Neuen Landwirtschaft

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Neue Regeln für die Privatisierung durch die BVVG Herr Dr. Wilhelm Müller Geschäftsführer der BVVG Bodenverwertungs- und –verwaltungs GmbH Neuen Landwirtschaft 4. Bodenforum der

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Neue Regeln für die Privatisierung durch die

BVVG

Herr Dr. Wilhelm MüllerGeschäftsführer der

BVVG Bodenverwertungs- und –verwaltungs GmbH

Neuen Landwirtschaft

4. Bodenforum der

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Ausgangssituation:

TH6%

SN10%

ST19%

MV34%

BB31%

Im Bestand der BVVG zum 31.12.2006: rd. 575.000 ha landwirtschaftliche Flächen, davon ca. 91 % langfristig verpachtet

Auslaufen der Flexibilisierungsregelung Ende 2006

Klärung zwischen Bund und Ländern, wie mit den BVVG-Flächen ab 2007 im Allgemeinen und mit den ab 2010 im größerem Umfang frei werdenden Flächen im Besonderen umzugehen ist

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Grundsätze

1. Umfang der Verkehrswertverkäufe wird bei rund 25.000 ha jährlich verstetigt.

Privatisierungszeitraum bis 2020 in erheblichem Umfang müssen Pachtverträge neu

abgeschlossen werden

2. Regelfall für die Flächenvergabe ist die Ausschreibung alternativ zum Verkauf und zur Verpachtung

3. Einzelbetriebliche Schutzkomponente erlaubt weitere direkte Verpachtung an die bisherigen Pächter für einen Zeitraum bis zu längstens 9 Jahren sofern erforderlich; i. d. R. bei 20 % Entzug von BVVG-Flächen der Fall.

Außerdem:

Der begünstigte EALG-Verkauf soll mit Ablauf der bestehenden langfristigen Pachtverträge beendet werden!

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= Verkauf zum Verkehrswert von 25.000 ha /Jahr

Grundsatz Ausschreibung

Ausnahme Direktvergabe

Verkaufalternativ Kauf/ PachtAuffüllregel

Regelverfahren

Langfr. verp. Flächen Freier oder frei werdender Flächen

NeuverpachtungVerkauf an den Pächter

+

+

+

bedingungsfrei beschränkt

Ausnahmeregel Schutzregel

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Verkäufe zum Verkehrswert Einzelmaßnahmen

Regel-verfahren

Ausnahme-regel

Auffüll-regel

alternative Ausschreibung pachtfreier oder inner-halb von 2 Jahren pachtfrei werdender Flächen zum Verkauf und zur Verpachtung

Entscheidung, ob Verkauf oder Verpachtung hängt ab von der Pacht- und jährlichen Wertentwicklungsrendite

Direktverkauf an den Pächter ohne Ausschreibung

• Erwerbsumfang max. 450 ha landw. Fläche einschl. schon nach EALG-Bedingungen erworbener oder noch erwerbbarer Fläche

• bis zu 50 % der Gesamtbetriebsfläche (in Anlehnung an EALG-Regelung)

Ausschreibung von noch länger als 2 Jahren ver-pachteter Flächen ausschließlich zum Verkauf

Entnahme von nicht mehr als 20 % der Gesamtbetriebsfläche des betroffenen Betriebes aus bestehenden BVVG-Pachtverträgen innerhalb eines Zeitraumes von jeweils 6 Jahren

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Verpachtung Einzelmaßnahmen

Regel-verfahren

Schutz-regel

alternative Ausschreibung pachtfreier oder inner-halb von 2 Jahren pachtfrei werdender Flächen zum Verkauf und zur Verpachtung

Entscheidung, ob Verkauf oder Verpachtung hängt ab von der Pacht- und jährlichen Wertentwicklungsrendite

erneute direkte Verpachtung an den bisherigen Pächter• Nachweis der Erforderlichkeit für die Fortführung des Betriebes,

u. a. durch eine begründete Stellungnahme der zuständigen Landesbehörde

• Erforderlichkeit ist in der Regel gegeben, wenn der Pächter BVVG-Flächen von mind. 20 % der Gesamtbetriebsfläche innerhalb von 6 Jahren aus der Bewirtschaftung verloren hat

Die Pachtdauer der neu abzuschließenden Pachtverträge ist auf bis zu längstens 9 Jahre begrenzt 9-jährige Pachtverträge werden nicht der Regelfall sein, sondern eine gewisse zeitliche Staffelung der Laufzeiten.

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Besondere Regelungen

Unternehmen mit arbeitsintensiven Bewirtschaf-tungsformen werden pro Jahr 2.000 ha im Wege der beschränkten Ausschreibung angeboten

Ausschreibung wird ebenfalls alternativ zum Verkauf und zur Verpachtung durchgeführt.

Steuerung der Ausschreibungen räumlich und zeitlich nach markt- und agrarstrukturellen Aspekten

Lose nach Möglichkeit nicht > 50 ha; Lose unter 10 ha werden grundsätzlich nur zum Verkauf angeboten

Die Länder haben die Möglichkeit, die zum Verkauf vorgesehene Fläche zur Durchführung öffentlicher Vorhaben von ihren Landgesellschaften vorab zum Verkehrswert erwerben zu lassen

Einzelmaßnahmen

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Pachtende langfr. abgeschlossener Pachtverträge BVVG gesamt, Stand 30.06.2006

0,00

5,00

10,00

15,00

20,00

25,00

30,00

35,00

40,00

2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 nach2018

%

Verträge Fläche

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EALG?

Direktkauf?

Restflächen

Zusammenhänge

Pachtvertrag mit der BVVG

DirektpachtAlternative Ausschreibung

Dritte

Ausschreibung zum Verkauf (Auffüllregel)

DrittePacht von BVVG

Pacht von Privat

Eigen-tum

Ges

amtb

etri

ebsf

läch

e

Flächen-verhältnis?

Bisheriger Pächter

Bisheriger Pächter

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Kaufmöglichkeiten bis 2011 (Ablauf langfr. PV)• EALG bis 200 ha (800.000 EMZ)• Ausnahmeregel: Verkehrswert direkt 150 ha zusätzlich oder

350 ha bei Verzicht auf EALG(Gesamtbetriebsfläche 1.000 ha : 2 = 500 ha – 150 ha Eigentums-fläche)

• ggf. Anrechnung von gepachteten Eigentumsflächen naher Verwandter oder Gesellschafter als Eigentumsflächen

Pacht BVVG bis 2011 500 ha (EALG-Anspruch 200 ha)

Pacht von Privat 350 ha

Eigen-tum 150 ha

Pachtmöglichkeit nach 2011 (Schutzregel) o. EALG-K.• Abzug 20 % der Gesamtbetriebsfläche = 200 ha innerhalb von

6 Jahren→ alternative Ausschreibung ab 01.10.2009 (Regelverfahren);

ggf. beschränkt auf arbeitsintensive Betriebsformen bzw. Ökobetriebe oder

→ Ausschreibung zum Verkauf (Auffüllregel) möglichst in Losen bis 50 ha

• Neuer PV (6 oder 9 J.) über 300 ha (500 ha – 200 ha)

Pachtmöglichkeit nach EALG-Kauf (200 ha)• Abzug 20 % der Gesamtbetriebsfläche = 200 ha (s.o.)• Neuer PV (6 oder 9 J.) über 100 ha (500 ha - 200 ha - 200 ha)

Ges

amtb

etri

ebsf

läch

e 1.

000

ha

Beispiel