N'Jus HS 12

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Revision: Inside/Outside 2013er-Studienrevision Interview mit Prof. Haas Portrait über Valentin Landmann Juristische Blogs Herbstsemester 2012 Zeitschrift der Zürcher Jus-Studierenden

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Zeitschrift der Jusstudierenden der UZH.

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Revision: Inside/Outside 2013er-Studienrevision

Interview mit Prof. Haas

Portrait über Valentin Landmann

Juristische Blogs

Herbstsemester 2012Zeitschrift der Zürcher Jus-Studierenden

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Simone Ursprung

Geschätzte LeserschaftVor einem guten Jahr hat der Tages-Anzeiger Auszüge aus einer Rede von Martin Roeck, dem damaligen Präsidenten des Studierendenrats, verö�entlicht. Es han-delte sich um eine fun-damentale Kritik am Bolognasystem. Die Lektüre des Aufsatzes hat bei mir grippeartige Abwehrre�exe ausge-

löst. Eigentlich wollte ich schon lange eine Replik schreiben. Ironischerweise fehlte mir bis dato die Zeit dafür. Das Bolognasystem mache aus Studierenden stumpfsinnige Punktejäger, schreibt der Philosophiestudent. Wichtig sei nicht mehr der Inhalt eines Faches, sondern die Möglichkeit, möglichst schnell an ECTS-Credits heranzukommen. Dieser „Weg des geringsten Widerstandes“ ist in der Tat keine rühmliche Seite des homo studiosus. Das bemängelte Verhal-ten ist jedoch Resultat der Möglichkeit, sich das Curriculum selbst zusammenzustellen. Man kann niemanden dazu zwingen, sich die Module nach Interesse auszusuchen. Wer lieber zeitsparende, dafür langwei-lige Fächer absolviert, ist schlussendlich selber schuld. Und auch im Lizentiat ging es immer darum, die Prüfungen zu be-stehen. Es bestand also gleich viel (oder gleich wenig) Anreiz dafür, sich mit einem �ema vertieft zu beschäftigen. Zeit da-für gab und gibt es genug, sofern jemand zu aussergewöhnli-chen Leistungen bereit ist. Zudem existiert die Punktejagd nicht erst seit Bologna. Schon im Lizentiat hat man sich seine Fächer nicht zuletzt mit dem Hintergedanken zusammengestellt, ungeliebte Prüfer oder zu viel Lernstress zu umgehen. Testate wurden da abgelegt, wo der kleinste Aufwand winkte. Das Bolognasystem bietet mit seinem einheitlichen Punkteschema mehr Möglichkeiten für

Editorial

opportunistische Entscheidungen. Am extremsten wird sich dies in den nächsten Jahren zeigen, wenn die Studierenden im Übergang zur neuen Studienordnung die komplette Wahlfrei-heit haben, welche Fächer sie für ihren Bachelorabschluss ab-solvieren wollen. Es droht das absolute Horrorszenario aller Punktejagd-Skeptiker.Doch wer glaubt, die Studierenden würden nur noch die ein-fachsten Fächer besuchen, der irrt sich. „Wahlfreiheit? Das nützt mir nicht viel. Die wichtigsten Fächer für den Beruf muss ich sowieso absolvieren“, hat sich vor kurzem ein Student bei mir beklagt. Und hier liegt die Realität, welche der Philo-sophiestudent Roeck unbeachtet liess: An der Rechtswissen-schaftlichen Fakultät (und auch an den meisten anderen Fa-kultäten) sehen die meisten ihr Studium als Berufsausbildung. Wer seine Fächer nicht nach Praxisrelevanz aussucht, bekommt dafür später die Quittung. Punkte und Zeitaufwand werden dabei nebensächlich. Die Ideologen aus dem Studierendenrat mögen dies als Ökonomisierung der Bildung verteufeln. Die meisten meiner Freunde sind hingegen zufrieden, das an der Universität erworbene Wissen auch im Berufsleben brauchen zu können. Aber das sind auch keine Philosophiestudenten. Natürlich ist nicht alles besser geworden. Wie bei jedem Wech-sel muss ein neues System fortlaufend getestet und angepasst werden, bis es perfekt ist. Bald wird die nächste Revision in Kraft treten, welche das Bologna-Rechtsstudium nochmals grundlegend verändern wird. Im aktuellen N’Jus setzen wir uns mit diesem Prozess auseinander, beleuchten positive wie negative Punkte. Daneben gibt es wie immer Berichte aus Stu-dium und Praxis.

In diesem Sinne wünsche ich allen Punktejägern und den an-deren „Bolognageschädigten“ viel Spass bei der Lektüre des aktuellen N’Jus!

Simone UrsprungRedaktionsleitung

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Inhaltsverzeichnis

6 Sportlich im Recht unterwegs Interview mit Prof. Dr. Ulrich Haas

10 Täglich etwas Neues Interview mit Nicolas Kilchenmann Unternehmensportrait KPMG

11 Inside/Outside 2013er-Studienrevision

16 Pro und Contra Jahresprüfungen

18 Wandler zwischen Welten Portrait über Valentin Landmann

22 Werdegang eines Steuerexperten Interview mit Flurin Poltera Unternehmensportrait Deloitte

24 Der Herr der Risiken Interview mit Hugo Bänziger

27 Speeddating für Juristen Jobmesse des Zürcher Anwaltsverbands

29 Ein etwas anderes Praktikum Beim Rechtsdienst der reformierten Landeskirche Zürich

31 Einblicke: Volontariat Studentische Erfahrungsberichte

34 Operation Haftpflichtrecht Erfahrungsbericht: Seminar im Schwarzwald

36 Legal News Juristische Blogs im Netz

38 Auszug aus dem Blog des FV Jus

39 Rechtswissenschaft in Italien Ein römischer Erasmusstudent erzählt, wie der Hase läuft

40 Blutige Anfänger unter sich Bericht des Erstsemestrigentages 2012

42 La pagina del Circolo Giovani Giuristi La riforma della discordia

44 Neues aus dem Fachverein

45 Kolumne

46 Rätsel

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6 Interview

Judith Köppel

Neben seiner Professur an der Universität Zürich ist Ulrich Haas auch Schiedsrichter am Court of Arbitration for Sport (CAS), dem Internationalen Sportgerichtshof. Im N‘Jus gewährt uns Prof. Haas einen Einblick in seine Tätigkeit am Schiedsgericht und erzählt uns wie er die Arbeit zwischen Wissenschaft und Praxis erlebt.

Sportlich im Recht unterwegsInterview mit Prof. Dr. Ulrich Haas

Was ist der Court of Arbitration for Sports (CAS) und

worin besteht seine Funktion?

Der CAS ist ein internationales Sportschiedsgericht mit Sitz in Lausanne. fDem CAS kommt weltweit die Rolle als oberste Rechtsprechungs- und Auslegungsinstanz im Zusammenhang mit sportbezogenen Streitigkeiten zu. Der CAS wurde im Jahr 1984 gegründet und untersteht in administrativen und �nanziellen Belangen dem International Council of Arbitration for Sport (ICAS).Beinahe 300 Schiedsrichter wurden bisher aus 87 Ländern anhand ihres Fachwissens im Schiedswesen und Sportrecht ausgewählt und amten für den CAS. Jedes Jahr werden ungefähr 300 Schiedssprüche erlassen.

Die Funktion des CAS besteht darin, sportbezogene Streitig-keiten im Rahmen eines Schiedsverfahrens zu schlichten. Die Schiedssprüche des CAS haben dieselbe Vollstreckungskraft wie Entscheide von staatlichen Gerichten. Der CAS errichtet jedoch auch nichtständige Schiedsgerichte für besondere Anlässe wie die Olympischen Spiele (sog. Ad-hoc-Schiedsgerichte). Die Verfahren vor diesen Schiedsgerichten richten sich nach dafür eigens erlassenen verfahrensrechtlichen Normen.

Kann jeder Schiedsrichter am CAS werden oder müssen

bestimmte Qualifikationen erfüllt werden?

Es gibt Quali�kationsvoraussetzungen: So ist die Tätigkeit nur Juristen erö�net. Darüber hinaus sollte der Kandidat über eine gewisse Expertise auf dem Gebiet der Schiedsgerichtsbarkeit verfügen. Dabei muss es sich aber nicht speziell um Kenntnisse zur Sportschiedsgerichtsbarkeit handeln, denn vom äusseren Verfahrensablauf her unterscheiden sich die Sport- und die Handelsschiedsgerichtsbarkeit kaum. Des Weiteren sollte ein Kandidat auch ein gewisses Interesse für das Sportrecht mit-bringen. Schliesslich ist weitere Voraussetzung, dass der Kan-didat mindestens eine der Arbeitssprachen des CAS – Englisch oder Französisch – beherrscht. Die Kenntnis weiterer Sprachen ist sicherlich nicht von Nachteil.Zu beachten ist, dass der CAS dem System der "geschlossenen Schiedsrichterliste" folgt. Schiedsrichter in einem Verfahren vor dem CAS kann mithin nur sein, wer zuvor auf die Schieds-richterliste aufgenommen wurde. Dabei handelt es sich um eine "geschlossene Liste". D.h. die Parteien können nur einen Schiedsrichter aus dieser Liste benennen. Momentan sind dies – meines Wissens – knapp 300 Personen aus allen Teilen der Welt. Im Prinzip kann sich jeder bewerben, um in die Liste aufgenommen zu werden. Die Entscheidung hierüber tri�t das oberste Gremium der Schiedsinstitution, der ICAS. Das Ver-fahren ist – wie man sich vorstellen kann – recht kompetitiv.

Kann man eine Karriere als Schiedsrichter am CAS

aktiv anstreben? Worauf sollte man achten und wie sich

beruflich ausrichten? (praktisches Arbeiten in einem

bestimmten Rechtsgebiet, Dissertation, LL.M....)

Ob man insoweit wirklich von einer planbaren "Karriere" sprechen kann, ist fraglich. Wenn ich mir den Weg einiger Kollegen oder auch meinen eigenen ansehe, so ist dieser doch

«Die Schiedssprüche des CAS haben dieselbe

Vollstreckungskraft wie Entscheide von

staatlichen Gerichten.»

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7 Interview

– so ehrlich sollte man schon sein – von Zufälligkeiten geprägt, die wenig mit strategischer Planung zu tun haben. Für die Schiedsgerichtsbarkeit habe ich begonnen, mich als Student zu interessieren, weil ich – zufällig – in einem Zugabteil allein mit einem Schiedsrichter sass. Letzterer war so nett, mir seine Tätigkeit in schillernden Farben so zu beschreiben, dass ich mich dazu entschlossen habe, mir dieses Rechtsgebiet, das damals in der Ausbildung überhaupt keine Rolle spielte, näher anzusehen. Diese Zugfahrt war also ausschlag-gebend dafür, dass ich später auf dem Gebiet der Schiedsgerichtsbarkeit promoviert habe. Auch zum Sportrecht bin ich nur durch Zufall gekommen. Ich war seinerzeit Assistent an der Universität und arbeitete an meiner Habilitation. Mit dem Sportrecht hatte ich bis dahin nichts zu tun. Eines Abends klopfte jemand an meine Bürotür, der einen Gutachtensauftrag in einem Dopingfall zu vergeben hatte. Mein Glück war, dass das Sportrecht als eigenständiges Rechtsgebiet seinerzeit praktisch nicht existierte, es also kaum "Spezialisten" gab und die Bürotüren, an denen mein Auftrag-geber vorher geklopft hatte, allesamt verschlossen waren. Allein dem Umstand also, dass ich länger im Büro war als andere, habe ich folglich den Gutachtensauftrag zu verdanken. Erst mit diesem Auftrag bin ich in das Sportrecht eingetaucht. Mein Auftraggeber hat in der Folge glücklicherweise den Prozess, der durch sämtliche Instanzen ging, gewonnen und auf einmal galt ich in der "Szene" als Experte im Sportrecht.Wer die Karriereplanung etwas gezielter machen will als ich, sollte sich mit der Schiedsgerichtsbarkeit und mit dem Sport-recht intensiv beschäftigen. Die Möglichkeiten hierzu sind heute vielfältig. Das fängt schon an der Universität an. Dort werden viele Veranstaltungen zur Schiedsgerichtsbarkeit ange-boten. Auch Fortbildungen im Bereich des Sportrechts gibt es, auch an der Universität Zürich. So bietet beispielsweise das Europainstitut sowohl einen LLM als auch ein Certi�cate in Advanced Studies im Sportrecht mit ganz ausgezeichneten Referenten an. Über diese kann man oftmals auch weitere Kontakte knüpfen. Gute, insbesondere durch Auslandsaufent-halte erworbene Sprachkenntnisse sind gleichfalls von Vorteil. Schliesslich sollte man stets ein o�enes Auge bzw. Ohr für sich bietende Chancen haben und dann auch den Mut haben, zuzupacken, sobald sich eine solche erö�net.

Welcher Personen gruppe würden Sie das

Schiedsrichteramt vor dem CAS empfehlen?

Neben den Voraussetzungen, die ich zuvor angesprochen habe, kann ich diese Tätigkeit all denjenigen empfehlen, die Freude an einer juristisch abwechslungsreichen Tätigkeit haben. Kein Fall gleicht dem anderen. Das Gebiet des Sportrechts ist weit. Die Streitigkeiten können ihren Ursprung im Vertrags-, Arbeits-, Gesellschafts-, Vereins-, Handels- oder Wirtschafts-recht �nden, ebenso aber – wie im Fall von Dopingstreitigkeiten – einen Bezug zu medizinischen oder pharmakologischen Fragen aufweisen. Auch eine Verbindung zum Urheber bzw. Wettbewerbs- und Kartellrecht ist denkbar, wenn man beispiels-weise an Streitigkeiten rund um die Vergabe von Fernsehrechten

an Sportereignissen denkt. Eine gewisse soziale Kompetenz sollte man auch mitbringen, schliesslich gilt es ja, nicht nur mit den Parteien zu verhandeln, sondern auch mit den Mitschieds-richtern aus den unterschiedlichsten Rechtskreisen eine über-zeugende Lösung zu erarbeiten. Dies setzt die Fähigkeit voraus, anderen zuzuhören, zu erkennen, worauf es den Parteien ankommt, sich mit anderen juristischen Kulturen und Rechts-

konzepten auseinanderzusetzen, sowie die Bereitschaft, nicht nur Probleme zu erkennen, sondern hierfür auch Lösungen zu präsentieren. Eine gewisse Entscheidungsfreude ist mithin erforderlich und auch notwendig. Erwähnenswert ist vielleicht noch, dass die Tätigkeit oftmals in einem globalisierten Umfeld statt�ndet. Die Schiedsrichter kommen aus allen Erd-teilen und das in der Sache anwendbare Recht ist von national-staatlichen Rechtsordnungen losgelöst. Das ist insbesondere der Fall, wenn es um Streitigkeiten geht, die – wie die Doping-bekämpfung – die Herstellung gleicher und weltweit einheit-licher Wettkampfbedingungen zum Gegenstand haben. Wer also keine Angst vor den rechtlichen Herausforderungen der Globalisierung hat, wird Freude an einer Tätigkeit als Schieds-richter beim CAS haben.

Kann man hauptberuflich als

Schiedsrichter am CAS arbeiten?

Nein, es gibt keine hauptberu�ichen Schiedsrichter am CAS. Alle Schiedsrichter, die ich kenne, sind auch ausserhalb des CAS beru�ich tätig, sei es als Anwälte, Professoren oder in sonstiger Funktion. Worin sich die Schiedsrichter unterscheiden, ist sicherlich die Intensität, mit der sie Schiedsrichter mandate vor dem CAS wahrnehmen. So gibt es Schiedsrichter, die öfter und solche, die weniger häu�g tätig sind. Das ist in der Sport-schiedsgerichtsbarkeit nicht anders als in der Handelsschieds-gerichtsbarkeit. Die Gründe dafür sind unterschiedlich. Das hängt etwa von der Expertise des jeweiligen Schiedsrichters ab,

Hauptsitz des CAS: Château de

Béthusy an der Avenue

de Beaumont in Lausanne

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8 Interview

den sprachlichen Fähigkeiten, aber auch von der zeitlichen Verfügbarkeit des Schiedsrichters. Wer z.B. Vollzeitprofessor ist, steht für Schiedsverfahren bei weitem nicht im selben Masse zur Verfügung wie ein Anwalt.In der Literatur wird immer wieder angedacht, den CAS zu "professionalisieren" und nur noch solche Leute auf die Schiedsrichterliste zu nehmen, die ausschliesslich die Tätigkeit als CAS-Schiedsrichter ausüben. Damit würde freilich der Kreis potentieller Schiedsrichter deutlich verkleinert. Hinter-grund des Vorschlags ist, dass man zu einer (noch) einheitli-cheren Rechtsprechung gelangen will. Ich meine, dass man dieses Ziel auch anders erreichen kann, ohne die rechtliche und kulturelle Vielfalt aufzugeben, die den CAS auszeichnet und die letztlich auch für die Fortentwicklung des Sportrechts notwendig ist. Ich stünde dann für ein solches Schiedsgericht nicht mehr zur Verfügung, denn vor die Wahl gestellt, Professor an der Universität Zürich oder ausschliesslich Schiedsrichter beim CAS zu sein, würde ich mich (freilich nicht ganz ohne Wehmut) fürs Erstere entscheiden.

Über wen „richten“ Sie eigentlich?

Eine breite Palette unterschiedlicher Parteien treten vor dem CAS auf. Es kann sich dabei beispielsweise um Athleten und Spielervermittler, Clubs bzw. Vereine, nationale oder inter-nationale Sportorganisationen einschliesslich dem Internatio-nalen Olympischen Komitee oder aber auch um Sponsoren, Fernsehanstalten oder Hersteller von Sportausrüstung handeln. Der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt. Voraussetzung ist lediglich, dass zwischen den Parteien eine Schiedsvereinba-rung besteht, welche die Zuständigkeit des CAS vorsieht und dass die Streitigkeiten irgendeinen Bezug zum Sport aufweisen. Letzteres Merkmal wird in aller Regel aber weit ausgelegt.

Wie sieht der Ablauf eines Verfahrens vor dem CAS aus?

Das Verfahren lässt sich grob gesprochen in fünf verschiedene Abschnitte gliedern. In der ersten Phase, der Initialphase, wird das Verfahren eingeleitet, die Kostenvorschüsse eingezahlt und der Gegenstand des Verfahrens festgelegt. Nach der Initialphase folgt sodann die so genannte Bestellungsphase. Jetzt wird das Schiedsgericht gebildet, d.h. die parteiernannten Schiedsrichter bestätigt und der Obmann des Schiedsgerichts ernannt. Mitunter kommt es auch vor, dass ein Schiedsrichter abgelehnt wird. Dann muss in diesem Abschnitt des Verfahrens auch über das Ablehnungsgesuch entschieden und – u.U. ein neuer Schiedsrichter bestellt werden. Ist die Bestellungsphase abge-schlossen, übersendet der CAS die Akten an die Schiedsrichter. Jetzt liegt das Verfahren in den Händen derselben und es beginnt die dritte Phase des Verfahrens, die Instruktionsphase. Diese dient dazu, die – in aller Regel statt�ndende – mündliche Verhandlung so vorzubereiten, dass lediglich eine solche mündliche Verhandlung (gegebenenfalls auch über mehrere Tage) notwendig ist. Das Schiedsgericht ordnet zu diesem Zweck etwa Schriftsatzwechsel an, stellt Fragen an die Partei-en, ordnet die Vorlage von Urkunden an oder bestellt Sachver-ständige. Letztlich werden hier alle sachdienlichen Anordnungen getro�en, um die mündliche Verhandlung schnell und e�zient durchzuführen. Ist die Instruktionsphase abgeschlossen, werden die Parteien zur mündlichen Verhandlung geladen und es beginnt die 4. Phase des Verfahrens. Hier haben die Parteien die Möglichkeit, zum rechtlichen und tatsächlichen Vorbringen der anderen Partei noch einmal Stellung zu nehmen. Ausserdem wird in der mündlichen Verhandlung auch die Beweisauf nahme durchgeführt. Mit Abschluss der mündlichen Verhandlung beginnt das letzte Verfahrensstadium, nämlich die Fällung des Schiedsspruchs. Dem geht in jedem Fall die Beratung unter den Schiedsrichtern voraus. Sodann muss der Schiedsspruch abgefasst, geprüft und schliesslich den Parteien zugestellt werden.

Wie ist das Verhältnis vom CAS zu staatlichen

Gerichten?

Das Verhältnis ist von gegenseitigem Respekt getragen. Die Gerichte akzeptieren die Schiedsgerichtsbarkeit als parteiauto-nome Alternative und die Schiedsgerichte sind darum bemüht, nur Schiedssprüche zu erlassen, die der – zugegeben sehr ein-geschränkten – Kontrolle durch die staatlichen Gerichte standhält. Es ist insbesondere diese Art der Zusammenarbeit und des gegenseitigen Respekts, der die Schweiz zu einem weltweit attraktiven Schiedsplatz macht.

Zur Person

Professor Dr. Ulrich Haas (*1964) ist seit Januar

2008 als Professor für Zivilverfahrens- und Privat-

recht an der Universität Zürich tätig.

Nach Studium an den Universitäten Regensburg und

Lausanne promovierte und habilitierte er an der

Universität Regensburg und war sodann Professor an

der Martin Luther-Universität in Halle und später an

der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz.

Die Tätigkeits- und Forschungsschwerpunkte von

Prof. Haas liegen im (internationalen) Zivilverfahrens-

recht (einschliesslich Schiedsgerichtsbarkeit), im

Unternehmensinsolvenzrecht sowie im Sportrecht. In

diesen Bereichen ist er durch zahlreiche Veröffentli-

chungen ausgewiesen und seit vielen Jahren als

Gutachter bzw. Schiedsrichter tätig.

Ulrich Haas ist unter anderem Schiedsrichter am

Court of Arbitration for Sport (CAS), dem Deutschen

Sportschiedsgericht und der Deutschen Institution

für Schiedsgerichtsbarkeit eV (DIS). Darüber hinaus ist

er Mitglied verschiedener Verbandsgerichte.

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9 Interview

Werden die Entscheide von den

Parteien jeweils akzeptiert?

Natürlich fällt die Akzeptanz immer derjenigen Partei leichter, die im Verfahren obsiegt hat. Wer verliert schon gerne und bezahlt auch noch Geld dafür? Insgesamt aber ist die Akzep-tanz hoch. Viele Parteien sind nämlich froh darüber, dass man sich mit ihrem Begehren ernsthaft und im Detail auseinander-setzt und dass sie die Möglichkeit hatten, in einem fairen Verfahren ihren Standpunkt zu artikulieren. Viele sind auch ehrlich genug, zu erkennen, dass ein Fall in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht unterschiedliche Entscheidungsoptionen erö�net, in den seltensten Fällen also eindeutig ist. Es gibt aber auch einen immer grösser werdenden Anteil von Parteien, die nicht bereit sind, die Entscheidung hinzunehmen. Die Beschwerden am Bundesgericht gegen Entscheide des CAS haben in den letzten Jahren jedenfalls merklich zugenommen. Das hat nur bedingt etwas damit zu tun, dass das Verfahrens-aufkommen beim CAS gestiegen ist. Hinsichtlich der Gründe kann man nur spekulieren.

Wo sehen Sie Vorteile und

Chancen der Schiedsgerichtsbarkeit?

Der Schiedsgerichtsbarkeit werden immer wieder folgende Vorteile nachgesagt: Schnelligkeit, grosser Sachverstand der Schiedsrichter, niedrigere Kosten, Vertraulichkeit des Verfah-rens und auch grössere Befriedungsfunktion und Akzeptanz. Ich glaube nicht, dass man das so generell sagen kann. Vielmehr kommt es auf die Umstände des Einzelfalles, insbesondere die Schiedsrichter, das Schiedsgericht, das rechtliche Umfeld, in welches das Verfahren eingebettet ist, aber auch auf die von den Parteien verfolgten Ziele an. In sportbezogenen Sachver-halten jedoch ist die Schiedsgerichtsbarkeit alternativlos. Für alle Teilnehmer am organisierten Sportgeschehen einheitliche Bedingungen lassen sich nur herstellen, wenn die Streitigkeiten den staatlichen Gerichten entzogen sind. Das lässt sich viel-leicht an folgendem Beispiel verdeutlichen. Ein Sportler in Australien unterstellt sich nur deshalb den Dopingbestim-mungen, weil er seinen französischen Wettbewerber in gleicher Weise gebunden glaubt. Was passiert nun aber, wenn der fran-zösische Richter eine wegen der Einnahme einer verbotenen Substanz verhängte Dopingsanktion für unwirksam hält, der australische Kollege aber in Anwendung des australischen Rechts für den australischen Athleten zum genau gegenteiligen Ergebnis gelangt? Gleiche Wettkampfbedingungen bedürfen

nicht nur einheitlicher Regeln, sondern auch der einheitlichen Rechtsanwendung und -durchsetzung. Dies kann in einem globalisierten Umfeld wie dem Sport nur die Schiedsgerichts-barkeit gewährleisten. Darüber hinaus trägt die Sportschieds-gerichtsbarkeit auch viel zur Rechtsfortentwicklung auf dem Gebiet des Sportrechts bei, denn die weit überwiegende Zahl der Entscheide des CAS wird verö�entlicht und in der Literatur (und sonstigen Rechtsprechung) kommentiert und begleitet.

Wie oft kommen Sie als Schiedsrichter zum Einsatz?

Die Zeit, die ich für Schiedsverfahren zur Verfügung stellen kann und will, ist beschränkt, denn in erster Linie bin ich ja Professor hier an der Universität Zürich und diesen Beruf übe ich gerne und mit Leidenschaft aus. Daher gibt es sicherlich eine ganze Reihe Schiedsrichter beim CAS, die sehr viel mehr Fälle bearbeiten als ich. Über Zahlen, wie viele Verfahren ein durchschnittlicher oder der meistbeschäftigte Schiedsrichter bearbeitet, verfüge ich nicht. Ich freue mich jedenfalls über das Privileg, an dem ein oder anderen spannenden Verfahren mit-wirken zu können. Für meine wissenschaftliche Arbeit ist jedenfalls der Blick in die Praxis und hinter die Kulissen von grossem Nutzen.

Was war bisher Ihr spannendster Fall?

Fälle können aus unterschiedlichen Gründen spannend sein, etwa aufgrund der Schiedsrichter, die an dem Verfahren mit-wirken. In dem Zusammenhang habe ich viele beeindruckende Persönlichkeiten kennen gelernt, von denen man viel lernen kann. Ein Fall kann aber auch spannend sein aufgrund verfah-rensrechtlicher Fragestellungen. So hatte ich beispielsweise einmal darüber zu entscheiden, ob und inwieweit aufgrund von Bedrohungsszenarien die Identität von Zeugen im Rahmen der Beweisaufnahme geschützt werden kann bzw. muss oder ob und inwieweit illegal erlangte Beweismittel im Rahmen der Beweisaufnahme berücksichtigt werden dürfen. Aber auch aufgrund der am Streit beteiligten Personen kann ein Fall interessant sein. Viele Sportstars etwa p�egen von sich ein gewisses Bild in der Ö�entlichkeit. Treten sie dann in dem Schiedsverfahren als Partei oder Zeuge auf, wirken sie zumeist ganz anders. Mitunter ist es dann spannend zu sehen, wie weit Schein und Wirklichkeit auseinander liegen. Am eindrück-lichsten fand ich aber wohl bislang die Schiedsgerichtstätigkeit bei den Olympischen Spielen. Der Druck, innerhalb von 24 Stunden ab der Einreichung der Klage zu einer guten Entschei-dung zu gelangen, ist gerade bei komplexen Fragestellungen eine grosse Herausforderung und Verantwortung. Auch sieht und spürt man unmittelbar die Auswirkungen der Entschei-dung, die ja sofort umgesetzt wird. Diese Arbeit in einem Team von Mitschiedsrichtern war für mich bislang wohl die eindrücklichste Erfahrung im Zusammenhang mit dem CAS.

«In sportbezogenen Sachverhalten ist die

Schiedsgerichtsbarkeit alternativlos.»

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10 Unternehmensportrait

Nicolas Kilchenmann, Master of Law der Universität Fribourg, arbeitet bei KPMG im Bereich Audit Financial Services Regulatory & Compliance in Zürich. Für den Jus-Absolventen bietet dieser Bereich die richtige Mischung aus Jus und Wirtschaft und darüber hinaus spannende Karriereperspektiven.

Wie müssen wir uns deinen Job vorstellen?

Ich bin bei KPMG im Bereich Regulatory & Compliance tätig. Hier prüfen wir, ob unsere Kunden die gesetzlichen Bestimmungen einhalten. Meine Aufgaben beinhalten eine Mischung aus juristischer und wirtschaftlicher Tätigkeit. Ich selber arbeite im Team Geldwäscherei. Hier führen wir z.B. Sonderprüfungen durch, die von der FINMA (Finanz-marktaufsicht) verlangt werden oder unterstützen unsere Kun-den bei aufsichtsrechtlichen Fragestellungen.

Was fasziniert dich an deinem Job?

Vor allem das Zusammenspiel zwischen Jus und BWL �nde ich spannend. Besonders reizt es mich, die theoretischen Aspekte, welche wir im Studium gelernt haben, anwenden zu können. Besonders interessant ist die Kundenarbeit. Wir führen viele Gespräche auch mit höheren Senioritäten – man muss o�en sein und gerne auf Leute zugehen können. Meist sind die Kunden aber sehr angenehm.

Wie sieht dein typischer Arbeitsalltag aus?

Einen typischen Arbeitsalltag gibt es nicht. Das ist sehr abhängig vom jeweiligen Mandat. Die ersten 8 Monate war ich auf einem Secondment bei der FINMA. Hier habe ich einen guten Einblick in die Anwendung von Gesetzen bekommen und konnte mir auch ein tolles Netzwerk aufbauen. Zur Zeit arbeite ich auf kleineren Mandaten, manchmal auch alleine. Das ist toll – ich bin sehr eigenverantwortlich und kann mir die Zeit selbst einteilen. Ich lerne jeden Tag Neues dazu.

Regulatory & Compliance bei KPMGInterview mit Nicolas Kilchenmann

Unternehmensportrait

Was hat für dich den

Ausschlag gegeben,

dich für KPMG zu

entscheiden?

Das Stelleninserat klang schon sehr interessant. Ausschlaggebend war aber das persönliche Interview. Neben dem HR-Verant-wortlichen habe ich den Partner aus dem Bereich Audit Financial Services Regulatory & Compliance kennenlernen dürfen und fühlte mich gleich sehr wohl. Das Gespräch war professionell und gleichzeitig sympa-thisch und persönlich. Das hat mich überzeugt.

Was ist die grösste Herausforderung in deinem Job?

Da wir nicht nur für einen Kunden, sondern für viele arbeiten ist die Einarbeitung bei einem neuen Kunden immer sehr spannend. Alles ist immer neu und man muss sehr �exibel sein. Es wird von mir erwartet, dass ich immer gut vorbereitet bin und über aktuelle Entwicklungen orientiert bin.

Unterstützt KPMG dich in deiner Weiterbildung?

Für mich persönlich und für KPMG ist es wichtig, dass wir uns stetig weiterentwickeln. Damit ich immer up to date bin, besuche ich regelmässig externe Seminare zu Compliance-�emen. Diese werden zeitlich und �nanziell von KPMG unterstützt. Mein Ziel ist, an der Universität Zürich noch den LL.M. Inter-nationales Wirtschaftsrecht zu absolvieren, welcher mir in meiner persönlichen Karriere sicherlich hilfreich sein wird.

Kontakt:

Sophie Fischer www.kpmg.ch/careers

Human Resources www.facebook.com/KPMGcareers

058 249 53 39

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11 Thema

Fabio Andreotti und Juan Armas Pizzani

Die Reform ist tot, es lebe die Reform!Die Kritik am Bolognasystem war unüberhörbar.Für die Zukunft fragt man sich, ob und in welchem Umfang das revidierte Studiumauf die Zustimmung der Studierenden an der RWF stossen wird.Im folgenden Artikel wird die „Innensicht“ von Fabio Andreotti als Studierendenvertreterund die „Aussensicht“ von Juan Armas Pizzani als betroffenem Studenten vertreten.

Inside/Outside 2013er-Studienrevision

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12 Thema

Als einer der beiden Vertreter der Jus-Studierenden in derFakultät bin ich mitverantwortlich für das Resultat der Revision der Bolognareform. Bereits unsere Vorgänger waren sich einig, dass insbesondere der Bachelor entschärft werden muss. Wir vermuten, dass die Mehrheit der Studierenden auch dieser Meinung ist; auch die Ansicht vieler Professoren ging in diese Richtung. Zu viele Fächer mit zu umfangreichem Sto� , ver-bunden mit Klausuren in zu kurzen Zeitabständen, lösten einen immensen Leistungsdruck aus. Die Problematik gipfelte in, verglichen mit anderen Fakultäten, tieferen Noten!Nun ist es endlich soweit – die fällige Revision wurde im Früh-ling von der Fakultät verabschiedet und vom Universitätsrat im August genehmigt. Damit steht der Einführung im Herbst 2013 nichts mehr im Weg. Ursprünglich war die Revision bereits für das Herbstsemester 2012 geplant, jedoch wardamals die Einigkeit unter den Fakultätsmitgliedern zu klein bzw. die Uneinigkeit zu gross. Die heutige Revision ist – in guter Schweizer Manier – ein Kompromiss, nicht viel Top Down, mehr Bottom Up. Die Professoren setzten sich zu Recht für ihre Fachgruppen und Module ein. Aber auch die Studie-rendenvertreter trugen ihren Teil bei. Dazu möchte ich kurz Stellung nehmen:

Die Revision könnte in fünf Hauptteile unterteilt werden: 1. Bei der Auswahl der im Bachelor angebotenen Module

wurde der Schwerpunkt verstärkt auf die „Grundlagenfächer“ des Rechts gelegt. So kommt den Kernkompetenzen im ö� ent-lichen und internationalen Recht sowie im Privat- und Straf-recht eine grössere Gewichtung zu. Viele „spezialisierende“ Module werden in den Master verschoben. Damit einherge-hend wurde die Anzahl Prüfungen spürbar reduziert, von 24 auf 17 Klausuren. Das Assessment umfasst nur noch 6 Module. Die „Einführung in die Rechtswissenschaft“ entspricht nun dem ihr eigentlich zukommenden Einführungscharakter, indem das Modul – ho� entlich – durch einen mehrfach wiederholbaren Online-Test abgeschlossen werden kann.1 In der Aufbaustufe wird vermehrt mit unechten Verbundprüfungen (z.B. Konkurs-recht und Medizinrecht in einer Prüfung) gearbeitet, damit die Studierenden stra� er studieren können und nicht durch die unzähligen 3-ECTS-Module daran „gehindert“ werden. Zudem wird nur noch eine Bachelorarbeit statt deren zwei verlangt. Die Ausschlusslisten des Dekanats geben schliesslich Aufschluss darüber, welche neuen Module nach Bestehen der alten Module mit identischem oder ähnlichem Inhalt

Inside Fabio Andreotti

noch(mals) absolviert werden dürfen und welche vom indivi-duellen Curriculum „ausgeschlossen“ werden (vgl. Merkblatt zur Übergangsregelung). Damit haben wir in diesem Bereich die Hauptanliegen der Studierenden realisieren können.

2. Im Bachelor gibt es grundsätzlich nur noch Jahres-prüfungen, jeweils im Sommer. Anders als bisher soll den Studierenden mehr Zeit für die Vertiefung bei gleich bleibender Sto� menge verbleiben. Diese Änderung nähert den Bachelor dem Lizentiat wieder etwas an. Auf der Masterstufe gibt es weiterhin Semesterprüfungen. Dies ist geboten, weil die Module spezialisierter und daher weniger umfangreich sind. DieJahresprüfungen waren nicht eine Forderung seitens derStudierenden, verbunden mit der angestrebten Vertiefung der Kernkompetenzen sind sie aber stimmig. Unsere Kritik bezog sich denn auch nur auf die bloss jährliche Wiederholbarkeit nicht bestandener Prüfungen in der Assessment- und Aufbau-stufe.2 Immerhin – und dies reduziert die mit Jahresprüfungen verbundene Härte – können die Studierenden bereits mit ihren Masterarbeiten beginnen, ohne dass deren Punkte in die bereits heute gültige Übergangsregelung von 18 ECTS fallen (§ 20 RVO). Zudem wird es nach Aussage des Dekanats mög-lich bleiben, im Herbstsemester abzuschliessen, falls nur noch Fallbearbeitungen oder andere schriftliche Arbeiten (Bachelor- oder Masterarbeit) geschrieben werden müssen.3 Hier wird es wichtig sein, dass Fallbearbeitungen und Seminararbeitenweiterhin auch im Herbst angeboten werden.

3. Die Assessmentstufe wird mit dem Herbstsemester 2013 zu einer echten Aufnahmephase, in welcher „nicht geeignete“ Studierende sich entscheiden sollen, das Jus-Studium nicht weiterzuführen – so wenigstens in der � eorie. Einerseits können die Module nur noch einmal wiederholt werden, mit Ausnahme der Fallbearbeitung. Andererseits – und das ist unseres Erach-tens die einschneidende Neuerung – können Studierende nicht wie heute einfach weiterstudieren, wenn sie Prüfungen derAssessmentstufe nicht bestanden haben. Diese Regel gilt immer-hin dann nicht, wenn bloss eine Prüfung nicht bestanden wurde. In diesem Fall dürfen Studierende Module der Aufbaustufe im Umfang von 18 ECTS buchen (§ 15 RVO). Zusammen mit der Einführung der Jahresprüfungen hat die Fakultät damit eine deutliche Verschärfung gegenüber der heutigen Lösung durchgesetzt. Die beiden Studierendenvertreter waren vehement gegen eine Regelung dieser Art. Noch unklar, aber sehr

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13 Thema

wünschenswert wäre, dass Bachelorarbeiten bereits geschrieben werden können, ohne dass deren Punkte in die Übergangs-regelung der 18 ECTS-Punkte fallen.

4. In der Aufbaustufe sind nur noch 6 Fehlversuche zuge-lassen (§ 32 Abs. 1 RVO). Dass die Anzahl an Fehlversuchen gesenkt werden muss, war von Anfang an klar. Doch sollte die Senkung aus Sicht der Studierendenvertreter nicht so drastisch ausfallen. Leider blieben unsere diesbezüglichen Einwände ungehört. Zumindest ein kleiner Trost bleibt: Mit dem Über-tritt ins neue System werden (auch wegen dem Übertritt) alle bisher angehäuften Fehlversuche im Bachelor gelöscht. In der Aufbaustufe gilt weiterhin die zweimalige Wiederholungsregel, und im Master ist weiterhin die 30 Punktefehlerregel relevant, neu aber kombiniert mit einer bloss einmaligen Wiederholbarkeit der jeweiligen Modulprüfungen (§ 33 Abs. 3 RVO).

5. Im Gegensatz zum Wechsel vom Lizentiat zu Bologna 2006 werden ab Herbst 2013 alle Studierenden nach der neuen Ordnung studieren. Zugegeben, dies führt zu Friktionen für einige Studierende der aktuellen Jahrgänge. So können die jetzigen „Drittsemester“ ihre Prüfungen im Ö�entlichen Recht II und Zivilverfahrensrecht nur noch im Sommer ab-legen, was zu einer höheren Belastung in dieser Phase führen kann (vgl. die Musterstudienplan-Varianten für Studierende des zweiten Jahres). Für die heutigen Assessmentstudierenden hingegen wurde mit der Übergangsregelung des Dekanats eine angemessene Ordnung gescha�en.4 Die Fakultät gewährt allen „Wechslern“, unter Vorbehalt der Ausschlusslisten, voll-ständige Gestaltungsfreiheit (z.B. ist die Wahl des Zusatz-moduls OR AT freiwillig!) für die fehlenden ECTS-Punkte bis zum erfolgreichen Abschluss des Bachelors. Es können sogar eigentlich nicht erforderliche Wahlp�ichtmodule bereits heute absolviert werden, welche beim Übertritt vollständig an den Abschluss angerechnet werden (sog. vorgezogene Wahlfreiheit). Dazu kommt, was selbstverständlich ist, die vollständige Anrechnung aller bereits abgeschlossenen Module, auch wenn sie im neuen System nicht mehr oder erst auf Masterstufe angeboten werden. Mit diesen beiden Grundsätzen versucht die

1 Die Frage der Art und Weise der Wiederholbarkeit der

Prüfung ist noch nicht geklärt.

2 Insbesondere gegen die jährliche Wiederholungsregel hat

der Circolo Giovani Giuristi, die Vertretung der Tessiner

Juristen an der UZH, eine Petition eingereicht.

3 Zu allgemein häufigen Fragen hat das Dekanat ein FAQ

online veröffentlicht.

4 Erst für die Assessmentstudierenden mit

Studienbeginn im HS13 gelten die verschärften

Übergangsbestimmungen (§ 15 RVO).

Fakultät, mögliche Härten zu vermeiden. Wir sind überzeugt, dass das Dekanat sich in Einzelfällen kulant zeigen wird.Neben der eigentlich Revision wurde auch die Anzahl ECTS für Masterarbeiten reduziert, nämlich von 30 auf 18 ECTS (§ 21 Abs. 3 RVO). Diese Neuerung liegt im Interesse sowohl der Studierenden, welche für die übrigen 12 Punkte die Wahl zwischen schriftlichen Arbeiten oder anderen Leistungsnach-weisen haben, als auch der Lehrstühle, welche deshalb voraus-sichtlich mit weniger Arbeit belastet sein werden. Trotzdem hat die Fakultät eine Tür für angehende „Forschende“ weit o�en gelassen: Über die obligatorischen 18 ECTS Punkte hinaus können wir – z.B. im Master of Law UZH (ohne Schwer-punkt) – weitere Arbeiten im Umfang von bis zu 60 ECTS schreiben – dies entspricht nämlich dem maximalen Umfang des Wahlpools. Damit wäre ein „publizistischer“ Master (von 90 deren 78 ECTS durch schriftliche Arbeiten) möglich!Die Erwartungen an den revidierten Studiengang waren von allen Seiten hoch. Umso schwieriger war es, die Interessen der Studierenden in allen Belangen durchzusetzen. Mit der Revision gehen wir aber meiner Meinung nach in die richtige Richtung. Dafür ist allen Beteiligten zu danken. Das Studium an der RWF wird ab Herbst 2013 logischer und strukturierter. Mit der Schwerpunktsetzung auf den „Kernfächern“ des Rechts wird – gerade auch im Hinblick auf das Anwaltsexamen – ein Grundstock gelegt, der jedem Juristen keinesfalls fehlen darf. Eine ähnliche (verstärkte) Grundlagenausrichtung des Masters wäre ebenfalls wünschenswert.

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14 Thema

Anders als mein Kommilitone habe ich nicht selbst an der Reformierung der Rahmen- und Studienordnung teilgenom-men. Vielmehr betri� t mich diese insofern, als ich im Bachelor unter die Übergangsbestimmungen falle und gleichzeitig am neuen Masterprogramm teilnehmen werde. Meine Perspektive bezieht sich also weniger auf die Konstruktion des neuenProgramms, als vielmehr auf dessen Folgen im Studienalltag.

BLaw Rev 13Insbesondere im Bachelor werden zahlreiche Änderungen eingeführt. Meines Erachtens sind sie für die Studierenden in ihren positiven Bereichen, bis auf einige wenige Ausnahmen, rein formeller Natur. Diese Kritik bezieht sich insbesondere auf die behauptete «Entschlackung» des BLaw, welche zu einer Senkung der Anzahl Prüfungen geführt habe. Dies magzahlenmässig stimmen - inhaltlich sind die Anforderungen jedoch in etwa die gleichen. Von einer deutlichen Senkung des Leistungsdrucks kann keine Rede sein. Obwohl sich Jahresprüfungen meiner juristischen Studien-erfahrung nach positiv auf das tatsächliche Verständnis des Sto� es auswirken sollten, ändert sich an der Leistungsanforde-rung wenig bis gar nichts. Das zu absolvierende Sto� spektrum für den Erhalt des BLaw wird nicht grundsätzlich in Frage gestellt - der Behauptung, die Studierenden würden bedeutend entlastet, jedoch vehement widersprochen. Es gibt zwar nur noch einmal im Jahr Prüfungen, diese sind dann aber auch fast doppelt so umfangreich; es entsteht im Gegenteil noch ein grösserer Druck. Bei Scheitern ist dem Studiengang unter Umständen ein ganzes Jahr anzuhängen, nicht wie bisher nur ein Semester. Dies betri� t insbesondere das Assessement, wie auch das letzte Jahr des BLaw.Im ersten Jahr des Assessements kann nur weiterstudiert werden, wenn ca. 70% aller ECTS bestanden sind und dies nur im Rahmen von maximal 18 ECTS der Aufbaustufe (nRVO1 § 15). Werden die Module der Aufbaustufe bestanden, ein Teil der Assessmentstufe aber wiederum nicht, wäre demzufolge gar noch einmal ein Jahr anzuhängen. Dem kommt [nRVO § 32 I] zuvor, indem der entsprechende Student nach 2 Jahren vom Studium der Rechtswissenschaften ausgeschlossen wird. So soll verhindert werden, dass ungeeignete Personen zu lange im Studium verbleiben.Im letzten Jahr des BLaw, bezogen auf das Regelcurriculum (nRVO §4 I), kann eine ähnliche Problematik entstehen. Da die jeweilige Prüfungslast pro Session nun 60 ECTS und nicht

wie bisher 30 ECTS ausmacht, wird es wahrscheinlicher, dass die Übergangsgrenze von 18 ECTS in die Masterstufe [nRVO § 20] nicht erreicht wird. Wird sie erreicht, können nicht mehr als 30 ECTS der Masterstufe in Form von Modulen gebucht werden. Gibt es hier wiederum auch nur einen einzigen Fehl-schlag in den Bachelorprüfungen, ist ein weiteres Jahr anzu-hängen, ohne die Möglichkeit zu haben, weitere Module der Masterstufe zu absolvieren. Gäbe es Repetitionsprüfungen wenigstens für Studenten, die sich schon für den ordentlichen Termin angemeldet hatten, könnte man den Leistungsdruck zumindest in dieser Hinsicht etwas entschärfen.Eine weitere Belastung ist der Umstand, dass die Anzahl der Fehlversuche im BLaw stark reduziert wurde. In der Aufbau-stufe angekommen, darf maximal jede zweite Prüfung einmal nicht bestanden werden, um nicht die Gesamtanzahl Fehlver-suche von 6 (nRVO §32 I) zu überschreiten. Dies, obwohl die Prüfungen nach neuer Ordnung in der Regel fast doppelt so viel Sto� aufweisen wie diejenigen nach alter Ordnung2.

Übergangsbestimmungen BLaw - BLaw Rev 13Die Studierenden, welche vor dem HS13 angefangen haben, aber noch im BLaw studieren, werden automatisch ins neue BLaw - System überführt (ÜR3 2.1). Als damals beim Lizentiat auf das völlig neue Bologna - System gewechselt wurde, sind beide Systeme parallel geführt worden und ein Übertritt war freiwillig (s.o. Ausführungen Fabio Andreotti).Als «Gegenleistung» dafür, dass keine Wahlfreiheit zwischen der alten und neuen Ordnung besteht, werden unter anderem sämtliche bisher angesammelten Fehlversuche gestrichen (ÜR 2.6). Zudem besteht im eingeschränkten Rahmen einer Sperr-liste Wahlfreiheit bzgl. der noch zu absolvierenden Module unter Beachtung der zu erreichenden 180 ECTS (ÜR 2.3.2 I i.V.m. 2.4). Einerseits ist es nun teilweise möglich, trotz der Sperrliste einige Fächer doppelt zu absolvieren: bspw. können die ModuleEuroparecht 1, Völkerrecht 1 und Internationales Privatrecht absolviert werden, ohne dass man vom neuen Fach «trans-nationales Recht» gesperrt wird, obwohl auch da dieselben 3 Fächer geprüft werden (ÜR 2.4, Liste). Des Weiteren können im Rahmen von 27 ECTS Fallbearbeitungen und / oderSeminare geschrieben werden. Andererseits wurde schon vorab von der Fakultät daraufverwiesen, dass ein entsprechend «vereinfachter» Studien-abschluss vor einem HR - Gremium wohl (zu Recht) kein

Outside Juan Armas Pizzani

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15 Thema

gutes Bild des entsprechenden Bewerbers abgeben würde.Letzten Endes sind die Studenten zu ihrem eigenen Wohl also gehalten, die P�ichtfächer ordnungsgemäss abzuschliessen und nicht etwa wesentliche Kernpunkte des BLaw mithilfe der Übergangsregelung zu umgehen. Dies heisst natürlich wieder-um, dass die «Wahlfreiheit bezüglich der restlichen für den Studienabschluss erforderlichen ECTS Credits» (ÜR 2.3.2) eher eine virtuelle als eine reale ist. Die Wahlfreiheit wird insbesondere auch dadurch eingeschränkt, dass die Sperrliste mit einigen Ausnahmen (s.o.) doch ziemlich umfangreich ist.Ein weiterer zu beachtender Punkt der Übergangsregelung besteht darin, dass ab dem HS 2013 keinerlei Prüfungen zu den vorherigen Modulen mehr abgelegt werden können - auch nicht im Rahmen von Wiederholungen (ÜR 5.6). Für Studierende, welche im HS11 angefangen haben, führt dies dazu, dass sie antizyklische Module zyklisch besuchen müssen, wollen sie dem Regelcurriculum der aRO3 annähernd Folge leisten. Da sie in ihrem Leistungsausweis die üblichen P�ichtmodule ausweisen können sollten (s.o.), sind sie faktisch dazu gezwungen. Die Übungen werden bspw. für Ö�entliches Recht 2 und teil-weise im Zivilverfahrensrecht vor den Vorlesungen besucht. Wird dies nicht getan, so besteht für die Dauer des Folgejahrs keine Möglichkeit, diese Prüfungen abzulegen, da ab HS13 automatisch der Übertritt in das neue System erfolgt. Zwar �nden sich auf der Revision 13 - Website des Dekanats4 Musterstudienpläne für ebendiese Fälle, jedoch ist das Ergebnis nicht zufriedenstellend.Dies erklärt sich damit, dass mit einem so umgebauten Stunden-plan die Wahrscheinlichkeit steigt, Prüfungen nicht zu bestehen, was wiederum zu einem grösseren Druck beim Nachholen im Folgejahr führt.

GesamtwürdigungSowohl unter den Übergangsbestimmungen, wie auch unter der Revision der Rahmen- und Studienordnung des BLaw haben betro�ene Studierende einige Nachteile gegenüber ihren älteren Studienkollegen hinzunehmen. Der Druck an den Prüfungen

1 Rahmenverordnung über den Bachelor- und Master-

studiengang sowie die Nebenfachstudienprogramme an der

Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich:

Vorabdruck der am 20. August 2012 vom Universitätsrat ver-

abschiedeten Rahmenverordnung.

2 Rahmenordnung für das Studium in den Bachelor- und Mas-

terstudiengängen an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät

der Universität Zürich vom 24. Oktober 2005 (RS 4.1.1).

3 Übergangsregelungen für den Bachelor- und den Masterstu-

diengang sowie für die Nebenfachstudienprogramme an der

Rechtswissenschaftlichen Fakultät vom 03. Oktober 2012.

4 http://www.ius.uzh.ch/studium/revision2013.html

5 http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/15/22/

press.Document.138528.pdf

wird, weil sie nur noch einmal im Jahr statt�nden und sich die Studienzeit bei Fehlschlägen jeweils um ein ganzes Jahr ver-längern kann, verschärft. Zusätzlich ist die Sto�ast während einer Prüfungssession doppelt so hoch wie bisher - eine unangenehme Situation.Des weiteren ist auch zu beachten, dass nicht nur «faule» (und demzufolge «schlechte») Studierende unter der neuen Regelung zu leiden haben. Viele Studierende müssen sich zumindest teilweise selbst �nanzieren (ca. 75% 5). Ein Wechsel zu Jahres-prüfungen könnte einerseits begünstigend wirken, da die Arbeitstätigkeit auf eine längere Zeitspanne verteilt werden kann. Andererseits ist jedoch zu beachten, dass der Prüfungsdruck aufgrund der oben beschriebenen Umstände nicht kleiner wird - gegebenermassen mit verheerenden Folgen für die Betro�enen. Im vergangenen Oktober, nach der Verabschiedung der Revision durch den Universitätsrat, hat sich eine Gruppe von Tessiner Studenten der RWF dazu entschieden, eine Petition einzu-reichen, sollten nicht erneut Wiederholungsprüfungen am Ende jedes Semesters statt�nden. Da die Jahresprüfungen meines Erachtens, nebst der übertrieben kleinen Anzahl an möglichen Fehlversuchen, den ärgsten und gefährlichsten Eingri� in das Leben eines Jus - Studenten darstellen, emp�ehlt der Verfasser dieser Zeilen unbedingte Unterstützung des Antrages zu Semesterprüfungen, sollte eine bilaterale Lösung dieses Problems nicht möglich sein und sollte die Petition Erfolg haben.

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16 Pro & Contra

Mit der Studienrevision werden auch Jahresprüfungen eingeführt. Ab dem Herbstsemester 2013 wird es also nur noch im Sommer Prüfungen geben, welche auch einen entsprechend grösseren Stoffumfang haben.Die Reaktionen der Studenten fallen ganzunterschiedlich aus und es gibt genügend Argumente für und gegen Jahresprüfungen.

Pro & ContraJahresprüfungen

Die Stossrichtung der Reform war klar: Eine Reduktion der Fächer und die Fokussierung auf die zentralen Fächer ist gewünscht. Eine vertiefte Auseinandersetzung mit dem Sto� soll dadurch erreicht werden, dass nur noch am Ende jeden Jahres Prüfungen statt�nden. Hier könnte entgegen gebracht werden, dass auch im alten System in fast allen P�ichtfächern die Vorlesungen während eines Jahres angeboten wurden. Doch die Erfahrung zeigte ein anderes Lernverhalten. So hat der Student in aller Regel nur seine nächsten Prüfungen vor Augen. Im ersten Semester will man Rechtsgeschichte bestehen und investiert darum weniger Zeit für Fächer wie Staatsrecht, Privatrecht oder Strafrecht. Im vierten Semester wurde die meiste Energie für die grosse Prüfung Privatrecht III aufgewendet. Zivilverfahrensrecht und Ö�entliches Recht II bleiben in diesem Semester auf der Strecke. Im nächsten Semester wird dann auf diese Fächer gelernt und HaWi und Strafrecht II kommen zu kurz. Faktisch lernt man für diese Fächer also nur ein Semester lang wirklich intensiv. Wie gut der Sto� dann auch Sitzen bleibt, ist bei den Studierenden sehr unterschiedlich. Bei Studierenden, die die Prüfungen nur knapp bestehen, sicher nicht lange. Für diese Form des Lernens hat sich das Unwort „Bulimielernen“ eingebürgert. Kaum abgefragt – schon wieder vergessen. Gerade bei einem juristischen Studium steht jedoch das Erkennen von Zusammenhängen und das vernetzte Denken im Vordergrund.

Pro Schluss mit "Bulimielernen"Moritz Schmid

Wird nur noch einmal im Jahr eine Prüfungsperiode durchge-führt, so sind die Studierenden gezwungen, sich gründlich und ausgiebig mit dem Sto� zu befassen. Es ist verständlich, dass eine Aufteilung auf mehrere Prüfungsperioden im ersten Moment angenehmer für die Studierenden aussehen könnte. Allerdings kommt hier wieder die Frage ins Spiel, welches Ziel unser Studium hat. Eines davon ist, die Studierenden auf eine zukünftige Anwaltsprüfung vorzubereiten. Dort wird auch erwartet, dass gleichzeitig in einem grossen Gebiet ein um-fassendes Wissen präsent ist. Wer sich vom Studium schon gewohnt ist, sich länger auf eine Prüfungssession vorzubereiten, ist da im Vorteil.Die Jahresprüfungen machen unser Studium nicht einfacher. Doch sind sie ein Element, das uns hilft, einen grösstmöglichen Nutzen aus dem Studium mitzunehmen.

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17 Pro & Contra

Neugierig habe ich das Resultat unserer rechtswissenschaftlichen Bologna-Reform erwartet. Nun publiziert, überzeugt es mich mehrheitlich: Besonders begrüsse ich die Stra�ung der Anzahl Prüfungen, denselben Sto� in weniger, dafür umfassendere Klausuren zu verpacken. Dies erachte ich als sinnvoll, werden doch auf diese Weise unter anderem materiell ver�ochtene Rechtsgebiete nicht künstlich (oder gar willkürlich) separiert.Als schwierig und mangelhaft erachte ich jedoch die Idee, Prüfungen zukünftig als Jahresprüfungen jeweils nur im Sommersemester durchzuführen:Einerseits wird belastend sein, den Lernsto� eines ganzen Jahres innert sehr kurzer Zeit abgefragt zu erhalten. Ich kann mir vorstellen, dass viele Studierende aus Angst, diese Hürde nicht überwinden zu können, weniger Module buchen. Deren Studium wird sich so markant verlängern (um mindestens ein Jahr) – die neue geringe Anzahl von nur sechs Fehlversuchen erhärtet diese �ese. Weiter schwierig sind die Jahresprüfungen für StudentInnen, die sich (unter alter Studienordnung) mehr Zeit als die vorge-gebenen drei Jahre für den Bachelor eingeplant hatten. Planten sie vier Jahre ein und kam etwas dazwischen (Krankheit, ein Praktikum etc.), weshalb sie doch viereinhalb Jahre benötigen, verlängert sich das Studium noch einmal um ein weiteres hal-bes Jahr – grosse Prüfungen im Herbstsemester abzulegen, wird unmöglich. Aber auch StudentInnen unter neuer Studien-

Contra Grosse Prüfungen Top, Jahresprüfungen FlopFlorence Schmid

ordnung werden sich zukünftig gut überlegen, ihr Studium ein halbes Jahr (insbesondere für Praktika, Auslandaufenthalte etc.) zu unterbrechen: Bedeutet ein halbes Jahr Unterbruch zukünftig immer ein ganzes Jahr länger studieren? Eine Aus-nahme gibt es: im prüfungsfreien halben Jahr werden sämtliche ECTS-Punkte, die durch das Verfassen von schriftlichen Arbeiten erlangt werden können, geschrieben. Dies bedarf jedoch einer weit vorausschauenden Planung.Schwierig bei nur einmal jährlich statt�ndenden Prüfungen ist schliesslich, sich eine gute Lernstrategie zu erarbeiten. An die im Gymnasium regelmässig erhobenen Lernkontrollen gewohnt, werden wohl insbesondere Zweitsemestrige in ihrem ersten Studienjahr spätestens im letzten Monat vor den Prüfungen ein Lern-De�zit bemerken: Sto� eines ganzen Studienjahres individuell aufzuteilen und während neun Monaten konstant zu erarbeiten, bedarf äusserster Disziplin. In der Lern-Planung wird die Fakultät deshalb bei Erstsemestrigen eine Aufklär-ungs- und Unterstützungsp�icht haben, möchte sie ihre Studenten fair an der Universität empfangen.

Befürworter der Jahresprüfungen

freuen sich auf eine besinnliche

Weihnachtszeit ohne Lernstress

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18 Portrait

Simone Ursprung

Nur wenige Juristen vereinen so viele Gegensätze wie Valentin Landmann. Durch sein Auftreten, seinen Werdegang und seinen juristischen Stil ist er zu einer Persönlichkeit geworden, deren Bekanntheit längst über die Zürcher Langstrasse hinausreicht. Er verbindet die Welt der Reichen und Mächtigen scheinbar mühelos mit dem Milieu. Wie kann er das? Dieses Portrait sucht nach Antworten.

Es ist still an der Möhrlistrasse. Nach nur wenigen Schritten hat man Zürichs brausenden Morgenverkehr weit hinter sich gelassen. Rundherum sind Bäume und gep�egte Vorgärten; einige verschlafene Männer schlurfen der Arbeit entgegen. Diese Quartieridylle will so gar nicht zu Zürichs bekanntestem Milieuanwalt passen. Doch genau hier be�ndet sich Valentin Landmanns Kanzlei. Was einst als ungewisse Mission in einem Hinterzimmer eines Berufskollegen begann, ist nun zu einem stattlichen Unterneh-men mit sieben Anwälten geworden. Landmann hat Erfolg – und doch ist er alles andere als ein typischer Jurist.

Schon äusserlich sieht man seine Ecken und Kanten – ohne den silbernen Totenkopfanhänger am Gürtel und die Krawatte mit übergrossem Uhrenmuster geht er nicht vor Gericht. Es sind Symbole für die begrenzte Lebenszeit, ein �ema, das ihn generell zu faszinieren scheint. Landmann ist passionierter Sammler von Uhren, am liebsten mag er kostbare Chrono-graphen vom Uhrenkönig Beyeler. Gleichzeitig hüllt er sich gerne in Lederjacken wie auch seine bekanntesten Freunde, die Biker der „Hells Angels“, welche er einmal pro Woche in ihrem Clublokal an der Langstrasse besucht. Lederjacke und Luxus-uhr – Sinnbilder der beiden Welten, zwischen denen sich der Anwalt stetig hin und her bewegt.

Streberhafte AnfängeDieser Wechsel prägte auch Landmanns Biographie. Der Sohn einer jüdischen Schriftstellerin und eines Philosophen und Professors begann seine juristische Karriere an der Universität Zürich, wo er als Streber galt. Während um ihn herum die 68er Revolution tobte, schuftete er sich in sechs (!) Semestern durch das gesamte Studium – summa cum laude. Dabei faszi-nierte ihn nicht das Strafrecht, wie mancher nun denken wird. Vielmehr fühlte er sich im Privatrecht zu Hause. Schon im ersten Semester besuchte er die OR-Vorlesungen. Es ge�el ihm, wie der damalige Dozent Prof. Oftinger das Gesetz als nüchternes,

Wandler zwischen WeltenPortrait über Valentin Landmann

klares System präsentierte – eine Art „heile Welt“, wie auch Landmanns damaliges Umfeld. Er sei in dieser Zeit sehr konservativ und bieder gewesen, meint er rückblickend: „Wenn mir damals jemand erzählt hätte, was ich heute in der Praxis erlebe, hätte ich ihm nicht geglaubt.“ Dies ging sogar so weit, dass er die neue linke Gruppierung „kritische Jusstudenten“ durch Gründung der noch kritischeren „Nokis“ übertre�en wollte, was bei den Beteiligten natürlich überhaupt nicht gut ankam.

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19 Portrait

Auch nach dem Lizentiat macht Landmann eine Musterkarriere: 1973 Assistent, 1974 Auditor, 1975 Dissertation – man ahnt es bereits – ebenfalls mit Prädikat „summa cum laude“. In Folge �ndet er eine Stelle als Gerichtsschreiber, 1977 besteht er die Anwaltsprüfung und bald darauf kommt er zurück an die Universität Zürich, um seine Habilitation zu schreiben. „Es machte mir Spass, allen Verästelungen eines juristischen �emas nachzugehen. Es war auch das, was man uns an der Universität lehrte“, rekapituliert Landmann, der seit Studien-beginn das Ziel hatte, einmal selbst Professor zu werden.

Streifzüge an der Reeperbahn Doch dann die Wende: Landmann absolviert den obligaten Aufenthalt am prestigeträchtigen Max-Planck-Institut in Hamburg. Stundenlang sitzt er in der grossen Bibliothek und arbeitet an seiner Habilitation zum �ema Produktehaftung. Doch da ist auch die andere Seite der Stadt, die Landmann in ihren Bann zieht: „Ich war schon immer neugierig, wie Grup-pierungen funktionieren, die nicht für alles zum Richter rennen können. Also dachte ich mir, ich besuche mal die Unterwelt“, begründet Landmann sein Interesse am Milieu, welches ihn schliesslich an die Hamburger Reeperbahn führte. Das sündige Treiben an Hamburgs Vergnügungsmeile zieht ihn in seinen Bann. Landmann passt sein Arbeitsverhalten dem Milieu an. Von zehn bis fünf Uhr schreibt er im Institut. Anschliessend legt er sich um sieben Uhr schlafen, um wieder �t zu sein, wenn er zwischen ein und zwei Uhr morgens zum nächtlichen Streifzug durchs Rotlichtviertel aufbricht. „Erst wenn die Leute, die nachts unterwegs sind, Feierabend haben, kann man vernünftig mit ihnen reden“, erklärt Landmann seinen Rhythmus.

„Sind Sie Gangster?“Während dieser Zeit tri�t Landmann auch zum ersten Mal auf die Hells Angels: „Ich bekam einen Hinweis, dass die Angels in der Unterwelt eine wichtige Rollen spielten. Also besuchte ich eines Abends ihr Clublokal.» Dort stellt er sich vor einen Typen, dem er ungefähr bis zum Bauch reicht und fragt ihn: „Sind Sie Gangster?“ Der Mann habe ihn erstaunli-cherweise nicht geohrfeigt, sondern angeboten, mit ihm ein bisschen über die Angels zu plaudern. Landmann ist sich seines Glücks durchaus bewusst: „Natürlich war meine Frage total doof. Das hätte auch ins Auge gehen können. An seiner Stelle wäre ich damals schwer mit mir ins Gespräch gekommen. Ich war ein ziemlicher Kotzbrocken.“ Diese Version des ersten Aufeinandertre�ens mag etwas unplausibel klingen. Wie auch immer sie zueinander fanden, mit der Zeit entwickelte sich eine ungewöhnliche Freundschaft zwischen dem Motorradclub und dem angehenden Professor. Die rebellischen Angels imponieren Landmann, der sich bis dahin immer um maximale Anpassung an die bürgerliche Gesellschaft bemüht hatte.

Der AugenöffnerWas er als Kind nur aus Krimis kannte, erlebt er jetzt dank den Kontakten zu den Angels hautnah. Die nächtlichen Begeg-nungen verändern ihn. „In dieser Zeit habe ich die Bereitschaft gefasst, über die eigene Nase hinauszuschauen“, erinnert sich Landmann. Doch es ist nicht die etwas ungewöhnliche Praxiserfahrung, die Landmann letztendlich dazu bringt, die fast fertige Habilitation dem Reisswolf zu verfüttern. Als eines Tages die deutsche und schweizerische Justiz einen Schlag gegen die in seinen Augen völlig friedlichen Angels durchführt und dutzende Polizisten das Clubhaus stürmen, sieht Landmann sein bisheriges Weltbild in Trümmern: „Ich begann gesellschaftliche Mechanismen zu erkennen, die ich vorher vielleicht auch gar nicht sehen wollte. Die Justiz zog eine riesige Show mit den Angels ab. Das waren weder das rechtsstaatliche Deutschland noch die freiheitliche Schweiz, wie ich sie vorher zu kennen glaubte.“ Er will sich für seine Freunde einsetzen, realisiert aber, dass dieses Anliegen in seinem Umfeld nicht immer auf Verständnis stösst. Gleichzeitig beginnt er auch daran zu zweifeln, ob der Profes-sorenstand wirklich die ideale Laufbahn für ihn sei. Er will nicht mehr nur den Verästelungen des Gesetzes folgen, sondern auch aufzeigen, dass im realen Leben nicht immer alles so funktioniert, wie es im Lehrbuch steht. Gleichzeitig gehörte er nie zu jenen, die das ganze System infrage stellten. Eine Position, die es damals so (noch) nicht gab: „Entweder, man war in der Lehre voll integriert, oder man war gegen alles. Ein Mittelweg existierte nicht.“ Unter dem neuen Blickwinkel konnte auch die verfasste Habi-litation den kritischen Landmann nicht mehr überzeugen: „Meine Habilitation war nicht schlecht, doch sie vermochte das Blut nicht von der Strasse aufzuwischen.“ Also entschied er sich für den radikalsten Weg: Er schickte sein fast fertiges Werk Seite für Seite durch den Schredder. Gleich-zeitig vernichtete er auch alle übrigen Notizen, um wirklich sicher zu gehen, dass er nicht wieder aus Bequemlichkeit zum vorgespurten Weg zurückkehren würde. Und so kam es auch: Landmann schrieb seither nie wieder einen Text mit Fussnoten.

Ungeahnte KonsequenzenDie Reaktionen aus dem Umfeld waren gemischt. Der Habi-litationsvater war wütend; es kam zum Bruch. Die Mutter, welche ihren Sohn über all die Jahre sehr unterstützt hatte, war anfänglich auch enttäuscht. Laut Landmann habe sie mit der Zeit jedoch seine Motive verstanden, da sie sich auf ihre Art ebenfalls stets für die Unterprivilegierten eingesetzt hatte. Sie lud in den folgenden Jahren sogar „seine“ Angels und ihn zu sich nach Hause ein, wo sie bei Barbecue und selbstgemachtem Apfelkuchen spannende Gespräche führten. Nachdem Landmanns akademische Karriere auf spektakuläre Weise geendet hatte, musste er sich nach neuen beru�ichen Möglichkeiten umsehen. Wiederum nahm sein Leben eine überraschende Wendung: Statt nun, wie vielleicht durch die Ereignisse um die Angels antizipiert, ins Strafrecht zu wechseln, begann Landmann eine Tätigkeit bei Wenger und Vieli, einer „seriösen“ Wirtschaftskanzlei. Das sei schon vor Hamburg so vereinbart gewesen, begründet Landmann diesen Karriereschritt. Das Interesse am Privatrecht

«Ich war ein ziemlicher Kotzbrocken.»

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20 Portrait

war schließlich immer noch da, nur wollte Landmann mehr praktisch arbeiten, was er an der neuen Stelle auch gut konnte. Schnell erwarb er sich einen guten Ruf, doch sein Engagement für die Angels macht ihm einmal mehr einen Strich durch die Rechnung.

Kritisches EngagementWährend die Strafverfolgung der Zürcher Staatsanwaltschaft gegen die Bikergruppe in vollem Gange war, begann Land-mann immer mehr, ö�entlich für seine Freunde Stellung zu beziehen. „Wenn aus dem braven Wissenschaftler plötzlich ein Querkopf wird, der sagt, dass die Hells Angels wertvoll für die Gesellschaft seien, dann kommt das nicht überall gut an“, fasst Landmann das Problem prägnant zusammen. Der Ruf der Angels war schon damals schlecht. Doch Landmann doppelte nach: „Wenn man um 1291 Motorräder gehabt hätte, wären die auf dem Rütli die Hells Angels gewesen.“ Das war zu viel. Erziehungsdirektor Alfred Gilgen schrieb Landmann, er solle bei seiner ö�entlichen Unterstützung mehr Zurückhaltung walten lassen, um nicht den Ruf der Universität zu schädigen. Darauf gab Landmann sämtliche Lehraufträge an der Universität ab. Auch von der Kanzlei trennte sich Landmann in dieser Zeit: Ihm war klar, dass es sich eine etablierte Wirtschaftskanzlei nicht leisten kann, dass einer ihrer Anwälte die Hells Angels ö�entlich unterstützt.

Ein bahnbrechender FreispruchAlso musste Landmann wiederum einen Neuanfang wagen. Er installierte sein Büro in der Hinterkammer eines befreundeten Anwalts. Anfangs bestand seine Klientschaft vor allem aus Exponenten der Wirtschaft, die ihn als Vertreter nicht verlieren wollten. Andererseits bekam er einige P�ichtverteidigungen zugeteilt, unter anderem einen auf den ersten Blick ho�nungs-losen Mordfall. Landmann überführte die Augenzeugin durch minutiöse Recherche der Lüge und erreichte einen spektakulären Freispruch. Das war sein Durchbruch. Die mediale Berichterstattung über diesen Fall lockte zwar viele weitere aussichtslose Klienten zu ihm, doch sein Auskommen war gesichert. Trotzdem musste er juristisch noch einiges aufholen: „Erst zu diesem Zeitpunkt lernte ich die Schriften meines ehemaligen Strafrechtsprofessors Noll so richtig schätzen, während des Studiums war ich noch zu wenig o�en dafür.“

Der AufstiegIn Folge „landete“ Landmann immer wieder spektakuläre Fälle. Neben den beiden Grossverfahren der Staatsanwaltschaft gegen die Hells Angels, die nicht zuletzt dank seiner Verteidi-gung im Sand verliefen, vertrat er einen Beteiligten des aufsehen-erregenden Fraumünsterpostraubs sowie Jürg Heer, einen Bankier, der 55 Millionen Franken veruntreut hatte. Auch vor

Sexualstraftätern schreckte er nicht zurück. So vertrat er beispielsweise Emil Pinter, einen Psychologen, der sich an mehreren Patienten vergangen hatte. Daneben beriet er viele Personen aus dem Milieu. So half er im Jahr 1992, das erste o�zielle Bordell Zürichs rechtlich zu konzipieren. Als das bekannt wurde, �atterte ein Brief des Vorstands des Anwaltsverbands ins Haus. Man hätte ja nichts dagegen, wenn Landmann das unter dem Tisch machen würde, aber so ganz o�ziell schade dies der Reputation des Berufs. Landmann trat aus dem Verband aus.

Die „landmannsche“ TaktikÜber die Jahre hinweg entwickelte der Anwalt einen eigenen Stil, der nicht etwa durch ruppiges Auftreten, sondern viel-mehr durch konziliantes Vorgehen geprägt ist. Er rät den Verbrechern, möglichst früh über ihre Taten reinen Tisch zu machen, ein sog. „landmannsches Geständnis“ abzulegen, um das Gericht milder zu stimmen.In seinen Plädoyers versucht er, dem Gericht die humanen Züge seiner Klienten zu präsentieren, um ihnen ihr „Monster-image“ zu nehmen. „Ich verteidige nicht eine Tat, sondern einen Menschen“, sagt er immer wieder, wenn er gefragt wird, warum er beispielsweise als jüdischer Anwalt eine Naziband vor Gericht vertritt. Er forscht gezielt nach Brüchen im Vorleben und nachvollziehbaren Motiven der Täter; schliesslich weiss er selbst am besten, dass das Leben nicht immer die Wendungen nimmt, die man erwartet. Er stellt vor Gericht zuweilen auch die geltende juristische Praxis infrage, in der Ho�nung, viel-leicht nicht im aktuellen Fall, aber in der Zukunft etwas bewirken zu können. Diese Herangehensweise ist aber nicht immer von Erfolg gekrönt. Einmal vertrat er einen islamischen Ehrenmörder vor Gericht, der seine Ehefrau tötete, da sie sich von ihm scheiden lassen wollte. Er hatte dem Gericht gerade plausibel geschil-dert, dass die Tat unter nachvollziehbaren Umständen im Schock geschah und war sich sicher, dass das Gericht ein gemässigteres Urteil fällen würde. Doch im Schlusswort erklärte der Täter, kein Gericht könne ihm vorschreiben, wann er seine Frau umbringen dürfe. Die ganze sorgfältige Arbeit Landmanns war zerstört: „Ich habe mir im Nachgang furchtbar Leid getan, doch das ist der falsche Weg. Man darf einem Mandanten nicht einfach die Schuld zuschieben. Umso mehr macht es mir Freude, wenn mir mal etwas gelingt.“

Gefährliche NäheLandmann wird oft vorgeworfen, dass er sich zu sehr mit seinen Mandanten identi�ziere, es manchmal nicht scha�e, die objektive Distanz zu wahren. Dies gilt umso mehr, da er mit vielen ehemaligen Klienten auch über sein Mandat hinaus ein freundschaftliches Verhältnis p�egt. Einmal hätte er deswegen beinahe alles verloren. Um dem

«Ich verteidige nicht eine Tat, sondern einen Menschen.»

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21 Portrait

ehemaligen Drogendealer Reinhard Lutz nach der Haft wieder auf die Beine zu helfen, bot er ihm an, gemeinsam ein Unter-nehmen für Renovierungsarbeiten zu gründen. Landmann übernahm sogar ein Verwaltungsratsmandat, um Türen zu ö�nen und stellte dem Klienten ein liechtensteinisches Konto zur Verfügung. Doch der ehemalige Häftling, auch „Schneekönig“ genannt, wurde rückfällig und handelte im grossen Stil mit Kokain. Die Firma benutzte er, um das ergaunerte Geld zu waschen. Land-mann wurde der Beihilfe zur Geldwäscherei beschuldigt und in Untersuchungshaft gesetzt - ein Schock. „Ich hatte in dieser Zeit Existenzängste, wusste nicht, ob ich meine Berufszulassung behalten kann. Der Anwaltsberuf ist mein Leben.“ Auch körperlich ging es dem Beschuldigten zu dieser Zeit nicht gut. Er hatte regelmässig Zusammenbrüche, klappte während Einvernahmen zusammen. Am Ende kassierte er eine bedingte Strafe. Die Lizenz konnte er behalten. Eine enorme Erleichte-rung, doch Landmann war �nanziell ruiniert. „Die Verteidi-gung hat alles Ersparte aufgebraucht.“Nun war wieder einmal ein Neustart gefordert. Doch auch wenn ihn die Unterwelt beinahe verschluckt hätte, die Kunden blieben nicht aus.

Vom Milieu- zum MedienanwaltIn jüngster Zeit gehörten der Nationalrat Christoph Mörgeli, die Sozialdepartement-Whistleblowerinnen Wyler und Zop�, eine Zeugin im Kachelmann-Prozess sowie der in die A�äre Hildebrand verstrickte Herman Lei zu seinen Klienten. Es sind Fälle, die ein grosses Medienecho hervorrufen. Im Gegensatz zu anderen bekannten Strafverteidigern hat Landmann eine sehr o�enherzige Pressestrategie. Er gibt freimütig über seine Fälle Auskunft, gewährt mitunter Journalisten sogar Einsicht in die Verfahrensunterlagen. Das macht ihn zu einer beliebten Ansprechperson. Nicht allen passt diese hohe Präsenz in der Öffentlichkeit; mancher empfindet den Anwalt gar als „mediengeil“. Landmann bestreitet diesen Vorwurf vehement: „Ich strebe keine Showberühmtheit an. Im Normalfall versuche ich, die Ö�entlichkeit zu vermeiden. Doch ist die Geschichte erst in der Presse und wird der Mandant in der Luft zerrissen, sollte man auch Stellung nehmen.“ Ob er mit seiner o�ensiven Medienstrategie mehr Erfolg hat, könne er nicht sagen. Er sei jedoch der Meinung, dass die Presse-arbeit auch zur Verteidigung gehöre, sofern der Mandant es erlaube. Gerade in jüngster Zeit würden vermehrt Klienten auch aufgrund dieses Knowhows auf ihn zukommen:„Kürzlich sagte mir jemand, er wolle mich, weil er einen An-walt brauche, der wisse, wie man durch ein mediales Minen-feld geht.“

Einmal Milieu, immer MilieuMittlerweile könnte Landmann wohl ohne die Beziehungen zum Rotlichtviertel leben. Aber der Ort, wo er laut eigener

Aussage „in einer Art späten Pubertät“ hingefunden hat, ist zu seiner zweiten Heimat geworden, die er trotz Vorliebe für Luxus nicht verlassen will. Was halten denn eigentlich die An-gels von seinem zuweilen kostspieligen Lebenswandel? „Das geht ganz gut. Letzthin war ich mit dem Präsidenten der Hells Angels und dem Chefchirurgen der Bethanien-Klinik in einem sehr guten Restaurant essen. Wir verbrachten einen wunder-schönen Abend.“ So führt Landmann beide Sphären zusammen. Doch wohin würde er gehen, wenn er zwischen Unter- und Oberwelt wählen müsste? „Ich könnte mich nicht entscheiden. Ich mag beides, mich fasziniert die Vielfalt des Lebens.“

Zurück zu den Wurzeln?Man wird also noch oft von Landmann hören. Jüngst hat er wieder einen Lehrauftrag an der Universität Luzern angenom-men, wo er über die Kunst der Strafverteidigung doziert: „Man sollte den Studenten nicht nur das Klavier geben, sondern auch zeigen, wie man damit spielt.“ Auch sonst ist er umtriebig. Un-ter dem Übernamen „Qualle“ hält er in der Studentenverbin-dung Zo�ngia regelmässig Vorträge. Er verfasste zahlreiche Bücher über seine Erfahrungen im Milieu. Sein neustes Werk „Dünnes Eis“ berichtet von Wegen in die Illegalität. Weitere literarische Werke sind geplant. Er will, dass man sich auch nach seinem Tod an seine Botschaften erinnert. Und was möchte er den Studenten mitgeben? „Nehmt euch ein Ziel vor. Aber behaltet euch auch die Möglichkeit vor, euer Ziel zu ändern. Hört in euch selbst hinein. Man wird dort sein Bestes geben können, wo einem die Arbeit am meisten Spass macht.“

«Der Anwaltsberuf ist mein Leben.»

«Man sollte den Studenten nicht nur das Klavier geben,

sondern auch zeigen, wie man damit spielt.»

Page 22: N'Jus HS 12

22 Unternehmensportrait

Herr Poltera, würden Sie uns kurz ihren Werdegang nä-

herbringen? Wo haben Sie studiert und wie kamen Sie zu

Deloitte?

An der Universität Zürich habe ich im Jahre 1995 meinen Abschluss in Jus gemacht. 1998 erlangte ich das Anwaltspatent. Im darauf folgenden Jahr habe ich mich bei Arthur Andersen auf das Steuerexperten-Diplom vorbereitet, welches ich dann 2002 erhielt. Zur selben Zeit schloss sich Arthur Andersen mit Ernst & Young zusammen, wo ich bis im Frühjahr beschäftigt war. Nach 5 Jahren als Partner wollte ich wissen, ob ich auch in einem anderen Unternehmen erfolgreich sein kann. Deloitte kam zum richtigen Zeitpunkt mit einer spannenden Heraus-forderung auf mich zu.

in einer spannenden Zeit der Aufbruchsstimmung, ich will dabei mit der Weiterentwicklung des M&A-Steuerteams meinen Beitrag leisten.

Wie sieht der Alltag in der Taxabteilung bei Deloitte aus?

Im Zentrum steht natürlich die Beratung unserer sehr inter-nationalen Kundschaft. Die Teams sind unterschiedlich zusammengesetzt, um die konkreten steuerlichen Fragen mit den geeigneten Spezialisten optimal zu bearbeiten. Häu�g arbeiten wir mit Kollegen aus den Abteilungen Corporate Finance, Consulting und Audit zusammen. Für die jüngeren Mitarbeiter ist daneben die Ausbildung zum Steuerexperten wichtig. Wir setzen primär auf „learning on the job“, legen aber auch Wert darauf, dass die „Tax Academy“ besucht wird. Ferner bieten wir regelmässig verschiedene interne Trainings an.

Was sind Ihre Aufgaben als Partner?

Bei Deloitte leite ich den Bereich M&A Tax Schweiz, den ich ausbauen und dadurch die Wahrnehmung von Deloitte als Premium Service Provider verbessern möchte. Zudem bin ich für die Rekrutierung neuer Mitarbeitenden für die Steuer-abteilung in der Deutschschweiz zuständig. Neben diesen o�-ziellen Funktionen besteht meine Tätigkeit hauptsächlich darin, Kunden zu betreuen. Um eine optimale Leistung durch ein motiviertes Team sicherzustellen, bin ich - wie alle Partner - Coach verschiedener jüngerer Kollegen, die ich auf ihrem Karriereweg begleite und unterstütze.

Der Steuerplatz Schweiz steht zur Zeit unter grossem

Druck. Wie äussert sich dies bei Ihrer Arbeit? Glauben

Sie, dass die Schweiz als Steuerdomizil längerfristig

konkurrenzfähig bleiben kann?

Es ist in der jüngeren Vergangenheit anspruchsvoller geworden, internationale Konzerne von den Vorteilen des Standorts Schweiz gegenüber anderen Ländern zu überzeugen. Die Steuern spielen hier nach wie vor eine wichtige Rolle. Schwierig erscheint mir vor allem die nun doch schon lange anhaltende Unsicherheit, ob Steuerregimes abgescha�t werden und welche Alternativen

Flurin Poltera ist Partner und Bereichsleiter M&A Tax Schweiz bei Deloitte. Als ehemaliger Jus-Student der Universität Zürich spricht er mit uns über seine Karierre und die Arbeit bei Deloitte.

Werdegang eines SteuerexpertenInterview mit Flurin Poltera

Unternehmensportrait

Warum haben Sie sich gerade für Deloitte entschieden?

Ich habe verschiedene Partner aus verschiedenen Bereichen von Deloitte kennengelernt und war beeindruckt: Ich spürte eine hohe Motivation, in einem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld und einer herausfordernden Ausgangslage bei der kleinsten der „Big 4“ als Kollektiv Erfolg zu haben. Deloitte ist

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die Schweiz bieten wird. Hier ist primär die Politik gefordert, als Steuerberater können wir nur Lösungen im Rahmen der gesetzlichen Regelungen anbieten. Ich bin allerdings davon überzeugt, dass sich die Schweiz als steuerlich attraktiver Standort wird behaupten können. Wenn das Umfeld schwieriger wird, bedeutet dies auch, dass der Beruf des Steuerberaters noch spannender wird.

Welche Fähigkeiten und Interessen muss ein Jurist,

ausser einem Flair für Steuerrecht, sonst noch haben,

um sich bei Deloitte erfolgreich zu bewerben?

Wie wichtig sind welche soft skills?

Ich halte das Motto „hire for attitude, train for skills“ hoch. Bezüglich “Attitude” ist die Erwartung, dass sich jemand ernsthaft für Steuerrecht interessiert und motiviert ist, sich mit der komplexen Materie auseinanderzusetzen. Wir sind auf Teamplayer angewiesen, die bereit sind, Verantwortung zu übernehmen und sich 100% dafür einzusetzen, dass wir unseren Kunden den besten Service bieten können. Beförderungen bringen eine Ausbildungsfunktion mit sich, die man ernst nehmen muss. Ferner muss man Freude am Kontakt mit Kunden haben, deren Bedürfnisse erkennen und verstehen, und gewisse Quali�kationen im Marketing & Sales-Bereich entwickeln.

Glauben Sie, dass Juristen (der Universität Zürich)

Vorteile gegenüber anderen Absolventen haben?

Wir streben einen ausgewogenen Mix von Juristen und Betriebswirtschaftlern an. Die Universität Zürich gehört zu den Top-Universitäten in der Schweiz, selbstverständlich sehen wir Bewerbungen von deren Absolventen besonders gerne.

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24 Interview

Simone Ursprung

Eigentlich wollte er Historiker werden. Doch dann entdeckte Hugo Bänziger die Finanzwelt. Mit seinem Durchhaltewillen hat er es bis in den Vorstand der deutschen Bank geschafft. Wie er als Risikomanager der Finanzkrise trotzte und worauf er bei Bewerbungen achtet, erzählt er uns in diesem Interview.

Wie wird man vom Geschichtsstudenten zum

Risikomanager bei der Deutschen Bank?

Per Zufall. Ich schrieb meine Liz-Arbeit über die Entstehung der Schweizer Wirtschaftsverfassung und beschäftigte mich dabei auch mit der Grossen Depression und der Bankenkrise der 30er-Jahre. Dafür arbeitete ich monatelang im Bundesarchiv und las tausende von Quellendokumenten der Bundesverwaltung. Damals wusste ich nicht, dass der Chef des Bundesarchivs meine Liz-Arbeit lesen würde. Er erzählte seinem Kollegen, dem Präsidenten der Bankenkommission, davon. Dieser brauchte für einen Jubiläumsrückblick einen Historiker. Und so bekam ich meine Stelle bei der Bankenkommission.

Wie ging es weiter?

Nach zwei Jahren in der Bankenkommission wollte ich nicht nur über Banken schreiben, sondern auch einmal dort arbeiten. Ich habe mich deshalb direkt bei den drei Grossbanken beworben und bekam eine Stelle bei der Schweizerischen Kreditanstalt, der heutigen Credit Suisse. Der Anfang war schwer. Ich verfügte ja nicht über das notwendige Fachwissen und musste mir alles selber beibringen. Doch die harte Arbeit zahlte sich aus. Nach drei Jahren Retailbanking durfte ich ins Corporate Finance wechseln. Von dort aus ging es dann weiter nach London, in die Welt der Derivate.

Kann man als Historiker heutzutage überhaupt noch

Banker werden, bei den vielen Wirtschaftsstudenten

auf dem Markt?

Banken, die keine Historiker anstellen, verpassen etwas. Als Banker muss man in der Lage sein, Kunden, Investoren oder der Aufsicht komplexe Sachverhalte in einfachen Worten zu erläutern. Historiker sind gute Erzähler, die sich auf das Wesentliche konzentrieren können. Es lohnt sich, sie betriebs-wirtschaftlich auszubilden. Letztlich ist es aber eine Frage des

Der Herr der RisikenInterview mit Hugo Bänziger

Willens und der Persönlickeit. Mit der notwendigen Anstren-gung kann man sich alles Fachwissen aneignen.

Wie hat Ihnen das Studium geholfen?

Im Studium lernte ich in erster Linie, selbständig zu denken und grosse Projekte wie etwa eine Seminarveranstaltung zu planen. Wir hatten zu meiner Zeit viel Freiheit. Das hat mir später im Berufsleben sehr geholfen. Nach meinem Ermessen sind die heutigen Studiengänge wegen dem Bolognasystem zu stark verschult.

Aber man braucht doch ein Grundwissen?

Natürlich. Das ist die Voraussetzung für selbständiges Denken. Man muss die Fakten schon kennen. Man muss aber auch lernen, das gelernte Wissen anzuwenden. Im Berufsleben kommt man oft in Situationen, die man noch nie erlebt hat und für die man in keinem Handbuch eine Lösung nachschlagen kann. Man muss sie selber �nden. Deshalb ist es wichtig, dass man früh-zeitig lernt, eigenständig zu denken und zu handeln.

Apropos Berufsleben:

Was war Ihre Aufgabe als Risikomanager?

Das Geld nicht zu verlieren, welches die Mitarbeiter der Bank verdient hatten. Dafür musste ich potentielle Risiken frühzeitig erkennen. Ein gutes Frühwarnungssystem spielte dabei eine wichtige Rolle. Risiko kann man nur vorausschauend managen. Wenn über ein Ereignis in der Zeitung berichtet wird, ist es zu spät. Dann ist das Risiko schon eingetreten.

»Mit der notwendigen Anstrengung kann man sich alles Fachwissen aneignen.«

Page 25: N'Jus HS 12

25 Interview

Wie lief ein typischer Tag als Risikomanager ab?

Mein Arbeitstag begann meist um sieben im Firmenauto auf dem Weg zur Arbeit mit Telefonaten nach Asien. Um 08.15 fand dann jeden Tag eine Telefonkonferenz mit Risikomanagern und Händlern aus der ganzen Welt statt, um Informationen zu sammeln. Danach diskutierte ich mit meinem engeren Mitarbeiter stab allenfalls notwendige Gegenmassnahmen. Das ging etwa bis um halb zehn. Dann folgte die Projektarbeit, wo es darum ging, die Bank weiterzuentwickeln, oder Steuerungs-ausschüsse und Sitzungen von Verwaltungsräten der Bank, in denen ich ex o�cio Mitglied war. Mein Tag endete in der Regel um 19.00, wenn ich nicht an irgendeiner Abendveranstaltung teilnehmen musste. Das war eigentlich nur zweimal pro Woche der Fall.

Sieben Tage die Woche?

Fünf. Ich habe recht erfolgreich versucht, das Wochenende freizuhalten. Die Intensität in diesem Job ist so hoch, dass man ohne Freizeit ausbrennt und die Kreativität verliert. Die Woche hindurch gibt es wenig Privatleben. Aber das Leben eines Konzernleitungsmitgliedes einer Grossbank ist äusserst inter-essant. Ich fand es immer sehr bereichernd, auch persönlich.

Ist das nicht eine immense Verantwortung, alle Risiken

einer grossen Bank im Blick zu haben?

Man lernt damit umzugehen. Ein Herzchirurg oder der Chef-ingenieur der NASA trägt meiner Meinung nach eine grössere Verantwortung. Bei meinen Entscheidungen ging es meistens um Geld, nicht um Leben. Wenn man lange genug in der Geschäftswelt ist, weiss man auch, dass immer Fehler passieren. Deshalb muss man Führungsprozesse entwickeln, die diese Fehler au�angen und korrigieren können.

Wie haben Sie die Bank an die

Risiken der Finanzkrise angepasst?

Ich hatte natürlich das Glück, dass ich meine Dissertation über den Zusammenbruch der Banken in den 30er-Jahren geschrieben hatte. Als es im Frühjahr 2007 Anzeichen für eine grosse Krise gab, änderte ich das Re�nanzierungskonzept der Bank und ersetzte kurzfristige Anleihen mit langfristigen Obligationen. Als dann der Interbankenmarkt einbrach, waren wir kaum betro�en. Auch während der Lehman-Krise hatten wir immer genügend Liquidität und wurden unserem Ruf gerecht, eine sichere Bank zu sein.

Wieso gab es bei der Deutschen Bank

keinen Kweku Adoboli?

Betrugsversuche gibt es auch bei der Deutschen Bank. Jedes Jahr erwischen wir einen bis zwei Händler, die der Versuchung nicht widerstehen können. Nach dem Grossbetrug bei der Société Générale im Jahre 2008 überholten wir alle unsere Kontrollmechanismen. So muss zum Beispiel ein Händler während seinen zweiwöchigen Ferien seine Bücher an jemanden abgeben, den er nicht selber auswählen kann. Gleichzeitig muss man überwachen, dass die Person wirklich zwei Wochen ausserhalb der Bank ist. Das machen wir über unser Tür-kartensystem, welches registriert, wann jemand die Bank betritt oder verlässt.

Dabei verdienen die meisten Banker eigentlich genug.

Denken Sie selber, dass die

Löhne und Boni zu hoch sind?

Die Banken sind die einzige Industrie, in der Personalkosten 50% der Einnahmen ausmachen. Das ist sicher zu hoch. Nur gerade 1% der Bankangestellten verdienen wirklich hohe Boni, die leider zu wenig an den individuellen Wertschöpfungs-beitrag geknüpft sind. Ohne das Kapital und die Liquidität der Bank wären viele Gewinne im Investment Banking gar nicht möglich. Ein viel grösserer Anteil des Gewinnes sollte an die Aktionäre �iessen. Ich glaube aber, dass die notwendigen

Hugo Bänziger war bis Mai 2012 im

Vorstand der Deutschen Bank

»Man kann es im Leben nie allen recht machen.«

Page 26: N'Jus HS 12

26 Interview

Anpassungen nun eingeleitet wurden und sukzessive zum Tragen kommen werden. 99% der Bankangestellten verdienen sicher ihren Lohn.

Zurück zur Uni. Was halten Sie von der

Finanzierung von Lehrstühlen durch

Banken, wie dies die UBS kürzlich tat?

Es ist sehr begrüssenswert, dass die UBS einen Lehrstuhl stiftet. Das gehört in den USA und England zum Alltag. Auch die Deutsche Bank tut das. Wir sind stark an der London School of Economics engagiert. Die Wirtschaft muss sich in der Aus-bildung engagieren. Sie lebt ja von Hochschulabsolventen, die das zukünftige Management stellen werden. Wesentlich ist, dass die Unabhängigkeit der Hochschulen gewährleistet bleibt.

Wie garantiert man diese

Unabhängigkeit vom Geldgeber?

In einem gegenseitigen, rechtlich verbindlichen Vertrag. Darin sollte geregelt sein, dass der Geldgeber weder einen Ein�uss auf die Besetzung des Lehrstuhles hat, noch die Lehrfreiheit be-ein�ussen kann. Die Deutsche Bank hat einen solchen Vertrag mit der LSE.

Trotzdem werden Drittmittel oftmals kritisiert.

Ohne Steuergelder kann die Universität nicht �nanziert werden. Ohne Wirtschaft gibt es keine Steuergelder. Ein gewisser Inte-ressenkon�ikt besteht immer. Als Gesellschaft haben wir aber gelernt, damit umzugehen und Lösungen zu �nden. Die Uni kann ihre Unabhängigkeit mit den bestehenden Rechts-instrumenten bewahren. Ich bin mir sicher, dass die Uni Zürich das auch tut.

Haben Sie Tipps für ein gutes Bewerbungsschreiben?

Es müssen alle wichtigen Fakten darin enthalten sein. Es sollte aber auch ein Bild der Persönlichkeit vermitteln. Aktivitäten und Hobbies ausserhalb der Uni sind ein wichtiger Hinweis.

Was ist wichtig beim Bewerbungsgespräch?

Man muss spüren, dass jemand die Stelle auch tatsächlich haben möchte. Der Interviewer will die Persönlichkeit des Bewerbers oder der Bewerberin verstehen, die sich bewirbt. Fachwissen kann man lernen. Persönlichkeit nicht. Dass Bewerber bei einem Gespräch nervös sind, ist natürlich. Wären sie es nicht, hätte ich Zweifel an ihrem Interesse am Job.

Was muss ein Studierender generell mitbringen,

um sich durchzusetzen?

Jeder Uni-Absolvent ist intelligent, hat ein gutes Gedächtnis, eine gewisse Stressresistenz und kann unter Druck arbeiten. Absolut wichtig ist, dass eine Bewerberin oder ein Bewerber neugierig und interessiert ist. Die Wirtschaft braucht engagierte Leute. Durchhaltefähigkeit ist eine weitere Anforderung. Wer bei Rückschlägen rasch aufgibt, macht keine Karriere. Ob jemand ein summa oder magna cum laude hat, ist viel weniger wichtig.

Aber unter Juristen wird oft auf die Noten geschaut,

gerade bei den grossen Kanzleien.

Ein Abschluss ist wichtig, aber nicht das Ein und Alles. Die Deutsche Bank rekrutiert viele ihrer Hochschulabsolventen von Sommerpraktikanten. In einem Sommerpraktikum kann man sich einen guten Ruf erwerben und sich bewähren.

Weshalb ist ein guter Ruf so wichtig?

Ich nenne das die „reputational bubble“. Sie besteht aus dem, was die Leute hinter unserem Rücken sagen. Den Inhalt dieser «bubble» kann man durch sein Verhalten selbst bestimmen. Mit einem guten Ruf erhält man plötzlich Angebote von Personen, die man gar nicht kennt oder bei denen man sich gar nie beworben hätte.

Heisst das, man muss immer zu allem ja sagen?

Nein. Man kann es im Leben nie allen recht machen. Man soll durchaus seine eigene Meinung haben und diese auch vertreten, sofern dies unter den notwendigen Regeln des Anstandes geschieht. Wir haben auch nicht alle dieselben politischen Ansichten und können trotzdem friedlich zusammenleben. Eine eigene Meinung und Respekt schliessen sich nicht aus, sondern ergänzen sich.

Herr Bänziger, ich danken Ihnen ganz herzlich für das

Gespräch.

Biographie

Hugo Bänziger studierte Neuere Geschichte,

Verfassungsrecht und Volkswirtschaft an der Uni-

versität Bern. Ab 1983 war er Assistent des Präsi-

denten der Eidgenössischen Bankenkommission.

1985 begann er seine Arbeit bei der Credit Suisse,

wo er später in leitenden Positionen in Zürich und

London tätig war. 1996 wechselte er zur Deut-

schen Bank, wo er von 2006 bis Mai 2012 Mitglied

des Vorstands war. Als Chief Risk Officer steuerte

er die Bank erfolgreich durch die Finanzkrise.

Kürzlich sorgte er als Mitglied der Liikanen Exper-

tengruppe für mögliche Reformen der Struktur

des Bankensektors in der EU mit seinen Vorschlä-

gen für Aufsehen. Zur Zeit ist Hugo Bänziger Auf-

sichtsratsmitglied der EUREX Group und Gastpro-

fessor an der London School of Economics.

»Wer bei Rückschlägen rasch aufgibt, macht keine

Karriere.«

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27 Karriere

Andreas Lienhard

Die Jobfair des Zürcher Anwaltsverband (ZAV) bietet maximalen Ertrag in minimaler Zeit – ein Erfahrungsbericht eines Teilnehmers der vergangenen Jobfair vom 25. Mai 2012.

Der ZAV führt alljährlich eine Jobfair für Jurstinnen und Juristen durch. Teilnehmen können Jusstudenten, Juristen und Rechtsanwälte, welche auf der Suche nach Praktika für die Rechtsanwaltsprüfung oder einer Anstellung als Rechtsanwalt sind. Die BewerberInnen erstellen ein Onlinepro�l, in welchem sie ihre persönlichen Angaben, ihre Ausbildung und ihre Berufs-erfahrung angeben. Idealerweise machen sie auch konkrete Angaben zu ihren Noten. Dasselbe gilt für die teilnehmenden Anwaltskanzleien. Diese beschreiben sich einerseits in aller Kürze selber und machen andererseits Angaben über ihre Anforderungen an Bewerberinnen und Bewerbern, für die sie sich interessieren.

Wenn die Anmeldephase zu Ende ist, aktiviert der ZAV das sogenannte Interview Cockpit. Über diesen Dienst können die Bewerber Interviewanfragen an die teilnehmenden Anwalts-kanzleien stellen, aber auch umgekehrt die Anwaltskanzleien an die Bewerber. Dabei heisst es vor allem: Kühlen Kopf bewahren. Es ist keine Seltenheit, dass man als Bewerberin / Bewerber mehrere Tage auf eine Antwort warten muss, nur um dann mehrere Absagen hintereinander zu erhalten. Der Grund hierfür ist oft, dass die Anwaltskanzleien nur bestimmte, spezi�sche Stellen zu besetzen haben und daher auch die besten der Besten abweisen müssen, wenn sie nicht zur spezi�schen Stelle passen.Nach Ende dieser Anfragephase stellt der ZAV den Bewerber-innen und Bewerbern einen persönlichen Interviewplan zu. Dieser kann sehr gedrängt sein. Ein Interview dauert 15 Minuten mit anschliessender fünfminütiger Pause. Sofern man also mehrere Interviews hintereinander zu absolvieren hat, sollte

Speeddating für JuristenJobmesse des Zürcher Anwaltsverbands

man nicht zu viel trinken, da kaum Zeit für einen Toiletten-besuch bleibt. Die Interviews �nden im Kongresshaus Zürich statt. In ein und demselben Saal sind über dreissig Anwalts-kanzleien an je einem Tisch vertreten und warten auf die Bewerberinnen und Bewerber.Die Vertreterinnen und Vertreter der Anwaltskanzleien sind in aller Regel sehr hö�ich und zuvorkommend, denn schliesslich herrscht an der Jobfair nicht nur Wettbewerb zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern, sondern auch zwischen den Anwaltskanzleien. Keine Anwaltskanzlei will vor den Augen der Konkurrenz als unsympathischer und kalter Arbeitgeber dastehen. Die Interviews können sehr unterschiedlich ablaufen: Teilweise wird dem Bewerber im Wesentlichen die Kanzlei schmackhaft gemacht, teilweise redet man auch fast nur selbst.Sofern sich eine Bewerberin/Bewerber und eine Anwalts-kanzlei erfolgreich gefunden haben, erhält man ein bis zwei Wochen nach der Jobfair eine Einladung zu einem zweiten Interview. Oft macht man dabei die Erfahrung, dass bei diesem zweiten Interview ein anderer Wind weht als an der Jobfair. Die Kanzleien stehen untereinander nicht mehr in direktem Vergleich und die Bewerber stehen ganz im Vorder-grund, diese müssen ihre Fähigkeiten in teilweise hart geführten Interviews beweisen.Alles in allem ist die Jobfair ein willkommener Anlass für alle Stellensuchenden, um an einem einzigen Tag in Kontakt mit zehn oder mehr Anwaltskanzleien zu kommen. Das Verhältnis von Aufwand und Nutzen ist kaum zu übertre�en, weshalb ich die Jobfair wärmstens empfehle.

Info

Am 25. Mai 2012 fand die 11. Job Fair des Zürcher

Anwaltsverbands (ZAV) statt, wo rund 35 Anwalts-

kanzleien aus Zürich und Umgebung vertreten

waren.

weitere Informationen:

www.jobfairzav.ch

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evangelische Kirche Wisendangen, wo eine

Mobilfunkantenne platziert werden sollte

Page 29: N'Jus HS 12

29 Karriere

Annika Sinkwitz

In den Semesterferien durfte ich ein Kurzpraktikum beim Rechtsdienst der reformierten Landeskirche absolvieren. Dabei habe ich bei weitem nicht nur Kirchenrecht kennengelernt, sondern hatte es auch mit Handyantennen auf Kirchtürmen zu tun und konnte mich sogar als Detektivin versuchen.

Bewerbung auf gut GlückErmuntert zur Bewerbung wurde ich von meiner Mutter, die bis vor kurzem bei der Landeskirche gearbeitet hatte. Ich war davor gewarnt worden, ein Praktikum in einer grossen Kanzlei zu machen, da man dort des Öfteren zum Co�ee- oder Copy-Girl degradiert werde. Der Rechtsdienst hatte noch nie einen Praktikanten gehabt und musste sich zuerst beim Personaldienst erkundigen, ob er überhaupt Praktikanten beschäftigen dürfe. Nach einem kurzen Gespräch entschloss sich der Leiter des Rechtsdienstes, dass er mit mir einen Pilotversuch wagen wollte.Meine Stellenbezeichnung war zwar etwas ernüchternd: „Beru�iches Praktikum während der Ausbildung ohne nutzbare Erfahrung“. Mir wurde erklärt, dass eine Studentin, die sich erst im vierten Semester des Jus-Studiums be�nde, wohl innerhalb von nur vier Wochen nicht von allzu grossem Nutzen sein könne. Die zur Disposition stehende Lohnspanne war auch dementsprechend tief angesetzt, doch immerhin konnte ich mir nach den Semesterprüfungen schöne Ferien gönnen. Und wie ich sehen würde, war das Praktikum für mich von weit-aus grösserem Nutzen als in der Lohnabrechnung bezi�ert.

Pilotversuch PraktikantinDer Rechtsdienst ist eine Abteilung der gesamtkirchlichen Dienste und steht diesen, den kirchlichen Behörden auf Bezirks- und Gemeindeebene sowie anderen Institutionen der Landeskirche zur Unterstützung und Beratung in allen recht-lichen Angelegenheiten und Kon�iktsituationen zur Verfügung. Für diejenigen, die sich die Vorlesung von Prof. �ier zur

Ein etwas anderes PraktikumBeim Rechtsdienst der reformierten Landeskirche Zürich

Kirchenrechtsgeschichte haben entgehen lassen: Evangelisch-reformierte Kirchen sind territoriale Einheiten mit selbststän-diger Organisation und weitgehend autonomer Rechtsetzungs-kompetenz. Das war aber auch das Einzige, was ich über die reformierte Kirche wusste, als ich an meinem ersten Arbeitstag an die Tür des Hauses an der Kirchgasse klopfte. Meine Vor-sätze, mir vor Stellenantritt zumindest einen grundlegenden Überblick über den Aufbau und die Rechtsgrundlagen der reformierten Kirche zu verscha�en, waren während des sommerlichen Nichtstuns in Vergessenheit geraten.Glücklicherweise aber wurden von mir im Bereich des Kirchen- und Verwaltungsrechts keine grossen bis gar keine Kenntnisse erwartet. Mein Chef begrüsste mich und stellte sich gleich mit Vornamen vor. Ich lernte die anderen Mitarbeiter im Büro kennen und wurde anschliessend auf einen Rundgang durch die übrigen Liegenschaften der Landeskirche geführt. Zurück im Büro erhielt ich gleich die erste Aufgabe: Die Aktu-arin einer Kirchgemeinde wollte wissen, welche Beschlüsse der Kirchenp�ege sie mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen müsse. Es war eine Frage, welche mein Chef ohne zu überlegen innert zwei Minuten per E-Mail selbst hätte beantworten

können. Seine Einstellung zu meinem Praktikum war aber, dass ich möglichst viel lernen und so viele Erfahrungen wie möglich sammeln sollte. Zum Kopieren hätte er mich nie geschickt – „döt lernsch ja nüt!“. Deshalb genoss er es auch, mich ins kalte Wasser – sprich in die kirchlichen und staatlichen Rechtsgrundlagen – zu werfen. Während der folgenden vier Wochen konnte ich vielen Kirchgemeinden, auch mit zunehmend

»Muss die Pfarrwohnung eines Single-Pfarrers genauso viele Zimmer haben wie die

Pfarrwohnung einer ganzen Pfarrfamilie?«

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30 Karriere

kürzerer Bearbeitungszeit, rechtliche Auskünfte erteilen. „Müssen wir unsere Beschlüsse nebst dem Kirchenblatt auch im Stadtanzeiger publizieren?“ „Wie lange erhält unsere Sozial-arbeiterin Schwangerschaftsurlaub und müssen wir ihr für unbezahlten Urlaub kündigen und sie danach wieder neu anstellen?“ „Muss die Pfarrwohnung eines Single-Pfarrers genauso viele Zimmer haben wie die Pfarrwohnung einer gan-zen Pfarrfamilie?“ „Ist die Frist für einen Stimmrechtsrekurs schon abgelaufen?“ „Hat einer unserer Kirchenp�eger eine Amtsgeheimnisverletzung nach Kirchenordnung und/oder StGB begangen?“ – Dabei lernte ich nicht nur die Kirchenord-nung und die kirchliche Personalverordnung kennen, sondern arbeitete mindestens genauso oft mit dem Zürcher Verwal-tungsrechtsp�egegesetz, dem Gemeindegesetz und dem Ge-setz über die politischen Rechte. Nachdem ich eine Anfrage bearbeitet hatte, besprach ich sie jeweils mit meinem Chef und beantwortete sie dann per E-Mail.

Abwechslungsreicher Aufgabenbereich Zudem nahm ich an Gesprächen teil, zu denen die Landeskirche als Mediatorin oder als Anstellungsinstanz beigezogen wurde. In vereinzelten Kirchgemeinden hatten sich zwischen Pfarrer und Kirchenp�ege über den Sommer Kon�ikte zugespitzt, die weder gemeindeintern noch durch die Bezirkskirchenp�ege als Vermittlungs- und Aufsichtsorgan gelöst werden konnten. Genauso interessant war es, die Erfolgsaussichten der Klage einer ehemaligen Mitarbeiterin wegen angeblich missbräuchli-cher Kündigung zu beurteilen und einen Brief an ihren Anwalt vorzubereiten. (Gehört haben wir danach übrigens nicht mehr von ihr – o�enbar hat sie mein Schreiben von der Aussichts-losigkeit ihrer Forderungen überzeugt!) Ich befasste mich auch mit einer Aufsichtsbeschwerde und einem Rekurs, welche die umstrittene Mobilfunkantenne im Kirchturm Wiesendangen betrafen. Einmal war ich sogar geschäftlich im RWI, denn mein Chef hatte zuhanden des Kirchenrats eine Rechtsfrage abzuklären und schickte mich zur Recherche. Schliesslich musste er einen Beschluss vorbereiten, der gar nicht seiner Rechtsüberzeugung entsprach, weil der Kirchenrat aus politi-schen Gründen anders handeln wollte. Aber das gehört wohl auch beim Anwaltsberuf dazu. In einem anderen Fall erreichte uns ein erboster Brief eines ehemaligen Kirchenmitglieds, dessen Austrittsgesuch nicht reibungslos behandelt worden war. Dort musste ich zuerst Sachverhaltsermittlung betreiben und im Gespräch mit den Beteiligten heraus�nden, was genau geschehen war. Nach den Telefonaten und der Sichtung der Akten zeichnete sich mir allmählich ein Gesamtbild ab, das das Kirchen-mitglied in einem nicht sehr schmeichelhaften Licht erscheinen liess: O�enbar hatte er seine Frau zum Austritt gedrängt und

diese hatte gegenüber dem Pfarrer im Austrittsgespräch Zweifel an ihrem Austrittwunsch geäussert. Auf ihren Vorschlag hin wurde das Gesuch daher pendent gehalten. Ihr Mann hingegen bemerkte erst ein Jahr später, nämlich beim Erhalt der Steuer-rechnung, dass sie noch immer Kirchenmitglied war, weil er noch immer Kirchensteuern zahlen musste. Schliesslich musste ich der Kirchenp�ege mitteilen, sie müsse auf Grund eines formellen Fehlers rückwirkend über den Austritt beschliessen.

Abschied zu schwerGegen Ende der vereinbarten vier Wochen �el der Abschied nicht nur mir, sondern o�enbar auch meinem Chef schwer, der ständig witzelte, dass ich eine untreue Seele sei, weil ich ihn bereits wieder verliesse. Nach einer Weile schlug ich frech vor, er könne ja meine Anstellung bis Semesterbeginn verlängern – was er dann sogar tat! So blieb ich noch eine weitere Woche beim Rechtsdienst. Ich hatte mich sehr schnell in der Abtei-lung eingelebt. Sogar am Mitarbeiteraus�ug an den Walensee durfte ich teilnehmen!

BilanzAlles in allem war das Praktikum eine tolle Erfahrung, fach-lich wie auch persönlich. Mein Ziel ist es, bis Studienabschluss mehrere solche Kurzpraktika zu absolvieren, um in verschiedene juristische Tätigkeitsbereiche einen Einblick zu erhalten.Meinen Mitstudierenden kann ich nur empfehlen, es auf dieselbe Art zu versuchen wie ich – wartet nicht auf eine Stellenausschreibung, sondern fragt diejenigen Unternehmungen und Institutionen ungeniert an, die euch interessieren. Ihr könnt nur gewinnen!

Info

Stellenbeschreibung: Praktikantin Rechtsdienst

Ort: Reformierte Landeskirche

Beschäftigungsgrad: 100%

Dauer: 5 Wochen

Lohn: CHF 1350.- plus Lunchchecks ;-)

Bewerbungsmöglichkeiten: leider kaum, weil sehr

kleine Abteilung

Weiterempfehlung: Auf jeden Fall!

Die Autorin Annika Sinkwitz hat das Parktikum in den

Semesterferien vor ihrem 5. Semester absolviert.

»wartet nicht auf eine Stellenausschreibung«

»Einmal war ich sogar ge-schäftlich im RWI«

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31

Zusammengetragen von Juan Armas Pizzani

Im Rahmen eines Besuchs bei Justizbehörden kann während dem Semester ein Volontariat als Wahlfach absolviert und angerechnet werden. Studierende berichten.

Bezirksgericht Horgen

Angela Giger

Während zwei Wochen im Frühling 2011 nahm ich an insgesamt 12 Hauptverhandlungen mit anschliessender Urteilsberatung und an zwei Schlichtungsverfahren vor der paritätischen Schlichtungsbehörde in Mietsachen am Bezirksgericht Horgen teil. Zudem besuchte ich jeweils dienstags und freitags die unentgeltliche Rechtsauskunft in Sachen Arbeits-, Familien-, Miet- und Erbrecht sowie betre�end summarische Verfahren. Kurz vor Ende des Volontariats fand noch eine Führung im angrenzenden Bezirksgefängnis statt.Die Hauptverhandlungen wurden hauptsächlich von den Einzelrichtern geführt und hatten meistens zivilrechtliche Streitigkeiten zum Gegenstand. So wurde über sieben Ehe-scheidungen bzw. Eheschutzmassnahmen verhandelt. Jeweils eine Verhandlung befasste sich zudem mit erbrechtlichen

Einblicke: VolontariatStudentische Erfahrungsberichte

Streitigkeiten, einer Forderung gemäss Obligationenrecht, einem Rechtsvorschlag wegen fehlendem neuen Vermögens gemäss Art. 265a SchKG und einer versuchten sexuellen Handlung mit Kindern, wobei ein verdeckter Ermittler der Kantonspolizei Zürich eingesetzt wurde. Darüber hinaus nahm ich auch an einem grossen Strafprozess wegen versuchter schwerer Körperverletzung vor der 3. Abteilung des Bezirks-gerichts Horgen teil.Generell ist das Bezirsgericht Horgen für ein Volontariat sehr zu empfehlen. Trotz der Grösse kommt man schnell mit fast allen Arbeitskollegen ins Gespräch und erhält einen vielfältigen Einblick in die verschiedenen Verhandlungen und Akten. Sogar der Gerichtspräsident hat sehr viel mit mir gesprochen und mir Zukunftsperspektiven aufgezeigt. Das Umfeld am Bezirks-gericht Horgen war sehr familiär: Die ganze Belegschaft frühstückt zusammen im Aufenthaltsraum bzw. tri�t sich dort zum Z'nüni und Z'vieri (o�eriert von allen durch monatliche Abgabe) und nach jeweiliger Anmeldung wird zweimal die

Woche gemeinsam über den Mittag Sport getrieben (Volleyball, Unihockey, Joggen etc.) und man geht zusammen auswärts essen. Zudem ist man von Anfang an mit allen Auditoren und Gerichtsschreibern per Du und relativ rasch auch mit einzelnen Richtern.Sehr empfehlenswert!

Bezirksgebäude Horgen

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Bezirksgericht Horgen

Christopher Enderli

Ich habe das Praktikum Ende Mai 2012 in Horgen gemacht. Der Zeitpunkt war einerseits gut, da man nach so viel Studium eine gewisse Auszeit hat, aber andererseits war er auch schlecht, da die Prüfungen kurz bevor standen. Das war auch der Grund, warum ich schlussendlich den Bericht nicht abgegeben bzw. gar nicht erst verfasst habe. Schliesslich habe ich das Praktikum auch nicht (nur) wegen den Kreditpunkten gemacht, sondern v.a. wegen der Erfahrung.Ansonsten fand ich das Praktikum super. Die Leute waren nett und aufgeschlossen. Das mag daran gelegen haben, dass die meisten Leute (alle Auditoren und die meisten Gerichtsschreiber) noch sehr jung und daher noch stark vom Studium geprägt waren. Auch die Richter waren grösstenteils entgegenkom-mend. Sie haben mich gut über die Fälle informiert und mir die Akten zum Lesen gegeben - sofern sie diese nicht selbst beanspruchten. Generell war es am Gericht wie in einer grossen Familie. Um 10 Uhr gab es immer eine gemütliche Ka�ee-pause. Auch gemeinsame Mittagessen kamen nicht zu kurz.Ich konnte in verschiedene Verfahren einen Einblick erhalten: Vergleichsverhandlung betre�end einer Forderung zwischen Bauhandwerker und Bauherr; zwei Mietschlichtungen; mehrere Scheidungen; zwei Stra�älle etc. Diese Fälle waren alle sehr unterschiedlich - vom Ablauf wie auch von der Dauer her.

Insbesondere gab es einen Stra�all, der hervorzuheben ist: Er dauerte zuerst einen Mittwochmorgen und dann beim zweiten Mal gar einen ganzen Tag: von 08.30 bis 20.00 Uhr! Es musste das Opfer (Marokkanerin) angehört werden und der Beschuldigte (Türke) musste zu ihren Äusserungen Stellung nehmen. Natürlich musste das Ganze übersetzt werden - in zwei verschie-dene Sprachen. Zudem wollte das Opfer dem Beschuldigten nicht begegnen, weshalb es eine Video-Übertragung in einen anderen Raum gab. Das Opfer hatte zudem ein Baby (ein paar Tage alt), welches von Zeit zu Zeit - während der Befragung durch den Richter - gestillt werden musste. Der Höhepunkt war dann ein 120-seitiges Plädoyer des Anwalts des Beschul-digten, das vier Stunden dauerte!Hauptsächlich war ich mit dem Studium der Akten beschäftigt. Am Anfang war es schwierig zu wissen, worauf man sich in den Akten konzentrieren sollte. In meiner freien Zeit zwischen den Verhandlungen habe ich für die Prüfungen gelernt.Insgesamt gab mir das Praktikum einen guten Praxisbezug im Gegensatz zur reinen �eorie an der Uni. Ich �nde, man sollte solche Projekte fördern, wobei immer auch auf den Goodwill der Gerichte zu ho�en ist, da wir Schnupperaudis doch auch Zeit und Platz beanspruchen. Folglich würde ich ein Praktikum am Gericht auf jeden Fall weiterempfehlen.

Bezirksgericht Hinwil

Alessandro Minuscoli

Ein Besuch beim Bezirksgericht Hinwil eignet sich sehr gut, um einen ersten Einblick in den Gerichtsalltag zu erhalten. Durch die �exible Gestaltung des Praktikums ist es dem Schnupperauditor nach kurzer Rück-sprache mit dem Gerichtsschreiber oder Richter überlassen, an welchen Verhandlungen er teilnehmen will. Schlichtungen in Miet-sachen, Rechtsö�nungen, Scheidungen, Ehe-schutz oder Strafverfahren sind nur einige Beispiele davon, was einen Schnupperprakti-kanten in Hinwil erwartet. Ebenfalls kann man in Hinwil auf ein hilfsbereites und freundliches Team zählen, welches sich Zeit nimmt und eine gute Betreuung bietet. Persönlich am besten hat mir die Urteils-beratung gefallen: diese ist besonders inter-essant, weil dort Praxis und �eorie am eindrücklichsten zusammentre�en. Ein Schnupperauditorat am Bezirksgericht Hinwil ist sehr zu empfehlen - es ist gut strukturiert, abwechslungsreich und lässt einem gewisse Gestaltungsfreiheit.

Bezirksgebäude Hinwil

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Bezirksgericht Uster

Désirée Stebler

Ich durfte im Frühjahrssemester 2012 ein Volontariat am Bezirksgericht Uster absolvieren. Zu Beginn des Volontariats war ich ziemlich nervös. Was würde mich erwarten und vor allem: Was erwartete das Gericht von mir? Einzig die Uhrzeit des Ein�ndens sowie meine Ansprechpartnerin wurden mir zwei Wochen zuvor in einem Begrüssungsmail mitgeteilt. Meine Angst sollte sich jedoch als gänzlich unbegründet herausstellen und ich erlebte zwei interes-sante und lehrreiche Wochen. Ich durfte frei wählen, welche Verhandlungen ich besuchen wollte. Und von diesen gab es mehr als genug. Ich erlebte Eheschutzverfahren, Scheidungs-verhandlungen, eine Mietschlichtung, eine arbeitsrechtliche Streitigkeit sowie Strafverfahren. Kein Tag glich dem anderen. Über ein Strafverfahren habe ich auch meinen Volontariats-bericht verfasst. Diesen durfte ich in der freien Zeit zwischen den Verhandlungen schreiben, so dass ich nach den zwei Wochen damit schon fast fertig war. Auch die Betreuung war ausgezeichnet. Das Bezirksgericht Uster ist in verschiedene Teams aufgeteilt und ich wurde einem von diesen zugeteilt. Die Gerichtsschreiberin sowie die Auditorin dieses Teams waren stets hilfsbereit und beantworteten meine Fragen.

Das Volontariat hat mir auch für meine weitere Zukunft geholfen. Nachdem ich einen ersten Einblick in den Gerichtsalltag gewinnen konnte, wurde mir klar, dass ich nach Abschluss des Studiums im Rahmen eines einjährigen Prak-tikums als Auditorin einen noch umfassenderen Einblick erhalten möchte. Aufgrund meiner positiven Erfahrungen kann ich ein Volon-tariat an einem Gericht nur empfehlen.

Bezirksgebäude Uster

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34 Studium

Nadine Wipf

Wenn es um Seminare geht, scheiden sich die Geister. Von A wie anregend bis Z wie zeitraubend hört man alles. Dementsprechend gespannt war ich auf meine erste eigene Erfahrung auf diesem Gebiet. Das Ergebnis fiel überraschend aus...

Wer plant, eine Seminararbeit zu schreiben, erkennt schnell, dass die erste Herausforderung bereits darin besteht, über-haupt einen freien Platz zu ergattern. Das Angebot ist zwar gross, die Nachfrage jedoch noch grösser. Bedenkt man die Zeit und Energie, die man in eine solche Arbeit investiert, ist es aber ratsam, sich nur um diejenigen �emen zu bemühen, die einen auch tatsächlich interessieren. Ich hatte Glück, denn die Teilnahme an meinem Wunschseminar war mir vergönnt: Haftp�ichtrecht sollte es sein.

SettingDas �emenspektrum war breit gefächert. Spannende Titel wie „Atomkraft und Haftp�ichtrecht“, „Schleudertrauma und Haftp�ichtrecht“ sowie „Ausservertragliche Haftung von

Operation HaftpflichtrechtErfahrungsbericht: Seminar im Schwarzwald

Ratingagenturen“ wurden bearbeitet. Als daher das knapp dreitägige Seminar im Schwarzwald bevorstand, wussten wir zumindest auf dem Papier, dass es nicht langweilig werden sollte.Besonders war, dass die �emen nicht nur von uns Zürcher, sondern auch von Basler Jus-Studenten und Studentinnen bearbeitet wurden. Das Ganze nennt sich „Joint Seminar“. Dementsprechend vergrösserte sich ab Basel unsere Reisegruppe. Die zu diesem Zeitpunkt noch neuen Gesichter sollten dabei nicht lange unbekannt bleiben.

Volles ProgrammWer denkt, bei einem auswärtigen Seminar gehe es lediglich darum, Zeit totzuschlagen, der irrt gewaltig! Nach unserer Ankunft im abgeschiedenen Sport- und Wellnesshotel ging es direkt in medias res. Der Seminarraum emp�ng uns mit Papier, Schreibzeug und Getränken auf jedem Tisch, der Beamer summte – optimale Rahmenbedingungen also. In der Luft hingen dennoch einige Fragen: Was würde uns erwarten? Was würde von uns erwartet? Für ihre Beantwortung blieb keine Zeit, denn das Programm war stra�: Viele Referate warteten darauf, gehalten zu werden. Die Einführung der verant-

wortlichen Dozenten, Prof. Dr. Anton K. Schnyder und PD Dr. Beat Schönenberger, bot aber einen informativen Überblick.

Nach mehreren gelungenen Vorträgen und Diskussions-runden bot sich beim Mittagessen das erste Mal die Gelegenheit, einander etwas näher kennenzulernen. Der Auftakt war geglückt. An dieser Stelle muss gesagt werden, dass die Verp�egung hervorragend war – das Essen allein wäre eine Reise wert gewesen. In der Tat waren die Mahlzeiten aber auch unentbehrliche Voraus-setzung dafür, immer wieder mit frischem Elan in die nächsten �emenblöcke starten zu können.Schon bald befanden wir uns in einer gewissen Routine:

Verdientes Einstimmen auf den Abschluss-abend auf der grosszügigen Sonnenterrasse

Info

Das Seminar im Haftpflichtrecht fand vom

3. bis 5. Mai 2012 im Schwarzwald statt. 30 Teil-

nehmer erlebten unter der Leitung von Prof. Dr.

Anton K. Schnyder und PD Dr. Beat Schönenberger

drei spannende und geistreiche Tage.

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Vorträge, Diskussionen und Essen wechselten sich ab. Im Seminarraum wurde eine Fülle an Wissen vermittelt und wert-volle Einblicke in bisher meist unbekannte Gebiete gewährt. Die Materie war dabei stets anspruchsvoll. Immer wieder mussten die jeweiligen Experten ihre Inhalte „herunter-brechen“, wie es intern genannt wurde („Chömmer das bitte emol abebräche?“). So wurde ermöglicht, dass alle dem spannenden Gedankenaustausch folgen konnten, gleichzeitig die Bildung von interessanten Verknüpfungen zwischen den verschiedenen haftp�ichtrechtlichen �emen aber nicht eingeschränkt wurde.

Diskussionen bis in den Morgen hineinAm Ende des zweiten Tages und somit nach Abschluss aller Präsentationen waren mental vorerst alle gesättigt. Die Stim-mung war jedoch sehr ausgelassen und fröhlich. Auf der weit-läu�gen Sonnenterrasse genoss man die atemberaubende Aussicht und stimmte sich bei einem Glas Wein auf den Abend ein. Es überrascht nicht, dass die behandelten �emen ihren Weg aus dem Seminarraum hinaus fanden. Diskussionssto� war nach diesen zwei Tagen zur Genüge vorhanden und überall wurden angeregte Gespräche geführt. Dabei ergri� man aber auch die Gelegenheit, sich für einmal mit Studenten einer anderen Universität auszutauschen. Es war eindrucksvoll zu sehen, wie sehr die gleichen Studiengänge divergieren können, aber auch erfrischend festzustellen, dass das studentische Leben andernorts genau dieselben bekannten Wesenszüge aufzuweisen scheint. Hier zeigt sich ein entscheidender Vorteil des Verreisens: Es ist wohl hauptsächlich dem Umstand, dass wir uns im Schwarzwald vollkommen auf das Seminar konzen-trieren konnten, zu verdanken, dass aus der Veranstaltung auch tatsächlich ein „Joint Seminar“ wurde. Fernab vom Uni-Alltag war es viel leichter, ganz in das Gebiet des Haftp�icht-rechts einzutauchen und neue Bekanntschaften zu schliessen.

Das den Seminarraum übergreifende Element liess die Teilneh-mer so letztlich zu einer eingeschworenen Gemeinschaft werden.Dem Bild des argumentationsfreudigen Juristen wurde man an diesem Abend bis weit in die Morgenstunden hinein gerecht. Leidenschaftliche Wortgefechte über Gott und die Welt, resp. natürlich das Haftp�ichtrecht, Tischfussball und andere Duelle füllten mühelos die Stunden. Am nächsten Morgen versam-melten sich aber (fast) alle pünktlich ein letztes Mal im Sitzungs-zimmer, um das Seminar zum Abschluss zu bringen. In diesem Moment schien es sogar den Dozenten schwer zu fallen, den Weg vom Schwarzwald zurück in die gewohnte Welt zu �nden.

Fantastische ErfahrungGlücklicherweise blieb auf der Heimreise genügend Zeit, das Erlebte zu evaluieren. Die Zugfahrt bot insbesondere die ideale Gelegenheit, Gehörtes endlich mit selbst Erlebtem zu vergleichen. Mein Fazit ist simpel: Durch die Tage fern von der Universität war es nicht nur möglich, sich vollkommen auf die verschiede-nen Facetten eines bestimmten rechtlichen Bereichs einzulassen und sich die Grundprinzipien des Haftp�ichtrechts zu verin-nerlichen. Es wurde auch die einmalige Chance geboten, sich in ungezwungenem Rahmen mit anderen Studenten und Dozenten zu unterhalten, so dass man im und abseits vom Seminarraum optimal vom Austausch verschiedener Ansichten pro�tieren konnte.Was man hört, stimmt folglich zumindest teilweise, denn das Seminar war äusserst anregend. Auch zeitintensiv, das soll nicht bestritten werden. Auf keinen Fall aber war es zeit-raubend, denn die investierte Zeit lohnte sich ohne jeden Zweifel – in persönlicher und fachlicher Hinsicht. Wer daher mit dem Gedanken spielt, trotz neuerdings fehlender P�icht zwei Seminararbeiten zu verfassen, dem sei gesagt:Man darf sich freuen!

Aussicht auf das malerische Feldberggebiet im Schwarzwald

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Jasna Stojanovic

Es war eine Frage der Zeit, bis sich auch in juristischen Kreisen das Phänomen Blog etablieren würde. Neben den Webdatenbanken und Newslettern von Weblaw, Swisslex und anderen Anbietern, finden sich online immer mehr juristische Inhalte. Juristinnen und Juristen folgen dem Trend der schnellen und aktuellen Berichterstattung und schreiben auf ihren eigenen Blogs über das juristische Geschehen in der Schweiz. Ein Bericht aus der Blog-Welt.

Blog - ein geeignetes Medium für Juristen?Es gibt einige Fragen, an welchen jede Juristin und jeder Jurist zu beissen hat: Wie aktuell sind meine Informationen? Sind meine Argumente vollständig, habe ich wirklich an alles gedacht? Es gibt viele Inspirationsquellen für Lösungsansätze. Die Suche nach diesen beginnt meistens online. Das Internet ist für uns alle zu einer unverzichtbaren Quelle geworden. Neben Webpublikationen, Zeitschriften und Kommentaren zu Recht-sprechung und Lehre, �ndet man vermehrt auch Blogs von einzelnen Juristinnen und Juristen. Bei der Suche nach verläss-lichen Quellen und nützlichen Informationen ist aber Vorsicht geboten: Wie in der Literaturrecherche gilt es auch hier, die wesentlichen Inhalte richtig zu lesen und deren Relevanz sachgerecht zu gewichten. Das Medium Blog kann in seiner Vielseitig-keit eben auch irreführend sein. Wie objektiv, sachlich und zutre�end die Berichte sind, muss der Leser beurteilen.Die wachsende Anzahl solcher Plattformen macht diese Beurteilung nicht einfacher. Abhilfe scha�en Twitter oder die Blogs selber. Die Beiträge sind verlinkt, werden von anderen Bloggern empfohlen oder auf Facebook geteilt und geliked:Social Media im Jus-Format. Wer liest solche Blogs? Kantonale Gerichte, Verwaltungen und Anwaltskanzleien �nden sich in den Statistiken der einzelnen Blogs.

Legal NewsJuristische Blogs im Netz

Auch Assistenten und Studierende von Schweizer Fakultäten lesen aktuelle Beiträge und pro�tieren von praxiserfahrenen Kolleginnen und Kollegen. Natürlich kann ein solches Format die Lektüre und Recherche in Literatur und Rechtsprechung nicht ersetzen. Es ist aber eine hervorragende Ergänzung. Mit nur wenigen Klicks kann man sich schnell und e�zient eine Übersicht über das gewünschte �ema verscha�en.Für Leser, die das breite Angebot der Blogs und Nachrichten-dienste nutzen, empfehlen sich RSS-Feeds. Diese Funktion bietet eine schnelle Übersicht über neue Beiträge auf den Lieblingsblogs.

Internet und Technik erlauben uns, immer up to date zu sein

Hintergrund

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37 Hintergrund

Konzentrierte ExpertiseJuristische Blogs fokussieren sich auf enge �emenbereiche und wollen eine neue Art von wissenschaftlicher Entwicklung in verschiedenen Rechtsbereichen aufzeigen. Die meisten Blogs beschäftigen sich mit bestimmten Rechts-gebieten. So besteht für die schreibenden Experten die Möglichkeit, nicht nur kurze Zusammenfassungen zu liefern, sondern auch vertieft auf Einzelfragen einzugehen. Dies ermöglicht der Leserschaft eine qualitativ hochstehende, informative Lektüre zum gewünschten �ema. Die Anliegen der Juristen sind traditionell. Die Form, diesen gerecht zu werden, eine neue.

Der grosse BlogMit über 30›000 Besuchern pro Monat und 1›300 E-Mail Abonnenten erfreut sich Swissblawg einer grossen Bekanntheit. Es ist der grösste Blog zum schweizerischen Wirtschaftsrecht.Für den Gründer David Vasella* begann alles nach der Anwaltsprüfung. Für diese hatte Vasella unzählige Bundes-gerichtsurteile zusammengefasst und damit gelernt. Sodann entstand die Idee, diese zu teilen und eine nützliche Informations-plattform zu scha�en. Mittlerweile arbeiten - neben den zwei Herausgebern - weitere sechs Redaktionsmitglieder an Swissblawg. Layout und Design werden ebenfalls vom eigenen Team übernommen.So sieht Vasella Swissblawg als einen Nachrichtendienst: infor-mativ, kurz, mit den wichtigsten Informationen und juristischen Höhepunkten. Keine Diskussionen, keine subjektiv geprägten Kommentare, keine in diesem Sinne redaktionell bearbeiteten Inhalte. Der Blog soll die Informations�ut der rechtlich relevanten �emenbereiche �ltern und Schwerpunkte setzen. Die Vorauswahl der Beiträge ist somit das einzige Wertungs-kriterium. Die Qualität der juristischen Beiträge steht an erster Stelle.

* Dr. iur. David Vasella, Rechtsanwalt bei Froriep Renggli und

Lehrbeauftragter der Universität Zürich. Herausgeber und

Redakteur von www.swissblawg.ch

N’jus Blog: der Blog des Fachvereins Jus Auch der Fachverein Jus der Universität Zürich hat einen eigenen Blog. Die Herausgeber haben sich zum Ziel gesetzt, das juristische Bloggen unter Studierenden zu fördern und damit bekannter zu machen. Hier können sich Studierende und Rechtsinteressierte durch Zusammenfassungen von Bundes-gerichtsentscheiden, Berichten von Podiumsdiskussionen und Fragen zum Studium klicken. Mit interessanten Interviews, Hintergrundberichten und Informationen zum Studium und der Arbeitswelt, beleuchtet der N’jus Blog alle Facetten der juristischen Welt.Sieben Studierende der rechtswissenschaftlichen Fakultät, alle in verschiedenen Semestern, arbeiten an diesem Projekt und setzen sich für eine wachsende Blog-Community ein.

Der Blogger und sein WirkenIm Dienste des Lesers ist der Blogger stets bemüht, schnell, aktuell und informativ zu schreiben. Die Auseinandersetzung mit der Informations�ut, die Entscheidung, über welche �emen man schreiben möchte und sodann die Umsetzung: all das ist für die Verfasser ein steter Lernprozess, der ihn stets begleitet. Das Wissen, welches er sich während des Schreibens aneignet, kann in unerwarteten Situationen plötzlich sehr nützlich sein. Online schreiben heisst auch, viele Menschen erreichen: Viele Autoren erfreuen sich bereits grosser Bekanntheit.Das Medium Blog entwickelt sich zu einem praktischen Werk-zeug für Juristinnen und Juristen. Für Verfasser und Leser bietet es vielseitige Möglichkeiten. Diese reichen von interaktiver Mitgestaltung bis zur fachspezi�schen Wissenserweiterung - es gibt viel zu entdecken in der Blog-Welt.

Juristische Blogs der Schweiz – Eine Auswahl

N’Jus Blog Blog des Fachvereins mit dem Neusten aus Lehre und Rechtsprechung sowie verschiedenen studentischen Themen

› http://blog.fvjus.ch

swissblawg grosser Blog zum schweizerischen Wirschaftsrecht mit interessanten Beiträgen auch zu anderen Rechtsthemen

› www.swissblawg.ch

Nils Güggi führt unter anderem eine umfangreiche Liste juristischer Blogs zum Schweizer Recht

› www.nilsgueggi.com

steigerlegal regelmässige Artikel und Links zu verschiedensten Rechtsthemen und die Anwaltstätigkeit

› www.steigerlegal.ch

Iuswanze Thomas Hugi Yar, Gerichtsschreiber am Bundesgericht, bloggt hier regelmässig

› www.iuswanze.blogspot.ch

Strafprozess Aktuelles zum Straf- und Strafprozessrecht von Rechtsanwalt Konrad Jeker

› www.strafprozess.ch

Dominique Strebel beobachtet in seinem Blog Staat und Recht kritisch

› www.dominiquestrebel.wordpress.com

Law Think Tank Blog Jean-Cédric Michel bloggt auf Französisch zum Schweizer Recht ganz allgemein.

› www.freethinkers.ch

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38 Blog

Moritz Schmid am 16.05.2012http://blog.fvjus.ch/2012/05/cabelcom-muss-joiz-ins-analoge-tv-netz.html

Die Vorgeschichte:Im November 2010 verfügte das BAKOM, dass der Jugend-sender Joiz ins analoge Fernsehprogram aufgenommen werden muss. Gegen diese Verfügung wehrte sich die Cablecom recht-lich. Als Begründung wurde unter anderem die Sprache des Jugendsenders kritisiert. Der Rechtsstreit löste eine Protestaktion der Sympathisanten des Jugendsenders aus. Der Streit wurde bis ans Bundesgericht weitergezogen. Das Bundesgericht entschied am 22. März zugunsten von Joiz. Heute verö�ent-lichte das Bundesgericht seine Begründung im Entscheid 2C_790/2011.

Die Theorie:Das RTVG folgt dem Grundsatz der Technologieneutralität und der Einheitsbehandlung aller Anbieter von Übermittlungs-diensten. Da die Verteilungskapazitäten limitiert sind, geht das Gesetz davon aus, dass die Programmveranstalter und die Fernmeldedienstanbieterinnen die Programmverbreitung vertraglich vereinbaren. Aus medienpolitischen Gründen besteht jedoch ein ö�entliches Interesse, dass bestimmte Inhalte aufgeschaltet werden müssen. Dazu erlässt das BAKOM soge-nannte „Aufschalteverfügungen“ («Must-Carry»-Verp�ichtun-gen). Dadurch wird in die Wirtschaftsfreiheit der Netzbetreiber eingegri�en. Die Verfügungen müssen deshalb den Voraus-setzungen von Art. 36 BV genügen.Will ein privater Sender eine Aufschaltung gemäss Art. 60 RTVG erreichen, muss in einem Gesuch überzeugend dargelegt werden, weshalb das Programm einen „besonderen“ Wert im Sinne von Art. 93 Abs. 2 BV aufweist.

Der Entscheid:Das Bundesgericht hält fest, dass die Vorinstanzen ihr Ermessen in der Bewertung des „besonderen“ Werts des Senders „Joiz“ nicht überschritten haben. Dabei hält das Bundesgericht an der Aussage des Bundesverwaltungsgerichtes fest: «…, dass «joiz», welches ein Schwergewicht beim einheimischen Musik-

Auszug aus dem Blog des FV Jus

2C_790/2011:Cablecom muss Joiz ins analoge TV Netz aufnehmen

scha�en und bei jugendspezi�sch umgesetzten allgemeinen �emen setzt, ein originelles, neuartiges Gesamtprogramm für eine in diesem Medium bisher eher wenig berücksichtigte Bevölkerungsgruppe bietet und damit die TV-Landschaft bereichert. Das Programm der Beschwerdeführerin ist geeignet, einen massgeblichen Aspekt des Leistungsauftrags umfassender abzudecken, als dies bisher der Fall war. «joiz» trägt somit - gesamthaft betrachtet - sowohl in kultureller Hinsicht wie auch bezüglich der informativen Inhalte in «besonderem Mass» zur Erfüllung des verfassungsrechtlichen Leistungs-auftrags bei, …“ (E 4.1.3).

Fazit:Die Cablecom musste den Fernsehsender „Joiz“ bis zum 26. Juni 2012 in ihr analoges Fernsehprogramm aufnehmen. Das Urteil kann dahin gewertet werden, dass das Bundesgericht neue Medien wie das Internet und die interaktive Kommuni-kation damit als Bereich der Bildung und der kulturellen Entfaltung anerkennt.

Mitschreiben?Hast Du Lust, mitzuwirken und Teil der Blog-Welt zu werden? Schreib mit beim Blog des Fachverein Jus! Bewirb dich oder stell uns deine Fragen unter [email protected]

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39 Studium

Marco Federici

Wie studiert man Rechtswissenschaft in Italien?Betrachtet aus der Perspektive eines Studenten, der die meiste Zeit in seinem Heimatland sowie ein Semester in der Schweiz studiert hat. Es gilt, drei Punkte zu berücksichtigen, um die Unterschiede und die Eigenarten aufzuzeigen: 1) Wie lehrt man? 2) Wie lernt man? 3) Was lehrt und lernt man?

Die LehrmethodeAls ich in der Schweiz mein Austauschsemester an�ng, habe ich sofort bemerkt, dass eine andere Lehrmethode angewandt wurde im Vergleich zu jener, die ich aus Rom kannte. Die Tradition der Schola bononiensis ist in der ehemaligen „Heimat des Rechts“ noch stark. Das Kommentieren der Gesetze spielt in Italien eine wichtige Rolle. Hier ein Beispiel dazu: wenn man einen Artikel des Codice Civile (entspricht in der Schweiz dem ZGB) erklären will, beginnt man mit der Lektüre der Norm (wie eine richtige „Vorlesung“: lautes Vorlesen). Dann prüft man den Kontext (z.B. den Teil des Gesetzbuchs, in den der Artikel eingebettet ist) oder man vergegenwärtigt den vor-gängigen Gesetzesabschnitt; am Ende versucht man, den Artikel in der Systematik „unterzubringen“. Nur ausnahmsweise bringt man ein Fallbeispiel, in dem der besprochene Artikel angewandt werden könnte. Das ist, was die Professoren am meisten lehren und „weitergeben“ wollen. Es gibt aber natürlich auch Ausnahmen: Fallorientierte Vor-lesungen setzen sich immer mehr durch, aber nur wenn das Studium schon vertieft ist (normalerweise �nden sie am Ende des Semesters statt und sind eine praktische Wiederholung der besprochenen �emen). Was passiert dann während der Vorlesung? Es stimmt zwar, dass die Professoren reden und die Studenten nur zuhören, aber auch dies ist eine Regel, die immer mehr Ausnahmen hat. Viele Dozenten fordern nunmehr eine persönliche Mit-wirkung von den Zuhörern. Das Verhältnis zu den Professoren ist auch anders als in der Schweiz. Sie stehen grundsätzlich zur Verfügung, wenn Studenten Fragen haben, aber es passiert auch, dass das dies nur während der Sprechstunde oder nur mit den AssistentInnen möglich ist. Alles ist sehr formell und unpersönlich.

Wie kann ein Student die Prüfungen bestehen?Die brennende Frage im studentischen Leben ist überall die gleiche: Wie kann man erfolgreich lernen? Das Problem ist nicht nur die Note, sondern auch die Kenntnisse, die angesam-melt werden müssen. In Italien sind die Studierenden wirklich frei, ihre Arbeits-

Rechtswissenschaft in ItalienEin römischer Erasmusstudent erzählt, wie der Hase läuft

methode zu �nden, schon ab der Primarschule. Was bedeutet frei? Und: funktioniert die „Selbstregulierung“? Das ist keine juristische Frage, eher eine politische. Wir können aber die zwei wichtigsten Vorteile und Nachteile beschreiben, die sich daraus ergeben: 1) Entwicklung grösser Autonomie vs. Un-fähigkeit zur Verfolgung vorgefasster Schemata; 2) Wenn es nicht genügend gefüllte Zeit gibt, kann man die Flexibilität der Freiheit nutzen vs. Verzwei�ung, weil die Zeit nicht reicht, der Methode zu folgen. Aber letztlich, wie lernt man? Ich mache es genau so: wenn ich Zeit habe, lese ich die Unterlagen vor der Vorlesung (aber sie sind nicht immer zur Verfügung gestellt), nehme dann an der Vorlesung teil; dann lese ich wieder das Buch oder die Unter-lagen und vergleiche dies mit meiner Mitschrift. Am Ende wiederhole, wiederhole und wiederhole ich. Ist das sehr metho-disch? Durch Fehler wird man klug. Bücher und verschiedene Unterlagen sind typisch. Nur wenige Skripte oder Folien sind aber aufgeschaltet. Es gibt in Italien kein Repetitorium oder etwas Ähnliches.

Schwerpunkte des StudiumsDas italienische Rechtssystem zeigt sich als ein typisches civil law System. Das Studium an einer rechtswissenschaftlichen Fakultät orientiert sich an diesen Charakteristika. Zivilrecht, Verfassungsrecht, Strafrecht und Prozessrecht sind die Schwer-punkte einer akademischen Karriere. Auch sehr wichtig sind natürlich Handelsrecht, internationales Recht und europäisches Recht. �eoretische Sachgebiete wie Geschichte und Philoso-phie ergänzen das Spektrum. Die erste Vorlesung im Studien-gang ist und bleibt römisches Recht. Tradition ist immer wichtig, aber neue Zeiten zwingen auch andere Ansätze auf. So muss man in Italien ein Praktikum machen oder eine neue Sprache lernen. Im letzten Teil des Studiums (wann genau hängt von Fall zu Fall ab) wählt man das Spezialisierungsfach. Den Abschluss erzielt man nach 5 Jahren Studium. Es wird nicht zwischen Bachelor und Master unterschieden. Die Diplomarbeit ist somit normalerweise umfangreich (mindestens 150 Seiten). Mit ihr bekommt man, endlich, das Lizenziat.

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40 Studium

Alexandre Mai

Am 14. September 2012 fand an der Universität Zürich der Erstsemestrigentag statt. Rund 650 angehende Jus-Studierende fanden sich um 08.00 Uhr im Hauptgebäude zu einer ganztägigen Informationsveranstaltung ein.

Der frühe Beginn der Veranstaltung schien die vielen Anwe-senden nicht zu stören, bedenkt man, dass das eigentliche Semester gar noch nicht angefangen hatte. Es gab aber auch gar keinen Grund zum Einschlafen, denn der neue Vorsteher der rechtswissenschaftlichen Fakultät, Prof. Dr. Christian Schwarzenegger, hatte die Ehre, die frischen Studierenden mit einer rund halbstündigen Rede zu begrüssen – eine Aufgabe, die er souverän und mit viel Charme meisterte, sodass die halbe Stunde im Flug verging. Die Studierenden schenkten lieber den inspirierenden Erzählungen über seine vergangene Zeit als Student ihre Aufmerksamkeit als den überall aufgelegten NZZ. Nach einem grosszügigen Applaus begann der wesentli-che Teil des Erstsemestrigentages mit einer Führung und Informationen über den mehr oder weniger langen Weg des Jus-Studiums an der Universität Zürich.

Touristenführer und AnonymitätDie Erstsemestrigen wurden gemäss Einladungsbrief in elf Gruppen eingeteilt, für die jeweils zwei Tutoren verantwortlich waren. Manch einer fragte sich wohl, was denn ein „Tutor“ überhaupt sei – wie Professoren sahen sie o�ensichtlich nicht aus. Doch selbst lateinunkundige Erstsemestrige erkannten in ihren Tutoren schon bald eine Art Touristenführer. Jeder

Blutige Anfänger unter sichBericht des Erstsemestrigentages 2012

bekam eine Tasche, genannt „jusBag“, mit nützlichen Utensilien, etwa einen Ausdruck der PowerPoint-Folien, die uns später präsentiert wurden, einen Kugelschreiber, einen Essens gutschein und – passend zum Jus-Studium – eine Bundesverfassung.Von gespenstischer Stille begleitet – man hörte nur den Lärm des Zürcher Stadtverkehrs – machten wir uns auf den Weg vom Hauptgebäude zum HAH beim Häldeliweg. Die Gruppen-einteilung wurde gemäss Nachnamen der Studierenden vorge-nommen, entsprechend war die Wahrscheinlichkeit, dass sich Leute bereits kannten, verschwindend gering. Dies sollte das gegenseitige Kennenlernen anregen, doch dazu kam es nur in begrenztem Umfang. So blieben die meisten von uns lieber anonym - denn um sich kennenzulernen, bleiben schliesslich noch einige Jahre Zeit.

Informationsflut und RegaleWelche Vorlesungen muss man besuchen? Wo und wann �nden sie statt? Wie funktioniert das mit den Prüfungen? Mit diesen Fragen muss sich jeder Studierende befassen, ob nun Erstsemestriger oder nicht. Ersterem stellt sich aber eine zusätzliche, essentielle Frage: Wo ist der Stundenplan?Viele Fragen wurden ausgedacht, nur wenige gestellt. Die Tutoren, die selbst Studierende sind, kamen uns zuvor und

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41 Studium

erläuterten die wichtigsten Dinge. Nach gut anderthalb Stunden wusste jeder, wie das Studium aufgebaut ist, wie oft man welche Prüfungen nicht bestehen kann und dass der Stundenplan eine gewisse Flexibilität aufweist. Wer sich nicht alles merken konnte, der wusste wenigstens, wo man Auskunft erhalten könnte. Anschliessend folgte ein Marsch zur Bibliothek des Rechtswissenschaftlichen Institutes. Dort würden wir, so die Funktion einer und jeder Bibliothek einer Universität, während der Zeit der Prüfungsvorbereitung viel Zeit verbringen. Bevor wir das imposante sechsstöckige Bauwerk betreten durften, mussten wir uns am Eingangsbereich wehmütig vom Ka�ee und den „jusBags“ trennen, denn gewisse Sachen sind in der eigentlichen Bücherei nicht erlaubt.

Mahlzeit für alleNach einem anschliessenden Rundgang um den Universitäts-campus wurden wir in die Mittagspause entlassen. Da sich nach wie vor die wenigsten darum bemüht hatten, sich kennen-zulernen, ging jeder alleine dorthin, wo es Essen gab, sei dies in eine der Mensen oder ins Rondell im Lichthof. Dank des Gut-scheines war die Mahlzeit gratis, sofern man nicht ein Spezial-menü auswählte. Das oft als wenig appetitlich kritisierte Essen der Mensen war zumindest in der unteren Mensa weder gut noch schlecht, das bezeugte zumindest die Masse der Studierenden, die sich zur Mittagszeit an der Essensausgabe drängelten. Man kann sich darauf einigen, dass man für angemessene CHF 5.40 zumindest satt wird.

Studentische AlbträumeWas ist denn der Unterschied zwischen einer Lehrperson an der Mittelschule und einer Professorin oder einem Professor? Letztere hätten eine höhere Quali�kation, könnte man denken.

So fanden sich in der leicht überfüllten Aula mehr als die Hälfte der Erstsemestrigen bei der Vorstellung einiger Professoren ein. Diese betonten jeweils wiederholt, wir hätten uns für ein interes-santes, vielseitiges Studium entschieden. Einige stellten hingegen klar, dass es anspruchsvoll sei und man sich bemühen müsse. „Welches Studium ist denn überhaupt einfach?“, würde sich der �eissige Studierende hierbei fragen.Danach versammelten wir uns wieder in der Gruppe und nach einer unplanmässig ausgedehnten Wartezeit liefen wir zum RAI. Nach der Vorstellung der studentischen Vereine erklärten uns die Tutoren, was auch vielen langjährigen Studierenden manchmal zum Albtraum wird: die Modulbuchung. Nach den Erklärungen und Warnungen war klar, wie zu buchen war, allerdings liess sich das System weder intuitiv bedienen, noch lief es jederzeit zuverlässig. Hier besteht folglich noch Hand-lungsbedarf seitens der Verwaltung der Universität Zürich.

RettungsringTrotz teils langen Wartezeiten zwischen den einzelnen Posten endete der Erstsemestrigentag sogar vor der geplanten Zeit. Die Erstsemestrigen hatten sich nun mit der Flut an neuen Informationen selbständig auseinanderzusetzen. Nach der stra� organisierten Mittelschule wird der angehende Studie-rende von der Hochschule regelrecht ins kalte Wasser geworfen und der Selbstrettung überlassen. So könnte es zumindest denen ergehen, die den faktisch freiwilligen Erstsemestrigen-tag nicht besucht haben. Die Tutoren des FVJus leisteten ihren hilfreichen Beitrag, indem sie uns Anfängern einen Rettungs-ring nachwarfen, den wir nur noch fangen mussten. Schluss-endlich endete ein gehaltvoller Tag und die etwas erschöpften Studierenden machten sich auf den Weg in ihr letztes Wochen-ende vor einem langen und ho�entlich abenteuerlichen Studium der Rechtswissenschaften (an der Universität Zürich).

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42

Fra poco meno di un anno ci troveremo confrontati con una riforma radicale che toccherà sia il sistema di studi del Master e quello del Bachelor. Proprio le modifiche che riguardano quest’ultimo sono al centro delle discussioni e dei pensieri degli studenti di diritto che saranno protagonisti di questo grande cambiamento.

Matteo Suckow, Vice-Presidente

Un problema di fondo Che c’era qualcosa che non andava lo sapevano (quasi) tutti. Il clima che si respirava nei corridoi dell’RWI e tra le aule dell’università era tanto più teso quanto più ci si avvicinava al periodo d’esami, ma anche nei momenti più tranquilli dell’anno c’era un senso di insoddisfazione latente che aleggiava nell’aria. Anche i più ottimisti �nivano per rendersi conto che non tutte le lamentele erano così ingiusti�cate e nonostante il grande prestigio di cui godeva (e gode tuttora) l’UZH, con il tempo questa situazione sarebbe potuta divenire dannosa per tutto l’ambiente accademico. Il malcontento fra gli studenti della facoltà di diritto era spesso troppo forte per non essere percepito anche da chi si trova dall’altra parte della cattedra in quanto responsabile dell’organizzazione dei nostri percorsi di studio. È per questo che circa due mesi fa, dopo quasi due anni di lavori preparatori, il decanato ci ha informati di questo importante cambiamento che, a di�erenza di quello che era successo per il passaggio da Lizenziat a sistema Bachelor/Master, a partire dal prossimo anno coinvolgerà tutti gli studenti iscritti alla facoltà di diritto.

Insicurezza e auspiciUna riforma tanto attesa quanto temuta perché come tutti i cambiamenti porta con sé un carico di insicurezza. “Mi to-glieranno tutti i punti che ho conseguito? Non ci saranno più le mie materie preferite? Quando saranno gli esami?” sono solo alcune delle domande che sono balzate nella testa di ognuno di noi e che solo con il confronto con i compagni e con la pubbli-cazione dei vari regolamenti hanno trovato una risposta. Una risposta soddisfacente? “Dipende!” verrebbe da dire attingendo a tutto il nostro spirito di giuristi. Anche se la risposta della maggior parte degli alunni è stata decisamente fredda bisogna infatti essere obiettivi e riconosce-re i vantaggi portati dal nuovo sistema di studi. L’anno di As-sessment sembra per esempio essere strutturato in modo più

LA PAGINA DEL CIRCOLOGIOVANI GIURISTILa riforma della discordia

convincente con una focalizzazione sulle materie più impor-tanti e l’aggiunta di un modulo incentrato sulla redazione di un lavoro giuridico, punto essenziale nella formazione di un giurista. Inoltre, l’eliminazione delle “fastidiose” Wahl da 3 ECTS, l’aumento delle ore di esercizi e l’aggiunta di una mate-ria – transnationales Recht – che in un mondo globalizzato come il nostro è ormai diventata una parte imprescindibile del-la nostra formazione rappresentano sicuramente dei punti di forza di questo nuovo Bachelor. Finalmente sembra sia stato alleggerito quel piano di studi che inizialmente era stato pensa-to per permettere di sostenere l’esame di avvocatura dopo soli tre anni e che non era più stato modi�cato dopo che questo ambizioso progetto non era andato in porto.

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Un particolare di fondamentale importanzaCiò che però non riesce proprio a convincere gli studenti è la scelta di proporre una sola sessione di esami durante tutto l’anno accademico. Se l’intento di diminuire l’eccessivo stress, provocato da esami a scadenza troppo ravvicinata, è pienamente condiviso da tutti (in quanto permetterebbe agli studenti di avere la tranquillità neces-saria per concentrarsi sulla loro crescita formativa) non si riesce a capire in che modo l’accumulo di esami in un solo momento dell’anno possa radicalmente migliore la situa-zione. La soluzione più intuitiva, che per altro è stata scel-ta da numerose facoltà di diritto in Svizzera e non, è quel-la di una sessione principale, nel nostro caso a giugno, e una di recupero, che potrebbe essere �ssata durante le vacanze invernali. Questo sistema permetterebbe infatti di combinare i vantaggi di un piano di lezioni su base annua e di una sessione aggiuntiva che eviterebbe a molti allievi una protrazione eccessiva degli studi. Non bisogna dimenticare che il prolungamento del percorso scolastico di un intero anno è sia psicologicamente che economica-mente problematico per qualsiasi studente, ancora di più per coloro che a�rontano lo studio in una lingua diversa dalla propria e che spesso per questioni di adattamento sono costretti a rinunciare all’idea di concludere il Bache-lor in “soli” tre anni (come proposto dall’UZH). Com-binare i desideri dei docenti, più propensi alla diminuzio-ne del numero degli esami – sempre sinonimi di estenuanti lavori di correzione – e le speranze degli stu-denti, che mirano a concludere quanto prima il loro per-corso formativo, tramite l’aggiunta di una sessione aperta solo ed esclusivamente a coloro che non ce l’hanno fatta a superare un modulo al primo colpo, potrebbe dare una svolta decisamente positiva a questa riforma della discor-dia.

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OR plus VerweiseSebastian Aeppli 39. Auflage, 952 Seiten ca. Fr. 24.90ISBN 978-3-280-07299-8

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44 FV Jus

Moritz Schmid

An dieser Stelle möchten wir gerne wieder über Spannendes rund um den Fachverein berichten. Neben vielen etablierten Events wird es auch einen neuen Grossanlass geben, an welchen der Fachverein beteiligt ist.

Partnerschaft mit AIESECIm November 2011 organisierte der Fachverein Jus gemeinsam mit Hieronymus und der Universität Zürich die juristische Jobmesse „Connext“. Das Echo der Studierenden war durch-wegs positiv. Gerne möchten wir ein solches Angebot auch in Zukunft scha�en. Es freut uns sehr, unsere Partnerschaft mit AIESEC Zürich bekannt geben zu können. AIESEC Zürich organisiert jedes Jahr im März die Career Days im Lichthof der UZH. Diese bestehen aus Präsentationen, Workshops und einer Standmesse, bei der Studierende mit Unternehmen in Kontakt treten können. Der Fachverein Jus wird darum bemüht sein, eine Vielzahl interessanter Unternehmen für die Career Days einzuladen. Wir freuen uns bereits jetzt auf die nächste Ausgabe der Career Days im März 2013.

Erneute Sonntagsöffnungen der RWI BibliothekIm letzten Semester hatte die RWI-Bibliothek auf Initiative des Fachvereins im Vorfeld der Prüfungen erstmals auch sonntags geö�net. Das Angebot wurde von den Studierenden intensiv genutzt und auch aus Sicht der Bibliotheksleitung war der Versuch ein Erfolg. Die Bibliothek wird daher auch in diesem Semester an einigen Sonntagen vor den Prüfungen geö�net sein. Es kann an den Sonntagen des 16./23./30.12.2012 und am 06.01.2013 im RWI gelernt werden.

Gerichtsbesuch des FachvereinsIn diesem Semester hat der Fachverein wieder 30 Mitgliedern ermöglicht, an einer Gerichtsverhandlung am Bezirksgericht Zürich teilzunehmen. Vor der Verhandlung hat die Gerichts-leitung uns alles Wichtige über die Organisation des Bezirks-gerichts erklärt. Zudem wurden wir informiert, wie der Bewer-bungsprozess am Gericht aussieht und welche Anforderungen bestehen. Nach der Verhandlung hatten die Teilnehmer die Möglichkeit, dem Richter Fragen zum Entscheid zu stellen und sich über die gewonnenen Eindrücke auszutauschen.

Neues aus dem Fachverein FACHVEREIN JUS

Social Events des FachvereinsAuch das gesellige Beisammensein kam in diesem Semester im Fachverein nicht zu kurz. Neben den etablierten Anlässen wie dem Fachvereinsabend, der Movienight und dem Essen nach den Aktivmitgliederversammlungen standen in diesem Semester auch noch andere Aktivitäten auf dem Programm. So wanderten wir Ende Oktober an einem Wochenende auf den Piz Kesch und genossen das Herbstwetter, beim Paintball spielen schossen wir uns den Stress von der Seele und im Dezember nahmen wir mit zwei Teams an der Volleynight des ASVZ teil.

Mitmachen im FachvereinJeder kann im Fachverein mitmachen. Auf unserer Homepage www.fvjus.ch �ndest Du im Kalender die Daten unserer Anlässe. Gerne stellen wir den Fachverein persönlich vor und zeigen Dir, wo wir Hilfe benötigen. Für die Aktivmitglieder-versammlungen sind wir jeweils froh um eine kurze Anmeldung an [email protected]. Alle Neuigkeiten erhältst du auch per Mail, wenn du dich auf unserer Homepage registrierst. Unser jusMail hat schon einige im letzten Moment an den Ablauf der Modulbuchungsfrist erinnert.Hast du eine Idee für ein Projekt, das an unserer Fakultät unbedingt realisiert werden muss oder willst Du eine Idee umsetzen? Auch dafür haben wir immer ein o�enes Ohr! Melde dich bei uns und wir schauen, ob eine gemeinsame Umsetzung möglich ist.

Alles Gute im Studium wünscht Moritz Schmid, Präsident Fv Jus

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45 Kolumne

Zima

Liebe Freunde der SonneDie gute Nachricht vorweg: HaWi ist, entgegen vormals geäusserter Befürchtungen, nicht tödlich. Zima treibt sich also jetzt im Master herum. Dieser Umstand bringt es mit sich, dass die nächste juristische Arbeit nicht lange auf sich warten lassen wird – und da Zimas Vergangenheit in dieser Hinsicht nicht eben ruhmreich ist (ausführlich dazu ZIMA, Kolumne, N’Jus 2/2011, 35), musste ein neues Konzept und vor allem Inspiration her.

Nachdem Zima viel gelesen und gehört, einige Seminare besucht und mancher Diskussion unter Fachleuten beigewohnt hatte, war der Fall klar: Eine juristische Arbeit muss die richtigen Fragen stellen. Am besten solche, auf welche ein Erstsemester noch keine spontane Antwort parat hat, und die gleichzeitig nicht dermassen an den Haaren herbeigezogen sind, dass ihnen jegliche, wenn auch nur virtuelle, Relevanz abgeht.

Wie dem auch sei, Zima hat sich in letzter Zeit aufs Fragen stellen (und beurteilen) verlegt. Dabei wurde aber schnell klar, dass sich an unserer Fakultät noch einige Fragen mehr stellen als nur rechtliche. Vielleicht hat der geneigte Leser ja eine Antwort auf sie?

1. Warum lernen heutige Erstsemester nicht mehr binnen zweier Wochen, dass man nach der Vorlesung nicht klatscht, sondern klopft? Und warum sind Höhersemestrige so blöd, diesen Unsinn zu übernehmen?

2. Warum ist immer ausgerechnet die nächstgelegene Toilette in Reinigung? Und warum gerade während der Pause?

3. Warum gibt es nur in der RWI-Cafeteria essbare Sandwiches? Und was soll diese unsägliche „Butter-Margarine-Mischung“ in allen anderen Mensa-Sandwiches? (Nein, sie sind auch nicht billiger als diejenigen unserer Cafeteria!)

4. Warum haben sich die Leute immer genau an der Stelle „uuuu mega lang nüm gseh“, wo es eng ist und viele Leute durchgehen möchten? Und warum merkt das durchschnittliche Individuum in solchen Fällen nicht, dass es im Weg steht?

5. Warum gibt es im RWI auf zwei Stockwerken ein Laptop-Verbot, wenn hohe Absätze, Whatsapp-vibrierende Handys und ständig klickende Leuchtstifte (manche Leute benutzen tatsächlich 5 (!) Farben gleichzeitig) viel mehr nerven?

6. Warum haben die Zahnmediziner eine eigene Mensa mit warmen Menus und wir nicht?

7. Warum ist immer genau das Buch, welches man dringend für die Seminararbeit benötigt, in der ZB dreimal vorgemerkt und im RWI verschollen oder von einem Lehrstuhl ausgeliehen?

8. Warum fällt die Vorlesung genau an jenem Tag aus, an welchem man sich rechtzeitig aus dem Bett gequält hat?

9. Warum ist die brennendste Frage vieler Erstsemester, ob man auch studieren könne, ohne die Vorlesungen zu besuchen? Ist die Uni denn so schrecklich?

Aber die wichtigste Frage ist selbstverständlich:10. Warum muss man Schlange stehen und eine Plastikkarte vorweisen, um sein Bachelordiplom zu erhalten?

Handelt es sich etwa um ein Sonderangebot mit vielen Cumulus-Punkten?

Kolumne

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46 Rätselecke

Rätsel

„Die Qualität der direkten Demokratie zeigt sich […] insbesondere in den (1 Wort), indenen wir zu den Entscheidungen gelangen. Idealerweise möchten wir in der Demokratie ja einen (1 Wort) anstreben: Die verschiedenen Interessen so lange abgleichen undaustarieren, bis eine Lösung gefunden ist, die alle akzeptieren können. Doch das ist eine Illusion. Meistmuss ein (1 Wort) gefällt werden. Und so ist besonders wichtig: Selbst wenn einsolcher Entscheid demokratisch legitimiert ist, muss er gegenüber den (max. 3 Worte) gerechtfertigt werden können, so dass sich diese damit ab�nden können. Daher muss dieDemokratie so organisiert werden, dass (max. 10 Worte). Dies wollen unsere langwierigen Vernehmlassungen,Kommissionsberatungen und Di�erenzbereinigungen erreichen.“„Wir sind zu Recht stolz auf die Besonderheiten unseres politischen Systems, auf unsere (2 Worte).“„[…] Wir dürfen daraus nicht den Kurzschluss ziehen, wir seien unabhängig. Wir sindabhängig vom (max. 5 Worte). Die Finanzkrise hat esgezeigt. Diese Abhängigkeit nimmt zu, weil (max. 3 Worte)voran schreitet. Wir sind zudem abhängig von der EU, und auch diese Abhängigkeit nimmt zu, weil sich dieEU ständig weiter entwickelt.“

Gewinne einen Gutschein!Gewinne einen Gutschein der Schulthess Buchhandlungim Wert von 100 Franken!Sende dafür eine E-Mail mit deinem individuellen Lösungsvorschlag und deinem vollen Namen an [email protected].

Bist du noch in Assessment-Form? Das kannst du mit dem folgenden Lückentext testen: Vervollständige die 1. August-Rede von Ex-Bundesrat (und Jurist) Moritz Leuenberger, die den Stoff Öffentliches Recht I abdeckt.

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Impressum

N‘JusZeitschrift der Zürcher Jusstudierenden

Herausgeber:Fachverein JusRedaktion N‘Jus®Rämistrasse 74/668001 Zürich

[email protected]

Chefredaktion:Simone Ursprung

Autoren:Fabio AndreottiJuan Armas PizzaniChristopher EnderliMarco FedericiAngela GigerMichelle KaltJudith KöppelAndreas LienhardAlexandre MaiAlessandro MinuscoliSebastian OchalekSteven RüttimannFlorence SchmidMoritz SchmidAnnika SinkwitzDésirée SteblerJasna StojanovicSimone UrsprungNadine Wipf

Lektoratsverantwortliche:Délia Maire

Lektorat:Yves BuschorLivius SchillEliane Welte

Layout:Yves Buschorunterstützt durch:EIDENBENZ / ZÜRCHEROliver Eidenbenz

WerbungSilvan AndermattSimone [email protected]

Druck und Auflage:Seeprint2‘000 Exemplare

RAToon

Steven Rüttimann

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