Normen und für die cherSi hei s t beleuchtung - Zumtobel · Vorwort Dr. Gerald Junker 4 Editorial...

58
Normen und Planungshilfen für die Sicherheits- beleuchtung Informationsbroschüre über Notbeleuchtung, Sicherheitskennzeichnung, Installationstechnik und Brandschutz. Entspricht den Anforderungen der österreichischen Normenwelt. Österreich 08/2016

Transcript of Normen und für die cherSi hei s t beleuchtung - Zumtobel · Vorwort Dr. Gerald Junker 4 Editorial...

Page 1: Normen und für die cherSi hei s t beleuchtung - Zumtobel · Vorwort Dr. Gerald Junker 4 Editorial Warum Notbeleuchtung? 5 Normenübersicht und Rechtsvorschriften Grundlagen der Sicherheitsbeleuchtung

Normen und Planungshilfen für die Sicher heits­beleuchtung

Informations broschüre über Not beleuchtung, Sicherheits kennzeichnung, Installations technik und Brandschutz. Entspricht den Anforderungen der österreichischen Normenwelt.

Österreich 08/2016

Page 2: Normen und für die cherSi hei s t beleuchtung - Zumtobel · Vorwort Dr. Gerald Junker 4 Editorial Warum Notbeleuchtung? 5 Normenübersicht und Rechtsvorschriften Grundlagen der Sicherheitsbeleuchtung

Es ist nichts Auffälliges zu sehen und genau darauf kommt es an. Die Sicherheitsleuchten sind nicht als solche erkennbar, sondern sind Teil der Allgemeinbeleuchtung. Nichts stört den Raumeindruck, die Architektur kann unbehelligt ihre Wirkung entfalten. Sicherheitszeichenleuchten in diskretem Design ziehen nur im Ernstfall die Aufmerksamkeit auf sich.

Page 3: Normen und für die cherSi hei s t beleuchtung - Zumtobel · Vorwort Dr. Gerald Junker 4 Editorial Warum Notbeleuchtung? 5 Normenübersicht und Rechtsvorschriften Grundlagen der Sicherheitsbeleuchtung

Vorwort Dr. Gerald Junker 4

Editorial Warum Notbeleuchtung? 5

Normenübersicht und Rechtsvorschriften Grundlagen der Sicherheitsbeleuchtung 6–7

Schutzziel und Brandschutzkonzept Grundlagen der Sicherheitsbeleuchtung 8–9

Notbeleuchtung Ersatz- und Sicherheitsbeleuchtung gemäß ÖNORM EN 1838 10–11

Sicherheitsbeleuchtung Einsatzzweck und Einsatzort gemäß ÖNORM EN 1838 12–13 Rettungswege ÖNORM EN 1838 14–15 Antipanikbeleuchtung ÖNORM 1838 16 Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung ÖNORM EN 1838 17

Sicherheitskennzeichen Anforderungen an die Sicherheitszeichen gemäß ÖNORM EN ISO 7010 18–19

Montage von Sicherheitszeichen Sicherheit durch klare Wegweisung 20–21

Sicherheitsleuchten Methoden der Beleuchtung 22–23 Bezeichnung Stand der Technik 24 Schaltungsarten von Sicherheitsleuchten 25

Sicherheitsstromquellen Von der Einzelbatterie bis zur Notbeleuchtungsanlage 26–27

Sicherheitsstromversorgung Übersicht 28–29

Einsatz von Sicherheitszeichen Notwendigkeit gemäß ÖVE/ÖNORM E 8002-1:2007 und ­Beleuchtung und Arbeitsstättenverordnung 30 –31

Fachinformation für Arbeitsstätten des Österreichischen Elektrotechnischen Komitees – OEK 32–35

TRVB E 102 2005 Technische Richtlinien vorbeugender Brandschutz 36–37

Elektrische Betriebsräume für Zentralbatterieanlagen ÖVE/ÖNORM E 8002 Teil 1-9 (§ 1.2) 38–39

Batterieräume Unterbringung und Lüftung 40–41

Gruppenbatterieanlagen ÖNORM B 3800-1 42–43

Funktionserhalt für Leitungsanlagen der Sicherheitsbeleuchtung ÖVE/ÖNORM E 8002 44–47

Zulässige Leitungsverlegearten Richtlinien und Kabeltypen 48–49

Planung und Unterlagen Vom Konzept bis zur Kontrolle 50–53

Prüfung und Wartung Richtlinien zur Kontrolle 54–55

Page 4: Normen und für die cherSi hei s t beleuchtung - Zumtobel · Vorwort Dr. Gerald Junker 4 Editorial Warum Notbeleuchtung? 5 Normenübersicht und Rechtsvorschriften Grundlagen der Sicherheitsbeleuchtung

Vorwort

Dr. Gerald JunkerStadt Wien – MA 36

Mit einer Not- und Sicherheitsbeleuchtungsanlage ist es möglich, bei einem Stromausfall Arbeiten gefahrlos zu beenden und im Ernstfall ein Gebäude sicher, rasch und ohne Panik zu verlassen. Damit eine Sicherheits-beleuchtungs anlage eine möglichst hohe Zuverlässigkeit gewährleistet und auch im Brandfall für einen bestimmten Zeitraum noch funktioniert, ist es erforderlich, sich mit den dafür maßgeblichen und leider sich ständig ändernden rechtlichen und normativen Vorgaben auseinanderzusetzen. Diese Änderungen sind haupt-sächlich auf die Harmonisierung von europäischen Normen und deren Übernahme in das nationale Normen werk und die Einarbeitung neuer Erkenntnisse in technische Richtlinien zurückzuführen.

Mit der vorliegenden Informationsbroschüre erhalten Sie sofort einen sehr guten Überblick über die letztgültigen gesetzlichen und normativen Anforderungen. Die von der Firma Zumtobel erarbeitete Broschüre entspricht somit einem echten Bedürfnis von Planern, Elektro-technikern und Betreibern. Sie beleuchtet die Zusammen-hänge der maßgeblichen Gesetze, Verordnungen und Normen, erklärt Begriffsbestimmungen und erläutert die wesentlichen licht-, elektro- und brandschutztechnischen Aspekte und enthält notwendige Hinweise für den Betrieb und die Wartung von Not- und Sicherheits-beleuchtungen.

Es werden in verständlicher Weise die Anforderungen für die einzelnen Anwendungsbereiche – wie z.B. Arbeitsstätten, Veranstaltungsstätten, Beherbergungs-betriebe Garagen und Schulen – erläutert und mit übersichtlichen Bildern und Zeichnungen erklärt.

Mein ganz besonderer Dank gilt daher der Firma Zumtobel für das Engagement bei der Erarbeitung dieser Normenbroschüre. Ich bin mir sicher, dass diese Broschüre Ihnen, geschätzte Leserinnen und Leser, gute Dienste bei ihrer täglichen Arbeit leisten und hoffentlich auch Unsicher heiten bei der Normeninterpretation ausräumen wird.

Mit freundlichen GrüßenDr. Gerald Junker, Stadt Wien – MA 36

Page 5: Normen und für die cherSi hei s t beleuchtung - Zumtobel · Vorwort Dr. Gerald Junker 4 Editorial Warum Notbeleuchtung? 5 Normenübersicht und Rechtsvorschriften Grundlagen der Sicherheitsbeleuchtung

5EditorialEin Notfall ist keine Seltenheit

Lagermax, Villach | AT

Notbeleuchtungsanlagen findet man fast überall. Meistens unscheinbar und dezent, aber doch allgegenwärtig. Sie begegnen uns im Kino, in der Tiefgarage, am Arbeitsplatz, in öffentlichen Gebäuden, in der Disco oder im Einkaufs zentrum. Beinahe jedes gewerblich genutzte Gebäude benötigt eine Notbeleuchtungsanlage.

Die Notbeleuchtung ist ein zentraler Bestandteil jedes Brand schutz -konzeptes und eine Notwendigkeit, um die geforderte Sicherheit zu erreichen. Der Schutz der Personen im Gebäude hat immer oberste Priorität und ist die Aufgabe der Notbeleuchtung. Sie ermöglicht ein sicheres Verlassen des Gebäudes im Notfall. Ein Brand im Gebäude ist nur ein Worst-Case-Szenario. Selbst ein einfacher Strom ausfall reicht aus, dass Menschen die Orientierung verlieren, Panik und Personenschäden entstehen.

Auch in Österreich ist solch ein Stromausfall keine Seltenheit. Einen starken Anstieg des Netzausfalls wurde vermehrt durch technische Ausfälle herbeigefürht, als z.B. 1000 Haushalte in Wien-Mariahilf, sowie in der Innenstadt lahmgelegt wurden.

Auch im Brandfall muss die Notbeleuchtungsanlage stets für einen gewissen Zeitraum ihre Funktion erfüllen, um Personen sicher aus dem Gebäude zu leiten. Viele erschreckende Beispiele aus der jüngeren Vergangenheit zeigen, wie schnell Panik entsteht und welche Auswirkungen sie haben kann. Eine funktionierende Not-beleuch tungs anlage ist integraler Bestand teil der Panik vermeidung. Ausserdem weist uns die Rettungs wegkenn zeichnung auch ohne Stromausfall immer den Weg in sichere Bereiche.

Eine gute Notbeleuchtungsanlage zeichnet sich durch gewissenhafte Planung, Montage, Inbetriebnahme und Wartung aus.

Hotel Stainzerhof, Stainz | AT

Lidl, Graz | AT

Page 6: Normen und für die cherSi hei s t beleuchtung - Zumtobel · Vorwort Dr. Gerald Junker 4 Editorial Warum Notbeleuchtung? 5 Normenübersicht und Rechtsvorschriften Grundlagen der Sicherheitsbeleuchtung

Normenübersicht und RechtsvorschriftenGrundlagen der Sicherheitsbeleuchtung

Allgemein

ISO International Organisation for Standardisation

Bereich Elektrotechnik

IEC International Electrotechnical Commision

Allgemein

ÖNORM Austrian Standards

Bereich Elektrotechnik

ÖVE Österreichischer Verband für Elektrotechnik

Allgemein

CEN Comité Européen de Normalisation

Bereich Elektrotechnik

CENELEC Comité Européen de Normalisation Electrotechnique

WELTWEIT EUROPA ÖSTERREICH

Gesetze

ASchG ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

ETG 1992 Elektrotechnikgesetz

Bauordnungen + Baugesetze Landesrecht

PSG Produktsicherheitsgesetz

Verordnung

AStV Arbeitsstättenverordnung

ETV 2002 Elektrotechnikverordnung 2002

NspGV Niederspannungsgeräteverordnung 2015

EMVV Elektromagnetische Verträglichskeitsverordnung 2006

KennV

Kennzeichnungsverordnung

Normen / Richtlinien

ÖVE/ÖNORM E 8002-Reihe Installationsnorm

OIB Richtlinien 2 und 2.2 Brandschutz

EN 50172, EN 50272-2 Europäische Norm, Installationsnorm

TRVB E 102 2005 Technische Richtlinie

Fachinformation des Österreichischen Elektrotechnischen Komitees – OEK

Rechtsvorschriften Österreich

NORMEN

Öffentlich zugänglich

Staatliche Hoheit

Selbstregulierung Wirtschaft

Nicht bis schlecht zugänglich

Gesetze

Verordnungen

Richtlinien von Verbänden

Fachinformation / Stand der Technik

Firmenstandards

Anerkannte Normenvon ISO, IEC, CEN, CENELEC AS, ÖVE

Rangordnung Wirkungsgrade

11

2

2

3

3

1

2

2

4

3 2

2

1

Page 7: Normen und für die cherSi hei s t beleuchtung - Zumtobel · Vorwort Dr. Gerald Junker 4 Editorial Warum Notbeleuchtung? 5 Normenübersicht und Rechtsvorschriften Grundlagen der Sicherheitsbeleuchtung

7

Die drei Säulen der Notbeleuchtung in Österreich

1 ArbeitsstättenverordnungGemäß Arbeitsstättenverordnung – AStV § 9 Absatz 1 wird in folgenden Fällen eine Sicherheitsbeleuchtung gefordert:a) Arbeitsräume und Fluchtwege, die nicht natürlich belichtet sind,b) Fluchtwege, die zwar natürlich belichtet sind, jedoch diese

Belichtung z.B. auf Grund der baulichen Gegebenheiten oder auf Grund der Lage der Arbeitszeit nicht ausreicht, um bei Ausfall der künstlichen Beleuchtung (Allgemeinbeleuchtung) das rasche und gefahrlose Verlassen der Arbeitsstätte zu ermöglichen,

c) Bereiche, in denen Arbeitnehmer/innen bei Ausfall der Beleuchtung einer besonderen Gefahr ausgesetzt sein könnten oder in denen Einrichtungen bedient werden, von denen eine besondere Gefahr für die Arbeitnehmer/innen ausgeht. In Arbeits-räumen oder auf Fluchtwegen, die nicht unter c) fallen, sind anstelle der Sicherheitsbeleuchtung auch nachleuchtende Orientierungshilfen zulässig, sofern sie ein sicheres Verlassen der Arbeitsstätte gewährleisten.

Rechtliche Anforderungen für die Notbeleuchtung in Österreich:- gefordert durch Bundesgesetze

(Arbeitsstättenverordnung, Elektrotechnikgesetz) und- landesrechtliche Bauordnungen bzw. Baugesetze

SCHUTZZIEL

NOTBELEUCHTUNGSNORMEN *

ARBEITSSTÄTTEN-VERORDNUNG

ELEKTROTECHNIK-VERORDNUNG BAUORDNUNG

2 Elektrotechnikverordnung§ 1. (1) Gegenstand dieser Verordnung sind elektrische Betriebs-mittel und elektrische Anlagen sowie sonstige Anlagen im Gefährdungs- und Störungsbereich elektrischer Anlagen.(2) Elektrische Betriebsmittel und elektrische Anlagen, die auch Gegenstand anderer auf der Grundlage des ETG 1992 erlassener Verordnungen sind, unterliegen dieser Verordnung nur hinsichtlich jener Anforderungen des § 3 Abs. 1 und 2 ETG 1992, die nicht durch diese anderen Verordnungen geregelt sind.

3 Bauordnung- OIB Richtlinie 2Beträgt die Brutto-Grundfläche nicht mehr als 3.200 m², muss in Treppenhäusern, Außentreppen und Gängen im Verlauf von Fluchtwegen eine Fluchtweg-Orientierungsbeleuchtung vorhanden sein. Bei einer Brutto-Grundfläche von mehr als 3.200 m² ist eine Sicherheitsbeleuchtung erforderlich. Bei Wohngebäuden der Gebäude-klasse 5 sowie bei sonstigen Gebäuden der Gebäudeklassen 4 und 5 ist eine Fluchtweg-Orientierungsbeleuchtung in Treppenhäusern, Außentreppen und in Gängen außerhalb von Wohnungen bzw. Betriebseinheiten im Verlauf von Fluchtwegen sowie im Verlauf des fest verlegten Rettungswegesystems an der Gebäudeaußenwand zu installieren.

* Technische Anforderungen: ÖNORMEN, OIB-Richtlinien, Technische Richtlinien vorbeugenden Brandschutz (TRVB), etc.

Page 8: Normen und für die cherSi hei s t beleuchtung - Zumtobel · Vorwort Dr. Gerald Junker 4 Editorial Warum Notbeleuchtung? 5 Normenübersicht und Rechtsvorschriften Grundlagen der Sicherheitsbeleuchtung

Schutzziel erreichen In erster Linie gilt es, aktiven Personenschutz im Gebäude sicherzustellen, gefolgt vom Tier- und Sachschutz. Das Erreichen eines Schutzziels ist ein kontinuierlicher Prozess. Er beginnt bei der Er richtung eines Objekts und wird mit regelmäßiger Inspektion und Wartung fortgesetzt.

Bauvorhaben (Objekt) Projektplanung

Wartung

Inbetriebnahme Installation

Gefährdungs-analyse

Sicherheits- und Brandschutzkonzept

Produktauswahl

SCHUTZZIEL

Schutzziel und BrandschutzkonzeptGrundlagen der Sicherheitsbeleuchtung

Bauliche Schutzziele OIB­Richtlinie 2• Sicherheit von Personen und Tieren gewährleisten• Brände und Explosionen vorbeugen und die Ausbreitung

von Hitze, Rauch und Flammen begrenzen• Ausbreitung von Feuer auf benachbarte Bauten

und Anlagen begrenzen• Tragfähigkeit während einer bestimmten Zeit erhalten• Wirksame Brandbekämpfung ermöglichen und Sicherheit

der Rettungskräfte gewährleisten• Flucht- und Rettungswege baulich vor Bränden sichern

und dadurch gefahrenlose Evakuierung ermöglichen• Ausbreitung des Feuers durch Brandabschnitte

baulich begrenzen• Funktionen erhalten und Möglichkeiten schaffen,

um die gefährdete Umgebung schnellstmöglich und sicher verlassen zu können

Mit Maßnahmen in der OIB-Richtline 2 und 2.2 werden diese Schutz ziele erfüllt. Die aus den Vorschriften entnommenen Brand schutzmaß nahmen bilden in ihrer Gesamtheit ein Brandschutz konzept. Die Brand schutz vorschriften stellen die minimalen Anforderungen dar, die erfüllt werden müssen, um ausreichenden Brandschutz sicherzustellen. Diese standardisierten Brandschutz konzepte decken etwa 80 Prozent der Bau vorhaben ab.

Bedeutung und Ziele der Sicherheit im Unternehmen• Sicherheit als Grundbedürfnis• Rechtliche Ansprüche Dritter verhindern• Schäden durch Ereignisse minimieren oder verhindern• Indirekte, langfristige Schäden durch Ereignisse verhindern• Verstöße gegen Ordnungsrechtliche Bestimmungen verhindern• Schäden für Betroffene verhindern oder minimieren

UNTERNEHMENSBEZOGENE EINFLUSSFAKTOREN

EXTERNE EINFLUSSFAKTOREN

Zielgrößen des Sicherheitskonzeptes

Bestimmung der Sicherheitsindikatoren

FESTLEGUNG DER SCHUTZZIELE

Festlegung von Prioritäten

Festlegung qualitative und quantitative Schutzziele

Page 9: Normen und für die cherSi hei s t beleuchtung - Zumtobel · Vorwort Dr. Gerald Junker 4 Editorial Warum Notbeleuchtung? 5 Normenübersicht und Rechtsvorschriften Grundlagen der Sicherheitsbeleuchtung

9

Brandschutz­ und FeuerwehreinsatzplanungWenn Brandgefahren, Personenbelegung, Art oder Größe von Bauten und Anlagen oder Betrieben es erfordern, sind auf Verlangen der Brandschutzbehörde Brandschutz- und Feuerwehr-einsatzpläne zu erstellen.

Aufbau BrandschutzkonzepteWie sind nun solche Brandschutzkonzepte aufgebaut? Wichtig ist die ganzheitliche Betrachtung. Alle relevanten Einflussgrößen sollen erfasst werden. Das Brandschutz-konzept startet mit einer Objektdokumentation, bestehend aus den rechtlichen Grundlagen, den Defi ni tionen und Anwendungsgrenzen, dem Bau- und Nutz ungsbeschrieb und den Plänen.

BRANDSCHUTZMASSNAHMEN

NUTZUNGSSPEZIFISCHE BRANDRISIKEN

BRANDSCHUTZKONZEPT

SCHUTZZIELE

Brand- gefahren

Brandaus-wirkungen

Allgemeine Schutzziele

Besondere Schutzziele

Allgemeine Brandschutzmaßnahmen

Besondere Brandschutzmaßnahmen

Die ganzheitliche Betrachtung

Brandschutz

Flucht- und Rettungsplan

Verhalten im Brandfall Ruhe bewahren

Verhalten im Notfall Ruhe bewahren

LEGENDE Übersicht

LEGENDE

ÖVE / ÖNORM EN 50172Um sicherzustellen, dass die Sicherheits beleuchtungs-anlage in Übereinstimmung mit EN 1838 projektiert wird, müssen vor Projektierung der Anlage Pläne bereitgestellt werden, die die Auslegung des Gebäudes und aller bestehenden oder vorgeschlagenen Rettungs-wege, Feuermelder und Brandschutz einrichtungen zeigen und auf die Lage aller Hindernisse, die die Flucht behindern können, hinweisen.

Page 10: Normen und für die cherSi hei s t beleuchtung - Zumtobel · Vorwort Dr. Gerald Junker 4 Editorial Warum Notbeleuchtung? 5 Normenübersicht und Rechtsvorschriften Grundlagen der Sicherheitsbeleuchtung

NotbeleuchtungErsatz- und Sicherheitsbeleuchtung gemäß ÖNORM EN 1838

ErsatzbeleuchtungSicherheitsbeleuchtung

Rettungswege *

Antipanikbeleuchtung

Bereiche mit be sonderer Gefährdung

NOTBELEUCHTUNG

ÖNORM EN 1838Strom kann jederzeit ausfallen: durch Sturm, starkes Gewitter, Feuer, Bau arbeiten oder Netzüberlastung.

Im Ernstfall müssen das gefahrlose Verlassen der Gebäude sowie der Einsatz von Rettungskräften gesichert sein. Folgende Mindestanforderungen für die Notbeleuchtung sind in der Euro päischen Norm EN 1838 definiert:1) Die Notbeleuchtung muss mindestens doppelt so hell wie der Mond

bei sternen klarer Nacht leuchten.2) Die Zahl der Sicherheitszeichen muss ausreichen, um den Weg in

die Sicherheit ein deutig zu weisen.

Bei der Sicherheitsbeleuchtung ist ein Wartungsfaktor von 0,8 zu berücksichtigen. Dieser Faktor stammt aus einer IEC Publikation von 1997.

Sicherheitszeichen

Die Notbeleuchtung gliedert sich in zwei Bereiche:

SicherheitsbeleuchtungSicherheitsbeleuchtung ist der Teil der Notbeleuch tung, der Personen das ge fahr lose Verlassen eines Gebäudes ermöglicht. Außerdem müssen eventuell ge fährliche Arbeiten noch beendet werden können. Die Sicherheits beleuchtung gliedert sich wiederum in vier Bereiche: • Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege • Sicherheitszeichen• Antipanikbeleuchtung • Sicherheitsbeleuchtung für Bereiche mit besonderer Gefährdung

ErsatzbeleuchtungErsatzbeleuchtung soll das Fortsetzen von Tätigkeiten bei Ausfall der allgemeinen Energieversorgung er möglichen. Sie stellt meist die gleichen Beleuchtungs stärken zur Verfügung wie die allgemeine Beleuchtungs anlage. Man benötigt Ersatz - be leuchtungs anlagen oft bei teureren Produk tions prozessen in der Industrie.

* Rettungswege und Hindernisse ausleuchten

Page 11: Normen und für die cherSi hei s t beleuchtung - Zumtobel · Vorwort Dr. Gerald Junker 4 Editorial Warum Notbeleuchtung? 5 Normenübersicht und Rechtsvorschriften Grundlagen der Sicherheitsbeleuchtung

11

Ziele der Sicherheits beleuchtung für Rettungswege• gefahrloses Verlassen der Problemzone bei Ausfall

der allgemeinen Stromversorgung• ausreichende Sehbedingungen und Orientierung

auf Rettungswegen und in Ge fahrenzonen • leichtes Auffinden der Brandbekämpfungs- und

Sicherheits einrichtungen

Ziele der Sicherheitsbeleuchtung für Antipanik beleuchtung• geringere Wahrscheinlichkeit einer Panik• sicheres Erreichen der Rettungswege• ausreichende Sehbedingungen und Orientierung

Ziele der Sicherheitsbeleuchtung für Bereiche mit besonderer GefährdungFür potenziell gefährliche Arbeitsabläufe und Situationen gelten besondere Anforderungen. Die Sicherheit des Be dienungspersonals und aller an wesenden Personen erfordert angemessene Ab schaltmaß nahmen, zum Beispiel:• bei laufenden Maschinen• in Laboren mit gefährlichen Stoffen• für Überwachungsplätze und Stellwarten

Page 12: Normen und für die cherSi hei s t beleuchtung - Zumtobel · Vorwort Dr. Gerald Junker 4 Editorial Warum Notbeleuchtung? 5 Normenübersicht und Rechtsvorschriften Grundlagen der Sicherheitsbeleuchtung

SicherheitsbeleuchtungEinsatzzweck und Einsatzort gemäß ÖNORM EN 1838

• Gewährleisten der Sichtverhältnisse, die für Evakuierungs maßnahmen notwendig sind

• Installation der Leuchten mindestens 2 Meter über dem Boden*• Einhalten der Gleichmäßigkeit• Vermeidung von physiologischer Blendung• beleuchtete oder hinterleuchtete Sicherheitszeichen entlang

des Fluchtweges• angemessenes Beleuchtungsstärkeniveau bei potenziellen

Gefahrenstellen und Sicherheitseinrichtungen

* nicht höher als 20 Grad über der horizontalen Blickhöhe

Anforderungen an die Sicherheitsbeleuchtung

Page 13: Normen und für die cherSi hei s t beleuchtung - Zumtobel · Vorwort Dr. Gerald Junker 4 Editorial Warum Notbeleuchtung? 5 Normenübersicht und Rechtsvorschriften Grundlagen der Sicherheitsbeleuchtung

WC

1

2

35

6

7

8 ­ 10, 13

4> 1 Lux

> 5 Lux

> 1 Lux

13

1 nahe* jeder im Notfall zu benutzenden Ausgangstür;2 nahe* Treppen, um auf diese Weise jede Treppenstufe direkt zu

beleuchten und nahe* jeder anderen Niveauänderung;3 beleuchtete Sicherheitszeichen an Rettungswegen, Richtungszeichen

an Rettungswegen und andere Sicherheitszeichen müssen bei Notbeleuchtungsbedingungen beleuchtet werden;

4 bei jeder Richtungsänderung** und Kreuzung der Gänge/Flure**;5 nahe* jedem letzten Ausgang und außerhalb des Gebäudes

bis zu einem sicheren Bereich;6 nahe* jeder Erste-Hilfe-Stelle, so dass 5 lx vertikale

Beleuchtungsstärke am Erste-Hilfe-Kasten erreicht werden;7 nahe* jeder Brandbekämpfungs- und Meldeeinrichtung,

sodass 5 lx vertikale Beleuchtungsstärke an den Melde-, den Brandbekämpfungs einrichtungen und der Anzeigen der Brandmelde anlage erreicht werden;

8 nahe* Fluchtgeräten für Menschen mit Behinderung;9 nahe* Schutzbereichen für Menschen mit Behinderung

und nahe* Rufanlagen.10 Ebenso sind zwei-Wege-Kommunikationseinrichtungen

für diese Bereiche sowie Alarmeinrichtungen in Toiletten für Menschen mit Behinderung zu berücksichtigen.

Damit die notwendige Sichtbarkeit für Evakuierungsmaßnahmen gewährleistet ist, muss eine räumliche Ausleuchtung an folgenden Stellen erfolgen :

Ergänzungen laut ÖNORM E 8002-1 / 211 Zu den Rettungswegen zählen neben den im Notfall

vorgesehenen Wegen die Gänge in und die Ausgänge aus den Versammlungs räumen, Bühnen und Bühnenerweiterungen (sowohl von Bühnenfußböden als auch von Galerien, Stegen und Rollenböden aus), von über 60 m2 großen Umkleideräumen, Probesälen und ähnlichen Räumen, sowie von über 100 m2 großen Werkstätten und Magazinen

12 Veranstaltungsstätten in Gebäuden mit Versammlungsräumen, wenn die zugehörenden Versammlungsräume einzeln oder zusammen mehr als 120 Personen fassen.

13 in Sanitärbereichen ab 8 m² Größe und in Behinderten-WC´s

* „nahe“ bedeutet üblicherweise ein Abstand von nicht mehr als 2 m in der Horizontalen** „bei“ bedeutet, dass beide Richtungen ausgeleuchtet werden sollen

12

11

Page 14: Normen und für die cherSi hei s t beleuchtung - Zumtobel · Vorwort Dr. Gerald Junker 4 Editorial Warum Notbeleuchtung? 5 Normenübersicht und Rechtsvorschriften Grundlagen der Sicherheitsbeleuchtung

1 m

2 m

< 40 > 1 < 40 > 1 < 40

0,5 lx 1 lx 0,5 lx

Beleuchtungsstärke

Emin > 1 lx (Emin = minimale Beleuchtungsstärke, horizontal auf dem Boden)

Wartungsfaktor IEC 95 = 0,8 ( 1,25 lx Neuwert)

Gleichmäßigkeit Emax : Emin ≤ 40 : 1 Entlang der Mittellinie des Rettungsweges darf das Verhält nis der höchsten zur niedrigsten Beleuchtungsstärke einen Wert von 40 : 1 nicht über schreiten.

Messebene = bis 2 cm über dem Boden

Montagehöhe ≥ 2 m

Blendungsbegrenzung h/m < 2,5 2,5 ≤ h < 3 3 ≤ h < 3,5 3,5 ≤ h < 4 4 ≤ h < 4,5 ≥ 4,5

Lmin/cd 500 900 1.600 2.500 3.500 5.000

Die Werte dieser Tabelle innerhalb der Zone von 60° bis 90° gegen die Vertikale dürfen für alle Azimutwinkel nicht überschritten werden.

Farbwiedergabe Ra ≥ 40

Betriebsdauer für Rettungswege Mindestanforderung 1 Stunde

Einschaltverzögerung Innerhalb 5 Sekunden 50 % der geforderten Beleuchtungsstärke Innerhalb 60 Sekunden 100 % der geforderten Beleuchtungsstärke

SicherheitsbeleuchtungRettungswege ÖNORM EN 1838

Fluchtwege > 2 m• Betrachtung als mehrere 2 m Breite Streifen oder• Antipanikbeleuchtung

5 lx vertikal beleuchten, wenn nicht im Fluchtweg

Notbeleuchtung 1 lx

Fluchtwege bis 2 m BreiteDie Aufgabe der Sicherheitsbeleuchtung für Rettungs-wege ist es, Personen das gefahrlose Verlassen eines Raumes oder Gebäudes zu ermöglichen, indem für ausreichende Sehbedingungen und Orientierung auf Rettungswegen und in besonderen Bereichen gesorgt wird, und dass Brandbekämpfungs- und Sicherheits-einrichtungen leicht aufgefunden und bedient werden können

Page 15: Normen und für die cherSi hei s t beleuchtung - Zumtobel · Vorwort Dr. Gerald Junker 4 Editorial Warum Notbeleuchtung? 5 Normenübersicht und Rechtsvorschriften Grundlagen der Sicherheitsbeleuchtung

U

Netzbetrieb

100%

50%

[lm]

[V]

Φ

t

t

Notbetrieb≤ 0,5 s

≤ 5 s ≤ 60s

Spannungsausfall

BlendbereichBlendbereich

60ϒ

60ϒ

15

Hinweis zur Phasenausfalls erkennung Fällt die Spannung der allge meinen Stromversorgung über eine Zeit von mehr als 0,5 Sekunden im Bereich von 60 bis 85 Prozent der Netz-nenn spannung, so muss die Sicher heitsstrom versorgung die Versorgung der notwendigen Sicherheits beleuchtung selbsttätig übernehmen.

Bei horizontalen Rettungswegen darf die Lichtstärke innerhalb einer Zone von 60° bis 90° gegen die Vertikale für alle von Azimutwinkeln bestimmten Werte nicht überschreiten. Die Grenzwerte für alle anderen Rettungswege (wie Treppen) und Bereiche dürfen bei keinem Winkel überschritten werden.

Blendungsbegrenzung

Grenzwerte der physiologischen Blendung

Max. Lichtstärke der Sicherheitsbe-leu chtung für Rettungswege und Antipanikbeleuchtung / max

h < 2,5 m   500 cd  1000 cd

  2,5 ≤ h < 0,3 m   900 cd  1800 cd

  3,0 ≤ h < 0,3 m  1600 cd  3200 cd

  3,5 ≤ h < 0,3 m  2500 cd  5000 cd

  4,0 ≤ h < 0,3 m  3500 cd  7000 cd

  h ≥ 4,5 m  5000 cd 10000 cd

Lichtpunkthöhe über dem Boden

Max. Lichtstärke der Sicher heitsbe-leuchtung für Arbeits plätze mit besonderer Gefährdung / max

Wartungswert der Fläche Die Anforderungen dieser Norm sind (Mindest-)War tungswerte. Sie sind für den kompletten Zeitraum bis zum Ende der Lebens dauer der einzelnen Bestandteile anzusetzen. Anteile reflektierten Lichtes sind zu vernachlässigen. Die Planung der Not beleuchtung ist unter Ansetzung der schlechtesten Umgebungs bedingungen – wie geringer Lichtstrom oder größte Blendwirkung – zu erstellen. Nur das über die gesamte Lebens dauer direkt abstrahlende Licht wird in die Berechnung einbezogen. Der Beitrag reflektierten Lichts der Raum begrenzungs-flächen ist zu vernachlässigen. Werden indirekt strahlende Leuchten oder Deckenfluter eingesetzt, bei denen die Leuchten zusammen mit der reflektierenden Fläche wirken, kann die erste Reflektion (basierend auf dem Wartungs wert der reflektierenden Fläche) berücksichtigt werden. Weitere Reflektionen sind zu vernachlässigen.

Page 16: Normen und für die cherSi hei s t beleuchtung - Zumtobel · Vorwort Dr. Gerald Junker 4 Editorial Warum Notbeleuchtung? 5 Normenübersicht und Rechtsvorschriften Grundlagen der Sicherheitsbeleuchtung

> 0,5 lx

> 1 lx > 1 lx

Die Aufgabe der Antipanikbeleuchtung ist es, die Wahrscheinlichkeit einer Panik zu verringern und durch ausreichende Lichtverhältnisse ein sicheres Erreichen der Rettungswege zu ermöglichen (wie in stark frequen-tierten Hallen). Dazu sollte die Anti panikbeleuchtung direkt nach unten strahlen und Hindernisse bis zu zwei Meter über der Bezugsebene beleuchten.

SicherheitsbeleuchtungAntipanikbeleuchtung ÖNORM EN 1838

Hinweis zur Phasenausfalls erkennung = wie bei Rettungswegen

Beleuchtungsstärke Emin ≥ 0,5 lx(Emin = minimale Beleuchtungsstärke, horizontal auf dem Boden; Randbereiche mit einer

Breite von 0,5 m werden nicht berücksichtigt)

Wartungsfaktor IEC 95 = 0,8 ( 0,625 lx Neuwert)

Gleichmässigkeit Emax : Emin ≤ 40 : 1 lx

Messebene = bis 2 cm über dem Boden

Montagehöhe ≥ 2 m

Blendungsbegrenzung h/m < 2,5 2,5 ≤ h < 3 3 ≤ h < 3,5 3,5 ≤ h < 4 4 ≤ h < 4,5 ≥ 4,5

Lmin/cd 500 900 1.600 2.500 3.500 5.000

Die Werte dieser Tabelle innerhalb der Zone von 60° bis 90° gegen die Vertikale dürfen für alle Azimutwinkel nicht überschritten werden.

Farbwiedergabe Ra ≥ 40

Betriebsdauer für Antipanikbeleuchtung Mindestanforderung 1 Stunde

Einschaltverzögerung Innerhalb 5 Sekunden 50 % der geforderten Beleuchtungsstärke, Innerhalb 60 Sekunden 100 % der geforderten Beleuchtungsstärke

Page 17: Normen und für die cherSi hei s t beleuchtung - Zumtobel · Vorwort Dr. Gerald Junker 4 Editorial Warum Notbeleuchtung? 5 Normenübersicht und Rechtsvorschriften Grundlagen der Sicherheitsbeleuchtung

> 15 lx

U

[lm]

[V]

Φ

t

t

17

Arbeitsstätten mit besonderer Gefährdung sind Bereiche, in denen bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten gefährdet sind und bei denen eine Sicherheitsbeleuchtung erforderlich ist:• Laboratorien• Bereiche mit langnachlaufenden Arbeitsmitteln• Elektrische Betriebsräume, die bei Ausfall der

künst lichen Beleuchtung betreten werden müssen• Schaltwarten und Leitstände• Arbeitsplätze an ungesicherten heißen Bädern

oder Gießgruben• Arbeitsplätze an offenen Gruben• Arbeitsplätze auf Baustellen

Hinweis zu WartungswertenDer Wartungswert der Be leuchtungsstärke von 15 lx darf keinesfalls unterschritten werden. Stroboskopische Effekte wie zum Beispiel bei rotierenden Maschinen-teilen sind auszu schließen. Leuchten mit elek tronischen Vorschaltgeräten ver meiden stroboskopische Effekte.

10 % von Enenn > 15 lx

solange Gefahr besteht

NotbetriebNetzbetrieb ≤ 0,5 sSpannungsausfall

< 0,5 s

Beleuchtungsstärke Emin 10 % des für die Aufgabe erforderlichen Wartungswertes

mindestens aber 15 lx(Emin = minimale Beleuchtungsstärke, horizontal auf dem Boden)

Wartungsfaktor IEC 95 = 0,8 ( 18,75 lx Neuwert)

Gleichmässigkeit Emax : Emin ≤ 10 : 1

Messebene = auf Arbeitsplatzhöhe

Montagehöhe ≥ 2 m

Blendungsbegrenzung h/m < 2,5 2,5 ≤ h < 3 3 ≤ h < 3,5 3,5 ≤ h < 4 4 ≤ h < 4,5 ≥ 4,5

Lmin/cd 1.000 1.800 3.200 5.000 7.000 10.000

Die Werte dieser Tabelle innerhalb der Zone von 60° bis 90° gegen die Vertikale dürfen für alle Azimutwinkel nicht überschritten werden.

Farbwiedergabe Ra ≥ 40

Betriebsdauer für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung Solange eine Gefährdung besteht

Einschaltverzögerung Innerhalb 0,5 Sekunden oder dauernd vorhanden sein

SicherheitsbeleuchtungArbeitsplätze mit besonderer Gefährdung ÖNORM EN 1838

Hinweis zur PhasenausfallserkennungBei Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung muss die geforderte Beleuchtungs stärke dauernd vorhanden sein oder innerhalb von 0,5 s erreicht werden.

Page 18: Normen und für die cherSi hei s t beleuchtung - Zumtobel · Vorwort Dr. Gerald Junker 4 Editorial Warum Notbeleuchtung? 5 Normenübersicht und Rechtsvorschriften Grundlagen der Sicherheitsbeleuchtung

SicherheitskennzeichenAnforderungen an die Sicherheitszeichen gemäß ÖNORM EN ISO 7010

Sicherheitszeichen

Leuchtdichte

> 2 cd /m2 aus allen relevanten Blickrichtungen (Notbetrieb) > 2 cd/m2 im weißen Bereich (Netzbetrieb)

Farbe und Aussehen ÖNORM EN ISO 7010

Gleichmäßigkeit Gleichmäßigkeit der Leuchtdichte innerhalb der jeweiligen Farbe ≤ 10 : 1

Leuchtdichteverhältnis

5 : 1 ≤ ≤ 15 : 1

Einschaltverzögerung Innerhalb 5 Sekunden 50 %, innerhalb 60 Sekunden 100 % der geforderten Beleuchtungsstärke

Leuchtdichte WeißLeuchtdichte Farbe

Sicherheitszeichen müssen• eine klare Zeichensprache sprechen • physikalische Anforderungen erfüllen• nicht höher als 20° über der horizontalen

Blickrichtung des Betrachters montiert sein.

Erkennungsweite d = p x s

d Erkennungsweite in Meter (m)

p Höhe des Piktogramms

s 200 (Konstante) für hinterleuchtete Zeichen,

100 (Konstante) für beleuchtete Zeichen

Bei Sicherheitszeichen für Rettungswege unterscheidet man zwischen „Hinterleuchteten Sicher heitszeichen“ (mit interner Licht quelle) sowie „Beleuchteten Sicher heits-zeichen“ (mit externer Licht quelle beleuchtet) und „Unbeleuchteten Sicherheitszeichen“ (keine direkte Lichtquelle). Die Zeichen höhe hat Einfluss auf die Er ken nungsweite bzw. die Anzahl der zu planenden Sicherheitszeichen leuchten. Sicher heitszeichen müssen ent sprech end den räumlichen Bedingungen klar erkennbar sein.

L weiß max : L weiß min = 10 : 1

15 : 1 < L weiß : L grün > 5 : 1

L grün max : L grün min = 10 : 1

Page 19: Normen und für die cherSi hei s t beleuchtung - Zumtobel · Vorwort Dr. Gerald Junker 4 Editorial Warum Notbeleuchtung? 5 Normenübersicht und Rechtsvorschriften Grundlagen der Sicherheitsbeleuchtung

d

p

d

p

d

p

20°

20°

20°

19

Erkennungsweite Mindestseitenlänge d [m] p [mm]

15 m 150 mm

20 m 200 mm

35 m 350 mm

p = d100

p = d200

d = √(2000 x A)

Die Mindestseitenlänge p von hinterleuchteten Sicherheitszeichen richtet sich nach der größten Erkennungsweite d.

Bei unbeleuchteten Sicherheits zeichen ist die minimale Fläche A abhängig von der größten Erkennungs weite d.

Die Mindestseitenlänge p von beleuchteten Sicherheitszeichen richtet sich nach der größten Erkennungsweite d.

Hinterleuchtetes Sicherheitszeichen

Beleuchtetes Sicherheitszeichen

Sicherheitszeichen

Erkennungsweite Mindestseitenlänge d [m] p [mm]

15 m 75 mm

30 m 150 mm

40 m 200 mm

70 m 350 mm

Sicherheitszeichen

Hinterleuchtetes Sicherheitszeichen

Beleuchtetes Sicherheitszeichen

Page 20: Normen und für die cherSi hei s t beleuchtung - Zumtobel · Vorwort Dr. Gerald Junker 4 Editorial Warum Notbeleuchtung? 5 Normenübersicht und Rechtsvorschriften Grundlagen der Sicherheitsbeleuchtung

500 cd/m2 25 cd/m2 25 cd/m2

150 mcd/m2 80 mcd/m2 65 mcd/m2

Montage von SicherheitszeichenSicherheit durch klare Wegweisung

Start in den Notbetrieb 10 min 20 min

Das nachleuchtende Schild leuchtet nach 10 Minuten so schwach, dass die Er kennungsweite nur noch zirka 5 m beträgt.

Sicherheitszeichenleuchte500 cd/m2 Leuchtdichte der weißen Kontrastfarbe bei Sicherheitszeichenleuchte in Dauerschaltung

Nachleuchtendes Schild150 mcd/m2 Leuchtdichte der weißen Kontrastfarbe eines lang nachleuchtenden Schildes unter Anregungsbeleuchtung

Vergleich der Leuchtdichte von Sicherheitszeichenleuchten und nachleuchtenden Schildern

Erkennbarkeit und Leuchtdichte von SicherheitszeichenWenn ein Ausgang nicht unmittelbar gesehen werden kann oder über seine Lage Zweifel bestehen, muss ein Sicherheitszeichen (oder eine Folge von Sicherheitszeichen) vorgesehen und so angebracht werden, dass eine Person sicher zu einem Notausgang geleitet wird. Ein Sicherheitszeichen oder eine Richtungsangabe muss von allen Punkten entlang des Rettungsweges sichtbar sein. Alle Zeichen, die Ausgänge oder Rettungswege kennzeichnen, müssen in Farbe und Gestaltung ÖNORM EN ISO 7010 und ihre Leuchtdichte muss ÖNORM EN 1838 entsprechen.

Anordnung / Stand der Technik1) Die Fluchtrichtung ist - wenn nicht sofort ersichtlich oder wenn

sich Personen aufhalten, die mit den örtlichen Verhältnissen nicht vertraut sind - mit Richtungsanzeigen zu kennzeichnen (z.B. vertikale und horizontale Fluchtwege, Richtungsänderungen).

2) Ausgänge, die nicht sofort als solche erkennbar sind oder nur in Notfällen benutzt werden, sind zu kennzeichnen.

3) Die Kennzeichnung muss leicht erkennbar und so angeordnet sein, dass von jedem Standort eines Raumes mindestens ein Sicherheitszeichen sichtbar ist.

4) Sicherheitszeichen zur Kennzeichnung von Flucht wegen und Aus gängen sind quer zur Fluchtrichtung anzubringen.

Page 21: Normen und für die cherSi hei s t beleuchtung - Zumtobel · Vorwort Dr. Gerald Junker 4 Editorial Warum Notbeleuchtung? 5 Normenübersicht und Rechtsvorschriften Grundlagen der Sicherheitsbeleuchtung

25 cd/m2

43 mcd/m2

25 cd/m2 25 cd/m2 25 cd/m2

30 mcd/m2 19 mcd/m2 12 mcd/m2

21

30 min 40 min 50 min 60 min

Nach einer Stunde ist der Zeicheninhalt erst unmittelbar vor dem Schild erfassbar.

Gültige Piktogramme nach ISO 7010

Page 22: Normen und für die cherSi hei s t beleuchtung - Zumtobel · Vorwort Dr. Gerald Junker 4 Editorial Warum Notbeleuchtung? 5 Normenübersicht und Rechtsvorschriften Grundlagen der Sicherheitsbeleuchtung

SicherheitsleuchtenMethoden der Beleuchtung

Die Flucht- / Rettungswegbeleuchtung kann mit bestehenden Leuchtensystemen kombiniert werden. Einzelne Lampen oder LED's der Allgemein beleuchtung übernehmen dann im Notbetrieb die Beleuchtung des Rettungs weges. Der Vorteil liegt in einem einheitlichen Deckenbild und keinem zusätzlichen Leuchtenbedarf. Nachteilig ist oftmals der höhere Anschlusswert der integrierten Lösung. Häufig werden solche Systeme auch bei der Nachrüstung einer Sicherheitsbeleuchtung in bestehenden Objekten verwendet.

Bei zentral versorgten Systemen genügt meist ein entsprechendes Betriebsgerät. Im Notbetrieb kann die Lampe dann, je nach Betriebs gerät, entweder mit vollem oder mit vorgegebenem Licht-strom betrieben werden. Bei Einzelbatteriesystemen werden Akku und Elektronik in die Leuchten integriert. So wird die Lampe im Notbetrieb mit einem reduzierten Lichtstrom betrieben.

Bei Verwendung der allgemeinen Beleuchtung für die Sicherheits-beleuchtung ist aus Gründen der Systemübersichtlichkeit und der Systemsicherheit vom Hersteller der Leuchten der Nachweis zu erbringen, dass die eingesetzten Vorschaltgeräte ÖVE/ÖNORM EN 60598-2-22 sowie ÖVE/ÖNORM EN 61347-2-7 entsprechen. Weiters müssen beim Aktivieren der Sicherheits beleuchtung und bei der selbsttätigen Rückschaltung auf Netzbetrieb die geforderten Umschaltzeiten und Mindest beleuchtungs stärken eingehalten werden.

Kombinierte Sicherheitsbeleuchtung Integrierte Sicherheitsbeleuchtung

Bei integrierten Leuchtensystemen ist die Sicherheitsbeleuchtung als getrennte Einheit in eine Leuchte für die Allgemeinbeleuchtung integriert. Somit entsteht ein einheitliches Deckenbild und die Sicherheit wird erhöht. Wurden in früheren Zeiten hierfür häufig einfache Glühlampen verwendet, fällt die Wahl heute häufig auf Lösungen mit LEDs. Diese sind wesentlich kleiner und haben eine geringere Leistungsaufnahme.

Auch bei kombinierten Leuchten sind sowohl Einzelbatterie- wie auch zentral versorgte Systeme möglich.

Page 23: Normen und für die cherSi hei s t beleuchtung - Zumtobel · Vorwort Dr. Gerald Junker 4 Editorial Warum Notbeleuchtung? 5 Normenübersicht und Rechtsvorschriften Grundlagen der Sicherheitsbeleuchtung

23

Integrierte Sicherheitsbeleuchtung Autarke Sicherheitsbeleuchtung

Separate Leuchten für die Sicherheitsbeleuchtung haben sich mit der Einführung kleiner LED-Leuchten etabliert. Sie sind unscheinbar an oder in der Decke montiert und werden durch die Funktion der Allgemeinbeleuchtung nicht beeinflusst.

KonformitätSicherheitsleuchten müssen den allgemeinen A nforder un gen und Prüfungen entsprechen (EN 60598-2-22 und EN 60598-1 sowie EN 4844-1 und EN 4844-2). Besondere Sicherheit geben hier die vorgeschriebene CE-Konformitätserklärung und die freiwillige ENEC- oder TÜV Type Approved Prüfung.

Einzelbatterieleuchten Bei Einzelbatterieleuchten ist stets das Her stellungs datum sowie das Datum der Inbetriebnahme auf dem Typenschild zu vermerken. Ausser dem muss die Leuchte mindestens über eine Anzeige verfügen, die eine Aussage über den Zustand der Leuchte macht. Die Batterie muss für einen Betrieb von mindestens vier Jahren ausgelegt sein.

Notleuchten für den Einzelbatteriebetrieb sind mit einer Prüfein richtung oder der Anschlussmöglichkeit für eine Prüfeinrichtung auszurüsten. Wo früher gerne manuelle Prüftaster verwendet wurden, sind Leuchten heute vielfach serienmäßig mit einer Prüfautomatik ausge stattet. Wesentlich mehr Komfort bietet allerdings eine zentrale Prüfeinrichtung, da diese auch das Protokol lieren im Prüfbuch übernimmt.

Page 24: Normen und für die cherSi hei s t beleuchtung - Zumtobel · Vorwort Dr. Gerald Junker 4 Editorial Warum Notbeleuchtung? 5 Normenübersicht und Rechtsvorschriften Grundlagen der Sicherheitsbeleuchtung

SicherheitsleuchtenBezeichnung Stand der Technik

Innerhalb der Leuchten müssen die Lampen für den Notbetrieb mit einer grünen Markierung gekennzeichnet werden welche einen Durchmesser von 5 mm hat.

1 Hauptverteilung (HV)2 Unterverteiler (UV)3 Stromkreis (Stro)4 Leuchte (L)

Die Leuchten müssen leicht erkennbar und dauerhaft durch eine rote Markierung sowie einer Verteiler- und Stromkreisnummer gekennzeichnet sein.

V

LS

EN

(Durchmesser der Kenn zeichnungen ø 30 mm)

Beispiel Typenschild

Codierung von NotleuchtenNotleuchten verfügen über eine deutlich sichtbare Codierung, die aus drei oder vier Feldern besteht:

Dauer des Notbetriebes (nur bei Einzelbatterie)10 - 10 min | 60 - 1 h | 120 - 2 h | 180 - 3 h

Einrichtungen (4 Stellen)

Betriebsart (1 Stelle)

Bauart (1 Stelle)X – Einzelbatterie | Z – Zentralbatterie

A – enthält eine Prüfeinrichtung B – enthält Fern schaltung für Ruhe-Zustand C – enthält Fernaus schaltmöglichkeit D – Leuchte für Arbeitsstätten mit besonderer Gefährdung E – Leuchte mit nicht austauschbarer Lampe oder nicht

austauschbaren Lampen und/oder Batterie

0 – Bereitschaftsschaltung 1 – Dauerschaltung 2 – Kom binierte Notleuchte in Bereitschaftsschaltung 3 – Kombi nierte Notleuchte in Dauerschaltung 4 – Notleuchte für Mutter-/Tochterbetrieb in Bereitschaftsschaltung 5 – Not leuchte für Mutter-/Tochterbetrieb in Dauerschaltung 6 – Tochternotleuchte

1 2

3 41 2 3 4

Page 25: Normen und für die cherSi hei s t beleuchtung - Zumtobel · Vorwort Dr. Gerald Junker 4 Editorial Warum Notbeleuchtung? 5 Normenübersicht und Rechtsvorschriften Grundlagen der Sicherheitsbeleuchtung

25

Alle Sicherheitszeichen- und Sicher heits -leuchten in Dauerschaltung sind permanent eingeschaltet. Im Notbetrieb werden die Leuchten von der internen Notstromquelle betrieben.

Sicherheitsleuchten in Bereit schafts-schaltung werden nur aktiv, wenn die normale Be leuch tung nicht funktioniert (Netz aus fall) oder bei manuell und auto matisch laufenden Tests.

Kombination aus Bereitschafts- und Dauer schaltung. Sicherheitsleuchten im geschalteten Dauerlicht werden • mit der Allgemeinbeleuchtung

eingeschaltet• aktiv, wenn die Netzspannung ausfällt• und bei manuell oder automatisch

ausgelösten Tests eingeschaltet.

Dauerschaltung Bereitschaftsschaltung Geschaltetes Dauerlicht

LNPE

Netzbetrieb An Aus Geschaltet

Notbetrieb An An An

Schaltungsarten von Sicherheitsleuchtenam Beispiel für Einzelbatterieleuchten

L N PE L´L N PE L´L N PE L´

Page 26: Normen und für die cherSi hei s t beleuchtung - Zumtobel · Vorwort Dr. Gerald Junker 4 Editorial Warum Notbeleuchtung? 5 Normenübersicht und Rechtsvorschriften Grundlagen der Sicherheitsbeleuchtung

EB LPS500

800

420

720

125°

Typ 2

Ø 9 mm202

SicherheitsstromquellenVon der Einzelbatterie bis zur Notbeleuchtungsanlage

Einzelbatterieanlage EB

• besteht aus einer wartungsfreien Batterie und einer Lade- und Kontrolleinrichtung

• versorgt hinterleuchtete Sicherheitszeichen oder Sicherheitsleuchten

Stromversorgungssystem mit Leistungsbegrenzung LPS (Low Power System)

• begrenzte Ausgangsleistung• besteht aus einer Batterie und einer Lade- und

Kontroll einrichtung • versorgt notwendige Sicherheitsein richtungen bis zu

einer Anschlussleistung von 1.500 W bei 1 Stunde oder 500 W bei 3 Stunden Nennbetriebsdauer

Page 27: Normen und für die cherSi hei s t beleuchtung - Zumtobel · Vorwort Dr. Gerald Junker 4 Editorial Warum Notbeleuchtung? 5 Normenübersicht und Rechtsvorschriften Grundlagen der Sicherheitsbeleuchtung

CPS

1800

600850

CPS K

27

Zentrales Stromversorgungssystem CPS (Central Power System)

• Batterieanlage ohne Leistungsbegrenzung• besteht aus einer Batterie sowie einer Lade- und

Kontroll einrichtung• versorgt die notwendigen Sicherheits einrichtungen

Page 28: Normen und für die cherSi hei s t beleuchtung - Zumtobel · Vorwort Dr. Gerald Junker 4 Editorial Warum Notbeleuchtung? 5 Normenübersicht und Rechtsvorschriften Grundlagen der Sicherheitsbeleuchtung

EB

Zulässige Leuchtenanzahl Bis 50 Leuchten, danach mit Zentralüberwachung keine Begrenzung keine Begrenzung Empfehlung: max. 20 Leuchten pro Stromkreis Empfehlung: max. 20 Leuchten pro Stromkreis

Leuchtenprüfanforderungen Es gelten EN 60598-1 und EN 60598-2-22 Es gelten EN 60598-1 und EN 60598-2-22 Es gelten EN 60598-1 und EN 60598-2-22

Leistungsbegrenzung keine 1.500 W 1h oder 500 W 3h keine

Batterieanforderungen

Gebrauchbarkeitsdauer Mind. 4 Jahre nach EN 60598-2-22 Mind. 5 Jahre bei 20o C Mind. 10 Jahre bei 20o C

Unterbringung der Batterie

Ladezeit

Tiefentladeschutz erforderlich bei mehr als 3 NiCd Zellen erforderlich erforderlich

Funktion mit Brandmeldeanlagen Dauerlicht ab 50 Einzelbatterieleuchten Dauerlicht Dauerlicht

Betriebsraum keiner keiner separater

Endstromkreise nicht relevant* Überstromschutzeinrichtung maximal mit 60 % des Überstromschutzeinrichtung maximal mit 60 % des Nennstromes belasten * Nennstromes belasten *

Bei Dauerschaltung muss die allgemeine Stromversorgung am Hauptver teiler der Sicherheitsbeleuchtung überwacht werden.

Bei Bereitschaftsbetrieb muss die Stromversorgung für die allgemeine Be leuchtung im Verteiler für den entsprechenden Bereich überwacht werden. Falls ein Fehler in der Steuerung der allgemeinen Beleuchtung eines Raumes oder Rettungsweges führen kann, so muss diese Steuer ung mit überwacht werden. Im Störungsfall ist dann die in der Betriebs art „Bereitschaftsbetrieb“ geschaltete Sicherheitsbeleuchtung einzuschalten. Bei Vorhandensein der Spannung der allgemeinen Stromversorgung am Verteiler der Sicherheitsbeleuchtung wird die Sicher heits beleuchtung aus der allgemeinen Stromversorgung gespeist. Beim Zurück schalten auf die Spannung der allgemeinen Strom versorgung muss die Wieder zündung der Lampen der allgemeinen Beleuchtung berücksichtigt werden. Innerhalb eines Endstromkreises ist der gemeinsame Betrieb von Leuchten in Bereitschaftsbetrieb und Dauerbetrieb zulässig, wenn bei einer Störung oder einem Ausfall der Steuerung die Funktion der Sicherheitsbeleuchtung sichergestellt ist. Dabei darf nicht automatisch auf die Stromquelle für Sicherheitszwecke (Batterie) umgeschaltet werden.

Steuerungs­ und Bussysteme Die Funktion von Notbeleuchtungsanlagen/Sicherheitsbeleuchtungsanlagen darf von eingesetzten Steuerungssystemen nicht beeinträchtigt werden. Auch bei Änderungen der eingesetzten Steuerungssysteme müssen die Anforderungen der funktionalen Sicherheit weiterhin erfüllt werden. Im Falle eines Fehlers im Endstromkreis der allgemeinen Beleuchtung müssen alle Sicherheits-leuchten in dem betroffenen Bereich die erforderliche Beleuchtungsstärke erbringen. Anmerkung: Für die Definition der funktionalen Sicherheit siehe DIN EN 61508-4 (VDE 0803-4)2011-2, 3.1.12.

- Gasdichte NiCd Batterien- Verschlossene Bleibatterien mit Ventil – NiMh / Li-Ion

zulässig wenn die Sicherheit und die Gebrauch bar-keits dauer erreicht wird

Geregelt in der EN 50272-2. Es dürfen maximal zwei Sicher heits leuchten versorgt werden

20 h für 90 % der Nennbetriebsdauer

SicherheitsstromversorgungÜbersicht

* Die Sicherheitsbeleuchtung muss für Dauer- oder Be reitschaftsbetrieb ausgeführt sein, eine Kombination von beiden Betriebsarten ist ebenfalls zulässig. Die Sicher heitszeichen sind zu be- oder hinterleuchten. Die Lichtquelle muss ein Teil der Sicherheitsbeleuchtung sein.

EB, LPS, CPS

EB, LPS, CPS

Page 29: Normen und für die cherSi hei s t beleuchtung - Zumtobel · Vorwort Dr. Gerald Junker 4 Editorial Warum Notbeleuchtung? 5 Normenübersicht und Rechtsvorschriften Grundlagen der Sicherheitsbeleuchtung

LPS CPS500

800

420

720

125°

Typ 2

Ø 9 mm202

1800

600850

CPS K

29

Zulässige Leuchtenanzahl Bis 50 Leuchten, danach mit Zentralüberwachung keine Begrenzung keine Begrenzung Empfehlung: max. 20 Leuchten pro Stromkreis Empfehlung: max. 20 Leuchten pro Stromkreis

Leuchtenprüfanforderungen Es gelten EN 60598-1 und EN 60598-2-22 Es gelten EN 60598-1 und EN 60598-2-22 Es gelten EN 60598-1 und EN 60598-2-22

Leistungsbegrenzung keine 1.500 W 1h oder 500 W 3h keine

Batterieanforderungen

Gebrauchbarkeitsdauer Mind. 4 Jahre nach EN 60598-2-22 Mind. 5 Jahre bei 20o C Mind. 10 Jahre bei 20o C

Unterbringung der Batterie

Ladezeit

Tiefentladeschutz erforderlich bei mehr als 3 NiCd Zellen erforderlich erforderlich

Funktion mit Brandmeldeanlagen Dauerlicht ab 50 Einzelbatterieleuchten Dauerlicht Dauerlicht

Betriebsraum keiner keiner separater

Endstromkreise nicht relevant* Überstromschutzeinrichtung maximal mit 60 % des Überstromschutzeinrichtung maximal mit 60 % des Nennstromes belasten * Nennstromes belasten *

Bei Dauerschaltung muss die allgemeine Stromversorgung am Hauptver teiler der Sicherheitsbeleuchtung überwacht werden.

Bei Bereitschaftsbetrieb muss die Stromversorgung für die allgemeine Be leuchtung im Verteiler für den entsprechenden Bereich überwacht werden. Falls ein Fehler in der Steuerung der allgemeinen Beleuchtung eines Raumes oder Rettungsweges führen kann, so muss diese Steuer ung mit überwacht werden. Im Störungsfall ist dann die in der Betriebs art „Bereitschaftsbetrieb“ geschaltete Sicherheitsbeleuchtung einzuschalten. Bei Vorhandensein der Spannung der allgemeinen Stromversorgung am Verteiler der Sicherheitsbeleuchtung wird die Sicher heits beleuchtung aus der allgemeinen Stromversorgung gespeist. Beim Zurück schalten auf die Spannung der allgemeinen Strom versorgung muss die Wieder zündung der Lampen der allgemeinen Beleuchtung berücksichtigt werden. Innerhalb eines Endstromkreises ist der gemeinsame Betrieb von Leuchten in Bereitschaftsbetrieb und Dauerbetrieb zulässig, wenn bei einer Störung oder einem Ausfall der Steuerung die Funktion der Sicherheitsbeleuchtung sichergestellt ist. Dabei darf nicht automatisch auf die Stromquelle für Sicherheitszwecke (Batterie) umgeschaltet werden.

Steuerungs­ und Bussysteme Die Funktion von Notbeleuchtungsanlagen/Sicherheitsbeleuchtungsanlagen darf von eingesetzten Steuerungssystemen nicht beeinträchtigt werden. Auch bei Änderungen der eingesetzten Steuerungssysteme müssen die Anforderungen der funktionalen Sicherheit weiterhin erfüllt werden. Im Falle eines Fehlers im Endstromkreis der allgemeinen Beleuchtung müssen alle Sicherheits-leuchten in dem betroffenen Bereich die erforderliche Beleuchtungsstärke erbringen. Anmerkung: Für die Definition der funktionalen Sicherheit siehe DIN EN 61508-4 (VDE 0803-4)2011-2, 3.1.12.

Geregelt in der EN 50272-2 und in der EltBau Verordnung.

10 h für 90 % der Nennbetriebsdauer, in Arbeitsstätten 20 h

Wartungsarme, gasdichte oder verschlossene Batterien in robuster Industrieausführung wie Zellen oder Batterien nach EN 60623 oder Normen der Reihe EN 60896

Wartungsarme, geschlossene oder verschlossene Batterien in robuster Industrieausführung wie Zellen oder Batterien nach EN 60623 oder Normen der Reihe EN 60896

Geregelt in der EN 50272-2 und in der EltBau Verordnung.

10 h für 90 % der Nennbetriebsdauer, in Arbeitsstätten 20 h

Page 30: Normen und für die cherSi hei s t beleuchtung - Zumtobel · Vorwort Dr. Gerald Junker 4 Editorial Warum Notbeleuchtung? 5 Normenübersicht und Rechtsvorschriften Grundlagen der Sicherheitsbeleuchtung

Einsatz von Sicherheitszeichen und ­BeleuchtungNotwendigkeit gemäß ÖVE/ÖNORM E 8002-1:2007 und Arbeitsstättenverordnung

Sicherheitszeichen sind für Bereiche in Dauerschaltung zu betreiben, in denen sich ortsunkundige Personen aufhalten können!

AllgemeinesDie Sicherheitsbeleuchtung stellt sicher, dass bei Ausfall der allgemeinen Stromver sorgung die Beleuchtung unverzüglich, automatisch und für die vorgegebene in einem festgelegten Bereich zur Verfügung gestellt wird. Die Anlage muss sicherstellen, dass die Sicherheits-beleuchtung folgende Funktionen erfüllt:a) Beleuchtung der Sicherheitszeichen,b) Beleuchtung der Wege zu den Ausgängen, um sicher in den sicheren Bereich zu gelangen,c) ausreichende Beleuchtung der Brandbekämpfungseinrichtungen und der Meldeeinrich-

tungen entlang der Rettungswege,d) Erlauben von Arbeiten in Verbindung mit Sicherheitsmaßnahmen. Die Sicherheits beleuch-

tung muss nicht nur bei vollständigem Ausfall der allgemeinen Stromversorgung, sondern auch bei einem örtlichen Ausfall der allgemeinen Beleuchtung wirksam werden, wie zB. beim Ausfall eines Endstromkreises. Grundlegende lichttechnische Anforderungen an die Sicherheitsbeleuchtung und zugehörige Messungen sind in folgender Tabelle und ÖNORM EN 1838 festgelegt. Die Sicherheitsbeleuchtung muss den Anforderungen der folgenden Tabelle entsprechen.

Page 31: Normen und für die cherSi hei s t beleuchtung - Zumtobel · Vorwort Dr. Gerald Junker 4 Editorial Warum Notbeleuchtung? 5 Normenübersicht und Rechtsvorschriften Grundlagen der Sicherheitsbeleuchtung

31

Mindestbeleuchtungs stärke für Rettungswege in lx [1]

≥ 1 ≥ 1 ≥ 1 ≥ 1 ≥ 1 ≥ 1

Mindestbeleuchtungs stärke Antipanikbeleuchtung in lx [1]

≥ 0,5 ≥ 0,5 ≥ 0,5 – ≥ 0,5 0,5

Zeit für das Erreichen der geforderten Mindest beleuchtungs stärke gemäß Zeilen 1 und 2

in 5 s 50 %in 60 s 100 %

in 5 s 50 %in 60 s 100 %

in 5 s 50 %in 60 s 100 %

in 5 s 50 %in 60 s 100 %

in 5 s 50 %in 60 s 100 %

in 5 s 50 %in 60 s 100 %

Nennbetriebsdauer der Sicher heits stromquelle [2] in Stunden

3 3 3 bzw. 8 [3] 1 3 min 1

Dauerschaltung für die Beleuchtung der Sicher heits -zeichen für Rettungswege

gefordert [4] gefordert [5] gefordert [5] gefordert gefordert nicht gefordert

Einzelbatterieleuchten nicht zulässig über 20 Sicherheits ­leuchten: nicht zuläs sig

zulässig nicht zulässig nicht zulässig

zulässig, ab 50 Stück

automatisches Prüfsystem

Gruppenbatterieanlage LPS zulässig zulässig zulässig zulässig zulässig zulässig

Zentralbatterieanlage CPS zulässig zulässig zulässig zulässig zulässig zulässig

Sicherheitsstromaggregatnicht allein

zulässignicht allein

zulässigzulässig [5] zulässig [5] zulässig [5] zulässig

Schnellbereitschaftsaggregat zulässig zulässig zulässig zulässig zulässig zulässig

Sofortbereitschaftsaggregat zulässig zulässig zulässig zulässig zulässig zulässig

zwei unabhängige Netze zulässig zulässig zulässig zulässig zulässig zulässig

Sicherheitsbeleuchtung Fliegende Bauten als Veranstaltungsstätten, Verkaufsstätten, Ausstellungsstätten oder Schank­ und SpeisewirtschaftenZusätzlich zu ÖVE/ÖNORM E 8002-1 müssen folgende Anforderungen eingehalten werden:a) In Versammlungsstätten mit Szenenflächen ist für Rettungswege und für die

Beleuchtung der Hinweise auf Rettungswegen eine Sicherheitsbeleuchtung in Dauerschaltung vorzusehen. Sie muss so bemessen sein, dass mindestens die Türen, Gänge und Stufen erkennbar sind.

b) In betriebsmäßig verdunkelten Versammlungsräumen sowie auf Szenenflächen muss für die Sicherheitsbeleuchtung die Bereitschaftsschaltung angewandt werden. Bei Wiederkehr der allgemeinen Stromversorgung darf jedoch die Sicherheitsbeleuchtung in Bereitschaftsschaltung nicht von selbst ausschalten. Sie darf nur von Hand auf der Schalttafel der Sicherheitsbeleuchtung ausgeschaltet werden können. Zusätzliche Ausschaltstellen dürfen im Lichtregieraum vorgesehen werden. Türen, Gänge und Stufen des Versammlungsraumes müssen jedoch auch bei Verdunkelung mittels Sicherheitsbeleuchtung in Dauerschaltung erkennbar bleiben.

4) In Ausstellungsstätten ist auch Bereitschaftsschaltung zulässig, wenn durch die Allgemeinbeleuchtung bzw. das Tageslicht während der Betriebszeit eine ausreichende Sichtbarkeit der Sicherheitszeichen für Rettungswege gegeben ist.

5) Es ist auch Bereitschaftsschaltung zulässig, wenn durch die Allgemeinbeleuchtung bzw. das Tageslicht während der Betriebszeit eine ausreichende Sichtbarkeit der Sicherheitszeichen für Rettungswege gegeben ist.

Sicherheitsbeleuchtung Hochhäuser / GaststättenEs gilt ÖVE/ÖNORM E 8002-1. Zusätzlich gelten nachstehende Anforderungen:1) In Wohnhochhäusern darf, sofern keine anderen Bestimmungen anzuwenden sind, bei

Einsatz von Batterien als Sicherheitsstromquelle die Sicherheitsbeleuchtung gemein-sam mit der allgemeinen Beleuchtung der jeweiligen Stiegenhäuser und Rettungswege gemäß ÖVE/ÖNORM E 8002-1, Abschnitt 7.2.1.6 schaltbar sein.

2) Ist die Nennbetriebsdauer der Sicherheitsstromquelle nicht für mindestens acht Stunden ausgelegt, sind als örtliche Schaltgeräte Leuchttaster vorzusehen und so anzubringen, dass von jedem Standort aus ein Leuchttaster erkennbar ist. In diesem Fall muss sich die Sicherheitsbeleuchtung nach einer einstellbaren Zeit von selbst wieder ausschalten.

3) Anstatt der Leuchttasterschaltung ist auch die Schaltung mittels Bewegungsmelder zulässig, wenn diese Schalteinrichtungen auch bei einem Ausfall der allgemeinen Stromversorgung über die vorgegebene Zeit spannungsversorgt bleiben.

Anforderungen für die Sicherheitsbeleuchtung

Verkaufsstätten,Ausstellungsstätten

Veranstaltungsstätten, Schank­ und Speisewirt­

schaften, Diskotheken und Tanzcafes, Verkaufsräume in

Verkaufsstätten

Beherbergungs­betriebe,

Hochhäuser, Schulen

Großgaragen Verkehrstechnische Einrichtungen

(Flughafen, Bahnhof)

Arbeitsstätten

Page 32: Normen und für die cherSi hei s t beleuchtung - Zumtobel · Vorwort Dr. Gerald Junker 4 Editorial Warum Notbeleuchtung? 5 Normenübersicht und Rechtsvorschriften Grundlagen der Sicherheitsbeleuchtung

Gemäß Arbeitsstättenverordnung – AStV § 9 Absatz 1 wird in folgenden Fällen eine Sicherheitsbeleuchtung gefordert: a) Arbeitsräume und Fluchtwege, die nicht natürlich belichtet sind,b) Fluchtwege, die zwar natürlich belichtet sind, jedoch diese Belichtung z.B. auf Grund der baulichen Gegebenheiten oder auf Grund der Lage der Arbeitszeit nicht ausreicht, um bei Ausfall der künstlichen Beleuchtung (Allgemeinbeleuchtung) das rasche und gefahrlose Verlassen der Arbeitsstätte zu ermöglichen,c) Bereiche, in denen Arbeitnehmer/innen bei Ausfall der Beleuchtung einer besonderen Gefahr ausgesetzt sein könnten oder in denen Einrichtungen bedient werden, von denen eine besondere Gefahr für die Arbeitnehmer/innen ausgeht.

In Arbeitsräumen oder auf Fluchtwegen, die nicht unter c) fallen, sind anstelle der Sicherheitsbeleuchtung auch nachleuchtende Orientierungshilfen zulässig, sofern sie ein sicheres Verlassen der Arbeitsstätte gewährleisten.

Gesicherter Fluchtbereich Bereich, der einen brandschutztechnisch höherwertigen Schutz gewährt und direkt ins sichere Freie führt z.B. entsprechendes Stiegenhaus, Fluchttunnel

Fachinformation für Arbeitsstättendes Österreichischen Elektrotechnischen Komitees – OEK

Fluchtweglänge maximal 40 m

FluchtwegVerkehrsweg max.

10 m

Gesicherter Fluchtbereichz.B.: Stiegenhäuser und

Fluchttunnel

Zweck und Ziel Das vorliegende Dokument dient als Hilfestellung für die Planung, Errichtung, Prüfung und Wartung einer Sicherheitsbeleuchtung und von nachleuchtenden Orientierungshilfen gemäß den Anforderungen des Arbeitnehmerschutzes, im Speziellen den Bestimmungen der Arbeitsstättenverordnung – AStV. Diese Fachinformation bietet eine Zusammenfassung von technischen Anforderungen aus den diesem Dokument zugrunde liegenden Normen und technischen Regeln und kann für bestehende und neue Anlagen angewendet werden.

Begriffe und Erläuterungen Arbeitsräume: Räume, in denen mindestens ein ständiger Arbeitsplatz eingerichtet istArbeitsplatz: räumlicher Bereich, in dem sich Arbeitnehmer bei der Ausübung ihrer Tätigkeit aufhalten Fluchtweg, Fluchtweglänge: Weglänge (Verkehrsweg + Flucht weg) bis zum Erreichen eines gesicherten Fluchtbereiches oder des Freien. Die Fluchtweglänge darf maximal 40 m betragen. Nach maximal 10 m Verkehrsweg muss ein Fluchtweg erreicht werden.

Fluchtweglänge

Page 33: Normen und für die cherSi hei s t beleuchtung - Zumtobel · Vorwort Dr. Gerald Junker 4 Editorial Warum Notbeleuchtung? 5 Normenübersicht und Rechtsvorschriften Grundlagen der Sicherheitsbeleuchtung

33

Unterbrechungszeit Zeitspanne vom Ausfall der Netzversorgung bis zur Aktivierung der Sicherheitsbeleuchtung

Sicherheitsleuchte Leuchte mit oder ohne eigene Energiequelle, die für die Sicherheitsbeleuchtung verwendet wird

Anmerkung 1 Eine Sicherheitsleuchte kann mit oder ohne Rettungszeichen ausgeführt sein.

Anmerkung 2 Eine Sicherheitsleuchte, welche ein Rettungszeichen hinterleuchtet, wird auch als „Rettungszeichenleuchte“ bezeichnet.

Bereiche mit besonderer Gefährdung Bereiche, in denen beim Ausfall der Allgemeinbeleuchtung eine besondere Gefahr für die dort Beschäftigten besteht oder in denen Einrichtungen bedient werden, von denen Gefahren für andere Arbeitnehmer ausgehen

Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung sind z.B.: – Laboratorien, wenn es notwendig ist, dass Beschäftigte einen

laufenden Versuch beenden oder unterbrechen müssen, um eine akute Gefährdung von Beschäftigten und Dritten zu verhindern. Solche akuten Gefährdungen können Explosionen oder Brände sowie das Freisetzen von Krankheitserregern oder von giftigen oder radioaktiven Stoffen in Gefahr bringender Menge sein.

– Bereiche in unmittelbarer Nähe lang nachlaufender Arbeitsmittel mit ungeschützten bewegten Teilen, die Unfallgefahren darstellen können, z.B. Plandrehmaschinen.

– Steuereinrichtungen für ständig zu überwachende Anlagen, z.B. Schaltwarten und Leitstände für Kraftwerke, verkehrstechnische Einrichtungen, chemische und metallurgische Betriebe sowie Arbeitsplätze an Absperr- und Regeleinrichtungen, die betriebs-mäßig oder bei Betriebsstörungen zur Vermeidung von Unfallgefahren betätigt werden müssen, um Produktionsprozesse gefahrlos zu unterbrechen bzw. zu beenden.

– Arbeitsplätze in der Nähe heißer oder gesundheitsgefährlicher Bäder oder Gießgruben, die aus produktionstechnischen Gründen nicht durch Geländer oder Absperrungen gesichert werden können.

– Bereiche, in denen eine Gefährdung durch Produktionsabläufe gegeben ist.

– Bereiche in Küchen, in denen bei Lichtausfall eine Gefährdung durch heiße Flüssigkeiten entsteht.

Ausstattung von Arbeitsräumen Eine Empfehlung für die Ausstattung von Arbeitsräumen mit Sicherheitsleuchten bzw. nachleuchtenden Orientierungshilfen ist in Tabelle 1 angeführt. Eine Abhängigkeit der Ausstattung von der Raumgröße ergibt sich daraus, dass bei steigender Fläche des Raumes eine Vergrößerung der Fluchtweglänge resultiert und damit im Regelfall auch die Anzahl der zu überwindenden Hindernisse durch Möblierung bzw. von im Raum befindlichen Arbeitsmitteln zunimmt.

Für Bereiche mit besonderer Gefährdung ist bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung eine Sicherheitsbeleuchtung erforderlich.

Tabelle 1 – Ausstattung von Arbeitsräumen

Raumgröße m2 Arbeitsräume, in denen bei natürlichem Licht gearbeitet wird

Arbeitsräume ohne natürliche Belichtung

< 30 – nachleuchtende Orientierungshilfen

30 – 100 nachleuchtende Orientierungshilfen Sicherheitsleuchten

> 100 – 1600 nachleuchtende Orientierungshilfen und/oder Sicherheitsleuchten a

Sicherheitsleuchten

> 1600 Sicherheitsleuchten Sicherheitsleuchten

a Ob nachleuchtende Orientierungshilfen oder Sicherheitsleuchten auszuführen sind, muss aufgrund der örtlichen Gegebenheiten im Einzelfall, im Zuge der Gefahren-beurteilung, festgelegt werden. Im Zweifelsfall sind Sicherheitsleuchten auszuführen.

Page 34: Normen und für die cherSi hei s t beleuchtung - Zumtobel · Vorwort Dr. Gerald Junker 4 Editorial Warum Notbeleuchtung? 5 Normenübersicht und Rechtsvorschriften Grundlagen der Sicherheitsbeleuchtung

Ausstattung von Fluchtwegen Die nachfolgenden Punkte gelten für Fluchtwege und gesicherte Fluchtbereiche. Im Verlauf von Fluchtwegen, auf denen bei Ausfall der Allgemein-beleuchtung ein rasches und gefahrloses Verlassen der Arbeitsstätte nicht möglich ist, müssen ein oder mehrere beleuchtete und/oder hinterleuchtete Rettungszeichen mit Richtungsangabe und erforderlichenfalls zusätzliche Sicherheitsleuchten angebracht werden. Abweichend davon können auch nachleuchtende Orientierungs hilfen verwendet werden, sofern bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung trotzdem ein sicheres Verlassen der Arbeitsstätte möglich ist.

Zu beleuchtende Stellen: – jeder Ausgang und jede Türe im Verlauf eines Fluchtweges,– nahe Treppen, um auf diese Weise die Treppenstufen zu beleuchten– nahe jeder anderen Niveauänderung,– bei jeder Richtungsänderung oder Kreuzung,– der Bereich unmittelbar nach dem Ausgang ins Freie.

Anmerkung: Ein sicheres Verlassen der Arbeitsstätte ist insbesondere dann möglich, wenn es im Verlauf der Fluchtwege keine Hindernisse, Niveau- und Richtungsänderungen gibt.

Anforderungen an Arbeitsräume und Fluchtwege Eine Sicherheitsbeleuchtung muss gemäß Arbeitsstättenverordnung 1998 § 9 Absatz 3 hinsichtlich Einschaltverzögerung, Beleuchtungsstärke und Beleuchtungsdauer so ausgelegt sein, dass bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung die Arbeitsstätte rasch und gefahrlos verlassen werden kann und Gefahrenbereiche schnell und sicher erkannt und alle erforderlichen Maßnahmen getroffen werden können. Dies ist jedenfalls der Fall, wenn die folgenden Anforderungen erfüllt sind: – Die Sicherheitsleuchten sind so positioniert, dass der

Fluchtwegverlauf bis in das sichere Freie eindeutig erkennbar ist.– Die Erkennungsweiten gemäß ÖNORM EN 1838 werden eingehalten.– Die Rettungszeichen entsprechen den Anforderungen der

Kennzeichnungsverordnung KennV und ÖNORM Z 1000-2.– Nachleuchtende Orientierungshilfen sind als lang nachleuchtende

Rettungszeichen gemäß DIN 67510-3 ausgeführt und verfügen über die in der Norm festgelegten Anregungsbeleuchtung.

Anforderungen an die Sicherheitsbeleuchtungsanlage– Bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung werden innerhalb von

5 Sekunden 50 % und innerhalb von 60 Sekunden 100 % der geforderten Mindestbeleuchtungsstärke erreicht.

– Die Nennbetriebsdauer der Sicherheitsstromquelle beträgt mindestens 60 Minuten.

– Die Beleuchtungsstärke und Positionierung ist so gewählt, dass ein Rettungszeichen von jedem Ort im gesamten Fluchtwegverlauf (inkl. Verkehrsweg) erkennbar ist und Hindernisse wie Stufen ausreichend beleuchtet sind. Als ausreichende Mindestbeleuchtungsstärke ist in der Regel 1 lx anzusehen.

– Ab 50 Einzelleuchten wird ein automatisches Prüfsystem ausgeführt. Ein automatisches Prüfsystem überprüft die Funktion der Sicherheits leuchten und der zugehörigen Stromversorgung in festgelegten Zeitabständen und mit festgelegter Dauer, um jeden Ausfall zu erkennen, der die Betriebszuverlässigkeit beeinträch-tigen würde. Alle Ausfälle werden angezeigt und innerhalb von 24 Stunden nach ihrer Erfassung gemeldet. Ein entsprechender Ausdruck eines automatischen Prüfsystems erfüllt die Anforderung eines Prüfbuches für die Sicherheitsbeleuchtungsanlage.

– Für Gruppen- und Zentralbatterieanlagen (LPS/CPS-Systeme) gilt: - die Aufteilung der Sicherheitsleuchten in Fluchtwegen erfolgt

alternierend auf mindestens 2 Stromkreise, - von einem Endstromkreis werden maximal 20 Leuchten versorgt, - bei der Aufstellung von Batterieanlagen und für die zugehörige

Leitungsanlage werden brandschutztechnische Erfordernisse im Sinne von ÖVE/ÖNORM E 8002-1 berücksichtigt.

Fachinformationdes Österreichischen Elektrotechnischen Komitees – OEK

Page 35: Normen und für die cherSi hei s t beleuchtung - Zumtobel · Vorwort Dr. Gerald Junker 4 Editorial Warum Notbeleuchtung? 5 Normenübersicht und Rechtsvorschriften Grundlagen der Sicherheitsbeleuchtung

35

Tabelle 2 – Intervalle und Umfang für Prüfungen und Wartungen

Auf Unterschreitung der Mindestbeleuchtungsstärke durch Alterung oder Verschmutzung ist zu achten. Dies kann durch Messungen in regelmäßigen Zeitabständen und/oder durch einen entsprechenden Wartungsplan erfolgen.

Aufgetretene Störungen sind sofort zu beheben.

Prüfintervall Prüf­ und Wartungstätigkeit

Jährlich Überprüfung der ausreichenden Kapazität der Batterien, z.B. durch Entladung mit allen angeschlossenen Verbrauchern. Wenn sich bei einer „eingeschränkten Dauerprüfung“ nach 2/3 der Bemessungs dauer herausstellt, dass die Batterie auf eine geringere Spannung entladen wurde, als für eine Entladung von 2/3 der Bemessungs dauer gefordert, ist diese zu erneuern.

Manuelle Prüfung der Anlagenfunktion durch Unterbrechung der Netzzuleitung (auch bei Verwendung eines automatischen Prüfsystems).

Monatlich Manuelle Prüfung der Funktion der Sicherheitsbeleuchtung bei Anlagen ohne automatisches Prüfsystem.

Probebetrieb des Sicherheitsstromaggregates für mindestens eine Stunde und unter einer Last von mindestens 50 % der Verbraucher leistung.

Zusätzliche Anforderungen an die Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung– Die geforderte Beleuchtungsstärke ist dauernd vorhanden oder

wird innerhalb von 0,5 Sekunden erreicht,– die Nennbetriebsdauer richtet sich nach der Dauer der bestehen-

den Gefährdung,– die Beleuchtungsstärke im Bereich der besonderen Gefährdung

beträgt mindestens 10 % der Beleuchtungsstärke der Allgemeinbeleuchtung am Arbeitsplatz, jedoch mindestens 15 lx.

Wiederkehrende Prüfungen, Instandhaltung, WartungUm eine einwandfreie Funktion der Sicherheitsbeleuchtung in Arbeitsstätten zu gewährleisten, sind Sicherheitsbeleuchtungs-anlagen gemäß Arbeitsstättenverordnung § 13 mindestens einmal jährlich und nach größeren Instandsetzungen, Änderungen oder wenn begründete Zweifel am ordnungsgemäßen Zustand bestehen, auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen, wobei die Prüfungen von einer Elektrofachkraft nach den Regeln der Technik durchzuführen sind.

Die Funktion der Leuchten ist monatlich von einer zumindest elekt-rotechnisch unterwiesenen Person durch Augenschein zu kontrollie-ren; bei selbstprüfenden Anlagen kann diese Kontrolle entfallen. Die Aufzeichnungen über die Prüfungen sind drei Jahre, jene über die Kontrollen der Leuchten sechs Monate in der Arbeitsstätte aufzubewahren. Den obigen Anforderungen der Arbeitsstätten ver-ordnung wird entsprochen, wenn zumindest die in Tabelle 2 zusammengefassten Prüfinhalte ausgeführt werden.

Page 36: Normen und für die cherSi hei s t beleuchtung - Zumtobel · Vorwort Dr. Gerald Junker 4 Editorial Warum Notbeleuchtung? 5 Normenübersicht und Rechtsvorschriften Grundlagen der Sicherheitsbeleuchtung

Diese Richtlinie gilt für die Fluchtweg­Orientierungsbeleuchtung in Objekten, die nicht in den Geltungsbereich der ÖVE/ÖNORM E 8002 und ÖNORM E 8007 fallen. Bodennahe Sicherheitsleit systeme können auch im Geltungsbereich der ÖVE/ÖNORM E 8002 und 8007 zusätzlich eingesetzt werden.

Fluchtweg­Orientierungsbeleuchtung• ist eine Beleuchtung, die den Verlauf der Fluchtwege auch bei

Ausfall der Stromversorgung des zugeordneten Stromkreises der allgemeinen Beleuchtung kennzeichnet (keine Mindestanforderungen an die Beleuchtungsstärke).

• wird auch als elektrisch betriebenes Sicherheitsleit system bezeichnet, welches bodennah und nicht bodennah ausgeführt sein kann.

Elektrische bodennahe SicherheitsleitsystemeBestehend aus bodennahen Leuchten, Leitlinien und Lichtbändern mit integrierten elektrischen Lichtquellen und der dazugehörigen Sicherheitsstromversorgung (Notstromversorgung).

Nachleuchtende, bodennahe Sicherheitsleit systemeBestehend aus einer Kombi nation von nachleuchtenden bodennahen Leitmarkierungen, Schildern und Kennzeich-nungen. Es dient dazu, Personen auf den vorgesehenen Rettungswegen sicher zu führen und sicherheitstechnische Einrichtungen zu kennzeichnen bzw. zu markieren.

OrientierungsleuchteLeuchte mit eigener oder fremder Sicherheits stromver-sorgung (Notstromver sorgung), die für die Fluchtweg-orientierungs beleuchtung verwendet wird, und auch als Sicherheitszeichenleuchte gemäß ÖVE/ÖNORM E 8002 ausgeführt sein kann.

Geltungsbereich• Gaststätten (weniger als 400 Gastplätze im Schankbetrieb)• Diskotheken, Bars für weniger als 100 Personen• Kleine Beherbergungsbetriebe (weniger als 60 Betten)• Verkaufsstätten (Geschäftshäuser) < 2000 m² Nutzfläche der

Verkaufsfläche• Arbeitsstätten• Ausstellungsstätten (Museen) < 2000 m² Gesamtnutzfläche

der Ausstellungsräume• Versammlungsstätten für weniger als 200 Personen• Eingeschossige Schulen < 3200 m²• Tiefgaragen < 1000 m² Nutzfläche (Stellplätze inkl. Verkehrsflächen)

TRVB E 102 2005Technische Richtlinien vorbeugender Brandschutz

Anordnung der OrientierungsleuchtenEinteilung nach TRVB E 102 2005 (4.2.2)

* Unter „nahe“ ist bei dieser Auflistung ein horizontaler Abstand von nicht mehr als 2 m zu verstehen.

Anordnung der OrientierungsleuchtenAn folgenden Stellen müssen Orientierungs-leuchten angebracht werden:• nahe* der im Notfall zu benutzenden Ausgänge,

Notausgänge, Notabstiege, Notausstiege• bei jeder horizontalen oder vertikalen

Richtungsänderung des Fluchtweges• nahe* von Stiegen und Stufen, um alle Stufen

zu beleuchten• bei sonstigen Hindernissen • nach Ausgängen, wenn im Freien Hindernisse

(z. B. Stiegen) vorhanden sind.

Anordnung der SicherheitszeichenleuchtenZur Kennzeichnung des Fluchtweges sind Zeichen gemäß Kennzeichnungsverordnung – BGBL II Nr. 101/1997 und ÖNORM Z 1000-1 ISO 7010 zu verwenden.

Auf Grund der besseren Er kennbarkeit von hinterleuchteten Sicherheitszeichen kann der Abstand gegenüber beleuch-teten Sicherheits zeichen verdoppelt werden.

Page 37: Normen und für die cherSi hei s t beleuchtung - Zumtobel · Vorwort Dr. Gerald Junker 4 Editorial Warum Notbeleuchtung? 5 Normenübersicht und Rechtsvorschriften Grundlagen der Sicherheitsbeleuchtung

1 Lux

EN 1838 ab 2 m

1 Lux

37

Eine Fluchtweg­Orientierungsbeleuchtung ist nicht als bodennahes, elektrisches Sicherheitsleitsystem auszuführen, wobei die Installation eines zusätzlichen bodennahen Systems, insbesondere bei Verrauchungs ­gefahr der Fluchtwege, angeraten wird.

DauerschaltungDie Lampen sind in der Schaltstellung „betriebsbereit“ während der betrieblich erforderlichen Zeiten dauernd wirksam. Eine Unterbrechung von max. 0,5 s ist zulässig.

Ausnahmen: Ist eine ausreichende Beleuchtung der Fluchtwege (z. B. durch Tageslicht, ständige künstliche Beleuchtung oder Annäherungsschalter) gegeben, kann auf die Dauerschaltung verzichtet werden.

BereitschaftsschaltungDie Lampen sind in der Schaltstellung „betriebsbereit“ selbsttätig wirksam, sobald es zu Störungen bzw. Ausfall der gesamten Stromversorgung oder eines einzelnen Stromkreises der Allgemeinbeleuchtung kommt.

Tag­Nacht­DifferenzierungSchaltung, welche die betroffenen Orientierungsleuchten automatisch ausschaltet, wenn die zugeordneten Räume bzw. Fluchtwege durch Tageslicht ausreichend erhellt sind.

Die Beleuchtungsstärke und Montage muss so ausgelegt werden, dass die Sicherheitszeichen in jedem Bereich im Zuge des Fluchtweges erkennbar sind und Hindernisse wie Stufen ausreichend (Mindestbeleuchtungsstärke 1 Lux, gemessen 20 cm über Fußbodenoberkante) ausgeleuchtet werden. Orientierungsleuchten dürfen grundsätzlich nicht niedriger als 1,8 m und nicht höher als 2,6 m über dem Fußboden angeordnet werden. Leuchten für Sicherheitszeichen sind jedenfalls mit einer Sicherheitsstrom quelle auszustatten.

EinzelbatterieanlageDas sind Batterien wartungsfreier Bauart, die höchstens zwei Orientierungsleuchten bei mindestens einstündigem Betrieb speisen.

• automatische Test funktion erforderlich• ab 50 Leuchten ist zusätzlich ein zentraler Controller mit automatischer Erfassung/Registrierung vorzusehen

Bei Verwendung von zentralen Notstromquellen sind die Leitungs-anlagen mit Funktionserhalt E30 oder unter Putz auszuführen. Ausgenommen sind Leitungen, die nur durch einen Brandab schnitt geführt werden, bzw. der Ausfall des Leitungsabschnittes des letzten Brandabschnittes zu keiner Beeinträchtigung vorgeschaltener Bereiche führt.

Page 38: Normen und für die cherSi hei s t beleuchtung - Zumtobel · Vorwort Dr. Gerald Junker 4 Editorial Warum Notbeleuchtung? 5 Normenübersicht und Rechtsvorschriften Grundlagen der Sicherheitsbeleuchtung

Elektrische Betriebsräume für Zentralbatterieanlagen ÖVE/ÖNORM E 8002 Teil 1-9 (§ 1.2)

Anforderungen an elektrische Betriebsräume bzw. Transformatoren und Schalt anlagen für Nenn­spannungen >1 kV, Strom erzeugungsaggregate und Zentralbatterieanlagen für Sicherheitsbeleuchtung

• Die Betriebsräume müssen im Gefahrenfall von allgemeinen Räumlichkeiten oder vom Freien aus leicht erreichbar sein

• Sie dürfen von Treppenräumen mit notwendigen Treppen nicht unmittelbar zugänglich sein

• Die Rettungswege bis zum Ausgang dürfen nicht länger als 40 m und müssen mindestens 2 m hoch sein

• Es ist für eine ständige Be- und Entlüftung zu sorgen• Sie dürfen keine Leitungen und Einrichtungen führen,

die nicht zum Betrieb dieser Anlagen erforderlich sind

Richtlinien für Gebäude gemäß ÖNORM ÖVE­E 8002 Teil 1­9 (§ 1.2):a) Transformatoren und Schaltanlagen für

Nennspannungen über 1 kVb) Ortsfeste Stromerzeugungsaggregate c) Zentralbatterieanlagen (CPS) für die Sicherheits-

beleuchtung müssen in jeweils eigenen elektrischen Betriebs räumen untergebracht sein. Schaltanlagen für die Sicherheitsbeleuchtung dürfen nicht in elektrischen Betriebs räumen gemäß (a) und (b) aufgestellt werden.

Sicherheitsleuchte

Wände undDecken gemäßÖNORM B 3850bzw.ÖNORM EN 13501-2

Tür EI2 90 C EI2 30 C

EI2 30 C (alt T 30) genügt, wenn der Zugang an Bereichen mit nur geringer oder keiner Brandbelastung erfolgt wie z.B. • Gänge • Stiegenhäuser • Schleusenräume

CPSBatterie

Fluchtweg max. 40 m

*

*

Lüftung

Beschriftung und KennzeichnungAusserhalb der Anlage sind folgende Schilder anzubringen:• „Gefährliche Spannung“ (bei Batteriespannung > 60 V)• „Feuer, offene Flammen und Rauchen verboten“• „Akkumulator“, „Batterieraum“

Kennzeichnungsschilder müssen auf jedem Block oder jeder Zelle vorhanden sein. Es ist ratsam, jeden Block oder jede Zelle eindeutig identifizierbar zu beschriften. Folgende Anleitungen sind in der Nähe der Batterie für das Wartungspersonal zugänglich anzubringen:• Name des Herstellers oder Lieferanten• Typbezeichnung• Nennspannung der Batterie• Nenn- oder Bemessungskapazität der

Batterie mit Angabe der Entladezeit• Name des Errichters• Datum der Inbetriebnahme• Hinweise auf Sicherheitsempfehlungen,

Bedienung und Wartung• Informationen zur Entsorgung und Wiederaufarbeitung

GesundheitsschutzElektrolyte von Batterien können zu Ver ätzungen führen. Daher ist in der Nähe der Batterie ein Wasseranschluss oder Wasservorrat vorzusehen, um sich gegebenfalls reinigen zu können.

Im Nahbereich von Batterien ist nie ganz auszuschliessen, dass sich explosive Gase bilden. Aus diesem Grund ist ein Mindest abstand durch eine Luftstrecke einzuhalten. In diesem Bereich dürfen keine funken bildenden oder glühenden Betriebsmittel vorhanden sein.

Page 39: Normen und für die cherSi hei s t beleuchtung - Zumtobel · Vorwort Dr. Gerald Junker 4 Editorial Warum Notbeleuchtung? 5 Normenübersicht und Rechtsvorschriften Grundlagen der Sicherheitsbeleuchtung

39

Weitere Anforderungen an elektrische Batterieräume

Fußböden und Batterien­Sockel:• widerstandsfähig gegen die Einwirkung

von Elektrolyten• gegen elektrostatische Aufladung

einheitlich und ausreichend ableitfähig (Räume mit ge schlossenen Zellen)

• gegen die Einwirkung von Elektrolyten widerstandsfähige Lüftungsanlagen

Verbote:• Rauchen, offenes Licht oder Feuer ist

in den Batterie räumen verboten. Darauf ist durch Schilder an der Außenseite der Türen hinzuweisen.

Räume für Zentralbatterien:• brandbeständige Trennung von

anderen Räumen• brandbeständige Abdichtung der

Kabel- und Leitungsdurchführung • frostfrei oder beheizbar

Türen:• Öffnung nach außen• brandhemmend und selbstschließend• Schwelle, die auslaufende Elektrolyte

zurückhält

Unterverteiler der allgemeinen Stromversorgung (UVA) sind mit einer eigenen Umhüllung auszuführen.

Der Hauptverteiler der Sicherheits-stromversorgung (HVS) ist in Räumen unterzubringen, die von anderen Räumen feuerbeständig (EI 90-C22) abgetrennt sind. Die Zugangstüren haben mind. EI2 30 C. Der HVS ist die erste Verteiler-stelle im Gebäude, die direkt von der Ersatzstromquelle gespeist wird.

AV SV

Die Unterverteiler der Sicherheits-stromversorgung (UVS) sind baulich getrennt von Anlagenteilen der allgemeinen Stromversorgung mit eigener Umhüllung auszuführen.

Für Stromkreise der Sicherheits stromversorgung sind getrennte Kabel und Leitungen zu verwenden (getrennte Trassenführung). Für Endstromkreise der Sicherheitsbeleuchtung werden keine separaten Trassen gefordert.

Räume für den Hauptverteiler der allge-meinen Stromversorgung (HVA) müssen von Räumen mit erhöhter Brandgefahr (z. B. Bühnen, Versammlungs räume, Schaufenster räume…) mit mind. EI 90-C22 und von anderen Räumen mit mind. EI 30-C2 abgetrennt sein. Türen sind mit mind. EI2 30c auszulegen.

Lüftung

Batterieleitung E30

Dauerlichtleitung ohne Funktionserhalt

Tür EI2 30 C Tür EI2 30 C

Zentralbatterie

HVS UVS

HVA

UVA

HVS

UVS

HVA

UVA

HVS

UVS

HVA

UVA

HVS

UVS

HVA

UVA

HVS

UVS

HVA

UVA

Page 40: Normen und für die cherSi hei s t beleuchtung - Zumtobel · Vorwort Dr. Gerald Junker 4 Editorial Warum Notbeleuchtung? 5 Normenübersicht und Rechtsvorschriften Grundlagen der Sicherheitsbeleuchtung

Zur Batterie E 90

Batterie

Lüftung

HVS

Ei 90

HVS

BatterieräumeUnterbringung und Lüftung

Gilt für die Unterbringung, die Schaltung und den Betrieb von ortsfesten Akku - mu latoren und Batterieanlagen mit Nennspannung bis 1.500 V.

Unterbringung von BatterienIn Batterieanlagen muss ein Schutz gegen direktes Berühren aktiver Teile sichergestellt werden:• Schutz durch Isolierung aktiver Teile• Schutz durch Abdeckung oder Umhüllungen• Schutz durch Hindernisse 1)

• Schutz durch Abstand 1)

1) Bis max 120 V

Batterien bis 60 V Nenn spannung (als Schutzklein spannung) erfordern keinen Schutz gegen direktes Berühren.

Können diese Anforderungen nicht erfüllt werden, gilt für die Unterbringung:• besondere Räume für Batte rien innerhalb von Gebäuden• besonders abgetrennte Betriebsstätten in Räumen, z. B. in

Arbeitstätten wie Büros, Maschinenräumen, Werkstätten• Schränke oder Behälter innerhalb oder ausserhalb von Gebäuden• Batteriefächer in Geräten

Zusätzlich bei Kapazitäten > 1.500 Ah Nennkapazität:• elektrolytbeständiger Fussboden • Übertritt vom Elektrolyt in angrenzende Räume ist zu verhindern

Lüftung von Batterieräumen• Berechnung des Querschnitts der Zu- und Abluft-

öffnungen in Batterieräumen gemäß EN 50272-2.• Technische Belüftung ab einer Ladeleistung über 3 kW• Wenn der natürliche Luftvolumenstrom Q nicht

sichergestellt werden kann, ist eine technische Entlüftung erforderlich. Eine Koppelung des Lüftungssystems ist erforderlich mit dem Ladegerät.

Ermittlung der Ladeleistung (PL):

PL = 4*) x x 230 Vn

* Vorgegebener Faktor

Beispiel für eine wartungsarme, gasungsarme Bleibatterie laut nebenstehender Tabelle:

PL = 4*) x (4 x ) x 24 V = 122,88 W

Hier ist die natürliche Belüftung ausreichend.

l100

32100

Page 41: Normen und für die cherSi hei s t beleuchtung - Zumtobel · Vorwort Dr. Gerald Junker 4 Editorial Warum Notbeleuchtung? 5 Normenübersicht und Rechtsvorschriften Grundlagen der Sicherheitsbeleuchtung

12

Lebensdauer (Jahre)

Umgebungstemperatur(°C)

10

8

6

4

2

5020 25 30 35 40 45

41

Luftvolumenstrom

Q = 0,05 * n * Igas * CN * 0,001 [mØh]

n = Anzahl der ZellenIgas = Gasentwickelnder Strom [mA/Ah]CN = Kapazität [Ah] C10 und C5

Beispiel einer LüftungsberechnungEs ist eine Blei-Gitterplattenbatterie mit 12 V Blöcken, Type 12CP100 in verschlossener ventilregulierter Auführung vorhanden. Die Nennspannung beträgt 216 V DC, die Kapazität 100 Ah C10. Es sind 18 Blöcke je 12 V angeordnet. Dies ergibt 108 Zellen.

Q = 0,05 * 108 * 1 * 100 * 0,001 = 0,54 m3/hDer benötigte Luftvolumenstrom beträgt ≥ 0,54 m3/h.

Dies entspricht bei natürlicher Belüftung einer Öffnungsgröße für Zu- und Abluft von jeweils: A = 28 * Q = 28 * 0,54 = 15,12 cm²Die benötigte Öffnungsgröße beträgt ≥ 15,12 cm2

Umgebungstemperatur (°C)

Leb

ensd

auer

(Ja

hre

)

Die Lebensdauer von BatterienDie EN 60598-2-22 gibt für Einzelbatterieleuchten eine Mindest lebens dauer von 4 Jahren vor. Bei Zentral batterien sprechen Hersteller von einer Lebensdauer von 10 bis 12 Jahren. Doch hier ist Vorsicht geboten. Diese Lebensdauer sinkt mit steigender Umgebungs-temperatur rasant. Aus diesem Grund kann Zumtobel die 5-Jahres-Garantie auch nur für die Sicherheits-leuchte geben, jedoch nicht für die Batterien und die Leuchtmittel.

Bei einer Umgebungstemperatur von 20 °C weisen Zentralbatterieanlagen eine Lebensdauer von 10 bis 12 Jahren auf. Diese nimmt ab: bei 30 °C beträgt sie nur noch 5 bis 6 Jahre und bei einer Um gebungs-temperatur von 40 °C lediglich noch 2,5 bis 3 Jahre.

Batterie Typ Batteriekapazität [Ah]C10 bei 1,8 V pro Zelle

7,2 Ah 12 Ah 24 Ah

Erforderlicher Luftvolumenstrom bei künstlicher Lüftung [m3/h] 0,04 0,065 0,13

Querschnittsfläche der Lüftungsöffnungen bei natürlicher Lüftung [cm2] 1,088 1,81 3,63

Daten für die Belüftung von Batterieräumen nach EN 50272-2 (bei I Gas 1 = Ladungserhaltung)

LüftungDurch eine natürliche oder technische Lüftung ist zu gewährleisten, dass, dass der Sicherheitsgrenzwert von 4 Prozent vol. Wasser stoff anteil nicht überschritten wird. Andernfalls gelten die Räume als explosionsgefährdet.

Erheben der Lüftungsbedingungen

Natürliche LüftungBatterieräume oder -schränke erfordern je eine Öffnung für Zuluft und Abluft. Der Quer schnitt beträgt mindestens A = 28 x Q.

Die Lüftungsöffnungen müssen an einer gut geeigneten Stelle angebracht sein, das heisst:• an gegenüberliegenden Wänden oder• mit mindestens 2 Meter Abstand

(bei Lage in der gleichen Wand)• technische Lüftung• Das Ladegerät muss mit dem Lüftungs gerät gekoppelt

sein, um je nach Lade betrieb den erforderlichen Luftvolumen strom zur Verfügung zu stellen.

• Die Luft ist in die Umgebungsluft ausserhalb des Gebäudes abzuführen.

Bleibatterien Geschlossen

Bleibatterien Verschlossen

NiCd-Batterien Geschlossen

lgas [mA/Ah] (Starkladen) 20 8 50

lgas [mA/Ah] (Erhaltungsladen) 5 1 5

Page 42: Normen und für die cherSi hei s t beleuchtung - Zumtobel · Vorwort Dr. Gerald Junker 4 Editorial Warum Notbeleuchtung? 5 Normenübersicht und Rechtsvorschriften Grundlagen der Sicherheitsbeleuchtung

GruppenbatterieanlagenÖNORM B 3800-1

Brandschutztechnische Anforderungen• 30 Min. Brandwiderstandsdauer der Sicherheitsstromversorgung• geschlossene Oberfläche

Ausnahmen• Verteiler ist mit nicht brenn barem Material, zum Beispiel

Stahlblech umschlossen (Ausnahme Dichtungsmaterial)• Öffnungen der Oberfläche nur für erforderliche Lüftungsschlitze• schwer brennbare und schwach qualmende Umgebung in einem

Radius von 2,4 m um den Verteiler (mindestens Brennbarkeits-klasse B1 und Qualmbildungsklasse Q1 laut ÖNORM B 3800-1 für Fußbodenbeläge bzw. Wandverkleidungen)

• keine Lagerung von Gegenständen in einem Radius von 2,4 m um den Verteiler

• automatische Brandmeldeanlage für den Bereich vor dem Verteiler• automatische Brandmelde anlage in geschlossenen

Ver teilerfächern über 1,2 m3 Volumen• Verteilerbereiche von notwendigen Sicherheitseinrichtungen,

wenn sie nicht in notwendigen Treppenräumen oder notwendigen Fluren situiert sind und die brandschutzmäßigen Anforderungen erfüllen (Brandschutz der Anlage von außen)

Gruppenbatterieanlagen erfordern keinen eigenen elektrischen Betriebsraum. Ausreichender Brandschutz ist jedoch sicherzustellen.

Brand-abschottung

Brand-melder

Brandabschnitt I Brandabschnitt II

LPSUVA

r = 2,4 m

Bei nicht ausreichendem Brand schutz für Gruppen batterieanlagen• Verteiler in Räumen, die nicht für Sicherheitseinrichtungen

genutzt werden• Raumtrennung durch Wände, Decken und Türen mit

einer Brandwiderstandsdauer entsprechend der Funktionserhaltungsdauer der Leitungsanlage

• Wände, Decken und Türen aus nicht brennbaren Mate rialienTür EI2 30 C

ÖNORM B 3850

Brand-abschottung

EI2 30 S

Brandabschnitt I Brandabschnitt II

LPSUVA

Page 43: Normen und für die cherSi hei s t beleuchtung - Zumtobel · Vorwort Dr. Gerald Junker 4 Editorial Warum Notbeleuchtung? 5 Normenübersicht und Rechtsvorschriften Grundlagen der Sicherheitsbeleuchtung

43

Sicherheitseinrichtungen dürfen durch andere Installationen oder Gebäudeeinbauten nicht gefährdet werden, weder im Brandfall noch in anderen Störungsfällen (z. B. undichte Wasser-Dampfl eitung).

Die Kabel bzw. Leitungen der Sicherheitseinrichtungen sind inner-halb eines Gebäudes getrennt von anderen Kabeln und Leitungen zu verlegen. Dies gilt auch für die Ersatzstromversorgung der gleichen Stromquelle. Bei Verlegung auf derselben Kabeltasse ist zum Beispiel ein Trennsteg oder eine gleichwertige Maßnahme erforderlich. Auf den Trennsteg darf verzichtet werden, wenn die Kabel und Leitungen der notwendigen Sicherheitseinrichtungen mit integriertem Funktionserhalt ausgestattet sind.

Das gemeinsame Verlegen von mehreren Kabeln bzw. Leitungen verschiedener Sicherheitseinrichtungen ist zulässig.

Bei elektrischen Kabel-Leitungsanlagen mit integriertem Funktions-erhalt (E30 oder E90) für notwendige Sicherheitseinrichtungen ist dafür zu sorgen, dass auch im Brandfall keine mechanische Beschädigung durch andere Anlagenteile zu erwarten ist. Die Endstromkreise der Sicherheitsbeleuchtung sowie die Kabel und Leitungen zu den Alarmierungsgeräten müssen nicht getrennt verlegt werden.

Spezielle Anforderungen:• nur ein Hauptstromkreis in einem Kabel mit gemein samen

Neutralleiter• Installationsmaterial für mindestens 250 V Nennspannung • Leitungsquerschnitt mindestens 1,5 mm2 • Isolationswiderstand der Strom kreise mindestens 1000 Ohm/Volt • zweipolig vor Überstrom geschützte Gleichstromkreise• Absicherung der Endstromkreise bis maximal 13 A, maximale

Belastung 60 % • Endstromkreise ohne Schalter oder Schaltelemente • maximal 20 Sicherheitsleuchten pro Endstromkreis• Abwechselnde Verteilung der Sicherheitsleuchte auf mindestens

zwei voneinander unabhängige Überstrom-Schutzeinrichtungen (Räume und Rettungswege mit mehr als einer Sicherheitsleuchte)

• dauerhaft grüne Markierung der Abzweigdosen• Steuerstromkreise der Sicherheitsstromversorgung dürfen

bei einem einzelnen Fehler im Steuerstromkreis nicht zum gleichzeitigen Ausfall der Sicherheitsstromversorgung und der allgemeinen Stromzuführung führen (zum Beispiel: Ausfall der Steuerspannung, Ansprechen der Schutz ein richtung, Körper- oder Erdschluss im Steuerstromkreis, Leitungsunterbrechung im Steuerstromkreis, Brandfall)

Anmerkung: Aus Übersichtsgründen wurde bei jedem Endstromkreis nur eine Zuleitung gezeichnet.

Weitere Anforderungen an Sicherheitsein rich tungen

Wand EI 90

Wand Ei 90

SV-Leitungen mitFunktionserhalt

SV-Leitungen ohneFunktionserhalt

Wand Ei 90 Wand Ei 90

Wand Ei 90

Teilfläche ≤ 1.600 m2 Teilfläche ≤ 1.600 m2 Teilfläche ≤ 1.600 m2 Teilfläche ≤ 1.600 m2 Teilfläche ≤ 1.600 m2

E 90 Sprinklerzentrale

Endbrandabschnitt gem. Brandschutzkonzept

Endbrandabschnitt gem. Brandschutzkonzept

Endbrandabschnitt gem. Brandschutzkonzept

Zuleitung Sicherheitsstromversorgung inkl. Ersatzstromquelle

EI 30 SV-Verteilerraum

E 30 SV-Verteilerraum als eigener Raum

HVS UVS

UVS

Sprinkler-pumpe

Verteiler ohneFunktionserhalt

Verteiler ohneFunktionserhalt

Verteiler ohneFunktionserhalt

Verteiler ohneFunktionserhalt

Verteiler ohneFunktionserhalt

E 30

Page 44: Normen und für die cherSi hei s t beleuchtung - Zumtobel · Vorwort Dr. Gerald Junker 4 Editorial Warum Notbeleuchtung? 5 Normenübersicht und Rechtsvorschriften Grundlagen der Sicherheitsbeleuchtung

Schutzziele für den Funktionserhalt von Leitungsanlagen der SicherheitsbeleuchtungBei einem lokalen Brand darf es zu keiner Beeinträchtigung der Funktion der Sicherheitsbeleuchtung in Rettungswegen (Fluchtwegen) anderer Brand abschnitte kommen. Auf den Funktionserhalt der Sicherheitsbeleuchtung in Unterbrandabschnitten (im Sinne der TRVB B 108, ausgenommen Fluchtstiegenhäuser) des betrachteten Brandabschnittes kann verzichtet werden, wenn in diesen Bereichen je Unterbrandabschnitt nicht mehr als zwei Sicherheitsleuchten (mit oder ohne Piktogramm) vorhanden sind und keine Sicherheits-leuchten der Rettungswege unzulässig beeinträchtigt werden. Dies ist dann erfüllt, wenn ca. 50 % der Sicherheitsbeleuchtung in den Rettungswegen (z. B. durch eine alternierende Stromkreis-aufteilung der Sicherheitsleuchten) funktions fähig bleibt.

Beispiele Brand abschnitte (bis zu 1600 m²)Für den Fall, dass eine bauliche Anlage aus mehreren großen Brandabschnitten besteht, müssen Leitungsanlagen der Sicherheitsbeleuchtung, die Brand abschnitte queren, jedenfalls über einen Funktionserhalt von 30 Minuten verfügen. Innerhalb eines Brandabschnittes kann für die entsprechenden Teile der Endstromkreise auf den Funktionserhalt verzichtet werden. Zur Gewährleistung, dass es bei einem lokalen Brand zu keiner unzulässigen Beeinträchtigung der Sicherheitsbeleuchtung in anderen Brand abschnitten kommt, gibt es neben einer entsprechenden alternierenden Stromkreisaufteilung auch die Möglichkeit, E30-Dosen mit Abzweigsicherungen zusätzlich zu verwenden.

Zufolge der ÖVE/ÖNORM E 8002-1, Abschnitt 5.4 (1) müssen elektrische Leitungsanlagen von Sicherheits beleuchtungen über einen Funktionserhalt von mindestens 30 Minuten verfügen. Ausgenommen davon sind jedoch jene Teile der Endstromkreise, deren Ausfall zu keiner Beeinträchtigung anderer (ÖVE-EN 2: nachgelagerter) Bereiche führt. Die praktische Anwendung dieser Forderung lässt jedoch einen relativ großen Interpretationsspielraum zu. So stellt sich grundsätzlich die Frage, was unter einer Beeinträchtigung der Sicherheitsbeleuchtung im Brandfall zu verstehen ist und ob andere bzw. nach gelagerte Bereiche immer gleich bedeutend mit Brand abschnitten sind.

Die gegenständliche Fachinterpretation dient zur Klärung dieser Fragen und zur Realisierung von sicherheitstechnisch, aber auch wirtschaftlich vertretbaren Lösungen. Dazu werden, ausgehend vom Schutzziel des Funktionserhaltes bei Sicherheitsbeleuchtungsanlagen, anhand mehrerer Beispiele mögliche Ausführungsvarianten aufgezeigt, wobei für Brandabschnitte über 1600 m² weitergehende Überlegungen anzustellen sind.

Funktionserhalt für Leitungsanlagen der SicherheitsbeleuchtungÖVE/ÖNORM E 8002

ff

f

fHVS

f

Bild 1 Ausführungsvariante für die Verwendung von E30-Dosen mit Abzweigsicherungen

Page 45: Normen und für die cherSi hei s t beleuchtung - Zumtobel · Vorwort Dr. Gerald Junker 4 Editorial Warum Notbeleuchtung? 5 Normenübersicht und Rechtsvorschriften Grundlagen der Sicherheitsbeleuchtung

45

Der Funktionserhalt von Verteilern ist gewährleistet wenn• die Verteiler in eigenen Räumen untergebracht sind

(keine andere Nutzung)• Wände/Decke/Boden/Türen in der selben

Feuerwiderstandsklasse wie der Funktionserhalt ausgeführt ist• alle Bauteile, mit Ausnahme der Türen, aus nichtbrenn baren

Baustoffen bestehen

Alternativen• Maßnahmen, die den Überschlag verhindern, müssen ggf. in

Verbindung mit anderen Maßnahmen getroffen werden: ausreichender Abstand, Trennstege, selbsttätige Löscheinrichtungen, Rauchwarngeräte zur Feuermeldezentrale. Der Beweis ist über das Konzept zu erbringen.

• Oder die Verteiler müssen mit Bauteilen einschließlich Türen und Klappen umgeben sein, die den geforderten Funktionserhalt sicherstellen. Alle Teile müssen mit Ausnahmen der Türen und Klappen aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen.

• Oder der Funktionserhalt darf nur durch eine Prüfung des Verteilers in Anlehnung an DIN 4102-12 nachgewiesen werden.

E30

AllgemeineStrom­versorgung

ohne E

EI 30

HVSHVA

AllgemeineStrom­versorgung

FunktionserhaltE30

HVSHVA

EI2 30 S Durchführungen

Tür EI2 30 C(R) EI 30

EI 30

E30

AllgemeineStrom­versorgung

ohne E

EI 30

HVSHVA

AllgemeineStrom­versorgung

FunktionserhaltE30

HVSHVA

EI2 30 S Durchführungen

Tür EI2 30 C(R) EI 30

EI 30

HVSHVA

EI 30

Die Dauer des Funktions erhaltes für Sicherheits beleuchtungs anlagen muss mindestens 30 Minuten betragen.

Voraussetzung: Lichtbogensichere Trennung muss gegeben sein.

Kabel und Leitungsanlage• Es dürfen nur Kabel und Leitungen verwendet werden, die

mindestens den Anforderungen bezüglich Brennverhalten gemäß ÖVE/ÖNORM EN 50265-1 und EN 50265-2-1 entsprechen.

• Für die Führung von Kabeln und Leitungen durch Brandwände sowie durch Wände und Decken, die brandbeständig sein müssen, sind brandschutz technische Maßnahmen vorzusehen.

• Die Dauer des Funktionserhaltes muss bei der Sicher heits-beleuchtung mindestens 30 Minuten betragen. Ausgenommen sind jene Teile der Endstromkreise, deren Ausfall zu keiner Beeinträchtigung anderer Bereiche führen. Die Ausnahmeregelung der Endstrom-

UVS E00: Brandsicherer Raum erforderlich UVS EI 30: kein Raum erforderlich

Sicherheitsleuchte

UVS

Brandabschnitt III Brandabschnitt II

E30

Brand-abschottung

Brandabschnitt I

Tür EI2 30 C

Wände (R) EI 30

Tür EI2 30 C

Wände (R) EI 30

Sicherheitsleuchte

HVS

kreise gilt auch für Schleusen mit max. zwei Sicherheitsleuchten. Sie dürfen auch vom benachbarten Brandab schnitt des nachgelagerten Fluchtweges mitversorgt werden.

• Bei Ausfall eines Beleuchtungskreises der allgemeinen Beleuchtung muss sichergestellt sein, dass ein zweiter Stromkreis der allgemeinen Beleuchtung wirksam ist bzw. die Sicherheits-beleuchtung einschaltet.

• Bei Verwendung von Bussystemen muss bei einem Fehler im Bussystem die allgemeine Beleuchtung oder die Sicherheits-beleuchtung wirksam werden.

UVS

Brandabschnitt III Brandabschnitt II

E30

EI 30Brand-

abschottung

Brandabschnitt I

Tür EI2 30 C

Wände (R) EI 30

Sicherheitsleuchte

HVS

E30

AllgemeineStrom­versorgung

ohne E

EI 30

HVSHVA

AllgemeineStrom­versorgung

FunktionserhaltE30

HVSHVA

EI2 30 S Durchführungen

Tür EI2 30 C(R) EI 30

EI 30

Page 46: Normen und für die cherSi hei s t beleuchtung - Zumtobel · Vorwort Dr. Gerald Junker 4 Editorial Warum Notbeleuchtung? 5 Normenübersicht und Rechtsvorschriften Grundlagen der Sicherheitsbeleuchtung

• Der Endstromkreis beginnt im Haupt- bzw. Unterverteiler und nicht in den E30-Dosen.

• Die Abzweigsicherungen in den E30-Dosen dienen nicht dem Leitungsschutz, sondern lediglich dem Kurzschlussschutz bei einem Brandfall. Sie müssen daher zeitselektiv zur Stromkreissicherung des Endstromkreises im Haupt- bzw. Unterverteiler sein.

• Zur raschen Auffindung der E30-Dosen mit integrierten Abzweigsicherungen sind sowohl der Einbauort (bei Montage z. B. im Zwischen deckenbereich) als auch die Dosen dauerhaft und sichtbar zu kennzeichnen. In der Dokumentation sind diese Dosen einzutragen. Die leichte Zugänglichkeit ist zu gewährleisten.

• Die Abzweigsicherungen in den E30-Dosen sind entweder einpolig in der Phasenleitung im AC-Betrieb (bzw. + im DC-Betrieb) oder zweipolig auszuführen.

In diesem Zusammenhang wurde vom zuständigen Fachunterausschuss ÖVE-FUA-E04 festgehalten, dass unter einem Schalter oder Schaltelement gemäß ÖVE/ÖNORM E 8002-1 Ausgabe 10.2007, Abschnitt 7.7.14 nur manuell schaltbare Einrichtungen zu verstehen sind. Überstromschutz- oder Kurzschlussschutzeinrichtungen (z. B. einmal auslösende Sicherungen) sind nicht als Schalteinrichtungen im Sinne der Bestimmung des Abschnittes 7.7.14 dieser Norm anzusehen.

Unterbrandabschnitte (im Sinne der TRVB B 108)Mögliche Ausführungsvarianten wenn ein Brandabschnitt aus mehreren Unterbrandabschnitten besteht.

Bei der Verwendung von E30­Dosen mit Abzweig­sicherungen sind noch folgende Punkte zu beachten

Abstellraum 2

Abstellraum 1

Technikraum

Sanitärraum

TechnikraumCPS

Abstellraum 2

Abstellraum 1

Technik-raum

Sanitärraum

Ausführungsvariante 1 – Grundriss mit mehreren Unterbrandabschnitten

Ausführungsvariante 2 – Grundriss mit mehreren Unterbrandabschnitten

Grundriss mit mehreren Unterbrandabschnitten und baulichen Trennungen

Page 47: Normen und für die cherSi hei s t beleuchtung - Zumtobel · Vorwort Dr. Gerald Junker 4 Editorial Warum Notbeleuchtung? 5 Normenübersicht und Rechtsvorschriften Grundlagen der Sicherheitsbeleuchtung

47

Bauliche VorkehrungenMögliche Ausführungsvarianten für ein Gebäude, welches über entsprechende bauliche Vorkehrungen verfügt (z. B. ein als eigener Brandabschnitt ausgebildetes Stiegenhaus).

Bei Verlegung in einem eigenen Steigschacht (F 30) kann die Leitungs-anlage der Sicherheitsbeleuchtung ohne Funktionserhalt („E0“) ausgeführt werden, wenn sichergestellt wird, dass es durch allfällige Einbauten zu keiner Beeinträchtigung der Sicherheitsbeleuchtung kommen kann.

*

TechnikraumCPS

Stiegenhaus 3. Stock

2. Stock

1. Stock

EG

Bauliche Vorkehrungen – Ausführungsvariante 1

TechnikraumCPS

Stiegenhaus 3. Stock

2. Stock

1. Stock

EG

f

f

f

f

f

f

Bauliche Vorkehrungen – Ausführungsvariante 2

f

CPS

HVS

Brandabschnitt (maximal 1600 m2)

Unterbrandabschnitt (im Sinne der TRVB B 108, ausgenommen Stiegenhäuser)

Geschäfte baulich getrennt

E0-Dose

E30-Dose

E30-Dose mit Abzweigsicherung

Endstromkreis Sicherung

Zentralbatterieanlage

Haupt- oder Unterverteiler der Sicherheitsbeleuchtung

Rettungsweg/Fluchtweg

E0-Leitungsanlage

E30-Leitungsanlage

Sicherheitsleuchte mit Piktogramm

Sicherheitsleuchte ohne Piktogramm

Bei Verlegung in einem eigenen Steigschacht (F30) kann auf den Funktionserhalt und auf die E30-Dosen verzichtet werden.

Legende

Page 48: Normen und für die cherSi hei s t beleuchtung - Zumtobel · Vorwort Dr. Gerald Junker 4 Editorial Warum Notbeleuchtung? 5 Normenübersicht und Rechtsvorschriften Grundlagen der Sicherheitsbeleuchtung

PVC/FR

HF

FRNC

LSOH

FE 0

FE 5

FE 180

FE 180 / E 30

FE 180 / E 60

FE 180 / E 90

Zulässige LeitungsverlegeartenRichtlinien und Kabeltypen

KabeltypenElektrokabel werden in zehn Klassen typisiert. Zuleitungen für die Sicherheits beleuchtung über verschiedene Brand abschnitte müssen in der dritthöchsten Klasse FE180/E30 ausgeführt sein.

Für Installationen bei welchen Funktionserhalt 60 Minuten gefordert wird

Für Installationen bei welchen Funktionserhalt 30 Minuten gefordert wird

Isol. Erhalt „180“ Min. Die vier brandtechn. Grundanforderungen werden für die Prüfung nach IEC 60 331 vorausgesetzt.

CH VKF Norm Isolationserhalt „5“ Min. Halogenfrei, Raucharm, Selbstverlöschend, geringe Brandfotleitung, Temp.-beständig 90 °C

CH VKF Norm Isolationserhalt „0“ Min. Halogenfrei, Raucharm, Selbstverlöschend

Low Smoke ohne Halogene

Flam Retardant, Non Corrosive (Keine korrosiven Gase)

Halogen Frei

Polyvinylchlorid / Flam Retardant (Flammhemmend)

Um Prüfungen bei ex tremsten Anforderungen (ca. 1.000 °C) bestehen zu können

Die Dauer des Funktionserhaltes muss mindestens betragen:30 Minuten bei

– Sicherheitsbeleuchtungen, ausgenommen jene Teile der Endstromkreise, deren Ausfall zu keiner unzulässigen Beeinträchtigung anderer Bereiche führt.

Das bedeutet: Der Verzicht auf den Funktionserhalt ist nur innerhalb des letzten Brandabschnittes zulässig. Aus diesem Brandab schnitt dürfen keine Leitungen in weitere Brandabschnitte abgehen, ausge-nommen Leitungen in Unterbrandabschnitte gemäß TRVB B 108 mit maximal je zwei Sicherheitsleuchten (mit oder ohne Piktogramm). Bei einem lokalen Brand in einem mitversorgten Unterbrandab schnitt darf die Sicherheitsbeleuchtung der Rettungswege nicht unzulässig beeinträchtigt werden. Dies ist dann erfüllt, wenn mindestens 50 % der Sicherheitsbeleuchtung in den Rettungswegen (z.B. durch eine alternierende Stromkreis aufteilung der Sicherheitsleuchten) funktions fähig bleibt. Bei Fluchtstiegen häusern müssen 100 % der Sicher heitsbeleuchtung in den Rettungswegen funktionsfähig sein.

Anmerkung: Die Überlegung geht davon aus, dass die unmittelbare Umgebung eines Brandherdes sowieso sofort verlassen werden muss. Bei großen Brandabschnitten (größer 1 600 m²) sind beson-dere Überlegungen erforderlich, welche die Rettungswegsituation, die Leuchtenanordnung und die Leitungsführung berücksichtigen. Dazu kann es hilfreich sein, einen großen Brandabschnitt in kleinere, voneinander unabhängige Anspeisebereiche mit Funktionserhalt zu unterteilen. Außerdem ist die örtliche Situierung des Verteilers zu berücksichtigen.

– Personenaufzügen mit Gebäudeevakuierungskonzept; ausgenom-men sind Leitungsanlagen, die sich innerhalb der Fahrschächte oder der Triebwerksräume befinden,

– Leitungen zur externen Alarmweiterleitung, wenn sie durch nicht über eine automatische Brandmeldeanlage überwachte Bereiche führen,

– der starkstromseitigen Anspeisung für Anlagen zur Alarmierung und Erteilung von Anweisungen an Besucher und Beschäftigte, sofern diese Anlagen im Brandfall wirksam sein müssen. Zutreffende brandschutztechnische Maßnahmen für den Funktionserhalt der Leitungsanlagen zu den Informations-einrichtungen, wie z.B. Lautsprecher und Hupen, sind nicht Gegenstand dieser Norm. Es wird jedoch beispielhaft auf den Anhang B verwiesen.

– natürlichen Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (Rauchableitung durch thermischen Auftrieb); ausgenommen sind Anlagen, die bei einer Störung der Stromversorgung selbsttätig öffnen, sowie Leitungsanlagen in Räumen, die durch automatische Brandmelder überwacht werden und das Ansprechen eines Brandmelders durch Rauch bewirkt, dass die Anlage selbsttätig öffnet, 2) 90 Minuten bei

– Löschwasserversorgungsanlagen (ausgenommen Sprinkleranlagen gemäß TRVB S 127),

– mechanische Rauch- und Wärmeabzugsanlagen und Druckbelüftungsanlagen,

– Feuerwehraufzügen; ausgenommen sind Leitungsanlagen, die sich innerhalb der Fahrschächte oder der Triebwerksräume befinden.

Page 49: Normen und für die cherSi hei s t beleuchtung - Zumtobel · Vorwort Dr. Gerald Junker 4 Editorial Warum Notbeleuchtung? 5 Normenübersicht und Rechtsvorschriften Grundlagen der Sicherheitsbeleuchtung

49

Versuchsaufbau vor der Prüfung

Versuchsaufbau nach der Prüfung

> 30 Minuten: E 30

> 60 Minuten: E 60

> 90 Minuten: E 90

Klassifizierung entsprechend der gemessenen Dauer des Funktionserhaltes

Arten von Kabelanlagen• Starkstromkabel• isolierte Starkstromleitungen• Installationskabel• Installationsleitungen für Fernmelde- und Informa tions -

ver ar bei tungs anlagen einschliesslich zugehöriger Verbindungselemente, Tragevor richtungen und Halterungen

Bestandteile einer Kabel anlage• Tragesystem• Kabel• brandschutztechnisch ge prüfte Dübel und Schrauben

Richtlinien für Kabel­ und Leitungsanlagen• normkonform entsprechend EN 50265-1 und EN 50265-2-1• kurzschluss- und erdschlusssichere Verlegung zwischen

Sicherheitsstrom quelle und der zugehörigen ersten Schutzein-richtung für Überstrom sowie zwischen Batterie und Ladegerät

• nicht in der Nähe von brennbaren Materialien• Kabel und Leitungen für die Sicherheitsstromversorgung

anderer Bereiche dürfen nicht in explosionsgefährdeten Bereichen geführt werden

Prüfung auf Funktionserhalt, DIN 4102 Teil 12• Funktionsprüfung der elektri schen Kabelanlagen in Verbindung

mit praxisge rechten Tragesystemen und Schellen• Prüfung gilt als bestanden, wenn während der vorgese henen

Dauer des Funktions erhaltes kein Kurzschluss und keine Unterbrechung des Stromflusses eingetreten ist

Sicherheitskabel und Verlegesysteme

Kabelleiter*Befestigungsabstand max 1,2 m

Kabelrinne*Befestigungsabstand max 1,5 m

Leitungsschutzkanal

Hermannschelle*Befestigungsabstand 0,5 - 0,8 m

Bügelschellen mit und ohne Langwanne*Befestigungsabstand max. 0,6 m

Kabelanlage nach DIN 4102-12*Befestigungsabstand 0,5 - 0,8 m *Befestigungsabstand max. 0,6 m

*Befestigungsabstand max. 0,6 m

* Werte abhängig von Prüfergebnissen des Kabelherstellers und der Belastung.

Bildquelle: Fotos von Dätwyler Cables GmbH

Page 50: Normen und für die cherSi hei s t beleuchtung - Zumtobel · Vorwort Dr. Gerald Junker 4 Editorial Warum Notbeleuchtung? 5 Normenübersicht und Rechtsvorschriften Grundlagen der Sicherheitsbeleuchtung

Planung und UnterlagenVom Konzept bis zur Kontrolle

Fluchtwegplan Erdgeschoss

Büro 1, 2, 3 PURESIGN 150 ERI

Büro 4 und RESCLITE antipanic Empfang PURESIGN 150 ERI

Kantine RESCLITE escape RESCLITE spot PURESIGN 150 ERI

Lager und RESCLITE escape Produktion RESCLITE spot CROSSIGN 160 ERI

Gang RESCLITE escape RESCLITE spot COMSIGN 150

Lift RESCLITE antipanic

Kantine ProduktionBüro 2Büro 1

Büro 3 Empfang Produktion

Kabelschacht

Lift

Demosaal

Page 51: Normen und für die cherSi hei s t beleuchtung - Zumtobel · Vorwort Dr. Gerald Junker 4 Editorial Warum Notbeleuchtung? 5 Normenübersicht und Rechtsvorschriften Grundlagen der Sicherheitsbeleuchtung

51

Schulung 1 Schulung 2 Schulung 3 Schulung 4

Wandhydrant nass

Feuerlöscher

Feuermelder

Flurbereich

Treppenraum

Rettungszeichen

Sicherheitsleuchte (Bereitschaftsschaltung)

Legende

Sicherheitszeichen

Wandhydrant nass

Feuerlöscher

Feuermelder

Flurbereich

Treppenraum

RESCLITE escape

RESCLITE spot

RESCLITE anti-panic

RESCLITE wall

Zeichnungen und Berichte der Sicher heits beleuchtungs anlage nach ÖVE/ÖNORM EN 50172 6.1Zur Vervollständigung der Arbeit müssen Zeichnungen aller Leuchten und Haupt kom ponenten erstellt werden und sind bei späteren Änderungen der Anlage regelmässig zu aktualisieren. Zum Nachweis, dass die Kon struktion den Anfor derungen dieser Norm entspricht, müssen die Zeichnungen von einer sachkundigen Person unterzeichnet werden.

Steuerungs­ und Bussysteme• Steuerungssysteme der Sicherheitsbeleuchtungsanlage

müssen unabhängig von Steuerungssystemen für die Allgemeinbe leuchtung sein.

Plan der baulichen AnlageVor der Projektierung der Anlage sind Pläne zu erstellen, die folgende Informationen enthalten:• Auslegung des Gebäudes• Position der Rettungswege, Feuermelder, Brandschutzeinrichtungen• Position aller Hindernisse

Lager

Fluchtweg

Page 52: Normen und für die cherSi hei s t beleuchtung - Zumtobel · Vorwort Dr. Gerald Junker 4 Editorial Warum Notbeleuchtung? 5 Normenübersicht und Rechtsvorschriften Grundlagen der Sicherheitsbeleuchtung

Planung und Unterlagen

PläneÜber die allgemeine Stromversorgung und die Sicherheitsstrom-versorgung einschließlich der Kabel und Leitungsanlage bis zum letzten Unterverteiler ist ein Übersichtsschaltplan erforderlich.

Es muss erkennbar sein:• Stromart, Nennspannung• Anzahl, Art der Sicherheits- und Ersatzstromquellen• Bei Akkumulatoren, Art, Zellenzahl und Bemessungskapazität• Bezeichnung der Stromkreise, Nennstrom der Überstromschutz-

einrichtungen der angeschlossenen Stromkreise• Leiterquerschnitte und Leiterwerkstoffe• Bezeichnung der Abgangsklemmen, wenn diese von der

Benennung der Stromkreise abweicht• Schaltung der Sicherheitsbeleuchtung (Stromlaufplan)

einschließlich der Netzüberwachung in den Verteilern der allgemeinen Stromversorgung

• Anzahl der Leuchten der einzelnen Endstromkreise• Belastung der einzelnen Endstromkreise und die Gesamtbelastung

WarnschilderFalls zutreffend, ist durch gut sichtbar und dauerhaft angebrachte Hinweisschilder• vor Gefahr durch austretende Elektrolyte zu warnen• Verhaltensregeln bei Körperkontakt mit den Elektrolyten anzugeben• vor Explosionsgefahr zu warnen• Batterieart und Batterietype sind jedenfalls anzugeben• ein Warnschild muss folgenden Hinweis tragen: „Das Abschalten

der allgemeinen Stromversorgung bedeutet keine Sicherheit für Wartungszwecke“.

Installationsplan, AuslassplanVon der räumlichen Anordnung der elektrischen Anlagen müssen Auslasspläne aller Grundrisse vorhanden sein, in denen dargestellt sind:• genaue Lage aller elektrischen Betriebsstätten und Verteiler

mit Bezeichnung der Betriebsmittel• genaue Lage aller Sicherheitseinrichtungen mit Endstromkreis-

bezeichnungen und Angabe der Verbraucherleistung• die genaue Lage von besonderen Schalt- und

Überwachungseinrichtungen der Sicherheitsstromversorgung, z. B. Bereichsschalter, optische und akustische Meldeeinrichtungen

VerbraucherlisteDie an die Sicherheitsstromversorgung fest angeschlossenen Verbraucher sind in Listen zu erfassen – mit Angabe der Nennströme sowie bei motorischen Verbrauchern mit Angabe der Anlaufströme. Die Verbraucherlisten müssen vom Betreiber bereitgehalten werden und jeweils dem aktuellen Stand angepasst werden.

BetriebsanleitungBetriebsanleitungen für Sicherheitseinrichtungen und Sicherheits- und Ersatzstromquellen sind am Aufstellungsort aufzulegen (gilt nicht für EB Anlagen). Sie müssen in allen Einzelheiten der errichteten Anlage entsprechen. Betriebsanleitungen für Einzel batterie leuchten sind bei den Auslassplänen bzw. bei dem Anlagenbuch aufzubewahren.

Page 53: Normen und für die cherSi hei s t beleuchtung - Zumtobel · Vorwort Dr. Gerald Junker 4 Editorial Warum Notbeleuchtung? 5 Normenübersicht und Rechtsvorschriften Grundlagen der Sicherheitsbeleuchtung

53

Arbeitsinspektorate in Österreich

1. AufsichtsbezirkFichtegasse 111010 WienT +43 (1) 714 04 50F +43 (1) 714 04 50 - 99 [email protected]

2. AufsichtsbezirkMarinelligasse 81020 WienT +43 (1) 212 77 95 F +43 (1) 212 77 95 - 99 [email protected]

3. AufsichtsbezirkFichtegasse 111010 WienT +43 (1) 714 04 56F +43 (1) 714 04 56 - 99 [email protected]

4. AufsichtsbezirkMarinelligasse 81020 Wien, T +43 (1) 214 95 25 F +43 (1) 214 95 25 - 99 [email protected]

5. AufsichtsbezirkBelvederegasse 321040 WienT +43 (1) 505 17 95 F +43 (1) 505 17 95 - 99 [email protected]

6. AufsichtsbezirkFichtegasse 111010 Wien, T +43 (1) 714 04 62F +43 (1) 714 04 62 - [email protected]

Wiener NeustadtEngelbrechtgasse 82700 Wiener NeustadtT +43 (2622) 231 72F +43 (2622) 231 72 - [email protected]

St. PöltenDaniel Gran Straße 103100 St. Pölten, T +43 (2742) 363 225F +43 (2742) 363 225 - [email protected]

LinzPillweinstraße 234021 LinzT +43 (732) 603 880F +43 (732) 603 880 - [email protected]

SalzburgAuerspergstraße 695020 SalzburgT +43 (662) 886 686F +43 (662) 886 686 - [email protected]

GrazLiebenauer Hauptstraße 2-68041 GrazT +43 (316) 482 040F +43 (316) 482 040 - [email protected]

LeobenErzherzog-Johann-Straße 68700 Leoben T +43 (3842) 432 12F +43 (3842) 432 12 - [email protected]

KärntenBurggasse 129010 KlagenfurtT +43 (463) 565 06F +43 (463) 565 06 - [email protected]

InnsbruckArzler Straße 43a6020 InnsbruckT +43 (512) 249 04F +43 (512) 249 04 - [email protected]

BregenzRheinstraße 576900 BregenzT +43 (5574) 786 01F +43 (5574) 786 01 - [email protected]

EisenstadtFranz Schubert-Platz 27000 EisenstadtT +43 (2682) 645 06F +43 (2682) 645 06 - [email protected]

KremsDonaulände 493500 Krems-SteinT +43 (2732) 831 56F +43 (2732) 831 56 - [email protected]

VöcklabruckFerdinand-Öttl-Straße 124840 VöcklabruckT +43 (7672) 727 69F +43 (7672) 727 69 - [email protected]

WelsEdisonstraße 24600 WelsT +43 (7242) 686 47F +43 (7242) 686 47 - [email protected]

Arbeitsinspektorat für BauarbeitenFichtegasse 111010 WienT +43 (1) 714 04 65F +43 (1) 714 04 65 - [email protected]

Page 54: Normen und für die cherSi hei s t beleuchtung - Zumtobel · Vorwort Dr. Gerald Junker 4 Editorial Warum Notbeleuchtung? 5 Normenübersicht und Rechtsvorschriften Grundlagen der Sicherheitsbeleuchtung

Prüfung und WartungRichtlinien zur Kontrolle

Sicherheitsbeleuchtungsanlagen werden immer unscheinbar im Hinter grund betrieben. Umso wichtiger ist es, dass die Komponenten im Ernst fall funktionieren und allen Personen ein gefahrloses Verlassen der Räum lichkeiten ermöglichen. Eine gewissenhafte Wartung ist also unabdingbar.

Datum Visum WN23 No.

Funktion Akku- spannung

(V)

Entlade- strom

(A)

Netz-spannung

(V)

Ausgangs-spannung

(V)

Netz-frequenz

(Hz)

Ausgangs-frequenz

(Hz)

Ausgangs-strom

(A)

Ausgangs-leistung

(VA)

Akku-leistung

(W)

1 1 .03. 12 1 2 3 NotbetriebNormalbetrieb

1 1 .03. 12 1 2 3 NotbetriebNormalbetrieb

49 25,7 - 230 - 50 5,2 1 1 90 128051 4 226 226 50 50 0, 1 22481 34,7 - 230 - 50 6,8 1560 165050 4 227 227 50 50 0, 1 22,6

Das PrüfbuchIn der ÖVE/ÖNORM E 8002-1 Pkt. 8.6 sind genaue Anforderungen an die Prüfung der Sicherheitsbeleuchtungsanlagen festgelegt. Damit alle Tests und Wartungsarbeiten an der Anlage auch nachvollziehbar sind, ist ein Prüfbuch vorgeschrieben. Dieses darf handschriftlich oder als Aus druck einer automatischen Prüfeinrichtung geführt werden.

Folgende Informationen muss das Prüfbuch mindestens enthalten:• Datum der Inbetriebnahme• Datum jeder Prüfung• Datum und kurzgefasste Details über jede Wartung und Prüfung• Datum und kurzgefasste Details über jeden Fehler

sowie die durchgeführte Abhilfemassnahme• Datum und kurzgefasste Details jeder Änderung an der Anlage

Wird die Prüfung automatisch durchgeführt, ist die Aufzeichnung im Prüfbuch monatlich zu protokollieren. Ansonsten sind die Prüfungen direkt nach der Durchführung aufzuzeichnen.

Wartung und PrüfungDer Betreiber des Gebäudes bestimmt eine zuständige Person, welche die Wartung der Sicherheitsbeleuchtungsanlage überwacht. Nach der erfolgten Prüfung durchlaufen die Leuchten eine Wiederauf lade periode. In dieser Zeit ist ein Ausfall der Allgemein-beleuchtung nicht auszuschliessen. Die Prüfung sollte deshalb zu Zeiten geringen Risikos durch geführt werden. Dies können zum Beispiel Betriebs ruhezeiten sein.

Kontrollbuch• Stromversorgungen sind periodisch unter Last zu testen• Akkumulatoren sind halbjährlich auf den Ladezustand zu prüfen• Batterietest unter Gesamtbelastung• Prüfen der angeschlossenen Endstromkreise und Leuchtmittel• Kontrolle von Kühlluft-Ventilatoren, Batterien und Steuer elektronik• Messen der angeschlossenen Leistungen• Eichen und Kalibrieren der Steuerelektronik• Prüfen der Batterieanschlüsse auf Oxydation• Erstellen des Mess- und Prüfprotokolls

Beispiel eines Prüfbuchs

Page 55: Normen und für die cherSi hei s t beleuchtung - Zumtobel · Vorwort Dr. Gerald Junker 4 Editorial Warum Notbeleuchtung? 5 Normenübersicht und Rechtsvorschriften Grundlagen der Sicherheitsbeleuchtung

55

ErstprüfungVor der Inbetriebnahme sowie nach Änderungen oder Instandsetzungen müssen Prüfungen für Notbeleuchtung gemäß ÖVE/ÖNORM E 8001-6-61 durchgeführt werden:

P Für die Kontrolle der Gerätefunktion muss vorhanden sein: 1) eine selbstrückstellende Schalteinrichtung am Gerät oder in der Netzzuleitung des Gerätes zur Simulation eines Ausfalles der allgemeinen Stromversorgung. Ein Tastschalter genügt, wenn alle Leuchten vom Betätigungsort aus eingesehen werden können. 2) eine Anzeigevorrichtung für die Batterieladung. 3) eine in der Leuchte integrierte automatische Testfunktion. Diese Einrichtungen dürfen entfallen, wenn eine automatische Prüfeinrichtung mit Registrierung eingesetzt ist.

P Prüfung der Be- und Entlüftung des Aufstellungsraumes für Batterien und zugehörende Einrichtungen.

P Prüfung des Aufstellungsraumes für zentrale Notbeleuchtungs-anlagen hinsichtlich Be- und Entlüftung.

P Prüfung der Einhaltung der Brandschutzanforderungen im Sinne von den Richtlinien: – Richtlinie über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen – Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an elektrische Leitungsanlagen.

P Prüfung der Bemessung der Batterien hinsichtlich ausreichender Kapazität.

P Prüfung der Funktion der Notbeleuchtung durch Unterbrechung der Netzzuleitung am Verteiler der zu versorgenden Notleuchten.

P Bei Notbeleuchtung für mehrerer Gebäude von einem zentralen Standort aus, müssen entsprechende Teilfunktionsprüfungen der Überwachungs- und Umschalteinrichtungen und das Wirksamwerden der Notbeleuchtungsanlage durch Unterbrechung der Netzzuleitung an den überwachten Gebäudehauptverteilern durchgeführt werden.

P Prüfung der richtigen Auswahl der Betriebsmittel zur Einhaltung der Selektivität der Sicherheitsstromversorgung gemäß den Planungsunterlagen und der Berechnung

P Prüfung der lichttechnischen Anforderungen der Sicherheits-beleuchtung gemäß ÖNORM EN 1838 durch Nachweis (Messung der Beleuchtungsstärke).

P Über die Prüfungen ist ein Bericht mit den Ergebnissen der Prüfungen anzufertigen und beim Anlagenbetreiber im Anlagenbuch aufzubewahren.

Wartung P Die Sicherheits- und Ersatzstromquellen müssen entsprechend

den Herstellerangaben und jeweils zutreffenden technischen Bestimmungen regelmäßig gewartet werden.

Wiederkehrende Prüfungen

P Elektrische Anlagen müssen regelmäßig gemäß ÖVE/ÖNORM E 8001-6-62 und ÖVE/ÖNORM EN 50110-1 geprüft werden.

P Batterien müssen außerhalb der Betriebszeit mit allen angeschlossenen Verbrauchern bis zur zulässigen Entladeschluss spannung einmal im Jahr entladen werden.

P Der Prüfzeitpunkt muss so gewählt werden, dass die Batterien rechtzeitig zu Betriebsbeginn wieder mit 90 % der für die Nennbetriebsdauer erforderlichen Strommenge aufgeladen sind. Dies gilt insbesondere bei Einzelbatterien.

P Die Funktion der Sicherheitsstromversorgung mit Gruppenbatterie oder Zentralbatterie ist an jedem Betriebstag manuell zu prüfen. Dabei müssen alle angeschlossenen Verbraucher (Leuchten) bei Batteriebetrieb auf ihre Funktionsfähigkeit kontrolliert werden.

P Beim Einsatz einer automatischen Prüfeinrichtung muss eine manuelle Prüfung der Gerätefunktion mindestens einmal pro Jahr durchgeführt werden.

P Die Funktion der Sicherheitsbeleuchtung muss bei Einzel-batterien mindestens einmal pro Woche geprüft werden.

P Über die regelmäßigen Prüfungen müssen Prüfbücher geführt werden, die eine Kontrolle über mindestens drei Jahre gestatten.

P Es muss jährlich ein Nachweis erbracht werden, dass die Bemessungsleistung der Sicherheitsstromquelle noch dem erforderlichen Verbraucher-Leistungsbedarf entspricht.

P Die Beleuchtungsstärke der Sicherheitsbeleuchtung muss mindestens alle zwei Jahre geprüft werden.

P Bei Sicherheitsstromquellen muss die Funktion aller angeschlossenen Verbraucher (Leuchten) monatlich manuell auf ihre Funktionsfähigkeit kontrolliert werden.

P Beim Einsatz einer automatischen Prüfeinrichtung genügt eine jährliche manuelle Prüfung der Gerätefunktion.

Instandsetzung P Wenn bei der Prüfung von Batterien bzw. Akkumulatoren weniger

als zwei Drittel der erforderlichen Nennbetriebsdauer festgestellt wird, sind diese zu erneuern.

Page 56: Normen und für die cherSi hei s t beleuchtung - Zumtobel · Vorwort Dr. Gerald Junker 4 Editorial Warum Notbeleuchtung? 5 Normenübersicht und Rechtsvorschriften Grundlagen der Sicherheitsbeleuchtung

zumtobel.com/shopzumtobel.com/office zumtobel.com/hotel

zumtobel.com/culture zumtobel.com/industryzumtobel.com/healthcare

zumtobel.com/education

zumtobel.com/outdoor

pefc.org PEFC/06-38-214

Art.-Nr. 04 797 526-AT/D 08/16 © Zumtobel Lighting GmbHDie technischen Inhalte entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Änderungen bleiben vorbehalten. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Verkaufsbüro. Der Umwelt zuliebe: Luxo Light wird chlorfrei gebleicht und stammt aus nachhaltig bewirt schafteten Wäldern und kontrollierten Quellen.

LICHTFÜR BÜRO UND KOMMUNIKATION

LICHT FÜR HOTELUND WELLNESS

LICHT FÜRBILDUNGUND WISSEN

LICHT FÜRGESUNDHEITUNDPFLEGE

LICHT FÜR KUNSTUNDKULTUR

LICHT FÜRINDUSTRIEUND TECHNIK

LICHT FÜRPRÄSENTATION UND VERKAUF

• Büro und Kommunikation • Bildung und Wissen • Präsentation und Verkauf • Hotel und Wellness • Kunst und Kultur • Gesundheit und Pflege • Industrie und Technik • Außenräume und Architektur

Zumtobel ist ein Unternehmen der Zumtobel Gruppe und international führender Anbieter ganzheitlicher Lichtlösungen in der professionellen Gebäudebeleuchtung für innen und außen.

Durch die Kombination von Innovation, Technologie, Design, Emotion und Energie effizienz generieren wir einzigartigen Kunden nutzen. Wir ver einen ergonomisch beste Lichtqualität zum Wohl befinden des Men schen mit einem verantwortungs vollen Umgang von Ressour cen. Eigene Vertriebs organisationen in zwanzig Ländern und Handels ver tretungen in fünfzig weiteren bilden ein inter nationales Netz werk mit Spezialisten und Planungs partnern für eine qualifi-zierte Lichtbera tung, Planungs unter stützung und um fassenden Service.

Licht und Nachhaltigkeit Gemäß der Unter nehmens philosophie „Mit Licht wol len wir Erlebnis welten schaffen, Arbeit erleichtern, Kom mu ni kation und Sicherheit erhöhen – in vollem Bewusstsein unserer Verantwortung für die Umwelt“ bietet Zumtobel hoch-wertige energieeffiziente Produkte und achtet gleichzeitig auf eine umwelt-freundliche und res sourcenschonende Fertigung. zumtobel.com/nachhaltigkeit

Qualität drin – 5 Jahre Garantie drauf.Zumtobel bietet als weltweit führendes Leuch ten unternehmen eine fünfjährige Hersteller garantie auf Zumtobel Marken-produkte gemäß Garantiebedingungen unter zumtobel.com/garantie an. natureOffice.com | DE-101-933021natureOffice.com | AT-101-130426

JAHRE GARANTIE

Licht für Außenräume und Architektur

Page 57: Normen und für die cherSi hei s t beleuchtung - Zumtobel · Vorwort Dr. Gerald Junker 4 Editorial Warum Notbeleuchtung? 5 Normenübersicht und Rechtsvorschriften Grundlagen der Sicherheitsbeleuchtung

DeutschlandZG Licht Mitte-Ost GmbH Grevenmarschstrasse 74-7832657 LemgoT +49/(0)5261 212-0F +49/(0)5261 [email protected]

ZG Licht Nord-West GmbHStahltwiete 2022761 HamburgT +49/(0)40 53 53 81-0F +49/(0)40 53 53 [email protected]

ZG Licht Süd GmbHCarl-Benz-Strasse 2160386 FrankfurtT +49/(0)69 26 48 89-0F +49/(0)69 26 48 [email protected]

ÖsterreichZG Lighting Austria GmbH Wagramer Strasse 191220 Wien T +43/(0)1/258 26 01-0F +43/(0)1/258 26 [email protected]

SchweizZumtobel Licht AGThurgauerstrasse 398050 ZürichT +41/(0)44/305 35 35F +41/(0)44/305 35 [email protected]

HeadquartersZumtobel Lighting GmbH Schweizer Strasse 30Postfach 726851 Dornbirn, AUSTRIAT +43/(0)5572/[email protected]

zumtobel.com

Strahler und Stromschienen

Außenleuchten

Lichtmanagement

Sicherheitsbeleuchtung

Medizinische Versorgungssysteme

Lighting Services

Einbauleuchten

Hallenleuchten

Anbau- und Pendelleuchten

Leuchten höherer Schutzart

Steh- und Wandleuchten

Downlights

Lichtbandsysteme und Einzellichtleisten

Modulare Lichtsysteme

Page 58: Normen und für die cherSi hei s t beleuchtung - Zumtobel · Vorwort Dr. Gerald Junker 4 Editorial Warum Notbeleuchtung? 5 Normenübersicht und Rechtsvorschriften Grundlagen der Sicherheitsbeleuchtung

zumtobel.com/onlite

Normen und Planungshilfen für Sicherheits­beleuchtung

Informations broschüre über Not beleuchtung, Sicherheits kennzeichnung, Installations technik und Brandschutz. Entspricht den Anforderungen der österreichischen Normenwelt.