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Nordsee Akademie Leck 16. Dezember 2010 Referent: Ralf Feddersen, Kreis Schleswig-Flensburg Der Feuerwehrbedarfsplan

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Nordsee Akademie Leck16. Dezember 2010

Referent: Ralf Feddersen, Kreis Schleswig-Flensburg

Der Feuerwehrbedarfsplan

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Zu meiner Person:Ralf Feddersen, Dipl. VerwaltungswirtSeit 1978 beim Kreis Schleswig-Flensburg

Stellv. Sachgebietsleiter für Brand- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst

Seit 33 Jahren Mitglied der FF Busdorf, davon 7 Jahre als Gemeindewehrführer

Seit 1996 Bürgermeister der Gemeinde Busdorf

Seit 1998 Amtsvorsteher des Amtes HaddebyErreichbarkeit:

Tel. (04621) 87-232Mail: [email protected]

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Fahrpläne

Stadtpläne

Bebauungspläne

Finanzpläne

Pläne gibt es viele ……..

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Pläne sollen ……

Überblick schaffen Entwicklungen darstellen Lösungswege aufzeigen Ziele beschreiben Aufwand und Erträge darstellen

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Feuerwehrbedarfsplan

„Mut dat sien???“

Bürgermeister Schönbiehl, Büttenwarder

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Wir planen, um …..nichts dem Zufall zu überlassen,Zukunft zu gestalten,vorauszuschauen, bereits heute

Entwicklungen zu erkennen, ihre Folgen zu beurteilen, um sich mit geeigneten Maßnahmen auf Szenarien von morgen vorzubereiten.

Failing to plan is planning to fail !Nicht planen heißt den Fehlschlag in Kauf zu

nehmen!

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Schlagzeilen aus der Tagespresse:

7.12.: „Amtswehr sucht weiter neuen Chef“ Nachwuchssorgen?

7.12.: „Wehr muss sich in Geduld üben“. Größere Anschaffungen sind im nächsten Jahr nicht drin, was die Feuerwehr enttäuschen wird. Sie hatte auf ein neues Löschfahrzeug gehofft. Finanzierungsproblem?

1.12.: „Finanzielle Spielräume immer enger“Finanzierungsproblem?

2008: Weniger Schleswig-Holsteiner bis 2025Demografieproblem?

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§ 2 Brandschutzgesetz (BrSchG)Die Gemeinden haben als Selbstverwaltungsaufgabe zur Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und der Technischen Hilfe den örtlichen Verhältnissen angemessene leistungsfähige öffentliche Feuerwehren zu unterhalten, Fernmelde- und Alarmierungseinrichtungen einzurichten sowie für eine ausreichende Löschwasserversorgung zu sorgen.

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Handlungsbedarf ?Gesetzliche Pflichtaufgabe einer Gemeinde (§ 2 BrSchG)

Rückläufige Mitgliederzahlen bei den Freiw. Feuerwehren

Mobilität / Tagesverfügbarkeit Finanznot der Gemeinden (der öffentl. Hand)

Knappe Fördermittel (Feuerschutzsteuer)

Demografische Entwicklung

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Entwicklung: FeuerwehrangehörigeBeispiel: Kreis Schleswig-Flensburg

1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007

Aktive

Mitglieder 7741 7743 7553 7366 7263 7093 7000 6874 6768 6722

davon

Frauen 242 263 273 276 321 315 316 346 346 359

Mitglieder

Jugendfw. 679 870 846 822 875 896 888 893 899 880

davon

Mädchen 159 310 197 206 206 216 198 199 219 204

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Entwicklung: FeuerwehrangehörigeBeispiel: Kreis Schleswig-Flensburg

6000

6200

6400

6600

6800

7000

7200

7400

7600

7800

8000

1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007

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Mobilität / Tagesverfügbarkeit

Pendlerströme in Schleswig-Holstein

Kreis zu Kreisoderin Nachbarbundesländer / nach Dänemark

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Kommunale Finanzsituation (aktuell)

Erträge:Schlüssel- und Sonderschlüsselzuweisungen (-)Steuern: Einkommensteuerant., Realsteuern (-)Zuschüsse/Zuweisungen (FSchSt.) (-)Aufwendungen:Schulkosten / Schulkostenbeiträge (+)Kindertagesstätten (+)Kreisumlage (+)Gewerbesteuerumlage (+)Straßen- und Wegeunterhaltung (+)

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Feuerwehrspezifischer AufwandLöschfahrzeuge

Abschreibung, Betriebskosten (Kraftstoff, Reparaturen, Prüfungen)

Persönliche Schutzausrüstung / DienstkleidungAbschreibung, steigenden Anforderungen z. B. durch UVV

Technische Geräte / AusrüstungAbschreibung, Betriebskosten (Kraftstoff, Reparaturen,

Prüfungen)Feuerwehrgerätehaus

Abschreibung, Bewirtschaftung, InstandhaltungFunk- und Alarmierungstechnik ….Ausbildung / Führerschein (!) …..Verdienstausfallentschädigung ……Beiträge (FUK, KFV, KSA, sonst. Sachversicherungen)Gesundheitszeugnisse (G 26) Entschädigungen

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„Investitionsstau“ Beispiel: Kreis Schleswig-Flensburg

Fahrzeuge, älter als 20 Jahre = 71(davon älter als 25 Jahre = 66)

Fahrzeuge, älter als 30 Jahre = 15

Rund 1/3 aller Feuerwehrfahrzeuge sind

älter als 25 Jahre !

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Feuerwehrfahrzeuge (Investitionsaufwand, Beispiele)

TSF-W: ca. 160.000 €

LF 10/6: ca. 220.000 €

HLF 20/16: ca. 300.000 €

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Feuerwehrfahrzeuge -geschätztes Investitionsvolumen- (Bsp. Kreis Schleswig-Flensburg)

40 x TSF/ W x 160.000 € = 6.400.000 €30 x LF 10/6 x 220.000 € = 6.600.000 €10 x sonst. Fzg. x 80.000 € = 800.000 €

Gesamtinvestitionsvolumen in dennächsten 5 Jahren:

ca. 14.000.000 €

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Feuerschutzsteuer / KreisverfügungssummeHöhe und Verwendung im Kreis Schleswig-Flensburg

2003 2004 2005 2006 2007 2008

Fördermittel (gesamt)

739.200 668.200 677.400 644.900 475.100 473.400

Kreisausbildung 35.000 41.000 69.000 57.300 97.500 100.000

Fördermittel für Investitionen

704.200 627.200 608.400 587.600 377.600 373.400

Investitions-Volumen

1,9 Mill. 562.000 1,0 Mill. 2,0 Mill. 3,2 Mill. 3,1 Mill.

Bewilligungen 474.300 204.500 380.000 880.000 1,1 Mill. 528.700

Stand der Mittel zum 31.12.

-736.400 -199.600 280.700 -85.900 -795.500 -1.286.800

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Demografischer Wandel Alterspyramide (wie sie einmal war)

Alt

Mittel

Jung

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Demografische Entwicklung:

Quellen: Statistisches Landesamt, 2000

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Demografische Entwicklung:

Quellen: Statistisches Landesamt, 2000

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Folgen des demografischen WandelsAnteil der jungen Bevölkerung ist weiter

rückläufig.Ab 2020 geht die Bevölkerungszahl

insgesamt zurück.Wird sich langfristig auf die Zahl der aktiven

Mitglieder absolut, aber auchauf die Altersstruktur – steigendes

Durchschnittsalter – der Feuerwehrangehörigen auswirken.

Zu befürchten sind weit reichende Folgen für die Personalausstattung der Wehren insgesamt, den Führungskräftenachwuchs,Spezialeinsatzkräfte, z.B.

Atemschutzgeräteträger.

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Ressourcenverknappung

PersonalKapital

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Zwischenfazit:1. Zeitliche und räumliche Verfügbarkeit der

Einsatzkräften (Funktionen) rückläufig vor allem Tagesverfügbarkeit Verschärfung der Situation durch demografische

Entwicklung und hohe Mobilität der Erwerbstätigen,

2. drohende Überalterung des Löschfahrzeugbestandes,

3. drohende Überalterung der Einsatzkräfte (mittelfristig),

4. Haushaltslage der Träger,5. deutliche Schieflage bei der Förderung von

Investitionen aus der Feuerschutzsteuer

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Verantwortung der GemeindeNach § 2 BrSchG haben die Gemeinden den örtlichen Verhältnissen angemessene leistungsfähige öffentliche Feuerwehren zu unterhalten, die nach § 6 Abs. 3 BrSchG eine ausreichende persönliche und sächliche Leistungsfähigkeit besitzen müssen.

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Organisationserlass FeuerwehrenErlass des Innenministeriums vom 7. Juli 2009 - IV

333 - 166.035.0 – über die Organisation und Ausrüstung der freiwilligen Feuerwehren, Pflichtfeuerwehren und Werkfeuerwehren sowie die Laufbahnen und die Ausbildung ihrer Mitglieder

Gliederungsziffer 1.2:Um festzustellen, welche Standorte (Gerätehaus), welche Feuerwehrfahrzeuge und welche Mannschaft erforderlich sind, kann ein Feuerwehrbedarfsplan aufgestellt werden, der ggf. zwischen Wehrführung und Gemeinde als Grundlage für die weiteren Planungen gemeinsam vereinbart wird.

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Erforderliche Personalstärke

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LeistungsfähigkeitDie Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr orientiert sich an ihrer Fähigkeit, einen so genannten kritischen Wohnungsbrand erfolgreich bekämpfen zu können, d. h. in erster Linie eine erfolgreiche Menschenrettung durchzuführen.

Der kritische Wohnungsbrand unterstellt einen Brand im ersten Obergeschoss eines Gebäudes, in dem der Treppenraum als erster baulicher Rettungsweg verraucht ist und die Menschenrettung über Rettungsmittel der Feuerwehr (z.B. Steckleiter) als zweiten Rettungsweg erfolgen muss.

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Kritischer Wohnungsbrand

WT WT

ST ST

AT AT

ME

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Kritischer Wohnungsbrand

Bei einem Wohnungsbrand stellt Kohlenmonoxid (CO) das für Menschen kritischste Verbrennungsprodukt dar. Die CO- Konzentration in Räumen steigt unter typischen Bedingungen mit der Branddauer an. Für die Überlebenswahrscheinlichkeit ist die Einwirkdauer von entscheidender Bedeutung: Vor Ablauf der 17. Minute (Reanimationsgrenze) muss die Menschenrettung erfolgt sein.

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Hilfsfrist: 10 Minuten!

Feuerwehr : Brandversuch - Zimmerbrand, Room on Fire, Feuerwehr

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Daraus folgt für die Beurteilung der Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr:

Kann sie den Einsatzort innerhalb der Hilfsfrist erreichen?

Führt sie dabei das/die für den Einsatz notwendige/n Einsatzmittel mit?

Verfügt sie dabei über die notwendigen und ausgebildeten Einsatzkräfte, und zwar in allen erforderlichen Funktionen?

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Feuerwehrbedarfsplan: ZielDer Feuerwehrbedarfsplan bildet die

Entscheidungsgrundlage für die verantwortlichen Gremien des Trägers des Feuerwehrwesens.

Ziel der Feuerwehrbedarfsplanung ist es, auf den Grundlagen des kritischen Wohnungsbrandes,

den dafür geltenden Bemessungswerten unddem in Schleswig-Holstein angewandten

Merkblatt zur Ermittlung notwendiger Feuerwehrfahrzeuge (Löschfahrzeuge) aufgrund von Risikoklassen

den für eine leistungsfähige Feuerwehr erforderlichen Bedarf festzustellen.

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FeuerwehrbedarfsplanErstellung in drei Schritten1. Durchführung einer objektiven Risikoanalyse,

rein feuerwehrfachliche Bewertung vorhandener Gefahren und gefährdeter Objekte/Personen

Feuerwehr / Gemeindewehrführer2. Bestimmung des Schutzziels: politische

Entscheidung der Gemeindevertretung über die Qualität der Gefahrenabwehr durch die Feuerwehr Gemeindevertretung / Bürgermeister

3. Festlegung der Feuerwehrausstattung zur Erreichung des Schutzziels

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Feuerwehrbedarfsplan:Systematik

Gefährdungs-abschätzung

AnzahlEinwohner

FahrzeugpunktwertGemeindefeuerwehr

Risikoklasse / Risikopunkte

Sicherheitsbilanz

Bemessungswertekritischer

Wohnungsbrand

Einsatzmittel Hilfsfrist Einsatzkräfte(Funktionen)

Sicherheitsbilanz Einsatzmittel Hilfsfrist Einsatzkräfte

(Funktionen)

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Risikoklassen / RisikobewertungMerkblatt zur Ermittlung notwendiger

Feuerwehrfahrzeuge aufgrund von Risikoklassen (Anlage 1 zum Org.-Erlass Fw.)

Gemeinden werden insgesamt 5 Risikoklassen (RK) zugeordnet.

Das Risiko (Grundrisiko) ist zunächst von der Anzahl der Einwohner einer Gemeinde abhängig (RK 1).

Weitere Risiken ergeben sich aufgrund von Bebauung, Gewerbe, Industrie, Verkehrswegen usw. (RK 2 – 5)

Die Bewertung der Risiken erfolgt durch ein Punktsystem aus Einwohnerzahl und ermittelter Risikoklasse

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RK 1

RK 2

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Beispiel 1Gemeinde, 1.500 Einw. , Wohn-, Dorf- und

Mischgebiet, Kfz.-Werkstatt, Tischlerei, Dorfgasthof mit Tanzsaal für 200 BesucherRisikoklasse: 2Risikopunkte: 120

Feuerwehrfahrzeuge: TSF: 55 PunkteTSF-W: 80 Punkte

Summe Fahrzeugpunkte > RisikopunkteSicherheitsbilanz: positiv

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Beispiel 2Gemeinde, 2.000 Einw. , Wohn-, Dorf- und

Mischgebiet mit Rettungshöhen von 7,2 – 12,2 m für 2. Rettungsweg, Gewerbegebiet mit Werkstätten über 300 m², 150 ha zusammenhängende WaldflächeRisikoklasse: 3Risikopunkte: 164

Feuerwehrfahrzeuge:LF 20/16: 135 PunkteTSF/W: 80 Punkte im Rahmen

gemeindeübergreifender HilfeSumme Fahrzeugpunkte > RisikopunkteSicherheitsbilanz: positiv

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Beispiel 3Gemeinde, 3.500 Einw. , Wohn-, Dorf- und

Mischgebiet mit Rettungshöhen von 7,2 – 12,2 m für 2. Rettungsweg, Diskothek für 1.000 Besucher, Gewerbegebiet mit Werkstätten über 300 m², BAB-AS im GemeindegebietRisikoklasse: 3Risikopunkte: 197 + 5 Zusatzpunkte = 202

Feuerwehrfahrzeuge:HLF 10/6: 115 PunkteLF 8 leicht: 90 Punkte

Summe Fahrzeugpunkte > RisikopunkteSicherheitsbilanz: positiv

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Programm (Internet)der Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein

Link: Feuerwehrbedarfsplanung

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SchutzzielbestimmungDer Feuerwehrbedarfsplan wird auf der Grundlage einer fachlichen Risikobeschreibung erstellt. Als Schutzziel wird der kritische Wohnungsbrand angenommen, dessen Eintrittswahrscheinlichkeit gleichermaßen für alle Gemeinden in Schleswig-Holstein zutrifft.

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Bemessungswerte zur SchutzzielerreichungUm bei einem kritischen Wohnungsbrand die Menschenrettung durchzuführen und den Brand zu bekämpfen, müssen zeitgleich folgende Bemessungswerte erfüllt sein:

die Einsatzmittel (Löschfahrzeuge und feuerwehrtechnische Beladung)

die Eintreffzeit (Hilfsfrist)die Funktionen (Einsatzkräfte)

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Schutzziel erreicht?

Bemessungswertekritischer

Wohnungsbrand

Einsatzkräfte

HilfsfristEinsatzmittel

Sicherheits- Bilanz

Gesamtstatus

Gemeindefeuerwehr

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Mögliche Stellschrauben:

•Anzahl / Einsatzwert der Löschfahrzeuge

•Planen von Ersatzbeschaffungen durch ein

zukunftsfähiges Fahrzeugkonzept

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Mögliche Stellschrauben:

•Bei mehreren Ortswehren: ggf. Neuordnung

der Ausrückebereiche

•Lage und Erreichbarkeit der Risiken zum

Feuerwehrhaus prüfen (Isochronenanalyse)

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Mögliche Stellschrauben:•Qualifizierung von Einsatzkräften (z.B. Ausbildung Atemschutz, Führungsnachwuchs)•Verstärkte Mitgliederwerbung („Frauen in die Wehr“)•Gründung Jugendfeuerwehr•„Einpendler“ einbinden, Bsp. PETRA

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Blick in die Zukunft: Fahrzeuge

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Blick in die Zukunft: Personal

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Schadenersatz aus AmtshaftungArt. 34 GG i. V. m. § 839 BGB

Bei Verletzung einer der Gemeinde in diesem Aufgabenbereich obliegenden Pflichten durch das schuldhafte Handeln einer oder mehrerer bestimmter Personen, z. B. aus dem Bereich der freiwilligen Feuerwehr oder der Gemeinde, haftet die Gemeinde auch direkt gegenüber der Bürgerin oder dem Bürger, die oder der durch den Verstoß gegen die Amtspflicht gefährdet wird oder Schaden erleidet.

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Schadenersatz aus Organisationsverschulden§ 839 BGB

Ist eine Behörde in sachlicher und personeller Hinsicht nicht so ausgestattet, dass sie ihren Pflichten Dritten gegenüber (hier: § 2 BrSchG) nachkommen kann, so liegt – z. B. bei Nichteinhaltung von Mindeststandards – ein eine Haftung auslösender Organisationsmangel der Behörde auch ohne persönliches Verschulden des Mitarbeiters vor. Auf mangelnde Zuweisung von Haushaltsmitteln und Personal kann die Behörde sich als Entschuldigungsgrund nicht berufen. Dies entschied der Bundesgerichtshof am 11. Januar 2007 (Az: III ZR 302/05).

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Vorlage für die GemeindevertretungFestlegung des Schutzziels für das

GemeindegebietZielvereinbarung zwischen

Bürgermeister und Gemeindewehrführung in welcher Weise Defizite in der Sicherheitsbilanz bzw. bei den Bemessungswerten des Schutzziels behoben werden.

Ein „Aufweichen“ der Hilfsfrist ist dabei ebenso unzulässig (kein Ermessen)

wie eine Verkürzung der Einsatzkräfte

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Erfahrungen im Kreis Schleswig-FlensburgSeit Herbst 2009 wurden insgesamt rund 160

Feuerwehrbedarfspläne (von 198 FF im Kreis) erstellt und dem Kreiswehrführer für eine Plausibilitätsprüfung vorgelegt

Größte Probleme gibt es beim Bemessungswert „Einsatzkräfte“, insbesondere bei der Tagesverfügbarkeit

Wehren haben in vielen Fällen bereits durch Anpassung ihrer AAO‘s reagiert.

Der Kreis hat nun einen wesentlich klareren Überblick über den mittelfristigen Löschfahrzeugbedarf

Mehr Planungssicherheit bei den Gemeinden.

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Bürgermeister Schönbiehl, Büttenwarder

Wat mut, dat mut !