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Neue Standards für alte Häuser Ein Leitfaden zur ökologisch nachhaltigen Sanierung

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Neue Standards für alte HäuserEin Leitfaden zur ökologisch nachhaltigen Sanierung

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SANIERUNGSLEITFADEN 2

IMPRESSUM:

HerausgeberInnen:Arbeitsgemeinschaft Neue Standards für alte HäuserEdeltraud Haselsteiner / Katharina Guschlbauer-Hronek / Margarete Havel

Weitere MitarbeiterInnen:

Martina Lehner

AEE-Arbeitsgemeinschaft ERNEUERBARE ENERGIE NÖ-WienWolfgang ScherzMichael Berger

Umweltberatung Niederösterreich: Peter Haftner

Institut für Baubiologie:Thomas ZelgerUlla Unzeitig

Das Forschungsprojekt wurde finanziert im Rahmen der Programmlinie „Haus der Zukunft“- einer Initiative des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT)

Wien, Oktober 2004

Grafik:Ingeburg Hausmann / productions

Lektorat: Ulrike Wernhart, Umweltberatung Niederösterreich

Umschlagfoto: Günter Wehinger

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SANIERUNGSLEITFADEN 3

^HINWEIS Alle in diesem Buch empfohlenen oder dargestellten Konstruktionen und Anwendungsempfehlungen wurdennach bestem Wissen zusammengestellt, eine Gewähr für die Richtigkeit kann jedoch nicht übernommen werden.Die AutorInnen, HerausgeberInnen oder VerlegerInnen übernehmen daher keine Haftung für die praktische Um-setzung der in diesem Leitfaden dargestellten Anwendungsbeispiele.

Zahlreiche Studien haben gezeigt, dass in Österreich 70% der Energie, die pro Jahr für

Beheizung aufgewendet wird, jene Bauten verbrauchen, die älter als 20 Jahre sind. Dem

gegenüber zeigen Beispiele von bereits sanierten Einfamilienhäusern, dass bei einer optimal

abgestimmten Sanierung Einsparungen bis zu 77% des Heizenergieverbrauches möglich

sind.

Um das große Potenzial an Energieeinsparung zu nützen, dass bei der Sanierung der Bau-

teile von Ein- und Zweifamilienhäusern zu finden ist, entstand im Rahmen des Forschungs-

projekts – „Neue Standards für alte Häuser. Nachhaltige Sanierungskonzepte für Einfami-

lienhaussiedlungen der Zwischen- und Nachkriegszeit“ – dieser Sanierungsleitfaden.

In einem interdisziplinären Arbeitsteam von Planerin DI Edeltraud Haselsteiner, Sozial-

wissenschaftlerin Mag. Margarete Havel (Havel & Havel Beratungs GesmbH) und Energie-

beraterin Mag. Katharina Guschlbauer-Hronek (Arbeitsgemeinschaft Erneuerbare Energie

NÖ-Wien) haben wir es uns zum Ziel gesetzt einen Leitfaden mit Planungsgrundlagen für

die Sanierung anzubieten, in dem von Beratungs- und Umsetzungsvorschlägen, Umbau-

und Erweiterungsmaßnahmen zur Verbesserung der Wohnqualität, zur energetischen

Optimierung etc. bis hin zu konkreten Sanierungspaketen alles zu finden ist, wodurch der

Standard eines Niedrigenergiehauses erreicht wird.

Das Forschungsprojekt wurde ermöglicht durch eine Finanzierung im Rahmen der Pro-

grammlinie „Haus der Zukunft“ – einer Initiative des Bundesministeriums für Verkehr,

Innovation und Technologie (BMVIT) sowie durch die Mitwirkung der S-Bausparkasse, dem

Landesverband der NÖ-Sparkassen und der Firma Bramac Dachsysteme International

GmbH. Fachlich unterstützt wurde das Projekt darüber hinaus durch DI Martina Lehner,

dem Institut für Baubiologie, der Umweltberatung Niederösterreich sowie von den beiden

Architekten DI Kurt Karhan und DI Wolfgang Junger, bei denen ich mich herzlich für die

Mitarbeit bedanke.

Als Ergebnis unseres Forschungsprojektes freuen wir uns diesen Sanierungsleitfaden

vorlegen zu können, womit Ihnen ein praktisches und übersichtliches Handbuch für alle

wesentlichen Fragen der Sanierung zur Verfügung steht.

Im Namen aller Projektbeteiligten wünsche ich Ihnen für die Verwirklichung Ihres Sanie-

rungsvorhabens viel Erfolg und hoffe, dass wir hiermit ein kleines Stück zum Gelingen bei-

tragen konnten.

Edeltraud Haselsteiner

PROJEKTLEITERIN

VORWORT

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SANIERUNGSLEITFADEN» Inhalt 4

1 EINLEITUNG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9

1.1 Ausgangslage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9

1.2 Das typische Einfamilienhaus der 1930er bis 1965er Jahre . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9

1.3 Ziel des Sanierungsleitfadens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10

1.4 Aufbau und Handhabung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10

1.5 Althaussanierung – Wohnbedürfnisse und -wünsche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11

2 ALTHAUSSANIERUNG IN DER PRAXIS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15

2.1 Planungsphase – Von der Wunschliste zur Auftragsvergabe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 152.1.1 Abwägen von Vorteilen und Nachteilen der Sanierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 152.1.2 Bauwünsche und Planungsziele . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 172.1.3 Bestandsaufnahme und Grundlagenermittlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 192.1.4 Entwurf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 222.1.5 Grobkostenschätzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 232.1.6 Antrag auf Baugenehmigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 232.1.7 Ausführungsplanung und Leistungsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 232.1.8 Kostenermittlung nach Bauteilen, Gewerken, Sanierungsabschnitten . . . . . . . . . . . . . . . . . 232.1.9 Vergabe der Leistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23

2.2 Baudurchführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 262.2.1 Bauzeitplan und Zahlungsplan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 262.2.2 Bauvertrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 262.2.3 Bauleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 262.2.4 Versicherungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 262.2.5 Gewährleistung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27

3 VOM ALTHAUS ZUM NIEDRIGENERGIE- UND PASSIVHAUS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29

3.1 Bestandsaufnahme des Energieverbrauches . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29

3.2 Warum energetische Sanierung? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29

3.3 Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauches – ein Überblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 303.3.1 Maßnahmen an der Gebäudehülle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 303.3.2 Maßnahmen an der Haustechnik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31

4 SANIERUNGSBEISPIELE . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33

4.1 Bestandsaufnahme – Der Prototyp des Siedlungshauses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33

4.2 Sanierung des Gebäudes in Varianten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 364.2.1 PROJEKT I: Sanierung unter Erhaltung der Grundfläche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 384.2.1.1 Baubeschreibung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 384.2.1.2 Pläne . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 384.2.1.3 Bauzeitplan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 414.2.1.4 Grobkostenschätzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41

INHALTSVERZEICHNIS

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SANIERUNGSLEITFADEN » Inhalt 5

4.2.2 PROJEKT II: Sanierung mit Erweiterung in Massivbauweise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 424.2.2.1 Baubeschreibung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 424.2.2.2 Pläne . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 444.2.2.3 Bauzeitplan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 454.2.2.4 Grobkostenschätzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 454.2.3 PROJEKT III: Sanierung mit kleinem Zubau in Holzbauweise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 464.2.3.1 Baubeschreibung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .464.2.3.2 Pläne . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 464.2.3.3 Bauzeitplan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .494.2.3.4 Grobkostenschätzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .494.2.4 PROJEKT IV: Sanierung mit großem Zubau in Holzbauweise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .504.2.4.1 Baubeschreibung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .504.2.4.2 Pläne . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .504.2.4.3 Bauzeitplan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .564.2.4.4 Grobkostenschätzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .56

4.3 Energiekennzahlen und Heizlast der Sanierungsvarianten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .57

4.4 Bauteilkatalog der Sanierungsvarianten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .594.4.1 Außenwand Altbau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .594.4.2 Dach Altbau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .604.4.3 Kellerdecke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .614.4.4 Erdberührter Fußboden neu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .624.4.5 Flachdach des Zubaues in Massivbauweise (Duodach) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .634.4.6 Flachdach für Zubau in Holzbauweise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .634.4.7 Außenwand: Zubau in Holzbauweise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .654.4.8 Außenwand: Zubau in Massivbauweise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .664.4.9 Oberste Geschoßdecke Altbau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .674.4.10 Anschlussdetails . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .68

5 BAUDETAILS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .71

5.1 Die Luftdichtheit der Gebäudehülle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71

5.2 Feuchte Mauern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 725.2.1 Aufsteigende Bodenfeuchte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 725.2.2 Seitliche Feuchtigkeit durch Druckwasser . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 735.2.3 Sickerwasser, Regenwasser, Spritzwasser . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 735.2.4 Kondensfeuchte, Schimmelbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 735.2.4.1 Ursachen im Detail . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 735.2.5 Bekämpfung des Schimmelbefalls . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74

5.3 Dämmstoffe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75

5.3.1 Übersicht und Kennwerte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 755.3.2 Beschreibung der Dämmstoffe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75

5.4 Fassade . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78

5.4.1 Wärmedämmverbundsysteme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 785.4.2 Vorhangfassaden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 795.4.3 Spezialfall Innendämmung: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 795.4.4 Perimeterdämmung: Außendämmung von Kellerwänden im Sockelbereich . . . . . . . . . . . . 80

5.5 Fenster . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 815.5.1 Alter Bauzustand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81

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SANIERUNGSLEITFADEN » Inhalt 6

5.5.2 Gestaltung mit Fenstern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 815.5.3 Sanierung durch Fenstertausch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 815.5.4 Einbau von Fenstern und Türen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 835.5.5 Sanierung durch Reparaturmaßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83

5.6 Dach . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .855.6.1 Zustandsanalyse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 855.6.2 Ausbau des Dachraumes, allgemeine Richtlinien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 855.6.3 Dachaufbau, Dachdeckung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 865.6.4 Wärmedämmung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 875.6.4.1 Dämmung von der Innenseite . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 875.6.4.2 Dämmung von der Außenseite . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 885.6.5 Dachflächenfenster . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 885.6.6 Flachdach . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88

5.7 Decken und Fußböden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 895.7.1 Decke zu unbeheiztem Dachgeschoß . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 895.7.2 Kellerdecke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90

6 HAUSTECHNIK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93

6.1 Heizung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 946.1.1 Brennstoffauswahl . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 956.1.2 Wärmeerzeugung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 976.1.3 Wärmeverteilung und -abgabe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 996.1.4 Regelung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100

6.2 Lüftung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1016.2.1 Gesundheitliche Aspekte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1016.2.2 Händische Lüftungsmaßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1016.2.3 Mechanische Lüftungsanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1016.2.4 Räumliche Anordnung der Technik im Gebäude . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1026.2.5 Technische Anforderungen an die kontrollierte Wohnraumlüftung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102

6.3 Thermische Solaranlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1036.3.1 Einsatzbereiche von Solaranlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1036.3.2 Voraussetzungen zur Nutzung der Sonnenenergie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1036.3.3 Funktionsweise und Komponenten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1046.3.3.1 Der Sonnenkollektor . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1046.3.3.2 Montage der Kollektoren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1056.3.3.3 Warmwasserspeicher . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1056.3.3.4 Rohrleitungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1066.3.4 Warmwasserbereitung mit der Solaranlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1066.3.5 Raumheizung - Heizen mit der Sonne . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1076.3.6 Kosten und Förderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 107

6.4 Photovoltaik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1096.4.1 Grundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1096.4.2 Leistung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1096.4.3 Einsatzbereiche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1096.4.4 Aufstellung der Photovoltaik (PV) -Module . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1106.4.5 Kosten und Förderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 110

6.5 Sanitärinstallationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 111

6.6 Elektroinstallationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .114

INHALTSVERZEICHNIS

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SANIERUNGSLEITFADEN 7

7 BEST PRACTICE BEISPIELE . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 117

8 FINANZIERUNG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 131

8.1 Ermittlung der Gesamtkosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 131

8.2 Erstellung eines Haushaltsplans . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 131

8.3 Ermittlung des Finanzierungsbedarfs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 133

8.4 Die Bankenfinanzierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1338.4.1 Finanzierungsprodukte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1338.4.1.1 Bausparfinanzierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1338.4.1.2 Hypothekarkredit/Hypothekardarlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1358.4.1.3 Fremdwährungsfinanzierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1358.4.1.4 Baukonto . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1358.4.2 Arten der Verzinsung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1358.4.3 Rückzahlungsvarianten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1368.4.4 Sicherstellungsformen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 136

9 ANHANG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 139

Fachbegriffe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 139

Information und Beratung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 140

Literatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 142

BEILAGE: FÖRDERUNGEN

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SANIERUNGSLEITFADEN » Einleitung 8

FOTO: ROL AND TUSCH

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SANIERUNGSLEITFADEN » Einleitung 9

1.2 Das typische Einfamilienhaus der 1930er bis 1965er Jahre

1.1 Der Sanierungsleitfaden

1.1.1 Ausgangslage

Der hier vorliegende Sanierungsleitfaden behandelt dieModernisierung und den Umbau von Einfamilienhäusern,die etwa in den Jahren ab 1930 bis 1965 entstandensind.

Einzelstehende Häuser oder ganze Siedlungen entstan-den damals unter schwierigen wirtschaftlichen Bedin-gungen und sind als solche mit einfachsten Materialienerbaut. Außenwände mit 25cm Vollziegelmauerwerkbeidseitig verputzt, keine Dämmung der obersten Geschoßdecke und schlecht isolierende Fenster bringen hohe Heizkosten und einen enormen Energie-verbrauch mit sich. Zu Problemen mit Feuchtigkeit undSchimmelbildung kommen mangelnde Belichtung undbeengte Räume. Mit einer durchschnittlichen verbautenGrundfläche von 50m2 bieten die Häuser für heutige Ver-hältnisse kaum mehr ausreichend Wohnfläche für eine Familie. Andererseits erscheinen die Grundstücks-größen mit 1000 bis 1600m2 je Einfamilienhaus selbst fürheutige Begriffe noch großzügig. Zur Zeit der Errichtung sollten diese großen Grundstücksparzellenden Siedlerinnen und Siedlern ermöglichen, Nahrungs-mittel für die Eigenversorgung zu produzieren, habenaber heute diese Bedeutung weitgehend verloren. Diebestehenden Siedlungen, die damals an den Rändern der Stadt errichtet wurden, liegen durch die flächen-

mäßige Ausdehnung der Städte heute in vergleichsweisezentraler Lage.

Trotz mancher baulicher Mängel aber ist die Wohnzufrie-denheit oft sehr hoch. Die zentrale Lage im Ort, große Gartenflächen und nicht zuletzt auch ein gewissersentimentaler Bezug zu diesen Häusern, die entwedervon einem selbst oder den Eltern mit eigenen Händen er-richtet wurden – und in denen man es sich inzwischennach eigenem Geschmack wohnlich gemacht hat – sind einige der Aspekte, die dafür ausschlaggebend seinkönnen, eine vielleicht kostenintensive und langwierigeSanierung in Angriff zu nehmen. Zu enge, schlecht belichtete Räume, ein schlechtes Raumklima, zu kalt imWinter und zu heiß im Sommer, zu wenig Platz, zu hoheHeizkosten oder die baulichen Mängel die einem immermehr zu schaffen machen, sind weitere Motive. Wurdedas Haus günstig gekauft stehen auch hier zu Beginn dieÜberlegungen an, wie sich aus dem alten Haus ein nochgemütlicheres und dem heutigen Standard entsprechen-des Heim machen ließe. Doch eine Sanierung muss gut geplant und gut überlegtsein. Besonders wenn man daran denkt, in Etappen odervorerst nur Teile zu sanieren, sollte am Beginn unbedingtauch eine umfassende Planung aller Sanierungsschrittestehen.

Sowohl die Zeit um 1930 als auch die Zeit nach demZweiten Weltkrieg war von schwierigen wirtschaftlichenund sozialen Bedingungen geprägt. Von staatlicher Seite wurde daher mit geförderten Sied-lungsprogrammen die Errichtung von Einfamilienhäuserngefördert. Freiland wurde von Bund, Ländern oder Gemeinden an gemeinnützige Bau- und Siedlungsver-einigungen verpachtet. Die Siedler oder Siedlerinnenkonnten mit einem Darlehen vom Wohn- und Siedlungs-fond in Eigen- und Nachbarschaftshilfe ihre Häuser darauf errichten. Ähnlich förderten auch größere Unter-nehmen, die Interesse daran hatten ihre Arbeitskräftelangfristig in der Nähe ihre Betriebe anzusiedeln, die Errichtung von Einfamilienhäusern für ihre Beschäftig-ten. Die Errichtung von neuen Siedlungen konzentrierte sichvor allem auf Regionen mit Industriestandorten. Einheit-liche Siedlungen bestanden durchschnittlich aus 30Häusern, aber auch größere Siedlungen mit bis zu 200

Häusern wurden gebaut. Darüber hinaus wurden auchauf Eigeninitiative zahlreiche einzelstehende Einfamilien-häuser nach dem selben kompakten und zweckmäßigenBautypus errichtet. Die Haustypen selbst unterliegenkaum regionalen Besonderheiten und sind bundesweitund auch noch in anderen europäischen Ländern, wie einige aus Deutschland stammende Sanierungsbeispielezeigen, nach diesem nahezu einheitlichen Schema zu finden.

Als Grundlage für Ihre Entscheidungen und Planungs-schritte haben wir für Sie dieses typische Einfamilien-haus, wie es in den Jahren zwischen 1930 und 1965 errichtet wurde, genau analysiert. Die bei dieser Analy-se erhobenen wesentlichen baulichen Merkmale wurdenunserer Ausarbeitung zugrunde gelegt, die wesentlich-sten Sanierungsschritte dafür erarbeitet und in diesemSanierungsleitfaden zusammengefasst. Alle aufgezeig-ten Maßnahmen sollten somit für einen großen Teil der

1 EINLEITUNG

Edeltraud HaselsteinerMargarete Havel

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zwischen 1930 und 1965 in dieser oder ähnlicher Bauweise errichteten Häuser gleiche Gültigkeit haben.Für alle, die ein Einfamilienhaus bewohnen, das mit die-sem Haustyp nicht vergleichbar ist, kann der Leitfaden

aber ebenfalls viele nützliche Hinweise dazu liefern, welche Überlegungen und Schritte bei einer nachhalti-gen Sanierung anzustellen sind und worauf besonderszu achten ist.

SANIERUNGSLEITFADEN » Einleitung 10

Interessierte Eigenheimbesitzerinnen oder -besitzer, dieihr Haus von einen EnergieVERSCHWENDUNGshaus inein EnergieSPARhaus verwandeln wollen – und das unterVerwendung von möglichst ökologischen Baumaterialien– sollen mit diesem Sanierungsleitfaden informiert undeinmal mehr ermutigt werden, das vielleicht schon langeüberlegte Projekt der Sanierung in geplanten Schritten inAngriff zu nehmen.

Ideen, Vorstellungen und auch die Bedürfnisse sind oftsehr unterschiedlich und individuell. Nicht jede Lösung istfür alle die richtige. Die Umbau- und Erweiterungsvor-schläge von Architekten und einige bereits erfolgreichrealisierten Beispiele sollen Ihnen als Anregung dienenund Ihnen zeigen, wie es möglich ist, von Ihrem Althauszu Ihrem Traumhaus zu kommen, auch dann, wenn Siebei der einen oder anderen Lösung feststellen, dass diese

nicht für Sie geeignet ist und nicht mit Ihren Bedürfnis-sen und Vorstellungen übereinstimmt. Firmen- und pro-duktneutrale Information soll Sie anleiten, die richtigenEntscheidungen treffen zu können und die für Sie pas-senden Lösungen auszuwählen.

Auch Planerinnen und Planer sowie im Baugewerbe undin der Beratung von Bauwerbern tätige Personen findenin diesem Leitfaden zahlreiche fachkundliche Informatio-nen.

Neben den Umbau- und Zubauvorschlägen in Massiv-und Holzbauweise gibt es interessante Baudetails wieSchnitte durch die in den Planbeispielen verwendetenKonstruktionen mit Ausführungs- und Verarbeitungshin-weisen, Anschlussdetails, sowie allgemeine Informatio-nen zu etlichen Bauteilen und zur Haustechnik.

^HINWEISDer Leitfaden ersetzt in keinem Fall fachkundige Personen. Gerade bei einer Sanierung ist Fachkompetenz eineunabdingbare Voraussetzung für ein gutes Ergebnis. Rechtzeitig kontaktierte Fachleute können langfristig vielZeit und Kosten sparen. Schon für die Entscheidung, ob die vorgeschlagenen Sanierungsmaßnahmen auch fürIhr Haus anzuwenden sind, sollten Sie unbedingt Fachleute zurate ziehen.

1.4 Aufbau und Handhabung

Im ersten Teil dieses Leitfadens, Kapitel 1-3, finden Siewichtige allgemeine Informationen zum Thema Planung,Baudurchführung und energetische Sanierung. Verschiedene Checklisten leiten Sie durch die wichtig-sten Fragen bei Ihren ersten Überlegungen der Planung.

Im Kapitel 4 haben wir für Sie den in der Einleitung beschriebenen Haustyp in vier Sanierungsvarianten kon-kret dargestellt. Zwei, in der Gestaltung sehr unter-schiedliche Architekten haben wiederum jeweils zweiEntwürfe von Umbau- und Erweiterungsvorschlägen aus-gearbeitet. Der erste Entwurf hat die Sanierung undAdaptierung des bestehenden Gebäudes zum Ziel undsoll durch geringfügige Veränderungen im Grundrissmehr Wohnqualität im bestehenden Wohnhaus bringen.Im zweiten Entwurf schafft ein neuer Zubau, alternierendin Massiv- oder in Holzbauweise, eine großzügige Wohn-raumerweiterung.

Sie finden in diesem Kapitel alle Planungsunterlagen, die zu-gehörigen Baudetails und auch eine Grobkostenschätzung,die Ihnen ein realistisches Bild dafür vermitteln soll, mit wel-

chen finanziellen Belastungen Sie zu rechnen haben. Kapitel 5 und 6 widmen sich vorrangig der technischenSeite der Sanierung und hier finden Sie Konstruktions-,Ausführungs- und Verarbeitungshinweise für die Sanie-rung von Baudetails und Haustechnik. In diesem Ab-schnitt geben wir auch nützliche Informationen für Pla-nerinnen und Planer, das Baugewerbe, sowie in der Bera-tung von Bauwerbern tätige Personen.

Zahlreiche bereits realisierte Beispiele zeigen, dass sichselbst das einfachste Haus nach individuellen Bedürfnis-sen und Wünschen umgestalten lässt. Um Ihnen einenEindruck von den verschiedenen Möglichkeiten undLösungen zu vermitteln, haben wir einige sehr unter-schiedliche Beispiele herausgegriffen und diese imKapitel 7 dargestellt.

Kapitel 8 informiert Sie umfassend zum Thema Finanzie-rung. Hier finden sie unter anderem wichtige Informatio-nen wie die Erstellung eines Haushaltsplans oderverschiedenen Arten der Finanzierung durch Bankdar-lehen.

1.3 Ziel des Sanierungsleitfadens

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Im Anhang finden Sie Tipps zu weiteren Informationenund Beratungen, eine Erklärung der wichtigsten Fachbe-griffe sowie ausgewählte Literaturhinweise für Interes-sierte zum Weiterlesen.

Ein nach Bundesländern zugeordneter Sonderteil behan-delt schließlich noch das Thema Förderungen. Um dieverschiedenen Fördermodelle in den einzelnen Bundes-ländern entsprechend dem aktuellen Stand auch laufendanpassen zu können, sollte dieser Teil als Bundesländer-beilage laufend aktualisiert werden. Wir zeigen Ihnen dieverschiedenen Fördermöglichkeiten in den einzelnenBundesländern sowie einige von der S-Bausparkasse unddem Landesverband der NÖ - Sparkassen ausgearbeiteteMöglichkeiten der Finanzierung.

Um Ihnen das Lesen zu erleichtern und die Informatio-nen für Sie möglichst übersichtlich zu gestalten, habenwir uns bemüht, diesen Leitfaden auch grafisch anspre-chend zu gestalten. Eine übersichtliche Gliederung solles ermöglichen, die von Ihnen gewünschte Informationrasch zu finden. Farblich hervorgehobene Tipps und Hin-weise sollen Sie auf uns besonders wichtig erscheinen-den Informationen aufmerksam machen. Darüber hinausgibt es Querverweise zu weiterführenden Informationenin anderen Kapiteln.

Wir hoffen, Ihnen mit diesem Leitfaden ein praktischesHandbuch für alle wesentlichen Fragen der Sanierungzur Verfügung stellen zu können.

SANIERUNGSLEITFADEN » Einleitung 11

1.5 Althaussanierung – Motive und Wünsche

Wenn ein altes Haus saniert werden soll, stellt sich auchmanchmal die Frage: zahlt sich das noch aus? Die Häu-ser der Zwischen- und Nachkriegszeit sind Zeugnis ge-lebter Geschichte, weil sie in einer bestimmten Zeit miteinem bestimmten Geist entstanden sind. Sie sind cha-rakterisiert durch ökonomische Grundrisse, aber auchdurch eine einfache kostengünstige Bauweise. Die Sanie-rung wird dann zu vertreten sein, wenn die Kernsubstanzin Ordnung ist und keine hohen Kosten durch Maueraus-wechslungen oder Fundamentunterfangungen zusätzlichentstehen.

Welche Mängel haben die noch nicht sanierten Sied-lungshäuser? Der Zugang zu den Häusern ist häufig nurüber Stufen erreichbar. Es fehlen ein Windfang und mo-derne Sanitärräume, die Räume sind eher klein, zwi-schen den Wohnräumen und dem Garten gibt es keineVerbindung ins Freie, die Räume sind vielfach unabhän-gig von der Himmelsrichtung und der Lage zur Strasseund Garten angeordnet. Viele Bauteile und Installationensind erneuerungsbedürftig oder entsprechen nicht mehrdem letzten Stand der Technik.Vor einer Sanierung und dem Umbau eines Hauses soll-ten sich daher die Bewohnerinnen und Bewohner genü-gend Zeit für die Beantwortung der Fragen nehmen, wel-che Wohnbedürfnisse haben wir und welchen Komfortwollen wir uns leisten?

Umbauten und Sanierungen werden meist am Übergangvon einer Lebensphase in die andere durchgeführt, wennzum Beispiel der Haushalt größer wird, weil Kinder ge-boren und älter werden, ein Partner einzieht oder diejunge Generation eine eigene Wohneinheit möchte. Oderwenn die EigentümerInnen am Beginn der Pensionierungstehen und den Wohnkomfort anheben wollen, um es imRuhestand bequemer zu haben. Aber auch bei der Über-gabe des Hauses von der älteren Generation zur jünge-ren oder nach dem Kauf eines Hauses wird häufig umge-baut und saniert.

Wenn sich die Lebensverhältnisse verändern, dann ver-ändern sich meist auch die Wohnbedürfnisse:

® Klassische Familien (Vater, Mutter, ein bis zwei Kin-der) bilden nur mehr ein Drittel der Haushalte. Zahlenmäßig ist diese Familienform natürlich weiter-hin sehr wichtig und sie wird als „Patchwork“-Familiein ihrer Zusammensetzung noch komplexer.

® Alleinwohnende Personen nehmen in allen Lebens-phasen stark zu. Ältere Menschen bleiben längerselbstständig.

® Insgesamt wird mehr Spielraum für die individuelleGestaltung des Wohnens gefordert: Offenheit, flexi-ble Grundrisse und Platz für Veränderung.

® Neue Herausforderungen der Arbeitswelt lassen neueModelle von Wohnen und Arbeiten unter einem Dachentstehen.

® Ein harmonisches Zusammenleben in den eigenenvier Wänden wird nur dann möglich sein, wenn dieWohnbedürfnisse der einzelnen Familienmitgliederberücksichtigt werden.

Folgende Fragen könnten für die Planung einer Sanie-rung und eines Umbaus hilfreich sein, erheben abernicht den Anspruch auf Vollständigkeit:

Wohnungsgröße und Personenzahl® Für wie viele Personen soll das Haus/die Wohnung

Platz bieten?® Welche Ansprüche und Bedürfnisse haben diese Per-

sonen (Frauen, Männer, Kinder, Jugendliche) - an dieWohnung?

® In welcher Lebensphase befinden sich die Bewohne-rInnen - junge Erwachsene, Jungfamilie mit Kind,Mehr-Kinder-Haushalt, Haushalt mit mehreren Gene-rationen, älteres Paar, alleinlebende Personen, Be-rufstätige, PensionistInnen?

® Wie verändern sich die Ansprüche an die Wohnung,wenn sich die Lebensphase ändert?

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® Ist die vorhandene Wohnfläche für die Bedürfnissealler Haushaltsmitglieder ausreichend oder benötigendiese zusätzliche Wohnräume? Welche fehlen?

® Ist eine Vergrößerung der Wohnfläche durch einenAnbau notwendig?

® Könnte die Teilung der Wohnfläche in zwei getrennteWohneinheiten vorgesehen werden?

Wohnbedürfnisse und Nutzung der Räume:® Welche Bereiche - Wohnzimmer, Küche, Schlafzim-

mer, Kinderzimmer, Garten, Werkstatt - werden vonwelchen Personen und in welcher Intensität genützt?

® Werden eher mehrere kleine Räume gebraucht oderwird ein offener Grundriss - wenige Zwischenwändeund Türen - bevorzugt?

® Hat jeder/e Bewohner/in ein eigenes Zimmer? Istder Zugang zu den Räumen direkt möglich oder mussman durch ein anderes Zimmer gehen?

® Ist eine flexible Nutzung und Möblierung der Räumemöglich?

® Soll die Küche auch für andere Tätigkeiten als nurfürs Kochen genützt werden?

® Welche Art der Küche - Wohnküche oder kleine Küche - wird bevorzugt? Wer ist für das Zubereitender Mahlzeiten zuständig und wo halten sich die Fa-milienangehörigen auf, wenn gekocht wird?

® Wie wird das Wohnzimmer hauptsächlich genützt -zum Spielen und Arbeiten, Fernsehen, für Besuche?

® Wo gibt es Platz für die Unterbringung von Gästen?® Gibt es einen Raum, der eventuell auch beruflich

genutzt werden kann?® Können Wohnraum und Küche zum Garten hin orien-

tiert werden?® Können Wohnräume und Kinderzimmer zur Sonne hin

ausgerichtet werden?® Welche Räume sollen im Dachgeschoß angeordnet

sein? ® Ist die Installation eines Bades auch im Dachgeschoß

möglich? ® Wo gibt es ausreichenden Stauraum und Abstellmög-

lichkeiten für Garten-, Freizeit- und Sportgeräte?

Einbeziehung des Gartens:® Wie kann der Garten in der warmen Jahreszeit als er-

weiterter Wohnraum genützt werden? Wie kann dieser Bereich auch zum Essen, Arbeiten, Spielen genützt werden, ohne mit den Nachbarn in Konfliktzu geraten?

® Kann eine direkte Verbindung zwischen Wohnräumen- Wohnzimmer und Küche - und Garten geschaffenwerden?

® Wie sind die Wohnbereiche - innen und außen - ge-gen Einblicke geschützt?

Barriere- und Bewegungsfreiheit:® Ist der Zugang zur Haustür ohne Stufen (barrierefrei)

möglich?® Ist eine barrierefreie Gestaltung des Erdgeschoßes

(einer Wohnebene) ohne Stufen und Schwellen mög-lich?

® Können die Sanitärräume, Bad und WC, auch von be-wegungseingeschränkten Personen - mit Gipsfuß, imRollstuhl - benutzt werden?

® Sind Eingangsbereich und Vorzimmer für die Benüt-zung von mehreren Personen geräumig genug (Aus-ziehen der Schuhe und Ablegen der warmen Klei-dung)?

Raumklima und gesundheitliche Aspekte:® Entspricht das Raumklima - Temperatur, Luft und

Licht - dem Stand der Technik oder müssen Maßnah-men zur Verbesserung (Dämmung der Wände, Ab-dichtung der Fenster, Vergrößerung der Fenster, Lüf-tung etc.) durchgeführt werden?

® Haben alle Räume ausreichend Tageslicht? Sind dieFenster für die Belichtung des Raumes groß genug?

® Besteht ausreichender Schutz vor Überhitzung (Däm-mung, Sonnenschutz etc.)?

® Sind die verwendeten Materialien gesundheitlich un-bedenklich oder sind Schadstoff-Emissionen (Anstri-che, Klebstoffe, Dämmstoffe, Wand- und Bodenbelä-ge, etc.) zu befürchten?

SANIERUNGSLEITFADEN » Einleitung 12

^TIPPSollten Sie manche Fragen nicht selbst beantworten können, sollten Sie sich Rat und Unterstützung vonerfahrenen Fachleuten z.B. von ArchitektInnen und ProfessionistInnen holen. Im Anhang finden Sie die wich-tigsten Beratungsstellen, die vor einer Sanierung Information und Beratung bieten.

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SANIERUNGSLEITFADEN » Einleitung 13

FOTO: MARTINA LEHNER

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SANIERUNGSLEITFADEN » Althaussanierung in der Praxis 14

FOTO: ROL AND TUSCH

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SANIERUNGSLEITFADEN » Althaussanierung in der Praxis 15

2.1.1 Abwägen von Vorteilen und Nach-teilen der Sanierung

Zahlreiche Vorteile einer Sanierung und die Hoffnung aufmehr Wohnkomfort stehen erheblichen Anstrengungenund Belastungen gegenüber. Im Folgenden einige Überle-gungen, die es zu bedenken oder zu beachten gibt.Eine um das Haus in vielen Jahren gewachsene Umge-bung prägt nicht nur das Wohnumfeld, sondern wirktauch auf die Atmosphäre im eigenen Haus. Doch beste-hen noch andere Gründe, die Sanierung eines älterenHauses einem Neubau vorzuziehen:

® Häuser in gewachsenen Siedlungen sind in eine be-reits bestehende Infrastruktur und ein intaktesWohnumfeld eingebunden. Zufahrtsstrasse und alleAnschlüsse sind bereits vorhanden. Einkaufsmöglich-keiten, Schulen und Kindergarten, Freizeiteinrichtun-gen und der gleichen mehr sind sehr wahrscheinlichgut zu Fuß zu erreichen.

® Ein bereits über viele Jahre gewachsener Garten mitgroßen Bäumen und Sträuchern als Erholungsraumsowie eine Gartenfläche, die bei älteren Häusern oftgroßzügiger ist als bei Neubauten.

® Die Geschichte des Hauses, von der es im Laufe derJahre geprägt wurde, schafft Atmosphäre und emo-tionale Bindungen.

® Die Sanierung kann in einzelnen Teilschritten erfol-gen. Bei guter Organisation ist es vielfach auch mög-lich, während der gesamten Dauer der Sanierung imHaus wohnen zu können. Man erspart sich lange An-fahrtswege und es gibt keinen Zeitdruck bis zur Fer-tigstellung. Darüber hinaus ist ein Großteil der Bau-substanz bereits vor Ort und muss nicht erst neuhergestellt oder angeliefert werden. Damit leisten Sieauch einen ökologischen Beitrag.

® Verbesserter Wohnkomfort und mehr Platz: Nach er-folgreicher Sanierung erwartet Sie für viele Jahre einbehagliches Heim nach Ihren Vorstellungen, mit mehrKomfort und vielleicht auch etwas mehr Platz.

® Werterhaltung und Wertsteigerung durch eine nach-haltige Sanierung: Mit den Ergebnissen der Sanie-rungsmaßnahmen gewinnt ihre Immobilie über das„verbaute“ Kapital hinaus an Wert. Mit der neuen Ge-bäuderichtlinie der EU, die bis 2006 national umge-

setzt werden muss, wird der Energieausweis für alleGebäude, Neubauten wie Sanierungen, verpflichtendeingeführt. Der Energieausweis gibt Auskunft überdie Gesamteffizienz Ihres Gebäudes, von der Qualitätder Gebäudehülle bis zur Effizienz der von Ihnen ver-wendeten Energieträger. Bei Vermietung oder Verkaufmuss der Energieausweis weiter gegeben werden.Sollte bis dahin Ihr Haus bereits den Standard einesNiedrigenergiehauses erreicht haben, ist eine Wert-steigerung zu erzielen.

Womit bei einer Sanierung auf jeden Fall zu rechnenist:® Eine Finanzierung der Sanierungskosten über Bank-

kredite zieht langfristige finanzielle Belastungen mitsich.

® Möchte man die Kosten durch einen großen Anteil anEigenleistung senken, so ist neben einer wesentlichlängeren Sanierungsdauer zusätzlich mit einer hohenkörperlichen und psychischen Belastung zu rechnen,da neben dem Beruf kaum mehr Zeit für Freizeit undErholung bleibt.

® Bewohnt man das Haus auch während der laufendenUmbaumaßnahmen, so muss man neben viel Staubund Schmutz auch mit einer erheblichen Beeinträch-tigung und Störungen in dem sonst gewohnten Alltagrechnen.

® In der Planung ist man durch den vorhandenen Alt-bau eingeschränkt.

Nicht nur eine Sanierung, jegliche Bautätigkeit ist be-kanntlich immer mit einem bestimmten Risiko verbun-den. Um das Risiko in Grenzen zu halten, sollten Sie vor-sorglich die Einhaltung der nachfolgenden Punkte er-wägen:

2 ALTHAUSSANIERUNG IN DER PRAXIS

Edeltraud Haselsteiner

2.1 Planungsphase – Von der Wunschliste zur Auftragsvergabe

^TIPPIm folgenden Kapitel finden Sie Hinweise, die Sie bereits bei Entwurf und Planung berücksichtigen oder be-denken sollten. Zu jedem Thema finden Sie Checklisten, die Ihnen dabei behilflich sein sollen, Ihre eigenenSanierungsziele und Vorstellungen zu überdenken und Ihr geplantes Sanierungsvorhaben überlegt anzugehen.

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XCHECKLISTE 1 Risiken und Möglichkeiten zur Risikominderung

Höhere Kosten als veranschlagt: Dass besonders bei der Sanierung die tatsächlichen Kosten mitunter höherausfallen als ursprünglich angenommen, kann mehrere Gründe haben: Unvorhersehbare Bauschäden, die erstim fortgeschrittenen Stadium zum Vorschein kommen; geänderte Ansprüche im Zuge der Sanierung oder zu-sätzliche Maßnahmen, die in der ursprünglichen Kostenplanung nicht vorgesehen waren; Kostenpunkte, dienicht bedacht wurden; oder auch der tatsächliche Anteil an Eigenleistung war doch geringer als ursprünglichangenommen.

H Möglichst genaues und detailliertes Vorgehen bei der Kostenplanung ist wichtig! Eigenleistung sollte immer nur mit demMinimum berücksichtigt werden. Kann man dann doch mehr Zeit aufwenden, spart man zusätzlich Kosten. Für unvor-hersehbare Zusatzausgaben sollte man in jedem Fall eine ausreichende Reserve vorsehen. Üblicherweise werden alsReserve 10-15% der Bausumme veranschlagt. Neben den reinen Baukosten sind zusätzlich ca. 20% an Baunebenkosten(Planung und Bauleitung, Bauaufsicht, Gutachten, Befunde und Gebühren, ....) anzunehmen.

Verzögerungen im Bauzeitplan: Bauverzögerungen durch Handwerker und Firmen oder längere Arbeitsdauer alsgeplant sind in der Baubranche leider nicht selten. Terminprobleme mit Folgearbeiten und eine weitere Ausdeh-nung der Bauzeit sind die Folge.

H Auch beim Bauzeitplan ist es wichtig, immer eine Zeitreserve einzuplanen. Man weiß nie, ob das Wetter immer mitspielt,ob für Arbeiten, die man selbst durchführen will, auch ausreichend Zeit vorhanden ist, oder ob die Handwerker wirklichdie Arbeitszeit auf den Tag genau richtig kalkuliert haben. Bei Firmen gibt es die Möglichkeit, für den Fall von Bauverzö-gerungen eine Pönale zu vereinbaren. Diese Strafzahlungen müssen bereits im Vertrag vereinbart werden und könnenin etwa 2-3% der Auftragssumme pro Arbeitswoche betragen.

Unsachgemäße Bauausführung: Konflikte mit Handwerkern, wegen nicht korrekt ausgeführter Arbeiten, könnenhohe Gerichts- und Prozesskosten mit sich bringen.

H Eine fachlich kompetente Bauleitung, welche die Durchführung der Arbeiten laufend überwacht, ist gesetzlich vorgeschrie-ben und kann sehr hilfreich sein. Bei der Auswahl der Handwerker sollte man nicht nur den Preis im Auge haben, sondernsich auch danach erkundigen, wie verlässlich und fachlich korrekt die Arbeiten bei anderen Kunden durchgeführt wurden.Daneben wäre der Abschluss einer Rechtschutzversicherung zu überlegen. Hierbei ist aber zu beachten, dass bei den Versi-cherungen Wartezeiten gelten. Auch die Haftungsfälle, in denen die Versicherung eine Deckung übernimmt, sollten vorher ge-nau geprüft werden. Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Errichtung oder Sanierung eines Gebäudes (z.B. mangelhafte Ar-beiten) sind laut Versicherungsbedingungen meist ausgeschlossen. Wenn Sie gerade dafür Versicherungsschutz haben möch-ten, vereinbaren Sie dies ausdrücklich und schriftlich mit Ihrem Versicherer.

Beschädigung von vorhandenen Möbel und anderem durch Unachtsamkeit und mangelnde Sorgfalt der bauaus-führenden Gewerke.

H Auch hier gibt es, neben größtmöglicher Sorgfalt, nur die Möglichkeit eine Versicherung abzuschließen, die einem imSchadensfall zumindest die Kosten des entstandenen Schadens ersetzt. Sollte der Schaden durch Unachtsamkeit einesvon Ihnen beauftragten Unternehmens entstanden sein, so ist die Firma bzw. die Versicherung der Firma dazu verpflichtet,Ihnen diesen Schaden zu ersetzen.

Das Ergebnis entspricht eigentlich nicht dem, was man sich ursprünglich vorgestellt hat.

H Nur sehr wenige sind in der Lage, sich unter Plänen etwas vorzustellen. Bei größeren Sanierungs- und Umbauvorhaben soll-ten Sie sich unbedingt bereits realisierte Beispiele direkt vor Ort ansehen. Haben Sie einen Architekten oder eine Archi-tektin mit der Planung beauftragt, sollten Sie sich seine oder ihre Projekte auch dann vor Ort ansehen, wenn die Projektenichts mit Ihrem Umbau gemeinsam haben. Dies kann für Sie hilfreich sein, sich klar zu werden, welche Lösungen IhrenVorstellungen entsprechen. Bei größeren Umbaumaßnahmen ist es ratsam, ein Gebäudemodell anfertigen zu lassen. OderSie basteln sich selbst ein Arbeitsmodell von Ihrem Haus, anhand dessen Sie die geplanten Maßnahmen nach Beliebendurchspielen können. Viele Planer und Planerinnen haben inzwischen die Möglichkeit mit sogenannter Simulations- undVisualisierungssoftware die geplanten Maßnahmen am Computer fotorealistisch darzustellen. Auch diese Möglichkeit soll-ten Sie nutzen. Ihre Auswahl von Materialien sollten Sie nur anhand von vorgelegten Originalmustern treffen.

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2.1.2 Bauwünsche und Planungsziele

Der erste Schritt ist, sich über die baulichen Sanierungs-ziele klar zu werden. Energetische Verbesserungen brin-gen eine Komfortverbesserung mit sich und verursachennicht unbedingt wesentlich höhere Kosten. Wenn eineSanierung von Bauteilen ansteht, die auch energetischrelevant sind wie Dach, Fassade und Fenster dürfenauch die entsprechenden energetische Maßnahmen wieDämmung der Fassade oder Nutzung von Solarenergienicht fehlen. Details dazu finden Sie im Kapitel „Vom Alt-haus zum Niedrigenergie- und Passivhaus: EnergetischeZiele der Sanierung“.

G<< KAPITEL 3 VOM ALTHAUS ZUM NIEDRIGENERGIE-UND PASSIVHAUS

Soll vorerst nur eine Teilsanierung durchgeführt werden,ist es trotzdem wichtig, zuerst ein Gesamtkonzept zurSanierung zu erstellen, damit die aktuell geplante Maß-nahme nicht zukünftige Maßnahmen behindert oder ver-teuert. Dabei sollten Sie auch die Voraussetzungen zurErlangung einer Althaussanierungsförderung nicht außeracht lassen

G<< ANHANG FÖRDERUNGEN

XCHECKLISTE 2 Sanierungsziele und Sanierungsplan

Welches vorrangige Ziel hat die gesamte Sanierung?

Ä . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Sollen energetische Maßnahmen im Vordergrund stehen oder nur soweit berücksichtigt werden, als dieBauteile ohnehin sanierungsbedürftig sind?

Ä . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Welchen technischen Standard sollte Ihr saniertes Haus haben? (wie früher – zeitgemäß – experimentell)

Ä . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Welche Umbaumaßnahmen sind für die jetzige oder künftige Nutzung dringend nötig?

Ä . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Welche Nutzungsveränderungen erwarten Sie in den nächsten Jahren oder langfristig? Wie möchten Sie diesebereits jetzt baulich berücksichtigen?

Ä . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Welche sonstigen baulichen Veränderungen sollten unbedingt bei der Sanierung durchgeführt werden?

Ä . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Wollen Sie bei der Sanierung schrittweise vorgehen oder die gesamte Sanierung in einem durchziehen?

Ä . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Welchen Kostenrahmen gibt es für die Sanierung? Wie viel Geld wollen Sie maximal ausgeben?

Ä . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Welche Funktionen und Aufgaben möchten Sie selbst übernehmen? (möglichst viel selber machen; die Bauüberwachung, aber selber keine Arbeiten durchführen; nur die fertigen Arbeiten übernehmen und sonst nichts mit der Baustelle zu tun haben; ...)

Ä . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Wie viel Zeit sind Sie bereit zu investieren bzw. können Sie neben Ihrer Arbeitszeit noch erübrigen?

Ä . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Wann könnte mit der Sanierung begonnen werden? Bis wann müssten die ganzen Arbeiten spätestens fertig gestellt sein?

Ä . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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SANIERUNGSLEITFADEN » Althaussanierung in der Praxis 18

Wie viel Wohnfläche benötigen Sie und wieweit stimmtdie bestehende Wohnfläche mit Ihren Bedürfnissen über-ein? Bedenken Sie, dass sich die Bedürfnisse in einigen

Welche ökologischen und baubiologischen Ziele sollenmit Ihrem Sanierungsvorhaben erreicht werden? Wiekönnen Sie diese Ziele bei Ihrem Sanierungsvorhaben

erreichen, ohne dafür enorm höhere Kosten in Kaufnehmen zu müssen?

Jahren wieder ändern können, und ziehen Sie in Betrachtwie das in zehn oder 20 Jahren aussehen wird.

XCHECKLISTE 3Wohnfläche

Wohnraum/ -räume . . . . . . . . . . . . . . m2

Küche und Essraum . . . . . . . . . . . . . . m2

Zimmer 1 . . . . . . . . . . . . . . m2

Zimmer 2 . . . . . . . . . . . . . . m2

Zimmer 3 . . . . . . . . . . . . . . m2

Zimmer 4 . . . . . . . . . . . . . . m2

Lager- und Abstellräume . . . . . . . . . . . . . . m2

Hauswirtschaftsräume (Waschküche, Vorratsraum, ...) . . . . . . . . . . . . . . m2

Büro- und Arbeitsräume . . . . . . . . . . . . . . m2

Wohnfläche gesamt . . . . . . . . . . . . . . m2

Vorhandene Wohnfläche . . . . . . . . . . . . . . m2

Zusätzliche Flächen und Gebäude außerhalb des eigentlichen außerhalb des eigentlichenWohnhauses (Garage / Carport; Gartengeräte- oder Werkzeugschuppen; ...) . . . . . . . . . . . . . . m2

XCHECKLISTE 4: Ökologische und Baubiologische Ziele (Energie-, rohstoff-, flächen- und kostensparendes Bauen und Wohnen; Verwendung von schadstofffreien bzw. -armen Materialien, möglichst naturnahe Ver-und Entsorgung)

An welcher Stelle steht für Sie der Einsatz von nachwachsenden oder erneuerbarenEnergien? (z.B.: Holz, Pellets, Solarenergie, ...)

Welchen Stellenwert hat für Sie das Thema Energieeinsparung?

Wie wichtig ist für Sie der Einsatz von nachwachsenden Rohstoffen? (z.B.: Flachs, Holz, ...)

Wie wichtig ist Ihnen die Verwendung von schadstofffreien und naturnahen Baustoffen?

Was halten Sie von Auswirkungen des Strahlenklimas (Elektrosmog) und von Erdstrah-len auf die menschliche Gesundheit?

In welchem Ausmaß würden Sie für die Erreichung Ihrer ökologischen und baubiologi-schen Zielen auch erhöhte Kosten in Kauf nehmen?

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XCHECKLISTE 5Abschätzen der finanziellen Möglichkeiten

Verfügbare Eigenmittel . . . . . . . . . . . . Euro

Anrechenbare Eigenleistung (Minimum ansetzen!) . . . . . . . . . . . . Euro

Mögliche Förderungen und Zuschüsse aus der Wohnbauförderung und Sonderförderungen der Gemeinde G<< KAPITEL 8 FÖRDERUNGEN . . . . . . . . . . . . Euro

Mögliche Kredithöhe die sich aus der zumutbaren monatlichen Belastung errechnen würde . . . . . . . . . . . . Euro

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2.1.3 Bestandsaufnahme und Grundlagenermittlung

Schadensanalyse: Für die bauliche Bestandsaufnahme und Schadensanaly-se muss der Zustand der vorhandenen Bausubstanz undalle Schäden und Mängel so detailliert wie möglich erho-ben werden. Bei vielen Bauteilen wird die Entscheidungnotwendig sein, ob Sie diese Teile gänzlich erneuernoder nur instandsetzen möchten. Schwierig wird die Ent-scheidung bei Bauteilen, die noch funktionsfähig sind.Überlegen Sie die verschiedenen Möglichkeiten. Ent-scheiden Sie erst, wenn Sie den finanziellen Umfang derSanierung abschätzen können. Für die spätere Grobkostenschätzung sind die einzelnenBaumaßnahmen nach folgenden Kriterien zu unter-scheiden:

® Bei reinen Sanierungs- und Instandsetzungsarbeitenwird nur die vorhandene Substanz saniert.

® Bei Erneuerungs- und Modernisierungsarbeiten wer-den die betroffenen Bauteile ausgewechselt und er-neuert.

® Bei Umbau und Veränderungsarbeiten werden Bau-teile neu hergestellt und zu den bestehenden hinzugefügt.

Je nach Dringlichkeit der Maßnahmen oder Ihren finan-ziellen Mitteln sollten Sie die notwendigen Sanierungs-maßnahmen in einzelne Sanierungsabschnitte unter-teilen.

FOTO: MARTINA LEHNER

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Schon im Zuge der ersten Planungsschritte sollten Sieversuchen abzuschätzen, welche finanziellen Möglichkei-

ten Ihnen zur Verfügung stehen. Dabei sind folgendePositionen in Betracht zu ziehen:

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XCHECKLISTE 6 Schäden und Mängel

Schäden und Mängel an der Bausubstanz? Gibt es wesentliche Schäden an der tragenden Bausubstanz? (z.B.: Schäden im Fundamentbereich, nasse Grundmauern, morsche Holzbalken, ...)

Schäden an Bauteilen

Dach, Dachausbau, Wärmedämmung Dach, Dachdeckung,Dachkonstruktion, ...

Außenwände, Wärmedämmung Fassade,Feuchtigkeitssperre Fassade (horizontalund vertikal)

Außenwandverkleidungen und Verputz,Mauerwerk, ...

Innenwände, Innenputz, Mauerwerk,Innentüren, ...

Fenster und Außentüren, Beschläge,Rollläden, Fensterbänke, ...

Verblechungen, Regenentwässerung,Schornstein, ...

Geschoßdecken, Schalldämmung, Fuß-böden, Dämmung der Kellerdecke, Däm-mung der obersten Geschoßdecke, ...

Geschoßtreppen, Geländer, Treppen-belag, ...

Sanitärinstallationen, Bad, WC,Wasserinstallationen, ...

Elektroinstallationen, ...

Heizung, ...

Sonstige: Garage, Vordach, bestehendeAnbauten, Terrasse, ...

Außenanlagen, Zaun, Pflasterung, ...

Ausbauten, Erweiterungen, Zusatz-räume, ....

Sonstige

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XCHECKLISTE 7 Bauvorschriften und BestandspläneIst Ihr Bauvorhaben genehmigungspflichtig? (Baumaßnahmen an tragenden Bauteilen des Hauses oder Maß-nahmen, die das äußere Erscheinungsbild des Hauses betreffen.)

Ä . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Gibt es einen gültigen Bebauungsplan? Welche Vorgaben werden in den Bebauungsbestimmungen gemacht?

Ä . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Gibt es von Seiten der Gemeinde das Bestreben den bestehenden Bebauungsplan in Kürze zu ändern, oder inwelchem Rahmen ist für geringfügige Abweichungen eine Ausnahmegenehmigung möglich?

Ä . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Welche sonstigen baurechtlichen Vorgaben sind zu berücksichtigen? (z.B.: Dachneigung, Dachform, Lage desGebäudes, einzuhaltende Baulinien, ...)

Ä . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Würde das geplante Haus diesen bestehenden baurechtlichen Vorgaben entsprechen? Welche Änderungenmüssten ggf. gemacht werden oder welche Alternativen sind noch möglich?

Ä . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Welche Pläne und Planunterlagen gibt es auf der Gemeinde?

Ä . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Wie sehr entsprechen diese Pläne dem derzeitigen Zustand des Hauses? Welche Änderungen müssen noch ein-getragen werden?

Ä . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Wer übernimmt die Bestandsaufnahme und erstellt die Bestandspläne?

Ä . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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Bauvorschriften und Pläne:Bauflächen sind durch Verordnungen und Vorschriftengeregelt. In den Bauvorschriften steht, was, wo und wiegebaut werden darf. Für das jeweilige Grundstück ist dasMaß der baulichen Nutzung, das heißt die zulässige Grö-ße des Baukörpers, festgelegt. Baugrenzen oder Bauli-nien regeln die Lage des Gebäudes auf dem Grundstück.Besonders bei geplanten Zubauten ist vorweg zu klären,ob diese Vergrößerung baurrechtlich zulässig ist.

Alle notwendigen Informationen hierzu können Sie bei ih-rer zuständigen Gemeinde einholen. In dem dort auflie-genden Bebauungsplan ersehen Sie unter anderem dieäußeren Begrenzungslinien des Gebäudes, die maximaleGebäudehöhe und die zulässige Größe des Baukörpers.Nachdem die Auslegung von Bauvorschriften oft eine Er-messenssache oder eine Angelegenheit der Interpreta-tion ist, sollte man vor der genaueren Planung am Ge-meindeamt nachfragen, ob die geplanten Maßnahmenden bestehenden baurechtlichen Vorschriften entspre-chen. Im Falle eines abschlägigen Bescheids einer Bauge-nehmigung sollte man sich noch einmal genauer erkundi-gen, ob nicht eine Ausnahmegenehmigung möglich ist.

Nicht alle Baumaßnahmen müssen genehmigt oder beider Gemeinde angezeigt werden. Keine Genehmigung

benötigen Sie beispielsweise bei reinen Instandsetzungs-arbeiten oder Reparaturen, bei der Erneuerung von Hei-zung oder Versorgungsleitungen und bei kleineren Um-bauten innerhalb des bestehenden Wohnhauses. Alle Än-derungen jedoch, die das äußere Erscheinungsbild desHauses betreffen, oder Veränderungen im Inneren desHauses an tragenden Bauteilen und Wänden sind geneh-migungspflichtig.

Für die weitere Planung benötigen Sie zeichnerischeUnterlagen des Gebäudes. In der Regel sollten auf derGemeinde Pläne von Ihrem Haus aufliegen. Diese Pläneentsprechen nur dann dem aktuellen Stand, wenn auchwirklich alle Zu- und Umbauten bei der Gemeinde gemel-det wurden und aktualisierte Pläne eingereicht wurden.Für ältere Häuser existieren häufig nur die Einreichpläneaus der Zeit der Errichtung. Diese Pläne können als Ba-sis für eine Bestandsaufnahme herangezogen werden. Inkeinem Fall aber sollte man sich darauf verlassen, dassdie darin angegebenen Maße den tatsächlichen Abmes-sungen des Gebäudes entsprechen. Eine Bestandsauf-nahme und die zeichnerische Darstellung in Form vonBestandsplänen gehört zum Aufgabengebiet von Archi-tektinnen und Architekten, kann aber ebenso von dazubefugten Planerinnen/Planern und Baumeistern durch-geführt werden.

SANIERUNGSLEITFADEN » Althaussanierung in der Praxis 21

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2.1.4 Entwurf

Bei der Altbaumodernisierung gibt es eine Reihe an Ein-sparungspotenzialen. Nicht gespart werden sollte hinge-gen bei der Planung. Kleinere Baumaßnahmen könnengemeinsam mit den zuständigen Handwerkern oder in Ei-genleistung geplant werden. Bei größeren Umbaumaß-nahmen lohnt es sich, eine Architektin oder einen Archi-tekten beizuziehen. Kosten, die Sie für eine Architektinoder einen Architekten ausgeben, können sich sehrschnell wieder amortisieren. Eine gute Planung spart un-nötige Kosten. Sind Architekten und Architektinnen ein-mal länger in der Branche tätig, haben sie Erfahrungenmit zahlreichen Handwerksbetrieben und können Ihnenunter Umständen die verlässlichsten Betriebe mit dengünstigsten Preisen für die Ausschreibung ihrer Leistun-gen weiter empfehlen. Erfahrung im Bauablauf und eingut geplanter Bauzeitplan erspart Ihnen kostspielige Bau-zeit. Und nicht zuletzt sollte die laufende Bauüberwa-chung durch eine Architektin oder einen Architekten Ih-nen eine ordnungsgemäße Durchführung gewährleisten,um Folgeschäden und Folgekosten zu ersparen .

Zu den Aufgaben der ArchitektInnen gehören im wesent-lichen Entwurf und Planung, Erstellung von Leistungsver-zeichnissen, Einholung von Angeboten und die Bauüber-wachung. Sollten Sie bei der ein oder anderen Aufgabeselbst mitwirken wollen, sind aufgeschlossene Architek-ten / Architektinnen in der Regel auch bereit, mit Ihnenüber eine Arbeitsteilung zu sprechen. Dabei sollten Fra-gen der Haftung und Verantwortlichkeit bei Fehlern klarbesprochen und abgegrenzt werden. Die Höhe des Ar-chitektenhonorars ist in der Gebührenordnung für Archi-tekten (GOA) genau geregelt und richtet sich nach derBausumme. Als Richtlinie beträgt das Honorar bei Um-bau und Sanierungsarbeiten zwischen 14 und 20%, beiNeubauten oder auch neuen Zubauten ca. 12–15% dergesamten Bausumme.

Welche Tätigkeiten auch rechtlich vom Bauherrn selbstdurchgeführt werden können und wofür unbedingt einFachmann oder eine Fachfrau beizuziehen ist, wird regio-nal oft unterschiedlich gehandhabt. Genauere Auskünftedazu erhalten Sie jeweils in der Bauabteilung ihre Ge-meinde. Die Bauleitung muss aber in jedem Fall voneiner Fachkraft übernommen werden.

SANIERUNGSLEITFADEN » Althaussanierung in der Praxis 22

XCHECKLISTE 8Planung

Möchten Sie für die Planung und für die gesamte Baudurchführung eine Architektin oder einen Architekten beauftragen?

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Was erwarten Sie sich von guten Planern/Planerinnen oder Architekten/Architektinnen? (praktische Erfahrung mit energetischer Sanierung, gutes Raumkonzept und stimmige Grundrisse, kreative und indivi-duelle Lösungen, sorgfältige Kostenermittlung, Bauleitung und Kontrolle der Bauausführung, Eingehen auf Ihre Wünsche, ...)

Ä . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Welche Vorstellung von Architektur entspricht Ihnen mehr - eine eher konventionelle oder sind sie auch auf-geschlossen gegenüber moderner Architektur? Welchen Charakter soll Ihr saniertes Haus haben?

Ä . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Wer könnte Ihnen sonst noch bei der Planung behilflich sein? (Freunde mit Fachkenntnissen, Handwerker, pla-nende Baumeister, Beratungsstellen der Landesregierungen, ...)

Ä . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Bei welchen Aufgaben der Planung sehen Sie sich in der Lage sie selbst zu bewerkstelligen?

Ä . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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2.1.5 Grobkostenschätzung

Eine erste Grobkostenschätzung kann je nach Ausfüh-rungsstandard in Baukosten je m2 Wohnfläche erfolgen.Sie soll einen ungefähren Kostenrahmen aufzeigen undkann von erfahrenen Architekten auf +/- 15% genau er-rechnet werden. Je nach Baumaßnahmen sollte unter-schieden werden zwischen reinen Sanierungs- und In-standsetzungsarbeiten, Erneuerungs- und Modernisie-rungsmaßnahmen und größeren Umbau- und Erweiter-ungsvorhaben:

® Sanierung und Instandsetzung: Sanierung und In-standsetzung von baulichen Mängeln, die infolge vonAlterung entstanden sind.

® Erneuerung und Modernisierung: Bauliche Maßnah-men, die den Gebrauchswert von Wohnungen undGebäuden erhöhen und auf Dauer einen verbesser-ten Wohnkomfort bringen, wie beispielsweise Erneue-rung der Heizung und der Sanitärinstallationen, Däm-mung der Fassade, Fenstererneuerung, etc.

® Umbau und Veränderungsarbeiten: An-, Um- undAusbauten sowie Maßnahmen, die über eine reineModernisierung hinaus auch den bestehenden Wohn-raum durch Dachbodenausbau, Aufstockung oderneue Zubauten erweitern.

Anhaltspunkte für eine Grobkostenschätzung erhaltenSie im Leitfaden auch bei den konkret aufgezeigten Sanierungsvarianten.

G<< KAPITEL 4 SANIERUNGSBEISPIELE

Eine weitere Möglichkeit, in Österreich aber eher unüb-lich, ist die Berechnung nach Brutto-Rauminhalt (umbau-ter Raum): Der Bruttorauminhalt wird errechnet nach denäußeren Abmessungen des von der Baumaßnahme be-troffenen Gebäudes oder der Gebäudeteile. Unterschie-den wird auch hier nach dem Grad der Maßnahmen in In-standsetzung, Modernisierung und An-, Um- und Ausbau.

2.1.6 Antrag auf Baugenehmigung

Sind die notwendigen Sanierungsmaßnahmen festgelegtund die geplanten Baumaßnahmen aber genehmigungs-pflichtig, muss bei der zuständigen Baubehörde, um eineBaugenehmigung angesucht werden. Der Sitz der Baube-hörde ist in der Regel auf der Gemeinde. Bei Baumaß-nahmen, die nur im Inneren des Hauses durchgeführtwerden genügt eine einfache Bekanntgabe der Baumaß-nahmen in Form einer Bauanzeige. Betreffen die Bau-maßnahmen auch Zubauten, Erweiterungen oder Verän-derungen am äußeren Erscheinungsbild des Hauses,muss ein Ansuchen um Baubewilligung gestellt werden.

G<< KAPITEL 2 BESTANDSAUFNAHME UND GRUNDLAGENERMITTLUNG / BAUVORSCHRIFTEN

Für die Einreichung benötigen Sie einen Einreichplan undeine Baubeschreibung. Für das Ansuchen um Baubewilli-gung sind zusätzlich noch das Ansuchen und gegebenen-

falls weitere Unterlagen oder Nachweise beizulegen. EineBauanzeige ist in der Regel in einigen Wochen bearbei-tet. Bei einem Ansuchen um Baubewilligung haben Anrai-ner und direkte Nachbarn die Möglichkeit, gegen Ihr ge-plantes Bauvorhaben Einspruch zu erheben. Das Ansu-chen kann daher im günstigsten Fall, sofern es keine Ein-sprüche gibt, in etwa ein bis zwei Monaten bewilligt sein.

2.1.7 Ausführungsplanung und Leistungs-verzeichnis

Ausführungspläne werden im Maßstab 1:50 gezeichnet,Pläne von Ausführungsdetails, wie zum Beispiel Bauteil-anschlüsse, Wand-, Decken- und Dachaufbauten, Fensteru.a. werden im Maßstab 1:20 bis 1:1 dargestellt. Siesind die Grundlage für alle auf der Bausstelle durchge-führten Arbeiten.

Im Leistungsverzeichnis werden alle vorkommenden Ar-beiten nach den einzelnen Gewerken aufgeschlüsseltund genau beschrieben. Es dient zur Ausschreibung derArbeiten und zur Einholung von Firmenangeboten. Da indiesem Leistungsverzeichnis die Art der Ausführung ge-nau vorgegeben ist, eignet es sich dazu, die von unter-schiedlichen Firmen eingeholten Preise zu vergleichen.Im Leistungsverzeichnis sind von den Firmen die Preisegetrennt nach Lohn und Material anzugeben. Daraus er-rechnet sich ein Einheitspreis, der für Sie die angebote-nen Leistungen vergleichbar macht. Die Positionen derLeistungsverzeichnisse können frei formuliert werden, inder Regel werden jedoch bereits vorhandene, nach derÖNORM gültige Leistungsverzeichnisse herangezogenund gegebenenfalls adaptiert. Die Erstellung von Lei-stungsverzeichnissen ist sehr zeitaufwendig. Sie lohntsich nur bei größeren Umbaumaßnahmen. Das Erstellender Leistungsverzeichnisse und die folgende Ausschrei-bung und Anbotseinholung gehört zu den Aufgaben derArchitektin/Planerin oder des Architekten/Planer. Beikleineren Sanierungsvorhaben können auch Kostenvor-anschläge direkt von Firmen eingeholt werden.

2.1.8 Kostenermittlung nach Bauteilen,Gewerken, Sanierungsabschnitten ...

Liegen die Angebote der Firmen vor, so können dieKosten verglichen und eine genaue Kostenberechnungangestellt werden. Die Kostenberechnung kann entwedernach Bauteilen, nach Gewerken, oder falls Sie eineSanierung in Etappen planen, nach Sanierungsschrittenerfolgen. Bei einer Berechung nach Bauteilen haben Siedarüber hinaus die Möglichkeit, verschiedene Baumateri-alien oder Konstruktionen zu vergleichen.

2.1.9 Vergabe der Leistungen

Eigenleistung: Ein Einsparungspotenzial, vor allem bei kleineren Sanie-rungs- oder Bauvorhaben, erreichen Sie durch Eigenlei-stung. Die Höhe der Eigenleistung, die erbracht werdenkann, hängt einerseits ab von Ihren Fähigkeiten und Ihrerverfügbaren Zeit, andererseits von der Komplexität der

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durchzuführenden Baumaßnahmen. Während es bei Ar-beiten an den konstruktiven Teilen des Hauses nur sehreingeschränkte Möglichkeiten der Mitarbeit gibt, könnenAusbauarbeiten, wie Wände verputzen, ausmalen oderBöden verlegen, mit etwas Geschick und Anleitung leichtselbst durchgeführt werden. Im Regelfall können Sie da-von ausgehen, dass Sie durch Eigenleistung ca. 10 bis20% der Baukosten einsparen können. Bedenken Sie auch, dass sich die Bauzeit durch einenhohen Selbsthilfeanteil oft um das 2-3fache der sonstüblichen Zeit verlängern kann. Um unnötigen Bauverzö-

gerungen vorzubeugen, sollten Eigenleistungen termin-lich möglichst gut auf darauffolgende Handwerksleistun-gen abgestimmt sein. Unsachgemäß durchgeführte Vor-arbeiten könnten Handwerker dazu bewegen ihre Ge-währleistung einschränken. Haben Sie bereits etwas Erfahrung und auch genügendZeit, dann erkundigen Sie sich, welche Bauweisen sichbesonders gut für Selbstbau eignen. Inzwischen sindzahlreiche Trockenbauwand- und -deckensysteme aufdem Markt, welche sich vor allem im Innenausbau gutfür den Selbstbau eignen.

SANIERUNGSLEITFADEN » Althaussanierung in der Praxis 24

XCHECKLISTE 9EigenleistungWelche Arbeiten können Sie selbst oder gemeinsam mit Freunden und Nachbarn durchführen? Im Folgenden eine Liste der Arbeiten, die im Regelfall auch von handwerklich geschickten Laien durchgeführt werden können:

AbbrucharbeitenAbbruch nicht tragender Wände (der Abbruch von tragenden Konstruktionsteilen darf nur von Fachkräften durchgeführt werden)Abbruch und Entfernen von Fenstern und Türen Abbruch und Entfernen von alten Fußböden, Wand- und Deckenverkleidungen und alten Installationen

MauerarbeitenErrichten von nichttragenden InnenwändenErrichten von tragenden Außen- und Zwischenwänden Bestehendes Mauerwerk ausbessernHerstellen von Betondecken und -böden Herstellen von TreppenEstricharbeiten

Maßnahmen zur FeuchtigkeitsisolierungErdarbeitenAnbringen eines SanierputzesDrainage verlegen

Wand- und DeckenoberflächenInnenputz und InnenanstrichAußenputz und AußenanstrichAnbringen von Wand- und DeckenverkleidungenHolzböden ausbessern oder neue verlegenSonstige Böden (Beläge, Platten, Teppiche...) verlegenWände tapezieren, Wände und Böden verfliesenTüren und Fenster ausbessern und neu streichen

WärmedämmmaßnahmenWärmedämmung KellerdeckeWärmedämmung DachbodenWärmedämmung Wände und Dach von innenWärmedämmung Fassade

Sonstige Arbeiten, (Stemm- und Verputzarbeiten für Sanitär- und Elektroinstallationen und Leitungen; Verlegen von Leitungen und Rohren, ...)

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XCHECKLISTE 10Auftragsvergabe: Handwerker, Baufirmen, Bauaufsicht

Für welche Arbeiten werden Handwerker oder eine Baufirma benötigt?

Ä . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Welche Arbeiten sollen direkt an bereits bekannte Unternehmen vergeben werden?

Ä . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Für welche Arbeiten sollen Kostenvoranschläge eingeholt werden?

Ä . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Welche Gewerke oder Leistungen sollen ausgeschrieben werden? Wer übernimmt die Ausschreibung?

Ä . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Wer koordiniert die Bauabläufe? Wer ist zuständig für die Bauaufsicht und gewährleistet die Qualität derdurchgeführten Arbeiten ?

Ä . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Wer ist für die Bauabnahme zuständig?

Ä . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

FOTO: ROL AND TUSCH

Auftragsvergabe: Alle weiteren Arbeiten müssen an Handwerker oder Bau-firmen vergeben werden. Bei kleineren Umbauten ist eineVergabe nach Einholung von einigen vergleichbaren Ko-stenvoranschlägen sinnvoll. In den Kostenvoranschlägensollte die Leistung möglichst detailliert und getrennt nachMaterialpreis und Arbeitszeit angegeben sein. Ebenso istdarauf zu achten, dass ein Lieferzeitraum vereinbart wirdund bis wann die Arbeit fertig gestellt sein muss.

Für kleinere Arbeiten, bei denen der Zeitaufwand ab-schätzbar erscheint, ist auch eine Direktvergabe und eine Bezahlung nach Stundenlohn oder die Vereinbarungeines Pauschalpreises möglich.

Der Aufwand einer Ausschreibung nach einem standardi-sierten Leistungsverzeichnis rentiert sich in der Regelerst bei größeren Baumaßnahmen. Eine Ausschreibunghat den Vorteil, dass alle zu erbringenden Leistung imDetail beschrieben werden und für jede Leistung ein so-genannter Einheitspreis, Gesamtpreis für Material inkl.Lieferung und Montage, angegeben wird. Genaue Liefer-und Vertragsbedingungen, die ebenfalls Teil der Aus-schreibung sind, geben eine gewissen Schutz für einefach- und fristgerechte Durchführung.

G<< KAPITEL 2 BAUVERTRAG

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2.2.2 Bauvertrag

Auf der Grundlage der Angebote werden mit den Firmenschriftliche Bauverträge abgeschlossen. Von Konsumen-tInnenschutzeinrichtungen werden Musterverträge ange-boten, die Ihnen zeigen, welche Vereinbarungen in die-sen Verträgen unbedingt enthalten sein sollten. Je nachVertragsart kann die Leistung nach Einheitspreis, nachStundenlohn oder nach einem Pauschalpreis abgerech-net werden. Bei größeren Bauvorhaben und Ausschreibungen ist esüblich nach Einheitspreis zu kalkulieren und auch abzu-rechnen. Unter dem Einheitspreis wird ein Gesamtpreisfür Material inkl. Lieferung und Montage verstanden. Bei einer Bezahlung nach Stundenlohn, werden Materialund Arbeitszeit getrennt voneinander angegeben. In die-sem Fall müssen die geleisteten Stunden auf der Bau-stelle genau dokumentiert werden. Pauschalpreise eignen sich für die Durchführung vonkleineren oder überschaubaren Arbeiten wie zum Bei-spiel dem Einbau einer Solaranlage. Pauschalpreise be-deuten den geringsten Aufwand bei der Abrechung unddas geringste Risiko, weil die Kosten im Vorhinein be-kannt sind. Sie liegen aber oft höher als der Preis, deneine Abrechung nach Stundenlohn oder Einheitspreis er-geben würde.

2.2.3 Bauleitung

Bei allen von der Baubehörde zu genehmigenden Bauvor-haben ist die Nennung eines verantwortlichen Bauleitersoder einer verantwortlichen Bauleiterin vorgeschrieben.Die Bauleitung kann von ArchitektInnen, BaumeisterIn-nen oder fachlich erfahrenen HandwerkerInnen über-nommen werden. Die Bauleitung hat im wesentlichen die Aufgabe, die Bau-abläufe zu koordinieren, angelieferte Materialien und

Bauteile zu übernehmen, zu prüfen, ob sie in Ordnungsind, und die Arbeiten und die Sicherheit auf der Bau-stelle zu überwachen. Ebenfalls zur Aufgabe des Baulei-ters kann die Abnahme der erbrachten Leistungen gehö-ren. Sollten bei den Arbeiten Mängel festgestellt wordensein, muss die Abnahme der Leistung bis zur Behebungder Mängel verweigert werden.

2.2.4 Versicherungen

Seit 1999 wird die EU-Baustellen-Richtlinie 92/57 auchin Österreich mit dem Ziel umgesetzt, am Bau Unfallzah-len, Ausfallzeiten und Folgekosten zu senken. Das Bau-koordinationsgesetz verpflichtet zuerst den Bauherrn, al-le Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit von Ar-beitnehmern schon im Planungsstadium zu vermeiden.Sind am Bau mehrere Unternehmen tätig, muss der Bau-herr einen ausgebildeten und erfahrenen Planungs- undBaustellenkoordinator einsetzen, um die rechtlichen Be-stimmungen in der Planungs- und in der Ausführungs-phase zu überwachen. Eine Verpflichtung zur Bestellungeines Planungs- und Baustellenkoordinators besteht so-bald der Bau mehr als 30 Arbeitstage dauert, mehr als20 Arbeitnehmer beschäftigt oder mehr als 500 Perso-nentage dauert. Nicht alle Risiken können im Schadensfall auch wirklichdurch eine Versicherung gedeckt werden. Es ist anzura-ten, sich vor Baubeginn genau über die Möglichkeiten zuerkundigen. Hierzu einige Hinweise:

Unfallversicherung: Um Kosten zu sparen, ist es oft unumgänglich, zur soge-nannten „Nachbarschaftshilfe“ zu greifen. Dabei ist zubedenken, dass in diesem Fall der Bauherr für dieSicherheit auf der Baustelle verantwortlich ist und dafürhaftet. Die gesetzliche Unfallversicherung erbringt beiFreizeitunfällen KEINE Leistung.

SANIERUNGSLEITFADEN » Althaussanierung in der Praxis 26

2.2 Baudurchführung

2.2.1 Bauzeitplan und Zahlungsplan

Bauzeitpläne werden in der Regel in Form von Balken-diagrammen dargestellt. Die Arbeitszeit wird nach Ar-beitswochen und Gewerken eingetragen. Der genaueBauzeitplan sollte bereits vor Baubeginn festgelegt werden.

Die entsprechenden Arbeits- und Fertigstellungsterminesollten in den Verträgen mit den Baufirmen und Hand-werkern enthalten sein. Um einen Überblick über die zuleistenden Zahlungen zu bekommen, können anhand des Bauzeitplans auch die Kosten pro Monat angegeben werden.

Muster eines Bauzeitplans

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Neben ausreichenden Sicherheitsmaßnahmen sollte derBauherr daher für sich selbst und für seine privaten Helferunbedingt eine Unfallversicherung für Berufs- und Freizeit-unfälle abschließen.

Gebäudeversicherung: Zu bedenken ist, dass eine vielleicht bereits bestehendeGebäudeversicherung gegen Gefahren wie Feuer, Hageloder Sturm bei Schäden infolge von Umbaumaßnahmennicht haftet.

Bauherrn - Haftpflichtversicherung: Die Bauherrenhaftpflicht schützt Sie gegen die Folgender gesetzlichen Haftpflicht als Besitzerin oder Besitzerdes Baugrundstückes und des zu errichtenden Gebäudessowie aus der Durchführung des Bauvorhabens. DerHaftpflichtversicherer prüft eine möglicherweise beste-hende Schadenersatzpflicht und entschädigt berechtigteAnsprüche bzw. wehrt unberechtigte Ansprüche ab. ImRahmen der vertragsrelevanten Bedingungen wird Versi-cherungsschutz für Personen- sowie Sachschäden ge-währt. Nachbarn oder Freunde, die auf der Baustelle mit-helfen, sind meist nur unter der Voraussetzung mitversi-chert, wenn die Baudurchführung von einem konzessio-nierten Unternehmen durchgeführt und überwacht wird.

Bauwesenversicherung:Die Bauwesenversicherung entspricht einer Kaskodek-kung für Schäden an Ihrem Bauvorhaben. Die Bauwesen-versicherung schützt Sie vor Kosten, welche während derBauzeit durch unvorhergesehene Beschädigungen ent-stehen. Neben Schäden, die durch höher Gewalt entste-hen, sind alle Schäden versichert, die durch Bauleistun-gen und Arbeiten der Baufirmen und Bauhandwerker ver-ursacht werden.

Als Versicherungsnehmer kann sowohl der Bauherr alsauch der Bauunternehmer auftreten. Es sollte vor Baube-ginn geklärt werden, wer für diesen Versicherungsschutzsorgt. In dem zwischen dem Bauherrn und Bauunterneh-mer geschlossene Werkvertrag kann das Gefahrentra-gungsrisiko unterschiedlich vereinbart werden:® Abwälzung des vollen Gefahrentragungsrisikos vom

Bauherr auf den Bauunternehmer: Zu diesem Zweckverfügen Baufirmen wie auch Architekten teilweiseüber Bauwesenversicherungen in Form von Jahres-umsatzverträgen für sämtliche innerhalb eines Jahresanfallenden Bauprojekte. In diesem Fall ist es ratsamvor Beauftragung eines Bauunternehmens dringendabzuklären, ob für Ihr Bauprojekt möglicherweise auseinem derartigen Vertrag Versicherungsschutz be-steht.

® Selbsttragung des vollen Risikos durch den Bauher-ren: Der Bauherr schließt eine Bauwesenversiche-rung ab und wälzt anschließend die Prämienbela-stung auf das Bauunternehmen ab.

Schließen Sie die Versicherung im eigenen Namen ab, habenSie den Vorteil der direkten Einflussnahmen auf die Vertrags-gestaltung (z.B. Selbstbehalt) und können im Schadensfallüber die Entschädigungsleistung selbst verfügen.

Betriebshaftpflichtversicherung für Bauunternehmer: Bei der Beauftragung von Firmen und Bauunternehmensollten Sie sich vom jeweiligen Auftragnehmer einenNachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversi-cherung vorlegen lassen, um so die Sicherheit zu haben,dass etwaige Schadenersatzansprüche – auch bei Schä-den, welche die finanzielle Basis des Unternehmenssprengen würden - über einen Versicherer abgewickeltwerden können.

Berufshaftpflichtversicherung für Architekten undArchitektinnen:Wurde von Ihnen ein Architekt oder eine Architektin mitder Durchführung und der Überwachung der Baustellebeauftragt, sollten Sie sicher gehen, dass die von IhnenBeauftragten eine Berufshaftpflichtversicherung abge-schlossen haben. Treten Schäden auf, die aufgrund von Fehlern der von Ih-nen beauftragten Architekten / Architektin entstandensind, so haben Sie ein Anrecht auf Schadenersatz. EineSchadenersatzverpflichtung setzt voraus, dass die Versi-cherungsnehmer und -nehmerinnen in Ausübung ihrerberuflichen Tätigkeit Fehler gemacht haben, d.h., dasssie also ein Verschulden trifft, oder dass dies vom An-spruchsteller zumindest behauptet wird.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die berufli-che Tätigkeit, für die der Versicherungsschutz vereinbartist, und für die der/die Versicherte die erforderliche Be-fugnis besitzt. Schäden aus der Überschreitung der Be-fugnis fallen nicht unter den Versicherungsschutz.

2.2.5 Gewährleistung

Nach Fertigstellung einer Leistung oder eines Gewerkssollte über die Abnahme ein schriftliches Protokoll ange-fertigt werden. Bei der Feststellung von Mängeln solltesich der Bauherr jedoch weigern die Leistung zu über-nehmen. Diese bleibt vorerst bis zur Abnahme im Eigen-tum der ausführenden Firma und darf vom Bauherrnnicht benutzt werden. Mit dem Datum der Leistungs-übernahme beginnt die Gewährleistungsfrist.

Solange vertraglich nichts anders vereinbart wurde, be-trägt diese bei beweglichen Sachen zwei Jahre und beiunbeweglichen Sachen drei Jahre. Ist die Baufirma zur Mangelbehebung nicht bereit, soll-ten Sie unbedingt innerhalb von drei Jahren eine Klagebei Gericht einbringen. Innerhalb dieser Gewährlei-stungsfrist haftet das Bauunternehmen verschuldensun-abhängig für auftretende Mängel. Danach können nurmehr Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden(innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis des Schadensund des Schädigers). Dies setzt aber ein Verschuldender Baufirma am Entstehen des Schadens voraus.Für die Dauer der Gewährleistungsfrist besteht die Mög-lichkeit einen Protzentsatz des Rechnungsbetrags (maxi-mal 5%-10%) als Deckungs- und Haftrücklass für even-tuell auftretende Mängel einzubehalten. Voraussetzungist auch hier, dass die Einbehaltung bereits im Vertragfestgehalten wurde.

SANIERUNGSLEITFADEN » Althaussanierung in der Praxis 27

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SANIERUNGSLEITFADEN » Vom Althaus zum Niedrigenergie- und Passivhaus 28

FOTO: ROL AND TUSCH

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überschlägig ermittelt werden. Das Ergebnis ist einRichtwert über den Energieverbrauch eines Hauses.

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Wie viel Energie das alte Haus derzeit verbraucht, kannaufgrund des Verbrauches an Heizmaterial pro Jahr auch

3.1 Bestandsaufnahme des Energieverbrauches

3 VOM ALTHAUS ZUM NIEDRIGENERGIE-UND PASSIVHAUS

Katharina Guschlbauer-Hronek

Berechnung des Energieverbrauches pro m2 Wohnfläche:

HEIZÖL .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Liter pro Jahr x 10 = .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .kWh

ERDGAS .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kubikmeter pro Jahr x 10 = . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .kWh

KOHLE .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kilo pro Jahr x 8 = . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .kWh

FICHTENHOLZ: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Raummeter pro Jahr x 1,5 = . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .kWh

FICHTEN- BUCHENHOLZ GEMISCHT .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Raummeter pro Jahr x 1,8 = . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .kWh

BUCHENHOLZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Raummeter pro Jahr x 2,3 = . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .kWh

STROMVERBRAUCH FÜR HEIZUNG PRO JAHR = .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .kWh

Gesamtverbrauch Heizungsanlage = .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .kWh

Minus Warmwasser- Erwärmung (wenn mit Heizung bereitet) pro Personen x 1300 bis 1800 = .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .kWh

Jährlicher Heizenergieverbrauch = . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .kWh

Wohnfläche (während der gesamten Heizsaison beheizt) = . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .m2

JÄHRLICHER ENERGIEVERBRAUCH / WOHNFLÄCHE .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ./. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . = . . . . . . . . . . . . .kWh/m2

Energieausweis: Zur genauen Ermittlung der Energiekennzahl ist es not-wendig, die Energiebilanz des Hauses in Form einesEnergieausweises berechnen zu lassen. Bei einer sol-chen Berechnung werden alle Gebäudeteile betrachtet,welche Wärme von innen nach außen verlieren (Trans-missionswärmeverluste), wie viel durch Lüften verlorengeht (Lüftungswärmeverluste). Auch die Wärmegewinnedurch Sonneneinstrahlung über die Fenster, sowie interne

Gewinne durch Geräte- und Personenabwärme werdenberücksichtigt. Mit Hilfe dieser Ergebnisse können an-schließend die wärmetechnischen Sanierungsmaßnah-men miteinander verglichen und optimiert werden. Der Energieausweis stellt in manchen Bundesländern dieBasis für die Erlangung einer Althaussanierungsförde-rung dar. Er wird in der Regel von Energieberatungsein-richtungen und Planern und Planerinnen, sowie techni-schen Büros erstellt.

3.2 Warum energetische Sanierung?

Komfortsteigerung:Durch die niedrigen Oberflächentemperaturen der umge-benden Wände wirken alte Häuser oft kalt, meist zieht esauch durch undichte Fenster. Dämmmaßnahmen an derAußenhülle des Hauses heben die Temperaturen derWandflächen und das Innenraumklima wird dadurch be-haglicher. Neue Fenster verhindern Zugerscheinungen.Eine Wohnraumlüftungsanlage sorgt z.B. zusätzlich auto-matisch für frische Luft rund um die Uhr.

Klimaschutz:In der thermischen Althaussanierung liegt das größteKlimaschutzpotenzial. Fast 40% des Endenergiebedarfs

in Österreich werden für die Raumwärmebereitstellungaufgewendet.

Während der letzten 15 Jahre wurden in Österreich proJahr durchschnittlich 1% des gesamten Gebäudebestan-des saniert. Nur zur Hälfte wird die Modernisierung auchfür Wärmedämmmaßnahmen genutzt. Dabei macht sichgerade bei Altbauten die Wärmedämmung in Kombina-tion mit einer ohnehin geplanten Fassadensanierung bin-nen weniger Jahre bezahlt. Gelingt es die Sanierungsratezu verdoppeln, kann damit ein Drittel des Kyoto-Ziels zurCO2-Einsparung erreicht werden.

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Werterhaltung:Der Gebäudewert lässt sich nur erhalten, wenn das Ge-bäude laufend an den aktuellen technischen Standardangepasst wird. In Zukunft wird auch der Energieaus-weis, wie er bereits zur Inanspruchnahme einer Neubau-förderung verpflichtend ist, auch beim Altbau den Ge-bäudewert mitbestimmen. Ab 2006 müssen nach derEU-Gebäuderichtlinie alle Altbauten, die verkauft odervermietet werden, verpflichtend über einen Energieaus-weis verfügen.

Niedrigere Betriebskosten:Alte Häuser weisen oft hohe Heizkosten auf. Diese las-sen sich durch Dämmmaßnahmen erheblich reduzieren. Mit der Dämmung der Fassade und der obersten Ge-schoßdecke kann bei einem typischen Altbau vor 1981rund die Hälfte des hohen Energiebedarfs eingespartwerden. Die durchschnittlichen jährlichen Heizkostenwerden dabei von etwa 1900€ bis unter 400€ gesenkt.Bei Investionskosten von durchschnittlich 11.000€ bis15.000€ für die thermische Sanierung der Außenwandund der obersten Geschoßdecke amortisiert sich dieseInvestition nach nur 10 Jahren bei einer jährlichen Rendi-te von 7–12%. Mit einem geförderten Althaussanierungs-kredit rechnet sich die Modernisierung noch schneller.

SANIERUNGSLEITFADEN » Vom Althaus zum Niedrigenergie- und Passivhaus 30

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3.3 Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauches – Überblick

3.3.1 Maßnahmen an der Gebäudehülle

Die Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudesubstanzsind besonders wichtig und sollten genau geplant wer-den. Hier ist mit einer rund 30-jährigen Nutzungsdauerzu rechnen. Zu klären ist, ob die geplanten Maßnahmenauch nach zehn bis zwanzig Jahren noch den zukünftigenwärmetechnischen Standards entsprechen werden. DieDämmstärken sollten zumindest so gewählt werden,dass sie zumindest den heutigen technischen Mindest-anforderungen entsprechen:

® Außenwand mit 10 cm Wärmedämmung® oberste Geschoßdecke/Dachschräge mit

20 cm Wärmedämmung® Fußboden/Kellerdecke mit 8 cm Wärmedämmung® Fenster mit Wärmeschutzverglasung

Zukunftsweisender ist es aber, sich an den Standard vonNiedrigenergiehäusern zu halten, welcher heute im Neu-bau den Stand der Technik darstellt. Folgende Vorgabenwurden für die Sanierungsvorschläge in den folgendenKapiteln gemacht:

® Außenwand mit 20 cm Wärmedämmung ® Dachschräge mit 34 cm Wärmedämmung® Fenster: Passivhausfenster ® Kellerdecke mit 12 cm Dämmung an der Untersicht

Aus einem Althaus wird jedoch im Regelfall, aufgrund dermit vertretbarem Aufwand nicht behebbaren Wärmebrük-ken, kein Passivhaus. Es ist aber in Einzelfällen durchausmöglich, wie beispielhafte Sanierungen zeigen.Einen Überblick über die verschiedenen Baustandardsgibt folgende Tabelle:

BAUSTANDARD BAUTEIL DACH, AUßEN- KELLER- FENSTER LÜFTUNG SPEZ. HEIZ- OB. WÄNDE DECKE LW= ENERGIEGESCHOSS- LUFTWECHSEL VERBRAUCH IN DECKE kWh/m2a

ALTBAU UBestand1) 0,60-2,0 1,4-2,0 0,3-1,3 Isolierglas 1-2LW/H 272(BAUJAHR W/m2K oder 1950-1975) Verbund-

glasNEUBAU U in W/m2K 0,22 0,40 0,40 1,70 0,5 LW/H 108DER LETZTEN 2fachJAHRE Dammstärke 3) 20 cm 10 cm 10 cm Wärmeschutz-

verglasungNIEDRIG UNEH

2) W/m2K 0,15 < 0,20 < 0,25 1,30 0,5 LW/H 60ENERGIE- event. mit HAUS- Dammstärke3) 30 cm 16 cm 13 cm 2fachWSV kontr. STANDARD Wohnraumlüftung PASSIVHAUS UPassivhaus

2) <0,10 <0,15 < 0,12 < 0,7 0,3-0,5 LW/H 22- STANDARD W/m2K mit Wärmerück-

Dammstärke3) 35 cm 26 cm 30 cm 3fach WSV gewinnung

1)U-Werte gängiger Konstruktionen Baujahr 1950-19752)Bei der Ermittlung des U-Wertes können vorhandene Bauteilschichten miteinbezogen werden.3)Die Dämmstärke bezieht sich auf eine Wärmedämmung mit Wärmeleitzahl von 0,040

TABELLE: Baustandards im Vergleich

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Auf Basis eines beispielhaften Siedlungshauses wurdenmit Hilfe oben genannter Sanierungsvorschläge Energie-kennzahlberechnungen durchgeführt. Sie führten zu fol-genden Ergebnissen:

® Durch Dämmung der Dachschräge und der oberstenGeschoßdecke bei vollständigem Ausbau des Dach-geschoßes kann ca. ein Drittel des Wärmebedarfseingespart werden.

® Durch zusätzliche Dämmung der Außenwand kannfast zwei Drittel bis drei Viertel des Wärmebedarfseingespart werden.

® Der Wärmebedarf kann um weitere 10% durch dieDämmung der Kellerdecke reduziert werden.

Das Beispiel zeigt, dass der Energiebedarf eines Althau-ses jedenfalls auf den heutigen Standard eines Neubausgebracht werden kann und somit aus einem Althaus einNiedrigenergiehaus wird.

G<< KAPITEL 4 BESTANDSAUFNAHME - DER PROTOTYPDES SIEDLUNGSHAUSES

3.3.2 Maßnahmen an der Haustechnik

Empfehlenswert ist der Tausch des Heizkessels, wenn erälter als 15 Jahre ist oder Funktionsstörungen aufweist.Nach erfolgten Dämmmaßnahmen am Gebäude ist derTausch ebenfalls notwendig, da der Heizkessel für dienun reduzierte Heizanforderung zu groß dimensioniertist. Durch modernere Heizkessel können CO2-Emissionenwesentlich eingespart werden. Wenn auf eine Biomasse-heizung umgestellt wird, können die CO2-Emissionen fastzur Gänze wegfallen. Das zeigt, welche Bedeutung dieWahl des Energieträgers beim Einbau einer neuen Zen-tralheizung hat.

G<< KAPITEL 6 HEIZUNGDer Einbau einer Solaranlage zur Warmwasserbereitungbringt ebenfalls eine Einsparung an Energie zur Warm-wasserbereitung bis zu 70%, kann aber auch zusätzlichzur Bereitstellung von Heizenergie für die Übergangszeitverwendet werden.

G<< KAPITEL 6 THERMISCHE SOLARANLAGENDer Einbau einer Lüftungsanlage bringt eine weitereEnergieeinsparung und eine große Komfortverbesserungdurch die bessere Luftqualität in den Innenräumen.

G<< KAPITEL 6 LÜFTUNGAuch der Einbau einer Photovoltaikanlage zur umwelt-freundlichen Stromerzeugung ist möglich und bringt zu-sätzliche Einsparungen.

G<< KAPITEL 6 PHOTOVOLTAIK

SANIERUNGSLEITFADEN » Vom Althaus zum Niedrigenergie- und Passivhaus 31

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^TIPPUm einen Austausch des Heizkessels nach Dämmmaßnahmen zu vermeiden, sollten Sie bei einer schritt-weisen Sanierung unbedingt zuerst die Fassade dämmen, bevor Sie die Heizung erneuern.

FOTO: EDELTR AUD HASELSTEINER

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SANIERUNGSLEITFADEN » Sanierungsbeispiele 32

FOTO: MARTINA LEHNER

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Der Prototyp des Siedlungshauses wurde aufgrund vonRecherchen in Siedlungen in Niederösterreich stellver-tretend für den am häufigsten vorkommenden Typ einesSiedlungshauses definiert. Dieser Prototyp dient als Ba-sis für alle in den nächsten Kapiteln behandelten Sanie-rungsvarianten. Es wurde folgendes angenommen:Die Bauweise des Hauses ist typisch für die Bauperiodevon 1945 bis 1960 und kann wie folgt kurz beschriebenwerden:

® Erdberührter Fußboden/Kellerdecke: Ortbeton-(decke), Estrich, Belag

® Außenwände: verputztes Hochlochziegelmauerwerkmit großteils guthaftendem Verputz

® Fenster: Kastenfenster in schlechtem Zustand® Geschoßdecke: Ast-Mollins-Decke (alte Beton-

decke) ungedämmt® Oberste Geschoßdecke: Holztramdecke („Mausbo-

den“) mit Holzwolleleichtbauplatten innen verkleidetund verputzt und ungedämmt mit Aufbeton am Dach-boden

® Trempelwand: Verputzte Holzwolleleichtbauplattenauf Holz-Ständer-Konstruktion

® Dachschräge: Kaltdach auf der Innenseite teilweiseverkleidet mit verputzten Holzwolleleichtbauplatten,Sparren in gutem Zustand

® Tonziegeldach, Dachneigung 51°

Der Aufbau der Bauteile sowie die U-Werte sind imKapitel Bauteilkatalog genau beschrieben und den Sanie-rungsdetails gegenübergestellt. Das Dachgeschoß wurde zu einem späteren Zeitpunktausgebaut. Der mittels Energiekennzahlberechnung ermittelteWärmebedarf unter Annahme der Vollbeheizung für dasGebäude liegt bei 316 kWh/m2a.Das Haus wird über eine Ölheizung mit zweistufigemBrenner (15 und 27 kW) mit händischer Regelung, abergut gedämmten Leitungen vom Keller aus zentral be-heizt. Die Ölheizung ist von der Leistung her überdimen-sioniert, die maximale Heizlast des Gebäudes entsprichtungefähr der Leistung der kleinsten Brennerstufe. Die Warmwasserbereitung erfolgt elektrisch über einen150-Liter-Speicher im Badezimmer.

SANIERUNGSLEITFADEN » Sanierungsbeispiele 33

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4.1 Bestandsaufnahme – Der Prototyp des Siedlungshauses Katharina Guschlbauer-HronekPeter Haftner

4 SANIERUNGSBEISPIELE

Straßenansicht Fassade

Ansicht Hausrückseite mit Windfang

Oberste ungedämmte Geschoßdecke und Dach

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SANIERUNGSLEITFADEN » Sanierungsbeispiele 34

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Wohnzimmer18,19m¯

Schlafzimmer12,14m¯

K�che10,54m¯

WCSenkgrube

Eingang150140

150140

150140

150140

85196

85196

85196

65196

5050

95200

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Vorzimmer3,55m¯

80185

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Wasch-nische

3807

800

215,5

333

215

763

278 312 210

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485 142 116 2525

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Seitenboden

Schlafzimmer20,55m¯

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85196

100120

100120

100120

100120

Seitenboden

60160

Trempelwand

Trempelwand

Kinderzimmer9,09m¯

Vorzimmer5,63m¯

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243

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270

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270

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10

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10

136

48512

253

Erdgeschoß des Prototyps eines Siedlungshauses

Dachgeschoß des Prototyps

Pläne:

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SANIERUNGSLEITFADEN » Sanierungsbeispiele 35

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Senkgrube

75 19075 190

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40

90

40

9040

9040 9040

9040

75190

Keller

Keller Bad Keller

Keller

398,5 398,5

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33 270 20 150

7

284 33

213

333

214

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33

303

25

366

33

276 312 209

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33 467 20 244 33

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287

18

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33

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+/- 0,0

+2,96

+5,64

-0,72

-2,38

+8,54

Kellergeschoss

Erdgeschoss

Dachgeschoss

Oberboden

216

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20

80

240

28

290

60

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22

Kellergeschoß des Prototyps

Schnitt des Prototyps

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Im folgenden Kapitel werden von zwei Architekten vierUmbau- und Sanierungsvorschläge vorgestellt. Am Be-ginn werden die geplanten Maßnahmen und vorrangigenSanierungsziele kurz erläutert. Pläne, Bauzeitplan und ei-ne Grobkostenschätzung zeigen den gesamten Umfangeiner Sanierungsplanung. Die gezeigten Varianten span-nen einen Bogen von sparsamen Umbaumaßnahmeninnerhalb des bestehenden Gebäudes bis hin zu großzü-gigen Erweiterungsmaßnahmen. Bei manchen Projektenwird zusätzlich zu den Grundrissen auch noch jeweils ei-ne mögliche Variante dargestellt.

Ziel der vorgestellten Sanierungsbeispiele ist es zu zei-gen, dass auch in Siedlungshäusern aus der Zwischen-und Nachkriegszeit qualitativ hochwertiges, komforta-bles und zukunftsweisendes Wohnen möglich ist. Dafürwurden hochwertige, in der Sanierung noch nicht so ver-breitete Komponenten und Verarbeitungstechniken ein-

geplant, welche aber im Neubau schon durchwegs ver-wendet werden. Im Rahmen einer Sanierung ist es gene-rell zu bedenken, dass heute eingebaute Materialien undKomponenten längerfristig, das heißt für 15 bis 30 Jahre,eingebaut werden und auch in Zukunft noch Komfort undgesundes Wohnen gewährleisten sollen. Der zweiteSchwerpunkt liegt daher auf der Verwendung ökologi-scher Baumaterialien.

G<< KAPITEL 5 BAUDETAILS

Im vorhergehenden Kapitel wurde der Prototyp einesSiedlungshauses vorgestellt. Um den zahlreichen mög-lichen Situierungen und den sich daraus ergebendenOrientierungen eines solchen Hauses auf einem Grund-stück gerecht zu werden, wurde die Position des Hausesauf dem Grundstück in zwei Varianten angenommen:

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4.2 Sanierung des Gebäudes in Varianten

Stra§e

Variante 1Variante 2 (mit Zubau)

Stra§e

Variante 3Variante 4 (mit Zubau)

LAGEPLAN 1: Straße im Osten, Garten im Westen

LAGEPLAN 2: Straße im Süden, Garten im Norden

Die zweite Variante stellt eine zugegebenermaßen sehrungünstige Lage dar, da die zur passiven Energiegewin-nung am besten geeignete Südseite des Hauses zur Stra-ße weist. Aber auch unter diesen Umständen kann einenutzerorientierte Erschließung des Gartens auf der Nord-seite erfolgen. Nähere Erläuterungen sind bei den jewei-ligen Sanierungsvarianten zu finden.

Die Schätzung der Gesamt-Sanierungskosten erfolgteauf Basis von Ausschreibungen. Sie sind aber nur alsRichtpreise zu verstehen, da sie von vielen verschiede-nen Faktoren, wie Auftragslage, räumliche Distanz zumBauplatz, aktueller Erhebungszeitpunkt, lokalem Preisge-

füge der Anbieter, etc. abhängig sind. Diese Kosten-schätzung ersetzt in keinem Falle eine auf das individuel-le Sanierungsprojekt bezogene Ausschreibung. Auch dieBetriebskosten eines sanierten Gebäudes werden in Zu-kunft vermutlich aufgrund von Energiepreissteigerungeneinen weiteren wichtigen Faktor in der Gesamtkosten-rechnung darstellen. So ist es sinnvoll, den etwas höhe-ren Investitionskosten einer energetisch hochwertigenSanierung die geringeren Betriebskosten auf ca. 25- 30Jahre gegenüberzustellen. Dazu kommen die Entsor-gungskosten in der Zukunft für ökologisch bedenklichereBaumaterialien.

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Die Bauzeitpläne sind auf eine Arbeitswoche mit 5 Tagenausgelegt. Durch die Berücksichtigung von Wochenen-den, Feiertagen, Wochen mit Fenstertagen, jahreszeit-licher Baubeginn und Schlechtwettertagen werden sichunterschiedliche Gesamtbauzeiten ergeben.

Ein weiterer Unsicherheitsfaktor sind Eigenleistungen,die erfahrungsgemäß auf Grund der limitierten Freizeit(Urlaube!) und auch der Material-Anschaffungskosten er-hebliche zeitliche Verzögerungen bewirken können. Auch

die mögliche Insolvenz von beauftragten Firmen könnensich auf eine Verlängerung der Bauzeit auswirken. Essind daher die Zeitdiagramme nicht ohne weiteres in ei-ne tatsächliche Bauzeit übertragbar.

Die geplanten Maßnahmen erfordern grundsätzlich einebaubehördliche Bewilligung. Im Fall, dass keine Seiten-abstände und Fluchtlinien überbaut werden, wird dieseBewilligung kein Problem darstellen.

SANIERUNGSLEITFADEN » Sanierungsbeispiele 37

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PROJEKT III: Sanierung mit kleinem Zubau in Holzbau-weise, Garten im Norden.In diesem Projekt schafft ein schmaler zweigeschoßigerAnbau in Holzbauweise mehr Platz für den Eingangsbe-reich, die gartemseitigen Räume und für ein Badezimmerim Obergeschoß.

PROJEKT IV: Sanierung mit großem Zubau in Holz-bauweise, Garten im Norden.Dieses Projekt stellt, bezogen auf den zusätzlichenWohnraum, das großzügigste der Sanierungsbeisbieledar. Ein zirka 40m2 großer erdgeschoßiger Zubau, ähnlichdem vorhergehenden Projekt in Holzbauweise, schafftzusätzlich Platz für zwei Zimmer, oder kann auch für einekleine eignen Wohneinheit genutzt werden.

PROJEKT II: Sanierung mit Erweiterung in Massiv-bauweise, Garten im Westen.Bei Projekt II wurde gartenseitig eine eingeschoßige Er-weiterungsbox als massiver Fertigteil angefügt, die imObergschoß als Terrasse genutzt werden kann.

Die Projekte im Überblick:

PROJEKT I: Sanierung unter Erhaltung der Grundfläche,Garten im Westen.Das erste Projekt sieht eine Sanierung des bestehendenGebäudes ohne zusätzliche Zubauten vor. Die Raumauf-teilung des Hauses wird geringfügig verändert, um mehrPlatz zu schaffen.

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Neu

Bestand

Terrasse

CarportEingang

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Terrasse

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4.2.1 PROJEKT I: Sanierung unterErhaltung der Grundfläche

Arch. DI Wolfgang Junger, Baden bei Wien

4.2.1.1 Baubeschreibung

Planungsziel:Zielvorgabe bei dieser Komfort-Variante ist eine 3-Zim-merwohnung, (z.B. für 2 Erwachsene, oder 2 Erwachse-ne mit Kind), die vom Platzangebot und der Funktion miteiner Neuplanung durchaus konkurrenzfähig ist.

Funktion:Im Erdgeschoß wurden im alten Vorraum alle Einbautenentfernt und ein neues WC eingebaut. Das Wohnzimmerwird durch einen Essplatz erweitert, eine Tür stellt einedirekte Verbindung zur Küche her. Im Dachgeschoß sindzwei große Zimmer angeordnet, ein Kaminzug wird imInteresse einer besseren Grundrissgestaltung entfernt.Ein funktionelles Bad und ein Abstellraum ergänzen dasRaumangebot.

Energiekonzept:Die massiven Wandbauteile erhalten ein Außenwand-Wärmedämmverbundsystem, die Dachschräge eineZwischensparrendämmung samt einer Aufdopplung nachinnen und außen. Eine weitere thermische Sanierungs-maßnahme ist die Dämmung der Kellerdecken-Unterseite (Dämmstärken und Aufbauten sind den Bau-details zu entnehmen). Zusätzlich sind aktive und passi-ve solare Gewinne eingeplant. Aktivkomponente ist einim Dach integrierter Kollektor für die Warmwasserberei-tung mit 8m2 Solarfläche, passive Gewinne werden durchein südorientiertes, großes Fensterelement erzielt. ImKeller ist eine Pelletsheizung samt dem erforderlichenBrennstofflager auf der Straßenseite vorgesehen.

Gartenkonzept:Der Höhenunterschied zwischen Oberkante des Erdge-schoßfußbodens und Terrain beträgt ca. 70 cm und er-fordert eine differenzierte Abstufung der Verbindungenzwischen Innen- und Außenräumen. Im gezeigten Bei-spiel ist der Zugangsweg mit gärtnerischen Elementen(z.B. Palisaden) höhergelegt und durch eine Terrasse er-weitert.NUTZFLÄCHE EG + DG: 90,5 m2

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Ansicht West, Gartenseite

Ansicht Süd

Ansicht Nord

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Best

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Lageplan

4.2.1.2 Pläne Ansicht Ost, Straßenseite

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Grundriss Erdgeschoß

Grundriss Dachgeschoß

M1:100

Legende:

Besteh. Bauteile

Neue Bauteile

Wärmedämmung

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Grundrissvariante Erdgeschoß

Grundrissvariante Dachgeschoß

Grundrissvariante:In dieser Ökonomie-Variante wird versucht, ein Maximuman Funktionalität zu erzielen. Im EG wird die Küche zu-gunsten eines Bades verkleinert (gemeinsame Installa-tionswand!). Im Dachgeschoß können drei Zimmer unter-

gebracht werden. Bei Bedarf können auch zur besserenBelichtung im Obergeschoß Dachflächenfenster in dieDachschräge eingebaut werden.NUTZFLÄCHE EG + DG: 88 m2

M1:100

Legende:

Besteh. Bauteile

Neue Bauteile

Wärmedämmung

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4.2.1.3 Bauzeitplan

GESAMTBAUKOSTEN ENTWURF DI JUNGER - UMBAU I(Sanierung der bestehenden Struktur, Neuorganisation innerhalb des bestehenden Grundrisses, keine Erweiterung)Wohnfläche Bestand: 90,5m2

BBaauukkoosstteenn //mm22 WWffll..:: EEUURR 11..228800,,-- eexxkkll.. MMwwssttGGeessaammttbbaauukkoosstteenn:: EEUURR 111155..884400,,-- eexxkkll.. MMwwsstt

GEWERKE ANTEILE IN % SUMME EURBAUMEISTER 45,00 52.128,00ZIMMERMANN 9,00 10.425,60SPENGLER 4,00 4.633,60DACHDECKER 3,20 3.706,88AUSSENFENSTER 8,00 9.267,20ELEKTROINSTALLATION 4,50 5.212,80SANITÄR-/HEIZUNGSINSTALLATION 14,50 16.796,80TROCKENAUSBAU 3,00 3.475,20FUßBODEN 1,90 2.200,96FLIESEN 1,20 1.390,08MALER 1,40 1.621,76INNENTÜREN 2,00 2.316,80SCHLOSSER 2,30 2.664,32GESAMT 100% 115.840,– exkl. Mwst.

(Preisstand 2004; unter der Annahme einer Totalsanierung des bestehenden Gebäudes und einer gänzlichen Um- und Neunutzung; beinhaltet keinekontrollierte Wohnraumentlüftung und keine Sonnenkollektoren. Ebenfalls nicht berücksichtigt wurden kleinere Abbrucharbeiten an nichttragendenBauteilen).

4.2.1.4 Grobkostenschätzung

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4.2.2 PROJEKT II: Sanierung mitErweiterung in Massivbauweise

Arch. DI Wolfgang Junger, Baden bei Wien

4.2.2.1 Baubeschreibung

Ansicht West, Gartenseite

Ansicht Süd

Ansicht Nord

Ansicht Ost, StraßenseiteS

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Neu

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ge Ausführung der Erweiterung ist möglich, z.B. könntedas Dachgeschoß zur optischen Hervorhebung zum Alt-bau teilweise wintergartenähnlich ausgeführt werden.NUTZFLÄCHE EG + DG: 109 m2

4.2.2.2 Pläne

PlanungszielAn die Westseite des Hauses wird eine eingeschoßige„Erweiterungsbox“ als massiver Fertigteil angefügt. Dar-aus resultiert ein 4- Zimmer Angebot, das allen heutigenAnsprüchen an Wohnqualität genügt. Auch von den Be-bauungsbestimmungen und von der Orientierung (freieSüdseite) ist dieser Platz für eine Erweiterung günstigund es besteht auch die Möglichkeit, im Bauwich einenCarport zu errichten.

FunktionIm Erdgeschoß des Bestandes werden im Vorraum alleWände samt dem WC entfernt. Der Wohnraum wird umeinen Essplatz erweitert, die Küche erhält ein neues Fen-ster. Der Erweiterungsteil beinhaltet ein Multifunktions-zimmer, Windfang, Abstellraum und WC. Falls eine Ter-rasse auf dem Dach der Erweiterungsbox errichtet wer-den soll, muss aufgrund des Niveauunterschiedes dieBox um 22 cm abgesenkt werden, womit sich eine Stufezu den Zimmern ergibt. Im Dachgeschoß werden zweiZimmer, ein Bad und ein Abstellraum eingebaut. DieKniestockwände werden Richtung Traufe verschoben. EinKaminzug wird im Interesse einer besseren Grundrissge-staltung entfernt. Die Decke des Erweiterungsbaueskann als Terrasse benützt werden und ist durch den Flurzu betreten.

Energie-KonzeptDie massiven Wandbauteile erhalten ein Außenwand-Wärmedämmverbundsystem, die Dachschräge eineZwischensparrendämmung samt einer Aufdopplung nachinnen und außen. Eine weitere thermische Sanierungs-maßnahme ist die Dämmung der Kellerdecken-Unterseite(Dämmstärken und Aufbauten sind den Baudetails zuentnehmen). Zusätzlich sind aktive und passive solareGewinne eingeplant. Aktivkomponente ist ein im Dach in-tegrierter Kollektor für die Warmwasserbereitung mit 8m2

Kollektorfläche, passive Gewinne werden durch ein süd-orientiertes, großes Fensterelement erzielt. Im Keller isteine Pelletsheizung samt dem erforderlichen Brennstoff-lager (Straßenseite) vorgesehen.

BaurechtAbgesehen von einer hinteren Baufluchtlinie, die im kon-kretem Fall mindestens 14 m betragen sollte, gibt es kei-ne baurechtlichen Hindernisse. Auch eine zweigeschoßi-

Lageplan

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Grundriss Dachgeschoß

Grundriss Erdgeschoß

M1:100

Legende:

Besteh. Bauteile

Neue Bauteile

Wärmedämmung

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Grundrissvariante 1:„Erweiterung“ in Bauwich:In der ersten Varianteist die „Erweiterungsbox“ nordsei-tig im Bauwich angefügt. Das bedingt eine brandbestän-dige, also massive Mauer an der Grundgrenze. Auch dieHöhe des Erweiterungsbaues ist auf Grund des erforder-lichen Lichteinfallswinkel nur eingeschoßig möglich.Die Erweiterung ist beispielhaft mit zwei Zimmern ausge-führt, im Altbestand sind Essplatz und Küche zu einerEinheit zusammengefasst. Den entstehenden Platz neh-

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men ein Flur, ein Abstellraum und ein WC ein.Baurecht: Grundsätzlich ist anzumerken, dass im Bau-wich keine Aufenthaltsräume angeordnet werden dürfenund dass bei gekuppelter Bauweise Anbaupflicht für denNachbar bestünde (Südseite des Nachbarn!). Aus diesenGründen ist diese Variante nur mit einer Bebauungsbe-stimmung sinnvoll, in der offenen Bauweise, mit Zulas-sung von Aufenthaltsräumen im nördlichen Bauwich, vor-gegeben ist. NUTZFLÄCHE EG + DG: 115 m2

Grundrissvariante 2: „Erweiterungsbox“ zweigeschoßig

Grundriss Dachgeschoß:Als eine weitere Möglichkeit kann die gartenseitig ange-fügte Erweiterungsbox zweigeschoßig ausgeführt werden.

Grundriss Erdgeschoß:

SANIERUNGSLEITFADEN » Sanierungsbeispiele 44

M1:100

Legende:

Besteh. Bauteile

Neue Bauteile

Wärmedämmung

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SANIERUNGSLEITFADEN » Sanierungsbeispiele 45

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4.2.2.3 Bauzeitplan

Im Bauzeitplan für die Variante Erweiterung 1 ist dieErrichtung der Fertigteil-Box mit einer Woche angenom-men. Das bedingt die rechtzeitige Vorbestellung für dieVorfabrikation und die termingemäße Vorbereitung derFundamentplatte und aller notwendigen Einbauten

GESAMTBAUKOSTEN Entwurf DI Junger - ERWEITERUNG I(Sanierung der bestehenden Struktur, Neuorganisation innerhalb des bestehenden Grundrisses und neuer Zubau)Wohnfläche neu: (Zubau neu ca. 20m2) 109m2

BBaauukkoosstteenn//mm22 WWffll.. aalltt:: EEUURR 11..228800,,-- eexxkkll.. MMwwssttBBaauukkoosstteenn//mm22 WWffll.. FFeerrttiiggtteeiillbbooxx ((ccaa.. 2200 mm22 WWffll..)):: EEUURR 11..550000,,-- eexxkkll.. MMwwssttGGeessaammttbbaauukkoosstteenn:: EEUURR 114433..992200,,-- eexxkkll.. MMwwsstt

GEWERKE ANTEILE IN % SUMME EURBAUMEISTER 45,00 64.764,00ZIMMERMANN 9,00 12.952,80SPENGLER 3,00 4.317,60DACHDECKER 2,00 2.878,40SCHWARZDECKER 2,20 3.166,24AUSSENFENSTER 8,00 11.513,60ELEKTROINSTALL. 4,50 6.476,40SANITÄR/HEIZUNGSINST. 14,50 20.868,40TROCKENAUSBAU 3,00 4.317,60FUßBODEN 1,90 2.734,48FLIESEN 1,20 1.727,04MALER 1,40 2.014,86INNENTÜREN 2,00 2.878,40SCHLOSSER 2,30 3.310,16GESAMT 100% 143.920,- exkl. Mwst.(Preisstand 2004; unter der Annahme einer Totalsanierung des bestehenden Gebäudes und einer gänzlichen Um- und Neunutzung; beinhaltet keinekontrollierte Wohnraumentlüftung und keine Sonnenkollektoren. Ebenfalls nicht berücksichtigt wurden kleinere Abbrucharbeiten an nichttragendenBauteilen).

4.2.2.4 Grobkostenschätzung

(z.B. Kanal). Der angegebene Zeitraum reicht dann fürdie Aufstellung der Wände und Decke im Rohbauzu-stand aus. Fenster, Fassade, ein etwaiges Dach und derAusbau sind mit der Sanierung des Altbaues abzu-stimmen.

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SANIERUNGSLEITFADEN » Sanierungsbeispiele 46

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Der vorgegebene Altbestand ist ein für die Nachkriegs-jahre typischer Grundriss, der in ein und derselben Artoftmalig gebaut wurde und der sich vor allem durchFunktionalität und Wirtschaftlichkeit auszeichnet. Durchden in den letzten Jahren gestiegenen Wohlstand und dersteigenden Motorisierungszahl ist im gleichen Maß auchder Bedarf an Wohnnutzfläche pro Kopf gestiegen. DieseTatsache ist der Grund für den Entwurf „Variante klein“ -an die bestehende Substanz einen Zubau vorzusehenund nicht nur die vorhandenen Kubaturen umzugestal-ten. Nachdem die Gartenseite nach Norden orientiert ist,wird auch in diese Richtung der Zubau geplant. An denseitlichen Abständen wird ostseitig ein Autoabstellplatz,sowie der Zugang zum Haus fixiert. Diese Fläche hat so-mit eine halböffentliche Funktion. Die verbleibenden Flä-chen werden durch entsprechende Bepflanzung oderGartengestaltung zu einem Erholungsraum mit privaterSphäre gestaltet.

Der Zubau hat einen Platzbedarf von 2 x 8m und bringtrund 20 m2 mehr an Wohnfläche. Durch einen zurückge-setzten Eingang ergibt sich auch die Möglichkeit, trotzgartenseitigen Anbaus eine Sichtverbindung zum Gartenherzustellen. Im EG wird die zusätzliche Fläche als groß-zügiger Vorraum sowie als WC genutzt. Das Dachge-schoß profitiert durch eine Vergrößerung eines Zimmersund durch die Möglichkeit, ein Badezimmer mit durchge-hend gleicher Raumhöhe - d.h. ohne Dachschräge - ein-zubauen. Durch den Zubau können die Räume im Be-stand weitgehend erhalten bleiben. Lediglich beim Ein-gang werden das WC und der Windfang abgerissen unddem Vorraum zugeordnet. Im Dachboden werden durchzwei Wanddurchbrüche die Verbindungen zum Zubauhergestellt.

Der Zubau erhält eine kubische Form - hochgestelltesPrisma - die bewusst im Kontrast zur Architektur derfünfziger Jahre steht. Diese Maßnahme dient dazu, dieProportion des Altbaues in der bestehenden Form zu er-halten. Eine banale Verlängerung der Dachflächen würdedas Verhältnis von Länge und Höhe des bestehendenBauwerkes negativ beeinträchtigen. Um diesen „Gegen-satz“ zu verstärken ist beim Neubau auch eine vorge-hängte Lärchenfassade geplant.

4.2.3 PROJEKT III: Sanierung mit kleinemZubau in Holzbauweise

Arch. DI Kurt Karhan, Neunkirchen, NÖ

4.2.3.1 Baubeschreibung

Ansicht West

Ansicht Süd, Strassenseite

Ansicht Nord, Gartenseite

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Neu

Bestand

Terrasse

CarportEingangLageplan

4.2.3.2 Pläne

Ansicht Ost

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Grundriss Erdgeschoß

M1:100

Legende:

Bestand

Neubau-Holzkonstr.

Neubau

Wärmedämmung

Dachaufbau

entwurf – architektenkarhan & holletschek

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Grundriss Keller

M1:100

Legende:

Bestand

Neubau-Holzkonstr.

Neubau

Wärmedämmung

Dachaufbau

entwurf – architektenkarhan & holletschek

Grundriss Dachgeschoß

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4.2.3.3 Bauzeitplan

GESAMTBAUKOSTEN Entwurf DI Karhan - Variante ZUBAU KLEIN(Sanierung der bestehenden Struktur und neuer Zubau)Wohnfläche neu (neuer Zubau ca. 20m2): 109m2

BBaauukkoosstteenn//mm22 WWffll..:: EEUURR 11..117700,,-- eexxkkll.. MMwwsstt..GGeessaammttbbaauukkoosstteenn:: EEUURR 112277..553300,,-- eexxkkll.. MMwwsstt..

GEWERKE ANTEILE IN % SUMME EURBAUMEISTER: 28,00% 35.708,40ZIMMERMANN: 26,20% 33.412,86ELEKTRIKER: 3,90% 4.973,67INSTALLATEUR: 14,50% 18.491,85GRÜNDACH: 6,20% 7.906,86SPENGLER: 4,10% 5.228,73DACHDECKER: 1,90% 2.423,07FENSTER: 4,30% 5.483,79TROCKENBAU: 2,10% 2.678,13FLIESENLEGER: 1,20% 1.530,36SCHLOSSER: 2,30% 2.933,19INNENTÜREN: 2,00% 2.550,60BODENBELÄGE: 1,90% 2.423,07MALER/ANSTREICHER: 1,40% 1.785,42GESAMT 100% 127.530,- exkl. Mwst.

(Preisstand 2004; unter der Annahme einer Totalsanierung des bestehenden Gebäudes und einer gänzlichen Um- und Neunutzung; beinhaltet keinekontrollierte Wohnraumentlüftung und keine Sonnenkollektoren. Ebenfalls nicht berücksichtigt wurden kleinere Abbrucharbeiten an nichttragendenBauteilen).

4.2.3.4 Grobkostenschätzung

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SANIERUNGSLEITFADEN » Sanierungsbeispiele 50

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Die gewählte Architektur ist darauf ausgerichtet, dassdem Altbestand in der Proportion und äußeren Gestaltsein Erscheinungsbild bleibt und vor allem die Ensemble-wirkung, die für diese Siedlungen typisch ist, erhaltenbleibt. Der Entwurfsgedanke geht davon aus, dass für dieseit mehreren Generationen in diesen Siedlungen leben-den Bewohner die emotionelle Bindung erhalten bleibt,aber durch einen Zubau die benötigte Wohnfläche er-weitert wird.

Die Erweiterung der Wohnflächen erfolgt in RichtungNorden, das heißt in Richtung Garten. Der Baukörper isteingeschoßig und als liegendes Prisma mit einer Brutto-geschoßfläche von 8 x 7,4m konzipiert. Auf dem Flach-dach ist eine Terrasse für die im Dachgeschoß befind-lichen Wohnräume sowie eine Dachbegrünung geplant.Die Dachbegrünung sollte aus Wartungsgründen als ex-tensives Grasdach ausgeführt werden. Im EG wird analog dem Entwurf „Variante klein“ ein zu-rückgesetzter Eingang vorgesehen. Dieser Eingang mitVorraum und Nassgruppe stellt die Verbindung zum Alt-bestand her. Gartenseitig befinden sich zwei Zimmer mitca. 16m2 Nutzfläche und direktem Ausgang zum Garten.Beim Altbestand werden die Trennwände vom Vorraumund WC abgebrochen und damit der Vorraum vergrößert.Durch Entfernen der nicht tragenden Zwischenwände so-wie Herstellung eines Wanddurchbruches im Bereich dertragenden Mittelmauer wird im EG ein großzügiger Wohn-raum mit Küche, Essplatz und Wohnbereich gestaltet.Vom Wohnzimmer ist westseitig ein Ausgang zu einerTerrasse geplant. Die Küche erhält durch den Einbau ei-nes Eckfensters eine Sichtverbindung zum halböffent-lichen Zugang bzw. in den Garten. Das Dachgeschoßwird für die Anordnung der Schlaf- und Kinderzimmer so-wie den Einbau eines geräumigen Bades genutzt. Der östliche Bauwich ist als Zugang und Stellplatzflächefür den PKW geplant. Dieser Stellplatz kann wahlweiseentlang der Grundgrenze verschoben werden, so dassdieser auch auf Höhe des Zubaues liegen kann und da-durch gleichzeitig einen Abschluss zum Garten darstellt.

Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass bei der be-stehenden Substanz die tragenden und für die Versor-gung und Erschließung erforderlichen Elemente nichtverändert werden. Das heißt, dass die Stiege und dieRauchfänge lediglich saniert, aber in ihrer Lage nicht ver-

ändert werden. Sollte dies nicht erwünscht sein, ist derAbbruch und die Errichtung eines Neubaues sinnvoller.

4.2.4.2 Pläne

Ansicht West

Ansicht Ost

Ansicht Süd, Strassenseite

Ansicht Nord, Gartenseite

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Neu

Bestand

Terrasse

CarportEingang

4.2.4 PROJEKT IV: Sanierung mit großemZubau in Holzbauweise

Arch. DI Kurt Karhan, Neunkirchen, NÖ

4.2.4.1 Baubeschreibung

Lageplan

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Grundriss Erdgeschoß

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Legende:

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Neubau-Holzkonstr.

Neubau

Wärmedämmung

Dachaufbau

entwurf – architektenkarhan & holletschek

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Grundriss Dachgeschoß

M1:100

Legende:

Bestand

Neubau-Holzkonstr.

Neubau

Wärmedämmung

Dachaufbau

entwurf – architektenkarhan & holletschek

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M1:100

Legende:

Bestand

Neubau-Holzkonstr.

Neubau

Wärmedämmung

Dachaufbau

entwurf – architektenkarhan & holletschek

Längsschnitt

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Grundrissvariante Erdgeschoß:

M1:100

Legende:

Bestand

Neubau-Holzkonstr.

Neubau

Wärmedämmung

Dachaufbau

entwurf – architektenkarhan & holletschek

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Grundrissvariante Dachgeschoß:

M1:100

Legende:

Bestand

Neubau-Holzkonstr.

Neubau

Wärmedämmung

Dachaufbau

entwurf – architektenkarhan & holletschek

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4.2.4.3 Bauzeitplan

GESAMTBAUKOSTEN Entwurf DI Karhan - Variante ZUBAU GROSS(Sanierung der bestehenden Struktur, neuer Zubau und Erweiterung in den Garten)Wohnfläche neu: (neuer Zubau ca. 45m2) 134m2

BBaauukkoosstteenn //mm22 WWffll..:: EEUURR 11..117700,,-- eexxkkll.. MMwwsstt..GGeessaammttbbaauukkoosstteenn:: EEUURR 115555..881100,,-- eexxkkll.. MMwwsstt..

GEWERKE ANTEILE IN % SUMME EURBAUMEISTER: 28,00% 43.626,80ZIMMERMANN: 26,20% 40.822,22ELEKTRIKER: 3,90% 6.076,59INSTALLATEUR: 14,50% 22.592,45GRÜNDACH: 6,20% 9.660,22SPENGLER: 4,10% 6.388,21DACHDECKER: 1,90% 2.960,39FENSTER: 4,30% 6.699,83TROCKENBAU: 2,10% 3.272,01FLIESENLEGER: 1,20% 1.869,72SCHLOSSER: 2,30% 3.583,63INNENTÜREN: 2,00% 3.116,20BODENBELÄGE: 1,90% 2.960,39MALER/ANSTREICHER: 1,40% 2.181,34GESAMT: 100% 155.810,- exkl. Mwst.

(Preisstand 2004; unter der Annahme einer Totalsanierung des bestehenden Gebäudes und einer gänzlichen Um- und Neunutzung; beinhaltet keinekontrollierte Wohnraumentlüftung und keine Sonnenkollektoren. Ebenfalls nicht berücksichtigt wurden kleinere Abbrucharbeiten an nichttragendenBauteilen).

4.2.4.4 Grobkostenschätzung

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Bei der Erstellung der Energiebilanz des Hauses ergebensich sogenannte Energiekennzahlen, welche einen gutenVergleich von Sanierungsvarianten in Hinsicht auf denzukünftigen Energieverbrauch ergeben. Sie werden inForm eines Energieausweises zusammengefasst. DerEnergieausweis stellt in einigen Bundesländern die Basisfür die Erlangung einer Althaussanierungsförderung darund wird in Zukunft aufgrund der verpflichtenden Umset-zung der europäischen Gebäuderichtlinie auch für alleWohngebäude notwendig sein. Derzeit gibt es aber nochin den Berechnungsverfahren geringe bundesländerspe-zifische Unterschiede. Der Prototyp sowie die Sanie-rungsvarianten wurden nach niederösterreichischen Be-stimmungen bezogen auf den Referenzstandort Tatten-dorf gerechnet.

Bei einer solchen Berechnung werden alle Gebäudeteilebetrachtet, welche Wärme von innen nach außen verlie-ren (Transmissionswärmeverluste) und wie viel Energiedurch Lüften verloren geht (Lüftungswärmeverluste).Auch die Wärmegewinne durch Sonneneinstrahlung überdie Fenster, sowie interne Gewinne durch Geräte- undPersonenabwärme werden berücksichtigt.

Folgenden Ergebnisse werden erhalten:® Heizlast P tot in kW® Heizwärmebedarf Q h in kWh/a® Flächenbezogener Heizwärmebedarf HWBBGF

in kWh/(m2a), auch Energiekennzahl genannt.

Die Bezugsfläche ist hier nicht die Wohnnutzfläche son-dern die Bruttogeschoßfläche, welche die umgebendenBauteile mit einbezieht.

Mit Hilfe dieser Ergebnisse können anschließend diewärmetechnischen Sanierungsmaßnahmen miteinanderverglichen und optimiert werden.

Folgende Vorgaben wurden für die Sanierungsmaßnah-men gemacht:® Außenwand mit 20cm Wärmedämmung® Dachschräge mit 34cm Wärmedämmung® Passivhausfenster® Kellerdecke mit 12cm Dämmung an der Untersicht.

In folgender Tabelle ist ein Überblick über die wichtig-sten Kennzahlen der Sanierungsvarianten gegeben:

SANIERUNGSLEITFADEN » Sanierungsbeispiele 57

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4.3 Energiekennzahlen und Heizlast der SanierungsvariantenKatharina Guschlbauer-Hronek

BEZEICHNUNG WOHN- BRUTTO- ENERGIE HEIZLAST HEIZWÄRME- ENERGIE HEIZLAST HEIZWÄRMEFLÄCHE geschoß- KENNZAHL in kW BEDARF KENNZAHL IN KW BEDARFin m2 FLÄCHE in m2 in kWh/(m2a) in kWh/Jahr in kWh/(m2a) in kWh/Jahr

OHNE LÜFTUNGSANLAGE MIT LÜFTUNGSANLAGEPPRROOTTOOTTYYPP 11:: 82,0 111 316 14,3 35.000 – – –GARTEN IM WESTEN

PROJEKT I 90,5 123 50 3,6 6.100 32 2,7 3.900SANIERUNGUMBAU 1

PROJEKT II 109 148 47 4,3 7.000 29 3,2 4.300SANIERUNGERWEITERUNG 1

PPRROOTTOOTTYYPP 22:: 82 111 317 14,3 35.200 – – –GARTEN IM NORDEN

PROJEKT III 109 149 45 4,5 6.800 28 3,4 4.100SANIERUNGZUBAU I

PROJEKT IV 134 181 46 5,7 8.400 28 4,3 5.100SANIERUNGZUBAU II

Energiekennzahlen der Sanierungsvarianten im Überblick:

Energiekennzahlen der Prototypen des Siedlungshauses und der Sanierungsvarianten (jeweils bezogen auf den Referenzstandort Tattendorf, NÖ)

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Der Einbau einer Lüftungsanlage (Annahme für die Be-rechnung:85% Wärmerückgewinnung ohne Erdreichwär-metauscher) bringt einen weiteren Energiegewinn und istaber vor allem aus Komfortgründen anzuraten.

Der Heizwärmebedarf in kWh gibt an, wie viel an Energiefür die Heizung im Jahr verbraucht wird. Aus dieser Zahl lässt sich der Brennstoffbedarf und die Kosten be-

rechnen. Beispielsweise müsste mit Kosten von rund150–260 Euro / pro Jahr für Pellets abhängig von derSanierungsvariante gerrechnet werden.

Der Passivhausstandard ist wegen der Größe der Häusernur schwer erreichbar. Die erforderlichen zusätzlichenMaßnahmen würden in keinem ausgewogenen Verhältniszu den erzielbaren Einsparungen stehen.

SANIERUNGSLEITFADEN » Sanierungsbeispiele 58

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^HINWEISAn den Ergebnissen ist zu sehen, dass der Niedrigenergiehausstandard mit den vorgeschlagenen Dämmmaß-nahmen problemlos zu erreichen ist. Obwohl die für die Energiekennzahl günstige Kompaktheit des Gebäudesdurch ein schlechteres Volumen-Oberflächenverhältnis in den Sanierungsvorschlägen teilweise nicht gegebenist, sind diese Ergebnisse erreichbar.

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Technische Beschreibung:Eignung:

® Durch die außenseitige Wärmedämmung wird diethermische Behaglichkeit durch Erhöhung der Ober-flächentemperatur gesteigert

® relativ hohes Potenzial zu natürlicher Kühlung durchverstärkten nächtlichen Luftwechsel im Sommer so-wie zur Speicherung solarer Energie in der Heizsai-son

® Polystyrol emittiert im Falle eines Brandes toxischeZersetzungsprodukte

® sehr guter Luftschallschutz mit Faserdämmsystemen;mittlerer Luftschallschutz mit Korkdämmsystemen.

Ausführungshinweise:

Zuerst erfolgt die Kontrolle des Altputzes auf Festigkeitund Ebenflächigkeit (max. 1cm Differenz) Abschlagendes lockeren Putzes und Ausbessern der Putzschicht,falls notwendig. Ein Wärmedämmverbundsystem (WDVS),

dessen Bestandteile und Schichten aufeinander abge-stimmt sind, sollte eingesetzt werden. Die Dämmplattensind stoßversetzt und ausreichend fest laut geltendenÖnormen auf dem Untergrund zu befestigen (auf Altput-zen zu verdübeln). Die Horizontalflächen sind besondersbei Mineralfasern (feuchteempfindlich) vor Verlegungsbe-ginn abzudecken, um eine Hinterfeuchtung der Wandund Dämmplatten zu verhindern. Das Armierungsgewebeist in feuchte Spachtelmasse einzuarbeiten und bei Lei-bungen und Kanten durch einen zusätzlichen Streifen zuversehen. Der Putz muss auf das Gesamtsystem abge-stimmt werden und ist genau nach Herstelleranweisungzu verarbeiten. Die Vorteile des WDVS sind die Beseitigung von Wärme-brücken, Abdeckung bestehender kleiner Risse, sowieErhöhung des Fassadenregenschutzes. Eine Trockenle-gung der erdberührten oder erdnahen Untergeschoße istbei aufsteigender Feuchtigkeit notwendig und einzupla-nen.Wegen thermischer Putzbeanspruchung sollte in Folgeeine regelmäßige Kontrolle auf Risse erfolgen.

SANIERUNGSLEITFADEN » Sanierungsbeispiele 59

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4.4 Bauteilkatalog der Sanierungsvarianten

Thomas Zelger, Ulla Unzeitig, Katharina Guschlbauer-Hronek, Wolfgang Scherz

U-WERT BESTAND: 1,55 W/m2K U-WERT SANIERT: 0,18 W/m2K

ERHOBENER KOSTENRICHTWERT1 /m2: 110–140 EURBAUKONSTRUKTION - BAUPHYSIK

(cm) AUFBAU VON AUSSEN NACH INNEN NACH SANIERUNG1 1, Silikatputz2 20, Wärmedämmung Kork (Alternative Mineralschaumplatten, Mineralfaserplatten, Hanfplatten,

Polystyrolplatten)3 2, Putz (Bestand)4 25, Hochlochziegel (Bestand)5 1,5 Kalkputz (Bestand)

Gesamtstärke: 49,5 cm

^HINWEIS1) Die im Folgenden angegebenen Kosten wurden auf der Basis unserer Sanierungsbeispiele ermittelt. Die Preise sind exkl. Mwst. und wurden auf der

Preisbasis für das Jahr 2004 ermittelt. Alle angegeben Preise verstehen sich als Richtwerte und können je nach Region, Ausführungsvariante oderanderen entscheidenden Kostenfaktoren von den hier angegebenen Preisen differieren.

4.4.1 Außenwand Altbau

Außenwand Bestand: Außenwand saniert:

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Technische Beschreibung:

Eignung:

® Bei statisch ohnehin notwendiger Aufdoppelung desSparrens

® gegenüber der reinen Aufsparrendämmung bietet sich einoptischer Vorteil, da das Erscheinungsbild nach außenkaum verändert wird

® eine Aufdoppelung nach innen um 8cm ist tolerabel undbedingt nur einen minimalen Raumverlust

® das Sommerverhalten ist durch die Zellulosedämmungoder Holzweichfaserdämmung trotz geringer Speicher-masse geringfügig günstiger. Dieses kann durch speicher-fähige Materialien (z.B. Lehmputz auf Vollschalung oderHolzwolleleichtbauplatte anstatt Gipsfaserplatte) nochverbessert werden.

Ausführungshinweise:

Eine Verstärkung der Dachstuhlkonstruktion ist bei Beton-dach und Ziegeldeckung aufgrund ihres hohen Eigengewich-tes gegenüber Faserzementdeckung oft notwendig und solltestatisch geprüft werden. Schwingende Dachkonstruktionenkönnen zu Brüchen bei der Dacheindeckung führen. Vorteil-haft ist die steife Dachkonstruktion, die statische Reservenbesitzt. Nachteilig sind Wärmebrücken durch Dämmminde-rung im Sparrenbereich. Eine zusätzliche Dämmebene unter-

halb des Sparrens mittels Kantholzquerlage reduziert dieWärmebrückenwirkung. Durch den Ersatz der Holzsparrendurch Holzstegträger ist es möglich, die Wärmebrücken nahe-zu zu vermeiden. Alternativ kann zur eingeblasenen Zelluloseauch Schafwolle, Hanf, Flachs, Holzweichfaser, Mineralfaserin Bahnen oder Platten verwendet werden. Feuchteverhalten: Die Dampfdurchlässigkeit der einzelnenSchichten ist sorgfältig aufeinander abzustimmen. Das giltbesonders für die innerhalb der Wärmedämmung liegendenDampfbremse, bzw. der OSB-Platte und die außerhalb derDämmung liegende Holzschalung mit diffusionsoffenerDachauflegebahn. Sie sollte nach ÖNORM B 8110-2 erfol-gen. Bei Einsatz einer Holzschalung innenseitig statt der vor-geschlagenen OSB-Platte ist eine leichte Dampfbremse(sd>5m) erforderlich. Die Dampfbremse bzw. die OSB-Plat-ten sind generell luftdicht an den Stößen und im Anschlussan die anderen Bauteile mit Klebebändern anzuschließen.Bei rauen Untergründen ist vor dem Verkleben ein Glatt-strich erforderlich. Bei unsachgemäßer Fugenabdichtungsind in späterer Folge Feuchteschäden in der Konstruktiondurch Kondensat möglich.

Die Brandschutzanforderungen gemäß Bauordnung sind ein-zuhalten. Regelmäßige Sichtkontrolle ist günstig. Ausbesse-rungen an Ziegel und Betondachsteinen sind ca. alle 20–30Jahre notwendig. Alte Asbestzementdeckung ist nach ca. 30Jahren zu erneuern. Die Nutzungsdauer bei Ziegel- Beton-dachsteinen beträgt 40-50 Jahre.

4.4.2 Dach Altbau

Dachschräge Bestand: Dachschräge saniert:

U-WERT BESTAND: 1,4 W/m2K U-WERT SANIERT: 0,13 W/m2K

ERHOBENER KOSTENRICHTWERT/m2: 130 –150 EUR

BAUKONSTRUKTION-BAUPHYSIK[cm] AUFBAU VON AUSSEN NACH INNEN NACH SANIERUNG

1 Dachdeckung (Ziegel, Betondachstein, Faserzement)2 3 Lattung 3/53 4 Konterlattung 4/4 4 Diffusionsoffene Dachbahn (PP)5 2,5 Vollschalung (Schnittholz Brett) (Alternativ Holzweichfaserplatte mit Nut-Feder)6 8 Zellulosedämmung (alternativ Flachs, Hanf, Schafwolle etc.) zw. Aufdoppelung nach

außen mit Lattung 8/107 16 Zellulosedämmung (alternativ Flachs, Hanf, Schafwolle etc.) zw. Sparren 10/16

(Sparren sind Bestand)8 8 Zellulosedämmung (alternativ Flachs, Hanf, Schafwolle etc.) zw. Aufdoppelung nach

innen mit 5/89 1,5 OSB-Platte luftdicht verklebt (alternativ Vollschalung mit Dampfbremse)10 2 Lattung 2/5 als Installationsebene (eventuell gedämmt)11 1,5 GipsfaserplatteGesamtstärke ohne Dachdeckung: 46,5 cm

außen

innen

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Technische Beschreibung:

Eignung:

® Wenn der Raumhöhenverlust im Keller akzeptabel ist® der Aufbau lässt keine wärmebrückenfreie Gesamt-

konstruktion zu® Wärmebrücken können durch Perimeterdämmung

und innerseitiger Dämmung der Kelleraußenwändereduziert werden

® die Konstruktion ist nicht für Nassräume geeignet,hier sollte der Bodenaufbau wasserdicht ausgeführtwerden.

Ausführungshinweise:

Die Befestigung erfolgt je nach Dämmmaterial durchPunktverklebung mit Klebemörtel und Dübeln.

Die Dämmstärke ist auf die Erhaltung der Durchgangs-höhe, sowie auf die Öffenbarkeit von Fenstern und Türenabzustimmen.

Die bereits vorhandenen Installationsrohre auf derDeckenuntersicht im Keller können abgehängt werden.Praktikabler ist das Belassen in der Dämmebene. Dabeiist mit meist nur geringen Wärmebrücken zu rechnen.Alternativ zur Spachtelung der Untersicht kann auch eineabgehängte, feuchtebeständige Gipsfaserplatte montiertwerden.

4.4.3 Kellerdecke

Kellerdecke Bestand: Kellerdecke saniert:

U-WERT BESTAND: 1,34 W/m2K U-WERT SANIERT: 0,21 W/m2K

ERHOBENER SANIERUNGSKOSTENRICHTWERT/m2: 50-70 EUR (nur Dämmung der Kellerdecke, ohne Fußbodenerneuerung)

BAUKONSTRUKTION-BAUPHYSIK(cm) AUFBAU VON OBEN NACH UNTEN NACH SANIERUNG

1 2,5 Holzdielenboden (oder Bestand renovieren oder belassen)2 5 Zelluloseschüttung zwischen 5/5 Polsterholz (oder Bestand belassen)3 15 Stahlbetondecke (Bestand)4 12 Wärmedämmung in Platten, zum Beispiel Kork oder abgehängte Decke mit Flachs, Hanf etc.)5 0,5 Spachtelung der Deckenuntersicht

Gesamtstärke: 35 cm

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Technische Beschreibung:

Eignung:

® Für beheizte Räume mit Normalklima, ausgenommenNassräume

® nicht geeignet für im Grundwasser liegendeKonstruktionen.

Ausführungshinweise:

Eine besonders sorgfältige Verlegung der Abdichtungund der Anschlüsse zur Abdichtung der Außenwände isterforderlich, da die Sanierung von Schäden nahezu un-möglich oder zumindest äußerst aufwändig ist.

Die 2-lagige PE-Folien-Abdeckung der Wärmedämmungdient als Gleitschicht.

Ergibt eine instationäre Diffusionsrechnung (dynamischeSimulation des Feuchteverhaltens in der Konstruktion imLaufe eines Jahres) eine bleibende Durchfeuchtung derWärmedämmung so muss der Dimensionierung der Wär-medämmung eine erhöhte Wärmeleitfähigkeit infolgeDurchfeuchtung zugrunde gelegt werden.

Eine Trittschalldämmung ist auch bei erdberührten Bautei-len erforderlich, um Körperschallleitung aus dem erdbe-rührten Fußboden in das übrige Gebäude zu verhindern.

Unter besonderen bodenmechanischen Bedingungen isteventuell anstelle der Sauberkeitsschicht eine tragfähigebewehrte Betonplatte erforderlich.

4.4.4 Erdberührter Fußboden neu

U-WERT: 0,19 W/m2KERHOBENER KOSTENRICHTWERT/m2: 130 –180 EUR

BAUKONSTRUKTION-BAUPHYSIK(cm) AUFBAU VON OBEN NACH UNTEN

1 7,0 Heizestrich2 0,01 Trennschicht (PE-Folie, Baupapier)3 3, Trittschalldämmung4 4, Schüttung (Perlite) für Elektroinstallationen5 15,0 Betonplatte armiert (Dicke lt. Statik)6 0,02 PE-Folie7 0,8 vollflächige Horizontalisolierung (Polymerbitumen 2-lagig)8 12,0 Extrudiertes Polystyrol (CO2-geschäumt)9 5,0 Sauberkeitsschichte10 – Baupapier10 20, Rollierung

Gesamtstärke: 67 cm

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Technische Beschreibung:

Eignung:

® Für hohe Anforderungen an den Schallschutz® für hohe Anforderungen an den Brandschutz® für hohe Anforderungen an die speicherwirksame

Masse (guter Schutz gegen sommerliche Überwär-mung)

® für hohe Anforderungen an Langlebigkeit® Vorteile: problemlos erzielbare hohe Dämmschicht-

dicke; gegen Witterungseinflüsse und mechanischeBeschädigungen gut geschützte Feuchteabdichtung;große Speichermasse; für Flachdächer hohe Lebens-erwartung bei geringem Pflegeaufwand

® die unter der Feuchteabdichtung liegende Dämm-schicht ermöglicht die Vorteile eines Umkehrdachesbei hohen Dämmstärken, die einlagig nicht herstell-bar sind.

Ausführungshinweise:

Die Konstruktion ist bei geänderten Dämmstärken, ins-besondere bei hohen unterhalb der Abdichtung liegen-den Dämmstärken hinsichtlich Dampfdiffusion und Kon-densatbildung zu prüfen. Gegebenenfalls kann bei großerDicke der unteren Dämmschicht eine Dampfbremse zwi-schen Betondecke und unterer Lage Wärmedämmung er-forderlich sein.Bei der Verlegung der Feuchteabdichtung ist besondereSorgfalt nötig, um die untere Lage der Wärmedämmungnicht zu beschädigen.

Zur Erhaltung der wirksamen Speichermasse der Deckesollte auf eine Verkleidung der Deckenuntersicht verzich-tet werden.

Spätere Schäden an der (gut geschützten) Feuchteab-dichtung sollten durch regelmäßige Sichtprüfung und In-standhaltung des Platten- oder Kiesbelags verhindertwerden.

Sanierungen durch einfaches Aufkleben oder Auffläm-men zusätzlicher Abdichtungs-Schichten dürfen nur nachbauphysikalischer Prüfung erfolgen, da sie den Diffu-sionswiderstand vergrößern und schädliches Kondensatin der unteren Wärmedämmung verursachen können.

4.4.5 Flachdach des Zubaues in Massivbauweise (Duodach)

U-WERT: 0,13 W/m2K

ERHOBENER KOSTENRICHTWERT/m2: 150 -180 EUR (VARIANTE MIT KIESSCHICHT)

BAUKONSTRUKTION-BAUPHYSIK(cm) AUFBAU VON AUSSEN NACH INNEN

1 8 Kiesschicht2 Filtervlies aus Polypropylen3 18 Extrudierte Polystyrolhartschaumplatte4 Glasvlies-Bitumendachbahn5 12 Kork, Alternativ druckfestes EPS, gegebenenfalls Gefälleplatten6 20 Stahlbetondecke laut statischem Erfordernis7 1 Spachtelung der Deckenuntersicht

Gesamtstärke: 59 cm

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Technische Beschreibung:

Eignung:

® Für nicht ständig begangene Flachdächer, insbeson-dere auf Holzbauten

® für geringe Anforderungen an den Schallschutz® für sehr geringe Anforderungen an die speicherwirk-

same Masse® für Vorfertigung gut geeignet® für Installationen in der Decke geeignet® hohe Dämmschichtdicke ist problemlos erzielbar® sorgfältige Beobachtung und Pflege erforderlich, den-

noch wesentlich schadensanfälliger als z.B. ein Mas-sivdach oder Duodach

® eine Gummigranulatmatte als mechanischer Schutzder Abdichtung erhöht die Lebensdauer.

Ausführungshinweise:

Die Dampfsperre muss durch rechnerischen Nachweisauf die übrige Konstruktion abstimmt werden. Es sind je-denfalls sehr hochwertige Dampfsperren zu verwenden.Sie ist besonders sorgfältig zu verlegen und Stöße undalle Anschlüsse sind mit besonderer Sorgfalt strömungs-dicht auszuführen.

Die Kiesauflage als UV-Schutz sollte überall sorgfältig inder erforderlichen Dicke aufgebracht werden.

Schäden an der Feuchteabdichtung sind durch regelmä-ßige Sichtprüfung und Instandsetzung des Kiesbelags zuvermeiden.

Eine Beschädigung der Dampfsperre auf der Innenseiteist sorgfältig dampfdicht zu überkleben.

4.4.6 Flachdach für Zubau in Holzbauweise1

U-WERT: 0,10 W/m2K

ERHOBENER KOSTENRICHTWERT/m2: 240–260 EUR (Variante mit Extensivbegrünung)

BAUKONSTRUKTION-BAUPHYSIK(cm) AUFBAU VON AUßEN NACH INNEN NACH SANIERUNG

1 8,, Kiesschicht2 PP-Filtervlies 3 10,0 extrudiertes Polystyrol (CO2-geschäumt)4 Abdichtung aus PE-Bahnen verschweißt auf PP-Schutzvlies oder Polymerbitumen-Abdichtung mit

unterseitiger Dampfdruckausgleichsschicht5 2,4 Rauschalung6 30,0 Tramdecke mit Keilpfosten dazwischen Zellulosedämmung (Alternativ Faserdämmstoffe)7 1,5 OSB-Platte8 PE-Dampfsperre (Diffusionswiderstand je nach Abdichtung)9 3, Lattung 3/5 als Installationsebene (kann gedämmt ausgeführt werden)10 1,5 GK Untersicht verspachtelt

Gesamtstärke: 56,4 cm

1) Hinweis zum Detail: Der Aufbau eines extensiv begrünten Flachdachsergibt einen höheren Aufbau)

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Technische Beschreibung:

Eignung:

® Für Vorfertigung geeignet ® für mittlere Schallschutzanforderungen® für niedrige bis mittlere Anforderungen an die spei-

cherwirksame Masse; die innere Schichtholz-/Brett-stapel-Schale hat primär eine tragende Funktion mitmäßiger Speicherwirkung

® einfräsen von Installationen ist möglich, beeinflusstaber die Statik der Platten. Alternativ einfräsen inPutzträger) bei ausreichender Stärke der Holzwolle-leichbauplatte) möglich

® der Aufbau kommt ohne Dampfbremse aus, wenndas Massivholzelement in sich ausreichend strö-mungs- und dampfdicht ist und nicht durchstoßenwird; alle Fugen müssen luftdicht abgeklebt werden.

Ausführungshinweise:

Wenn weiche Dämmungen als Alternative vorgesehenwerden (Mineralfaser, Hanf, Flachs etc.), sollte unterhalbder Winddichtung eine Holzschalung vorgesehen werden.Möglich ist auch der Einsatz von hydrophobierten Holz-weichfaserplatten mit Nut und Feder, die ausreichendwinddicht sind. Bei Verwendung einer Zellulosedämmungist in jedem Falle als äußere Abgrenzung eine Platte not-wendig. Hier bietet sich an: Doppel-T- Träger zu verwen-den, da die Wärmebrücke durch den Anschluss derDoppel-T-Träger an die Außenschale wegen der geringenStegdicke der Träger geringer ist als bei Verwendung vonVollholz-Pfosten.

Die Zu- und Abströmöffnungen der Hinterlüftung müssenNetto-Querschnittsflächen ungefähr gleich jenen derHinterlüftung besitzen. Insektenschutzgitter sind vorzu-sehen und lückenlos auszuführen!

4.4.7 Außenwand: Zubau in Holzbauweise

U-WERT: 0,16 W/m2K

ERHOBENER KOSTENRICHTWERT/m2: 120 –150 EUR

BAUKONSTRUKTION-BAUPHYSIK(cm) AUFBAU VON AUSSEN NACH INNEN NACH SANIERUNG

1 2,5 Holzschalung aus Lärche, Fichte2 5, Hinterlüftung mit Lattung 3/53 Winddichtung diffusionsoffen (eventuell auf Rauschalung)4 24, 2x12 cm Holzweichfaserdämmplatten zwischen Lattung 12/55 Dampfbremse (wenn Massivholzelement ausreichend strömungs- u. dampfdicht kann

Dampfbremse entfallen)6 9, Massivholzelement (Schichtholz, Brettstapelholz)7 2, Lehmputz auf Holzwolleleichtbauplatte (oder Massivholz auf Sicht, dann allerdings keine

Installationsebene vorhanden

Gesamtstärke: 42,5 cm

außen innen

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Technische Beschreibung:

Eignung:

® Mittleres Potenzial zu natürlicher Kühlung durch ver-stärkten nächtlichen Luftwechsel im Sommer sowiezur Speicherung solarer Energie in der Heizsaison

® schneller Aufbau durch Vorfertigung der Wände® Luftschallschutz je nach Dichte der Blähtonfertig-

teile.

Ausführungshinweise:

Die Fugen zwischen den Bauteilen sind sorgfältig dauer-elastisch abzudichten.Ein abgestimmtes Wärmedämmverbundsystem (WDVS)ist einzusetzen. Die Dämmplatten sind stoßversetzt undausreichend fest laut geltenden Önormen auf dem Unter-

grund zu befestigen. Die Horizontalflächen sind be-sonders bei Mineralfasern (feuchteempfindlich) vor Ver-legungsbeginn abzudecken, um eine Hinterfeuchtung derWand und Dämmplatten zu verhindern. Das Armierungs-gewebe ist in feuchte Spachtelmasse einzuarbeiten undbei Leibungen und Kanten durch einen zusätzlichenStreifen zu versehen. Die Dampfdurchlässigkeit der Putzschicht muss auf dasGesamtsystem abgestimmt sein (Kondensat). Ökologischgünstig sind Putzsysteme auf Silikatbasis. ModerneOberflächenbeschichtungen sind mit Fungiziden verse-hen. Gegen Veralgung und Vermoosung sind konstruktiveMaßnahmen wie Dachüberstände nachhaltig wirksamer.

Wegen thermischer Putzbeanspruchung sollte in Folgeeine regelmäßige Kontrolle auf Risse erfolgen.

4.4.8 Außenwand: Zubau in Massivbauweise

U-WERT: 0,14 W/m2K

ERHOBENER KOSTENRICHTWERT/m2: 180–200 EUR

BAUKONSTRUKTION - BAUPHYSIK(cm) AUFBAU VON AUSSEN NACH INNEN NACH SANIERUNG

1 0,5 Silikatputz2 20, Wärmedämmung Kork (alternativ Mineralschaumplatten, Mineralfaserplatten, Hanfplatten,

Polystyrolplatten)3 25, Blähton-Leichtbetonfertigteil4 1,5 Glättputz

Gesamtstärke: 47 cm

außen innen

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Technische Beschreibung:

Eignung:

® Dies stellt die bei weitem kostengünstigste Dämm-maßnahme dar, die auch zum Selbstbau gut geeignetist und relativ problemlos als Einzelmaßnahme gefer-tigt werden kann

® diese Maßnahme kann ohne Störung des Wohnberei-ches ausgeführt werden

® falls der Dachboden nicht begehbar sein soll, könnenhier kostengünstig Dämmplatten oder Rollfilze ausobengenannten Materialien, auch mehrlagig, aufge-bracht werden

® zu Wartungszwecken für den Rauchfang reicht dieHerstellung eines begehbaren Weges auf Kanthölzernmit Holzplatten oder anderen begehbaren Werkstof-fen, in der Nähe der Reinigungsöffnung des Schorn-steins aus nicht brennbarem Material (in Absprachemit dem Rauchfangkehrer).

Ausführungshinweise:

Eine Dampfbremse ist nicht unbedingt erforderlich, wennder Stampfbeton vollflächig vorhanden ist. Ein begehbarer Belag erfordert die Herstellung einerUnterkonstruktion aus Kanthölzern abgestimmt auf dieDämmstoffmaße und des begehbaren Plattenmaterials.Ein bewehrter Zementestrich ist auch möglich, verteuertaber die Kosten erheblich.

Der Dämmstoff muss fugenlos verlegt werden. Dies kannauch kreuzweise in mehreren Lagen geschehen.Für den Gesamtaufbau der Decke gelten Brandschutzvor-schriften, welche in den Bauordnungen der jeweiligenLänder festgelegt sind.

4.4.9 Oberste Geschoßdecke Altbau

U-WERT: 0,11 W/m2K

ERHOBENER KOSTENRICHTWERT/m2: 50–70EUR

BAUKONSTRUKTION-BAUPHYSIK(cm) AUFBAU VON AUSSEN NACH INNEN NACH SANIERUNG

1 4, Trockenestrich2 30, Wärmedämmung zwischen Lattung oder in Plattenform3 Dampfbremse (PE-Folie)4 6, Stampfbeton (Bestand)5 2,4 Rauschalung (Bestand)6 16 Zange, dazwischen Luftraum (Bestand)7 2,4 Rauschalung (Bestand)8 2,5 Holzwolleleichtbauplatten (Bestand)9 1,5 Kalkputz

Gesamtstärke: 64,8 cm

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In diesem Kapitel sind Vorschläge zur Anbindung der Zu-bauten in Holzbauweise, wie Massivbauweise zu finden.

Sie beziehen sich auf die ausgearbeiteten Sanierungsvari-anten und Schnitte durch die Bauteile im vorigen Kapitel.

SANIERUNGSLEITFADEN » Sanierungsbeispiele 68

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4.4.10 Anschlussdetails

Vollausbau Dachgeschoß: Anschluss Dach – Mauerwerk:

Anschlussdetail Flachdach Zubau an Wand in Holzbauweise:

Anschlussdetail Flachdach Zubau inHolzbauweise an Außenfassade Altbau:

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SANIERUNGSLEITFADEN » Sanierungsbeispiele 69

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Anschlussdetail Fußboden Zubau an Außenfassade:

Anschlussdetail Wand an FußbodenZubau in Holzbauweise:

Anschlussdetail Fenster an Fassade:Bestand - Sanierung:

Montagewinkel f�rBefestigungFensterrahmen

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Erdgeschoß

Keller

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SANIERUNGSLEITFADEN » Baudetails 70

FOTO: ROL AND TUSCH

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Diese kann zur Bildung von Kondensaten in der kaltenJahreszeit führen. Das kann zu gravierenden Folgen inForm von Bauschäden führen. Als Beispiel sei die Zerstö-rung von Dachsparren durch Feuchte, welche sich überundicht verlegte Dampfsperren in der Dämmebeneniederschlägt. Ebenso wird die Dämmung durchfeuchtetund dadurch der Wärmefluss durch diese erhöht, wel-ches zu erhöhten Energieverlusten führt.

So ist z.B. das übliche Ausschäumen der Fuge zwischenFenster und Mauer nicht ausreichend. Ein dichter An-schluss mit einer Folie oder ein dichtes Einputzen mitplastoelastischer Verfugung ist notwendig. Die Baustoff-industrie bietet entsprechende Produkte an, um z.B. einüber Dach zu führendes Rohr mit einer vorkonfektionier-ten Manschette einfach und sicher dicht an die luftdich-te flächige Folie im Dachaufbau anzuschließen. Der Putzist zwar luftdicht, aber die Elektroverrohrung in porösemMauerwerk muss dann eingeputzt werden. Dies gilt zwarauch für normale Wohngebäude, jedoch wurden undwerden die daraus entstehenden Probleme auf Kostender Bewohner/Bewohnerinnen weggeheizt.

Im Holzbau wird die luftdichte Ebene in der Regel auf derGebäudeinnenseite angeordnet, im Massivbau ist esauch auf der Außenseite möglich. So ist zum Beispiel derInnenputz an sich luftdicht, aber es müssen alle Durch-dringungen dieser Ebenen luftdicht angebunden werden.

In Dachschrägen und Holzkonstruktionen wird die luft-dichte Ebene als Dampfbremse in Form einer Folie, Bau-papiers oder Platten eingebracht. Die Stöße und Über-lappungen müssen mit geeigneten Spezialklebebändernverklebt werden. Darauf kommt zum Schutz eine Lattungals Träger für Gipskartonplatten. Im Altbau gibt es aberauch Strategien, diese Ebene auf dem Außenputz vor An-bringung der Wärmedämmung vorzusehen und die Fen-ster dort anzubinden. Eine solche Strategie wurde bei ei-nem Mehrfamilienhaus in Nürnberg durchgeführt. Detailsder Ausführung sind in den folgenden Kapiteln jeweilsbeschrieben.

Mit dem sogenannten Luftdichtigkeits- (Blowerdoor-)Testwerden Leckagen in der Gebäudehülle festgestellt. Hier-zu wird im Gebäude ein Unterdruck von ca. 50 Pa er-zeugt. Die bei der Messung verwendeten Prüfdrucke von10 bis 60 Pascal entsprechen dem Staudruck auf derLuv-Seite des Hauses bei Windgeschwindigkeiten zwi-schen 4 und 10 m/s (bzw. 15 bis 35 km/h), also durch-aus „normal“ starkem Wind.

Diese Druckdifferenz ist ausreichend, um relevante Lek-kagestellen in der luftdichten Ebene mit Messgerätenaufzuspüren. Dieselbe Luftmenge, die durch den Ventila-tor strömt, muss auch durch die Leckagen der Luftdicht-heitsebene des Gebäudes strömen. Diese Luftmenge(als V50 bezeichnet) dient als Basis für die weiterenstandardisierten Kennzahlen.

Zur Durchführung der Messung wird ein elektrisch be-triebenes Gebläse in den Rahmen einer geöffnetenAußentür oder eines geöffneten Fensters eingespannt.Mit dem Gebläse wird Unterdruck- bzw. Überdruck imGebäude erzeugt. Es wird die Luftmenge bestimmt, diebei verschiedenen Druckdifferenzen zwischen innen undaußen durch die Leckagen der Gebäudehülle strömt.

SANIERUNGSLEITFADEN » Baudetails 71

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5 BAUDETAILS

Katharina Guschlbauer-Hronek

5.1 Die Luftdichtheit der Gebäudehülle

^TIPPAlle Gebäude, Neubauten wie Sanierungsobjekte, sollten luftdicht hergestellt werden. Das vermeidet nichtnur Zugluft und ungewollte Luftströmungen, sondern verringert auch die Gefahr von Bauschäden durchfeuchte Luft, die aus den Innenräumen in die Konstruktion eintreten kann.

Anbringung einer Dampfbremse mit Verklebung derStöße für die Luftdichtheit

^HINWEISEin Passivhaus darf einen Luftwechsel von höch-stens 0,6/h (=0,6 pro Stunde) aufweisen.Ein Gebäude mit einer kontrollierten Wohnraum-lüftung sollte generell nicht über 1,0/h liegen.

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Die Herkunft kann je nach Geschoßebene vielfältig sein:

® Aufsteigende Feuchtigkeit ® Seitliche Feuchtigkeit® Sickerwasser® Regenwasser® Spritzwasser® Kondensfeuchte® Undichte Sanitärinstallationen.

Nicht nur die Feuchtigkeit, auch die mitgeführten bau-schädlichen Salze führen zu Zerstörungen von Putz undAnstrich. Feuchtigkeit kann natürlich von defekten Instal-lationen, Wasserrohren, Abläufen, Regenrinnen etc. zuSchäden führen. Sperrende Putze und Anstrichfarbenkönnen auch vorhandene leichte Schäden verstärken.

5.2.1 Aufsteigende Bodenfeuchte

Aufsteigende Bodenfeuchtezeichnet sich meistens da-durch ab, dass bis zu einergewissen Höhe Feuchtigkeitund Feuchtigkeitsschädensichtbar sind. Durch Salze,die mit der Feuchtigkeit mitnach oben transportiert undan der Oberfläche abgelagertwurden, sind die Schädendeutlich sichtbar. Putz undAnstrich bröckeln ab, oftwerden ganze Putzflächenabgesprengt und es zeigtsich bei Ausbesserungen,dass diese nicht lange haltenund wieder zerstört werden.Oftmals bringt eine Vertikal-abdichtung in Verbindung miteiner Drainage schon den er-wünschten Erfolg.

Will man bei der Altbaumo-dernisierung nachträglich ho-rizontale Sperren zur Feuch-tigkeitsabdichtung einbrin-gen, dann bestehen hierzufolgende Möglichkeiten:

Händisches Austauschen gegen eine Sperrschicht:Das Mauerwerk wird abschnittsweise in Bereichen vonjeweils ca. 1 m ausgestemmt und ausgemauert, wobeidie Dichtungsbahn gleich mit eingelegt wird. Setzungs-risse am Gebäude sind möglich.

Mauersägeverfahren:Einbringen der Sperrmaterialien durch Aussägen bzw.Durchschneiden des gesamten Mauerwerkes mit Hilfegeeigneter Ketten- oder Kreissägen. Auch hier sind Setz-risse am Gebäude möglich.

Chromstahlblech-Verfahren: In die Fugen zwischen Ziegeln wird ein nichtrostendesBlech „eingeschoßen“. Es ist nur bei durchgehendenMauerwerksfugen anwendbar.

Bohrlochmethode:Wird auch Injektionsmethode genannt. Dabei werden ho-rizontal in kleinen Abständen Löcher ins Mauerwerk ge-bohrt, um in diese das Injektionsprodukt (z.B. Silikoneoder Paraffine) zur Mauerwerkssperre einbringen zu kön-nen. Das Problem bei dieser Methode:Wenn die Mauer zu feucht ist, die Poren und Kapillarenmit zuviel Wasser gefüllt sind, kann sich das Injektions-mittel nicht ausreichend verteilen. Bei Silikat- oder Ze-mentfüllungen besteht die Neigung zur Bildung von Se-kundärkapillaren, über die wieder Feuchte aufsteigenkann. Besonders bei alten Mischmauerwerk, in dem esoft große Hohlräume, Ritzen und Fugen gibt, ist dieseMethode nicht anwendbar, da das injizierte Mittel durchdiese Fehlstellen abfließt.

Elektrophysikalische Methode:Diese Methode macht sich die elektrophysikalischen Ei-genschaften des Wassermoleküls zu Nutze. Eine positiveElektrode wird direkt unter Putz angebracht. Die negati-ve Elektrode ist auf gleiche Weise z.B. am Fuß der Wandoder im Boden befestigt. Durch das Anlegen einer

SANIERUNGSLEITFADEN » Baudetails 72

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5.2 Feuchte Mauern

^TIPPFeuchtigkeit im und am Haus ist nicht nur für Altbauten, sondern auch bei Häusern neueren Datums ein The-ma. Hier darf unter keinen Umständen mit der Sanierung abgewartet werden. Je später sie durchgeführt wird,um so teurer kann sie werden. Wie vor jeder geplanten Sanierungsmaßnahme ist auch hier eine genaue Be-standsaufnahme des Objektes empfehlenswert. Der Rat unabhängiger Fachleute muss eingeholt werden. Auchdie Durchführung der Mauertrockenlegung gehört in kundige Hände.

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Mauertrockenlegung mit Chromstahlblech

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Aufsteigende Feuchte führt zu Schäden Im Keller undan der Fassade

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Niederspannung wandern die Flüssigkeitsteilchen imGleichstromfeld in Richtung Minuspol nach unten. Hierist darauf zu achten, dass die Elektroden durch nach-trägliche Baumaßnahmen nicht funktionsunfähig ge-macht werden.

Flankierende Maßnahmen:Bei allen angeführten Methoden ist es notwendig, flan-kierende Maßnahmen zu setzen, damit der Erfolg derTrockenlegung auf Jahrzehnte gewährleistet ist. Gründli-che Putzentfernung und tiefes Auskratzen der Mauer-werksfugen ist wichtig: Bei einer 60cm dicken Mauermuss der Putz etwa 60cm über den sichtbaren Putzscha-den hinaus abgeschlagen werden. Wenn möglich, mitdem Wiederverputz mehrere Monate (eventuell auchüber den Winter) warten. Bei sehr starkem Salzgehaltsind Sanierputzsysteme das Mittel der Wahl, sie besitzengute Dampfdurchlässigkeit. Ihr Erfolg ist dann von kos-metischer Natur, wenn die Ursache der Feuchtigkeitnicht behoben wird. Um ein Funktionieren zu ermög-lichen, darf anschließend nur mit mineralischen Anstri-chen gearbeitet werden.

5.2.2 Seitliche Feuchtigkeit durch Druckwasser

Vor allem wenn die Feuchtigkeit in den Wänden nicht zustark ist oder wenn es sich um Druckwasser (Hangwas-ser) handelt, das von der Seite zum Haus gelangt, kanneine Vertikalabdichtung eventuell in Verbindung mit einerDrainage rund um das Haus schon einen Entfeuchtungs-erfolg bringen. Dabei wird das Mauerwerk bis Fundamentunterkantefreigelegt, das Fundament sollte möglichst lange offenbleiben (einige Monate bis zu einem Jahr), um austrok-knen zu können. Anschließend wird eine Drainagerohrmit Gefälle (2%) verlegt, in Schotter eingebettet und mitFiltervlies gegen Verschlämmung geschützt. Das Funda-ment wird vertikal mit einer Noppenfolie nach erfolgterVertikalisolierung und Dämmung mechanisch geschützt.Die Folie darf nicht durch ablaufendes Wasser hinterlau-fen werden. Ein einfacher, darüber angebrachter Blech-winkel schafft hier Abhilfe. Anschließend kann der Ar-beitsgraben mit Kies verfüllt werden.

5.2.3 Sickerwasser, Regenwasser, Spritz-wasser

Alle möglichen Ursachen für Feuchte sind zu überprüfenund zu beheben (undichte Senkgruben, Regenrinnen oh-ne Ablauf, defekte Regenrinnen, etc.)Eine Schichte aus Kies an der Kellerwand vermindert dasSpritzwasser. Hier sind Dichte Beläge eher spritzwasse-rerzeugend. Auf genügend Bodenabstand der Fassadesollte geachtet werden.

5.2.4 Kondensfeuchte, Schimmelbildung

Tritt im Innenbereich auf, wenn ein gewisses Verhältniszwischen Oberflächentemperatur und Luftfeuchte er-reicht wird. An den Wänden gibt kondensierte Feuchte

den besten Nährboden für Schimmelpilzsporen!Die Sporen benötigen zum Austreiben aber Feuchtigkeit.Geeignete Nährböden stellen praktisch alle gebräuch-lichen Wohn- und Baumaterialien dar: Tapeten, Gips, Di-spersionen, Holz begünstigen das Wachstum, Kalk undreine Kalkfarben verzögern es.Aufgrund der Porosität der meisten Baustoffe setztSchimmelpilzbildung schon vor dem Tauwasserausfall(100% relative Luftfeuchtigkeit) ein, da in diese Baustoffebereits ab 80% relativer Feuchte Wasser durch Sorptioneingelagert wird.5.2.4.1 Ursachen im Detail

Wärmebrücken: Das sind wärmetechnische Schwachstellen, wie z.B. Fen-sterüberlager, Balkone und bis an die Außenkante desHauses betonierte Decken. Wärme fließt hier schnellerab, als in der umgebenden Mauer. Auch Hausecken sindgefährdet. In der kalten Jahreszeit treten an der Raumin-nenseite geringere Temperaturen auf als im restlichenMauerwerk. Durch die tiefen Temperaturen entstehtinnenseitig Tauwasser. Das bildet die Voraussetzung fürdie Schimmelbildung.

Hohe Raumluftfeuchtigkeit:Mit dem höheren Lebensstandard und Wohnkomfortsteigt der Wasserverbrauch in Haus und Wohnung. Du-schen, Baden, Kochen, viele Zimmerpflanzen in unserenHäusern verursachen eine hohe Feuchtebelastung. Wirdungenügend gelüftet, so kommt es zu einem Anstieg derRaumluftfeuchtigkeit. Diese begünstigt wieder die Bil-dung von Schimmel. In Wohnräumen sollte die relativeLuftfeuchtigkeit zwischen 35% und 65% liegen.Bei hoher Raumluftfeuchte können folgende Maßnahmenergriffen werden:

® Mehrmals täglich Stoßlüften, besonders nach demWaschen, Duschen, Baden, Kochen

® Trocknen der Wäsche außerhalb der Wohnung® Abziehen des Restwassers nach dem Duschen mit ei-

nem Abstreifer

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Schimmelbildung in kalten Ecken

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® Kochen mit Deckel bzw. Dampfkochtopf bzw. Einbaueiner Dunstabzugshaube

® Die Anzahl der Zimmerpflanzen reduzieren oder dieGießabstände vergrößern

® Einbau einer Lüftungsanlage.

Einen wesentlichen Einfluss auf das Raumklima und denFeuchtigkeitshaushalt haben auch die obersten Millime-ter bis Zentimeter der raumumschließenden Wände undDecken. Offenporige, natürliche Baustoffe wie Holz,Kalkputz, Lehmputz mit natürlicher Oberflächenbehand-lung wie Kalk- oder Silikatfarbe, Baumwollstoffe könnenFeuchtigkeit kurzfristig aufnehmen und führen zu einemausgeglichen Feuchteverhalten der Raumluft. So verrin-gert sich auch die Gefahr von Kondenswasserbildung imBereich von Wärmebrücken und damit die Gefahr vonSchimmelbildung.

„Falsches“ Heizen:Werden aus Energiespargründen die Wohnräume zu we-nig beheizt, kühlt deren innenseitige Oberfläche ab.Feuchte aus den warmen Wohnbereichen kann nun hierkondensieren. Es ergibt sich der ähnliche Effekt wie beiden Wärmebrücken (siehe oben), obwohl nicht unbedingtWärmebrücken vorliegen müssen.

Aufsteigende Feuchte aus dem Boden:Eine Durchfeuchtung des Mauerwerkes von unten odervon der Seite kann Schimmel unabhängig von der Raum-luftfeuchte optimale Wachstumsbedingungen bieten.

Möblierung und Wandverkleidungen an Außen-mauern: Diese wirken ähnlich einer innenseitigen Dämmschicht.Die Wände können von der Raumluft nicht erwärmt wer-den und kühlen aus. Das Ergebnis ist Tauwasserbildung.

Abhilfe bietet ein etwa 5 cm breiter Luftspalt oder nochbesser das völlige Freihalten der Außenwände. Sogar Bil-der müssen mit Abstandshalter versehen werden!

5.2.5 Bekämpfung des Schimmelbefalls

® Als Faustregel gilt: Je schlechter die Bauausführung,desto aufwändiger sind die Lüftungs- und Heizmaß-nahmen, um Kondensat zu verhindern.

® Durch häufiges Stoßlüften muss die Raumluftfeuch-tigkeit unter 50% relativer Feuchte gehalten werden.

® Es müssen alle Räume des Hauses entsprechendtemperiert sein, damit die Innenoberflächen vonAußenbauteilen ständig warm gehalten werden. DieNachtabsenkung sollte nicht zu drastisch ausfallen.Eine Absenkung um fünf Grad kann unter Umständenschon nachteilige Folgen haben.

® Saugfähige Oberflächen können überschüssigen Wasser-dampf speichern und wieder abgeben, sobald die Raum-luft wieder dampfaufnahmebereit ist. Diese pufferndeWirkung haben zum Beispiel Kalk- und Lehmputze undKalkanstriche, nicht versiegelte Holzoberflächen (Böden,Verschalungen) etc.. Bei absperrenden Oberflächen wieKunstharz-Dispersionsanstrichen, Fliesen usw. geht dieseWirkung verloren. Gutes Sorptionsvermögen der Oberflä-chenstoffe führt zu einem ausgeglichenen Feuchteverhal-ten der Raumluft und verringert die Gefahr von Kondens-wasseranfall im Bereich von Wärmebrücken.

® Ausreichende Wärmedämmung: Alle obigen Maßnahmenkönnen vergebens sein, wenn massive Wärmebrückenvorhanden sind. Diese müssen von außen gedämmt wer-den. Eine sichere Möglichkeit, solche Ursachen fürSchimmelpilzbefall auszuschließen, ist eine wärmebrük-kenfreie Außenhautkonstruktion (mit einem U-Wert unter0,4 W/m2K). Auf warmen Wandoberflächen gibt es keinKondensat!

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5.3.2 Beschreibung der Dämmstoffe

BAUMWOLLEBaumwolle ist als Stopfwolle, Filz und Matte zur Däm-mung zwischen Sparren verwendbar und kann stehendoder liegend eingebaut werden. Praktisch keine Schadstoffbelastung, durch Borsalzbe-handlung auch keine Schädlings-, Schimmel oder Insek-tengefahr. Keine gesundheitlichen Belastungen.

BLÄHTON Getrockneter und geblähter Ton mit feinen Poren, wirdals Schüttung mit und ohne Zementbindung verwendet. Die Wärmedämmung ist nicht so gut wie bei andereDämmstoffen, aber sie besitzt eine höhere Schalldäm-mung und Wärmespeicherfähigkeit. Keine Umwelt- oderGesundheitsgefährdung, problemlose Deponierung.

FLACHSFlachsabfälle und Polyesterfasern (als Stützfaser) wer-den mit Borsalzen gegen Ungeziefer behandelt und alsStopfmaterial, Filz oder Platte eingesetzt. Flachs hat einen guten Dämmwert, ist feuchtigkeitsbe-ständig, motten- und schimmelresistent, einfach zu ver-arbeiten, gesundheitlich unbedenklich, jedoch ökolo-gisch nicht ganz unproblematisch durch die Bor- undPolyesterzusätze. Er wird gerne als Dachschrägendäm-mung oder in Leichtbauwänden eingesetzt.

STEIN-/ MINERAL-/ GLASWOLLE Steinwolle oder auch Glaswolle ist als Filz und Platte er-hältlich und ist auch bei hohen Temperaturen einsetzbar(z.B. als Isolierung für Solaranlagenverrohrung). Stein-wolle unterscheidet sich von Glaswolle nur in der Zu-sammensetzung der Ausgangsprodukte, die Eigenschaf-ten sind praktisch ident.Bei der Verarbeitung von Steinwolle oder Glaswolle wer-den Feinstäube frei, im dicht eingebauten Zustandkommt es zu keiner gesundheitlichen Belastung.

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Verschiedene Dämmstoffe: Calciumsilikat, Hanfplat-te, Schafwolle, Zellulose, Perlite, Kork

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ROHDICHTE WÄRMELEIT- SPEZIFISCHE DIFFUSSIONS- BRENNBAR- FÄHIGKEIT WÄRMEKAPAZITÄT WIDERSTAND KEITSKLASSE

[kg/m3] [W/mK] [kJ/kgK] GLASWOLLE 20-153 0,039-0,040 0,84 1-2 ASTEINWOLLE 27-149 0,039-0,040 0,84 1-2 ABLÄHGLIMMER 60-180 0,065-0,070 0,88 3-4 A1BLÄHPERLIT 85-145 0,044-0,053 1 1-3,5 A-B1BLÄHTON 300-700 0,10-0,16 – 1-8 A1SCHAUMGLAS 120 0,042 1,1 dampfdicht AEXPANDIERTES POLYSTYROL (EPS) 11-25 0,036-0,044 1,5 20-80 B1EXTRUDIERTES POLYSTYROL (XPS) 45 0,032 1,5 80-200 B1POLYURETHANSCHAUM (PU) 30 0,025-0,30 1,2 60-dicht B2HOLZWEICHFASERPLATTE 160-170 0,045 2,1 5-10 B2HOLZWOLLELEICHTBAUPLATTE 400-800 0,09-0,15 2,1 4-7 B1ZELLULOSEFASER 55-75 0,040 1,7-1,9 1,5-2 B1-B2BAUMWOLLE 20-40 0,040 0,84 1-2 B2FLACHS 30 0,040 1,3 1 B2HANF 150 0,039-0,065 – – B2KOKOS 50-90 0,045-0,50 1,6 1 B2-B3KORK 120 0,045 1,67 18 B2SCHAFWOLLE 30-138 0,040-0,042 0,96 1-2 B2SCHILF 225 0,055 1,2 2 B2 STROH 150 0,056-1,13 – 1-1,5 B2

Dämmstoffübersicht; Quelle: Bruckner / Schneider (1998): Naturbaustoffe. Düsseldorf: Werner. Öst. Institut f. Baubiologie (1999): Ökologischer Bauteilkatalog. Wien: Springer.

5.3 Dämmstoffe

5.3.1 Übersicht und Kennwerte

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Die gesundheitliche Gefährdung kann auch nicht mit derGefahr von Asbestfasern verglichen werden, da beiSteinwolle und Glaswolle die Fasereigenschaften wesent-lich anders sind als bei Asbest. Steinwolle und Glaswolleweisen gute Dämmeigenschaften auf, sind unverrottbar,jedoch feuchtigkeitsempfindlich. Hauptsächlich ist Steinwolle oder Glaswolle in Dach-schrägen- und Leichtwänden einsetzbar, im Sanierungs-fall für Heimwerker in Form von hinterlüfteten Fassadensinnvoll verwendbar.

HANFHanf ist auch ohne Zusatz schädlingsresistent, mit Stütz-faser aus Polyester als Matten verarbeitbar. Er ist feuchtigkeitsbeständig, hat einen sehr gutenDämmwert und ist ökologisch einwandfrei (Polyesterein-satz bleibt einziger Kritikpunkt).In letzter Zeit als echte ökologische Alternative amMarkt, meist für Dachschrägen oder Holzriegelkonstruk-tionen, aber auch als Wärmedämmverbundsystem fürAußenwände eingesetzt.

HOLZWEICHFASERPLATTEN Rest- und Abfallhölzer werden zu Platten verarbeitet,auch feuchtigkeitsbeständig (hydrophobiert) lieferbar. Sie sind diffusionsoffen, haben eine hohe Speicherfähig-keit, gute Dämmwerte und sind ökologisch einwandfreisowie recyclingfähig.Im Dachschrägenbereich bei Sanierungen zur Herstel-lung einer Hinterlüftungsebene verwendbar, Verwendungals Dämmstoffplatte- oder Filz in Holzriegelkonstruktio-nen. Spezielle Platten können auch als Putzträger einge-setzt werden. Bituminierte Holzfaserplatten sollten nichtin Innenräumen eingesetzt werden, da Schadstoffe aus-gasen könnten.

HOLZWOLLELEICHTBAUPLATTEN Holzwolleleichtbauplatten sind Zement- oder magnesit-gebunden und besitzen daher eine geringere Dämmwir-kung als Platten ohne Bindemittel. Ökologisch sind sieunbedenklich und die Entsorgung ist problemlos.Sie haben eine hohe Speicherfähigkeit und eine gute Dif-fusionsfähigkeit.Meist werden sie als Putzträgerplatte verwendet, mitPutz mechanisch belastbarer als ein Vollwärmeschutzmit Dünnputz.

KAPILLAR-DÄMMPLATTE (Calciumsilikatplatte)Kapillar-Dämmplatten (eigentlich kapillaraktive Dämm-stoffe) werden zur Innendämmung verwendet und ausMaterialien hergestellt, die über eine hohe kapillareSaugfähigkeit verfügen. Das heißt, diese Platten nehmendie an der Innenseite der Außenwand entstehendeFeuchtigkeit gut auf und leiten sie ins Platteninnere. Die-se Platten haben einen relativ niedrigen Diffusionswider-stand, aus diesem Grund kann die Feuchtigkeit raumsei-tig gut austrocknen. Auf diese Art ermöglichen sie einerelativ einfache Innendämmung ohne Einsatz von Dampf-bremsen oder -sperren. Als Material kommt hauptsächlich Calciumsilikat zumEinsatz (Calciumsilikatplatte). Dieses Material ist sehr

feuchtigkeitsbeständig, schwer entflammbar, pilzresi-stent und recyclebar.

KORKHochwertiger Kork ist ein reines Naturprodukt, als Platteund Granulat (Schrot) erhältlich. Im Innenraum ist expan-dierter Kork wegen seines Eigengeruches nur bedingt ge-eignet.Kork weist gute Dämmwerte auf, hat eine gute Wärme-speicherfähigkeit, ist relativ unempfindlich gegen Feuch-tigkeit und unempfindlich gegen Schädlingsbefall. Korkist ökologisch einwandfrei, muss jedoch meist über lan-ge Strecken transportiert werden. Am öftesten werden Korkplatten als Vollwärmeschutzverwendet, da sie eine gute ökologische Alternative zuPolystyrolplatten darstellen.

PORENBETON (MINERALSCHAUM) Relativ neu ist ein Vollwärmeschutzsystem aus Porenbe-ton, als Ziegel ist ähnliches Material schon lange be-kannt (Ytong). Die ökologischen Eigenschaften von Mineralschaum sindoptimal, das Material ist diffusionsoffen, unbrennbar undwird vollflächig auf das Mauerwerk geklebt, die Entsor-gung erfolgt mit dem Bauschutt. Im Einfamlienhausneu-bau braucht sie nicht gedübelt zu werden, auf alten Fas-saden aber schon. Die Dämmwirkung von Mineral-schaumplatten ist geringfügig schlechter als bei Polystyrol.In Ziegelform wird Porenbeton für die ersten Reihen imSockelbereich verwendet, um Wärmebrücken zu verhin-dern.

PERLITE (BLÄHPERLITE) Perlite werden aus Perlitgestein hergestellt, das unterhoher Temperatur aufgebläht wird. Perlite sind als ver-dichtete Schüttung hoch belastbar. Die Dämmwirkung von Perlit ist nicht ganz so gut wie beianderen Dämmstoffen, das Material ist aber unverrottbarund feuchtigkeitsregulierend. Keine Umwelt- oder Ge-sundheitsgefahr, beim Einbau kommt es aber zu Staub-entwicklung bei unsachgemäßer Anwendung.Die Verwendung von bituminierten Perliten ist in Innen-räumen nicht empfehlenswert, da diverse Schadstoffeausgasen können.Verwendbar sind Perlite z.B. als Schüttung unter Estri-chen, da das Material sehr gut hinter am Boden befindli-che Rohre fällt und diese gut hinterfüllt.

POLYSTYROLExpandiertes Polystyrol (EPS, weiße Farbe) wird alsDämmstoffplatte verwendet. Gute Wärmedämmung, billig, unverrottbar. StarkeQualmbildung im Brandfall, keine Gesundheitsbelastungim eingebauten Zustand. Als Erdölprodukt sowie durchdie Styrol- und Pentan-Emissionen jedoch bei der Her-stellung umweltbelastend. Recycling nur bei sortenrei-nem Abfall möglich. Relativ diffusionsdicht.Anwendung unter Estrichen, als Fassadenplatte oderauch als Deckendämmplatte. Als Granulat wird EPS ze-mentgebunden als Schüttung unter Estrichen verwendet,

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hat aber dann deutlich schlechtere Dämmwerte.Extrudiertes Polystyrol (XPS, grüne oder rosa Farbe) wirdals Dämmstoffplatte im Nassbereich eingesetzt. Die Eigenschaften von XPS sind eine hohe Druckfestig-keit, keine Gesundheitsgefährdung, jedoch im Brandfallbildet sich starker Qualm. Die Herstellung ist stark um-weltbelastend (Erdölprodukt, Styrolemissionen), CO2-ge-schäumte Platten sind aber ökologisch tolerierbar.Einsatzbereiche sind feuchtigkeitsbelastete Orte (Peri-meterbereich, Balkone, Flachdächer).

POLYURETHAN (PU) PU ist als Platte hoch belastbar und besitzt mit Aluka-schierung äußerst gute Dämmwerte. Ökologisch ist es sehr bedenklich, CO2-geschäumte Pro-dukte sind zumindest in der Treibhausgasbilanz besser.Im Brandfall gesundheitsgefährdend, Montageschaum istauch bei der Verarbeitung gesundheitsgefährdend.Anwendung z.B. als alukaschierte Platte für Aufsparren-dämmungen oder als Schaum zum Dichten von Fenstern,Türen oder Mauerdurchführungen.

SCHAFWOLLESchafwolle ist als Matte, Filz, Stopfmaterial erhältlich. Schafwolle wirkt feuchtigkeitsregulierend und weist guteWärme- und Schalldämmungseigenschaften auf. Schaf-wolle ist diffusionsoffen und angenehm zu verarbeiten.Durch Mottenschutzmittel oder Borsalz wird Schafwolleschädlingsresistent. Ökologisch empfehlenswert.Schafwolle ist praktisch in allen Konstruktionen ver-wendbar, wo es nicht auf Druckfestigkeit ankommt(Dachschräge, Leichtwände, zwischen Staffelhölzern, ...)Im Objektbau wird Schafwolle aufgrund des höherenPreises und der höheren Brandlast selten eingesetzt, imPrivatbereich stellt sie aber eine gute ökologische Alter-native dar.

SCHAUMGLAS Bei der Erzeugung von Schaumglas wird Glaspulver mitKohlenstoff geschäumt und zu Platten verarbeitet.Schaumglas ist völlig unempfindlich gegen Feuchtigkeit,es ist druckfest, schädlingsresistent und unbrennbar.Schaumglas weist gute Wärmedämmeigenschaften aufund ist gesundheitlich unbedenklich. Allerdings ist einhoher Energieaufwand bei der Herstellung von Schaum-glas nötig.Hauptsächlich wird Schaumglas für Aufsparrendämmun-gen im Objektbau verwendet, aber auch im Sockelbe-reich zur Ausschaltung von Wärmebrücken bei Passiv-häusern. Verwendbar ist Schaumglas auch bei Sanierungvon auskragenden Betonplatten und zur Herstellung vonwasserdichten Dämmungen.

TRANSPARENTE WÄRMEDÄMMUNG Bei konventioneller (nicht durchsichtiger oder opaker)Wärmedämmung wird der Wärmefluss von innen nachaußen verringert. Bei transparenter Wärmedämmung(TWD) sollen zusätzlich solare Gewinne ins Haus ge-bracht werden. Die Systeme reichen von transparentenKunststoffplatten aus Granulat bis hin zu Papierwaben-strukturen, die mit Glas abgedeckt werden.

Vorteile:Insbesondere bei Sanierungen ist eine transparente Wär-medämmung sinnvoll, da hier oft wenig südorientierteFensterflächen vorhanden sind, durch die solare Gewin-ne erzielt werden können. Durch das massive Mauer-werk ergibt sich eine erwünschte zeitliche Verschiebungdes Wärmeeintrags in die Abendstunden. Der Energiege-winn beträgt bei Südfassaden bis zu 120kWh/m2 im Jahr.

Probleme:Im Sommer ist die Überhitzungsproblematik (insbeson-dere bei ost- oder westorientierten Wänden) nicht zu ver-nachlässigen. Abhilfe schaffen saubere Südorientierungmit ausreichenden Dachvorsprüngen sowie (kosteninten-sive) Verschattungseinrichtungen.Bei der oft empfohlenen Teilbelegung von Wänden kanneine Rissgefahr durch zu starke Temperaturunterschiedeauftreten. Durch das unterschiedliche Trocknungsverhal-ten hinter konventionellem Putz und der TWD könnendiese Risse bis zur Innenoberfläche der Wand reichen.Die Kosten verhindern oft die Ausführung einer transpa-renten Wärmedämmung, da ein solches System wesent-lich teurer ist als konventionelle Wärmedämmung. Diesolaren Gewinne sind durch Fenster günstiger zu haben,insbesondere auf Leichtbauwänden scheinen TWD-Sy-steme nicht sehr sinnvoll.Manche TWD-Systeme scheinen auch Probleme mit derLangzeitbeständigkeit zu haben. Hier muss man bereitsausgeführte Systeme aus Referenzlisten des Herstellersbesichtigen.Generell lässt sich sagen, dass TWD-Systeme derzeitökonomisch selten konkurrenzfähig sind, da die Material-und Arbeitskosten oft zu hoch sind. Aus ökologischenGründen sind die Systeme durchaus verwendbar, bei Sa-nierungen und in Einzelfällen stellt die TWD in bestimm-ten Fällen eine sinnvolle Alternative dar.

ZELLULOSEZellulose ist mit Borsalz oder Borax vermischtes, zerklei-nertes Altpapier und wird als Schüttung oder auch einge-blasen verwendet.Zellulose weist sehr gute Dämmeigenschaften auf, istdiffusionsoffen, feuchtigkeitsregulierend und gesundheit-lich unbedenklich. Zellulose ist ökologisch einwandfrei,nach Absaugung wiederverwendbar, die Entsorgung istwegen der Borverbindungen allerdings nur nach Vorbe-handlung möglich.Hauptanwendungsgebiete für Zellulose sind Dachschrä-gendämmungen und Wanddämmungen im Leichtbau.Beim Einbau sollte darauf geachtet werden, dass dasMaterial auch in die letzten Ecken kommt. Dies wirddurch Einblasen von mindestens 55 kg/m3 Material ge-währleistet. Bei stark verschnittenen Dachflächen emp-fiehlt es sich, die vollständige Füllung mittels Kontrollöff-nung zu prüfen.

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Die Dämmung der Fassade ist einer der effizientestenMethoden zur Erhöhung des Komforts und zur Energie-einsparung in der Altbausanierung. Man erreicht dadurcheine Erhöhung der Wandoberflächentemperatur auf derInnenseite von 12 Grad in ungedämmtem Zustand bis auf19 Grad, abhängig von der Dämmstärke. Dies wird alssehr angenehm empfunden. „Schimmligen Ecken“ inInnenräumen kann so wirksam begegnet werden. Insbe-sondere wenn die Fassade schadhaft ist und ohnehin er-neuert werden muss, ist die Fassadendämmung einesehr wirtschaftliche Maßnahme: Die Mehrkosten desDämmmaterials machen nur einen geringen Teil im Ver-hältnis zu den Arbeitskosten aus und können sich inner-halb weniger Jahre amortisieren!

Manchmal wird die Fassadendämmung als ungünstigeMaßnahme dargestellt, da die „Atmung“ der Wände da-durch verhindert werden soll. Dies ist aus mehrerenGründen falsch: Der Austausch von Luft kann in nen-nenswertem Ausmaß nur über Fenster und Türen, anson-sten nur über Ritzen und Fugen erfolgen. Wände, dieluftdurchlässig sind, verursachen unangenehme Zuger-scheinungen und einen großen Wärmeverlust. Zusätzlichkommt es durch das Einströmen von feuchter Innen-raumluft durch Fugen und Ritzen zur Kondensatbildungund Durchfeuchtung der Wand und in der Folge zu Bau-schäden. Daher muss jede Wand und alle Anschlüsseluftdicht ausgeführt werden. Lediglich die Wasserdampf-diffusion ist ein Vorgang in der Wand, der zulässig istund durch einen korrekten Aufbau der Außenwanddäm-mung nicht behindert wird.

Mehr als bei allen anderen Teilen der Gebäudehüllespielt bei der Sanierung der Außenwand die optische Ge-staltung eine wesentliche Rolle. Je nachdem ob dasHaus seinen ursprüngliche Charakter beibehalten solloder ein neues Aussehen gefordert ist, kann zwischenverputzten Oberflächen oder Vorhangfassaden aus Holzoder anderen Materialien gewählt werden.

Daher sollte die Dämmstoffstärke nicht nach der üb-licher Sanierungspraxis sondern orientiert an dem inno-vativen, zeitgemäßen Neubau ( bis hin zum Passivhaus)gewählt werden. Hier sind Stärken je nach Wärmeleitfä-higkeit des Baustoffes von mindestens 16 cm anzuraten.In unserem Sanierungsbeispiel wurde von 20 cm Dämm-stoffstärke an der Außenwand ausgegangen. Häufig ge-äußerte Bedenken, ob die Primärenergiebilanz bei so vielDämmstoff noch positiv ist, wurde mehrfach untersucht.Das Ergebnis ist positiv: Der für die Erzeugung, Lieferungund den Einbau notwendige Mehraufwand an Primär-

energie wird durch den geringeren Verbrauch an Primär-energie für Heizung innerhalb von wenigen Jahren kom-pensiert.

Prinzipiell kommen alle auch für den Neubau und dieherkömmliche Sanierung angewandten Dämmstoffe undDämmsysteme für die Althaussanierung in Frage. Diesehohen Dämmstärken bedingen aufwändigere Befesti-gungssysteme, welche zum Großteil bereits aus der Pas-sivhauspraxis vorhanden, aber in der Baubranche nochnicht so bekannt und verbreitet sind.

Vor Beginn der Dämmmaßnahmen sollte eine Zustandsa-nalyse der Außenwand durchgeführt werden:

® Risse in der Wand können auf statische Problemehinweisen.

® Schadhafter, loser Putz sollte entfernt werden, da erkeine Haftmöglichkeit für die Verklebung von Dämm-platten bietet.

® Feuchteschäden müssen je nach Ursache behobenwerden. G<< KAPITEL 5 FEUCHTE MAUERN

5.4.1 Wärmedämmverbundsysteme

Hier wird die Dämmung in Form von Platten außen aufdie Wand punktförmig aufgeklebt und gedübelt, anschlie-ßend mit einem gewebearmierten Dünnputz überzogen.Bei konventionellen Bauten werden expandierte Polystsy-rolhartschaumplatten (EPS) oder auch Mineralfaserplat-ten eingesetzt. Alternativ können umweltfreundlichereBaustoffe wie Kork, Hanfplatten, Holzweichfaserplattenoder Mineralschaumplatten, etc. eingesetzt werden.

G<< KAPITEL 5 DÄMMSTOFFE

Modelle eines Wärmedämmverbundsystems mit Mi-neralfaser, grauem Polystyrol, weißem Polystyrol,Kork (von links nach rechts)

Zu beachten ist:® Die alte Putzoberfläche muss festhaftend, trocken

und staubfrei, sowie ausreichend stabil sein. Sie soll-te von einer Fachperson beurteilt und nach Maßgabevorbehandelt werden. Bei feuchten Wänden muss

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5.4 Fassade

^HINWEISEs ist in jedem Falle sinnvoll, die Fassadensanie-rung mit einer Fenstersanierung zu kombinierenund zu beachten, dass diese Maßnahmen einelangfristige Wirkung auf den Energieverbrauchund die Wertsteigerung des Gebäudes haben.

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zuerst die Ursache der Feuchtigkeit behoben werden,bevor Dämmungen aufgebracht werden. G<< KAPITEL 5 FEUCHTE MAUERN

® Putze, Dämmstoffe und Schichtdicken müssen auf-einander abgestimmt und bautechnisch zugelassensein. Soll der Dämmstoff in zwei Lagen eingebautwerden, muss dies vom Systemanbieter ausdrücklichzugelassen sein.

® Einschlägige Önormen, insbesondere über die kor-rekte Verklebung (Randwulst-Punktverklebung) undVerdübelung der Dämmstoffplatten müssen eingehal-ten werden. Informationen dazu sind zum Beispiel beider „Güterschutzgemeinschaft WDVS – Fachbetrieb“erhältlich.

® EPS - Platten können den Schallschutz der Außen-wand verschlechtern, Holzfaserplatten verbessernden Schallschutz.

® Putze auf mineralischer Basis sind in Abstimmungmit dem Gesamtsystem zu bevorzugen. Sie weisenein besseres Dampfdiffusionsverhalten auf und sindökologisch vertretbarer. Hier gibt es auch neuereEntwicklungen, welche gegen Vermoosung und Veral-gung speziell beschichtet sind.

® Die Fensterlaibungen sind mitzudämmen: Ausfüh-rungshinweise sind im Kapitel Fenster zu finden. G<< KAPITEL 5 FENSTER

® Sehr wichtig ist es auch, Wärmebrücken wie zumBeispiel auskragende Balkonplatten mit Wärmedäm-mung zu umgeben, oder diese durch eine an dieFassade gestellte, selbsttragende Konstruktion zuersetzen.

® Zum Schutz gegen eindringende Feuchtigkeit müssenalle Anschlussfugen dauerelastisch versiegelt wer-den. Des Weiteren muss bei der Ausführung dieserArt der Dämmung auf Undichtheiten geachtet wer-den, die bei nicht korrekter Plattenverklebung zu ei-ner Hinterlüftung der Dämmebene führen können.Die einschlägige Norm schreibt das Aufbringen desKlebers in Form eines Randwulstes auf jeder Dämm-platte vor, um dieser Problematik zu entgegnen. Da-her ist auf eine dauerelastische Abdichtung der Fen-ster an die Wandteile, winddichter Abschluss an denBegrenzungskanten (Sockel, Dach etc.) zu achten.

® Lampen, Rankhilfen, Vordächer etc. müssen im tra-genden Mauerwerk befestigt werden.

® Wärmedämmverbundsysteme eigenen sich nicht fürden Selbstbau.

5.4.2 Vorhangfassaden

Diese bestehen aus einer Tragekonstruktion aus Kanthöl-zern oder Metallprofilen, die an der Wandoberfläche befe-stigt werden. Dazwischen wird die Dämmung eingebracht.Mögliche Dämmstoffe sind: Steinwolle, Glaswolle, Zellulo-seeinblasdämmung, Perlite, Holzweichfaserplatten, Hanf,Wolle, etc. Darüber wird eine hydrophobierte (wasserab-weisende) Holzweichfaserplatte oder eine Unterspannbahnbefestigt. Diese verhindert die Durchfeuchtung des Materi-als (Schlagregen oder Schneedrift) und ein Durchspülendes Dämmmaterials mit kalter Luft, welches die Dämmwir-kung reduzieren würde.

Anschließend wird eine Hinterlüftungsebene in der Stär-ke von mindestens 3-4 cm mittels Lattung hergestellt.Darüber wird ein Witterungsschutz befestigt. Dies kanneine Holzverschalung sein, aber auch Putzträgerplattenaus verschiedenen Materialien wie Holzweichfaserplat-ten, Holzwolleleichtbauplatten, Altglasrecyclingplatte,etc. können verwendet werden.Vorhangfassaden gelten durch ihre Trennung in konstruk-tive Teile, Wärmeschutz und Witterungsschutz als bau-physikalisch zuverlässige Bauweise. Grundsätzlich er-möglicht der Austausch der abgewitterten Bekleidungeine langlebige Konstruktion.

Bezüglich des Wärmeschutzes war diese Lösung frühervielen anderen massiven Bauweisen überlegen. Sie kön-nen auch auf unebenen Flächen oder Altputzen inschlechterem Zustand aufgebracht werden.

Vorhangfassade

Zu beachten ist:® Die Unterkonstruktion muss ausreichend in der tra-

genden Wand verankert werden. Hier sollte auf ge-prüfte und bewährte Systeme gesetzt werden.

® Es ist auf Brandschutzbestimmungen zu achten.® Die Hinterlüftungsebene muss oben und unten im

Sockelbereich gegen das Eindringen von Insektenund Nagetieren mit Gittersteifen geschützt werden.

® Auf genügend Bodenabstand ist wegen Spritzwasserszu achten.

® Bei manchen Systemen kann auf die Hinterlüftungs-ebene verzichtet werden. Die Sicherheit ist aber miteiner Dampfdiffusionsberechnung zu prüfen.

® Die Dämmung kann auch zweilagig mittels kreuz-weise verlegten Kanthölzern gefertigt werden. Diesreduziert die Wärmebrücken durch die Tragekon-struktion. Auch Stegträger können dafür eingesetztwerden.

® Die Dämmung mit Vorhangfassade eignet sich mitEinschränkungen auch zum Selbstbau.

5.4.3 Spezialfall Innendämmung

Die Innendämmung aus denkmalschützerischen oder nut-zungstechnischen Gründen betrieben sollte nur in Ausnah-mefällen angewendet werden. Der Grund sind zahlreichenicht entkoppelbare Wärmebrücken, welche die Sanierungzum Niedrigenergiehaus unwahrscheinlich machen. DesWeiteren der Nutzflächenverlust sowie die Anschlusspro-blematik an nicht sanierbare Bauteile, welche die Dämm-stärke auf einen Kompromissbereich reduzieren.

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SichtbetonWärmedämmungHinterlüftungWetterschutz

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Es gibt einige denkmalgeschützte Bauten, an denen dieInnendämmung mit faserverstärkten Calciumsilikatplat-ten erprobt und wissenschaftlich ausgewertet wurde. Sieverfügen über eine hohe kapillare Saugfähigkeit und sindresistent gegen Schimmelpilze. Auch Korkplatten könneneingesetzt werden, da sie einen ähnlichen Dampfdiffu-sionswiderstand wie Ziegel aufweisen. In Nassräumen istSchaumglas, da diffusionsdicht, anzuraten.Vorsatzschalen mit Kanthölzern und Gipskartonplattensind in jedem Falle mit einer dicht verklebten Dampf-sperre zu versehen, da es ansonsten zur Durchfeuchtungder Dämmung und Schimmelbildung kommen kann!

5.4.4 Perimeterdämmung: Außen-dämmung von Kellerwänden imSockelbereich

Die Dämmung der Kelleraußenwand im Sockelbereich istzur Reduzierung des Wärmeabflusses aus dem Erdge-schoßfußboden in jedem Falle sinnvoll, auch wenn dasKellergeschoß nicht für Wohnzwecke genützt werdensoll. Diese sollte bis in frostfreie Tiefe angebracht wer-den. Der ideale Zeitpunkt ist hier sicherlich die gleichzei-tige Sanierung gegen Feuchtigkeit, wenn ein Erdaushubvorgesehen ist.

Bei normaler Baufeuchte, nicht bei drückendem Wasseroder Grundwasser, wird auf die trockene und saubereFläche eine vertikale Sperrschicht aufgebracht. Daraufkann die Wärmedämmung verklebt werden. Hier kom-men nur Dämmstoffe in Frage, welche genügende Festig-keit sowie Feuchteresistenz aufweisen: extrudiertePolystyrolhartschaumplatten (XPS), möglichst CO2 ge-schäumt, und Schaumglas als ökologischere Alternative.Auch diese muss entsprechend der einschlägigenNormen und Verarbeitungsrichtlinien angebracht und mitArmierungsgewebe verputzt werden.

Zu beachten:

® Falls die Kellerwand feucht ist, muss zuerst die Ur-sache der Feuchte festgestellt und durch geeigneteMaßnahmen bekämpft werden.G<<KAPITEL 5 FEUCHTE MAUERN

® Die Herstellung der vertikalen Sperrschicht erfordertgrößte Sorgfalt, damit diese auf Dauer dicht bleibt.Sie wird nach erfolgter Freilegung der Wand und Aus-trocknung aufgebracht. Die Dämmung schützt sie vorBeschädigung.

® Falls Lichtschächte erforderlich sind, sollen diese aufdie Dämmung gesetzt werden, um Wärmebrücken zuvermeiden.

® Auch hier sind alle Anschlussfugen dauerelastischabzudichten.

® Der Arbeitsgraben sollte mit einer Drainage aus Kies,geschützt mit Geotextilvlies gegen das Einschwem-men von Erde, verfüllt werden und ein Drainagerohram Grund des Grabens zur Entwässerung mit Gefällein eine Abflussmöglichkeit (zum Beispiel ein Sicker-schacht) verlegt werden. Als Alternative zum Draina-gekies bis zur Bodenoberfläche kann auch ein Drai-nagenetz mit Vliesbeschichtung zur Ableitung desOberflächenwassers bis zum Drainagerohr hinunterverwendet werden. Dieses wird auf die Dämmplattenaufgebracht.

® Bei dieser Gelegenheit könnte auch eine Fundamen-terdung in den Arbeitsgraben verlegt werden.

® Günstig ist es, die Kiesschicht nicht mit einem dich-ten Belag zu verschließen, damit eintretendes Wasserverdunsten kann.

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Alte Fenster sind starker Witterung und starker Bean-spruchung ausgesetzt. Sie können reparaturbedürftigsein, oder sogar ganz ausgetauscht werden müssen. ImFalle unseres Sanierungsbeispieles handelt es sich umalte Kastenfenster aus der Errichtungszeit, welche zumGroßteil verzogen und damit undicht sind. FolgendeProbleme können aufgrund der veralteten Bauweise auftreten:

Kondensatbildung:Kondensat bildet sich, wenn die warme, relativ feuchteLuft eines Raumes auf kalte Flächen trifft. Die Wärme-verluste von Fenstern sind oft bis zu fünf mal höher alsdie der umgebenden Außenmauern. Damit kühlen dieseFlächen besonders stark ab und die Kondensation be-ginnt an den Fensterscheiben. Bei alten Aluminiumfenstern kommt es aufgrund derguten Wärmeleitfähigkeit teilweise zu Kondensatbildungan den Metallrahmen.Eine erste und wichtige Maßnahme ist häufiges Stoß-lüften. Diese verringert die Luftfeuchtigkeit in den Innen-räumen. Dadurch reduziert sich auch die Gefahr derKondensatbildung.

Zugerscheinungen:In der kalten Jahreszeit kann es durch undichte Fugenoder zu niedrige Oberflächentemperatur zu Zugerschei-nungen kommen.Die Oberflächentemperatur an der Innenseite der Innen-scheibe beträgt bei einer Außentemperatur von -10°Cund einer Raumtemperatur von 20°C:

Isolierverglasung U-Wert 3,0 W/m2 K 10° CWärmeschutz- U-Wert 1,3 W/m2 K 15° Cverglasung3-Scheiben- U-Wert 0,6 W/m2 K 18° CWärmeschutzverglasungGedämmte U-Wert 0,3 W/m2 K 19° CAußenwandNicht gedämmte U-Wert 1,5 W/m2 K 14° CAußenwand

In vielen Häusern wurde bereits der Fenstertausch ineinem ansonsten nicht thermisch sanierten Haus durch-geführt. Diese alleinige Maßnahme kann zu Problemenführen:

Während an Glasscheiben von alten Kastenfenstern zu-vor das Wasser kondensierte (Signal für „Bitte lüften“),ist das bei den verbesserten Fenstern mit Wärmeschutz-verglasung nicht mehr so augenscheinlich der Fall. Danun die Fenster nicht mehr der kühlste Bereich im Raumsind, kann die Feuchtigkeit nun vermehrt an anderenStellen kondensieren. Ist das Mauerwerk rund um dasFenster nicht gedämmt (speziell die Fensterlaibung), sodroht besonders hier die Kondensation vorhandenerFeuchte.

Verbundfenster und Fenster mit einfachen Isoliervergla-sungen sollten gegen Fenster der neuesten Generationersetzt werden.

5.5.2 Gestaltung mit Fenstern

Im Rahmen der Sanierung, im speziellen des Austau-sches von Fenstern und der gleichzeitigen Fassadensan-ierung, besteht die interessante Möglichkeit, die Fenster-öffnungen zu vergrößern und damit mehr Licht und Son-ne ins Haus zu holen, aber auch einen besseren Kontaktzum Garten zu schaffen. Besonders sinnvoll ist dieFensterflächenvergrößerung auf der Südseite desHauses, da die winterliche Sonneneinstrahlung verbes-sert und damit zu einem Gewinn an Wärmeenergie führt(Verbesserung der Energiebilanz).

Grundsätzlich kann beim Fenstertausch davon ausgegan-gen werden, dass in der überwiegenden Mehrzahl derFälle der Lichteinfall durch größere Rahmenbreite undder Gesamtenergiedurchlassgrad (g-Wert) durch den Ein-bau von 3-Scheibengläsern reduziert wird. Dies sollteinsbesondere im Hinblick auf eine ausreichende natürli-che Belichtung der Räume beachtet werden.

5.5.3 Sanierung durch Fenstertausch

Da der Fenstertausch eine Entscheidung für mindestens20 Jahre darstellt, sollte der Einsatz von hochwertigenProdukten angestrebt werden, welche einem heutigenStand der Technik entsprechen.

In den letzten 15 Jahren wurden die thermischen Eigen-schaften von Fenstern immer weiter verbessert. Die„Herausforderung Passivhaus“ hat bei den Fenstern zueinem weiteren, wichtigen Qualitätssprung geführt. Erst-mals sind Kombinationen von Rahmen, Glasabstandhal-tern und Verglasungen am Markt, die neue bautechni-sche Freiheiten bieten: Freiheit von Kondensat undKältegefühl, geringste Energieverluste sind mit diesenProdukten erreichbar.

Die heute üblichen Standardfenster weisen eine Vergla-sung mit U-Wert von 1,1 W/m2K auf. Mit dem Rahmenkommt man auf einen Gesamt-U-Wert von 1,4 bis 1,7W/m2K. Sogenannte Passivhausfenster erreichen hingegen einenGesamt-U-Wert (Glas und Rahmen) von 0,7 bis 0,8W/m2K. Sie besitzen eine 3-Scheiben-Wärmeschutzver-glasung mit zwei infrarot-reflektierenden Beschichtungenund sind mit Argon bzw. Krypton gefüllt. Erst mit diesenGlasqualitäten liegen die inneren Oberflächentemperatu-ren der Scheibe in der Nähe der Raumlufttemperatur.Der Heizkörper unter dem Fenster wird überflüssig. InMitteleuropa sind die Wärmegewinne dieser Verglasun-gen in Südorientierung mit wenig Verschattung selbstvon Dezember bis Februar höher als die Wärmeverluste.

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5.5 Fenster

5.5.1 Alter Bauzustand

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Ein weiterer Wert der Verglasung ist von Bedeutung :Der Gesamtenergiedurchlassgrad, g-Wert gibt an, wieviel Prozent der Sonnenenergie über die Verglasung denInnenraum erreicht und ist damit wichtig für die Wärme-gewinne durch die Fenster in der kalten Jahreszeit.Verglasungen mit einem U-Wert von 1,1 W/m2K wieseneinen g-Wert von ca. 60% auf, mit einem U-Wert von 0,7W/m2K einen g-Wert von ca. 50%.

Es können aber alle positiven Eigenschaften des Glasesdurch erhöhte Verluste der Fensterrahmen sowie derWärmebrücken am Glasrand und im AnschlussbereichFenster-Wand wieder aufgehoben werden. GewöhnlicheFensterrahmen haben U-Werte zwischen 1,6 und 2,2W/m2K. Der Wärmeverlust eines Quadratmeters Rahmenist daher mehr als doppelt so hoch wie bei der gleichenFläche einer Superverglasung.

Daher ist besonders auf die Rahmenqualität zu achtenund gedämmte Konstruktionen vorzuziehen.Daraus ergibt sich auch, dass der Rahmenanteil am Ge-samtfenster einen großen Einfluss auf den Gesamt-U-Wert eines Fensters hat, ebenso auch auf die Kosten.2/3 der Kosten entfallen auf Konstruktion und Fenster-gestaltung, wie Sprossen etc., nur 1/3 auf Verglasungund Einbau. Daher ist es überlegenswert, Fixverglasun-gen bei der Planung einzubeziehen, um den Rahmenan-teil zu senken.Für das Passivhaus wurden besonders gut wärmedäm-mende Fensterrahmen entwickelt, die auch die Glasrand-verluste durch einen tieferen Randeinstand verringern. Im Folgenden ist eine Aufstellung von Eigenschaften ver-schiedener Rahmenwerkstoffe in einer Übersicht zusammengefasst:

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RAHMENART HOLZ HOLZ (PASSIVHAUS) KUNSTSTOFF HOLZ/ALUMINIUM STAHLTHERMISCHE gut sehr gut mittel mittel sehr schlechtEIGENSCHAFTEN Uf1=1,2–1,7 Uf=0,7–1,0 Uf=1,8 - 2,2 Uf=1,2 - 1,7 Uf=3,0

W/m2K W/m2K W/m2K W/m2K W/m2KKONSTUKTIVE gut gut gut gut mittel EIGENSCHAFTEN (bei (bei (kondensat-

entsprechender entsprechender u. korrosions-Pflege) Pflege) gefährdet)

PRIMÄR- 20 kWh/m2 40-80 kWh/m2 70 kWh/m2 220 kWh/m2 120 kWh/m2

ENERGIEAUFWANDRECYCLING- bedingt (von bedingt (von gut (aber heute gut (demontierbarer gut FÄHIGKEIT Farbschichten Farbschichten wenig angewendet Verbundwerkstoff)

abhängig) abhängig)INSTANDHALTUNG aufwendig, aufwendig, pflegeleicht, pflegeleicht pflegeleicht b.

außen alle außen alle Oberflächenwerden matt Verzinkung 3 bis 5 Jahre 3bis 5 Jahre u. evt. spröde bzw. Einbrenn-streichen streichen lackierung

RELATIVE KOSTEN 100% 140-170% 80-90% 130-150% 120-140%LEBENSDAUER > 20 Jahre > 20 Jahre > 30 Jahre > 30 Jahre > 30 Jahre

Eigenschaften verschiedener Rahmenwerkstoffe. Quelle: Ladener, Gabriel (2002): Vom Altbau zum Niedrigenergie-haus. Staufen bei Freiburg: ökobuch Verlag. S.139

1) Uf: U-Wert des gesamten Fensters

Eine weitere bedeutende Wärmebrücke stellen die Ab-standshalter der Verglasung dar, die üblicherweise ausAluminium gefertigt werden. Durch thermisch getrennteAbstandshalter (sogenannte Warm-Edge-Systeme) wer-den die Verluste am Glasrand verringert.

Prüfinstitute, welche sich mit dem Thema Passivhaus be-schäftigen, testeten Passivhausfenster: In letzen Jahren haben zahlreiche Produkte das Zertifikatdes Passivhaus-Insitutes Darmstadt geschafft (U gesamt= 0,85 W/m2K). Waren es anfangs kleine Hersteller, sospringen inzwischen auch große Hersteller auf den neu-en Markt auf. Die getesteten Fenster sind unter anderemauf www.passiv.de zu finden.Als Beispiele dafür, dass auch immer wieder neue Wegegesucht werden, um ein hohes Qualitätsniveau zu errei-chen, zeigen die folgenden Abbildungen interessanteProdukte von österreichischen Herstellern. Diese wurdenstellvertretend für etliche andere Produkte auf dem

österreichischen Markt herausgegriffen und sollen zei-gen, dass die geforderte hohe Qualität mit verschiede-nen Materialien erreichbar ist.Im Falle dieses Holzfensters wurde durch Anordnung vonverschiedenen Luftkammern im Fensterrahmen der Wär-medurchgang reduziert. Für das Gesamtfenster wurde da-durch im Prüfstand ein U-Wert von 0,79 W/m2K erreicht.

Passivhausfenster mit Vollholzrahmen der Firma Sigg

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Als weiteres Beispiel sei hier ein Passivhaus-Kunststoff-fenster gezeigt, bei dem als aussteifende Elemente glas-faserverstärkte Kunststoffe (GFK) eingesetzt werden.Dadurch wird der Wärmedurchgang im Rahmen starkreduziert.

Kunststoff-Alu-Fenster „thermoaktiv“ der Firma Stabil

Grundsätzlich kann beim Fenstertausch davon ausgegan-gen werden, dass in der überwiegenden Mehrzahl derFälle die Lichttransmission durch Rahmenbreite und derGesamtenergiedurchlassgrad (g-Wert) durch den Einbauvon 3-Scheibengläsern reduziert wird. Dies sollte insbe-sondere im Hinblick auf eine natürliche Belichtung derRäume beachtet werden. Hier ist es in manchen Fällensinnvoll, über eine Vergrößerung der Fensterfläche oderden Einbau von Dachflächenfenstern im Obergeschoßnachzudenken.

5.5.4 Einbau von Fenstern und Türen

Bei einem Ersatz alter Fenster durch hochwertige neueFenster, zum Beispiel auch Passivhausfenster, ist nahezuimmer eine thermische Sanierung der Fassade anzura-ten, da die neuen Fenster möglichst wärmebrückenfreieingebaut werden sollten.

Der Fensterrahmen an der Außenlaibung sollte mindestens5 cm stark überdämmt werden, wodurch die Wärmeverlu-ste des Überganges Rahmen-Wand begrenzt und auch derErhaltungsaufwand in Zukunft reduziert wird, da wenigerFensterrahmenfläche der Witterung ausgesetzt ist.

Fenster sollten bündig an die Maueraußenkante gesetztwerden, sodass die Dämmstoffplatten gerade über denFensterrahmen gezogen werden. Bei größeren Dämm-stärken ist es empfehlenswert, das ganze Fenster mittelsMetallwinkel in der Dämmebene selbst zu fixieren.

Fenstermontage vor der Altbaufassade mittels Metall-winkeln

Neue Fenster sollten prinzipiell luftdicht an die Fassadeangeschlossen werden. Zum luftdichten Einbau gibt esschon eine Fülle von speziellen Klebefolien oder Klebeb-ändern für die Verbindung von Fensterrahmen und Mau-erwerk. Eine andere luftdichte Anschlussmöglichkeit istdie Verwendung von Anputzleisten, die auf den Fenster-rahmen geklebt werden.

5.5.5 Sanierung durch Reparatur-maßnahmen

In manchen Fällen ist es möglich, alte Kastenfenster, diein ihrer Holzstruktur noch in Ordnung sind, zu sanieren.Eine gute Möglichkeit besteht darin, den inneren Flügelthermisch aufzuwerten. Zum Beispiel kann er durch ei-nen Flügel mit 2-fach-Wärmeschutzverglasung und hoch-wertigen Glasabstandhaltern aus Kunststoff ersetzt wer-den. Dabei sollten auf der Innenseite auch die Fenster-dichtungen ergänzt oder erneuert werden. Im Außenflü-gel kann man entweder die bestehende Glasscheibe be-lassen oder sie durch eine Einfachscheibe mit Wärme-schutzbeschichtung ersetzen. Falls erforderlich, ist deräußere Flügel instand zu setzen.

Mit einem U-Wert von 0,9 W/m2K für die innereVerglasung und Float-Glas außen ist ein U-Wert von ca.0,9 W/m2K für das Gesamtfenster erreichbar. Tauschtman die äußere Scheibe gegen ein K-Glas aus, so kannauch der Passivhaus-Grenzwert 0,85 W/m2K unterschrit-ten werden.

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^HINWEISDie Sanierung eines Gebäudes zum Niedrigenergiehausstandard ist über die Wandbauteile alleine nur schwermöglich, da die Wärmeverluste für die Übergänge zwischen den einzelnen Gewerken ein mehrfaches der Ver-luste im ungestörten Bereich betragen können. Deshalb verdienen diese Übergänge in Planung und Ausfüh-rung besondere Aufmerksamkeit.

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Falls die Sanierung eines Kastenfensters bei sehrschlechtem Erhaltungszustand nicht mehr zweckmäßigerscheint, kann auch der Austausch gegen ein neues Ka-stenfenster überlegt werden. Die folgende Abbildungzeigt eine Ausführung mit zwei 2-fach-Wärmeschutzver-glasungen U=1,1 W/m2K und einer äußeren Alu-Abdek-kung, die mit einem Gesamt-U-Wert von 0,7 W/m2K diePassivhaus-Anforderungen deutlich übertrifft.Für die Erhaltung von Kastenfenstern sprechen folgendeVorteile:

® Ressourcenschonung durch Erhaltung der nochbrauchbaren Teile

® geringe Wärmebrückeneffekte im gesamten Fenster-bereich

® hohe Schallschutzwerte® einfache Möglichkeit, Sonnen- und Sichtschutz

zwischen den Scheiben zu integrieren® höhere Flexibilität in der Nutzung durch zwei öffen-

bare Glasebenen® thermische Verbesserung meist auch in historischen

und denkmalgeschützten Gebäuden möglich.

Holz-Alu-Kastenfenster der Firma Lagler

Außerdem ist es bei einer Sanierung von Kastenfensternmöglich - wenn auch nicht empfehlenswert - die Außen-fassade zu einem späteren Zeitpunkt mit einer Wärme-dämmung zu versehen.

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Es gibt verschiedene Gründe, das Dach eines Hauses zuerneuern:

® Materialermüdung der DachhautDas alte Eindeckmaterial (Ziegel, Asbestzementplat-ten) ist zum Teil aufgefroren, lässt Regenwasserdurch, oder ist mit der Zeit auch unansehnlich ge-worden. Das Dach ist ein wichtiger Bauteil zumSchutz eines Hauses vor Witterungseinflüssen. Dau-ernde Feuchtigkeit von oben zerstört die Bausubs-tanz.

® Erweiterung von Wohn- und ArbeitsraumIn der Sanierung ist die zusätzliche Gewinnung vonWohnraum mit Hilfe eines Dachbodenausbaues be-sonders gut möglich. Durch die entstehende kom-pakte Bauweise und entsprechend dicke Wärmedäm-mung ist ein Dachbodenausbau besonders energie-sparend.

Im Zuge einer Dachsanierung ist auch die Art der bishe-rigen Warmwasser- und Wärmeerzeugung zu überden-ken. Bei einer Neueindeckung sollte unbedingt an denEinsatz von Kollektoren für Warmwassererwärmung oderzur Heizungsunterstützung gedacht werden.

5.6.1 Zustandsanalyse

Vor Beginn der Dachsanierung sollte unbedingt dieDachkonstruktion überprüft werden. Selten sind es stati-sche Mängel - der Dachstuhl hat ja auch die letzten Jahr-zehnte schadlos überstanden, vielmehr ist durch einenFachmann zu prüfen, ob es durch Feuchtigkeitseintrag zuSchäden an der Holzkonstruktion gekommen ist oder obein Befall durch Holzschädlinge vorliegt.

Durch die Konstruktionsart des Dachstuhles und die Hö-he des vorhandenen Dachraumes sind die Möglichkeitendes Ausbaues mehr oder weniger vorgegeben.Im Dachgeschoß muss jeder Aufenthaltsraum über min-destens der halben Fußbodenfläche eine lichte Raumhö-he von mind. 2,4m haben (z.B. Niederösterreich, Ober-österreich). Die Wiener Bauordnung schreibt 2,5mRaumhöhe vor.

5.6.2 Ausbau des Dachraumes, allgemeineRichtlinien

Beim Dachbodenausbau sind die Punkte Wärmedäm-mung, Schallschutz, Brandschutz, sommerliche Überwär-mung, Winddichtigkeit und Feuchtigkeitsschutz (inklusiveDampfdiffusion) zu beachten.

Brandschutz:Für den Dachgeschoßausbau in Einfamilienhäusern be-steht in allen österreichischen Bauordnungen die Anfor-derung des brandhemmenden Ausbaues in F30. Die Innenseite der Außenkonstruktionen muss minde-stens brandhemmend verkleidet werden. Das erreichenSie mit Gipskartonfeuerschutzplatten, Gipsfaserplatten,Holzschalung Nut/ Feder 4cm oder verputzten Holzwolle- Leichtbauplatten.

Sommerliche Überhitzung:In Sommerzeiten stellt - außer einem wirksamen Son-nenschutz, einer wirksamen Lüftung, insbesondereNachtlüftung, einer ausreichenden Wärmedämmung –die Speichermasse (Estrich, massive Innenwände, Lehm-verputze) ein wichtiges bautechnisches Mittel zur Ver-meidung der Raumüberwärmung dar. Die Verwendungvon Dämmstoffen mit hoher spezifischer Wärmespeich-erkapazität, wie Holzweichfaser oder Zellulose, ist dafürsehr gut geeignet.

G<< KAPITEL 5 DÄMMUNG; FASSADE

Feuchtigkeitsschutz:Dringt zu viel Feuchtigkeit im Winter aufgrund einer feh-lenden oder zu schwach dimensionierten Luftdichtung(Dampfbremse) in die Konstruktion eines Dachgeschoß-ausbaues, so kommt es beim Erreichen des Taupunkteszur Kondensation. Damit Bauschäden vermieden werden,müssen Dachkonstruktionen nach außen dampfdiffu-sionsoffen sein und innen über eine Dampfbremse verfü-gen. Die Dampfbremse verzögert den Eintritt der Raum-luftfeuchte.

In der Vergangenheit wurden bituminöse Dachpappen(sd-Wert = 30m) mit Holzschalung oder dichte Unter-spannbahnen als Unterdach eingebaut. Diese Baustoffe

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5.6 Dach

Günter Prirschl (Bramac Dachsysteme), Katharina Guschlbauer-Hronek

SSppaarrrreennddaacchh:: Die Dreiecks-verbindung des Sparren-dachs bietet die meistenFreiräume bei der Gestal-tung.

KKeehhllbbaallkkeennddaacchh:: Beim Kehlbalkendach kannder Spitzboden auch alsGalerie genutzt werden.

PPffeetttteennddaacchh:: Beim Pfetten-dach bestimmen die hori-zontalen Aussteifungen dieRaumaufteilung mit.

MMaannssaarrddddaacchh:: Besondersdie steilere Fläche eignetsich beim Mansarddach fürden Einbau von Dachfen-stern.

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haben einen relativ hohen Dampfdiffusionswiderstand µ .Der µ-Wert alleine ist jedoch nicht aussagekräftig. Wich-tig ist auch die Materialdicke d. Beide Werte miteinandermultipliziert ergeben jene Dicke einer vergleichbarenLuftschicht, die denselben Widerstand wie der Baustoffhat (µ.d = sd-Wert).

Baute man früher unter dem Unterdach eine Dämmungein, wurde entweder zwischen Dämmung und Unterdacheine zweite Belüftungsebene hergestellt oder bei Voll-sparrendämmung die Dämmung über eine raumseitigeDampfsperre vor eindiffundierendem Wasserdampf ge-schützt.

Beide Systeme haben jedoch folgende Nachteile:

® Um eindiffundierenden Wasserdampf zu verhindernist eine Dampfsperre mit einem sd-Wert von etwa120 m notwendig. Die Dampfsperre muss äußerstsorgfältig an Stoßstellen, Anschlüssen und Durchbrü-chen verklebt werden. Eindringende und eingeschlos-sene Baufeuchte kann weder nach außen, noch nachinnen in den Raum zurückdiffundieren.

® Die Belüftungsebene zwischen Dämmung und Unter-dach sollte das Ablüften von Feuchtigkeit fördern. Eshat sich aber gezeigt, dass die Konstruktion Nachtei-le birgt wie fehlende Winddichtigkeit und hohenFeuchtigkeitseintrag von außen.

Wird dagegen - wie mittlerweile Stand der Technik- eindiffusionsoffenes Unterdach aus hydrophobierten Hol-zweichfaserplatten oder dampfdiffusionsoffener Bahnauf einer mit mind.1cm breiten Fugen verlegten Holz-schalung ausgeführt (sd-Wert = 0,2), kann auf die Luft-schicht zwischen Dämmung und Unterdach verzichtetwerden. Man spricht dann von Vollsparrendämmung.Bei diesem System ist das Entweichen der in derDämmschicht eingedrungenen Raumluftfeuchte nachaußen gewährleistet. Bei Holzweichfaserplatten ist aufdie Begehbarkeit zu achten. Die geforderte Lastaufnah-me soll mind. 1,5kn im ungestörten Feld und 1,0kn amPlattenstoß betragen.

Auf der Innenseite der Wärmedämmung sorgen armierteBaupappen oder PE-Folien für die ausreichende Dampf-bremse. Sowohl die Dampfbremse, als auch die äußereWinddichtung sind bei Stoßstellen, Anschlüssen undDurchbrüchen winddicht zu verkleben.

G<< KAPITEL 5 DIE LUFTDICHTHEIT DER GEBÄUDEHÜLLE

5.6.3 Dachaufbau, Dachdeckung

Der Dachstuhl muss in seiner Statik im Falle einer Neu-eindeckung und des Innenausbaues für folgende Bela-stungen dimensioniert sein:

a Eigengewicht des Dachaufbauesb Schneeregellastc Windbelastung

Statische Belastung eines Dachstuhls:

Aus diesen 3 Faktoren geht hervor, dass die eigentlicheDacheindeckung bzw. das Bedachungsmaterial und seinGewicht die Dimensionierung des Dachstuhls kaum be-einflusst.

Geneigte Dächer sind grundsätzlich als Kaltdach auszu-führen. Ein Kaltdach ist ein zweischaliges Dach mitHinterlüftungsebene. Man unterscheidet 2 Arten vonKaltdachkonstruktionen:

® nicht ausgebautes Dachgeschoß (ohne Unterdach),® ausgebautes Dachgeschoß (mit Unterdach)

In beiden Fällen muss man unter der Dacheindeckung ei-ne Unterlüftungsebene mit Zu- und Abluftöffnungen vor-sehen.

Bei ausgebauten Dach ist ein Unterdach herzustellen.Dies besteht meist aus eine Schalung -24mm stark, aufden Sparren aufgebracht. Darauf wird eine Vordeckbahnverlegt. Idealerweise verwendet man eine diffusionsoffe-ne Bahn. Damit kann der ganze Raum zwischen denSparren zur Dämmung verwendet werden (Vollsparren-dämmung).Auf die Vordeckbahn wird die Konterlattung mind. 5/5cm aufgebracht, auf der Konterlattung dann die Dachlat-tung und die Eindeckung.

G<< KAPITEL 5 BAUTEILKATALOG DER SANIERUNGS-VARIANTEN

Bei der Dachdeckung kann zwischen verschiedenen Ma-terialien gewählt werden:Betondachstein, Ziegel, Faserzement, Metalle wie Kupfer, verzinktes Blech, Zinkblech, Aluminium usw.

In schneereichen Gebieten ist der Schneeschutz auf demDach zu berücksichtigen. Das Abrutschen des Schneesvom Dach ist zur Vermeidung von Personen- und Sach-schäden entlang der Traufe zu verhindern. In den mei-sten Bauordnungen sind Maßnahmen per Gesetz vorge-schrieben. Die Verhinderung von Schäden am Dach

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durch übermäßige Belastung durch Schnee und Eis imBereich der Traufe - abrutschender Schnee bleibt meistdort liegen - ist wichtig. Nachfolgendes Schmelzwasserkann dann nicht abfließen und es bildet sich ein soge-nannter „Schmelzwassersee“. Dieses kann zwischen denEindeckelementen in das Gebäudeinnere dringen und zuSchäden führen. Daher wird die Verwendung vonSchneestoppsteinen oder Schneefanghaken gegen dasAbrutschen von Schnee empfohlen.

Jedes Dach wird durchdrungen, um beispielsweise denKüchendunst oder die Kanalstrangentlüftung nach außenabzuleiten. Hier gibt es vorgefertigte Element der diver-sen Dachsystemanbieter, die bei fachgerechtem Einbaudie Dichtheit des Daches gewährleisten.

Traufdetails:Um ein Abbrechen der vorderen Dachsteinkante durchden Schneedruck zu vermeiden, sollte die erste Dach-steinreihe im Gegensatz zu den sonst üblichen Ausfüh-rungen nicht in die Dachrinne ragen, sondern voll auf derDoppellatte oder der Trauflatte aufliegen. Die Doppellat-te oder Trauflatte ist mit einem Traufblech zu versehen.Die Lüftung an der Traufe erfolgt für den Bereich zwi-schen Dachdeckung und Unterdach durch den Luftraumzwischen den Konterlatten.

In der Praxis werden verschiedene Ausführungen gefer-tigt, eine davon sehen Sie exemplarisch in folgender Ab-bildung:

Traufe mit Hängerinne auf Konterlattung, Unterdachmit Traufenblech tropft frei ab, diffusionsoffenesUnterdach

Ortgangdetails:Der Ortgang kann je nach architektonischer Gestaltungmit Ortgangstein oder als Verkleidung mit Blechen vomSpengler ausgeführt werden. Ortgangsteine müssendurch feuerverzinkte Stifte oder Schrauben an der Unter-konstruktion bzw. der Dachlattung gesichert werden. DerOrtgangstein muss so weit über den fertigen Giebel bzw.die Giebelschalung stehen, dass er die Funktion einerTropfkante erfüllt.

Ortgangdetail: mit Ortgangstein ohne Dachvorsprung

Ortgangdetail: mit Dachsteinen und Saumblech

5.6.4 Wärmedämmung

Der Mindestwärmeschutz ist in den Landesbauordnun-gen festgelegt. Heute sind Dämmstoffdicken über 20cmmit U-Wert <0,2W/m2K üblich. Noch besser sind minde-stens 30cm. (U-Wert = 0,15W/m2K). Entscheidend für die Art der nachträglichen Dämmungsind die Sparrenhöhe, der Zustand der Dachdeckungeinschließlich Unterdach und der Zustand der innerenBekleidung. Je nachdem welcher Bauteil erneuerungsbe-dürftiger ist, wird der Dämmstoff von innen oder vonoben eingebracht und entsprechend die Innen- bzw. dieAußenseite verändert.

5.6.4.1 Dämmung von der Innenseite

Diese Option eignet sich besonders, wenn die Dachdek-kung, sowie der Dachstuhl in Ordnung sind und keineVollschalung unter den Dachlatten vorhanden ist.Für die Herstellung der Luftschicht oberhalb der Däm-mung ist eine diffusionsoffene Vordeckbahn oder Holzfa-serplatte einzubauen. Entlang der Sparren werden Dis-tanzlatten und an der Unterseite hydrophobierte, weicheHolzfaserplatten befestigt. Die Distanzlatten haben an den Sparren die Dimension4/2,5cm, mittig zwischen den Sparren 5/3cm, damit esdort zu einer Zwangsverformung kommt und eindringen-des Wasser nicht zum Sparren hin abläuft. Anstatt der Holzfaserplatten können auch die bereits er-wähnten dampfdiffusionsoffenen Schalungsbahnen ver-wendet werden. In diesem Fall werden die Distanzlatten

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quer zu den Ziegellatten in der Mitte der Sparren verlegtund an die Ziegellatten angenagelt.Die Folie wird der Länge nach zwischen zwei Sparren ge-spannt und mit Holzleisten links und rechts an den Spar-ren angenagelt. Reicht die vorhandene Sparrenhöhenicht aus, können die Sparren zur Innenseite längs oderquer zum Sparren nach innen aufgedoppelt werden.Falls sich eine Holzschalung mit dampfdichter Bitumen-bahn als Auflage auf den Sparren befindet, ist ebenfallseine weitere Hinterlüftungsebene wie oben beschriebennotwendig.

5.6.4.2 Dämmung von der Außenseite

Sollen die schönen handgehauenen Sparren sichtbarbleiben, oder es sind Zimmer unter Dach ohne Wärme-dämmung schon fertig ausgebaut, bietet sich eine Auf-sparrendämmung an. Die Alt-Sparren sind auf die Erfor-dernisse von Statik und Brandschutz für diesen Spezial-fall zu prüfen!

Im Altbau wurden häufig verputzte Holzwolle-Leichtbau-platten als Innenbekleidung verwendet. Ist das Dachoffen legt man von außen eine Dampfbremse auf dieseVerkleidung und über die Sparren (Es ist darauf zu ach-ten, dass die Dampfbremse durch herausragende Nägelnnicht verletzt wird). Anschließend wird die Wärmedäm-mung zwischen die Sparren eingelegt. Ist die Höhe fürdie Wärmedämmung nicht ausreichend, kann der Spar-ren nach außen aufgedoppelt werden. Danach wird eindiffusionsoffenes Unterdach fertiggestellt: Sparschalung,diffusionsoffene Unterdachbahn, Konterlattung, Dachlat-tung, Dachziegel.Es können auch Mischformen dieser beiden Methodenangewandt werden.

5.6.5 Dachflächenfenster

Diese stellen sinnvolle Alternativen zu Gaupen dar, wel-che das Aussehen eines Hauses deutlich verändern undkostspieliger herzustellen sind.Um den Wohn- und Lebensraum unterm Dach besonderslichtfreundlich – und natürlich auch allen gesetzlichenVorschriften entsprechend – zu gestalten, sind wichtigeAspekte zu beachten:Zum einen muss die sogenannte Licht-Mindestfläche jeQuadratmeter eingehalten werden. Sie wird von den Bau-ordnungen für Wohnräume unter dem Dach festgelegtund gibt damit auch die Fenster-Mindestgröße vor. Der-zeit beträgt diese Licht-Mindestfläche bei einer Raumtie-fe von maximal fünf Metern ein Zehntel der Raumfläche,bei größeren Raumtiefen ein Achtel. Zum anderen solltenauch ganz praktische Anhaltspunkte für den optimalenEinbau von Wohnraumdachfenstern berücksichtigt wer-den: Abhängig von der Form der Neigung des Dachesbringen Fenster in unterschiedlicher Länge den optima-len Lichteinfall bzw. den bestmöglichen Ausblick. AlsFaustregel gilt: Je flacher das Dach, desto länger im Ide-alfall das Fenster - und in jedem Fall sollte die obereFensterkante bei mindestens 1,85 m Raumhöhe liegen.Nur so nämlich ist ungehinderter Zugang zum Fenster

gewährleistet. Schließlich muss aus Sicherheitsgründenauch auf die in der jeweiligen Landesbauordnung vorge-schriebene Brüstungshöhe für all jene Dachflächenfen-ster geachtet werden, die geöffnet werden können.

Die Einbausituation von Dachflächenfenstern istabhängig von der Dachneigung.

Wenn der Abstand zwischen den Sparren kleiner odergrößer als die Breite des gewünschten Fensters ist, sinddie erforderlichen Wechsel und gegebenenfalls Hilfsspar-ren einzusetzen.Ist die gewählte Fensterbreite (Grundrahmenmaße)größer als der lichte Sparrenabstand, ist eine Auswechs-lung erforderlich. Um eine optimale Hinterlüftung (nurbei Dächern mit überlüfteter Wärmedämmung) zu errei-chen, ist es günstig, die beiden Wechsel um ca. 4cmkleiner als die Sparrenhöhe auszuführen.Auch hier gilt wie schon im Kapitel über Fenster erwähnt,dass der korrekte Einbau der Dachflächenfenster auf dieWärmeverluste neben der thermischen Qualität der Fen-ster an sich eine großen Einfluss hat. Es gibt auf demMarkt bereits Fenster, deren Rahmen durch eine rund-umlaufende Dämmung besser gegen Verluste geschütztsind. Diese sind herkömmlichen Konstruktionen mög-lichst vorzuziehen, um der Kondenswasserproblematikim Rahmenbereich vorzubeugen.

Dachflächenfenster mit Dämmung des Rahmens

5.6.6 Flachdach

Für eventuelle Wohnflächenerweiterungen bietet sich auchdie Verwendung eines Flachdaches zur Nutzung als Terrasseoder Gründach an, wie es in unseren Sanierungsvorschlägengeplant wurde. Wichtig ist hier ganz besonders der korrekteAufbau der einzelne Schichten unter Berücksichtigung derDampfdiffusion, sowie eine äußerst sorgfältige Verarbeitung.Details dazu finden Sie im Kapitel Bauteilkatalog der Sanie-rungsvarianten.

G<< KAPITEL 4 BAUTEILKATALOG DER SANIERUNGS-VARIANTEN

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Die Dach-neigungbestimmt dieFensterlänge.

Brüstungshöhe nach dergültigen Bauordnung.

min. 185cm

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Bauteile zwischen beheizten und unbeheizten Gebäude-teilen sollten grundsätzlich mit Wärmedämmung verse-hen werden, sonst werden die kalten Räume über dietrennenden Bauteile mitbeheizt.

5.7.1 Decke zu unbeheiztem Dach-geschoß

In zahlreichen Siedlungshäusern finden sich sogenannteSchlupfböden, welche eine zu geringe Raumhöhe aufwei-sen, um ausgebaut zu werden. Sie werden meist nur zumZwecke der Kehrung des Rauchfanges durch einen Dach-bodeneinstieg betreten und weisen im Winter annäherndAußentemperatur auf. Die oberste Geschoßdecke solltedaher genauso gut gedämmt werden wie die Dachschrä-ge. Zur Erreichung des Niedrigenergiehausstandardssollte die Dämmstärke mindestens 30 cm betragen. Einezusätzliche Anforderung stellt die Herstellung der Luft-dichtheit dar.

Zuerst sollte eine Zustandsanalyse der vorhandenenDecke durchgeführt werden Das gilt nicht nur für dieoberste Geschoßdecke sondern auch für Zwischendek-ken. Diese Bestandsprüfung sollte gemeinsam mit Fach-leuten an Ort und Stelle erfolgen. An folgenden Stellenkönnen Schäden auftreten:

® Decken unter Feuchträumen® Deckenbereiche unter Wasserauslassen® Deckenbereiche unter schadhaften Dachteilen oder

Anschlüssen® Deckenbereiche unter defekten Regenrinnen und

Fallrohren® Deckenbereiche an hervorstehenden Balkenköpfen

(Balkonen und Erkern).

Die Bestandsanalyse muss folgende Punkte umfassen:

® Überprüfung des Zustandes der tragenden Balkenund Auflager durch eine optische Überprüfung desäußeren Zustandes der Decke und der vorhandenenDurchbiegung bis zu dynamischen Schwingungs-untersuchungen. Notfalls sollte man ein Stück derDecke öffnen, um den vermuteten Schaden bewertenzu können.

® Zustand des Bodenbelages und Unterbodens: Einvorhandener Fußbodenbelag kann einen schlechtenZustand verdecken. Eventuell ist ein starkes Boden-gefälle feststellbar.

® Zustand der Unterdecke: Man prüft Putzhaftung und-beschaffenheit durch Abklopfen. Farbbefund undbauliche Veränderung (z.B. Zwischendecken).

Substanzsicherung, Erneuerung oder Verstärkung defek-ter oder nicht ausreichend dimensionierter Teile unterBeibehaltung der charakteristischen Konstruktion solltemeist Vorrang vor einer Totalerneuerung erhalten. In je-dem Fall sollten Fachleute zur Sanierung zugezogen wer-

den. Je nach der Art der auftretenden Schäden werdenentweder Balken und Balkenköpfe armiert, einzelne Trä-me ausgewechselt oder die Auflager entlastet. UnterUmständen müssen (gänzlich) schadhafte Decken totalerneuert werden.

Brandschutzbestimmungen sind in den Bauordnungender Bundesländer festgelegt. In NÖ ist zum Beispiel inEin- und Zweifamilienhäusern in offener Bauweise dieBrandwiderstandsklasse F 30 vorgeschrieben: Bei Holz-decken sind die tragenden Balken, die Abdeckung obensowie die Untersicht brandhemmend auszuführen. DerFußboden im Dachboden muss nur im Bereich von Reini-gungsöffnungen von Schornsteinen nichtbrennbar sein.

Es gibt in Abstimmung auf die vorhandene Bausubstanz,Tramdecke, Hohlkörperdecke oder Betondecke, mehrereMöglichkeiten der Dämmung. Die Dämmung der Decken-untersicht ist zwar prinzipiell möglich, die einzuhaltendeMindestraumhöhe stellt aber eine Grenze für die Dämm-stärke dar. Des weiteren sind Wärmebrücken, sowie Luft-undichtheiten bei Anschlüssen an Zwischenwände undDachschrägen kaum zu beheben.

Dämmung zwischen den Holzbalken (Zangen):Diese Methode ist in Siedlungshäusern je nach Zustanddes obersten Belages auf der Dachbodenseite von obenoder unten möglich. Die Art der verwendbaren Dämm-stoffe ergibt sich aus der Einbringmöglichkeit: Von obenkönnen sowohl lose Schüttungen aus Korkgranulat, Perli-ten eingebracht, als auch Matten aus Mineralwolle, Hanf,Flachs, Kokos, Holzweichfaser eingelegt werden.

Eine Sonderstellung nimmt Zellulose ein: diese kann vonoben und unten durch zu bohrende Löcher in die Hohl-räume eingeblasen werden.Von unten können Matten aus oben genannten Materia-lien verwendet werden.

Zu beachten:® Falls der Putz an der Deckenuntersicht, meist auf

Holzwolleleichtbauplatten aufgebracht, in Ordnungist, und eventuelle Risse und Durchbrüche fürElektroinstallationen nachträglich luftdicht verspach-telt werden können, erfüllt dieser die Funktion derLuftdichteebene.

® Bei einem kompletten Neuausbau des Obergescho-ßes sollte eine Dampfbremse auf die Balkenunter-sicht aufgebracht und luftdicht verklebt werden. Dar-auf wird mit Aufbringen einer Lattung eine Installa-tionsebene hergestellt, die auch zusätzlich gedämmtwerden kann. Als Abschluss können Gipsfaserplat-ten, Holzverschalungen oder verputzbare Holzwolle-leichtbauplatten montiert werden.

® Die Luke für die Dachbodentreppe sollte auch luft-dicht angeschlossen sein und der Deckel mit Dich-tungen und einer ausreichenden Dämmung versehensein.

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5.6 Decken und Fußböden

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® Bei der Dimensionierung sind einschlägige Brand-schutzvorschriften zu beachten.

® Diese Methoden eignen sich bedingt zum Selbstbau,da der Herstellung der Luftdichtheit zur Vermeidungzukünftiger Bauschäden eine große Bedeutung zu-kommt.

Da eine ausreichende Dämmstärke in den meisten Fällenso nicht erreicht werden kann, müssen diese Maßnah-men mit einer Dämmung auf der Decke kombiniertwerden.

Dämmung auf der Decke:Dies stellt die bei weitem kostengünstigste Dämmmaß-nahme dar, die auch zum Selbstbau gut geeignet ist undrelativ problemlos als Einzelmaßnahme ohne Störungdes Wohnbereiches ausgeführt werden kann.Falls der Dachboden nicht begehbar sein soll, könnenhier kostengünstig Dämmplatten oder Rollfilze aus oben-genannten Materialien, auch mehrlagig, aufgebracht wer-den. Zu Wartungszwecken für den Rauchfang reicht dieHerstellung eines begehbaren Belages auf Kanthölzernmit Holzplatten oder anderen begehbaren Werkstoffen,in der Nähe der Reinigungsöffnung des Schornsteins ausnicht brennbarem Material in Absprache mit dem Rauch-fangkehrer.

Ein begehbarer Belag erfordert die Herstellung einerUnterkonstruktion aus Kanthölzern abgestimmt auf dieDämmstoffmaße und des begehbaren Plattenmaterials.Ein bewehrter Zementestrich ist auch möglich, verteuertaber die Kosten erheblich.

Zu beachten:® Der Dämmstoff muss fugenlos verlegt werden. Dies

kann auch kreuzweise in mehreren Lagen geschehen.® Für den Gesamtaufbau der Decke gelten Brand-

schutzvorschriften, welche in den Bauordnungen derjeweiligen Länder festgelegt sind.

® Für den Selbstbau gut geeignet.

5.7.2 Kellerdecke

Die wärmetechnische Sanierung der Kellerdecke ist beiGebäuden, deren Keller gar nicht oder nur zeitweise be-heizt werden soll, sehr zu empfehlen. Sie kann auch alsEinzelmaßnahme durchgeführt werden. Die Dämmungkann von unten oder oben erfolgen, es können aberauch beide Maßnahmen kombiniert werden.

Dämmung von unten:Diese Maßnahme lässt sich kostengünstig durchführenund ist auch für den Selbstbau gut geeignet. Bei ebenemUntergrund können Dämmstoffplatten oder Verbundplat-ten mit einer Stärke von mindestens 10 cm an die Dek-kenuntersicht geklebt werden. In den meisten Fällenkann auf Verkleidungen verzichtet werden. Bei unebenenUntergründen oder Rohrleitungsführungen kann mit ab-gehängten Deckensystemen gearbeitet werden, welchemit Dämmmatten ausgelegt werden.Um die Wärmebrücke der anschließenden Kellerwände

etwas zu minimieren, sollte die Dämmung auch auf dieobersten 50 cm der Wände gezogen werden.

Zu beachten:® Es ist zu überprüfen, welche Dämmstärke möglich

ist, damit die Türen und Fenster im Keller nach wievor geöffnet werden können und eine ausreichendeStehhöhe vorhanden bleibt.

® Vor Aufbringung der Dämmung sollte die Kellerdeckeauf Feuchtigkeit untersucht werden und die Ursachedes Feuchteeintrags behoben werden. G<< KAPITEL 5 FEUCHTE MAUERN

® Vor Überdämmung von Leitungen empfiehlt es sich,die Lage mittels Fotos oder Aufmaß zu dokumentie-ren und eventuell Revisionsöffnungen herzustellen.

® Für den Selbstbau gut geeignet.

Dämmung von oben:Diese Maßnahme wird eher bei einer Gesamtsanierungdes Gebäudes in Frage kommen, wenn die alten Fußbo-denaufbauten entfernt werden müssen. Hier ist eineDämmstärke von mindestens 10 cm sinnvoll.In Siedlungshäusern findet man entweder alte Dielenbö-den auf Schüttung oder Betonestrich ohne jegliche Däm-mung darunter. Hier ist besonders auf die Reduzierung der Raumhöhedurch zusätzliche Dämmmaßnahmen zu achten. Meistmüssen dann auch die Türen gekürzt werden.Eine Möglichkeit, eine größere Dämmstoffstärke im Auf-bau unterzubringen, ist die Herstellung eines Holzfußbo-dens auf Kanthölzern oder spezielle Systeme mit Dis-tanzschrauben und Platten mit einer Schüttung ausDämmstoff oder eingelegten Dämmstoffmatten. AuchTrockenestrichelemente auf Schüttung können verwen-det werden. Des Weitern gibt es die Möglichkeit, fertigeEstrichelemente für Fußbodenheizung (meist aus Gipsfa-serplatten hergestellt) aufzulegen.

Zu beachten:® Bei einer feuchten Kellerdecke sollte die Ursache

festgestellt und wenn möglich behoben werden undanschließend eine Dampfbremse eingelegt werden.

® Bei selbstragenden Konstruktionen dürfen nur Tritt-schalldämmplatten oder ausreichend verdichtbareSchüttungen nach Anweisungen des Herstellers ver-legt werden.

Spezialfall erdanliegender Fußboden:Falls hier keine Bodenplatte aus Beton vorhanden ist,müssen alle alten Schichten entfernt werden und einekapillarbrechende Schichte aus Kies oder Blähton aufVlies eingebracht und verdichtet werden. Darüber kön-nen feuchtebeständige und druckbelastbare Dämm-platten (Schaumglas, geschlossenzellige Hartschaum-platten oder feuchtigkeitsresistente Perlite) aufge-bracht werden. Darüber wird eine Betonbodenplatteeingebaut, anschließend eine Sperrschicht sorgfältigverklebt eingebracht und bis an die Fußbodenoberkan-te seitlich hochgezogen oder mit der Horizontaldich-tungsbahn in den Außenwänden, falls vorhanden, ver-bunden. Anschließend wird der Fußbodenaufbau her-

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gestellt. Eine Variante wird im Zubau der Sanierungs-varianten verwendet und ist im Bauteilkatalog näherbeschrieben.

G<< KAPITEL 4 BAUTEILKATALOG DER SANIERUNGS-VARIANTEN

SANIERUNGSLEITFADEN » Baudetails 91

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FOTO: EDELTR AUD HASELSTEINER

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SANIERUNGSLEITFADEN » Haustechnik 92

FOTO: EDELTR AUD HASELSTEINER

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Das Ziel der Sanierungsvorschläge in diesem Leitfadenist, dem heute im Neubau angewandten Passivhausstan-dard auch in der Althaussanierung nahe zu kommen.Ausgehend von den Rahmenbedingungen des Passiv-hauskonzeptes soll im Folgenden dargelegt werden, wel-che baulichen Voraussetzungen notwendig sind, um die-se Technologien und Systeme der Haustechnik in die Alt-haussanierung übernehmen zu können, bzw. wo diesedurch herkömmliche oder bereits vorhandene Teile er-gänzt werden können.

Heizung und Lüftung im Passivhaus:Die Kernidee des Passivhauskonzeptes ist, die Wärme-verluste der Gebäudehülle so gering zu halten, dass dergeringe, schon aus hygienischen Gründen notwendigeLuftwechsel auch zur Beheizung des Gebäudes dienenkann. Wie die Messwerte aus zahlreichen Passivhäusernbelegen, muss das Heizsystem nur sehr geringe Heizlei-stungen von maximal 10 W/m2 bezogen auf die Wohn-nutzfläche erbringen. Auch wenn der Heizwärmebedarfvon Passivhäusern um etwa 75% niedriger ist als in üb-lichen Neubauten, ist in der Regel während einer kurzenPeriode, etwa von November bis März, zusätzlich Wärmezur Beheizung nötig. Die Lüftung hat primär folgende Aufgaben zu erfüllen:® Frischluftzufuhr zur Begrenzung des CO2-Gehalts der

Raumluft® Regulierung der relativen Luftfeuchte® Beseitigung von Gerüchen und Luftschadstoffen

Ein zuverlässiger Luftaustausch ist nur durch mechani-sche Lüftungsanlagen zu gewährleisten, da der Luftaus-tausch bei Fensterlüftung von Windrichtung, Windge-schwindigkeit und Temperaturdifferenzen sowie vom Be-nutzerverhalten abhängig ist.

G<< KAPITEL 6 LÜFTUNG

Sekundär kann die Lüftungsanlage auch als Wärmever-teilsystem fungieren. Die sehr geringen Wärmemengen,die zur Beheizung von Passivhäusern nötig sind, könnendaher ohne separates Wärmeverteil- und -abgabesystembereitgestellt werden: Heizungsrohre und Heizkörpersind nicht nötig. Die Zuluft wird dazu an kalten Tagen aufmaximal 55°C erwärmt. Ein Teil der Wärme wird von denLüftungsrohren als Wärmestrahlung an die Räume abge-geben, der Rest als warme, frische Zuluft.

Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass zwei Randbe-dingungen unbedingt eingehalten werden müssen:® Die von der Luft berührten Wärmetauscherflächen im

Zentralgerät dürfen nicht wärmer als 55° C sein, dasonst der in der Luft immer vorhandene Staub ver-schwelt und einen unangenehmen Geruch erzeugt.

® Die dem Raum zugeführte Luftmenge soll nicht viel

mehr als hygienisch notwendig sein (30m3/Personund Stunde), da sonst die Luftfeuchte in der Zuluftauf Werte unter 30% sinken kann, was im Allgemei-nen als unangenehm empfunden wird.

Eben wegen dieser Randbedingungen müssen die Wär-meverluste der Gebäudehülle so niedrig sein.

Schemazeichnung des Passivhaus-Haustechnik-konzeptes

Die Wärme für die Zuluftnachheizung kann z.B. aus demWarmwasserbereitungssystem kommen. Die Verhältnissewerden hier gewissermaßen umgedreht: Bisher hat manmit der Heizanlage die Warmwasserbereitung noch„nebenbei“ miterledigt, nun kann man im Passivhaus die

geringfügige Resthei-zung einfach mit derWarmwasserberei-tung „nebenbei“ dek-ken. Eine Möglichkeithierfür ist im Bilddargestellt: EineKleinstwärmepumpeentnimmt Wärme ausder Fortluft desLuft/Luft-Wärmetau-schers. Diese istwärmer als dieAußenluft und ent-hält auch einen Teilder Latentwärme desim Haus freigesetz-ten Wasserdampfes.

Wärmepumpenkompaktaggregat für Passivhäuser.Die gesamte Haustechnik für Heizung, Warmwasserund Lüftung ist in einem Kompaktgerät von Gefrier-schrankgröße integriert

6 HAUSTECHNIK

Katharina Guschlbauer-Hronek

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Wenn, wie es hierfür empfohlen wird, ein Erdreichwärme-tauscher in der Frischluft vorgeschaltet ist, fällt die Fort-lufttemperatur in der Regel nicht unter 5°C. Ein äußersteinfaches Kompaktsystem kann somit die gesamteLüftung, Heizung und Warmwasserbereitung in einemPassivhaus übernehmen.

Mit einem solchen System ist es möglich, den gesamtenBedarf für Warmwasser und den Restbedarf der Raum-heizung mit einem Stromeinsatz von 1500 bis 2200 kWhpro Jahr zu decken. Die Geräte werden derzeit von meh-reren mittelständischen Unternehmen hergestellt.

Heizkonzept überlegt werden, auf welches die Einzel-komponenten abgestimmt werden.Im Folgenden werden Heizkonzepte, ausgehend vomoben beschriebenen Passivhaus - Energiekonzept, darge-stellt. Sie sind auf die erreichte Energiekennzahl nach er-folgter Sanierung bezogen:

Sehr guter Niedrigenergiehausstandard (20–35 kWh/m2a):Beträgt der abdeckbare Heizlastanteil über die Lüftungs-anlage wenigstens 50%, so bietet sich mitunter eineHolzfeuerung als Spitzenlastabdeckung an. Kann derNachweis der Beheizbarkeit für jene Räume, die keineoder wenig Wärme des Ofens erhalten, erbracht werden,kann ein Einzelofen ohne Anschluss an ein wasserfüh-rendes System eingesetzt werden: Ein Haus mit 100 m2-Wohnfläche- mit einem Heizwärme-bedarf von 35 kWh/m2a - kommt mit ca. 1500 kWhStrom und beispielsweise 500 kg Pellets pro Jahr aus(ohne Solaranlage). Die „Holz-Heizperiode“ dauert 100bis 150 Tage.

Kleinstwärmepumpe mit Holzheizung und Solaranlage

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Neben dem geringen Installationsaufwand auf der Bau-stelle wird dieses Prinzip auch dadurch interessant, dassaußer Strom keine weiteren Energieträger ins Gebäudegebracht werden müssen. Anschlusskosten für Gas oderFernwärme entstehen nicht mehr, Lagermöglichkeiten fürHeizöl werden nicht benötigt. Diese Geräte haben abermeist eine zu geringe thermische Leistung für Häuser,die nicht Passivhausstandard erreichen, und sind daherfür die gezeigten Sanierungsbeispiele nicht als alleinigeHeizung geeignet!

Die Modernisierung der Heizanlage ist eine wirkungsvolleMaßnahme zur Energieeinsparung und ist bei einer wär-metechnischen Sanierung eines Gebäudes schon wegender Überdimensionierung des alten Kessels im Verhältniszum neuen Wärmebedarf des Hauses nach der Sanie-rung dringend anzuraten. Heizkessel mit mehr als zwan-zig Betriebsjahren zählen mit Sicherheit zu den „Oldti-mern“ und sollten generell ausgetauscht werden.

Ziele der Sanierung:Anzustreben ist in jedem Falle die Minimierung der Ver-luste durch z.B. bessere Wirkungsgrade der Wärmeer-zeuger, weiteres die Nutzung von Solarenergie zur Berei-tung von Warmwasser und auch zur teilweisen Behei-zung. Bei einer geplanten Erneuerung des Daches bietetsich die Integration einer Solaranlage besonders an, wiezahlreiche Sanierungsbeispiele zeigen.

G<< KAPITEL 6 THERMISCHE SOLARANLAGEN

Umweltwärme, in Form von Wärmepumpen ist bei Vor-handensein von Wärmequellen mit einer Temperaturüber 0°C (Erdreich, Grundwasser, etc.) von Interesse.

Der Einsatz von Biomasse mittels Pelletskessel oder mo-dernen Holzvergaserkessel ist zu überlegen. Pellets-Zim-meröfen, welche über eine raumluftunabhängige Ver-brennungsluftzufuhr verfügen und im Wohnraum aufge-stellt werden, können bei geringem Heizwärmebedarfebenfalls eingesetzt werden. Sie verfügen meist über ei-nen integrierten Pellets-Vorratsbehälter, der die Nutzungvon Biomasse noch komfortabler macht. Es gibt auchKaminöfen für Stückholz mit raumluftunabhängiger Ver-brennungsluftzufuhr.

Der erste Schritt ist, eine Grobanalyse des Heizsystemsdurchzuführen: Energieverbrauch, Kesselleistung, Kaminbe-fund, Strombedarf der Umwälzpumpen, Zustand der Rohr-leitungen und der Heizkörper und Regelung der Heizung.Als zweiter Schritt sollte bei einer Generalssanierung,auch wenn sie in mehreren Teilen durchgeführt wird, ein

6.1 Heizung

^TIPPFalls Teilsanierungen in Angriff genommen werden gilt: zuerst dämmen, dann Heizung sanieren!

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Alternativ hierzu kann man auf eine Wärmepumpe ver-zichten, und einen Pellets- oder auch Kachelofen mitAnschluss an ein wasserführendes System einsetzen.Dieses zwar teurere System bringt den Vorteil mit sich,allfällige Restheizlasten in einzelnen Zimmern überStrahlungsflächen abdecken zu können.Die Integration einer Solaranlage ist hier mehr oder we-niger obligatorisch, da der Holzfeuerungsbetrieb im Som-mer vermieden werden sollte. Der Stromverbrauch redu-ziert sich nun auf den Antrieb der Ventilatoren (ca. 250kWh pro Jahr); die gesamte Wärmelieferung erfolgt inForm von ca. 1250 kg Pellets oder knapp 4 FestmeterScheitholz. Die Heizperiode verlängert sich gegenüberdem vorigen Konzept auf ca. 200 Tage.

Niedrigenergiehausstandard erreicht (35–50kWh/m2a):Bei Energiekennzahlen oberhalb von 35 bis 40 kWh/m2alohnt es sich in der Regel nicht mehr, über Passivhaus-Technik nachzudenken. Konventionelle Heizungssysteme,kombiniert mit reinen Komfortlüftungsanlagen bietenhierfür die bessere Lösung. Diese Lösung wird bei denmeisten Sanierungen von Siedlungshäusern in der Praxisrelevant sein und daher auch bei den Sanierungsbeispie-len eingesetzt.Hier kommen in jedem Fall konventionelle Heizsysteme,die teilweise vielleicht schon im Gebäude vorhanden undadaptierbar sind, zum Einsatz.

Konventionelles Heizsystem mit Lüftungsgerät undSolarer Warmwasserbereitung

6.1.1 Brennstoffauswahl

Im Zuge der Sanierung des Heizsystems besteht dieMöglichkeit, die Wahl des Energieträgers neu zu über-denken. Folgende Fragen können bei der Auswahl helfen:

® Welcher Brennstoff steht für das Haus zur Ver-fügung?

® Wie erfolgt die Lieferung (leitungsgebunden oder perLKW)?

® Gibt es einen Fernwärmeanbieter in der Nähe?® Ist ausreichend Platz zur Lagerung des Brennstoffes

vorhanden?® Welche emotionalen und ökologischen Kriterien sind

persönlich wichtig?® Welche Versorgungssicherheit ist für die nächsten

20 Jahre gegeben?® Wie sind die Prognosen zu den Preisen des gewähl-

ten Brennstoffes?® Welche Betriebskosten ergeben sich daraus in Zu-

kunft?® Welche Investitionskosten sind zu erwarten?® Welche Förderungen kommen zur Reduzierung der

Investitionskosten in Frage?

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^HINWEISAus ökologischer Sicht sind erneuerbare Ener-gieträger das Heizmaterial der ersten Wahl. Mitder Entscheidung für erneuerbare Energieträger,wie Stückholz oder Pellets, stärken Sie die öster-reichische Wertschöpfung und setzen auf Ver-sorgungssicherheit! Mit diesem Entschluss kop-peln Sie sich ab von der Preisdynamik der fossi-len Energieträger (Erdgas, Erdöl).

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Folgende Tabelle gibt einen kurzen Überblick über einzelne Brennstoffe:

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BRENNSTOFF VERFÜGBARKEIT EMISSION LAGERRAUM BRENNWERT- ANMERKUNGlokal global CO2 sonst. erforderlich NUTZUNG

HEIZÖL + - - +/- ja jaERDGAS +/- - - +/- nein jaFLÜSSIGGAS +/- - - + ja ja Flüssiggaspreis hochSTEINKOHLE +/- +/- -- -- ja nein Hohe EmissionenFERNWÄRME ++ ++ nein nein Bei Erzeugung in KWK oder

mit Biomasse sehr sinnvoll; gute regionale Wertschöpfung

STROM DIREKT + + - - nein Hohe Verbrauchskosten und Emissionen bei Produktion

ELEKTR. + + +/- +/- nein Bei guter Auslegung akzep-WÄRME-PUMPE tabel; Flächenheizung

erforderlichSTÜCKHOLZ + + ++ +/- ja nein Höhere Anschaffungs-

kosten; bis 50 kW Leistung sinnvoll; gute regionale Wertschöpfung

HOLZSCHNITZEL + + ++ +/- ja nein Höhere Anschaffungs-kosten; bis 80 kW Leistung sinnvoll; gute regionale Wertschöpfung

HOLZPELLETS + + ++ +/- ja ja Höhere Anschaffungs-kosten; ab 6 kW b. 300 kW sinnvoll; gute regionale Wertschöpfung

++ sehr gut; + gut; +/- unterschiedlich; situationsabhängig; - schlecht; -- sehr ungünstig

Vergleich verschiedener Energieträger. Quelle: Ladener, Gabriel (2002): Vom Altbau zum Niedrigenergiehaus.Staufen bei Freiburg: ökobuch Verlag. S.177

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Zur Lagerung von festen und flüssigen Brennstoffen wird ein Raum benötigt, der bestimmten Anforderungen ent-sprechen sollte:

BRENNSTOFFLAGER-EIGENSCHAFTEN UND ANFORDERUNGENBRENNSTOFF/LAGERVOLUMEN PLATZBEDARF FÜR LAGERUNGHEIZÖL1,2 bis 2-facher Jahresverbrauch: d.h. bei 15 000 kWh/a Bei kleinen Volumina [< 3000 l) vorzugsweise im belüfteten Innenraum Wärmebedarf (150 m2 WF im sanierten EFH/ZFH) ca. 2000–3000 Lit. in Kunststofftanks mit Auffangwanne, z.B. im Heizungsraum hinter

einer Abmauerung; Lagerung im Erdreich nur in doppelwandigen Stahl- oder GFK-Tanks. Alte, viel zu große, kellergeschweißte Großtankslassen sich bei Abbruch als Kellerraum nutzen.

FLÜSSIGGAS0,3 bis 1-facher Jahresverbrauch: Am besten außerhalb von Gebäuden; Drucktank oberirdisch mit 3 m d.h. bei 15 000 kWh/a Wärmebedarf ist ein 1000–1500 Lit. Sicherheitszone, oder im Erdreich eingegrabenDrucktank erforderlich. (Sicherheitszone beachten).HOLZPELLETSMöglichst 1,2 - 1,5 facher Jahresverbrauch: Trockener Raum (3-8 m2) im Haus (Pelletsbunker mit Trichter)d.h. bei 15 000 kWh/a Wärmebedarf also 5,5 bis 7 m2/a nahe der Heizung, so dass Transport zum Kessel mit Förderschnecke(4,6 m2 = 15 000 kWh); für Pelletskaminöfen, oder Gebläse möglich ist; alternativ: im Pelletssilo die nur gelegentlich betrieben werden, ist Sackware ggf. günstiger. unter Dach, in ebenerdigem Nebenraum, Garage o.ä.; Zwecks Nach-

füllen des Lagers Zufahrt mit LKW erforderlich bis maximal 30 m Entfernung, Lagerraum muss sicherheitstechnischen Anforderungen genügen.

STÜCKHOLZMindestens 2 facher Jahresverbrauch zwecks ausreichender Trocknung; Im Freien, gut belüftet, möglichst unter Dach; bei 15 000 kWh/a Wärmebedarf als zweimal möglichst kurzer Transportweg zum Kessel (möglichst ohne Treppe), 5 Raummeter (5 rm reichen für ca. 15 000 kWh). Anlieferungsmöglichkeit mit LKW/Traktor erforderlich.HOLZHACKSCHNITZELVerbrauch für 2 bis 4 Wochen bei mittleren Anlagengrößen, In Bunker oder Silobehältern innerhalb oder außerhalb des Gebäudes;bei Großanlagen auf LKW-Transportvolumen abgestimmt, möglichst kurzer Transportweg zum Kessel mittels Förderschnecken, z.B. 80 bis 100 m2; bei 15 000 kWh/a Wärmebedarf 16,7 Schütt-m2 zwecks Anlieferung Anfahrt mit LKW zum Bunkerschacht(1000 Lit. Heizöl = 11 Schütt-m2). zwingend erforderlich.

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Brennstofflager-Anforderungen. Quelle: Ladener, Gabriel (2002): Vom Altbau zum Niedrigenergiehaus. Staufen beiFreiburg: ökobuch Verlag. S. 178

6.1.2 Wärmeerzeugung

Der Kesseltausch ist aus vielerlei Gründen im Rahmeneiner Sanierung notwendig:

® Alter des vorhandenen Kessels 15 bis 20 Jahre oderälter

® Undichtheiten, zu viel Wärmeabgabe in den Heizraumdurch schlechte Dämmung

® Zu kurze Betriebszeiten (häufiges Takten) des Kes-sels weisen auf Überdimensionierung hin. Dadurchsinkt der Wirkungsgrad stark.

Die erforderliche Kesselgröße muss in jedem Falle anden Wärmebedarf des sanierten Gebäudes angepasstwerden.

Dieser wird sich nach der Sanierung zwischen 4 und 10 kW bewegen.Der Heizenergiebedarf gibt Aufschluss über Brennstoff-verbrauch und damit auch über die zu erwartenden

Betriebskosten. Die dabei ermittelte Gebäudeheizlast(ergibt die Kesselgröße) ist wichtig für die Heizungs-dimensionierung.

G<< KAPITEL 8 ENERGIEKENNZAHLEN UND HEIZLASTDER SANIERUNGSVARIANTEN

Die Kesselgröße und das Wärmeabgabesystem müssenaufeinander abgestimmt sein. Prinzipiell sind Wärmeer-zeugung (Kessel) und Wärmeabgabe (z.B. Radiatoren) in-dividuell kombinierbar. Für spezielle Anforderungen wieden Einsatz der Brennwerttechnik oder Wärmepumpe istaber auf der Wärmeabgabeseite Niedertemperaturniveau(Wand- und Bodenheizung) unabdingbar.

Holzkessel:Holz bietet sich vor allem als heimischer, Treibhausgas(CO2)-neutraler Brennstoff an. Die Verbrennungstechno-logie für Holz hat in den letzten Jahren, sowohl wasSchadstoffemissionen, als auch was Bedienungskomfortbetrifft, entscheidende Fortschritte gemacht. Am Marktsind viele österreichische Hochtechnologieprodukte er-hältlich.

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Spezialkessel für Stückholz (Gebläse- oder Holzvergaser-kessel) ermöglichen in Verbindung mit einem Pufferspei-cher die Verwendung des im ländlichen Raum „klassi-schen“ Energieträgers Stückholz in einem System, woeinmal täglich (oder in der Übergangszeit in noch länge-ren Intervallen) der Ofen bedient wird, und Wärme stän-dig verfügbar ist. Ausschlaggebend für die Länge derIntervalle ist neben dem Brennstoff (Weich- oder Hart-holz) natürlich der Wärmebedarf des Hauses und dieGröße des Pufferspeichers. Hier ergeben sich idealeKombinationsmöglichkeiten mit einer Solaranlage zurWarmwasserbereitung, aber auch eine größere Kollektor-fläche für eine Einbindung der solar gewonnenen Wärmein die Heizung ist möglich, da der Wärmespeicher, ebender Pufferspeicher, ohnehin vorhanden ist.

Pelletsanlagen:Für den Komfort eines vollautomatischen (Holz)Heizsy-stems bietet sich eine Pelletsheizung an. Pellets sindHolzpresslinge von mehreren Millimetern Durchmesserund Länge. Der Kessel wird wie bei einer konventionellenHeizung im Heizraum aufgestellt und aus einem Pellets-lagerraum mit Hilfe einer Förderschnecke oder einesSaugsystems beschickt.

Pelletsanlage mit Vakuumansaugung des Brennstof-fes aus dem Lagerraum

Zur Herstellung des Lagerraumes müssen Vorschriftenbezüglich des Brandschutzes etc. eingehalten werden.Eine Skizze ist unten zu finden:

Pelletslagerraum-Ausführung

Falls kein Lagerraum vorhanden ist, kann auch ein Pel-letslager in die Erde eingraben werden oder in einemNebenraum als Gewebetank untergebracht werden. DiePellets werden wie Heizöl per Tankwagen geliefert und inden Lagerraum eingeblasen. Pelletsheizungen sind daher

für den Einsatz in Einfamilienhäusern bei heutigen An-sprüchen an den Komfort ideal geeignet.

Erdtank -eine Alternative zur Pelletslagerung

Pellets-Zimmeröfen, welche über eine Möglichkeit desAnschlusses von Heizkreisen und die Warmwasserberei-tung sowie eine raumluftunabhängige Verbrennungsluft-zufuhr verfügen und im Wohnraum aufgestellt werden,können bei geringem Heizwärmebedarf ebenfalls einge-setzt werden. Sie verfügen über einen integrierten Pel-lets-Vorratsbehälter, der die Nutzung von Biomasse nochkomfortabler macht. Dieser Vorratsbehälter kann auchvon einem Brennstofflager automatisch mit Pellets ver-sorgt werden. Es gibt auch Kaminöfen für Stückholz mitraumluftunabhängiger Verbrennungsluftzufuhr. Voraus-setzung zur Nutzung als alleiniges Heizgerät ist aller-dings eine offene Grundrissgestaltung im Wohnbereichund eine eigene Warmwasserbereitung, zum Beispiel miteiner Solaranlage, für die heizfreie Periode.

Pelletskaminofen

Gasbrennwertkessel:Der Vorteil der Brennwerttechnik kommt beim Gas be-sonders gut zur Geltung: Der Wirkungsgrad ist hier umeiniges besser als bei herkömmlichen Niedertemperatur-kesseln. Allerdings sind zur vollen Funktionsfähigkeit nie-dere Rücklauftemperaturen aus der Heizung notwendig.Dies bedingt eine Niedertemperaturheizung, die in Alt-bauten eher selten vorhanden ist. Des Weiteren mussder Kamin kondensatsicher nachgerüstet bzw. saniertwerden, zum Beispiel durch Einzug eines Säurefesten Ka-minrohres mit Kondensatableitung, und ein Kondensat-ablauf im Keller eingerichtet werden. Im Angebotsver-

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gleich sollte auch auf den Stromverbrauch zum Betriebdes Kessels geachtet werden. In Absprache mit dem ört-lichen Rauchfangkehrer und der Baubehörde kann derAbzug der Abgase auch über die Außenwand erfolgen.

Ölkessel:Im Vergleich zu alten Ölkesseln ist die neueste Genera-tion um einiges schadstoffärmer im Betrieb und sparsa-mer im Verbrauch. Auch Brennwertgeräte werden ange-boten. Anzustreben ist ein Gerät mit kleiner Leistung,welche dem Heizbedarf des sanierten Hauses angepasstist, um häufiges Takten zu vermeiden. Auch hier ist derBetriebsstromverbrauch in Angebotsvergleiche mit einzu-beziehen.

Wärmepumpen:Neben den in die Lüftungsanlage integrierten Wärme-pumpen gibt es zur Beheizung des Hauses auch die Mög-lichkeit Wärmepumpen einzusetzen, welche die Wärmeder Erde über Rohrregister nutzen können. Die Verle-gung des Rohrregisters in Gräben oder flächig verlegt,erfordert umfangreiche Grabarbeiten im Garten. Es istauch möglich, Wärmepumpen mit Hilfe von Grundwasserzu betreiben. Dazu kann eine wasserrechtsbehördlicheGenehmigung erforderlich sein, da zwei Brunnen zumBetrieb gebohrt werden müssen und Wasser entnommenund gekühlt wieder ins Grundwasser eingespeist wird.Alle Wärmepumpen können aber nur in Verbindung mitNiedertemperatur-Wärmeabgabesystemen sinnvoll ein-gesetzt werden. Die Jahresarbeitszahl (Verhältnis von er-zeugter Wärme zu dafür notwendigem Stromeinsatz überein Jahr) sollte mindestens 4 betragen. Die Leistungszahlhingegen bietet nur eine „Momentaufnahme“ unter opti-mierten Bedingungen.

Nahwärme, Fernwärme:Der Anschluss an ein bereits vorhandenes Nah- oderFernwärmenetz ist sehr komfortabel, da kein eigenerKessel mehr benötigt wird. Auch fallen für Sanierung undWartung des Kamins keine Kosten mehr an. Lediglich ei-ne Wärmeübergangsstation, welche kaum Platz ein-nimmt, wird installiert und die bezogene Wärmemengeabgerechnet.

6.1.3 Wärmeverteilung und -abgabe

Vorab sollte eine Prüfung der vorhandenen Leitungenund Heizkörper auf Korrosionserscheinungen erfolgen.Bereits bestehende Heizkörper können auch weiterver-wendet werden, da die Vorlauftemperatur durch thermi-sche Sanierungsmaßnahmen am Gebäude gesenkt wer-den kann.

Das Wärmeabgabesystem ist für die Behaglichkeit in Innen-räumen ein nicht zu vernachlässigender Faktor. Die Wär-meabgabe über Strahlung wird angenehmer empfunden alsdie über Konvektion (Luftumwälzung). Vergleichen Sie dazudie angenehme Wärme des Kachelofens, sie besteht zumüberwiegenden Teil aus Strahlungswärme!

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TYPISCHE VORLAUFTEMPERATUR STRAHLUNGSANTEILABGABESYSTEMERADIATOR mittel bis hoch geringSOCKELLEISTEN- Mittel bis hoch Mittel durch indiHEIZUNG rekte Erwärmung

der WandFUßBODENHEIZUNG nieder mittelWANDHEIZUNG nieder hoch

Vergleich von Wärmeabgabesystemen

Bei der Dimensionierung von Heizkörpern ist darauf zuachten, dass mit einer möglichst niedrigen Vorlauftempe-ratur gefahren werden kann. Der Vorteil besteht in derErhöhung des Strahlungsanteiles zum Konvektionsanteil.

Wandheizungen sind durch den hohen Strahlungswärme-anteil ideale Wärmeabgabesysteme. Sie werden in derRegel an Außenwänden montiert. Sollte aber die Heizflä-che an der Außenwand durch Fenster oder Einrichtungs-gegenstände nicht ausreichen, so kann man Wandhei-zungen auch auf Innenwänden montieren.

Modell einer Wandheizung

Fußbodenheizungen sollten eine maximale Oberflächen-temperatur von 24° aufweisen: das bietet nicht nur ge-sundheitliche Vorteile, sondern ermöglicht auch eineSelbstregulierung der Wärmeabgabe. Falls bereits eineFußbodenheizung in Teilen des Hauses vorhanden war,muss diese auf Sauerstoffdichtheit geprüft werden, da-mit es nicht zu Korrosionsproblemen im Heizsystemkommt.

Verteilleitungen:Ein wesentlicher Augenmerk ist auf die Verteilverluste zulegen: Zehn Meter nicht gedämmte Heizungsrohre kön-nen pro Jahr Wärme in der Größenordnung von 2000-3000 kWh abstrahlen. Das entspricht dem Energiegehaltvon 200-300 Liter Heizöl! Diese Verluste sind durchmöglichst kurze Leitungsführung, entsprechende Dämm-maßnahmen der Heizungsleitungen und Speicher sowieUnterbringung, wenn möglich, innerhalb der thermischenHülle zu minimieren. Die Dämmdicke sollte Idealerweisedas Doppelte des Rohrdurchmessers betragen.Bei der Materialauswahl ist folgendes zu beachten: DieMischung von Stahl-, Kupfer- und Kunststoffrohren kannzu Korrosionsproblemen führen. Das „unedlere“ Materialwird durch elektrochemische Vorgänge korrodiert und

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zerstört. Auch der Kessel kann durch Nichtbeachten desKorrosionsschutzes Schaden nehmen.

6.1.4 Regelung

Die Dimensionierung der Kessel erfolgt für die kältestenTage der Heizperiode (-15°C). Der durchschnittliche Be-triebspunkt der Anlage liegt jedoch in der Heizperiodeum 0° Celsius Außentemperatur. Die Verminderung derHeizleistung des Kessels ist Aufgabe der Regelung.

Durch thermische Verbesserung der Gebäudehülle ergibtsich ein geänderter Wärmebedarf. Auch Fremdwärmean-fall (z.B. Sonneneinstrahlung durch Südfenster) machtsich deutlicher bemerkbar, ein nachträglich angebauterWintergarten kann noch mehr Warmluft in das Haus brin-gen (aber bei unsachgemäßer Benutzung ebenso Verlu-

ste bewirkten). Auf diese geänderten und sich rasch än-dernden Bedingungen muss die Heizungsregelung rea-gieren.

Maßnahmen zur effizienten Regelung reichen von derMontage von Heizkörperthermostatventilen bis zurMikroprozessor unterstützten, witterungsgeführten Kes-sel- und Vorlauftemperaturregelung.

Der Raumthermostat wird in einem so genannten Refe-renzraum montiert. Durch Fremdwärme (wie Sonnenein-strahlung, Kachelofen) ist seine Funktion beeinträchtigt.Auch dürfen in diesem Referenzraum keine Heizkörper-ventile installiert werden. In Räumen, die der Sonnenein-strahlung ausgesetzt sind, sollten Heizkörperventilemontiert werden, um eine flinke Reaktion auf solare Wär-megewinne zu ermöglichen.

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Lüftung in Wohnhäusern war über lange Zeit ein kaumbeachtetes Problemfeld. Sie passierte einfach durch diegegebene Bauweise und Benutzung. Der Verbrennungs-prozess von Einzelöfen in Verbindung mit der Kaminwir-kung erzeugte im Raum einen Unterdruck, der sich inForm von Nachströmen der Außenluft durch undichteStellen in der Gebäudehülle ausglich.Die Modernisierung von alten Häusern im speziellen derAustausch von Einzelöfen gegen Zentralheizungen undder Einbau von dicht schließenden Fenstern und Türenmachen aber die Häuser dicht. Was früher von selbstfunktionierte, muss heute der Mensch durch bewusstesLüften erreichen - den (lebens-) notwendigen Luftaus-tausch.

6.2.1 Gesundheitliche Aspekte

Nach Erkenntnissen aus Medizin und Baubiologie haltensich Menschen in unseren Breiten mehr als neunzig Pro-zent ihrer Zeit in geschlossenen Räumen auf. Aus ge-sundheitlicher und baubiologischer Sicht muss der Qua-lität der Raumluft besonderes Augenmerk gewidmetwerden.

Wir atmen sauerstoffreiche Luft ein und verbrauchte,kohlendioxidangereicherte Luft aus. Geringe Luftaustau-schraten führen zu erhöhter CO2 Konzentration und da-mit zu Ermüdung, Nachlassen der Konzentrationsfähig-keit und dergleichen mehr.

Durch den verbesserten Lebensstandard (z.B. hoherWasserverbrauch für Hygiene) kommt es zu erhöhterLuftfeuchtigkeit in den Wohnräumen. Im Durchschnitt istdavon auszugehen, dass in einem 3-Personen-Haushaltpro Tag zwischen sieben und fünfzehn Liter Feuchtigkeitan die Wohnungsluft abgegeben wird.

Eine Mischung aus gasförmigen und festen Stoffen(Tabakrauch, Formaldehyd, Radon, Ozon, Hausstaub,Schimmelpilzsporen etc.) liegt zusätzlich in der Luft.Dieser Cocktail ist in der Lage, je nach Konzentrationund Dauer der Beeinflussung, der Gesundheit zuschaden.

Laut ÖNORM B 8135 muss pro Stunde ein 0,5facherLuftaustausch erfolgen, um den notwendigen Frischluft-bedarf sicherzustellen. Das bedeutet, dass mindestensalle zwei Stunden die gesamte Raumluft gegen frischeAußenluft getauscht werden muss. Zur Begrenzung desCO2-Gehalts auf dieses hygienische Höchstmaß ist einLuftvolumenstrom von 20 m3 Luft pro Person und Stundebei sitzender Tätigkeit ausreichend. In der Übergangspe-riode sollte der Luftaustausch auf etwa 30m3/h je Per-son gesteigert werden, um die Feuchteabfuhr zu gewähr-leisten. Dies bedeutet – je nach „Bewohnerdichte“ - eineLuftwechselrate von 0,3 bis 0,8 pro Stunde.

6.2.2 Händische Lüftungsmaßnahmen

Am besten ist regelmäßiges Quer- oder Stoßlüften allepaar Stunden. Je kälter es draußen ist, desto kürzer kanndie Lüftungsdauer sein. Feuchte, verbrauchte Innenluftwird gegen kalte trockene Außenluft getauscht. Diesekann, wenn sie sich erwärmt, wieder Feuchtigkeit ausdem Raum aufnehmen.Ein Problem bleibt das angemessenes Lüften in derNacht. Ohne Lüftung stellt sich in wenigen Stunden einesehr schlechte Raumluft ein. Die Lüftung mittels Dauer-öffnung oder Kippstellung der Fenster führt aber zur Aus-kühlung der Schlafräume mit der Folge von hohem Ener-gieverlust. Ein gutes Durchlüften vor dem Schlafengehenund eine minimale Spaltlüftung kann ein gangbarer Kom-promiss sein. Weit bessere Möglichkeiten bieten mecha-nische Lüftungsanlagen.

6.2.3 Mechanische Lüftungsanlagen

Um die Lüftung im Haus zu gewährleisten, werden immermehr Lüftungsanlagen - für Einzelräume bzw. für dasganze Haus - angeboten, die den notwendigen Luftwech-sel automatisch sicherstellen. Relativ leicht sind Systeme zur dezentralen Be- und Ent-lüftung zu verwirklichen.

Einzelraumlüftungsgeräte mit und ohne Wärmerückge-winnung können sehr gut bei einem Fenstertausch miteingeplant werden. Sie müssen allerdings nicht zwangs-läufig kostengünstiger sein. Hier bietet sich an, Einzelge-räte auch zur Versorgung der unmittelbaren Nachbarräu-me einzusetzen, um die Anzahl der Außenwanddurchbrü-che und die Gerätekosten niedrig zu halten. Darüber hin-aus kann zumindest teilweise auch eine gerichteteDurchströmung der Wohneinheit realisiert werden. Auchbeim Einsatz von Einzelgeräten sollten allerdings keineAbstriche hinsichtlich Schallschutz und thermischer Be-haglichkeit gemacht werden. Nur so kann eine hohe Nut-zerzufriedenheit und damit der Erfolg der Modernisie-rungsmaßnahme sichergestellt werden.

Zentrale Lüftungsanlagen mit oder ohne Wärmerückge-winnung bedürfen Rohrleitungen für die Frischluftzufuhrbzw. für den Luftabtransport und sind daher in bestehen-de Häuser schwerer integrierbar. Sie kommen eher beieiner Generalsanierung in Frage.

Es ist also nur noch zu entscheiden, ob eine Abluftanla-ge ohne Wärmerückgewinnung oder eine möglichsthocheffiziente Anlage mit Wärmerückgewinnung einge-setzt werden soll. Letztere bietet den höchsten Komfort,sowohl hinsichtlich Schallschutz als auch bzgl. thermi-scher Behaglichkeit und reduziert die Lüftungswärmever-luste etwa um den Faktor 4. Darüber hinaus bietet sieeine weitgehend fehlertolerante Luftversorgung aller

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6.2 Lüftung

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Räume. Verglichen mit einer reinen Abluftanlage fallendie Kosten (inkl. Planung und Installationsmaterial) aller-dings auch um den Faktor 4 höher aus.

6.2.4 Räumliche Anordnung der Technikim Gebäude

Die Vielfalt möglicher Wohnungsgrundrisse im Altbaube-stand und der Möglichkeiten bei der Neugestaltung undUmnutzung erlauben keine Standardlösungen für die In-tegration der kontrollierten Wohnungslüftung. Vielmehrmüssen für jedes Objekt individuell angepasste Lösun-gen gefunden werden. Die Anordnung der Haustechnikerfolgt ähnlich wie im Neubau: Die Geräteaufstellungerfolgt meist im Keller mit hoch wärmegedämmter Lei-tungsführung an der Kellerdecke (bei der mehrmaligenDurchdringung der Luftdichtigkeitsebene ist der Abdich-tung besondere Beachtung zu schenken). Für die Steig-leitungen stehen meist genügend Möglichkeiten zur Ver-fügung: in Schornsteinen, innerhalb alter Versorgungs-schächte, etc.. Innerhalb beschränkter, untergeordneterBereiche, zum Beispiel Vorzimmern, ist es mitunter sinn-voll, mit abgehängten Decken zu operieren. Die Luftaus-lässe werden in der Nähe der Türen zu den Zimmern indie Decke eingebaut

Zuluftöffnung mit Weitwurffunktion in einem sanier-ten Altbau

Es ist aber auch gut möglich, das Zentralgerät auf demSpitzboden unterzubringen. Hier gilt es umso mehr, dieRohrleitungen großzügig zu dämmen.

Beispiel eines Lüftungsgerätes im Spitzboden einesAltbaues mit teilweise gedämmten Rohren (rechts)

6.2.5 Technische Anforderungen an diekontrollierte Wohnraumlüftung

Folgende Kriterien sollten erfüllt werden:

Dimensionierung:® Gewährleistung eines ausreichenden Mindestluft-

wechsels von 30m2/h und Person.® Keine Überschreitung der maximalen Luftgeschwin-

digkeit von 0,1 m/s.® Die Zulufttemperatur von 16,5°C soll nicht unter-

schritten werden.® Die Zulufttemperatur sollte am Wärmetauscher

wegen möglicher Staubverschwelung 55°C nichtüberschreiten.

® Dunstabzüge sollten nur im Umluftbetrieb verwendetwerden.

® Feuerstätten dürfen innerhalb der luftdichten Gebäu-dehülle nur mit separater Verbrennungsluftzufuhr be-trieben werden.

® Der maximale Schalldruckpegel sollte in Ruheräumen23 dB(A) nicht überschreiten.

® Das Kanalnetz sollte reinigungsfreundlich verlegtwerden.

® Die Rohre sollten im kalten Bereich ausreichend ge-dämmt werden (mindestens 3 cm).

® Es müssen zwischen den Räumen ausreichend di-mensionierte Überströmöffnungen vorhanden sein.

® Die Anlage muss vor der Übergabe fachgerecht ein-reguliert werden, falls keine Konstantvolumenstrom-regler diese Aufgabe übernehmen.

Lüftungsgerät:® Der effektive Wärmebereitstellungsgrad (trockene

Luft, Zulufttemperatur zwischen -15 und +10°C, Ab-luft 21°C) soll höher als 75% sein (im Altbau ev. auchüber 65%)

® Die gesamte elektrische Leistungsaufnahme des Ge-rätes soll 0,45W/(m2/h) geförderter Zuluftvolumen-strom nicht überschreiten.

® Der interne und externe Leckluftstrom soll 3% desNenn-Abluftstromes nicht überschreiten.

® Der Schallpegel im Aufstellraum soll 35 dB(A) nichtüberschreiten.

® Eine Regelung des Volumenstroms sollte für denBenutzer in zumindest 3 Stufen möglich sein.

® Günstig wäre eine Filterkontrollanzeige im Wohn-raum. Zuluft- und Abluftfilter sollten zwecks Aus-tausch leicht zugänglich sein.

® Der Anschluss des Gerätes an einen Kondensatab-lauf mit Siphon sollte möglich sein.

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Die Nutzung der Sonnenenergie mit Hilfe von Sonnenkol-lektoren ist eine gute Möglichkeit, die kostenlos zur Ver-fügung stehende Strahlung der Sonne zur Warmwasser-bereitung und Raumheizung zu nützen und damit abgas-frei und klimaschonend zu heizen.Ende 2003 standen in Österreich mehr als 2,3 MillionenQuadratmeter an Sonnenkollektoren im Einsatz. DerGroßteil davon dient zur Warmwasserbereitung, aber derAnteil jener Hausbesitzer wächst immer stärker, welchedie Sonnenenergie auch für die Raumheizung nützen, dadas Heizen mit der Sonne auch in unseren geographi-schen Breiten sehr gut möglich ist.Im Falle einer Sanierung ist es sinnvoll, den Einsatz vonSonnenenergie zur Bereitstellung von Warmwasser undauch zur Beheizung zu prüfen, da dies im Zuge der Er-neuerung der Dachdeckung und der Heizungsanlage be-sonders kostengünstig möglich ist.In unserem Sanierungsbeispiel werden abgestimmt aufdas jeweilige architektonische Konzept einige Einbauvari-anten dargestellt, wobei hier der Schwerpunkt auf dieWarmwasserbereitung gelegt wurde.

6.3.1 Einsatzbereiche von Solaranlagen

Warmwasserbereitung:Der Warmwasserbedarf kann von einer richtig dimensio-nierten Solaranlage in Sommerhalbjahr zu über 90% ge-deckt werden. Im Winterhalbjahr dient sie zur Vorerwär-mung des kalten Wassers, um zusätzlich Energie einzu-sparen.

Raumheizung:Die teilsolare Raumheizung ist in zahlreichen Niedrigen-ergiehäusern längst Wirklichkeit geworden.Ein guter Teil der Heizperiode fällt in unseren Breiten indie sogenannte Übergangszeit: Von September bis Okt-ober und von Februar bis April ist die Sonneneinstrah-lung noch relativ gut und kann für die Raumheizung be-stens genutzt werden.

Schwimmbadheizung:Durch Verwendung einfacher Kunststoff-Absorbermattenkann kostengünstig eine Verlängerung der Badesaisonerreicht werden. Es ist aber auch die Kombination einerteilsolaren Raumheizung mit einer Schwimmbaderwär-mung möglich, wobei lediglich der sommerliche Warm-wasserüberschuss für das Schwimmbad genützt wirdund zusätzlich auch das Warmwasser für den gesamtenHaushalt bereitet werden kann. Außerhalb der Badesai-son dient die Anlage zur teilweisen Raumheizung.

6.3.2 Voraussetzungen zur Nutzung derSonnenenergie

Standort, Neigung und Ausrichtung: Der sich am häufigsten anbietende Platz für Kollektorenist die Dachfläche. Kollektoren können aber auch an derFassade oder als Vordach zur sommerlichen Abschat-tung montiert werden, auf einem Balkon als Geländerfungieren, auf einem Flachdach eines Nebengebäudes,wie einer Garage, oder im Garten in Hausnähe aufge-stellt werden.Am besten eignen sich südorientierte Flächen, wobeieine Abweichung von bis zu 70° nach Ost oder Westdurchaus noch möglich ist. Der Ertrag vermindert sichdadurch noch nicht wesentlich und kann durch einenZuschlag zur Kollektorfläche ausgeglichen werden.

Diese Grafik zeigt für den Fall der Warmwasserberei-tung, welchen Einfluss Himmelsrichtung und Dach-neigung auf den Ertrag der Kollektoren haben und umwieviel Prozent die Kollektorfläche vergrößert werdenmuss, um den gleichen Ertrag wie bei optimaler Lagezu erzielen.

Auch die Neigung der Kollektorfläche spielt eine wichtigeRolle für den Ertrag: Ideal wäre eine ganzjährige Stellungzur Sonne im Winkel von 90°. Da sich aber der Einfalls-winkel der Sonnenstrahlung je nach Jahreszeit stark än-dert (im Sommer bis zu 65,5°, im Winter um 12 Uhr mit-tags nur 18,5°) muss ein Kompromiss für den Neigungs-winkel des Kollektors gefunden werden. Dieser richtetsich danach, zu welcher Jahreszeit die Solaranlagehauptsächlich genützt wird:

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6.3 Thermische Solaranlagen

^TIPPZusammenfassend kann man sagen, dass Abweichungen von der idealen Ausrichtung am besten durch eine et-was größere Kollektorfläche ausgeglichen werden. Ein Kollektor mehr ist allemal billiger und auch optisch an-sprechender als aufwendige Befestigungssysteme, welche die Dachneigung korrigieren sollen.

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Erwärmung eines Schwimmbades 20 - 40° NeigungWarmwasserbereitung 25 - 45° NeigungWarmwasser und teilsolare 35 - 90° NeigungRaumheizung

Örtlichen Bauvorschriften zur Anbringung einer Solaran-lage können auf der zuständigen Baubehörde erfragtwerden. Meist genügt eine Bauanzeige zur Bewilligung.Auf die Förderungen zur Errichtung wird im Kapitel För-derungen eingegangen.

G<< ANHANG FÖRDERUNGEN

6.3.3 Funktionsweise und Komponenten

Funktionsweise und Komponenten einer ThermischenSolaranlage

Die eingestrahlte Sonnenenergie wird vom Kollektor inWärme ungewandelt. Diese Wärme wird über ein Wärme-trägermedium, üblicherweise ein Wasser-Frostschutzge-misch, in Rohrleitungen mit Hilfe einer Umwälzpumpezum Wärmetauscher transportiert und auf das noch kalteWasser eines Speichers übertragen. Das über den Wär-metauscher abgekühlte Gemisch fließt erneut in den Kol-lektor zurück. Eine elektronische Steuerung vergleichtlaufend die Temperatur im Kollektor mit der kältestenTemperatur ganz unten im Speicher und setzt die Pumpein Betrieb, wenn es im Kollektor wärmer als im Speicherist. Im folgenden werden die Komponenten genauer be-schrieben:

6.3.3.1 Der Sonnenkollektor

Der Kollektor hat die Aufgabe, das einfallende Sonnen-licht möglichst effizient in Wärme umzuwandeln. DasKernstück eines Kollektors ist der dunkle Absorber, wel-cher die solare Strahlungsenergie in Wärme umwandelt.Durch Wärmeleitung im Absorberblech wird diese aufdas Wärmeträgermedium, welches in einem Rohr durchden Absorber fließt, übertragen und in weiterer Folgezum Speicher transportiert. Um diese Aufgabe optimalzu erfüllen, besteht der Absorber aus einem gut wärme-leitenden Metallblech (Kupfer oder Aluminium) und einer„selektiven Beschichtung“ welche für die auftreffendeSolarstrahlung ein möglichst hohes Absorptionsvermö-gen (hoher Absorptionskoeffizient) aufweisen muss undmöglichst wenig als Wärmestrahlung abgeben sollte

(geringer Emissionsgrad). Derzeit werden verschiedeneKollektorbeschichtungen verwendet:Solarlack wird in einigen dunklen Farben (dunkelblau,braun, dunkelrot, schwarz) angeboten und ist daher fürdie Gestaltung von Fassaden sehr interessant, weist abereinen geringfügig höheren Emissionsgrad auf. Galvanisch aufgebrachte Schichten, wie Schwarzchromund Schwarznickel sind sehr dauerhaft und leistungsfä-hig, aber in der Produktion umweltbelastender als im Va-kuumverfahren oder in Sputtertechnik aufgebrachteSchichten.

Die genauen Kenndaten sind den Prüfzeugnissen (nachder neuen EN- Norm, ÖNORM, DIN oder ISO geprüft) dereinzelnen Kollektoren oder Marktübersichten verschiede-ner Prüfinstitute zu entnehmen. Empfehlenswert ist, sichdieses Prüfzeugnis als Entscheidungshilfe vorlegen zulassen.

Nach der Bauweise kann man verschiedene Kollektorty-pen unterscheiden:

Flachkollektor:Dieser besteht aus einer Wanne aus Holz oder Metall,ausgekleidet mit einer hitzefesten, 40-70 mm starkenWärmedämmung aus Mineralwolle und einer Abdeckungaus hagelsicherem, eisenarmen Glas. Als Dichtungsma-terial wird meist EPDM-Material eingesetzt. Darin befin-det sich der Absorber aus Kupfer- oder Aluminiumblechmit Solarlack oder Selektivbeschichtung, welcher dieSonneneinstrahlung fast zur Gänze in Wärme umwandelt.Er wird für die Warmwasserbereitung und zur Raumhei-zung eingesetzt. Wegen geringerer Wärmeverluste undweniger Verbindungsstellen geht der Trend eher zu grö-ßeren Modulen, die in das Dach eingebaut werden.

Schnitt durch einen Flachkollektor

Vakuumröhrenkollektor:Der Absorber liegt in einer nahezu luftleeren Glasröhre.Damit werden höhere Temperaturen und ein etwas höhe-rer Wärmeertrag pro Flächeneinheit erreicht. Er wird vor-wiegend zur Gewinnung industrieller Prozesswärme undzur Raumheizung eingesetzt, da er teurer ist als einFlachkollektor.

Für eine Kosten-Nutzenrechnung ist es interessant, ei-nen Vergleich der Kollektornormleistung bezogen auf dieBruttofläche des Kollektors (diese Daten finden Sie im

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Prüfzeugnis) und dem Preis zu errechnen. Es gibt auchdie Möglichkeit, die spezifischen Jahreserträge in kWhpro m2 verschiedener Kollektoren in diversen Marktüber-sichten zu vergleichen. Sie liegen üblicherweise zwi-schen 300 und 450 kWh/m2.

Schnitt durch einen Vakuumröhrenkollektor

Schwimmbadabsorber:Diese bestehen aus UV-stabilen Kunststoffrohren ohneGlasabdeckung. Diese kostengünstigen Kollektoren sindausschließlich in den Sommermonaten zur Erwärmungvon Schwimmbädern geeignet. Diese Art von Anlagekann bereits mit einer einfachen Umwälzpumpe oderauch mit der schon vorhandenen Filterpumpe direkt imEinkreissystem, das heißt mit dem Beckenwasser betrie-ben werden. Die Absorberfläche sollte hier 50-100% derBeckenoberfläche betragen.

6.3.3.2 Montage der Kollektoren

Üblicherweise werden diese in die Dachhaut durch ent-fernen der Dachdeckung und dichtem Anschluss mit Hil-fe einer Blechabdeckung, die vom Spengler gefertigtoder auch vom Lieferanten der Solaranlage eingebautwird, montiert. Bei Neubauten ergibt sich eine zusätzli-che Kostenersparnis, da die Dachdeckung für die Größeder Kollektorfläche nicht angeschafft werden muss. BeiEinbau in das Dach ist neben den Standardgrößen, diesich nach den Glasmaßen bzw. dem Vielfachen davonbei Großflächenkollektoren richten, jede beliebige Form,z.B. für Belegung von Gaupen oder anderen asymmetri-schen Dachflächen, allerdings zu höheren Kosten, mach-bar.

Auf die Fassade können Kollektoren aufgeschraubt oderauch eingebaut werden.Eine weitere Möglichkeit ist die Montage von Kollektor-wannen auf dem Dach oder eine Aufständerung aufFlachdächern oder im Garten durch spezielle Montage-elemente.

Kranmontage einer Solaranlage

6.3.3.3 Warmwasserspeicher

Die häufigste Bauform ist ein stehender, schlanker zylin-drischer Stahlspeicher, um die Schichtung von Wassermit verschiedenen Temperaturen zu ermöglichen. Er be-sitzt wegen des ständigen Kontaktes mit frischem, sauer-stoffreichem Wasser, eine korrosionsfeste, lebensmittel-echte Speicherinnenbeschichtung. Es werden sehr tem-peraturfeste Emailschichten bis hin zu kostengünstigerenKunststoffbeschichtungen, die aber gegen höhere Tem-peraturen empfindlicher sind, verwendet. Wichtig ist, dieFunktionstüchtigkeit des sogenannten Korrosionsschut-zes, der die Kontaktkorrosion des Stahlspeichers beiFehlstellen der Innenbeschichtung verhindert, hin undwieder zu überprüfen.

Aufgrund ihres höheren Preises werden Edelstahlspei-cher etwas seltener verwendet: Sie zeichnen sich durchhohe Korrosionsbeständigkeit und Langlebigkeit aus. Essind auch drucklos betriebene Kunststoffspeicher mitSchichtbelade-Einrichtungen im Handel.

Die vom Kollektor geerntete oder die vom Heizkessel er-zeugte Energie wird meist über fix eingebaute Rohrregi-ster, sogenannte Glattrohrwärmetauscher oder überRippenrohrwärmetauscher, welche über Flansche jenach Bedarf auch nachträglich eingebaut werden kön-nen, auf das Brauchwasser übertragen.

Der Solarwärmetauscher sollte möglichst weit unten imSpeicher sitzen, der Wärmetauscher für die Nachheizungdurch den Zentralheizungskessel im oberen Drittel. Diessorgt für eine energiesparende Bereitstellung der erfor-derlichen Warmwassertemperaturen. Die Stärke der Wär-medämmung sollte mindestens 50 mm betragen unddicht am Speicher anliegen, damit es nicht durch Luftzir-kulation zur Abkühlung des Speichers kommt. Auch dernach oben wegziehende Anschluss der Heißwasserent-nahme kann Wärmeverluste verursachen, wenn er nichtmit einem sogenannten Thermosiphon (ein U-förmigesRohrstück) ausgestattet wird oder zumindest waagrecht

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weggeführt wird. Der Thermosiphon verhindert die Zirku-lation des im Rohr aufsteigenden Heißwassers, das sichan der Wand der Rohrleitung wieder abkühlt und in denSpeicher zurückfällt.In der folgenden Abbildung ist ein Warmwasserspeichermit bereits fix vormontierten Solarkomponenten, wie derVor- und Rücklaufgruppe mit Thermometern, Umwälz-pumpe, Rückschlagventil, Entlüftungsmöglichkeit, Ab-sperrventilen, Füll- und Entleerhähnen, Manometer,Sicherheitsventil (3 bar) und einem Anschluss für dasAusdehnungsgefäß zu sehen. Auch die Solarsteuerungmit mehreren Einstellmöglichkeiten ist bereits steckerfer-tig montiert.

Kompaktspeicher mit vormontierten Solarkomponenten

6.3.3.4 Rohrleitungen

Üblicherweise werden Kupferrohre mit 18 bis 22mmDurchmesser (abhängig von der Größe des Kollektorfel-des) gemeinsam mit einem zweiadrigen Kabel (0,75 bis1,5mm2) für den Anschluss des Temperaturfühlers imKollektor in einem Installationsschacht oder nicht be-nützten Kaminzug vom Haustechnikraum bis zur Solaran-lage geführt. Um Wärmeverluste zu vermeiden, solltendie Leitungen mit hitzebeständigen (bis 180°C) Dämm-schalen aus alukaschierter Mineralwolle in der Stärkevon mindestens 20 mm, besser 30 mm, über die gesam-te Länge versehen werden.Zur weiteren Grundausstattung gehören je ein Thermo-meter in Vor- und Rücklaufleitung, eine Schwerkraft-bremse oder Rückschlagventil, welche bei Stillstand derAnlage Wärmeverluste durch unerwünschte Zirkulationverhindert, ein Überdruckventil und ein Entlüftungsventil.Besondere Bedeutung kommt dem Expansions- oderAusdehnungsgefäß zu. Es muss, so wie im Bild darge-stellt, hängend in den gut wärmegedämmten Solarkreis-lauf montiert und so groß dimensioniert werden, dass imSommer die gesamte in den Sonnenkollektoren enthalte-ne, bei Anlagenstillstand in Verdampfung befindlicheWärmeträgerflüssigkeit aufgenommen werden kann.

6.3.4 Warmwasserbereitung mit der Solaranlage

Dimensionierung:Die wichtigste Grundlage für die Dimensionierung zurWarmwasserbereitung ist die Erreichung einer fast 100%Deckung außerhalb der Heizperiode, damit der Heizkes-sel für die Warmwasserbereitung in diesem Zeitraummöglichst nicht in Betrieb genommen werden muss. Da-für sollte der tägliche Warmwasserbedarf der Bewohnerabgeschätzt werden. Wird eher geduscht als gebadet, istder Bedarf viel geringer. Üblicherweise wird von einemWarmwasserbedarf von 40 bis 60 Liter pro Person, bezo-gen auf eine Temperatur von 45°C ausgegangen unddaraus das erforderliche Volumen des Speichers nachfolgender Formel unter der Annahme einer idealen Süd-ausrichtung und Dachneigung von 45° bei einem Dek-kungsgrad von 70% berechnet:

Volumen Speicher = Warmwasserbedarf x Personenanzahl x 2,5

Die Kollektorgröße kann in etwa so berechnet werden:

Personenanzahl im Haushalt x 1,5 bis 2 = Kollektorfläche in m2

Die untenstehende Tabelle dient zur einfachen Dimensio-nierung einer Solaranlage:

PERSONEN KOLLEKTOR IN m 2 SPEICHER IN LITER

2 3 3003 5 300-4004 6-8 400-5005 8-10 500-600

Bei Abweichungen von der Südausrichtung oder der ide-alen Dachneigung wird, wie schon angesprochen, ent-sprechend größer dimensioniert.

Schema einer Solaranlage zur Warmwasserbereitungmit Schnitt durch den Speicher

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6.3.5 Raumheizung – Heizen mit der Sonne

Auch in Österreich wurde bereits hundertfach in der Pra-xis bewiesen, dass Heizen mit der Sonne in unseren geo-graphischen Breiten gut möglich ist. Folgende Voraussetzungen sind für solare Raumheizun-gen zu beachten:

® Eine teilsolare Raumheizung erfordert ein umfassen-des Energiekonzept, das von Anfang an in die Pla-nung mit einbezogen werden muss. Der meist größe-re Pufferspeicher sollte im Zuge der Sanierungsarbei-ten in den Heizraum eingebracht werden. Auch kanndie Dachneigung und die Platzierung der Dachflä-chenfenster oder Gaupen auf eine kostengünstigeMontage von dachintegrierten Großflächenkollekto-ren abgestimmt werden.

® Zuerst sollte der Wärmedämmstandard auf das Ni-veau von Niedrigenergiehäusern mit einem Jahres-heizwärmebedarf von 30 bis 60 kWh/m2a aufgerü-stet werden.

® Eine weitere günstige Voraussetzung zur Erreichunggrößerer solarer Deckungsgrade sind Niedertempera-turheizsysteme wie Wand- und Fußbodenheizungen,die mit geringen Vorlauftemperaturen von nur 30 bismaximal 35°C arbeiten.

® Südorientierung und eine ungehinderten Sonnenein-strahlung auch im Winter - es sollte kein Schattendurch Berge, Bäume oder andere Gebäude auf dieSonnenkollektoren fallen.

® Der optimale Neigungswinkel für die Sonnenkollekto-ren beträgt für eine Winternutzung mit SchwerpunktRaumheizung 45-60°.

® Bei einer Südabweichung bis maximal 45°, das heißtSüdost oder Südwest anstelle der optimalen Südlage,wird bei gleicher Leistung bis zu 20% mehr an Kollek-torfläche benötigt.

® Abweichungen größer als 45° von der Südrichtungsind nicht zu empfehlen.

® Bei senkrecht montierten Fassaden-Kollektoren istbei gleicher Leistung und ganzjähriger Nutzung bis zu30% mehr an Kollektorfläche erforderlich. DieseMontageart wird besonders in schneereichen Gegen-den und für Passivhäuser mit einer Energiekennzahlunter 15 kWh/m2a bevorzugt.

® Je nach angestrebtem solaren Deckungsgrad sind 20 bis 40m2 Sonnenkollektorfläche und ein Puffer-speicher von 1 bis 5m2, welcher die solare Wärme füreinige Stunden bzw. Tage speichert, für ein durch-schnittliches Einfamilienhaus erforderlich (Empfeh-lung für Kollektorfläche: ca. 20% der beheiztenWohnfläche). So können Gesamtdeckungsgrade fürWarmwasser und Heizung von 20 bis 60% erreichtwerden.

® Die Dimensionierung solcher Anlagen ist viel komple-xer als die einer Anlage zur Brauchwasserbereitungund erfordert daher eine sorgfältige Planung undAusführung, um einen effizienten Betrieb zu gewähr-leisten.

® Den geringen Restwärmebedarf übernimmt im Ideal-fall eine Heizung auf erneuerbarer Energiebasis, zumBeispiel Holzpellets oder Stückholz. Diese Heizungensollten ohnehin mit einem Lastausgleichsspeicherbetrieben werden, der gleichzeitig als Pufferspeicherfür die Solaranlage dienen kann.

Es gibt verschiedene Anlagenvarianten, die jeweils aufdie Größe des Kollektorfeldes, auf die Betriebsart (Highflow, Low flow oder Mischbetrieb), und die Art und Be-triebsweise des Heizkessels abgestimmt werden. Darauslässt sich erkennen, dass es nicht nur ein einziges Hy-draulikschema für alle teilsolaren Raumheizungen gebenkann. Details sind in Literatur zum Thema nachzulesen.

Kleine Anlagen ohne Pufferspeicher:Als erste Stufe des solaren Heizens kann eine um einigem2 vergrößerte Brauchwasseranlage ohne Pufferspeicherrealisiert werden, welche über einen zusätzlichen Wär-metauscher die Überschusswärme einem Heizkörper imBadezimmer oder einer Fußbodenheizung zuführt.

Einspeichersysteme:Diese sind kompakter und etwas einfacher in der Anla-genhydraulik. Sie bestehen meist aus einem sogenann-ten Kombispeicher:In diesen Stahlspeicher ist ein Boiler für das Brauchwas-ser eingeschweißt, welcher durch das ihn umgebendePufferspeicherwasser erwärmt wird. Sie sind meist miteinem internen Glattrohrwärmetauscher ausgestattet.Ein Pufferspeicher benötigt keinen besonderen Korro-sionsschutz und ist daher kostengünstiger, als einBrauchwasserspeicher.Die Brauchwasserbereitung kann auch im Durchlaufer-hitzerprinzip über einen Plattenwärmetauscher und einerdrehzahlgeregelten Pumpe, welche das Pufferspeicher-wasser durch den Wärmetauscher befördert, bereitetwerden.

Zweispeichersysteme:Diese besitzen neben dem Pufferspeicher auch einenkleinen Warmwasserspeicher, welcher bei kleinen Solar-anlagen über die Steuerung vorrangig direkt von derSolaranlage, bei größeren Anlagen aber indirekt überden Pufferspeicher geladen wird.Wenn größere Pufferspeicher (ab 1000l) vorgesehenwerden, ist es sinnvoll, diese mit einer Schichtbeladeein-richtung zu versehen. Diese reduziert die thermischenMischungsverluste beim Beladen ganz erheblich. ZumWärmetransport vom Solarteil in den Pufferspeicherwerden meist Plattenwärmetauscher verwendet.

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6.3.6 Kosten und Förderungen

Wenn Planung und Installation von einem Fachbetriebdurchgeführt werden, muss für eine Vier-Personen-Warmwasseranlage mit Kosten von 4000 bis 6000 EURgerechnet werden.

Für eine teilsolare Raumheizung kalkuliert man über diesogenannten Systemkosten mit ca. 580 EUR pro m2 Kol-lektorfläche. Diese beinhalten alle Anlagenkomponentenvom Heiztechnikraum bis zum Dach inklusive Montagear-beiten, bezogen auf die Kollektorfläche.Es ist in jedem Falle sinnvoll, sich mehrere Angebote ein-zuholen und sich Referenzanlagen zeigen zu lassen.

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^TIPPDie Kosten einer Solaranlage werden durch Förderungen reduziert: Diese werden meist in Form von Direktzu-schüssen von den Bundesländern und Gemeinden ausbezahlt. Erkundigungen darüber können bei den jeweili-gen Förderstellen der Bundesländer (meist das Amt der jeweiligen Landesregierungen) oder auch unterwww.eva.ac.at/esf/index.htm oder www.austriasolar.at eingeholt werden.

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Eine äußerst umweltfreundliche Möglichkeit zur Erzeu-gung von Strom ist die Technik der Photovoltaik. Siefunktioniert auf jedem Hausdach, Fassade, Gartenhütte,Wohnanhänger oder Boot völlig geräuschlos, abgasfreiund sicher und benötigt keinen anderen Brennstoff au-ßer Sonnenlicht.

Hausdach mit Photovoltaik und Thermischer Solaranlage

6.4.1 Grundlagen

Das Herz eines Photovoltaik-Energiesystems ist eineZelle, in der das Licht direkt in elektrische Energie umge-wandelt wird. Solarzellen bestehen aus mindestens zweiSchichten von Halbleitern, meist Silizium. Eine dieserSchichten weist eine positive elektrische Charakteristikauf, die andere eine negative.

Treffen nun Lichtpartikel (Photonen) auf die Zelle, wer-den einige Photonen von den Atomen des Halbleiters ab-sorbiert. Dadurch werden Elektronen in der negativenSchicht frei und fließen vom Halbleiter durch einen ex-ternen Stromkreis zur positiven Schicht. Wird ein Ver-braucher z.B. eine Glühbirne an die Kontakte ange-schlossen, so fließt Strom solange Licht an die Zelle ge-langt. Am Beginn wurden Solarzellen nur aus einkristallinem Si-lizium erzeugt (monokristalline Photovoltaikmodule, Wir-kungsgrad bis 18%).

Um das sehr teure Einkristallmaterial durch günstigereMaterialien zu ersetzen, wurden große Anstrengungender Solarindustrie unternommen. Das führte zur Entwik-klung des Blockgusses von Silizium (polykristallinePhotovoltaikmodule, Wirkungsgrad ca. 14%).Die dritte Generation der industriell gefertigten Photovol-taikmodule nützt eine völlig andere Technik für die Her-stellung der Solarzellen. Silizium aus dünnen Schichtenvon wenigen Mikrometern wird auf Glas, Kunststoff oderMetallfolie aufgedampft. Dieser Herstellungsprozesslässt sich leicht automatisieren und ist für Flächen bis zu0,8 m2 gut geeignet (amorphe Dünnschicht Photovoltaik-module Wirkungsgrad ca. 8%).

6.4.2 Leistung

Die Solarzellen mit einer Fläche von 10 x 10 cm besitzeneine Leerlaufspannung von maximal 0,6 Volt und einenKurzschlussstrom von etwa 3 Ampère. Aufgrund diesergeringen Spannung werden viele Zellen hintereinander(„in Serie“) geschaltet, um eine für den Verbrauchersinnvoll verwendbare Spannung zur Verfügung zu haben.Häufig werden Spannungen von ca. 12-48 Volt realisiert.Das ergibt eine maximal erzielbare Gesamtleistung proModul von ca. 40–110 Watt (Wp = Watt-Peak: Spitzenlei-stung bei genormter Sonneneinstrahlung von 1000 Wattpro Quadratmeter und 25° Zellentemperatur). Diese Mo-dule werden üblicherweise mit einem Alurahmen und ei-ner Glasabdeckung versehen. Der Boden kann je nachVerwendungszweck aus verschiedenen Materialien wieGlas, Kunststoff oder Inox-Blech gefertigt sein.

6.4.3 Einsatzbereiche

Inselanlagen:Auf alpinen Schutzhütten, Jagd- und Ferienhäusern istbesonders bei kleinen Inselanlagen im Leistungsbereichbis zu einigen Kilowatt ein wirtschaftlicher Betriebmöglich.

Photovoltaik-Modul, Solarbatterie und Laderegler sinddie Grundelemente für eine solare Stromversorgung. DieSystemspannung einer Inselanlage beträgt üblicherweise12 Volt Gleichspannung, bei größeren Anlagen aber auch24 oder 48 Volt. Dafür sind eine Vielzahl von Verbrau-chern erwerbbar, wie z. B. Beleuchtung, Pumpen, Radio,Kühlschrank, etc..

Will man Geräte verwenden, die für den Anschluss an220 Volt Wechselstrom vorgesehen sind, so ist derEinsatz eines Wechselrichters unumgänglich, welcheraber einen gewissen Leistungsverlust verursacht. DerJahreswirkungsgrad sollte bei 95% liegen. Grundsätzlichsollten nur äußerst sparsame Haushaltsgeräte eingesetztwerden.

Netzkopplung:Die Photovoltaikmodule liefern den erzeugten Gleich-strom über einen Wechselrichter in das 230 V Netz.Die in der Anlage angeschlossenen Verbraucher werdendirekt von der Photovoltaik-Anlage versorgt. Überschüs-se werden nach Rücksprache mit Ihrem Stromversorgerin das öffentliche Netz geleitet, und zusätzlich zur An-lagenleistung benötigte Energie wird vom öffentlichenNetz geliefert. Ziel dieser Anwendung ist eine elektrischeTeilversorgung während des gesamten Jahres, wobei dergesamte Jahresertrag im Verhältnis zur benötigten Ener-gie gesetzt wird (teilsolare Deckungsrate).

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6.4 Photovoltaik

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6.4.4 Aufstellung der Photovoltaik (PV)-Module

Die Orientierung der PV-Module sollte wenn möglich inSüdrichtung erfolgen. Der Neigungswinkel bei fix instal-lierten Modulen ist abhängig davon, zu welchem Zeit-punkt eine optimale Leistungsausbeute erzielt werdensoll. Für Leistungsmaximierung über das Jahr kann einWert zwischen 25° und 45° als guter Kompromiss be-zeichnet werden. In Gegenden mit hohem Anteil an diffu-ser Strahlung (städtische Bereiche) gelten 30°-35° alsideal. Bei Aufstellung im alpinen Bereich ist eine etwasstärkere Neigung (auch über 45°) sinnvoll, was erhöhteProduktion im Winter und leichteres Abrutschen desSchnees zur Folge hat. Neigungen unter 20° sollten ver-mieden werden. Eine ausreichende Kühlung durchHinterlüftung der Module ist günstig, da der Wirkungs-grad von Solarzellen bei steigender Zelltemperatur starkabfällt.

5.4.5 Kosten und Förderungen

Für die Leistung von 1 kWp benötigt man bei idealerAusrichtung der Module eine Fläche von 8-10 m2. ProJahr kann mit einem Stromertrag von ca. 850 kWh ge-rechnet werden. Die Anschaffungskosten betragen fürein kWp durchschnittlich EUR 8.700.

Da die Förderungen für Photovoltaikanlagen je nachBundesland sehr unterschiedlich sind, ist es sinnvoll,sich bei der jeweiligen Landesregierung oder bei denWohnbauförderungsstellen oder unterwww.eva.ac.at/esf/index.htm zu erkundigen.

G<< ANHANG FÖRDERUNGEN

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eSolarmodule rGleichstromleitung tWechselstromleitungzur Netzeinspeisung uWechselstromleitung iStromkreis-verteiler und -zähler oVerbraucherstromkreis pHausan-schlusskasten zum öffentlichen Netz aÖffentliches Netz

Schema einer netzgekoppelten PV-Anlage

Netzkopplung ist die Anlageart, die in Zukunft immermehr Verbreitung finden wird.

Die aktuellen Vertriebsbedingungen und Einspeisetarifesind über den regionalen Stromversorger oder der Ener-gieverwertungsagentur EVA unter: www.eva.ac.at/enz/einspeis_at.htm zu finden.

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Hier kann von den Vorgaben des Passivhauskonzepteseiniges in der hochwertigen Sanierung umgesetzt wer-den, besonders wenn daran gedacht ist, die sanitären In-stallationen und Einrichtungen zu erneuern. Dies wirdbesonders dann der Fall sein, wenn der Altbau noch mitEinzelversorgungsgeräten wie Elektrodurchlauferhitzernversorgt wird. Auch kann das Rohrnetz durch Korrosionund Verkalkung beschädigt sein.

Für das Warmwasser gilt der Grundsatz des Passivhaus-konzeptes „doppelter Komfort bei einem Bruchteil desEnergieverbrauches“. Folgende, bedarfsreduzierendeMaßnahmen können ohne größeren Aufwand umgesetztwerden:

® Kurze Installationswege für das Warmwasserleitungs-netz durch die räumliche Zusammenfassung von Sa-nitärzonen. Dadurch ist es möglich, mit nur einem In-stallationsschacht das Auslangen zu finden, der auchschalltechnisch gut isoliert werden kann. Die Verle-gung von neuen Rohrleitungen unter Putz soll vermie-den werden. Dafür können sogenannte Vorwandin-stallationselemente verwendet werden, welche auchdie Montage der sanitären Einrichtungen erleichtern.

® Die Dimension der Rohrleitungen wegen der Kostenund der Wärmeverluste nicht zu groß wählen.

® Verlegung möglichst aller Warmwasserleitungeninnerhalb des beheizten Gebäudeteils.

® Verzicht auf Zirkulationsleitungen. Diese sind bis zueiner Leitungslänge von 18m (abhängig von der Rohr-dimension) bis zur letzen Zapfstelle ohnedies nichtnotwendig. Der Betrieb solcher Leitungen kostet oftmehr Energie als für entnommenes Warmwasser ge-braucht wird!

® Gute („doppelt dicke“) Dämmung aller Warmwasser-leitungen, auch bei bereits vorhandenen Leitungen.

® Wenn möglich, Aufstellung des Warmwasserspei-chers im beheizten Bereich, sehr gute Dämmung desWarmwasserspeichers.

® Einsatz von wassersparenden Armaturen.® Einbau eines wärmedämmenden Badewannenträ-

gers.® Duschkabine nach oben geschlossen, eventuell er-

gänzt um eine punktuelle Infrarot-Heizung, damitUnterbrechungen des Duschvorganges ohne Kom-forttemperaturunterschreitung möglich sind.

® Auswahl wassersparender Geräte (Waschmaschine,Spülmaschine) mit Warmwasseranschluss.

Durch diese einfachen und relativ günstigen Maßnahmenkann der Bedarf deutlich reduziert werden. Der verblei-bende Bedarf kann im Sommerhalbjahr durch eine Solar-anlage gedeckt werden. Diese kann am Dach oder in dieSüdfassade des Gebäudes integriert werden, wie zahlrei-che Beispiele zeigen.

G<< KAPITEL 5 DACH

Es gibt zur Ausführung der sanitären Installationen be-reits zahlreiche Materialien. Einen Überblick bietet dieTabelle auf der nächsten Seite.

Generell sollte das Material auf die Wasserqualität abge-stimmt werden (z.B. wegen Korrosionsgefahr bei sauremWasser) und nicht verschiedene Materialien gemischtwerden. Dies gilt besonders bei Metallen: das edlereMetall muss in Fließrichtung stets nach dem unedlenMaterial angeordnet werden, da es sonst zu Lochfraßkommen kann.

Zum Schutz der Rohre und der keramischen Dichtungenin den Armaturen sollte ein Feinfilter sowie eine Wasser-druckreduzierung eingebaut werden. Bei stark kalkhalti-gem Wasser kann ein Gerät zur Entkalkung eingebautwerden.

Abwasserrohre sind günstigerweise auch in den Installa-tionsschacht einzubauen. Falls sie separat geführt wer-den, sind sie gegen Körperschall zu isolieren.Falls daran gedacht ist, Regenwasser zu sammeln, kanndieses für die Toilettenspülung verwendet werden. Die-ses Wasser kann auch zur Bewässerung des Gartens ver-wendet werden.

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6.5 Sanitärinstallationen

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MATERIAL

KUPFER

STAHL VERZINKT

EDELSTAHL-PRESSFITTING

POLYETHYLEN (HDPE UND LDPE)

ROH-IN-ROHR-SYSTEME (PEX)

POLYPROPYLEN, PP-ROHR

HI-ROHR PVC-ROHR

BESCHREIBUNG

traditioneller Werkstoff, wegen Korrosionsschutz nur innen polierteQualität verwenden

traditioneller Werkstoff, bei großen Dimensionen oft kostengünstiger alsKupfer

robuster Werkstoff, Übergang auf andere metallische Werkstoffe mit Herstellerrichtlinien abstimmen

gilt als umweltfreundlicher Kunststoff,Schraubverbindungen und Schraub-formstücke sind teuer, optimal bei Erd-verlegungen (Rollenware) oder aggressi-verem Trinkwasser

gilt als umweltfreundlicher Kunststoff,Schraubverbindungen und Schraub-formstücke teuer, gut geeignet beiaggressiverem Trinkwasser, (PEX = PE -ähnlich)

wie PE-Rohr, jedoch nur als Stangen-ware im Handel, bevorzugt werdenSchweißverbindungen mit entsprechen-den Formstücken

kostengünstiges Kunststoffrohr, auchbei aggressivem Wasser; PVC ökolog. bedenklich (z.T. in öffentl. Gebäudennicht zugelassen)

VERBINDUNGSTECHNIK

weichlöten, verschrauben,hartlöten erst ab DN 32!

nur Verschraubungen, umZinkschicht zu schützen

Verbindung über Spezial-werkzeug und besondererFormstücke

nur schraubbar oderschweißbar

nur schraubbar mit Spezial-formstücken

nur schraubbar oderschweißbar

Klebeverbindungen,Schraubverbindungen

BEWERTUNG/DO-IT-YOURSELF/ALTBAU

sehr gut zu verarbeiten, auch für Altbauten ge-eignet, insbesondere wenn bestehende Leitun-gen in Kupfer ausgeführt sind; wegen Korrosions-gefahr nicht bei nachgeschalteten Stahl- undZinkmaterialien einsetzen

Spezialwerkzeug zum Gewindeschneiden erfor-derlich, für EFH/ZFH, außer bei kleineren Sanie-rungen, zu aufwendig und zu teuer, keine Kupfer-rohre vorschalten, nicht bei aggressivem Trink-wasser und Regenwasser!

Verarbeitung nur über Fachpersonal, unter Be-achtung der Herstellerrichtlinien auch bei Sanie-rungen und aggressivem Trinkwasser geeignet(wenn z. B. Kupferrohr nicht mehr empfohlenwird)

Schraubverbindungen für den geübten Laien aus-führbar, sehr gut geeignet bei langen Wegen oh-ne Formstück, auf Wärmedehnung achten, gutgeeignet für Regenwasserinstallation, Schweiß-verbindungen sind kostengünstig, aber für Laiennicht durchführbar, auf Eignung für Warmwasserachten!

Schraubverbindungen sind auch für Laien aus-führbar, sehr gut geeignet zur schnellen Sanie-rung, Dämmung ggf. problematisch, hersteller-spezifische Formstücke, geeignet für Regenwas-sernutzungen, sternförmige Verrohrung mitZwischenverteilern, nur kleinere Nennweiten ver-fügbar

wie PE-Rohr, jedoch weniger für den Laien geeig-net, da Schweißverbindungen bevorzugt werden.Relativ dicke Rohrwandungen, daher bei Warm-wasserleitungen teurere Isolation, DVGW-Zulas-sung beachten!

leicht zu verarbeiten, da Klebeverbindungenmöglich sind. DVGW-Zulassung beachten! fürden Klebstoff nur die teurere Qualität verwen-den, sind i.d.R. Warmwasser geeignet (Wärme-dehnung beachten!)

Übersicht Rohrmaterialien – Eigenschaften und Anwendungen

TRINKWASSERINSTALLATION

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Rohrmaterialien für die Sanitärinstallation und ihre Einsatzteile; Quelle: Ladener, Gabriel (2002): Vom Altbau zumNiedrigenergiehaus. Staufen bei Freiburg: ökobuch-Verlag. S.229

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MATERIAL

STAHLGUSSSML - ROHR

POLYPROPYLENPP, HT-ROHR

BESCHREIBUNG

muffenloses, mit Gummi-spezialschellen verbundenes Rohr, enthält geringe Anteile an PVC

Material wie oben unter PP-Rohr, kostengünstig

VERBINDUNGSTECHNIK

Verbindung durch Spezial-schellen

Muffen-Steckverbindung

BEWERTUNG/DO-IT-YOURSELF/ALTBAU

gute Schalldämmwirkung durch große Masse,insbesondere bei Schallproblemen, z.B. inSchlafzimmern, bedingt heimwerkergeeignet, imEinzelhandel schwer erhältlich, schwerer zuhandhaben als Kunststoffabflussrohr

nicht ohne Schallschutzmaßnahmen verwenden(Ummauerung erforderlich), leicht zu verarbeiten– auch für Laien

ABWASSER- UND REGENWASSERLEITUNGEN INNEN

MATERIAL

PVCKG-ROHR

STAHLGUßSML - ROHR

TON-KERAMIK-ROHR

BESCHREIBUNG

kostengünstiges Rohr aus PVC, bedenk-lich wegen des Problemkunststoffes

muffenloses Rohr, mit Gummischellenverbunden, geringer PVC-Anteil im Korrosions-schutz

Rohr aus Steinzeug glasiert, sehrschwer, umweltfreundlich u. z. Zt. teurer als PVC-Rohre

VERBINDUNGSTECHNIK

Muffen-Steckverbindung

Verbindung durch Spezial-schellen

Muffenverbindung

BEWERTUNG/DO-IT-YOURSELF/ALTBAU

leicht zu verarbeiten, bedingt heißwasser-geeig-net, nicht UV-stabil, daher nicht offen zu verle-gen, nicht direkt in die Fundamente eingießen,da Scherbelastung zu PVC Schäden führen kann(s.o.), gelocht als Drainagerohr verwendet

hohe Druckdichtheit etwa bei Hebeanlagen er-reichbar, bedingt heimwerkergeeignet, schwer imEinzelhandel erhältlich, relativ teuer

relativ aufwendig in der Verlegung (unbedingt imverdichteten Sandbett verlegen), nur durch fach-kundige Personen durchführbar, nicht heim-werkergeeignet

ABWASSER- UND REGENWASSERLEITUNG AUSSEN

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Alte elektrische Installationen sollten in jedem Falle ausSicherheitsgründen erneuert werden. Meist reicht das zuklein dimensionierte Hausnetz auch für heutige Komfort-ansprüche nicht mehr aus. Zusätzliche Bedürfnisse wieein Antennen- und Telefonanschluss in jedem Zimmersollten berücksichtigt werden. Falls das Netz schon ein-mal in ausreichender Qualität erneuert wurde, kann auchdie Installation zusätzlicher Steckdosen über spezielleSockelleisten erfolgen.Zukunftsweisend, aber derzeit noch sehr kostspielig istdie Installation eines sogenannten „Bus“, einer 24 V-Da-tenleitung, die neben der normalen 230 V-Leitung alleVerbraucher miteinander verbindet und als Basis fürkomplexe Steuerungen von der Heizung bis zu Rolllädenund Lampen automatisieren kann und auch per Telefonfernbedienbar macht.Alle diese Arbeiten sind aus Sicherheitsgründen in kei-nem Fall für den Selbstbau geeignet und sollten nur vomkonzessionierten Gewerbe ausgeführt werden.

Zu beachten:

® Im Zuge einer Gesamtsanierung lohnt es sich, überzukünftige Nutzungen aller Räume nachzudenkenund alle Schalter, Lichtauslässe und Steckdosen imPlan zu positionieren, wobei aber ein zukünftigerNutzungswechsel von Räumen mitbedacht werdensollte.

® Auch ein günstiger Ort für die Setzung eines neuenSicherungs- und Verteilerkastens muss überlegt wer-den. Dieser soll im Falle eines Stromausfalles gut er-reichbar sein, sich aber wegen elektrobiologischerVorsichtsmaßnahmen nicht direkt in der Nähe einerRuhe- oder Schlafzone befinden. Er wird idealerweisein Vorraum oder Kellerabgang untergebracht.

® Günstig ist es, einen zentralen Überspannungsschutzim Sicherungskasten unterzubringen, um empfindli-che Geräte wie Computer vor indirektem Blitzschlagoder sonstigen Spannungsschwankungen zu schüt-zen.

® Auch sogenannte Netzfreischalter, welche Stromkrei-se, in denen kein Verbraucher aktiv ist, spannungs-frei schalten, sind für Schlafräume sinnvoll einzupla-nen, um eventuelle Belastungen durch elektrischeund magnetische Felder zu reduzieren. Diese werdenauch in den Verteilerkasten integriert.

® Zusätzliche Leerverrohrungen können für zukünftiggeplante Zwecke, wie zum Beispiel eine Photovoltaik-anlage auf dem Dach des Hauses, jetzt schon verlegtwerden.

® Falls zukünftig ein oder mehrere Räume als Bürooder Einliegerwohnung genutzt werden sollten, ist essinnvoll einen separaten Stromkreis dafür vorzuse-hen, damit später ein eigener Stromzähler installiertwerden kann.

Generell sollte beim Neubezug eines sanierten Hausesüberlegt werden, auf stromsparende Elektrogeräte derEffizienzklasse A umzusteigen und vermehrt Energiespar-lampen einsetzen. Auch der Standby-Betrieb vielerElektrogeräte stellt einen unnotwendigen Verbrauch dar,der bereits bei der Anschaffung eines Gerätes mitbe-dacht oder dem mit abschaltbaren Steckerleisten begeg-net werden kann.

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6.6 Elektroinstallationen

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FOTO: MARTINA LEHNER

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SANIERUNGSLEITFADEN » Best Practice Beispiele 116

Projekt Wehinger: Siedlungshaus nach der SanierungFOTOS: WEHINGER

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7 BEST PRACTICE BEISPIELE

Edeltraud Haselsteiner

SANIERUNGSLEITFADEN » Best Practice Beispiele 117

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Baujahr: 1933Umbau: 1984 / 1990 / 2000Wohnfläche alt/neu: 97m2

Baukosten der energetisch relevanten Maßnahmenim Jahre 2000: 36.400 EUR gesamt/ca. 727 EUR/m2

Ausgangssituation

Das um 1930 errichtete Siedlungshaus liegt westlich vonInnsbrucks, im ehemaligen Stadterweiterungsgebiet der„Lohbachsiedlung“. Auf den 900-1000m2 großen Parzellen errichteten die Be-wohner teilweise im Selbstbau einfache Siedlungshäuser,zunächst in Riegelbauweise, später auch in Misch- undMassivbauweise. Die Größe der Grundstücke sollte eineSelbstversorgung der „Siedler“ ermöglichen, Hühner- undZiegenställe waren in den Hausgärten üblich.Inzwischen hat sich die Versorgungsstruktur grundlegendgeändert und die „Lohbachsiedlung“ präsentiert sich heu-te als romantische Gartensiedlung mit hoher Lebensqua-lität, hervorragender Infrastruktur und ausgezeichneterAnbindung an das öffentliche Verkehrsnetz Innsbrucks.

Sanierungsmaßnahmen

Eine erste Teilsanierung des Projektes erfolgte 1984,insbesondere auch mit dem Ziel, den mit über 290kWh/m2(EBF)a doch sehr hohen spezifischen Heizwär-mebedarf zu senken. Bei den aufgrund fehlender Min-destwärmedämmung unbedingt notwendigen Baumaß-nahmen wurden die Dachschrägen und die oberste Ge-schoßdecke mit 12cm Mineralfaserplatten gedämmt, dieerdberührten Fußböden erneuert, die Fenster wurden re-stauriert und bezüglich ihrer Dichtigkeit verbessert.Schließlich wurden die drei bestehenden Ölöfen durcheinen Hausofen mit Holzbrandeinsatz ersetzt. Diese er-sten Sanierungsschritte bedeuteten bereits eine spürba-re relative Verbesserung: Der Heizwärmebedarf reduzier-te sich auf weniger als 160 kWh/m2(EBF)a.In einem nächsten Schritt wurden im Frühjahr 1990sämtliche Sanitärinstallationen erneuert und die Warm-wasserbereitung von Strom auf passive Solarenergie-Ge-winnung mittels Warmwasserkollektoren umgestellt. DieThermosyphonanlage mit 9,7m2 Kollektornutzfläche undinsgesamt 400l Speicher deckt durchschnittlich 82% desWarmwasserbedarfs und bewirkt damit eine durch-schnittliche jährliche Stromeinsparung von mehr als3300 kWh.

Mit dem letzten Sanierungsschritt im Sommer 2000 soll-te durch die komplette Erneuerung der Gebäudehülle diethermische Qualität eines Niedrigenergiehauses erreichtwerden. Die schon durchgeführten Teilsanierungen mus-sten dabei berücksichtigt werden.Auch dieser stand unter der Prämisse, dass der architek-tonische Charakter des Siedlungshauses und die Struk-tur der Wohnsiedlung weitgehend erhalten bleiben soll-ten. Das hieß allerdings auch, dass weitergehende ge-stalterische Veränderungen nicht geplant werden konn-ten, sondern vor allem weitreichende Maßnahmen ge-setzt wurden, um die thermische Qualität des Gebäudeszu verbessern.Der Erfolg kann sich sehen lassen: Der rechnerischeHeizwärmebedarf beträgt 56 kWh/m2(EBF)a, der Heiz-wärmebedarf der Heizsaison 2000/2001 belief sich so-gar auf lediglich 46 kWh/m2(EBF)a.

Kontaktadresse:Günter Wehinger, Planungsbüro für energieeffizientes BauenLohbachweg C44A - 6020 InnsbruckTel.: +43-512-29 16 15Fax: +43-512-29 00 39email: [email protected], www.eeb.at

Wohnhaus vor der Sanierung

Sanierungsarbeiten

Projekt: Lohbachweg, Innsbruck, ÖsterreichArchitekt: Günter Wehinger, Innsbruck

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Baujahr: 1950er Jahre Umbau: 1992 / 1993Bauzeit: ca. ein JahrWohnfläche alt: 64m2

Wohnfläche gesamt neu / Zubau: 87m2 /19m2 Wintergarten Baukosten gesamt: ca. 110.000 EUR exkl. Mwst.

Ausgangssituation

Das Projekt ist ein typisches Siedlungshaus aus den50iger Jahren. Konstruiert mit einfachsten und billigstenMaterialien und minimierten Grundrissflächen (Außen-maß 7,90m x 6,10m). Das Gebäude ist eingeschoßig mitausgebautem Dachgeschoß. Im EG befanden sich einknapp 20 m2 großes Wohnzimmer, eine knapp 7m2 großeKüche, sowie ein knapp 3 m2 großes Bad, ein WC undeiner kleine Speis. Ein Windfang im Eingangsbereichwurde später ergänzt.Im OG war ein 13,8m2 großes Schlafzimmer und ein 8m2

großes Kabinett untergebracht sowie ein kleiner Dachbo-den - Abstellraum. Die Konstruktion war ein ungedämm-tes 25cm Mauerwerk und eine Tramdecke zwischen EGund OG, sowie ein ungedämmter Holzdachstuhl.

Hauptsächliches Argument für eine Sanierung und denUmbau des Hauses waren hohe Heizkosten, eine „ständi-ge Kälte im Haus“ (die durch eine oft über mehrere Tagehin dauernde Abwesenheit der Bauherrin erschwertwurde), sowie gesteigerte Komfort und Platzansprüche.

Projekt: Wielandgasse, Gablitz, ÖsterreichArchitekt: Georg W. Reinberg, Wien

Wohnhaus vor der Sanierung

Blick in den Wintergarten

Wohnhaus mit neuem Wintergarten nach der Sanierung

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Sanierungsmaßnahmen

Bedingungen von seiten der Bauherrin waren:Es sollte eine Orientierung zum westlich gelegenen Gar-ten erfolgen. Die Ausbauwünsche innerhalb des Hausesbestanden darin, dass das Wohnzimmer aufgewertet undvergrößert, im EG ein Badezimmer eingerichtet sowie imOG ein eigenes Bad und einen Abstellraum eingerichtetwerden soll. Außerdem sollte das Gebäude thermisch sa-niert werden.Die vom Architekten vorgeschlagenen Erweiterungs- undUmbaumaßnahmen:

® Das Aufbrechen der südwestlichen Ecke im Wohn-zimmer und eine Ergänzung des Wohnraumes mit ei-nem temporären Wintergarten. Grundidee dieserMaßnahme war, zunächst das Wohnzimmer optischzu ergänzen und zu vergrößern und außerdem übergroßzügige Schiebetüren über dieses Eck das Wohn-zimmer auch tatsächlich erweitern zu können. Durchdie Ausbildung einer gerundeten Wand (mit Fensterndie in Richtung Garten immer größer werden) sollteeine zusätzliche Orientierung zum Garten hin erreichtwerden. Darüber hinaus wird dieser Wintergarten inRichtung Garten durch eine Terrasse ergänzt.

® Im OG erfolgte der Ausbau in östlicher Richtungdurch eine Gaupe und durch eine Neuorganisationdes Abstellraumes und den Einbau eines Badezim-mers innerhalb der östlichen Gaupe.

Im umgebauten Zustand erhält das Gebäude im EG einenzusätzlichen Wintergarten mit knapp 19m2 sowie im OGein zusätzliches Bad mit 4,7m2 und einen Schrankraummit 3m2. Das südliche Schlafzimmer wurde auf 10,5m2

reduziert. Das Gebäude wird mit einem zentralen Kachel-ofen beheizt (in Zukunft soll auch eine Gaszuleitung er-folgen). Die Decke über dem Wintergarten wurde in dertatsächlichen Ausführung mit Zellstoff wärmegedämmt.Vor der Sanierung wurden pro Winter 12 Festmeter Holzverheizt, nach dem Umbau wurden - trotz zeitweiligemMitheizen des Wintergartens an nicht extrem kalten Ta-gen - nur mehr 5 Festmeter Holz pro Jahr verheizt.

Kontaktadresse:Georg W. ReinbergLindengasse 39/10 A-1070 Wientel +43 (0)1 5248280 - fax +43 (0)1 5248280 15email: [email protected]

Entwurfsskizze

Grundriss EG

Grundriss OG

Ansichten

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Baujahr: 1929 Umbau: 2001Bauzeit: ca. 1 JahrWohnfläche alt: 98 m2

Wohnfläche gesamt neu / Zubau:146,9 m2

Baukosten/m2 Wfl.: 1730.-EUR bruttoBaukosten gesamt: Zubau (inkl. Keller): 109.000 Euro brutto

Ausbau: 36.300 Euro brutto

Ausgangssituation

Dieses am Stadtrand von Graz gelegene Siedlungshausist in der Zwischenzeit errichtet worden. Neben bau-lichen Mängeln entsprach das inzwischen in die Jahregekommene Einfamilienhaus nicht mehr den erforder-lichen Raumbedürfnissen und bedurfte dringend einerErweiterung.

Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen

Im Altbau wurden durch eine Neuordnung der Grundrissegroßzügige Räume und Raumabfolgen geschaffen. Gar-tenseitig wurde das Haus um eine Terrasse und eine Er-weiterungsbox im OG erweitert. Die neue „Box“ wird alsArbeits- und Schlafraum genutzt und ist über einen L-för-migen Balkon mit einem Zimmer im Altbau verbunden. Um den Zugangsweg zu verkürzen, wurde der ursprüng-lich gartenseitig gelegene Eingang seitlich verlegt. Diesüdseitige Gartenfassade zum Garten wurde dafür mitgroßflächigen Verglasungen für Ausblicke und für eineungehinderte Sonneneinstrahlung hin geöffnet. Ein neuentstandener großzügig verglaster Vorraum bietet nicht

Projekt: Siedlungshaus in Graz (Haus Sprenger), ÖsterreichArchitektInnen: Koeb und Pollak

Gartenseitger Zubau

Ursprüngliches Wohnhaus vor der SanierungFO

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nur Wohnraumqualität sondern auch viel Platz für Stau-raum. Zwei Gitterrost-Terrassen schaffen einen offenenFreibereich und einen Übergang zum Garten.An der straßenseitigen Ansicht wurden kaum Verände-rungen vorgenommen und die Fassade in der ursprüng-lichen Gestaltung belassen.

Die neu errichteten Wände sind in einer Holzständer-Konstruktion errichtet, die innen mit Gipskartonplattenund außen mit Natur-Schieferplatten im EG und mit Eter-nittafeln im OG gedeckt sind. Der Boden im Erdgeschoßist mit schwarzen Natur-Schieferplatten ausgelegt. Die obere Deckenplatte ist in die bestehende Decke desAltbaus eingehängt und wird von Stahlstützen unter-stützt. Das Dach des Neubaus ist als Flachdach mit Fo-liendeckung ausgebildet. Im Altbau wurden die Türen zwischen Diele und Wohn-raum sowie zwischen Diele und Esszimmer durch großeDurchbrüche ersetzt. Der gesamte Altbau wurde im Zugedes Umbaus renoviert. Das vorhandene Dach wurde neumit Eternit gedeckt, es wurde gedämmt und im Innerenwurden alle Wände im Obergeschoß mit Gipskartonplat-ten verdeckt und restauriert. Aufgrund der geringen Grundstücksgröße sowie der ge-kuppelten Bauweise (das Haus ist an der Westseite andie Grundstücksgrenze angebaut) war jeder Zubau andas bestehende Haus sehr schwierig, da die vorhandeneBebauungsdichte schon beinahe die Maximalgrenze er-reicht hatte. Alle Vor- und Rücksprünge sowie alle Höhendes Zubaus beziehen sich daher auf maximale Bebau-ungsgrenzen bzw. Abstände zum Nachbargrundstück,die eingehalten werden mussten.

Kontaktadresse:Koeb & Pollak Architekten (Sabine Pollak)Margartenstrasse 38/8A-1040 WienTel.: +43-1- 581 77 81 - 0Fax: +43-1-581 77 81 - 18email: [email protected]

Grundriss EG

Grundriss OG

Schnitt

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Baujahr: ca. 1940er JahreUmbau: 2002-2003Bauzeit: 14 Monate (Umbau und Neubau)Wohnfläche alt: 80 m2

Wohnfläche gesamt neu / mit Zubau: 150m2

Baukosten gesamt: keine Angaben

Ausgangssituation

Ein geerbtes Haus, Familienzuwachs und die Adaptiondes Gebäudes an heutige Bedürfnisse bildeten dieGrundlage für diesen Zu- und Umbau eines typischenKleinhauses der Vor- und Nachkriegszeit, in Klagenfurt.In Ausführung und Größe nach damaligen Mittelstan-dards auf das Nötigste reduziert, genügte es den heuti-gen Ansprüchen einer Kleinfamilie nicht mehr.Die städtischen Lage des Grundstücks kann, von einemehemals am Stadtrand liegenden Gebiet in der Entste-hungszeit, heute nach der Ausweitung der Stadt, fastschon wieder als zentrumsnah bezeichnet werden.

Sanierungsmaßnahmen

Jede unbedachte Volumens-Vergrößerung im ursprüng-lichen formalen Gestus des Gebäudes sollte vermiedenwerden. Daher wurde, um den Charakter und Ausdruckdes Hauses zu bewahren, auf Dialog gesetzt.Der Zubau reagiert auf Gegebenheiten des bestehendenGebäudes und auf den gartenseitigen Anbau aus den 60-er Jahren.

Projekt: privates haus isn, ÖsterreichArchitekten: ogris.wanek architects

Ursprüngliches Wohnhaus vor der Sanierung

Strassenseitge Ansicht nach der Sanierung

Gartenseitiger Zubau nach der Fertigstellung

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Leichtfüßig wird eine Spange im Obergeschoß auf denAnbau gesetzt, bildet diese so ein selbstbewusstes, neu-es Gebilde in Form und Materialität.In Verbindung mit dem neuen seitlichen Garagentraktentsteht ein zueinander spannungsgeladenes neuesGefüge, welches mit dem Bestand eine Komposition vongleichwertigen Bauteilen aus verschiedenen Zeitenbildet.

Materialien:Spange als STB-Konstruktion mit Formrohren am Be-stand aufgesetzt und gedämmt. Großformatige Holzta-feln als Fassadenplatten. Ausfachung als Stahlkonstruk-tion mit Glas und Eternit.

Kontaktadresse:ogris.wanek architectsWaagplatz 1A- 9020 KlagenfurtTel.: +43-463-500 068Fax: +43-463-500 368Email: [email protected]:// www. ogriswanek.com

Grundriss EG

Grundriss OG

Modellfoto

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SANIERUNGSLEITFADEN » Best Practice Beispiele 124

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Baujahr: ca. 1964Umbau: 2002Bauzeit: April bis November 2002Wohnfläche alt: 114m2

Wohnfläche gesamt neu / Zubau: 161m2 plus Kellererweiterung ca. 25m2

Baukosten/m2: 2.142 EUR – einschl. MwSt. und Baunebenkosten(Honorare, Genehmigungen)Baukosten gesamt: 150.000 EUR – einschl. MwSt. und Bauneben-kosten (Honorare, Genehmigungen)

Ein bestehendes Einfamilienhaus aus den 60er Jahrenwurde durch einen Anbau auf der Gartenseite erweitert.Eine der Herausforderungen bestand darin, dass der Alt-bau während der Bauzeit bewohnbar bleiben musste.Der neue Zubau sollte zusätzlichen Wohnraum für eineFamilie mit zwei Kindern schaffen. Es entstanden im Erd-geschoß ein neues Kinderzimmer mit angeschlossenemBad, im Obergeschoß wurde ein Wohnzimmer neu ge-schaffen. Großflächige Fensterflächen im Eingangsbe-reich, und raumhohe Verglasungen im Süden stellen denlange ersehnten, direkten Bezug zwischen Garten undHaus her.

Projekt: Wohnhaus Egelsbach / Hessen, DeutschlandArchitektInnen: Feuer & Schmitz, Frankfurt am Main

Ursprüngliches Wohnhaus vor der Sanierung

Verbindung Altbau – gartenseitger Zubau

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Der in einer Holzrahmenbauweise errichtete Zubau stehtfrei im Garten und ist durch einen zweigeschoßigen Bau-körper mit dem Bestand verbunden. Am ursprünglichen rückwärtigen Eingang wurde ein be-stehender eingeschoßiger Vorbau in ein neues Verbin-dungselement zwischen Alt und Neu umgewandelt. Indiesem offenen Raum ergeben sich vielfältige Blickbezie-hungen innerhalb des gesamten Gebäudes.Im Obergeschoß verbindet eine „Brücke“ den neuen Ge-bäudeteil mit dem Altbau.

Ökologisch und energetisch relevant Maßnahmen

Erweiterung mit NiedrigenergiehausstandardHolztafelbauweise mit HolzschalungGroßflächige südseitige Verglasungsflächen

Kontaktadresse:Feuer & SchmitzArndtstrasse 2860325 Frankfurt am MainTel.: +49-69-27 22 97 92Fax: +49-69-27 22 97 86email: [email protected]

Grundriss EG

Grundriss OG

Lageplan

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SANIERUNGSLEITFADEN » Best Practice Beispiele 126

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Projekt: Haus Zuschke, Hamburg Blankenese, DeutschlandArchitektInnen: Spengler - Wiescholek, Hamburg

Ursprüngliches Wohnhaus vor der Sanierung

Gartenseitige Ansicht mit neuem Zubau

Baujahr: 1950er JahreUmbau: 1999

Unter dem Motto „Gegensätzliches als Ganzes“ wurdean das traditionelle, massive Haus aus den 50er Jahrenein transparent und leicht wirkender Kubus angebaut miteiner Außenhaut aus emaillierten Glasplatten. Wichtigstekonzeptionelle Merkmale sind: Geschlossenheit zur Stra-ße, Offenheit zum Garten und Einbeziehung der Stahlbe-tonkonstruktion im Inneren als Gestaltungsmittel.

Kontaktadresse:Spengler - WiescholekElbchaussee 28D- 22765 HamburgTel.: +49-40-389986-0Fax: +49-40-389986-33Email: [email protected]

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SANIERUNGSLEITFADEN » Best Practice Beispiele 127

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Grundriss EG

Grundriss OG

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Baujahr: 1960er JahreUmbau: 1997Bauzeit: Mai bis Dez. 97Wohnfläche alt: 111m2

Wohnfläche Zubau: 143m2

Wohnfläche gesamt neu: 254m2

Baukosten/m2: ca. 1.163 EUR/m2

Die Erweiterung dieses Siedlungshaus aus den 60er Jah-ren sollte zusätzlichen Raum schaffen für Wohnen,Musikhören, Kochen und Essen. Realisiert wurde diesesVorhaben durch einen hinteren, westseitigen Zubau aufzwei Ebenen. Im Erdgeschoß wurde ein großzügiger offener Essbereichgeschaffen. Das Erdgeschoß wurde einen Meter ein-gegraben und öffnet sich allseits zum Garten, der zurTerrasse als Rampe angelegt ist.

Die darüber liegende, nach innen orientierte Ebene bie-tet einen neuen Wohnraum zum Entspannen und Musik-hören. Analog zum Altbau liegt das Obergeschoß halbge-schoßig über dem Terrain und ist als Kontrast nur sehrreduziert mit Sichtverbindungen nach außen ausgestat-tet. Der Raum wird durch Licht von oben ausgeleuchtet.

Zur Straße hin wurde ein neuer Eingangsbereich ge-schaffen. Der neue Eingangsbereich wird durch diePflanzenwand über eine einläufige Stiege erschlossenund verbindet Altbau und Neubau.

Projekt: Wohnhaus Ottensheim, ÖsterreichArchitektInnen: Siegfried Meinhart

Neuer Eingangsbereich

Ursprüngliches Wohnhaus vor der Sanierung

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SANIERUNGSLEITFADEN » Best Practice Beispiele 129

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An der Südseite wurde dem Baukörper des Zubaus einedurchlässige Pufferzone vorgesetzt, deren raumhoheSchiebewände im Sommer vollständig geöffnet werdenkönnen, und der im Winter in geschlossenem Zustand alsWintergarten funktioniert.

Während der Neubau für die jüngere Generation kompro-misslos modern gestaltet wurde und auch optisch aufeinen deutlichen Kontrast setzt, wurde der Altbau nurbehutsam saniert und die dort bestehenden Wohnräumeder Eltern modernisiert. Das Dachgeschoß des Altbauswurde mit dem neuen Zubau verbunden und ein Schlaf-zimmer eingerichtet.

Mitarbeit: Lisa ZentnerGartengestaltung: Veronika Pree, Linz

Kontaktadresse:Siegfried MeinhartKlammstraße 1A-4010 LinzTel.: +43-732-774042Fax.: +43-732-774042 - 11e-mail: [email protected]

Grundriss Souterrain

Grundriss Erdgeschoß

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SANIERUNGSLEITFADEN » Finanzierung 130

FOTO: EDELTR AUD HASELSTEINER

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Zu den Finanzierungskosten zählen:® Kreditvertragsgebühr in Höhe von 0,8% des Finanzie-

rungsbetrages® Gerichtsgebühr für die Pfandrechtseinverleibung in

Höhe von 1,2% der Pfandsumme (im Regelfall 120–140% der Finanzierungssumme)

® Bearbeitungsgebühren® Schätzkosten® Beglaubigungskosten® Zwischenfinanzierungskosten (z.B. für die Vorfinan-

zierung von Fördermitteln oder der Zwischenfinanzie-rung bis zum Verkauf der bisherigen Wohnung)

G<< KAPITEL 2 GROBKOSTENSCHÄTZUNG

G<< KAPITEL 4 SANIERUNGSBEISPIELE

8 FINANZIERUNG

Charlotte Harrer (S-Bausparkasse) Ingrid Herzog (LV. der NÖ Sparkassen)

SANIERUNGSLEITFADEN » Finanzierung 131

Damit Ihr Sanierungsvorhaben erfolgreich umgesetztwerden kann ist eine sorgfältige Planung der Finanzie-rung besonders wichtig. Grundlage jeder Finanzierungs-entscheidung bildet eine exakte Ermittlung des Finanzie-rungsbedarfes und der zur Verfügung stehenden Rück-zahlungsmittel.Als Basis Ihrer Planung sollten Sie die folgenden Finan-zierungsschritte beachten:

1. Ermittlung der Gesamtkosten 2. Erstellung eines Haushaltsplans zur Ermittlung der

zur Verfügung stehenden Rückzahlungsmittel3. Erstellen eines Finanzplans und Ermittlung des Finan-

zierungsbedarfs (Eigenmittel, Förderungen und Dar-lehen von Land und Gemeinden, AK- Darlehen oderAnnuitäten - Zuschuss, sonstige Mittel oder indivi-duelle Darlehen, Bankenfinanzierung ... )

4. Bankenfinanzierung

8.2 Erstellung eines Haushaltsplans

Neben einer exakten Kostenermittlung kommt der Analy-se der für die Kreditrückzahlung monatlich zur Verfügungstehenden und leistbaren Zahlungen wesentliche Bedeu-tung in der Prüfung der Finanzierbarkeit eines Sanie-rungsvorhabens zu.Zur Klärung der finanziellen Ausgangsituation wird übli-cherweise ein Haushaltsplan herangezogen. Zielsetzungdes Hauhaltsplanes ist die Gegenüberstellung der mo-natlichen Einnahmen zu den anfallenden Ausgaben.Insbesondere die Ermittlung der Ausgaben bereitetmanchmal Schwierigkeiten. Ratsam ist eine realistischeBetrachtungsweise zu monatlichen Konsumausgaben wieLebensmittel, Bekleidung, Freizeitaufwendungen. Esempfiehlt sich durchaus, den Haushaltplan über mehrereMonate zu erstellen, um ein repräsentatives Ergebnis zuerzielen.

Ziel des Haushaltsplanes ist es den monatlich zur Kredi-tratenbedienung verfügbaren Betrag zu ermitteln. Umnicht vorhersehbaren Änderungen in der privaten Finanz-planung Rechnung zu tragen, sollten maximal 50% diesesBetrages für die Rückzahlung verplant werden.

Sowohl die Höhe als auch die einzelnen Positionen, ausdenen sich die Gesamtkosten der Sanierung errechnen,können individuell sehr unterschiedlich sein. In jedem Fallaber sollten die folgenden Kosten berücksichtigt werden:

1. Bau- und Herstellungskosten 2. Baunebenkosten: Planungskosten, Versicherung,

Bauaufsicht, Gutachten, Gebühren, ... 3. Finanzierungskosten

Für die Ermittlung der Bau- und Herstellungskostenfinden Sie als Orientierung bei jedem der aufgezeigtenSanierungsbeispiele im Kapitel 4 eine Grobkosten-schätzung. Baunebenkosten sind in der Regel mit ca. 20% der Bau-und Herstellungskosten anzusetzen.

8.1 Ermittlung der Gesamtkosten

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SANIERUNGSLEITFADEN » Finanzierung 132

XHAUSHALTSPLANEinnahmen und Ausgaben KreditnehmerIn PartnerIn

AusgabenWOHNKOSTEN

Miete, BetriebskostenTelefonGas/Strom, HeizungORF/TelekabelHaushalt- /EigenheimversicherungGrundbesitzabgaben, Wasser, Müll

KFZ-KOSTEN / SONST. VERKEHRSMITTELTreibstoffKfz-VersicherungLeasing / KreditrateGarageKFZ-Instandhaltungöffentliche Verkehrsmittel

VERSICHERUNGLebensversicherungUnfall-/ Krankenversicherung

SONSTIGE VERPFLICHTUNGENNeue Kredit-/Darlehensrateweitere Kredit/DarlehensrateLeasingVersandhausAlimente

SPARENBausparenSparbuchWertpapiersparen

AUSGABEN LEBENSAUFWANDHaushaltBekleidungFreizeit, Sport, HobbySchule, TaschengeldHaustiere, Rauchensonstige Ausgaben

MONATLICHE GESAMTAUSGABEN SummeKN + PARTNER GESAMTAUSGABEN Summe

EinnahmenNETTOEINKOMMENSONSTIGE EINNAHMENFamilienbeihilfedurchschnittliche TrinkgelderDiätenAlimenteregelmäßige ZuwendungenZusatzeinkommen

MONATLICHE GESAMTEINNAHMEN SummeKN + PARTNER GESAMTEINNAHMEN SummeDIFFERENZ AUSGABEN/EINNAHMEN Summe

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SANIERUNGSLEITFADEN » Finanzierung 133

8.4.1 Finanzierungsprodukte

8.4.1.1 Bausparfinanzierung

Die Bausparfinanzierung ist traditionell wesentlicher Be-standteil einer Erwerbsfinanzierung für Eigentumswoh-nungen, kann aber selbstverständlich auch für die Finan-zierung eines Sanierungsvorhabens in Anspruch genom-men werden.

Die Idee des Bausparens besteht darin, durch das Zu-sammenwirken möglichst vieler Bausparer Kapital zu-sammenzusammeln, um aus diesen Mitteln in gerechterReihenfolge einzelnen Sparern zinsgünstige, langfristigeBauspardarlehen zur Verfügung zu stellen. Das Bauspar-system hat sich im österreichischen Markt in dem ver-gangenen Jahrzehnten sehr stark ausgebreitet, nicht zu-letzt bedingt durch die staatliche Förderung, die einesehr gute Veranlagungsrendite für das Produkt bietet.

Die Vorteile der Bausparfinanzierung sind die langfristigeKalkulierbarkeit und Zinsenstabilität. Durch die langeLaufzeit der Bausparfinanzierung ergibt sich dement-sprechend eine sehr niedrige Rückzahlungsrate.

Derzeit gibt es in Österreich 5 Bausparkassen. Es sinddies (in alphabetischer Reihenfolge) die Allgemeine Bau-sparkasse reg.Gen.m.b.H., die Bausparkasse der öster-reichischen Sparkassen AG, die Bausparkasse WüstenrotAG, die LBA LandesBausparkasse AG und die RaiffeisenBausparkasse Ges.m.b.H.

Bis auf die Bausparkasse Wüstenrot sind die übrigenBausparkassen einem Banksektor zugeordnet. Diese ver-treiben ihre Produkte daher auch im Wege der Bankfilialen.Die Bausparkasse Wüstenrot hat einen eigenständigenProduktvertrieb zusammen mit der Wüstenrot Versiche-rung.

Wie komme ich zu einem Bauspardarlehen?Bauspardarlehen dürfen nur für gesetzlich vorgegebenewohnwirtschaftliche Maßnahmen in Österreich vergebenwerden. Die Finanzierung des Erwerbs bzw. der Sanie-rung einer Wohnung oder eines Reihenhauses kann so-mit selbstverständlich mit einem Bauspardarlehen erfol-gen, unabhängig davon ob es sich um ein gefördertesObjekt, einen Ersterwerb oder ein bereits bestehendesoder erst in Bau befindliches Objekt handelt.

Darlehensnehmer:Darlehensnehmer kann jede natürliche (Privatperson)oder juristische Person (z.B.: gewerbliche, gemeinnützigeund private Bauträger) unabhängig von ihrer Staatsbür-gerschaft sein, sofern diese Deviseninländer/in ist.

Darlehenssumme:Die mögliche Darlehenssumme für Privatpersonen be-trägt EUR 150.000,-- pro Person. Diese Summe darf füralle Bauspardarlehen zusammen - auch bei anderen Bau-sparkassen – nicht überschritten werden. Ehepartnerbzw. Wohnungseigentumspartner können daher zusam-men bis zu EUR 300.000 an Bauspardarlehen erhalten.Für die Inanspruchnahme eines Bauspardarlehens ist derAbschluss eines Bausparvertrages Voraussetzung. Dieskann sowohl bei einer Geschäftsstelle einer Bank, einemVertreter der Bausparkasse oder über das Internet er-folgen.

Wie sieht eine Bausparfinanzierung im Detail aus?Voraussetzung für die Erlangung einer Bausparfinanzie-rung ist, dass Bausparer nach dem Abschluss des Bau-sparvertrages auch eine ausreichende Besparung IhresVertrages vorgenommen haben. Diese Besparung ist inder Regel 30–40% der gesamten Vertragssumme je nachTarifart, die von den einzelnen Bausparkassen angebotenwird. Sollte der Bausparer jedoch keine Besparung vor-

8.3 Ermittlung des Finanzierungsbedarfs

8.4 Die Bankenfinanzierung

Nach der Kostenermittlung und der Erstellung einesHaushaltsplans kann der Finanzplan erstellt werden. Nicht nur für die möglichst präzise Ermittlung des Finan-zierungsbedarfes ist die exakte Kostenplanung von Be-deutung, sondern auch für die Auswahl des fristenkon-formen Finanzierungsproduktes.

Nach Abzug vorhandener Eigenmittel und Berücksichti-gung sonstiger Finanzierungsmöglichkeiten wie Inan-spruchnahme von Fördermitteln oder zuteilungsreiferBauspardarlehen verbleibt für die privaten Hauseigentü-mer oftmals eine durch Bankkredite abzudeckende Fi-nanzierungslücke.

Die folgende Darstellung soll dem Sanierungsinteressen-ten eine Übersicht über die Produktvielfalt sowie die we-sentlichen Bestandteile einer Bankfinanzierung bietenund als Vorbereitung für das Gespräch mit seinem Bank-berater dienen. Die Auswahl für einen Finanzierungspart-ner ist im Regelfall eine Entscheidung für eine langfristi-ge Zusammenarbeit, die - sorgfältig geprüft und wohlüberlegt - nachträgliche Unannehmlichkeiten und Kostenbei einem Wechsel des Bankinstitutes erspart.

G<< KAPITEL 2 BAUWÜNSCHE UND PLANUNGSZIELE

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SANIERUNGSLEITFADEN » Finanzierung 134

genommen haben – wie dies etwa bei den Sofortfinan-zierungen der Fall ist – d.h. wenn der Bausparer sofortdas Geld für die Finanzierung für den Kauf oder die Sa-nierung seiner Eigentumswohnung benötigt, bieten dieBausparkassen sogenannte Überbrückungskredite oderZwischendarlehen an. Bei dieser Finanzierungsvariantewird dem Bausparer neben der Zurverfügungstellung derentsprechenden Sparleistung auch das künftige Darle-henskapital zwischenfinanziert. Aus diesem Zwischen-kredit erfolgt die Dotation der erforderlichen Sparlei-stung für den Bausparvertrag und damit wird die Mög-lichkeit, ein Bauspardarlehen aus der Zuteilungsmassezu bekommen, in Gang gesetzt. Üblicherweise dauert dieZuteilung eines Bauspardarlehens mindestens 18 Mona-te, sie kann bei Mittelknappheit von den Bausparkassenbis zu 36 Monaten gestreckt werden. Erst nach dieserZuteilungszeit ist die Erlangung eines Bauspardarlehensmöglich. Der Kunde erhält aber sofort aus der Zwischen-finanzierung seine Gelder für das zukünftige Bauspar-darlehen quasi als Überbrückungskredit zur Verfügunggestellt und kann damit den Kaufpreis für die Eigentums-wohnung bzw. die erforderliche Sanierung sofort inAngriff nehmen.

Laufzeit von Bausparfinanzierungen:Die Laufzeit und die Ratenvarianten bei Bauspardarlehensind von den Bausparkassen flexibel gestaltet und kön-nen individuell an die Kundenbedürfnisse abgestelltwerden. Die Darlehenslaufzeit beträgt üblicherweise biszu max. 30 Jahren. Die Bausparkassen bieten dabeifolgende Ratenvarianten an:

® Standardrate – Mischrate, Änderungen nur auf GrundIndikatoränderung

® Dynamische Rate (2%) – diese Rate steigt jährlich um 2%® Zinsentilgungsrate (endfälliges Darlehen) – während

der Laufzeit werden nur die Zinsen getilgt, bei Ablauferfolgt die Kapitaltilgung mittels einmaliger Kapitaltil-gungsrate

® Baufortschrittsrate – die Rate wird dem jeweils aus-bezahlten Darlehensbetrag angepasst. Die volle Ra-tenhöhe wird erst bei Endauszahlung erreicht. DieseRate kann nur in Kombination mit der Standardrateangeboten werden

® All-in-one-Rate - damit können Nebenspesen, wie diegerichtliche Eintragungsgebühr und die Beglaubi-gungskosten (der s Bausparkasse) dem Darlehenschulderhöhend zugeschlagen und mit der Rate re-fundiert werden.

Konditionen:Die Verzinsung der Bauspardarlehen ist bei den verschie-denen Bausparkassen unterschiedlich gestaltet, wobeijeweils danach zu unterscheiden ist, ob die Verzinsungbemessen an der Gesamtvertragssumme oder an derDarlehenssumme ausgewiesen wird. Eine Konditionen-darstellung anhand der Vertragssumme umfasst auch dieder Sparleistung einbezahlten Teile aus demZwischendarlehensbetrag und muss daher – um einebankmäßige Vergleichbarkeit möglich zu machen – umeinen entsprechenden Anteilsfaktor der Sparleistung auf-gewertet werden.

Für die Bearbeitung der Eigenmittelbereitstellung werdenvon den Bausparkassen üblicherweise 1–3% der Darle-henssumme in Rechnung gestellt.

Die Zinssatzgestaltung erfolgt gemäß den von der Finanz-marktaufsicht genehmigten Tarifen, die einzelnen Bau-sparkassen sehen derzeit in Österreich jedoch überwie-gend Höchstgrenzen von 6% bei den genehmigten Tarifenvor. Es gibt sowohl Fixverzinsungen auf Laufzeiten bis zu10 Jahren als auch variable Verzinsungen, die sich anParameter wie der Sekundärmarktrendite, den Geld-marktzinssätzen oder Mischungen derselben bemessen.

Der wesentliche Vorteil der Bausparfinanzierung liegtdaher in der Zinsbegrenzung nach oben als auch in dendurch die Förderung seitens des Staates niedrigen Ver-zinsungen gegenüber herkömmlichen Bankdarlehen.

Sollten Sie bereits einen Bausparvertrag haben, nehmenSie diesen mit, da bei Stammkunden meist günstigereKonditionen und rascherer Zugang zum Bauspardarlehenmöglich sind.

Sollten die Eltern oder Großeltern bzw. Kinder einen Bau-sparvertrag haben, so nehmen Sie auch diesen zum Ge-spräch mit, da eine Übertragung dieser Verträge bei derFinanzierung eines Sanierungsvorhabens möglich unddamit auch wiederum günstigere Konditionen für die Ge-samtfinanzierung möglich sind.

Überlegen Sie zusätzlich, ob Sie sich für den Fall des Ab-lebens eines Partners nicht versichern sollten. HabenSie bereits derartige Versicherungen, so nehmen Sie die-se zum Gespräch mit, damit Sie diese als zusätzliche Si-cherheit für Ihr Bauspardarlehen anbieten können.

In verschiedenen Bereichen ist es möglich, dass Sieauch von der Kreditsteuer bei der Bausparfinanzierungbefreit weden. Sprechen Sie dies im Gespräch mit derBausparkasse an, da Ihnen dies zusätzliche Kosten von 0,8% erspart.

Klären Sie auch im Gespräch bei der Finanzierungsbera-tung, was im Fall einer vorzeitigen Rückzahlung an even-tuellen Vorfälligkeitsentschädigungen anfällt bzw. in wel-chem Umfang Sie vorzeitige Tilgungen ohne Entschädi-gung leisten können.

^TIPPDamit Sie rasch zu Ihrem Bauspardarlehen kom-men, empfiehlt sich bereits beim Gang zur Bankbzw. zur Bausparkasse entsprechende Unterlagenüber die Einkommensnachweise sowie über daszu sanierende Objekt wie insbesondere Kaufver-trag, Lageplan, Bauträgervertrag, Bewertungsgut-achten, etc. mitzunehmen.

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werden. Darüber hinaus dient das Baukonto auch zurZwischenfinanzierung erwarteter Eingänge aus Fördermit-teln oder dem Verkauf bestehender Wohnsitze.

8.4.2 Arten der Verzinsung

Fixe Verzinsung:Die Verzinsung der Finanzierung wird auf eine bestimmteDauer - im Regelfall zwischen 1 und 10 Jahren - fix ver-einbart. Der Abschluss einer Fixzinsvereinbarung bietetzunächst den Vorteil der Absicherung gegenüber steigen-den Zinsen auf den Geld- und Kapitalmärkten und einerlängerfristigen Absicherung des persönlichen Finanzpla-nes. Der Nachteil ist in der deutlich unflexibleren Hand-habung dieser Zinsvereinbarungen zu sehen, so sind vor-zeitige Rückzahlungen während der Fixzinsvereinbarungim Regelfall ausgeschlossen oder nur mit hohen Spesenverbunden möglich.

Variable Verzinsung:Die variable Verzinsung wird laufend an die aktuellenMarktgegebenheiten angepasst und ist speziell dann vonVorteil, wenn während der Tilgungsphase über die ver-einbarten Rückzahlungstermine hinaus, außerordentlicheTilgungen ohne zusätzliche Spesenbelastungen geplantoder vorhersehbar sind. Im Rahmen des Geltungsberei-ches des Konsumentenschutzgesetzes müssen die für ei-ne Zinssatzerhöhung und -senkung maßgeblichen Um-stände genau umschrieben und festgelegt werden. Die-ser gesetzlichen Vorgabe wird durch die sogenannteZinsgleitklausel Rechnung getragen. Demnach werdendie Zinsen in regelmäßigen (viertel-oder halbjährlichen)Abständen an einen Mischzinssatz, der sich aus demMittelwert von Sekundärmarktrendite und Euribor zu-sammensetzt, angepasst.

Indikatorgebundene Finanzierung:Bei der indikatorgebundenen Finanzierung wird der Zins-satz durch Vereinbarung eines Aufschlages auf einen In-dikator ermittelt.

Folgende Indikatoren sind üblich:

® Sekundärmarktrendite für Emittenten gesamt (SMR):Die SMR ermittelt sich aus dem in einer bestimmtenPeriode ermittelten Durchschnittszinssatz festver-zinslicher Anleihen.

® EURIBOR: Der EURIBOR (Euro Interbank Offered Ra-te) ist ein täglich ermittelter und publizierter Geld-marktzinssatz, der für den Euro - Geldhandel zwi-schen Banken herangezogen wird.

® LIBOR: Der LIBOR (London Interbank Offered Rate)ist der Zinssatz, welcher für Devisentransaktionzwischen großen internationalen Finanzinstituten ver-rechnet wird. Dieser Indikator wird als Ausgangsbasisfür die Verzinsung von Fremdwährungsfinanzierungenherangezogen.

SANIERUNGSLEITFADEN » Finanzierung 135

8.4.1.2 Hypothekarkredit/Hypothekardarlehen

Die Unterscheidung zwischen Kredit und Darlehen ist fürprivate Kreditnehmer eher rechtstheoretischer Natur.Während der Kredit als Konsensualvertrag durch beidsei-tige Unterfertigung des Kreditvertrages zu Standekommt, ist das entscheidende Kriterium für den Realver-trag-Darlehen, die Zuzählung der Finanzierungsmittel.Praktische Bedeutung kommt der Unterscheidung im Falleiner allenfalls benötigten Aufstockung der ursprünglichzugesagten Finanzierungslinie zu. Die zu einem Kredit-vertrag vereinbarte Höchstbetragshypothek (siehe hiezunäheres unter Kapitel Sicherstellungen) bietet die Mög-lichkeit, diese bei aufrechter Geschäftsverbindung mehr-mals auszunützen, wogegen die Festbetragshypothek(=Darlehenshypothek) im Ausmaß der erfolgten Rückzah-lungen erlischt und nicht mehrmals genützt werdenkann. Aufgrund der daraus resultierenden möglichen Ge-bührenersparnis wird in frei finanzierten Wohnbaufinan-zierungen im Regelfall eine Höchstbetragshypothek ver-einbart. Festbetragshypotheken sind vor allem im Rah-men geförderter Wohnbaufinanzierungen durch die ent-sprechenden Förderbestimmungen vorgeschrieben.

Beiden Finanzierungsformen gemeinsam ist, dass es sichum einmal ausnützbare, über eine im vorhinein verein-barte Laufzeit rückzahlbare Produkte handelt.

8.4.1.3 Fremdwährungsfinanzierung

Bei Fremdwährungsfinanzierungen wird eine Euro-Forde-rung zum Geld/Devisenkurs in die gewünschte Währungkonvertiert und diese Forderung für vereinbarte Periodenmit einem Fremdwährungszinssatz verzinst. Zum Fällig-keitstermin wird die Forderung inklusive Zinsen inFremdwährung wiederum zum aktuellen Brief/Devisen-kurs in Euro konvertiert.Motive für die Inanspruchnahme einer Finanzierung inFremdwährung sind im Regelfall das niedrige Zinsniveauund die Spekulation auf einen Wechselkursgewinn beider Rückzahlung des Kreditbetrages. Vereinfacht darge-stellt führt ein sinkender Fremdwährungskurs zu einerReduktion des Kreditsaldos, wogegen ein Anstieg desKursniveaus der Fremdwährung eine Erhöhung desSaldos und damit verbunden auch einen höheren Zins-aufwand zur Folge hat.

Abzuraten ist von Überlegungen, eine Finanzierung aus-schließlich auf die augenscheinlich geringere Ratenbela-stung in einer Fremdwährungsvariante aufzubauen. In jedem Fall sollte die Kalkulation auf Basis einer Euro-Finanzierung erstellt werden.

8.4.1.4 Baukonto

Das Baukonto ist die finanzielle Drehscheibe Ihrer persön-lichen Umbau- und Sanierungsfinanzierung. Dabei handeltes sich um ein mit speziellen Konditionen ausgestattetesZahlungsverkehrskonto, über das sämtliche Zahlungen imZusammenhang mit der geplanten Anschaffung geleistet

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Bei den angeführten Indikatoren können unterschiedli-che Bindungszeiträume vereinbart werden, üblich sindZinsperioden von 3 oder 6 Monaten.

8.4.3 Rückzahlungsvarianten

Entscheidend für die Beurteilung der Finanzierbarkeit ei-nes Sanierungsvorhabens ist letztendlich die (im Regel-fall monatlich ermittelte) Belastung für die Bedienbarkeitdes Bankkredites.

Die Höhe der Rückzahlung orientiert sich an folgendenParametern:

® Laufzeit® Zinssatz® Ratenfälligkeit (monatlich, vierteljährlich,

halbjährlich, jährlich)® Tilgungsform (endfällig oder periodisch tilgend)

Die Laufzeit einer Bankfinanzierung orientiert sich an derBestandsdauer der zu finanzierenden Investition. Dem-entsprechend sind Hypothekarfinanzierungen im Gegen-satz zur Finanzierung von Konsumgütern üblicherweisemit Laufzeiten von 15 bis 25 Jahren ausgestattet.Als Faustregel gilt, je länger die Gesamtlaufzeit derFinanzierung gewählt wird, desto niedriger wird zwar diemonatliche Annuität, allerdings erhöht sich dadurch na-turgemäß auch die effektive Gesamtbelastung.Die gebräuchlichsten Formen der Rückführung sind:

Pauschalratenfinanzierung:Die zu leistende Annuität beinhaltet Kapital und Zinsen.Zinssatzänderungen bewirken eine Änderung der Raten-höhe, die Laufzeit ist fix vereinbart. Zu Beginn der Finan-zierungslaufzeit überwiegt der Anteil der Zinsen an derPauschalrate, der Anteil der Kapitaltilgung nimmt im Ver-lauf des Tilgungsplanes zu. Daraus ergibt sich, dass Zins-satzschwankungen gerade in den Anfangsjahren einerlangfristigen Finanzierung maßgeblichen Einfluss auf dieGesamtbelastung haben.

Ausgehend von einem Darlehensbetrag von EUR100.000,- soll die nachstehende Tabelle die monatlicheBelastung bei unterschiedlichen Zinssätzen und Laufzei-ten darstellen, wobei sämtliche Beträge auf EUR 10 ge-rundet sind.

Fixratenfinanzierung:Vereinbart wird eine fixe, von Zinssatzschwankungen un-abhängige Pauschalrate, Zinssatzänderungen bewirkeneine Veränderung der Laufzeit.

Kapitalrate:Die Kapitaltilgung erfolgt in gleichbleibenden, von dervereinbarten Laufzeit abhängigen Kapitalraten, danebensind die anfallenden Zinsen gesondert zu begleichen.Diese Rückzahlungsform ist aufgrund der höheren Ein-stiegsrate wenig gebräuchlich.

Endfällige Finanzierung:Während der Laufzeit der Finanzierung erfolgt nur dieZahlung der Zinsen, das Kapital wird am vereinbartenLaufzeitende zur Gänze in einem Betrag getilgt.Derartige Finanzierungsformen sind insbesondere beiFremdwährungsfinanzierungen in Kombination mit demAufbau eines Tilgungsträgers (z.B Er- und Ablebensversi-cherungen, spezielle Ansparformen wie Wertpapierde-pots etc.) gebräuchlich.

6.2.4. Sicherstellungsformen

Nachdem die Rückzahlungsverpflichtung einer Hypothe-karfinanzierung im Regelfall über einen längeren Zei-traum eingegangen wird und daher die Entwicklung derfinanziellen Situation des Kreditnehmers nicht vorher-sehbar ist, wird die Finanzierung im Regelfall nur dannvergeben, wenn als Absicherung der Forderung einPfandrecht (Hypothek) auf das Eigentum des Finanzie-rungsnehmers einverleibt wird. Die Pfandbestellung er-folgt in Höhe des aufgenommenen Kapitals, zusätzlichwird im Normalfall zur Sicherstellung von Kosten undZinsrückständen eine Nebengebührensicherstellung inHöhe von 20 bis 40% des Kreditbetrages besichert.Gebräuchlich sind folgende Formen der Pfandbestellung:

Festbetragshypothek:Eine Festbetrags (Darlehens)hypothek wird ausschließ-lich für eine bestimmte Finanzierung bestellt und kannnicht mehrmals genutzt werden. Im Lastenblatt desGrundbuchsauszuges ersichtlich ist der Pfandbetrag undder vereinbarte Höchstzinssatz, die Nebengebührensi-cherstellung ist gesondert ausgewiesen.

Höchstbetragshypothek:Im eingetragenen Höchstbetrag sind neben dem Kredit-betrag auch die Nebengebührensicherstellung sowiesämtliche Forderungen aus Zinsen- und/oder Spesenbe-lastungen enthalten.Aufgrund der Möglichkeit der gebührenschonendenWiederausnützung dieser Hypothek wird ihr im allgemei-nen der Vorzug gegenüber der Festbetragshypothek gege-ben, sofern dem nicht gesetzliche Vorschriften (z.B. imRahmen der Wohnbauförderungsgesetze) entgegenstehen.

Rangordnung für die beabsichtigte Verpfändung:Sofern die Finanzierung kurzfristig abgedeckt werdensoll, besteht auch die Möglichkeit, die Finanzierungdurch Anmerkung einer Rangordnung für die beabsich-

SANIERUNGSLEITFADEN » Finanzierung 136

ZINSSATZ LAUFZEIT IN JAHREN15 Jahre 20 Jahre 25 JahreBetrag EUR Betrag EUR Betrag EUR

4% 740 600 5204,5% 760 630 5505% 790 650 5805,5% 810 680 6106% 840 710 6306,5% 860 730 6607% 890 760 6907,5% 910 790 7208% 940 820 7508,5% 970 850 7809% 990 880 820

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tigte Verpfändung zu besichern. Diese Anmerkung er-folgt im Lastenblatt und sichert dem Finanzierungsinsti-tut für die Dauer eines Jahres für den vereinbartenPfandbetrag den grundbücherlichen Rang. Der Vorteildieser Anmerkung liegt in der geringeren Gebührenbela-stung, für die Rangordnungsanmerkung sind lediglich0,6% an Gerichtsgebühr zu entrichten. Eine Verlängerungder Anmerkung oder die endgültige Pfandrechtsbegrün-dung im Rang der Anmerkung lösen eine weitere Gebüh-renpflicht in Höhe von 0,6% der Pfandsumme aus, so-dass in der Praxis die Besicherung durch Rangordnungs-anmerkungen vor allem bei kurzfristigen Zwischenfinan-zierungen eine Rolle spielt.

Einverleibungsfähige PfandurkundeIn Ausnahmefällen, insbesondere bei bester Bonität undlangjähriger Geschäftsverbindung, begnügt sich das Fi-nanzierungsinstitut auch mit der Hinterlegung einer ein-verleibungsfähigen Pfandurkunde verbunden mit der Be-rechtigung, diese jederzeit eintragen zu können. Gleich-zeitig verpflichtet sich der Finanzierungsnehmer, keineBelastung oder Veräußerung seiner Liegenschaft vorzu-nehmen. Der Vorteil liegt naturgemäß im Entfall der Ge-richtsgebühren für die Eintragung.

SANIERUNGSLEITFADEN » Finanzierung 137

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SANIERUNGSLEITFADEN » Anhang 138

FOTO: EDELTR AUD HASELSTEINR

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Energieausweis: Dieser stellt eine Bilanz der Wärmeflüsse in einem Ge-bäude dar, welche sich aus Verlusten über die Gebäude-hülle und hygienisch notwendigem Luftwechsel, sowieGewinnen aus Sonneneinstrahlung durch Fenster und in-nere Wärmegewinne durch Geräte und Personen zu-sammensetzen. Das Ergebnis wird in Form von Energie-kennzahlen ausgedrückt.

Energiekennzahl: Die Energiekennzahl eines Hauses gibt an, wievielWärmebedarf pro Jahr zur Aufrechterhaltung von einerInnenraumtemperatur von 20 Grad pro m2 Bruttoge-schossfläche benötigt wird.

g-Wert: Der Gesamtenergiedurchlassgrad, g-Wert, gibt an, wie-viel Prozent der auf ein Fenster auftreffenden Sonnen-energie über die Verglasung den Innenraum erreicht unddamit für die Wärmegewinne durch die Fenster in derkalten Jahreszeit wichtig ist.

Heizlast: Die Heizlast ist die Wärmeleistung, die unter Normaus-sentemperatur („kältester Tag“) vor Ort dem Gebäudezugeführt werden muss, um die Innenraumtemperaturvon 20 Grad zu erreichen. Sie wird aber meist in Kilowatt(kW) angegeben.

Wärmebedarf eines Gebäudes: Der Wärmebedarf in Kilowattstunden (kWh) gibt an wieviel Energie zur Aufrechterhaltung der Innenraumtempe-ratur von 20 Grad pro Jahr benötigt wird. Sie ergibt sichaus der Summe der Transmissionswärmeverluste überdie Gebäudehülle und der Lüftungswärmeverluste abzüg-lich der Energiegewinne aus Sonneneinstrahlung und Ab-wärme von Geräten und Personen.

U-Wert: Der U-Wert gibt an, wie viel Wärmeleistung durch 1m2

eines Bauteiles bei einem Temperaturunterschied von 1° Celsius (zwischen innen und außen) verloren geht.Der Wärmedurchgangskoeffizient „U-Wert“ wurde früherals „k-Wert“ bezeichnet.

9.1 Fachbegriffe

Wärmeleitkoeffizient „λ“Die Wärmedämmfähigkeit eines Baustoffes wird durchseinen Wärmeleitkoeffizienten „λ“ (sprich: Lambda) aus-gedrückt. Je kleiner dieser Wert ist, desto bessere Wär-medämmeigenschaften besitzt das Material. Durch Be-rücksichtigung der Dicken der einzelnen Baustoffe undder Wärmeübergangswiderstände an den Bauteilober-flächen (je nach Einbaulage verschieden), kann der U-Wert eines Bauteiles durch eine Berechnung ermitteltwerden.

9 ANHANG

SANIERUNGSLEITFADEN » Anhang 139

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Burgenland

Bau-/Sanierungs-/Energie-beratung:

Die Gewährung eines Ökozuschlagessetzt die Erfüllung von Qualitätsstan-dards hinsichtlich der Energiekenn-zahl, der Haustechnik und des ver-wendeten Energieträgers für dieBereitstellung von Raumwärme undWarmwasser voraus, die wiederumeine entsprechende fundierte Bau-und Energieberatung erfordern.Seitens der BurgenländischenLandesregierung wird daher als Hilfe-stellung für künftige Bau- und Förde-rungswerber eine unabhängige,objektive und für den Ratsuchendenkostenlose Bau- und Energieberatungangeboten.

Bau-/Energieberatungsstelle Amt der BurgenländischenLandesregierungLandhaus, Europaplatz 17001 EisenstadtTel.: 02682 / 600-2781email:[email protected]

Kärnten

Bau-/Sanierungsberatung:

Bau-/Sanierungsberatung:Amt der Kärntner LandesregierungAbteilung 9 – Wohnungs- undSiedlungswesenMießtaler Straße 69020 Klagenfurt Tel.: 050-536 / 30927 Fax: 050-536 / 30900 email: [email protected] Internet: www.wohnbau.ktn.gv.at Zusätzlich monatliche Sprechtage inden Bezirkshauptmannschaften

Energieberatung:

AEE-ArbeitsgemeinschaftERNEUERBARE ENERGIE –Kärnten/SalzburgUnterer Heidenweg 79500 VillachTel: 04242 / 23224Email: [email protected]

Energiebewusst KärntenKarfreitagstrasse 19020 KlagenfurtTel.: 0463 / 536-30881Fax: 0463 / 536-30888email: [email protected]

Niederösterreich

Bau-/Sanierungsberatung:

Bauberatung der NÖ Gestaltungs-akademieFür Neubau, Umbau, Renovierung,Solares Bauen Amt der NÖ LandesregierungLandhausplatz 1/133109 St. PöltenTel.: 02742 / 9005-15656Fax: 02742 / 9005-13660email: [email protected]: 20 Euro (ab 1. 1. 2004).Die Bauberatung kann nur von derEigentümerin bzw. vom Eigentümerdes Hauses oder des Grundstückesin Anspruch genommen werden.

Energieberatung:

AEE – ArbeitsgemeinschaftERNEUERBARE ENERGIE – NÖ-WienBahngasse 462700 Wiener NeustadtTel.: 02622 / 21389Fax: 02622 / 21389-5email: [email protected] AEE hat sich die Verbreitung undFörderung erneuerbarer Energie-quellen zum Ziel gesetz und bietetBeratung, Publikationen, Weiter-bildung und Fachveranstaltungensowie Projektarbeiten zu folgendenThemenbereichen: Passivhausbau,Gebäudesanierung, thermische

Solaranlagen, Photovoltaik, Bio-masseheizung, Windkraft, Ökostrom.

Umweltberatung NiederösterreichWienerstraße 54 / Stg. A / 2.OG,PF 473100 St. PöltenTel.: 02742 / 71829Fax: 02742 / 71829-120email: niederö[email protected]

(diverse regionale Beratungsstellenin Niederösterreich)Die Umweltberatung hält für SieBroschüren unter anderem zumThema Althausanierung, Baustoffeund Baubiologie und Dämmstoffebereit und bietet persönliche Be-ratung an.

Oberösterreich

Bau-/Sanierungsberatung:

Bauberatungsscheck: Der Antrag-steller erhält ein Bauberatungs-scheckheft im Wert von 363,36 Eurofür eine Beratung durch Vertrags-architekten, -baumeister, -zimmer-meister und Sachverständige desOÖ Bezirksbauamtes. Voraussetzungist, dass ein privates Bauvorhaben inPlanung ist. Nicht gefördert wird dasErstellen von Plänen. Die Baubera-tung kann im Ausmaß von 10 halbenStunden in Anspruch genommenwerden. Selbstbehalt 72,67 Euro.

Information undAntragstellung:

Amt der OÖ Landesregierung Abteilung Umwelt- und Anlagen-technikStockenhofstraße 404021 LinzTel.: 0732 / 7720-13462Fax: 0732 / 7720-14559email: [email protected]

SANIERUNGSLEITFADEN » Anhang 140

9.2 Information und Beratung

Diese Liste stellt eine Auswahl der vorhandenen Beratungsstellen dar und erhebt keinenAnspruch auf Vollständigkeit.

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Energieberatung:

OÖ. Energiesparverband Landstraße 454020 LinzTel.: 0732 / 6584-4380Fax: 0732-6584-4383email: [email protected]ünfte zu Fragen hinsichtlich desEnergiesparzertifikates erhalten Sieunter der Servicenummer0800/205206 zum Ortstarif ausganz OberösterreichInternet: www.esv.or.at

Salzburg

Bau-/Sanierungsberatung:

Salzburger Institut für Raumordnungund WohnenAlpenstrasse 475020 SalzburgTel.: 0662 / 623-455Fax: 0662 / 629-915

Energieberatung:

Amt der Salzburger LandesregierungAbteilung 15: Wirtschaft und EnergieFanny-von-Lehnert-Straße 15010 SalzburgTel.: 0662 / 8042-3800 (Energieberatungsstelle)Fax: 0662 / 8042-3808email: [email protected]

Steiermark

Bau-/Sanierungsberatung:

Amt der Steiermärkischen LandesregierungSanierungsreferat der AbteilungWohnbauförderungDietrichsteinplatz 158011 GrazTel.: 0316 / 877-3713 bzw. 3769 email: [email protected]: www.wohnbau.steiermark.at

Energieberatung:

Energieberatungsstelle des LandesSteiermarkBurggasse 9/1 8010 GrazTel.: 0316 / 877-3413 od. 3414 Fax: 0316 / 877-3412 email: [email protected] Internet:energieberatungsstelle.stmk.gv.at

Tirol

Bau-/Sanierungsberatung:

jeweils in den Bezirkshauptmann-schaften

Energieberatung:

Energie TirolAdamgasse 46020 InnsbruckTel.: 0512 / 589 913-0Fax: 0512 / 589 913-30email: [email protected]: www.energie-tirol.at

Vorarlberg

Bau-/Sanierungsberatung:

Diverse Unternehmen

Energieberatung:

Für die Energieberatung und dieErstellung eines Gebäudeausweiseserhält man zusätzlich einenBargeldbetrag von EUR 300.

Für Beratungen stehen folgendeAnsprechpartner zur Verfügung:Energieinstitut VorarlbergStadtstraße 336850 DornbirnTel.: 05572 / 312 02-0email: [email protected]: www.energieinstitut.at

Weiters:

Vorarlberger Kraftwerke AG Illwerke Stadtwerkegewerblich befugte Unternehmer autorisierte Büros für Installations-technik

Wien

Bau-/Sanierungsberatung:

MA 50. Magistrat der Stadt WienMuthgasse 62, 1. St., Zimmer G1.251194 WienTel.: 01 / 4000 - 74860 od. - 74870email: [email protected]: www.magwien.gv.at;

Infozentrum Wohnbau undStadterneuerung des WBSF (ab drei Wohneinheiten)Lichtenfelsgasse 31082 WienTel.: 01 / 403 59 19-86 699

Energieberatung:

Haus WIEN ENERGIEMariahilfer Straße 631060 WienTel.: 01 / 58 200Fax: 01 / 58 200-9580email: [email protected]: www.wienenergie.at

AEE – ArbeitsgemeinschaftERNEUERBARE ENERGIE – NÖ-WienErdbergstraße 301030 WienTel.: 02622 / 21389Fax: 02622 / 21389-5email: [email protected]: www.aee.at

die umweltberatungLinzerstraße 161140 WienTel: 01 / 803 32 32email: [email protected]

SANIERUNGSLEITFADEN » Anhang 141

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Bauer Barbara, Mötzl Hildegund, Lipp Bernhard,Schuster Gerhard, Zelger Thomas, (Hrsg) (2001): Das ökologische Passivhaus - Tagungs Dokumentation.Wien: IBO - Österreichisches Institut für Baubiologie und-ökologie GmbH

Bruckner H./ Schneider U. (1998): Naturbaustoffe. Düsseldorf: Werner

Energieinstitut Vlbg. (Hrsg) (2003): Neue Energien für alte Häuser - Ein Leitfaden für alteHäuser. Dornbirn

Energie Tirol (Hrsg) (1999): Wärmebrücken, Luft- und Winddichte, Innsbruck

Fechner Johannes, (Hrsg) (2000): Altbaumodernisierung - der praktische Leitfaden. Wien:Springer Verlag

Feist Wolfgang Dr., (Hrsg) (2000): Passivhaus-Versorgungstechnik - Protokollband Nr. 20 -Arbeitskreis kostengünstiger Passivhäuser Phase II.Darmstadt: Passiv Haus Institut

Gabriel Ingo, Ladener Heinz (Hrsg) (2002): Vom Altbau zum Niedrigenergiehaus - EnergietechnischeGebäudesanierung in der Praxis. Staufen bei Freiburg:Ökobuch

Guschlbauer-Hronek, Grabler-Bauer (2004):Altbausanierung mit Passivhauspraxis, Endbericht zumgleichnamigen Projekt. Wien: Bundesministerium fürVerkehr, Innovation und Technologie

Güteschutzgemeinschaft WDVS-Fachbetrieb, (Hrsg) (2001): Verarbeitungs- und Ausführungshinweise. Wien: Güte-schutzgemeinschaft WDVS-Fachbetrieb

Grabler-Bauer G., Guschlbauer-Hronek K., (Hrsg)(2002): Das Passivhaus in der Praxis - Strategie zur Marktaufbe-reitung für das Passivhaus in Osten Österreichs. WienerNeustadt: Bundesministerium für Verkehr, Innovation undTechnologie

Haller Andreas, Humm Othmar, Voss Karsten, (Hrsg)(2000): Renovieren mit der Sonne - Solarenergienutzung im Alt-bau. Staufen bei Freiburg: Ökobuch/Faktum

IBO – Österreichisches Institut f. Baubiologie und -ökologie, Donau-Universität Krems, Zentrum fürBauen und Umwelt (Hrsg) (1999): Ökologischer Bauteilekatalog - Bewertete gängigeKonstruktionen. Wien New York: Springer

IBO - Österreichisches Institut f. Baubiologie und -ökologie, (Hrsg) (2001): 10. Europasymposium Ökologisches Bauen - Tagungs-band Ökologische Baupraxis in Europa. Wien: IBO Verlag

Ladener Heinz, Späte Frank, (Hrsg) (2003): Solaranlagen - Handbuch der thermischen Solarenergie-nutzung. Staufen bei Freiburg: Ökobuch/Magnum

Lang Günter Ing., Lang Mathias, (Hrsg) (2002): Das Passivhaus - Planungs-, Bau- und Kalkulationsgrund-lagen - Teil 1. Bautechnische Grundlagen. Wien: LANGConsulting

Preisig Hansruedi, Dubach Werner, Kasser Ueli,Viridén Karl, (Hrsg) (2001): Der ökologische Bauauftrag - Ein Leitfaden für die um-weltgerechte und kostenbewusste Planung. München:Callwey

Schneider Astrid, (Hrsg) (1996): SolarArchitektur für Europa. Schweiz: Birkhäuser

Streicher Wolfgang, (Hrsg) (1996): Teilsolare Raumheizung – Auslegung und hydraulischeIntegration. Gleisdorf: AEE ArbeitsgemeinschaftERNEUERBARE ENERGIE

Themessl Armin (2001): Solaranlagen Selbstbau – Planung und Bau von Solar-anlagen – ein Leitfaden. Staufen bei Freiburg: Ökobuch-AEE

Wilk Heinrich, (Hrsg) (1995): Solarstrom – Handbuch zur Planung und Ausführung vonPhotovoltaikanlagen. Gleisdorf: AEE ArbeitsgemeinschaftERNEUERBARE ENERGIE

SANIERUNGSLEITFADEN » Anhang 142

9.3 Literatur

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GESAMTBAUKOSTEN Beispiel II (Entwurf DI Karhan - Variante ERWEITERUNG GROSS)(Sanierung der bestehenden Strukturterung in den Garten)WOHNFLÄCHE neu: (neuer Zubau ca. 45m2) 134m2

BAUKOSTEN /m2 Wfl.: EUR 1170,- exkl. Mwst. GESAMTBAUKOSTEN: EUR 155 810,- exkl. Mwst.

EERRMMIITTTTLLUUNNGG JJÄÄHHRRLLIICCHHEE FFÖÖRRDDEERRUUNNGGSSHHÖÖHHEEGEWERKE ANTEILE IN % SUMME EUR FÖRDERUNGSAUSMAß JÄHRLBaumeister: 28,00% 43.626,80 5% von 100% 2.181,Zimmermann: 26,20% 40.822,22 5% von 100% 2.041,Elektriker: 3,90% 6.076,59 5% von 50% 151,91Installateur: 14,50% 22.592,45 5% von 50% 564,8Gründach: 6,20% 9.660,22 5% von 50% 241,5Spengler: 4,10% 6.388,21 5% von 50% 159,7Dachdecker: 1,90% 2.960,39 5% von 50% 74,00Fenster: 4,30% 6.699,83 5% von 100% 334,9Trockenbau: 2,10% 3.272,01 5% von 50% 81,80Fliesenleger: 1,20% 1.869,72 5% von 50% 46,74Schlosser: 2,30% 3.583,63 -- --Innentüren: 2,00% 3.116,20 -- --Bodenbeläge: 1,90% 2.960,39 -- --Maler/Anstreicher: 1,40% 2.181,34 -- --GGEESSAAMMTT 110000%% 115555..881100,,-- eexxkkll.. UUsstt 55..887777

EERRMMIITTTTLLUUNNGG FFIINNAANNZZIIEERRUUNNGGSSBBEEDDAARRFFGesamtbaukosten exkl. Ust 155.810,-Ust 31.162,-Gesamt 186.972,-

EERRMMIITTTTLLUUNNGG FFIINNAANNZZIIEERRUUNNGGSSKKOOSSTTEENNDARLEHENSLAUFZEIT 10 JAHRE DARLEHENSLAUFZEIT 25 JA

Finanzierungsbedarf 186.900,- 186.900,-Monatliche Belastung 1.845,64 919,90

FörderungenBeilage

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BURGENLAND

Landesförderungen1

Förderungsmaßnahmen

1.1 Wohnhaussanierung

Förderungsvoraussetzungen:® Förderungswerber müssen österreichische Staats-

bürger oder Gleichgestellte sein® dringender Wohnbedarf (kein Zweitwohnsitz; Pendler-

unterkünfte werden toleriert)® das Einkommen muss gestaffelt nach Haushaltsgröße

unter einer bestimmten Einkommensobergrenzeliegen.

® Der Förderungswerber muss nicht Eigentümer oderMiteigentümer der Bauliegenschaft sein, aber derEigentümer muss der Sanierung zustimmen.

® Die Wohnnutzfläche darf 150m2 nicht überschreiten(Bei einer Haushaltsgröße von mehr als 5 Personenerhöht sich die Nutzfläche um je 10 m2 für jede wei-tere Person. Ist bei Sanierungen und Althausankäu-fen ein Bestand von mehr als 150m2 gegeben, ist ei-ne Förderung möglich. Es werden jedoch nur die an-teilsmäßigen Kosten für 150m2 zur Förderungsbe-rechnung herangezogen)

1.1.1 Umfassende Sanierung

Förderungsvoraussetzungen: Als förderungswürdige Objekte gelten Wohnhäuser, Wohnungen und Wohnheime, ® bei welchen die Baubewilligung mindestens vor

20 Jahren erteilt wurde (ausgenommen für Fernwär-meanschlüsse und behindertengerechte Sanierungs-maßnahmen)

® bei welchen der Bestand mit den Flächenwidmungs-und Bebauungsplänen (Teilbebauungsplänen) verein-bar oder im öffentlichen Interesse gelegen ist

® bei welchen der allgemeine Bauzustand und die vor-aussichtliche Restnutzungsdauer einer Sanierunggegenüber einem Neubau wirtschaftlich vertretbarerscheinen.

Geförderte Maßnahmen:® Errichtung oder Umgestaltung von Versorgungsanla-

gen und Gemeinschaftsanlagen wie z.B. Wasser-,Strom-, Gas-, Sanitär- und Zentralheizungsanlagensowie zentrale Waschküchen und Personenaufzüge

® Fernwärmeanschluss von Zentralheizungsanlagen ® Maßnahmen zur Erhöhung des Schall-, Wärme-, Abgas-

und Feuchtigkeitsschutzes, wie z.B. Fenstertausch,Wärmedämmung von Außenwänden, Dächern undDecken sowie Sanierungsmaßnahmen von Kaminen

® energiewirtschaftliche Maßnahmen ® Wohnnutzflächenänderungen wie z.B. Teilung, Ver-

einigungen, Grundrissänderungen von Wohnungen ® die Vereinigung von Wohnungen oder von sonstigen

Räumen zu Wohnungen bzw. einem Wohnheim ® Maßnahmen zur Schaffung von Wohnungen und

Wohnheimen in sonstigen Gebäuden ® behindertengerechte Veränderungen am Objekt ohne

dass ein Mindestalter des Objektes erforderlich ist ® reine Erhaltungsmaßnahmen wie z.B. Dach- und

Fassadenrenovierungen, Auswechseln vonGeschoßdecken.

Für die Gewährung eines Darlehens für umfassendeSanierung sind mindestens 3 Sanierungsmaßnahmendurchzuführen.

Art und Höhe der Förderung: Die Höhe der Förderung setzt sich zusammen aus einerBasisförderung und Zuschlägen.

BASISFÖRDERUNGDie Basisförderung setzt sich zusammen aus einemGrundbetrag und dem Kindersteigerungsbetrag. Der Grundbetrag richtet sich nach dem Alter des Gebäu-des (Zurückliegen der Baubewilligung zum Zeitpunkt desAnsuchens: bei 20 Jahren werden 40%; 25 Jahre / 50%;30 Jahren und mehr / 60% der Sanierungskosten alsDarlehen gewährt und zwar bis zu einem einkommensab-hängigen Höchstbetrag von EUR 39.975).Kindersteigerungsbetrag: Für jedes zum Zeitpunkt desAnsuchens im Haushalt des Förderungswerbers lebendeKind unter 16 Jahren wird ein Kindersteigerungsbetrag inder Höhe von EUR 10.900 gewährt. Die Basisförderung kann bis zu 70% der Gesamtsanie-rungskosten betragen, wobei der Höchstbetrag mit EUR 65.000 begrenzt ist.

ZUSCHLÄGEEinkommensabhängiger Sozialzuschlag: für die Bezieher kleinerer Einkommen.

Energiesparzuschlag: für die thermische Qualität der Gebäudehülle. Die Höhedes Zuschlages berechnet sich nach der erreichten Ener-giekennzahl (Heizwärmebedarf eines Gebäudes, bezogenauf die Bruttogeschoßfläche). Voraussetzung ist eineVerbesserung der thermischen Qualität um mindestens30%, wobei aber eine Energiekennzahl von mindestens60 kWh/m2a erreicht werden muss. Der Zuschlag be-trägt EUR 59 pro EKZ-Punkt (kWh/m2a), der Höchstbe-trag ist mit EUR 7.270 limitiert.

SANIERUNGSLEITFADEN BEILAGE » Förderungen 144

1) Stand 2004; Quelle: http://www.bgld.gv.at/wbf

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SANIERUNGSLEITFADEN BEILAGE » Förderungen 145

Ortskernzuschlag: Eigenheime, die als Ersatz für ein bestehendes, minde-stens 50 Jahre altes, nicht mehr sanierbares Objektesinnerhalb einer bestehenden, geschlossenen Baustrukturerrichtet werden, werden mit einem zusätzlichen Betragvon EUR 37 je Quadratmeter Wohnnutzfläche bis höch-stens EUR 5.550 gefördert.Die Höchstförderung (Basisförderung samt aller Zuschlä-ge) darf 90% der Gesamtbaukosten nicht überschreiten.

1.1.2 Darlehen für einzelne Sanierung

Zur Finanzierung von einzelnen Sanierungsmaßnahmen(analog zu den förderbaren Sanierungsmaßnahmen beider umfassenden Sanierung) kann ein Förderungsdarle-hen im Ausmaß von 50% der durch die Sanierung er-wachsenen Gesamtkosten bis höchstens EUR 8.700 ge-währt werden. Grundbücherliche Sicherstellung ist nichterforderlich.

1.2 Althausankauf

Für den Ankauf eines Althauses, dessen Baubewilligungzum Zeitpunkt des Ansuchens mindestens 20 Jahre zu-rückliegt, kann ein Darlehen gewährt werden.® Basisförderung: bis zu 70% des förderbaren Kaufprei-

ses (abhängig von der Haushaltsgröße und dem Ein-kommen), darf jedoch den Höchstbetrag von EUR 65.000 nicht überschreiten.

® Einkommensabhängiger Sozialzuschlag: für Haushal-te mit einem geringen Pro-Kopf-Einkommen (Haus-haltseinkommen dividiert durch die Anzahl der imHaushalt lebenden Personen, wobei Kinder mit demFaktor 0,5 gewichtet werden).

® Ortskernzuschlag: Eigenheime, die als Ersatz eines be-stehenden, mindestens 50 Jahre alten, nicht mehr sa-nierbaren Objektes innerhalb einer bestehenden, ge-schlossenen Baustruktur errichtet werden, werden miteinem zusätzlichen Betrag von EUR 37 je QuadratmeterWohnnutzfläche bis höchstens EUR 5.550 gefördert.

1.3 Fertigstellung, Zubau

Für die Schaffung von Wohnraum durch Zubau, Ausbaubzw. Fertigstellung eines nicht geförderten Rohbaues

Höchstförderungsbeitrag bei Ausmaß in % max. Förderung in EURWarmwasserbereitung mit Wärmepumpe 15 750,--Warmwasserbereitung mit Solarenergie 30 1.500,--Hauszentralheizung über eine Kraft-Wärme-Kopplung m. fossiler Energie 15 1.500,--Photovoltaikanlage, Kapazität zwischen 300 und 1000 Watt 30 1.500,--Hauszentralheizung über Erd-, Luft- oder Wasserwärmepumpe 15 1.800,--Regenwasserwiederaufbereitungsanlagen 30 1.800,--Hauszentralheizung über Solareinbindung, Wärmerückgewinnungsanlagen 30 2.200,--Photovoltaikanlagen mit mehr als 1000 Watt 30 2.200,--Hauszentralheizung über Biomasse (Stückholz, Pellets, Hackgut ...) 30 2.500,--Anschluss an ein biomassebetriebenes Fernheizwerk oder eine 30 3.700,--Hauszentralheizung über eine Kraft-Wärme-Kopplung mit erneuerbarer Energie 30 3.700,--

unter Dach (Eigenheim) kann ein Fertigstellungsdarlehengewährt werden. Dieses Darlehen ist mit EUR 25.500begrenzt.

Kombinierte Förderungen:Folgende kombinierte Förderungen sin möglich:® Althausankauf – umfassende Sanierung® Althausankauf – Einzelsanierung ® Althausankauf – Fertigstellungs-, Zubaudarlehen

(Erweiterung der bestehenden Nutzfläche bis max. 150m2)

1.4 Förderung von Alternativenergie-anlagen und Anlagen zur Einsparungvon Energie

Für die Errichtung von Alternativenergieanlagen, wie z.B.Wärmepumpe, Sonnenheizanlage, Klimakammerheizung,Hackschnitzel-, Stückholzvergaser- oder Pelletsheizung,sowie Photovoltaikanlagen und Anlagen zur Einsparungvon anderen elementaren Ressourcen wie z. B. Trinkwas-ser kann ein nichtrückzahlbarer Beitrag gewährt werden. Anlagen mit fossilen Energieträgern können mit 15% undAnlagen mit erneuerbaren Energieträgern sowie Anlagenzur Wärmerückgewinnung und Regenwasserwiederaufbe-reitung mit 30% der mit Rechnungen nachgewiesenenKosten gefördert werden. Die Förderungsbeiträge sind jenach Art der Maßnahme im Ausmaß (%) und mit einermaximalen Fördersumme begrenzt. Die Gewährung eines nichtrückzahlbaren Förderbeitragsist nicht an das Haushaltseinkommen oder an eine Nutz-flächenbeschränkung gebunden. Das Ansuchen kannnach Fertigstellung der Alternativenergieanlage(n) unterAnschluss der im Antragsformular angeführten Unterla-gen beantragt werden.

Kontaktadresse und Auskunft

Amt der Burgenländischen Landesregierung Abteilung 6 – Soziales, Gesundheit und Wohnbauförderung Europaplatz 17001 EisenstadtTel.: 02682-600-2432Fax: 02682-600-2060email: [email protected]: www.bgld.gv.at/wbf

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KÄRNTEN

Landesförderungen1

Förderungsmaßnahmen

1.1 Wohnbauförderung

Für die Errichtung einer zusätzlichen Wohnung in einembereits bestehenden Gebäude oder eines Zubaus, kön-nen auch Mittel der Wohnbauförderung in Anspruch ge-nommen werden. Gefördert wird die Errichtung vonWohnraum durch Neu-, Um-, Ein- oder Zubauten undRevitalisierung erhaltenswerten Altbestandes sowie derErsterwerb von Wohnraum direkt vom Errichter.

Förderungsvoraussetzungen:Förderungswürdig sind sogenannte „begünstigte Perso-nen“, die das geförderte Objekt regelmäßig und ganzjäh-rig nutzen und deren Familieneinkommen eine bestimm-te Höchstgrenze nicht überschreitet.

Art und Höhe der Förderung: Die Förderung besteht in Form eines zinsbegünstigtenDarlehens des Landes mit einer Laufzeit von 34 Jahrensowie in der Gewährung von Annuitätenzuschüssen zuden Rückzahlungsraten eines sonstigen zur Finanzierungaufgenommenen Hypothekardarlehens (z.B. Bausparkas-sendarlehen).

Das Förderungsausmaß beträgt bei Eigenheimen EUR 500 je m2 förderbare Nutzfläche, bei Eigenheimenim Gruppenwohnbau EUR 600.Für energiesparende Maßnahmen, ökologische Bauweiseund Nutzung erneuerbarer Energie wird je Zusatzpunkteiner Bewertungstabelle eine zusätzliche Förderung vonEUR 15 je m2 förderbarer Nutzfläche gewährt.

1.2 Wohnhaussanierung

Förderungsvoraussetzungen:® Der Förderungswerber muss Eigentümer des Gebäu-

des, Bauberechtigter oder bestellter Verwalter desGebäudes sein. Eine Förderung kann auch dem Woh-nungsinhaber, Mieter, Wohnungseigentümer oder Ei-gentümer (Miteigentümer) gewährt werden.

® Die Förderung umfasst die Sanierung von Wohnbau-ten, die älter als 20 Jahre sind, außer es handelt sichum den Anschluss an Fernwärme. Bei Maßnahmenzur Nutzung alternativer Energiequellen muss dasGebäude älter als 5 Jahre sein.

Geförderte Maßnahmen: ® Die Errichtung von Zentralheizungsanlagen und

Etagenheizungen in Wohnungen sowie der Anschlussan Fernwärme;

® Maßnahmen zur Verminderung des Energieverlustsoder des Energieverbrauchs von Zentral- bzw.Etagenheizungen oder Warmwasserbereitungsan-lagen sowie Maßnahmen zur Nutzung alternativerEnergiequellen;

® Maßnahmen zur Erhöhung des Wärmeschutzes vonAußenwänden, Fenstern, Türen, obersten Geschoß-decken und Kellerdecken.

® Maßnahmen, die den Wohnbedürfnissen von kinder-reichen Familien, von behinderten und alten Men-schen dienen

Art und Höhe der Förderung: Unabhängig von der Art der Finanzierung wird ein nichtrückzahlbarer Zuschuss von 6 Prozent des als förde-rungsfähig anerkannten Kostenanteils der Sanierungs-maßnahme über 10 Jahre gewährt.

1.3 Förderung von Alternativenergie-anlagen und Anlagen zur Einsparungvon Energie

Förderungsvoraussetzungen: ® Die Wärmeerzeugung muss ausschließlich Wohnbe-

dürfnissen dienen (gilt nicht für öffentl. Gebäude undfür Gebäude von gemeinnützigen Vereinigungen), an-dernfalls werden die anrechenbaren Investitionsko-sten aliquotiert.

® Mieter benötigen für die Förderung die schriftlicheZustimmung des Gebäudeeigentümers.

® Anlagen für Ferienwohnungen, Zweitwohnungenu.dgl. sowie Anlagen zur Schwimmbaderwärmungwerden nicht gefördert.

® In Gebieten mit Biomasse-Nahwärmeversorgungsan-lagen, die im Sommer eine Warmwasseraufbereitunganbieten und bei denen ein Anschluss zu ortsüb-lichen Anschlussgebühren möglich ist, ist eine Förde-rung nicht möglich.

® Pro m3 Flachkollektor ist ein Wärmespeichervolumen(Boiler und/oder Puffer) von mindestens 50 Liter undpro m2 Vakuumrohrkollektor von mindestens 70 Liternotwendig. Bei Nichteinhaltung des Mindestspeicher-volumens wird die Förderung aliquot gekürzt.

SANIERUNGSLEITFADEN BEILAGE » Förderungen 146

1) Stand 2004; Quelle: www.wohnbau.ktn.gv.at

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SANIERUNGSLEITFADEN BEILAGE » Förderungen 147

1.3.1 Thermische Solaranlagen

Art und Höhe der Förderung: Einmaliger, nicht rückzahlbarer Baukostenzuschuss inHöhe von:a Grundförderung EUR 350,b pro m2 Flachkollektor zusätzlich EUR 50,c pro m2 Vakuumrohrkollektor zusätzlich EUR 70,Maximale Höhe des Baukostenzuschusses pro AnlageEUR 5.000

1.3.2 Holzheizungsanlagen für Ein- undZweifamilienhäuser

Gefördert werden Gebläsescheitholzheizungsanlagen mitPufferspeicher oder ortsfest gesetzte Öfen, Pelletshei-zungsanlagen, Biomasseheizungsanlagen und der Um-stieg von Öl-, Gas-, Strom- oder Kohlezentralheizung aufPellets- oder Biomassezentralheizungsanlagen.

Art und Höhe der Förderung: Einmaliger, nicht rückzahlbarer Baukostenzuschuss inHöhe von: a Gebläsescheitholzheizungsanlagen mit Pufferspeicher

oder Ortsfest gesetzte Öfen EUR 1.100,b Pelletsheizungsanlagen EUR 1.800,c Biomasseheizungsanlagen EUR 2.200,d Umstieg von Öl-, Gas-, Strom- oder Kohlezentral-

heizung auf Anlagen nach b oder c EUR 1.100,

1.3.3 Weitere geförderte Maßnahmen

® Holzheizungsanlagen für mehrgeschoßige Wohnbau-ten und als Gemeinschaftsanlagen für mehr Gebäude(Mikronetze)

® Nahwärmeanschlussförderung ® Nahwärmeerrichtungsförderung

Art und Höhe der Förderung: Die Förderung wird als einmaliger, nicht rückzahlbarerInvestitionskostenzuschuss gewährt. Die Förderhöhe be-trägt 30% bis 40% der anrechenbaren Investitionskosten.Die Nahwärmeerrichtungsförderung kann auch in Formeines Darlehens erfolgen.

Information: Amt der Kärntner LandesregierungAbteilung 8 - UmweltschutzrechtMießtaler Straße 19021 KlagenfurtTel.: 0463 / 536-30862email: [email protected]: www.ktn.gv.at

Kontaktadresse und Auskunft

Amt der Kärntner LandesregierungAbteilung 9 - Wohnungs- und SiedlungswesenMießtaler Straße 69020 Klagenfurt Tel.: 050-536 / 30927 Fax: 050-536 / 30900 email: [email protected] Internet: www.wohnbau.ktn.gv.at

Darlehen der Arbeiterkammer für Wohnaussanierungen

Förderungswerber:Gefördert werden Kammermitglieder, die schon minde-stens ein Jahr kammerumlagepflichtig sind.

Förderungsgegenstand:Gefördert werden u.a. Maßnahmen des Wärmeschutzes,der Heizanlagenerneuerung und der Errichtung von So-laranlagen, die im Rahmen einer Althaussanierung (Ge-bäude älter als 20 Jahre) durchgeführt werden.

Art und Höhe der Förderung:Es wird ein zinsloses Darlehen in der Höhe von maximalEUR 2.400,- gewährt, wenn die Investitionskosten EUR4.800,- übersteigen. Bei Beträgen unter EUR 4.800,-werden 50% der Gesamtkosten anerkannt.Rückzahlungen erfolgen monatlich in der Höhe von EUR 48,-.

Kontaktadresse:Arbeiterkammer KärntenBahnhofplatz 39020 KlagenfurtTel.: 0463 / 5870-223E-Mail: [email protected]: www.akktn.at

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NIEDERÖSTERREICH

Landesförderungen1

Förderungsmaßnahmen

1.1 Modell Eigenheim-NEU

Die Wohnbauförderung – Modell Eigenheim-NEU mit Zu-satzförderung für Haustechnik – kann auch im Zuge ei-ner Sanierung für Erweiterung und neu geschaffeneWohneinheiten in Anspruch genommen werden. Neben der Basisförderung, deren Höhe sich nach derEnergiekennzahl des Gebäudes richtet und zwischenEUR 14.600 bei Erreichen einer Energiekennzahl von 50kWh/m2 und EUR 36.400 bei Erreichen von 15 kWh/m2

liegt, der Familienförderung und einer allfälligen Super-förderung gibt es zusätzliche Förderungen für haustech-nische Kriterien:® Einbau von Heizungsanlagen für biogene Brennstoffe:

EUR 4.400 ® Einbau von Heizungsanlagen zur Nutzung der Umwel-

tenergie: EUR 4.400® Einbau von kontrollierten Wohnraumlüftungsanlagen:

EUR 3.650® Errichtung von Anlagen zur Reduzierung des Trink-

wasserverbrauchs: EUR 370® Verwendung ökologischer Baustoffe: EUR 730

Beratung, Planung, Berechnung: EUR 370 Die Basisförderung besteht aus einem Darlehen miteiner Laufzeit von 27,5 Jahren und ist mit 1% jährlichdekursiv verzinst.

1.2 Kleine Althaussanierung-Neu

Förderungsvoraussetzungen® Anspruchsberechtigt sind Eigentümer, Pächter, Mie-

ter bzw. Nutzungsberechtigte einer einzelnen Woh-nung oder eines Eigenheimes, dessen sanierungsbe-dürftiges Objekt weniger als 500m2 Gesamtwohn-nutzfläche ausmacht.

® Der Förderungswerber und Eigentümer muss eine na-türliche Person sein.

® Der Nachweis der österreichischen Staatsbürger-schaft oder ein Einkommensnachweis ist für die Ba-sisförderung nicht erforderlich.

® Die Baubewilligung für das Objekt, an dem Sanie-rungsmaßnahmen gesetzt werden sollen, muss min-destens 20 Jahre vor dem Einbringen des Begehrenserteilt worden sein.

® Bei Ansuchen um Förderung des Anschlusses vonZentralheizungsanlagen an Fernwärme kann die Bau-bewilligung auch weniger als 20 Jahre alt sein.

® Nach Beendigung der Baumaßnahmen ist der Nach-weis über den Hauptwohnsitz der Bewohner zu er-bringen.

® Bei Schall- und/oder Wärmeschutzmaßnahmen,Maßnahmen für die Verminderung des Energiever-brauches, Maßnahmen für die thermische Verbesse-rung des gesamten Objektes sowie behindertenge-rechte Maßnahmen kann die Baubewilligung zu ei-nem späteren Zeitpunkt erteilt worden sein. In die-sen Fällen muss die Benützungsbewilligung bzw. dieFertigstellungsmeldung gemäß § 30 NÖ Bauordnungbereits vorliegen.

® Es werden auch Häuser bzw. Wohnungen mit einerWohnnutzfläche über 150 m2 gefördert. Es wird je-doch der Zuschuss in jedem Fall auf 130 m2 Wohn-nutzfläche verringert.

® Die Sanierungsmaßnahmen dürfen erst nach Einrei-chung des Ansuchens um Förderung begonnen wer-den.

Art und Höhe der Förderung:Die Förderung gliedert sich in eine vom Einkommen un-abhängige Basisförderung und eine Superförderung fürPersonen die aufgrund ihres Einkommens als besondersförderungswürdig gelten

BASISFÖRDERUNG:

Die Basisförderung besteht aus einem nicht rückzahlba-ren Zuschuss zu den Annuitäten in der Höhe von jährlich5% eines Darlehens auf die Dauer von 10 Jahren.Gefördert werden zwischen 50% und 100% der anerkann-ten Sanierungskosten. Die Höhe der Förderung richtetsich nach der Art der durchgeführten Maßnahmen unddanach ob eine Energiekennzahlberechnung durchge-führt wird. Die förderbare Obergrenze der Sanierungskosten beträgtEURO 550/m2 Wohnnutzfläche für eine höchstförderbareNutzfläche von 130 m2 (höchstmögliche anerkennbareSanierungskosten daher EURO 71.500) pro Wohnungsein-heit. Kosten für die Erstellung des Energieausweises (Do-kumentation der Berechnung der Energiekennzahl) unddie Nachweisführung werden gesondert berücksichtigt.

Geförderte Sanierungsmaßnahmen

Zuschuss für 50% der geförderten Baukosten für In-standsetzungen: ® Instandsetzung von Sanitär- , Elektro-, Wasser-, Gas-

und sonstigen Leitungen, Sanierung von Heizkreis-verteilersystemen sowie die Instandsetzung der ent-sprechenden Räume und Anlagen (z.B. Bad, WC,Rohinstallation, Wasseraufbereitungsanlagen,Flüssiggastank, Erdgasanschluss ...)

® Maßnahmen zur Erhöhung des Feuchtigkeitsschutzes(sowohl für Innen- als auch für Außenbauteile)

SANIERUNGSLEITFADEN BEILAGE » Förderungen 148

1) Stand 2004; Quelle: www.noel.gv.at

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SANIERUNGSLEITFADEN BEILAGE » Förderungen 149

GEGENSTAND BEISPIEL WERTWände gegen Außenluft Außenwände, Wände gegen nicht 0,40 W/m2 K

ausgebaute Dachräume ...)Wände gegen unbeheizte Gebäudeteile und Brandwände Garagentrennwand, Reihenhaustrennwand ... 0,70 W/m2 K Wände gegen getrennte Wohnungen Wohnungstrennwände 1,60 W/m2 K Erdberührte Wände und Fußböden Fußböden nicht unterkellerter Wohnräume ... 0,50 W/M2 K Decken gegen Außenluft Flachdächer, Decken über Durchfahrten, 0,22 W/m2 K

Decken gegen nicht ausgebaute Dachräume, ... Decken gegen unbeheizte Gebäudeteile Kellerdecke ... 0,40 W/m2 K Decken gegen getrennte Wohnungen Geschoßdecke zwischen Wohnungen ... 0,90 W/m2 K Fenster und Türen gegen Außenluft gemittelter U-Wert von Rahmen und Verglasung 1,80 W/m2 K Außenfassaden von beheizten Gebäudeteilen, 0,90 W/m2 K bei denen die Fläche von Fenstern und Türen mehr als 30% der Fassadenfläche beträgt

Zuschuss für 70% der geförderten Baukosten fürHeizungsanlagen für biogene Brennstoffe undHeizungsanlagen mit Nutzung der Umweltenergie.

® Heizanlagen für biogene Brennstoffe (Hackschnitzel,Holzpellets, und elektronisch geregeltem Verbren-nungsablauf; Wärmepumpen, solare Hypokausten-systeme ...) Die Anlagen können nur gefördert werden soferne ei-ne Typenprüfung vorliegt und die in Niederösterreichjeweils gültigen Emmissionsgrenzwerte eingehaltenbzw. unterschritten werden. Die betreffendenWärmeverteilsysteme sollten in Niedertemperatur-ausführung ausgeführt sein und der Verbrauch auto-matisch oder elektronisch geregelt

Zuschuss von 100% der geförderten Baukosten fürthermische Verbesserung des gesamten Gebäudes,wobei eine Energiekennzahlermittlung des Objekteserfolgen muss.

® Maßnahmen im Zuge der thermischen Gesamtsanie-rung eines Einfamilienhauses können mit 100% derSanierungskosten gefördert werden wenn eine Ener-giekennzahl von 70 kWh/m2a am Referenzstandort2523 Tattendorf erreicht wird oder bei der Nachweis-führung, bezogen auf den tatsächlichen Standort desGebäudes, die Energiekennzahl-Differenz zwischenIstzustand des Altgebäudes und dem verbessertenZustand mindestens 50% beträgt. Der Energieaus-weis ist von einer dafür befugten Person zu erstellen.

Zuschuss von 100% der geförderten Baukosten beibehindertengerechten Maßnahmen.

® Abhängig von der Art und Ausmaß der jeweiligenBehinderung können entsprechende Maßnahmen(Auffahrtsrampen; Behindertenaufzüge; Errichtungvon behindertengerechten Sanitärräumen ...) geför-dert werden.

® Wohnungszusammenlegung oder Wohnungsteilung(anteilig jedoch nur bis zu einer Gesamtwohnnutzflä-che von 130 m2) Wohnungsteilung (anteilig jedochnur bis zu einer Gesamtwohnnutzfläche von 130 m2)

® Änderung der Grundrissgestaltung innerhalb einerWohnung, jedoch nur in Verbindung mit anderen ge-förderten Maßnahmen

® Die Errichtung oder Umgestaltung von Schutzräumendes Typs „Grundschutz“

® Maßnahmen zur Erhöhung des Schallschutzes ® Trittschalldämmung ® Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle (z.B.

Dachsanierungen, Fassadeninstandsetzungen, Fen-stersanierungen, usw.)

® Sanierung bzw. Erneuerung von Anlagen zur Abwas-serbeseitigung (z.B. Senkgruben, Kanäle, Sicker-schächte usw.)

® Kanalanschlussgebühren stellen keine förderbarenBaukosten dar.

Zuschuss für 60% der geförderten Baukosten beiMaßnahmen zur Erhöhung des Wärmeschutzes undVerminderung des Energieverbrauches.

® Neuerrichtung, Instandsetzung oder Austausch mitBrennwerttechnik von Heizungsanlagen für nichtbiogene Brennstoffe sowie der Anschluss an Fern-wärme.Beim Austausch von Wärmeerzeugern bei Zentralhei-zungsanlagen richtet sich die Höhe der Förderungnach der Art der Heizungsanlagen. Sofern für denAustausch des Heizkessels die Heizkesseltauschför-derung (zu tauschender Kessel muss 10 Jahre altsein) in Anspruch genommen wird, ist eine Förderungin der kleinen Althaussanierung nicht mehr möglich.

® Solar- und Wärmepumpenanlagen zur Warmwasser-bereitung und als Zusatzheizung.

® Maßnahmen zur Erhöhung des Wärmeschutzes, diedie Mindestwerte der NÖ Bautechnikverordnung (NÖBTV 1997) erreichen. Ein entsprechender U-WertNachweis ist zu führen und von einer hiezu befugtenPerson zu bestätigen.Nachfolgende Wärmedurchgangskoeffizienten stellenMindestwerte dar:

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SUPERFÖRDERUNG:

Mit der Superförderung soll Menschen, die in Nieder-österreich ein gefördertes Objekt bewohnen und die auf-grund Ihrer Einkommenssituation förderungswürdig sind,geholfen werden. Das Haus oder die Wohnung mussnach den Richtlinien des Förderungsmodells 1993 er-richtet worden sein.

Förderungsvoraussetzungen:Der/die Förderungswerber muss/müssen die österrei-chische Staatsbürgerschaft besitzen, oder gleichgestelltsein; in der geförderten Wohnung den Hauptwohnsitz ha-ben und eine Basisförderung für diese Wohnung erhal-ten.

Art und Höhe der Förderung:Das Förderungsausmaß und die Höhe der Superförde-rung ergibt sich unter Berücksichtigung des Jahresein-kommens und der Haushaltsgröße. Es kann für Eigenhei-me im Ausmaß von 1% bis 5% für ein Darlehensnominalebis zu EURO 29.100 zu einem Bausparkassendarlehenoder Hypothekardarlehen, nur einmal ausnützbaren Ab-stattungskredit, mit einer Mindestlaufzeit von 20 Jahrenfür höchstens 25 Jahre zuerkannt werden. Der Zuschuss der Superförderung wird jeweils auf dieDauer von einem Jahr frühestens 3 Monate vor demEinreichmonat zuerkannt.

1.3 Förderung von Alternativenergiean-lagen und Anlagen zur Einsparungvon Energie

1.3.1 Heizkesseltausch- und Fernwärme-förderung

Die Heizkesseltausch- und Fernwärmeförderung wurdebis 31.12.2005 verlängert. Ab 01.01.2004 werden Gas- und Ölkessel nur mehr mitBrennwerttechnik gefördert. Der alte Heizkessel muss äl-ter als 10 Jahre sein und durch eine Anlage ersetzt wer-den, die dem heutigen Stand der Technik entspricht. Umdie Heizkesseltausch-Fernwärmeförderung kann der Ei-gentümer, Miteigentümer, Wohnungseigentümer, Pächteroder Mieter ansuchen. Der Förderungswerber muss einenatürliche Person sein. Gefördert wird die Errichtung vonAnlagen in Eigenheimen, Wohnhäuser und Wohnungenmit bis zu 500 m2 Nutzfläche. Die Förderung besteht aus einem einmaligen, nicht rück-zahlbaren Zuschuss in nachstehender genannter Höhe jeAnlage:

ANLAGENTYP BETRÄGE IN EUR:Hackschnitzelheizung mit automatischer Brennstoffzufuhr Pelletsanlage mit automatischer Brennstoffzufuhr 2.950Stückholzkessel mit Pufferspeicher 2.550Heizkessel oder Therme mit Brennwerttechnik 1.100Gas- oder Ölkessel oder Therme ohneBrennwerttechnik *) 500Fernwärmeanschlüsse 1.500

1.3.2 Solar- und Wärmepumpen Förderung

Die Solar- und Wärmepumpen Förderung wurde bis31.12.2005 verlängert. Ansuchen um Förderung fürPhotovoltaikanlagen sind ab 01.01.2004 bei der Gesell-schaft für Energiewirtschaft zu beantragen.

Um die Solar- oder Wärmepumpenförderung kann der Ei-gentümer, Miteigentümer, Wohnungseigentümer, Baube-rechtigte, Pächter oder Mieter ansuchen. Die Förderungbesteht aus einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zu-schuss, der sowohl im Zuge der Neuerrichtung einerWohnung als auch beim nachträglichen Einbau zuerkanntwird. Die Förderungshöhe beträgt 30% (bei Wärmepumpenan-lagen zur Warmwasserbereitung 20%) der anerkanntenInvestitionskosten der Anlage und wird wie folgt be-grenzt:

ANLAGE MAX. FÖRDERHÖHESolaranlage zur Warmwasserbereitung (mindestens 4 m2 Kollektorfläche und mind. 300 l Warmwasserspeicher bei Flach-„Standard“ und Vakuumkollektoren)

EUR 1.500Solaranlage zur Warmwasserbereitung und Zusatzheizung (mindestens 15 m2 Kollektorfläche undmind. 300 l Warmwasserspeicher bei Flach-„Standard“ Kollektoren, (12 m2/300 l bei Vakuumkollektoren)

EUR 2.200Wärmepumpenanlage zur Warmwasserbereitung

EUR 1.100Wärmepumpenanlage zur Heizung (monovalenter Heizbetrieb) und Warmwasserbereitung

EUR 2.200

Das Gesamtausmaß der Förderung darf jedoch EURO2.200,-- nicht überschreiten (für Heizung und Warmwas-ser). Bei einem Gebäude mit mehr als einer Wohnung er-höhen sich diese Beträge (außer bei Wärmepumpenanla-gen zur Warmwasserbereitung) um EURO 370,-- für jedeweitere Wohnung, wenn die Anlage auch diese Wohnun-gen versorgt.

Die Beheizung von Schwimmbädern wird nicht gefördertEine Förderung kann nicht gewährt werden, wenn bereitsbei der Eigenheimförderung um ein Zusatzdarlehen ange-sucht wurde.

1.3.3 Photovoltaik - Förderung

Gefördert werden netzgeführte Photovoltaikanlagen undErweiterungen, die im Zusammenhang mit Gebäuden er-richtet bzw. betrieben werden, für die der Ökobilanzgrup-penverantwortliche keinen Fördertarif gemäß derBundeseinspeise- oder der NÖ Mindestpreisverordnungbezahlt und die eine Spitzenleistung von 10 kWp nichtüberschreiten.

Nicht gefördert werden:Eigenbauanlagen, gebrauchte Anlagen

SANIERUNGSLEITFADEN BEILAGE » Förderungen 150

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Art und Höhe der Förderung:Einmaliger Investitionszuschuss, maximal 3.700 Euro proinstallierter kWp. Produktionszuschuss bis maximal 50 Cent pro kWh für Anlagen die bis 30. Juni 2003 inBetrieb gegangen sind.

Information: Amt der NÖ LandesregierungGeschäftsstelle für Energiewirtschaft Landhausplatz 1, Haus 143109 St. PöltenTelefon: 02742 / 9005-14500Email: [email protected]

Kontaktadresse und Auskunft

Amt der NÖ Landesregierung WohnbauförderungsstelleLandhausplatz 1; Haus 7A3109 St. Pölten, Tel.: 02742 / 9005 Fax: 02742 / 9005-14065 email: [email protected]

NÖ Bürger-Service-Telefon: 02742 / 9005 9005

SANIERUNGSLEITFADEN BEILAGE » Förderungen 151

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GESAMTBAUKOSTEN Beispiel II (Entwurf DI Karhan - Variante ERWEITERUNG GROSS)(Sanierung der bestehenden Strukturterung in den Garten)WOHNFLÄCHE neu: (neuer Zubau ca. 45m2) 134m2

BAUKOSTEN /m2 Wfl.: EUR 1170,- exkl. Mwst. GESAMTBAUKOSTEN: EUR 155 810,- exkl. Mwst.

EERRMMIITTTTLLUUNNGG JJÄÄHHRRLLIICCHHEE FFÖÖRRDDEERRUUNNGGSSHHÖÖHHEEGEWERKE ANTEILE IN % SUMME EUR FÖRDERUNGSAUSMAß JÄHRLBaumeister: 28,00% 43.626,80 5% von 100% 2.181,Zimmermann: 26,20% 40.822,22 5% von 100% 2.041,Elektriker: 3,90% 6.076,59 5% von 50% 151,91Installateur: 14,50% 22.592,45 5% von 50% 564,8Gründach: 6,20% 9.660,22 5% von 50% 241,5Spengler: 4,10% 6.388,21 5% von 50% 159,7Dachdecker: 1,90% 2.960,39 5% von 50% 74,00Fenster: 4,30% 6.699,83 5% von 100% 334,9Trockenbau: 2,10% 3.272,01 5% von 50% 81,80Fliesenleger: 1,20% 1.869,72 5% von 50% 46,74Schlosser: 2,30% 3.583,63 -- --Innentüren: 2,00% 3.116,20 -- --Bodenbeläge: 1,90% 2.960,39 -- --Maler/Anstreicher: 1,40% 2.181,34 -- --GGEESSAAMMTT 110000%% 115555..881100,,-- eexxkkll.. UUsstt 55..887777

EERRMMIITTTTLLUUNNGG FFIINNAANNZZIIEERRUUNNGGSSBBEEDDAARRFFGesamtbaukosten exkl. Ust 155.810,-Ust 31.162,-Gesamt 186.972,-

EERRMMIITTTTLLUUNNGG FFIINNAANNZZIIEERRUUNNGGSSKKOOSSTTEENNDARLEHENSLAUFZEIT 10 JAHRE DARLEHENSLAUFZEIT 25 JA

Finanzierungsbedarf 186.900,- 186.900,-Monatliche Belastung 1.845,64 919,90Abzüglich Förderung pro Monat 489,82 489,82

Finanzierungsberechnungen zur Studie„NEUE STANDARDS FÜR ALTE HÄUSER“

Rudolf WipplingersBausparkasse

Manfred KamperSparkasse Neunkirchen-Gloggnitz-Ternitz

Wien, am 19. Juli 2004

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r, neuer Zubau und Erwei-

LICHE FÖRDERUNG,34,111100

9

77,,9900

AHRE

Die Höhe der Landesförderung differiert nach Art undUmfang der Sanierung, in einer Bandbreite von jährlich5% von 50% der anerkannten Sanierungskosten bis jähr-lich 5% von 100% der anerkannten Sanierungskosten. ImHinblick auf eine klare Aussage mussten den gegen-ständlichen Berechnungen daher Annahmen zugrundege-legt werden.

Die folgenden Berechnungen dokumentieren beispielhaftdie Kosten einer Finanzierung anhand zweier im Kapitel 4dargestellten Sanierungsbeispiele.

Die Schätzung der Gesamt-Sanierungskosten erfolgteauf Basis von Ausschreibungen. Sie sind aber nur alsRichtpreise zu verstehen, da sie von vielen verschiede-nen Faktoren, wie Auftragslage, räumliche Distanz zumBauplatz, aktueller Erhebungszeitpunkt, lokalem Preisge-füge der Anbieter, etc. abhängig sind. Diese Kosten-schätzung ersetzt in keinem Falle eine auf das individuel-le Sanierungsprojekt bezogene Ausschreibung.

G<< KAPITEL 4 SANIERUNGSBEISPIELE

Berechnungsbasis

Vorgaben: Die Berechnungen erfolgen unter Berücksichtigung ® der per Stand 16.7.2004, geltenden Förderungen zur

Sanierung von Wohnraum inNiederösterreich nach dem NÖ Wohnungsförde-rungsgesetz in Verbindung mit derNÖ Wohnungsförderungsverordnung 1990 und derSonderaktion der NÖ Landesregierung über das FörderungsmodellKLAS-NEU für natürliche Personen und Gebäuden mit bis zu 500 m2 zu sanierender Nutzflä-che

® der per Stand 16.7.2004 gültigen Konditionen füreine Finanzierung mit der sBausparkasse.

® Das Darlehen der sBausparkasse erfüllt die sonstigenBestimmungen des § 11 NÖ WFG.

Annahmen:® die Gesamtbaukosten zuzüglich der Umsatzsteuer

sollen finanziert werden.® Die genannten Kosten werden vom Amt der NÖ Lan-

desregierung im vollen Betrag als förderbare Sanie-rungskosten anerkannt.

® Aus den vorliegenden Angaben kann nicht immer aufein konkretes Förderungsausmaß geschlossenwerden.

Die Berechnungen berücksichtigen Sanierungen, für diegemäß den landesgesetzlichen Vorgaben ein 5%-iger Zu-schuss von 50% der förderbaren Baukosten und Sanie-rungen für die ein 5%-iger Zuschuss von 100% der förder-baren Baukosten zuerkannt wird. Kosten Baumeister wurden zur Gänze dem Förderungs-ausmaß – jährlich 5% von 100% der anerkannten Sanie-rungskosten thermische Verbesserung) zugeordnet. Ohne thermische Sanierung reduziert sich des Ausmaßder Förderung.

Kosten Installateur wurden zur Gänze dem Förderungs-ausmaß - jährlich 5% von 50% der anerkannten Sanie-rungskosten ohne Austausch oder Neuerrichtung derHeizungsanlage) - zugeordnet.Bei Austausch oder Neuerrichtung der Heizungsanlageerhöht sich das Ausmaß der Förderung.

® Die Superförderung gilt jeweils nur für ein Jahr undwird dann neu fixiert. In den gegenständlichen Be-rechnungen wurde die Superförderung nicht berück-sichtigt.

BerechnungenZu jedem Baukostenbeispiel werden zwei Alternativendargestellt.

® Zielsetzung – Reduzierung der Gesamtbelastungergibt eine Darlehenslaufzeit. die mit der Dauer derZuschussleistung von 10 Jahren konform geht – Ansatz Darlehenslaufzeit 10 Jahre.

® Zielsetzung - Reduzierung der monatlichen Belastungergibt eine Darlehenslaufzeit die, nicht mit der Dauerder Zuschussleistung von 10 Jahren konform geht –Ansatz Darlehenslaufzeit 25 Jahre.

SANIERUNGSLEITFADEN BEILAGE » Förderungen 153

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GESAMTBAUKOSTEN Beispiel I (Entwurf DI Karhan - Variante ERWEITERUNG KLEIN)(Sanierung der bestehenden Struktur und neuer Zubau)WOHNFLÄCHE neu (neuer Zubau ca. 20m2): 109m2

BAUKOSTEN /m2 Wfl.: EUR 1170,- exkl. Mwst. GESAMTBAUKOSTEN: EUR 127.530,- exkl. Ust.

EERRMMIITTTTLLUUNNGG JJÄÄHHRRLLIICCHHEE FFÖÖRRDDEERRUUNNGGSSHHÖÖHHEEGEWERKE ANTEILE IN % SUMME EUR FÖRDERUNGSAUSMASS JÄHRLICHE FÖRDERUNGBaumeister: 28,00% 35.708,40 5% von 100% 1.785,42Zimmermann: 26,20% 33.412,86 5% von 100% 1.670,64Elektriker: 3,90% 4.973,67 5% von 50% 124,34Installateur: 14,50% 18.491,85 5% von 50% 462,29Gründach: 6,20% 7.906,86 5% von 50% 197,67Spengler: 4,10% 5.228,73 5% von 50% 130,71Dachdecker: 1,90% 2.423,07 5% von 50% 60,57Fenster: 4,30% 5.483,79 5% von 100% 274,18Trockenbau: 2,10% 2.678,13 5% von 50% 66,95Fliesenleger: 1,20% 1.530,36 5% von 50% 38,25Schlosser: 2,30% 2.933,19 -- --Innentüren: 2,00% 2.550,60 -- --Bodenbeläge: 1,90% 2.423,07 -- --Maler/Anstreicher: 1,40% 1.785,42 -- --GGEESSAAMMTT 110000%% 112277..553300,,-- eexxkkll.. UUsstt 44..881111,,0022

EERRMMIITTTTLLUUNNGG FFIINNAANNZZIIEERRUUNNGGSSBBEEDDAARRFFGesamtbaukosten exkl. Ust 127.530,-Ust 25.506,-Gesamt 153.036,-

EERRMMIITTTTLLUUNNGG FFIINNAANNZZIIEERRUUNNGGSSKKOOSSTTEENNDARLEHENSLAUFZEIT 10 JAHRE DARLEHENSLAUFZEIT 25 JAHRE

Finanzierungsbedarf 153.000,- 153.000,-Monatliche Belastung 1.510,88 753,05Abzüglich Förderung pro Monat 400,91 400,91Ergibt eine monatliche Belastung 1.109,97 352,14Monatliche Belastung ab dem 11. Jahr --- 753,05Gesamtbelastung gem.BWG 133.196,40 177.805,80

SANIERUNGSLEITFADEN BEILAGE » Förderungen 154

BEISPIEL I Gesamtsanierung

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GESAMTBAUKOSTEN Beispiel II (Entwurf DI Karhan - Variante ERWEITERUNG GROSS)(Sanierung der bestehenden Struktur, neuer Zubau und Erwei-terung in den Garten)WOHNFLÄCHE neu: (neuer Zubau ca. 45m2) 134m2*BAUKOSTEN /m2 Wfl.: EUR 1.170,– exkl. Mwst. GESAMTBAUKOSTEN: EUR 155.810,– exkl. Mwst.

EERRMMIITTTTLLUUNNGG JJÄÄHHRRLLIICCHHEE FFÖÖRRDDEERRUUNNGGSSHHÖÖHHEEGEWERKE ANTEILE IN % SUMME EUR FÖRDERUNGSAUSMASS JÄHRLICHE FÖRDERUNGBaumeister: 28,00% 43.626,80 5% von 100% 2.181,34Zimmermann: 26,20% 40.822,22 5% von 100% 2.041,11Elektriker: 3,90% 6.076,59 5% von 50% 151,91Installateur: 14,50% 22.592,45 5% von 50% 564,81Gründach: 6,20% 9.660,22 5% von 50% 241,50Spengler: 4,10% 6.388,21 5% von 50% 159,70Dachdecker: 1,90% 2.960,39 5% von 50% 74,00Fenster: 4,30% 6.699,83 5% von 100% 334,99Trockenbau: 2,10% 3.272,01 5% von 50% 81,80Fliesenleger: 1,20% 1.869,72 5% von 50% 46,74Schlosser: 2,30% 3.583,63 -- --Innentüren: 2,00% 3.116,20 -- --Bodenbeläge: 1,90% 2.960,39 -- --Maler/Anstreicher: 1,40% 2.181,34 -- --GGEESSAAMMTT 110000%% 115555..881100,,–– eexxkkll.. UUsstt 55..887777,,9900

EERRMMIITTTTLLUUNNGG FFIINNAANNZZIIEERRUUNNGGSSBBEEDDAARRFFGesamtbaukosten exkl. Ust 155.810,-Ust 31.162,-Gesamt 186.972,-

EERRMMIITTTTLLUUNNGG FFIINNAANNZZIIEERRUUNNGGSSKKOOSSTTEENNDARLEHENSLAUFZEIT 10 JAHRE DARLEHENSLAUFZEIT 25 JAHRE

Finanzierungsbedarf 186.900,– 186.900,–Monatliche Belastung 1.845,64 919,90Abzüglich Förderung pro Monat 489,82 489,82Ergibt eine monatliche Belastung 1.355,82 430,08Monatliche Belastung ab dem 11. Jahr 919,90Gesamtbelastung gem.BWG 162.698,40 217.191,60

*) Aufgrund der höchstförderbaren Wohnnutzfläche von 130m2 wäre ein geringfügiger Abzug zur obenstehenenden Förderhöhe zu berücksichtigen.

SANIERUNGSLEITFADEN BEILAGE » Förderungen 155

BEISPIEL IIGesamtsanierung

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RICHTWERTE IN % DER KOSTEN BRUTTOHERSTELLUNGS- INKL. MWSTKOSTEN

SANIERUNGSABSCHNITT I

Dämmung der obersten Geschoßdecke (ca. 60 Euro/m2) 2.500 – 3.500 2% 3.300Dach (Erneuerung der gesamten Dachkonstruktion und Dämmung, ohne Innenausbau) 35.000 – 45.000 26% 42.900Thermische Solaranlagen: Einbau einer Solaranlage zur Warmwasseraufbereitung 3000 – 8500 4% 6.600

SSUUMMMMEE 5522..880000..--

EERRMMIITTTTLLUUNNGG JJÄÄHHRRLLIICCHHEE FFÖÖRRDDEERRUUNNGGSSHHÖÖHHEEBRUTTO NETTO FÖRDERUNGS JÄHRLICHE

-AUSMASS FÖRDERUNGDämmung der obersten Geschoßdecke (ca. 60 euro/m2) 3.300 2.750 5% von 100%* 137,50

Dach (Erneuerung der gesamten Dachkonstruktion und Dämmung) 42.900 35.750 5% von 100%* 1.787,50

Thermische Solaranlagen: Einbau einer Solaranlage zur 6.600 5.500 5% von 60% 165,–WarmwasseraufbereitungGGEESSAAMMTT 5522..880000 4444..000000 22..009900,,––

EERRMMIITTTTLLUUNNGG FFIINNAANNZZIIEERRUUNNGGSSBBEEDDAARRFFBaukosten exkl. Ust 44.000,–Ust 8.800,–Gesamt 52.800,–

EERRMMIITTTTLLUUNNGG FFIINNAANNZZIIEERRUUNNGGSSKKOOSSTTEENNDARLEHENSLAUFZEIT 10 JAHRE DARLEHENSLAUFZEIT 25 JAHRE

Finanzierungsbedarf 52.800 52.800Monatliche Belastung 521,40 260,29Abzüglich Förderung pro Monat 174,17 174,17Ergibt eine monatliche Belastung 347,23 86,12Monatliche Belastung ab dem 11 Jahr – 260,29Gesamtbelastung gem.BWG 41.667,60 57.186,60* Unter der Annahme das die erforderliche Energiekennzahl erreicht wird.

SANIERUNGSLEITFADEN BEILAGE » Förderungen 156

BEISPIEL III Teilsanierung

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SANIERUNGSLEITFADEN BEILAGE » Förderungen 157

BEISPIEL IVTeilsanierung

RICHTWERTE IN % DER KOSTEN BRUTTOHERSTELLUNGS- INKL. MWSTKOSTEN

SANIERUNGSABSCHNITT II

Fassade: Dämmung der gesamten Fassade, neuer Verputz 35.000 – 40.000 22% 36.300Fenster: Austausch und Einbau von hochwertigen Fenstern 8.000 – 12.000 7% 11.550Dämmung der Kellerdecke (ca. 60 euro/m2) 2.500 – 3.500 2% 3.300

SSUUMMMMEE 5511..115500

EERRMMIITTTTLLUUNNGG JJÄÄHHRRLLIICCHHEE FFÖÖRRDDEERRUUNNGGSSHHÖÖHHEEBRUTTO NETTO FÖRDERUNGS JÄHRLICHE

-AUSMASS FÖRDERUNGFassade: Dämmung der gesamten Fassade, neuer Verputz 36.300 30.250 5% von 100%* 1.512,50Fenster: Austausch und Einbau von hochwertigen Fenstern 11.550 9.625 5% von 100%* 481,25

Dämmung der Kellerdecke (ca. 60 Euro/m2) 3.300 2.750 5% von 100%* 137,50

GGEESSAAMMTT 5511..115500 4422..662255 22..113311,,2255

EERRMMIITTTTLLUUNNGG FFIINNAANNZZIIEERRUUNNGGSSBBEEDDAARRFFBaukosten exkl. Ust 51.150,–Ust 8.525,–Gesamt 51.150,–

EERRMMIITTTTLLUUNNGG FFIINNAANNZZIIEERRUUNNGGSSKKOOSSTTEENNDARLEHENSLAUFZEIT 10 JAHRE DARLEHENSLAUFZEIT 25 JAHRE

Finanzierungsbedarf 51.200 51.200Monatliche Belastung 505,60 252,40Abzüglich Förderung pro Monat 177,60 177,60Ergibt eine monatliche Belastung 328,– 74,80Monatliche Belastung ab dem 11 Jahr – 252,40Gesamtbelastung gem.BWG 39.360,– 54.408,–* Unter der Annahme das die erforderliche Energiekennzahl erreicht wird.

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OBERÖSTERREICH

Landesförderungen1

Förderungsmaßnahmen

1.1 Wohnhaussanierung

Förderungsvoraussetzung: ® Die Baubewilligung muss mind. 20 Jahre (bei Wohn-

heimen mind. 15 Jahre) zurückliegen ® Bei der nachträglichen Errichtung von thermischen

Solaranlagen bei Wohnhäusern mit mehr als 3 Woh-nungen, bei Maßnahmen, die den Wohnbedürfnissenvon behinderten oder alten Menschen dienen undbeim Anschluss an die Fernwärme ist der Zeitpunktder Baubewilligung nicht maßgebend.

® Eine Förderung für Erweiterungsmaßnahmen anWohnhäusern kann gewährt werden, wenn die Bau-bewilligung zum Zeitpunkt der Einbringung des Ansu-chens bei der zu erweiternden Wohnung mindestens10 Jahre zurückliegt.

® Die Wohnung muss zur Befriedigung des dauerndenWohnbedürfnisses regelmäßig verwendet werden(kein Zweitwohnsitz).

® Eine Förderung kann nur dann gewährt werden, wennbei Neubezug einer sanierten Wohnung die bisherigeWohnung nachweislich weitervermietet oder die Woh-nung verkauft wird.

® Mit der Bauausführung darf vor Annahme der Zusi-cherung/Schreiben der Wohnbauförderung nicht be-gonnen werden (gilt nur für Wohnhäuser mit mehr als3 Wohnungen).

® Förderbar sind nur solche Sanierungsarbeiten, diedurch gewerblich befugte Unternehmen durchgeführtoder deren Vornahme durch Materialrechnungen inHöhe von mindestens 150 Euro nachgewiesen wor-den sind.

® Bei der Sanierung von Wohnungen, Eigenheimen undKleinhausbauten kann nur mit bezahlten Rechnungenangesucht werden, welche nicht älter als zwei Jahresind.

Geförderte Sanierungsmaßnahmen:® Erhaltungsmaßnahmen an Wohngebäuden® Einbau einer Beheizungsanlage® Kesseltausch (nur fossile Brennstoffe)® Anschluss an Fernwärme bei Wohnhäusern mit mehr

als drei Wohnungen® Umgestaltung oder Herstellung von Wasserleitungen,

Stromleitungen, Gasleitungen ® Maßnahmen zur Erhöhung von Schall- und Wärme-

schutz (z.B. Isolierung der Außenwände, Oberge-schoßdecken, Austausch der Fenster)

® Maßnahmen zur Erhöhung des Feuchtigkeitsschutzes

® Änderung der Grundrissgestaltung in Verbindung mitanderen Maßnahmen

® Behindertengerechte Maßnahmen

Alle Maßnahmen außerhalb des Hauses werden nichtgefördert. Bei Einzelwohnungen und bei Häusern bis zu 3Wohnungen werden auch keine sanitären Anlagen,Innentüren und Bodenbeläge gefördert.

Art und Höhe der Förderungen:Förderung der Sanierung von einzelnen Wohnungen, Ei-genheimen und Kleinhausbauten

® Für ein Darlehen eines Geldinstitutes mit einer Lauf-zeit von 15 Jahren wird ein Annuitätenzuschuss imAusmaß von 25% (Zinsen + Tilgung) gewährt.

® Die Höhe des Darlehens, bis zu der Annuitätenzu-schüsse gewährt werden, beträgt für Sanierungsmaß-nahmen innerhalb einer Wohnung höchstens 7.500Euro. Bei Eigenheimen und Kleinhausbauten beträgtdie Höhe des Darlehens höchstens 37.000 Euro proWohnhaus. Wird ein Heizkessel für fossile Brennstof-fe gefördert, so erhöht sich das Darlehen um maxi-mal 3.000 Euro. Als Basis für die richtige Dimensio-nierung des neuen Heizkessels muss eine Heizlastbe-rechnung durchgeführt werden. Diese Heizlastbe-rechnung (vom Installateur erstellt) ist dem Ansu-chen beizufügen.

® Förderbare Maßnahmen in Wohnungen sind nur dieErrichtung einer Beheizungsanlage und Fensteraus-tausch.

® Erhöhte Förderung für energiesparende Sanierung ei-nes Eigenheims: Ein Annuitätenzuschuss von 30%,35% oder 40% wird gewährt, wenn auf Grund derdurchgeführten Sanierungsmaßnahmen die Nutz-Energiekennzahl (NEZ) nach dem festgelegten Be-rechnungsverfahren des OÖ. Energiesparverbandesnicht mehr als 80 kWh/m2, 65 KWh/m2 oder 45kWh/m2 Nutzfläche beträgt. Diesbezüglich ist vor derSanierung mit dem OÖ. Energiesparverband ein Be-ratungsgespräch zu führen.

® Werden mit der Sanierung auch Erweiterungsmaß-nahmen (Zu- und Einbau von Wohnräumen und Woh-nungen) an einem Wohnhaus durchgeführt, so kanndie Höhe des Darlehens, bis zu der Annuitätenzu-schüsse gewährt werden, bis 450 Euro pro m2 neugeschaffener Wohnnutzfläche betragen.

® Bei Wohnhäusern bis zu drei Wohnungen bleibt dieObergrenze von 37.000 Euro aufrecht.

® Bei der Errichtung von zusätzlichen Wohnräumen,wenn die Baubewilligung bei der zu erweiternden Woh-

SANIERUNGSLEITFADEN BEILAGE » Förderungen 158

1) Stand 2004; Quelle: http://www.ooe.gv.at

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SANIERUNGSLEITFADEN BEILAGE » Förderungen 159

nung zwischen 10 und 20 Jahre zurückliegt, beträgtdie Obergrenze 13.500 Euro.

® Eine Förderung für die Errichtung von zusätzlichenWohnräumen kann gewährt werden, wenn die Baube-willigung zum Zeitpunkt des Ansuchens bei der zu er-weiternden Wohnung mind. 10 Jahre zurückliegt.

Für die Sanierung von Wohnhäusern mit mehr als 3 Woh-nungen gelten gesonderte Voraussetzungen und Förder-richtlinien. Sanierungsmaßnahmen von Mietwohnungen sind eben-falls nur unter besonderen Voraussetzungen förderbar:

1.2 Förderung von Alternativenergiean-lagen und Anlagen zur Einsparungvon Energie

Geförderte Maßnahmen: ® In ein Wohnhaus bis höchstens drei Wohnungen oder

ein Reihenhaus wird der Einbau einer Warmwasser-aufbereitungs- bzw. Beheizungsanlage mit einer Wär-mepumpe, Solaranlage oder Solar-Wärmepumpe, derAnschluss an Fern- bzw. Nahwärme, der Kessel-tausch und die Tankentsorgung gefördert.

® Die Erweiterung bzw. der Austausch einer bestehen-den Solaranlage durch neue Kollektoren. Eine Förde-rung ist nur für typengeprüfte Anlagen, welche aus-schließlich für dauernd bewohnte Wohnungen ver-wendet werden, möglich. Für Zweitwohnsitze gibt eskeine Förderung. Gebrauchte Anlagen sind nicht för-derbar.

Art und Höhe der Förderung: Die Förderung besteht in der Gewährung eines einmali-gen, nicht rückzahlbaren Zuschusses.

1.2.1 Solaranlagen oder Solarwärme-pumpen

Für die Warmwasserbereitung und/oder Heizung (Stan-dard-, Vakuumkollektoren). Gefördert werden neue Anla-gen, eine Erweiterung oder der Austausch bestehenderAnlagen. Die Kollektorfläche (Aperturfläche) muss beiStandardkollektoren mindestens 4m2 und bei Vakuumkol-lektoren mindestens 3m2 betragen. Bei Erweiterung oderder Austausch einer bestehenden älteren Solaranlagedurch neue Kollektoren (mindestens 4m2 bzw. 3m2) ent-fällt der Sockelbetrag. Förderhöhe: 1.100 bis 3.800 Euro

1.2.2 Wärmepumpen

Für die Beheizung und Warmwasserbereitung.(Höchstbetrag bei gleichzeitigem Austausch und ord-nungsgemäßer Entsorgung eines zumindest 1.000 Litergroßen ortsfesten Öl- bzw. Flüssiggastanks)Förderhöhe: 370 bis 2500 Euro

1.2.3 Fern- oder Nahwärmeanschluss

Förderhöhe: 880 bis 1500 Euro(Höchstbetrag in Verbindung mit Heizkesseltausch)

Auskunft / Antrag:Amt der OÖ. LandesregierungAbteilung Wohnbauförderung

1.2.4 Pellets- und Hackschnitzelheiz-anlagen

Auskunft / Antrag:Amt der OÖ. LandesregierungAbteilung Wohnbauförderung

1.2.5 Scheitholzanlagen

Auskunft / Antrag:Amt der OÖ. LandesregierungAbteilung Wohnbauförderung

1.2.6 Impulsprogramm Heizkesseltausch

Gefördert wird der Austausch von alten Heizkesseln undWärmeerzeugern zur Raumheizung, die 15 Jahre undälter sind. Für die Umrüstung von fossilen Energieträgern(Öl bzw. Flüssiggas) auf Biomasse, biogene Nahwärme,Fernwärme bzw. Wärmepumpe gibt es eine erhöhteFörderung, wenn der alte Tank ordnungsgemäß entsorgtwird.

1.2.7 Lüftungsanlagen

Förderung von Be- und Entlüftungsanlagen mit Wärme-rückgewinnung zur kontrollierten Raumlüftung. Konven-tionelle Lüftungs- und Klimaanlagen zur Abdeckung derKühllast/Heizlast sowie zur Be- und Entfeuchtung derRaumluft und Be- und Entlüftungsanlagen ohne Wärme-rückgewinnung werden nicht gefördert. Die Förderungerhöht sich bei Einsatz eines Erdwärmetauschers.

Kontaktadresse und Auskunft

Amt der OÖ LandesregierungAbteilung WohnbauförderungHarrachstraße 164010 LinzTel.: 0732-7720 - 14143 oder 14144Fax: 0732-7720 - 14395email: [email protected]: www.ooe.gv.atWohnbauratgeber: www.ooe.gv.at/foerderung/Wohn-bau/

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SALZBURG

Landesförderungen1

Förderungsmaßnahmen

1.1 Wohnhaussanierung (andere Sanie-rungsmaßnahmen oder kleine Sanierung)

Förderungsvoraussetzungen:® Förderungswerber sind Eigentümer, Mieter als auch

Nutzungsberechtigte.® Förderungsvoraussetzung ist eine Nutzfläche von

mindestens 30 m2 (für die über 150 m2 hinausgehen-de Fläche gibt es keine Förderung mehr).

® Die zu fördernden Maßnahmen müssen von befugtenUnternehmen ausgeführt werden und dürfen nichtvor Zusicherung der Förderung begonnen werden.

® Die Wohnung muss nach der Sanierung zur Befriedi-gung eines dringlichen und regelmäßigen Wohnbe-dürfnisses dienen.

® Normalerweise muss das Haus mindestens 20 Jahrealt sein, allerdings gelten folgende Ausnahmen: 5 Jahre bei Fernwärmeanschluss 10 Jahre bei energiesparenden Maßnahmen und Er-richtung von Anlagen zur Alternativenergienutzung

Keine Beschränkungen gibt es bei Maßnahmen die denWohnbedürfnissen von behinderten und alten Menschendienen.

Art der Förderung: Gefördert wird über ein verzinsliches, rückzahlbaresFörderdarlehen.

Geförderte Maßnahmen:Gefördert werden unter anderem Maßnahmen zur Er-höhung des Wärmeschutzes, der erstmalige Einbau einerZentralheizung, Ersetzen eines Heizkessels durch einendeutlich Energiesparenderen, Errichtung einer Solaran-lage und Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung.

NEU: Die förderbaren Kosten erhöhen sich bei ökologischenMaßnahmen um 2% je Punkt der Öko-Tabelle.Zuschlag (auf den jeweiligen Fördersatz) für ökologischeMaßnahmen:Zu der bisherigen Tabelle aus der die „Energiepunkte“ermittelt wurden, ist eine weitere Tabelle hinzugekom-men. Es gibt nun auch einen Zuschlag für sonstige ökolo-gische Maßnahmen, wenn die Bauweise unter besonde-ren ökologischen Gesichtspunkten erfolgt.In dieser neuen Tabelle werden weiters Punkte fürBodenversiegelung, Dachbegrünung, Energiebuchhal-tung, innovative Technologien etc. vergeben. Die Punkte

dieser Tabelle werden zu einem Drittel berücksichtigt,gerundet und zu den „Energiepunkten“ (Zuschlag fürenergieökologischen Maßnahmen) addiert.

1.2 Förderung von Alternativenergiean-lagen und Anlagen zur Einsparungvon Energie

1.2.1 Solar- und WärmepumpenFörderungsaktion

Geförderte Maßnahmen:® Die Förderung wird gewährt für die Kosten der Errich-

tung einer Solaranlage oder einer Wärmepumpe zurWarmwasserbereitung in bestehenden Wohnbauten,die der regelmäßigen Befriedigung des Wohnbedarfesdienen.

Förderungsvoraussetzungen:® Anspruchsberechtigt sind nur natürliche Personen

und gemeinnützige Bauträgervereinigungen bzw. ge-werbliche Bauträger, wenn sie Eigentümer (Miteigen-tümer), Wohnungseigentümer oder Mieter des Objek-tes sind. Ist der Förderungswerber Mieter, muss dieZustimmung des Hauseigentümers für den Einbau ei-ner Solaranlage oder Wärmepumpenanlage vorliegen.Einbauten innerhalb einer Mietwohnung durch denEigentümer dürfen nur mit Zustimmung des Mieters(Nutzungsberechtigten) vorgenommen werden.

® Die Wohnbauten, für die die Anlagen bestimmt sind,müssen einer ganzjährigen Nutzung dienen (keineZweit- oder Ferienwohnungen). Die Förderung wirdnicht gewährt, wenn innerhalb der letzten zehn Jahrefür das gegenständliche Objekt eine Landesförde-rung für eine Solar- oder Wärmepumpenanlage in An-spruch genommen wurde (z.B. Annuitätenzuschuss),bzw. für Neubauten, die aus Mitteln der Wohnbauför-derung gefördert werden.

® Technische Mindestausstattung einer Solaranlage: Kollektor oder Absorber; Wärmetauscher; Speicherbzw. Speicherbehälter (Pufferspeicher mindestens100 l/m2 Kollektorfläche und/oder Boiler minde-stens 50 l/m2 Kollektorfläche); Verrohrung, Armatu-ren, Steuer- und Regeleinrichtungen für Kollektor-und Speicherkreislauf; Wärmedämmung für angeführ-te Komponenten.Ist ein geeigneter Speicher bzw. Speicherbehältervorhanden, kann dieser weiterverwendet werden. DieMindestdämmstoffdicke des Pufferspeichers muss200 mm unter Zugrundelegung eines Wärmeleitkoef-fizienten von Lambda £ 0,03 W/mK betragen(K<=0,15 W/m2K). Bei anderen Werten der Wärme-leitfähigkeit muss die Dämmstoffdicke auf gleicheWärmedämmeigenschaften umgerechnet werden.

SANIERUNGSLEITFADEN BEILAGE » Förderungen 160

1) Stand 2004; Quelle:

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SANIERUNGSLEITFADEN BEILAGE » Förderungen 161

® Technische Mindestausstattung einer Wärmepum-penanlage: Wärmepumpe; Einrichtungen für den Wär-metransport von der Wärmequelle zum Verdampferder Wärmepumpe einschließlich aller Zusatzeinrich-tungen; Verrohrung, Armaturen, Steuer- und Regel-einrichtungen des Systems.

Förderungsvoraussetzungen:Bei Gemeinschaftsanlagen muss ein Jahreskollektorener-trag von mind. 350 kWh erreicht werden

Art und Höhe der Förderung: Gefördert wird über nicht rückzahlbare Zuschüsse.

SOLARANLAGE 1. bis 6. m2 Kollektorfläche EUR 140,– / m2 Kollektorfläche7. bis 10. m2 Kollektorfläche EUR 70,– / m2 Kollektorflächeab dem 11. m2 Kollektorfläche EUR 35,– / m2 Kollektorfläche

Selbstbehalt: EUR 1.090,– WÄRMEPUMPENANLAGE

Selbstbehalt: EUR 1.090,– EUR 291,–

Information:Amt der Salzburger LandesregierungAbteilung 15: Wirtschaft und TourismusEnergiewirtschaftFanny-von-Lehnert-Straße 15010 SalzburgTel.: 0662 / 8042-3800 (Energieberatungsstelle)Fax: 0662 / 8042-808E-Mail: [email protected]

Kontaktadresse und Auskunft

Amt der Salzburger LandesregierungAbteilung 10: WohnbauförderungFanny-von-Lehnert-Straße 15010 SalzburgTel.: 0662-8042-0Fax: 0662-8042-3888email: [email protected]: www.salzburg.gv.at/wohnen/

Nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über förderbare Maßnahmen und die maximal förderbare Darlehenshöhe:

MASSNAHME VORAUSSETZUNG MAX. DARLEHENSHÖHE FÜR HÄUSERmit 1–2 Whg., mit mehr als 3 Bauernhäuser WohnungenEUR EUR/Wohnung

Wärmedämmung der Außenwand und/oder der obersten Geschoßdecke/Dachschräge und/oder der KellerdeckeMindest U-Werte (W/m2K):Außenwand 0,35, Kellerdecke 0,4, 9.450,– 5.090,–oberste Geschoßdecke/Dachschräge 0,2Zuschlag für: U-Wert Außenwand <0,28 1.460,– 730,–Zuschlag für: U-Wert Außenwand <0,24 2.910.– 1.460,–

Verbesserung Wärmedämmung an Fenstern und Außentüren mit einer Größe über 3m2 Mauerlichte für jeden weiteren angefangenen Quadratmeter Mauerlichte zusätzlich je Stück

U-Wert 1,9 – 1,7 290,69 290,69 bis 3 m2

Mauerlichte U-Wert <1,7 – 1,0 363,36 363,36U-Wert <1,0 436,04 436,04 über 3m2

Mauerlichte für jeden angefangenen m2

zusätzlich 72,67Erstmaliger Einbau einer Zentralheizung (wenn keine Fernwärme möglich)

Ölkessel, Gas-Brennwertgerät, Wärmepumpe (monovalent) 10.180,– 3.640,–Stückholzkessel mit Pufferspeicher 15.990,– –Biomasseheizung 15.990,– 5.820,–

Erstmaliger Einbau einer Zentralheizung und Anschluss an ein Fernwärmenetz 11.630,– 4.370,–Heizkesselaustausch (mind. 10 Jahre alt, Wirkungsgradverbesserung mind. 10%, keine Fernwärmeanschluss möglich)

Ölkessel, Gas-Brennwertgerät, Wärmepumpe (monovalent) 4.370,– 2.190,–Stückholzkessel mit Pufferspeicher 11.630,– –Biomasseheizung 13.090,– 4.370,–

Anschluss an Fernwärmenetz und Entfernung des alten Kessels 7.270,– 2.190,–Errichtung Aktiv-Solaranlage zur Warmwasserbereitung und/oder teilsolaren Raumheizung. Mindestausstattung: Pufferspeicher 100 l/m2 Kollektorfläche und/oder Boiler 50 l/m2 Kollektorfläche 8.730,– 2.910,–Einbau Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung 2.190,– 2.190,–Maßnahmen zur behindertengerechten Ausstattung 7.270,– 7.270,–Erstmaliger Einbau eines Bades 5.090,– 4.370,–Sonstige Sanierungsmaßnahmen 7.270,– 7.270,–

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STEIERMARK

Landesförderungen1

Förderungsmaßnahmen

1.1 Wohnhaussanierung (Kleine Alt-haussanierung; Umfassende Sanierung)

Förderungsvoraussetzungen: ® Anträge können gestellt werden von: Hauseigentü-

mern, Mietern, Wohnungseigentümern und Baube-rechtigten

® Die Baubewilligung muss zum Zeitpunkt des Ansu-chens mindestens 30 Jahre zurückliegen, außer beiFernwärmeanschluss, energiesparenden und behin-dertenfreundlichen Maßnahmen sowie bei Sicher-heitsmaßnahmen an Hochhäusern.

® Die Sanierungsmaßnahmen können bei der „kleinen“Wohnhaussanierung" abgeschlossen sein. Es kannmit Kostenvoranschlägen oder Rechnungen (die älte-ste Rechnung darf nicht älter als 2 Jahre sein) ange-sucht werden.

® Bei umfassenden Sanierungen darf zum Zeitpunktdes Ansuchens mit dem Bau noch nicht begonnenworden sein.

® Das Haus bzw. die Wohnung muss nach der Sanie-rung ständig bewohnt sein. Zweitwohnungen, Ferien-wohnungen sowie Geschäfts- und Büroräume werdennicht gefördert

Geförderte Maßnahmen: ® Energiesparende Maßnahmen an Wohnungen und

Wohnhäusern ® Substandardbehebung ® Substanzerhaltende Maßnahmen an Eigenheimen nur

in Verbindung mit wärmedämmenden Maßnahmen.

Beispiele: ® Beheizungsanlagen in abgestufter Höhe der Förde-

rung: Anschluss bzw. Umstellung auf Fernwärme Automatische Biomasseheizungen(Hackschnitzel oder Pellets),Stückholzspezialkessel mit Pufferspeicher(mind. 800 Liter),teilsolare Heizung mit Pufferspeicher(mind. 1.500 Liter)Heizanlagen mit fossilen Brennstoffen (Öl, Gas) werden nur gefördert, wenn der bestehende Heizkes-sel nicht älter als 20 Jahre ist und durch dessenErneuerung Energie eingespart wird.

® Maßnahmen zur Verminderung des Energieverbrau-ches:

Brauchwassersolaranlagen, Brauchwasserwärme-pumpe (Arbeitszahl der Wärmepumpe mind. 3.0),Lüftungswärmerückgewinnung eventuell in Verbin-dung mit Wärmepumpe.

® Maßnahmen zur Erhöhung des Schall- oder Wärme-schutzes von Fenstern, Außenwänden, Außentüren,obersten Geschoßdecken und Dächern sowie Keller-decken und Decken über Durchfahrten.

® Bad (Installation und Einrichtungsgegenstände) undWC werden gefördert.

® Maßnahmen, die der Sicherheit der Bewohner vonHochhäusern dienen.

® Substanzerhaltende Maßnahmen bei Eigenheimenwie Mauertrockenlegung und Dachinstandsetzungnur in Verbindung mit wärmedämmenden Maßnah-men.

Art und Höhe der Förderung: Gewährung eines rückzahlbaren Annuitätenzuschussesim Ausmaß von 50% auf Basis eines Bankdarlehens miteiner Verzinsung von 5% und einer Laufzeit von 5 Jahrenoder wahlweise 7 Jahren. Die Laufzeit des zu bezuschus-senden (Bank-)Darlehens kann auch mehr als 5 Jahreoder 7 Jahre betragen. Vom 6. bis zum 10. Jahr bzw. vom8. bis zum 14. Jahr sind die gewährten Annuitätenzu-schüsse, die ab Beginn der Auszahlung mit 0,5% verzinstwerden, an das Land Steiermark zurückzuzahlen.

Die förderbare Kostensumme je Wohnung richtet sichnach ökologischen Kriterien bzw. der Anzahl der Öko-punkte. Ökopunkte erhöhen die Fördersätze für energi-eeffiziente Maßnahmen (z.B. Wärmedämmungen, Alter-nativenergieanlagen, etc.)

Basisförderung (kein Ökopunkt) für eine förderbare Sanierungsmaßnahme max. 10.000,-- EURBasisförderung für mehr als eine förderbare Sanierungsmaßnahme (kein Ökopunkt) max. 20.000,-- EUR1 Ökopunkte max. 25.000,-- EUR2 Ökopunkte max. 30.000,-- EUR3 Ökopunkte max. 35.000,-- EUR4 Ökopunkte max. 40.000,-- EURMaximale Förderungshöhe:je Wohnung max. 40.000,-- EUR

Bei Neuschaffung von Wohnungen in bestehenden Ge-bäuden, Wohnungszusammenlegungen und Wohnungs-teilungen (die Wohnnutzfläche muss mindestens 30 m2

und darf höchstens 150 m2 betragen; ein Wohnungsab-schluss muss vorliegen) beträgt die förderbare Kosten-summe maximal EUR 50.000.

SANIERUNGSLEITFADEN BEILAGE » Förderungen 162

1) Stand 2004; Quelle: http://www.wohnbau.steiermark.at/

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SANIERUNGSLEITFADEN BEILAGE » Förderungen 163

Umfassende Sanierung:Eine „Umfassende Sanierung“ liegt dann vor wenn einGebäude mit mindestens 3 Wohnungen und einem Sa-nierungsumfang von mehr als EUR 21.802 je Wohnungsaniert wird. Die Hälfte dieser Kosten muss auf Verbes-serungen entfallen. Das Ansuchen stellt der Eigentümeroder Bauberechtigte. Behindertenmaßnahmen werdenwie umfassende Sanierungen gefördert. Gefördert wirdin Form von Annuitätenzuschüssen zu Darlehen und Kre-diten. Der Zuschuss erfolgt halbjährlich. Laufzeit: 15 Jahre 1. – 15. Jahr 45% Annuitätenzuschuss des Landes.Es können max. EUR 1.126,– netto/m2 Wohnnutzflächean Sanierungskosten gefördert werden. Die Förderungkann um max. EUR 145,– pro m2 erhöht werden, wennein Personenaufzug eingebaut wird.

1.2 Erweiterung von Eigenheimen

Förderungsvoraussetzungen: ® Anspruchsberechtigt sind: Liegenschafts- oder Woh-

nungseigentümer, Bauberechtigte jeweils mit öster-reichischer Staatsbürgerschaft oder Gleichgestellte.

® Eigenheime müssen ganzjährig bewohnt sein. ® Zusätzliche Nutzfläche: mind. 15 m2 bis max. 150 m2

einschließlich Altbestand je baulich abgeschlossenerEinheit bei bisher nicht geförderten Eigenheimen.

® Bei geförderten Eigenheimen kann um eine weitereFörderung erst 5 Jahre nach der Benützungsbewilli-gung der ersten, geförderten Einheit angesucht wer-den.

® Einkommensobergrenzen (netto jährlich in Euro) desBewerbers:bei einer Familiengröße von

1 Person: 30.000,– 2 Personen: 45.000,– für jede weitere Person erhöht sich die Einkommensgrenze um jeEUR 4.000,– bei Überschreitung der Einkommensgrenze um je EUR 800,– wird die Förderungshöhe jeweils um 20% verringert.

Geförderte Maßnahmen: ® Die Erweiterung von bereits geförderten oder bisher

nicht geförderten Eigenheimen um mindestens 15 m2

Wohnnutzfläche.

Art und Höhe der Förderung: Annuitätenzuschuss des Landes zu Bankdarlehen(Laufzeit: 20 Jahre). Der Zuschuss erfolgt halbjährlich(21.– 29. Jahr: Rückzahlung an das Land). Die Höhe beträgt EUR 654,–/m2 für die Erweiterung vonbisher nicht geförderten Eigenheimen. Die Förderungwird pro m2 neu geschaffenen Wohnraumes gewährt.Obergrenze: 150m2 einschließlich Altbestand bzw. EUR 43.604,–

Für die Erweiterung von bereits geförderten Eigenheimenwird eine Förderung in der Höhe von EUR 8.721,– ge-währt. Die Förderung wird je Person bezahlt, die bei derErmittlung der seinerzeit gewährten Förderungunberücksichtigt blieb. Es werden max. EUR 654,–/m2

Wohnnutzfläche gewährt.

Sonderfälle: Entsteht durch die Erweiterung eine eigene, abgeschlos-sene Wohneinheit ohne Einbeziehung bestehenderWohnräume, kann die Förderung für die Errichtung vonEigenheimen gewährt werden (z.B. Dachausbau beieinem Einfamilienhaus). Direktdarlehen mit 3% Verzinsung jährlich anstelle derAnnuitätenzuschüsse und Laufzeit knapp über 25 Jahrefür Familien mit 3 oder mehr Kindern bzw. Direktdarle-hen auch für Schwerbehinderte (80% Erwerbsminde-rung), allein stehend oder im Familienverband.

1.3 Förderung von Alternativenergiean-lagen und Anlagen zur Einsparungvon Energie

1.3.1 Biomasse

Für den Einbau einer Heizanlage, welche mit Biomasse(Stückholz, Hackgut oder Pellets) betrieben wird:

Art und Höhe der Förderung: Einmalige, nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss vonhöchstens 25% der Nettoinvestition. Die Beihilfenober-grenze beträgt für

Pellets-Kaminöfen als Gesamtheizsystem 800,– EURScheitholzgebläsekessel, Kachelöfen und Pellets-Zentralheizungsöfen als Gesamtheizsystem 1.100,– EURPellets-Zentralheizungsanlagen 1.400,– EURHackschnitzel-Zentralheizungsanlagen 1.800,– EUR

Im Rahmen der Eigenheimförderung (Neubau) kann beiEinbau von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energie-träger (z.B. Biomasse) das Förderungsausmaß um dieKosten der Anlage, höchstens um EUR 7.000 erhöht wer-den. Wenn eine Holzheizung (Stückholz, Pellets oderHackgut) in ein bestehendes Objekt eingebaut wird, sokann der Einbau im Rahmen der Wohnhaussanierunggefördert werden (Biomasseheizung = ein Ökopunkt).

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Kontaktadresse und Auskunft

Amt der Steiermärkischen LandesregierungAbteilung WohnbauförderungDietrichsteinplatz 158011 GrazTel.: 0316 / 877-3713 bzw. 3769 email:[email protected]: www.wohnbau.steiermark.at/

1.3.2 Fernwärme

Im Rahmen der Eigenheimförderung (Neubau) kann beiAnschluss an die Fernwärme ein Zuschlag von EUR 2.907 gewährt werden. Wenn ein Fernwärmean-schluss bei einem bestehenden Objekt hergestellt wird,so kann dieser im Rahmen der Wohnhaussanierung ge-fördert werden (Fernwärmeanschluss = ein Ökopunkt).

1.3.3 Solaranlagen

Für Solaranlagen zur Warmwasserbereitung, Raumhei-zung oder landwirtschaftliche Trocknungsanlagen gibt esvom Land Steiermark für Ein- und Zweifamilienhäusereinen nicht zurückzahlbaren Zuschuss pro QuadratmeterKollektorfläche (bei einer Mindestkollektorfläche von 4 m2) in der Höhe von EUR 35 (maximal EUR 2.000 jeWohneinheit). Voraussetzung für diesen Zuschuss ist ei-ne Förderung durch die Gemeinde. Das betreffende An-suchen ist bei der Gemeinde einzureichen und wird vondieser weitergeleitet. Zusätzlich kann die Errichtung einer Solaranlage im Rah-men der Eigenheimförderung oder der Wohnhaussanie-rung gefördert werden (Solaranlage = ein Ökopunkt).

1.3.4 Photovoltaik

Die Errichtung einer Photovoltaikanlage kann im Rahmender Eigenheimförderung (Zuschlag von maximal EUR 7.000) oder der Wohnhaussanierung (Photovoltaik-anlage = ein Ökopunkt) gefördert werden. Weiters kanneine Photovoltaikanlage wie eine Solaranlagen mit einemDirektzuschuss pro Quadratmeter installierter Solarmo-dulfläche gefördert werden.

1.3.5 Wärmepumpen

Im Rahmen der Eigenheimförderung (Neubau) kann beiHeranziehen von Anlagen zur Nutzung erneuerbarerEnergieträger das Förderungsausmaß um die Kosten derAnlage, höchstens um EUR 7.000 erhöht werden. Wenneine Wärmepumpe in ein bestehendes Objekt eingebautwird, so kann der Einbau im Rahmen der Wohnhaussa-nierung gefördert werden (monovalente Wärmepumpe =ein Ökopunkt).

SANIERUNGSLEITFADEN BEILAGE » Förderungen 164

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SANIERUNGSLEITFADEN BEILAGE » Förderungen 165

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Förderungsmaßnahmen

1.1 Wohnhaussanierung

Förderungsvoraussetzungen:

® Eine Förderung wird dem Eigentümer oder dem Bau-berechtigtem des Grundstückes gewährt. Bei Sanie-rungsmaßnahmen innerhalb einer Wohnung wirdauch dem Mieter, der die zu fördernde Wohnungselbst bewohnt, dem Wohnungseigentümer oderMiteigentümer eine Förderung für seine Wohnung ge-währt. Bei der Förderung von Sanierungsmaßnahmenin einer Wohnung durch einen Mieter ist von diesemdie Zustimmung des Vermieters im Sinne des Miet-rechtsgesetzes einzuholen.

® Das zu fördernde Objekt muss von begünstigten Per-sonen bewohnt werden.Begünstigt ist eine Person, wenn die für den Eigenbe-darf bestimmte, geförderte Wohnung zur Befriedi-gung Ihres regelmäßigen Wohnbedürfnisses (alsHauptwohnsitz) dient, und Ihr monatliches (Fami-lien)Einkommen die nachfolgend angeführten Beträgenicht übersteigt und das Wohnhaus (Eigenheim) oderdie Wohnung für sie finanzierbar ist.

1 Person EUR 2.100,– 2 Personen EUR 3.500,– 3 Personen EUR 3.750,– 4 Personen EUR 4.000,– für jede weitere Person jeweils EUR 250,– mehr

Bei Mehrfamilienhäusern (ab 2 Wohnungen) ist dieSanierung des Daches, das Vorsehen von Wärmedämm-maßnahmen (z. B. Fenster und Vollwärmeschutz) sowiedie Errichtung einer Solaranlage auch dann förderbar,wenn das monatliche (Familien-)Einkommen einzelnerBewohner – höchstens aber der Hälfte der Bewohner –die angeführten Einkommensgrenzen überschreitet.

® Gefördert werden Wohnhäuser oder Wohnungen. AlsWohnung gilt eine zur ganzjährigen Benützung (alsHauptwohnsitz) bestimmte, grundsätzlich baulich insich abgeschlossene Wohnung deren Nutzfläche min-destens 30m2 und höchstens 150m2 beträgt. BeiWohnungen in zu sanierenden Wohnhäusern entfälltdas Erfordernis der baulichen Abgeschlossenheit unddarf die Nutzfläche, wenn die besondere baulicheGestaltung des Gebäudes dies bedingt, weniger als

Landesförderungen1

30m2 oder mehr als 150m2 betragen. Die baulicheAbgeschlossenheit der Wohnung(en) soll angestrebtwerden. Im Falle der Teilung von Wohnungen darf dieMindestnutzfläche von 30m2 nicht unterschrittenwerden. Bei der Erweiterung einer Wohnung darf dieNutzfläche von 150m2 nicht überschritten werden.

® Die Facharbeiten für die Elektro-, Heizungs- und Sa-nitärinstallationen müssen von befugten Personenoder unter der Aufsicht solcher Personen durchge-führt werden. Ein entsprechender Nachweis istspätestens im Zuge der Endabrechnung vorzulegen.

® Die Kosten der Sanierungsmaßnahmen sind durchVorlage von Rechnungen nachzuweisen. Es werdennur Rechnungen anerkannt, die von (gewerberecht-lich) befugten Personen ausgestellt werden. Bei derFörderung von Sanierungsmaßnahmen in der Land-wirtschaft gilt eine Sonderregelung.

® Das Sanierungsvorhaben muss im Hinblick auf denallgemeinen Bauzustand und die voraussichtlicheRestnutzungsdauer des Objektes wirtschaftlich ver-tretbar sein. Der auf Grund der Sanierung zu erwar-tende erhöhte Mietzins muss im Vergleich zu ange-messenen Mietzinsen wirtschaftlich vertretbar undortsüblich sein.

® Wohnhäuser oder Wohnheime, deren Sanierung ei-nen erheblichen Kostenaufwand erfordert, müssennach Durchführung der Sanierung, insbesondere hin-sichtlich der Energie- und der Wasserversorgung undder Abwasserbeseitigung eine zeitgemäße Ausstat-tung aufweisen.

® Die Förderung für die Vergrößerung eines Objekteswird ohne gleichzeitige Sanierung des Bestandes nurdann gewährt, wenn die förderbare Nutzfläche derErweiterung mindestens 10 m2 beträgt.

® Im Falle der Errichtung oder Umgestaltung von Hei-zungen, an die mindestens zwei Wohnungen ange-schlossen werden, sind diese mit Geräten zur zumin-dest näherungsweisen Erfassung des Heizwärmebe-darfes je Wohnung auszustatten.

® Bei der Ausführung der geförderten Maßnahmen dür-fen nur Baustoffe verwendet werden, in denen keineStoffe wie FKW, HFKW, FCKW, HFCKW oder SF6 ent-halten sind.

® Fü Dämmmaßnahmen sind folgende U-Werte einzu-halten:

Dach bzw. Decke gegen Außenluft und Dachräume U < 0,18 W/m2K Wände gegen Außenluft und Dachräume U < 0,27 W/m2K Fußböden und Wände gegen Keller oder Erdreich U < 0,35 W/m2K Fenster inklusive Rahmen (Verglasung mit thermisch getrenntemRandverbund bis 1,1 W/m2K) U < 1,50 W/m2K

SANIERUNGSLEITFADEN BEILAGE » Förderungen 166

TIROL

Landesförderungen1

1) Stand 2004; Quelle: http://www.tirol.gv.at/wohnbaufoerderung

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SANIERUNGSLEITFADEN BEILAGE » Förderungen 167

Die oben angeführten U-Werte werden im Regelfall dannerreicht, wenn für die Außenwände eine Dämmung von12cm, für die oberste Geschoßdecke eine Dämmung von22cm und für die unterste Geschoßdecke eine Dämmungvon 10cm vorgesehen wird.

Von der Förderung ausgeschlossen sind:® Wohnhäuser (Eigenheime), Wohnungen und Wohnhei-

me, die nicht zur Befriedigung eines regelmäßigenWohnbedürfnisses der Bewohner (als Hauptwohnsitz)bestimmt sind bzw. nicht dem unmittelbaren Wohn-bedarf begünstigter Personen dienen (z.B. Ferien-,Vorsorgewohnungen, Pflegeheime ohne Wohnheim-charakter)

® Wohnhäuser, die zu mehr als der Hälfte im Eigentumdes Bundes oder des Landes stehen, außer der Woh-nungsinhaber sucht um die Gewährung einer Förde-rung an.

® Wohnhaussanierungsvorhaben, deren förderbare Ko-sten den Betrag von EUR 1.450 nicht überschreiten,werden nicht gefördert.

Geförderte Maßnahmen in Abhängigkeit des Gebäude-alters:

Gebäudealter mindestens 20 Jahre: ® Die Erhaltung des Daches (Dachdeckung, Spen-

glerarbeiten und die erforderlichen Zimmermannsar-beiten ohne Dachstuhl) eines Wohnhauses oderWohnheimes

® Der Neueinbau einer fehlenden Sanitärausstattung(Bad, WC, Dusche) sowie der nicht vorhandenenElektroinstallation in Wohnhäusern, Wohnungen undin Wohneinheiten von Wohnheimen.

Gebäudealter mindestens 10 Jahre: ® Maßnahmen zur Erhöhung des Schall-, Wärme- und

Feuchtigkeitsschutzes® Maßnahmen zur Verminderung des Energieverlustes,

des Energieverbrauches und des Schadstoffaussto-ßes von Heizungen und von Warmwasseraufberei-tungsanlagen, der Einbau von energiesparenden Hei-zungen sowie die Errichtung, Sanierung und richtigeDimensionierung von Kaminen.

Vom Gebäudealter unabhängig: ® Der Anschluss an Fernwärmeanlagen® Umweltfreundliche Maßnahmen – z.B. Solaranlage® Die Vereinigung, die Teilung oder die Vergrößerung

von Wohnungen, sowie die Änderung von sonstigenRäumen zu Wohnungen

® Maßnahmen, die den besonderen Wohnbedürfnissenvon behinderten oder alten Menschen dienen (z.B.Lifteinbau).

Zu beachten ist:Eine Elektroheizung wird nur im Ausnahmefall (Inversions-lage; als Alten- oder Behindertenmaßnahme) gefördert,

wenn keine alternative Heizung möglich bzw. sinnvoll ist.Der Einbau von Wasseruhren, Wärmezählern, einer kon-trollierten Wohnraumlüftung sowie von gedämmten Roll-läden wird als energiesparende Maßnahme eingestuft.Schallschutzfenster werden nur dann gefördert, wenn sieein bewertetes Schalldämmmass von mindestens 38dBaufweisen.

Art und Höhe der Förderung: Die Förderung besteht in:® der Gewährung von Annuitätenzuschüssen oder ® der Gewährung von einmaligen Zuschüssen sowie ® der Übernahme einer Bürgschaften. Die Art der Förderung hängt von der Form der Finanzie-rung der förderbaren Sanierungsmaßnahmen ab. Erfolgtdie Finanzierung der Sanierungsmaßnahmen teilweisedurch die Aufnahme eines Darlehens und teilweise durchEigenmittel, so ist entweder ein Annuitätenzuschuss zurStützung des aufgenommenen Darlehens oder ein ein-maliger Zuschuss möglich. Dem Förderungswerber stehtdas Wahlrecht zu.

Annuitätenzuschuss:Ein Annuitätenzuschuss wird nur gewährt, wenn für dieFinanzierung des Vorhabens ein Bausparkassendarlehenoder ein sonstiges Darlehen mit einer Laufzeit von min-destens 10 Jahren aufgenommen wird. Unter besonderenVoraussetzungen können zur Finanzierungen von Sanie-rungsvorhaben auch Fremdwährungsdarlehen zugrundegelegt werden, wenn eine mindestens 10-jährige Laufzeitgegeben ist. Der Annuitätenzuschuss beträgt 25% der ur-sprünglichen Annuität und wird auf die Dauer der Lauf-zeit des Darlehens, höchstens jedoch auf die Dauer von12 Jahren bis zur Höhe der jeweils förderbaren Gesamt-baukosten gewährt.

Einmaliger Zuschuss:Ein einmaliger Zuschuss wird gewährt, wenn die Finan-zierung der förderbaren Sanierungsmaßnahmen mit Ei-genmitteln erfolgt. Der Zuschuss beträgt 15% der förder-baren Gesamtbaukosten.

Ausfallsbürgschaft:Über Ansuchen übernimmt das Land für einen Mieter mitentsprechender Bonität eine Ausfallsbürgschaft für daszur Finanzierung erforderliche Kapitalmarktdarlehen (miteiner Laufzeit von höchstens 12 Jahren, nicht jedoch fürein Fremdwährungsdarlehen), wenn für das Darlehen kei-ne sonstige ausreichende Sicherheit vorhanden ist undnicht besondere Gründe an der Zahlungsfähigkeit desMieters zweifeln lassen. Die Übernahme einer Ausfalls-bürgschaft ist an besondere Voraussetzungen geknüpft. Die Höchstgrenze der Förderung richtet sich nach der„förderbaren Nutzfläche“. Die förderbare Nutzflächehängt von der Haushaltsgröße ab:

1 bis 2 Personen: 85 m2

3 Personen: 95 m2

4 oder mehr: 110 m2

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Die Nutzfläche wird nach den der Baubewilligung zugrun-de liegenden Unterlagen berechnet, außer das tatsächli-che Ausmaß weicht um mehr als 3% davon ab. Die förderbaren Kosten betragen bei (Wohnungs-) Eigen-tümern insgesamt höchstens EUR 510,– pro m2 förderba-re Nutzfläche. Im Falle der Vergrößerung eines Objekteswerden der Förderung Kosten von EUR 510,– pro m2 ver-größerter und förderbarer Nutzfläche zugrundegelegt.Bei Mietern betragen die förderbaren Kosten insgesamthöchstens EUR 18.500,–.

Bei Wohnhäusern, die dem Denkmalschutzgesetz oderdem Stadtkern- und Ortsbildschutzgesetz unterliegenbzw. in das Dorferneuerungsprogramm des Landes mit-einbezogen sind, wird für den (Wohnungs-)Eigentümerbei entsprechend erhöhten Kosten zusätzlich noch eineImpulsförderung (durch Anhebung des förderbaren Be-trages um maximal EUR 150,– pro m2 förderbarer Nutz-fläche) gewährt.

1.2 Förderung von Alternativenergiean-lagen und Anlagen zur Einsparungvon Energie

1.2.1 Förderung von Solaranlagen

Die Förderung von Solaranlagen für die Warmwasserauf-bereitung (und für die Heizung) erfolgt im Rahmen der inder Wohnhaussanierung maximal förderbaren Gesamt-baukosten durch die Gewährung entweder eines einmali-gen Zuschusses oder eines Annuitätenzuschusses zurStützung eines Darlehens. Die Förderung ist abhängigvon der Größe des Kollektors und dem Inhalt des Boilers(Pufferspeicher). Die Förderung in Form eines einmaligenZuschusses beträgt EUR 160,-- pro m2 Kollektorflächeund je 50 Liter Boilerinhalt, höchstens EUR 3.200,--. Beider Förderung in Form eines Annuitätenzuschusses wer-den höchstens jene Gesamtbaukosten der Förderung zu-grunde gelegt, die bei der Berechnung des einmaligenZuschusses dem Förderungsbetrag von EUR 160,-- prom2 Kollektorfläche und je 50 Liter Boilerinhalt entsprechen.

Kontaktadresse und Auskunft

Amt der Tiroler LandesregierungGruppe Raumordnung, Bau und UmweltWohnbauförderungEduard-Wallnöfer-Platz 36020 InnsbruckTel.: 0512 / 508-2732Fax: 0512 / 508-2735email: [email protected]: www.tirol.gv.at/wohnbaufoerderung/

SANIERUNGSLEITFADEN BEILAGE » Förderungen 168

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SANIERUNGSLEITFADEN BEILAGE » Förderungen 169

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Variante1 Darlehen: Für anerkannte Sanierungsdarlehen werden pro EUR 10.000 jährliche Zuschüsse über die Dauer von 10 Jahren gewährt:

1. Regelförderung EUR 200,–2. Öko1: mit 90 Ökopunkten bei einem Einfamilienhaus, oder

100 Ökopunkte bei einem Mehrwohnungshaus EUR 400,–3. Öko 2:

a) mit 140 Ökopunkten bei einem Einfamilienhaus oder150 Öko-punkten bei einem Mehrwohnungshaus;

b) Erhaltenswerte Gebäude: 40 Ökopunkte bei einem Einfamilienhausund 50 Ökopunkte bei einem Mehrwohnungshaus und einem Sa-nierungsaufwand außen von EUR 14.500,-- (Gebäude, die in dertypischen Bauform der Errichterzeit erhalten sind, in der Regelvor 1900 erbaut), oder nach Sanierung den ursprünglichen Zu-stand der Epoche dokumentieren, gelten als „erhaltenswerteWohnhäuser“. Die Bewertung des Gebäudes erfolgt durch denWohnbauförderungsbeirat des Landes Vorarlberg) EUR 500,–

4. Niedrigenergiehaus: mit 175 Ökopunktenund Heizwärmebedarf maximal 25 kWh/(m2a) EUR 600,–

Variante 2: BargeldEinmalige Bargeldbeträge für Althaussanierungen. DieseZuschüsse verstehen sich pro EUR 10.000 anerkannterSanierungskosten

1. Regelförderung EUR 1.000,–2. Öko1: mit 90 Ökopunkten bei einem Einfamilienhaus

oder 100 Ökopunkte bei einem Mehrwohnungshaus EUR 2.000,–3. Öko2:

a) mit 140 Ökopunkten bei einem Einfamilienhaus oder150 Öko-punkten bei einem Mehrwohnungshaus;

b) Erhaltenswerte Gebäude: 40 Ökopunkte bei einem Einfamilien-haus und 50 Ökopunkte bei einem Mehrwohnungshaus und ei-nem Sanierungsaufwand außen von EUR 14.500 (Gebäude, diein der typischen Bauform der Errichterzeit erhalten sind, in derRegel vor 1900 erbaut, oder nach Sanierung den ursprünglichenZustand der Epoche dokumentieren, gelten als „erhaltenswerteWohnhäuser“. Die Bewertung des Gebäudes erfolgt durch denWohnbauförderungsbeirat des Landes Vorarlberg) EUR 2.500,–

4. Niedrigenergiehaus: mit 175 Ökopunkten und Heizwärmebedarf maximal 25 kWh/(m2a) EUR 3.000,–

Die Obergrenze der anerkannten Sanierungskosten be-trägt EUR 800 pro m2 tatsächlicher Nutzfläche. Bei Ge-bäuden und Wohnungen werden höchstens 130m2 Nutz-fläche und bei Haushalten mit mindestens 6 Personen150m2 Nutzfläche angerechnet.

Neue Schwerpunktförderung: Ökologische SanierungMit der neuen Schwerpunktförderung des Landes wer-den Maßnahmen zum Energiesparen besonders geför-

Förderungsmaßnahmen

1.1 Wohnhaussanierung

Förderungsvoraussetzungen: ® Gefördert werden Privatpersonen, die ein mindestens

20 Jahre altes Gebäude sanieren, unabhängig davon,ob sie Eigentümer oder Mieter des Gebäudes sind.

® Österreichische-, EU- oder EWR-Staatsbürger,Aufenthalt während der letzten drei Jahre in Vorarl-berg. Andere Staatsangehörige: Seit 10 Jahren inÖsterreich wohnhaft, davon die letzten drei Jahre inVorarlberg. Versteuerung des Einkommens inÖsterreich

® Einkommensgrenze (netto) pro Haushalt:

1 Person EUR 2.100,–2 Personen EUR 3.500,–3 Personen EUR 3.650,–4 Personen EUR 3.800,–5 Personen und mehr EUR 4.000,–Das Einkommen der Kinder wird zu 50% berücksichtigt.

Geförderte Maßnahmen: ® Gefördert werden Energiesparmaßnahmen, Erhal-

tungs- und Verbesserungsmaßnahmen, Holz- undKunststofffenster, die schwermetall- und chlorfreihergestellt werden.

® Weiters gibt es Fördergelder für Maler- und Tapezier-arbeiten, welche durch die Sanierungsarbeiten aus-gelöst werden sowie der Einbau von Kachelöfen alsPrimärheizung.

Art und Höhe der Förderung: Bei Althaussanierungen können Sie zwischen Zuschüs-sen zu Sanierungsdarlehen und einem einmaligen Bar-geldbetrag wählen.Eigenleistungen, Kanalisierung sowie der Kauf von Haus-haltsgeräten und Möbel können nicht als Sanierungs-maßnahmen anerkannt werden

SANIERUNGSLEITFADEN BEILAGE » Förderungen 170

VORARLBERG

Landesförderungen1

1) Stand 2004; Quelle: http://www.vorarlberg.at/wohnbau

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SANIERUNGSLEITFADEN BEILAGE » Förderungen 171

dert. Umweltbewusste Bauleute erhalten einen zusätzlichBargeldbetrag von EUR 300 für die Energieberatung unddie Erstellung eines Gebäudeausweises.

1.2 Förderung von Alternativenergiean-lagen und Anlagen zur Einsparungvon Energie

1.2.1 Förderung von Solaranlagen

Die Förderung steht allen Personen zur Verfügung undist an keine Einkommensgrenze gebunden. Der Eigentü-mer oder Mieter muss das Wohnobjekt ganzjährig be-wohnen.

Solaranlagen werden mit einem einmaligen Direktzu-schuss gefördert, der nicht zurückbezahlt werden muss.Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Brutto-kollektorfläche und dem Grad der Heizungseinbindung.

Förderungshöhe: Anlagen zur Warmwasserbereitung für Eigenheime (max.2 Wohnungen) und Reihenhäuser (dezentrale Anlage):

Sockelförderung EUR 1.091,– plusBruttokollektorfläche in m2 EUR 73,–Maximal EUR 1.817,–Mehrwohnungshäuser 25% der InvestitionskostenAnlagen mit Raumheizung mit einer Jahresabdeckung zwischen 15%und 20% für Eigenheime (max. 2 Wohnungen) und Reihenhäuser(dezentrale Anlage):Sockelförderung EUR 1.454,– plusBruttokollektorfläche in m2 EUR 73,–Maximal EUR 2.907,–Mehrwohnungshäuser 30% der InvestitionskostenAnlagen mit Raumheizung mit einer Jahresabdeckung über 20% fürEigenheime (max. 2 Wohnungen) und Reihenhäuser (dezentraleAnlage):Sockelförderung EUR 2.181,– plusBruttokollektorfläche in m2 EUR 73,–Maximal EUR 3.634,–Mehrwohnungshäuser 30% der Investitionskosten

Mit der Förderungszusage erhalten Sie einen Service-scheck als finanziellen Wartungsbeitrag für die neueSolaranlage. Bis 20 m2 Bruttokollektorfläche erhalten Sieeinen Scheck über EUR 110,-. Bei einer Bruttokollektor-fläche von mehr als 20 m2 wird Ihnen ein Servicescheckin Höhe von EUR 146,– ausgestellt. Den Service mussein Fachbetrieb innerhalb von zwei Jahren nach Inbe-triebnahme der Anlage durchführen.

Förderungsvoraussetzungen: ® Beratung durch Energiesparberater oder andere dazu

befugte Personen vor der Errichtung der Solaranlage.® Inbetriebnahmeprotokoll eines gewerblich befugten

Unternehmens oder eines autorisierten Büros überdie fachgerechte Ausführung der Solaranlage.

® Die Anlage muss mindestens zehn Jahre ab der Aus-zahlung des Direktzuschusses widmungsgemäßverwendet werden.

Kontaktadresse und Auskunft

LandhausAbteilung Wohnbauförderung6901 Bregenz Tel.: 05574 / 511-8080 Fax: 05574 / 511-923495email: [email protected] Internet: www.vorarlberg.at/wohnbau

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Landesförderungen1

SANIERUNGSLEITFADEN BEILAGE » Förderungen 172

WIEN

Landesförderungen1

Förderungsmaßnahmen

1.1 Förderung bei Wohnungsverbesse-rung: Sanierung von Eigenheimenund Kleingartenwohnhäusern

Geförderte Maßnahmen:® Schallschutzfenster in Wohn- und Schlafräumen® Wärmeschutzfenster® Sonstige Sanierungsmaßnahmen® Thermisch-energetische Sanierungen® Zubauten

Art und Höhe der Förderung: Zur Finanzierung der Sanierungsarbeiten muss ein Darle-hen bei einem Kreditinstitut oder einer Bausparkasseaufgenommen werden. Eine andere Art der Finanzierungist nicht zulässig, es sei denn es handelt sich um denAnschluss an die Fernwärme oder außerhalb des Fern-wärmeversorgungsgebietes um die Umstellung vorhande-ner Heizanlagen auf Gasbrennwerttechnologie oder er-neuerbare Energieträger sowie um Maßnahmen zu Gun-sten Behinderter.Die Höhe der Förderung richtet sich wie folgt nach derArt der Sanierungsmaßnahme:

® Schallschutzfenster in Wohn- und Schlafräumen:Für den Einbau von Schallschutzfenstern in Wohn-und Schlafräumen an Hauptstraßen A und B können,ausgenommen bei PVC-hältigen Kunststofffenstern,bei einer zehnjährigen Darlehenslaufzeit Annuitäten-zuschüsse im Ausmaß von jährlich 4 Prozent wäh-rend der ersten fünf Jahre bzw. 2 Prozent währendder restlichen fünf Jahre, jeweils vom aufgenomme-nen Darlehen aus berechnet, gewährt werden.

® Wärmeschutzfenster:Für den Einbau von Wärmeschutzfenstern können,ausgenommen bei PVC-hältigen Kunststofffenstern,bei einer zehnjährigen Darlehenslaufzeit Annuitäten-zuschüsse im Ausmaß von jährlich 4 Prozentwährend der ersten fünf Jahre bzw. 2 Prozentwährend der restlichen fünf Jahre, jeweils vom auf-genommenen Darlehen aus berechnet, gewährtwerden.

® Sonstige Sanierungsmaßnahmen:Bei Durchführung von sonstigen Sanierungsmaß-nahmen, wie insbesondere Elektroinstallationen,Einzelofenheizungen, Badeeinrichtungen, baulicheSchall- und Wärmeschutzmaßnahmen sowie Woh-nungszusammenlegungen können bei einer zehnjäh-rigen Darlehenslaufzeit Annuitätenzuschüsse im Aus-maß von jährlich 4 Prozent während der ersten fünfJahre bzw. 2 Prozent während der restlichen fünfJahre, jeweils vom aufgenommenen Darlehen ausberechnet, gewährt werden.

® Thermisch-energetische Sanierungen:Zur Finanzierung thermisch-energetischer Sanierun-gen werden Beiträge in folgender Höhe gewährt:

Reduktion der Energiekennzahl „Heizwärmebedarf“ um mindestens50 kWh/(m2a) oder der 2-fache Betrag des Standards Niedrigener-giehaus nicht überschritten wird EUR 30 pro m2

Reduktion der Energiekennzahl „Heizwärmebedarf“ um mindestens70 kWh/(m2a) oder der 1,6-fache Betrag des Standards Niedrigener-giehaus nicht überschritten wird EUR 45 pro m2

Reduktion der Energiekennzahl „Heizwärmebedarf“ um mindestens90 kWh/(m2a) oder der 1,3fache Betrag des Standards Niedrigener-giehaus nicht überschritten wird EUR 60 pro m2

Reduktion der Energiekennzahl „Heizwärmebedarf“ um mindestens110 kWh/(m2a) oder der Standard Niedrigenergiehaus nicht über-schritten wird EUR 75 pro m2

Die Förderungsleistung darf bis zu maximal einem Drittelder förderbaren Baukosten gewährt werden.

Für Kleingartenwohnhäuser sowie für Ein- und Zweifami-lienhäuser ist die Höhe des Beitrages ausschließlich anden Standard Niedrigenergiehaus zu koppeln. Werdenzusätzlich zu den thermischen Verbesserungen be-sonders effiziente und umweltfreundliche haustechni-sche Anlagen (z. B. Be- und Entlüftungsanlagen mit Wär-merückgewinnung) errichtet oder wird auf erneuerbareEnergieträger umgestiegen (z. B. Biomasse, Nutzung vonErdwärme durch Wärmepumpen etc.) oder die Energie-versorgung optimiert (z. B. neue Regelungstechnik), kannein weiterer einmaliger nichtrückzahlbarer Beitrag von20 EUR je Quadratmeter Nutzfläche aller Wohn- und Ge-schäftsräume, jedoch insgesamt maximal bis zu einemDrittel der förderbaren Baukosten gewährt werden.

1) Stand 2004; Quelle: http://www.wbsf.wien.at

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SANIERUNGSLEITFADEN BEILAGE » Förderungen 173

® Zubauten:Werden Zubauten (d.h. Erweiterungen bereits beste-hender Wohnungseinheiten) zur Förderung beantragt,wird empfohlen, ein von einem allfälligen für woh-nungskategorieanhebenden Maßnahmen vorgesehe-nen Förderungsantrag separates Ansuchen einzu-bringen.

Die Höhe der Annuitätenzuschüsse beträgt:® in den ersten fünf Jahren 4 Prozent, ® in den folgenden fünf Jahren 2 Prozent der

Darlehenssumme (maximal 21.800 EUR).

1.2 THEWOSAN - Sonderförderungenund Ökoförderungen

Das Ziel der Förderungsschiene Thewosan ist, durch Re-duktion von Luftschadstoffen und CO2 zur Verbesserungder Umweltsituation beizutragen. Der zusätzliche Effektfür die Nutzer ist die Verringerung der Heizkosten.Förderbar sind alle baulichen Maßnahmen, die der Ver-ringerung des Heizwärmebedarfes dienen:® Wärmedämmung umgebungsexponierter Bauteile

(Außenwände, oberste Geschoßdecke, Kellerdecke,etc.)

® Erneuerung der Fenster und Außentüren ® Beseitigung von Wärmebrücken.

In Ergänzung dazu ist auch die Verbesserung oder Schaf-fung von haustechnischen Auflagen zur Beheizung, Belüf-tung und Warmwasseraufbereitung förderbar.Die Förderungsleistung ist ein einmaliger nicht rückzahl-barer Beitrag pro m2 Nutzfläche und wird gestaffelt, ab-hängig von der Reduzierung des Heizwärmebedarfesbzw. vom Ergebnis des Vergleiches mit dem Standard ei-nes Niedrigenergiehauses.

Besondere Bestimmungen einer Thewosan-Förderung:® Verzicht auf HFCKW-, H-FKW- und PVC-haltige Bau-

materialien sowie auf sonstige perfluorierte organi-sche und anorganische Verbindungen mit hohemTreibhauspotential, sofern Alternativprodukte vorhan-den sind.

® Vorlage eines thermisch-energetischen Sanierungs-konzeptes.

Die Förderung ist unabhängig von der Ausstattungskate-gorie der Wohnungen, von den hausseitigen Rücklagenund von den zu erwartenden Einnahmen.

1.3 Förderung von Alternativenergiean-lagen und Anlagen zur Einsparungvon Energie

1.3.1 Förderung von thermischen Solar-anlagen

Förderungsvoraussetzungen:® Kollektoren müssen der EN 12975 (Qualität und Lei-

stung) entsprechen.® Für Anlagen über 50m2 sind die Kriterien für die Er-

richtung und Planung aus der EN 12977 heranzuzie-hen

® Bei Anlagen über 50m2 ist der Einbau eines Monito-ringsystems vorzunehmen.

® Die Förderung einer Solaranlage zur Warmwasserbe-reitung mit Raumheizungsunterstützung wird aus-schließlich bei Niedertemperaturheizsystemen ge-währt.

Förderungswerber:Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Perso-nen, die Investitionen in stationäre solarthermische An-lagen in Wien durchführen.

Geförderte Maßnahmen:Errichtung einer Solaranlage zur Brauchwassererwär-mung.® Planung, Energieberatung ® Absorber mit einer Mindestfläche von 5m2 (bei Mehr-

familienwohnhäusern mindestens 2m2 je Wohnein-heit) einschließlich Trägergerüst

® Wärmetauscher ® Speicher bzw Speicherbehälter mit einem Mindestvo-

lumen von 300 Liter (bei Mehrfamilienwohnhäusernmindestens 50 Liter je Wohneinheit)

® Verrohrung, Armaturen, Steuer- und Regeleinrichtungfür Kollektor- und Speicherkreislauf

® Wärmedämmung für vorangeführte Komponenten ® Montagekosten ® Messeinrichtungen für das Monitoringsystem® Wartungskosten.

Errichtung einer Solaranlage zur Brauchwassererwär-mung mit Einbindung in das Heizsystem.® Absorber mit einer Mindestfläche von 10m2 (bei

Mehrfamilienwohnhäusern mindestens 2m2 je Woh-neinheit) einschließlich Trägergerüst

® Wärmetauscher ® Speicher bzw Speicherbehälter mit einem Mindestvo-

lumen von 800 Liter (bei Mehrfamilienwohnhäusernmindestens 50 Liter je Wohneinheit)

® Verrohrung, Armaturen, Steuer- und Regeleinrichtungfür Kollektor- und Speicherkreislauf

® Wärmedämmung für vorangeführte Komponenten ® Montagekosten ® Messeinrichtungen für das Monitoringsystem.

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SANIERUNGSLEITFADEN BEILAGE » Förderungen 174

Errichtung einer Solaranlage zur Brauchwassererwär-mung für Kleingartenhäuser mit nicht ganzjährigerNutzung.® Absorber mit einer Mindestfläche von 2m2 ein-

schließlich Trägergerüst ® Wärmetauscher ® Speicher bzw. Speicherbehälter mit einem Mindest-

volumen von 100 Liter ® Verrohrung, Armaturen, Steuer- und Regeleinrichtung

für Kollektor- und Speicherkreislauf ® Wärmedämmung für vorangeführte Komponenten ® Montagekosten ® Messeinrichtungen für das Monitoringsystem.

Art und Höhe der FörderungDie Förderung besteht in der Gewährung eines einmali-gen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses.

Der Zuschuss für die Errichtung einer Solaranlage zurBrauchwassererwärmung ohne Einbindung in das Heizsy-stem beträgt:30% der förderbaren Investitionskosten, maximal wird zueinem Sockelbetrag von EUR 500 ein Pauschalbetragvon EUR 150 pro m2 Absorberfläche bei Flachkollektorenoder EUR 200 pro m2 bei der Verwendung von Röhren-kollektoren zugeschoßen. Der Zuschuss für die Errichtung einer Solaranlage zurWarmwasserbereitung mit Einbindung in das Heizsystembeträgt: 40% der förderbaren Investitionskosten, maximalwird zu einem Sockelbetrag von EUR 500 ein Pauschal-betrag von EUR 200 pro m2 Absorberfläche bei Flachkol-lektoren oder EUR 250 pro m2 bei der Verwendung vonRöhrenkollektoren zugeschossen.

Der Pauschalbetrag für die Errichtung einer Solaranlagewird bei Einbau eines Monitoringsystems (verpflichtendfür Anlagen ab 50m2) um EUR 20 pro m2 Absorberflächeangehoben.

Ausschließungsgründe für eine Förderung:Investitionen für eine Solaranlage sind im Rahmen dergegenständlichen Aktion nicht förderbar, wenn® eine ganzjährige Fernwärme - Anschlussmöglichkeit

besteht, außer es liegt eine Förderungszustimmungder Fernwärme Wien GmbH vor,

® die Anlage ausschließlich für die Erwärmung einesSchwimmbades bestimmt ist oder verwendet wird,

® für die Solaranlage die Inanspruchnahme von Förde-rungsmitteln aus einer anderen Aktion bereits erfolg-te oder beabsichtigt ist, wobei nicht geförderte Anla-genteile ausgenommen sind,

® bei Anlagen zur Warmwasserbereitung die Absorber-fläche 5m2 (Kleingartensiedlungsanlagen für nicht-ganzjähriges Wohnen 2m2) unterschreitet bzw. dasSpeichervolumen nicht mindestens 300 Liter (Klein-gartensiedlungsanlagen für nichtganzjähriges Woh-nen mindestens 100 Liter) beträgt und einer Unter-schreitung seitens der Förderstelle nicht zugestimmtwird,

® bei Anlagen zur Warmwasserbereitung mit Raumhei-zungsunterstützung die Absorberfläche 10m2 unter-schreitet bzw. das Speichervolumen nicht minde-stens 800 Liter (Warmwasserspeicher und Puffer zu-sammen) beträgt und einer Unterschreitung seitensder Förderstelle nicht zugestimmt wird,

® bei Anlagen in Mehrfamilienwohnhäusern die Absor-berfläche 2m2 und das Speichervolumen 50 Liter jeWohneinheit unterschreitet und einer Unterschrei-tung seitens der Förderstelle nicht zugestimmt wird.

1.3.2 BiomasseförderungRichtlinie und Ansuchen bei der MA 50 erhältlich

Information: MA 25 Magistrat der Stadt WienMuthgasse 621194 WienTel.: 01 / 4000-25066Fax: 01 / 4000-99-8025email: [email protected]: www.wien.gv.at/ma25/sonder.htm

Haus WIEN ENERGIEMariahilfer Straße 631060 WienTel.: 01-58 200Fax: 01-58 200-9580email: [email protected]: www.wienenergie.at

Kontaktadresse und Auskunft

Gemeinsame Informationsstelle von MA 25 und MA 50Muthgasse 62, 1. Stock, Zimmer G1.251194 WienTel.: 01 / 4000-74860 oder -74870email: [email protected]: www.magwien.gv.at

Wiener Bodenbereitstellungs- und Stadterneuerungsfonds(ab drei Wohneinheiten)Lenaugasse 101082 WienTel.: 01 / 403 59 19- 0Fax: 01 / 403 59 19-86 659email: [email protected]: www.wbsf.wien.at

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