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© Carl Hanser Verlag, München QZ Jahrgang 57 (2012) 1 NORMEN 28 NEUER STANDARD ZUM UMGANG MIT BESONDEREN MERKMALEN Das Besondere im Fokus Ein gleiches Verständnis vom Umgang mit Besonderen Merkmalen zu erzeugen, ist das Ziel eines neuen VDA-Standards. Sein Fokus liegt auf der Zusammenar- beit zwischen Kunde und Lieferant. Ent- standen ist eine allgemeine Prozessbe- schreibung zur Ermittlung, Festlegung und Dokumentation von Merkmalen, die besonderer Sorgfalt bedürfen. Im zuständigen VDA-Arbeitskreises (siehe Infokasten) wurden die Besonderen Merk- male (BM) zunächst definiert und von Merkmalen allgemeiner Art abgegrenzt. Es wurden drei Kategorien von Merkmalen festgelegt, die nicht über bereits bestehende Prozesse wie Funktionale Sicherheit oder Arbeitssicherheit geregelt sind: Sicherheitsanforderung, Produkt- sicherheit und Sicherheitsrelevante Folgen (BM S): W Insassenschutz bei Unfällen, W Vermeidung von momentanem Verlust der Straßensicht, W kein Ausfall der Bremsen, W kein Ausfall der Lenkung, W kein Ausfall der Fahrfunktion, W kein plötzlicher Ausfall der Antriebs- kraſt, W kein unkontrollierter Antrieb, W kein Austritt von Betriebsstoffen bezie- hungsweise keine Brandgefahr, W kein Lösen von Ladegut, Anhängern, Teilen und W keine Verletzung beim Betrieb oder sonstiger Bedienung des Fahrzeugs. Zulassungsrelevante gesetzliche und behördliche Vorgaben zur Zeit des

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© Carl Hanser Verlag, München QZ Jahrgang 57 (2012) 1

NormeN28

Neuer StaNdard zum umgaNg mit beSoNdereN merkmaleN

Das Besondere im Fokus

Ein gleiches Verständnis vom Umgang mit Besonderen Merkmalen zu erzeugen, ist das Ziel eines neuen VDA-Standards. Sein Fokus liegt auf der Zusammenar-beit zwischen Kunde und Liefe rant. Ent-standen ist eine allgemeine Prozessbe-schreibung zur Ermittlung, Festlegung und Dokumentation von Merkmalen, die besonderer Sorgfalt bedürfen.

Im zuständigen VDA-Arbeitskreises (siehe Infokasten) wurden die Besonderen Merk-male (BM) zunächst definiert und von

Merkmalen allgemeiner Art abgegrenzt. Es wurden drei Kategorien von Merkmalen festgelegt, die nicht über bereits bestehende Prozesse wie Funktionale Sicherheit oder Arbeitssicherheit geregelt sind:Sicherheitsanforderung, Produkt­sicherheit und Sicherheitsrelevante Folgen (BM S):

W Insassenschutz bei Unfällen, W Vermeidung von momentanem Verlust

der Straßensicht, W kein Ausfall der Bremsen, W kein Ausfall der Lenkung,

W kein Ausfall der Fahrfunktion, W kein plötzlicher Ausfall der Antriebs-

kraft, W kein unkontrollierter Antrieb, W kein Austritt von Betriebsstoffen bezie-

hungsweise keine Brandgefahr, W kein Lösen von Ladegut, Anhängern,

Teilen und W keine Verletzung beim Betrieb oder

sonstiger Bedienung des Fahrzeugs.

Zulassungsrelevante gesetzliche und behördliche Vorgaben zur Zeit des

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Jahrgang 57 (2012) 1

NormeN29

Inverkehrbringens des Produkts (BM Z):

W zulassungsrelevant (zum Beispiel Schließsystem, Scheinwerfer),

W Homologation (zum Beispiel Abgas, Fahrzeugemissionen) und

W gesetzesrelevant (Recycling, Gewähr-leistung).

Forderungen und Funktionen (BM F): W wesentliche funktionelle Forderungen

(4F = Form, Fit, Function und PerFor-mance, Toleranzen etc.),

W fertigungstechnische Forderung (zum Beispiel schwer herstellbar) und

W hoher wirtschaftlicher Schaden beim Kunden oder beim Lieferanten.

Mit der Definition der Besonderen Merk-male wurde erkannt, dass die FMEA nicht die einzige Methode zur Identifikation dieser Merkmale ist. Weitere Quellen sind zum Beispiel Erfahrungen aus Vorgänger-projekten, Gefährdungsanalyse und Risi-koabschätzung, Expertenteams, Ableitung aus behördlichen und gesetzlichen Vorga-ben. Um aus der Vielzahl der Merkmale

die Besonderen Merkmale zu identifizie-ren, wurde ein vierstufiger Filter instal-liert. Das Vorgehen wurde entsprechend dem Ablauf des VDA-Bands „Reifegrad-absicherung im Produktentstehungspro-zess“ beschrieben.

Konzeptfilter für die ProduktentwicklungZur Identifikation der Besonderen Merk-male ist es notwendig, alle relevanten Funktionen und Forderungen an das Fahrzeugkonzept und die Erkenntnisse aus Vorgängerprojekten zu kennen. Die Merkmale und Funktionen, die Risiken bezüglich der drei Kategorien enthalten können, fließen in den Konzeptfilter ein (Bild 1). Ausnahmen sind bereits vorgege-bene Besondere Merkmale aus Funktio-nen, Sicherheitsanforderungen oder ge-setzlichen und behördlichen Vorgaben so-wie Kundenforderungen, die direkt ohne Filterung als Besondere Merkmale über-nommen werden.

Im Konzeptfilter wird methodisch ge-klärt, ob das Konzept abgesichert ist. Dar-aus ergibt sich, dass Forderungen, zum Beispiel nach Fehlertoleranz, Redundan-zen, sichere Rückfallebene konzeptionell abgesichert sein können. Konzeptionell abgesicherte Funktionen und Forderun-gen werden nicht weiter verfolgt. Die Ab-sicherung ist nachzuweisen und zu doku-mentieren. Zur Reduzierung der Anzahl der Besonderen Merkmale stellt dies ei-nen sehr großen Hebel dar.

Bei Funktionen, Forderungen und Merkmalen, die durch das bestehende Konzept nicht abgesichert sind, wird eine Konzeptänderung erwogen. Ist eine Kon-zeptänderung nicht möglich oder führt die Konzeptänderung nicht zur Absiche-rung, werden diese Funktionen, Forde-rungen und Merkmale in der Konstrukti-onsphase weiter betrachtet.

Konstruktionsfilter fürdie ProduktentwicklungDie Erkenntnisse aus Detailbeschrei-bung, Pflichtenheft, Vorgängerprojekten und Auslegung sowie die Ergebnisse aus Simulation, Versuchen, Bewertung und Verifizierung fließen zur weiteren Be-trachtung in den Konstruktionsfilter ein (Bild 1). Dort wird methodisch geklärt, ob ein robustes Design vorliegt. In die-sem Fall wird dieses Merkmal nicht wei-ter verfolgt.

Die Absicherung ist nachzuweisen und zu dokumentieren. Anderenfalls

Zeit MerkmaleAblauf

RG 0

Innovationsfreigabefür Serienentwicklung

RG 1

Anforderungsmanagement Vergabeumfang

Funktionen und Forde-rungen, die

keine BM ergeben

Keine BM, da Absicherung

durch robustes Design

dokumentiert

PLP Prototyp

Konzept-änderung

RG 2

Festlegung der Lieferkette und

Vergabe der Umfänge

Ja

Vorge-gebene BM

Vorge-gebene BM

Ja

RG 3

Freigabe der technischenSpezifikationen

Konstruktions-änderung

Konzept, Forderungen und Funktionen auf Fzg-Ebene, Erkenntnisse aus Vorgängerprojekten,

Sicherheitsanforderungen, zulassungsrelevante gesetzliche und behördliche Vorgaben, Kundenforderungen

SystemauslegungLastenheft

RisikoanalyseSicherheitsanforderungen

Relevante Forderungen, Funktionen und Merkmale fürSicherheit, Zulassung und Funktion

Detailbeschreibung, Pflichtenheft, Erkenntnisse aus Vorgängerprojekten, Auslegung der Entwicklung,

Simulation, Versuche, Bewertung, Verifizierung

Technische Dokumentation inklusivefestgelegter BM

KONZEPTFILTER

Konzept abgesichert?

Konzeptänderung möglich?

KONSTRUKTIONSFILTER

Konstruktion abgesichert?

Konstruktionsänderung möglich?

Nein

Ja

Ja

Nein

BM = Besonderes Merkmal, RG = Reifegrad, PLP = Produktionslenkungsplan

Bild 1. Der Konzept- und der Konstruktionsfilter für die Produktentwicklung dienen der

Identifikation von Besonderen Merkmalen.

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barkeits- und Prüfbarkeitsanalyse, Risiko-analyse, Produktionsplanung und des Prüfkonzepts zu analysieren und im Pro-duktionslenkungsplan (PLP) Vorserie zu dokumentieren. Daraus ergeben sich die konzeptionellen Anforderungen an den Produktionsprozess, die zur weiteren Be-trachtung in den Produktionsplanungsfil-ter einfließen (Bild 2).

In der Technischen Dokumentation können Besondere Merkmale und Prüf-spezifikationen vorgegeben sein, die di-rekt ohne weitere Filterung übernommen werden müssen.

Produktionsplanungsfilter für die ProzessentwicklungIm Produktionsplanungsfilter wird me-thodisch geklärt, ob das Produktions-konzept abgesichert ist. Im Produktions-konzept abgesicherte Besondere Merk-male werden nicht weiter verfolgt. Die Absicherung des Produktionskonzepts ist nachzuweisen und zu dokumentieren (Bild 2).

Kann das besondere Merkmal nicht durch das Produktionskonzept abgesi-chert werden, wird zuerst eine Produk-tionskonzeptänderung erwogen. Ist eine Änderung nicht möglich oder führt die-se Änderung nicht zur Absicherung, werden die Besonderen Merkmale in den Produktionsprozessfilter übernom-men.

Aus der Absicherung des Produk-tionskonzepts und der Prüfplanung kön-nen sich Hinweise für weitere Besondere Merkmale im Prozess ergeben. Die iden-tifizierten Besonderen Merkmale werden weiter betrachtet. Bereits vorgegebene Besondere Merkmale sind direkt weiter-zugeben.

Produktionsprozessfilter für die ProzessentwicklungIm Produktionsprozessfilter wird metho-disch geklärt, ob das Besondere Merkmal durch den Produktionsprozess abgesi-chert ist. Die durch einen robusten Pro-duktionsprozess abgesicherten Besonde-ren Merkmale brauchen nicht weiter ver-folgt werden. Der robuste Produktions-prozess ist nachzuweisen und zu doku-mentieren (Bild 2).

Kann das Besondere Merkmal nicht durch den Produktionsprozess abgesi-chert werden, wird zuerst eine Produkti-onsprozessänderung erwogen. Ist eine Änderung nicht möglich oder führt diese nicht zur Absicherung, werden die Beson-

Weitere InformationenDer VDA beauftragte einen Arbeitskreis

mit der Entwicklung dieses Standards.

Beteiligt waren Vertreter der Audi AG,

BMW AG, Robert Bosch GmbH, Bosch

Rexroth AG, Brose GmbH & Ko. KG, Con-

text AG, Daimler AG, Adam Opel AG, Pegu-

form GmbH, SL-Qualitätsmanagement

GmbH, TÜV Nord Cert GmbH, Volkswagen

AG und ZF Friedrichshafen AG.

Der VDA-Band „Besondere Merkmale“ ist

zu beziehen über das Portal:

www.vda-qmc.de

AutorenHans-Joachim Pfeufer, geb. 1951, ist

Mitarbeiter der Unternehmensqualität der

BMW AG, München. Zudem ist er Leiter

des Arbeitskreises „Besondere Merk-

male“ beim VDA-QMC.

Stefan Egerer, geb. 1964, ist Vorstand

der Context AG, München.

Oliver Hümpfner, geb. 1970, ist Qualitäts-

leiter für Pkw-Kupplungssysteme der ZF

Friedrichshafen AG, Schweinfurt.

Manfred Scholz, geb. 1956, ist in der

Entwicklungsqualität für Antriebstechnik

der ZF Friedrichshafen AG, Friedrichs-

hafen, tätig.

KontaktHans-Joachim Pfeufer

T 0151 55529430

[email protected]

deren Merkmale und deren Prüf- sowie gegebenenfalls deren Überwachungsme-thoden in den Produktionslenkungsplan Serie übernommen.

Kann das Besondere Merkmal nicht direkt am Produkt geprüft werden, so sind die notwendigen Prozessparameter zu überwachen und das Produkt in Stichpro-ben zu überprüfen. Die Überwachungs-und Prüfergebnisse sind in diesem Fall zu dokumentieren.

ArchivierungGemäß VDA-Band 1 „Dokumentation und Archivierung“ wird eine Archivie-rungsdauer für die Besonderen Merkma-le BM S und BM Z von mindestens 15 Jahren, für BM F von drei Jahren emp-fohlen. Kundenspezifische oder weiter gehende Forderungen sind zu berück-sichtigen.

Wechselwirkung mit der FMEABesondere Merkmale können in der FMEA identifiziert, dokumentiert und deren Umsetzung verfolgt werden. Die Darstellung der Besonderen Merkmale in der FMEA kann mithilfe der K-Spalte im FMEA-Formblatt zur Dokumenta-tion von Fehlerfolgen, durch Kennzeich-nung der relevanten Funktionen bezie-hungsweise Merkmale im Funktions-netz, in Form von Maßnahmen oder durch eine andere geeignete Art und Weise erfolgen.

Eine Bewertung der Bedeutung B = 10 oder B = 9 ergibt nicht automatisch ein Besonderes Merkmal BM S oder BM Z! Liegt diese hohe Bedeutung vor, ist mithil-fe der beschriebenen Filter zu klären, ob ein Besonderes Merkmal vorliegt.

Abstimmung in der Lieferkette In der Lieferkette hat der Kunde relevan-te Besondere Merkmale an seine Liefe-ranten weiterzuleiten und deren Über-wachung abzustimmen. Dies entbindet den Lieferanten nicht von seiner Verant-wortung zur Identifikation von Besonde-ren Merkmalen und zur Lieferung kon-former Produkte. Der Lieferant hat zu-sätzlich ermittelte Besondere Merkmale gegebenenfalls an seinen Kunden zu-rückzumelden.

So viel wie nötig, so wenig wie möglich

Der VDA-Band ist als Empfehlung für den praktischen Umgang mit besonderen

NormeN30

www.qm-infocenter.deDiesen Beitrag finden Sie online unter der

Dokumentennummer: 157340

ist eine Konstruktionsänderung zu erwä-gen. Besondere Merkmale werden defi-niert, wenn diese zum Beispiel sehr emp-findlich gegenüber Herstellbedingungen oder kleinsten Änderungen in den Materi-aleigenschaften sind oder die Toleranzen im Prozess nur mit hohem Aufwand ein-gehalten werden können.

Die vorgegebenen sowie die mit dem Filter identifizierten Besonderen Merk-male sind in der Technischen Dokumen-tation auszuweisen und an die Produkti-onsplanung zu übergeben.

Technische DokumentationNachdem Besondere Merkmale in der Technischen Dokumentation festgelegt wurden, sind diese im Rahmen der Mach-

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Jahrgang 57 (2012) 1

NormeN31

Zeit MerkmaleAblauf

RG 3

Freigabe technischeSpezifikationen

BM wird nicht weiter-

verfolgt, da Absicherung

durch robustes Konzept

dokumentiert

BM wird nicht weiter-

verfolgt, da Absicherung

durch robusten Prozess

dokumentiert

PLP Vorserie

PLP Serie

Produktions-konzeptänderung

RG 4

Produktionsplanungabgeschlossen

Ja

Vorge-gebene Nachweis-führung für BM

Vorge-gebene Nachweis-führung für BM

JaRG 5

Serienwerkzeugfall. Teile und Serienanlagen verfügbar

RG 6

Produkt- und Prozessfreigabe (PPF)

RG 7

ProjektabschlussVerantwortungsübergabe an Serie, Start Requalifikation

Produktions-prozessänderung

BM, die eine Prozesslenkung erfordern

Machbarkeits- und Prüfbarkeitsanalyse, Risikoanalyse, Produktionsplanung, Prüfkonzept

Durch Prozessgestaltungabzusichernde BM

Absicherung Produktionskonzept,Prüfplanung

Technische Dokumentation inklusivefestgelegter BM

PRODUKTIONSPLANUNGSFILTER

Produktionskonzept abgesichert?

Produktionskonzeptänderung möglich?

PRODUKTIONSPROZESSFILTER

Produktionsprozess abgesichert?

Produktionsprozessänderung möglich?

Nein

Ja

Ja

Nein

BM = Besonderes Merkmal, RG = Reifegrad, PLP = Produktionslenkungsplan

Bild 2. Im Produktionsplanungs- und Produktionsprozessfilter wird geklärt, ob die Produktion

abgesichert ist.

Merkmalen zu verstehen. Der Prozess für die Festlegung von Besonderen Merkma-len ist von den Unternehmen spezifisch festzulegen. Dies schließt die Definition für ein robustes Design, für ein robustes Produktionskonzept und für robuste Pro-zesse ein.

In der Praxis gilt das Prinzip „So viel wie nötig, so wenig wie möglich“, um adäquate Sicherheit und Zuverlässigkeit

zu gewährleisten. Dies bedeutet, je siche-rer und robuster die Konstruktion und die Produktion sind, desto weniger Besonde-re Merkmale sind notwendig. Im indus-triellen Alltag hat sich gezeigt, dass die Nachvollziehbarkeit der Ermittlung der Besonderen Merkmale ausgehend von den Funktionen und Forderungen mit Anwendung der Filter deutlich verbessert werden konnte. q

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Durchführung einer SchadensanalyseVDI 3822:2011. Die neue VDI-Richtlinie „Grundlagen und Durchführung einer Scha-densanalyse“ dient zunächst dazu, Scha-densarten an Produkten aus metallischen und polymeren Werkstoffen einheitlich zu benennen und zu beschreiben. Sodann er-möglicht sie eine systematische Vorge-hensweise bei der Schadensanalyse. Dazu läuft eine Schadensanalyse nach folgen-dem Schema ab: Schadensbeschreibung – Bestandsaufnahme – Schadenshypothe-se – Einzeluntersuchungen – Ermittlung der Schadensursache – Schadensbericht. Darüber hinaus soll die Richtlinie die Ver-gleichbarkeit der Ergebnisse verschiedener Untersuchungsstellen gewährleisten und auf die Notwendigkeit der Dokumentation hinweisen.

Auditierung von ManagementsystemenDIN EN ISO 19011:2011. Die unter Feder-führung des Technischen Komitees ISO/TC 176 neu erarbeitete internationale Norm ISO 19011 wurde jetzt veröffentlicht. Sie liegt der deutschen Fassung EN ISO 19011 zugrunde, für die der Normenausschuss NA 147 (NQSZ) im DIN zuständig ist. Die neue Norm stellt Leitlinien für Auditoren und Organisationen bereit, die interne oder externe QM-System-Audits durchführen oder Auditprogramme handhaben müssen. Wei-tere Anwender sind etwa Schulungsanbieter, Zertifizierer und Akkreditierer im Bereich Konformitätsbewertungen. Erarbeitet wurde die Norm für das Auditieren von QM-Syste-men. Doch lassen sich die enthaltenen Leit-linien auf beliebige andere Arten von Audits, insbesondere von Audits anderer Manage-mentsysteme erweitern oder zuschneiden. Hilfreich kann die Norm darüber hinaus für jede andere Organisa tion oder Einzelperson sein, die an der Überwachung der Einhal-tung von Forderungen wie Produktspezifika-tionen oder Gesetzen und Verordnungen in-teressiert ist.

O NEUE NOrM

O NEUE rIcHTLINIE