Neue Prüfrichtlinien für Scheinwerfer- Einstellsysteme und ... · Bringen Sie Ihre Prüfstände...

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Bringen Sie Ihre Prüfstände auf den geforderten Stand Neue Prüfrichtlinien für Scheinwerfer- Einstellsysteme und Bremsprüfstände TÜV ® www.tuev-nord.de

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Bringen Sie Ihre Prüfstände auf den geforderten Stand

Neue Prüfrichtlinien für Scheinwerfer-Einstellsysteme und Bremsprüfstände

TÜV®

www.tuev-nord.de

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Licht? Bremsen?Diese neuen Richtlinien kommen auf Sie zu

Gutes Licht und sichere Bremsen sind im Straßen-

verkehr essenziell. Doch aus Ihrem Werkstattalltag

wissen Sie auch: Gerade in diesen Bereichen gibt es

die meisten HU-Mängel.

Zur Sicherheit gehört aber auch, dass die Fahrzeuge

verlässlich geprüft werden können. Wenn die Prüf-

stände die neuen, anspruchsvollen Richtlinien nicht

erfüllen, darf der Prüfingenieur keine Hauptunter-

suchung durchführen.

Schaffen Sie rechtzeitig die geforderten Qualitäts-

standards und sichern Sie sich so einen Umsatz-

garanten für die Zukunft.

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Höhere Anforderung an Ihren Scheinwerfer-Einstellplatz

Sehen und gesehen werden ist das A und O der Sicherheit

Xenon-Lampen, LED-Scheinwerfer: Die Technik hat sich rasant weiterentwickelt. Damit die Sicherheit nicht auf der Strecke bleibt, muss das HU-Prüfsystem Schritt halten. Bereits im Sommer 2016 informierte der Gesetzgeber über die neuen Mindestanforderungen an Scheinwerfer-Einstellprüfgeräte (SEP) und Stellflächen. Stichtag für die Umsetzung der Richtlinie war der 1. Januar 2017.

Ab 1. Januar 2018 wird es amtlich: Keine HU ohne regelkonformes Prüfsystem

Aus Bestandsschutzgründen gewährte der Gesetzgeber Auto häusern und Werkstätten einen Aufschub, um beste-hende Prüfplätze nachzurüsten und verordnungskonform stückprüfen bzw. kalibrieren zu lassen.

Diese Schonfrist läuft Ende 2017 ab. Ab 1. Januar 2018 können Sie Ihren Kunden die Hauptuntersuchung nur noch dann anbieten, wenn sowohl Scheinwerfer- Einstellprüfgerät als auch die Fahrzeugaufstellfläche von einem bevollmächtigten Dienstleister wie TÜV NORD abgenommen wurde.

TÜV NORD TIPP:

Die Zeit drängt: Rüsten Sie veraltete Anlagen mög-

lichst schnell nach und lassen Sie sie rechtzeitig

abnehmen.

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Sicherheit und Erfolg sind Einstellungssache

Einerseits sollen die Scheinwerfer die Straße optimal ausleuchten, andererseits darf der Gegenverkehr nicht geblendet werden. Um dies zu erreichen, müssen Sie die Scheinwerfer absolut präzise einstellen können. Die neue Prüfrichtlinie betrifft sowohl Ihr Scheinwerfer- Einstellprüfgerät (SEP) als auch die Flächen, auf denen Prüfgerät und Fahrzeug stehen.

g Beachten Sie unbedingt die in der Zeichnung angege-benen Mindestmaße. Aufstellflächen können sowohl Hebebühnen als auch Gruben und Freiflächen sein.

g Achten Sie auf Unebenheiten und Neigungen der Auf-stellflächen. Die Neigung darf maximal 1,5 % betragen.

g Die Aufstellflächen für die Fahrzeuge und das SEP müs-sen durch entsprechende Bodenmarkierungen gekenn-zeichnet werden.

Das Ganze sehen:Die Mindestanforderungen an Ihr Prüfsystem

TÜV NORD TIPP:

g Sie wollen Ihren Prüfstand umbauen oder einen

neuen Platz einrichten? Verweisen Sie in Ihrem

Auftrag an Architekten, Bauunternehmen oder

Estrichleger ausdrücklich auf die neuen Richtlini-

en.

g Lassen Sie sich vor Auftragsvergabe von uns

beraten. Unabhängig und individuell. Wir sind für

Sie da!

mind. 8,5 m (LKW)

mind. 4,0 m (PKW)

1,0 m

mind.

2,5 m

mind. 2,3 m (LKW)

mind. 2,0 m (PKW)

Präzision ist alles: Nur mit einem richtlinienkonformen Scheinwerfer-Einstellsystem können Sie Ihren Kunden optimale Servicequalität garantieren.

Abmessung für PKW- und LKW-Prüfsystem (Quelle: VkBl.)

mind.

2,0 m

max.

1,4 mmax.

0,9 m

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Neue Bremsprüfstandsrichtlinie:Jetzt schnell reagieren

27.000 Prüfstände gehören zum alten Eisen

Die Richtlinie für die Anwendung, Beschaffenheit und Prüfung von Bremsprüfständen (Bremsprüfstandsrichtlinie) (VkBl. 09/2011) passt die Bremsprüfung an die aktuelle Fahrzeugtechnik an. Wurde Ihr Bremsprüfstand (BPS) nach dem 1. Oktober 2011 neu eingebaut, sollte er dieser Richtlinie bereits entsprechen. Ältere Modelle haben eine Übergangsfrist bis Ende Dezember 2019.

Doch die Zeit drängt. Nur wer jetzt schnell handelt und seine veralteten Bremsprüfstände nachrüstet oder austauscht, kann seinen Kunden auch nach dem 1. Januar 2020 den HU-Service im Haus anbieten. Die Nachfrage ist riesig. Bei rund 27.000 veralteten Anlagen und angesichts begrenzter Produktionskapazitäten sind Lieferengpässe und Terminstress vorprogrammiert. Darü-ber hinaus müssen die BPS zusätzlich zur Stückprüfung kalibriert werden.

Mindestanforderung an Rollen-Brems- prüfstände g Ihr Bremsprüfstand muss über eine standardisierte Da-

tenschnittstelle zur Erfassung der Messwerte in Echtzeit (ASA-Livestream) verfügen.

g Der Rollendurchmesser muss mindestens 200 mm betragen.

g Der Reibungskoeffizient zwischen Reifen und Rolle muss trocken bei 0,7 und nass bei 0,6 liegen.

g Die Prüfgeschwindigkeit muss unter Last mindestens 4 km/h betragen.

g Die Prüfstandabschaltung muss bei 27 % Schlupf (+/– 3 %) zwischen Tast- und Bremsrolle erfolgen.

g Empfohlen wird ein Bezugswerteverfahren zur Er-mittlung der Mindestbremskraft bezogen auf den Bremssystemdruck oder wahlweise Fußbremskraft am Bremspedal (mittels Pedalkraftsensor).

Mindestanforderung an Platten-Bremsprüf-stände: g Der Prüfstand verfügt über eine standardisierte Daten-

schnittstelle (ASA-Livestream).

g Die Mindestlänge der Prüfplatten beträgt 1,5 m.

g Der Mindest-Reibbeiwert zwischen Platte und Reifen beträgt 0,7 (trocken) bzw. 0,6 (nass).

g Die Auffahrgeschwindigkeit muss zwischen 8 und 12 km/h liegen, dabei beträgt die minimale Messzeit 0,4 Sek.

g Eine Messung, die nicht korrekt durchgeführt wurde, darf nicht angezeigt werden

TÜV NORD TIPP:

g Investieren Sie jetzt in Ihren Bremsprüfstand. So

vermeiden Sie Lieferengpässe. Teilweise kön-

nen bestehende Prüfstände auch nachgerüstet

werden.

g Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem TÜV

NORD. Wir sagen Ihnen, ob der Prüfstand der

aktuellen Richtlinie entspricht und eine ASA-Live-

stream-Schnittstelle besitzt, und prüfen deren

Funktion.

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Am TÜV 1 30519 Hannover

Tel.: 0800 800 80 74

[email protected] www.tuev-nord.de

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