Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband Bezirksfeuerwehrkommando Korneuburg Bereichs- und...

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Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband Bezirksfeuerwehrkommando Korneuburg Bereichs- und Alarmzentrale Stockerau Bereichs- und Alarmzentrale Stockerau @ BR Wilfried Kargl 1

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Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband

Bezirksfeuerwehrkommando Korneuburg

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§ 23 NÖFG - Alarmeinrichtungen

(1) Die Gemeinde hat die nötigen Einrichtungen zu schaffen und zu erhalten, um eine möglichst rasche Alarmierung der Feuerwehr zu gewährleisten.

(2) Die Landesregierung hat mit Verordnung die Standorte, Aufgaben und Bereiche der Zentralen des überörtlichen Warn- und Alarmsystems festzulegen.

Bereichsalarmzentrale gem. NÖ AVO:

Zentrale, die für mehrere Feuerwehrbezirke bzw. einen oder mehrere Feuerwehrbezirke und einen oder mehrere Feuerwehrabschnitte zuständig ist.

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§ 4 NÖ AVO: Aufgaben der Zentralen (2) Die Landeswarnzentrale, die Bereichs-, Bezirks- und Abschnittsalarmzentralen haben im Auftrag der NÖ Landesregierung oder des NÖ Landesfeuerwehrverbandes tätig zu werden. Die Bereichsalarmzentralen sowie die Bezirks- und Abschnittsalarmzentralen haben im Auftrag der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde oder Gemeinde oder einer Freiwilligen Feuerwehr tätig zu werden. (3) Sie haben:

im Katastrophenfall (z.B. Natur- und Elementarereignisse, Chemieunfälle, Ereignisse im Bereich des

Strahlenschutzes, usw.) und im Zivilschutzfall die Zivilschutzsignale,

werden Feuerwehrkräfte für den Einsatz benötigt zusätzlich die Feuerwehrsignale sowie im Feuer und Gefahrenfall ebenfalls die Feuerwehrsignale bzw. andere Alarmierungsmöglichkeiten auszulösen.

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§ 4 (4) NÖ AVO: Den Bezirks- bzw. Abschnittsalarmzentralen obliegen folgende Aufgaben:

die Entgegennahme eines Notrufes die Alarmierung der Behörden sowie der Feuerwehren nach einheitlichen Alarmplänen die Aktualisierung von Datenbeständen (Alarmpläne, etc.) die Einsatzbetreuung: Entgegennahme von Ausrückemeldungen, Verständigung von Exekutive, Rettungsdienst, Behörden, Schadstoffinformation, Besorgung von Spezialgeräten, Alarmierung von Verstärkungen usw. die Verständigung von Sachverständigen des Amtes der NÖ Landesregierung und der Rufbereitschaften

des Amtes der NÖ Landesregierung über die Landeswarnzentrale NÖ die Übernahme der Aufgaben einer anderen Zentrale, sofern diese im Anlassfall ihre Aufgaben nicht oder nicht mehr ausreichend wahrnehmen kann (z.B.: bei Ausfall, Störungen, etc.) die Systembetreuung: - die Entgegennahme von Störungsmeldungen und deren Weiterleitung sowie die Durchführung - des Proberufes bei den Anlagen des überregionalen Netzes der Zentralen selbst und der Anlagen der Gemeinden. - die Instandhaltung und Wartung der technischen Einrichtungen der Zentrale - die Dokumentation. 

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§ 4 (6) NÖ AVO:

Der Kommandant jener Feuerwehr, bei der eine Bereichs- Bezirks- oder Abschnittsalarmzentrale eingerichtet ist, ist der Vorgesetzte des diensteingeteilten Personals und hat für die Aufrechterhaltung des Betriebes zu sorgen.

Der Bezirksfeuerwehrkommandanten hat ein fachliches Weisungsrecht zur Umsetzung der in § 4 Abs. 3 und 4 genannten Aufgaben einer Bereichs-, Bezirks oder Abschnittsalarmzentrale.

 

§ 5 NÖ AVO: Ausstattung der Zentralen (1) Die Zentralen sind personell und technisch so auszustatten, dass die Aufgaben gem. § 4 dauerhaft erfüllt werden können. Insbesondere muss die Auslösung der Warn- und Alarmsignale zentral, regional sowie bezirks- und abschnittsweise erfolgen können.  

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BAZ Anforderungen erfüllt:

Raum für BAZ (50m² Fläche) im FeuerwehrhausEigentümer des Feuerwehrhauses ist die KIG – anteilige Miete 1.467,62 €

Technische Ausrüstung:

Die technische Ausrüstung (EDV, Doku etc.) wird vom Land nur einmal zur Verfügung gestellt.

Durch die Beitragsrücklagen des BFKDO (30%) wird die Erneuerung der Ausrüstung sichergestellt.

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Kosten für die technische Ausrüstung:

Strom für

o4 Computero5 Bildschirmeo2 USV

24 Stunden – 365 Tage im Jahr = € 1.138,80

Extra klimatisierter Raum notwendig, weil die Rechner auch im Sommer laufen – Kosten für den Service der Klimaanlage € 277,00

Im Winter anteilige Heizkosten lt. EVN - € 600,-

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Kosten im Jahr

Miete an KIG Strom Heizung Telefonanlage Personalkosten Pflege Alarmpläne Wartung Klimanalage Gesamt1.467,62 1.138,80 600,00 5.670,42 12.467,00 3.452,40 277,00 25.073,24

1.467,62 1.138,80

600,00

5.670,42

12.467,00

3.452,40

277,00

Kosten im Jahr

Miete an KIG Strom Heizung

Telefonanlage Personalkosten Pflege Alarmpläne

Wartung Klimanalage

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Kosten je Einwohner ohne Stockerau und Klosterneuburg:

Einwohner   Kosten Je Einwohner59.859,00   24.796,24 0,41

Berechnung der Personalkosten:

Alarmierungen Minuten Minuten Stunden Personalkosten2.600 15 39.000 650 12.467,00

Für die Wartung der Telefonanlage wurden 24 Stunden angenommen mit Kosten von 5.670,42 €uro

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Kostendeckung ohne Stockerau und Klosterneuburg

Gemeinde Einwohner Beitrag alt Summe altBisamberg 4.489 0,22 987,58

Enzersfeld 1.624 0,22 357,28

Ernstbrunn 3.085 0,22 678,70

Großmugl 1.587 0,22 349,14

Großrußbach 2.141 0,22 471,02

Hagenbrunn 1.988 0,22 437,36

Harmannsdorf 3.905 0,22 859,10

Hausleiten 3.647 0,22 802,34

Korneuburg 12.267 0,22 2.698,74

Langenzersdorf 8.004 0,22 1.760,88

Leitzersdorf 1.272 0,22 279,84

Leobendorf 4.793 0,22 1.054,46

Niederhollabrunn 1.591 0,22 350,02

Rußbach 1.400 0,22 308,00

Sierndorf 3.637 0,22 800,14

Spillern 2.148 0,22 472,56

Stetteldorf 1.027 0,22 225,94

Stetten 1.254 0,22 275,88

Gesamt 59.859 0,22 13.168,98

Übertrag:     13.168,98 70% Stadt Stockerau     9.218,29

- Miete     -1.467,62

- Stromkosten     -1.138,80

- Heizkosten     -600,00

- Telefonanlage     -5.670,42

-Kosten Klimaanlage     -277,00

- Personalkosten     -12.467,00

- Bearbeitung AP     -3.452,40

Minderbetrag Gem.     -15.854,95

      30% BFKO     3.950,69

Instandhaltung 2012     -3.955,79

Minderbetrag BFKDO     -5,10

Einnahmen: Ausgaben:

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Beiträge der Gemeinden des Bezirkes ohne Stockerau:

Einnahmen:     13.168,98 70% Aufwandsentschädigung an die Stadt Stockerau     9.218,29

30% an das BFKO für die Erhaltung der EDV etc.     3.950,69 Tatsächliche Kosten für die Alarmierung minus der Rückerstattung der

Gemeinden ergibt einen Minderbetrag von €uro 15.854,95 Geschenk der Stadt Stockerau – NEIN

Es betrifft das Budget der „Feuerwehren“ (FF Stockerau, FF Unterzögersdorf, FF Oberzögersdorf) mit allen Kosten, wie Rechnungen, Löhne, Mieten, Reparaturen, Versicherungen etc.

und verringert daher das Budget unserer Feuerwehren!!

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§ 6 NÖ AVO: Kostentragung  (3) Bei ständig besetzten Bezirks- und Abschnittszentralen vereinbaren der Bezirksfeuerwehrkommandant, die Gemeindevertreter und der Feuerwehrkommandant der Feuerwehr, bei der die Zentrale eingerichtet ist, die Kostentragung.  (4) Bei Bereichsalarmzentralen vereinbaren die Bezirksfeuerwehrkommandanten, die Gemeindevertreter und der Feuerwehrkommandant der Feuerwehr, bei der die Zentrale eingerichtet ist, die Kostentragung.

Verhandlungsparteien sind daher: Bezirksfeuerwehrkommandant, die Gemeindevertreter und der Feuerwehrkommandant der Feuerwehr, bei der die Zentrale eingerichtet ist.Keine Parteienstellung haben die Feuerwehren bzw. nicht betroffene Funktionäre.

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Warum erkläre ich das alles?

Einige meinen, dass die Alarmierung von der LWZ professioneller gemacht werden kann?

Gegenargument:

Derzeitige Besetzung der LWZ: Am Tag zwei Mann, in der Nacht ein Mann für die Betreuung von sieben Bezirke (Bruck, Tulln, Hollabrunn, Waydhofen, Horn, Gmünd und Zwettl)

Ausbildung: Verwaltungsdienstprüfung

Beitrag: € 0,22 je Einwohner und Gemeinde im Jahr an die Abteilung des Landes NÖ

Leistung – nur Alarmierung gem. AVO

Zusätzlich die Kosten je Gemeinde für Einrichtungen im Bezirk

Unbesetzte BAZ muss erhalten bleiben und bei größeren Einsätzen besetzt werden bzw. die Einsätze des Bezirkes übernehmen.

Alarmpläne müssen vom Bezirk selber eingegeben und gewartet werden

Usw. usw…….

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Ausbildung unserer Disponenten:

Dienstprüfung des Landes Niederösterreich

Mittlerer technischer Feuerwehrdienst = C- Prüfung

Höherer Feuerwehrlehrgang

Dispatcher Akademie

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Alarmierungen 2011 bis 2013

Jahr Alarmierungen Steigerung in %2011 3.116    2012 3.153 37 1%2013 3.961 808 26%

0

0,05

0,1

0,15

0,2

0,25

0,3

0

500

1.000

1.500

2.000

2.500

3.000

3.500

4.000

4.500

2011 2012 2013

Alarmierungen 2011 bis 2013

Alarmierungen Steigerung in %

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Wieso kommt es oft zu Missverständnissen?

Keine genauen Angaben des Anrufers über seinen Standort

Schlechte Verbindung

Unzureichende Lagebilder im ELDIS

Nicht aktualisierte Alarmpläne

Eine genaue Zuordnung des Einsatzbereiches nicht möglich

Technische Probleme, Umstellung der Pager - Alarmierung usw.

Fehlende Sachlichkeit

Zu viel Emotionen

Befehlston? – Wir alle sind Partner, keine Untergebenen

Sachlich, aber korrekt!

Alle bemühen sich ohne Vorurteile Probleme zu lösen

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Unser Leitbild soll sein:

Alle Einsätze mit besten Wissen und Gewissen nach den Vorgaben der NÖ AVO zu betreuen

Sachlich, aber korrekt vorgehen

Wir alle sind Partner und wollen unseren Auftrag zum Helfen ohne Emotionen nachkommen

Toleranz und Kameradschaft üben – Fehler können passieren

Über Fehler reden und die Probleme besprechen und lösen

Lösungen suchen und nicht polemisieren

Lösungen nicht über die Medien austragen sondern die zuständigen Funktionäre damit konfrontieren

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Danke für die Danke für die AufmerksamkeitAufmerksamkeit

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