NBA Neuer Begutachtungsassesment

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Pflegegrade und NBA Von der Stufe zum Grad – Neue Namen - neues Glück?

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Pflegegrade und NBA

Von der Stufe zum Grad –Neue Namen - neues Glück?

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Bisher• Drei plus zwei Pflegestufen:

• 0, I, II, III, III + H• Faktoren:Minutenwerte <45, 45-120, 120 -240,>240,>360Häufigkeit 0, 1, 3 mal, häufiger als 3 malVerteilung am Tag: 1 mal täglich, 3 mal täglich, rund um die Uhr

Pflegegrade

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Bisher: grobe Bestimmung Pflegestufe

• Diagnose Psyche / Demenz bedeuteteingeschränkte Alltagskompetenz

• Kommt alleine nicht zurecht Pflegestufe 0• Plus Harninkontinenz Pflegestufe I• Plus Stuhlinkontinenz Pflegestufe II• Plus Essensproblematik Pflegestufe III• Plus zweite Pflegeperson Härtefall

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Von alt zu neu

Bisher• 3 Pflegestufen (plus 2)• Zeit für die Pflege• Vorkommen der Aktivität• Häufigkeit der Pflege• Erschwernisfaktoren• Wohnumfeld

Ab 01.01.2017• 5 Pflegegrade• Grad der Selbständigkeit• Gestaltung des Tages• Aufsicht nötig• Betreuung• Einschränkung: körperlich,

seelisch, kognitiv• Krankheit und Therapie

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Module:

1. Mobilität: Gehen, Stehen, Treppensteigen2. Kognition: Verstehen und Sprechen3. Verhalten: Unruhe, belastendes Verhalten4. Selbstpflege: Grundpflege, WC-Gang, Essen5. Medizin: Behandlungspflege selber machen6. Alltag: Tag gestalten, Kontakte pflegen Begriff der Pflegebedürftigkeit n. § 14 SGB XI

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Beratung / Ergänzung

Modul 7:• Aktivitäten außer HausModul 8:• Haushaltsführung

Zur Ergänzung der Versorgung und Planung, dient nicht zur Einstufung!

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Bewertung der Selbstständigkeit

• 0 = selbstständig• Die Person kann die Aktivität in der Regel selbstständig durchführen.• 1 = überwiegend selbstständig• Die Person kann den größten Teil der Aktivität selbstständig

durchführen.• 2 = überwiegend unselbstständig• Die Person kann die Aktivität nur zu einem geringen Teil

selbstständig durchführen.• 3 = unselbstständig• Die Person kann die Aktivität in der Regel nicht selbstständig

durchführen bzw. steuern, auch nicht teilweise.• Seite 10 © 2016 MDK / MDS

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Selbständig

• 0 = selbstständig• Die Person kann die Aktivität in der Regel selbstständig

durchführen. ➞ Möglicherweise ist die Durchführung erschwert oder

verlangsamt oder nur unter Nutzung von Hilfsmitteln möglich.

➞ Entscheidend ist, dass die Person keine personelle Hilfe benötigt.

➞ Vorübergehende oder nur vereinzelt auftretende Beeinträchtigungen sind nicht zu berücksichtigen.

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Überwiegend selbständig

• 1 = überwiegend selbstständig• Die Person kann den größten Teil der Aktivität

selbstständig durchführen.Es entsteht nur geringer/mäßiger Aufwand für die Pflegeperson:– Richten / Zurechtlegen von Gegenständen,– motivierende Aufforderungen,– Unterstützung bei der Entscheidungsfindung,– punktuelle Übernahme von Teilhandlungen der Aktivität.

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Überwiegend unselbständig• 2 = überwiegend unselbständig• Die Person kann die Aktivität nur zu einem geringen Teil

selbstständig durchführen.• Es sind aber Ressourcen vorhanden, so dass sie sich

beteiligen kann.• Es ist mit ständiger Anleitung oder aufwändiger

Motivation auch während der Aktivität zu unterstützen.• ➞Teilschritte der Handlung müssen übernommen werden.• Zurechtlegen und Richten von Gegenständen, wiederholte

Aufforderungen

Pflegegrade

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Unselbständig

• 3 = unselbstständig• Die Person kann die Aktivität in der Regel nicht

selbstständig durchführen bzw. steuern, auch nicht teilweise.

• Es sind kaum oder keine Ressourcen vorhanden.• ➞Motivation, Anleitung, ständige Beaufsichtigung

reichen auf keinen Fall aus.• ➞ Die Pflegeperson muss alle oder nahezu alle

Teilhandlungen anstelle der betroffenen Person durchführen.

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Modul 1 Mobilität

Item Punkte1.1 Positionswechsel im Bett 0 1 2 31.2 Halten einer stab. Sitzposition 0 1 2 31.3 Umsetzen 0 1 2 31.4 Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs 0 1 2 31.5 Treppensteigen 0 1 2 3

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Modul 2 Denken und Sprechen(Kognition und Kommunikation)

2.1 Personen aus Umfeld erkennen 0 1 2 32.2 Örtliche Orientierung 0 1 2 32.3 Zeitliche Orientierung 0 1 2 32.4 Gedächtnis 0 1 2 32.5 Mehrschrittige Alltagshandlungen 0 1 2 32.6 Entscheidungen im Alltagsleben 0 1 2 32.7 Sachverhalte und Info verstehen 0 1 2 32.8 Risiken und Gefahren erkennen 0 1 2 3Pflegegrade

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Modul 3 (traurige 13)3.1 Motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten 0 1 3 53.2 Nächtliche Unruhe 0 1 3 53.3 Selbstschädigendes und autoaggressives Verhalten 0 1 3 53.4 Beschädigung von Gegenständen 0 1 3 53.5 Physisch aggressives Verhalten gegen andere Personen 0 1 3 53.6 Verbale Aggression 0 1 3 53.7 Andere vokale Auffälligkeiten 0 1 3 53.8 Abwehr pflegerischer / unterstützender Maßnahmen 0 1 3 53.9 Wahnvorstellungen, Sinnestäuschungen 0 1 3 53.10 Ängste 0 1 3 53.11 Antriebslosigkeit, depressive Stimmungslage 0 1 3 53.12 Sozial inadäquate Verhaltensweisen 0 1 3 53.13 Sonstige inadäquate Handlungen 0 1 3 5

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Wertung Modul 2 oder 3Module Schweregrad der Beeinträchtigungen der

Selbständigkeit oder der Fähigkeiten

Keine geringe erhebliche schwere schwerste

Modul 2 Denken 0 – 1 2 – 5 6 – 10 11 – 16 17 - 33

Modul 3 Verhalten 0 1 – 2 3 – 4 5 – 6 7 - 65

Höchster Wert 0 3,75 7,5 11,25 15

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Modul 4 (Grundpflege ohne Bewegen)

4.1 Vorderen Oberkörper waschen 0 1 2 34.2 Kämmen, Zahnpflege / Prothese, Rasieren 0 1 2 34.3 Intimbereich waschen 0 1 2 34.4 Duschen oder Baden 0 1 2 34.5 Oberkörper an – und auskleiden 0 1 2 34.6 Unterkörper an – und auskleiden 0 1 2 34.7 Nahrung mundgerecht zubereiten, Getränk eingießen 0 1 2 34.8 Essen 0 3 6 94.9 Trinken 0 2 4 64.10 Toilette / Toilettenstuhl benutzen 0 1 2 34.11 Folgen Harninkontinenz bewältigen, Umgang mit Dauerkatheter/ Urostoma

0 1 2 34.12 Folgen Stuhlinkontinenz bewältigen, Umgang mit Stoma 0 1 2 3

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Modul 5 5.1 Medikation5.2 Injektionen (s.c. / i.m.)5.3 Versorgung intravenöser Zugänge (Port)5.4 Absaugen oder Sauerstoffgabe5.5 Einreibungen, Kälte / Wärmeanwendungen5.6 Messen und Deuten von Körperzuständen5.7 Umgang mit körpernahen Hilfsmitteln5.8 Verbandswechsel / Wundversorgung5.9 Versorgung bei Stoma5.10 Regelmäßige Einmalkatheterisierung / Nutzung von Abführmethoden5.11 Therapiemaßnahmen in häuslicher /Umgebung5.12 Zeitlich ausgedehnte, technikintensive Maßnahmen in häuslicher Umgebung5.13 Arztbesuche5.14 Besuch anderer medizinischer / therapeutischer Einrichtungen bis 3 Stunden5.15 Besuch anderer medizinischer / therapeutischer Einrichtungen über 3 Stunden

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Modul 6

• Gestaltung des Tagesablaufs undAnpassung an Veränderungen

• Ruhen und Schlafen• Sich beschäftigen• Vornehmen von in die Zukunft gerichteten

Planungen• Interaktion mit Personen im direkten Kontakt• Kontaktpflege zu Personen außerhalb des direkten

Umfeldes

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Modul 7 (außerhalb der Wertung)

Außerhäusliche Aktivitäten z. B. selbstständiges Verlassen

der Wohnung oder des Wohn- bereichs sich außerhalb d. Wohnbereichs

oder der Einrichtung selbstständig fortbewegen sich außerhalb des Wohnbereichs oder der

Einrichtung selbstständig fortbewegen Öffentliche Verkehrsmittel nutzen oder in einem

PKW mitfahren

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Modul 8 (außerhalb der Wertung)

• Haushaltsführung• z.B. Einkaufen für den täglichen Bedarf• Zubereiten einfacher Mahlzeiten• Aufräum- und Reinigungsarbeiten• Regelung finanzieller

oder behördlicher Angelegenheiten

Pflegegrade

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Module und Gewichtung

Pflegegrade

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Gewichtung der Module

Pflegegrade

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Pflegegrade (§15 SGB XI)Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit

(ab 12,5 bis unter 27 Gesamtpunkte)Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit

(ab 27 bis unter 47,5 Gesamtpunkte)Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit

(ab 47,5 bis unter 70 Gesamtpunkte)• Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit

(ab 70 bis unter 90 Gesamtpunkte)• Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit

mit besonderen Anforderungen a. d. pflegerische Versorgung (ab 90 bis 100 Gesamtpunkte)

Pflegegrade

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Punkte zum Pflegegrad

Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 50

10

20

30

40

50

60

70

80

90

12.527

47.5

70

90

Pflegegrade