Newsletter...Die Studie "Evaluation der Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation" (EvaSIS) wird...

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1 Liebe Kooperationspartner und Freunde der AGewiS, ein arbeitsreiches Dreivierteljahr 2016 liegt hinter uns. Allein die Tatsache mit drei Ausbildungskursen und 70 Auszubildenden der Altenpflege in die staatliche Prüfung zu gehen und zeitgleich mit 75 Auszubildenden zum 4. Oktober zu starten, stellte uns vor neue, ungekannte Herausforderungen. Ganz abgesehen von 15 neuen Studierenden und den rasanten Entwicklungen unserer Rettungsfachschule, beschäftigt uns unsere räumliche Situation. Wir platzen aus allen Nähten! Gerahmt von den vielfältigen Änderungen, die sich durch das PSG II und PSG III ergeben, wird es Ihnen sicher ebenso, wie uns in der AGewiS ergehen - Die zur Verfügung stehende Zeit will nicht reichen! Oder müssen wir sie uns einfach nehmen? Herbstliche Grüße und viel Spaß beim Lesen unseres Newsletters Ihre Ursula Kriesten Newsletter Oktober 2016

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Page 1: Newsletter...Die Studie "Evaluation der Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation" (EvaSIS) wird in Zusammenarbeit mit der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und dem Fraunhofer-Institut

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Liebe Kooperationspartner und Freunde der AGewiS, ein arbeitsreiches Dreivierteljahr 2016 liegt hinter uns. Allein die Tatsache mit drei Ausbildungskursen und 70 Auszubildenden der Altenpflege in die staatliche Prüfung zu gehen und zeitgleich mit 75 Auszubildenden zum 4. Oktober zu starten, stellte uns vor neue, ungekannte Herausforderungen. Ganz abgesehen von 15 neuen Studierenden und den rasanten Entwicklungen unserer Rettungsfachschule, beschäftigt uns unsere räumliche Situation. Wir platzen aus allen Nähten! Gerahmt von den vielfältigen Änderungen, die sich durch das PSG II und PSG III ergeben, wird es Ihnen sicher ebenso, wie uns in der AGewiS ergehen - Die zur Verfügung stehende Zeit will nicht reichen! Oder müssen wir sie uns einfach nehmen? Herbstliche Grüße und viel Spaß beim Lesen unseres Newsletters Ihre Ursula Kriesten

Newsletter

Oktober 2016

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Inhaltsverzeichnis

Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) Die Änderungen durch das Pflegestärkungsgesetz II treten zum 1. Januar 2017 in vollem Umfang in Kraft und bringen erhebliche Veränderungen mit sich.

- Änderungen für pflegebedürftige Personen - Was bedeuten die Änderungen für die Pflegeeinrichtungen?

Seite 4

Entbürokratisierte Pflegedokumentation auf dem Prüfstand

Die „entbürokratisierte“ Pflegedokumentation wird in nahezu allen Medien kritiklos gefeiert. Ob das auch berechtigt ist, steht auf einem anderen Blatt Papier. Jedenfalls soll die „neue“ Pflegedokumentation ab Oktober im Hinblick auf Qualität und Effizienz evaluiert werden.

Seite 6

Pflegestärkungsgesetz III (PSG III) Nach der Ausweitung der Leistungen durch das Erste Pflegestärkungsgesetz (PSG I) werden durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) zum 1. Januar 2017 ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsverfahren eingeführt. Jetzt soll auch noch das Dritte Pflegestärkungsgesetz (PSG III) zum 01.01.2017 in Kraft treten. Seite 7

Mindestlohn 2017 und Tariflohn in der Pflege Die Mindestlohnkommission hat die Erhöhung des Mindestlohns auf 8,84 Euro ab Januar 2017 beschlossen. Der gesetzliche Mindestlohn betrifft in Pflegeeinrichtungen vor allem die Bereiche der Küche, Verwaltung, Haustechnik oder Wäscherei. Für Mitarbeitende in der Pflege und Betreuung gilt der Pflege-Mindestlohn von 9,75 Euro im Westen und 9 Euro im Osten. Nachdem in der Vergangenheit Pflegeeinrichtungen, die ihre Mitarbeitenden nach Tarif bezahlen, immer wieder „Unwirtschaftlichkeit“ von Kranken-/ Pflegekassen vorgeworfen wurde, hat das Bundessozialgericht (BSG) zum Glück nun eine andere Entscheidung getroffen. Seite 8

Unternehmenskultur und Gesundheit - Herausforderungen und Chancen Der Erfolg eines Unternehmens hängt wesentlich von den Mitarbeitenden und ihren Ressourcen und Leistungspotentialen ab. Eine wesentliche Grundlage für die Leistungs-, Kunden- und Qualitätsorientierung ist die Unternehmenskultur, die sich positiv, aber auch negativ auf die Gesundheit der Mitarbeitenden auswirken kann.

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News aus Wirtschaft/Politik/Recht/Medizin/Technik/Wissenschaft/Pflege: Pflege:

❑ Zweite Aktualisierung des Expertenstandards „Entlassungsmanagement in der Pflege“ (Seite 9)

Politik:

❑ Streit um Pflegestützpunkte (Seite 9) Pflege:

❑ Mehr Arbeitsplätze dank der Pflegereform (Seite 10) Wirtschaft:

❑ Ärztliche Versorgung von Heimbewohnern könnte sich verbessern (Seite 10)

Pflege:

❑ Ohne Planzahlen kollabiert das deutsche Pflegesystem (Seite 11)

Altenpflegeausbildung: 66 neue Pflegefachkräfte feierlich verabschiedet - Zeugnisübergabe Kurs 21, 22, 23 und Start der Kurse 31, 32, 33.

66 neue Pflegefachkräfte feierlich verabschiedet - Zeugnisübergabe Kurse 21, 22, 23 (01.10.2013 – 30.09.2016) – neue Kurs 31, 32, 33 starteten am 04.10.2016

75 neue Auszubildende in der Ausbildung zur Altenpflege Seite 12

Erfolgreicher Abschluss: Führen will gelernt sein - 6 neue pflegerische Leitungen weitergebildet Am 15.09.2016 haben 6 Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfolgreich in ihrem Abschlusskolloquium unter Beweis gestellt , dass sie in der Lage sind Einrichtungen der ambulanten oder stationären Pflege verantwortlich als Pflegefachkraft und Pflegedienstleitung zu führen, zu organisieren zu strukturieren, sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu leiten und zu führen. Seite 13

Kurs 30 auf dem „Vielfalt-Fest im LVR-Freilichtmuseum Lindlar“ Zum Start in die Interkulturellen Wochen fand am 25.September 2016 im Freilichtmuseum Lindlar bei schönstem Sonnenschein das „Vielfalt-Fest“ statt. Mit dabei war der Altenpflege-Ausbildungskurs 30 der AGewiS. Seite 14

Weiterbildung Praxisanleitung in der Pflege 10 Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben die Weiterbildung zur Praxisanleitung erfolgreich absolviert. Die neuen Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter sind nun offiziell verantwortlich für die Planung und Durchführung der praktischen Ausbildung in der Alten-, Gesundheits- und Krankenpflege in ihren Unternehmen. Seite 14

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Berufsbegleitend studieren im Gesundheitswesen – AgewiS begrüßt 15 neue Studierende 15 neue Studentinnen und Studenten nahmen am 9. September 2016 ihr berufsintegriertes Studium an der Akademie Gesundheitswirtschaft und Senioren (AgewiS) des Oberbergischen Kreises auf. „Aus Duisburg, Dortmund, Mönchengladbach, dem Sauerland und dem Oberbergischen reisen die Studierenden an, um an der AGewiS das attraktive Bachelorstudium aufzunehmen“, berichtet die Leiterin des Studienzentrums Ursula Kriesten. Seite 15

Job-Börse Immer wieder erreichen uns Bitten unserer Kooperationspartner, Stellenausschreibungen in unserem Akademiegebäude auszuhängen und bekannt zu machen. Wir kommen dieser Bitte gerne nach. Seite 16

Termine und Veranstaltungen

Hier informieren wir Sie über Aus-, Fort- und Weiterbildungsangebote der AGewiS und Hinweise auf Veranstaltungen. Weitere Info`s finden Sie auf der AGewiS Homepage (www.agewis.de). Bitte vormerken! Seite 17

Die Änderungen durch das Pflegestärkungsgesetz II treten zum 1. Januar 2017 in vollem Umfang in Kraft und bringen erhebliche Veränderungen mit sich.

Änderungen für pflegebedürftige Personen

Pflegegrade statt Pflegestufen Zum 1. Januar 2017 tritt das Neue Begutachtungsassessment (NBA) zur Einschätzung der Pflegebedürftigkeit in Kraft. Aus den bekannten drei Pflegestufen werden ab Januar fünf "Pflegegrade". Für Personen, die nur körperliche Handicaps haben und noch nicht in eine Pflegestufe eingestuft sind kann es sinnvoll sein, jetzt noch schnell eine Einstufung zu beantragen. Die Einstufung der Pflegebedürftigkeit wird durch das neue Gesetz komplett umgekrempelt. Für bestimmte Pflegebedürftige lohnt es sich, noch dieses Jahr zu handeln. Eine wesentliche Änderung in der Einstufung ist, dass ab 2017 geistige und psychische Einschränkungen gleichermaßen mit körperlichen Einschränkungen erfasst werden. Dadurch sollen beispielsweise Demenzkranke häufiger Geld aus der Pflegeversicherung bekommen. Bisher bekommen sie seltener Geld, da ihr körperlicher Zustand im Rahmen des geltenden Bewertungssystems keinen Pflegebedarf erkennen ließ. Begutachtung durch den Medizinischen Dienst

Alle pflegebedürftigen Personen die bereits eingestuft sind, werden automatisch von den Pflegestufen in die Pflegegrade übergeleitet, ohne dass eine neue Begutachtung durch den MDK erforderlich wird. Betroffene mit körperlichen Einschränkungen werden grundsätzlich in den nächsthöheren Pflegegrad eingestuft (Pflegestufe 1 wird zu Pflegegrad 2). Betroffene mit geistigen und psychischen Einschränkungen werden in den übernächsten Pflegegrad eingeordnet (aus Pflegestufe 1 wird Pflegegrad 3). Die Bundesregierung versichert,

Pflegestärkungsgesetz II

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dass kein Pflegebedürftiger durch die Reform schlechter gestellt werden soll. Von dieser großzügigen Zusage profitieren im Wesentlichen aber nur Personen die bereits im Jahr 2016 eine Pflegestufe haben und Personen mit kognitiven und psychischen Einschränkungen. Zukünftig wird bei den Begutachtungen der Grad der Selbstständigkeit der Betroffenen in sechs Bereichen gemessen und daraus der Pflegegrad ermittelt. Die Bereiche gliedern sich wie folgt: 1. Mobilität, 2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten, 3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, 4. Selbstversorgung, 5. Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen, 6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. Wer jetzt noch handeln sollte Wer ausschließlich körperlich beeinträchtigt ist, kann davon profitieren, wenn noch im Jahr 2016 ein Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung gestellt wird (ist bis zum 31.12.2016 möglich!), auch wenn der Gutachter erst im neuen Jahr kommt. Die Begutachtung wird trotzdem nach dem alten Verfahren durchgeführt. Ab 2017 führt die stärkere Gewichtung geistiger und psychischer Beeinträchtigungen in der Einstufung dazu, dass es für rein körperlich Betroffene schwieriger wird, einen hohen Pflegegrad zu erreichen. Erhält ein Pflegebedürftiger bereits Leistungen wegen körperlicher Beeinträchtigung, ist aber mittlerweile auch geistig und psychisch beeinträchtigt, ist ein Antrag auf Neueinstufung auch in diesem Jahr sinnvoll, da er dann von dem doppelten Stufensprung (z.B.: aus Pflegestufe 2 wird dann Pflegegrad 4) mit höheren Leistungen profitiert. Grundsätzlich sollten Pflegebedürftige vor dem Jahreswechsel prüfen, in welchen Pflegegrad sie 2017 eingestuft werden und mit wie viel Geld von der Pflegekasse zu rechnen ist. Pflege im Heim Wer in naher Zukunft plant, in ein Pflegeheim zu gehen, der kann bereits dieses Jahr über einen Umzug nachdenken. Je nach Einzelfall könnten Betroffene von den höheren Leistungen der jetzigen Pflegestufen 1 und 2 profitieren, denn es besteht Bestandsschutz für die Umstellung 2017. Im neuen Jahr werden die unteren Pflegegrade bei der stationären Pflege weniger Geld erhalten, die oberen dafür mehr. Zudem gilt ab 2017 ein einheitlicher Eigenanteil für Heimbewohner. Derzeit bestimmt die Pflegestufe die Zuzahlung. Je höher die Pflegestufe, umso höher die Zuzahlung. Das bedeutet, Menschen mit niedrigerem Pflegestatus werden zukünftig mehr zahlen müssen und würden von einem Einzug in diesem Jahr noch profitieren. Die Pflegekasse zahlt ihnen nämlich einen Zuschuss, um die Differenz zwischen altem und neuem Eigenanteil auszugleichen. Pflege daheim Wer zuhause gepflegt wird, erhält weiterhin die bisherigen Leistungen der Pflegeversicherung. Eventuell zahlt die Versicherung nach der Überleitung in die neuen Pflegegrade sogar mehr. Der Pflegebedürftige profitiert von dem sogenannten Schutz des Besitzstandes und der gilt lebenslang. Sollte sich der Zustand des Betroffenen verändern und er in einen neuen Pflegegrad eingestuft werden, gilt der Bestandsschutz nicht mehr. Fristen Die Pflegeeinrichtungen müssen spätestens bis zum 30. November 2016 über die neuen Pflegesätze der Pflegegrade 1-5 informieren. Wer stationär versorgt wird, muss außerdem über die Höhe des Eigenanteils für die Einrichtung informiert werden. Die Bescheide der Pflegekassen zu Einstufung in die Pflegegrade werden voraussichtlich im November den Versicherten zugestellt.

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Was bedeuten die Änderungen für die Pflegeeinrichtungen?

Das PSG II wirkt sich auf die gesamte Aufbau- und Ablauforganisation in den Einrichtungen aus und macht vielfach Änderungen im Pflege- und Qualitätsmanagement notwendig, z.B. müssen

die Pflegeeinrichtungen u.a. regeln, wie Selbstbestimmtheit und Teilhabe der Kunden erreicht

werden kann. Darüber hinaus werden sich Kundenwünsche ändern, z.B. unterschiedliche

Ansprüche an Wohnumfeld und Dienstleistung (individuell angepasste Versorgung auf die

physischen und kognitiven Fähigkeiten), individualistischer Lebensstil, nicht zuletzt aufgrund

höherer Bildung und längerer Lebenserfahrung im Wohlstand und Fortschritt.

im Rahmen der Pflegeorganisation (Kern)Prozesse optimiert (dazu gehörten auch die Steuerung des Pflegeprozesses, Pflegeplanung und Dokumentation), Personaleinsatz/ Dienstplangestaltung und Fragen der notwendigen Personalausstattung geklärt werden. Mitarbeitende in der Pflege, sozialen Betreuung, Alltagsgestaltung und Hauswirtschaft müssen eine gemeinsame Sprache finden, Betreuung und Pflege ganzheitlich denken und im ständigen Austausch stehen. Schnittstellen, Stellenbeschreibungen usw. müssen ggf. angepasst werden.

Die wirtschaftliche Sicherung der Pflegeeinrichtung hängt wesentlich vom Pflegegrad-Mix und dem Einstufungsmanagement ab. Gleichzeitig müssen die Anforderungen an das QM überprüft und entsprechende Anpassungen vorgenommen werden.

Tipp Die AGewiS plant zu diesem Thema für Mitarbeitende im Pflege- und Qualitätsmanagement hierzu am 22.02. und 02.03.2017 jeweils eine eintägige Fortbildung. Interessenten können sich schon jetzt bei Regina Wesselmecking (bei der AGewiS) vormerken lassen. Tel.: 02261-884382 oder mail: [email protected]

Herbert Müller

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Die „entbürokratisierte“ Pflegedokumentation wird in nahezu allen Medien kritiklos gefeiert. Ob das auch berechtigt ist, steht auf einem anderen Blatt Papier. Jedenfalls soll die „neue“ Pflegedokumentation ab Oktober im Hinblick auf Qualität und Effizienz evaluiert werden.

Ab Oktober aber werden Pflegewissenschaftler aus der gesamten Republik die „entbürokratisierte“ Pflegedokumentation analysieren. Die Wissenschaftler werden vor allem darauf schauen, welcher Aufwand zur Anwendung betrieben werden muss. Darüber hinaus soll untersucht werden, wie praktikabel die „neue“ Pflegedokumentation ist. Der Spitzenverband der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen (GKV-SV) hat Pflegewissenschaftler am Institut für Public Health und Pflegeforschung (IPP) der Universität Bremen damit beauftragt, die Qualität und Effizienz

des neuen Pflegedokumentationssystems im Zusammenhang mit dem damit verbundenen Aufwand zu erheben. Die Studie "Evaluation der Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation" (EvaSIS) wird in Zusammenarbeit mit der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und dem Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung (ISI) in Karlsruhe durchgeführt. Untersucht wird auch, inwieweit sich das neue System auf die interne und externe Qualitätsprüfung auswirkt. Gleichzeitig erfolgt ein Vergleich zu bislang benutzten Pflegedokumentationssystemen. In die Untersuchung eingeschlossen werden alle Einrichtungen, die die neue Pflegedokumentation seit mindestens drei Monaten einsetzen. Die Datenerhebung erfolgt von Oktober 2016 bis Mai 2017 und schließt Mitarbeiter aus der ambulanten und stationären Pflege, von Prüfinstanzen, aber auch Angehörige aus dem gesamten Bundesgebiet in die Befragungen ein. Quelle: http://www.altenheim.net/ 12.9.2016

Entbürokratisierte Pflegedokumentation auf dem Prüfstand

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Nach der Ausweitung der Leistungen durch das Erste Pflegestärkungsgesetz (PSG I) werden durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) zum 1. Januar 2017 ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsverfahren eingeführt. Jetzt soll auch noch das Dritte Pflegestärkungsgesetz (PSG III) zum 01.01.2017 in Kraft treten. Ziel des geplanten Gesetzes ist, die Beratung für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen zu stärken, damit die Hilfen zukünftig auch passgenau bei den Pflegebedürftigen und ihren Familien ankommen. Zukünftig sollen die Verantwortlichen für die Pflegestützpunkte vor Ort noch besser zusammenarbeiten und insbesondere auch den Ansatz „Beratung aus einer Hand“ in Modellvorhaben testen. Auch sollen mit dem Gesetz die Kontrollen zum Schutz vor betrügerischen Pflegediensten konsequent verschärft werden. Das Dritte Pflegestärkungsgesetz (PSG III) soll die Pflege vor Ort stärken.

Die wichtigsten Regelungen im Einzelnen:

Die Pflegekassen werden verpflichtet, sich an den Ausschüssen vor Ort und auf Landesebene, die sich mit regionalen Fragen in der Pflege oder sektorenübergreifender Versorgung beschäftigen, zu beteiligen. Sie müssen zudem Empfehlungen der Ausschüsse, die sich auf die Verbesserung der Versorgungssituation beziehen, künftig bei Vertragsverhandlungen einbeziehen.

Um das Netz der Beratungsstellen weiter auszubauen, sollen Kommunen für die Dauer von fünf Jahren ein Initiativrecht zur Einrichtung von Pflegestützpunkten erhalten, wenn sie sich angemessen an den entstehenden Kosten beteiligen. Darüber hinaus sollen die Kommunen künftig Beratungsgutscheine für eine Pflegeberatung einlösen können und ergänzend zu ihren eigenen Aufgaben auch Bezieher von Pflegegeld beraten können.

In Modellvorhaben soll auf entsprechenden Antrag hin in bis zu 60 Kreisen und kreisfreien Städten zudem die "Beratung aus einer Hand" durch kommunale Beratungsstellen für die Dauer von fünf Jahren erprobt werden. Die teilnehmenden Kommunen haben ein entsprechendes Konzept vorzulegen.

Auch im Recht auf Hilfe zur Pflege nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) und im Bundesversorgungsgesetz (BVG) soll der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt werden.

Es werden klare Abgrenzungsregelungen an den Schnittstellen zwischen Pflegeversicherung und Eingliederungshilfe geschaffen, die Kostenverschiebungen zwischen den beiden Systemen vermeiden. Die Leistungen der Pflege sollen im häuslichen Umfeld grundsätzlich gegenüber den Leistungen der Eingliederungshilfe vorrangig sein, es sei denn, bei der Leistungserbringung steht die Erfüllung der Aufgaben der Eingliederungshilfe im Vordergrund. Außerhalb des häuslichen Umfelds gehen dagegen die Leistungen der Eingliederungshilfe den Leistungen der Pflege vor.

Um Abrechnungsbetrug in der Pflege konsequenter zu verhindern, erhält die Gesetzliche Krankenversicherung ein systematisches Prüfrecht: Auch Pflegedienste, die ausschließlich Leistungen der häuslichen Krankenpflege im Auftrag der Krankenkassen erbringen, sollen zukünftig regelmäßig von den Qualitäts- und Abrechnungsprüfungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) erfasst werden.

Abrechnungsprüfungen sollen von den Pflegekassen künftig auch unabhängig von den Qualitätsprüfungen des MDK durchgeführt werden, wenn Anhaltspunkte für fehlerhaftes Abrechnungsverhalten vorliegen.

Zudem sollen bestehende Instrumente der Qualitätssicherung im Bereich der Pflegeversicherung weiterentwickelt werden. In die Stichproben bei den MDK-Prüfungen von Pflegediensten sollen auch Personen einbezogen werden, die allein Leistungen der häuslichen Krankenpflege erhalten. In der häuslichen Krankenpflege werden die Dokumentationspflichten der Pflegekräfte an die in der ambulanten Altenpflege bereits geltenden Pflichten angepasst.

Weitere Informationen unter www.bundesgesundheitsministerium.de und www.wir-staerken-die-pflege.de

Pflegestärkungsgesetz III (PSG III)

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Erhöhung des Mindestlohns beschlossen

Die Mindestlohnkommission hat die Erhöhung des Mindestlohns auf 8,84 Euro ab Januar 2017 beschlossen. Der gesetzliche Mindestlohn betrifft in Pflegeeinrichtungen vor allem die Bereiche der Küche, Verwaltung, Haustechnik oder Wäscherei. Für Mitarbeitende in der Pflege und Betreuung gilt der Pflege-Mindestlohn von 9,75 Euro im Westen und 9 Euro im Osten. Quelle: http://www.altenheim.net/Infopool 30.06.2016

Bundessozialgericht setzt Leitlinien zur Vergütung fest

Nachdem in der Vergangenheit Pflegeeinrichtungen, die ihre Mitarbeitenden nach Tarif bezahlen, immer wieder „Unwirtschaftlichkeit“ von Kranken-/Pflegekassen vorgeworfen wurde, hat das Bundessozialgericht (BSG) zum Glück nun eine andere Entscheidung getroffen. Die Zahlung von Tariflöhnen in Pflegeeinrichtungen ist selbstverständlich nicht unwirtschaftlich und können (müssen) entsprechend in die Pflegevergütung/Pflegesätze einkalkuliert werden (vorausgesetzt sie werden auch tatsächlich bezahlt!). Im Rechtsstreit vor dem BSG ging es um das Gebaren der Krankenkassen gegenüber ambulanten Pflegediensten. Die Pflegekassen akzeptieren mittlerweile den Bezahlung nach Tarif und den Anstieg des Tariflohnes bei Verhandlungen. Quelle: PPM PflegemanagementNews, [email protected], 15.07.2016

Der Erfolg eines Unternehmens hängt wesentlich von den Mitarbeitenden und ihren Ressourcen und Leistungspotentialen ab. Eine wesentliche Grundlage für die Leistungs-, Kunden- und Qualitätsorientierung ist die Unternehmenskultur, die sich positiv, aber auch negativ auf die Gesundheit der Mitarbeitenden auswirken kann. Je nachdem, wie verbindlich gemeinsame Überzeugungen, Werte und Regeln erlebt werden und wie weit sie mit den persönlichen Überzeugungen und Werten der Mitarbeitenden und ihrer sozialen Umwelt übereinstimmen oder zumindest mit ihnen vereinbar sind, wirkt sich das auf die psychische und physische Gesundheit aus. Positiv erlebte Gemeinsamkeiten im

Denken, Fühlen und Handeln können gegenseitiges Vertrauen und persönliches Wohlbefinden fördern. Eine als gut erlebte Unternehmenskultur beeinflusst die Arbeitszufriedenheit und das Gesundheitsbefinden und damit letztlich auch den Erfolg des Unternehmens maßgeblich. Eine Kultur der Angst und des Misstrauens bewirkt in aller Regel das Gegenteil, erzeugt vermeidbare Belastungen und ist ein Risikofaktor für die Gesundheit mit negativen Auswirkungen auf das Betriebsergebnis. Die seit Jahren steigenden Fehlzeiten aufgrund psychischer Erkrankungen deuten darauf hin, dass sich viele Mitarbeitende in den letzten Jahren deutlich stärker psychisch belastet fühlen. Der Fehlzeiten-Report 2016 möchte folgende Fragen beantworten:

Welche Maßnahmen sind notwendig, um eine „gesunde“ Unternehmenskultur zu schaffen? Was können Unternehmen tun, um über die Unternehmenskultur die Gesundheit und einen

gesunden Lebensstil ihrer Beschäftigten zu fördern? Welche Herausforderungen ergeben sich dabei für die Unternehmen?

Der Fehlzeiten-Report informiert jährlich umfassend über die Entwicklung des Krankenstands, aktuelle Befunde und Bewertungen zu den Gründen und Mustern von Fehlzeiten in deutschen Unternehmen (Herausgeber: Wissenschaftliches Institut der AOK (WIdO), der Universität Bielefeld und der Beuth Hochschule für Technik Berlin). Darüber hinaus gibt der Report auch viele Lösungshinweise.

Mindestlohn 2017 und Tariflohn in der Pflege

Unternehmenskultur und Gesundheit - Herausforderungen und Chancen

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Quelle: Badura/Ducki/Schröder/Klose/Meyer (Hrsg.): Fehlzeiten-Report 2016. Schwerpunkt: Unternehmenskultur und Gesundheit - Herausforderungen und Chancen. Berlin 2016; 512 Seiten; broschiert, 54,99 €; ISBN: 978-3-662-49412-7. Aktuelle Zahlen: Krankschreibungen auf höchstem Stand seit ca. 20 Jahren Der Anteil der psychischen Erkrankungen am Krankenstand erhöhte sich im ersten Halbjahr 2016 auf 16 Prozent. Der Krankenstand betrug 4,4 Prozent, wie die gesetzliche Krankenkasse DAK-Gesundheit berichtet. So hoch lag der Krankenstand zuletzt in den 1990er Jahren. Er lag damit um 0,3 Prozentpunkte höher als im ersten Halbjahr 2015. Insgesamt lassen sich mehr als die Hälfte aller Fehltage auf drei Krankheitsarten zurückführen:

Rückenleiden und andere Muskel-Skelett-Erkrankungen,

Krankheiten des Atmungssystems und

psychische Erkrankungen.

Die Betroffenen mit psychischen Erkrankungen fielen besonders lange aus: im Schnitt 35 Tage. Die durchschnittliche Erkrankungsdauer von psychischen Erkrankungen übertraf somit sogar die von Krebserkrankungen mit durchschnittlich 32 Tagen. Herbert Müller

Pflege: Zweite Aktualisierung des Expertenstandards „Entlassungsmanagement in der Pflege“

Der im Jahr 2004 konsentierte und 2009 erstmalig aktualisierte Expertenstandard „Entlassungsmanagement in der Pflege“ soll zum zweiten Mal regulär aktualisiert werden. Für die Aktualisierung wird eine neue Literaturstudie zum aktuellen Wissens- und Erkenntnisstand in Auftrag gegeben und eine neue Expertenarbeitsgruppe einberufen. Der Aktualisierungszeitraum wird sich über ca. 18 Monate erstrecken. Das Thema Entlassungsmanagement hat in den vergangenen Jahren immer mehr an Aufmerksamkeit gewonnen. Der Expertenstandard hat hier sehr früh den Weg für ein systematisches Vorgehen aufgezeigt und war und ist wegweisend für viele Einrichtungen. Das Instrument unter Berücksichtigung der vielfältigen nationalen und internationalen Erfahrungen auf den Prüfstand zu stellen und gegebenenfalls den aktuellen gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Anforderungen anzupassen, erhält daher umso größere Bedeutung. Für die fachliche Leitung der Expertenarbeitsgruppe wird eine/ein auf diesem Gebiet ausgewiesene Wissenschaftlerin/ausgewiesener Wissenschaftler mit umfassender Expertise zum Thema und Erfahrung in der Leitung von Projektgruppen gesucht. Die Mitglieder der neuen Expertenarbeitsgruppe werden in einem weiteren Bewerbungsverfahren gemeinsam mit der wissenschaftlichen Leitung ausgewählt. Dazu erfolgt ein gesonderter Aufruf zur Bewerbung Anfang 2017. Alle relevanten Infos auf der Website des Deutschen Netzwerks für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) an der Hochschule Osnabrück Quelle: DNQP, August 2016

Politik: Streit um Pflegestützpunkte

„Das Pflegestärkungsgesetz III sorgt dafür, dass die Pflegestützpunkte wieder reanimiert werden. Das passt weder einigen Pflegeverbänden noch den Pflegekassen – allen voran der AOK. Diese fürchtet nämlich, dass die Kommunen einen zu großen Einfluss bekommen. Denn das Pflegestärkungsgesetz III sieht genau das vor, nämlich dass die Rolle der Kommunen bei der Pflegeberatung gestärkt wird. Die Landkreise und Gemeinden sollen demnach bei der Errichtung von Pflegestützpunkten selbst aktiv werden. Die einzige Angst der Pflegekassen – und vor allem der AOK – ist es einzig, Einfluss zu verlieren. Letztere sieht ihr Ziel, die Pflege kaputtzusparen, gefährdet.

News aus Wirtschaft/Politik/Recht/Medizin/Technik/Wissenschaft/Pflege/Qualität …..

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Sinn der Pflegestützpunkte ist es, Pflegebedürftige und deren Angehörige zu beraten und Hilfen zu vermitteln – auf Deutsch: die Betroffenen über ihre Ansprüche aufklären und diese auch gegenüber den Kostenträgern einzufordern. Dass dieses Ziel den Zielen der AOK entgegensteht, liegt auf der Hand. Interessanter ist die Argumentation von einigen Pflegeverbänden: So warnt beispielsweise das Netzwerk „Pro Pflege“ vor Fehlentwicklungen. Aus Sicht von Pro Pflege müssten die Pflegekassen verstärkt ihre gesetzlich verankerten Beratungspflichten wahrnehmen. Zudem kritisiert der Verband die „behördlichen Strukturen“, die die Pflegestützpunkte darstellten. Etwas zurückhaltender äußert sich das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA). Das KDA hält die Pflegestützpunkte für sinnvoll. Eine KDA-Sprecherin moniert allerdings, dass die Pflegestützpunkte nicht vollumfänglich ihrer eigentlich zugedachten Aufgabe nachkommen. Die Pflegestützpunkte sind keine verselbstständigten Einrichtungen der Krankenkassen, sondern dafür da, Hilfesuchenden mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Tatsächlich sitzen in den Stützpunkten oft Fallmanager der Kassen, deshalb versteht auch kein Mensch das Lamento der AOK zu diesem Thema. Allerdings zittern die Pflegekassen vor den Festlegungen zur Stärkung der Kommunen im PSG III, da sie fürchten, an „Entscheidungsbefugnis“ zu verlieren. Diese Sichtweise allerdings muss man dem Normalsterblichen erklären: Aufgabe der Kassen ist es nicht zu entscheiden. Sondern vielmehr im Dienste ihrer Versicherten deren gesetzlich verankerten Leistungen zu gewähren.“ Quelle: PPM PflegeManagement News, 12.09.2016

Pflege: Mehr Arbeitsplätze dank der Pflegereform

„Dank des Pflegestärkungsgesetzes II steigen die Ansprüche für Pflegebedürftige, die sich in der eigenen Häuslichkeit befinden. Der Anstieg ist erheblich, in Einzelfällen verdoppeln sich fast die Sachleistungsansprüche. Diese Mehrpotenziale führen natürlich zu einem höheren Arbeitsaufwand für Pflegebetriebe. Dr. Gernot Kiefer, seines Zeichens Vorstand des GKV-Spitzenverbandes, dem auch der MDS (Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen) angehört, liefert konkrete Zahlen. Aus seiner Sicht werden neben der Erhöhung der Leistungen für bereits Pflegebedürftige auch neue Leistungsberechtigte hinzukommen. Dabei rechnet Kiefer mit ca. 200.000 neuen Pflegebedürftigen schon im Jahr 2017. Das führe dazu, dass weitere Pflegekräfte in 5-stelliger Zahl eingestellt werden könnten, so der GKV-Vorstand weiter. Diese weiteren Pflegekräfte werden aber auch benötigt, um den steigenden Arbeitsanfall auszugleichen, der sich durch den Anstieg der Leistungsansprüche bereits bestehender Pflegebedürftiger ergeben wird. Bei allen bereits eingestuften Pflegebedürftigen wird es Bestandsschutz geben. Das heißt, wer jetzt schon Leistungen der Pflegeversicherung bezieht, wird ab dem 1. Januar 2017 durch die PSG-II-Änderungen nicht schlechter gestellt. Die Überleitungsbescheide an die schon eingestuften Versicherten werden wohl Ende November verschickt. Für den Arbeitsmarkt sind das natürlich zunächst positive Signale, wenn erheblich mehr Arbeitsplätze entstehen. Das macht sich vor allem für Politiker besonders gut. Allerdings werden viele Pflegeanbieter Mühe haben, die entstehenden Stellen auch zu besetzen, da der Mangel an Pflegekräften jährlich zunimmt. So besteht für die Pflegebedürftigen nämlich das Risiko, höhere Leistungsansprüche zu haben – diese können aber mangels Personal nicht bedient werden.“ Quelle: PPM PflegeManagement News, [email protected], 26.09.2016

Wirtschaft: Ärztliche Versorgung von Heimbewohnern könnte sich verbessern

„Möglich ist dies, weil Ärzte nun die Möglichkeit haben, mit Pflegeheimen Verträge abzuschließen, die eine intensivere Betreuung der Bewohner ermöglichen. Attraktiv werden solche Kooperationen für Ärzte, weil die neuen Leistungen im „einheitlichen Bewertungsmaßstab“ (EBM) als abrechnungsfähig eingestellt sind. Die Heime wiederum freuen sich, dass durch besagte Kooperationsverträge die ärztliche Versorgung ihrer Bewohner wieder verbessert werden kann. Die Ärzte können die neuen Leistungen zur Betreuung ihrer Patienten im Heim als extrabudgetäre Honorierung abrechnen.

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Geregelt ist dies im Kapitel 37 des EBM, entsprechende Vorgaben hierzu finden sich in der Anlage 27 zum Bundesmantelvertrag (nach § 119b SGB V). Der erhöhte Aufwand für die Ärzte soll so honoriert werden. Dieser besteht u. a. aus:

Koordinationstätigkeiten zu diagnostischen, therapeutischen und rehabilitativen Maßnahmen

Koordination der pflegerischen Versorgung

Kooperation mit anderen Ärzten und einbezogenen Pflegefachkräften

Besuch des Patienten

Abhalten patientenorientierter Fallkonferenzen

Ein Funktionär des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) erhofft sich, dass durch die Kooperationen Krankenhausaufenthalte minimiert werden können. So ist es auch der Fall, dass die hausärztliche Versorgung im Heim oft besser ist als in der eigenen Häuslichkeit. Diese Ungleichheit muss natürlich aufgehoben werden. Denn eine angemessene ärztliche Versorgung muss für Patienten immer gegeben sein – egal, ob im Heim oder zu Hause.“ Quelle: ppm Pflegemanagement Aktuell, 25.08.2016

Pflege: Ohne Planzahlen kollabiert das deutsche Pflegesystem

„Der Pflegekollaps, der in spätestens 10 bis 15 Jahren kommt, interessiert die Politik nur am Rande. Die Politiker selbst werden mit dicken Pensionen alimentiert und werden sich bei Bedarf eine gute private Versorgung leisten können. Wer so parasitär auf Kosten des Steuerzahlers lebt, braucht sich auch nicht zu kümmern. Deshalb dürfte man auch bis zum Jüngsten Gericht und länger warten, bis es eine Lösung für das Problem der Demografiebombe gibt. Schon jetzt gibt es kaum noch Pflegekräfte, die den wachsenden Bedarf an der Versorgung pflegebedürftiger Menschen decken können. Bereits heute müssen viele Pflegedienste auf Wachstum verzichten oder sich sogar verkleinern, weil es einfach kein Personal mehr gibt. Wie so oft treffen ahnungslose Politiker Entscheidungen nicht auf der Grundlage von Zahlen, Daten und Fakten, sondern nur aus dem Motiv des eigenen Machterhalts. Eine sinnvolle Grundlage für Entscheidungen wären daher Planzahlen für die Pflege. Prognostizierte Zahlen gibt es bereits – und diese sind alarmierend:

Bis 2060 geht die deutsche Bevölkerung von heute 81 Mio. auf dann 68 Mio. zurück.

Die nachwachsende Generation (0–19 Jahre) sinkt von heute 15 Mio. auf dann 11 Mio.

Die Altersgruppe erwerbsfähiger Menschen reduziert sich um 15 Mio. (!).

Diese dann noch verbliebenden 36 Mio. (20–66 Jahre) erarbeiten das Bruttosozialprodukt und füllen Finanzamts- und Sozialversicherungskassen.

Die Lebenserwartung steigt von heute 80 auf dann 85 Jahre.

Allein die Anzahl demenzkranker Menschen wird auf 5 Mio. ansteigen.

Die Zahl pflegebedürftiger Menschen steigt von heute 2,7 auf später 4,7 Mio. Eine immer kleiner werdende Gruppe muss also die Pflege und Versorgung einer immer größeren Gruppe stemmen. Neben den immer höher werdenden finanziellen Belastungen müssen auch doppelt so viele Pflegekräfte vorgehalten werden. Doch woher diese Pflegekräfte kommen sollen, kann niemand beantworten. Die Politik muss also schleunigst Lösungen finden, wie der künftige Bedarf gedeckt und finanziert werden kann. Im Fokus steht also nicht unbedingt die Verbesserung der pflegerischen Versorgung, sondern erst einmal die Sicherstellung des heutigen Status quo.“ Quelle: PPM PflegeManagement News, 02.09.2016

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Am Freitag, den 30.09.2016, erhielten die erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen der staatlichen Prüfung in der Altenpflege während einer Feierstunde im Foyer des Kreishauses ihre Diplome. Hierzu geladen waren die 66 frisch examinierten Altenpflegerinnen und Altenpfleger, deren Angehörige, die Ausbildungsträger, sowie die Dozentinnen und Dozenten.

Die Veranstaltung wurde musikalisch begleitet durch das Chanson-Duo „Doppelpack“ (Elo von Knorre und Joachim Kottmann). Die feierliche Überreichung der Zeugnisse nahmen der Kreisdirektor, Klaus Grootens, und die Akademieleiterin der AGewiS, Ursula Kriesten, vor. Beim anschließenden kleinen Umtrunk sah man nur strahlende und entspannte Gesichter nach den Prüfungsstrapazen der vorangegangenen Tage. Christina Gerke

Altenpflegeausbildung: 66 neue Pflegefachkräfte feierlich verabschiedet - Zeugnisübergabe Kurs 21, 22, 23 und Start der Kurse 31, 32, 33.

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75 neue Auszubildende in der Altenpflege - Start der Kurse 31, 32, 33

Am 1. Oktober 2016 starteten 75 neue Auszubildende in drei Ausbildungskursen ihre Altenpflegeausbildung an der Akademie Gesundheitswirtschaft und Senioren (AGewiS). Zur Freude der Akademieleiterin, Ursula Kriesten, wollen viele junge Menschen gerade mit alten Menschen arbeiten, was die hohen Anmeldezahlen an Auszubildenden bestätigen. Rund 120 stationäre und ambulante Unternehmen der Pflegebranche des Oberbergischen Kreises sind vertragliche Kooperationspartner und lassen an der AGewiS zurzeit mehr als 250 junge Menschen und Menschen mittleren Alters ausbilden. Christina Gerke m 15.09.2016 haben sechs Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfolgreich in ihrem Abschlusskolloquium unter Beweis gestellt , dass sie in der Lage sind Einrichtungen der ambulanten oder stationären Pflege verantwortlich als Pflegefachkraft und Pflegedienstleitung zu führen, zu organisieren zu strukturieren, sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu leiten und zu führen. Diese berufsbegleitende Basisquali-fikation im mittleren Pflegemanage-ment befähigt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer entsprechend der Vorgaben nach SGB XI sowie den DKG Richtlinien von 2006. Der Unterricht umfasste 720 Gesamtstunden, verteilt auf 14 Seminarwochen und erstreckte sich über ca. 18 Monate. Im Rahmen der Weiterbildung beschäftigten sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit multidimensionalen Themenbereichen, z.B. Betriebsorganisation, Qualitäts-, Personal- und Pflegemanagement sowie Recht, um sich auf ihre zukünftige Führungsrolle vorzubereiten oder ihre bereits bestehende Position mit dem entsprechenden Fachwissen und Können weiter auszustatten. Zum Programm gehörte auch eine Studienfahrt nach Schweden. Ebenso umfangreich und vielfältig waren die Projektarbeiten in ihren Themen: Die Praxisprojekte beschäftigten sich vom neuen NBA und den Pflegegraden über die Implementierung eines Konfliktmanagements oder der Einführung von Strukturelementen der Palliativen Pflege bis hin zur Organisationsgestaltung aus Sicht der Führung.

Erfolgreicher Abschluss: Führen will gelernt sein - 6 neue pflegerische Leitungen weitergebildet

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Zum Start in die Interkulturellen Wochen fand am 25.September 2016 im Freilichtmuseum Lindlar bei schönstem Sonnenschein das „Vielfalt-Fest“ statt. Mit dabei war der Altenpflege-Ausbildungskurs 30 der AGewiS. Die Schüler/innen und die Kursleitung Christina Gerke hatten für diesen Tag verschiedene Salate, Brot, Laugengebäck und einen großen Topf Kartoffelsuppe für die Besucher mitgebracht. Das Essensangebot frei nach dem Motto: „Auch die Kartoffel hat einen Migrationshintergrund“ kam bei allen sehr gut an und es gab viel Lob. Nebenbei halfen einige Schüler am Grillstand, sowie bei der Versorgung der Flüchtlinge mit Getränken. Alle hatten viel Spaß und es war ein rundum gelungener Tag! Christina Gerke

10 Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben die Weiterbildung zur Praxisanleitung erfolgreich absolviert. Die neuen Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter sind nun offiziell verantwortlich für die Planung und Durchführung der praktischen Ausbildung in der Alten-, Gesundheits- und Krankenpflege in ihren Unternehmen. Die Weiterbildung begann am 23.11.2015 und endete am 15.07.2016 mit einem Kolloquium. In 236 Stunden erhielten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Grundlageninformationen,

die sie befähigen, Lernprozesse in der praktischen Pflegeausbildung zu gestalten. Projektleiter Siegfried Charlier und pädagogische Leiterin Ursula Rothausen gratulierten zum erfolgreichen Abschluss anlässlich der Zertifikatübergabe und wünschten für die wichtige Aufgabe der Ausbildung des Pflegenachwuchses gutes Gelingen und gute Bedingungen in den Pflegeeinrichtungen. Absolventinnen und Absolventen sind: Akkaya Fadime, Gina Haertel, Ayaz Hüseyin, Katrin Klein, Sarah Lemke, Carola Manueli, Antonio Moscato, Lena Niehaus, Sandra Schulz und Sandra Seibt. Ursula Rothausen

Weiterbildung Praxisanleitung in der Pflege

Kurs 30 auf dem „Vielfalt-Fest im LVR-Freilichtmuseum Lindlar“

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15 neue Studentinnen und Studenten nahmen am 9. September 2016 ihr berufsintegriertes Studium an der Akademie Gesundheitswirtschaft und Senioren (AgewiS) des Oberbergischen Kreises auf. „Aus Duisburg, Dortmund, Mönchengladbach, dem Sauerland und dem Oberbergischen reisen die Studierenden an, um an der AGewiS das attraktive Bachelorstudium

aufzunehmen“, berichtet die Leiterin des Studienzentrums Ursula Kriesten. Die Neuzugänge absolvieren den berufsintegrierten Studiengang "Bachelor of Arts Social Management". In Kooperation mit der Steinbeis-Hochschule Berlin wird den Berufstätigen an der AGewiS ermöglicht, die Theorie in die berufliche Praxis zu integrieren. Mit dem Bachelor of Arts Social Management erlangen sie einen international anerkannten akademischen Abschluss. Das Grundlagenstudium sieht Inhalte der Betriebswirtschaft und der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften vor. Im Vertiefungsstudium wählen die Teilnehmenden aus verschiedenen Vertiefungsfächern. So werden an der AGewiS Sozialmanagement und Berufspädagogik angeboten. An weiteren Fachschulen stehen beispielsweise Emergency oder Fashionmanagement zur Auswahl. Für eine weitere Studiengruppe, die im Frühjahr 2017 beginnen soll, können sich Interessiere ab sofort an der AGewiS bewerben. Mehr Informationen dazu erhalten Sie auf www.AGewiS.de und bei der AGewiS unter Telefon 02261 88-4380. Text: Ursula Kriesten Foto: AGewiS

Berufsbegleitend studieren im Gesundheitswesen – AgewiS begrüßt 15 neue Studierende

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Job-Börse

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Aus-, Fort- und Weiterbildungsangebote der AGewiS. Weitere Info`s finden Sie auf der AGewiS Homepage (www.agewis.de). Bitte vormerken!

Ausbildung - Altenpflegefachkraft (3-jährig) – Beginn: 1. April 2017

Qualifizierung Pflegefachpersonen

- Nachqualifizierung für Altenpflegefachkräfte – Beginn: 25.10.2016 - Palliative Aufbaumodul – Beginn: 24.10.2016 - Palliative Care – Beginn: 06.02.2017 - Fachkraft außerklinische Intensivpflege – Beginn: April 2017

Assistenzen

- Assistenz gerontopsychiatrische Betreuung und Pflege – Beginn: 23.01.2017 Ergänzungsprüfungen im Rettungsdienst

- EP 3 # 2 – Beginn: 30.01.2017 - EP 3 # 3 – Beginn: 16.03.2017

Fortbildung Rettungsdienst

- Praxisanleitung im Rettungsdienst Aufbaumodul – Beginn: 14.11.2016 Sonstiges

- EinfachMalSingenChor für Menschen mit und ohne Demenz

25.10.2016 | 15:30 – 17:00 Uhr | Halle 32 Steinmüllergelände

- EinfachMalSingenChor für Menschen mit und ohne Demenz

29.11.2016 | 15:30 – 17:00 Uhr | Halle 32 Steinmüllergelände

- EinfachMalSingenChor für Menschen mit und ohne Demenz

25.10.2016 | 15:30 – 17:00 Uhr | Halle 32 Steinmüllergelände

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Redaktion: Herbert Müller; Verantwortlich für den Inhalt i.S.d.P.: Ursula Kriesten (Akademieleiterin); Akademie Gesundheitswirtschaft und Senioren (AGewiS) – Oberbergischer Kreis, Steinmüllerallee 11, 51643 Gummersbach, Tel. 02261-884388, [email protected] m

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