Nr. 3 Darmstadt, den 1. März 2005 D1205 B · Das Recht der EKHN; 13. Ergänzungslieferung 81...

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Inhalt SYNODE Beschlüsse der 2. Tagung der Zehnten Kirchensynode der EKHN in Frankfurt am Main vom 23. bis 27. November 2004 66 GESETZE UND VERORDNUNGEN Fach-/Profilstellenverordnung (FPVO) vom 18. November 2004 69 DIENSTNACHRICHTEN Dienst- und Ordinationsjubiläen 71 Ordinationen 71 Ernennungen 71 Ruhestandsversetzungen 72 Verschiedenes 72 BEKANNTMACHUNGEN Kirchliches Verfassungs- und Verwaltungsgericht der EKHN; Beschluss des Präsidiums über die Zusammensetzung der Kammern, die Vertretung der Mitglieder, die Geschäftsverteilung und die Geschäftsordnung für die Zeit vom 1.1.2005 bis 31.12.2007 vom 10. Dezember 2004 74 Satzung der Stiftung der EKHN vom 4. November 2004 76 Arbeitsrechtsregelung zur Änderung der Arbeitervertragsordnung vom 24. November 2004 77 Arbeitsrechtsregelung zur Änderung der Ausbildungsordnung vom 24. November 2004 78 Arbeitsrechtsregelung vom 2. Februar 2005 78 Landeskirchensteuerbeschluss für das Jahr 2005 79 Potentialanalyse 80 Festlegung der Zahl der Einstellungsplätze für Pfarrvikarinnen und Pfarrvikare im zweiten Halbjahr 2005 80 Das Recht der EKHN; 13. Ergänzungslieferung 81 Pfarrstellen für Gemeindeaufbauprojekte 81 Namensänderung der Evangelischen Martin-Luther-Gemeinde Steinberg 81 Namensänderung der Evangelischen Kirchengemeinde Kirberg 81 Umwandlung einer vollen Pfarrstelle bei der Evangelischen Kirchengemeinde Runzhausen, Evangelisches Dekanat Gladenbach, in eine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) 82 Umwandlung der Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) bei der Evangelischen Kirchengemeinde Oberhörlen, Evangelisches Dekanat Gladenbach, in eine volle Pfarrstelle 82 Umwandlung der bisherigen Pfarrvikarstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) bei der Evangelischen Kirchengemeinde Dautphe, Evangelisches Dekanat Gladenbach, in eine volle Pfarrvikarstelle 82 Umwandlung der Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Liebenscheid, Evangelisches Dekanat Bad Marienberg, in eine 0,75 Pfarrstelle 82 Bekanntgabe neuer Dienstsiegel 83 STELLENAUSSCHREIBUNGEN 84 Darmstadt, den 1. März 2005 D1205 B Nr. 3

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Inhalt

SYNODE

Beschlüsse der 2. Tagung der ZehntenKirchensynode der EKHN in Frankfurt am Main vom 23. bis 27. November 2004 66

GESETZE UND VERORDNUNGEN

Fach-/Profilstellenverordnung (FPVO) vom 18. November 2004 69

DIENSTNACHRICHTEN

Dienst- und Ordinationsjubiläen 71Ordinationen 71Ernennungen 71Ruhestandsversetzungen 72Verschiedenes 72

BEKANNTMACHUNGEN

Kirchliches Verfassungs- und Verwaltungsgericht der EKHN;Beschluss des Präsidiums über dieZusammensetzung der Kammern, die Vertretung der Mitglieder, die Geschäftsverteilung und die Geschäftsordnung für die Zeit vom 1.1.2005 bis 31.12.2007vom 10. Dezember 2004 74

Satzung der Stiftung der EKHN vom 4. November 2004 76Arbeitsrechtsregelung zur Änderung derArbeitervertragsordnung vom 24. November 2004 77

Arbeitsrechtsregelung zur Änderung derAusbildungsordnung vom 24. November 2004 78

Arbeitsrechtsregelung vom 2. Februar 2005 78

Landeskirchensteuerbeschluss für das Jahr 2005 79

Potentialanalyse 80

Festlegung der Zahl der Einstellungsplätze für Pfarrvikarinnen und Pfarrvikare im zweiten Halbjahr 2005 80

Das Recht der EKHN; 13. Ergänzungslieferung 81

Pfarrstellen für Gemeindeaufbauprojekte 81

Namensänderung der Evangelischen Martin-Luther-Gemeinde Steinberg 81

Namensänderung der EvangelischenKirchengemeinde Kirberg 81

Umwandlung einer vollen Pfarrstelle bei der Evangelischen KirchengemeindeRunzhausen, Evangelisches Dekanat Gladenbach, in eine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) 82

Umwandlung der Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) bei der Evangelischen Kirchengemeinde Oberhörlen, Evangelisches Dekanat Gladenbach, in eine volle Pfarrstelle 82

Umwandlung der bisherigen Pfarrvikarstelle mit eingeschränktemDienstauftrag (1/2) bei der EvangelischenKirchengemeinde Dautphe, EvangelischesDekanat Gladenbach, in eine volle Pfarrvikarstelle 82

Umwandlung der Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Liebenscheid, Evangelisches Dekanat Bad Marienberg, in eine 0,75 Pfarrstelle 82

Bekanntgabe neuer Dienstsiegel 83

STELLENAUSSCHREIBUNGEN 84

Darmstadt, den 1. März 2005 D1205 BNr. 3

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 3 · 200566

Beschlüsse der 2. Tagung der Zehnten Kirchensynodeder EKHN in Frankfurt am Main vom

23. bis 27. November 2004

1. Die Beschlussfähigkeit der Synode wird festgestellt.

2. Folgende Berichte werden entgegengenommen:

- des Präses

- der Ausschussvorsitzenden

- der Kirchenleitung über die Ausführung von Syn-odalbeschlüssen

- der Kirchenleitung über die Behandlung synodalerAnträge, die der Kirchenleitung als Material über-wiesen wurden

- Bericht gem. § 2 (7) Visitationsgesetz

- der Kirchenleitung zur UEK

- der EKD-Synodalen über die 2. Tagung der ZehntenKirchensynode der EKD

- der Kirchenleitung über den Jugendkirchentag2004

- der synodalen Arbeitsgruppe über die möglicheVerwendung der bestehenden Rücklage für Kin-dertagesstätten

- der Kirchenleitung über die Neuorganisation derArbeit mit Frauen und Aufbau einer Fachberatungfür Frauen- und Familienbildung im Zentrum Bil-dung

- der Kirchenleitung über die Tätigkeit und Entwick-lung der Zentralen Pfarreivermögensverwaltung(ZPV)

- der Kirchenleitung über die Weinbauverwaltung derEKHN (Abschlussbericht)

3. Die Jahresrechnung der EKHN für das Haushaltsjahr2003 (Drucksache Nr. 51/04) wird entgegengenommen;der Kirchenleitung wird Entlastung erteilt.

4. Das Kirchengesetz über die Feststellung des Haus-haltsplanes (einschl. Stellenpläne und Landeskirchen-steuerbeschluss), Wirtschaftspläne, Haushaltsplan-Zweckvermögen und Darlehensfonds der EKHN fürdas Haushaltsjahr 2005 (Drucksache Nr. 54/04) wirdverabschiedet.

5. Im Stellenplan „Handlungsfeld Verkündigung“ sollendie kw-Vermerke 2,75 Stellen bei den EvangelischenStudierendengemeinden bei den großen Hochschul-gemeinden angebracht werden. Damit kann die wert-volle Arbeit in der Fläche an möglichst vielenStandorten erhalten bleiben.

6. Das Kirchengesetz zur Erhöhung der Wochenar-beitszeit für Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamte

(Drucksache Nr. 55/04) wird verabschiedet.

7. Das Kirchengesetz zur Kürzung des Weihnachtsgeldesfür Pfarrerinnen und Pfarrer und Kirchenbeamtinnenund Kirchenbeamte (Drucksache Nr. 56/04) wird nachder 1. Lesung mit den entsprechenden Anträgen anden Verwaltungsausschuss (federführend), den Rechts-ausschuss und den Finanzausschuss verwiesen.

8. Das Kirchengesetz über den Dienst der Prädikantinnenund Prädikanten (Neufassung des Lektoren- undPrädikantengesetzes) (Drucksache Nr. 57/04) wird nachder 1. Lesung mit den entsprechenden Anträgen anden Theologischen Ausschuss (federführend), denRechtsausschuss, den Verwaltungsausschuss und denAusschuss für Öffentlichkeitsarbeit, Mitgliederorien-tierung und Gemeindeentwicklung verwiesen.

9. Das Kirchengesetz zur Änderung der Kirchen-gemeindeordnung und der Dekanatssynodalordnung(Drucksache Nr. 58/04) wird mit Änderungen be-schlossen.

10. Das Kirchengesetz zur Neufassung der Kirchen-gemeindeordnung (geschlechtergerechte Sprache)(Drucksache Nr. 59/04) wird nach der 1. Lesung mit denentsprechenden Anträgen an den Rechtsausschussverwiesen.

11. Das Kirchengesetz zur Neufassung des Gleich-stellungsgesetzes (Drucksache Nr. 60/04) wird nachder 1. Lesung mit den entsprechenden Anträgen anden Verwaltungsausschuss (federführend), den Rechts-ausschuss und den Finanzausschuss verwiesen.

12. Das Kirchengesetz zur Aufsicht bei Beteiligung an privat-rechtlichen Unternehmen (Drucksache Nr. 71/04) wirdnach der 1. Lesung an den Rechnungsprüfungsausschuss(federführend) und den Finanzausschuss verwiesen.

13. Das Kirchengesetz zur Änderung des Kirchengesetzesüber die Vermögensverwaltung und das Haushalts-,Kassen- und Rechnungswesen der EKHN (KirchlicheHaushaltsordnung – KHO) vom 3. Dezember 1999(Drucksache Nr. 72/04) wird beschlossen.

14. Oberkirchenrätin Cordelia Kopsch wird für die Zeit vom1. Februar 2005 für die Dauer von acht Jahren zurStellvertreterin des Kirchenpräsidenten gewählt.

15. In den Ausschuss für Bildung und Erziehung werdengewählt:

Dr. Holger Böckel, GießenKristina Englert, RüsselsheimRalf Janisch, AG Bad Schwalbach/IdsteinJürgen Lehwalder, Frankfurt Mitte-OstHartmut Kinzer, AG Büdingen/Nidda/SchottenDr. Markus Matthias, DreieichHans Noormann, GießenGabriele Schmidt, Wiesbaden

Synode

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und NassauNr. 3 · 2005 67

Karl Heinz Schneider, GladenbachHelga Walther, AG Büdingen/Nidda/SchottenHans-Peter Saaler, MainzDieter Zorbach, AG Diez/Nassau/St. Goarshausen

16. In den Ausschuss für Diakonie, Seelsorge und gesell-schaftliche Verantwortung werden gewählt:

Heinz-Günter Beutler-Lotz, OppenheimDr. Gerhard Walter, Frankfurt Mitte-OstElisabeth Groebe, Worms-WonnegauHerbert E. Gunkel, Darmstadt-StadtHelgard Kündiger, AG Bad Homburg/ UsingenIlse Märker, VogelsbergPeter Röder, BiedenkopfDr. Odo Rothenbächer, BiedenkopfReemt Schipper, Darmstadt-LandIngrid Schmidt-Viertel, Darmstadt-StadtMagda Schwalb, AG Hungen/Grünberg/KirchbergDr. Gunter Volz, Frankfurt-Süd

17. In den Ausschuss für Frieden, Gerechtigkeit undBewahrung der Schöpfung werden gewählt:

Dr. Michael du Bois, OffenbachHans-Peter Boucsein, SeltersDr. Wolfgang Gern, Darmstadt-StadtBrigitte Gößling, Frankfurt Mitte-OstGisela Kögler, Groß-GerauTobias Kraft, AlzeyDr. Barbara von Lucke, IngelheimEva Milde, Darmstadt-LandKatharina Peter, WetterauJürgen Schellhaas, Bergstraße-MitteDr. Wernfried Schreiber, RunkelVolkmar Thedens-Jekel, Wiesbaden

18. In den Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit, Mitglieder-orientierung und Gemeindeentwicklung werden gewählt:

Claudia Becker, GladenbachChristian Dolke, AG Büdingen/Nidda/SchottenDr. Simone Emmelius, MainzTobias Greilich, AG Büdingen/Nidda/SchottenBurkard Hotz, Bergstraße-SüdJörg Krüger, AG Hungen/Grünberg/KirchbergHans-Herbert Knigge, MainzDr. Klaus Neumeier, WetterauBenjamin Schiwietz, RodgauTill Schümmer, AG Usingen/Bad HomburgLieselotte Wendl, KronbergRegina Westphal, Rodgau

19. Pfarrerin Gabriele Scherle, Herborn, wird als Mitgliedder EKD-Synode weiter beauftragt.

20. Tobias Greilich, AG Büdingen/Nidda/Schotten wird alsGemeindeglied als zweiter Stellvertreter in die EKD-Synode gewählt.

21. Pfarrer Jürgen Lehwalder, Frankfurt, wird als Mitglieddes Benennungsausschusses gewählt.

22. Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht a.D.Norbert Remlinger, Butzbach, wird als rechtskundigerBeisitzer in das Kirchliche Verfassungs- und Verwal-tungsgericht wiedergewählt.

23. Nachstehende Mitglieder und Stellvertreterinnen und Stell-vertreter werden in den „Gesamtkirchlichen Ausschuss fürden Evangelischen Religionsunterricht“ gewählt:

Mitglied: Hartmut Kinzer, Oberhessen

1. Stellvertreterin: Angelika Günther, Oberhessen

2. Stellvertreter: Herbert Gunkel, Starkenburg

24. Nachstehende Mitglieder werden in den Stiftungsvor-stand der Hessischen Lutherstiftung berufen:

Prof. Dr. Rainer Kessler, Marburg

Dr. Renate Kirchhoff, Augsburg/Frankfurt

Prof. Dr. Peter Scherle, Herborn.

25. Nachstehende Mitglieder werden in den Verwaltungs-rat der Gesellschaft für diakonische Einrichtungen ge-wählt:

Erich Nauth, Starkenburg

Dr. Christiane Pfeffer, Oberhessen

26. Der Auflösung der Arbeitsstelle Frauen in der Kircheund der Übertragung ihrer Aufgaben in den Stabsbe-reich Gleichstellung in der Kirchenverwaltung und indas Zentrum Bildung mit Wirkung zum 1. Januar 2005wird zugestimmt.

27. Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau tritt einin die Kirchengemeinschaft mit der United Church ofChrist (USA). Mit dieser Erklärung der Kirchengemein-schaft übernimmt die EKHN die von der UCC formulier-te Zielsetzung: „In Antwort auf Gottes Berufung istunser Auftrag aus gemeinsamer Herkunft voneinanderzu lernen, unser Christsein zu gestalten angesichts derHerausforderungen in unseren jeweiligen Ländern undin der modernen Welt.“

28. Der Beschluss der Kirchensynode vom Mai 1989 zurintegrativen Erziehung und zum gemeinsamen Unter-richt behinderter – auch schwerst behinderter – undnicht behinderter Kinder in Kindertagesstätten undSchulen wird erneut bekräftigt und bestätigt. Die jahre-langen guten Erfahrungen in der Integration erweisen dieRichtigkeit dieses Weges. Wir fordern die HessischeLandesregierung und die Gemeinden auf, alles zu unter-nehmen, um die gemeinsame Erziehung und dengemeinsamen Unterricht aller Kinder ohne und mitBehinderung – unabhängig von Art und Grad derBehinderung – in Kindertagesstätten sowie in Grund-und weiterführenden Schulen zu fördern und auszubau-en. Dies gilt in gleicher Weise auch für alle entsprechen-den kirchlichen Einrichtungen (Antrag der Dekanats-synode Frankfurt-Nord).

29. Folgende Anträge werden an die Kirchenleitung alsMaterial überwiesen:

29.1Die Kirchensynode erwartet von der Kirchenleitung biszum Herbst 2005 einen Bericht über die Notwendigkeitund Struktur der weiteren Gewährung von Schwierig-keitsstellenzulagen. Wird bis zu diesem Zeitpunkt keinBericht vorgelegt, werden die Zuschläge ab 2006gestrichen.

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 3 · 200568

29.2Die Kirchenleitung legt bis zur Frühjahrssynode einenBericht vor, in dem die Neubauvorhaben auf Gemein-deebene, Dekanatsebene und gesamtkirchlicher Ebe-ne dokumentiert werden, einschließlich der Oppor-tunitätskosten im Falle eines Baustopps oder einesVerzichts auf das jeweilige Neubauvorhaben.

30. Folgender Antrag wird an die Kirchenleitung und denKirchensynodalvorstand als Material überwiesen:

1. Die Kirchenleitung wird beauftragt, eine umfassen-de Projektbeschreibung zum Beratungsprozess zurVereinigung von Dekanaten mit detaillierter Dar-stellung der Einsparungsmöglichkeiten und einerrealistischen Vorgehens- und Zeitplanung zu erar-beiten und der Kirchensynode zur Beratung vorzu-legen. Die Projektbeschreibung berücksichtigt u.a.die „Verabredung der Dienstkonferenz der De-kaninnen und Dekane“ vom 5. Oktober 2004 undden in der Konferenz der DSV-Vorsitzenden am 18.November 2004 vorgelegten Fragenkatalog.

2. Die Projektsteuerungsgruppe umfasst Vertreter-innen und Vertreter des LGA, des KSV, der Deka-nate (Dekane, DSV-Vorsitzende) und der Kirchen-leitung.

31. Nachstehende Anträge von Dekanatssynoden werdenan die Kirchenleitung als Material überwiesen:

31.1 Antrag der Dekanatssynode Nidda betreffend Vergleichder Situation sowie der Entwicklung der letzten fünfJahre von fusionierten Dekanaten, Arbeitsgemein-schaften in verschiedenen Bereichen. (Drucksache Nr.47/04).

31.2Antrag der Dekanatssynode Büdingen betreffendVergleich der Situation sowie der Entwicklung der letz-ten fünf Jahre von fusionierten Dekanaten, Arbeits-gemeinschaften in verschiedenen Bereichen (Druck-sache Nr. 80/04).

31.3Antrag der Dekanatssynode Kronberg betreffend finan-zielle Situation der Diakoniestationen (Drucksache Nr.83/04).

32. Folgende Anträge werden an den Kirchensynodalvor-stand als Material überwiesen:

32.1Der Kirchensynodalvorstand soll dafür Sorge tragen,dass eine kooperative Arbeitsgruppe zwischen Kir-chensynode (Ältestenrat) und Kirchenleitung eingerich-tet wird, die für das Jahr 2007 ein Gesamtzuwei-sungssystem für Dekanate und Gemeinden erarbeitet.

32.2Der Kirchensynodalvorstand wird beauftragt, diePrioritätendebatte, die zur Konsolidierung desHaushalts unverzichtbar ist, mit Nachdruck zu verfol-gen. Der Koordinationsprozess, der zum Ende derNeunten Kirchensynode erfolgt war, ist fortzusetzen.Daran sind Kirchensynodalvorstand, Kirchenleitung,

LGA sowie die Synode durch den Ältestenrat undzusätzliche Vertreter von Ausschüssen zu beteiligen.

33. Das Konzept über die Bedeutung und Wirkung kirchen-musikalischer Arbeit/Stellenentwicklung im kirchenmu-sikalischen Dienst (Drucksache Nr. 67/04) wird alsMaterial an den Verwaltungsausschuss überwiesen.

34. Die konzeptionelle Weiterentwicklung des gemeinde-pädagogischen Dienstes (Drucksache Nr. 68/04) wirdals Material an den Verwaltungsausschuss und denAusschuss für Bildung und Erziehung überwiesen.

35. Der Bericht der synodalen Projektgruppe über Nutzenund Schaden der 40-Stunden-Woche für Kirche undGesellschaft und mögliche Alternativen wird mit denentsprechenden Anträgen an den Ausschuss fürDiakonie, Seelsorge und Gesellschaftliche Verant-wortung (federführend), den Theologischen Ausschuss,den Verwaltungsausschuss und den Rechtsausschussverwiesen.

36. Der Bericht des Gesamtkirchlichen Ausschusses fürden Evangelischen Religionsunterricht wird als Materialan den Ausschuss für Bildung und Erziehung überwei-sen.

37. Das Konzept „Zusammenarbeit der EKHN mit Schuleund Ganztagsschule“ (Drucksache Nr. 69/04) wird alsMaterial an den Ausschuss für Bildung und Erziehungüberwiesen.

38. Der Entwurf einer Entschließung der Kirchensynode zurVeränderung der Arbeitswelt und der Erwerbsarbeit(Drucksache Nr. 75/04) wird als Material an den Aus-schuss für Diakonie, Seelsorge und gesellschaftlicheVerantwortung verwiesen.

39. Der Antrag der Dekanatssynode Idstein betreffendFinanzierung des Jugendkirchentages 2006 (Druck-sache Nr. 82/04) wird als Material an den Finanz-ausschuss überwiesen.

40. Der Antrag der Dekanatssynode Wiesbaden betreffenddie Ausgestaltung des Dekaneamtes in Prodekans-bezirke, gleichermaßen die Teilung des ehrenamtlichenLeitungsamtes zwischen Synoden- und Vorstands-vorsitz (Drucksache Nr. 84/04) wird als Material an denVerwaltungsausschuss (federführend) und denRechtsausschuss überwiesen.

41. Die Fragestunde wird durchgeführt.

gez.: Dr. Schäfer gez.: Druschke-Borschel

Die Kirchenleitung hat in ihrer Sitzung am 16. Dezember2004 beschlossen, gegen den Beschluss Nr. 5 der 2.Tagung der Zehnten Kirchensynode Einspruch gemäßArtikel 48 Abs. 3 der Kirchenordnung zu erheben. ImÜbrigen erhebt die Kirchenleitung keinen Einspruch gegendie Beschlüsse.

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Fach-/Profilstellenverordnung (FPVO)

Vom 18. November 2004

Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen undNassau hat aufgrund von § 27a der Dekanatssynodal-ordnung folgende Rechtsverordnung beschlossen:

§ 1. Grundsatz. (1) Die Evangelische Kirche in Hessen undNassau unterstützt die Arbeit und Profilierung ihrerDekanate als Handlungsebene durch die Errichtung vonArbeitszentren in den fünf konstitutiven Handlungsfeldern„Verkündigung, Geistliches Leben, Kirchenmusik“, „Seel-sorge und Beratung“, „Bildung, Erziehung, Arbeit mit Ziel-gruppen“, „Gesellschaftliche Verantwortung, DiakonischesHandeln“ und „Ökumene“.

(2) Im Rahmen des Dekanatsstrukturgesetzes werden denDekanatssynodalvorständen zur Erfüllung der Aufgabender Dekanate folgende Stellen zur Verfügung gestellt:

a) Fach-/Profilstellen,

b) Stellen für Verwaltungsfachkräfte.

§ 2. Fach-/Profilstellen. (1) In den Handlungsfeldern„Bildung“, „Gesellschaftliche Verantwortung“ und „Ökume-ne“ sowie im Querschnittsbereich „Öffentlichkeitsarbeit“ sol-len Fach-/Profilstellen einen wesentlichen Beitrag zurEntwicklung des evangelischen Profils im Dekanat leisten.Sie vertreten im Auftrag und nach Absprache mit denOrganen des jeweiligen Dekanates die Handlungsfelder ins-besondere gegenüber der Öffentlichkeit, den staatlichen undkommunalen Institutionen, Verbänden, Vereinen und Partei-en. Die Arbeit der Fach-/Profilstellen soll der Mitglieder- undAußenorientierung wesentliche Impulse verleihen.

(2) Über die Errichtung, Veränderung und Aufhebung derFach-/Profilstellen entscheidet die Kirchenleitung imEinvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand oderden beteiligten Dekanatssynodalvorständen nach dessenoder derer vorheriger Fachberatung durch das zuständigeArbeitszentrum.

(3) Die Errichtung, Veränderung und Aufhebung von Fach-/Profilstellen ist im Amtsblatt der Evangelischen Kirche inHessen und Nassau bekannt zu machen.

(4) Der Dekanatssynodalvorstand entscheidet im Beneh-men mit den zuständigen Fachberatungen und im Einver-nehmen mit der Kirchenleitung über die Verwendung undBesetzung der Fach-/Profilstellen.

(5) Die Profilstellen werden mit Pfarrerinnen oder Pfarrernbesetzt, die entsprechende fachliche Kompetenzen in denHandlungsfeldern nachweisen können. Die Profilstellenkönnen auch als Fachstellen mit Personen vergleichbarerberuflicher Qualifikationen besetzt werden.

(6) Die Fach-/Profilstellen werden auf die Dauer von jeweilsfünf Jahren errichtet. Arbeitsverhältnisse sind auf die Dauervon bis zu fünf Jahren zu befristen.

(7) Die Inhaberinnen und Inhaber von Fach-/Profilstellenlegen dem Dekanatssynodalvorstand und dem Arbeitszen-trum jährlich einen Tätigkeitsbericht vor. Die Inhalte diesesTätigkeitsberichts sind in die Personalgespräche mit denInhaberinnen und Inhabern von Fach-/Profilstellen einzube-ziehen. Spätestens ein Jahr vor Ablauf der Amtszeit derInhaberinnen und Inhaber von Fach-/Profilstellen hat dasjeweils zuständige Arbeitszentrum mit diesen eine Bilan-zierung ihrer Arbeit einschließlich einer Überprüfung desAufgabenprofils vorzunehmen. Der zuständige Dekanats-synodalvorstand und die zuständige Pröpstin oder der zu-ständige Propst sind zu beteiligen.

§ 3. Bemessung der Fach-/Profilstellen. (1) Fach-/Profilstellen werden für die drei Handlungsfelder und im Quer-schnittsbereich „Öffentlichkeitsarbeit“ errichtet. Den Deka-naten oder Kirchlichen Arbeitsgemeinschaften steht nach derZahl der Kirchenmitglieder folgendes Stellenbudget zu:

bis 30.000 insgesamt 0,75 Stellen,

30.001 bis 50.000 insgesamt 1,5 Stellen,

50.001 bis 70.000 insgesamt 2,25 Stellen,

über 70.000 insgesamt 3 Stellen.

In besonders begründeten Ausnahmefällen kann dieKirchenleitung von diesen Werten nach oben abweichen.

(2) Alle Handlungsfelder und der Querschnittsbereich sol-len im Dekanat versehen werden. Die Arbeit in einemHandlungsfeld oder dem Querschnittsbereich kann auchehrenamtlich versehen werden. Wird das Stellenbudget aufGrund ehrenamtlicher Wahrnehmung nicht ausgeschöpft,so steht das verbliebene Stellenbudget dem Dekanat zurVerfügung. Es gilt § 2 entsprechend.

(3) Einzelheiten im Hinblick auf die Sachkosten, die Sekre-tariatsstunden und Zuschüsse zu den Kosten der ange-mieteten Wohnungen regelt die Kirchenleitung durch Ver-waltungsverordnung.

§ 4. Verbindung von Profilstellen. (1) Die anteiligeVerbindung von Profilstellen mit Gemeindepfarrstellen istmöglich. Der Dekanatssynodalvorstand beschließt darüberim Einvernehmen mit der Kirchenleitung und im Benehmenmit dem zuständigen Kirchenvorstand.

(2) Die einzelne Fach-/Profilstelle kann grundsätzlich miteiner anderen Fach-/Profilstelle verbunden werden.

(3) Die Zusammenlegung von Fach-/Profilstellen im Rah-men Kirchlicher Arbeitsgemeinschaften ist zulässig. Diebeteiligten Dekanatssynodalvorstände entscheiden aufVorschlag der jeweiligen Gemeinsamen Tagungen derArbeitsgemeinschaften über den Dienstsitz der jeweiligenFach-/Profilstellen.

(4) Im Querschnittsbereich Öffentlichkeitsarbeit sollen nachMöglichkeit ganze Stellen errichtet werden. Dazu sollen ver-bindliche Absprachen zwischen benachbarten Dekanatenund Kirchlichen Arbeitsgemeinschaften getroffen werden.

Gesetze und Verordnungen

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 3 · 200570

§ 5. Verwaltungsfachkräfte. (1) Dem Dekanatssynodal-vorstand wird zu seiner Entlastung und Unterstützung inVerwaltungs- und Organisationsfragen eine Verwaltungs-fachkraft zur Verfügung gestellt.

(2) Über die Errichtung, Veränderung und Aufhebung derStellen für Verwaltungsfachkräfte entscheidet der Dekanats-synodalvorstand. Der jeweilige Beschluss des Dekanats-synodalvorstandes bedarf der Genehmigung durch dieKirchenverwaltung und wird erst mit deren Erteilung wirksam.

(3) Die Stellen für die Verwaltungsfachkräfte werden errich-tet und mit Personen besetzt, die die Prüfung zumVerwaltungsfachwirt oder eine vergleichbare Qualifikationnachweisen. Verwaltungserfahrung oder andere geeigneteberufliche Erfahrungen sowie kirchliches Engagement sol-len vorhanden sein.

(4) Nach Ablauf von vier Jahren führt die Kirchenleitungeine Gesamtauswertung der mit den Stellen verbundenenAufgaben durch, in die die Dekanatssynodalvorstände ein-zubeziehen sind.

§ 6. Bemessung der Stellen von Verwaltungsfach-kräften. Die Stellen für Verwaltungsfachkräfte werden wiefolgt bemessen:

bis 40.000 Kirchenmitgliedern 0,5 Stelle,

bis 60.000 Kirchenmitgliedern 0,75 Stelle,

ab 60.001 Kirchenmitgliedern 1,0 Stelle.

§ 7. Aufsicht. (1) Die Dienst- und Fachaufsicht über dieInhaberinnen und Inhaber der Profilstellen (Pfarrstelle) führt

die zuständige Dekanin oder der zuständige Dekan. Dieverbindliche Fachberatung wird vom zuständigen Arbeits-zentrum wahrgenommen. Die Dienst- und Fachaufsichtüber die Inhaberinnen und Inhaber der Fachstellen führt dieoder der Vorsitzende des Dekanatssynodalvorstandes.

(2) Die Dienst- und Fachaufsicht über die Verwaltungs-fachkräfte führt der Dekanatssynodalvorstand. Die Füh-rung der Personalgespräche kann auf ein Mitglied des De-kanatssynodalvorstandes übertragen werden.

§ 8. Übergangsvorschrift. Fach-/Profilstellen, die vor demIn-Kraft-Treten dieser Rechtsverordnung besetzt wurden,bleiben bestehen. Nach Ablauf der Errichtungszeit oder beiFreiwerden der Stelle ist eine Anpassung gemäß § 3 Abs.1 vorzunehmen.

§ 9. Überprüfung. Diese Rechtsverordnung wird im Jahre2006 innerhalb eines Jahres durch die Kirchenleitung unterMitwirkung des Kirchensynodalvorstandes überprüft.

§ 10. Inkrafttreten, Außerkrafttreten. Diese Rechtsver-ordnung tritt mit Verkündung im Amtsblatt der Evan-gelischen Kirche in Hessen und Nassau in Kraft. Gleichzeitigtritt die Rechtsverordnung zu § 27a DSO (Profil-/Fachstellenund Verwaltungsfachkräfte für die mittlere Ebene) vom 18.Dezember 2001 (ABl. 2002 S. 135) außer Kraft.

Der Kirchensynodalvorstand hat zugestimmt.

Darmstadt, den 8. Februar 2005

Für die KirchenleitungD r . S t e i n a c k e r

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und NassauNr. 3 · 2005 71

Dienstnachrichten

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 3 · 200572

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und NassauNr. 3 · 2005 73

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 3 · 200574

Kirchliches Verfassungs- und Verwaltungsgericht derEvangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Beschluss des Präsidiumsüber die Zusammensetzung der Kammern,

die Vertretung der Mitglieder,die Geschäftsverteilung und die Geschäftsordnung für

die Zeit vom 01.01.2005 bis 31.12.2007

Vom 10. Dezember 2004

Es sind verschiedene Gaben; aber es ist ein Geist.Und es sind verschiedene Ämter; aber es ist ein Herr.Und es sind verschiedene Kräfte; aber es ist ein Gott,

der da wirkt alles in allen.(1. Korinther 12, 4–6)

A. Anzahl der Kammern

Es bestehen zwei Kammern.

B. Regelbesetzung der Kammern

1. Die 1. Kammer ist wie folgt besetzt:

Vorsitzender: Der Präsident

Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Dr. Schneider

Rechtskundige Beisitzer in der Reihenfolge desDienstalters:

Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht a. D.Remlinger

Ministerialdirigent Dr. Sauer

Vorsitzender Richter am Landgericht a. D. Dr. Christmann

Pfarrerbeisitzer:

Dekan a. D. Schwarz

2. Die 2. Kammer ist wie folgt besetzt:

Vorsitzender: Der Stellvertreter des Präsidenten

Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht a. D.Dr. Eschke

Rechtskundige Beisitzer in der Reihenfolge desDienstalters:

Rechtsanwalt und Notar von Schlabrendorff

Richter am Verwaltungsgericht Schecker

Leitender Ministerialrat Bickel

Pfarrerbeisitzer:

Pfarrer Jäger

C. Vertretung der Vorsitzenden

1. Die Vorsitzenden werden von dem dienstältesten

rechtskundigen Regelmitglied ihrer Kammer vertreten.Sind der Vorsitzende und sein regelmäßiger Vertreterverhindert, übernimmt das verbleibende dienstältesterechtskundige Regelmitglied der Kammer den Vorsitz.Ist danach eine Vertretung in der Kammer nicht mög-lich, so wird der Vorsitzende der betroffenen Kammervon dem Vorsitzenden der anderen Kammer vertreten.

2. Besteht auch diese Vertretungsmöglichkeit nicht, sosind die rechtskundigen Regelbeisitzer der anderenKammer, hilfsweise die rechtskundigen Vertreter derbetroffenen Kammer und danach die rechtskundigenVertreter der anderen Kammer in der Reihenfolge ihresDienstalters zur Vertretung berufen.

D. Vertretung der Beisitzer

1. Die Regelbeisitzer der 1. Kammer werden wie folgtvertreten:

Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht a. D.Remlinger durch

erster Vertreter: Universitätsprofessor Dr. Laubingerzweiter Vertreter: Ministerialrätin Böhme

Ministerialdirigent Dr. Sauer durch

erster Vertreter: Weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Bügerzweiter Vertreter: Universitätsprofessor Dr. Teichmann

Vorsitzender Richter am Landgericht a. D. Dr. Christmann durch

erster Vertreter: Universitätsprofessor Dr. Teichmannzweiter Vertreter: Universitätsprofessor Dr. Laubinger

Dekan a. D. Schwarz durch

erster Vertreter: Pfarrer Dr. von Oettingenzweiter Vertreter: Pfarrer Jäger

2. Die Regelbeisitzer der 2. Kammer werden wie folgtvertreten:

Rechtsanwalt und Notar von Schlabrendorff durch

erster Vertreter: Ministerialrätin Böhmezweiter Vertreter: Universitätsprofessor Dr. Teichmann

Richter am Verwaltungsgericht Schecker durch

erster Vertreter: Universitätsprofessor Dr. Laubingerzweiter Vertreter: Weitere aufsichtführendeRichterin am Amtsgericht Büger

Bekanntmachungen

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und NassauNr. 3 · 2005 75

Leitender Ministerialrat Bickel durch

erster Vertreter: Weitere aufsichtführendeRichterin am Amtsgericht Bügerzweiter Vertreter: Ministerialrätin Böhme

Pfarrer Jäger durch

erster Vertreter: Pfarrer Dr. von Oettingenzweiter Vertreter: Dekan a. D. Schwarz

3. Ist die vorstehende Vertretungsregelung für die rechts-kundigen Beisitzer erschöpft, so ist der jeweils dienst-jüngste rechtskundige Vertreter der betroffenenKammer, hilfsweise der jeweils dienstjüngste rechts-kundige Regelbeisitzer der anderen Kammer unddanach der jeweils dienstjüngste rechtskundigeVertreter der anderen Kammer zur Vertretung berufen.

E. Vertretungsfall

Ein Vertretungsfall liegt vor, wenn ein nach derGeschäftsverteilung berufenes Mitglied des Gerichts offen-sichtlich verhindert ist oder sich für verhindert erklärt. Werals Vertreter eingetreten ist, wirkt in derselben Sache bis zuihrer vollen Erledigung mit; erst wenn er verhindert ist, trittdas ordentliche Mitglied der Kammer oder ein vorrangigerVertreter an seine Stelle.

F. Verteilung der Geschäfte

1. Die 1. Kammer ist zuständig

a) für Entscheidungen nach § 2 Ziffer 1 KVVG(abstrakte Normenkontrolle),

b) für Entscheidungen nach § 2 Ziffer 2 KVVG(Organstreitigkeiten),

c) für Entscheidungen nach § 2 Ziffer 3 KVVG(Beschwerden gegen synodale Beschlüsse),

d) für Entscheidungen nach § 20 des Kirchen-gesetzes über das Kollegium für theologischeLehrgespräche (Rüge von Verfahrensverstößen),

e) für Entscheidungen nach § 3 KVVG, wenn die Klage-schrift erwarten lässt, dass ein Schwerpunkt desRechtsstreits in der Anwendung und der Auslegungder Kirchenordnung liegt oder dass als Vorfrage eineGültigkeitsprüfung von Bestimmungen eines Kirchen-gesetzes, einer kirchlichen Verordnung oder einesRecht setzenden Beschlusses der Kirchensynode vor-zunehmen ist (Verwaltungsstreitverfahren mit verfas-sungsrechtlichem Einschlag),

f) für Entscheidungen nach dem Kirchengesetz zurErprobung neuer dienstrechtlicher Regelungen fürPfarrer (Erprobungsgesetz),

g) für Entscheidungen nach dem Kirchengesetz zurÄnderung dienstrechtlicher Vorschriften (Dienst-rechtsänderungsgesetz).

2. Die 2. Kammer ist zuständig

a) für Entscheidungen nach § 3 Abs. 1 Ziffer 1 KVVG(Anfechtungsklagen),

b) für Entscheidungen nach § 3 Abs. 1 Ziffer 2 KVVG

(Verpflichtungsklagen),

c) für Entscheidungen nach § 3 Abs. 1 Ziffer 3 KVVG(Feststellungsklagen),

d) für Entscheidungen nach § 3 Abs. 3 KVVG (sonsti-ge kirchengesetzliche Übertragung),

soweit nicht jeweils die erste Kammer zuständig ist.

G. Zuständigkeitsbestimmung

1. Die Geschäftsstelle legt die bei Eingang eines Antrags an-zulegende Akte dem Vorsitzenden der zuständigen Kam-mer vor. Zu seiner Unterrichtung erhält der Vorsitzende deranderen Kammer eine Kopie des eingegangenen Antrags.

2. Ist nicht eindeutig, welche Kammer zuständig ist, so stim-men sich die Vorsitzenden der beiden Kammern ab. Fallskeine Übereinstimmung zustande kommt, entscheidetauf Antrag eines Kammervorsitzenden das Präsidium.

3. Die Entscheidung des Präsidiums ist den Verfahrens-beteiligten mitzuteilen; sie ist endgültig.

H. Vertretung im Präsidium

1. Der Präsident und sein Stellvertreter werden vertretendurch den dienstältesten rechtskundige Beisitzer.

2. Der dienstälteste Pfarrer wird durch den im Dienstalternächstfolgenden Pfarrer vertreten.

I. Dienstalter

Das Dienstalter der rechtskundigen Beisitzer richtet sichnach dem Tag ihrer Wahl zum Mitglied des KirchlichenVerfassungs- und Verwaltungsgerichts; das Dienstalter derPfarrer richtet sich nach dem Tag ihrer Ordination. Bei glei-chem Dienstalter ist das Lebensalter maßgebend.

J. Behandlung von Eingaben

Geht bei einem Mitglied des Gerichts eine Eingabe ein, diekeinen privaten Charakter trägt, so soll diese derGeschäftsstelle zugeleitet werden, die die Eingabe wieeinen Antrag behandelt.

K. Aufbewahrung dienstlicher Schriftstücke

Dienstliche Schriftstücke (z. B. Schriftsatzabschriften,Schriftwechsel der Richter, Voten, Entscheidungsab-schriften), die das einzelne Mitglied – nach seinem Er-messen – aufbewahrt, sind in besonderer Akte zu sam-meln. Diese soll, wenn das Mitglied aus dem Gericht aus-scheidet, an die Geschäftsstelle abgegeben werden. Das-selbe gilt für die Entscheidungssammlung des Gerichtsund sonstiges zur Verfügung gestelltes Arbeitsmaterial (z.B. Gesetzestexte).

L. Umlaufverfahren

Die Geschäftsverteilung und Geschäftsordnung und etwai-ge Änderungen können im Umlaufverfahren von denMitgliedern des Präsidiums beschlossen werden.

M. Geltungsdauer

1. Dieser Beschluss gilt bis zum 31. Dezember 2007.

2. Die Zuständigkeits- und Besetzungsregelungen kön-

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 3 · 200576

nen während der Geltungsdauer bei Änderung desKirchengesetzes über das Kirchliche Verfassungs- undVerwaltungsgericht, bei der Neuzuweisung vonAufgaben, bei Überlastung einer Kammer und bei per-sonellen Veränderungen geändert werden.

Darmstadt, den 10. Dezember 2004

DAS PRÄSIDIUM

D r. S c h n e i d e r D r. E s c h k e S c h w a r z

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Satzungder Stiftung der Evangelischen Kirche in Hessen und

Nassau

Vom 4. November 2004

Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen undNassau hat am 4. November 2004 gemäß § 10 Abs. 1 desKirchengesetzes über die Errichtung der selbständigen„Stiftung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau“diese Stiftungssatzung beschlossen:

§ 1. Name, Rechtsform und Sitz. (1) Die Stiftung führtden Namen „Stiftung der Evangelischen Kirche in Hessenund Nassau“.

(2) Sie ist eine rechtsfähige kirchliche Stiftung des bürgerli-chen Rechts.

(3) Die Stiftung hat ihren Sitz in Darmstadt.

§ 2. Stiftungszweck. (1) Die Stiftung hat den Zweck, inevangelischer Verantwortung den ständigen Dialog vonKirche und Theologie mit Wissenschaft, Bildung, Technik,Wirtschaft, Kunst und Politik zu fördern.

(2) Zur Erfüllung des Stiftungszweckes kann die Stiftung auchregionale Projekte, evangelische Nachwuchskräfte sowie kul-turelle Vorhaben und zeitgenössische Kunst fördern.

(3) Das Wirken der Stiftung soll in der Regel einen räumli-chen und inhaltlichen Bezug zur Evangelischen Kirche inHessen und Nassau haben.

(4) Die Stiftung dient ausschließlich und unmittelbargemeinnützigen und kirchlichen Zwecken im Sinne desAbschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgaben-ordnung. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in ersterLinie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§ 3. Stiftungsvermögen. (1) Das Stiftungsvermögenbeträgt zum Zeitpunkt der Errichtung fünf Millionen Euro.

(2) Das Stiftungsvermögen ist gewinnbringend anzulegenund in seinem Bestand ungeschmälert zu erhalten.Umschichtungen sind möglich.

(3) Das Vermögen der Stiftung kann durch Zustiftungen derStifterin oder Dritter, die ausdrücklich als solche bestimmtsind, erhöht werden.

§ 4. Erträge des Stiftungsvermögens. (1) Die verfügba-ren Mittel der Stiftung (Erträge aus dem Stiftungsvermögen

und sonstige Zuwendungen) dürfen nur zur Verwirklichungder Stiftungszwecke und zum Werterhalt des Stiftungs-vermögens verwendet werden.

(2) Niemand darf durch Ausgaben, Leistungen oderZuwendungen, die mit dem Stiftungszweck nicht zu ver-einbaren sind, oder durch unverhältnismäßig hoheVergütungen begünstigt werden.

(3) Auf Beschluss des Kuratoriums kann die Stiftung freieRücklagen bis zur Höhe des in der Abgabenordnung vor-gesehenen Höchstsatzes bilden.

(4) Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendung vonStiftungsmitteln besteht nicht.

§ 5. Stiftungsorgan. (1) Organ der Stiftung ist das Kura-torium. Das Kuratorium ist Vorstand der Stiftung im Sinnedes § 86 i. V. m. § 26 des Bürgerlichen Gesetzbuches.

(2) Das Kuratorium besteht aus zwölf Mitgliedern. DieMitglieder müssen evangelisch sein und sollen in ihrerMehrheit Mitglieder der Evangelischen Kirche in Hessenund Nassau sein. Die Mitglieder sollen über besondereKompetenzen und Erfahrungen in einem der gesellschaftli-chen Dialogfelder verfügen. Drei Mitglieder müssen Mit-glieder eines gesamtkirchlichen Leitungsorgans sein, neunMitglieder dürfen weder in einem hauptberuflichen Be-schäftigungsverhältnis zur Evangelischen Kirche in Hessenund Nassau stehen noch einem gesamtkirchlichen Lei-tungsorgan angehören. Bei der Besetzung ist auf ein aus-gewogenes Verhältnis zwischen Männern und Frauen zuachten.

(3) Die Mitglieder des Kuratoriums werden erstmals durchdie Kirchenleitung mit Zustimmung des Kirchensynodal-vorstandes berufen. Sechs Mitglieder werden für die Dauervon vier und sechs Mitglieder für die Dauer von sechsJahren berufen. Die späteren Berufungen nimmt die Kir-chenleitung auf Vorschlag des Kuratoriums jeweils für vierJahre vor.

(4) Die Mitglieder bleiben bis zur Berufung einesNachfolgers im Amt. Eine einmalige erneute Berufung istzulässig. Anstelle eines ausgeschiedenen Mitglieds ist fürden Rest seiner Amtszeit ein neues Mitglied zu berufen.

(5) Die Tätigkeit der Mitglieder ist ehrenamtlich. Nachge-wiesene Auslagen werden ersetzt. Das Kuratorium kannstattdessen auch einen in seiner Höhe angemessenenpauschalen Auslagenersatz beschließen.

§ 6. Vorsitz und Beschlussfassung. (1) Das Kuratoriumwählt aus seiner Mitte ein vorsitzendes Mitglied sowie einerstes und zweites stellvertretendes vorsitzendes Mitglied.

(2) Das Kuratorium fasst seine Beschlüsse mit der Mehrheitvon zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen. Satzungs-änderungen bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln dersatzungsmäßigen Mitgliederzahl. Beschlüsse über dieAufhebung der Stiftung bedürfen der Mehrheit von dreiVierteln der satzungsmäßigen Mitgliederzahl.

(3) Das Kuratorium ist beschlussfähig, wenn mindestens dieHälfte seiner Mitglieder, darunter das vorsitzende Mitgliedoder eines der stellvertretenden vorsitzenden Mitglieder, an-wesend ist. An den Sitzungen nimmt die Geschäftsführerinoder der Geschäftsführer mit beratender Stimme teil.

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und NassauNr. 3 · 2005 77

(4) Die Beschlussfassung im schriftlichen Umlaufverfahrenist zulässig, wenn keines der Mitglieder diesem Verfahrenwiderspricht.

(5) Das vorsitzende Mitglied, im Fall seiner Verhinderungeines der stellvertretenden Mitglieder beruft die Sitzungdes Kuratoriums nach Bedarf, mindestens jedoch einmalim Jahr mit einer Frist von 14 Tagen, unter Nennung derTagesordnung schriftlich ein. Die erste Sitzung desKuratoriums wird von der Kirchenpräsidentin oder demKirchenpräsidenten einberufen. Über die Sitzungen ist eineNiederschrift zu fertigen, die vom vorsitzenden Mitgliedoder von dem stellvertretenden vorsitzenden Mitglied, dasdie Sitzung geleitet hat, und der Protokollführerin oder demProtokollführer zu unterschreiben ist.

§ 7. Vertretung der Stiftung. Die Stiftung wird gerichtlichund außergerichtlich durch das Kuratorium, dieses durchdas vorsitzende Mitglied gemeinsam mit einem der stell-vertretenden vorsitzenden Mitglieder oder im Falle derVerhinderung des vorsitzenden Mitglieds durch die beidenstellvertretenden vorsitzenden Mitglieder vertreten.

§ 8. Aufgaben des Kuratoriums. (1) Das Kuratorium ver-waltet die Stiftung. Ihm obliegen insbesondere

a) die Mehrung und die Anlage des Stiftungsvermögens,

b) die Beschlussfassung über die Vergabe vonFörderungsmitteln,

c) die Aufstellung eines jährlichen Wirtschaftsplanes,

d) die Aufstellung der Jahresrechnung,

e) die Aufstellung des Jahresberichts über die Tätigkeitder Stiftung und

f) die Änderung der Satzung.

(2) Das Kuratorium gibt sich eine Geschäftsordnung.

§ 9. Verwaltung, Geschäftsführung. (1) Die Leitung derGeschäfte obliegt dem vorsitzenden Mitglied des Kura-toriums. Ihm steht eine Geschäftsstelle zur Verfügung.

(2) Über die personelle und sächliche Ausstattung derGeschäftsstelle entscheidet das Kuratorium. Sein vorsit-zendes Mitglied ist Vorgesetzte/Vorgesetzter der Mitarbei-terinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle. Die Arbeits-verträge der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterliegender Kirchlichen Dienstvertragsordnung.

(3) Im Briefkopf und in allen Veröffentlichungen ist dasFacettenkreuz der Evangelischen Kirche in Hessen undNassau zu führen.

§ 10. Jahresrechnung und Prüfung. (1) Haushaltsjahr istdas Kalenderjahr. Das Kuratorium hat bis zum 30. Junieines jeden Jahres eine Jahresrechnung für das vorherge-hende Haushaltsjahr aufzustellen.

(2) Die Rechnungsprüfung erfolgt durch das Rechnungs-prüfungsamt der Evangelischen Kirche in Hessen undNassau. Das Prüfungsergebnis ist der Kirchenleitung undder Kirchensynode mitzuteilen.

§ 11. Stiftungsaufsicht. Die Stiftung unterliegt derAufsicht der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassauund des Regierungspräsidiums Darmstadt nach Maßgabe

des § 20 des Hessischen Stiftungsgesetzes.

§ 12. Umwandlung, Zusammenlegung, Aufhebung. (1)Die Umwandlung, Zusammenlegung oder Aufhebung derStiftung ist nur zulässig, wenn sie wegen wesentlicherVeränderungen der Verhältnisse notwendig oder wenn dieErfüllung des Stiftungszweckes unmöglich geworden ist.

(2) Die Aufhebung der Stiftung bedarf der Genehmigungdurch die Kirchensynode in der Form eines Kirchengesetzes.

§ 13. Heimfallberechtigung. Wird die Stiftung aufgeho-ben oder fallen die steuerbegünstigten Zwecke nicht nurvorübergehend weg, fällt das Vermögen an die Evan-gelische Kirche in Hessen und Nassau. Sie hat es unmittel-bar und ausschließlich in einer dem Stiftungszweck ent-sprechenden Weise oder für andere gemeinnützige, kirch-liche Zwecke zu verwenden.

Darmstadt, den 4. November 2004

Für die KirchenleitungD r. S t e i n a c k e r

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Die Stiftung der Evangelischen Kirche in Hessen undNassau wurde am 23. November 2004 als rechtsfähigekirchliche Stiftung vom Regierungspräsidium Darmstadtanerkannt.

Darmstadt, den 12. Januar 2005

Für die KirchenverwaltungL a n g m a a c k

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Arbeitsrechtsregelungzur Änderung der Arbeitervertragsordnung

Vom 24. November 2004

Die Arbeitsrechtliche Kommission der EvangelischenKirche und des Diakonischen Werkes in Hessen undNassau hat in ihrer Sitzung 7.8/2004 die folgende arbeits-rechtliche Regelung beschlossen:

Artikel 1Änderung der Arbeitervertragsordnung

Die Anlage 3 zur Arbeitsvertragsordnung für Arbeiter imkirchlich-diakonischen Dienst des Diakonischen Werkes inHessen und Nassau (ArbVO/DW) vom 15. Dezember 1982,zuletzt geändert am 5. Mai 2004 (ABl. 2004 S. 284), wirdwie folgt geändert:

1. § 3 wird wie folgt geändert:

a) Nach der Lohngruppe B 1 wird folgende Lohngruppe B 1a eingefügt:

„B 1a Arbeiter/Arbeiterinnen nachBeendigung der Probezeit /Orientierungsphase, die einfacheHilfstätigkeiten verrichten, die einenur geringe Einarbeitung erfordern“

b) Die Lohngruppe B 2 wird wie folgt gefasst:

„B 2 Arbeiter/Arbeiterinnen, dieTätigkeiten verrichten, die eine ein-gehende Einarbeitung erfordern(Anmerkung 1)“

2. § 4 wird wie folgt gefasst:

㤠4Betriebliche Zulage

(1) Für besondere, die Persönlichkeit fördernde Leis-tungen kann dem Arbeiter/der Arbeiterin eine Zulageauf den Grundlohn gezahlt werden. Die Zulage beträgt bismaximal 35 Prozent des Tabellenlohnes der Lohngruppein die der Arbeiter/die Arbeiterin eingruppiert ist.

(2) Das Verfahren zur Beurteilung der Leistung istbetrieblich zu vereinbaren.“

3. § 5 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:

„(2) Folgende Lohngruppen sind gültig:

Lohngruppe Grundlohn in Euro

B 1 750,00

B 1a 798,62

B 2 834,56

B 3 872,11

B 4 1.051,56

B 5 1.098,89“

4. In § 5 Abs. 4 wird der Betrag „401 €“ durch den Betrag„267,33 Euro“ ersetzt.

Artikel 2In-Kraft-Treten, Übergangsregelung

(1) Diese Regelung tritt am 1. Januar 2005 in Kraft.

(2) Arbeiter/Arbeiterinnen, die am 31. Dezember 2004 beidemselben Arbeitgeber aufgrund Arbeitsvertragesbeschäftigt waren, behalten den Anspruch auf den regel-mäßigen Monatslohn, der ihnen aufgrund der am 31.Dezember 2004 geltenden Fassung dieser Lohnordnungohne Berücksichtigung von Mehr- oder Überarbeit oderZeitzuschlägen und Leistungszulagen zugestanden hat,solange dies für sie günstiger ist. Leistungszulagen könnendaneben aufgrund von betrieblichen Vereinbarungen oderOrdnungen weiterhin gewährt werden.

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Vorstehender Beschluss wird gemäß § 12 Abs. 2 Satz 3des Arbeitsrechts-Regelungsgesetzes vom 29. November1979 (ABl. 1979 S. 228) hiermit veröffentlicht.

Darmstadt, den 13. Januar 2005

Für die KirchenverwaltungL e h m a n n

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Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 3 · 200578

Arbeitsrechtsregelungzur Änderung der Ausbildungsordnung

Vom 24. November 2004

Die Arbeitsrechtliche Kommission der EvangelischenKirche und des Diakonischen Werkes in Hessen undNassau hat in ihrer Sitzung 7.8/2004 die folgende arbeits-rechtliche Regelung beschlossen:

Artikel 1Änderung der Ausbildungsordnung

Die Ordnung über die Arbeitsbedingungen für Aus-zubildende im Bereich des Diakonischen Werkes und derEvangelischen Kirche in Hessen und Nassau – Aus-bildungsordnung – vom 14. Mai 1997, zuletzt geändert am5. Mai 2004 (ABl. 2004 S. 284), wird wie folgt geändert:

1. § 2 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

a) Es wird folgender Unterabsatz 2 eingefügt:„Wird die Ausbildung in einer besonderen Einrichtungzur Beschäftigung und Qualifizierung (siehe Anlage 3azur Arbeitervertragsordnung/DWHN) unter sozialpäd-agogischer Betreuung als individuelle Fördermaß-nahme mit dem Ziel durchgeführt, die Chancen aufEingliederung in den Arbeitsmarkt zu verbessern, be-trägt die Ausbildungsvergütung abweichend vonUnterabsatz 1

im ersten Ausbildungsjahr 282,00 Euro,

im zweiten Ausbildungsjahr 296,10 Euro,

im dritten Ausbildungsjahr 310,91 Euro.“

b) Die bisherigen Unterabsätze 2 bis 4 werden die Unterabsätze 3 bis 5.

Artikel 2In-Kraft-Treten, Übergangsregelung

(1) Diese Regelung tritt am 1. Januar 2005 in Kraft.

(2) Auszubildende in sozialpädagogisch betreuten Aus-bildungsverhältnissen, die ihre Ausbildung bis spätestenszum 31. Dezember 2004 begonnen haben, erhalten nochüber dieses Datum hinaus die ihnen im Ausbildungsvertragzugesagten höheren Beträge.

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Vorstehender Beschluss wird gemäß § 12 Abs. 2 Satz 3des Arbeitsrechts-Regelungsgesetzes vom 29. November1979 (ABl. 1979 S. 228) hiermit veröffentlicht.

Darmstadt, den 13. Januar 2005

Für die KirchenverwaltungL e h m a n n

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Arbeitsrechtsregelung

Vom 2. Februar 2005

Die Arbeitsrechtliche Kommission der EvangelischenKirche und des Diakonischen Werkes in Hessen und

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und NassauNr. 3 · 2005 79

Nassau hat in ihrer Sitzung 7.1/2005 die folgende arbeits-rechtliche Regelung beschlossen:

Artikel 1Änderung der AngAVO/DW

Die Arbeitsvertragsordnung für Angestellte im kirchlich-dia-konischen Dienst des Diakonischen Werkes in Hessen undNassau (AngAVO/DW) vom 25. September 1980, zuletztgeändert am 5. Mai 2004, wird wie folgt geändert:

1. § 7c wird wie folgt geändert:

a) In Satz 1 wird die Angabe „40,00 DM/20,00 €“durch die Angabe „20 Euro“ ersetzt.

b) Die Befristung der Regelung (ABl. 2001 S. 395; ABl. 2004 S. 107) wird aufgehoben.

2. Die Befristung der Anmerkung 11 des Einzelgruppen-plans 21 der Anlage 1a zur Arbeitsvertragsordnung fürAngestellte im kirchlich-diakonischen Dienst desDiakonischen Werkes in Hessen und Nassau (ABl.2000 S. 311; ABl. 2002 S. 525) wird aufgehoben.

Artikel 2Änderung der Kirchlichen Dienstvertragsordnung

Die Kirchliche Dienstvertragsordnung vom 21. September1970 (ABl. 1970 S. 211), zuletzt geändert am 5. Mai 2004(ABl. 2004 S. 284), wird wie folgt geändert:

1. § 8 Abs. 6 wird wie folgt geändert:

a) In Satz 1 wird die Angabe „40,00 DM/20,00 €“durch die Angabe „20 Euro“ ersetzt.

b) Die Befristung der Regelung (ABl. 2001 S. 395; ABl. 2004 S. 107) wird aufgehoben.

2. Die Befristung der Anmerkung 11 des Einzelgruppen-plans 21 der Anlage 1 zur Kirchlichen Dienstvertrags-ordnung (ABl. 2000 S. 311; ABl. 2002 S. 525) wird auf-gehoben.

Artikel 3Fortgeltung der Arbeitsrechtsregelung

vom 5. Februar 2003

Die Arbeitsrechtsregelung B vom 5. Februar 2003 (ABl.2003 S. 178) gilt für Einrichtungen, in denen bereits eineVerlängerung der Arbeitszeit vor dem 1. Januar 2005 ver-einbart wurde, unbefristet fort.

Artikel 4Inkrafttreten

Diese arbeitsrechtliche Regelung tritt mit Wirkung vom1. Januar 2005 in Kraft.

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Vorstehender Beschluss wird gemäß § 12 Abs. 2 Satz 3des Arbeitsrechts-Regelungsgesetzes vom 29. November1979 (ABl. 1979 S. 228) hiermit veröffentlicht.

Darmstadt, den 10. Februar 2005

Für die KirchenverwaltungL e h m a n n

Landeskirchensteuerbeschluss für das Jahr 2005

Wir geben Ihnen hiermit die Genehmigung undAnerkennung des Landeskirchensteuerbeschlusses fürdas Jahr 2005 durch das Hessische Kultusministerium unddurch das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung,Forschung und Kultur des Landes Rheinland-Pfalzbekannt. Der Landeskirchensteuerbeschluss 2005 wurdeals § 11 des Kirchengesetzes über die Feststellung desHaushaltsplans der Evangelischen Kirche in Hessen undNassau für das Jahr 2005 (ABl. 2005 S. 3) bekanntgemacht.

Darmstadt, den 14. Januar 2005

Für die KirchenverwaltungK a r n

Genehmigung

Hiermit genehmige ich gemäß § 7 des Gesetzes über dieErhebung von Steuern durch die Kirchen, Religions- undWeltanschauungsgemeinschaften im Lande Hessen(Kirchensteuergesetz) in der Fassung vom 12. Februar1986, zuletzt geändert durch Gesetz vom 31. Oktober2001 (GVBl. I S. 442), den von der Zehnten Kirchen-synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassauauf ihrer 2. Tagung vom 23. bis 27. November 2004 inFrankfurt am Main als § 11 des Kirchengesetzes über dieFeststellung des Haushaltsplans der Evangelischen Kirchein Hessen und Nassau für das Haushaltsjahr 2005beschlossenen Landeskirchensteuerbeschluss.

Wiesbaden, den 7. Dezember 2004

Az.: I B 1.2 – 870.400.000 - 1 - In Vertretung

J o a c h i m J a c o b i

Anerkennung

Der vorstehende Landeskirchensteuerbeschluss für dasHaushaltsjahr 2005 der Evangelischen Kirche in Hessenund Nassau (rheinland-pfälzischer Teil) vom 27. November2004 wird hiermit gem. § 3 Abs. 1 Satz 2 KiStG vom24.Februar 1971 (GVBl. S. 59) anerkannt. Dies gilt nicht fürdie Bestimmung unter Absatz 3.

Mainz, den 9. Dezember 2004

Ministerium derFinanzen

Rheinland-Pfalz

Im AuftragWerner Widmann

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Ministerium für Wissenschaft,Weiterbildung, Forschung

und Kultur,Rheinland-Pfalz

Im AuftragAndreas Schmallenbach

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 3 · 200580

Potentialanalyse

Die Aufnahme in den praktischen Vorbereitungsdienst fürVikarinnen und Vikare setzt gemäß § 6 Abs. 1 desKirchengesetzes betreffend die Vorbildung und An-stellungsfähigkeit der Pfarrer sowie Artikel 3 Nr. 1 desKirchengesetzes zur Änderung des Auswahlverfahrens fürden Pfarrdienst in der EKHN vom 7. Dezember 2002 (ABl.2003 S. 93) für Kandidatinnen und Kandidaten, die sich abdem 15. April 2003 zur Ersten Theologischen Prüfungangemeldet haben, die erfolgreiche Teilnahme an einerPotentialanalyse voraus. Gemäß § 9 Abs. 2 der Rechts-verordnung zur Aufnahme in den praktischen Vorberei-tungsdienst für Vikarinnen und Vikare vom 10. Juni 2003(ABl. 2003 S. 382) können Kandidatinnen und Kandidaten,die sich vor dem 15. April 2003 zur Ersten TheologischenPrüfung angemeldet haben, beantragen, nach den neuenRegelungen behandelt zu werden.

Die zweite Potentialanalyse im Jahr 2005 findet vom 6. bis10. Juni 2005 statt.

Die an der zweiten Ausbildungsphase interessierten Theo-logiestudierenden können sich frühestens nach Abschlussvon sechs sprachfreien theologischen Fachsemestern zurTeilnahme an der Potentialanalyse bewerben.

Die Bewerbungen sind an die Evangelische Kirche inHessen und Nassau, Kirchenverwaltung, Referat Personal-Einsatz Pfarrerinnen und Pfarrer, 64276 Darmstadt, zu rich-ten. Beizufügen sind folgende Anlagen:

1. Geburtsurkunde

2. Tauf- und Konfirmationsschein

3. Reifezeugnis

4. Polizeiliches Führungszeugnis

5. Lebenslauf und Lichtbild

6. ggf. Zeugnis über die bestandene Erste TheologischePrüfung

7. Amtsärztliches Gutachten

8. Urkunde über den Familienstand

Die Bewerbungsfrist endet mit Ablauf des 31. März 2005(maßgeblich ist das Datum des Poststempels).

Darmstadt, den 3. Februar 2005

Für die KirchenverwaltungD r. B e c h i n g e r

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Festlegung der Zahl der Einstellungsplätzefür Pfarrvikarinnen und Pfarrvikare

im zweiten Halbjahr 2005

Die Kirchenleitung hat in ihrer Sitzung am 3. Februar 2005aufgrund von § 58a des Kirchengesetzes über dieDienstverhältnisse der Pfarrer in der Fassung vom 5.Dezember 1997 (ABl. 1998 S. 49) in Verbindung mit § 2der Auswahlverordnung vom 28. April 1998 (ABl. 1998 S.169), zuletzt geändert am 30. September 2004 (ABl. 2004S. 378), die Zahl der vorhandenen Einstellungsplätze fürPfarrvikarinnen und Pfarrvikaren für das zweite Halbjahr2005 auf 15 festgelegt.

Anstellungsfähige Pfarramtskandidatinnen und Pfarramts-kandidaten können sich zu einem Auswahlverfahren zurEinstellung bewerben.

Die Bewerbungsfrist für anstellungsfähige Pfarramts-kandidatinnen und Pfarramtskandidaten zu diesemAuswahlverfahren beginnt am 15. März 2005 und endet mitAblauf des 14. April 2005 (maßgeblich ist das Datum desPoststempels).

Pfarramtskandidatinnen und Pfarramtskandidaten, die dieZweite Theologische Prüfung bestanden, aber den prakti-schen Vorbereitungsdienst noch nicht beendet haben,können sich ebenfalls bewerben.

Die Tagung der Auswahlkommission, bei der die einzustel-lenden Bewerberinnen und Bewerber ermittelt werden, fin-det vom 4. bis 10. Juli 2005 statt.

Die Bewerbungen sind an die Evangelische Kirche inHessen und Nassau, Kirchenverwaltung, Referat Personal-Einsatz Pfarrerinnen und Pfarrer, 64276 Darmstadt, zu rich-ten. Beizufügen sind ein ausführlicher Lebenslauf mitLichtbild und eine Darstellung des Ausbildungsgangs mitausführlicher Beschreibung des Ausbildungsweges begin-nend mit dem Theologiestudium bis zur ZweitenTheologischen Prüfung, aus der die Motivation zumTheologiestudium, der Entwicklungsprozess der berufli-chen Qualifikation sowie die thematischen Schwerpunkteund Stationen bis zum Ende der Ausbildung erkennbarsind. Gegebenenfalls sind weitere Angaben zu berufsqua-lifizierenden Leistungen nachzuweisen.

Der Einstellungstermin für die ausgewählten Bewerber-innen und Bewerber wird auf den 1. Dezember 2005 fest-gesetzt.

Darmstadt, den 3. Februar 2005

Für die KirchenverwaltungD r. B e c h i n g e r

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Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und NassauNr. 3 · 2005 81

Das Recht der EKHN; 13. Ergänzungslieferung

Im März 2005 erscheint die 13. Ergänzungslieferung derTextsammlung „Das Recht der EKHN“. Der Versand erfolgtdurch den Otto Bauer Verlag Stuttgart.

Es wird gebeten, die Ergänzungslieferung möglichst umge-hend einzuordnen.

Die Rechtssammlung gehört zur Ausstattung derKirchengemeinde bzw. der Dienststelle und muss für alleMitarbeiterinnen und Mitarbeiter zugänglich aufbewahrtwerden. Sie ist beim Wechsel der Amtsinhaberin oder desAmtsinhabers (z. B. Pfarrstellenwechsel, Wechsel im Amtder oder des Vorsitzenden der Dekanatssynode oder einerMitarbeitervertretung) in ordnungsgemäßem Zustand andie Nachfolgerin oder den Nachfolger zu übergeben.

Die Rechtssammlung kann grundsätzlich nur dem bisheri-gen Bezieherkreis kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.Abhanden gekommene oder nicht mehr gebrauchsfähigeExemplare werden nur in begründeten Ausnahmefällenvon der Kirchenverwaltung ersetzt. Es besteht jedoch dieMöglichkeit, die Rechtssammlung über den Buchhandelkäuflich zu erwerben (ISBN 3-87047-078-X).

Darmstadt, den 7. Februar 2005

Für die KirchenverwaltungL e h m a n n

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Pfarrstellen für Gemeindeaufbauprojekte

Die Kirchenleitung hat am 16. Dezember 2004 beschlos-sen, zur Unterstützung von Gemeindeaufbauprojekten ins-gesamt 6,0 Pfarrstellen für Kirchengemeinden in den sechsPropsteien einzurichten.

Die Bereitstellung der Pfarrstellen dient der Förderung undUnterstützung der Gemeindeentwicklung. Dabei soll es vorallem auch um Anschubwirkung zur Gewinnung, Beteili-gung und Förderung ehrenamtlich Mitarbeitender gehen.Ziel ist es, theologisch unterschiedlich geprägte Gemein-demodelle in der EKHN exemplarisch zu erproben. Auchdie Weitergabe der jeweiligen Erfahrungen und Einsichtensowie die Auswertung des Konzeptes gehört zu denAufgaben der Projektstelle.

Kirchengemeinden, die ein besonderes Gemeindeaufbau-projekt entwickelt haben und umsetzen, können dement-sprechend eine 0,5 oder 1,0 Pfarrstelle für die Dauer vondrei Jahren beantragen.

Der Antrag ist auf dem Dienstweg über das Dekanat unddie Propstei an die Kirchenleitung zu richten.

Zum Antrag gehören folgende Unterlagen:

- Darstellung der Gemeindesituation,

- Beschreibung und theologische Begründung desGemeindeaufbauprojektes (max. 5 DIN A4-Seiten),

- Ziele des Projektes,

- Aufgabenbeschreibung und Tätigkeitsumfang derbeantragten Pfarrstellen,

- Finanzierung der Sachkosten (Für die Arbeit derProjektstellen können keine zusätzlichen Sachmittel zurVerfügung gestellt werden).

Die Erarbeitung des Antrags kann durch die Fachberatungim Zentrum Verkündigung unterstützt werden.

Auf dem Dienstweg werden eine Stellungnahme des jewei-ligen Dekanatssynodalvorstandes und der zuständigenPröpstin oder des zuständigen Propstes beigefügt.

Die Antragsfrist endet am 15. Mai 2005.

Nähere Auskünfte erhalten Sie bei:

Pfarrerin Christine NoschkaZentrum VerkündigungSolmsstraße 260486 FrankfurtTel. (069) 71 71 98 95

OKR Reinhard BertramEvangelische Kirche in Hessen und NassauKirchenverwaltung - Dezernat 1Paulusplatz 164285 DarmstadtTel. (06151) 405-306

Darmstadt, den 8. Februar 2005

Für die KirchenverwaltungB e r t r a m

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Namensänderungder Evangelischen Martin-Luther-Gemeinde

Steinberg

Die Evangelische Martin-Luther-Gemeinde Steinberg,Evangelisches Dekanat Rodgau, führt mit Wirkung vom 1.Februar 2005 den Namen Evangelische Martin-Luther-Gemeinde Dietzenbach-Steinberg.

Darmstadt, den 25. Januar 2005

Für die KirchenverwaltungD r. G r u n w a l d

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Namensänderungder Evangelischen Kirchengemeinde Kirberg

Die Evangelische Kirchengemeinde Kirberg, EvangelischesDekanat Runkel, führt mit Wirkung vom 1. März 2005 denNamen Evangelische Kirchengemeinde Kirberg-Ohren.

Darmstadt, den 7. Februar 2005

Für die KirchenverwaltungD r. G r u n w a l d

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Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 3 · 200582

Umwandlung einer vollen Pfarrstelle bei derEvangelischen Kirchengemeinde Runzhausen,

Evangelisches Dekanat Gladenbach, in einePfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2)

Urkunde

Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand desEvangelischen Dekanates Gladenbach und im Benehmenmit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kir-chengemeinde Runzhausen wird folgendes beschlossen:

§ 1

Bei der Evangelischen Kirchengemeinde Runzhausen,Evangelisches Dekanat Gladenbach, wird die volle Pfarr-stelle in eine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag(1/2) umgewandelt.

§ 2

Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Februar 2005 in Kraft.

Darmstadt, 25. Januar 2005

Evangelische Kirche in Hessen und Nassau- Kirchenleitung -

D r. S t e i n a c k e r

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Umwandlung der Pfarrstelle mit eingeschränktemDienstauftrag (1/2) bei der Evangelischen

Kirchengemeinde Oberhörlen, Evangelisches DekanatGladenbach, in eine volle Pfarrstelle

Urkunde

Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand desEvangelischen Dekanates Gladenbach und im Benehmenmit dem beteiligten Kirchenvorstand der EvangelischenKirchengemeinde Oberhörlen wird folgendes beschlossen:

§ 1

Bei der Evangelischen Kirchengemeinde Oberhörlen,Evangelisches Dekanat Gladenbach, wird die Pfarrstellemit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) in eine vollePfarrstelle umgewandelt.

§ 2

Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Februar 2005 in Kraft.

Darmstadt, 25. Januar 2005

Evangelische Kirche in Hessen und Nassau- Kirchenleitung -

D r. S t e i n a c k e r

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Umwandlung der bisherigen Pfarrvikarstelle mit ein-geschränktem Dienstauftrag (1/2) bei der

Evangelischen Kirchengemeinde Dautphe,Evangelisches Dekanat Gladenbach, in eine volle

Pfarrvikarstelle

Urkunde

Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand desEvangelischen Dekanates Gladenbach und im Benehmenmit dem beteiligten Kirchenvorstand der EvangelischenKirchengemeinde Dautphe wird folgendes beschlossen:

§ 1

Bei der Evangelischen Kirchengemeinde Dautphe, Evan-gelisches Dekanat Gladenbach, wird die bisherige Pfarr-vikarstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) in einevolle Pfarrvikarstelle umgewandelt.

§ 2

Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Februar 2005 in Kraft.

Darmstadt, 26. Januar 2005

Evangelische Kirche in Hessen und Nassau- Kirchenleitung -

D r. S t e i n a c k e r

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Umwandlung der Pfarrstelle der EvangelischenKirchengemeinde Liebenscheid, Evangelisches

Dekanat Bad Marienberg, in eine 0,75 Pfarrstelle

Urkunde

Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand desEvangelischen Dekanates Bad Marienberg und im Beneh-men mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangeli-schen Kirchengemeinde Liebenscheid wird folgendes be-schlossen:

§ 1

Die Pfarrstelle der Evangelischen KirchengemeindeLiebenscheid, Evangelisches Dekanat Bad Marienberg,wird in eine 0,75 Pfarrstelle umgewandelt.

§ 2

Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Februar 2005 in Kraft.

Darmstadt, 27. Januar 2005

Evangelische Kirche in Hessen und Nassau- Kirchenleitung -

D r. S t e i n a c k e r

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Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und NassauNr. 3 · 2005 83

Bekanntgabe neuer Dienstsiegel

Kirchengemeinde: Frankfurt a.M.-Schwanheim,Martinusgemeinde

Dekanat: Frankfurt a.M.-Höchst

Umschrift des Dienstsiegels:Evang. Martinusgemeinde Frankfurt a.M.-Schwanheim

Kirchengemeinde: Heppenheim a. d. Wiese

Dekanat: Worms-Wonnegau

Umschrift des Dienstsiegels:Evang. Kirchengemeinde Heppenheim an der Wiese

Kirchengemeinde: Hartershausen

Dekanat: Vogelsberg

Umschrift des Dienstsiegels:Evangelische Kirchengemeinde Hartershausen

Kirchengemeinde: Niederlahnstein

Dekanat: Nassau

Umschrift des Dienstsiegels:Evang. Kirchengemeinde Niederlahnstein

Dekanat: Dillenburg

Umschrift des Dienstsiegels:Evangelisches Dekanat Dillenburg

Mit der Ingebrauchnahme der neuen Dienstsiegel durchdie Einrichtungen und Dienststellen werden die bislangbenutzten Dienstsiegel außer Geltung gesetzt.

Darmstadt, den 7. Februar 2005

Für die KirchenverwaltungD r e u t h

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 3 · 200584

Aufforderung zur Bewerbung

Bewerbungen für die nachstehend zur Wiederbesetzungausgeschriebenen Pfarrstellen sind innerhalb von vierWochen nach dem Erscheinungsdatum dieses Amts-blattes auf dem Dienstweg (Dekan/Dekanin und Propst/Pröpstin) bei der Kirchenverwaltung, Referat Personal-einsatz Pfarrerinnen und Pfarrer, Paulusplatz 1, 64285Darmstadt, einzureichen.

Die Frist ist nur dann gewahrt, wenn die Bewerbungeninnerhalb der 4-Wochen-Frist bei der Kirchenverwaltungvorliegen (Briefkasten, Pforte, Postfach). Eine Vorab-Über-mittlung per Fax (0 61 51 / 40 52 29) wird daher imZweifelsfall dringend empfohlen.

Den Bewerbungen ist ein kurzer Lebenslauf beizufügen.

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Frankfurt am Main – Griesheim, Pfarrstelle Süd,Dekanat Frankfurt/Main-Höchst, Modus A

Wo wir sind

Griesheim liegt im Westen Frankfurts, hat 21.300Einwohner (35% davon ausländische Wohnbevölkerung)und ist in den neueren Ortsteilen geprägt durch denSiedlungsbau der 50er, 60er und 70er Jahre. Es gibt zweikatholische Gemeinden sowie drei Moscheen, zu denenein gut nachbarschaftlicher Kontakt gepflegt und ausge-baut wird.

Neben mehreren Kindertagesstätten in unterschiedlicherTrägerschaft gibt es drei Grundschulen sowie eineGesamtschule. Trotz seiner räumlichen Nähe zur Frank-furter Innenstadt hat sich Griesheim in Teilen einen dörfli-chen Charakter bewahrt, der sich u.a. in einem lebendigenVereinsleben und einem vielfältigen Einzelhandelsangebotzeigt. Auch Naherholungsangebote sind vorhanden, so istz.B. im Süden das Mainufer in wenigen Minuten erreich-bar, ebenso der Niedwald im Norden. Dennoch sind dieHerausforderungen einer Großstadt hier präsent: Es gibteinige soziale Brennpunkte, der Anteil an Sozialhilfe-empfängern in der Bevölkerung ist relativ hoch. Mehreresoziale Einrichtungen verschiedener Träger versuchen mitunterschiedlichen Angeboten, den sich hieraus entwik-kelnden Problemen zu begegnen.

Wer wir sind

Wir sind eine frisch fusionierte Stadtteilgemeinde mit4.000 Gemeindegliedern und zwei Seelsorgebezirken mitje einer Pfarrstelle.

Zu unserer Gemeinde gehören zwei Kirchen, zweiGemeindezentren und zwei Pfarrwohnungen. Die Gemein-

de ist Trägerin einer zweigruppigen Kindertagesstätte undeines offenen Kinder- und Jugendbüros.

Das Gemeindebild wird neben der Arbeit der 34 Haupt-und Nebenamtlichen geprägt durch das Engagement vonca. 170 ehrenamtlich Mitarbeitenden. Unterstützt wird dieArbeit der Pfarrer/innen durch einen aktiven und kompe-tenten Kirchenvorstand, der nach Kräften Verantwortungträgt und offen ist für neue Ideen.

Unser lebendiges Gemeindeleben umfasst folgendeSchwerpunkte:

- Kinder- und Jugendarbeit

- Kirchenmusik

- Ökumene

- vielfältige Gottesdienstangebote

Darüber hinaus gibt es in der Gemeinde gut angenomme-ne Senioren- und Frauenarbeit, einen großen Helfer/innenkreis und verschiedene Angebote in der Erwach-senenbildung.

Was wir uns wünschen

Die Pfarrstelle im Süden unserer Gemeinde ist durch einenStellenwechsel nach neun Jahren frei geworden.

Wir erwarten eine Persönlichkeit, die ihren Beruf als Beru-fung sieht. Theologisch sorgfältig und geistlich liebevollvorbereitete Gottesdienste sind uns besonders wichtig.

Weil wir als Gemeindeglieder aus unterschiedlichen Orts-teilen und Gemeinden mit je eigenen Prägungen kommen,wünschen wir uns eine/n aufgeschlossene/n, kontaktfreu-dige/n und präsente/n Pfarrer/in, der/die als Integrations-figur die Einheit der Gemeinde fördern kann.

Angesichts unserer Schwerpunktarbeit mit Kindern undJugendlichen freuen wir uns, wenn sich der/die Bewer-ber/in in diesem Bereich besonders einbringt. Die Kolleginim Norden der Gemeinde, selbst erst seit anderthalbJahren in Griesheim, wird sich mit und für die älter wer-denden Menschen unserer Gemeinde (36% der Gemein-deglieder sind 60 Jahre und älter) engagieren.

Auskunft geben gern: Kirchenvorsteher Karl Schmidt, Tel.:069/38 20 42; Pfarrerin Andrea Beiner, Tel.: 0 69/ 38 0106 38; Dekan Jan Schäfer, Tel.: 069/99 99 35 78 und diePröpstin für Rhein-Main, HelgaTrösken,Tel.:069/28 73 88.

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Frankfurt/Main, Am Bügel, 0,5 Pfarrstelle, DekanatFrankfurt/Main-Nord, Modus A, zum zweiten Mal

Stellenausschreibungen

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und NassauNr. 3 · 2005 85

Unser Stadtteil – unsere Gemeinde

Die Kirchengemeinde Am Bügel wurde 1979 errichtet undliegt zwischen den nördlichen Frankfurter StadtteilenBonames und Nieder-Eschbach. Sie ist mit öffentlichenVerkehrsmitteln gut mit der Innenstadt verbunden. ZurGemeinde gehören die dominierende Hochhaussiedlungmit hoher Fluktuation, kleine Einfamilienhaussiedlungenund ein Gewerbegebiet. Zwei Seniorenwohnanlagen bie-ten vielen Senioren ein Zuhause. Am Bügel sind über-durchschnittlich viele Menschen aus vielen verschiedenenKulturen beheimatet.

Den Menschen Am Bügel ein Gefühl von Heimat zugeben, Konflikte zwischen ausländischen und deutschenBewohnern abzubauen und Ansprechpartner und Sprach-rohr für Probleme des Stadtteils zu sein, war von Anfangan ein Anliegen der Kirche Am Bügel. Unser Gemeinde-zentrum wurde daher im Jahre 1984 als stadtteiloffenesHaus errichtet, dass den Namen Kirchliches Nachbar-schaftszentrum (KINZ) erhielt. Hier finden neben denGottesdiensten auch Treffen vieler Gruppen und Kreisestatt, Seniorentreff, Café 39, Gesprächskreis für Sucht-kranke, Kleinkinderspielgruppen, VHS-Kurse, KreativeWerkstatt. Eine eritreische Gemeinde hält regelmäßig ihreZusammenkünfte in unserem Hause ab. Die Gemeindeunterhält eine Bücherei mit dem Schwerpunkt Kinder- undJugendbücher. Auf dem Gelände des KINZ befindet sichauch das Pfarrhaus mit Garten.

Neben dem regelmäßigen Sonntagsgottesdienst, den wirnach Möglichkeit beibehalten wollen, findet bei uns zurZeit der Kindergottesdienst an jedem Montagnachmittagstatt.

Die Gemeinde ist Trägerin einer großen Kindertagesstättemit Kindergarten und Hort in insgesamt 5 Gruppen. Fürdas nächste Jahr wird für die KITA eine Qualitäts-Manage-ment-Zertifizierung angestrebt. Dieser Prozess wird vomKirchenvorstand intensiv unterstützt und gefördert.

Unsere Gemeinde hat einen Kooperationsvertrag mit derGemeinde Bonames. Gemeinsam veröffentlichen wir denGemeindebrief, halten den Konfirmandenunterricht undunterstützen uns durch einen Predigeraustausch für dieGottesdienste. Gelegentlich finden auch, besonders beiFesten, gemeinsame Gottesdienste statt. Wir legen gro-ßen Wert auf Ökumene und sind dementsprechend auchmit der ansässigen katholischen Gemeinde freundschaft-lich verbunden.

Seit über 10 Jahren ist im KINZ das fremdfinanzierteProjekt „Regenbogen“ untergebracht, dessen Auftrag esist, das Zusammenleben deutscher und ausländischerBewohnerinnen und Bewohner zu fördern. Mit demRegenbogen findet eine enge Zusammenarbeit statt.

Unsere neue Pfarrerin – unser neuer Pfarrer

Unser Pfarrer geht nach über 25 Jahren Gemeindearbeitin den Ruhestand und unsere Gemeindegliederzahl lässtleider nur noch eine halbe Pfarrstelle zu, die ab dem 1.Februar 2005 wiederbesetzt werden kann.

Gemeinsam mit der neuen Pfarrerin/dem neuen Pfarrerwollen wir in einem offenen und gleichberechtigten Pro-zess an alt bewährten Wegen festhalten, aber auch neueWege erforschen. Die Bewerberin/der Bewerber sollteihren/seinen Schwerpunkt nicht allein auf eine theologi-sche Vermittlung legen, sondern auch ein Interesse an denBedürfnissen des Stadtteils haben und Ansprechpartnerfür ansässige Institutionen, Bürgerinitiativen und Stadt-teilgruppen sein. Die Gottesdienste werden in Kooper-ation mit der Gemeinde Bonames abgehalten.

Unsere Gemeinde ist bekannt für ihre schönen Feste. Eineneue Pfarrerin/ein neuer Pfarrer sollte daher bereit sein,sich aktiv und mitgestaltend an den Festen der Gemeindeund des Stadtteils zu beteiligen. Unsere treuen Senior-innen und Senioren würden sich sehr über eine Pfarrer-in/einen Pfarrer mit einem offenen Ohr freuen, die/der sichauch einmal monatlich zum Seniorentreff gesellt.

Da der neuen Stelleninhaberin/dem neuen Stelleninhabernur noch die halbe Zeit zur Verfügung steht, wollen wir ineinem offenen Dialog überlegen, wie sich unser Gemein-deleben unter solchen Einschränkungen fortführen lässt,ohne das zu verlieren, was uns unsere Gemeinde so wich-tig macht. Über eine Bewerberin/einen Bewerber, die/deruns darin mit guten Ideen, Engagement, Teamgeist undFreude an einer „etwas anderen Gemeinde“ unterstützt,würden wir uns sehr freuen.

Auskunft erteilt die Vorsitzende des Kirchenvorstandes,Frau Annelies Schabicki, Tel.: 0 69/5 07 27 81, ab 17.00Uhr (tagsüber: Tel.: 0 61 96/9 28-1 74); der Dekan, HerrPfarrer Jürgen Moser, Ev. Dekanat Frankfurt/Main-Nord,Tel.: 0 69/53 02-2 00; die Pröpstin für den Propstei-bereich Rhein-Main, Frau Pfarrerin Helga Trösken, Tel.:0 69/28 73 88.

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Horrweiler-Aspisheim, Dekanat Ingelheim, Erteilungeines 0,66-Verwaltungsdienstauftrages durch dieKirchenleitung

Zwischen Bingen und Bad Kreuznach, am nördlichenRand der Rheinebene, befinden sich die beiden OrteHorrweiler und Aspisheim. Diese für Rheinhessen typi-schen Dörfer bilden zusammen die KirchengemeindeHorrweiler-Aspisheim mit ca. 930 Gemeindegliedern.Dank des milden Klimas ist der Weinbau nach wie vor derwichtigste Wirtschaftszweig. Durch die zentrale Lage unddurch die gute Anbindung an das Rhein-Main-Gebiet sindaber auch Handel und Gewerbe von großer Bedeutung.Da viele Pendler die Nähe zum Wirtschaftsstandort Mainz-Wiesbaden-Frankfurt nutzen, bieten sich vielseitigeBeschäftigungsmöglichkeiten. So sind die Bürger der bei-den Dörfer in einer guten wirtschaftlichen Situation, wasletztlich zu einer allgemeinen Aufbruchstimmung führt;unsere Neubaugebiete und zahlreiche Sanierungs-maßnahmen sind ein deutliches Indiz für die wirtschaftli-

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 3 · 200586

che Stabilität.

Horrweiler ist bekannt für seine barocke Wehrkirche, die invielen Reiseführern erwähnt ist. In Aspisheim befindet sichdas größere Gotteshaus, dieses wurde 1824 erbaut und inneuester Zeit aufwendig renoviert. Beide Kirchen habenjeweils 200 Sitzplätze. Neben den sonntäglichen Gottes-diensten in jedem der beiden Orte finden an Festtagenund zu besonderen Anlässen Gottesdienste im Freienoder in Festzelten statt.

Beide Dörfer verfügen mittlerweile über moderne, funktio-nale Gemeindehäuser. Das in Aspisheim dient dabei alsZentrum; das in Horrweiler wurde kürzlich renoviert undzeichnet sich durch einen großen, teilbaren Raum aus.

In der Gemeinde sind Küster, Organist, Chorleiter, Posau-nenchorleiter und eine Schreibkraft mit vier Stundenwöchentlich nebenberuflich tätig. Im Ehrenamt arbeitenein engagierter Kirchenvorstand für beide Gemeinden undweitere ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeitereng zusammen.

Für die Kinder gibt es vierzehntätig in Horrweiler Kinder-gottesdienst, in Aspisheim monatlich stattfindende Kin-derkirchentage und einmal im Jahr für beide Orte jeweilsdie Kinderferienwoche. Für die ganz Kleinen findenMutter-Kind-Kreise, die an der Gestaltung unsererKrabbelgottesdienste maßgeblich beteiligt sind, statt. Fürdie Größeren veranstaltet die Gemeinde jährlich eineJugendfreizeit. Zudem gibt es einen Kreis für Jugendlicheim Posaunenchor.

Bereits vor dem eigentlichen Konfirmandenjahr werdendie Jugendlichen in einer so genannten Vorkonfirmanden-gruppe vorbereitet (6 Monate). Zahlreiche Projekte, vorallem im Naturschutzbereich, führten in den letzten Jahrenzu einer Intensivierung der Konfirmandenarbeit.

Als weitere Aktivitäten der Gemeinde sind zu nennen:

- Afrikanische Trommelgruppe

- Kindergruppe

- Tanzgottesdienstgruppe

- Junge Kantorei

- Lebendiger Adventskalender

- Posaunenchor

- Seniorennachmittage von November bis April (in bei-den Gemeinden monatlich).

Die Kombination der vorgenannten Gruppen führt dazu,dass vor allem die musikalischen Aktivitäten (Musikwoch-en, Konzerte in den Kirchen, usw.) im Gemeindeleben einewichtige Rolle spielen.

Beide Orte haben einen kommunalen Kindergarten, dieGrundschule befindet sich in Gensingen (3 km), weiterfüh-rende Schulen sind in Sprendlingen (10 km), Bingen undBad Kreuznach (jeweils 12 km).

Wegen der Nähe zur Regionalverwaltung Rheinhessen in

Alzey, durch die die Gemeinde betreut wird, hält sich derVerwaltungsaufwand in Grenzen.

Zu vergeben ist zurzeit ein 0,66-Verwaltungsdienstauftrag.Im Zuge der Planstellenbemessung 2006 kann eine Ver-änderung des Dienstauftrages erfolgen.

Eine aktive Gemeinde und ein engagierter Kirchenvor-stand freuen sich auf die Bewerbung einer Pfarrerin odereines Pfarrers.

Sie fühlen sich angesprochen?

Dann nehmen Sie bitte Kontakt auf mit der stellvertreten-den Vorsitzenden des Kirchenvorstandes, Ute Hahn, Tel.: 0 67 27/12 32; der Dekanin Pfarrerin Annette Stegmannin Ingelheim, Tel.: 0 61 32/43 41 77 oder dem Propst fürRheinhessen, Pfarrer Dr. Klaus-Volker Schütz in Mainz,Tel.: 0 61 31/3 10 27.

Neuhäusel, Dekanat Selters, Pfarrvikariatsstelle mithalbem Dienstauftrag. Erteilung einesVerwaltungsdienstauftrages durch die Kirchenleitung.

Der Kirchengemeinde Neuhäusel stehen seit 2000 1,5Pfarrstellen zu. Aufgrund des Wechsels des Pfarrerehe-paares wurden beide Stellen frei. Die Pfarrstelle I mit gan-zem Dienstauftrag wurde im Juni 2004 besetzt.

Unsere geographische Lage

Neuhäusel bietet einen kommunalen Kindergarten, Grund-und Hauptschule, Ärzte und Zahnärzte, Apotheken, phy-siotherapeutische Praxen, Supermärkte, Banken, ver-schiedene kleine Geschäfte und ein Industriegebiet mitverschiedenen handwerklichen Betrieben. Die Anbindungan die Stadt Koblenz (10 km) und an die Verbandsge-meindeverwaltung in Montabaur (10 km) und die KurstadtBad Ems (8 km) ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln ge-währleistet. In allen Städten gibt es ein vielfältiges Ange-bot an weiterführenden Schulen. Der ICE-HaltepunktMontabaur kann mit dem Linienbus in ca. 25 Minutenerreicht werden, mit dem ICE erreicht man Frankfurt oderKöln jeweils in ca. 30 Minuten. Die Orte liegen am Randeeines waldreichen Naturparks mit hohem Erholungswert.

Zu unserer Kirchengemeinde gehören die OrtsgemeindenNeuhäusel (2.234 Einwohner), Arzbach (1.951 Einwohner),Eitelborn (2.668 Einwohner), Hillscheid (2.766 Einwohner),Kadenbach (1.513 Einwohner) und Simmern (1.597Einwohner).

Die Ortsgemeinden verfügen über gewachsene Strukturenund sich rasch entwickelnde Neubaugebiete. Die sozialenStrukturen in den Orten werden durch die umliegendenStädte geprägt, Arbeiter, Angestellte, Gewerbetreibendeund Beamte sind etwa gleichmäßig vertreten. DieEinwohner aller Orte unserer Kirchengemeinde sind mehr-heitlich katholisch.

Unsere Kirchengemeinde

Wir sind eine junge, seit 1970 bestehende Kirchenge-meinde mit 2.294 Gemeindegliedern. Die Pfarrstelle IIumfasst die Orte Arzbach (326 Gemeindeglieder) und

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und NassauNr. 3 · 2005 87

Hillscheid (507 Gemeindeglieder).

In Neuhäusel befindet sich eine evangelische Kirche. Sieist im neugotischen Stil erbaut und hat rund 200 Sitz-plätze. Sie verfügt über eine zweimanualige Orgel mit 12Registern. Für die Gemeinde steht das Gemeindehausund das Jugendhaus unmittelbar an der Kirche zur Ver-fügung.

Die Gemeindebüroräume befinden sich im Pfarrhaus inNeuhäusel in der Römerstraße 3. Wohnraum für PfarrstelleII muss angemietet werden.

Unser Gemeindeleben

Gottesdienst

In Neuhäusel findet sonntäglich Gottesdienst statt, in Hill-scheid am 2. und 4. Sonntag im Monat (in der Turmkapelleder katholischen Kirche). Am 1. Sonntag im Monat findet einGottesdienst im Seniorenheim St. Josef in Arzbach statt.

Darüber hinaus werden mittwochs Gottesdienste imSeniorenheim in Simmern (1. Mittwoch im Monat) und inden beiden Seniorenheimen in Arzbach (2. Mittwoch imMonat) gehalten. In Neuhäusel wird während des Gottes-dienstes der Kindergottesdienst von ehrenamtlichen Mit-arbeiterinnen geleitet. Gerne feiern wir besondere Gottes-dienste, wie z.B. Familiengottesdienst, Jugendgottes-dienst, Weltgebetstag, Osternacht, Einschulungsgottes-dienste u.a.

Konfirmandenunterricht

Zurzeit gibt es zwei Konfirmandengruppen, die vomPfarrer und einem Kirchenvorsteher geleitet werden.

Partnergemeinde

Einer unserer Schwerpunkte ist die Partnerschaft mit derMagomeni Gemeinde in Dar es Salaam (Tansania), die sichseit ca. 25 Jahren intensiv entwickelt hat.

Gruppen und Kreise

Zurzeit treffen sich in unserer Gemeinde unter der Leitungehrenamtlicher Mitarbeiter/innen: Jugendgruppe, Senio-renkreis, Posaunenchor, Projektchor und Frauenfrühstück.

Das Gemeindeleben wird durch die freundschaftlicheÖkumene mit unseren katholischen Nachbargemeindenvor Ort bereichert.

Wir haben ein reges kirchenmusikalisches Leben, daswesentlich ehrenamtlich organisiert wird.

Weiterhin gibt es einen ehrenamtlich geleiteten Redak-tionskreis, der 4 Mal im Jahr einen Gemeindebrief veröf-fentlicht und einen Besuchskreis für Besuche bei Senio-rinnen und Senioren.

Damit können Sie rechnen

Wir bieten viele motivierte ehrenamtliche Mitarbeiter/innen, nebenamtliche Sekretariatsarbeit (insgesamt 12Wochenstunden, zurzeit Verstärkung um 9 Wochenstun-den zusätzlich), 4 nebenamtliche Kirchenmusiker und den

Kirchenvorstand mit zurzeit 13 Mitgliedern.

Das wünschen wir uns

Die Seelsorge in der Gemeinde soll für Sie ein wichtigerBestandteil Ihres Wirkens sein. Neben der Übernahmevon Gottesdiensten und einer Konfirmandengruppe undkooperativer Mitarbeit in der Kirchengemeinde im allge-meinen erwarten wir insbesondere den Aufbau einerSeniorenarbeit.

Eine verständliche, zeitgemäße Verkündigung des WortesGottes soll Ihnen wichtig sein. Wir wünschen uns einePersönlichkeit mit Kommunikations- und Kooperations-fähigkeit, damit die bestehenden Gruppen Unterstützungfinden und in ihrer Motivation bestärkt werden. Die jungenTraditionen der Gemeinde sollen aufgenommen und wei-ter entwickelt werden.

Wichtig ist uns, dass Sie sich als Teil unserer Gemeindefühlen können und dass Sie mit uns gemeinsam lebenwollen.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.

Auskunft erteilen gern: Wolfram Pauschert, Vorsitzenderdes Kirchenvorstandes, Tel.: 0 26 24/75 06; Dekan Dr.Karl-Heinz Schell, Tel.: 0 26 66/91 19 17; PropstMichael Karg, Tel.: 0 27 72/33 04 und Pfarrer MatthiasNeuesüß, Tel.: 0 26 20/92 08 20.

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Osthofen, Pfarrstelle II, Dekanat Worms-Wonnegau,Modus B

Die Kirchengemeinde Osthofen mit ihren rd. 4.200Gemeindegliedern, unterteilt in zwei Pfarrbezirke, sucht absofort eine/n neue/n Pfarrer/in.

Die Weinstadt Osthofen (ca. 9.000 Einwohner) liegt imHerzen des Wonnegaus, in der Rheinebene, am Randedes rheinhessischen Hügellandes. In Sichtweite befindensich der Pfälzerwald im Westen, der Odenwald im Ostenund der Taunus im Norden. Gut erreichbar sind die Städteim Rhein-Main-Neckar-Raum Mannheim (35 km),Heidelberg (60 km), Darmstadt (40 km) und Frankfurt (75km) Schöne Winzerhöfe schmücken den Ort mit seinemausgeprägten Vereinsleben und seiner regen Festkultur.Die typisch rheinhessische Küche und der Tourismus inder Region sind im Aufbruch.

Die Bevölkerung Osthofens setzt sich überwiegend ausArbeitern und Angestellten sowie einigen Gewerbetrei-benden zusammen. Am Ort sind alle Einkaufsmöglichkei-ten vorhanden.

Gottesdienste finden (in der Regel abwechselnd mit demKollegen) sonntäglich im jahreszeitlichen Wechsel in derBergkirche (11. bis 18. Jh., 360 Sitzplätze, mit Fresken ausdem 13. Jh. und Emporengemälden aus der Barockzeit)und in der Kleinen Kirche (18. Jh., ca. 120 Plätze) statt.

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 3 · 200588

Das im Jahr 1969 erbaute Pfarrhaus der Pfarrstelle II istruhig gelegen. 5 Zimmer, Küche, Bad und WC gehören zurPfarrwohnung. Ein eigener Amtstrakt, Garage und ein gro-ßer Garten sind vorhanden.

Das Gemeindebüro ist beim nur 500 Meter entferntenGemeindehaus angesiedelt. Der Kirchsaal in der KleinenKirche wir auch für Konzerte genutzt, zumal dort einerestaurierte Orgel von 1783 besteht.

Was wir bieten

Die Gemeinde ist ökologisch orientiert (Photovoltaik-anlage auf dem Dach des Kindergartens). Sie tritt denPfarrern offen und interessiert entgegen. Am Ort befindensich Grund-, Haupt-, Real- und Sonderschulen. DreiGymnasien, darunter ein altsprachliches, sind in der na-hen Lutherstadt Worms (7 km) mit Bahn und/oder Bus guterreichbar.

Die Gemeinde verfügt über einen 3-gruppigenKindergarten mit einem ausgereiften religionspädagogi-schen Konzept, einschließlich einer guten Anbindung andie Gemeindearbeit.

Für die Verwaltung beschäftigt die Gemeinde halbtagseine gut eingearbeitete Schreibkraft in einem bestens aus-gestatteten Büro. Darüber hinaus ist die Kirchengemeindeder Regionalverwaltung Rheinhessen in Alzey ange-schlossen.

In der Gemeinde sind vielfältige Gottesdienstformenerprobt; außer der traditionellen Form II der Agende:Tauferinnung, Osternacht, „Ökumenische Frühschichten“im Advent, Projekt- und Themengottesdienste.

Die Kirchengemeinde unterhält im Rahmen der Ökumenefreundschaftliche Kontakte zur katholischen Gemeinde,mit vielen gemeinsamen Projekten im Kirchenjahr.Russlanddeutsche Neumitglieder sollen verstärkt inte-griert und der Kontakt zu den baptistischen freienGemeinden (gleichfalls stark aus Russlanddeutschenzusammengesetzt) ausgebaut werden.

Regelmäßig treffen sich in den Wintermonaten Frauenhilfeund Seniorenkreis im 14tägigen Wechsel. Ein Krabbelkreistrifft sich wöchentlich. Die Kinderarbeit ist vielfältig(Kindergottesdienst, Kinderprojekttage, Kinderbücherei„KIZ Bücherwurm“ mit regelmäßigem Bastelangebot,Sommerkinderfreizeit) und wird von einem engagiertenTeam geleistet, das sich über die Begleitung durch diePfarrer freut.

Ein Junger, ideenreicher und tatkräftiger KV, der zukünfti-ge Kollege sowie ein großes ehrenamtliches Team unter-stützen die/den Bewerber/in.

Was wir erwarten

Von der/dem Pfarrer/in werden Teamfähigkeit, die Zusam-menarbeit mit dem Kollegen und dem Kirchenvorstandsowie ein gleichberechtigtes, partnerschaftliches und ver-lässliches Miteinander erwartet.

Die Gemeinde wünscht sich Anregungen im liturgischen

Bereich und neue Impulse für den Kindergottesdienst so-wie für die Kinder- und Jugendarbeit. Ein Besuchsdienstsoll aufgebaut und Glaubensgesprächsangebote wollenentwickelt werden. „Der/Die Neue“ wird in Eigen-verantwortung ein selbstständiges Arbeitsgebiet wahr-nehmen. Dabei können im Rahmen der Pfarrdienst-ordnung die Aufgabenverteilung neu vorgenommen undpersönliche Schwerpunkte gesetzt werden.

Neugierig geworden? – wir freuen uns auf IhreBewerbung!

Nähere Informationen erteilen:

Der Propst für Rheinhessen, Dr. Klaus-Volker Schütz, Tel.:0 61 31/3 10 27; der Dekan des Dekanates Worms-Wonnegau, Harald Storch, Tel.: 0 62 41/2 87 61; PfarrerVolker Fey, Tel.: 0 62 42/71 93 oder der stellvertretendeVorsitzende des Kirchenvorstandes, Herr Hans-DieterReichert, Tel.: 0 62 42/58 24.

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Rückeroth, Pfarrstelle I, Dekanat Selters, Patronatdes Fürsten zu Wied, zum zweiten Mal

Die Pfarrstelle Ev. Pfarramt Rückeroth I wurde zum01.01.2005 vakant durch Stellenantritt des bisherigenStelleninhabers von Rückeroth I auf der PfarrstelleRückeroth II (Schwerpunkt Jugendarbeit, Konfirmanden-arbeit und Elternarbeit zur Hälfte in der Ev. Kirchen-gemeinde Rückeroth, zur anderen Hälfte als geistlicheLeitung und Koordination der Jugendarbeit innerhalb desEv. Dekanats Selters).

Wer wir sind:

Wir sind eine Landgemeinde und eine Diasporagemeindemit missionarischem Engagement und viel Experimentier-freude.

Zur Ev. Kirchengemeinde Rückeroth gehören 9 Dörfer.Dies sind die 3 traditionell evangelischen Dörfer: Rücke-roth, Goddert und Steinen und die 6 traditionell katholi-schen Dörfer: Hartenfels, Herschbach, Krümmel, Marien-hausen, Marienrachdorf und Maroth.

Wir haben einen hohen Gebäudebestand: eine Kirchebefindet sich in Rückeroth (Baujahr 1246, 140 Sitzplätze)und in Steinen (Baujahr 1955, ca. 200 Sitzplätze). InHerschbach befindet sich ein Ev. Gemeindehaus, daszugleich wöchentlich Gottesdienststätte ist (Baujahr 1989,80 Sitzplätze). In Rückeroth steht das Ev. Pfarrhaus(gebaut 1905 durch Kirchenbaurat Ludwig Hofmann). DasPfarrhaus weist Jugendstil-Elemente auf. Erdgeschoss: 3Zimmer, Küche, Gäste-WC. 1. Stock: 4 Zimmer, Bad.Dachgeschoss: 2 Mansarden, Bad, 2 Abstellräume. DasHaus ist voll unterkellert. Bei dem Pfarrhaus steht ein Öko-nomiegebäude aus dem Jahr 1840, in dessen Neben-gebäude sich eine Garage befindet. Die Gebäude stehenauf einem parkähnlichen Grundstück mit altem Baum-

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und NassauNr. 3 · 2005 89

bestand. Oberhalb des Pfarrhauses befindet sich das Ev.Gemeindehaus (60er Jahre). Alle Gebäude wurden in denletzten 20 Jahren jeweils in mehreren Phasen renoviert.

Rückeroth liegt nur wenige Minuten von der Bundes-autobahn A 3 entfernt (9 km). Der nächste ICE-Bahnhofist Montabaur (19 km). Die nächste Kleinstadt ist Selters(5 km). Von Koblenz und damit von den Flüssen Rheinund Mosel sind wir 38 km entfernt.

Ein Kindergarten ist in Schenkelberg, eine Grundschule inHerschbach, Regionalschule in Selters, Realschule inDierdorf (10 km). In Dierdorf befindet sich außerdem einkirchliches Gymnasium in Trägerschaft der RheinischenKirche. Die nächsten Krankenhäuser befinden sich inSelters und Dierdorf.

Sitz der Verbandsgemeinde Selters, zu der 8 Dörfer derKirchengemeinde Rückeroth gehören, ist Selters.Zwischen dem Pfarramt Rückeroth und den Ortsbürger-meistern sowie zu den kommunalen Stellen und zumFürstenhaus des Fürsten zu Wied besteht traditionell sehrguter Kontakt.

Wie wir arbeiten:

In Rückeroth findet wöchentlich Gottesdienst statt, ver-antwortet durch den Gemeindepfarrer und verschiedeneTeams. In Herschbach findet wöchentlich Gottesdienststatt, verantwortet durch die Gemeindeleiterin (volleAnstellung, finanziert durch einen Förderverein) inZusammenarbeit mit einem Gottesdienstteam und denMitarbeiterinnen und Mitarbeitern der FilialgemeindeHerschbach. Zum Team gehören eine Prädikantin, einPrädikant und eine Lektorin. In Steinen findet Gottesdienststatt 2 x im Monat, verantwortet durch den Gemeinde-pfarrer und ein Familiengottesdienst- und Kindergottes-dienstteam. In Goddert findet Gottesdienst statt 1 x imQuartal, musikalisch unterstützt durch den Posaunenchor.Durch die Vielzahl der Dörfer und Gottesdienststätten hatsich in über 100 Jahren eine Filialstruktur entwickelt, die inden beiden letzten Jahrzehnten konsequent ausgestaltetwurde zu einem multizentralen Gemeindemodell. Hierzugehört die geistliche und fachliche Autorisierung derMitarbeiterschaft und die Teamarbeit in allen Gemeinde-bereichen.

Das Gemeindepflanzungsmodell der anglikanischenKirche wurde in den deutschen und in den ländlichenKontext übersetzt und hat sich in der praktischen Arbeit inden Filialen bewährt. In Ergänzung zu den lokalenGemeindepflanzungen wird ab dem 01.01.2005 als ziel-gruppenorientiertes Modell ein Netzwerk Junge Kircheaufgebaut (Pfarrstelle Rückeroth II; durch eine speziellhierfür eingerichtete Pfarrstelle wurde bereits in den ver-gangenen 5 Jahren im Bereich Jugendgemeinde gearbei-tet).

Die missionarische Arbeit der Kirchengemeinde Rückerothfindet konkreten Ausdruck in der dezentralen Struktur, diedie Menschen vor Ort durch die Menschen vor Ort errei-chen will. Außerdem finden Glaubenskurse statt (Alpha-

Kurs, Emmaus-Kurs) und Evangelisationen als ökumeni-sche Evangelisation „Horizonte“ und in der Teilnahme an„Pro Christ“. Es finden missionarische Gottesdienste statt.

Wir sind vernetzt mit Gemeindepflanzungen in Deutsch-land und im Mutterland von churchplanting, England.

Gute ökumenische Zusammenarbeit ist uns wichtig vorOrt, in der Region und darüber hinaus. Wir wollen ökume-nisch lernen.

Wie wir uns verstehen:

Es gibt 4 entscheidende Charakteristika unseres Gemein-deprofils.

1. Wir sind Missionsgemeinde. Mission ist unser Para-digma. Es ist nicht ein Handlungsbereich der Kirchen-gemeinde, sondern die Überschrift über Leben undArbeit unserer Gemeinde. Es handelt sich um einenradikalen missionarischen Ansatz. Der MissionsbefehlJesu aus Matthäus 28 ist per Kirchenvorstands-beschluss unser Gemeindeprogramm.

2. Wir verstehen uns als ein großer Baum mit vielen ver-schiedenen Nestern darin. Es gibt keine Gemeinde-pflanzung, die der anderen gleicht. Wo der Geist desHerrn ist, da ist Freiheit. Auf der Basis eines Grund-konsens sind unterschiedliche Frömmigkeitsstile derverschiedenen Gemeindepflanzungen gewünscht. Sieergänzen sich gegenseitig und bilden eine Angebots-vielfalt. Hierbei beziehen wir uns auf die Pluralität derGaben und Aufgaben wie sie im Neuen Testamentbeschrieben sind.

3. Wir verstehen uns nicht als Programmgemeinde, son-dern als Beziehungsgemeinde. Es geht nicht um eineVielzahl von Veranstaltungen oder möglichst vieleKreise und Gruppen, sondern um echte gelebte Bezie-hungen vor Ort und untereinander. TheologischesLeitmotiv hierfür ist die Menschwerdung Gottes, in derGott zu uns Menschen in Beziehung tritt.

4. Wir verstehen uns als Gemeinde des Priestertums allerGläubigen, als Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiter-gemeinde. (Wir nähern uns der Marke von 100 ehren-amtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern). Team-arbeit ist deshalb für uns mehr als eine Organisations-form. Sie ist Nerv der gesamten Gemeindearbeit. (Ntl.Leitbild: Aussendung zu zweit, Zwölferkreis, apostoli-sche Missionsteams).

Was wir von dem neuen Pfarrer/der neuen Pfarrerinerwarten:

1. Gute Zusammenarbeit mit dem Pfarramt Rückeroth IIim Rahmen einer noch zu erstellenden Pfarrdienst-ordnung sowie mit dem Kirchenvorstand.

2. Zusammenarbeit mit der Gemeindeleiterin der Ev.Andreas Gemeinde Herschbach.

3. Wöchentliche Teamtreffs der 3 Hauptamtlichen, dieihre Tätigkeit in gegenseitiger Ergänzung ihrer Gabenals gemeinsame Arbeit verstehen.

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 3 · 200590

4. Verantwortung für die Gottesdienste in Rückeroth,Steinen und Goddert.

5. Regelmäßige Treffen mit den Teams der ehrenamtli-chen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (lokale Gemein-depflanzungsteams, Familiengottesdienst-, Kinder-gottesdienst- usw.) und Unterstützung von Hauskreis-arbeit.

Folgende Voraussetzungen sollte er/sie mitbringen:

1. Bejahung eines Paradigmenwechsels weg von einerVersorgungskirche hin zu einer Missionskirche mitBeteiligungsstruktur vieler Mitarbeiterinnen und Mitar-beiter. Dies basiert auf der Einsicht in die Tatsache,dass ohne Mission Kirche sterben wird und sie nur alsMissionskirche überleben wird.

2. Ein persönliches geistliches Leben, inspiriert durch dieHeilige Schrift und durch das Gebet als Gespräch mitund Hören auf Gott.

3. Die Autorität der Bibel als Gottes geoffenbartes Wortsoll theologisch geistliche Überzeugung sein.

4. Die Bereitschaft zur konstruktiven und fairen Zu-sammenarbeit mit dem Stelleninhaber der PfarrstelleRückeroth II und der Gemeindeleiterin der Filialge-meinde in Herschbach sowie den neben- und ehren-amtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern derKirchengemeinde Rückeroth.

5. Die Bereitschaft, sich gemeinsam mit dem Kirchenvor-stand gesellschaftlichen Herausforderungen zu stel-len.

Wünschenswert sind Vorkenntnisse in oder Interesse anGemeindepflanzung und Vorerfahrungen in Gemeinde-arbeit in einer Landgemeinde.

Ausblick (Zukunftsperspektive):

Die Mitwirkung an einem neuen Pfarrer- und Pfarrer-innenbild mit dem Schwerpunkt Motivierung und Ini-tiierung der Gabenentfaltung vieler ehrenamtlicher Mitar-beiterinnen und Mitarbeiter, deren Förderung, Begleitungund Schulung.

Mitwirkung bei der Veränderung der Kirche von einerKommstruktur hin zu einer Gehstruktur, die sich zu denMenschen aufmacht und in großer Offenheit die Ghetto-isierung der Kirche überwindet und dabei neue Milieus fürdas kirchliche Leben erschließt.

Für Nachfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Für den Kirchenvorstand: Herr Hermann Meyer, Tel.:0 26 26/14 17 00 und Pfarrer Werner Schleifenbaum,Tel.: 0 26 26/4 22; Dekan Dr. Karl-Heinz Schell, Tel.:0 26 66/91 19 17;Propst Michael Karg, Tel.: 0 27 72/33 04.

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Pfarrstelle für Evangelische Gefängnisseelsorge beider Justizvollzugsanstalt (JVA) Gießen. Besetzungdurch die Kirchenleitung zum nächstmöglichenZeitpunkt. Zum zweiten Mal.

Die Justizvollzugsanstalt Gießen ist eine Haftanstalt derSicherheitsstufe II. In ihr werden alle Haftarten vollzogen:Strafhaft bis zu einer Dauer von 24 bzw. 30 Monaten, Un-tersuchungshaft, Abschiebehaft, offener Vollzug undErsatzfreiheitsstrafen. Im geschlossenen Vollzug wird esnach abgeschlossenen Umbaumaßnahmen nominell 135Haftplätze geben. In der U-Haft überwiegt der Ausländer-anteil. Eine große Gruppe Russlanddeutscher Gefangener- mit der ihr eigenen Problematik - benötigt zusätzlichseelsorgerliche Aufmerksamkeit. Der offene Vollzug hat 83Plätze und ist in der Regel nicht voll belegt. Im offenenVollzug ist seit 1. September 2004 eine Station mit Ju-gendlichen Gefangenen eingerichtet worden, die aller-dings von der Jugendstrafanstalt Rockenberg betreutwerden. In der JVA Gießen arbeiten ca. 100 Bedienstete.

Die Arbeit der Evangelischen Seelsorge besteht haupt-sächlich aus Einzelseelsorge und Gottesdienst. Beson-dere Angebote wie Filmtage werden in Zusammenarbeitmit dem Sportübungsleiter angeboten. Der evangelischeGottesdienst findet im Wechsel mit dem katholischenGottesdienst Sonntags um 8.00 Uhr statt. Es besteht einesehr gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit demkatholischen Kollegen. Für die Arbeit steht eine ehemaligeZelle auf einer der Stationen als Büro zur Verfügung sowieein kleiner Andachtsraum, und für Gottesdienste und grö-ßere Veranstaltungen der Kirchenraum der Anstalt. BeideRäume werden demnächst umgestaltet und renoviert.Musikinstrumente (elektronische Orgel, E-Gitarre etc.) sindvorhanden.

Die Seelsorgearbeit ist auf Kooperation angelegt und istintegriert in die psychosoziale Arbeit in der JVA. DieTeilnahme an der 14-tägigen Leitungskonferenz der JVAwird erwartet. Eine sinnvolle Zusammenarbeit mit denLeitungsorganen und dem allgemeinen Vollzugsdienst isterwünscht und erleichtert die Arbeit der Seelsorge. Zudem Sozialdienst und zum Psychologischen Dienst beste-hen sehr gute Kontakte, die sich unter anderem in einervierwöchigen Intervisionsgruppe und einer ebenfalls vier-wöchigen geleiteten Supervisionsgruppe zeigen. Dabei istes für die Seelsorgerin/den Seelsorger wichtig, dieschwierige Gratwanderung von Kooperation und Beicht-geheimnis zu beachten.

Die Seelsorgearbeit ist offen für die seelsorgerlichenBelange der Bediensteten innerhalb der JVA, die durchÜberbelegung, Schichtdienst, den hohen Anteil von Ge-fangenen aus dem Ausland und RusslanddeutscherGefangener, der steigenden Zahl psychisch kranker Ge-fangenen stark belastet sind. Die Bediensteten sehen dieTätigkeit der Evangelischen Seelsorge nicht nur in beson-deren Krisensituationen als Unterstützung und Entlastungihrer Tätigkeit und begegnen daher der Pfarrerin/demPfarrer sehr aufgeschlossen.

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und NassauNr. 3 · 2005 91

Ziel der Seelsorgearbeit ist es, die Menschen zu unterstüt-zen, möglichst unbeschadet an Leib und Seele durch denVollzug zu kommen. Die Resozialisierung als oberstesVollzugsziel steht dabei im Mittelpunkt. Die Mehrzahl derGefangenen in der JVA Gießen ist materiell arm und ge-hört den benachteiligten Bevölkerungsschichten an. Derhohe Ausländeranteil spiegelt die weltweite Problematikvon Armut und Migration wieder.

“Gefangen Sein” ist eine außerordentliche Belastungs-situation für alle, die sich im Gefängnis aufhalten. EinKennzeichen der JVA Gießen ist die hohe Fluktuation vonca. 2.000 Gefangenen pro Jahr und damit verbunden einekurze Aufenthaltsdauer vieler Gefangener. Öffentlichkeits-arbeit in kirchlichen Gremien, Kirchengemeinden, Schul-klassen und Kommunen sollte deshalb die Arbeit im Ge-fängnis ergänzen.

Von der Bewerberin/dem Bewerber wird erwartet:

- Lernfähigkeit,

- vorurteilsfreies Zugehen auf Menschen inAusnahmesituationen in und außerhalb der Anstalt,

- Belastungsfähigkeit,

- Kenntnis der eigenen Person undKooperationsfähigkeit.

Hilfreich sind:

- Fremdsprachenkenntnisse,

- Kenntnisse über den Bereich derAbhängigkeitserkrankungen,

- psychiatrische Grundkenntnisse und Kenntnisse ineiner therapeutischen Methode.

Für die neue Pfarrerin/den neuen Pfarrer besteht dieMöglichkeit einer Einarbeitungszeit in einer Vollzugs-anstalt. Zur Orientierung über Stellung und Arbeitsmög-lichkeiten der Ev. Gefängnisseelsorge wird auf die Verein-barung über die Seelsorge an den hessischen Justiz-vollzugsanstalten und die Dienstordnung verwiesen (DasRecht der EKHN, Band 1 Nr. 126) sowie auf das Straf-vollzugsgesetz.

Die Mitarbeit in der Evangelischen Konferenz für Gefäng-nisseelsorge sowie die Teilnahme an Supervision sind Teildes Dienstauftrages. Die Kirchenverwaltung unterstützt fürdas Berufsbild geeignete Weiterbildung.

Gießen ist Universitätsstadt und bietet dadurch eine Füllevon interessanten Möglichkeiten.

Ihre Bewerbung richten Sie bitte auf dem Dienstweg andie Kirchenverwaltung, Referat Personal-Einsatz, Paulus-platz 1, 64285 Darmstadt. Auskünfte erteilen: derzeitigeStelleninhaberin Pfarrerin Sigrid Hornung, Tel.: 06 41/9 34 15 23 oder Tel.: 0 64 08/40 30; Vorsitzender derEv. Konferenz für Gefängnisseelsorge, Pfarrer Dr. TobiasMüller-Monning, Tel.: 0 60 33/89 31 67 oder Tel.: 0 6404/38 24 und das Referat Seelsorge, Diakonie und

Gesellschaftliche Verantwortung, OKR Dr. Leineweber,Tel.: 0 61 51/4 05-4 29.

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0,5 Pfarrstelle für Flughafenseelsorge(Flüchtlingsseelsorge und Krisenintervention) beimEvangelischen Regionalverband Frankfurt am Main(ERV). Besetzung durch die Kirchenleitung.

Die Flughafen-Seelsorge am Flughafen Frankfurt solldurch eine zweite Pfarrstelle (0,5 Stelle) erweitert werden.Der ERV möchte die Stelle zum nächstmöglichen Zeit-punkt besetzen. Die Stelle ist eingebunden in die beste-henden Strukturen der Flughafen-Seelsorge und ist demEvangelischen Dekanat Frankfurt/Main-Süd zugeordnet.

Die evangelische Pfarrerin leitet die Seelsorge und denKirchlichen Sozialdienst für Passagiere. Das gemeinsameTeam besteht aus fünf Hauptamtlichen (Pfarrerin, Sozial-arbeiterinnen, Verwaltungsangestellte). Gemeinsam mitder katholischen Seelsorge wurde ein Kriseninterventions-team gebildet, das im Großschadensfall Kooperations-partner der Fraport ist.

Schwerpunkte der ausgeschriebenen Stelle sind:

- die Flüchtlingsseelsorge und

- die Krisenintervention am Flughafen.

Die Flüchtlinge am Frankfurter Flughafen sind in einerRegelunterkunft in der Cargo-City-Süd untergebracht.Das Land Hessen betreibt die Unterkunft. Im Lauf einesJahres halten sich ca. 700 Menschen vorübergehend dortauf. Die Flüchtlinge warten den Ausgang des Flughafen-verfahrens ab, das über die Berechtigung, einen Asyl-antrag in Deutschland zu stellen, entscheidet. Zwei Sozial-arbeiter der evangelischen und katholischen Kirche bietenin dieser Zeit u.a. Verfahrensberatung an. In der Unterkunftbefinden sich ein christlicher Andachtsraum und ein mus-limischer Gebetsraum. Neben regelmäßigen Gottes-diensten ist die pastorale Begleitung der Menschen, diesich in einer Ausnahmesituation befinden, Aufgabe dieserStelle.

Für Reisende und Mitarbeitende der Betriebe am Flug-hafen bietet die evangelische Kirche Kriseninterventionund Begleitung in schwierigen Lebenslagen an. DiesesHandlungsfeld ist eine weitere Aufgabe der Stellenin-haberin/des Stelleninhabers.

Die Stelleninhaberin/Der Stelleninhaber ist Mitglied imKonvent der Flüchtlingsseelsorgerinnen/-seelsorger.

Wir wünschen uns, dass der Bewerber/die Bewerberin

- Erfahrungen in der Seelsorge mitbringt

- Vorkenntnisse in der Arbeit mit Flüchtlingen hat oderbereit ist, sich in die Thematik einzuarbeiten

- einen abgeschlossenen Sechswochenkurs in KSA

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 3 · 200592

gemacht hat (kann nachgeholt werden)

- Kenntnisse in der Krisenintervention mitbringt

- bereit ist, sich kollegial in ein Team einzubinden

- Sprachkenntnisse mindestens in Englisch hat.

Zu näheren Auskünften sind bereit: Jean Claude Diallo,Leiter des Fachbereichs III, Interkulturelle Arbeit: Bera-tung, Bildung, Seelsorge, Tel.: 0 69/21 65-12 16;Pfarrerin Ulrike Johanns, Leiterin der EvangelischenFlughafen-Seelsorge, Tel.: 0 69/6 90-7 31 78.

Ihre Bewerbung richten Sie bitte auf dem Dienstweg andie Kirchenverwaltung, Referat Personaleinsatz Pfarrer-innen und Pfarrer, Paulusplatz 1, 64285 Darmstadt.

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Montabaur, Pfarrstelle III, 0,5 Pfarrstelle, DekanatSelters, Modus C

Die 0,5 Pfarrstelle der evangelischen KirchengemeindeMontabaur ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu beset-zen.

Die Kirchengemeinde Montabaur liegt im südlichen Teildes Dekanates und befindet sich in einer Diaspora-situation. Montabaur hat 4.110 Gemeindeglieder. Mehrüber uns erfahren Sie auf unserer homepage:

www.dike.de/evki-montabaur.

Neben den bereits bestehenden Pfarrbezirken der Paulus-und der Lutherkirche wird der neuen Pfarrstelle ein eigenerdritter Pfarrbezirk zugewiesen, welcher aus gleichenGemeindegliederanteilen beider Pfarrbezirke gebildet wird(rund 20% der Gesamtgemeindegliederzahl).

Die 0,5 Pfarrstelle wurde zusätzlich errichtet und dientdazu, die beiden bestehenden Pfarrstellen zu entlasten.Aus diesem Grund sollte der Bewerber/die Bewerberin fol-genden Pfarrdienst versehen:

- Gottesdienste (20% der im Kalenderjahr anfallendenGottesdienste, zzt. ca. 20)

- Kasualien im 3. Pfarrbezirk (bei weniger als 20% dergesamten Kasualien der Kirchengemeinde werden ausden anderen Bezirken anteilsmäßig Kasualien über-nommen bzw. bei mehr als 20% anteilsmäßig an dieanderen Bezirke abgegeben)

- Seelsorge im 3. Pfarrbezirk

- Betreuung der evangelischen Bewohner/innen desSeniorenwohnparks Montabaur

- 2 Stunden Religionsunterricht

- Konfirmanden-Unterricht (jedes 2. Jahr eine Gruppe)

- Mitarbeit im Kirchenvorstand und seinen Ausschüssen

- Organisation und Verwaltung (Dienstbesprechung,

Schriftverkehr etc.)

Die Verbindung der Pfarrstelle mit der 0,5 Profilstelle„Ökumene“ (siehe nachfolgende Ausschreibung) istBedingung. Deshalb ist die Pfarrstelle zunächst für 5Jahre befristet.

Der Dienstsitz wird Montabaur sein. Die Dienstwohnungmuss innerhalb des Dekanates, in der Nähe der Kirchen-gemeinde Montabaur, liegen. Bei der Wohnungssuchesind wir Ihnen gerne behilflich.

Wir wünschen uns eine/n kommunikationsfreudige/nPfarrer/in, die/der sich den missionarischen Herausfor-derungen unserer Zeit stellt und eine Vision für Gemeinde-aufbau mitbringt.

Bewerbungen richten Sie bitte auf dem Dienstweg an dasReferat Personaleinsatz Pfarrerinnen und Pfarrer,Paulusplatz 1, 64285 Darmstadt.

Weitere Auskünfte erteilen: Herr Propst Michael Karg, Tel.:0 27 72/33 04; Herr Dekan Dr. Karl-Heinz Schell, Tel.: 0 26 66/6 46; Herr Pfarrer Michael Dietrich, Tel.: 0 2602 /52 40 oder Herr Pfarrer Peter Boucsein, Tel.: 0 26 02/34 20.

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Das Evangelische Dekanat Selters möchte zum nächst-möglichen Zeitpunkt eine

0,5 Profilstelle im Handlungsfeld „Ökumene“

besetzen. Die Stelle ist auf 5 Jahre befristet. Eine Ver-längerung ist möglich.

Unser Dekanat mit 27.400 Kirchenmitgliedern, 17Kirchengemeinden und 22 Pfarrstellen wird umrahmt vonden Flüssen Sieg-Rhein-Lahn-Dill in landschaftlich schö-ner und reizvoller Lage inmitten von viel Natur, wie Bergund Seen, und relativ wenigen Industrieansiedlungen. Ver-kehrsmäßig wird unser Gebiet gut durch die A 3 und dieICE-Trasse von Montabaur aus nach Köln und Frankfurtangebunden.

Die Profilstelle im Handlungsfeld Ökumene wird neuerrichtet und bietet daher die Möglichkeit zu eigenverant-wortlicher und innovativer Arbeit in der Zusammenarbeitmit einem aufgeschlossenen Dekanatssynodalvorstand.

Die Verbindung der Profilstelle mit der 0,5 Pfarrstelle derKirchengemeinde Montabaur ist Bedingung. Bewer-ber/innen sollten deshalb Theologen sein und dieBewerbungsfähigkeit als Pfarrer/in der EKHN besitzen.Die Kirchengemeinde Montabaur liegt im südlichen Teildes Dekanates und befindet sich in einerDiasporasituation.

Der Dienstsitz wird in Montabaur sein. Die Dienstwohnungmuss innerhalb des Dekanates, sinnvollerweise in derNähe der Kirchengemeinde Montabaur liegen. Bei derWohnungssuche sind wir Ihnen gerne behilflich.

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und NassauNr. 3 · 2005 93

Die Stelle hat folgende Aufgabenschwerpunkte inGemeinden:

- Ökumene mit der römisch-katholischen Kirche:

1. Ökumenische Gottesdienste, Veranstaltungen undSegenshandlungen

2. Ökumenische Schulgottesdienste

3. Ökumenische Bibeltage/-wochen

- Ökumenische Partnerschaft und Zusammenarbeit inder Mission:

1. Begleitung und Organisation der Partnerschafts-beziehung mit Tansania

2. Zusammenarbeit mit den Missionsgesellschaften(EMS, VEM) und mit dem Zentrum Ökumene

3. Förderung missionarischer Arbeit vor Ort durchImpulse aus der Ökumene

4. Reflexion ökumenischer Grundfragen und Kon-zeptionen der Arbeit sowie entsprechende Bera-tungsangebote

Bewerbungen richten Sie bitte auf dem Dienstweg an dasReferat Personaleinsatz Pfarrerinnen und Pfarrer, Paulus-platz 1, 64285 Darmstadt.

Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Herrn Propst MichaelKarg, Tel.: 0 27 72/33 04; Herrn Dekan Dr. Karl-HeinzSchell, Tel.: 0 26 66/6 46 oder dem Vorsitzenden desDekanatssynodalvorstandes, Herrn Wolfram Lambrecht,Tel.: 0 26 66/91 29 89.

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Dekanat Erbach / Odenwald, Stelle des hauptamtli-chen Dekans / der hauptamtlichen Dekanin(75 % Dekanat, 25% Kirchengemeinde Beerfelden)

Wahl durch die Dekanatssynode im Zusammenwirken mitder Kirchenleitung für die Dauer von sechs Jahren vom01.01.2006 an.

Da der bisherige Dekan nach altem Recht gewählt war,wurde nach Ablauf der Legislaturperiode gemäß Kirchen-ordnung die Dekanepfarrstelle mit Sitz in Beerfelden er-richtet.

Dekanat Erbach / Odenwald

Das Ev. Dekanat Erbach/Odw. liegt im hessischen Oden-wald im äußersten Südosten der EKHN. Zu ihm gehören25 Kirchengemeinden, die sich hauptsächlich im Neckar-tal und im Mümlingtal und angrenzenden Tälern befinden.In den ländlich und kleinstädtisch geprägten Gemeindenleben etwa 46.000 evangelische Christen. Viele Menschenfinden im Odenwald Arbeit, vermehrt wird aber auch übergroße Distanzen gependelt. Alle Schulformen sind vorhan-den.

Vorgegeben durch die regionalen Strukturen hat auch dasDekanat mehrere Zentren: Im Norden (Bad König) befindetsich das Regionale Diakonische Werk Odenwald, das engmit dem Dekanat kooperiert. In der Mitte (Michelstadt undErbach) sind die Dekanatsjugendstelle, der Dekanatskan-tor, die Notfallseelsorge und die Stadtkirchenarbeit ange-siedelt. Im Süden (Beerfelden) befindet sich das Haus derKirche direkt neben der evangelischen Martinskirche. Hiersind die Büros des DSV, des Dekans/der Dekanin sowieder Fach- und Profilstellen.

Aufgaben des Dekans/der Dekanin

a) Im Dekanat (Stellenanteil 75%):

Neben den in der Kirchenordnung § 29 und § 30 undim Dekanatsstrukturgesetz vorgesehenen Aufgabensind uns wichtig:

- Weiterentwicklung des Dekanates als „Kirche inder Region“ gemeinsam mit den Kirchenge-meinden, dem DSV, den Fach- und Profilstellenund allen weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbei-tern auf Dekanatsebene. Damit verbunden Ausbauder „Verankerung“ der Dekanatseinrichtungen anverschiedenen Orten, um deren Akzeptanz zuerhöhen.

- Kompetente Begleitung der Arbeit in den Fach-und Profilstellen, aber auch der anderen Einrich-tungen im Dekanat.

- Förderung der Kooperation zwischen einzelnenKirchengemeinden zwecks Bereicherung undRessourcenkonzentration.

- Regelmäßige Besuche in den Kirchengemeindenund Kirchenvorständen, damit verbunden auch dieBereitschaft, Gottesdienste zu übernehmen.

- Die Bereitschaft, in kirchlichen und kommunalenEinrichtungen Leitungs- und Steuerungsfunktionenzu übernehmen (z.B. Verwaltungsrat des DW,Stellvertr. Vorsitz in einem mobilen Sozialdienst aufKreisebene) und dort kirchliche Interessen einzu-bringen.

- Nach vielen Jahren der Strukturdebatten sollen dieFörderung des geistlichen Lebens im Dekanat unddie gemeinsame Erarbeitung thematischer Schwer-punkte Zentrum der Arbeit sein.

b) In der Evangelischen Kirchengemeinde Beerfelden(Stellenanteil 25%):

Der Dekan/die Dekanin hat einen eigenen, kleinenGemeindebezirk, der aus zwei Dörfern besteht. NachAbsprache kann dazu noch ein Schwerpunktbereich inder Gemeinde übernommen werden. Die Kirchen-gemeinde Beerfelden hat 3 1/2 Pfarrstellen mit 5.600Gemeindegliedern und 6 Predigtstellen. Neben denPfarrern arbeitet ein Gemeindediakon mit 75%-Anteilin der Gemeinde. Kantorin, Posaunenchorleiter, Orga-nisten, eine Sekretärin (3/4 Stelle) und ein Zivildienst-

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 3 · 200594

leistender ergänzen das Team der Hauptamtlichen.Das Gemeindebüro ist im gleichen Haus wie dasDekanat untergebracht. Im Rahmen der Pfarrstellen-neuordnung wird vermutlich in Kürze die Kirchen-gemeinde Schöllenbach–Bullau (680 Gemeinde-glieder) pfarramtlich mit Beerfelden verbunden und einDorf (430 Gemeindeglieder) an eine kleine Nachbar-gemeinde abgegeben.

Was wir bieten und was wir erwarten:

Wir erwarten eine Persönlichkeit mit großer Vielseitigkeit,aber auch mit der Fähigkeit, sich unterstützen zu lassen.Wichtig sind unter anderem Freude am theologischenArbeiten und geistliche Kompetenz, Belastbarkeit, Koope-rationsfähigkeit und Führungsfähigkeit sowie die Bereit-schaft, sehr viel mit dem Auto unterwegs zu sein.

DSV und Mitarbeiter/innen bieten ein Team, in dem jede/rgewohnt ist, sowohl eigenständig zu arbeiten als auchgemeinsam Ziele zu entwickeln und diese umzusetzen. Eshat sich eine gute Kultur der gegenseitigen Achtsamkeitund Unterstützung entwickelt. Der Arbeitsplatz im Hausder Kirche ist nicht groß, aber funktionell. Die Verwaltungist professionell, die technische Ausstattung des Hauses(Computernetzwerk) noch im Aufbau begriffen. Bei derSuche nach einer Wohnung im Dekanat ist der DSV behilf-lich.

Ihre Bewerbung schicken Sie bitte auf dem Dienstweg andie Kirchenverwaltung, Referat Personaleinsatz Pfarrer-innen / Pfarrer, Paulusplatz 1, 64285 Darmstadt

Nähere Auskünfte erteilen:

Die Pröpstin für Starkenburg, Pfarrerin Karin Held, Darm-stadt, Tel.: 0 61 51/4 11 51; die Vorsitzende der Deka-natssynode Beate Braner-Möhl, Michelstadt-Rehbach,Tel.: 0 60 61/7 35 95; Dekan Stephan Arras, Beerfelden,Tel.: 0 60 68/22 43; die Vorsitzende des Kirchenvor-standes Beerfelden, Pfarrerin Claudia Borck, Tel.: 0 62 76/91 20 84.

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Dekanat Selters, Dekanspfarrstelle (50%Dekansanteil, 50% kirchengemeindlicher Anteil)

Wahl durch die Dekanatssynode im Zusammenwirken mitder Kirchenleitung für die Dauer von sechs Jahren. DieBesetzung kann ab 01.06.2005 erfolgen.

Kennen Sie den Westerwald? Möchten Sie dort arbei-ten, wo andere Urlaub machen?

Unser Dekanat mit 27.500 Kirchenmitgliedern in 17Kirchengemeinden und 20,5 Pfarrstellen wird umrahmtvon den Flüssen Sieg-Rhein-Lahn-Dill in landschaftlichschöner und reizvoller Lage inmitten von viel Natur, wieBerge und Seen, und relativ wenigen Industrieansied-lungen. Verkehrsmäßig wird unser Gebiet gut durch die A3 und die ICE-Trasse von Montabaur aus nach Köln und

Frankfurt angebunden.

Das Dekanat Selters ist überwiegend im Süden in einerDiasporasituation, im Norden dagegen mehrheitlich evan-gelisch. In der Stadt Selters befindet sich eine Moscheeund andere Glaubensgemeinschaften sind dort auch ver-treten. Die zukünftige Dekanin/der zukünftige Dekan solltedaher ökumenisch interessiert sein. Der Dienstsitz wirdsich in dem zurzeit im Umbau befindlichen, neu geschaf-fenen „Haus der Kirche“ in Selters befinden. Die Dienst-wohnung muss innerhalb des Dekanates, sinnvollerweisein der Nähe von Selters, liegen. Bei der Wohnungssuchesind wir Ihnen gerne behilflich.

Die Kooperationsbereitschaft der Pfarrerinnen/Pfarreruntereinander ist sehr hoch, was u.a. dadurch zu erkennenist, dass aus den Kirchengemeinden 25% Stellenanteilzugunsten der Dekanspfarrstelle abgegeben wurde.Außerdem hat unser Dekanat als eines der wenigen imZuge der Pfarrstellenbemessung einen Stellenzuwachsvon 3,0 Pfarrstellen zu verzeichnen.

Neben dem Dekansanteil in Höhe von 50% ist die Stellemit weiteren 50% an die Kirchengemeinde Selters ange-bunden. Dort sollte die zukünftige Dekanin/der zukünftigeDekan monatlich einen Gottesdienst halten und in Ur-laubs- und Krankheitsfällen die Vertretung übernehmen.Selbstverständlich ist sie/er Mitglied im dortigen Kirchen-vorstand.

Wir wünschen uns eine theologisch fundierte Per-sönlichkeit, der die Weitergabe unseres evangelischenGlaubens und das Zugehen auf Kirchendistanzierteein Anliegen ist. Kommunikationskompetenz, einkooperativer Führungsstil, Erfahrungen im Gemeinde-aufbau und im Umgang mit Ehrenamtlichen werdenebenso vorausgesetzt wie Akzeptanz unterschiedli-cher Frömmigkeitsstile und eine gewisse Affinität zurVerwaltungstätigkeit.

Wir freuen uns, wenn wir Sie neugierig gemacht haben,Sie sich der Herauforderung stellen möchten und sich beiuns bewerben.

Ihre Bewerbung richten Sie bitte über den Dienstweg andie Kirchenverwaltung, Referat Personaleinsatz Pfarrer-innen und Pfarrer.

Weitere Auskünfte erteilen auch gerne: Herr PräsesWolfram Lambrecht, Tel.: 0 26 66/91 29 89; Herr DekanDr. Karl-Heinz Schell, Tel.: 0 26 66/6 46; Herr PfarrerWilfried Steinke, Kirchengemeinde Selters, Tel.: 0 26 26/ 3 37 sowie Propst Michael Karg, Tel.: 0 27 72/33 04.

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Das Amt

des Propstes / der Pröpstin für den Propsteibereich Rhein-Main

ist zum 01.04.2006 neu zu besetzen.

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und NassauNr. 3 · 2005 95

Die Kirchenleitung erbittet namentliche Vorschläge vongeeigneten Persönlichkeiten, welche um ihre Kandidaturgebeten werden können.

Die Namensvorschläge sind vertraulich an Herrn Kirchen-präsidenten Prof. Dr. Peter Steinacker zu richten bis zum29.03.2005.

Zum Propsteibereich und zu den Aufgaben desPropstes/der Pröpstin:

Die Propstei Rhein-Main, entstanden aus den früherenPropsteien Frankfurt und Nord-Starkenburg, zeigt unter-schiedliche Prägungen zwischen Stadt und Land,Metropole und Umland, Diaspora und globalen Ver-flechtungen. Diese machen das Zusammenwachsen zueiner Propstei immer noch zu einer besonderen Heraus-forderung.

Von den 1,3 Mio. Bewohnern und Bewohnerinnen derRegion gehören etwa 330.000 der EKHN - in 9 Dekanatenund 144 Kirchengemeinden - an. Alle großen Welt-religionen, zahlreiche Freikirchen und mehr als 60 christli-che Gemeinden nicht-deutscher Sprache und Herkunftleben im Rhein-Main-Gebiet.

Der Propst/die Pröpstin nimmt die in der Kirchenordnungfestgestellten Aufgaben wahr, insbesondere pflegt er/siedas regelmäßige theologische Gespräch über dieWahrnehmung des kirchlichen Auftrags im Propstei-bereich, führt Visitationen, Ordinationen und Einführungenvon Pfarrerinnen und Pfarrern, Bilanzierung mit Kirchen-vorständen aus, leitet Pastoralkollegs und versieht dieSeelsorge an Pfarrern und Pfarrerinnen.

Er/Sie nimmt im Auftrag des Leitenden Geistlichen Amtesdie geistlich-theologische Leitung im Propsteibereichwahr. Dies geschieht in Predigten, Andachten, Gruß-worten und öffentlichen Äußerungen zu aktuellen Themen.

Er/Sie soll die Arbeit der Dekanate koordinieren, dieTreffen von Dekanen und Dekaninnen sowie der Präsidesund der DSV-Mitglieder weiter führen.

Voraussetzungen für Bewerber/Bewerberinnen:

- mehrjährige Berufs-, auch Gemeindeerfahrung imPfarrdienst der EKHN;

- sehr gute theologisch-pastorale Kompetenz; ökumeni-sche Kompetenz, einschließlich Kenntnisse desJudentums und des Islam;

- mediale Kompetenz und Fähigkeit der Moderation;

- Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit unterschiedli-chen leitenden Personen, mit Gruppen und Insti-tutionen.

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In der Kirchenverwaltung der Evangelischen Kirche inHessen und Nassau ist die Stelle einer Oberkirchenrä-

tin/eines Oberkirchenrates für die

Leitung des Referates KoordinationHandlungsfelder und Zentren

neu zu besetzen.

Das Referat ist im Rahmen der Reform derKirchenverwaltung neu entstanden und wird in dieserForm zum ersten Mal besetzt.

Die von der zukünftigen Leitung entsprechend zu entwik-kelten Aufgabenfelder sind:

- Unterstützung der Kirchenleitung bei der Wahrneh-mung ihrer Steuerungsaufgaben für Handlungsfelderund Zentren (einschließlich Diakonisches Werk und Ev.Akademie Arnoldshain)

- Koordination Ziel- und Budgetvereinbarungen

- Auswertung und Kommentierung der Zentrums-berichte

- Unterstützung der Zentrumsleitungen bei der Wahr-nehmung ihrer veränderten Rolle - insbesondere derBeratung der Kirchenleitung und der Vertretung derEKHN

- Koordination handlungsfeldübergreifender Themen

- Ausführung handlungsfeldübergreifender Projekte

- Informationstransfer aus der und in die Kirchen-verwaltung

- Unterstützung der Stellenbesetzungsverfahren inZentren

- Unterstützung der Klärung von Schnittstellenproble-men zwischen Zentren und Referaten der Kirchen-verwaltung

- Mitgliedschaft in Kammern

Voraussetzungen für die Wahrnehmung dieser Aufgabesind folgende nachzuweisende Qualifikationen und Erfah-rungen:

- Abgeschlossene theologische Ausbildung und mehr-jährige Erfahrung im Pfarrdienst

- Fähigkeit zur Reflexion und zum Diskurs theologischerFragestellungen

- Methodenkompetenz für Evaluation und Berichts-wesen

- Kenntnisse und eigene Erfahrungen in der Planungsowie der Durchführung komplexer Projekte

- Mitgestaltung von Veränderungsprozessen an verant-wortlicher Stelle, insbesondere sind Kenntnisse derEinführung neuer Steuerungsinstrumente (Zielverein-barungen, strategisches Controlling) wünschenswert

- Interdisziplinäres Denken und Handeln in der Ver-knüpfung der verschiedenen kirchlichen Handlungs-felder

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 3 · 200596

- Erfahrungen in Personalführung

- Teamfähigkeit, Belastbarkeit und Stabilität in Verände-rungsprozessen

- Gute Kenntnisse im Umgang mit Office-Programmen(Excel, Powerpoint, Access)

Die Besoldung erfolgt nach A 15. Eine Berufung auf dieseStelle erfolgt nach dem Kirchenverwaltungsgesetz aufsechs Jahre. Einzelheiten der Geschäftsverteilung stehennoch unter dem Vorbehalt des Abschlusses des Organi-sationsentwicklungsprozesses. Dies kann auch zu Verän-derungen in der Bezeichnung und im Aufgabenzuschnittdes Referates führen.

Weitere Auskünfte erteilt: Herr Oberkirchenrat ReinhardBertram, Tel.: 0 61 51/4 05-3 05.

Bewerbungen erbitten wir bis 29.03.2005 auf demDienstweg an die Kirchenverwaltung, Referat Personal-Einsatz, Paulusplatz 1, 64285 Darmstadt.

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In der Kirchenverwaltung der Evangelischen Kirche inHessen und Nassau ist die Stelle einer Oberkirchenrätin/eines Oberkirchenrates für die

Leitung des Referates Mission und Ökumene

neu zu besetzen.

Hauptaufgabe des Referates ist die Unterstützung derKirchenleitung bei der Beratung von Grundsatzfragen undKonzepten zur Gestaltung des Handlungsfeldes durchStellungnahmen, Auswertungen und Berichte.

Dazu gehören:

- Die Planung und Gestaltung ökumenischer Kontakteund Besuche der Kirchenleitung der EKHN sowiederen begleitende Durchführung.

- Die Pflege und Gestaltung ökumenischer Beziehungenzu Partnerkirchen der EKHN in Asien, Afrika undEuropa, zu Missionswerken, zu ÖkumenischenGemeinschaften und Konferenzen durch die Zu-sammenarbeit mit ausgewählten Gremien auf nationa-ler und internationaler Ebene.

- Die Kooperation mit Kirchen anderer Konfessionen,u.a. in der Theologischen Kommission der HessischenKirchenleitungskonferenz und der Arbeitsgemein-schaft Christlicher Kirchen.

- Die Zusammenarbeit mit dem Zentrum Ökumene derEKHN, dem synodalen Ausschuss für Gerechtigkeit,Frieden, Bewahrung der Schöpfung und der Kammerfür Mission und Ökumene.

- Die Entwicklung der Aufgaben des Referats in dasZentrum Ökumene.

Voraussetzungen für die Wahrnehmung dieser Aufgabe sind:

- eine abgeschlossene theologische Ausbildung undmehrjährige Erfahrung im Pfarrdienst

- Kommunikationsfähigkeit und Sensibilität bei derZusammenarbeit mit Personen und Gremien ausunterschiedlichen kirchlichen Ebenen und religiösenKontexten/Kulturen

- theologische Reflexionsfähigkeit

- eigene ökumenische Erfahrungen

- gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift

Die Stelle wird für 4 Jahre besetzt. Die Besoldung erfolgtnach A15. Einzelheiten der Geschäftsverteilung stehennoch unter dem Vorbehalt des Abschlusses des Organi-sationsentwicklungsprozesses. Dies kann auch zu Verän-derungen in der Bezeichnung und im Aufgabenzuschnittdes Referates führen.

Weitere Auskünfte erteilt: Herr Oberkirchenrat ReinhardBertram, Tel.: 0 61 51/4 05-3 05.

Bewerbungen erbitten wir bis 29.03.2005 auf demDienstweg an die Kirchenverwaltung, Referat Personal-Einsatz, Paulusplatz 1, 64285 Darmstadt.

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Das Diakonische Werk Bremen e.V. ist der evangelischeSpitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege im LandBremen mit 37 Mitgliedern als selbstständige Rechts-träger. Arbeitsbereiche der Mitgliedseinrichtungen sindu.a. Altenpflegeheime, Kranken- und Hauspflege,Jugendhilfe, Beratungsstellen sowie Behinderten-einrichtungen. In den Einrichtungen sind 3.500 Mitar-beiter/innen hauptberuflich und 800 Mitarbeiter/innenehrenamtlich tätig.

Zum 1. August 2005 suchen wir im Zuge einer Nachfolge-regelung eine/n engagierte/n und fachlich überzeugen-de/n

Geschäftsführer/in undLandespfarrer/in für Diakonie

In dieser – mit interessanten Gestaltungsmöglichkeitenausgestatteten – Position sind Sie verantwortlich für dieFührung der Geschäfte des Diakonischen Werkes sowiedie Leitung der Geschäftsstelle. Ferner nehmen Sie dieAufgaben der Landespfarrerin/des Landespfarrers wahr.

Das Aufgabengebiet beinhaltet u.a.:

- Interessenvertretung gegenüber Politik und Kommu-nen, Kirchen, Wohlfahrtsverbänden und dem Diakoni-schen Werk der EKD

- Betreuung der Verbandsmitglieder in Fragen derSozialpolitik und Einrichtungsführung

- Mitwirkung in der Landesarbeitsgemeinschaft derFreien Wohlfahrtspflege, u.a. periodische Übernahme

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und NassauNr. 3 · 2005 97

von Vorstandsverantwortung

- Entwicklung neuer Arbeitsbereiche bzw. Angebote

- Organisation von Kooperationen der Mitglieder

- Öffentlichkeitsarbeit

- Personalverantwortung für 7 Mitarbeiterinnen undMitarbeiter

Sie sind ordinierte/r Pfarrer/in einer der Gliedkirchen derEKD und verfügen über Berufserfahrungen in Leitungs-funktionen einer diakonischen bzw. sozialen Einrichtung.Idealerweise haben Sie zusätzlich Kenntnisse im betriebs-wirtschaftlichen Bereich sowie in der Sozialpolitik.Zwingend erforderlich sind erste Führungserfahrungen.Durchsetzungs- sowie Verhandlungsgeschick zeichnenSie ebenso aus wie Kompromissbereitschaft und diplo-matische Fähigkeiten.

Es handelt sich um eine Pfarrstelle der Bremischen Evan-gelischen Kirche, die mit A 13/A 14 plus Zulage dotiertist. Bei gleicher Eignung werden schwerbehinderte Be-werber/innen bevorzugt eingestellt.

Senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagenbitte an die von uns beauftragte Personalberatung Braun,Mary-Somerville-Straße 12, 28359 Bremen, Tel.: 0421/51 43 20. Richten Sie diese unter Kennziffer 1363 anMartina Fahrenholz bzw. Hans Gehrt von Aderkas, dieIhnen auch für erste Vorabinformationen gern zurVerfügung stehen und absolute Vertraulichkeit zusichern.

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Der CVJM Wetzlar-Naunheim sucht für die Kinder- undJugendarbeit in der Evangelischen KirchengemeindeWetzlar-Naunheim zum nächstmöglichen Zeitpunkteine/einen

GemeindepädagogIn, GemeindediakonIn,SozialpädagogIn mit gemeindepädagogischer

Qualifizierung(100 %-Stelle)

Die Stelle wird aus der gewachsenen Struktur von einemFörderkreis, dem CVJM Naunheim, der Stadt Wetzlar undder Ev. Kirchengemeinde Naunheim finanziert.

Anstellungsträger ist der CVJM Wetzlar-Naunheim.

Wir wünschen uns eine Mitarbeiterin/einenMitarbeiter die/der

- teamfähig und kreativ ist, selbständig und eigenver-antwortlich arbeitet

- ein Herz für Kinder und Jugendliche hat

- eine missionarische Gabe hat und unaufdringlich Gott,Jesus Christus und den Heiligen Geist in den Mittel-punkt seiner Arbeit stellt und Mitglied in der Evan-gelischen Kirche ist

- den vorhandenen Offenen Kinder- und Jugendtreffsowie eine Kinder(Jungschar)- und Teenie-Gruppefortführt

- mit Jugendlichen Junge Gemeinde bauen will und anunserer Gemeinde angliedert

- die vorhandene Schulsozialarbeit als SchülercafeDreieck in der nahen August-Bebel-Gesamtschulemöglicherweise fortsetzt

- und in unserem Wetzlarer Stadtteil Naunheim (eventu-ell) wohnen möchte.

Was erwartet Sie?

- eine gut aufgebaute Arbeit mit Kindern und Teenies

- ein Mitarbeiterkreis, der aus ehrenamtlichen Jugend-lichen und jungen Erwachsenen besteht

- ein engagierter Ausschuss für Kinder- und Jugend-arbeit, der die Fachaufsicht führt und nach Absprache,entsprechend der Begabung und Neigung, Schwer-punkte setzen hilft; unterstützt von Gemeindepfarrerund Gemeindepädagogin

- ein schlüssiges Gesamt-Konzept von Gruppen, Offe-ner - und aufsuchender Kinder- und Jugendarbeit inder Evangelischen Kirchengemeinde Naunheim

- Vergütung nach BAT/KDO

- Mithilfe bei der Wohnungssuche.

Haben Sie Interesse?

Dann richten Sie bitte Ihre Bewerbung an:

Evangelische Kirchengemeinde Naunheim, PfarrerEberhard Arnold, Friedenstr.6, 35584 Wetzlar, Tel: 06441/1314, Fax: 06441/1312,

E-Mail: [email protected].

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Das Evangelische Dekanat Weilburg sucht ab soforteine/einen

Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen oderGemeindediakonin/Gemeindediakon oder

Sozialpädagogin/Sozialpädagogenmit gemeindepädagogischer Qualifikation(kann berufsbegleitend erworben werden)

(100 %-Stelle)

Der Tätigkeitsbereich liegt in den ersten drei Jahren mit 40%-Anteil auf der Dekanatsebene und mit jeweils 30 %-Anteil in den Kirchengemeinden Niedershausen/Obers-hausen und Weilburg.

Auf Dekanatsebene wird erwartet:

- Zusammenarbeit mit dem/der Dekanatsjugendreferen-ten/in und dem Dekanatsjugendverband

- Mitarbeit bei Dekanatsprojekten (z.B. Kinderkirchen-

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 3 · 200598

tag, Dekanatsjugendtag, Arbeit mit jungen Erwach-senen)

- Begleitung und Anleitung von ehrenamtlichen Mit-arbeiterinnen und Mitarbeitern sowie bestehenderoder im Aufbau befindlicher Gruppen im Bereich derKinder- und Jugendarbeit und der Arbeit mit jungenErwachsenen

In den Kirchengemeinden Niedershausen / Obershausenliegt der Aufgabenschwerpunkt im Bereich der Arbeit mitKindern. Sie wünschen sich:

- die Fortführung der Arbeit in den bestehenden Kinder-,Jungschar- und Kindergottesdienstgruppen

- Schulung und Begleitung des bestehenden Mitarbei-terInnen-Stammes und Gewinnung von neuen Mit-arbeiterinnen und Mitarbeitern

- Planung und Durchführung von Projekten, z. B. Frei-zeiten, Kinderbibelwochen und Familiengottesdiens-ten

- Öffentlichkeitsarbeit

In der Kirchengemeinde Weilburg liegt der Aufgaben-schwerpunkt im Bereich der Jugendarbeit. Sie wünschtsich:

- Entwicklung von niedrigschwelligen Angeboten fürJugendliche ab dem Konfirmandenalter

- Projektorientiertes Arbeiten und ein flexibler Umgangmit sich wandelnden Rahmenbedingungen

- Zusammenarbeit mit der Kantorin und den Gemeinde-pfarrern bei kirchenmusikalischen Projekten undJugendgottesdiensten

- Aufbau und Pflege eines Kreises ehrenamtlicherMitarbeiterinnen und Mitarbeiter

- Öffentlichkeitsarbeit

Wir bieten:

- motivierte und erfahrene ehrenamtliche Mitarbeiter-innen und Mitarbeiter

- PC’s in den Gemeindebüros

- Vergütung nach BAT/KDO

- Mithilfe bei der Wohnungssuche

Wir suchen keinen Alleskönner / keine Alleskönnerin, son-dern einen Menschen, der um seine Stärken und Schwä-chen weiß und kreativ die ihm gestellten Aufgaben angehtund weiterentwickelt. Dekanat und Kirchengemeindenerwarten selbständiges Arbeiten, organisatorischesKönnen und Teamfähigkeit. Sie wünschen sich eine/einenMitarbeiterin/ Mitarbeiter, die/der Freude daran hat, leben-dige Gemeinde zeitgemäß zu gestalten. Da die Stelle neueingerichtet worden ist, bietet sie Freiräume für neueWege und die Möglichkeit, an Bewährtes anzuknüpfen.

Die Zugehörigkeit zur evangelischen Kirche wird voraus-

gesetzt.

Ihre Bewerbungen richten Sie bitte an folgende Adresse:

Evangelisches Dekanat Weilburg, Konrad-Adenauer-Straße 5, 35781 Weilburg. Für Rückfragen stehen IhnenDekan Reinhard Kilian (Tel.: 06471/492330), Pfarrer AchimSchaad (Tel.: 06471/8440) sowie Pfarrer Guido Hintz (Tel.:06471/506090) gerne zur Verfügung.

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Das Evangelische Dekanat Dillenburg sucht ab soforteine/einen

Dekanatsjugendreferentin/Dekanatsjugendreferentin

(100% Stelle)

für die Kinder- und Jugendarbeit im Dekanat.

Zum Dekanat gehören 19 Kirchengemeinden, in denenzahlreiche Mitarbeiter/innen tätig sind. Die Kinder- undJugendarbeit ist in den einzelnen Kirchengemeindenunterschiedlich ausgeprägt. An vielen Orten besteht eineenge Zusammenarbeit mit dem CVJM.

Seit einigen Jahren hat sich die Ev. Jugend im Dekanat alsJugendverband konstituiert und eine EvangelischeJugendvertretung im Dekanat eingerichtet.

Die Arbeit des/der Dekanatsjugendreferenten/in soll diebestehenden Aktivitäten in den Gemeinden unterstützenund auch auf Dekanatsebene Angebote machen umJugendliche zu erreichen.

Wir erwarten:

Freude an der Arbeit mit jungen Menschen

- Entwicklung von geistlichen und kreativen Angeboten,durch die Jugendliche zu einem lebendigen Glaubenan Jesus Christus herausgefordert werden

- Mitarbeit bei der Konzeptionsentwicklung im BereichKinder- u. Jugendarbeit

- Begleitung und Schulung ehrenamtlicher Mitarbeiter/innen aus dem Bereich der Kinder- und Jugendarbeit

- eine enge Zusammenarbeit mit dem Dekanatsjugend-pfarrer und der Dekanatsjugendvertretung: Planungund Durchführung von Veranstaltungen für Jugend-liche, Vernetzung zwischen den Gemeinden, etc.

- gute Kooperation mit dem Dekanatssynodalvorstand,den Pfarrern/innen und Gemeindepädagogen/innensowie den weiteren Trägern der Jugendarbeit imDekanat (CVJM, EC, VCP)

- Jugendpolitische Vertretungsarbeit

- Geschäftsführung des Jugendverbandes

- Führerschein für Pkw

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und NassauNr. 3 · 2005 99

- Begleitung und Beratung der Gemeinden im Hinblickauf Kinder- u. Jugendarbeit, besonders auch bei derEntwicklung neuer Angebote und Formen

- Planung und Durchführung von Freizeiten für Kinderund Jugendliche, zusammen mit ehrenamtlichenMitarbeiter/ -innen

- Kontaktfreudigkeit und Einfühlungsvermögen

- Erfahrungen in christlicher Jugendarbeit

- Ausbildung als Gemeindepädagoge oder Gemeinde-diakon oder Sozialpädagoge mit gemeindepädagogi-scher Zusatzqualifikation (kann auch nebenberuflicherworben werden)

- Mitgliedschaft in der Ev. Kirche

Wir bieten:

- eine abwechslungsreiche Tätigkeit mit der Chance,eigene Akzente zu setzen

- engagierte Mitarbeiter/innen im Dekanat und in denGemeinden

- einen Dekanatssynodalvorstand, der die Arbeit unter-stützt

- ein Büro in den Räumen des Dekanates

- Vergütung nach BAT/KDO

Auskünfte erteilt: Dekan Roland Jaeckle, Tel.: 02771 / 26778-13

Dekanatsjugendpfarrer Michael Böckner, Tel.: 02773 /5115

Ihre Bewerbung richten Sie bitte an: Ev. Dekanat Dillenburg, Friedrichstr. 2, 35683 Dillenburg.

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Das Evangelische Dekanat Kirchberg sucht zumnächstmöglichen Zeitpunkt für den Einsatz im Kinder- undJugendwohnheim Leppermühle bei Großen-Buseck(Einrichtung für psychisch kranke Kinder und Jugendliche)eine/einen

Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen oderGemeindediakonin/Gemeindediakon oder

Sozialpädagogin/Sozialpädagogenmit gemeindepädagogischer Qualifikation

(100%)

Die Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche wird voraus-gesetzt.

Was Sie erwartet:

Bei der Leppermühle handelt es sich um eine Einrichtungder stationären Jugendhilfe, die Kinder, Jugendliche undjunge Erwachsene mit psychischen Störungen vorwie-gend im nachklinischen Bereich betreut. Die Einrichtung

verfügt u.a. über 20 Wohngruppen, eine Schule fürKranke, Werkstätten, ärztlich-psychologischen Dienst,Ergotherapie, Motopädagogik und Reittherapie. Insge-samt werden in diesem Rahmen ca. 230 Personen voneinem interdisziplinärem Team von Pädagogen, Ärzten,Psychologen, Beschäftigungstherapeuten, Lehrern usw.betreut.

Die Leppermühle liegt in einem Waldgebiet nahe Großen-Buseck. Großen-Buseck bietet eine Mischung aus dörfli-cher Ruhe und städtischer Anbindung. Zehn Kilometervon Gießen und zwei Kilometer von der A 5 entfernt,macht eine gute Infrastruktur den Ort zur beliebtenWohngemeinde. Im Ort befinden sich Kindergärten,Grundschule und integrierte Gesamtschule; andereSchulformen bis zur Universität bietet das benachbarteGießen.

Was wir erwarten:

- Seelsorge an den Kindern, Jugendlichen undMitarbeitenden

- Regelmäßige Gottesdienste (seither einmal pro Monat)in der Kapelle der Leppermühle

- Religionsunterricht in der angegliederten Martin-Luther-Schule

- Religionspädagogische Beratung der Mitarbeitenden

- Altersgemäße kreative Freizeitangebote für Kinder undJugendliche (u.a. Begleitung der Musikband “Lazybones”, Fortführung der Zeitung “Leppermühlen-News”, Bibliothek)

- Durchführung von Freizeitmaßnahmen

- Mitarbeit am Profil der Einrichtung

- Kooperation mit den umliegenden Kirchengemeinden,insbesondere die Fortführung der seit Jahren gewach-senen Verbindung zur evangelischen Kirchengemein-de Großen-Buseck

Die Vergütung erfolgt nach BAT/KDO.

Die Stelle ist zunächst auf fünf Jahre befristet.

Sie sind interessiert?

Dann richten Sie Ihre Bewerbung an das Ev. DekanatKirchberg, Tiefenweg 49, 35463 Fernwald.

Weitere Informationen erhalten Sie bei: Dekan RolfKlingmann (0641/494423 oder 0641/42289), AnnetteVogel, Vors. des Dekanatssynodalvorstandes (06406-5296) oder per e-mail: [email protected].,Homepage der Leppermühle: www.leppermuehle.de

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Das Ev. Dekanat Kirchberg sucht zum nächstmöglichenTermin für den Einsatz in der Evangelischen Kirchen-

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 3 · 2005100

gemeinde Großen-Buseck eine/einen

Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogenoder Gemeindediakonin/Gemeindediakonoder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen

mit gemeindepädagogischer Qualifikation(50%-Stelle)

Die Stelle ist als Erziehungszeitvertretung bis 02.11.2006befristet.

Die Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche wird voraus-gesetzt.

Was Sie erwartet:

Großen-Buseck bietet eine Mischung aus dörflicher Ruheund städtischer Anbindung. Kaum zehn Kilometer vonGießen und zwei Kilometer von der A 5 entfernt, machteine gute Infrastruktur den Ort zur beliebten Wohn-gemeinde. Es gibt Kindergärten, Grundschule, Förderstufeund Gesamtschule; andere Schulformen bis zur Uni-versität bietet das benachbarte Gießen.

Unsere Kirche, ein schönes, 800 Jahre altes Gebäude,steht mitten im Dorf. Das Gemeindehaus neben der Kirchebeherbergt Saal, Küche, Kinder- und Jugendräume sowiedas halbtags geöffnete Gemeindebüro. Das Gemeinde-haus ist das Kommunikationszentrum für Kirchen-vorstand, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Kirchenchorund zahlreiche Gruppen aller Altersstufen. Im Neu-baugebiet von Großen-Buseck, das in den letzten Jahrenbesonders angewachsen ist, hat die Kirchengemeindeden “Bonhoeffer-Saal” für Konfirmandenunterricht undGruppenarbeit angemietet. Hier befindet sich auch IhrBüro.

Die Arbeit in einer vielgestaltigen Gemeinde teilen sich zurZeit eine Pfarrerin und ein Pfarrer, eine Pfarramtssekretärinsowie nebenamtliche und ehrenamtliche Mitarbeiter undMitarbeiterinnen.

Wir wünschen uns:

eine Begleitung und Fortführung der bestehendenGruppen im Kinder- und Jugendbereich und freuen unsebenso über neue Ideen und Impulse. Bereitschaft zurTeamarbeit mit Haupt- und Ehrenamtlichen der Kirchen-gemeinde setzen wir voraus. Die Zusammenarbeit mit derDekanatsjugendreferentin sowie dem Jugendpfleger derGemeinde Buseck bietet sich an.

Aufgabenfelder:

- Kindergottesdienst, Jungschargruppen, Jugendtreff

- Begleitung der ehrenamtlichen Teams dieser Gruppen

- Mitarbeit bei Komfirmandenseminaren

- besondere Projekte, z.B. Mitarbeit beim Kinder-bibeltag

Die Vergütung erfolgt nach BAT/KDO.

Weitere Informationen erhalten Sie bei: PfarrerehepaarKuhn, Buseck (06408/500137, [email protected]), Hanni

Weller, Vors. d. Kirchenvorstandes (06408/2948,[email protected]), Annette Vogel, Vors. des Dekanats-synodalvorstandes (06406/5296)

Ihre Bewerbung richten Sie bitte an: Ev. DekanatKirchberg, Tiefenweg 49, 35463 Fernwald.

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Das Evangelische Dekanat Selters sucht zum nächst-möglichen Zeitpunkt

eine Gemeindepädagogin/einen Gemeindepädagogenals Jugendreferentin/Jugendreferenten

(100 % Stelle, unbefristet)

für die Besetzung der Stelle einer Dekanatsjugendreferen-tin/eines Dekanatsjugendreferenten.

Wer wir sind:

Das Evangelische Dekanat Selters ist ein Flächendekanatund Diasporadekanat mit 17 Kirchengemeinden und ca.27.500 evangelischen Gemeindegliedern. (Ausdehnungüber 500 qkm).

Das Evangelische Dekanat Selters zeichnet sich beson-ders aus durch sein Engagement in kirchlichen und gesell-schaftlichen Fragen. Wir sind experimentierfreudig undfördern neue Formen missionarischer zeitgemäßer Ju-gendarbeit. Dies hat in unserem Dekanat zu einer neuenKonzeption von Jugendarbeit geführt in Form einer deka-natsweit vernetzten Jugendkirche.

Was wollen wir?

Wir möchten den Aufbau eines Netzwerkes JungeKirche. Wir möchten junge Menschen für den Glauben anJesus Christus gewinnen und für das Leben und die Arbeitder evangelischen Kirche interessieren. Leitgedanke istder Aufbau eines Beziehungsnetzes zwischen Menschen,insbesondere jungen Menschen. Die Tätigkeit derDekanatsjugendreferentin/des Dekanatsjugendreferentenist in erster Linie beziehungsorientiert und erst in zweiterLinie veranstaltungsorientiert.

Um welche Aufgaben geht es?

Wir erwarten von einer Jugendreferentin/einem Jugend-referenten:

- die Gewinnung, Beratung, Schulung und Fortbildungehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

- Kontaktarbeit mit jungen Menschen und mit denKirchengemeinden des Dekanates

- Die Durchführung von öffnenden und verdichtendenVeranstaltungen im Bereich Jugendarbeit, wie missio-narische Jugendgottesdienste, Workshops, Seminareund Freizeiten einschließlich deren Vorbereitung undAuswertung

Die Geschäftsführung der evangelischen Jugendver-

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und NassauNr. 3 · 2005 101

tretung im Dekanat, die jugendpolitische Vertretung,Verwaltungstätigkeiten, sowie kirchliche und politischeGremienarbeit sollen auf das Notwendigste beschränktbleiben, um dem Leben mit Jugendlichen und Mitar-beiterinnen und Mitarbeitern und der gemeinsamen Arbeitden größtmöglichen Raum zu lassen.

Kontaktpflege und Vernetzung mit dem Ev. Jugendhaus„Baustelle“ ist gewünscht.

Das Netzwerk Junge Kirche ist in erster Linie Mentoringder jungen Generation.

Wir wollen ökumenisch lernen und sehen uns dabei ver-bunden mit den in den letzten Jahren entstandenen YouthChurches im englischsprachigen Raum und Jugend-kirchen und Jugendgemeinden im deutschsprachigenRaum in den verschiedenen Konfessionen. Networkingsoll auch stattfinden im Herstellen von Verbindung zugelungener Jugendarbeit innerhalb Europas. Auch hierbeiheißen unsere Leitmotive Beziehung und Begegnung.

Welche Voraussetzungen soll eineJugendreferentin/ein Jugendreferent mitbringen?

- Die Zugehörigkeit zur evangelischen Kirche

- Das Bekenntnis zu dem Herrn der Kirche, dem gekreu-zigten und auferstandenen Jesus Christus als Beding-ung ohne die nichts geht

- Ein persönliches geistliches Leben

- Erfahrung in der Kinder- und Jugendarbeit

- Die Grundeinsicht in die Notwendigkeit eines Para-digmenwechsel weg von einer Versorgungskirche hinzu einer missionarischen Kirche

- Die Bereitschaft, sich auf das neue Modell einer Netz-werkkirche für Jugendliche einzulassen

- Teamfähigkeit, um mit der EJVD, dem Dekanats-jugendpfarrer, den Pfarrerinnen und Pfarrern und denMitarbeiterinnen und Mitarbeitern des EvangelischenDekanates zusammenzuarbeiten

- Ein Herz für Kinder und Jugendliche

Was bieten wir Ihnen?

- Eine unbefristete 100 % Arbeitsstelle

- Dienstsitz mit einem schönen Büro in angenehmerLage im „Haus der Kirche“ in Selters

- Eine abwechslungsreiche Tätigkeit mit der MöglichkeitVisionen zu entwickeln und neue Akzente zu setzen

- Unterstützung durch eine engagierte EJVD und weite-re Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

- Einen für die Jugend aufgeschlossenen Dekanats-synodalvorstand

- Einen Dekanatsjugendpfarrer, der die Tätigkeit derJugendreferentin/des Jugendreferenten voll unter-stützt und für regelmäßige Besprechungen zur Ver-

fügung steht

Vergütung nach BAT/KDO (IVb/IVa)

Hilfe bei der Wohnungssuche im Dekanat

Menschen, die verbindlich für Sie und Ihre Aufgabe beten

Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis zum15.03.05 an den Dekanatssynodalvorstand des Evangeli-schen Dekanates Selters, Haus der Kirche, Sayntalstr. 4,56242 Selters.

Auskünfte erteilen gerne Präses Wolfram Lambrecht, Tel.02666/912989, Dekan Dr. Schell, Tel. 02666/646 oderDekanatsjugendpfarrer Werner Schleifenbaum, Tel.02626/142333.

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Für die Sehbehinderten- und Blindenseelsorge in derEKHN ist zum 01.03.2005 die Stelle

einer Gemeindepädagogin/eines Gemeindepädagogen (100%)

zu besetzen.

Der Dienstauftrag erstreckt sich über den gesamtenBereich der EKHN und umfasst ca. 1.200 “Gemeinde-glieder”, Dienstsitz ist Darmstadt. Die Stelle ist dienst-rechtlich und fachlich dem Zentrum Seelsorge undBeratung der EKHN zugeordnet.

Von dem Bewerber/der Bewerberin wird erwartetet:

- Ausbildung als Gemeindepädagogin / Gemeinde-pädagoge mit FH-Abschluss,

- Erfahrung im Umgang mit der besonderen Situationvon sehbehinderten und blinden Menschen und dieBereitschaft, sich sensibel auf die Probleme dieserMenschen einzulassen,

- Fortbildung in Seelsorge (mindestens ein 6-Wochen-Kurs). Diese Fortbildung kann auch nachgeholt wer-den,

- Mobilität.

Neben der seelsorgerlichen Begleitung und Beratung vonsehbehinderten und blinden Menschen und derenAngehörigen gehören zu den Schwerpunkten der Arbeit:

- Regelmäßige, regionale Treffen für Sehbehinderte undBlinde. Von Nord nach Süd gibt es neun Regional-gruppen: in Gießen, Braunfels, Oberursel, Frankfurt,Offenbach, Mainz, Darmstadt, Zell und Rimbach. DieGruppen werden größtenteils von ehrenamtlichenMitarbeiter-/innen, die selbst sehbehindert oder blindsind, geleitet.

- Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen, sowie Arbeit mit Multiplikator/innen. Insgesamtengagieren sich 67 Personen ehrenamtlich. Neben

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 3 · 2005102

den erwähnten Gruppen leiten sie Freizeiten, beglei-ten Sehbehinderte und Blinde bei Ausflügen, arbeitenmit bei Sonderaktionen wie Kirchen- oder Hessentagund wirken verantwortlich in der Öffentlichkeitsarbeitmit.

- Angebote im Freizeit-Bereich. Im Schnitt führen wirvier bis fünf Freizeiten pro Jahr durch in den BereichenÖkumene/Bibel, Gesundheit/Sport, Erholung, Advent/Besinnung, und Ausland/Bildung. Dazu kommenTagesausflüge und besondere Veranstaltungen.

- Herausgabe des “Rundbriefes“ vier mal im Jahr, inSchwarz- und Blindenschrift, sowie als Hörkassette.

- Pflege der Kontakte und der Vernetzung zwischen derSehbehinderten- und Blindenseelsorge der EKHN mitanderen Einrichtungen auf EKD, EKHN und staatlicherEbene, wie z.B. Blindenbund.

Es gibt eine hauptamtliche Mitarbeiterin im Büro mit einer50% Stelle. Die Sehbehinderten- und Blindenseelsorge istvor kurzem gemeinsam mit der Schwerhörigen- und derGehörlosenseelsorge in die Räume in der Martinstraße 29eingezogen. Gemeinsam werden Gruppenraum undKüche, sowie technische Geräte genutzt.

Die Vergütung erfolgt nach BAT/KDO III/IIa.

Ihre Bewerbung richten Sie bitte auf dem Dienstweg andie Kirchenverwaltung, Referat Personal-Einsatz, Paulus-platz 1, 64285 Darmstadt. Auskünfte erteilen: der Leiterdes Zentrums Seelsorge und Beratung, Pfarrer GerhardHelbich, Tel.: 0 60 31/16 29 50 und das Referat Seelsorge,Diakonie und Gesellschaftliche Verantwortung, OKR Dr.Leineweber, Tel. 0 61 51/40 54 29.

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und NassauNr. 3 · 2005 103

PostvertriebsstückD 1205 BX

Gebühr bezahlt

Kirchenverwaltung der EKHNPaulusplatz 164285 Darmstadt

Herausgegeben im Selbstverlag von der Kirchenverwaltung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Paulusplatz 1, 64285 Darmstadt – Erscheinungsweise monatlich

– Vierteljährlicher Bezugspreis 4,60 € – Frotscher Druck GmbH, 64295 Darmstadt