Null Promille Null Toleranz, Werner Bernhard -...

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2. Forum Sucht Oberwallis Suchtmittel und Psychopharmaka am Arbeitsplatz: Nulltoleranz und Null-Risiko auf dem Prüfstand Null Promille null THC Werner Bernhard Universität Bern 30. Oktober 2008

Transcript of Null Promille Null Toleranz, Werner Bernhard -...

2. Forum Sucht OberwallisSuchtmittel und Psychopharmaka amArbeitsplatz: Nulltoleranz und Null-Risikoauf dem Prüfstand

Null Promille null THCWerner BernhardUniversität Bern

30. Oktober 2008

Inhalt

> Grundlagen

> Alkohol

> Cannabis

> Weitere Drogen

Null Promille Null THC

2

Faktor Mensch

Der Mensch steuert das Fahrzeug oder bedient die MaschineEr übertritt die Verkehrsvorschriftenund gefährdet sich selbstund auch andere…

Fahrfähigkeit

> Fahrunfähigkeit entspricht einem

kurzfristig vorübergehendem Zustand,

in dem der Fahrzeuglenker nicht mehr fähig ist seinFahrzeug sicher und geordnet zu lenken

Fahrfähigkeit

Die intakte Hirnfunktion macht

> das Wahrnehmen der konkreten Verkehrssituation-,

> das Verarbeiten des Wahrgenommenen-,

> die darauf bezogene situationsadäquate Reaktion möglich

Grundleistung= automatisiert

Leistungsreserve= kontrollierend

Fahrfähigkeit (Fahrtüchtigkeit)

Bedingung

Nicht durch Alkohol, Drogen und bestimmte

Medikamente negativ beeinflusste Hirnfunktionen.

Fahrunfähigkeit

> Alkohol

> Drogen

> Müdigkeit

> Medikamente

> Krankheit…

Grund-leistung

Leistungs-reserve

Fahrtauglichkeit (Fahreignung)

> Fahruntauglichkeit: Das dauernde Fehlen der Eignungzum Führen eines Fahrzeuges

Verkehrskontrollen

Gezielte Kontrollen:

> Alkohol - Atemtest für alle kontrollierten Fahrer

> Drogen – Vortest bei Verdacht auf Einfluss vonBetäubungsmitteln

Sicherstellung von Fahrzeug undFührerschein

bei Verdacht auf Fahrunfähigkeit

> Alkohol 0,5 – 0,79 ‰ Ausweis bleibt 8 Stunden bei derPolizei

> Alkohol > 0,79 ‰, oder Verdacht auf Drogeneinfluss Ausweis geht ins Strassenverkehrsamt

Polizeiprotokoll

Bei Verdacht auf Drogen und Medikamente:

> Festhalten des Sachverhalts

> der Beobachtungen

> der Resultate der Vortests

Sachverhalt

Wichtig ist eine möglichst exakte

Angabe des zeitlichen Ablaufs der

Geschehnisse

Blut- und Urinprobe

Für die Beurteilung möglicher Alkohol-, Drogen- oderMedikamentenwirkungen benötigen wir möglichst tatzeitnahe

Blutproben

Für Suchanalysen (Screenings) eignet sich am besten dieUrinprobe

Risikosubstanzen

Drogen - Analysen im IRM Bern

Drogen - Analysen im IRM Bern

Drogen - Analysen im IRM Bern

Alkohol

Alkoholblutanalysen IRM Bern, 1998 bis 2006

Mittelwerte der Alkoholanalysen 1998 bis2006

0.00

0.20

0.40

0.60

0.80

1.00

1.20

1.40

1.60

1998

.1

1998

.3

1999

.1

1999

.3

2000

.1

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2001

.1

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2002

.1

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2003

.1

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2004

.1

2004

.3

2005

.1

2005

.3

2006

.1

2006

.3

Quartale

Ge

wic

hts

pro

mil

le

Alkohol-Aufnahme in das Blut

Verteilung im Körper

> Diffusionsvorgang

> Alkoholkonzenteration im Gewebe proportionaldem Wassergehalt

Wirkungen von Alkohol

> 0,2 bis 0,5 ‰ Hemmschwelle sinkt

> ab 0,5 ‰ verlängerte Reaktionszeit

Verlangsamung der Hell- Dunkel - Adaption

Störungen im optischenBereich

Störungen der Feinmotorik

> ab 0,8 ‰ Störungen des Gleichgewichts

Psychische Veränderungen

Unfallrisiko steigt stark an

Auswirkungen auf die Fahrfähigkeit

> Stimmungslage

> Wachheit (Vigilanz)

> Wahrnehmung

> Gleichgewicht

> Reaktionsfähigkeit

Eine BAK von ca. 0,8 Promille kann auch beieiner alkoholgewohnten Person schon dieFahrfähigkeit durch folgenden Wirkungenstark vermindern:

Ausscheidung

> Lunge (Atem) 2 – 3 %

> Nieren (Urin) 1 – 2 %

> Haut (Schweiss) 0.5 -1 %

Nur ca. 4 – 6 % !

Der Rest muss durch die Leber abgebaut werden !

Abbau

> Fermentiver Abbau durch die Leber :

> 0,1 bis 0,2 Promille pro Stunde

Rückrechnung

Langzeiteffekte von Alkoholmissbrauch Fettleber

Langzeiteffekte von Alkohol- missbrauch Leberzirrhose

Interpretationsmöglichkeiten derNulltoleranz für Cannabis imStrassenverkehr

Vergleich mitder Alkohol-Promillegrenze

Cannabis

Konsumenten: Jugendliche und jungeErwachsene

FUD-Positiv nur Cannabis Kt. Bern

0

10

20

30

40

50

60

70

1997 1998 1999 2000 2001 2002

bis 20

bis 25

bis 30

bis 35

bis 40

bis 45

bis 50

ab 50

Symptome nach dem Konsum von Cannabis

Glänzige rote Augen

Anfänglich erweiterte Pupillen

(oft Cannabisgeruch)

Auswirkungen nach Konsum von Cannabis

> Beeinträchtigung der Wahrnehmung> Beeinträchtigung der Steuerung der Bewegungen> Verlängerung der Reaktionszeit> Müdigkeit> Eingeschliffene Automatismen werden besonders in

Stresssituationen gestört> Verringerung der Leistungsreserve> Die Aufmerksamkeit wird auf Nebensächlichkeiten fokussiert

Nachweis von Cannabis-Konsum

Ein positiver Urintest deutet nur auf Cannabiskonsum

Das pharmakologisch inaktive Stoffwechselprodukt THC-Säure kannnach regelmässigem Kiffen noch Tage- bis Wochen lang im Urinnachgewiesen werden

Nachweis von Cannabis-Konsum: Urinprobe

Diagramm aus Peter X. Iten, Fahren unter Drogen- oder Medikamenteneinfluss, IRM ZH 1994

Nachweis von Cannabis-Einfluss:

Blutprobe

> Ein positiver Drogenvortest bedeutet nichtautomatisch Cannabiseinfluss

> Als Beweis für FUD gilt der Nachweis vonTHC in der Blutprobe

Nachweisdauer von THC im Blut

Diagramm aus Peter X. Iten, Fahren unter Drogen- oder Medikamenteneinfluss, IRM ZH 1994

Der Cannabis-Wirkstoff THC ist im Blutüblicherweise (bei gelegentlichemKonsum)

nur wenige Stunden nachweisbar

Cone EJ: Ther Drug Monit. 15:527-532 (1993)

Änderung der „Wirkung“ und der Blutspiegel während der Zeit

Die Wirkung von Cannabis nimmt

kurz nach dem Rauchen noch zu,

auch wenn die THC – Konzentration imBlut schon am Absinken ist

Ungefiltert 160 Fälle

0

10

20

30

40

50

60

<1 1<2 2<3 3<5 >=5

massiv

deutlich

leicht

n. merkbar

THC Blutspiegel ng/mL und objektiv festgestellte Beeinträchtigung

THC Blutspiegel ng/mL und objektiv festgestellte Beeinträchtigung

EZ-BE <= 1h, 58 Fälle

0

5

10

15

20

25

30

35

<1 1<2 2<3 3<5 >=5

massiv

deutlich

leicht

n. merkbar

Fazit: Es besteht kein Zusammenhang zwischen THCBlutkonzentration und merkbarer Beeinträchtigung !

Deshalb gilt Nulltoleranz, das heisst, das Blut eines Fahrzeuglenkers muss THC frei sein

> Entscheidend für den Beweis von FUD nach Cannabiskonsum ist der Nachweis von THC in der Blutprobe

THC Nulltoleranz - Grenzwert im Blut

(vor allem bei Verkehrskontrollen)

Durch das ASTRA (s. Weisungen) wurde ein labortechnischerGrenzwert für THC im Blut eingeführt

Beim Nachweis von THC im Blut oberhalb des Grenzwertes genügtein Analysenbericht

Beim Nachweis unterhalb des Grenzwertes muss unter Umständen einGutachten nach dem 3-Säulen-Prinzip erstellt werden

Das 3-Säulen-Prinzip

(vor allem nach Unfällen, bei deutlicherBeeinträchtigung oder nach Führerflucht)

Unter dem 3-Säulen-Prinzip versteht man dasErstellen des Fahrfähigkeits- Gutachtensunter Berücksichtigung von

1. Polizeiprotokoll2. Arztbericht3. Chemisch-toxikologische Analysenresultate

Cannabis verstärkt die Alkoholwirkung

> Verlängerte Reaktionszeit

> Erhöhte Risikobereitschaft, Selbstüberschätzung

> Gleichgewichtsstörung

> Schwindelgefühl

> Schläfrigkeit

Starke Leistungseinbusse durch Mischkonsum !

Vergleich Cannabis - Alkohol

Dosis

1 Joint

ca. 0,01g THC

ca. 5 mg

Dosis

4 Becher Bier

ca. 48 g Ethanol

48000 mg

Blutkonzentration

nach 2 Std.

ca. 1 ng/mL

Bei häufigem Konsumca. 3ng/mL

Blutkonzentration

nach 2 Std.

ca. 0,3 ‰

ca. 300000 ng/mL

Vergleich Cannabis - Alkohol

Exakte Bestimmung

der Blutkonzentration

THC

4 Std. nach 1 Joint

ist nicht möglich

Exakte Bestimmung

der Blutkonzentration

Alkohol

4 Std. nach Einnahme

einer Menge vonAlkohol, welche zu 0,8Promille führt,

ist möglich

Vergleich Cannabis - Alkohol

Es besteht keinbekannterZusammenhangzwischen der THC -

Blutkonzentration undder Wirkung

Nulltoleranz für THCim Blut ist notwendig

Es besteht ein

Zusammenhangzwischen der BAK undder Wirkung,

dieser ist gerichtlichanerkannt

Promillegrenze istmöglich

55

Forensische Chemie

Forensische Chemie

56

Opium Produktion in Afghanistan

Forensische Chemie

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58

59

Stimulanzien

Amphetamine

EcstasyMethamphetaminAmphetamin

(Khat)

Ecstasy

• MDMA: Adam, Cadillac XTC

• MDEA: Eva

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Alter beim ErstkonsumEcstasy (MDMA)

0

2

4

6

8

10

12

14

12 14 16 18 20 22 24 26 29

Anzahl

Pilot E Bern 1999 n= 87

64

Thai – Pillen (Methamphetamin)

65

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Forensische Chemie

Thai Pillen (Methamphetamin und Koffein, ab Folie rauchbar!

Wasserpfeife zum Folienrauchen

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Wasserpfeife mit Folie undangerauchter Thaipille

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Forensische Chemie

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Khat

Kokain - Hydrochlorid

Kokain Linie

Halluzinogene

GHB

Eigenschaften von GHB

> GHB ist als Natriumsalz im „Handel“ weisses, imAussehen waschpulverähnliches, geruchlosesPulver

> In Wasser gelöst ist es farblos durchsichtig. Hatsalzartigen Geschmack

> Schnelltests auf Drogen verlaufen negativ

Herstellung

> Durch Mischen der Industriechemikalie -Butyrolacton (GBL), einer farblosen

Flüssigkeit mit Lauge. Bei der chemischenReaktion wird Wärme frei

> Sie ist ohne spezielle Laboreinrichtung möglich

Bezeichnungen für die Substanz

in der Szene

Gamma-OH

Gammahydroxybutyrate

„Liquid X“ „Original G“

„Easy Lay“ „Liquid Ecstasy“

„g-juice“

„Liquid E“

Dosis

> 0,5 bis 1,5 g geringe Dosis

> 1,0 bis 2,5 g mittlere Dosis

> 2,0 bis 3,0 g hohe Dosis

Wirkung

> stark abhängig von der eingenommenen Dosis

> schwieriger zu dosieren als Alkohol Zitat:„entweder man erwischt nicht genug und spürtüberhaupt nichts oder man erwischt zu viel undfällt um“

> Toleranz

> Beginn der Wirkung 10 - 30 Min nach Einnahme

> Rausch während ca. 2 - 3 Stunden

> Wirkungen ähnlich wie Trinkalkohol: Verlust vonHemmungen, gute Laune usw.

stärkere Dosis

> Bei Einnahme stärkerer Dosen überwiegendie Nebenwirkungen: starker Rausch,Verwirrungszustände,Gleichgewichtsstörungen, Muskelstarre,Wallungen, Erbrechen. Bei Überdosierung trittBewusstlosigkeit, bei tödlichen Vergiftungentritt Atemlähmung ein

W

GBL

> GBL ist eine flüssige, farblose, brennbare Industriechemikalie(Lösemittel)

> In Wasser gelöst ist es geruchlos und praktisch geschmacklos

> Unverdünnt eher unangenehmen Chemikaliengeschmack, nichtallzu scharf, kann problemlos konsumiert werden

Dosis ca. 0.5 mL

1,4 – Butandiol

> 1,4 Butandiol ist eine flüssige, farblose, brennbareIndustriechemikalie (Lösemittel)

> In Wasser gelöst ist es farblos durchsichtig, praktischgeschmacklos

> Unverdünntes Diol prickelt auf der Zunge wieMundwasser, kann unverdünnt eingenommen werden

Fahrfähigkeit

Unter Einfluss von GHB. GBL oder Diol istdie Fahrfähigkeit nicht gegeben

In der Schweiz sind schon mehrere Fällevon Fahren unter GHB bekannt. Dabeiwurden Lenker in gänzlichfahrunfähigem Zustandangetroffen

Rechtliche Situation in der Schweiz

GHB und ihre Salze sind dem BetmG unterstellt seit 1. Januar 2002Besitz: illegalVerkauf: illegal

neuerdings ist auch GHB als Medikament

in der Schweiz zugelassen (Xyrem)

Probleme:

GBL soll nun dem BetmG unterstellt werden

Medikamente:

> Beschaffen von Informationen aus dem Internet www.documed.ch(Arzneimittelkompendium)

> Schlaf und Beruhigungsmittel: Benzodiazepine, Zolpidem

(Potenzierung der Wirkung durch Alkohol)

weitere Medikamente

Schmerzmittel (synth. Opioide: z.B. Fentanyl, Tramal etc.)

> Antihistaminika

> Barbiturate

> ….

> Fragen Sie den Arzt und den Apotheker!

Besten Dank für Ihre

Aufmerksamkeit !