Nr. 1 2019 - Rümligen · Die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung vom 18. Mai 2005 (ChemRRV, SR...

20
Rümliger Nr. 1/2019

Transcript of Nr. 1 2019 - Rümligen · Die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung vom 18. Mai 2005 (ChemRRV, SR...

Rümliger

Nr. 1/2019

2 Rümliger 1/2019

Fe

br

ua

r

1

/2

01

9

Impressum Die Informationsschrift „Rümliger“ erscheint mehrere Male pro Jahr, mindestens zu den Gemeindeversammlungen. Auflage: 240 Exemplare Empfänger: jede Haushaltung Interessierte *Nachbargemeinden *Presse (*GV-Ausgaben)

Redaktion und Fotos: Gemeindeverwaltung Schulhausstrasse 23 3128 Rümligen Telefon 031 809 02 65 Homepage www.ruemligen.ch E-Mail [email protected]

3 Rümliger 1/2019

Fe

br

ua

r

1

/2

01

9

Inhalt

Veranstaltungen 2019 ..................................................................................... 4

Fusionsabklärungen Riggisberg – Rümligen; Einladung zum öffentlichen Mitwirkungsverfahren ............................................................... 4

Aufruf zur Überprüfung von Wasserleitungsschäden ................................ 5

Steuererklärung direkt im Internet ausfüllen ............................................... 6

Gülleanwendung im Winterhalbjahr ............................................................ 7

EasyGov; Der Online-Schalter für Unternehmen........................................ 8

Trinkwasser......................................................................................................... 9

Splitting (Einkommensteilung) AHV/IV ....................................................... 10

Informationen aus dem Gemeinderat ...................................................... 11

Gemeinderatssitzungen 2018 ...................................................................... 11

Gemeinderatsbeschlüsse ............................................................................. 11

Herzlich willkommen in Rümligen ................................................................ 13

Herzliche Gratulation zur Geburt ................................................................ 13

Frauenverein Rümligen – Kirchenthurnen ................................................. 14

Naturpark bringt die Region voran ............................................................ 15

Versteckt sich ein Elektrobrandmonster in Ihrem Haus? ......................... 17

Diese Standards sind die Energie-Zukunft ................................................. 18

Schule Kirchenthurnen – Rümligen: Ausstellung Gestalten im Kirchgemeindehaus Kirchenthurnen ......................................................... 20

4 Rümliger 1/2019

Fe

br

ua

r

1

/2

01

9

Veranstaltungen 2019 Mo, 11. Februar 2019, 20.00 Uhr Mitwirkungsveranstaltung Fusion, Aula Schulanlage Aebnit, Riggisberg

Do, 27. Juni 2019, 20.00 Uhr Gemeindeversammlung, Ort noch offen

Sa, 9. November 2019, 19.30 Uhr Plausch-Jass, Rest. Rössli, Hasli

Mo, 2. Dezember 2019, 20.00 Uhr Gemeindeversammlung, Schulhaus

Di, 31. Dezember 2019, 11.00 Uhr Silvester-Apéro, Schulhaus Wir freuen uns, wenn Sie sich die Daten reservieren und an den Anlässen teilnehmen. ******************************************************************************************** Fusionsabklärungen Riggisberg – Rümligen; Einladung zum öffentlichen Mitwirkungsverfahren Die Gemeinderäte Riggisberg und Rümligen haben den Grundlagenbericht verabschiedet, welcher zur Meinungsbildung für die Fusionsabstimmung dienen soll. Der Grundlagenbericht wird an der Informationsveranstaltung vom Montag, 11. Februar 2019, 20.00 Uhr, in der Aula Schulanlage «Aebnit», Lindengässli 24, Riggisberg, vorgestellt. Die Bevölkerung und weitere Interessierte sind herzlich zur Informations-veranstaltung eingeladen. Der Grundlagenbericht steht auf den Homepages www.riggisberg.ch und www.ruemligen.ch zum Download zur Verfügung oder er kann auf den Gemeindeverwaltungen bezogen werden. Bei Bedarf kann für die Rückmeldung ein Fragebogen ausgefüllt werden. Mitwirkungseingaben (Fragebogen, Anregungen, Stellungnahmen etc.) können bis spätestens 10. März 2019 an die Gemeindeverwaltung Riggisberg, Vordere Gasse 2, 3132 Riggisberg, E-Mail [email protected] oder an die Gemeindeverwaltung Rümligen, Schulhausstrasse 23, 3128 Rümligen, E-Mail [email protected] gerichtet werden.

5 Rümliger 1/2019

Fe

br

ua

r

1

/2

01

9

Aufruf zur Überprüfung von Wasserleitungsschäden Wasserverluste sind ärgerlich, besonders wenn wenig Niederschlag fällt und das Wasser knapp wird. Um Schäden zu vermeiden, bitten wir die Eigentümerinnen und Eigentümer ihre Hausanschlüsse (Privatleitungen) regelmässig zu unter-halten. Wir empfehlen Ihnen zudem regelmässig zu prüfen, ob Schäden in den Privatleitungen vorhanden sind. Gehen Sie dabei wie folgt vor: 1. Stellen Sie alle Entnahmestellen ab (auch keine laufende Waschmaschine,

Dusche, etc.) 2. Prüfen Sie, ob die Zählräder der Wasseruhr drehen. Wenn sie still stehen,

ist alles in Ordnung. 3. Falls die Zählräder drehen, gehen Sie der Ursache auf den Grund. Prüfen

Sie, ob ein Wasserhahn tropft, die WC-Spülung undicht ist etc. 4. Ziehen Sie bei Bedarf eine Fachperson für die Leckortung und/oder

Reparatur bei. Da Sie für den Wasserverbrauch aufkommen müssen, welcher Ihr Zähler re-gistriert, können Sie durch allfällige Reparaturen Wassergebühren einsparen.

Damit im Schadenfall schnell reagiert werden kann, sind die Ventile bei der Wasserverteilung auf ihre Gängigkeit zu prüfen. Drehen Sie dazu gelegentlich das Hauptabsperrventil, wie auch Warm- und Kaltwasserabsperrventil ganz zu und wieder auf. Sollten Sie einen Defekt des Wasserzählers vermuten, ist dies umgehend dem Brunnenmeister Remo Schmid, Tel. 079 955 04 82, zu melden. Vielen Dank für Ihre aktive Mithilfe.

Zählerstand

Dreht sich, wenn Wasser durchfliesst

Zählernummer

6 Rümliger 1/2019

Fe

br

ua

r

1

/2

01

9

Steuererklärung direkt im Internet ausfüllen

7 Rümliger 1/2019

Fe

br

ua

r

1

/2

01

9

Gülleanwendung im Winterhalbjahr Dünger, insbesondere flüssige Hofdünger (Gülle, Gärgülle, Silosaft usw.), kön-nen ober- und unterirdische Gewässer (Bäche, Flüsse, Seen, Grundwasser) bei unsachgemässer Anwendung gefährden. Sie dürfen deshalb nur mit Vorsicht und unter Berücksichtigung von strikten Anforderungen ausgebracht werden. Die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung vom 18. Mai 2005 (ChemRRV, SR 814.81) schreibt vor, dass bei der Verwendung von Düngern die im Boden vorhandenen Nährstoffe und der Nährstoffbedarf der Pflanzen, der Standort, die Witterung und Beschränkungen nach dem Umweltrecht zu berücksichtigen sind. Konkret verbietet sie insbesondere das Ausbringen von stickstoffhaltigen Düngern (d.h. auch Gülle und Mist), wenn die Pflanzen den Stickstoff nicht auf-nehmen können. Erfordern besondere Bedürfnisse des Pflanzenbaus ausserhalb dieser Zeiten dennoch eine Düngung, so dürfen solche Dünger nur ausgebracht werden, wenn keine Beeinträchtigung der Gewässer zu befürchten ist. Das Aus-bringen von flüssigen Düngern ist untersagt, wenn der Boden nicht saug- und aufnahmefähig ist, insbesondere wenn er wassergesättigt, gefroren, schneebe-deckt oder ausgetrocknet ist (Anh. 2.6 Ziff. 3.2.1 ChemRRV). Ausnahmebewilligungen für die Gülle- oder Mistaustragung (sogenannter Notaustrag) zur Unzeit kann die Gemeinde nicht erteilen. Falls die Gülle-grube während des Winters gleichwohl voll werden sollte, muss in erster Priorität anderweitig Lagerraum für die Gülle gesucht werden, z. B. in einer Güllegrube in der Nachbarschaft. Wer Massnahmen ergreifen muss, soll sich bitte vorgängig bei der Gemeindeverwaltung melden. Ein Gülleaustrag im Winter ist strafbar.

8 Rümliger 1/2019

Fe

br

ua

r

1

/2

01

9

EasyGov ; Der Online-Schalter für Unternehmen Die E-Government Strategie Schweiz will den Austausch zwischen Bevölkerung, Wirtschaft und Verwaltung vereinfachen. Vor diesem Hintergrund lancierten die Schweizer Behörden EasyGov.swiss, den Online-Schalter für Unternehmen. EasyGov bietet den Unternehmen administrative Entlastung – dank elektroni-scher Behördenleistungen grösstenteils medienbruchfrei und rund um die Uhr. Auf EasyGov.swiss können angehende Unternehmer ihre neue Firma direkt bei den zuständigen Behörden für das Handelsregister, die AHV, die Mehrwertsteuer oder die Unfallversicherung anmelden. Unternehmen, die bereits im Handels-register erfasst sind, können ihre Einträge online bearbeiten. Das Angebot wird kontinuierlich ausgebaut. Der Release einer überarbeiteten Version mit erweitertem Funktionsumfang ist seit November 2018 online. So sind neu Änderungen im Handelsregister wie bspw. Personalmutationen und Statu-tenänderungen möglich. Bis Ende 2019 sollen den Unternehmen die gefragte-sten Behördengänge online zur Verfügung stehen. Aktuell werden auf EasyGov.swiss folgende Behördendienstleistungen ange-boten: Firmengründung Anmeldung bei:

- Handelsregister - AHV (Ausgleichskassen) - Mehrwertsteuer - Unfallversicherung (SUVA und Privatversicherer)

Handelsregistermutationen (neu) Handelsregistermutationen mit notariellen Beurkundungen, diese umfassen folgende zehn Neuerungen:

- Firmenänderung (Unternehmensbezeichnung) - Zweckänderung - Sitzänderung - Hinzufügen, Löschen und Mutieren von Gesellschaftern einer GmbH - Änderung der Zusammensetzung des Verwaltungsrats einer AG - Änderung der Zusammensetzung der Geschäftsführung einer GmbH - Allgemeine Statutenänderung - Beglaubigte oder unbeglaubigte Handelsregister-Auszüge bestellen - Löschen von Unternehmen aus dem Handelsregister - Wechsel der Revisionsstelle

9 Rümliger 1/2019

Fe

br

ua

r

1

/2

01

9

Trinkwasser Die Trinkwasserkontrolle der öffentlichen Wasserversorgung wird in regel-mässigen Abständen durch das Kantonale Laboratorium überprüft. Die letzte Kontrolle wurde am 6. November 2018 durchgeführt und weist folgende Er-gebnisse auf: Die Untersuchungsergebnisse des Kantonalen Laboratoriums Bern entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Härtegrad 32.9 of Calcium 117.8 mg/l Natrium 6.3 mg/l (H 200) Magnesium 8.6 mg/l Legende: H = Höchstwert

Herkunft des Wassers Quellen Lindenhubel Behandlung Wasser fliesst durch eine UV-Anlage Bei obenstehender Tabelle handelt es sich nur um einen Auszug der physi-kalischen und chemischen Untersuchungsergebnisse. Die Gemeindeverwaltung Rümligen erteilt bei Interesse gerne Auskunft über weitere Werte. Gesamthärte in französischen Härtegraden of (Härtebereich für die Waschmitteldosierung):

Gesamthärte in of

Härtebereich

0 – 15 15 – 25 über 25

weich mittelhart hart

Weitere Auskünfte betreffend Wasserversorgung oder Wasserqualität können beim Brunnenmeister Remo Schmid, Tel. 079 955 04 82 oder bei der Gemein-deschreiberei Rümligen, Tel. 031 809 02 65, eingeholt werden.

Wir weisen darauf hin, dass die Besitzer von Privatversorgungen allfällige Wasserbezüger(innen) ebenfalls jährlich mindestens einmal über die Quali-tät des Trinkwassers informieren müssen (Art. 5 der Verordnung des EDI über Trink-, Quell- und Mineralwasser vom 23. November 2005 [SR 817.022.102]).

10 Rümliger 1/2019

Fe

br

ua

r

1

/2

01

9

Splitting (Einkommensteilung) AHV/IV

Die Alters- oder Invalidenrente geschiedener Personen sind unter Vornahme einer Einkommensteilung, des sogenannten Splittings, zu berechnen. Bei der Einkommensteilung werden nur jene Kalenderjahre berücksichtigt, während welchen beide Ehegatten bei der AHV/IV versichert waren. Einkommen, welche die Ehegatten im Jahr der Eheschliessung und im Jahr der Scheidung erzielten, werden nicht geteilt. Wann wird eine Einkommensteilung vorgenommen? Die Einkommensteilung wird nur vorgenommen, wenn: • beide Ehegatten Anspruch auf eine Alters- oder Invalidenrente haben, • die Ehe aufgelöst wird durch Scheidung oder Ungültigerklärung, • ein Ehegatte stirbt und der andere bereits eine Rente der Alters- oder

Invalidenversicherung bezieht. Einkommensteilung im Falle einer Scheidung Nach der Scheidung können die ehemaligen Ehegatten bei einer der Ausgleichs-kassen, bei der sie AHV-Beiträge bezahlt haben, die Einkommensteilung ver-langen. Geschiedene Ehegatten können die Einkommensteilung individuell ver-langen. Der Anmeldung sind beizulegen: Kopie des Scheidungsurteils, Versiche-rungsausweis der AHV/IV und ein amtliches Ausweispapier (z. B. Familienbüch-lein, Personenstandsausweis, Familienschein usw.). Empfehlungen Unterlassen beide geschiedenen Ehegatten die Anmeldung für die Durchführung der Einkommensteilung, wird die Ausgleichskasse die Einkommensteilung spä-testens im Zeitpunkt der Rentenberechnung von Amtes wegen vornehmen. Bei Personen, die mehrfach verheiratet waren oder bei denen zwischen dem Zeit-punkt der Scheidung und dem Beginn des Rentenanspruchs eine lange Dauer liegt, ergeben sich oft Probleme, die für die Rentenberechnung nötigen genauen Angaben beizubringen. Wir empfehlen geschiedenen Ehegatten deshalb, die An-meldung möglichst unmittelbar nach der Scheidung gemeinsam einzureichen. So kann die Ausgleichskasse das Verfahren rasch und zuverlässig durchführen und später Verzögerungen bei der Rentenfestsetzung und -auszahlung vermeiden. Nach Abschluss des Verfahrens erhalten Sie eine Kontenübersicht. Weitere Informationen Weitere Informationen, Merkblätter und das Anmeldeformular finden Sie unter www.akbern.ch oder wenden Sie sich an die AHV-Zweigstelle Rümligen.

11 Rümliger 1/2019

Fe

br

ua

r

1

/2

01

9

Informationen aus dem Gemeinderat Gemeinderatssitzungen 2018 Die Gemeinderatsmitglieder haben 2018 14 Mal eine Sitzung abgehalten und dabei 170 Geschäfte behandelt. Die reine Sitzungsdauer ohne Vorbereitung beträgt exakt 29 Stunden. Dies entspricht einer durchschnittlichen Sitzungsdauer von gut 2 Stunden, resp. einer Behandlungsdauer von 10.2 Minuten pro Traktan-dum. Die Protokolle 2018 umfassen 138 Seiten. Hinzu kommen Gemeindeversammlungen und zahlreiche weitere Verpflich-tungen und Delegationen des Gemeindepräsidenten und der Gemeinde-ratsmitglieder. Gemeinderatsbeschlüsse - Das Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 3. Dezember

2018 ist während 20 Tagen öffentlich aufgelegen. Es sind keine Einsprachen eingegangen. Der Gemeinderat genehmigt das Protokoll.

- Der Naturpark Gantrisch strebt die Zertifizierung als Sternenpark an. Messungen haben gezeigt, dass es genügend dunkel ist. Die Kernzone ist nachhaltig vor Licht zu schützen und in der Umgebungszone soll ein sorg-samer Umgang mit künstlichem Licht praktiziert werden. Zu diesem Zweck sind Beleuchtungsrichtlinien erarbeitet worden. Für die Umgebungszone E1, welcher die Gemeinde Rümligen zugeteilt ist, sind in den Richtlinien 5 Vorga-ben definiert worden, welche für alle Neuinstallationen und Umrüstungen gelten. Der Gemeinderat unterstützt das Sternenparkprojekt und erklärt die Annahme der Beleuchtungsrichtlinien mit dem Willen, diese nach den Möglichkeiten der Gemeinde und in Zusammenarbeit mit dem Naturpark umzusetzen.

- Aufgrund des neuen kantonalen Geoinformationsgesetzes wird seit 2016 ein kantonsweiter Leitungskataster aufgebaut. Der Leitungskataster im Kanton Bern (LKBE) umfasst die Medien Wasser, Abwasser, Elektrizität, Gas, Fern-wärme und Kommunikation. Beim Aufbau sind nebst den Werken auch die Gemeinden und Datenverwaltungsstellen sowie das kantonale Amt für Geoin-formatik beteiligt. Die flächendeckende Umsetzung soll bis Ende 2020 er-folgen. Für die Gemeinde Rümligen ist die Umsetzung im Jahr 2020 geplant.

Die Leitungskataster Wasser und Abwasser werden bereits heute durch die Häberli + Toneatti AG verwaltet, da sie auch für die Grundbuchvermessung zuständig ist. Für die Einführung des LKBE ist deshalb nur bei dieser Unter-nehmung eine Offerte eingeholt worden.

Der Gemeinderat erteilt den Auftrag für die Einführung und den Betrieb Leitungskataster LKBE ab 2020 der Häberli + Toneatti AG in Zusammen-

12 Rümliger 1/2019

Fe

br

ua

r

1

/2

01

9

arbeit mit der beodat GmbH. Für die Einführung im 2020 wird ein Kredit von Fr. 6’000.00 genehmigt. Die jährlich wiederkehrenden Kosten ab 2020 betragen Fr. 1’100.00.

- Im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung zur Teilrevision des Baureglements und des Zonenplans sind zwei Eingaben eingegangen. Gestützt darauf haben die Arbeitsgruppe und der Gemeinderat beschlossen, den grossen Grenzabstand im Sinne der Siedlungsentwicklung nach innen in den Zonen W2 und WG2 (Wohnbauten) von bisher 10 m auf 8 m zu reduzieren. Betref-fend der Hanglage wird neu ergänzt, dass ab einer Neigung von 20 % eine Mehrhöhe von 1.50 m gilt. Bei Neigungen ab 10 % wird weiterhin ein Zu-schlag von 1 m gewährt.

Die Unterlagen sind entsprechend angepasst und beim kantonalen Amt für Gemeinden und Raumordnung zur Vorprüfung eingereicht worden. Danach werden die öffentliche Auflage und die Beschlussfassungen durch die Gemeindeversammlung und die kantonale Behörde erfolgen.

- Das regionale Förderprogramm bildet die Grundlage für das kantonale Unter-stützungsprogramm zur Regionalpolitik und für die Projektentwicklung der kommenden vier Jahre in der Region Bern-Mittelland. Zudem bildet es die Voraussetzung für die weitere Finanzierung der Programme durch den Bund. Gegenüber dem Förderprogramm 2016 – 2019 haben sich die Förderschwer-punkte nicht geändert. Gänzlich erneuert wurde der Anhang mit den Projek-ten. Es sind 10 Projekte mit Priorität A und 11 Projekte mit Priorität B vorge-sehen.

Der Gemeinderat Rümligen ist mit den drei Schwerpunkten “Erlebnis – Natur – Bewegung”, “Wirtschaft – Bildung – Soziales” und “Erneuerbare Energien” und mit den Zielsetzungen einverstanden. Die Projekte zur Umsetzung der gewählten Strategie werden als angemessen betrachtet.

- Im Jahr 2019 sind am 10. Februar, 19. Mai, 20. Oktober und 24. November Abstimmungen und Wahlen vorgesehen. Der Gemeinderat hat wie jedes Jahr 8 Mitglieder und 2 Ersatzmitglieder in den Wahl- und Abstimmungsausschuss 2019 gewählt.

13 Rümliger 1/2019

Fe

br

ua

r

1

/2

01

9

Herzlich willkommen in Rümligen

• V. B. und T. W., Rümligenstrasse 7

• S. B. und F. S. mit N. und G., Schindelackerstr. 3

• D. B., Schmittestrasse 6

• A. G., Längenbergstrasse 70

• P. und B. S. mit J. und O., Mühlemattweg 3

Herzliche Gratulation zur Geburt

• A. und S. A. zu L. O.

• A. W. und S. S. zu N. E.

N. E.

Manches beginnt gross, manches beginnt klein

und manchmal ist das Kleinste das Grösste.

14 Rümliger 1/2019

Fe

br

ua

r

1

/2

01

9

Frauenverein Rümligen – Kirchenthurnen Wie viele andere Vereine haben auch wir mit Nachwuchsproblemen zu kämpfen. Nichts desto trotz leisten wir weiterhin tapfer unseren Einsatz. Sei dies in der Brockenstube, im Besucherdienst, an diversen Anlässen wie auch im Fahrdienst. Seit vielen Jahren bietet der Frauenverein einen Fahrdienst an für ältere oder kranke Personen. Wir übernehmen Fahrten zum Arzt, ins Spital, zur Therapie, Kur oder zu sonstigen Erledigungen. Über 10 Jahre sind wir unter dem Roten Kreuz gefahren. Nach massiven Tarif-Aufschlägen des Roten Kreuzes ist vor 3 Jahren ein regionaler Fahrdienst organisiert worden unter Hilfe der Gemeinde als Versicherungsträgerin. Vermittlung E. Gilgen 031 809 20 56 / Vertretung K. Botta 031 809 15 66 Der Fahrdienst wird rege benutzt und im 2018 sind für Rümligen und Kirchen-thurnen insgesamt 2‘674 km gefahren worden. Ab 2019 haben wir die Öffnungszeit der Brockenstube auf den Mittwoch-nachmittag beschränkt (Nov. – April 14.00-17.00 / Mai – Okt. 14.00-18.00). Warenannahme während den Öffnungszeiten oder nach tel. Absprache. Zudem freuen wir uns auch, Sie in unserem Café bedienen zu dürfen. Auf Wiedersehen und auf „Wiederhören“! Frauenverein Rümligen – Kirchenthurnen ******************************************************************************************** Silvester-Apéro; Ein gelungener Jahresabschluss 2018

Danke für die rege Teilnahme.

15 Rümliger 1/2019

Fe

br

ua

r

1

/2

01

9

Naturpark bringt die Region voran Neue Zahlen belegen die Wirkung des Naturparks Gantrisch auf den Tou-rismus in der Region. Mittels einer einjährigen Studie konnte die ETH Zürich die Wertschöpfung für vier Regionale Naturpärke in der Schweiz ermitteln, wovon einer der Naturpark Gantrisch war. Ausgewertet wurden über 1400 Fragebogen und die berechnete Wertschöpfung beträgt über 7 Millionen Franken. Die neue Studie gibt auch wertvolle Hinweise zur weite-ren Ausgestaltung der Angebote im Parkgebiet. Das Benchmarking mit den Naturpärken Binntal, Parc Jura vaudois und Parc Ela zeigt Parallelen auf, macht aber auch individuelle Stärken sichtbar. Im Naturpark Gantrisch ist man zufrieden mit den Resultaten, sie zeigen, dass mit der Kommunikation die richtigen Zielgruppen angesprochen werden und man mit der Strategie auf dem richtigen Weg sei. Wichtigster Wert: intakte Landschaft 95 % der Gäste des Naturparks Gantrisch kommen aus der Schweiz, reisen mit der Familie oder zu zweit an, sind zu Fuss, per Bike oder Skis unterwegs und geben durchschnittlich 20 Franken am Tag aus. Die im Durchschnitt 50 Jahre alten Besucher des Naturparks Gantrisch schätzen die gute Erreichbarkeit, die Ruhe und die landschaftliche Schönheit. Der Anteil an Tagesgästen beträgt im Sommer 85 %, im Winter 93 %. Der Parkfaktor (Anreise wegen des Parks als „Marke“) bleibt mit rund 15 % konstant. Bei der Ausgestaltung weiterer Angebote steht deshalb ein „sanfter“ Tourismus im Zentrum.

16 Rümliger 1/2019

Fe

br

ua

r

1

/2

01

9

Starker Wirtschaftsmotor Im Vergleich zu den eingesetzten öffentlichen Geldern entspricht die parkindu-zierte touristische Wertschöpfung durchschnittlich dem 4-fachen der Investiti-onen. Die Aktivitäten des Naturparks Gantrisch bringen total eine Wertschöpfung von rund 7,3 Millionen Franken. „Dies ist ein Erfolg, denn die Zahl zeigt, dass die rund 1,5 Mio. Franken an Beiträgen der öffentlichen Hand an den Naturpark be-reits mit der touristischen Wertschöpfung mehr als wettgemacht werden“, sagt Ramona Gloor, Marketingleiterin des Naturparks. Die gesamt touristische Wert-schöpfung in der Region wird mit 47,4 Mio. Franken beziffert. Pendenzen: Internet, öffentlicher Verkehr „Aufgrund der Studie wollen wir weitere Angebote schaffen, die kostenpflichtige Aktivitäten und Übernachtungen einschliessen. Werden diese zur Zufriedenheit unserer Gäste umgesetzt, wird automatisch mehr Nachfrage im Park generiert. Dabei setzen wir auf die elektronische Verfügbarkeit von aktuellen Angeboten und Hintergrundinformationen“, fasst Ramona Gloor zusammen. Die Verant-wortlichen des Naturparks Gantrisch sehen grosses Potenzial im Ausbau des öffentlichen Verkehrs. Gloor: „Wir hoffen, dass Postauto Schweiz das Potenzial des Gurnigelgebiets erkennt und die Kurse ausbaut.“ Damit könnte auch der Anteil von Anreisen mit dem Auto reduziert werden. Gloor ist zuversichtlich, dass mit der Stärkung der „Marke“ Naturpark die parkin-duzierte Wertschöpfung weiter gesteigert werden kann. Diesbezüglich soll die Präsenz im Parkgebiet ausgebaut werden, etwa durch die personelle Besetzung von Infopoints an hochfrequentierten Tagen durch Auskunftspersonen mit einem engen Bezug zur Region. Ramona Gloor, Naturpark Gantrisch Studie als Gemeinschaftswerk Die vorliegende Untersuchung entstand im Rahmen eines Innotour-Projekts, gefördert vom Staatsekretariat für Wirtschaft SECO. Das Projekt wurde vom Netzwerk Schweizer Pärke angeregt und in enger Zusammenarbeit mit der ETH Zürich und den vier Pilotpärken Landschaftspark Binntal, Parc Ela, Naturpark Gantrisch und Parc Jura vaudois umgesetzt. Im Projekt konnten wichtige Grundlagen für zukünftige Gästeumfragen in Pärken geschaffen werden.

17 Rümliger 1/2019

Fe

br

ua

r

1

/2

01

9

Versteckt sich ein Elektrobrandmonster in Ihrem Haus?

Haben Sie gewusst, dass Brände am häufigsten durch Elektrizität ver-ursacht werden? Die Hausexperten der Gebäudeversicherung Bern (GVB) haben wertvolle Tipps, wie Sie Elektrobrandmonstern den Garaus machen und sich vor Feuer schützen können. Über ein Drittel der durchschnittlich mehr als 3000 jährlichen Brände im Kanton Bern werden durch Elektrizität ausgelöst. Die gefährlichen Elektrobrände ent-stehen oft durch fehlerhafte Geräte, Eigenkonstruktionen oder defekte Installa-tionen und verursachen häufig gravierende Gebäudeschäden. Im schlimmsten Fall kosten sie sogar Menschenleben. Mit den Präventionstipps der GVB-Hausexperten können Sie Ihr Hab und Gut vor den Feuermonstern schützen: - Kombinieren Sie niemals mehrere Mehrfachstecker miteinander - Rollen Sie Kabelrollen bei Gebrauch immer vollständig ab - Lassen Sie selbst konstruierte Elektroinstallationen von Fachleuten prüfen - Achten Sie auf eine ausreichende Belüftung von Elektrogeräten - Halten Sie Elektrogeräte von brennbaren Materialien fern - Entsorgen Sie veraltete oder defekte Geräte oder Installationen oder lassen

Sie sie von Fachleuten reparieren - Jeder Haushalt sollte mindestens einen Feuerlöscher, eine Löschdecke und

einen oder mehrere Rauchwarnmelder besitzen Umfassende Präventionstipps finden Sie unter www.gvb.ch/brandschutztipps. Gebäudeversicherung Bern: Was Sie aufgebaut haben, schützen wir.

18 Rümliger 1/2019

Fe

br

ua

r

1

/2

01

9

Diese Standards sind die Energie-Zukunft Energiearme Gebäude liegen im Trend. Wer nach heutigem Stand der Technik bauen will und hohe Ansprüche an Qualität, Komfort und Energie hat, baut nach Minergie-, Minergie-P oder Minergie-A-Standard. Formulare und Vollzugshilfen bieten Bauherren Unterstützung. Minergie Der Minergie-Standard definiert das Schweizer Niedrigenergie-Gebäude. Seit seiner Lancierung im Jahr 1998 wurden über 40‘000 Gebäude mit dem wichtig-sten Label für komfortable und energieeffiziente Gebäude zertifiziert. Zentrale Punkte beim Minergie-Standard sind eine gut gedämmte Gebäudehülle, eine hocheffiziente und erneuerbare Energieversorgung und die kontrollierte Luft-erneuerung. Die zu erreichende Minergie-Kennzahl unterschreitet die gesetzli-chen Anforderungen an den Wärmebedarf und setzt neue Massstäbe beim elektrischen Bedarf. Im Neubau ist der Einsatz von erneuerbaren Energien vorgegeben. Ausserdem muss ein Teil des Strombedarfs durch selber produ-zierten Strom gedeckt werden. Minergie-P Der Standard Minergie-P bezeichnet und qualifiziert Niedrigstenergie-Bauten. Sie weisen maximale Energieeffizienz und Komfortmerkmale auf. Der Minergie-P-Standard wurde 2003 eingeführt. Seither wurden über 4‘000 Gebäude zertifi-ziert. Minergie-P bedingt ein eigenständiges, am niedrigen Energieverbrauch orientiertes Gebäudekonzept, das auch eine optimierte Nutzung passiver Wärmequellen wie Sonneneinstrahlung zur Deckung des Wärmebedarfs voraus-setzt. Bei Minergie-P-Bauten ist eine sehr gut gedämmte und luftdichte Gebäu-dehülle zentral, weil dadurch die Wärme in den Wintermonaten länger im Gebäu-de bleibt. Bei Minergie-P muss die Gebäudehülle die gesetzlichen Anforderung-en um mindestens 30 % unterschreiten. Zusätzlich zu den Anforderungen beim Minergie-Standard wird bei jedem Minergie-P-Gebäude die Luftdichtheit geprüft. Eine Eigenstromerzeugung wird genauso vorausgesetzt wie ein Energie-Monito-ring bei grossen Gebäuden. Minergie-A Minergie-A kombiniert höchste Anforderungen an Qualität und Komfort mit maximaler energetischer Unabhängigkeit – dank grosser Photovoltaikanlage, Batterie und Lastmanagement. Der Standard Minergie-A bezeichnet und quali-fiziert seit 2011 Schweizer Plusenergie-Bauten. Ein Minergie-A-Haus hat eine positive Energiebilanz. Das bedeutet, dass der Aufwand für Raumwärme, Wassererwärmung, Lufterneuerung, sämtliche elektrischen Geräte und die Beleuchtung durch selber produzierte erneuerbare Energien gedeckt wird.

19 Rümliger 1/2019

Fe

br

ua

r

1

/2

01

9

Typische Minergie-A-Häuser kombinieren Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, zum Beispiel Wärmepumpen oder Pellets, mit grossen Photovoltaik-anlagen, elektrischen Tagesspeichern (Batterien) und Lastmanagement für die elektrischen Verbraucher. Der Gestaltungsfreiheit sind wenig Grenzen gesetzt. Die Anforderungen an die Wärmedämmung entsprechen jenen beim Minergie-Standard, wobei die Zielvorgaben in den meisten Fällen eine Gebäudehülle nach Minergie-P bedingen. Energieeffiziente Gebäude im Minergie-A-Standard wer-den im Kanton Bern gefördert. Der Leitfaden Förderprogramm Kanton Bern und weitere Förderangebote sind unter www.energiefranken.ch verfügbar. Minergie-Eco Die drei Baustandards Minergie, Minergie-P und Minergie-A lassen sich mit dem Zusatzprodukt ECO kombinieren. ECO garantiert eine besonders gesunde und ökologische Bauweise. Dank einer sorgfältigen Materialwahl, vorausschauender Bauweise und intelligenter Architektur. Weitere Informationen zu den Baustand-ards sind auf der Homepage von Minergie verfügbar, www.minergie.ch. SNBS Der Standard Nachhaltiges Bauen Schweiz (SNBS) ergänzt die Minergie-Standards mit sinnvollen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Aspekten. Doppelzertifizierungen werden vereinfacht und für den Antragsteller finanziell attraktiv gestaltet. Weitere Infos zum SNBS sind auf der Homepage www.snbs-cert.ch verfügbar. Haben Sie Fragen zum Thema? Wenden Sie sich an die Energieberatungsstelle Bern-Mittelland. Die unab-hängige und neutrale Energieberatungsstelle ist ein Angebot der Regional-konferenz Bern-Mittelland RKBM. Kontakt Öffentliche Energieberatung Bern-Mittelland Tel. 031 357 53 50 [email protected] www.energieberatungbern.ch Dieser Beitrag ist Teil einer Artikelserie zu verschiedenen Aspekten energeti-scher Gebäudesanierung. Der Inhalt stützt sich auf die Broschüre «Energie-gerecht sanieren – Ratgeber für Bauherrschaften» von EnergieSchweiz. Detaillierte Informationen zum Thema sowie die Artikelserie sind auf http://www.energieberatungbern.ch/energieberatung-fuer-private/ zu finden.

20 Rümliger 1/2019

Fe

br

ua

r

1

/2

01

9

Schule Kirchenthurnen – Rümligen: Ausstellung Gestalten im Kirchgemeindehaus Kirchenthurnen

Mittwoch, 3. April 2019, 18.00 – 21.00 Uhr

Kaffeestube und Ausstellung der Arbeiten aus dem Unterrichtsbereich Gestalten. 19.00 Uhr musikalische Darbietungen

Die ganze Bevölkerung ist herzlich eingeladen! Kollegium und Helferteam der Schule Kirchenthurnen – Rümligen