Neufassung der - buergerbeteiligung.sachsen.de · beschluss für den vorzeitigen vorhabenbezogenen...

34
Neufassung der Schallimmissionsprognose zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 16/02 „Wohnpark Anton-Herrmann-Straße“ im OT Einsiedel der Stadt Chemnitz Gutachten Nr. 22717 Chemnitz, 08.08.2017

Transcript of Neufassung der - buergerbeteiligung.sachsen.de · beschluss für den vorzeitigen vorhabenbezogenen...

Neufassung der

Schallimmissionsprognose

zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan

Nr. 16/02 „Wohnpark Anton-Herrmann-Straße“

im OT Einsiedel der Stadt Chemnitz

Gutachten Nr. 22717 Chemnitz, 08.08.2017

Schallimmissionsprognose Nr. 22717 Blatt 2

Auftrag: Neufassung der Schallimmissionsprognose zum vorhabenbezoge-nen Bebauungsplan Nr. 16/02 „Wohnpark Anton-Hermann-Straße“ im OT Einsiedel der Stadt Chemnitz

Auftraggeber: Hüttner & Hüttner Grundstücksentwicklung GbR Annaberger Straße 218 09125 Chemnitz Auftragnehmer Ingenieurbüro für Lärmschutz Förster & Wolgast Inh.: Dipl.-Ing. Lothar Förster Bayreuther Straße 12 09130 Chemnitz

nach § 29b BImSchG bekannt gegebene Messstelle für Geräusche und DAkkS akkreditiert gemäß DIN EN ISO/IEC 17025:2005

Tel. 0371 / 40 40 501 Fax: 0371 / 40 40 620 Umfang: 20 Blätter mit 3 Tabellen

ANLAGEN

1 Übersichtsluftbild 1 Detailliertes Luftbild 1 Lageplan 2 Schallimmissionspläne Fotodokumentation (2 Blätter) Lärmpegelbereiche innerhalb des Plangebietes (1 Blatt) Gutachten Nr.: 22717 Datum: 08.08.2017 3 * Auftraggeber 1 * Auftragnehmer Bearbeiter: Dipl.-Ing. L. Förster Dipl.-Ing. (FH) Chr. Stülpner

(geprüft) (erstellt)

Schallimmissionsprognose Nr. 22717 Blatt 3

Inhalt Blatt

1 Sachverhalt und Aufgabenstellung 4

2 Beschreibung des Planvorhabens und der Geräuschquellenarten im Umfeld 5

2.1 Beschreibung des Standortes und der Ziele des Bebauungsplanes 5 2.2 Öffentliche Verkehrswege im Umfeld des Plangebietes 7 2.3 Gewerbliche Anlagen im Umfeld des Plangebietes 7

3 Grundlagen der schalltechnischen Ermittlungen und Bewertungen 8

4 Schalltechnische Orientierungswerte gemäß Beiblatt 1 zu DIN 18005 10

5 Ermittlung und Beurteilung der Geräusche von den öffentlichen Verkehrswegen 11

5.1 Prognostische Verkehrsbelegungen der öffentlichen Straßen im Umfeld 11 5.2 Berechnung der Emissionspegel Lm,E der Einsiedler Neue Straße und Einsiedler

Hauptstraße 12 5.3 Belegung der Citylinkbahntrasse auf der Eisenbahnstrecke 6645 13 5.4 Berechnung der längenbezogenen Schallleistungspegel der Straßenbahntrasse 13 5.5 Belegung der Eisenbahntrasse 14 5.6 Berechnung der längenbezogenen Schallleistungspegel der Eisenbahnstrecke 14 5.7 Durchführung der Schallausbreitungsrechnungen 15 5.8 Beurteilungspegel „Straßenverkehrsgeräusche“ 15 5.9 Beurteilungspegel „Schienenverkehrsgeräusche“ 15 5.10 Gesamt-Beurteilungspegel „Verkehrsgeräusche“ (Straße und Schiene) 16 5.11 Maßgebliche Außenlärmpegel und Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 (2016) 16 5.12 Bewertung der auf das Plangebiet einwirkenden Verkehrsgeräusche

(Straße/Schiene) 18

6 Bewertung des Vorhabens aus der Sicht des Schallimmissionsschutzes und Vorschläge für erforderliche Schallschutzmaßnahmen 19

ANLAGEN

Schallimmissionsprognose Nr. 22717 Blatt 4

1 Sachverhalt und Aufgabenstellung Die Stadt Chemnitz hat am 24.02.2016 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 16/02 „Wohnpark Anton-Hermann-Straße“ im OT Einsiedel der Stadt Chemnitz gefasst. Dafür wurde die Schallimmissionsprognose Nr. 17716 vom 08.07.2016 /20/ erstellt, in der die Eig-nung dieses vorgesehenen neuen Wohnstandortes „Wohnpark Anton-Hermann-Straße“ als Allge-meines Wohngebiet (WA) hinsichtlich der einwirkenden Geräuschimmissionen bewertet wurde. Nunmehr hat sich die Planung hinsichtlich der Anordnung der Baufeldgrenzen im Plangebiet ver-ändert, so dass erneute schalltechnische Untersuchungen hinsichtlich der auf das Plangebiet ein-wirkenden Geräuschquellen und eine Neufassung der Prognose Nr. 17716 erforderlich sind. Von den diesbezüglichen Geräuschquellenarten und Geräuschquellen, die auf das Plangebiet „Wohnpark Anton-Hermann-Straße“ weiterhin einwirken, sind relevant:

- Straßenverkehr auf der Staatsstraße S232 Einsiedler Neue Straße und Einsiedler Hauptstraße westlich der Planfläche

- Schienenverkehr durch die geplanten Citylinkbahnen und den geplanten Güterzugverkehr auf der Eisenbahnstrecke 6645 „Chemnitz - Aue“ westlich des Plangebietes

Für das Vorhaben ist eine Schallimmissionsprognose zu erstellen, die Aussagen zur Eignung der vorgesehenen Fläche für die beabsichtigte Nutzung aus schalltechnischer Sicht trifft und insbeson-dere die Frage beantwortet, ob und in welchem Maß schädliche Umwelteinwirkungen in Form von erheblichen Belästigungen durch Geräusche aus dem Umfeld vorhanden oder zu erwarten sind und welche Schallschutzmaßnahmen sich eignen, die mit der Eigenart des Vorhabens verbundene Er-wartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelästigungen zu erfüllen. Zu diesem Zweck hat die vorliegende Schallimmissionsprognose folgende spezielle Aufgabenstel-lung zu erfüllen:

1. Es sind die maßgeblichen Geräuschquellenarten im Umfeld des Planvorhabens zu bestim-men.

2. Für die für das Planvorhaben maßgeblichen Verkehrsgeräuschquellen sind deren Ge-räuschemissionen durch Berechnungen zu ermitteln.

3. Mit Hilfe eines digitalen akustischen Berechnungsmodells sind durch eine Schall-Ausbreitungsrechnung die Gesamt-Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche (Summe Straße und Schiene) im Plangebiet zu berechnen.

4. Die prognostizierten Beurteilungspegel sind unter Anwendung der gültigen Gesetze, Verwal-tungsvorschriften und Richtlinien des Immissionsschutzes einer Lärmbewertung zu unterzie-hen.

5. In Emissionssituationen, in denen mit erheblichen Belästigungen durch Geräusche im Plan-gebiet zu rechnen ist, soll das Gutachten Vorschläge für Maßnahmen des Schallschutzes bzw. für entsprechende Ausgleichsmaßnahmen unterbreiten.

Schallimmissionsprognose Nr. 22717 Blatt 5

2 Beschreibung des Planvorhabens und der Geräuschquellenarten im Um-feld

2.1 Beschreibung des Standortes und der Ziele des Bebauungsplanes Das Planungsgebiet umfasst eine Fläche von ca. 2,2 ha und befindet sich im Südosten der Stadt Chemnitz im Ortsteil Einsiedel. Der Aufstellungsbeschluss zum vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 99/15 Wohn-park „Am Gärtnereiweg“ in Chemnitz-Einsiedel erfolgte am 29.06.1999 (Vorhabenträger: Astra GmbH & Co. KG) durch den Planungs- und Verkehrsausschuss. Der Entwurfs- und Auslegungs-beschluss für den vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan wurde am 28.08.2001 gefasst. Die förmliche Bürgerbeteiligung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange hatten im Zeitraum vom 20.09.2001 bis 22.10.2001 stattgefunden. Das Verfahren ruht seit Ende 2001. Die Hüttner + Hüttner Grundstücksentwicklung GbR aus Chemnitz stellte mit Schreiben vom 18.06.2015 einen Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach Bauge-setzbuch (BauGB) für die Realisierung eines allgemeinen Wohngebietes auf den Flurstücken 329, 329/8, 329/10 und 330/4 der Gemarkung Einsiedel. Die inhaltlichen und rechtlichen Anforderungen an einen Bebauungsplan (artenschutzrechtliches Gutachten, Umweltbericht, etc), sind in den letzten Jahren erheblich gestiegen, so dass von einer Weiterführung des vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 99/15 Wohnpark „Am Gärtnereiweg“ in Chemnitz-Einsiedel abgesehen wird. Es soll ein gänzlich „neues“ Bauleitplan-verfahren nach § 12 BauGB durchgeführt werden. Die Vorrausetzungen für die Anwendung des § 13a BauGB (beschleunigtes Verfahren) liegen nicht vor. Aus den genannten Gründen wird dem Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfohlen, den Aufstellungsbeschluss zum vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 99/15 Wohnpark „Am Gärtnereiweg“ in Chemnitz-Einsiedel aufzuheben und die Einleitung eines Bauleitplanver-fahrens auf der Grundlage der aktuellen Rechtslage zu beschließen. Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Chemnitz ist der Bereich überwiegend als Wohn-baufläche dargestellt. Die Umgebung ist maßgeblich durch typische Wohnnutzungen geprägt. Westlich tangiert die Eisenbahnstrecke Chemnitz-Aue das Plangebiet. Das Plangebiet liegt östlich der Einsiedler Hauptstraße (S 232) und westlich des der Anton-Hermann-Straße. Das Stadtzentrum von Chemnitz liegt ca. 8,2 km entfernt vom Standort in nord-nordwestlicher Richtung und ist mit den vorhandenen öffentlichen Verkehrsmitteln (Erzgebirgs-bahn und Bus) gut erreichbar. Die Topographie ist von Norden nach Süden leicht ansteigend und von Osten nach Westen leicht bis mäßig abfallend. Von der östlichen Plangebietsgrenze steigt das Gelände in Richtung Osten zur Anton-Hermann-Straße stark an.

Schallimmissionsprognose Nr. 22717 Blatt 6

Die Zufahrt zum Plangebiet erfolgt über die Anton-Hermann-Straße aus nordöstlicher Richtung. Östlich des Plangebietes befindet sich direkt angrenzend die Eisenbahnstrecke 6645 „Abschnitt Einsiedel“ der Deutschen Bahn Netz AG. Weiter in westlicher Richtung - jenseits des Flusses Zwönitz - befindet sich die Einsiedler Hauptstraße (S 232), die im südlichen Verlauf in die Ein-siedler Neue Straße (S 232) übergeht. An der Einsiedler Hauptstraße - westlich des Plangebietes und in einem Abstand von ca. 160 m - befindet sich ein EDEKA-Lebensmittelmarkt. An der Einsiedler Neue Straße - südwestlich des Plangebietes und in einem Abstand von ebenfalls ca. 160 m - befindet sich die Fa. Prozesstechnik Wölfer GmbH. Westlich des Plangebietes - angrenzend an die Eisenbahnstrecke 6645 „Abschnitt Einsiedel“ - befindet sich eine stillgelegte Gärtnerei. Nördlich, östlich und westlich des Plangebiets befinden sich angrenzend Wohngebiete an der An-ton-Hermann-Straße und an der Gartenstraße. Südlich grenzt eine Gartenanlage an das Plangebiet an. Planungsrechtlich soll die Gebietseinstufung als „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) erfolgen. Damit ist nach § 4 BauNVO die Zweckbestimmung verbunden, dass das Gebiet vorwiegend dem Wohnen dient.

Schallimmissionsprognose Nr. 22717 Blatt 7

2.2 Öffentliche Verkehrswege im Umfeld des Plangebietes Von den öffentlichen Straßen im Umfeld des Plangebietes sind nur die - Einsiedler Hauptstraße (S 232) - Einsiedler Neue Straße (S 232) für die schalltechnischen Berechnungen und Bewertungen von Bedeutung. Die Einsiedler Haupt-straße und die Einsiedler Neue Straße verlaufen in westlicher bzw. südwestlicher Richtung. Alle anderen Straßen - im weiteren Umfeld - können bei den vorliegenden schalltechnischen Untersu-chungen aufgrund ihrer vergleichsweise großen Abstände und ihrer geringeren Verkehrsbelegun-gen vernachlässigt werden. Den schalltechnischen Berechnungen sind die prognostischen Verkehrsbelegungen der genannten Straßen zugrunde zu legen (siehe Punkt 5.1). Westlich des Plangebietes ist zudem die Eisenbahnstrecke 6645 „Abschnitt Einsiedel“ der Deut-schen Bahn Netz AG für die schalltechnischen Berechnungen und Bewertungen von Bedeutung. Auf dieser Strecke sollen zukünftig (ab 2018) die Citylinkbahnen des Chemnitzer Modells verkeh-ren. Die geplante Bebauungsgrenze des Plangebiets reicht bis ca. 10 m an die Achse der Eisen-bahnstrecke heran. Für diese Citylinkbahnen des Chemnitzer Modells sowie den zusätzlichen Gü-terverkehr wurden die prognostischen Verkehrsbelegungen und Eingangsdaten der Fa. iproplan Planungsgesellschaft mbH aus Chemnitz nach /19/ in den folgenden Berechnungen herangezogen, die für diesen Streckenabschnitt die Planungen des Streckenausbaus durchführen. 2.3 Gewerbliche Anlagen im Umfeld des Plangebietes An der Einsiedler Hauptstraße, westlich des Plangebietes und in einem Abstand von ca. 160 m, befindet sich ein EDEKA-Lebensmittelmarkt. An der Einsiedler Neue Straße - südwestlich des Plangebietes und in einem Abstand von ebenfalls ca. 160 m - befindet sich die Fa. Prozesstechnik Wölfer GmbH. Westlich des Plangebietes - angrenzend an die Eisenbahnstrecke 6645 „Abschnitt Einsiedel“ - befindet sich eine stillgelegte Gärtnerei. Von all diesen genannten gewerblichen Anlagen sind allein schon aufgrund der genannten ausrei-chend großen Abstände keine maßgeblichen Geräuschimmissionen im B-Plan-Gebiet „Wohnpark Anton-Hermann-Straße“ zu erwarten. Zudem weist der Gutachter darauf hin, dass jeder dieser gewerblichen Anlagen jeweils schutzbe-dürftige Nutzungen (Wohngebäude) in geringeren Abständen vorgelagert sind, an denen die Un-ternehmen die jeweils gültigen Immissionsrichtwerte der TA Lärm einhalten müssen. In dem wei-ter von den Betrieben entfernt gelegenen B-Plan-Gebiet Nr. 16/02 „Wohnpark Anton-Herrmann-Straße“ sind insofern keine schalltechnischen Probleme zu erwarten. Mit dem Planvorhaben rückt insofern keine Bebauung näher an die Betriebe heran, d.h., die Be-triebe werden in ihren bestehenden Rechten durch den B-Plan-Gebiet Nr. 16/02 nicht verletzt.

Schallimmissionsprognose Nr. 22717 Blatt 8

3 Grundlagen der schalltechnischen Ermittlungen und Bewertungen /1/ „Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen,

Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge“ (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. Mai 2017 (BGBl. I S. 1298)

/2/ Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004

(BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 29. Mai 2017 (BGBl. I S. 1298) geändert worden ist

/3/ Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO) in der Fassung der Be-

kanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132), die durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057) geändert worden ist

/4/ DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“, Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung,

Ausgabe Juli 2002 und /5/ Beiblatt 1 zu DIN 18005 Teil 1, „Schallschutz im Städtebau“, Ausgabe Mai 1987 /6/ Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036), geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 18. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2269) /7/ RLS-90, Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, herausgegeben vom Bundesminister für

Verkehr (Ausgabe 1990) /8/ Rechenbeispiele zu den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - RBLärm-92 -, Ausgabe

1992 (BMV ARS 35/1992 vom 15.10.1998, FGSV 334/2) /9/ Schall 03, Berechnung des Beurteilungspegels für Schienenwege, vom 18.12.2014 /10/ DIN 4109-1, „Schallschutz im Hochbau - Teil 1 Mindestanforderungen“, Ausgabe Juli 2016 /11/ DIN 4109-2, „Schallschutz im Hochbau - Teil 1 Rechnerische Nachweise der Erfüllung der

Anforderungen“, Ausgabe Juli 2016 /12/ DIN ISO 9613-2, Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien“

Entwurf September 1997 /13/ VDI 2714, „Schallausbreitung im Freien“, Ausgabe Januar 1988 /14/ VDI 2719: „Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen“ August 1987 /15/ VDI 2720/01, „Schallschutz durch Abschirmung im Freien“, Entwurf November 1987

Schallimmissionsprognose Nr. 22717 Blatt 9

/16/ Lageplan Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 16/02 Wohnpark Anton-Herrmann-Straße, Einsiedel - M 1 : 1.000 – per E-Mail 04.07.2017, Dipl.-Ing. L. Hüttner, Architektin

/17/ Prognosedaten (Prognosehorizont 2025), Eisenbahnstrecke 6645 „Abschnitt Einsiedel“ der

Deutschen Bahn Netz AG, Vorstandsressort Technik und Umwelt DB Umwelt Schall- und Erschütterungsschutz, per E-Mail am 23.05.2016

/18/ Verkehrszählungen 2010 Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Staatsstraße S 232 Zähl-

stelle 5243 1202, SVZ 2010 /19/ Übersicht: Eingabedaten Zugverkehr auf der Eisenbahnstrecke 6645 „Chemnitz - Aue“ Fa. iproplan Planungsgesellschaft mbH aus Chemnitz, per E-Mail am 24.06.2016 /20/ Schallimmissionsprognose zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 16/02 „Wohnpark

Anton-Hermann-Straße“ im OT Einsiedel der Stadt Chemnitz Gutachten Nr. 17716 vom 08.07.2016, Ingenieurbüro für Lärmschutz Förster & Wolgast,

Chemnitz,

Schallimmissionsprognose Nr. 22717 Blatt 10

4 Schalltechnische Orientierungswerte gemäß Beiblatt 1 zu DIN 18005 Bei der Bauleitplanung nach dem Baugesetzbuch /2/ und der Baunutzungsverordnung /3/ werden den verschiedenen schutzbedürftigen Nutzungen (z.B. Bauflächen, Baugebiete, sonstige Flächen) in einem Plangebiet die schalltechnischen Orientierungswerte des Beiblattes 1 /5/ zu DIN 18005 /4/ für den Beurteilungspegel zugeordnet. Für die Planfläche soll im Bebauungsplan Nr. 16/02 „Wohnpark Anton-Hermann-Straße“ im Ortsteil Einsiedel der Stadt Chemnitz als Gebietsnutzung „Allgemeines Wohngebiet“ festgelegt werden. Damit fügt sie sich in die benachbarten Gebiete in nördlicher, östlicher und westlicher Richtung ein, die ebenfalls vorwiegend zu Wohnzwecken ge-nutzt werden. Die schalltechnischen Orientierungswerte nach /5/ betragen insofern für die geplante Gebietsnut-zung „Allgemeines Wohngebiet“:

55 dB(A) tags (für alle Geräuschquellenarten)

45 dB(A) nachts (für Verkehrsgeräusche) 40 dB(A) nachts (für alle anderen Geräuschquellenarten)

Die genannten Orientierungswerte sind als eine sachverständige Konkretisierung der Anforderun-gen an den Schallschutz im Städtebau aufzufassen. Da auf die Planfläche Verkehrsgeräusche (Straße und Schiene) einwirken, werden demzufolge die folgenden schalltechnischen Orientierungswerte des Beiblattes 1 /5/ zu DIN 18005 /4/ der Lärm-bewertung zugrunde gelegt: Verkehrsgeräusche (Straße und Schiene):

55 / 45 dB(A) tags / nachts Die Einhaltung oder Unterschreitung der genannten Werte ist nach Beiblatt 1 zu DIN 18005 wün-schenswert, um die mit der Eigenart des betreffenden Baugebietes verbundene Erwartung auf an-gemessenen Schutz vor Lärmbelästigungen zu erfüllen. Die schalltechnischen Orientierungswerte sollen dabei bereits an den Baufeldgrenzen eingehalten werden. Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten abgewi-chen werden soll, weil andere Belange überwiegen, sollte möglichst ein Ausgleich durch andere Maßnahmen (z.B. geeignete Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung, bauliche Schallschutz-maßnahmen - insbesondere für Schlafräume) vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert wer-den.

Schallimmissionsprognose Nr. 22717 Blatt 11

5 Ermittlung und Beurteilung der Geräusche von den öffentlichen Ver-kehrswegen

5.1 Prognostische Verkehrsbelegungen der öffentlichen Straßen im Umfeld Nach den Darlegungen im Punkt 2.2 sind die Emissionen der - Einsiedler Hauptstraße (S 232) und der - Einsiedler Neue Straße (S 232), die westlich bzw. südwestlich des Plangebietes liegen, bestimmend für die Belastung der Planflä-che mit Straßenverkehrsgeräuschen. Für die Einsiedler Neue Straße liegen dem Gutachter die Ergebnisse der aktuellen Verkehrszäh-lungen /18/ vor: - 3.581 Fzg./24 h Einsiedler Neue Straße Für die Einsiedler Hauptstraße stehen keine detaillierten Verkehrszählungen (weder von der Stadt Chemnitz noch vom Landesamt für Straßenbau und Verkehr) zur Verfügung. Der Gutachter geht daher von der gleichen Verkehrsbelegung der Einsiedler Hauptstraße aus wie oben für die Einsied-ler Neue Straße genannt: - 3.581 Fzg./24 h Einsiedler Hauptstraße Als Ausgangsdaten für die Berechnungen nach RLS-90 /7/ für die beiden genannten Straßen wer-den gemäß /18/ angesetzt: - DTVMo-So = 3.581 Kfz/d - MTag = 208 Kfz/h - MNacht = 32 Kfz/h - Lkw-Anteil tags pT = 4,6 % - Lkw-Anteil nachts pN = 5,8 % - Geschwindigkeit tags vT = 50 km/h - Geschwindigkeit nachts vN = 50 km/h Die genannten Ausgangsdaten sind Zählwerte aus dem Jahre 2010. Der Gutachter geht in Abstim-mung mit den zuständigen Behörden aber davon aus, dass sich diese Werte zukünftig nicht wesent-lich ändern werden und daher auch als prognostische Werte angenommen werden können, die in Schallimmissionsprognosen für B-Plan-Gebiete eingestellt werden müssen.

Schallimmissionsprognose Nr. 22717 Blatt 12

5.2 Berechnung der Emissionspegel Lm,E der Einsiedler Neue Straße und Einsiedler Haupt-straße

Die Berechnung der Emissionspegel Lm,E der Einsiedler Neue Straße (S 232) und Einsiedler Hauptstraße (S 232) erfolgt gemäß Gleichung (6) der RLS-90 /7/. Die weiteren Eingangsdaten für die Berechnungen wurden wie folgt angesetzt: a) Korrekturwert DV für die zulässige Höchstgeschwindigkeit

Die Korrekturwerte DV ergeben sich aus Gleichung (8) der RLS-90 aus der Geschwindigkeit und dem Lkw-Anteil p in % wie folgt:

DV,Tag = - 4,9 dB DV,Nacht = - 4,7 dB

b) Korrekturwert DStrO für die Straßenoberfläche

Die Einsiedler Neue Straße (S 232) und Einsiedler Hauptstraße (S 232) sind mit einer As-phaltdeckschicht versehen. Der Korrekturwert DStrO ergibt sich aus Tabelle 4 der RLS-90 wie folgt:

DStrO = 0 dB

c) Korrekturwert DStg für die Längsneigung der Straße

Längsneigungen von g > 5 % sind im betreffenden Abschnitt der Einsiedler Neue Straße (S 232) und Einsiedler Hauptstraße (S 232) nicht vorhanden. Der Korrekturwert DStg ergibt sich gemäß Gleichung (9) der RLS-90 wie folgt:

DStg = 0 dB

Damit ergeben sich für die Einsiedler Neue Straße (S 232) und die Einsiedler Hauptstraße (S 232) im Umfeld des Planvorhabens die folgenden Emissionspegel Lm,E für die Tages- und Nachtzeit:

LmE,Tag = 56,9 dB(A)

LmE,Nacht = 49,3 dB(A) Aus diesen Werten wurden die fassaden- und stockwerksbezogenen prognostischen Beurteilungs-pegel „Straßenverkehrsgeräusche“ ermittelt und dann den prognostischen Beurteilungspegeln „Schienenverkehrsgeräusche Straßenbahn“ sowie den prognostischen Beurteilungspegeln „Schie-nenverkehrsgeräusche“ energetisch überlagert. Die so entstehenden Gesamt-Beurteilungspegel „Verkehrsgeräusche“ an den Fassaden der geplan-ten Wohngebäude im B-Plan-Gebiet „Wohnpark Anton-Hermann-Straße“ sind in der Tabelle 3 (vgl. Punkt 5.11) zusammengestellt.

Schallimmissionsprognose Nr. 22717 Blatt 13

5.3 Belegung der Citylinkbahntrasse auf der Eisenbahnstrecke 6645 Die geplante Citylinkbahntrasse, die zukünftig auf der Eisenbahnstrecke 6645 „Abschnitt Einsie-del“ im Zuge des Chemnitzer Modells 2 verkehren soll, weist nach den Unterlagen /19/ der Fa. iproplan Planungsgesellschaft mbH aus Chemnitz die folgende Frequentierung im Tages- und Nachtzeitraum auf. In der folgenden Tabelle 1 sind diese Verkehrsbelegungen der Citylinkbahnen auf der Eisenbahnstrecke 6645 „Abschnitt Einsiedel“ dargestellt. Tabelle 1: Verkehrsbelegungen des Schienenweges der Citylinkbahn westlich des Planvorhabens

zur Tages- und Nachtzeit - montags bis sonntags (Planstand 2016)

Anzahl der Straßenbahn-

züge

vmax

Fahrzeugkategorien gem. Schall03-2012 im Zugverband

Citylinkbahnlinie „Aue - Chemnitz“ im Querschnitt (beide Rich-tungen)

Prognose 2018 (nach Strecken-

ausbau)

km/h

Fahrzeug-kategorie

Anzahl

Summe Tageszeit Mo - So (6 bis 22 Uhr)

448

Summe Nachtzeit Mo - So (22 bis 6 Uhr)

56

80 5-Z1_A8 2

5.4 Berechnung der längenbezogenen Schallleistungspegel der Straßenbahntrasse Die Berechnung der längenbezogenen Schallleistungspegel LW'A für die geplante Citylinkbahnlinie „Aue - Chemnitz“ (Summe in beiden Fahrtrichtungen, vgl. Angaben in der Tabelle 1 im Punkt 5.3) erfolgt softwareseitig mit dem EDV-Programm „LIMA“ des Ingenieurbüros Stapelfeldt, Dortmund gemäß der Vorschrift „Schall 03, Berechnung des Beurteilungspegels für Schienenwege“ /9/ für die Tages- und Nachtzeit. Mit den in Tabelle 1 angegebenen Eingangsdaten sowie unter Berücksichtigung der Fahrbahnart „Schotterbett Betonschwelle“ ergeben sich folgende A-bewertete längenbezogene Schallleistungs-pegel für die Citylinkbahn auf der Eisenbahntrasse 6645 „Abschnitt Einsiedel“:

LW'A,Tag = 65,0 dB(A)/m LW'A,Nacht = 59,0 dB(A)/m

Schallimmissionsprognose Nr. 22717 Blatt 14

5.5 Belegung der Eisenbahntrasse Für die Eisenbahnstrecke 6645 „Abschnitt Einsiedel“ der Deutschen Bahn Netz AG wurden eben-falls die Eingangsdaten der Fa. iproplan Planungsgesellschaft mbH aus Chemnitz in den folgenden Berechnungen zum Ansatz gebracht. Diese sind in der folgenden Tabelle 2 angegeben. Tabelle 2: tägliche Verkehrsbelegungen der Eisenbahnstrecke 6645 „Abschnitt Einsiedel“ zur

Tages- und Nachtzeit - Summe in beiden Fahrtrichtungen -

Anzahl Züge pro Tag

Zugart vmax Fahrzeugkategorien gem. Schall03-2012

im Zugverband

Tag Nacht Traktion km/h Fahrzeugkategorie Anzahl

8-Z1_A4 1 2 2 GZV 1) 80

10-Z1 24

2 2 Summe beider Richtungen

1) GZV = Güterzug mit Diesellok (V-Lok) 5.6 Berechnung der längenbezogenen Schallleistungspegel der Eisenbahnstrecke Die Berechnung der längenbezogenen Schallleistungspegel LW'A der Eisenbahnstrecke 6645 „Ab-schnitt Einsiedel“ (Summe in beiden Fahrtrichtungen, vgl. Angaben in der Tabelle 2 im Punkt 5.5) erfolgt softwareseitig mit dem EDV-Programm „LIMA“ des Ingenieurbüros Stapelfeldt, Dort-mund, gemäß der Vorschrift „Schall 03, Berechnung des Beurteilungspegels für Schienenwege“ /9/ für die Tages- und Nachtzeit. Mit den in Tabelle 2 angegebenen Eingangsdaten sowie unter Berücksichtigung der Fahrbahnart „Schotterbett Betonschwelle“ ergeben sich folgende A-bewertete längenbezogene Schallleistungs-pegel für den Eisenbahnstreckenabschnitt:

LW'A,Tag = 74,5 dB(A)/m LW'A,Nacht = 68,5 dB(A)/m

Schallimmissionsprognose Nr. 22717 Blatt 15

5.7 Durchführung der Schallausbreitungsrechnungen Für die Berechnung der Beurteilungspegel „Straßenverkehrsgeräusche“ und „Schienenverkehrsge-räusche“ an den Immissionsnachweisorten wurde das EDV-Programm „LIMA“ des Ingenieurbüros Stapelfeldt, Dortmund verwendet. Dabei wurde die Geländetopografie für die Planfläche und ihre Umgebung mit der vorhandenen Bebauung in der Nachbarschaft berücksichtigt. Die im Punkt 5.2 berechneten Emissionspegel Lm,E für die Einsiedler Neue Straße (S 232) und Einsiedler Hauptstraße (S 232) sowie die in den Punk-ten 5.4 und 5.6 berechneten A-bewerteten längenbezogenen Schallleistungspegel für die Citylink-bahntrasse und die Eisenbahnstrecke 6645 „Abschnitt Einsiedel“ wurden im digitalen akustischen Berechnungsmodell den Verkehrsgeräuschquellen zugeordnet. Der Rechner bereitet während des Programmlaufs ein dreidimensionales Modell des Untersu-chungsgebietes auf, mit dem die Berechnungen der Beurteilungspegel in einem Geländeraster (z.B. 5 m) durchgeführt werden können. Daraus lassen sich Schallimmissionspläne aufbereiten, die einen Gesamtüberblick über die Schallausbreitung von den 3 Verkehrsgeräuschquellen (Straße und Schiene) bis auf die Planfläche bieten (siehe ANLAGEN 3/1 und 3/2). Außerdem wurden für die relevanten Immissionsorte Beurteilungspegel in einer Höhe von h = 5 m (= 1.OG) an den jeweiligen Baufeldgrenzen berechnet. Dabei blieben die schallabschirmenden Wirkungen durch die im B-Plan-Gebiet neu entstehenden Gebäude unberücksichtigt (vgl. Tabelle 3 im Punkt 5.11). Zum Vergleich mit den im Punkt 4 genannten schalltechnischen Orientierungswerten sind diese berechneten Einzelwerte nach Tabelle 3 (siehe Punkt 5.11) heranzuziehen. Berücksichtigt wurde bei den Berechnungen eine einfache Schallreflexion bis 75 m Entfernung um Emissionsort und Immissionsort. 5.8 Beurteilungspegel „Straßenverkehrsgeräusche“ Die Tabelle 3 im Punkt 5.11 zeigt die Beurteilungspegel „Straßenverkehrsgeräusche“ für den vor-gesehenen Wohnstandort „Wohnpark Anton-Hermann-Straße“ der Stadt Chemnitz. 5.9 Beurteilungspegel „Schienenverkehrsgeräusche“ Die Tabelle 3 im Punkt 5.11 zeigt zudem die Beurteilungspegel „Schienenverkehrsgeräusche“ für den vorgesehenen Wohnstandort „Wohnpark Anton-Hermann-Straße“ der Stadt Chemnitz. Es wird darauf hingewiesen, dass bei den Schallausbreitungsrechnungen gemäß § 43 Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG der ehemalige „Schienenbonus“ von - 5 dB (vgl. Punkt 6. der „Schall 03“ /9/) nicht mehr in Ansatz gebracht wurde.

Schallimmissionsprognose Nr. 22717 Blatt 16

5.10 Gesamt-Beurteilungspegel „Verkehrsgeräusche“ (Straße und Schiene) Die Tabelle 3 im folgenden Punkt 5.11 zeigt in ihrer 3. Doppelspalte die Gesamt-Beurteilungspegel „Verkehrsgeräusche“ (Summe Straße + Schiene) für den vorgesehenen Wohn-standort „Wohnpark Anton-Hermann-Straße“ der Stadt Chemnitz. Diese Werte wurden durch energetische Überlagerung der Beurteilungspegel „Straßenverkehrsge-räusche“ mit den Beurteilungspegeln „Schienenverkehrsgeräusche“ ermittelt. Es wird weiterhin der Vergleich mit den schalltechnischen Orientierungswerten des Beiblattes 1 /5/ zu DIN 18005 /4/ geführt, und es sind die Unter- bzw. Überschreitungen dieser Werte in dB angegeben. 5.11 Maßgebliche Außenlärmpegel und Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 (2016) Die „maßgeblichen Außenlärmpegel“ ergeben sich aus den ermittelten Gesamt-Beurteilungspegeln „Verkehrsgeräusche“ für die Tageszeit zzgl. eines Wertes von + 3 dB, vgl. Nummer 4.4.5.2 der DIN 4109-2 (2106) /11/. Beträgt die Differenz zwischen Beurteilungspegeln Tag und Nacht weniger als 10 dB, so ergibt sich der maßgebliche Außenlärmpegel für die Nachtzeit aus einem 3 dB erhöhten Beurteilungspe-gel für die Nacht und einem Zuschlag von 10 dB, vgl. Nummer 4.4.5.2 (Abs. 4) der DIN 4109-2 (2016) /11/. Die „maßgeblichen Außenlärmpegel“ für den Tages- und Nachtzeitraum sind ebenfalls in der fol-genden Tabelle 3 angegeben, ebenso wie die dazugehörigen Lärmpegelbereiche gemäß Tabelle 7 der DIN 4109-1 (2016) /10/, die im B-Plan Nr. 16/02 „Wohnpark Anton-Hermann-Straße“ der Stadt Chemnitz festgesetzt werden sollen. Hinweis: Die in der 7. Doppelspalte der folgenden Tabelle 3 fett markierten Lärmpegelbereiche für die kri-tischere „Nachtzeit“ sollten bei den Planungen der Wohngebäude gleichermaßen sowohl für die zur Tageszeit als auch für die zur Nachtzeit schutzbedürftigen Räume in Ansatz gebracht werden. Diese Lärmpegelbereiche gelten für die der Eisenbahnstrecke zugewandte Fassade und für die beiden Seitenfassaden der geplanten Gebäude. Für die der Eisenbahnstrecke abgewandten Südost-Fassaden darf ein um 1 Stufe niedrigerer Lärmpegelbereich angesetzt werden. In ANLAGE 3/3 sind diese Lärmpegelbereiche (gültig für die Tages- und Nachtzeit) für das gesam-te Plangebiet grafisch dargestellt.

Schallimmissionsprognose Nr. 22717 Blatt 17

Tabelle 3: Ergebnisse für die Beurteilungspegel „Straßenverkehrsgeräusche“ und „Schienenverkehrsgeräusche“ sowie für die Gesamt-Beurteilungspegel „Verkehrsgeräusche“ im Plangebiet einschl. der maßgeblichen Außenlärmpegel gemäß Tabelle 7 der DIN 4109-1 (2016) /14/ an den IO 1 bis IO 8

Beurteilungs- pegel

„Straßenverkehr“ in

dB(A)

Beurteilungs- pegel

„Schienenverkehr“ in

dB(A)

Gesamt-Beurteilungspegel „Straße/Schiene“

in dB(A)

Orientierungs- wert

in

dB(A)

Über (+) - Unter (-) - schreitung

in dB

Pegeldifferenz

nach Punkt 4.4.5.2 der DIN 4109-2 (2016)

/15/

maßgeblicher Außenlärmpegel

gemäß Tabelle 7 der DIN 4109-1 (2016) /14/

in dB(A)

Lärmpegelbereich 1)

gemäß Tabelle 7 der DIN 4109-1 (2016) /14/

Immissionsort

(siehe ANLAGEN 3/1 und 3/2)

Fassa-de

Eta-ge

Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag/Nacht Tag Nacht Tag Nacht

EG 36,8 29,2 45,9 39,9 46,4 40,3 - 9 - 5 6 49 53 I I IO 1

(WA 1) W

1.OG 37,3 29,7 46,3 40,3 46,8 40,7 - 8 - 4 6 50 54 I I

EG 40,1 32,5 49,9 43,9 50,3 44,2 - 5 - 1 6 53 57 I II IO 2

(WA 1) W

1.OG 40,7 33,1 50,8 44,7 51,2 45,0 - 4 ±0 6 54 58 I II

EG 37,8 30,2 50,0 43,9 50,3 44,1 - 5 - 1 6 53 57 I II IO 3

(WA 2) W

1.OG 38,5 30,9 50,8 44,8 51,0 45,0 - 4 ±0 6 54 58 I II

EG 37,2 29,6 50,4 44,4 50,6 44,5 - 4 ±0 6 54 58 I II IO 4

(WA 2) W

1.OG 38,0 30,4 51,3 45,3 51,5 45,4 - 3 ±0 7 55 58 I II

EG 36,6 29,0 51,2 45,2 51,3 45,3 - 4 ±0 6 54 58 I II IO 5

(WA 2) W

1.OG 37,6 30,0 52,3 46,3 52,4 46,4 - 3 + 1 6 55 59 I II

EG 35,5 27,9 51,9 45,8 52,0 45,9 - 3 + 1 6 55 59 I II IO 6

(WA 3) W

1.OG 36,9 29,3 53,1 47,1 53,2 47,2 - 2 + 2 6 56 60 II II

EG 36,6 29,0 57,3 51,3 57,3 51,3 + 2 + 6 6 60 64 II III

1.OG 37,9 30,3 58,4 52,4 58,4 52,4 + 3 + 7 6 61 65 III III IO 7

(WA 4) W

2.OG 39,1 31,5 58,4 52,3 58,5 52,3 + 4 + 7 7 62 65 III III

EG 39,8 32,2 55,5 49,5 55,6 49,6 + 1 + 5 6 59 63 II III

1.OG 40,5 32,9 57,3 51,3 57,4 51,4 + 2 + 6 6 60 64 II III IO 8

(WA 5) W

2.OG 41,4 33,8 57,4 51,4 57,5 51,5

55 45

+ 3 + 7 6 61 65 III III

1) Die in der 7. Doppelspalte der Tabelle 3 fett markierten Lärmpegelbereiche für die kritischere „Nachtzeit“ sollten bei den Planungen der Wohngebäude gleichermaßen sowohl für die zur Tageszeit als auch für

die zur Nachtzeit schutzbedürftigen Räume in Ansatz gebracht werden. Diese Lärmpegelbereiche gelten für die der Eisenbahnstrecke zugewandte Fassade und für die beiden Seitenfassaden der geplanten Ge-bäude. Für die der Eisenbahnstrecke abgewandten Südost-Fassaden darf ein um 1 Stufe niedrigerer Lärmpegelbereich angesetzt werden.

In ANLAGE 3/3 sind diese Lärmpegelbereiche (gültig für die Tages- und Nachtzeit) für das gesamte Plangebiet grafisch dargestellt.

Schallimmissionsprognose Nr. 22717 Blatt 18

5.12 Bewertung der auf das Plangebiet einwirkenden Verkehrsgeräusche (Straße/Schiene) Die in der Tabelle 3 angegebenen prognostischen Beurteilungspegel „Verkehrsgeräusche“ (Straße/Schiene) sind wie folgt zu bewerten: (1) Der schalltechnische Orientierungswert gemäß Beiblatt 1 /5/ zu DIN 18005 /4/ für „Allge-

meine Wohngebiete“ von 55 dB(A) zur Tageszeit wird nahezu im gesamten Plangebiet ein-gehalten bzw. unterschritten. Lediglich an den Baufeldgrenzen der der Eisenbahnstrecke nächstgelegenen Baufelder WA 4 und WA 5 (vgl. IO 7 und IO 8 in der ANLAGE 3/1) überschreiten die Beurteilungspegel „Verkehrsgeräusche“ den genannten Wert um bis zu 4 dB. Grund hierfür sind die geringen Abstände zur Eisenbahnstrecke 6645 „Chemnitz - Aue, Abschnitt Einsiedel“.

(2) Der schalltechnische Orientierungswert gemäß Beiblatt 1 /5/ zu DIN 18005 /4/ für „Allge-

meine Wohngebiete“ von 45 dB(A) zur Nachtzeit wird an den Baufeldgrenzen der der Eisenbahnstrecke nächstgelegenen Baufelder WA 2 und WA 3 (vgl. IO 5 und IO 6 in der ANLAGE 3/2) um lediglich bis zu 2 dB geringfügig überschritten.

An den Grenzen der Baufelder WA 4 und WA 5 (vgl. IO 7 und IO 8 in der ANLAGE 3/2) überschreiten die Beurteilungspegel „Verkehrsgeräusche“ den genannten Wert um 5 bis 7 dB. Grund hierfür sind die geringen Abstände zur Eisenbahnstrecke 6645 „Chemnitz - Aue, Abschnitt Einsiedel“.

(3) An den Seitenfassaden der auf den Wohnbaufeldern entstehenden Wohngebäuden ist

aufgrund der Abschirmwirkungen durch das eigene Gebäude mit um jeweils 3 dB geringeren Beurteilungspegeln zu rechnen.

(4) An den der Eisenbahnstrecke abgewandten Ost-Fassaden der auf den Wohnbaufeldern

entstehenden Wohngebäude ist infolge der Schirmwirkung durch das jeweils eigene Ge-bäude mit um etwa 10 dB geringeren Beurteilungspegeln zu rechnen.

Die Ost-Fassaden der geplanten Wohngebäude bieten sich insofern hinsichtlich der Ver-

kehrsgeräusche für die Anordnung zur Nachtzeit schutzbedürftiger Räume (z.B. Schlafzim-mer, Kinderzimmer, Gästezimmer) besonders an.

(5) Für die Wohngebäude auf denjenigen Wohnbaufeldern, für die in den vorangegangenen

Anstrichen (1) und (2) Überschreitungen der schalltechnischen Orientierungswerte gemäß Beiblatt 1 /5/ zu DIN 18005 /4/ festgestellt wurden, sind in den textlichen Festsetzungen zum B-Plan entsprechende Ausgleichsmaßnahmen vorzusehen, siehe folgender Punkt 6.

Schallimmissionsprognose Nr. 22717 Blatt 19

6 Bewertung des Vorhabens aus der Sicht des Schallimmissionsschutzes und Vorschläge für erforderliche Schallschutzmaßnahmen

Die Stadt Chemnitz hat am 24.02.2016 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 16/02 „Wohnpark Anton-Hermann-Straße“ im OT Einsiedel der Stadt Chemnitz gefasst. Für die Planfläche soll im Bebauungsplan als Gebietsnutzung „Allgemeines Wohngebiet“ festge-legt werden. Damit fügt es sich in die benachbarten Gebiete in nördlicher, östlicher und westlicher Richtung ein, die ebenfalls vorwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden. Verkehrsgeräusche von der Einsiedler Hauptstraße (S232) und der Einsiedler Neue Straße (S232) sowie der Eisenbahnstrecke 6645 (Citylinkbahnen und Güterzugverkehr) Auf der Grundlage des § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB /2/ sollte aufgrund der Ergebnisse der vorliegen-den schalltechnischen Untersuchungen (vgl. Punkte 5.11 und 5.12) im Bebauungsplan 16/02 „Wohnpark Anton-Hermann-Straße“ im OT Einsiedel der Stadt Chemnitz festgesetzt werden: (1) Für Wohngebäude, die in den Baufeldern WA 4 und WA 5 (vgl. IO 7 und IO 8 in der AN-

LAGE 3/2) sowie im nordwestlichen Bereich des Baufeldes WA 2 (vgl. IO 5 in der AN-LAGE 3/2) und im westlichen Bereich des Baufeldes WA 3 (vgl. IO 6 in der ANLAGE 3/2) der Eisenbahnstrecke Nr. 6645 „Chemnitz - Aue, Abschnitt Einsiedel“ am nächsten ge-legen sind, sollten Grundrissfestschreibungen dahingehend erfolgen, dass zur Nachtzeit schutzbedürftige Räume (Schlafzimmer, Kinderzimmer, Gästezimmer) vorzugsweise an der Ostfassade angeordnet werden. Alternativ sind für solche Räume dann, wenn sie den-noch an der Süd-, West- oder Nordfassade angeordnet werden, Ausgleichsmaßnahmen vor-zusehen (z.B. Einbau geeigneter Schallschutzfenster, ggf. in Verbindung mit schallge-dämmten Lüftungseinrichtungen).

(2) Für die Wohngebäude, die in den Baufeldern WA 4 und WA 5 (vgl. IO 7 und IO 8 in der

ANLAGE 3/1) der Eisenbahnstrecke 6645 „Chemnitz - Aue, Abschnitt Einsiedel“ am nächs-ten gelegen sind, sind für zur Tageszeit schutzbedürftigen Räume an der Süd-, West- und Nordfassade ebenfalls Ausgleichsmaßnahmen vorzusehen (z.B. Einbau geeigneter Schall-schutzfenster).

(3) Die aus den angegebenen Lärmpegelbereichen (vgl. ANLAGE 3/3) erforderlichen be-

werteten Schalldämm-Maße der Außenbauteile (anzuwenden für die zur Tages- und zur Nachtzeit schutzbedürftigen Räume) sind mit einem Schallschutznachweis gemäß DIN 4109 (Juli 2016) im jeweiligen Baugenehmigungsverfahren zu ermitteln. Diese Lärmpegelbereiche gelten für die der Eisenbahnstrecke zugewandte Fassade und für die beiden Seitenfassaden der geplanten Gebäude. Für die der Eisenbahnstrecke abge-wandten Südost-Fassaden darf ein um 1 Stufe niedrigerer Lärmpegelbereich angesetzt werden.

Schallimmissionsprognose Nr. 22717 Blatt 20

Geräusche von gewerblichen Anlagen (4) Nach den Ausführungen unter Punkt 2.3 des vorliegenden Gutachtens ist von einer Einhal-

tung und Unterschreitung der Immissionsrichtwerte „Tag/Nacht“ gemäß TA Lärm für „All-gemeine Wohngebiete“ von IRW = 55/40 dB(A) auszugehen.

(5) Insofern werden die immissionsschutzrechtlichen Anforderungen an das geplante Wohnge-

biet hinsichtlich der Geräusche von gewerblichen Anlagen erfüllt.

Schallimmissionsprognose Nr. 22717 ANLAGEN

ANLAGEN Luftbilder/Lagepläne ANLAGE 1/1: Übersichtsluftbild mit Kennzeichnung des Standortes des Bebauungsplanes

Nr. 16/02 „Wohnpark Anton-Hermann-Straße“ der Stadt Chemnitz Maßstab: ca. 1 : 66.155 ANLAGE 1/2: Detailliertes Luftbild mit Kennzeichnung des Geltungsbereiches des Bebauungs-

planes Nr. 16/02 „Wohnpark Anton-Hermann-Straße“ der Stadt Chemnitz Maßstab: ca. 1 : 4.120 ANLAGE 2: Lageplan mit Kennzeichnung des Geltungsbereiches sowie der Baufeldgrenzen

der Baufelder WA 1 bis WA 5 des Bebauungsplanes Nr. 16/02 „Wohnpark An-ton-Hermann-Straße“ der Stadt Chemnitz

Maßstab: ca. 1 : 1.600 Schallimmissionspläne, Maßstab: 1 : 1.600 Prognostische Beurteilungspegel „Verkehrsgeräusche“ im B-Plan-Gebiet B Nr. 16/02 „Wohnpark Anton-Hermann-Straße“ der Stadt Chemnitz ANLAGE 3/1: Tageszeit (6 bis 22 Uhr) ANLAGE 3/2: Nachtzeit (22 bis 6 Uhr) Darstellung der Lärmpegelbereiche an den Fassaden der geplanten Wohnbebauung IO 1 bis IO 8 zur Tages- und Nachtzeit ANLAGE 3/3: Lärmpegelbereiche im Erdgeschoss bis 2. Obergeschoss(EG – 2.OG) Fotodokumentation ANLAGE 4: 2 Blätter

Schallimmissionsprognose Nr. 22717 Übersichtsluftbild ANLAGE 1/1

Quelle: Geoportal Sachsenatlas, © Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen 2017 ANLAGE 1/1: Übersichtsluftbild mit Kennzeichnung des Standortes des Bebauungsplanes

Nr. 16/02 „Wohnpark Anton-Hermann-Straße“ der Stadt Chemnitz Maßstab: ca. 1 : 66.155

Plangebiet

Chemnitz

Schallimmissionsprognose Nr. 22717 Detailliertes Luftbild ANLAGE 1/2

Quelle: Geoportal Sachsenatlas, © Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen 2017

ANLAGE 1/2: Detailliertes Luftbild mit Kennzeichnung des Geltungsbereiches des Bebauungs-planes Nr. 16/02 „Wohnpark Anton-Hermann-Straße“ der Stadt Chemnitz

Maßstab: ca. 1 : 4.120

Plangebiet

Eisenbahnstrecke Nr. 6645

Einsiedler Hauptstraße (S 232)

Einsiedler Neue Straße (S 232)

Schallimmissionsprognose Nr. 22717 Lageplan ANLAGE 2

ANLAGE 2: Lageplan mit Kennzeichnung des Geltungsbereiches sowie der Baufeldgrenzen

der Baufelder WA 1 bis WA 5 des Bebauungsplanes Nr. 16/02 „Wohnpark An-ton-Hermann-Straße“ der Stadt Chemnitz

Maßstab: ca. 1 : 1.600

Schallimmissionsprognose Nr. 22717 Fotodokumentation ANLAGE 4

Foto 1: Blick über den südlichen Teil des Plangebietes in Richtung Süden auf die benachbarte Kleingartenanlage.

Foto 2: Blick über das Plangebiet in Richtung Westen auf die ehemalige und stillgelegte Gärt-

nerei (roter Pfeil). Die blaue Linie markiert den Verlauf der Eisenbahnstrecke 6645.

Schallimmissionsprognose Nr. 22717 Fotodokumentation ANLAGE 4

Foto 3: Blick entlang der Eisenbahnstrecke 6645 in Richtung Norden. Rechts der Bahnstrecke befindet sich das Plangebiet und links die stillgelegte Gärtnerei.

Ergänzung zur Schallimmissionsprognose Nr. 22717 vom 08.08.2017

zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 16/02 „Wohnpark Anton-Herrmann-Straße“ im OT Einsiedel der Stadt Chemnitz

Gutachten Nr. 22717-2 Chemnitz, 19.09.2017

Ergänzung Nr. 22717-2 vom **.09.2017 zur Schallimmissionsprognose Nr. 22717 vom 08.08.2017, Blatt 2

1 Sachverhalt Die Stadt Chemnitz hat am 24.02.2016 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 16/02 „Wohnpark Anton-Hermann-Straße“ im OT Einsiedel der Stadt Chemnitz gefasst. Für das Vorhaben wurde die Schallimmissionsprognose Nr. 17716 vom 08.07.2016 erstellt, in der die Eignung dieses vorgesehenen neuen Wohnstandortes „Wohnpark Anton-Hermann-Straße“ als Allgemeines Wohngebiet (WA) hinsichtlich der einwirkenden Geräuschimmissionen bewertet wurde. Danach hatte sich die Planung hinsichtlich der Anordnung der Baufeldgrenzen im Plangebiet ver-ändert, so dass erneute schalltechnische Untersuchungen und eine Neufassung der Prognose Nr. 17716 erforderlich wurde. Hierzu liegt die neu gefasste Schallimmissionsprognose Nr. 22717 vom 08.08.2017 vor. Nunmehr wurde in einer E-Mail vom 31.08.2017 vom Umweltamt der Stadt Chemnitz die folgen-de Nachforderung gestellt: Zitat: Das Umweltamt wurde per Mail vom 10.08.17 durch Frau Heinrich vom Büro für Städtebau GmbH Chemnitz um Stellungnahme zu der Schallimmissionsprognose zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 16/02 „Wohnpark Anton-Hermann-Straße“ gebeten. Dieses Gutachten Nr. 22717 vom 08.08.17 wurde durch das Ingenieurbüro für Schallschutz Förs-ter & Wolgast erarbeitet und ist plausibel und nachvollziehbar ausgefertigt worden. Es wird jedoch aus folgenden Gründen eine Ergänzung der Schallimmissionsprognose für erfor-derlich gehalten. Die neu zu errichtende Erschließungsstraße für das Gebiet wird zwischen zwei an der Anton-Hermann-Straße vorhandenen Wohngebäuden verlaufen. Sowohl bei der Ausführung der Zufahrtsstraße in das Wohngebiet als öffentliche Straße als auch bei einer Planung als Privatstraße ist eine Bewertung der dadurch an den benachbarten vorhan-denen Wohngebäuden entstehenden Schallimmissionen anhand der einschlägigen Immissions-richtwerte (16. BImSchV bzw. DIN 18005) vorzunehmen. Dies würde nicht zuletzt der Vermeidung eines Abwägungsdefizits dienen. Zitat Ende In der vorliegenden Ergänzung Nr. 22717-2 vom 19.09.2017 zur Schallimmissionsprognose Nr. 22717 vom 08.08.2017 soll nun geprüft werden, ob und in welchem Maß durch die geplante Zu-fahrtsstraße als öffentliche sowie als Privatstraße schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräu-sche an den Immissionsorten IO 1 „Anton-Hermann-Straße 16“ und IO 2 „Anton-Hermann-Straße 16a“ zu erwarten sind und welche Schallschutzmaßnahmen sich eignen, eine Belästigung der Nachbarschaft auszuschließen.

Ergänzung Nr. 22717-2 vom **.09.2017 zur Schallimmissionsprognose Nr. 22717 vom 08.08.2017, Blatt 3

2 Berechnung der Geräuschemissionen verursacht von den Pkw auf der ge-planten Zufahrtsstraße

Nach den Angaben des Aufraggebers werden ca. 35 neue Wohnungen innerhalb des Bebauungs-plangebietes entstehen. Der Gutachter ordnet jeder Wohneinheit 2 Fahrzeuge zu, die die geplante Zufahrtsstraße des Bebauungsplangebietes befahren werden. Es wird in den folgenden Berechnun-gen von insgesamt 70 Fahrzeugen für die 35 geplanten Wohneinheiten ausgegangen, die in Gara-gen oder auf Pkw-Stellplätzen auf den Wohngrundstücken abgestellt werden. Den schalltechnischen Berechnungen für die neu geplante Zufahrtsstraße wird die Anzahl der Pkw-Fahrzeugbewegungen auf der geplanten Erschließungsstraße gemäß der Parkplatzlärmstudie „Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibus-bahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen“ wie für oberirdische Pkw-Stellplätze (vgl. dazu Tabelle 33 der Studie) zugrunde gelegt. Die Bewegungshäufigkeiten pro Bezugsgröße (hier Anzahl der Fahrzeuge) und Stunde betragen im vorliegenden Fall: - N = 0,40 tags und N = 0,15 nachts Es ergeben sich auf Grundlage der genannten Fahrzeuganzahl (70) und den Bewegungshäufigkei-ten die folgenden Ausgangsdaten für die Pkw-Bewegungen auf der neu geplanten Zufahrtsstraße im Tages- und Nachtzeitraum: - 28,0 Pkw-Bewegungen/Stunde im Tageszeitraum - 10,5 Pkw-Bewegungen/Stunde im Nachzeitraum Als Ausgangsdaten für die Berechnungen nach RLS-90 werden angesetzt: - MTag = 28,0 Fahrzeugbewegungen je Stunde - MNacht = 10,5 Fahrzeugbewegungen je Stunde - pTag/Nacht = 0 % - Geschwindigkeit der Pkw : 50 km/h - Korrekturwert für die Straßenoberfläche : 0 dB(A) - Korrekturwert für Steigungen/Gefälle : 1,8 dB(A) (Steigung ca. 8 %) Mit der Gleichung (6) der RLS-90 errechnen sich die folgenden Emissionspegel Lm,E für die neu geplante Zufahrtsstraße im Tages- und Nachtzeitraum: Lm,E,Tag = 47,0 dB(A) Lm,E,Nacht = 42,7 dB(A)

Ergänzung Nr. 22717-2 vom **.09.2017 zur Schallimmissionsprognose Nr. 22717 vom 08.08.2017, Blatt 4

3 Berechnung der Beurteilungspegel in der Wohnnachbarschaft Nach den vorangegangenen Ausführungen ergeben die Schallausbreitungsrechnungen an den Im-missionsorten IO 1 und IO 2 im Tages- und Nachtzeitraum die in der folgenden Tabelle 1 angege-benen Beurteilungspegel. Tabelle 1: Beurteilungspegel in dB(A) der Geräusche von den Anwohner-Pkw auf der geplanten

Zufahrtsstraße zum Bebauungsplangebiet Nr. 16/02 „Wohnpark Anton-Hermann-Straße“ in Chemnitz

IO Nr. Straße Nr. Fass. Etage Beurteilungs-

pegel in dB(A)

Tag Nacht 1 Anton-Hermann-Straße 16 SO EG 49,0 44,7 2 Anton-Hermann-Straße 16a NW EG 49,5 45,2

In der folgenden Tabelle 2 sind die ermittelten Beurteilungspegel den Immissionsgrenzwerten der 16. BImSchV gegenüber gestellt. Tabelle 2: Vergleich der ermittelten Beurteilungspegel der Geräusche von den Anwohner-Pkw

auf der geplanten Zufahrtsstraße zum Bebauungsplangebiet Nr. 16/02 „Wohnpark Anton-Hermann-Straße“ in Chemnitz mit den Immissionsgrenzwerten der 16. BImSchV

IO Nr. Straße Nr.

Beurteilungs- pegel

in dB(A)

Immissions-grenzwerte

der 16. BImSchV in dB(A)

Über (+) - / Unter (-) - schreitung

in dB Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht 1 Anton-Hermann-Straße 16 49,0 44,7 - 10 - 5 2 Anton-Hermann-Straße 16a 49,5 45,2 59 49 - 9 - 4

Es ist zu erkennen, dass die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV an den benachbarten schutz-bedürftigen Nutzungen IO 1 und IO 2 im Tages- und Nachtzeitraum eingehalten und um we-nigstens 4 dB unterschritten werden. Der von der Stadt Chemnitz geforderte zusätzliche Vergleich der Beurteilungspegel mit den schall-technischen Orientierungswerten der DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ ist nicht normenkon-form, so dass darauf verzichtet wird. Schließlich handelt es sich für die untersuchten Immissionsor-te IO 1 und IO 2 (außerhalb des B-Plan-Gebietes) um den Neubau einer Straße, die den Anforde-rungen der 16. BImSchV unterliegt, und nicht um eine städtebauliche Neuplanung. Sofern dennoch ein solcher Vergleich durchgeführt würde, wären die schalltechnischen Orientie-rungswerte von 55 dB(A) tags und 45 dB(A) nachts dennoch eingehalten bzw. unterschritten.

Ergänzung Nr. 22717-2 vom **.09.2017 zur Schallimmissionsprognose Nr. 22717 vom 08.08.2017, Blatt 5

4 Zusammenfassung Aus der Tabelle 2 (vgl. Punkt 3) ist ersichtlich, dass die zutreffenden Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV durch den Neubau der geplanten Zufahrt zu Bebauungsplangebiet Nr. 16/02 „Wohn-park Anton-Hermann-Straße“ an den benachbarten schutzbedürftigen Nutzungen IO 1 und IO 2 im Tages- und Nachtzeitraum eingehalten und um wenigstens 4 dB unterschritten. Im Ergebnis der durchgeführten schalltechnischen Berechnungen werden von der geplanten Zufahrt zu Bebauungsplangebiet Nr. 16/02 „Wohnpark Anton-Hermann-Straße“ in Chem-nitz keine Gefährdungen, erhebliche Benachteiligungen oder erhebliche Belästigungen durch Geräusche in der Nachbarschaft verursacht. Dipl.-Ing. L. Förster Dipl.-Ing. (FH) Chr. Stülpner (geprüft) (erstellt) Verteiler: 1 x Auftraggeber Hüttner & Hüttner Grundstücksentwicklung GbR Annaberger Straße 218 09125 Chemnitz 1 x Umweltamt der Stadt Chemnitz 1 x Auftragnehmer