nuances Energieeffizienz-Newsletter, 09. Juli 2015

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Energieeffizienz-Newsletter Politik, Regulation und Strategie 09. Juli 2015

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Energieeffizienz-Newsletter Politik, Regulation und Strategie

09. Juli 2015

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Themen

1. KfW-Programme neu aufgelegt....................................................................................................... 2

2. EWärmeG in Baden-Württemberg gilt auch für Nichtwohngebäude ............................................. 2

3. Energieeffizienzlabel für Heizungen in der Kritik ............................................................................ 3

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1. KfW-Programme neu aufgelegt

Wie bereits berichtet (Newsletter vom 11. Juni 2015) ist am 01. Juli das neue KfW-Förderprogramm

für Nichtwohngebäude gestartet. Dadurch werden nun auch gewerbliche Gebäude von der KfW

adressiert. Neben der Modernisierung auf KfW-Effizienzhaus-Standard, werden auch Einzelmaß-

nahmen mit einem Tilgungszuschuss von 5 Prozent gefördert. Dazu zählen Maßnahmen an der

Gebäudehülle, wie Dämmung, sowie die technische Gebäudeausrüstung.

Zudem hat die KfW das Programm Energieeffizient Sanieren neu ausgerichtet. Ab dem 01. August

2015 werden im Rahmen der Programme 151/152 und 430 auch Einzelmaßnahmen mit einem Til-

gungszuschuss von 7,5 Prozent gefördert. Dies gilt für die energetische Sanierung von Wohngebäu-

den. Des Weiteren erhöht die KfW die bestehenden Tilgungszuschüsse für KfW-Effizienzhäuser um

jeweils 5 Prozentpunkte und die Antragstellung für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)

werden vereinfacht.

Die Pressemitteilung der KfW zur Verbesserung des Programms „Energieeffizient Sanieren“ ist online

hier einsehbar: http://bit.ly/1SaQwKB.

2. EWärmeG in Baden-Württemberg gilt auch für Nichtwohngebäude

Am 01. Juli 2015 trat die Novelle des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) in Baden-

Württemberg in Kraft. Damit steigt der Pflichtanteil erneuerbarer Wärme von zehn auf fünfzehn

Prozent – sofern eine Heizungsanlage ausgetauscht wird. Durch die EWärmeG-Novelle sind nun

auch private und öffentliche Nichtwohngebäude betroffen.

Neben der Nutzung erneuerbare Energien sieht das EWärmeG noch weitere Alternativen vor, die

ebenfalls als Erfüllungsoption umgesetzt werden können. Dazu gehört beispielsweise der bauliche

Wärmeschutz, also die Dach-, Fassaden- oder Kellerdeckendämmung. Gleiches gilt für den Einbau

von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einen professionellen, energetischen Sanierungsfahrplan zu

erstellen. Für letzteres hat die Landesregierung bereits eine vorläufige Richtschnur veröffentlicht. Die

Verordnung zum Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg soll noch im Juli 2015 beschlossen werden

und rückwirkend zum 01. Juli 2015 gelten. Zudem plant die Landesregierung dafür eine Förderung für

Wohngebäude einzurichten, die den Gebäudeeigentümern zu Gute kommt. Dies ist nicht für Nicht-

wohngebäude vorgesehen. Volker Kienzlen, Geschäftsführer der Klimaschutz- und Energieagentur

Baden-Württemberg (KEA), konstatiert: „Im novellierten EWärmeG gibt es für jedes Nichtwohnge-

bäude eine geeignete Maßnahme. Das Gesetz ist eine sinnvolle und mit seinen vielen, flexiblen Erfül-

lungsoptionen auch maßvolle Regelung.“

Mehr Informationen zum EWärmeG finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Umwelt, Kli-

ma und Energiewirtschaft Baden-Württemberg unter: http://bit.ly/1TnIcJY.

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3. Energieeffizienzlabel für Heizungen in der Kritik

Ab dem 26. September 2015 ist ein Energieeffizienzlabel für neue Heizungen vorgeschrieben. Die

Ausgestaltung des Labels sorgt allerdings für Kritik. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

hat hierzu ein Positionspapier veröffentlicht und resümiert: „Das Energieeffizienzlabel ist kein ge-

lungenes Instrument zur Förderung eines echten Effizienzwettbewerbs und für Verbraucher wenig

hilfreich“.

Die Verbraucherzentrale NRW begrüßt zunächst, dass mit dem Label mehr Transparenz im Wärme-

markt geschaffen werden soll. Auch wird positiv bewertet, dass die besten Klassen A+ und A++ nur

Systeme erhalten, die mindestens anteilig Wärme aus regenerativen Quellen erzeugen. Allerdings sei

die Differenzierung des Labels mangelhaft. So würden alle neuen Heizungen, ob mit Gas, Öl oder

Strom betrieben, in die gelbe und grüne Kategorie eingeordnet (A++ bis B). Die unteren Kategorien (C

bis G) blieben hingegen ungenutzt.

Zudem beziehe sich die Einordnung in Effizienzklassen vorwiegend auf die Technologie. Jahresar-

beitszahl und Stromverbrauch werden hingegen nicht berücksichtigt. Dadurch würden beispielsweise

Wärmepumpen sehr gut bewertet, auch wenn diese eine schlechte Jahresarbeitszahl aufweisen.

Darüber hinaus wird weder die Einbausituation noch die Prüfsituation beachtet. Die Verbraucher-

zentrale NRW konstatiert, dass „ergänzend weiterhin hoher individueller Beratungsbedarf durch

Energieberater und Handwerker“ bestehe (Seite 6).

Im Hinblick auf das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) geplante Effizienzla-

bel für Bestandsanlagen, ist die Verbraucherzentrale NRW skeptisch über dessen Wirkung. Diese

Bewertung müsste ebenfalls durch „qualifizierte Informations- und Beratungskonzepte“ begleitet

werden (Seite 8).

Das Effizienzlabel geht auf die EU-Ökodesignrichtlinie für Wärmeerzeuger zurück. Heizgeräte und

Warmwasserbereiter, die mit Strom, Öl oder Gas betrieben werden, und neu in den Markt kommen,

müssen mit einem Label ausgezeichnet werden. Geräte ein- und desselben Herstellers werden vom

Produzenten selbst mit einem Label versehen. Werden Komponenten unterschiedlicher Hersteller

verwendet, muss der Fachhandwerker ein Kombinationslabel erstellen. Dafür hat der Spitzenverband

der Gebäudetechnik VdZ e.V. ein Webtool eingerichtet (www.heizungslabel.de).

Das Positionspapier der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen „Energieeffizienzlabel für Hei-

zungsanlagen: Chance auf differenzierte Orientierung vertan“ finden Sie hier: http://bit.ly/1dLsrMC.

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