiert, dass die Wälder Europas ihre zahlreichenökologischen und sozioökonomischen Leistungendauerhaft und rentabel erfüllen können. Hier werdenvier Hauptfunktionen unterschieden:

1. Naturfunktion

Wie immer die menschliche Gesellschaft Wälder nut-zen möchte: Die Existenzfähigkeit und das Zusam-menwirken aller Lebensformen im Ökosystem Waldsind Grundlage aller anderen Funktionen des Waldes.Die Erhaltung und gegebenenfalls Wiederherstellungdes Ökosystems ist daher vorrangiges Gebot.

PRO SILVA empfiehlt folgende wesentliche Mittel zurGewährleistung der Funktionsfähigkeit von Waldöko-systemen:

■ starke Berücksichtigung, d. h. Erhaltung oder Wie-derherstellung, der jeweiligen natürlichen Waldve-getationsmuster bei der Waldbewirtschaftung;

■ Erhaltung der Bodenproduktivität durch dauerhaf-te Überschirmung und Belassen von Biomasse imWald (Alt- und Totholz);

■ gezielte Förderung von Mischbaumarten imbewirtschafteten Wald unter besonderer Berück-sichtigung seltener und gefährdeter Baumarten;

■ bei der Bewirtschaftung des Waldes Verwendungökologisch geeigneter, nicht standortsheimischerBaumarten nur dann, wenn sie sich in heimischeVegetationsmuster einbetten (mischen) lassenund wenn bestimmte quantitative Anteile insge-samt nicht überschritten werden;

■ in bestimmten Fällen Nutzungsverzicht.

2. Schutzfunktion

PRO SILVA betrachtet folgende Maßnahmen zur

Gewährleistung der Schutzfunktion als wesentlich:

■ ganzheitlicher Ansatz der Waldbewirtschaftung

durch dauerhafte Waldbedeckung;

■ Gewährleistung bestimmter biologischer Schutz-

funktionen durch spezifische Maßnahmen, z. B.

Nutzungseinschränkungen, Verzicht auf Anbau

nicht standortsheimischer Baumarten, Verzicht

auf Düngung, Vorschriften für die Hiebsführung,

Bodenentwässerung, usw.;

■ Aufbau eines regionalen Netzes von Waldschutz-

gebieten verschiedener Bindungswirkung bis hin

zu Reservaten mit Nutzungsverzicht.

3. Produktionsfunktion

PRO SILVA bekennt sich zur Bewirtschaftung des Wal-

des und zur Nutzung des nachwachsenden Rohstoffes

Holz und anderer Walderzeugnisse.

Als Maßnahmen zur Gewährleistung der Produktions-

funktion der Wälder empfiehlt PRO SILVA:

■ dauerhafte Waldbedeckung zum Schutz der Boden-

produktivität;

■ Wertholzproduktion durch Auslese und Pflege in

allen Entwicklungsphasen des Waldes;

■ Vorratshaltung auf optimalem Niveau;

■ Streben nach Gleichgewicht von Zuwachs und Nut-

zung auf möglichst kleinen Flächen;

■ Beachtung der Funktion jedes Einzelbaumes bei

der Waldpflege und Ernte;

■ Vermeidung von Kahlschlägen und sonstigen aus-

setzenden Nutzungsformen;

■ Abschaffung des Begriffs der Umtriebszeit als Maß

für den Erntezeitpunkt von Bäumen und Bestän-

den;

■ selbsttätige Walderneuerung und Bestandsent-

wicklung durch einzelstamm- oder gruppenweise

Nutzung mit langen Verjüngungszeiträumen;

■ Bevorzugung schonender Erntemethoden zur Ver-

meidung von Schäden an Boden und Bestand;

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■ Minimierung des Einsatzes ökosystemfremderStoffe (Dünger und Pflanzenschutzmittel);

■ Herstellung biotopangepasster Wilddichten.

4. Erholungs- und Kulturfunktion

PRO SILVA erkennt die wachsende Bedeutung desWaldes für das physische und psychische Wohlbefin-den der Menschen, insbesondere in dicht besiedeltenLändern Europas, an.

PRO SILVA empfiehlt folgende Maßnahmen zurGestaltung des Waldes für die Kulturfunktion:

■ bevorzugte Förderung ruhiger Formen der Erho-lung durch ein entsprechendes Angebot an Wan-derwegen und anderen Erholungseinrichtungen;

■ soweit nötig, Konzentration von Erholungsange-boten und Einrichtungen in bestimmten Waldtei-len;

■ Förderung schöner Baumgestalten und andereroptischer Reize für das menschliche Auge;

■ Erhaltung und Schaffung schöner Waldbilder durchabwechslungsreiche Waldstrukturen;

■ Erhaltung unberührter Waldflächen, wo derMensch der Natur ihren Lauf lässt;

■ Erhaltung von Waldwiesen, schönen Waldtälern,Felspartien, Wasserflächen, Ausblicken usw.

In Anbetracht der obigen Ausführung liegt es auf derHand, dass eine Waldwirtschaft nach den Grundsät-zen von PRO SILVA und eine Ausweisung als Natura-2000-Gebiet durchaus miteinander vereinbar seinkönnen.

Eine erhebliche Zahl staatlicher und privater Waldbe-sitzer hat die PRO-SILVA-Grundsätze als Grundlagefür die Bewirtschaftung ihrer Waldgrundstücke über-nommen.

Ansprechpartner: Thomas Harttung,Vorsitzender von PRO SILVABarritskov God, DK-7150 BarritE-Mail: [email protected]. (45) 75 69 11 77

8.6 „Conservation easements“:der amerikanische Weg

„Conservation easement“ ist ein Rechtsinstrument,das in den USA in der Regel eingesetzt wird, umsicherzustellen, dass ein unbebautes Grundstücknicht erschlossen wird. Bei diesem Instrument han-delt es sich um eine Dienstbarkeit, die einer verant-wortlichen Stelle (z. B. einer Grundstücks-Treuhandoder einer Regierungsbehörde) über eine freiwilligeVereinbarung vom Grundstückseigentümer überlassenwird. Durch diese Vereinbarung werden sämtlicheTätigkeiten auf dem Grundstück bzw. dessen Nutzungeingeschränkt; der Grundbesitzer erhält hierfür eineentsprechende Entschädigung. Die Eigentümer kön-nen selektiv auf Eigentumsrechte verzichten. Darüberhinaus kann die Dienstbarkeit auch nur einen Teildes Grundstücks betreffen. In der Regel wird einedritte Partei damit beauftragt, das Grundstück zuüberwachen und die Einhaltung der Bedingungen zuüberprüfen. In jedem Fall aber behält der Eigentümerseine Eigentümerstellung am Grundstück und kanndiese jederzeit an Dritte übertragen. Allerdingshaben die Dienstbarkeiten eine lange oder unbefris-tete Laufzeit und sind im Grundbuch eingetragen.

Dieses System der Entschädigung für den Verzichtauf Einkommen und für Grundstückswertminderungenhat sich als ein effektives Mittel zur Verhinderungder Zersiedlung erwiesen und in vielen Bundesstaa-ten der USA zur Erhaltung der „Wirtschaftswälder“ inGebieten beigetragen, die eine große biologischeVielfalt beherbergen. „Conservation easements“ kön-nen von Regierungsstellen erworben werden. DieKosten hierfür werden aus den für den Naturschutzbereitgestellten Haushaltsmitteln oder aber von pri-vaten Stiftungen getragen, die von öffentlichen oderprivaten Einrichtungen kofinanziert werden. Ein sol-ches Instrument ermöglicht eine effektive Zusam-menarbeit zwischen dem öffentlichen Sektor und vie-len Stiftungen, Unternehmen, NRO, aber auch einzel-nen Eigentümern, ohne dass die sozialen Strukturenländlicher Gebiete zerstört werden.

Information: Society of American Foresters(Gesellschaft amerikanischer Forst-leute) – Ausgaben April/Mai undJuni/Juli 2002 des Forstwirt-schaftsmagazins

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„Journal of Forestry“ unterhttp://www.safnet.org/pubs/periodicals.html

8.7 Ein Blick nach „Downunder“: Naturschutz aufPrivatgrundstücken inTasmanien

Um ein System von Schutzgebieten zu errichten, daswirklich repräsentativ für das äußerst vielfältigeNaturerbe des Landes ist, hat die australische Regie-rung ein System von „conservation covenants“ mitprivaten Grundeigentümern geschaffen, das diestaatlichen Schutzgebiete ergänzt. Im Rahmen dieservertraglichen Vereinbarungen, die auf freiwilligerBasis geschlossen werden, können die Eigentümervon Gebieten mit wissenschaftlich anerkanntemNaturschutzwert finanziell entschädigt werden, wennsie ihr Land nicht weiter erschließen, Einschränkun-gen hinsichtlich der wirtschaftlichen Nutzung akzep-tieren oder Maßnahmen zum Biotopschutz ergreifen.

Die Regionalverwaltung von Tasmanien hat die fol-gende Beschreibung des Verfahrens für eine Teilnah-

me an ihrem „Private Forest Reserve Program“übermittelt:

1. Kontaktaufnahme des Programms mit den Grund-eigentümern, um eine Bewertung des Grundstücksvornehmen zu können.

2. Ein Naturschutzbeauftragter besucht dasGebiet/die Gebiete, erläutert die Anforderungenund die Entschädigungsleistungen des Programmsund bewertet die zu schützenden Ressourcen.

3. Aufgrund dieser Bewertung spricht eine unabhän-gige wissenschaftliche Beratergruppe eine Emp-fehlung hinsichtlich der Aufnahme des Gebiets indas System privater Waldschutzgebiete aus.

4. Im Falle einer positiven Entscheidung wird einVerhandlungsführer benannt, der eine für alle Sei-ten annehmbare Vereinbarung erarbeitet.

5. Ein Beratungsausschuss prüft anschließend dieerarbeiteten Vorschläge und empfiehlt sie füreinen Finanzierungsbeschluss auf Ministerebene.

Ansprechpartner: Dr. Steven SmithE-Mail:[email protected])www.privaterfa.tas.gov.au

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9AllgemeineSchluss-folgerungenzum Thema Forstwirt-schaft und Natura-2000-Gebiete

Eine proaktive Beteiligung der Waldbesitzer undForstleute an den Diskussionen auf allen Ebenen isteine Grundvoraussetzung für die Erhaltung der Multi-funktionalität der Wälder in Natura-2000-Gebieten.Obwohl nicht die Absicht besteht, sämtliche wirt-schaftlichen Tätigkeiten in Natura-2000-Gebieten zuunterbinden, wird die Produktionsfunktion der Wäl-der, die bei der Waldbewirtschaftung in der Regel imVordergrund steht, den Anforderungen des Natur-schutzes und den Erfordernissen der Erhaltung derbiologischen Vielfalt in den meisten Natura-2000-Waldgebieten entsprechend anzupassen sein.

Dies kann eine Änderung der bestehenden forstwirt-schaftlichen Praxis erfordern. Eine Möglichkeit ist,neue bzw. zusätzliche Einkommensquellen zu finden,um traditionelle Formen der Bewirtschaftung, dieimmer weniger Erträge bringen, zu bewahren. Eineandere Möglichkeit besteht darin, die Anreize füreine Nutzung von Walderzeugnissen zu erhöhen, diedurch eine umweltverträgliche Bewirtschaftungerzeugt werden und als Ersatz für nicht nachwach-sende, umweltbelastende und energieintensivereRohstoffe dienen. Es ist durchaus möglich, dasPotenzial für eine lokale Entwicklung (das auf derErhaltung von Landschaft, Natur und lokalen kultu-rellen Merkmalen beruht) mit der Realisierung globa-ler Umweltziele zu vereinbaren. Da die meistenRegionen, die aus Naturschutzsicht von großemInteresse sind, als wirtschaftlich benachteiligt gel-ten, wäre es von Grund auf falsch, eine intensiveForm der Bodennutzung anzustreben. Wenn solcheGebiete einen Wettbewerbsvorteil erhalten sollen,muss man nach Faktoren suchen, die sie von anderenabheben. Dieser Faktor könnte beispielsweise „Qua-lität“ heißen.

Dieser Qualitätsfaktor ist ohne Zweifel vorhanden, daNatura-2000-Gebiete Regionen sind, in denen – dankder herausragenden Naturressourcen – Güter undDienstleistungen von hohem ökologischem und kul-turellem Wert (weiter) produziert werden können,gegebenenfalls durch Anwendung des integrativenKonzepts der nachhaltigen Waldbewirtschaftung, dasökologische Anforderungen nicht von den anderenFunktionen des Waldes isoliert betrachtet, sondernstattdessen danach strebt, wirtschaftliche, ökologi-sche und soziale Ziele miteinander zu vereinbaren.Dies bedeutet auch, dass Forstleute und Waldbesit-zerverbände ihre Aktivitäten im Bereich Öffentlich-

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keitsarbeit verstärken müssen, um der Gesellschaftbewusst zu machen, dass – wenn die Verpflichtungenin Bezug auf die biologische Vielfalt erfüllt werden

sollen – die Erzeugung moderner Güter mit Hilfenachhaltiger Methoden der Vergangenheit häufig diebeste Option für die Zukunft ist.

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10Literatur-hinweise

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CEPF – Zentralverband der Europäischen Waldbesit-zer, 2001. Die Wälder Europas. Broschüre desCEPF, Brüssel und Luxemburg.

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DFWR – Deutscher Forstwirtschaftsrat, 2001. Nach-haltigkeit – Ein Generationenvertrag mit Zukunft.„Gesellschaftlicher Vertrag“ unterzeichnet anläss-lich des Ersten Deutschen Waldgipfels, 24. Okto-ber 2001. DFWR, Rheinbach. URL: www.waldgip-fel.de

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EUA – Europäische Umweltagentur, 2001. Umweltsig-nale 2001. Regelmäßiger Indikatorbericht derEuropäischen Umweltagentur. Amt für amtlicheVeröffentlichungen der Europäischen Gemein-schaften, Luxemburg.

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Thema

Zugang zu Informationen überUmweltfragen

Wirtschaftskommission derVereinten Nationen für Europa

Einrichtung/Agentur/NRO Link

http://www.unece.org/env/pp/

Übereinkommen von Bern Europarat http://www.nature.coe.int

Biologische Vielfalt – Clearinghouse-Mechanismus

Europäische Umweltagentur http://biodiversity-chm.eea.eu.int

Vogelschutzrichtlinie – Text GD Umwelt http://www.europa.eu.int/comm/environment/nature/legis.htm

Übereinkommen über die biologische Vielfalt

CBD-Sekretariat http://www.biodiv.org

Umweltschutz in Europa EEB – Europäisches Umweltbüro

http://www.eeb.org/Index.htm

Clearinghouse-Mechanismusder EU für biologische Vielfalt

Europäische Umweltagentur http://biodiversity-chm.eea.eu.int

Europäische Naturschutzzeit-schriften und -veröffentli-chungen

Europäisches Zentrum fürNaturschutz

http://www.ecnc.nl/

Zertifizierung für nachhaltigeWaldbewirtschaftung

PEFC – Paneuropäische Forst-zertifizierung

http://www.pefc.org/

Zertifizierung für nachhaltigeWaldbewirtschaftung

FSC – Forest StewardshipCouncil

http://www.fscoax.org/

Zertifizierung für nachhaltigeWaldbewirtschaftung – Vergleichsmatrix

CEPI – Verband der Europäi-schen Papierindustrie

http://www.cepi.org/htdocs/newsletters/

Forstliche Ressourcen Europäisches Forstinstitut http://www.efi.fi

Forstliche Ressourcen Wirtschaftskommission derVereinten Nationen für Europa– Sektion Holz

http://www.unece.org/trade/timber/Welcome.html

Wälder und biologische Viel-falt – Forschung zur Ermitt-lung von Indikatoren

BEAR-Projekt http://www.algonet.se/~bear

Finanzierung des Natur-schutzes

Institut für EuropäischeUmweltpolitik

http://www.ieep.org.uk/eufunds.html

Glossar internationaler Begrif-fe aus dem Bereich Naturwäl-der und Naturwaldforschung

EFI – Europäisches Forstinsti-tut (COST E4, 1999)

http://www.efi.fi/Database_Gateway/FRRN/howto/glossary.html

Habitat-Richtlinie – Text GD Umwelt http://www.europa.eu.int/comm/environment/nature/legis.htm

Indikatoren für die biologi-sche Vielfalt des Waldes inEuropa

BEAR-Projekt http://www.algonet.se/~bear/

Internationaler Schutz derbiologischen Vielfalt

World Wide Fund for Nature http://www.wwf.org/

Rechtstexte der europäischenNaturschutzrichtlinien

GD Umwelt http://europa.eu.int/comm/environment/nature/natura.htm

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Thema

LIFE-Programm GD Umwelt

Einrichtung/Agentur/NRO Link

http://www.europa.eu.int/comm/life/home.htm

Management des europäischenNaturerbes

Eurosite http://www.eurosite-nature.org/

Ministerkonferenz zum Schutzder Wälder in Europa

MCPFE Liaison Unit Vienna –VerbindungssekretariatderMCPFE

http://www.mcpfe.org/

Überwachung der Maßnahmenim Rahmen der EU-Forstpolitik

Fern (NRO) http://www.fern.org/

Nationale Forstprogramme FAO http://www.fao.org/forestry/foda/infonote/infont-e.stm

Naturschutz in Europa WWF-Europabüro http://www.panda.org/resources/programmes/epo/

Naturschutz in Europa IUCN – Internationale Unionzum Schutz der Natur und dernatürlichen Ressourcen

http://www.iucn-ero.nl/eng_working_in_europe.htm

Regionalpolitik in Europa undVerwaltung des Strukturfonds

GD Regionalpolitik http://europa.eu.int/comm/dgs/regional_policy/index_en.htm

Forschung Gemeinsame Forschungsstelleder Europäischen Kommission

http://www.jrc.org/

Forschung im Bereich Forst- und Landwirtschaft

GD Forschung http://www.europa.eu.int/comm/research/quality-of-life/ka5/

Forschung im Bereich Forst-und Landwirtschaft

GD Forschung http://www.europa.eu.int/comm/research/agro/fair/en/index.html

Entwicklung des ländlichenRaums in Europa und Leader II

Gemeinschaftsinitiative Leader http://www.rural-europe.aeidl.be/

Internationaler Waldzustands-bericht 2001

Ernährungs- und Landwirt-schaftsorganisation der Ver-einten Nationen

http://www.fao.org/docrep/003/y0900e/y0900e00.htm

Untersuchungen zur Finanzie-rung des Naturschutzes undder Entwicklung des ländli-chen Raums

Institut für EuropäischeUmweltpolitik

http://www.ieep.org.uk/

Text des Übereinkommensüber die biologische Vielfalt

Erdgipfel 2002 http://www.earthsummit2002.org/toolkits/women/un-doku/otherun/biodivtext.htm

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Anhang IWälder undForstwirt-schaft – allgemeineInforma-tionen

1. Die Situation des Waldesweltweit

Die globale Waldfläche beträgt etwa 3870 Mio. ha.Das heißt, rund 30 % der Erdoberfläche sind heutevon Wald bedeckt. Davon entfallen 56 % auf tropi-sche und subtropische Wälder, 44 % auf temperierteund boreale Wälder (FAO, 2001).

Tropische, gemäßigte und boreale Wälder bieten eineVielzahl von Lebensräumen für Pflanzen, Tiere undMikroorganismen. Der weitaus größte Teil der auf derErde lebenden Arten ist in den Wäldern zu Hause.Wälder erfüllen eine Vielzahl von Funktionen, vomLieferanten von Holz- und Nichtholzprodukten bishin zum Kohlenstoffspeicher mit klimastabilisieren-der Wirkung. Gleichzeitig bieten Wälder Millionenvon Menschen weltweit Arbeit und Brot. Die biologi-sche Vielfalt der Wälder hat auch eine wichtige wirt-schaftliche, soziale und kulturelle Funktion im Lebender ortsansässigen Bevölkerung. Wälder sind dahervon besonderer Bedeutung für den Schutz der globa-len Artenvielfalt (Kapos und Iremonger, 1998).

In den letzten 8000 Jahren sind rund 45 % derursprünglichen Wälder auf der ganzen Welt ver-schwunden. Der größte Teil davon wurde im vergan-genen Jahrhundert abgeholzt. Dieser Prozess der glo-balen Entwaldung schreitet in einem bisher noch nieda gewesenen Tempo fort (FAO, 2001), so dass zahl-reiche Pflanzen- und Tierarten zusammen mit ihrenWaldlebensräumen für immer von der Erde ver-schwunden sind. Zwischen 1990 und 2000 wurdenschätzungsweise weitere 5 % des weltweiten Wald-bestands vernichtet, mit einer jährlichen Entwal-dungsrate von rund 14 Mio. ha. Der Kahlschlag fin-det überwiegend in tropischen und borealen Wäldernstatt. Tropische Wälder stellen jedoch die wertvolls-ten Reservate für die biologische Vielfalt dar undhaben eine wichtige Funktion für das Weltklima. Beiborealen Wäldern geht die Verjüngung nur sehr lang-sam vor sich.

Die EU spielt eine führende Rolle in der internatio-nalen Diskussion über den Wald. Sie ist bemüht, denProzess der globalen Entwaldung zum Stillstand zubringen und durch Zusammenarbeit auf internationa-ler Ebene ein nachhaltiges Waldmanagement zuerreichen, vor allem in folgenden Bereichen:

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■ dem UNCED-Nachfolgeprozess (z. B. die Einrich-tung eines Waldforums der Vereinten Nationenund seine Vorläufer IPF und IFF);

■ dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt(CBD) und dem vor kurzem verabschiedeten„Erweiterten Arbeitsprogramm über die biologi-sche Vielfalt in Wäldern“;

■ einer Entwicklungspolitik, die dem UmweltschutzRechnung trägt;

■ der Einbeziehung des Umweltschutzes in neueBeschaffungsvorschriften für Holzprodukte ausnachhaltiger Forstwirtschaft („grüne Beschaf-fung“).

2. Die Wälder in derEuropäischen Union

Die EU und ihre Mitgliedstaaten haben beschlossen,sich verantwortungsvoll einer der größten ökologi-schen Herausforderungen unserer Zeit zu stellen,dem Schutz und der nachhaltigen Bewirtschaftungder Wälder. Zu diesem Zweck haben sie (31) 1998eine Strategie der Europäischen Union für die Forst-wirtschaft angenommen, die von der Kommissionvorgeschlagen worden war (32).

Der starke Einfluss der Europäer auf die internationaleWaldpolitik hat zur Folge, dass die Politik der EU-Mit-gliedstaaten zunehmend als Vorbild für den Waldschutzund für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung angese-hen wird. In diesem Zusammenhang stellt der Aufbaudes Natura-2000-Netzes zusammen mit anderen Initia-tiven wie den Nationalen Waldprogrammen und der An-wendung der Entschließungen der Ministerkonferenzzum Schutz der Wälder in Europa (MCPFE) einen wich-tigen Erfolg für die EU auf internationaler Ebene dar.

Sozioökonomische Bedeutung der europäischen Wälder

Die Wälder und die Forstwirtschaft in der Europäi-schen Union sind geprägt durch unterschiedliche kli-

matische, geografische, ökologische und sozioökono-mische Bedingungen. Etwa 70 % der gesamten Wald-fläche verteilen sich auf vier Länder: Finnland,Frankreich, Deutschland und Schweden. Das größtePotenzial für die Erhaltung und Wiederherstellungder biologischen Vielfalt liegt jedoch in Südeuropa.Die biogeografische Region des Mittelmeerraumsweist die unglaubliche Zahl von 30 000 Gefäßpflan-zen auf, von denen 10 000 ausschließlich regionalvorkommen. Diese Vielfalt macht den Mittelmeer-raum zu einem der artenreichsten Gebiete, was ende-mische Pflanzen anbetrifft.

Die Forstwirtschaft ist ein bedeutender Wirtschafts-faktor in Europa: In der Forst- und Holzwirtschaftsind 2,2 Millionen Menschen beschäftigt. Insgesamtwerden in der EU jährlich 226 Millionen m3 Rundhöl-zer produziert (Zahlen von 1998) (FAO, 2001).Schweden, Finnland, Deutschland, Frankreich undÖsterreich zählen zu den zehn größten Exporteurenvon Forstprodukten weltweit. Trotzdem wird einimmer größerer Teil der europäischen Wirtschaftswäl-der nicht ausreichend genutzt. In letzter Zeit wächstdie Waldbiomasse. Zurzeit ist das jährliche Wachstumhöher als die Ernte, daher überwiegen in vielen EU-Mitgliedstaaten Bestände mit sehr dichterBestockung (z. B. DFWR, 2001). Die nachhaltige Nut-zung europäischer Waldressourcen – unter Berück-sichtigung der wirtschaftlichen, sozialen und ökolo-gischen Ziele wie dem Erhalt der biologischen Viel-falt – sollte daher aufrechterhalten und sogar nochintensiviert werden. Für Natura-2000-Gebiete solltendie Folgen der Bewirtschaftung nach standortspezifi-schen Kriterien geprüft werden.

Es gibt heute in der EU etwa 12 Millionen Waldbe-sitzer. Die durchschnittliche Fläche pro Kopf beträgtweniger als 5 ha Wald. Die Besitzverhältnisse sindjedoch innerhalb der Gemeinschaft sehr unterschied-lich. In Griechenland und Irland befinden sich zweiDrittel der Waldflächen im Besitz des Staates; in Bel-gien, Spanien, Italien, Luxemburg, Frankreich undDeutschland sind die Waldbesitzer häufig Gebietskör-perschaften. Die Pro-Kopf-Waldfläche beträgt in derEU im Durchschnitt 0,3 ha, aber sie unterscheidetsich erheblich von Land zu Land.

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(31) Entschließung des Rates vom 15.12.1998, ABl. C 56/1 vom 26.9.1999.(32) KOM(1998) 649 endg. vom 3.11.1998, nicht veröffentlicht.

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Zur Zeit wächst die Waldfläche in der EU, und zwarnicht nur durch Aufforstungsprogramme, die von derGemeinschaft kofinanziert werden (1 Mio. ha seit1991), sondern in stärkerem Maße durch natürlicheSukzession auf Brachland, das in der Vergangenheitin erster Linie als Weide genutzt wurde (IDF, 2001).Inzwischen ist die bewaldete Fläche auf über einDrittel der Bodenbedeckung in der EU angewachsen(FAO, 2001). Die Zunahme der Waldfläche wird in derRegel als eine positive Entwicklung angesehen.Trotzdem gibt es einige Probleme, die Anlass zurBesorgnis bieten. So erfolgt die Aufforstung zumBeispiel häufig mit exotischen Baumarten und aus-schließlich auf ertragsarmen Böden und Rand-flächen. Dies gefährdet einige der wichtigstenLebensräume in offenen Landschaften. Auf der ande-ren Seite geht die Aufforstung mit einer zunehmen-den Intensivierung und weiteren Spezialisierung aufden verbleibenden landwirtschaftlich genutztenFlächen einher (EUA, 2001). Aus diesem Grund soll-ten größere Aufforstungsprojekte, die Auswirkungenauf vorhandene naturnahe offene Landschaftenhaben, vor ihrer Genehmigung in der Regel einerUmweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden.

Die Zunahme der Waldfläche verdeckt auch den Blickauf eine andere Tatsache: Die Gefahr, dass einige derletzten ursprünglichen Wälder in Europa, diegewöhnlich reich an biologischer Vielfalt und gefähr-deten Arten sind, durch intensiv bewirtschaftetenaturnahe Wälder oder Pflanzungen ersetzt werden(EUA, 1998), ist keineswegs gebannt. Außerdemkann die Bevorzugung von Nadelbäumen anstellevon Laubbäumen und von exotischen Arten anstelleheimischer Arten sich negativ auf die biologischeVielfalt auswirken, auch wenn die Waldfläche insge-samt zunimmt. Daher konzentrieren sich die jüngs-ten Initiativen für den Naturschutz auf die Qualitätdes Waldes und nicht so sehr auf die Quantität.

Die jüngste Geschichte des europäischen Waldes

Historische Forschungsarbeiten zeigen, dass der Waldin der Geschichte der Menschheit schon immer einewichtige Rolle gespielt hat. In Europa war er einegrundlegende Ressource für den Bau menschlicherSiedlungen und für die Entwicklung eines zivilisier-

ten und wohlhabenden Europas. Bis zum Ende des18. Jahrhunderts wurde der Wald in Europa in ersterLinie als ein wilder und wenig einladender Teil derNatur angesehen. Gleichzeitig wurde er jedoch auchals eine unerschöpfliche Quelle für Baumaterial,Viehfutter und Energie genutzt, die einer wachsen-den Menschheit zur Verfügung stand.

Im 17. Jahrhundert begann in vielen mitteleuropäi-schen Ländern ein starker Rückgang der Waldgebiete– mit verheerenden Folgen für die Waldressourcen,die noch bis weit ins 19. Jahrhundert spürbar waren.Erst als Holz als Hauptenergiequelle durch die Kohleund später durch Öl ersetzt wurde, kam der Kahl-schlag der einstmals dicht bewaldeten Gebiete inEuropa zum Stillstand. Viele Wälder waren vollstän-dig abgeholzt worden. Das Holz war für den Schiffs-bau, den Bergbau, als Brennholz und Baumaterial,für die Salzgewinnung und die Herstellung von Holz-kohle und Pottasche für die Glasindustrie verwandtwurden. Häufig wurden dabei selbst die elementar-sten Grundsätze eines nachhaltigen Ertrags außerAcht gelassen. Und um das Ganze noch schlimmer zumachen, galten in diesen Wäldern häufig schlechtgeregelte und kaum überwachte Formen einer primi-tiven multifunktionalen Nutzung durch die ländlicheBevölkerung, die unantastbar in örtlichen „Nut-zungsrechten“ festgeschrieben waren. Die Folge war,dass in Europa allenthalben offene Landschaftenentstanden. Sie bestanden aus degradierten Wäldern,die durch extensive Beweidung und das Sammeln vonForstprodukten noch weiter verarmten. Diese offenenLandschaften sind auf den ersten genauen Bodenbe-deckungskarten gegen Ende des 18. Jahrhunderts alsHeiden oder Binnendünenflächen zu erkennen. DasFehlen klarer Besitzverhältnisse und häufige undlange Kriege haben ein Übriges getan, um den Nie-dergang des europäischen Waldes zu beschleunigen.

Die Wende kam erst, als eine Holzknappheit drohte unddie Forstwirtschaft zu einer wissenschaftlichen Diszi-plin wurde. Damals wurde für Förster in ganz Europaeine höhere Ausbildung eingeführt. Zu Beginn des 19.Jahrhunderts wurde aus dem „Hüter des Waldes“ – einBegriff, der ursprünglich auf die Förster beschränkt war,die für die Wälder im Besitz des europäischen Hoch-adels verantwortlich waren – ein Verwalter und Hüterdes nationalen Walderbes, das eigenständigen Forstver-waltungen anvertraut wurde. Allmählich kehrte sich dieEntwicklung um, und in weiten Gebieten konnten die

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Wälder sich erholen oder wurden wiederaufgeforstet.Dieser Trend beschleunigte sich nach 1850, als immermehr aufgelassene landwirtschaftliche Flächen undnicht mehr genutzte Weideflächen in Wald zurückver-wandelt wurden. Hauptziel dieser Walderneuerung warjedoch die schnelle und effiziente Produktion von Holz,um wachsende Märkte zu versorgen, und der Schutz desBodens vor Erosion. Dies hatte zur Folge, dass überwie-gend Nadelholz-Monokulturen entstanden, die alsgleichaltrige Bestände bewirtschaftet wurden. Diese„neuen Wälder“ hatten jedoch nur geringen Wert für diebiologische Vielfalt, obwohl einige dieser Wälder inzwi-schen infolge natürlicher Degeneration oder menschli-cher Eingriffe an Artenreichtum gewonnen haben.

Holzknappheit trat in einigen Teilen Europas erneutnach dem Ersten und dem Zweiten Weltkrieg auf, wennauch in geringerem Maße. Viele Waldgebiete, diewährend oder kurz nach den Kriegsjahren verwüstet oderabgeholzt worden waren, wurden wiederaufgeforstet,um die Nachfrage nach Holz zu befriedigen. Daher findensich in vielen Teilen Europas relativ junge, gleichaltrigeBestände von wenigen Baumarten, die nur einer be-grenzten Anzahl von Organismen Lebensraum bieten.

Diese Probleme gab es nicht oder nicht in demselbenMaß in den ausgedehnten Wäldern Nordeuropas oderin den unzugänglichen Alpenregionen und den Berg-gebieten Südeuropas. Dort sind daher auch heute nochrelativ unberührte Wälder und offene multifunktionaleWaldflächen anzutreffen. Diese Gebiete stellen dieletzten Überreste von Naturwäldern und traditionellerWaldnutzung in Europa dar. Sie sind daher von un-schätzbarem wissenschaftlichem und ökologischemWert. Da der wirtschaftliche Wert der Altholzbeständehäufig genauso hoch ist und außerdem der Druck füreine intensive landwirtschaftliche Nutzung zunimmt,stoßen in diesen Gebieten häufig kommerzielle Inter-essen und Naturschutzinteressen aufeinander.

Die Natürlichkeit der europäischen Wälder

Das heutige Erscheinungsbild der Wälder in Europaist das Ergebnis von zwei grundverschiedenen Ent-wicklungen (Falinski und Mortier, 1996) (33):

■ einer ersten Differenzierung nach dem Ende derletzten Eiszeit, als waldbildende Arten entstan-den. Dieser Prozess begann mit dem geologischenZeitabschnitt des Holozäns vor etwa 10 000 Jah-ren. Er wurde durch Klima- und Bodenfaktorenbeeinflusst;

■ einer zweiten Differenzierung unter dem Einflussmenschlicher Siedlungen. Diese hat die Waldge-biete und die Waldstruktur seit der Jungsteinzeitvor etwa 5000 Jahren grundlegend verändert.

A. Die Eiszeit hat tiefe Spuren in Nord- und Mittel-europa sowie in den Gebirgsregionen hinterlassen.Dies hat zu einem deutlichen Nord-Süd-Gefälle in derFlora geführt, das auch heute noch für Europa cha-rakteristisch ist.

■ Die borealen Wälder Nordeuropas sind jüngerenUrsprungs und weisen weniger Pflanzenarten auf.Sie sind erst nach dem Zurückweichen der Glet-scher entstanden, und die jüngsten Formationenwie die Eichen- und Buchenwälder sowie dieMischwälder aus Buchen und Fichten in Mitteleu-ropa sind erst vor etwa 5000 Jahren entstanden.Pionierformationen wie die Kiefer-Birkenwäldersind dagegen sehr viel älter.

■ Die Wälder in Südeuropa sind sehr viel älter. Eini-ge dieser Formationen gibt es bereits seit mehrals 15 000 Jahren. Da sie viel weniger von derEiszeit beeinflusst wurden, weisen sie einen sehrviel höheren Artenreichtum und eine reichere Viel-falt von Pflanzengesellschaften auf.

Hinzu kommt noch, dass das West-Ost-Klimagefällevon ozeanischen Einflüssen hin zum Kontinentalein-fluss ebenfalls eine Verringerung des Artenreichtumsund der Vegetationsarten zur Folge hat.

B. Die Geschichte der menschlichen Siedlungen undderen Auswirkungen auf die Wälder lässt ebenfallsein Nord-Südgefälle erkennen. Die ersten menschli-chen Siedlungen entstanden im Süden, sie nahmenihren Ausgang vor rund 8000 Jahren im MittlerenOsten, breiteten sich über Griechenland nach Europaaus und erreichten Fennoskandia erst vor 2500 Jah-ren.

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(33) Dieses Kapitel stützt sich weitgehend auf eine Veröffentlichung der Autoren, die in einer Sonderausgabe der Revue forestière française(XLVIII) veröffentlicht worden ist. Diese Veröffentlichung wiederum bezieht sich auf umfangreiche Literatur zu diesem Thema. In gerin-gerem Maße wurden auch die Arbeiten von Noirfalise über die Definitionen der Corine Land cover berücksichtigt.

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Der Einfluss des Menschen führte zunächst zu einerZersplitterung der Wälder in den Ebenen. Die Wald-gebiete wurden systematisch gerodet, um Acker-flächen für die Landwirtschaft zu gewinnen, Weidenanzulegen und um Brennholz zu gewinnen. Je älterder Siedlungsprozess, desto tiefer sind die Spuren,die er in der heutigen Landschaft hinterlassen hat.In Fennoskandia und in Mitteleuropa sind daherheute noch ausgedehnte und zusammenhängendeWaldgebiete zu finden – ganz im Gegensatz zumSüdwesten Europas. Frankreich war zur Römerzeit zuetwa 80 % bewaldet. Um 1800 betrug die Waldflächegerade noch 15 %. Heute ist sie wieder auf über30 % angestiegen. In Fennoskandia spielten Schlag-und Brandrodung zur Flächengewinnung bis zum 19.Jahrhundert eine große Rolle, nach Aufgabe dieserMethoden konnten sich jedoch geschlossenere Wald-gebiete entwickeln.

Die wichtigsten Einflüsse des Menschen auf die bio-logische Vielfalt des Waldes sind:

■ Fällen von Bäumen, bevor sie die physiologischeReife und ihr mögliches Alter erreicht haben; diesführt zu einem Rückgang von Arten, die zusam-men mit Alt- und Totholz auftreten;

■ das Roden von Auenwäldern, um Weideflächen zugewinnen, Veränderung der Zusammensetzung vonAuenwäldern nach der Änderung der hydrologi-schen Bedingungen in Sumpfwäldern;

■ Veränderungen der Zusammensetzung der Baumar-ten und der vertikalen Struktur durch waldbauli-che Eingriffe;

■ Einführung von Formationen, die in der Natur sonicht vorkommen, wie fruchttragende Beständeausgewählter Arten, Niederwald, Mittelwald,Anbau von Weiden, Agroforstsysteme usw. Darausentwickelt sich häufig eine assoziierte biologischeVielfalt, die mit fortgesetzten menschlichen Ein-griffen in natürliche Sukzessionsprozesse zusam-menhängt;

■ Entwässerung von Torfböden und Feuchtwäldern,um das Baumwachstum zu beschleunigen;

■ Bau von Forsterschließungsnetzen in Wildnisge-bieten für die Holzernte;

■ Aufforstung von aufgelassenen landwirtschaftli-chen Flächen und von Weiden.

Diese Einflüsse sind natürlich nicht alle gleichzeitigaufgetreten, haben aber unter Umständen gleichzei-tige oder sukzessive Auswirkungen gehabt, die inbestimmten Gebieten zu Synergieeffekten geführthaben.

Aus diesem kurzen Überblick wird deutlich, dass diebiologische Vielfalt und der natürliche Charakter dereuropäischen Wälder in unterschiedlichem Maße übereine lange Zeit hinweg durch menschliche Aktivitä-ten beeinflusst wurden. Die Folge war, dass Natur-wälder oder „Urwälder“ in Europa – und noch mehrin der EU – eine absolute Seltenheit geworden sind.Wenn die erste und zweite Differenzierung, die sichauf die Waldzusammensetzung und -struktur ausge-wirkt haben, in einem matrixartigen Raster von sichgegenseitig beeinflussenden Faktoren kombiniertwürden, würde daraus eine unendliche Zahl mögli-cher Situationen entstehen. Die größte biologischeVielfalt, vor allem auf fruchtbaren Böden, weisenwahrscheinlich die Gebiete auf, die den intensivstenVeränderungen unterworfen waren, da sie am inter-essantesten für die menschliche Besiedlung waren.Unberührte Wälder gibt es kaum noch in der Union.Allerdings kommen auch reine Kunstwälder nichtallzu häufig vor. Der größte Teil der europäischenWälder kann als „halbnatürlich“ (z. B. angelsächsi-sche Literatur) oder „naturnah“ (französisch-schwei-zerische Literatur) bezeichnet werden. Die Unter-scheidung zwischen naturnahen und halbnatürlichenWäldern ist häufig schwierig, da der Einfluss desMenschen in der Vergangenheit zu vielen Kombina-tionen von natürlichen und menschlichen Einflüssengeführt hat. Unter den Wäldern, die heute als halb-natürlich angesehen werden, finden sich auch Pflan-zungen einheimischer Arten, die entweder auf land-wirtschaftlichen Flächen angelegt wurden, die vorüber hundert Jahren aufgelassen wurden, oder durchnatürliche Verjüngung entstanden sind; ferner Natur-wälder, deren authentische Krautschicht nahezu voll-ständig degeneriert ist (entweder durch Beweidungoder durch Streuaustrag), Naturwälder, die durchexotische Arten mit guten Verjüngungseigenschaften„bereichert“ wurden, usw.

Verwirrung herrscht auch, was die Begriffe „natürli-cher Charakter“ – Abwesenheit von menschlicherBeeinflussung – und „biologische Vielfalt“ – Arten-und Strukturreichtum – anbetrifft. Eine undifferen-zierte Verwendung dieser Begriffe hat zu mythischen

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Vorstellungen davon geführt, was unter „ursprüngli-chen“, „alten“ oder „Ur-Wäldern“ zu verstehen ist,die manchmal als Bewirtschaftungsziel für geschütz-te Gebiete genannt werden.

Vor diesem Hintergrund können die Lebensräume, diewegen ihrer gemeinschaftlichen Bedeutung in AnhangI der FFH-Richtlinie aufgeführt werden, in drei funk-tionale Gruppen aufgeteilt werden (Barbier, 2000):

■ Lebensräume, die in Umgebungen vorkommen, diein wirtschaftlicher Hinsicht immer als unbedeu-tend angesehen wurden und niemals von Men-schen besiedelt wurden, z. B. Uferformationen,Dünen, Feuchtstellen in Wäldern und aktive Moore;

■ Klimaxstadien von Lebensräumen, die nur wenigvon Menschen beeinflusst wurden, wie einige

Eichenwälder, Buchenwälder und natürliche Fich-tenwälder, deren Holz verwertet wurde und diedurch Bewirtschaftung einheimischer Arten ineinem stabilen Zustand gehalten wurden;

■ Lebensräume, die überwiegend von Menschengeschaffene Landschaften sind oder sich in einemÜbergang zur Klimaxvegetation befinden, z. B.Heiden, Moore, offene Waldweiden, natürlichesGrasland oder Weiden.

Daraus lässt sich schließen, dass es zu wenig ein-deutige Beweise gibt, um wenigstens halbwegssicher feststellen zu können, wie die Zusammenset-zung der Pflanzendecke an irgendeiner Stelle inEuropa ausgesehen haben kann, und dass in vielenFällen der Eingriff des Menschen unabdingbar ist fürdie Erhaltung der Lebensräume.

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Anhang IIDerrechtlicheRahmen fürden Schutzder biologi-schen Vielfalt inEuropa

1. Die Vogelschutzrichtlinie

Die Richtlinie 79/409/EWG, bekannt als die „Vogel-schutzrichtlinie“, wurde 1979 verabschiedet. Ihrewichtigste Bestimmung sieht vor, dass die EU-Mit-gliedstaaten für eine Reihe von Vögeln, deren Vor-kommen bedroht ist, bzw. für Zugvögel im Allgemei-nen besondere Schutzgebiete ausweisen sollen. Einzweites wichtiges Merkmal der Richtlinie ist, dass siefür alle Mitgliedstaaten gemeinsame Grundsätze fürdie Jagd auf und den Handel mit Vögeln festlegt.

2. Das Übereinkommen von Bern

Das Übereinkommen zum Schutz der europäischen frei-lebenden Tiere und wildwachsenden Pflanzen und ihrernatürlichen Lebensräume, oftmals als „Übereinkom-men von Bern“ bezeichnet, wurde 1979 vom Europa-rat vereinbart und trat im Juni 1982 in der EU inKraft. Es ist eines der ältesten internationalenAbkommen in Bezug auf den Schutz der biologischenVielfalt, doch sind die Unterzeichner an keinerlei Ver-pflichtungen hinsichtlich der Umsetzung gebunden.

Das Übereinkommen von Bern zielt darauf ab, denSchutz wild lebender Pflanzen und Tiere und derenLebensräume zu sichern. Besonderes Augenmerk wirdbedrohten und sensiblen Arten geschenkt, zu denenauch sensible und bedrohte wandernde Artengehören, die in Anhängen spezifiziert werden. Insge-samt haben 44 Staaten das Übereinkommen ratifi-ziert, von der Türkei bis Island und von der Ukrainebis Marokko.

3. Die Habitat-Richtlinie

Die Richtlinie 92/43/EWG, bekannt als die „Habitat-Richtlinie“ oder die „Fauna-, Flora- und Habitat-Richt-linie (FFH-RL)“, wurde 1992 als ein Instrument für dieUmsetzung des Übereinkommens von Bern verabschie-det. Ziel der Richtlinie ist, einen Beitrag zur Erhaltungder natürlichen Lebensräume und der wild lebendenFauna und Flora auf dem europäischen Gebiet der Mit-gliedstaaten zu leisten unter Berücksichtigung der je-

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weiligen wirtschaftlichen, sozialen und kulturellenAnforderungen sowie der regionalen und lokalen Ge-gebenheiten. Der Schutz der in den Anhängen aufge-führten natürlichen Lebensräume und Arten wird ge-währleistet durch die Annahme und Umsetzung spezi-fischer Maßnahmen, wie der Ausweisung von besonde-ren Schutzgebieten, oder durch die Errichtung einesstrengen Schutzsystems für Arten von gemeinschaftli-chem Interesse. Diese Richtlinie sieht die Schaffungdes Netzes Natura 2000 vor und legt die Vorschriftenfür dessen Errichtung und Management fest.

4. Die EU-Erweiterung unddas Emerald-Netz

Das Emerald-Netz ist das gemeinsame Instrument fürden Schutz der Habitate im Rahmens des Übereinkom-mens von Bern in Nicht-EU-Staaten, die das Überein-kommen ratifiziert haben. Gleichzeitig ist das Eme-rald-Netz ein effektives Instrument zur Vorbereitungder Beitrittsländer, da die Gebiete von besonderemNaturschutzinteresse als Grundlage für die spätereAusweisung als besondere Schutzgebiete gemäß derHabitat-Richtlinie herangezogen werden. Da keineÜbergangsfristen für die Umsetzung der Habitat-Richtlinie vorgesehen sind, werden sich die Länder, diealle erforderlichen Anstrengungen zur Errichtung desEmerald-Netzes unternommen haben, in einer gutenAusgangsposition für den EU-Beitritt befinden.

Viele Länder können stolz auf ihr außergewöhnlichreiches Naturerbe sein. In Osteuropa gibt es nochimmer zahlreiche unberührte Flusstäler und ausge-dehnte Waldgebiete, in denen dank des Vorkommensvon Großraubtieren die Nahrungskette noch nichtgestört ist. Allein in Rumänien leben schätzungswei-se noch 6000 Bären in freier Wildbahn – mehr alsdoppelt so viele wie in allen Mitgliedstaaten derEuropäischen Union zusammen. Allerdings ist diesesreiche Naturerbe durch die rasche wirtschaftlicheEntwicklung bedroht. Daher muss sichergestellt wer-den, dass die Entwicklung der Wirtschaft in nachhal-tiger Weise vonstatten geht.

Im Rahmen der Vorbereitungen für die EU-Erweite-rung wurden 2001 die technischen Konsultationenhinsichtlich einer Anpassung der Anhänge zur Vogel-schutzrichtlinie bzw. zur Habitat-Richtlinie an diespezifischen Lebensräume und Arten von hohemNaturschutzwert in den MOEL abgeschlossen.

5. Das Übereinkommen überdie biologische Vielfalt

Eine der wichtigsten Vereinbarungen, die 1992 aufdem Erdgipfel in Rio de Janeiro geschlossen wurde, istdas Übereinkommen über die biologische Vielfalt(Convention on Biological Diversity – CBD). Dieses Ab-kommen, dem die Mehrheit der Regierungen der Weltbeigetreten ist, begründet die Verpflichtung zur Be-wahrung des Naturerbes der Welt bei gleichzeitiger Si-cherung einer nachhaltigen wirtschaftlichen Entwick-lung. Das Übereinkommen legt drei Hauptziele fest:der Erhalt der biologischen Vielfalt, die nachhaltigeNutzung ihrer Bestandteile und die ausgewogene undgerechte Aufteilung der sich aus der Nutzung der ge-netischen Ressourcen ergebenden Vorteile.

Zu den wichtigsten Fragen, die im Rahmen des CBDbehandelt werden, gehören:

■ Maßnahmen und Anreize zum Schutz und zurnachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt;

■ Regelung des Zugangs zu genetischen Ressourcen;■ Zugang zur Technologie und Weitergabe von Tech-

nologie (auch Biotechnologie);■ technische und wissenschaftliche Zusammenar-

beit;■ Regeln für Umweltverträglichkeitsprüfungen;■ Aufklärung und Bewusstseinsbildung in der

Öffentlichkeit.

Das CBD hat derzeit 186 Teilnehmerstaaten; bislanghaben 168 Staaten das Übereinkommen unterzeich-net, darunter die Europäische Gemeinschaft und dereneinzelne Mitgliedstaaten. Die Europäische Umwelt-agentur in Kopenhagen hat einen „Clearinghouse-Me-chanismus für biologische Vielfalt“ (34) eingerichtet,

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(34) In seiner ursprünglichen Bedeutung bezeichnet der Begriff „Clearinghouse“ ein Finanzinstitut zur Abwicklung des Zahlungsverkehrszwischen den Mitgliedbanken. Die Bedeutung dieses Begriffs wurde ausgedehnt und bezeichnet nun alle Einrichtungen, die Nachfrageund Angebot von Gütern, Dienstleistungen und Informationen zusammenbringen und diese so aufeinander abstimmen. Die Internet-Adresse des Clearinghouse der EUA ist: http://biodiversity-chm.eea.eu.int/.

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um einen optimalen Informationsfluss zwischen deneuropäischen Unterzeichnerstaaten zu gewährleisten.

Auf der 6. Konferenz der Vertragsparteien des CBD inDen Haag im April 2002 wurde ein „Erweitertes Pro-gramm für Maßnahmen in Bezug auf die biologischeVielfalt der Wälder“ verabschiedet. Das Programm legteine Reihe ehrgeiziger Ziele und Maßnahmen fest, zuderen Durchführung sich die Unterzeichnerstaaten ent-sprechend ihrer jeweiligen Prioritäten verpflichtet ha-ben. Dazu zählen die Anwendung eines Ökosysteman-satzes bei der Bewirtschaftung der verschiedenen Wald-typen und Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes,der Erholung und der Wiederherstellung der biologi-schen Vielfalt der Wälder durch deren nachhaltige Nut-zung und erhebliche Überwachungsanstrengungen.

6. Die EU-Aktionspläne zur Erhaltung der biologischen Vielfalt

Um sicherzustellen, dass der Schutz der biologischenVielfalt auch in anderen wichtigen Politikbereicheneine Rolle spielt, haben die Dienststellen der Kom-mission vor kurzem „Aktionspläne zur Erhaltung derbiologischen Vielfalt“ in den Bereichen Landwirt-schaft, Fischerei, Naturressourcen, Entwicklung undwirtschaftliche Zusammenarbeit erarbeitet[KOM(2001) 162 endg.]. Diese Pläne legen Zielvorga-ben für die Verbesserung des Schutzes der biologi-schen Vielfalt fest; sie müssen im Mitentscheidungs-verfahren vom Europäischen Parlament und dem Ratder Europäischen Union verabschiedet werden.

Die Errichtung von Natura 2000 ist ein wichtiges Ele-ment dieser Aktionspläne. In Bezug auf Wälder legtder Aktionsplan zur Erhaltung der biologischen Viel-falt im Bereich Naturressourcen fest, dass alle inAnhang I der Habitat-Richtlinie genannten Waldty-pen bis zum Jahr 2002 als „ausreichend vertreten“zu bewerten sein müssen. In diesem Aktionsplan istauch eine stärkere Berücksichtigung von Maßnahmenzur Förderung der biologischen Vielfalt in den Pro-grammplanungsdokumenten im Rahmen der Land-wirtschafts-, Struktur- und Kohäsionsfonds sowieweiterer Programme, die Drittländer betreffen, vorge-sehen.

Die Verabschiedung des oben genannten „Erweiter-ten Programms für Maßnahmen in Bezug auf die bio-logische Vielfalt der Wälder“ auf der 6. Konferenz derVertragsparteien des CBD kann zur Folge haben, dassden waldbezogenen Elementen der bestehenden EU-Aktionspläne zur Erhaltung der biologischen Vielfaltmehr Aufmerksamkeit geschenkt wird.

7. Nationale Forstprogramme

Ziel der Nationalen Forstprogramme (NFP) ist, einenfunktionsfähigen sozialen und politischen Rahmenfür die Erhaltung, Bewirtschaftung und nachhaltigeEntwicklung der verschiedenen Waldtypen zu schaf-fen, der wiederum die Effizienz und Effektivität desöffentlichen und privaten Engagements erhöht. DieNFP sind ein Ergebnis der Folgekonferenzen desWeltgipfels von Rio von 1992 (UNCED).

■ Nationale Forstprogramme werden durch die Ele-mente und Grundsätze bestimmt, die als Maßnah-menvorschläge vom Ad hoc IntergovernmentalPanel on Forests (Zwischenstaatliches Waldpanel,1997) verabschiedet wurden, das von der UN-Kommission für nachhaltige Entwicklung errichtetwurde.

In den letzten 15 Jahren haben über 120 LänderNationale Forstprogramme erstellt bzw. aktualisiert.Greifbare Ergebnisse dieses Prozesses sind neue Poli-tiken in Bezug auf die Forstwirtschaft, verbesserteRechtsvorschriften, institutionelle Reformen, dieNeudefinition der Rolle des Staates bei der Entwick-lung der Forstwirtschaft, die Dezentralisierung derZuständigkeiten für die Waldbewirtschaftung, dieÜbertragung von Befugnissen auf Gemeinden undGruppen vor Ort, größere Transparenz und Beteili-gung an Entscheidungsprozessen.

In Übereinstimmung mit den oben aufgeführteninternationalen Verpflichtungen spielt die biologi-sche Vielfalt in vielen Nationalen Forstprogrammeneine wichtige Rolle. Die Inanspruchnahme bestimm-ter gemeinschaftlicher Förderkonzepte ist in einigenFällen an die erfolgreiche Aufstellung von NFPgebunden [z. B. die Beihilfen im Rahmen der Verord-nung (EG) Nr. 1257/1999 über die Förderung derEntwicklung des ländlichen Raums].

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8. Die Ministerkonferenz zumSchutz der Wälder inEuropa (MCPFE)

Die Ministerkonferenz zum Schutz der Wälder in Eu-ropa (MCPFE) (35) ist eine der wichtigsten Initiativender europäischen Staaten auf Ministerebene, um durcheine offene Zusammenarbeit den Schutz und die nach-haltige Entwicklung ihrer Wälder zu fördern. Ihrgehören mehr als 40 Mitgliedstaaten des Europaratessowie zahlreiche Beobachter an, die sich mit den Ge-fahren und Chancen in den Bereichen Wald und Forst-wirtschaft auseinandersetzen. Dieser Prozess bestehtaus einer Reihe von Ministerkonferenzen und Treffeneines Sachverständigengremiums zur Aufbereitung derKonferenzen und zum Brainstorming. Die teilnehmen-den Staaten sind für die nationale und regionale Um-setzung der auf den Konferenzen ausgesprochenenEmpfehlungen verantwortlich. Die Diskussionen undder Austausch zwischen den Konferenzen wird als„MCPFE-Prozess“ bezeichnet, der sich durch einen ge-meinsamen Ansatz der nationalen Forstverwaltungenund von Vertretern der Zivilgesellschaft auszeichnet.

Die Ergebnisse des MCPFE-Prozesses bestehen in Emp-fehlungen, die in Form von Resolutionen von den Mi-nisterkonferenzen angenommen werden. Bislang ha-ben in Straßburg (1990), Helsinki (1993) und Lis-sabon (1998) Ministerkonferenzen stattgefunden, aufdenen folgende Resolutionen verabschiedet wurden:

S1: Europäisches Netz von Dauerbeobachtungs-flächen zur Überwachung der forstlichen Öko-systeme

S2: Erhaltung der genetischen Ressourcen derWälder

S3: Dezentralisierte europäische Datenbank überWaldbrände

S4: Anpassung der Verwaltung von Bergwäldernan veränderte Umweltbedingungen

S5: Ausbau des Eurosilva-Netzes über Forschungim Bereich der Baumphysiologie

S6: Europäisches Forschungsnetz für forstlicheÖkosysteme

H1: Allgemeine Leitlinien für die nachhaltigeBewirtschaftung der Wälder in Europa

H2: Allgemeine Leitlinien zur Erhaltung der Arten-vielfalt der europäischen Wälder

H3: Forstwirtschaftliche Zusammenarbeit mit Län-dern im wirtschaftlichen Umbruch

H4: Strategien für eine langfristige Anpassung derWälder Europas an die Klimaveränderung

L1: Mensch, Wald und Forstwirtschaft: Ausbau dersozioökonomischen Aspekte einer nachhalti-gen Forstwirtschaft

L2: Paneuropäische Kriterien, Indikatoren undoperationelle Leitlinien für eine nachhaltigeForstwirtschaft

Die Resolutionen beziehen sich auf den Schutz, dieErhaltung und die nachhaltige Entwicklung der Wäl-der Europas und legen Leitlinien für das Erreichendieser drei Ziele fest, darunter die Umsetzung derZiele des Übereinkommens über die biologische Viel-falt. Aufgrund des umfassenden Charakters dieserResolutionen hat das Europäische Parlament diesenpaneuropäischen Prozess als wichtiges Element dergemeinsamen Forststrategie (36) identifiziert.

(35) Weitere Informationen über die Arbeit der MCPFE sind im Internet verfügbar unter: http://www.mcpfe.org, oder erhältlich bei der Kon-taktstelle (Liaison Unit) der MCPFE in Wien, Marxergasse 2, A-1030 Wien; Tel. (43-1) 710 77 02, Fax (43-1) 710 77 02 13, E-Mail: [email protected].

(36) Siehe: http://europa.eu.int/comm/agriculture/fore/comm/649_en.pdf.

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9. Übersicht über die Erörterungen zu den Themen Schutz derbiologischen Vielfalt und Wald, 1992-2002

(EU-Instrumente sind fett gedruckt)

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Globale Diskussionüber die Umwelt

Diskussion Schutzder biolog. Vielfalt in Europa

Paneuropäische Diskussion nachhaltige Waldbewirtschaftung

Vogelschutz-richtlinie, 1979

Übereinkommen vonBern, 1982

Emerald-Netz(44 Staaten)

Habitat-Richtlinie,1992

LIFE-Natur-Projekte1992

MCPFE-Prozess

1. MCPFE, Straßburg,1990 (Verschmutzung)

2. MCPFE, Helsinki,1993 (Management)

3. MCPFE, Lissabon,1998, (biolog. Vielfalt)

4. MCPFE, Wien 2003(NFP – biolog. Vielfalt)

UmsetzungNatura 2000

Schutz der Wälder in Europa – NWB

UNCED, Rio de Janeiro, 1992

CBD Übereinkommenüber die biolog.

Vielfalt

EU-Strategie biolog.Vielfalt, 1998

EU Aktionspläne zur biolog. Vielfalt,

2001

6. Umweltaktions-programm,2001-2010

6. Konferenz der Ver-tragsparteien des

CBD Arbeitsprogrammzur biol. Vielfalt der

Wälder, 2002

„Unverbindl. Forstprinzipien”,

Agenda 21

Zwischenst. Waldpanel (IPF),

1995-1997

ZwischenstaatlichesWaldforum (IFF),

1995-2000

EU-Forststrategie,1998

Waldforum der VN(UNFF) 2001-2005

Weltgipfel für nachhaltige Entwick-lung (Rio + 10), Johannesburg, 2002

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Europäische Kommission

Natura 2000 und der Wald: Herausforderungen und Chancen — Auslegungsleitfaden

Luxemburg: Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften, 2003

2003 — 115 S. — 21 x 29,7 cm

ISBN 92-894-6068-7

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BELGIQUE/BELGIË

Jean De LannoyAvenue du Roi 202/Koningslaan 202B-1190 Bruxelles/BrusselTél. (32-2) 538 43 08Fax (32-2) 538 08 41E-mail: [email protected]: http://www.jean-de-lannoy.be

La librairie européenne/De Europese BoekhandelRue de la Loi 244/Wetstraat 244B-1040 Bruxelles/BrusselTél. (32-2) 295 26 39Fax (32-2) 735 08 60E-mail: [email protected]: http://www.libeurop.be

Moniteur belge/Belgisch StaatsbladRue de Louvain 40-42/Leuvenseweg 40-42B-1000 Bruxelles/BrusselTél. (32-2) 552 22 11Fax (32-2) 511 01 84E-mail: [email protected]

DANMARK

J. H. Schultz Information A/SHerstedvang 4DK-2620 AlbertslundTlf. (45) 43 63 23 00Fax (45) 43 63 19 69E-mail: [email protected]: http://www.schultz.dk

DEUTSCHLAND

Bundesanzeiger Verlag GmbHVertriebsabteilungAmsterdamer Straße 192D-50735 KölnTel. (49-221) 97 66 80Fax (49-221) 97 66 82 78E-Mail: [email protected]: http://www.bundesanzeiger.de

ELLADA/GREECE

G. C. Eleftheroudakis SAInternational BookstorePanepistimiou 17GR-10564 AthinaTel. (30) 21 03 25 84 40Fax (30) 21 03 25 84 99E-mail: [email protected]: www.books.gr

ESPAÑA

Boletín Oficial del EstadoTrafalgar, 27E-28071 MadridTel. (34) 915 38 21 11 (libros), 913 84 17 15(suscripción)Fax (34) 915 38 21 21 (libros), 913 84 17 14(suscripción)E-mail: [email protected]: http://www.boe.es

Mundi Prensa Libros, SACastelló, 37E-28001 MadridTel. (34) 914 36 37 00Fax (34) 915 75 39 98E-mail: [email protected]: http://www.mundiprensa.com

FRANCE

Journal officielService des publications des CE26, rue DesaixF-75727 Paris Cedex 15Tél. (33) 140 58 77 31Fax (33) 140 58 77 00E-mail: [email protected]: http://www.journal-officiel.gouv.fr

IRELAND

Alan Hanna’s Bookshop270 Lower Rathmines RoadDublin 6Tel. (353-1) 496 73 98Fax (353-1) 496 02 28E-mail: [email protected]

ITALIA

Licosa SpAVia Duca di Calabria, 1/1Casella postale 552I-50125 FirenzeTel. (39) 05 56 48 31Fax (39) 055 64 12 57E-mail: [email protected]: http://www.licosa.com

LUXEMBOURG

Messageries du livre SARL5, rue RaiffeisenL-2411 LuxembourgTél. (352) 40 10 20Fax (352) 49 06 61E-mail: [email protected]: http://www.mdl.lu

NEDERLAND

SDU Servicecentrum UitgeversChristoffel Plantijnstraat 2Postbus 200142500 EA Den HaagTel. (31-70) 378 98 80Fax (31-70) 378 97 83E-mail: [email protected]: http://www.sdu.nl

PORTUGAL

Distribuidora de Livros Bertrand Ld. a

Grupo Bertrand, SARua das Terras dos Vales, 4-AApartado 60037P-2700 AmadoraTel. (351) 214 95 87 87Fax (351) 214 96 02 55E-mail: [email protected]

Imprensa Nacional-Casa da Moeda, SASector de Publicações OficiaisRua da Escola Politécnica, 135P-1250 -100 Lisboa CodexTel. (351) 213 94 57 00Fax (351) 213 94 57 50E-mail: [email protected]: http://www.incm.pt

SUOMI/FINLAND

Akateeminen Kirjakauppa/Akademiska BokhandelnKeskuskatu 1/Centralgatan 1PL/PB 128FIN-00101 Helsinki/HelsingforsP./tfn (358-9) 121 44 18F./fax (358-9) 121 44 35Sähköposti: [email protected]: http://www.akateeminen.com

SVERIGE

BTJ ABTraktorvägen 11-13S-221 82 LundTfn (46-46) 18 00 00Fax (46-46) 30 79 47E-post: [email protected]: http://www.btj.se

UNITED KINGDOM

The Stationery Office LtdCustomer ServicesPO Box 29Norwich NR3 1GNTel. (44-870) 60 05-522Fax (44-870) 60 05-533E-mail: [email protected]: http://www.tso.co.uk

ÍSLAND

Bokabud Larusar BlöndalEngjateigi 17-19IS-105 ReykjavikTel. (354) 552 55 40Fax (354) 552 55 60E-mail: [email protected]

NORGE

Swets Blackwell ASHans Nielsen Hauges gt. 39Boks 4901 NydalenN-0423 OsloTel. (47) 23 40 00 00Fax (47) 23 40 00 01E-mail: [email protected]

SCHWEIZ/SUISSE/SVIZZERA

Euro Info Center Schweizc/o OSEC Business Network SwitzerlandStampfenbachstraße 85PF 492CH-8035 ZürichTel. (41-1) 365 53 15Fax (41-1) 365 54 11E-mail: [email protected]: http://www.osec.ch/eics

B@LGARIJA

Europress Euromedia Ltd59, blvd VitoshaBG-1000 SofiaTel. (359-2) 980 37 66Fax (359-2) 980 42 30E-mail: [email protected]: http://www.europress.bg

CYPRUS

Cyprus Chamber of Commerceand IndustryPO Box 21455CY-1509 NicosiaTel. (357-22) 88 97 52Fax (357-22) 66 10 44E-mail: [email protected]

EESTI

Eesti Kaubandus-Tööstuskoda(Estonian Chamber of Commerce and Industry)Toom-Kooli 17EE-10130 TallinnTel. (372) 646 02 44Fax (372) 646 02 45E-mail: [email protected]: http://www.koda.ee

HRVATSKA

Mediatrade LtdStrohalov Prilaz 27HR-10000 ZagrebTel. (385-1) 660 08 40Fax (385-1) 660 21 65E-mail: [email protected]

MAGYARORSZÁG

Euro Info ServiceSzt. István krt.12IIl emelet 1/APO Box 1039H-1137 BudapestTel. (36-1) 329 21 70Fax (36-1) 349 20 53E-mail: [email protected]: http://www.euroinfo.hu

MALTA

Miller Distributors LtdMalta International AirportPO Box 25Luqa LQA 05Tel. (356) 21 66 44 88Fax (356) 21 67 67 99E-mail: [email protected]

POLSKA

Ars PolonaKrakowskie Przedmiescie 7Skr. pocztowa 1001PL-00-950 WarszawaTel. (48-22) 826 12 01Fax (48-22) 826 62 40E-mail: [email protected]

ROMÂNIA

EuromediaStr.Dionisie Lupu nr. 65, sector 1RO-70184 BucurestiTel. (40-21) 260 28 82Fax (40-21) 260 27 88E-mail: [email protected]

SLOVAKIA

Centrum VTI SRNámestie Slobody 19SK-81223 Bratislava 1Tel. (421-2) 54 41 83 64Fax (421-2) 54 41 83 64E-mail: [email protected]: http://www.cvtisr.sk

SLOVENIJA

GV Zalozba d.o.o.Dunajska cesta 5SI-1000 LjubljanaTel. (386) 13 09 1800Fax (386) 13 09 1805E-mail: [email protected]: http://www.gvzalozba.si

TÜRKIYE

Dünya Aktüel A.SGlobus Dünya Basinevi100, Yil Mahallessi 34440TR-80050 Bagcilar-IstanbulTel. (90-212) 440 22 27Fax (90-212) 440 23 67E-mail: [email protected]

ARGENTINA

World Publications SAAv. Córdoba 1877C1120 AAA Buenos AiresTel. (54-11) 48 15 81 56Fax (54-11) 48 15 81 56E-mail: [email protected]: http://www.wpbooks.com.ar

AUSTRALIA

Hunter PublicationsPO Box 404Abbotsford, Victoria 3067Tel. (61-3) 94 17 53 61Fax (61-3) 94 19 71 54E-mail: [email protected]

BRASIL

Livraria CamõesRua Bittencourt da Silva, 12 CCEP20043-900 Rio de JaneiroTel. (55-21) 262 47 76Fax (55-21) 262 47 76E-mail: [email protected]: http://www.incm.com.br

CANADA

Les éditions La Liberté Inc.

3020, chemin Sainte-FoySainte-Foy, Québec G1X 3V6Tél. (1-418) 658 37 63Fax (1-800) 567 54 49E-mail: [email protected]

Renouf Publishing Co. Ltd

5369 Chemin Canotek Road Unit 1Ottawa, Ontario K1J 9J3Tel. (1-613) 745 26 65Fax (1-613) 745 76 60E-mail: [email protected]: http://www.renoufbooks.com

EGYPT

The Middle East Observer

41 Sherif Street11111 CairoTel. (20-2) 392 69 19Fax (20-2) 393 97 32E-mail: [email protected]: http://www.meobserver.com.eg

MALAYSIA

EBIC Malaysia

Suite 47.01, Level 47Bangunan AmFinance (letter box 47)8 Jalan Yap Kwan Seng50450 Kuala LumpurTel. (60-3) 21 62 62 98Fax (60-3) 21 62 61 98E-mail: [email protected]

MÉXICO

Mundi Prensa México, SA de CV

Río Pánuco, 141Colonia CuauhtémocMX-06500 México, DFTel. (52-5) 533 56 58Fax (52-5) 514 67 99E-mail: [email protected]

SOUTH KOREA

The European Union Chamber ofCommerce in Korea

Suite 2004, Kyobo Bldg.1 Chongro 1-Ga, Chongro-GuSeoul 110-714Tel. (82-2) 725-9880/5Fax (82-2) 725-9886E-mail: [email protected]: http://www.eucck.org

SRI LANKA

EBIC Sri Lanka

Trans Asia Hotel115 Sir ChittampalamA. Gardiner MawathaColombo 2Tel. (94-1) 074 71 50 78Fax (94-1) 44 87 79E-mail: [email protected]

T’AI-WAN

Tycoon Information Inc

PO Box 81-466105 TaipeiTel. (886-2) 87 12 88 86Fax (886-2) 87 12 47 47E-mail: [email protected]

UNITED STATES OF AMERICA

Bernan Associates

4611-F Assembly DriveLanham MD 20706-4391Tel. (1-800) 274 44 47 (toll free telephone)Fax (1-800) 865 34 50 (toll free fax)E-mail: [email protected]: http://www.bernan.com

ANDERE LÄNDER/OTHER COUNTRIES/AUTRES PAYS

Bitte wenden Sie sich an ein Büro IhrerWahl/Please contact the sales office ofyour choice/Veuillez vous adresser aubureau de vente de votre choix

Office for Official Publicationsof the European Communities2, rue MercierL-2985 LuxembourgTel. (352) 29 29-42001Fax (352) 29 29-42700E-mail: [email protected]: http://publications.eu.int

7/2003

Venta • Salg • Verkauf • Pvlèseiw • Sales • Vente • Vendita • Verkoop • Venda • Myynti • Försäljninghttp://eur-op.eu.int/general/en/s-ad.htm

Umschlagphotos:

— Tervon 1 / J. Luhta

— Hainich02 / G. Raeymaekers

— Purolp1 / J. Luhta

— Metsämu1 / J. Luhta

— ENV-Meditterenean forest2 / V. González

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14K

H-54-03-348-D

E-C

ISBN 92-894-6068-7

9 789289 460682

Natura 2000 und der Wald: H

erausforderungen und Chancen — Auslegungsleitfaden

Natura 2000 und der Wald: Herausforderungen

und Chancen

Auslegungsleitfaden

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