NEUORDNUNG DER BUNDESFERNSTRASSENVERWALTUNG · Öffentlichkeitsarbeit 2. CHARITY-GOLFTURNIER DER...

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ID Magazin des Bayerischen Bauindustrieverbandes e. V. Juli 2018 | 63. Jahrgang BEZAHLBAREN WOHNRAUM SCHAFFEN Die Bauindustrie hat interessante Vorschläge NEUORDNUNG DER BUNDESFERNSTRASSENVERWALTUNG Autobahnen und Fernstraßenbundesamt müssen möglichst dezentral organisiert werden DEUTSCHLAND WENIGER WETTBEWERBSFÄHIG Deutschland ist nach Einschätzung des IMD auf Platz 15 abgerutscht

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ID Magazin des

Bayerischen Bauindustrieverbandes e. V.

Juli 2018 | 63. Jahrgang

BEZAHLBAREN WOHNRAUM SCHAFFEN Die Bauindustrie hat interessante Vorschläge

NEUORDNUNG DER BUNDESFERNSTRASSENVERWALTUNG Autobahnen und Fernstraßenbundesamt müssen möglichst dezentral organisiert werden

DEUTSCHLAND WENIGER WETTBEWERBSFÄHIG Deutschland ist nach Einschätzung des IMD auf Platz 15 abgerutscht

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IMPRESSUMInformationsDienst

Herausgeber:Bayerischer Bauindustrieverband e.V. München

Verantwortlich für den Inhalt:Thomas Schmid

Redaktion: Dr. Josef Wallner

Konzept & Gestaltung:Daniel Schwaiger

Druck: REPRODUKT digital GmbH

BILDNACHWEISTitel: Dreßler Bau, Tobias Mann. S.6: Gruppenbild; BBIV, Daniel Schwaiger. Charity-Golfturnier; BBIV, Martin Schneider. S.7: Gruppenbild; BBIV, Daniel Schwaiger. S.13: Olympia Wohn Park; BBIV, Daniel Schwaiger. S.14: Hafen; BBIV, Daniel Schwaiger. S.15: Arbeiter; BBIV, Daniel Schwaiger. S.19: Baustelle; BBIV, Daniel Schwaiger. S.21: Baustelle; BBIV, Daniel Schwaiger. S.23: Grafik; EdiundSepp. S.27: Justitia; Fotolia, BillionPhotos.com. S.30: Illustration; Shutterstock, mika48. S.34 / 35: BBIV, Daniel Schwaiger. S.36 / 37: SSF Ingenieure, Julia Zinner.

|ID Magazin des

Bayerischen Bauindustrieverbandes e. V.Juli 2018 | 63. Jahrgang

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RICHTIG VERGEBENWENN BEIM BAUEN PROBLEME AUFTRETEN, sei es dass Zeiten und Kosten überschritten werden oder der Plan nicht so realisierbar ist, wie gedacht, dann gilt fast immer die Bauwirtschaft als schuldig. So einfach ist es aber nicht, denn Bauunternehmen führen aus, was die Auftraggeber wünschen und was daraus in Pläne umgesetzt wurde.

Viele Probleme am Bau haben ihren Ursprung nämlich schon deutlich früher, bei der Planung oder gar beim Auftraggeber. Wenn lange nicht klar ist, was eigentlich gewünscht ist, wenn die Planung noch während des Bauens umge-worfen wird, sind nicht die Bauunternehmen dafür verantwortlich. Besser wäre die Reihenfolge gewesen: Erst Planen, dann Bauen. Am besten aber funktioniert Bauen, wenn die bauausführende Firma schon bei der Planung ihre Expertise einbringen kann.

Nicht selten werden Bauaufträge zu unrealistisch niedrigen Preisen vergeben. Dafür gibt es viele Ursachen. Im Öffentlichen Bau dauert es oft lange, bis aus einem Bauwunsch ein gültiges Baurecht und danach ein Bauauftrag wird. Oft werden sehr früh Kostenschätzungen erstellt, an denen man dann festhält. Übersehen wird dabei, dass im Laufe der Zeit Löhne und Materialpreise steigen, dass durch regulative Anforderungen zusätzliche Kosten entstehen. Auch kleine Steigerungsraten kumulieren sich: Aus einem zweiprozentigen Kostenanstieg werden in einem Jahrzehnt fast 22 Prozent.

Oft ist auch die Vergleichsbasis schon falsch. Gerade in Zeiten besserer Baukon-junktur orientiert man sich gerne an den „billigen“ Preisen der Vergangenheit. Nicht selten waren diese Angebotspreise aber Unterkostenpreise: Abgegeben hat sie ein Bauunternehmen in der Hoffnung, so einen dringend benötigten Auf-trag zu bekommen, der zumindest einen Deckungsbeitrag erwarten ließ. Ver-gleicht man dann realistisch kalkulierte aktuelle Angebote damit, so erscheinen die Zuwächse „überhöht“, „manipuliert, „abgesprochen“ und vieles mehr. Rich-tig urteilen aber kann nur, wer die Zusammenhänge kennt.

Wer einen Bauauftrag zu vergeben hat, sollte bedenken, dass Baukosten und Baupreise zusammenhängen. Wenn Materialkosten, Löhne oder die Kosten regulatorischer Anforderungen steigen, dann müssen sich die Baupreise erhö-hen. Dafür sind nicht die Bauunternehmen verantwortlich, sie profitieren auch nicht davon. Im Gegenteil, sie müssen sich oft sogar für Selbstverständliches verteidigen.

Ihr

Thomas SchmidHauptgeschäftsführer | Bayerischer Bauindustrieverband e.V.

| ID | Bauindustrie Bayern | 3

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| I N H A LT |

INHALT IMPULS 3 | Richtig vergeben Wenn die Baukosten, die Löhne und staatliche Auflagen steigen, erhöhen sich auch die

Baupreise

BAUEN UND POLITIK 8 | Bezahlbaren Wohnraum schaffen mit bauindustriellen Methoden Modulares und serielles Bauen, Nachverdichtung und Dachaufstockung sind erfolgversprechende Wege

14 | Deutschlands Wettbewerbsfähigkeit gesunken Nach einer IMD-Untersuchung ist Deutschland auf Platz 15 abgerutscht. Belastend sind

das komplizierte Steuersystem und die hohen Unternehmenssteuern

18| BaupreiseimmernochunterderInflation Auch wenn sich die Baupreise nach oben bewegt haben, so hinken sie aber immer noch der Inflation hinterher

22 | Verkehrsinfrastruktur und Mobilität bewirken gleichwertige Lebensverhältnisse Eine gut ausgebaute Verkehrsinfrastruktur und ein hochwertiges Mobilitätssystem sind Kernelemente zur Erreichung gleichwertiger Lebensverhältnisse

24 | Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und Bundesstraßen Die Infrastrukturgesellschaft und das Fernstraßen-Bundesamt müssen so dezentral wie möglich organisiert werden

BAUEN UND RECHT 26 | Baugerichtstag für Bestbieterprinzip Der Baugerichtstag unterstützt unsere Forderung, die Verwaltung solle ihren „Freiraum“ nutzen und an den besten Bieter vergeben – nicht an den billigsten

30 | Planungsbeschleunigungsgesetz noch verbesserungsbedürftig Der erste Entwurf liegt vor. Er geht in die richtige Richtung, muss aber noch verbessert werden

BAUWIRTSCHAFT UND KONJUNKTUR 32 | Hoher Auftragszuwachs in Bayern

BILDUNG 34 | Praxistag TUM: Bauingenieurstudierende erleben zwei Baustellen

ÖFFENTLICHKEITSARBEIT UND KOMMUNIKATION 36 | Erst Planen, dann Bauen Themenabend zu Risikomanagement bei baulichen Großprojekten

38 | PERSÖNLICHES

39 | ZAHLEN ZUR BAUWIRTSCHAFT IN BAYERN

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Öffentlichkeitsarbeit

2. CHARITY-GOLFTURNIER DER BAYERISCHEN BAUINDUSTRIE

Das Charity-Golfturnier 2018 des Bayerischen Bauindust-rieverbandes zugunsten von Special Olympics Bayern e.V. war ein voller Erfolg. Bei idealem Wetter erlebten Golfbe-geisterte aus nah und fern auf der bestens gepflegten Anlage des Golf- und Landclubs Regensburg-Thiergarten einen perfekten Tag. Insgesamt waren es 70 Teilnehmer, ein Drittel mehr als im Vorjahr. Das inklusive Turnier mit gemischten Flights aus Spielern mit und ohne Behinderung war für alle ein Gewinn.

Der Reinerlös aus Tombola-, Spenden- und Sponsorenbei-trägen zugunsten von Special Olympics Bayern e.V. konnte gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt werden. Zum ID-Redaktionsschluss betrug die Spendensumme bereits über 10.000 Euro.

Bildung und Beruf

BAUMEISTER GESUCHT! ... UND GEFUNDEN IN MÜNCHENS KINDERGARTEN DIE IGELFAMILIE

Mit Werkbank und Werkzeug ausgerüstet, erlebten und lernten die Kinder des Kindergartens DIE IGELFAMILIE – Kindergarten an der Ismaninger Straße e. V. am 18. Mai 2018, welchen Spaß es macht, etwas mit den eigenen Händen zu bauen. Zugleich erfuhren die Erzieherinnen, wie sie das Bauhandwerk in den Kindergartenalltag integrieren können. Mit der Initiative „BAUMEISTER GESUCHT! Harry Hammer und Nicki Nagel auf Tour“ bringen die Verbände der Bayerischen Bauwirtschaft bereits im fünften Jahr das Bauhandwerk in bayerische Kitas.

Nach drei spannenden Stunden durften die Kinder ihre Baumeisterausrüstung und die offizielle Urkunde „Ich bin ein Baumeister!“ entgegennehmen.

Thomas Schmid, Hauptgeschäftsführer des Bayerischen Bauindustrieverbandes, war als Vertreter der Bauindustrie anwesend. Die Baufirma Implenia, Mitglied des Bayeri-schen Bauindustrieverbandes, engagierte sich als Baupate und unterstützte den Kindergarten tatkräftig.

6 | N E W S |

DIE JUNGEN BAUMEISTER mit BBIV-Hauptgeschäftsführer Thomas Schmid (rechts)

v. l. n. r. Hauptgeschäftsführer THOMAS SCHMID, Bezirksvorsitzender Ostbayern EWALD WEBER und 1. Vorsitzender Special Olympics Bayern e.V. JOACHIM KESTING

SICHTLICH SPASS BEIM SPIEL: einer der inklusiven Flights von Golfern mit und ohne Behinderung

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Öffentlichkeitsarbeit

DER UNTERNEHMERTAG DES BAYERISCHEN BAUINDUSTRIEVERBANDES

Neben den Vorträgen von Josef Geiger, Präsident des Bayerischen Bauindustrieverbandes, Staatsministerin Ilse Aigner, MdL, und Alexander Dobrindt, MdB, spielte beim Unternehmertag am 25. April die Digitalisierung in der Bauindustrie eine große Rolle. Die Mitgliedsunternehmen und Gäste des Bayerischen Bauindustrieverbandes waren in die Alte Staatsbank in München zum alljährlichen Unter-nehmertag geladen.

Der breite Einsatz von Technologien und digitalen Prozes-sen verändert künftig die Bauindustrie. Sie steht demnach auch vor der Herausforderung, informationstechnisch qua-lifizierte Arbeitskräfte zu gewinnen.

Gleichzeitig werden diese auf die Bauindustrie aufmerk-sam. Am diesjährigen Unternehmertag des Bayerischen Bauindustrieverbandes drehte sich alles um das Schwer-punktthema „Digitalisierung“. Dabei wurde eine Brücke geschlagen zwischen innovativen Forschungsprojekten der TUM, der Wirtschaft sowie der Bauindustrie Bayern.

Die fortlaufende Vernetzung von Wissenschaft, Wirtschaft und der Bauindustrie trägt wesentlich zur Innovations- und Zukunftsfähigkeit der Bayerischen Bauindustrieunterneh-men bei. Der Unternehmertag des Bayerischen Bauindust-rieverbandes bot dafür die perfekte Gelegenheit.

v. l. n. r. JOSEF GEIGER, Präsident des Bayerischen Bauindustrieverbandes, STAATSMINISTERIN ILSE AIGNER, MDL, bayerische Bauministerin und Stellvertretende Ministerpräsidentin, ALEXANDER DOBRINDT, MDB, Vorsitzender der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag

Verbandsarbeit

DIGITALISIERUNGSGREMIEN DER DEUTSCHEN BAUINDUSTRIE TAGEN

Die durchgängige Digitalisierung der Geschäftsprozesse ist am Bau mit seinen häufig wandelbaren Strukturen hoch anspruchsvoll: die Wertschöpfungsketten Bau sind extrem lang und stark zersplittert. Um alle Informationen für den Bau eines Gebäudes zusammen zu führen, muss das KnowHow Dutzender Beteiligter zusammengebracht wer-den. Je schneller und besser dies gelingt, je früher und vollständiger der „Digitale Zwilling“ als virtuelle Blaupause Verfügung steht, desto wirtschaftlicher und technisch bes-ser kann auch das reale Bauwerk erstellt und genutzt wer-den.Damit diese Mammutaufgabe über die nächsten Jahre Schritt für Schritt abgearbeitet werden kann, haben der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und die

bauindustriellen Landesverbände das Board Ressort Digi-talisierung gegründet und beim Bayerischen Bauindustrie-verband e.V. angesiedelt. Zwei Gremien der Deutschen Bauindustrie, der Arbeitskreis Informationsmanagement (AKIM) sowie der Arbeitskreis Digitalisiertes Bauen (AKDB) befassten sich im Juni mit einzelnen Aspekten befasst. Der AKIM behandelte die zunehmend brisanteren Sicherheit-saspekte. Außerdem erarbeitete der AKIM Vorschläge für die bauspezifische Umsetzung digitaler Lieferscheine und Rechnungen (www.bauindustrie.de/akim). Der AKDB arbeitet an der Umsetzung von Industriestandards für Buil-ding Information Modelling (BIM).

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BEZAHLBAREN WOHNRAUM SCHAFFEN MIT BAUINDUSTRIELLEN METHODEN

Wohnen in den Städten ist in den letzten Jahren immer teurer geworden. Die Nachfrage nach Wohnraum in den Zentren, sowohl als Eigentum wie zur Miete, über-steigt das verfügbare Angebot zum Teil massiv. Als Folge haben sich die Preise für Wohnen, Kaufpreise wie Mietraten, massiv erhöht. Wie kann geholfen werden?

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NACHFRAGE WEIT STÄRKER GEWACHSEN ALS DAS ANGEBOT

Für die Zunahme der Nachfrage nach Wohnraum speziell in den Städten und Metropolen gibt es mehrere sich ergän-zende Gründe. Seit längerem üben Städte als Wohn- und Arbeitsorte einen erheblichen Zuzugsog aus. Die besser bezahlten Arbeitsplätze sind meistens dort zu finden. Durch die Zuwanderung nach Bayern aus anderen Bundes-ländern sowie aus dem Ausland hat sich die angespannte Lage am Wohnungsmarkt weiter verschärft. Ein weiterer Faktor sind die Nullzinsen an den Finanzmärkten. Realanla-gen und insbesondere Immobilien als „Betongold“ sind dadurch zu einer der verbliebenen aussichtsreichen Alter-native geworden, sowohl fremdfinanziert wie als Anlage-form des Eigenkapitals. Mittlerweile haben Immobilien den Lebensversicherungen den ersten Rang als beliebtestes Investment abgenommen, wie eine neue Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa ausweist. Danach gaben mit 31 % erstmals mehr Menschen an, ihr Geld in ein Haus, eine Wohnung oder in auf Immobilien bezogene Wertpapiere investiert zu haben als in eine Lebensversi-cherung (30 %).

Die Bautätigkeit hat sich zwar auch massiv erhöht. So haben sich die Neuaufträge im Wohnungsbau in Bayern im letzten Jahrzehnt mehr als verdoppelt. Von ihrem Tiefpunkt im Jahre 2008 mit knapp 2 Mrd. Euro sind sie bis 2017 um 111 % auf 4,1 Mrd. Euro angestiegen. In keiner anderen Bausparte war der Zuwachs in der letzten Zeit vergleichbar groß. Im Wirtschaftsbau legten die Neuaufträge um 78 % zu (2017 zu 2004), im Öffentlichen Bau um gut 68 % (eben-falls 2017 zu 2004).

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DIE AUFTRAGSEINGÄNGE IM WOHNUNGSBAU NEHMEN SEIT 2008 MASSIV ZU

im Bauhauptgewerbe in Bayern nach Sparten, in Mrd. EUR.

2000 2010 2015 20172005

Wohnungsbau Öffentlicher Bau

Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik; Betriebe mit 20 und mehr Beschäftigten

Wirtschaftsbau

Die deutlich stärkere Zunahme der Neubaugenehmigun-gen für Mehrfamilienhäuser im Vergleich zu denen für Ein-familienhäuser gibt einen Hinweis darauf, dass sich die Wohnbautätigkeit überwiegend in den Städten vollzog. Dort werden hauptsächlich Mehrfamilienhäuser gebaut. Seit 2000 nahmen die Baugenehmigungen für Mehrfamili-enhäuser um gut 60 % zu, bei Einfamilienhäusern sind sie dagegen um 30 % niedriger. Zwar waren die Einfamilien-häuser-Genehmigungen 2017 um 41 % höher als 2010, aber die Mehrfamilienhäuser-Genehmigungen haben sich im selben Zeitraum fast verdoppelt.

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BAUGENEHMIGUNGEN FÜR MEHRFAMILIEN-HÄUSER NEHMEN SEIT 2008 MASSIV ZU

im Bauhauptgewerbe in Bayern nach Sparten, in Mrd. EUR.

2008 2012 2014 2016 20182010

Mehrfamilienhäuser Einfamilienhäuser

Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik; Betriebe mit 20 und mehr Beschäftigten

Aber offenbar hat die Steigerung der Bautätigkeit in den Städten nicht ausgereicht, um das Problem Bezahlbarer Wohnraum zu lösen. Bestenfalls konnte dadurch eine leichte Linderung erreicht werden. Es kann und wird auch nicht die eine Lösung geben, es werden mehrere Wege gegangen werden müssen. Klar muss auch sein, es gibt kein Recht auf billigen Wohnraum in den Städten und Met-ropolen für alle.

MODULARES UND SERIELLES BAUEN SENKT DIE BAUKOSTEN UND ERHÖHT DIE BAUQUALITÄT

Der bauindustrielle Wohnbau besteht aus den Elementen Serielles Bauen und Modulares Bauen, also Bauen mit vor-gefertigten Teilen. Serielle und modulare Bauweisen ermöglichen markante Kosten- und Zeitvorteile. Seriell gefertigte Wohnbauten können daher als Teillösung für das Problem des Wohnraummangels in deutschen Großstäd-ten dienen. Sie sind schnell zu realisieren und können so dazu beitragen, angespannte Märkte zu entlasten.

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Der serielle Wohnungsbau von heute wird aber nicht die „Platte von morgen” sein. Eine hohe architektonische und städtebauliche Qualität und die Berücksichtigung baukul-tureller Belange lassen sich problemlos verwirklichen.

EUROPAWEITES AUSSCHREIBUNGSVERFAHREN FÜR SERIELLES UND MODULARES BAUEN ERFOLGREICH ABGESCHLOSSEN

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat gab am 29. Mai 2018 den erfolgreichen Abschluss des europaweiten Ausschreibungsverfahrens für serielles und modulares Bauen bekannt. Das Bundesbauministerium, die Bauindustrie und die Architekten wollen so gemeinsam den Bau preisgünstiger Wohnungen in hoher Qualität beschleunigen. Die Politik muss passende Rahmenbedin-gungen schaffen, die Grundstücksvergabe vereinfachen und beschleunigen sowie bundesweite Typengenehmigun-gen schaffen.

Initiator der Ausschreibung war der GdW, der Bundesver-band deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen. Geprüft und bewertet wurden die eingereichten Konzepte in einem aufwändigen Verfahren durch ein eigens einberu-fenes Bewertungsgremium, das sich aus Experten der Bau- und Wohnungswirtschaft und dem Forschungsbe-reich aus dem gesamten Bundesgebiet sowie Vertretern des Bundesbauministeriums zusammensetzte. Die endgül-tige Auswahl der neun Bieter erfolgte auf Grundlage der Ergebnisse des Bewertungsgremiums durch den Spitzen-verband der Wohnungswirtschaft GdW als Vergabestelle. Zu den zentralen Anforderungen an die eingereichten Angebote gehörten beispielsweise eine gestalterisch ansprechende Architektur, städtebaulich variable Gebäude, Minimierung der Verkehrsflächen, ausreichende Belich-tung für Wohnkomfort und Energieeffizienz, kompakte und flächeneffiziente Wohnungsgrundrisse, ein Drittel barriere-frei nutzbare Wohnungen, energieeffiziente und nachhal-tige Gebäudekonzepte sowie ein hohes Maß an Standardi-sierung zugunsten von zeit- und kostensparendem Bauen.

Für ihre innovativen Wohnungsbaukonzepte erhielten die folgenden neun Bieter bzw. Bietergemeinschaften den Zuschlag:

Lechner Immobilien Development GmbH, Frankfurt am Main

AH Aktiv-Haus GmbH, Stuttgart

Max Bögl Modul AG, Neumarkt

GOLDBECK Ost GmbH & GOLDBECK Nordost GmbH, Ludwigsfelde

ALHO Systembau GmbH, Friesenhagen

Solidbox GmbH, Heek

Lukas Lang Building Technologies GmbH, Wien

ARGE MBN BAU AG und Patriarche, Georgsmarienhütte

Hullak Rannow und Züblin AG, Neu-Ulm

Die Angebotspreise der neun innovativen Modellgebäude liegen zwischen 2.000 und 3.200 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche und damit unter den durchschnittlichen Her-stellungskosten für Mehrfamilienhäuser in Deutschland. Weitere Kostenersparnisse wird die immer mehr zuneh-mende Vorfertigung von Bauteilen erbringen.

AUFSTOCKEN UND NACHVERDICHTUNG ERLEICHTERN

Die Dachaufstockung in den Städten ist eine große Chance für mehr Wohnungen in Deutschland: Mehr als 1,5 Mio. zusätzliche Wohnungen könnten durch Dach-Aufstockung entstehen und zwar in Großstädten, Ballungsräumen und Universitätsstädten. Zu diesem Ergebnis kommt eine Stu-die, die die Technische Universität Darmstadt und das Pes-tel-Institut Hannover bereits 2015 erstellt haben. Im Fokus der Studie standen die Wohnraum-Reserven von Mehrfa-milienhäusern, die zwischen 1950 und 1990 gebaut wur-den. Allein durch die Dach-Aufstockung von rund 580.000 dieser Nachkriegsbauten lassen sich 1,12 Mio. Wohnungen in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt zusätzlich errichten, so die Studie. Darüber hinaus könnten weitere 420.000 Wohnungen auf Gebäuden entstehen, die vor 1950 gebaut wurden.

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Bei der Auswahl der Gebäude, die für eine Dach-Aufsto-ckung in Frage kommen, wurden in der Studie sowohl der Denkmalschutz als auch der Erhalt des Stadtbildes berück-sichtigt. Vorteil der Aufstockung: Es werde kein zusätzli-ches Bauland gebraucht. Damit würden auch keine neuen Grünflächen versiegelt. Auch der Aufbau neuer Infrastruk-tur entfalle – weder neue Straßen noch Kanal- oder Versor-gungsleitungen würden benötigt. Damit seien die Grund-stücks- und Erschließungskosten schon zwei wichtige Punkte, bei denen gespart werde. Bei einer Aufstockung ließe sich der Energiebedarf im darunter liegenden Geschoss der Energiebedarf bis zur Hälfte reduzieren.

VEREINFACHUNG IM BAUPLANUNGSRECHT

Sowohl auf Bundes-, Landes-, wie auch auf kommunaler Ebene besteht eine Reihe von bauordnungs- und baupla-nungsrechtlichen Vorgaben, die bislang einer breiteren Realisierung von Aufstockungen entgegenstehen. Deshalb sollten folgende Vereinfachungen vorgesehen werden, um die Potenziale von Aufstockungen zur Deckung des Wohn-raumbedarfs zu erschließen: Verzicht auf zusätzliche Stell-platzforderungen; Weiterentwicklung von Bebauungsplä-nen mit Trauf- oder Firsthöhenbeschränkung; Reduktion der Anforderungen der Abstandsflächenregelungen, soweit deren gestalterische, städtebauliche und nachbar-rechtliche Verträglichkeit sichergestellt ist; Verzicht auf die Anforderungen der Barrierefreiheit für die neu entstande-nen Wohnungen; Bauordnungsrechtliche Gleichbehand-lung aller Baustoffe für tragende und aussteifende Bauteile, wenn diese die Schutzziele, insbesondere des Brandschut-zes, gemäß der Bauordnungen erfüllen. In der Regel ist die Feuerwiderstandsdauer ein ausreichendes Kriterium für bautechnische Bewertung. Zudem sollte das Mietrecht erweitert werden um die Duldungspflicht von Aufstockun-gen durch die Mieter analog der energetischen Gebäudes-anierung.

Ein Abbau der genannten Hemmnisse sowie die Schaffung zeitlich begrenzter finanzieller Anreize würden dazu beitra-gen, zusätzliche Wohnungen in angespannten Wohnungs-

märkten zu schaffen, die Energieeffizienz im Gebäudebe-reich zu steigern und vorhandene Infrastrukturen besser zu nutzen.

MOBILITÄT ALS ENTLASTUNG DER STÄDTE

Entlastung für die angespannten Wohnungsmärkte in den Städten bringt auch eine Verbesserung der Mobilität. Denn wenn durch eine leistungsfähigere Verkehrsinfrastruktur, durch ein besseres Nahverkehrssystem sowie ergänzende digitale Hilfsmittel die gegenseitige Erreichbarkeit von Wohnorten und Arbeitsplätzen erhöht wird, trägt dieses ebenfalls zur Entspannung des städtischen Wohnungs-marktes bei. Zugleich wird so die Wahlmöglichkeit für Städter und Bewohner ländlicher Räume erhöht – ein Gewinn an Freiheit. Wer seinen Arbeitsplatz in der Stadt hat, aber lieber im ländlichen Raum wohnen will, kann das ebenso beibehalten wie der Städter, der in den ländlichen Raum pendelt.

ARBEITSPLÄTZE IM LÄNDLICHEN RAUM

Eine weitere Entlastung für die städtischen Wohnungs-märkte ließe sich erreichen, wenn Arbeitsplätze verstärkt im Ländlichen Raum entstehen. Werden bestehende Arbeitsplätze dorthin verlagert, so entstehen in den Städ-ten dringend benötigte Flächen für zusätzliche Wohnbau-ten.

Um die Zahl der Arbeitsplätze im Ländlichen Raum nach-haltig zu erhöhen, braucht dieser eine bessere Infrastruk-tur. Dabei geht es sowohl um die reale Mobilität auch für Güter, nicht nur für die Menschen. Und es geht um die digi-tale Infrastruktur. Auch sie ist ein wichtiges Standortkrite-rium.

VORTEIL DER AUFSTOCKUNG: ES WIRD KEIN ZUSÄTZLICHES BAULAND GEBRAUCHT

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| ID | Bauindustrie Bayern | 13

ZUWACHS BEI DEN NEUAUFTRÄGEN IM WOHNUNGSBAU 2017

111%

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DEUTSCHLANDS WETTBEWERBSFÄHIGKEIT GESUNKENDeutschland gilt in vielerlei Hinsicht als Musterknabe: Hohe Beschäftigung, geringe Arbeitslosigkeit, führend in vielen Technologien beispielsweise. Doch hält dieses Klischee auch einer genauen Prüfung stand? Eine Untersuchung des IMD aus Lausanne kommt zum Ergebnis: Deutschlands Wettbewerbsfähigkeit ist weiter abgefallen.

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| ID | Bauindustrie Bayern | 15

DEUTSCHLAND NUR NOCH AUF PLATZ 15

Deutschland rutscht im weltweiten Vergleich der wettbe-werbsfähigsten Standorte ab. Vor vier Jahren belegte es noch den sechsten Rang. In der neuesten Studie der Schweizer Wirtschaftshochschule IMD, die seit 1989 jedes Jahr veröffentlicht wird, ist Deutschland auf den 15. Platz abgefallen. Es liegt damit nun sogar hinter China und Katar.

DEUTSCHLAND VERLIERT AN WETTBEWERBSFÄHIGKEIT

Jahr Rang

2014 6

2015 10

2016 12

2017 13

2018 15

Quelle: IMD Welt-Wettbewerbsfähigkeitsbericht

Die Untersuchung umfasst 63 Länder und basiert auf 258 Daten. Diese setzen sich zusammen aus „harten“ Fakten wie etwa Beschäftigung, Handel und Staatsverschuldung. Zudem befragten die Autoren Tausende Manager. Die har-ten Fakten werden doppelt gewichtet, die Befragung wird nur einfach gewertet.

Qualifizierte Arbeitskräfte sind das größte Plus

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ERSTER PLATZ FÜR DIE USA

WETTBEWERBSFÄHIGKEIT TOP 20

Land Rang

USA 1

Hongkong 2

Singapur 3

Niederlande 4

Schweiz 5

Dänemark 6

Vereinigte Arabische Emirate 7

Norwegen 8

Schweden 9

Kanada 10

Luxemburg 11

Irland 12

China 13

Katar 14

Deutschland 15

Finnland 16

Taiwan 17

Österreich 18

Australien 19

Großbritannien 20

Quelle: IMD Welt-Wettbewerbsfähigkeitsbericht

Den besten Platz erzielten die USA, die sich 2017 noch mit Platz 4 begnügen mussten. Dafür fiel der Vorjahressieger Hongkong auf den zweiten Rang zurück. Unverändert nimmt Singapur Platz 3 ein.

Die Niederlande haben als vierter die Schweiz auf den fünf-ten Rang verdrängt. In der zweiten Hälfte der Top 10 befin-den sich die drei skandinavischen Länder Dänemark (6.), Norwegen (8.) und Schweden (9.) sowie die Vereinigten Arabischen Emirate (7.) und Kanada (10.).

DEUTSCHES STEUERSYSTEM BEKOMMT SCHLECHTE NOTEN

Das deutsche Steuersystem bewerteten die Führungs-kräfte nur mit Rang 58. Immerhin war etwas mehr als ein Prozent von ihnen der Meinung, es mache Deutschland als Standort attraktiv. Viele Befragten halten vor allem die Unternehmenssteuern für zu hoch.

Schlecht weg kamen auch die reale Infrastruktur mit Platz 23 sowie das Bildungssystem auf Rang 32.

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SCHLECHTE NOTEN FÜR DAS DEUTSCHE STEUERSYSTEM

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DEUTSCHE SCHWÄCHEN

Bereich Prozent

Inländische Wirtschaft 5 %

Gesundheit und Umwelt 6 %

Beschäftigung 10 %

Internationaler Handel 13 %

Finanzen 13 %

Institutioneller Rahmen 14 %

Technische Infrastruktur 16 %

Öffentliche Haushalte 17 %

Arbeitsmarkt 20 %

Reale Infrastruktur 23 %

Bildung 32 %

Einstellung und Werte 37 %

Steuersystem 58 %

Quelle: IMD Welt-Wettbewerbsfähigkeitsbericht

QUALIFIZIERTE ARBEITSKRÄFTE SIND DAS GRÖSSTE PLUS

Mehr als 80 % der Manager lobten, dass sich in Deutsch-land qualifizierte Arbeitskräfte finden lassen. Zwei Drittel von ihnen heben die im globalen Vergleich hohe politische Stabilität hervor. Die deutsche Regierung gilt als berechen-bar. Dass die Infrastruktur in Deutschland funktioniert, obwohl ihr Zustand zur berechtigten Kritik Anlass gibt (s.o.), heben 57 % hervor.

DEUTSCHE STÄRKEN

Bereich Prozent

Ausbildungsstand der Beschäftigten 80,7 %

Politische Stabilität und Verlässlichkeit 65,1 %

Funktionsfähige Infrastruktur 56,6 %

Forschung und Entwicklung 52,4 %

Effektives Rechtssystem 45,2 %

Dynamik der Wirtschaft 35,5 %

Zugang zu Finanzmitteln 21,7 %

Wettbewerbsfähige Kosten 16,9 %

Effektive Arbeitsbeziehungen 16,3 %

Wirtschaftsfreundliche Umgebung 13,9 %

Offene und positive Einstellung der Bevölke-rung 11,4 %

Corporate Governance 10,2 %

Wettbewerbsfähiges Steuersystem 1,2 %

Quelle: IMD Welt-Wettbewerbsfähigkeitsbericht

| ID | Bauindustrie Bayern | 17

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BAUPREISE STEIGEN TROTZ BAUBOOM SEHR VERHALTEN

Die Baukonjunktur ist seit längerem gut. Neuaufträge, Umsätze und die Baubeschäftigung nehmen zu. Mittler-weile haben auch die Baupreise angezogen. Mit zuletzt + 3,5 % steigen jedoch die vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preise für die Leistungen des Bauhauptgewer-bes aber insgesamt doch nur sehr verhalten, wenngleich zwar stärker als in den Jahren zuvor.

2000 2005 2007 2010 2015 20170

2

4

6

8

ERST ZULETZT STEIGEN DIE BAUPREISE STÄRKER

in %

Bauhauptgewerbe

Quelle: Statistisches Bundesamt

WENIGER GESTIEGEN ALS DIE VERBRAUCHER-PREISE

Seit 1991 sind die Preise im Bauhauptgewerbe insgesamt immer noch weniger gestiegen als die Verbraucherpreise, die allgemein als Indikator für die Inflation gelten. Die Preise im Ausbaugewerbe haben dagegen den Anstieg der Verbraucherpreise seit 2006 überholt.

0

45

90

135

180

BAUPREISE IMMER NOCH UNTER DER INFLATION

Index, 1991 = 100

1991 1995 2000 2010 2015 20172005

Bauhauptgewerbe Ausbaugewerbe

Quelle: Statistisches Bundesamt

Verbraucherpreise

Baupreise immer noch unter der Inflation„Inflation“ war lange Zeit kein Thema. Für die Verbraucherpreise gilt das weiterhin, nicht mehr aber für die Baupreise. Denn Baumaterialpreise, Personalkosten sowie die staatlich verordneten höheren Anforderungen an die Bauwerke treiben die Baupreise nach oben.

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| ID | Bauindustrie Bayern | 19

MATERIALPREISE UND LÖHNE ALS URSACHEN

Mit einer Jahresrate von 1,5 % haben die (tatsächlich gezahlten) Löhne und Gehälter pro Beschäftigten im baye-rischen Bauhauptgewerbe 2017 weniger zugenommen als im Jahr zuvor mit + 3,5 %. Seit 1998 sind sie von damals 28.552 Euro auf 37.800 Euro gestiegen. Das entspricht einem Zuwachs um fast 40 %. Allein seit 2010 nahmen sie um 18,5 % zu.

2000 2005 2010 2015 2017-2

0

2

4

6

HÖHERE PERSONALKOSTEN LASSEN DIE BAUPREISE STEIGEN

in %

Veränderung der Löhne und Gehälter pro Beschäftigten

Quelle: Statistisches Bundesamt; jeweils Bauunternehmen mit 20 und mehr Beschäftigten

Die Preise für die Leistungen des Bauhauptgewerbes sind auch stark von den Materialpreisen bestimmt. Beispielhaft für den Einfluss der Baumaterialpreise seien Bitumen und Stahl angeführt. Die Preise für Betonstahl in Stäben sind von Anfang 2016 bis zum April 2018 um 47,6 % gestiegen, die Preise für Bitumen aus Erdöl im selben Zeitraum um 44,3 %. Seit 2000 haben sich die Stahlpreise um 128 % und die Bitumenpreise um 149 % erhöht.

0

50

100

150

200

STAHL UND BITUMEN TREIBEN DIE BAUPREISE AN

Index, 2010 = 100

Jan. 00 Jan. 05 Jan. 10 Jan. 18Jan. 15

Betonstahl in Stäben Bitumen aus Erdöl

Quelle: Statistisches Bundesamt

BAUPREISSTEIGERUNG ALS NORMALISIERUNG

Die aktuelle Baupreissteigerung ist aber auch eine Norma-lisierung nach den Jahren der Baukrise. Damals waren viele Unternehmen gezwungen, Preisangebote abzuge-ben, die bestenfalls einen Deckungsbeitrag erwarten las-sen konnten, aber keinen Gewinn. Vor der Alternative ste-hend, keinen Auftrag zu haben und damit alle Kosten selber tragen zu müssen, zogen es die Unternehmen vor, durch einen so kalkulierten Auftrag wenigstens einen Teil der (variablen) Kosten erwirtschaften zu können. Der die Bau-wirtschaft kennzeichnende „Zwang zum Anschlussauf-trag“, weil sie nicht auf Lager produzieren kann, zeigte so seine Wirkung.

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BAUPREISANSTIEG REDUZIERT BAUWIRKUNG DER ÖFFENTLICHEN ETATS

Der Bundesverkehrshaushalt ist seit 2000 von 8 auf gut 12 Mrd. Euro gestiegen, ein Zuwachs um über 50 %. Zuge-nommen haben in diesem Zeitraum allerdings auch die Baupreise. Der vom Statistischen Bundesamt ermittelte Preisindex im Straßenbau hat in diesen 16 Jahren zwar jährlich nur um rund 2 % zugenommen, in 16 Jahren kumu-liert sich diese moderate Steigerung aber auch gut 30 %. Im Endeffekt bedeutet der Anstieg der Investitionslinie Ver-kehr im Bundeshaushalt um 50 % eben dann doch nur einen realen Zuwachs von 30 %. Die nominale Steigerung um die Hälfte ermöglicht daher doch nur um ein Drittel mehr Verkehrsinfrastruktur.

Wesentlich stärker als die Preise für Bauleistungen sind allerdings die Preise für Bauland und damit auch für Wohn- immobilien, insbesondere in den Ballungsräumen, gestie-gen.

DIE BAULANDPREISE SIND ZULETZT DEUTLICH STÄRKER GESTIEGEN

Die Kaufwerte für baureifes Land in Deutschland sind seit 1992 um 312 % gestiegen, alleine in den letzten 7 Jahren um 32 %. Dieser Durchschnittswert unterzeichnet naturge-mäß die Dramatik der Bodenpreisentwicklung in einzelnen Bundesländern und vor allem in den Städten.

In Bayern sind die Kaufwerte für baureifes Land seit 2013 um gut 45 % gestiegen, davon in den letzten zwei Jahren um über 45 %. In den Gemeinden mit mindestens 500.000 Einwohner sind die Grundstückspreise seit 2013 sogar um 280 % gestiegen. Eine steigende Nachfrage ist hier auf ein knappes Angebot an Grundstücken getroffen. Politikmaß-nahmen, die die verfügbaren Grundstücksflächen weiter einschränken oder die Mobilität zwischen den Städten und den umliegenden ländlichen Räumen erschweren oder ver-hindern, werden diesen Preisdruck nach oben noch zusätz-lich befeuern.

PREISE FÜR WOHNIMMOBILIEN EXPLODIEREN

Kräftig am Steigen sind auch die Immobilienpreise, insbe-sondere in den Großstädten. Der von der Deutschen Bun-desbank errechnete Preisindex für Wohnimmobilien in den sieben Großstädten Berlin, Düsseldorf, Frankfurt a. M., Hamburg, Köln, München und Stuttgart ist von 2010 bis 2017 um 81 % gestiegen. Das entspricht einer durch-schnittlichen Jahresrate von 8,8 %.

0

50

100

150

200

WOHNEN IN GROSSSTÄDTEN WIRD IMMER TEUERERPreise für Wohnimmobilien in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt a. M., Hamburg, Köln, München, Stuttgart (2010 = 100)

2005 2010 20172015

Quelle: Berechnungen der Deutschen Bundesbank auf Basis von Preisangaben der bulwiengesa AG.0

50

100

150

200

PREISE FÜR BAULAND IN DEUTSCHLAND KRÄFTIG GESTIEGENPreise für baureifes Land in Deutschland, in € / m²

2000 2005 2010 20172015

Quelle: Statistisches Bundesamt

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Schon immer versteht der Bayerische Bauindustrieverband seinen Auf-trag als Interessenvertreter der bayerischen Bauindustrieunternehmen auch als einen politischen: Neben dem Einsatz für gut dotierte Bauetats in den öffentlichen Haushalten und für faire Rahmenbedingungen für das Bauen gehört dazu die Sorge um gerechte Lebens- und Standortbedin-gungen. Dabei geht es um die Verkehrsinfrastruktur, um Mobilität und letztlich um Bayern insgesamt als liebens- und lebenswerte Heimat.

DAS VERFASSUNGSGEBOT GLEICHWERTIGE LEBENSVERHÄLTNISSE VERWIRKLICHEN

Aus diesen Überlegungen heraus entstand 2015 die POSI-TION Bayern Mobilität 2030. Ausgangspunkt war das 2013 in die Bayerische Verfassung aufgenommene Gebot, gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Bayern herzustel-len. Wesentliche Erfolgsfaktoren zur Erreichung dieses Ver-fassungszieles sind nach Überzeugung der Bayerischen Bauindustrie die Verkehrsinfrastruktur und zukunftsorien-tierte Mobilitätssysteme in Bayern.

Mobilität - so schreibt es z. B. die Vision Mobilität Schweiz 2050 - ist eine unabdingbare Voraussetzung zur persönli-chen Entfaltung, gesellschaftlichen Wohlfahrt, wirtschaftli-chen Entwicklung und politischen Stabilität. Ein hochwerti-ges Verkehrssystem ist damit ein Grundpfeiler jeder modernen Gesellschaft.

RÄUMLICHE GERECHTIGKEIT HERSTELLEN

Das Verfassungsziel „Gleichwertige Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen in ganz Bayern, in Stadt und Land“ zu fördern und zu sichern, lässt sich letztlich zurück-führen auf die grundlegend gebotene Gerechtigkeit im Lande und für alle Menschen. Es ist eine Frage der Men-schenwürde und Menschenrechte. Räumliche Gerechtig-keit erfordert eine Gleichwertigkeit, aber keine Gleichheit der Räume. Das Modell der Räumlichen Gerechtigkeit hat auch die Enquetekommission des Bayerischen Landtages „Gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Bayern“ für ihre Analyse verwendet.

VERKEHRSINFRASTRUKTUR UND MOBILITÄT BEWIRKEN GLEICHWERTIGE LEBENSVERHÄLTNISSE

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Unterteilt werden kann die Räumliche Gerechtigkeit in vier Teilkategorien:

Es geht erstens um Chancengerechtigkeit. Gleiche Chan-cen, ja, aber deswegen keine gleichen Ergebnisse.

Zweitens geht es um Verfahrensgerechtigkeit. Jeder soll die gleiche Möglichkeit haben, in der Bürgergesellschaft und in der Demokratie mitzuwirken und sich einzubrin-gen.

Die Enkelgerechtigkeit steht drittens für die zeitliche und intergenerative Dimension. Die Gerechtigkeitsansprüche und -kriterien von heute sollen mindestens auch morgen gelten und erfüllbar sein. Ein Leben und Handeln zu Las-ten der Zukunft wäre damit nicht vereinbar, sehr wohl aber eines zu Gunsten künftiger Generationen.

Die Verteilungsgerechtigkeit betont viertens den räumli-chen Aspekt. Es geht um den räumlich-gerechten Zugang zu Ressourcen, Gütern und Infrastrukturen.

VERKEHRSINFRASTRUKTUR HAT DOPPELFUNKTION

Eine ganz wesentliche Rolle kommt daher der Verkehrsin- frastruktur und den auf ihr aufbauenden neuen Mobilitäts-konzepten zu: Sie verbinden. Dadurch verhindern sie, dass aus Unterschieden Ungleichheit und damit Ungerechtigkeit wird. Mobilität eröffnet und erweitert Möglichkeitsräume.

Die Verkehrsinfrastruktur und die Mobilität übernehmen daher eine Doppelrolle im Hinblick auf das neue Staatsziel Gleichwertige Lebensverhältnisse. Sie sind einerseits wesentliche regionale Bestandteile gleichwertiger Lebens-verhältnisse. Sie verbinden andererseits Regionen unter- einander und Stadt und Land miteinander. So gleichen sie bestehende Unterschiede bei der Ausstattung mit regiona-len Infrastruktureinrichtungen aus.

Das Projekt Bayern Mobilität 2030 des Bayerischen Bauindustrieverbandes stellt die besondere Bedeutung der Verkehrsinfrastruktur für die Verwirklichung gleichwertiger Lebensverhältnisse heraus. Auch die Ergebnisse der Enquete-Kommission unterstreichen die Bedeutung eines modernen Mobilitätssystems und einer gut ausgebauten Verkehrsinfrastruktur.

MODELL DER RÄUMLICHEN GERECHTIGKEIT

▪ Zukunftsfähigkeit▪ Nachhaltigkeit▪ Generationengerechtigkeit▪ Verantwortung und Achtsamkeit

▪ differenzsensibel▪ Bedürfnisgerechtigkeit▪ Leistungsgerechtigkeit

Staatals Gewährleisterund Befähiger

© Magel/Miosga 2015

Chancen-gerechtigkeit

Enkel-

Verteiliungs-gerechtigkeit

Verfahrens-gerechtigkeit

▪ inklusive Bürgergesellschaft ▪ Teilhabechancen ▪

▪ Gleichheit der Rechte, ▪ Good Governance

gerechtigkeit

▪ Bürger als Koproduzent▪ Partizipation

Regionals Ausgestalter von Vielfalt

StaatundRegion

Befähigung und Engagement

| ID | Bauindustrie Bayern | 23

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DIE ZIELE DES BUNDES

Mit der beschlossenen Organisationform erhofft sich der Bund, Schlüsselprojekte der Verkehrsinfrastruktur in ganz Deutschland gleichberechtigt umsetzen zu können. So soll ein wichtiger Beitrag zur Sicherung gleichwertiger Lebens-verhältnisse in Deutschland geleistet werden. Die durch die Gründung der IGA und des FBA vollzogene grundle-gende Neuordnung der jeweiligen Verantwortungsberei-che von Bund und Ländern wird zu einer Konzentration der Planung und Finanzierung, des Baus und des Betriebes sowie des Erhalts der wichtigsten Verkehrsadern in Deutschland führen. Dadurch sieht sich der Bund in die Lage versetzt, schnell zu planen, direkter zu finanzieren und netzorientierter bauen zu können.

STANDORTE DER INFRASTRUKTURGESELLSCHAFT

Die Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen (IGA) mit Sitz in Berlin wird über zehn Regionalstandorte in der Rechtsform der Niederlassung verfügen. Diese zehn Regionalniederlassungen werden jeweils für ein vergleichbar großes Bestands- und Stre-ckennetz zuständig sein. Die Verantwortungsbereiche sind bewusst Bundesländer übergreifend festgelegt worden.

Den Niederlassungen zugeordnet sind Außenstellen für die Erhaltung, Bauvorbereitung, Aufsicht und Überwachung. Die Auswahl der Außenstellen hat sich an den bewährten Länderstrukturen orientiert. Acht weitere temporäre Außenstellen sollen sich um die aktuell laufenden großen Bundesautobahnprojekte kümmern. Den zehn Niederlas-sungen mit jeweils zwei bis fünf Außenstellen sind insge-samt 185 Betriebsdienst-Standorte für Bundesautobahnen zugeordnet.

Bayern wird zwei IGA-Niederlassungen bekommen. Der Niederlassung Nordbayern in Nürnberg sind die Außen-stellen Fürth, Würzburg und Bayreuth zugeordnet. Der Nie-derlassung Südbayern in München gehören die Außenstel-len München-Maisach Kempten, Regensburg und Deggendorf an.

STANDORTKONZEPT FBA

Das Fernstraßenbundesamt wird für die Durchführung der Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren für Auto-bahnen zuständig sein. Zudem wird es die Bundesaufsicht über die Landesbehörden bei der weiterhin in der Auftrags-verwaltung der Länder verbleibenden Bundestrassen fach-lich unterstützen. Seinen seinem Hauptsitz wird das FBA in Leipzig haben. Zudem wird es über bis zu vier regionale Standorte verfügen.

Standorte der Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und Bundesstraßen stehen festDie 2017 beschlossene Neuordnung der Bundesfernstraßenverwaltung nimmt immer mehr Gestalt an. Die Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen wird ab 1.1.2021 für deren Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, Finanzierung und vermögensmäßige Verwaltung zustän-dig sein. Die hoheitlichen Aufgaben des Bundes übernimmt dann das neu zu errichtende Fernstraßen-Bundesamt (FBA). Mittlerweile ist mehr über die Standorte bekannt.

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FORDERUNGEN DER BAYERISCHEN BAUINDUSTRIE

Sowohl die Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen wie auch das Fernstraßenbun-desamt sollen aus Sicht der Bayerischen Bauindustrie möglichst dezentral organisiert werden. Zuständigkeit und Verantwortung müssen so nah wie möglich am zugeordne-ten Streckennetz sein.

Die IGA-Zentrale in Berlin übernimmt die Berichtspflicht an den Bund. Ihre Aufgabe ist das strategische Management für Planung, Bau und Betrieb. Sie muss dazu zentrale Steu-erungsinstrumente und ein Controlling einrichten. In ihre Verantwortung fällt auch die strategische Personal- und Ressourcensteuerung sowie das Informationsmanage-ment in der Gesamtorganisation. Ebenso übernimmt sie das Finanzmanagement und sorgt für die Mittelverteilung an die regionalen Tochtergesellschaften. Aufgabe der IGA Bund ist auch die politische Gesamtpräsenz und die Ver-netzung auf Bundesebene.

Es muss zudem gewährleistet sein, dass die Bundesländer ein gewichtiges Mitspracherecht bei den Entscheidungen der IGA Bund bekommen. Die Bundesländer kennen „ihre“ Verkehrsinfrastruktur am besten, sie wissen um die regio-nalen Verhältnisse und Besonderheiten. Als dritte Ebene sollte auch die Wirtschaft und insbesondere die Bauindus-trie als „Erbauer der Verkehrsinfrastruktur“ ein Mitwir-kungsrecht an der IGA Bund erhalten.

Längerfristig sollte die strikte Begrenzung privater Finan-zierungsformen aufgehoben werden. Bislang ist es nur möglich, Teilstrecken unter 100 km als ÖPP-Projekte zu bauen. Eine Kapitalbeteiligung an der IGA oder ihren Töch-tern ist bislang ausgeschlossen. Durch eine ergänzende private Finanzierung könnten mehr Mittel für die Verkehrs- infrastruktur beschafft werden. Zudem könnte durch eine private Beteiligung an der IGA eine stabile langfristige Anlagemöglichkeit für privates Kapital geschaffen werden. Das wäre eine gute Anlageform für die Bürger zur Alters-vorsorge: „Mit Infrastruktur die Rente sichern.“ – so der entsprechende BBIV-Slogan.

Die Tochtergesellschaften sollen eigenverantwortlich han-deln können im Rahmen der strategischen Vorgaben. Dazu gehört das Aufstellen der Planungs- und Bauprogramme, die Steuerung der ihnen zugeordneten Planungsressour-cen (Personal, Ingenieurbüros), das Personalmanagement (Personalverwaltung, Personaleinsatz, Personalgewin-nung, Personalentwicklung) sowie die Bewirtschaftung der zugewiesenen Finanzmittel. Bei Planung und Bau soll-ten sie in die Lage versetzt werden, überjährige Prioritäten setzen zu können. Zudem sind sie zuständig und verant-wortlich für das Vertrags- und Nachtragsmanagement.

In ihrer Region sorgen die Tochtergesellschaften für Prä-senz in der Presse und der Öffentlichkeit, ihnen obliegt die politische Vernetzung und der fachliche Austausch mit der Bauindustrie, den Verbänden, Kammern und Verwaltungen auf regionaler Ebene.

Ebenso ist das Fernstraßenbundesamt möglichst dezentral zu organisieren. Eine zentrale Mammutbehörde wäre jedenfalls kein geeigneter Ansatz zu schnelleren Planungs- und Genehmigungsverfahren. Der richtige Weg ist dage-gen auf schlanke und dezentral-organisierte Strukturen zu setzen.

| ID | Bauindustrie Bayern | 25

STANDORTE Niederlassungen IGA

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Der Artikel im ID 04/2018 auf Seite 8 ff. „Ermessen und Beurteilen: Den vorhandenen Freiraum nutzen“ ist ein nachdrückliches Plädoyer dafür, dass die öffentliche Hand den ihr häufig zugestandenen Ermessens- bzw. Beurtei-lungsspielraum möglichst oft anwenden sollte. So kann sie eine auf den konkreten Einzelfall abgestimmte flexible Ent-scheidung treffen. Dieser ID-Beitrag endet mit dem ein-dringlichen Appell, dass die öffentlichen Bauauftraggeber bei der Angebotswertung nach der VOB/A von dem ihnen gerade auch dort eingeräumten Beurteilungsspielraum möglichst häufig Gebrauch machen sollten. Darin sehen wir einen probaten Weg, von der fast regelmäßigen Bil-ligstpreisvergabe wegzukommen – hin zur Zuschlagsertei-lung auf das letztendlich wirtschaftlichste Angebot. Best-bieterprinzip statt Billigstpreisvergabe!

BAUGERICHTSTAG UNTERSTÜTZT APPELL DER BAYERISCHEN BAUINDUSTRIE

Für diese immer wieder erhobene Forderung hat die Bau-branche nunmehr vom 7. Deutschen Baugerichtstag, der am 4. und 5. Mai dieses Jahres in Hamm (Westfalen) statt-fand, prominente Unterstützung erhalten. Rund 550 Teil-nehmer diskutierten zwei Tage lang in zehn Arbeitskreisen über Thesen zur Weiterentwicklung ganz unterschiedlicher Materien des Bauvergabe- und Bauvertragsrechts. Thema des Arbeitskreises Vergaberecht war die Frage, ob die Aus-wahl des Vertragspartners durch qualitative Wertungskri-terien optimiert werden kann. Die bei dem diesjährigen Baugerichtstag verabschiedeten Empfehlungen des Arbeitskreises Vergaberecht richten sich – je nach Thema – an die öffentlichen Auftraggeber, den Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) sowie an den Bundesgesetzgeber.

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BAUGERICHTSTAG FÜR BESTBIETER-PRINZIP

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| ID | Bauindustrie Bayern | 27

1. Einstimmige Zustimmung fand die These, dass sich Qualität über die Definition von „Mindeststandards“ in der Leistungsbeschreibung und bei den Eignungskri-terien steuern lässt, und die Auslösung eines zusätzli-chen Wettbewerbs über qualitative Wertungskriterien die Definition und Anwendung entsprechender Zuschlagskriterien erfordert.

2. Der These, dass die Anwendung von qualitativen Wer-tungskriterien für den Auftraggeber ein effektives Ele-ment zur Reduzierung von Risiken und zur Risikosteu-erung in Bauprojekten ist, und dass die Vorteile der Anwendung von qualitativen Wertungskriterien für das Bauprojekt durch ein notwendiges Vergabema-nagement und erforderliche Ressourcen auf Seiten der Auftraggeber nicht in Frage gestellt werden, stimmte eine überwältigende Mehrheit zu.

3. Mit deutlicher Mehrheit stimmten die AK-Mitglieder der These zu, dass zur effizienten Nutzung der vorhan-denen Ressourcen der Auftraggeber- wie auf Unter-nehmensseite qualitative Wertungskriterien nicht um jeden Preis, sondern wirksam eingesetzt werden soll-ten.

4. Ferner empfiehlt der Arbeitskreis mit überwältigender Zustimmung, die Wirksamkeit von qualitativen Wer-tungskriterien mittels Stresstest vor Einleitung eines Vergabeverfahrens auf ihre tatsächlichen Auswirkun-gen bei der Angebotswertung zu überprüfen.

5. Einstimmig bestätigt wurde die These, dass der Auf-traggeber auch die Möglichkeit hat, Festpreise und Festkosten vorzugeben, so dass der Wettbewerb aus-schließlich über die Qualität stattfindet (§ 16 EU Abs. 2 Nr. 4 VOB/A). Ein Tatbestand, der in der Bauvergabe-praxis bislang praktisch kaum Anwendung findet, aber insbesondere in Fällen begrenzten Budgets des Auf-traggebers hilfreich sein kann, um einen Wettbewerb um die maximal mögliche Qualität auszulösen.

6. Überwältigende Zustimmung gab es für die These, dass echter Qualitätswettbewerb echte Beurteilungs-spielräume der Auftraggeber bei der Definition und Anwendung von Zuschlagskriterien braucht. Es dürf-ten keine überzogenen ex-ante und ex-post-Transpa-renzanforderungen an die Angebotswertung nach den Zuschlagskriterien gestellt werden.

DIE VERGABEJURISTEN VERABSCHIEDETEN IN HAMM FOLGENDE EMPFEHLUNGEN:

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WEG VON DER REINEN BILLIGSTPREISVERGABE

Auch wenn in der Vergabepraxis Einigkeit darüber besteht, dass bereits jetzt auf der Grundlage des heute geltenden Vergaberechts (GWB, VOB/A) bei der Angebotswertung ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurtei-lungsspielraum des Auftraggebers besteht, wären die vom Baugerichtstag vorgeschlagenen Ergänzungen sowohl der VOB/A wie auch des GWB sehr begrüßenswerte Klarstel-lungen, um den einzelnen Entscheidern in den Vergabe-stellen diesbezüglich den Rücken zu stärken.

Wenn die Diskussion und abschließenden Empfehlungen bereits jetzt dazu führen würden, dass der eine oder andere Bauauftraggeber von der reinen Billigstpreiswertung zu Gunsten einer Angebotswertung anhand zusätzlicher qua-litativer Wertungskriterien abrückt, wäre dies eine Ent-wicklung, welche die bayerische Bauindustrie uneinge-schränkt unterstützt.

7. Ebenfalls überwältigende Zustimmung fand die These, dass die Unsicherheit und Scheu der Auftraggeber hinsichtlich der Verwendung von qualitativen Wer-tungskriterien vor allem aus der Befürchtung resultiert, dass Überprüfungsinstanzen (Nachprüfungs-, Revisi-ons- und Rechnungsprüfungsinstanzen, Zuwendungs-geber) in den Kern der Entscheidungshoheit der Auf-traggeber eingreifen.

8. Die mit deutlicher Zustimmung verabschiedete Emp-fehlung, die sich unmittelbar an den Deutschen Ver-gabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen rich-tet, hat folgenden Wortlaut: Zur Betonung des Beurteilungsspielraums des Auftraggebers bei der Angebotswertung empfiehlt der Arbeitskreis eine Ergänzung von § 16 d Abs. 2 Nr. 3 und § 16 d EU Abs. 2 Nr. 1 VOB/A. um folgenden Satz: „Hinsichtlich der Bewertung steht dem öffentlichen Auftraggeber ein Beurteilungsspielraum zu.“

9. Die wiederum mit deutlicher Zustimmung verabschie-dete Empfehlung, die sich an den Gesetzgeber richtet, lautet: Zur Betonung des Beurteilungsspielraums des Auftraggebers bei der Angebotswertung empfiehlt der Arbeitskreis eine Ergänzung von § 163 Abs. 1 GWB um folgenden Satz: „Die Nachprüfungsinstanzen überprü-fen unter Berücksichtigung des Beurteilungsspiel-raums des Auftraggebers die Bewertung von Angebo-ten nur darauf, ob(1) dass dafür vorgesehene Verfahren eingehalten,(2) von einem jeweils zutreffend und vollständig ermit-telten Sachverhalt ausgegangen,(3) der sich im Rahmen der Beurteilungsermächtigung haltende Beurteilungsmaßstab zutreffend angewen-det wurde und(4) keine sachwidrigen Erwägungen in die Bewertung einbezogen wurden.“

28 | B A U E N U N D R E C H T |

ID 04/18 "ERMESSEN UND BEURTEILEN: DEN VORHANDE-NEN FREIRAUM NUTZEN" Nachlesen können Sie den Artikel vom ID 04/18 unter folgenden Link: www.bauindustrie-bayern.de/download

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| ID | Bauindustrie Bayern | 29| ID | Bauindustrie Bayern | 29| ID | Bauindustrie Bayern | 29| ID | Bauindustrie Bayern | 29| ID | Bauindustrie Bayern | 29| ID | Bauindustrie Bayern | 29| ID | Bauindustrie Bayern | 29

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PLANUNGS- BESCHLEUNIGUNGS- GESETZNOCH VERBESSERUNGSBEDÜRFTIG

STELLUNGNAHME DER VERBÄNDE

Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat den Entwurf für ein „Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich” vor-gelegt. Das BMVI möchte mit diesem Gesetz Pla-

nungs- und Genehmigungsverfahren effizienter durchfüh-ren, Schnittstellen einsparen sowie die Digitalisierung und Transparenz der Prozesse stärken. Bei einer Anhörung nah-men die Verbände, die seinerzeit das Gutachten „Möglich-keiten zur Beschleunigung der Planung und Genehmigung von Verkehrsprojekten” erstellt hatten, dazu Stellung.

ERSTER SCHRITT ZUR PLANUNGS- UND GENEHMIGUNGSBESCHLEUNIGUNG

Die Bauindustrie begrüßt den Gesetzentwurf als ersten Schritt der im Koalitionsvertrag in Aussicht gestellten umfassenden Überprüfung des Planungs- und Genehmi-gungsrechts. Allerdings sind einige Änderungen des Ent-wurfs anzuraten und es besteht weiterer Handlungsbedarf auf nationaler und europäischer Ebene.

Begrüßt wird in der Stellungnahme der Verbände die Umsetzung folgender beschleunigender Gesetzesänderun-gen

Die vorläufige Genehmigung von vorbereitenden Maß-nahmen und Teilmaßnahmen noch während des laufen-den Planfeststellungsverfahren.

Der Erörterungsverzicht bei Vorhaben, für die eine Um-weltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorgeschrieben ist.

Die Beschränkung der Frist auf sechs Wochen, innerhalb derer nach Klageerhebung gegen ein Infrastrukturvorha-ben die Begründung der Klage vorliegen muss.

Die Möglichkeit der Beauftragung eines Projektmana-gers zur Vorbereitung und Durchführung von Verfahrens-schritten im Planfeststellungsverfahren - Bündelung der Verfahren.

Die Übertragung des Anhörungsverfahrens auf das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) und die Schaffung des Ge-nehmigungsverfahrens aus einer Hand.

Die Stichtagsregelung im Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) zur schalltechnischen Berechnung.

Die erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwal-tungsgerichts für 41 konkrete Schienenstrecken.

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| ID | Bauindustrie Bayern | 31

WEITERGEHENDER ÄNDERUNGS- UND PRÜFUNGSBEDARF:

Die Stärkung von vereinfachten Genehmigungsverfah-ren, insbesondere für Ersatzneubauten als Instandset-zungsmaßnahmen.

Die vorläufige Anordnung „für vorbereitende Maßnah-men und Teilmaßnahmen zum Ausbau und Neubau” ist sachgerechter zu formulieren.

Die Regelung zur Fristverlängerung zur Klagebegrün-dung ist zu konkretisieren mit klar definierten Tatbestän-den.

Die vorläufige Anordnung führt nicht zur Entlastung der Gerichte.

Die Forderung der erstinstanzlichen Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts für ausgewählte Vorhaben im Bundesfernstraßenbereich.

Die gesetzliche Klarstellung der Verpflichtung der Inter-net-Veröffentlichung nur auf die Planfeststellungsunterla-gen.

WEITERER HANDLUNGSBEDARF:

Die auskömmliche personelle Ausstattung der Senate der Gerichte.

Die Integration von Planungs- und Genehmigungsverfah-ren.

Die Stärkung der partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Öffentlicher Hand und Bauunternehmen.

Die Ausweitung der Digitalisierungsprozesse sowohl in den Planungs- und Bauphasen durch eine konsequente Umsetzung des Stufenplans des BMVI zur Einführung des Building Information Modeling (BIM).

Die Schaffung einer neuen Verordnung zum Baulärm und auf dieser Basis die Schaffung neuer rechtlicher Vorga-ben für die Zumutbarkeit von Immissionen durch Bau-lärm bei der Realisierung von Infrastrukturvorhaben.

Die Wiederaufnahme der Anstrengungen zum Erlass einer Bundeskompensationsverordnung.

Die Errichtung weiterer Förderrichtlinien oder Gesetzge-bung zur Absicherung des kommunalen Anteils bei Stra-ße-Schiene-Projekten nach dem Eisenbahnkreuzungsge-setz (EKrG).

Die Wiedereinführung der materiellen Präklusion auf EU-Ebene.

Die Aktualisierung der Artenschutzlisten der Fauna-Flo-ra-Habitat-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie auf EU-Ebene.

Die Erarbeitung einer Leitlinie als Handlungsanweisung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP).

ZIEL IST DIE ZEIT ZWISCHEN BESCHLUSS UND BAU WESENTLICH ZU VERKÜRZEN

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2000 2005 2010 2015 20180

2

4

6

8

0

10

20

30

40

KRÄFTIGER ZUWACHS DER NEUAUFTRÄGE AM BAU IN BAYERN

Auftragseingänge jeweils Jan. – April, in Mrd. EUR

Bayern (linke Seite) Deutschland (rechte Seite)

Quelle: Bayerisches Statistisches Landesamt, Statistisches Bundesamt

-20 0 20 40 60 80 100

Quelle: Statistische Landesämter, Statistisches Bundesamt

SaarlandBremenBerlinThüringenSachsenBrandenburgSachsen-AnhaltBaden-WürttembergBayernHamburgNiedersachsenRheinland-PfalzHessenNordrhein-WestfalenSchleswig-HolsteinMecklenburg-VorpommernDeutschland

82,955,549,513,112,511,4

118,38,14,94,7

-0,9-3,5-3,8-4,7

-10,36,8

BAYERN HAT EIN ÜBERDURCHSCHNITTLICHES AUFTRAGSPLUS

Auftragseingänge im Bauhauptgewerbe, Veränderung Jan. – April 2018/17

in %

-10 0 10 20 30 40 50

BAYERN HAT DEN FÜNFTGRÖßTEN UMSATZANSTIEG

Umsätze im Bauhauptgewerbe, Veränderungen Jan. – April 2018/2017

in %

Quelle: Statistische Landesämter, Statistisches Bundesamt

BremenBerlinSaarlandBaden-WürttembergBayernHessenSachsen-AnhaltThüringenRheinland-PfalzSachsenNiedersachsenNordrhein-WestfalenHamburgBrandenburgSchleswig-HolsteinMecklenburg-VorpommernDeutschland

40,324,818,816,410,8

86,46,25,94,43,73,72,71,9

-2,5-6,18,2

GESCHÄFTSKLIMA IN BAYERN IM JUNI BESSER BEURTEILTifo-Geschäftsklima Bauhauptgewerbe Bayern

Unternehmenseinschätzung Geschäftslage und Erwartung für 6 Monatein %

Quelle: ifo-Institut, München

Jan. 00 Jan. 05 Jan. 10 Jan. 18Jan. 15

-0,9

-0,6

0,0

3,0

2000 2005 2010 2015 20180

25000

50000

75000

100000

125000

0

200000

400000

600000

800000

1000000

BAUBESCHÄFTIGUNG GESTIEGEN

jeweils April

Bayern (linke Seite) Deutschland (rechte Seite)

Quelle: Bayerisches Statistisches Landesamt, Statistisches Bundesamt

| B A U W I R T S C H A F T U N D K O N J U N K T U R |

11,1 % UMSÄTZE DER BAUUNTERNEHMEN

UM 11,1 % HÖHER

32

Jun.1827 %

JAN.–APRIL 2018

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| ID | Bauindustrie Bayern | 33

HOHER AUFTRAGS- ZUWACHS IN BAYERN Die Neuaufträge und die Umsätze in Bayern haben Anfang 2018 kräftig zugelegt. Auch die Beschäftigung am Bau ist gestiegen. Besonders stark nahmen die Bauge-nehmigungen zu.

MEHR BAUGENEHMIGUNGEN ERTEILT

Die Baugenehmigungen stiegen von Januar bis April 2018 insgesamt um 27,1 %. Am stärksten legten sie im öffentli-chen Hochbau zu (+ 114 %). Einen kräftigten Zuwachs ver-zeichnete auch der Wirtschaftsbau (+ 41,3 %). Nur einstel-lig war die Zunahme im Wohnbau (+ 6,3 %).

AUFTRÄGE IN BAYERN UM 9,1 % HÖHER

Die Neuaufträge stiegen von Januar bis April 2018 in Bayern insgesamt um 8,1 %. Den stärksten Anstieg verzeichnete der Wirtschaftsbau (+ 13,4 %). Einstellig nahmen sie im Öffentli-chen Bau zu (+ 7,1 %). Am stärksten legte darin der Straßen-bau zu (+ 11,8 %). Nur gering war der Zuwachs im öffentli-chen Hochbau (+ 1,5 %). Leicht rückläufig war dagegen der Sonstige Tiefbau (- 0,9 %). Ein einstelliges Plus vermeldete der Wohnungsbau (+ 4,3 %).

UMSÄTZE DER BAUUNTERNEHMEN UM 10,2 % HÖHER

Die Umsätze der größeren bayerischen Bauunternehmen (mit 20 und mehr Beschäftigten) legten von Januar bis April 2018 zweistellig zu (+ 10,8 %). Den stärksten Anstieg erzielte der Wohnungsbau (+ 14,1 %). Ebenfalls zweistellig nahmen sie im Wirtschaftsbau zu (+ 11 %). Nur einstellig war der Zuwachs im Öffentlichen Bau (+ 7,1 %). Darin nah-men die Umsätze im Sonstigen Tiefbau am massivsten zu (+ 25,2 %). Nur leicht stiegen sie im Straßenbau (+ 1,7 %). Rückläufig waren sie dagegen im öffentlichen Hochbau (- 5,9 %).

GESCHÄFTSERWARTUNGEN WERDEN OPTIMISTISCH BEURTEILT

Das Geschäftsklima im bayerischen Bauhauptgewerbe wird im Juni 2018 deutlich besser als im Vorjahr beurteilt.

Die aktuelle Geschäftslage wird mit einem Saldo von 41 % besser als im Vorjahr (Juni 2017: 27 %) eingeschätzt. Als gut beurteilen sie 51 % der Unternehmen (Juni 2017: 43 %). Von einer weiter verschlechterten Geschäftslage berichten 4 % (Juni 2017: 7 %).

Von einer günstigen Entwicklung ihrer Bautätigkeit im Vergleich zum Vormonat berichten 35 % der Unterneh-men (Juni 2017: 40 %), 5 % von einer Verschlechterung (Juni 2017: 4 %).

Die nähere Zukunft wird positiv betrachtet. 12 % der befragten Firmen erwarten innerhalb der nächsten sechs Monate, also bis Dezember 2018, eine Besserung ihrer derzeitigen Lage (Juni 2017: 5 %). Eine weitere Ver-schlechterung befürchten dagegen 3 % der Unterneh-men (Juni 2017: 7 %). Insgesamt wird die Geschäftslage innerhalb des kommenden Halbjahres mit einem Saldo von + 9 % besser als im Vorjahr (Juni 2017: - 2 %) beurteilt.

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| B I L D U N G |34

Erstes Ziel war eine Baustelle der Fa. Geiger. Auf einem ca. 22.200 m² großen Areal entsteht im Münchener Norden in drei Bauabschnitten der Olympia Wohn Park. Zunächst bekamen die Teilnehmer von Personalerin Constanze Krumbacher und Projektleiter Florian Menzinger einen Ein-blick in die Struktur und die Bautätigkeiten der Unterneh-mensgruppe. Danach ging es unter fachkundiger Führung der Projektleiter Mihai Petrov und Florian Menzinger auf die Baustelle. Vom Innenhof aus konnte man die Besonder-heit dieser Anlage entdecken: Die Bauabschnitte wurden von drei verschiedenen Architekten entworfen, wodurch ein aufgelockertes Erscheinungsbild entsteht. Zusätzlich beinhaltet die Anlage drei Gewerbeeinheiten und eine Kin-dertagesstätte. Diese Besichtigung verdeutlichte den Stu-denten die planerischen und organisatorischen Herausfor-derungen einer Großbaustelle.

Praxistag TUM

BAUINGENIEUR- STUDIERENDE ERLEBEN ZWEI BAUSTELLENIm Mai führte der Lehrstuhl für Massivbau an der TU München zusam-men mit dem BBIV einem Praxistag durch. Rund 30 Studenten in Beglei-tung von Lehrstuhl-Mitarbeiterin Johanna Ziegltrum erlebten einen Tag live in der Bauwelt.

ELISABETH SCHMÖLZL, M.A.

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| B I L D U N G | | ID | Bauindustrie Bayern | 35

Danach folgte eine Baustelle der Fa. Schmölzl, der Neubau einer Wohnanlage in Hybrid- und Massivbauweise in Mün-chen-Laim. Elisabeth Schmölzl begrüßte die Studenten und berichtete über das Bauprojekt. Dieser schlüsselfer-tige Bau von acht Mehrfamilienhäusern ist eine Nachver-dichtung für die Städtebaugesellschaft in München. Schlüsselfertig erstellt werden 93 Wohnungen und 140 Stellplätze in einer zweigeschossigen Tiefgarage zusam-men mit einem österreichischen ARGE-Partner. Eine besondere Herausforderung ist die komplexe Baustellenlo-gistik in den Innenhöfen des Altbestands, kombiniert mit extrem kurzer Bauzeit über den Winter. Bauleiter Lasse Carstensen führte über die Baustelle. Insbesondere die Rohbauarbeiten und der baustoffgerechte Einsatz der mit-einander kombinierten Bauweisen bzw. Komponenten (Holz und Beton) imponierte den Studenten sehr.

Den runden Abschluss fand dieser Tag im Gesprächsaus-tausch zwischen Unternehmensvertretern und Studenten im Haus der Bayerischen Bauindustrie unter dem Motto: „Was erwarten/erwartet angehende Ingenieure in bauindustriellen Unternehmen?“ Mit von der Partie: Johan-nes Reiner, Fa. Geiger, Dipl.-Bw. (FH) Susanna Merkl, Fa. Markgraf, Elisabeth Schmölzl, Lasse Carstensen, Fa. Schmölzl, und Werner Weisenbach, Fa. Züblin.

Sie standen Rede und Antwort zu allen Fragen der Studen-ten, auch im Hinblick auf die Entwicklungsmöglichkeiten als Berufseinsteiger in einem Bauunternehmen.

ZU BESUCH IM OLYMPIA WOHN PARK

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| Ö F F E N T L I C H K E I T S A R B E I T U N D K O M M U N I K A T I O N |36

Die Aufmerksamkeit des Publikums galt an diesem Abend dem Abenteuer Bauen: Welchen Risiken begegnen Bau-herren, Planer und Bauindustrie bei Großprojekten? Bei der Veranstaltung des Bayerischen Bauindustrieverbands, des Verbands Beratender Ingenieure und des VSVI Bayern teil-ten am 2. Mai 2018 im Oskar von Miller Forum in München vier Experten ihre Erfahrungen zu Methoden und Nutzen von Risikomanagement mit etwa 100 Gästen.

Prof. Konrad Bergmeister, Vorstand der Brenner Basistun-nel BBT SE, reflektierte den Umgang mit Risikofaktoren beim Bau des Brenner Basistunnels zwischen Innsbruck in Österreich und Franzensfeste in Italien.

Dr.-Ing. Stefan Meier, Leiter Bereich Straßenbau des Staat-lichen Bauamts Freising, koordiniert den Bau der Nord- ostumfahrung Freising (B 301), eines von vier Pilotprojek-ten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infra-struktur. Die interdisziplinären Projektteams forcieren ins-besondere die Kostenstabilität, Transparenz und Terminsicherheit durch ausführliche Analyse und Berück-sichtigung von Unsicherheiten.

Dipl.-Ing. Norbert Luft, Leiter Bereich Projektmanagement-service bei SSF Ingenieure AG, sprach in diesem Zusam-menhang über die Ziele und die Implementierung eines Risikomanagementprozesses bei Infrastrukturprojekten.

Aus Sicht von Dipl.-Ing. Dr. Philip Sander, Geschäftsführer der RiskConsult GmbH, müsse man ein Großprojekt immer in seiner Ganzheit betrachten, um Risikomanagement erfolgreich anzuwenden.

ERST PLANEN, DANN BAUENThemenabend zu Risikomanagement bei baulichen Großprojekten

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| Ö F F E N T L I C H K E I T S A R B E I T U N D K O M M U N I K A T I O N | | ID | Bauindustrie Bayern | 37

Die anschließende Podiumsdiskussion drehte sich um die Frage: Wie lässt sich Risikomanagement erfolgreich imple-mentieren? Die Grundlagen hierfür seien zum einen die intensive Planung und Vorbereitung eines Bauprojekts, zum anderen die Festschreibung eines systematischen Risikomanagementprozesses. Nur wenn das Auftreten von Unsicherheiten akzeptiert würde, könnten diese auch bewertet und abgewandt werden. Andere Länder, z.B. Schweden, könnten hier als Vorbilder dienen.

Gleichzeitig forderten die Panel-Teilnehmer in Deutschland eine transparente Kommunikation und intensivere und frühzeitigere Zusammenarbeit von Planern, Bauherren und Bauindustrie. Praktikable Risikomanagementmaßnahmen würden eine Unterstützung für die gesamte Wertschöp-fungskette bedeuten. Die Experten waren sich einig, der erste Schritt sei, den Kulturwandel zu propagieren und nach außen zu leben – und forderten auch die anwesenden Vertreter der Verbände auf, den Einsatz von Risikomanage-ment offen zu unterstützen.

v. l. n. r. Dipl.-Ing. Norbert Luft, Prof. Konrad Bergmeister, Dr.-Ing. Stefan Meier, Dipl.-Ing. Dr. Philip Sander und Thomas Schmid

OSKAR VON MILLER FORUM Das Oskar von Miller Forum ist eine Bildungsinitiative der Bayerischen Bauwirtschaft für die Ingenieure im Bauwesen. Als international und interdisziplinär ausgerichtetes Begegnungszentrum im Bauwesen setzt das Oskar von Miller Forum mit seinem Programm herausragende Impulse für die Ausbildung angehender Bau- und Umweltingenieure und Architekten der TU München sowie der Bautechniker.

Information & Veranstaltungsprogramm: www.oskarvonmillerforum.de

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38 | P E R S Ö N L I C H E S U N D Z A H L E N |

PERSÖNLICHES

90 JAHRE

DIPL.-KFM. ERWIN NAGL 90. Geburtstag am 17. Juli 2018 Alt-Präsident des Bayerischen Bauindustrieverbandes, München

Als Präsident führte Dipl.-Kfm. Erwin Nagl den bayeri-schen Bauindustrieverband von 1989 bis 1993. Der Experte für Baubetriebswirtschaft engagierte sich bereits von 1977 bis 1979 im Beirat des BBIV, von 1979 bis 1989 als Mitglied des Vorstands. Erwin Nagl gab der Bayeri-schen Bauindustrie über viele Jahre neue Impulse und prägte die Politik des Verbandes. Darüber hinaus vertrat der Ehrensenator der TUM und Träger des Bundesver-dienstkreuzes am Bande in zahlreichen weiteren Gremien die Belange der Bauindustrie.

80 JAHRE

DIPL.-ING. (FH) PETER ARBOGAST 80. Geburtstag am 12. Juni 2018 Mitinhaber der Alfred Arbogast GmbH & Co. KG, Amberg

60 JAHRE

THOMAS HERRMANN 60. Geburtstag am 5. Juli 2018 HTI Gienger KG, Handel für Tiefbau und Industrietechnik, persönlich haftender Gesellschafter, Markt Schwaben

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| ID | Bauindustrie Bayern | 39

ZAHLEN ZUR BAUWIRTSCHAFT IN BAYERN 2018

BAULEISTUNG

Geleistete Arbeitsstunden April ggü. Vj. Jan.–Sept.

Bauhauptgewerbe 9.772 12,6 4,2

Wohnungsbau 3.056 13,4 6,9

Wirtschaftsbau 3.158 9,0 2,3

Öffentl. Bau 3.558 15,2 3,7

Hochbau 687 15,7 7,5

Straßenbau 1.584 16,3 1,9

sonst. Tiefbau 1.287 13,5 3,1

Produktionsindex (arbeitstäglich) April ggü. Vj. Jan.–Sept.

Bauhauptgewerbe 165,6 6,2% 7,4%

Hochbau 175,4 6,9% 9,7%

Tiefbau 150,7 4,9% 3,7%

Umsatz April ggü. Vj. Jan.–Sept.

Bauhauptgewerbe 1.318,5 15,1 10,8

Wohnungsbau 373,3 9,7 14,1

Wirtschaftsbau 527,1 17,2 11,0

Öffentl. Bau 418,0 17,7 7,1

Hochbau 88,2 -7,1 -5,9

Straßenbau 176,6 25,2 1,3

sonst. Tiefbau 153,2 28,6 25,2

LOHN- UND GEHALTSKOSTEN

April ggü. Vj. Jan.–Sept.Lohn- und Gehaltssumme je Beschäftigten 3.288 5,30% 2,2%

Betriebe mit 20 und mehr Beschäftigten

Quellen:

Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung,

ifo-Institut für Wirtschaftsforschung,

Bundesagentur für Arbeit

BAUNACHFRAGE

Auftragseingang

nominal April ggü. Vj. Jan.–Sept.

Bauhauptgewerbe 1.416,1 6,3 8,1

Wohnungsbau 366,1 6,9 4,3

Wirtschaftsbau 511,7 11,5 13,4

Öffentl. Bau 538,3 1,4 5,4

Hochbau 101,2 8,9 1,5

Straßenbau 272,7 1,9 11,8

sonst. Tiefbau 164,4 -3,6 -0,9

Baugenehmigungen April ggü. Vj. Jan.–Sept.

Wohngebäude 3.547 18,1 6,3

Wirtschaftsgebäude 4.356 28,2 41,3

Öffentliche Gebäude 1.051 152,0 114,0

Auftragsbestände Juni Mai 18 Juni 17

Bauhauptgewerbe 4,6 5 4,2

Wohnungsbau 4,8 5,4 4,2

Wirtschaftsbau 4,6 4,8 4,4

Öffentl. Bau 4,0 4,3 3,9

Hochbau 3,0 3,5 3,4

Straßenbau 3,3 3,5 3,3

sonst. Tiefbau 5,7 6 4,9

ARBEITSMARKT

Beschäftigte Bauhauptgewerbe

April ggü. Vj. Jan.–Sept.

Insgesamt 91.339 4,2 4,1

Arbeitsmarkt Bauhauptgewerbe Mai

insgesamtOffene Stellen Arbeitslose

2018 3.583 2.322

2017 3.143 2.852

2016 2.530 3.703

2015 1.782 3.962

dar.: BauingenieureOffene Stellen Arbeitslose

2018 533 164

2017 515 178

2016 351 192

2015 290 167

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Bayerischer Bauindustrieverband e.V.www.bauindustrie-bayern.de