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Amtliche Bekanntmachungen Gemeinde Weilen u.d.R. Zollernalbkreis Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin am 01.03.2015 1. Hiermit wird das vom Gemeindewahlausschuss festgestellte Ergebnis der Wahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin am 01.03.2015 bekannt gemacht: Zahl 1.1 Zahl der Wahlberechtigten: 481 Zahl der Wähler: 406 Zahl der ungültigen Stimmzettel: 0 Zahl der gültigen Stimmzettel: 406 Zahl der gültigen Stimmen: 406 Wahlbeteiligung: 84,41 % 1.2 Von den gültigen Stimmen entfielen auf: Familienname, Vorname Anschrift (Hauptwohnung) Stimmen in % Reuß, Stephan Steinlachstraße 7, 72336 Balingen 174 42,86 Reiner, Gerhard Öschleweg 3, 78586 Deilingen 120 29,56 Weiß, Reinhold Im Morgen 20, 72367 Weilen u.d.R. 59 14,53 Baur, Dorothee Im Weglanger 13, 72379 Hechingen 53 13,05 Nordmeyer, Hans-Jörg Bahnhofstraße 15, 73540 Heubach 0 0 1.3 Kein/e Bewerber/in hat mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten. Deshalb ist Neuwahl erforder- lich, bei der neue Bewerber/innen zugelassen sind. Die Neuwahl findet statt, wie bereits bekannt gemacht, am Sonntag, dem 15.03.2015. 2. Gegen die Wahl kann binnen einer Woche nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses von jedem Wahlberechtigten und von jedem Bewerber Einspruch bei der Rechtsaufsichtbehörde, dem Landratsamt Zollernalbkreis, Hirschbergstraße 29, 72336 Balingen erhoben werden. Der Einspruch eines Wahlberechtigten und eines Bewerbers, der nicht die Verletzung seiner Rechte geltend macht, ist nur zu- lässig, wenn ihm mindestens 5 Wahlberechtigte beitreten. Weilen u.d.R., 05.03.2015 Bürgermeisteramt Weilen u.d.R. Ege, Bürgermeister Jahrgang 48 Donnerstag, den 05. März 2015 Nummer 10 Herausgeber: Gemeinde Weilen u.d.R. Verantwortlich für den Inhalt: Bürgermeisteramt Weilen u.d.R. Telefon: 07427/2516 Fax: 8353 E-Mail: [email protected] der Gemeinde Weilen unter den Rinnen AMTSBLATT

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Amtliche Bekanntmachungen

Gemeinde Weilen u.d.R. Zollernalbkreis

Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin am 01.03.2 015

1. Hiermit wird das vom Gemeindewahlausschuss festgestellte Ergebnis der Wahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin am 01.03.2015 bekannt gemacht:

Zahl 1.1 Zahl der Wahlberechtigten: 481 Zahl der Wähler: 406 Zahl der ungültigen Stimmzettel: 0 Zahl der gültigen Stimmzettel: 406 Zahl der gültigen Stimmen: 406

Wahlbeteiligung: 84,41 %

1.2 Von den gültigen Stimmen entfielen auf:

Familienname, Vorname Anschrift (Hauptwohnung) Stimme n in %

Reuß, Stephan Steinlachstraße 7, 72336 Balingen 174 42,86 Reiner, Gerhard Öschleweg 3, 78586 Deilingen 120 29,56 Weiß, Reinhold Im Morgen 20, 72367 Weilen u.d.R. 59 14,53 Baur, Dorothee Im Weglanger 13, 72379 Hechingen 53 13,05 Nordmeyer, Hans-Jörg Bahnhofstraße 15, 73540 Heubach 0 0

1.3 Kein/e Bewerber/in hat mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten. Deshalb ist Neuwahl erforder-lich, bei der neue Bewerber/innen zugelassen sind.

Die Neuwahl findet statt, wie bereits bekannt gemacht, am Sonntag, dem 15.03.2015.

2. Gegen die Wahl kann binnen einer Woche nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses von jedem Wahlberechtigten und von jedem Bewerber Einspruch bei der Rechtsaufsichtbehörde, dem Landratsamt Zollernalbkreis, Hirschbergstraße 29, 72336 Balingen erhoben werden. Der Einspruch eines Wahlberechtigten und eines Bewerbers, der nicht die Verletzung seiner Rechte geltend macht, ist nur zu-lässig, wenn ihm mindestens 5 Wahlberechtigte beitreten.

Weilen u.d.R., 05.03.2015 Bürgermeisteramt Weilen u.d.R. Ege, Bürgermeister

Jahrgang 48 Donnerstag, den 05. März 2015 Nummer 10

Herausgeber: Gemeinde Weilen u.d.R. Verantwortlich für den Inhalt: Bürgermeisteramt Weilen u.d.R. Telefon: 07427/2516 Fax: 8353 E-Mail: [email protected]

der Gemeinde Weilen unter den Rinnen

AMTSBLATT

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2 Nr. 10 vom 05.03.2015

Gemeinde Weilen u.d.R. Zollernalbkreis

Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Bewerbu ngen zur Neuwahl des/der Bürgermeisters/Bürgermeisterin am 15. März 2015

Nachstehend werden die Bewerber für die Wahl des/der Bürgermeisters/Bürgermeisterin bekannt gemacht, deren Bewerbung vom Gemeindewahlausschuss zugelassen wurde. Sie sind in der Reihenfolge des Eingangs der Bewerbungen aufgeführt.

Lfd. Nr. Name, Vorname(n) Beruf oder Stand Jahr der Geburt Anschrift (Hauptwohnung)

1 Reuß, Stephan stv. Hauptamtsleiter, Diplom-Verwaltungswirt (FH)

1983 Steinlachstraße 7 72336 Balingen

2 Reiner, Gerhard Kämmerer, Diplom-Verwaltungswirt (FH) 1960 Öschleweg 3

78586 Deilingen

3 Nordmeyer, Hans-Jörg selbstständiger Handwerks-Dienstleister 1963 Bahnhofstraße 15

73540 Heubach

Diese Bewerber werden in den amtlichen Stimmzettel aufgenommen. Weilen u.d.R., 04.03.2015 Bürgermeisteramt Weilen u.d.R.

Ege, Bürgermeister Wählen per Briefwahl Wer am Neuwahltag verhindert ist oder nicht persönlich in das Wahllokal kommen kann, hat die Möglichkeit, noch bis Freitag, 13.03.2015, 18.00 Uhr einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beim Bürgermeisteramt Weilen u.d.R., Angelstraße 1, 72367 Weilen u.d.R. zu beantragen.

Gemeinde Weilen u.d.R. Zollernalbkreis

Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Neuwahl des Bürgermeisters/der Bürgermeis-

terin am 15.03.2015

Zur Durchführung der Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin wird bekannt gemacht:

1. Die Wahlzeit dauert von 9 bis 18 Uhr.

2. Die Gemeinde bildet einen Wahlbezirk, Wahlraum: Dorfgemeinschaftshaus, Angelstraße 1, 72367 Weilen u.d.R.

3. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Der Stimmzet-tel enthält die Namen der Bewerber/innen, die öffentlich be-kannt gemacht wurden. Der Wähler ist an diese Bewer-ber/innen nicht gebunden, sondern kann auch andere wähl-bare Personen wählen. Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und Staatsange-hörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger), die vor der Zulassung der Bewer-bungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen; die

Bewerber müssen am Wahltag das 25., dürfen aber noch nicht das 65. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten. Nicht wählbar ist: - wer infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik

Deutschland als Bürger das Wahlrecht oder Stimmrecht, die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentli-cher Ämter nicht besitzt. Unionsbürger sind auch dann nicht wählbar, wenn sie infolge einer zivilrechtlichen Ein-zelfallentscheidung oder einer strafrechtlichen Entschei-dung des Mitgliedstaates, dessen Staatsangehörige sie sind, die Wählbarkeit nicht besitzen;

- für den zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist; dies gilt auch, wenn der Aufgabenkreis des Betreuers die in § 1896 Abs. 4 und § 1905 des Bürgerlichen Gesetz-buches bezeichneten Angelegenheiten nicht erfasst;

- wer aus dem Beamtenverhältnis entfernt, wem das Ruhe-gehalt aberkannt oder gegen wen in einem dem Diszipli-narverfahren entsprechenden Verfahren durch die Euro-päische Gemeinschaft, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft oder in einem anderen Ver-

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3 Nr. 10 vom 05.03.2015 tragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirt-schaftsraum eine entsprechende Maßnahme verhängt worden ist in den auf die Unanfechtbarkeit der Maßnahme oder Entscheidung folgenden fünf Jahren oder

- wer wegen einer vorsätzlichen Tat durch ein deutsches Gericht oder durch die rechtsprechende Gewalt eines an-deren Mitgliedstaats der Europäischen Gemeinschaft oder eines anderen Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden ist, die bei einem Beamten den Verlust der Beamtenrechte zur Folge hat, in den auf die Unan-fechtbarkeit der Maßnahme oder Entscheidung folgenden fünf Jahren.

4. Jeder Wähler hat eine Stimme. Er gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem Stimmzettel

den Namen eines/einer im Stimmzettel aufgeführten Bewer-bers/Bewerberin ankreuzt oder auf sonst eindeutige Weise ausdrücklich als gewählt kennzeichnet; das Streichen der übrigen Namen allein genügt jedoch nicht, oder den Namen einer anderen wählbaren Person unter unzweifelhafter Be-zeichnung ihrer Person einträgt. Beleidigende oder auf die Person des Wählers hinweisende Zusätze oder nicht nur gegen einzelne Bewerber gerichtete Vorbehalte auf dem Stimmzettel oder wenn sich bei der Briefwahl in dem Stimmzettelumschlag eine derartige Äuße-rung befindet sowie jede Kennzeichnung des Stimmzet-telumschlags der Briefwahl machen die Stimmabgabe un-gültig.

5. Jeder Wähler kann - außer in den unter Nr. 6 genannten Fällen - nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Der Wahlraum ist in der Wahlbenachrichtigung angegeben.

Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und ihren amtlichen Personalausweis, Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.

Jeder Wähler erhält beim Betreten des Wahlraums den amt-lichen Stimmzettel ausgehändigt. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraums oder in ei-nem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht er-kennbar ist.

6. Wer einen Wahlschein hat, kann in einem beliebigen Wahlbezirk der Gemeinde oder durch Briefwahl wählen. Der Wahlschein enthält auf der Rückseite nähere Hinweise darüber, wie durch Briefwahl gewählt wird.

7. Der/Die Wahlberechtigte kann seine/ihre Stimme nur per-sönlich abgeben. Ein/e Wahlberechtigte/r, der/die nicht schreiben oder lesen kann oder der/die wegen einer körper-lichen Beeinträchtigung gehindert ist, seine/ihre Stimme al-lein abzugeben, kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kennt-nisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl eines Anderen erlangt hat.

8. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird nach § 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches mit Frei-heitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.

Die Wahlhandlung sowie die anschließende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Be-einträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

Weilen u.d.R., 05.03.2015

Bürgermeisteramt Weilen u.d.R. Ege, Bürgermeister

Wichtiger Hinweis! Wahlraum BM-Wahl und KGR-Wahl Die Neuwahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin findet am Sonntag, 15. März 2015 statt. Am selben Sonntag führt die Katholische Kirchengemeinde auch die Wahl der Kirchengemeinderäte durch. Die Dop-pelwahl ist sicherlich von Vorteil, können doch die katholischen Wahlberechtigten ihren Urnengang zeit-lich verbinden. Auf Wunsch der bürgerlichen Gemeinde ist der Wahl-ausschuss der Kirchengemeinde freundlicherweise bereit, das Begegnungshaus als Wahlraum für die Neuwahl zur Verfügung zu stellen, wie bereits bei der Bürgermeisterwahl am 01.03.2015. Die Wahl der Kir-chengemeinderäte findet im Vereinszimmer (Zunftstu-be) der Narrenzunft statt. Die Zunftstube befindet sich wie das Begegnungshaus im Dorfgemeinschaftshaus, Angelstraße 1. Der Zugang ist direkt gegenüber der Eingangstüre des Begegnungshauses. Bitte beachten Sie die Wahlzeiten: Bürgermeisterwahl: von 9.00 bis 18.00 Uhr Kirchengemeinderatswahl: von 9.00 bis 15.00 Uhr.

Richard Ege Vorsitzender Gemeindewahlausschuss

Lothar Fischinger Vorsitzender Wahlausschuss Kirchengemeinde Verteilung der Gelben Säcke Die Jugendkapelle des Musikvereins Weilen u.d.R. hat am vergangenen Freitag die Gelben Säcke an jeden Haushalt verteilt. Falls jemand vergessen wurde, bitte beim Bürgermeisteramt (Tel. 2516) melden. Landratsamt Zollernalbkreis - Landwirtschaftsamt Vortrag für Ziegenhalter „Praktische Tipps zur Ziegenhaltung“ sind das Thema des Vortrages von Peter Dutt. Die Veranstaltung des Landwirtschaftsamtes im Zollernalbkreis findet am Dienstag, den 10.03.2015 um 19:30 in Hechingen-Boll im Gasthaus Kaiser statt. Anschließend soll noch genügend Raum für Diskussionen zur Verfügung stehen.

Vereinsnachrichten

MUSIKVEREIN Weilen AKTUELL

Mitgliederversammlung Musikverein Weilen u.d.R. e.V. Freitag, 06. März 2015 um 20.00 Uhr im Proberaum der Gemeindehalle. Tagesordnung: siehe Amtsblatt 08 vom 19.02.2015.

Hauptversammlung Unterstützungsverein des Musik-vereins Weilen u.d.R. e.V. Freitag, 06. März 2015, um 19.15 Uhr im Proberaum der Gemeindehalle. Tagesordnung: siehe Amtsblatt 08 vom 19.02.2015.

Musikverein Weilen u.d.R. e.V. gefördert durch die

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4 Nr. 10 vom 05.03.2015

Bürgermeisterwahl

Jubilare Wir gratulieren herzlich Herrn Claude Cappart, Hauptstraße 10 am 11.03.2015 zum 74. Geburtstag.

Bereitschaftsdienste Ärztlicher Bereitschaftsdienst Montag, Dienstag, Donnerstag: 19 – 8 Uhr Mittwoch, Freitag: 18 – 8 Uhr Samstag, Sonn- und Feiertag: 8 – 8 Uhr unter 0180/1929248 (wie bisher) oder unter 01801/929240

Sonstiges

DRK-Seniorensport Mittwoch 9.30 - 10.30 Uhr

Gemeindehalle Weilen u.d.R. Kontakt: 07427/2161 oder 07433/9099-843

Frühstückstreffen für Frauen Das nächste Frühstückstreffen für Frauen findet statt am: Sa. 07. März 2015, 8.45 Uhr, Waldschen-ke Schömberg, Einlass 8.15 Uhr mit dem Thema: »Das wäre doch nicht nötig gewesen «

Vom Schenken und beschenkt werden

Referentin: Dorothea Hille, Heilbronn Kartenvorverkauf unter anderem in:

• Dautmergen (Metzgerei Karle) • Schömberg (Bäckerei Besenfelder) • Schörzingen (Friseur Seifriz) • Wellendingen (Volksbank)

LandFrauenverband Zollernalb Der LandFrauenverband Zollernalb lädt alle interessier-ten Frauen zum Thema: „Gärtnern mit dem Mond“ und mehr - mit Herrn Ewald Kleiner, Gartenexperte aus Ra-dolfzell-Markelfingen ein. Datum: 11.03.2015 Ort: Schömberg, Cafe Baier Uhrzeit: 14.00 Uhr. Infos: Margrit Kipp, Tel.: 07427 – 7101 Augusta Nachtrieb, Tel.: 07427–466147

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5 Nr. 10 vom 05.03.2015

Bürgermeisterwahl

Gerhard Reiner Diplomverwaltungswirt (FH) Ihr Bürgermeisterkandidat für Weilen unter den Rinnen Ein erfahrener Verwaltungs- fachmann im richtigen Alter für das Amt des Bürgermeisters. Liebe Bürgerinnen und Bürger von Weilen u.d.R., am vergangenen Sonntag habe ich 29,6 % der abgege-benen Stimmen erhalten.

Hierfür recht herzlichen Dank! Da kein Bewerber über 50 Prozent erreicht hat, findet am 15. März ein weiterer Wahlgang statt. Hierfür werden die Karten neu gemischt. In vielen Gesprächen habe ich die freundliche und offene Art der Weilener gespürt, die mich sehr anspricht. Ich fühle mich bei Ihnen wohl. Mir ist der direkte Draht zu den Menschen wichtig, ich habe immer ein offenes Ohr für Ihre Anliegen, für die ich mich gerne einsetze. Die Jugend liegt mir besonders am Herzen, diese wird in den nächsten Jahren das Bild der Gemeinde prägen. Ein Anliegen ist mir die bestmögliche Förderung unserer Kinder und Jugendlichen. Ich freue mich über Wünsche und Anregungen von allen, von den Jugendlichen bis zu den Senioren. Machen Sie bitte Gebrauch vom Kontakt-formular der Homepage. Ihre Meinung interessiert mich, reden wir darüber. Zu meinen Themenabenden lade ich Sie herzlich ein, ganz besonders sind Jugendliche eingeladen, geht es doch auch um deren Anliegen. Themenabend am Mittwoch, 11. März um 19.00 Uhr im Gasthaus Waldhorn für die Jugend und junge Familien. Themenabend am Donnerstag, 12. März um 19.00 Uhr im Gasthaus Waldhorn über den demographischen Wandel und die Entwicklung des Ortskerns.

erfahren I kompetent I unabhängig

www.gerhard-reiner-weilen.de

Sonstiges Partnerschaftsverein Oberes Schlichemtal / Val d*Oison Am Freitag, den 13. März 2015 findet die Jahreshaupt-versammlung des Partnerschaftsvereins Oberes Schli-chemtal/Val d’Oison in der Gaststätte „Plettenberg “ in Schömberg statt. Die Veranstaltung beginnt um 20.00 Uhr. Folgende Tagesordnungspunkte sind vorgesehen:

1. Bericht der 1. Vorsitzenden 2. Bericht der Schriftführerin 3. Bericht des Kassiers 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Entlastung 6. Neuwahl des/der 2. Vorsitzenden 7. Ausblick 8. Verschiedenes

Im Anschluss werden noch Bilder von Aktivitäten des vergangenen Jahres gezeigt. Alle Mitglieder, Freunde und Interessenten sind herzlich eingeladen. Über eine rege Beteiligung würden wir uns freuen. Karin Wenzig-Luck

Deutsches Rotes Kreuz Kreis-verband Zollernalb e.V. Babysitterseminar am

21.03.2015. Am Samstag, 21.03.2015 findet ab 8.30 Uhr ein weiteres Babysitterseminar im DRK-Forum Balingen statt. An diesem Seminar können angehende Babysitter ab 12 Jahren teilnehmen. Inhalte sind unter anderem die Entwicklung des Kleinkindes, Ernährungs- und Essver-halten bis hin zur Säuglingspflege. Auch werden kleine Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Babys und Kleinkindern be-sprochen. Die Seminarkosten belaufen sich auf 30,- Eu-ro. Uhrzeit: 8.30 Uhr – 17.00 Uhr. Zum Abschluss erhal-ten die Teilnehmer ein Zertifikat als Babysitter, welches unter anderem auch als Au-Pair verwendet werden kann. Kursort: DRK-Forum Balingen (Henry-Dunant-Str.1-5, Balingen) Lehrsaal 1. Anmeldungen für das Seminar bitte über die Anmeldenummer: 07433 / 909999 Sozialverband VdK – der Ortsverband informiert Barrierefrei hören und kommunizieren Jeder vierte Arbeitnehmer im Alter 50+ gilt als schwerhö-rig. Gleichwohl sind in vielen Betrieben die Auswirkungen von Hördefiziten im Berufsleben nicht bekannt. Das Pro-jekt „hörkomm“ will hier Abhilfe schaffen. Es hat den Leit-faden „Barrierefrei hören und kommunizieren in der Ar-beitswelt“ geschaffen. Darin finden sich Anregungen für eine barrierefreie und hörfreundliche Gestaltung von Arbeitsumgebungen. Weitere Informationen finden sich unter www.hoerkomm.de im Internet. Dort kann auch die Langfassung des Leitfadens eingesehen und die Kurz-fassung heruntergeladen werden.

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6 Nr. 10 vom 05.03.2015 Bundesagentur für Arbeit – Agentur für Arbeit Balin -gen BiZ & DONNA, die Informationsreihe für Frauen - Weibli-che Arbeitsbiographie und Rente Im Rahmen von "BiZ & DONNA", einer Informationsver-anstaltungsreihe der Agentur für Arbeit Balingen für Frauen, geht es am Donnerstag, dem 12. März um ein häufig vernachlässigtes Thema: die eigene Rente. Die Veranstaltung findet von 10:00 bis 12:00 Uhr in der Agentur für Arbeit Balingen, Stingstraße 17, im BiZ-Gruppenraum statt. Die Erwerbsbiographien von Frauen sind von den unter-schiedlichsten Lebensumständen geprägt. Meist unter-brechen oder reduzieren Frauen ihre Berufstätigkeit auf-grund von Kindererziehung oder der Pflege von Angehö-rigen. Viele haben eine Teilzeitbeschäftigung, üben einen 450-Euro-Job aus oder sind von Arbeitslosigkeit betrof-fen. Das Rentenrecht verfügt über eine Vielzahl von Re-gelungen für solche Zeiten. Interessant ist das Thema deshalb sowohl für arbeitslose und erwerbstätige Frauen als auch für solche, die den Wiedereinstieg in den Beruf planen. Was es zu beachten gibt, auch im Hinblick auf zusätzliche Eigenvorsorge, erläutert Heike Klett von der Deutschen Rentenversicherung. Selbstverständlich be-antwortet sie auch andere Fragen zu diesem Thema. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Nähere Informationen gibt es bei Liane Rebhan, Beauftragte für Chancen-gleichheit am Arbeitsmarkt der Agentur für Arbeit Balin-gen unter 07433 951-304 oder [email protected]. Lehrstellenbörse am 13. März in Balingen Noch keinen Ausbildungsvertrag in der Tasche? Dann ist die Lehrstellenbörse der Agentur für Arbeit Balingen ein heißer Tipp. Am Freitag, dem 13. März, bieten die Bera-tungs- und Vermittlungsfachkräfte von 13:30 bis 17:30 Uhr alle freien Stellen an, für die Unternehmen aus dem Zollernalbkreis noch Azubis suchen. Gerade in den letzten Wochen hat der gemeinsame Ar-beitgeber-Service von Arbeitsagentur und Jobcenter Zollernalbkreis noch einige neue, interessante Ausbil-dungsplätze in den unterschiedlichsten Branchen an Land gezogen. Da einige Arbeitgeber ihre Stellen nicht in der Jobbörse im Internet veröffentlichen, gibt es so man-che Adresse exklusiv nur bei einem Besuch in der Agen-tur für Arbeit. Bei dem breit gefächerten Angebot an Ausbildungsstellen ist für viele der bisher unversorgten jungen Leute be-stimmt etwas dabei. Wenn Ausbildungsplätze im Wunschberuf möglicherweise nicht mehr frei sind, ist das noch lange kein Grund auf eine Ausbildung zu verzich-ten, denn es gibt mit Sicherheit jede Menge interessante und empfehlenswerte Alternativen. Die Fachleute der Handwerkskammer Reutlingen und der Industrie- und Handelskammer Reutlingen, die bei der Lehrstellenbörse vertreten sind, helfen ebenfalls bei der Suche nach einer Ausbildungsstelle und geben wert-volle Tipps in Sachen Ausbildungsvertrag, Probezeit oder Berichtsheft. Abgerundet wird die Lehrstellenbörse mit einem Bewer-bungs-Check durch Experten der Agentur für Arbeit.

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7 Nr. 10 vom 05.03.2015

Kirchliche Nachrichten

Katholische Kirchengemeinde St. Nikolaus

Pfarramt: Egertstr. 8, 72365 Ratshausen Tel: 07427/7325 u. 423499

E-Mail: [email protected] Homepage: http://stafraratshausen.blogspot.de/

Sprechzeiten: Dienstag u. Donnerstag von 9.00 bis 12.00 Uhr

Mittwoch 14.00 - 17.00 Uhr Samstag, 07.03.2015 Vorabendmesse zum 3. Fastensonnta g 19.00 Uhr Heilige Messe

Messintention für: Anton und Rosina Dieringer und Franz Gapp Mittwoch, 11.03.2015 Tee-/Kaffeestube 14.30 Uhr Im Begegnungshaus 20.00 Uhr Öffentl. Sitzung des Kirchengemeinderats Sonntag, 15.03.2015 4. Fastensonntag (Laetare) Silbersonntag 09.00 Uhr Heilige Messe Messintention für Gertrud Ruof

Einladung zum Weltgebetstag

Begreift ihr meine Liebe? unter diese Leitfrage haben Frauen der Bahamas den diesjährigen Weltgebetstag der

Frauen gestellt. Er findet am Freitag, 6. März um 19 Uhr im evangelischen Gemeindezentrum in Schömberg statt.

Eine herzliche Einladung geht an Frauen aller Konfessionen.

Wahl des Kirchengemeinderats am 15.03.2015

Anfang dieser Woche wurden die Unterlagen für die Wahl des neuen Kirchengemeinderats

am 15.03.2015 verteilt. In dem Umschlag sind folgende Unterlagen enthalten: Stimmzettel,

Wahlbenachrichtigung, Stimmzettel-Umschlag, Briefwahl-Umschlag, Anleitung für die Briefwahl

und Kandidatenflyer (Vorstellung der Kandidaten).

Sollten Sie die Wahlunterlagen nicht oder nur teilweise erhalten haben, wenden Sie sich bitte

an ein Mitglied des Wahlausschusses.

Ihr Wahlausschuss

Claudia Peter Regina Ritter Corina Staiger Wolfgang Strobel Lothar Fischinger

Seelsorgeeinheit Oberes Schlichemtal

Im Trauerfall wenden sie sich, bitte an Pfarrer Thomas Vadakoot Tel. 07427/7325 oder 0160/2009569. Unter „Gottesdienstordnung Seelsorgeeinheit“ finden Sie weitere Gottesdienste. Samstag,07 .03.2015 19:00 Uhr Vorabendmesse in Zimmern, Weilen und Dautmergen Sonntag,08.03. 2015 Dritter Fastensonntag 09:00 Uhr Heilige Messe in Schörzingen und Ratshausen 09:30 Uhr Wortgottesfeier in Dormettingen 10:15 Uhr Heilige Messe in Hausen mit Akkordeonorchester 10:15 Uhr Familiengottesdienst in Dotternhausen 10:15 Uhr Missionsgottesdienst in Schömberg

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8 Nr. 10 vom 05.03.2015

Evangelische Kirchengemeinde Erzingen-Schömberg Pfarramt: Pfarrer Stefan Kröger, Martin-Luther-Str. 12, 72336 Balingen-Erzingen Tel. Nr. 07433/4210 / Fax-Nr. 07433/385048 / E-Mail: [email protected] Internet: eseki.de / Pfarrbüro: Dienstag, Mittwoch, Freitag: 09.30 Uhr – 12.00 Uhr

Donnerstag, 5. März 2015 18.30 Uhr J7 Teenkreis im Jugendhaus Erzingen (ab Kl. 7) (Info: Mona Haile Tel. Nr. 07427/1544) Freitag, 6. März 2015 19.00 Uhr Ök. Weltgebetstag im Gemeindezentrum Schömberg.„Begreift ihr meine Liebe?“ - unter diese Leitfrage

haben Frauen der Bahamas den diesjährigen Weltgebetstag der Frauen gestellt. Eine herzliche Einla-dung geht an Frauen aller Konfessionen.

19.00 Uhr – 21.00 Uhr Treffen des Jugendmitarbeiterkreises im Jugendhaus Erzingen. Sonntag, 8. März 2015 – Pfarrer Stefan Kröger 09.00 Uhr Gottesdienst im Gemeindezentrum Schömberg 10.15 Uhr Gottesdienst mit Tauffeier in der Erzinger Kirche. Getauft wird: Rebecca Klumpp, Schömberg 10.15 Uhr Kinderkirche „Abenteuerland“ im Gemeindezentrum Schömberg 17.00 Uhr – 20.00 Uhr Tag der Offenen Tür im Gemeindezentrum Schömberg. Hierzu lädt der Jugendkreis ganz

herzlich Alt und Jung ein zu Essen – Lobpreis – Andacht und Gebet. Montag, 9. März 2015 14.30 Uhr Frauenkreis im Gemeindezentrum Schömberg Dienstag, 10. März 2015 09.00 Uhr Gebetstreffen für Anliegen der Gemeinde im Gemeindezentrum Schömberg 19.00 Uhr 8. Abend des Alpha-Glaubenskurs in der Alten Kinderschule in Schömberg unter dem Thema: „Warum

mit anderen darüber reden?“ – Der Kurs ist jetzt voll belegt! Mittwoch, 11. März 2015 19.30 Uhr Hauskreis auf dem Talhof (Kontakt Tel. Nr. 07427/404 E. + H.K. Landenberger) 20.00 Uhr Hauskreis Dormettingen (Kontakt Tel. Nr. 07427/2950 Karin + Wilfried Rauscher) Voranzeige: Sonntag, 15. März 2015 10.15 Uhr Mosaik-Gottesdienst im Gemeindezentrum Schömberg. Samstag, 28. März 2015 21. Balinger Rockfestival in der Volksbankmesse in Balingen Sonntag, 29. März 2015 11.00 Uhr Jugendgottesdienst anlässlich des BRF in der Erzinger Kirche mit Band Neuapostolische Kirche Schörzingen Donnerstag 05.03.2015 20.00 Uhr Gottesdienst Sonntag 08.03.2015 09.30 Uhr Gottesdienst Besuchen Sie die Homepage unserer Gemeinde: www.nak -schoerzingen.de