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Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband Landesfeuerwehrkommando Dienstanweisung 4.1.2 DURCHFÜHRUNG VON BRANDSICHERHEITSWACHEN (BSW) BEI VERANSTALTUNGEN FT Dipl.-HTL-Ing. Pius Schafhuber FT Dipl.-HTL-Ing. DI(FH) Dieter Schmidt

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Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband

Landesfeuerwehrkommando

Dienstanweisung 4.1.2 DURCHFÜHRUNG VON

BRANDSICHERHEITSWACHEN (BSW) BEI VERANSTALTUNGEN

FT Dipl.-HTL-Ing. Pius Schafhuber

FT Dipl.-HTL-Ing. DI(FH) Dieter Schmidt

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Landesfeuerwehrkommando

Wie kam es zur Neuauflage der DAW 4.1.2 ???

• Änderung der gesetzlichen Grundlagen • Berücksichtigung vorhandener

Regelwerke (ÖBFV, LFV)

• Die DAW spricht die vorschreibende Behörde und die Feuerwehr an.

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Landesfeuerwehrkommando

Wie kam es zur Neuauflage der DAW 4.1.2 ???

• Unterschiedliche Festlegungsmethoden• Tabelle = Standardfälle• Matrixberechnung = Sonderfälle

• Berücksichtigung der vorhandenen technischen Brandschutzeinrichtungen des Veranstaltungsortes

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Landesfeuerwehrkommando

Wie kam es zur Neuauflage der DAW 4.1.2 ???

• Einheitliche Anforderungen an die Ausbildung

• Einheitliche Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung

• Anwendbarkeit für kleinere und größere Feuerwehren

• Voraussetzungen für KLF als TLF- Ersatz

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„Feedbackverfahren“

• Versendung an „Pilotfeuerwehren“

• Pilotfeuerwehren – ländliche und städtische Feuerwehren

• Einarbeitung deren Rückmeldungen

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Allgemeine Bestimmungen, Zweck und Schutzziele

• Erleichterungen bei der Durchführung

• landesweit einheitlichen Bestimmungen

• Empfehlungen über technische und taktische Möglichkeiten

• Abweichungen sind möglich, wenn die Sicherheit der Personen und der Brandschutz gewährleistet sind.

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Allgemeine Bestimmungen, Zweck und Schutzziele

• Die Einsatzbereitschaft der örtlichen Feuerwehr darf durch die Stellung einer BSW nicht beeinträchtigt werden.

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Allgemeine Bestimmungen, Zweck und Schutzziele

• Mitglieder und Gerätschaften der BSW dürfen nicht für andere Aufgaben der örtlichen Feuerwehr abgezogen werden.– z.B.: andere Einsätze, Verkehrsregler, Ordnerdienste usw.

• Dieses Personal darf nicht in die Stärke der BSW eingerechnet werden.

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Brandsicherheitswache lt. NÖ Feuerwehrgesetz

• Brandsicherheitswache, gestellt durch eine Feuerwehr, die z.B. aufgrund von Rechtsvorschriften bei besonderen Risken zur Brandverhütung und Brandbekämpfung vorgesehen ist.

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Brandgefährliche Tätigkeiten

• Brandgefährliche Tätigkeiten im Sinne dieser Dienstanweisung sind Arbeiten bzw. Handlungen mit offener Flamme oder Wärmeeinwirkung, welche Brandgefahren hervorrufen können, wie z.B. Pyrotechnik, offenes Feuer, Brauchtumsfeuer oder ähnliches.

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Brandgefährliche Tätigkeiten

• Die Überwachung von brandgefährlichen Tätigkeiten außerhalb von Veranstaltungen wird durch diese DAW nicht geregelt.

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Veranstaltung

• sind alle öffentlichen Theatervorstellungen und alle Arten von öffentlichen Schaustellungen, Darbietungen und Belustigungen, sofern sie nicht ausdrücklich von den Bestimmungen des NÖ Veranstaltungsgesetzes ausgenommen sind (Ausnahmen siehe NÖ Veranstaltungsgesetz).

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Veranstaltungsbetriebsstätten

• sind Betriebsstätten und Betriebseinrichtungen, die der Durchführung von Veranstaltungen im Sinne des NÖ Veranstaltungsgesetzes dienen.

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Bühnen

• sind Räume (lt. NÖ Bautechnik-verordnung) in Veranstaltungsbetriebs-stätten, in denen schauspielerische oder ähnliche Darbietungen unmittelbar stattfinden.

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Gesetzliche Grundlagen

• NÖ Feuerwehrgesetz • NÖ Veranstaltungsgesetz

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NÖ Feuerwehrgesetz

• Die Gemeinde hat für Veranstaltungen, die ihrer Art nach mit erhöhter Brandgefahr verbunden sind, sowie bei brandgefährlichen Tätigkeiten die Beistellung einer Brandsicherheitswache anzuordnen.

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NÖ Feuerwehrgesetz

• Nach Prüfung, des Sicherheitskonzeptes durch die zuständige Behörde ist vom Feuerwehrkommandanten – die erforderliche Mannschaftsstärke – und die Ausrüstung der Behörde bekannt zu

geben.

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NÖ Feuerwehrgesetz

• Die hiefür erforderlichen Unterlagen

(z. B.: Sicherheitskonzept und ggf. Bewilligungsbescheide) sind der örtlich zuständigen Feuerwehr

mind. 2 Kalenderwochen vor dem Veranstaltungsbeginn zu übermitteln.

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NÖ Feuerwehrgesetz

• Die Beistellung einer Brandsicherheitswache ist eine Aufgabe im Rahmen der örtlichen Feuerpolizei.

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NÖ Feuerwehrgesetz

• Sollte die örtlich zuständige Feuerwehr den erforderlichen Brandsicherheitswachdienst nicht in ausreichender Stärke und mit entsprechender Ausrüstung stellen können, sind andere Freiwillige Feuerwehren oder Betriebsfeuerwehren zur Hilfeleistung heranzuziehen.

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Bescheid

• Die Anordnung einer Brandsicherheitswache erfolgt durch einen Bescheid, welcher sich an den Veranstalter richtet.

1.Stärke der Brandsicherheitswache2.Ausrüstung der Brandsicherheitswache3.Aufgaben der Brandsicherheitswache

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Kostentragung

• Derjenige, der die Beistellung einer Brandsicherheitswache begehrt hat oder wem eine solche angeordnet wurde, ist der Gemeinde gegenüber zum Kostenersatz verpflichtet.

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Kostentragung

• Ein pauschaler Kostenersatz ist mittels Verordnung des Gemeinderates möglich.

• Kostenersätze sind von der Gemeinde mit Bescheid vorzuschreiben.

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NÖ Veranstaltungsgesetz

• Das NÖ Veranstaltungsgesetzes sowie das NÖ FG dienen als rechtliche Grundlagen für die Vorschreibung und Durchführung von Brandsicherheitswachen.

• Abfragemöglichkeit über RIS bzw. Gemeindeamt.

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Aufgaben der Brandsicherheitswache bei brandgefährlichen Tätigkeiten

• Brandgefährliche Tätigkeiten im Zuge von Veranstaltungen sind Tätigkeiten, welche eine Brandgefahr hervorrufen können (z. B. Bühnenfeuerwerk).

• Zur Gefahrenabwehr sind entsprechende Maßnahmen erforderlich.

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Aufgaben der Brandsicherheitswache bei Veranstaltungen

• Bei der Durchführung von Veranstaltungen können oftmals besondere Risken, welche eine Gefährdung von Personen und Sachen möglich machen, entstehen.

• -(z.B. bei Veranstaltungen, bei denen kein Rauchverbot besteht).

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Aufgaben der Brandsicherheitswache bei Veranstaltungen

• Die BSW hat die Aufgabe, in Verbindung mit Vorbeugenden Brandschutz-maßnahmen der Veranstaltungsstätte, zusätzliche Vorkehrungen zur Brandverhütung und Brandbekämpfung vorzusehen.

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Aufgaben der Brandsicherheitswache bei Veranstaltungen

• Das Brand- und Personengefährdungs-potential soll durch die Brandsicherheitswache selbst und die zusätzlichen, erforderlichen Brandschutzmaßnahmen wieder auf ein vertretbares Maß verringert werden.

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Aufgaben der Brandsicherheitswache

• Verhinderung von Personenschäden durch vorbeugende Kontrolltätigkeit

• Erkennen von Bränden• Alarmierung zusätzlicher Einsatzkräfte• Menschenrettung • Einleitung der ggf. erforderlichen

Evakuierungsmaßnahmen• Löschversuche

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Aufgaben der Brandsicherheitswache

• Nicht zu den Aufgaben der Kräfte der Brandsicherheitswache gehört die Durchführung der gesamten Evakuierungsmaßnahmen sowie das Beseitigen der die Veranstaltung negativ beeinträchtigenden Umstände.

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Stärke der Brandsicherheitswache

Für die Auswahl der Stärke einer Brandsicherheitswache sind zu berücksichtigen:

• Art und Ort der Veranstaltung (Menschenansammlung, Zielpublikum)

• Hilfsbedürftigkeit des Publikums

• Fluchtwegsituation

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Stärke der Brandsicherheitswache • Verwendung von offenem Feuer und

Licht• Verwendung von pyrotechnischen

Bühneneffekten und Gegenständen• Zufahrtsmöglichkeit• Löschwasserversorgung• Vorhandene Brandschutzeinrichtungen,

Kommunikationseinrichtungen• andere besondere Gefahren

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Stärke der Brandsicherheitswache

Es werden 2 Verfahren für die Berechnung der Stärke der Brandsicherheitswache vorgegeben:

• Tabelle mit der Vorgabe von Richtwerten (Tabelle1)

• Berechnung über eine Matrix (Tabelle 2)

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Stärke der Brandsicherheitswache Tabelle 1 – Vorgabe von Richtwerten

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Stärke der Brandsicherheitswache Tabelle 2 – Matrix zur Berechnung

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Stärke der Brandsicherheitswache Tabelle 2 – Matrix zur Berechnung

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Diensteinteilung und Ausbildung der Brandsicherheitswache

Kommandant der BSW:• Mindestens absolvierte

Gruppenkommandantenausbildung (Abschluss Gruppenkommandant - ASM10)

Mitglieder der BSW:• Mindestens absolvierte

Grundausbildung (Abschuss Truppmann - ASMTRM)

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Mindestausrüstungserfordernisse

• Dienst- oder Einsatzbekleidung

• Zusätzliche persönliche Schutzausrüstung (Branddienst) griffbereit

• Kommunikationsmittel

• Beleuchtungsmittel

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Durchführung

• Augenscheinkontrolle des gesamten zu überwachenden Bereiches noch vor Einlass der Besucher.

• Allfällig erforderliche Schutzmassnahmen (z.B.: Aufbau einer Löschleitung) vorsehen und festgestellte geringe Mängel vor Beginn der Veranstaltung durch den Veranstalter beheben lassen.

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Durchführung

• Die BSW ist für die gesamte genutzte Veranstaltungsstätte zuständig.

• Die Brandsicherheitswache endet nach der Kontrolle der Veranstaltungsräume und nachdem die Besucher die Veranstaltung verlassen haben.

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Durchführung

• Bei brandgefährliche Tätigkeiten - Nachkontrollen gem. TRVB O 119.

• Auf bescheidmäßig vorgeschriebenen Auflagen ist besonders zu achten.

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Maßnahmen vor der Veranstaltung

• Feststellung von besonderen Gefährdungen (-Sicherheitskonzept)

• Freihaltung und Benutzbarkeit von Fluchtwegen, Notausgängen, bzw. Rettungs- und Angriffswegen

• Freihaltung und Benutzbarkeit der Flächen für die Feuerwehr

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Maßnahmen vor der Veranstaltung

• Prüfen der Betriebsbereitschaft der Brandmeldeeinrichtung bzw. sonstiger interner Alarmierungseinrichtungen

• Information über vorhandene Löschgeräte einholen

• Überprüfung der Zugänglichkeit der Löschwasserentnahmestellen

• Überprüfung des Brandmeldeweges – externe Alarmierung

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Mängel

• Diese sind dem Veranstalter / Betreiber bzw. dessen bevollmächtigten Vertreter zur sofortigen Behebung noch vor Beginn der Veranstaltung nachweislich zur Kenntnis zu bringen.

• Eine Nachkontrolle auf Behebung der festgestellten Mängel ist durchzuführen.

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Mängel

• Werden beanstandete Mängel nicht beseitigt, hat der Kommandant der BSW dies dem Veranstalter/Betreiber schriftlich mitzuteilen und den Feuerwehrkommandanten zu verständigen, wecher die weiteren Maßnahmen setzt.

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Mängel

• Bis zur weiteren Veranlassung durch den Feuerwehrkommandanten bzw. der zuständigen Behörde verbleibt die Brandsicherheitswache vor Ort.

• Das von der Behörde namhaft gemachte entscheidungsbefugte Organ hat vor Ort die Situation zu beurteilen und schriftlich die weiteren Maßnahmen anzuordnen.

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Maßnahmen während der Veranstaltung

• Die BSW hat die Vorgänge (insbesondere brandgefährliche Handlungen) während der gesamten Dauer der Veranstaltung aufmerksam zu beobachten.

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Maßnahmen bei Brandgeruch, Rauch-

entwicklung oder Entstehungsbrand

- Es ist die Ursache des Brandgeruches oder der Rauchentwicklung zu ermitteln.

- Im Falle eines Brandes ist die Brandmeldung in geeigneter Weise zu veranlassen.

- Personen sind aus dem unmittelbaren Gefahrenbereich zu retten und

- Brandbekämpfungsmaßnahmen sind durchzuführen.

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Aufgaben nach der Veranstaltung

• Sobald die Veranstaltung beendet ist und die Besucher die Veranstaltungsstätte verlassen haben, führt die Brandsicherheitswache den Schlussrundgang durch.

• Der Kommandant der Brandsicherheitswache gibt dem Betreiber die Beendigung des BSWD bekannt.

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Bericht der Brandsicherheitswache

• Es ist ein Einsatzbericht zu erstellen.

• Beanstandungen, Mängel, Beschwerden und dgl., welche sich während der Brandsicherheitswache ergeben haben, sind im Protokoll festzuhalten.

• Bei wiederkehrenden Veranstaltungen liegen hiefür eigene Protokollbücher auf.

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DANKE für IHRE Aufmerksamkeit!