nehmernwirdmitdemNo- vembergehaltzust zlichein ... · Bernd Andresen Foto: Archiv KreisLrrach...

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Regio Nummer 288 Donnerstag, 12. Dezember 2013 Kreis Lörrach (rc). Rund 250 Jäger und Jägerinnen, 150 Treiber und Treiberinnen so- wie zahlreiche Hunde haben sich jetzt in neun Revieren auf einer Fläche von etwa 5000 Hektar zur jährlichen Röttler- waldjagd getroffen. Beteiligt waren neben den Staatsjagd- revieren Röttlerwald und Heu- berg die privat gepachteten Jagdreviere Hägelberg, Hau- ingen, Kandern, Schlächten- haus, Wittlingen sowie Woll- bach 1 und 2. Sinn dieser Revier übergrei- fenden Jagd war es, wie auch schon bei den zuvor abgehal- tenen Blauen- und Dinkel- bergjagd, konzentriert auf das inderLandwirtschaftheftigzu Schaden gehende Schwarz- wild „Dampf zu machen“. Zu- sätzlich freigegeben waren Rehwild (keine Böcke: Schon- zeit), Hase, Fuchs und Marder sowie Stockente, Ringeltaube, Elster und Rabenkrähe. In mehreren Treiben durch- streiften die Treiberwehren mit ihren Hunden Rebhänge, Wiesen und Wälder und ver- suchten so, das Wild auf die Läufe zu bringen. DasgeschahindenRevieren mit unterschiedlichem Erfolg. Insgesamt kamen in allen be- teiligten Revieren 69 Sauen, 47 Stück Rehwild und elf Füch- se zur Strecke. Damit liegt die Strecke, wie der Koordinator der Jagd und Leiter der Forst- verwaltung des Landkreises, Thomas Unke, mitteilte, nicht nur über den Erwartungen, sondern sei auch strukturell, die Altersklassen betreffend, sehr zufriedenstellend. Unterschiedliche Erfolge Röttlerwaldjagd mit 250 Jägern und 150 Treibern Insgesamt kamen 69 Sauen, 47 Stück Rehwild und elf Füchse zur Strecke. Foto: Reinhard Cremer Scheidet ein Arbeitnehmer vor Ablauf des Kalenderjahres oder eines festgelegten Stichtages aus, stellt sich die Frage, ob er eine anteilige Weihnachtsgratifikation entsprechend der zurückgelegten Zeit fordern kann. Foto: Archiv Von Rechtsanwalt Bernd Andresen Kreis Lörrach. Vielen Arbeit- nehmern wird mit dem No- vembergehalt zusätzlich ein Weihnachtsgeld ausgezahlt. Hierbei handelt es sich um eine Gratifikation, also eine Einmalzahlung, die nicht lau- fend, sondern nur aufgrund eines konkreten Anlasses gezahlt wird. Was aber, wenn der Arbeitnehmer ausscheidet? Der Zweck einer Gratifikation besteht häufig aus zwei Ele- menten:ZumeinensolldieBe- triebstreue belohnt werden, und zwar sowohl die bereits erbrachte als auch die zukünf- tige; zum anderen soll die Arbeitsleistung zusätzlich ver- gütet werden. Liegen beide Zweckelemente vor, wird die Gratifikation als Sonderzu- wendung mit Mischcharakter bezeichnet. Scheidet ein Arbeitnehmer vor Ablauf des Kalenderjahres oder eines festgelegten Stich- tages aus, stellt sich die Frage, ob er eine anteilige Weih- nachtsgratifikation entspre- chend der zurückgelegten Zeitfordernkann.SolldieGra- tifikation allein die geleisteten Dienste zusätzlich vergüten (zum Beispiel 13. Monatsge- halt), so ist der Leistungs- zweck teilweise erbracht wor- den,sodassaucheinanteiliger Zahlungsanspruch besteht. Ist hingegen allein die Beloh- nung der Betriebstreue ge- wollt, hat der Arbeitnehmer die bezweckte Leistung, näm- lich die Erbringung der Be- triebstreue bis zum Stichtag, nicht erbracht. Somit besteht auch kein anteiliger Zahlungs- anspruch. Bei Gratifikationen mit Mischcharakter ist bei vorzei- tigem Ausscheiden zumindest ein Zweckelement nicht er- füllt, so dass bisher eine antei- lige Zahlung nicht in Betracht kam, es sei denn dies wurde explizit geregelt. Das Bundes- arbeitsgericht hat am 13. No- vember (10 AZR 848/12) nun- mehr entschieden, dass eine Gratifikation, die sowohl die Betriebstreue des Arbeitneh- mers belohnen als auch die im Laufe des Jahres geleistete Arbeit vergüten soll, nicht vom Bestand des Arbeitsver- hältnisses am Jahresende ab- hängig gemacht werden kann. Eine solche Klausel im Arbeitsvertrag benachteiligt den unterjährig ausscheiden- den Arbeitnehmer unange- messen und ist daher unwirk- sam. Betroffene Arbeitneh- mer haben folglich einen An- spruch auf anteilige Zahlung des Weihnachtsgeldes. Im entschiedenen Fall hatte der Arbeitnehmer zum 30. September des Jahres gekün- digt und somit Anspruch auf 9/12 des vollen Weihnachts- geldes. Sofern ein Arbeitneh- mer daher vor Fälligkeit einer Weihnachtsgratifikation aus- geschieden ist, kann er je nach Regelung im Arbeitsvertrag unter Umständen noch ein an- teiliges Weihnachtsgeld von seinem ehemaligen Arbeitge- ber beanspruchen. Hier emp- fiehlt sich, dies anhand des Arbeitsvertrages prüfen zu lassen. Auch für Arbeitgeber empfiehlt sich eine entspre- chende Prüfung. u Der Autor ist Rechtsan- walt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Kanzlei Seidler & Kollegen in Weil am Rhein. Mischcharakter beachten Anspruch auf Weihnachtsgeld für ausgeschiedene Mitarbeiter? Bernd Andresen Foto: Archiv KreisLörrach.DerBerlin-Club Dreiländereck hat auch in die- sem Jahr für eine soziale Ein- richtung gespendet. Dieses Mal ging die Spende des Ver- eins an das Erich-Reisch-Haus Wohnungslosenhilfe im Landkreis Lörrach. Nach einem Rundgang durch das Haus übermittelten Elke Sigmund und Jürgen Braekow, erster und zweiter Vorstand des Vereins, viele Grüße vom Berlin-Club und seinen Mitgliedern. Stefan Heinz, Leiter des Hauses, nahm die Spende in Höhe von 500 Euro dankbar entgegen- nahm. Das Geld werde in die medizinische Versorgung der Hilfebedürftigen fließen. Für Wohnungslose Berlin-Club Dreiländereck spendet 500 Euro Regio. Rund um die Uhr bietet die Telefon-Seelsorge Men- schen in Not- und Krisensitua- tionen Hilfe an. Beziehungs- probleme, Depressionen, Ein- samkeit – Gründe gibt es viele, das kostenlose Hilfsangebot anzunehmen. Die Telefon- Seelsorge für die Landkreise Lörrach und Waldshut ruft nun dazu auf, die Arbeit tat- kräftig beziehungsweise mit Spenden zu unterstützen. Für die Arbeit in der Tele- fon-Seelsorge ist laut den Ver- antwortlichen Wissen und Er- fahrung erforderlich, die Fä- higkeit, gut zuhören zu kön- nen, einen Hilfesuchenden zu verstehen, ihm Mut zu ma- chen, und zusammen mit ihm nach Handlungsmöglichkei- ten zu suchen. „Die Telefon- seelsorger nehmen Anteil am Leben von Menschen, die ein- sam sind oder Angst davor ha- ben, es zu werden. Mitunter führen sie auch Gespräche, in denen es um Leben oder Tod geht, etwa wenn unheilbar Kranke oder Menschen mit Selbsttötungsabsichten anru- fen“, heißt es weiter. „Es gibt keine Nummernanzeige im Display, und der Anruf er- scheint nicht in der Telefon- rechnung“, unterstreichen die Verantwortlichen. In der Dienststelle der Tele- fon-Seelsorge Lörrach-Walds- hut leisten 40 ehrenamtliche Mitarbeiter jeweils etwa zwölf Stunden Telefondienst im Mo- nat. Im vergangenen Jahr ha- ben sie an die 8000 Anrufe ent- gegengenommen.UmdenBe- lastungen dieses Dienstes ge- wachsen zu sein, werden die Telefonseelsorger geschult in Grundlagen der Gesprächs- führung, Psychologie, Kon- fliktberatung und Krisenbe- wältigung. Die Ausbildung von 160 Stunden á 45 Minuten erstreckt sich über ein ganzes Jahr. Der monatliche Aus- tausch in Gruppen in unter- stützender Supervision be- gleitet die Mitarbeiter in ihrem Dienst am Telefon. Im neuen Jahr beginnt wieder ein Ausbildungskurs. Interessen- ten, die sich ehrenamtlich en- gagieren wollen, sind will- kommen, heißt es. Zur Historie: Die heutige Telefon-Seelsorge Lörrach- Waldshut ist aus einem vor 20 Jahren von sozial engagierten Mitbürgern in Wehr gegrün- deten Trägerverein Sorgen- telefon für Erwachsene ent- standen. Eingebunden ist die heimische Telefon-Seelsorge in das Netz der Telefon-Seel- sorge Deutschland mit bun- desweit 105 Dienststellen. Die TS Lörrach-Waldshut arbeitet rein ehrenamtlich. Neben kirchlichen und öffentlichen Zuschüssen finanziert sie sich überwiegend durch Mit- gliedsbeiträge und Spenden. u Die Telefon-Seelsorge ist unter den bundeseinheitli- chen kostenlosen Nummer 0800/ 111 0 111 und Tel. 0800/ 111 0 222 Tag und Nacht zu er- reichen. Sorgen teilen Telefon-Seelsorge sucht Unterstützer Wer bei der Telefon-Seelsor- ge mitarbeiten möchte, kann sich unter Tel. 07672/90431 melden. Spenden sind möglich auf das Spendenkonto: VR-Bank Schopfheim, Kto. 6111602, BLZ 68391500. Mehr Infos gibt es auch direkt bei dem Verein „Sorgentele- fon für Erwachsene“, Träger- verein der Telefon-Seelsorge Lörrach-Waldshut, Postfach 1249, 79657 Wehr, Telefon (Anrufbeantworter): 07762/ 807421, E-Mail: ts-wehr@ t-online.de, u www.telefonseelsorge.de KURZINFO

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Page 1: nehmernwirdmitdemNo- vembergehaltzust zlichein ... · Bernd Andresen Foto: Archiv KreisLrrach .DerBerlin-Club Dreilndereckhatauchindie-semJahrfr einesozialeEin-richtung gespendet.

RegioNummer288 Donnerstag, 12.Dezember2013

Kreis Lörrach (rc). Rund 250Jäger und Jägerinnen, 150Treiber und Treiberinnen so­wie zahlreiche Hunde habensich jetzt in neun Revieren aufeiner Fläche von etwa 5000Hektar zur jährlichen Röttler­waldjagd getroffen. Beteiligtwaren neben den Staatsjagd­revierenRöttlerwaldundHeu­berg die privat gepachtetenJagdreviere Hägelberg, Hau­ingen, Kandern, Schlächten­haus, Wittlingen sowie Woll­bach 1 und 2.

Sinn dieser Revier übergrei­

fenden Jagd war es, wie auchschon bei den zuvor abgehal­tenen Blauen­ und Dinkel­bergjagd, konzentriert auf dasinderLandwirtschaftheftigzuSchaden gehende Schwarz­wild „Dampf zu machen“. Zu­sätzlich freigegeben warenRehwild (keine Böcke: Schon­zeit), Hase, Fuchs und Mardersowie Stockente, Ringeltaube,Elster und Rabenkrähe.

In mehreren Treiben durch­streiften die Treiberwehrenmit ihren Hunden Rebhänge,Wiesen und Wälder und ver­

suchten so, das Wild auf dieLäufe zu bringen.

DasgeschahindenRevierenmit unterschiedlichem Erfolg.Insgesamt kamen in allen be­teiligten Revieren 69 Sauen,47StückRehwildundelfFüch­se zur Strecke. Damit liegt dieStrecke, wie der Koordinatorder Jagd und Leiter der Forst­verwaltung des Landkreises,Thomas Unke, mitteilte, nichtnur über den Erwartungen,sondern sei auch strukturell,die Altersklassen betreffend,sehr zufriedenstellend.

Unterschiedliche ErfolgeRöttlerwaldjagd mit 250 Jägern und 150 Treibern

Insgesamt kamen 69 Sauen, 47 Stück Rehwild und elf Füchse zur Strecke. Foto: Reinhard Cremer

Scheidet ein Arbeitnehmer vor Ablauf des Kalenderjahres oder eines festgelegten Stichtages aus, stellt sich die Frage, ob er eine anteiligeWeihnachtsgratifikation entsprechend der zurückgelegten Zeit fordern kann. Foto: Archiv

Von RechtsanwaltBernd Andresen

Kreis Lörrach.VielenArbeit­nehmernwirdmitdemNo­vembergehalt zusätzlicheinWeihnachtsgeld ausgezahlt.Hierbei handelt es sichumeineGratifikation, alsoeineEinmalzahlung, dienicht lau­fend, sondernnuraufgrundeineskonkretenAnlassesgezahltwird.Wasaber,wennderArbeitnehmerausscheidet?

Der Zweck einer Gratifikationbesteht häufig aus zwei Ele­menten:ZumeinensolldieBe­

triebstreue belohnt werden,und zwar sowohl die bereitserbrachte als auch die zukünf­tige; zum anderen soll dieArbeitsleistungzusätzlichver­gütet werden. Liegen beideZweckelemente vor, wird dieGratifikation als Sonderzu­wendung mit Mischcharakterbezeichnet.

Scheidet ein ArbeitnehmervorAblaufdesKalenderjahresoder eines festgelegten Stich­tages aus, stellt sich die Frage,ob er eine anteilige Weih­nachtsgratifikation entspre­chend der zurückgelegtenZeitfordernkann.SolldieGra­tifikationalleindiegeleistetenDienste zusätzlich vergüten(zum Beispiel 13. Monatsge­halt), so ist der Leistungs­zweck teilweise erbracht wor­den,sodassaucheinanteiligerZahlungsanspruch besteht.Ist hingegen allein die Beloh­nung der Betriebstreue ge­wollt, hat der Arbeitnehmerdie bezweckte Leistung, näm­lich die Erbringung der Be­triebstreue bis zum Stichtag,nicht erbracht. Somit bestehtauchkeinanteiligerZahlungs­

anspruch.Bei Gratifikationen mit

Mischcharakter ist bei vorzei­tigemAusscheidenzumindestein Zweckelement nicht er­füllt, so dass bisher eine antei­lige Zahlung nicht in Betrachtkam, es sei denn dies wurdeexplizit geregelt. Das Bundes­arbeitsgericht hat am 13. No­vember (10AZR848/12)nun­mehr entschieden, dass eineGratifikation, die sowohl dieBetriebstreue des Arbeitneh­mersbelohnenals auchdie imLaufe des Jahres geleisteteArbeit vergüten soll, nichtvom Bestand des Arbeitsver­hältnisses am Jahresende ab­hängiggemachtwerdenkann.

Eine solche Klausel imArbeitsvertrag benachteiligtden unterjährig ausscheiden­den Arbeitnehmer unange­messen und ist daher unwirk­sam. Betroffene Arbeitneh­mer haben folglich einen An­spruch auf anteilige Zahlungdes Weihnachtsgeldes.

Im entschiedenen Fall hatteder Arbeitnehmer zum 30.September des Jahres gekün­digt und somit Anspruch auf9/12 des vollen Weihnachts­geldes. Sofern ein Arbeitneh­mer daher vor Fälligkeit einerWeihnachtsgratifikation aus­geschieden ist, kanner jenachRegelung im ArbeitsvertragunterUmständennocheinan­teiliges Weihnachtsgeld vonseinem ehemaligen Arbeitge­ber beanspruchen. Hier emp­fiehlt sich, dies anhand desArbeitsvertrages prüfen zulassen. Auch für Arbeitgeberempfiehlt sich eine entspre­chende Prüfung.

u Der Autor ist Rechtsan­walt und Fachanwalt fürArbeitsrecht in der KanzleiSeidler & Kollegen in Weil amRhein.

Mischcharakter beachtenAnspruch auf Weihnachtsgeld für ausgeschiedene Mitarbeiter?

Bernd Andresen Foto: Archiv

KreisLörrach.DerBerlin­ClubDreiländereck hat auch in die­sem Jahr für  eine soziale Ein­richtung gespendet. DiesesMal ging die Spende des Ver­eins an das Erich­Reisch­Haus– Wohnungslosenhilfe im

Landkreis Lörrach.Nach einem Rundgang

durchdasHaus übermitteltenElke Sigmund und JürgenBraekow, erster und zweiterVorstand des Vereins, vieleGrüße vom Berlin­Club und

seinen Mitgliedern. StefanHeinz, Leiter des Hauses,nahm die Spende in Höhe von500 Euro dankbar entgegen­nahm. Das Geld werde in diemedizinische Versorgung derHilfebedürftigen fließen.

Für WohnungsloseBerlin­Club Dreiländereck spendet 500 Euro

Regio. Rund um die Uhr bietetdie Telefon­Seelsorge Men­schen in Not­ und Krisensitua­tionen Hilfe an. Beziehungs­probleme, Depressionen, Ein­samkeit –Gründegibt esviele,das kostenlose Hilfsangebotanzunehmen. Die Telefon­Seelsorge für die LandkreiseLörrach und Waldshut ruftnun dazu auf, die Arbeit tat­kräftig beziehungsweise mitSpenden zu unterstützen.

Für die Arbeit in der Tele­fon­Seelsorge ist laut den Ver­antwortlichen Wissen und Er­fahrung erforderlich, die Fä­higkeit, gut zuhören zu kön­nen, einen Hilfesuchenden zuverstehen, ihm Mut zu ma­chen, und zusammen mit ihmnach Handlungsmöglichkei­ten zu suchen. „Die Telefon­seelsorger nehmen Anteil amLeben von Menschen, die ein­sam sind oder Angst davor ha­ben, es zu werden. Mitunterführen sie auch Gespräche, indenen es um Leben oder Todgeht, etwa wenn unheilbarKranke oder Menschen mitSelbsttötungsabsichten anru­fen“, heißt es weiter. „Es gibtkeine Nummernanzeige imDisplay, und der Anruf er­scheint nicht in der Telefon­rechnung“, unterstreichen dieVerantwortlichen.

In der Dienststelle der Tele­fon­Seelsorge Lörrach­Walds­hut leisten 40 ehrenamtlicheMitarbeiter jeweilsetwazwölfStundenTelefondienst imMo­nat. Im vergangenen Jahr ha­bensieandie8000Anrufeent­gegengenommen.UmdenBe­lastungen dieses Dienstes ge­wachsen zu sein, werden dieTelefonseelsorger geschult inGrundlagen der Gesprächs­führung, Psychologie, Kon­fliktberatung und Krisenbe­wältigung. Die Ausbildungvon160Stundená45Minutenerstreckt sich über ein ganzes

Jahr. Der monatliche Aus­tausch in Gruppen in unter­stützender Supervision be­gleitet die Mitarbeiter inihrem Dienst am Telefon. ImneuenJahrbeginntwiedereinAusbildungskurs. Interessen­ten, die sich ehrenamtlich en­gagieren wollen, sind will­kommen, heißt es.

Zur Historie: Die heutigeTelefon­Seelsorge Lörrach­Waldshut ist aus einem vor 20Jahren von sozial engagiertenMitbürgern in Wehr gegrün­deten Trägerverein Sorgen­telefon für Erwachsene ent­standen. Eingebunden ist dieheimische Telefon­Seelsorgein das Netz der Telefon­Seel­sorge Deutschland mit bun­desweit105Dienststellen.DieTS Lörrach­Waldshut arbeitetrein ehrenamtlich. Nebenkirchlichen und öffentlichenZuschüssen finanziert sie sichüberwiegend durch Mit­gliedsbeiträge und Spenden.

u Die Telefon­Seelsorge istunter den bundeseinheitli­chen kostenlosen Nummer0800/1110111undTel.0800/111 0 222 Tag und Nacht zu er­reichen.

Sorgen teilenTelefon­Seelsorge sucht Unterstützer

Wer bei der Telefon­Seelsor­ge mitarbeiten möchte, kannsich unter Tel. 07672/90431melden.Spenden sind möglich aufdas Spendenkonto: VR­BankSchopfheim, Kto. 6111602,BLZ 68391500.MehrInfosgibtesauchdirektbei dem Verein „Sorgentele­fon für Erwachsene“, Träger­verein der Telefon­SeelsorgeLörrach­Waldshut, Postfach1249, 79657 Wehr, Telefon(Anrufbeantworter): 07762/807421, E­Mail: ts­wehr@t­online.de,u www.telefonseelsorge.de

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