Neuordnung des Ausbildungsberufes …Ab August 2013 Neuregelung des IHK-Ausbildungsberufes...

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DGZfP-Jahrestagung 2013 – Poster 1 1 Lizenz: http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/de/ Neuordnung des Ausbildungsberufes Werkstoffprüfer/Werkstoffprüferin Hannelore WESSEL-SEGEBADE Deutsche Gesellschaft für Zerstörungsfreie Prüfung e.V. [email protected] Kurzfassung Am 10. April 2013 wurde in der Gemeinsamen Sitzung Bund/Länder der Neuordnung des Werkstoffprüfers/in zugestimmt. Die Veröffentlichung ist für Juli 2013 vorgesehen. Somit kann der Werkstoffprüfer/in in Zukunft in vier Fachrichtungen ausgebildet werden: Metalltechnik, Kunststofftechnik, Wärmebehandlungstechnik und Systemtechnik. Die Fachrichtung Systemtechnik steht für einen Werkstoffprüfer/in, der/die über- wiegend zerstörungsfreie Prüfungen in technischen Anlagen und Systemen durchführt. Alle Fachrichtungen werden in den ersten Ausbildungsjahren gemeinsam beschult. Eine Spezia- lisierung findet dann vor allem im letzten Ausbildungsjahr statt. Für die Fachrichtung Sys- temtechnik ist das vor allem die Durchstrahlungsprüfung, das Erstellen von Prüfanweisun- gen für Oberflächenprüfverfahren und das Unterscheiden unterschiedlicher Beanspruchun- gen von Komponenten in technischen Systemen. Auch in der Abschlussprüfung werden die spezifischen Prüfprobleme der Ausbil- dungsbetriebe berücksichtigt, indem der praktische Teil der Abschlussprüfung aus einem betrieblichen Auftrag bestehen kann. Das heißt, der Ausbildungsbetrieb kann ein Prüf- problem aus seinem Umfeld vorschlagen, das von der IHK zur Prüfung zugelassen wird. Die schriftlichen Aufgaben kommen aus dem Umfeld Prüfanweisung erstellen und Bean- spruchungen in technischen Systemen. Neu ist weiterhin, dass nach 18 Monaten statt einer Zwischenprüfung bereits der erste Teil der Abschlussprüfung durchgeführt wird. Im prakti- schen Teil besteht dieser aus der Durchführung folgender Verfahren: Zugversuch, Härte- prüfung, Sichtprüfung, Eindringprüfung, Präparation eines Mikroschliffes und eine mess- mikroskopische Auswertung. Im Laufe der Ausbildung werden durch die Berufsschule die theoretischen Grund- lagen folgender Verfahren in der Fachrichtung Systemtechnik vermittelt: VT2, PT2, MT2, RT1, UT1 und je nach Ausbildungsbetrieb auch praktisch geschult. Eine ZfP- Entsprechungsliste zwischen den in der Berufsausbildung zum Werkstoffprüfer/in vermittelten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten der ZfP und den Qualifizierungsan- forderungen (Fachtheorie, Fachpraxis) der ZfP-Personalzertifizierung vermittelt den Berufsschulen und den Ausbildungsbetrieben den erforderlichen Umfang an theoretischen und praktischen Schulungsinhalten gemäß DIN EN ISO 9712. Die ZfP-Entsprechungsliste ist Teil der Verordnung (Anhang 2). Unter bestimmten Voraussetzungen werden diese Schulungen von den Personalzertifizierungsstellen SECTOR Cert GmbH und DPZ anerkannt. Weitere Informationen siehe www.dgzfp.de/Nachwuchsarbeit.

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DGZfP-Jahrestagung 2013 – Poster 1

1 Lizenz: http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/de/

Neuordnung des Ausbildungsberufes Werkstoffprüfer/Werkstoffprüferin

Hannelore WESSEL-SEGEBADE Deutsche Gesellschaft für Zerstörungsfreie Prüfung e.V.

[email protected]

Kurzfassung

Am 10. April 2013 wurde in der Gemeinsamen Sitzung Bund/Länder der Neuordnung des Werkstoffprüfers/in zugestimmt. Die Veröffentlichung ist für Juli 2013 vorgesehen. Somit kann der Werkstoffprüfer/in in Zukunft in vier Fachrichtungen ausgebildet werden: Metalltechnik, Kunststofftechnik, Wärmebehandlungstechnik und Systemtechnik.

Die Fachrichtung Systemtechnik steht für einen Werkstoffprüfer/in, der/die über-wiegend zerstörungsfreie Prüfungen in technischen Anlagen und Systemen durchführt. Alle Fachrichtungen werden in den ersten Ausbildungsjahren gemeinsam beschult. Eine Spezia-lisierung findet dann vor allem im letzten Ausbildungsjahr statt. Für die Fachrichtung Sys-temtechnik ist das vor allem die Durchstrahlungsprüfung, das Erstellen von Prüfanweisun-gen für Oberflächenprüfverfahren und das Unterscheiden unterschiedlicher Beanspruchun-gen von Komponenten in technischen Systemen.

Auch in der Abschlussprüfung werden die spezifischen Prüfprobleme der Ausbil-dungsbetriebe berücksichtigt, indem der praktische Teil der Abschlussprüfung aus einem betrieblichen Auftrag bestehen kann. Das heißt, der Ausbildungsbetrieb kann ein Prüf-problem aus seinem Umfeld vorschlagen, das von der IHK zur Prüfung zugelassen wird. Die schriftlichen Aufgaben kommen aus dem Umfeld Prüfanweisung erstellen und Bean-spruchungen in technischen Systemen. Neu ist weiterhin, dass nach 18 Monaten statt einer Zwischenprüfung bereits der erste Teil der Abschlussprüfung durchgeführt wird. Im prakti-schen Teil besteht dieser aus der Durchführung folgender Verfahren: Zugversuch, Härte-prüfung, Sichtprüfung, Eindringprüfung, Präparation eines Mikroschliffes und eine mess-mikroskopische Auswertung.

Im Laufe der Ausbildung werden durch die Berufsschule die theoretischen Grund-lagen folgender Verfahren in der Fachrichtung Systemtechnik vermittelt: VT2, PT2, MT2, RT1, UT1 und je nach Ausbildungsbetrieb auch praktisch geschult. Eine ZfP-Entsprechungsliste zwischen den in der Berufsausbildung zum Werkstoffprüfer/in vermittelten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten der ZfP und den Qualifizierungsan-forderungen (Fachtheorie, Fachpraxis) der ZfP-Personalzertifizierung vermittelt den Berufsschulen und den Ausbildungsbetrieben den erforderlichen Umfang an theoretischen und praktischen Schulungsinhalten gemäß DIN EN ISO 9712. Die ZfP-Entsprechungsliste ist Teil der Verordnung (Anhang 2). Unter bestimmten Voraussetzungen werden diese Schulungen von den Personalzertifizierungsstellen SECTOR Cert GmbH und DPZ anerkannt. Weitere Informationen siehe www.dgzfp.de/Nachwuchsarbeit.

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Ab August 2013

Neuregelung des IHK-Ausbildungsberufes

Werkstoffprüfer/inWerkstoffprüfer/in

Fachrichtung Systemtechnik

Zerstörungsfreie Prüfung in technischen Anlagen und Systemen

DGZfP Jahrestagung 2013

Werkstoffprüfer/-in

1 Beruf mit 4 Fachrichtungen

3 ½ Jahre Ausbildung

bis zu 3 Jahre gemeinsame bis zu 3 Jahre gemeinsame

Beschulung

Spezialisierung im letzten

Ausbildungsjahr durch:

Wahl der Fachrichtung

Einsatzgebiet des

Ausbildungsbetriebes

Betrieblicher Auftrag in

Abschlussprüfung Teil 2

DGZfP Jahrestagung 2013

2

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ALLE Fachrichtungen

Zerstörungsfreie Oberflächenverfahren - Stufe 1

Sichtprüfung Eindringprüfung Magnetpulverprüfung

Ultra-schall-

prüfungStufe 1

Zerstörungsfreie Prüfverfahren in der Berufsausbildung

FR SYSTEMTECHNIK

Durchstrahlungsprüfung Stufe 1 Oberflächenverfahren - Stufe 2

0 1 2 3

Ausbildungsjahr

Oberflächen-Verfahren

Stufe 1

Ultraschall-prüfung

Stufe 1

Durchstrah-lungsprüfung

Stufe 1

ZfP Qualifizierungsprüfung

DGZfP Jahrestagung 2013

Oberflächen-Verfahren

Stufe 2

Fachrichtung Systemtechnik:

alternativ spätere Stufe 2

Qualifizierung

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ein Beruf mit umfassender Handlungskompetenz für prüftechnische Aufgaben in technischen Anlagen/Systemen und den mobilen Einsatz vor Ort und auf Baustellen

ein Beruf, der von Herstellern, Betreibern und Dienstleistern in den verschiedenen Sektoren ausgebildet werden kann

Fachrichtung Systemtechnik

Kontakt: Hannelore Wessel-Segebade Max-Planck-Str. 6 | 12489 Berlin Tel.: 030 67807- 106 | E-Mail: [email protected]

Kompetenzprofil

+

Prüf-Kompetenz

Werkstoff-eigenschaften

Bearbeitungs-verfahren

Veredelungs-verfahren

Prüf-verfahrenzP und zfP

Bean-spruchungen

Schwach-stellen

System-Kompetenz

Anzeigen

Fehler

Inspektions-/Qualitäts-

management

+

Prüf-auftragplanen

Prüf-mittel

auswählen

Prüf-platz

einrichten

Prüfungdurch-führen

Prüf-ergebnis

auswerten

Sach-stand

dokumen-tieren

Prozess-Kompetenz

in Einsatzgebieten branchen-, sektor-, kundenspezifisch