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ISSN 1866-0207 6693 März 2019 2 Betontechnik / Instandsetzung und Betoninstandsetzungen Umbau einer Montagehalle Steig- und Neue TRBS 2121-1 Gerüstbautechnik Neue TRBS 2121-2 Gebäudereinigung und Staub bei Reinigungsarbeiten auf -dienstleistungen Baustellen und bei der Gebäudereinigung Neues „bauhaus museum“ Weimar in Sichtbeton

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ISSN 1866-0207 6693 März 2019 2

Betontechnik / – Instandsetzung undBetoninstandsetzungen Umbau einer MontagehalleSteig- und – Neue TRBS 2121-1Gerüstbautechnik – Neue TRBS 2121-2Gebäudereinigung und – Staub bei Reinigungsarbeiten auf-dienstleistungen Baustellen und bei der Gebäudereinigung

Neues „bauhaus museum“ Weimar in Sichtbeton

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Heft 2 • 131. Jahrgang • März 2019Fachzeitschrift der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

Titelbild:Mauerwerksauflager auf der Baustelle„bauhaus museum“ in Weimar(Foto: Matthias Jopke)

Inhalt:Neues „bauhaus museum“ Weimar in Sichtbeton ............................................................... 2

Rund um die BG BAU ....................................................................................................................... 8

AKTUELLES• Staub war gestern – Echte Profis arbeiten staubarm –Neuer Grenzwert für A-Staub seit 1.1.2019........................................................................ 12

Betontechnik / Betoninstandsetzungen• Instandsetzung und Umbau einer Montagehalle schafft neuen Wohnraum ........ 16• Rohrleitungen in FBS-Qualität ................................................................................................ 20

Steig- und Gerüstbautechnik / Schalungstechnik• Verwendung von Gerüsten – die neue TRBS 2121-1 ....................................................... 24• Besondere Dacharchitektur erfordert besonderen Schutz vor Absturz .................... 29• Projektspezifische Schalungs- und Gerüstlösung für das Emscher-Pumpwerk .... 30• Neue App bringt Arbeitssicherheit und Digitalisierung zusammen ......................... 33• Die neue TRBS 2121-2 „Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz bei der Verwendung von Leitern“ ............................................................. 34

• Auswahl von Steighilfen ............................................................................................................ 39• Invertierter Bau von Brückenpfeilern – schalungstechnische Herausforderung .. 42

Bau digital• Die „Digitale Unterlage fü�r spätere Arbeiten“ –Teil 1: Building Information Modeling – BIM-Ziele ........................................................... 45

Energie-/Gebäudetechnik und -dienstleistungen (FM)• Solarhochhaus in Basel fertiggestellt ................................................................................... 49• Das Abschottungsprinzip im Brandschutz ......................................................................... 52

Verdichtungstechnik / Erdbau• Sicheres Arbeiten mit Verdichtungstechnik und im Erdbau – Interview .................. 56

Gebäudereinigung und -dienstleistungen• Von Anfang an auf Sicherheit setzen – Interview ............................................................. 59• Staub bei Reinigungsarbeiten auf Baustellen und bei der Gebäudereinigung ..... 60• Aus der Luft gesaugt – Reinigung Ulmer Münster mit Rückensaugern ................... 63

Arbeits- und Schutzkleidung / PSA• Einlagen mit Widerstand gegen Perforation in Sicherheitsschuhen ........................ 64• Wie individuell darf Gehörschutz sein? ............................................................................... 68

Stichwort Recht• Gebäudereinigung / Notleitungsrecht / Tiefgaragenböden / Verdichtung ............ 71• Sturz von der Reithalle ............................................................................................................... 73

Fachbereich Bauwesen – Prüf- und Zertifizierungsstelle im DGUV Test ...................... 76

Mitteilungen aus der Industrie ...................................................................................... 22, 44, 58

Veranstaltungen ............................................................................................................................... 77

Buchbesprechungen ....................................................................................................................... 79

Impressum .......................................................................................................................................... 80

www.bgbau.dewww.BauPortal-digital.deRedaktion: [email protected]

Erscheinungsweise:8 Ausgaben im Jahr 2019:1 (Januar) 5 (Juli)2 (März) 6 (September)3 (April) 7 (Oktober)4 (Juni) 8 (Dezember)

Beilagenhinweis:Dieser Ausgabe liegt ein Prospekt der Fa. Peter Berghaus GmbH, 51515 Kürten-Herweg, bei. Wir bitten unsere Leser um freundliche Beachtung.

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Betontechnik / Betoninstandsetzungen BauPortal 2/20192

Neues „bauhaus museum“ Weimar in SichtbetonBärbel Rechenbach, Berlin

1919 in Weimar gegründet, besaß dasBauhaus bislang kein repräsentativesMuseum am Ursprungsort. Nach 100 Jah-ren ändert sich das nun endlich. Trotz allerWidersacher ist das neue Gebäude zwei-

felsohne ein spannender Bau zwischenden Sanierungsgebieten „Weimarer Innen-stadt“ und „Nördliche Innenstadt“. DasStahlbetonbauwerk mit seiner hellgrauenSichtbetonfassade be herrscht den engen

Platz inmitten der Grün derzeitbauten amWeimarpark. Der 23 m breite, 44 m langeund 28 m hohe Kubus provoziert mitarchitektonisch ge wolltem Kontrast zumbenachbarten rotbraunen Gauforum von1937 – heute Sitz des Thüringer Landesver-waltungsamtes.

Die Fassade aus langen schmalen Beton-elementen prägt die schlichte Außenhülle.Ursprünglich sollte sie aus einer vorge-hängten Glasfassade bestehen. Die Bau-herrin, die Klassik-Stiftung Weimar, ver-zichtete jedoch aus Kostengründen darauf.Nur die umlaufende Schrift – bauhausmuseum – schmückt jetzt im oberen Fas-sadenbereich die Ansicht. 24 horizontalangebrachte LED-Lichtbänder sorgen aller-dings am Abend für einen besonderenAnblick. Ein Flachdach (mit Photovoltaik -anlage) und umlaufender Attika bildenden oberen Abschluss.

Innen führen Treppen durchs gesamteHaus. Doppelgeschossige, offenen Räumesind mit Kaskadentreppen verbunden,gehen ineinander über. Die Weit- undDurchsichten im Raum faszinieren. Ähn-lich einer Himmelsleiter gelangt manschließlich auf einer durchgehenden 34 mlangen Treppe von oben zurück ins Erdge-schoss und dann ins Freie.

Abb. 1: Fassadenansicht mit dem umlaufenden Schriftzug (Foto: Bärbel Rechenbach)

Für einige ist es Kult und einzigartig. Andere finden es zu funktional. Die meisten Menschen jedoch schätzen es als„Labor der Moderne“: das Bauhaus. Die avantgardistische Kunstschule wird in diesem Jahr 100 Jahre alt. Weimar, Dessau und Berlin als zentrale Wirkungs-stätten nehmen das Jubiläum zum Anlass, um neue und erweiterte Museumsbauten zu errichten. Den Anfang machtWeimar im April mit seinem neuen „bauhaus museum“. Das zwar äußerlich eher schlichte Stahlbetonbauwerk der Architektin Prof. Heike Hanada in Kooperation mit Prof. Benedict Tonon aus Berlin erwies sich in der konstruktivenUmsetzung als enorme Herausforderung.

(Foto: Bärbel Rechenbach)

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Das 10 m hohe Eingangsportal und einegroßzügige Terrasse zum Park ergänzendas architektonische Ensemble.

So minimalistisch wie sich die Architekturdes Gebäudes darstellt, so diffizil ist seineKonstruktion, von der Gründung bis hinaufüber alle fünf Ebenen. Das gesamte Trag-werk forderte einige spezielle und neueLösungen. Dabei mussten Deckenspann-weiten von bis zu 10 m bewältigt werden.Im 1. Obergeschoss überspannt die Deckedas Foyer stützenfrei. Auf der Seite desAusstellungsbereichs lagert die Decke aufwandartigen Trägern auf, welche dieAußenfassade im 2. und 3. Obergeschossbilden. Über dem Unter- und dem Erd-geschoss befinden sich schlanke, massiveFlachdecken, da hier die erforderlichenWände nur geringere Spannweiten zulas-sen.An den künftigen Stellen der Bauhaus-Werkstätten und Verwaltung entstehteine leichte Stahl- oder Holzkonstruktion.Grund dafür sind die Lasten auf diesemGeschoss, die nicht direkt in vertikal last-abtragende Elemente, sondern in dieStahlbetondecke über dem 3. Oberge-schoss eingeleitet werden.

Vollverdränger-Säulen unter KiespolsterDas Gebäude wurde in einem Aufschüt-tungsgebiet gebaut. Dieser Standort mitHanglage, kontaminiertem Boden einerehemaligen Tankstelle und dem doppeltverrohrten Asbachlauf in etwa 8 m Tiefehatte es in sich. Was das für die Planungbedeutete, erklärt Wulf Neumann ausdem Weimarer Ingenieurbüro Dr. Krämer.Vor 1937 befand sich an dieser Stelle eineTalsenke mit offenem Lauf des Asbach-kanals. Für den Bau des NS-Gauforumswurde das Gelände damals großflächigreguliert, der Bereich um 6 bis 7 m ange-

Abb. 2: 3D-Modell

mit den 5 Ebenen(Grafik: ARGE Tragwerks -

planung Bauhaus -museum Weimar)

Abb. 3: Anordnung der Gründungssäulen (Grafik: ARGE Tragwerksplanung Bauhausmuseum Weimar)

Anfang April 1919 gründete ArchitektWalter Gropius (1883–1969) in Weimardas Staatliche Bauhaus, das bis heute inArchitektur und Design weltweit Maß-stäbe setzt. Künstler wie László Moholy-Nagy, Paul Klee, Wassily Kandinsky,Johannes Itten oder Gerhard Marcksund Oskar Schlemmer zog es damals indie Bauhauswerkstätten nach Weimar.1925 verließen die Bauhaus-Meister und ihre Schüler aufgrund reaktionärerEntwicklungen in Thüringen die Stadtund wechselten nach Dessau (Sachsen-Anhalt), später nach Berlin. 1933 ließendie Nationalsozialisten das Bauhausschließen.

hoben und der Asbach (mittels eines zweigeschossigen Betonkanals für Bach,Schmutz- und Regenwasser) verrohrt.Genau in diesem Bereich über dem Kanalsollte das heutige Museumsgebäude ent-stehen. Die Frage stand: Wie konnte derKanal entlastet werden, damit der Neubaunicht wie auf einer „Wippe“ steht? Zwi-schen Unterkante Bodenplatte und Ober-kante Kanal bestanden nur 50 cm Diffe-renz. Der Ingenieur erinnert sich noch andie erste Planungsphase mit unzähligenDiskussionen und Beratungen aller Betei-ligten, von der Architektin angefangenüber Gutachter, Prüfingenieur, Haustech-niker, Betonwerker, Museumsplaner bishin zum Bauleiter.

Nur durch eine integrative Zusammen-arbeit ließ sich die Gründungsidee um-setzen. Die sah vor, setzungsmindernde,

unbewehrte Betonpfähle als Verdränger-Säulen mit einem Durchmesser von 40 cmzu nutzen. 230 dieser wurden mittelserschütterungsarmer Schneckenbohrtech-nik in die Auffüllungen des Asbachtals –entsprechend den Gebäudelasten opti-miert – eingebracht. Von Vorteil erwiessich dabei, die Säulen lediglich bis zumErreichen des tragfähigen Untergrundsabzuteufen und dann mittels Fußaufwei-ten in der obersten Schicht des tragfähi-gen Untergrundes abzustellen.

Beim Herstellen der Säulen in den Berei-chen links und rechts des Kanals entschie-den sich die Planer für ein engeres Rastervon etwa 1,3 x 1,6 m. Unmittelbar nebendem Kanal liegende Säulen erhielten eineVerrohrung. Die Bodenpressung unter derFundamentplatte kann somit hauptsäch-lich durch die unter den Haupttragachsen

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konzentrierten Verdränger-Säulen mitmax. bis zu 1.000 kN je Säule aufgenom-men werden. Für die gezielte vertikale Lasteintragungauf das Kanalbauwerk dient eine Sylomer-Schicht, sodass sich für den Kanal auchnach fertiggestelltem Gebäude die ur -sprüng liche Belastung wieder abbildet. Das Planungsziel, nur anteilige, der vor-herigen Erdüberdeckung entsprechendeAuflasten in den Kanal einzutragen, ließsich somit erfüllen. Vor Fertigstellung der Bodenplatte wurdeeine Sauberkeitsschicht hergestellt. DieDämmung folgte und schließlich eineFrischbetonverbund-Folie, die auch alleKelleraußenwände umschließt. Somit istdas Gebäude von unten her wasserdicht.

Weißzement fürs Sichtbeton-OutfitDie gestapelte Fassade des Museumbausbesteht aus hochwertigen Sichtbetonele-menten. Da die vorgehängte Glasfassadeentfällt, steht deren Qualität besonders imBlickfeld. Das Unternehmen HemmerleinIngenieurbau aus Bodenwöhr in der Ober-pfalz hat sich auf hochwertigen Architek-turbeton seit 60 Jahren spezialisiert undverhalf ihm in der Branche zu mehr An-sehen und zunehmender Akzeptanz. Dochauch für dieses erfahrene Unternehmenzählt das Weimarer Projekt zu den be-sonderen. Die insgesamt 400 Stahlbeton-elemente für 3.500 m2 Fläche sollten aus-geklügeltes Design und bautechnischeRaffinesse optimal nach neusten Sicht-betonrichtlinien SB 4 erfüllen. Es gingdabei um höchste Ansprüche in Textur,

Porigkeit, Schalhaut, Farbtongleichmäßig-keit, Ebenheit sowie Fugenausbildung, umdie geometrisch klare Architektur zu ver-wirklichen. Die spezifischen Rezepturenentwickelte Hemmerlein im werkseige-nen Labor. Wassergehalt sowie Verdich-tungswille mussten exakt auf die ge-wählte Schalung zugeschnitten werden.Zugleich sollten sie die RAL-Palette weiß-grau in der vereinbarten „Mock-up“-Quali-tät gleichmäßig im realen Bauteil repro-duzieren. Dafür holten sich die Bayern das slowa-kische Baustoffunternehmen CRH mit insBoot. Sven Thorenz, technischer LeiterMarketing bei CRH dazu: „Wir verwendenKlinker mit CPTS 100 bis 120 MPaK/gmin,das unter den anderen Weißzementen aufdem Markt einen Spitzenplatz einnimmt.Unser Baustoff garantiert eine zielsichereAussteuerung des gewünschten Farb-spiels, auf das die Architektin großen Wertlegte.“ Mineralogischer Phasenbestand so -wie ein Anpassen im Sulfatisierungsgradführen im CRH gemahlenen Weißzementzum intensiven Ansteifen (erster Peak imPenetrationsverfahren 10–20 min nachWasserzugabe) und schnellem Erstarren.Die Hydrationswärme setzt sehr schnellein und sorgt für frühe Festigkeit desArchitekturbetons und damit für hoheQualität. Die Farbbrillanz der Betonhaut hängtbekanntlich auch von der verwendetenAnmachwassermenge im Frischbeton ab.Die Fertigteile des „bauhaus-museums“benötigten mehr Wasser, woraus sicheigentlich ein erhöhter Wasserzementwertergab. Die hohe Erhärtungskinetik desZements jedoch kompensierte den feuch-tigkeitsmindernden Einfluss des Mehr-

wasserbedarfs völlig. Das sparte Kostenund Zeit und ermöglichte eine pünktlicheJust-in-Time-Lieferung der Segemente aufdie Baustelle. Hier wurden sie auf dieUnterkonstruktion der Fassade montiert.Diese wiederum lastet vertikal auf Boden-plattenüberständen bzw. Konsolen an denKellerwänden ab. Die 20 cm dicken Beton-fertigteile werden mit Hilfe von Zahn-halte-Laschen aus rostfreiem Edelstahlgehalten, die horizontal durch die 15 cmdicke Mineralwolle-Dämmschicht füh-rend an den Stahlbetonaußenwänden desRohbaus befestigt sind. Zwischenliegendbefinden sich die umlaufenden LED-Bän-der. Fassadenöffnungen wurden durchSturzelemente überbrückt. Somit bleibendie Außenwände von Vertikallasten ver-schont. Hier werden lediglich Horizontal-lasten aus Wind eingeleitet.Die Fugenaufteilung zwischen den Fertig-teilen ist so gewählt, dass Zwängungenaus Temperatur in horizontaler Richtunggut beherrschbar sind. In vertikaler Rich-tung können die horizontalen Fassaden-halterungen entsprechende Bewegungenaufnehmen.

Abb. 4: Fassadenelemente aus hochwertigem Sichtbeton (Foto: Bärbel Rechenbach)

Abb. 5: Lasche für Befestigung (Foto: Bärbel Rechenbach)

Abb. 6: Detail Fassadenanschluss (Grafik: ARGE Tragwerksplanung Bauhausmuseum Weimar)

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Tonnenschwere P-Platten mit höchster Sicherheit montiertEine weitere große Herausforderung stell-ten die Rippendecken (P-Platten) der bis zu 5 m hohen Museumsräume dar. DieRippen selbst sollten als Gestaltungsideevon unten zwar sichtbar sein, allerdingsnicht sämtliche Elektro-, Strom-, Lüftungs-sowie Heiz- und Kühlsysteme. So lautetedie Prämisse der Gestalter. Die Lösung war eine doppelte Massiv-decke. Diese integriert alle Leitungen imZwischenraum bzw. im Ortbetonspiel. Er -schwerend kam hinzu, dass einige dieserDecken für museale Aufhängungen mitdem Gewicht eines mittleren Pkw zu kon-zipieren waren. Deshalb kamen P-Plattenmit einer aufgeständerten 10 cm dickenVerbunddecke (Holorib) zum Einsatz. Bis-lang sind die nur im Industriebau gängig.Für die fachgerechte Herstellung undUmsetzung im Hochbau sorgte das säch-

sische Bauunternehmen Hentschke BauGmbH aus Bautzen. Mit seiner eigenenForschungs- und Entwicklungsabteilungsowie eigenem Betonwerk eilt ihm der Ruf voraus, komplizierteste Anforderun-gen kreativ zu bewältigen. Der Umbau desMilitärhistorischen Museums in Dresdennach eigenwilligem Entwurf Daniel Lie-beskinds steht z.B. als Beweis.

Die geforderten Rippendecken in Sicht-beton für das „bauhaus museum“ ent-standen als Halbfertigteile mit integrierterBetonkernaktivierung. „Ein schwierigerAkt“, erläutert Bauleiter Matthias Jopkevon Hentschke Bau. „Wir kennen uns imMetier aus und verfügen über das not-wendige Know-how. Doch diese Decken-konstruktion war schon sehr speziell. Die270 Platten sind mit mäanderförmigenKanälen im darüber liegenden Hohlbodenunter den Holoribdecken versehen. Darinverlaufen die Be- und Entlüftungskanäle,sowie das Rauchansaugsystem (RAS) undetliche Elektroinstallationen. Um die Halb-

fertigteil-Rippendeckenelemente so wiegefordert herstellen zu können, verwen-deten wir eine Schalhaut aus aluminium -verstärkten Vollkunststoffplatten in einerSonderschalung. So erreichten wir einegleichmäßige und homogene Betonober-fläche auch bei mehrfachem Einsatz derSchalhaut.“Während des Transports und Verlegensmussten die bis zu 6 t schweren Elementewie rohe Eier behandelt werden, damit an ihnen und an den tragenden Wändenkeine Schäden entstanden. Mit Hilfe einesTurmdrehkrans wurden die Platten vor-sichtig von oben in das Gebäude einge-fädelt und mit 10 und 20 mm Spiel linksund rechts von Tragachse zu Tragachsepassgenau eingehängt. Maßarbeit galtauch beim Verlegen der Rippendecken umdie großen Öffnungen des Deckenfeldes,die weite Sichten zwischen allen Geschos-sen ermöglichen sollten. Eine weitere Hürde zeigte sich im Brand-schutz. Da die Lüftung auf den Decken

Abb. 7: 270 von diesen bis zu 6 t schweren P-Platten wurden für die Rippendecken benötigt(Foto: ARGE Tragwerksplanung Bauhausmuseum Weimar)

Abb. 8: Querschnitt der Decke über Hohlraumboden(Grafik: ARGE Tragwerksplanung Bauhausmuseum Weimar)

Abb. 9 und 10: Decke über Hohlraumboden am Installationsschacht (Fotos: ARGE Tragwerksplanung Bauhausmuseum Weimar)

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aufgemessen und millimetergenau zuge-schnitten werden mussten.“

Bei all dem Hantieren mit den riesigen,schweren Betonelementen und Bauteilenauf engstem Raum war höchste Sicherheitfür die Monteure oberstes Prinzip. Dafürwurde das Team regelmäßig und gründlicheingewiesen und es wurde eine Gefähr-dungsbeurteilung durchgeführt. Einmalfand sogar eine Sicherheitsunterweisungunter den strengen Augen des Landes-amtes für Arbeitsschutz und der BG BAUstatt. Um auch den letzten Monteur vonder Wirksamkeit der Sicherungsmaßnah-men zu überzeugen, kam u.a. ein Dummyzum Einsatz, der für ein Sturzszenario vonder Decke gestoßen wurde. Die gleich-zeitige Rettungsübung vermittelte demBaustellenteam eindrucksvoll, wie sicheine PSAgA (Persönliche Schutzausrüstunggegen Absturz) auf der Baustelle bewährt.

liegt und in den Doppelrippen nach untengeführt wird, ließen sich diese Deckennicht als Brandabschnittstrennung nutzen.Deshalb wurde noch ein Hohlboden da-rauf montiert. Auf diesem wiederum folgt eine dünne Holoribdecke mit derFunktion einer Brandabschnittstrennung.Integrierte Entrauchungsbereiche lassensich so geschossweise entsprechendenBrandabschnitten richtig zuordnen. Nebender Himmelsleiter-Treppe entstand ein ge schossübergreifender Vertikal-Installa-tionsschacht, in dem alle Steigepunktezusammengefasst und alle Leitungen ge -bündelt sind. Im Kellergeschoss steht dasGanze noch auf Stützen, um später die Lei-tungen aus der Technikzentrale integrie-ren zu können.

Hört sich alles sehr kompliziert an und wares auch, bestätigt der Bauleiter. Auch wasdie Holoribbleche anging.

„Normalerweise werden Holoribblechegerade verlegt. Durch die Lage der Be- undEntlüftungen ließen sich jedoch keinedurchgehenden Auflager schaffen. Dieserforderte eine diagonale Verlegung der 6 m langen Bleche. Die werkseitige Anlagefür den Zuschnitt ist für derartige Sonder-konstruktionen nicht ausgelegt, sodass die Holoribbleche direkt auf der Baustelle

Abb. 15: Mit einem Dummy werden Sicherungs-maßnahmen veranschaulicht (Foto: Matthias Jopke)

Abb. 13: Aufbau Holoribdecke mit Holoribblechen(Foto: Matthias Jopke)

Abb. 14: Fertigung Holoribdecke(Foto: Matthias Jopke)

Abb. 12: Mauerwerksauflager (Foto: Matthias Jopke)

Abb. 11: Die Himmelsleiter (Foto: Bärbel Rechenbach)

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Eröffnung mit 13.000 AusstellungsobjektenSieht man heute das fertige Gebäude mitseiner montierten Fassade und den gleich-mäßigen Rippendecken im Innenraum, ist von all den Anstrengungen nichts mehrzu spüren, geschweige denn zu sehen.Pure Ästhetik ringsum. Die Geometrie be -eindruckt.

„Das schwierige für mich als Bauleiterdabei war“, so Matthias Jopke „mich in diekomplizierten Entwürfe mit seinen vielenHöhensprüngen im Gebäude sowie tech-nischen Lösungen hineinzuversetzen, diefür alle Neuland darstellten. Doch wirhaben das gemeinsam geschafft. Alles

Baudaten Bauherrin: Klassik Stiftung WeimarArchitektur: Prof. Heike Hanada, laboratory of art and architecture, in Kooperation mit Prof. Benedict Tonon, BerlinTragwerk: ARGE Tragwerksplanung Bauhausmuseum WeimarIngenieurbüro Trabert + Partner / Ingenieurbüro Dr. Krämer GmbHTGA: Raible + Partner GmbH & Co. KG Planungsbüro für Elektro- und Kommunikationstechnik, Eningen u.A.Bauausführung Decken: Hentschke Bau GmbHFassade: Hemmerlein Ingenieurbau GmbH, BodenwöhrFunktion: Ausstellungsflächen und Räume für Vermittlungsarbeit, Besucherservice,Shop, Lounge und CaféAusstellungsarchitektur: Holzer Kobler Architekturen, Zürich/BerlinAusstellungsfläche: 2.250 m2

Gesamtkosten: 22,6 Mio. €Finanzierung: Bund und Land ThüringenBauzeitraum: 2015 bis Ende 2018 – Eröffnung: 6. April 2019

Abb. 16: Eine „gespielte“ Notfallbergung(Foto: Matthias Jopke)

Abb. 17: Innenansicht (Visualisierung: bloomimages GmbH)

Abb. 18: Foyer mit Panoramafenster nach Westen (Visualisierung: heikehanada_laboratory of art and architecture)

passt und sieht sehr schön aus. Ein Lob an die Mitarbeiter und vor allem an dieArchitektin.“Mit dem neuen „bauhaus museum“ ver-fügt die Klassikerstadt künftig über einenweiteren attraktiven Kulturort, der in dieWelt ausstrahlt und die Welt nach Weimarzieht. Vor allem jedoch endlich über einrepräsentatives Haus für die Avantgardeder Moderne des 20. Jahrhunderts. Wenndas Haus im April 2019 mit der Jubiläums-ausstellung „Schnittpunkte. 100 JahreBauhaus – Moderne – Gegenwart“ öffnet,erwarten die Besucher im Haus etwa13.000 Bauhaus-Objekte u.a. die berühmteWagenfeld-Lampe, der Lattenstuhl MarcelBreuers, die Teekanne von Marianne

Brandt, Keramiken Theodor Boglers, WerkePaul Klees und Lászlo Moholy-Nagys oder Gemä�lde Lyonel Feiningers, Mö�belMies van der Rohes und die SammlungLudewig. Auf mehr als 2.000 m2 Nutz-fläche wird die Bauhaus-Sammlung derKlassik Stiftung Weimar ihre neue Heimatfinden.

Noch im Jubiläumsjahr, am 8. September,folgt das neue Museum Dessau mit seinerEröffnung. In Berlin ist die Fertigstellungdes Bauhausarchivs 2022 geplant.

Autorin:Bärbel RechenbachFreie Baufachjournalistin

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Die BG BAU informiert BauPortal 2/2019

Rund um die BG BAU

Vom 14. bis 19. Januar konnten sich Besu-cher auf der BAU 2019 in München überTrends, Produkte und Lösungen in der Bau-branche informieren. Die Weltleitmessefür Architektur, Materialien und Systemeerreichte auch in diesem Jahr Spitzen-werte. 200.000 m2 Fläche, 250 Ausstelleraus 45 Ländern, 250.000 Besucher – davonerstmals 85.000 aus über 150 Ländern –untermauern den Stellenwert der BAU alsWeltleitmesse für Architektur, Materia-lien und Systeme. Das große Interesse inden Bereichen Gebäudeautomation sowieBAU-IT zeigt, dass die Digitalisierung wei-ter Fahrt aufnimmt und endgültig in derBaubranche angekommen ist. Auch dieBerufsgenossenschaft der Bauwirtschaft(BG BAU) zeigte mit einem eindrucksvollenMessestand und einer besonderen Präven-tionsveranstaltung, wie sie mit Heraus-forderungen der Gegenwart und Zukunftumgeht.

Praxiserprobte Lösungen für staubarmes Arbeiten und zur Absturzsicherung An ihrem Stand in Halle C6 informierte dieBG BAU anschaulich über Risiken undGefahren zu den Themen Absturz undStaub und wies auf wirksame Maßnah-men zur Prävention hin. „Gerade Gefahrenwie Abstürze aus geringen Höhen undfeinster Staub auf der Baustelle werdenimmer wieder unterschätzt“, betonteBernhard Arenz, Leiter der HauptabteilungPrävention, mit Blick auf diesjährigen The-

menschwerpunkte auf der BAU. Abstürzesind die Ursache für knapp die Hälfte allertödlichen Arbeitsunfälle in der Bauwirt-schaft. Schon aus geringen Höhen, wieetwa von einer Leiter, können Abstürze dieschlimmsten Folgen haben. Mehr als einDrittel der Absturzunfälle mit tödlichemAusgang ereigneten sich in den letztenJahren aus 5 bis 10 m Höhe. Solche Unfällekönnen durch sorgfältige Arbeitsvorbe-reitung verhindert werden. So dienten Podest- und Plattformleiternauf der Messe als Beispiele für geeigneteArbeitsmittel, während ein 3-D-Fußbodendie Höhe eines Gerüsts und damit die Ab -sturz gefahr simulierte. Darüber hinauswurde an einem Gerüstmodell ein Höhen-

Für den Bau von morgen bereit!Die BG BAU präsentierte auf der Messe BAU 2019 erprobte und neue Lösungen für ein modernes und sicheres Arbeiten in der Baubranche

sicherungsgerät mit persönlicher Schutz-ausrüstung gegen Absturz präsentiert.Ebenso unterschätzt werden laut Arenzdie Gefahren durch Baustäube: Jedes Jahrverzeichnet die BG BAU mehrere HundertFälle staubbedingter Berufskrankheiten.Abhängig von der Art des Staubes, derGröße der Staubpartikel und davon, wielange der Staub eingeatmet wird, könnenBaustäube unterschiedliche Krankheitenhervorrufen. Während Gipsstaub beispiels-weise höchstens zu chronischer Bronchi-tis oder einer Allergie führt, kann Asbest-staub im schlimmsten Fall Lungenkrebsoder Tuberkulose hervorrufen. Die BG BAUnutzte ihren Messestand deshalb, um praxiserprobte technische Lösungen für

Bei den mehrmals täglich stattfindenden Shows wurden Möglichkeiten für staubarmes Arbeiten vorgestellt

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Rund um die BG BAU

BauPortal 2/2019 Die BG BAU informiert 9

staubarmes Arbeiten vorzustellen. Dazudemonstrierten die Präventionsexpertenin zwei Plexiglas-Kabinen die Wirkung von Bau-Entstaubern, Luftreinigern undAb saug bohrern. Viele dieser Präventionslösungen werdenfür die Mitgliedsunternehmen der BG BAUals Arbeitsschutzprämien gefördert. MehrInformationen: www.bgbau.de/praemien

Auf dem Weg zur Prävention 4.0Im Rahmen der Messe BAU fand auch dieVeranstaltung „Baustelle Zukunft – Ge -mein sam auf dem Weg zur Prävention 4.0“statt, die den Besucher auf eine Zeitreisedurch die Bauwirtschaft und die Präven-tion mitnahm. Die Reise startete mit einerAusstellung über die Geschichte der BGBAU und führte die Teilnehmer dann miteiner Rede von Klaus-Richard Bergmann,Hauptgeschäftsführer der BG BAU, in dieGegenwart. Bergmann appellierte ange-sichts der nach wie vor hohen Unfallzah-len, hinter denen immer ein tragischesmenschliches Schicksal steckt, stets aufSicherheit zu achten und sich nicht ausRoutine und falsch verstandener Coolnessin gefährliche Situationen zu begeben.Zudem seien sichere Arbeitsbedingungenin der Gegenwart – und noch viel mehr inder Zukunft – ein wirksames Mittel, demNachwuchs- und Fachkräftemangel in derBaubranche zu begegnen: 2017 konnten45 % der Bauunternehmen ihre angebote-nen Ausbildungsplätze nicht besetzen.„Die Baubranche hat ein Imageproblem“,erklärte Bergmann. „Um das zu ändern,sind Inves titionen in Sicherheit und Ge -sundheitsschutz am Arbeitsplatz not-wendiger denn je und stellen gleichzei-tig auch eine Inves tition in die Zukunftdar.“ Aber wie sieht die Zukunft desArbeitsschutzes in der Bauwirtschaft undden baunahen Dienstleistungen aus?Bergmann beschrieb es in drei Worten:„Menschlich. Modern. Sicher.“ Digitalisie-rung und Arbeitswelt 4.0 seien schon jetztdie Realität in der Bauwirtschaft. Diesmüsse sich auch in der Prävention wider-spiegeln, indem innovative Hightech- undDigitallösungen aktiv gefördert und be -gleitet werden. Die passenden Beispiele für die Baustelleder Zukunft wurden im Anschluss vorge-stellt: Drohnen wie die von Moselcopterermöglichen es beispielsweise, Sicherungs-vorkehrungen auf Dächern zu überprüfen,ohne selbst hinaufsteigen zu müssen.

Mit Virtual-Reality-Brillen (VR-Brillen), dieim Rahmen des Programms „Neue Wegeder Prävention“ eingesetzt werden, kön-nen Gefahren auf einer (virtuellen) Bau-stelle spielerisch erfahren und behobenwerden. Apps wie SCAFFEYE bewerten die Män-gel von Gerüsten und geben eine schnelleund eindeutige Auskunft über deren

Sicherheitszustand. Eine weitere App, die von der TH Köln entwickelt wurde, prüft zerstörungsfrei Anschlageinrichtun-gen auf Dächern. Die zunehmende Digitalisierung ermög-licht nicht nur mehr Sicherheit auf derBaustelle, sondern verwandelt, gerade fürjunge Leute, ein konventionelles Metier ineine attraktive Zukunftsperspektive.

Klaus-Richard Bergmann, Hauptgeschäftsführer der BG BAU, (li.) bei seiner Rede über die Prävention der Zukunft

Präsentation der digitalen Lösungen für mehr Sicherheit in der Bauwirtschaft: Moselcopter, SCAFFEYE und die VR-Brille zum Begehen der virtuellen Baustelle

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Rund um die BG BAU

Die BG BAU informiert BauPortal 2/201910

Effektive Arbeitsschutzmaßnahmen hel-fen, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten undarbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zureduzieren. Sie steigern die Motivation derBeschäftigten und sind wichtige Voraus-setzungen für einen störungsfreien Be -trieb sowie weniger Ausfalltage.Die BG BAU honoriert Investitionen in aus-gewählte unfallverhütende Produkte odergesundheitserhaltende Maßnahmen mitPrämien. Diese Arbeitsschutzprämien be -treffen die Reduktion von Gefahren aufBaustellen, Sicherheitstechniken für Hand-

maschinen, Zusatzausrüstungen für Bau-maschinen und Baustellen-Lkw sowie Maß-nahmen zur Organisation des Arbeits-schutzes und Qualifikation von Beschäf-tigten. Jährlich wird das Angebot an Arbeits-schutzprämien angepasst und in einemKatalog zusammengefasst. Dieser Kataloggibt nicht nur einen umfassenden Über-blick über alle Arbeitsschutzprämien, son-dern informiert auch darüber, unter wel-chen Bedingungen Fördermittel ge zahltwerden und wie man einen Antrag stellt.

Neuer Katalog für die Arbeitsschutzprämien 2019

„Die deutsch-indische Kooperation im Be -reich Arbeitssicherheit und Gesundheits-schutz hat sich stetig weiterentwickeltund verstärkt – Arbeitsschutzbedingungennach deutschem Vorbild sind sogar bereitsGegenstand der Richtlinien für den Bau-sektor in Teilen Indiens.“ Das erklärte Prof.Karl-Heinz Noetel, Leiter des Stabsberei-ches „PSA und besondere DGUV-Koopera-tionen“ der Berufsgenossenschaft derBau wirtschaft (BG BAU), am 29. Januar2019 auf der Jubiläumsveranstaltung zurdeutsch-indischen Zusammenarbeit derDeutschen Gesetzlichen Unfallversiche-rung (DGUV). Seit zehn Jahren setzt sich die BG BAU,gemeinsam mit der DGUV, weiteren Be rufsgenossenschaften und beteiligtenOrganisationen vor Ort für die Verbesse-

rung der Arbeitsbedingungen und höhereSicherheitsstandards in Indien ein. „DieArbeitsbedingungen und Sicherheitsstan-dards in Indien sind oft prekär. Jedes Jahrsterben tausende Menschen dort auf Bau-stellen“, unterstrich Noetel. „Es ist wich-tig, dass Schulungen für Beschäftigte und Unternehmer durchgeführt werdenund statistische Daten als Grundlage fürPräventionsmaßnahmen im Baubereicherhoben werden“, meinte Noetel mit Blickauf die Initiative der BG BAU in Indien.„Natürlich liegt das Hauptaugenmerk derBG BAU weiterhin auf der Präventions-arbeit in Deutschland. Trotzdem solltenwir unseren Blick über den Tellerrand rich-ten“, so Noetel. Ein Großteil der in Ländernwie Indien hergestellten Produkte ist fürden europäischen Markt bestimmt. Eine

Erfolgreiche deutsch-indische Zusammenarbeit

Ihre BG BAU fördert den Arbeitsschutz durch Zuschüsse und Prämien

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Annährung von Arbeitsschutz- und Sicher-heitsstandards verbessere die Bedingun-gen im Wettbewerb und die Qualität derProdukte. So werden in Indien beispiels-weise noch immer gesundheitsschädlicheStoffe wie Asbest verarbeitet. Damit dieseStoffe nicht als Bestandteile von Produk-ten nach Europa importiert werden, ist eswichtig sie vor Ort aus dem Verkehr zu zie-hen. Höhere Standards würden das, auchin deutschem Interesse, gewährleisten.Zusammen mit der DGUV unterstützt dieBG BAU und die BerufsgenossenschaftEnergie Textil Elektro Medienerzeugnisse(BG ETEM) die Präventionsarbeit in Indiendurch aktives Handeln und fachliche Ex per- tise. So wurde beispielsweise gemeinsammit dem Kalinga Institute of IndustrialTechnology ein Exzellenzzentrum zur För-derung von Arbeitssicherheit und Gesund-heitsschutz aufgebaut. Gleichzeitig arbei-tet die BG BAU mit der Arbeitsschutzdirek-tion Indiens zusammen, um Arbeitsinspek-toren weiterzubilden, die Forschung zufördern und Prüfungen im Bereich desArbeitsschutzes zu erhöhen. Diverse Schu-lungen, Konferenzen, Kampagnen undWorkshops werden außerdem durch dieDGUV und die BG BAU organisiert. „In denletzten Jahren hat die BG BAU im BereichArbeitssicherheit in Indien viel erreichenkönnen. Der Bundesstaat Maharashtra hatneue Arbeitsschutzbestimmungen nachdem Vorbild deutscher berufsgenossen-schaftlicher Vorschriften eingeführt und inden Richtlinien für den Bausektor festge-schrieben“, erklärte Noetel.

Dr. Avneesh Singh (Hauptgeschäftsführer, Directorate General Factory Advice Service Labour Institutes – DGFASLI), Prof. Dr. Joachim Breuer(Hauptgeschäftsführer DGUV), Prof. Karl-Heinz Noetel(Leiter der Stabsabteilung PSAund Kooperationen DGUV und BG BAU), Heeralal Samariya(Ministerium für Arbeit und Beschäftigung der indischen Regierung), Staatssekretär Dr. Rolf Schmachtenberg (Bundesministerium für Arbeit und Soziales der Bundesrepublik Deutschland), Dr. Jens Jühling (Präventionsmanager, BG ETEM) (v.l.n.r.)

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Rund um die BG BAU

BauPortal 2/2019 Die BG BAU informiert 11

10:41 Uhr Seite 3

Vom 20. bis zum 23. März findet in Kölndie FAF – Farbe, Ausbau & Fassade statt.Die Europäische Fachmesse für Fassaden-

gestaltung und Raumdesign gilt als welt-weite Leitmesse des Maler- und Lackierer-handwerks und wird von der Gesellschaft

Die BG BAU auf der FAF

Branchentreffen auf der bauma 2019

Die alle drei Jahre in München stattfin-dende bauma ist die internationale Fach-messe für Baumaschinen, Baustoffmaschi-nen, Bergbaumaschinen, Baufahrzeugeund Baugeräte und hat sich als Weltleit-messe der Branche fest etabliert. DieMesse, die in diesem Jahr vom 8. bis zum14. April stattfindet, gliedert sich in vierBereiche: Baustelle, Baustoffherstellung,Bergbau mit Rohstoffgewinnung und-verarbeitung und Zulieferer und Dienst-leistungen. Nationale und internationaleAussteller, Markt- und Branchenführer zei-gen hier ihre neuesten Produkte, Geräteund Maschinen und innovativste Technik.

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Wir freuen uns auf Sie!Besuchen Sie uns 8.–14. April 2019Halle C 4 · Stand 349

der Handwerksmessen (GHM) – im drei-jährigen Rhythmus, abwechselnd in Kölnund München – organisiert. Der Fokus derMesse liegt auf den Themen Farbe, Aus-bau, Fassade, Bautenschutz, Putz, Stuckund Trockenbau.

Welche Sicherheitsmaßnahmen im Maler-gewerbe wichtig und zu beachten sind,zeigt die BG BAU an ihrem Stand 427 inHalle 8. Schwerpunktmäßig können sichBesucher am Messestand über die The-men Staub und Absturz informieren: Ineiner Staubkabine werden gewerkege-rechte Lösungen zum staubarmen Arbei-ten vorgeführt und an einem Gerüst diebesten Möglichkeiten zur Absturzsiche-rung bei Ausbau- und Fassadenarbeitendemonstriert. Dazu präsentiert die BG BAUdie neuesten Arbeitsschutzprämien fürdas Malerhandwerk.

Im Rahmen der Messe wird darüber hin-aus die „Charta für Sicherheit auf demBau“ von Mitgliedern des BundesverbandsFarbe, Gestaltung und Bautenschutz unter-zeichnet. Mit dieser bekennt sich der Bun-desverband zu den Zielen des Präventions-programms der BG BAU. Ebenfalls Teil des Präventionsprogramms ist die Betrieb-liche Erklärung zwischen Unternehmernund Beschäftigten. Auf der FAF stellt dieBG BAU dazu umfangreiche Informationenzur Verfügung und wirbt für die Unter-zeichnung von Betrieben aus dem Maler-gewerbe.

Die BG BAU wird ebenfalls auf der baumamit einem Stand vertreten sein und am 9. April im Rahmen der Messe den EuroTest-

Preis für herausragende Leis tungen in denBereichen des technischen Arbeitsschut-zes und der Produktsicherheit vergeben.

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AKTUELLES – Staubgrenzwert BauPortal 2/201912

Staub war gestern – Echte Profis arbeiten staubarm

Gesundheit der Beschäftigten nicht alssolche wahrgenommen werden. Maßnah-men zur Staubminimierung werden nichtergriffen.Doch Staub ist nicht nur lästig, sondernauch gesundheitsschädlich. Daher wurdendie Regelungen zum Allgemeinen Staub-grenzwert (A- und E-Staub) wie auch fürQuarzstaub in den letzten Jahren mehr-fach deutlich verschärft. Für die Beurtei-lung der Wirksamkeit der ergriffenenSchutzmaßnahmen sind die in Deutsch-land verbindlichen Grenzwerte für die Luft am Arbeitsplatz als Bewertungsmaß-stab heranzuziehen. Die Einhaltung dieserGrenzwerte ohne wirksame technischeund organisatorische Schutzmaßnahmenist nach aktuellem Wissenstand nichtmöglich.

Seit 2014 gilt ein Allgemeiner Staubgrenzwert von:10 mg/m3 für den E-Staub und 1,25 mg/m3 für den A-Staub (bezogen auf mineralischen Staub,Dichte 2,5 g/cm3). 1)Als Beurteilungsmaßstab für Quarzstaub (A-Staubfraktion) wurde 2015 ein Wert von 0,05 mg/m3 festgesetzt. 2)

Als ein Hilfsmittel für die Praxis, wie hochdie Staubelastungen (Expositionen) beiver schiedenen Tätigkeiten sind, kann aufdie Expositionsmatrix3) der BG BAU zu -rückgegriffen werden. Anhand der Exposi-tionsmatrix kann eine Bewertung derTätigkeiten beim Bauen entsprechendihrer Staubentwicklung erfolgen. Schlechte Praxis sind Arbeitsweisen, beidenen die Expositionen mindestens einerStaubfraktion oberhalb der Arbeitsplatz-grenzwerte (AGW) bzw. des Beurteilungs-maß stabes liegen. Dabei wird von einemquarzhaltigen Material ausgegangen. Inder Praxis handelt es sich um Tätigkeitenmit hoher Staubentwicklung ohne jegliche

staubmindernde Schutzmaßnahme. Diessind u.a. trockenes Kehren und Abblasenvon Staub sowie Stemmen, Meißeln, trockenes Schneiden, trockenes Schleifen,trockenes Fräsen und Bohren über Kopfohne Absaugung sowie Abschlagen vonPutz und Fliesen ohne Luftreiniger.Gute Praxis sind Arbeitsweisen, bei denendie Expositionen unterhalb der Arbeits-platzgrenzwerte für A-Staub und E-Staubsowie des Beurteilungsmaßstabes fürQuarzstaub liegen. In der Praxis setzt diesden Einsatz von staubarmen Verfahren,wie z.B. den Einsatz von staubbindendenMitteln und Nassverfahren, voraus.Gute Praxis verlangt i.d.R. eine Kombi-nation von technischen und organisato-rischen Schutzmaßnahmen. Diese „Basis“-Schutzmaßnahmen zur Staubminimie-rung sind: Bearbeitungsgeräte mit wirk-samer Stauberfassung, Bau-Entstauber,Luftreiniger, Abschottungen bzw. Staub-schutztüren und Befeuchtung.

Ablauf der Übergangsfrist zum 1. Januar 2019Die Umsetzung der Regelungen für den A-Staub Grenzwert von 1,25 mg/m3 in diePraxis stellt für viele Branchen eine großeHerausforderung dar. Vor diesem Hinter-grund wurde mit der Veröffentlichung desabgesenkten Grenzwertes im Jahre 2014zugleich eine Übergangsregelung bis zum 31.12.2018 eingeräumt. Bis zu die-sem Zeitpunkt konnten die Unternehmenunter bestimmten Voraussetzungen (z.B.Erstellung eines Schutzmaßnahmen kon-zeptes, Zurverfügungstellung von Atem-schutz) übergangsweise zur Beurteilungder Arbeitsbedingungen noch den frühe-ren Grenzwert von 3 mg/m3 heranziehen. Eine speziell für den Zeitraum der Über-gangsfrist von 2015 bis 2019 erarbeiteteTechnische Regel für Gefahrstoffe (TRGS)504 „Tätigkeiten mit Exposition gegen-über A- und E-Staub“ beschreibt die not-wendigen Maßnahmen und insbesondereauch die Vorgehens weise zur Inanspruch-nahme der o.g. Übergangsregelung. Ab dem 1. Januar 2019 gilt jetzt der ver-bindliche Grenzwert von 1,25 mg/m3 fürden A-Staub an allen Arbeitsplätzen undfür alle Gewerke. Mit Auslaufen der Über-

Seit dem 1. Januar 2019 gilt ein abgesenkter Grenzwert für den A-Staub in allen Unternehmen. Professionell arbeitendeUnternehmen, die bereits heute wirksame staubarme Technologie einsetzen, haben die Herausforderung im Griff.

Es gibt derzeit viel zu tun am Bau. Seit langem war die Auftragslage nicht mehrso gut. Um die Aufträge auch in Zukunftzeitnah abarbeiten zu können, planenviele Unternehmen, in den kommendenMonaten zusätzliches Personal einzustel-len und ihre Investitionen zu erhöhen.Doch Fachpersonal wird knapp – und dasobwohl die Digitalisierung auch die Bau-wirtschaft zunehmend durchdringt undviele Jobs überflüssig machen könnte. AufBauhilfsarbeiter entfallen laut Hauptver-band der Deutschen Bauindustrie geradenoch 9 % aller Jobs in der Branche. Der anhaltende Bauboom lässt den Bedarfan Fachkräften weiter anschwellen. Bereitsheute hat die Bau-Branche einen klarenMangel an Facharbeitern. Die Konkurrenzam Arbeitsmarkt um gute Leute wird sichin den nächsten Jahren aller Erwartungnach verschärfen. Die Bauwirtschaft gehtverstärkt daran, ihr Image bei jungen Leu-ten aufzupolieren. Denn den Betriebenfällt es immer schwerer, junge Menschenfür eine Ausbildung am Bau zu begeistern.So konnten 2017 laut DIHK 45 % der Ausbildungsplätze im Baugewerbe nichtbesetzt werden.Dabei bedeuten Bauarbeiten heutzutagenicht mehr nur „Stein auf Stein“ zu setzen,sondern sind sehr komplex geworden. Dengroßen technischen Herausforderungenmoderner Bauarbeiten steht gegenüber,dass nach jeder Schicht sichtbar ist wasgeleistet wurde. Nach Jahren – oft nachJahrzehnten sind die Bauwerke an denenman persönlich mitgewirkt hat immernoch sichtbar. Voller Stolz berichten dieAkteure am Bau oft von ihren Werken.Doch wo viel Licht ist, ist auch viel Schat-ten. Fragt man die Auszubildenden amBau, was sie an den Arbeitsbedingungenin ihrem Job stört, kommt oft die Antwort:Zwei Dinge sind es. Erstens der häufigeLärm und zweitens der Staub am Bau.

Staub beim BauenKlar ist – bei vielen Tätigkeiten beim Bauenentsteht Staub oder es wird Staub aufge-wirbelt. In der Branche besteht leider oftdie Auffassung, dass Staub unabdingbarzum Bauen dazugehöre. So kommt es,dass vermeidbare Belastungen für die

1) TRGS 900 Arbeitsplatzgrenzwerte2) Bekanntmachung des BMAS v. 6.7.20163) www.bgbau.de/koop/gespraechskreis-staubminderung Link „Expositionsmatrix“

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BauPortal 2/2019 Staubgrenzwert – AKTUELLES 13

gangsfrist wurde konsequenterweise die TRGS 504 zurückge-zogen. Die auch weiterhin geltenden Inhalte und erforderlichenMaßnahmen bei Tätigkeiten mit A-Staub und E-Staub werden indie Neufassung der TRGS 500 „Schutzmaßnahmen“ einfließen.

Gute Praxis in den Unternehmen fördernUm es deutlich zu sagen: Ohne den Einsatz wirksamer tech-nischer Lösungen zur Staubminderung lassen sich die o.g. Grenz-werte nicht einhalten. Das Gute ist aber auch, dass es bereitsheute für viele Tätigkeiten in der Bauwirtschaft technische Lösun-gen oder Verfahren gibt, mit deren Hilfe sich die Staubbelas-tungen wirksam vermindern lassen. Leider sind diese guten Praxislösungen viel zu wenig bekannt und werden bislang nurvon wenigen Betrieben eingesetzt. Seit einigen Jahren fördert die BG BAU daher die Beschaffungstaubarmer Techniken auch finanziell im Rahmen von Arbeits-schutzprämien. Der Katalog der geförderten staubminderndenTechnologien wird ständig erweitert.

Informationen zu den „staubbezogenen“ Arbeitsschutzprämien der BG BAUBei den üblichen auf Baustellen durchzuführenden Tätigkeitenwie Bohren, Schleifen, Stemmen kann durch eine Basisausrüstungdie Staubfreisetzung ganz erheblich reduziert werden.

Diese Basisausrüstung an Techniken zur Staubminderungbesteht aus den folgenden vier Komponenten: • Bearbeitungsgeräte mit wirksamer Stauberfassung• Bau-Entstauber, mind. Staubklasse M• Luftreiniger• Abschottungen bzw. Staubschutztüren.

Ohne eine derartige Basisausrüstung lässt sich keine wirksameMinderung der Belastung durch Staub beim Bauen erreichen. Einesolche Basisausrüstung für staubarmes Arbeiten kann bereits mitInvestitionskosten in Höhe von ca. 3.000 € erworben werden. Durch die derzeitige Förderung der BG BAU im Rahmen derArbeitsschutzprämien reduzieren sich die Kosten für das jeweiligeUnternehmen deutlich.www.bgbau.de/praev/arbeitsschutzpraemien/foerderkatalog#atemwege

Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) für staubarmes BauenWerden gesundheitsgefährliche mineralische Stäube z.B. Quarz-feinstaub oder andere Gefahrstoffe freigesetzt, sind beson-dere Maßnahmen festzulegen, die in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe(TRGS) konkretisiert werden. Auf dieser Grundlage sind in vielenFällen technische, organisatorische und personenbezogene Anfor-derungen zur Staubminimierung und zum Staubschutz erforder-lich, die der Auftragnehmer in Erfüllung seiner werkvertraglichenPflichten nach ATV DIN 18299 Ziff. 4.1.4 als Nebenleistung zuerbringen hat.Um die Unternehmen in ihrer Rolle als Auftragnehmer zu unter-stützen wurden „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen(ZTV) für staubarmes Bauen“ als Mindestanforderungen für einstaubarmes Arbeiten auf Baustellen formuliert. Die dort beschrie-benen Vorgaben beziehen sich nur auf Leistungen, die aus Grün-den der Sicherheit und des Gesundheits schutzes für die ord-nungsgemäße und fachlich einwandfreie Ausführung der Arbei-

STAUB WAR GESTERN SAVE THE DATE

Informationsveranstaltung zumAktionsprogramm Staub

www.staub-war-gestern.de

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

2016 wurde das Aktionsprogramm zur Staubminimierung beim Bauen vom BMAS initiiert. In einer Gemeinsamen Erklärung haben sich 17 Partner aus Politik, Verbänden und Wirtschaft zu Maßnahmen in den Feldern Kommunikation, Technik und

verpflichtet.

Wir laden Sie herzlich dazu ein, nach 3 Jahren gemeinsam mit uns Zwischenbilanz zu ziehen: Welche innovativen Lösungs-ansätze haben sich bereits bewährt und welche Herausfor-derungen für staubarmes Arbeiten beim Bauen müssen noch gemeistert werden? Nehmen Sie teil, diskutieren Sie mit uns gemeinsam und informieren Sie sich über die neuesten Ent-wicklungen zum Thema „Staubminimierung beim Bauen“ auf der Veranstaltung STAUB WAR GESTERN.

Vormittags in der Energiehalle der DASA mit Vorträgen zu den Themenfeldern des Aktionsprogramms, Lösungen für die Praxis und Berichten vorbildlicher Unternehmen Zielgruppe: Koordinatoren, Planer, Unternehmen

Nachmittags in der Stahlhalle der DASA bei einer Hausmesse mit Präsentationen zum staubarmen ArbeitenZielgruppe: Regionale KMU, Berufsschüler, Privatpersonen

In Kürze erhalten Sie eine umfassende Einladung mit allen Details zum Programm und Ablauf.

Wir freuen uns darauf, wenn Sie Ihre Erfahrungen mit uns teilen und aktiv an der Entwicklung neuer Ansätze mitwirken!

am 26. Juni 2019ca. 9:30 - 18:00 Uhrin der DASA – Arbeitswelt Ausstellung, Dortmund Dorstfeld Süd

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AKTUELLES – Staubgrenzwert BauPortal 2/201914

ten notwendig sind. Sie erheben keinenAnspruch auf Vollständigkeit. In Zweifels-fällen hat der Auftragnehmer (Unterneh-mer) die vom Auftraggeber eingesetzteFachbauleitung bzw. den zuständigenSicherheits- und Gesundheitsschutzkoor-dinator zur Beratung in Fragen der Sicher-heit und des Gesundheitsschutzes hinzu-zuziehen.

Die ZTV für staubarmes Bauen alsDownload finden sich unter:

www.bgbau.de/praev/schwerpunktthemen/staubarm-bauen/produkte-mit-risiko/technik/technik

Staubarmes Arbeiten als Chance nutzenNicht wenige Bauherren finden sich in fol-gender Situation wieder: Die Kinder sindaus dem Haus, ein gewisses finanziellesPolster ist vorhanden und der Wunschnach z.B. einem größeren modernen Bad,anderen Fenstern oder ähnlichem wächststetig.

Gerne würde man sofort loslegen undeinen Handwerker beauftragen, wäre danicht die Furcht vor Staub und Schmutz im ganzen Haus. Das Auslagern oder Ab -decken des Inventars und die anschlie-ßenden aufwendigen Reinigungsarbeitenschrecken schlichtweg viele Bauherrenund potenzielle Auftraggeber ab. Unternehmen, die sich auf „staubarmesArbeiten“ spezialisiert haben und damit in die Offensive gehen, erreichen Anfra-gen aus ganz Deutschland. Gerne inves -tiert der Kunde in den Mehraufwand zumStaubschutz, denn der kann auch Geldsparen – weil z.B. das Freiräumen undAbklebearbeiten entfallen. Noch sindUnternehmen, die sich mit staubarmemArbeiten einen Namen machen rar. DieseSituation sollte als Chance genutzt wer-den. Werben Sie mit dem Slogan: EchteProfis arbeiten staubarm!

Gemeinsam gegen den Staub beim BauenAlle Anstrengungen einzelner Unterneh-men werden aber zunichte gemacht,wenn das Gewerk nebenan weiter arbeitetwie bisher und die gesamte Baustelle verstaubt. Daher müssen alle Akteure amBau zusammenwirken. Vor diesem Hinter-grund ist auch das Aktionsprogramm„Staubminimierung beim Bauen“ des Bun-desministeriums für Arbeit und Soziales(BMAS) zu sehen. Es hat die generelleStaubminimierung zum Ziel, vor allem die Minimierung des Quarzstaubes amArbeitsplatz. Bereits im Oktober 2016 haben sich zahl-reiche Verbände der Bau- und Ausbau-gewerke gemeinsam mit der Industrie-gewerkschaft Bauen–Agrar–Umwelt, derBerufsgenossenschaft der Bauwirtschaft,dem Bundesministerium für Arbeit undSoziales sowie weiteren Institutionen undOrganisationen auf gemeinsame Aktivi-täten zur Staubminimierung beim Bauenverständigt. Ziel der Aktivitäten ist es, denBetrieben möglichst viele Informationenund Handlungshilfen zu geben, sodass

diese auch bei staubigen Tätigkeiten sicherarbeiten, die staubarmen Techniken ken-nen und fachkundig einsetzen können.

Das Bündnis „Staubminimierung beimBauen“ ist richtungsweisend. Es demon-striert die Bereitschaft aller Partner desAktionsprogramms, sich in dieser wich-tigen Frage gemeinsam für Fortschritte in der Prävention einzusetzen und damitdie Situation auf den Baustellen konkretund nachhaltig zu verbessern. Das Aktions-programm baut auf bereits bewährte Akti-vitäten der beteiligten Institutionen auf.Durch die systematische Kooperation undKoordinierung in den vier Handlungsfel-dern Kommunikation, Technik, Ermittlungder Staubexposition sowie Qualifikationsoll die Wirksamkeit aller Einzelmaßnah-men gesteigert werden.

Die Partner des Aktionsprogramms habenerste gemeinsame Medien passend zumBranding des Aktionsprogramms „Staubwar gestern“ entwickelt (siehe Abbildung).Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt, umdie Vision der „staubarmen Baustelle“Wirklichkeit werden zu lassen. Die Mediensetzen ganz bewusst an einer Verbes-serung des Images der Bauberufe an. Mit modernen staubarmen Technologiengegen den Staub und für attraktiveArbeitsplätze. Dazu noch eine Portion Out-door sowie die oft komplexen Heraus-forderungen beim Bauen. Das sprichtjunge Menschen sicherlich mehr an, alsdie Slogans der letzten 40 Jahre.

Gerade den Koordinatoren auf Baustellenkommt beim Thema Staubminimierungeine besondere Rolle zu. Nur wenn alleGewerke vor Ort staubarme Technologieneinsetzen, verbessert sich die Situation, dieLuftqualität und das Image. Als wichtigeZielgruppe stehen daher insbesondereBaustellen-Koordinatoren, aber auch Pla-ner und ausführende Unternehmen imFokus einer Informationsveranstaltung desAktionsprogramms. Am 26. Juni 2019 wird in der Deutschen Arbeitsschutzaus-stellung (DASA) in Dortmund rund um dasThema „Staubminimierung“ umfassendinformiert (siehe Flyer „Save the date“).

Staubarmes Arbeiten verhindert staub-bedingte Erkrankungen der am Bau Be -schäftigten. Nur durch ein abgestimmtesund intensives Vorgehen kann es gelingen,die Gesundheit der Beschäftigten wirksamvor Staub zu schützen.

Darüber hinaus verbessert es das Imageder Anbieter von Bau- und Baudienstleis -tungen und schafft, wenn es geschicktbeworben wird, neue Geschäftsfelder.

Dipl.-Geogr. Norbert KlugerAbteilungsleiter Stoffliche Gefährdungen

BG BAU Prävention

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Dank einer Kooperationmit der Industrie wurden Aufsichts-personen der BG BAUeine Vielzahl von Geräten für staubarmesArbeiten zur Verfügunggestellt, mit denen sieAuszubildende mit staubarmer Technik vertraut machen sollen

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Steig- und Gerüstbautechnik BauPortal 2/201924

Verwendung von Gerüsten – die neue TRBS 2121-1Dipl.-Ing. Thorsten Sell, Hannover

Grundsätzlich gibt eine TRBS den Standder Technik wieder, so dass der Arbeit-geber davon ausgehen kann, dass er dieAnforderungen aus der Betriebssicher-heitsverordnung erfüllt, wenn er diesetechnische Regel einhält. Aber natürlichobliegt es ihm eine andere Lösung zu wäh-len, wenn sie mindestens die gleicheSicherheit und den gleichen Gesundheits-schutz für die Beschäftigten erreicht.Dabei ist zu beachten, dass zu dem Teil 1„Gerüste“ zusätzlich auch die Anforderun-gen aus der TRBS 2121 „Gefährdung vonBeschäftigten durch Absturz – AllgemeineAnforderungen“ [2] gelten. Neben grund-legenden Begriffsbestimmungen sind dortauch Maßnahmen zum Schutz gegen Ab -sturz beschrieben.

Anwendungsbereich und BegriffeDie Betriebssicherheitsverordnung defi-niert in ihren Begriffsbestimmungen dieVerwendung von Arbeitsmitteln, jeglichenUmgang mit diesen und somit im Falle derGerüste u.a. das Transportieren, Montieren,Umbauen und Demontieren, Instandhal-ten, Prüfen sowie das Gebrauchen. So istder Teil Gerüste der TRBS 2121 in die fol-genden Hauptabschnitte aufgebaut:• Brauchbarkeit, • Auf-, Um- und Abbau,• Gebrauch durch den Gerüstnutzer und • Prüfung.

Alle vorübergehend errichteten Baukon-struktionen veränderlicher Länge, Breiteund Höhe, die an der Verwendungsstelleaus Gerüstbauteilen zusammengesetzt,ihrer Bestimmung entsprechend verwen-det und wieder auseinandergenommenwerden können, werden als Gerüste defi-niert und unterliegen dem Anwendungs-bereich der TRBS. Die Verwendung vonGerüsten schließt den Auf-, Um- und Ab -bau (Montage) durch den Gerüsterstellerund den Gebrauch des Gerüstes durch denGerüstnutzer ein.Die technischen Arbeitsmittel • Fahrbare Arbeitsbühne, • Schalungen, Tragkonstruktionen

und Traggerüste,• Konsolgerüste sowie• Bockgerüste unterliegen hingegen nicht mehr dem Teil 1 Gerüste. Sie obliegen aber natürlichweiterhin den Anforderungen des allge-meinen Teils der TRBS 2121.Für eine verbesserte Darstellung der In-halte dieser Technischen Regel wurde derAbschnitt Begriffsbestimmungen erheb-lich erweitert.

Planung und Erstellung von Gerüsten Bevor ein Gerüst überhaupt aufgebautwird, hat der Gerüstersteller die vom Bau-herrn planerisch und organisatorisch vor-

gesehenen Vorgaben und Maßnahmen inseinem Plan für den Auf-, Um- und Abbau(Montageanweisung) zu berücksichtigen.Diese Montageanweisung kann der Ge-rüst ersteller auch von einer durch ihn be -auftragten, fachkundigen Person, z.B. auf-grund einer sehr komplexen Gerüstkon-struktion, erstellen lassen. Die Anweisungmuss alle Angaben enthalten, die für dieMontage des später fertigen Gerüstes not-wendig sind. Die Vorgaben des Bauherrn,die für den späteren Gebrauch durch dieNutzer erforderlich sind, sollten dabeinatürlich bereits einfließen.

Die zu erstellende Gerüstkonstruktion orientiert sich in erster Linie an dem ein-zurüstenden Objekt und damit an derGerüstbauart und dem Gerüstsystem.Gerüstbauarten sind z.B. Fassaden-, Raum- oder Hängegerüste. Gerüstsystemesind z.B. Rahmen- oder Modulgerüste.Manche Bauwerke können aufgrund ihrerForm und Ausbildung nur sicher mitModulgerüsten eingerüstet werden. Da-bei ist die Standsicherheit der Konstruk-tion zu jedem Zeitpunkt der Montage unddes späteren Gebrauchs zu berücksichti-gen.

Aufgrund der vom bzw. auf dem Gerüstdurchzuführenden Arbeiten ist die not-wendige Last- und Breitenklasse auszu-führen. Wenn es dann fertig aufgebaut ist,ist bei bestimmungsgemäßer Verwen-dung ein Versagen der Gerüstkonstruktionausgeschlossen. Zudem sind den Nutzern

Abb. 1: Konsolgerüste, Bockgerüste, Schalungen, Traggerüste und fahrbare Arbeitsbühnen unterliegen nicht mehr dem TRBS-Teil „Gerüste“

Am 11. Februar 2019 ist die überarbeitete Fassung der TRBS 2121-1 „Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz – Verwendung von Gerüsten“ [1] im gemeinsamen Ministerialblatt erschienen. Somit sind die Inhalte der TRBS sowohl für die Montage, Demontage sowie für den Gebrauch von Gerüsten gültig. Bei der Überarbeitung der TRBS sind Änderungen und Konkretisierungen vorgenommen worden, die in diesem Artikel vorgestellt werden.

07 TRBS Gerüste_Sell_BauPortal 25.02.19 13:57 Seite 2

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BauPortal 2/2019 Steig- und Gerüstbautechnik 25

für den Zeitraum des Gebrauchs ergono-misch angemessene Zugänge zur Ver-fügung zu stellen. Für die Verwendung der Gerüstbauteile inFassadengerüsten ist eine Regelausfüh-rung beschrieben, für die die Standsicher-heitsnachweise der vollständig aufge-bauten Gerüstkonfiguration erbracht sind.Die Regelausführung ist in den Aufbau-und Verwendungsanleitungen der Herstel-ler von Gerüstsystemen beschrieben. Da -von abweichende Ausführungen bedürfeneines gesonderten Nachweises durch denGerüstersteller.Alle Gerüstsysteme, die in Deutschlandverwendet werden, bedürfen (abhängigvon den jeweiligen Landesbauordnungen)einer gültigen, allgemeinen bauaufsicht-lichen Zulassung. Diese Forderung, die sichaus dem öffentlichen Baurecht ergibt (vgl.BauPortal 3/2014), ist jetzt auch in dieTRBS 2121-1 aufgenommen worden.

Zugänge in der Auf-, Um- und AbbauphaseWährend der Gerüstmontage kann derGerüstersteller den Zugang zu seinenArbeitsplätzen durch innenliegende Leiter-gänge nutzen. Hierbei ist ein Leitergang jeGerüst bis 50 m Länge und ein zusätz-licher Leitergang je weitere angefangene50 m Gerüstlänge zu errichten. Wenn diebesonderen baulichen Gegebenheiten deseinzurüstenden Bauwerks die sichere Er -reichbarkeit von Arbeitsplätzen im Gerüstnicht ermöglicht, sind möglicherweisezusätzliche Leitergänge erforderlich.

Auf-, Um- und Abbau von GerüstenZum Schutz gegen Absturz sind bei derVerwendung von Gerüsten in Abhängig-keit vom einzurüstenden Objekt, derGerüstbauart und der Gerüstkonstruktiongeeignete Maßnahmen zum Schutz gegenAbsturz zu treffen. Sie sind entsprechendder Rangfolge Absturzsicherung –> vorAuffangeinrichtung –> vor persönlicherSchutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)vor Beginn der Arbeiten zu planen, auszu-wählen und festzulegen. Somit hat derArbeitgeber über seine Gefährdungsbe-urteilung sicherzustellen, dass die Mon-tageanweisung insbesondere die Maß-nahmen zum Schutz gegen Absturz ent-hält. Für die Montage muss auf der Bau-stelle die Aufbau- und Verwendungsan-leitung für das jeweilige Gerüst vorlie-gen. Diese muss je nach Komplexität desGerüstes durch eine Montageanweisungergänzt oder ersetzt werden.

Bei der Erstellung eines Gerüstes habensomit technische Schutzmaßnahmen, wiez.B. vorlaufende systemgebundene Siche-rungsgeländer oder Montagesicherungs-geländer (MSG) Vorrang gegenüber derVerwendung von PSAgA. Die Verwendungvon PSAgA ist auf das erforderliche Mini-mum zu beschränken. Eine Montage vonGerüstbauteilen ohne jegliche Schutz-maßnahme sieht die TRBS 2121 nichtmehr vor!

Montage mit vorlaufendensystemgebundenen SicherungsgeländernEs sind Gerüstsysteme zu bevorzugen,welche systembedingt eine verbleibendevorlaufende Absturzsicherung für die Ge -rüstmonteure bieten. Dabei ist das Gerüst-system konstruktiv so ausgebildet, dassder Geländerholm für die nächsthöhereGerüstlage von der sich darunter befind-lichen Gerüstlage heraus montiert wird(Abb. 2). Dieser vorlaufende Geländerholmist Teil des Gerüsts und verbleibt als Teildes Seitenschutzes im fertig aufgestelltenGerüst.Bei anderen Systemen wird der Seiten-schutz (Geländer- und Zwischenholm)komplett als eine Art Gitterträger verbaut(Abb. 3). Durch die aussteifende Wirkungist der Einbau von Diagonalen i.d.R. nichter forderlich. Es ist jedoch zu beachten, dassim Falle eines Gerüstumbaus ein nach-träglicher Ausbau des Seitenschutzes nurunter erheblichem Aufwand möglich ist.

Montage mit Montage-sicherungsgeländern (MSG)Arbeitsplätze auf Gerüsten ohne vorlau-fend systemgebundene Sicherungsgelän-der sind mit Montagesicherungsgeländergegen Absturz zu sichern. Dabei wird vorder Montage auf der nächsthöheren Ge -rüstlage ein MSG vorlaufend und zusätz-lich montiert. Das MSG wandert währenddes Gerüstaufbaus mit nach oben. Nach

dem Auf- oder Umbau verbleibt es nichtam Gerüst. In dem Übergabefeld, in demdie Gerüstbauteile bei einem Transport perHand übergeben werden, ist ein zweitei-liges MSG aus Geländer- und Zwischen-holm zu verwenden.Im Schutz des MSG kann der Aufbau derobersten Lage vom am weitesten entfern-ten Punkt begonnen werden. Ein zeitinten-sives Durchfädeln mit Gerüstbauteilendurch bereits stehende Rahmen (wie beider Aufbauvariante mit PSAgA zwingendnotwendig) entfällt.

Voraussetzungen zur Nutzung von PSAgA bei der GerüstmontageMuss persönliche Schutzausrüstung gegenAbsturz bei der Gerüstmontage zum Ein-satz kommen, hat der Arbeitgeber eine

Abb. 2 und 3: Montage systembedingt vorlaufender Geländer

Abb. 4 und 5: Montage MSG (links)

und Montage im Schutz des MSG

(rechts)

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Vielzahl von Randbedingungen zu berück-sichtigen. So hat er für die bestimmungs-gemäße Verwendung der PSAgA zu sor-gen, was geeignete Anschlagpunkte undeine besondere Gefährdungsbeurteilungsowie ein Rettungskonzept voraussetzt. Im Gerüstbau ist die spezielle „PSAgA fürden Gerüstbau“ zu verwenden. GeeigneteAnschlagpunkte sind in der Aufbau- undVerwendungsanleitung des Gerüstherstel-lers angegeben. Sie sollten grundsätzlichoberhalb des Beschäftigten angeordnetsein. Bei längenorientierten Arbeits- undSchutzgerüsten mindestens jedoch in 1 mHöhe über der Standfläche. Einzelste-hende Rahmen (siehe AuV der Hersteller)oder auch Montagesicherungsgeländersind als Anschlagpunkte nicht geeignet.Sind keine geeigneten Anschlagpunkteausgewiesen, sind diese im Einzelfall zubestimmen und nachzuweisen.Über die Gefährdungsbeurteilung hinausbedingt die Nutzung von PSAgA eine ge -sonderte Unterweisung der Beschäftig-ten in der ordnungsgemäßen Verwendungder PSAgA. Diese gesonderte Unterwei-sung schließt praktische Rettungsübun-gen nach dem Auffangvorgang mit ein. Inder Gefährdungsbeurteilung sowie im Ret-tungskonzept, das vor Beginn der Arbei-ten erstellt werden muss, ist u.a. die Ver-letzungsgefahr z.B. durch Anprallen oderHängetrauma zu berücksichtigen. Daherist am Einsatzort die erforderliche Aus-rüstung zur Rettung bereitzuhalten, wenndas erstellte Rettungskonzept nicht eineandere Rettungsmöglichkeit vorsieht.Auf jeden Fall haben die Beschäftigteneinen Schutzhelm mit Kinnriemen, der miteiner Festigkeit von bis zu 25 daN ausge-stattet ist, zu verwenden.

Montage unter Verwendung von PSAgASind für den Auf-, Um- und Abbau vonGerüsten die oben beschriebenen tech-nischen Schutzmaßnahmen (systemge-bundene Sicherungsgeländer oder MSG)

nicht einzusetzen, sind als personenbezo-gene Schutzmaßnahmen geeignete PSAgAzu verwenden. Dies bezieht sich in ersterLinie auf das einzurüstende Objekt, dieGerüstbauart oder die zusätzliche Kon-struktion nach statischen Erfordernissen.Insbesondere, wenn nach Länge und Höhedurch ständig wechselnde oder eng an-einander liegende Vor- und Rücksprüngekeine durchgehende Gerüstflucht vorhan-den ist, sowie bei Raum- und Hänge-gerüsten, Gerüsttreppen und Treppentür-men, Überbrückungskonstruktionen oderauskragenden Gerüstbauteilen. Bei einzel-nen Vor- oder Rücksprüngen oder auch ander Gebäudeecke ist die Gerüstflucht nichtunterbrochen.

Bei der Montage erfolgt der gesicherteAufstieg auf die oberste Gerüstlage dabeiim Schutz des MSGs im Aufstiegsfeld(innenliegender Leitergang, Abb. 6). An -schließend sind die zwei Rahmen des Auf-stiegsfelds zu setzen. Erst mit der Ver-bindung der beiden Rahmen durch denGeländerholm wird die Konstruktion aus-gesteift. An den vom Hersteller angege-benen Punkten können sich die Beschäf-tigten jetzt mit PSAgA speziell für denGerüstbau (siehe Gebrauchsanweisung

der zu verwendenden PSAgA) anschlagen.Der weitere Gerüstvorbau erfolgt immerfeldweise.

Transport von Gerüstbauteilen während der MontageUm die Gerüstbauteile auf die jeweiligenArbeitsebenen zu transportieren, sind ge -eignete Arbeitsmittel zum Heben vonLasten einzusetzen. Für den Transport hatder Arbeitgeber z.B. Krane oder Bauauf-züge auszuwählen. Wenn der Vertikal-transport per Hand erfolgen soll, muss injeder Gerüstlage ein Beschäftigter im ge-sicherten Gerüstfeld stehen. Das gilt auchgerade für das Gerüstfeld auf der oberstenLage, in dem ein zweiteiliges Montage-sicherungsgeländer oder ein systeminte-grierter zweiteiliger Seitenschutz bei derMontage eingesetzt werden muss. DasGe rüstfeld ist gesichert, wenn in demÜbergabefeld der Seitenschutz, bestehendaus Geländer und Zwischenholm, ausge-führt ist. Um eine Gefährdung der Ge -sundheit der Beschäftigten zu vermeiden,muss in jeder Lage ein Beschäftigter ebenin diesem gesicherten Gerüstfeld stehen.

Abb. 6, 7 und 8: Ablauf der Gerüstmontage unter Verwendung des MSGs und PSAgA

Abb. 9: Transport von

Gerüstbauteilen mit Bauaufzug

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Generell ist ein Vertikaltransport per Handnur bis zu drei Gerüstlagen oder bis zueiner Längenabwicklung bis 10 m undeiner Gerüsthöhe bis 14 m über der Auf-stellfläche erlaubt.

Beteiligte Personen beim Auf-, Um- und Abbau von GerüstenDie fachkundige Person des Gerüsterstel-lers ist vom Arbeitgeber zu beauftragen.Ihr obliegt u.a.:• Erstellung und Aktualisierung des Plans

für den Auf-, Um- und Abbau (Montageanweisung),

• Erstellung und Aktualisierung des Plansfür den Gebrauch des Gerüstes durch den Gerüstnutzer und/oder

• Aufsicht der Auf-, Um- und Abbau-arbeiten (Aufsichtführender).

Der Auf-, Um- und Abbau von Gerüstendarf nur von fachlich geeigneten Beschäf-tigten des Gerüsterstellers ausgeführtwerden. Sie müssen speziell für die aus-zuführenden Arbeiten eine angemesseneUnterweisung erhalten haben. Hierzu ge -hören mindestens• Verstehen des Plans für den Auf-,

Um- oder Abbau,• sicherer Auf-, Um- oder Abbau des

betreffenden Gerüstes,• vorbeugende Maßnahmen gegen

die Gefahr des Absturzes von Beschäftigten und des Herabfallens von Gegenständen,

• Sicherheitsvorkehrungen für den Fall,dass sich die Witterungsverhältnisse so verändern, dass die Sicherheitdes betreffenden Gerüstes und der betroffenen Beschäftigten beeinträchtigt sein könnte,

• zulässige Belastungen sowie

• alle anderen, mit dem Auf-, Um- oderAbbau ggf. verbundenen Gefahren.

Für die Prüfung des Gerüstes ist eine zurPrüfung befähigte Person zu beauftragen.Eine zur Prüfung befähigte Person kannsowohl eine solche des Gerüsterstellers alsauch eine des Arbeitgebers sein, der dasGerüst Beschäftigten zum Gebrauch zurVerfügung stellt.Die Aufgaben der fachkundigen Persondes Gerüsterstellers und die der zur Prü-fung befähigten Person können von einerPerson ( je nach Eignung) oder jeweilsauch von unterschiedlichen Personenwahr genommen werden.

Prüfung und Kennzeichnungnach dem Auf- und Umbaueines GerüstsNach der Erstellung hat der Gerüsterstel-ler dem oder den Gerüstnutzern ein sicheres Gerüst nach den Grundsätzen des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG)

be reitzustellen. Den Nachweis kann ergegen über dem Gerüstnutzer durch dasProtokoll einer Abnahmeprüfung erbrin-gen. Das Ergebnis von den durchgeführtenPrüfungen ist aufzuzeichnen.

Grundsätzlich ist jedes Gerüst zu kenn-zeichnen. Diese Kennzeichnung, die sinn-vollerweise am Zugang ins Gerüst ange-bracht ist, ist Bestandteil der Prüfung undVoraussetzung für die Inaugenschein-nahme des Gerüstnutzers.

Hat ein Arbeitgeber ein Gerüst ausschließ-lich für den Gebrauch durch seine eigenenBeschäftigten erstellt, hat er das Gerüstvor dem erstmaligen Gebrauch durch einezur Prüfung befähigte Person prüfen zulassen.

Es ist sinnvoll, dass der Gerüstersteller imZuge der Prüfung des Gerüstes ausrei-chend Fotos vom fertigen Gerüst erstelltund diese gemeinsam mit dem Prüfproto-koll als Dokumentation mindestens dreiMonate über die Standzeit des Gerüsteshinaus aufbewahrt.

Abb. 10: Kennzeichnung des Gerüsts an

gut sichtbarer Stelle

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Gebrauch des Gerüstes durch den GerüstnutzerVor dem ersten Betreten des Gerüsts hatder Gerüstnutzer eine qualifizierte Personmit der Inaugenscheinnahme und derFunktionskontrolle zu beauftragen. Diequalifizierte Person sollte eine Berufs-ausbildung im Bau- und/oder Montage-gewerk abgeschlossen haben oder durcheine zeitnah ausgeübte berufsnahe Tätig-keit und entsprechende Unterweisungüber die erforderlichen Fachkenntnissever fügen. Grundsätzlich dürfen Gerüste nur vonunterwiesenen Beschäftigten des Gerüst-nutzers gebraucht werden.Der Gerüstnutzer, der seinen Beschäftig-ten ein Gerüst zum Gebrauch zur Verfü-gung stellt, hat im Rahmen seiner Gefähr-dungsbeurteilung den Plan für den Ge -brauch, welcher ihm vom Gerüsterstellerzur Verfügung gestellt wurde, zu berück-sichtigen. Der Arbeitgeber, der Gerüste be -nutzt oder benutzen lässt, hat sicherzustel-len, dass die Gerüste in einem ordnungs-gemäßen Zustand gehalten werden. Hier-zu hat er die Beschäftigten anzuweisenund u.a. während des Gebrauchs festge-stellte augenfällige Veränderungen an denjeweiligen Aufsichtführenden zu melden.Der Auf-, Um- und Abbau von Gerüstenerfolgt grundsätzlich durch den Gerüst-ersteller. Der Gerüstnutzer darf das Gerüstgrundsätzlich nicht verändern und dabeiGerüstbauteile ausbauen oder zerstören.Zu diesen Veränderungen zählen z.B. dernicht bestimmungsgemäße Ausbau vonBelägen, Seitenschutzbauteilen, Leitern,Verankerungen, das Versetzen von Konso-

len oder der Anbau von Aufzügen, Schutt-rutschen, Netzen oder Planen. Wenn es für die Ausführung einer beson-deren Arbeit erforderlich ist, den Seiten-schutz vorübergehend zu entfernen, müs-sen Maßnahmen gegen Absturz der Be -schäftigten entsprechend der Rangfolge –Absturzsicherung, Auffangeinrichtung,persönliche Schutzausrüstung gegenAbsturz – getroffen werden. Sobald diesebesonderen Arbeiten vorübergehend oderendgültig abgeschlossen sind, muss derSeitenschutz unverzüglich wieder ange-bracht werden.Jede Gerüstlage, die als Arbeits- undZugangsbereich genutzt werden kann,muss während des Gebrauchs durch Sei-tenschutz gesichert sein. Dies ist nichterforderlich, wenn der horizontale Ab -stand zwischen der Kante der Belagflächedes Gerüstes und einer tragfähigen undausreichend großen Fläche des Bauwerkesnicht mehr als 0,30 m beträgt.

Zugänge während des Gebrauchs durch die GerüstnutzerFür die Phase der Nutzung durch den oderdie Gerüstnutzer sind grundsätzlich Auf-züge, Transportbühnen oder Treppen alsZugang zu den jeweiligen Arbeitsplätzenzu erstellen. Diese mindestens alle 50 merstellten Zugänge müssen ergonomischund sicher begangen werden können.Wenn die baulichen Gegebenheiten (z.B.Platzmangel) den Einsatz von Treppennicht zulassen, können an deren StellenLeitern verwendet werden.

Der Zugang zu Arbeitsplätzen im Gerüstüber innenliegende Leitern ist bis zu einerAufstiegshöhe von 5 m oder bei Arbeitenan Einfamilienhäusern (Eigenheime bis 7 m Höhe, siehe Gebäudeklasse 1a und 2nach Musterbauordnung) zulässig, wenndie dabei entstehenden Gefährdungen inder Gefährdungsbeurteilung berücksich-tigt wurden. So kann auch bei geringenAufstiegshöhen – kleiner als 5 m – bei z.B.umfangreichem Materialtransport derAuf bau von Treppen notwendig sein. Gerüsttreppen oder Treppentürme sindbesondere Leistungen des Gerüsterstellersund somit zusätzlich zu vergüten.Damit etwa bei einer Dach- und Fassaden-sanierung eines Mehrfamilienhauses mitSatteldach nicht jeweils zwei Gerüsttrep-pen in den Giebelbereichen aufgebautwerden müssen, dürfen von Ebenen, diebeispielsweise mit einer Treppe erschlos-sen wurde, zusätzlich zwei weitere, nichtumlaufende Gerüstlagen mit innenliegen-den Leitergängen begangen werden.

Prüfung nach außer-gewöhnlichen EreignissenAußergewöhnliche Ereignisse könnenschädigende Auswirkungen auf die Sicher-heit des Gerüstes haben. Der Arbeitgeberhat dafür zu sorgen, dass dann eine Prü-fung durch eine zur Prüfung befähigte Per-son durchgeführt wird. Außergewöhnliche Ereignisse können ins-besondere Unfälle, längere Zeiträume desNichtgebrauchs sowie Naturereignissesein. Diese Überprüfung ist mit dem Zieldurchzuführen, Schäden rechtzeitig zuerkennen und zu beheben, um dadurchden sicheren Gebrauch des Gerüstes zugewährleisten.Zu den Naturereignissen zählen z.B. Stürme, starke Regenfälle, Vereisungen,starke Schneefälle, bei denen das Gewichtdes auf dem Gerüst liegenden Schnees die zulässige Nutzlast überschreitet.

Literatur[1] TRBS 2121-1 „Gefährdung von Be schäf-

tigten durch Absturz – Verwendungvon Gerüsten“, Ausgabe Januar 2019

[2] TRBS 2121 „Gefährdung von Beschäf-tigten durch Absturz – AllgemeineAnforderungen“, Ausgabe Juli 2018

Bildnachweis: Alle Grafiken H.ZWEI.S

Autor: Dipl.-Ing. Thorsten Sell Referat HochbauBG BAU Prävention

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BauPortal 2/2019 Steig- und Gerüstbautechnik 33

Wie kann Gerüstbau sicherer, gut nachvoll-ziehbar und vor allem eingebunden in diedigitale Welt werden – diese Frage wollteJeanette Spanier mit einer einfachen undvielfältig nutzbaren Lösung beantworten.Die Gerüstbaumeisterin, die selbst auseiner Gerüstbaufamilie kommt, begannvor einigen Jahren damit, die Prozesserund um den Gerüstbau zu digitalisieren.Zunächst nur, um die eigene Arbeit sicherund nachvollziehbar zu machen, späterwurde die Lösung auch für andere Anwen-der weiterentwickelt. Herausgekommen ist SCAFFEYE, eine digi-tale Lösung zur zentralen Verwaltung undZustandsüberwachung von Baugerüsten,die sowohl von Gerüsterstellern als auchvon Gerüstnutzern und Sicherheitsfach-kräften genutzt werden kann. Ausgangs-punkt ihrer Überlegungen war, dass jedesGerüst – zu dem meist viele Unternehmenund Personen Zugang haben – täglicheiner verpflichtenden Sicherheitsprüfungdurch den Nutzer unterzogen werdenmuss. Bisher erfolgte dies per Dokument,dessen Archivierung den Betrieben ob -liegt. Wenn dieser Prüfungsprozess gleichdigitalisiert wird, können die aufgenom-menen Prüfdaten einfach und schnell anGerüstersteller weitergegeben werden.Das erspart diesem nicht nur Kosten – ermuss beispielsweise die Sicherheitsprü-

fung nicht persönlich begleiten, sondernmindert auch das Risiko, dass die Sicher-heitsprüfung eventuell nicht korrektdurchgeführt wurde. Denn alle Daten derSicherheitsprüfung kann er digital nach-vollziehen und sofort bei Unstimmigkei-ten reagieren.

Wie funktioniert SCAFFEYE?Bei der SCAFFEYE-Lösung, die es alsSmartphone-App (iOS & Android) undDesktop-Variante gibt, sind alle Gerüst-arten hinterlegt. Sobald der Gerüstnutzerbeispielsweise den QR-Code des entspre-chenden Gerüsts mit seinem Smartphoneeingescannt hat, erstellt die App eine auf das Gerüst angepasste Checkliste mit Fragen, die der Nutzer beantwortenmuss. Die Antworten werden sofort überSCAFFEYE bewertet, woraus ein Ampel-system generiert wird. Bei „Grün“ ist allesokay, bei „Rot“ wird das Gerüst digitalgesperrt. Alle Infos zu Mängeln am Gerüstwerden zeitgleich an den Gerüsterstellerweitergeleitet, sodass dieser direkt aufDefizite reagieren kann. Jede Prü�fung ist rechtssicher, digital hin-terlegt und per PDF exportier- und nach-weisbar. Alle Sicherheitsprüfungen sindsomit immer abrufbar und könnenunkompliziert in ein BIM-Konzept einge-bunden werden. SCAFFEYE ermöglicht so

den Nutzern nicht nur eine einfache digitale Sicherheitsprüfung jedes Gerüstesper App, sondern auch eine effiziente und nachvollziehbare Kommunikation mitallen Beteiligten.

Für jeden Anwender Gerüstersteller können mit SCAFFEYE be -liebig viele eigene und fremde Gerüsteoptimieren. Sie erhalten eine Übersichtüber freigegebene und gesperrte Gerüste,über den baulichen Gerüststatus und eineEinsicht in Stand- und Tragsicherheits-nachweise sowie eine Fotodokumentation,Notizen und Anhänge. Für Gerüstnutzergibt es eine Kommentarfunktion für selbstangelegte Gerüste zur Besprechung vonZeichnungen (z.B. Kollisionspunkte, Bau-stellenstatus) und sie können die Gerüst-planung und Unterlagen nach Freischal-tung durch Gerüstersteller einsehen. Auchfür Sicherheitskoordinatoren erleichtertsich die Arbeit. Sie erhalten über die Appeine kompakte Einsicht in Status undHistorie der Gerüste und haben somit eineumfängliche Übersicht über alle Gerüsteund Baustellen.

Bisher gibt es SCAFFEYE in drei Versionen,die auf die Bedürfnisse der drei Anwen-dergruppen zugeschnitten sind: Light fürSicherheitskoordinatoren, Basic für Gerüst-nutzer und Pro für Gerüstersteller. Bis zurbauma im April 2019 soll die App vonJeanette Spanier auch als DIN SPEC aner-kannt werden. Jeanette Spanier arbeitetaber ständig an weiteren Funktionen undFeatures der einzelnen App-Versionen, umdie Welt der Gerüste für alle sicherer zumachen. Dieses Engagement wurde auchauf der BAU 2019 in München vom Bun-desministerium für Wirtschaft und Ener-gie (BMWi) im Rahmen des Wettbewerbs„Auf IT gebaut – Bauberufe mit Zukunft“ausgezeichnet. Dieser Wettbewerb wür-digt herausragende digitale Lösungen fürdie Bauwirtschaft. Jeanette Spanier erhieltfür SCAFFEYE in der Kategorie „Handwerkund Technik“ einen der Preise.

Anke Templiner Redaktion BauPortal

Neue App bringtArbeitssicherheit und DigitalisierungzusammenMit SCAFFEYE wird Gerüstbau digital

10 SCAFFEYE_BauPortal 25.02.19 13:59 Seite 1

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Steig- und Gerüstbautechnik BauPortal 2/201934

Die neue TRBS 2121-2„Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz bei der Verwendung von Leitern“Dipl.-Ing. Hendrikje Rahming, Berlin

Die Aufgabe einer TRBS ist es, die Anforde-rungen der Betriebssicherheitsverordnung im Rahmen des Anwendungsbereichs der jeweiligen TRBS zu konkretisieren. Dieser umfasst bei der TRBS 2121-2 alle Leiter-arten, also tragbare Leitertypen wie An-lege- und Stehleitern, Plattformleitern, Podestleitern, fahrbare Leitern sowie Gerüstleitern.Adressat ist in der Neufassung der Arbeit-geber, der für die Sicherheit und Gesund-heit seiner Beschäftigten bei der Arbeit verantwortlich ist. Bei der Verwendung von Arbeitsmitteln können Absturzgefähr-dungen auftreten, die er bzw. sie zu be -rücksichtigen hat.Technische Regeln sind generell nicht rechtsverbindlich. Jedoch kann der Arbeit-geber bei Einhaltung der Technischen Regel davon ausgehen, dass die entspre-chenden Anforderungen der zugrunde lie-genden Gesetze und Verordnungen (hier BetrSichV) erfüllt sind. Man spricht auch von der sogenannten Vermutungswir-kung. Diese wird, nun neu formuliert, auch in der TRBS 2121-2 beschrieben. Sofern

eine andere Lösung gewählt wird, musssichergestellt sein, dass damit nachweis-bar mindestens die gleiche Sicherheit undder gleiche Gesundheitsschutz für dieBeschäftigten erreicht wird. Die Überarbeitung der Technischen Regel2121 zum Thema Absturzgefährdungenbei der Verwendung von Leitern starteteEnde 2016 und wurde Ende 2018 mit derVeröffentlichung abgeschlossen.

TRBS 2121 Allgemeiner TeilDie Anwendung der TRBS 2121 Teil 2erfolgt in Verbindung mit der TRBS 2121„Gefährdung von Beschäftigten durchAbsturz – Allgemeine Anforderungen“, diebereits mit Ausgabe Juli 2018 veröffent-licht wurde. Dieser allgemeine Teil derTRBS 2121 beschreibt die Vorgehenswei-sen für die Ermittlung und Bewertung vonAbsturzgefahren für Beschäftigte, die beider Verwendung von Arbeitsmitteln ent-stehen können. So werden anhand vonBeispielen Maßnahmen aufgezeigt, diezum Schutz von Beschäftigten bei Tätig-keiten im Gefahrenbereich angewendetwerden können.Die Neufassung des allgemeinen Teils derTRBS 2121 hat einige wesentliche inhalt-liche Veränderungen, die Unternehmenwissen müssen. Besonders betont sei dasWegfallen des Abschnittes, der nach dernun veralteten Fassung, dass Arbeitenohne PSAgA im Einzelfall zuließ (Arbeiten„ohne alles“) und damit nicht konform mitder BetrSichV war. Damit enthält die Neu-fassung die Forderung, dass ein Arbeitenin Bereichen mit Absturzgefährdungengemäß der BetrSichV nur mit Maßnahmenstattfinden darf, die einen Absturz ver-meiden. Es gilt also: „Nie mehr ohne!“Gemäß der BetrSichV ist in der Neufas-sung zudem die Rangfolge der Festlegungvon Maßnahmen zum Schutz gegen

Absturz klarer beschrieben: TechnischeSchutzmaßnahmen haben Vorrang vororganisatorischen und diese wiederumVorrang vor personenbezogenen Schutz-maßnahmen.Des Weiteren gibt es Änderungen bei demThema „Arbeiten mit persönlicher Schutz-ausrüstung gegen Absturz (PSAgA)“.Neben begrifflichen Erweiterungen wirdnun sehr deutlich beschrieben, was PSAgAumfasst, wie PSAgA als Schutzmaßnahmezu bewerten ist und was man bei der Aus-wahl berücksichtigen muss. Der BegriffAbsturz im Sinne der TRBS 2121 umfasstjetzt auch das Hineinfallen in eine per-sönliche Schutzausrüstung gegen Absturz.Damit wird nachdrücklich auf die Risikender Verwendung von PSAgA hingewie-sen. Folgerichtig ist die Verwendung vonPSAgA bei der Gefährdungsbeurteilungbesonders zu bewerten und es ist eineBewertung der Eignung der vorgesehenen PSAgA vorzunehmen. Zusätzlich wird inTRBS 2121 die Forderung der BetrSichVkonkretisiert, dass die Verwendung per-sönlicher Schutzausrüstung für jeden Be -schäftigten auf das erforderliche Mini-mum zu beschränken ist.

TRBS 2121 Teil 2 –Was ist neu?Neben einigen Begrifflichkeiten, die ver-einheitlicht werden mussten, gab es auchinhaltliche Anpassungen, damit die tech-nischen Regeln die BetrSichV angemes-sen konkretisieren und Widersprüche aus-geschlossen sind. Und auch dem hohenUnfallaufkommen im Zusammenhang mitder Verwendung von tragbaren Leiternwurde Rechnung getragen. Damit einhergehen recht umfassende Änderungen derAnforderungen an die Bewertung, die Aus-wahl und die Verwendung von Leitern, wasinsbesondere Unternehmen zu beachtenhaben. Aber auch die Hersteller von Lei-

Am 21.12.2018 wurde die neue TRBS 2121 Teil 2, „Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz bei der Verwendung von Leitern“ vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht.Sie wurde aufgrund der 2015 novellierten Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vom Ausschuss für Betriebs-sicherheit (ABS) neu gefasst, der die Technischen Regeln zur Betriebssicherheit verantwortet. Die Technische Regel fürLeitern enthält einige Anforderungen, die Veränderungen für Tätigkeiten mit Leitern bedeuten.

Unfälle im Zusammenhang mit Leitern machen fast 50 % (!) der Absturz unfälle bei Versichertender BG BAU aus.

Die hauptsächlichen Ursachen von Unfällen mit tragbaren Leiternsind das Abrutschen von derLeiter(sprosse), das Wegrutschen der Leiter und der Gleichgewichts-verlust.

Fast jeder 15. Leiterunfall in der Wirtschaft hat schwere Verletzungen zur Folge oder endet sogar tödlich.

11 TRBS Leitern_Rahming_BauPortal 25.02.19 14:00 Seite 2

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BauPortal 2/2019 Steig- und Gerüstbautechnik 35

Verkehrsweg Arbeitsplatz

2 m

5 m 5 m*

max 2 h

anderes

Arbeitsmittel

* Ausnahme: Leiter wird sehr selten als Zugang

zum Erreichen von Arbeitsplatz genutzt

Abb. 1: Anforderungen an die Verwendung von Leitern (Grafik: Rahming, BG BAU)

tern sind durch die Anforderungen derneuen Technischen Regeln zum Handelnaufgerufen. Die Forderung nach Alternativen zumArbeitsmittel Leiter findet sich nun sehrdeutlich in der Neufassung der TRBS 2121-2. Im Rahmen der Gefährdungsbe-urteilung ist zu prüfen, ob für die vorge-sehenen Tätigkeiten kein „sichereres“Arbeitsmittel als eine Leiter verwendetwerden kann. Alternativen gibt es viele,einige ausgewählte Beispiele sind in dertechnischen Regel nun auch konkret be -nannt. Je nach dem, für welchen Einsatzein Arbeitsmittel eingesetzt werden muss,sei die Auflistung hier erweitert:• Bautreppe, • Stufenplattform / Kleinpodest, • Gerüst, • Gerüsttreppenturm, • Personenaufzug, • Hubarbeitsbühne (verschiedene Varianten),

• Fahrbare Arbeitsbühne, • Teleskopwischer. Um auf der sicheren Seite zu sein und demgesetzlichen Anspruch gerecht zu werden,dass Arbeitsplätze und Verkehrswege sosicher wie möglich gestaltet werden müs-sen, können Leitern nur das letzte Mittelder (Arbeitsmittel-)Wahl sein. Dies solltenUnternehmen und Arbeitgeber beachten,denn es ist auch in ihrem Interesse dieUnfälle so stark wie möglich zu minimie-ren. Zum einen um die Kosten für Ausfall-zeiten und dergleichen zu berücksichtigen.Zum anderen aber auch, um ein attraktiverArbeitgeber zu bleiben oder gar zu wer-den.

Anforderungen an die Beurteilungender Gefährdungen und die Wahl des richtigen Arbeitsmittels Grundlage für die Wahl des richtigenArbeitsmittels ist die Gefährdungsbeurtei-lung. Nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes(ArbSchG) in Verbindung mit § 3 BetrSichVsind die bei der Verwendung von Leiternauftretenden Gefährdungen zu beurteilenund die notwendigen Maßnahmen zu er -mitteln. Dabei sind neben Alternativen zuLeitern ebenfalls die verschiedenen Leiter-typen, deren eventuelle Anbauteile undLeiterzubehör zu berücksichtigen.Die nachfolgenden Aspekte in Bezug aufGefährdungen und der Wahl des Arbeits-mittels, die bei der Gefährdungsbeurtei-lung zu beurteilen sind, wurden in dieNeufassung der TRBS 2121-2 aufgenom-men. Mit dieser Auflistung sind Anforde-rungen an die Gefährdungsbeurteilunghinzugefügt worden, die Unternehmen

bei der Überarbeitung ihrer Gefährdungs-beurteilungen berücksichtigen sollten.

Arbeitsaufgabe bzw. VerwendungDie Leiter muss für die vorgesehene Tätig-keit das richtige Arbeitsmittel sein und ihrVerwendungszweck muss geprüft werden.Soll die Leiter als Zugang oder Abgang ver-wendet werden? Dient sie also als Ver-kehrsweg? Oder soll sie als hochgelege-ner Arbeitsplatz dienen? Neben dem zuüberwindenden Höhenunterschied unddem baulichen Umfeld sind ebenfalls dieSchwierigkeit der Tätigkeit und die bei derTätigkeit einzusetzende Kraft (Beispiele:Betonbohrarbeiten oder Glühbirne wech-seln) zu berücksichtigen. Oftmals sindAlternativen zu Leitern die bessere Lösung.

Dauer und Häufigkeit der VerwendungDarüber hinaus müssen in die Beurteilungdie Einsatzdauer der Leiter und die Häufig-keit der Verwendung einfließen. Hier setztdie TRBS 2121-2 gewisse Grenzen, die imVergleich zur alten TRBS 2121-2 neu sind.Dabei muss unterschieden werden, ob dieLeiter als Verkehrsweg, also als Zugangbzw. Abgang zu höher gelegenen Arbeits-plätzen oder als hochgelegener Arbeits-platz verwendet werden soll (Abb. 1).Wenn die Leiter als Zugang zu bzw.Abgang von hochgelegenen Arbeitsplät-zen dienen soll, ist die Verwendung aufeinen zu überwindenden Höhenunter-schied von maximal 5 m beschränkt. Zudem muss dargelegt sein, dass die Ver-wendung alternativer (sichererer) Arbeits-mittel nicht verhältnismäßig ist undsowohl die Gefährdung als auch die Ver-

wendungsdauer gering sind. Die Gefähr-dungsbeurteilung muss ergeben, dass derZugang und Abgang mit einer Leiter sicherdurchgeführt werden kann. Bei der Ver-hältnismäßigkeit sind insbesondere bau-liche Gegebenheiten zu berücksichtigen.Sollte eine größere Höhe zu überwindensein, ist ein anderes Arbeitsmittel zu ver-wenden. Nur wenn die Leiter als Zugangzum Erreichen von Arbeitsplätzen sehr selten benutzt wird, darf der zu über-brückende Höhenunterschied auch mehrals 5 m betragen. Diese Forderung gab eswortgleich bereits in der alten Fassung.Was bedeutet also „sehr selten“? DerBegriff „sehr selten“ bezieht sich in derNeufassung auf den Verkehrsweg. In derLiteratur findet man Definitionen für „sehrselten“, so z.B. bei der Pharmaindustrie.Diese sprechen von 0,2 %, was in der An -wendung 2 von 1.000 Fällen bedeutet.Bei der Beurteilung, ob eine Leiter alsArbeitsplatz in Frage kommt, ist nun zuberücksichtigen, dass die Neufassung dieVerwendung der Leiter als dauerhaftenArbeitsplatz nur bis zu einer Standhöhevon 2 m als zulässig erklärt. Nur wennzeitweilige Arbeiten ausgeführt werden,darf auf einer Standhöhe bis zu 5 m ge-arbeitet werden. Als zeitweilige Arbei-ten im Sinne der TRBS 2121-2 geltenArbeiten, die einen Zeitraum von 2 Stun-den je Arbeitsschicht nicht überschreiten. Beispielhaft sind Wartungs-, Instandhal-tungs-, Inspektions-, Mess- und Montage-arbeiten aufgeführt. Das bedeutet, dassein konkretes Zeitkriterium die Wahl zurLeiter als Arbeitsmittel bestimmen kann. Wichtig zu beachten ist die Neuerung,dass tragbare Leitern nur verwendet wer-den dürfen, wenn der Beschäftigte mit

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beiden Füßen auf einer Stufe oder Platt-form steht. Diese Anforderung trägt derErgonomie und dem UnfallgeschehenRechnung, denn die Ermüdung bei dauer-hafter Arbeit, die auf Leitersprossen ste-hend ausgeübt wird, kann das Unfallrisikodeutlich erhöhen. Einzig bei besondersbegründeten Ausnahmefällen sind Spros-senleitern einsetzbar. Dies ist beispiels-weise bei Arbeiten in engen Schächten, bei denen eine Stufenleiter keinen Platzfindet, oder bei der Ernte im Obstbau zu -lässig. Für fast alle anderen Tätigkeiten mitdem Arbeitsmittel Leiter bedeutet diesjedoch: „Stufe statt Sprosse!“.Mit der Forderung nach Stufen und Platt-formen sind jetzt die Hersteller gefordert,das bestehende Angebot an geeignetenPodest-, Plattform- und Stufenleitern aufdem Markt deutlich zu vergrößern undInnovationen stärker voranzutreiben. Aufder Weltfachmesse bauma im April 2019werden mehrere Hersteller innovative Stu-fenleitern vorstellen. Auch die BG BAUwird mit einem umfangreichen Präven-tionsangebot in Halle C4 präsent sein.Ein wichtiger Zusatz der Neuformulierun-gen befasst sich mit der auf 5 m begrenz-ten Höhe des Standplatzes auf der Leiterüber der Aufstellfläche. Denn dies wird oft bei der Beurteilung nicht beachtet: Die 5 m beginnen ab Oberkante Geländeund enden bei den Füßen des Leiter-benutzers auf der Stufe. Die Höhe überGrund ist also die tatsächliche Absturz-höhe. Eine auf dem Garagendach an dieHauswand angelehnte Leiter steht bereits2,5 m hoch, sodass die Leiter nur noch 2,5 m hoch bestiegen werden darf (Abb. 2).

Auch hier wird auf die Verhältnismäßig-keit im Zusammenhang mit den baulichenGegebenheiten hingewiesen. Neu ist dieAnforderung, die Umgebungs- und Witte-rungsverhältnisse bei zeitweiligen Arbei-ten zu berücksichtigen. Wenn Wetterphä-nomene wie starker Wind oder Vereisungeine mögliche Gefährdung für Beschäf-tigte durch herabfallende oder umfal-lende Teile oder gar Absturzgefahren ver-ursachen könnten, dürfen Arbeiten nichtbegonnen werden oder sind einzustellen.

Art des ArbeitsmittelsDie Leiterbauart muss für die vorgesehe-nen Tätigkeiten geeignet sein. Für geringeSteighöhen bis etwa 1 m kann beispiels-weise der Tritt ein effektives und sicheresArbeitsmittel sein. Bei größeren Höhenmuss die Sicherheitshierarchie in Bezugauf die Leiterbauarten berücksichtigt wer-den. Denn das Arbeiten von einer Platt-form- oder Podestleiter ist immer sichererals von der Sprossenstehleiter. Durch diePlattform bzw. das Podest wird ein siche-rer Stand gewährt und das Unfallrisiko istminimiert (Abb. 3). Aus diesem Grund fördert die BG BAU dieAnschaffung von leichten Plattformleiternbis zu 50 % über die Arbeitsschutzprämienwww.bgbau.de/arbeitsschutzpraemien

UmgebungsbedingungenBei der Wahl des geeigneten Arbeitsmit-tels sind die Umgebungsbedingungen desAufstellortes wie Witterungseinflüsse unddie Bedingungen des Untergrundes zubeurteilen. Auch Wechselwirkungen zurUmgebung sind zu berücksichtigen undeventuell vorhandene Verkehrsbereichesowie Öffnungen im Bereich des Aufstell-orts sind zu prüfen. Auch auf eine gegebe-nenfalls erhöhte Standhöhe der Leiter istzu achten, um der Forderung der neuen

TRBS 2121-2 gerecht zu werden, die maxi-male Standhöhe über der Aufstellflächeauf maximal 5 m zu begrenzen (Abb. 2).Eventuell vorhandene Sicherungen gegenAbsturz dürfen durch die Verwendung der Leiter nicht unwirksam werden. So istdas Arbeiten auf einer Stehleiter in direk-ter Nähe von einer mit Seitenschutz ge-sicherten Absturzkante als kritisch anzu-sehen.

Standsicherheit und AnbauteileEin sehr wichtiger Aspekt zur Beurteilungist die Standsicherheit der Leiter. Einer derbedeutendsten Unfallursachen von Leiter-unfällen ist das Fehlen oder der Verlust derStandsicherheit. Die Gründe für den Ver-lust der Standsicherheit sind oftmals ähn-lich, was folgerichtig bedeutet, dass der-artige Leiterunfälle vermeidbar sind. Tragbare Leitern sind immer standfest auf-zustellen, egal ob sie als Arbeitsplatz oderVerkehrsweg zur Anwendung kommen.Beispielsweise müssen Anlegeleitern amKopfpunkt und am Fußpunkt gegen Weg-rutschen und Umkippen gesichert sein.Zudem sind die obersten Stufen von An-lege-, Steh- und Mehrzweckleitern nichtzu betreten. Häufig geschehen Unfälle,weil diese Grundregel missachtet wurdeoder die verwendete Leiter nicht das rich-tige Arbeitsmittel für die Tätigkeit war.

Abb. 3: Leichte Plattformleiter im Einsatz, hier 4-stufig(Quelle: J. Maringer, BG BAU)

Abb. 2: So nicht! (Quelle: Dirk Oehme, BG BAU)

Das Wichtigste in Kürze• Die Leiter ist mit das unfall-

trächtigste Arbeitsmittel. Deshalb: Alternativen wählen!

• Wenn Leiter, dann die richtige

• Leiter als Verkehrswegbis 5 m, sehr selten > 5 m

• Leiter als Arbeitsplatz bis 2 m, zeitweilige Arbeiten bis 5 m

• Bei Arbeiten grundsätzlichStufen! – Sprossen nur inbesonders begründetenAusnahmefällen

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Die TRBS 2121-2 wird bei der Nutzung von Anbauteilen im Leitereinsatz konkret: Leitern müssen standsicher und sicherbegehbar aufgestellt sein. Anbauteile sinddeshalb für die Standsicherheit und diesichere Verwendung der Leiter zwingenderforderlich. So sind beispielweise Traver-sen aus transporttechnischen Gründennicht montiert, sind aber vom Herstellerzur Verwendung vorgesehen und müssendaher verwendet werden.

ZubehörFür tragbare Leitern gibt es viele Zubehör-teile, die das Arbeiten sicherer, leichter undeffektiver machen können. Das könnenHöhenüberbrückungen für Leitern sein,wenn Stufen im Aufstellbereich vorhan-den sind, Fußtraversen für einen besserenStand oder einfach Werkzeugschürzen, diedas Festhalten mit den Händen ermög-lichen.

„Zur-Verfügung-Stellen“ von LeiternLeitern, die Beschäftigten als Arbeitsmittelzur Verfügung gestellt werden, müssenden zum Zeitpunkt der Bereitstellung aufdem Markt geltenden Rechtsvorschrif-ten entsprechen. Hier wurde der in deralten Fassung verwendete Begriff „Bereit-stellung“ durch den korrekten Begriff „Zur-Verfügung-Stellen“ ersetzt.Denn die Begrifflichkeiten „Zur-Verfügung-Stellen“ und „Bereitstellung“ sind inhalt-lich zu trennen. Der Begriff „Bereitstel-lung auf dem Markt“ kommt aus dem Produktsicherheitsgesetz und adressiert inallererster Linie Hersteller. Im LASI-Heft Nr. 46 „Leitlinien zum Produktsicherheits-gesetz“ sind weitere Erläuterungen zu fin-den: So ist das Bereitstellen von Arbeits-mitteln vom Arbeitgeber an seine Be-schäftigten im Sinne der Betriebssicher-heitsverordnung nicht mit dem Bereit-stellen im Sinne des ProdSG gleichzu-setzen. Der Arbeitgeber hat seinen Be -schäftigten also Leitern zur Verfügung zu stellen, die nach den aktuellen Rechts-vorschriften zum Zeitpunkt des Erwerbshergestellt sind.

Leiternorm DIN EN 131In der TRBS 2121-2 sind jedoch Normender Reihe DIN EN 131 aufgeführt, dieSicherheitsanforderungen an Leitern ent-halten. Hier sei zu beachten, dass seitJanuar 2018 neue Anforderungen an An-legeleitern gestellt werden, die insbe-sondere an Hersteller gerichtet sind. Seitdem gilt verpflichtend eine Unterteilungvon Leiterbauarten in Leitern, die für denge werblichen Gebrauch geeignet sind undLeitern, die privat verwendet werden. Leitern, die im gewerblichen Einsatz sind,

müssen deutlich robuster sein, um z.B.dem Baustellenalltag standzuhalten. Desweiteren gibt es für tragbare Anlege-leitern eine Anforderung in Bezug auf dieStandbreite: Tragbare Anlegeleitern miteiner Länge von mehr als 3 m müssen einevergrößerte Mindestfußbreite aufweisen,die beispielsweise über eine Quertraverseoder eine konische Bauweise realisiertwird. Bei mehrteiligen tragbaren Anlege-leitern dürfen die Leiterteile nicht trenn-bar sein. Bei Anlegeleitern mit der Mög-lichkeit separat verwendbarer einzelnerLeiterteile, die länger sind als 3 m, mussjedes Leiterteil über die notwendige Min-destfußbreite verfügen. Bei nicht trenn-baren Anlegeleiterteilen muss nur dasunterste Leiterteil eine entsprechende Ver-breiterung aufweisen.UnternehmerInnen sollten also bei Neu-anschaf fungen darauf achten, dass dieausgewählte Leiter den Anforderungender neuen Norm DIN EN 131 entsprichtund für den gewerblichen Gebrauch ge -eignet ist. Die Leitern sind entsprechendvom Hersteller gekennzeichnet.Bei der regelmäßigen Überarbeitung derGefährdungsbeurteilung ist neben derEignung der Leiter für den Einsatz auf Baustellen zudem zu beachten, dass dieStandsicherheit von Anlegeleitern durcheine Fußverbreiterung verbessert werdenkann. Mit Hinblick auf die Norm als quasiStand der Technik und der Forderung derGesetze und Verordnungen zur Arbeits-sicherheit die Gefährdungen zu minimie-ren, ist es ratsam, für vorhandene Leiternohne Fußverbreiterung die Nutzung vongeeignetem Leiterzubehör zu erwägen. Beider Überprüfung der Leitern durch einedazu befähigte Person (siehe TRBS 1203)ist ebenfalls darauf zu achten, dieseAspekte in die Prüfung mit aufzunehmen.

Prüfung von LeiternLeitern müssen vor jeder Verwendungfachkundig durch Inaugenscheinnahmeauf offensichtliche Mängel kontrolliertwerden. Diese Anforderung, die sich ausder BetrSichV ergibt, findet sich in derNeufassung der TRBS 2121-2 wieder. Wei-terhin hat der Arbeitgeber dafür zu sor-gen, dass Leitern nach der Montage vonAnbauteilen oder nach Instandsetzen vorjeder Verwendung von einer fachkundigenPerson überprüft werden.Wiederkehrende Prüfungen sind durcheine zur Prüfung befähigte Person durch-zuführen. Dies ist bei Leitern der Fall, dieSchäden verursachenden Einflüssen unter-liegen, die zu Gefährdungen der Beschäf-tigten führen können. Davon kann wohlbei beinahe jeder Leiter ausgegangen wer-den, die für Bauarbeiten verwendet wird.

Ebenso gilt diese Forderung bei außerge-wöhnlichen Ereignissen wie Unfällen, län-geren Zeiträumen der Nichtverwendungder Arbeitsmittel oder Naturereignissen.UnternehmerInnen sind für die Aufrecht-erhaltung des sicheren Zustandes von Leitern verantwortlich und haben dafür zu sorgen, dass Leitern in einem ordnungs-gemäßen Zustand gehalten werden. Dabeiobliegt es dem Arbeitgeber unabhängigvon seiner Verantwortung, ob er diesselbst organisiert oder diese Aufgabe aneine Person delegiert. Das beschädigte Lei-tern, deren sichere Verwendung beein-trächtigt ist, nicht weiter benutzt werdendürfen, ist nicht neu und sollte selbstver-ständlich sein.

Anforderungen an die Verwendung von LeiternDie Anforderungen an die sichere Verwen-dung von Leitern sind teilweise erweitertund um einige Beispiele ergänzt worden. Inhaltlich erhalten geblieben ist der Hin-weis auf die Beachtung der Gebrauchs-und Betriebsanleitung des Herstellers.Denn dieser gibt an, für was die jeweiligeLeiter geeignet ist und wie man sie richtigverwendet. In Kurzform und sprachneutralsind diese Hinweise des Herstellers aufjeder Leiter zu finden (Abb. 5).Wie auch nach den Anforderungen deralten TRBS 2121-2 müssen Leitern stand-sicher und sicher begehbar aufgestelltsein und eine Leiterfußausbildung auf-weisen, die gegen Verrutschen wirkt. DieNeufassung betont zusätzlich die Fixie-rung der Leiter, was z.B. bei Anlegeleiternnotwendig ist. Die Forderung, dass Leitern je nach Leiter-bauart gegen Umstürzen und Umkippengesichert sein müssen, ist ebenfalls erhal-ten geblieben. Die Thematik des sicherenKontaktes zur Leiter wurde verschobenund ist nun bei den allgemeinen Anfor-derungen zu finden. Der Transport vonLasten darf die sichere Leiternutzung nicht

Abb. 4: Die Anschaffung von ausgewähltem Leiterzubehör, z.B. ein Dachrinnenhalter, wird über die Arbeitsschutzprämien der BG BAU gefördert(Quelle: BG BAU)

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einschränken. Wenn das nicht gewähr-leistet werden kann, sind Hilfsmittel wieWerkzeugtaschen oder -gürtel oder einalternatives Arbeitsmittel zu verwenden.Beim Auf- oder Abstieg von der Leitermuss sich der Beschäftigte mit einer Handan der Leiter festhalten können.

Wie geht man nun in der Praxis mit den neuen Anforderungen um?Da die TRBS 2121-2 unmittelbar ohneÜbergangsfristen gilt, sind die Anforde-rungen an die Verwendung der Leiter ein-zuhalten, wenn nicht mit anderen Maß-nahmen das gleiche Schutzniveau erreichtwerden kann (siehe Vermutungswirkung).Dies umfasst zum einen die Bevorzugungvon Alternativen zur Leiter, also die Aus-wahl des Arbeitsmittels für den Zugangbzw. Abgang zu Arbeitsplätzen, und dieAuswahl der richtigen Leiterbauart für dievorgesehene Verwendung. Zum anderensind die Höhenbegrenzungen zu beach-ten. Für einige Unternehmen kann diesbedeuten, dass die bisherige Verwendungder Leiter für die Tätigkeiten nicht mehrmöglich ist und das bisherige Arbeits-prozesse und die Arbeitsmittelauswahl kritisch überprüft werden müssen. Bei Neuanschaffungen ist es im Sinne derUnternehmerInnen eine Leiter u.a. nachfolgenden Gesichtspunkten zu wählen:• Stufen- oder Plattformleiter, wenn Leiter (auch) als Arbeitsplatz dienen soll,

• nutzbare Arbeitshöhe der Leiter (Standhöhe) maximal 5 m, um Fehlanwendung auszuschließen,

• nach DIN EN 131 gefertigt und für gewerblichen Gebrauch geeignet.

Sprossenleitern als Arbeitsplatz werdenmittelfristig deutlich seltener auf deut-schen Baustellen anzutreffen sein. Denndie Hersteller von Leitern entwickeln sichin dem Segment der Stufenleitern nochweiter und tragen den Anforderungen derTRBS 2121-2 Rechnung. Die BG BAU bestärkt diese Entwicklungund bietet neben der Förderung derAnschaffung von Leiter-Alternativen wieBautreppen auch Unterstützung in Formvon Arbeitsschutzprämien für leichtePlattformleitern, Tritte, Arbeitspodeste undKleinpodeste an.Zudem fördert die BG BAU die Entwick-lung von neuartigen Leitertypen, die dem-nächst auf dem Markt verfügbar sind. Der Leitertyp „Stufenanlegeleiter“ verfügtentsprechend den Forderungen der TRBS2121-2 über Stufen und einer maximalenStandhöhe von 5 m (Abb. 6). Ein Leitertyp speziell für das Gebäude-reinigungsgewerbe ist die Glasreiniger-stufenleiter, die oben konisch abnehmendzuläuft. Auch hier wird unter der Beteili-gung der BG BAU an einer neuen Bau-weise gearbeitet, um die häufigen Unfällezu reduzieren. Insbesondere die Fehlan-wendung dieses Leitertyps ist ursächlich

für Absturzunfälle mit dieser Leiterart.Diesem wird durch eine Fußverbreiterungund die Sperrung des obersten Bereichspräventiv begegnet. Auch hier wird dieStandhöhe von maximal 5 m möglich sein,damit der Anwender den Anforderungendes staatlichen Regelwerkes gerecht wer-den kann. Es ist vorgesehen, die beschriebenen Wei-terentwicklungen der Leiterbauarten, alsodie Stufenanlege- oder die Glasreiniger-stufenleiter, im Rahmen der Arbeitsschutz-prämien der BG BAU zu fördern (www.bgbau.de/arbeitsschutzpraemien)

LiteraturBetriebssicherheitsverordnungTechnische Regeln für Betriebssicherheitwww.baua.de• TRBS 1203 Befähigte Personen• TRBS 2121 Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz –Allgemeine Anforderungen

• TRBS 2121-2 Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern

DIN EN 131 (Normenreihe) Leitern

Autorin:Dipl.-Ing. Hendrikje RahmingReferat HochbauBG BAU Prävention

Firma: __________________________________

Leiterart: ________________________________

Max. Länge: ______________________________

Hersteller: ________________________________

Herstellungsdatum: ________________________

Beschädigte Leitern sofortaus dem Verkehr ziehen!

Sicherheitskennzeichnungfür Anlegeleitern

Nächste Prüfung:Hier

Prüfplaketteeinkleben!

Abb. 5: Diese Sicherheitskennzeichnung für Anlege-leitern mit Platz für eine Prüfplakette erleichtert die regelmäßige Leiterprüfung. Die BG BAU bietetdiese als Aufkleber an. Für Mitglieder kostenfrei unter der Abrufnummer H21 (Anlegeleitern)im Medien-Center unter www.bgbau.de

Abb. 6: Prototyp einer Stufenanlegeleiter, die derzeit von mehreren Herstellern mit Unterstützung der BG BAU entwickelt werden(Quelle: J. Maringer, BG BAU)

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Auswahl von Steighilfen

Sichere Verkehrswege und Arbeitsplätzehaben absoluten Vorrang. Treppen undLaufstege sind, wo immer möglich, einemLeiteraufstieg zu bevorzugen (Abb. 1).Muss die Frage nach einem sicherenArbeitsplatz in der Höhe geklärt werden,so kommen als erste Wahl Gerüste, fahr-bare Arbeitsbühnen, Kleinstgerüste undHubarbeitsbühnen in allen erdenkbarenVarianten infrage (Abb. 2). Im Einzelfallkönnen auch alternative Arbeitsverfahrengenutzt werden, um Steighilfen auszu-grenzen.

Dies bedeutet im Umkehrschluss nicht,gleich das simpelste Steigmittel auszu-wählen. Oft werden beispielsweise Leiternals Aufstieg oder Arbeitsplatz nur gewählt,um kostengünstig und platzsparend zuarbeiten. Mit der Verwendung einer Leiterwerden aber Risiken eingegangen. Hier-bei werden die Gesundheit und auch dasLeben der Beschäftigten unnötig aufs Spielgesetzt. Beispielhaft sei hier die Teleskop-leiter genannt: eine Steighilfe, die in derBauwirtschaft noch häufig vorkommt. Dasgeringe Transportmaß der Leiter verleitetUnternehmer manchmal voreilig zur Aus-wahl solcher Produkte. Dabei spielen beider Auswahl einer Leiter andere Kriteriendie entscheidende Rolle. Wie beispiels-weise die Frage nach der Qualität der Lei-ter. Ist diese für den gewerblichen Bereichzugelassen? Erkennbar an der Kennzeich-nung durch den Leiterhersteller (Abb. 3).Kann die Leiter dem rauen Betrieb stand-halten? Gerade Teleskopleitern sind für die Verwendung unter Baustellenbedin-gungen in der Regel nicht geeignet. DieHersteller verweisen in ihrer Gebrauchs-anleitung auf die Empfindlichkeit der Leiter und eine entsprechende Wartungund Pflege.

Für welche Arbeitsaufgabe soll die Leitereingesetzt werden? Dabei kann der Unter-nehmer aus der Produktpalette der Her-steller auswählen. Soll es eine Stehleitersein oder doch eher eine Anlegeleiter?Plattformleitern, Mehrzweckleitern undPodestleitern sind nur einige weitere Lei-terbauarten die für Arbeiten in der Höhezur Verfügung stehen. Neben dem Werk-stoff (z.B. Alu, Holz oder GFK) stellt sichzudem die Frage nach der Größe der Leiter.Die Praxis zeigt immer wieder, dass Leitern

schlichtweg zu klein/zu kurz ausgewähltwurden. Damit einher geht eine „vorher-sehbare Fehlanwendung“ durch den Lei-terverwender (Abb. 4 und 5).So dürfen bei Stehleitern die 2 oberstenStufen, bei Anlegeleitern die 3 oberstenStufen und bei Stehleitern mit aufgesetz-tem Schiebestück (Mehrzweckleitern) dieobersten 4 Stufen nicht als Standflächebenutzt werden. Darauf weist der Herstel-ler in seiner Gebrauchsanleitung hin. Lei-tern verlieren an Standsicherheit wenndiese Regeln nicht beachtet werden. Der

Arbeiten in der Höhe stellen für manchen Unternehmer schon bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung eine Herausforderung dar. Muss er doch bei der Auswahl der Steighilfen die arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben aus Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung und den Technischen Regeln zur Betriebssicherheitsverordnungberücksichtigen. Die Grundsatzaussage lautet dabei immer: „Arbeitsplätze und Verkehrswege so sicher wie möglichgestalten – und die Gefährdung so gering wie möglich halten“!

Abb. 1: Eine Bautreppe ermöglicht einen sicheren Auf- und Abgang und ist einer Leiter zu bevorzugen(Quelle: Altrad Baumann)

Abb. 2: Arbeitsbühnen sind immer erste Wahl (Quelle: BG BAU, J. Maringer)

Abb. 5: Auch hier wurde eine zu kurze Leiter gewähltund zudem die Baugrube nicht gesichert(Quelle: BG BAU, J. Maringer)

Abb. 4: Fehlanwendung durch Wahl einer ungeeigneten zu kurzen Leiter (Quelle: BG BAU, J. Maringer)

Abb. 3: Für welche Nutzung eine Leiter zugelassen ist,ist an der Kennzeichnung durch den Leiterherstellerersichtlich

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Steig- und Gerüstbautechnik BauPortal 2/201940

Leiterverwender kann sich nicht mehrsicher festhalten und Abstürze sind diedramatische aber auch logische Folge.Unfälle mit schwerwiegenden Verletzun-gen verursachen bei den Betroffenenhohes menschliches Leid und kosten dieBauwirtschaft Jahr für Jahr wertvolleArbeitskräfte. Unsummen an Geldaufwen-dungen für z.B. Ausfallzeiten und Reha-Maßnahmen müssen geleistet werden.Zudem verursachen Unfälle bei den hand-werklichen Berufen einen spürbarenImage verlust.

Bei der täglichen Revisionsarbeit der Aufsichtspersonen der BG BAU wird dieVerhältnismäßigkeit eines Leitereinsatzeswohl stärker hinterfragt werden und derErsatz einer Leiter durch alternative Steig-hilfen erfolgen müssen. Dieser Aspekthätte eigentlich schon in der Gefähr-dungsbeurteilung des Unternehmers be -rücksichtigt werden müssen, funktioniertin der Praxis aber leider nur in weni-gen Einzelfällen. In Zusammenarbeit mitLeiterherstellern werden Leitern weiter-entwickelt, um beispielsweise die seit Jahrzehnten verwendeten Sprossenleiterndurch Stufen- oder Plattformleitern zuersetzen. Bisher konnte der Unternehmerdie filigranen und leichten Sprossenleiternauswählen und verwenden lassen. Dies-bezüglich hat zum Jahreswechsel 2018/2019 eine Trendwende stattgefunden. DieTechnische Regel für BetriebssicherheitTRBS 2121-2 wurde überarbeitet und gibtnun verschärfte Schutzmaßnahmen fürdie Verwendung von Leitern vor. So dürfenLeitern als Verkehrsweg nur noch bis zueiner Steighöhe von max. 5 m verwendetwerden. Einzige Ausnahme: der Verkehrs-weg wird sehr selten benutzt, wobei dieDefinition „sehr selten“ wörtlich zu neh-men ist. Zwei weitere, bedeutsame Ver-änderungen haben sich bei der Verwen-dung der Leiter als Arbeitsplatz ergeben.Die zulässige maximale Standhöhe aufLeitern wurde nun für zeitweilige Arbei-ten, d.h. Beschäftigte dürfen je Arbeits-schicht max. 2 Stunden auf der Leiterarbeiten, auf 5 m festgeschrieben. Bis zu einer Standhöhe von 2 m bleibt diebestehende Regelung unverändert. Jedochmuss der Beschäftigte mit beiden Füßenauf einer Stufe oder Plattform stehen –eine einschneidende Veränderung! Für die Zukunft bedeutet dies den verstärk-ten Einsatz von Stufen-, Plattform- undPodestleitern.

Bei geringen Steighöhen bis max. 1 mkann der Standplatz in vielen Fällen durchden Einsatz eines Trittes hergestellt wer-den (Abb. 6). Tritte sind in der Bauwirt-schaft bei Verputzern, Fliesenlegern und inihrer Weiterentwicklung als Podesttreppe

im Hochbau zu finden (Abb. 7). Dort wer-den sie oft für das Versetzen von groß-formatigen Steinblöcken verwendet undersetzen das lange Zeit gepflegte Bock-gerüst. Tritte können aber auch in vielenanderen Gewerken sowie im stationärenBetriebsteil, z.B. in der Werkstatt oder imLager, sinnvoll eingesetzt werden.Eine weitere gute Alternative zu Leiternsind die Kleinstgerüste, oft auch Klapp-gerüste genannt. Sie sind fahrbar, verfü-gen über eine größere Belag-Standflächeund erlauben die Lagerung von Materialund Werkzeug, welche für die geplantenArbeiten benötigt werden. Ein Schwach-punkt sind der Aufstieg und der oft nichtallseitig vorhandene Seitenschutz. Aberauch hier haben Hersteller in der Vergan-genheit Weiterentwicklungen vorange-trieben. So sind mittlerweile Produkte mitintegriertem Treppenaufstieg und drei-seitigem Seitenschutz auf dem Markt.Interessant nicht zuletzt wegen der mög-lichen Förderung der Anschaffung im Rahmen der Arbeitsschutzprämien der BG BAU (Abb. 8).Wirtschaftlichkeitsüberlegungen könnenauch zur Anschaffung und somit zum

Einsatz von Kleinsthubarbeitsbühnen füh-ren. Da ist gerade in der Bauwirtschaftnoch Luft nach oben, wie kürzlich eineinteressante Veröffentlichung der Fa. SpieDeutschland und Zentraleuropa gezeigthat (BauPortal 1/2019 „Effizienz trifftArbeitsicherheit“, S. 16–17).Aber auch energielos betriebene Kleinst-hubarbeitsbühnen haben in der Bauwirt-schaft ihre Berechtigung. Oft reicht schondie zur Verfügung stehende Plattform-höhe von ca. 2 m um Arbeiten in bis zu ca. 4 m Höhe ausführen zu können. Fahrbare Arbeitsbühnen (Abb. 9) könnenin vielen Fällen, oft im Innenausbau hal-lenartiger Bauwerke aber auch im Außen-bereich mit geeignetem Untergrund, alssichere Steighilfe eingesetzt werden. Ein

Abb. 8: Fahrbares Klappgerüst (Quelle: HACA Leitern)

Abb. 9: Fahrbare Arbeitsbühne(Quelle: DGUV Regel 101-601)

Abb. 6: Tritt (Quelle: Günzburger Steigtechnik) Abb. 7: Podesttreppe (Quelle: BG BAU, J. Maringer)

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sicherer Auf- und Abbau nach der Aufbau-und Verwendungsanleitung des jewei-ligen Herstellers trägt zur Vermeidung von folgenschweren Unfällen bei der Mon-tage/Demontage sowie bei der Verwen-dung solcher „Rollgerüste“ bei. Auch hatder Verwender ausreichend Platz, umMaterial und Werkzeug abzulegen. „Ein-Mann-Gerüste“ zählen hier ebenfalls zuden guten Alternativen zum Leitereinsatz.Sie können durch eine Person platzspa-rend und sicher im Transportfahrzeug ver-und entladen werden. Der Auf- und Abbauerfolgt nach dem „Ein-Mann“ Prinzip undin kürzester Zeit steht eine sichere Steig-hilfe zur Verfügung.Kommt die Leiter dann doch zum Einsatz,muss es die „Richtige“ sein. Am sicherstenunter den tragbaren Leitern gelten Podest-leitern nach DIN EN 131-7. Diese sind aufgrößeren Baustellen oder Objekten einegute und sichere Steighilfe. Sie benötigenallerdings eine größere Aufstellfläche und

ihr Gewicht kann ein Handlingproblemsein. Mit Hebezeugen lassen sich diese Lei-tern aber auch von Etage zu Etage trans-portieren. Einseitig angebrachte Fahrrollenerleichtern dann den horizontalen Trans-port der Leiter. Die Podestleiter ist alsoeine Steighilfe für einige bestimmte Ein-satzbereiche mit eher vorhersehbaren Be -dingungen.

Die Plattformleiter hingegen ermöglichteinen einfachen, mit wenig Kraftaufwanddurchführbaren Transport. Sie verfügtüber Stufen als Aufstieg und bietet alsoberste Standfläche eine Plattform. Ineiner Weiterentwicklung entstand darausim Jahr 2017 die „leichte Plattformleiter“(Abb. 10). Diese wurde mit einigen Vor-gaben der BG BAU an die Abmessungenund das Gewicht der Leiter entwickelt undkann heute bei verschiedenen Herstellernerworben werden. Diese Leiterbauart istim Katalog der Arbeitsschutzprämien derBG BAU: Eine 50 %-ige Förderung für Mit-gliedsbetriebe der BG BAU ist für eine Leitergröße bis 6 Stufen möglich.

Stufenleitern stellen das nächste Segmentin der Leiterauswahl dar. Sie sind sowohlals Stehleiter (Abb. 11) als auch in Formvon Anlegeleitern verfügbar (Abb. 12). Hiermuss die begrenzte Nutzbarkeit der obers -ten Stufen bei der erforderlichen Größeder Leiter berücksichtigt werden. Stehlei-tern müssen also immer 2 Stufen größersein als die benötigte Standhöhe. Nur sokann die bestimmungsgemäße Verwen-dung erfolgen.

Für die Verwendung als Auf- und Abstiegsind weiterhin Sprossenleitern erlaubt,wobei auch hier Stufenleitern in punctoSicherheit einen Vorteil für sich verzeich-nen. Stufenanlegeleitern sind auch mit

beidseitigem Handlauf, z.T. als Zubehör, im oberen Leiterteil erhältlich. Dieser er -mög licht ein sicheres Festhalten und kannsomit zur Verhinderung eines Absturz-unfalls beitragen.Letztendlich gehören Anbauteile undZubehör zu einer sicheren Verwendungvon Leitern. Anbauteile gibt der Herstellerschon vor, denn diese sind zwangsläufigfür eine sichere Verwendung einzuset-zen – also ein Muss. Zubehör kann zur Verbesserung der sicheren Verwendungeingesetzt werden. Dazu gehören u.a.Systeme zur Fixierung der Leiter am Fuß-und/oder am Anlegepunkt.Zur Erhaltung des betriebssicheren Zu -stan des aller Arbeitsmittel muss derUnter nehmer für eine regelmäßige Prü-fung durch geeignete Personen sorgen.Denn diese Arbeitsmittel unterliegen, be -dingt durch den rauen Baustellenbetrieb,„Schäden verursachenden Ereignissen“.Dadurch werden Prüfungen vor der Ver-wendung und in festgelegten Prüffristenerforderlich.Eine sichere Verwendung kann der Unter-nehmer bzw. die Unternehmerin durch diewiederkehrenden Unterweisungen seinerbzw. ihrer Beschäftigten erzielen. Hand-lungshilfen hierzu bieten beispielsweisedie „Bausteine“ der BG BAU (auch als Apperhältlich) oder die Gebrauchsanleitungender Hersteller. Piktogramme auf Leiterngeben wichtige Hinweise auf erlaubte undverbotene Verwendungszwecke und sindsprachneutral für Beschäftigte aller Natio-nen verständlich dargestellt.Zusammengefasst bedeutet dies für dieVerwendung der Steighilfen und derenAuswahl durch den Unternehmer Folgen-des:• Die Gefährdung so gering wie möglichhalten!

• Vorrangig Hubarbeitsbühnen, Gerüste,fahrbare Arbeitsbühnen und Treppenauswählen und alternative Arbeits-verfahren verwenden!

• Die Leiter ist zweite Wahl!• Wenn Leiter, dann die Richtige!• Regeln zur Leiterverwendung beachten!• Leiterzubehör verwenden!• Mitarbeiter unterweisen!• Arbeitsmittel prüfen!Grundlagen für die Auswahl, Verwendungund Prüfung der Steighilfen sind in derBetriebssicherheitsverordnung und derTechnischen Regel zu Betriebssicherheits-verordnung TRBS 2121 Teil 2 „Gefährdungvon Beschäftigten bei der Verwendungvon Leitern“ definiert.

Joachim MaringerBG BAU Prävention

Abb. 10: Plattformleitern werden von der BG BAU als Arbeitsschutzprämie gefördert(Quelle: BG BAU, M. Schwenniger)

Abb. 11: Stufenstehleiter, zweiseitig begehbar(Quelle: HYMER Leichtmetallbau)

Abb. 12: Stufenanlegeleiter(Quelle: KRAUSE-Werk)

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Dieser Text sollte nicht im Druckbereich sichtbar sein, Entfernung vom tatsächlichen Formatrand hier 3 mm. ENDEDieser Text sollte nicht im Druckbereich sichtbar sein, Entfernung vom tatsächlichen Formatrand hier 3 mm. ENDE

Tief- und StrassenbauUnsere lebenswichtigen Regeln!

Wir betreten nur gesicherte Baugruben und Gräben.

Wir sichern Absturzkanten außerhalb des Gefahrenbereichs des Baggerbetriebes.

Wir arbeiten nur im Schutz der ordnungsgemäßen Verkehrssicherung und halten Sicherheitsabstände zu Verkehr und zu Maschinen ein.

Wir beginnen mit Aufgrabungen erst, nachdem uns Informationen über die Lage von Leitungen und Rohren vorliegen.

Wir benutzen Warnkleidung, damit wir gesehen werden.

Wir bedienen Maschinen ordnungs-gemäß und nutzen diese nur, wenn wir dafür unterwiesen und beauftragt sind. Den vorhandenen Sicherheitsgurt legen wir immer an.

Wir betreten den Gefahrenbereich von Maschinen nur in Absprache mit der Maschinenführerin oder dem Maschinenführer.

Wir arbeiten niemals unter schwebenden Lasten sowie in Bereichen mit ungesicherten Bauteilen und Lasten.

Wir benutzen immer die geeigneten, erforderlichen PersönlichenSchutzausrüstungen.

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Verdichtungstechnik / Erdbau BauPortal 2/201956

Welche Arten von Verdichtungstechnikgibt es, in welchem Bereich – also für leichte, mittlere und schwere Verdichtungsarbeiten – wird welches Verdichtungsgerät eingesetzt und welche unterschiedlichen Gefährdungenergeben sich bei den entsprechenden Verdichtungsarbeiten?Im Tiefbau wird Verdichtungstechnik vorallem im Erdbau und im Straßenbau ein-gesetzt. Die Verdichtung von Erdreich oderAsphalt wird dabei in der Regel statisch,durch Gewichtskraft, dynamisch, durchVibration oder im Regelfall aus einer Kom-bination beider Verfahren erreicht. DieWahl des Verdichtungsgeräts hängt imWesentlichen von der Arbeitsaufgabe, denörtlichen Verhältnissen und von wirt-schaftlichen Betrachtungen ab. Auf klei-nen Flächen und bei räumlich beengtenVerhältnissen werden eher handgeführteRüttelplatten, Stampfer und Walzen ein-gesetzt. Auf großen Flächen und dort wo eine hohe Verdichtungsleistung gefor-dert wird, kommen Walzen mit aufsitzen-dem Fahrer zum Einsatz, z.B. Tandemwal-zen, Gummiradwalzen oder Walzenzüge.Die Bandbreite der unterschiedlichen Ge -wichtsklassen reicht von einer ca. 50 kgschweren Rüttelplatte bis hin zu einem ca.25 t schweren Walzenzug. Daneben gibtes noch Anbauverdichter, das sind Rüttel-platten die an einem Hydraulikbagger be -trieben werden oder die Explosionsstamp-fer, die aber im gewerblichen Tiefbau keineRolle mehr spielen.

Für den Arbeitsschutz bringt die Vielzahlder Maschinen auch eine Vielzahl an Ge -fährdungen mit sich. Je nach Maschinen-art, Maschinengröße, Antriebsart, den Ein-satzbedingungen usw. ergeben sich ver-schiedene Gefährdungen, die zu betrach-ten sind. Bei kleineren handgeführtenGeräten ergeben sich Gefährdungen vorallem aus dem Lärm und den Vibratio-nen. Werden diese Geräte in Gräben ein-gesetzt, kommt beim Einsatz von benzin-oder dieselgetriebenen Geräten eine er -

höhte Belastung der Mitarbeiter durchGefahrstoffe (v.a. CO, CO2, NOX, Diesel-rußpartikel) in den Abgasen hinzu. BeiMaschinen mit aufsitzendem Fahrer be -steht für Mitarbeiter im Umfeld derMaschine die Gefahr angefahren zu wer-den. Für den Fahrer selbst bestehenGefährdungen durch den Umsturz derMaschine. Durch den hohen Schwerpunktund den Betrieb an Böschungskanten oderauf nicht ausreichend tragfähigem Unter-grund können Walzen leicht umkippen.Auch das Auf- und Abladen der Walzen aufLkw birgt Gefahren. Nicht ausreichendtragfähige Rampen können brechen, dieWalze kann auf zu steilen oder zu glattenAuffahrrampen ins Rutschen kommen undumstürzen.

Worauf müssen die Bediener von Verdichtungsgeräten achten, im Betriebund beim Parken der Maschinen?Handgeführte Walzen dürfen nur miteiner funktionierenden sogenannten Tot-mannschaltung (Abb. 1) betrieben werden.Diese sorgt dafür, dass die Maschine zumStillstand kommt, wenn der Bediener denGriff loslässt. Am Deichselende muss einAndrückschalter montiert sein, der eben-falls dafür sorgt, dass die Maschine ge -stoppt wird, wenn der Bediener bei Rück-wärtsfahrt gegen ein Hindernis gepresstwird (Abb. 1). Handgeführte Maschinen

dürfen nur mit Gehörschutz betriebenwerden. Gerade Rüttelplatten erzeugendurch das Schlagen der Platte gegen denUntergrund so viel Lärm, dass das Gehördauerhaft geschädigt werden kann. Vor allem beim Betrieb von Maschinen mit aufsitzendem Fahrer besteht an Bö -schungskanten eine hohe Gefahr, dass dieMaschine ins Kippen gerät. Durch Fahrfeh-ler oder durch nachgebenden Untergrundkann eine Walze leicht die Böschung hin-abstürzen und sich dabei überschlagen.Deshalb ist bei Aufsitzmaschinen daraufzu achten, dass diese über einen Überroll-schutz, ein sog. ROPS (Roll Over ProtectiveStructure), verfügen. Dieser verhindert beieinem Umsturz oder einem Überschlagen,dass die Fahrerkabine eingedrückt und der Fahrer darin zerquetscht wird. Beiklappbaren ROPS ist darauf zu achten,dass dieser beim Einsatz aufgeklappt wird.Wenn ein ROPS vorhanden ist, muss dieMaschine auch über einen Anschnallgurtverfügen. Dieser sorgt dafür, dass der Fah-rer bei einem Umsturz auf dem Sitz ver-bleibt, aber nur dann, wenn der Fahrer ihnauch anlegt. Es gibt nicht wenige Unfälle,bei denen der Fahrer versucht hat, von der kippenden Maschine zu springen. DerFahrer springt dabei nach unten, in derKipprichtung der Maschine. Leider werdensie dann oft von der nachkommendenMaschine (mit weitgehend intaktem Füh-

Abb. 1: Walze mit „Totmannschaltung“ (1) (Schalteinrichtung ohne Selbsthaltung) und „Andrückschalter“ (2)

Sicheres Arbeiten mit Verdichtungstechnik und im ErdbauBauPortal sprach mit Dipl.-Ing. Volker Münch, Stellvertr. Leiter des SachgebietsTiefbau im Fachbereich Bauwesen der DGUV, über die Gefährdungen, die bei Arbeiten mit Verdichtungstechnik und im Erdbau bestehen. Besondersim Fokus steht der sichere Umgang mit Straßenwalzen und der Einsatz von motorbetriebenen Geräten im Leitungsbau.

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BauPortal 2/2019 Verdichtungstechnik / Erdbau 57

rerhaus) getroffen und schwer oder töd-lich verletzt. Wären sie angeschnallt ge-wesen, hätten sie nicht springen können.In der durch die ROPS geschützten Kabinehätten sie den Unfall mit wesentlich ge -rin geren Verletzungsfolgen überlebt. Des-halb gilt: „Ohne ‘Klick’ kein Start“ (Abb. 2).In den Fahrerkabinen ist das Warnzeichen„Kippgefahr“ (Abb. 3) anzubringen.Werden Walzen abgestellt, sind diesegegen Wegrollen und Unbefugtes in Gangsetzen zu sichern. Der Motor ist abzu-stellen.

Wenn das Umfallen von Verdichtungs-geräten bzw. Verdichtungsmaschinen und die daraus entstehenden Unfälle ein großes Thema sind, gibt es ein spezielles Fahr- und Nutzungstraining für die Bediener, beispielsweise als Angebot der BG BAU?Die BG BAU informiert z.B. über die Bau-steine der BG BAU (speziell sei hier derB185 genannt) über den richtigen Betriebvon Walzen. Auch in den spezifischen Tief-baulehrgängen, etwa im „Fachseminar für Erd- und Straßenbaumaschinenführer“wird diese Thematik behandelt. Darüber hinaus fördert die BG BAU dieTeilnahme an Lehrgängen, die durch ZUMBau qualitätsgeprüft sind, mit bis zu900 €. Die Arbeitgeberverbände der Bau-industrie und des Baugewerbes haben inZusammenarbeit mit der BG BAU den„Zulassungsausschuss für Prüfungsstättenvon Maschinenführern in der Bauwirt-schaft“, kurz ZUMBau ins Leben gerufen.Dieser entwickelt und überwacht Quali-tätsstandards für Prüfstätten und für dieDurchführung von Prüfungen von Maschi-nenführern. Für die Fahrer von Verdich-tungsgeräten bieten mehrere ZUMBau-Prüfungsstätten spezielle Lehrgänge an.

In welchen Situationen kommt es zu einem Überrollen von Personen, diesich im Baustellenbereich befinden. Welche Sicherheitsmaßnahmen gibt es,dies zu verhindern? Personen, die zu Fuß in der Nähe von Bau-maschinen unterwegs sind, sind generellgefährdet, von der Maschine erfasst zuwerden. Gerade Walzen bewegen sich imArbeitsprozess ständig hin und her. Dabeiwird schnell zwischen der Vorwärts- undRückwärtsfahrt gewechselt. Der Fahrerüberblickt nicht in jeder Situation dengesamten Fahrweg. Gerade bei speziellenTätigkeiten, wie dem Walzen einer Nahtoder eines Randbereichs, schaut der Fahrergezielt auf den Teil der Fläche vor ihm, der aus qualitativen Gesichtspunkten her-aus, besonders verdichtet werden muss.Andere Bereiche nimmt er dann oft nicht

mehr wahr. Das ist so, als würden Sie sichwährend der Autofahrt aus dem Fensterlehnen und nur das linke Vorderrad be -trachten. Auch beim Rückwärtsfahren ist die Sichteingeschränkt. Manche größeren Walzensind mit einem drehbaren Sitz ausgestat-tet, so dass der Fahrer immer in die Fahrt-richtung sehen kann. Bei anderen Walzenmuss sich der Fahrer nach hinten drehenoder Spiegel benutzen. Je nach Bauart derWalze kann dabei das Sichtfeld einge-schränkt sein. Treten Personen in seinenFahrweg, kann es passieren, dass er diesenicht wahrnimmt. Die Arbeiten sollten soorganisiert sein, dass sich z.B. beim Walzenvon Asphalt niemand im Fahrweg auf-hält. Randarbeiten, wie das Freilegen vonSchachtabdeckungen, sollten erst dannerfolgen, wenn die Walzarbeiten in demBereich abgeschlossen sind. Der Fahrer istzu unterweisen, dass er nicht zu dicht an

den Straßenfertiger heranfährt. Dort sindPersonen tätig, die sich auf ihre Arbeit amFertiger konzentrieren und nicht auf dieWalze hinter ihnen achten.Personen, die in den Fahrweg einer Walzehineintreten wollen, müssen zunächstBlickkontakt zum Maschinenführer auf-nehmen und sich mit ihm abstimmen.

Welche Gefahren treten bei Arbeiten in Leitungsgräben auf? Werden Verdichtungsgeräte mit Verbren-nungsmotor (Benzin- und Dieselmotoren)in Leitungsgräben oder aber im innerenvon Bauwerken (z.B. im Hallenbau oder imTunnelbau) eingesetzt, kommt es durchdie Motorabgase zu einer erhöhten Belas -tung mit Gefahrstoffen in der Atemluft,die oft oberhalb von Grenzwerten liegt. Estreten vor allem Kohlenmonoxid, Kohlen-dioxid, Stickoxide und Feinstaub (Ruß-partikel) auf. Die BG BAU hat auf derGrundlage verschiedener Messreihen Ex-positionsbeschreibungen (www.bgbau.de/themen/sicherheit-und-gesundheit/gefahrstoffe/expositionsbeschreibungen/)aufgestellt. Der Unternehmer kann fürseine Gefährdungsbeurteilung diese Expo-sitionsbeschreibungen heranziehen undentsprechende Maßnahmen festlegen.Im Leitungsbau hat sich gezeigt, dass beimEinsatz von klassischen Verbrennungs-motoren in mehr als schultertiefen Grä-ben Arbeitsplatzgrenzwerte nicht mehreingehalten werden können. Hier ist dasAusweichen auf ein anderes Verfahrennotwendig. So kann z.B. durch den Einsatzvon Anbauverdichtern an Baggern, demEinsatz von Flüssigboden oder von akku-betriebenen Geräten die Belastung desMitarbeiters im Graben vermieden wer-den. Ist das nicht möglich ist zu prüfen, obz.B. ferngesteuerte Geräte eingesetzt wer-den können.

Vielen Dank für das Gespräch.Foto: Meike Nohlen/BG BAUGrafiken: H.ZWEI.S

Anke Templiner Redaktion BauPortal

Abb. 4: Beim Betrieb von Walzen mit Überrollschutz-konstruktion (ROPS) Sicherheitsgurt (1) anlegen. Drehsitze (2) bei Walzen ermöglichen auch bei Rückwärtsfahrt den Blick in Fahrtrichtung. Sie ersparen unbequemes und trotzdem nicht immerausreichendes Umdrehen des Maschinenführers.Damit können tote Winkel deutlich reduziert werdensowie die Arbeit des Maschinenführers erleichtert undergonomischer gestaltet werden.

Abb. 2: Symbol Anschnallen! und Abb. 3: Warnzeichen Kippgefahr – Diese Sicherheitszeichen sind in den Fahrerkabinen von Walzen anzubringen – sie können über das Medien-Center der BG BAU bestellt werden

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BauPortal 2/2019 Gebäudereinigung und -dienstleistungen 59

Herr Schneider, als Geschäftsführer eines Reinigungsunternehmens werdenSie regelmäßig mit Gefährdungen, denen Ihre Beschäftigten ausgesetzt sind, konfrontiert. Welche Gefahren und Risiken in der täglichen Arbeit sehen Sie in der Gebäudereinigungs-branche?

Gefährdungen für Beschäftigte im Ge-bäudereiniger-Handwerk treten in unter-schiedlichen Bereichen auf. Sie entstehenzum Beispiel beim Umgang mit hochkon-zentrierten Reinigungsmitteln, die falschdosiert oder nicht richtig angewendetwerden, oder beim Einsatz bestimmterReinigungschemikalien wie Desinfektions-und Bleichmitteln. Darüber hinaus gibt esGefährdungen, die bei der Feuchtarbeitentstehen. Das sind neben Hauterkran-kungen auch Unfälle durch Ausrutschenoder Stolpern. Bei der Reinigung im medi-zinischen Bereich kommt dann auch nochdas Infektionsrisiko dazu.

Auch Abstürze sind leider nach wie vor ein großes Thema, vor allem für Glas- undFassadenreiniger.

Wie kann man Gefahren im Vorfeldbegegnen?

Wichtig ist, vorab genau zu überlegen,welche Gefährdungen im entsprechendenReinigungsumfeld auftreten können undwie man sich davor schützen kann. Amsichersten erfolgt das über die Gefähr-dungsbeurteilung. Dafür ist es nötig, sichmit den jeweiligen örtlichen Gegeben-heiten und dem Reinigungsauftrag aus-einanderzusetzen: Besteht bei Höhen-arbeiten die Möglichkeit, statt einer Leitereine Hubarbeitsbühne aufzustellen? Kanneine persönliche Schutzausrüstung gegenAbsturz (PSAgA) genutzt werden? SindVerkehrswege bei der Ausübung der Reinigungstätigkeiten zu berücksichtigen,und benötigen die Beschäftigten spezielleArbeits mittel wie Dosiereinrichtungenoder Spezialhandschuhe, um ihre Arbeitsicher ausführen zu können? Eine guteEinsatzplanung und Organisation der Rei-nigungsarbeiten wirkt sich natürlich eben-falls positiv aus. Sie reduziert Zeitdruckund Stress, denen Beschäftigte oft ausge-setzt sind und die meist Auslöser vonUnfällen sind.

Welche Unterstützungsangebote sollten Unternehmen nutzen, um Reinigungsarbeiten sicher zu gestalten?

Die schon angesprochene Gefährdungs-beurteilung ist sicher ein guter Weg, dieBeschäftigten für mögliche Gefahren zusensibilisieren. Sie gibt allen Beteiligtendie Möglichkeit, Arbeitsschutz konkretwerden zu lassen – es wird in diesem Pro-zess alles dokumentiert und mit Verant-wortlichkeiten benannt.

Es gibt aber auch weitere Möglichkeiten,Arbeitsschutz einfach in den Alltag zuintegrieren. Beispielsweise, indem Emp-fehlungen für das ergonomische Arbeitenwie Hinweise zur richtigen Einstellung von Wischgeräten an die Beschäftigtenweitergegeben werden.

Auch die Digitalisierung kann genutztwerden, um Sicherheit bei der Gebäude-

Von Anfang an auf Sicherheit setzenBauPortal sprach mit Mike Schneider, Vorstandsmitglied der BG BAU und geschäftsführender Gesellschafter von Peter Schneider Unternehmensgruppe GmbH & Co. KG, Hannover, über die Gefahrensituation in der Gebäudereinigungsbranche.

reinigung zu erhöhen. Damit meine ichnicht nur die von Sensoren gesteuerte Reinigungsmaschine, die körperliche Be-las tungen der Beschäftigten reduziert,sondern auch den Einsatz von virtuellerRealität zur Erkennung von Gefahren-herden.

Letztendlich kommt es aber immer da-rauf an, dass der Arbeitsschutz zum Unter-nehmen passt und somit auch „gelebt“wird.

Herr Schneider, wir danken Ihnen für dieses Interview.

Christiane Witek Redaktion BauPortal

Bestellen Sie sich jetzt Ihren Gewerkespezifischen Flyer unter: www.bau-auf-sicherheit.de/download

Unsere Lebenswich-tigen Regeln für Gebäudereiniger!

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Gebäudereinigung und -dienstleistungen BauPortal 2/201960

Staub bei Reinigungsarbeiten auf Baustellenund bei der GebäudereinigungDipl.-Ing. Walter Gunreben, KasselDipl.-Ing. Karsten Oetke, Hannover

Im Rahmen dieser Übergangsfrist hin-sichtlich der Feinstäube entstanden mitvielen Gewerken bereits Handlungsanlei-tungen/Branchenlösungen zum Thema„staubarmes Arbeiten“. In diesen wirdauch das Thema Reinigungsarbeiten aufBaustellen angesprochen und in den meisten Fällen wird derzeit auf die Ver-wendung geeigneter Entstauber/Staub-sauger verwiesen. Diese Handlungsanlei-tungen/Branchenlösungen werden nachdem Ende des Übergangzeitraumes fürFeinstaub nicht, wie von manchen be -fürch tet, in der Versenkung verschwinden,es ist vielmehr zu erwarten, dass nach Verabschiedung der derzeit in Überarbei-tung befindlichen TRGS 559 „Minera-lischer Staub“ diese an Bedeutung nochzunehmen. Die Auflistung guter Praxis inden Handlungsanleitungen wird weiter-hin gefragt bleiben. Nachdem beginnendmit der Handlungsanleitung „Naturstein-bearbeitung“ auch frühzeitig das ThemaQuarzfeinstaub berücksichtigt wurde, wirdauch Handlungsbedarf bzgl. des Beurtei-lungsmaßstabes für Quarzfeinstaub dortdokumentiert.Zur Reinigung größerer Flächen auf Bau-stellen werden in den meisten Branchen-lösungen (siehe z.B. Maler- und Lackierer-arbeiten) auf die Verwendung von Ent-staubern mit höheren Absaugvoluminaverwiesen.In einigen Ausbildungszentren für Bau-berufe werden solche Entstauber mithohen Absaugvolumina ebenfalls mittler-weile erfolgreich eingesetzt. Bei sehr feinen Stäuben bereitete anfangs dieBedienung der Entstauber hier Probleme:Werden nach der Benutzung oder nachlängerer Nutzungsdauer und größerenSchmutzmengen nicht die Filter gründlichgereinigt, setzen diese sich dauerhaft zu.Im Regelfall macht dies die eingebaute

Filterabreinigung. Diese benötigt jedoch„als Antrieb“ den Unterdruck, der sich imStaubsammelbehälter befindet. Werden

groß dimensionierte Sauggarnituren ver-wendet, entsteht im Staubsammelbehäl-ter wenig Unterdruck und die Abreinigungdes Filters erfolgt unzureichend. Ist diesbekannt, ist es auch kein Problem: Beinachlassender Saugleistung wird dasSaugrohr zugehalten, ein Abreinigungs-zyklus abgewartet und die Saugleistungist wieder da. Dies gilt übrigens genausofür die kleineren „normalen“ Bau-Ent-stauber. Für Ausbildungsstätten wird aufder Förderliste der Entstauber mit höhe-ren Absaugvolumina ein Absperrschiebereines anderen Herstellers ergänzend emp-fohlen, der optisch sehr präsent ist unddadurch dafür sorgt, dass dies nicht in Ver-gessenheit gerät. Bei einigen Herstellernwird auf diesen Umstand auch in derBedienungsanleitung hingewiesen, dieman allerdings lesen muss.

Noch größere StaubsaugerVon der BG BAU werden derzeit Ent-stauber gefördert. Das sind Staubsauger,die mit einer Warneinrichtung versehensind, die den Benutzer aktiv warnen,sobald die Saugleistung nachlässt. Hinter-grund der Förderung der Entstauber ist esauch, mehr Hersteller von entsprechendenGeräten zu motivieren ihre Staubsaugermit einer entsprechenden Warneinrich-tung auszustatten. Auf Baustellen wirdvon den Beschäftigten meist nicht zwi-schen Staubsauger und Entstauber unter-schieden, „Alles was saugt“ wird für alleTätigkeiten herangenommen bei denenetwas gebraucht wird „was saugt“. Inso-fern ist es von Vorteil, wenn die Geräte„Dual-Use“-fähig sind und sowohl zur Ab -saugung von Maschinen wie auch zum„Aufsaugen abgelagerter Stäube“ (sosteht es meist in den Zulassungen derStaubsauger) verwendbar sind. Das Ange-

Das Kehren mit dem Besen wirbelt im wahrsten Sinne des Wortes jede Menge Staub auf. Die erreichten Staubwerte reichen bis zu ungefähr dem 6-fachen des derzeit geltenden Grenzwertes von 1,25 mg/m3

hinsichtlich Feinstaub und ungefähr bis zum 8-fachen des neuen Beurteilungsmaßstabes für Quarzfeinstaub. Mittlerweile ist auch die Übergangsfrist für die Ausnahmeregelung bezüglich Feinstaub Ende 2018 ausgelaufen –für das Kehren auf Baustellen ist dies eigentlich ohne Belang, da die Expositionen des Beschäftigten oberhalb des in der Übergangsfrist geltenden Wertes für Feinstaub von 3 mg/m3 lag. Das Ende der Übergangsfrist war aber Anlass für den einen oder anderen Anbieter von Maschinen, seine Produkte noch einmal nachdrücklich zu bewerben und darf auch Anlass sein, über die Staubminderungsmaßnahmen im Betrieb nachzudenken.

Abb. 1: Entstauber mit hohen Absaugvolumina

Die Förderung für Entstauber mit höhe-ren Absaugvolumina wurde Anfang2019 auf bis zu 750 € hochgesetzt!

Die Entstauber mit hohen Absaugvolu-men sind besser geeignet, um große Flächen effektiv zu reinigen, da breitereBodendüsen bedient werden können.Sie sind aufgrund der hohen Saugkraftgeeignet, gröberen Schmutz in größerenSaugschläuchen ohne Verstopfungen zutransportieren.

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BauPortal 2/2019 Gebäudereinigung und -dienstleistungen 61

bot an noch größeren Staubsaugern, teil-weise mit integrierten Vorabscheidern, diesinnvoll zu Reinigungszwecken eingesetztwerden können, ist durchaus beachtlich.Insofern kann es lohnend sein, bei Bedarfan größeren Staubsaugern hier entspre-chende Anbieter zu kontaktieren. Weiter-gehende Infos sind in der DGUV I 209-084zu finden.

VorgehensweiseGrober Schmutz wie Styroporabfälle odergrößere Steinbrocken oder größere Men-gen an Staub sind vor dem Saugen zusam-menzuschieben und zu beseitigen. Das ist nicht neu, auch vor dem Zusammen-kehren mit dem Besen waren gröbereStücke, Plattenreste, Styroporstücke etc.sinnvollerweise vorher zu beseitigen. Jenach Schmutzzusammensetzung kann

beim Zusammenschieben auch Staub ent-stehen, ein Luftreiniger hilft hier weiter.Geeignete Hilfsmittel zur Beseitigung desGrobschmutzes sind z.B. die HallenserSchaufel, es finden sich aber mittlerweileauch viele andere Lösungen.Bleiben danach noch Reststücke in derGröße von ca. 2–4 cm Größe übrig, sollteder Entstauber/Staubsauger mit einergrobschmutztauglicheren Sauggarniturausgestattet sein. Die richtige Wahl derSauggarnitur entscheidet über die Saug-leistung, die man auf den Boden be -kommt. Kleinere Flächen ohne vielSchmutz lassen sich oft auch mit demserienmäßigen Zubehör der Entstauberreinigen. Sollen ganze Räume, oder meh-rere davon gereinigt werden, ist größe-res Zubehör anzuraten. Mit einmotorigenEntstaubern können Saugschlauchdurch-messer bis ca. 40 mm Innendurchmesserund Bodendüsen von 360 mm Breite gutbetrieben werden. Stimmt der Saug-schlauchdurchmesser und der Innen-durchmesser des Saugrohres (Empfehlung: größer 35 mm) kommt an der Bodendüse

genug Saugleistung an. Eine Bodendüsevon 360 mm Breite entspricht in etwaauch der Breite eines Straßenbesens, dermeist 400 mm breit ist. Nimmt man demBeschäftigten diesen Straßenbesen wegund gibt ihm eine nur 300 mm breiteBodensaugdüse, kann das eventuell zuUnverständnis führen. Für kleine Flächen, oder für vollgestellteRäume, in denen man sich um das Mobi-liar und Stuhlbeine herumarbeiten muss,mag eine solche 300er-Bodendüse zielfüh-rend sein, schließlich sind auch Küchen-besen mit 300 mm Breite gebräuchlich.Für Baustellen oder größeren Flächen isteine größere Sauggarnitur die richtigeWahl.Die grobschmutztauglicheren Bodendü-sen sind derzeit meist aus Kunststoff undhaben eine Breite bis meist 360 mm. Istder Schmutz feiner, können auch die etwasteureren Alu-Bodendüsen verwendet wer-den. Diese haben in der Bodenauflage-fläche allerdings einen engeren Einsaug-kanal mit nur ca. 20 mm Breite, dafür gibtes sie aber auch in 400 mm Breite odergrößer.Für Entstauber mit höheren Absaugvolu-mina sollten die größeren Sauggarnitu-ren Standard sein, dem Autor sind jedochauch Fälle bekannt, bei denen das Modell„Küchensauggarnitur“ mitverkauft wurde.Insofern bitte aufpassen bei der Wahl des Zubehörs! Für Entstauber mit hohenAbsaugvolumina sind auch Sauggarnitu-ren mit 50 mm Durchmesser verfügbar,diese können dann auch mit Bodendüsenvon bis zu 500 mm Breite eingesetzt wer-den.

Abb. 5: Vergleich Einsaugkanal einer Kunststoffboden-düse und einer gängigen Alu-Bodendüse (Foto: Gunreben)

Abb. 3: Schieber zum Zusammenschieben gröberenSchmutzes in einer Lehrlingswerkstatt für Dachdecker(Foto: Gunreben)

Abb. 2: Hallenser Schaufel (Foto: Hr. Huttenlocher)

Abb. 4a: Sauggarnitur 300 mm Breite vor einem Straßenbesen mit 400 mm Breite (Foto: Gunreben)

Abb. 4b: Sauggarnitur 300 mm Breite vor einemKüchenbesen mit 300 mm Breite (Foto: Gunreben)

Abb. 4c: Bodendüse mit 360 mm Breite vor einem Straßenbesen mit 400 mm Breite (Foto: Gunreben)

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Gebäudereinigung und -dienstleistungen BauPortal 2/201962

Auf Baustellen ist es bei den kleineren Ent-staubern derzeit häufig empfehlenswertzwei Saugschläuche mitzuführen: Einenfür den Anschluss von Maschinen, der beivielen Herstellern einen Innendurchmes-ser von 32 mm aufweist (manche Herstel-ler haben hier auch bereits Innendurch-messer von 35 bis 37 mm in Verwendung!)und einen Saugschlauch von 38 mm(manchmal auch DN 40 benannt), kombi-niert mit einem Saugrohr Durchmessergrößer 35 mm Innendurchmesser undeiner passenden Bodendüse. Die Förderung der Bau-Entstauber soll hier in naher Zukunft auch entsprechendergänzt werden und eine Liste mit „effi-zienten Sauggarnituren“ an die existie-rende Liste angefügt werden.

VorabscheiderZur Ergänzung für das Aufsaugen größererFlächen bietet sich bei stärkeren Schmutz-aufkommen oder bei kritischen Stäubendie Verwendung eines Vorabscheiders an.Vorabscheider sind eine wirtschaftlicheErgänzung zu kleineren Entstaubern, aberauch zu Entstaubern mit hohen Absaug-volumina. Wird zur Reinigung großer Flä-chen mit hohem Grobschmutzanteil einleistungsfähigerer, größerer Entstauberverwendet, um genügend Saugkraft fürdas Aufsaugen des Grobschmutzes zu

haben, kann durch den Vorabscheider derFilter geschont und gleichzeitig durch dieVerwendung stabiler Müllsäcke und/oderBändchen-Gewebesäcke der Entleerungs-vorgang vereinfacht werden. Vorabschei-der arbeiten ohne Filter, der Staub wirddurch die Zentrifugalkraft und Schwer-kraft von der Luft abgetrennt. Bei Ver-suchen der BG BAU wurden Abscheide-grade bei Holzstaub von bis über 99 %erreicht (Achtung: Je nach Staubart wer-den unterschiedliche Abscheidegrade er -reicht! Nachfragen beim Verkäufer inBezug auf den jeweiligen Anwendungsfallist empfehlenswert!).

KehrsaugmaschinenMit Kehrsaugmaschinen können größereFlächen gereinigt werden. Als einSchwachpunkt der Kehrsaugmaschinen istder häufig in Betrieb befindliche Seiten-kehrbesen anzusehen. Dieser wird von derStauberfassung der Maschine nur teil-weise erfasst und kann zu Expositionendes Bedieners führen, die vergleichbar mitder Verwendung des Besens sind. In derFläche ist der Gebrauch des Seitenkehr-besens aber nicht erforderlich. Eine syste-matische Bewertung verschiedener Kehr-saugmaschinen steht noch aus, insofernkann derzeit nur die Empfehlung gegebenwerden, bei Bedarf Geräte verschiedenerHersteller vor Ort zu testen und auf dieStaubfreisetzung zu achten. Nach Erfah-

rung der Autoren zeigen sich hierbeibereits optisch Unterschiede zwischen denModellen.

KehrspäneNach Gefahrstoffverordnung ist das Reini-gen des Arbeitsbereiches durch Kehrenohne staubbindende Maßnahmen grund-sätzlich nicht zulässig. Es stellt sich dieFrage, welche staubbindenden Maßnah-men zur Verfügung stehen, eine hiervonkönnten Kehrspäne sein. Kehrspäne wer-den eingesetzt, um verschmutzte Bödenwasserfrei von Staub und anderen Ver-schmutzungen zu reinigen. Sie haben dieEigenschaft Schmutz zu binden. Es gibt die unterschiedlichsten Arten von Kehr-spänen. Zum Teil sind Kehrspäne mit Pfle-gezusätzen etc. getränkt, die man im Bau-bereich nicht haben möchte, um die Haft-zugfestigkeiten der Oberflächen bei wei-terem Bodenaufbau nicht herabzusetzen.Die staubbindende Wirkung der Kehr-späne konnte jedoch noch nicht genaueruntersucht werden, optisch sind bei Ein-haltung der Anwendungsempfehlungender Hersteller deutliche Staubreduzierun-gen sichtbar.

Staubsauger für GebäudereinigerFür den industriellen/handwerklichen Be -reich und die Bauendreinigung werdenbislang an Entstauber/Staubsauger dieAnforderung „mindestens Staubklasse M“gestellt. Dies wird voraussichtlich auch inder TRGS 559, die wahrscheinlich diesesJahr erscheint, so bleiben. Bei der Unter-haltsreinigung in Verwaltungen, Bürosoder Hotels werden nach TRGS 504 nurStaubsauger für gewerbliche Verwendungmit Filtern der Staubklasse M (z.B. Vlies-filterbeutel) verlangt. Dies begründet sichdarin, dass der aufzusaugende Schmutz in diesen Objekten eine andere Zusam-mensetzung aufweist. Hierbei handelt essich meist um Stäube aus dem Abrieb vonTeppichen, der Kleidung der Bewohner,Essensresten, Papierabrieb oder um Staubaus der Luft, der sich im Laufe der Zeitabsetzt, zum Großteil faserige Stäube. Die-ser Staub verursacht eine geringere Be-lastung der Staubsauger und der Filter.Insofern bleibt die Ausnahme für Staub-sauger in der Unterhaltsreinigung von derNeufassung der TRGS 559 voraussichtlichunberührt.

Autoren:Dipl.-Ing. Walter GunrebenDipl.-Ing. Karsten OetkeBG BAU Prävention

Abb. 6: Entstauber mit aufgesetztem Vorabscheider(Foto: Gunreben)

Die Informationsbroschüre„Staubarm arbeiten, gesund bleiben“ mit Plakat kann im Medien-Center unter der Abrufnummer: 705.9 für 5,00 € bestellt werden.Für BG BAU-Mitgliedsunternehmenkostenlos.

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Arbeits- und Schutzkleidung / PSA BauPortal 2/201964

Einlagen mit Widerstand gegen Perforation in Sicherheits-, Schutz- und BerufsschuhenDipl.-Ing. Andreas Vogt, BerlinDipl.-Ing. (FH) Marc Schimweg, DortmundDipl.-Ing. (FH) Ellen Waßmann, Offenbach

Elemente für den Schutzgegen PerforationFußschutz als persönliche Schutzausrüs -tung (PSA) soll die Füße gegen äußeremechanische Einflüsse schützen. Die anFußschutz zu stellenden Grund- undZusatzanforderungen sind in den NormenDIN EN ISO 20345 (Sicherheitsschuhe),DIN EN ISO 20346 (Schutzschuhe) und DINEN ISO 20347 (Berufsschuhe) aufgeführt.Der Widerstand gegen Perforation gehörtdabei zu den optionalen Zusatzanforde-rungen. Fußschutz der Kategorien S3, S5,P3, P5, O3, O5 oder Fußschutz, der in derKennzeichnung das Symbol „P“ führt, er -füllt die Normanforderungen hinsichtlichdes Widerstandes gegen Perforation imSohlenbereich. Sie ist dann wichtig, wenndie Gefahr von Perforationsverletzungendurch Nägel und andere spitze Gegen-stände besteht.

Während in der Vergangenheit durchtritt-hemmende Einlagen aus Stahl (Abb. 3) im Schuh verbaut wurden, finden heutezunehmend auch textile Materialien Ver-wendung (Abb. 1). Textile Einlagen bietenim Gegensatz zu metallischen Einlagenden Vorteil, fast den gesamten Fußsohlen-bereich abzudecken. Bei metallischen Ein-lagen verbleibt, je nach Fertigungsverfah-ren, ein mehr oder weniger ungeschützterRandbereich (Abb. 2). Dort kann es zu Per-forationen kommen.

Textile Einlagen verbessern den Trage-komfort der Schuhe. Sie sind insgesamtflexibler als metallische Einlagen. Für ther-misch isolierende Schuhe eignen sich dietextilen Einlagen aufgrund ihrer geringe-ren Wärmeleitfähigkeit besser als metal-lische Einlagen.

Zudem gibt es Einsatzbereiche, in welchenMetalleinlagen ungeeignet sind und dieArbeitsabläufe stören oder gar behindern.

Vornehmlich sind diese in baufremdenBranchen zu finden, wie z.B. auf Flughäfenoder bei Arbeiten im Bereich von Sicher-heitsschleusen mit Metalldetektoren.

Anforderung der Normen an den Widerstand gegen Perforation im FußschutzBei der Prüfung der Perforation nach deraktuell gültigen DIN EN ISO 20344 wirdein 4,5 mm dicker Prüfnagel mit Kegel-stumpfspitze von außen mit einer defi-nierten Geschwindigkeit an 4 unter-schiedlichen Stellen durch die Schuhsohlege drückt. Bei Profilsohlen wird die Prü-fung zwischen den Profilen durchgeführt(Abb. 4). Die Kraft zum Durchdringen des Schuh-bodens muss mindestens 1.100 N betra-gen. Bei der Prüfung von nichtmetal-lischen Einlagen wird die Prüfmaschinemit der definierten Geschwindigkeit biszur erforderlichen Kraft von 1.100 Nbetrieben. Dann wird die Maschine ange-halten und nach 10 sec entweder eineSichtüberprüfung oder eine elektrischeoder kinematografische Überprüfung aufPerforation des Nagels durchgeführt.Damit die Prüfung als jeweils bestandengilt, darf die Spitze des Prüfnagels innennicht sichtbar sein.Bei der Prüfung bilden Sohle und Prüf-nagel einen rechten Winkel zueinander. Im Hinblick auf die Praxis ist für die tex-tile Einlage der Winkel, mit welchem derNagel eintritt, weitestgehend ohne Be-deutung. Bei Einlagen aus Metall, kommtes mit zunehmender Schrägstellung des Nagels zu einer steigenden Wahr-scheinlichkeit des seitlichen Abgleitensdes Nagels entlang der Metalloberfläche.Der rechtwinklige Versuchsablauf stelltalso für Metalleinlagen die ungünstigsteStellung dar.Generell steigt mit dünner werdendemNageldurchmesser zudem die Wahr-scheinlichkeit, dass der Nagel beim Auf-treffen wegknickt.

Das Sachgebiet „Fußschutz“ im Fachbereich „Persönliche Schutzausrüstungen“ (FB „PSA“) hat sich mit der Thematik des Widerstandes gegen Perforation von Sicherheits-, Schutz- und Berufsschuhen befasst. In umfangreichen Untersuchungen beim Institut für Arbeitsschutz (IFA) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung in Sankt Augustinwurde das Verhalten von Fußschutz mit metallischen oder nichtmetallischen Einlagen gegen Nägel unterschiedlicherGeometrie bestimmt, um so im Vergleich zur Normprüfung praxisnähere Informationen für den Einsatz zu gewinnen.Die Ergebnisse fließen in die Weiterentwicklung der Fußschutznormen ein. Über die weitere diesbezügliche Entwicklungwird nachfolgend berichtet.

Abb. 1: Sicherheitsschuhe mit perforations-beständiger Einlage aus textilem Material(Quelle: IFA, Sankt Augustin)

Abb. 2: Querschnitt durch einen Sicherheitsschuh mit perforationsbeständiger Einlage aus Metall(Quelle: IFA, Sankt Augustin)

Abb. 3: Metallische Einlage (Quelle: Vogt, BG BAU)

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Einsatzbereiche mit UnfallaufkommenIn vielen Tätigkeitsbereichen ist mitNägeln zu rechnen, deren Durchmesserdeutlich kleiner sind als der des Prüf-nagels nach DIN EN ISO 20344. DieseTätigkeitsbereiche liegen im Baubereichvor allem bei Schalarbeiten, Zimmerer-und Dacharbeiten, aber auch bei Abbruch-arbeiten vor.

Bei Fußschutz mit nichtmetallischen Ein-lagen ist es dabei in der Vergangenheitwiederholt zu Fußverletzungen durch ein-getretene Nägel gekommen. Aufgrund der dem Sachgebiet vorliegenden Unfällekann jedoch nicht von einem signifikantenUnfallgeschehen ausgegangen werden. Eskam allerdings zu Zweifeln an der Praxis-relevanz des in der Norm vorgeschrie-benen Prüfnagels. Untersuchungen mitdünneren Nägeln sollten gesicherten Auf-schluss darüber geben, inwieweit auch beidünneren Nägeln noch ein ausreichenderWiderstand gegen Perforation besteht. Bei der bestimmungsgemäßen Benutzungvon Fußschutz mit metallischer Einlagesind in der jüngeren Vergangenheit bisdato keine Perforationen durch die Einlagebeim Sachgebiet dokumentiert.

Versuchsmaterial und experimentelle MethodenFür die Untersuchungen des IFA stand einerepräsentative Anzahl von Sicherheits-schuhen verschiedener Hersteller mit tex-tiler Einlage oder mit Metalleinlage zurVerfügung. Der Widerstand gegen Perfo-ration wurde jeweils mit den folgenden

Nägeln geprüft, die sich im Durchmesserund der Gestaltung der Spitze unterschie-den:• Normnagel DIN EN 20345, Ø 4,5 mm,Spitze als Kegel, stumpf

• Normnagel DIN EN 388, Ø 4,5 mm,Spitze als Kegel, rund

• Stahlnagel, Ø 2,5 mm, Spitze als Kegel, stumpf

• Stahlnagel, Ø 2,5 mm, Spitze als Pyramide, stumpf

• Stahlnagel, Ø 2,5 mm, Spitze als Pyramide

Für die Prüfung wurde der Schaft vomSchuhunterteil getrennt. Anschließendwurde der gesamte Schuhunterbau alsPrüfstück verwendet. Das Prüfstück wurdeso auf der Grundplatte einer handelsübli-chen Zug-Druck-Prüfmaschine platziert,dass der Nagel durch die Laufsohle ein-dringen kann. Der Nagel wurde mit einerGeschwindigkeit von [10 ± 3] mm/min inden Unterbau gedrückt, bis die Spitzesichtbar wurde. Die hierzu erforderlicheHöchstkraft wurde gemessen. Die Prüfungwurde mit jedem Nageltyp an vier ver-schiedenen Stellen der Sohle durchgeführt(Abb. 5).

Ergebnissauszüge der IFA-UntersuchungenDie Anforderung der Norm an die Min-destkraft von 1.100 N bei Verwendung derbeiden 4,5 mm dicken Normnägel nachDIN EN ISO 20344 und DIN EN 388 erfüll-ten alle untersuchten Schuhe unabhängigvom Material der Einlage.Wurden jedoch dünnere Nägel mit 2,5 mmDurchmesser verwendet, wie man sie z.B.häufig auf dem Bau antrifft, so erreichtelediglich ein Schuh mit textiler Einlege-sohle den Anforderungswert von 1.100 N.Alle anderen Ergebnisse lagen größten-

teils 50 % unterhalb des Grenzwertes von1.100 N. Einzelne Ergebnisse lagen sogarunter 350 N Höchstkraft, der niedrigstegemessene Wert lag bei 200 N.

Bei Schuhen mit metallischer Einlagebestanden zwei Schuhe bei der Verwen-dung des dünneren Nagels die Prüfungnicht, wiesen aber immerhin noch Kraft-werte von rund 950 N auf. Lediglich beieinem Schuh wurde ein Kraftwert von 750 N bei einem Nagel mit 2,5 mm Durch-messer und pyramidenförmiger Spitzeerreicht.

Nägel mit einem geringeren Durchmesserals dem des Normprüfnagels können ins-besondere textile Einlagen bereits beideutlich niedrigeren Kräften durchdringen.Die Untersuchung zeigte aber auch Gren-zen bei den dünnen Prüfnageldurchmes-sern dahingehend auf, dass es zu Verfor-mungen der Prüfnägel kam.

Rundversuche auf europäischer EbeneAuf europäischer Ebene wurden auf Initia-tive des CEN TC 161 Fuß- und Beinschutzmehrere Rundversuche zur Bestimmungdes Widerstandes gegen Perforation vontextilen Einlegesohlen mit dünnen Nägelndurchgeführt. Hierzu kamen sieben ver-schiedene Einlegesohlen aus Textil zumEinsatz. Die Perforation erfolgte mit einemneuen Nageldurchmesser von 3,0 mm und einer Pyramidenspitze von [1 x 1] mm.Von den sieben verschiedenen Einlagenerfüllte lediglich eine die Anforderung anden Widerstand gegen Perforation vonmindestens 1.100 N. Eine weitere erreichteimmerhin Werte von bis zu 900 N. Dieübrigen erzielten Werte lagen zwischen600 N und 750 N.

Untersuchungen an Einlagen aus Metallhaben gezeigt, dass diese auch bei Ver-

Abb. 4: Prüfaufbau (Quelle: IFA, Sankt Augustin)

Abb. 5: Messstellen IFA-Prüfung – Bild entspricht nicht der Original Sohle und dient nur zur ungefähren Positionsbestimmung (Quelle: IFA, Sankt Augustin)

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wendung des zuvor beschriebenen Prüf-nagels noch Werte oberhalb von 950 Nerreichen. Somit können diese Sohlennoch als ausreichend widerstandsfähigbezeichnet werden.

Entwicklung bei Normungund ZertifizierungBereits 2012 wurde in dem zuständigeneuropäischen Normungsgremium eineProjektgruppe eingerichtet, um ein neuesPrüfverfahren und gegebenenfalls neueAnforderungen zu definieren (neuerNagel, Nagelspitze etc.). Begleitend wur-den Rundversuche auf europäischer Ebenedurchgeführt. Deren Ergebnisse bestätig-ten die IFA-Ergebnisse. Im europäischen Erfahrungsaustausch derPrüfstellen, Vertikal Group 10, wurde eine„Recommendation for Use“ (RfU 10.188b)verabschiedet, wonach der Hersteller inseiner Herstellerinformation auf das be -stehende Restrisiko von Einlagen mitWiderstand gegen Perforation eingehenmuss. Spätestens ab dem 1. Juli 2015 müssen „Notifizierte Stellen“ fordern, dassdie Hersteller folgende Punkte (Formulie-rungsvorschlag) in die Benutzerinforma-tion aufnehmen:

„Der Widerstand gegen Durchdringungdieses Schuhwerks wurde im Laborunter Benutzung eines stumpfen Prüf-nagels von 4,5 mm Durchmesser undeiner Kraft von 1.100 N ermittelt.Höhere Kräfte oder dünnere Nägel kön-nen das Risiko der Durchdringung er -höhen. In solchen Fällen sind alter-native präventive Maßnahmen in Be -tracht zu ziehen.Zwei allgemeine Arten von durchtritt-hemmenden Einlagen sind derzeit inPSA Schuhwerk verfügbar. Dies sindmetallische und nichtmetallische Ma -terialien. Beide erfüllen die Mindest-anforderungen an den Widerstandgegen Durchdringung der Normen, dieam Schuh gekennzeichnet sind, aberjede hat unterschiedliche zusätzlicheVorteile oder Nachteile einschließlichder folgenden:

• Metall: Wird weniger durch die Formdes spitzen Gegenstandes/Gefahr(z.B. Durchmesser, Geometrie, Schär-fe) beeinträchtigt. Auf Grund derEinschränkungen in der Schuhferti-gung wird nicht die gesamte Lauf-fläche der Schuhe abgedeckt.

• Nichtmetall: Kann leichter, flexiblersein und deckt eine größere Flächeim Vergleich zu Metall ab, aber der

Widerstand gegen Durchdringungwird mehr von der Form des spitzenGegenstandes/Gefahr (z.B. Durch-messer, Geometrie, Schärfe) beein-flusst.

Für weitere Informationen über die Artder durchtritthemmenden Einlage inIhren Schuhen kontaktieren Sie bitteden Hersteller oder Lieferanten wie indieser Benutzerinformation angege-ben.“

Im Jahr 2014 wurde ein formeller Einwand(„Formal Objection“) aus Deutschland zurEN ISO 20344:2011, hinsichtlich desWiderstandes gegen Perforation bei nicht-metallischen Einlagen, eingereicht. Im Zuge der „Formal Objection“ wurdeeine Reihe von Revisionen zu den ebenfallsbetroffenen Normen beantragt und in dieArbeitsprogramme des ISO/TC 94 SC3 undCEN/TC 161 aufgenommen. Dies sind u.a.:• EN 12568:2010• EN 15090:2012• EN ISO 20344:2011• EN ISO 20345:2011• EN ISO 20346:2014• EN ISO 20347:2012• EN ISO 17249:2013Aufgrund der Versuchsergebnisse des IFAsowie der Ergebnisse der erfolgten Rund-versuche auf europäischer Ebene habensich das deutsche Spiegelgremium (NA075-04-01 AA), der europäische (CEN/TC161/WG 2) sowie der internationale Nor-mungsausschuss (ISO/TC 94/SC 3/WG 2)gründlich mit dem Sachverhalt befasstund beraten.Der derzeitige Normentwurf sieht vor, die Anforderungen und die Prüfverfahrenfür Einlagen mit Widerstand gegen Per-foration in der Norm prEN ISO 22568-3(metallische Einlagen) sowie der prEN ISO22568-4 (nicht-metallische Einlagen) neuzu beschreiben. Beide Normen sind Nach-folgenormen der aktuell noch gültigenDIN EN 12568.Im Zuge der Revision der EN ISO 20344werden die bisherigen Prüfverfahren fürden Widerstand gegen Perforation über-arbeitet und durch einen neuen Prüfnagelergänzt. Auch die EN ISO 20345-20347, diedie Anforderungen von Schuhen an denWiderstand gegen Perforation festlegen,sollen an den entsprechenden Stellen inder Folge angepasst werden.Der neue Entwurf orientiert sich auch an denen nach dem Stand der Technik imEinklang mit der Ergonomie überhauptgrundsätzlich leistbaren und umsetzbarenMöglichkeiten.

Wie in anderen Bereichen von PSA wird eszukünftig bei nicht-metallischen Einlagenzwei unterschiedliche Typen geben, derenAuswahl entsprechend der Einsatzbe-dingungen im Zuge der Gefährdungsbeur-teilung festgelegt wird. Zwei unterschied-liche Nagelspitzen bzw. Nagelschaft-durchmesser stehen dann zur Auswahl.Ferner wird angeregt, dass in den revidier-ten Normen von der bisherigen Benen-nung „Durchtrittsicherheit“ eine Umbe-nennung in „Widerstand gegen Perfora-tion“ bzw. „Perforationswiderstand“ er -folgt. Dies entspricht der Übersetzung desBegriffes der englischen Version, bei der es „Perforation resistent“ heißt. Gleich-zeitig wird damit eine Anpassung an denAnhang II Abschnitt 3.3 der PSA Verord-nung 2017/425 vollzogen.Folgende Eckpunkte befinden sich im Ent-wurf, der sich derzeit in der Endabstim-mung befindet:

Nicht-metallische, perforationsbeständige Einlagen (prEN ISO 22568 „Fuß- und Beinschutz –Anforderungen und Prüfverfahren zurBeurteilung von Schuhkomponenten Teil 4: Nicht-metallische, perforations-beständige Einlagen“)

Einführung von 2 Typen• Typ Y: Wie bisher (4,5 mm Nagel mit Kegelspitze)Für die Prüfung kann eine vorgeformteMustereinlage, oder das Einlagen-material für die Prüfung bereitgestelltwerden. Im Falle des Einlagenmaterialsmüssen vier Prüfstücke mit einemDurchmesser von 75 mm herausge-trennt werden. Bei der Prüfung wird ein 4,5 mm dickerPrüfnagel mit abgestumpfter Kegel-spitze Ø 1,0 mm mit einer definiertenGeschwindigkeit von 10 mm/min vonaußen auf die eingespannte Einlage/das eingespannte Prüfmuster gedrückt,bis die erforderliche Kraft von 1.100 Nerreicht ist. Dann ist die Maschineanzuhalten und nach 10 sec entwedereine Sichtüberprüfung, eine elektrischeoder eine kinematografische Über-prüfung auf Nagelperforation durch-zuführen. Damit die Prüfung als jeweilsbestanden gilt, darf die Spitze des Prüfnagels auf der Gegenseite nichtsichtbar sein. Die Kegelspitze stelltdurch die punktförmige Belastung einmoderates Risiko für nicht-metallischeEinlagen dar.Die Prüfung wird 4-mal an anderer Stelle der Einlage bzw. an 4 Prüf-mustern des Plattenmaterials durch-geführt.

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• Typ X: Dünnerer Nagel (3,0 mm Nagel mit Pyramidenspitze)Bei der Prüfung wird ein 3,0 mm dicker Prüfnagel mit abgestumpfterPyramidenspitze [1 x 1] mm (Abb. 6)von außen mit einer definiertenGeschwindigkeit von 10 mm/min aufdie vorgefertigte Einlage bzw. auf dasaus dem Einlagenmaterial entnom-mene Prüfmuster gedrückt. Durch diePyramidenform entstehen 4 scharfeKanten, die ein hohes Risiko für dasDurchtrennen nicht-metallischer Materialien darstellen.Im Falle des Einlagenmaterials ist einPrüfmuster herauszutrennen, dass dertypischen Form einer Einlage passendfür die Schuhgröße 41–42 hat. Entgegen dem oben beschriebenenPrüfverfahren wird die Maschine nichtbei 1.100 N gestoppt, sondern weiter-gefahren bis die Einlage durchdrungenwird. Die dabei aufgewendete Höchst-kraft wird notiert. Die Prüfung wird 5-mal an anderer Stelle der Einlage/des Prüfmusters wiederholt. Der Mittel-wert der 5 Messungen stellt das Prüf-ergebnis dar. Sollte das Ergebnis größeroder gleich der erforderlichen Kraftvon 1.100 N sein, gilt die Prüfung alsbestanden.

Metallische, perforationsbeständige Einlage (prEN ISO 22568 „Fuß- und Beinschutz –Anforderungen und Prüfverfahren zurBeurteilung von Schuhkomponenten Teil 3: Metallische perforations-beständige Einlagen“)Für metallische Einlagen gibt es keineTypeneinteilung entsprechend der nicht-metallischen Einlagen.Für die Prüfung wird weiterhin ein 4,5 mmdicker Prüfnagel mit abgestumpfter Kegel-spitze Ø 1,0 mm verwendet. Die Kegel-spitze stellt durch die punktförmige Be-lastung ein hohes Risiko für metallischeEinlagen dar.Vom Hersteller kann sowohl eine vorge-formte Einlage oder das Plattenmaterialzur Verfügung gestellt werden. Sollte dasPlattenmaterial zur Verfügung gestelltworden sein, so sind hieraus Prüfmustermit einer Mindestgröße von [40 x 40] mmherauszutrennen.Die Prüfung ist an jeweils 3 Stellen derEinlage bzw. mit 3 Prüfmustern durchzu-führen.Beim Prüfverfahren wird der Prüfnagel miteiner Geschwindigkeit von 10 mm/minauf das Prüfstück gedrückt bis eine Durch-dringung stattfindet. Die hierzu notwen-dige Höchstkraft wird notiert. Der kleinste

gemessene Wert wird für die Bewertungzugrunde gelegt. Er muss größer odergleich 1.100 N sein, um die Prüfung zu be -stehen.

Empfehlung zur AuswahlBei normkonformem und intaktem Fuß-schutz war ein Unfallgeschehen durch Perforationen dünnerer Nägel bisher nurdurch die nicht-metallischen Einlagen zuverzeichnen. Über die Auswahl der für den jeweiligenEinsatzbereich geeigneten perforationsbe-ständigen Einlagen wird der ProblematikPerforation von Nägeln hinreichend Rech-nung getragen. Die letztendliche Auswahldes für den Tätigkeitsbereich geeignetenFußschutzes ist nach Arbeitsschutzgesetzoriginäre Unternehmeraufgabe. In diesem Zusammenhang sollte auch da-rauf hingewiesen werden, dass sowohlSchuhhersteller und Händler als auchSachgebiete der Unfallversicherung ergeb-nisorientiert und qualitätsgesichert dieUnternehmer und Anwender beraten.Mit der Ergänzung des neuen Prüfnagels(3,0 mm mit Pyramidenspitze) wird das

Schutzziel für nicht-metallische perfo-rationsbeständige Einlagen (prEN ISO22568-4, Typ X) deutlich erweitert.

Schneidende Gegenstände (z.B. Glasscher-ben oder Metallgrate) oder spitze Gegen-stände, die sich im Gewebe einer textilenperforationsbeständigen Einlage verhän-gen und beim Aufbringen höherer Kräfteals 1.100 N (z.B. beim Abspringen) die Ein-lage durchstoßen, stellen aber weiterhinein nicht auszuschließendes Restrisiko dar.

Daher empfiehlt das Sachgebiet Fuß-schutz in Arbeitsbereichen mit dünnenNägeln und schneidenden Gegenstän-den die Bereitstellung von Fußschutz mitmetallischer Einlage zu prüfen.

Autoren:Dipl.-Ing. Andreas VogtLeiter des Sachgebietes „Fußschutz“ im Fachbereich „Persönliche Schutzausrüstungen“ der DGUVDipl.-Ing. (FH) Marc SchimwegStellvertretender Leiter des Sachgebietes „Fußschutz“ im Fachbereich „Persönliche Schutzausrüstungen“ der DGUVDipl.-Ing. (FH) Ellen WaßmannReferentin für Normung beim HDS/L – Bundesverband Schuh- und Lederwarenindustrie e.V.

Abb. 6: Prüfnagel Ø = 3,0 mmmit Pyramidenspitze,beim Nageldurchtrittauf der Einlagen-oberseite misst der

Nageldurchmesser aufder Unterseite < 2,8 mm

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Prüf- und Zertifizierungsstelle im DGUV Test BauPortal 2/201976

Bauarbeiten und GerüsteJET Tageslicht & RWA GmbH32609 HüllhorstDurchsturzsicherungJET DDS rund für GFK Aufsetzkränze

TurmdrehkraneLiebherr-Biberach GmbH88400 Biberach/RissTurmdrehkran 710 HC-L

Von der Prüf- und Zertifizierungsstelle wurden folgende Maschinen bzw. Gerätehinsichtlich der Ar beits-sicher heit geprüft und auf Grundlage berufs-genossenschaftlicherGrundsätze zertifiziert.

Von der Prüf- und Zertifizierungsstelle wurden folgendeMaschinen hinsichtlich der Ar beits sicher heitgeprüft und auf Grundlage der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bzw. des ProdSG zertifiziert.

Datenbank für geprüfte Produkte:www.dguv.de/dguv-test/produkte

Baumaschinen, Maschinenund Einrichtungen zum Verarbeiten von Baustoffenm-tec79395 Neuenburg am RheinEinkammer-Mischpumpe EMP/EMP-SL

ErdbaumaschinenLiebherr-Hydraulikbagger GmbH88457 KirchdorfHydraulikbagger A918 Compact Litronic Typ 1508A924 Litronic Typ 1206 A924 HL Litronic Typ 1206A920 Litronic Typ 1185A918 Litronic Typ 1184

Firma Qualitätsmanagementsystem nach

Liebherr-France SAS Anhang VIII der Richtlinie 2000/14/EG68005 Colmar Cedex / für Hydraulik- und Seilbagger (< 500 kW) (20)FRANKREICH

Volvo Construction Anhang VIII der Richtlinie 2000/14/EGEquipment GmbH & Co. KG für Hydraulik- und Seilbagger (< 500 kW) (20)54329 Konz-Könen und Lader (< 500 kW) (37)

Von der Prüf- und Zertifizierungsstelle wurde das Qualitäts-managementsystem folgender Firmen auditiert und zertifiziert.

Fachbereich BauwesenPrüf- und Zertifizierungsstelleim DGUV TestEuropäisch notifizierte Stelle, Kenn-Nummer 0515Zertifizierung von Maschinen, Geräten und Sicherheitsbauteilen sowie QM-Systemen

Liebherr-France SAS68005 Colmar Cedex / FRANKREICHR918 Typ 1721

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BauPortal 2/2019 Veranstaltungen 77

� KanalinspektionskurseDie DWA – Deutsche Vereinigung für Wasser-wirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. veranstaltet imMärz und April 2019 verschiedene Kanalinspek-tionskurse für Einsteiger und Erfahrene. Der Kanal-inspektionskurs (Ki-Grundkurs) für Inspekteure ver-mittelt den Neueinsteigern das nötige Fachwissen,um den steigenden Anforderungen in der opti-schen Inspektion gerecht zu werden. Das aktuelleKurskonzept ist an die neuen Arbeits- und Merk-blätter angepasst. Das relevante Regelwerk istBestandteil der Kursunterlagen. Nach erfolgreicherAbschlussprüfung vergibt die DWA einen Ki-Passund ein DACH-Zertifikat. Der Ki-Updatekurs ist fürInspekteure, Auftraggeber und Ingenieure konzi-piert, die schon eine dem Grundkurs vergleichbareQualifikation haben und den Ki-Pass erwerbenmöchten. Es wird vertieftes Wissen über die Kanal-inspektion auf dem aktuellen Stand im Sinne derQualitätssicherung des Merkblatts DWA-M 149-5:„Optische Inspektion“ vermittelt.

Ki-Grundkurs: 11.–15.3. Berlin, 18.–22.3. Bad Vilbel, 25.–29.3. Celle

Ki-Updatekurs:2.–3.4. Dortmund

Ansprechpartnerin: Petra Heinrichs, DWA – Deut-sche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasserund Abfall e.V., Theodor-Heuss-Allee 17, 53773Hennef, Tel. 02242/872-215, Fax -135, www.dwa.de

9. Berliner� SchimmelpilzkonferenzAm 21. März 2019 findet in Berlin die 9. BerlinerSchimmelpilzkonferenz statt. Veranstaltungsort istdas Mercure Hotel MOA Berlin, Stephanstraße 41,10559 Berlin. Schimmelpilzbefall stellt nicht nurein Risiko für die Gesundheit der Gebäudenutzerdar, sondern auch für die Bausubstanz. Zudemmuss die fachgerechte Beseitigung der Schimmel-pilzbelastung auf den jeweiligen Einzelfall zuge-schnitten sein, um dauerhaft Erfolg zu bringen. Mit diesen Problemstellungen befasst sich die 9. Berliner Schimmelpilzkonferenz und vermitteltpraktische Hilfestellungen und Lösungen unterBerücksichtigung bautechnischer, medizinischer,mikrobiologischer, rechtlicher, arbeits- und um -welt schutzrechtlicher Anforderungen.

Anmeldungen online: www.schimmelpilzkonferenz.de

� BetonForum 2019Am 21. März 2019 lädt die CEMEX Deutschland AGzum CEMEX BetonForum nach Potsdam und am11. April nach Regensburg ein. In der Veranstaltunggeht es um die Frage, welche neuen technischenMöglichkeiten die Betonbauweise bietet und wel-che Herausforderungen sich abzeichnen.

Ansprechpartnerinnen: Alexandra Decker, Mecht-hild May-Jakoby, CEMEX Deutschland AG, Frank-furter Chaussee, 15562 Rüdersdorf b. Berlin, [email protected], Tel. 030/33009-238,[email protected], Tel. 0173/9686610, www.cemex.com

� 3. Kölner NetzmeistertageAm 27. und 28. März 2019 finden im RadissonHotel, Köln, die „Kölner Netzmeistertage“ statt, dievom Rohrleitungsverband durchgeführt werden.Das bundesweite Treffen der Netzmeister, das imRahmen eines innovativen Veranstaltungskonzeptsalle Facetten der Branche abbildet und eine Viel-zahl neuer Impulse aufzeigt, lädt zum gemein-samen Netzwerken ein. Die Fortführung der mitgroßem Anklang angenommenen beiden Vorjah-resveranstaltungen für die Bereiche Gas, Wasserund Fernwärme bietet ein informatives Forum fürdie Netzmeister, um vorhandenes Wissen aufzu-frischen und relevante Änderungen und Neuerun-gen zu vermitteln.

Ansprechpartner: Kurt Rhode, Berufsförderungs-werk des Rohrleitungsbauverbandes GmbH, Ma-rienburger Str. 15, 50968 Köln, Tel. 0221/37668-44, Fax -60, [email protected], www.rbv-gmbh.de

17. Deutscher Schlauchlinertag� und 8. Deutscher ReparaturtagAm 2. und 3. April 2019 werden in der Stadthalle Troisdorf der 17. Deutsche Schlauchlinertag undder 8. Deutsche Reparaturtag stattfinden. Wie inden Vorjahren haben sich die Veranstalter ent-schieden, die wichtigsten Treffen der deutschenSanierungsbranche an zwei aufeinanderfolgendenTagen auszurichten. Die Schlauchlining-Technolo-gie hat sich in den letzten Jahrzehnten zu demwichtigsten Verfahren der grabenlosen Kanal-sanierung entwickelt. Die Veranstaltung am 2. Aprilwird von der Technischen Akademie Hannover e.V.durchgeführt. Der Deutsche Reparaturtag wurdevom Verband zertifizierter Sanierungsberater fürEntwässerungssysteme e.V. und der TechnischenAkademie Hannover e.V. ins Leben gerufen. In die-sem Jahr werden neben den Anforderungen ausden sich rasant ändernden Normen und Regel-werken u.a. die vielfältigen Sanierungstechnikenim Vordergrund stehen.Anmeldungen online: www.deutscher-schlauchlinertag.de bzw. www.reparaturtag.de

� Kurs „Kanal- und Leitungsbau“Am 18. und 19. März 2019 findet in Würzburg derCrashcurs „Kanal- und Leitungsbau“ statt. Ver-anstaltungsort ist das Maritim Hotel Würzburg, Pleichertorstraße 5, 97070 Würzburg. Der Crash -kurs basiert auf den Inhalten der gleichnamigenVorlesungen von Prof. Dr.-Ing. habil. Bert Bosseler,Wissenschaftlicher Leiter des IKT. Zentrale Frage-stellungen des Kurses sind: Was sind die Verfahrenfür offene und geschlossene Bauweise? Wie wirkendie Methoden (Renovierung, Reparatur und Er -neuerung)? Wie beurteilt man die Standsicherheitvon Kanälen und Leitungen? Was kommt mitSmart Infrastructure, Asset Management, Klima-wandel und Starkregen auf die Kommunen zu?

Ansprechpartner: Dr.-Ing. Sissis Kamarianakis, IKT –Institut für Unterirdische Infrastruktur ge mein-nützige GmbH, Exterbruch 1, 45886 Gelsenkir-chen, Tel. 0209/17806-42, Fax -88, [email protected],www.ikt.de

Veranstaltungen

Weiterbildungsseminar� BIM Strategieentwicklung Vom 20. bis zum 23. März 2019 bietet die BergischeUniversität Wuppertal einen dreitägigen Weiterbil-dungskurs an. Dieser soll Unternehmen der Bau-und Immobilienwirtschaft helfen, die geeigneteDigitalisierungsstrategie für ihr Unternehmen zufinden. Ausgehend von den Ist-Prozessen wird auf-gezeigt, welche Veränderungen sich durch die An -wendung der Methode BIM ergeben, aber auch wieund in welchen Schritten die Methode eingeführtwerden kann. Rechtliche Aspekte spielen dabeiebenso eine Rolle wie die Organisations- und Mit-arbeiterentwicklung, die entscheidend für die rei-bungslose Implementierung der Methode ist. DasBIM-Labor an der Bergischen Universität Wupper-tal ermöglicht den Teilnehmern zudem, verschie-dene BIM-Werkzeuge kennenzulernen.

Ansprechpartnerin: Katja Indorf, WeiterbildungWissenschaft Wuppertal gGmbH c/o BergischeUniversität Wuppertal, Pauluskirchstraße 7, 42285Wuppertal, Tel. 0202/4394192, [email protected], www.uni-wuppertal.de

Seminar„Grundmauerschutz/� Sanierung im Bestand“

Dieses Fachpraxis-Seminar von Hahne Bauten-schutz am 21. März 2019 in Mannheim informiertüber alle Möglichkeiten, die sich in diesem Bereichnachhaltig und wirksam ergeben und umsetzenlassen. Das Seminar berücksichtigt die Anforde-rungen der aktuellen Regelwerke und den Standder Technik. Es bietet Wissenswertes über dieErmittlung der Schadensursachen, über Planungs-maßnahmen zur Sanierung, Einsatz geeigneterProdukte, deren Wirkweisen und Anwendungs-möglichkeiten für eine fachgerechte Ausführung.Ansprechpartnerin für Anmeldungen: ChristelRenz, Heinrich Hahne GmbH & Co. KG. Heinrich-Hahne-Weg 11, 45711 Datteln, Tel. 02363/5663-31,www.hahne-bautenschutz.de

Regionaltagungen� BauausführungDer Deutsche Beton- und Bautechnik-Verein E.V.(DBV) veranstaltet im März 2019 wieder seineRegionaltagungen Bauausführung. Die Tagungenbeschäftigen sich mit Fragen wie: Selbstheilungvon Beton – Erfindung der Regelwerke oder tat-sächlich möglich? ÜK2 Überwachung – Hilfe oderlästige Pflicht? Betontechnologie trifft auf Planung– wechselseitige Herausforderungen! Schalung fürSichtbeton – hohe Anforderungen und wirtschaft-liche Ausführung ein Widerspruch? Effiziente Rah-menschalung für Sichtbeton sowie 3D-Druck vonBauwerken?

Die nächsten Regionaltagungen finden an folgenden Standorten statt: 19.3. Berlin, 21.3. Frankfurt am Main, 26.3. Bochum, 28.3. München-Ottobrunn

Ansprechpartnerin für Anmeldungen: SandrinaRehberg, Deutscher Beton- und Bautechnik-VereinE.V. (DBV), Kurfürstenstraße 129, 10785 Berlin, Tel.030/236096-27, Fax -29, [email protected],www.betonverein.de

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Veranstaltungen BauPortal 2/201978

� Erd- und Grundbautagung 2019Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Ver-kehrswesen lädt am 12. und 13. März 2019 zur Erd-und Grundbautagung 2019 in die Schinkelhalle,Schiffbauergasse 41, 14467 Potsdam ein. DieTagung behandelt ein breites Spektrum aktuellerThemen aus Theorie und Praxis des Erdbaus unddessen Anwendung im Straßenbau. Die Vortrags-und Diskussionsveranstaltungen sind zeitlich soangesetzt worden, dass nach den Fachvorträgen,beim Erfahrungsaustausch am Ende des erstenVeranstaltungstages sowie in den Pausen ausrei-chend Gelegenheit für Diskussionen, Gedanken-austausch und für die Firmenpräsentationen zurVeranstaltung im Foyer der Schinkelhalle verbleibt.

Anmeldung: Forschungsgesellschaft für Straßen-und Verkehrswesen e.V., An Lyskirchen 14, 50676Köln, Tel. 0221/93583-0

Tagesseminar� „Fit für Steigtechnik“Im März 2019 startet Günzburger Steigtechnikeine neue Runde der Tagesseminare „Ausbildungfür zur Prüfung befähigte Personen für Leitern undTritte, Klein- und Fahrgerüste“. Besonderer Fokusliegt auf den Normenänderungen bezüglich DINEN 131-1/-2/-3 sowie der Neufassung der TRBS2121 Teil 1 und Teil 2. In den Seminarinhalten enthalten sind bereits die Änderungen der Tech-nischen Regeln für die Betriebssicherheit, die seitAnfang 2019 gelten. Die TRBS Teil 1 für Gerüstewurden demnach überarbeitet und in die TRBS2121 Teil 2 für Leitern wurden verschärfte Anfor-derungen aufgenommen. Nutzt man demnach Leitern als Arbeitsplatz, dürfen neben den Stand-plattformen nur noch Stufen anstatt Sprossen alsStandflächen genutzt werden.

Die nächsten Seminare finden an folgenden Standorten statt: 11.3. Günzburg, 12.3. Nürnberg, 20.3. Hamburg, 21.3. Berlin, 27.3. Wuppertal

Ansprechpartnerin: Ruth Munk, Günzburger Steig-technik GmbH, Rudolf-Diesel-Str. 23. 89312 Günz-burg, Tel. 08221/3616-44, [email protected],www.steigtechnik.de/seminare

Internationale Sanitär- und Heizungsmesse (ISH)� in Frankfurt am Main

Die ISH ist die Weltleitmesse für Bad, Gebäude-technik, Energietechnik, Klimatechnik & erneuer-bare Energien und setzt Trends für modernes Bad-design, nachhaltige Heizungs- und Klimatechnikund intelligentes Wohnen. Die diesjährige ISH fin-det vom 11. bis zum 15. März 2019 in den Messe-hallen Frankfurt, Ludwig-Erhard-Anlage 1, 60327Frankfurt am Main, statt. Rund 2.400 Aussteller ausüber 50 Ländern präsentieren auf der ISH MesseFrankfurt auf mehr als 250.000 m2 Ausstellungs-fläche ihre Produkte und Dienstleistungen. DasAngebot reicht von Armaturen, Badmöbeln undWasseraufbereitung, über Kessel, Brenner undHeizkörper, Geräte und Systeme für Vorwandinstal-lation, Rohre und Fittings, bis hin zu Solarthermie,Photovoltaic, Biomasse und Raumklimageräten. Ein Rahmenprogramm mit Wettbewerben, Sonder-schauen, Foren und Symposien ergänzt die Aus-stellung der ISH Frankfurt Messe.

Nähere Informationen: https://ish.messefrankfurt.com/frankfurt/de.html

� Aktuelle VDI-SeminareDie VDI Wissensforum GmbH, Kundenzentrum,Postfach 10 11 39, 40002 Düsseldorf, Tel. 0211/6214-201, Fax -154, [email protected], www.vdi-wissensforum.de, führt im März 2019 folgendeSeminare durch:

Verdunstungskühlanlagen –Schulung gemäß Richtlinie VDI 2047-212.3. Hamburg

Energiespeicher & Wärmepumpentechnologie12.–13.3. Stuttgart

Smart Buildings14.–15.3. Stuttgart

Die optimierte Linienbaustelle18.–19.3. Aschheim bei München

BIM – Tragwerksplanung im Hoch- und Infrastrukturbau21.–22.3. Frankfurt am Main

BIM-Projekte rechtssicher umsetzen26.–27.3. Düsseldorf

Durchführung zur Abnahme von Raumluft-technischen Anlagen gemäß DIN EN 1259913.–14.3. Köln

Anmeldung online: www.vdi-wissensforum.de

4. Bayerisches� InfrastrukturForum Am 15. März 2019 veranstaltet der Bayerische Bauindustrieverband e.V. Oberanger 32, 80331München, das 4. Bayerische InfrastrukturForum –Lebendige Ortsmitte. Von Wohnraumförderung,Dorferneuerung, Städtebauförderung über Stand-ortmarketing, Grundstücksbeschaffung bis hin zuSchwimmbad- und Dorfladennetzwerk – auf demForum werden Kommunen vorgestellt, die mitgutem Beispiel vorangehen. Der Eintritt für ange-meldete Kommunalvertreter ist kostenfrei.

Registrierung: www.bayerisches-infrastrukturforum.de

17. buildingSMART-Anwendertag und� International Standards Summit

Das 17. Treffen des buildingSMART-Anwendertagsfindet am 29. März in Düsseldorf statt. In den dreiTagen zuvor trifft sich dort die internationale BIM-Community zum buildingSMART InternationalStandards Summit. Im Fokus des fachlichen Aus-tausches stehen Beispiele aus der Praxis für denEinsatz von BIM in Planen, Bauen und Betreiben.Insbesondere die weitere Entwicklung offener undherstellerneutraler Standards und Schnittstellenwerden in Düsseldorf thematisiert.

Weitere Informationen: www.buildingsmart.de/

� Kurse der BZB-AkademieDie Bildungszentren des Baugewerbes e.V. (BZB)bieten im Frühjahr wieder eine Reihe von Kursenim Bereich Brandschutz und Sanierung an. Unteranderem findet der Kurs „Zertifizierte Brandschutz-fachkraft“ vom 18. bis 23. März 2019 im BZB Kre-feld statt, bei dem die Teilnehmer im vorbeugen-den baulichen Brandschutz in der Bauausführungfür den Hoch- und Ausbau geschult werden. DieTeilnehmer schließen den Kurs mit einem Zertifi-

kat ab. Ebenfalls im BZB Krefeld wird vom 26. bis zum 29. März der Kurs „Brandschadensanierung –Erwerb der Sachkunde nach DGUV 101-004 undFachkunde nach TRGS 524“ angeboten. Der Kurs„Sanierung von Gebäudeschadstoffen – Sachkundenach DGUV 101-004“ findet vom 13. bis 14. Märzim BZB Krefeld statt.

Information und Anmeldung: BZB Akademie,Bökendonk 15–17, 47809 Krefeld, Tel. 02151/5155-30, Fax -89, [email protected], www.bzb.de

Baumesse� Mönchengladbach 2019Die Baumesse Mönchengladbach findet vom 22.bis zum 24. März 2019 auf dem MessegeländeNordpark, Gladbacher Straße 511, 41179 Mönchen-gladbach, statt. Auf der Messe präsentieren zahl-reiche Aussteller die neusten Trends und Themenrund ums Haus, Bauen, Wohnen, Renovieren undEnergiesparen und geben reichlich Tipps und Anre-gungen. Abgerundet wird die MönchengladbacherBaumesse von einer Vielzahl an informativen undkostenlosen Fachvorträgen zu hochaktuellen The-men.

Weitere Informationen: www.baumesse.de/moenchengladbach/

Doka-Basisseminar� „Produkte und Service“ Am 19. März 2019 findet in Apolda das Doka-Basis-seminar Produkte & Service (Schalungseinsatzoptimieren) statt. In diesem Seminar des österrei-chischen Schalungsanbieters lernen Bauunterneh-men, wie sie Schalungsarbeiten bei der Nutzungvon Doka-Lösungen optimieren können und somitbesser den Anforderungen an Zeit, Budget, Qualitätund Arbeitsschutz entsprechen.

Ansprechpartnerin: Doka-Training Deutschland:Verena Jakob, 08141/394-6153, [email protected], www.doka.com/de/solutions/doka-training-deutschland

� FDT-VerlegeschulungenDas Kursprogramm von FDT wird in die Kategorien„Standard“ und „Fortgeschritten“ unterteilt. DasStandardformat bietet fundierte zweitägige Trai-nings mit umfassender Theorievermittlung undpraktischen Übungen. Der zweitägige Fortgeschrit-ten-Kurs richtet sich an erfahrene Flachdachver-leger, die Themen wie DIN, Bauphysik und Brand-schutz auf den neuesten Wissensstand bringen. Der Kurs „Rhenofol – Standard“ wird u.a. am 11.und 12. März 2019 angeboten.

Weiterführende Informationen zu den Kursen, Ter-minen sowie der Online-Anmeldung und Rabatten:www.fdt.de/verlegeschulung.html oder über FDTFlachdach-Technologie GmbH & Co. KG, Eisenbahn-straße 6–8, 68199 Mannheim.

Statt Hetze auf

dem Arbeitsweg –

mehr Zeit

für Ihre Sicherheit.

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Buchbesprechungen BauPortal 2/201980

Heft 2 • 131. Jahrgang • März 2019Herausgeber:Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU)www.bgbau.de • www.BauPortal-digital.deISSN: 1866-0207Verantwortlich:Klaus-Richard Bergmann, Hauptgeschäftsführer(V.i.S.d.P.)Dipl.-Ing. Bernhard Arenz, Leiter Prävention der BG BAU(fachlich verantwortlich)Redaktion:Christiane Witek (Chefredaktion),Anke Templiner,Jessica Mena de Lipinski,Hildegardstraße 29/30, 10715 Berlin, Telefon (030) 857 81-690, -354,Fax 0800 6686 6883 8180,[email protected] mit Namen oder Initialen gezeichneten Beiträgeentsprechen nicht in jedem Fall der Meinung der BG BAU. Für sie trägt die BG BAU lediglich die allgemeine pressegesetzliche Verantwortung.Verlag:Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG,Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin,Telefon (030) 25 00 85-0, Fax (030) 25 00 85-305,[email protected], www.ESV.infoVertrieb:Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin,Telefon (030) 25 00 85-228, Fax (030) 25 00 85-275, [email protected]: Berliner Bank AG Kto.-Nr. 512 203 101 (BLZ 100 708 48)IBAN: DE 31 1007 0848 0512 2031 01BIC(SWIFT): DEUTDEDB110Bezugsbedingungen:Bezugsgebühren im Jahresabonnement€ 42,–/sfr 60,– für in Aus bildung be findliche Bezieher jährlich(gegen Vorlage einer Studien- bzw. Ausbildungs- bescheinigung)€ 21,20/sfr 24,–Einzelbezug je Heft€ 6,–/sfr 5,– ( jeweils einschl. 7 % MwSt, zzgl. Versand kosten). Die Bezugs gebühr wird jährlich im Voraus er hoben. Abbestellungen sind mit einer Frist von 2 Monatenzum 1.1. jeden Jahres möglich. Bei den Mitgliedsbetrieben der BG BAU ist der Bezugs preis im Mit glieds beitrag enthalten.Preise für gebundene Ausgaben früherer Jahrgängeauf Anfrage. Die Zeitschrift ist auch als eJournal erhältlich, weitere Informationen unter www.BauPortal-digital.deAnzeigen:Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin,Telefon (030) 25 00 85-628/-626/-629, Fax (030) 25 00 85-630, [email protected]: Farsad ChireuginEs gilt Anzeigenpreisliste Nr. 54 vom 1. Januar 2019, die unter http://mediadaten.BauPortal-digital.de bereit steht oder auf Wunsch zugeschickt wird.Der Anzeigenteil ist außer Verantwortung derSchriftleitung.Gesamtherstellung:PC-Print GmbH, Balanstraße 73 / Haus 09, 81541 München

IVW-geprüfte Auflage

ImpressumLeitlinienfür das Verputzen von� Mauerwerk und Beton

Grundlagen für die Planung, Gestaltung und Ausführung

Herausgeber: Verband für Dämmsysteme, Putz und Mörtel (VDPM)

Sept. 2018, 54 Seiten, Broschur

Kostenloses Download unter www.vdpm.info,Bestellung der Printversion über den Verband

Die „Leitlinien für das Verputzen von Mauerwerkund Beton“, welche mit 14 weiteren Fachverbän-den erarbeitet wurden, sind für Architekten, Planer,ausführende Handwerksbetriebe und interessierteBauherren längst zu einem Standardwerk gewor-den. Die aktualisierte Fassung ist nicht nur imneuen VDPM-Layout erschienen, alle normativenVerweise wurden auf den neuesten Stand ge -bracht. Ziel der Broschüre ist es, eine verlässliche,praxisgerechte und leicht verständliche Grundlagefür die Planung und Ausführung der Putzarbeitenzu schaffen, die auf den aktuell gültigen Regelwer-ken basiert und zugleich praktische Erfahrungenmit verschiedenen Baustoffen und Bauweisenberücksichtigt.

Der BGB-Werkvertrag� in der ElektrotechnikVDE-Schriftenreihe Band 133 –Ausgewählte Begriffe und Grundsatzfragen zum BGB-Werkvertrag und ähnliche Verträge

Joachim Jackisch

2019, 331 Seiten, BroschurISBN 978-3-8007-4845-7€ 32,00

VDE Verlag, Berlin

Sei es bei kleinen Reparaturleistungen oder imdirekten Kundenkontakt, im Alltag schließt fastjeder täglich BGB-Verträge ab, ohne sich dessenbewusst zu sein. Das gilt im besonderen Maßeauch für Auftragsarbeiten im Bereich Elektrotech-nik, die im Tagesgeschäft zahlreiche Überschnei-dungen zum BGB mit seinem Titel 9 „Werkver-trag und ähnliche Verträge“ haben. Auch wenn im Streit fall Juristen beigezogen werden, so sindGrundkenntnisse des BGB für alle Elektrofach-kräfte unerlässlich. Dabei sind die Regelungen zumTitel 9 in den §§ 631 bis 650v enthalten. Der Ge-setzestext des BGB ist historisch gewachsen undfür Nichtjuristen schwer verständlich. Einen unvor-teilhaften Beitrag dazu liefert die Nennung vondiversen Verweisparagrafen im jeweiligen anzu-wendenden Gesetzestext des BGB. In den Verweis-paragrafen wird oft auf weitere Regelungen ver-wiesen. Mit dem Verweis ist das zeitintensive undmühevolle Aufsuchen dieser Paragrafen oder derenAbsätze, Sätze usw. verbunden. Dabei kann esleicht passieren, dass der bisher gelesene Text ver-gessen wird. So gelingt es oft nur schwer, die je-weiligen einzelnen gesetzlichen Regelungen mitden zugehörigen Verweistexten inhaltlich im Über-blick zu behalten. Zum 1. Januar 2018 fandenumfangreiche Änderungen des BGB statt, diesewurden inkl. der Schuldrechtsreform in dieser neubearbeiteten und erweiterten Auflage umfassendberücksichtigt.

Schwerpunktthema dieser Neuerscheinung ist derBGH-Werkvertrag in der Elektrotechnik. Beginnendmit einem Überblick zum BGB werden anhandpraktischer Beispiele die Grundzüge des Werkver-tragsrechts für Elektrotechniker erläutert.

• Fundierter Einstieg in das BGB-Werkvertrags-recht mit Blick auf die Elektrotechnik

• BGB-Verweisparagrafen auf einen Blick• Mit Praxisbeispielen aus den Bereichen

Bau und Elektrotechnik• Inklusive Fallbeispielen mit BGH-Urteilen• Mit Erläuterungen beispielhafter Begriffe

des Werkvertragsrechts

Erstprüfung von� elektrischen AnlagenVDE-Schriftenreihe Band 63 –Prüfungen vor Inbetriebnahme, Besichtigen, Erproben, Messen nach DIN VDE 0100-600

Siegfried Rudnik

2019, 223 Seiten, DIN A5, BroschurISBN 978-3-8007-4742-9Buch oder E-Book € 32,00, Kombi € 44,80

VDE Verlag, Berlin

Dieses Buch beschreibt die Tätigkeiten für eine normengerechte Erstprüfung von neu errichtetenelektrischen Anlagen gemäß DIN VDE 0100-600.Auch erweiterte oder modifizierte elektrische An-lagen müssen vorgenannter Prüfung unterzogenwerden, es werden die unterschiedlichen Prüf-schritte, wie Besichtigen, Messen und Erprobenpraxisnah vorgestellt.

Praxisbezogene Erläuterung der DIN VDE 0100-600:2017-06 „Errichten von Niederspannungs-anlagen – Teil 6: Prüfungen“, deren Hintergründesowie der Anforderungen mitgeltender Normen,Erläuterung der Erprobungs- und Messverfahrenunter Berücksichtigung der Normenreihe DIN EN61557 (VDE 0413).

Die erklärten Prüfungen gelten für alle möglichenAnlagenkonfigurationen, von der Elektroinstalla-tion einer Wohnung bis hin zur komplexen Indus -trieanlage. Viele Montagefehler sowie die Richtig-keit der ausgewählten Betriebsmittel könnenbereits durch eine Sichtprüfung (Besichtigen) der elektrischen Anlage erkannt werden. Hierfürenthält dieses Buch Hintergrundinformationen,warum spezielle Prüfungen erfolgen müssen.

� Porenbeton HandbuchHerausgeber: Bundesverband Porenbeton

Dez. 2018, € 20,00 Bestellung über den Verband

Als anerkanntes Fachbuch bündelt das Porenbeton-Handbuch wissenschaftlich fundiertes und be -währ tes Wissen über den Baustoff Porenbeton.Beschrieben werden die Herstellung von Poren-betonprodukten und ihre Eigenschaften, die Be -messung von Porenbetonmauerwerk, Grundlagender Bauphysik, Konstruktionsdetails und die sach-gerechte Ausführung. Im Vordergrund stehendabei unbewehrte Produkte und damit der Mauer-werksbau.

Auch die 7. Auflage wurde vom BundesverbandPorenbetonindustrie e.V. gemeinsam mit Prof. Dr.-Ing. Martin Homann erarbeitet. Neue europäischeBaustoff- und Bemessungsnormen, Tabellenwerkezur Tragwerksbemessung auf Grundlage von Euro-codes, neue bauphysikalische Normen wie die DIN 4102 und DIN 4109, neue Ausführungsnor-men wie die DIN 18533 und letztendlich die erhöh-ten Anforderungen der Energieeinsparverordnung(EnEV) 2014 an Neubauten seit 2016 machten einekomplette Neubearbeitung notwendig.

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Bestellungen bi� e an den Buchhandel oder: Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG · Genthiner Str. 30 G · 10785 Berlin Tel. (030) 25 00 85-228 · Fax (030) 25 00 85-275 · [email protected] · www.ESV.info

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O Bauen und Energie O Bauzyklus (Planen, Bauen, Ausbau,

Wartung, Instandsetzung, Rückbau) O Bauverfahren und Baustoff e O Maschinentechnik O Arbeits- und Gesundheitsschutz

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1. Wir sichernAbsturzkanten.

2. Wir sichern Boden-öffnungen.

3. Wir sichern Bau-gruben und Gräben.

4. Wir sichern Bauteileund Lasten gegen Um-stürzen und Herabfallen.

5. Wir benutzen nursichere Verkehrswege.

6. Wir benutzen nursichere Gerüste.

7. Wir bedienenMaschinen und Anla-gen vorschriftsmäßig.

8. Wir meiden Gefah-renbereiche vonMaschinen und Lasten.

9. Wir benutzen nurgeeignete PSA.

9 ANTWORTEN AUF DIE GEFAHR:9 LEBENSWICHTIGE REGELN!

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