Neugestaltungsgrundsätze Nach § 38 Flurbereinigungsgesetz · nutzung beeinträchtigte Südufer...

31
Vereinfachte Flurbereinigung Fleeste Neugestaltungsgrundsätze § 38 FlurbG (AfL/Verf.-Nr.): 03/2225 Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften Otterndorf Amt für Landentwicklung Bremerhaven Borriesstr. 46 · 27570 Bremerhaven AS 308.15 06.2003 Neugestaltungsgrundsätze Nach § 38 Flurbereinigungsgesetz Vereinfachte Flurbereinigung Fleeste Landkreis Cuxhaven (AfL/Verf.-Nr.): 03/2225 Bestandteile Inhalt I. Karten II. Verzeichnis der Anlagen und Festsetzungen (VdAF) III. Erläuterungsbericht

Transcript of Neugestaltungsgrundsätze Nach § 38 Flurbereinigungsgesetz · nutzung beeinträchtigte Südufer...

Page 1: Neugestaltungsgrundsätze Nach § 38 Flurbereinigungsgesetz · nutzung beeinträchtigte Südufer der Weser. Einige Gewässerläufe wie die Alte Weser und ihre Atlarme auf der Bullenplate,

Vereinfachte Flurbereinigung Fleeste Neugestaltungsgrundsätze § 38 FlurbG

(AfL/Verf.-Nr.): 03/2225

Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften Otterndorf Amt für Landentwicklung Bremerhaven Borriesstr. 46 · 27570 Bremerhaven

AS 308.15 06.2003

Neugestaltungsgrundsätze

Nach § 38 Flurbereinigungsgesetz

Vereinfachte Flurbereinigung

Fleeste

Landkreis Cuxhaven

(AfL/Verf.-Nr.): 03/2225

Bestandteile

Inhalt

I. Karten

II. Verzeichnis der Anlagen und Festsetzungen (VdAF)

III. Erläuterungsbericht

Page 2: Neugestaltungsgrundsätze Nach § 38 Flurbereinigungsgesetz · nutzung beeinträchtigte Südufer der Weser. Einige Gewässerläufe wie die Alte Weser und ihre Atlarme auf der Bullenplate,

Vereinfachte Flurbereinigung Fleeste Neugestaltungsgrundsätze § 38 FlurbG

(AfL/Verf.-Nr.): 03/2225

Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften Otterndorf Amt für Landentwicklung Bremerhaven Borriesstr. 46 · 27570 Bremerhaven

AS 308.15 06.2003 Seite 1 von 30

III. Erläuterungsbericht

Inhalt

1. Grundlage für das Verfahren nach dem FlurbG .................................................................... 2 1.1. Rechtsgrundlagen....................................................................................................................... 2 1.2. Lage des Gebietes...................................................................................................................... 2 1.3. Raumordnerische Planaussagen ............................................................................................... 2 1.4. Natürliche Grundlagen................................................................................................................ 3 1.4.1. Naturraum................................................................................................................................... 3 1.4.2. Boden.......................................................................................................................................... 3 1.4.3. Wasser........................................................................................................................................ 4 1.4.4. Arten und Biotope ....................................................................................................................... 5 1.4.5. Landschaftsbild......................................................................................................................... 10

2. Ziele des Flurbereinigungsverfahren ................................................................................... 11

3. Planungsgrundsätze .............................................................................................................. 12 3.1. Wege......................................................................................................................................... 12 3.2. Gewässer.................................................................................................................................. 16 3.3. Landschaftspflegerische Begleitplanung.................................................................................. 17 3.3.1. Eingriffsregelung....................................................................................................................... 17 3.3.2. Maßnahmen zur Sicherung eines nachhaltig leistungsfähigen Naturhaushaltes..................... 19 3.4. Dorferneuerung und sonstige Maßnahmen.............................................................................. 20

4. Auswirkungen des Projektes auf die Umwelt...................................................................... 21 4.1. Merkmale des Projektes ........................................................................................................... 21 4.1.1. Größe des Projektes................................................................................................................. 21 4.1.2. Nutzung natürlicher Ressourcen .............................................................................................. 21 4.1.3. Abfallerzeugung, Umweltbeeinträchtigung und Unfallrisiko ..................................................... 21 4.2. Standort des Projektes ............................................................................................................. 21 4.2.1. Kumulierung mit anderen Projekten ......................................................................................... 21 4.2.2. Ökologische Wertigkeit ............................................................................................................. 21 4.2.3. Aktueller Schutzstatus .............................................................................................................. 21 4.3. Merkmale möglicher Auswirkung.............................................................................................. 21

5. Zusammenfassung ................................................................................................................. 29

Page 3: Neugestaltungsgrundsätze Nach § 38 Flurbereinigungsgesetz · nutzung beeinträchtigte Südufer der Weser. Einige Gewässerläufe wie die Alte Weser und ihre Atlarme auf der Bullenplate,

Vereinfachte Flurbereinigung Fleeste Neugestaltungsgrundsätze § 38 FlurbG

(AfL/Verf.-Nr.): 03/2225

Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften Otterndorf Amt für Landentwicklung Bremerhaven Borriesstr. 46 · 27570 Bremerhaven

AS 308.15 06.2003 Seite 2 von 30

1. Grundlage für das Verfahren nach dem FlurbG

1.1. Rechtsgrundlagen

Es handelt sich um eine Vereinfachte Flurbereinigung nach § 86 des FlurbG - i. d. F. der

Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des

Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794).

Die vereinfachte Flurbereinigung Fleeste wurde im Jahr 2005 ins Flurbereinigungsprogramm

aufgenommen. Die Anordnung erfolgte am 20.12.2005 durch das Amt für Landentwicklung

Bremerhaven (AfL).

Gegen die Anordnung des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Fleeste wurden Klagen

erhoben. Mit Bescheid vom 02.05.2008 wurde die sofortige Vollziehung des vereinfachten

Flurbereinigungsverfahrens angeordnet. Der Antrag auf Wiederherstellung der aufschieben-

den Wirkung der Klagen wurde mit Beschluss vom 05.02.2008 vom Niedersächsischen

Oberverwaltungsgericht abgelehnt. Mit Abschluss der Klagverfahren gegen die Einleitung

wurde das Verfahren am 10.12.2008 rechtskräftig.

Nach der Rechtskraft der Anordnung der sofortigen Vollziehung des vereinfachten Flurberei-

nigungsverfahrens Fleeste wurde unter Beteiligung des dann gebildeten Vorstandes der Teil-

nehmergemeinschaft (TG) und in Zusammenarbeit mit den Trägern öffentlicher Belange die

Planung zu den NGG weiterentwickelt. Nach abschließender Träger- und Verbandsbeteili-

gung werden diese Unterlagen zum Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anla-

gen (Plan nach § 41 FlurbG) ausgearbeitet. Anschließend werden die Unterlagen zur Plan-

genehmigung nach Flurbereinigungsrecht eingereicht.

1.2. Lage des Gebietes

Der Planungsraum liegt in der Gemeinde Loxstedt im Landkreis Cuxhaven und umfasst die

Ortschaften Welle, Fleeste, Lanhausen, Auf der Jührde, Ueterlande, Overwarfe sowie Over-

warfersiel. Die Abgrenzung verläuft im Nordwesten an der Großen Luneplate und im Norden

an der Grenze zur Seestadt Bremerhaven. Im Osten verläuft sie an der Bundesstraße 6,

zieht sich entlang des Weller Sielgrabens bis zur BAB 27 und kreuzt anschließend die K 57.

Dort verläut sie bis über die Lune und folgt deren Verlauf in südlicher Richtung. Im Süden

schließt sie an die Verfahrensgrenze Landwürden-Büttel an.

Es handelt sich zum überwiegenden Teil um Flächen der Gemarkungen Landwürden,

Fleeste und Lanhausen.

Der Planungsraum umfasst eine Fläche von rd. 1.807 ha mit ca. 509 Teilnehmern.

1.3. Raumordnerische Planaussagen

Raumordnerisch gehört der Planungsraum aufgrund seiner Lage und Nähe zur Stadt Bre-

merhaven, wie die gesamte Gemeinde Loxstedt, zu den Ordnungsräumen in Niedersachsen.

Im Regionalen Raumordnungsprogramm des Landkreises Cuxhaven (RROP 2002) ist der

Planungsraum als Vorsorgegebiet für Landwirtschaft auf Grund eines hohen, natürlichen,

standortgebunden landwirtschaftlichen Ertragspotentials ausgewiesen. Darüber hinaus wird

ein großer Teil der Marschflächen wegen der hohen Bedeutung für die Avifauna mit Vor-

ranggebieten für Natur und Landschaft bzw. Grünlandbewirtschaftung, -pflege und -

entwicklung überlagert. In kleineren Bereichen sind entsprechende Vorsorgebereiche darge-

Page 4: Neugestaltungsgrundsätze Nach § 38 Flurbereinigungsgesetz · nutzung beeinträchtigte Südufer der Weser. Einige Gewässerläufe wie die Alte Weser und ihre Atlarme auf der Bullenplate,

Vereinfachte Flurbereinigung Fleeste Neugestaltungsgrundsätze § 38 FlurbG

(AfL/Verf.-Nr.): 03/2225

Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften Otterndorf Amt für Landentwicklung Bremerhaven Borriesstr. 46 · 27570 Bremerhaven

AS 308.15 06.2003 Seite 3 von 30

stellt. Trotz dieser Einstufungen als Vorranggebiet für Natur und Landschaft bzw. Grünland-

bewirtschaftung, -pflege und -entwicklung unterliegen Flurbereinigungsverfahren gemäß der

beschreibenden Darstellung des Regionalen Raumordnungsprogrammes keinerlei Ein-

schränkungen (RROP 2002).

Die vorhandenen landwirtschaftlichen Betriebe sind fast ausschließlich auf Milchviehhaltung

ausgerichtet und nutzen die hier vorherrschenden Grünlandflächen intensiv. Die nördlich

angrenzende „Luneplate“ und der Marschenbereich an der Weser sind auf Grund ihrer natur-

räumlichen und zentrumsnahen Lage ein bevorzugter Standort für die Anlage großflächiger

Kompensationsmaßnahmen, die in den vergangenen Jahren durch öffentliche, nichtlandwirt-

schaftliche Vorhaben (Erweiterung des Containerhafens (CT III), Verlegung der Lune, Flug-

hafen Luneort, Weserquerung) hervorgerufen wurden. Für die landwirtschaftlichen Betriebe

ist dadurch ein erheblicher Flächendruck entstanden. Verstärkt werden diese bereits vorhan-

denen strukturellen Probleme durch die derzeitige Ausweisung von neuen Kompensations-

flächen auf der Luneplate im Zuge der nochmaligen Erweiterung des Containerterminals (CT

IV). Hierdurch gehen den landwirtschaftlichen Betrieben weitere rd. 350 ha (Pacht-) Flächen

verloren, die aufgrund der günstigen Lage und hohen Bodengüte für die Bewirtschafter sehr

wertvoll sind.

1.4. Natürliche Grundlagen

Grundlage der nachfolgenden Darstellungen sind die Landschaftsbestandsaufnahme und –

bewertung (Institut für angewandte Biologie 2009) und die Stellungnahme der Naturschutz-

behörde des Landkreises Cuxhaven vom 22.04.2005.

1.4.1. Naturraum

Entsprechend der naturräumlichen Gliederung Deutschlands nach MEISEL (1961/62) gehört

das Planungsgebiet zur Region der „Wesermarschen“ und der Untereinheit „Dedesdorfer

Marsch“. Im Landschaftsrahmenplan des Landkreises Cuxhaven wird das Gebiet in Anleh-

nung an DRACHENFELS (o.J.) der naturräumlichen Region „Watten und Marschen“ und hier

der Landschaftseinheit „Landwürden/Osterstader Marsch“ zugeordnet.

Das weitgehend ebene Relief des Marschgebietes mit maximalen Geländehöhen von bis zu

2,0 m über NN im Westen (Marsch-Hochland) fällt nach Osten zur Autobahn auf ca. 0,0m

NN und zum Zentrum des Verfahrensgebietes bis auf 0,3 m unter NN ab. Ein Großteil des

Verfahrensgebietes liegt zwischen der Normal-Null-Linie und 1,0 m über NN.

Morphologisch wird das Gebiet außerhalb der Siedlungsbereiche nur von Grabensystemen

und flachen Beetgrünlandwölbungen strukturiert. Im Bereich der Ortslagen Overwarfe, Ueter-

lande und Auf der Jührde prägen Deichfragmente und Wurten die Geländeoberfläche.

1.4.2. Boden

Im Verfahrensgebiet treten folgende Bodeneinheiten auf: Dominante Bodentypen sind mit

annähernd gleichen Flächenanteilen die Brackmarsch-Seemarsch im Westen, die Typische

Brackmarsch im zentralen Bereich und die Kalk-Brackmarsch im Osten. Mit geringerem Flä-

chenanteil treten die Unreife Brackmarsch im Nordwesten und die Seemarsch-Brackmarsch

im mittleren und östlichen Bereich auf. Der herausragend feuchte Bodentyp Moor-

Organomarsch im Südosten des Flurbereinigungsgebietes ist westlich der Lune komplett

überspült worden (Auftragsboden).

Page 5: Neugestaltungsgrundsätze Nach § 38 Flurbereinigungsgesetz · nutzung beeinträchtigte Südufer der Weser. Einige Gewässerläufe wie die Alte Weser und ihre Atlarme auf der Bullenplate,

Vereinfachte Flurbereinigung Fleeste Neugestaltungsgrundsätze § 38 FlurbG

(AfL/Verf.-Nr.): 03/2225

Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften Otterndorf Amt für Landentwicklung Bremerhaven Borriesstr. 46 · 27570 Bremerhaven

AS 308.15 06.2003 Seite 4 von 30

Zu den schutzwürdigen Böden gehören Bodentypen, die aufgrund besonderer Standortei-

genschaften ein hohes Biotopentwicklungspotenzial aufweisen und/oder aufgrund ihrer Sel-

tenheit, Naturnähe oder kulturhistorischen Bedeutung eine besondere Wertigkeit haben.

Ebenfalls schutzwürdig sind Böden mit gefährdeten bzw. beeinträchtigten Funktionsfähigkei-

ten.

Ein besonderes Biotopentwicklungspotenzial weisen im Verfahrensgebiet die stark grund-

wasserbeeinflussten Moor-Organomarschböden im Südosten auf. Sie sind als landesweit

sehr seltene Bodeneinheit eingestuft. Die Unreife Brackmarsch zählt zu den landesweit und

regional seltenen Bodeneinheiten. Die Kalk-Brackmarsch ist als regional seltener Boden zu

bewerten.

Eine sehr hohe Verdichtungsempfindlichkeit und –gefährdung weisen die Typische Brack-

marsch und die Unreife Brackmarsch auf.

1.4.3. Wasser

Grundwasser

Das Verfahrensgebiet weist großflächig mittlere Grundwasserstände von vier bis acht dm

unter der Geländeoberkante im Bereich der See- und Brackmarschböden auf. Hohe mittlere

Grundwasserstände mit zwei bis vier dm unter Geländeoberkante sind nur sehr kleinflächig

im Bereich der Moor-Organomarsch im Südosten anzutreffen. Die Grundwasserleiter inner-

halb des Flurbereinigungsgebietes befinden sich im Einwirkungsbereich der Küstenversal-

zung. Der Grundwasserleiter im westlichen Flurbereinigungsgebiet wird als „vollständig oder

fast vollständig versalzt“ eingestuft. Im östlichen Bereich ist der Grundwasserleiter „teilweise

versalzt“.

Oberflächenwasser

Als große Fließgewässer prägen die in den 1980er Jahren neu trassierte Lune und ihr ehe-

maliger Unterlauf Alte Lune im Osten sowie der abgetrennte Nebenarm der Weser (Alte We-

ser) im Norden den Landschaftsraum. Die Lune ist ein breiter, stark ausgebauter und natur-

ferner Flusslauf, der von Gehölzpflanzungen begleitet wird. Die Alte Lune verläuft noch

schwach mäandrierend und ist als mäßig ausgebauter Fluss einzustufen. Im Uferbereich

sind Röhrichte und vereinzelt Weidengebüsche vorhanden. Ein Altarm bei Fleeste ist als

sog. Alte Luneschleife erhalten geblieben. Die Alte Weser hat keine direkte Verbindung mehr

zum Hauptstrom. Durch Abdämmungen ist sie in verschiedene, z.T. Stillgewässern ähnliche

Abschnitte unterteilt. Der im Verfahrensgebiet liegende östliche Abschnitt ist sehr breit und

hat einen recht konstanten hohen Wasserstand. Das Nordufer ist mit großen Röhricht-

Verlandungsbereichen und Prielmündungen relativ naturnah ausgeprägt. Im westlichen Ab-

schnitt der Alten Weser bildet ihr Südarm die Grenze des Verfahrensgebietes. Der eigentli-

che Wasserlauf ist nur noch in einer Breite bis maximal 2 m offen und wird auf gesamter

Länge von breiten Schilfröhrichten gesäumt.

Overwarfer Sieltief, Dedesdorfer Sieltief und Siedenhammsgraben sind tief eingeschnittene,

naturferne, meist vegetationsfreie Hauptentwässerungs- bzw. Zuwässerungsvorfluter im

westlichen Verfahrensgebiet. Bullenplatengraben, Ueterlandergraben und Weller Sielgraben

sind typische Marschgräben mit lückigen bis dichten Schilfröhrichten und einer überwiegend

von Wasserlinsen dominierten Wasservegetation.

Page 6: Neugestaltungsgrundsätze Nach § 38 Flurbereinigungsgesetz · nutzung beeinträchtigte Südufer der Weser. Einige Gewässerläufe wie die Alte Weser und ihre Atlarme auf der Bullenplate,

Vereinfachte Flurbereinigung Fleeste Neugestaltungsgrundsätze § 38 FlurbG

(AfL/Verf.-Nr.): 03/2225

Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften Otterndorf Amt für Landentwicklung Bremerhaven Borriesstr. 46 · 27570 Bremerhaven

AS 308.15 06.2003 Seite 5 von 30

Außerdem wird das Verfahrensgebiet größtenteils von einem sehr engmaschigen Graben-

system mit noch weitgehend gut ausgeprägten, größeren Gräben durchzogen.

Angaben zur Gewässergüte liegen nur für drei Gewässer vor: Lune und Alte Lune sind die

Gewässergüteklasse II – III eingestuft (kritisch belastet). Die Alte Luneschleife ist als mäßig

belastet mit Güteklasse II bewertet.

1.4.4. Arten und Biotope

Grundlage für die Darstellung sind vorliegende Daten aus dem Landschaftsrahmenplan des

Landkreises Cuxhaven (2000) und dem Landschaftsplan Loxstedt (2002). 2005 wurden die-

se Daten im Rahmen der Landschaftsbestandsaufnahme und –bewertung durch Gelände-

kartierungen in ausgewählten Teilbereichen des Verfahrensgebietes aktualisiert (Institut für

angewandte Biologie 2009). Im Bereich der geplanten Wegebaumaßnahmen wurden die

angrenzenden Biotoptypen, die Vegetationsstrukturen der Wegesäume und Gräben sowie

der Amphibienbestand erfasst. In Teilbereichen wurde eine Potenzialeinschätzung als Le-

bensraum für Brut- und Gastvögel vorgenommen. Im Bereich der zum Ausbau vorgesehe-

nen unbefestigten Wege und der geplanten Neutrassierungen wurden zusätzlich Libellen

und Laufkäfer aufgenommen.

Aufgrund von Änderungen in der Wegebauplanung ist eine Ergänzung der Landschaftsbe-

standsaufnahme und –bewertung aus dem Jahre 2005 erforderlich. Diese umfasst die Erfas-

sung von Biotoptypen und Vegetationsstrukturen der Wegesäume und Gräben im Randbe-

reich der Wege E.Nrn. 103.40, 131, 105.30, 106, 109.10, 121, 125.20 und 129. Darüber hin-

aus werden in Teilbereichen Amphibien, Libellen und Laufkäfer erfasst. Die Geländeerhe-

bungen werden in der Vegetationsperiode 2009 durchgeführt. Die abschließenden Ergebnis-

se liegen noch nicht vor und sind in der nachfolgenden Zusammenfassung daher nicht be-

rücksichtigt.

Das Verfahrensgebiet wird durch Dauergrünland und ein engmaschiges Gewässer- und Gra-

bennetz geprägt. Ackernutzung kommt nur partiell im Norden und im Bereich an der Lune

vor. Gehölzbiotope sind nur vereinzelt vorhanden, hauptsächlich in den Ortsbereichen, ent-

lang von Straßen und Wegen sowie an der Lune. Bei den wenigen flächigen Gehölzbiotopen

handelt es sich um junge Weiden- und Erlen-Forste oder kleine Feldgehölze mit standort-

fremden Gehölzarten. Zahlreiche angepflanzte Ziergehölzbestände prägen das von Freizeit-

nutzung beeinträchtigte Südufer der Weser. Einige Gewässerläufe wie die Alte Weser und

ihre Atlarme auf der Bullenplate, Balge und Lune werden von gut ausgeprägten Röhricht-

Beständen gesäumt.

Der vorherrschende Biotoptyp ist das artenarme Intensivgrünland. Das artenreichere und für

den Naturhaushalt wertvollere mesophile Grünland ist nach dem Landschaftsplan Loxstedt

noch mit annähernd gleichen Flächenanteilen vertreten. Zusammenhängende mesophile

Grünlandkomplexe befinden sich danach hauptsächlich in den Teilbereichen zwischen

Overwarfe und dem Landweg, südlich von Fleeste zwischen Lune und Land- bzw. Sylkweg

sowie im Norden insbesondere westlich und östlich der B 6. Die aktuellen Erfassungen konn-

ten für die untersuchten Teilbereiche das flächenmäßig große Vorkommen von mesophilem

Grünland nicht mehr bestätigen. Typisch für einige Grünlandflächen ist die noch vorhandene,

wenn auch größtenteils stark nivellierte Grüppen- oder Beetstruktur. Nur vereinzelt und klein-

flächig kommen naturraum- und standorttypische Nass- und Feuchtgrünlandbiotope vor. Auf

intensiv genutzten Grünlandflächen treten in nassen Senken vereinzelt Flutrasen auf. Größe-

Page 7: Neugestaltungsgrundsätze Nach § 38 Flurbereinigungsgesetz · nutzung beeinträchtigte Südufer der Weser. Einige Gewässerläufe wie die Alte Weser und ihre Atlarme auf der Bullenplate,

Vereinfachte Flurbereinigung Fleeste Neugestaltungsgrundsätze § 38 FlurbG

(AfL/Verf.-Nr.): 03/2225

Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften Otterndorf Amt für Landentwicklung Bremerhaven Borriesstr. 46 · 27570 Bremerhaven

AS 308.15 06.2003 Seite 6 von 30

re Ackerbereiche befinden sich im Nordwesten des Verfahrensgebietes auf der Bullenplate,

bei Auf der Jührde und Lanhausen sowie im Osten auf den Spülfeldern an der Lune.

Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete sowie Naturdenkmale und geschützte Land-

schaftsbestandteile sind im Verfahrensgebiet zurzeit nicht vorhanden.

Anhand der vorhandenen Biotopausstattungen und Nutzungsstrukturen lassen sich im Ver-

fahrensgebiet verschiedene Teilräume abgrenzen (siehe Übersichtkarte). Beschrieben wer-

den nur die Teilräume, in denen Maßnahmen geplant sind.

Teilraum 1 (Nordwestlicher Marschbereich)

Dieser Bereich zwischen Overwarfer Siel und Ueterlander Siel umfasst strukturarme, intensiv

genutzte Grünland- und Ackerflächen. Die großen Acker- und Grünlandschläge werden

durch ein weitmaschiges Grabennetz gegliedert. Die Gräben sind meist schmal und mit

Schilfröhrichten bestanden. Von besonderer Bedeutung sind die von breiten Schilf-

Röhrichten gesäumten Altarme der Alten Weser und der Bullenplatengraben.

An den Wegerändern sind meist artenarme Röhrichtgräben mit Schilf-Röhricht und Röhricht-

Wasserlinsen-Gräben vorhanden. Besondere Ausprägungen mit sehr breiten Schilf-

Röhrichten haben eine Bedeutung als Lebensraum für Röhrichtbrüter. An den Wegerändern

sind artenreiche Grassäume oder artenarme Wiesensäume bzw. Ruderalfluren vorhanden.

Gefährdete Pflanzenarten wurden in diesem Teilraum nicht festgestellt.

Nach aktuellen Bestandsaufnahmen des Landkreises Cuxhaven ist fast der gesamte Teil-

raum als Vogelbrutgebiet von landesweiter Bedeutung zu bewerten. Lediglich ein Teilbereich

im Südwesten wird als Vogelbrutgebiet von potenzieller Bedeutung eingestuft. Im Land-

schaftsrahmenplan (2000) ist dieser Bereich mit einer kreisweiten Bedeutung gekennzeich-

net. Hinzuweisen ist auf die Bedeutung des Bullenplatengrabens als Lebensraum für Röh-

richtbrüter. Für Gastvögel hat der Teilraum nach der aktuellen Einstufung des Landkreises

Cuxhaven eine internationale (westlich von Overwarfersiel) bis nationale Bedeutung.

Der Bullenplatengraben mit seinen Röhrichtbeständen und ein Abschnitt der Alten Weser,

der diesen Teilraum nördlich begrenzt, sind besonders geschützte Biotope gem. § 28a

NNatG.

Der westliche Abschnitt der Alten Weser befindet sich im EU-Vogelschutzgebiet „Unterwe-

ser“ (V27).

Teilraum 2 (Zentraler Marschbereich)

Es handelt sich um den großen, offenen Grünlandkomplex zwischen Overwarfe, Ueterlande,

südlicher Verfahrensgebietsgrenze sowie Lune, Alte Lune und B 6 im Osten. Der Bereich

wird von einem sehr engmaschigen Grabennetz unterschiedlich breiter Gräben gegliedert.

Im Osten verlaufen die z. T. noch naturnahen Mäander von Alter Lune und Alter Luneschlei-

fe, die abschnittweise von Ufergehölzen gesäumt werden. Weitere Gehölze finden sich mit

Ausnahme von zwei Feldgehölzen im Randbereich des Dedesdorfer Sieltiefs nur in den Orts-

lagen. Nach dem Landschaftsplan Loxstedt kommt großflächig artenreiches, mesophiles

Grünland feuchter Standorte vor. Die aktuelle Bestandserfassung konnte allerdings den ho-

hen Anteil mesophiler Grünländer in den untersuchten Bereichen nicht mehr bestätigen.

Der zentrale Grünlandkomplex zwischen Overwarfe, Ueterlande und Fleeste ist kleinflächig

strukturiert und wird von einem sehr engmaschigen Grabennetz gegliedert. Der Grünland-

komplex zwischen Fleeste und Lanhausen wird von einen engen Netz aus vielfältigen Grä-

Page 8: Neugestaltungsgrundsätze Nach § 38 Flurbereinigungsgesetz · nutzung beeinträchtigte Südufer der Weser. Einige Gewässerläufe wie die Alte Weser und ihre Atlarme auf der Bullenplate,

Vereinfachte Flurbereinigung Fleeste Neugestaltungsgrundsätze § 38 FlurbG

(AfL/Verf.-Nr.): 03/2225

Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften Otterndorf Amt für Landentwicklung Bremerhaven Borriesstr. 46 · 27570 Bremerhaven

AS 308.15 06.2003 Seite 7 von 30

ben durchzogen. Nach den aktuellen Bestandserhebungen dominiert das Intensivgrünland.

Der von den historischen Deichlinien eingerahmte Komplex südlich von Lanhausen wird

größtenteils noch extensiv beweidet. Zwischen Alter Luneschleife und Alter Lune befindet

sich ein Grünland-Ackerkomplex.

Hervorzuheben ist das Vorkommen der für Marschenbereiche typischen Krebsschere in zwei

Grabenabschnitten im Bereich der Alten Luneschleife. Es handelt sich um eine stark gefähr-

dete, schutzbedürftige Pflanzengesellschaft. Ebenfalls von hoher Bedeutung ist das nur an

einer Stelle festgestellte Vorkommen der Wasserfeder in einem Graben nordwestlich von

Fleeste. Häufiger wurde der mäßig artenreiche, meist noch naturraumtypisch gut ausgepräg-

te Wasserhahnenfuß-Graben an den Wegerändern festgestellt. Daneben treten auch Was-

serlinsen-Gräben oft in Vergesellschaftung mit hochwüchsigen Schilfröhrichten und artenar-

me Röhrichtgräben mit Schilf-Röhricht auf. Die Wasserlinsen-Gesellschaft ist typisch für

nährstoffreiche, regelmäßig geräumte Gewässer. An mehreren Stellen kommen im Wegesei-

tenraum Großseggen-Gräben vor. Gute Ausprägungen dieses Grabentyps mit breiten und

sehr dichten Seggenbeständen konnten auch am Dedesdorfer Sieltief festgestellt werden.

An den Wegen in diesem Teilraum treten überwiegend nitrophile halbruderale Gras-

Staudenfluren frischer bis feuchter Standorte und artenarme Ruderalfluren auf. Artenreiche

Grassäume treten nur vereinzelt an Wegen im nordöstlichen Bereich des Teilraumes auf.

Gefährdete Pflanzenarten wurden insbesondere im nordöstlichen Teilraum in den Gräben

und Wegesäumen festgestellt: Krebsschere, Schwanenblume, Wasserfeder, Froschbiss,

Fuchs-Segge und Kammgras.

Nach der aktuellen Einstufung des Landkreises Cuxhaven ist dieser Teilraum überwiegend

als Vogelbrutgebiet von landesweiter Bedeutung zu bewerten. Der Bereich nördlich von

Fleeste ist als Vogelbrutgebiet von regionaler Bedeutung eingestuft. Für Gastvögel liegt ins-

gesamt eine nationale Bedeutung vor. Zahlreiche gefährdete Vogelarten wie z.B. Ufer-

schnepfe, Rotschenkel, Wachtel, Feldlerche, Kiebitz und Braunkehlchen haben hier ihren

Lebensraum.

Das Amphibienvorkommen ist in diesem Teilraum überwiegend von hoher Bedeutung. Im

Randbereich zahlreicher geplanter Wegebaumaßnahmen wurde eine besondere Lebens-

raumfunktion der wegebegleitenden Gräben für den als gefährdet einzustufenden Seefrosch

festgestellt.

Im Bereich der geplanten Neutrassierungen am Dedesdorfer Sieltief wird das Libellen- und

Laufkäfer-Vorkommen mit allgemeiner Bedeutung eingestuft. Entlang mehrer Wege im nörd-

lichen Bereich des Teilraumes ist das Libellen-Vorkommen ebenfalls von allgemeiner Bedeu-

tung. Von sehr hoher Bedeutung insbesondere für die in Niedersachsen vom Aussterben

bedrohte Grüne Mosaikjungfer sind die Krebsscheren-Gräben im Bereich der Alten Lu-

neschleife.

Der Bereich zwischen Overwarfe und Lune ist landesweit wertvoll für den Naturschutz und

erfüllt die Voraussetzungen für eine Ausweisung als Naturschutzgebiet gem. § 24 NNatG.

Der angrenzende nördliche Bereich dieses Teilraumes erfüllt laut Landschaftsrahmenplan

des Landkreises Cuxhaven die Voraussetzungen für die Ausweisung als Landschaftsschutz-

gebiet gem. § 26 NNatG. Die Gewässer Lune, Alte Lune und Alte Luneschleife gehören zum

FFH-Nachmeldevorschlag Gebiet Nr. 187 (Teichfledermausgewässer im Raum Bremerha-

ven / Bremen).

Page 9: Neugestaltungsgrundsätze Nach § 38 Flurbereinigungsgesetz · nutzung beeinträchtigte Südufer der Weser. Einige Gewässerläufe wie die Alte Weser und ihre Atlarme auf der Bullenplate,

Vereinfachte Flurbereinigung Fleeste Neugestaltungsgrundsätze § 38 FlurbG

(AfL/Verf.-Nr.): 03/2225

Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften Otterndorf Amt für Landentwicklung Bremerhaven Borriesstr. 46 · 27570 Bremerhaven

AS 308.15 06.2003 Seite 8 von 30

Die Alte Luneschleife ist als naturnaher Flussabschnitt mit ihren Röhrichtbeständen ein be-

sonders geschützter Biotop gem. § 28a NNatG. Außerdem ist eine seggenreiche Nasswiese

zwischen Ueterlande und Fleeste gem. § 28a NNatG geschützt.

Teilraum 4 (Marsch zwischen Auf der Jührde und Lanhausen)

Dieser Bereich umfasst Grünland- und Ackerflächen. Der nördlich von Auf der Jührde gele-

gene Ackerkomplex wird durch zahlreiche, von breiten und mit hochwüchsigen Schilfröhrich-

ten gesäumten Gräben gegliedert. Am alten Deich bei Alt Jührde wurde außerdem ein gut

ausgeprägter Großseggen-Graben mit breiten und sehr dichten Seggenbeständen festge-

stellt. Der Ortsrand ist mit mesophilem Grünland, Feucht- und Nassgrünland, kleinen Land-

röhrichten und gehölzreichen Hausgärten vielfältig strukturiert. Von besonderer Bedeutung

ist hier die Balge als naturnaher Bach mit dichten Schilfröhricht-Säumen. Östlich des ehema-

ligen Deiches dominiert das artenarme Intensivgrünland. An der Lune kommt noch kleinflä-

chig mesophiles Grünland vor. Die Flächen werden von einem weitmaschigen Grabennetz

gegliedert.

Der südliche Bereich dieses Teilraumes ist nach aktuellen Bestandsaufnahmen des Land-

kreises Cuxhaven ein Vogelbrutgebiet von landesweiter Bedeutung und für Gastvögel natio-

nale bedeutsam. Gefährdete Vogelarten wie z.B. Knäkente und Kiebitz haben hier ihren Le-

bensraum. Der Bereich um Lanhausen war nach dem Landschaftsrahmenplan 2000 eben-

falls noch als Rastvogelgebiet von nationaler Bedeutung eingestuft.

Am Nordrand des Teilraumes wurden Laufkäfer-Vorkommen mit hoher Bedeutung und Libel-

len-Vorkommen von allgemeiner Bedeutung festgestellt. Außerdem ist dieser Bereich als

Lebensraum der Ringelnatter von hoher Bedeutung.

Die Alte Weser am Nordrand dieses Teilbereiches gehört zu den landesweit wertvollen Be-

reichen für den Natuzschutz und erfüllt die Voraussetzungen für ein Naturschutzgebiet gem.

§ 24 NNatG.

Die Alte Weser, die Balge und die Lune gehören zum FFH-Nachmeldevorschlag Gebiet Nr.

187 (Teichfledermausgewässer im Raum Bremerhaven/Bremen).

Als besonders geschützte Biotope gem. § 28a NNatG sind in diesem Teilraum die Balge als

naturnaher Bachlauf sowie Einzelflächen mit Röhrichten, naturnahen Kleingewässern und

seggenreiche Nasswiesen erfasst.

Teilraum 5 (Grünlandkomplex östlich der B 6)

Es handelt sich ebenfalls um einen offenen Grünlandkomplex mit noch großflächigem Vor-

kommen von mesophilem Grünland, z. T. auch Feucht- und Nassgrünland, das überwiegend

beweidet wird. Es ist ein sehr engmaschiges Grabennetz vorhanden. Entlang der geplanten

Wege sind Wasserhahnenfuß- und Röhrichtgräben sowie halbruderale Gras-Staudenfluren

vorhanden. Nach der aktuellen Einstufung des Landkreises Cuxhaven ist dieser Teilraum

überwiegend als potenziell bedeutsames Vogelbrutgebiet bewertet. Gemäß Landschafts-

rahmenplan 2000 ist von einer kreisweiten Bedeutung als Brutgebiet auszugehen. Außerdem

handelt es sich um ein Gastvogelgebiet von allgemeiner Bedeutung.

Laut Landschaftsrahmenplan des Landkreises Cuxhaven erfüllt dieser Teilbereich die Vor-

aussetzungen für die Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet gem. § 26 NNatG.

Einzelflächen sind als Röhricht oder seggenreiche Nasswiese gem. § 28a NNatG besonders

geschützt.

Page 10: Neugestaltungsgrundsätze Nach § 38 Flurbereinigungsgesetz · nutzung beeinträchtigte Südufer der Weser. Einige Gewässerläufe wie die Alte Weser und ihre Atlarme auf der Bullenplate,

Vereinfachte Flurbereinigung Fleeste Neugestaltungsgrundsätze § 38 FlurbG

(AfL/Verf.-Nr.): 03/2225

Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften Otterndorf Amt für Landentwicklung Bremerhaven Borriesstr. 46 · 27570 Bremerhaven

AS 308.15 06.2003 Seite 9 von 30

Page 11: Neugestaltungsgrundsätze Nach § 38 Flurbereinigungsgesetz · nutzung beeinträchtigte Südufer der Weser. Einige Gewässerläufe wie die Alte Weser und ihre Atlarme auf der Bullenplate,

Vereinfachte Flurbereinigung Fleeste Neugestaltungsgrundsätze § 38 FlurbG

(AfL/Verf.-Nr.): 03/2225

Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften Otterndorf Amt für Landentwicklung Bremerhaven Borriesstr. 46 · 27570 Bremerhaven

AS 308.15 06.2003 Seite 10 von 30

1.4.5. Landschaftsbild

Charakteristisch für das Verfahrensgebiet sind ebene, weitgehend gehölzfreie Grünlandflä-

chen, die durch ein engmaschiges Graben- und Gewässersystem gegliedert werden. Prä-

gende Elemente sind auch die markanten alten Deichlinien (Schlafdeiche) im nördlichen Ge-

biet und die Wurten in Overwarfe und Ueterlande.

Im Verfahrensgebiet sind folgende Landschaftsbildeinheiten zu unterscheiden:

Der Nordwestliche Marschbereich ist strukturarm und landwirtschaftlich intensiv genutzt. Die

historische Deichlinie zwischen Overwarfer Siel und Ueterlande ist die Grenze zwischen zwei

unterschiedlichen Bereichen dieser Landschaftsbildeinheit. Der südlich des Deiches gelege-

ne Bereich mit seinem hohen Anteil an marschtypischem, kleinflächigem Intensivgrünland,

das von einem engmaschigen Grabennetz durchzogen wird, hat eine mittlere bis hohe Be-

deutung für das Landschaftsbild. Der nordwestliche Bereich, der mehr von Ackernutzung

geprägt wird, hat eine geringe bis mittlere Bedeutung. Als naturnahe Landschaftselemente

sind die von dichten Röhrichten gesäumten Altarme der Weser hier besonders wertvoll.

Der zentrale Marschbereich umfasst die nahezu gehölzfreie, von Gräben gegliederte Grün-

landmarsch und weist insgesamt eine hohe bis sehr hohe Bedeutung für Vielfalt, Eigenart

und Naturnähe auf. In dieser Landschaftsbildeinheit besitzen Bereiche mit artenreicheren

Grünlandflächen, das sehr engmaschige Grabennetz und die naturnahen Fließgewässer

(Alte Lune, Alte Luneschleife) eine besondere Bedeutung für das Landschaftsbild.

Zur Marsch zwischen den Ortslagen Auf der Jührde und Lanhausen gehören sowohl von

zahlreichen Schilfgräben gegliederte Acker- und Grünlandflächen im Westen als auch groß-

flächige, offene, von wenigen Gräben durchzogene Grünlandflächen im Osten. Relativ klein-

flächig parzelliert und mit Feucht- und Nassgrünländern sowie Landröhrichten vielfältig struk-

turiert ist der Ortsrand von Auf der Jührde. Naturnah ausgeprägt sind einige Gewässer, die

von Röhrichten und Weidengebüschen gesäumt werden (Balge, Alte Lune, Alte Weser). Ins-

gesamt hat dieser Landschaftsteilraum eine mittlere bis hohe Bedeutung für Vielfalt, Eigenart

und Naturnähe. Beeinträchtigungen und zunehmender Verlust der Eigenart gehen vor allem

im Nordwesten von verstärktem Grünlandumbruch und Zunahme der Ackernutzung aus. Die

historische Deichlinie östlich von Auf der Jührde ist bis auf einen markanten Deichrest an der

L 121 überprägt.

Der offene Grünlandkomplex östlich der B 6 mit großflächig extensiver genutztem Grünland

und einem sehr engmaschigen Grabensystem liegt zwischen der B 6 und der A 27. Dieser

Teilraum hat aufgrund seiner Biotop- und Strukturvielfalt eine hohe bis sehr hohe Bedeutung

für Vielfalt, Eigenart und Naturnähe der Landschaft. Beeinträchtigungen treten durch Ver-

kehrslärm und die das Gebiet in Nord-Süd-Richtung querende Hochspannungsleitung auf.

Page 12: Neugestaltungsgrundsätze Nach § 38 Flurbereinigungsgesetz · nutzung beeinträchtigte Südufer der Weser. Einige Gewässerläufe wie die Alte Weser und ihre Atlarme auf der Bullenplate,

Vereinfachte Flurbereinigung Fleeste Neugestaltungsgrundsätze § 38 FlurbG

(AfL/Verf.-Nr.): 03/2225

Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften Otterndorf Amt für Landentwicklung Bremerhaven Borriesstr. 46 · 27570 Bremerhaven

AS 308.15 06.2003 Seite 11 von 30

2. Ziele des Flurbereinigungsverfahren

Im Zusammenhang mit vorgenannten flächenbeanspruchenden Maßnahmen wurde das Ver-

einfachte Flurbereinigungsverfahren Fleeste eingeleitet.

Ziele des Flurbereinigungsverfahrens sind:

• Erhaltung und Stärkung der landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetriebe, insbesondere unter

den Gesichtspunkten einer wettbewerbsfähigen und umweltverträglichen Landwirtschaft

• Sicherung und Optimierung der hierfür erforderlichen Voraussetzungen

Wie im gesamten ländlichen Raum, so ist auch im Raum Fleeste die Landwirtschaft in den

letzten Jahrzehnten durch einen fortschreitenden Strukturwandel gekennzeichnet. Wesentli-

che Merkmale dieser Entwicklung sind zum einen in der Abnahme der Anzahl der landwirt-

schaftlichen Betriebe zu sehen und zum anderen in dem Wachstum der verbleibenden Be-

triebe.

Die Spezialisierung dieser landwirtschaftlichen Betriebe ist besonders ausgeprägt. Aufgrund

der vorherrschenden Standortverhältnisse (hoher Grünlandanteil) hat die Ausrichtung der

Betriebe auf die Viehhaltung einen hohen Stellenwert. Besonders stark vertreten sind die

Futterbaubetriebe (Milchkühe, Rinderhaltung), die die dazugehörige Futtergrundlage meist

auf den eigenen Flächen erzeugen. Diese bäuerlichen Familienbetriebe tragen dazu bei,

dass der Raum Fleeste in hohem Maße von der Landwirtschaft geprägt wird.

Mit der Einleitung der Vereinfachten Flurbereinigung Fleeste wurde dem Wunsch der Teil-

nehmer entsprochen, die negativen Auswirkungen durch den Entzug landwirtschaftlicher

Nutzflächen mit agrarstrukturellen Verbesserungen in diesem Raum abzupuffern. Daher ist

das Verfahren nunmehr neben den bereits o.a. Aspekten auf folgende Ziele ausgerichtet:

• Schaffung eines am heutigen Bedarf ausgerichteten, leistungsstarken Wirtschaftswege-

netzes durch naturschonenden und umweltverträglichen Ausbau weitgehend auf vorhan-

dener Trasse

• Zusammenlegung von zersplitterten Grundbesitz unter Berücksichtigung der örtlichen

Gegebenheiten sowie der vorhandenen Struktur

Aufgrund der Lage des geplanten Verfahrensgebietes zur benachbarten Stadt Bremerhaven

einerseits und durch die naturschutzfachliche Wertigkeit des Planungsraumes andererseits

ergeben sich in diesem Verfahren weitere außerlandwirtschaftliche Ziele:

• Steigerung der Erholungsfunktion für Naherholungssuchende durch multifunktionale Nut-

zung der Wirtschaftswege als Wander- und Radwege, Entwicklung eines Reitwegekon-

zeptes zur Stärkung des Tourismus unter Einbeziehung des angrenzenden Flurbereini-

gungsverfahrens Landwürden – Büttel

• Durchführung von Landschaftspflegemaßnahmen zur Sicherung eines nachhaltig leis-

tungsfähigen Naturhaushaltes; insbesondere Maßnahmen zur Sicherung der Wiesenvo-

gellebensräume.

Page 13: Neugestaltungsgrundsätze Nach § 38 Flurbereinigungsgesetz · nutzung beeinträchtigte Südufer der Weser. Einige Gewässerläufe wie die Alte Weser und ihre Atlarme auf der Bullenplate,

Vereinfachte Flurbereinigung Fleeste Neugestaltungsgrundsätze § 38 FlurbG

(AfL/Verf.-Nr.): 03/2225

Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften Otterndorf Amt für Landentwicklung Bremerhaven Borriesstr. 46 · 27570 Bremerhaven

AS 308.15 06.2003 Seite 12 von 30

3. Planungsgrundsätze

Aus den bisherigen Erörterungen mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft, der Ge-

meinde Loxstedt, der Landwirtschaftskammer, der Wasser- und Bodenverbände sowie dem

Landkreis Cuxhaven ergeben sich folgende Planungsgrundsätze und Maßnahmenkonzepti-

onen:

3.1. Wege

Das vorhandene Wegenetz soll durch geeignete Ausbaumaßnahmen an die steigende Be-

anspruchung des landwirtschaftlichen Verkehrs der heutigen Zeit angepasst werden. Grund-

sätzlich entspricht das vorhandene Wirtschaftswegenetz in weiten Teilen den heutigen An-

sprüchen, so dass eine Ergänzung nur in wenigen Bereichen erforderlich wird.

Zur Vermeidung und Minimierung von Eingriffen in den Naturhaushalt und das Landschafts-

bild wurde bei der Planung soweit wie möglich auf eine naturschonende Ausbauart geachtet.

Darüber hinaus finden die geplanten Wegebaumaßnahmen weitestgehend auf vorhandener

Trasse statt.

Die nachfolgend aufgeführten Einzelmaßnahmen seien hier besonders erläutert:

(Hinweis: Im Verlauf der Planaufstellung wurden ursprünglich geplante Maßnahmen verwor-

fen bzw. wurden entbehrlich. Der Nachvollziehbarkeit wegen wurden diese Entwurfsnum-

mern nicht wiedervergeben, so dass Lücken in der Durchnummerierung entstanden sind.)

Entw. Nr. 101 und 102 (Overwarfer Sielstr.):

Diese Wege bilden die Haupterschließung nördlich der Ortslage Overwarfersiel. Die vorhan-

denen betonierten Fahrbahnen sind nicht mehr in der Lage den heutigen landwirtschaftlichen

Verkehr aufzunehmen. Der gesamte Abschnitt wird bituminös in einer Breite von 3,0 m aus-

gebaut. Der außerhalb des Verfahrensgebietes weiterverlaufende Weg schließt an den bin-

nenseitigen Deichverteidigungsweg an.

Entw. Nr. 103 (Bullenplate) und Entw. Nr. 700 (Aufhebung / Rekultivierung):

Die Wegeabschnitte 103.10 und 103.20 gewährleisten die Erschließung von intensiv genutz-

ten landwirtschaftlichen Flächen zwischen dem Luneplaten-Sieltief und der Verfahrensge-

bietsgrenze. Im Südwesten, außerhalb des Verfahrensgebietes, schließt dieser Weg an dem

Binnendeich verlaufenden Deichverteidigungsweg an. Diese Wegeabschnitte sind mit der

vorhandenen betonierten Fahrbahnbreite von 2,5 m nicht mehr in der Lage den heutigen

landwirtschaftlichen Verkehr aufzunehmen. Der Ausbau erfolgt in bituminöser Spurbahn. Die

Fahrbahn erhält eine Breite von 3,0 m.

Der Wegeabschnitt 103.40 erschließt einen intensiv genutzter Ackerflächenkomplex (Größe

rd. 46,5 ha) der Bullenplate. Die Erschließung erfolgt derzeit durch einen 740 m langen

Stichweg. Es handelt sich um einen 2,5 m breiten Betonweg, der auf Grund seines schlech-

ten Zustandes als abgängig eingestuft ist. Ein Ausbau auf vorhandener Strecke soll nicht

erfolgen. Stattdessen ist eine Aufhebung/Rekultivierung dieses Weges (Entw. Nr. 700) und

der Neubau eines Erschließungsweges parallel zum Bullenplaten-Graben vorgesehen.

Durch die Aufhebung des Stichweges sollen agrarstrukturelle Verbesserungen und eine

nachhaltig verbesserte betriebswirtschaftliche Flächenstruktur geschaffen werden. Durch die

Umstrukturierung wird die Schlaglänge wesentlich erhöht und das Vorgewende reduziert.

Durch den Einsatz von moderner Agrartechnik können Arbeits- und Maschinenkosten einge-

Page 14: Neugestaltungsgrundsätze Nach § 38 Flurbereinigungsgesetz · nutzung beeinträchtigte Südufer der Weser. Einige Gewässerläufe wie die Alte Weser und ihre Atlarme auf der Bullenplate,

Vereinfachte Flurbereinigung Fleeste Neugestaltungsgrundsätze § 38 FlurbG

(AfL/Verf.-Nr.): 03/2225

Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften Otterndorf Amt für Landentwicklung Bremerhaven Borriesstr. 46 · 27570 Bremerhaven

AS 308.15 06.2003 Seite 13 von 30

spart werden. Der Flächenbedarf für den neuen Erschließungsweg wird durch den Flächen-

gewinn der Rekultivierung des vorhandenen Weges in etwa ausgeglichen. Zusätzliche Um-

wege sollen nicht entstehen, da zukünftig eine Zufahrt über den geplanten Weg am Lunepla-

ten-Sieltief (Entw. Nr. 131) möglich sein wird. Die vorhandene Flächenentwässerung (Drai-

nage) muss bei der Durchführung des geplanten Wegeneubaus berücksichtig werden. Der

Ausbau erfolgt in bituminöser Spurbahn. Die Fahrbahn erhält eine Breite von 3,0 m.

Entw. Nr. 104 (Am Overwarfer Siel):

Dieser Wegeteil ist in 3,4 m Breite mit Bitumen und Recycling Material befestigt. Der vorhan-

dene Bestand ist nicht mehr in der Lage den heutigen landwirtschaftlichen Verkehr aufzu-

nehmen. Um den Begegnungsverkehr zu ermöglichen ist eine Ausweichstelle auf halber

Strecke erforderlich. Um keinen außerlandwirtschaftlichen Verkehr anzuziehen erfolgt der

Ausbau in bituminöser Bauweise in einer Breite von 3,0 m. Der Weg erschließt die ortsnahen

landwirtschaftlichen Nutzflächen und schließt dort an den weiterverlaufenden befestigten

Weg der Ortschaft Overwarfersiel an.

Entw. Nr. 105 (Freyhelmer):

Der vorhandene betonierte Wegeabschnitt 105.10 des Freyhelmer kann mit einer Fahrbahn-

breite von 2,5 m den heutigen landwirtschaftlichen Verkehr nicht mehr aufnehmen. Der Weg

erschließt, neben den anliegenden ortsnahen Nutzflächen, zusammen mit dem Weg Entw.-

Nr. 106, auch die Außendeichs gelegenen Flächen. Der Ausbau erfolgt in 3,0 m breiter bitu-

minöser Befestigung.

Der vorhandene Wegeabschnitt 105.20 des Freyhelmer stellt eine Haupterschließungsachse

in das Gebiet dar. Er erschließt Flächen südöstlich der L 121 und stellt eine Verbindung zum

Landweg her. Ein Ausbau in einer Breite von 3,5m wäre daher erforderlich, aber aus Kos-

tengründen nicht möglich. Daher sollten zwei Ausweichstellen in diesem Wegeabschnitt an-

gelegt werden. Diese sollen durch Zusammenlegung von geeigneten Gründstückszufahrten

entstehen. Der Ausbau dieses Abschnittes erfolgt deshalb in einer Breite von 3,0 m in bitu-

minöser Befestigung.

Der vorhandene Wegeabschnitt 105.30 des Freyhelmer stellt eine Haupterschließungsachse

von der L 121 in das Gebiet dar. Die Belastung des Weges mit landwirtschaftlichen Fahrzeu-

gen wird sich vom Kreuzungsbereich mit den Wegen 127 und 128 verringern. Der überwie-

gende Begegnungsverkehr erfolgt in diesem Wegeabschnitt. Ein Ausbau in einer Breite von

3,5m in bituminöser Befestigung ist daher erforderlich und aus den örtlichen Gegebenheiten

möglich.

Entw. Nr. 106 (Alte Deichstraße):

Dieser Weg stellt die Erschließung der „Außendeich“ gelegenen Flächen zwischen Overwar-

fersiel und Ueterlande dar. Der vorhandene Teilabschnitt 106.10 ist mit Schottermaterial be-

festigt und kann somit den heutigen landwirtschaftlichen Verkehr nicht mehr aufnehmen. Der

Ausbau erfolgt in bituminöser Spurbahn. Die Fahrbahn erhält eine Breite von 3,0 m.

Der unbefestigte Wegeabschnitt 106.20 wird bereits entlang des alten Deichkörpers zur Er-

schließung der Flächen genutzt. Um den Verhältnissen des heutigen landwirtschaftlichen

Verkehrs gerecht zu werden, soll dieser Wegeabschnitt in bituminöser Spurbahn neu gebaut

werden. Die Fahrbahn erhält eine Breite von 3,0 m.

Page 15: Neugestaltungsgrundsätze Nach § 38 Flurbereinigungsgesetz · nutzung beeinträchtigte Südufer der Weser. Einige Gewässerläufe wie die Alte Weser und ihre Atlarme auf der Bullenplate,

Vereinfachte Flurbereinigung Fleeste Neugestaltungsgrundsätze § 38 FlurbG

(AfL/Verf.-Nr.): 03/2225

Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften Otterndorf Amt für Landentwicklung Bremerhaven Borriesstr. 46 · 27570 Bremerhaven

AS 308.15 06.2003 Seite 14 von 30

Entw. Nr. 108 (Neuhelmer):

Diese Haupterschließungsachse verbindet intensiv genutzte Grünlandflächen zwischen der

Landesstraße L 121 und dem Landweg. Der vorhandene Betonweg ist mit einer Fahrbahn-

breite von 2,5 m nicht mehr geeignet den schweren landwirtschaftlichen Verkehr aufzuneh-

men. Ein Ausbau in einer Breite von 3,5m wäre auf Grund der hohen Erschließungswirkung

erforderlich, aber aus Kostengründen nicht möglich. Alternativ sollen deshalb drei Ausweich-

stellen angelegt werden, die durch Zusammenlegung von geeigneten Grundstückszufahrten

entstehen können. Der Ausbau erfolgt in einer Breite von 3,0 m in bituminöser Befestigung.

Entw. Nr. 109.10 (Inshammer Landweg) und 109.20 (Landweg):

Dieser Weg bildet die Haupterschließungsachse der landwirtschaftlichen Flächen zwischen

der L 121 und der Lune im Verfahrensgebiet. Zum einen verteilt er den landwirtschaftlichen

Verkehr auf die geplanten untergeordneten Wirtschaftswege (105, 108, 110 und 118) zum

anderen nimmt er den Verkehr dieser Wirtschaftswege auf. Um den außerlandwirtschaftli-

chen Verkehr aus dem Gebiet fernzuhalten, sowie zur Minderung der Eingriffe in Natur und

Landschaft, wird der Nordteil - Anschluss dieses Weges an die Landesstraße L121 im Be-

reich Auf der Jührde - als Schotterrasenweg hergestellt. Der Südteil, ab dem Knipweg, ist mit

der vorhandenen, teils betonierten Fahrbahn in 2,5 m Breite, nicht mehr in der Lage den heu-

tigen landwirtschaftlichen Verkehr aufzunehmen. Dieser Abschnitt wird bituminös ausgebaut.

Die Fahrbahn erhält eine Breite von 3,5 m, um die erhebliche verkehrliche Belastung auf-

nehmen zu können und Begegnungsverkehr zu ermöglichen. In dem Nachbarverfahren

Landwürden-Büttel wurde der dort weiterverlaufende Teil des Weges ebenfalls ausgebaut.

Entw. Nr. 110 (Knipweg) und 118 (Sylkweg):

Die Erschließung der westlich der Ortslage Fleeste gelegenen, hofnahen landwirtschaftlichen

Nutzflächen, erfolgt über diese Wege. Gleichzeitig wird die Anbindung der Fleester Landwirt-

schaft sowie der weiter östlich gelegenen Ausmärker an den Haupterschließungsweg im

Verfahrensgebiet sichergestellt. Um Begegnungsverkehr zu ermöglichen, ist beim Weg 118

auf Höhe des Osterfeuerplatzes eine Ausweichstelle notwendig. Der Ausbau des Weges 118

erfolgt aufgrund der Erschließungswirkung von landwirtschaftlichen Flächen bis in die Orts-

lage hinein. Der Ausbau erfolgt jeweils in einer Breite von 3,0 m mit bituminöser Befestigung.

Entw. Nr. 114 (Altendeichsweg) und 116 (Alter Deich):

Bei diesen Wegebaumaßnahmen handelt es sich um die Erschließung der inselartig gelege-

nen hofnahen Nutzflächen. Die vorhandenen betonierten Wegeabschitte sind aufgrund ihres

Zustandes sowie der Breite von 2,5 m nicht mehr in der Lage den landwirtschaftlichen Ver-

kehr aufzunehmen. Der bituminöse Ausbau erfolgt in einer Breite von 3,0 m. Der mit minera-

lischem Material befestigte Weg Entw.-Nr. 116 wird zur Minimierung des Eingriffes in bitumi-

nöser Spurbahn ausgebaut. In Hofnahen Bereichen muss eine bituminöse Vollbefestigung

erfolgen.

Entw. Nr. 121:

Die Neutrassierung erschließt einen großen Acker- und Grünlandkomplex zwischen den Ort-

schaften Auf der Jührde und Lanhausen. Die bereits in Teilen vorhandenen Fahrspuren ent-

sprechen nicht mehr den heutigen Ansprüchen des landwirtschaftlichen Verkehrs. Durch den

Neubau der Trasse ist es möglich den landwirtschaftlichen Verkehr in der Ortschaft Auf der

Jührde zu minimieren bzw. vollständig aus der Ortslage herauszunehmen. Gleichzeitig kann

Page 16: Neugestaltungsgrundsätze Nach § 38 Flurbereinigungsgesetz · nutzung beeinträchtigte Südufer der Weser. Einige Gewässerläufe wie die Alte Weser und ihre Atlarme auf der Bullenplate,

Vereinfachte Flurbereinigung Fleeste Neugestaltungsgrundsätze § 38 FlurbG

(AfL/Verf.-Nr.): 03/2225

Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften Otterndorf Amt für Landentwicklung Bremerhaven Borriesstr. 46 · 27570 Bremerhaven

AS 308.15 06.2003 Seite 15 von 30

die unübersichtliche (Kurvenbereich und alter Deichkörper) vorhandene Anbindung an die

Landesstraße L121 entfallen. Die Wegeabschnitte 121.30 und 121.40 werden zur Minimie-

rung des Eingriffes in 3,0 m breitem Schotterrasen ausgebaut. Die Abschnitte 121.20 und

121.50 werden dagegen in 3,0 m breiter bituminöser Spurbahn hergestellt, um eine Ver-

schmutzung der Landesstraße L121 auszuschließen.

Entw. Nr. 125:

Dieser Weg bildet die einzige befestigte Erschließung der landwirtschaftlichen Nutzflächen

zwischen der BAB 27 und der B 6. Der außerhalb des Verfahrensgebietes, in östliche Rich-

tung weiterverlaufende Weg, bildet für den landwirtschaftlichen Verkehr die einzige Möglich-

keit die Autobahn zu überqueren. Die vorhandene betonierte Fahrbahn ist nicht mehr in der

Lage den heutigen landwirtschaftlichen Verkehr aufzunehmen. Um keinen außerlandwirt-

schaftlichen Verkehr anzulocken erfolgt der Ausbau erst ab der ersten Kurve (aus Richtung

der Bundesstraße B6). Der gesamte Abschnitt wird in einer Breite von 3,0 m mit Mineralge-

misch ausgebaut.

Entw. Nr. 126,127 und 128:

Die vorhandenen Fahrspuren bilden die zentrale Erschließung eines intensiv genutzten

Grünlandkomplexes zwischen der Landesstraße 121 im Westen und dem Inshammer Land-

weg im Osten. Der Ausbau dieser Fahrspuren ermöglicht eine dauerhafte, ganzjährige Er-

schließung des Raumes sowie die wirtschaftliche Nutzung der Grünlandflächen mit Schlag-

längen von 1000-1400 m.

Der Ausbau soll zur Minimierung des Eingriffes in 3,0 m breiter bituminöser Spurbahn erfol-

gen. Darüber hinaus ist ein Wegeseitengraben (mit viehkehrende Wirkung) entlang der We-

ge in Richtung der Grünlandflächen anzulegen. Des Weiteren sind die Wege nur als Stich-

wege vorgesehen, um die verkehrliche Belastung aus ökologischer Sicht zu minimieren.

Darüber hinaus sind die Standorte der vorhandenen Hecktore nach dem Wegeausbau wie-

derum mit Hecktoren auf der Wegetrasse auszugestalten (Wiederherstellung der Hecktore

zu den Flächen erst nach der Neuzuteilung!). Die Hecktore, aber insbesondere das Hecktor

im Einmündungsbereich vom Hauptweg aus, sind in der zentralen Vogelbrut- und Vogelrast-

zeit vom 1.Oktober bis 25.Juni jeden Jahres ständig geschlossen und nur passierbar für

landwirtschaftlichen Verkehr zu halten.

Seitens der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Cuxhaven bestehen keine Bedenken

gegen die Planung der Wege Entw. Nr. 126 – 128. Durch den Ausbau der Wege auf der vor-

handenen Verwallung kann der Mindestabstand von 5,0 m (Gewässer II. Ordnung) nicht ein-

gehalten werden. Aus Sicht der unteren Wasserbehörde ist jedoch die Räumung des Ge-

wässers (Dedesdorfer-Sieltief) über die Wirtschaftswege zu gewährleisten.

Entw. Nr. 129:

Die Neutrassierung des Weges 129.30 ist als Erschließungsachse für die südlich von Fleeste

gelegenen größtenteils intensiv genutzten Grünlandflächen geplant. Die geplante Trassie-

rung sieht einen gradlinigen Verlauf vor, wodurch ein Streifen von einer Breite von ca. 5m

zum vorhandenen Graben entsteht. Des Weiteren ist ein Wegeseitengraben (mit viehkeh-

rende Wirkung) entlang des Weges in Richtung der Grünlandflächen anzulegen. Der Ausbau

soll aus ökologischen Gründen in 3,0 m breitem Schotterrasen erfolgen. Um den Eingriff in

Natur und Landschaft zu minimieren ist beim Ausbau des Weges 129.30 eine Grabenöffnung

(Entw.-Nr. 129.34) an geeigneter Stelle anzulegen (keine räumliche Anbindung an den vor-

handenen Weg Nr.129.10). Des Weiteren ist ein Hecktor nach dem Wegeausbau am Ein-

Page 17: Neugestaltungsgrundsätze Nach § 38 Flurbereinigungsgesetz · nutzung beeinträchtigte Südufer der Weser. Einige Gewässerläufe wie die Alte Weser und ihre Atlarme auf der Bullenplate,

Vereinfachte Flurbereinigung Fleeste Neugestaltungsgrundsätze § 38 FlurbG

(AfL/Verf.-Nr.): 03/2225

Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften Otterndorf Amt für Landentwicklung Bremerhaven Borriesstr. 46 · 27570 Bremerhaven

AS 308.15 06.2003 Seite 16 von 30

mündungsbereich zum Weg 109.20 einzubauen. Dieses Hecktor ist in der zentralen Vogel-

brut- und Vogelrastzeit vom 1.Oktober bis 25.Juni jeden Jahres ständig geschlossen und nur

passierbar für landwirtschaftlichen Verkehr zu halten.

Der grau dargestellte Weg 129.10 befindet sich zurzeit in Privatbesitz. Dadurch ist eine gesi-

cherte Nutzung und Erschließung der anliegenden Flächen nicht gegeben. Die Neutrassie-

rung des Weges 129.30 ermöglicht demgegenüber eine dauerhaft gesicherte Erschließung

des Raumes zwischen Inshammer Landweg und der Lune. Sollte die Gemeinde Loxstedt

jedoch den Weg 129.10 im weiteren Verlauf der Flurbereinigung übernehmen können, ist

von der Neutrassierung des Weges 129.30 abzusehen.

Entw. Nr. 131:

Dieser Weg bildet im Zusammenhang mit den Wegen Entw. Nrn. 103.40 und 106 die Er-

schließung der landwirtschaftlichen Nutzflächen auf der Bullenplate und den Ortschaften

Overwarfersiel und Ueterlande. Der Neubau entlang des Gewässers II. Ordnung (Lunepla-

ten-Sieltief) soll zur Minimierung des Eingriffes in 3,0 m breiter bituminöser Spurbahn erfol-

gen, wobei der notwendige Abstand von 5 m zum Gewässer eingehalten werden muss.

Entw. Nr. 132:

Dieser Weg soll vom Kreuzungsbereich der E.-Nr. 121.50 mit der ehemaligen Deichtrasse in

Richtung Norden – auf der alten Deichtrasse verlaufen. Er mündet in den Weg Deichshel-

mer. Der Ausbau soll in 3,0 m breiter bituminöser Spurbahn erfolgen. Hiermit ist eine Entlas-

tung der Ortslage Lahnhausen einschließlich des dort vorhandenen Neubaugebietes vom

landwirtschaftlichen Verkehr möglich. Gleichzeitig kann der Weg mit in die seitens der Dorf-

erneuerung geplante Radwegetrasse eingebunden werden. Die Flächeninanspruchnahme

des Spielplatzes ist aus Sicht der Gemeinde Loxstedt als unerheblich einzustufen.

Für sämtliche Wege mit geplanter Schotterrasenbefestigung wird zur Erhöhung der Tragfä-

higkeit sowie zur Vermeidung von Schäden Betonpflaster in den Kurvenbereichen eingebaut.

In den Anschlussbereichen zu Wegen mit gebundener Befestigung wird im Einmündungsbe-

reich ebenfalls gebundene Befestigung verwendet.

Eigentum und Unterhaltung der Wirtschaftswege werden der Gemeinde Loxstedt übertragen.

3.2. Gewässer

Das vorhandene Gewässersystem besteht aus einem engmaschigen Grabenverbund. Vor

dem Hintergrund der Viehkehrung und Viehtränkung hat dieses System eine besondere Be-

deutung. Im Sommer wird das Wasser zur Einfriedung (viehkehrende Wirkung) und der

Tränke des Viehs traditionell hoch eingestaut, während im Winter die Gräben entwässert

werden.

Mittels eines in Abhängigkeit zum Geländehöhenniveau befindlichen, regelbaren Rückstau-

systems (Staubauwerke) innerhalb der Gebietskomplexe lassen sich jeweils spezifische

Wasserstände in den Grabensystemen steuern.

Das zur Lune entwässernde Gebiet wird mit Ausnahme des Verbandsgebietes WBV-Fleester

Marsch nicht zugewässert.

Die bedeutsamen Elemente des Gewässersystems bilden die beiden Hauptvorfluter `Over-

warfer Sieltief` und `Dedesdorfer Sieltief` sowie die Lune, allesamt Gewässer II. Ordnung.

Page 18: Neugestaltungsgrundsätze Nach § 38 Flurbereinigungsgesetz · nutzung beeinträchtigte Südufer der Weser. Einige Gewässerläufe wie die Alte Weser und ihre Atlarme auf der Bullenplate,

Vereinfachte Flurbereinigung Fleeste Neugestaltungsgrundsätze § 38 FlurbG

(AfL/Verf.-Nr.): 03/2225

Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften Otterndorf Amt für Landentwicklung Bremerhaven Borriesstr. 46 · 27570 Bremerhaven

AS 308.15 06.2003 Seite 17 von 30

Zum Zwecke der Bewässerung wird durch das Dedesdorfer Pumpsiel Wasser aus der Weser

über das Dedesdorfer Sieltief in das Grabensystem geleitet.

Die Entwässerung erfolgt über zwei Hauptentwässerungsvorfluter in die Weser. Das Wasser

des westlichen und zentralen Verfahrensgebietes wird über das Overwarfer Sieltief zum

Erdmannssiel in die Weser geleitet. In der Ortslage Overwarfersiel befindet sich im Overwar-

fer Sieltief zur Entwässerung bei hohen Binnenwasserständen ein Schöpfwerk. Die überwie-

gende Entwässerung wird aber über die Freiflut durch das Erdmannssiel bewirkt.

Der Weller Sielgraben, die Balge und ein Nebenarm der Alten Lune entwässern vorrangig

das östliche Verfahrensgebiet in die Lune und diese über das Lunesiel in die Weser.

Das Planungsgebiet gehört im Wesentlichen zu den Verbandsgebieten der Wasser- und

Bodenverbände Landwürder Marsch, Fleester Marsch, Lunemarsch und Untere Lune.

Darüber hinaus gehört das Gebiet dem Unterhaltungsverband Lune Nr. 80 sowie dem

Deichverband Osterstader Marsch an.

Gewässerbauliche Maßnahmen zur Umgestaltung der Vorflutverhältnisse sind durch die

Flurbereinigung nicht vorgesehen.

Anlagen anderer Maßnahmenträger Entw. Nr. 301-303:

Die hier grau dargestellte und beschriebene Planung wird in den Unterlagen zu den NGG nur

redaktionell dargestellt, es wird auf die aktuellen Planungsunterlagen des Wasser- und

Schifffahrtsamtes Bremerhaven (WSA) verwiesen:

Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der Bundeswasserstraße Weser - II. Anpassung

der Außenweser einschließlich hafenbezogenen Wendestelle an die neue Fahrrinnentiefe -

Antrag auf Änderung vom 25.06.2008

Dort unter K1 AW/UW: Maßnahme zur Vermeidung nachteiliger Auswirkungen auf die Zu-

wässerung in den Verbandsgebieten links- und rechts der Unterweser infolge ausbaubedingt

veränderter Salzgehalte in der Weser. Unter Ziffer 4.2.1 Zuwässerungsgebiet Ueterlande

wird der Verlauf des neuen Zuwässerungsgrabens beschrieben und in der Anlage 3 Blatt-Nr.

1 und 2 kartenmäßig dargestellt.

Die WSA führt in Ihren Planunterlagen aus: Der neue Zuwässerungsgraben soll in tlw. vor-

handenen Gräben nördlich parallel zum Siedenhamms-Graben / Dedesdorfer-Sieltief verlau-

fen. Die Zuwässerung aus der Weser über das Overwarfer Sieltief wird durch eine Zuwässe-

rung mittels Pumpwerk aus der alten Lune ersetzt. Das Pumpwerk fördert das Wasser in die

Balge. Von dort wird es über die vorhandenen und teilweise im Profil aufzuweitenden Gräben

von rd. 1,0 km Länge in das vorhandene Zuwässerungssystem eingespeist (vgl. Anlage 3,

Blatt 1). Ein vorhandener Graben nördlich des Dedesdorfer Sieltiefs wird parallel zum west-

lich vorhandenen Graben für die Zuwässerung genutzt, sodass die vorhandenen

Grundstückszuwegungen mit Durchlässen zu versehen sind.

3.3. Landschaftspflegerische Begleitplanung

3.3.1. Eingriffsregelung

Im Verfahrensgebiet Fleeste sind nach jetzigem Planungsstand Wegebaumaßnahmen in rd.

20 km Länge geplant. Die Wegebaumaßnahmen umfassen im Einzelnen:

Page 19: Neugestaltungsgrundsätze Nach § 38 Flurbereinigungsgesetz · nutzung beeinträchtigte Südufer der Weser. Einige Gewässerläufe wie die Alte Weser und ihre Atlarme auf der Bullenplate,

Vereinfachte Flurbereinigung Fleeste Neugestaltungsgrundsätze § 38 FlurbG

(AfL/Verf.-Nr.): 03/2225

Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften Otterndorf Amt für Landentwicklung Bremerhaven Borriesstr. 46 · 27570 Bremerhaven

AS 308.15 06.2003 Seite 18 von 30

- 1,5 km Ausbau von vorhandenen Beton- oder Bitumen-Fahrbahnen als Bitumen-

Spurbahnen ohne Verbreiterung, zusätzlich Befestigung der Wegeseitenräume

mit Schotter

- 2,6 km Ausbau von vorhandenen Bitumen-Fahrbahnen in Bitumen ohne Verbrei-

terung, zusätzlich Befestigung der Seitenräume mit Schotter

- 5,6 km Ausbau von vorhandenen Bitumen-Fahrbahnen in Bitumen mit Verbreite-

rung der Fahrbahn, zusätzlich Befestigung der Seitenräume mit Schotter

- 3,7 km Ausbau von vorhandenen Schotter-Fahrbahnen und unbefestigten Wegen

als Bitumen-Spurbahnen, zusätzlich Befestigung der Seitenräume mit Schotter

- 0,9 km Ausbau von vorhandenen unbefestigten Wegen mit Fahrbahndecke ohne

Bindemittel

- 3,4 km Neubau von Wegen als Bitumen-Spurbahnen und zusätzliche Befestigung

der Seitenräume mit Schotter auf bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen

- 1,2 km Neubau von Wegen mit Fahrbahndecke ohne Bindemittel auf bisher land-

wirtschaftlich genutzten Flächen

- 1,1 km Ausbau von vorhandenen Beton-Fahrbahnen als Fahrbahndecke ohne

Bindemittel und Verbreiterung der Fahrbahn

- 0,7 km Aufhebung eines Weges mit Beton-Fahrbahn und anschließende Rekulti-

vierung der Wegefläche sowie der randlichen Säume und Gräben zur landwirt-

schaftlichen Nutzfläche.

Für alle geplanten Baumaßnahmen ist die Eingriffsregelung gem. §§ 7 ff NNatG nach der

„Leitlinie Naturschutz und Landschaftspflege in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz“

anzuwenden. Die detaillierte Ermittlung von Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft

sowie die Planung geeigneter Maßnahmen zur Vermeidung und Kompensation von Beein-

trächtigungen erfolgt im Rahmen der Aufstellung des Planes nach § 41 FlurbG.

Nach der ersten Abschätzung der Auswirkungen der geplanten Baumaßnahmen auf die

Funktionen und Werte des Naturhaushaltes und das Landschaftsbild ist davon auszugehen,

dass die zu erwartenden erheblichen Beeinträchtigungen gem. § 10 NNatG ausgleichbar

sind, wenn entsprechende Maßnahmen zur Vermeidung berücksichtigt werden.

Aufgrund der besonderen Bedeutung weiter Teile des Verfahrensgebietes als Brut- und

Gastvogellebensraum ist für fast alle Wege die Bauzeit außerhalb der Brut- und Rastzeiten

festzulegen, um Beeinträchtigungen zu vermeiden. Darüber hinaus sind bei den geplanten

Wegeneutrassierungen weitergehende Vermeidungsgebote hinsichtlich des Vogelschutzes

zu beachten. Der Weg E.Nr. 103.40 ist in mindestens 15 m Abstand vom Bullenplatengraben

mit seinen Röhrichtzonen anzulegen, da es sich um ein gem. § 28a NNatG geschütztes Bio-

top handelt, das ein wertvoller Lebensraum für Brutvogelarten der Röhrichte ist. Die Wege-

neutrassierungen E. Nrn. 126, 127, 128 und 129.30 sind als Stichwege anzulegen und durch

abschließbare Hecktore zu sichern, um nichtlandwirtschaftlichen Verkehr in diesen sensiblen

Bereichen dauerhaft zu unterbinden.

Nach derzeitiger Einschätzung werden für die Kompensation der zu erwartenden erheblichen

Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft rd. 12 bis maximal 15 ha Ausgleichsfläche

benötigt.

Page 20: Neugestaltungsgrundsätze Nach § 38 Flurbereinigungsgesetz · nutzung beeinträchtigte Südufer der Weser. Einige Gewässerläufe wie die Alte Weser und ihre Atlarme auf der Bullenplate,

Vereinfachte Flurbereinigung Fleeste Neugestaltungsgrundsätze § 38 FlurbG

(AfL/Verf.-Nr.): 03/2225

Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften Otterndorf Amt für Landentwicklung Bremerhaven Borriesstr. 46 · 27570 Bremerhaven

AS 308.15 06.2003 Seite 19 von 30

Einige mögliche Bereiche für Ausgleichsmaßnahmen sind in der Karte dargestellt. Es handelt

sich hauptsächlich um Flächen, die sich für die Entwicklung von Extensivgrünland eignen.

Östlich des Dedesdorfer Sieltiefs ist beispielweise die Umwandlung von zwei Gehölzflächen

in Extensivgrünland angedacht. Westlich des Bullenplatengrabens soll ein ca. 15 m breiter

Pufferstreifen angelegt werden. Darüber hinaus sind weitere, kleinflächige Ausgleichsmaß-

nahmen zur Entwicklung von Saum- und Gewässerbiotopen erforderlich.

Die konkrete Ermittlung des Ausgleichsflächenbedarfes erfolgt im Rahmen der Aufstellung

des Planes nach § 41 FlurbG. Die Festlegung von Lage und Art der Ausgleichsmaßnahmen

wird dann in Abstimmung mit der Naturschutzbehörde und dem Vorstand der Teilnehmer-

gemeinschaft erfolgen.

3.3.2. Maßnahmen zur Sicherung eines nachhaltig leistungsfähigen Naturhaushaltes

Aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind im Verfahrensgebiet Fleeste

zahlreiche Entwicklungsmaßnahmen wünschenswert. Diese können u. U. in der Flurbereini-

gung gefördert werden, wenn sie gleichzeitig auch zur Verbesserung der Agrarstruktur bei-

tragen. Daneben sind die Verfügbarkeit von Flächen sowie die Bereitschaft von geeigneten

Trägern, die erforderliche Eigenleistung zu übernehmen, weitere Voraussetzungen für die

Realisierung dieser Maßnahmen.

Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen vorzuschlagen:

• Grünlandextensivierung und Wasserspiegelanhebung in Bereichen mit herausragender

Wertigkeit für Brut- und Rastvögel:

Die vorhandenen mesophilen Grünländer, Feucht- und Nassgrünländer und Intensivgrün-

länder auf ausgewählten vernässbaren Standorten sind durch Flächenvernässungen

(Grund-/Grabenwasserspielanhebung, ganzjährig hoher Wasserstand), Rückführung der

Nutzungsintensität auf ein standortverträgliches Maß und eine extensive, naturverträgli-

che Gewässerunterhaltung zu optimieren bzw. zu feuchtem mesophilen Grünland oder

Feucht-/Nassgrünland zu entwickeln. Des Weiteren ist die Anlage von Blänken und Gra-

benaufweitungen, insbesondere als Lebensraum und Vernetzungselement für die Fauna

von besonderer Bedeutung.

• Umwandlung von Gehölzbeständen in Bereichen mit herausragender Wertigkeit für Brut-

und Rastvögel:

Einige vorhandene Gehölzbestände nach den Festsetzungen im Planfeststellungsbe-

schluss zum Ausbau der Lune sind entsprechend anzupassen.

• Fließ- und Tidegewässer-Renaturierung an der Alten Weser, Alten Lune, (mit Neben- und

Altarmen), Lune und an sonstigen Gewässern II. und III. Ordnung (z.B. Bullenplatengra-

ben und Balge):

Verbesserung der Gewässerstruktur und –dynamik durch die Anlage von Gewässerrand-

streifen, Durchführung entsprechender Renaturierungsmaßnahmen im und am Gewäs-

serlauf (z.B. Umbau von Querbauwerken, wasserspiegelanhebende Sohlbauwerke).

• Maßnahmen des besonderen Artenschutzes:

Artenschutzmaßnahmen für gefährdete Pflanzenarten (z.B. Krebsschere) und gefährdete

Tierarten (z.B. Seefrosch, Grüne Mosaikjungfer).

Page 21: Neugestaltungsgrundsätze Nach § 38 Flurbereinigungsgesetz · nutzung beeinträchtigte Südufer der Weser. Einige Gewässerläufe wie die Alte Weser und ihre Atlarme auf der Bullenplate,

Vereinfachte Flurbereinigung Fleeste Neugestaltungsgrundsätze § 38 FlurbG

(AfL/Verf.-Nr.): 03/2225

Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften Otterndorf Amt für Landentwicklung Bremerhaven Borriesstr. 46 · 27570 Bremerhaven

AS 308.15 06.2003 Seite 20 von 30

• Waldumwandlung und Entwicklung von Auwald südlicher der Alten Weser

• Verbesserung der Ortsrandeingrünung, z.B. Auf der Jührde und Lanhausen

• Anlage von Baumreihen, z.B. Weg an der Alten Lune.

3.4. Dorferneuerung und sonstige Maßnahmen

Die Aufnahme in das Dorferneuerungsprogramm des Landes Niedersachsen erfolgte im Jahr

2007. Die Förderung der Dorferneuerung ist vorrangig auf die Stärkung der charakteristi-

schen Elemente der Dörfer ausgerichtet und soll damit zur Steigerung der Attraktivität der

Ortschaften beitragen. Insbesondere sollen die Produktions- und Arbeitsbedingungen in der

Land- und Forstwirtschaft sowie die Lebensverhältnisse der bäuerlichen Familien verbessert

werden.

Die Gemeinde Loxstedt hat im Februar 2008 das Planungsbüro stadtlandfluss aus Horne-

burg mit der Erstellung einer Dorferneuerungsplanung beauftragt. Die Planung betrifft vor

allem die Ortschaften Fleeste, Lanhausen, Overwarfe und Ueterlande sowie den nördlichen

Bereich zwischen Alter Weser und der Lune.

Der Dorferneuerungsplan ist im Juni 2009 vorgestellt worden und befindet sich derzeit in der

Umsetzung (Förderzeitraum ab 2009). Zwischen Dorferneuerung und Flurbereinigung erge-

ben sich einige Verbindungen. Im Rahmen der Flurbereinigung ist der Ausbau von drei We-

gen in der Ortsrandlage vorgesehen (Entw. Nrn. 106, 121, 132). Die Durchführung des Aus-

bauprogramms wird mit der Dorferneuerungsplanung abgestimmt.

Die im Dorferneuerungsplan dargestellte und beschriebene Planung wird in den Unterlagen

zu den Neugestaltungsgrundsätzen nicht dargestellt, es wird auf die aktuellen Planungsun-

terlagen des Planungsbüros stadtlandfluss aus Horneburg verwiesen.

Page 22: Neugestaltungsgrundsätze Nach § 38 Flurbereinigungsgesetz · nutzung beeinträchtigte Südufer der Weser. Einige Gewässerläufe wie die Alte Weser und ihre Atlarme auf der Bullenplate,

Vereinfachte Flurbereinigung Fleeste Neugestaltungsgrundsätze § 38 FlurbG

(AfL/Verf.-Nr.): 03/2225

Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften Otterndorf Amt für Landentwicklung Bremerhaven Borriesstr. 46 · 27570 Bremerhaven

AS 308.15 06.2003 Seite 21 von 30

4. Auswirkungen des Projektes auf die Umwelt

Auf der Grundlage des § 3 c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

wird bei Flurbereinigungsprojekten durch eine Einzelfallentscheidung festgelegt, ob eine

UVP durchzuführen ist oder nicht. Diese Entscheidung über das Erfordernis einer UVP er-

folgt konkret durch die obere Flurbereinigungsbehörde im Rahmen der Aufstellung der Neu-

gestaltungsgrundsätze anhand der relevanten Kriterien der Anlage 2 des o.g. Gesetzes.

Die Vorprüfung erfolgt anhand der in der Anlage 2 zum UVPG festgelegten Kriterien, die in

der nachfolgenden Tabelle für das Flurbereinigungsverfahren Fleeste dargestellt werden.

4.1. Merkmale des Projektes

4.1.1. Größe des Projektes

4.1.2. Nutzung natürlicher Ressourcen

4.1.3. Abfallerzeugung, Umweltbeeinträchtigung und Unfallrisiko

4.2. Standort des Projektes

4.2.1. Kumulierung mit anderen Projekten

4.2.2. Ökologische Wertigkeit

4.2.3. Aktueller Schutzstatus

4.3. Merkmale möglicher Auswirkung

Page 23: Neugestaltungsgrundsätze Nach § 38 Flurbereinigungsgesetz · nutzung beeinträchtigte Südufer der Weser. Einige Gewässerläufe wie die Alte Weser und ihre Atlarme auf der Bullenplate,

Vereinfachte Flurbereinigung Fleeste Neugestaltungsgrundsätze § 38 FlurbG

(AfL/Verf.-Nr.): 03/2225

Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften Otterndorf Amt für Landentwicklung Bremerhaven Borriesstr. 46 · 27570 Bremerhaven

AS 308.15 06.2003 Seite 22 von 30

Vorprüfung des Einzelfalls gemäß Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) § 3c und Niedersächsisches UVPG § 5: (auf der Grundlage der Anlage 2 zum UVPG vom 25.06.2005)

Vereinfachte Flurbereinigung Fleeste, Neugestaltungsgrundsätze nach § 38 FlurbG

Kriterien Bemerkungen 1 Merkmale des Vorhabens

Die Merkmale eines Vorhabens sind insbesondere hinsichtlich folgender Krite-rien überschlägig zu beschreiben:

überschlägige Angaben zu den Kriterien hinsichtlich Bauphase, Betriebsphase und nach Nutzungsaufgabe bzw. Abbau

1.1 Größe des Vorhabens - Welche Flächen werden vom Vorhaben benötigt (einschließlich aller Neben- einrichtungen)? - Wird ein Prüfwert für Größe oder Leistung gem. Anlagen 1 zum UVPG/NUVPG für das Projekt überschritten? - Ggf. Angaben zur Anzahl und zum Ausmaß von Bauwerken, zu Kapazitäten, Produktionsmengen, Stoffdurchsatz und gleichartige Angaben zu sonstigen Größen- und Leistungsmerkmalen.

Das Verfahrensgebiet umfasst eine Fläche von ca. 1.800 ha. Für die geplanten Wegebaumaßnahmen auf rd. 21 km Länge werden insge-samt rd. 13 ha beansprucht. Der geplante Wegeausbau erstreckt sich in 15,4 km Länge auf bereits vorhandene Trassen. In den meisten Fällen sind mit dem Ausbau Fahrbahn-Verbreiterungen oder Erhöhungen des Versiege-lungsgrades verbunden. Die Neutrassierung von Wegen auf landwirtschaft-lich genutzten Flächen zur Verbesserung der Erschließung ist in 4,5 km Länge geplant. In einem Bereich ist die Verlegung eines Weges vorgesehen. Der nicht mehr benötigte 0,7 km lange Weg soll für die landwirtschaftliche Nutzung rekultiviert werden. Über Art und Umfang der landschaftsgestaltenden Anlagen (Kompensati-onsmaßnahmen gem. NNatG und Maßnahmen zur Sicherung eines nach-haltig leistungsfähigen Naturhaushaltes) können noch keine detaillierten Angaben gemacht werden. Die konkrete Planung und Festlegung dieser Maßnahmen erfolgt im Rahmen der Aufstellung des Planes nach § 41 FlurbG. Insbesondere wird dann für alle geplanten Baumaßnahmen die Ein-griffsregelung gemäß NNatG durchgeführt, die eine detaillierte Ermittlung der Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sowie die Planung geeig-neter Maßnahmen zur Vermeidung und Kompensation von Beeinträchtigun-gen umfasst. Nach einer ersten Abschätzung werden für Kompensations-maßnahmen rd. 12 ha bis max. 15 ha benötigt.

Page 24: Neugestaltungsgrundsätze Nach § 38 Flurbereinigungsgesetz · nutzung beeinträchtigte Südufer der Weser. Einige Gewässerläufe wie die Alte Weser und ihre Atlarme auf der Bullenplate,

Vereinfachte Flurbereinigung Fleeste Neugestaltungsgrundsätze § 38 FlurbG

(AfL/Verf.-Nr.): 03/2225

Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften Otterndorf Amt für Landentwicklung Bremerhaven Borriesstr. 46 · 27570 Bremerhaven

AS 308.15 06.2003 Seite 23 von 30

1.2 Nutzung und Gestaltung von Wasser, Boden, Natur und Landschaft - Wasser: Art eines Gewässerausbaus, Flächen-, Volumen- oder Qualitätsverände- rung, Einleitungen, Entnahmen von Grund- oder Oberflächenwasser. - Boden: Umfang einer Inanspruchnahme durch Flächenentzug, Versiegelung, Ver dichtung, Nutzungsänderung, Bodenabtrag/-auftrag, Entwässerung, Eintrag von Schadstoffen. - Natur und Landschaft: Angaben zur Nutzung und Gestaltung von Flora, Fauna, Biotopen und des Landschaftsbildes durch das Vorhaben.

Durch die geplanten Wegebaumaßnahmen sind Auswirkungen auf Wasser, Boden, Natur (Pflanzen- und Tierwelt) und Landschaft zu erwarten.

1.3 Abfallerzeugung - Welche Abfälle und Abwässer werden voraussichtlich anfallen? - Klassifikation der Abfälle gemäß WHG, KrW-/AbfG, jeweils hinsichtlich Art und Umfang (überwachungsbedürftig, wassergefährdend etc.). - Art der geplanten Entsorgung.

Keine.

1.4 Umweltverschmutzungen und Belästigungen - Welche Stoffe werden voraussichtlich in Luft, Wasser und Boden emittiert? - Ist mit dem Vorhaben möglicherweise eine deutlich wahrnehm- bzw. messbare, Belastung der Umgebung durch Stoffeinträge in Boden und Wasser, (Ab)Wärme, Erschütterungen, Geräusche, ionisierende Strahlungen, elektromagnetische Felder, Lichteinwirkungen und Gerüche verbunden? - Sind Belästigungen oder Gesundheitsgefährdungen von Mensch oder Tier mög- lich (Art und Weise, Umfang)? - Welche der in Nr. 4.6.1.1 der TA Luft aufgeführten Stoffe werden voraussichtlich in welchem Umfang emittiert?

Nicht zu erwarten.

1.5 Unfallrisiko, insb. mit Blick auf die verwendeten Stoffe und Technologien - Erfordert das Vorhaben das Lagern, den Umgang mit, die Nutzung oder die Produktion von gefährlichen Stoffen i.S. des ChemG bzw. der GefStoffV, wasser- gefährdenden Stoffen i.S. des WHG oder radioaktiven Stoffen? - Unfall-/Störfallrisiken, z.B. bei der Lagerung, Handhabung, Beförderung von explo- siven, giftigen, radioaktiven, krebserregenden, erbgutverändernden Stoffen (in wel chem Umfang)?

Nicht vorhanden.

Page 25: Neugestaltungsgrundsätze Nach § 38 Flurbereinigungsgesetz · nutzung beeinträchtigte Südufer der Weser. Einige Gewässerläufe wie die Alte Weser und ihre Atlarme auf der Bullenplate,

Vereinfachte Flurbereinigung Fleeste Neugestaltungsgrundsätze § 38 FlurbG

(AfL/Verf.-Nr.): 03/2225

Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften Otterndorf Amt für Landentwicklung Bremerhaven Borriesstr. 46 · 27570 Bremerhaven

AS 308.15 06.2003 Seite 24 von 30

2. Standort des Vorhabens Die Empfindlichkeit eines Gebietes, das durch ein Vorhaben möglicherweise beeinträchtigt wird, ist insbesondere hinsichtlich folgender Nutzungs-, Quali-täts- und Schutzkriterien zu beurteilen. In die Betrachtung sind die jeweils re-levanten Vorbelastungen im Sinne einer Status-quo-Betrachtung ebenso mit einzubeziehen wie mögliche kumulative Wirkungen und mögliche Wechselwir-kungen mit gleichartigen Vorhaben.

Betroffenheit (Durch welchen Wirkfaktor ist ggf. eine Betroffenheit zu besorgen?)

2.1 Nutzungskriterien - Bestehende Nutzung des Gebietes, insbesondere der Flächen für (Wohn-) Sied- lungen und Erholung, für land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Nutzungen, Ver- kehr, Ver- oder Entsorgung oder sonst. wirtschaftliche oder öffentliche Nutzung. - Sind in der Umgebung andere Anlagen mit Auswirkungen auf den Standort des Vorhabens bekannt? - Welche diesbezüglichen oder sonstigen Vorbelastungen sind bekannt oder zu be sorgen? - Sind kumulative Wirkungen möglich (Art und Intensität)?

Die Flächen im Verfahrensgebiet werden überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Die Siedlungsbereiche Overwarfe, Ueterlande, Auf der Jührde, Lanhausen, Fleeste und Welle befinden sich im Gebiet.

Page 26: Neugestaltungsgrundsätze Nach § 38 Flurbereinigungsgesetz · nutzung beeinträchtigte Südufer der Weser. Einige Gewässerläufe wie die Alte Weser und ihre Atlarme auf der Bullenplate,

Vereinfachte Flurbereinigung Fleeste Neugestaltungsgrundsätze § 38 FlurbG

(AfL/Verf.-Nr.): 03/2225

Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften Otterndorf Amt für Landentwicklung Bremerhaven Borriesstr. 46 · 27570 Bremerhaven

AS 308.15 06.2003 Seite 25 von 30

2.2 Qualitätskriterien - Reichtum, Qualität und Regenerationsfähigkeit von Wasser, Boden, Natur (Tiere und Pflanzen) und Landschaft (Landschaftsbild, Landschaftsraum). - Leistungsfähigkeit der natürlichen Bodenfunktionen und der Archivfunktion des Bodens; Empfindlichkeit gegenüber Bodenerosion; Stoffliche Belastung der Böden. - Wasserbeschaffenheit: ökologischer und chemischer Zustand, Situation von Hydraulik/Hydrologie, Morphologie und Beschaffenheit der Gewässersedimente. - Grundwasserbeschaffenheit (Qualität), -Hydrologie, Grundwassermenge/-stand. - Luftqualität, z.B. Kurgebiete.

Wasser: Das Verfahrensgebiet wird großflächig von mittleren Grundwasserständen von 4 – 8 dm u. GOK geprägt. Hohe bis mittlere Grundwasserstände von 2 – 4 dm u. GOK treten nur kleinflächig im Südosten auf. Die Grundwasserleiter befinden sich im Einwirkungsbereich der Küstenversalzung. Mehrere große Fließgewässer prägen das Gebiet: Lune, Alte Lune, Alte Luneschleife und Alte Weser. Außerdem sind zahlreiche große Hauptent-wässerungs- und Zuwässerungsvorfluter sowie ein überwiegend engma-schiges Grabennetz vorhanden. Angaben über die Gewässergüte liegen nur für drei Gewässer vor: Lune und Alte Lune werden als kritisch belastet ein-gestuft, die Alte Luneschleife ist mäßig belastet. Boden: Im Verfahrensgebiet treten als dominante Bodentypen mit annähernd glei-chen Flächenanteilen die Brackmarsch-Seemarsch im Westen, die Typische Brackmarsch im zentralen Bereich und die Kalk-Brackmarsch im Osten auf. Mit geringerem Flächenanteil sind die Unreife Brackmarsch im Nordwesten und die Seemarsch-Brackmarsch im mittleren und östlichen Bereich vorhan-den. Die feuchte Moor-Organomarsch im Südosten des Flurbereinigungsge-bietes ist westlich der Lune komplett überspült worden (Auftragsboden). Folgende landesweit und/oder regional seltenen Bodeneinheiten sind auf-grund ihrer besonderen Standorteigenschaften schutzwürdig und als Böden mit besonderen Werten einzustufen: die stark grundwasserbeeinflussten Moor-Organomarschböden im Südosten, die Unreife Brackmarsch am Nordwestrand und die Kalk-Brackmarsch im östlichen Bereich. Eine sehr hohe Verdichtungsempfindlichkeit und –gefährdung weisen die Typische Brackmarsch und die Unreife Brackmarsch auf. Natur: Das Verfahrensgebiet wird durch Dauergrünland und ein engmaschiges Gewässer- und Grabennetz geprägt. Ackernutzung kommt nur partiell im Norden und im Bereich an der Lune vor. Gehölzbiotope sind vereinzelt vor-handen, hauptsächlich in den Ortsbereichen, entlang von Straßen und We-gen sowie am Südufer der Alten Weser und an der Lune. Einige Gewässer-läufe wie z.B. Alte Weser, Balge und Lune werden von gut ausgeprägten Schilftröhrichten gesäumt. Hervorzuheben ist die besondere Bedeutung des Verfahrensgebiete als Lebensraum für Brut- und Gastvögel. Nach aktuellen Angaben des Land-

Page 27: Neugestaltungsgrundsätze Nach § 38 Flurbereinigungsgesetz · nutzung beeinträchtigte Südufer der Weser. Einige Gewässerläufe wie die Alte Weser und ihre Atlarme auf der Bullenplate,

Vereinfachte Flurbereinigung Fleeste Neugestaltungsgrundsätze § 38 FlurbG

(AfL/Verf.-Nr.): 03/2225

Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften Otterndorf Amt für Landentwicklung Bremerhaven Borriesstr. 46 · 27570 Bremerhaven

AS 308.15 06.2003 Seite 26 von 30

kreises Cuxhaven ist fast das gesamte Verfahrensgebiet westlich der Bun-desstraße als Vogelbrutgebiet von landesweiter Bedeutung zu bewerten. Lediglich der Bereich nördlich von Fleeste wird als regional bedeutsam ein-gestuft. Der Bereich östlich der Bundesstraße hat eine potenzielle Bedeu-tung als Lebensraum für Brutvögel. Für Gastvögel hat der westliche Rand des Verfahrensgebietes eine internationale Bedeutung. Das übrige Gebiet ist großflächig national bedeutsam als Gastvogellebensraum. Lediglich für den Bereich östlich der Bundesstraße ist von einer allgemeinen Bedeutung aus-zugehen. Ebenso sind wertvolle Bereiche für Amphibien und Libellen mit Vorkommen von gefährdeten Arten vorhanden. Gemäß der Gesamtbewertung im Landschaftsrahmenplan des Landkreises Cuxhaven hat der überwiegende Teil des Verfahrensgebietes eine hohe bis sehr hohe Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften. Landschaft: Charakteristisch für das Verfahrensgebiet sind ebene, weitgehend gehölz-freie Grünlandflächen, die durch ein engmaschiges Graben- und Gewässer-system gegliedert werden. Prägende Elemente sind auch die alten Deichli-nien (Schlafdeiche) im nördlichen Gebiet und die Wurten in Overwarfe und Ueterlande. Der Zentrale Marschbereich und der Grünlandbereich östlich der Bundes-straße weisen insgesamt eine hohe bis sehr hohe Bedeutung für Vielfalt, Eigenart und Naturnähe auf. Elemente wie artenreichere Grünlandflächen, engmaschiges Grabennetz und naturnahe Fließgewässer (Alte Lune, Alte Luneschleife) haben hier eine besondere Bedeutung für das Landschafts-bild. Die Randbereiche des Verfahrensgebietes haben eine mittlere bis hohe Bedeutung für das Landschaftsbild. Von besonderer Bedeutung sind natur-nahe Landschaftselemente wie die von dichten Röhrichten gesäumten Ge-wässer (Altarme der Weser, Balge, Alte Lune), zahlreiche Schilfgräben so-wie kleinflächiges Feucht- und Nassgrünland. Beeinträchtigungen und zunehmender Verlust der Eigenart gehen vor allem im Nordwesten von verstärktem Grünlandumbruch und anschließende Ackernutzung aus. Im östlichen Teil des Verfahrensgebietes sind Beein-trächtigungen durch Verkehrslärm und die das Gebiet querende Hochspan-nungsleitung vorhanden.

Page 28: Neugestaltungsgrundsätze Nach § 38 Flurbereinigungsgesetz · nutzung beeinträchtigte Südufer der Weser. Einige Gewässerläufe wie die Alte Weser und ihre Atlarme auf der Bullenplate,

Vereinfachte Flurbereinigung Fleeste Neugestaltungsgrundsätze § 38 FlurbG

(AfL/Verf.-Nr.): 03/2225

Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften Otterndorf Amt für Landentwicklung Bremerhaven Borriesstr. 46 · 27570 Bremerhaven

AS 308.15 06.2003 Seite 27 von 30

2.3 Schutzkriterien

2.3.1 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung oder europäische Vogelschutzge-biete Gemäß § 10 (1) Nr. 5 BNatSchG bzw. Gebiete, welche die Landesregierung gemäß § 33 (1) BNatSchG dem Bund zur Weiterleitung an die Europäische Kommission benannt hat.

Der westliche Abschnitt der Alten-Weser befindet sich im EU-Vogelschutzgebiet „Unterweser“ V7. Die Lune, Alte Lune und Alte Weser gehören zum FFH-Nachmeldevorschlag Gebiet Nr. 187 (Teichfledermausgewässer im Raum Bremerhaven/Bremen). In diesen Bereichen sind derzeit keine Maßnahmen geplant.

2.3.2 Naturschutzgebiete gemäß § 24 NNatG Nicht vorhanden. Der Bereich zwischen Overwarfe und Fleeste bis an die Lune und die Alte Weser am Nordrand des Verfahrensgebietes sind landesweit wertvoll für den Naturschutz. Beide Bereiche erfüllen laut Landschaftsrahmenplan des Land-kreises Cuxhaven die Voraussetzungen für Naturschutzgebiete gem. § 24 NNatG.

2.3.3 Nationalparke Nicht vorhanden.

2.3.4 Biosphärenreservate Nicht vorhanden.

2.3.5 Landschaftsschutzgebiete gemäß § 26 NNatG Nicht vorhanden. Die Bereiche zwischen den Siedlungsbereichen Auf der Jührde, Fleeste und Welle sowie der Teilraum östlich der Bundesstraße erfüllen laut Landschafts-rahmenplan des Landkreises Cuxhaven die Voraussetzungen für die Aus-weisung als Landschaftsschutzgebiet gem. § 26 NNatG.

2.3.6 Naturdenkmale gemäß § 27 NNatG Nicht vorhanden.

2.3.7 Geschützte Landschaftsbestandteile gemäß § 28 NNatG Nicht vorhanden.

2.3.8 Besonders geschützte Biotope und besonders geschütztes Feuchtgrünland gemäß §§ 28a und 28 b NNatG

Im Verfahrensgebiet befinden sich zurzeit 19 vom Landkreis Cuxhaven im Verzeichnis nach § 31 NNatG geführte besonders geschützte Biotope gem. § 28a NNatG. Hierzu gehören auch der der Bullenplaten-Graben mit seinen Röhrichtbeständen, die Alte Luneschleife als naturnaher Flussabschnitt mit Röhrichtbeständen und die Balge als naturnaher Bachlauf, in deren Nahbe-reich Maßnahmen geplant sind.

2.3.9 Wallhecken gemäß § 33 NNatG Nicht vorhanden.

2.3.10 Wasserschutz-, Heilquellenschutzgebiete, Überschwemmungsgebiete gemäß §§ 19, 32 WHG bzw. landesrechtlicher Regelungen

Nicht vorhanden.

2.3.11 Gebiete, in denen die in den Gemeinschaftsvorschriften festgelegten Umwelt-qualitätsnormen bereits überschritten sind

Nicht bekannt.

2.3.12 Gebiete mit hoher Bevölkerungsdichte insbesondere zentrale Orte und Siedlungsschwerpunkte in verdichteten Räumen im Sinne des § 2 ( 2) Nr. 2 und 5 ROG

Nicht vorhanden.

Page 29: Neugestaltungsgrundsätze Nach § 38 Flurbereinigungsgesetz · nutzung beeinträchtigte Südufer der Weser. Einige Gewässerläufe wie die Alte Weser und ihre Atlarme auf der Bullenplate,

Vereinfachte Flurbereinigung Fleeste Neugestaltungsgrundsätze § 38 FlurbG

(AfL/Verf.-Nr.): 03/2225

Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften Otterndorf Amt für Landentwicklung Bremerhaven Borriesstr. 46 · 27570 Bremerhaven

AS 308.15 06.2003 Seite 28 von 30

2.3.13 Baudenkmale und Bodendenkmale, die gemäß § 4 des Nds. Denkmalschutzge-setzes in das Verzeichnis der Kulturdenkmale aufgenommen sind, und Gra-bungsschutzgebiete

Nicht vorhanden.

3. Merkmale der möglichen erheblichen Auswirkungen

3.1 Überschlägige Beschreibung der möglichen nachteiligen Umweltauswirkun-gen (auf Grundlage der Merkmale des Vorhabens und des Standortes auf - Boden - Wasser - Luft/Klima - Tiere - Pflanzen - Landschaft - Kultur-/Sachgüter - Mensch.

Durch die geplanten Wegebaumaßnahmen sind nachteilige Umweltauswir-kungen auf Wasser, Boden, Natur (Pflanzen- und Tierwelt) und Landschaft zu erwarten. Im Rahmen der Eingriffsregelung gem. NNatG sind Maßnahmen zur Kom-pensation dieser Beeinträchtigungen festzulegen. Nach derzeitiger Ein-schätzung alle zu erwartenden erheblichen Beeinträchtigungen der Schutz-güter durch entsprechende Maßnahmen ausgleichbar.

Nachteilige Umweltauswirkungen auf andere Schutzgüter sind nicht zu er-warten.

3.2 Beurteilung der Erheblichkeit der Auswirkungen auf die Umwelt unter Verwendung der Kriterien Ausmaß, grenzüberschreitender Charakter, Schwere und Komplexität, Dauer, Häufigkeit, Reversibilität und Wahrscheinlichkeit für - Boden - Wasser - Luft/Klima - Tiere - Pflanzen - Landschaft - Kultur-/Sachgüter - Mensch.

Nach Umsetzung der geplanten Wegebaumaßnahmen und den erforderli-chen Ausgleichsmaßnahmen gemäß NNatG ist mit nachhaltigen Umwelt-auswirkungen durch das Vorhaben nicht zu rechnen.

Zusammenfassung (Gesamteinschätzung erheblicher Umweltauswirkungen):

Nachhaltige erhebliche Umweltauswirkungen sind nicht zu erwarten.

Page 30: Neugestaltungsgrundsätze Nach § 38 Flurbereinigungsgesetz · nutzung beeinträchtigte Südufer der Weser. Einige Gewässerläufe wie die Alte Weser und ihre Atlarme auf der Bullenplate,

Vereinfachte Flurbereinigung Fleeste Neugestaltungsgrundsätze § 38 FlurbG

(AfL/Verf.-Nr.): 03/2225

Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften Otterndorf Amt für Landentwicklung Bremerhaven Borriesstr. 46 · 27570 Bremerhaven

AS 308.15 06.2003 Seite 29 von 30

5. Zusammenfassung

Im Zusammenhang mit vorgenannten Flächenbeanspruchenden Maßnahmen wurde das

Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Fleeste eingeleitet.

Ziele des Flurbereinigungsverfahrens sind die

• Erhaltung und Stärkung der landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetriebe, insbesondere unter

den Gesichtspunkten einer wettbewerbsfähigen und umweltverträglichen Landwirtschaft

• Sicherung und Optimierung der hierfür erforderlichen Voraussetzungen

Wie im gesamten ländlichen Raum, so ist auch im Raum Fleeste die Landwirtschaft in den

letzten Jahrzehnten durch einen fortschreitenden Strukturwandel gekennzeichnet. Wesentli-

che Merkmale dieser Entwicklung sind zum einen in der Abnahme der Anzahl der landwirt-

schaftlichen Betriebe zu sehen und zum anderen in dem Wachstum der verbleibenden Be-

triebe.

Die Spezialisierung dieser landwirtschaftlichen Betriebe ist besonders ausgeprägt. Aufgrund

der vorherrschenden Standortverhältnisse (hoher Grünlandanteil) hat die Ausrichtung der

Betriebe auf die Viehhaltung einen hohen Stellenwert. Besonders stark vertreten sind die

Futterbaubetriebe (Milchkühe, Rinderhaltung), die die dazugehörige Futtergrundlage meist

auf den eigenen Flächen erzeugen. Diese bäuerlichen Familienbetriebe tragen dazu bei,

dass der Raum Fleeste in hohem Maße von der Landwirtschaft geprägt wird.

Mit der Einleitung der Vereinfachten Flurbereinigung Fleeste wurde dem Wunsch der Teil-

nehmer entsprochen, die negativen Auswirkungen durch den Entzug landwirtschaftlicher

Nutzflächen mit agrarstrukturellen Verbesserungen in diesem Raum abzupuffern. Daher ist

das Verfahren nunmehr neben den bereits o.a. Aspekten auf folgende Ziele ausgerichtet:

• Schaffung eines am heutigen Bedarf ausgerichteten, leistungsstarken Wirtschaftswege-

netzes durch naturschonenden und umweltverträglichen Ausbau weitgehend auf vorhan-

dener Trasse

• Zusammenlegung von zersplitterten Grundbesitz unter Berücksichtigung der örtlichen

Gegebenheiten sowie der vorhandenen Struktur

Aufgrund der Lage des geplanten Verfahrensgebietes zur benachbarten Stadt Bremerhaven

einerseits und durch die naturschutzfachliche Wertigkeit des Planungsraumes andererseits

ergeben sich in diesem Verfahren weitere außerlandwirtschaftliche Ziele:

• Steigerung der Erholungsfunktion für Naherholungssuchende durch multifunktionale Nut-

zung der Wirtschaftswege als Wander- und Radwege, Entwicklung eines Reitwegekon-

zeptes zur Stärkung des Tourismus unter Einbeziehung der angrenzenden Flurbereini-

gungsverfahren Landwürden – Büttel

• Durchführung von Landschaftspflegemaßnahmen zur Sicherung eines nachhaltig leis-

tungsfähigen Naturhaushaltes; insbesondere Maßnahmen zur Sicherung der Wiesenvo-

gellebensräume.

Das vorhandene Wegenetz, das hinsichtlich seiner Erschließungsfunktion grundsätzlich aus-

reicht, jedoch in seiner Befestigungsart bzw. in seinem Befestigungsgrad erhebliche Mängel

aufweist, ist in Bezug auf die betrieblichen Erfordernisse in der Landwirtschaft anzupassen.

Page 31: Neugestaltungsgrundsätze Nach § 38 Flurbereinigungsgesetz · nutzung beeinträchtigte Südufer der Weser. Einige Gewässerläufe wie die Alte Weser und ihre Atlarme auf der Bullenplate,

Vereinfachte Flurbereinigung Fleeste Neugestaltungsgrundsätze § 38 FlurbG

(AfL/Verf.-Nr.): 03/2225

Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften Otterndorf Amt für Landentwicklung Bremerhaven Borriesstr. 46 · 27570 Bremerhaven

AS 308.15 06.2003 Seite 30 von 30

Dem landwirtschaftlichen Verkehr und den damit verbundenen Belastungen sind in ihrer

Tragfähigkeit verstärkte Wege anzubieten um die Grundlage für die künftige Bewirtschaftung

des Gebietes nachhaltig zu gewährleisten. Die wichtigsten Erschließungswege sind dement-

sprechend in schwerer (SB) bzw. mittelschwerer Befestigung (MSB) und in bituminöser

Bauweise herzustellen. Soweit die Wege lediglich angrenzende Flächen oder kleinere Berei-

che erschließen, reichen leichtere Befestigungen (LB) in Schotterrasen aus.

Insgesamt ist folgender Wegebau vorgesehen:

- 9,6 km SB, davon 0 km auf neuer Trasse

- 7,4 km MSB, davon 3,0 km auf neuer Trasse

- 2,9 km LB, davon 1,2 km auf neuer Trasse

Eine Gewässer-Neutrassierung nicht vorgesehen.

Das Landschaftskonzept zielt darauf ab, die Erfordernisse einer nachhaltigen und leistungs-

fähigen Landwirtschaft mit den Zielen des Gewässer- und Bodenschutzes sowie der Ent-

wicklung der Arten und Lebensgemeinschaften im geplanten Verfahrensgebiet in Einklang zu

bringen. Die Maßnahmen werden in den auch künftig landwirtschaftlich zu nutzenden Berei-

chen konzentriert.

Aus dem noch im Detail aufzustellenden Landschaftskonzept sollen die Kompensations-

maßnahmen für die Eingriffe nach dem NNatG entnommen werden. Die verbleibenden Maß-

nahmen sollen im Zuge von Gestaltungsmaßnahmen zur Sicherung eines nachhaltig leis-

tungsfähigen Naturhaushaltes realisiert werden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die übergeordneten Schutz- und Entwicklungszie-

le für den Raum im Rahmen der derzeitigen Planungsgrundsätze berücksichtigt werden.