ÄNDERUNGUV-GOÄZUM01.04 - Verrechnungsstelle

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INFOBRIEF Mitteilungen für Mediziner und Geschäftspartner Ausgabe 2 2011 . INFOBRIEF Mitteilungen für Mediziner und Geschäftspartner Ausgabe 2 2011 . Dr. Rudolf Meindl Diplomkaufmann Geschäftsführender Gesellschafter Dr. Meindl u. Partner Verrechnungsstelle GmbH seit über 40 Jahren im Dienste der Ärzte Joachim Zieher Geschäftsführender Gesellschafter Dr. Meindl u. Partner Verrechnungsstelle GmbH seit über 13 Jahren im Dienste der Ärzte KRITISCHE BETRACHTUNG DES ANSTEHENDEN VERSORGUNGSGESETZES Nachdem nun die 14 Eckpunkte zum Versorgungsgesetz bekannt sind, versuche ich in kurzen, prägnanten Worten eine kritische Betrachtung. SICHERSTELLUNG DER ÄRZTLICHEN VERSORGUNG 1. Flexibilisierung der Planungsbereiche Bisher richteten sich die Planungsbereiche nach Stadt- und Landkreisen. Der G-BA soll einen erweiterten Entscheidungsspielraum bekommen und die Planungsbereiche nach hausärztlicher, fachärztlicher und spezialisierter fachärztlicher Versorgung differenzieren. Die Differenzierung zwischen hausärztlicher und fachärztlicher Ver- sorgung lasse ich mir noch eingehen. Wo liegt jedoch die Grenze zwis- chen fachärztlicher und spezialisierter fachärztlicher Versorgung? Je hochspezialisierter der/das niedergelassene Arzt/MVZ, desto höher der Kapitalbedarf und desto schmerzlicher eine eventuelle, sich daraus ergebende Entsperrung für die bereits niedergelassenen Ärzte. Eine äußerst gefährliche und für die Entscheider undankbare Konstellation. Woher nimmt der G-BA die Planzahlen, insbesondere für die spezial- fachärztliche Versorgungsdichte? Wie werden die Infrastruktur und die Zugangswege zu bestehenden, hoch spezialisierten MVZ dabei berück- sichtigt? Wie laufen die öffentlich-rechtlichen Transportmittel logistisch gesehen? 2. Gesetzliche Verankerung der Demographie Der Gesetzgeber sagt hier klar: ... „für den G-BA eine Muss-Bestimm- ung“. Es soll damit den berechtigten Patientenanforderungen, der Berücksichtigung der Erreichbarkeit und der Entfernung zu den Ver- sorgungsangeboten Rechnung getragen werden. Der Gesetzgeber ist blauäugig, wenn er neben der komplizierten Berück- sichtigung des Demographiefaktors auch fordert, dass die Sozialstruktur der Bevölkerung, die räumliche Ordnung sowie die vorhandenen Ver- sorgungsstrukturen mit Berücksichtigung finden müssen. Wie stellt er sich das vor, und das alles unter dem Gesichtspunkt der Berücksichtigung der Demographie. Keiner weiß das besser als der Geset- zgeber, was die demographische Entwicklung beeinflusst: soziale Struktur, SELEKTIVVERTRÄGE MIT DER PKV?! Im Bereich der GKV gibt es bereits seit einigen Jahren die Möglichkeit, dass die Krankenkassen mit Ärzten, Praxisnetzen, Ärztegenossen- schaften etc. am Kollektivvertrag vorbei oder auch „add on“ sogenannte Selektivverträge schließen können. Dies bleibt aktuell den PKVen na- hezu verwehrt. Auf Wunsch der PKV soll sich dies aber mit der Novel- lierung der GOÄ ändern. Das Zauberwort heißt „Öffnungsklausel“. Über diesen Zusatz in der GOÄ soll es den PKVen ermöglicht werden, an der GOÄ vorbei, Direktverträge mit den Leistungserbringern, also Ihnen, zu schließen. Dies klingt auf den ersten Blick gar nicht so schlecht, denn verhandelt wird auf beiden Seiten, d. h. ob ein Arzt sich in einen entsprechenden von der PKV vorgeschlagenen Vertrag einschreibt oder nicht, wird er si- cher davon abhängig machen, ob der Vertrag ihm einen (wirtschaftli- chen) Nutzen bringt oder nicht. Auf der anderen Seite wird die PKV mit diesem Instrument aber auch die Möglichkeit der Patientensteuerung bekommen, z.B. in Form von Versicherungsverträgen, die für den Privatpatienten nur noch dann eine 100%ige Erstattung vorsehen, wenn dieser zu einem Arzt geht, mit dem die PKV einen entsprechenden Selektivvertrag geschlossen hat. Auf Rechnungen von anderen Ärzten muss sich der Patient dann u. U. Ab- schläge gefallen lassen. Zu welchem Arzt der Patient dann am Ende tendieren wird, dürfte klar sein. Ergo würden die Ärzte gewissermaßen durch die Hintertür gezwungen, sich auch in womöglich wirtschaftlich unattraktive Verträge einzu- schreiben, um nicht ihr Privatklientel völlig zu verlieren. Ob sich ein Philipp Rösler dieser Gefahr für „seinen“ Berufsstand be- wusst ist, bleibt abzuwarten, schließlich waren doch einige bislang im Gesundheitsministerium beschlossene Aktionen eher PKV-freundlich. Und mit den Beihilfestellen vertritt das Gesundheitsministerium ja auch die Interessen eines wesentlichen Kostenträgers in diesem Bereich. Die Bundesärztekammer wird jedenfalls jede Unterstützung brauchen, um die drohende „Aldisierung der Versorgung“ zu verhindern. Dass nun nach Verlautbarung aus dem Gesundheitsministerium bei der in den nächsten Monaten anstehenden Novelle der GOZ die Öffnungs- klausel außen vor bleiben soll, ist leider noch kein Garant dafür, dass dies dann auch bei der GOÄ-Novelle so sein wird. Joachim Zieher Mit Beschluss vom 04.03.2011 hat die Ständige Gebührenkommission fol- gende Änderungen an der UV-GOÄ zum 01.04.2011 beschlossen: Neu aufgenommen in das Verzeichnis wird die Tarif-Nummer 17 mit der Lei- stungslegende: Mitwirkung des Arztes bei der Erstel- lung des Reha-Planes i. S. von Nr. 3.2 des Handlungsleitfadens „Das Reha- Management der Deutschen Gesetzli- chen Unfallversicherung“. Die Fort- schreibung des Reha- Planes ist durch die Gebühr abgegolten. Die Mitwirkung bedarf eines Auftrages durch den zu- ständigen UV-Träger. Die Tarif-Nummer 17 ist nur bei Beson- derer Heilbehandlung berechnungsfähig und hat dann einen Betrag von 100,70 €. Des weiteren wurde dieTarif-Nummer 125 (Ärztliche Unfallmeldung) auf 7,50 € angehoben (vorher 6,19 €). Bitte berücksichtigen Sie diese Ände- rungen in Ihrem EDV-System. Joachim Zieher BEFRAGUNGEN – INSTRUMENTE DES QUA- LITÄTSMANAGEMENTS Grundsätzlich setzen Qualitätsmanagementsy- steme Befragungen als Messinstrument ein. Patientenbefragungen sind aber nicht nur ein Instrument des QM-Systems, sondern auch eine sinnvolle Methode des Praxismarketings. Die konsequente Ausrichtung der Arztpraxis auf die Wünsche und Bedürfnisse Ihrer Patienten si- chert langfristig den wirtschaftlichen Erfolg. Die Patientenbefragung macht nicht nur dann Sinn, wenn Patienten ausbleiben oder Ange- bote nicht genutzt werden. Wenn Sie wissen wollen, worauf es Ihren Patienten ankommt, was sie von Ihnen und Ihrem Team erwarten, welche zusätzlichen Leistungen sie sich wün- schen und ob sie sich in Ihrer Praxis adäquat versorgt fühlen, sollten sie regelmäßige Pa- tientenbefragungen durchführen. Die Fragebögen sollten nicht zu umfangreich sein und übersichtlich gestaltet werden. Eine Einleitung erklärt dem Patienten, wie der Bogen auszufüllen ist, wo er abgegeben wer- den kann und wie die Anonymität gewährleistet wird. Natürlich ist an dieser Stelle bereits ein Dankeschön für die Bereitschaft des Patienten, sich die Zeit zu nehmen, angebracht. Die Ant- wortmöglichkeiten werden skaliert, so dass der Patient bei den meisten Fragen nur ankreuzen muss. Nur am Ende gibt es ein oder zwei offene Fragen, die mit selbst verfasstem Text gefüllt werden können. Nach der Auswertung der Fragebögen verfügen Sie meist über viele Vorschläge, Lob und Kritik. Dann gilt es, das Lob an die Mitarbeiter weiter zu geben und einen Maßnahmenplan zu erstel- len, der die Umsetzung der Ideen oder die Ver- besserung von kritisierten Punkten sicherstellt. Sie werden überrascht sein, wie motivierend sich die Umsetzung von Maßnahmen auf die Mitar- beiter auswirkt. Vergessen Sie am Ende nicht, die Patienten über Änderungen zu informieren, die auf Grund der Befragung herbeigeführt wurden. Das bindet die Patienten an Ihre Praxis! Wer schätzt es nicht, wenn seine Vorschläge – we- nigstens in Teilen – angenommen werden? Ebenso interessant wie die Patientenbefragung kann auch die Mitarbeiterbefragung für Ihre Pra- xis sein – und: haben Sie schon an eine Befragung Ihrer ärztlichen Kollegen und Zuweiser gedacht? Gaby Hergenröder Hergenröder GmbH Geschäftsführerin Tel.: 09105 99 00 72 [email protected] Mitglied im KompetenzNetz medicus e.V. Erhöhte Steigerungsfaktoren werden gerne mit allgemeinen Begründungen wie z. B. „er- höhter Zeitaufwand“, „abgedunkelter OP- Saal“ etc. begründet. Dies genügt den allermeisten Krankenversiche- rungen um die gesteigerten Schwellenwerte zu erstatten. Bei der Postbeamten- krankenkasse B und den Beihilfestellen werden solche Begrün- dungen grundsätzlich nicht akzeptiert. Gemäß Beihilfevorschriften kann eine Faktor- steigerung von der Beihilfe nur dann akzeptiert werden, wenn die Begründung den Charakter einer Ausnahme erkennen lässt. Erhöhte Schwierigkeiten bei der Anwendung einer be- sonderenVerfahrenstechnik oder andere Gege- benheiten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Person des Patienten stehen, scheiden laut Beihilfe als Gründe für eine Schwellenwerterhöhung grundsätzlich aus. Die Begründung sollte bei der Postbeamten- krankenkasse B sich direkt auf den Patienten beziehen und nach dem Vorbild „schwierig weil...“, „aufwändig weil...“ und ebenfalls einen Ausnahmecharakter darstellen. Es ist davon auszugehen, dass hier versucht wird die Ärzte und Abrechnungsstellen zu er- ziehen auf Faktorerhöhungen zu verzichten. Ratsam ist daher bereits dies bei der Rech- nungsstellung zu berücksichtigen oder dem Pa- tienten auf einen Selbstbehalt vorzubereiten. Dr. Meindl u. Partner Verrechnungsstelle GmbH Christa Engel Tel. 0911 98478-47 IMPRESSUM Dr. Meindl u. Partner Verrechnungsstelle GmbH Willy-Brandt-Platz 20 90402 Nürnberg Tel. 0911 98478-59 [email protected] www.verrechnungsstelle.de 80333 München Karlstraße 7 im Haus der Salzburg München Bank Verantwortlich für den Inhalt dieser Ausgabe: Gülnazli Demircan Der Infobrief basiert auf Informationen, die wir als zuverlässig ansehen. Eine Haftung kann jedoch auf Grund der sich ständig ändernden Gesetzeslage nicht übernommen werden. s n ÄNDERUNG UV-GOÄ ZUM 01.04.2011 www.verrechnungsstelle.de Erhöhte Steigerungsfaktoren

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INFOBRIEF Mitteilungen für Mediziner und Geschäftspartner Ausgabe 2 2011. INFOBRIEF Mitteilungen für Mediziner und Geschäftspartner Ausgabe 2 2011.

Dr. Rudolf MeindlDiplomkaufmannGeschäftsführender GesellschafterDr. Meindl u. PartnerVerrechnungsstelle GmbHseit über 40 Jahren im Dienste der Ärzte

Joachim ZieherGeschäftsführender GesellschafterDr. Meindl u. PartnerVerrechnungsstelle GmbHseit über 13 Jahren im Dienste der Ärzte

Lukas Meindl SeniorLukas Meindl Senior

KRITISCHEBETRACHTUNGDESANSTEHENDENVERSORGUNGSGESETZES

Nachdem nun die 14 Eckpunkte zum Versorgungsgesetz bekannt sind,versuche ich in kurzen, prägnanten Worten eine kritische Betrachtung.

SICHERSTELLUNG DER ÄRZTLICHENVERSORGUNG

1. Flexibilisierung der PlanungsbereicheBisher richteten sich die Planungsbereiche nach Stadt- und Landkreisen.Der G-BA soll einen erweiterten Entscheidungsspielraum bekommenund die Planungsbereiche nach hausärztlicher, fachärztlicher undspezialisierter fachärztlicher Versorgung differenzieren.

Die Differenzierung zwischen hausärztlicher und fachärztlicher Ver-sorgung lasse ich mir noch eingehen. Wo liegt jedoch die Grenze zwis-chen fachärztlicher und spezialisierter fachärztlicher Versorgung? Jehochspezialisierter der/das niedergelassene Arzt/MVZ, desto höher derKapitalbedarf und desto schmerzlicher eine eventuelle, sich darausergebende Entsperrung für die bereits niedergelassenen Ärzte. Eineäußerst gefährliche und für die Entscheider undankbare Konstellation.Woher nimmt der G-BA die Planzahlen, insbesondere für die spezial-fachärztliche Versorgungsdichte? Wie werden die Infrastruktur und dieZugangswege zu bestehenden, hoch spezialisierten MVZ dabei berück-sichtigt?Wie laufen die öffentlich-rechtlichenTransportmittel logistischgesehen?

2. GesetzlicheVerankerung derDemographieDer Gesetzgeber sagt hier klar: ... „für den G-BA eine Muss-Bestimm-ung“. Es soll damit den berechtigten Patientenanforderungen, derBerücksichtigung der Erreichbarkeit und der Entfernung zu den Ver-sorgungsangeboten Rechnung getragen werden.

DerGesetzgeber ist blauäugig, wenn er neben der komplizierten Berück-sichtigung des Demographiefaktors auch fordert, dass dieSozialstrukturder Bevölkerung, die räumliche Ordnung sowie die vorhandenen Ver-sorgungsstrukturen mit Berücksichtigung finden müssen.

Wie stellt er sich das vor, und das alles unter dem Gesichtspunkt derBerücksichtigung der Demographie. Keinerweiß das besser als derGeset-zgeber,was die demographischeEntwicklungbeeinflusst: sozialeStruktur,

SELEKTIVVERTRÄGE MIT DER PKV?!

Im Bereich der GKV gibt es bereits seit einigen Jahren die Möglichkeit,dass die Krankenkassen mit Ärzten, Praxisnetzen, Ärztegenossen-schaften etc. am Kollektivvertrag vorbei oder auch „add on“ sogenannteSelektivverträge schließen können. Dies bleibt aktuell den PKVen na-hezu verwehrt. Auf Wunsch der PKV soll sich dies aber mit der Novel-lierung derGOÄ ändern. DasZauberwort heißt „Öffnungsklausel“. Überdiesen Zusatz in der GOÄ soll es den PKVen ermöglicht werden, an derGOÄ vorbei, Direktverträge mit den Leistungserbringern, also Ihnen,zu schließen.Dies klingt auf den ersten Blick gar nicht so schlecht, denn verhandeltwird auf beiden Seiten, d. h. ob ein Arzt sich in einen entsprechendenvon der PKV vorgeschlagenenVertrag einschreibt oder nicht, wird er si-cher davon abhängig machen, ob der Vertrag ihm einen (wirtschaftli-chen) Nutzen bringt oder nicht.

Auf der anderen Seite wird die PKV mit diesem Instrument aber auchdie Möglichkeit der Patientensteuerung bekommen, z.B. in Form vonVersicherungsverträgen, die für den Privatpatienten nur noch dann eine100%ige Erstattung vorsehen, wenn dieser zu einemArzt geht, mit demdie PKV einen entsprechenden Selektivvertrag geschlossen hat. AufRechnungen von anderen Ärzten muss sich der Patient dann u. U. Ab-schläge gefallen lassen. Zu welchem Arzt der Patient dann am Endetendieren wird, dürfte klar sein.Ergo würden dieÄrzte gewissermaßen durch die Hintertür gezwungen,sich auch in womöglich wirtschaftlich unattraktive Verträge einzu-schreiben, um nicht ihr Privatklientel völlig zu verlieren.

Ob sich ein Philipp Rösler dieser Gefahr für „seinen“ Berufsstand be-wusst ist, bleibt abzuwarten, schließlich waren doch einige bislang imGesundheitsministerium beschlossene Aktionen eher PKV-freundlich.Und mit den Beihilfestellen vertritt dasGesundheitsministerium ja auchdie Interessen eines wesentlichen Kostenträgers in diesem Bereich. DieBundesärztekammer wird jedenfalls jede Unterstützung brauchen, umdie drohende „Aldisierung der Versorgung“ zu verhindern.Dass nun nachVerlautbarung aus demGesundheitsministerium bei derin den nächsten Monaten anstehenden Novelle derGOZ dieÖffnungs-klausel außen vor bleiben soll, ist leider noch kein Garant dafür, dassdies dann auch bei der GOÄ-Novelle so sein wird.

JoachimZieher

Mit Beschluss vom 04.03.2011 hat dieStändige Gebührenkommission fol-gende Änderungen an der UV-GOÄzum 01.04.2011 beschlossen:

Neu aufgenommen in dasVerzeichniswird die Tarif-Nummer 17 mit der Lei-stungslegende:

Mitwirkung des Arztes bei der Erstel-lung des Reha-Planes i. S. von Nr. 3.2

des Handlungsleitfadens „Das Reha-Management der Deutschen Gesetzli-chen Unfallversicherung“. Die Fort-schreibung des Reha- Planes ist durchdieGebühr abgegolten. DieMitwirkungbedarf eines Auftrages durch den zu-ständigenUV-Träger.

Die Tarif-Nummer 17 ist nur bei Beson-derer Heilbehandlung berechnungsfähigund hat dann einen Betrag von 100,70 €.

Des weiteren wurde dieTarif-Nummer125 (Ärztliche Unfallmeldung) auf 7,50€ angehoben (vorher 6,19 €).

Bitte berücksichtigen Sie diese Ände-rungen in Ihrem EDV-System.

Joachim Zieher

BEFRAGUNGEN– INSTRUMENTEDESQUA-LITÄTSMANAGEMENTS

Grundsätzlich setzen Qualitätsmanagementsy-steme Befragungen als Messinstrument ein.Patientenbefragungen sind aber nicht nur einInstrument des QM-Systems, sondern aucheine sinnvolle Methode des Praxismarketings.Die konsequente Ausrichtung der Arztpraxis aufdie Wünsche und Bedürfnisse Ihrer Patienten si-chert langfristig den wirtschaftlichen Erfolg.

Die Patientenbefragung macht nicht nur dannSinn, wenn Patienten ausbleiben oder Ange-bote nicht genutzt werden. Wenn Sie wissenwollen, worauf es Ihren Patienten ankommt,was sie von Ihnen und Ihrem Team erwarten,welche zusätzlichen Leistungen sie sich wün-schen und ob sie sich in Ihrer Praxis adäquatversorgt fühlen, sollten sie regelmäßige Pa-tientenbefragungen durchführen.

Die Fragebögen sollten nicht zu umfangreichsein und übersichtlich gestaltet werden. EineEinleitung erklärt dem Patienten, wie derBogen auszufüllen ist, wo er abgegeben wer-den kann und wie die Anonymität gewährleistetwird. Natürlich ist an dieser Stelle bereits einDankeschön für die Bereitschaft des Patienten,sich die Zeit zu nehmen, angebracht. Die Ant-wortmöglichkeiten werden skaliert, so dass derPatient bei den meisten Fragen nur ankreuzenmuss. Nur am Ende gibt es ein oder zwei offeneFragen, die mit selbst verfasstem Text gefülltwerden können.

Nach der Auswertung der Fragebögen verfügenSie meist über viele Vorschläge, Lob und Kritik.Dann gilt es, das Lob an die Mitarbeiter weiterzu geben und einen Maßnahmenplan zu erstel-len, der die Umsetzung der Ideen oder die Ver-besserung von kritisierten Punkten sicherstellt.Sie werden überrascht sein, wie motivierend sichdie Umsetzung von Maßnahmen auf die Mitar-

beiter auswirkt.Vergessen Sie am Ende nicht, diePatienten über Änderungen zu informieren, dieauf Grund der Befragung herbeigeführt wurden.Das bindet die Patienten an Ihre Praxis! Werschätzt es nicht, wenn seine Vorschläge – we-nigstens in Teilen – angenommen werden?

Ebenso interessant wie die Patientenbefragungkann auch die Mitarbeiterbefragung für Ihre Pra-xis sein – und: haben Sie schon an eine BefragungIhrer ärztlichen Kollegen und Zuweiser gedacht?

Gaby HergenröderHergenröderGmbHGeschäftsführerinTel.: 09105 99 00 72

[email protected] im KompetenzNetz medicus e.V.

Erhöhte Steigerungsfaktoren werden gernemit allgemeinen Begründungen wie z. B. „er-höhter Zeitaufwand“, „abgedunkelter OP-Saal“ etc. begründet.

Dies genügt den allermeisten Krankenversiche-rungen um die gesteigertenSchwellenwerte zuerstatten. Bei der Postbeamten- krankenkasse Bund den Beihilfestellen werden solche Begrün-dungen grundsätzlich nicht akzeptiert.

Gemäß Beihilfevorschriften kann eine Faktor-steigerung von der Beihilfe nur dann akzeptiertwerden, wenn die Begründung den Charaktereiner Ausnahme erkennen lässt. ErhöhteSchwierigkeiten bei der Anwendung einer be-sonderenVerfahrenstechnik oder andereGege-benheiten, die nicht in unmittelbaremZusammenhang mit der Person des Patientenstehen, scheiden laut Beihilfe alsGründe für eineSchwellenwerterhöhung grundsätzlich aus.

Die Begründung sollte bei der Postbeamten-krankenkasse B sich direkt auf den Patientenbeziehen und nach dem Vorbild „schwierigweil...“, „aufwändig weil...“ und ebenfallseinen Ausnahmecharakter darstellen.

Es ist davon auszugehen, dass hier versuchtwird die Ärzte und Abrechnungsstellen zu er-ziehen auf Faktorerhöhungen zu verzichten.Ratsam ist daher bereits dies bei der Rech-nungsstellung zu berücksichtigen oder dem Pa-tienten auf einen Selbstbehalt vorzubereiten.

Dr. Meindl u. PartnerVerrechnungsstelle GmbHChrista EngelTel. 0911 98478-47

IMPRESSUM

Dr. Meindl u. Partner Verrechnungsstelle GmbH

Willy-Brandt-Platz 20 90402 Nürnberg Tel. 0911 98 478-59 [email protected] www.verrechnungsstelle.de80333 München Karlstraße 7 im Haus der Salzburg München BankVerantwortlich für den Inhalt dieser Ausgabe: Gülnazli DemircanDer Infobrief basiert auf Informationen, die wir als zuverlässig ansehen.Eine Haftung kann jedoch auf Grund der sich ständig ändernden Gesetzeslage nicht übernommen werden.sn

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INFOBRIEF Mitteilungen für Mediziner und Geschäftspartner Ausgabe 2 2011. INFOBRIEF Mitteilungen für Mediziner und Geschäftspartner Ausgabe 2 2011.

unterschiedliche regionale Lebenserwartung,für Migranten attraktiv, Sozialverhalten derKommunen. DerWillkür, demLobbyismus, demparteilichenOpportunismus stehenTür undToroffen. Wer auf der Strecke bleibt, ist der jetztbereits niedergelassene Arzt.

3. Einbeziehung von KrankenhausärztenMeines Erachtens einweiterer Indikator derÖff-nung der Krankenhäuser für die ambulanteVer-sorgung über die Regelungen des § 116 SGB Vhinaus. Dass sogenannte „ähnliche“ Einrich-tungen auch erfasst werden (psychiatrische In-stitutsambulanzen bzw. sozialpädiatrischeZentren), steht weiterhin als Indiz für dieAufweichung der Niederlassungsbe-schränkung.

4. Bessere und schnellere Möglichkeit derErteilung zur SonderbedarfszulassungFrüher war es leicht Sonderbedarf zu gener-ieren, um einen Kassenarztsitz zu bekommen.Dann wurden die Sonderbedarfszulassungen inBayern fasst gegen Null gefahren. Jetzt werdensie wieder gefördert. Eine Feinsteuerung durchsprachlich präzisere Formulierung sollte bei derVergabe einer Sonderbedarfszulassung (letz-tendlich die Kreation eines weiteren Sitzes)helfen, neben dem lokalen Bedarf auch für bes-timmte Leistungsbereiche einen qualifika-tionsbezogenen Sonderbedarf festzustellen.

Wir müssen uns vor Augen halten: Sonderbe-darfzulassung ist gleichSitzvergabe der gewoll-ten (wie auch immer motivierten)Genehmigung. Es sind Tür und Tor geöffnet.Großkonstrukte (MVZ und Krankenhäuser)werden insbesondere, was den qualifikations-bezogenen Sonderbedarf betrifft, erweiterteChancen haben.

5. Förderung desVerzichts aufZulassungen inüberversorgtenGebietenVorab: Alle Ballungsgebiete in Deutschlandsind überversorgt. Die KVen können beiVerzicht auf die Ausschreibung zur Nachbeset-zung Praxen aufkaufen und sie sollen einVorkaufsrecht beim Aufkauf von Vertragsarzt-sitzen in überversorgten Planungsbereichenhaben.

Wenn der Gesetzgeber expressis verbis daraufhinweist, es sei das wirtschaftliche Interessedes ausscheidenden Vertragsarztes und aucheine gerechte Vergütung seiner Lebensleistunggeschützt, dann ist dies ein Hohn. Eine weitereArgumentation für die AufkaufsmöglichkeitunterVorkaufsgesichtspunkten durch die KV istebenso bemerkenswert: Es wird argumentiert,dass, gäbe es weniger Fachärzte am Markt,mehrGeld für den Rest derÄrzte vorhanden sei.Da für das LebenswerkArztpraxis beimVerkaufin diesem Fall der Marktmechanismus fehlt, istes m.E. wieder einmal der Versuch (siehe GSG1992 mit dem Wegfall der Verkaufs-möglichkeiten in gesperrten Gebieten) der le-gitimierten Enteignung unter dem

Schutzmantel der Wahrnehmung der Inter-essen der Öffentlichkeit. Durch weniger Hono-rarzahlung wegen eingestampfter Arztpraxenfallen niedrigere Krankenkassenkosten an undder Arbeitnehmer erhält somit mehr „Nettovom Brutto“. Der Unternehmer hingegen wirdkonkurrenzfähiger, da die Lohnnebenkostenniedriger ausfallen. So wird argumentiert -meiner Meinung nach klassische Scheinargu-mente.Wieder einmal wird die niedergelasseneÄrzteschaft zurTeillösungMakroökonomischerProblemsituationen herangezogen .... aber derArzt „verträgt es“ (siehe Fazit).

Die KV ist weder in der Lage den realistischenPreis einzuschätzen, nochwird dasVorkaufsrechtder KVen definiert.Vorkaufsrecht zum Marktpreis: Ja!WillkürlicheKaufpreisgestaltung zugunsten des Über-nehmers: Nein! Das schlechte Gewissen inBezug auf dasVorkaufsrecht spiegelt sich darinwider, dass Ausnahmen bestehen (Kind, Ehe-gatte, Lebenspartner und Praxispartner). Pa-ciomed lässt grüßen!

6. Befristung vonZulassungenSo ganz nebenbei wird auch von befristeten Zu-lassungen in offenen Planungsbereichen beieinem Versorgungsgrad ab 100 % gesprochen.

Befristete Zulassungen zeigen Dilletantismus,Willkür, politischen Opportunismus, Neidfak-toren. Wie kann überhaupt darübernachgedacht werden: Keine Planungssicher-heit, keine Finanzierungsmöglichkeit, kein Ver-trauensaufbau durch die Patienten, keineWertentwicklung für die Lebensleistung Arzt-praxis, keineDauer-Arzt/Patientenentwicklung,Rufschädigung zum Zeitpunkt der Aufgabe(„der Doktor musste seine Praxis aufgeben –wieso?“).

7. Anpassung der gesetzlichenVorgaben zurAuswahl des PraxisnachfolgersBei der Entscheidung über die Nachbesetzungwerden Bewerber berücksichtigt, die eine pos-itive Absichtserklärung abgeben, besondereVersorgungsbedürfnisse zu erfüllen.

Ein Papier ist geduldig, auf dem der geforderteWille, neben der eigenen Praxis dieVersorgungunterversorgterGebiete zu übernehmen, doku-mentiert ist. Wenn die eigene Praxis den Arztvoll in Atem hält, kann er, obwohl er diese Ab-sichtserklärung unterschrieben hat, nicht nochin unterversorgte Gebiete gehen. Was soll dieBevorzugung von Ärzten, die vor deren Bewer-bung in unterversorgtenGebieten tätig waren.Ja, mag sein, dass der Eine oder Andere in Er-wartung der Bevorzugung beim Praxissitzkaufkurzzeitig in ein unterversorgtes Gebiet geht.Wenn er dort wieder rausgeht, weil es ihm zu-viel wird und er unterschreibt, dass er wiederbereit wäre, neben der Praxis in unterversorgteGebiete zu gehen, dann frage ich mich, warumer nicht gleich in unterversorgten Gebietengeblieben wäre.

8. Steuerung des NiederlassungsverhaltensdurchVergütungsanreizeDiese Anreize können sich sehen lassen undsollen wie folgt aussehen:- Wegnahme der Abstaffelung- Vereinbarung von Preiszuschlägen für beson-ders förderungswürdige Leistungserbringer(hier fehlt mir die Definition s.o.)

Die KV kann über einen extra eingeführtenStrukturfonds einiges Geld zur Verfügungstellen, nur wann, wo, wie – das ist die Frage.

9. Ermächtigung von KrankenhäusernDie bisher eher restriktiv behandelte Ermächti-gung von Krankenhäusern wird generell gen-erös gehandelt. Da die Feststellung derUnterversorgung dem Landesausschuss unter-liegt, werden politisch motivierte Entscheidun-gen zu erwarten sein, da neben derfestgestellten Unterversorgung auch beilokalem Versorgungsbedarf Ermächtigungengegeben werden. Ein weiteres Indiz für dieTeil-nahme der Krankenhäuser an der ärztlichenVersorgung, insbesondere im ländlichen Bere-ich (die Kommunen freuen sich über jeden weit-eren Euro, die die notleidenden, sicherlichnotwendigen, Landkrankenhäuser einnehmenkönnen).

10. Betrieb von eigenen Einrichtungen derKVenKlar, da wo permanente Unterversorgungdroht, muss den KVen ein gewisses Rechtgegeben werden. Aber, dass sie gleich aufeigene Rechnung ärztliche Praxen führen kön-nen, auch wenn die erbrachten ärztlichen Leis-tungen aus derGesamtvergütung und nicht ausdenVerwaltungskosten der KVen vergütet wer-den, ist schon eine sehr gewagte Bestimmung(die es übrigens auch bisher schon gegeben hat,jedoch bisher nicht genutzt wurde) auch unterdem Gesichtspunkt der Paciomed-(!)Grün-dung. Nutzt das auch kommunalen Trägern,wenn die KVen nicht wollen, oder können,Eigeneinrichtungen zu unterhalten? – ist er-wähnens- aber nicht bemerkenswert.

11. Lockerung der Präsenzpflicht undAusbau„mobiler“VersorgungskonzepteEs ist angenehm, dass die Präsenzpflicht, un-beachtet des Versorgungsgrades aufgehobenwird und der Gründung von Zweigpraxen,Nebenbeschäftigungsaktivitäten, auch durchÜberschreiten der aktuell von derRechtssprechung entwickelten Zeitgrenzenmöglich ist. Auch derWegfall der imGesetz sominutiös geregelten Zeitbestimmung (An- undAbfahrtszeiten, Präsenzzeiten in Zweig- re-spektive Zweitpraxen) ist positiv zusehen.

12. Delegation von ärztlichen Leistungen undAusbau derTelemedizinRechtssicherheit wird durch die vom Gesetzge-ber geforderte Liste delegationsfähiger Leis-tungen in der ambulanten Versorgung erreichtund der Telemedizin wird insbesondere im

erbrachten ärztlichen Leistungen aus derländlichen Raum wesentlich mehr Bedeutungbeigemessen.Dies ist ein weiterhin positiver Schritt, etwasmehr Flexibilität zugunsten des niedergelasse-nen Arztes und mehr Eingehen auf Individual-situation zu schaffen.

13. Stärkung der Vereinbarkeit von Familieund BerufEndlich werden auf die individuellen Gegeben-heitenRücksicht genommen.Die längereAnstel-lungszeit eines Entlastungsassistenten sowie dieerhöhte Frist der Vertretungsmöglichkeit, kannnur begrüßt werden.

Fazit: Es bleibt auf alle Fälle, trotz einiger guterAnsatzpunkte, ein sehr fader Nachgeschmack,da Dilettantismus (befristete Zulassung undVorkaufsrecht der KVen) und die Befriedigungvon politischemOpportunismus (Sonderbedarf-szulassung, Einbeziehung der Länder i. d.Entscheidungsprozess) sehr stark zu erkennensind. Kalkulationssicherheit, die jeder Arzt/Un-ternehmer braucht, istwieder einmal ein Fremd-wort! .....aber der Arzt „verträgt es.“

Dr. Rudolf MeindlDiplomkaufmann

DIE FINGERZEIGE DER PKVGEHENUNSALLENAUF DIENERVEN

Seit einiger Zeit macht der PKV-Kommentarzur Schulterchirurgie leider negative Furore.Die hier getroffenen Aussagen, werden demPatienten als Stein der Weisen für Abrech-nungsfragen vorgegaukelt; sind aber nichtmehr, als ein reines Willkürpapier von PKV-Ver-tretern, das ökono- mischen Interessen dientund zudem klare Abrechungsregeln ad absur-dum führt.

Wer sich die Mühe macht dieses Papier einmalnäher zu analysieren, der wird eine Reihe vonWidersprüchen und Inkonsistenzen feststellen.Im übrigen darf man schon darüber streiten, obeine Veröffentlichung unter www.pkv.de nichtbereits den Tatbestand eines Preiskartells er-füllt, wenn hier konzertiert über alle Unterneh-men ein unilaterales Preisdiktat erfolgt.

Einen Eingriff am Schultergelenk, jedenfallsallen Ernstes analog als Arthroplastik eines Fin-gergelenkes abrechnen zu wollen, macht be-reits deutlich, dass es der PKV nur um einesgeht: Unsubstantiierte Reduktion der Lei-stungsausgaben um jeden Preis.

Mit einiger Ehrfurcht erwarten wir hier schonden nächsten PKV-Kommentar zur Neurochir-

urgie, in dem eine Gehirnoperation, analog alsNeurolyse abgerechnet werden soll; immerhinsind ja in beiden Fällen Nerven betroffenen undirgendwo ist ja auch das Knie, wie ein Finger-gelenk, oder nicht ? – ein recht großes zwar, ge-wiss, aber dafür kann dann ja auch bis Faktor3,5 gesteigert werden. Aber Moment mal dafällt mir ein, das Herz ist ja auch ein Muskel,nicht wahr ? – Wir sehen: irgendwie ist alles ir-gendwo vergleichbar.

Aber Bitte, liebe PKV, wer derartig abstruseKommentare unter dem Deckmäntelchen einesunabhängigen Gebührengutachtens publiziert,der muss sich nicht sonderlich wundern, wenndie Gesundheitspolitik auch Euch mitunter als„GKV analog“ interpretieren will, denn irgend-wie sind ja beides Krankenversicherungen, oderetwa nicht ?

Wir regen jedenfalls an, einen Gegenkommen-tar zu erstellen, der unseren Interessen Rech-nung trägt. Bereits heute habe ich aber die leiseBefürchtung, dass die PKV diesen Kommentargenauso wenig ernst nehmen wird, wie wir denihren.

Sie kennen Urteile zum PKV Kommentar„Schulter“ ? - Schwierigkeiten bei der Abrech-nung operativer Leistungen ? - Wie dem auchsei, wir sind gespannt auf Ihre Reaktionen.

Dr. Meindl u. PartnerVerrechnungsstelle GmbHKayObermüllerTel. 0911 98478-51

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Das KompetenzNetz Medicus ist ein Zusammenschluss aus Dienstleistern und Beratern im Gesundheitswesen mit einer Rundumbetreuung für Ihr Klientel. Die Netzwerker möchten auf qualitativ höchstem Niveau Ärzte und

Mehr Infos unter 0911 98 478- 59

Obwohl die Kostenerstattung für GKV-Ver-sicherte als Alternative zum Sachlei-stungsprinzip bereits seit 2004 möglich ist,hat sich kaum ein Kassenpatient hierfürentschieden. Dies lag u. a. auch daran,dass für die Teilnahme an der Kostener-stattung der Patient durchaus beschwerli-che bürokratische Hürden überwindenmusste. Zum 01.01.2011 wurden dieseHürden für die Patienten und die Ärzteetwas erleichtert.

So gilt für die Kostenerstattung nur nocheine Bindungsfrist von mindestens einemKalendervierteljahr (bisher 1 Jahr). Auchdürfen die Kassen für den durch die Ko-stenerstattung entstandenen Verwal-tungsaufwand nur noch Abschläge in Höhevon maximal 5% vornehmen.

Was bleibt ist die wirtschaftliche Aufklä-rungspflicht durch den Arzt, da dem Pa-tienten durch die Kostenerstattungeventuell nicht von seiner Krankenkassegedeckte Kosten entstehen können, die erdann selbst tragen muss. Dies müssen Siegegenüber dem Patienten aber nicht mehrschriftlich bestätigen.

Ob diese „Erleichterungen“ eine Renais-sance der Kostenerstattung bei den GKV-Patienten bedeuten könnte bleibt indesfraglich, da das gesamte Erstattungswe-sen weiterhin für Patient und Arzt un-durchsichtig bleibt und damit auch für denaufgeschlossensten Patienten ein unkal-kulierbares Kostenrisiko besteht.

JoachimZieher

NEUESVONDER KOSTENERSTATTUNG