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Patientenrechtegesetz Des Anwalts Liebling? nr. 12 | 2012 Offizielles Mitteilungsblatt der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein Nordlicht Dezember 2012 | 15. Jahrgang A K T U E L L A K T U E L L serviceseiten ab seite 44

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Zeitung für niedergelassenen Ärzte in schleswig-Holstein

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PatientenrechtegesetzDes Anwalts Liebling?

nr. 12 | 2012 Offizielles Mitteilungsblatt der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein

NordlichtDezember 2012 | 15. Jahrgang

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InhaLT

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Die Bundesregierung setzt hohe Erwartungen in das Patienten-rechtegesetz, das am 1. Januar 2013 in Kraft treten soll. Ziel ist es, die Rechte der Versicherten in der Gesetzlichen Krankenver-sicherung weiter auszubauen. Kritiker warnen dagegen vor einer neuen Bürokratiewelle, die auf die Praxen zurolle. Wir stellen die wesentlichen Punkte des Gesetzes vor und klären, was auf die niedergelassenen Ärzte zukommt.

Patientenrechtegesetz

Ausgezeichnete Sicherheit: Der E-Mail-Dienst der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein hat eine Datenschutzüberprüfung durch das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) erfolgreich bestanden.

sEITE rubrIK/ThEma

Aus dem inhalthEfT 12 | 2012

2843

TITELThEma4 Umstrittenes Patientenrechtegesetz:

Was kommt auf die Ärzte zu?

6 Interview: Dr. iur. Albrecht Wienke über die Auswirkungen des Patientenrechtegesetzes

8 Ratgeber: So IGeLn Sie richtig

9 nachrIchTEn KompaKT

GEsundhEITspoLITIK15 Kieler Spitzen: Lachnummer

16 Abgeordnetenversammlung: Zwischenbilanz in Sachen Honorarverhandlung

18 Parlamentarischer Abend: Diskussionen um das Reizthema Priorisierung

20 Gesetzliche Krankenversicherung: Umstellung auf einnahmeorientierte Finanzierung

21 Kritischer Mahner und wertvoller Berater: Würdigung von Prof. Fritz Beske

22 Ausgezeichnetes Projekt von Medizinstudenten: Online-Portal www.washabich.de

23 Studentin Lena Weisheit als „Übersetzerin“

praxIs & KV

24 KVSH warb ärztlichen Nachwuchs an den Unis

27 Neues aus KVen und KBV

28 Datenschutzaudit-Zertifikat des ULD: Der E-Mail-Dienst der KVSH ist sicher

29 „Geprüft und bestanden“: Interview mit Udo Karlins, Leiter Fachbereich Telematik

30 Durchblick ab Januar 2013: Pauschaler Rundfunkbeitrag für Arztpraxen

31 Patienten-Info: Unzulässige Überweisungen

32 „Gemeinsam gegen Mundkrebs“: Aufklärungskampagne erfolgreich gestartet

33 onlineForum der KBV zum Bürokratieabbau

34 Öffentliche Ausschreibung von Vertragspraxen

36 Änderungen der Satzung der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein

41 Ausblick: Was bringt das Jahr 2012 den Psychotherapeuten?

dIE mEnschEn Im Land

43 Herzsportgruppen: Präventionsfaktor Bewegung

sErVIcE

45 Sicher durch den Verordnungsdschungel:Praxisbesonderheiten

46 Sie fragen – wir antworten

04

Wertvolle Informationen für Sie und Ihr Praxisteam auf den mit einem grünen „ i“ markierten Seiten

Dr. Christoph Schütte engagiert sich neben seiner Arbeit in der Praxis im Bereich Reha-bilitation. Der Facharzt für Allgemeinmedizin aus Neustadt leitet seit vielen Jahren eine Herzsportgruppe. Im Interview berichtet er über sein Engagement.

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E D I T O R I A L

Liebe Leserinnen und Leser,

Dr. rALPh EnnEnbAch, StELLvErtrEtEnDEr vOrStAnDSvOrSitzEnDEr DEr KvSh

nach jahrelanger Diskussion hat der Deutsche Bundestag mit der Mehrheit der Regierungskoalition das Patientenrechtegesetz beschlossen. Die anschließenden Kommentare aus der Gesundheitspolitik reichten von „sinnvoll und längst überfällig“ bis zu „misslungen und katastrophal“. Die Opposition kritisierte das Gesetz als völlig unzureichend und bezeichnete es als ein „Ärzteschutzprogramm“. Bundesgesundheitsminister Bahr verteidigte dagegen die nun getroffenen Regelungen, die mehr Transparenz in das Gesundheitswesen bringen sollen. Eine generelle Beweislastumkehr, wie sie Kritiker gefordert hatten, erteilte Bahr im Vorfeld immer wieder eine Absage. Bei einer Beweis-lastumkehr bestehe die Gefahr, dass Ärzte nur noch eine Defensivmedizin betreiben und Risiken vermeiden, argumentierte der FDP-Politiker. Die generelle Beweislastumkehr hat es letztendlich nicht ins Gesetz geschafft und das ist gut so.

Denn was wir in der Tat nicht brauchen, ist eine Arzt-Patienten-Beziehung, die im Sinne ameri-kanischer Verhältnisse weiter verrechtlicht wird. Ärzte sollen nicht zuerst aus Furcht vor den Folgen möglicher Behandlungsfehler an ihre Haftpflichtversicherung denken müssen, wenn sie ihre Patienten behandeln.

Grundsätzlich begrüßt die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein das Patientenrechte-gesetz. Es bündelt die bisher in mehreren Gesetzbüchern verstreuten Patientenrechte und stärkt die Stellung des Patienten im Gesundheitswesen. Und es unterstreicht den Willen der Ärzteschaft nach einem Arzt-Patienten-Verhältnis auf Augenhöhe. Gleichzeitig sollen die Regelungen Rechtssicherheit für Ärzte im Versorgungsprozess schaffen. Auch dies ist positiv zu bewerten.

Kritisch sieht die KVSH dagegen die deutlich mehr zum Tragen kommenden Dokumentations-, Auf-klärungs- und Informationspflichten des Arztes, die schon für Routinebehandlungen gelten sollen. Dies verursacht noch mehr Bürokratie in den Praxen und nimmt viel Zeit in Anspruch, die der ärzt-lichen Patientenbehandlung verloren geht.

Lassen Sie mich zum Schluss noch einen kurzen Rückblick auf das Jahr 2012 werfen. Wir haben in diesem Jahr mehr als schwierige Honorarverhandlungen auf der Bundesebene erlebt, die fast zu einem Bruch der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten und Krankenkassen geführt hätten – zumindest was das Verhältnis zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung und GKV- Spitzenverband betrifft. Dagegen laufen die Honorarverhandlungen, die die KVSH auf regionaler Ebene mit den Kassen führt, bisher konstruktiver. Ob wir es im Sinne einer gemeinsamen Verant-wortung für die ambulante medizinische Versorgung der Bevölkerung geschafft haben, ein tragbares Ergebnis zu erzielen, lesen Sie spätestens im nächsten Nordlicht.

Bis dahin wünsche ich Ihnen und Ihren Familien im Namen der KVSH eine frohe und besinnliche Weihnachtszeit, einen guten Start ins neue Jahr und ein erfolgreiches 2013.

Ihr

Dr. Ralph Ennenbach

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Die Bundesregierung setzt mit der Verabschiedung des Patienten-rechtegesetzes eine Vorgabe aus dem Koalitionsvertrag um. Die Koalitionsparteien sahen in diesem Bereich dringenden Hand-lungs- und Regelungsbedarf, da die Patientenrechte in Deutsch-land derzeit immer noch in einer Vielzahl von Einzelregelungen und Urteilen in verschiedenen Rechtsbereichen geregelt sind und zudem Lücken aufweisen, wie es im Gesetzesentwurf heißt. Insbesondere auf dem Gebiet des Behandlungs- und Arzthaf-tungsrechts gebe es keine gesetzliche Grundlage, denn dieser Bereich sei bis-her Richterrecht. Dies erschwere es allen Beteiligten im Gesundheitswesen die Rechte zu kennen, und vor allem den Patienten, diese Rechte einzufordern. Auch die Komplexität der Medizin und die Vielfalt von Behandlungsmöglich-keiten verlangen nach Ansicht der Bun-desregierung nach einem gesetzlichen Rahmen, der Patienten und Behandelnde auf Augenhöhe bringe. Risiko- und Feh-lervermeidungssysteme könnten dazu beitragen, Behandlungsab-läufe in immer komplexer werdenden medizinischen Prozessen zum Schutz der Patienten zu optimieren. Es gelte daher, Transparenz und Rechtssicherheit hinsichtlich der bereits heute bestehenden umfangreichen Rechte der Patienten herzustellen, die tatsächliche Durchsetzung dieser Rechte zu ver-bessern, zugleich Patienten im Sinne einer verbesserten Gesund-heitsversorgung zu schützen und insbesondere im Fall eines Behandlungsfehlers stärker zu unterstützen, so die Bundesregie-rung im Gesetzesentwurf.

normierung des Arzt-Patienten-verhältnisses im behand-lungsvertragDer Behandlungsvertrag wird ausdrücklich im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert. Die Regelung erfasst dabei die Vertrags-beziehung zwischen Patienten und Ärzten, aber auch anderen Heilberufe wie Heilpraktikern, Hebammen, Psycho- oder Physio-therapeuten. Patienten müssen verständlich und umfassend informiert werden, etwa über erforderliche Untersuchungen, Dia-

gnosen und beabsichtigte Therapien. Die Patienten sind geson-dert auf Kosten für solche Leistungen hinzuweisen, die nicht von den Krankenkassen übernommen werden. Der Behandlungsver-trag soll im Anschluss an die Regelungen des allgemeinen Dienst-vertragsrechts als neuer besonderer Dienstvertragstyp in einem eigenen Untertitel in das Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) integriert werden. Hier werden auch die speziellen Rechte und Pflichten des formfreien Behandlungsvertrags und die besonders bei Haftungs-fällen wichtigen Beweislastfragen festgeschrieben.

informations-, Aufklärungs- und DokumentationspflichtenFür die niedergelassenen Ärzte sind besonders die Regelungen unmittelbar spürbar, die sich auf die Aufklärungs-pflichten gegenüber dem Patienten und die Dokumentationspflichten beziehen. Vor jedem Eingriff muss der Patient umfassend über die konkrete Behandlung und die sich daraus ergebenden Risiken aufgeklärt werden. Die Aufklärung muss umgehend erfolgen und ist verpflich-tend. Dazu muss rechtzeitig vorher ein persönliches Gespräch geführt werden, damit sich der Patient seine Entschei-

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Kleinster gemeinsamer NennerAm 1. Januar 2013 soll das Patientenrechtegesetz in Kraft treten. Ziel der Bundesregie-rung ist es, die Rechte der Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung weiter auszubauen. Patienten sollen unter anderem verständlichere und umfassendere Informationen bekommen. Wir stellen die wesentlichen Punkte des Gesetzes vor und klären, was auf die niedergelassenen Ärzte zukommt.

„Wir sehen diesen Gesetzentwurf

positiv, was die Zielsetzung angeht.“PROF. FRANK ULRIcH MONTGOMERy,

BUNDESÄRZTEKAMMERPRÄSIDENT

„Das ist eine klassische Mogelpackung

der FDP, weil sich nicht viel ändert.“

PROF. KARL LAUTERBAcH,

GESUNDHEITSPOLITIScHER SPREcHER DER SPD

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dung gut überlegen kann. Eine schrift-liche Aufklärung reicht nicht aus. Auch die Dokumentationspflichten bei der Behandlung sollen im Gesetz festgelegt werden. Patientenakten müssen voll-ständig und sorgfältig geführt werden. Patienten bekommen ein gesetzlich ver-brieftes Recht auf Akteneinsicht. Fehlt die Dokumentation oder ist sie unvollständig, wird im Prozess zulasten des Behandeln-den vermutet, dass die nicht dokumen-tierte Maßnahme auch nicht erfolgt ist. beweislastenregelung im haftungsprozessIn Haftungsfällen soll es mehr Transparenz geben. Ziel ist es, die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze aus dem Arzt-haftungsrecht nun in einer Vorschrift zusammenzufassen. Bei sogenannten „einfachen“ Behandlungsfehlern muss wie bisher auch der Patient den Behandlungsfehler sowie die Ursächlichkeit dieses Fehlers für die eingetretene Gesundheitsschädigung nach-weisen. Für bestimmte Fallgruppen wie den „groben“ Behand-lungsfehler sind Beweiserleichterungen zugunsten des Patienten vorgesehen. Es handelt sich dabei um gravierende Fälle, die aus objektiver medizinischer Sicht nicht mehr verständlich erscheinen. Hier muss sich der Behandelnde seinerseits entlasten und bewei-sen, dass der nachgewiesene Behandlungsfehler nicht generell geeignet war, eine Gesundheitsschädigung der eingetretenen Art herbeizuführen. Weitere Beweiserleichterungen betreffen etwa das sogenannte „voll beherrschbare Risiko“. So wird ein Behandlungsfehler vermutet, wenn sich ein allgemeines Behandlungsrisiko verwirklicht, das der Behandelnde voll beherrscht. Führt z. B. ein defektes Narkosegerät während einer Operation des Patienten zu einer Sauerstoffunterversorgung und dadurch bedingt zu Hirnschädigungen, so wird die Verantwortlichkeit des Behandelnden für diesen Fehler vermutet.

Stärkung der versichertenrechte in der Gesetzlichen KrankenversicherungWerden Verfahrensvorschriften, wie bei-spielsweise eine fristgemäße Entscheidung bei Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung, nicht eingehalten, können sich die Versicherten die Leistung nun selbst beschaffen. Sie erhalten die entstandenen Kosten erstattet, wenn die Krankenkassen ohne hinreichenden Grund über einen Antrag auf eine Leistung nicht innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang bzw. innerhalb von fünf Wochen, wenn von der Krankenkasse ein medizinisches

Gutachten eingeholt wird, entscheiden. Bei Behandlungsfehlern sind die Kranken- und Pflegekassen künftig verpflichtet, ihre Ver-sicherten bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen zu unterstützen. Dies kann z. B. durch Unterstützungsleistungen, mit denen die Beweisführung der Versicherten erleichtert wird, etwa durch medizinische Gutachten, geschehen. Förderung einer Fehlervermeidungskultur in der medizinischen versorgungUm Behandlungsfehler möglichst zu vermeiden, soll ein sachge-rechtes Qualitätsmanagement im stationären Bereich zukünftig auch ein Beschwerdemanagement für die Belange von Patienten und deren Angehörigen verpflichtend eingeführt werden. Für die gesetzliche Krankenversicherung werden durch das Gesetz ab 2014 Mehraufwendungen in Höhe von circa 720.000 Euro jähr-

lich entstehen. Die Gelder sollen als Vergütungszuschläge bei der Beteiligung von Krankenhäusern an einrichtungsübergreifenden Fehlermeldesystemen gezahlt werden.

JAKOB WILDER, KVSH

Den Text des Gesetzentwurfs finden Sie im Internet unter www.bun-desgesundheitsministerium.de/ patientenrechtegesetz

Bundesärztekammer und Kassen ärztliche Bundesvereinigung haben ein gemeinsames Positionspapier zum Entwurf des Patientenrechtege-setzes veröffentlicht:www.baek.de/downloads/ stellbaek_patrg_240912.pdf

„Die Patientenrechte werden greifbar.

Die neuen Regelungen gleichen das

Informationsgefälle zwischen

Behandelndem und Patient aus.“SABINE LEUTHEUSSER-ScHNARRENBERGER (FDP),

BUNDESJUSTIZMINISTERIN

„Mit dem gemeinsam vorgelegten

Patientenrechtegesetz schaffen wir

endlich eine einheitliche gesetzliche

Grundlage und sorgen dadurch für

mehr Klarheit und Transparenz im

Gesundheitswesen.“DANIEL BAHR (FDP), BUNDESGESUNDHEITSMINISTER

„Das Patientenrechtegesetz stärkt die

Patienten auf dem Weg vom Bittsteller

zum Partner. Der Gesetzentwurf ist ein

neues, zeitgemäßes Fundament.“

WOLFGANG ZöLLER (cDU/cSU),

PATIENTENBEAUFTRAGTER DER BUNDESREGIERUNG

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Nordlicht: Wie wird sich das Patientenrechtegesetz auf den beruflichen Alltag der niedergelassenen Ärzte auswirken?

Dr. Albrecht Wienke: Nach den Verlautbarungen des Gesetzgebers soll das Patientenrechtegesetz die Rechte der Patienten transparent, verlässlich und ausgewogen gestalten und bestehende Vollzugsdefizite in der Praxis abbauen. Dabei soll der Patientenschutz nicht auf rechtliche Bevormundung set-zen, sondern sich am Leitbild des mündigen Patienten orien-tieren. Trotz dieser hohen Zielsetzungen werden sich die Neu-regelungen des Patientenrechtegesetzes auf den beruflichen Alltag der niedergelassenen Ärzte anfangs nur marginal aus-wirken. Dies hängt auch mit dem Umstand zusammen, dass das Patientenrechtegesetz erstmals die in verschiedenen Rechts-bereichen bereits bestehenden Vorschriften bündelt und die von der Rechtsprechung in vielen Jahren entwickelten Rechtsgrund-sätze zusammenfasst. Wirklich neue rechtliche Grundlagen und in die tägliche Praxis bemerkbar eingreifende Änderungen werden mit dem Patientenrechtegesetz für die niedergelas-

senen Ärzte nicht geschaffen. Nur in einzelnen Randbereichen wird es administrativ belastende Neuregelungen geben, etwa in Bezug auf die Dokumentation der (wirtschaftlichen) Aufklä-rung.

Nordlicht: Sie weisen auf die Ausweitung der Aufklärungs-und Dokumentionspflichten hin. Erwarten Sie neue, unnötige Bürokratie für die Arztpraxen?

Wienke: Nach dem Entwurf des Patientenrechtegesetzes sol-len die Patienten von den behandelnden Ärzten vor Beginn der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten der Behandlung schriftlich („in Textform“) informiert werden, wenn der Arzt weiß, dass eine vollständige Übernahme der Behandlungs- kosten durch einen Dritten nicht gesichert ist oder sich hier-für nach den Umständen hinreichende Anhaltspunkte ergeben. Diese nach Paragraf 18 Abs. 8 des Bundesmantelvertrages für Ärzte im Bereich der vertragsärztlichen Versorgung bereits jetzt bestehende Informationspflicht und das damit einherge-hende Schriftformerfordernis wird nun auch im zivilrechtlichen Behandlungsverhältnis auf alle Patienten, also auch die Privat-patienten, erweitert. Paragraf 12 Abs. 4 der Musterberufsord-nung sieht eine solche wirtschaftliche Aufklärung bereits vor.

Weitere administrative Verpflichtungen wird es im Zusam-menhang mit der Aufklärung der Patienten vor den jeweiligen Behandlungsmaßnahmen geben. Wie bisher auch muss die Aufklärung insbesondere mündlich durch den jeweils behan-delnden Arzt oder durch eine Person erfolgen, welche über die zur Durchführung der Maßnahme notwendige Befähigung ver-fügt. Ergänzend kann auch auf Unterlagen, also dokumentierte Patientenaufklärungsbögen, Bezug genommen werden. Neu ist allerdings der Umstand, dass dem Patienten Abschriften von Unterlagen, die er im Zusammenhang mit der Aufklärung oder Einwilligung unterzeichnet hat, auszuhändigen sind. Die behan-delnden Ärzte müssen also von den Aufklärungs- und Einwilli-gungsbögen, die sie von den Patienten unterzeichnen lassen, auf eigene Kosten den Patienten Kopien aushändigen.

Nordlicht: Bekommen wir nun amerikanische Verhältnisse? Rollt am Ende sogar eine Klagewelle auf die Ärzteschaft zu?

Wienke: Der Gesetzentwurf übernimmt insbesondere die in der Rechtsprechung seit vielen Jahrzehnten anerkannten Voraus-

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bürokratiewelle ante portas?Dr. iur. Albrecht Wienke, Fachanwalt für Medizinrecht und Präsident der Deutschen Gesellschaft für Medizinrecht, analysiert im Nordlicht-Interview die Bedeutung des Patientenrechtegesetzes für die niedergelassenen Ärzte.

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setzungen für eine wirksame Einwilligung zu Eingriffen in die Körperintegrität. Dazu bedarf es einer umfassenden, dem jewei-ligen Eingriff zeitlich angemessen vorangehenden Information und Aufklärung des jeweiligen Patienten. Die Grundsätze der Haftung für Behandlungs- und Aufklärungsfehler sowie die damit einhergehende Darlegungs- und Beweislast werden aus der allgemein anerkannten Rechtsprechung des Bundes-gerichtshofs ohne wesentliche Änderungen in das Gesetz über-nommen. Es wäre daher abwegig anzunehmen, dass mit dem Patientenrechtegesetz eine Klagewelle auf die Ärzteschaft zukommen würde. Bereits heute können die Krankenkassen die Versicherten bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen, die bei der Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen aus Behandlungsfehlern entstanden sind, unterstützen. Diese in Paragraf 66 SGB V bislang optional ausgestaltete Unterstützung wird durch das Patientenrechtegesetz in eine Verpflichtung der Krankenkasse umgewandelt. Hierdurch wird es möglicherweise auf längere Sicht zu einer Zunahme der bei den Haftpflichtversi-cherern angemeldeten Schäden kommen. Von amerikanischen Verhältnissen und einer Klagewelle sind wir jedoch weit entfernt.

Nordlicht: Das Patientenrechtegesetz sieht außerdem eine Information des Patienten über Umstände vor, welche die Annahme eines Behandlungsfehlers begründen können. Was müssen die Ärzte im Zusammenhang mit einer solchen Selbst-bezichtigung beachten?

Wienke: Die Informationspflicht des Arztes in Bezug auf eigene oder fremde Behandlungsfehler knüpft im Wesentlichen an die bisher schon geltende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an. Sie ist Ausdruck der Abwägung zwischen den Interessen des behandelnden Arztes am Schutz seiner Person und dem Inte-resse des Patienten am Schutz seiner Gesundheit. Auf Fragen des Patienten ist der Arzt verpflichtet, wahrheitsgemäß zu ant-worten, wenn er Umstände erkennt, welche die Annahme eines Behandlungsfehlers begründen, auch wenn er dabei Gefahr läuft, nicht nur einen Behandlungsfehler eines Dritten, sondern auch eigene Fehler offenbaren zu müssen. Eine darüber hinaus-gehende Recherchepflicht des Arztes zur Abklärung möglicher, für ihn aber nicht erkennbare Behandlungsfehler besteht hin-gegen nicht. Fragt der Patient nicht ausdrücklich nach einem Behandlungsfehler, muss der Arzt dennoch sämtliche Umstände offenbaren, soweit dies zur Abwendung von gesundheitlichen Gefahren für den Patienten erforderlich ist. Eine darüber hinaus-gehende Informationspflicht besteht allerdings nicht.

Nordlicht: Ist eine Umkehr der Beweislast bei Arzthaft-pflichtauseinandersetzungen geplant, wie sie einige Kranken-kassenvertreter gefordert haben?

Wienke: Mit den Regelungen zur Beweislast bei Haftung für Behandlungs- und Aufklärungsfehler soll die bisherige Recht-sprechung des Bundesgerichtshofs zur Beweislastverteilung im Arzthaftungsrecht gesetzlich geregelt werden. Eine Umkehr der Beweislast soll – wie dies bisher auch von der Rechtsprechung zugrunde gelegt wird – beim Vorliegen grober Behandlungsfeh-ler angenommen werden. Ein grober Behandlungsfehler liegt regelmäßig vor, wenn der behandelnde Arzt eindeutig gegen

bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizi-nische Erkenntnisse verstoßen hat und einen Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf. Dies gilt – wie bisher auch schon – auch dann, wenn es der Arzt unter-lassen hat, einen medizinisch gebotenen Befund rechtzeitig zu erheben oder zu sichern, soweit der Befund mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Ergebnis erbracht hätte, welches Anlass zu weiteren Maßnahmen gegeben hätte, und wenn das Unter-lassen solcher Maßnahmen grob fehlerhaft gewesen wäre. Eine darüber hinausgehende grundsätzliche Umkehr der Beweislast bei Arzthaftpflichtauseinandersetzungen wird es auch nach den Regelungen des Patientenrechtegesetzes nicht geben.

Nordlicht: Kritiker sagen, dass das Patientenrechtegesetz die funktionierende Arbeitsteilung von Vertragsrecht, Haftungs- recht und ärztlicher Berufsordnung zerstört und ethisch bedenkliche Defensivmedizin fördert. Wie sehen Sie das?

Wienke: Gerade im Gesundheits- und Arztrecht nimmt das Normendickicht in jüngster Zeit zu. Arzneimittel- und Medi-zinproduktegesetz, Gentechnik-, Gendiagnostik- und Infek-tionsschutzgesetz, Stammzell- und Embryonenschutzgesetz, Transplantations- und Transfusionsgesetz, Datenschutzgesetze des Bundes und der Länder, Röntgen-, Strahlenschutz- und Gewebeverordnung sind nur einige wenige spezialgesetz-liche Grundlagen auf dem Gebiet der Medizin. Dazu kommen zahlreiche sogenannte untergesetzliche Ausführungsbestim-mungen, Richtlinien und Verträge, die im Zusammenhang mit der privatärztlichen und vertragsärztlichen Berufsausübung zu berücksichtigen sind. Dieses auch durch das Europarecht, das Satzungsrecht der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Ärztekammern sowie der Leitlinien der Fachgesellschaften und Berufsverbände verstärkte Regelungsdickicht wird durch die Neuregelungen des Patientenrechtegesetzes nicht entwirrt. Das Patientenrechtegesetz wird daher die ohnehin schon kaum noch zu übersehende Normenvielfalt im Bereich des Gesund-heitsrechts und der Medizin nicht weiter durcheinander bringen können. Der Hang zur Defensivmedizin wird vielmehr bereits seit vielen Jahren von der sogenannten Verrechtlichung, aber insbesondere auch von der ökonomisierung, vorangetrieben. Das Patientenrechtegesetz wird diese Entwicklung meines Erachtens verstärken, da es im Ergebnis die Rechtsbeziehungen zwischen Ärzten und Patienten auf eine neue, insbesondere Juristen und Gerichte beschäftigende Weise belasten wird.

DAS INTERVIEW FÜHRTE JAKOB WILDER, KVSH

  

Dr. iur. Albrecht Wienke�� Fachanwalt für Medizinrecht in Köln (Kanzlei Wienke &

Becker)�� Präsident der Deutschen Gesellschaft für Medizinrecht �� Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der Rechtsanwälte im

Medizinrecht und der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein

�� Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Hochschulmedizin im Deutschen Hochschulverband

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Wie entscheide ich mich für oder gegen eine Individuelle Gesund-heitsleistung? Auf dreißig Seiten bietet der Ratgeber „Selbst zah-len?“ hilfreiche checklisten und Informationen für das richtige Verhalten im Umgang mit den Selbstzahlerleistungen. „Die Leser erfahren, was IGeL sind, warum man selbst dafür zahlen muss und was wichtig ist, wenn man eine solche Leistung angeboten bekommt oder sie von sich aus wünscht“, erklärt Dr. Franziska Diel, Dezernentin der KBV, die an der ersten und zweiten Auflage mitgewirkt hat.

Initiatoren des Ratgebers sind die KBV und die Bundesärzte-kammer. Sie haben das Ärztliche Zentrum für Qualität (ÄZQ) in der Medizin mit der Erstellung und Koordination beauftragt. Wie bei der ersten Auflage ist auch das „Deutsche Netzwerk Evi-denzbasierte Medizin“ dabei. Diesmal wurden darüber hinaus Ärzteverbände und Patientenorganisationen aufgerufen, sich zu beteiligen. Die Rückmeldungen werden aktuell eingearbeitet.

Das bietet der ratgeberNeben der Absicht, Vertrauen und einen fairen Umgang mit IGeL herzustellen, möchte der Ratgeber vor allem zum offenen Gespräch zwischen Arzt und Patient anregen und beiden Sei-ten hierfür eine Orientierung bieten. Die Broschüre enthält zwei checklisten: Eine für Patienten und eine für Ärzte. „Den Patienten hilft die Liste, die richtigen Fragen zu stellen, um dann eine informierte Entscheidung treffen zu können. Für Ärzte bietet die checkliste Tipps, wie sie ihre Patienten gut zu IGeL beraten und dabei alle rechtlichen Vorgaben einhalten“, sagt Diel. Zu diesen Vorgaben zählen unter anderem ein schriftlicher Behandlungsver-

trag und die Rechnungslegung. Die Autoren gehen auf mögliche Unsicherheiten der Patienten ein, etwa, ob man den ärztlichen Rat in Frage stellen und eine Zweitmeinung einholen dürfe. Zu den zehn Punkten der checkliste zählt zum Beispiel: Wurde der Patient darüber informiert, ob es für den Nutzen der IGeL wis-senschaftliche Belege gibt und wie verlässlich diese sind? Gibt es eine angemessene Bedenkzeit für die Entscheidung? Ein wichtiger Punkt, wie die Versichertenbefragung 2011 der KBV gezeigt hat: 19 Prozent der Befragten empfinden diese Zeit als zu kurz.

Ärzte und iGeLFür Ärzte kann der Ratgeber als Leitfaden für einen verantwor-tungsvollen Umgang mit IGeL dienen. Negative Schlagzeilen über Ärzte, die ihren Patienten angeblich Selbstzahlerleistungen auf-drängen, um Geld zu verdienen, schaden dem Image der Medi-ziner. Der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Andreas Köhler, rief die Ärzte dazu auf, das große Vertrauen, das immerhin 91 Pro-zent der Versicherten zu ihrem Arzt haben, nicht aufs Spiel zu setzten (KBV-Versichertenbefragung 2011). Der Ratgeber möchte einen Beitrag dazu leisten und stellt klar: „Ärzte dürfen Patienten auf keinen Fall drängen, eine IGeL in Anspruch zu nehmen. Ärzte würden berufswidrig handeln, wenn sie eine IGeL ohne überzeu-gende Begründung, aber mit großem Nachdruck nahelegen.“ Die entsprechende Fassung der zweiten Auflage ist auf der Homepageder Kassenärztlichen Bundesvereinigung unter www.kbv.de einsehbar.

LENA JUPPE, KASSENÄRZTLIcHE BUNDESVEREINIGUNG

P A T I E N T E N R E c H T E G E S E T Z

richtiger Umgang mit iGeLDie KBV veröffentlicht gemeinsam mit der Bundesärztekammer eine zweite Auflage ihrer IGeL-Broschüre. Neu daran: Sie richtet sich sowohl an Patienten als auch an Ärzte.

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§§§ §

P R O J E K T E

erster Forschungspreis des Lübecker Ärztenetzes verliehen

Lübeck – Erstmals vergab das Lübecker Ärztenetz (LÄN) einen mit 2.000 Euro dotierten Forschungspreis. Die Besonderheit: Nie-dergelassene prämieren universitäre Forschung. Die Preisträger, Dr. Angelika Hüppe vom Institut für Sozialmedizin der Universität zu Lübeck, Jana Langbrandtner, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut, und Professor Dr. Dr. Heiner Raspe, Seniorprofessor für Bevölkerungsmedizin, erhielten die Auszeichnung für ein Pilotprojekt zur besseren Versorgung von Patienten mit chronisch entzündlichen Darmerkrankungen. Im Mittelpunkt des Projektes, das in Kiel, Lübeck, Ostholstein, Plön und Bad Segeberg bereits

erfolgreich umgesetzt wurde, stand die Bildung eines sektorenü-bergreifenden Versorgungsnetzes mit mehr als 170 ärztlichen und nichtärztlichen Beteiligten.

Dem LÄN war wichtig, dass die zu prämierende Forschungs- arbeit einen möglichst engen Bezug zur Versorgungssituation in der Gesundheitsregion Lübeck aufweist und einen Beitrag leistet, die ambulante Versorgung zu verbessern. Genau diese Kriterien erfüllte die Arbeit der drei Uni-Wissenschaftler, wie Dr. Sven Soecknick, Allgemeinarzt und Vorsitzender des LÄN, betonte: „Insbesondere wird sie unserem Anspruch gerecht, praktisch umsetzbare Erkenntnisse zu erhalten, die wir als Ärzte für eine bessere Diagnostik, Therapie, Versorgung und Betreuung unserer Patienten nutzen können.“ Besonders hob er hervor, dass die Siegerarbeit unter Beteiligung niedergelassener Ärzte zustande gekommen war. Lob vom Laudator, Professor Dr. Jens-Martin Träder, gab es nicht nur für die Gewinner, sondern auch für die Arbeiten der beiden Nachwuchsmediziner Klaas Franzen und Benjamin Dirksen. Sie erhielten als Zweit- und Drittplatzierte je 500 Euro Prämie.

Dass die Bande zwischen Niedergelassenen und der Hochschule in der Hansestadt traditionell eng sind, betonten bei der feier-lichen Preisverleihung sowohl LÄN-Vorsitzender Soecknick als auch Professor Dr. Karl-Friedrich Klotz, Vorsitzender der Promo-tionskommission der Sektion Medizin der Universität zu Lübeck und Mitglied des Preisrichtergremiums des Forschungspreises. Um die Zusammenarbeit zwischen Universität und ambulanten Ärzten weiter zu fördern, soll der Forschungspreis keine einmalige Episode bleiben. Für 2014 ist eine neue Ausschreibung geplant. „Wir wollen mit dem Forschungspreis vor allem die jungen Wissenschaftler ermutigen. Denn bisher gibt es zu wenige For-schungsergebnisse, die wir in unsere tägliche Praxisarbeit einbin-den können“, formuliert Soecknick das Ziel.

Der Forschungspreis ist nicht die einzige öffentlichkeitswirksame Aktivität des erst 2009 gegründeten LÄN. Im nächsten September ist zum zweiten Mal nach 2011 eine große Gesundheitsmesse geplant, auf der die Netz-Mitglieder die ganze Bandbreite ambu-lanter Versorgungsangebote in der Hansestadt präsentieren werden.

D E U T S c H E B K K

impfung gegen rotavirus

bad Segeberg – Die Vereinbarung mit der Deutschen BKK über die Durchführung und Abrechnung von Schutzimpfungen (Reiseimp-fungen und Rotavirus) wurde angepasst. Die Rotavirus-Impfung kann gemäß den Zulassungsbedingungen der Impfstoffe nun bis zur 32. Lebenswoche erbracht werden. Die Abrechnung erfolgt wie bisher unter der Pseudoziffer 99063I. Die Vergütung beträgt sieben Euro pro Impfung. Die Vertragsunterlagen stehen Ihnen im Downloadcenter auf www.kvsh.de zur Verfügung.

Preisträger: Prof. Dr. Dr. Heiner Raspe (Seniorprofessor für Bevölke-

rungsmedizin, Universität zu Lübeck), Dr. Angelika Hüppe (Institut für

Sozialmedizin), Jana Langbrandtner (wissenschaftliche Mitarbeiterin

am Institut)

§ §§

B U N D E S A R B E I T S G E R I c H T

Attest bereits am ersten Krankheitstag

Erfurt – Arbeitgeber dürfen schon am ersten Krankheitstag ein Attest verlangen. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Beschäftigte müssen danach schon am ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest vorlegen, wenn der Arbeitgeber es ver-langt. Dieser braucht dafür keine Begründung.  

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P A T I E N T E N

herzgruppen suchen Ärzte

Kiel – Als Dachorganisation der Herzgruppen in Schleswig- Holstein sucht die Landesarbeitsgemeinschaft Herz und Kreislauf in Schleswig-Holstein e. V. Ärzte, die sich regelmäßig oder als Vertretung für die Betreuung von Herzgruppen zur Verfügung stellen. Die Herzgruppe in Ottendorf (Kreis Rendsburg-Eckern-förde) soll ab Januar 2013 starten. Die Übungsstunden werden dienstags ab 9.00 Uhr angeboten. Gesucht werden deshalb vorrangig Ärzte im Ruhestand oder Ärzte, die nicht berufstä-tig sind bzw. zeitlich in der Lage sind, die Übungsstunden zu betreuen.

Interessant ist natürlich die Anrechnung dieser Tätigkeit für die Zusatzbezeichnung Sportmedizin. In der Regel zahlen die Träger-vereine der Herzgruppen eine Aufwandsentschädigung, die bis zu einer jährlichen Höhe von insgesamt 2.100 Euro steuerfrei ist.

Grundsätzlich werden in allen herzgruppen weitere Ärzte benötigt:Akuter Bedarf besteht zurzeit in den Gruppen der Herzsport-gruppe Neustadt e. V. und des TSV Barsbek (Ostseeklinik Schönberg-Holm). Für diese Gruppen wird eine dauerhafte Betreuung im Wechsel mit weiteren Kollegen gesucht.

nähere informationen:Geschäftsstelle der LAG Herz und Kreislauf in Schleswig Holstein e. V.Heidemarie Berke, Auguste-Viktoria-Str. 16, 24103 KielTel. 0431 5303136, [email protected], www.herzintakt.net

A U G E N O P E R A T I O N E N

LKK kündigt strukturvertrag bad Segeberg – Die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) Schleswig-Holstein und Hamburg hat den Strukturvertrag nach Paragraf 73a SGB V über die Durchführung und Vergütung ausgewählter Augenoperationen zum 31. Dezember 2012 gekün-digt. Über eine neue Vereinbarung über die Durchführung und Abrechnung der Augenoperationen sowie der weiteren, im bis-herigen Vertrag enthaltenen Leistungen ist die KVSH und die LKK zurzeit im Gespräch. Über die Ergebnisse werden wir Sie umge-hend informieren.

Ä R Z T E I M N A T I O N A L S O Z I A L I S M U S

Forschungspreis ausgeschrieben

berlin – Das Bundesgesundheitsministerium (BMG), die Bundes-ärztekammer (BÄK) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben zum vierten Mal einen Forschungspreis für wissen-schaftliche Arbeiten zur Geschichte der Ärzte während der NS-Diktatur ausgeschrieben. Der Preis ist mit insgesamt 10.000 Euro dotiert.

teilnahmebedingungen• An der Ausschreibung teilnehmen dürfen Ärzte und

Psychotherapeuten als Einzelpersonen, Kooperationen und Gemeinschaften aus Ärzten und Psychotherapeuten, Studenten der Humanmedizin sowie an humanmedizi-nischen und medizinhistorischen Instituten tätige Wissen-schaftler.

• Alle Arbeiten müssen in deutscher Sprache verfasst sein und können sowohl in Papier- als auch elektronischer Form ein-gereicht werden.

• Es werden nur Arbeiten berücksichtigt, die ab dem 1. Januar 2008 erstellt oder veröffentlicht wurden. Bereits bei voran-gegangenen Ausschreibungen dieses Preises eingereichte Arbeiten können nicht erneut berücksichtigt werden.

• Bewerbungsschluss ist der 31. Mai 2013.• Eine unabhängige Jury wird die eingeschickten Arbeiten

bewerten und den Gewinner ermitteln.

bewerber senden ihre Arbeiten an: Bundesärztekammer, Hauptgeschäftsführung, Elke Böthin M.A., Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin, E-Mail: [email protected]

B U N D E S R E c H N U N G S H O F Kritik an Krankenkassenberlin – Der Bundesrechnungshof kritisiert in seinen aktuellen Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes auch die gesetzlichen Krankenkassen und fordert gleichzeitig die Behörden auf, ihren Aufsichtspflichten besser nachzukommen. Vorwurf an die Krankenkassen: Verschwendung von Beitragsgel-dern in Millionenhöhe durch zu hohe Büromieten und Leerstände bei Büroflächen. Der Bundesrechnungshof fordert deshalb, dass die Krankenkassen ihren Aufsichtsbehörden künftig Mietverträge vor Vertragsabschluss zur Genehmigung vorlegen müssten. Die Kritik richtet sich auch in Richtung Kassenfusionen. Die Aufsichts-behörden hätten Krankenkassenfusionen genehmigt, „ohne dass die Krankenkassen in einem Fusionskonzept die wirtschaftlichen Folgen der Fusion dargelegt hatten“. Der Rechnungshof fordert daher, dass Fusionen in Zukunft nur dann genehmigt werden, wenn die Krankenkassen nachweisen könnten, dass durch die Fusion eine „wirtschaftliche und leistungsfähige neue Kranken-kasse“ entsteht.

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A B R E c H N U N G

Diagnoseklassifikation als Download

bad Segeberg – Das Deutsche Institut für Medizinische Doku-mentation und Information (DIMDI) hat die endgültige Fassung der IcD-10-GM Version 2013 (Internationale Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, German Modification) und die endgültige Fassung der Version 2013 des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) veröffentlicht. Sie finden die Übersichten auf der Homepage des DIMDI unter www.dimdi.de und auf der Homepage der KVSH unter www.kvsh.de.

H I L F E F Ü R M O L D A U

spendenaktion erfolgreichbad Segeberg – „Wir sind überwältigt von der Resonanz und Spendenbereitschaft der niedergelassenen Ärzte“, freut sich Dr. Marie-Luise Verspohl. Das Nordlicht berichtete in Aus-gabe 9/2012 über das Hilfsprojekt der Anästhesistin aus Bad Schwartau, die jedes Jahr einen Hilfstransport mit medizinischen Geräten in die Republik Moldau organisiert. Für den für Mai 2013 geplanten nächsten Transport sind bisher vier Untersuchungslie-gen, vier gynäkologische Untersuchungsstühle, zwei Ultraschall-geräte, zwei Autoklaven, eine Blutabnahmestütze, ein Mikro-skop, sieben Endoskope, ein EKG, zwei Behandlungswagen, eine elektrische Personenwaage, zwei RR-Messgeräte und diverse Kleinigkeiten (BZ-Messgeräte, Serviertabletts, Medizinschränk-chen etc.) gespendet worden. „Das alles stammt aus Praxen aus ganz Schleswig-Holstein von Rendsburg über Elmshorn, Malente, Lübeck, Reinfeld bis nach Pinneberg. Und wir haben immer noch jede Menge Platz“, so Verspohl, die um weitere Sachspenden bittet.

KontaktDr. Marie-Luise Verspohl, Mobil: 0170 4169042 E-Mail: [email protected], www.iceflower.de

K B V V E R S O R G U N G S M E S S E

bewerben sie sich als Aussteller berlin – Ob im ländlichen Raum oder in Städten und Ballungsgebieten – die Versorgung der Zukunft steht vor neuen Herausforderungen. Innovative Ansätze und Projekte sind daher von grundlegender Bedeutung, um die flächendeckende Versorgung weiterzuentwickeln. Die Kassenärztliche Bundes-vereinigung (KBV) trägt dieser Entwicklung Rechnung und widmet sich im Rahmen der nächsten Versorgungsmesse möglichen Anreizmodellen für die kooperative Versorgung. Vorgestellt werden unter anderem konkrete Versorgungsansätze und Strukturmodelle aus der Praxis. Ein Fokus liegt außerdem ein weiteres Mal auf Praxisnetzen als einer möglichen Form der wohnortnahen Versorgung. Ziel ist es, die Fachöffentlichkeit gemeinsam mit Entscheidern und Akteuren im Gesundheitswesen über das Angebot und die Ideen in einem versorgungspolitisch hoch relevanten Bereich zu informieren. „Wir bieten Ihnen eine überregionale Plattform um Ihre Kompetenzen fachöffentlich zu präsentieren“, lädt der KBV-Vorstandsvorsitzende, Dr. Andreas Köhler, alle Ärzte und Psychotherapeuten ein, ihre Projekte vorzustellen.

Die Versorgungsmesse findet erneut in Zusammenarbeit mit der Agentur deutscher Arztnetze statt. Veranstaltungsort ist das dbb Forum Berlin in der Friedrichstraße 169/170.

Die Bewerbung um einen Stand ist bis zum 18. Januar 2013 per E-Mail möglich ([email protected]). Die Vergabe erfolgt im Februar 2013. Nähere telefonische Informationen gibt es unter 030 4005 1422 oder www.kbv.de

H E I L M I T T E L

einigung zwischen KbV und Krankenkassenberlin – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat sich mit dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen auf neue Rahmenvorgaben für die Heilmittel versorgung verstän-digt. Die KBV teilte mit, dass die Krankenkassen die tatsächlichen Ausgaben für Heilmittel anerkennen. „Das Risiko, für notwen-dige Verordnungen einen Regress zu erhalten, sinkt“, erklärte KBV-Vorstandsmitglied Regina Feldmann. Sie begrüßte, dass Vertragsärzte wieder etwas mehr Spielraum erhielten, ihre Patienten bedarfs ge recht zu behandeln. „In den Rahmenvor-gaben haben wir festgelegt, dass für alle Kassenärztlichen Vereinigungen, welche das vereinbarte Ausgabenvolumen 2011 überschritten haben, ihre tatsächlichen Ausgaben als neues Volumen für 2013 angesetzt werden. Dies ist eine große Entla-stung“, erläuterte Feldmann. Für KVen, welche ihr Volumen 2011 unterschritten haben, gilt für 2013 das für das Vorjahr verein-barte Volumen. „Wir sind froh, dass die Krankenkassen einge-lenkt haben und mit uns eine Lösung im Interesse von Patienten und Ärzten gefunden haben“, betonte Feldmann. Das eigentliche Genehmigungsverfahren wird nun im Gemeinsamen Bundesaus-schuss festgelegt, der eine entsprechende Patienteninformation auflegen will.

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K B V

mehr informations- sicherheit in der Praxis

berlin – Mit der elektronischen checkliste „Mein Praxischeck“ können Vertragsärzte und -psychotherapeuten jetzt unkompli-ziert online testen, wie es um die Informationssicherheit der eigenen Praxis steht. Das neue Serviceangebot der Kassen-ärztlichen Bundesvereinigung (KBV) ermöglicht einen schnel-len Überblick, was Praxen in punkto Datenschutz und Datensi-cherheit noch optimieren können. Dabei geht es nicht nur um den Schutz sensibler Patientendaten oder vor computerviren, sondern auch um Aspekte des Praxis- und Risikomanagements, wie den Umgang mit Fehlern. Informationssicherheit ist für die Praxen ein zentrales Thema, denn der Umgang mit Patien-tendaten erfordert besondere Vorsichtsmaßnahmen. „Mein Praxischeck“ im Internet nimmt nur rund 15 Minuten Zeit in Anspruch. Die 19 Fragen zu Themen wie der elektronischen Über-mittlung patientenbezogener Informationen, der Erhebung von Patientendaten oder der Datensicherung dienen ausschließlich der Selbstbewertung. Ärzte und Psychotherapeuten, die sich mit ihren Praxisteams durch die checkliste klicken, erhalten sofort einen Ergebnisbericht mit konkreten Hinweisen, Anregungen und Linktipps zu weiterführenden Informationen.

„Mein Praxischeck“ steht ab sofort auf der Website der KBV unter www.kbv.de/praxischeck bereit.

A R Z N E I M I T T E L c H E c K

Neuer Vertrag mit der DAK-Gesundheitbad Segeberg – Die KVSH und die DAK-Gesundheit haben einen Vertrag über die Durchführung eines Arzneimittelchecks für DAK-Versicherte nach Vollendung des 50. Lebensjahres abgeschlos-sen. Der Vertrag startet zum 1. Januar 2013. Die Vergütung der Leistung beträgt 15 Euro (Abrechnungsziffer 99045A). Die Lei-stung darf von allen Vertragsärzten abgerechnet werden, die an der hausärztlichen Versorgung teilnehmen. Ausgenommen sind die Kinderärzte.

Der Arzneimittelcheck erfolgt auf Wunsch des Patienten. Die in Frage kommenden Patienten werden zunächst von der DAK-Gesundheit angeschrieben und über die Möglichkeit des Arzneimittelchecks informiert. Sofern Interesse besteht, kann der Patient bei der DAK-Gesundheit eine individuelle Liste der ihm verordneten Arzneimittel anfordern. Anhand dieser Liste kann er dann den Arzneimittelcheck durch seinen behandelnden Hausarzt durchführen lassen. Der Hausarzt nimmt eine Überprü-fung der Notwendigkeit der jeweils verordneten Medikamente vor. Die Leistung kann einmalig für jeden Patienten ohne einen zusätzlichen Teilnahmeantrag sowie ohne ein ärztliches Geneh-migungsverfahren abgerechnet werden.

Alle Vertragsunterlagen finden Sie unter www.kvsh.de. Wir schicken sie Ihnen aber auch gern zu: Abteilung Struktur und Verträge, Tel. 04551 883 331, E-Mail: [email protected].

B E R U F S V E R B Ä N D E

hauschild erneut gewählt

bad Segeberg – Auf der Jahres-hauptversammlung des Berufsver-bandes der Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) wurde Dr. christian Hauschild, Orthopäde aus Lübeck, erneut zum Landesvor- sitzenden Schleswig-Holstein ge-wählt. Die Amtszeit beträgt vier Jahre. Neuer zweiter Vorsitzender wurde Dr. Joachim Splieth, Orthopäde aus Kellinghusen.

B E S c H L U S S

erhebung von zusatzbeiträgen für sonderverträgebad Segeberg – Die Abgeordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 7. November 2012 mit Wirkung zum 1. Januar 2013 folgenden Beschluss gefasst:

Für die Teilnahme an Verträgen der KVSH, von denen nicht alle Ärzte profitieren, erhebt die KVSH von den teilnehmenden Ärzten einen Zusatzbeitrag in Höhe von 1,6 Prozent auf das durch den betreffenden Vertrag erwirtschaftete Honorar.

Dieser Zusatzbeitrag bezieht sich auf Verträge gemäß den Para-grafen 63 – 64a, 73a, 73b, 73c, 140a und b SGB V und – gege-benenfalls darüber hinaus – insbesondere auch auf den Vertrag zur Förderung der Qualität der vertragsärztlichen Versorgung im Bereich des ambulanten Operierens.

Der Vorstand kann von der Erhebung des Zusatzbeitrages ab-sehen, wenn dieser angesichts der zu erzielenden bzw. zu erwartenden Vertragseinnahmen unbillig erscheint.

Fragen zum Thema richten Sie bitte an die Abteilung Struktur und Verträge, Telefonnummer 04551 883 331.

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P R Ä - U N D P O S T S T A T I O N Ä R

bad Segeberg – Die KVSH, die beteiligten Krankenkassen und die Park-Klinik Manhagen haben mit Start zum 1. Januar 2013 einen Vertrag über die Abrechnung von prä- und poststationären vertragsärztlichen Leistungen abgeschlossen. Die KVSH wird ab diesem Zeitpunkt ambulante poststationäre augenheilkundliche und orthopädische Leistungen sowie ambulante internistische prästationäre Leistungen abrechnen. Die Leistungen werden von Vertragsärzten im Rahmen von integrierten Versorgungs-verträgen erbracht, die bereits seit einiger Zeit zwischen der Park-Klinik Manhagen und allen Krankenkassen existieren. Die augenheilkundlichen Leistungen dürfen dabei ausschließlich von Fachärzten für Augenheilkunde erbracht werden, die prä- und poststationären Leistungen für die orthopädischen Patienten von niedergelassenen Internisten, Allgemeinmedizinern, chirurgen und Orthopäden.

Teilnehmen kann jeder der genannten Vertragsärzte. Es gibt kein gesondertes Genehmigungsverfahren. Die Leistungen können von den Ärzten unter den unten genannten Pseudoziffern im Rahmen ihrer Quartalsabrechnung abgerechnet werden. Die Ärzte benötigen allerdings zusätzlich noch einen Abrechnungsschein, den sie vom Patienten erhalten und parallel zu ihrer Quartalsab-rechnung an die Park-Klinik Manhagen schicken müssen. Der Pati-ent hat den Abrechnungsschein vorher direkt von der Park-Klinik Manhagen erhalten.

Fragen zu den Abrechnungziffern richten Sie bitte an Hagen Franke, Tel. 04551 883 623. Sofern Sie Fragen zu den Inhalten der Integrierten Versorgungsverträge mit der Park-Klinik Manhagen haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Park-Klinik Manhagen, Jan Zabel (Klinikleiter), [email protected].

ziffer bezeichnung/ Leistungsinhalt Wert besonderheit

91200AInternistische prästationäre Behandlung (bis 40 Jahre), mit Labor

29,44 €  

91200BInternistische prästationäre Behandlung (bis 40 Jahre), ohne Labor

26,79 €  

91200cInternistische prästationäre Behandlung (41-60 Jahre), mit Labor

37,15 €  

91200DInternistische prästationäre Behandlung (41-60 Jahre), ohne Labor

34,50 €  

91200EInternistische prästationäre Behandlung (ab 61 Jahre), mit Labor

40,83 €  

91200FInternistische prästationäre Behandlung (ab 61 Jahre), ohne Labor

39,53 €  

91200GOrthopädische poststationäre Behandlung, Umfang: eine Untersuchung, mit Röntgen

50,57 €  

91200HOrthopädische poststationäre Behandlung, Umfang: eine Untersuchung, ohne Röntgen

39,17 €  

91200IOrthopädische poststationäre Behandlungen, Umfang: drei Untersuchungen, mit Röntgen

75,72 €

Erst abzurechnen nach der 3. Untersuchung; wenn nicht alle drei Untersuchungen stattgefunden haben, stattdessen 91200G oder 91200H abrechnen

91200JOrthopädische poststationäre Behandlungen, Umfang: drei Untersuchungen, ohne Röntgen

64,75 €Erst abzurechnen nach der 3. Untersuchung; wenn nicht alle drei Untersuchungen stattgefunden haben, stattdessen 91200H abrechnen

91200KAugenheilkundliche poststationäre Behandlung, Umfang: zwei Untersuchungen

55,38 €Erst abzurechnen nach der 2. Untersuchung; wenn nicht alle zwei Untersuchungen stattgefunden haben, stattdessen 91200L abrechnen

91200LAugenheilkundliche poststationäre Behandlung, Duchführung von lediglich einer Untersuchung

27,69 €Abzurechnen, wenn nicht zwei augenheilkund-lichen Untersuchungen stattgefunden haben

KVsh schließt Vertrag mit der Park-Klinik manhagen

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Nordlicht a K t u e l l 12 | 201214

V E R B Ä N D E

erste Pflegekammer in schleswig-holstein Kiel – Schleswig-Holstein soll als erstes Bundesland eine Pflegekammer einrichten. Der Sozial ausschuss des Landtags fasste einen entsprechenden Beschluss. „Es geht darum, auf Augenhöhe zum Wohle der Patienten zu arbeiten. Diese Ein-richtung wird die Profession Pflege gegenüber anderen medi-zinischen Heilberufen stärken und Selbstverwaltungsaufgaben wahrnehmen“, erklärte die pflegepolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Birte Pauls, in einer Pressemitteilung. Sie erwarte eine Weiterentwicklung der Pflege durch Sammlung aller pflegerelevanten, aber auch wissenschaftlicher Daten, aus denen dann Verbesserungen entwickelt werden können. Die Kammer werde die Interessen der Pflegeberufe durch bessere Einbindung und Zuarbeit bei pflegerelevanten Gesetzentwürfen und politischen Entscheidungen vertreten.

A B S c H A F F U N G D E R P R A x I S G E B Ü H R

Anpassung der Teilzahlungen ab dem 1. Quartal 2013bad Segeberg – Die Praxisgebühr wird zum 1. Januar 2013 abgeschafft. Damit entfällt für die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten das aufwendige Einziehen der Zuzahlung. Kein Patient muss mehr für eine ambulante Behandlung zehn Euro im Quartal zahlen. Das gilt sowohl für den Besuch einer Arzt- oder Psychotherapeutenpraxis als auch bei Inanspruch-nahme des ärztlichen Bereitschaftsdienstes. Anpassung der teilzahlungen ab dem 1. Quartal 2013Die Höhe der monatlichen Teilzahlungen wird gemäß Para-graf 9 Honorarabrechnungsordnung (HAO) festgelegt und ent-spricht einem Sechzehntel des Gesamthonorars der letzten vier abgerechneten Quartale. Bisher wurde von diesem Betrag ein Sechzehntel der eingenommenen Praxisgebühr der letzten vier abgerechneten Quartale abgezogen. Durch den Wegfall der Praxisgebühr wird dieser Anteil nun wieder mit der Teilzahlung an Sie ausgezahlt.

• Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich. • Zahlungstermin für die Teilzahlung „Januar 2013“ ist der

11. Februar 2013.

Aktualisierung der PraxissoftwareIhre Praxissoftware passt sich zum 1. Januar 2013 automatisch an die neuen Gegebenheiten an. Die Funktionen zur Angabe der Pseudoziffern und zum Ausdrucken einer Quittung werden aus der Software herausgenommen. Die Pseudoziffern verlieren zum 31. Dezember 2012 ihre Gültigkeit.

Sollten Sie Behandlungsfälle aus diesem Jahr erst nach dem 1. Januar 2013 abrechnen können, ist die Eingabe der Pseudozif-fern für die Praxisgebühr trotzdem noch möglich, allerdings nicht mehr automatisch. In diesen Fällen müssen Sie die Ziffern zur Praxisgebühr per Hand eingeben.

Praxisgebühr-Erhebung bis Jahresende unverändert Bitte denken Sie daran, dass Sie die Praxisgebühr noch bis zum Jahresende erheben und in Ihrer Abrechnung dokumentieren müssen. Patienten, die bis zum 31. Dezember Ihre Praxis auf-suchen und die Gebühr trotz Zahlungsaufforderung nicht zahlen, müssen wie bisher mit einem Mahnverfahren rechnen.

Ansprechpartner für Fragen zum thema „teilzahlungen“Brunhild Böttcher, Tel. 04551 883 231Holger Killaitis, Tel. 04551 883 926

Ansprechpartner für Fragen zum thema „Praxissoftware“Timo Rickers, Tel. 04551 883 286

D M P - P A T I E N T E N

Dokumentation als Vergütungsvoraussetzungbad Segeberg – Die KVSH und die am DMP beteiligten Kran-kenkassen haben sich auf eine verbindliche Dokumentation von Diagnosen bei DMP-Patienten geeinigt.

Dies bedeutet, dass zukünftig bei der Abrechnung von DMP-Leistungen die für die DMP-Einschreibung relevante, gesicherte Diagnose sowie gegebenenfalls weitere zur Erkrankung korres-pondierende IcD-10-Schlüssel in der ärztlichen Abrechnung exakt zu erfassen sind (gegebenenfalls 5-stellige IcD-Kodierung). Ins-besondere sind der Schweregrad der Erkrankung sowie Kompli-kationen und Begleiterkrankungen, die im Zusammenhang mit der DMP-Indikation stehen, bei der Verschlüsselung zu berück-sichtigen.

Diese Anforderungen bringen insofern keine Neuerungen für Sie mit sich, da sowohl das endstellige Kodieren als auch das Vor-liegen einer gesicherten Diagnose bereits seit Beginn der DMP Voraussetzungen für das gültige Einschreiben und Dokumentie-ren eines DMP-Patienten sind.

Ab dem 1. Januar 2013 wird die KVSH die im Rahmen der DMP angesetzten ärztlichen Abrechnungen auf die Angabe der gesi-cherten DMP-Diagnosen und entsprechende endstellige IcD-10-Schlüssel überprüfen. Während im ersten Quartal (Testquartal) noch keine Konsequenzen bei einer fehlenden Dokumentation vorgesehen sind, wird ab dem 1. April 2013 eine Streichung der jeweiligen DMP-Abrechnungsposition(en) vorgenommen wer-den, sofern keine IcD-10-Kodierung erfolgt ist.

Die entsprechende Ergänzungsvereinbarung hierzu finden Sie unter www.kvsh.de.

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K I E L E R S P I T Z E N

Was haben wir und die übrigen 10,4444 Millionen Zuschauer von „Wetten, dass …“ gelacht, als Markus Lanz im Sack um Tom Hanks herumhüpfte. Man wusste nicht warum, Hanks wusste es schon gar nicht und die Übersetzer waren auch am Ende. Ähnlich geht es uns, seit wir wissen, dass die Kassengebühr kassiert wurde. Acht Jahre lang haben wir das „Ding“ ertragen und wissen immer noch nicht, was das eigentlich sollte. Aber wir sind erleichtert, ähnlich wie es auch Tom Hanks nach der Sendung war.

Besonders erleichtert wirkte auch diesmal Philipp Rösler. Bei der Bekanntgabe der guten Nachricht strahlte er mal wieder mit sich selbst um die Wette und glänzte wie ein Primaner nach bestandenem Abi-tur. Wahrscheinlich hatte er vergessen, dass er nicht mehr Bundesgesundheitsminister ist, aber das kann ja mal vorkommen, bei dem schnellen Postenwech-sel in seiner Partei. Wie alles in unserem Land, sollte auch die Kassengebühr regeln und zügeln, steuern und besteuern, um am Ende als steuerungsuntauglich zu verschwinden. Für alle Betroffenen ist es ein echter Befreiungsschlag.

Einen weiteren Befreiungsschlag haben wir Peer Steinbrück zu verdanken. Denn, der arme Mann, nach seinem jahrelangen Hungerlohn als Minister und Ministerpräsident, musste er auch endlich mal die chance zum Geldverdienen bekommen. Deshalb wol-len wir gar nichts aufrechnen. Aber wie wäre es denn mit „Beinfreiheit“, pardon „Verdienstfreiheit“ auch für Ärzte? 2,5 Millionen Euro für einige Patientenge-spräche, paar Glas Rotwein dazu, kurz ein paar nette Witzchen – wer lässt sich das nicht gefallen?

Nun wollen wir wirklich nicht komisch werden, das Fest des Friedens und der Freude steht ja kurz bevor. Aber wenn wir uns etwas wünschen dürften, dann wäre es – im Steinbrückschen Jargon – „kein Neid, aber für alle“, „Neidfreiheit“ sozusagen. Und das vom künf-tigen SPD-Staatsmann „verglaubwürdigt“. Also mehr geht eigentlich nicht. Und Weihnachten ist doch die Zeit des Wünschens, … meint

IHR cRITIcUS

Lachnummer

GEsundhEITspoLITIK

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GEsundhEITspoLITIK

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A B G E O R D N E T E N V E R S A M M L U N G

Während die mit harten Bandagen geführten Verhandlungen zwischen GKV-Spitzenverband und KBV im Oktober mit einem Kompromiss beendet werden konnten, hatten die regionalen Honorarverhandlungen zum Zeitpunkt der Versammlung gerade begonnen.

Das Urteil der Vorstandsvorsitzenden der KVSH, Dr. Monika Schliffke, über die in Berlin erzielte Einigung fiel ambivalent aus. Das Verhandlungsergebnis könne „wahrlich nicht als berauschend bezeichnet werden“, so Schliffke. Mit der Ausdeckelung eines wesentlichen Teils der psychotherapeutischen Leistungen sowie der Tatsache, dass die Anpassung des Orientierungswertes künf-tig einem Anpassungsmechanismus unterliegen werde, sei es der ärztlichen Seite aber gelungen, sich in wichtigen Punkten durch-zusetzen.

Schliffke kündigte an, in den regionalen Honorarverhandlungen eine Ausweitung der Probatorikausdeckelung auf den Kreis der sogenannten Zusatztitler, d. h. auf Ärzte, die nicht 90 Prozent ihrer Tätigkeit mit Psychotherapie verbringen, sowie auf Kurzzeit-behandlungen, bei denen eine Dynamik infolge hoher Patienten-nachfrage zu beobachten sei, erreichen zu wollen.

honorarzuwachs nur eine Seite der MedailleVor den Abgeordneten wagte Schliffke eine Prognose: Am Ende der Verhandlungsrunden könnte für Schleswig-Holstein ein Gesamtplus von 4 bis 4,5 Prozent stehen. Dieser Zuwachs sei aber nur eine Seite der Medaille. Schliffke rief die „Provokationen“ des GKV-Spitzenverbandes in Erinnerung und unterstrich die Bedeu-tung der Diskussion über den Sicherstellungsauftrag, die durch dieses Verhalten der Gegenseite ausgelöst worden sei.

Sie ging zunächst auf die Vorteile des Sicherstellungsauftrages der KVen ein, nannte beispielhaft, dass kein niedergelassener Arzt Einzelverhandlungen mit über 130 Kassen führen müsse, wies auf die regelmäßigen Zahlungsflüsse hin und auf einen Wert, der „für uns so selbstverständlich ist, dass wir ihn kaum erwähnen“, nämlich, dass sich die Vertragsärzte auf die Qualitätsarbeit ihrer Kollegen verlassen könnten.

Diesen Pluspunkten stünden nicht nur die Budgetierungs- und Regulierungsmaßnahmen gegenüber, sondern auch, dass die „Kassenseite jede ökonomisch motivierte Regulierung gegenüber den Ärzten durchsetzen“ könne, während den Ärzten dies umge-kehrt nicht möglich sei. Die Vorstandsvorsitzende stellte die Frage, welche Perspektiven die Freiberuflichkeit in diesem Umfeld noch habe und ob noch von einem gemeinsamen Selbstverständnis in der Selbstverwaltung gesprochen werden könne. Sie warb für die Teilnahme an der KBV-Umfrage zur Zukunft des Sicherstellungs-auftrages und regte an, diese Diskussion auch in den Kreisstellen, Berufsverbänden und Qualitätszirkeln intensiv zu führen.

Lob für die Abschaffung der PraxisgebührLob gab es von der KVSH-chefin für die Regierenden in Berlin für die Abschaffung der Praxisgebühr. Sie hoffe, dass „niemals wieder die Politik auf die Idee kommt und eine KBV sich darauf einlässt, die Praxen zu Inkassobüros zu degradieren.“ Schliffke betonte aber auch, dass die Diskussion über Steuerungsinstrumente und Eigenbeteiligung damit nicht beendet sein dürfe.

Mit Blick auf die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (Paragraf 116b SGB V), deren Details derzeit im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beraten werden, konnte Schliffke ein positives Zwischenergebnis berichten: Die KBV und der Kranken-kassenspitzenverband seien sich einig, dass der Zugang zur neuen Versorgungsebene nur bei Vorliegen einer gesicherten Diagnose und mit einer Überweisung möglich sein soll.

Landtag befasst sich mit ÄrztemangelEin halbes Jahr nach der Wahl hat die Landespolitik die Gesund-heitspolitik entdeckt. Die cDU hat im Landtag einen Antrag gestellt, ein Förderprogramm des Landes zur Unterstützung der Ansiedlung von Ärzten in ländlichen Regionen aufzulegen. Auch wenn diese Initiative aufgrund der Mehrheitsverhältnisse wenig Aussicht auf Erfolg habe, so Schliffke, sei sie doch ein Beleg dafür, dass Themen, die die Ärzteschaft bewegten, in Kiel angekommen seien.

Kritisch bewertete sie hingegen das Vorhaben der Koalitionsfrak-tionen, die Zusammensetzung des sogenannten „Gemeinsamen Landesgremiums“, eines Beratungsgremiums für Versorgungsfra-gen, das seit Inkrafttreten des Versorgungsstrukturgesetzes auf Landesebene eingerichtet werden kann, zu ändern. Es soll, so der Plan der Regierungsfraktionen, um Vertreter der Pflegeberufe und Patientenvertreter erweitert werden, zudem soll das Gewicht

„Wahrlich nicht berauschend“Stand die Abgeordnetenversammlung im September ganz im Zeichen des sich zuspitzen-den Honorarkonfliktes, bot die November-Tagung Gelegenheit für eine Zwischenbilanz.

Dr. Monika Schliffke betonte die Bedeutung der Diskussion über den

Sicherstellungsauftrag.

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der Krankenkassen gestärkt werden. „Wir stellen uns schon die Frage“, so die Vorstandsvorsitzende, „wer hier bei was und mit welcher Kompetenz demnächst mitreden will.“

Schliffke nahm den Hinweis auf eine Anhörung des Landtages zum Grippeimpfstoffdesaster, zu der auch die KVSH geladen wor-den war, zum Anlass, die Forderung der KVSH zu bekräftigen, für Grippeimpfstoffe die Rabattverträge gesetzlich auszusetzen, da die Ausschreibungsmöglichkeit für diese Impfstoffe der Kern des Problems sei.

KvSh erhöht Förderung von Kv-Safenet-AnschlüssenEine gute Nachricht hielt die Vorstandsvorsitzende für Ärzte bereit, die sich künftig für das KV-SafeNet als sichere Online-Verbindung entscheiden. Die KVSH wird, so berichtete Schliffke, die Förderung erhöhen. Beteiligte sich die KVSH bisher mit 150 Euro an den Installationskosten, so wird die Förderung nun auf 500 Euro angehoben. Eine Unterstützung ganz ohne Bürokratie, wie Schliffke betonte: Ist der Anschluss eingerichtet und wird genutzt, wird dies in der EDV-Abteilung der KVSH registriert, die Fördersumme wird automatisch dem Honorarkonto gutgeschrie-ben.

regionale honorarverhandlungen haben begonnenMit dem Versorgungsstrukturgesetz hat die Berliner Regierungs-koalition aus cDU/cSU und FDP die Zentralisierung in Honorar-fragen wieder deutlich zurückgenommen. Deshalb folgen der Einigung auf Bundesebene nun Verhandlungen mit den regio-nalen Krankenkassen. Dr. Ralph Ennenbach, stellvertretender Vorstandsvorsitzender, skizzierte vor den Abgeordneten die Ver-handlungsoptionen, die sich der KVSH bieten, und ging auf die Stellschrauben ein, an denen die regionalen Verhandlungspart-ner drehen können. Eine gute Nachricht konnte er bereits aus der ersten Verhandlungsrunde berichten: Im Gegensatz zur frostigen Atmosphäre der Gespräche in Berlin sei das Auftaktgespräch in Schleswig-Holstein durch ein konstruktives Klima geprägt gewesen.

Umkämpft sei bei den Verhandlungen in Berlin gewesen, inwie-weit es von der Bundesebene Vorgaben für die im Versorgungs-strukturgesetz vorgesehenen Aufschläge für förderungswürdige Praxen und Leistungen geben sollte. Aus schleswig-holsteinischer Sicht enttäuschend: Förderungswürdige Praxen, so die Vorgabe aus Berlin, könne es grundsätzlich nur in Gebieten mit formaler Unterversorgung geben. Ennenbach bedauerte diese Entschei-dung, da damit diese Fördermöglichkeit im Norden nicht zur Anwendung kommen könne.

Mehr Möglichkeiten eröffneten sich jedoch im Bereich der förderungswürdigen Leistungen. Ennenbach erläuterte die Ent-scheidung der Bundesebene, wonach in den Ländern unter bestimmten Bedingungen Zuschläge für die hausärztliche Behand-lung multimorbider Patienten vereinbart werden könnten. Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende zeigte sich zuversichtlich, dass ein Aufschlag auf die chronikerpauschale ein Ergebnis der Verhandlungen mit den Krankenkassen sein könne.

KvSh fordert volle berücksichtigung der regionalen MorbirateAuch die sogenannte „Morbirate“, die Auskunft über den Anstieg der Krankheitslast gibt, ist Gegenstand regionaler Verhandlungen. Grundlage sind Berechnungen für die einzelnen Bundesländer, die auf Bundesebene erfolgen. Für Schleswig-Holstein wurde eine Morbirate von 1,48 Prozent ermittelt, der dritthöchste Wert unter den westdeutschen Flächenländern, wie Ennenbach berichtete. Er machte deutlich, dass die KVSH fordert, dass dieser Wert ohne Abstriche als Grundlage für die Anpassung der Honorare in Schles-wig-Holstein berücksichtigt wird.

Einen weiteren Verhandlungsgegenstand stellen extrabudgetäre Leistungen dar. Hier setzt sich die KVSH, wie Ennenbach darlegte, für weitere Ausdeckelungen ein. Als Beispiele nannte er Hausbe-suche bei älteren und pflegebedürftigen Patienten sowie kurz-getaktete psychotherapeutische Gespräche. Auch setze sich die KVSH für eine Fortführung des Strukturfonds ländlicher Raum und damit die Aussetzung der Abstaffelung bei Landärzten mit hohen Patientenzahlen ein.

Abgeordnete diskutieren nachwuchsmangel Vor einem Jahr hatte die Abgeordnetenversammlung zusätzliche Maßnahmen zur Nachwuchsförderung beschlossen, darunter eine Unterstützung für PJler, die sich für einen allgemeinmedizinischen Abschnitt entscheiden, sowie einen Fahrtkostenzuschuss für Medizinstudenten, die ihr Blockpraktikum in einer Landarztpraxis absolvieren. Auch wurde im vergangenen November eine Förde-rung für angehende Hausärzte ins Leben gerufen, die ihre Wei-terbildung bei einem älteren Praxisinhaber auf dem Lande absol-vieren. Bianca Hartz, Leiterin der Zulassungsbeteilung der KVSH, zog nun eine erste Bilanz. Unter anderem wurden 90 Medizinstu-denten unterstützt, die sich für ein Blockpraktikum außerhalb der Uni-Städte Kiel und Lübeck entschieden haben, sowie 24 Nach-wuchsmediziner im Praktischen Jahr. Trotz der Fördermaßnahmen bleibe es schwierig, junge Mediziner für eine Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin zu gewinnen, bilanzierte Hartz. Die Abgeordneten wollen deshalb das Thema Nachwuchsgewinnung in der nächsten Sitzung vertiefen und diskutieren, ob es einer Feinjustierung der Fördermaßnahmen bedarf.

Solide FinanzenDie November-Tagung der Abgeordnetenversammlung widmet sich traditionell auch dem Verwaltungshaushalt der KVSH für das Folgejahr. Der Vorsitzende des Finanzausschusses, Dr. Hans Irmer, stellte die Haushaltsplanung für das Jahr 2013 vor und legte die abschließenden Zahlen für 2011 vor. Die KVSH steht, so die Bot-schaft beider Zahlenwerke, auf einem soliden finanziellen Funda-ment. Die Abgeordneten genehmigten den Jahresabschluss und die Bilanz für das Haushaltsjahr 2011 und gaben grünes Licht für den Verwaltungshaushalt für das nächste Jahr.

DELF KRöGER, KVSH

Dr. Ralph Ennenbach stellte die Forderung der KVSH vor.

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P A R L A M E N T A R I S c H E R A B E N D

Es war eine Aussage des damaligen Gesundheitsministers Philipp Rösler aus dem Jahr 2010, die Professor Dr. Dr. Heiner Raspe erkennbar ärgerte und auf die er im Laufe seines Vortrages mehrfach zurückkam. Er sei nicht bereit, so verkündete der FDP-Ressortchef vor zwei Jahren in einem Interview, eine Diskussion über das Thema Priorisierung zu führen.

Dafür, diese Diskussion mit der gebotenen Unvoreingenom-menheit auch hierzulande endlich zu führen, warb der Lübecker Wissenschaftler beim diesjährigen Parlamentarischen Abend der KVSH Mitte November im Kieler Haus der Wirtschaft. Der Vortrag des Seniorprofessors für Bevölkerungsmedizin am Zentrum für Bevölkerungsmedizin und Versorgungsforschung der Universi-tät zu Lübeck und engagierten Verfechters einer Priorisierungs-debatte, stand im Mittelpunkt des Parlamentarischen Abends, zu dem die KVSH-Vorstandsvorsitzende Dr. Monika Schliffke gut 130 Gäste aus der Politik und dem Gesundheitswesen begrüßen konnte.

In seinem Vortrag verdeutlichte der renommierte Lübecker Wissenschaftler, dass Priorisierung nicht mit Rationierung gleich-zusetzen sei und verwies auf die positiven Erfahrungen in Nor-wegen und Schweden. Die dortigen Debatten der vergangenen zwei Jahrzehnte hätten gezeigt, dass die Auseinandersetzung mit der Frage einer Priorisierung in der medizinischen Versorgung für die Ärzteschaft neue chancen böte. Raspe hob die Möglichkeit hervor, sich der eigenen, professionellen Moralität zu vergewis-sern und die Diskussion über die zukünftige medizinische Versor-gung vor allem aus einer klinisch-professionellen und am Bedarf orientierten Perspektive führen zu können, statt nur unter öko-nomischen Vorzeichen. Dem Referat des Gastes schloss sich eine engagierte Diskussion, moderiert von Heike Stüben, Redakteurin der Kieler Nachrichten, an. Die Frage des Nutzens einer Priorisie-rungsdebatte für den Alltag in den Praxen wurde ebenso themati-siert wie die Frage, inwieweit das schwedische Modell als Vorbild für Deutschland taugen kann.

Priorisierung sorgte für Diskussionen130 Gäste kamen zum Parlamentarischen Abend der KVSH.

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Zuvor hatte die KVSH-Vorstandsvorsitzende in ihrer Begrüßungs-rede dafür plädiert, sich der Frage der Priorisierung mit der not-wendigen Bereitschaft zur Differenzierung und ohne polemische Untertöne zu nähern. Sie sprach sich dafür aus, diese Diskussion heute zu beginnen, statt in einigen Jahren unter dem Eindruck eines sich verschärfenden Mangels nicht mehr sorgfältig abwä-gend Prioritäten in der medizinischen Versorgung setzen zu können.

Zu den Gästen zählte neben Abgeordneten des Bundestages und des Landtages sowie Vertretern der Ärzteschaft, der Kranken-kassen, der Kliniken, der Medien und der Wissenschaft auch die Staatssekretärin im Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung, Anette Langner. Sie überbrachte die Grüße der Ministerin und hob hervor, dass der Erhalt einer leistungsfähigen ambulanten Versorgung für die Landesregierung einen hohen Stellenwert habe.

DELF KRöGER, KVSH

Engagierter Verfechter einer Priorisierungsdebatte:

Professor Dr. Dr. Heiner Raspe

Dr. Monika Schliffke begrüßte die Gäste.

Dem Vortrag schloss sich eine engagierte Diskussion an.

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Es gibt zwei grundsätzlich unterschiedliche Finanzierungsbereiche eines Gesund heitssystems mit unterschiedlicher Problematik und dementsprechend unterschied lichen Lösungsansätzen, die Finan-zierung des Gesundheitssystems als Ganzes und die Finanzierung der in diesem System erbrachten Leistungen. Beide Bereiche haben ihre eigene Problematik.

Finanzierung des Gesundheitssystems als GanzesDer erste und übergeordnete Finanzierungsbereich ist die Finan-zierung eines Gesundheitssystems, in Deutschland vorrangig der GKV als Ganzes. Bestandteile dieser Finanzierung sind Beiträge, Steuerzuschüsse und Zuzahlungen. Im Vordergrund steht wie in jedem umlagefinanzierten Sozialsystem die Beitragsfinanzierung durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit einem Beitragssatz von derzeit 15,5 Prozent, einem Bundeszuschuss von 14 Milliarden Euro und 5,2 Milliarden Euro Zuzahlungen der Versicherten (2011).

Jeder dieser Finanzierungsbestandteile kann zumindest theore-tisch verändert wer den. Der Spielraum ist allerdings begrenzt. Gegen eine Erhöhung des Beitragssatzes bestehen von allen Parteien Vorbehalte besonders wegen der Belastung der Wirt-schaft. Beitragserhöhungen widersprechen auch der Forderung „mehr netto vom brutto“. Spielraum besteht in der Frage bundes-einheitlicher Beitragssatz mit kassen individuellen Zusatzbeiträ-gen, der heutige Zustand, oder Wiederherstellung der Fest setzung eines kassenindividuellen Beitragssatzes durch jede Krankenkasse selbst mit Abschaffung des Zusatzbeitrags. Einbezogen in die Berechnung des Beitrags kommen neben dem Arbeitseinkommen Erträge z.  B. aus Vermietung und Kapital. Zur Disposition kann auch der Versichertenkreis stehen und damit Beibehaltung des dualen Finanzierungssystems mit Gesetzlicher und Privater Kran-kenversicherung (PKV) oder Einführung einer Bürgerversicherung mit Einbeziehung der Gesamt bevölkerung in die GKV und Begren-zung der PKV auf Zusatzversicherungen.

Bei der Finanzierung aus Steuermitteln bis hin zur vollständigen Defizitfinanzierung muss vor Illusionen gewarnt werden. Zunächst gilt die grundgesetzlich festgelegte Schuldenbremse für den Bund ab 2016 und für die Bundesländer ab 2020. Dies ist der Verzicht auf jede Form einer Steuerfinanzierung über Schulden. Merkel und Seehofer werden nicht müde darauf hinzuweisen, dass in Zukunft die öffentliche Hand nur das ausgeben kann, was vor-her eingenommen worden ist. Es gilt die ein nahmeorientierte Ausgabenpolitik. Darüber hinaus geht es um den Wettstreit aller Politikbereiche um begrenzte Mittel. Es braucht nur auf die früh-kindliche Förderung, auf Bildung, Forschung, Klimaschutz, innere und äußere Sicherheit, auf Energie versorgung und auf den Ver-kehr mit Schienenverkehr, Straßenverkehr und Wasser wegen hingewiesen zu werden. Gesundheit ist also nur ein Bereich von vielen Politikbereichen, und für viele Politiker sicher nicht der für sie wichtigste Politik bereich. Dessen ungeachtet hat Lauterbach auf dem diesjährigen 115. Deutschen Ärztetag in Nürnberg ein Finanzierungsmodell für eine Bürgerversicherung vorge stellt, das zu je einem Drittel aus Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträgen und aus Steuermitteln besteht.

Es bleiben die Zuzahlungen, die Selbstbeteiligung des Patienten. Hier kann eigent lich nur über den Abbau von Zuzahlungen gespro-chen werden wie jetzt bei der Praxisgebühr. Wer eine Auswei-tung von Zuzahlungen fordert, wird umgehend der sozialen Demontage beschuldigt. Die Möglichkeiten der Ausweitung von Zuzahlun gen dürften daher nur zögerlich angegangen werden. Trotzdem könnte eine solche Diskussion dann geführt werden, wenn zur Sicherstellung der künftigen Finanzierung der GKV auch über Leistungskürzungen mit der Herausnahme von Leistungen aus dem Leistungskatalog der GKV diskutiert werden muss, wobei dann zu prüfen ist, ob die Einführung einer Zuzahlung im Einzel-fall dem vollständigen Verzicht auf diese Leistung Vorrang einge-räumt werden sollte.

LeistungsfinanzierungDer zweite grundsätzliche Gestaltungsbereich ist die Finanzierung von Leistungen im System. Hier geht es um die Grundsatzfrage Sachleistungssystem oder Kosten erstattungssystem, dann aber auch um Kostentransparenz, um die Gestaltung von Kostenbe-teiligungen des Patienten und damit wiederum um Zuzahlungen und letzt lich auch um den Ausschluss oder die Neuaufnahme von Leistungen.

zusammenschauBeide grundsätzlichen Gestaltungsbereiche der Finanzierung eines Gesundheits systems sollten in der Diskussion voneinander getrennt werden. Bei der Finanzie rung der GKV als Ganzes geht es um die Generierung der für die Erfüllung des Leistungsanspruchs

F I N A N Z I E R U N G G E S E T Z L I c H E K R A N K E N V E R S I c H E R U N G

Was gehört wozu? Es mangelt nicht an Konzepten zur Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversiche rung (GKV). Oft jedoch bleiben Fragen offen, dies auch darum, weil Begriffe nicht definiert und weil Zuordnungen getroffen werden, die so nicht stimmig sind. Derartige Konzepte erfordern daher Klarstellungen und Präzisierung.

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des Versicherten erforderlichen finanziellen Mittel, bei der zwei-ten grundsätzlichen Gestaltungsmöglichkeit um den Einsatz dieser Mittel für die Finanzierung von Leistungen im System. Dabei kann ein Finanzierungskonzept durchaus Teile beider Finanzierungsbe-reiche enthalten. In der Struktur eines Kon zepts müssen jedoch beide Bereiche getrennt abgehandelt werden. Dennoch gibt es zwischen beiden Finanzierungsbereichen Interdependenzen. So kann z.  B. ein Kostenerstattungssystem die Inanspruchnahme von Leistungen verringern, was zu einem reduzierten Bedarf an Mitteln für das Gesamtsystem führen kann. Das Gleiche gilt für Zuzahlungen.

von der bedarfsbestimmten zur einnahmeorientierten FinanzierungWenn alles so ist wie hier beschrieben kann am Ende wie bei den öffentlichen Haus halten so auch in der Gesetzlichen Kran-kenversicherung die Umstellung von einer bedarfsbestimmten auf eine einnahmeorientierte Finanzierung stehen. Eine solche Entwicklung hat einen hohen Grad an Wahrscheinlichkeit. Dies würde bedeuten, dass in der Gesetzlichen Krankenversicherung wie in den öffentlichen Haushalten nur geleistet werden kann, wofür Finanzmittel zur Verfügung stehen. Der Leistungs umfang würde damit ausschließlich vom jeweils vorhandenen Einnahme-volumen bestimmt.

PROF. FRITZ BESKE,

FRITZ BESKE INSTITUT FÜR GESUNDHEITS-SySTEM-FORScHUNG, KIEL

Im Jahr 1975 gründete Professor Fritz Beske in Kiel das Institut für Gesundheits-System-Forschung. Seitdem gilt das Institut nicht nur als bundesweit anerkannte Adresse für gesundheits-politische Wissenschaft, es ist auch untrennbar mit seinem Namen verbunden. Fritz Beske, der am Tag seiner Verab-schiedung seinen 90. Geburtstag feiert, analysiert seit knapp 40 Jahren mit hoher Kompetenz und Sachverstand das deutsche Gesundheitssystem. Er ist so zu einem geschätzten Berater für Gesundheitspolitik und Ärzteschaft geworden – seine Stimme hat Gewicht. Dies zeigte sich zuletzt in dem von ihm mitinitiier-ten Projekt „Gesundheit und Pflege“, für das Beske im vergan-genen Jahr alle entscheidenden Verbände und Institutionen aus dem schleswig-holsteinischen Gesundheitswesen gewinnen konnte. Sein klares Urteil und sein umfassendes Fachwissen machen ihn zudem zu einem begehrten Redner auf gesund-heitspolitischen Veranstaltungen.

Professor Beske ist aber auch ein kritischer Mahner. Er scheut sich nicht, Tabuthemen, wie die Rationierung und Priorisierung ärztlicher Leistungen, anzusprechen. Immer wieder setzt er sich dafür ein, den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenver-sicherung zu überarbeiten und die GKV von versicherungsfrem-den Leistungen zu entlasten. Dies hält Beske angesichts des demografischen Wandels und des medizinischen Fortschritts für unverzichtbar. Nur so sei auch künftig eine moderne medi-zinische Versorgung der Bevölkerung leistbar und vor allem finanzierbar. Die Zukunft der Gesetzlichen Krankenversicherung ist auch ein zentrales Thema der Schriftenreihe des Fritz-Beske-Instituts, die inzwischen 113 Bände umfasst. Im September 2007 wurde in der Schriftenreihe der Titel „Gesundheitsversor-

gung 2050 – Prognose für Deutschland und Schleswig-Holstein“ veröffentlicht. Dieser Band entstand unter Mitwirkung der KVSH und fand nachhaltig Beachtung in der gesundheitspolitischen Diskussion. Seine fundierten Analysen bereichern außerdem seit Jahren als Artikel das Nordlicht.

Basis all seiner Überlegungen ist Beskes grundsätzliches Plä-doyer für ein freiheitlich organisiertes und selbstverwaltetes Gesundheitssystem. Die im Zuge der jüngsten Honorarverhand-lungen auf Bundesebene entstandene Diskussion über die Rolle der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten und Kranken-kassen zeigt, dass diese Position aktueller ist denn je.

Hohe Anerkennung und Wertschätzung spiegeln auch die vielen Auszeichnungen wider, die Beske erhalten hat. So ist er seit 2008 Träger der Paracelsus Medaille, die höchste Auszeichnung der deutschen Ärzteschaft. 2011 war Beske Ehrenpräsident des Deutschen Ärztetages in Kiel. Und zu dem Bundesverdienst-kreuz am Bande sowie dem Bundesverdienstkreuz erster Klasse kam im Mai dieses Jahres noch das Große Verdienstkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland hinzu.

Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein bedankt sich bei Professor Beske für sein unermüdliches Engagement und wünscht ihm und seiner Ehefrau noch viele gesunde und glückliche Jahre im Ruhestand.

DR. MONIKA ScHLIFFKE UND DR. RALPH ENNENBAcH,

VORSTAND DER KVSH

W Ü R D I G U N G

Kritischer mahner, geschätzter beraterAm 12. Dezember 2012 wird Professor Dr. med Fritz Beske nach 37-jähriger Tätigkeit als ehrenamtlicher Direktor des Instituts für Gesundheits-System-Forschung Kiel verabschiedet. Der Vorstand der KVSH würdigt an dieser Stelle seine herausragenden Verdienste um das Gesundheitswesen und die Ärzteschaft.

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Susanne Himmelsbach, christina Johann, Sonja Kupfer und Lena Weisheit (Universität zu Lübeck) und Hendrik Faby, Sandra Howe, Jens Lassen und Patricia Neugebauer (christian-Albrechts-Universität zu Kiel) gehören zu den fast 500 Medizinstudenten, die neben über 40 ausgebildeten Ärzten und Psychologen ihr Fachwissen ehrenamtlich in den Dienst des 2011 gestarteten Online-Projektes stellen und ärztliche Diagnosen in verständliches Deutsch übersetzen. Voraussetzung für die Teilnahme der Human- und Zahnmedizinstudenten ist, dass sie sich mindestens im ach-ten Fachsemester befinden.

LaudatioDer Präsident der Universität Lübeck, Professor Dr. Peter Dominiak, überreichte den mit 5.000 Euro dotierten Preis am 20. Oktober in Kassel stellvertretend für die gesamte Gruppe an Johannes Bittner von der Technischen Universität Dresden, einen der Initiatoren des Portals. In seiner Laudatio sagte Professor Dominiak: „Medizinstudenten lernen die Fachausdrücke bereits im ersten Semester ihres Studiums in einem Vorbereitungskurs, der ‚Propädeutik‘. Von Anfang an wird ihnen beigebracht, wie man sich mit Kollegen und Kolleginnen unterhält, wie man ÜBER, aber nicht MIT Patienten spricht. Da ist die Idee von ‚Was hab‘ ich?‘ ebenso mitmenschlich wie genial und in ganz außergewöhn-licher Weise segensreich für die Patientinnen und Patienten.“

zuspruch ist enormMit ihrem ehrenamtlichen Engagement konnte das Team seit Januar 2011 schon fast 7.500 Patienten helfen. Pro Woche kom-men durchschnittlich 150 Befunde und Entlassungsbriefe hinzu. Tendenz weiter steigend. Inzwischen wurde deshalb ein virtuelles Wartezimmer eingerichtet, denn es gibt deutlich mehr Resonanz als man schnell bearbeiten kann. Als Arbeitsumgebung dient den Medizinstudierenden und Ärzten übrigens eine selbst entwickelte, von außen nicht zugängliche virtuelle Plattform. In diesem inter-nen Netzwerk können die Teammitarbeiter miteinander diskutie-ren, Erkundigungen einholen und sich fachlich austauschen. Das Übersetzungsportal ist fachlich breit aufgestellt: Egal ob Labor- ergebnis, zahnmedizinischer Befund, Arztbrief, Ergebnis einer Röntgen-, cT- oder MRT-Untersuchung: Patienten, die sich fragen, was ihr Befund eigentlich bedeutet, erhalten unter www.washabich.de kompetente und verständliche Hilfe. Arzt-briefe und Befundberichte müssen für Patienten also kein kein Buch mit sieben Siegeln mehr sein. Das Internetangebot bietet ihnen die Übersetzung des Mediziner-Lateins in verständliches Deutsch.

JAKOB WILDER, KVSH

Arzt-Deutsch – Deutsch-ArztDas Online-Portal www.washabich.de übersetzt Medizinerdeutsch in für Patienten verständliche Worte. Dafür wurden die Initiatoren des Beratungsprojekts nun mit dem Initiativpreis Deutsche Sprache 2012 ausgezeichnet. Mit dabei sind auch viele Medizin-studenten aus Schleswig-Holstein.

Professor Dr. Peter Dominiak überreichte den Preis stellvertretend für die gesamte Gruppe an Johannes Bittner.

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Nordlicht: Wie ist es dazu gekommen, dass Sie sich beim Projekt „Was hab ich?“ engagieren?Lena Weisheit: Vom Projekt habe ich im Inter-net gelesen. Vom ersten Homepage-Besuch bis zur Anmeldung hat es nicht lange gedauert. Schließlich kann ich als Studentin noch gut nach-vollziehen, dass manche Befunde für Laien ein-fach kaum zu verstehen sind.

Nordlicht: Wie kommen Sie an die zu übersetzenden Befunde?Weisheit: Die Patienten schicken ihre Befunde per Fax oder E-Mail an die Homepage. Dort werden diese im Mitarbeiter-bereich den Übersetzern zur Verfügung gestellt. Man hat die chance sich Befunde durchzulesen und dann zu entscheiden, ob man sich der Übersetzung annimmt.

Nordlicht: Wie hoch ist dabei der Arbeitsaufwand?Weisheit: Anfangs war der Arbeitsaufwand sehr hoch. Als Student kennt man viele Abkürzungen noch nicht und muss sich über einige Krankheitsbilder parallel belesen, um sie verlässlich übersetzen zu können. Dazu kommt, dass relevante Befunde meist mehrere Seiten lang sind. Mit jedem Befund lernt man dazu und spart beim nächsten ähnlichen Befund Zeit. Im Laufe der Zeit hat sich washabich weiterentwickelt und stellt inzwi-schen Textbausteine zur Verfügung.

Nordlicht: Das Projekt ist ehrenamtlich organisiert. Welchen Nutzen ziehen Sie für selbst aus der Übersetzerarbeit?Weisheit: Zunächst liest man parallel viel über entsprechende Krankheitsbilder und versteht durch das Übersetzen viele Zusammenhänge. Das Lesen der Arztbriefe schult uns wiede-rum in Formulierungen, die später für den ärztlichen Schriftver-kehr hilfreich sind. Zu guter Letzt freut man sich natürlich, wenn die Patienten sich nach Erhalt ihrer Übersetzung bedanken und mitteilen, wie man ihnen mit etwas Zeitaufwand weiterhel-fen konnte. Einige der Nutzer von washabich spenden auch Geldbeträge, wenn sie mit der Übersetzung zufrieden waren. Der größte Teil kommt dann dem Mitarbeiter zu Gute, der den Befund übersetzt hat.

Nordlicht: Man kann ja nicht alles wissen. Wo holen Sie sich Hilfe beim „Übersetzen“?Weisheit: Bei einigen Abkürzungen helfen Internet und Pschyrembel weiter. Ansonsten sind die Medizinbücher aus dem Studium eine gute Hilfe. Neben den zur Verfügung gestell-ten Textbausteinen, kann man während der Übersetzung kon-siliarische Anfragen an bereits ausgebildete Ärzte im Netzwerk stellen.

Nordlicht: Wo stößt der Dienst an seine Grenzen?Weisheit: Manche Nutzer stellen spezifische Anfragen und bit-ten um eine zweite Meinung oder auch Therapieempfehlungen. Das ist natürlich aufgrund eines vorliegenden Befundes nicht möglich und wird konsequent abgelehnt. Natürlich versuchen wir alle Befunde so gut es geht verständlich zu machen; man-che Fragen sollte dann jedoch nur der behandelnde Arzt beant-worten.

Nordlicht: Wie sieht es mit dem Datenschutz aus?Weisheit: Washabich handelt nach den bestehenden Daten-schutz-Regeln des Bundesdatenschutzgesetzes. Die Daten-übertragung auf der Website erfolgt über verschlüsselte Kom-munikationsprotokolle (https). So ist für den Nutzer schon beim Senden des Befundes gewährleistet, dass die Daten „abhör-sicher“ übertragen werden. Generell werden zudem nur Daten erhoben, die für die Übersetzung des Befundes nötig sind. Dazu gehören Befund und Geburtsjahr sowie die E-Mail-Adresse. Die User haben die Möglichkeit vor Einsendung der Befunde, ent-sprechende Adresszeilen etc. zu schwärzen. Alle Mitarbeiter unterliegen außerdem der Schweigepflicht.

Nordlicht: Was war ihr schwerster zu übersetzender Befund?Weisheit: Natürlich war der erste Befund der Schwerste. Jeder Befund ist aber für sich anspruchsvoll. Es reicht nie nur die medizinischen Begriffe zu übersetzen. Werden MRT-Befunde eingesandt, muss auch die Funktionsweise einer MRT erklärt werden. Da stößt man dann auf Sätze wie „Sequenzen: Sag. und kor. PD fs; axial PD fs; sag. T1 sowie Feinschichtung VKB parakor. T2“. Desweiteren würde es einem Nutzer nicht reichen nur die pathologischen Befunde übersetzt zu bekommen. Es ist auch nötig z. B. den Aufbau von Gelenken etc. detailliert zu erklären, bevor man alles weitere erklärt.

Nordlicht: Haben Sie schon Rückmeldungen von Patienten bekommen, deren Befunde Sie übersetzt haben? Weisheit: Die Mehrzahl der Nutzer schickt nach Erhalt der Über-setzung ein Feedback. Diese Beurteilungen helfen uns gege-benenfalls Kritikpunkte beim nächsten Mal umzusetzen. Und natürlich freut man sich, wenn man für seine Mühe mit netten Worten belohnt wird.

DAS INTERVIEW FÜHRTE JAKOB WILDER, KVSH

I N T E R V I E W

Die „Übersetzerin“Lena Weisheit arbeitet im Projektteam von „ Was hab ich?“ mit. Die Medizinstudentin aus Lübeck absolviert zurzeit das dritte Tertial des Praktischen Jahres in einer Klinik in Neustadt.

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Der Ärztemangel wird immer größer, der medizinische Nach-wuchs ist heiß begehrt. Aus diesem Grund nutzt die KVSH jede Gelegenheit, möglichst früh Kontakt zu der Ärztegeneration von morgen aufzunehmen. So war die KVSH auch in diesem Jahr wie-der mit einem eigenen Stand auf den beiden Informationsveran-staltungen zum Praktischen Jahr an der christian-Albrechts-Uni-versität zu Kiel und an der Universität zu Lübeck vertreten. „Wir wollen als KV an den Universitäten präsent sein, um rechtzeitig ins Spiel zu kommen. Wir suchen möglichst früh das Gespräch mit dem medizinischen Nachwuchs, um für die Niederlassung zu wer-ben“, erklärt Marion Grosse. Die betriebswirtschaftliche Beraterin in der Zulassungsabteilung der KVSH informierte die Studieren-den zusammen mit ihrer Kollegin Petra Fitzner am Info-Stand zur Kampagne „Land.Arzt.Leben!“.

Attraktive FörderungenIm Mittelpunkt stand die Beratung der Studierenden über die ver-schiedenen Fördermaßnahmen der KVSH und die Berufsperspek-tiven im Bereich „Niederlassung“. Ein Service, der sehr gut ange-nommen wurde. In Kiel wurden circa 50, in Lübeck sogar circa 80 Studierende beraten. „Das Interesse an einer Niederlassung, auch im Bereich Allgemeinmedizin und auf dem Land ist bei vielen Studierenden durchaus vorhanden. Das Wissen um die aktuellen Rahmenbedingungen aber nicht“, stellte Marion Grosse in ihren Gesprächen fest. Viele Studierende waren z. B. überrascht, wie viele attraktive finanzielle Unterstützungsmaßnahmen die KVSH schon während des Studiums anbietet. So waren am KVSH-Info-Stand „geldwerte“ Informationen z. B. zum Fahrtkostenzuschuss, den die KVSH Medizinstudenten gewährt, sehr gefragt. „Dass ich

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KVsh goes Uni

Werbung für den Beruf des niedergelassenen Arztes: Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein präsentierte sich auf mehreren Veranstaltungen den Medizin- studenten an den Universitäten in Kiel und Lübeck.

KielInformationsveranstaltungen zum Praktischen Jahr, Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

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als Blockpraktikantin im Fach Allgemeinmedizin für die Hin- und Rückfahrt zu meiner Lehrpraxis einen Zuschuss von 20 cent pro Kilometer bekomme, wusste ich gar nicht. Ich werde gleich den Antrag stellen“, freute sich eine Medizinstudentin. Auch Informa-tionen zum Zuschuss für PJler waren hochwillkommen. Die KVSH unterstützt Medizinstudenten mit 100 Euro pro Woche maximal für 16 Wochen, wenn sie ihr Praktisches Jahr im Wahlfach Allge-meinmedizin absolvieren. Außerdem zahlt die KVSH Famulanten – unabhängig von der Fachrichtung – einen monatlichen Zuschuss von 200 Euro. Der Förderungszeitraum beträgt dabei maximal zwei Monate.

Perspektiven für den nachwuchsBei den Gesprächen am Info-Stand zeigte sich weiter, dass ange-hende Ärzte mit den Themen Niederlassung und Praxisübernahme während ihres Studiums kaum in Be rüh rung kommen. Deshalb ist

ihr Bild von den Zukunftsaussichten einer Tätigkeit als niederge-lassener Arzt z. B. auf dem Land zum Teil immer noch von falschen Vorstellungen geprägt. „Die Studierenden wissen oft nicht, wie gut die finanziellen Perspektiven im ambulanten Bereich sind. Ins-besondere auf dem Land gibt es viele umsatzstarke Praxen, die in den nächsten Jahren auf den Markt kommen. Auf die Studieren-den wartet dann eine attraktive Auswahl“, so Marion Grosse. Pro Jahr werden in Schleswig-Holstein circa 100 Praxen übergeben.

Eine erfreulich große Resonanz gab es auch auf die sogenannten Uni-Sprechstunden, die die KVSH im Rahmen ihrer Nachwuchs-kampagne „Land.Arzt.Leben!“ bereits zum zweiten Mal an den Universitäten in Kiel und Lübeck durchführte. Insgesamt besuchten rund 80 Medizinstudenten die beiden Abendveranstaltungen, auf denen Dr. Johannes Gerber, Hausarzt auf Fehmarn, mit hoher Überzeugungskraft für seinen Beruf warb und ehrliche Antworten

LübeckInformationsveranstaltungen zum Praktischen Jahr, Universität zu Lübeck

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auf kritische Fragen lieferte. Was verdient ein Hausarzt, was muss ich in eine Praxis investieren und hat ein niedergelassener Arzt überhaupt Zeit, Urlaub zu machen? Die Medizinstudenten wollten konkret wissen, wie der Praxisalltag eines Landarztes aussieht und Dr. Gerber vermittelte ihnen einen authentischen Einblick in seine Tätigkeit. Das kam gut an, genauso wie der Vortrag von Sophie Bastrop. Die 24-jährige Medizinstudentin absolviert derzeit ihr Praktisches Jahr Allgemeinmedizin in der Hausarztpraxis von Dr. Ute Lang in Bunsoh in Dithmarschen. Sie forderte ihre Kommi-litonen auf, es ihr gleich zu tun und auch in einer akademischen

Lehrpraxis auf dem Land den Beruf des Hausarztes kennenzu- lernen. Der Vorteil sei, betonte Sophie Bastrop, dass sie intensiv in die Praxisabläufe eingebunden sei und somit viele wichtige Erfah-rungen sammeln könne. „Vor Beginn meines Praktischen Jahres war ich skeptisch“, so die Medizinstudentin. „Hausärztin und dann noch auf dem Land? Mittlerweile kann ich mir das aber durchaus vorstellen.“

MARcO DETHLEFSEN, JAKOB WILDER, KVSH

LübeckUni-Sprechstunde Universität zu Lübeck

KielUni-Sprechstunde Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

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TÜV zertifiziert Datensicher-heit des medizinischen servicecenters bayreuth – Das medizinische Servicecenter der Kassenärz-tlichen Vereinigung Bayerns (KVB) Gedikom GmbH hat sich den Schutz seiner Patienten- und Kundendaten durch den TÜV Saarland zertifizieren lassen. Das berichtet das Deutsche Ärzteblatt auf www.aerzteblatt.de. Das TÜV-Siegel „Geprüf-ter Datenschutz“ bescheinigt, dass sowohl organisatorische Sicherheitsmaßnahmen, wie Zutrittskontrollen als auch technische Abläufe zur Datenverarbeitung aktuellen Daten-schutzanforderungen entsprechen. Angesichts wiederholter Meldungen über Datenangriffe auf Branchenriesen, wie Sony oder klinische Einrichtungen, kommt dem Thema Daten-schutz gerade im Gesund heitswesen eine wachsende Bedeu-tung zu. „Bei uns gehen wöchentlich über 27.000 Anrufe im Zuge unseres Dienstleistungsangebotes ein, zum Beispiel bei der Vermittlung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes und den Dienstleistungen für Krankenkassen“, erklärt Gedikom-Geschäftsführer christian Hess. Dabei werde eine Vielzahl personenbezogener Daten erhoben und gespeichert. Entspre-chend wichtig sei ein verantwortungsvoller Umgang mit den sensiblen Informationen, der durch das TÜV-Siegel offiziell bestätigt werde.

Protestaktionen in hamburghamburg – „Kassen pressen Praxen aus“ – Unter dieser Parole begleiten Hamburgs niedergelassene Ärzte und Psychothera-peuten mit einer breit angelegten Protestaktion die diesjäh-rigen regionalen Honorarverhandlungen mit den Krankenkas-sen. „Wir treten vor allem für den Erhalt der Versorgung unserer Patienten ein. Deshalb müssen wir auch über Geld reden“, so Dr. Michael Späth, Vorsitzender der Vertreterversammlung der KV Hamburg. Zentrales Forum des Protestes ist die eigens für diese Aktion entworfene Website www.kassen-pressen- praxen-aus.de. Neben den wichtigsten Forderungen der Ärzte und Psychotherapeuten informiert die Seite die öffentlich-keit mit Einschätzungen, Kommentaren und Videobeiträgen über die Hintergründe der Auseinandersetzungen. Außerdem können die Niedergelassenen über ein Umfragetool und eine Diskussionsplattform interaktiv zum aktuellen Meinungs- und Stimmungsbild beitragen. Ein zweiter wesentlicher Baustein der Kampagne ist die Information der Patienten in den Praxen, die über ein Protestplakat, ein Mitteilungsblatt und das persön-liche Gespräch mit Arzt und Praxispersonal erfolgt. Es geht vor allem darum, den Patienten zu erklären, dass durch die radikale Sparpolitik der Kassen in den letzten Jahren nicht nur nieder-gelassene Ärzte in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, sondern die ambulante Behandlung des Patienten leidet und Schaden nimmt.

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hautkrebs-screening ab 20Stuttgart – Versicherte der AOK Baden-Württemberg können seit Anfang Oktober bereits ab 20 Jahren statt wie bislang ab 35 Jahren an einem Hautkrebs-Screening teilnehmen. Einen entsprechenden Vertrag hat die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) in Zusammenarbeit mit dem Berufsverband der Dermatologen in Baden-Württemberg und MEDI mit der AOK des Bundeslandes geschlossen.„In jungen Jahren sind die Erfolgsaussichten von Prävention durch Gesund-heitsbildung besonders vielversprechend. Bereits bestehende Schäden sind bei dieser Altersgruppe die Ausnahme, zeigen sich bei falschem Verhalten aber in späteren Jahren. Denn die Haut vergisst ja bekanntlich nichts“, sagte Norbert Metke, Vor-stand der KVBW. Wesentlicher Teil des Hautkrebs-Screening ist neben der ärztlichen Untersuchung auf Hautveränderungen eine umfassende Aufklärung über den richtigen Umgang mit Sonne und Hautpflege. Das Hautkrebs-Screening für Versi-cherte der AOK ab dem 20. bis zum 35. Lebensjahr wird aus-schließlich von Fachärzten für Hautkrankheiten durchgeführt. Für alle Versicherten gilt das Präventionsangebot wie bisher ab dem 35. Lebensjahr. Dieses bieten Hautärzte sowie eigens dafür qualifizierte Hausärzte im Abstand von zwei Jahren an.

KV hamburg veröffentlicht Qualitätsberichthamburg – Hamburgs Patienten werden auf bestem medi-zinischen Niveau versorgt. Die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten in der Hansestadt erfüllen die an sie gestellten qualitativen Anforderungen an ihre Tätigkeit mit hohem Engagement. Zu diesem Ergebnis kommt der von der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVH) heraus-gegebene Qualitätsbericht 2011. Der Bericht, der unter www.kvhh.net/kvhh/pages/index/p/435 online einzu-sehen ist, gibt einen umfassenden Blick hinter die Kulissen der ambulanten ärztlichen und psychotherapeutischen Versor-gung der Stadt Hamburg. Es werde vor allem deutlich, wel-cher hohen Arbeitsbelastung viele Ärzte ausgesetzt sind und warum der Wunsch nach mehr Zeit für ihre Patienten oft von Bürokratie überlagert wird, so die KVH. Um dem Verwaltungs- und Organisationsaufwand gerecht zu werden, entschie-den sich immer mehr Ärzte und Psychotherapeuten für eine Kooperation mit ihren Kollegen in Form von gemeinschaftlich geführten Praxen oder sie bevorzugten gar eine Anstellung.

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Ein Gewinn für Ärzte und Patienten: So bewertete der Daten-schutzbeauftragte Schleswig-Holsteins, Dr. Thilo Weichert, die Verleihung des ULD-Prüfsiegels für den E-Mail-Dienst der KVSH. Für beide Gruppen sei der Schutz sensibler Daten elementar wichtig. Der E-Mail-Dienst, den die KVSH auf eigener Infrastruk-tur und mit eigenem Personal betreibe, stelle diese wichtige Datensicherheit „in einem geschlossenen System von Arztpraxis zu Arztpraxis her“, lobte Weichert. Er beschrieb das Auditverfah-ren zudem als positives Ergebnis der bereits seit mehreren Jahren andauernden, intensiven Zusammenarbeit des ULD mit der KVSH. Bereits seit 2011 wurden im Rahmen des Auditierungsprozesses die internen IT-Systeme und die zum Datenaustausch notwendi-gen Strukturen einer gründlichen Überprüfung unterzogen. „Wir sind auf Herz und Nieren geprüft worden, denn Sicherheit darf nicht zufällig sein, sondern muss geplant und immer gleich gut sein“, erklärte Udo Karlins, Leiter des Fachbereichs Telematik bei der KVSH. Am Ende stand jetzt die Zertifizierung, die für drei Jahre gilt. Danach werden die Sicherheitsstandards erneut geprüft. Sicherheit als Serviceleistung„Die KVSH zeigt sich als vertrauenswürdige Instanz und beweist mit der erfolgreichen Zertifizierung zudem, dass sie sich eben nicht nur als Kontroll- und Prüforgan versteht, sondern auch als Dienstleister für ihre Mitglieder“, so Landesdatenschützer Weichert. Auch Dr. Monika Schliffke sieht in der Zertifizierung ein wichtiges Signal für die Ärzteschaft. „Wir haben mit unserem E-Mail-Dienst ein „Rund-um-Sorglos-Paket“ für unsere Mitglieder

geschnürt und einen verlässlichen Standard gesetzt. Die Nutzer des E-Mail-Dienstes können sich darauf verlassen, dass sensible Daten sicher von A nach B kommen“, erklärte die Vorstandsvor-sitzende der KVSH.

ProjektbeschreibungDen E-Mail-Dienst der KVSH gibt es seit Anfang 2011. Praxen kön-nen mit seiner Hilfe sicher, schnell und unkompliziert Patienten-daten austauschen. Arztbriefe, Befunde, Laborwerte oder Rönt-genbilder können sicher versendet und empfangen werden. Das gilt auch für die Kommunikation zwischen Arztpraxis und Kranken-haus. Die Vorteile liegen auf der Hand. Durch den E-Mail-Dienst entfällt z. B. das zeitaufwändige Einscannen und Ausdrucken von Dokumenten und der teure Versand mit der Post. Knapp 70 Praxen nutzen mittlerweile das kostenlose Angebot der KVSH. Drei Anlaufpraxen und vier Kliniken sind bereits an den E-Mail-Dienst angeschlossen. Über 500 E-Mails pro Monat werden verschickt. Um den höchsten Ansprüchen an Datenschutz und Praxissicher-heit zu genügen, sind alle E-Mails ver schlüsselt. Der Zugang zum E-Mail-Dienst ist nur über KV-SafeNet*, das sichere Online-Netz der Kassenärztlichen Vereinigungen, möglich. Der E-Mail-Dienst ist auch direkt in einige Praxisverwaltungs systeme eingebunden, sodass beispielsweise empfangene Arztbriefe sofort in der Patien-tendatei landen und von dort aus versandt werden können.

Das Kurzgutachten mit den Ergebnissen der Auditierung veröffentlicht das ULD unterwww.datenschutzzentrum.de/audit/register.htm.

JAKOB WILDER, KVSH

Mehr informationen Udo Karlins/Leiter Fachbereich TelematikTelefon: 04551 883 888E-Mail: [email protected]  

*Bitte beachten Sie, dass KV-SafeNet nicht mit der Firma SafeNet, Inc., USA, in fir-menmäßiger oder vertraglicher Verbindung steht

D A T E N S c H U T Z

ritterschlag für e-mail-DienstDas Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) verlieh dem E-Mail-Dienst der KVSH das Datenschutzaudit-Zertifikat.

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Nordlicht: Was ist ein Datenschutzaudit?

Udo Karlins: Bei einem Datenschutzaudit überprüft ein unab-hängiger Sachverständiger die technische und die organisa-torische Sicherheit eines Produktes, eines Dienstes oder einer Einrichtung. Bei der technischen Prüfung werden computer, Räume, Rechenzentren und deren Zugänge auf Einhaltung der empfohlenen Sicherheitsvorgaben geprüft. Bei der organisato-rischen Prüfung wird kontrolliert, ob der Betrieb Arbeitsricht-linien, Handlungsanweisungen, ausgebildetes Personal und eine Struktur hat, die zur Aufrechterhaltung und Verbesserung der IT-Sicherheit führen.

Nordlicht: Warum hat die KVSH den E-Mail-Dienst prüfen lassen?

Karlins: Natürlich waren wir uns schon vor Bereitstellung des E-Mail-Dienstes sicher, dass wir alle notwendigen und auch die wünschenswerten Sicherheitsvorkehrungen für den Betrieb eines so sensiblen Dienstes getroffen hatten. Dies aber noch mal von einer kompetenten und bundesweit respektierten

Institution, wie es das Landesdatenschutzzentrum Schleswig-Holstein ist, prüfen zu lassen, entspricht unserem Verantwor-tungsgefühl den Ärzten und den Patienten gegenüber.

Nordlicht: Wie wurde geprüft?

Karlins: Zuerst begutachtete der Auditor die eingereichte „Aktenlage“ sprich die Dokumentation aller den E-Mail-Dienst berührenden Daten, Software, Hardware, Räumlichkeiten, Personen und Geschäftsprozesse. Hier wird z. B. beschrieben, wie häufig und wo Daten gesichert werden, wer Zutritt zum Rechenzentrum hat, wer ein E-Mail-Konto anlegen darf und wie er es zu tun hat, wer wie bei Betriebsstörungen zu informieren ist, wer wann die Systeme wie auf fehlerfreie Funktion prüft, usw. Zusätzlich wurden die allgemeinen IT-Sicherheits-Richt-linien und -Konzepte der KVSH begutachtet. Alles in allem über 1.000 Seiten. In der zweiten Phase wurde dann vor Ort geprüft, ob denn all die dokumentierten Vorgaben auch tatsächlich ein-gehalten und umgesetzt wurden.

nordlicht: Wie war das Ergebnis?

Karlins: Erwartungsgemäß gab es keine Beanstandungen. Natürlich kann man Gold vergolden und es gab – wie immer, wenn sich Experten treffen – einige Hinweise und Anregungen, um noch besser zu werden. Diese nehmen wir gern auf, um sie in diesem oder auch anderen Projekten einfließen zu lassen.

Nordlicht: Sind die Sozialdaten im E-Mail-Dienst also „sicher“ sicher?

Karlins: Ja. Selbst bei Diebstahl der E-Mail-Server oder kriminel-ler Energie aus den eigenen Reihen der KVSH sind und bleiben die E-Mails zugriffsgeschützt und sicher. Durch das obligato-rische KV-SafeNet sind auch die Praxen bei der Benutzung des Maildienstes vor Angriffen aus dem Internet geschützt.

DAS INTERVIEW FÜHRTE JAKOB WILDER, KVSH

D A T E N S c H U T Z A U D I T

Auf der sicheren seiteDer E-Mail-Dienst hat die datenschutztechnische Prüfung (Audit) durch das Landesdatenschutzzentrum Schleswig-Holstein (ULD) erfolgreich gemeistert. Im Interview erklärt Udo Karlins, Leiter Fachbereich Telematik und IT-Sicher-heitsbeauftragter der KVSH, die Hintergründe der Überprüfung.

InTErVIEw

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Frei nach dem Motto „Einfach für alle“ gilt für alle privaten Haus-halte zum kommenden Jahreswechsel der Grundsatz: Ein Haushalt – ein Beitrag. Es ist also nicht mehr wie bisher entscheidend, wie viele Radios, Fernseher oder computer es in einer Wohnung gibt. Ab Januar 2013 muss dann jeder Haushalt eine Pauschale von 17,98 Euro pro Monat zahlen.

rundfunkbeitrag für PraxenAlle Unternehmer, dazu werden auch Praxen gezählt, müssen dann je Betriebsstätte zahlen, gestaffelt nach der Zahl ihrer voll- und teilzeitbeschäftigten Mitarbeiter. Die Höhe der zu entrichten-den Gebühr orientiert sich dabei an der Anzahl der Beschäftigten. Eine Differenzierung zwischen Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten findet nicht statt. Nicht mit gerechnet werden Praxisinhaber, Aus-zubildende, Leiharbeiter und geringfügig Beschäftigte.

Übersicht tarifea) Null bis acht Beschäftigte: ein Drittel des vollen Rundfunkbei-

trages wird fällig = 5,99 Euro im Monatb) Neun bis 19 Beschäftigte: ein voller Rundfunkbeitrag wird

fällig = 17,98 Euro im Monatc) 20 bis 49 Beschäftigte: zwei volle Rundfunkbeiträge werden

fällig = 35,96 Euro im Monat

Eine Änderung der Beschäftigtenzahl muss der GEZ einmal im Jahr gemeldet werden (Stichtag: 31. März).

regelung für KfzBei nur einem zu betrieblichen Zwecken genutzten Kraftfahrzeug fällt im Gegensatz zur bislang geltenden Regelung keine zusätz-liche Gebühr an. Anderes gilt nur für den Fall, dass mehr als ein Kraftfahrzeug zu betrieblichen Zwecken genutzt wird. Für jedes weitere Kraftfahrzeug fällt dann wiederum ein Drittel des vollen Rundfunkbeitrags an, also 5,99 Euro im Monat. Alle GEZ-Zahler, für die das neue Beitragsmodell eine Verände-rung bedeutet, werden übrigens angeschrieben und gegebenen-falls um Angaben für die Beitragsberechnung gebeten.

Detaillierte Informationen über die neuen Rundfunkbeiträge finden Sie im Internet unter www.rundfunkbeitrag.de. Dort können Sie mit einem Onlinebeitragsrechner schnell ermitteln, welche Kosten ab dem 1. Januar 2013 auf Sie zukommen.

JAKOB WILDER, KVSH

G E Z - G E B Ü H R

Pauschaler rundfunk-beitrag auch für PraxenDie vertraute GEZ-Gebühr ist ab dem 1. Januar 2013 Vergangenheit. Ab dann wird die alte „ Rundfunkgebühr“ durch den geräteunabhängigen „ Rundfunkbeitrag“ ersetzt, den nicht nur alle Haushalte, sondern auch Praxen entrichten müssen.

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P A T I E N T E N I N F O R M A T I O N

Unzulässige ÜberweisungenImmer wieder fordern Kliniken von ihren Patienten Überweisungen ein, auf die diese kein Anrecht haben. Ein Ärgernis für viele Arztpraxen. Die KVSH bietet den Niederge- lassenen nun Hilfe in Form einer Patienteninformation an, in der die Ablehnung der Überweisung detailliert begründet wird und die an die jeweilige Klinik weitergegeben werden kann. Sie finden diese Vorlage auf der Startseite von www.kvsh.de.

Einweisung/ÜberweisungBitte an das behandelnde Krankenhaus weitergeben!

Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,

Sie haben den oben genannten Patienten gebeten, eine Einweisung/Überweisung für eine Be-handlung im Krankenhaus zu besorgen. Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen darf ein Ver-tragsarzt einen solchen Schein im vorliegenden Fall nicht ausstellen.

(bitte ankreuzen)

� Überweisung plus EinweisungFür einen Patienten, der ins Krankenhaus eingewiesen wird, zusätzlich eine Überweisung auszustellen, ist unzulässig. Das Krankenhaus hat den Fall mitsamt aller prä- und poststa-tionären Leistungen anhand der Einweisung stationär zu behandeln. Es dürfen also weder für das Aufnahmegespräch noch für andere prästationäre Leistungen zusätzliche Überweisungs-scheine ausgestellt werden.

� Doppelte Einweisung Eine zweite Einweisung für denselben Behandlungsfall auszustellen, ist unzulässig. Eine Ein-weisung ist grundsätzlich gültig, bis der Behandlungsfall vom Krankenhaus abgeschlossen wird.

� Einweisung zur ambulanten NachsorgeEine Einweisung zur ambulanten Nachsorge („Kontrolluntersuchung“, „Wiedervorstellungs-termin“) auszustellen, ist unzulässig. Die poststationäre Behandlung innerhalb von 14 Tagen nach Entlassung des Patienten gehört zur Aufgabe des Krankenhauses und ist von der Einwei-sung abgedeckt. Für die ambulante Versorgung nach der 14-Tages-Frist sind die niedergelas-senen Vertragsärzte zuständig.

� Einweisung zur „Spezialsprechstunde“ Eine Einweisung darf nur ausgestellt werden, wenn eine stationäre Behandlung zwingend not-wendig ist. Eine Einweisung für eine klar erkennbar ambulante Versorgung im Krankenhaus auszustellen, ist unzulässig. Will der Patient eine ambulante „Spezialsprechstunde“ im Kran-kenhaus in Anspruch nehmen, muss er die Kosten dafür selbst tragen.

Wir bitten um Ihr Verständnis und verbleiben mit freundlichen Grüßen

______________________________________________

(Arztstempel und Unterschrift)

Der Abdruck der Patienteninformation erfolgt mit freundlicher Genehmigung der KV Hamburg.

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Den Tumor in der Mundhöhle früher erkennen, damit sich für Betroffene die Prognose verbessert und die Lebensqualität erhöht. Diesen Ansatz verfolgt die Kieler Projektgruppe, bestehend aus Prof. Dr. Dr. Jörg Wiltfang, Prof. Dr. Hans-Jürgen Wenz und PD Dr. Katrin Hertrampf vom Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, mit ihrer Aufklärungskampagne.

Nicht nur über den Tumor selbst, über seine Anzeichen, Symptome und Risikofaktoren, sondern auch über die visuelle klinische Untersuchung der Mundschleimhäute im Rahmen der zahnärztlichen jährlichen Kontrolluntersuchung will die Kampagne informieren. Denn nach wie vor stellt sich die Mehrheit der Betrof-fenen erst in einem sehr fortgeschrittenen Tumorstadium vor.

Primär soll die Existenz der Erkrankung bekannt gemacht werden. Parallel beginnt die gezielte Information über die unterschied-lichen Erscheinungsbilder der Erkrankung und die damit verbun-denen Risikofaktoren. Zusätzlich wird über die einfachen und effektiven Möglichkeiten der Früherkennung aufgeklärt:

� „Was ist Mundkrebs?“� „Wie kann ich ihn erkennen?“� „Gibt es Risikofaktoren?“� „Was kann ich selber tun?“

Im Frühjahr dieses Jahres konnten zahnärztliche und ärztliche Kollegen Informationsmaterialien in Form von Flyern und Postern bei der Projektleitung bestellen.

Neben der Einbindung von Berufsgruppen als sehr wichtige Kon-taktperson, wie z. B. Zahnärzte als Multiplikatoren und die Infor-mation über Direktmedien, z. B. Flyer und Poster bei Zahnärzten, Ärzten und Apotheken konnten eine Vielzahl von Institutionen gewonnen werden, die Kampagne als Informationsmedium zu unterstützen. Institutionen, wie z. B. die Stadtmission, Verbrau-cherzentrale, Wohlfahrtsverbände und die Gesundheitsämter spielen bei dieser Kampagne gerade bei der Risikogruppe eine wichtige Rolle.

Im PR- und medizinjournalistischen Bereich unterstützen ver-schiedene Kostenträger und Apotheken durch Artikel in ihren Zeit-schriften die Kampagne. Das extra für die Kampagne produzierte aufblasbare Modell „der begehbare Mund“ hat sich bisher als sehr erfolgreicher Hingucker und Informationsquelle erwiesen. Neben Terminen im cITTI-PARK Kiel und Lübeck, war das Modell durch die Unterstützung der Zahnärztekammer auf der Norla präsent. Auch die AWO präsentierte das Modell. Weitere Termine sind für dieses Jahr in Kiel, Lübeck, Flensburg und Rendsburg bereits vereinbart. Die Termine finden sich auf der Kampagnenwebseite (www.mundkrebs.info), die auch ein wichtiges Portal für wei-terführende detaillierte Informationsmöglichkeiten bietet.

Wissenschaftlich wird die Kampagne durch eine aufwendige Eva-luation begleitet, die zu verschiedenen Zeitpunkten repräsenta-tive Befragungen innerhalb der Bevölkerung Schleswig-Holsteins durchführen wird.

Unterstützt wird die Kampagne durch die Zahnärzte- und Ärzte-schaft sowie den Apotheken aus Schleswig-Holstein und durch die Friede-Springer-Stiftung, das Gesundheitsministerium Schleswig-Holstein und eine Reihe von Förderern aus dem wissenschaftli-chen, öffentlichen und wirtschaftlichen Bereich.

Die Poster und Flyer der Kampagne können unter folgender Kontaktadresse bestellt werden:PD Dr. Katrin Hertrampf, [email protected]

DR. KATRIN HERTRAMPF, KIEL

P R Ä V E N T I O N S K A M P A G N E

Tumore in der Mundhöhle früher erkennen: Das ist das Ziel des Projek tes der Klinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie.

„Gemeinsam gegen mundkrebs“ erfolgreich gestartet

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P R Ä V E N T I O N S K A M P A G N E

In dem Portal im sicheren Netz der Kassenärztlichen Vereinigun-gen (KVen) können Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten mit der KBV in Kontakt treten und ihre Erfahrungen und Vor-schläge übermitteln, wo Bürokratie in der Praxis reduziert werden kann. Die KBV setzt sich aktiv mit den Vorschlägen auseinander und prüft, inwieweit diese umsetzbar sind.

So funktioniert der bürokratie-Austausch In dem Portal  können  Ärzte und Psychotherapeuten Hinweise unterbreiten, an welchen Stellen Bürokratie abgebaut werden könnte. Mitarbeiter der KBV prüfen jeden Vorschlag, ob er geeig-net ist, die Bürokratiebelastung in den Praxen zu reduzieren und eine Umsetzung möglich ist. Nach etwa zwei Wochen erhält der Arzt eine Antwort, ob und wie sein Vorschlag genutzt werden soll oder warum eine Umsetzung vielleicht auch nicht möglich ist. Besonders konstruktive Vorschläge werden im onlineForum ver-öffentlicht, auch die Antworten der KBV. Die Nutzer des Portals haben die Möglichkeit, die im onlineForum eingestellten Ideen zu kommentieren.

Was das onlineForum außerdem bietet Das onlineForum verfügt über weitere Angebote, unter anderem:

• Es werden Beispiele vorgestellt, wo die KBV die bürokratische Belastung für Vertragsärzte und -psychotherapeuten bereits reduzieren konnte. Auch die KVen zeigen gute Lösungen.

• Auf der Startseite wird der „Vorschlag des Monats“ veröffent-licht.

• Besucher des Forums können an „Blitzumfragen“ zum Büro-kratieabbau teilnehmen. Wie hoch ist der Aufwand für eine Dokumentation? Wie viel Zeit kostet das Ausfüllen eines Formulars?

• Ärzte und Psychotherapeuten können sich als Experten regis-trieren lassen und die KBV beim Abschätzen des Bürokratie-aufwandes unterstützen.

 *BITTE BEAcHTEN SIE, DASS KV-SAFENET NIcHT MIT DER FIRMA SAFENET, INc., USA,

IN FIRMENMÄSSIGER ODER VERTRAGLIcHER VERBINDUNG STEHT.

KASSENÄRZTLIcHE BUNDESVEREINIGUNG

B Ü R O K R A T I E A B B A U

mehr zeit für die PatientenversorgungIm onlineForum „ Mehr Zeit für Patienten“ (buerokratieabbau.kv-safenet.de/html) der KBV machen Ärzte und Psychotherapeuten beim Bürokratieabbau mit.

transparenter Dialog im sicheren netzZiel ist ein echter und offener Dialog zwischen Ärzten, Psychotherapeuten, KVen und KBV zum Thema Bürokratie. Das sichere Netz der KVen bietet dafür beste Vorausset-zungen: Nur Anwender mit einem KV-SafeNet*- oder einen KV-FlexNet-Anschluss haben Zugang. Alle Informationen und Daten sind bestens geschützt.

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* Die Stadt Kiel und die Stadt Lübeck stellen jeweils einen Planungsbereich dar. Alle übrigen Planungsbereiche richten sich nach den Kreisgrenzen, außer der Kreisregion Stadt Neumünster/Kreis Rendsburg-Eckernförde (NMS/RD-E) und der Kreisregion Stadt Flensburg/Kreis Schleswig-Flensburg (FL/SL-FL).

** Die Bewerbungsfrist ist eine Ausschlussfrist, das heißt, es können nur Bewerbungen akzeptiert werden, die innerhalb der Bewerbungsfrist eingehen. Sollte innerhalb der Bewerbungsfrist keine Bewerbung eingehen, so gilt die Ausschreibung maxi- mal für ein weiteres Jahr. Die Bewerbungsfrist ist gewahrt, wenn aus der Bewerbung eindeutig hervorgeht, auf welche Aus- schreibung sich die Bewerbung bezieht, für welche Adresse die Zulassung beantragt wird und ein Arztregisterauszug beigefügt wurde.

Flensburg

Kiel

Lübeck

Neumünster

Dithmarschen

HerzogtumLauenburg

Nordfriesland

Ostholstein

Pinneberg

PlönRendsburg-Eckernförde

Schleswig-Flensburg

Steinburg

Stormarn

Segeberg

Lübeck

nähere informationen zu den ausgeschriebenen Praxen erhalten Sie unter folgenden telefonnummern:

04551 883 378 04551 883 291

Der Bewerbung sind ein Auszug aus dem Arztregister sowie ein unterschriebener Lebenslauf beizufügen. Ferner ist ein polizeiliches Führungszeugnis der Belegart „O“ (Behörden-führungszeugnis) zu beantragen.

hinweis: Die Wartelisteneintragung ersetzt nicht die Bewerbung!

Bewerbungen richten Sie bitte an: KVSH, Zulassung/Praxisberatung, Bismarckallee 1– 6, 23795 Bad Segeberg

Öffentliche Ausschreibung von VertragspraxenDie Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein schreibt auf Antrag von Ärzten/Psychotherapeuten deren Praxen zur Übernahme durch einen Nachfolger aus, sofern es sich bei dem maßgeblichen Planungsbereich um ein für weitere Zulassungen gesperrtes Gebiet handelt.

gemäß Paragraf 103 Abs. 4 sGb V

Fachgebiet/Arztgruppe Planungs bereich* Praxisform bewerbungs frist** Ausschreibungs nummer

Psychotherapeuten- halbe Zulassung -

NMS/RD-E EP 31.01.2013 13685/2012

Psychotherapeuten- halbe Zulassung -

Steinburg EP 31.01.2013 13873/2012

Psychotherapeuten- halbe Zulassung -

Pinneberg EP 31.01.2013 14070/2012

B E K A N N T M A c H U N G E N

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Folgende Ärzte/Psychotherapeuten wurden im rahmen des Sonderbedarfes zugelassen. Diese beschlüsse sind noch nicht bestandskräftig, sodass hiergegen noch Widerspruch eingelegt bzw. Klage erhoben werden kann.

name Fachgruppe/Schwerp. niederlassungsort niederlassungsdatum

Dr. phil. Dipl.-Psych. carsten Schmidt

Kinder- und Jugendlichenpsycho-therapie

24340 Eckernförde, Kieler Straße 72 01.01.2013

Folgende Ärzte/Psychotherapeuten wurden ermächtigt bzw. bei folgenden Ärzten haben sich Änderungen ergeben (Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Ermächtigungsverzeichnis auf www.kvsh.de.

name Fachgruppe Ort

Dr. med. Stephanie Schön-Oschinsky Ärztin ohne Gebietsbezeichnung mit der Zusatzbezeichnung Psychotherapie Schleswig

Dr. med. Andreas Dabelstein Allgemeinmedizin mit der Zusatzbezeichnung Psychotherapie Kiel

Folgende Ärzte/Psychotherapeuten/Mvz wurden zugelassen und haben um veröffentlichung gebeten

name Ort Fachgruppe beginn nachfolger von

Dipl.-Med. Angela Hachtmann 23611 Bad Schwartau, Hauptstraße 21

Psychotherapeutische Medizin

01.07.2012 Frau Annemarie Czieslik

Dr. med. Kathrin van Heek 24159 Kiel, Kanalstraße 37

Kinder- und Jugendpsychi-atrie und -psychotherapie

02.01.2013

Dipl.-Psych. Matthias Margraf 23558 Lübeck, Dornestraße 3

Psychologischer Psychotherapeut

02.01.2013 Dipl.-Psych. Barbara Bock

Dipl.-Psych. Birgit Leifeld- halb -

24966 Sörup, Schwanenweg 9

Psychologische Psychotherapeutin

01.01.2013 Dr. med. Margarete Gehse

Ute Range 24105 Kiel, Blücherplatz 3

Psychotherapeutische Medizin

01.10.2012 Elisabeth Pongratz

Dipl.-Psych. Dorothee Ivemeyer- halb -

23560 Lübeck, Kronsforder Allee 40 b

Psychologische Psychotherapeutin

01.11.2012 Dr. phil. Dipl.-Psych. Michael Redegeld

Prof. Dr. med. Dr. rer. nat. Mahmoud Mesrogli

25813 Husum, Brinckmannstraße 16

Frauenheilkunde und Geburtshilfe

01.01.2013 Khuong Bui-Ngoc

Dipl.-Psych. Alexander Klose 24340 Eckernförde, Fischerstraße 14

Psychologischer Psychotherapeut

01.01.2013 Sabine Clausen

Dipl.-Psych. Inken Nürnberger- halb -

24105 Kiel, Blücherplatz 17

Psychologische Psychotherapeutin

01.01.2013 Dipl.-Psych. Elisabeth

Müller-Kietzmann

Folgende Ärzte/Psychotherapeuten/Mvz haben die Genehmigung zur verlegung ihrer vertrags-praxis erhalten und um veröffentlichung gebeten

name Fachgruppe von nach Datum

Dipl.-Soz.-Päd. Hans-Jürgen Göbel

Kinder- und Jugend-lichenpsychotherapeut

25348 Glückstadt, Bohnstraße 3

25348 Glückstadt, Am Fleth 51 25.10.2012

Dipl.-Psych. Ralf Steenblock Psychologischer Psychotherapeut

25590 Osterstedt, Strohwiese 1 d

24594 Nindorf, Osterree 8 01.12.2012

Dipl.-Psych. Barbara Eckloff Psychologische Psychotherapeutin

24939 Flensburg, Ostseebadweg 20

24939 Flensburg, Ramsharde 11 01.12.2012

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1. § 2 AufgabenIn § 2 Absatz 1 Satz 2 wird die Paragraphenangabe „§ 27“ durch die Paragraphenangabe „§ 73“ sowie das Wort „ärzt-liche“ durch das Wort „vertragsärztliche“ ersetzt.

§ 2 Absatz 2 wird wie folgt neu gefasst:

(2) Die KVSH stellt gemäß § 99 SGB V im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen nach Maßgabe der vom Gemeinsa men Bundesausschuss erlassenen Richtlinien (§ 92 Absatz 1 Satz 2 Nr. 9 SGB V) auf Landesebene einen Bedarfsplan zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung auf und passt ihn jeweils der Entwicklung an. Zur Berück-sichtigung regionaler Besonderheiten für eine bedarfs-gerechte Versorgung kann von den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses abgewichen werden. Der Bedarfsplan ist im Schleswig-Holsteinischen Ärzte-blatt zu veröffentlichen.

Die KVSH hat gemäß § 105 SGB V mit Unterstützung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) entsprechend dem Bedarfsplan alle geeigneten finan ziellen und sonstigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherstellung der ver-tragsärztlichen Versorgung zu gewährleisten, zu verbessern oder zu fördern.

In § 2 Absatz 3 wird die Paragraphenangabe um die Angabe „Ziffer 3“ ergänzt.

2. § 4 befugnisse In § 4 Absatz 3 Satz 1 werden nach dem Wort „sonstigen“ die

Worte „zu verteilenden“ hinzuge fügt.

Satz 2 wird wie folgt neu gefasst:

„Die gemäß den jeweils geltenden gesetzlichen Bestim-mungen zu erstellenden Honorarverteilungsvorschriften sowie die Prüfvereinbarung nach § 106 SGB V sind für ihre Mitglieder verbindlich.“

Änderungen der satzung der Kassenärztlichen Vereinigung schleswig-holstein

R E c H T

Die Abgeordnetenversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein hat die Satzung der KVSH vom 7. März 1956 in der Neufassung vom 8. November 2006 und der geän derten Fassung vom 4. November 2009 mit Beschlüssen vom 12. September und 7. November 2012 wie folgt geändert. Die Änderungen treten am Tage nach der Ver-öffentlichung im Schleswig-Hol steinischen Ärzteblatt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

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In § 4 Absatz 4 werden die Worte „Kassenärztlichen Bundes-vereinigung“ durch die Abkürzung „KBV“ ersetzt.

Im letzten Halbsatz werden die Paragraphen „§ 136a, 136b, Absatz 1 und 2“ durch die Paragra phenangabe „§ 137 Absatz 1“ ersetzt.

In § 4 Absatz 6 Satz 4 wird das Wort „kostenaufwendige“ durch das Wort „bestimmte“ ersetzt.

3. § 5 Mitgliedschaft In § 5 Absatz 1 werden die Worte „für die Dauer ihrer Zulas-

sung“ gestrichen. In § 5 Absatz 2 werden die Worte „für die Dauer des Anstel-

lungsverhältnisses“ gestrichen. In § 5 Absatz 3 werden die Worte „für die Dauer des Anstel-

lungsverhältnisses“ gestrichen.

In § 5 Absatz 4 werden die Worte „die in Eigeneinrichtungen nach § 105 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 5 Satz 1 angestellten Ärzte sowie“ vorangestellt.

Die Worte „für die Dauer der Ermächtigung“ werden gestri-chen.

4. § 7 Fortbildungspflicht § 7 erhält folgende neue Überschrift: „Fortbildungspflicht und Pflicht zur Qualitätssicherung“

§ 7 Absätze 2 und 3 werden wie folgt neu gefasst:

„(2) Soweit die KVSH selbst Fortbildungsmaßnahmen, ins-besondere in Form von Ab rechnungsseminaren für neu niedergelassene bzw. neu tätige Vertragsärzte, durch-führt, sind ihre Mitglieder auf Aufforderung zur Teil-nahme verpflichtet. Der Fortbildungspflicht wird auch durch Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen u. a. anderer Kassenärztlicher Vereinigungen und Ärztekam-mern genügt, wenn sie nach Inhalt und Umfang ver-gleichbar sind.

(3) Die Mitglieder der KVSH sind zur Sicherung und Wei-terentwicklung der Qualität der von ihnen erbrachten Leistungen verpflichtet. Sie sind verpflichtet, an Quali-tätssicherungsmaßnahmen gemäß §§ 135 a ff SGB V teilzunehmen.“

5. § 8 Maßnahmen wegen Pflichtverletzung In § 8 Absatz 1 Satz 1 wird das Wort „Ermächtigung“ durch die

Worte „vertragsärztlichen Beteili gung“ ersetzt.

Satz 2 wird wie folgt neu gefasst:„Im Fall der Verhängung einer Maßnahme trägt das Mit-glied auch die Verfahrens kosten.“

In § 8 Absatz 2 Satz 1 wird nach den Worten „auf Antrag des Vorstandes“ Folgendes einge fügt:

„, der auch von einem Juristen der Rechtsabteilung oder einer anderen vom Vor stand zu bezeichnenden Stelle unterzeichnet und eingereicht werden kann,“

In § 8 Absatz 4 Satz 1 werden die Worte „des Vorstandes“ gestrichen.

In Satz 3 werden die Worte „Verfahren auf Entziehung der Zulassung oder ein Verfahren der Wirtschaftlichkeits-prüfung“ durch die Worte „Zulassungsentziehungs- oder Wirtschaftlichkeits prüfungsverfahren“ ersetzt sowie nach dem Wort „Wirtschaftlichkeitsprüfungsverfahren“ die Worte „oder ein Verfahren über Abrechnungsberichtigungen“ hin-zugefügt.

In § 8 Absatz 6 wird folgender Satz hinzugefügt: „Das Verfahren kann auch ohne Verhängung einer Maß-nahme gegen Auferle gung der Verfahrenskosten einge-stellt werden.“

6. § 9 Organe der KvSh In § 9 Absatz 3 Satz 2 werden die Worte „dieser Zeit“ durch

die Worte „ihrer Amtszeit so lange“ ersetzt. In Satz 3 wird die Paragraphenangabe „§ 10 Absatz 7“ durch

die Paragraphenangabe „§ 10 Absatz 8“ ersetzt. In Satz 4 wird die Paragraphenangabe „§ 10 Absatz 7a) bis d)

und f)“ durch die Paragra phen an gabe „§ 10 Absatz 8 a) bis d) und f)“ ersetzt.

In § 9 Absatz 5 wird folgender Satz hinzugefügt:„Die Entschädigungsordnung ist hinsichtlich der Ent-schädigung für die ehrenamt lich tätigen Mitglieder der Abgeordnetenversammlung als Anlage 2 Bestandteil dieser Satzung.“

7. § 10 Die Abgeordnetenversammlung In § 10 Absatz 2 wird das Wort „ärztlichen“ durch das Wort

„vertragsärztlichen“ ersetzt.

In § 10 Absatz 8 wird der Satz 2 („Die Feststellungen des vor-zeitigen Ablaufes des Amtes nach a) bis g) trifft der Beirat.“) gestrichen.

8. § 11 Aufgaben der Abgeordnetenversammlung § 11 Absatz 3 r) wird wie folgt neu gefasst:

r) „die Beschlussfassung über die Honorarvertei-lung gemäß § 87b Abs. 1 SGB V sowie die Festlegung verbindlicher Rahmen und Grundsätze für die Rege-lungen der Honorarabrechnung,“

In § 11 Absatz 4 Satz 1 wird nach dem Wort „aller“ das Wort „anwesenden“ eingefügt.

9. § 13 vorstand der KvSh In § 13 Absatz 4 Satz 2 wird nach dem Wort „Vorstandsmit-

glied“ der Passus „auf der Grund lage von getrennten Vor-schlägen der Mitglieder der Abgeordnetenversammlung, die an der hausärztlichen Versorgung teilnehmen, und der Mit-glieder der Abgeordnetenversammlung, die an der fachärzt-lichen Versorgung teilnehmen,“ eingefügt.

In § 13 Absatz 9 wird der Satz 2 („Die Feststellungen des vor-zeitigen Ablaufes des Amtes nach a) bis d) trifft der Beirat.“) gestrichen.

In § 13 Absatz 10 Satz 1 wird nach dem Wort „aller“ das Wort „anwesenden“ eingefügt.

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10. § 14 Aufgaben des vorstandes § 14 Absatz 5 („Der Vorstand regelt die Kassenführung und

–prüfung der Kreisstellen.“) wird gestrichen. Der bisherige Absatz 6 wird Absatz 5. Der bisherige Absatz 7 wird Absatz 6.

11. § 16 Findungsausschuss In § 16 Absatz 1 wird nach Satz 3 folgender Satz 4 eingefügt:

„Die von den Fachausschüssen in den Findungsaus-schuss gewählten Mitglieder müssen ebenfalls Mitglie-der der Abgeordnetenversammlung sein.“

12. § 20 beratender Fachausschuss für die hausärztliche versorgung

In § 20 Absatz 1 wird folgender Satz hinzugefügt:„Sie dürfen nicht gleichzeitig Mitglied des Beratenden Fachausschusses für Psy chotherapie sein.“

13. § 21 beratender Fachausschuss für die fachärztliche versorgung

In § 21 Absatz 1 wird folgender Satz hinzugefügt:„Sie dürfen nicht gleichzeitig Mitglied des Beratenden Fachausschusses für Psy chotherapie sein.“

14. § 22 Kreisstellen § 22 wird wie folgt neu gefasst:

㤠22 Kreisstellen

(1) Für jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt des Landes Schleswig-Holstein besteht eine Kreis stelle als Verwal-tungsaußenstelle. Die Kreisstellen haben die Aufgabe, den Vorstand der KVSH zu unter stüt zen und an der Durchführung der Auf-gaben der KVSH mitzuwirken.Sie sind keine eigenständigen juristischen Personen.

(2) Bei den Kreisstellen bestehen

a) die Mitgliederversammlung, der die im Kreis ver-tragsärztlich nie der ge las se nen und überwiegend dort tätigen und die im Kreise über wie gend tätigen son-stigen Mitglieder der KVSH angehören.

Die Mitgliederversammlung wählt aus ihrer Mitte einen Kreis stel len vorsitzen den als Leiter der Kreisstelle und als Versammlungs lei ter sowie einen Stell ver tre ter. Der Kreisstellenvorsitzende bzw. sein Stellvertreter kön nen aus wichtigem Grund vom Vorstand ab be rufen werden.

Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Amtes als Kreis stel len vor sitzender rückt zunächst sein Stell vertreter nach. Im übri gen sind zeitnah entsprechend Neu wah len durchzuführen. Ist die Po si tion des Kreisstellen vor sit zen-den un besetzt, tritt der Vorstand bzw. eine von diesem zu be stim men de Person an dessen Stelle.

b) der Beirat, der aus dem Vorsitzenden, dem stellvertre-tenden Vor sit zen den und drei, vier oder fünf aus der Mitte der Mit glie der ver samm lung zu wählen den Bei-sitzern besteht. Darüber hinaus gehören die zum Kreis gehörenden Mitg lieder der Abgeordneten versammlung der KVSH dem Beirat an.

(3) Die Amtsperiode des Kreisstellenvorsitzes und des Beirates entspricht derjenigen der Abgeordnetenversammlung.

(4) Die für den Betrieb der Kreisstelle erforderlichen Mittel sind Bestandteil des vom Vor stand zu verwaltenden KV-Haus-haltes.

(5) Näheres regelt eine Geschäftsordnung, die sich die Kreisstelle nach Maßgabe und mit Zustimmung des Vorstandes gibt.“

15. § 24 honorar § 24 wird wie folgt neu gefasst:

(1) Regelungen zur Honorarabrechnung mit Ausnahme der Ver-teilung der Gesamtver gütung werden in einer Honorarab-rechnungsordnung (HAO) getrof fen.

(2) Bei der Honorarverteilung wird der jeweils gemäß dem SGB V erstellte Vertei lungsmaßstab angewendet.

16. § 25 bekanntmachungen In § 25 Absatz 2 Satz 2 wird nach dem Wort „ist“ das Wort

„zeitgleich“ eingefügt.

In § 25 Absatz 3 wird die Paragraphenangabe „§ 160 Absatz 2 LVwG“ durch die Paragra phen an gabe „§ 155 Absatz 2 Satz 1 LVwG“ ersetzt.

17. § 26 Anlagen In § 26 wird das Wort „(Entschädigungsordnung)“ durch die

Worte „(Entschädigungsregelun gen für die Mitglieder der Abgeordnetenversammlung)“ ersetzt und die Paragraphen-angabe „(Modellvorhaben gemäß § 64 SGB V)“ durch die Paragraphenangabe „(Modellvorhaben ge mäß §§ 63 Absatz 6, 64 und 64a SGB V)“ ersetzt.

18. § 27 inkrafttreten § 27 wird wie folgt neu gefasst:

Diese von der Abgeordnetenversammlung am 12. Septem-ber und am 7. November 2012 be schlos senen Satzungs-änderungen bedürfen der Genehmigung durch die für die Sozialversi cherung zu ständige oberste Verwaltungsbehörde des Landes und sind im Schleswig-Holstei nischen Ärzteblatt zu veröffentlichen. Sie treten am Tage nach der Veröffentli-chung in Kraft.

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19. Anlagen zu § 26 der Satzung der KvSh In der Anlagenaufzählung zu § 26 wird hinsichtlich der Anlage

2 das Wort „Entschädigungs ord nung“ durch die Worte „Ent-schädigungsregelungen für die Mitglieder der Ab geord ne ten-ver samm lung“ ersetzt.

Hinsichtlich der Anlage 3 wird die Bezeichnung „Modellvor-haben gemäß § 64 SGB V“ durch die Bezeichnung „Modell-vorhaben gemäß §§ 63 Absatz 6, 64 und 64a SGB V“ ersetzt.

Diese Änderungen/Ergänzungen bedürfen der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde und treten am Tage nach der Veröf-fentlichung in Kraft.

Bad Segeberg, 19. September 2012Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein

Ausgefertigt:

KLAUS-HENNING STERZIK, JUSTITIAR DER KVSH

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A U S B L I c K

Kaum Einkommenssteigerung zu erwartenDas Ende August erzielte Ergebnis im Erweiterten Bewertungsaus-schuss die Erhöhung des Orientierungswertes um 0,9 Prozent zum Jahresbeginn 2013 bedeutet für die Psychotherapeuten eine Stei-gerung ihrer Stundensätze um ungefähr 72 cent für eine antrags- und genehmigungspflichtige psychotherapeutische Sitzung von mindestens 50 Minuten Dauer (kalkulatorische Zeit: 70 Minuten). Die Probatorische Sitzung wird künftig mit 62,06 Euro statt mit bislang 61,51 Euro vergütet. Und eine Krisenintervention mit

dem fünfmaligen Ansatz des Psychotherapeutischen Gespräches (5 x 10 Min.) ergibt nun ein Honorar von 53,93 Euro anstatt 53,45 Euro. Denn bei den Stellschrauben, die die Vergütung pro Zeiteinheit bestimmen – das sind Punktzahl, Orientierungswert und teilweise der Anpassungsfaktor für EBM Kapitel 35.2- wurden eben keine bzw. nur sehr geringfügige Veränderungen beschlossen. Eine deutlich spürbare Einkommenssteigerung können die Psycho- therapeuten 2013 also nicht erwarten. Und der Kaufkraftverlust der letzten vier Jahre wird nicht ausgeglichen.

Was bringt das Jahr 2013 den Psychotherapeuten?

Stellte man vor einem Jahr die Frage: „ was erwartet die Psychotherapeuten zum Jahreswechsel?“, hieß es: Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der Ver-sorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung am 1. Januar 2012 wird alles besser werden. Wirklich besser geworden ist dann zunächst nichts. Es sei denn, man sieht es bereits als eine Verbesserung an, wenn alles so bleibt wie es war. Mit dieser pessi-mistischen Sichtweise jedoch würde man den Begriff Verbesserung seiner eigentlichen Bedeutung entheben. Zum Jahreswechsel 2012/2013 behauptet nun niemand mehr, es wird alles besser. Dieses lässt sich wohl auch schlecht behaupten bei einer Einkommens-steigerung in Höhe von 0,9 Prozent für einen Zeitraum von vier Jahren.

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Psychotherapie außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamt-vergütungAm 22. Oktober hat der Erweiterte Bewertungsausschuss dann beschlossen, den regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und Krankenkassen zu empfehlen, die antrags- und genehmigungspflichtigen psychotherapeutischen Leistungen sowie die Probatorischen Sitzungen 2013 extrabudgetär zu stel-len. D. h. diese Leistungen können künftig außerhalb der morbi-ditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) von den Krankenkassen bezahlt werden und etwaige Mengenausweitungen würden die-ses Volumen nicht belasten können. Mit dieser Entscheidung liegt das Morbiditätsrisiko im Bereich der psychischen Erkrankungen fast allein bei den Krankenkassen. Mit der Herausnahme auch der Erstgespräche könnte gewährleistet werden, dass diese zukünftig frei von Quotierung und Abstaffelung bleiben und weiterhin eine Vergütung zu einem festen Preis erfolgen kann. Aktuelle Verlaut-barungen gehen in die Richtung, dass Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) und Krankenkassen der Empfehlung vom Erweiterten Bewertungsausschuss folgen werden und dieses vertraglich für das Jahr 2013 vereinbaren werden.

Das Psychotherapeutische Gespräch Die in der MGV verbleibenden psychotherapeutischen Leistungen sind nicht davor geschützt, quotiert oder abgestaffelt zu werden. Hierzu könnten bei entsprechender Mengenausweitung und/oder Gestaltung des Honorarverteilungsmaßstabes beispielsweise die Bereiche Psychodiagnostische Testverfahren, Bericht an den Gutachter, Biografische Anamnese sowie auch das Psychothera-peutische Gespräch gehören. Für die meisten Bereiche ist dies nicht zu erwarten, aber das zuletzt genannte Psychotherapeu-tische Gespräch hat in den letzten Jahren eine stetige Zunahme erfahren. Mit Einführung des neuen Einheitlichen Bewertungs-maßstabes (EBM) zum 1. April 2005 wurde das Psychothera-peutische Gespräch auch für Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten abrechnungs-fähig. Lange Zeit jedoch hat diese unter der Ziffer 23220 im EBM aufgeführte Leistung bei der Versorgung keine Rolle gespielt. Bis zur Honorarreform 2009 tendierte die Vergütung dieser Leistung gegen Null Euro und wurde kaum erbracht.

Erst die Reform mit Einführung der Zeitkapazitätsgrenzen hat den Spielraum für diese Leistungen deutlich erweitert und dann tat-sächlich zur Ausweitung dieser sinnvollen Leistung geführt. Im Grunde jedoch ist das Psychotherapeutische Gespräch eine neue Leistung, der bislang nie zusätzliches Geld gefolgt ist. Und dieses führt nun dazu, dass das für diese Leistung bei der KVSH kalkulierte Finanzvolumen im Jahre 2013 an seine Grenzen stößt. Hier muss dringend eine Lösung gefunden werden! Es muss auch zukünftig möglich sein, dass das Psychotherapeutische Gespräch, eine wich-tige und sinnvolle Leistung, vernünftig vergütet wird und somit auch weiter vom Psychotherapeuten erbracht werden kann.

bedarfsplanung - PraxisabgabeZum 1. Januar 2013 wird es eine neue Bedarfsplanungsrichtlinie geben. Sie ist dann bis zum 1. Juli 2013 von den Landesausschüs-sen umzusetzen. Es wird neue Planungsbereiche und veränderte Verhältniszahlen geben. Aktuell heißt es, bundesweit wird es ca. 1.200 freie Sitze für Psychotherapeuten geben. Allerdings wird erwogen, die Zuwächse, d. h. die Ausschreibungen der freien Sitze nicht sofort sondern auf zehn Jahre gestreckt zu vollziehen. Ab dem Jahreswechsel fällt die Zuständigkeit über die Entscheidung, ob ein Vertragsarzt- bzw. Vertragspsychotherapeutensitz zur Übergabe ausgeschrieben werden kann, in die Hände der Zulas-sungsausschüsse. Sollte der Zulassungsausschuss mehrheitlich zu der Ansicht kommen, dass die Praxis nicht versorgungsrelevant und somit entbehrlich ist, wird die Praxis nicht ausgeschrieben und der abgebende Arzt oder Psychotherapeut wird von der Kassenärztlichen Vereinigung in Höhe des Verkehrswertes ent-schädigt. Der Sitz jedoch wäre damit dann aus der Versorgungs-landschaft verschwunden. Aufgrund der langen Wartezeiten auf einen Platz für eine Psychotherapie und aufgrund einhelliger Aus-sagen vieler namhafter Studien, die eine deutliche Zunahme psy-chischer Erkrankungen für die Zukunft voraussagen, ist es schwer vorstellbar, dass es tatsächlich zu Stilllegungen von Psychothera-peutischen Praxen kommt.

Gruppenpsychotherapie – besserung in SichtDie KVSH hatte sich im Herbst dieses Jahres zusammen mit der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) auf die öffent-liche Ausschreibung der Techniker Krankenkasse (TK) und der Barmer GEK für die Durchführung eines Selektivvertrages zur För-derung der Gruppenpsychotherapie in Schleswig-Holstein bewor-ben. Die Bietergemeinschaft DPtV/KVSH hat inzwischen den Zuschlag für diesen Vertrag erhalten. In diesem Vertrag sollen gegenüber den Durchführungsmodalitäten der Psychotherapie-Richtlinien (PTR) und den Psychotherapie Vereinbarungen (PTV) umfassende Verbesserungen verankert werden. Denn, und darü-ber sind sich alle Beteiligten einig, nur mit grundlegenden Verän-derungen wird es möglich sein, die Attraktivität für die Durchfüh-rung von Gruppenpsychotherapien zu erhöhen. Zurzeit sieht alles danach aus, dass die Psychotherapeuten in Schleswig-Holstein 2013 mit einem interessanten Vertrag zur Förderung der Grup-penpsychotherapie rechnen können.

HEIKO BORcHERS, PSycHOLOGIScHER PSycHOTHERAPEUT

KINDER- UND JUGENDLIcHENPSycHOTHERAPEUT, KIEL

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dIE mEnschEn Im Land

R E H A B I L I T A T I O N

Nordlicht: Wie kam es zur Gründung des Vereins „Herzsport-gruppe Neustadt e. V.“?

Dr. christoph Schütte: Die Herzsportgruppe Neustadt wurde von mir in Zusammenarbeit mit einer Neustädter Krankengym-nastin im Frühjahr 1990 gegründet. Dies war eine Zeit, in der die Themen „Bewegung“ und „gesunde Ernährung“ im Hinblick auf Prävention und Nachsorge von cardialen Ereignissen medi-zinisch immer mehr an Bedeutung gewannen. Wir wollten ein solches Angebot auch in Neustadt, einer Stadt mit 16.000 Ein-wohnern, etablieren. Fünf Jahre lang war die Gruppe dann an den Versehrten- und Behindertensportverein Neustadt ange-schlossen. 1995 haben wir einen eigenen Verein gegründet, da der bürokratische Aufwand durch das schnelle Wachstum der Herzsportgruppe vom Versehrten- und Behindertensportverein nicht mehr bewältigt werden konnte.

Nordlicht: Warum war es wichtig, sich als Sportverein aner-kennen zu lassen?

Schütte: Es bedarf einer Verwaltungs- und Organisationsstruk-tur, die sich um Hallenzeiten, Sportgeräte, Notfallausrüstung, lizensierte Übungsleiter, betreuende Ärzte und die Gelder küm-mert. Im Gegensatz zu „normalen“ Sportvereinen finanziert sich die Herzsportgruppe nämlich nicht aus Mitgliedsbeiträgen, son-dern aus den Geldern, die von den Krankenkassen pro Patient/Übungsabend gezahlt werden. Damit ist ein nicht unerheblicher bürokratischer Aufwand verbunden. Wir haben es deshalb vor-gezogen, uns als eigener Verein aufzustellen. Aus den Reihen der Mitglieder fanden sich genügend engagierte Personen, die bereit waren, die eine oder andere Funktion zu übernehmen. Wir sind als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in der Lan-desarbeitsgemeinschaft für Prävention und Rehabilitation, die uns bei der Vereinsgründung sehr geholfen hat. Nordlicht: Wer macht bei Ihnen mit?

Schütte: Unsere Mitgliederschaft setzt sich in erster Linie aus KHK-Patienten – mit oder ohne Infarkt – zusammen. Außer-dem kommen mit Stent- oder Bypass-OP-versorgte Patienten zu uns. Vereinzelt nehmen auch Patienten nach Herzklappen-OP am Herzsport teil. Überwiesen werden die Patienten in der Regel von ihren Hausärzten per Rehasportverordnung oder durch die vorbehandelnde Rehaklinik. ca. 40 Prozent der Teil-nehmer sind Frauen. Die Altersstruktur liegt zwischen 40 und 80 Jahren. Die Mitglieder werden in eine Trainings- und eine Übungsgruppe aufgeteilt. Mindestanforderung für die Teil-

nahme an der Trainingsgruppe ist ein cardiales Leistungsver-mögen von 100W/2min auf dem Ergometer. Die Gesamtmit-gliederzahl ist auf 50 Personen beschränkt. Erfahrungsgemäß erscheinen zum wöchentlichen Übungsabend etwa 30 – 35 Mitglieder, sodass die Gruppengrößen bei etwa 15 bis 20 Per-sonen liegt. Wir haben drei ausgebildete Übungsleiter mit der S-Lizenz. Als leitendem Arzt stehen mir noch mehrere Kollegen aus Neustadt zur Verfügung, die mich im Bedarfsfall vertreten.

Nordlicht: Wie sieht das medizinisches Konzept aus, mit dem Sie die Herzsportgruppe leiten?

Schütte: Die Patienten sollen lernen, dass man sich nach einem Infarkt, einer Bypass-Op oder Stent-Anlage nicht „in Watte packen“ muss, sondern dass Bewegung ein wichtiger Präven-tionsfaktor und wichtiger als z. B. die Einnahme eines choleste-rinsenkers ist. Es kommt darauf an, sich „richtig“ zu bewegen und zu belasten. Durch regelmäßige Pulsmessungen während des Sports lernen sie, ihre individuelle Belastungsgrenze zu erkennen und auf Belastungen im Alltag zu übertragen. Darü-ber hinaus bieten wir für die Teilnehmer einmal im Jahr ein Diätkochen in Zusammenarbeit mit der Diätassistentin der Schön-Klinik Neustadt in der dortigen Lehrküche, sowie Vor-träge zu kardiologischen Themen an. Den Übungsabenden wird oft eine Diskussion mit dem betreuenden Arzt zu Themen, die in der Regel von den Patienten selbst kommen, vorangestellt. Themen sind z. B. Blutdruckselbstmessung, „Herzstolpern“, Wirkungen und Nebenwirkungen bestimmter Medikamente. Ein gemeinschaftlicher Sommerausflug mit dem Bus und eine Weihnachtsfeier gehören auch zum Konzept. Nordlicht: Was gefällt Ihnen ganz besonders an der Arbeit als Herzgruppenleiter?

Schütte: Die Motivation des Patientenklientels. Jeder KHK-Patient sollte Sport im Rahmen seiner Möglichkeiten trei-ben, doch nur ein geringer Prozentsatz findet tatsächlich den Weg in eine Herzsportgruppe. Das sind dann jedoch mei-stens die ambitioniertesten. Viele Patienten sind schon über Jahre dabei. Es gibt jedoch auch eine ganze Reihe, die ledig-lich das Rezept aus der Rehaklinik „abarbeiten“ und dann nie wieder gesehen werden. Als betreuender Arzt mache ich meist beim Sport mit oder kümmere mich um das eine oder andere medizinische Problem während der Übungsstunde, z. B. um einen zu hohen Blutdruck oder ein schmerzendes Knie. In den 22 Jahren des Bestehens der Herzsportgruppe Neustadt gab es noch keinen einzigen ernsthaften Zwischenfall.

herzenssacheDr. Christoph Schütte ist einer von vielen Ärzte in Schleswig-Holstein, die sich neben ihrer Praxistätigkeit in einer Herzgruppe engagieren. Der Facharzt für Allgemeinmedizin aus Neustadt leitet seit vielen Jahren die örtliche Herzsportgruppe. Im Interview berichtet er über sein Engagement.

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dIE mEnschEn Im Land

Nordlicht: Welches Erlebnis ist Ihnen besonders in Erinnerung geblieben?

Schütte: Da gibt es kein spezielles. Vielleicht die hitzige Debatte zur Vereinsgründung, das eine oder andere schöne Erlebnis während des Sommerausflugs oder nicht zuletzt die Dankbar-keit der Patienten.

Nordlicht: Wo liegen die „Hauptbaustellen“ in der Herzsport-gruppe?

Schütte: Die „Hauptbaustelle“ besteht in erster Linie darin, für bestimmte Aufgaben geeignete Personen zu finden. So hat der Verein seit Jahren einen sehr engagierten Kassenwart, der sich neben den Finanzen um die Mitgliederliste, die Ver-anstaltungen, die Geländeausweise, den Hallenschlüssel usw. gekümmert hat. Diese Aufgaben sollen nun auf mehrere Per-sonen verteilt werden. Es ist aber sehr schwierig, Freiwillige für diese Aufgaben zu finden. Eine andere „Baustelle“ speziell für mich als leitenden Arzt ist es, Kollegen zu finden, die sich die Übungsabende untereinander teilen. Ich habe zwar eine Hand-voll Kollegen, die mich gerne mal bei Bedarf vertreten. Am lieb-sten wäre mir jedoch eine Art „Dienstplan“, den sich mehrere Ärzte teilen, sodass man z. B. ein bis zwei Übungsabende in 12 Wochen bestreitet, und eine gewisse Regelmäßigkeit hat. Dieser Plan ist jedoch bisher bei der Neustädter Ärzteschaft nicht auf fruchtbaren Boden gestoßen. Nordlicht: Wie ist es um die Finanzierung der Vereinsarbeit bestellt?

Schütte: Der Verein finanziert sich aus Geldern, die die Kran-kenkassen pro Patient/Übungsabend zahlen. Dieser Betrag belief sich bis zum 31. Dezember 2011 auf sechs Euro. Seit dem 1. Januar 2012 sind es 7,50 Euro, wobei einige Krankenkassen noch etwas „hinterherhinken“. Deshalb führen wir Listen, auf denen die Patienten ihre Anwesenheit jeden Übungsabend durch Unterschrift dokumentieren. Von diesem Geld finanzieren wir die Übungsleiter, die Aufwandsentschädigung für den Arzt

(50 Euro pro Abend), die Aufwandsentschädigung für den Kas-senwart, die Notfallausrüstung, die Sportgeräte, die Vorträge und das Diätkochen. Die Halle bekommen wir derzeit entgeltfrei zur Verfügung gestellt. Wir nutzen für unsere Übungsabende die große Sporthalle der Marine in Neustadt. Das Ganze ist also eine Mischkalkulation. Wir haben ausgerechnet, dass mindestens 23 Mitglieder im Durchschnitt pro Übungsabend anwesend sein müssen, damit wir „plus/minus null“ herauskommen.

Nordlicht: Welche fachlichen und persönlichen Qualifikationen muss man als betreuender Arzt mitbringen?

Schütte: Kenntnisse in Notfallmedizin, d. h. insbesondere in cardiopulmonaler Reanimation sind Vorraussetzung. Insbeson-dere als niedergelassener Arzt sollte man meines Erachtens alle zwei bis drei Jahre diese Kenntnisse im Rahmen einer Fort-bildung auffrischen und sich über neue Entwicklungen infor-mieren. Ansonsten sollte man Idealismus und Spaß am Sport mit körperlich leistungseingeschränkten Menschen haben und außerdem einen Sinn für die Wichtigkeit von Prävention mit-bringen. Wer ist für die Gesundheit der Bevölkerung zuständig, wenn nicht wir Ärzte? Unser Beruf ist äußerst vielseitig. Wir haben die Möglichkeit, sprechende Medizin zu betreiben, Pillen zu verschreiben und in vielen verschiedenen Fachgebieten zu operieren. cardiale Prävention und Rehabilitation ist auch ein kleiner Teil des ganzen Spektrums.

DAS INTERVIEW FÜHRTE JAKOB WILDER, KVSH

Kontakt für Ärzte, die sich in einer herzgruppe engagieren möchten: Landesarbeitsgemeinschaft Herz und Kreislauf in Schleswig-Holstein e. V.Heidemarie Berke (Hauptamtliche Geschäftsführerin) Tel. 0431 5303136 E-Mail: [email protected] www.herzintakt.net

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T E A M B E R A T U N G

sicher durch den Verordnungs-Dschungel

Welche Arzneimittel sind grundsätzlich verordnungsfähig? Wie viele Heilmittel dürfen pro Rezept verordnet werden? Welche Budgetgrenzen sind zu beachten? Diese Fragen stellen sich niedergelassene Ärzte immer wieder, denn die Gefahr ist groß, in die „Regress-Falle“ zu tappen. Damit Sie sicher durch den Verordnungs-Dschungel kommen, in formieren wir Sie auf dieser Seite über die gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien bei der Verordnung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln.

haben Sie Fragen? Dann rufen Sie das team beratung der KvSh an:

ihr Ansprechpartner im bereich Arzneimittel, heilmittel und impfstoffe

Thomas FrohbergTel. 04551 883 304 [email protected]

ihre Ansprechpartnerin im bereich Sprechstundenbedarf

Heidi DabelsteinTel. 04551 883 353 [email protected]

ihre Ansprechpartnerin im bereich hilfsmittel

Anna-Sofie ReinhardTel. 04551 883 362 [email protected]

Ein wichtiges Thema in der wirtschaftlichen Verordnung.

Praxisbesonderheiten

Im Bereich der Arzneiverordnungen sind viele Wirkstoffe als Praxisbesonderheit vereinbart. Hier ermöglicht es die Pharma-zentralnummer die Präparate zu erkennen und aus dem Budget herauszurechnen. Im Bereich der Heilmittel ist dies zurzeit nur bedingt möglich, sofern eine entsprechende IcD-10-Kodierung vorliegt.

Nun hatte es sich so eingespielt, dass regelmäßig mit der Abrech-nung Listen mit teuren Patienten oder auch anderen Besonder-heiten eingereicht werden, damit diese bei der Wirtschaftlich-keitsprüfung berücksichtigt werden. Der Hintergedanke ist in den meisten Fällen, durch die vorsorgliche Meldung von Praxisbeson-derheiten eine Wirtschaftlichkeitsprüfung zu vermeiden. Leider ist das nicht möglich. Die Prüfungsstelle ist gesetzlich verpflichtet, bei entsprechender Überschreitung der Interventionsgrenzen, ein Prüfverfahren einzuleiten, auch wenn bereits Erkenntnisse über Praxisbesonderheiten, die über die vereinbarten Besonderheiten hinausgehen, vorliegen.

Es führt somit zu nichts, wenn Sie weiterhin vorab die teuren Patienten auswerten und der Prüfungsstelle unaufgefordert zusenden. Diese finden dort keinerlei Beachtung. Aus diesem Grunde hatten wir bereits vor geraumer Zeit an dieser Stelle darum gebeten, die routinemäßigen Mitteilungen über Praxis-besonderheiten einzustellen. Sie ersparen sich und uns unnötige Arbeit. Erst wenn die Prüfungsstelle Sie über die Einleitung eines Prüfverfahrens informiert und um Stellungnahme bittet, sollten die Dokumentationen der Prüfungsstelle zur Verfügung gestellt werden.

THOMAS FROHBERG, KVSH

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S E R V I c E T E A M

sie fragen – wir antwortenanTworTEn dEs sErVIcE-TEamsAuf dieser Seite gehen wir auf Fragen ein,

die dem Service-Team der KVSH immer wieder gestellt werden. Die Antworten sollen Ihnen helfen, Ihren Praxisalltag besser zu bewältigen.

Wir als hausärztliche Praxis haben einem Patienten eine Überweisung zum Ortho-päden ausgestellt, nun kommt der Patient zurück und wünscht eine zweite Überwei-sung zum Orthopäden, da er mit der Behandlung bzw. Diagnostik nicht zufrieden ist. Dürfen wir diese ausstellen?

Nein, eine Überweisung muss immer medizinisch begründet sein und kann nicht aufgrund des Wunsch eines Patienten ausgestellt werden.

Das Hautkrebsscreening nach der EBM-Ziffer 01745 bzw. 01746 darf alle zwei Jahre bei Patienten ab 35 Jahren erbracht und abgerechnet werden. Sind diese zwei Jahre monatsgenau einzuhalten?Nein, laut Krebsfrüherkennungs-Richtlinie Teil D Paragraf 29 Abs. 2 darf die Untersuchung alle zwei Kalenderjahre abge-rechnet werden. Hat ein Patient z. B. im Dezember 2011 ein Hautkrebsscreening durchführen lassen, besteht frühestens im Januar 2013 wieder Anspruch auf diese Untersuchung. Es ist daher kein zwingender Zeitraum von 24 Monaten einzuhalten.

Was muss ich bei der Abrechnung des Sozialversicherungsabkommens (SVA) beachten?

Der Patient, der über das Auslandsab-kommen versichert ist, muss entweder eine gültige Euro-päische Krankenversichertenkarte oder

eine provisorische Ersatzbescheinigung der ausländischen Krankenkasse vorlegen. In der Praxis müssen die Muster 80 und 81 komplett ausgefüllt und vom Patienten unterschrieben werden, diese müssen unverzüglich zur aus-helfenden deutschen Krankenkasse (die vor-her vom Patienten ausgesucht wird) geschickt

werden. Zur Abrechnung muss dann noch ein Schein im Ersatzverfahren ausgestellt und vom

Patienten unterschrieben werden, dieser kommt mit der Quartalsabrechnung zur KV.

Hinweis: Die Kopien der Muster sind zwei Jahre in der Praxis aufzubewahren. Kann der Patient die geforderten Unterlagen nicht vorweisen oder haben diese keine Gültigkeit mehr, muss privat abgerechnet werden. Machen Sie sicherheitshalber immer eine Kopie des Personalausweises und der Beschei-nigung bzw. EHIc-Karte. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite in dem Abrechnungshinweis „Son-stige Kostenträger und ihre Tücken – Abrechnungsabläufe im Überblick“.

Das service-Team erreichen sie unter der rufnummer 04551 883 883• montags bis donnerstags von 8.00 bis 17.00 Uhr• freitags von 8.00 bis 14.00 Uhr

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seminareW A S , W A N N , W O ?

Zu Seminaren wird nicht mehr persönlich eingeladen.

Bekanntmachungen erfolgen ausschließlich über das

Nordlicht.

DatuM: 8. FebrUAr, 15.00 bis 21.00 Uhr 9. FebrUAr, 9.00 bis 17.00 Uhr

FÜr ÄrzTe UNDQm-miTArbeiTertHeMa: QEP®-Einführungsseminar

ÄrzTe UNDQm-miTArbeiTer tHeMa: Qualitätsmanagement – die G-BA Richtlinie erfüllen

DatuM: 23. JANUAr, 14.00 bis 18.00 Uhr

Wie sind die Anforderungen aus der Richtlinie „Qualitätsmanagement in der vertragsärztlichen Versorgung“ des Gemeinsamen Bundesausschusses mit möglichst geringem Aufwand umzusetzen? Welche gesetzlichen Anfor-derungen stellen ggf. ein Haftungsrisiko für die Praxis dar? Wie kann ein QM-System die Umsetzung erleichtern?

In dem Seminar werden unter anderem die folgenden Inhalte behandelt:• Was muss zur Erfüllung der Richtlinie dokumentiert werden? • Wie kann die Dokumentation schnell und systematisch erfolgen?• Welche Beauftragten muss meine Praxis haben?• Welche Themen sind regelmäßig zu unterweisen?• Welche Anforderungen bestehen bei Themen wie Arbeitsschutz,

Medizinprodukte und Hygiene?

In dem Seminar erhalten Sie neben nützlichen Informationen unter ande-rem auch Checklisten und Unterweisungsunterlagen, die Sie direkt in Ihrer Praxis einsetzen können.

OrT: Sitzungszentrum der KVSH, Bismarckallee 1– 6, 23795 Bad Segeberg, Raum „Auto“

TeiLNAhmeGebÜhr: 50 Euro

FOrTbiLDUNGsPUNKTe: 5

TeiLNAhmebeDiNGUNGeN: Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Verbindliche Anmeldungen werden in schriftlicher Form angenommen (Brief/Fax oder E-Mail) und in der Reihenfolge des Posteingangs berücksichtigt.

Abt. QualitätssicherungBismarckallee 1 – 6, 23795 Bad Segeberg Angelika Ströbel Regina Steffen Telefon 04551 883 204 04551 883 292Fax 04551 883 7204 04551 883 7292E-Mail [email protected] [email protected]

k o n t a k t + a n m e l d u n g

Neues Manual

überarbeitete Auflage

Neuer Qualitätskatalog

Abt. QualitätssicherungBismarckallee 1 – 6, 23795 Bad Segeberg Angelika Ströbel Regina Steffen Telefon: 04551 883204 04551 883292Fax: 04551 8837204 04551 8837292E-Mail: [email protected] [email protected]

k o n t a k t + a n m e l d u n g

Mit QEP® stellt die Kassenärztliche Bundesvereinigung ein für Praxen spe-zifisches Qualitätsmanagementverfahren zur Verfügung. QEP® – „Qualität und Entwicklung in Praxen“ – wurde gemeinsam mit niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten, QM-Experten und unter Einbeziehung von Berufsverbänden und Arzthelferinnen entwickelt. QEP® bietet Ihnen:

• konsequente Praxisorientierung • einfache Anwendbarkeit • viele Umsetzungsvorschläge und Musterdokumente • die Möglichkeit zur Fremdbewertung/Zertifizierung

iNhALTe Des semiNArs: • Vermittlung von Grundlagen des Qualitätsmanagements; Vorteile und

Grenzen von QM• Einstieg in das QM-System QEP® (Qualität und Entwicklung in Praxen)• intensive praktische Übungen mit den Materialien des QEP®-Systems

(Qualitätszielkatalog kompakt/QEP®-Manual)• Arbeitstechniken und Werkzeuge – erste Schritte für den Aufbau eines

QM-Systems in der eigenen Praxis

OrT: Sitzungszentrum der KVSH, Bismarckallee 1 – 6, 23795 Bad Segeberg

TeiLNAhmeGebÜhr: 200 Euro, inkl. Kursmaterial (QEP®-Qualitätszielkatalog/QEP®-Manual) und Verpflegung

FOrTbiLDUNGsPUNKTe: 18

TeiLNAhmebeDiNGUNGeN: Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Verbindliche Anmeldungen werden in schriftlicher Form angenommen (Brief/Fax oder E-Mail) und in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Abmeldungen können schriftlich bis zehn Tage vor der Veranstaltung bzw. im Krankheitsfall kostenlos erfolgen. Bei Absage bis drei Tage vor Seminarbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent der Teilnah-megebühr fällig. Die Benennung von Ersatzpersonen ist möglich. Spätere Absagen oder Nichterscheinen erfordern die volle Seminargebühr.

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Veranstaltungen Wir übernehmen nur

für KVSH-Termine Gewähr.

KVsh5. Dezember, 14.00 bis 17.00 Uhr

Offene sprechstundeOrt: Zulassung/Praxisberatung der KVSHInfo: An jedem ersten Mittwoch im Monat für alle niederlassungswilligen Ärzte und Ärzte, die ihre Praxis abgeben möchten. Ohne vorherige Terminvergabe. Das Angebot gilt auch für Psychotherapeuten. Sabrina Pingel, Zulassung/Praxisberatung, Tel. 04551 883 255, E-Mail: [email protected] www.kvsh.de

schleswig-holstein11. Dezember, 17.00 bis 19.10 Uhr

sGTLT2-inhibitoren – orale Antidiabetika mit neuartigem WirkprinzipOrt: Campus Lübeck, Ratzeburger Allee 160, 23538 LübeckInfo: Anmeldung bis zum 7. Dezember, Dr. Walter Häuser, Tel. 0451 500 3718 E-Mail: [email protected] www.medisert.de

12. Dezember, 18.00 Uhr

Neues aus dem herzkatheterlaborOrt: Hotel Kieler Yacht Club, Hindenburgufer 70, 24105 KielInfo: Anmeldung: Jutta Blecken, Tel. 0431 597 1440, Fax 0431 597 1470,E-Mail: [email protected] www.uksh.de

24. JANUAr, 20.00

Aktueller stand der hüft- und KnieendoprothetikOrt: ConventGarten, RendsburgInfo: Referent: Dr. St. Oehme, Eckernförde Dr. Achim Diestelkamp, Tel. 04331 6639 66, Fax 04331 6639 29E-Mail: [email protected] www.aev-rd.de

21. FebrUAr, 20.00

Tumorbedingte FatiqueOrt: ConventGarten, RendsburgInfo: Referent: Prof. K. Reif, Bremen Dr. Achim Diestelkamp, Tel. 04331 6639 66, Fax 04331 6639 29E-Mail: [email protected] www.aev-rd.de

21. FebrUAr bis 22. FebrUAr

9th euroFlow, Flow cytometry for fast and sensitive dia-gnosis and follow-up of heamatological malignanciesOrt: Hotel Maritim, Bismarckallee 2, 24105 KielInfo: Inges Kunft, Fax +49 431 16971264, the Symposium is accredited by the Medical Association of Schleswig-Holstein and is designated for 12 credit points. E-Mail: [email protected] www.uksh.de/med2-kiel/Veranstaltungen www. euroflow.org

16. bis 17. JANUArKongress Vernetzte Gesundheit in Kiel16. JANUAr, 14.00 bis 16.30Pre-Workshop für niedergelassene Ärzte: mobile Netz-aktivitäten als motor für bewegung in der Versorgungs-landschaftOrt: Halle 400, 24143 KielInfo: begrüßung: Dr. Klaus Bittmann (1. Vorstandssprecher der Ärzte`-

genossenschaft Schleswig-Holstein) Grußwort: Staatssekretärin Anette Langner (Ministerium für Soziales,

Gesundheit, Familie und Gleichstellung des Landes Schleswig- Holstein)

Vorträge (unter anderem): sektorenübergreifendes Versorgungsmodell Koronare

herzkrankheit im Netz GÖh Dr. Thomas Schang (Vorsitzender des Ärztenetzes Eutin/

Malente e. V.) sAms-Projekt: Vertrag mit barmer GeK zur strukturierten Arznei-

mittelversorgung für multimorbide senioren Dr. Svante Gehring (Vorstandsmitglied der Ärztegenossenschaft

Nord eG) regionale Kooperation zur sicherung ländlicher Versorgung

am modell satrup Andreas Rink (Vorstand der Ärztegenossenschaft Nord eG) „App“ in der Patientenbetreuung, am beispiel der Fachgruppe

Gynäkologen Doris Scharrel (Vorsitzende des Landesverbandes Schleswig-Holstein

des Berufsverbandes der Frauenärzte e. V.) Der Eintritt ist kostenlosE-Mail: [email protected] www.vernetzte-gesundheit.de

Deutschland15. bis 16. mÄrz 20139. mitteldeutsche FortbildungstageOrt: Georg-Friedrich-Händel-Halle, Salzgrafenplatz 1, 06108 Halle/SaaleInfo: Anmeldung bis zum 8. März, Fax 0341 4206562, Tel. 0341 4809270, Zertifizierung: Punkte beantragt.15. märz 2013 (Freitag)

Kurs 1: 8.30 bis 13.00 Uhr, Die Zukunft der freiberuflichen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen; Kurs 2: 13.30 bis 17.45 Uhr, Berufspolitik/Praxisführung; Kurs 3: 9.00 bis 15.00 Uhr, Pharmakotherapie für Ärzte und Apotheker; Kurs 4: 13.00 bis 18.00 Uhr, Pädiatrie für Pädiater und Hausärzte; Kurs 5: 13.00 bis 17.15 Uhr, Impfkurs für med. Assistenzpersonal und Ärzte; Kurs 6: 12.00 Uhr bis 17.30 Uhr, Medizinrecht für Ärzte und Medizinrechtsanwälte;16. märz 2013 (samstag) Kurs 7: 8.30 Uhr bis 15.15 Uhr, Medizinrecht für Ärzte und Medizinrechtsanwälte; Kurs 8: 8.30 Uhr bis 14.30 Uhr, Zahnmedizin für Zahnärzte; Kurs 9: 8.30 Uhr bis 13.30 Uhr, Hygienekurs; Kurs 10: 8.30 Uhr bis 17.00 Uhr, Hautkrebs-Screening für Dermatologen und Hausärzte;E-Mail: [email protected], www.mcg-online.de

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Ansprechpartner der KVshK O N T A K T

VorstandVorstandsvorsitzende Dr. Monika Schliffke ........................................................ 206/217/355stellvertretender Vorstandsvorsitzender Dr. Ralph Ennenbach ....................................................... 206/217/355

Geschäftsstelle Operative Prozesse Ekkehard Becker .................................................... ..........................486

selbstverwaltung Regine Roscher ...................................................... ..........................218

AbteilungenAbrechnung Petra Lund (Leiterin)/Ernst Sievers (stellv. Leiter) ................. 306/245 Fax ................................................................................................... 322Abteilung recht – Justitiar Klaus-Henning Sterzik (Leiter) ................................................. 230/251Abteilung recht Maria Behrenbeck ........................................................................... 251 Hauke Hinrichsen ............................................................................. 265 Tom-Christian Brümmer ................................................................... 474 Esther Petersen................................................................................ 498Ärztlicher bereitschaftsdienst Thomas Miklik (BD-Beauftr. d. Vorstands) ...................................... 579 Alexander Paquet (Leiter) ............................................................... 214Akupunktur Doreen Knoblauch ........................................................................... 445Ambulantes Operieren Stephanie Purrucker ........................................................................ 459Arthroskopie Stephanie Purrucker ........................................................................ 459Ärztliche stelle (röntgen) Kerstin Weber .................................................................................. 529 Uta Markl ......................................................................................... 393 Tanja Ohm-Glowik ............................................................................ 386Ärztliche stelle (Nuklearmedizin/strahlentherapie) Kerstin Weber .................................................................................. 529 Nina Söth ......................................................................................... 325Arztregister Anja Scheil/Dorit Scheske ............................................................... 254Assistenz-Genehmigung Brigitte Gottwald ............................................................................. 255 Renate Tödt ..................................................................................... 358 Petra Fitzner .................................................................................... 384balneophototherapie Michaela Schmidt ............................................................................ 266betriebswirtschaftliche beratung Marion Grosse .................................................................................. 343Chirotherapie Michaela Schmidt ............................................................................ 266Dermatohistologie Marion Frohberg .............................................................................. 444Dialyse-Kommission/LDL Marion Frohberg .............................................................................. 444

Diabetes-Kommission Aenne Villwock ................................................................................ 369DmP Team Marion Frohberg ............................................................................. 444 Helga Hartz ..................................................................................... 453 Caroline Polonji .............................................................................. 280 Kevin Maschmann ........................................................................... 326 Tanja Glaw ....................................................................................... 685 Drogensubstitution Astrid Patscha .................................................................................. 340 Christine Sancion ............................................................................. 470eDV in der Arztpraxis Timo Rickers .................................................................................... 286 Janin Looft ....................................................................................... 324 Tobias Kantereit ............................................................................... 320ermächtigungen Susanne Bach-Nagel ......................................................................... 378 Daniel Jacoby .................................................................................... 259 Katja Fiehn ....................................................................................... 291 Tyneke Grommes ............................................................................. 462esWL Marion Frohberg ............................................................................. 444Finanzen Karl-Heinz Buthmann (Leiter) .......................................................... 208Formularausgabe Sylvia Warzecha ............................................................................... 250Fortbildung/Veranstaltungen Nadine Kruse ................................................................................... 332Fortbildungspflicht nach Paragraf 95 sGb V Detlef Greiner .................................................................................. 527Früherkennungsuntersuchung Kinder (hausärzte) Heike Koschinat ............................................................................... 328Gesundheitspolitik und Kommunikation Marco Dethlefsen (Leiter Kommunikation) .................................... 381 Delf Kröger (Leiter Gesundheitspolitik) ........................................... 454hautkrebs-screening Kevin Maschmann .......................................................................... 326hausarztzentrierte Versorgung Heike Koschinat .............................................................................. 328herzschrittmacherkontrollen Monika Vogt .................................................................................... 366hilfsmittel Anna-Sofie Reinhard ........................................................................ 362histopathologie im rahmen hautkrebs-screening Kevin Maschmann ........................................................................... 326hiV/AiDs Doreen Knoblauch ........................................................................... 445hörgeräteversorgung Doreen Knoblauch ........................................................................... 445homöopathie Kevin Maschmann ........................................................................... 326hVm-Team/service-Team Stephan Rühle (Leiter) .................................................................... 334internet Jakob Wilder .................................................................................... 475 Borka Totzauer ................................................................................. 356

Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-HolsteinBismarckallee 1 - 6, 23795 Bad SegebergZentrale 04551 883 0, Fax 04551 883 209

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Nordlicht a K t u e l l12 | 2012 49

invasive Kardiologie Monika Vogt .................................................................................... 366interventionelle radiologie Daniela Leisner ............................................................................... 533Kernspintomographie Ute Tasche ....................................................................................... 485Koloskopie Melanie Krille .................................................................................. 321Koordinierungsstelle Weiterbildung Petra Fitzner .................................................................................... 384Krankengeldzahlungen Doris Eppel ....................................................................................... 220Laborleistung (32.3) Marion Frohberg ............................................................................. 444Langzeit-eKG Monika Vogt .................................................................................... 366mammographie (kurativ/screening) Kathrin Zander ................................................................................. 382 Anja Liebetruth ................................................................................ 302molekulargenetik Marion Frohberg .............................................................................. 444mrsA Angelika Ströbel .............................................................................. 204Niederlassung/zulassung/Psychotherapeuten Susanne Bach-Nagel ........................................................................ 378 Katja Fiehn ....................................................................................... 291Niederlassung/zulassung/zweigpraxis/Ärzte Evelyn Kreker .................................................................................. 346 Tyneke Grommes ............................................................................. 462 Daniel Jacoby ................................................................................... 259 Nicole Geue ..................................................................................... 303 Petra Fitzner .................................................................................... 384 Karsten Wilkening............................................................................ 561Nordlicht aktuell Borka Totzauer ............................................................................... 356 Jakob Wilder .................................................................................... 475Nuklearmedizin Daniela Leisner ................................................................................ 533Onkologie Doreen Knoblauch ........................................................................... 445Otoakustische emissionen Michaela Schmidt ............................................................................ 266Patientenauskunft Paragraf 305 sGb V Detlef Greiner .................................................................................. 527Personal Christine Storm ................................................................................. 260 Lars Schönemann .............................................................................. 275 Anke Tonn ......................................................................................... 295 Anke Siemers .................................................................................. 333 Dirk Ludwig ....................................................................................... 425 Fax ................................................................................................... 451Phototherapeutische Keratektomie Stephanie Purrucker ........................................................................ 459Photodynamische Therapie am Augenhintergrund Stephanie Purrucker ........................................................................ 459Physikalisch-medizinische Leistungen Michaela Schmidt ............................................................................ 266Plausibilitätsausschuss Hauke Hinrichsen .............................................................................. 265 Susanne Hammerich ......................................................................... 686 Ulrike Moszeik ................................................................................. 336 Rita Maass ....................................................................................... 467

K O N T A K T

Polygraphie/Polysomnographie Marion Frohberg .............................................................................. 444Pressesprecher Marco Dethlefsen ............................................................................ 381 Fax .................................................................................................. 396Psychotherapie Melanie Krille .................................................................................. 321Qualitätssicherung Aenne Villwock (Leiterin) ........................................................ 369/262 Fax ................................................................................................... 374Qualitätszirkel/Qualitätsmanagement Angelika Ströbel .............................................................................. 204 Detlef Greiner .................................................................................. 527 Regina Steffen ................................................................................. 292 Fax ................................................................................................... 374QuamaDi Kathrin Zander ................................................................................. 382radiologie-Kommission Aenne Villwock ................................................................................ 369 Carmen Dreyer................................................................................. 360röntgen (Anträge) Daniela Leisner ................................................................................ 533röntgen (Qualitätssicherung) Carmen Dreyer................................................................................. 360rückforderungen der Kostenträger Björn Linders .................................................................................... 564schmerztherapie Monika Vogt .................................................................................... 366service-Team/hotline Telefon ..................................................................................... 388/883 Fax ................................................................................................... 505sonographie (Anträge) Ute Tasche ....................................................................................... 485sonographie (Qualitätssicherung) Susanne Paap .................................................................................. 228 Christina Bernhardt .......................................................................... 315sozialpsychiatrie-Vereinbarung Melanie Krille .................................................................................. 321soziotherapie Melanie Krille .................................................................................. 321sprechstundenbedarf Heidi Dabelstein .............................................................................. 353strahlentherapie Daniela Leisner ................................................................................ 533struktur und Verträge Simone Eberhard (Kommisarische Leiterin) .................................... 331 Fax ................................................................................................... 488Team beratung Thomas Frohberg ............................................................................. 304Telematik-hotline ................................................................................. 888Teilzahlungen Brunhild Böttcher............................................................................. 231Tonsillotomie, bKK VAG-Nord, bArmer GeK, bahn-bKK Doreen Knoblauch ........................................................................... 445Umweltmedizin/Umweltausschuss Marion Frohberg ............................................................................. 444Vakuumbiopsie Dagmar Martensen ......................................................................... 687Verordnung medizinische rehaleistungen Christine Sancion ............................................................................. 470

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Widersprüche (Abteilung recht) Gudrun Molitor ................................................................................ 439zulassung Bianca Hartz (Leiterin) ............................................................. 255/358 Fax ................................................................................................... 276zytologie Marion Frohberg .............................................................................. 444

stelle nach Paragraf 81a sGb V: bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen Klaus-Henning Sterzik .............................................................. 230/251

PrüfungsstelleRosenstr. 28, 23795 Bad Segebergtel. 04551 9010 0, Fax 04551 901022

beschwerdeausschuss Dr. Johann David Wadephul (Vorsitzender) ................................. 90100 Prof. Günther Jansen (Stellvertreter) .......................................... 90100Leiter der Dienststelle Markus Eßfeld ............................................................................ 901021Verordnungsprüfung Elsbeth Kampen ........................................................................ 901023 Dr. Michael Beyer ...................................................................... 901015 Dorthe Flathus-Rolfs .................................................................. 901015 Astrid Stamer ............................................................................. 901024 Evelyn Sonnenrein ..................................................................... 901024 Katja Junge ................................................................................ 901024 Ina Buchholz .............................................................................. 901024sprechstundenbedarfs-, honorar- und zufälligkeitsprüfung Birgit Wiese ............................................................................... 901012 Catherin Weh ............................................................................. 901011 Iris Flägel ................................................................................... 901011 Stefanie Kuhlee ......................................................................... 901013zweitmeinungsverfahren Gastroenterologie und rheuma Nadja Kleinert ............................................................................ 901025Organisation Dorina Schadendorf .................................................................. 901020 Tanja Bauer ........................................................................... ..... 901016 Sabine Kruse ............................................................................. 901016 Elisabeth Möller-Kammritz ....................................................... 901017 Gabriele Stüven ........................................................................ 901017 Susanne Schuldt.................................................................... ..... 901017 Melanie Buchbach ................................................................ ..... 901019 Lina Fitzner ........................................................................... ..... 901019

K O N T A K T

An diese Stelle nach Paragraf 81a SGB V kann sich jede Person wenden. Es handelt sich um eine organisatorisch verselbstständigte und weisungsungebundene Einrichtung. Sie hat im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages allen genügend substanziierten Hinweisen auf Sachverhalte nachzugehen, die auf Unregelmäßigkeiten oder auf eine rechtswidrige oder zweckwidrige Nutzung von Finanzmitteln im Zusammenhang mit den Aufgaben der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein hindeuten und die aufgrund der einzelnen Anga-ben oder der Gesamtumstände glaubhaft erscheinen.

Nordlicht aktuell

Offizielles Mitteilungsblatt der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein

Herausgeber Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein Dr. Monika Schliffke (v.i.S.d.P.)Redaktion Marco Dethlefsen (Leiter); Prof. Jens-Martin Träder (stellv. Leiter); Borka Totzauer (Layout); Jakob Wilder Redaktionsbeirat Ekkehard Becker; Dr. Ralph Ennenbach; Reinhardt Hassenstein; Dr. Monika Schliffke; Druck Grafik + Druck, Kiel Fotos iStockphoto

Anschrift der Redaktion Bismarckallee 1– 6, 23795 Bad Segeberg,Tel.: 04551 883 356, Fax: 04551 883 396, E-Mail: [email protected], www.kvsh.de

Das Nordlicht erscheint monatlich als Informationsorgan der Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein. Namentlich gekennzeichnete Beiträge und Leserbriefe geben nicht immer die Meinung des Herausgebers wieder; sie dienen dem freien Meinungsaustausch. Jede Einsendung behandelt die Redaktion sorgfältig. Die Redaktion behält sich die Auswahl der Zuschriften sowie deren sinnwahrende Kürzung ausdrücklich vor. Die Zeitschrift, alle Beiträge und Abbildungen sind urheberrecht-lich geschützt. Nachdruck nur mit schriftlichem Einverständnis des Herausgebers. Wenn aus Gründen der Lesbarkeit die männliche Form eines Wortes genutzt wird („der Arzt“), ist hiermit selbstver-ständlich auch die weibliche Form gemeint („die Ärztin“).

I m p r e s s u m

zentrale stelle mammographie-screeningRosenstr. 28, 23795 Bad Segeberg Tel ................................................................................................... 898900Fax ............................................................................................... 8989089Dagmar Hergert-Lüder (Leiterin) ..................................................... 8989010

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Nordlicht a K t u e l l12 | 2012 51

KielKreisstelle: herzog-Friedrich-str. 49, 24103 Kiel Tel .............................................................................................. 0431 93222 Fax ......................................................................................... 0431 9719682Wolfgang schulte am hülse, AllgemeinarztTel ............................................................................................ 0431 541771 Fax ........................................................................................... 0431 549778 E-Mail ..................................................................... [email protected]

LübeckKreisstelle: Parade 5, 23552 Lübeck, Tel .............................................................................................. 0451 72240 Fax ......................................................................................... 0451 7063179Dr. Andreas bobrowski, LaborarztTel ........................................................................................... 0451 610900 Fax ......................................................................................... 0451 6109010 E-Mail .............................................................. [email protected]

FlensburgKreisstelle: berglücke 5, 24943 FlensburgTel ............................................................................................. 0461 42939 Fax ............................................................................................. 0461 46891Dr. Wolfgang barchasch, FrauenarztTel .............................................................................................. 0461 27700 Fax ............................................................................................ 0461 28149 E-Mail ............................................................ [email protected]

NeumünsterJörg schulz-ehlbeck, hausärztl. internistTel ........................................................................................... 04321 47744 Fax ........................................................................................... 04321 41601 E-Mail ..................................................... [email protected]

Kreis Dithmarschenburkhard sawade, Praktischer ArztTel .............................................................................................. 04832 8128 Fax ............................................................................................. 04832 3164 E-Mail ..................................................... [email protected]

Kreis herzogtum Lauenburgraimund Leineweber, AllgemeinarztTel .............................................................................................. 04155 2044 Fax ............................................................................................ 04155 2020 E-Mail .......................................................... [email protected]

Kreis NordfrieslandDr. martin böhm, internistTel ............................................................................................. 04841 5037 Fax ............................................................................................. 04841 5038 E-Mail ..................................................... [email protected]

Kreis OstholsteinDr. Thomas schang, ChirurgTel ............................................................................................ 04521 72606 Fax ......................................................................................... 04521 409433 E-Mail ......................................................... [email protected]

Kreis PinnebergDr. zouheir hannah, OrthopädeTel ............................................................................................ 04106 82525 Fax ........................................................................................... 04106 82795 E-Mail ........................................................... [email protected]

Kreis PlönDr. Joachim Pohl, AllgemeinarztTel .............................................................................................. 04526 1000 Fax ............................................................................................ 04526 1849 E-Mail .................................................................. [email protected]

Kreis rendsburg-eckernfördeCarl Culemeyer, AllgemeinarztTel .............................................................................................. 04353 9595 Fax ............................................................................................. 04353 9555 E-Mail ....................................................................... [email protected]

Kreis schleswig-FlensburgDr. Carsten Petersen, internistTel .......................................................................................... 04621 951950 Fax .......................................................................................... 04621 20209 E-Mail ........................................................... [email protected]

Kreis segebergDr. Dieter Freese, AllgemeinarztTel ............................................................................................ 04551 83553 Fax ........................................................................................ 04551 879728 E-Mail ............................................................ [email protected]

Kreis steinburgDr. Klaus-heinrich heger, internistTel .............................................................................................. 04124 2822 Fax ............................................................................................ 04124 7871 E-Mail ............................................................ [email protected]

Kreis stormarnDr. hans irmer, ArztTel ............................................................................................ 04102 52610 Fax .......................................................................................... 04102 52678 E-Mail ............................................................. [email protected]

Kreisstellen der KVsh

K O N T A K T

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5. Dezember, 14.00 bis 17.00 Uhr

für alle Ärzte und Psychotherapeuten zu Themen aus dem Bereich der

Zulassung (Praxisübergabe, Anstellung, Verlegung, Kooperation etc.)

ohne vorherige Terminvergabe

Sabrina Pingel, Zulassung/Praxisberatung,Tel. 04551 883 255, E-Mail: [email protected]

Ort

An jedem ersten Mittwoch im Monat

Zulassung/Praxisberatung der KVSH

Kontakt

PatientenrechtegesetzDes Anwalts Liebling?

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