Niederschrift - Startseite - Stadt Burscheid · Bublies Düchting Feldermann Gierse Harenkamp...
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Niederschrift
über die 19. Sitzung / 16. Wahlperiode des Rates der Stadt Burscheid am 14.09.2017
Sitzungsort: Haus der Kunst, Höhestraße 5, 51399 Burscheid
Sitzungsdauer: 17:02 Uhr bis 18:30 Uhr
Anwesend sind;
1. Bürgermeister Cap la n
2. die Mitglieder (MdR)BubliesDüchtingFeldermannGierseHarenkampHöpkenIdelMikusRiemscheidSchepanskiSchultz-ab 17:30 UhrTilmans
AßmannBecker, D.
Becker, K.
EngelsJakobKühn
BaggelerCremerHambQchenHöttgenIgnatzKapsLombardo Marrocu
4. GästeFrau Felder-Azubi StadtFrau Schroen - StadtFrau Detering - StadtHerr Baack - Stadt2 Bürger2 PressevertreterNichtöffentlicher Teil:Herr Meuthen (Stadtwerke)Herr WestermannAufsichtsratsmitglied Oberhauser
5. von der VerwaltunciLagotzky - stellv. KämmerinRungeWilkeBergfelder-Weiss - Schriftführerin
NeumannWurmbach
WeberWirths
MüllerPieper
Wolfram
3. entschuldigt fehl_enBaackButtkusGehrmannPapazoglouJaglaHentschelWitthohn
TOP
291.
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Bezeichnung der Vorlage
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
Antrag der BfB-Fraktion vom 28.07.17 auf Änderung der Satzung überErlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichenStraßen - Sondernutzungssatzung -Berichterstatter: Herr Runge
Nachfolgewahl von gemeindlichen Vertretern der Stadt Burscheid injuristische Personen oder Personenvereinigungen des öffentlichenRechts und des privaten Rechts sowie Änderungen in AusschüssenBerichterstatterin: Frau Bergfelder-Weiss
Umbesetzung von AusschüssenMitteilung Die Linke vom 11.08.2017Berichterstatterin: Frau Bergfetder-Weiss
Gesamtabschluss 2016Berichterstatterin: Frau Lagotzky
Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2018 der Stadt BurscheidBerichterstatter: Herr Caplan und Frau Lagotzky
Bebauungsplan Nr. 84 - Untere HauptstraßeBeschluss über Änderungen des Bebauungsplänes Nr. 84 nach derOffen lägeBerichterstatter: Herr Caplan
Bebauungsplan Nr. 84 - Untere HauptstraßeA: Beschlüsse zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigenBeteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB i. V. m.§ 4a BauGBB: Beschlüsse zu den Stellungnahmen aus der Offenlage gem. § 3Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 2 BauGBC: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGBBerichterstatter: Herr Caplan
8. Änderung des Ftächennutzungsplanes - Rötzinghofener Straße/lm
HagenA: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGBB: Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung derÖffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden undsonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB i. V. m.
§ 4a Abs. 2 BauGBBerichterstatter: Herr Caplan
Antrag auf Gewährung eines Zuschusses nach den Richtlinien zurUnterstützung investiver kommunaler Aufwendungen im Sportbereich(Sportpauschale gem. § 18 GFG) - Sportpauschale 2017Berichterstatter: Herr Runge
Mitteilungen und Berichte aus den Gremien
Anfragen von Ratsmitgliedern
Dmcksachen-
Nr.
473/16
460/16
467/16
471/16
(grüne Vorlage -StEA07.09.2017)
(StEA27.06.2017,im RAT
13.07.2017-
zurückgezogen)Vorlage und
am03.07.2017
465/16(StEA07.09.2017)
469/16(HauptA
12.09.2017)
Öffentlicher Teil
Bürgermeister Caplan eröffnet die Sitzung um 17:02 Uhr, begrüßt die Anwesenden und stellteinleitend fest, dass die Einladung form- und fristgerecht zugegangen ist. Der Rat ist mit der Anzahlder anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Eine Einwohnerfragestunde findet mangels Fragen nichtstatt.
291. Antrag der BfB-Fraktion vom 28.07.17 auf Änderung der Satzung über Erlaubnisse undGebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen - Sondernutzungssatzung - 473/16
MdR Kaps trägt in Erweiterung des Antrages vor, dass die Erlaubnisbeantragung durch die Geschäftemöglichst nicht jedes Jahr erneut erfolgen soll, sondern erst, wenn sich etwas gravierend verändert.
Herr Caplan meint, eine zeitliche Beantragung sei laut Satzung vorgesehen, doch offensichtlich seidies bislang nicht nachgehalten worden. Auch dieser Sachverhalt werde mit geprüft.
Der Prüfauftrag an die Verwaltung wird entsprechend erweitert und unter Berücksichtigung dessenbeschließt der Rat:
Beschluss:
Der Rat der Stadt Burscheid beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, den Antrag der BfB-Fraktionvom 28. Juli 2017 zu prüfen.
Abstimmungser.qebnis: Einstimmig dafür
292. Nachfolgewahl von gemeindlichen Vertretern der Stadt Burscheid in juristische Personen oderPersonenvereinigungen des öffentlichen Rechts und des privaten Rechts sowie Änderungen inAusschüssen 460/16
In dem Zusammenhang informiert Bürgermeister Caplan den Rat darüber, dass in der letzten Sitzungdes Jahres, am 16. November 2017, Kämmerer Lentz offiziell in den Ruhestand verabschiedet wird.Im Rahmen einer Sonderabrede werde er allerdings auch im Ruhestand noch einige Stunden für dieStadt arbeiten.
Die Fraktionen nehmen den Hinweis zustimmend zur Kenntnis.
Beschluss:
1) Aufgrund personeller Änderungen wählt der Rat der Stadt Burscheid gemäß § 113 GO NRW inVerbindung mit §50 Abs. 2 und 4 GO NRW, mitWirkungzum01.12.2017, die nachstehendengemeindlichen Vertreter in juristische Personen oder Personenvereinigungen des öffentlichen undprivaten Rechts:
Aufsichtsrat Stadtwerke Burscheid GmbH - StV f. Bgm:Verwaltung Fr. Helga Lagotzky (anstelle H. B. Lentz)
Gesellschafterversammlung Stadtwerke Burscheid GmbH - Mitglied:Verwaltung Fr. Helga Lagotzky (anstelle H. B. Lentz)Stellv. Fr. Ulrike Detering (anstelle Fr. H. Lagotzky)
Verwaltungsrat TWB AöR - StV f. Bgm.:Verwaltung Fr. Helga Lagotzky (anstelle H. B. Lentz)
Gesellschafterversammlung Burscheider Bad GmbH - Mitglied:Verwaltung Fr. Helga Lagotzky (anstelle H. B. Lentz)Stellv. Fr. Ulrike Detering (anstelle Fr. H. Lagotzky)
Finanzausschuss des Wupperverbandes - stellv. Mitglied:Verwaltung Fr. Helga Lagotzky (anstelle H. B. Lentz)
Verbandsversammlung des Wasserversorgungsverbandes Rhein-Wupper- Mitglied:Verwaltung H. Marc Baack (anstelle H. B. Lentz)
Regionalbeirat Burscheid der Kreissparkasse Köln - StV f. Bgm.:Allgem. Vertr. Bgm. H. Dirk Runge (anstelle H. B. Lentz)
Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. Ortsverband Burscheid:
Geschäftsführerin Fr. Claudia Himmen-Merten (anstelle Fr. M. Boden)
2) Der Rat nimmt die folgenden personellen Änderungen in Fachausschüssen zur Kenntnis:
Besetzung des Wahlausschusses gem. § 2 Kommunalwahlgesetz (Stellvertreter):Allgem. Vertr. Bgm. H. Dirk Runge (anstelle H. B. Lentz)
Besetzung des Beirates für die Abfallentsorgung in der Stadt Burscheid (BAV) - BeratendesMitglied - StV f. Bgm.:Verwaltung H. HolgerWilke
Abstimmungsergebnis: Einstimmig dafür
293. Umbesetzung von Ausschüssen - Mitteilung Die Linke vom 11.08.2017 467/16
Beschluss:
Der Rat der Stadt Burscheid nimmt die Mitteilung des Einzelratsmitgliedes Konrad Wolfram (Die Linke)zur Kenntnis und beschließt gem. § 58 Abs. 1 Sätze 7-9 GO NRW die Abberufung der folgenden vomRat bestellten beratenden Mitglieder:
StadtentwicklungsausschussAls beratendes Mitglied (Die Linke) scheidet aus: Ralph Klöckner
KulturausschussAls beratendes Mitglied (Die Linke) scheidet aus: Marlies von derWeth.
Auf eine Ersatzbestellung wird zum jetzigen Zeitpunkt verzichtet.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig dafür
294. Gesamtabschluss2016 471/16
Bürgermeister Caplan berichtet, die Stadt Burscheid sei bei der Fertigstellung desGesamtabschlusses kreisweit wieder auf Platz 1. Dies werde auch von der Bezirksregierungnachgehalten und mit Wohlwollen gesehen.
Kenntisnahme:
Der Gesamtabschluss wird in der Sitzung des RPA am 09. 11.2017 zur Prüfung gem. § 116 (6) GONW eingebracht.
295. Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2018 der Stadt Burscheid
Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2018 sowie der Entwurf der 7.Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes zum Haushalt 2018 werden in der Sitzung vorgelegt.
Bürflermeister Caplan und stellv. Kämmerin Laciotzky halten hierzu jeweils ihre Haushaltsrede, die der
Niederschrift als Anlagen beigefügt sind (Anlagen l und II).
Ergänzend weist Frau Laqotzky daraufhin, dass der vorgelegte Entwurf des Haushaltsplanes 2018keine Angaben zu den Zielen und Kennzahlen 2018 enthält. Entgegen derVorjahrespraxis werden dieZiele erst in den Fachausschüssen beraten und beschlossen. Rechtzeitig vor der Beschlussfassungdes Haushalts 2018 wird dem Rat eine Gesamtauflistung vorgelegt. Für diese Vorgehensweise habesich die Verwaltung entschieden, weil im Vorjahr nach Einbringung des Entwurfs bis zurBeschlussfassung der Zielvereinbarungen in den Fachausschüssen einige Ziele noch angepasst bzw.verändert wurden.
296. Bebauungsplan Nr. 84 - Untere HauptstraßeBeschluss über Änderungen des Bebauungsplanes Nr. 84 nach der Offenlage 434a/16
Bürgermeister Caplan weist besonders darauf hin, dass eine nachträgliche Veränderung hinsichtlicheiner ursprünglichen Verengung der Erschließungsanlage erfolgt ist, denn zwischenzeitlich konnteeine Einigung zwischen dem Erschließungsträger und dem Grundstückseigentümer erzielt werden.Hierzu legt die Verwaltung eine Ergänzungsvorlage vor (Dr. 434a/16), die bei der Beschlussfassungüber die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung und aus der Offenlage sowie beimSatzungsbeschluss (Dr. 434/16) entsprechend berücksichtigt werden muss.
Fragen, die sich im Stadtentwicklungsausschuss am 7. September 2017 im Zusammenhang mit derEntwasserungseinrichtung und derVersickerung des Regenwasser Bebauungsplangebiet 84 ergebenhaben, hat die Verwaltung beantwortet und den Ratsmitgliedern schriftlich zugeleitet.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Burscheid stimmt der Änderung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 84 mit dem Inhalt,im süd-östlichen Siedlungsrand eine Fläche für drei Garagen - wie in den anliegenden Plänendargestellt - auszuweisen, zu. Die textlichen Festsetzungen sowie die Begründung sind entsprechendangepasst.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig dafür
297. Bebauungsplan Nr. 84 - Untere HauptstraßeA: Beschlüsse zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigenBeteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB i. V. m.§ 4a BauGBB: Beschlüsse zu den Stellungnahmen aus der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB i. V.m. §4aAbs. 2 BauGBC: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB 434/16
Unter Berücksichtigung der Beschlussfassung über Änderungen des Bebauungsplanes Nr. 84 nachder Offenlage (s. Dr. 434a/16) beschließt der Rat wie folgt:
Beschluss:
A: Beschlüsse zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4Abs. 1 (Baugesetzbuch) BauGB i. V. m. § 4a BauGB
Der Rat der Stadt Burscheid nimmt die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behördenaus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4a BauGBzur Kenntnis und wiederholt seine Beschlüsse vom 17.11.2016 zu diesen Stellungnahmen, diein der Beschlussvorlage Nr. 377/16 unter B1 - B 17 gefasst wurden und in dieserBeschlussvorlage Nr. 434/16 unter A 1 -A 17 aufgeführt werden.
B: Beschlüsse zu den Stellungnahmen aus der Offenlage (B 1 - B 6) gem. § 3 Abs. 2 und§ 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 2 BauGB
B 1: Anregung aus dem Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Burscheid vom 15.11.2016Der Rat der Stadt Burscheid nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.
B 2: Anregung Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) vom14.12.2016
Der Rat der Stadt Burscheid beschließt, der Stellungnahme zu folgen und in den textlichenFestsetzungen den Hinweis Nr. 4 „Kampfmittel" um einen Hinweis zu Erdarbeiten miterheblichen mechanischen Belastungen zu ergänzen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig dafür
B 3: Anregung Straßen NRW vom 22.12.2016B 3.1: Der Rat der Stadt Burscheid nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.
B 3.2: Der Rat der Stadt Burscheid nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.
B 3.3: Der Rat der Stadt Burscheid nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.
B4: Anregung Rheinisch-Bergischer Kreis vom 12.02.2017B 4.1: Der Rat der Stadt Burscheid nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.
B 4.2: Der Rat der Stadt Burscheid nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.
B 4.3: Der Rat der Stadt Burscheid beschließt, der Stellungnahme zur Schmutz- undNiederschlagswasserbeseitigung zu folgen.
AbstJmmungsergebnis: Einstimmig dafür
B 4.4: Der Rat der Stadt Burscheid beschließt, der Stellungnahme zum Immissionsschutz zu folgen.
Abstimmungsergebnis; Einstimmig dafür
B 4.5: Der Rat der Stadt Burscheid nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.
B 4.6: Der Rat der Stadt Burscheid nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.
B 4.7: Der Rat der Stadt Burscheid nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.
B 5: Anregung Industrie- und Handelskammerzu Köln (IHK) vom 13.01.2017B 5.1: Der Rat der Stadt Burscheid beschließt, der Anregung, den wirtschaftlichen Nutzungsgrad
durch die Erhaltung eines Gewerbegebietes zu erhöhen, nicht zu folgen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig dafür
B 5.2: Der Rat der Stadt Burscheid beschließt, der Stellungnahme zu gewerblichenNutzungsmöglichkeiten in angrenzenden Gewerbegebieten nicht zu folgen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig dafür
B 5.3: Der Rat der Stadt Burscheid beschließt, der Stellungnahme bzgl. der Wohngebietsausweisungund Lärmemissionen nicht zu folgen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig dafür
B 5.4: Der Rat der Stadt Burscheid beschließt, der Anregung die bisherige Gebietsausweisungbeizubehalten nicht zu folgen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig dafür
B 6: Anregung Technische Werke Burscheid vom 27.01.2017Der Rat der Stadt Burscheid nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.
C: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW)in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GO NW S. 666) und des§ 10 Abs. 1 Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.September 2004 (BGBI l S. 2414) - in der jeweils bei Erlass dieser Satzung gültigen Fassung- beschließt der Rat der Stadt Burscheid den Bebauungsplan Nr. 84 - Untere Hauptstraße -mit seinen textlichen Festsetzungen als Satzung. Der Bebauungsplan enthält zeichnerischeund schriftliche Festsetzungen gem. § 9 Abs. 1 BauGB. Dem Bebauungsplan ist eineBegründung gem. § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt.
Der Bebauungsplan Nr. 84 - Untere Hauptstraße - wurde im beschleunigten Verfahren gem. §13a BauGB aufgestellt. Auf die Erstellung einer Umweltprüfung nach§ 2 Abs. 4 BauGB wurde nicht verzichtet.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 3 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig dafür
298. 8. Änderung des Flächennutzungsplanes - Rötzinghofener Straße/lm HagenA: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGBB: Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGBsowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 4aAbs. 2 BauGB 465/16
Beschluss:
A: Der Rat der Stadt Burscheid beschließt gem. § 2 BauGB vom 23. September 2004 / BGBI. l S.2414) - in der zurzeit gültigen Fassung - die Aufstellung der 8. Änderung desFlächennutzungsplanes - Rötzinghofener Straße/lm Hagen.
Planziet ist, die städtische Fläche Rötzinghofener Straße/lm Hagen durch Wohnnutzung zuentwickeln. Die künftige Bebauung soll diversen Zielgruppen mit unterschiedlichenWohnansprüchen gerecht werden. Die Planung sieht daher Einzel- und Doppelhäuser sowieGeschosswohnungsbau vor. Das Plangebiet umfasst ca. 20.000 m2.
B: Der Rat der Stadt Burscheid beschließt auf Grundlage des Entwurfes desFlachennutzungsplanes - 8. Änderung - Rötzinghofener Straße/lm Hagen die Durchführung derBeteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 und der Behörden und sonstigen Trägeröffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 1 BauGB.
AbstimmunqserQebnis: Einstimmig dafür
299. Antrag auf Gewährung eines Zuschusses nach den Richtlinien zur Unterstützung investiverkommunaler Aufwendungen im Sportbereich (Sportpauschale gem.§ 18 GFG)-
Sportpauschale 2017 __469/16
MdR Gierse erklärt sich für befangen und nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.
Bümermeister CapLan weist darauf hin, dass in Abstimmung mit dem Vorsitzenden desSportausschusses auf eine Vorberatung im Fachausschuss verzichtet wurde, weil dieser erstnach dem Rat tagt. Der Sportausschuss wird in seiner Sitzung am 19.09.2017 über denSachverhalt nachträglich informiert. Eine positive Bestätigung des Stadtsportverbandes liegtvor.
Beschlussi
Der Rat der Stadt Burscheid beschließt, nachstehende Zuschüsse zu gewähren:
a) Turngemeinde Hilgen 04 e.V. in Höhe von 1.350,00 €b) Tennisclub Grün-Weiss Burscheid e.V. in Höhe von 199,00 €
Abstimmunosergebnis: Einstimmig dafür
300. Mitteilungen und Berichte aus den Gremien
Wortmeldungen gehen nicht ein.
290. Anfragen von Ratsmitgliedern
Es liegen keine Anfragen vor.
Ende des öffentlichen Teils: 17:58 Uhr
( ^ ^'^ ^^^öle^-l^^Caplan j Bergfelder-WeissBürgermeiste/ Schriftführerin
Anlagenl - Haushaltsrede Bürgermeister CaplanIl - Haushaltsrede stellv. Kammerin Lagotzky
/^W^6~ J_
Stefan Caplan
- Bürgermeister -
Haushaltsrede zur Einbringung des
Haushaltsplanentwurfs 2018 in der Sitzung des Rates am 14.09.2016
FolieJ
Meine sehr geehrten Damen und Herren des Rates,
liebe Burscheiderinnen und Burscheider,
sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der Medien,
Einleitung
Wir stellen jetzt schon den siebten Haushaltsplan im Stärkungspakt auf, an dem die
Stadt Burscheid aufgrund der Entscheidung des Rates auf Vorschlag der Verwaltung
freiwillig teilgenommen hat. Wir haben dafür bisher Landesmittel von 5,6 Mio. Euro
erhalten. Voraussetzung war jedoch, dass wir uns einem strikten Spardiktat
unterwerfen. Von der Stadt wird 2018 verlangt, einen Haushaltssanierungsplan
vorzulegen, der mit den Konsolidierungsmitteln ausgeglichen sein soll. Ab 2019 und
abschließend 2021 muss dieser Haushaltsausgleich dann aus eigener Kraft gelingen.
Fo!ie2
Insofern ist dieser Haushaltsplanentwurf2018 ein bedeutendes Etappenziel und
daher etwas ganz besonderes. In diesem Jahr muss die Stadt auf Grundlage der
Planungsrichtwerte des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen (StGB
NRW) einen ausgeglichenen Haushalt ausweisen. Dass uns dies gelingen würde,
war nicht sicher, was insbesondere an den Unwägbarkeiten bei der
Schlüsselzuweisung des Landes und an nicht vorhersehbaren Aufwendungen lag,
die die Stadt Burscheid nicht beeinflussen konnte. So hätte ein eigentlich positives
Ereignis - zu hohes Gewerbesteueraufkommen vor zwei Jahren - auch dazu führen
können, dass die Stadt Burscheid wegen verminderter Erträge bei den
Schlüsselzuweisungen seinen Verpflichtungen nicht hätte nachkommen können. Bis
heute sind die Konsequenzen nicht bekannt, die die Stadt Burscheid hätte tragen
müssen. Allerdings wäre eine Erstattung der erhaltenen Landesmittel nicht
unwahrscheinlich gewesen. Dass letztendlich also ein Erfolg zwei Jahre später
eventuell hart bestraft wird, ohne dass sich die Stadt etwas hat zu Schulden kommen
lassen, lässt einen manchmal als Veranhvortlichen an der Sinnhaftigkeit einzelner
Regelungen zweifeln.
Umso mehr bin ich daher froh, dass wir uns mit solchen Fragen aktuell nicht näher
beschäftigen müssen, sondern es alle - der Stacftrat und seine Ausschüsse, die
Verwaltung, aber auch alle Bürgerinnen und Bürger - gemeinsam geschafft haben,
dieses Etappenziel zu erreichen. Der von der Verwaltung vorbereitete
Haushattsentwurf für das Jahr 2018, der Ihnen heute präsentiert wird, ist - übrigens
zum ersten Mal seit 2001 - ausgeglichen. Man kann sagen: Er schließt ab mit einer
„schwärzen, O". Daran kann man sehen, wie knapp wir das Etappenziel erreicht
haben und dass es doch Sinn macht, selbst bei einem städtischen Haushalt mit
einem Volumen in Millionenhöhe auch kleine Beträge zu sparen.
Folie 3
Eckdaten des Haushaltsentwurfs
Der aktuelle Haushattsplanentwurf weist für das Jahr 2018 einen Uberschuss von
15.157 Euro aus. Den prognostizierten Erträgen in Höhe von 40,4 Mio. Euro stehen
Aufwendungen in fast dergleichen Höhe gegenüber.
Folie 4
In Folge dieses Ergebnisses sind keine nennenswerten Veränderungen beim
Eigenkapital der Stadt zu erwarten, so dass es bei einem sehr guten Wert von 36,5
Mio. Euro stagniert. Eigentlich unglaublich, wo wir noch vor einigen Jahren dachten,
dass die Uberschuldung (Eigenkapital 0) droht. Und weiter gehen wir davon aus,
dass wir das Ergebnis 2017 noch signifikant verbessern können, so dass ein
Eigenkapital über 40 Mio. Euro realistisch ist.
Fo//e 5
Entwicklung der Investitions- und Kassenkredite
Die Kassenkredite werden 2018 voraussichtlich um ca. 400.000 Euro sinken und sich
danach nach derzeitigem Stand bis 2021 auf einen Betrag zwischen 14,5 Mio. Euro
und 14,9 Mio. Euro einpendeln. Anders ist dies bei den Investitionskrediten. Laut
Haushaltsplanentwurf werden bei der Stadt (ohne TWB) keine neuen langfristigen
Darlehen aufgenommen. Es ist im Gegenteil wieder geplant, die Kredite in der
Größenordnung von 1,0 bis 1,4 Mio. Euro jährlich zu tilgen. Danach werden sie sich
bis Ende 2021 auf ca. 11,9 Mio. Euro für städtische Investitionen belaufen. In diesem
Bereich schmilzt der Schuldenberg also von aktuell 16,5 Mio. Euro kontinuierlrch
weiter ab.
Folie 6
Transferaufwendungen
Den größten Betrag auf der Aufwandsseite nehmen - und dies ist nicht neu — die
Transferaufwendungen ein. Diese liegen bei insgesamt 21,2 Mio. Euro. Konkret
entspricht dies einem prozentualen Anteil von 52,4 % des Gesamtaufwandes. Darin
enthalten sind unter anderem auch die Aufwendungen zur Sicherstellung der
Grundleistungen, der in den Fond „Deutsche Einheit" eingezahlte Betrag sowie die
Gewerbesteuer-, Krankenhausinvestitions- und Kreisumlage. Letztere bildet dabei
den mit Abstand größten Anteil in Höhe von 14,9 Mio. Euro. Im Haushaltsplan 2017
waren für 2018 noch 15,4 Mio. Eure vorgesehen (inkl. Jugendhilfeumlage).
Folie?
Der Rheinisch-Bergische Kreis entlastet (bei wieder sinkendem Hebesatz) damit
erstmals in letzter Zeit die Kommunen auch fiskalisch und unterstützt uns damit
ebenfalls bei unserem Vorhaben, die Herausforderung „Stärkungspakt 2018" zu
bewältigen. Bei meiner oftmals in den letzten Jahren geäußerten Kritik möchte ich
dies auch mal positiv herausstellen. Aber: Auch nur einmalig. Der
Haushaltsplanentwurfdes Kreises sieht bei gleichem Umlagesatz für 2019 bis 2021
durchschnittliche Mehrerträge von den Kommunen pro Jahr von 5,76 Mio. Euro vor
(Kreisumlage). Wenn das so kommt, heißt das, Jahr für Jahr kommen für Burscheid
ca. 375.000 Euro hinzu. Wo soll das herkommen? Ich hoffe, dass wir das bei den
kommenden Kreishaushalten noch abwenden können und erwarte auch, dass der
Kreis ähnlich spart, wie die Kommunen das müssen.
Fo//e8
Fortschreibung Sanierungsplan
Für den maßgeblichen Zeitraum zwischen 2018 bis 2021 können wir- aus heutiger
Sicht - im Sanierungsplan die nach den Planungsrichtwerten des StGB NRW
ermittelten Jahresergebnisse halten und mit einem ganz leicht positiven
Jahresergebnis abschließen. Man könnte den Verlauf auch als Nulllinie bezeichnen.
Ausnahmsweise bin ich in diesem Fall mal mit einer Stagnation sehr zufrieden, wobei
Sie sicher sein können, dass dies selten vorkommt. Denn man muss sich vor Augen
halten, dass die Rahmenbedingungen schwieriger werden. Nach 2018 wird das Land
Nordrhein-Westfaten die im Rahmen des Stärkungspaktes gewährten Landesmittel
schrittweise kürzen. Schon für das 2019 sind „lediglich" 829.000 Euro vorgesehen,
also ca. 420.000 Euro weniger als noch 2018. Für das Jahr 2020 halbiert sich dieser
Betrag nochmals und für das Jahr 2021 erhält die Stadt Burscheid gar keine
finanzielle Unterstützung aus dem Stärkungspakt mehr. Diesen Rückgang müssen
wir aus eigener Kraft stemmen.
Perspektive trotz Sparen
Auch wenn die Anforderungen des Saniemngsplans uns eine harte Spardisziplin
aufbürden, hat Burscheid aussichtsreiche Perspektiven. Dies zeigt sich unter
anderem darin, dass Burscheid inzwischen wieder sehr attraktiv für neue Bürger ist.
Folie9
Einwohnerentwicklung/Durchschnitfsalter
Seit Anfang 2012 können wir eine positive Entwicklung bei den Einwohnerzahlen
beobachten. Im Frühjahr 2017 haben wieder 19.143 Menschen ihren Hauptwohnsitz
in Burscheid angemeldet. Im Dezember 2011 lag der Vergleichswert bei 18.868
Einwohnern. Innerhalb dieses Zeitraums sind saldiert somit 275 Menschen nach
Burscheid gezogen.
Und auch das Durchschnittsalter liegt dabei seit Jahren unter den Werten der
Nachbarkommunen im Rheinisch-Bergischen Kreis und Leverkusen sowie unter dem
fandesweifen Durchschnitt. Das freut uns sehr, ist aber natürlich auch eine
Herausforderung, wenn man das Ziel hat, weiterhin ein Umfeld zu bieten, in dem alle
Generationen gerne leben.
Zukünftiger Bedarf
An erster Stelle steht die ausreichende Versorgung mit Wohnraum. Die für die Stadt
positive Entwicklung der Einwohnerzahlen wirkt sich selbstverständlich auf den
Bedarf aus.
Folie 10
Vielleicht ist es in Anbetracht der anhaltenden Diskussion über den
demographischen Wandel überraschend, aber es werden in der Stadt Burscheid ca.
700 zusätzliche Wohneinheiten bis zum Jahr 2025 benötigt, selbst wenn sich die
heutigen Bevölkerungszahlen im Grunde nicht ändern. Der Umwelt- und
Landschaftsschutz gebietet es dabei, mit dem notwendigen Augenmaß vorzugehen.
Dies ist keine leichte Aufgabe, die wir aber sachlich und im Konsens schon
angegangen sind und gemeinsam weiterführen.
Folie 11
Erschließungsgebiete
Insgesamt werden schon aufgrund früherer Beschlüsse des Rates der Stadt
Burscheid derzeit ca. 295 neue Wohneinheiten geplant, darunter die Bebauung der
beiden ehemaligen Betriebsgelände der Firmen Bergfeld & Heider an der
Hauptstraße und der Weberei Thiel ir» Hilgen. Dies eröffnet in beiden Fällen eine
neue Nutzung von stillgelegten und nicht mehr benötigten Brachflächen. So konnten
Flächen fürWohnbebauung bereitgestellt und gleichzeitig zum überwiegenden Teil
die Versiegelung neuer Flächen auf der grünen Wiese vermieden werden. Für beide
Erschließungsgebiete haben sich auch Investoren gefunden, die auf eigene Kosten
die Grundstücke erschließen werden. Beim Bebauungsplan Nr. 63 - „Thielgelände"
wurde vor kurzem ein Erschließungsvertrag mit einer neuen Baufirma
abgeschlossen, so dass auch hier damit gerechnet werden kann, dass die
Planungen des Rates der Stadt Burscheid nun umgesetzt werden. Daneben wird die
Stadt selbst ein Baugebiet auf dem städtischen Grundstück in Rötzinghofen
umsetzen. Das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes schreitet voran.
Planmäßig rechnen wir damit, dass im Jahr 2018 nicht nur die Erschließungsanlagen
errichtet, sondern auch die ersten Baugrundstücke verkauft werden können. Aber
auch an einer Reihe von anderen Standorten entstehen Wohnungen mit privatem
Engagement. Das Interesse an Grundstücken, Häusern und Wohnungen ist derzeit
sehr hoch. Dies zeigt zum einen die generell große Nachfrage, ist aber zum anderen
auch ein weiterer Beleg für die Attraktivität der Stadt Burscheid als Wohnstandort.
Folie 12
Investitionen in die Infrastruktur und Stadtentwicklung
Unabhängig davon sind Investitionen in die Infrastruktur erforderlich, sonst verfällt
sie. Nach dem aktuellen Haushaltsplanent^urf geben wir daher trotz alter
Sparsamkeit auch Geld aus. Eingeplant ist ein Investitionsvolumen von ca. 4,4 Mio.
Euro. Dies dient teilweise der Instandhaltung und der Modemisierung städtischer
Einrichtungen. Aber auch neue Projekte werden finanziert. Denn die Entwicklung der
Stadt Burscheid darf nicht stagnieren - da sind wir uns einig. Wir führen auch
weiterhin sinnvolle Maßnahmen durch, die die Attraktivität der Stadt steigern, das
gemeinschaftliche Zusammenleben fördern und die Zukunft sichern.
Um den städtischen Haushalt dabei nicht zu überfordern, halten alle Ämter der
Stadtverwaltung immer die Augen nach Möglichkeiten offen, wie unsere Vorhaben
entweder durch Mittel des Landes oder Bundes gefördert bzw. deren Finanzierung
durch günstige Konditionen sichergestellt werden können.
Schon in der Vergangenheit waren wir dabei sehr erfolgreich. So wurden der Stadt
Burscheid für den Umbau des alten Rathauses in ein Bildungs- und
Integrationszentmm 626.000 Euro bewilligt. Wie Sie der Presse bereits entnehmen
konnten, ist das obere Zeltdach bereits fertiggestellt. Die Arbeiten am
Mansardendach und der Innenausbau dauern noch an. Wir gehen davon aus, dass
wir Ende des Jahres das neue Bildungs- und Integrationszentmm in Betrieb nehmen
können.
Fo//e 13
Investitionen in die Stadtentwicklung
Auch an einem anderen Punkt können wir mit Hilfe von Fördergeldem die
Entwicklung der Stadt vorantreiben. Ein wesentlicher Bereich, dem wir uns widmen,
ist dabei die Attraktivierung unseres Stadtbildes. Nur so kann der positive Trend
verfestigt und neue Besucher in die Innenstadt „gelockt" werden, die diese beleben
und in unseren schönen Geschäften einkaufen.
Man kann gerade in Hitgen erleben, welche Bedeutung solche Maßnahmen für einen
Ort haben können. Dort konnte vor kurzem ein wesentlicher Abschnitt des
Straßenausbaus der B 51 fertig gestellt werden. Der Restteil wird ungefähr noch bis
April 2018 andauern. Der von der Stadt durchgeführte Umbau des Raiffeisenplatzes
ist hingegen beendet. Dies alles hat nicht nur das Gesicht des bedeutenden Ortsteils
zum Positiven verändert. Es werden darüber hinaus auch die heutigen
Anforderungen an eine moderne und sichere Verkehrsführung erfüllt. Der neue
zentrale Busbahnhof erleichtert die Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs.
Aber nicht nur das äußere Erscheinungsbild hat sich verändert, auch die ohnehin
schon hohe Identifikation der Bewohner hat sich nochmals gesteigert. Dies konnte
man schon nach dem ersten Bauabschnitt beobachten. Auch jetzt ergänzen private
Investitionen die getätigten öffentlichen Investitionen und führen insgesamt zu einer
guten Entwicklung Hilgens, die weiter voranschreitet, Stichwort Einzelhandel und
Schnellbus.
Folie 14
Integriertes Entwicklungs- und Handlungskonzept
Diese Entwicklung gilt es auch in der Burscheider Innenstadt weiter zu treiben. Beim
Thema Investitionen nenne ich daher an erster Stelle das Integrierte Entwicklungs-
und Handlungskonzept. Hier hat die Stadt in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro
ASS ein Konzept ausgearbeitet, wie zukünftig aufeinander abgestimmte Maßnahmen
die Entwicklung Burscheids positiv beeinflussen können. Das Konzept war auch
Grundlage für die Beantragung von Fördergeldern. Leider liegen uns immer noch
nicht der Förderbescheid und das Testat für den Gesamtprozess vor. Allerdings
wissen wir schon, dass die Mittel für die erste Maßnahme „obere Hauptstraße"
fließen werden. Die Planungen haben begonnen.
Investitionen in Kinder- und Jugendförderung
Wir investieren aber nicht nur in die Attraktivität des Stadtbildes, sondern auch in die
Förderung des gemeinschaftlichen Zusammenlebens. Unser besonderes Augenmerk
liegt dabei auf der Kinder- und Jugendförderung.
Folie 15
Drei neue Kindergartengruppen
Nicht nur weil in Familien oftmals beide Elternteile arbeiten gehen, ist ein
ausreichendes Angebot bei der Tagesbetreuung wichtig. Vor allem ist sie für Kinder
das Fundament für einen chancengleichen Bildungsweg und die
Persöntichkeitsentwicklung. Wer hier spart, der geht das Risiko ein, Chancen zu
verringern und damit letztlich Perspektiven zu verspielen. In Burscheid werden daher
insgesamt 62 neue Plätze für Kinder im Bereich U3 und U3 geschaffen. Die Kosten
belaufen sich auf ca. 800.000 Euro. Diese werden zwar vom Rheinisch-Berg ischen
Kreis getragen, jedoch im Wege der Jugendhilfeumlage auf Burscheid umgelegt. Vor
dem Hintergrund, dass die Anzahl der Kinder derzeit in Burscheid erheblich wächst,
wage ich die Prognose, dass das noch nicht die letzten neuen Kita-Gruppen sein
werden.
Folie 16
Mehr OGS-Raum
Ähnlich verhält es sich mit der OGS-Betreuung. Noch hatten wir gewisse
Raumreserven und wir planen eine Erweiterung in Hilgen. Ob das auf Dauer reicht,
wird sich zeigen. Unser gemeinsames Ziel ist es, allen die es wollen, auch einen
Platz anzubieten. Auch das unterscheidet uns positiv von anderen Städten.
Folie 17
Tartanbahn auf dem Sportplatz Griesberg
Neben dem Angebot der öffentlichen Träger, müssen trotz des Sparzwanges die
örtlichen und ehrenamttich tätigen Vereine bei ihrem Engagement unterstützt
werden. Hier gilt es, Fördermittel zu akquirieren, damit sie ihren erheblichen und
elementaren Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenleben leisten und gerade im
Kinder- und Jugendbereich eine wichtige Aufgabe übernehmen können. Daher wird
z. B. auf dem Griesberger Sportplatz die alte Aschebahn in eine neue, moderne
Tartanbahn für fast 580.000 Euro umgebaut. 80 % davon werden aus Landesmitteln
gefördert.
Folie 18 fHilgen)
Daneben konnten wir auf dem Sportplatz in Hilgen den Bau eines KIeinfußballfefdes
mit Kunstrasen vollenden, um Bambini, F- und E-Jugend dort zusätzliche
Trainingsmöglichkeiten zu eröffnen. Die Kosten von 165.000 Euro wurden ebenfalls
zu 80 % vom Land Nordrhein-Westfalen übernommen. Die schon vorhandenen
Kapazitäten konnten damit entlastet, die Bedingungen spürbar verbessert werden.
Fojie19
Schluss
Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch wenn das prognostizierte
Jahresergebnis für das Jahr 2018 die Vorgaben des Stärkungspaktes nur knapp
erfüllt und sich dies laut Sanierungsplan für die Folgejahre kaum ändert, so freut es
mich sehr: Wir legen Ihnen einen ausgeglichenen Haushalt vor. Wir haben
gemeinsam viel richtig gemacht, sind aber noch lange nicht am Ziel. Durch den
Wegfall der Finanzhilfen wird die Hürde jedes Jahr höher.
Wir - und damit meine ich die Verwaltung und den Rat der Stadt Burscheid - werden
gemeinsam weiterhin unserer Verantwortung gerecht, die man uns mit der
Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs übertragen hat. Unser gemeinsames Ziel
bleibt es, die Konsolidierung des Haushalts hinzubekommen und die
Selbstbestimmtheit zu wahren, dabei die Bürger möglichst wenig zu belasten und
dennoch die Stadt durch eine Reihe von Entwicklungen zu attraktiveren.
Zum Abschluss möchte ich Frau Lagotzky sowie allen Mitarbeitern, die bei der
Aufstellung des Ihnen jetzt vorliegenden Haushaltsplanentwurf beteiligt waren,
danken. Ihnen - sehr geehrte Ratsmitglieder - wünsche ich gute
Haushaltsberatungen in Ihren Fraktionen und möchte mich für das der Verwaltung
entgegengebrachte Vertrauen ganz herzlich bedanken.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Ihr
Stefan Caplan
/f-lVC /fÄ EZLHelga Lagotzky
Stellv. Kämmerin der Stadt Burscheid
Einbringung des Haushaltes 2018 in der Sitzung des Rates am
14. September 2017
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,
der Ihnen heute vorgelegte Entwurf des Haushaltsplanes 2018 schließt im Ergebnis-
plan mit einem Uberschuss von rd. 15 T€ ab. Planungsgrundlage für die Aufstellung
des Entwurfs war zum einen die 6. Fortschreibung des Haushaltssicherungs-
konzeptes zum Haushalt 2017 und zum anderen Planungsrichtwerte, die der Städte-
und Gemeindebund für die mittelfristige Finanzplanung bis 2021 herausgegeben hat.
Orientierungsdaten für 2018 und Folgejahre liegen derzeit nicht vor, da sich
aufgrund der Neubildung der Landesregierung die Herausgabe der Orientierungs-
daten 2018 bis 2021 verzögert.
Mit dem heute vorgelegten Entwurf weicht der Ergebnisplan unterm Strich lediglich
um rd. + 10 T€ gegenüber der Planung It. Haushaltsplan 2017 ab. Dennoch haben
sich in den einzelnen Ergebnis- und Aufwandsbereichen zum Teil auch wesentliche
Verschiebungen ergeben, die ich Ihnen kurz erläutern möchte.
Die Erträge It. Entwurf 2018 vermindern sich gegenüber der bisherigen Finanz-
Planung für 2018 um rd. 1 Mio. € und verteilen sich wie folgt:
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Bei der Neuberechnung der Haushaltsansätze für die Gemeindeanteile an der Ein-
kommen- und Umsatzsteuer und für die Leistungen nach dem Familienausgleichsge-
setz ergeben sich Verschiebungen aufgrund veränderter Steigerungsraten nach den
Planungsrichtwerten 2018 und neuer Schlüsselzahlen für die Verteilung von Ein-
kommen- und Umsatzsteuer. Die neuen Verteilerschlüssel bei der Einkommensteuer
und den Leistungen nach dem Familienausgleichsgesetz sinken, das macht rd. 200
T€ Einbuße gegenüber der bisherigen Planung aus. Dagegen steigt der Schlüssel für
die Verteilung der Umsatzsteuer. Daraus resultiert ein Mehrertrag von rd. 200 T€.
Bei den Zuwendungen und allgemeinen Umtagen ist insgesamt eine Erhöhung der
Erträge um rd. 535 T€ zu verzeichnen. Negativ zu Buche schlägt hier die Entwicklung
der Schlüsselzuweisung. Durch eine wesentlich höhere Steuerkraft in der Referenz-
periode 01.07.2016 bis 30.06.2017 und einem leicht niedrigerem Grundbetrag
gegenüber der bisherigen Planung für 2018 ergibt sich ein Minderertrag von rd. 1
Mio. €. Für die Veranschlagung der Schlüsselzuweisung liegt derzeit noch keine
Probeberechnung des Landes vor. Ersatzweise wird hier die Simulationsrechnung
des Städte- und Gemeindebundes berücksichtigt. Kompensiert wird diese Ver-
schlechterung auf der Zeile Zuwendungen im Ergebnisplan durch eine Neuveran-
schlagung von Landesmitteln für die Breitbandversorgung und durch die Verschie-
bung von Zuweisungen aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz von 2017
nach 2018.
Bei den Transfererträgen ergibt sich ein Minderertrag von rd. 2,9 Mio. €. Diese
Veränderung ist darauf zurückzuführen, dass die Haushaltsansätze im Rahmen des
AsylBLG der aktuell bekannten Entwicklung der Flüchtlingszahlen angepasst wurden.
Gleiches gilt auch für die Entwicklung der entsprechenden Aufwendungen. Per Saldo
ergibt sich hieraus eine Entlastung für den städt. Haushalt von rd. 200 T€.
Eine Ertragserhöhung von rd. 1,9 Mio. € gegenüber der bisherigen Planung weist der
Bereich der sonstigen ordentlichen Erträge aus. Dies ist darauf zurückzuführen, dass
in den Jahren 2018 und 2019 Erträge aus den Grundstücksverkäufen im
Bebauungsplan 79 - Rötzinghofen veranschlagt werden konnten. Es handelt sich um
Verkäufe aus dem Umlaufvermögen. Hier ist es nach den NKF-Regeln vorgesehen,
dass Überschüsse aus dem Verkaufsgeschäft als Ertrag und Verluste als Aufwand in
die Ergebnisrechnung einfließen.
2
Auf der Aufwandsseite ist ebenfalls ein Rückgang von rd. 1 Mio. zu verzeichnen. Die
wesentlichen Aufwandspositionen entwickeln sich wie folgt:
PersüraaA-
atäfwand
Die Personalaufwendungen wurden unter Zugrundelegung tariflichen Steigerung von
2,35 % für 2018 und personalwirtschaftlichen Veränderungen ermittelt. In 2018
kehren vier Mitarbeiterinnen aus dem Mutterschaftsurlaub in den aktiven Dienst
zurück, die in 2017 gar nicht bzw. mit geringeren Beträgen gerechnet waren und zwei
Auszubildenden sollen nach bestandener Prüfung übernommen werden. Für die
Folgejahre wird eine Steigerungsrate von je 2 % berücksichtigt.
Von den ausgewiesenen Mehraufwendungen in Höhe von 303 T€ gegenüber der
bisherigen Finanzplanung entfallen rd. 163 T€ auf die laufenden Bezüge und
Vergütungen und rd. 140 T€ auf Pensions- und Beihilferückstellungen.
Die Erhöhung bei den Sach- und Dienstleistungen von 966 T€ verteilt sich auf viele
Produkte mit zumeist kleineren Beträgen. Größere Veränderungen in Höhe von rd.
370 T€ weist das Produkt Verkehrsflächen, ÖPNV aus. Hier sind zum einen erhöhte
Mittel für die Sanierung von Straßen und für die Erweiterung der Straßen-
beleuchtung - im Wesentlichen an der B51 und im neuen Wohngebiet Rötzinghofen
- berücksichtigt.
Bei den Transferaufwendungen ergeben sich analog der Darstellung bei den
Erträgen im Bereich des AsylBLG Minderaufwendungen von rd. 3,7 Mio. €. Die
Kreisumlage konnte gegenüber der bisherigen Finanzplanung um 0,5 Mio. € gesenkt
werden. Reduziert werden die vorgenannten Aufwandsminderungen durch Steige-
rungen bei den sonstigen Transferaufwendungen mit im Einzelfall eher geringfügigen
Beträgen.
Der Schwerpunkt bei den Transferleistungen liegt mit rd. 14,9 Mio. € bei der
Kreisumlage. Lt. Eckdatenpapier zum Entwurfdes Kreishaushaltes2018 beabsichtigt
die Kreisverwaltung den Umlagensatz für die allgemeine Kreisumlage um 3,45 %,
nämlich von 38,95 % auf 35,5 %, zu senken. Im Gegensatz dazu steigt jedoch die
Jugendamtsumlage um 1,93 % von 22,43 % auf 24,36 %. Unter Berücksichtigung
der differenzierten Kreisumlage für die Mehrbelastung der Förderschule und des
Bergischen Berufskollegs sinkt der Gesamtumlagensatz für Burscheid in 2018
gegenüber 2017 um rd. 0,9 %.
Der sonstige ordentliche Aufwand steigt gegenüber der bisherigen Finanzplanung
um 1,5 Mio. €. Davon entfallen rd. 1,3 Mio. € auf die vorgesehene Breitbandversor-
gung, die vollständig durch Zuweisungen finanziert sind.
Die Entwicklung des Ergebnisplanes 2018 sieht für den gesamten Finanzplanzeit-
räum folgende Überschüsse vor:
GESAMTERGEBNISPLAN
Ergebnis
Urbudget
2018
€
-15.157
Urbudget
2019
€
-24.521
Urbudget
2020
€
-23.344
Urbudget
2021
€
-25.369
Es können bis 2021 - wenn auch geringe - Überschüsse ausgewiesen werden. Da-
mit wird die Vorgabe für Stärkungspaktkommunen, ab 2018 ausgeglichenen Ergeb-
nisplänen auszuweisen, eingehalten. Dabei ist berücksichtigt, dass in 2019 und 2020
verminderte und für 2021 keine Bedarfszuweisungen vom Land aus dem Stärkungs-
pakt gezahlt werden.
Gestatten Sie mir noch paar Worte zum Finanzplan - speziell zur Investitionstätig-
keit. Neu veranschlagt wird im Haushaltsplanentwurf 2018 die Maßnahme BP 79-
Rötzinghofen, mit Einzahlungen aus den Verkaufserlösen und Erschließungsbeiträ-
gen und natürlich den Auszahlungen für die Durchführung der Erschließung.
Ansonsten gibt es bei verschiedenen Baumaßnahmen, vor allem im Straßenbereich,
zeitliche Verschiebungen in spätere Haushaltsjahre.
Die investiven Einzahlungen liegen in jedem Jahr über den investiven Auszahlungen.
Somit besteht für die städtischen Investitionsmaßnahmen kein Kreditbedarf. Die be-
rücksichtigte Darlehnsaufnahme für 2018 ist lediglich für die investiven Auszahlungen
im Zusammenhang mit Maßnahmen aus dem Programm ,Gute Schule 2020' in Höhe
von 60 T€ gem. den Vorgaben der Landesregierung vorgesehen, die aber nicht zu
Zins- und Tilgungsbelastungen für die Stadt führt.
Die Liquiditätskredite liegen It. Planung 2017 am Ende dieses Jahres bei rd.
15 Mio. €. Im Finanzplanzeitraum 2018 bis 2021 sinkt der Bedarf gem. Entwurf 201 8
um weitere rd. 400 T€. Diese Reduzierung wirkt sich auch auf die Entwicklung der
Kassenkreditzinsen positiv aus. Bei den Investitionskrediten für die städtischen
Investitionen zeigt sich nach aktueller Planung ebenfalls ein stetiger Abbau des
Schuldenstandes von 16,5 Mio € in 2017 auf 11,9 Mio. € in 2021.
Die Entwicklung des Eigenkapitals verbessert sich gegenüber der Planung 2017 um
rd. 3,3 Mio. € aufgrund des positiven Jahresabschlusses 2016. Für Ende 2018 wird
mit einem Eigenkapital von 36,5 Mio € und für Ende 2021 mit 36,6 Mio. € kalkuliert.
Die dargestellte Entwicklung zeigt auf, dass unter Berücksichtigung des Haushalts-
sanierungsplanes eine Überschuldung bis 2021 nicht entstehen wird.
Mit dieser positiven Darstellung möchte ich meine Haushaltsrede beenden und be-
danke mich bei Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren für Ihre Aufmerk-
samkeit. Ich wünsche den Haushaltsplanberatungen einen guten Verlauf.
Zum Schluss möchte ich meinen Kolleginnen - insbesondere Frau Detering - für
ihre Mitarbeit an der Aufstellung dieses Entwurfes danken.
Burscheid, den 14.09.2017
Helga Lagotzky