Neues aus dem Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) · PDF fileFG : Sicherheitstechnik /...
Transcript of Neues aus dem Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) · PDF fileFG : Sicherheitstechnik /...
FG : Sicherheitstechnik /
Arbeitssicherheit
Prof. Dr.-Ing. habil. A. Kahl
Bergische Universität
Wuppertal
Neues
aus dem Ausschuss für Gefahrstoffe
(AGS)
6. Essener Gefahrstofftage | Essen | 12. Mai 2016
FG : Sicherheitstechnik /
Arbeitssicherheit
Prof. Dr.-Ing. habil. A. Kahl
Bergische Universität
Wuppertal
6. Essener Gefahrstofftage | Essen | 12. Mai 2016
Inhalte:
1. Änderung der TRGS 402
1.1 Konkretisierung des Begriffs „Beurteilungsmaßstab“
1.2 Anforderungen an Messverfahren
2. Positionspapier des AGS zur Schnittstelle zwischen REACH und AS-Recht
3. Änderungen und Ergänzungen der TRGS 420 – VSK (Verfahren 3.1 – 3.4)
4. Neufassung TRGS 504
5. Änderung und Ergänzung der TRGS 900
FG : Sicherheitstechnik /
Arbeitssicherheit
Prof. Dr.-Ing. habil. A. Kahl
Bergische Universität
Wuppertal
Neues aus dem AGS (1.1)
AGS Beschlüsse – Frühjahrssitzung 2016
1. Beurteilungsmaßstäbe
TRGS 402
„Ermitteln und Beurteilen der
Gefährdungen
bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen:
Inhalative Exposition
Gemäß § 20 GefStoffV
legt der AGS auf der Grundlage von toxikologisch/arbeitsmedizinischen Ableitungen und
Begründungen Grenzwerte und Beurteilungsmaßstäbe fest:
1. Arbeitsplatzgrenzwerte gemäß TRGS 900
2. Biologische Grenzwerte gemäß TRGS 903
Anliegen:
Aufstellung von grundlegenden Kriterien zur Ableitung von Beurteilungsmaßstäben
gemäß 3b
Status quo:
Ableitung für
Quarzstäube, Chromate,
…
3. Andere Beurteilungsmaßstäbe …
a. risikobezogene Beurteilungsmaßstäbe gemäß TRGS 910
b. vom AGS verabschiedete risiko-/gesundheitsbezogene
Beurteilungsmaßstäbe, die nicht die festgelegten Kriterien der
BekGS 901 (AGW) oder Anlage 3 der TRGS 910 (ERB) erfüllen,
aber nicht technikbasiert sind.
FG : Sicherheitstechnik /
Arbeitssicherheit
Prof. Dr.-Ing. habil. A. Kahl
Bergische Universität
Wuppertal
Neues aus dem AGS (1.1)
AGS Beschlüsse – Frühjahrssitzung 2016
1. Beurteilungsmaßstäbe
TRGS 402
„Ermitteln und Beurteilen der
Gefährdungen
bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen:
Inhalative Exposition
Festlegung von Grundsätzen:
- Bei der Festlegung von Beurteilungsmaßstäbe (BM) ist u.a. sicherzustellen, dass der
Schutz der Beschäftigten gewahrt ist (§ 20 Abs. 3 Nummer 4a)
- BM sind
- als Einzelfälle zu betrachten und
- jeweils gesondert in stoffspezifischen TRGS zu erläutern und
mit Schutzmaßnahmen zu unterlegen
- als Schichtmittelwert (Obergrenze mit Duldungsfenster) mit Kurzzeitwert-
regelung auszuweisen
- bei der Gefährdungsbeurteilung und zur Kontrolle der Schutzmaßnahmen zu
berücksichtigen.
Nach der Veröffentlichung der stoffspezifischen TRGS sollte der Beurteilungsmaßstab in
der TRGS 900 oder TRGS 910 mit Hinweisen auf die TRGS in einer Fußnote
veröffentlicht werden.
FG : Sicherheitstechnik /
Arbeitssicherheit
Prof. Dr.-Ing. habil. A. Kahl
Bergische Universität
Wuppertal
Neues aus dem AGS (1.2)
AGS Beschlüsse – Frühjahrssitzung 2016
2. Messverfahren
TRGS 402
„Ermitteln und Beurteilen der
Gefährdungen
bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen:
Inhalative Exposition
Status quo:
- Toleranz- bzw. Akzeptanzkonzentration (TRGS 910) stellen i.d.R. höhere Anforde-
rungen an die einzusetzenden Messverfahren als Messverfahren für AGW Stoffe.
- zu beurteilenden Konzentrationen sind (zum Teil deutlich) niedriger als
vorherige Grenzwerte
- der Messbereich, der durch das Messverfahren abzudecken ist, ist deutlich
weiter (i.d.R. Faktor 10 zwischen K und AK, Absenkung ab 2018 erfordert
Faktor 100.
- fachliche Ungenauigkeiten (Nachweisgrenze, Bestimmungsgrenze?)
- redaktionelle Anpassungen zum Thema Messverfahren erforderlich
FG : Sicherheitstechnik /
Arbeitssicherheit
Prof. Dr.-Ing. habil. A. Kahl
Bergische Universität
Wuppertal
Neues aus dem AGS (1.2)
AGS Beschlüsse – Frühjahrssitzung 2016
2. Messverfahren
TRGS 402
„Ermitteln und Beurteilen der
Gefährdungen
bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen:
Inhalative Exposition
Vorgehen:
- Begriff der Nachweisgrenze zugunsten Bestimmungsgrenze geändert
- Verfahrenskombinationen möglich!
- Neuaufnahmen, u.a.:
- Prüfpflicht hinsichtlich der Beeinflussung des Ergebnisses eines Messverfahrens
durch andere Komponenten oder Umgebungsbedingungen (…)
- Messverfahren für die Überwachung der Akzeptanz- und Toleranzkonzentrationen
sind geeignet, wenn sie die in der TRGS aufgeführten Anforderungen bezüglich
Mindestmessbereich und erweiterte Messunsicherheit erfüllen,
- steht kein geeignetes Messverfahren (..) zur gleichzeitigen Überwachung von
Akzeptanz- und Toleranzkonzentration zur Verfügung, sind (...) genannten
geeigneten Verfahren für die Überwachung der Akzeptanzkonzentration und der
Toleranzkonzentration in Kombination einzusetzen,
- …
FG : Sicherheitstechnik /
Arbeitssicherheit
Prof. Dr.-Ing. habil. A. Kahl
Bergische Universität
Wuppertal
Neues aus dem AGS (2.)
AGS Beschlüsse – Frühjahrssitzung 2016
Vorschlag für eine Position des Ausschuss für
Gefahrstoffe zum Verhältnis zwischen
Arbeitsschutzrecht und REACH-Verordnung
Grundlage:
BekGS 409
„ Nutzung der REACH-
Informationen für den
Arbeitsschutz “
Papier beschreibt u.a. Schnittstellenprobleme zwischen REACH und dem europäischem
sowie dem nationalstaatlichem Arbeitsschutzrecht, die bei der Umsetzung in der Praxis
immer deutlicher werden.
Folgende Themen stehen dabei im Vordergrund:
- Einhaltung der in einem Expositionsszenario übermittelten Bedingungen „Duty to apply“
- Ableitung und Stellenwert von Grenzwerten am Arbeitsplatz
- Auswahl der Risikomanagementmaßnahmen bei SVHC-Stoffen
Fachöffentliche Veranstaltung „ags-publik“
FG : Sicherheitstechnik /
Arbeitssicherheit
Prof. Dr.-Ing. habil. A. Kahl
Bergische Universität
Wuppertal
Neues aus dem AGS (3.1)
AGS Beschlüsse – Frühjahrssitzung 2016
Qualitätskriterien und -sicherung
der Verfahrens- und stoffspezifischen Kriterien
Inhalte eines VSK
TRGS 420
„Verfahrens- und stoffspezifische
Kriterien (VSK) für die Ermittlung
und Beurteilung der inhalativen
Exposition“
1. Anwendungsbereich
2. Gefährdungsbeurteilung/
Informationsermittlung
a) Verfahrensspezifische Bedingungen
b) Stoffspezifische Bedingungen
c) Beurteilungskriterien
3. Schutzmaßnahmen
4. Wirksamkeitsprüfung/
Anwendungshinweise
5. Anhang: Grundlagen der
Beurteilung
Der Anwender dieser Expositionsbeschreibung muss bei Verfahrensänderungen und an-
sonsten regelmäßig, mind. aber einmal jährlich, die Gültigkeit der Voraussetzungen über-
prüfen und das Ergebnis dokumentieren.
VSK „Anwendung eines Abbeizverfahrens zur Entfernen bleihaltiger
Beschichtungen auf Holz“ (2014)
Überarbeitung aufgrund eines Initiativantrags des Antragstellers
FG : Sicherheitstechnik /
Arbeitssicherheit
Prof. Dr.-Ing. habil. A. Kahl
Bergische Universität
Wuppertal
Neues aus dem AGS (3.1)
Kurztitel: VSK „Anwendung eines Abbeizverfahrens zur Entfernen
bleihaltiger Beschichtungen auf Holz“
Status quo - AGS-Beschluss vom Mai 2014:
Chem. Abbeizverfahren: pastöses Ablösen nach Auftragen des Abbeizgemisches
Würdigung des Abbeizverfahrens, da durch deren Anwendung im Vergleich zu anderen
Verfahren (Abflämmen bzw. Abschleifen) die Bleiexposition deutlich gesenkt werden
konnte Nachweis über Luftmessungen sowie Biological Monitoring
AGS Beschlüsse – Frühjahrssitzung 2016
Anliegen:
Der Antragstellers prüft, ob der Gefahrstoff N-Ethylpyrrolidon
(NEP) einstufungsbedingt aus dem Abbeizer substituiert
werden kann.
Ergebnis:
Abbeizer behält seine Wirksamkeit auch bei vollständiger Eliminierung von
NEP im Grundrezept, daher Aktualisierung und redaktionelle Anpassung des
VSK
FG : Sicherheitstechnik /
Arbeitssicherheit
Prof. Dr.-Ing. habil. A. Kahl
Bergische Universität
Wuppertal
Neues aus dem AGS (3.2)
Kurztitel: VSK „Tetrachlorethen (PER) – Exposition von Beschäftigten bei
Tätigkeiten in Chemischreinigungen“
Status quo:
Verwendung von PER in geschlossene Reinigungsmaschinen (umweltgefährliche
Wirkung – Forderung gemäß 2.BImSchV),
technische Verriegelung an AM, d.h. Öffnung erst nach definierter Konzentrationsredu-
zierung möglich (Prinzip des geschlossenen Systems integriert Anlieferung und
Entsorgung)
Freisetzung von PER in die Raumluft
- Öffnen der Trommel
- Handling der gereinigten Textilien (Herausnehmen, Sortieren, Bügeln, Aufhängen)
- Reinigen von Nadelfänger und Flusensieb,
- Leckagen an der Reinigungsmaschine sowie Reinigungs-& Wartungs- und Reparatur-
arbeiten.
AGS Beschlüsse – Frühjahrssitzung 2016
FG : Sicherheitstechnik /
Arbeitssicherheit
Prof. Dr.-Ing. habil. A. Kahl
Bergische Universität
Wuppertal
Neues aus dem AGS (3.2)
Kurztitel: VSK „Tetrachlorethen (PER) – Exposition von Beschäftigten bei
Tätigkeiten in Chemischreinigungen“
Vorgehen:
a) PER-Messprojekt in Chemischreinigungen durch 9 Ländermessstellen (2012/13),
AGW: 138 mg/m3 2(II),
b) BAuA-Messprojekt zur Bestimmung von PER in der Ausatemluft
AGS Beschlüsse – Frühjahrssitzung 2016
Befund: „Schutzmaßnahmen ausreichend“
a) Stoffindex zwischen 0,57 und 0,71 (verschiedene Tätigkeiten: u.a. Maschinenbedienung,
Bügeln), 95-Percentil
b) unterhalb des Beurteilungswertes (BEI/ACGH/USA) von 20 μg/PER/l Ausatemluft.
FG : Sicherheitstechnik /
Arbeitssicherheit
Prof. Dr.-Ing. habil. A. Kahl
Bergische Universität
Wuppertal
Neues aus dem AGS (3.3)
Kurztitel: VSK „Handlungsanleitung Lösemittelabfüllung“
Status quo:
- branchenspezifische Hilfestellung und guten Arbeitspraxis zur Gefährdungsbeurteilung
und für die Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen
bei der Abfüllung von organischen Flüssigkeiten in Kanister, Fässer und IBC
Erarbeitet von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und dem
Verband Chemiehandel e. V. (VCH)
- VSK : Anhang der TRGS 420
- gilt für stationäre Abfüllanlagen bis 1000l Abfüllmenge
Wirksamkeitsüberprüfung
durch BAuA (Antragsteller)
Vorgehen:
Arbeitsplatzmessung
AGS Beschlüsse – Frühjahrssitzung 2016
FG : Sicherheitstechnik /
Arbeitssicherheit
Prof. Dr.-Ing. habil. A. Kahl
Bergische Universität
Wuppertal
Neues aus dem AGS (3.3)
Kurztitel: VSK „Handlungsanleitung Lösemittelabfüllung“
Ergebnis:
Arbeitsplatzgrenzwerte der o.g. organischen Flüssigkeiten zwischen 20 ppm (83 mg/m³) für
MIBK bis 400 ppm (1500 mg/m³) für Ethylacetat.
Anforderungen an die Wirksamkeit der techn. Schutzmaßnahmen:
- nachgeführte, flexible Absaugung über Einfüllstutzen: mind. 24 m3/h
- bündige, integrierte Absaugung an Einfüllsystem: mind. 180 m3/h
Bereitstellung von professionellen Kurzfilmen zur Verdeutlichung der
Freisetzung in Abh. Von der Art der Absaugung (BAuA-Homepage in Kürze)
AGS Beschlüsse – Frühjahrssitzung 2016
Befund:
„Schutzmaß-
nahmen
ausreichend“
FG : Sicherheitstechnik /
Arbeitssicherheit
Prof. Dr.-Ing. habil. A. Kahl
Bergische Universität
Wuppertal
Neues aus dem AGS (3.4)
Kurztitel: VSK „Augenoptikerhandwerk“
VSK aus dem Jahr 2008
Der AGS hat sich verpflichtet, VSK nach fünf Jahren zu überprüfen.
AGS Beschlüsse – Frühjahrssitzung 2016
Status quo:
Antragsteller: BAuA
www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/Arbeiten-mit-Gefahrstoffen/pdf/VSK-
Augenoptiker.pdf
- Anteil der Kunststoffgläser hat sich auf > 75 % erhöht
- für hochbrechende Kunststoffgläser kommen bevorzugt Polyurethane mit
unterschiedlich hohem Schwefelgehalt (z. B. MR 7, MR 8, MR 10, MR 174 mit 20-60 %
Schwefel) zum Einsatz
Veränderungen des Standes der Technik ggü. 2008:
- Kein Zusatz vom Bleioxid (PbO) zum Glas für die notwendige Härte und chemische
Beständigkeit, aktuell kommt zusätzlich Zirkoniumoxid (ZrO2) oder Niobiumoxid
(Nb2O5) zum Einsatz
- Metallfassungen aktuell frei von Blei, Mangan und Beryllium.
- Kunststofffassungen aus Polymethylmethacrylat sind auf dem Markt nicht verfügbar
- Reinigungsmittel: i.d.R. Spiritus (Ethanol)
FG : Sicherheitstechnik /
Arbeitssicherheit
Prof. Dr.-Ing. habil. A. Kahl
Bergische Universität
Wuppertal
Neues aus dem AGS (3.4)
Kurztitel: VSK „Augenoptikerhandwerk“
AGS Beschlüsse – Frühjahrssitzung 2016
Veränderungen des Standes der Technik ggü. 2008:
Absenkung von relevanten Arbeitsplatzgrenzwerten: 2-Butoxyethanol, n-Butylacetat
sowie Ethylbenzol, AGW Schwefelwasserstoff 0,015 mg/m³ 2(I)
Vorgehen:
Arbeitsplatzmessungen durch BGETEM (worst case)
Schwefelwasserstoffkonzentrationen < 1 % des AGW
Ergebnis:
Befunde: „Schutzmaßnahmen ausreichend“, vernachlässigbar
worst case Bedingungen (Raumgröße 26 m², Höhe 2,5m; kein Luftwechsel durch
geschlossene Fenster) durchgeführte Arbeitsplatzmessungen
durch die BG ETEM bei der Bearbeitung von 42 Kunststoffgläsern (Expos.-zeit: 1h)
Tätigkeit: Bearbeiten/Schleifen hochbrechender Kunststoffgläser aus Polyurethan (Schwe-
felgehalt von 20-60%) wahrnehmbaren Geruchsbelästigungen durch Schwefelwasserstoff
FG : Sicherheitstechnik /
Arbeitssicherheit
Prof. Dr.-Ing. habil. A. Kahl
Bergische Universität
Wuppertal
Neues aus dem AGS (4.)
AGS Beschlüsse – Frühjahrssitzung 2016
TRGS „Tätigkeiten mit Exposition
gegenüber A- und E-Staub“
Neufassung
TRGS 504
„Tätigkeiten mit Exposition
gegenüber A- und E-Staub“Grundlagen:
TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“
FG : Sicherheitstechnik /
Arbeitssicherheit
Prof. Dr.-Ing. habil. A. Kahl
Bergische Universität
Wuppertal
Neues aus dem AGS (4.)
AGS Beschlüsse – Frühjahrssitzung 2016
Auszug a
us T
RG
S 9
00
Für die Inanspruchnahme der Übergangsregelung müssen folgende Voraussetzungen
eingehalten werden:
Es liegt eine aktuelle GB einschl. aktueller Ergebnisse aus Expositions-
ermittlungen gemäß TRGS 402 vor (..) 1.
Der Schichtmittelwert des Beurteilungsmaßstabes von 3,0 mg/m3
(Kurzzeitwert 2(II)) wird unterschritten.2.
Es sind technische Schutzmaßnahmen nach den branchenüblichen Verfahrens-
und Betriebsweisen umgesetzt (entspricht NICHT dem Stand der Technik!).3.
Es liegt ein Schutzmaßnahmen vor, mit dem Ziel, den AGW für die A-Staub-
fraktion von 1,25 mg/m3 innerhalb der Übergangszeit einzuhalten.4.
Die Beschäftigten wurden vom AG über das Schutzmaßnahmenkonzept
im Rahmen der Unterweisung informiert.
Im Schutzmaßnahmenkonzept muss in einem Maßnahmenplan festgelegt
werden, welche konkreten Maßnahmen in welchem Zeitraum umgesetzt werden
müssen und wann die AGW-Einhaltung erreicht werden soll.
5.
Während der Übergangszeit wird dem Beschäftigten vom AG Atemschutz zur
Verfügung gestellt, der bei Expositionsspitzen zu tragen ist.6.
FG : Sicherheitstechnik /
Arbeitssicherheit
Prof. Dr.-Ing. habil. A. Kahl
Bergische Universität
Wuppertal
Neues aus dem AGS (4.)
AGS Beschlüsse – Frühjahrssitzung 2016
GefStoffV Anhang I Nr. 2.3. „Ergänzende Schutz-
maßnahmen für Tätigkeiten mit Exposition
gegenüber einatembaren Stäuben“
+
Neue TRGS 504 „Tätigkeiten mit Exposition gegenüber A- und
E-Staub“
Neufassung
TRGS 504
„Tätigkeiten mit Exposition
gegenüber A- und E-Staub“
Grundlagen Schutzmaßnahmen Staub:
Sie konkretisiert die allgemeinen Anforderungen zum Schutz der Beschäftigten
und anderer Personen nach der GefStoffV und insbes. des Anhangs I Nr. 2.3
„Ergänzende Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit Exposition gegenüber
einatembaren Stäuben“.
Diese TRGS erläutert die in TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“ enthaltenen
Vorgaben zum Vorgehen bei Überschreitung des AGW für die alveolengängige
Fraktion während des bis zum 31.12.2018 geltenden Übergangszeitraumes.
…
FG : Sicherheitstechnik /
Arbeitssicherheit
Prof. Dr.-Ing. habil. A. Kahl
Bergische Universität
Wuppertal
Neues aus dem AGS (4.)
AGS Beschlüsse – Frühjahrssitzung 2016
Inhalt der TRGS:
1 Anwendungsbereich
2 Begriffsbestimmungen
3 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung
4 Schutzmaßnahmen
5 Vorgehensweise zur Inanspruchnahme der Übergangsregelung
6 Arbeitsmedizinische Prävention
Neufassung
TRGS 504
„Tätigkeiten mit Exposition
gegenüber A- und E-Staub“
FG : Sicherheitstechnik /
Arbeitssicherheit
Prof. Dr.-Ing. habil. A. Kahl
Bergische Universität
Wuppertal
Neues aus dem AGS (4.)
AGS Beschlüsse – Frühjahrssitzung 2016
Inhalt der TRGS:
…
3 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung
3.1 Ermittlung der stofflichen Eigenschaften (einschließlich der toxikologischen
Bewertung)
- Erkenntnisse zur Löslichkeit (Verfahren zur Ermittlung)
- Annahme der mittleren Dichte der A-Staubfraktion am Arbeitsplatz von 2,5 g/cm³
- dichtebezogene Umrechnung nur für A- nicht für E-Staubfraktion möglich
- Einhaltung der veröffentlichten stoffspezifischen Grenzwerte
3.2 Ermittlung der staubbelasteten Arbeitsbereiche und Tätigkeiten
- Verweis auf primäre und sekundäre Emissionsquellen (Beispiele)
- Tätigkeiten mit pulverförmigen Materialien
- Tätigkeiten der Be- und Verarbeitung von festen Materialien
3.3 Ermittlung und Beurteilung der Expositionshöhe
Neufassung
TRGS 504
„Tätigkeiten mit Exposition
gegenüber A- und E-Staub“
FG : Sicherheitstechnik /
Arbeitssicherheit
Prof. Dr.-Ing. habil. A. Kahl
Bergische Universität
Wuppertal
Neues aus dem AGS (4.)
AGS Beschlüsse – Frühjahrssitzung 2016
Inhalt der TRGS:
3.3 Ermittlung und Beurteilung der Expositionshöhe
Neufassung
TRGS 504
„Tätigkeiten mit Exposition
gegenüber A- und E-Staub“
1. Schutzmaßnahmen ausreichend
(Einhaltung von 1,25 mg/m³ (A-Staub) und 10 mg/m³ (E-Staub,
Kurzzeitwertanforderungen erfüllt),
2. Schutzmaßnahmen übergangsweise ausreichend
(Einhaltung von 3 mg/m³ (A-Staub) bei gleichzeitiger Erfüllung der übrigen
Voraussetzungen von (TRGS 900 Nummer 2.4.2 Absatz 1),
Einhaltung von 10 mg/m³ (E-Staub), Kurzzeitwertanforderungen erfüllt),
3. Schutzmaßnahmen nicht ausreichend
(Nichteinhaltung der Arbeitsplatzgrenzwerte von A- oder E-Staub oder
Nichterfüllung der Kurzzeitwertanforderungen).
FG : Sicherheitstechnik /
Arbeitssicherheit
Prof. Dr.-Ing. habil. A. Kahl
Bergische Universität
Wuppertal
Neues aus dem AGS (4.)
AGS Beschlüsse – Frühjahrssitzung 2016
Inhalt der TRGS:
3.4 Festlegung von Schutzmaßnahmen
3.4.1 Allgemeines
3.4.2 Festlegung von Schutzmaßnahmen bei Überschreitung des AGW für die
alveolengängige Fraktion im Übergangszeitraum
Kriterien - der TRGS 9006.1.
4 Schutzmaßnahmen
4.1 Grundlegende
Schutzmaßnahmen
4.2 Tätigkeitsbezogene
Schutzmaßnahmen
Staubarme Materialien und Verfahren
Technische Schutzmaßnahmen
Organisatorische Schutzmaßnahmen
Persönliche Schutzmaßnahmen
Lagern
Transportieren und Fördern
Handhaben von Schüttgut und pulver-
förmigen Materialien
Be- und Verarbeiten von festen Materialien
Reinigungsarbeiten
Großflächige Staubemissionen im Freien
Neufassung
TRGS 504
„Tätigkeiten mit Exposition
gegenüber A- und E-Staub“
FG : Sicherheitstechnik /
Arbeitssicherheit
Prof. Dr.-Ing. habil. A. Kahl
Bergische Universität
Wuppertal
Neues aus dem AGS (4.)
AGS Beschlüsse – Frühjahrssitzung 2016
Inhalt der TRGS:
Neufassung
TRGS 504
„Tätigkeiten mit Exposition
gegenüber A- und E-Staub“
4 Schutzmaßnahmen
…
5 Vorgehensweise zur Inanspruchnahme der Übergangsregelung
Anhang 1:
Anforderungen an die Erstellung von branchen- oder tätigkeitsspezifischen Hilfestellungen
gemäß Nummer 5 dieser TRGS
Bild 1: schematische Darstellung
FG : Sicherheitstechnik /
Arbeitssicherheit
Prof. Dr.-Ing. habil. A. Kahl
Bergische Universität
Wuppertal
Neues aus dem AGS (5.)
AGS Beschlüsse – Frühjahrssitzung 2016
Änderung / Ergänzung TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“
FG : Sicherheitstechnik /
Arbeitssicherheit
Prof. Dr.-Ing. habil. A. Kahl
Bergische Universität
Wuppertal
Neues aus dem AGS (5.)
AGS Beschlüsse – Frühjahrssitzung 2016
Änderung / Ergänzung TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“
,11
FG : Sicherheitstechnik /
Arbeitssicherheit
Prof. Dr.-Ing. habil. A. Kahl
Bergische Universität
Wuppertal
Neues aus dem AGS (5.)
AGS Beschlüsse – Frühjahrssitzung 2016
Änderung / Ergänzung TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“
Die Arbeitsplatzgrenzwerte für Stickstoffdioxid und Stickstoffmonoxid sind gemäß
Bemerkungsspalte vom SCOEL aufgestellt
Die Spitzenbegrenzungen für Stickstoffdioxid und Stickstoffmonoxid sind vom AGS
aufgestellt.
FG : Sicherheitstechnik /
Arbeitssicherheit
Prof. Dr.-Ing. habil. A. Kahl
Bergische Universität
Wuppertal
Neues aus dem AGS
AGS Beschlüsse – Frühjahrssitzung 2016
6. Essener Gefahrstofftage | Essen | 12. Mai 2016
Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit!