Neue „Negativliste“ ist jetzt in Kraft - aekno.de · PDF fileTogal...

1
D ie Änderung der Verord- nung über unwirtschaftliche Arzneimittel in der gesetzli- chen Krankenversicherung, die so genannte „Negativliste“ trat bereits am 29. November 2000 in Kraft. Mit der Veröffentlichung der konkreten Benennung der Präparate am 11. September 2002 besteht jedoch erst ab diesem Zeitpunkt für die Ver- tragsärzte die Verpflichtung, die aufgelisteten Präparate nicht mehr zu Lasten der GKV zu verordnen. Die Liste enthält unwirtschaftliche Arzneimittel mit nicht erforderlichen Bestand- teilen, mit einer Vielzahl, in ihrer Wir- kung nicht beurteilbarer arznei- lich wirksamer Bestandteile, und mit nicht nachgewiesenem thera- peutischen Nutzen. Ein beträchtlicher Bestandteile der aufgelisteten Präparate ist bereits mit Stichtag 1. Juli 2002 nicht mehr im Vertrieb (ca. 15 Prozent von über 2000 Fertigarzneimitteln). Unter den verbliebenen und noch zu be- achtenden nicht-verordnungsfähi- gen Arzneimitteln befinden sich viele, die nur eine regionale Bedeu- tung haben und den meisten Ver- tragsärzten nicht bekannt sein dürf- ten. Bei besonderen Verordnungs- wünschen von Patienten empfiehlt sich daher ein Blick in die Negativ- liste, um bei möglichen Regressen das entsprechende Präparat nicht aus eigener Tasche bezahlen zu müssen. Eine Übersicht über die et- was bekannteren Präparate finden Sie in Liste A. Weiterhin enthält die Liste ein- zelne Präparate, die nur in bestimm- ten Anwendungsgebieten nicht zu Lasten der GKV verordnungsfähig sind. Geläufigere Präparate finden Sie in Liste B. Überwiegend werden in dieser Liste irrationale homöopathische Komplexmittel, Phytopharmaka und Organtherapeutika von der Verord- nung zu Lasten der GKV ausge- schlossen, die von der Mehrzahl der Kolleginnen und Kollegen schon a priori nicht verordnet werden. Der Beitrag dieser „Negativlis- te“ zu einer rationalen Pharmako- therapie ist gering (ebenso wie ihr wirtschaftlicher Nutzen). Ange- sichts der Popularität alternativer Methoden ist jedoch jede Präpara- teliste sinnvoll, die medizinisch um- strittene Arzneimittel namentlich aufführt. Einen möglicherweise we- sentlich wirksameren Beitrag könn- te die so genannte „Positivliste“ lei- sten, deren neuer Entwurf in den nächsten Monaten erneut im Bun- destag angehört werden wird. PRAXIS Rheinisches Ärzteblatt 11/2002 17 Neue „Negativliste“ ist jetzt in Kraft Vertragsärzte dürfen bestimmte unwirtschaftliche Arznei- mittel nicht mehr zu Lasten der Gesetzlichen Kranken- versicherung verordnen von Günter Hopf* * Dr. med. Günter Hopf ist Facharzt für Pharmakologie und Toxikologie und leitet das Referat Arzneimittelberatung der Ärzte- kammer Nordrhein. Liste A: Relevante nicht verord- nungsfähige Fertigarzneimittel (warenzeichenrechtliche geschützte Handelsnamen) Agevis Drag. Antihydrall M Salbe Aspirin plus C Brausetabl. ASS + C Ratiopharm Brausetabl. Boxazin plus C Brausetabl. BVK Roche plus C Kaps., -forte Kaps. Cito-Guakalin Hustensaft Corto-Tavegil Tabl. Cor vel N liquidum Voroverlan Drag. Deca Durabolin Spritzamp. Develin Retardkaps. Diprosone Depot Amp., Fertigspritzen Ditenate Retardtabl. Dolo-Neurobion N Drag., -forte Lacktabl. Eunova Drag., -forte Kapseln Gelonida NA Kindersuppos. –Suppos. für Erwachsene Gero H 3 Aslan Amp., -Drag. Grippocaps sine Kaps. Grippostad C Kapseln Guttacor Tropf. Jaikal Akne Lotion Kolton grippale N Drag. Korodin Herz-Kreislauf-Tropf. Laryngsan N Lösung Leukona Sulfomoor Vollbad N Beutel Limbatril Tabs Lack-Tabl. Limptar Tabl. Locabiosol Dosiererosol, -Dosierspray Megagrisevit mono Injektionsflasche, -Monotabl. Multibionta forte N Kapseln, -N Kapseln, -Tropfen Mundisal Gel Nerisona C Creme Nervogastrol N Tabl. NeyChondrin Amp., -NST Amp., Tropfen (und viele weitere Präparate des Herstel- lers Vitorgan wie NeyGastrin, NeyGeront, NeyTumorin, Revitorgan-Präparate) Optalidon N Drag., Supposw. Ozothin E. Suppos., -K Suppos. Pantovigar Kaps. Polybion forte Dragees, -N Amp., -N Drag., -N Tropf. Pregnavit F Brausetabl., -F Kaps. Regenaplex 1 C Tropf. (und viele weitere Präparate des Herstellers) Retterspitz Quick Salbe Revitorgan Präparate Rosimon Neu Tabl. Salhumin Sitzbad N, -Teilbad N Stenocrat Drag., -Tropf. Thomapyrin C Brausetabl. Togal Kopfschmerz-Brause plus Vitamin C Brausetabl., -Mobil Rheumabad, -Tabl. Weihrauchkapseln verschiedener Hersteller Wick Daymed Pulver, -Medinait Erkältungsaft, -Vaporub Erkältungssalbe Wobenzym N Drag. Liste B: Nur in einzelnen Indikationen nicht verordnungsfähige Fertigarzneimittel (warenzeichenrechtliche geschützte Handelsnamen) A-E-Mulsin forte, -Fortissimum Emulsion, -NM Emulsion: Nicht zur Anwendung bei gynä- kologischen, neurologischen und rheumatologischen Indikationen. Amuno Kaps. 25 mg, - 50 mg, - Suppos. 100 mg, - Suppos. 50 mg: Nicht verordnungs- fähig zur kurzfristigen Anwendung als Adjuvans bei Fieber. Cinnarizin 75 mg Tabl., Kaps. von verschiedenen Herstellern: Nicht verordnungsfähig zur Anwendung bei Hirnleistungsstörungen. Ephynal Kautabl.: Nicht verordnungsfähig zur Anwendung bei gynäkologischen, neurolo- gischen und rheumatologischen Indikationen. Hexoraletten Halspastillen, -N Lutschtabl., - N Pastillen: Nicht verordnungsfähig zur Anwendung bei Ophthalmologischen und otorhinolaryngologischen Indikationen. K. H. 3 Kaps.: Nicht verordnungsfähig zur Anwendung bei Hirnleistungstörungen. Rovigon G Kaudrag.: Nicht verordnungsfähig zur Anwenduing bei gynäkolpgischen, neu- rologischen und rheumatoilogischen Indikationen

Transcript of Neue „Negativliste“ ist jetzt in Kraft - aekno.de · PDF fileTogal...

Page 1: Neue „Negativliste“ ist jetzt in Kraft - aekno.de · PDF fileTogal Kopfschmerz-Brause plus Vitamin C Brausetabl., -Mobil Rheumabad, -Tabl. Weihrauchkapseln verschiedener Hersteller

Die Änderung der Verord-nung über unwirtschaftlicheArzneimittel in der gesetzli-

chen Krankenversicherung, die sogenannte „Negativliste“ trat bereitsam 29. November 2000 in Kraft. Mitder Veröffentlichung der konkretenBenennung der Präparate am 11.September 2002 besteht jedoch erstab diesem Zeitpunkt für die Ver-tragsärzte die Verpflichtung, dieaufgelisteten Präparate nicht mehrzu Lasten der GKV zu verordnen.Die Liste enthält unwirtschaftlicheArzneimittel ➤ mit nicht erforderlichen Bestand-

teilen,➤ mit einer Vielzahl, in ihrer Wir-

kung nicht beurteilbarer arznei-lich wirksamer Bestandteile, und

➤ mit nicht nachgewiesenem thera-peutischen Nutzen.

Ein beträchtlicher Bestandteile deraufgelisteten Präparate ist bereitsmit Stichtag 1. Juli 2002 nicht mehrim Vertrieb (ca. 15 Prozent von über2000 Fertigarzneimitteln). Unterden verbliebenen und noch zu be-achtenden nicht-verordnungsfähi-gen Arzneimitteln befinden sichviele, die nur eine regionale Bedeu-tung haben und den meisten Ver-tragsärzten nicht bekannt sein dürf-ten. Bei besonderen Verordnungs-wünschen von Patienten empfiehltsich daher ein Blick in die Negativ-liste, um bei möglichen Regressendas entsprechende Präparat nichtaus eigener Tasche bezahlen zumüssen. Eine Übersicht über die et-

was bekannteren Präparate findenSie in Liste A.

Weiterhin enthält die Liste ein-zelne Präparate, die nur in bestimm-ten Anwendungsgebieten nicht zuLasten der GKV verordnungsfähigsind. Geläufigere Präparate findenSie in Liste B.

Überwiegend werden in dieserListe irrationale homöopathischeKomplexmittel, Phytopharmaka undOrgantherapeutika von der Verord-nung zu Lasten der GKV ausge-schlossen, die von der Mehrzahl der Kolleginnen und Kollegen schon a priori nicht verordnet werden.

Der Beitrag dieser „Negativlis-te“ zu einer rationalen Pharmako-therapie ist gering (ebenso wie ihrwirtschaftlicher Nutzen). Ange-sichts der Popularität alternativerMethoden ist jedoch jede Präpara-teliste sinnvoll, die medizinisch um-strittene Arzneimittel namentlichaufführt. Einen möglicherweise we-sentlich wirksameren Beitrag könn-te die so genannte „Positivliste“ lei-sten, deren neuer Entwurf in dennächsten Monaten erneut im Bun-destag angehört werden wird.

P R A X I S

Rheinisches Ärzteblatt 11/2002 17

Neue „Negativliste“ist jetzt in KraftVertragsärzte dürfen bestimmte unwirtschaftliche Arznei-mittel nicht mehr zu Lasten der Gesetzlichen Kranken-versicherung verordnen

von Günter Hopf*

* Dr. med. Günter Hopf ist Facharzt fürPharmakologie und Toxikologie und leitet dasReferat Arzneimittelberatung der Ärzte-kammer Nordrhein.

Liste A: Relevante nicht verord-nungsfähige Fertigarzneimittel(warenzeichenrechtliche geschützteHandelsnamen)

Agevis Drag.Antihydrall M SalbeAspirin plus C Brausetabl.ASS + C Ratiopharm Brausetabl.Boxazin plus C Brausetabl.BVK Roche plus C Kaps., -forte Kaps.Cito-Guakalin HustensaftCorto-Tavegil Tabl.Cor vel N liquidumVoroverlan Drag.Deca Durabolin Spritzamp.Develin Retardkaps. Diprosone Depot Amp., FertigspritzenDitenate Retardtabl.Dolo-Neurobion N Drag., -forte Lacktabl.Eunova Drag., -forte KapselnGelonida NA Kindersuppos. –Suppos. für ErwachseneGero H 3 Aslan Amp., -Drag.Grippocaps sine Kaps.Grippostad C KapselnGuttacor Tropf.Jaikal Akne LotionKolton grippale N Drag.Korodin Herz-Kreislauf-Tropf.Laryngsan N LösungLeukona Sulfomoor Vollbad N BeutelLimbatril Tabs Lack-Tabl.Limptar Tabl.Locabiosol Dosiererosol, -DosiersprayMegagrisevit mono Injektionsflasche, -Monotabl.Multibionta forte N Kapseln, -N Kapseln,-TropfenMundisal Gel Nerisona C CremeNervogastrol N Tabl.NeyChondrin Amp., -NST Amp., Tropfen(und viele weitere Präparate des Herstel-lers Vitorgan wie NeyGastrin, NeyGeront,NeyTumorin, Revitorgan-Präparate)Optalidon N Drag., Supposw.Ozothin E. Suppos., -K Suppos. Pantovigar Kaps.Polybion forte Dragees, -N Amp., -NDrag., -N Tropf.Pregnavit F Brausetabl., -F Kaps.Regenaplex 1 C Tropf. (und viele weiterePräparate des Herstellers)Retterspitz Quick Salbe Revitorgan Präparate Rosimon Neu Tabl.Salhumin Sitzbad N, -Teilbad NStenocrat Drag., -Tropf.Thomapyrin C Brausetabl.Togal Kopfschmerz-Brause plus VitaminC Brausetabl., -Mobil Rheumabad, -Tabl.Weihrauchkapseln verschiedener HerstellerWick Daymed Pulver, -Medinait Erkältungsaft, -Vaporub ErkältungssalbeWobenzym N Drag.

Liste B: Nur in einzelnen Indikationen nicht verordnungsfähige Fertigarzneimittel(warenzeichenrechtliche geschützte Handelsnamen)

A-E-Mulsin forte, -Fortissimum Emulsion, -NM Emulsion: Nicht zur Anwendung bei gynä-kologischen, neurologischen und rheumatologischen Indikationen.Amuno Kaps. 25 mg, - 50 mg, - Suppos. 100 mg, - Suppos. 50 mg: Nicht verordnungs-fähig zur kurzfristigen Anwendung als Adjuvans bei Fieber.Cinnarizin 75 mg Tabl., Kaps. von verschiedenen Herstellern: Nicht verordnungsfähigzur Anwendung bei Hirnleistungsstörungen.Ephynal Kautabl.: Nicht verordnungsfähig zur Anwendung bei gynäkologischen, neurolo-gischen und rheumatologischen Indikationen.Hexoraletten Halspastillen, -N Lutschtabl., - N Pastillen: Nicht verordnungsfähig zurAnwendung bei Ophthalmologischen und otorhinolaryngologischen Indikationen.K. H. 3 Kaps.: Nicht verordnungsfähig zur Anwendung bei Hirnleistungstörungen.Rovigon G Kaudrag.: Nicht verordnungsfähig zur Anwenduing bei gynäkolpgischen, neu-rologischen und rheumatoilogischen Indikationen