Neues zur Finanzierung für KMUs - bpv Hügel · Neues zur Finanzierung für KMUs Wirtschaftskrise,...

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Neues zur Finanzierung für KMUs Wirtschaftskrise, Bankenregulierung und erhöhte Eigenmittelanforderungen für Kreditinstitute erschwerten Klein- und Mittelunternehmen (KMU) in den letzten Jahren den Zugang zu Bankkrediten. Nicht zuletzt deshalb gewannen alternative Finanzierungsformen weltweit zusehends an Popularität. O sterreichische Unternehmen sammelten allerdings vergleichsweise wenig Beteiligungskapital ein. Das mag teilweise daran liegen, dass es in Österreich, anders als im anglo-sächsischen Raum, kaum eine Tradition der KMU-Finanzierung über den Kapitalmarkt gibt. Bis vor kurzem waren allerdings auch die rechtlichen Rahmen- bedingungen für Schwarmfinanzierungen („Crowdfunding") in Österreich wenig attraktiv. Dies hat sich durch das mittlerweile in Kraft getretene „Alternativfinanzierungsgesetz" - zumindest hinsichtlich kleinerer Emissionen - geändert. Was ist Crowdfunding? Crowdfunding ist der Überbegriff für eine Finanzierungsform, bei der viele Geldgeber (in der Regel über eine spezialisierte Website) jeweils einen relativ kleinen Betrag investieren. Typi- scherweise dient eine Crowdfunding-Kampagne sowohl der Fi- nanzierung, als auch dem Marketing des Unternehmens. Zum Einsatz kommt Crowdfunding vor allem bei Unternehmens- gründungen, aber auch zur Finanzierung einzelner Projekte. Je nach Art der Gegenleistung werden vier Grundtypen von Crowdfunding unterschieden, die wiederum jeweils unter- schiedliche rechtliche Ausgestaltungen zulassen: 1. Beim Donation-based Crowdfunding werden Geldbeträge geschenkt, dies in der Regel zur Finanzierung von sozialen Projekten. 2. Bei Reward-based Crowdfunding erhält der Geldgeber eine konkrete Gegenleistung - etwa das Produkt, dessen Herstel- lung finanziert wird oder auch eine ideelle Gegenleistung (z.B. eine Statistenrolle beim finanzierten Film). 3. Beim Lending-based Crowdfunding verleiht der Investor Ka- pital gegen Darlehenstilgung und Zins. Dabei handelt es sich ebenso um ein Finanzprodukt wie beim Equity-based Crowd- funding. 4. Bei diesem Equity-based enthält der Investor Unterneh- mensanteile oder eigenkapitalähnliche Anteile, typischer- weise kommen dabei Genussrechte, Nachrangdarlehen und (echte) stille Beteiligungen zur Anwendung. Equity-based Crowdfunding hat sich in der Vergangenheit als das typische Mittel der Schwarmfinanzierung herauskristallisiert und wird nun durch das Alternativfinanzierungsgesetz (AltFG) in Ös- terreich in größerem Umfang als bisher zugelassen. Das Alternativfinanzierungsgesetz Unternehmen, die - wie beim Crowdfunding - öffentlich Wert- papiere oder Veranlagungen anbieten, müssen einen Prospekt mit umfangreichen Informationen erstellen. Das mag im Sinne des Anlegerschutzes begrüßenswert sein, erschwert KMUs je- doch die Finanzierung über den Kapitalmarkt zumal die Erstel- lung eines Wertpapierprospekts komplex und kostenintensiv ist: Sie zahlt sich daher erst bei entsprechend großen Finanzie- rungen aus. Mit dem AltFG wurden nun Emissionen mit einem Volumen unter 1,5 Millionen Euro von der Prospektpflicht aus- genommen. Bis zu dieser Grenze müssen lediglich standardi- sierte Informations- und Offenlegungspflichten erfüllt werden, wofür ein deutlich geringerer Aufwand erforderlich ist. Bei Fi- nanzierungen zwischen 1,5 Millionen und 5 Millionen Euro ist künftig ein Kapitalmarktprospekt „Light" ausreichend. Als Ausgleich für die Erleichterungen bei der Ausgabe von Fi- nanzprodukten enthält das AltFG mehrere Anlegerschutzbe- stimmungen. Insbesondere dürfen Anleger pro Emission inner- halb von zwölf Monaten nicht mehr als 5.000 Euro investieren, wodurch sie zur Risikostreuung bewegt werden sollen. Ausnah- men hiervon bestehen für professionelle Investoren und Perso- nen mit ausreichend hohem Vermögen oder Einkommen. Die Veranlagungen erfolgen beim emittierenden KMU selbst oder über Crowdfunding-Plattformen. Durch das AltFG wurden für KMUs neue Möglichkeiten der Schwarmfinanzierung eröffnet: Bürger haben dadurch die Mög- lichkeit, sich relativ unkompliziert und mit geringen Beträgen an der Umsetzung neuer Ideen zu beteiligen. Professionell und verantwortungsbewusst umgesetzte Crowdfunding-Kampag- nen können daher ein Gewinn für alle Beteiligten sein. (v.l.) Dr. Michaela Pelinka, LL.M. ist Rechtsanwältin und Partnerin bei bpv Hügel in Wien. Mag. Katharina Wilding ist Rechtsanwaltsanwärte- rin bei bpv Hügel. www.observer.at Magazin für Transport Manager 1TRUCK Wien, im März 2016, Nr: 3, 10x/Jahr, Seite: _ Druckauflage: 15 000, Größe: 98,11%, easyAPQ: _ Auftr.: 263, Clip: 9661526, SB: bpv Hügel Rechtsanwälte Seite: 1/1 Zum eigenen Gebrauch nach §42a UrhG. Anfragen zum Inhalt und zu Nutzungsrechten bitte an den Verlag (Tel: 01/9239950).

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Neues zur Finanzierung für KMUs Wirtschaftskrise, Bankenregulierung und erhöhte Eigenmittelanforderungen für Kreditinstitute

erschwerten Klein- und Mittelunternehmen (KMU) in den letzten Jahren den Zugang zu Bankkrediten.

Nicht zuletzt deshalb gewannen alternative Finanzierungsformen weltweit zusehends an Popularität.

Osterreichische Unternehmen sammelten allerdings

vergleichsweise wenig Beteiligungskapital ein. Das

mag teilweise daran liegen, dass es in Österreich,

anders als im anglo-sächsischen Raum, kaum eine

Tradition der KMU-Finanzierung über den Kapitalmarkt gibt.

Bis vor kurzem waren allerdings auch die rechtlichen Rahmen­

bedingungen für Schwarmfinanzierungen („Crowdfunding") in

Österreich wenig attraktiv. Dies hat sich durch das mitt lerweile

in Kraft getretene „Alternativfinanzierungsgesetz" - zumindest

hinsichtlich kleinerer Emissionen - geändert.

W a s ist Crowdfunding?

Crowdfunding ist der Überbegriff für eine Finanzierungsform,

bei der viele Geldgeber (in der Regel über eine spezialisierte

Website) jeweils einen relativ kleinen Betrag investieren. Typi­

scherweise dient eine Crowdfunding-Kampagne sowohl der Fi­

nanzierung, als auch dem Marketing des Unternehmens. Zum

Einsatz kommt Crowdfunding vor allem bei Unternehmens­

gründungen, aber auch zur Finanzierung einzelner Projekte.

Je nach Ar t der Gegenleistung werden vier Grundtypen von

Crowdfunding unterschieden, die wiederum jeweils unter­

schiedliche rechtliche Ausgestaltungen zulassen:

1. Beim Donation-based Crowdfunding werden Geldbeträge

geschenkt, dies in der Regel zur Finanzierung von sozialen

Projekten.

2. Bei Reward-based Crowdfunding erhält der Geldgeber eine

konkrete Gegenleistung - etwa das Produkt, dessen Herstel­

lung finanziert wird oder auch eine ideelle Gegenleistung

(z.B. eine Statistenrolle beim finanzierten Film).

3. Beim Lending-based Crowdfunding verleiht der Investor Ka­

pital gegen Darlehenstilgung und Zins. Dabei handelt es sich

ebenso um ein Finanzprodukt wie beim Equity-based Crowd­

funding.

4. Bei diesem Equity-based enthält der Investor Unterneh­

mensanteile oder eigenkapitalähnliche Anteile, typischer­

weise kommen dabei Genussrechte, Nachrangdarlehen und

(echte) stille Beteiligungen zur Anwendung. Equity-based

Crowdfunding hat sich in der Vergangenheit als das typische

Mit tel der Schwarmfinanzierung herauskristallisiert und wird

nun durch das Alternativfinanzierungsgesetz (AltFG) in Ös­

terreich in größerem Umfang als bisher zugelassen.

Das Al ternat ivf inanzierungsgesetz

Unternehmen, die - wie beim Crowdfunding - öffentlich Wert­

papiere oder Veranlagungen anbieten, müssen einen Prospekt

mit umfangreichen Informationen erstellen. Das mag im Sinne

des Anlegerschutzes begrüßenswert sein, erschwert KMUs je­

doch die Finanzierung über den Kapitalmarkt zumal die Erstel­

lung eines Wertpapierprospekts komplex und kostenintensiv

ist: Sie zahlt sich daher erst bei entsprechend großen Finanzie­

rungen aus. Mit dem AltFG wurden nun Emissionen mit einem

Volumen unter 1,5 Millionen Euro von der Prospektpflicht aus­

genommen. Bis zu dieser Grenze müssen lediglich standardi­

sierte Informations- und Offenlegungspflichten erfül l t werden,

wofür ein deutlich geringerer Aufwand erforderlich ist. Bei Fi­

nanzierungen zwischen 1,5 Millionen und 5 Millionen Euro ist

künftig ein Kapitalmarktprospekt „Light" ausreichend.

Als Ausgleich für die Erleichterungen bei der Ausgabe von Fi­

nanzprodukten enthält das AltFG mehrere Anlegerschutzbe­

st immungen. Insbesondere dürfen Anleger pro Emission inner­

halb von zwölf Monaten nicht mehr als 5.000 Euro investieren,

wodurch sie zur Risikostreuung bewegt werden sollen. Ausnah­

men hiervon bestehen für professionelle Investoren und Perso­

nen mit ausreichend hohem Vermögen oder Einkommen. Die

Veranlagungen erfolgen beim emitt ierenden KMU selbst oder

über Crowdfunding-Platt formen.

Durch das AltFG wurden für KMUs neue Möglichkeiten der

Schwarmfinanzierung eröffnet: Bürger haben dadurch die Mög­

lichkeit, sich relativ unkompliziert und mit geringen Beträgen

an der Umsetzung neuer Ideen zu beteiligen. Professionell und

verantwortungsbewusst umgesetzte Crowdfunding-Kampag-

nen können daher ein Gewinn für alle Beteiligten sein.

(v.l.) Dr. Michaela Pelinka, LL.M. ist Rechtsanwältin und Partnerin bei bpv Hügel in Wien. Mag. Katharina Wilding ist Rechtsanwaltsanwärte­rin bei bpv Hügel.

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w.observer.at

Magazin für Transport Manager1TRUCK

Wien, im März 2016, Nr: 3, 10x/Jahr, Seite: _Druckauflage: 15 000, Größe: 98,11%, easyAPQ: _

Auftr.: 263, Clip: 9661526, SB: bpv Hügel Rechtsanwälte

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