Naturräumliche Gegebenheiten, Lage und Größe des Gebietes · inhaltsÜbersicht 1...

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Gemeinde Lilienthal Landkreis Osterholz Entwurf Umweltbericht Eingriffsbewertung und Grünordnungskonzept zum B-Plan Nr. 135 Niels-Stensen-HausBegründung Text + Plan Hannover, Stand 11. Mai 2016 BÜRO ACKERMANN Falkenstrasse 25, 30449 Hannover-Linden, Tel.: (0511) 924 52 31 Bearbeitung: Andreas Ackermann, Garten- und Landschaftsarchitekt AKNDS + BDLA Daniela Grün, Landschaftsarchitektin AKNDS

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Gemeinde Lilienthal

Landkreis Osterholz

Entwurf Umweltbericht

Eingriffsbewertung und Grünordnungskonzept zum B-Plan Nr. 135

”Niels-Stensen-Haus”

Begründung

Text + Plan

Hannover, Stand 11. Mai 2016

BÜRO ACKERMANN Falkenstrasse 25, 30449 Hannover-Linden, Tel.: (0511) 924 52 31 Bearbeitung: Andreas Ackermann, Garten- und Landschaftsarchitekt AKNDS + BDLA Daniela Grün, Landschaftsarchitektin AKNDS

INHALTSÜBERSICHT

1 VORHABENBEZOGENE UND UMWELTRECHTLICHE GRUNDLAGEN 1

1.1 ZIELE UND INHALTE DES BAULEITPLANES 1

1.2 FACHGESETZLICHE UND FACHPLANERISCHE ZIELE DES UMWELTSCHUTZES 1

2 BESTANDSAUFNAHME UND BEWERTUNG DER SCHUTZGÜTER 1

2.1 SCHUTZGUT PFLANZEN UND TIERE 1

2.2 ABIOTISCHE SCHUTZGÜTER 3 2.2.1 SCHUTZGUT BODEN 3 2.2.2 SCHUTZGUT WASSER 4 2.2.3 SCHUTZGUT KLIMA 5

2.3 SCHUTZGÜTER LANDSCHAFT UND KULTUR 5

2.4 SCHUTZGUT MENSCH UND GESUNDHEIT 6

3 NATURSCHUTZRECHTLICHE EINGRIFFSBEURTEILUNG 6

3.1 GRUNDSÄTZE DER EINGRIFFSBEURTEILUNG 6

3.2 VERMEIDUNG / MINIMIERUNG 6

3.3 KONFLIKTANALYSE 7

3.4 AUSGLEICHSMAßNAHMEN 9 3.4.1 VERSICKERUNG ANFALLENDES NIEDERSCHLAGSWASSER (GEM. § 9 (1) NR. 9 BAUGB) 10 3.4.2 REALISIERUNGSZEITRAHMEN (GEM. §1 (7) BAUGB I.V.M. §9 (1) NR. 20 BAUGB) 11 3.4.3 ANLAGE EINER OBSTWIESE (GEMÄß §9 (1) NR. 25A BAUGB) 9 3.4.4 MONITORING 11

4 IMMISSIONSSCHUTZRECHTLICHE BEWERTUNG 11

4.1 ALLGEMEINE EINSCHÄTZUNG 11

4.2 VERKEHRSLÄRMIMMISSIONEN 11

4.3 FESTSETZUNGEN DES BEBAUUNGSPLANES 11

5 ZUSAMMENFASSUNG 11

5.1 ENTWICKLUNG DES PLANGEBIETES 11

Pläne : Bestandsplan Biotoptypen Anhang

Umweltbericht, Eingriffsbewertung und Grünordnungsplan zum B-Plan „Niels-Stensen-Haus“ in Worphausen

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1 Vorhabenbezogene und umweltrechtliche Grundlagen

1.1 Ziele und Inhalte des Bauleitplanes

Die Stiftung Leben und Arbeiten betreibt auf dem südlich an den Planbereich angrenzenden Grundstück eine Einrichtung zur Betreuung von Menschen mit unterschiedlichen Begabungen und Behinderungen.

Aufgrund geänderter Rahmenbedingungen in der Behindertenhilfe ist nunmehr geplant, die Ange-bote um 'ambulant betreutes Wohnen' zu erweitern. Darüber hinaus sollen weitere Werkstatt- und Büroräume sowie nachgelagerte kleingewerbliche Nutzungen angesiedelt werden (z.B. Physiothe-rapie, Pflegedienst).

Das für die Neubebauung in Aussicht genommene Grundstück liegt im Außenbereich. Eine Ge-nehmigung des Vorhabens gemäß § 35 BauGB kann bei derzeitiger Betrachtung nicht in Aussicht gestellt werden. Mit dem aktuellen Bauleitplanverfahren sollen die planungsrechtlichen Voraus-setzungen für die Erschließung und Errichtung der o.g. Einrichtungen im Planbereich geschaffen werden.

Ziel der Planung ist es, die erforderlichen Festsetzungen zur städtebaulichen Ordnung zu treffen. Namentlich sollen die für die bauliche Nutzung vorgesehen Flächen als Baugebiete festgesetzt werden.

1.2 Fachgesetzliche und fachplanerische Ziele des Umweltschutzes

Mit der Umsetzung des Bauvorhabes und der damit verbundenen potenziellen Neuversiegelung kommt es zu einer Veränderung der Gestalt und Nutzung der betroffenen Fläche und damit zu einer Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes.

Die in §1 Absatz 6 Nr.7 und § 1a BauGB beschriebenen Belange des Umweltschutzes sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen und die Auswirkungen eines Vorhabens auf die Umwelt zu prüfen, zu beschreiben, zu bewerten und in einem Umweltbericht festzuhalten.

Im Sinne von § 1 ff BNatSchG in Ergänzung durch die niedersächsische Naturschutzgesetzgebung (NAGBNatSchG) ist die Natur und Landschaft so zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln, dass die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, die Nutzbarkeit der Naturgüter, die Pflanzen- und Tierwelt sowie die Erhaltung von Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft gesichert sind.

2 Bestandsaufnahme und Bewertung der Schutzgüter

2.1 Schutzgut Pflanzen und Tiere

Von Bedeutung für die Arten und Lebensgemeinschaften im Naturraum Worpsweder Moore sind Wälder, wie Kiefern- und Birken-Anflugwälder auf Sand- und degenerierten Hochmoorböden, Birken-Eichen-Wälder, Erlen- und Birkenbruchwälder oder bodensaurer Buchenwald. Zudem offene Hochmoordegenerationsstadien, Feuchtwiesen und sonstiges Grünland sowie Sandheiden und -trockenrasen. Großflächige Grünlandbereiche zwischen den Straßendörfern haben trotz intensiver Nutzung eine gewisse Bedeutung für gefährdete Wiesenvogelarten. Bei Brutvorkommen von Braun-kehlchen, Kiebitz, Schafstelze und Wiesenpieper – vereinzelt auch noch Uferschnepfe, Brachvogel und Bekassine – wird lokale bis regionale Bedeutung als Brutvogelgebiet erreicht.

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Der Landschaftsrahmenplan Osterholz (2003) definiert jedoch weder für das Untersuchungsgebiet selbst noch für die nähere Umgebung Bereiche von besonde-rer Bedeutung unter Aspekten des Arten- und Biotopschutzes (siehe Abbildung 1). Die Vorhabensfläche liegt nicht unmittel-bar in einem Schutzgebiet, auch liegt kei-ne Einstufung als Natura 2000-Gebiet (FFH oder EU-Vogelschutzrichtlinie) vor und es werden keine speziellen Ziele für Schutz, Pflege und Entwicklung der Flä-chen formuliert. Die Flächen nordöstlich hinter der entlang der Worphauser Land-straße gelegenen Bebauung erfüllen die fachlichen Voraussetzungen für die Ein-stufung als Landschaftsschutzgebiet.

Bereiche östlich der Worphauser Land-straße sind Bestandteil des Moorschutz-programmes, das zum Ziel hat, naturnahe Hochmoore sowie zu renaturierende Moorflächen unter Naturschutz zu stellen .

Die im Untersuchungsgebiet existierenden Biotoptypen sind sämtlich anthropogen überformt und in landwirtschaftlicher Nutzung. Sie wären entsprechend kurz- bis mittelfristig wieder herstellbar.

Von der Existenz empfindlicher Tierarten ist im Untersuchungsgebiet direkt auf-grund des starken anthropogenen Einflus-ses nicht auszugehen. Die Wertigkeit der ermittelten Biotoptypen liegt in den Flächen schwerpunktmäßig bei Wertstufe 2 und punktuell bei Stufe 3-4 für Gehölzstrukturen, ist demnach als gering bis mittel bedeutsam für den Arten- und Biotopschutz einzustufen. Innerhalb des Untersuchungsgebietes ist bisher nicht bekannt, dass gefährdete oder bedrohte Tier- und Pflanzenarten nach Roter Liste Niedersachsen vorkom-men. Die vertiefte Überprüfung durch ei-nen externen Ornithologen steht noch aus. Nachfolgend sind die Biotoptypen des Bestandes im von der Veränderung betroffenen Plangebiet dargestellt. Die Bewertung wird nach dem Modell des Niedersächsischen Städtetages von 2013 auf Basis einer Biotoptypenkartierung durchgeführt. Dabei bildet die Zuordnung von Wertfaktoren zu den einzelnen Biotoptypen und Flächen die Grundlage. Es wird davon ausgegangen, dass jeder Biotoptyp einen spezifischen Wert für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und für das Landschaftsbild aufweist, der zu der Fläche in Beziehung gesetzt werden kann. Die Biotope werden auf dieser Basis in folgende Wertkategorien eingeteilt:

5= sehr hohe Bedeutung

4= hohe Bedeutung

3= mittlere Bedeutung

2= geringe Bedeutung

1= sehr geringe Bedeutung

0= weitgehend ohne Bedeutung

Abbildung 1 : Ausschnitt LRP Osterholz (2003), Karte "Für Arten- und Lebensgemeinschaften wichtige Bereiche"

Abbildung 2 : Ausschnitt LRP Osterholz (2003), Karte "Entwicklungs- und Maßnahmenkarte"

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Tabelle 1: Bestand Biotoptypen innerhalb der B-Planfläche

Biotoptyp

Bezeichnung Größe (qm) Eingriff unzu-

lässig

Bedeutung Besonderer

Schutzbedarf (nach NNatG)

Pionier- + Sukzes-

sionswald

WPS 2.110 nein 4 entfällt

Einzelbaum, Krone

über 10 m

HABE 305 nein 4 nein

Einzelbaum, Krone

über 5 m

HABE 150 nein 3 nein

Baumreihe HBA 726 nein 3 nein

Intensivgrünland

auf Moorböden

GIM 12.498 nein 2 nein

Ziergebüsch,

überwiegend nicht

heimische Arten

BZN 490 nein 2 nein

Siedlungsgehölz

aus überw. heimi-

schen Baumarten

HSE 200 nein 3 nein

Siedlungsgehölz

aus überw. heimi-

schen Baumarten

(desolater Zust.)

HSE 488 nein 2 nein

Einzelbaum Sied-

lungsbereich

HEB 200 nein 3 nein

Baumreihe Sied-

lungsbereich

HEA 300 nein 3 nein

Versiegelte Fläche X 1.360 nein 0 nein

Gesamtfläche 18.827

2.2 Abiotische Schutzgüter

2.2.1 Schutzgut Boden

Übergeordnete naturräumliche Region ist die Stader Geest. Das Planungsgebiet liegt in den Gras-berger Mooren, die zu den Worpsweder Mooren gehören, einer Untereinheit der naturräumlichen Einheit Hamme-Oste-Niederung. Die Bodenverhältnisse der Hamme-Oste-Niederung prägen große Moorflächen.

Feuchte bis nasse Hochmoore sind im Planungsgebiet vorherrschend, rund um die Wörpe existieren auch Niedermoorböden. Ein Großteil der Flächen wurde stark anthropogen verändert, entwässert, abgetorft oder tief umgebrochen, um sie landwirtschaftlich nutzbar zu machen. Daher durchzieht eine Vielzahl von Entwässerungsgräben die Moorgebiete, die inzwischen als Grünlandflächen anzuspre-chen sind.

Durch die anthropogene Nutzung der Moore sind auch Sande aus den tieferen Schichten an die Oberfläche getreten, zudem sind die Hochmoore örtlich von Tal- oder Flugsandinseln durchsetzt. Aus den Flugsanden und glazifluviatilen Sandinseln östlich der Hamme entwickelten sich je nach Grund-wassereinfluss Gleye, Anmoorgleye, Podsole und Gley-Podsole.

Bisher vorgenommene Bohrungen südöstlich der Grundstücke weisen Feinsand bis in die Tiefe von etwa 12,00 m unter GOK auf, darauf folgen Mittel- oder Grobsande und in tieferen Bereichen (ab etwa 60,00 m) Schluff (NIBIS Kartenserver 2016).

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Die Aufgabe des Bodenschutzes liegt in der Sicherung der Bodensubstanz, generell für alle Funktio-nen des Bodens:

* die Regelung der Stoff- und Energieflüsse im Naturhaushalt (Speicher- und Regelfunktion)

* die Produktion der Biomasse, insbesondere von pflanzlichen Stoffen unter Einbeziehung des Wurzelraumes und der Verankerung der Pflanzen (natürliche Ertragsfunktion) sowie

* die Gewährung von Lebensraum für die Bodenorganismen (Biotische Lebensraumfunktion).

Als Beurteilungskriterium seiner Schutzwürdig-keit wird vorrangig der Natürlichkeitsgrad des Bodens herangezogen, der im Planungsgebiet durch die anthropogenen Einflüsse nicht mehr gegeben ist. Ein Geländeversprung lässt auf Abtorfungen in der Vergangenheit schließen

Im Bereich der durchlässigeren Böden ist die Empfindlichkeit gegenüber Verdichtung gering. Die Empfindlichkeit der Böden gegenüber Schadstoffanreicherung ist eng mit der Bodenart verknüpft. Sandige Böden haben ein geringeres Filtervermögen und damit eine niedrigere Emp-findlichkeit gegenüber Schadstoffanreicherun-gen. Im Planungsgebiet kommen sowohl sandi-ge Böden (obere Schicht abgetorft oder umge-brochen) als auch noch durch eine oberflächen-nahe Torfschicht gekennzeichnete Böden vor (Weidebereiche im Nordosten). Sie sind auf-grund ihrer anthropogenen Nutzung in ihrer Na-türlichkeit beeinträchtigt. Ihre Wertigkeit ist eher gering.

Durch starke Versiegelung verliert der Boden zum einen seine Funktionen für den Naturhaus-halt. Zum anderen wird das abfließende Regen-wasser nicht mehr gefiltert, die Versickerung und Grundwasserneubildung minimiert und der Temperaturausgleich durch eine Vegetationsschicht unterbleibt. Die potentielle Neuversiegelung im Planungsgebiet beträgt bei einer angestrebten GRZ von 0,25 maximal 37,5 %. Anfallendes Regenwasser sollte auf Mulden und Vegetationsflächen abge-leitet werden und von hier aus versickern oder verdunsten.

Das Entfallen der bisherigen Beweidung durch Kühe minimiert den Nitrateintrag in den Boden und damit ins Grundwasser.

2.2.2 Schutzgut Wasser

Für das Schutzgut Wasser ist zu prüfen, inwieweit die Möglichkeit des Eindringens von Schadstoffen mit dem Sickerwasser ins Grundwasser und sonstige Gewässer (qualitative Beeinträchtigung) und die Reduzierung der Grundwasserneubildungsrate (quantitative Beeinträchtigung) besteht. Die Emp-findlichkeit des Grundwassers gegenüber Schadstoffeintrag ergibt sich aus dem Grundwasserflurab-stand, der Mächtigkeit sowie der Art und Wasserdurchlässigkeit der Deckschichten.

Durch die geplanten Nutzungen steht kein nennenswerter Schadstoffeintrag zu befürchten.

Der Grundwasserstand liegt bei gemittelt etwa 5,00 m unter GOK (NIBIS Kartenserver 2016), in ei-nem Bodengutachten von 2011 für eine unmittelbar an den Untersuchungsraum angrenzende Fläche wurde ein GW-Stand von 3,42 m uGOK festgestellt. Im Planungsraum steht z.B. auf den Weideflä-chen zeitweilig oberflächlich Wasser an, da die Torflinsen einen Stauhorizont bilden.

Regenwasserversickerung ist aufgrund des GW-Flurabstandes prinzipiell möglich, jedoch muss si-chergestellt sein, dass stauende Schichten durchstoßen werden. Durch die geplante Versickerung

Abbildung 3 : Bohrprofil 2011

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des anfallenden Regenwassers ist keine gravierende Auswirkung auf das Grund-wasserregime zu erwarten.

Bisher liegt die jährliche Grundwasserneu-bildungsrate mit 51-100 l/m2 pro a in gerin-ger Höhe. Nord-östlich des Planungsgebie-tes befindet sich ein Bereich mit Bedeutung für die GW-Neubildungsrate (über 200 l/m2). Auch diese Fläche hat keine Auswir-kungen durch die geplanten Maßnahmen zu erwarten.

2.2.3 Schutzgut Klima

Klimatisch steht der Landkreis Osterholz zwischen maritimen und kontinentalen Klimaeinflüssen. Die maritime Komponente äußert sich in einem ausgeglichenen Jahrestemperaturverlauf mit mittleren Schwankungen zwischen 16,5 und 17,5°C, Niederschlagsüberschuss gegenüber der Verdunstung und höheren Windgeschwindigkeiten (Landkreis Osterholz 2003, Landschaftsrahmenplan Osterholz). Das Jahresmittel der Lufttemperatur liegt im Durchschnitt bei 9 °C und der mittlere Niederschlag be-trägt 727 mm/a (Zeitraum 1961-1990). Für den Zeitraum 2011-2040 wird eine mittlere Jahrestempe-ratur von 10 °C und Niederschläge von 743 mm/a erwartet (NIBIS Kartenserver 2016).

Die um Worphausen vorhandenen Hochmoorböden kühlen nachts stärker ab als umgebende Geest-flächen und weisen auch im Bereich der Tageshöchsttemperaturen extremere Werte auf.

Die geländeklimatische Situation wird sowohl durch das Relief als auch durch die Nutzungsformen des Planungsgebietes bestimmt. Diese beeinflussen Bildung, Abfluss oder auch Ansammlung von lokal entstehender Kaltluft, Windsysteme, Inversionen und auch Nebelbildungen und damit wiederum die bioklimatischen Verhältnisse. Im vorliegenden Fall ist von einer nahezu siedlungsfreien Situation im ländlichen Raum im Übergang zur Landschaft auszugehen. Es treten keine Besonderheiten ge-genüber den makroklimatischen Verhältnissen auf.

Das Planungsgebiet zeigt sich als Offenlandfläche mit überwiegendem Grünlandcharakter und ver-einzeltem punktuellem und linearem Gehölzbestand. Die vorhandenen hohen Vegetationsanteile be-grenzen tagsüber die Aufheizung der Fläche und ermöglichen eine Abkühlung während der Nacht. Aufgrund der geplanten Neuversiegelung (GRZ 0,25) ist mit einer nur marginalen Veränderung der Klimafunktion bzw. verminderten Kaltluftproduktion zu rechnen.

2.3 Schutzgüter Landschaft und Kultur

Unter dem Landschaftsbild wird die sinnlich wahrnehmbare Erscheinungsform von Natur und Land-schaft verstanden. Die Bewertung des Landschaftsbildes erfolgt unter dem Grundsatz der Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft und berücksichtigt natur- und kultur-raumtypische Erscheinungen von Oberflächenausprägung, Vegetation, Nutzung und Bebauung. Kilometerlange Straßendörfer wie Worphausen, die die ehemals zusammenhängenden Moorflächen stark zerschneiden, Birkenalleen und Kanäle mit dazwischenliegenden Nutzflächen sind typisch für das Erscheinungsbild des Naturraumes Worpsweder Moore bzw. der Untereinheit Grasberger Moore (Landschaftsrahmenplan Osterholz 2003). Im Landschaftsrahmenplan werden die Flächen nordöstlich hinter der entlang der Worphauser Land-straße gelegenen Bebauung als von "bedeutender Qualität" eingestuft. Die geplante Bebauung wird sowohl nach Nordosten durch eine bereits bestehende und zu erhaltende Birkenreihe, als auch nach Südwesten durch den Erhalt einer Baumreihe zum bestehenden Parkplatz hin eingegrünt.

Abbildung 4 : Ausschnitt LRP Osterholz (2003), Karte "Für Boden, Wasser, Klima /Luft wichtige Bereiche"

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Die bisherige Kammerung der Flächen durch einen Gehölzstreifen wird im B-Plan-Konzept wieder aufgenommen und das vorhandene Gehölz mit hohem Bruchholzanteil durch einen neuen Gehölzriegel ersetzt. Insofern sind keine Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes zu erwarten, da mit landschaftstypischen Elementen ge-arbeitet wird und sich die geplante Be-bauung harmonisch in die vorhandene Landschaft einfügt.

2.4 Schutzgut Mensch und Gesundheit

Vom Vorhaben gehen keine relevanten Beeinträchtigungen für Mensch und Gesundheit aus.

3 Naturschutzrechtliche Eingriffsbeurteilung

3.1 Grundsätze der Eingriffsbeurteilung

Bei der Einschätzung der Beeinträchtigungen, die vom Vorhaben auf die biotischen und abiotischen Lebensgrundlagen einwirken, ist zu unterscheiden, ob die Wirkungen temporärer Art sind (baube-dingt) oder erst durch das Bauwerk bzw. die Nutzung der Wohnbebauung entstehen (anlagen- bzw. betriebsbedingt).

3.2 Vermeidung / Minimierung

Vorrangiges Ziel ist der Vermeidungsgrundsatz, d.h. es gilt gravierende Veränderungen von Natur und Landschaft zu erkennen und zu unterlassen. Um diese zu erkennen und zu unterlassen sowie ihre Bedeutung abzuschätzen und entsprechende Kompensationsmaßnahmen vorzusehen, werden die Auswirkungen der geplanten Maßnahme im Folgenden analysiert.

Der Eingriff in Natur und Landschaft kann durch folgende Maßnahmen minimiert werden:

Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften

Schutzmaßnahmen für Gehölzbestände während der Bauphase gegen Verletzung, Boden-verdichtung

kleinstmögliche Dimensionierung des Arbeitsbereiches

Anlage einer Obst- und Wildobstwiese

Schutzgut Boden

keine Oberbodenarbeiten bei extremer Nässe

sorgfältiger Umgang mit Oberboden

sorgfältige Standortwahl für Lagerplätze

Abbildung 5 : Ausschnitt LRP Osterholz (2003), Karte "Für Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft wichtige Bereiche"

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Schutzgut Wasser

Ableitung des Niederschlagwassers von Dachflächen und Versickerung/Rückhaltung auf dem Grundstück

Schutzgut Klima und Schutzgut Landschaftsbild

Beeinträchtigungen durch das Bauvorhaben auf die o.g. Schutzgüter sind zu vernachlässigen

Erhalt landschaftsbildprägender Gehölzstrukturen

3.3 Konfliktanalyse

Die Bewertung der Biotopstruktur und deren voraussichtlicher Beeinträchtigung durch die geplanten Veränderungen im Untersuchungsgebiet wird gemäß der „Arbeitshilfe zur Ermittlung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in der Bauleitung” des Niedersächsischen Städtetages von 2013 vorgenom-men. Dabei bildet die Zuordnung von Wertfaktoren zu den einzelnen Biotoptypen und Flächen die Grundlage. Es wird davon ausgegangen, dass jeder Biotoptyp einen spezifischen Wert für die Leis-tungsfähigkeit des Naturhaushaltes und für das Landschaftsbild aufweist, der zu der Fläche in Bezie-hung gesetzt werden kann. Die Biotope werden, wie bereits in Kapitel 2.1 erläutert, auf dieser Basis gemäß ihrer Bedeutung eingeteilt:

5= sehr hohe Bedeutung

4= hohe Bedeutung

3= mittlere Bedeutung

2= geringe Bedeutung

1= sehr geringe Bedeutung

0= weitgehend ohne Bedeutung

Zusätzlich zum flächenbezogenen Wertfaktor wird ein besonderer Schutzbedarf von Einzelfunktionen der Schutzgüter ermittelt. Mit der nachfolgenden Eingriffsbilanzierung werden die Veränderungen im Plangebiet deutlich. Zunächst wurde der Bestandswert ermittelt, der sich aus der bestehenden Bio-

topstruktur im Gebiet ergibt. Im Plangebiet wurden 42.066 Punkte als Bestandswert errechnet (vgl.

Tabelle 2, Spalten 1-4). Nach Umsetzung des Bauvorhabens kann von einem Gesamtflächenwert

von 42.361 Punkten ausgegangen werden (vgl. Tabelle 2, Spalten 5-8). Der Eingriff kann auf der Vorhabenfläche kompensiert werden, es ergibt sich eine minimale Überkompensation.

Die Tabelle 2 auf der folgenden Seite zeigt eine Gegenüberstellung des Bestandes und der Eingriffs- / Ausgleichsflächen innerhalb der B-Planfläche. Das Niels-Stensen-Haus unterhält eine Garten- und Grünpflegeabteilung, die die Bestandsflächen bereits extensiv pflegt und entwickelt. Sie wird sich im Weiteren auch mit der Pflege der Flächen um die zukünftigen Gebäude befassen. Diese werden daher überwiegend als Flächen mit einem hohen Anteil an regionaltypischen Pflanzen eingestuft und aufgrund der Mischung Ziergarten, Naturgarten, Scherrasen und Strauchgruppen einheimischer Gehölze auf den Flächen mit der gemittelten Wert-stufe 1,7 angenommen.

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Tabelle 2: Gegenüberstellung Bestand, Eingriffs- und Ausgleichsflächen in der B-Planfläche

Ist-Zustand Planung / Ausgleich

Ist-Zustand der

Biotoptypen

Fläche

(qm)

Wert-

faktor

Flächen-

wert

Eingriffs-

/Ausgleichsfläche (Planung/Ausgleich)

Fläche

(qm)

Wert-

faktor

Flächen-

wert der

Eingriffs-

/Ausgleichs

fläche (Produkt aus

Spalten 2+3) (Produkt aus

Spalten 6+7)

1 2 3 4 5 6 7 8

Pionier- + Suk-

zessionswald

(WPS)

2.110 4 8.440 Pionier- + Sukzessi-

onswald (WPS)

2.110 4 8.440

Einzelbaum, 10 m

(HABE)

305 4 1.220 Einzelbaum, Krone

über 10 m (HABE)

305 4 1.220

Einzelbaum, 5 m

(HABE)

150 3 450 Einzelbaum, Krone

über 5 m (HABE)

150 3 450

Baumreihe (HBA) 726 4 2.904 Baumreihe (HBA) 726 4 2.904

Intensivgrünl. auf

Moorböden (GIM)

12.498 2 24.996 Streuobstbestand

(HOJ) neu

1.925 4 7.700

Sonstiger stand-

ortger. Gehölzbest.,

Wildobst (HPS)

1.925 4 7.700

Flächen MI o. Fest-

setzung/ Bebauung,

überwiegend Natur-

garten (PHN)

5.073 1,7 8.624

Mischgebiet MI,

10.150 qm, davon

37,5 % versiegelt

(X), abzgl. vorhan-

dene Zufahrt

3.395 0 0

Siedlungsgehölz

aus überw. heim.

Baumarten desol.

Zustand (HSE)

488 2 976 Siedlungsgehölz

aus überw. heim.

Baumarten, Neuan-

lage (HSE)

907 3 2.721

Ziergebüsch,

überw. nicht

heim. Arten (BZN)

490 2 980 Ziergebüsch, über-

wiegend nicht hei-

mische Arten (BZN)

251 2 502

Siedlungsgehölz

aus überw. heim.

Baumarten (HSE)

200 3 600 Siedlungsgehölz

aus überw. heim.

Baumarten (HSE)

200 3 600

Einzelbaum

Parkplatz (HEB)

200 3 600 Einzelbaum Sied-

lungsbereich (HEB)

200 3 600

Baumreihe Park-

platz (HEA)

300 3 900 Baumreihe Sied-

lungsbereich (HEA)

300 3 900

Versiegelte Flä-

che Zufahrt (X)

411 0 0 Versiegelte Fläche

Zufahrt (X)

411 0 0

Versiegelte Flä-

che Parkplatz (X)

949 0 0 Versiegelte Fläche

Parkplatz (X)

949 0 0

Gesamtfläche 18.827 42.066 Gesamtfläche 18.827 0

Bestandswert 42.066 Pkte. Gesamtflächenwert Planung 42.361 Pkte.

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Zur Ermittlung der externen Ausgleichserfordernisse werden nun die Ergebnisse der Bestands- und Kompensationsbilanzierung gegenübergestellt. Dabei ist der Gesamtflächenwert (Planung/Ausgleich) von dem Bestandswert (Ist-Zustand) in Abzug zu bringen.

Bestandswert Pkt abz. Gesamtflächenwert von Pkt.

= - 295 Punkte Kompensationsbedarf, leichte Überkompensation

Der Flächenwert des B-Plangebietes wird nach Umsetzung der geplanten Nutzungen minimal über dem heutigen Wert liegen (42.361 Punkte zu 42.066 Punkte.). Da auch die vorausgehend themati-sierten Schutzgüter nicht nennenswert beeinträchtigt werden, gilt der Eingriff als ausgeglichen.

3.4 Ausgleichsmaßnahmen

Im Sinne der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung sind Ausgleichsmaßnahmen zusätzliche Maß-nahmen des Verursachers auf der betroffenen ggf. externen Grundfläche, die sicherstellen sollen, dass nach Abschluss des Vorhabens keine nachteiligen Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes zurückbleiben. Der geplante Eingriff kann innerhalb des Gebietes kompensiert werden.

Zur Kompensation des Eingriffes im Plangebiet werden folgende landschaftspflegerische Maßnah-men vorgeschlagen:

Maßnahmen für den Naturhaushalt

* Minimierung der Versiegelung

* Erhalt von extensiven Grünlandbereichen in Kombination mit (Wild-)Obstgehölzen

* Rückhaltung von Niederschlagswasser im Gelände

* Erhalt und Neupflanzung standortgerechter Gehölzstrukturen

Für den Bebauungsplan ergeben sich entsprechend folgende Festsetzungen im Sinne einer geregel-ten Grünordnung:

3.4.1 Erhaltung von großkronigen Bäumen (gem. § 9 (1) 25 b BauGB)

Für die mit Erhaltungsgebot versehenen Bäume wird folgendes festgesetzt: Die gekennzeichneten im Gebiet vorhandenen Großbäume sind zu erhalten und langfristig in ihrem Bestand zu sichern. Für diese Bäume wird festgesetzt, dass sie während der Bauzeit DIN-gemäß (DIN 18920 Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen) zu schützen sind. Bei Abgang der Bäume sind entsprechende Ersatzpflanzungen mit gleicher Baumart vorzunehmen. Bei Ersatzpflanzungen von Einzelbäumen sind 3 x verpflanzte Hochstämme mit Ballen (StU mind. 18/20) zu verwenden. Jeder Baum muss eine unbefestigte Vegetationsfläche von mind. 6 qm als Wurzel-raum erhalten.

3.4.2 Erhaltung von Baum-Strauchhecke (gem. § 9 (1) 25 b BauGB)

Für die mit Erhaltungsgebot versehene Baum-Strauchhecke wird folgendes festgesetzt: Die gekenn-zeichneten im Gebiet vorhandenen Sträucher und Bäume sind zu erhalten und langfristig in ihrem Bestand zu sichern. Für diese Gehölze wird festgesetzt, dass sie während der Bauzeit DIN-gemäß (DIN 18920 Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen) zu schützen sind. Bei Abgang sind entsprechende Ersatzpflanzungen mit gleicher Pflanzenart vorzu-nehmen. Bei Ersatzpflanzungen von Bäumen sind 3 x verpflanzte Hochstämme mit Ballen (StU mind. 10/12) und bei Sträuchern 2xv mB 80-100 zu verwenden.

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3.4.3 Erhaltung Pionier- und Sukzessionswald -Vogelbeeren-Birken-Wäldchen (gem. §

9 (1) 25 b BauGB)

Für das mit Erhaltungsgebot gesicherte Vogelbeeren-Birken-Wäldchen wird folgendes festgesetzt: Das hainartige Wäldchen ist zu erhalten und langfristig in seinem Bestand zu sichern. Es wird festge-setzt, dass es während der Bauzeit gemäß DIN 18920 zu schützen ist. Einzelentnahmen von Bäu-men in der laufenden forstlichen Pflege sind möglich. Die Bestandslücken sind der Sukzession zu überlassen.

3.4.4 Anlage einer Wildobstwiese (gemäß §9 (1) Nr. 25a BauGB)

Für die Anlage der standortheimischen regional-typischen Wildobstwiese sind Gehölze im Abstand von 4 m im Raster anzupflanzen. Arten : Weißdorn (Crataegus monogyna), Haselnuss (Corylus avellana), Hundsrose (Rosa canina), schwarze Johannisbeere (Ribes nirgum) jeweils in der Pflanz-qualität 2xv 60-80 mit Überhältern von Vogelbeere (Sorbus aucuparia), Wildapfel (Malus silvestris) und Wildbirne (Pyrus pyraster) als Hochstamm 3xv StU 10/12 vorgesehen. Sie sind im Abgangsfall 1:1 zu ersetzen. Pflege: Die Wildobstwiese sollte nur einmal im Jahr (September/Oktober) gemäht werden. Das gemähte Gras sollte entnommen werden.

3.4.5 Anlage einer Obstwiese (gemäß §9 (1) Nr. 25a BauGB)

Für die Anlage der Obstwiese sind regionaltypische hochstämmige Obstsorten im Abstand von 8 m im Raster anzupflanzen. Die Pflanzen haben mittlere Baumschulqualität der Größenklasse Hoch-stamm 3xv StU 10/12 aufzuweisen. Die festgesetzten, neu zu pflanzenden Obstbäume sind im Ab-gangsfall 1:1 zu ersetzen. Pflege: Die Obstwiese sollte nur zweimal im Jahr gemäht werden. Der ers-te Mähtermin kann zweckmäßiger Weise im Frühsommer liegen (Ende Juni), der zweite vor der herbstlichen Obsternte (September). Das gemähte Gras kann entweder als Mulchmasse an Ort und Stelle liegen bleiben oder entnommen werden.

3.4.6 Anlage einer blühenden Strauchhecke (gemäß §9 (1) Nr. 25a BauGB)

Bei der Entwicklung einer Strauch-Hecke wird festgesetzt, dass folgende Gehölzstrukturen fachge-recht anzulegen und zu erhalten sind. Es handelt sich um Gehölzgruppen in der Arten und Mengen-zusammensetzung: Weißdorn (Crataegus laevigata, 20%), Schlehe (Prunus spinosa, 20%), Schwar-ze Johannisbeere (Ribes nigrum, 10%), Heckenkirsche (Lonicera xylosteum, 10%), Pfaffenhut (Euonymus europaeus, 10%), Liguster (Ligustrum vulgare, 10%) und Hundsrose (Rosa canina, 20%). Die Arten sind gemischt auf Lücke im Raster 1,50 x 1,50 m zu pflanzen. Die Sträucher haben die Qualität 2 x verpflanzt, Größe 40-60 aufzuweisen. Abgängige Gehölze sind 1:1 zu ersetzen.

3.4.7 Anlage einer Strauch-Baumhecke (gemäß §9 (1) Nr. 25a BauGB)

Bei der Entwicklung einer Strauch-Baum-Hecke wird festgesetzt, dass folgende Gehölzstrukturen fachgerecht anzulegen und zu erhalten sind. Es handelt sich um Gehölzgruppen in der Arten und Mengenzusammensetzung: Weißdorn (Crataegus laevigata, 50%), Liguster (Ligustrum vulgare, 10%), und Stechhülse (Ilex aquifolium 10 %), Heckenkirsche (Lonicera xylosteum, 10%), Haselnuss (Corylus avellana, 20%) mit Überhältern von 1 Stiel-Eiche (Quercus robur) und 2 Schwarz-Erlen (Alnus glutinosa), Die Arten sind gemischt auf Lücke im Raster 2 x 2 m zu pflanzen. Die Sträucher haben die Qualität 2 x verpflanzt, Größe 40-60 aufzuweisen. Die Überhälter sind als Hochstamm 3xv StU 10/12 vorzusehen. Abgängige Gehölze sind 1:1 zu ersetzen.

3.4.8 Versickerung anfallendes Niederschlagswasser (gem. § 9 (1) Nr. 9 BauGB)

Das im Planungsgebiet anfallende und unverschmutzte Niederschlagswasser ist auf dem Grundstück zurückzuhalten und zu versickern.

Umweltbericht, Eingriffsbewertung und Grünordnungsplan zum B-Plan „Niels-Stensen-Haus“ in Worphausen

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3.4.9 Realisierungszeitrahmen (gem. §1 (7) BauGB i.V.m. §9 (1) Nr. 20 BauGB)

Für das Plangebiet wird festgesetzt, dass die bestimmten Kompensationsmaßnahmen nach den vor-stehenden Festsetzungen spätestens 2 Jahre nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes in der unmit-telbar folgenden Pflanzperiode (Herbst bis Frühjahr) auszuführen und nachzuweisen sind.

3.4.10 Monitoring

Die Kompensationsmaßnahmen werden rechtsverbindlicher Teil des Satzungsbeschlusses. Der Rea-lisierungszeitrahmen ist über die textliche Festsetzung geregelt. Nach Abschluss aller Maßnahmen wird die Untere Naturschutzbehörde durch den Verursacher in Kenntnis gesetzt, um in einer örtlichen Abnahme die ordnungsgemäße Fertigstellung der Kompensationsmaßnahmen überprüfen zu kön-nen.

4 Immissionsschutzrechtliche Bewertung

4.1 Allgemeine Einschätzung

Lärm- und Schadstoffbelastungen haben zusätzlich negative Auswirkungen auf die Tier- und Pflan-zenwelt. In diesem Zusammenhang ist zu beurteilen, ob von einem Vorhaben relevante Auswirkun-gen, wie auch z.B: erhöhte Lichtimmissionen, Wärme etc. ausgehen. Die Vorhabensfläche grenzt an eine bereits erschlossene, direkt an der L 153 (Worphauser Land-straße) gelegene Fläche. Die beabsichtigten Nutzungen lassen keine nennenswert extremen zusätz-lichen Immissionen erwarten. Das Entfallen der Weidenutzung auf Teilflächen minimiert für diesen Bereich das Aufkommen von Methangasen.

4.2 Verkehrslärmimmissionen

Aufgrund der Planung ist nicht mit erheblichen zusätzlichen Verkehrsmengen zu rechnen. Daher sind Auswirkungen auf den überörtlichen Verkehr und Lärm- bzw. Schadstoffimmissionen nicht zu erwar-ten.

Die Sensibilität der angrenzenden Flächen ist ohnehin durch die unmittelbare Nähe zur Bundesstraße stark vermindert, so dass eine zusätzliche Beeinträchtigung von entsprechenden Arten und Lebens-räumen unwahrscheinlich ist. Die Gliederung der Fläche mit Grünstrukturen und die Gebäuderiegel schirmen das Hinterland gegen Lärmimmissionen ab.

4.3 Festsetzungen des Bebauungsplanes

Aufgrund der in Aussicht genommenen Nutzungskonzeption und unter immissionsschutzrechtlichen Gesichtspunkten wird eine Gliederung des Mischgebietes gemäß § 1 Abs. 4 BauNVO vorgenommen. Danach werden in dem straßennahen Bereich, in der Planzeichung als Mischgebiet MI* festgesetzt, auch die gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO allgemein zulässigen Wohngebäude ausgeschlossen. Die grundsätzliche Zweckbestimmung des Mischgebietes insgesamt wird damit nicht berührt.

5 Zusammenfassung

5.1 Entwicklung des Plangebietes

Der Umweltbericht ist gem. § 2a Abs.1 BauGB bereits für das Aufstellungsverfahren in die Begrün-dung zum Bebauungsplan mit aufzunehmen. Die möglichen Umweltauswirkungen des Vorhabens sind zu beschreiben und zu bewerten. Dabei ist insbesondere folgenden Aspekten Rechnung zu tra-gen:

Umweltbericht, Eingriffsbewertung und Grünordnungsplan zum B-Plan „Niels-Stensen-Haus“ in Worphausen

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derzeitiger Umweltzustand im Planungsgebiet

Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei der Durchführung der Planung

mögliche Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und Ausgleich.

Der zu erwartende Eingriff im Zuge der Realisierung des Bebauungsplanes Nr. 135 „Niels-Stensen-Haus“ der Gemeinde Lilienthal wirkt sich sowohl auf die Schutzgüter Arten und Biotope (Wegfall), in geringem Maße Boden (Versiegelung), Wasser (Versiegelung) als auch unwesentlich auf das Land-schaftsbild (Veränderung) aus. Für das Schutzgut Klima sind keine wesentlichen Veränderungen gegenüber dem heutigen Zustand zu erwarten. Der Eingriff kann innerhalb des Planungsgebietes ausgeglichen werden.

Sowohl aus naturschutzfachlicher Sicht als auch in Bezug auf das Landschaftsbild sollte der geplante Eingriff schonend mit den natürlichen Ressourcen umgesetzt und gut in die Umgebung eingebunden werden. Soweit als möglich sollte die Versiegelung und Überbauung von Flächen im Gebiet zurück-haltend betrieben werden. Insgesamt ist eine Fläche von ca. 18.000 m² von Veränderungen betrof-fen. Alle vorgeschlagenen Maßnahmen sind einvernehmlich mit der Gemeinde Lilienthal und der Un-teren Naturschutzbehörde des Landkreises Osterholz abzustimmen.

Aufgestellt: Hannover, Stand 11. Mai 2016 Bearbeitet von: Andreas ACKERMANN, Garten- u. Landschaftsarchitekt AKNDS + BDLA

Daniela GRÜN, Landschaftsarchitektin AKNDS Anlagen: Plan 1 - Bestand Biotopstruktur