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Schriftenreihe des Verbandes Deutscher Fischerei- verwaltungsbeamter und Fischereiwissenschaftler e. V. Gute fachliche Praxis fischereilicher Besatzmaßnahmen Baer, J., George, V., Hanfland, S., Lemcke, R., Meyer, L. und Zahn, S.; Arbeitskreis „Fischbesatz“ Heft 14 2007 Das Thema Fischbesatz wurde in den letzten Jahren viel- fach kontrovers diskutiert. Die Autoren aus Fischereiver- waltung und Fischereiwissenschaft unterziehen daher in vorliegender Broschüre dieses Thema einer umfassenden und objektiven Betrachtung, die Nutzen und Risiken glei- chermaßen würdigt. Diese Broschüre soll nicht nur Experten aus der Fischerei- verwaltung und der angewandten Fischereiwissenschaft ansprechen, sondern wendet sich ausdrücklich auch an interessierte Berufsfischer, Angler und andere Praktiker. Sie verdeutlicht den Standpunkt der Fischerei und des Fischartenschutzes, weist auf realistische Erfolgsaus- sichten hin, gibt Empfehlungen und legt die biologischen und rechtlichen Ausgangsbedingungen bei Besatzmaß- nahmen dar. ISSN 0944-7881 Gute fachliche Praxis fischereilicher Besatzmaßnahmen Heft 14/2007

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Schriftenreihe des Verbandes Deutscher Fischerei-verwaltungsbeamter und Fischereiwissenschaftler e. V.

Gute fachliche Praxis fischereilicher Besatzmaßnahmen

Baer, J., George, V., Hanfland, S., Lemcke, R., Meyer, L.

und Zahn, S.;

Arbeitskreis „Fischbesatz“

Heft 14

2007

Das Thema Fischbesatz wurde in den letzten Jahren viel-

fach kontrovers diskutiert. Die Autoren aus Fischereiver-

waltung und Fischereiwissenschaft unterziehen daher in

vorliegender Broschüre dieses Thema einer umfassenden

und objektiven Betrachtung, die Nutzen und Risiken glei-

chermaßen würdigt.

Diese Broschüre soll nicht nur Experten aus der Fischerei-

verwaltung und der angewandten Fischereiwissenschaft

ansprechen, sondern wendet sich ausdrücklich auch an

interessierte Berufsfischer, Angler und andere Praktiker.

Sie verdeutlicht den Standpunkt der Fischerei und des

Fischartenschutzes, weist auf realistische Erfolgsaus-

sichten hin, gibt Empfehlungen und legt die biologischen

und rechtlichen Ausgangsbedingungen bei Besatzmaß-

nahmen dar.

ISSN 0944-7881

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Schriftenreihe des

Verbandes Deutscher Fischereiverwaltungsbeamter und

Fischereiwissenschaftler e.V.

Heft 14

Gute fachliche Praxis fischereilicher

Besatzmaßnahmen

Erarbeitet von Jan Baer, Volker George, Dr. Sebastian Hanfland, Dr. Roland Lemcke, Lutz Meyer und Steffen Zahn

2007

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Baer, J., George, V., Hanfland, S., Lemcke, R., Meyer, L. und Zahn,

S. (2007): Gute fachliche Praxis fischereilicher Besatzmaß-nahmen. - Schriftenreihe des Verbandes Deutscher Fischerei-verwaltungsbeamter und Fischereiwissenschaftler e.V., Heft 14

Vertrieb:

Verband Deutscher Sportfischer e. V. Siemensstraße 11 - 13,

63071 Offenbach am Main Tel. 069/855006, Fax. 069/873770

E-Mail: [email protected]

oder direkt über den Geschäftsführer des VDFF: Dr. Richard Wutzer, Bozenerstraße 61, 86316 Friedberg,

E-Mail: [email protected]

© Verband Deutscher Fischereiverwaltungsbeamter und Fischerei-wissenschaftler e.V.

ISSN 0944-7881

2007

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Vorwort Die Diskussion über Sinn und Nutzen von Fischbesatz reicht weit zurück. Dies spiegelt sich in einer großen Zahl von Fachartikeln und anderen Schriften wider. Der Verband der Deutschen Fischereiver-waltungsbeamten und Fischereiwissenschaftler griff das Thema Fischbesatz bereits 1993 mit Heft 7 seiner Schriftenreihe auf. Eine Neubearbeitung wurde nun erforderlich, weil neue Erkenntnisse und Gedanken zum Thema vorliegen. Insbesondere ist der Themenbe-reich Fischgenetik und Biodiversität verstärkt anzusprechen. Seit einigen Jahren wird die Diskussion um Fischbesatz vielfach stark emotional geführt. Dabei gerät die objektive Sicht auf Erfor-dernis und Nutzen einerseits und auf mögliche Risiken des Fisch-besatzes andererseits leider oft in den Hintergrund. Das verunsi-chert die Fischer, die sich mit oft hohem Einsatz um die Fischhege bemühen und erschwert den Dialog zwischen den Interessensgrup-pen. Dies ist umso bedauerlicher, als Fischerei und Naturschutz grundsätzlich gleiche Zielstellungen verfolgen, die Erhaltung und Förderung gewässertypischer Fischbestände und deren genetischer Diversität. Dem Autorenkollegium aus Fischereiverwaltung und Fischereiwis-senschaft war es wichtig, das Thema Besatz einer möglichst objek-tiven Betrachtung zu unterziehen. Nutzen und Risiken sollten glei-chermaßen gewürdigt werden. Der Aspekt des ‚Schutzes der gene-tischen Diversität der Fische’ wurde dabei eingehender behandelt, da ihn fischereiliche Publikationen oftmals übergehen, naturschutz-fachliche Schriften hingegen als grundsätzliches Argument zur Ab-lehnung jeglichen Besatzes aufführen. Die Ausführungen in dieser Broschüre verdeutlichen das Erfordernis einer ausgewogenen, oft-mals auf den Einzelfall zu beziehenden Betrachtung. Das vorliegende Heft versteht sich auch als Beschreibung der „gu-ten fachlichen Praxis“. Es soll dadurch einen Beitrag zur Versachli-chung des Themas leisten und den Kollegen der Fischereiverwal-tung sowie Gewässerbewirtschaftern, Hegepflichtigen oder anderen Praktikern als Handreichung dienen.

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Dank gilt den Autoren für die Erstellung dieser Broschüre. Ferner sei Herrn PD Dr. A. Schreiber, Universität Heidelberg, für seine Dis-kussionsbeiträge zum Thema Fischgenetik gedankt, Herr Dr. H. Löffler, Langenargen, übernahm freundlicherweise die Durchsicht des Manuskriptes. Kollegen aus Vorstand und Beirat unseres Ver-bandes trugen mit zahlreichen Anregungen zum Gelingen der Bro-schüre bei. Herr Dr. R. Berg ermöglichte die Anfertigung des Manu-skriptes in der Fischereiforschungsstelle des Landes Baden-Württemberg. Thijlbert Strubelt 1. Vorsitzender

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Gute fachliche Praxis fischereilicher Besatzmaßnahmen

Erarbeitet von den Mitglieder des Arbeitskreises „Fischbesatz“: Baer, Jan Vorsitzender

Fischereiforschungsstelle Baden-Württemberg Untere Seestraße 81 88085 Langenargen

George, Volker

Sächsische Landesanstalt für Landwirtschaft August-Böckstiegel-Straße 1 01326 Dresden

Dr. Hanfland, Sebastian

Landesfischereiverband Bayern e.V. Pechdellerstraße 16 81545 München

Dr. Lemcke, Roland

Amt für ländliche Räume Kiel Dez. Binnenfischerei Wischhofstraße 1-3 24148 Kiel

Meyer, Lutz

Niedersächsisches Landesamt für Verbraucher-schutz und Lebensmittelsicherheit Abt. Binnenfischerei - Fischereikundlicher Dienst Am Waterlooplatz 11 30169 Hannover

Zahn, Steffen

Institut für Binnenfischerei e.V. Potsdam-Sacrow Im Königswald 2 14469 Potsdam

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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung .............................................................................................................. 1

2. Besatzziele und Besatzmotivationen.................................................................. 5

2.1 Kompensation ................................................................................................... 6

2.2 Bestandsrestaurierung...................................................................................... 8

2.3 Wiedereinbürgerung.......................................................................................... 9

2.4 Aufbau eines angepassten Fischbestandes in neu entstandenen Gewässern 11

2.5 Ertragssteigerung............................................................................................ 12

2.6 Sonderfall: Biomanipulation ............................................................................ 13

2.7 Besatzähnliche Maßnahmen, die nicht der guten fachlichen Praxis entsprechen .......................................................................................................... 14

3. Rechtliche Rahmenbedingungen für den Fischbesatz ................................... 17

3.1. Ermächtigungsgrundlagen fischereilichen Handelns...................................... 17

3.2. Länder- und bundesrechtliche Regelungen für den Fischbesatz ................... 20

3.3. Umsetzung in die Praxis ................................................................................ 26

4. Voraussetzungen und Auswirkungen............................................................... 29

4.1 Ökologische Voraussetzungen ....................................................................... 29

4.2 Anforderungen an das Besatzmaterial ............................................................ 38

4.3 Genetische Rahmenbedingungen................................................................... 43

4.4 Auswirkungen von Fischbesatzmaßnahmen auf Ökosysteme........................ 58

5. Besatzleitlinien ................................................................................................... 61

5.1 Fischbesatz zur Wiedereinbürgerung ............................................................. 61

5.2 Allgemeine fischereiliche Besatzmaßnahmen................................................. 66

6. Besatzplanung .................................................................................................... 69

6.1 Herkunft des Besatzmaterials und Festlegung der Besatzmenge................... 69

6.2 Festlegung der zu besetzenden Alters- bzw. Größengruppe .......................... 70

6.3 Festlegung des Besatztermins........................................................................ 71

6.4 Festlegung des Besatzortes............................................................................ 71

6.5 Festlegung der Ausbringungsmethode ........................................................... 72

6.6 Handling und Transport der Besatzfische ....................................................... 72

6.7 Planung der Erfolgskontrolle ........................................................................... 72

7. Erfolgskontrolle .................................................................................................. 73

8. Zusammenfassung, Fazit und Ausblick ........................................................... 79

9. Literaturverzeichnis ........................................................................................... 87

10. Anhang .............................................................................................................. 97

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Einleitung

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1. Einleitung Das Ausbringen von Fischen in natürliche Gewässer wird schon seit Jahrhunderten praktiziert. Man glaubte, durch diese Besatzmaß-nahmen sinkende Fangerträge und das allmähliche Verschwinden fischereilich genutzter Arten (z. B. anadrome Wanderfische) in Fol-ge zunehmender Gewässerverschmutzung und intensivierter Ge-wässernutzung (Wasserkraft, Schifffahrt, Landwirtschaft) kompen-sieren oder den fischereilichen Ertrag sogar steigern zu können. Ar-ten- und individuenreiche, ertragreiche Fischbestände waren das Ziel. Doch dieses Ziel konnte und kann nur zum Teil durch Fischbe-satz erreicht werden. Daher warnen sowohl auf europäischer (Cowx 1998; Welcomme 1998) als auch auf deutscher Ebene (Berg 1993; Klein 1996; Mellin 1987) Wissenschaftler davor, Besatzmaßnahmen als „Allheilmittel“ gegen jegliche Art von Mängeln im Fischbestand anzusehen. Eine Besatzaktion kann zum Scheitern verurteilt sein, wenn im Vorfeld die Gründe für die Defizite im Fischbestand nicht richtig erkannt werden und demzufolge die Besatzfische nicht den jeweiligen Bedingungen des Besatzgewässers entsprechen. Eine ungenügende Analyse der Rahmenbedingungen kann zu kranken, sterbenden oder abwandernden Fischen führen. Dazu kommt, dass neben dem offensichtlichen Verlust der Besatzfische unerwünschte Folgen für den Fischbestand und die Gewässerökologie sowie ge-netische Veränderungen der autochthonen Fischfauna ausgehen können. Doch scheinen trotz der Warnungen und Empfehlungen von Seiten der Fischereiwissenschaft und -verwaltung immer noch sehr viele Vereine, Privatpersonen und auch einige Fischereibetrie-be Besatzmaßnahmen durchzuführen, die aus fachlicher Sicht fragwürdig erscheinen und eher einer Tradition entspringen als der guten fischereilichen Praxis. Hier sind die Fischereiverbände bzw. -ausübenden in der Pflicht, und weitere Aufklärungsarbeit scheint von Nöten. Leider werden in der öffentlichen Diskussion über Besatzmaßnah-men auch einige Argumente ins Feld geführt, die zum Teil an der Besatzthematik vorbeizielen und mehr zur Verwirrung als zur Auf-klärung beitragen. Das Ziel dieser Broschüre soll deshalb sein, die-

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Gute fachliche Praxis fischereilicher Besatzmaßnahmen

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ser Verwirrung entgegenzutreten, den Standpunkt der Fischerei1 und des Fischartenschutzes zu verdeutlichen, auf realistische Er-folgsaussichten hinzuweisen sowie die biologischen und rechtlichen Ausgangsbedingungen bei Besatzmaßnahmen darzulegen. Darüber hinaus sollen anhand von definierten Besatzleitlinien und weiterfüh-renden Empfehlungen Anleitungen gegeben werden, welche Be-satzmaßnahmen im Sinne der guten fischereilichen Praxis akzep-tiert werden können und wie diese geplant, durchgeführt, begleitet und kontrolliert werden sollten. In der Vergangenheit standen Besatzmaßnahmen oft im direkten Zusammenhang mit dem Grad der Gewässerbeeinträchtigung: Je stärker ein Gewässer degradiert war, desto intensiver waren die Bemühungen, Defizite im Fischbestand durch Besatzmaßnahmen auszugleichen. Man erhoffte sich bessere Fänge und eine länger-fristige positive Auswirkung auf den Fischbestand. Oft erwiesen sich derartige Hoffnungen aber als falsch, da der Fischbestand in vielen Gewässern trotz intensiver Besatzmaßnahmen nicht erhalten wer-den konnte. Erst nachdem gewässerökologische Zusammenhänge besser erkannt und Reinhaltebemühungen forciert wurden, verbes-serten sich auch die Lebensbedingungen für die Fische und Be-satzmaßnahmen konnten längerfristig wirken. Biotopschutz und Bio-topverbesserungen sind demnach immer das erste Mittel der Wahl, wenn Defizite innerhalb eines Fischbestandes verhindert oder be-hoben werden sollen. Die Schaffung naturnaher Gewässerstruktu-ren, die Bereitstellung einer guten Wasserqualität und die Wieder-herstellung der Erreichbarkeit von Laichplätzen und Jungfischhabi-taten sind nur einige Maßnahmen, die Besatzmaßnahmen stets vorzuziehen sind und langfristigen Erfolg versprechen. Allerdings ist es unrealistisch, ohne Besatzmaßnahmen ausgestor-bene oder verschollene Fischarten wieder einbürgern zu wollen, er-loschene Bestände zu restaurieren oder bei fehlender natürlicher Rekrutierung in geschädigten Gewässern ein mangelhaftes Jung-fischaufkommen anzuheben. Des Weiteren kann in neu entstande-nen Gewässern, z.B. durch Flutung von Tagebaurestflächen oder durch Bodenabbau, durch Besatz mit für das jeweilige Gewässer

1 Fischerei: Fangen und Züchten von Fischen und anderen Wassertieren zur Nahrungsgewinnung und Weiterverarbeitung durch die Berufsfischerei (kom-merzieller Fang), die Aquakultur (Aufzucht) und die Freizeitfischerei (Angeln)

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Einleitung

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geeigneten Fischarten nachhaltig ein bewirtschaftbarer Fischbe-stand aufgebaut werden. Auch können Besatzmaßnahmen durch-aus dazu geeignet sein, die Erträge der Fischerei zu sichern oder zu steigern. All dies spricht für Besatzmaßnahmen, die, wenn sie gut geplant und durchgeführt werden, dem Fischartenschutz und der Fischerei zu Gute kommen und keineswegs zu negativen Fol-gen für Gewässer und aquatische Organismen im weitesten Sinne führen müssen, wie es teilweise befürchtet wird (Weibel & Wolf 2002; Waterstraat 2002). Der Forderung nach Totalverzicht von Besatzmaßnahmen (z.B. Weibel & Wolf 2002: „Fischereiliche Besatzmaßnahmen in der bis-her praktizierten Form sollten prinzipiell nicht mehr zulässig sein“) muss daher widersprochen werden. Zwar werden leider immer noch vielfach Fehler bei der Besatzplanung und –durchführung gemacht, doch wurde die ehemals verbreitete Praxis des Traditionsbesatzes in den letzten Jahren vielfach durch planvolles Handeln abgelöst. Darüber hinaus sollen und werden verbesserte Rechtsnormen, die in einigen Bundesländern auszuarbeitenden Hegepläne und nicht zuletzt diese Broschüre dazu beitragen, dass fischereilicher Besatz zunehmend der guten fachlichen Praxis entspricht. Besatz ist und bleibt in konkret definierten Fällen weiterhin ein wichtiges Werkzeug des Fischartenschutzes und der Fischerei, um Fischbestände zu erhalten und Erträge zu sichern. Allen ohne guten Grund durchge-führten Maßnahmen wollen jedoch die Autoren und der VDFF mit diesem Heft entschieden entgegen treten.

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Gute fachliche Praxis fischereilicher Besatzmaßnahmen

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Besatzziele

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2. Besatzziele und Besatzmotivationen Eine fischereiliche Besatzmaßnahme, die im Sinne der guten fachli-chen Praxis durchgeführt wird, lässt sich wie folgt definieren: „Fischereilicher Besatz ist das Ausbringen von Fischen* unter Be-rücksichtigung rechtlicher und fachlicher Rahmenbedingungen mit dem Ziel, einen gewässertypischen Fischbestand nach Erlöschen wieder neu aufzubauen oder bei der Erschließung neuer Habitate anzusiedeln, habitatbedingte oder durch sonstige Faktoren verur-sachte Defizite im Bestandsaufbau auszugleichen und/oder fische-reiliche Erträge auf natürlichem Ertragspotential zu sichern.“ *: in jede Art von Gewässer, ausgenommen sind nach den jeweili-gen Landesfischereigesetzen nicht hegepflichtige Sondergewässer (z.B. Kleinstgewässer, Gartenteiche und Anlagen zur Fischzucht) Nicht jedes Einbringen von Fischen in Gewässer geht auf fischerei-liche Aktivitäten zurück. Einige unbestreitbar negative Folgen der Freisetzung von Fischen sind durchaus nicht der Fischerei anzulas-ten. Nur bei der Einhaltung von eindeutig definierten Praktiken kann dem Ausbringen von Fischen eine gute fachliche Praxis bescheinigt werden. Alle anderen Maßnahmen zur Freisetzung von Fischen in natürliche Gewässern werden klar abgelehnt. Die Motivationen für Fischbesatzmaßnahmen können vielfältig sein, und nicht immer lassen sich die Gründe im Einzelnen trennen, bzw. die Besatzmotivationen können sich in Einzelfällen durchaus über-lagern. Nachfolgend werden die unterschiedlichen Möglichkeiten für zielfüh-renden Fischbesatz erläutert. Um die Erfolgschancen dieser Maß-nahmen zu belegen, werden jeweils praktische Beispiele aufgeführt (hier aus Gründen der Praxisnähe nur Erfahrungen aus dem deutschsprachigen Raum).

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Gute fachliche Praxis fischereilicher Besatzmaßnahmen

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2.1 Kompensation Besatzmaßnahmen zum Ausgleich habitatbedingter Defizite im Fischbestand werden als Kompensationsbesatz bezeichnet. Durch diese Maßnahmen sollen Mängel im Bestandsaufbau behoben wer-den, die sich in Form einer unzureichenden Reproduktion, einem gestörten Altersaufbau und einer geringen Populationsgröße äu-ßern können. Ein Kompensationsbesatz erfolgt oft artspezifisch und längerfristig, da die Biotopdefizite häufig nicht oder nur teilweise be-hoben werden können. Erst mit Verbesserungen der Habitatbedin-gungen wird der Kompensationsbesatz in der Regel entbehrlich. Beim Kompensationsbesatz werden Fische die bei Vorliegen opti-maler Umweltbedingungen durch natürliche Rekrutierung oder Zu-wanderung vorkommen würden, nach Art und/oder Menge quasi „künstlich ergänzt“. Kompensationsmaßnahmen werden vereinzelt auch für oder durch die Berufsfischerei vollzogen, um die Erträge, die durch den Fang und Verkauf von Fischen erzielt werden, aber durch habitatbedingte Defizite im Fischbestand zurückgehen könn-ten, zu sichern. Diese Maßnahmen werden zwar teilweise als „Er-tragssicherungsmaßnahmen“ bezeichnet, unterscheiden sich aber von einem üblichen Kompensationsbesatz nur durch die zusätzliche Intention, die besetzten Fischarten auch wirtschaftlich nutzen zu wollen. Daher sollen durch Kompensationsbesatz nicht nur Defizite im Fischbestand, sondern teilweise auch Defizite im fischereilichen Ertrag ausgeglichen werden. Gerade in der Forellen- und Äschenregion werden derartige Be-satzmaßnahmen von Fischereiberechtigten als dringlich angese-hen. In diesen Gewässern wird sehr häufig über eine unzureichen-de natürliche Fortpflanzung in einem für die Erhaltung des gewäs-sertypischen Fischbestandes erforderlichen Umfang geklagt: Oft-mals behindern Querbauwerke die Durchwanderbarkeit und damit für laichreife Tiere das Erreichen der Laichplätze. Zusätzlich ver-sanden und/oder kolmatieren die Laichplätze durch Hochwasser-schutz, Kiesabbau und Staubereiche. Dies trifft insbesondere auf Flachlandforellenbäche zu, die sich durch geringes Gefälle und eine geringe Schleppkraft des Wassers auszeichnen. Durch diese Pro-zesse wird das für alle Salmoniden wichtige Kieslückensystem ver-stopft, das Bettsediment abgedichtet und durch die Anreicherung von Schwebstoffen werden sauerstoffzehrende Prozesse im Sedi-ment in Gang gesetzt. Eine normale Entwicklung der Eier ist somit nicht möglich. Die Folge ist ein verringertes Aufkommen an Brutfi-

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Besatzziele

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schen und damit ein allgemeiner Mangel an Nachkommen. Man spricht hier von einem Rekrutierungsdefizit. Um dieses Defizit zu kompensieren, werden vielerorts Eier, Dottersackbrütlinge oder ins-besondere angefütterte Brut ausgesetzt. Aber auch außerhalb der Forellenregion liegen habitatbedingte Mängel vor: In monotonen Kanälen oder Wasserstraßen pflanzen sich allenfalls eurytope Substratlaicher (z. B. Rotauge, Flussbarsch) fort, ebenso in stark verbauten Seen ohne Wasserpflanzen, Totholz oder Flachwasserzone. Auch in stark eutrophierten Seen, in wel-chen Sauerstoffmangelsituationen bei bestimmten Fischarten (z.B. Coregonen) zu verringerten Vermehrungsraten bzw. sogar zum Ausfall der Fortpflanzung führen, kann Kompensationsbesatz hel-fen. Im Vorfeld eines beabsichtigten Kompensationsbesatzes müssen mögliche Defizite immer hinterfragt werden. Liegt entgegen der An-nahmen doch ein reproduzierender Bestand vor, ist ein Kompensa-tionsbesatz zumeist erfolglos und wäre damit auch ökonomisch be-trachtet ein Fehlschlag (Anwand 1995; Baer 2004; Dorow & Lemcke 2004; Knösche 1995). Auch sollte erwogen werden, ob die jeweili-gen Defizite im Fischbestand nicht durch andere Maßnahmen kom-pensierbar sind. Die Schaffung künstlicher Laichplätze und Flach-wasserzonen oder die Anbindung abgetrennter Seitenarme sind oft auch in geschädigten Lebensräumen möglich, deutlich wirkungsvol-ler, nachhaltiger und nicht zuletzt ökonomisch günstiger als immer wiederholte Besatzmaßnahmen. Erfolge durch Kompensationsbesatz sind belegt: So konnten bei-spielsweise die zurückgehenden Bestände der Äsche (Thymallus thymallus L.) in den bayerischen Flüssen Ammer und Ramsach durch Besatzmaßnahmen gestützt werden (Hanfland 2002). Auch Baars et al. (2000) gehen davon aus, dass Defizite in einem Ä-schenbestand, hervorgerufen durch eine gestörte Reproduktion o-der ungenügende Entwicklung der Jungfische, durch Besatz ausge-glichen werden können. Ähnliches gilt für die Bachforelle (Salmo trutta L.) oder ihre wandernden Formen Meer- und Seeforelle. In ei-nem beeinträchtigten voralpinen Fluss konnte durch Kompensati-onsbesatz die Dichte der juvenilen Bachforellen merklich angeho-ben und somit zum Erhalt der Art beigetragen werden (Baer 2005). Im Bodensee und seinen Zuflüssen führte die Intensivierung von Besatzmaßnahmen mit Seeforellen (bei gleichzeitiger Verbesserung

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Gute fachliche Praxis fischereilicher Besatzmaßnahmen

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der Schonmaßnahmen innerhalb der Fischerei und Revitalisierung der Zuflüsse) zu einem Anstieg der Population (Ruhlé et al. 2005). In den norddeutschen Küstenländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern belegen die zunehmenden Zahlen an rückkehrenden Meerforellen, dass diverse Kompensati-onsbesatzmaßnahmen fruchten (z. B. Schulz 2000). Beispiele für die erfolgreiche Stützung und berufsfischereiliche Nut-zung von Fischen durch Kompensationsbesatz gibt es in vielen Tei-len Deutschlands. Ein gutes Beispiel stellt die praktizierte Bewirt-schaftung der Aalbestände dar. Selbst Kritiker jeglicher Besatz-maßnahmen müssen eingestehen, dass der europäische Aal (An-guilla anguilla) heute ohne Besatzmaßnahmen aufgrund diverser Wanderhindernisse und der extrem zurück gegangenen natürlichen Zuwanderung in zahlreichen Gewässern ausgestorben wäre (z. B. Weibel & Wolf 2002). Des Weiteren verhilft ein Aal-Kompensationsbesatz der Berufsfischerei zu ausreichendem Ein-kommen. Eine Überfischung der Bestände kann unter dem aktuell sehr geringen Befischungsdruck der Binnenfischerei ausgeschlos-sen werden. So wurden nach Brämick (2004) in Deutschlands Bin-nengewässer im Jahre 2003 lediglich 170 t Aal angelandet. Den-noch stellen die Aalfänge für viele Fischer heute eine Hauptein-nahmequelle dar. Der Aalbesatz durch Berufs- und Angelfischerei bildet damit letztlich eine Voraussetzung dafür, dass immer noch substantielle Mengen an Blankaalen aus unseren Binnengewässern abwandern und den Bestand des Europäischen Aals stützen bzw. erhalten. Ähnliches gilt für die fischereiliche Bewirtschaftung diver-ser Schnäpel- (Jennerich & Mohr 2002; Jennerich & Schulz 1998) oder Maränenbestände in Norddeutschland (Müller 1997) sowie der Felchenbestände in Süddeutschland (Eckmann et al. 1988; Eckmann et al. 2005; Hartmann 1988): Besatzmaßnahmen aus staatlichen oder privaten Fischbrutanstalten helfen, habitatbedingte Defizite im Bestand auszugleichen und gleichzeitig die Erträge der Berufsfischerei zu stabilisieren.

2.2 Bestandsrestaurierung Eine Bestandsrestaurierung durch Besatz ist dann sinnvoll, wenn Faktoren, die kurzfristig einen negativen Einfluss auf einen Fischbe-stand hatten, beseitigt oder zumindest verringert wurden und eine rasche Wiederbesiedlung aus natürlichen Quellen (z. B aus ein-

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Besatzziele

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mündenden Seitengewässern) auszuschließen ist. Besatzmaßnah-men zur Bestandsrestaurierung werden auch als Initialbesatz be-zeichnet, da sie nur als Grundstock einer sich neu bildenden Fisch-artengemeinschaft fungieren sollen. Das Ziel ist der Wiederaufbau einer standortgerechten Population. Ein derartiger Besatz erfolgt nur in einem zeitlich begrenzten Rahmen, da im Regelfall sich selbst erhaltende Populationen geschaffen werden. Ein typisches Beispiel für eine Bestandsrestaurierung ist der Besatz mit verschiedenen Fischarten und Altersklassen nach einem Fisch-sterben durch Gifteintrag. Aber auch diejenigen Besatzmaßnahmen, die nach starken Kormoraneinfällen erforderlich sein können, fallen unter diese Kategorie. Kormorane jagen z.T. im Schwarm und sind in der Lage, in einzelnen Fluss- oder Seenbereichen große Teile ei-nes Fischbestandes zu dezimieren. Können diese Bereiche nicht wiederbesiedelt werden oder fehlen die Laichfische, besteht die Ge-fahr einer Verarmung der Population. Besatzmaßnahmen zur Be-standsrestaurierung wirken dieser entgegen. Sie sind aber nur dann längerfristig erfolgreich, wenn, wie bereits erwähnt, gleichzeitig si-chergestellt wird, dass die bestandsbeeinträchtigenden Faktoren beseitigt oder in ihrer Wirksamkeit verringert werden. Am schweizerischen Hochrhein rief man die so genannte Kormo-ranwacht ins Leben: Nachdem die Vögel diesen Teilbereich des Flusses fast leer gefischt hatten (Voser 2002), wurden die Kormo-rane durch Vergrämungsabschüsse und patrouillierende Boote vom Wasser ferngehalten (Rippmann et al. 2005). Gleichzeitig wurde versucht, Teile des Bestandes durch Besatz zu restaurieren (Vincentini 2000). Dieser kombinierten Maßnahme ist es zu verdan-ken, dass sich in neuerer Zeit der Äschenbestand in einigen Teilen des Hochrheins wieder erholt hat, so dass Besatzmaßnahmen be-reits teilweise als unnötig erachtet werden (Walter 2005).

2.3 Wiedereinbürgerung Eine Besatzmaßnahme zur Wiedereinbürgerung ausgestorbener oder verschollener Arten ist nur dann möglich, wenn die wesentli-chen Faktoren die zum Aussterben der Art(en) geführt haben, durch Habitat aufwertende Maßnahmen, Wiederanbindung von Gewäs-serstrecken oder/und Verbesserung der Wasserqualität umfassend beseitigt oder kompensiert wurden – Forderungen, die bei deklarier-

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ten Wiedereinbürgerungen nur allzu oft vergessen oder nicht hinrei-chend berücksichtigt werden. Nur unter diesen Voraussetzungen sind Wiedereinbürgerungsmaßnahmen sinnvoll, da nur so langfristig sich selbst erhaltende Populationen – Ziel jeder Wiedereinbürge-rung - etabliert werden können. Ein Besatzprojekt zur Wiederein-bürgerung ist somit zeitlich begrenzt und erst dann abgeschlossen bzw. erfolgreich, wenn kein Besatz mehr getätigt werden muss. Besatzmaßnahmen, bei denen durch Mangel an geeigneten Habita-ten oder aufgrund schlechter Wasserqualität schon im Vorfeld klar feststeht, dass nur durch immerwährendes Aussetzen ein Bestand erhalten werden kann, sind keine Wiedereinbürgerungsmaßnah-men. Derartige Maßnahmen sind eher unter dem Besatzziel Kom-pensation einzuordnen, hier aber zum Teil unter dieser Vorausset-zung durchaus sinnvoll! Demzufolge ist z.B. der Besatz mit Bitterlin-gen in ein revitalisiertes Gewässer, in welchem die Art einmal nach-gewiesen wurde, aber in Folge einer Eutrophierung ausstarb, ohne geeignetes Muschelvorkommen kein sinnvoller Besatz, geschweige denn eine nachhaltige Wiedereinbürgerungsmaßnahme. Ähnliches gilt auch für Besatzmaßnahmen mit Coregonen in Seen, deren öko-logischen Eigenschaften der Art nicht genügen. Es ist daher nicht legitim, unter der Zielvorgabe der Wiedereinbürgerung Besatzmaß-nahmen durchzuführen, die sich weder an die Regeln für Wieder-einbürgerungen halten (siehe Kapitel 5), noch sinnvoll oder nach-haltig im Sinne einer Kompensation sind. Durch derartige Besatz-maßnahmen besteht die Gefahr, dass sich an allgemeinen fachli-chen Grundlagen und rechtlichen Aspekten (Blohm et al. 1994) ori-entierende Maßnahmen in Misskredit geraten und zu einer Herab-setzung der Akzeptanz von fischereilichen Besatzmaßnahmen ins-gesamt führt. Das Ziel einer Wiedereinbürgerung, der Aufbau einer sich selbst er-haltenden Population, wurde nach Kenntnis der Autoren in Deutsch-land bisher kaum erreicht. Die meisten Projekte können bis heute nicht auf Besatzmaßnahmen verzichten. Die Anzahl der Laichfische ist oft noch zu klein, um bestandserhaltende Reproduktion zu si-chern. Dennoch vermelden Wiederansiedlungsprojekte erste Erfol-ge bzw. erreichen Zwischenziele: Die hohe Anzahl rückkehrender, besetzter Elblachse und kartierter Laichgruben mit Lachsbrutauf-kommen (Füllner et al. 2003) belegen, dass dieser Ansiedlungsver-such vielversprechend ist. In der Elbe konnte so in Deutschland seit langer Zeit wieder der vollständige Lebenszyklus des Lachses ge-

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Besatzziele

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schlossen werden. Aber noch ist auch hier die Zahl der Laichfische zu klein, als dass auf Besatzmaßnahmen verzichtet werden kann. Das Elbeprojekt knüpft damit an das Lachsprogramm im Rhein und seinen Nebenflüssen an, wo sich seit den frühen 1990er Jahren erstmalig seit Jahrzehnten der Lachs wieder in Deutschland zu re-produzieren begann. In Nordrhein-Westfalen gelangen unter ande-rem Nachweise im Siegsystem (LÖBF 2005), in Rheinland-Pfalz im Sieg- und Saynbachsystem sowie in Ahr und Nette (Schneider et al. 2005), in Baden-Württemberg in der Kinzig (MLR 2005) und Murg (Hüsgen & Hartmann 2006). Die Lachsprogramme zeigen aber auch, dass Wiedereinbürgerungsmaßnahmen dieser Dimension zahlreiche und teilweise unerwartete Rückschläge und Schwierig-keiten aufwerfen, die einen erheblichen Forschungs- und Lösungs-bedarf nach sich ziehen. Derartige Maßnahmen sind nur überregio-nal und mit erheblichem Aufwand durchzuführen und zu kontrollie-ren. Dennoch ist ihr Erfolg immer noch ungewiss.

2.4 Aufbau eines angepassten Fischbestandes in neu entstandenen Gewässern Schon seit mehreren Jahrzehnten entstehen in unserer Kulturland-schaft durch Kies- oder Sandabbau immer wieder neue Gewässer-flächen. In neuerer Zeit kommen durch die Flutung von ehemaligen Tagebauflächen weitere neue aquatische Lebensräume in z.T. rie-sigem Ausmaß dazu: In den Bundesländern Brandenburg, Sach-sen, Sachsen-Anhalt und in kleinen Teilen Thüringens sind seit 1990 14 Seen mit über 3.500 ha Wasserfläche entstanden. Zusätz-lich sind seit 1990 77 Seen mit knapp 28.000 ha Wasserfläche in der Entstehungs- bzw. Flutungsphase. Es ist geplant, dass bis ins Jahr 2040 zahlreiche weitere Flächen geflutet werden und dadurch insgesamt eine neue Wasserfläche von ca. 42.000 ha (104 Seen) entstehen wird (Rümmler et al. 2003a; Rümmler et al. 2003b). Durch Besatzmaßnahmen, die eine gute fachliche Planung voraus-setzen, lassen sich in diesen Gewässern angepasste Fischbestän-de aufbauen, die auch nachhaltig nutzbar sein werden. In Sachsen wird z.B. durch Besatz mit Kleinen Maränen (Coregonus albula L.) in Tagebaurestgewässern der Lausitz eine neue fischerei-liche Ressource erschlossen. In umfangreichen Untersuchungen konnte festgestellt werden, dass sich in den meisten Tagebauseen nach 5 bis 7 Jahren selbst reproduzierende Maränenbestände mit einem Ertrag von bis zu 19 kg/ha aufgebaut hatten (Sieg 2005), da

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diese Gewässer ähnliche Habitatbedingungen wie schwach eutrophe, geschichtete, natürliche Seen aufweisen.

2.5 Ertragssteigerung Durch die Berufsfischerei werden gelegentlich bestimmte heimische Fischarten in Gewässer ausgesetzt, in denen sie zwar zur „poten-ziell“ natürlichen Fischfauna gehören könnten, allerdings natürli-cherweise nicht vorkommen. Diese Fischarten besitzen aufgrund ihrer Beliebtheit beim Verbraucher einen lukrativen Anreiz und kön-nen daher den fischereilichen Ertrag steigern. So wurde beispiels-weise der Zander als nicht heimische Art im Bodensee ausgesetzt (Löffler 1998). Heute reproduziert sich diese Art auf einem geringen Niveau und stellt für die Binnenfischerei eine zusätzliche Einnah-mequelle dar, gleichzeitig sind keine Beeinträchtigungen auf Fisch-fauna oder Gewässer bekannt. Besatzmaßnahmen mit heimischen Fischen in Gewässer außerhalb ihres Verbreitungsgebietes sollten aber eher die Ausnahme als die Regel sein. Derartige Maßnahmen sind nur bei ausreichender Pla-nung und der Gewissheit, die angestammte Fischfauna und/oder die Gewässerbeschaffenheit nicht zu beeinträchtigen, in Erwägung zu ziehen. Denn nur unter diesen Bedingungen kann z. B. ein ex-tensiver Karpfenbesatz in eutrophen Flachseen ebenso toleriert werden (Knösche 2002) wie der zurückhaltende Besatz mit Kleinen Maränen in nährstoffärmeren Gewässern. Legitim erscheint in diesem Zusammenhang auch ein Besatz mit Bachsaiblingen (Salvelinus fontinalis) in versauerten Wasserläufen. Diese erstmals 1879 aus Nordamerika eingeführten Fische tolerie-ren im Gegensatz zu den meisten natürlich vorkommenden Fließ-gewässerarten (z. B. Bachforellen, Äschen) niedrige pH-Werte. Sie können daher in versauerten Gewässern, in denen eine standortty-pische Bewirtschaftung unmöglich ist, eine eingeschränkte Fische-rei aufrecht halten. Auch ein Besatz mit Regenbogenforellen (On-corhynchus mykiss Wal.) zur Förderung der Angelfischerei in hoch-gradig verbauten Fließgewässern, wie z.B. Laufstaue innerhalb der Forellenregion oder in neu entstandenen Kiesseen, sofern diese keine Abwanderungsmöglichkeiten besitzen und der Fischbestand noch in der Entwicklung steht, ist vor diesem Hintergrund tolerabel. Dadurch wird schon in kürzester Zeit ein zusätzlicher fischereilicher Ertrag erzielt, ohne dabei heimische Arten zu gefährden oder die Ausbreitung der Art zu begünstigen. Ein weiterer Vorteil ist, dass in

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derartigen Systemen die Laichplätze für die Regenbogenforellen fehlen. Man besitzt dadurch die Möglichkeit, diese Art innerhalb kürzester Zeit durch ausbleibende Besatzmaßnahmen „verschwin-den“ zu lassen.

2.6 Sonderfall: Biomanipulation In eutrophierten Gewässern kann durch den massiv verstärkten Be-satz mit Raubfischen bei gleichzeitiger scharfer Befischung der Cypriniden versucht werden, die Mortalität zooplanktonfressender Cypriniden zu erhöhen, um dadurch den Fraßdruck auf das Zoo-plankton zu senken und die Zooplanktondichte anzuheben. Durch diese Maßnahmen erhofft man sich eine verstärkte Entnahme der Algenmasse durch das Zooplankton und letztlich eine spürbare Er-höhung der Sichttiefe und damit eine Verbesserung der Wassergü-te. Dies schafft letztlich die Voraussetzung, dass diese Seen wieder in einen stabilen, Makrophyten dominierten Zustand zurückkehren können und z. B. erwünschte Qualitätskriterien von Badegewässern (Sichttiefe) erreichen. Es muss jedoch davon abgeraten werden, Biomanipulationsmaß-nahmen ohne wissenschaftliche Begleitung durchzuführen (quasi in „Eigenregie“, z. B. als Angelverein, Kommune, Naturschutzverein o. ä.). Sie bedürfen immer einer exakten Planung, Durchführung (Mehner et al. 2004a) und Begleitung, sind aufgrund ihrer Komplexi-tät schwer vorhersehbar und nur unter bestimmten Voraussetzun-gen überhaupt Erfolg versprechend. So gehen z.B. Benndorf et al. (2002) davon aus, dass Biomanipulationsmaßnahmen nur bei un-geschichteten Seen erfolgreich sein können. Nach Mehner et al. (2004a) ist außerdem die Unterschreitung definierter Phosphor-grenzwerte für Eintrag und interne Last erforderlich. Gleichzeitig muss immer eine Sanierung des Einzugsgebietes vorausgehen. Biomanipulation ist auch insofern ein Sonderfall, da hier kein ge-wässerangepasster Fischbestand – das eigentliche Ziel jeder fi-schereilichen Hege – sondern künstlich verschobene Relationen zwischen „Raub- und Friedfischen“ hervorgerufen werden sollen. Damit ist Biomanipulation streng genommen nicht konform mit den fischereilichen Rechtsnormen der Länder (siehe Kap. 3) und bedarf daher immer einer besonderen Planung, Begleitung und ggf. Ge-nehmigung.

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2.7 Besatzähnliche Maßnahmen, die nicht der guten fachlichen Praxis entsprechen Die kontroverse Diskussion über Fischbesatz vermengt zuweilen verschiedene besatzähnliche Maßnahmen (s.u.) und rechnet auch verwerfliche und erfolglose Handlungen, die nichts mit einem nach-haltigen und durch die Fischerei veranlassten Besatz gemeinsam haben, der Fischerei zu (Waterstraat 2002; Weibel & Wolf 2002), um damit gegen jede Art von Besatz zu argumentieren. Diese feh-lende sachliche Zuordnung fördert weder den Dialog zwischen den in Besatzfragen diskutierenden Gruppen (1. Berufs- und Angelfi-scherei, 2. Fischereiforschung und -verwaltung und 3. bestimmten Naturschutzvertretern), noch hilft sie bei der Beseitigung von mögli-chen Besatzfehlern, die unbestritten noch vorhanden sind. Waterstraat (2002) macht den fischereilichen Besatz fälschlich als Hauptursache für das Auftreten von allochthonen Fischarten in Deutschland verantwortlich. Für den Anfang des 20. Jahrhunderts, als noch der Grundsatz von M. VON DEM BORNE (Fischzüchter, der 1883 Regenbogenforelle, Schwarzbarsche etc. nach Deutschland einführte) galt, die Gewässer „artenreicher und bunter“ zu gestalten, mag diese Aussage ebenso wie für die Zeit von Besatzmaßnahmen der DDR mit asiatischen Cypriniden zutreffen. In den zurückliegenden Jahrzehnten sind aber sowohl durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) als auch durch die Fische-reigesetze der Bundesländer die gesetzlichen Rahmenbedingungen derart verschärft worden, dass nicht heimische Fischarten in der Regel gar nicht oder nur unter strengem Vorbehalt besetzt werden dürfen. Bei einer rechtskonformen Vorgehensweise dürfte die An-zahl nicht heimischer Fischarten in Deutschland durch fischereiliche Besatzmaßnahmen daher nicht steigen. Heute liegen die Hauptursachen für das Auftreten „fremder“ Fische in unseren Gewässern größtenteils außerhalb des Wirkungskreises und der Einflussmöglichkeiten der Fischerei. Zu den Ursachen ge-hören z.B. das Entlassen von Aquarienfischen durch nicht besatz-berechtigte Personen oder der Bau von Gewässer verbindenden Wasserstraßen über wichtige zoogeografische Grenzen hinweg (z. B. Rhein-Main-Donau-Kanal).

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Besatzähnliche Maßnahmen

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Von besatzähnlichen Maßnahmen, die nicht der guten fischereili-chen Praxis entsprechen, distanziert sich die Fischerei schon länger (Arlinghaus et al. 2002; Berg 1993; Klein 1996). Ein ausreichendes rechtliches Regelwerk, welches die meisten dieser Maßnahmen verbietet, liegt vor. Gesetzeswidrige Einzelaktionen im Zusammen-hang mit allgemeinen Besatzaktivitäten zu diskutieren, ist weder sinnvoll noch zielführend. Im Folgenden werden noch einmal explizit alle unangepassten „Fischaussetzungen“, die keine rechtskonformen fischereilichen Be-satzmaßnahmen darstellen und daher von Seiten der Fischerei nicht toleriert werden können, aufgeführt. Nicht im Sinne einer nachhaltigen, fachgerechten Fischerei sind:

• Besatzmaßnahmen, um die Attraktivität der Angelfischerei zu erhöhen. Ein so genannter Attraktionsbesatz richtet sich zu-meist nicht nach den gegebenen Gewässerbedingungen und ist daher weder in der Art noch in der Besatzfischmenge oder -größe angepasst. Darunter fallen z.B. übermäßige Besatz-maßnahmen mit Karpfen (insbesondere in nährstoffärmeren Seen), der Transfer von sehr großen Fischen („Trophäen“-Karpfen) oder der Besatz in naturnahe Gewässer mit fangfähi-gen Fischen zum Zwecke des sofortigen Herausangelns. Die-se Maßnahmen sind weder nachhaltig noch mit den beste-henden Fischereigesetzen in Einklang zu bringen.

• Besatzmaßnahmen mit „Futterfischen“. Darunter fallen Be-satzmaßnahmen mit diversen Cyprinidenarten, die in dem Glauben getätigt werden, dadurch das Futterangebot für Raubfische in den Besatzgewässern zu verbessern. Durch diese Methoden können möglicherweise fremde Arten verbrei-tet werden (Dönni & Freyhof 2002) oder kranke Fische in ge-sunde Bestände gelangen (Hamers 2001). Diese Besatzmaß-nahmen sind teilweise illegal und nicht mit der Hegeverpflich-tung eines Fischereiberechtigten vertretbar. Außerdem sind derartige Maßnahmen auch in aller Regel für die Durchführen-den ökonomisch unsinnig, da der befürchtete Futtermangel fast nie existiert!

• Illegale Besatzmaßnahmen durch nicht besatzberechtigte Per-sonen. Darunter ist das „Entsorgen“ oder Entlassen von Fi-schen durch Personen zu verstehen, die nicht das Fischerei- und damit Besatzrecht haben bzw. die nicht Päch-ter/Eigentümer der Gewässer und damit nicht die Hegepflichti-

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gen sind. Unter diese Kategorie fällt z.B. das Entlassen von Aquarien- oder Gartenteichfischen in freie Gewässer – ein „Eintragspfad“ für fremde Fische, der mithin weit unterschätzt wird.

• Fischbesatz zur biologischen Kontrolle diverser Faktoren. Un-ter diese Maßnahmen sind z.B. der Besatz mit Gambusia-Arten zur Mückenbekämpfung oder der Grasfischbesatz zur „biologischen Entkrautung“ einzuordnen. Sie sind ohne be-hördliche Genehmigung illegal und zusätzlich oft auch ineffi-zient.

• Ausbreitung von aus Fischzuchten und Hobbyteichhaltungen entwichenen Fischen. Die Betreiber von Fischzuchten und Teichanlagen, die in natürliche Flussläufe entwässern, müs-sen dafür Sorge tragen, dass kein Fisch aus ihrer Zucht ent-weichen kann, um der möglichen Gefahr der Faunenverfäl-schung oder Krankheitsausbreitung vorzubeugen.

Überdies besteht auch ein hohes, aus fischereilicher Sicht kritisch zu bewertendes Potenzial für die Ausbreitung von Fischarten au-ßerhalb ihrer natürlichen geographischen Verbreitungsgrenzen durch andere nicht fischereiliche Maßnahmen. So können sich z.B. Fischarten durch das Verbinden von Schifffahrtsstraßen über Gren-zen ehemals getrennter Wassereinzugsgebiete hinweg ausbreiten oder Neozoen im Ballastwasser von Schiffen eingeschleppt werden.

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Rechtliche Rahmenbedingungen

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3. Rechtliche Rahmenbedingungen für den Fischbesatz

3.1. Ermächtigungsgrundlagen fischereilichen Han-delns Das in vielen Teilen Deutschlands vorhandene starke Interesse an fischereilichen Sachverhalten und die große Anzahl der Angler so-wie die ansteigende Wertschätzung des Lebensmittels Fisch bewir-ken, dass die Fischerei zunehmend im Blickpunkt der Öffentlichkeit steht.

Der bestehende rechtliche Rahmen für den Umgang mit der leben-den Kreatur Fisch und seinem Lebensraum wird dabei jedoch oft-mals übersehen oder, wenn überhaupt, nur hinsichtlich des Wasser- und Naturschutzrechts oder des Tierschutzaspektes wahrgenom-men.

Die Bundesrepublik Deutschland verfügt allerdings über ein eigen-ständiges, von sonstigen Rechtsbereichen unabhängiges fischerei-liches Rechtssystem in Form von sechzehn Landesfischereigeset-zen der Bundesländer.

Fischereiliches Handeln und damit auch der Fischbesatz beruhen auf folgenden Grundlagen:

Im bürgerlichen Rechtssystem kommt dem Eigentum an Grundstü-cken, also auch an Grundstücken unter Gewässern, eine bestim-mende Rolle zu: Gemäß Artikel 14 Grundgesetz (GG) wird Eigen-tum gewährleistet.

Gemäß §§ 903, 905 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) kann der Eigentümer einer Sache weitgehend mit der Sache nach Belie-ben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen, so-weit nicht das Gesetz und Rechte Dritter entgegenstehen. Das Recht des Eigentümers eines Grundstückes erstreckt sich dabei auf den Raum über der Oberfläche und den Erdkörper unter der Ober-fläche.

Das Fischereirecht ist ein elementarer Bestandteil dieses „beliebi-gen Eigentümerverfahrens“ und ein direktes Resultat des Gewäs-sergrundstückseigentums. Es umfasst die beim Eigentümer jedes Gewässergrundstückes liegende Befugnis zum Fang und zur An-eignung von in diesen Gewässergrundstücken lebenden Fischen,

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zu denen im überwiegenden rechtlichen Sinn auch deren Laich, Neunaugen einschließlich deren Larven, zehnfüßige Krebse, Mu-scheln und Fischnährtiere gehören. (Landesrechtliche Abweichun-gen von dieser allgemeinen Befugnisregelung sind zu beachten: In Niedersachsen umfasst das Fischereirecht gem. § 1 Nds.FischG nur Fische und Krebse der fischereiwirtschaftlich nutzbaren Arten.)

Dieses „Eigentumsfischereirecht“ ist untrennbar mit dem Gewässer-grundstück verbunden und wird somit durch das GG und BGB ge-schützt. Eine ebenso eigentumsgleiche Stellung weisen die in lan-desrechtlich unterschiedlichem Maß existierenden, selbständigen, grundstücksbelastenden „dinglichen“ Fischereirechte auf.

Basierend auf dieser Rechtslage existieren somit an allen ständig oder zeitweilig in Betten stehenden oder fließenden Gewässern den jeweiligen Inhabern zustehende fischereiliche Nutzungsrechte. De-ren Ausübung ist weder ein „Jedermannsrecht“, das jeder Mensch ohne Voraussetzungen ausüben kann, noch unterliegen sie dem allgemeinen Anlieger- oder Gemeingebrauch von Gewässern.

Gemäß § 14 Abs. 2 GG erwächst aus dem Eigentum aber auch ei-ne Verpflichtung: „Eigentum verpflichtet.“

Die Umsetzung dieser Eigentumsverpflichtung in der fischereilichen Gewässernutzung ist die Pflicht zur fischereilichen Hege. Nach all-gemeiner Definition der Landesfischereigesetze umfasst fischereili-che Hege die Pflicht zum Aufbau und die Erhaltung eines der Größe und der Art des Gewässers entsprechenden artenreichen, heimi-schen und ausgeglichenen Fischbestandes, den Schutz der Be-stände und den Schutz der Lebensräume der Fische (siehe www.vdff-fischerei.de /Hege in den LFischG).

Bezeichnenderweise enthält die deutsche Fischereigesetzgebung keine zwingende Verpflichtung zum Erhalt natürlicher Fischbestän-de und berücksichtigt damit die künstliche Entstehung vieler Ge-wässer (Bergbaufolgegewässer, Teiche, Abgrabungsgewässer, Ka-näle, Meliorationsgräben) und die vom Menschen verursachten starken Veränderungen ehemals natürlicher Gewässer (Schiff-fahrtsstraßen, Stauräume), in denen es keine natürlichen Fischbe-stände gibt oder heute nach der Veränderung durch den Menschen nicht mehr geben kann. Die Fischereigesetzgebung folgt dem Grundsatz:„Der Fischbestand folgt dem Gewässerzustand und ist daran anzupassen.“

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Eine an die Besonderheiten der jeweiligen Gewässerlebensräume angepasste Hege des Fischbestandes ist somit die wesentliche Verantwortung der Fischereirechtsinhaber.

Ein wichtiges Mittel zur Umsetzung und Wahrnehmung dieser Ver-antwortung kann der Besatz mit Fischen sein.

Dies heißt aber keinesfalls, dass eine grundsätzliche Pflicht zum Besetzen besteht: Soweit ein Fischbestand bereits dem Gewässer angepasst ist und mit den abiotischen Gewässerkriterien (Größe, Morphologie, Bonität u.a.) übereinstimmt, also ein weitgehend na-türliches Gewässer z.B. auch einen weitgehend natürlichen bzw. naturnah strukturierten, reproduzierenden Fischbestand aufweist, sollte der Eingriff des Fischereiberechtigten durch Besatz unterblei-ben und sich auf die Beobachtung von Abweichungen und Entwick-lungen beschränken. Entscheidend für das Besatzerfordernis ist al-so, inwieweit vor dem Hintergrund des aktuellen Gewässerzustan-des der tatsächliche Fischbestand vom Hegeziel eines gewässer-angepassten Fischbestandes abweicht. Die Theorie in die Praxis umzusetzen fällt jedoch häufig schwer, da oftmals keine ausrei-chende Datengrundlage für ein abschließendes Urteil vorliegt.

Neben diesem gesetzlichen Anpassungsbedarf verdeutlicht insbe-sondere auch der Erkenntnisfortschritt aus der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union (EU-WRRL) einen Handlungsbedarf: Deren erklärtes Ziel ist es, die Oberflächenwas-serkörper (Fließ- und Standgewässerkörper) im Gemeinschaftsge-biet bis zum Jahre 2015 in einen guten ökologischen Zustand, be-wertet nach den Kriterien Gewässergüte, Gewässerbiologie (hier die Fischfauna, Makroinvertebraten, Wasserpflanzen, Plankton), Ge-wässerstruktur und Schadstoffe zu überführen.

Die Ergebnisse der 2005 mit der Meldung an die EU abgeschlosse-nen ersten bundesweiten Erhebung des ökologischen Gewässerzu-standes (2000 - 2004) verdeutlichen, dass ca. 61 % der bundesweit untersuchten Fließgewässer den guten ökologischen Zustand ohne weitere Maßnahmen wahrscheinlich nicht erreichen. Bei etwa 24 % besteht hier Unsicherheit und nur bei etwa 15 % werden die Zielvor-stellungen zu erlangen sein. Von den Standgewässern könnten wahrscheinlich 38 % den guten ökologischen Zustand erreichen.

Bei einer hohen Anzahl der bewerteten Wasserkörper ist neben an-deren Bewertungskriterien auch der ermittelte Zustand der Fisch-

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fauna für die Einschätzung „Zielerreichung unwahrscheinlich“ ver-antwortlich.

Selbst wenn im Rahmen der Umsetzung der EU-WRRL die was-serwirtschaftlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässer-struktur (Habitate, Durchgängigkeit) wirksam werden und die Zieler-reichung guter ökologischer Fischbestandszustand ermöglichen sollten, bleibt eine darauf folgende Eigenanpassung der Fischbe-stände (z.B. natürliche Rückbesiedlung verschollener Arten) frag-lich. Eine fischereiliche Initialanpassung der Fischbestände an die verbesserten Gewässerstrukturen durch Besatz kann im Einzelfall nach Prüfung durchaus geboten sein.

3.2. Länder- und bundesrechtliche Regelungen für den Fischbesatz Die fischereiliche Hege als Funktion des Fischereirechts umfasst auch das Recht zum Einbringen von Fischbesatz. Besatzmaßnah-men als Bestandteil der Fischhege und des Fischartenschutzes dür-fen jedoch nur unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben erfol-gen.

Einschlägige Regelungen zum Fischbesatz finden sich insbesonde-re in den Landesfischereigesetzen und den dazugehörigen Durch-führungsbestimmungen (Fischereiverordnungen), die derzeit bei 16 Bundesländern ohne Rahmengesetz des Bundes eine erhebliche Bandbreite von unterschiedlichen Besatzregelungen enthalten (z. B. Genehmigungsvorbehalte, Besatzverbote). Daneben können im Zu-sammenhang mit Besatzmaßnahmen auch andere Rechtsbereiche betroffen sein (z. B. Naturschutzrecht, Tierschutzrecht).

Ein einheitliches und klar geregeltes Fischbesatzrecht gibt es in Deutschland somit nicht (vgl. Anhang Nr. 1).

Da das Recht zur Ausübung der Fischerei und die gesetzliche He-gepflicht dem jeweiligen Fischereiberechtigten obliegen, besitzt die-ser i. d. R. auch die ausschließliche Befugnis zum Fischbesatz. Durch Verpachtung können jedoch Rechte und Pflichten übertragen werden.

Im Falle von Genehmigungsvorbehalten oder –pflichten für das Aussetzen einer bestimmten Art obliegt die abschließende und ent-scheidende fachliche Beurteilung jedoch immer der zuständigen Genehmigungsbehörde (i. d. R. Fischereibehörde, in einigen Bun-

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desländern auch im Einvernehmen mit der zuständigen Natur-schutzbehörde) und nicht dem Fischereiberechtigten oder dessen Pächter.

Heimische oder gebietsfremde Fischart – das ist hier die Frage! Es gibt zahlreiche Beispiele dafür, dass das aktive Einsetzen oder passive Einschleppen von gebietsfremden Tieren in der Vergan-genheit in Ökosystemen zu Beeinträchtigungen der natürlichen Le-bensgemeinschaften und zu erheblichen Problemen für die dort e-hemals heimischen Tierarten geführt hat. Dies gilt insbesondere für hoch spezialisierte, endemische Arten. Nach den Definitionen des Naturschutzes (BfN 2005) werden gebietsfremden Tiere als Archä-obiota bezeichnet, wenn sie vor 1492, dem Jahr der Entdeckung Amerikas, eingebracht wurden (z. B. Karpfen Cyprinus carpio in Norddeutschland). Unter den Neozoen, d. h. den nach 1492 einge-führten und etablierten gebietsfremden Tieren sind insbesondere die so genannten invasiven Neozoen bedeutsam, da sie nachge-wiesenermaßen ökologische Schäden verursachen (z. B. Wollhand-krabbe Eriocheir sinensis).

Das Einbringen gebietsfremder Arten zählt weltweit zu den Haupt-gefährdungsursachen von Süßwasserfischen und ist bei mehr als 50 % der Fischarten für deren Veränderung oder gar Aussterben zumindest mitverantwortlich (Harrison & Stiassny 1999; zit. in Stiassny 2002). Neben einer Verdrängung der einheimischen Arten ist beim Besatz mit Fischen standortfremder Herkunft zu befürchten, dass durch Einkreuzung ans Biotop angepasste und spezialisierte Populationen verändert werden und verloren gehen (AGR 2005). Das Wissen über solche Prozesse ist allerdings besonders für die Verhältnisse in Mitteleuropa vielfach unzureichend.

Die Unterzeichner des Übereinkommens über die biologische Viel-falt vom 5. Juni 1992 in Rio de Janeiro (Convention on Biological Diversity - CBD), zu der auch die Bundesrepublik Deutschland zählt, haben sich vor dem Hintergrund dieser Problematik verpflichtet, ge-eignete Maßnahmen zu treffen, um die Gefahren einer Verfälschung der Tier- oder Pflanzenwelt der Mitgliedstaaten durch Ansiedlung und Ausbreitung von Tieren und Pflanzen gebietsfremder Arten ab-zuwehren. In Deutschland sind die dafür gültigen gesetzlichen Rahmenbestimmungen im Gesetz über Naturschutz und Land-schaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG) vom 25.

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März 2002 (BGBl. I S. 1193) geregelt, das auf Fische anzuwenden-de Definitionen heimischer und gebietsfremder Arten enthält.

Das Bundesnaturschutzgesetz enthält in § 10 Abs. 2 Ziff. 5 BNatSchG die Begriffsdefinition der heimischen Tierarten und ver-bietet somit gemäß § 5 Abs. 6 BNatSchG auch bei der fischereili-chen Nutzung den Besatz von Gewässern mit nicht heimischen Tierarten grundsätzlich. Ausnahmen von diesem Grundsatz können in den Ländern bei Fischzuchten und Teichwirtschaften der Binnen-fischerei zulässig sein (Fischer-Hüftle et al. 2003: Erl. 56 zu § 5 Abs. 6 BNatSchG).

Eine „heimische Art“ ist danach eine wild lebende Tier- oder Pflan-zenart, die a) ihr Verbreitungsgebiet oder regelmäßiges Wanderungsgebiet

ganz oder teilweise im Inland hat oder in geschichtlicher Zeit hatte oder

b) auf natürliche Weise in das Inland ausdehnt. Als heimisch gilt eine wild lebende Tier- oder Pflanzenart auch, wenn sich verwilderte oder durch menschlichen Einfluss eingebür-gerte Tiere oder Pflanzen der betreffenden Art im Inland in freier Natur und ohne menschliche Hilfe über mehrere Generationen als Population erhalten (§ 10 Abs. 2 Nr. 5 BNatSchG).

Diese sehr großzügige Definition heimischer Fischarten in Verbin-dung mit den politischen Begriff „Inland“, unter dem bei einem Bun-desgesetz das gesamte Territorium der BRD zu verstehen wäre, er-klärt somit alle in Deutschland heute außerhalb von Fischzuchtanla-gen und Teichwirtschaften („in ihrem heutigen Verbreitungs- oder Wandergebiet“) lebenden oder sich wild vermehrenden Fischarten, also auch den Aal in der Donau, den Karpfen, die Regenbogenforel-le, den Bachsaibling, den Zwergwels, den Kamberkrebs u.a. unab-hängig von ihrer Herkunft zu heimischen und damit formal zum Be-setzen zulässige Fischarten. Diese Definition der heimischen Arten ist also für die Beurteilung der prinzipiellen fischereiökologischen / zoogeographischen Eignung einer Fischart für ein bestimmtes Ge-wässer ungeeignet.

Bei geplanten Besatzmaßnahmen bzw. dem Ansiedeln von Fischar-ten ist es vor dem Hintergrund der rahmenrechtlichen Vorgaben des BNatSchG darüber hinaus entscheidend, ob die fraglichen Fischar-ten bzw. Besatzfische zwar als heimisch, aber trotzdem als gebiets-fremd einzustufen sind.

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Rechtliche Rahmenbedingungen

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Als gebietsfremd gilt eine wildlebende Tier- oder Pflanzenart im Sin-ne von § 10 Abs. 2 Nr. 6 BNatSchG dann, wenn sie in dem betref-fenden Gebiet in freier Natur nicht oder seit mehr als 100 Jahren nicht mehr vorkommt. Gemäß Kommentar zum BNatSchG orientiert sich der Begriff „Gebiet“ dabei nicht nach Verwaltungsgrenzen, son-dern nach naturschutzfachlichen Kriterien. Da sich der Begriff der Art gemäß § 10 Abs. 2 Nr. 4 BNatSchG auch auf Unterarten und Teilpopulationen bezieht, können auch Unterarten oder Teilpopula-tionen einer Art, die als Ganzes nicht gebietsfremd ist, in einem ganz bestimmten Gebiet gebietsfremd sein. Damit soll gewährleistet werden, dass die innerartliche Vielfalt erhalten bleibt (vgl. Fischer-Hüftle et al., 2003: Erl. 55 zu § 10 Abs. 2 Nr. 6 BNatSchG).

Die Gemeinsamkeit im Bewertungsmaßstab für heimische/nicht heimische und gebietsfremde/nicht gebietsfremde Arten besteht le-diglich darin, dass beide wild lebende Arten, also außerhalb von Fischzucht- und Wirtschaftsanlagen in sog. offenen Gewässern le-bende und sich selbst erhaltende Fischarten, sein müssen.

Der Unterschied im Bewertungsmaßstab besteht darin, dass für die Bewertung der Gebietsfremdheit zusätzlich das Vorkommensgebiet nur naturschutzfachlich bzw. zoogeografisch (Gewässer oder Ein-zugsgebiet unabhängig von politischen Grenzen oder Verwaltungs-grenzen) und ein ausschließender Zeithorizont von rückwirkend 100 Jahren zu betrachten ist. Eine darauf basierende Betrachtung der bisher in Deutschland wild vorkommenden Fischarten würde somit nicht nur die seit ca. 50 Jahren eingeführten asiatischen Pflanzenfresser generell für ge-bietsfremd erklären, sondern zumindest für einige zoogeographisch abgrenzbare Vorkommensgebiete (Gewässer, Einzugsgebiete) auch die als heimisch geltenden, eingebürgerten Neozoen wie Re-genbogenforelle, Kamberkrebs, Bachsaibling, Aal in der Donau („nicht in der freien Natur vorkommend“) als gebietsfremd deklarie-ren.

Mit Gültigkeit des BNatSchG steht der Besatz derartiger gebiets-fremder Arten unter einem behördlichen Genehmigungszwang. Eine Genehmigung zur Ansiedlung von als gebietsfremd eingestuften Ar-ten wäre nach § 41 Abs. 2 Satz 3 BNatSchG zu versagen. Sinn und Zweck der Regelung ist, die gewachsene genetische Vielfalt zu er-halten und den ungestörten Ablauf des Evolutionsprozesses zu si-chern (Fischer-Hüftle et al. 2003: Erl. 12 zu § 41 Abs. 2 BNatSchG).

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Gute fachliche Praxis fischereilicher Besatzmaßnahmen

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Dem gegenüber stellt § 41 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BNatSchG das An-siedeln von dem Fischereirecht unterliegenden Tieren nicht gebiets-fremder Arten von der artenschutzrechtlichen Genehmigung frei, d. h. Besatzmaßnahmen sind von dem Erfordernis einer naturschutz-rechtlichen Genehmigung auszunehmen.

In Schutzgebieten sind zusätzlich die speziellen Regelungen in Schutzgebietsverordnungen sowie Anforderungen des Schutzge-bietsnetzes NATURA 2000 zu beachten, z. B. hinsichtlich der Aus-bringung von Fischen in Natura 2000-Gebieten, die im Schutzzweck auf bestimmte Fischarten abstellen (Fischer-Hüftle et al. 2003: Erl. 22 zu § 41 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BNatSchG). In diesen Gebieten ist für Besatzmaßnahmen, die einer behördlichen Genehmigung be-dürfen oder im Rahmen von (nach einzelnen Landesfischereigeset-zen vorgesehenen und zu genehmigenden) Hegeplänen erfolgen, einer Vorprüfung auf „FFH-Verträglichkeit“ durchzuführen (Art. 6 FFH-RL, § 35 Nr. 2 in Verb. mit § 34 BNatSchG bzw. entsprechen-de Untersetzung in den Ländernaturschutzgesetzen). Sofern das Besatzvorhaben festgelegte Erhaltungsziele des FFH-Gebietes „er-heblich“ beeinträchtigen könnte, ist eine formelle Verträglichkeits-prüfung durchzuführen (EUGH-Urteil RS C 127/02). Somit ist die FFH-RL in jedem Fall auch bei Fischbesatz zu beachten!

Die rahmenrechtliche Vorschrift des § 41 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG verpflichtet die Länder, durch geeignete Maßnahmen die Gefahren einer Verfälschung u. a. der Tierwelt durch Ansiedlung und Ausbrei-tung von Tieren gebietsfremder Arten abzuwehren.

Somit regelt das BNatSchG die Problematik des Fischbesatzes nicht abschließend, sondern stellt für die Beurteilung der Zulässig-keit lediglich den äußeren Rahmen dar.

Die konkrete Umsetzung dieser Regelung ist, soweit sie sich auf Tiere bezieht die dem Fischereirecht unterliegen, durch das Fische-reirecht des jeweiligen Bundeslandes zu erfüllen und den jeweiligen Fachgesetzen, den Landesfischereigesetzen als „Lex speziales“ vorbehalten.

Konkretere, naturschutzgesetzkonforme oder die Vorgaben des BNatSchG verschärfende Besatzvorgaben für heimische und ge-bietsfremde Fische sind jedoch selten und enthalten zumeist direkte Besatzverbote als den stärksten gesetzlichen Eingriff in die Hoheit der Fischereiberechtigten.

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Rechtliche Rahmenbedingungen

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In einigen Landesfischereigesetzen wurden z. B. Regelungen zur Zulässigkeit von gewissen Besatzmaßnahmen (Regenbogenforelle: Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Sachsen, Schleswig-Holstein) oder zur Eignung einiger Herkünfte der Satzfische aufge-nommen (z. B. Bayern, § 19 Abs. 1 Satz 3 AVFiG: Besatz muss aus Beständen oder Nachzuchten erfolgen, die dem zu besetzenden Gewässer möglichst nahe zugeordnet werden können; Baden-Württemberg, § 8 Abs. 2 LFischVO: Fischarten der Gewässersys-teme Donau und Rhein, die im jeweils anderen Gewässersystem natürlicherweise nicht vorkommen, dürfen nur in ihrem angestamm-ten Gewässersystem […] ausgesetzt werden ) (vgl. Tab.1 im An-hang).

Damit stellen die Landesgesetzgeber teilweise bereits den Besatz bestimmter Fischarten und Herkünfte im Sinne des BNatSchG in unterschiedlich starker Weise unter ein Verbot, eine behördliche Er-laubnispflicht, einen Verbotsvorbehalt oder eine Genehmigungs-pflicht. Auch das Aussetzen gentechnisch veränderter Fischarten unterliegt einer gewissen Bandbreite der Zulässigkeit vom generel-len Verbot bis zur Zulässigkeit in Aquakulturanlagen bzw. Genehmi-gungsvorbehalten nach Gentechnikgesetz.

In Ansätzen wird so dem Sachverhalt Rechnung getragen, dass ei-ne in der politischen Einheit eines Bundeslandes unstrittig „heimi-sche“ Fischart in den zoogeographischen Grenzen ihres heutigen Verbreitungs- und Wandergebietes, eines Einzugsgebietes, einer Fischereiregion oder eines bestimmten Gewässers aber durchaus gebietsfremd und somit nicht besatzfähig sein kann!

Trotz dieser landesrechtlichen Einzelvorgaben finden die für eine gute fischereifachliche Besatzpraxis entscheidenden Bewertungskri-terien „nicht gebietsfremder und damit standortgerechter Fischbe-satz“ und „genetische Vielfalt innerhalb der Arten“ in den Landesfi-schereigesetzen bisher keine umfassende Umsetzung.

Strubelt (2002) bemerkt zu Recht, dass der Begriff „gebietsfremd“ im Fischereirecht bisher nicht enthalten ist (Ausnahme: VO Hessen vom 27.10.2002), in der Praxis jedoch bislang allerdings enger ge-sehen wurde als die Definition im BNatSchG; zudem stehe es noch offen, wie er nun zur Umsetzung des BNatSchG in das Fischerei-recht eingeführt wird.

Entscheidend für den unzureichenden Stand der bisherigen Anpas-sung landesfischereigesetzlicher Regelungen an die geltenden

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Normen des novellierten BNatSchG ist unzweifelhaft der frühere Entstehungszeitpunkt der Landesfischereigesetze. Die erforderliche Anpassung fischergesetzlicher Regelungen kann nur als zeitlich dy-namischer Prozess erfolgen.

3.3. Umsetzung in die Praxis Für die fischereiliche Praxis stellt sich also die grundsätzliche Frage: Ist eine Art heimisch und ist das Besatzmaterial als gebietsfremd einzustufen?

Diese vom BNatSchG im Detail nicht näher definierte Frage der konkreten Standortgerechtigkeit und der genetischen Eignung des Besatzmaterials für das fragliche Gewässer muss also immer im Einzelfall entschieden werden.

Dass die Landesfischereigesetze keine weiterführenden Regelun-gen enthalten, resultiert aus der Vielfalt an unterschiedlichen Le-bensräumen, Gewässertypen und –zuständen und einer sich dar-aus ergebenden Vielzahl von nicht vorauszusehenden Möglichkei-ten für eine standortgerechte Anpassung eines Fischbestandes im Einzelfall. Eine umfassende gesetzliche Regelung im Sinne einer verbindlichen Vorgabe ist vor diesem Hintergrund nahezu unmög-lich und wegen des hohen bürokratischen Regelungsbedarfes staat-licherseits weder nachvollziehbar noch gewollt.

Hierin liegt der wesentliche Grund, dass Hegepflicht und die damit zwingend verbundene Besatzbefugnis nicht in der Hand staatlicher Einrichtungen liegen, sondern in der Person des Hegepflichtigen personifiziert sind. Dieser hat zur Wahrnehmung seiner Pflicht auch ein ausschließliches Besatzrecht, das mit dem Abschluss eines Pachtvertrages (vorbehaltlich abweichender landesrechtlicher Nor-men) mit der Hegepflicht auch zwingend auf den Fischereipächter übergeht. Dagegen wird mit einer Angelerlaubnis nur ein zeitlich be-fristetes Fangrecht ohne Hegepflicht weitergegeben, so dass ein Er-laubnisscheininhaber nicht zum Besatz berechtigt ist.

Ob ein beabsichtigter Besatz mit einer Fischart, die keinem landes-rechtlichen Verbot oder Genehmigungsvorbehalt unterliegt und da-mit frei zulässig wäre, nach den vorstehend genannten naturschutz-rechtlichen Gesetzesnormen ebenfalls zulässig und angemessen ist, lässt sich für den Fischereirechtsinhaber oder Pächter meist nicht ohne weiteres beurteilen:

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Rechtliche Rahmenbedingungen

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Bei Regenbogenforelle, Bachsaibling und Karpfen handelt es nach den Definitionen des § 10 Abs. 2 Nr. 5 BNatSchG also zweifellos um heimische Fischarten. Die Frage, ob diese Fischarten oder auch Satzfische von bereits vorhandenen Arten (z. B. zur Bestandsstüt-zung nachgesetzte Bachforellen) im fraglichen Gewässer als ge-bietsfremd einzustufen wären, lässt sich dagegen nicht immer ein-deutig beantworten, da der Begriff „gebietsfremd“ nicht allgemein gültig juristisch zu klären ist. Die Beantwortung der Frage ist viel-mehr abhängig vom jeweiligen Bezugsraum, dem „Gebiet“, das vor dem Hintergrund widerstreitender Interessen zwischen Fischerei und Naturschutz sowie unter Berücksichtigung von Mobilität und Ausbreitung schon im Gewässersystem vorhandener Fische der gleichen Art unterschiedlich definiert werden kann. Zudem liegen sicherlich nur in Ausnahmefällen Untersuchungen vor, die gesicher-te Aussagen zur genetischen Distanz zwischen im Gebiet bereits vorkommenden Fischen und potenziellen Besatzfischen zulassen.

Hier sind pragmatische Lösungen gefordert, die sowohl dem Fisch-artenschutz als auch den Erfordernissen der fischereilichen Praxis gerecht werden. Die Kompetenz zur abschließenden Klärung der Frage nach der „Gebietsfremdheit“ vor dem Hintergrund eines ge-planten Fischbesatzes sollte daher bei der für das Gebiet ganzheit-lich hegepflichtigen Fischerei (hegepflichtige Fischereirechtsinhaber und Pächter) in Zusammenarbeit mit der Fischereiverwaltung lie-gen. Vor dem Hintergrund der Vielzahl von jährlich durchgeführten Besatzmaßnahmen sollte darüber hinaus auch ein damit verbunde-ner Verwaltungsaufwand so gering wie möglich sein.

Eine weitere Alternativlösung stellt die in einigen Länderfischereige-setzen (z. B. Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein) verankerte Pflicht zur Erstellung von Hegeplänen inklusive Angaben zu den geplanten Besatzmaßnahmen dar, die von den Fischereibehörden genehmigt werden müssen. Allerdings finden sich nicht nur in den meisten Länderfischereigesetzen keine näheren Regelungen zur Bewertung der Gebietsfremdheit, auch den fischereilichen Geneh-migungsbehörden stehen bisher keine Bewertungskriterien zur Ver-fügung. Bis dahin obliegt die Entscheidung bezüglich einer in Frage stehenden „Gebietsfremdheit“ weiterhin der Eigenverantwortung der Hegepflichtigen, zu deren Qualifizierung diese Broschüre dienen soll.

Die im klassischen Naturschutz weit verbreitete und vielfach in öf-fentlichen Diskussionen geäußerte Ansicht, dass Besatz als Maß-

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nahme der fischereilichen Gewässerbewirtschaftung oder des Fischartenschutzes im Zweifel mehr Schaden verursacht als Nutzen bringt und daher generell abzulehnen ist, muss widersprochen wer-den.

In einer dicht besiedelten Kultur- und Industrielandschaft mit sich ständig ändernden Umwelt- und Gewässerrahmenbedingungen ist es fachlich unmögliche und rechtswidrig (da hegepflichtwidrig), Fischbestände dauerhaft „Sich-Selbst-zu-Überlassen“, da in ähnli-cher Weise wie durch fehlerhaften Besatz Schäden in den Biozöno-sen eintreten können. Dies gilt auch für Gewässer, die innerhalb von Naturschutzgebieten liegen oder diese durchqueren. Hier kann ein Fischereiverbot z. B. dazu führen, dass ein Fischsterben man-gels Kontrolle überhaupt nicht bemerkt wird. Die Überwachung und gegebenenfalls das steuernde Eingreifen des fachkundigen Men-schen in die Fischbestände kann deshalb insbesondere in stark ü-berformten Biotopen erforderlich bleiben. Auch die zu den Aufgaben des Artenschutzes zählende Wiedereinbürgerung zwischenzeitlich lokal ausgestorbener Fischarten und die Ansiedlung von Tieren und Pflanzen verdrängter wild lebender Arten in geeigneten Biotopen innerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebietes nach § 39 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 BNatSchG wäre vielfach ohne Besatz nicht möglich. Hier sei z. B. an den Initialbesatz von Kleinfischen oberhalb unpas-sierbarer Querbauwerke, die eine natürliche Wiederausbreitung nach totalem Fischsterben verhindern, erinnert.

Allerdings wird der besetzende Fischereirechtsinhaber oder Pächter seiner hohen Verantwortung nur dann gerecht und vermeidet Scha-den, wenn die Besatzmaßnahmen rechtskonform und sachkundig im Sinne der dargestellten fischereirechtlichen und naturschutz-rechtlichen Normen durchführt werden.

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Ökologische Voraussetzungen

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4. Voraussetzungen und Auswirkungen

4.1 Ökologische Voraussetzungen Für die Entscheidung zur Durchführung von Besatzmaßnahmen sowie für deren konkrete Planung ist es unerlässlich, den Typ und Zustand des betreffenden Gewässers sowie den darin enthaltenen Fischbestand in seiner Qualität und Quantität möglichst genau zu erfassen und zu bewerten. Von grundsätzlicher Bedeutung ist dabei, ob es sich um ein Stand- oder Fließgewässer bzw. ein künstlich entstandenes Gewässer handelt. Die Gewässer werden v.a. durch folgende Aspekte geprägt: Zeit-punkt und Ursache der Entstehung (Genese), geografische und Höhenlage, geologischer Hintergrund und Zusammensetzung der Sohlsubstrate, Morphologie (Fläche, Tiefe, Uferneigung, Becken- und Buchtenbildung), Gefälle und Strömung, Einzugsgebietsgröße und –strukturierung sowie Nutzungsverhältnisse im Gewässer und Umland. Abhängig von den sich daraus ergebenden Bedingungen verfügen die Gewässer über entsprechende chemisch-physikalische Eigenschaften (v.a. Temperatur, Sauerstoffgehalt, pH-Wert, Leitfä-higkeit, Karbonatgehalt) sowie Nährstoffgehalte (Trophie). Diese spezifischen Eigenschaften prägen das Maß der Bioprodukti-on sowie die Ausbildung spezieller Gesellschaften von Phytoplank-ton, submerser und emerser Vegetation, Zooplankton, Makrozoo-benthos und Fischen, welche über sehr enge ökologische Bezie-hungen miteinander verflochten sind (z.B. Nahrungsketten, Symbio-sen). Finden innerhalb des jeweiligen Gewässersystems Verände-rungen statt oder werden Eingriffe vorgenommen, dann haben die-se direkt oder indirekt Auswirkung auf alle trophischen Bereiche und so auch auf die Fischfauna. In künstlich entstandenen Gewässern laufen ähnliche Prozesse ab. Ihre Typisierung ist jedoch sehr schwer, weil durch das menschliche Wirken oft stark variierende Bedingungen auftreten (z.B. kurzfristige Wechsel in Größe, Tiefe, Trophie oder Strömung, Eindrift oder Zu-wanderung rheophiler oder limnischer Arten). Jedes künstlich ent-standene Gewässer sollte daher unter Berücksichtigung des jeweili-gen Bewirtschaftungszwecks gesondert betrachtet werden.

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Standgewässer Bei den stehenden Gewässern unterscheidet man natürlich ent-standene Seen, Weiher und Tümpel. Weiher und Tümpel sind im Vergleich zu Seen sehr klein und flach, wobei Tümpel sogar zeit-weise austrocknen können. Talsperren, Staubecken, Teiche sowie Restgewässer (z.B. Kiesgruben bzw. Baggerseen, Steinbrüche, Bergbaurestgewässer) sind künstlich entstanden und tragen eben-falls meist den Charakter von Standgewässern. Auf Grundlage festgestellter Ähnlichkeiten der Gewässer wurden bereits frühzeitig fischereibiologische sowie hydrobiologische Seen-typen klassifiziert, die im wesentlichen noch heute Gültigkeit haben (u.a. Bauch 1954; Müller 1963; Müller 1987; Schäperclaus 1927; Seligo 1926; Struck 1915; Thienemann 1921; Wundsch 1927). Die fischereibiologischen Typisierungen basieren unter Berücksich-tigung der Ökoregion (z.B. Hochgebirge, Gebirge, Vorgebirge, Tief-land oder Küste) auf der jeweiligen Gewässermorphologie und Hauptfischart, wobei auch wesentliche Begleitarten Beachtung fin-den (Tab. 1). Der Charakter jedes Gewässers wird über seine maximale Tiefe sowie Fläche, Form und Anbindung geprägt. Insbesondere die Tiefe bestimmt in Relation zur Fläche über die Häufigkeit der Durchmi-schung (mono-, di- bzw. polymiktisch) bzw. die Ausbildung der Temperatursprungschicht (Ventz 1974). Durch die Schärfe der Schichtung bzw. Intensität der Durchmischung wird die biologische Produktivität des Gewässers geprägt (Barthelmes 1981). Aktuelle Typisierungen weisen verschiedene Arten geschichteter und ungeschichteter Seen aus, die auf den Ökoregionen, dem Kalkgehalt sowie der Größe des Einzugsgebiets basieren und durch entsprechend spezifische Fischgemeinschaften geprägt werden (Mathes et al. 2002; Mehner et al. 2004b). Weitere Faktoren, die auf die Fischartengemeinschaften der Ge-wässer wirken können, sind u.a. Uferstruktur, Röhrichtausbildung, Untergrund, Umlandsituation und Nutzungskonflikte, welche bei entsprechender Kenntnis für Besatzentscheidungen unbedingt zu berücksichtigen sind. Neben den strukturellen und lagebezogenen Voraussetzungen hat der jeweilige Nährstoffgehalt (Trophie) maßgeblichen Einfluss auf die Nahrungskettenbeziehungen und die biologische Produktion des Gewässers. Über die Trophie und den mit ihr einhergehenden Ge-wässerbedingungen wird zum einen bestimmt, welche Arten im

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Ökologische Voraussetzungen

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betreffenden Gewässer nachhaltig fortkommen . Zum anderen sind natürliche Ökosysteme darauf ausgerichtet, die Stoffströme mög-lichst vollständig auszunutzen (ökologisches Gleichgewicht). So bil-den sich auch mengenmäßig Fischbestände heraus, die i.d.R. das biologische Produktionspotenzial des Gewässers ausschöpfen. Die biologische Produktion und so auch die Fischbiomasse sind in küh-len und nährstoffarmen (oligotrophen) Seen im Vergleich zu den wärmeren und nährstoff-reichen (eutrophen) Seen meist geringer. Unter biologischer Produktion versteht man den Zuwachs an Bio-masse pro Jahr (Barthelmes, 1981). Dieser beträgt etwa 1/3 der Biomasse. Eine fischereiliche Nutzung ist nachhaltig, so lange sie die Produktion nicht übersteigt. Somit stellt dieser Zuwachs zugleich das maximale fischereiliche Ertragspotenzial dar. Beim fischereili-chen Ertrag handelt es sich hingegen um die real erzielten Fänge im Rahmen der ortsüblichen fischereilichen Nutzung abzüglich der Aufwendungen für Besatz. Er erreicht i.d.R. nur selten das Ertrags-potenzial. Ein hohes Ertragspotenzial zeigt nicht an, dass man star-ken Besatz tätigen kann, sondern wie hoch der fischereiliche Ge-samtertrag, bezogen auf die Gewässerfläche, theoretisch sein kann. Neben der Gewässerbewertung bedarf es aber auch hinreichender Kenntnisse zum aktuellen Arteninventar (Lebensraum- und Laich-platzansprüche, arttypisches Verhalten, Schutzstatus), zur men-genmäßigen Verteilung der Arten (Räuber-Beute-Verhältnis, Wachstumsverhältnisse) sowie zu deren Möglichkeiten für eine na-türliche Fortpflanzung innerhalb des Gewässers bzw. zur Erreich-barkeit von anderweitigen Laichplätzen. Vorherige Bestandserfas-sungen und Bestandsbewertungen (Bonitierung) durch fachkundige Personen sollten daher Grundlage jeder Besatzplanung sein. Ein Besatz mit Arten, die dem trophischen Zustand oder den strukturel-len Voraussetzungen nicht entsprechen, kann dazu führen, dass sich diese Arten nicht an die jeweiligen Gewässerbedingungen an-passen können, ein schlechtes Wachstum zeigen, krank werden und/oder frühzeitig sterben. Derartige Besatzmaßnahmen wären daher sowohl ökologisch als auch ökonomisch nutzlos. Bei den künstlichen Standgewässern sollte sich der zu entwickelnde bzw. hegende Fischbestand an den Bedingungen natürlicher Ge-wässer gleichen Typs und gleicher Ökoregion orientieren.

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Tab 1. :Fischereiliche Seentypen – Klassifizierung (in Anlehnung an Bauch 1963 und Mehner et al. 2004b) Fischereilicher

Seentyp Beschreibung Fischartengemeinschaft

Saiblingsee (Salmoniden-see)

Tiefe Gebirgsseen, große und tiefe Vorgebirgs-seen mit steilen Ufern und mit nur stellenweise vorhandener Ufervegetation in flachen Buchten, sehr nährstoffarm und klar, auch im Sommer am Grund sauerstoffgesättigt, Untergrund steinig-kiesig Ertragspotenzial: ca. 2…10 kg/ha

Leitart: Seesaibling Begleitarten: Forelle, Großcorego-nen, Hecht, Barsch, Elritze, Westgroppe

Coregonensee der Voralpen

Tief (oft > 25 m), steile Ufer, kühles Wasser, immer noch sauerstoffreich am Grund, Unter-grund kiesig - stellenweise weich, stärkere Vege-tationsentwicklung an den schmalen Ufern Ertragspotenzial: ca. 5…19 kg/ha

Leitart: Großcoregonen Begleitarten: Forelle, Seesaibling, Aal, Hecht, Barsch, Blei, Plötze u. a. Cypriniden (selten), Quappe, Schmerle, Westgroppe, Zander (z.T. etabliert nach Besatz)

Norddeutscher Coregonensee

Größere Klarwasserseen (Sommersichttiefe > 5 m), Tiefe > 15 m, Strukturierung wie Voralpen-seen jedoch häufiger flache Buchten mit Eutrophierungserscheinungen, weniger sauer-stoffreiches Tiefenwasser, Untergrund sandig-schlammig, Sauerstoff kann zeitweise in Boden-nähe fehlen, keine Schwefelwasserstoffbildung Ertragspotenzial: 10…50 kg/ha

Leitart: Kleine Maräne Begleitarten: Plötze, Großmaräne, Aal, Blei, Barsch, Hecht, Zander (z.T. etabliert nach Besatz)

Plötzensee Gealterter norddeutscher Coregonensee, tief, sommerliche Sichttiefe 2-3 m, Untergrund über-wiegend schlammig, Sauerstoff ist in der Tiefe sehr gering oder fehlt im Sommer, Schwefelwas-serstoffbildung Ertragspotenzial: ca. 25…80 kg/ha

Leitart: Plötze Begleitarten: Blei, Güster, Rotfe-der, Barsch, Aal, Hecht, Zander (selten)

Bleisee Flach (5-20 m), mit weitem, flachem Ufer, som-merliche Sichttiefe ca. 1 m, im Sommer ohne Sauerstoff in der Tiefe, Schwefelwasserstoffbil-dung, Untergrund schlammig Ertragspotenzial: 20…100 kg/ha

Leitart: Blei Begleitarten: Plötze, Barsch, Zan-der, Güster, Ukelei, Rotfeder, Hecht, Aal

Hecht-Schlei-See

Flach, über große Flächen krautreich, ausgepräg-te Gelegezone, relativ klares Wasser, Untergrund sandig-schlammig Ertragspotenzial: 25…120 kg/ha

Leitart: Hecht, Schleie Begleitarten: Karausche, Rotfeder, Güster, Plötze, Barsch, Aal

Zandersee Flach (2-10 m), krautarm, sehr trüb, überwiegend stinkender (steriler) grober Bodenschlamm (ab-gestorbene Röhrichtreste), stellenweise sandig-kiesige bis steinige Untergründe oberhalb sauer-stofffreier Bereiche, im Sommer unterhalb von 5-6 m (manchmal auch 2-3 m) kein Sauerstoff, Schwefelwasserstoffbildung, ausgeprägte Blaual-genblüten (Oscillatoria) Ertragspotenzial: 15…25 kg/ha (Zander); gesamt: 80…200 kg/ha

Leitart: Zander Begleitarten: Plötze, Ukelei, Blei, Güster, Stint, Barsch, Aal, Hecht, Kaulbarsch, Rotfeder, Moderlie-schen

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Ökologische Voraussetzungen

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Fließgewässer Man unterscheidet natürlich entstandene Fließgewässer allgemein in Rinnsal (Bächlein; < 1 m breit), Bach (bis 5 m breit), Fluss (bis 100 m breit) und Strom (> 100 m breit). Sie müssen eine Mindest-fließgeschwindigkeit von über 0,01-0,03 m/s aufweisen (DIN 38410, 1971). Quellgräben (< 1 m breit), Gräben (bis 5 m breit) bzw. Kanä-le (> 5 m breit) gelten allgemein als künstlich entstandene Fließge-wässer, deren Strömungsverhältnisse aber von der jeweiligen Be-wirtschaftung abhängen. Auch für Fließgewässer wurden entsprechende Klassifizierungen erarbeitet (u.a. Bauch 1954; Huet 1964; Illies 1958; Illies 1961; Illies 1961; Illies & Botosaneanu 1963; Illies 1966; Lassleben 1967; Lass-leben 1967; Lassleben 1967; Lassleben 1967; Müller 1987; Schönborn 1992; Seligo 1926; Steinmann 1915; Thienemann 1924). Unter Berücksichtigung von regionaler Lage, Größe, Gefälle, Strömung, Temperatur, Wasserqualität, Sauerstoffgehalt, Sohlsub-strat und weiteren Faktoren werden bei diesen ebenfalls die jeweili-gen Haupt- und Begleitfischarten benannt (Tab. 2). In Verbindung mit der EU-Wasserrahmenrichtlinie aus dem Jahre 2000 erarbeiteten Pottgiesser & Sommerhäuser 2004 eine neue Fließgewässertypologie. Auch diese orientiert sich v.a. an den obi-gen Faktoren, berücksichtigt darüber hinaus morphologische As-pekte sowie die biologischen Komponenten Makrozoobenthos, Phy-tobenthos, Makrophyten und die Fischfauna. Insgesamt wurden 23 Fließgewässertypen beschrieben. Diese Fließgewässertypen tren-nen sich anhand ihrer Fischfauna jedoch nur schlecht, so dass kei-ne Ausweisung allgemeingültiger Referenz-Ichthyozönosen auf Grundlage dieser Typologie erfolgen kann. Ergebnisse an Fließge-wässern des norddeutschen Tieflandes zeigten, dass die natürli-chen Ichthyozönosen durch verschiedene dieser Fließgewässerty-pen repräsentiert werden können bzw. dass ein Typ verschiedene Referenz-Ichthyozönosen aufweisen kann (Schaarschmidt et al. 2005). Natürliche Fließgewässer-Ökosysteme werden durch ein Kontinuum geprägt, in dem sich die chemisch-physikalischen und biologischen Komponenten bedingt durch das Gefälle des Fließgewässers all-mählich abändern. Hierbei wird jeder Abschnitt eines Fließgewäs-sers vom Oberlauf her beeinflusst. Ebenso können flussaufwärts gerichtete Rückkopplungen auftreten (Schönborn 1992).

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Gute fachliche Praxis fischereilicher Besatzmaßnahmen

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In der Quellregion sind die Wassertemperatur und der Nährstoffein-trag in Fließgewässern zunächst gering sowie das Wasser klar und sauerstoffreich. Im weiteren Verlauf nehmen das Gefälle und damit die Schleppkraft des Wassers ab. Beginnend mit grobem Geröll wird das transportierbare Sohlmaterial zunehmend kleiner bis im Unterlauf die Sohle nur noch von Feinsedimenten geprägt wird. Mit der Lauflänge nehmen der Eintrag von Nährstoffen, der Transport feiner Sedimente sowie die strukturbildende Kraft des immer größer werdenden Wasserkörpers zu und die Fließdynamik ab. Das Was-ser wird trüber und kann sich stärker erwärmen. Es bildet sich eine Vielzahl unterschiedlicher Strukturen und Lebensräume aus. Ent-sprechend der natürlichen Abfolge der Fließgewässerausbildung und den sich daraus ergebenden Bedingungen haben sich ebenfalls spezifische Artengemeinschaften, so auch bei den Fischen (Fisch-regionen), ausgeprägt. Diese Fischregionen weisen, bedingt durch die typspezifischen Verhältnisse, ein unterschiedliches Ertragspo-tenzial auf, das mit zunehmender Lauflänge bzw. Gewässergröße meist zunimmt. Von der Quelle zur Mündung gewinnt dabei die Flussaue eine zunehmende Bedeutung für den Stoffumsatz und die Biomasseproduktion. Die zahlreichen Auengewässer unterschiedli-chen Anbindungsgrades (räumlich, zeitlich) und unterschiedlicher Sukzessionsstadien stellen wichtige Lebensräume für Fische dar und sind vielfach von typischen Fischgemeinschaften besiedelt, die sich deutlich von der Fischgemeinschaft im Hauptstrom unterschei-den. Von besonderer Bedeutung ist bei Fließgewässern und deren Fischzönosen vor allem die Anbindung im Gewässersystem (ökolo-gische Durchgängigkeit bzw. Durchwanderbarkeit = Vorkommens-potenzial von Arten), die Wasserqualität, die gewässerprägende Sohlstruktur (Steine, Kies, Sand, Schlamm) sowie das Angebot an Struktur- bzw. Versteckvielfalt. Die Sohlsubstrate (v.a. Steine, Kies, Detritusansammlungen) ent-scheiden in Verbindung mit entsprechender Tiefen- und Strö-mungsvarianz über die Existenz verschiedener Fließgewässerarten (z.B. Kieslaicher), wobei hier insbesondere auch die Wasserqualität, wie z.B. der Sauerstoffgehalt im Lückensystem der Gewässersohle, den Fortpflanzungserfolg bestimmt (Ingendahl 1999). Will man kies-laichende Arten wie Lachs oder Meerforelle wieder ansiedeln, so sollte man vorab Informationen zur verfügbaren Laich- und Jung-

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Ökologische Voraussetzungen

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fischhabitatfläche sowie zur Wasserqualität erheben und seine Be-satzpläne danach ausrichten. Einige Fließgewässerfischarten, wie Bachforelle, Huchen oder Lachs, neigen zur Revierbildung oder benötigen in Verbindung mit ihrem artspezifischen Verhalten ausreichende Versteckmöglichkei-ten (= Einstandsfläche) wie Steine, Wurzeln, Totholz, Unterwasser-vegetation, tiefe Kolke oder unterspülte Ufer. Auch für andere Arten wie Elritze, Groppe, Schmerle Äsche, Barbe, Döbel, Quappe und Aal wirkt sich eine hohe Strukturvielfalt positiv aus. Stehen diese Strukturen nicht im erforderlichen Maße zur Verfügung, kann ein Besatzerfolg ausbleiben, weil die Satzfische die bereits belegten Unterstände nicht nutzen können, im Konkurrenzkampf scheitern und abwandern. Aus den vorbenannten Gründen sind neben der Bewertung des zum Besatz vorgesehenen Fließgewässers zugleich ausreichende Kenntnisse und Informationen zum historischen und aktuellen Fischbestand des jeweiligen Gewässers sowie des näheren Ein-zugsgebietes notwendig. Vor der Durchführung von Besatzmaß-nahmen sollte daher wenn möglich auch in Fließgewässern eine Bestandserfassung und Gewässerbonitierung erfolgen. Die bisher angeführten allgemeinen Besatzgrundsätze sollten grundsätzlich auch in den künstlichen Fließgewässern beachtet werden. Allerdings sind die abiotischen Rahmenbedingungen und die damit verbundenen Probleme dieser Gewässer sehr verschie-den und daher ihre jeweils gesonderte Betrachtung meist unum-gänglich. So kann es z.B. durchaus vertretbar sein, einen monotonen Kanal ohne Abwanderungsmöglichkeiten, aber mit ausreichender Natur-nahrung, auch mit fangfähigen Fischen zu besetzen, um überhaupt in gewissem Umfang eine fischereiliche Nutzung zu ermöglichen. Grundsätzlich sollte man bedenken, dass sich jede Besatzmaß-nahme positiv, aber durchaus auch negativ auf das betreffende Gewässer und seine Biozönose auswirken kann. Daher sind stets Verantwortung und Umsicht des Fischereiausübungsberechtigten gefordert. Auf Grundlage dieser Erkenntnis formulierte bereits Schiemenz 1919 den noch heute für Besatzmaßnahmen geltenden Grundsatz: „Der richtige Fisch an den richtigen Ort“!

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Gute fachliche Praxis fischereilicher Besatzmaßnahmen

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Von der Fischereiverwaltung und –wissenschaft wird seit vielen Jahren dringend empfohlen, anhand einer vorherigen Bewertung des jeweiligen Besatzgewässers und Fischbestandes fischökologi-sche und fischereiliche Entwicklungsziele für das Gewässer festzu-legen und einen entsprechenden fischereilichen Managementplan zu erarbeiten (Berg 1993; Mellin 1987). Dieser sollte sich nicht nur auf den Besatz und Fang beschränken, sondern bei vorhandenen Defiziten am oder im Gewässer gleichfalls Maßnahmen enthalten, die zur Verbesserung der ökologischen Gesamtsituation im Gewäs-ser beitragen. (Weitergehende Erläuterungen siehe Anhang Nr. 2).

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Ökologische Voraussetzungen

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Tab. 2:Fischökologische Fließgewässer – Klassifizierung (in Anleh-nung an Bauch 1963)

Fischregion Beschreibung Fischartengemeinschaft

Obere Forel-lenregion

Bächlein oder kleiner Bach, gefällereich (2…50 ‰), starke bis mäßige Strömung, flach, stark wechselnde Wasserstände, klares, sauerstoffrei-ches und kaltes Wasser, steinig-kiesige Sohle, relativ arm an Pflanzen und Kleintieren Ertragspotenzial: ca. 10…50 kg/ha

Leitart: Bachforelle Begleitart: Elritze, Groppe, Schmerle, Bachneunauge

Untere Forel-lenregion

Bach oder kleiner Fluss, mäßiges Gefälle (1…25 ‰), starke bis mäßige Strömung, über-wiegend flach mit Kolken und Buchten, reich an Uferdeckung, steinig-kiesiger Untergrund (z.T. auch Sand), sauerstoffreiches und kühles Wasser (selten > 18 °C), stärkere Entwicklung von Unterwasservegetation und tierischer Be-siedlung, in der Niederung sehr fruchtbar Ertragspotenzial: ca. 50… 150 kg/ha

Leitart: Bachforelle Begleitart: (Lachs und Meerforelle), Äsche, Elritze, Groppe, Bachneunauge, Schmerle, Hasel, Döbel, Gründling, Plötze, Quappe, Barsch, Aal, Drei-stachliger und Neunstachliger Stich-ling, Güster

Äschenregion Großer Bach bis mittelgroßer Fluss, geringes bis mäßiges Gefälle (1…8 ‰), starke bis gerin-ge (wechselhafte) Strömung, wechselnde Tiefen von flach bis ca. 2 m, sauerstoffreiches (70-80 % Sättigung) und sommerkühles Wasser (selten > 18 °C), grobkiesig-sandiger Untergrund (an Ruhestellen auch schlammig), zeitweise trüb, reich an Uferdeckung, Zunahme höherer Pflan-zen, reich an Kleintieren; Ertragspotenzial: ca. 50…150 kg/ha

Leitart: Äsche Begleitart: (Lachs, Meerforelle, Fluss-neunauge), Bachforelle, (Huchen - Donaugebiet), Strömer (oberes Rhein- und Donaugebiet), Nase, Barbe, Döbel, Hasel, Gründling, Schmerle, Quappe, Plötze, Hecht, Barsch, Aal, Güster, Schneider, (Ukelei)

Barbenregion Kleiner bis mittelgroßer Fluss, leichtes Gefälle (0,3…3 ‰), mäßige und wirbelreiche Strö-mung, mittlere Tiefe (0,5…2 m), sauerstoffrei-ches Wasser, Sommertemperaturen können > 20 °C liegen, grobkiesige bis sandige Unter-gründe, Wasser leicht getrübt, geringeres Nähr-tierangebot durch ständige Sohlbewegung, ausgeprägte Uferverstecke, kleinräumige Röh-richte, an ruhigen Stellen reiche Unterwasser-vegetation; Ertragspotenzial: ca. 50…100 kg/ha

Leitart: Barbe Begleitart: Nase, Zährte, Döbel, Ha-sel, Fluss- und Meerneunauge, (Schrät-zer, Streber und Zingel – Donauge-biet), Gründlinge, Aland, Rapfen, Barsch, Plötze, Blei, Güster, Äsche, Quappe, Ukelei, Hecht, Aal, Schleie,

Bleiregion Kleiner Fluss bis Strom, geringes Gefälle (0,1…1,1 ‰), mäßige-langsame und wirbelär-mere Strömung, z.T. größere Tiefen (0,5…5 m), in breiter Talaue stark mäandrierend, verzwei-gend mit zahlreichen Nebengewässern und Altarmen, Wasser trüb, Sauerstoffgehalt stärker schwankend, Sommertemperaturen können über 20…25 °C liegen, sandig-schlammige Unter-gründe, reich an submerser und emerser Vege-tation (Altarme), Ausbildung größerer Uferröh-richte, sehr hohes Nährtierangebot Ertragspotenzial: ca. 50…100 kg/ha

Leitart: Blei Begleitart: Aland, Ukelei, Döbel, Güster, Plötze, Barsch, Hasel, Zährte, Zope, (Zobel, Schrätzer, Streber und Zingel – Donaugebiet), Barbe, Gründ-linge, Quappe, Schleie, Hecht, Aal, Wels, Zander, Rapfen, Karpfen, Kaul-barsch, Steinbeißer, Störe, Fluss- und Meerneunauge, Maifisch, Großmaräne (Schnäpel), Nase, Karausche, Bitter-ling, Schlammpeitzger

Kaulbarsch-Flunderregion

Mündungsgebiete großer Flüsse und Ströme ins Meer, kein Gefälle, Wasserwechselzone (Salz- / Süßwasser), größere Tiefen (> 2 m), z.T. Aus-bildung von Haffen oder Strandseen, Ablage-rungsgebiet von Sedimenten, Pflanzen- und Tierresten, Wasser oft stärker getrübt, Unter-grund: nährstoffreicher Schlamm, sehr reich an Nährtieren, Uferröhrichte aus salztoleranten Pflanzenarten Ertragspotenzial: ca. 100…200 kg/ha

Leitart: Kaulbarsch / Flunder Begleitart: Stint, Finte, Maifisch, Flussneunauge, Großmaräne (Schnä-pel), Störe, Zander, Quappe, Aal, Blei, Güster, Plötze, Ukelei, Zährte, Barsch, Hecht, Dreistachliger Stichling sowie weitere Arten der Bleiregion und küs-tennahen Meeresbereiche

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Gute fachliche Praxis fischereilicher Besatzmaßnahmen

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4.2 Anforderungen an das Besatzmaterial Fische dürfen nur ausgesetzt werden, wenn sie gesund sind. Das heißt sie müssen frei von Virosen, Bakteriosen und Parasitosen sein. Sie sollten daher aus Betrieben stammen, die laufend tierärzt-lich betreut werden. Das äußere Erscheinungsbild von Besatzfi-schen muss einwandfrei sein. Die Fische sollten weiterhin eine für das Besatzgewässer altersgerechte Größe und Kondition aufwei-sen, sich im natürlichen Lebensumfeld zurecht finden können und darüber hinaus genetisch dem ursprünglich im besetzten Gewässer vorhandenen Bestand dieser Fischart möglichst nahe kommen (sie-he dazu Kap. 4.3). Tabelle 3 fasst die wesentlichen Anforderungen an das Besatzmaterial zusammen. Tab. 3: Anforderungen an Besatzfische

Merkmal Anforderung Gesundheit ��Tiermedizinische Überwachung des Betriebs,

Gesundheitszeugnis für Lieferung, gesundes Er-scheinungsbild bei Lieferung

��Vitalität Haltungs-bedingungen

��Bei älteren Besatzfischen (einjährig oder älter) möglichst naturnahe Bedingungen bei der Auf-zucht

Genetische Identität

��Geringst mögliche Domestikation (Verhaltens-muster, Genetik)

��Herkunft des Besatzmaterials sollte sich am GME-Konzept orientieren (sieh 4.3)

��Gesetzliche Bestimmungen beachten, z.B. Bay FiG, AVFiG: Ein Besatz mit Ausnahme von Re-genbogenforelle, Bachsaibling, Schleie, Karpfen und Aal muss aus Beständen oder Nachzuchten erfolgen, die dem zu besetzenden Gewässer öko-logisch möglichst zugeordnet werden

Anatomische Merkmale

��Normal ausgeprägter Kiemendeckel ��Vollständig ausgebildete Flossen ��Ausprägung einer der Art und der natürlichen Le-

bensweise entsprechenden Köperform Bei einem geplanten Fischbesatz sind bei der Auswahl der Besatz-fische unbedingt auch die Anforderungen der Fischseuchen-

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Anforderungen an das Besatzmaterial

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Verordnung vom 20. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3563) einzuhalten. Besondere Vorsicht ist beim Verbringen von Fischen in ein nach der Fischseuchen-Verordnung als „seuchenfrei“ zugelassenes Gebiet geboten. Kommen mehrere Fischzüchter als Lieferanten von Be-satzmaterial gleicher Eignung für das Besatzgewässer in Frage, empfiehlt es sich daher generell, einen nach der Fischseuchen-Verordnung als „seuchenfrei“ zugelassenen Fischhaltungsbetrieb zu wählen. Die jeweils aktuellen Verzeichnisse der in Deutschland zu-gelassenen Gebiete und Betriebe können bei den für die Fischseu-chenbekämpfung zuständigen Veterinärbehörden der jeweiligen Bundesländer bezogen werden. Bei der Auswahl des Lieferanten sollte man kritisch prüfen, um wel-chen Produktionsbetrieb es sich handelt, aus dem das Besatzmate-rial bezogen werden soll und wie die Fische dort erzeugt werden. Die Produktionseinheiten der traditionellen Karpfenteichwirtschaft bieten in der Regel sehr günstige Voraussetzungen für die Aufzucht von geeignetem Besatzmaterial. Die Fische wachsen hier unter sehr naturnahen Bedingungen ab, müssen zum Überleben beispielswei-se Naturnahrung finden und Räubervermeidungsstrategien entwi-ckeln. Daher ist bei diesen Fischen von einer sehr guten Anpas-sungsfähigkeit an natürliche Bedingungen auszugehen. Fische aus der traditionellen Karpfenteichwirtschaft sind somit „die“ Besatzfi-sche schlechthin. Typische Fische aus dieser Produktionsform sind Karpfen, Hecht, Schleie, Zander, Wels und ggf. „Kleinfische“ (siehe 4.3). Möchte man Fische aus der Salmonidenproduktion besetzen, also Bach- oder Regenbogenforellen, See- oder Bachsaibling, Äsche oder Huchen, sollte man sich genauer mit der Haltungsform des je-weiligen Züchters beschäftigen. Solange nur Eier oder Brut besetzt werden sollen, ist die Haltungsform für das weitere Verhalten bzw. für die Anpassungsfähigkeit der Fische im Besatzgewässer nicht ausschlaggebend. Erst in den Monaten nach dem Schlupf bzw. An-füttern findet eine Prägung auf die Fischzuchtbedingungen statt. Je länger daher ein Fisch in derartigen Anlagen gehalten wird, desto stärker findet eine Prägung auf die Bedingungen der Fischzucht statt. Sollen ältere Salmoniden, also beispielsweise einjährige Bach-forellen, besetzt werden, ist es für das weitere Verhalten der Fische in den Besatzgewässern von Vorteil, wenn sie in ihrer Haltungsum-gebung mit „natürlichen“ Bedingungen konfrontiert werden. Struktu-

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Gute fachliche Praxis fischereilicher Besatzmaßnahmen

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ren wie z.B. der Einbau von Fischunterständen im Teich, keine Ü-berbauung oder auch eine automatische Fütterung können die Er-haltung natürlicher Scheue fördern und helfen, dass Fische arttypi-sche Verhaltensmuster ausprägen. Viele deutsche Satzfischzuchten haben einen mehr oder weniger extensiven Charakter und können geeignetes Besatzmaterial zu Verfügung stellen. Natürlich müssen sich all diese an Trockenfutter gewöhnten Fische auf Naturnahrung umstellen, aber verschiedene Arbeiten (z.B. Johnsen & Ugedal 1986; Sundström & Johnsson 2001) belegen, dass dies je nach Al-ter der Fische innerhalb weniger Wochen möglich ist und Besatzfo-rellen ein ähnliches Wachstum wie natürlich aufgewachsene Forel-len aufweisen können (Bohlin et al. 2002; Dannewitz et al. 2003). Es sei aber auch erwähnt, dass z.T. Satzforellen aus der Speise-fischproduktion in natürliche Gewässer besetzt werden. Obwohl Speisefische nicht grundsätzlich als Besatzfische ungeeignet sein müssen, steigt jedoch das Risiko der „Nichteignung“ bei zunehmen-der Intensivierung der Produktionsverfahren, wenn Satzfische nur unter dem Aspekt des Erhalts der betrieblichen Wettbewerbsfähig-keit gezüchtet werden. Hierzu werden leistungsfähigere Stämme herausgezüchtet und die Produktionsabläufe durch Intensivierung und Automatisierung optimiert. Natürliche Umwelteinflüsse wie z.B. Temperaturschwankungen oder jahreszeitabhängige Tag-Nacht Rhythmen wirken störend und werden daher oftmals ausgekoppelt. Insbesondere bei der Regenbogenforelle ist diese Entwicklung schon relativ weit fortgeschritten. Eine derartige züchterische Ausle-se sollte aber bei Besatzfischen generell vermieden werden (siehe 4.3). Die Domestikation heimischer Fischarten sowie der ange-wachsene Wissensstand über das Gefahrenpotenzial, das mit der Einführung von selektiertem Besatzmaterial in gewässereigene Be-stände verbunden ist, erfordern daher zukünftig eine strikte Tren-nung von Besatzfisch- und Speisefischproduktion. Die Bedingungen in Kreislaufanlagen sind von denen in der Natur meist sehr weit entfernt. In der Regel gibt es keinen Jahreszeiten konformen Tag-Nacht-Rhythmus, es herrschen konstante Wasser-werte und oft unnatürlich hohe Temperaturen. Die Fische kommen weder mit Naturnahrung noch mit naturnahen Strukturen in Berüh-rung. Typische Besatzfischarten, die auch in Kreislaufanlagen pro-duziert werden, sind derzeit Aal, Zander und Wels (weitere Fischar-ten befinden sich im Test, die Angebotspalette aus Kreislaufanlagen wird sich voraussichtlich erhöhen). Generell sollte bei diesen Fi-

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Anforderungen an das Besatzmaterial

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schen von einer mangelhaften Eignung für das Leben in freien Ge-wässern ausgegangen werden. Erfahrungen aus der Praxis zeigen aber, dass Fische aus Kreislaufanlagen in Sonderfällen durchaus als Besatzmaterial geeignet sein können bzw. einige Vorteile ge-genüber Besatzfischen aus herkömmlichen Fischzuchten besitzen. Aufgrund der intensiven Haltungsform verfügen sie permanent über eine gute Kondition und können ganzjährig bezogen werden. Ihr Besatzzeitpunkt kann daher frei gewählt werden und muss sich nicht nach klimatischen Bedingungen richten. Dieser Vorteil kann z.B. beim Besatz mit Glasaalen ausgenutzt werden: Glasaale errei-chen die europäische Küste im Winter. Ein Besatz in hiesige Ge-wässer kann zu dieser klimatisch ungünstigen Zeit problematisch sein, wenn z. B. Eisbedeckung herrscht. Eine Hälterung bzw. Vor-streckung der Glasaale bis zum Frühjahr in Kreislaufanlagen er-scheint in vielen Jahren die weitaus bessere Alternative. Darüber hinaus gilt auch für Fische aus Kreislaufanlagen das gleiche wie für Satzfische aus anderen intensiven Fischhaltungsformen: Solange nur Eier, Dottersacklarven oder angefütterte Brut als Besatzmaterial bezogen wird, ist die Haltungsform für das weitere Überleben in freien Gewässern nicht ausschlaggebend. Mit steigender Produktionsmenge sinken die Stückkosten. Daher können beispielsweise Forellen aus Intensiv-Mastanlagen oftmals billiger angeboten werden als Forellen aus eher extensiv wirtschaf-tenden Satzfischanlagen. Fische aus extensiven Karpfenteichwirt-schaften, in denen nur spärlich zugefüttert und nicht belüftet wird, haben natürlich einen anderen Preis als Fische aus intensiven Karpfenmastanlagen. Zwar sind die Produktionskosten in den ex-tensiv gehaltenen Karpfenteichen oftmals recht gering. Damit ein Teichwirt aber von einer derartigen Haltungsform leben kann, müs-sen die erzeugten Fische aufgrund ihrer geringen Stückzahl einen angemessenen Preis erzielen. Nun liegt es am Gewässerbewirt-schafter, ob sich Erzeugerbetriebe von qualitativ hochwertigen, ge-netisch „passenden“ (siehe 4.3) Besatzfischen in größerer Zahl e-tablieren können. Dazu muss der Kunde begreifen, dass Besatzfi-sche völlig anderen Qualitätsmerkmalen und meist höheren An-sprüchen gerecht werden müssen als Speisefische. Zum anderen muss er aber auch bereit sein, dafür einen höheren Preis zu zahlen. Vielleicht hilft ihm dabei ein wenig die Erkenntnis, dass derartige Besatzfische im Gewässer, sofern das Besatzkonzept stimmt, höhe-re Überlebenschancen haben als besetzte Speisefische oder Satz-

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Gute fachliche Praxis fischereilicher Besatzmaßnahmen

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fische schlechter Qualität (mit z.B. degradierten Flossen oder ver-krüppelten Kiemendeckeln) und somit unter dem Strich letztlich wie-der die preiswerteren sind. Hemmend wirkt hier allerdings auch ein Mangel an Vertrauen und Transparenz. Es ist für den Kunden nicht immer verlässlich nachzu-vollziehen, woher die Fische stammen, wie sie aufgewachsen sind und ob die Angaben des Lieferanten auch wirklich stimmen. Des-halb empfiehlt es sich, eine vertrauensvolle und vor allem kontinu-ierliche Zusammenarbeit mit ambitionierten Züchtern aus der Regi-on aufzubauen. Auf diese Weise kann der Kunde Einblicke gewin-nen, die er bei Händlern bzw. Züchtern, die weiter entfernt liegen, nicht erhält. Er sollte vor dem Züchter klar aussprechen, worauf es ihm ankommt. Im Gegenzug muss er sich bei Planung und Bestel-lung jedoch möglicherweise auf deutlich längere Vorlaufzeiten als gewöhnlich einstellen und er muss flexibel und verständnisvoll blei-ben, wenn ein seit langem bestellter Posten dennoch nur zum Teil oder einmal gar nicht geliefert werden kann. Wenn der Kunde bereit ist, für ein qualitativ hochwertiges Produkt deutlich mehr zu bezahlen und bei Zufriedenheit selbstlos dafür wirbt, wird der Teichwirt sicher auch Verständnis dafür aufbringen, wenn Fische mit offensichtlichen Fehlern einmal nicht abgenommen werden. Als letzte Kontrolle der Fischqualität vor dem Besatz bietet sich an, eine repräsentative Anzahl (z.B. 50 Fische) unselektiv aus dem Transportbehälter zu entnehmen und auf äußere Auffälligkeiten hin zu untersuchen. Festgestellte Mängel sind sorgfältig zu notieren. Typische Fische sollten fotografiert werden. Man kann vor Ort schnell feststellen, zu welchem Prozentsatz die Fische z.B. hal-tungsbedingte Schäden (Flossenschäden u.a.) aufweisen. Es emp-fiehlt sich, den Lieferanten schon bei der Bestellung der Ware über das geplante Kontrollverfahren zu informieren. Jeder seriöse Züch-ter wird alles daran setzen, den Kunden nicht zu verlieren und sich eine Blamage zu ersparen. Zuchtbedingte Nachteile der Fische (siehe oben) kann man so natürlich dennoch nicht erkennen. Daher kann diese vor Ort Kontrolle nicht die sorgfältige Auswahl des Liefe-ranten ersetzen, sondern eher ergänzen.

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Genetik

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4.3 Genetische Rahmenbedingungen Die „Genetik im Artenschutz“ („conservation genetics“) ist ein viel diskutiertes Thema, auch innerhalb des Managements von Fischbe-ständen. Aus dem Bestreben, den evolutionären Urzustand der Ar-ten zu erhalten bzw. regional angepasste Populationen zu schüt-zen, erwächst die Befürchtung, durch Besatzfische fremde Gene und daran gekoppelt fremde Eigenschaften in eine Art oder Popula-tion einzubringen bzw. bestehende, evolutionär entwickelte Gefüge zu beeinflussen oder ganz zu verlieren. Die Effekte, die der Eintrag von Genen auslösen kann, sind schwer abzuschätzen. Daher wer-den Besatzmaßnahmen generell - vor allem unter dem Gedanken der Vorsorge - kritisch diskutiert. Unter Beachtung bestimmter Rahmenbedingungen lassen sich mögliche Risiken jedoch minimie-ren. Die Voraussetzungen dafür können sich je nach Art allerdings ganz erheblich unterscheiden. Im Folgenden soll daher ein Ansatz aufgezeigt werden, wie der Hegepflichtige Fischbesatz durchführen kann der dem genetischen Hegegedanken entspricht, die lokalen Populationen nicht gefährdet und so die gesetzlichen Anforderun-gen umsetzt. Die in Deutschland bestehende Gesetzgebung zielt auf den Erhalt der genetischen Vielfalt und der genetischen Identität von gewäs-sertypischen Fischpopulationen ab. Deutschland hat sich, als Un-terzeichner des Übereinkommens über die biologische Vielfalt vom 5. Juni 1992 in Rio de Janeiro (Convention on Biological Diversity - CBD), dazu verpflichtet, die Gefahren einer Verfälschung der Tier- oder Pflanzenwelt durch Ansiedlung und Ausbreitung von Tieren und Pflanzen gebietsfremder Arten abzuwehren. Die dafür gültigen gesetzlichen Rahmenbestimmungen wurden im Gesetz über Natur-schutz und Landschaftspflege (BNatSchG) vom 25. März 2002 (BGBl. I S. 1193) geregelt, das auch eine auf Fische anzuwendende Definitionen heimischer und gebietsfremder Arten enthält (vgl. Kap. 3). Darüber hinaus enthalten alle Fischereigesetze der Länder oder deren Ausführungsverordnungen bestimmte Regelungen, um die genetische Vielfalt und Identität heimischer Fischbestände zu be-wahren (siehe Anhang 1).

Die Beachtung genetischer Rahmenbedingungen beim Fischbesatz bedeutet also im Wesentlichen, existierende Arten vor Einkreuzung zu schützen, vor allem aber, die natürlich gewachsene genetische

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Vielfalt innerhalb des gesamten Verbreitungsgebietes einer Art auch auf Ebene der Populationen zu respektieren und zu bewahren.

Der Praktiker mag sich fragen, welchen „Nutzen“ genetische Vielfalt in ihrer ursprünglichen Form besitzt und ob die Diskussion um Er-haltung dieser Vielfalt nicht eher akademischer Natur ist. Unbeein-flusste Populationen sind im Laufe der Evolution bestmöglich an lo-kale Umweltbedingungen (z.B. Temperaturregime zur Laichzeit) an-gepasst. Werden in diese lokalen Bestände Fische von weit entfern-ten Herkünften eingekreuzt, können diese komplizierten Anpas-sungsmechanismen ins Wanken geraten, da am Herkunftsort der Besatzfische ganz andere Milieubedingungen herrschten. Darunter kann die Standortanpassung erheblich leiden, wobei diese Verän-derungen irreversibel sind. Es sollte also im Interesse jedes Gewäs-sernutzers liegen, „seine“ bestangepassten Fische zu hegen.

Managementziel: Erhaltung evolutionärer Einheiten Die größeren Flusseinzugsgebiete in Deutschland Rhein/Main, Do-nau, Elbe, Oder, Weser und Ems sowie die kleineren Einzugsgebie-te Maas, Schlei, Trave, Eider, Warnow und Peene waren nicht im-mer so klar getrennt wie heute. So entwässerten z.B. bis zum Plio-zän die heutigen Oberläufe der Elbe in die Donau, bis vor 600.000 Jahren der Main in die Donau und bis vor ca. 500.000 Jahren flos-sen der Alpenrhein und das heutige Bodenseeeinzugsgebiet über die Donau ab. Die großen Wasserscheiden in ihrer jetzigen Form bildeten sich erst nach dem Abschmelzen der Gletscher der letzten Eiszeit. Erst zu dieser Zeit, also vor etwa 14.000 Jahren, wurde der genetische Austausch zwischen den Einzugsgebieten unterbunden. Durch die unterschiedliche Ökologie der Gewässersysteme griffen unterschiedliche Selektionsmechanismen. Hinzu kommen Prozesse wie Mutation und Gendrift (zufälliger Verlust oder Erwerb von Geno-typen). Dadurch konnten sich Arten und Populationen differenzie-ren. Das natürliche Vorkommen einer Art in unterschiedlichen Ge-wässersystemen deutet darauf hin, dass diese Art schon seit langer Zeit weit verbreitet war. Als Beispiel sei hier die Bachforelle ge-nannt: Sie kommt heute in fast allen deutschen Einzugsgebieten vor und muss daher schon vor langer Zeit ein großes Verbreitungsge-biet gehabt haben. Demgegenüber bildeten sich in einigen Gewäs-sersystemen endemische, d.h. nur in einem begrenzten Gebiet vor-kommende Arten aus. Beispielsweise sind Schrätzer und Zingel ausschließlich im Donauraum verbreitet. Diese Arten müssen also

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Genetik

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schon vor der letzten Eiszeit ein relativ kleines Verbreitungsgebiet gehabt haben. Ähnlich der zwischenartlichen Differenzierung entwickelten und entwickeln sich laufend eigenständige „evolutionäre Linien“. Deren Genom spiegelt die evolutionäre Anpassung an die jeweiligen, mehr oder minder kleinräumigen Umweltbedingungen wider und ist ein Teil der genetischen und ggf. auch phänotypischen Gesamtvariation einer Art. Im Sinne des Übereinkommens von Rio (CBD) gilt es, derartige Linien ebenso zu sichern wie die Art selbst. Um dieser Forderung nachzukommen, ist eine praxistaugliche Vorstellung zur Abgrenzung der getrennt zu managenden Einheiten erforderlich. Anhand von nordamerikanischen Pazifik-Lachsarten entwickelte man das Konzept der „eigenen evolutionär erhaltungswürdigen Ein-heiten“ („Evolutionary Significant Units“, ESU). Demnach soll nicht nur die Art als ganzes gemanagt werden, sondern auch einzelne Populationen, wenn diese sich sinnvoll abgrenzen lassen. Solche Einheiten sind oftmals nur in einem Einzugsgebiet angesiedelt bzw. bestehen z. B. aus einem Stamm, der nur in einem Fluss zum Lai-chen aufsteigt. Eine „ESU“ ist somit in den meisten Fällen auch eine geographisch abgeschlossene Einheit. Grundvoraussetzung für die Klassifizierung einer ESU ist, dass sich die betreffende Population isoliert von Artgenossen fortpflanzt und dabei einen wichtigen Be-standteil der genetischen Erbmasse der Art insgesamt repräsentiert (Waples 1991). Zusätzlich sollten nach Waples (1991) noch weitere ökologische bzw. genetische Rahmenbedingungen hinterfragt wer-den, um eine „ESU“ oder ggf. kleinere Management-Einheiten in-nerhalb einer ESU zu charakterisieren: Ist die Population genetisch zu anderen Populationen der gleichen Art unterschiedlich? Besie-delt die Population spezifische Habitate? Liegen Nachweise vor, dass sich die Population an bestimmte Habitate spezifisch ange-passt hat? Und nicht zuletzt: Wenn die Population aussterben wür-de, würde dies einen signifikanten Verlust der genetischen Diversi-tät hervorrufen? Diese Fragen sind alle nicht leicht zu beantworten, auch ist die Debatte über die wissenschaftlich vernünftigste Definiti-on von ESUs noch nicht abgeschlossen. Übereinstimmung besteht aber darin, dass für die Abgrenzung einer ESU signifikante Unter-schiede im Kerngenom (anhand nuklearer Marker) und zugleich auch auf Basis der mitochondrialen DNS (mtDNS) nachweisbar bzw. vorhanden sein müssen (Waples 1991; Moritz 1994). Unter-

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schiede im Kerngenom sind bei der Untersuchung von Populationen oft zu finden, aber nur wenn auch anhand der mtDNS eigene mo-nophyletische Gruppen postuliert werden können, sollten sie als unabhängige Management-Einheiten betrachtet werden. Dieser theoretische Exkurs soll anhand der folgenden Beispiele verdeut-licht werden. In Südtirol existiert eine eigenständige Linie der Bachforelle, die so genannte „Marmorata“. Dieser Typus kann anhand der genannten genetischen Kriterien klar von anderen Bachforellenlinien abge-trennt werden. Die Marmorata kann sich aber mit anderen Bachfo-rellelinien hybridisieren, und ein Besatz mit Bachforellen kann somit zum Verlust des reinrassigen, an die Bedingungen der Südtiroler Flüsse angepassten „Marmorata-Typus“ führen. In dieser Region ist ein genetisch basiertes Erhaltungsmanagement unabdingbar. Man muss demnach die Marmorata als eine ESU im oben skizzierten Sinne begreifen. Will man beispielsweise den Bestand stützen, so darf dieses nur mit reinrassigen Nachkommen aus dem jeweiligen Einzugsgebiet selbst erfolgen. Es dürfen also nur Nachfahren der monophyletischen Gruppe Marmorata, also Nachfahren oder Eltern-tiere dieser Linie, besetzt werden. Andere Linien der Bachforelle weisen jeweils größere Verbreitungs-gebiete auf. Heute geht man davon aus, dass die Bachforellenbe-stände in Mitteleuropa zumindest in vier weitere große Herkunftsli-nien (Bernatchez 2001) unterteilt werden können, nämlich in eine monophyletische atlantische, danubische, mediterrane und adria-tisch/korsische Gruppe. Demnach ist in Deutschland zumindest eine Unterteilung in eine atlantische (Nord- und Ostseezuflüsse) und in eine danubische (Donaueinzugsgebiet) Gruppe erforderlich. Bach-forellen aus der Donau und ihren Zuflüssen stellen eine Einheit dar, Forellen aus den Nord- und Ostseezuflüssen sind demgegenüber als eigenständige ESU aufzufassen. Im Gegensatz zur Bachforelle müssen die Managementeinheiten beispielsweise bei der Groppe deutlich kleiner sein, da diese Fischart in einzelnen Zulaufbächen eines Flusssystems eigene ge-netische Untereinheiten bzw. evolutionäre Linien ausbilden kann (Hänfling et al. 2002; Engelbrecht et al. 2000). Bei der Groppe ist es demnach zwingend geboten, nicht die Gesamtpopulation eines Ein-zugsgebietes, sondern einzelne Zuflusssysteme als eine Manage-menteinheit (ESU) zu deklarieren.

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Genetik

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Dieser gravierende Unterschied in der Größe der Managementein-heiten der beiden Arten lässt sich vor allem mit dem ungleichen Wanderverhalten erklären: Bachforellen wandern zum Teil über wei-te Strecken, in der ökologischen Form der Meerforellen sogar bis ins Salzwasser. Zwar schwimmt ein Großteil der Forellen zurück in ihre Brutbäche, ein kleinerer Teil wandert aber auch als so genann-te „Streuner“ in andere Bäche bzw. Flüsse. Dieser Zuzug bzw. Aus-tausch von Laichtieren über große Distanzen erklärt damit die nahe Verwandtschaft z.T. weit voneinander entfernt lebender Bachforel-len eines Einzugsgebietes. In kleinräumigere genetische Gruppen können Bachforellen nur dann zerfallen, wenn sie keinen Zuzug (z.B. durch Wanderbarrieren) von weitwandernden Formen aufwei-sen und sich seit Jahrhunderten aus einem abgeschlossenen Gen-pool rekrutieren (Ferguson & Taggart 1991; Hansen & Mensberg 1998). Die Groppe hingegen wandert zum Laichen nur sehr kurze Distan-zen. Größere Wanderhindernisse können nicht überwunden wer-den. Somit findet kein Austausch mit benachbarten Populationen statt, jede Bachpopulation entwickelt sich somit mehr oder weniger „autark“. Vergleichbar mit der Bachforelle zeigten genetische Studien auch bei der Äsche signifikante Unterschiede zwischen den Einzugsge-bieten Donau, Elbe und Rhein/Main (Gum et al. 2003). Im Gegen-satz zur Bachforelle wurde jedoch auch innerhalb des Donausys-tems eine starke Differenzierung zwischen Äschenpopulationen al-piner, kalkhaltiger Zuflüsse und solcher aus nördlichen, kalkarmen Zuflüssen nachgewiesen. Äschen müssen somit aus genetischen Gesichtspunkten, zumindest in der Donau, im geographisch kleine-ren Maßstab als Bachforellen bewirtschaftet bzw. gehegt werden. Erschwert wird die klare Abgrenzung von Managementeinheiten durch die Existenz von Kontaktzonen zwischen evolutionären Li-nien. So war im Gebiet um den Bodensee (Haupteinzugsgebiete Rhein und Donau) und in Oberfranken (Haupteinzugsgebiete Do-nau, Main und Elbe) keine strikte genetische Trennung gemäß der Geographie der Einzuggebiete feststellbar, und dies sowohl bei der Bachforelle (Riffel et al. 1995) als auch bei der Äsche (Gum et al. 2005). Diese Bereiche stellten vielmehr Kontaktzonen der einzelnen Linien während der letzten Eiszeit dar.

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Gute fachliche Praxis fischereilicher Besatzmaßnahmen

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Diese Beispiele zeigen, dass genetische, historische und ökologi-sche Kriterien zur Entwicklung von Besatzstrategien zu berücksich-tigen sind. Genau hier liegt jedoch auch das Problem: zu einigen Fischarten liegt zwar ausreichendes Wissen vor, zu den meisten Ar-ten aber nicht. Daher galt es, ein Konzept zu entwickeln, dass zum Einen für die Praxis anwendbar ist, zum Anderen aber die Grenzen für sinnvolle Besatzmaßnahmen so sicher definiert, dass die geneti-sche Vielfalt in unseren Gewässern nicht gefährdet wird.

Konzept der „Genetischen Management-Einheiten“ Die beispielhafte Darstellung der Genetik von Bachforelle, Äsche und Groppe zeigt, dass das geographische Verbreitungsbild einer genetischen Linie je nach Art sehr stark schwanken kann. Das Wanderverhalten der jeweiligen Art kann u. U. auf die Ausdehnung des genetischen Areals der entsprechenden Linien Rückschlüsse zuzulassen. Genetische Management-Einheiten für bestimmte geo-graphische Räume müssen also artspezifisch sein! Im Folgenden wird daher das Konzept der „Genetischen Manage-ment-Einheiten“, kurz GME, eingeführt. Eine GME ist wie folgt defi-niert: „Die Population, die eine Genetische Management-Einheit (GME) einer Art darstellt, muss sich isoliert von Artgenossen fortpflanzen und einen wichtigen Bestandteil der gesamten genetischen Erb-masse einer Art repräsentieren. Es müssen zur Abtrennung von art-gleichen Populationen signifikante Unterschiede im Kerngenom und zugleich auch auf Basis der mitochondrialen DNS (mtDNS) nach-weisbar bzw. vorhanden sein. Eine GME muss separat betrachtet und gehegt und somit geschützt und erhalten werden.“ Zur Umsetzung des Konzeptes der GME werden die in Deutschland vorkommenden Fischarten in drei Gruppen unterteilt. Arten jeder Gruppe sollten aus Sicht der Genetik unterschiedlich gehegt und ggf. besetzt werden.

1. Die „Evolutionäre Gesamtgruppe“: Dazu zählen Arten, die in ganz Deutschland nur einer einzigen evolutionären Einheit angehören bzw. zu einer großen, über Deutschland hinausge-henden Gruppe zugehörig sind. Die GME der jeweiligen Art

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umfasst das Gebiet von Deutschland oder geht noch darüber hinaus.

2. Die „Evolutionäre Großraumgruppe“: Diese Gruppe enthält Arten, die unterschiedliche monophyletische Linien ausgeprägt haben und innerhalb Deutschlands in unterschiedliche GMEs eingeteilt werden müssen. Diese Arten besiedeln vergleichs-weise große Areale, die GME beziehen sich in der Regel auf große Stromeinzugsgebiete.

3. Die „Evolutionäre Kleinraumgruppe“: Zu dieser Gruppe zählen Arten, die auf geographisch engstem Raume monophy-letische Linien ausgeprägt haben. Des Weiteren werden aus Vorsorgegründen zu dieser Gruppe die Arten gezählt, deren Genetik nur unzureichend verstanden ist und für die eine Ein-teilung in GMEs daher gegenwärtig unmöglich erscheint.

Die nun folgende Artenzuteilung wurde nach dem aktuellen Stand des Wissens getätigt. Vielfach fehlen, zumindest für den deutschen, oftmals aber auch für den europäischen Raum, genaue phyloge-ographische Studien. Ein zukünftiger Wissenszuwachs kann daher eine Änderung in der Zuordnung bei der einen oder anderen Art be-dingen. Arten der „Evolutionären Gesamtgruppe“ sind aus genetischer Sicht „leicht“ zu managen, da die Gesamtpopulation über ein großes Areal gestreut vorkommt bzw. in Deutschland von nur einer evoluti-onären Linie abstammt. Ist ein Besatz erforderlich, kann daher auf einen weit verbreiteten Genpool zurückgegriffen werden. Nach dem Gebot der Vorsorge und aus seuchenbiologischen Gründen sollte dennoch vorrangig Besatzmaterial des jeweiligen Einzugsgebietes genutzt werden. Ist dies aber unmöglich, kann auch auf Material benachbarter oder sogar weiter entfernter Einzugsgebiete zurück-gegriffen werden. Zu dieser Gruppe zählt der Europäische Aal (Anguilla anguilla), da man nach den neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen von einer panmiktischen, aus nur einem großen Genpool rekrutieren Popula-tion ausgeht, deren genetische Variation hauptsächlich zeitlich und nicht räumlich zu begründen ist (Dannewitz et al. 2005; Maes et al. 2006). Genetische Untereinheiten sind daher nicht zu beachten. Aber auch Wels (Silurus glanis), Karpfen (Cypinus carpio) und Zander (Sander lucioperca) zählen nach gegenwärtigem Kenntnis-

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stand zu dieser Gruppe (Triantafyllidis et al. 2002; Kohlmann et al. 2003). Diese drei Arten wanderten z.T. aus Osteuropa zu uns ein. Ihr Verbreitungsgebiet wurde darüber hinaus durch natürliche Aus-breitung entlang künstlicher Wasserstraßen sowie Besatzmaßnah-men nach Norden und Westen erweitert. Eine genetische Hege er-scheint bei diesen Arten per se fraglich. Arten der „Evolutionären Großraumgruppe“ sind aus praktischer Sicht etwas komplizierter zu managen. Diese Arten haben z.T. ei-gene monophyletische Linien ausgeprägt. Daher muss, wenn diese Arten besetzt werden sollen, das Besatzmaterial immer aus dem jeweils gleichen Einzugsgebiet stammen. Wenn möglich, sollte des-halb zunächst immer auf Elterntiere bzw. deren direkten Nachkom-men aus dem Besatzgewässer selbst zurückgegriffen werden. Nur wenn dieses nicht möglich ist, kann auf Populationen bzw. Nach-zuchten aus benachbarten, angrenzenden Flussteilen ausgewichen werden. Ist auch dieses nicht möglich, kann in begründeten Aus-nahmefällen auf benachbarte Flusssysteme des gleichen Einzugs-gebietes zurückgegriffen werden. Nur bei sehr wenigen Arten besteht ausnahmsweise die Möglich-keit, Besatzmaterial aus anderen Flusseinzugsgebieten, welches der Population des Besatzeinzugsgebietes genetisch ähnlich ist, zu beziehen. Letzteres ist in manchen Gebieten für die Bachforelle (Salmo trutta) denkbar. So wurde das Gebiet nördlich der Alpen und ein Großteil Nordwesteuropas durch eine übergeordnete atlantische Bachforellen-Linie besiedelt (Bernatchez 2001), die in Deutschland in allen Zuflüssen zur Nordsee und bis ins Obere Donaueinzugsge-biet hinein zu finden ist (Weiss et al. 2001; Schreiber & Diefenbach 2005). Da im Süden der Donau jedoch eine eigenständige Donauli-nie existiert (Weiss et al. 2001), sollten aus Gründen der Vorsorge zumindest die Bachforellen der Donau und der Nordseezuflüsse zwei unterschiedliche Managementeinheiten darstellen. Gleichzeitig ist Praktikern und Wissenschaftlern speziell bei Bachforellen die Ausbildung von regionalen und standorttypischen Populationen (so genannter „Ökotypen“) seit langem bekannt (z.B. Riffel et al. 1995). Aus diesen Gründen sollte sich Bachforellenbesatz nicht nur an den großen Flusseinzugsgebieten, sondern auch an den klimatischen und gewässermorphologischen Bedingungen orientieren. Es ist da-her u. U. sinnvoller, Besatzmaterial aus nahe benachbarten Fluss-systemen, die ähnliche morphologische und hydrologische Bedin-gungen aufweisen, zu nutzen, als Nachkommen von weitwandern-

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den Populationsteilen (Meerforellen) des gleichen Flusssystems. Bestünde beispielsweise im Oberharz ein Mangel an Besatzmateri-al, wäre es vor dem Hintergrund, dass beide Populationen der atlan-tischen Bachforellen-Linie angehören, im Extremfall also ratsamer, Bachforellennachkommen aus Flüssen des westlichen Oberharzes (Einzugsgebiet Weser) in Zuflüsse des östlichen Oberharzes (Ein-zugsgebiet Elbe) oder umgekehrt zu transferieren, als mit Nach-kommen der jeweiligen Meerforellenpopulation desselben Einzugs-gebietes. Auch für den Hecht (Esox lucius) ist es denkbar, Besatzmaterial aus anderen Flusseinzugsgebieten zu beziehen. Nach neueren Er-kenntnissen (Jacobsen et al. 2005; Nicod et al. 2004) wird der Hecht in den Nord- und Ostseezuflüssen durch eine monophyleti-sche Linie repräsentiert. In Südeuropa (Südwestfrankreich, Italien, Bulgarien) scheinen sich noch weitere monophyletische Linien aus-gebildet zu haben (Launey et al. 2006). Da demzufolge möglicher-weise innerhalb der Donau eine Kontaktzone zwischen einer nord- und einer südosteuropäischen Linie existiert, sollte der Hechtbe-stand der Donau, vergleichbar mit dem Bachforellenbestand, sepa-rat gemanagt werden. Der Lachs (Salmo salar) wird gegenwärtig in vielen heimischen Flusssystemen wieder angesiedelt. Nach neueren Erkenntnissen kann man beim Lachs von zwei evolutionären Linien ausgehen: ei-ner atlantischen und einer baltischen (Nilsson et al. 2001). Diese beiden Linien müssen als eigene GMEs aufgefasst werden. Auf-grund der großen räumlichen Ausbreitung dieser Linien kann es durchaus Sinn machen, Besatzmaterial aus weiter entfernten Nord-see- oder Atlantikzuflüssen zu nutzen, um beispielsweise den Rhein oder andere Nordseezuflüsse zu besetzen. Für Flüsse im Einzugs-gebiet der Ostsee ist es hingegen erforderlich, mit Lachsnachkom-men aus autochthonen Ostseebeständen (z.B. Herkunft Ost- und Südschweden oder Baltikum) zu besetzen. Im Gegensatz zur Bachforelle oder zum Lachs darf die Äsche (Thymallus thymallus) grundsätzlich nicht über einzelne Einzugsge-biete ihres natürlichen Verbreitungsgebietes, wie Rhein/Main, Do-nau, Elbe oder Weser hinweg transferiert werden. Verschiedene Studien belegen, dass darüber hinaus innerhalb eines Einzugsge-bietes lokale Linien bestehen, die es zu schützen gilt, so dass die GME der Äsche ggf. noch kleinräumiger zu fassen sind. So zeigen z.B. Gum et al. (2005), dass sich die Äschenpopulationen der linken Zuflüsse der bayrischen Donau (Naab, Schwarzer Regen) signifi-

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kant von den Populationen der rechtsseitigen Donauzuflüsse (z.B. Iller und Inn) unterscheiden. Die linken und die rechten Zuflüsse stellen somit zwei GMEs dar. Daher sollte immer mit Äschen aus dem jeweiligen Flusssystem besetzt werden, und nur in begründe-ten Ausnahmefällen aus dem benachbarten Fluss desselben Ein-zugsgebietes. Ähnliches gilt für den Huchen (Hucho hucho). Dieser muss im bay-erischen Donaubereich als eine GME eingestuft werden (Kolahsa 2006). Zukäufe aus weit entfernten Gebieten (z.B. Tisza/Ungarn u. Rumänien) sollten daher unterbleiben. Einige Untersuchungen zeigen, dass sich bei Barbe (Barbus bar-bus), Barsch (Perca fluviatilis) und Quappe (Lota lota) vergleichbar mit der Bachforelle eher weit verbreitete Linien ausgeprägt haben (Kotlik et al. 2004; Nesbø et al. 1999; Van Houdt et al. 2005). Da bei diesen Arten allerdings noch großer Forschungsbedarf besteht, soll-te auch hier der Vorsorgegrundsatz gelten: wenn besetzt wird, dann nur mit Nachkommen/Elterntieren aus dem jeweiligen Einzugsge-biet! Zur „Evolutionären Großraumgruppe“ zählen vermutlich auch Bras-sen (Abramis brama), Schleie (Tinca tinca) und Rotauge (Rutilus rutilus) sowie weitere Cyprinidenarten mit großen Aktionsräumen (z.B. Fuchs et al. 1998; Wolter 1999). Bei Arten der „Evolutionären Kleinraumgruppe“ ist die Gefahr, durch nachlässigen Besatz genetisches Erbe zu zerstören, ver-gleichsweise groß. Manche Arten dieser Gruppe, wie z.B. Groppe (Cottus gobio), möglicherweise auch Steinbeißer (Cobitis taenia), haben auf sehr engem Raum eigenständige evolutionäre Linien ausgeprägt, die es zu erhalten gilt (Hänfling et al. 2002; Engelbrecht et al. 2000; Culling et al. 2006). Zahlreiche andere bisher nicht ge-nannte Arten, vor allem die sog. „Kleinfischarten“, wie z.B. Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis), Schmerle (Barbatula barba-tula), Elritze (Phoxinus phoxinus) und Bitterling (Rhodeus amarus) und viele weitere wirtschaftlich nicht genutzte Fischarten, also hauptsächlich Cypriniden wie Gründling (Gobio gobio), Strömer (Leuciscus soufia agassizii) oder Schneider (Alburnoides bipuncta-tus), müssen dieser Gruppe vorsorglich zugeordnet werden, da sehr große Wissensdefizite bestehen. Auch für die Arten nährstoffarmer Seen wie Felchen (Coregonus lavaretus), Kleine Maräne (Coregonus albula) und Seesaibling (Salvelinus alpinus) sollte als Grundsatz gelten, nur mit Nachkom-

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men der jeweiligen Seenpopulation zu besetzen, da die GME in vie-len Fällen nur den See selbst umfasst. Wenige einzelne Seen be-herbergen sogar endemische Formen (z.B. der Stechlinsee Core-gonus fontanae), die unbedingt separat gehegt werden müssen. In begründeten Ausnahmefällen, wenn beispielsweise eine gesamte Seepopulation a) in Folge eines Gifteintrags vernichtet oder b) nur aufgrund vergangener Besatzmaßnahmen etabliert wurde oder c) nur durch den Besatz mit Fremdmaterial erhalten werden konnte oder wenn d) Tagebaufolgegewässer erstmalig mit diesen Arten be-setzt werden sollen, spricht allerdings aus genetischer Sicht wenig dagegen, mit Populationen aus benachbarten Seen zu besetzen. So zeigen z.B. Arbeiten von Douglas et al. (1999) und Østbye et al. (2005), dass die Felchenbestände der nordalpinen Seen einer Linie entspringen. Brunner et al. (2001) wiesen eine ähnlich weiträumige Verbreitung für den Seesaibling nach. Für Arten der evolutionären Kleinraumgruppe ist es letztlich unmög-lich, allgemein gültige GMEs zu beschreiben. Ein Besatz mit Arten dieser Gruppe sollte deshalb bis auf Ausnahmen (z.B. Maränenbe-satz aus Elterntieren desselben Sees) generell nur mit fachlicher Hilfe bzw. unter wissenschaftlicher Begleitung durchgeführt werden. Gut gemeinte, aber vor dem Hintergrund eines genetischen Fischar-tenschutzes fachlich fragwürdige Besatzmaßnahmen mit Kleinfi-schen nicht geeigneter oder sogar unbekannter „genetischer“ Her-kunft, können im Zweifelsfall mehr zerstören als tatsächlich zum Ar-tenschutz beitragen. Ein Angelverein oder Gewässerbewirtschafter sollte derartigen Fischbesatz grundsätzlich nicht „auf eigene Faust“ durchführen. Es spricht aber weiterhin natürlich nichts dagegen, Fi-sche in ein renaturiertes oder wieder besiedlungsfähiges Gewässer, in welches sie nicht natürlich einwandern können, „mit dem Eimer“ aus einem etwas höher oder tiefer gelegenem Flussabschnitt umzu-siedeln.

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Kurz zusammengefasst bedeutet Fischbesatz unter Beachtung des GME-Konzeptes

• Arten der „evolutionären Gesamtgruppe“, wie Aal, Wels, Karp-fen und Zander können innerhalb Deutschlands ohne Beach-tung von Flussgebietsgrenzen als Besatzfische verwendet werden, wenn kein Besatzmaterial aus dem zu besetzenden Gewässersystem beschafft werden kann.

• Die Arten der evolutionären Großraumgruppe, wie Bachforelle, Hecht, Lachs, Äsche, Huchen, Quappe, Rotauge, Brassen, Schleie, Barsch und Barbe sollten nur innerhalb des jeweiligen Flusseinzugsgebietes (z.B. Elbe, Rhein, Donau) und ggf. so-gar Teileinzugsgebietes als Besatzfische verbracht und be-setzt werden.

• Alle Arten der evolutionären Kleinraumgruppe sollten allenfalls unter strenger Beachtung der lokalen Besatzherkunft (Fel-chen, Maräne, Saibling, alle „Kleinfischarten“) und möglichst immer unter fundierter wissenschaftlicher Begleitung besetzt werden.

Weitere genetische Aspekte Durch künstlich geschaffene Kontaktzonen zwischen getrennten Flussgebieten (z.B. Rhein-Main-Donaukanal) und das Aussetzen von Fischen aus gebietsfremden Populationen kommt es zur Durchmischung von evolutiv gewachsenen Einheiten. Diese Durchmischung kann zwar in der jeweiligen Subpopulation zur Er-höhung der genetischen Variabilität führen, vermindert damit aber die genetische Diversität der Gesamtpopulation (Hallerman 2003). Die Konsequenzen künstlich geschaffener Kontaktzonen auf die evolutionäre Anpassungsfähigkeit von Populationen, evolutiven Einheiten und Arten sind heute noch nicht in vollem Umfang abseh-bar. Wie die wissenschaftlichen Ergebnisse der letzten Jahre aber zeigen, ist es notwendig, die genetisch jeweils unterschiedlichen re-produktiven Subeinheiten zu erhalten. Utter (2001) postuliert bei-spielsweise eine verringerte Produktivität bei Lachsen, wenn in ei-nen unbeeinflussten Wildstamm Zuchtfische fremder Herkunft ein-gekreuzt werden. Er stützt seine Aussage unter anderem auf eine Arbeit von Fleming et al. (1996). Diese Studie weist bei Hybriden zwischen Zucht- und Wildlachsen einen deutlich geringeren Repro-duktionserfolg als bei reinen Wildfischen nach. Skaala et al. (1996) besetzten einen Fluss mit Bachforellenlaichern eines Zuchtstam-

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mes, der nicht aus dem Besatzgewässer stammte und sich phäno-typisch deutlich von dem angestammten Stamm unterschied. Kreuz-te sich dieser Zuchtstamm mit den angestammten Wildfischen, war das Überleben der Nachkommen deutlich geringer als das der „normalen“ Nachkommen der angestammten Bachforellen. Wird hingegen ein Fluss mit Nachkommen der angestammten Population besetzt, sind bei Einhaltung der guten fachlichen Praxis (z.B. aus-reichend hohe Zahl von Elterntieren, keine Domestikation im Zucht-betrieb) keine negativen Folgen zu vermuten. Dannewitz (2003) be-setzte einen Fluss in Schweden mit Bachforellen, die zwar aus dem Besatzgewässer stammten, aber über sieben Generationen unter Zuchtbedingungen gehalten wurden. Im Vergleich zu den Nach-kommen der angestammten wilden Bachforellen wurden keine Un-terschiede im Wachstum oder Überleben festgestellt. Diese Unter-suchungen unterstreichen somit die Forderung nach einer überleg-ten Auswahl des jeweiligen Besatzmaterials. Durch die Besatzmaßnahmen während der letzten 100 Jahre kam es zu einer Einbürgerung fremder Arten wie z.B. Regenbogenforelle oder Bachsaibling. Eine natürliche Hybridisierung zwischen heimi-schen und eingebürgerten Arten, also z.B. die Kreuzung von al-lochthonen Bachsaiblingen und autochthonen Seesaiblingen, sind im Freiland nicht belegt. Aus genetischer Sicht wäre daher zwar ein Besatz mit fremden Arten nicht generell abzulehnen, jedoch im Blick auf ökologische Folgen wie Prädation, Konkurrenz und Übertragung von Krankheiten äußerst kritisch zu betrachten (Kapitel 2.7 und 3.2). Das Aussetzen von Art-Hybriden in offene Gewässer ist jedoch im-mer abzulehnen, da die Fortpflanzungsfähigkeit einiger Zucht-Hybriden nachgewiesen wurde (Gross et al. 2004) und die Einbrin-gung deren Genoms in ortsansässige Arten damit nicht auszu-schließen ist. Auch der Besatz mit Fischen, die nur von wenigen Elterntieren ab-stammen, kann zu genetischen Problemen führen. Insbesondere wenn im Zuchtbetrieb eine starke haltungsbedingte Selektion er-folgt, ist die genetische Variabilität der Nachkommen eingeschränkt. Unter Umständen kann ein wiederholter Besatz mit eng verwandten Individuen die genetische Variabilität der ansässigen Population verringern (Fleming et al. 2000). Aus genetischer Sicht ist daher ein Besatz mit genetisch variablen Individuen aus der gleichen GME anzustreben, um so die Weitergabe von Inzuchtdepressionen aus-

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zuschließen bzw. die Existenz vieler verschiedener Ausprägungen der Gene in einer Population („koadaptierte Genkomplexe“) zu er-halten. Die Fähigkeit der Population, auf veränderte Umweltbedin-gungen reagieren zu können, wird so beibehalten. Das Besatzmate-rial sollte daher aus Fischzuchten stammen, die mit einer großen Anzahl an Laichtieren aus dem jeweiligen Einzugsgebiet (Faustre-gel: mindestens je 50 Männchen, 50 Weibchen; Hallermann 2003) arbeiten. Empfehlenswert wäre, den jeweiligen Laicherbstand von Zeit zu Zeit durch die Einkreuzung von Wildfischen der gleichen Herkunft teilweise zu erneuern. Steht ein derartiges Besatzmaterial nicht zu Verfügung, wenn eine GME durch Besatz gestützt werden soll, sollte man Laichtiere aus dem Besatzgewässer fangen, diese streifen und nur die so erzeugten Nachkommen als Besatzmaterial nutzen. Man besetzt somit mit genetisch variablen Nachkommen von Individuen des gleichen Gewässers („supportive breeding“). In Deutschland ist diese Methode beispielsweise bei Äsche und Meerforelle etabliert. Das schwierige Wechselspiel zwischen Erhaltung einer GME mit der natürlich gewachsenen genetischen Variabilität einerseits und den Erfordernissen der fischereilichen Nutzung und Hege anderer-seits stellt eine große Herausforderung bei der Besatzplanung und -durchführung dar. Es ist jedoch dringend an der Zeit, sich diesem Problem stellen. In dieser Broschüre werden mögliche Lösungsansätze aufgezeigt. Es ist aber unabdingbar, dass zur Erfassung der innerartlichen ge-netischen Vielfalt bei Fischen zukünftig weitere Forschungsarbeit geleistet wird. Außerdem sind Wissenschaft, Verwaltung sowie Praktiker aus Fischerei und Naturschutz gleichermaßen gefordert, weitere praxisnahe Lösungsansätze zu liefern. Ein Beispiel mag dies verdeutlichen: Man kann nicht den Erhalt einzelner Manage-menteinheiten bei der Äsche fordern und damit die Gewässerbe-wirtschafter zu aufwändigen und kostspieligen Besatzprogrammen drängen, wenn gleichzeitig die Kormoranpopulation ansteigt und große Teile einzelner Äschenlinien durch Kormoranfraß stark dezi-miert oder sogar ausgelöscht werden (Görner 2006). Sinkt die An-zahl noch vorhandener Laichfische erst unter eine kritische Grenze, lässt sich langfristig keine funktionierende Populationsgröße auf-recht erhalten, zumal unter diesen Bedingungen auch durch Zwi-schenvermehrung gewonnene, juvenile Besatzfische kaum in die

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Laichreife hineinwachsen dürften. Die Folge: Es kommt zum Verlust der genetischen Variabilität der betroffenen Äschenlinien, die Fä-higkeit, auf Veränderungen der Umweltbedingungen (z.B. globale Erwärmung) zu reagieren, nimmt ab und durch zusätzliche kurzfris-tig wirkende Gefährdungsfaktoren erhöht sich insgesamt die Wahr-scheinlichkeit für das Aussterben einzelner Populationen. Ein deutschland- oder europaweites Kormoranmanagement, das den Fraßdruck auf labile Fließgewässerpopulationen senken würde, wä-re also auch aus genetischer Sicht für die Äsche und weitere Fisch-arten dringend angezeigt.

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4.4 Auswirkungen von Fischbesatzmaßnahmen auf Ökosysteme Neben möglichen genetischen Effekten, die in der Regel auf dem Niveau der besetzten Art bzw. deren Populationen in Betracht zu ziehen sind (siehe Kapitel 4.3), können Fischbesatzmaßnahmen auch unmittelbare (Konkurrenz, Prädation) oder mittelbare Auswir-kungen (z. B. durch Wassertrübung) auf die Lebensgemeinschaften in den Besatzgewässern haben. Bei Beachtung der dargestellten Leitlinien zum Fischbesatz ist grundsätzlich davon auszugehen, dass in Art, Herkunft, Menge und Größe dem Gewässer angepasste Besatzfische ausgebracht werden. Selbstverständlich treten diese Besatzfische in vielfältige Interaktionen mit anderen Fischen, Tieren und Pflanzen, doch kann dies grundsätzlich nicht als ökologisches Risiko gelten, da es sich um natürliche Abläufe der Ökosysteme handelt. Trotz sorgfältiger Abwägung aller Randbedingungen und Beachtung der Besatzmengenempfehlungen (siehe Anhang) kann es jedoch Situationen geben, in denen Besatzfische negativ auf Ökosysteme einwirken. Daher muss gemäß dem Vorsorgeprinzip in fraglichen Situationen die Besatzmenge reduziert oder auf Besatz gänzlich verzichtet werden. Dies soll an drei Beispielen verdeutlicht werden. Der Karpfen nimmt in natürlichen Gewässern eine dem Brachsen vergleichbare Nische ein. Daher sollte sich Karpfenbesatz möglichst an natürlichen Bestandsgrößen von Brachsen orientieren. Karpfen können bei übermäßigem Besatz durch ihre Lebensweise submerse Makrophytenbestände beeinträchtigen. Daher ist vor allem bei klei-nen oligo- bis mesotrophen Seen, die in der Regel gut ausgebildete Makrophytengesellschaften aufweisen, Karpfenbesatz – wenn ü-berhaupt - nur in sehr geringen Mengen gewässerangepasst. Bei bekannten Vorkommen seltener Pflanzenarten, die durch das Gründeln der Karpfen und die dadurch entstehende Trübung im Be-stand möglicherweise gefährdet wären, sollte aus Vorsorgegründen auf Karpfenbesatz in diesen Gewässern gänzlich verzichtet werden, zumal durch Reproduktion im Gewässer eine spätere Erhöhung des Bestandes nicht gänzlich auszuschließen ist. Keine Risiken bestehen hingegen in hocheutrophen Gewässern, da diesen Makrophyten in der Regel fast oder gänzlich fehlen.

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Auswirkungen

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Aale haben in ihrem ursprünglichen atlantischen Verbreitungsgebiet heute kaum mehr ihre natürlichen Bestandsdichten. Dafür werden vielfältige Ursachen diskutiert (z.B. der enorme Rückgang der natür-lichen Zuwanderung, Aufstiegshindernisse, Verluste an Wasser-kraftanlagen, Kormoranschäden, Parasitosen u.v.a.). Aus Literatur-belegen gibt es zahlreiche Hinweise auf ehemals weitaus größere Aaldichten, als wir sie heute vorfinden oder auch durch „normalen“ Besatz erhalten könnten. Daher gehen Forderungen nach Verzicht auf Aalbesatz mit Verweis auf bedrohte Kleinfischarten in der Regel an der Realität vorbei – meist in Unkenntnis der Zusammensetzung ursprünglicher Fischgemeinschaften der betreffenden Gewässer. Wo der Aal jedoch nicht zur natürlichen Fauna des Gewässers ge-hört, ist Vorsicht geboten. So gibt es einige Binneneinzugsgebiete, die besondere Fischgemeinschaften aufweisen. Bei natürlicher Weise völlig fehlenden Zuwanderungsmöglichkeiten gehört der Aal nicht zur Referenzfauna dieser Gewässer, und Besatz sollte unter-bleiben, wenn ökologische Risiken erkennbar sind (z. B. Reliktvor-kommen seltener Arten, wie Groppen in Seen). Auch vor diesem Hintergrund ist ein Aalbesatz im gesamten Donau-system kritisch zu hinterfragen, wenn nicht die Knappheit der Res-source zukünftig ohnehin zur Einstellung des Besatzes führen soll-te. Große Maränen (Coregonus lavaretus, in Süddeutschland Felchen oder Renken genannt) sind meist reine Planktonfresser. Damit kön-nen sie in hohen Bestandsdichten Eutrophierungserscheinungen an stark nährstoffbelasteten Gewässern verstärken und ökologisch ähnlich „wirken“ wie beispielsweise überhöhte Weißfischbestände (quasi eine „Anti-Biomanipulation“). Es ist daher ökologisch frag-würdig, durch umfangreiche Besatzmaßnahmen hohe Bestands-dichten Großer Maränen zu unterstützen, wenn keine adäquate Nutzung der Fische stattfindet. So ist es im norddeutschen Raum nicht unüblich, in ausschließlich angelfischereilich bewirtschafteten Gewässern Große Maränen auszusetzen, ohne dass nennenswerte Mengen gefischt werden. Hier ist der o.g. Eutrophierungseffekt oft deutlich nachweisbar. Der Besatz Großer Maränen in stark eutrophierte Gewässer sollte daher nur erfolgen, wenn eine Nut-zung mit berufsfischereilichen Methoden gewährleistet ist. Aller-dings sei am Beispiel der Großen Maräne noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jeweilige landesrechtliche Besatzvorbe-halte zu beachten sind (so bedarf z. B. der Besatz mit Großen Ma-

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Gute fachliche Praxis fischereilicher Besatzmaßnahmen

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ränen in Niedersachsen einer Genehmigung des fischereikundli-chen Dienstes gemäß Nds.FischG). Weiterhin werden gelegentlich negative Einflüsse auf Lebensge-meinschaften der Gewässer durch Prädatoren wie Hecht oder Zan-der diskutiert. Bei konsequenter Beachtung der hier vorgeschlage-nen Leitlinien (gewässerangepasste Besatzmengen usw.) sind diesbezügliche Risiken jedoch praktisch auszuschließen. In der Re-gel ist die unzureichende Betrachtung des komplexen Ökosystems Ursache der Warnungen bzw. Kritik; so werden natürliche Selbstre-gulationsmechanismen dieser Arten (Einstände, Kannibalismus) außer Acht gelassen und einzelne Teile des Nahrungsnetzes isoliert betrachtet.

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Besatzleitlinien

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5. Besatzleitlinien So unterschiedlich die relevanten Arten, die Gewässer und letztlich die konkreten Ziele beim Fischbesatz auch sein mögen, so ähnlich sind jedoch grundsätzliche Ablaufmuster, nach denen zunächst die Notwendigkeit bzw. auch die Erfolgsaussichten von Besatzmaß-nahmen hinterfragt werden sollten. Im nachfolgenden Abschnitt werden daher Abläufe vorgestellt, die bei konsequenter Beachtung ein Handeln im Rahmen der guten fachlichen Praxis sicherstellen. Wesentliche Elemente der Abläufe beim eigentlichen Besatz, näm-lich die Besatzplanung und die Erfolgskontrolle, werden dann in ei-genständigen Kapiteln vertieft. Im Kapitel 2 sind die unterschiedlichen Motivationen für Fischbe-sätze näher erläutert. Es wurde deutlich, dass einerseits die Erhal-tung bzw. Verbesserung fischereilicher Möglichkeiten im weitesten Sinne und andererseits Erwägungen aus Artenschutzgründen die wichtigsten Ansätze für Fischbesatzmaßnahmen sind. Beide Moti-vationen bedingen teils sehr unterschiedliche Voraussetzungen und Herangehensweisen und sollen daher nachfolgend getrennt be-trachtet werden.

5.1 Fischbesatz zur Wiedereinbürgerung Viele Fischarten sind lokal und einige auch überregional bzw. sogar global ausgestorben oder verschollen (Freyhof 2002; Freyhof & Brunken 2004). Unter bestimmten Voraussetzungen können durch Besatzmaßnahmen diese Fischarten wieder angesiedelt werden, die ersten Zwischenziele wurden auch schon in Deutschland er-reicht (siehe Kapitel 2.3). Derartige Wiedereinbürgerungsprojekte werden vordergründig aus Gründen des Artenschutzes initiiert. Dies schließt allerdings keineswegs aus, dass mittel- bis langfristig auch wieder eine Nutzung der Arten erfolgen kann, sofern dies rechtlich möglich und ökonomisch sinnvoll (Berufsfischerei) oder angelfische-reilich interessant ist. Das Ziel aller Wiederansiedlungen ist die Etablierung von stabilen, selbst tragenden Beständen. Entsprechende Besatzmaßnahmen sind daher immer nur für einen bestimmten Zeitraum angelegt (Initi-alphase), der in Abhängigkeit von der Fischart wenige Jahre bis maximal einige Jahrzehnte betragen kann bzw. sollte. Aufgrund der Langwierigkeit derartiger Maßnahmen kann es sinnvoll sein, Zwi-

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schenziele mit einem geringeren Anspruch zu definieren (z. B. ent-sprechende Zahl von Rückkehrern, um eine Zwischenvermehrung zu etablieren). Der Begriff der Wiedereinbürgerung wird in Deutschland in den letz-ten Jahren zunehmend gebraucht und immer öfter auch miss-braucht, denn die notwendigen Voraussetzungen dafür sind in vie-len Fällen gar nicht erfüllt. Daher sind zahlreiche Maßnahmen unter dieser Bezeichnung eigentlich Besatzmaßnahmen zur Bestandsres-taurierung oder gar zur Kompensation von Bestandsdefiziten. Diese können zwar gelegentlich positive Effekte für die Fischerei haben, führen aber meist nicht zu der gewollten Wiederansiedlung selbst reproduzierender Bestände und zeigen zumeist nur zeitlich befristet Wirkung. Die ausbleibenden oder nicht zielgerechten Erfolge derar-tiger Projekte und die Tatsache, dass vielfach unnötig erhebliche finanzielle Mittel eingesetzt werden, führen zu einem Glaubwürdig-keitsproblem für alle Wiedereinbürgerungsprojekte. Daher hilft hier nur eins – eine ehrliche Analyse der Gesamtsituation vor Projektbeginn. Gewässer gehören in Mitteleuropa und Deutschland zu den am stärksten anthropogen überformten Lebensräumen überhaupt. Bei der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie wird dem beispiels-weise Rechnung getragen, indem bestimmte Gewässer als „erheb-lich verändert“ ausgewiesen werden können. Man sollte anerken-nen, dass vielfach die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Wie-deransiedlung von Fischen noch nicht gegeben sind oder in einigen Fällen vielleicht auch nie mehr bestehen werden. So ist es zum Bei-spiel fraglich, ob innerhalb der schier unendlichen Stauketten in manchen unserer großen Flüsse jemals wieder nennenswerte Be-stände von Stören angesiedelt werden können. Hier ist zunächst immer Zurückhaltung geboten, ehe Wiederansiedlungsprojekte ge-startet werden. Eine Gruppe von Wissenschaftlern der IUCN (International Union for Conservation of Nature) hat 1995 in einer Richtlinie Eckpunkte definiert, wie Wiedereinbürgerungsprojekte durchgeführt werden sollten. Diese Eckpunkte sind auch auf hiesige Verhältnisse über-tragbar und sollten daher bei allen Wiedereinbürgerungsprojekten (nicht nur bei Fischen!) Beachtung finden. Bei der Planung von ent-sprechenden Projekten lohnt immer ein Blick in die Details dieser Richtlinie (www.iucn.org).

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Besatzleitlinien

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Einige ausgewählte Eckpunkte dieser IUCN-Richtlinie sind:

• Das Ziel einer Wiedereinbürgerung muss immer die Etablie-rung einer selbst reproduzierenden Wildpopulation sein. Das Ausbringen von Tieren muss zeitlich befristet sein (Initialpha-se).

• Die Aussetzung / Auswilderung muss im ursprünglichen, histo-rischen Verbreitungsgebiet der Art stattfinden.

• Aussetzungen / Auswilderungen sollen nur stattfinden, wenn es definitiv keine Möglichkeiten einer bestandsbildenden na-türlichen Zuwanderung mehr gibt (nicht gemeint sind rein zu-fällig einwandernde einzelne Fische).

• Wiedereinbürgerungen sind nur sinnvoll, wenn alle wesentli-chen Ursachen, die zum Aussterben der Art geführt haben, beseitigt sind oder in absehbarer Zeit sicher beseitigt sein werden. Das Projektgebiet muss langfristig im Sinne des Ziels gesichert sein. Ansonsten ist das Ausbringen der Tiere zurück zu stellen und zunächst dem Habitatschutz verstärkte Auf-merksamkeit zu schenken.

• Wiedereinbürgerungsprojekte sind in der Regel nur sinnvoll, wenn sie einen wesentlichen Beitrag zum Schutz der Art ins-gesamt leisten.

• Wiedereinbürgerungsprojekte sind in der Regel langfristig an-gelegt und haben immer auch eine sozioökonomische Kom-ponente, die beachtet werden muss. Daher müssen sorgfältige Kosten-/Nutzen-Analysen vorgeschaltet werden und die Inte-ressen aller „Betroffenen“ gewürdigt werden.

• Wiedereinbürgerungsprojekte sind meist komplex und bedür-fen der Betreuung durch Experten bzw. interdisziplinäre Ar-beitsgruppen.

• Wiedereinbürgerungsprojekte bedürfen immer einer Erfolgs-kontrolle.

Viele dieser Grundsätze scheinen selbstverständlich und werden doch häufig missachtet. So kommt es z. B. regelmäßig vor, dass „Wiederansiedlungen“ in Gewässern oder Flusseinzugsgebieten geplant und durchgeführt wurden oder werden, in denen die Art ur-sprünglich gar nicht heimisch war. Zu stark ist wohl der Wunsch mancher Gewässerbewirtschafter, dass „ihre“ Gewässer auch

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Gute fachliche Praxis fischereilicher Besatzmaßnahmen

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Lachse, Huchen oder diverse Kleinfischarten beherbergen, die normalerweise dort nicht heimisch waren. Wenn diese Aktionen auch gut gemeint sind, so haben sie doch nichts mit Wiedereinbür-gerung gemein. Der vielleicht wesentlichste Punkt, der bei Wieder-einbürgerungsprojekten beachtet werden muss, ist das Hinterfragen der Gründe, die ursprünglich zum Aussterben der Art geführt haben. Bei gründlicher Betrachtung bestehen oftmals einige Ursachen nach wie vor. Meist sind Arten durch das Zusammenwirken mehrerer Faktoren und über einen längeren Zeitraum ausgestorben. Wenn auch die chemische Wasserqualität heute in aller Regel kein be-grenzender Faktor mehr ist, so wirken Querbauwerke nach wie vor, sind Habitate verloren gegangen bzw. stark degradiert oder haben Kieslaichplätze kein intaktes Interstitial mehr. Diese Probleme müs-sen vor dem Besatz oder wenigstens zeitgleich in Angriff genom-men werden. Wenn auf Dauer keine realistischen Erfolgsaussichten bestehen, müssen möglicherweise Projektideen auch verworfen werden. Vielfach ist auch zu beobachten, dass die soziökonomischen Ge-samtauswirkungen der Wiedereinbürgerung nicht ausreichend be-dacht werden. Geradezu „klassisch“ ist in vielen Fällen, dass bei an-fänglichem Erfolg sehr schnell lange etablierte Nutzungen jedweder Art in Frage gestellt werden, da sie nun „plötzlich“ den dauerhaften Fortbestand der wieder eingeführten Art gefährden. So werden z. B. Netzfischereien in Flussunterläufen, die seit Jahrhunderten traditio-nell bestehen, nach der Wiederansiedlung von Großsalmoniden an-geprangert. Dies kann zu großen Akzeptanzproblemen und letztlich auch zum Scheitern der Maßnahmen führen und wäre doch eigent-lich durch gezielte Aufklärung und interdisziplinäres Vorgehen im Vorfeld beeinflussbar gewesen. Erfolgskontrollen sind immer zwingend notwendig, um bei Bedarf Korrekturen im Projekt vornehmen, aber auch um rechtzeitig und zum Schutz vor unnötigen finanziellen Verlusten über einen Ab-bruch entscheiden zu können.

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Besatzleitlinien

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Abb. 1 Besatzleitlinie zur Wiedereinbürgerung

Besatzleitlinie zur Wiedereinbürgerung von Fischarten

1. Prüfen der Voraussetzungen (in Anlehnung an IUCN-Kriterien):

Art ist im Gebiet sicher verschollen oder ausgestorben; natürliche Zuwanderung ist ausgeschlossen?

Projektgebiet ist das natürliche Verbreitungsgebiet der Art, historisches Vorkommen der Art ist im Einzugsgebiet bzw. innerhalb abgrenzbarer zoogeografischer Grenzen sicher belegt?

Bekannte Ursachen, die zum Aussterben geführt haben, sind beseitigt, lassen sich beseitigen oder kompensieren und das Projektgebiet ist langfristig sicher geschützt?

Alle möglichen sozioökonomischen Folgen des Projektes sind abgewogen; ein langfristiger Interessenausgleich ist möglich; Kosten-/Nutzen-Analysen sprechen für das Projekt; professionelle Begleitung des Projektes (Arbeitsgruppe) abgesichert?

Projekt verwerfen; Zuwanderung fördern!

2. Besatzplanung (siehe auch Kap. 4 und 6; artspezifische Besonderheiten beachten!)

Projekt verwerfen!

Projekt verwerfen oder zurückstellen!

Projekt zurückstellen; Ausgleich herbeiführen!

jaja

nein

nein

nein

nein

Behördliche Genehmigungen einholen (falls erforderlich)

Herkunft des Besatzmaterials festlegen. Hierarchie: 1. Wildfänge aus benachbartem Einzugsgebiet, 2. Nachzucht aus Tieren des benachbarten Einzugsgebietes; 3. „Import“ von Material (Eier, Brut etc.) des nächsten bzw. ökologisch ähnlichsten Vorkommens (ggf. auch genetische Analysen vorschalten)

Besatzdurchführung festlegen: Besatzort, Besatzzeit, Besatzgröße und -mengen, Dauer der Maßnahme

Besatzerfolg definieren: Ziele für die anschließende Erfolgskontrolle festlegen

3. Besatzdurchführung (siehe auch Kap. 6)

4. Erfolgskontrolle (siehe auch Kap. 7)

Festgelegte Erfolgsparameter (z. B. Zwischenziel: erfolgreiche Reproduktion der besetzten Art über mehrere Jahre) wurden erreicht; selbst tragender Bestand (Endziel) ist etabliert

neinStrategie ändern (falls möglich und Ursachen bekannt); ggf. Projekt abbrechen; Ergebnis dokumentieren

Projektergebnis dokumentieren; ggf. Monitoring in längeren Intervallen fortsetzen

Besatz kann sinnvoll und erfolgreich sein.

jaja

jaja

jaja

jaja

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5.2 Allgemeine fischereiliche Besatzmaßnahmen Bei fischereilichen Besatzmaßnahmen (Kompensation, Bestands-restaurierung, Ertragssteigerung) steht das Ziel der Nutzung zwar oftmals klar im Vordergrund, doch spielen Aspekte des Artenschut-zes nicht selten ebenfalls eine gewichtige Rolle. Wenn feststeht, dass das Gewässer für die potentiell zu besetzende Art geeignete Lebensbedingungen aufweist und sicher gestellt ist, dass der Besatz keine schädlichen Umweltauswirkungen im weites-ten Sinne haben wird (also beispielsweise kein Karpfenbesatz in schwach eutrophe, Makrophyten dominierte Seen; Knösche 2002), kann Fischbesatz grundsätzlich erwogen werden. Die entscheidende Frage ist dann, ob die betreffende Art im Ge-wässer regelmäßig reproduziert bzw. reproduzieren kann und/oder ob entsprechende Einwanderungsmöglichkeiten bestehen. Ist dies nicht der Fall (fast immer beim Karpfen, häufig beim Aal), ist Besatz oft sinnvoll. Bei Fischarten jedoch, die sich im Gewässer prinzipiell vermehren können, ist Besatz zunächst kritisch zu sehen. Wenn auch hohe Besatzmengen in solchen Fällen meist unschädlich für das Gewäs-ser i. w. S. sind, so werden doch durch derartige Besatzmaßnah-men deutschlandweit immense Summen unnötig ausgegeben. Zahl-reiche Publikationen belegen z. B., dass Hechtbesatz praktisch im-mer entbehrlich und zudem ökonomisch erfolglos ist (Dorow & Lem-cke 2004; Knösche 1995 u.v.a.). Unter dieser Rubrik müssen leider auch die vielen Fälle verbucht werden, in denen Besatz einfach „aus Tradition heraus“ erfolgt, ohne dass tatsächlich die Notwendig-keit bestünde und ohne dass ökonomische Erfolgsaussichten be-stehen (Klein 1996). Mit dem Rückgang der Bedeutung der Berufs-fischerei und der starken Zunahme der angelfischereilichen Nutzung der Gewässer mag die Frage des „Nutzen“ in den Hintergrund ge-treten sein, doch sollte auch jeder Angelverein Interesse daran ha-ben, sein begrenztes Budget möglichst sinnvoll einzusetzen. Ist eine natürliche Reproduktion potentiell möglich, muss die Not-wendigkeit des Besatzes immer genau hinterfragt werden. Defizite im Bestandsaufbau sind konkret zu belegen. Gleichzeitig sollte im-mer nach Möglichkeiten für dauerhafte Abhilfe gesucht werden, wie z. B. durch Aufwertungen des Habitats. Nur wenn Habitatmaßnah-men (noch) nicht möglich und Defizite im Fischbestand klar nach-gewiesen sind, sollte Besatz erfolgen.

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Besatzleitlinien

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In diesen Fällen empfiehlt es sich immer, zunächst in die Abschät-zung des möglichen Besatzbedarfs zu investieren, eventuell auch durch Inanspruchnahme von Fischereisachverständigen. Dies ist allemal günstiger, als möglicherweise Jahre lang ohne Nutzen teure Besatzfische auszubringen. Ein Besatz muss sich natürlich hinsichtlich der Besatzmengen, -größen usw. und der weiteren Planung nach den Regeln der guten fachlichen Praxis richten (siehe Kapitel 4 und 6), ebenso ist eine Er-folgskontrolle immer angezeigt (siehe Kapitel 7).

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Abb. 2: Besatzleitlinie für fischereiliche Besatzmaßnahmen

Behördliche Genehmigungen einholen (falls erforderlich)

Herkunft des Besatzmaterials festlegen. Hierarchie: 1. Nachzucht aus Laichfischen des Besatzgewässers,2. Nachzucht aus Laichfischen des gleichen Einzugsgebietes; 3. „Import“ von Material (Eier, Brut etc.) des nächsten bzw. ökologisch ähnlichsten Vorkommens; Einbindung möglichst regionaler Fischzüchter!

Besatzdurchführung festlegen: Besatzort, Besatzzeit, Besatzgröße und -mengen, Dauer der Maßnahme

Besatzerfolg definieren: Realistische Ziele für die anschließende Erfolgskontrolle festlegen

Besatzleitlinie für Kompensations-, Bestandsrestaurierungs- und Ertragssteigerungsmaßnahmen

2. Besatzplanung siehe auch Kap. 4 und 6 (artspezifische Besonderheiten beachten!)

Projekt verwerfen; kein Besatz!

Projekt verwerfen, kein Besatz! Ursachen für Bestandsdefizite abstellen. In Ausnahmefällen (z.B. nach starkem Fischsterben durch Vergiftung) sind Restaurierungsbesätze sinnvoll.

ja

ja

ja

nein

nein

nein

3. Besatzdurchführung siehe auch Kap. 6

4. Erfolgskontrolle siehe auch Kap. 7

nein

ja

Besteht nachgewiesener Maßen ein Defizit im Populationsaufbau der Art (standorttypisch zu wenig Individuen, fehlende Jahrgänge) – also ein objektiver Besatzgrund?

Gehört die Fischart zum natürlichen Arteninventar des Gewässers bzw. kann eine Gefährdung des Gewässers bzw. seiner Flora und Fauna im Besatzfalle ausgeschlossen werden? Bietet das geplante Besatzgewässer der Fischart aktuell geeignete Lebensbedingungen?

Ist eine natürliche Reproduktion der Fischart im Gewässer grundsätzlich und regelmäßig möglich oder/und kann die Art zuwandern?

Lassen sich die Ursachen der Defizite im Populationsaufbau abstellen?Besatz zurKompensation oder Ertragssteigerung möglich.

Achtung: In diesem Fall ist Besatz oft unnötig!

Daher: Bedürfnis nach Besatz genau hinterfragen!

ja

Festgelegte Erfolgsparameter (z. B. stabile Jahrgangsstärken, hoher Bestand) wurden erreicht

Erfolg dokumentieren, Besatzgrund regelmäßig hinterfragen; ggf. Besatz fortsetzen

Strategie ändern; Besatz ggf. einstellen; Miss-erfolg dokumentieren

1. Prüfen der Voraussetzungen:

Projekt verwerfen; kein Besatz!(Typisch z.B. für Hecht und Weißfische)

nein

(Typ

isch

z.B

. für

Aal

und

Kar

pfen

)

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Besatzplanung

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6. Besatzplanung Ausgehend von der Besatzleitlinie (Kapitel 5) und der Entscheidung, für eine Besatzmaßnahme, sollte zur Selbstkontrolle sowie eventuell auch als Prüfkriterium für die Genehmigungsbehörden nach folgen-der empfohlener Abfolge weiter gearbeitet und diese schriftlich do-kumentiert werden. Ein Entwurf einer Planungshilfe befindet sich in Anhang Nr. 3. Zur Dokumentation und für die spätere Erfolgskontrolle empfiehlt es sich, auch die wesentlichen Ergebnisse der in der Besatzleitlinie empfohlenen bzw. erfolgten Habitatanalyse, die geklärte Frage nach dem Besatz (ja oder nein) sowie die Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen (ggf. Genehmigung) schriftlich festzuhalten. Unabhängig von dem jeweiligen Erfordernis einer behördlichen Ge-nehmigung der Besatzmaßnahme sollten die Besatzplanung, Anga-ben zur Besatzdurchführung (evtl. Vorkommnisse, bestimmte Be-dingungen) und Kosten dokumentiert sowie zeitlich unbefristet ar-chiviert werden. Diese Informationen können insbesondere dann wichtig sein, wenn erwogen wird, bereits einmal gescheiterte Be-satzprojekte erneut aufleben zu lassen.

6.1 Herkunft des Besatzmaterials und Festlegung der Besatzmenge (Anzahl / Masse je Gewässer- bzw. Habitatfläche) Unter diesem Punkt sind Angaben zur genetischen Herkunft des Zucht- bzw. Besatzmaterials (z.B. direktes Besatzgewässer, Ein-zugsgebiet, Flussgebiet) sowie seiner Aufzuchtsbedingungen (z.B. Teich-, Becken-, Rinnenanlagen, Gehege, Netzkäfige oder natürli-che Gewässer) zu verstehen. Das Besatzmaterial sollte entspre-chend seiner arttypischen Eigenschaften (Ökotyp) aufgezogen, an die Milieubedingungen des Besatzgewässers angepasst und per amtlichem Gesundheitsattest unbedenklich sein. Bei einem geplan-ten Fischbesatz sind bezüglich der Auswahl der Besatzfische unbe-dingt auch die Anforderungen der Fischseuchen-Verordnung vom 20. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3563) einzuhalten. Der Lieferant

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Gute fachliche Praxis fischereilicher Besatzmaßnahmen

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sollte für spätere Nachfragen oder Dokumentationen mit vollständi-ger Adresse aufgeführt werden. Die Besatzmengen richten sich unter Beachtung der Alters- bzw. Größengruppen allgemein nach dem Gewässertyp, der verfügbaren Einstands-, Laich- oder Jungfischhabitatfläche, der Gewässergröße und manchmal auch nach dem verfügbaren produktiven Gewässer-volumen. Es sollte grundsätzlich nicht nach dem Prinzip „Viel bringt viel“ besetzt werden. Das vorab ermittelte Ertragspotenzial oder real erzielbare Erträge (Fangstatistik!) sollten als Richtwerte herangezo-gen werden. Ein zu hoher Besatz ist ökonomisch sinnlos! Er kann sich negativ auf den Fischbestand (z.B. Artenverdrängung) und das Gewässer auswirken (u.a. zusätzlicher Nährstoffeintrag). Empfeh-lungen zu den Besatzmengen enthält Anhang Nr. 4.

6.2 Festlegung der zu besetzenden Alters- bzw. Grö-ßengruppe Unabhängig vom Gewässercharakter sollte aus fisch- und gewäs-serökologischer Sicht jede Besatzmaßnahme auf einen natürlichen, generativen Aufbau der jeweiligen Population ausgerichtet sein (Abb. 3). Zum Besatz sollten grundsätzlich junge Altersstadien (schwimm- und fressfähige Brut bis maximal einsömmrige Jungfische) verwen-det werden. Diese können sich länger und besser an die Gewäs-serbedingungen anpassen, sich sowohl in ihrem Verhalten (Ernäh-rungsweise, Intra- und interspezifische Konkurrenz, Revierbildung) als auch im Bezug zum biologischen Produktionspotenzial des Ge-wässers besser in bestehende Ökosysteme einfügen und bei Be-rücksichtigung aller anderen Grundsätze zum Besatzmaterial den Aufbau einer gesunden Population fördern. Anders als beim Besatz von älteren bzw. größeren Tieren kann sich der bereits existierende Fischbestand bei einem Jungfischbesatz besser, d.h. über den Fraßdruck regulierend, auf das Besatzmaterial einstellen. In Aus-nahmefällen kann aber auch ein Besatz größerer Fische sinnvoll sein (z.B. bei Mangel an Jungfischhabitaten, bei starkem Fraßdruck durch Kormorane). Grundsatz sollte daher sein: „So jung wie mög-lich, so groß wie nötig“. Liegt im betreffenden Gewässer ein ausreichendes Angebot an Laichplätzen, Jungfischlebensräumen sowie Einstands- bzw. Nah-rungsfläche für größere Individuen vor, kann unter Beachtung der Gewässerbedingungen und des jeweiligen artspezifischen Fort-

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Besatzplanung

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pflanzungspotenzials (Eizahl) bei einigen Arten aber auch der Be-satz laichreifer Individuen zur Bestandsförderung beitragen.

0+ 1+ 2+ 3+ 4+ 5+ 6+ 7+ 8+ 9+ 10+

Alter

Ind

ivid

uen

zah

l

Abb. 3: Optimaler generativer Aufbau einer Fischpopulati-on

6.3 Festlegung des Besatztermins Besatzmaßnahmen sollten möglichst ausgeglichene Temperatur-verhältnisse zwischen Aufzuchtsanlage und Besatzgewässer be-rücksichtigen und (bis auf wenige Ausnahmen) im Frühjahr bis Frühsommer erfolgen. So können die Fische nach der Anpassungs-phase bis zum nächsten Winter ausreichend wachsen und Energie-reserven für den Winter aufbauen. Bei einigen wenigen Arten und unter bestimmten Umständen kann aber auch ein Besatz im Herbst durchaus erfolgreich sein, sofern die Fische über den Sommer wei-ter aufgezogen, ihren ökologischen Ansprüchen gerecht gehalten und gut gefüttert werden.

6.4 Festlegung des Besatzortes Die Wahl des Besatzortes richtet sich vor allem nach den jeweiligen Lebensraumansprüchen der Fischarten und Altersgruppen. Eine Ausrichtung nach der logistischen Erreichbarkeit kann den Fischen bereits Probleme bereiten. So empfiehlt es sich, typische Freiwas-serarten (z.B. Maränen, Zander) eher in der Gewässermitte oder Arten mit Bedarf an Unterständen und Verstecken (z.B. Hecht, Aal bzw. Bachforelle) eher in strukturreichen Abschnitten (z.B. Röhricht

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bzw. Rausche) auszusetzen. Die Besatzorte bzw. Gewässerstre-cken sollten konkret festgelegt und für die spätere Erfolgskontrolle ggf. kartografisch dokumentiert werden.

6.5 Festlegung der Ausbringungsmethode Unter diesem Punkt sollte vorab darüber entschieden werden, ob ein Punkt-, Flächen- bzw. Streckenbesatz stattfinden soll und wie die Ausführung erfolgt (z.B. manuell per Handkescher, Schöpfbe-cher oder Tragekübel; über Rutschen oder Schläuche). Die Ent-scheidung hierüber hängt in starkem Maße von der jeweiligen Fischart, ihrer spezifischen Lebensraumansprüche sowie ihrem Ver-halten ab.

6.6 Handling und Transport der Besatzfische Um die wertvollen Besatzfische möglichst schonend zum Besatz-gewässer zu transportieren, sind die Bestimmungen gemäß § 33 Abs. 2 Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport vom 25. Februar 1997 zuletzt geändert am 06.08.2002 (BGBl. I S. 348) ein-zuhalten. In der Fachliteratur finden sich darüber hinaus Angaben bezüglich der guten fachlichen Praxis beim Fischtransport und Handling der Besatzfische (z. B. Lukowicz & Gerstner 1998; Rapp 1999; Vollmann-Schipper 1975).

6.7 Planung der Erfolgskontrolle Die Durchführung einer Erfolgskontrolle ist sowohl aus fachlicher wie wirtschaftlicher Sicht dringend zu empfehlen (siehe Kap. 7). Bei Wiedereinbürgerungsmaßnahmen sollte sie ohnehin eine Selbst-verständlichkeit sein. Es ist daher zu empfehlen, in den Unterlagen zur Besatzplanung bereits eine terminliche und methodische Vor-planung der Erfolgskontrolle aufzunehmen.

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Erfolgskontrolle

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7. Erfolgskontrolle Die Beantwortung der Frage, inwieweit eine Besatzmaßnahme Er-folg hatte, ist in der Regel nicht einfach. Um deren Erfolg beurteilen zu können, muss man zunächst klären, aus welchem Grund Be-satzmaßnahmen getätigt werden und welches Ziel sie in erster Linie verfolgen (siehe Kapitel 2). Von einem Erfolg von Besatzmaßnahmen wird im Allgemeinen dann ausgegangen, wenn bestimmte Altersklassen der besetzten Fisch-arten längerfristig auf einem mittleren bis hohen Niveau zu einem erheblichen Anteil durch Besatzfische repräsentiert werden, und sich dadurch der Bestand erhöht. Jens (1980) geht bei Forellenge-wässern z. B. davon aus, dass 1/3 des Bestands durch Besatz er-halten werden kann. In dieser Größenordnung dürfte somit auch ein erfolgreicher Besatz liegen. Nach Kohl (2000) ist Besatz erfolgreich, sofern ein erheblicher Teil der besetzten Fische im Gewässer ab-wächst und später gleiche Fortpflanzungschancen hat wie die Wild-fische. Diese Beispiele können jedoch eine auf den Einzelfall abge-stimmte Definition des Erfolgs nicht ersetzen. So müssen z.B. bei Wiedereinbürgerungen andere Maßstäbe angelegt werden, als bei der Bestandsstützung genutzter Arten. Allein der regelmäßige Fang einer Art muss noch lange nicht auf zuvor erfolgten Besatz zurückgehen. Bewirtschafter machen oft den Fehler, dass Sie das Vorkommen von adulten Fischen einer Art dem Besatz vergangener Jahre zuordnen. Man will sich nicht einge-stehen, dass getätigter Besatz erfolglos geblieben sein könnte. Das würde bedeuten, dass in der Vergangenheit Fehler gemacht wur-den. Fehler sind allerdings dazu da, um aus ihnen zu lernen. Man sollte neue Erkenntnisse nützen und den Mitteleinsatz beim Besatz optimieren. Vor der Erfolgskontrolle steht die Formulierung möglichst realisti-scher Ziele. Bei der Durchführung von Erfolgskontrollen muss man berücksichtigen, dass die Kosten-Nutzen-Relation im Rahmen bleibt. Für die Erfolgskontrolle von Besatzmaßnahmen kann natür-lich nur ein gewisser Teil der Gesamtkosten aufgewendet werden. Es ist zu beachten, dass man für die Beurteilung des Erfolgs lang-fristige Zeiträume betrachten sollte. Besatz muss sich nicht immer wirtschaftlich rechnen und kann den-noch erfolgreich sein. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn eine be-

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Gute fachliche Praxis fischereilicher Besatzmaßnahmen

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drohte Art durch den Besatz vor dem lokalen Aussterben bewahrt werden soll und dieses Ziel auch nachweislich erreicht wurde. Die Erhaltung einer Population kann unter Umständen ein Vielfaches von dem kosten, was über den gesteigerten Ertrag erzielbar wäre. Die Erhaltung einer Population ist daher nicht einfach monetär zu bewerten. Angelfischer können es „sich leisten“, bei der Bewirtschaftung mehr zu investieren, als sie später dem Gewässer entnehmen, da hier nicht die Abschöpfung des Ertrags im Vordergrund steht, sondern eine qualitativ hochwertige Fischerei. Bei der Berufsfischerei sieht dies grundlegend anders aus. Der Berufsfischer muss seine Mittel so einsetzen, dass diese sich mittelfristig positiv auf den Ertrag auswirken. Bei der Erfolgskontrolle muss man sich also das anvi-sierte Ziel vor Augen halten und methodisch prüfen ob dieses er-reicht wurde. Eine einfache, verlässliche Methode zur Beurteilung von Besatz-maßnahmen existiert nicht. Auf Grund großer methodischer Schwie-rigkeiten sind exakte Untersuchungen nur durch Fischereifachleute möglich. Trotzdem gibt es zwei praktikable Möglichkeiten, den Er-folg zumindest abzuschätzen: Das „Aussetzen einer Besatzmaß-nahme“ und das „Auswerten der Fang- und Besatzlisten“. a) Aussetzen einer Besatzmaßnahme Die einfachste Methode, eine regelmäßige Besatzmaßnahme zu kontrollieren, ist ein befristeter Stopp des Besatzes. Werden nach solch einem Besatzstopp keine Veränderungen im Bestand bzw. im Fangertrag festgestellt, scheint der Besatz überflüssig zu sein. Wer-den hingegen nach einem Besatzstopp deutlich rückläufige Jahr-gangsstärken bei der betreffenden Fischart festgestellt, könnte dies ein Hinweis darauf sein, dass Besatz weiterhin erforderlich ist und die Maßnahmen der Vergangenheit sinnvoll waren. b) Auswerten der Fang und Besatzlisten Eine weitere einfache Form der Erfolgskontrolle ist die Auswertung der Besatz- und Fanglisten. Neben der Aufzeichnung der Besatz-maßnahmen ist es unbedingt erforderlich, auch Aufzeichnungen über den Fang zu führen. Es ist darüber hinaus sinnvoll, nicht nur die entnommenen Fische, sondern auch den Fang untermaßiger Fische zu dokumentieren. Aus diesen Daten können wertvolle In-formationen über den Fischbestand gewonnen und entsprechende

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Aussagen über den Besatzerfolg abgeleitet werden. Bei der Aus-wertung der Besatz- und Fanglisten kann man feststellen, ob eine positive Beziehung zwischen Besatzaufwand und Fang besteht. Wenn trotz mehrjährigem Besatz eine Art nicht in den Fängen auf-taucht und es auch keine Beobachtungen dieser Art im betreffenden Gewässer gibt, so muss man sich Gedanken machen, ob der Be-satz ggf. erfolglos war. In solchen Fällen ist eine nähere Überprü-fung angezeigt. In der Fischerei werden in der Regel selektive Fangmethoden an-gewendet, daher werden viele Fischarten oder bestimmte Größen-klassen oft nicht bzw. nicht repräsentativ erfasst. Gerade bei Be-satzaktionen mit ganzjährig geschonten Fischarten ist über die Kon-trolle bzw. Auswertung von Fangaufzeichnungen wenig zu erfahren, da diese Arten durch die Angelfischerei kaum erfasst werden. Ge-wässerbewirtschafter, die genaueres über ihre Besatzerfolge wissen möchten, sei auch zu begleitenden Bestandsaufnahmen mit E-lektro- oder Netzfischerei (Reusen und Stellnetze) geraten. Soll so eine Kontrollbefischung erfolgen, müssen die rechtlichen Bestimmungen beachtet werden. Es ist sinnvoll, sich im Vorfeld der Maßnahmen durch die Fischereiverwaltung beraten zu lassen. Bei der Versuchsfischerei sind Länge und ggf. Gewicht der Fische aufzunehmen und die Ergebnisse hinsichtlich der Dominanzverhält-nisse (Häufigkeit der Arten), dem Einheitsfang (Bezug zu einer defi-nierten Fläche oder Fließlänge) und der Längenklassenverteilung der Fischarten auszuwerten. So können qualitative und quantitative Aussagen zum Fischbestand getroffen und möglicherweise Aussa-gen zum Besatzerfolg abgeleitet werden. Ein Beispiel: ein Gewässer weist schon seit einigen Jahren keine Nasen mehr auf. Aus Artenschutzgründen wurde beschlossen, zwei Jahre hintereinander mit Nasen zu besetzen. Werden dann bei ei-ner anschließenden Elektrobefischung Nasen gefangen bzw. spie-geln sich die besetzten Jahrgänge in dem Befischungsergebnis wi-der, liegt ein Besatzerfolg nahe. Wird anschließend ein Jahr nicht besetzt, und dieser Jahrgang fehlt dann bei anschließender Kontrol-le, waren die vorhergehenden Besatzmaßnahmen aller Wahrschein-lichkeit nach erfolgreich. Ein weiterer Besatz wäre demnach ange-zeigt. Bei manchen Besatzaktionen kann es lohnend sein, durch Markie-rung der Besatzfische zu überprüfen, ob die festgestellten Fische

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tatsächlich aus dem Besatz stammen, oder ob sie beispielsweise auf eine natürliche Reproduktion oder Zuwanderung aus angren-zenden Fischereirechten zurückgehen. Allerdings kann und darf nicht jedermann einfach Fische markieren. Oft sind Markierungsmethoden als „Tierversuch“ zu bewerten und damit anzeige- bzw. genehmigungspflichtig. Die jeweiligen gesetzli-chen Regelungen in den Ländern sind zu beachten. Wer Fische markieren möchte, sollte dies daher nur nach Absprache mit den zuständigen Behörden und unter fachlicher Anleitung und Beratung von Fischereifachleuten durchführen. Auch sind alle Markierungs-methoden zeit- und damit kostenintensiv. Es gibt sowohl von außen sichtbare Markierungsvarianten, wie z.B. Farbapplikationen unter der Haut oder injizierte Marken. Es besteht aber auch die Möglichkeit, Fische intern (z.B. durch Färbungen der Gehörsteine) und damit nicht von außen erkennbar, zu markieren. Jede Methode hat ihre Vor- und Nachteile und muss auf die jeweili-ge Fragestellung abgestimmt sein. Vor Markierungsversuchen ohne Fachwissen bzw. Planung wird ausdrücklich gewarnt. Dass Markierungsexperimente durchaus sinnvoll sein können, soll folgendes Beispiel zeigen: In zwei Flüssen Bayerns, der voralpinen Ammer (ca. 30 m Breite) und dem Saubach, einem 5 m breiten Niederungsgewässer, wurden innerhalb drei aufeinander folgender Jahre die Besatzäschen, in diesem Fall Äschen der Altersklasse 0+ (noch nicht einjährige Fi-sche), durch so genannte „Farb-Elastomere“ (Visible-Implant-Elastomer bzw. VIE- tags, Northwest Marine Technology, Seattle, Washington) markiert. (Anmerkung: Bei dieser Methode wird nach der Betäubung, mit einer feinen Kanüle, ein Farbstoff unter die Haut injiziert, der von außen gut sichtbar ist). Jedes Jahr wurde im Herbst (ca. 4 Wochen nach dem Besatz) eine Bestandserhebung durchge-führt. Am Saubach zeigte sich, dass die Besatzaktion wenig erfolg-reich war, da kaum besetzte Fische wieder gefangen wurden. Aller-dings wurde hier auch sichtbar, dass sich in diesem Bach der Ä-schenbestand auf vergleichsweise hohem Niveau selbst rekrutiert und ein Besatz hier nicht erforderlich ist (Abbildung 4). In der Am-mer hingegen zeigte sich, dass der Besatz sowohl erfolgreich, als auch angebracht war: Es wurden in jedem Jahrgang markierte Ä-schen in einer großen Anzahl nachgewiesen (Abbildung 5). Die Mehrzahl der Individuen jüngerer Jahrgänge war durch die Besatzfi-sche repräsentiert.

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Erfolgskontrolle

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Abb. 4: Der Saubach als Beispiel für ein Gewässer ohne Besatzerfolg: Nach einem mehrjährig erfolgten Besatz mit einsömmerigen Äschen (grau) wurden kaum Besatzfische wiedergefangen. Die Kohorte der nicht besetzten einsömmerigen Äschen (weiß) war wesentlich größer und lässt eindeutig auf eine gut funktionierende Reproduktion schließen. In diesem Fall war der Äschenbesatz überflüssig und eindeutig nicht erfolgreich.

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27. Oktober 1998

L = 0,4 kmN = 88

grau = markierte Besatzäschen weiß = unmarkierte Wildäschen

1-söm. älter als 1-söm.

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22. November 1999

L = 0,4 kmN = 161

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2. Dezember 2000

L = 0,4 kmN = 233

Länge in cm

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Abb. 5: Die Ammer als Beispiel für ein Gewässer mit Be-satzerfolg: Nach einem mehrjährig erfolgten Besatz mit einsömmerigen Ä-schen (grau) ist die Überzahl der Individuen jüngerer Jahrgänge durch die Be-satzfische repräsentiert.

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17. November 1998

L = 4,6 kmN = 199

grau = markierte Besatzäschen weiß = unmarkierte Wildäschen

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24./25. November 1999

L = 4,6 kmN = 511

Ind

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6./ 7. November 2000

L = 4,6 kmN = 934

Länge in cm

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Zusammenfassung, Fazit und Ausblick

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8. Zusammenfassung, Fazit und Ausblick Zusammenfassend werden folgende Aspekte hervorgehoben:

1. Vor jeder Besatzmaßnahme müssen ein objektiver Be-satzgrund sowie ein klares Besatzziel definiert werden. Besatzmaßnahmen können zur Kompensation, zur Bestands-restaurierung, zum Aufbau eines angepassten Fischbestandes in neu entstandenen Gewässern sowie unter bestimmten Um-ständen auch zur fischereilichen Ertragssteigerung durchge-führt werden. Zur Wiedereinbürgerung ausgestorbener Arten im naturschutzfachlichen Sinne kann Besatz ein Mittel der Wahl sein.

2. In der vorliegenden Broschüre werden Leitlinien für Hand-

lungsabläufe bei Besatzmaßnahmen definiert. Dabei wird zwischen primär nutzungsorientierten fischereilichen Maß-nahmen und Wiedereinbürgerungsprojekten unterschieden. Beide Leitlinien zeigen in kompakter Form auf, wie die Vor-aussetzungen und auch Erfolgsaussichten für Besatzmaß-nahmen vor deren praktischer Umsetzung geprüft werden können und garantieren bei konsequenter Beachtung die Ein-haltung der guten fachlichen Praxis. Innerhalb dieser Ent-scheidungsbäume werden jeweils auch Ausschlusskriterien für Fischbesatz formuliert. Deren Missachtung führt zu Besatzfeh-lern, die im günstigsten Fall „nur“ einen finanziellen Verlust bedeuten, die aber auch zu ökologischen Schäden führen können. Die Nichtbeachtung rechtlicher Grundlagen kann u. U. auch eine Ordnungswidrigkeit darstellen.

3. Basis für Fischbesatzmaßnahmen ist immer das Fische-

reirecht. Dem Inhaber des Fischereirechts obliegt dabei nach allen Länderfischereigesetzen die Pflicht zur Hege – er muss einen gewässerangepassten Fischbestand aufbauen bzw. er-halten. Fischbesatz kann dazu ein wichtiges Instrument sein, aus den Länderfischereigesetzen ergibt sich aber keine auto-matische Besatzpflicht. Von wenigen länderspezifischen Aus-nahmen abgesehen, ist fast immer nur der Fischereirechtsin-haber berechtigt, Fischbesatz durchzuführen.

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4. Für die Planung von Fischbesatzmaßnahmen sind stets grundlegende ökologische Voraussetzungen des Besatz-gewässers zu beachten und der im Gewässer vorhandene Fischbestand zu berücksichtigen. Es ist unerlässlich, den Gewässertyp und seine natürlichen Eigenschaften (Stand- o-der Fließgewässer mit entsprechenden Merkmalen usw.) ge-nau zu erfassen, mögliche Veränderungen am Gewässer und am Fischbestand zu erkennen und erst nach Auswertung die-ser Basisdaten eine Besatzentscheidung und ggf. eine Be-satzplanung vorzunehmen.

5. Vor jedem Besatzvorhaben ist zu klären, ob behördliche

Genehmigungen erforderlich sind (so steht z. B. der Besatz von Fischen ausgewählter Arten in einigen Ländern unter Ge-nehmigungsvorbehalt), bei Versagung der Genehmigung darf der Besatz nicht durchgeführt werden.

6. Es sind stets bestimmte Qualitätsanforderungen an das

Besatzmaterial zu stellen. So sind vor allem gute Gesundheit und Kondition der Fische grundsätzliche Auswahlkriterien. Ü-berdies ist zu hinterfragen, ob die Besatzfische ggf. einer ver-stärkten Zuchtauslese unterliegen oder unter besonders natur-fernen Haltungsbedingungen aufgezogen wurden, da dann ggf. die Gefahr einer schlechteren Anpassungsfähigkeit im na-türlichen Gewässer besteht. Der sorgfältigen Auswahl des re-gionalen Lieferanten für das Besatzmaterial und der Heraus-bildung eines langfristigen Vertrauensverhältnisses zum Fischzüchter kommt daher große Bedeutung zu.

7. Bei der Planung und Durchführung von Fischbesatzmaß-

nahmen sollte man sich bewusst sein, dass man etablierte und ggf. sehr verletzliche genetische Populationsstruktu-ren zerstören kann. Gemäß dem Vorsorgeprinzip sollten da-her alle Handlungen unterbleiben, die zu einem Verlust an na-türlich entstandenen Differenzierungen zwischen Populationen an unterschiedlichen Standorten führen können.

8. Um unbeabsichtigte Auswirkungen zu minimieren und

dennoch eine praxistaugliche Handhabung zu ermögli-chen, sollten nur Besatzfische aus Gewässern innerhalb von artspezifisch festzulegenden „Genetischen Manage-

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Zusammenfassung, Fazit und Ausblick

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ment-Einheiten“ (GME) verwendet werden. Es werden hier drei übergeordnete Gruppen von GME unterschieden, bei de-nen unterschiedliche Anforderungen an Besatzfische zu be-achten sind: a. die „evolutionäre Gesamtgruppe“ mit Arten, deren gene-

tisch einheitliche Populationen sehr große Gebiete besie-deln (Deutschland und darüber hinaus) und damit geringe Anforderungen an die regionale Herkunft des Besatzmate-rials stellen (Aal, Karpfen, Zander, Wels),

b. die „evolutionäre Großraumgruppe“ mit Arten, die inner-halb Deutschlands mehrere genetische Linien ausgebildet haben; Besatz sollte daher mindestens aus dem gleichen Einzugsgebiet stammen (z. B. Bachforelle, Hecht, Äsche, Lachs, Quappe u. a.),

c. die „evolutionäre Kleinraumgruppe“, die Arten mit ver-schiedenen monophyletischen Linien auf engstem Raum (benachbarte Seen oder Bäche, z. B. Groppe, endemische Kleine Maränen) sowie Arten, die aufgrund von Daten-mangel aus Vorsorge in diese Gruppe eingeordnet wer-den, umfasst. Besatz darf, wenn überhaupt, nur unter Nut-zung von Material gleichen Ursprungs und in der Regel nur unter wissenschaftlicher Begleitung erfolgen.

9. Die konkrete Planung zur praktischen Durchführung einer

Besatzmaßnahme muss mindestes folgende Punkte um-fassen: Festlegung von Herkunft und Menge des Besatzmate-rials, Entscheidung über die zu besetzende Alters- und Grö-ßengruppe, Festlegung von Besatztermin und Besatzort sowie der Ausbringungsmethode. Aufmerksamkeit ist weiterhin dem Handling der Besatzfische zu widmen.

10. Grundsätzlich bedürfen Besatzmaßnahme einer Erfolgs-

kontrolle. Ihr Umfang ist hängt vom festgestellten Defizit im Fischbestand sowie – daraus resultierend - von der Zielstel-lung des Besatzes ab. Ein einfaches Mittel ist z. B. immer die Auswertung von Fangstatistiken. Genauere Möglichkeiten be-stehen in der Durchführung von Probebefischungen oder in der Anwendung von Markierungsverfahren. Höchste Anforderungen ergeben sich an die Kontrolle des Er-folgs von Wiedereinbürgerungsvorhaben; diesbezügliche Ar-

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beiten sollten möglichst immer mit Fachleuten abgestimmt sein oder von diesen ausgeführt werden.

Um das Thema Fischbesatz umfassend würdigen und verstehen zu können, ist es hilfreich, sich sowohl den landeskulturellen als auch den gesellschaftlichen Kontext zu vergegenwärtigen, in dem fische-reiliches Handeln in Deutschland und Mitteleuropa heute stattfindet. Wir leben in einer Kultur- und Industrielandschaft, die bis auf klein-räumige Refugien vollständig vom Menschen geschaffen wurde und laufend weiter verändert bzw. in dieser Erscheinungsform durch Maßnahmen des Naturschutzes sogar gepflegt und erhalten wird. Die Nutzung und Bewirtschaftung der Fischbestände ist seit Anbe-ginn der Menschheit dokumentiert, und seit dem Mittelalter schließt dies auch Besatzmaßnahmen mit Wirtschaftsfischarten2 ein. Im Vergleich zum Zeithorizont der Nutzung der Fische wird die Dis-kussion um Fischartenschutz und insbesondere um genetische As-pekte des Problems erst seit kurzer Zeit geführt. Dabei ist Fischbe-satz nur ein mögliches Problem unter vielen, denn unzweifelhaft ha-ben der Habitatverlust durch Gewässerausbau und laufende Unter-haltung sowie Gewässerverunreinigungen in den vergangenen Jahrzehnten weitaus größere Schäden an Fischbeständen verur-sacht. Seit Unterzeichnung der Konvention über die Biologische Vielfalt (Konferenz von Rio 1992) findet der genetische Aspekt je-doch zunehmend Beachtung in der Öffentlichkeit, und folgerichtig werden auch gegenüber der Fischerei entsprechende Forderungen erhoben (z. B. Verzicht auf oder starke Einschränkung des Besat-zes). Die genetisch begründete Argumentation steht dabei vor dem Dilemma, dass potentielle Gefahren zwar dem Grunde nach aufge-zeigt werden können, konkretes Detailwissen jedoch vielfach (noch) fehlt. Wissenschaftliche Beweise für den Verlust an genetischer Dif-ferenzierung oder letztlich für negative Auswirkungen auf Populati-ons- oder gar Artebene durch fehlerhafte Besatzmaßnahmen kön-nen in der Regel nicht erbracht werden. Dies erschwert bei Fi-schern, Anglern und auch in der Fachverwaltung bislang die Bereit-schaft, die mit dem Vorsorgeprinzip begründeten Argumente zum Schutz autochthoner Bestände zu akzeptieren und auch anzuwen-den. 2 Hier sind Arten gemeint, die eine hohe kommerzielle Bedeutung besitzen und seit Beginn der Fischerei und Fischzucht gehalten und bewirtschaftet werden, also hauptsächlich Bach- und Regenbogenforelle, Felchen, kl. Marä-ne, Karpfen, Schleie, Wels, Hecht, Aal und Zander.

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Zusammenfassung, Fazit und Ausblick

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Das Konzept der „Genetischen Management-Einheiten“ (GME) zeigt den biogeografischen Rahmen für Besatzmaßnahmen auf, bei des-sen Beachtung das Risiko, natürlich entstandene genetische Diffe-renzierung zu verlieren, minimiert wird. Diese GME sind grundsätz-lich artspezifisch festzulegen. Bei Besatz mit sog. Wirtschaftsfischarten ist die fischereiliche Nut-zung ein akzeptierter Besatzgrund (Kompensation, Bestandsrestau-rierung, ggf. auch Ertragssteigerung). Bei diesen Arten ist in einigen Gewässern von einer langen Besatzgeschichte mit unterschiedlichs-ten Herkünften auszugehen, allerdings gehören bis auf die Salmo-niden, Coregonen, den Hecht und die Schleie alle Wirtschaftsfisch-arten zur „evolutionären Gesamtgruppe“. Besatzmaßnahmen mit Karpfen, Aal, Zander und Wels sollten daher die bestehende gene-tische Struktur dieser Arten kaum schwerwiegend beeinflusst ha-ben. Auch bei den Salmoniden und Coregonen ist trotz langer Be-satzhistorie nach wie vor das genetische Rahmengerüst erkennbar. Dennoch sollte zukünftig natürlich auch bei den Wirtschaftsfischar-ten das GME-Konzept beachtet werden. Manche Arten haben in der jüngsten Vergangenheit aufgrund viel-fältiger Einflüsse auf freilebende Fischbestände an wirtschaftlicher Bedeutung gewonnen. Einige Fischzuchten haben sich daher auf die Erzeugung von Äschen, Huchen oder anderen Arten der „evolu-tionären Großraumgruppe“ spezialisiert. Noch ist die Zahl dieser Zuchten allerdings sehr klein. Daher ist es sicher unrealistisch, für Arten der evolutionären Großraumgruppe übergangslos die kom-promisslose Beachtung der GME zu fordern. Gerade bei der Äsche kann möglicherweise der Bedarf an Besatzfischen für die einzelnen Managementeinheiten nicht gedeckt werden. Dennoch sollte auch hier aus Vorsorgegründen wenn irgend möglich das Konzept der GME Anwendung finden; langfristig wird generell dessen Beachtung angestrebt. Völlig anders ist die Sachlage bei Wiedereinbürgerungsprojekten von nicht genutzten Fischarten (sog. „Kleinfischarten“, aber auch andere Arten). Akzeptierter Besatzgrund ist in diesen Fällen aus-schließlich Artenschutz bzw. Schutz und Wiederherstellung auto-chthoner Lebensgemeinschaften. Diese Projekte sollten sich allein schon wegen ihrer ausschließlichen naturschutzfachlichen Zielstel-

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lung am GME-Konzept orientieren. Hier ist kompromisslos zu for-dern, dass die genetisch begründete Vorsorge nicht an Nachlässig-keit und vorschnellem Aktionismus scheitert. Sonst könnte sich bei weiterem (molekularbiologischem) Wissenszuwachs möglicherwei-se herausstellen, dass viele gut gemeinte Aktionen den Arten eher zum Nachteil gereichten. Die verbliebenen Bestände dieser über-wiegend gefährdeten Arten weisen oft noch eine unbeeinflusste Po-pulationsstruktur auf. Daher sollten die Möglichkeiten der Erhaltung natürlich gewachsener genetischer Differenzierungen nicht leichtfer-tig verspielt werden. Wo soll es hingehen mit dem Fischbesatz in Deutschland? Fischbesatz ist und bleibt zweifellos ein unverzichtbarer Bestandteil der fischereilichen Hege, ermöglicht die Bewirtschaftung vieler Arten und ist die Methode der Wahl bei den meisten Wiedereinbürge-rungsprojekten. Dennoch sind Besatzaktionen, die erfolglos bleiben, unnötig Geld kosten und ggf. auch ökologische Risiken bergen, heute noch an der Tagesordnung. Daher ist zur Verbesserung der zukünftigen Besatzpraxis insbeson-dere die Umsetzung der beiden Leitgedanken erforderlich:

• Das Ziel und der mögliche Erfolg jeder Besatzmaßnahme sollten künftig stärker als bisher hinterfragt werden. Eine Kosten-/Nutzen-/Risiko-Abwägung muss zum Standardre-pertoire jeder Besatzplanung werden. Dies ist ein ambitio-niertes Vorhaben und bedarf einer umfassenden Kommunika-tion auf vielen Ebenen. Am nachvollziehbarsten ist sicher der Hinweis auf die uneffektive Verwendung oft erheblicher Mittel, doch muss im Vorfeld von beabsichtigten Besatzmaßnahmen auch stärker als bisher über die ökologischen Risiken nachge-dacht werden.

• Besatzmaßnahmen mit fischereilich nicht genutzten Arten

(z. B. „Kleinfischarten“) müssen auf Wiedereinbürgerun-gen im Sinne dieses Leitfadens beschränkt bleiben. Pla-nung und Realisierung derartiger Besatzmaßnahmen erfor-dern Fachwissen, das in der Regel die Möglichkeiten von An-gelvereinen oder Fischereibetrieben übersteigt. Hier müssen die zuständigen Fachleute– je nach Bundesland können dies

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die Fischereiverwaltung, die angewandte Fischereiforschung, die Fischereiverbände oder auch die Landwirtschaftskammern sein - stärker eingebunden werden. Die Verantwortung für die Durchführung jeder Besatzmaß-nahme ist und bleibt beim Fischereiberechtigten. Diesem soll-ten jedoch in allen Bundesländern leicht nutzbare fachliche Beratungsangebote zur Verfügung stehen. Nahe liegend ist in diesem Zusammenhang auch, dass Initiativen zum Besatz aus Artenschutzgründen (z. B. Wiedereinbürgerung) direkt von den Fachleuten ausgehen und im Dialog mit den jeweiligen Fische-reiberechtigten umgesetzt werden. Letzterer Aspekt sollte bei der Novellierung der Fischereigesetze in den Ländern ver-stärkt Beachtung finden, z. B. durch Besatzvorbehalte bei den üblicherweise nicht genutzten Arten (soweit in den Länderge-setzen nicht ohnehin schon umgesetzt).

Die Umsetzung der oben genannten Empfehlungen erfordert vor al-lem

• eine verstärkte Aus- und Weiterbildung der Beteiligten auf al-len Ebenen und

• Investitionen in die Fischereiforschung, vor allem auch zur fachlich fundierten Abgrenzung artspezifischer „Genetischer Management-Einheiten“ und zur präziseren Risikobewertung.

Grundsätzlich sollten die interessierten Praktiker in die genetische Fischhege einbezogen sein. Diesem Umstand können einfache Re-gelungen Rechnung tragen, z.B. die freigegebene Wiederbesto-ckung eines erloschenen Bestandes von Kleinfischen durch Ver-frachtung aus dem nächstgelegenen Vorkommen im selben Ein-zugsgebiet („Eimerbesatz“). Auch der Besatz von Wirtschaftsfischen innerhalb von vorgegebenen Management-Einheiten ist natürlich vom bisherigen Berechtigtenkreis zu verwirklichen. Darüber hinaus sind jedoch immer speziell fortgebildete Fachleute der Fischereiverwaltung bzw. –forschung erforderlich, die Bera-tungsleistungen erbringen können. Nur von diesen Fachleuten kön-nen – zugeschnitten für die regionalen Anforderungen – GME defi-niert, geeignete Bezugsquellen von Besatzfischen benannt und kon-trolliert sowie Rahmenbedingungen für Wiedereinbürgerungsprojek-te abgesteckt werden.

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Die Beachtung der Genetischen Management-Einheiten kann und sollte von den Fischzüchtern als Chance aufgegriffen werden, ge-eignete Besatzfische auf regionaler Ebene mit Bezug zu den Be-satzgewässern zu produzieren und zu vermarkten. Dies könnte langfristig ein deutlich höheres Maß an Planungssicherheit im Ab-satz schaffen und damit ein wichtiges wirtschaftliches Standbein werden. Erforderliche Forschungsarbeiten sollten parallel sowohl auf lokaler Ebene als auch, für bestimmte Fragestellungen, überregional ange-regt und gefördert werden. Für viele genetische Fragestellungen wäre es begrüßenswert, wenn Gebiete (Gewässer, Teileinzugsgebiete) mit einer unbeeinflussten Bestandsentwicklung der Fische als Referenzobjekte zur Verfügung stehen würden. Daher sollte geprüft werden, ob auf lokaler Ebene derartige „Fischreservate“ ausgewiesen und langfristig geschützt werden können, z. B. in ohnehin etablierten Nationalparks oder Kernzonen von Naturschutzgebieten.

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Anhang

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10. Anhang Nr. 1: Besatzregelungen Nr. 2: Ökologische Voraussetzungen für Besatzmaßnah-men Nr. 3: Besatzdokumentation Nr. 4: Besatzmengenempfehlungen Nr. 5: Zuständige Einrichtungen der Länder für Genehmi-gungen und Beratung

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Anh

ang

99

Bu

nd

es-

lan

d

spez

ielle

B

esat

z-ve

rbo

te

in L

and

es-

fisc

her

ei-

ges

etz

in A

usf

üh

run

gsb

e-st

imm

un

g

Reg

elu

ng

en "

hei

mis

ch v

s g

ebie

tsfr

emd

" sp

ezie

lle R

egel

un

-g

en f

ür

Reg

enb

o-

gen

fore

lle /

Bac

h-

saib

ling

B

ayer

n ja

F

isch

erei

-ge

setz

für

B

ayer

n,

zule

tzt g

e-än

dert

am

23

.11.

2001

: NE

IN

JA: §

19

Ver

ordn

ung

zur

Aus

führ

ung

des

Fis

cher

eige

setz

es

für

Bay

ern

(AV

FiG

) in

der

Fas

sung

der

B

ekan

ntm

achu

ng

vom

10.

05.2

004;

zu

sätz

lich

Bez

irksf

i-sc

here

iver

ordn

un-

gen

§ 19

Abs

. 1 S

atz

3 A

VF

iG: B

esat

z m

uss

aus

Bes

tänd

en

oder

Nac

hzuc

hten

erf

olge

n, d

ie d

em z

u be

setz

ende

n G

ewäs

ser

ökol

ogis

ch m

öglic

hst n

ahe

zuge

ordn

et w

er-

den

könn

en; n

ach

§ 19

Abs

. 5 S

atz

1 A

VF

iG is

t das

A

usse

tzen

von

Fis

chen

ver

bote

n, d

ie n

icht

zu

den

in §

9

Abs

. 3 S

atz

1 ge

nann

ten

Art

en g

ehör

en (

"Pos

itivl

is-

te")

nach

§ 1

9 A

bs. 2

S

atz

1 A

VF

iG d

ürfe

n R

egen

boge

nf. u

nd

Bac

hsai

blin

g oh

ne

behö

rdlic

he E

rlaub

-ni

s au

sges

etzt

wer

-de

n; a

bwei

chen

d da

von

dürf

en g

em. §

19

Abs

. 2 S

atz

2 A

VF

iG B

achs

aibl

in-

ge n

icht

in F

ließ

ge-

wäs

sern

mit

eine

m

sich

sel

bst e

rhal

ten-

den

Bes

tand

an

Bac

hfor

elle

n od

er

Äsc

hen

ausg

eset

zt

wer

den

(auc

h n

ach

ihre

m F

ang

im

betr

effe

nden

Ge-

wäs

ser)

; § 1

9 A

bs. 1

S

atz

3 A

VF

iG g

ilt

nich

t für

Reg

enbo

-ge

nf. u

nd B

ach-

saib

ling

(d. h

. kei

ne

Vor

gabe

n be

zügl

ich

Bes

atzh

erku

nft)

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Anh

ang

10

0

Bu

nd

es-

lan

d

spez

ielle

B

esat

z-ve

rbo

te

in L

and

es-

fisc

her

ei-

ges

etz

in A

usf

üh

run

gsb

e-st

imm

un

g

Reg

elu

ng

en "

hei

mis

ch v

s g

ebie

tsfr

emd

" sp

ezie

lle R

egel

un

-g

en f

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Reg

enb

o-

gen

fore

lle /

Bac

h-

saib

ling

B

erlin

ja

B

erlin

er

Land

esfi-

sche

reig

e-se

tz

(LF

isch

G)

vom

16

.07.

2001

: NE

IN

JA: §

§ 3-

4 B

erlin

er

Land

esfis

cher

eior

d-nu

ng (

LFis

chO

) vo

m

12.1

2.20

01

§ 3

Abs

. 1: a

ls h

eim

isch

e F

isch

e ge

lten

alle

Fis

che,

die

m

inde

sten

s se

it de

m J

ahr

1900

in d

en G

ewäs

sern

des

La

ndes

Ber

lin o

der

im E

inzu

gsge

biet

der

Elb

e re

gel-

mäß

ig v

orko

mm

en o

der

vor

dies

em Z

eitp

unkt

vor

ge-

kom

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sin

d ; B

esat

zmaß

nahm

en d

ürfe

n n

ur m

it he

i-m

isch

en F

isch

arte

n (.

..) d

urch

gefü

hrt w

erde

n (§

3 A

bs.

2 LF

isch

O);

nic

ht h

eim

isch

e F

isch

e dü

rfen

nur

mit

Ge-

nehm

igun

g de

r un

tere

n F

isch

erei

behö

rde

ausg

eset

zt

wer

den

(§ 3

Abs

. 3 L

Fis

chO

)

nein

Bra

nden

-bu

rg

ja

Fis

cher

ei-

gese

tz f

ür

das

Land

B

rand

en-

burg

(B

bgF

isch

G)

vom

13

.05.

1993

: NE

IN

JA: §

§ 12

und

13

Fis

cher

eior

dnun

g de

s La

ndes

Bra

n-de

nbur

g (B

bgF

i-sc

hO)

vom

14

.11.

1997

, zul

etzt

ge

ände

rt a

m

16.0

7.20

03

§ 13

Abs

. 1 B

bgF

isch

O: n

icht

ein

heim

isch

e F

isch

e, d

ie

den

gew

ässe

rtyp

isch

en F

isch

best

and

gefä

hrde

n kö

n-ne

n, d

ürfe

n nu

r m

it G

eneh

mig

ung

des

Land

esam

tes

für

Ver

brau

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schu

tz u

nd L

andw

irtsc

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im E

inve

rneh

-m

en m

it de

m fü

r de

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atur

schu

tz z

ustä

ndig

en M

inis

te-

rium

aus

gese

tzt w

erde

n (je

doch

kei

ne n

äher

e D

efin

ition

de

r ni

cht e

inhe

imis

chen

Fis

char

ten)

; die

Gen

ehm

igun

g da

rf n

ur e

rtei

lt w

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n, w

enn

durc

h da

s A

usse

tzen

der

ge

wäs

sert

ypis

che

Fis

chbe

stan

d ni

cht g

efäh

rdet

wird

13 A

bs.2

)

nein

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Anh

ang

101

Bu

nd

es-

lan

d

spez

ielle

B

esat

z-ve

rbo

te

in L

and

es-

fisc

her

ei-

ges

etz

in A

usf

üh

run

gsb

e-st

imm

un

g

Reg

elu

ng

en "

hei

mis

ch v

s g

ebie

tsfr

emd

" sp

ezie

lle R

egel

un

-g

en f

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Reg

enb

o-

gen

fore

lle /

Bac

h-

saib

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B

rem

en

ja

Bre

mi-

sche

s F

i-sc

here

ige-

setz

(B

rem

-F

iG)

vom

17

.09.

1991

, geä

nder

t am

01

.06.

1999

: NE

IN

JA: §

11

Abs

. 3

Bre

mis

che

Bin

nenf

i-sc

here

iver

ordn

ung

vom

02.

05.2

006

§ 11

Abs

. 3 B

rem

isch

e B

inne

nfis

cher

eive

rord

nung

: F

isch

arte

n, d

ie n

icht

in d

er A

nlag

e zu

§ 1

1 A

bs. 2

auf

-ge

führ

t sin

d, d

ürfe

n nu

r m

it G

eneh

mig

ung

der

ober

sten

F

isch

erei

behö

rde

im B

eneh

men

mit

der

ober

sten

Na-

turs

chut

zbeh

örde

aus

gese

tzt w

erde

n

nach

§ 1

1 A

bs. 3

ist

beda

rf d

er B

esat

z vo

n R

egen

boge

nfo-

relle

und

Bac

hsai

b-lin

g de

r G

eneh

mi-

gung

der

obe

rste

n F

isch

erei

behö

rde

im

Ben

ehm

en m

it de

r ob

erst

en N

atur

-sc

hutz

behö

rde,

da

nich

t zu

den

in A

nla-

ge z

u §

11 A

bs. 2

au

fgef

ührt

en A

rten

hlen

d H

ambu

rg

ja

JA: §

9

Abs

. 3

Ham

burg

i-sc

hes

Fi-

sche

reig

e-se

tz v

om

22.0

5.19

86 V

eror

dnun

g zu

r D

urch

führ

ung

des

Ham

burg

isch

en F

i-sc

here

iges

etze

s vo

m 0

3.06

.198

6:

NE

IN

§ 9

Abs

. 3 H

ambu

rgis

ches

Fis

cher

eige

setz

: Fis

che

nich

tein

heim

isch

er A

rten

und

Ras

sen

dürf

en in

Bin

nen-

gew

ässe

rn n

ur m

it Z

ustim

mun

g de

r zu

stän

dige

n B

e-hö

rde

ausg

eset

zt w

erd

en (

jedo

ch k

eine

näh

ere

Def

ini-

tion

der

nich

tein

heim

isch

en F

isch

arte

n)

nein

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Anh

ang

10

2

Bu

nd

es-

lan

d

spez

ielle

B

esat

z-ve

rbo

te

in L

and

es-

fisc

her

ei-

ges

etz

in A

usf

üh

run

gsb

e-st

imm

un

g

Reg

elu

ng

en "

hei

mis

ch v

s g

ebie

tsfr

emd

" sp

ezie

lle R

egel

un

-g

en f

ür

Reg

enb

o-

gen

fore

lle /

Bac

h-

saib

ling

H

esse

n ja

F

isch

erei

-ge

setz

für

da

s La

nd

Hes

sen

(Hes

si-

sche

s F

i-sc

here

ige-

setz

-

HF

isch

G)

vom

19

.12.

1990

, zul

etzt

ge

ände

rt

am

01.1

0.20

02: N

EIN

JA: §

6 V

eror

dnun

g üb

er d

ie g

ute

fach

li-ch

e P

raxi

s in

der

F

isch

erei

und

den

S

chut

z de

r F

isch

e (e

hem

als

Land

esfi-

sche

reio

rdnu

ng)

vom

27.

10.1

992,

zu

letz

t geä

nder

t am

01

.10.

2002

§ 6

Abs

. 1 V

O: G

eneh

mig

ungs

vorb

ehal

t zum

Aus

set-

zen

oder

Ans

iede

ln g

ebie

tsfr

emde

r F

isch

e, M

usch

eln

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Kre

bse;

geb

iets

frem

d si

nd A

rten

, die

in d

em

betr

effe

nden

Geb

iet i

n fr

eier

Nat

ur n

icht

ode

r se

it m

ehr

als

100

Jahr

en n

icht

meh

r vo

rkom

men

; Gen

ehm

igun

g w

ird e

rtei

lt, w

enn

die

Gef

ahr

eine

r V

erfä

lsch

ung

der

Tie

rwel

t ode

r ei

ne G

efäh

rdun

g de

s B

esta

ndes

ode

r de

r V

erbr

eitu

ng w

ild le

bend

er T

iera

rten

ode

r vo

n P

opul

ati-

onen

sol

cher

Art

en a

usge

schl

osse

n is

t

§ 6

Abs

. 2: B

esat

z-ve

rbot

e fü

r R

egen

-bo

genf

orel

le u

nd

Bac

hsai

blin

g in

F

ließ

gew

ässe

rn d

er

For

elle

nreg

ion

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Anh

ang

103

Bu

nd

es-

lan

d

spez

ielle

B

esat

z-ve

rbo

te

in L

and

es-

fisc

her

ei-

ges

etz

in A

usf

üh

run

gsb

e-st

imm

un

g

Reg

elu

ng

en "

hei

mis

ch v

s g

ebie

tsfr

emd

" sp

ezie

lle R

egel

un

-g

en f

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Reg

enb

o-

gen

fore

lle /

Bac

h-

saib

ling

M

eckl

en-

burg

-V

orpo

m-

mer

n

nein

F

isch

erei

-ge

setz

für

da

s La

nd

Mec

klen

-bu

rg-

Vor

pom

-m

ern

(Lan

-de

sfis

che-

reig

eset

z -

LFis

chG

M-

V)

vom

13

.04.

2005

: NE

IN

Ver

ordn

ung

zur

Aus

übun

g de

r F

i-sc

here

i in

den

Bin

-ne

ngew

ässe

rn (

Bin

-ne

nfis

cher

eive

rord

-nu

ng -

BiF

VO

M-V

) vo

m 1

5.08

.200

5:

NE

IN; V

eror

dnun

g zu

r A

usüb

ung

der

Fis

cher

ei in

den

K

üste

ngew

ässe

rn

Mec

klen

burg

-V

orpo

mm

erns

(K

üs-

tenf

isch

erei

vero

rd-

nung

- K

üFV

O M

-V)

vom

15.

08.2

005:

N

EIN

§ 3

Abs

. 4 L

Fis

chG

M-V

: zum

hei

mis

chen

Fis

chbe

stan

d ge

hört

jede

wild

lebe

nde

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char

t, di

e ih

r V

erbr

eitu

ngs-

od

er r

egel

mäß

iges

Wan

deru

ngsg

ebie

t gan

z od

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il-w

eise

in M

-V h

at, i

n ge

schi

chtli

cher

Zei

t hat

te o

der

auf

natü

rlich

e W

eise

hie

rher

aus

dehn

t; al

s he

imis

ch g

ilt

eine

wild

lebe

nde

Fis

char

t auc

h, w

enn

sich

ver

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erte

od

er d

urch

men

schl

i che

n E

influ

ss e

inge

bürg

erte

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che

der

betr

effe

nden

Art

hie

r in

frei

er N

atur

und

ohn

e m

ensc

hlic

he H

ilfe

über

meh

rer

Gen

erat

ione

n al

s P

opu-

latio

n er

halte

n

nein

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Anh

ang

10

4

Bu

nd

es-

lan

d

spez

ielle

B

esat

z-ve

rbo

te

in L

and

es-

fisc

her

ei-

ges

etz

in A

usf

üh

run

gsb

e-st

imm

un

g

Reg

elu

ng

en "

hei

mis

ch v

s g

ebie

tsfr

emd

" sp

ezie

lle R

egel

un

-g

en f

ür

Reg

enb

o-

gen

fore

lle /

Bac

h-

saib

ling

N

iede

r-sa

chse

n ja

N

iede

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chsi

-sc

hes

Fi-

sche

reig

e-se

tz (

Nds

. F

isch

G)

vom

01

.02.

1978

, zul

etzt

ge

ände

rt

am

05.1

1.20

04: N

EIN

JA: §

12

Ver

ord n

ung

über

die

Fis

cher

ei in

B

inne

ngew

ässe

rn

(Bin

nenf

isch

erei

ord-

nung

) vo

m

06.0

7.19

89; J

A: §

11

Nie

ders

ächs

isch

e K

üste

nfis

cher

eior

d-nu

ng (

Nds

. KüF

i-sc

hO)

vom

01

.12.

1992

Anl

age

zu §

12

Abs

. 3 B

inne

nfis

cher

eior

dnun

g en

thäl

t F

isch

- un

d K

rebs

arte

n, fü

r de

ren

Aus

setz

en e

ine

Ge-

nehm

igun

g de

s F

isch

erei

kund

liche

n D

iens

tes

nich

t er-

ford

erlic

h is

t; na

ch §

11

Nds

. KüF

isch

O b

edar

f das

A

usse

tzen

nic

hthe

imis

cher

Fis

che,

Kre

bse

und

Mu-

sche

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er E

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nis

des

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eiam

tes;

die

Erla

ubni

s is

t zu

vers

agen

, wen

n di

e G

efah

r ei

ner

Ver

fäls

chun

g de

r he

imis

chen

Tie

rwel

t ode

r ei

ne G

efäh

rdun

g ih

res

Bes

tand

es n

icht

aus

gesc

hlos

sen

wer

den

kann

Bes

atz

ohne

Ge-

nehm

igun

g de

s F

i-sc

here

ikun

dlic

hen

Die

nste

s m

öglic

h, d

a in

Anl

age

zu §

12

Abs

. 3 B

inne

nfis

che-

reio

rdnu

ng a

ufge

-no

mm

en

Nor

drhe

in-

Wes

tfale

n ja

F

isch

erei

-ge

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für

da

s La

nd

Nor

drhe

in-

Wes

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n (L

ande

sfi-

sche

reig

e-se

tz

LFis

chG

) vo

m 2

2.

Juni

199

4:

NE

IN

JA: §

18

Ord

nung

s-be

hörd

liche

Ver

ord-

nung

zum

Lan

desf

i-sc

here

iges

etz

(Lan

-de

sfis

cher

eior

dnun

g -

LFis

chO

) vo

m 0

6.

Juni

199

3

§ 18

Abs

. 1 L

Fis

chO

: nic

htei

nhei

mis

che

Fis

che,

Neu

n-au

gen,

Kre

bse

und

Mus

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Anhang

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(Anmerkung: Der folgende Beitrag ist als Kopiervorlage gedacht, um schnell und unkompliziert elementare ökologische Zusammenhänge an Vereine, Privatpersonen etc. weiterzugeben. Dieser Anhang ähnelt Kapi-tel 4.1, erklärt jedoch deutlich ausführlicher.) Anhang Nr. 2: Ökologische Voraussetzungen für Besatzmaß-nahmen Im Zusammenhang mit einzelnen Fischarten oder auch Fischarten-gemeinschaften tauchen oft Fragen auf, wie

– „Warum wachsen die Karpfenfische (z.B. Plötze, Blei oder Güster) oder Zander nicht so gut in den kalten und klaren Ge-birgsseen bzw. warum kommen sie dort nur selten vor?“

– „Warum kann man die Maränen nicht einfach in die flachen Seen des Tieflandes einsetzen?“ oder

– “Wieso kommen die Forellen nur in kühlen, strukturreichen Bächen und Flüssen mit Kiesgrund gut zurecht?“

Die Beantwortung dieser Fragen ist zugleich auch der Einstieg in die vielerorts geführte Diskussion zum Fischbesatz durch Angler oder Fischer. Wer sich mit „seinem“ Gewässer - egal welcher Art - näher befasst, weiß, dass es ein Individuum ist. Es hat bestimmte, ganz spezielle Eigenarten, die einen Vergleich mit ähnlichen Gewässern immer wieder schwer machen. Sie sind entweder zu einem anderen Zeit-punkt oder durch eine andere Ursache entstanden, sie haben eine höhere oder tiefere Lage, ihr geologischer Hintergrund ist verschie-den, ihr Einzugsgebiet ist größer, kleiner oder unterschiedlich struk-turiert, ihre Morphologie (Fläche, Tiefe, Uferneigung, Becken- und Buchtenbildung, Gefälle, Strömung) ist unterschiedlich oder die Nutzungsverhältnisse variieren. Abhängig von diesen äußeren Bedingungen haben die Gewässer kaltes oder wärmeres, nährstoffreiches oder nährstoffarmes, sauer-stoffreiches oder sauerstoffarmes, kalkreiches oder kalkarmes Wasser bzw. sie haben unterschiedliche Strömungsverhältnisse und Sohlsubstrate. Bedingt durch diese speziellen Eigenschaften entwickeln sich in den Gewässern zunächst ganz spezifische Ge-sellschaften von niederen Pflanzen (Algen = Phytoplankton) und niederen Tieren (Einzeller, Kleinkrebse = Zooplankton). Diese Ent-wicklung geht weiter über höhere Unter- und Oberwasserpflanzen bzw. die wirbellose Tierwelt (Insekten, Insektenlarven, Würmer,

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Anhang

111

Krebse, Schnecken, Muscheln = Makrozoobenthos / Fischnährtiere) bis hin zu den Fischen. Man nennt die einzelnen Entwicklungsstu-fen auch trophische Ebenen, die über sehr enge ökologische Be-ziehungen miteinander verflochten sind (z.B. Nahrungsketten, Sym-biosen). Das bedeutet, wenn innerhalb dieses Systems Verände-rungen stattfinden oder Eingriffe vorgenommen werden, dann ha-ben diese direkt oder indirekt Auswirkung auf alle trophischen Be-reiche und so auch auf die Fischfauna. Wissenschaftler stellten außerdem fest, dass Gewässer aus be-stimmten Regionen, mit gleichem geologischem Hintergrund, mit gleichartiger Morphologie bzw. Gefälle- und Strömungsverhältnis-sen auch Ähnlichkeiten in ihren Zuständen sowie bei der Ausbil-dung von Pflanzen- und Tiergemeinschaften aufwiesen. Auf Grundlage dieser Erkenntnisse formulierte SCHIEMENZ, einer der bekanntesten Fischerei- und Gewässerbiologen Deutschlands, bereits im Jahr 1900 den noch heute für Besatzmaßnahmen gelten-den Grundsatz: „Der richtige Fisch an den richtigen Ort“! Über die Fischereigesetze der Bundesländer wird der Fischerei-rechtsinhaber bzw. Fischereiausübungsberechtigte darum verpflich-tet, den Fischbestand seines Gewässers zu erhalten, zu fördern und zu hegen. Hierbei hat er gemäß dem obigen Grundsatz auf den Gewässertyp, die Gewässergröße sowie die Gewässerbeschaffen-heit zu achten und soll eine entsprechend angepasste sowie heimi-sche Artenvielfalt sichern. Besatzmaßnahmen nahmen und nehmen bei der Umsetzung dieser Verpflichtung eine bedeutsame Rolle ein. In der Vorbereitung von Besatzmaßnahmen ist es daher unbedingt erforderlich, dass sich der Fischereiausübungsberechtigte zunächst mit seinem Gewässer und dem darin enthaltenen Fischbestand auseinandersetzt. Von grundsätzlicher Bedeutung ist zunächst, ob es sich bei dem betreffenden Gewässer um ein Stand- oder Fließgewässer bzw. ein künstlich entstandenes Gewässer handelt. Natürliche Standgewässer Bei den stehenden Gewässern unterscheidet man natürlich ent-standene Seen, Weiher und Tümpel. Hierbei trennen sich Weiher und Tümpel von den Seen durch ihre geringe Größe und Tiefe ab und unterscheiden sich untereinander dadurch, dass Tümpel zeit-weise austrocknen können.

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Anhang

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Wie die eingangs dargelegten Zusammenhänge verdeutlichen sol-len, muss man bei der Planung und Umsetzung von Besatzmaß-nahmen somit zunächst prüfen, um welchen konkreten Gewässer-typ es sich jeweils handelt. Auf Grundlage der festgestellten Ähn-lichkeiten der Gewässer haben Fischerei- und Gewässerbiologen im Interesse einer nachhaltigen fischereilichen Nutzung der Stand-gewässer bereits frühzeitig „Fischereiliche Seentypen“ - Klassifizie-rungen entwickelt, die im wesentlichen noch heute Gültigkeit haben und deren Berücksichtigung dringend zu empfehlen ist (u.a. STRUCK 1915, THIENEMANN 1921, WILLER 1925, SELIGO 1926, WUNDSCH 1927, SCHÄPERCLAUS 1927, BAUCH 1963, MÜLLER 1963 und 1987). Diese Typisierungen basieren unter Berücksichti-gung der so genannten Ökoregion (z.B. Hochgebirge, Gebirge, Vorgebirge, Tiefland oder Küste) vordergründig auf der jeweiligen Gewässermorphologie und Hauptfischart, wobei auch wesentliche Begleitarten Beachtung finden (siehe Tabelle 1). Die speziellen Charaktere jedes Standgewässers werden über die maximale Tiefe sowie Fläche, Form und Anbindung des Gewässers geprägt. Insbesondere die Tiefe des Gewässers bestimmt in Relati-on zur Fläche darüber, ob und wie oft es innerhalb eines Jahres durchmischt wird bzw. ob und wie scharf sich eine Temperatur-sprungschicht einstellt (VENTZ 1974). Man unterscheidet mono-, di- bzw. polymiktische Standgewässer, d.h. der Wasserkörper des je-weiligen Gewässers wird im Jahresverlauf einmal, zweimal bzw. mehrfach vollständig durchmischt. Durch die Schärfe der Schich-tung oder auch Intensität der Durchmischung wird die biologische Produktivität des Gewässers entscheidend geprägt (BARTHELMES 1981). Neuere wissenschaftliche Arbeiten weisen verschiedene typische Arten geschichteter und ungeschichteter Seen aus, die auf den Ö-koregionen, den Kalkgehalt sowie die Größe des Einzugsgebiets basieren und durch entsprechend spezifische Fischgemeinschaften geprägt werden (MATHES et al. 2002, MEHNER et al. 2004b). Will man ein Standgewässer mit einer bestimmten Fischart beset-zen, so sollte man für die weiteren Planungen daher grundsätzlich ermitteln, zu welcher Region es gehört, wie groß und tief das Ge-wässer ist, wie die sommerlichen Schichtungsverhältnisse sind und ob es mit anderen Gewässern in Verbindung steht. Da die im Gewässer gelösten Nährstoffe Grundlage der eingangs beschriebenen Nahrungskettenbeziehungen sind, ist ein weiteres wichtiges Entscheidungskriterium die Kenntnis über den Nährstoff-

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gehalt (Trophie) und somit über das biologische Produktionspoten-zial des Gewässers. Diese Information lässt sich in der Regel über die zuständigen Wasserwirtschaftsämter einholen oder sollte mit entsprechenden Untersuchungen vorab gewonnen werden. Anhand des Gewässertyps und des aktuellen Trophiezustandes können we-sentliche Rückschlüsse auf das zu erwartende Fischartenspektrum sowie fischereiliche Ertragspotenzial gezogen werden, das bei der Besatzplanung (Arten, Mengen) unbedingt berücksichtigt werden sollte, um unnötige Kosten zu vermeiden. Unter biologischer Produktion ist der Zuwachs an Biomasse pro Zeiteinheit zu verstehen (BARTHELMES 1981). Dieser beträgt etwa 1/3 der Biomasse. Eine fischereiliche Nutzung ist nachhaltig, so lange sie die Produktion nicht übersteigt. Somit stellt dieser Zu-wachs zugleich das maximale fischereiliche Ertragspotenzial dar. Beim fischereilichen Ertrag handelt es sich hingegen um die real er-zielten Fänge im Rahmen der landesüblichen fischereilichen Nut-zung abzüglich der Aufwendungen für Besatz. Er erreicht i.d.R. nur selten das Ertragspotenzial. Ein hohes Ertragspotenzial zeigt nicht an, dass man starken Besatz tätigen kann, sondern wie hoch der fischereiliche Gesamtertrag, be-zogen auf die Gewässerfläche, theoretisch sein kann. Die vorherige gewässerspezifische Bestimmung des Ertragspotenzials (Bonitie-rung) ist daher stets zu empfehlen. Oft hilfreich und daher auch im-mer wieder von der Fischereiwissenschaft und Fischereiverwaltung angemahnt, ist außerdem die Führung und Hinzuziehung von Fang- bzw. Ertragsstatistiken! Über die Trophie und den mit ihr einhergehenden Gewässerbedin-gungen wird zum einen bestimmt, welche Arten im betreffenden Gewässer ihr Fortkommen nachhaltig sichern können. Zum anderen sind natürliche Ökosysteme darauf ausgerichtet, die Stoffströme möglichst vollständig auszunutzen (ökologisches Gleichgewicht). So bilden sich auch mengenmäßig Fischbestände heraus, die i.d.R. das biologische Produktionspotenzial des Gewässers ausschöpfen. Aus den vorgenannten Gründen kommen kälteliebende und sauer-stoffbedürftige Arten wie Forelle, Saibling oder Maräne vor allem in den lage- oder tiefenbedingt kühlen, klaren und nährstoffarmen (oli-go- bis mesotrophen) Seen der Hochgebirge bis Gebirgsvorländer vor. Aber auch einige eiszeitlich entstandene große, tiefe und nähr-stoffarme Seen des Tieflandes bieten besonders den Maränen Le-bensräume. Bedingt durch die vorherrschende Nährstoffarmut die-

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ser Gewässer, erfolgt über die Nahrungsketten ein effektiver Stoff-umsatz. Höhere Überwasserpflanzen wachsen nur spärlich. Phyto- und Zooplankton sind nur in geringer Menge vorhanden, weshalb die Untergründe überwiegend hart (Steine, Kiese, Sande) und nur geringfügig verschlammt sind. Sauerstoff wird durch den fehlenden Schlamm nur wenig verbraucht und die o.g. kieslaichenden Fischar-ten finden somit auch in der Tiefe günstige Fortpflanzungsbedin-gungen. Gewässertypspezifische Bedingungen und die damit ver-bundenen Fischgemeinschaften führten zur Einteilung dieser Seen in Bach- / Seeforellen-, Saibling- bzw. Maränensee. Wärmeliebende Karpfenfische (z.B. Plötze, Blei, Güster) kommen mit den ganzjährig niedrigen Temperaturen dieser Gewässer hinge-gen nur schwer klar. Darüber hinaus fehlen ihnen die größeren Röhrichte und nährstoffreichen, schlammigen Untergründe, um sich ausreichend fortpflanzen und ernähren zu können. Aus diesem Grunde hat auch ein mengenmäßiger Besatz dieser Arten fachlich und ökonomisch wenig Sinn. Ähnliches gilt für den ebenfalls wärme-liebenden Zander, der als Freiwasserräuber zum Jagderfolg außer-dem trübes Wasser benötigt. Die biologische Produktion und so auch die Fischbiomasse wie auch der Fischereiertrag sind in kühlen und nährstoffarmen (oli-gotrophen) Seen im Vergleich zu den wärmeren und nährstoffrei-chen Seen gering. Bedingt durch ihre tiefere Lage und stark variierende Morphologie steigen die Temperaturen in den Standgewässern des Tieflandes stärker an. Größere Einzugsgebiete, umfangreiche Vegetationsent-wicklung, das zunehmende Alter des Gewässers sowie auch das Wirken des Menschen bewirken höhere Nährstoffeinträge. Die Seen werden nährstoffreich (eutroph bis hypertroph) und dadurch trüb. Es kommt zur starken Produktion von Phytoplankton, das vom Zoo-plankton z.T. nicht mehr gefressen wird (z.B. Blaualgen) und sich nach dem Absterben als feiner, nährstoffreicher Schlamm am Grund ablagert. Zugleich bieten die feinen Sedimente und Schläm-me die Grundlage für die Entwicklung höherer Wasserpflanzen, die wiederum in ihrem jährlichen Lebenszyklus zur Verstärkung der Schlammschichten beitragen. Erst finden diese Prozesse in flachen, ruhigen Buchten statt, später dann auch auf größeren Gewässertei-len bis das ganze Gewässer betroffen ist. Je größer das Nährstoff-angebot ist, umso stärker werden die Produktion von Phytoplankton und die Trübung des Gewässers. Ab einem bestimmten Trübungs-

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grad reicht das verfügbare Licht innerhalb des Gewässers nicht mehr für die Entwicklung höherer Unterwasserpflanzen, so dass sie absterben. Alle diese Prozesse tragen dazu bei, dass der Sauerstoff nicht nur von der Tierwelt sondern vor allem durch die absterben-den Algen und Pflanzen verbraucht wird. Ausgehend von diesen gewässertypischen Entwicklungen bzw. Be-dingungen entstanden ebenfalls speziell angepasste Fischgemein-schaften, die wärmeres Wasser bevorzugen, mit geringeren Sauer-stoffgehalten klar kommen, sich an Pflanzen, Holz oder Steinen fortpflanzen oder andere Ernährungsgewohnheiten haben. Entspre-chend dieser Eigenheiten und Ansprüche wurden die betreffenden Seen in Blei-, Plötzen-, Zander- bzw. Hecht-Schlei-See eingeteilt. Die kälteliebenden und sauerstoffbedürftigen Fischarten, die dar-über hinaus für ihre Fortpflanzung harte Untergründe benötigen, haben daher in derartigen Gewässern nur geringe Überlebenschan-cen. Im Gegensatz zu den nährstoffarmen Seen zeichnen sich nährstoff-reiche Seen bis zu einem bestimmten Maß durch ein hohes biologi-sches Produktions- bzw. Ertragspotenzial aus. Ein Besatz mit Arten, die dem trophischen Zustand nicht entspre-chen, führt dazu, dass diese Arten mit den jeweiligen Gewässerbe-dingungen nicht klar kommen, ein schlechtes Wachstum zeigen, krank werden oder sterben. Selbstverständlich wirken auf die Fischartengemeinschaften der Gewässer noch weit mehr Faktoren ein (z.B. Uferstruktur / Röh-richtausbildung, Untergrund, Umlandsituation, Nutzungskonflikte), die man bei entsprechender Kenntnis für Besatzentscheidungen hinzuziehen kann. So macht beispielsweise ein Besatz mit Hechten oder Welsen wenig Sinn, wenn das Gewässer kaum geeignete Un-terstände und Versteckmöglichkeiten (Einstandsfläche) bietet. Seen mit ausgeprägt schlammigen Untergründen eignen sich selbst bei günstigen Sauerstoffgehalten im Tiefenwasser kaum für einen Be-satz mit Coregonen oder Quappen. Seen mit starker Uferverbauung (z.B. Spundwände, Steganlagen) oder intensiver freizeitsportlicher Nutzung (z.B. Bootsbetrieb, Wasserski, Badebetrieb) schränken sowohl die Lebensbedingungen der Fische als auch die Nutzungs-möglichkeiten für den Fischereiausübungsberechtigten ein. Wird eine bereits vorkommende Fischart in übergroßem Maße zu einem „ausgewogenen“ Fischbestand besetzt, die dazu neigt, Mas-

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senbestände ausbilden zu können oder Reviere bildet, kann es entweder zu einer unmittelbaren Beeinträchtigung des Besatzmate-rials (Wachstumsdepressionen, Krankheiten, direkte Verluste, Ab-wanderung) oder aber auch zur Verdrängung anderer Arten kom-men. Setzt man zu einem „ausbalancierten“ Fischbestand Arten hinzu, dann übernehmen sie zwangsläufig bestimmte ökologische Funktionen, wobei sie direkt oder indirekt auf andere Arten oder die Gewässer einwirken können (z.B. Besatz von Graskarpfen in pflan-zenreichen Gewässern, starker Karpfenbesatz in nährstoffarmen bzw. pflanzenreichen Gewässern, Einschleppung des Blauband-bärblings im Zuge von Fischbesatzmaßnahmen). Hat man den Charakter seines Gewässers bewertet, so bedarf es vor der Inangriffnahme von Besatzmaßnahmen somit über hinrei-chende Kenntnisse zum aktuellen Arteninventar (Lebensraum- und Laichplatzansprüche, arttypisches Verhalten, Schutzstatus), zur mengenmäßigen Verteilung der Arten (Räuber-Beute-Verhältnis, Wachstumsverhältnisse) sowie zu deren Möglichkeiten für eine na-türliche Fortpflanzung innerhalb des Gewässers bzw. zur Erreich-barkeit von anderweitigen Laichplätzen. Verfügt man über derartige Informationen nicht oder nur unzureichend, so sollten durch fach-kundige Personen vor den Besatzmaßnahmen unbedingt Be-standserfassungen und Bestandsbewertungen durchgeführt wer-den, auf deren Grundlage dann die weiteren Planungen erfolgen können.

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Tab 1. :Fischereiliche Seentypen – Klassifizierung (in Anleh-nung an Bauch 1963 und Mehner et al. 2004b) Fischereilicher

Seentyp Beschreibung Fischartengemeinschaft

Saiblingsee (Salmoniden-see)

Tiefe Gebirgsseen, große und tiefe Vorgebirgs-seen mit steilen Ufern und mit nur stellenweise vorhandener Ufervegetation in flachen Buchten, sehr nährstoffarm und klar, auch im Sommer am Grund sauerstoffgesättigt, Untergrund steinig-kiesig Ertragspotenzial: ca. 2…10 kg/ha

Leitart: Seesaibling Begleitarten: Forelle, Großcorego-nen, Hecht, Barsch, Elritze, Westgroppe

Coregonensee der Voralpen

Tief (oft > 25 m), steile Ufer, kühles Wasser, immer noch sauerstoffreich am Grund, Unter-grund kiesig - stellenweise weich, stärkere Vege-tationsentwicklung an den schmalen Ufern Ertragspotenzial: ca. 5…19 kg/ha

Leitart: Großcoregonen Begleitarten: Forelle, Seesaibling, Aal, Hecht, Barsch, Blei, Plötze u. a. Cypriniden (selten), Quappe, Schmerle, Westgroppe, Zander (z.T. etabliert nach Besatz)

Norddeutscher Coregonensee

Größere Klarwasserseen (Sommersichttiefe > 5 m), Tiefe > 15 m, Strukturierung wie Voralpen-seen jedoch häufiger flache Buchten mit Eutrophierungserscheinungen, weniger sauer-stoffreiches Tiefenwasser, Untergrund sandig-schlammig, Sauerstoff kann zeitweise in Boden-nähe fehlen, keine Schwefelwasserstoffbildung Ertragspotenzial: 10…50 kg/ha

Leitart: Kleine Maräne Begleitarten: Plötze, Großmaräne, Aal, Blei, Barsch, Hecht, Zander (z.T. etabliert nach Besatz)

Plötzensee Gealterter norddeutscher Coregonensee, tief, sommerliche Sichttiefe 2-3 m, Untergrund über-wiegend schlammig, Sauerstoff ist in der Tiefe sehr gering oder fehlt im Sommer, Schwefelwas-serstoffbildung Ertragspotenzial: ca. 25…80 kg/ha

Leitart: Plötze Begleitarten: Blei, Güster, Rotfe-der, Barsch, Aal, Hecht, Zander (selten)

Bleisee Flach (5-20 m), mit weitem, flachem Ufer, som-merliche Sichttiefe ca. 1 m, im Sommer ohne Sauerstoff in der Tiefe, Schwefelwasserstoffbil-dung, Untergrund schlammig Ertragspotenzial: 20…100 kg/ha

Leitart: Blei Begleitarten: Plötze, Barsch, Zan-der, Güster, Ukelei, Rotfeder, Hecht, Aal

Hecht-Schlei-See

Flach, über große Flächen krautreich, ausgepräg-te Gelegezone, relativ klares Wasser, Untergrund sandig-schlammig Ertragspotenzial: 25…120 kg/ha

Leitart: Hecht, Schleie Begleitarten: Karausche, Rotfeder, Güster, Plötze, Barsch, Aal

Zandersee Flach (2-10 m), krautarm, sehr trüb, überwiegend stinkender (steriler) grober Bodenschlamm (ab-gestorbene Röhrichtreste), stellenweise sandig-kiesige bis steinige Untergründe oberhalb sauer-stofffreier Bereiche, im Sommer unterhalb von 5-6 m (manchmal auch 2-3 m) kein Sauerstoff, Schwefelwasserstoffbildung, ausgeprägte Blaual-genblüten (Oscillatoria) Ertragspotenzial: 15…25 kg/ha (Zander); gesamt: 80…200 kg/ha

Leitart: Zander Begleitarten: Plötze, Ukelei, Blei, Güster, Stint, Barsch, Aal, Hecht, Kaulbarsch, Rotfeder, Moderlie-schen

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Natürliche Fließgewässer Man unterscheidet natürliche Fließgewässer allgemein in Rinnsal (Bächlein; < 1 m breit), Bach (bis 5 m breit), Fluss (bis 100 m breit) und Strom (> 100 m breit). Sie müssen eine Mindestfließgeschwin-digkeit von über 0,01…0,03 m/s aufweisen (DIN 38410, 1971). Wie bei den Standgewässern, so sollte man sich bei geplanten Be-satzmaßnahmen an Fließgewässern zunächst Klarheit darüber ver-schaffen, um was für einen Fließgewässertyp es sich jeweils han-delt. Auch für Fließgewässer wurden durch die Fischerei- und Ge-wässerbiologie bereits frühzeitig entsprechende Klassifizierungen erarbeitet (u.a. FRI� 1872, STEINMANN 1915, THIENEMANN 1925, SELIGO 1926, HUET 1954, BAUCH 1963, LAßLEBEN 1967, MÜLLER 1987, SCHÖNBORN 1992). Unter Berücksichtigung von regionaler Lage, Größe, Gefälle, Strömung, Temperatur, Wasser-qualität, Sauerstoffgehalt, Sohlsubstrat und weiteren Faktoren wer-den bei diesen ebenfalls die jeweiligen Haupt- und Begleitfischarten benannt. Bedingt durch die stets höher gelegene Quellregion, geringe Ge-wässergröße (die mit zunehmender Lauflänge und wachsendem Einzugsbereicht steigt) und gefällebezogen höhere Fließdynamik sind die Wassertemperatur und der Nährstoffeintrag in Fließgewäs-sern zunächst gering sowie das Wasser klar und sauerstoffreich. Durch die Schleppkraft des Wassers werden feine Bestandteile ab-transportiert und grobe Sohlbestandteile (Steine, Kies) bleiben in den gefällereichen Gewässerstrecken liegen. Die Feinsedimente lagern sich in gefällearmen Abschnitten (zumeist im Unterlauf) ab. Mit zunehmender Lauflänge nehmen der Eintrag von Nährstoffen, der Transport feiner Sedimente sowie die strukturbildende Kraft des immer größer werdenden Wasserkörpers zu und das Gefälle und die Fließdynamik ab. Das Wasser wird trüber und kann sich stärker erwärmen. Es bildet sich eine Vielzahl unterschiedlicher Strukturen und Lebensräume aus. Entsprechend der natürlichen Abfolge der Fließgewässerausbildung und den sich daraus ergebenden Bedin-gungen haben sich ebenfalls spezifische Artengemeinschaften nie-derer und höherer Pflanzen bzw. Tiere entwickelt. Dies trifft auch für die Fische zu, deren Artengemeinschaften (Fischregionen) zur Be-schreibung der Fließgewässerentwicklung herangezogen wurden (siehe Tabelle 2). Kälteliebende und sauerstoffbedürftige Arten sowie Arten, die Stei-ne und Kiese zur Fortpflanzung benötigen, besiedeln die oberen, schnell fließenden Fließgewässerregionen – die Bäche und kleinen

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Flüsse (z.B. Forelle). Arten, die bei ebenfalls noch hoher Wasser-qualität, kühlen Temperaturen und hohen Sauerstoffgehalten tiefe-re, z.T. vegetations- und strukturreichere Gewässerbereiche mit harten Untergründen benötigen, besiedeln große turbulenzreiche Bäche bis mittelgroße Flüsse (z.B. Äsche). Zugleich trifft man auf Fischarten, die aus dem Meer zur Fortpflanzung bis in die Ober- und Mittelläufe aufsteigen (z.B. Lachs, Flussneunauge). Fischarten dieser beiden Bereiche kommen in langsam fließenden, trüben, wärmeren Fließgewässerabschnitten mit sandig-schlammigen Un-tergrund und zeitweiser Sauerstoffarmut nur schwer zurecht und können sich dort nicht fortpflanzen. Sind die Fließgewässer bei hoher Strukturvielfalt (v.a. Ufer) noch etwas größer und wärmer, weisen sie bei sandig-kiesigen Unter-gründen durch die wirbelreiche Strömung und höheren Nährstoffge-halte bereits leichte Trübungen auf und verfügen sie über eine mä-ßige ufernahe Vegetationsentwicklung, dann nimmt der Anteil von Karpfenfischen, die Fließgewässer bevorzugen zu (z.B. Barbe). In großen, trüben, langsam fließenden, stark verzweigenden Flüssen kann sich das Wasser noch stärker erwärmen. Es lagern sich Fein-sedimente und Schlämme ab, Nährstoffe reichern sich an und an den Ufern bilden sich bereits größere Röhrichte. Hier lebt eine Viel-zahl von Fischarten, sowohl typische Fließgewässerarten (z.B. A-land), Arten, die überall vorkommen (z.B. Blei), typische Arten pflanzenreicher Stillgewässer (z.B. Karausche) als auch Arten, die zur Fortpflanzung aus dem Meer aufsteigen (z.B. Stör, Schnäpel, Maifisch). Den Endpunkt der Fließgewässerzonierung bildet die Mündung ins Meer, wo es durch den stetigen Wechsel von Süß- und Salzwasser zum Absterben vieler Algen- und Zooplanktonarten kommt, sich daher umfangreiches Feinmaterial ablagert und starke Trübungen auftreten können. Dieser Bereich wird sowohl von Mee-resfischarten als auch von Arten aus dem Fluss besiedelt (z.B. Flunder, Kaulbarsch). Die einzelnen Fischregionen weisen, bedingt durch die typspezifi-schen Bedingungen, ein unterschiedliches Ertragspotenzial auf. Wie bei den Standgewässern, so sollten daher bei der Besatzplanung in Fließgewässern gleichfalls das Ertragspotenzial des jeweiligen Ge-wässertyps berücksichtigt, die Fang- und Ertragsstatistiken des je-weiligen Gewässers herangezogen oder eine gezielte fischereiliche Bonitierung durchgeführt werden. Darüber hinaus ist bei Fließgewässern vor allem die Frage der An-bindung im Gewässersystem (ökologische Durchgängigkeit bzw.

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Durchwanderbarkeit, Vorkommenspotenzial von Arten), die Was-serqualität, die gewässerprägende Sohlstruktur (Steine, Schotter, Grobkies, Sand, Schlamm) sowie das Dargebot an Struktur- bzw. Versteckvielfalt von besonderer Bedeutung. Die ökologische Durch-gängigkeit der Fließgewässer ist lebensnotwendig, weil den dort le-benden Arten sonst • das Aufsuchen typischer Laich- bzw. Fortpflanzungsgebiete sowie

Wohnstätten (z.B. Winterlager), • das Aufsuchen neuer Nahrungsgebiete (Sicherung des Wachs-

tums und der Kondition, Vermeidung von Abweidungseffekten), • notwendige Kompensationswanderungen (Beeinflussung der Po-

pulationsdichte, Vermeidung von Konkurrenzeffekten, Ausgleich des talwärtsgerichteten biotischen Fließ- und Schleppdrucks),

• die natürliche Ausbreitung und Lebensraumnutzung (insbesonde-re für bedrohte Arten), die Ausnutzung ökologischer Nischen, der Schutz vor Freßfeinden,

• die Ausführung der Fortpflanzung in ihrer jeweiligen artspezifi-schen Form (z.B. Symbiosen mit Muscheln) und Sicherung gene-tischer Heterogenität (Inzuchtvermeidung) sowie

• die Flucht und das Ausweichen bei negativen Lebensraumverän-derungen (Katastrophen, Hoch- oder Niedrigwasserereignisse, Gewässerausbau und -unterhaltung) sowie deren Kompensation

unmöglich gemacht wird. Mittel- bzw. langfristig kommt es in der Folge fehlender ökologischer Durchgängigkeit zum Rückgang oder Aussterben der speziell an die Fließgewässer angepassten Arten (z.B. Stör, Maifisch, Lachs, Meerforelle, Zährte, Großmaräne (Schnäpel), Fluss- und Meerneunauge). Bei einem Besatz von un-verbauten Fließgewässern muss man zugleich berücksichtigen, dass dieser im Gewässer sehr weit wandern und so auch zur Beein-flussung entfernterer Abschnitte führen kann. Ein ausreichendes Dargebot an geeigneten Sohlsubstraten (v.a. Schotter, Grob-Feinkies, Detritusansammlungen) entscheidet in Verbindung mit entsprechender Tiefen- und Strömungsvarianz e-benfalls über die Existenz verschiedener Fließgewässerarten (alle Kieslaicher, Neunaugen), wobei hier insbesondere auch die Was-serqualität (insbesondere der Sauerstoffgehalt im Lückensystem der Gewässersohle) den Fortpflanzungserfolg bestimmt (INGENDAHL 1999). Will man z.B. kieslaichende Arten wieder ansiedeln (z.B. Lachs, Meerforelle), so sollte man vorab Informationen zur verfüg-baren Laichplatzfläche sowie zur Wasserqualität einholen und seine Besatzpläne danach ausrichten.

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Einige der Fließgewässerfischarten neigen zur Revierbildung (u.a. Bachforelle, Huchen, Lachs) oder benötigen in Verbindung mit ih-rem artspezifischen Verhalten ein ausreichendes Dargebot an Ver-steckmöglichkeiten wie Steine, Wurzeln, Totholz, Unterwasservege-tation, tiefe Kolke oder unterspülte Ufer (z.B. Bachforelle, Elritze, Groppe, Schmerle, Äsche, Barbe, Döbel, Quappe, Aal). Stehen die-se nicht im erforderlichen Maße zur Verfügung, kann ein Besatzer-folg ausbleiben, weil die Satzfische die bereits belegten Unterstän-de nicht nutzen können und darum abwandern oder im Konkurrenz-kampf scheitern. Aus den vorgenannten Gründen sollten zur Planung von Besatz-maßnahmen daher sowohl die flächenmäßige Ausdehnung geeig-neter Laich- / Jungfischhabitate als auch die verfügbaren Einstands-flächen ermittelt und beachtet werden.

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Tab. 2:Fischökologische Fließgewässer – Klassifizierung (in An-lehnung an Bauch 1963)

Fischregion Beschreibung Fischartengemeinschaft

Obere Forel-lenregion

Bächlein oder kleiner Bach, gefällereich (2…50 ‰), starke bis mäßige Strömung, flach, stark wechselnde Wasserstände, klares, sauerstoffrei-ches und kaltes Wasser, steinig-kiesige Sohle, relativ arm an Pflanzen und Kleintieren Ertragspotenzial: ca. 10…50 kg/ha

Leitart: Bachforelle Begleitart: Elritze, Groppe, Schmerle, Bachneunauge

Untere Forel-lenregion

Bach oder kleiner Fluss, mäßiges Gefälle (1…25 ‰), starke bis mäßige Strömung, über-wiegend flach mit Kolken und Buchten, reich an Uferdeckung, steinig-kiesiger Untergrund (z.T. auch Sand), sauerstoffreiches und kühles Was-ser (selten > 18 °C), stärkere Entwicklung von Unterwasservegetation und tierischer Besied-lung, in der Niederung sehr fruchtbar Ertragspotenzial: ca. 50… 150 kg/ha

Leitart: Bachforelle Begleitart: (Lachs und Meerforelle), Äsche, Elritze, Groppe, Bachneunauge, Schmerle, Hasel, Döbel, Gründling, Plötze, Quappe, Barsch, Aal, Drei-stachliger und Neunstachliger Stich-ling, Güster

Äschenregion Großer Bach bis mittelgroßer Fluss, geringes bis mäßiges Gefälle (1…8 ‰), starke bis geringe (wechselhafte) Strömung, wechselnde Tiefen von flach bis ca. 2 m, sauerstoffreiches (70-80 % Sättigung) und sommerkühles Wasser (selten > 18 °C), grobkiesig-sandiger Untergrund (an Ruhestellen auch schlammig), zeitweise trüb, reich an Uferdeckung, Zunahme höherer Pflan-zen, reich an Kleintieren; Ertragspotenzial: ca. 50…150 kg/ha

Leitart: Äsche Begleitart: (Lachs, Meerforelle, Fluss-neunauge), Bachforelle, (Huchen - Donaugebiet), Strömer (oberes Rhein- und Donaugebiet), Nase, Barbe, Döbel, Hasel, Gründling, Schmerle, Quappe, Plötze, Hecht, Barsch, Aal, Güster, Schneider, (Ukelei)

Barbenregion Kleiner bis mittelgroßer Fluss, leichtes Gefälle (0,3…3 ‰), mäßige und wirbelreiche Strö-mung, mittlere Tiefe (0,5…2 m), sauerstoffrei-ches Wasser, Sommertemperaturen können > 20 °C liegen, grobkiesige bis sandige Untergründe, Wasser leicht getrübt, geringeres Nährtierange-bot durch ständige Sohlbewegung, ausgeprägte Uferverstecke, kleinräumige Röhrichte, an ruhi-gen Stellen reiche Unterwasservegetation; Er-tragspotenzial: ca. 50…100 kg/ha

Leitart: Barbe Begleitart: Nase, Zährte, Döbel, Hasel, Fluss- und Meerneunauge, (Schrätzer, Streber und Zingel – Donaugebiet), Gründlinge, Aland, Rapfen, Barsch, Plötze, Blei, Güster, Äsche, Quappe, Ukelei, Hecht, Aal, Schleie,

Bleiregion Kleiner Fluss bis Strom, geringes Gefälle (0,1…1,1 ‰), mäßige-langsame und wirbelär-mere Strömung, z.T. größere Tiefen (0,5…5 m), in breiter Talaue stark mäandrierend, verzwei-gend mit zahlreichen Nebengewässern und Altarmen, Wasser trüb, Sauerstoffgehalt stärker schwankend, Sommertemperaturen können über 20…25 °C liegen, sandig-schlammige Unter-gründe, reich an submerser und emerser Vegeta-tion (Altarme), Ausbildung größerer Uferröh-richte, sehr hohes Nährtierangebot Ertragspotenzial: ca. 50…100 kg/ha

Leitart: Blei Begleitart: Aland, Ukelei, Döbel, Güster, Plötze, Barsch, Hasel, Zährte, Zope, (Zobel, Schrätzer, Streber und Zingel – Donaugebiet), Barbe, Gründ-linge, Quappe, Schleie, Hecht, Aal, Wels, Zander, Rapfen, Karpfen, Kaul-barsch, Steinbeißer, Störe, Fluss- und Meerneunauge, Maifisch, Großmaräne (Schnäpel), Nase, Karausche, Bitter-ling, Schlammpeitzger

Kaulbarsch-Flunderregion

Mündungsgebiete großer Flüsse und Ströme ins Meer, kein Gefälle, Wasserwechselzone (Salz- / Süßwasser), größere Tiefen (> 2 m), z.T. Aus-bildung von Haffen oder Strandseen, Ablage-rungsgebiet von Sedimenten, Pflanzen- und Tierresten, Wasser oft stärker getrübt, Unter-grund: nährstoffreicher Schlamm, sehr reich an Nährtieren, Uferröhrichte aus salztoleranten Pflanzenarten Ertragspotenzial: ca. 100…200 kg/ha

Leitart: Kaulbarsch / Flunder Begleitart: Stint, Finte, Maifisch, Flussneunauge, Großmaräne (Schnä-pel), Störe, Zander, Quappe, Aal, Blei, Güster, Plötze, Ukelei, Zährte, Barsch, Hecht, Dreistachliger Stichling sowie weitere Arten der Bleiregion und küs-tennahen Meeresbereiche

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Neben der Bewertung des betreffenden Besatzgewässers nach den obigen Kriterien sollten vor einem geplanten Besatz wiederum auch ausreichende Kenntnisse und Informationen zum aktuellen Fisch-bestand des Gewässers sowie des näheren Einzugsgebietes vor-liegen. Äußerst hilfreich sind zur Begründung und fachlichen Unter-stützung bestimmter Besatzmaßnahmen historische Fischbe-standsangaben, die für die großen deutschen Flüsse i.d.R. vorhan-den sind. Künstlich entstandene Gewässer Die künstlich, von Menschenhand entstandenen Gewässer kann man ebenfalls in Gewässer mit stehenden oder fließenden Charak-ter unterteilen. Hierbei tragen Talsperren, Staubecken, Teiche sowie Restgewässer (z.B. Kiesgruben bzw. Baggerseen, Steinbrüche, Bergbaurestgewässer) eher den Charakter von Standgewässern und Quellgräben (< 1 m breit), Gräben (bis 5 m breit) bzw. Kanäle (> 5 m breit) den von Fließgewässern. Obwohl in diesen Gewässern ähnliche Prozesse ablaufen und Be-ziehungen in den trophischen Ebenen existieren wie bei natürlichen Gewässern, ist ihre eindeutige Typisierung schwer. In vielen dieser Gewässer treten, bedingt durch das menschliche Wirken, Eigenarten auf, die eine eindeutige Zuordnung unmöglich machen. So gibt es Talsperren und Staubecken, die im Betriebsab-lauf durch hohe Zuflüsse zeitweise den Charakter von Fließgewäs-sern bekommen oder aber durch Fließgewässerarten besiedelt werden. Oder sie variieren innerhalb kurzer Zeiträume extrem in Größe, Tiefe und Trophie. Teiche unterliegen durch ihre zielbezo-gene Bewirtschaftung ständigen Veränderungen. Selbst Restge-wässer weisen durch massive Grundwasserzuströme, den Einbruch von Salzwasser, durch die Flutung über Fließgewässer oder saure Milieubedingungen stark variierende und spezifische Eigenschaften auf, die oft keine Anwendung der Typisierung natürlicher Gewässer ermöglichen. Gleiches gilt für die „künstlichen Fließgewässer“. In Abhängigkeit von den jeweiligen Bedingungen (Stau- / Bewirtschaftungsregime, Tiefe, Fließgeschwindigkeiten, Untergrund, angrenzende Gewässer) können sie sowohl den Charakter von Standgewässern als auch den Typus von strukturarmen Bächen der Forellenregion bis hin zu Flüssen der Bleiregion annehmen. LAßLEBEN (1967) ordnete ihnen in Abhängigkeit von der Staubedienung zwar häufig den Gewässer-

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Anhang

124

charakter der Blei- oder Barbenregion zu, eine Verallgemeinerung ist jedoch nicht zulässig. Aus den oben genannten Gründen sollte jedes künstlich entstande-ne Gewässer als Individuum betrachtet werden. Plant man in diesen Gewässern Besatzmaßnahmen, so ist vorab eine Analyse der je-weiligen Bedingungen im Gewässer sowie seiner Bewirtschaftung unerlässlich. Erst dann kann man es, sofern überhaupt möglich, ei-nem der natürlichen Gewässertypen zuordnen und seine Besatz-pläne daran ausrichten. Die allgemeinen Besatzgrundsätze sollten auch in künstlichen Ge-wässern beachtet und eine Weiterverbreitung gebietsfremder Arten vermieden werden. Unabhängig vom Gewässercharakter sollte aus fisch- und gewäs-serökologischer Sicht jede Besatzmaßnahme auf einen natürlichen, generativen Aufbau der jeweiligen Population ausgerichtet sein (siehe nachstehende Abbildung). Das heißt, dass man beim Besatz grundsätzlich junge Altersstadien (schwimm- und fressfähige Brut bis maximal einsömmrige Jungfi-sche) verwenden sollte. Diese fügen sich sowohl von ihrem Verhal-ten (Feindschaft, Revierbildung) als auch im Bezug zum biologi-schen Produktionspotenzial (Nahrungskonkurrenz) besser in beste-hende Ökosysteme ein und können bei Berücksichtigung aller an-deren Grundsätze zum Besatzmaterial den Aufbau einer gesunden Population fördern. Anders als beim Besatz von älteren bzw. größe-ren Tieren kann sich der bereits existierende Fischbestand bei ei-nem Jungfischbesatz besser, d.h. über den Fraßdruck regulierend, auf das Besatzmaterial einstellen.

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125

0+ 1+ 2+ 3+ 4+ 5+ 6+ 7+ 8+ 9+ 10+

Alter

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Optimaler generativer Aufbau einer Fischpopulation

Liegt im betreffenden Gewässer ein ausreichendes Angebot an Laichplätzen, Jungfischlebensräumen sowie Einstands- bzw. Nah-rungsfläche für größere Individuen vor, kann unter Beachtung der Gewässerbedingungen und des jeweiligen artspezifischen Fort-pflanzungspotenzials (Eizahl) bei einigen Arten aber auch der Be-satz laichreifer Individuen zur Bestandsförderung beitragen. Grundsätzlich sollte man daran denken, dass sich jede Besatzmaß-nahme auf das betreffende Gewässer und seine Biozönose positiv aber durchaus auch negativ auswirken kann und daher ein stets vorsichtiges und umsichtiges Verhalten des Fischereiausübungsbe-rechtigten geboten ist. Abschließend sei hier dringend empfohlen, dass anhand der vorhe-rigen Bewertung des jeweiligen Besatzgewässers und Fischbestan-des fischökologische und fischereiliche Entwicklungsziele für das Gewässer festgelegt und ein entsprechender fischereilicher He-geplan erarbeitet wird. Dieser sollte sich nicht nur auf den Besatz und Fang beschränken sondern gleichfalls Maßnahmen enthalten, die zur Verbesserung der ökologischen Gesamtsituation im Gewäs-ser beitragen.

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Anhang

126

Anhang Nr. 3: Besatzdokumentation BESATZ - DOKUMENTATION

1. Angaben zum Besatz-Ausübenden:

Name: Betrieb / Verein:

Vorname:

Anschrift (PLZ, Ort, Str., Nr.):

Tel.: 2. Angaben zum Besatz-Gewässer:

Gewässername:

Lage (nächste Ortschaft, Windrichtung):

Gewässerstrecke: von: bis:

Gewässerfläche [ha]: Fließgewässerbreite [m]:

Verfügbare Habitatfläche: Fließgewässerlänge [m]:

[% oder ha]

Gewässertyp (Fischregion / fischereilicher Seentyp):

Mittlerer fischereilicher Ertrag d. letzten 5 Jahre (kg/ha):

Hauptwirtschaftsfischarten:

3. Angaben zum Besatz-Material (* - Bitte zutreffendes ankreuzen!):

Fischart 1 Fischart 2 Fischart 3

Art - Name:

Anzahl (St.)

Gesamt-Masse (kg)

Altersgruppe (z.B. AP-Eier, Brut, 1+, 2+, Laichfisch)

Mittlere Länge (cm) Herkunft:

Gewässer:

Einzugsgebiet / Flusssystem:

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Anhang

127

Fischart 1 Fischart 2 Fischart 3 Zuchtbetrieb:

Name:

Straße, Nr.:

PLZ, Ortschaft:

Tel.: Aufzuchtsform (*): Teichanlage: Beckenanlage: Rinnenanlage: Gehege / Netzkäfig:

natürliches Gewässer: Gesundheitszertifikat v.:

Name:

Straße, Nr.:

PLZ, Ortschaft:

Tel.:

Bei Besatzfischen > 1+ Begründung der Auswahl!:

Besatz-Status (Bitte zutreffendes ankreuzen):

Erstbesatz:

Sporadischer Besatz:

Regelmäßiger Besatz: 4. Angaben zum Besatztermin: Datum / Uhrzeit: 5. Angaben zum Besatzort:

Besatzpunkte (nächste Ortschaft, Lage /

Windrichtung)

Besatzstrecke - von: von: von:

bis: bis: bis: Ausbringung: (Uferbereich, Gewässermitte)

6. Angaben zur Besatz-Methode:

Besatz-Art (Punkt-, Flächen- oder Stre-

cken - Besatz):

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Anhang

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Fischart 1 Fischart 2 Fischart 3 Besatz-Form (z.B. Brutbox, manuell per Handkescher / Schöpfbecher / Tragekübel; über Rutschen / Schläuche):

7. Angaben zum Fischtransport:

Lieferant: Name:

Anschrift:

Tel.: Transportart (z.B. PE-Beutel mit O2-Atmosphäre, Transportbehälter mit Druckluft- oder O2-Begasung):

8. Vorplanung der Erfolgskontrolle:

Jahr:

Zeitraum: Methodik (z.B. Elektrobefischung - Boot / watend, Stellnetze, Reusen, Handan-gel):

Durchführung: Name:

Anschrift:

Tel.: 9. Besondere Vorkommnisse / Bedingungen beim Besatz (als Nachtrag):

10. Kosten der Besatz-Maßnahme: Besatzfische (€): 1. Anzahl der Helfer (n):

2. Arbeitszeit (h):

3. Stundensatz (€/h):

Gesamtaufwand (1.-3.; €) 0 0 0

Gesamtkosten (€): 0 0 0

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Anhang

129

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Anh

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134

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135

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136

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137

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139

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Anhang

142

Anhang Nr. 5: Zuständige Einrichtungen der Länder für Genehmigungen von Fischbesatz und die Beratung in Besatzfragen Die folgende Adressenliste (Stand 2006) repräsentiert nur die wichtigsten behördli-chen Einrichtungen. Die Adressen aller fischereirelevantren Institutionen (z.B. untere Fischereibehörden, Kreisverwaltungen, Forschungsinstitute) aller Bundesländer kön-nen sehr gut im Internet über http://www.portal-fischerei.de/index.php?id=1040 eingesehen werden. Baden-Württemberg:

Oberste Fischereibehörde: Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg - Hausanschrift - Kernerplatz 10 70182 Stuttgart - Postanschrift - Postfach 10 34 44 70029 Stuttgart Tel.: 0711 / 1 26-0 Fax.: 0711 / 1 26 22 55 E-Mail: [email protected] Fischereireferent: BiolD Thijlbert Strubelt Tel. 0711 / 1 26 22 88, Fax 0711 / 1 26 29 09 E-Mail: [email protected]

Fischereibehörden: Regierungspräsidium Stuttgart - Hausanschrift - Ruppmannstr. 21 70565 Stuttgart - Postanschrift - Postfach 80 07 09 70507 Stuttgart Tel.: 0711 / 9 04-0, Fax.: 0711 / 9 04-13090 E-Mail: [email protected] Fischereireferent: BiolD Dr. Rainald Hoffmann Tel. 0711 / 904 - 13306, Fax 0711 / 782851-13306 E-Mail: [email protected] Regierungspräsidium Karlsruhe - Hausanschrift - Schloßplatz 1-6 76131 Karlsruhe

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Anhang

143

- Postanschrift - Postfach 53 43 76035 Karlsruhe Tel.: 0721 / 9 26-0 Fax.: 0721 / 9 26 38 01 E-Mail: [email protected] Fischereireferent: BiolR Dr. Frank Hartmann Tel. 0721 / 9 26 3741, Fax 0721 / 9 26 2753 E-Mail: [email protected] Regierungspräsidium Freiburg - Hausanschrift - Bertoldstr. 43 79098 Freiburg Postanschrift Postfach Abholfach 79083 Freiburg Tel.: 0761 / 2 08-0, Fax.: 0761 / 208-1236 E-Mail: [email protected] Fischereireferent: BiolD Dr. Hans-Johst Wetzlar Tel. 0761 / 2 08 12 95, Fax 0761/208 12 68 E-Mail: [email protected] Fischereireferent: VA Dipl. Biol. Gerhard Bartl Tel.: 0761 / 2 08 12 97, Fax.: 0761/208 12 68&nbsp E-Mail: [email protected] Regierungspräsidium Tübingen - Hausanschrift - Konrad-Adenauer-Str. 20 72072 Tübingen - Postanschrift - Postfach 2666 72016 Tübingen Tel.: 07071 / 7 57-0, Fax.: 07071 / 7 57 31 90 E-Mail: [email protected] Fischereireferent: BiolD Dr. Manuel Konrad Tel. 07071 / 7 57-3342, Fax 07071 / 757-93342 E-Mail: [email protected] Bayern: Bayerisches Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten Ludwigstr. 2 80539 München Tel.: 089/2182-0 Homepage: www.stmlf.bayern.de/ Unmittelbar zugeordnete Landesbehörde: Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft - Institut für Fischerei -

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Anhang

144

Weilheimer Straße 8 82319 Starnberg Tel.: 08151 2692-0 Homepage: www.LFL.Bayern.de (Themenauswahl: "Fischerei") Fachberatungen: Fachberatung für das Fischereiwesen des Bezirks Oberbayern Vockestraße 72 85549 Haar Tel.: 089/452349-0 Homepage: www.bezirk-oberbayern.de/ Fachberatung für das Fischereiwesen des Bezirks Niederbayern Gestütstraße 5 84028 Landshut Tel.: 0871/808-1993 Homepage: www.bezirk-niederbayern.de/ Fachberatung für das Fischereiwesen des Bezirks Oberpfalz Ludwig-Thoma-Straße 14 93051 Regensburg Tel.: 0941/9100-0 Homepage: www.bezirk-oberpfalz.de/ Fachberatung für das Fischereiwesen des Bezirks Oberfranken Ludwigstraße 20 95444 Bayreuth Tel.: 0921/604-1469 Homepage: www.bezirk-oberfranken.de/ Fachberatung für das Fischereiwesen des Bezirks Mittelfranken Maiacher Straße 60d 90441 Nürnberg Tel.: 0911/424399-0 Homepage: www.bezirk-mittelfranken.de/ Fachberatung für das Fischereiwesen des Bezirks Unterfranken Silcherstr. 5 97074 Würzburg Tel.: 0931/7959-412 Homepage: www.bezirk-unterfranken.de/ Fachberatung für das Fischereiwesen des Bezirks Schwaben

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Anhang

145

Mörgener Straße 87775 Salgen Tel.: 08266/86265-11 Homepage: www.bezirk-schwaben.de Berlin: Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz Prof. Dr. D. Jahn Tel.: 030 9025 2001 Fax.: 030 9025 2697 Frau P. Darkow Tel.: 030 9025 2004 Fax.: 030 9025 2947 Brückenstr. 6, 10179 Berlin E-Mail: [email protected] Homepage: www.berlin.de/sen/guv/index.html Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, Fischereiamt Berlin Susanne Jürgensen Tel.: 030 300 699 11 Havelchaussee 149-151, 14055 Berlin Fax 030 3041805 E-Mail: [email protected] Homepage: www.berlin.de/sen/umwelt/fischerei/index.shtml Brandenburg: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg - Hausanschrift: - Heinrich-Mann-Allee 103, 14473 Potsdam - Postanschrift: - Postfach 60 11 50, 14411 Potsdam Oberste Jagd- und Fischereibehörde Reg.Dir. Dr. Roland Maier Tel.: 0331/866 - 0 Fax 0331/866 - 7070; 71 E-Mail: [email protected] [email protected] [email protected] Homepage: www.mluv.brandenburg.de Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LVLF) - Hausanschrift: - Ringstraße 1010, 15236 Frankfurt/Oder - Postanschrift: - Postfach 13 70 15203 Frankfurt/Oder Tel.: 0335/5217 - 633 Fax 0335/5217 – 340 E-Mail: [email protected] Homepage: www.mluv.brandenburg.de/lvlf

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Untere Fischereibehörden des Landes Brandenburg Homepage: www.brandenburg.de/land/mlur/service/adr_fiwi.htm Bremen: Der Senator für Wirtschaft und Häfen Zweite Schlachtpforte 3, 28195 Bremen Postfach 10 15 29, 28015 Bremen Fischereireferent: Lothar Vogt Tel. 0421 361-8741, Fax 0421 496-8741 E-Mail: [email protected] Homepage: www.bremen.de/wirtschaftssenator/ Fischeramt Bremen Violenstraße 49, 28195 Bremen Staatliches Fischereiamt Bremerhaven Fischkai 31, 27572 Bremerhaven 27534 Bremerhaven Tel. 0471 9 72 54 - 0 oder 14, Fax 0471 7 26 64 Homepage: www.bremerhaven.de/stadt/abehoerde/fischerei.html Stadtamt Bremen Stresemannstraße 48, 28207 Bremen Tel. 0421 361 88665, Fax 0421 361 6908 Homepage: www.bremen.de/sixcms/detail.php?id=383489 Hamburg: Freie Hansestadt Hamburg Behörde für Wirtschaft und Arbeit Alter Steinweg 4, 20459 Hamburg Postfach 11 21 09, 20421 Hamburg Tel. (040) 42841-1780 oder 1792, Fax (040) 42841-3201 Homepage: www.landwirtschaft-hamburg.de Hamburg: Behörde für Wirtschaft und Arbeit Amt Wirtschaft und Landwirtschaft, Jagd, Fischerei, Pferdezucht - Fischereireferent H.-G. Lubczyk Postfach 11 21 09, 20421 Hamburg Tel. 040 428411780, Fax 040 428413201 E-Mail: [email protected] Hessen: Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz Mainzer Str. 80 65189 Wiesbaden

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Stern, Christoph Tel.: 0611/815-1632 E-Mail: [email protected] Obere Fischereibehörden: Regierungspräsidium Darmstadt - Obere Fischereibehörde - Wilhelminenstr. 1-3 64278 Darmstadt Dr. Köhler, Christian Tel.: 06151-125271 E-Mail: [email protected] Regierungspräsidium Kassel - Obere Fischereibehörde - Steinweg 6 34117 Kassel Laczny, Christoph Tel.: 0561/106-4160 E-Mail: [email protected] Regierungspräsidium Gießen - Obere Fischereibehörde - Eichgärtenallee 1 35394 Gießen Ohm-Winter, Guntram Tel.: 0641/303-2550 E-Mail: [email protected] Fricke, Walter Tel.: 0641/303-2562 E-Mail: [email protected] Mecklenburg-Vorpommern: Oberste Fischereibehörde Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Referat 460 Paulshöher Weg 1 19061 Schwerin Tel.: 0385/588-6460 Obere Fischereibehörde Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Abteilung Fischerei und Fischwirtschaft Thierfelder Straße 18 18059 Rostock Tel.: 0381/4035-0 Niedersachsen: Niedersächsisches Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirt-schaft und Verbraucherschutz Calenberger Straße 2

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30169 Hannover Tel.: 0511 120–2136/37/38 Homepage: www.ml.niedersachsen.de/home/ Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit - Institut für Fischkunde Cuxhaven - Abt. Binnenfischerei - Fischereikundlicher Dienst Am Waterlooplatz 11 30169 Hannover Tel.: 0511 / 106 – 7315 E-Mail: [email protected] Staatliches Fischereiamt Bremerhaven Fischkai 31 27572 Bremerhaven Tel.: 0471 / 97254-12; E-mail: [email protected] (für die im Zuständigkeitsbereich der Küstenfischerei liegenden Gewässerabschnitte) Nordrhein-Westfalen: Oberste Fischereibehörde: Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Schwannstr. 3 40476 Düsseldorf Tel.: 0211 4566666 Fax Info-Service MUNLV 0211 4566 388 E-Mail: [email protected] Homepage: www.munlv.nrw.de/naturschutz/fischerei/index.php Obere Fischereibehörden: Bezirksregierung Detmold - obere Fischereibehörde - 32754 Detmold Tel.: (05231) 71-1104 Fax (05231) 71-1127 E-Mail: [email protected] Homepage: www.bezreg-detmold.nrw.de Bezirksregierung Düsseldorf - obere Fischereibehörde - Postfach 300865 40408 Düsseldorf Tel.: (0211) 475-0 Fax (0211) 475-2671 E-Mail: [email protected] Homepage: www.bezreg-duesseldorf.nrw.de Bezirksregierung Köln - obere Fischereibehörde -

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50606 Köln Tel.: (0221) 147-0 Fax (0221) 147 3185 E-Mail: [email protected] Homepage: www.bezreg-koeln.nrw.de Bezirksregierung Arnsberg - obere Fischereibehörde - 59817 Arnsberg Tel.: (02931) 82-0 Fax (02931) 822620 E-Mail: [email protected] Homepage: www.bezreg-arnsberg.nrw.de Bezirksregierung Münster - obere Fischereibehörde - 48128 Münster Tel.: (0251) 411-0 Fax (0251) 411-2525 E-Mail: [email protected] Homepage: www.bezreg-muenster.nrw.de Rheinland-Pfalz: Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz Oberste Fischereibehörde Kaiser-Friedrich-Str. 1 D-55116 Mainz Tel.: (06131) 16-0 Homepage: www.muf.rlp.de/ Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Obere Fischereibehörde Stresemannstraße 3 - 5 56068 Koblenz Tel.: 0261 120-0 Fax 0261 120-2200 E-Mail: [email protected] Homepage: www.sgdnord.rlp.de Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd Obere Fischereibehörde Friedrich-Ebert-Straße 14 67433 Neustadt a.d. W. Tel.: 06321 99 - 0 Fax 06321 99 - 29 00 E-Mail: [email protected] Homepage: www.sgdsued.rlp.de

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Saarland: Oberste Fischereibehörde: Ministerium für Umwelt Abteilung D Referat D/5 Herr Dr. Wilhelm Irsch Keplerstr. 18 66117 Saarbrücken Tel.: 0681/501-3513 Fax 0681/501-3510 E-Mail: [email protected] Sachsen: Oberste Fischereibehörde ist das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Hausadresse: 01097 Dresden, Wilhelm-Buck-Str. 2 Postadresse: 01075 Dresden, PF 100 550 Telefon: (0351) 564 6665 Telefax: (0351) 5646691 Fischereibehörde ist die Sächsische Landesanstalt für Landwirtschaft.. Die Aufga-ben werden durch das Referat Fischerei in Königswartha mit den Außenstellen Köl-litsch und Chemnitz wahrgenommen.

Dienststelle Königswartha – Zentrale und zuständig für den Regierungsbezirk Dres-den Hausadresse: 02699 Königswartha, Hauptstr. 12a Postadresse: 02697 Königswartha, PF 11 40 Telefon: (035931) 296 10 Telefax: (035931) 29611

Außenstelle Köllitsch – zuständig für den Regierungsbezirk Leipzig Hausadresse: 04886 Köllitsch, Am Park 3 Postadresse: 04886 Köllitsch, Am Park 3 Telefon: (034222) 46160 Telefax: (034222) 46109

Außenstelle Chemnitz – zuständig für den Regierungsbezirk Chemnitz Hausadresse: 09120 Chemnitz, Altchemnitzer Str. 41 Postadresse: 09105 Chemnitz, Sächsische Landesanstalt für Landwirtschaft - Fi-schereibehörde, Sitz im RP Chemnitz Telefon: (0371) 532 2849 Telefax: (0371) 532 1803

Sachsen-Anhalt: Oberste Fischereibehörde Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Referat 43

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FOR Reinhold Sangen-Emden Tel.: 0391-567-1901 E-Mail: [email protected] Homepage: www.mlu.sachsen-anhalt.de Obere Fischereibehörde Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt Referat 409 Agrarwirtschaft, Ländliche Räume, Fischerei Dipl.Fisch.Ing. Jürgen Mencke Tel.: 0345-514-2462 E-Mail: [email protected] Homepage: www.landesverwaltungsamt.sachsen-anhalt.de Schleswig-Holstein: Oberste Fischereibehörde: Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schles-wig-Holstein Mercatorstr. 5, 24106 Kiel Tel.: 0431 988-0 Fax: 0431 988-5172 E-Mail: [email protected] [email protected] Homepage: www.fischerei.schleswig-holstein.de Obere Fischereibehörde: Amt für ländliche Räume Kiel Abteilung Fischerei Wischhofstraße 1-3, 24148 Kiel Postfach 2980, 24028 Kiel Tel.: 0431 72080-0, Fax 0431 72080-26 Thüringen: Oberste Fischereibehörde: Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt Beethovenstraße 3, 99096 Erfurt Postfach 90 03 65, 99106 Erfurt Tel.: (0361) 37-900 Fax (0361) 37-99950 E-Mail: [email protected] Homepage: www.thueringen.de Ansprechpartner: Fischereidirektor Rainer Hohlstein Tel.: (0361) 3799863 E-Mail: [email protected]