Nummer 5 / KW 9 · Bodensee-Linzgau Tourismus Tel. 07553-91 77 15 Schloss Salem, 88682 Salem FAX:...

24
Donnerstag, 27. Februar 2014 Nummer 5 / KW 9 Herausgeber: Bürgermeisteramt, Dorfstraße 49, 88634 Herdwangen-Schönach, Telefon: 07557 9200-0, Telefax: 07557 9200-22 Verantwortlich redaktioneller Teil: Bürgermeister Ralph Gerster, übriger Inhalt: A. Stähle, Stockach Druck: Primo-Verlag, Postfach 2227, 78328 Stockach-Hindelwangen, Tel.: 07771 931711, Fax: 07771 9317-40 E-Mail: [email protected] = Anzeigenannahme: [email protected] Amtsblatt der Gemeinde NarrenfahrplanHerdwangen-Schönach 2014 27.02. Dorfasnet, Narrenvereine, Aftholderberg, Großschönach und Herdwangen 27.02. Rathaus - Absetzung von Bürgermeister und Verwaltung durch Narrenvereine, 27.02. Umzug mit Narrenbaumstellen, NV Herdwangen, 14:00 Uhr 27.02. Kinderball, Narrenverein Großschönach, Ramsberghalle, 14:30 Uhr 28.02. Schnellerjubiläum, Zunftmeisterempfang, Preisschnellen, Party, RBH 28.02. Kinderball Narrenverein Eselohren, Bundschuhhalle, 14.00 Uhr 28.02. Kafeekränzle, Schützenverein, Schützenhaus 01.03. Kinderball, NV Aftholderberg, Gasthaus Frieden, 14:00 Uhr 02.03. Närrischer Frühschoppen, NV u. MV Herdwangen Bundschuhhalle, 10:00 Uhr 02.03. Närrischer Frühschoppen, NV u. MK Großschönach Ramsberghalle, 10:00 Uhr 02.03. Hemdglonker-Umzug, anschl. Glonkerball, NV Großschönach, RBH, 18:00 Uhr 02.03. Bunter Abend, NV Aftholderberg, Gasthaus Frieden Aftholderberg, 19:30 Uhr 03.03. 2. Bürgerball, NV Herdwangen mit Blue Bears, Bundschuhhalle, 20:01 Uhr 04.03. Hemdglonker u. Kehraus, NV Aftholderberg Gasthaus Frieden, 19:00 Uhr 04.03. Hemdglonker u. Fasnachtsbeerdigung, NV Herdwangen, Narrenkeller, ab 18:30 Uhr 05.03. Narrenbaum umlegen am Rathaus, NV Herdwangen, 14:00 Uhr 05.03. Narrenbaum umlegen, Verlosung, Heringessen, Zipfelstube Dreizipfelritter 17:00 Uhr Der Gemeinderat, der Bürgermeister und die Gemeindeverwaltung wünschen Ihnen eine „glückseelige Fasnet“! Wir laden alle Narren recht herzlich zur Absetzung von Bürgermeister und Verwaltung am 27.02.2014, 9:00 Uhr ins Rathaus ein.

Transcript of Nummer 5 / KW 9 · Bodensee-Linzgau Tourismus Tel. 07553-91 77 15 Schloss Salem, 88682 Salem FAX:...

Page 1: Nummer 5 / KW 9 · Bodensee-Linzgau Tourismus Tel. 07553-91 77 15 Schloss Salem, 88682 Salem FAX: 07553-91 77 16 ... • Notfallpraxis Friedrichshafen am Klinikum Friedrichshafen,

Donnerstag, 27. Februar 2014Nummer 5 / KW 9

Herausgeber: Bürgermeisteramt, Dorfstraße 49, 88634 Herdwangen-Schönach, Telefon: 07557 9200-0, Telefax: 07557 9200-22 Verantwortlich redaktioneller Teil: Bürgermeister Ralph Gerster, übriger Inhalt: A. Stähle, Stockach Druck: Primo-Verlag, Postfach 2227, 78328 Stockach-Hindelwangen, Tel.: 07771 931711, Fax: 07771 9317-40 E-Mail: [email protected] = Anzeigenannahme: [email protected]

Amtsblatt der Gemeinde

NarrenfahrplanHerdwangen-Schönach 2014

27.02. Dorf asnet, Narrenvereine, Aftholderberg, Großschönach und Herdwangen

27.02. Rathaus - Absetzung von Bürgermeister und Verwaltung durch Narrenvereine,

27.02. Umzug mit Narrenbaumstellen, NV Herdwangen, 14:00 Uhr

27.02. Kinderball, Narrenverein Großschönach, Ramsberghalle, 14:30 Uhr

28.02. Schnellerjubiläum, Zunftmeisterempfang, Preisschnellen, Party, RBH

28.02. Kinderball Narrenverein Eselohren, Bundschuhhalle, 14.00 Uhr

28.02. Kaf eekränzle, Schützenverein, Schützenhaus

01.03. Kinderball, NV Aftholderberg, Gasthaus Frieden, 14:00 Uhr

02.03. Närrischer Frühschoppen, NV u. MV Herdwangen Bundschuhhalle, 10:00 Uhr

02.03. Närrischer Frühschoppen, NV u. MK Großschönach Ramsberghalle, 10:00 Uhr

02.03. Hemdglonker-Umzug, anschl. Glonkerball, NV Großschönach, RBH, 18:00 Uhr

02.03. Bunter Abend, NV Aftholderberg, Gasthaus Frieden Aftholderberg, 19:30 Uhr

03.03. 2. Bürgerball, NV Herdwangen mit Blue Bears, Bundschuhhalle, 20:01 Uhr

04.03. Hemdglonker u. Kehraus, NV Aftholderberg Gasthaus Frieden, 19:00 Uhr

04.03. Hemdglonker u. Fasnachtsbeerdigung, NV Herdwangen, Narrenkeller, ab 18:30 Uhr

05.03. Narrenbaum umlegen am Rathaus, NV Herdwangen, 14:00 Uhr

05.03. Narrenbaum umlegen, Verlosung, Heringessen, Zipfelstube Dreizipfelritter 17:00 Uhr

Der Gemeinderat, der Bürgermeister und die Gemeindeverwaltung

wünschen Ihnen eine „glückseelige Fasnet“!

Wir laden alle Narren recht herzlich zur Absetzung von Bürgermeister und Verwaltung

am 27.02.2014, 9:00 Uhr ins Rathaus ein.

Page 2: Nummer 5 / KW 9 · Bodensee-Linzgau Tourismus Tel. 07553-91 77 15 Schloss Salem, 88682 Salem FAX: 07553-91 77 16 ... • Notfallpraxis Friedrichshafen am Klinikum Friedrichshafen,

Herdwangen-Schönach Donnerstag, 27. Februar 2014 Seite 2

Wichtige Rufnummern - Informationen - Notdienste - Bürgerservice - Termine

Wichtige Telefonnummern:Polizei 1 10Feuerwehr 1 12DRK-Rettungsdienst 1 92 22Arzt: Dr. Spieß, Steinrennen 07557-7 00Zahnarzt: Dr. Leonte, Herdwangen 07557-82 07 51Ärztlicher und zahnärztlicher Notdienst am Wochenende:siehe unter “Notdienste”

Fahrplanauskunft RAB 07541-301312 und unter www.herdwangen-schoenach.de /Gemeinde/ Interessante Links

Rathaus:Zentrale 07557-92 00-0Telefax: 07557-92 [email protected]ürgermeisterBürgermeister Ralph Gerster 07557-92 [email protected] BürgermeisterMonika Joos 07557-92 [email protected] Dienste und FinanzenAndrea Rothmund 07557-92 [email protected] Knoll 07557/92 [email protected] Schmid [email protected]/KasseMarion Kratzer 07557-92 [email protected]ürgerbüro/Einwohnermeldeamt/ Sozial- u. PasswesenKurt Gertis 07557-92 00 [email protected] Doering 07557-92 00 [email protected] Pfullendorf: 07552-93 37 [email protected], BauamtCornelia Fischer 07557-92 00 [email protected]äranlage Herdwangen 07557-7 88Kläranlage Schönach 07552-67 67Bauhof 07552-63 [email protected]

Sport- u. FesthallenBundschuhhalle Herdwangen 07557-9 29 69 49Ramsberghalle Großschönach 07552-47 92

KindergärtenHerdwangen Kinderland 07557-13 33Aftholderberg 07552-83 98Waldorfkindergarten/Dorfgemeinschaft Lautenbach 07552-26 21 97

SchulenGrundschule Herdwangen Tel. 07557-88 01, FAX: 07557-82 03 [email protected] Tel. 07552-62 [email protected]

Familienplegeeinrichtungen/Nachbarschaftshilfe:1. Maschinenring Betriebshilfe u. HaushaltshilfeEinsatzleitung Johann Hermann, Tel. 07557-2712. Sozialstation - ambulante Plege St. Elisabeth, PfullendorfEinsatzleitung Brigitta Probst, Tel. 07552-12123. Nachbarschaftshilfe “Miteinander-Füreinander”Rathaus Großschönach, Sprechstunden: jeden Dienstag 9.00-11.00 Uhr Tel. 07552-62 974. Hospizgruppe Pfullendorf e.V., Pfarrhofgasse 1Einsatzleitung: Tel. 0172/77586815. Plegestützpunkt Landkreis SigmaringenHofstraße 12, 88512 Mengen Tel. 07572/7137-368 /-372 /-431 Fax 07572/7137289

Caritasverband SigmaringenErziehungsberatungsstellePsychologische Beratung für Eltern, Kinder und Jugendliche,Melanchtonweg 3, 886340 PfullendorfTermine nach telefonischer Vereinbarung. 07571-7301-60e-mail: [email protected] häusliche Gewalt (BhG) Tel. 07571/7301-0

Häusliche Alten- und KrankenplegeHäuslicher Betreuungsdienst, hauswirtschaftliche Angebote, Ambulanter Dienst Waldhäusle, Sägewiesen 2, 88639 Wald, Plegedienstleitung Karin Baur, Tel. 07578-93379-10

Touristikbüro der Gemeinde Herdwangen-SchönachBodensee-Linzgau Tourismus Tel. 07553-91 77 15Schloss Salem, 88682 Salem FAX: 07553-91 77 16e-mail: [email protected] http://www.bodensee-linzgau.de

Müllfragen:Gelber Sack: RMG Wiesbaden 0800 900 55 22Tel. 07129 93980 www.stoosss.deRestmüll: KreisabfallwirtschaftLandratsamt Sigmaringen (Abfallberatung), Fr. Lehmann 07571-1 02-66 14Abfuhrtermine/Kalender: www.herdwangen-schoenach.deRathaus/Entsorgungskalender

Wasser- u. Abwasser außerhalb der Dienstzeiten des Rathauses:Wasserversorgung 07552-12 57 0170-4 52 50 82Abwasser 0170 - 4 52 50 83

Sonstige dringende Fälle:BM R. Gerster privat 07557-9292768

Thüga Energienetze GmbH Störungsnummer (kostenfrei) 0800 7750007Bei Störungen im Stromnetz 0800-3629477

Öffnungszeiten:Rathaus: Mo., Di., Mi., Do., Frei. 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstagnachmittag 14.00 - 17.30 Uhr

Gemeindebücherei in der Bundschuhhalle Herdwangenjeden Mittwoch, von 15.00 - 17.00 Uhr (während der Schulferien geschlossen)

Öfnungszeiten Recyclinghof: Freitag 15.00 - 17.00 Uhr Samstag 9.00 - 12.00 Uhr Öfnungszeiten der Entsorgungsanlage Ringgenbach:Montag - Donnerstag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr 13:00 Uhr - 16:30 Uhr Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr 13:00 Uhr - 17:00 Uhr Samstag 09.00 Uhr - 12:00 Uhr

Öfnungszeiten:Post im Rathaus: Mo.-Fr. 11.00 -12.30 Uhr / Sa. 11.00 -12.00 UhrHermes-Paketdienst i.d.Bäckerei Stehle Großschönach (Tel. 07552-6286): Mo.-Sa. 06.00-12.30 Uhr/ Mo., Di., Do., Fr. 14.30 -18.00 Uhr

NotdiensteApotheken: www.apotheken.de, Tel. 0180-5002963Ärzte: 0180-1929265Zahnärzte: 0180-5911660Tierärzte:an allen Wochenenden und Feiertagen: Dr. H.-J. Mühling, Bergäcker 24, Hohenfels-Kalkofen, 07557-1570an allen Sonn- u. Feiertagen: Dr. Ursula Fischer, Egg, Tel. 07552-9280431

Notfallpraxen im Bodenseekreis

Am Wochenende und an Feiertagen können akut erkrankte Patienten ohne vor-herige Anmeldung direkt in die nächstgelegene Notfallpraxis kommen: • Notfallpraxis Friedrichshafen am Klinikum Friedrichshafen,

Röntgenstraße 2, 88048 Friedrichshafen• Notfallpraxis Tettnang an der Klinik Tettnang, Emil-Münch-Str. 16,

88069 Tettnang• Notfallpraxis Überlingen am Helios Spital, Härlenweg 1, 88662 ÜberlingenÖfnungszeiten: Samstag, Sonntag, Feiertag: 8 bis 21 Uhr Telefonisch ist der Ärztliche Bereitschaftsdienst über die zentrale Rufnummer 07541 19222 zu erreichen. In lebensbedrohlichen Situationen ist der Rettungsdienst/Notarzt unter der Notrufnummer 112 zu alarmieren.

Termine aus dem Rathaus:

Sprechstunde Bürgermeister:nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 07557-9200-12, Fr. Joos)

Gemeinderatssitzung:Dienstag, 18. März 2014, 19.30 Uhr

Herdwanger Wochenmarkt:jeden Donnerstag, 8.30 - 12.30 Uhr am Rathaus HerdwangenEs freut sich auf Ihren Besuch: Obstbau Trosto, WaldsteigObst und Gemüse, Reichenau-Setzlinge, Schnäpse u.v.m.

Redaktionsschluss Amtsblatt:Montagvormittag, den 10.03.2013, 10.00 Uhr,

Rathaus Herdwangen bei Frau M. Joos, [email protected]

oder Frau Doering (Bürgerbüro)

Page 3: Nummer 5 / KW 9 · Bodensee-Linzgau Tourismus Tel. 07553-91 77 15 Schloss Salem, 88682 Salem FAX: 07553-91 77 16 ... • Notfallpraxis Friedrichshafen am Klinikum Friedrichshafen,

Seite 3 Donnerstag, 27. Februar 2014 Herdwangen-Schönach

Anplanzungen beleben und verschönern das Ortsbild und tragen zur Verbesserung der Lebensräume für Mensch und Tier bei. Lei-der können durch Anplanzungen aber auch Gefahrensituationen hervorgerufen werden. Beim Ordnungsamt eingehende Hinweise und Beschwerden sowie selbst durchgeführte Orts-besichtigungen zeigen uns, dass an öfentli-chen Straßen sowie an Fuß- und Radwegen immer wieder Behinderungen durch überhän-gende Äste und zu breit und zu hoch wachsen-de Hecken bestehen. Dann kann es nur heißen: „Bitte zurück-schneiden!“ Bitte prüfen auch Sie, ob Ihre Hecke/Bäume/Sträucher zurückgeschnitten werden müssen. Kontrollieren Sie auch, ob Straßenlampen an der Grundstücksgrenze oder Schilder zuge-wachsen sind und deren Freischneiden erfor-derlich ist. An öfentlichen Straßen muss der Luftraum über der Fahrbahn 4,5 Meter, über Geh- und Radwegen 2,5 Meter hoch von überhängen-den Ästen freigehalten werden. Anplan-zungen entlang der Gehwege sind bis zur hinteren Gehwegkante zurückzuschneiden. Diese aus dem Straßenverkehrsgesetz re-sultierende Plicht besteht auch jetzt wäh-rend der Wachstumsphase. Die Sicherheit

hat in diesem Falle Vorrang! Allerdings ist der Rückschnitt in der Wachstumsphase (1. März bis 30.September) auf das nach der Verkehrssicherheit erforderliche Maß zu be-schränken. Beachten Sie bitte auch: Besonders gefährdet sind Kinder, die nach der Straßenverkehrsordnung bis zum vollende-ten achten Lebensjahr mit ihrem Fahrrad den Gehweg benutzen müssen. Werden sie durch überhängende Äste zum Ausweichen auf die Straße verleitet, besteht erhöhte Unfallgefahr für sie. Neben der möglichen Verletzung des Kindes drohen Ihnen erhebliche Schadenser-satzforderungen. Nehmen Sie auf Ihre Mitmenschen Rücksicht und beachten Sie diese Hinweise. Als Ver-kehrsteilnehmer erwarten Sie, dass andere Grundstückseigentümer bzw. -besitzer alles unternehmen, um Sie selbst und Ihre Ange-hörigen vor Gefahren zu schützen. Legen Sie diesen Maßstab auch an Ihr eigenes Verhalten an. Beachten Sie bitte auch, dass Sie als Grund-stückseigentümer bzw. -besitzer verkehrssi-cherungsplichtig sind und im Schadensfall mit erheblichen Schadensersatzansprüchen konfrontiert werden können. gez. Ralph Gerster Bürgermeister

Schnelles Internet für Aftholderberg und Egg Liebe Mitürgerinnen und Mitbürger, seit einigen Tagen haben wir ein DSL-Verspre-chen der Firma Inexio. Wenn wir es in Afthol-derberg schafen, 25 Vorverträge zusammen zu bekommen, wird die Firma Inexio die noch nicht an die Firma Kabel-BW angeschlossenen Haushalte mit schnellem DSL versorgen. Der Ausbau wird ermöglicht, nachdem die Stadt Pfullendorf die beiden Ortsteile Aach-Linz und Großstadelhofen über die Fa. Inexio mit DSL erschließen wird. Es könnten damit, vorausgesetzt es gibt genügend Nutzer fol-gende Straßen angebunden werden: Bergstraße 1 – 6 Eulogiusstraße 1 – 34 Funkenweg 3 – 6 Hauptstraße 1 – 24 Linzgaustraße 1 – 26 Schubertweg 2 – 6 Wiesenstraße 1 – 14 Egg 1 – 45 Im Schlegel 1 – 4 Teile von Aftholderberg haben nur eine sehr geringe DSL-Geschwindigkeit bzw. gar keine DSL-Möglichkeit, da wie z. B. in der Linzgaus-traße, im Schubertweg oder im Schlegel keine Leitungen der Kabel-BW verlegt wurden.

Veranstaltungen Februar / März 2014 27.02. Dorfasnet, Narrenvereine, Aftholderberg, Großschönach und Herdwangen 27.02. Rathaus - Absetzung von Bürgermeister und Verwaltung durch Narrenvereine, 27.02. Umzug mit Narrenbaumstellen, NV Herdwangen, 14:00 Uhr 27.02. Kinderball, Narrenverein Großschönach, Ramsberghalle, 14:30 Uhr 28.02. Schnellerjubiläum, Zunftmeisterempfang, Preisschnellen, Party, RBH 28.02. Kinderball Narrenverein Eselohren, Bundschuhhalle, 14.00 Uhr 28.02. Kafeekränzle, Schützenverein, Schützenhaus 01.03. Kinderball, NV Aftholderberg, Gasthaus Frieden, 14:00 Uhr 02.03. Närrischer Frühschoppen, NV u. MV Herdwangen Bundschuhhalle, 10:00 Uhr 02.03. Närrischer Frühschoppen, NV u. MK Großschönach Ramsberghalle, 10:00 Uhr 02.03. Hemdglonker-Umzug, anschl. Glonkerball, NV Großschönach, RBH, 18:00 Uhr 02.03. Bunter Abend, NV Aftholderberg, Gasthaus Frieden Aftholderberg, 19:30 Uhr 03.03. 2. Bürgerball, NV Herdwangen mit Blue Bears, Bundschuhhalle, 20:01 Uhr 04.03. Hemdglonker u. Kehraus, NV Aftholderberg Gasthaus Frieden, 19:00 Uhr 04.03. Hemdglonker u. Fasnachtsbeerdigung, NV Herdwangen, Narrenkeller, ab 18:30 Uhr 05.03. Narrenbaum umlegen am Rathaus, NV Herdwangen, 14:00 Uhr 05.03. Narrenbaum umlegen, Verlosung, Heringessen, Zipfelstuben Dreizipfelritter 17:00 Uhr 08.03. Kleiderbasar, SV Großschönach, Mutter-Kind-Turnen, Ramsberghalle 09.03. Funken, in Aftholderberg, Großschönach und Herdwangen 13.03. Seniorennachmittag Miteinander-Füreinander, Thema: Umgang mit MedikamentenSchülerbetreuungsraum Herdwangen 15:00 Uhr14.03. Hauptversammlung, FFW. Abt. Herdwangen-Schönach, Gasthaus Löwen Herdwangen 15./16.03. Seiler Cup, Junioren – Turnier, SV Großschönach, Ramsberghalle 16.03. Frühlingskonzert, Lebens- u.Arbeitsgem. Lautenbach, 19.30 Uhr, Wilhelm-Meister-Saal 19.03. Schulanmeldung Grundschule Herdwangen, 15:00 – 18:00 Uhr 21.03. Jahreshauptversammlung Schützenverein Herdwangen, Schützenhaus 22.03. Kleiderkiste, Kinderland Herdwangen, Bundschuhhalle, 10:00 Uhr 22.03. Begegnungs-Konzert, Alte u. neue Liebeslieder, Wilh.-Meister-Saal, DGL, 17:00Uhr 25.03. Generalversammlung, Soldatenkamerad. GS, GH Schwanen Taisersdorf, 19:30 Uhr 26.03. Schulanmeldung Ramsberggrundschule 15:00 – 18:00 Uhr 29.03. Abend d. Lieder, Konzert, GV Sängerlust, Kirchenchöre, Ramsberghalle, 20:00 Uhr

Freie Sicht nach allen Seiten:

Die Gemeindeverwaltung bittet um Ihre Mithilfe!

Page 4: Nummer 5 / KW 9 · Bodensee-Linzgau Tourismus Tel. 07553-91 77 15 Schloss Salem, 88682 Salem FAX: 07553-91 77 16 ... • Notfallpraxis Friedrichshafen am Klinikum Friedrichshafen,

Herdwangen-Schönach Donnerstag, 27. Februar 2014 Seite 4

In der heutigen Zeit wird schon viel über das Internet erledigt und sicherlich wird das in Zu-kunft mehr und mehr der Fall sein. Der Wert einer Immobilie wird zukünftig nicht nur am Kanal- und Wasseranschluss, sondern auch an den Anbindungen ans schnelle Internet ge-messen werden. Insofern bietet das Angebot der Firma Inexio eine sehr gute Möglichkeit, alle Straßen in Aftholderberg und Egg mit schnellem Internet zu versorgen und uns so eine zukunftsfähige Technologie zu ermög-lichen. Und auch diejenigen, die selbst kein schnelles Internet nutzen wollen, sollten sich überlegen, ob durch die Anbindung an die DSL-Anschlüsse, der Wert der eigenen Immo-bilie erhalten, wenn nicht gar gesteigert wer-den kann Um weiter in den Planungen fortfahren zu kön-nen, benötigen wir von den Bürgerinnen und Bürgern bis zum 17.03.2013 eine Rückmel-dung, ob sie grundsätzlich Bedarf an einem Anschluss mit DSL über die Firma Inexio ha-ben. Rückmeldungen senden Sie bitte formlos an die Gemeindeverwaltung, Hauptstraße 49, 88634 Herdwangen-Schönach oder an die E-Mail-Adresse [email protected] zu senden. Damit sind noch keine Vorverträge verbunden. Aber bei einer entsprechenden Anzahl von Rückmeldungen können wir ggf. eine Informationsveranstaltung anbieten. Weitere Informationen gibt es auch unter www.myquix.de und unter der kostenlosen Hotline 0800/7849375. Zögern Sie bitte nicht, ihre Fragen zu stellen! Ihr Ralph Gerster Bürgermeister

Radfahrer sind oft ohne Licht unterwegs Wer im Dunkeln ohne ausreichende Beleuch-tung radelt, der spielt mit seiner Gesundheit. Insbesondere die Beschwerden über jugend-liche Radfahrer, die abends ohne Licht in un-serer Gemeinde auf der Straße fahren häufen sich. Insbesondere Autofahrer wurden bei uns im Rathaus vorstellig und beschwerten sich über „unbeleuchtete Fahrräder“ im öfentlichen Straßenverkehr. Ofensichtlich bedenken die Zweiradfahrer die Folgen nicht, wenn sie durch ihren Leichtsinn in einen schweren Unfall ver-wickelt werden. Gerichte mussten sich auch schon mit dem Thema befassen und urteilten gegen einen Radfahrer, der unbeleuchtet im Straßenverkehr einen Unfall verursachte. Er musste für den ent-standenen Schaden gerade stehen. Wer in der Dunkelheit ohne Licht radelt, mag ja subjektiv genug sehen, kann aber von anderen Verkehrs-teilnehmern kaum gesehen werden. Licht bei Dämmerung und Dunkelheit ist lebenswichtig, mahnen die Hilfspolizeibeamten. Daher sollte jeder Radfahrer sein Fahrrad überprüfen, ob es die erforderlichen Mindeststandards bezüglich Beleuchtung erfüllt. An das Fahrrad gehören: Vorne ein weißer Scheinwerfer und ein Re-lektor. Hinten muss eine rote Lampe sowie ein großlächiger Rückstrahler befestigt sein.

An den Pedalen sind jeweils zwei gelbe Rück-strahler vorgeschrieben. Für das Vorder- und Hinterrad müssen je zwei gegenüber montier-te gelbe Speichenrückstrahler vorhanden sein. Oder stattdessen relektierende Seitenstreifen an den Reifen. Die Gemeindeverwaltung appelliert daher an die Vernunft aller Bürger, die mit dem Fahrrad bei Dunkelheit unterwegs sind: Überprüfen Sie vor Fahrtantritt, ob an Ihrem Fahrrad die Licht-anlage ordnungsgemäß funktioniert. Aber nicht nur das eigene Fahrrad sollte über-prüft werden, sondern auch das der Kinder. Denn oft ist zu beobachten, dass sich Kinder und Jugendliche mit einem nicht verkehrs-tüchtigen Fahrrad im öfentlichen Verkehrs-raum bewegen. Hier sind die Eltern gefordert, die eine Mitverantwortung bei der Verkehrser-ziehung tragen. Denn auch die Eltern können viel für die Sicherheit ihrer Kinder im Straßen-verkehr tun, indem sie selbst die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung uneingeschränkt beachten. Eltern und Erwachsene sind Vorbil-der für die kleinen Kinder und damit die wich-tigsten „Verkehrserzieher“ im Straßenverkehr. Nur wenn sich die Erwachsenen auf dem Fahr-rad verkehrsgerecht verhalten und dafür sor-gen, dass ihr Fahrrad sicher ist, dann werden es die Kinder und Jugendlichen auch tun. Denn Erwachsene haben eine Vorbildfunktion. Wer bei schlechten Sichtverhältnissen wie Re-gen, Nebel oder Dunkelheit mit dem Fahrrad unterwegs ist, der sollte stets aufällige Klei-dung tragen, am besten aus relektierendem Material. Aber auch relektierende „Arm- und Hosenbänder“ tragen zur besseren „Sichtbar-keit“ bei. So ausgerüstet können die Autofah-rer einen Radfahrer auf der Straße frühzeitig wahrnehmen. Denn mit dunkler Kleidung wird man erst sehr spät erkannt, mit heller bereits aus einer Entfernung von rund 150 Metern.

Übungsanmeldungen Hiermit wird folgende Übung angemeldet: Verband/Einheit: Ausbildungszentrum Speziel-le Operationen / II.In Übungsart: Waldlager (Survival und Evasion-training für SERE-C Personal) Übungsbeginn: 10.03.2014, 07:00 Uhr Übungsende: 14.03.2014, 24:00 Uhr Gesamtübungsraum: MEßKIRCH (32TNU 091 158); MENGEN (32TNU 250 225); ILLMENSEE (32TNU 280 010); GROßSTADELHOFEN (32TNU 196 040); HERDWANGEN-SCHÖNACH (32TNU 130 012) Anzahl der Soldaten: 35 Art und Anzahl der Kfz: 1xWolf, 5x8-Sitzer, Sonstiges: Die Bestimmungen hinsichtlich Natur-, Wasser- und Landschaftsschutzge-bieten werden eingehalten. Hiermit wird folgende Übung angemeldet: Verband/Einheit: Ausbildungszentrum Speziel-le Operationen / II.In Übungsart: O-Marsch i.R. Überlebenslehrgang, Orientieren i.Gelände Übungsbeginn: 04.03.2014, 07:00 Uhr Übungsende: 06.03.2014, 24:00 Uhr Gesamtübungsraum: MEßKIRCH (32TNU 091 158); MENGEN (32TNU 250 225); ILLMENSEE (32TNU 280 010); GROßSTADELHOFEN (32TNU 196 040); HERDWANGEN-SCHÖNACH (32TNU 130 012) Anzahl der Soldaten: 35 Art und Anzahl der Kfz: 1xWolf, 5x8-Sitzer, Sonstiges: Die Bestimmungen hinsichtlich Natur-, Wasser- und Landschaftsschutzge-bieten werden eingehalten. Hiermit wird folgende Übung angemeldet: Verband/Einheit: Ausbildungszentrum Speziel-le Operationen / I.In (intAusbBer) Übungsart: O-Marsch Übungsbeginn: 03.03.2014, 07:00 Uhr Übungsende: 03.03.2014, 18:00 Uhr Gesamtübungsraum: MEßKIRCH (32TNU 091 158); MENGEN (32TNU 250 225); ILLMENSEE (32TNU 280 010); GROßSTADELHOFEN (32TNU 196 040); HERDWANGEN-SCHÖNACH (32TNU 130 012) Anzahl der Soldaten: 35 Art und Anzahl der Kfz: 1xWolf, 5x8-Sitzer, Sonstiges: Die Bestimmungen hinsichtlich Natur-, Wasser- und Landschaftsschutzge-bieten werden eingehalten.

Mit ihren ermittelten Gesamthärten sind die Wässer gemäß „Wasch- und Reini-gungsmittelgesetz“ vom 05.03.1987 i. d. F. vom 01.02.2007 folgenden Härtebe-reichen zuzuordnen:

Herdwangen / Grundschule 3,47 (19,5) 15,3 hart

Ebratsweiler / Gebäude Stadler 3,58 (20,1) 17,6 hart

Großschönach / Rathaus 3,68 (20,7) 15,4 hart

Der Härtebereich umfasst den Bereich von mehr als 2,5 mmol/l (> 14,0 °dh)

Entnahmestelle Gesamthärte Karbonathärte Härtebereich mmol/l (°dh) °dh

Page 5: Nummer 5 / KW 9 · Bodensee-Linzgau Tourismus Tel. 07553-91 77 15 Schloss Salem, 88682 Salem FAX: 07553-91 77 16 ... • Notfallpraxis Friedrichshafen am Klinikum Friedrichshafen,

Seite 5 Donnerstag, 27. Februar 2014 Herdwangen-Schönach

Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen

(Erschließungsbeitragssatzung) Aufgrund der §§ 2, 26 Abs. 1 S. 3, 34, 38 Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 31 Abs. 2 und § 38 Abs. 4 des Kom-munalabgabengesetzes (KAG) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat der Gemeinde Herdwangen-Schönach am 18.02.2014 folgende Satzung beschlossen: I. Erschließungsbeitrag für Anbaustraßen

und Wohnwege

§ 1 Erhebung des Erschließungsbeitrags

Die Gemeinde Herdwangen-Schönach erhebt Erschließungsbeiträge nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes sowie nach Maßgabe dieser Satzung für öfentliche 1. zum Anbau bestimmte Straßen und Plätze (Anbaustraßen), 2. zum Anbau bestimmte, aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen mit Kraftfahrzeugen nicht befahrbare Wege (Wohnwege).

§ 2 Umfang der Erschließungsanlagen

(1) Beitragsfähig sind die Erschließungskosten 1. für Anbaustraßen in bis zu einer Breite von1.1 Kleingartengebieten und Wochenendhausgebieten 6 m1.2 Kleinsiedlungsgebieten und Ferienhausgebieten 10 m bei nur einseitiger Bebaubarkeit 7 m1.3 Dorfgebieten, reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten und Mischgebieten 14 m bei nur einseitiger Bebaubarkeit 8 m1.4 Kerngebieten, Gewerbegebieten und anderen als den in Nrn. 1.1 und 1.2 genannten Sondergebieten 18 m bei nur einseitiger Bebaubarkeit 12,5 m1.5 Industriegebieten 20 m bei nur einseitiger Bebaubarkeit 14,5 m2. für Wohnwege bis zu einer Breite von 5 m (2) Werden im Bauprogramm für Anbaustraßen besondere lächenmäßige Teileinrichtungen als Parklächen (z.B. Parkstreifen, Parkbuchten) bzw. für Anbaustraßen oder für Wohnwege be-sondere lächenmäßige Teileinrichtungen für Grünplanzungen vorgesehen, so vergrößern sich die in Abs. 1 angegebenen Maße je Teilein-richtung um 6 m. (3) Endet eine Anbaustraße mit einer Wende-anlage, so vergrößern sich die in Abs. 1 und 2 angegebenen Maße für den Bereich einer Wendeanlage auf das Anderthalbfache, min-destens aber um 8 m; dasselbe gilt für den Bereich der Einmündung in andere oder der Kreuzung mit anderen Verkehrsanlagen. Erschließt eine Anbaustraße Grundstücke in

Baugebieten unterschiedlicher Art, so gilt die größte der in Abs. 1 angegebenen Breiten. Die Art des Baugebiets ergibt sich aus den Festsetzungen des Bebauungsplans. Soweit ein Bebauungsplan nicht besteht oder die Art des Baugebiets nicht festlegt, richtet sich die Gebietsart nach der auf den Grundstücken in der näheren Umgebung überwiegend vorhan-denen Nutzung. (4) Die beitragsfähigen Erschließungskosten umfassen die anderweitig nicht gedeckten Kosten für 1. den Erwerb von Flächen für die Erschlie-ßungsanlagen, die Ablösung von Rechten an solchen Flächen sowie für die Freilegung der Flächen, 2. die erstmalige endgültige Herstellung der Erschließungsanlagen einschließlich der Ein-richtungen für ihre Entwässerung und Be-leuchtung und des Anschlusses der Straßen, Wege und Plätze an bestehende öfentliche Straßen, Wege oder Plätze, 3. die Übernahme von Anlagen als gemeindli-che Erschließungsanlagen, 4. die durch die Erschließungsmaßnahme ver-anlassten Fremdinanzierungskosten, 5. Ausgleichsmaßnahmen, die durch den Ein-grif in Natur und Landschaft durch die Er-schließungsanlagen verursacht werden, 6. den Wert der aus dem Vermögen der Ge-meinde bereitgestellten Sachen und Rechte; maßgebend ist der Zeitpunkt der erstmaligen Bereitstellung; 7. die vom Personal der Gemeinde erbrachten Werk- und Dienstleistungen. Die Erschließungskosten umfassen auch die Kosten für in der Baulast der Gemeinde ste-hende Teile der Ortsdurchfahrt einer Bundes-, Landes- oder Kreisstraße; bei der Fahrbahn sind die Erschließungskosten auf die Teile be-schränkt, die über die Breite der anschließen-den freien Strecken hinausgehen.

§ 3 Ermittlung der beitragsfähigen

Erschließungskosten (1) Die beitragsfähigen Erschließungskosten wer-den nach den tatsächlichen Kosten ermittelt. (2) Die beitragsfähigen Erschließungskosten werden für die einzelne Erschließungsanlage ermittelt. Die Gemeinde kann abweichend von Satz 1 die beitragsfähigen Erschließungskosten für bestimmte Abschnitte einer Erschließungs-anlage ermitteln oder diese Kosten für meh-rere erstmals herzustellende Anbaustraßen und/oder Wohnwege, die für die städtebaulich zweckmäßige Erschließung der Grundstücke eine Abrechnungseinheit bilden, insgesamt ermitteln.

§ 4 Merkmale der endgültigen Herstellung der

Anbaustraßen und der Wohnwege (1) Anbaustraßen sind endgültig hergestellt, wenn sie neben den im Bauprogramm vorge-sehenen lächenmäßigen Teileinrichtungen (Fahrbahn, Gehwege, Radwege, Grünplanzun-gen, Parklächen usw.) über betriebsfertige Be-leuchtungs- und Entwässerungseinrichtungen verfügen. Die lächenmäßigen Teileinrichtun-gen sind endgültig hergestellt, wenn 1. Fahrbahnen, Gehwege und Radwege eine Decke aus Asphalt, Beton, Plaster oder Plat-ten aufweisen; die Decke kann auch aus einem

ähnlichen Material neuzeitlicher Bauweise be-stehen; 2. Parklächen eine Decke entsprechend Nr. 1 aufweisen; diese kann auch aus einer wasser-durchlässigen Deckschicht (z.B. Rasenplaster, Rasengittersteine, Schotterrasen) bestehen; 3. Grünplanzungen gärtnerisch gestaltet sind; 4. Mischlächen, die in ihrer gesamten Aus-dehnung sowohl für den Fahr- als auch für den Fußgängerverkehr bestimmt sind, in den befestigten Teilen entsprechend Nr. 2 herge-stellt und die unbefestigten Teile gemäß Nr. 3 gestaltet sind. (2) Wohnwege sind endgültig hergestellt, wenn sie entsprechend Abs. 1 ausgebaut sind. (3) Die Gemeinde kann im Einzelfall durch Sat-zung die Herstellungsmerkmale abweichend von den vorstehenden Bestimmungen festlegen.

§ 5 Anteil der Gemeinde an den

beitragsfähigen Erschließungskosten Die Gemeinde trägt 5 v. H. der beitragsfähigen Erschließungskosten.

§ 6 Erschlossene Grundstücke,

Abrechnungsgebiet, Verteilung der umlagefähigen

Erschließungskosten (1) Durch eine Anbaustraße oder durch einen Wohnweg werden Grundstücke erschlossen, denen diese Anlage die wegemäßige Erschlie-ßung vermittelt, die das Bauplanungsrecht als gesicherte Erschließung für ihre bestimmungs-gemäße Nutzung verlangt. Hinterliegergrund-stücke, die mit mehreren Anbaustraßen über einen befahrbaren oder unbefahrbaren Pri-vatweg oder über einen Wohnweg verbunden sind, gelten als durch die nächstgelegene An-baustraße erschlossen. (2) Soweit sich im Einzelfall das Erschlossensein durch eine Anbaustraße oder einen Wohnweg aufgrund von Festsetzungen des Bebauungs-plans oder anderer Vorschriften auf eine Teillä-che des Grundstücks beschränkt, wird nur diese Teilläche als Grundstücksläche bei der Vertei-lung der Erschließungskosten zugrunde gelegt. (3) Die durch eine Erschließungsanlage er-schlossenen Grundstücke bilden das Abrech-nungsgebiet. Werden die Erschließungskos-ten für den Abschnitt einer Anbaustraße oder eines Wohnwegs oder zusammengefasst für mehrere Anbaustraßen und/oder Wohnwege, die eine Abrechnungseinheit bilden, ermittelt und abgerechnet, so gelten der Abschnitt bzw. die Abrechnungseinheit als Erschließungsanla-ge i.S. des Satzes 1. (4) Die nach Abzug des Anteils der Gemeinde (§ 5) anderweitig nicht gedeckten Erschlie-ßungskosten (umlagefähige Erschließungs-kosten) werden auf die Grundstücke des Ab-rechnungsgebiets in dem Verhältnis verteilt, in dem die Nutzungslächen der einzelnen Grundstücke zueinander stehen. (5) Für die Verteilung der umlagefähigen Er-schließungskosten sind die Verhältnisse im Zeitpunkt des Entstehens der Beitragsschuld maßgebend (Verteilungszeitpunkt).

§ 7 Nutzungslächen und Nutzungsfaktoren

(1) Die Nutzungsläche eines Grundstücks er-

Page 6: Nummer 5 / KW 9 · Bodensee-Linzgau Tourismus Tel. 07553-91 77 15 Schloss Salem, 88682 Salem FAX: 07553-91 77 16 ... • Notfallpraxis Friedrichshafen am Klinikum Friedrichshafen,

Herdwangen-Schönach Donnerstag, 27. Februar 2014 Seite 6

gibt sich durch Vervielfachung seiner Grund-stücksläche mit einem Nutzungsfaktor; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wo-bei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächst-folgende volle Zahl aufgerundet und Nach-kommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. (2) Bei der Verteilung der Erschließungskos-ten wird durch den Nutzungsfaktor die unter-schiedliche Nutzung der Grundstücke nach Maß (§§ 8 bis 12) und Art (§ 13) berücksichtigt. Für Grundstücke, die durch weitere gleicharti-ge Erschließungsanlagen erschlossen werden, gilt darüber hinaus die Regelung des § 14. (3) Der Nutzungsfaktor beträgt entsprechend dem Maß der Nutzung 1. in den Fällen des § 11 Abs. 2 0,52. bei eingeschossiger Bebaubarkeit 1,03. bei zweigeschossiger Bebaubarkeit 1,254. bei dreigeschossiger Bebaubarkeit 1,55. bei vier- und fünfgeschossiger Bebaubarkeit 1,756. bei sechs- und mehrgeschossiger Bebaubarkeit 2,0

§ 8

Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan

die Geschosszahl festsetzt (1) Als Geschosszahl gilt die im Bebauungs-plan festgesetzte höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse. Ist im Einzelfall eine größere Geschosszahl genehmigt, so ist diese zugrun-de zu legen. Als Geschosse gelten Vollgeschos-se i.S. der Landesbauordnung (LBO) in der im Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Be-bauungsplan geltenden Fassung. (2) Überschreiten Geschosse nach Abs. 1 die Höhe von 3,5 m, so gilt als Geschosszahl die Baumasse des Bauwerks geteilt durch die über-baute Grundstücksläche und nochmals geteilt durch 3,5, mindestens jedoch die nach Abs. 1 maßgebende Geschosszahl; das Ergebnis wird auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet.

§ 9 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei

Grundstücken, für die ein Bebauungsplan eine Baumassenzahl festsetzt

(1) Weist der Bebauungsplan statt der Zahl der Vollgeschosse eine Baumassenzahl aus, so gilt als Geschosszahl die Baumassenzahl geteilt durch 3,5; das Ergebnis wird auf die nächstfol-gende volle Zahl aufgerundet. (2) Ist eine größere als die nach Abs. 1 bei An-wendung der Baumassenzahl zulässige Bau-masse genehmigt, so ergibt sich die Geschoss-zahl aus der Teilung dieser Baumasse durch die Grundstücksläche und nochmaliger Teilung des Ergebnisses durch 3,5; das Ergebnis wird auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet.

§ 10 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei

Grundstücken, für die ein Bebauungsplan die Höhe baulicher Anlagen festsetzt

(1) Bestimmt der Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung nicht durch die Zahl der Vollgeschosse oder eine Baumassenzahl, son-dern setzt er die Höhe baulicher Anlagen in Ge-stalt der maximalen Gebäudehöhe (Firsthöhe) fest, so gilt als Geschosszahl das festgesetzte

Höchstmaß der Höhe der baulichen Anlage geteilt durch 1. 3,0 für die im Bebauungsplan als Kleinsied-lungsgebiete (WS), reine Wohngebiete (WR), allgemeine Wohngebiete (WA), Ferienhausge-biete, Wochenendhausgebiete und besondere Wohngebiete (WB) festgesetzten Gebiete und 2. 4,0 für die im Bebauungsplan als Dorfgebie-te (MD), Mischgebiete (MI), Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE), Industriegebiete (GI) und sonstige Sondergebiete (SO) festgesetz-ten Gebiete; das Ergebnis wird auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet. (2) Bestimmt der Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung nicht durch die Zahl der Vollgeschosse oder eine Baumassenzahl, son-dern setzt er die Höhe baulicher Anlagen in Ge-stalt der maximalen Traufhöhe (Schnittpunkt der senkrechten, traufseitigen Außenwand mit der Dachhaut) fest, so gilt als Geschosszahl das festgesetzte Höchstmaß der Höhe der bauli-chen Anlage geteilt durch 1. 2,7 für die im Bebauungsplan als Kleinsied-lungsgebiete (WS), reine Wohngebiete (WR), allgemeine Wohngebiete (WA), Ferienhausge-biete, Wochenendhausgebiete und besondere Wohngebiete (WB) festgesetzten Gebiete und 2. 3,5 für die im Bebauungsplan als Dorfgebie-te (MD), Mischgebiete (MI), Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE), Industriegebiete (GI) und sonstige Sondergebiete (SO) festgesetzten Gebiete; das Ergebnis wird auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet. (3) Ist im Einzelfall eine größere als die im Be-bauungsplan festgesetzte Höhe baulicher An-lagen genehmigt, so ist diese gemäß Abs. 1 oder 2 in eine Geschosszahl umzurechnen. (4) Weist der Bebauungsplan statt der Zahl der Vollgeschosse oder einer Baumassenzahl sowohl die zulässige Firsthöhe als auch die zu-lässige Traufhöhe der baulichen Anlage aus, so ist die Traufhöhe gemäß Abs. 2 und 3 in eine Geschosszahl umzurechnen.

§ 11 Sonderregelungen für Grundstücke in

beplanten Gebieten (1) Grundstücke, auf denen nur Stellplätze oder Garagen hergestellt werden können, gelten als eingeschossig bebaubar. Ist nach den Fest-setzungen des Bebauungsplans mehr als ein Garagengeschoss zulässig oder im Einzelfall genehmigt, so ist die jeweils höhere Geschoss-zahl anzusetzen. Als Geschosse gelten neben Vollgeschossen i.S. der LBO auch Unterge-schosse in Garagen- und Parkierungsbauwer-ken. Die §§ 8 bis 10 inden keine Anwendung. (2) Auf Gemeinbedarfs- oder Grünlächen-grundstücke in beplanten Gebieten, deren Grundstückslächen aufgrund ihrer Zweckbe-stimmung nicht oder nur zu einem unterge-ordneten Teil mit Gebäuden überdeckt wer-den sollen bzw. überdeckt sind (z.B. Friedhöfe, Sportplätze, Freibäder, Kleingartengelände), wird ein Nutzungsfaktor von 0,5 angewandt. Die §§ 8 bis 10 inden keine Anwendung. (3) Beitragsrechtlich nutzbare Grundstücke, die von den Bestimmungen der §§ 8 bis 10 und § 11 Abs. 1 und 2 nicht erfasst sind, gelten als eingeschossig bebaubar, wenn auf ihnen kei-ne Gebäude oder nur Anlagen zur Ver- und Entsorgung der Baugebiete errichtet werden dürfen.

§ 12 Ermittlung des Nutzungsmaßes

bei Grundstücken, für die keine Planfestsetzungen i.S.

der §§ 8 bis 11 bestehen (1) In unbeplanten Gebieten und bei Grundstü-cken, für die ein Bebauungsplan keine den §§ 8 bis 11 entsprechende Festsetzungen enthält, ist 1. bei bebauten Grundstücken die Zahl der tat-sächlich vorhandenen, 2. bei unbebauten, aber bebaubaren Grund-stücken die Zahl der auf den Grundstücken in der näheren Umgebung überwiegend vorhan-denen Geschosse maßgebend. Als Geschosse gelten Vollgeschosse i.S. der LBO in der im Verteilungs-zeitpunkt (§ 6 Abs. 5) geltenden Fassung. Sind auf einem Grundstück mehrere bauliche An-lagen mit unterschiedlicher Geschosszahl vor-handen, ist die höchste Zahl der Vollgeschosse maßgebend. § 8 Abs. 2 gilt entsprechend. (2) Bei Grundstücken mit Gebäuden ohne ein Vollgeschoss i.S. der LBO sowie in Fällen, in denen eine Geschosszahl nach den Besonder-heiten des Bauwerks nicht feststellbar ist, er-gibt sich die Geschosszahl aus der Teilung der tatsächlich vorhandenen Baumasse entspre-chend § 8 Abs. 2. (3) Abweichend von Abs. 1 und 2 inden die Regelungen des § 11 für die Grundstücke ent-sprechende Anwendung, 1. auf denen nur Stellplätze oder Garagen her-gestellt werden können, 2. die als Gemeinbedarfs- oder Grünlächen-grundstücke entsprechend § 11 Abs. 2 tatsäch-lich baulich genutzt sind.

§ 13 Artzuschlag

(1) Für Grundstücke, die nach den Festsetzun-gen eines Bebauungsplans oder nach der auf den Grundstücken in der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen Nutzungsart in einem Kern-, Gewerbe- oder Industriegebiet liegen, sind die in § 7 Abs. 3 genannten Nut-zungsfaktoren um 0,5 zu erhöhen, wenn in einem Abrechnungsgebiet (§ 6 Abs. 3) außer diesen Grundstücken auch andere Grundstü-cke erschlossen werden. (2) Ein Artzuschlag entfällt für die unter § 11 Abs. 2 und § 12 Abs. 3 Nr. 2 fallenden Grund-stücke.

§ 14 Mehrfach erschlossene Grundstücke

(1) Für Grundstücke, die durch weitere voll in der Baulast der Gemeinde stehende Anbaustra-ßen erschlossen werden (z.B. Eckgrundstücke, Grundstücke zwischen zwei Anbaustraßen), wird die nach den §§ 6 bis 13 ermittelte Nutzungs-läche des Grundstücks bei einer Erschließung durch zwei Anbaustraßen zur Hälfte, durch drei Anbaustraßen zu einem Drittel, durch vier und mehr Anbaustraßen mit dem entsprechend er-mittelten Bruchteil zugrunde gelegt. Das Ergeb-nis wird auf eine volle Zahl gerundet; Nachkom-mastellen werden ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, werden auf die vorausge-hende volle Zahl abgerundet. (2) Absatz 1 gilt entsprechend für Grundstücke, die durch weitere Wohnwege erschlossen wer-den.

Page 7: Nummer 5 / KW 9 · Bodensee-Linzgau Tourismus Tel. 07553-91 77 15 Schloss Salem, 88682 Salem FAX: 07553-91 77 16 ... • Notfallpraxis Friedrichshafen am Klinikum Friedrichshafen,

Seite 7 Donnerstag, 27. Februar 2014 Herdwangen-Schönach

§ 15 Vorauszahlungen

(1) Die Gemeinde kann für Grundstücke, für die ein Erschließungsbeitrag noch nicht entstanden ist, Vorauszahlungen bis zur Höhe des voraus-sichtlichen endgültigen Erschließungsbeitrags erheben, wenn mit der Herstellung der Erschlie-ßungsanlage begonnen worden und die end-gültige Herstellung der Erschließungsanlage innerhalb von vier Jahren zu erwarten ist. (2) Vorauszahlungen sind mit der endgültigen Beitragsschuld zu verrechnen, auch wenn der Vorauszahlende nicht Schuldner des endgülti-gen Beitrags ist. Übersteigt die Vorauszahlung die endgültige Beitragsschuld, steht der An-spruch auf Rückgewähr des übersteigenden Betrags dem Beitragsschuldner zu.

§ 16 Entstehung der Beitragsschuld

(1) Die Beitragsschuld entsteht, wenn die An-baustraße bzw. der Wohnweg sämtliche zu ih-rer erstmaligen endgültigen Herstellung nach dem Bauprogramm vorgesehenen Teileinrich-tungen aufweist und diese den Merkmalen der endgültigen Herstellung (§ 4) entsprechen, ihre Herstellung die Anforderungen des § 125 des Baugesetzbuchs erfüllt und die Anlage öf-fentlich genutzt werden kann. (2) Die Gemeinde gibt den Zeitpunkt der end-gültigen Herstellung der Erschließungsanlage und des Entstehens der Beitragsschuld bekannt. (3) Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend für den Abschnitt einer Erschließungsanlage oder eine Abrechnungseinheit (§ 3 Abs. 2 S. 2). (4) Die Vorauszahlungsschuld (§ 15) entsteht mit der Bekanntgabe des Vorauszahlungsbe-scheids.

§ 17 Beitragsschuldner

(1) Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitrags- bzw. Vorauszahlungs-bescheids Eigentümer des Grundstücks ist. (2) Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so ist der Erbbauberechtigte an Stel-le des Eigentümers beitragsplichtig. Mehrere Beitragsschuldner sind Gesamtschuldner; bei Wohnungs- und Teileigentum sind die einzel-nen Wohnungs- und Teileigentümer nur ent-sprechend ihrem Miteigentumsanteil beitrags-plichtig. (3) Steht das Grundstück, Erbbaurecht, Woh-nungs- oder Teileigentum im Eigentum meh-rerer Personen zur gesamten Hand, ist die Ge-samthandsgemeinschaft beitragsplichtig.

§ 18 Fälligkeit des Erschließungsbeitrags und

der Vorauszahlungen Der Erschließungsbeitrag und die Vorauszah-lungen sind innerhalb eines Monats nach Be-kanntgabe des Beitrags- bzw. Vorauszahlungs-bescheids zu entrichten.

§ 19 Ablösung des Erschließungsbeitrags

(1) Die Gemeinde kann, solange die Beitrags-schuld noch nicht entstanden ist, mit dem Beitragsschuldner die Ablösung des Erschlie-ßungsbeitrags für eine Erschließungsanlage, einen bestimmten Abschnitt oder die zu einer Abrechnungseinheit zusammengefassten Er-

schließungsanlagen vereinbaren. (2) Der Ablösungsbetrag bestimmt sich nach der Höhe der voraussichtlich entstehenden Beitragsschuld; die Ermittlung erfolgt nach den Bestimmungen dieser Satzung. (3) Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht. II. Erschließungsbeitrag für Grünanlagen

und Kinderspielplätze

§ 20 Erhebung des Erschließungsbeitrags

Die Gemeinde Herdwangen-Schönach erhebt Erschließungsbeiträge nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes sowie nach Maßgabe dieser Satzung für öfentliche Grün-anlagen und Kinderspielplätze, die nach dem In-Kraft-Treten dieser Satzung endgültig herge-stellt werden, soweit sie nicht nach dem Baupro-gramm lächenmäßige Teileinrichtungen der in § 1 genannten Verkehrsanlagen sind (selbst-ständige Grünanlagen und Kinderspielplätze).

§ 21 Umfang der Erschließungsanlagen

(1) Die Erschließungskosten für Grünanlagen sind für einen Umfang der Anlage bis zu 15 v. H. der Fläche des Abrechnungsgebiets bei-tragsfähig; § 6 Abs. 2 und Abs. 3 S. 1 inden Anwendung. (2) Die Erschließungskosten für Kinderspiel-plätze sind beitragsfähig, 1. soweit sie Bestandteil von Grünanlagen sind, im Rahmen des Absatzes 1, 2. bei selbstständigen Kinderspielplätzen für einen Umfang der Anlage bis zu 15 v.H. der Fläche des Abrechnungsgebiets; § 6 Abs. 2 und Abs. 3 S. 1 inden Anwendung.

§ 22 Merkmale der endgültigen Herstellung der

Grünanlagen und Kinderspielplätze (1) Grünanlagen sind endgültig hergestellt, wenn sie gärtnerisch gestaltet sind. (2) Kinderspielplätze sind endgültig herge-stellt, wenn sie ihrer Zweckbestimmung ent-sprechend gestaltet und mit Spieleinrichtun-gen ausgestattet sind. (3) Die Gemeinde kann im Einzelfall durch Sat-zung die Herstellungsmerkmale abweichend von den vorstehenden Bestimmungen festlegen.

§ 23 Erschlossene Grundstücke

Die Gemeinde bestimmt den Kreis der er-schlossenen Grundstücke durch eine besonde-re Zuordnungssatzung.

§ 24 Anwendung der übrigen Bestimmungen

der Erschließungsbeitragssatzung (1) § 2 Abs. 4, § 3, §§ 6 bis 12 und §§ 15 bis 19 sind sinngemäß anzuwenden. (2) Die Gemeinde trägt 1. bei Grünanlagen 30 v.H., 2. bei Kinderspielplätzen 20 v.H. der beitragsfähigen Erschließungskosten. (3) Für Grundstücke, die nach den Festsetzun-gen eines Bebauungsplans in einem Gewer-be- oder Industriegebiet liegen, sind bei der Abrechnung von Erschließungsanlagen i.S. von § 20 die nach den §§ 7 bis 12 ermittelten

Nutzungslächen um 50 v.H. zu vermindern, wenn in einem Abrechnungsgebiet außer die-sen Grundstücken auch andere Grundstücke erschlossen werden. III. Erschließungsbeitrag für Sammelstra-ßen und Sammelwege

§ 25 Erhebung des Erschließungsbeitrags

Die Gemeinde Herdwangen-Schönach erhebt Erschließungsbeiträge nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes sowie nach Maßgabe dieser Satzung für öfentliche 1. Straßen, die nicht zum Anbau, sondern dazu bestimmt sind, Anbaustraßen mit dem übrigen Straßennetz in der Gemeinde zu verbinden (Sammelstraßen), 2. Wege, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen mit Kraftfahrzeugen nicht befahrbar und nicht zum Anbau, sondern als Verbin-dungs-, Abkürzungs- oder ähnliche Wege be-stimmt sind (Sammelwege), die nach dem In-Kraft-Treten dieser Satzung endgültig hergestellt werden.

§ 26 Umfang der Erschließungsanlagen

(1) Beitragsfähig sind die Erschließungskosten 1. für Sammelstraßen bis zu einer Breite von 21 m, 2. für Sammelwege bis zu einer Breite von 5 m. (2) Werden im Bauprogramm für Sammel-straßen besondere lächenmäßige Teilein-richtungen als Parklächen (z.B. Parkstreifen, Parkbuchten) bzw. für Sammelstraßen oder für Sammelwege besondere Teileinrichtungen für Grünplanzungen vorgesehen, so vergrößern sich die in Abs. 1 angegebenen Maße je Teilein-richtung um 6 m. (3) Endet eine Sammelstraße mit einer Wen-deanlage, so vergrößern sich die in Abs. 1 und 2 angegebenen Maße für den Bereich einer Wendeanlage auf das Anderthalbfache, min-destens aber um 8 m; dasselbe gilt für den Bereich der Einmündung in andere oder der Kreuzung mit anderen Verkehrsanlagen.

§ 27 Merkmale der endgültigen Herstellung der

Sammelstraßen und der Sammelwege (1) Sammelstraßen und Sammelwege sind endgültig hergestellt, wenn sie entsprechend § 4 Abs. 1 ausgebaut sind. (2) Die Gemeinde kann im Einzelfall durch Sat-zung die Herstellungsmerkmale abweichend von den vorstehenden Bestimmungen festlegen.

§ 28 Erschlossene Grundstücke

Die Gemeinde bestimmt den Kreis der er-schlossenen Grundstücke durch eine besonde-re Zuordnungssatzung.

§ 29 Anwendung der übrigen Bestimmungen

der Erschließungsbeitragssatzung (1) § 2 Abs. 4, § 3 und §§ 6 bis 19 sind sinnge-mäß anzuwenden. (2) Die Gemeinde trägt 1. bei Sammelstraßen 30 v.H., 2. bei Sammelwegen 40 v.H. der beitragsfähigen Erschließungskosten.

Page 8: Nummer 5 / KW 9 · Bodensee-Linzgau Tourismus Tel. 07553-91 77 15 Schloss Salem, 88682 Salem FAX: 07553-91 77 16 ... • Notfallpraxis Friedrichshafen am Klinikum Friedrichshafen,

Herdwangen-Schönach Donnerstag, 27. Februar 2014 Seite 8

IV. Erschließungsbeitrag für Parklächen

§ 30 Erhebung des Erschließungsbeitrags

Die Gemeinde Herdwangen-Schönach erhebt Erschließungsbeiträge nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes sowie nach Maßgabe dieser Satzung für öfentliche Park-lächen, die nach dem In-Kraft-Treten dieser Satzung endgültig hergestellt werden, soweit sie nicht nach dem Bauprogramm lächenmäßi-ge Teileinrichtungen der in § 1 genannten Ver-kehrsanlagen sind (selbstständige Parklächen).

§ 31 Umfang der Erschließungsanlagen

Die Erschließungskosten für Parklächen sind für einen Umfang der Anlage bis zu 15 v. H. der Fläche des Abrechnungsgebiets beitragsfähig; § 6 Abs. 2 und Abs. 3 S. 1 inden Anwendung.

§ 32 Merkmale der endgültigen Herstellung

der Parklächen (1) Parklächen sind endgültig hergestellt, wenn sie entsprechend § 4 Abs. 1 ausgebaut sind. (2) Die Gemeinde kann im Einzelfall durch Sat-zung die Herstellungsmerkmale abweichend von den vorstehenden Bestimmungen festlegen.

§ 33 Erschlossene Grundstücke

Die Gemeinde bestimmt den Kreis der er-schlossenen Grundstücke durch eine besonde-re Zuordnungssatzung.

§ 34 Anwendung der übrigen Bestimmungen

der Erschließungsbeitragssatzung (1) § 2 Abs. 4, § 3 und §§ 6 bis 19 sind sinnge-mäß anzuwenden. (2) Die Gemeinde trägt 40 v.H. der beitragsfähi-gen Erschließungskosten. V. Erschließungsbeitrag für Lärmschutzan-

lagen § 35

Erhebung des Erschließungsbeitrags (1) Die Gemeinde erhebt Erschließungsbeiträ-ge nach den Vorschriften des Kommunalab-gabengesetzes für öfentliche Anlagen zum Schutz von Baugebieten gegen Geräuschim-missionen (Lärmschutzanlagen), die nach dem In-Kraft-Treten dieser Satzung endgültig her-gestellt werden. (2) Durch eine besondere Satzung werden ge-regelt 1. die Art und der Umfang der Lärmschutzanlage, 2. der Anteil der Gemeinde an den beitragsfä-higen Erschließungskosten, 3. die Art der Ermittlung und Verteilung der Er-schließungskosten, 4. welche Grundstücke durch die Lärmschutz-anlage erschlossen werden (Zuordnung), 5. die Merkmale der endgültigen Herstellung dieser Anlagen, 6. wer den Erschließungsbeitrag schuldet, 7. die Entstehung und die Fälligkeit der Beiträge. VI. Schlussvorschriften

§ 36 Übergangsregelungen

(1) Die Erschließungsbeitragssatzung vom

26.11.1991 indet Anwendung, wenn für Grundstücke vor dem 1. Oktober 2005 ein Er-schließungsbeitrag nach dem Baugesetzbuch (BauGB) entstanden ist und der Erschließungs-beitrag noch erhoben werden kann. (2) Sind vor dem 1. Oktober 2005 Vorausleis-tungen auf den Erschließungsbeitrag entrich-tet worden, die die endgültige Beitragsschuld übersteigen, steht auch nach dem 30. Septem-ber 2005 der Anspruch auf Rückgewähr dem Vorausleistenden zu, soweit dieser keine an-derweitige Verfügung getrofen hat. (3) Hat ein Grundstückseigentümer nach § 133 Abs. 3 S. 5 BauGB den Erschließungsbeitrag für eine Erschließungsanlage i.S. des § 127 Abs. 2 BauGB abgelöst, so gilt die beitragsbefreiende Wirkung der Ablösung weiterhin.

§ 37 In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt am Tage nach der öfentli-chen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig

tritt die Erschließungsbeitragssatzung vom 20.11.2005 außer Kraft. Herdwangen-Schönach, 19.02.2014 gez. Ralph Gerster Bürgermeister Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Sat-zung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung ge-genüber der Gemeinde Herdwangen-Schönach (Bürgermeisteramt) geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begrün-den soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öfentlichkeit der Sit-zung, die Genehmigung oder die Bekanntma-chung der Satzung verletzt worden sind.

Ergänzungssatzung „Waldsteig, Flst. Nr. 354/4 (Teil)“, Gemarkung Oberndorf mit örtlicher Bauvorschriftensatzung Aufstellungsbeschluss und Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Bauge-setzbuch (BauGB) Der Gemeinderat der Gemeinde hat in der Sitzung am 26.11.2013 den Entwurf der Ergänzungs-satzung „Waldsteig, Flst. Nr. 354/4 (Teil)“, Gemarkung Oberndorf mit Begründungund den Entwurf der örtlichen Bauvorschriftensatzung mit Begründung gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 BauGB öfentlich auszulegen. Das überplante Gebiet beindet sich in Ortsrandlage, es wird eingegrenzt durch einen Weg, die be-nachbarte Wohnbebauung in Form einer umgenutzten Scheune und einen Obstgarten. Die Grenze der Bebauung schließt mit dem auf der im Plangebiet liegenden öfentlichen Weg ab. Hier schließt sich eine Bestandsbebauung, die vor allen Dingen landwirtschaftlich und durch Wohnen geprägt ist, an. Erschlossen wird das Plangebiet wie bislang durch die innerörtliche Kreisstraße 8230 über einen ausgebauten, öfentlich befahrbaren Weg, der in einem Feldweg endet. Der genaue Geltungsbereich ist dem nachstehenden Übersichtsplan zu entnehmen.

Der Entwurf der Ergänzungssatzung , sowie der örtlichen Bauvorschriften wird mit der Begründung vom 28.02.2014 bis einschließlich 28.03.2014 bei der Gemeindeverwaltung Herdwangen-Schö-nach, im Bürgerbüro, Dorfstraße 49, 88634 Herdwangen-Schönach von Montag bis Freitag, vormittags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und donnerstagnachmittags von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr öfentlich ausge-legt. Während der Auslegungsfrist können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Stellungnahmen bei der Gemeinde Herdwangen-Schönach abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Herdwangen-Schönach, den 20.02.2014 Ralph Gerster , Bürgermeister

Page 9: Nummer 5 / KW 9 · Bodensee-Linzgau Tourismus Tel. 07553-91 77 15 Schloss Salem, 88682 Salem FAX: 07553-91 77 16 ... • Notfallpraxis Friedrichshafen am Klinikum Friedrichshafen,

Seite 9 Donnerstag, 27. Februar 2014 Herdwangen-Schönach

Niederschrift über die öfentliche Sitzung des Gemeinderats am 18.02.2014 im Rathaus Herdwangen 1. Fragen aus der Bevölkerung Es wurden keine Fragen gestellt. 2. Bekanntgabe von nichtöfentlich gefass-

ten Beschlüssen Bürgermeister Gerster gab bekannt, dass der Gemeinderat in der letzten nichtöfentlichen Sitzung einen Beschluss zu einem Grundstück-stausch im Gewerbegebiet Branden gefasst habe. Weiterhin hätte der Gemeinderat die Ausübung eines Wiederkaufsrechts eines Bau-platzes im Mittleren Letten V beschlossen. 3. Rathaus Großschönach - Beschluss über den Bau eines barriere-

freien Zugangs Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 12.11.2013 die Einrichtung einer Tagesbetreu-ungsgruppe beschlossen. Für die Einrichtung ist ein barrierefreier Zugang erforderlich. Der Gemeinderatssitzung ist eine Bauaus-schusssitzung vorangegangen, bei der Herr Högel, Bautechniker der Verwaltungsgemein-schaft Pfullendorf anwesend war. Dieser hatte die bereits bestehende Planung, sowie die Kos-tenschätzung überarbeitet. Die geschätzten Kosten für eine Stahlkonstruktion liegen bei 12.110,87 Euro. Die Kosten für eine geplaster-te Rampe liegen bei 12.610,91 Euro. Im Haus-halt sind 10.000 € veranschlagt. Bürgermeister Gerster erklärte, dass im Rah-men der Bauausschusssitzung von Gemein-derat Klaiber der Vorschlag kam, die Rampe hinter das Haus zu verlegen und dort anstelle eines Fensters eine Türe einzubauen. Dieser Vorschlag hätte den Vorteil, dass so ein zweiter brandschutztechnischer Rettungsweg gege-ben wäre, dass die beiden Parkplätze links vom Haupteingang erhalten bleiben könnten und dass die Tagesgruppenbesucher im Sommer einen direkten Zugang zum Gartenbereich bzw. evtl. auf eine noch anzulegende Terrasse hätten. Die Mehrkosten für diese Variante wer-den auf ca. 3.000 € geschätzt. Auf die Frage von Gemeinderätin Kiamilidis, wie die Gitterroste der Rampe beschafen sei-en, antwortete Bürgermeister Gerster, dass die-se mit 30 x 10mm so engmaschig seien, dass es für Rollstuhlfahrer keine Probleme gebe. Nachdem kein weiterer Diskussionsbedarf vorhanden war, stellte die Verwaltung stell-te folgenden Beschlussantrag zur Abstim-mung: Dem Bau einer Rampe an der Gebäuderück-seite wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, für den Bau Angebote einzuholen und an den günstigsten Bieter zu vergeben. Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen (einstimmig)

4. Straßenbeleuchtung - Festlegung eines neuen Leuchtenmo-

dells für zukünftige Baugebiete. Die Gemeinde Herdwangen-Schönach hat bis-lang für die Straßenbeleuchtung in Baugebie-ten immer das Modell Toledo der Firma Hess in Auftrag gegeben. Nach der Insolvenz der Firma Hess ist fraglich, wie lange das Produkt noch auf dem Markt sein wird. Von der EnBW wurde als Alternative die Leuch-te City Light der Firma Siteco vorgeschlagen. Diese Leuchte gibt es ebenfalls in LED-Aus-führung und ist je Leuchte mit 1.039,98 Euro um rd. 307 Euro günstiger als die Leuchte der Firma Hess. Das Angebot für die Beleuchtung des Baugebiets Mittlere Letten V ist damit um rund 2.000 Euro günstiger als mit Leuchten der Fa. Hess. Die Leuchte hat eine Leistung von 36 Watt, lässt sich aber über eine Dimmfunktion bis auf 17 Watt in der Leistung reduzieren. Die Leuchte der Firma Hess hat eine Leistung von 27 Watt. Eine Leistungsdimmung ist jedoch nicht möglich. Bislang waren die Leuchten in grüner Farbe. Diese wird von der Firma Siteco nicht geliefert. Die Leuchten gibt es lediglich in Stahloptik. Die Verwaltung schlägt trotzdem vor, für zukünftige Baugebiete Siteco City-Light Leuchten zu verwenden. In der Sitzung wurde ein Muster der Siteco-Leuchte vorgestellt. Gemeinderat Bussmann fragte, ob noch genü-gend Leuchtmittel für die vorhandenen Hess-Leuchten auf Lager seien. Bürgermeister Gerster antwortete darauf, dass die Beschafung der Leuchtmittel kein Problem darstellt, da die Fa. Hess kein Hersteller von Leuchtmitteln sei. Weiterer Diskussionsbedarf bestand nicht, daher stellte die Verwaltung folgenden Be-schlussantrag zur Abstimmung: Für zukünftige Baugebiete werden Leuchten des Typs Siteco City-Light beauftragt. Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen (ein-stimmig) Da im Baugebiet Steinrennen-Bodenseestraße (Schwester-Hildegard-Straße) die Straßenbe-leuchtung noch nicht komplett installiert ist, die bereits stehenden Lampen aber vom Typ Hess Toledo sind, stellte Bürgermeister Gerster folgenden weiteren Beschlussantrag zur Ab-stimmung: Wegen dem einheitlichen Bild im Baugebiet Steinrennen-Bodenseestraße werden bei Be-darf die noch fehlenden Lampen von der Fa. Hess, Modell Toledo, bestellt. Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen (ein-stimmig) 5. Ramsberghalle Großschönach - Anmietung der Ramsberghalle und des

Ramsbergsaales durch Dritte Der Gemeinderat hat zuletzt in der Sitzung vom 21.01.2014 die Anmietung der Rams-berghalle und des Ramsbergsaals durch Drit-te behandelt. In dieser Sitzung wurde darauf verwiesen, dass es neben dem Beschluss vom 16. Mai 1988 noch weitere Beschlüsse gegeben habe. Die Verwaltung hat daraufhin nochmals die Protokolle überprüft. Letzter Beschluss

über die Vergabe der Hallen war in der Ge-meinderatssitzung vom 09. November 1993. Bereits damals gab es kontroverse Diskussio-nen über die Vergabekonditionen. Die Verwaltung schlägt vor, den im Jahr 1993 gefassten Beschluss zu belassen, da er sich in den vergangenen Jahren gut bewährt hat und keine Konkurrenz zur in der übrigen Gemeinde vorhandenen Gastronomie aufgebaut werden sollte. Er könnte aus Sicht der Verwaltung um die Möglichkeit erweitert werden, dass die Hal-len neben örtlichen Gastronomen auch über örtliche Caterer (Metzgereien, Getränkeliefe-ranten) angemietet werden können. In der Sitzung des Gemeinderates wurde eben-falls die Höhe der Hallengebühren diskutiert. Die Hallengebühren sind der Gebührenord-nung vom 7.12.2000 zu entnehmen. Aufgrund der bei der Sanierung der Ramsberghalle er-brachten Vereinsleistungen schlägt die Ver-waltung vor, die Gebühren für Vereinsveran-staltungen, bzw. Veranstaltungen, die durch Vereine bewirtet werden, zu belassen. Auch in der Bundschuhhalle wurden in den vergange-nen Jahren immer wieder Eigenleistungen, wie das Streichen des Sportlerganges, erbracht. Mit der Anschafung neuer Hinterbühnenvor-hänge wird auch der Anstrich der hinteren Wand der Bühne erforderlich sein. Dies könnte ebenfalls durch Eigenleistungen der Vereine durchgeführt werden. Wenn man eine Gebührenerhöhung wünscht, die sich haushaltsmäßig wesentlich auswirkt, müsste die Hallengebühr deutlich erhöht wer-den. An Hallenbenutzungsgebühren wurden 2012 für die Ramsberghalle rd. 1.700 Euro ein-genommen und für die Bundschuhhalle rd. 3.000 Euro. Aus Sicht der Verwaltung würde jedoch mit einer Erhöhung der Gebühr das In-teresse an der Durchführung von Veranstaltun-gen noch weiter zurückgehen. Dies würde das kulturelle Leben in der Gemeinde schwächen. Gemeinderat Bussmann fragte nach, was mit dem Beschluss in der Sitzungsvorlage sei, wo-nach die Nutzung öfentlicher Räume für priva-te Zwecke grundsätzlich zu untersagen sei. Bürgermeister Gerster erklärte, dass sich dieser Beschluss aus dem Jahr 1993 nur auf die Ver-einsräume und nicht auf die Hallen beziehe. Gemeinderat Klaiber war der Ansicht, dass die derzeitige Praxis für die beiden Hallen beibe-halten werden könne, nicht aber für den Rams-bergsaal. Dieser sollte für die Anmietung durch Privatpersonen freigegeben werden. Die Frei-gabe des Ramsbergsaals an Private müsste von der Verwaltung beaufsichtigt werden, d.h. der Hausmeister oder die Reinigungskraft könnten eventuelle Schäden nach einer Veranstaltung feststellen und über die Verwaltung dann dem Mieter in Rechnung stellen. Den Ramsbergsaal habe man doch extra in die Renovierung ein-bezogen, weil man einen Raum für kleinere Feste haben wollte. Gemeinderat Bussmann hätte auch beim Ramsbergsaal künftig lieber weiterhin einen Verein als Gewährsträger. Gemeinderat Braun fragte nach, wie hoch die Miete geplant ist, wenn ein Verein die Bewir-

Page 10: Nummer 5 / KW 9 · Bodensee-Linzgau Tourismus Tel. 07553-91 77 15 Schloss Salem, 88682 Salem FAX: 07553-91 77 16 ... • Notfallpraxis Friedrichshafen am Klinikum Friedrichshafen,

Herdwangen-Schönach Donnerstag, 27. Februar 2014 Seite 10

tung von einem Caterer durchführen lässt. Er würde in diesem Fall die doppelte Miete nicht für gerechtfertigt halten. Bürgermeister Gerster antwortete, dass in diesem Fall der Verein als Mieter fungiert und nach dem Verwaltungsvorschlag daher auch nur die einfache Miete anfällt. Gemeinderat Blender verwies darauf, dass die Vereine bei der Anmietung der Hallen eine Haftplichtversicherung nachweisen müssen. Er bezweifelte, dass die Vereine diese Versiche-rung für Veranstaltungen durch Privatperso-nen ebenfalls übernehmen wollen. Gemeinderat Rothweiler konnte die Argu-mente dafür wie dagegen verstehen. Aus der Sicht des Gemeinderates sei klar, dass man sich durch die Vergabe an Vereine vor den Risiken bei Privaten schützen kann, weil man einen Gewährsträger habe. Aus der Sicht der Vereine sei eine Vermietung an Private sinnvoll, damit der Verein das Risiko nicht übernehmen muss. Sollte man die Vermietung an Bürger aus der Gemeinde Herdwangen-Schönach beschlie-ßen, müsse aber auch klar sein, dass im Prin-zip jeder Auswärtige, der jemanden aus der Gemeinde kennt, über diesen den Saal mie-ten könne, ohne dass die Verwaltung hiervon Kenntnis habe. Gemeinderätin Kiamilidis und Gemeinderat Bussmann ergänzten, dass auch der Bürgersaal in Herdwangen von Privaten gemietet werden kann. Ganz vergleichbar sei das allerdings nicht, weil dort keine Bewirtung stattinden darf. Gemeinderat Blender hält die Vermietung des Ramsbergsaales an Private für sinnvoll, weil durch die fehlende Gastronomie in Schönach ein Ersatz notwendig ist, der für alle zugänglich sein sollte. Dieses Argument hält auch Gemeinderätin Kia-milidis für wichtig. Gemeinderat Atzenhofer fragte, ob denn über-haupt schon Nachfragen von Privatleuten für die Nutzung des Ramsbergsaales gestellt wur-den. Bei einer Öfnung für Private würde er das auch nur auf den Ramsbergsaal beziehen und nicht auf die Hallen. Bürgermeister Gerster ergänzte, dass die Tür zur großen Halle nicht geschlossen werden darf, da der zweite Fluchtweg durch die große Halle führt, d.h. wer den Ramsbergsaal mietet, kann auch in die Ramsberghalle gelangen. Gemeinderat Klaiber glaubte, dass der zweite Fluchtweg über den Haupteingang führt, doch Bürgermeister Gerster erklärte, dass dies nicht so ist, da die von Gemeinderat Klaiber ange-sprochenen Wege räumlich zu nah beieinan-der liegen. Ortsvorsteher Stadler befürchtete, dass bei einer Öfnung des Ramsbergsaales für Private die Vereinsmitglieder auch ihre Vereinsräume für Feste mieten wollen. Er fragte, wie man sich dazu dann stellt. Gemeinderat Bussmann sieht durch die Reno-vierung des Ramsbergsaales eine neue Situa-

tion, so dass man mit dem Argument: „Warum ändern was bisher gut war“ hier nicht weiter-komme. Er frage sich aber, wer darüber bestim-men wird, wer den Saal mieten kann und wer nicht. Damit das nicht zu Problemen führt, soll-ten Kriterien festgelegt werden. Gemeinderat Blender schlug vor, dass der Bürgermeister bei Anfragen von Privatleuten darüber entscheidet, ober der Interessent die Halle mieten kann. Voraussetzung sollte außer-dem sein, dass der Interessent eine Haftplicht-versicherung nachweist. Bürgermeister Gerster ergänzte diesen Vor-schlag um die weitere Voraussetzung der Hin-terlegung einer Kaution. Die Hallenvermietung ist ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Wenn der Gemeinderat die Vermietung an Bür-ger aus der Gemeinde beschließt, dann gilt das generell für alle Gemeindebürger, auch für die-jenigen, die man nicht persönlich kennt. Eine weitere Möglichkeit wäre die Beschränkung auf bestimmte Anlässe wie z.B. runde Geburts-tage. Was er gerne ausschließen würde wären z.B. überregionale Parteitage. Gemeinderat Keller schlug vor, das Gefahren-potential dadurch einzuschränken, dass der Hausmeister Kontrollen durchführt. Gemeinderätin Kiamilidis würde die Vermie-tung an Private ausprobieren. Sollte man se-hen, dass sich das nicht bewährt, könnte man den Beschluss wieder ändern. Gemeinderat Braun verwies darauf, dass ein ört-licher Vermieter aufgrund schlechter Erfahrun-gen seinen Raum z.B. nicht mehr für Feiern zum 18. Geburtstag vermietet. Er selbst hält eine Ver-mietung des Ramsbergsaals an Privatleute zu al-len Anlässen auch für problematisch, zumal der Zugang zur großen Hallen wegen dem Flucht-weg nicht verschlossen werden darf. Gemeinderätin Kiamilidis entgegnete darauf, dass gerade eine Öfnung für Jugendliche möglich sein sollte, da diese keine anderen Alternativen haben. Als in Herdwangen noch der Jugendraum betrieben wurde, konnten die Jugendlichen dort Geburtstage feiern. Bei Minderjährigen wurden dann die Eltern in die Haftung genommen. Gemeinderat Atzenhofer sprach sich dafür aus, dass in Schönach ein Raum für Private zur Ver-fügung gestellt werden sollte, dabei soll es sich aber um einen mietbaren Saal handeln und nicht um einen Jugendraum. Wenn man die Vermietung an Caterer oder Getränkelieferan-ten ermöglicht glaubt er, dass damit ohnehin 95 bis 98 % aller Anfragen abgedeckt sind. Nach dieser ausführlichen Diskussion stellte Gemeinderat Blender den Antrag auf Abstim-mung und Gemeinderat Klaiber machte den Formulierungsvorschlag, die Vermietung der großen Hallen wie bisher zu belassen und den Ramsbergsaal auch für Privatpersonen zu-gänglich zu machen. Von den Mietern soll eine Miethaftplichtversicherung vorgelegt werden und eine Kaution verlangt werden. Gemein-derat Blender ergänzte, dass die Kaution die Höhe der doppelten Saalmiete haben sollte.

Gemeinderat Bussmann schlug vor, sich vor einem Beschluss zuerst Gedanken über die Preise zu machen, sonst könnte es sein, dass die Saalmiete mit den Nebenkosten so hoch wird, dass sich die Jugendlichen das nicht leis-ten können. Es folgte eine umfassende Diskussion über die Höhe der Gebühren. Bürgermeister Gerster versuchte, den verschie-denen Vorschlägen durch einen Kompromiss gerecht zu werden und stellte folgenden Be-schlussantrag zur Abstimmung: Der Ramsbergsaal wird zu folgenden Konditi-onen vermietet: An Vereine zum Preis von 75 €, an Privatperso-nen zum Preis von 250 €. Es wird eine Kaution in Höhe von 250 € verlangt und die Vorlage ei-ner Haftplichtversicherung mit Miethaftplicht und Sachversicherung. Hausmeisterkosten sind bis zu 1,5 Stunden im Mietpreis enthalten. Mehrstunden werden gesondert berechnet. Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, Damit die Gebührenordnung für die Hallen neue überarbeitet werden kann stellte Bürger-meister Gerster folgenden weiteren Beschluss-antrag: Der Mietpreis für die Hallen bleibt bei 180 € für den ersten Tag und 130 € für den zweiten Tag und beim Bürgersaal bei 10 €. Die restlichen Regelungen der Gebührenordnung bleiben bestehen. Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen (einstimmig) Bezüglich der Nutzung von Vereinsräumlich-keiten durch Private bleibt es beim Beschluss vom 02.03.1993. Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen (einstimmig) 6. Erschließungsbeitragssatzung - Änderung der Satzung aufgrund Ände-

rung des Kommunalabgabengesetzes In der Erschließungsbeitragssatzung vom 20.11.2005 steht in § 5, dass die Gemeinde 10 v.H. der beitragsfähigen Erschließungskosten trägt. Seit dem 09.05.2009 enthält § 23 Abs. 2 Satz 1 Kommunalabgabengesetz (KAG) neue Fas-sung für Anbaustraßen und Wohnwege kei-ne Mindest-Gemeindeanteilsregelung mehr, sondern legt den gemeindlichen Eigenanteil verplichtend auf 5 v.H. fest. Infolge der ab-schließenden Gesetzesregelung im KAG haben die Gemeinden kein Ermessen mehr, einen hö-heren Gemeindeanteil für Anbaustraßen und Wohnwege festzulegen. Das Landratsamt Sigmaringen hat inzwischen mehrfach darauf hingewiesen, dass die Er-schließungsbeitragssatzung der Gemeinde in diesem Punkt geändert werden soll. Da die Gemeinde in den vergangenen Jahren nie Erschließungsbeiträge abgerechnet hat, sondern in die Kaufverträge jeweils Ablösever-einbarungen aufgenommen hat, sah die Ver-waltung keine Notwendigkeit einer Satzungs-änderung. Dennoch besteht das Landratsamt auf einer Änderung.

Page 11: Nummer 5 / KW 9 · Bodensee-Linzgau Tourismus Tel. 07553-91 77 15 Schloss Salem, 88682 Salem FAX: 07553-91 77 16 ... • Notfallpraxis Friedrichshafen am Klinikum Friedrichshafen,

Seite 11 Donnerstag, 27. Februar 2014 Herdwangen-Schönach

In der derzeit gültigen Erschließungsbeitrags-satzung sind für Grünanlagen und Spielplät-ze keine Erschließungsbeiträge vorgesehen gewesen. Wenn nun eine Satzungsänderung wegen dem Eigenanteil der Gemeinde durch-geführt wird, würde es sich anbieten, in diesem Zuge auch die Möglichkeit zur Veranlagung von Grünanlagen und Spielplätze mit in die Satzung aufzunehmen, denn es kann nicht ausgeschlossen werden, dass in künftigen Wohngebieten Spielplätze eingeplant werden. Die Verwaltung schlägt vor, anstelle der der-zeit gültigen Erschließungsbeitragssatzung die Satzung in Anlehnung an die neue Recht-sprechung zu beschließen. Es gibt keine we-sentlichen Änderungen mit Ausnahme des Abschnittes II. der Satzung und der Höhe des Gemeindeanteils an den beitragsfähigen Er-schließungskosten. (Änderungen, bzw. Erwei-terungen sind in der Satzung, die den Gemein-deräten als Sitzungsvorlage vorlag fett und kursiv dargestellt) Auf die Frage von Gemeinerat Braun, ob für einen Spielplatz auch noch Erschließungs-beiträge anfallen, wenn dieser erst zu einem späteren Zeitpunkt gebaut wird antwortete Bürgermeister Gerster, dass dies nicht der Fall ist. Ein Spielplatz müsste im Bebauungsplan gleich eingeplant werden, damit dieser auf die Erschließungskosten umgelegt werden kann. Gemeinderat Klaiber wies darauf hin, dass sich die Gemeinde vor einigen Jahren bewusst für einen Eigenanteil von 10 % an den Erschlie-ßungskosten entschieden habe, um die Bürger nicht so stark zu belasten. Er wollte wissen, ob es zwingend notwendig ist, den Gemeindean-teil auf 5 % zu senken. Frau Rothmund bestätigte dies, da bei der Än-derung des Kommunalabgabengesetzes der gemeindliche Eigenanteil verplichtend auf 5 % festgelegt wurde, anstelle der vorherigen Mindest-Gemeindeanteilsregelung. Durch diese abschließende Gesetzesregelung haben die Gemeinden kein Ermessen mehr, einen hö-heren Gemeindeanteil für Anbaustraßen und Wohnwege festzulegen. Die Verwaltung stellte folgenden Beschluss-antrag zur Abstimmung: Der Gemeinderat beschließt die Neufassung der Erschließungsbeitragssatzung (Anlage 1 zu diesem Protokoll) Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen (einstimmig) 7. Vorstellung und Verabschiedung des Kin-dergartenbedarfsplans Herdwangen-Schö-nach 2014/2015 Nach dem Kindertagesbetreuungsgesetz (Ki-TaG) sind die Kommunen verplichtet, einen Kindergartenbedarfsplan zu erstellen und diesen jährlich fortzuschreiben. Die Weiterent-wicklung der Betreuungsangebote für Kinder setzte eine bezüglich der Art und des Umfangs diferenzierte Erhebung des vorhandenen und absehbaren örtlichen Bedarfs voraus. Aufgrund der familiären und gesellschaftlichen Verände-rungen sind bedarfsgerechte Angebote der Tagesbetreuung für Kinder jeder Altersklasse mit unterschiedlichen Öfnungszeigen vor-zusehen. In jeder Gemeinde sollen Angebote

verfügbar sein, die eine breiten Personenkreis ansprechen und möglichst wenig selektieren. Durch die Planungshoheit der Gemeinde kommt der jährlichen Bedarfsplanung maßge-bende Bedeutung zu. Nicht zuletzt bildet diese die Grundlage für die Förderung der Träger der Kindertageseinrichtungen. Die aktualisierte Bedarfsplanung für die Jahre 2014/2015 lag den Gemeinderäten als Sitzungsvorlage vor. Bürgermeister Gerster erklärte, dass die Kinder-zahlen vor zwei Jahren noch deutlich niedriger waren. Der Zuwachs ergab sich hauptsächlich durch die Erschließung der neuen Baugebiete, die den Zuzug von jungen Familien ermöglichte. Gemeinderat Bussman wies daraufhin, dass er im letzten Protokoll falsch zitiert wurde. Er hatte den Vorschlag gemacht, für eine Außengruppe des Kindergartens Herdwangen anzufragen, ob im Pfarrhaus ein Raum angemietet werden könnte und nicht wie fälschlicherweise proto-kolliert im Pfarrsaal. Außerdem bat er darum, zwei Fehler im Kindergartenbedarfsplan zu kor-rigieren. Weiterhin merkte er an, dass der Kin-dergartenbeitrag im Waldorfkindergarten beim ersten Kind doch einiges teurer ist als in den kommunalen Kindergärten und sich das erst beim zweiten Kind ein wenig nivelliert. Aus sei-ner Sicht wäre wünschenswert, wenn die Beiträ-ge einigermaßen angeglichen werden könnten. Bürgermeister Gerster erklärte, dass bei einem niedrigeren Kindergartenbeitrag das Deizit beim Waldorfkindergarten steigt. Sollte die Gemeinde eine Anpassung fordern, würde dieses Deizit voraussichtlich die Gemeinde über den Betriebskostenzuschuss ausgleichen müssen. Fakt sei, dass die Anmeldungen im Waldorfkindergarten rückgängig seien, wäh-rend die Anmeldezahlen in den kommunalen Kindergärten ansteigen. Aufgrund des Wahl-rechtes der Eltern muss die Gemeinde dem Bedarf nachkommen, daher ist es angebracht, wie in der Sitzungsvorlage vorgeschlagen, für das Kindergartenjahr 2014/2015 eine weitere Krippengruppe im Kinderland Herdwangen in den Bedarfsplan aufzunehmen und eine Krip-pengruppe im Märchenland Aftholderberg einzurichten. Seiner Meinung nach erfolgt die Auswahl des Kindergartens nicht nur nach den Gebühren sondern auch nach dem Konzept. Die Verwaltung stellte folgenden Beschluss-antrag zur Abstimmung: Die Kindergartenbedarfsplanung Herdwan-gen-Schönach 2014/2015 wird, mit Änderung der oben erwähnten Korrekturen wie in der Sit-zungsvorlage dargelegt, beschlossen. Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen (einstimmig) Bürgermeister Gerster informierte die Ge-meinderäte noch darüber, dass wegen dem Umbau des Märchenlandes Aftholderberg am 11.02.2014 ein Gespräch mit Planern, Kin-dergartenleiterin und diversen Fachbehörden stattgefunden habe. Aus diesem Gespräch ist hervorgegangen, dass es in Bezug auf den Brandschutz noch weiteren Klärungsbedarf gibt. Die Architekten Kolberg werden das klären. Die Wendeltreppe in dem einen Grup-penraum darf nicht als zweiter Fluchtweg gerechnet werden, so dass auf jeden Fall eine Außentreppe installiert werden muss. Weiterhin

informierte Bürgermeister Gerster die Gemein-deräte darüber, dass zu den Planungskosten, denen der Gemeinderat in der letzten Sitzung zugestimmt hat evtl. noch Fachplanungskosten z.B. für Elektro, Wasser oder Sanitär dazukommen könnten. In den geschätzten Gesamtkosten für den Umbau sind solche Kosten aber enthalten. Gemeinderat Blender ist sicher, dass die Elekt-rik komplett neu gemacht werden muss, da die Leitungen schon sehr alt sind. Bei der Heizung kann er sich nicht vorstellen, dass man einen Fachplaner braucht, da die Heizung relativ neu ist und beim Einbau die Beheizung der derzei-tigen Mietwohnung einkalkuliert war. Bürgermeister Gerster erklärte, dass er ledig-lich aufklären wollte, dass vielleicht solche Fachplanungskosten anfallen. Weiterhin habe er auf Wunsch des Gemeinderats Herrn Högel von der Verwaltungsgemeinschaft gefragt, ob er die Bauleitung übernehmen könnte. Dieser habe aber abgelehnt, da er noch nie in eine Kindergartenplanung oder ähnliche Fachpla-nung eingebunden war. Außerdem sei er gera-de mit einer Straßenbaumaßnahme und dem Feuerwehrhaus in der Gemeinde Wald zeitlich ziemlich stark ausgelastet. Gemeinderat Braun wollte wissen, wer darüber entscheidet, ob ein Fachplaner gebraucht wird. Bürgermeister Gerster antwortete darauf, dass dies von der Größe der Maßnahme abhänge. Gemeinderat Streicher zeigte sich verwundert, dass das Architekturbüro so kurz nach der Auf-tragsvergabe für die Planung schon Mehrkos-ten anmeldet. Bürgermeister Gerster widersprach dem. Hier würden keine Mehrkosten angemeldet, denn eventuell anfallende Fachplanungskosten seien in der Kostenschätzung mit insgesamt 700.000 € bereits enthalten gewesen. Gemeinderat Klaiber merkte an, dass seine Aussage in der letzten Gemeinderatssitzung in Bezug auf Herrn Högel im letzten Protokoll falsch wiedergegeben wurde. Dort und auch im Amtsblatt sei zu lesen gewesen, dass er gesagt habe, Herr Högel sei mit so einem Pro-jekt überfordert. Tatsächlich habe aber gesagt, dass Herr Högel zeitlich nicht in der Lage sein wird, den Kindergartenumbau zu planen. Dies möchte er gerne richtig gestellt haben. 8. Geplante Einbeziehung des Außenbe-

reichsgrundstücks Flst. Nr. 354/4 (Teil) auf der Gemarkung Oberndorf – Wald-steig in den Innenbereich zur Bebauung mit Betriebsgebäude / Aufstellung einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB (Er-gänzungssatzung)

- Beschluss zur Aufstellung der Ergän-zungssatzung „Waldsteig, Flst. Nr. 354/4 (Teil) (Aufstellungsbeschluss) mit einer örtlichen Bauvorschriftensatzung gem. § 2 Abs. 1 BauGB

- Beschluss über die Durchführung der Öfentlichkeitsbeteiligung / Behörden-anhörung gem. §§ 3 ABs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB

- Beschluss über die Kostentragung Der Gemeinderat hat die Verwaltung mit dem Erlass einer Ergänzungssatzung für eine Be-

Page 12: Nummer 5 / KW 9 · Bodensee-Linzgau Tourismus Tel. 07553-91 77 15 Schloss Salem, 88682 Salem FAX: 07553-91 77 16 ... • Notfallpraxis Friedrichshafen am Klinikum Friedrichshafen,

Herdwangen-Schönach Donnerstag, 27. Februar 2014 Seite 12

bauung des Grundstückes Flst. Nr. 354/4, Ge-markung Oberndorf beauftragt. Das Ingenieur-büro Keller hat zusammen mit der Verwaltung eine Ergänzungssatzung als Abrundungssat-zung, sowie eine örtliche Bauvorschriftensat-zung erarbeitet. Diese Satzungen lagen den Gemeinderäten als Sitzungsvorlage vor. Da das Grundstück nicht im Flächennutzungs-plan enthalten ist, sind auf Grundlage der vor-liegenden Planungen noch Abstimmungsge-spräche mit der Raumordnungsbehörde, dem Regionalverband und dem Fachbereich Um-welt beim Landratsamt vorzunehmen. Um das Verfahren zu beschleunigen, kann dies jedoch parallel zum Aufstellungs- und Auslegungsbe-schluss erfolgen. Die Kosten des Verfahrens sollen von den Ver-anlassern der Planung getragen werden. Eine entsprechende Vereinbarung ist abzuschlie-ßen. Gemeinderat Keller fragte, ob es in Waldsteig zusätzliche Möglichkeiten für weitere Ergän-zungssatzungen gibt. Bürgermeister Gerster antwortete darauf, dass die Möglichkeit weiterer Ergänzungssatzun-gen grundsätzlich gegeben ist, allerdings muss dem ein konkretes Vorhaben zugrunde liegen. Eine Ergänzungssatzung „auf Bevorratung“ sei nicht möglich. Gemeinderat Braun wollte wissen, ober der Weg zu dem überplanten Grundstück in Ge-meindeeigentum ist und die Gemeinde hier eine Räum- und Streuplicht hat. Bürgermeister Gerster erklärte, dass der Weg der Gemeinde gehöre und damit eine Räum- und Streuplicht besteht. Ein gewisser Spiel-raum sei allerdings in der Prioritäteneinstufung gegeben, in der dieser Weg in den Räum- und Streuplan aufgenommen wird. Sollte Bedarf an einem Ausbau des Weges bestehen, habe dies der Antragsteller selbst zu tragen. Da keine weiteren Fragen gestellt wurden, stellte die Verwaltung folgenden Beschluss-antrag zur Abstimmung:

1. Für den im Übersichtsplan der Sitzungs-vorlage dargestellten Bereich wird gemäß § 34 Abs. 4 Ziff. 3 BauGB in Verbindung mit § 74 LBO eine Ergän-zungssatzung mit Begründung und örtlichen Bauvorschriften aufgestellt.

a. Der von der Planung betroffenen Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Stellungnahme einzuräumen. Die berührten Träger öffentlicher Belange (Fachbehörden) werden zur Stellungnahme aufgefordert. Die Planunterlagen sind gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszu-legen.

b. Die Veranlasser tragen die Kos-ten des Verfahrens. Eine ent-sprechende Vereinbarung ist ab-zuschließen.

Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen (einstimmig)

9. Vorkaufsrechte 9.1 Gebäude-und Freiläche, Flurstück Nr. 775/2, Gemarkung Großschönach, Eulo-giusstraße, 791 m² Aus den Reihen des Gremiums ergaben sich keine Wortmeldungen. Die Verwaltung stellte folgenden Beschluss-antrag zur Abstimmung: Die Gemeinde tritt nicht in das Vorkaufsrecht ein. Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen (einstimmig) 10. Bekanntgaben 10.1 Vorkaufsrechte Nach der Veröfentlichung der Tagesordnung sind noch zwei weitere Vorkaufsrechte einge-gangen: 1. Waldläche, Flurstück Nr. 627, Gemarkung Großschönach, Dristel, 26.766 m² 2. Landwirtschafts-, Verkehrs- und Waldlä-che, Flst. Nr. 1665, Gemarkung Herdwan-gen, Mergenhalde, 60.020 m² Bürgermeister Gerster erläuterte, dass er den Sachverhalt mit Forstrevierleiter Benz bespro-chen habe. Dieser habe jedoch empfohlen nicht in diese Vorkaufsrechte einzutreten. Aus den Reihen des Gremiums ergaben sich keine Wortmeldungen, daher stellte die Ver-waltung folgenden Beschlussantrag: Die Gemeinde tritt nicht in die Vorkaufsrechte ein. Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen (einstimmig) 3. Gebäude- und Freiläche, Landwirt-schaftsläche, 2.885 m², Flurstück Nr. 63, Herrengasse 16, Gemarkung Herdwangen Nachdem dieses Vorkaufsrecht in der letzten Sitzung behandelt und vertagt wurde, erklär-te Bürgermeister Gerster, dass die Prüfung ergeben habe, dass das Grundstück für einen eventuellen Fußweg entlang des Mühlenba-ches nicht in Frage komme, da das Grundstück nicht bis zum Bach reicht. Aus diesem Grund habe er inzwischen ein Negativzeugnis aus-gestellt. Weiter könne er bekannt geben, dass der Kirchweg als solches grundbuchrechtlich eingetragen ist. 10.2 DSL-Ausbau Aftholderberg Bürgermeister Gerster gab bekannt, dass die Firma KabelBW prüft, ob die drei neuen Bau-plätze im Bereich der Ergänzungssatzung Ad-riatsweiler Breite an die vorhandene Leitung angeschlossen werden können. Außerdem habe er von der Firma Innexio das Angebot erhalten, dass Aftholderberg an die DSL-Verbindungsleitung nach Großstadel-hofen angeschlossen werden könnte, sofern im Vorfeld mindestens 25 Verträge über Haus-anschlüsse abgeschlossen werden. In diesem Fall müsste sich die Gemeinde nicht an den Kosten beteiligen. Gemeinderat Rothweiler wollte wissen, wie wahrscheinlich es ist, dass KabelBW die drei

neuen Bauplätze im Gebiet Adriatsweiler Brei-te anschließt. Bürgermeister Gerster konnte das auch nicht einschätzen. Er erinnerte daran, dass Kabel BW bereit gewesen wäre, auch den Schubertweg anzuschließen, doch hätten die Anlieger dort kein Interesse gehabt. Dies hat zur Folge, dass jetzt im Schubertweg kein Kabel liegt. Gemeinderat Rothweiler bezweifelte, dass es in der Linzgaustraße und im Schubertweg insgesamt 25 Anlieger geben wird die einen DSL-Vertrag mit der Fa. Innexio abschließen werden. Die Altersstruktur der Bewohner in diesem Bereich sei eher so, dass vermutlich nicht genügend Internetnutzer vorhanden sind. Er fragte, ob von der Eulogiusstraße ein Kabel in den Schubertweg verlegt werden könnte. Bürgermeister Gerster bejahte diese Frage, da-für würden aber Kosten in Höhe von ca. 15.000 € entstehen. Gemeinderat Klaiber schlug vor, das Interesse der Anlieger an einem DSL-Anschluss abzufragen. Bürgermeister Gerster erklärte, dass über das Amtsblatt ein Aufruf gemacht wird. Interes-senten könnten sich im Rathaus melden. Evtl. könnte auch eine Hauswurfsendung verteilt werden. Falls genügend Interessenten zusam-menkommen, wäre das Angebot der Fa. Inne-xio günstiger, denn Kabel BW verlange für den kompletten Anschluss von Linzgaustraße und Schubertweg ca. 45.000 €. Er verwies dabei auch auf die DSL-Erschließung im Stockfeld. Hier hätten die Betrofenen die Kosten auch selbst tragen müssen. Die Gemeinde konn-te die Ausbaumaßnahme von Kabel BW aus Wettbewerbsgründen nicht bezuschussen. In Aftholderberg könne man hier nicht anders verfahren. Gemeinderat Rothweiler unterstützte den Vor-schlag, das Angebot der Fa. Innexion publik zu machen. 10.3 Forstarbeiten im Bereich Forstholz Bürgermeister Gerster gab bekannt, dass die Wege im Bereich Forstholz derzeit in einem schlechten Zustand sind. Forstrevierleiter Benz habe die notwendigen Forstarbeiten nicht noch weiter hinausschieben können, da fraglich ist, ob überhaupt noch einmal über eine längere Zeit Frost zu erwarten ist. Da der Boden derzeit nicht tragfähig ist, wurden die Wege durch das Abfahren des Holzes in Mitlei-denschaft gezogen. Sobald die Forstarbeiten beendet sind, werden die Wege wieder herge-richtet. 10.4 Einladung 30 Jahre Schnellergilde des Narrenvereins Dreizipfelritter Bürgermeister Gerster teilte mit, dass der Nar-renvereins Dreizipfelritter die Gemeinderäte zum Festakt des 30-jährigen Jubiläums der Schnellergilde am 28.02.2014 um 13.00 Uhr in die Ramsberghalle nach Schönach einlädt. 11. Anfragen Es gab keine Anfragen.

Page 13: Nummer 5 / KW 9 · Bodensee-Linzgau Tourismus Tel. 07553-91 77 15 Schloss Salem, 88682 Salem FAX: 07553-91 77 16 ... • Notfallpraxis Friedrichshafen am Klinikum Friedrichshafen,

Seite 13 Donnerstag, 27. Februar 2014 Herdwangen-Schönach

Einladung Die Generalversammlung der Feuerwehrabtei-lung Herdwangen-Schönach indet am Frei-tag den 14.03.2014 um 20.00 Uhr im Gast-haus Löwen in Herdwangen statt. TAGESORDNUNG: Begrüßung Totenehrung Bericht Abt. Kommandant Bericht Schriftführer Bericht Kassierer Bericht Kassenprüfer Wahl von 2 Ausschussmitgliedern Grußworte Wünsche und Anträge Bitte um vollzähliges Erscheinen in Dienst-kleidung Mit freundlichen Grüßen Hubert Specker

Wir gratulieren unseren Jubilarinnen und Jubilaren recht herzlich! 01.03.2014 Ernst Maier Steinrennen 8 74 Jahre 06.03.2014 Reinhard Wernet Josef-Buchholz-Straße 15 75 Jahre 08.03.2014 Brigitte Ursula Prosen Josef-Buchholz-Straße 15 73 Jahre 10.03.2014 Heidi Gudrun Ziehfreund Steinrennen 59 71 Jahre 11.03.2014 Renate Scheuring Stockfeld 73 71 Jahre 12.03.2014 Emma Barbara Blender Sohl 16 81 Jahre 13.03.2014 Erich Hennigs Stockfeld 117 83 Jahre 13.03.2014 Egon Horlacher Steinrennen 3 81 Jahre

Verein zur landwirtschaft-lichen Fortbildung im Kreis Sigmaringen e.V. Der Westen der USA – vielfältige Landschaf-ten, legendäre Städte und großartige Na-turschauspiele Der Verein zur landwirtschaftlichen Fortbil-dung im Kreis Sigmaringen lädt am Dienstag, den 11. März 2014 um 13.30 Uhr in die ehema-lige Landwirtschaftsschule in Meßkirch zum traditionellen Seniorennachmittag bei Kafee und Kuchen ein.

An diesem Nachmittag wird Walter Loes von seiner Reise durch den Westen der USA berich-ten. Zu diesem sicher sehr interessanten Nach-mittag sind Mitglieder und Gäste ab dem 60. Lebensjahr herzlich eingeladen.

Schulanmeldung zum Schuljahr 2014/15 Die Anmeldung der neuen Erstklässler indet an folgenden Terminen statt: Grundschule Herdwangen Mittwoch, 19. März 2014, 15.00 - 18.00 Uhr Ramsberggrundschule Großschönach Mittwoch, 26. März 2014, 15.00 - 18.00 Uhr

gez. W. Unmuth, Schulleiter

Informationsabend am Staufer-Gymnasium Das Staufer-Gymnasium Pfullendorf lädt alle interessierten Eltern freundlich ein, die Schule und ihre Proile kennen zu lernen: Donnerstag, 20. März 2014, 20.00 Uhr Schulleitung und Kollegen führen Eltern in kleinen Gruppen durch das Haus, informieren über die Besonderheiten des Staufer-Gymna-siums und stehen selbstverständlich für Bera-tung zur Verfügung.

Termine zur Anmeldung für das Schuljahr 2014/2015 in Klassenstufe 5: Mittwoch, 26.03.2014, von 8.00 -12.00 h u. 14.00-18.00 h Donnerstag,27.03.2014, von 8.00-12.00 h u. 14.00-16.30 h Staufer-Gymnasium Pfullendorf Jakobsweg 2/1 88630 Pfullendorf

Familiensamstag auf der Furtmühle – Miteinander – Füreinander – Workcamp Ein Tag in Haus, Hof und Gelände mit prak-tischen Vorbereitung auf den Frühling, mit Mensch und Tier und Groß und Klein. Brunch und Gesprächskreis zum Mehrgenerationen-projekt von 11 bis 13 Uhr, nachmittags Müh-lencafe und Kinderprogramm von 14 bis 18 Uhr Der erste Samstag im Monat wird jetzt immer als Familiensamstag einige beson-ders nette und vergnügliche Mit-Mach-Angebote bereithalten. Das Thema wird an diesen Samstagen vorallem „Miteinander-Füreinander“ sein und nicht nur mit Ge-sprächen, sondern auch mit Programm, kleinen Projekten Spaß und Spiel erprobt. Von 11 bis 13 Uhr lädt Frau Höfer und das Team alle am Mehrgenerationenprojekt inte-ressierten älteren und jüngeren Menschen zu einem Samstags-Brunch mit Gespräch und Austausch. Frau Höfer stellt dabei die bisher ausgearbeiteten Konzepte vor und informiert über die Initiative für einen neuen Pfullen-dorfer Verein: „Miteinander-Füreinander“ Ab 14 Uhr gibt es Spiele für jung und alt in Haus, Hof und Gelände und mit den Tieren. Um 15 Uhr öfnet das Mühlencafe und lädt ein zum gemütlichen Beisammensein, bei Tee, Kaf-fee und selbstgemachtem Kuchen. Um 17:00 trefen sich alle begeisterten Sänge-rinnen und Sänger zu einer kleinen abschlie-ßenden Gesangsrunde. Alle sind herzlich eingeladen. Informationen gibt es im Büro auf der Furt-mühle telefonisch unter 07552-409756 und auf der Homepage Sie sind herzlich eingeladen zum nächsten Familiensamstag auf der Furtmühle - 1. März 2014 - ein Miteinander - Füreinan-der - Schafetag

Der BLHV informiert! Im März inden Sprechtage für alle Belange unserer Mitglieder sowie für Versicherte der SVLFG statt (Badischer Landwirtschaftlicher Hauptverband, Winterspürer Str. 17, 78333 Stockach) Mittwoch 05.03.2014 Stockach Bezirksgeschäftsstelle 08.30 - 11.30 13.30 - 15.00 Donnerstag 13.03.2014 Überlingen ( Andelshofen) Schulgebäude 09.00 - 11.30 Dienstag 25.03.2014 Pfullendorf Gasthaus Lamm 09.00 - 11.00 Mittwoch 26.03.2014 Stockach Bezirksgeschäftsstelle 08.30 - 11.30 13.30 - 15.00

Page 14: Nummer 5 / KW 9 · Bodensee-Linzgau Tourismus Tel. 07553-91 77 15 Schloss Salem, 88682 Salem FAX: 07553-91 77 16 ... • Notfallpraxis Friedrichshafen am Klinikum Friedrichshafen,

Herdwangen-Schönach Donnerstag, 27. Februar 2014 Seite 14

Mehr Information auf unserer Homepage www.furtmuehle.de FAMILIENZENTRUM FURTMÜHLE Kleinstheim Haus Furtmühle Kleinstadelhofen 11 88630 Pfullendorf Telefon 07552-409756 Fax 07552-409590

Erste Mannschaft ist in die Vorbereitung auf die Rückrunde in der Kreisliga A gestartet: Am 10.02.2014 ist die erste Mannschaft des SV Großschönach bereits wieder in die fünfwö-chige Vorbereitung auf die Rückrunde in der Kreisliga A gestartet. Im Rahmen der Vorbe-reitung sind derzeit noch folgende Vorberei-tungsspiele geplant: Samstag 01.03.2014 12:00 Uhr TSV Scheer – SVG I (in Krauchenwies)

Samstag 08.03.2014 Uhrzeit noch ofen Türk. SV Sigmaringen – SVG I

Samstag 15.03.2014 1. Punktespiel (Nachholpartie aus der Vorrunde) 14:30 Uhr SC Göggingen – SVG I Die Spielansetzungen in der Vorbereitung kön-nen eventuell kurzfristig geändert werden. Der SVG lädt alle Interessierten zu den Spie-len des SV Großschönach ein und würde sich gerade bei den Heimspielen über Ihren Besuch auf dem Sportplatz in Kleinschö-nach freuen. Integrativgruppe SVG/Lautenbach erreicht beim Hallenturnier in Bad Friedrichshall den 2. Platz Am Samstag den 08.02.2014 war die Integrativ-gruppe Behindertensport Lautenbach des SV Großschönach beim 4. Hallenturnier des FSV Friedrichshaller Sportverein, unter der Schirm-herrschaft der Special Olympics, zu Gast.

Mit vier Siegen und einer knappen Niederlage belegte das Team vom SVG/Lautenbach in die-sem Turnier einen tollen 2. Platz.

In Bad Friedrichshall waren im Einsatz: Robert Wagner, Dominik Lange, Hans Kortmann, De-niz Kohl, Florian Harpers, Stefan Koch, Tobias Brotzer, Florian Oberdorfer und Maximilian Tausendpfund.

Begleitet und lautstark unterstützt wurde die Mannschaft durch die Anwesenheit von Fami-lie Kohl, Familie Beger, Familie Koch und Ver-wandte, einem starken „Fan - Club“ aus dem Christoferus Haus und viele begeisterte Zu-schauer. Die Mannschaft bewegte sich auf und

neben dem Platz äußerst diszipliniert und war immer mit dem Willen und der Begeisterung unterwegs, ihr Spiel zu gewinnen. Mit einem imposanten Pokal und einer Urkunde ging es dann wieder Richtung Heimat.

Jetzt heißt es leißig zu trainieren, denn bereits am 22.02.2014 steht das Hallenturnier in Wil-helmsdorf an. Hier will das Team dann wieder voll angreifen. Gymnastikgruppe des SVG bietet BBP-Bauch-Beine-Po Kurs an Aktuell bietet die Gymnastikgruppe des SV Großschönach einen BBP-Bauch-Beine-Po Kurs an. Trainiert wird jeweils montags um 19:00 Uhr in der Ramsberghalle in Großschönach. Interessierte sind herzlich willkommen. Clubheim mittwochs immer geöfnet!!! Der SVG öfnet mittwochs immer ab 20:00 Uhr das Clubheim am Sportplatz in Kleinschönach. Der SV Großschönach freut sich auf Ihr Kom-men. Komplette Spielberichte und weitere Infor-mationen inden Sie auch unter www.sv-grossschoenach.de

Seniorennachmittag Die Nachbarschaftshilfe „Miteinander-Für-einander“ veranstaltet am Donnerstag, 13.03.2014 um 15:00 Uhr im Schülerbe-treuungsraum in Herdwangen einen Seni-orennachmittag zum Thema „Umgang mit Medikamenten“.

Leiten wird den Nachmittag Engelbert Sittler. Als Fachbuchautor und Lehrer für Plege- und Gesundheitsberufe hat er sich intensiv mit diesem Thema auseinandergesetzt. Er wird Ihnen interessante und vielseitige Informati-onen zum Wohle der Gesundheit geben. Be-sonders ältere und kranke Menschen müssen häuig mehrere Medikamente einnehmen über die zu wenig aufgeklärt wird. Beispiel-haft wird er einige, häuig verordnete, Medi-kamentengruppen aufgreifen und auch den allgemeinen Umgang und besonders die richtige Einnahme ansprechen. Insbesondere gibt er Informationen über die Wechsel- und Nebenwirkungen, auch in Zusammenhang mit Nahrungsmitteln und Getränken. Schon beim Richten und Vorbereiten der Wochen-dosierung geschehen sehr viele Fehler. Herr Sittler will helfen die häuigsten Fehler zu vermeiden. Ein Schwerpunkt wird auch die Krankenbeobachtung nach der Medikamen-teneinnahme sein. Er wird aber keine Infor-mationen zu einzelnen Medikamenten ge-ben, denn dafür sind der Arzt und Apotheker speziell ausgebildet.

Die Nachbarschaftshilfe freut sich auf eine zahlreiche Teilnahme bei Kafee und Kuchen. Wer weitere Informationen, Begleitung oder einen Fahrdienst benötigt soll sich bitte bis spätestens Dienstag, 11.03.1014 bei Herr Sittler unter Telefon 07552-6829 melden.

Narrenfahrplan Dreizipfelritter: Schmotziger Donnerstag 27.02.2014 4:00 Wecken durch die Schnellergilde 8:00 Narrenfrühstück Zipfelstube 9:00 Bürgermeisterabsetzung / Schülerbefreiung 13:30 Umzug von Kleinschönach zur Hal-

le und Narrenbaumsetzen anschl. Kinderball mit Programm

Dschungelparty. Das Motto des diesjährigen Kinderballs lautet „Ich bin ein Narr, holt mich hier raus“. Jedes Kind welches mit-hilft den Narrenbaum zu ziehen bekommt eine Wurst.

den ganzen Tag närrisches Treiben im Dorf

Schnellerjubiläum Freitag 28.02.2014 13:00 Uhr Zunftmeisterempfang Schneller-

Jubiläum 14:30 Uhr Jubiläumspreisschnellen für Jeder-

mann und Frau, Gaudispiele und Wintergrillen

(Anmeldung unter www.dreizipfelritter.de) Ab 20:00 Uhr Jubiläumsparty mit PS-Alex, den Jungs vom

Bodensee und DJ Jürgen Fasnachtssonntag 02.03.2014 10:00 Närrischer Frühschoppen mit Pro-

gramm reichhaltiger Mittagstisch 14:00 Kafeeklatsch 18:00 Hemedglonker Aschermittwoch, 05.03.2014 17:00 Uhr Narrenbaumumlegen, Verlosung,

Heringessen in der Zipfelstube Funkensamstag, 08.03.14 Ab 8:00 Uhr Funkenbauen mit anschließender Funkenparty im Zelt. Funkensonntag, 09.03.14 Ganztägige Bewirtung im Funkenzelt 17:00 Uhr Funkenringbarschen circa 19:15 Abbren-nen des Funkens

Herzliche Einladung zum nächsten Senioren-nachmittag am

Mittwoch, den 12. März 2014. Wir beginnen unser Zusammensein mit einem Gottesdienst um 14.00 Uhr in unserer Pfarr-kirche. Danach werden wir uns wie gewohnt guten Kuchen und Kafee im Gasthaus Löwen wieder schmecken lassen. Wir werden auch bestimmt wieder einen inter-essanten Nachmittag erleben, denn wir haben Bruder Jakobus vom Ramsberg zu uns eingela-den. Er wird uns über seine Pilgerreisen einiges zu berichten und erzählen wissen. Wir sagen

Page 15: Nummer 5 / KW 9 · Bodensee-Linzgau Tourismus Tel. 07553-91 77 15 Schloss Salem, 88682 Salem FAX: 07553-91 77 16 ... • Notfallpraxis Friedrichshafen am Klinikum Friedrichshafen,

Seite 15 Donnerstag, 27. Februar 2014 Herdwangen-Schönach

im Voraus für sein Kommen ein herzliches „Vergelt’s Gott!“ Auf ein frohes, gesundes Wiedersehen am Mittwoch, den 12. März freut sich das Team und euer Horst.

Lebens- und Arbeitsgemein-schaft Lautenbach Sonntag, 16. März 2014, 19.30 Uhr Frühlingskonzert Seminarchor Frickingen u. Lautenbacher Kam-mermusik, Irische Lieder und Musik, geistliche Chormusik Wilhelm-Meister-Saal Lautenbach, Eintritt frei Samstag, 22. März 2014, 17.00 Uhr Mit Lieb bin ich umfangen Gemeinschaftskonzert: Chor des Albert Ein-stein Gymnasiums Böblingen, Veh-Harve-norch. Föhrenbühl/Lautenbach, Glockenchor Hermannsberg, Blaskapelle Lautenbach Wilhelm-Meister-Saal Lautenbach, Eintritt frei

St. Bernhard Wald St. Antonius Großschönach St. Eulogius Aftholderberg St. Gallus Walbertsweiler St. Martin Aach-Linz St. Peter und Paul Herdwangen St. Remigius Sentenhart

Gottesdienstzeiten 01.03. – 23.03.2014 (4)

01.03. Samstag der 7. Woche im Jahreskreis14.00 Herdwangen Trauung des Paares Ursula Pittner geb.Huber und Thomas Pittner 18.00 Sentenhart Eucharistiefeier am Vorabend für die Seelsorgeeinheit18.00 Großschönach Eucharistiefeier am Vorabend

Heute und in den nächsten Tagen werden nach den Gottesdiensten Fastenkalender für 2,50 € verkauft.

02.03. 8. Sonntag im Jahreskreis9.15 Walbertsweiler Eucharistiefeier – Maria Müller u. verst.

Angeh. / Bernhard und Werner Restle, Maria Haselmaier

9.15 Herdwangen Eucharistiefeier mitgestaltet vom Nar-

renverein – Jahrtag Otto u. Frieda Osterwald10.30 Aftholderberg Eucharistiefeier – Richard und Anna

Scherer

13.00 Ruhestetten Rosenkranz

04.03. Dienstag der 8. Woche im Jahreskreis8.30 Wald Eucharistiefeier18.00 Aach-Linz Rosenkranz

05.03. Aschermittwoch9.30 Sentenhart Eucharistiefeier mit Austeilung der

Asche19.00 Wald Eucharistiefeier mit Austeilung der

Asche19.00 Aach-Linz Eucharistiefeier mit Austeilung der

Asche19.00 Herdwangen Eucharistiefeier mit Austeilung der

Asche – Emil Benkler

06.03. Donnerstag nach Aschermittwoch10.00 Wald Gottesdienst im Seniorenzentrum

St. Bernhard mit Austeilung der Asche

07.03. Freitag nach Aschermittwochab 9.00 Krankenkommunion in Herdwangen

19.00 Wald Weltgebetstag der Frauen für die

Seelsorgeeinheit, sh Info Kollekte für Weltgebetstag der Frauen-

Deutsches Komitee e.V.

08.03. Samstag nach Aschermittwochab 9.00 Krankenkommunion in Wald und Walberts-

weiler

18.00 Aftholderberg Eucharistiefeier am Vorabend für die

Seelsorgeeinheit 18.00 Großschönach Eucharistiefeier am Vorabend – Maria u.

Johann Schmid / Jahrtag Willi Siebler

09.03. Erster FastensonntagKrankenkommunion in Aach-Linz 9.15 Wald Eucharistiefeier – Josef Herbst und Soie Ostermaier / Paul Schwer / Leopold

und Olivia Restle9.15 Aach-Linz Eucharistiefeier – Elisabeth Lang u.

verst. Angeh. / Antonia Blocherer, Ka-tharina u. Emil Köhler

10.30 Sentenhart Eucharistiefeier10.30 Herdwangen Eucharistiefeier – Otto u. Luise Keller /

2. Opfer Mammert Seiberle / Marjeta u. Stefan Rudas u. verst. Angeh. / Gustav Atzenhofer u. verst. Angeh. / Gerhard u. Emma Keller / Guido Specker /

14.00 Wald Taufe des Kindes Katharina Straub14.00 Aftholderberg Taufe des Kindes Anna-Sophia Baudisch

10.03. Montag der ersten Fastenwoche15.00 Herdwangen 6. Weggottesdienst der Erstkommunion-

kinder aus Großschönach, Herdwangen

und Aftholderberg

16.30 Wald 6. Weggottesdienst der Erstkommunion-

kinder

16.30 Walbertsweiler 6. Weggottesdienst der Erstkommunion-

kinder

18.00 Großschönach Eucharistiefeier – Anton Rauch u. verst.

Angeh./ Heribert Gihr

11.03. Dienstag der ersten Fastenwoche8.30 Wald Eucharistiefeier18.00 Aach-Linz Rosenkranz18.00 Walbertsweiler Eucharistiefeier – Josef Vergut

12.03. Mittwoch der ersten Fastenwoche14.00 Herdwangen Eucharistiefeier – Frieda u. Johann

Fecht, anschließend Seniorennachmit-tag im Löwen, sh Info

16.00 Aftholderberg 6. Weggottesdienst der Erstkommunionkin-

der aus Aftholderberg und Großschö-nach

18.00 Aach-Linz Eucharistiefeier – Eugen Röck, Hilda

Fetscher

13.03. Donnerstag der ersten Fastenwoche10.00 Wald Gottesdienst im Seniorenzentrum St.

Bernhard18.00 Sentenhart Eucharistiefeier

14.03. Freitag der ersten Fastenwocheab 9.00 Krankenkommunion in den Ortteilen von

Herdwangen

17.30 Wald Rosenkranz18.00 Eucharistiefeier – zur Ehre Gottes für

die Mutter Gottes von der immerwäh-renden Hilfe

19.00 Riedetsweiler Eucharistiefeier – Maria Benkler und

verst. Angeh. der Familie Benkler-Löf-ler

15.03. Samstag der ersten Fastenwocheab 9.00 Krankenkommunion in Aftholderberg,

Großschönach und den Ortsteilen

18.00 Sentenhart Eucharistiefeier am Vorabend18.00 Herdwangen Eucharistiefeier am Vorabend – Franz

Specker, Hildegard Amann u. verst. An-geh. / Richard Saub / Ludwig Schnei-der, Gottfried u. Elsa Löhle u. Sohn Gottfried u. verst. Angeh. / Jahrtag Pe-ter Brehm

16.03. Zweiter Fastensonntag9.15 Walbertsweiler Eucharistiefeier – Theodor Merk / Verst.

der Familie Wilhelm und Maria Krall und verst. Angeh. der Familie Hummle und Kinderkirche

9.15 Aach-Linz Eucharistiefeier – Sarah Scheuble u.

Page 16: Nummer 5 / KW 9 · Bodensee-Linzgau Tourismus Tel. 07553-91 77 15 Schloss Salem, 88682 Salem FAX: 07553-91 77 16 ... • Notfallpraxis Friedrichshafen am Klinikum Friedrichshafen,

Herdwangen-Schönach Donnerstag, 27. Februar 2014 Seite 16

Verst. der Familie Freudemann-Ferrari / 2. Opfer Karoline Schraudolf / Karl, Oli-va und Siegfried Mattes und Reinhold Gornek

10.00 Wald Gottesdienst im Seniorenzentrum St.

Bernhard mit Krankensalbung10.30 Aftholderberg Eucharistiefeier für die Seelsorgeein-

heit10.30 Großschönach Eucharistiefeier – Erna Eppinger, Hugo

u. Joseine Schmid, Hugo u. Emma Klaiber, Theresia u. Fridolin Walk, Emil Möhrle

14.00 Herdwangen Taufe des Kindes Lius Joos

17.03. Montag der zweiten Fastenwoche15.00 Großschönach 7. Weggottesdienst der Erstkommunion-

kinder aus Herdwangen, Aach-Linz und

Großschönach

16.30 Walbertsweiler 7. Weggottesdienst der Erstkommunionkin-

der aus Wald, Walbertsweiler und Senten-

hart

19.00 Taisersdorf Eucharistiefeier – Manfred Wegele

18.03. Dienstag der zweiten Fastenwoche8.30 Wald Eucharistiefeier9.30 ökumenischer Schulgottesdienst der

Grundschule14.00 Eucharistiefeier, anschließend Vortrag (Altenwerk und Frauenarbeit)18.00 Aach-Linz Rosenkranz

19.03. Mittwoch Hl. Josef, Bräutigam der Gottesmutter Maria

16.00 Aftholderberg 7. Weggottesdienst der Erstkommunion-

kinder aus Aftholderberg und Großschö-

nach

18.00 Aach-Linz Eucharistiefeier – Blanda Ritter18.00 Herdwangen Eucharistiefeier – Karl Nothhelfer u.

verst. Angeh.

20.03. Donnerstag der zweiten Fastenwoche10.00 Wald Gottesdienst im Seniorenzentrum St.

Bernhard18.00 Sentenhart Eucharistiefeier – Thomas Frei u. verst.

Angeh.18.00 Sohl Patrozinium Hl. Josef Eucharistiefeier – Josef, Joseine u.

Theodor Blender, Joseine Reichle, Heinrich Kohler, Emma Benkler, Ilse u. Johann Widemann

21.03. Freitag der zweiten Fastenwoche17.30 Wald Rosenkranz18.00 Eucharistiefeier19.00 Glashütte Patrozinium Hl. Josef Eucharistiefeier – Josef Riedmüller /

Anna Handgrad / Erwin Müller / Agnes und Agathe Müller u. verst. Angeh. / Erna Buck, Rosa, Karl und Bernhard

Sicka und Gerda Sicka

22.03. Samstag der zweiten Fastenwoche18.00 Aftholderberg Eucharistiefeier am Vorabend18.00 Großschönach Eucharistiefeier am Vorabend – Maria

u. Eduard Hornstein u. verst. Angeh.

23.03. Dritter Fastensonntag9.15 Wald

Eucharistiefeier – Alfons und Frida Heim / Fridolin und Theresia Ritter / Ida Herburger

und Kinderkirche, sh Info9.15 Aach-Linz Eucharistiefeier für die Seelsorgeein-

heit10.30 Sentenhart Eucharistiefeier10.30 Herdwangen Eucharistiefeier – Otto u. Anna Löhle

u. Sohn Otto, Josef u. Soie Schmid u. verst. Angeh. / Peter Brehm

Gottesdienstzeiten im ZDFSo. 02.03. 9.30 Uhr St. Nepomuk Steinfurt (rk)So. 09.03. 9.30 Uhr Martin-Luther-King-Kirche Hürth (ev)So. 16.03. 9.30 Uhr Wien (rk)So. 23.03. 9.30 Uhr Apostelkirche Münster (ev)

Unsere Öfnungszeiten:Wald: Tel. 07578/634 Fax: 07578/1785Montag, Dienstag 10.00 - 11.30 Uhr (Frau Heim)Freitag 16.00 - 18.00 Uhr (Frau Heim)Herdwangen: Tel. 07557/240 Fax 07557/1640Freitag 08.00 - 10.00 Uhr (Frau Hübschle)Aach-Linz: Tel. und Fax: 07552/8173Freitag 10.30 - 12.30 Uhr (Frau Hübschle)E-Mail-Adressen: Frau Heim: [email protected] Hübschle: [email protected]: www.kath-wald.de

Wegen Urlaub und Fortbildung von Frau Hübschle sind die Pfarrbüro´s in Herdwan-gen und Aach-Linz,vom 03. - 14. März 2014 geschlossen.

Das Seelsorgeteam:Leiter Pfarrer Maurer Pfarrhaus WaldSprechzeit nach Vereinbarung T e l . 07578/634Kooperator Pfarrer Huber Herdwangen Sprechzeit nach Vereinbarung T e l . 07557/240Diakon Lernhart Wald Tel.07578/2800Gemeinderef. E. König Aftholderberg Tel. 07552/7595

Verwaltungsbeauftragter:Anton Meßmer Tel. 0171/56 25 227Anwesenheit im Pfarrbüro Wald:Mittwoch 9.00 Uhr – 12.00 [email protected]

Frauengemeinschaft Herdwangen Generalversammlung am 12.02.14 Die 1. Vorsitzende Gertrud Schmid begrüßte die zahlreich erschienen Frauen sowie Pfarrer Meinrad Huber. Nach ein paar einstimmenden Gedanken und einem Lied wurde durch Ger-trud Schmid der Jahresbericht vorgelesen. Kas-siererin Bettina Waibel erstattete Bericht zur Kasse bevor die gesamte Vorstandschaft durch die Mitglieder entlastet wurde. Nach einer kurzen Pause stand die Wahl der gesamten Vorstandschaft auf dem Programm. Pfarrer Huber leitete souverän die Wahl, welche geheim durchgeführt wurde. Rita Böhringer wurde als 1. Vorsitzende und Mika Sebastiani als Stellvertreterin gewählt. Das Amt der Kassiere-rin übernimmt weiterhin Bettina Waibel. Schrift-führerin ist Heike Haug. Hildegard Ehrmann und Gisela Wetzel wurden als Beisitzer gewählt. So-mit konnten seit einigen Jahren mal wieder alle Posten in der Vorstandschaft besetzt werden. Im Anschluss an die Wahlen bat die neue Vor-sitzende Rita Böhringer die Mitglieder um tatkräftige Unterstützung der neu gewählten Vorstandschaft in den kommenden 4 Jahren.

Weltgebetstag der Frauen Wir nehmen an der gemeinsamen Feier des Weltgebetstages der Frauen am 07.03.14 um 19.00 Uhr in Wald teil. Trefpunkt zur Bildung von Fahrgemeinschaften ist um 18.30 Uhr hin-term Rathaus.

Evangelische Kirchengemeinde Pfullendorf Gottesdienste März Monatsspruch für März 2014 Jesus Christus spricht: Daran werden alle er-kennen, dass ihr meine Jünger seid: wenn ihr einander liebt. Joh 13,35 Sonntag, 02. MärzEstomihi 10.00 Uhr, Gottesdienst mit Abendmahl

und Posaunenchor Prädikantin Karin Fischer

18.00 Uhr Gottesdienst in der Kapelle in Ruschweiler „Liebeslieder in der Kirche“ Gottesdienstteam Ruschweiler

Page 17: Nummer 5 / KW 9 · Bodensee-Linzgau Tourismus Tel. 07553-91 77 15 Schloss Salem, 88682 Salem FAX: 07553-91 77 16 ... • Notfallpraxis Friedrichshafen am Klinikum Friedrichshafen,

Seite 17 Donnerstag, 27. Februar 2014 Herdwangen-Schönach

Donnerstag, 06. März 19.00 Uhr Ökumenischer Taizè Gottesdienst Betesda Kapelle im Krankenhaus Gemeindediakonin Tina Boy und Gemeindeassistent Sebastian Kraft Freitag, 07. März 19.00 Uhr Weltgebetstag „Ägypten“

St. Jakobus Frauen der Pfullendorfer Kirchen-gemeinden laden ein.

Samstag, 08. März 18.30 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl

Betesda Kapelle im Krankenhaus Pfarrer i.R. Jan Eckhof

Sonntag, 09. März Invocavit 10.00 Uhr, Gottesdienst„Geiz ist Geil“

Pfarrer R. Jan Eckhof Predigttext: Jak 1,12-18

Ansprechpartner

für seelsorgerliche Notsituationen, Krankenabendmahle und Beerdigungen Pfarrer Hans Wirkner, Tel. 07552/8163 In der Zeit vom 1. bis 08. März, Pfarrer i.R. Hermann Billmann, Tel. 07552/9358888 Kontaktmöglichkeiten Evangelisches Pfarramt Pfarrer Hans Wirkner Melanchthonweg 3, 88630 Pfullendorf Telefon: 07552/8163, Fax: 07552/8462 eMail (persönlich, seelsorgerlich): [email protected] eMail Kirchengemeinde allgemein: [email protected] Gemeindediakonin Tina Boy Melanchthonweg 3, 88630 Pfullendorf Telefon: 07552 9339926 eMail: [email protected]

Sekretärin: Birgit Spähler Pfarramtsbüro: Melanchthonweg 3 Bürozeiten: Dienstag, Mittwoch und Freitag jeweils von 9-11 Uhr und Donnerstag von 16-19 Uhr. Telefon: 07552/81 63, Fax: 07552/8462 Das Büro der Evang. Kirchengemeinde ist in der Zeit vom 27. Februar bis einschl. 6. März geschlossen. eMail: [email protected]

Fahrt zum Bodenseekirchentag Vom 16. bis zum 18. Mai indet der Internatio-nale Ökumenische Kirchentag in St. Gallen statt. Dort werden der „Markt der Möglichkeiten“, Workshops, Vorträge, Ausstellungen und Po-dien zu verschiedensten religiösen und kirch-lichen Themen angeboten. Auch, wie Christen ihre Verantwortung gegenüber der Gesellschaft wahrnehmen können, wird diskutiert werden. Dieses und vieles mehr sehen Interessierte auf www.bodensee-kirchentag.ch oder im Pro-grammheft bei den Pfarrämtern. Die Evangeli-sche Erwachsenenbildung des Kirchenbezirks bietet am Samstag eine Busfahrt nach St. Gallen an. Die Fahrt startet um 07.40 Uhr in Salem, hält um 8.00 Uhr in Überlingen, fährt um 8.15 Uhr durch Ludwigshafen und wird gegen 10 Uhr in St. Gallen sein. Die Rückfahrt beginnt um 22 Uhr in St. Gallen. Der Fahrpreis beträgt € 19 pro Per-son. Interessierte erhalten genauere Auskünfte und können sich bis Ende März anmelden bei der Evangelischen Erwachsenenbildung, Büro in Überlingen, Telefon 07551-95 37-32 oder per Mail [email protected]. in Bambergen im Freizeitheim Lindenwiese Tel. 07551 9891 121 Pastor Thomas Dauwalter Tel. 07551 9891 122 Pastor Daniel Plessing

Sonntag 10.30 Uhr Gottesdienst mit Kleinkindbetreu-ung von 1 – 3 Jahre ab 10.15 Uhr „Volle Kanne“ Kinderprogramm von 4 – 12 Jahre ab 10.30 Uhr „Brunch & Bible-Programm“ für Teenies ab 12 Jahre 14.00 – 17.00 Uhr Ofenes Haus zum Kafee-trinken und Informieren in der Cafeteria. Wech-selnde Bilderausstellungen in der Cafeteria. Mittwoch 18.30 Uhr Teenieclub U 16 ab 12 Jahre. Info unter Tel. 07551/9891122 Freitag 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr (außer Schulferien) Krabbelgruppe Sonnenschein für Eltern mit Kindern 0 – 3 Jahre. Info unter 07556/966080, Silke Großner 20.00 Uhr Jugendgruppe. Info unter www.jugi.Lindenwiese.de oder Tel. 07551/9891122 Royal-Ranger-Pfadindergruppen für Jungen und Mädchen ab 6 Jahre, freitags 17 – 19 Uhr während der Schulzeit. Vorabinfo bei Pastor Daniel Plessing oder Dani-el Baltrusch Tel. 07771/920 596 Unsere Veranstaltungen sind ofen für alle. Wir freuen uns auf Sie! Schauen Sie dochmal

vorbei im Original oder auf der Internetseite

www.lindenwiese.de . Dort inden Sie weitere

Infos oder Sie nutzen eine der angegebenen Telefonkontakte.

Veranstaltungskalender März 2014 Datum Wochentag Zeit Veranstaltung Ort 1.3.14 Samstag 10:00 Uhr Närrisches Sauschwänzle-Essen Salem beim Fischerverein Salem e.V. im Fischerheim am Schlosssee 19:31 Uhr Traditionelle Narrenschau in Mimmenhausen Salem, im DGH in Salem-Mimmenhausen 20:00 Uhr Turnerball in Grasbeuren Salem, im DGH in Salem-Grasbeuren 2.3.14 Sonntag 10:00 Uhr Schwedenmarkt in Salem Beuren ... in der Betenbrunner Str., im Eggenried und am Dorfgemeinschaftshaus Salem-Beuren 14:01 Uhr Winkelfest im „Sauwinkel“ zu Mimmenhausen Salem-Mimmenhausen 19:30 Uhr Bunter Abend - Narrenverein Aftholderberg Herdwangen-Schönach, im Gasthaus Frieden in Aftholderberg Wies‘n Gaudi - Narrenverein Frickingen Frickingen, Graf-Burchard-Halle 3.3.14 (Rosen) Montag Rosenmontag Oldienight Daisendorf, in der Gildebar 9:00 Uhr Großer Floh- und Krämermarkt in Neufrach Salem-Neufrach 9:00 Uhr 58. Traditioneller Männerfrühschoppen des Narrenverein Salem Salem, in der Turnhalle bei der Förderschule, Salem-Stefansfeld 17:00 Uhr Aktuelles aus der Bütt - Narrenverein Weildorf Salem, im DGH in Salem-Weildorf 17:00 Uhr Aprés-Umzugsparty mit Verlosung Veranstaltet vom Narrenverein Wolkenschieber Heiligenberg, im Sennhof am Schloss 20:00 Uhr 2. Bürgerball - Narrenverein Eselohren Herdwangen Herdwangen-Schönach, Bundschuhhalle

Page 18: Nummer 5 / KW 9 · Bodensee-Linzgau Tourismus Tel. 07553-91 77 15 Schloss Salem, 88682 Salem FAX: 07553-91 77 16 ... • Notfallpraxis Friedrichshafen am Klinikum Friedrichshafen,

Herdwangen-Schönach Donnerstag, 27. Februar 2014 Seite 18

4.3.14 Dienstag 20:00 Uhr Zunftball mit Fasnachtsbeerdigung Heiligenberg, Narrenverein Wolkenschieber Heiligenberg im Ristorante Ambiente Da Pino 9.3.14 Sonntag Funkenabbrennen in Daisendorf Daisendorf, der genaue Ort wird im Mitteilungsblatt bekannt gegeben Funkenabbrennen in Frickingen, Altheim und Leustetten Frickingen, Altheim und Leustetten Funkenabbrennen in Aftholderberg, Aftholderberg, Großschönach und Herdwangen Großschönach und Herdwangen 19:00 Uhr Funkenabbrennen in Steigen, auf der Amalienhöhe, in in der Gemeinde Heiligenberg Wintersulgen, in Heiligenholz und in Echbeck 19:00 Uhr Funkenabbrennen in allen Salemer Teilorten Salem, in allenTeilorten 14.3.14 Freitag 12:30 Uhr Besichtigungsfahrt nach Eigeltingen „Bonbonherstellung hautnah - süß & lecker Veranstaltet vom Landfrauenverein Salemertal Eigeltingen 20:00 Uhr Das Kulturforum Salem präsentiert: Salem, Musikkabarett „Jagdlust! - Kernölamazonen“ im Prinz-Max-Saal in Salem-Neufrach 15.3.14 Samstag 20:00 Uhr Der Owinger Kulturkreis präsentiert: Kabarett Owingen „Ich bin durch...auch als Merkel-Double“ mit Marianne Schätzle Neue Gerbe in Owingen-Billaingen 16.3.14 Sonntag 17:00 Uhr Brassurround - Konzert des Blechbläsertentett der Hochschule für Musik in Karlsruhe. Klangkunst & Virtuosität Daisendorf, im Bürgersaal 21.3.14 Freitag 19:30 Uhr Lesung des Linzgau Literatur Vereins Frickingen, mit Dorothea Neukirchen Altes Schulhaus in Frickingen-Leustetten22.3.14 Samstag 17:00 Uhr Begegnungskonzert, Alte und neue Liebeslieder Herdwangen-Schönach, Dorfgemeinschaft Lautenbach Wilhelm-Meister-Saal in Lautenbach 19:30 Uhr Operngala - Opernchöre-Konzert Die schönsten und bekanntesten Opernchöre mit Solisten und Salem, Klavierbegleitung. Veranstaltet von: Kleine Oper am See e.V. Prinz-Max-Saal in Salem- Neufrach 23.3.14 Sonntag Konzert der Musikschule Salem Salem, Dorfgemeinschaftshaus Salem-Weildorf 28.3.14 Freitag 20:15 Uhr Filmauslese im Lagerhäusle Frickingen „Alles für meinen Vater“ Lagerhäusle in Frickingen-Altheim 29.3.14 Samstag 20:00 Uhr Konzert „Abend der Lieder“ Herdwangen-Schönach, Gesangverein Sängerlust / Kirchenchöre Ramsberghalle in Großschönach 20:00 Uhr Frühlingszauber der Blasmusik Musikverein Altheim Frickingen, Graf-Burchard-Halle 20:00 Uhr Das Kulturforum Salem präsentiert: Musikkabarett Salem, Galerie von Reck‘s Hotel- „Das halbnackte Grausen“ - Daniel Helfrich Restaurant in Salem-Mimmenhausen Von Bis Kloster und Schloss Salem im Winter Ort 02.11.13 31.03.14 öfentliche Führung im Schloss Salem (Münster mit Chorgestühl, Kreuzgang und Bibliothek) - jeden Sonntag um 15:00 Uhr Dauer ca. 1 Stunde, keine Anmeldung erforderlich, Salem, vor dem Münster im Trefpunkt vor dem Münster Schloss Salem

Von Bis Ausstellungen Ort seit 07.9.13 „40 Jahre Frickingen - Eine Erfolgsgeschichte“ Frickingen, Rathaus Fotoausstellung während der Öfnungszeiten Ständige Ausstellungen Ort AllerArt Kunst & Werk Heiligenberg, Am Sennhof Atelier Herbert Stehle, Besuch nach Voranmeldung Tel. 07554/8549 Heiligenberg-Steigen, Mühlenweg 21Galerie Booss, Skulpturen und Bilder Besuch nach Voranmeldung Tel. 07552/400825 Heiligenberg, Gewerbestr. 7 „Goldschmiede im Schopf“, Gerd-Ulrich Schubert, Besuch nach Vereinbarung Tel.07554/989620 Heiligenberg, Oberrehna 3 „Kleine Galerie Ariadne“ Besuch nach Voranmeldung Tel. 07554/8901 Heiligenberg, Pfullendorfer Str. 7 Kunsthalle Kleinschönach „Arbeitende Atelier´s“ Besuch nach Voranmeldung möglich Tel. 07552/409943 od.-5831 Herdwangen-Schönach, Waldhofstraße 19

Geschäftsstelle des BLT über Fasnachtstage geschlossen Wie zahlreiche andere Touristinformationen am See wird auch der Bodensee Linzgau Tou-rismus e.V. seine Geschäftsstelle im Unteren Tor des Schlosses Salem über die närrischen Tage vom 27.Februar bis 4. März schließen. Ab Aschermittwoch sind die Mitarbeiter wieder zu den regulären Öfnungszeiten er-reichbar.

Page 19: Nummer 5 / KW 9 · Bodensee-Linzgau Tourismus Tel. 07553-91 77 15 Schloss Salem, 88682 Salem FAX: 07553-91 77 16 ... • Notfallpraxis Friedrichshafen am Klinikum Friedrichshafen,

Seite 19 Donnerstag, 27. Februar 2014 Herdwangen-Schönach

Zukunft der Jugendarbeit – Landrat ruft zur Beteiligung auf Der Kreisjugendring Sigmaringen führt zu-sammen mit der Kinder- und Jugendagen-tur „ju-max“ vom 18. Februar bis 31. März eine Online-Umfrage zum Thema „Zukunft

der Jugendarbeit im Landkreis Sigmaringen“ durch. Alle in den Vereinen im Landkreis ehrenamtlich tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, z.B. Jugendleiter, Trainer, Vor-stände, usw., sind aufgerufen, sich an dieser Umfrage unter www.kjr-sigmaringen.de/umfragezu beteiligen. Im vergangenen Jahr trafen sich ehrenamtli-che Vertreter der Jugendverbände auf Einla-dung von Landrat Dirk Gaerte zu einem Ziel-gruppengespräch, um über die Jugendarbeit in den Vereinen zu reden. Es wurde unter an-derem über die Themen Kooperation der Ver-eine untereinander, Spannungsfeld Schule und Vereine, Öfentlichkeitsarbeit der Vereine und die Anerkennung von ehrenamtlicher Tätigkeit diskutiert. Der Kreisjugendring hat anhand dieser The-men, gemeinsam mit der Kinder- und Ju-gendagentur, eine Online-Umfrage erarbeitet, um die ehrenamtlich Tätigen in den Vereinen und Verbänden mit in die Weiterentwicklung der Jugendarbeit einzubinden. Vertreter des Kreisjugendrings und der „ju-max“ trafen sich am vergangenen Montag mit Landrat Gaerte, um ihm die Umfrage vorzustellen. Der Land-rat wurde mit modernster Technik überrascht und konnte Vorort an der Online-Umfrage auf einem Tablet-PC teilnehmen. „Die Fragen sind sehr detailliert und gut überlegt – ich bin mal gespannt auf die Auswertung“ so Gaerte. Die Ergebnisse sollen Erkenntnisse darüber bringen, was die Vereine vor Ort brauchen und wo sie gezielt unterstützt werden können. Der Kreisjugendring hoft auf eine starke Betei-ligung. Unter allen Teilnehmern werden 100 Freikarten für das Naturtheater Waldbühne Sigmaringendorf verlost. Nach der Auswertung werden die Ergebnisse dann Ende April veröfentlicht. Unter anderem werden sie im Jugendhilfeausschuss und einer Bürgermeisterversammlung vorgestellt. Der Kreisjugendring plant außerdem eine Informa-tionsveranstaltung zur Kreistagswahl, auf der die Ergebnisse der Umfrage ebenfalls Thema sein werden.

Öfnungszeiten der Entsor-gungsanlage Ringgenbach während der Fasnetszeit Die Kreisabfallwirtschaft teilt mit, dass die Ent-sorgungsanlage in Ringgenbach mit Abfallum-ladestation, Recyclingstation und Grünkom-postanlage am Schmotzigen Donnerstag den 27. Februar und am Rosenmontag den 03. März 2014 jeweils nachmittags geschlos-sen bleibt.

Ansonsten sind Anlieferungen zu den üblichen Öfnungszeiten möglich. Montag – Donnerstag 8:00 – 12:00 und 13:00 – 16:30 Uhr Freitag 8:00 – 12:00 und 13:00 – 17:00 Uhr Samstag 9:00 – 12: 00 Uhr Für Fragen steht Ihnen Herr Volker Riester, Tel. 07571/102-6608 oder Frau Nadine Steinhart, Tel. 07571/102-6607 zur Verfügung. Kreisabfallwirtschaft Sigmaringen

Neuer Vorbereitungskurs für Tagesmütter/ -väter im Land-kreis Sigmaringen Die Koordinierungsstelle für Tageseltern, Bahn-hofstr. 3 in Sigmaringen führt in Kooperation mit dem Landkreis Sigmaringen einen Quali-izierungslehrgang für Interessierte durch, die gerne als Tagesplegeperson arbeiten möch-ten und eine Tagesplegeerlaubnis erhalten wollen. Im zweiwöchigen Vorbereitungskurs erhalten die Teilnehmer/Innen Informationen über die Grundlagen aus der Kindertagesplege. Der Kurs beginnt am Montag, 14. bis Freitag 25. Juli 2014, jeweils vormittags von 9.00 Uhr bis 11.30 Uhr. Parallel zum Kurs indet bei Bedarf eine kostenlose Kinderbetreuung statt. Der Vorbereitungskurs selbst kostet 40,- €. Anmel-deschluss ist Freitag, 17. Mai 2014. Weitere Informationen zur Qualiizierung kön-nen unter Tel. 07571 681163 bei der Koordinie-rungsstelle für Tageseltern, Frau Hanschke und Frau Keller erhalten werden. Die Bürozeiten der Koordinierungsstelle sind Mo., Di. und Do. von 9.30 Uhr bis 12.30 Uhr und Mi. von 13.30 bis 15.30 Uhr. Erste Informationen erhalten Sie unter www.frauen-begegnungs-zentrum.de oder Aus-künfte über die Voraussetzungen für die Tätig-keit als Kindertagesplegeperson bei der Fach-stelle für Kindertagesplege Ingrid Höfer, Tel. 07571 102-4258 im Landratsamt Sigmaringen.

Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH, BodenseeAIRea:

Karriere-Dinner für zukünftige Fachkräfte Der von der Wirtschaftsförderung Bodensee-

kreis (WFB) organisierte Luft- und Raumfahrt-

cluster BodenseeAIRea, ein Zusammenschluss

von 30 Luft- und Raumfahrt-unternehmen,

veranstaltet im April zum zweiten Mal das

Event AIRstudent. Dazu werden über 100 Luft-

und Raumfahrtinteressierte Studierende aus

ganz Deutschland erwartet. Zudem wird Bo-

denseeAIRea auf der AERO mit einem Gemein-

schafts-Messestand vertreten sein. Unter-

nehmen, die an künftigen hochqualiizierten

Fachkräften interessiert sind, haben noch die

Möglichkeit, bei dem Programmpunkt „Karri-

ere-Dinner“ dabei zu sein. Vom 07. – 09. April 2014 indet zum zweiten Mal AIRstudent statt. Das ist eine Kombination aus Fachkongress, Karrieremesse und Studien-reise für Studierende der Luft- und Raumfahrt aus ganz Deutschland. Das Programm dieses einzigartigen Events enthält neben Future-Workshops, Unternehmenseinblicken und einer Fact-Finding-Tour zur Luft- und Raum-fahrtgeschichte der Region vielfältigen Mög-lichkeiten zum Kontaktaufbau und Austausch zwischen Unternehmen und Studierenden. Das Programm-Highlight aber ist das Karriere-Dinner am Abend des 7. Aprils im Zeppelin Hangar. Für Unternehmensvertreter aus der Region sind hier noch wenige Plätze frei. Die Teilnehmer erwartet ein 4-Gang-Menü, bei dem pro Gang die Unternehmensvertreter die Tische wechseln, wodurch für die Unterneh-mensvertreter und Studierenden die Chance auf einen abwechslungsreichen Abend mit vielen persönlichen Gesprächen besteht. „Das ist besonders für weniger bekannte Unter-nehmen eine hervorragende Gelegenheit, dem Unternehmen ein Gesicht zu geben und potentiellen Mitarbeitern das Unternehmen schmackhaft zu machen“, resümiert Benedikt Otte, Geschäftsführer der WFB. Interessierte Unternehmen im Bodenseekreis haben die Möglichkeit an diesem Karriere-Dinner teilzu-nehmen und den persönlichen Kontakt zu den Studierenden und potenziellen neuen Mitar-beitern herzustellen. Wie erfolgreich die Veranstaltung im vergan-genen Jahr war, zeigt sich auch daran, dass bei der zweiten Aulage von AIRstudent wieder alle bisher beteiligten Unternehmen und Part-ner dabei sind. Sie werden zu über 100 Studie-renden aus sechs technischen Universitäten und Hochschulen Kontakt bekommen. Weitere Informationen erhalten Sie von: Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH Geschäftsführer Benedikt Otte Leutholdstraße 30 88045 Friedrichshafen Telefon: 07541 385880 Telefax: 07541 3858833 E-Mail: [email protected] Internet: http://www.wf-bodenseekreis.de

Ende des redaktionellen Teils

Page 20: Nummer 5 / KW 9 · Bodensee-Linzgau Tourismus Tel. 07553-91 77 15 Schloss Salem, 88682 Salem FAX: 07553-91 77 16 ... • Notfallpraxis Friedrichshafen am Klinikum Friedrichshafen,

    Verlag und Anzeigen: Meßkircher Straße 45, 78333 Stockach

Tel. 0 77 71 / 93 17 - 11, Fax 0 77 71 / 93 17 - 40

[email protected]

Lassen Sie sich von unserem Online-Kalkulator überzeugen!

Anzeige

direkt buchen –

Preis direkt berechnen!

Reinklicken

lohnt sich!

Kombinationen

Mehrfach-

schaltung

Nachbarorte

Gestaltungs-

Service

www.primo-stockach.de

Überraschend gut!Online in wenigen Schritten Anzeige buchen und gleich den Preis berechnen!

Übersichtlich und kinderleicht

Einfach und in wenigen Schritten

Ihre Anzeige buchen, Anzeigen-

format sowie Verbreitungsgebiet

auswählen und Ihr Anzeigenpreis

wird direkt online berechnet.

Alle Ausgaben, Nachbarorte

und Kombinationsmöglichkeiten

werden sofort angezeigt.

Page 21: Nummer 5 / KW 9 · Bodensee-Linzgau Tourismus Tel. 07553-91 77 15 Schloss Salem, 88682 Salem FAX: 07553-91 77 16 ... • Notfallpraxis Friedrichshafen am Klinikum Friedrichshafen,
Page 22: Nummer 5 / KW 9 · Bodensee-Linzgau Tourismus Tel. 07553-91 77 15 Schloss Salem, 88682 Salem FAX: 07553-91 77 16 ... • Notfallpraxis Friedrichshafen am Klinikum Friedrichshafen,
Page 23: Nummer 5 / KW 9 · Bodensee-Linzgau Tourismus Tel. 07553-91 77 15 Schloss Salem, 88682 Salem FAX: 07553-91 77 16 ... • Notfallpraxis Friedrichshafen am Klinikum Friedrichshafen,

DeLonghi - Saeco - Jura - Solis 1a Kaffee-Werkstatt seit über 25 JahrenReparatur/Hol-Service/Kaffeeverkauf: Caffè Crema +Zubehör Pflegemittel

Radolfzell, Ben Niesen, Tel. 01 71 - 3 42 82 84

Verstopft ? dann ... Rohrwurm©

Bodenseekreis

Tag u.Nacht / Sonn- u. FeiertagKanal TV-Rohrreinigung � Dichtheitsprüfung

Auto 0171/3235255 oder Tel. 07555/92 99 30Bodenseekreis

Katze in Herdwangen vermisst!Schwarze Katze (weiße Markierungen an Stirn, Bauch und

Pfoten), ca. 6 Monate alt, seit 8. Feb. vermisst. Für

Informationen wären wir sehr dankbar. Tel. 07557/7299999

Landwirtschaftliche Nutzflächezu verpachten, 1,5 ha im oberen Linzgau.

Zuschriften bitte unter Chiffre 3768106 an Primo Verlag,

Postfach 1254, 78329 Stockach

Page 24: Nummer 5 / KW 9 · Bodensee-Linzgau Tourismus Tel. 07553-91 77 15 Schloss Salem, 88682 Salem FAX: 07553-91 77 16 ... • Notfallpraxis Friedrichshafen am Klinikum Friedrichshafen,

Betreuung für Ferienhaus in Herdwangen gesucht

Suchen für unser Ferienhaus (Stockfeld) eine Betreuung für Schlüsselübergabe und Endreinigung auf 450,-/Basis.

Tel.. 0 74 35 / 2 54 01 68 oder 01 77 / 7 75 03 00

Kundalini-YogaKundalini-Yoga hilft uns durch einfache und dynamische Übungen unseren Körper zu kräftigen, Verspannungen zu lösen und unser eigenes Wohlbefinden zu stärken.

Durch verschiedene Atemtechniken und Handhaltungen gelangen wir zu mehr Gesundheit, Lebensfreude und

Selbstvertrauen, so dass wir dem Alltagsstress gelassener begegnen können.

Kursbeginn: Donnerstag, 13.03.2014, 09.00 - 10.30 Uhr

oder 19.30 - 21.00 Uhr im Bürgersaal in Herdwangen,

Kursgebühr: 90,- EUR / 10 Termine

Anmeldung und Info bei: Cordula Schneider, Tel. 0 75 57 / 5 91

Terrassendach + CarportMehrfach - Nutzung mit

Indach-System

Photovoltaik88634 Herdwangen-Schönach � Im Branden 12

Tel. 07557 - 85 98 � www.metallgestaltung-atzenhofer.de

PV-

Module-

Indach-