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Autovermieter Journal Das Service-Magazin für mittelständische Autovermieter www.der-autovermieter.de Einzelpreis: 8,00 Euro inkl. MwSt. und Versandkosten Nr. 2 Juni 2016 Formulare Attraktive Rabatte Nissan Leaf Fahrfreude mit gutem Gewissen Jubiläum 120 Jahre Autovermietung Offizielles Organ des Verbandes deutscher Autovermieter e. V. (VDA e. V.)

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Autovermieter JournalDas Service-Magazin für mittelständische Autovermieter www.der-autovermieter.de

Einzelpreis: 8,00 Euro inkl. MwSt. und Versandkosten

Nr. 2 Juni 2016

Formulare Attraktive Rabatte

Nissan Leaf Fahrfreude mit gutem Gewissen

Jubiläum 120 Jahre Autovermietung

Offizielles Organ des Verbandes deutscher Autovermieter e. V. (VDA e. V.)

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2 Autovermieter Journal • 2/2016

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Interessante Nachlässe Attraktive Rabatte und sichere Geschäftsbedingungen

Mit dem IVR-Formular-Service sind Autovermieter für das Geschäft in den kommenden Sommermonaten bestens ausgestattet. Bei-spiel Mietverträge: Die Geschäftsbedingungen auf der Rückseite schließen unliebsame Überraschungen bei Rechtsstreitigkeiten aus und sind nach neuesten juristischen Erkenntnissen abgefasst. Günstig sind die Mietverträge obendrein. Wer jetzt größere Mengen vorbestellt, spart bares Geld. Denn bei größeren Bestellmengen gibt es interessante Nachlässe. Das gilt für alle anderen Produkte des IVR-Formular-Service wie zum Beispiel Sicherungsabtretungserklärungen, Mietwagenkostenübernahmebestätigungen oder auch eine Kombination verschiedener Formulare genauso. Nachfragen lohnt sich. Lassen Sie sich unverbindlich und kostenlos unter der Service-Rufnummer 08000 8 55 2 55 beraten, welche Bestellmengen für Sie sinnvoll sind und besonders günstig rabattiert werden. Die Gesprächsgebühren übernehmen wir als Anschlussinhaber der Nummer automatisch. Lassen Sie sich von den Preisvorteilen überraschen. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Die Grundpreise bleiben dauerhaft niedrig. Gerade die Mietverträge sind rechtlich ausgewogen und sinnvoll angelegt, um solide Ge-schäftsabläufe im Sinne aller Autovermieter zu gewährleisten.

Rufen Sie an, schicken Sie uns ein Telefax oder eine E-mail. Wir freuen uns auf Ihre Formularbestellung und werden diese wie gewohnt sorgfältig bearbeiten.

Als Autovermieter können Ihre Formulare weiterhin gebührenfrei per Telefon oder Telefax unter der Ihnen bekannten Service-Nummer bestellen:

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Oder per Post unter der gleichen AdresseIVR Industrie Verlag und Agentur Rhein- Erft Eckl GmbHz. Hd. Herrn Eckl

Karlstraße 69 • 50181 Bedburg

Formulare

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Impressum

Das Autovermieter Journal erscheint als Service-Zeitschrift für Autovermieter in der Bundesrepublik Deutschland und ist außerdem offizielles Organ des Verbandes deutscher Autovermieter e. V. (VDA)

Herausgeber: Bernd Schumann • E-Mail: [email protected] • Skype: schumi2509 Helmut Habenbacher • E-Mail: [email protected] • Mobil: 0152/297 27 610Verlag: IVR Industrie Verlag und Agentur Rhein-Erft Eckl GmbH • Karlstraße 69 • 50181 Bedburg Telefon 0 22 72/91 20 0 • Telefax 0 22 72/91 20 20 • E-Mail: [email protected]: Christian EcklRedaktion: RA Oliver Huq, Erik Sauer, Peter Siebert, Helmut HabenbacherVertriebsleitung: Hiltrud EcklDruck: IDEE DRUCK GmbH • Robert-Bosch-Straße 6 • 50181 BedburgLayout: Mitteldeutscher Verlag, Halle (Saale)

InhaltFormulare 2

Rabatte

Editorial 4

Sieben Jahre

Nachrichten 5–17

Software, VDA, Elektrofahrzeug, Jubiläum, CRV, Europcar, Arbeitsbühnen

Recht 18–19

Datenschutz, Mietwagenkosten

SchwerpunktthemenAttraktive Nachlässe 2

Mit Mietverträgen des IVR-Formular-Service können Autovermieter die Ge-fahr unliebsamer Überraschungen bei der Vermietung minimieren. Die All-gemeinen Geschäftsbedingungen auf der Rückseite sind juristisch stets auf dem neuesten Stand. Hinzu kommen attraktive Rabatte auf größere Bestell-mengen. Dies gilt für alle Formulare, ganz gleich ob Mietverträge, Siche-rungsabtretungserklärungen oder Mietwagenkostenübernahmebestätigun-gen. Lassen Sie sich unter unserer gebührenfreien Nummer 08000 8 55 255 unverbindlich beraten.

Textile Architektur 8

Der Verband deutscher Autovermieter e. V. (VDA e. V.) hat sich zeitnah mit dem Thema Membranbauweise auseinandergesetzt. Gemeint ist damit eine textile Architektur aus plastisch leicht verformbaren Materialien wie Folien oder Gewebe, die beispielsweise auch durch vorübergehende Überdachung Fuhrparks vor Hagel oder Unwetterschäden schützen können.

Zeitgemäßes Elektrofahrzeug 10

Die Redaktion hat’s getestet, das Ergebnis war überzeugend. Der Nissan Leaf bietet eine interessante Alternative für Autovermieter und ihre Kunden. Das neue Modell des rein batteriebetriebenen Elektrofahrzeugs hat eine deutlich größere Reichweite und bietet zugleich eine Menge Fahrspaß. Hinzu kom-men ein gutes Gewissen und das Gefühl, die Umwelt nachhaltig zu schonen. Ein Image-Wert mit Zusatz-Vergnügen. Interessante Finanzierungsangebote für Autovermieter gibt es obendrein.

Abo-Konditionen

Für EURO 32,– inkl. Mwst. und Versandkosten erhalten Sie vier Aus-gaben des Autovermieter Journal im Inland ein Jahr lang frei Haus gelie-fert. Bestellungen nimmt der Verlag unter nebenstehender Adresse gerne formlos entgegen.

Ausstellungen, Messen 2016 Ort TerminCaravan Salon Düsseldorf 26.8.–4.9.Online Marketing Tag Wiesbaden 2.9.IAA(Nutzfahrzeuge) Hannover 22.9.–29.9.Automechanika Frankfurt 13.9.–17.9.Auto Basel Basel 15.9.–18.9.Pariser Salon Paris 1.10.–16.10.Flotte!Branchentreff Köln 10.3.–11.3.eCarTec München 18.10.–20.10.

Autoaustellungen

Inhalt/Impressum

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4 Autovermieter Journal • 2/2016

Sieben Jahre Autovermieter Journal Von Bernd Schumann, Herausgeber des Autovermieter Journal und ehemaliger Präsident des Bundesverbandes der Autovermieter Deutschlands

Man liest oder hört es immer wieder: Das siebte Jahr in einer Beziehung soll ein be-sonders schweres sein. Angeblich trennen sich in diesem Zeitraum viele Partner. Was ist dran an dieser Redewendung?

Zuerst einmal zum Begriff selbst – und dafür ist es nötig, ein wenig weiter aus-zuholen: Der wurde hier in Deutschland bekannt durch den Film „The Seven Year Itch“ mit Marylin Monroe, der in Deutsch-land eben unter dem Titel „Das verflixte 7. Jahr“ in den Kinos lief. „Itch“ selbst be-deutet übersetzt „Juckreiz“. Der Streifen wiederum basiert auf einem Theaterstück. Darin geht es um einen Mann, dessen Be-ziehung durch das Auftreten einer neuen schönen Nachbarin bedroht ist.Das Autovermieter Journal (AVJ) erschien in der gegenwärtigen Form erstmalig Anfang 2009, ist also heute im siebten Jahr. Partner des AVJ sind in erster Linie die Leser, also die Autovermieter und die im AVJ werbenden Firmen, die sich auch gleichzeitig als Partner der Autovermieter fühlen. Eine interessante Partnerschaft, die für alle Beteiligten von Nutzen ist. Al-lerdings ist eine „Bedrohung“ wie im The-

aterstück für das AVJ nicht in Sicht. Seit dem letzten Jahr wurde das AVJ offizielles Organ des Verbandes deutscher Autover-mieter (VDA e. V.) und hat dadurch eine erhebliche Aufwertung erfahren. Es wird nun zusätzlich von den Mitgliedern dieses erfolgreichen Berufsverbandes und den Partnern der Europa Service Autovermie-tung regelmäßig gelesen. Natürlich gilt es auch für die Macher des AVJ, diese Partnerschaft mit interes-santen Beiträgen lebendig zu gestalten. So sind die Herren Christian Eckl, Bernd Schumann und Helmut Habenbacher ein Team geworden, das zusammen auf stolze 135  Jahre Berufserfahrung in der Autovermietbranche zurückblicken kann. Besonders am Herzen liegt diesem Team das Wohlergehen der kleinen und mit-telständischen Unternehmen. So ist mit dem AVJ ein Sprachrohr entstanden, das besonders für diese Gruppe der Autover-mieter als guter und verlässlicher Partner nicht mehr wegzudenken ist. Übrigens, dankbar ist die Redaktion des AVJ für Beiträge aus den Reihen der Au-tovermieter. Hier möchte ich heute be-sonders die kleinen Unternehmen an-

sprechen. Nach dem Motto: „Tue Gutes und rede darüber“, haben bisher schon einige Firmen das AVJ als Trittbrett für eine Werbebotschaft benutzt. Das AVJ erscheint nicht nur als Journal, sondern wird auch im Internet unter www.der-au-tovermieter.de, bei Facebook unter www.facebook.com/autovermieter.journal und bei der XING-Gruppe unter www.xing.com/communities/groups/autovermie tung-rent-a-car-319d-1084352 veröffent-licht. Gelesen wird das AVJ auch von Fir-men, Privatpersonen und Organisationen, die gewiss ab und zu ein Mietfahrzeug benötigen. Es kann daher nicht schaden, wenn Autovermieter hier mit passenden Beiträgen auf ihren Service aufmerksam machen.Ich freue mich auf die nächsten sieben AVJ-Jahre und insbesondere auf die Bei-träge meiner ehemaligen Berufskollegen. Natürlich stehe ich mit Rat und Tat zur Seite. Eine Mail an mich oder an die Re-daktion genügt.Bis zur nächsten Ausgabe Ihres AVJ

IhrBernd Schumann

Editorial

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Rentsoft

Benutzerfreundliche Programme für Autovermieter DELITE IT GmbH überzeugt den Mittelstand

Unkompliziert und praxisnah sollte sie sein, die Software für den Autovermieter. Denn der typische Mittelständler ist kein Programmierer, sondern ein Macher im Tagesgeschäft. Das weiß auch Markus Kienzl, Geschäftsführer der DELITE IT GmbH, der mit seiner neuen Vermietsoft-ware Rentsoft bereits so manchen mittel-ständischen Autovermieter überzeugen konnte.

Zum Beispiel Lukas Schulte von DC Rent. Die Diamond Cars GmbH mit Standorten

am Bodensee und in Hamburg hat sich auf die Vermietung von Sportwagen spezi-alisiert. „Mit Rentsoft konnten wir unsere Prozesse optimieren und unser Geschäft effizienter abwickeln. Die Software lässt sich intuitiv bedienen und hält alle nöti-gen Funktionen parat“, so Lukas Schulte.Hochzufrieden ist auch Wolfgang Rupp, Geschäftsführer der Automobile Rupp GmbH in Burgoberbach mit einem

Schwerpunkt in der Ver-mietung von Wohnmobi-

len und Caravanen: „Durch Rentsoft wur-de für uns das Vermieten auf so angeneh-me wie professionelle Weise vereinfacht.“Der Grund für die Begeisterung, die Rent-soft im Kollegenkreis hervorruft, ist nahe-liegend. Das Programm ist einfach auf der Höhe der Zeit. Die Möglichkeiten moder-ner Online-Reservierungen passen sich automatisch dem Endgerät des Kunden an. Ganz gleich, ob er einen PC, ein Tablet oder ein Smartphone nutzt.Praxisnah sind auch die Mietverträge, die in der Software hinterlegt und im Preis inbegriffen sind. Sie sind einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen anwaltlich überprüft und rechtlich immer auf dem neuesten Stand.Außerdem enthält die Software alle weite-ren nötigen Geschäftsunterlagen, die pro Vermietvorgang automatisch individuell erstellt werden. Dazu gehören:

• Angebote• Reservierungen• Rechnungen• Mahnungen• Bankauskünfte• Schnittstellen zu Creditreform und

Schufa• Protokolle für Übergabe und Rückgabe• Schadensberichte• Kaufverträge

Darüber hinaus entwickeln Markus Kienzl und sein Team derzeit für Rentsoft eine sogenannte Car-Cloud. Damit können sich demnächst Vermieter bei Bedarf un-tereinander vernetzen. Beispielsweise, um bei Engpässen Fahrzeuge auszutauschen und gegenseitig anzumieten.Die Software als solche ist schon jetzt cloudbasiert. Daher sind keine kostenauf-wendigen Installationen erforderlich. Ein-fach herunterladen und loslegen. Updates und Support sind selbstverständlich. Ver-schaffen Sie sich selbst einen Eindruck über den kostenlosen Test account.

Nachrichten

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6 Autovermieter Journal • 2/2016

… Fortsetzung des Artikels aus der Ausga-be 1/2016:

Reale Anmietungen führt das Fraunho-fer-Institut für die Erstellung seiner Liste nicht durch. Eine faktische Verfügbarkeit der angefragten Mietwagenklassen wird folglich nicht behauptet: Bei den gesam-melten Daten handelt es sich um „zum Zeitpunkt der Erhebung verbindlich erziel-bare Preise.“1 Mit anderen Worten, klar können Sie ein Schnäppchen ergattern, aber garantieren kann Ihnen das natürlich niemand!

In Rn. 58 a. E. fabuliert der Senat bar jeg-lichem, mathematisch-statistischem Ver-ständnis2 herum, denn natürlich würden die Preise der Fraunhofer-Liste denen der Schwacke-Liste entsprechen, wenn sie nicht nur aus Angebotspreisen bestünde.In Rn. 60 liegen nach dem persönlichen Bauchempfinden des Senates „die Miet-preise gemäß „Schwacke-Liste“ regel-mäßig deutlich über dem tatsächlichen durchschnittlichen Marktpreis“, denn das weiß er „durch die Erfahrungen […] aus anderen Verfahren“. Die gesamte Bran-che wäre sehr gespannt auf die Vorlage einer empirischen Untersuchung, die die-se Aussage untermauert. Gäbe es sie, so fände sie sich aber wohl im Urteil wieder. So aber disqualifiziert sich der Senat mit dieser Aussage gänzlich.Auch in den Rn. 62–69 tritt der mangelnde Sachverstand des Gerichtes hervor. Denn, das bemühte „Argument“ einer betriebs-wirtschaftlich sinnvollen Preisfindung hat nichts mit der Unfallersatzrechtsprechung zu tun, die sich an Preiserhebungen ori-entiert. Das OLG sei daran erinnert, dass der Markt die konkrete Preisfindung be-stimmt und keine nachträglich erstellten Preislisten!Den Schlussfolgerungen des Gerichts in Rn. 733 kann entgegengehalten werden, dass

insbesondere anonymisierte Befragungen den Nachteil der Intransparenz besitzen; weder ist eine Nachprüfbarkeit der erho-benen Daten möglich noch ist die jeweilige Erhebungssituation reproduzierbar.4

Natürlich kann der Fraunhofer Markt-preisspiegel als Schätzungsgrundlage dienen, wenn er als „Erhebung von An-gebotspreisen“ erkannt wird und diesem Faktum mit einem sinnvollen Aufschlag begegnet wird, um einem Normalpreis nahe zu kommen.Zur Argumentation in Rn. 77 sei auf das statistische Bundesamt verwiesen, dass aufgrund verschiedener methodischer Probleme und Unzulänglichkeiten Preise nicht im Internet erhebt.5

Gerichte im Unfallersatz sollten wissen, dass im Internet gerade aufgrund der vermeintlichen „Preistransparenz“ mehr Schindluder getrieben wird als andern-orts.6 Verbraucher, die sich gutgläubig auf einen Internetpreisvergleich einlassen und keine umfassende Recherche betrei-ben, zahlen i. d. R. drauf. Die Argumenta-tion des OLG Düsseldorf7 zur Erhebung von Internetpreisen missachtet folglich alle Erkenntnisse der letzten Jahre und offenbart einmal mehr das „Bauchgefühl“ des Senates.Um einen Punkt zu setzen, sei hier auf die schöne Abhandlung des BAV zum gegen-ständlichen Urteil verwiesen, die unzäh-lige, weitere Schwachpunkte in der Argu-mentation der Richter entlarvt.8

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Argumentation des OLG Düsseldorf immer gleich abläuft: Das Gericht mo-niert und argumentiert mit Glaubenssät-zen. Keine Spur von richterlicher Objek-tivität. Weder wird auf logische oder wis-senschaftliche Grundregeln, den gesun-den Menschenverstand oder allgemeine Kenntnisse des wirtschaftlichen Lebens zurückgegriffen. Pauschale, subjektive Werturteile und falsche Tatsachenbehaup-

tungen offenbaren hier Abgründe, die dem Ansehen der Justiz im Ganzen schaden.

FazitDieses  – von handwerklichen, logischen und sachlichen Fehlern strotzende  – Ur-teil ruft nicht nur bei Juristen Unverständ-nis hervor. Leider ist es kein Einzelfall. Das Muster in solchen und ähnlichen Urteilen ist immer gleich: Es werden Floskeln aus anderen Urteilen per Paste’n’Copy über-nommen. Das mag Zeit sparen, doch es kann nicht sein, dass existenzgefährdende Unwahrheiten von deutschen Gerichten zum Besten gegeben werden, um hane-büchene Begründungen aus dem Hut zu zaubern. Richter sollten ihre Verantwortung ernst nehmen und danach streben, korrekte und fachlich einwandfreie Urteile zu fällen.Natürlich kann es sein, dass die Preise der Fraunhofer Liste im Einzelfall realisierbar sind. In der Regel kommen die Preise der Schwacke-Liste dem „Normalpreis“ aber näher. Das ist nicht verwunderlich, da die Fraunhofer-Liste nur auf Angebotspreisen basiert.Es darf von einem (höheren) Gericht erwar-tet werden, dass es – wenn es selbst Argu-mente wie Empirik und betriebswirtschaft-liche Aspekte anführt – sich mit Tatsachen auseinandersetzt und bei mangelnder Fachkunde sachverständigen Rat einholt.Ein Stammtischniveau am Richtertisch, wie es das OLG Düsseldorf im besproche-nen Urteil an den Tag legt, ist jedenfalls nicht hinnehmbar. Jeder Richter, der solch eine Urteilsbegründung abliefert, beschä-digt nicht nur sich und seinen Ruf, nein, die gesamte Rechtsprechung, ihre Glaub-würdigkeit und Akzeptanz bei der Bevöl-kerung leidet darunter.Immerhin steht das OLG mit seiner Auf-fassung von „Fraunhofer pur“ ziemlich allein,9 wie die aktuellen Urteile der OLG Celle, Dresden, Hamm, Köln und Thürin-gen zeigen.10

Der VDA informiert

Rechtsprechung im Fokus – Teil 3Wie leere Floskeln zu fehlerhaften Urteilen führen und den Rechtsfrieden gefährden

VDA

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Autovermieter Journal • 2/2016 7

Faktisch bleibt festzustellen, dass nach Berücksichtigung aller relevanten Ge-sichtspunkte zur Ermittlung des Normal-preises im Mietwagensegment mehr ge-gen die Anwendung der Fraunhofer-Liste spricht als gegen die Anwendung der Schwacke-Liste (siehe Tabelle). Das gilt auch für den Bezirk des OLG Düsseldorf. Das Gericht hätte daher bei sachlich ob-jektiver Prüfung zwangsläufig zum selben Ergebnis kommen müssen.

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Anmerkungen

1 Vgl. Fraunhofer-Liste 2015, S. 152 „Denn würden sich die Mietwagenunterneh-

men regelmäßig an die Preise ihrer der Euro-taxSchwacke GmbH übermittelten Preislisten halten, müssten auch die vom Fraunhofer-Ins-titut abgefragten Preise – zumindest überwie-gend  – den Preisen in den Preislisten in etwa entsprechen. Nichts anderes gilt […], wenn man die vom Fraunhofer-Institut ermittelten Prei-se  […] tendenziell als zu niedrig ansieht und deshalb den durchschnittlichen Marktpreis nach dem arithmetischen Mittel beider Erhebungen bestimmt oder auf die im Fraunhofer-Markt-preisspiegel ausgewiesenen Mietpreise einen pro-zentualen Aufschlag von bis zu 25 % vornimmt. Denn selbst die so ermittelten (höheren) durch-schnittlichen Mietpreise liegen […] regelmäßig noch nennenswert unter den durchschnittlichen

Mietpreisen gemäß der „Schwacke-Liste“ und damit unter den durchschnittlichen Mietprei-sen gemäß den der EurotaxSchwacke GmbH von den Mietwagenunternehmen übermittelten Preislisten.“

3 „Vom Fraunhofer-Institut werden die durch-schnittlichen „Normaltarife“ nicht aufgrund von den Mietwagenunternehmen übermittel-ten Preislisten, sondern aufgrund einer anony-men Befragung mittels Telefon und durch die Auswertung von Angeboten im Internet ermit-telt, was einer „realen Anmietsituation“ nahe kommt. Dieser methodische Ansatz ist aus Sicht des Senats transparenter und gewährleis-tet im Gegensatz zur Erhebungsmethode der EurotaxSchwacke GmbH insbesondere, dass es sich bei den erhobenen Mietpreisen auch um tatsächlich am Markt verlangte und realisierte Preise, sprich um Marktpreise handelt. Für den Fraunhofer-Marktpreisspiegel spricht desweite-ren, dass er aus den genannten Gründen den hier maßgeblichen regionalen Markt realistischer abbildet als die „Schwacke-Liste“. Jedenfalls was den hiesigen regionalen Markt angeht, ist der Fraunhofer-Marktpreisspiegel daher der „Schwa-cke-Liste“ zur Schätzung des durchschnittlichen „Normaltarifs“ grundsätzlich vorzuziehen.“

4 Vgl.: Handbuch der Marktforschung, 2. Aufla-ge, Wien 2007, S. 35: „Der Nachteil liegt ein-deutig in der fehlenden Repräsentativität. Aus Mystery Shopping kann man keine repräsentati-ven Schlüsse ziehen.“ Lediglich bei der Kontrol-le von Markenherstellern über die Marktpreise der eigenen Produkte macht diese Methode überhaupt Sinn!

5 Vgl: https://www.destatis.de/DE/Publikatio nen/WirtschaftStatistik/Preise/Automatisier

tePreiserhebung_42014.pdf?__blob=publica tionFile

6 Vgl. z. B.: http://www.versicherungsjournal.de/vertrieb-und-marketing/klatsche-fuer- verg le ichsporta le -124754.php?l ink=2; http://www.zdf.de/wiso/mietwagen-im- urlaub-tricks-der-billiganbieter-38160716.html oder http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/eu-verbietet-wucherpreise-fuer-mietwagen- 13092331.html

7 Vgl. Rn. 77: „Auch Preisrecherchen werden häu-fig im Internet durchgeführt. Die Nichteinbe-ziehung von Internetangeboten bei der Preiser-mittlung ist nach alledem nicht mehr zeitgemäß und aus Sicht des Senats ein weiteres Argument gegen die Heranziehung der „Schwacke-Liste“, die bei der Preisermittlung Internetangebote und damit einen nicht unmaßgeblichen preisbilden-den Faktor außer Betracht lässt.“

8 http://www.bav.de/vermietung-nach-unfall/allgemeines/2236-1-senat-des-olg-duessel dorf-liegt-wieder-einmal-daneben.html

9 Allein das OLG Frankfurt a. M. sieht es ähn-lich: Urteil vom 3.3.2016, Az.: 4 U 164/15 (Fraunhofer). Es sieht sich natürlich dersel-ben grundlegenden Kritik ausgesetzt wie das Urteil des OLG Düsseldorf.

10 OLG Hamm, Urteil vom 18.3.2016, Az.: 9 U 142/15 (Fracke); OLG Celle, Urteil vom 13.4.2016, Az.: 14 U 127/15 (Fracke); OLG Köln, Urteil vom 16.6.2015, Az.: 15 U 220/14 (Fracke); OLG Dresden, Urteil vom 6.5.2015, Az.: 7 U 192/14 (Schwacke); OLG Thüringen, Urteil vom 5.4.2016, Az.: 5 U 855/14 (Aus-schlaggebend ist der Rechnungsbetrag, wenn kein Nachweis einer konkreten, günstigeren Anmietmöglichkeit erbracht wird)

Überblick Argumente contra Fraunhofer Schwacke

Die Liste …

ist nicht repräsentativ ist statisch

ist nicht reproduzierbar, also nicht überprüfbar

spiegelt keine konkrete Anmietsituation wider

bildet keine Normaltarife ab

zeigt nur den Internetsondermarkt

basiert auf langen Vorbuchfristen

ignoriert den regionalen Markt

ist statisch

Erhebung ist, anders als behauptet, nicht anonym

Im Mai führte der VDA gemeinsam mit Mitgliedern und den Firmen Google so-wie ReachLocal eine Expertendiskussion in Hamburg durch. Die rund 30 Teilneh-mer hatten Gelegenheit, mit Experten aus

den Bereichen SEO, Marketing und Tech-nologie zu diskutieren und sich über kon-krete Entwicklungen zu informieren, die Automotive 4.0 mit sich bringt. Zudem konnten die Teilnehmer bei einer Führung

durch die Büros von Google schon jetzt Einblicke in die Zukunft der Arbeitsplatz-gestaltung gewinnen.

Automotive 4.0Mitgliederdiskussion bei Google in Hamburg

VDA

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8 Autovermieter Journal • 2/2016

Textile Architektur – auch als „Membran-bauweise“ bekannt – überrascht seit über 60 Jahren weltweit immer wieder mit Hin-guckern. Dabei überzeugt die Bauweise nicht nur optisch, sondern durch den effizi-enten Materialeinsatz auch in Punkto Zeit und Geld. Autovermietern und -händlern bieten sich hier kostengünstige, material-bewusste und flexible Alternativen zu kon-ventionellen Massivbauten.

Augenscheinlichstes Merkmal der Mem-branbauweise sind die hautartig gespann-ten Flächen aus dünnen, plastisch leicht verformbaren Materialien wie Folien, tech-nischen Textilien oder Gewebe. Je nach Konstruktion werden die Flächen durch Seile und/oder durch ein Skelett (zum Beispiel aus Stahl) für die nötige Stabili-tät auf Spannung gebracht. Das aus der Natur entlehnte Prinzip der geringsten Spannung bildet in textiler Form zugleich die Minimalfläche und verleiht eine ganz eigene Ästhetik.Der Mittelstand nutzt die Membranbau-weise neben der Fassadenverkleidung vor allem für freistehende oder additive Über-dachungen im Außenbereich. Dort bietet sie einen zuverlässigen Schutz vor Laub und Witterung, wodurch ein Großteil der Kehr-, Räumungs- und Reinigungsarbei-

ten entfallen. In Regionen mit häufigem und intensi-vem Hagel schlag (zum Bei-spiel Süddeutschland und Sachsen) schützen groß-zügig überdachte Flächen unter anderem vor Blech-schäden.Durch die Verwendung lichtundurchlässiger Mate-rialien (auch Transparenz ist möglich) können solche Überdachungen zudem als Blendschutz fungieren, der die darunter befindliche Flä-

che zwar ausleuchtet, aber vor intensiver Sonneneinstrahlung schützt. Das schafft vor allem in den Sommermonaten perfekt ausgeleuchtete und klimatisierte Oasen, die ohne energieaufwendige Kühlungs- und Lüftungssysteme auskommen.Je nach Bauweise kann ein komplett stütz-freier, selbsttragender Innenbereich ge-schaffen werden, in dem beispielsweise bei minimalem Kollisionsrisiko frei ran-giert werden kann.

Flexibilität und WirtschaftlichkeitMembranbauten sind dank eines mini-malistischen Materialumgangs sehr wirt-schaftlich. Ganz gleich ob auf technische Textilien, Folien oder Gewebe zurückge-griffen wird: Das Flächenmaterial ist dünn und leicht. Das wirkt sich positiv auf die Dimensionierung der Unterkonstruktion und auf die Material- und Transportkosten aus. Zeitaufwand und Kosten der Mon-tage sind aufgrund modularer Bauweise ebenfalls sehr gering und mit konventio-nellen Massivbauten nicht zu vergleichen. Bei Bedarf können textile Bauten sogar wieder abgebaut und umgesetzt werden.

Nachhaltig, wartungsarm und langlebigDie Materialien der Membran sind witte-rungs- und hitzebeständig, schmutzab-

weisend und reinigen sich mithilfe von Niederschlägen sogar selbst. Somit kön-nen die Bauten bei sachgemäßer Planung und Realisierung mehr als 20 Jahre nahe-zu wartungsfrei genutzt werden.Hat das Bauwerk dann doch irgendwann ausgedient oder ist eine Generalsanie-rung fällig, können je nach Wahl der Mate-rialien alle Elemente den Stoffkreisläufen zugeführt und recycelt werden.

ZeitlosOhne Frage besitzen in Membranbau-weise gefertigte Bauten oft eine zeitlose bis futuristische Ausstrahlung. Textile Architektur dient daher oft repräsentati-ven Zwecken. Nicht verwunderlich ist es daher, dass die „Haute Couture“ unter den Bauweisen auch von Größen wie Le Corbusier und Frei Otto eingesetzt wurde. Dabei ist ihre Erscheinung so vielseitig wie individuell. Sie kann sich einem Bestand beliebig anpassen, ihn ergänzen oder als Inszenierung genutzt werden. Bei Nacht können durch Einsatz von Leuchtmitteln, sehr sinnliche Effekte erzielt und Neugier für die inszenierte Fläche geweckt werden.

FazitAlles in allem liefert die Membranbauwei-se gegenüber der Massivbauweise in vie-len Fällen klare Argumente, da sie funktio-nale, wirtschaftliche und optische Aspekte per se miteinander verknüpft.Egal, ob die Architektur temporär oder dauerhaft angelegt werden soll: Textile Architektur bietet für jeden Bauherren ein spannendes Feld. Um die Möglichkeiten und Ansprüche für das eigene Bauvor-haben herauszuarbeiten, lohnt sich oft schon eine Erstberatung bei einem Archi-tekten.

lehmann/huq

Membranbauweise

Textile ArchitekturZwischen Haute Couture und Minimalismus für Jedermann

Weiteres zum Thema finden Sie hier: http://www.m-face.eu/de/home

VDA

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Auf dem Wirtschaftskongress der FDP-Landtagsfraktion NRW, der unter dem Titel „Zukunft durch Industrie – Zu-kunft für Industrie“ stattfand, diskutierte der VDA e. V. mit Vertretern aus Politik und Wirtschaft die kritischen Themen Infra struktur- und Bildungsentwicklung.

Auf dem Kongress verlangte der VDA e. V. in Anbetracht der anstehenden Herausfor-derungen durch den Übergang in die Wirt-schaft 4.0 eine bessere Unterstützung der Unternehmen durch die Politik und dazu die Entwicklung eines Masterplans, der die Unternehmen beflügelt und nicht im-mer weiter beschneidet. Konkret forderte der VDA e. V. mehr Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur und stabile sowie sichere Rahmenbedingungen für die Un-ternehmen.

Der VDA e. V. hatte unter anderem die Gelegenheit mit Christian Lindner MdL (Vorsitzender der FDP-Landtagsfrakti-on NRW), Ulrich Grillo (Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Indus-trie  e. V.), Dr. Philipp Breidenbach (Lei-ter des Forschungsdatenzentrums Ruhr,

Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirt-schaftsforschung), Ralf Kersting (Präsi-dent der Industrie- und Handelskammern in NRW) und Rolf Königs (Vorstandsvor-sitzender, Zukunft durch Industrie e. V.) zu sprechen.

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Im Diskurs VDA fordert einen Masterplan von der Politik

Der Kongress fand im Plenarsaal des Landtages NRW statt

VDA

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10 Autovermieter Journal • 2/2016

Nissan Leaf

Fahrfreude mit gutem GewissenElektrofahrzeug mit hoher Reichweite

Der erste Eindruck ist überaus gewinnend: Fahrspaß pur. Und weil der neue Nissan Leaf ein reines Elektrofahrzeug ist, hinter-lässt er dabei auch noch ein gutes Gewis-sen. Eine interessante Alternative für Auto-vermieter und ihre Kunden.

Der schnell ansprechende Wechsel-strom-Synchronmotor leistet 80 kW (109 PS). Aus dem Stand entwickelt er ein maximales Drehmoment von 254 Nm, was in etwa dem Leistungsniveau eines 2,5-Liter-V6-Benzinmotors entspricht. Der vom ersten Druck auf das „Gaspedal“ ab-solut lineare und spontane Vortrieb passt ideal zum bevorzugten Einsatzgebiet des Leaf: Innenstädte und deren Außenbezir-ke.Mit der Einführung des Modelljahrgangs 2016 und einer 30 kWh starken Batterie steigt die Reichweite des Nissan Leaf auf 250 Kilometer gemäß NEFZ (Neuer Euro-päischer Fahrzyklus). Das bemerkenswerte Reichweiten-Plus von 26  Prozent eröffnet den Fahrern des weltweit erfolgreichsten Elektrofahr-zeugs ein nochmals erweitertes Einsatz-spektrum. Schon der Aktionsradius von 199 Kilo metern des Leaf mit 24 kWh-Bat-

terie war und ist für die meisten Kun-den absolut ausrei-chend. Denn Fakt ist, dass weltweit 9  Prozent aller Au-tofahrer weniger als 120  Kilometer pro Tag zurückle-gen. In Deutsch-land betragen die Tagesfahrleistungen im Schnitt weni-ger als 80, in Japan und Großbritannien sogar weniger als 50 Kilometer.

So oder so gilt jedoch: Dank der stärke-ren Batterie mit 30 kWh Kapazität wird der Nissan Leaf mehr denn je eine echte Al-ternative zu konventionell angetriebenen Fahrzeugen. „Das meistverkaufte Elektro-auto der Welt wird jetzt noch besser“, sagt Paul Willcox, Chairman Nissan Europe. „Für viele europäische Kunden, denen bis-lang noch ein wenig Vertrauen in die Welt der Elektroautos fehlte, wird der Leaf mit

250 Kilometern Reichweite nun zur ersten Wahl.“Nissan ist von der Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der neuen 30-kWh-Batte-rie so überzeugt, dass das Unternehmen auf die Batterie eine Garantie von acht Jahren beziehungsweise 160.000 Kilome-ter Laufleistung gewährt.Der in den Ausstattungslinien Acenta und Tekna verfügbare Leaf mit 30 kWh großem Stromspeicher hat die gleichen Karosse-rieabmessungen wie die zusätzlich auch in Visia-Ausstattung angebotene Version mit 24 kWh-Akku. Beim Gewicht legt die ausdauerndere Variante nur um moderate 21 Kilogramm zu, weswegen die Werte für die Beschleunigung von 0 auf 100 km/h (11,5 Sekunden) und die Höchstgeschwin-digkeit (144 km/h) unverändert blieben. Im Basismodell Leaf mit 24 kWh Kapazität wird die Batterie über einen unter einer Klappe im Bug befindlichen Typ  1 Lade-anschluss (Wechselstrom, bis 3,6 kW) an einer Wallbox in rund 6,5 Stunden aufge-laden; dank des serienmäßigen Mode  3 Ladekabels (Typ 1/Typ 2) stehen Kunden zudem alle öffentlichen Ladesäulen offen.

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Autovermieter Journal • 2/2016 11

An der heimischen 230 Volt/16 A-Steck-dose nimmt ein kompletter Ladevorgang sieben bis acht Stunden in Anspruch – in der Regel wird hier über Nacht getankt, so zu jener Zeit, in der auch die Besitzer des Autos ihre „eigenen Batterien“ wieder aufladen.Optional bietet Nissan für alle drei Aus-stattungsversionen des Leaf einen Typ  1 Ladeanschluss mit 6,6 kW Leistung an. In Kombination mit dem Mode 3 Ladekabel ist das Stromtanken an 22 kW-Ladestatio-nen damit bereits in vier bis fünf Stunden abgeschlossen.

Quick charge: In 30 Minuten auf 80 Prozent LadekapazitätNoch fixer geht es bei Acenta und Tekna Versionen über den links vom „normalen“ Stecker liegenden Anschluss für einen „quick charge“ genannten Schnelllade-

vorgang. Unter Nutzung von CHAdeMO Schnellladestationen können Leaf-Besit-zer auch längere Fahrten planen. Denn ein solcher „Quick Charger“ führt 50 kW Hochspannungs-Gleichstrom zur Bat-terie  – das reicht, um den Akku in nur 30 Minuten von 0 auf 80 Prozent seiner Kapazität aufzuladen. Für das Modell Vi-sia ist der „Quick Charger“-Anschluss zum Preis von 490 Euro optional im An-gebot.

Windschnittiges DesignMit dem Anlauf der Europaproduktion im Werk Sunderland rollte ab Anfang 2013 aufgrund einer Vielzahl kleiner Änderun-gen ein im Grunde neuer Nissan Leaf von den Bändern.Leichte Retuschen an der Bugpartie senk-ten beim Euro Leaf den Cw-Wert von 0,29 auf 0,28. Der bislang im Kofferraumbe-

reich untergebrachte Onboard-Inverter (Wechselrichter) wanderte nach vorn in den Motorraum. Dabei gelang es Nissan, sowohl die Gewichtsverteilung als auch die Kontur der Motorhaube unverändert zu lassen.Auch der aktuelle Nissan Leaf baut auf der eigens für ihn entwickelten Bodengrup-pe mit einem Radstand von 2.700 Milli-metern auf. Er ist 4.445 Millimeter lang, 1.770 Millimeter breit und 1.550 Millime-ter hoch. Die tief heruntergezogene, ver-gleichsweise kurze Frontpartie wird von schlanken, nahezu vertikalen Scheinwer-fern eingerahmt.Bei der Gestaltung des Karosseriekör-pers orientierten sich die Leaf Designer am Prinzip der „smart fluidity“  – flie-ßende, dem Auge schmeichelnde Linien mit zugleich hoher aerodynamischer Effi-zienz.

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Die Drive-CarSharing gehört zu den richtungsweisenden Impulsgebern in der Elektromobilität. Seit 2009 arbeiten wir aktiv an verschiedenen Projekten zur E-Mobilität, wie zum Beispiel RUHRAUTOe, E-Carflex Bu-siness, mit, um das Umweltbewusstsein zu stärken und das Potential der Elektromobilität aufzuzeigen. Zusätzlich engagiert sich die Drive- CarSharing auch in Netzwerken zur E-Mobilität und treibt den Ausbau von Ladeinfrastrukturen in Städten und Kommunen voran. Gerne möch-ten wir uns mit Ihnen darüber austauschen, wie ein umweltkonformes Umdenken das Verkehrsbild in den Städten verändern und wie Nachhal-tigkeit den Klimaschutz auch in Ihrer Region positiv beeinflussen kann. Lassen auch Sie sich durch variable Mietmodelle ohne Anschlussver-pflichtung und den günstigen Konditionen der Elektromobilität überzeu-gen.

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Autovermieter Journal • 2/2016 13

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Vorläufer des Autos gab es schon vor 500 Jahren, als findige Köpfe versuchten, mit Wind und Muskelkraft ein Fahrzeug anzutreiben. Das erste „richtige“ Automo-bil baute aber erst 1886 Carl Benz. Er wen-dete den von Nikolaus August Otto zehn Jahre zuvor erfundenen Viertaktmotor als Erster auf ein Straßenfahrzeug an und er-hielt dafür ein Patent.

Am 15. Januar 1896, also vor 120 Jahren, wurde vom Pariser Automobilclub die erste Autovermietung der Welt gegrün-det. Die Idee dahinter: nicht so sehr Geld verdienen als vielmehr die Menschen mit den motorisierten Fahrzeugen vertraut machen.Damals – ganz im Gegensatz zu heute – hatte nicht jede Familie ein oder sogar mehrere Autos in der Garage stehen. Man reiste entweder mit der Eisenbahn oder für kürzere Strecken mit der Pferdekut-sche. Das Automobil war das erste Fahr-zeug, das frei vom Schienenverkehr funk-tionierte und keinerlei Zugtiere benötigte. Das machte vielen Menschen Angst.

Revolutionär: Fahren nur mit TreibstoffAbsolut revolutionär: Ab sofort bewegten sich Automobile nur durch die Verbren-nung von Treibstoff fort und konnten fah-ren, wohin der Fahrer wollte. Viele Men-schen waren skeptisch, aber dennoch neugierig. Genau das machte sich der Pariser Automobilclub zehn Jahre später, 1896, zunutze. Er verlieh die befremdli-chen Motorkutschen an jeden, der einfach einmal ausprobieren wollte, ein Auto zu fahren.

Hertz erobert die USAIn den USA, wo die Menschen innerhalb des Landes viel größere Strecken zurückle-gen müssen als beispielsweise in Deutsch-land, wurde die erste Autovermietung schnell ein Hit. 1918 als Rent-a-Ford ge-gründet, baute der 22 Jahre alte Walter L. Jacobs seine Flotte innerhalb von fünf Jahren von zwölf auf 565 Fahrzeuge aus. Schließlich verkaufte er das Unternehmen an John Hertz, der es in Hertz-Drive-your-self umbenannte. Noch heute ist Hertz die größte Autovermietung weltweit.

Motorkutschen für alle

120 Jahre Autovermietung Startschuss fiel 1896 in Paris

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14 Autovermieter Journal • 2/2016

Alle Fahrzeughersteller werben zurzeit mit dem Begriff „CONNECTED CAR“. Was steckt eigentlich dahinter? Welchen Nut-zen habe ich davon? Wie kann ich meinen bestehenden Fuhrpark „connecten“? Die-se Fragen möchte ich an dieser Stelle gerne beantworten.

Der Begriff „Connected Car“ bedeutet, dass Informationen und Daten aus dem

Fahrzeug an einen Server gesendet und zur Auswertung zur Verfügung gestellt werden.Lösungen bieten verschiedene Hersteller von Telematik Systemen an. Hier ist zu un-terscheiden, welche Daten zur Verfügung gestellt werden und was für den jeweiligen Fuhrpark von Relevanz ist. Die Kosten für die Montage und Demontage sollten bei Fahrzeugwechsel überschaubar bleiben. Hierzu eignen sich sogenannte OBD – II  Dongles, der Stecker wird lediglich in den OBD-Diagnose-Anschluss Ihres Fahr-zeugs gesteckt, der sich seit Baujahr 2001 in allen Fahrzeugen befindet.Sie müssen die Einheit nicht über Blue-tooth verbinden oder manuell auslesen. Der OBD-Dongle verfügt über eine einge-baute SIM-Karte, die eine direkte Verbin-dung mit dem Server herstellt. Sofort mit dem Aufstecken stehen alle Daten unmit-telbar zur Verfügung.Der OBD Dongle zeichnet den Status Ih-res Fahrzeuges permanent auf. Kündigt sich beispielsweise ein technisches Prob-lem an bzw. die Qualität der Batterien wird schlechter – Sie erfahren es, bevor Sie am Straßenrand liegen bleiben!Über den eingebauten GPS-Tracker wis-sen Sie immer genau, wo sich Ihr Fahr-zeug gerade befindet. Das ist vor allem von Vorteil, wenn die Fahrzeuge von ande-ren Personen genutzt werden.Natürlich ist auch die Einrichtung von GEO-Zonen möglich. Hier lassen sich de-finierte Bereiche markieren, zum Beispiel:

Landesgrenzen, Rennstrecken etc. Auto-matisch wird der Fuhrparkverantwortliche über den Ein- bzw. Austritt der GEO-Zone per Mail, SMS oder APP informiert und hat die Möglichkeit, zeitnah entsprechen-de Maßnahmen zur Sicherstellung des Fahrzeugs einzuleiten.Der OBD Dongle hilft Ihnen außerdem bei der Einsparung von Fahrzeugkosten in Bezug auf Wartung, Reparaturen und Ben-zin. Da Ihr Fahrzeug immer „connected“ ist, sind Sie stets über den genauen Status informiert.Erfahren Sie mehr über die Fehlercodes Ihres Fahrzeugs und lernen Sie, diese zu verstehen! Durch die deutliche Angabe von Fehlermeldungen können Sie zielge-richtet abschätzen, welche Wartungs- und Reparaturkosten auf Sie zukommen. Auf diese Weise lässt sich die Schwere der Stö-rung gut einschätzen und Sie vermeiden unnötige Besuche in der Werkstatt, bzw. können die Werkstatt gezielt aufsuchen, um eine Verschlimmerung des Problems zu vermeiden.Somit kann man zusammenfassen, dass ein „CONNECTED CAR“ nicht zwangs-läufig neu angeschafft werden muss. Mit geringem finanziellen Aufwand lässt sich aus jedem Fahrzeug praktisch im Hand-umdrehen durch das Aufstecken des OBD Dongles ein vernetztes Kraftfahrzeug ma-chen.

Reimund Clusen, Prokurist Wollnikom GmbH

Connected Car – Was bedeutet das?

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Autovermieter Journal • 2/2016 15

CarSharing ist die ökologisch verträg-lichste Art, einen Pkw zu nutzen. Emissi-onsfreie Fahrzeuge, zumal wenn sie mit Ökostrom betrieben werden, würden sehr gut zum Image des CarSharing passen. Doch auch dort lässt der Elektro-Boom weiter auf sich warten.

Rund 11 Prozent der CarSharing-Fahrzeu-ge in Deutschland fahren vollelektrisch. Das ist zwar weit mehr als in Deutschland insgesamt, wo Elektrofahrzeuge gerade

einmal 0,057 Prozent des Pkw-Bestandes ausmachen. Aber der Anteil der Elekt-romobilität ist doch auch im CarSharing weiterhin überschaubar. Dafür sind gleich mehrere Probleme verantwortlich.Zunächst sind die Fahrzeuge auch für die CarSharing-Anbieter in der Anschaffung immer noch wesentlich teurer als Fahr-zeuge mit konventionellem Antrieb. Zu-dem müssen die Anbieter derzeit die Kos-ten der Ladeinfrastruktur an den CarSha-ring-Stationen oftmals selbst tragen. Und

schließlich sinkt durch die Standzeiten während des Ladevorgangs die Verfügbar-keit. Um den Kunden dieselbe Fahrzeug-verfügbarkeit wie bei Autos mit Verbren-nungsmotor zu bieten, müssen deshalb mehr Fahrzeuge und zusätzliche Stellflä-chen bereitgehalten werden.Aus allen diesen Gründen ist der Betrieb von Elektrofahrzeugen für die meisten CarSharing-Anbieter heute wirtschaftlich nicht darstellbar. Dass trotzdem schon so viele CarSharing-Fahrzeuge elektrisch fah-ren und es sogar ein paar vollelektrische CarSharing-Flotten gibt, liegt in aller Regel an staatlicher Förderung in Modellprojek-ten. In manchen Fällen auch einfach am Enthusiasmus der Anbieter.

CarSharing und Elektromobilität passen gut zusammen. Eigentlich.

Über den Bundesverband CarSharing e. V. (bcs):

Der Bundesverband CarSharing e. V. vertritt die Interessen der CarSha-ring-Branche auf regionaler und na-tionaler Ebene. 122 der insgesamt 150 deutschen Anbieter sind zurzeit im bcs organisiert.

Homepage: www.carsharing.de

Die Veranstaltung ist schon legendär, das Programm für Autovermieter bietet stets erfreuliche Überraschungen. Diesmal fin-det das Jahrestreffen der Car Rental Ve-terans (CRV) vom 28. bis 30. 8. 2016 im komfortablen Vier-Sterne-Hotel Courtyard by Marriot in Bremen statt.

Auf dem Programm stehen unter ande-rem eine Rundfahrt mit dem CRV-Bus, ein geführter Altstadt-Rundgang sowie ein Abschlussabend im Festsaal des Hotels. Das Treffen sowie der Gedan-kenaustausch mit alten Kollegen ist für Autovermieter stets ein Hochgenuss und

erfreut sich Jahr für Jahr steigender Be-liebtheit.Anmeldungen nimmt wie immer CRV-Prä-sident Helmut Habenbacher unter Telefon 0 21 31/95 84 60 oder [email protected] entgegen.

www.car-rental-veterans.de

Car Rental Veterans

Einladung zum Jahrestreffen in Bremen

Nachrichten

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Europcar ist die führende Autovermietung in Europa und seit Juni 2015 an der fran-zösischen Börse Euronext in Paris gelistet. Europcar bietet weltweit in über 140 Län-dern individuelle Mobilitätskonzepte an. Allein in den neun Ländergesellschaften (Deutschland, Frankreich, UK, Italien, Spanien, Portugal, Belgien, Australien und Neuseeland) stehen über 190.000  Fahr-zeuge an rund 3.700 Mietstationen zur Verfügung. Das Unternehmen beschäftigt weltweit 6.000 Mitarbeiter und hat 2015 einen Umsatz von 2,14 Milliarden Euro er-wirtschaftet.

Europcar ist seit 2006 durch die Akquisi-tion nationaler Autovermieter, Übernah-men von Franchisepartnern sowie strate-gischen Allianzen mit globalen Autover-mietern gewachsen. Im Juni 2013 hat Eu-ropcar eine Kooperation mit Advantage, dem viertgrößten Autovermieter in Nord-amerika, und im November desselben Jahres mit Discount, einem der größten Autovermieter in Kanada, geschlossen.

Gemeinsam bilden die drei Unternehmen eines der weltweit größten Netzwerke im Autovermietmarkt.Europcar Deutschland ist die größte Län-dergesellschaft innerhalb der Europcar Gruppe und bietet mit einem Netz von 520 Standorten die beste Erreichbarkeit in Deutschland. Das Unternehmen bewegt 42.000 Fahrzeuge (davon ca. 4.500 Nutz-fahrzeuge) in Deutschland und beschäf-tigt rund 1.500 Mitarbeiter. 2014 verzeich-nete das Unternehmen einen Umsatz von 518 Millionen Euro. Im Jahr 2015 konnte der Jahresumsatz sogar noch einmal auf 545 Millionen Euro gesteigert werden.Als Europas führende Autovermietung bietet Europcar seinen Kunden optimale Lösungen für die wachsende Vielfalt an Mobilitätsbedürfnissen, eine moderne, hochwertige Fahrzeugflotte und einen erstklassigen, persönlichen Service. Da Mobilität immer individueller wird und im Leben der Menschen eine immer größere Rolle spielt, sieht sich Europcar als starker Mobilitätspartner für seine Kunden, der

ihnen entsprechend des Claims „moving your way“ individuelle Mobilitäts-lösungen zur Verfügung stellt. Dabei agiert das Un-ternehmen stets professi-onell und zuverlässig und bietet so ein Höchstmaß an Qualität.Zum Verständnis von Qualität und Service ge-hört für Europcar auch ein konsequenter Schutz der Umwelt. Deswegen inves-tiert das Unternehmen in zahlreiche Initiativen und Geschäftsprozesse, um die Ressourcen der Natur nachhaltig zu schonen und für spätere Generationen zu erhalten. Europcar hat sich auf eine weitreichende Umwelt-Charta verpflich-tet, die alle Geschäftsberei-che umfasst. Diese Charta

ist seit Mai 2008 von dem renommierten Bureau Veritas, dem Weltmarktführer in der Zertifizierung von Managementsyste-men, bescheinigt. Europcar setzt seinen Einsatz für den Umweltschutz durch eine Kennzeichnung der schadstoffarmen Au-tos auf der Europcar Homepage fort.Durch Hervorhebung „grüner“ Autos mo-tiviert das Unternehmen seine Kunden dazu, sich bewusst für umweltschonende Mobilität zu entscheiden. Alle Fahrzeuge der Europcar Flotte sind Fahrzeuge mit modernen, hinsichtlich ihrer Effizienz op-timierten Motoren und entsprechen der aktuell höchsten Schadstoffnorm Euro 5.Die moderne, hochwertige Fahrzeugflot-te reflektiert die hohen Qualitätsansprü-che von Europcar. Sie besteht aus über 42.000  Fahrzeugen, umfasst über 250 verschiedene Modelle von 24  renom-mierten Herstellern und deckt sämtliche Kategorien vom City-Flitzer bis zur luxuri-ösen Limousine ab. Für den individuellen Transportbedarf hält der Autovermieter außerdem eine große Auswahl an Trans-portern und Lkw in verschiedenen Größen bereit. Die Nutzung kann als Kurzzeit- und auch als Monatsmiete realisiert wer-den. Ein umfangreiches Zusatzsortiment wie mobile und fest installierte Navigati-onssysteme, wintertaugliche Bereifung, Schneeketten oder Kindersitze ergänzen das Angebot. Umzugshilfen wie Kartons, Packdecken und Gurte sind ebenfalls bei Bedarf erhältlich. Das Loyalitätspro-gramm Privilege bietet zusätzliche Ser-vice-Vorteile für Stammkunden.Zahlreiche Auszeichnungen wie das Test-ergebnis „Bester Autovermieter 2014“ der Leserwahl der Fachzeitschrift Firmenauto oder die World Travel Awards als Europas führender Autovermieter und führendes Unternehmen für grüne Transportlösun-gen bestätigen Kundenorientierung und Einsatz für den Umweltschutz. Des Weite-ren zeichnet die Studie „Top Arbeitgeber Deutschland 2015“ des international an-erkannten CRF Institute Europcar für sein hervorragendes und modernes Personal-management aus.

Europcar

Vorreiter in Serviceleistung und Qualität

16 Autovermieter Journal • 2/2016

Nachrichten

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Arbeitsbühnenvermietung – ein lukrativer Zugewinn? Christian Eckl, Verleger des Autovermieter Journal, im Gespräch mit Ludger Pottbecker, Vertriebsleiter der Düsseldorfer Arbeitsbühnenvermietung Gerken

„Gerken vermietet Arbeitsbühnen“ – un-ter diesem Motto bietet der Düsseldorfer Arbeitsbühnenvermieter seit 1989 seinen Kunden hochwertige Arbeitsbühnen zur Miete an. Was als Malerbetrieb mit einer Maschine in Düsseldorf begann, ist heute ein mittelständisches Familienunterneh-men mit mehr als 20 Niederlassungen im Bundesgebiet und den Niederlanden. Aus der ersten Arbeitsbühne wurden mehr als 4.200 verschiedene Maschinen und über 400 verschiedene Maschinentypen. Die Gerken GmbH ist auch heute inhaberge-führt und auf Augenhöhe mit dem Hand-werk. Wir haben mit Ludger Pottbecker, Vertriebsleiter bei Gerken, gesprochen, wie Autovermieter vom Vermietgeschäft profi-tieren können.

Autovermieter Journal: Herr Pottbecker, was kann Gerken als Arbeitsbühnenver-mieter unseren Lesern bieten? Ludger Pottbecker: Für Autovermieter kann es durchaus lukrativ sein, neben der eigenen Fahrzeugflotte weitere Maschi-nen wie beispielsweise Arbeitsbühnen in den Mietpark aufzunehmen. Da diese Ma-schinen in der Regel eher weniger häufig

bei einem Autovermieter angefragt wer-den, macht die Zumietung durchaus Sinn. Hier kommen wir ins Spiel, denn Gerken versteht sich auch als Vermieter für Ver-mieter und bietet Qualität, die man gerne weitervermietet.

Autovermieter Journal: Was genau kann Gerken im Speziellen anbieten?

Ludger Pottbecker: Gerken hat als mit-telständisches Unternehmen seine Wur-zeln im Handwerk und kennt die Sorgen und Nöte seiner Kunden. Im Gegensatz zu Konzernen zählt bei unseren Nieder-lassungen der persönliche Kontakt zum Kunden. Wir können deshalb sehr indi-viduelle Angebote für Autovermieter ma-chen.

Autovermieter Journal: Das heißt, es gibt spezielle Konditionen für Autovermieter?

Ludger Pottbecker: Genau, Autovermieter erhalten individuelle Preise je nach Miet-aufkommen.

Autovermieter Journal: Was für Maschi-nen bieten Sie zur Miete an?

Ludger Pottbecker: Gerken bietet alle Ma-schinen an, die auf dem Markt verfügbar sind, und das in großen Stückzahlen. Neben kostengünstigen, einfach zu be-dienenden Selbstfahrern haben wir auch Spezial- und Industriegeräte bis 103 Me-ter Arbeitshöhe im Programm. Alle Ma-schinen sind sofort einsatzbereit. Und wir sind mit unserem Angebot immer auf der technischen Höhe der Zeit – allein in diesem Jahr treffen bei uns über 500 neue Arbeitsbühnen ein.

Autovermieter Journal: Wie kommen un-sere Leser an diese Maschinen?

Ludger Pottbecker: Idealerweise kontak-tieren Ihre Leser mich direkt und wir ver-mitteln dann den regionalen Kontakt zu einer unserer 20 Niederlassungen. Unse-re Maschinen sind so stationiert, dass wir flächendeckend anbieten können. Die per-manente Einsatzbereitschaft und unser hoher Qualitätsstandard werden durch unsere Werkstätten vor Ort gewährleistet. Der 24-Stunden-Notruf ergänzt das viel-fältige Angebot.

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18 Autovermieter Journal • 2/2016

Monat Audi BMW Opel Mercedes Renault VW

Juli 3er GT (Facelift)

E-Auto (Premiere) Up (Facelift)

August E-Klasse T-Modell, GLC Coupe

September Q5 Zafira Tourer (Facelift) Scénic, Mégane Grandtour

Beetle Cabrio (Facelift), Beetle (Facelift)

Quelle: www.auto-news.de

Neuwagen-Premieren

Am 04.05.2016 wurde die EU Daten-schutz-Grundverordnung im EU Amts-blatt veröffentlicht. 20 Tage nach der Veröffentlichung trat eine Verordnung in Kraft, also die EU Datenschutz-Grund-verordnung (EU DS GVO) somit zum 25.05.2016. Weitere zwei Jahre später wird die EU DS GVO gültig, das ist der 25.05.2018.

Nun gilt es, sowohl für nicht-öffentliche (Unternehmen und Vereine) als auch öf-fentliche (Behörden) Stellen, sich auf die-sen Termin vorzubereiten. Zuvor ist noch der deutsche Gesetzgeber gefordert, die nationalen Öffnungsklauseln in der Ver-ordnung zu nutzen und entsprechend auszugestalten. Um nicht unglaubwürdig

zu erscheinen, muss es Ziel sein, das bis-herige Schutzniveau nicht zu unterlaufen. Ob das beabsichtigt ist und am Ende auch gelingt, darf mit Spannung erwartet wer-den.Die offizielle Veröffentlichung des mehr-sprachigen (und somit auch deutschen) Textes finden Sie auf den Webseiten der EU unter folgendem Link: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri= uriserv:OJ.L_.2016.119.01.0001.01.DEU

Erste Aussagen zur EU DS GVO:• Weiterhin ein Verbotsgesetz• Ersetzt als Verordnung nationales

Recht• Rechtsvorschrift oder Einwilligung wei-

terhin Erlaubnistatbestand

• Zweckbindung bleibt erhalten• Einwilligung dann auch elektronisch

möglich (bisher eigentlich Schriftform-erfordernis)

• Erweiterte Rechte der Betroffenen: An-gabe der voraussichtlichen Speicher-dauer, Recht auf Vergessen werden, Datenportabilität uvm.

• Weiterhin kein Konzernprivileg• Auftragsdatenverarbeitung: auch der

Auftragnehmer kann zukünftig vom Betroffenen haftbar gemacht werden!

• Verschärfte Sanktionen: bisher 50.000 bis 300.000 Euro Bußgeld, zukünftig 2 % auf weltweiten Jahresumsatz

Sascha Kuhrau

Datenschutz-Grundverordnung geht an den Start

Die EUROPA SERVICE Autovermietung lädt diesmal zu ihrer Jahrestagung vom

30.9. bis zum 3.10.2016 nach Mallorca ins 4* IBEROSTAR Club Cala Barca ein.

EUROPA SERVICE Jahrestagung

Recht

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Autovermieter Journal • 2/2016 19

Es ist nicht neu, zu hören, dass der ganz überwiegende Teil der Haftpflichtversi-cherer die Kosten für einen unfallbedingt angemieteten Ersatzwagen nach der so-genannten Fraunhofer Liste reguliert oder gar noch niedriger.

Die Versicherer begründen die massiven Kürzungen damit, dass nach „der Recht-sprechung“ eben nur der gekürzte Betrag zu erstatten sei. Leider geben sich des Öfteren Autover-mieter den massiven Kürzungen kampflos geschlagen und akzeptieren erhebliche Abschläge bei der Regulierung der Miet-wagenabrechnungen.Es mag auch sein, dass das eine oder andere Gericht nur die auf das Fraunho-fer Niveau gekürzten Mietwagenkosten zuspricht. Auch läuft man auch bei eben diesen Gerichten mit viel Überzeugungs-arbeit ins Leere. Dies hat einen schlicht-weg menschlichen Hintergrund.Die Entscheidungen an Gerichten werden von Menschen getroffen. Und Menschen tendieren nun einmal dazu, in Routine zu verfallen. Und Routine ist nicht so einfach abzulegen.Es ist gleichwohl falsch zu behaupten, dass die herrschende Rechtsprechung Mietwagenkosten nur nach dem von den Haftpflichtversicherern gekürzten Tarifen zuspricht. Die Realität an deutschen Ge-richten sieht vielmehr so aus, dass in vie-len Fällen erfolgreich gegen die mitunter willkürlichen und massiven Kürzungen der Autoversicherer vorgegangen werden kann.Es entscheiden nach wie vor viele Richte-rinnen und Richter, die das Schadensrecht verstanden haben und richtig anwenden. Der Schwerpunkt unserer anwaltlichen Arbeit mit dem Thema Mietwagenkosten liegt heute neben der präzisen Kennt-nis der jeweils örtlichen Rechtsprechung darin, dem Mandanten aufzuzeigen, mit welchem wirtschaftlichen Risiko die

Durchsetzung der Mietwagenkosten au-ßergerichtlich und gerichtlich möglich ist. So bestehen grundsätzlich gute Chancen, die auf das Fraunhofer-Niveau gekürzte Abrechnung von Mietwagenkosten ganz oder zumindest teilweise nachreguliert zu bekommen.Um dies mit einem für den Autovermieter betriebswirtschaftlich sinnvollen Aufwand betreiben zu können, legen wir großen Wert auf eine dauerhafte und engmaschi-ge Zusammenarbeit zwischen Autover-mietung und Anwalt.Die erfolgreiche Geltendmachung von Mietwagenkosten beginnt daher nicht erst mit der Übersendung der Abrechnungs-unterlagen an unsere Kanzlei, sondern viel früher, bereits bei der Anmietung des Ersatzwagens durch Ihren Kunden. Es ist wichtig, dass bereits in diesem Stadium alle schadensrelevanten Daten aufgenom-men werden.Die Datenerfassung hat für Sie den Vor-teil, dass wir Ihnen als Autovermietung aufgrund der übersandten Daten mittei-len können, wie erfolgreich die Geltend-machung der noch offenen Mietwagen-kosten sein wird. Aufgrund unserer langjährigen schwer-punktmäßigen Tätigkeit im Bereich der Mietwagenkostenregulierung prüfen wir

an den bis zu fünf bestehenden Gerichts-ständen für Schadensersatzansprüche aus Verkehrsunfällen, bei welchem Ge-richt mit welcher realistischen Nachregu-lierung zu rechnen ist.Hierdurch können wir für unsere Mandan-ten effektiv gegen die massiven Kürzun-gen der Autoversicherer vorgehen und die prozessualen Risiken minimieren.Wenn Sie sich noch nicht geschlagen ge-geben und wir Ihr Interesse für diesen betriebswirtschaftlich wichtigen Bereich Ihrer Autovermietung geweckt haben, stehen wir Ihnen gern für weitere Infor-mationen unter Tel.: 0335 545461 oder per E-Mail: [email protected] zur Verfü-gung.

RA Raik Dahlmann

Mietwagenkosten

Fraunhofer, das war’s gewesen?

Recht

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