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NURSING data GROBKONZEPT und Kodierungsrichtlinien Institut für Gesundheit und Ökonomie (ISE) Chemin du Croset 7, 1024 Ecublens Herausgeber: Bundesamt für Statistik, BFS Bundesamt für Gesundheit, BAG Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und - direktoren, GDK Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner, SBK Schweizerische Vereinigung der Pflegedienstleiterinnen und -leiter, SVPL Schweizerische Konferenz Pflegebildungen im Tertiärbereich, SKP Die Spitäler der Schweiz, H+

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NURSING data GROBKONZEPT

und Kodierungsrichtlinien

Institut für Gesundheit und Ökonomie (ISE)

Chemin du Croset 7, 1024 Ecublens

Herausgeber:

Bundesamt für Statistik, BFS

Bundesamt für Gesundheit, BAG

Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren, GDK

Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner, SBK

Schweizerische Vereinigung der Pflegedienstleiterinnen und -leiter, SVPL

Schweizerische Konferenz Pflegebildungen im Tertiärbereich, SKP

Die Spitäler der Schweiz, H+

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NURSING data – Grobkonzept 2

Die Urheberrechte am Pflegeinformationssystem NURSING data liegen bei den Herausgebern. Die nichtkommerzielle, dem Zweck (insbesondere dem Forschungszweck) des Systems entsprechende Nutzung ist frei. Jegliche kommerzielle Nutzung ist kostenpflichtig und untersteht der Einwilligung der Urheberrechtsinhaber. Einwilligungspflichtig ist ebenfalls die Weiterent-wicklung des Systems.

Deutsche Übersetzung : Claudia Mozaffari

Ecublens, Juni 2006

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NURSING data – Grobkonzept 3

Inhaltsverzeichnis

INHALTSVERZEICHNIS ....................................................................................... 3

EINLEITUNG ....................................................................................................... 5

1. DAS NURSING DATA PROJEKT.................................................................... 7

2. WICHTIGSTE DESKRIPTOREN UND INDIKATOREN, DIE MIT DEN DATEN DES CH-NMDS GEBILDET WERDEN KÖNNEN ....................................................... 9

2.1. DER NUTZEN VON STANDARDISIERTEN PFLEGEDATEN................................................. 9 2.1.1. Nutzen für den Bund ........................................................................................9 2.1.2. Nutzen für die Kantone .....................................................................................9 2.1.3. Nutzen für die Versicherer ...............................................................................10 2.1.4. Nutzen für Leistungserbringer (Spitäler und sozialmedizinische Institutionen) .........10 2.1.5. Nutzen für Forschung und Ausbildung ...............................................................10

2.2. WICHTIGSTE DESKRIPTOREN UND INDIKATOREN, DIE MIT DEN DATEN DES CH-NMDS GEBILDET

WERDEN KÖNNEN ................................................................................................ 11

3. DAS SCHWEIZERISCHE NURSING MINIMUM DATA SET (CH-NMDS) ........ 14 3.1. WARUM BRAUCHT ES DIESES CH-NMDS? ........................................................... 14 3.2. EIN KATALOG – DREI KATEGORIEN VON VARIABLEN – ZWEI LISTEN .............................. 14 3.3. VARIABLEN AUS DREI VERSCHIEDENEN QUELLEN .................................................... 15

3.3.1. Die neuen durch NURSING data eingeführten Variablen, die auf der Grundlage des Patientendossiers zu erfassen sind................................................................................15 3.3.2. Die neuen durch NURSING data eingeführten Variablen, die den betrieblichen Datenbanken der Einrichtung zu entnehmen sind............................................................16 3.3.3. Die Variablen, die bereits routinemässig im Rahmen der schweizerischen Gesundheitsstatistik erhoben werden (BFS-Variablen) .....................................................16

4. DIE REFERENZKLASSIFIKATIONEN .......................................................... 20 4.1. ALLGEMEINES ............................................................................................ 20 4.2. ERSTELLUNG DER NURSING DATA KLASSIFIKATIONEN ............................................ 20 4.3. STRUKTUR DER NURSING DATA KLASSIFIKATIONEN............................................... 21 4.4. DIE KLASSIFIKATION DER PFLEGEPHÄNOMENE ....................................................... 21

4.4.1. Allgemeines ..................................................................................................21 4.4.2. Details der Klassifikation der Pflegephänomene ..................................................25

4.5. DIE KLASSIFIKATION DER PFLEGEINTERVENTIONEN ................................................. 27 4.5.1. Allgemeines ..................................................................................................27 4.5.2. Details der Klassifikation der Pflegeinterventionen...............................................29

5. KODIERUNGSRICHTLINIEN FÜR DIE NURSING DATA ERHEBUNG............. 31 5.1. EINLEITUNG .............................................................................................. 31 5.2. GELTUNGSBEREICH...................................................................................... 31 5.3. INHALT DER ERHEBUNG ................................................................................. 32 5.4. EIGENTLICHE AUFENTHALTSVARIABLEN ............................................................... 32

5.4.1. Definition Fall/Aufenthalt.................................................................................32 5.4.2. Definition der Episode.....................................................................................33

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5.4.3. Soziodemographische Angaben ........................................................................34

5.5. PFLEGEVARIABLEN ....................................................................................... 35 5.5.1. Aufnahmedaten .............................................................................................35 5.5.2. Entscheidende Pflegephänomene......................................................................35 5.5.3. Entscheidende Pflegeinterventionen..................................................................37 5.5.4. Bezug zwischen Pflegephänomen und Pflegeintervention......................................40 5.5.5. Pflegeaufwand ...............................................................................................40 5.5.6. Zusätzliche Informationen ...............................................................................40 5.5.7. Austrittsdaten / Ergebnisse..............................................................................41

5.6. ERFASSUNG DER DATEN ÜBER DAS PFLEGEPERSONAL ............................................... 41 5.6.1. Definition des Ortes, an dem das Pflegepersonal tätig ist .....................................41 5.6.2. Angaben über das Pflegepersonal .....................................................................42

5.7. WAS TUN WENN.......................................................................................... 43

ANHANG ........................................................................................................... 44

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Einleitung

Das vorliegende Dokument1 bildet die Synthese und den Abschluss des Projekts zur Ausarbeitung des Schweizerischen Nursing Minimum Data Set (CH-NMDS). Es vermittelt das nötige Grundwissen über das eigentliche NURSING data Projekt, das CH-NMDS, die beiden Referenzklassifikationen Klassifikation der Pflegephänomene und Klassifikation der Pflegeinterventionen; darüber hinaus gibt es auch Aufschluss über die wichtigsten Richtlinien und Grundregeln, die für eine korrekte Datenerhebung zu beachten sind.

Struktur und Inhalt des Grobkonzepts:

Kapitel 1 erläutert das NURSING data Projekt im Allgemeinen und seine Hintergründe.

Kapitel 2 zeigt den Nutzen von standardisierten Pflegedaten auf und bietet einen Überblick über die wichtigsten Indikatoren und Deskriptoren, welche mit dem CH-NMDS konstruiert werden können.

Kapitel 3 stellt das CH-NMDS vor und liefert detaillierte Angaben über die vollständige Variablenliste, welche in Anhang 1 aufgeführt ist.

Kapitel 4 ist eine Einführung in die Referenzklassifikationen im Allgemeinen; die vollständigen Listen der Klassifikationen befinden sich in Anhang 2 und Anhang 3.

Kapitel 5 ist in gewisser Hinsicht das Detailkonzept für die Erhebung der Pflegedaten und gibt Hinweise über das Vorgehen bei der Kodierung.

Achtung: Besonders wichtige Punkte werden mit einem Rahmen hervorgehoben.

Ethik und Datenschutz2

Die im Rahmen von NURSING data erfassten Daten sind besonders schützenswert und müssen deshalb mit aller gebührenden Umsicht erhoben werden. Bei der Erhebung und Übermittlung der Daten von NURSING data gelten die gleichen Regeln wie für die Erhebung der Daten der Medizinischen Statistik, d.h. es gilt

das Verhältnismässigkeitsprinzip: es werden keine Daten erhoben, die nicht für die Analyse gebraucht werden;

die Vertraulichkeit: die mit der Datenerhebung beauftragten Personen und Institutionen haben die Daten vertraulich zu behandeln und darauf zu achten, dass sie an einem sicheren Ort verwahrt werden;

das Berufs- und Amtsgeheimnis;

die Einhaltung von sicherheitstechnischen Massnahmen: die Verschlüsselung, die Anonymisierung, die Regeln bei der Übermittlung von Ergebnissen und, im EDV-Bereich, Zugangscodes und Schutz der Datenbanken.

Um sicher zu stellen, dass die in einigen Institutionen geltenden Regeln über Ethik und Datenschutz eingehalten werden, wird empfohlen, vor jeglicher Datenerhebung, einen Antrag an die Ethikkommission der Institution zu stellen und gegebenenfalls die betroffenen Patienten zu informieren.

1 Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung wird die weibliche Form gewählt. Wenn im Wortlaut für Personen

die weibliche Form gebraucht wird, ist im Sinn der Gleichberechtigung auch immer die männliche Form gemeint.

2 Die entsprechenden Dokumente können bei der Projektleitung bezogen werden.

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Dank

Grosser Dank geht an alle, die an der Verwirklichung dieses Projekts beteiligt waren sowie an diejenigen, welche in Zukunft ihren Beitrag dazu leisten werden. Zahlreiche Personen haben sich dafür eingesetzt, dieses Ziel zu erreichen.

Unser besonderer Dank gilt:

den Projektpartnern, die das Projekt finanziell unterstützt haben;

ihren Vertretern in den verschiedenen Gremien, die uns während des gesamten Projektverlaufs mit Rat und Tat zur Seite gestanden haben;

den Mitgliedern der Arbeitsgruppen, die sich von den Anfängen bis zum Projektabschluss tatkräftig eingesetzt haben; Ihr Beitrag war für die Erzielung eines realistischen und umsetzbaren Ergebnisses ausschlaggebend;

den Institutionen, die ihre menschlichen und technischen Ressourcen zur Verfügung gestellt haben. Ohne ihre Hilfe hätten keine Tests durchgeführt werden können;

den Testteilnehmern, die viel Zeit für die Datenerfassung aufgewandt haben und es dadurch ermöglichten, die Ideen der Realität gegenüber zu stellen;

den ehrenamtlichen und professionellen Übersetzerinnen und Übersetzern, welche die Qualität der Kommunikation in den drei wichtigsten Landessprachen gewährleistet haben.

der Loterie romande für ihren grosszügigen Beitrag zur Projektfinanzierung in Höhe von Sfr. 150'000.-.

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1. Das NURSING data Projekt

Ziel des NURSING data Projekts war die Entwicklung eines nationalen Pflegeinformationssystems zur Erhebung von Pflegedaten aus allen drei Landesteilen, aus den drei Pflegebereichen (Spitex, Langzeitpflege, Akutpflege) sowie aus allen Spezialbereichen (nach der medizinischen Unterteilung). Dieses System ist mit den anderen schweizerischen Systemen wie den Statistiken des BFS und den medizinischen Klassifikationen (CIM-10, CH-OP, TarMed, usw.) kompatibel und muss unter Berücksichtigung der Datenschutzgesetzgebung auch internationale Vergleiche ermöglichen.

Da es weder auf internationaler noch auf nationaler Ebene eine einheitliche und anerkannte Klassifikation gibt, mit der die Pflegetätigkeit beschrieben werden kann, werden die Pflegedaten in der Regel nicht ins Gesundheitsinformationssystem integriert. Die Pflege ist jedoch quantitativ der bedeutendste Leistungserbringer im Gesundheitswesen. Angesichts der wirtschaftlichen und gesetzlichen Vorgaben (KVG), der Bevölkerungsentwicklung sowie der Notwendigkeit einer bedarfsgerechten und wirksamen Steuerung des Gesundheitssystems stellt dieser Mangel an vergleichbaren Informationen über die Pflege eine entscheidende Lücke dar, wenn es um die Planung, das Management, die Evaluation und die Finanzierung dieser Dienstleistungen sowohl auf institutioneller, als auch auf kantonaler oder nationaler Ebene geht.

Der Sinn und Zweck einer schweizerischen Lösung wurde eingehend diskutiert und diese als «vorläufige Lösung» akzeptiert. Bis ein internationaler Standard entstanden ist, muss sie sich jedoch in die internationalen Entwicklungen einfügen und mit den entsprechenden Ergebnissen kompatibel sein. Im Ausland wird die Ausarbeitung der schweizerischen Klassifikationen übrigens begrüsst.

Das Projekt wurde unterstützt und begleitet durch: das Bundesamt für Statistik, das Bundesamt für Sozialversicherungen, das Bundesamt für Gesundheit, die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren, H+ die Spitäler der Schweiz, den Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner, die Schweizerische Vereinigung der Pflegedienstleiterinnen und -leiter und die Schweizerische Konferenz Pflegebildungen im Tertiärbereich.

Während der Phase I zwischen 1998 und 20003 wurde das allgemeine Konzept von NURSING data entwickelt. Die Phase II startete im Herbst 2001 und wurde im Juni 2006 abgeschlossen.

Im Zentrum der laufenden Arbeiten standen zwei Teilprojekte: Das eine befasste sich mit der Definition der endgültigen Form des Minimaldatensatzes, der für die schweizerische Gesundheitsstatistik erhoben werden soll, dem sogenannten schweizerischen NURSING Minimum Data Set (CH-NMDS). Beim anderen ging es um die Ausarbeitung von zwei Referenzklassifikationen für die Schweiz, mit denen zu analytischen und statistischen Zwecken beschrieben werden kann, was die Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner tun (Pflegeinterventionen) und warum sie es tun (Pflegephänomene).

Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben und des wirtschaftlichen Drucks sowie der zunehmenden Komplexität der Gesundheitsversorgung müssen die Informationssysteme zusehends weiter entwickelt werden, und werden dabei durch komplexe technische Lösungen unterstützt (Automatisierung der Datenerfassung, -aufbewahrung, -validierung und –verarbeitung, allgemeiner Einsatz von EDV-Systemen). Eine der grossen Herausforderungen bei der Schaffung dieser Systeme ist deren Interoperabilität, was die

3 Vgl. Anne Berthou, Alain Junger, NURSING data, Schlussbericht, Kurzfassung, Lausanne, ISE, Februar 2000

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Wahl und Verwendung von standardisierten Terminologien voraussetzt, sowie die Festlegung von Formaten für die verschiedenen Variablen, welche den Informationsaustausch ermöglichen.

• Seit 1998 wurden nach und nach vier nationale Gesundheitsstatistiken eingeführt, die nunmehr routinemässig erstellt werden: die Krankenhausstatistik, die Statistik der Sozialmedizinischen Institutionen, die Medizinische Statistik der Krankenhäuser und die Statistik diagnosebezogener Fallkosten. Die drei ersten enthalten praktisch keine Pflegedaten. Für die vierte ist vorgesehen, eine detaillierte Liste von Pflegeleistungen zu verwenden.

• Mit der Gesundheitskarte soll der Zugriff auf die Daten verbessert und redundante Angaben sollen verringert werden, um zusätzliche Kosten aufgrund mangelnder Kommunikation zwischen den Leistungserbringern in der Pflege zu vermeiden. Kommt es tatsächlich zur Einführung einer solchen Karte, würden darauf unter anderem die Pflegedaten abgespeichert sein.

• Die Informatisierung der klinischen Akte (Patientendossier) macht Fortschritte, obwohl bei der Vereinheitlichung gewisse Verzögerungen aufgetreten sind.

Die Anwendung und somit der Nutzen dieser Systeme werden davon abhängen, wie gut die Anwender deren Inhalt verstehen und wie hoch sie deren Mehrwert für ihre Arbeit einschätzen.

In diesem Zusammenhang hat NURSING data die Grundlagen für die Erhebung vergleichbarer, standardisierter Pflegedaten geschaffen, die in allen Pflegebereichen des schweizerischen Gesundheitswesens anwendbar sind. Als erstes ging es darum zu bestimmen, welche Daten für die Beschreibung der Pflege relevant sind, und diese auszuwählen und als zweites, deren genaue begriffliche Bestimmung in den drei wichtigsten Landessprachen festzulegen.

Dank NURSING data erhalten die Partner des schweizerischen Gesundheitswesens (Leistungserbringer, Klienten/Patienten, Versicherer, öffentliche Hand, usw.) die grundlegenden Informationen für Vergleiche und Analysen. Solche Informationen können die verschiedensten Bereiche wie den Gesundheitszustand der Klienten, die Leistungen, die Kosten, die Planung, die Organisation und die Qualität der Krankenpflege umfassen.

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2. Wichtigste Deskriptoren und Indikatoren, die mit den Daten des CH-NMDS gebildet werden können

2.1. Der Nutzen von standardisierten Pflegedaten

Ziel des NURSING data Projekts ist es, dem Bund und den Kantonen sowie den Leistungserbringern und den Ausbildungs- und Forschungszentren nützliche Pflegedaten zur Verfügung zu stellen. Aus diesem Grund wurden diese Instanzen und Einrichtungen von Anfang an in das Projekt mit einbezogen. Der Lenkungsausschuss von NURSING data hat in einem 2005 veröffentlichten Dokument4 aufgezeigt, inwiefern mit diesem Projekt die Erwartungen seiner Partner erfüllt werden können. Er hat sich dabei auf eine 2004 bei den Projektpartnern durchgeführte Umfrage abgestützt.5.

2.1.1. Nutzen für den Bund

NURSING data:

• ergänzt die bestehenden Statistiken, insbesondere die Krankenhausstatistik, die Medizinische Statistik der Krankenhäuser und die Statistik der sozialmedizinischen Institutionen;

• liefert bessere Informationen über die Ursachen und die Zusammensetzung der Gesundheitskosten;

• liefert Informationen über die im Gesundheitswesen erbrachten Leistungen;

• kann Informationen für eine bessere Abgrenzung zwischen Pflegeleistungen und Betreuungsleistungen liefern;

• zeigt den Zusammenhang zwischen der demografischen Entwicklung und dem Pflegebedarf auf und erlaubt genauere Prognosen in diesem Bereich;6

• ermöglicht die epidemiologische Forschung, insbesondere betreffend den Zusammenhang zwischen medizinischer Diagnose, Behandlung und Pflegeleistung;

• bildet die Grundlage für internationale Vergleiche von Pflegedaten.

2.1.2. Nutzen für die Kantone

In der Umfrage von 2004 zeigten die Kantone ein erhebliches Interesse an NURSING data. Sie erwarten davon insbesondere:

• Angaben über die Pflegeleistungen und ihre Begründung bezogen auf demografische Variablen;

• Angaben über die beim Eintritt in ein Spital oder eine sozialmedizinische Institution relevanten Pflegediagnosen als Grundlage für die Planung der Gesundheitsversorgung und für interkantonale Vergleiche;

4 Urs Weyermann, Nutzen von NURSING data, März 2005 5 Berthou Anne, Analyse des Informationsbedarfs der NURSING data Projektpartner – April 2004 6 Höpflinger und Hugentobler stellen fest: « Die Datenlage zur Pflegebedürftigkeit im Alter ist in der Schweiz

noch sehr lückenhaft ». In Höpflinger, F. und Hugentobler, V. Pflegebedürftigkeit in der Schweiz, Bern 2003, Huber, S. 13

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• Angaben über die Inanspruchnahme der Pflegeleistungen durch die

Sozialversicherungen;

• Angaben über die Anzahl und berufliche Qualifikation des Pflegepersonals in den verschiedenen Institutionen als Grundlage für die Bereitstellung der Ausbildungskapazitäten;

• Bessere Informationen zu Ursachen und Zusammensetzung der Gesundheitskosten;

• Quantitative Angaben über Qualitätsindikatoren wie beispielsweise Inzidenz von Druckgeschwüren und Stürzen oder von so genannten unerwarteten Todesfällen in Korrelation zur Anzahl ausgebildeter Pflegefachpersonen 7.

2.1.3. Nutzen für die Versicherer

Auch für die Versicherer ist NURSING data von Nutzen, obwohl sich diese nicht am Projekt beteiligt haben. Die Klassifikation der Pflegephänomene und die Klassifikation der Pflegeinterventionen liefern Informationen über die Gesamtkosten eines Falles, ermöglichen die Abgrenzung zwischen Pflichtleistungen und freiwilligen Leistungen und erleichtern die Überprüfung der Wirtschaftlichkeit der erbrachten Leistungen.

2.1.4. Nutzen für Leistungserbringer (Spitäler und sozialmedizinische Institutionen)

Die Leistungserbringer erheben bereits heute zahlreiche Pflegedaten zu klinischen oder beschreibenden Zwecken, welche sie zur Verwaltung und Planung ihrer Betriebe verwenden.

Die gegenwärtig verwendeten Datenerfassungssysteme wurden in der Regel für einen bestimmten Zweck, wie beispielsweise die Personalplanung, entwickelt. Sie unterscheiden sich von einer Institution zur anderen und verwenden unterschiedliche Variablen, die keine überbetrieblichen Auswertungen ermöglichen. Zudem müssen die gleichen Variablen oftmals mehrfach erfasst werden, je nachdem für welchen Verwendungszweck sie bestimmt sind.

NURSING data:

• erfasst einheitlich die relevanten Pflegedaten, die anschliessend für verschieden innerbetriebliche Anwendungen (Kapazitätsplanung, Personaldotation, Qualitätssicherung) und ausserbetriebliche Zwecke (überbetriebliche Vergleiche) zur Verfügung stehen.

• ermöglicht eine einmalige Datenerfassung, was einen erheblich geringeren Arbeitsaufwand bedeutet;

• kann bei der Einführung elektronischer Patientendossiers als Standard dienen, was die Datenerfassung noch zusätzlich erleichtert.

2.1.5. Nutzen für Forschung und Ausbildung

Auch für die Ausbildung und für die Forschung, insbesondere für die noch junge Disziplin der Pflegeforschung8, sind die Pflegedaten nützlich. NURSING data:

• ermöglicht epidemiologische Auswertungen;

7 Aiken, L. H. et al. (2002). Hospital nurse staffing and patient mortality, nurse burnout, and job dissatisfaction.

JAMA: the Journal of the American Medical Association, 288 (16), 1987-1993. 8 In einer Empfehlung hat die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates den Bundesrat

eingeladen, „geeignete Massnahmen zum weiteren Ausbau der Pflegeforschung zu ergreifen mit dem Ziel, die Wirkung der Pflege zu erfassen, zu erforschen und in der Praxis umzusetzen.“ (02.3212)

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• ermöglicht die Auswertung der Wirksamkeit von Pflegeinterventionen und trägt

somit zur Schaffung einer Grundlage für ein Evidence-Based Nursing bei;

• fördert die praxisorientierte Pflegeforschung;

• bildet die Arbeitsgrundlage für die Beschreibung der Bildungsinhalte für die Rahmenlehrpläne der Bildungsgänge an Höheren Fachschulen.

2.2. Wichtigste Deskriptoren und Indikatoren, die mit den Daten des CH-NMDS gebildet werden können

Ende 2003 hat die Projektleitung zu Händen der Projektpartner von NURSING data ein Dokument und einen Fragebogen ausgearbeitet, um ihren Bedarf an Pflegeinformationen zu ermitteln.

Zur Unterstützung der Überlegungen wurden in diesem Dokument zahlreiche Deskriptoren und Indikatoren untersucht, welche anhand von Pflegedaten konstruiert wurden, die in der Schweiz abgesehen von wenigen Ausnahmen bereits erhoben werden und den Erwartungen der Partner entsprechen. Diese Pflegedaten werden in Kapitel 2.1, weiter oben erläutert.

Aus den Antworten zum Fragebogen9 wurde für jeden Pflegebereich (Akutpflege, Langzeitpflege, SPITEX) sowie für das gesamte Tätigkeitsfeld (Vergleich zwischen den Sektoren) ein Satz nationaler Standardindikatoren entwickelt. Die Variablen des CH-NMDS wurden mit dem Ziel überarbeitet, die Bildung dieser Indikatoren zu ermöglichen.

Nationale Indikatoren10

1 Gesundheitszustand und Gesundheitsprobleme der versorgten

Bevölkerung

1.1 Demographische Merkmale der Patienten/Klienten

1.2 Funktioneller und kognitiver Zustand der Patienten/Klienten, je nachdemographischen Merkmalen

1.3 Variabilität der Pflege nach Prävalenz der Pflegephänomene undPflegeinterventionen

1.4 Merkmale im Zusammenhang mit Gesundheitsproblemen der Patienten/Klienten, jenach demographischen Merkmalen und gegebenenfalls dem funktionellen Zustand

9 Berthou Anne, Analyse des Informationsbedarfs der NURSING data Projektpartner – April 2004 10 Da diese Indikatoren und Deskriptoren auf der Grundlage einer landesweiten, einheitlichen Datenerhebung

konstruiert wurden, ermöglichen sie Vergleiche und liefern detaillierte Informationen zum Ort der Leistungserbringung, zum Betriebstyp, zum Kanton, usw. Werden weitere Erhebungen durchgeführt, können zudem Vergleiche zwischen verschiedenen Zeiträumen angestellt werden. In der folgenden Tabelle werden diese Dimensionen deshalb nicht systematisch erwähnt.

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Nationale Indikatoren10

1.5 Korrelation zwischen Pflegephänomen und medizinischer Diagnose

2 Inanspruchnahme der Pflegeleistungen

2.1 Anzahl der erforderlichen und erbrachten Leistungsstunden

2.2 Durchschnittliche Dauer der Behandlungen

2.3 Profil der erbrachten Pflegeinterventionen nach Patiententyp (Geschlecht, Alter,usw.) nach Bettentyp (Akutpflege, Langzeitpflege, Rehabilitation, SPITEX)

2.4 Verteilung der Art der Pflege in der Pflegepraxis (Häufigkeit jedes Verbenpaars zurQualifizierung der Interventionen)

2.5 Anzahl der Empfänger von Pflegeleistungen, nach Patienten-/Kliententyp undBettentyp, pro Jahr, pro 1000 Einwohner, pro Kanton, usw.

2.6

Inanspruchnahme der SPITEX: Geschätzter Prozentsatz der Population, die eineHaushalthilfe, SPITEX oder Familienhilfe beanspruchen, in Abhängigkeit desfunktionellen Zustands, der demographischen Merkmale und derGesundheitsprobleme, pro Kanton

2.7 Hospitalisierungsrate aufgrund von Zuständen, die für ambulante Versorgunggeeignet sind, pro Kanton

2.8 Gründe für die Beendigung der Behandlung (Ziel erreicht, Tod, Transfer, usw.)

2.9 Verlegungsrate zwischen Pflegeinstitutionen

2.10 Aufenthaltsdauer nach Pflegephänomen

2.11 Präventionsrate und Zusammenhang mit Rehospitalisierungen

2.12

Korrelation zwischen den Pflegeinterventionen und der ärztlichen Diagnose

3 Personalressourcen - Pflege

3.1 Anzahl der in der Pflege tätigen Personen und Charakterisierung nachAusbildungstyp, Alter, Geschlecht, Herkunft und Kanton

3.2 Verhältnis des aktiven Pflegepersonals pro 10'000 Einwohner, nach Ausbildungstyp,nach Betriebs-/Dienstleistungstyp und pro Kanton

3.3 Verhältnis des aktiven Pflegepersonals pro Bett, pro Bettentyp (Akut-, Langzeit-,Psychiatrie-, Reha-Betten, usw.) oder Tätigkeitsbereich (Akut-, Langzeit-,Rehabilitationspflege, SPITEX), nach Kanton

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Nationale Indikatoren10

3.4 Verhältnis von Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung beim Pflegepersonal (nachAusbildungstyp, Alter, Geschlecht, Herkunft, Zivilstand, Kanton)

3.5 Prozentuale Verteilung des Pflegepersonals mit 0-5 Jahren Berufserfahrung seitAbschlussdiplom, nach Ausbildungstyp, Alter, Geschlecht, Herkunft, Kanton

3.6 Verteilung des Pflegepersonals nach Funktion innerhalb des Betriebs

3.7 Stellenbesetzung nach Kanton, Art der Institution usw.

3.8 Verteilung der Ausbildungstypen nach Aufnahmeort, Funktion, Kantonen

3.9 Anteil der ausländischen Diplome pro Kanton

3.10 Durchschnittliche Dauer der beruflichen Laufbahn

3.11 Mittlerer Beschäftigungsgrad nach Diplom, Funktion, Kanton

In Verbindung mit anderen Datenbanken, insbesondere mit Finanzdaten, ermöglichen die Daten von NURSING data zudem die Konstruktion von Qualitätsindikatoren und wirtschaftlichen Indikatoren, wie beispielsweise:

4 Qualitätsindikatoren

4.1

Unerwartete Todesfälle in Korrelation zur Anzahl und zur Qualifikation derPflegefachfrauen/-männer in einer bestimmten Pflegeinstitution

5 Wirtschaftliche Indikatoren

5.1 Lohnniveaus nach Kanton, Grundausbildung, Alter, ausgeübter Funktion

5.2 Kosten der Pflege und Einnahmen aus der Pflege, nach Institutionstyp, Kanton usw.

5.3 Der Pflege zuzuschreibender Kostenanteil an den Gesamtkosten einerPflegeinstitution oder einer Pflegeabteilung

5.4 Der Pflege zuzuschreibender Einnahmenanteil an den Gesamteinnahmen einerPflegeinstitution oder einer Pflegeabteilung

5.5 Anteil der DRG «cost-weights», die der Pflege zuzuschreiben sind, und Variationinnerhalb der DRG

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3. Das schweizerische Nursing Minimum Data Set (CH-NMDS)

Das CH-NMDS ist ein Datensatz, der die kleinstmögliche Anzahl der wichtigsten Daten enthält, die zur Beschreibung der pflegerischen Tätigkeit zu nicht klinischen Zwecken gerade noch ausreicht. Das CH-NMDS enthält nur eine begrenzte Anzahl von Daten, welche insbesondere den Ort der Leistungserbringung, die Zusammensetzung des Pflegeteams, die zeitliche Dimension der Pflege (Episode), die Darstellung des Aufenthalts/Falls (Patient, Bewohner), die Pflegetätigkeit (Pflegeinterventionen) und die Gründe für diese Tätigkeit (Pflegephänomene) beschreiben.

Die Arbeiten an der Entwicklung dieses CH-NMDS fanden zwischen Juni 2001 und Juni 2006 statt und beruhen auf einem strategischen Konzept, das im Jahr 2000 vorgelegt wurde11 sowie auf den Grob- und Detailkonzepten des BFS12. Ausgeführt wurden diese Arbeiten von einer nationalen Arbeitsgruppe, in der sowohl die praktische Pflege als auch die Partner von NURSING data vertreten waren.

3.1. Warum braucht es dieses CH-NMDS?

Das CH-NMDS hat folgende Zielsetzungen:

Es soll die bestehenden statistischen Erhebungen vervollständigen: das CH-NMDS identifiziert und definiert die Pflegedaten, die für die Konstruktion der durch die Projektpartner als nützlich eingestuften nationalen Deskriptoren und Indikatoren notwendig sind. Von diesen Daten werden einige noch nicht routine-mässig erhoben.

Es soll die Vergleichbarkeit der Daten gewährleisten: In der Pflege werden gegenwärtig zahlreiche Daten für viele unterschiedliche Zwecke erhoben. Analysen auf der Grundlage von landesweit erhobenen Daten sind jedoch selten, denn die Erhebungssysteme und -formate sind von einer Institution zur anderen verschieden. Der Hauptbeitrag von NURSING data besteht in diesem Bereich darin, ein Standardformat für die im CH-NMDS festgehaltenen Daten vorzu-schlagen.

3.2. Ein Katalog – drei Kategorien von Variablen – zwei Listen

Das CH-NMDS setzt sich aus 3 Kategorien von Variablen zusammen, die im so genannten Variablenkatalog zusammengefasst wurden (vgl. Anhang 1):

Variablen über den Aufenthalt (soziodemografische und klinische Angaben zum Fall)

Variablen über die Institution/ über den Ort der erbrachten Leistung

Variabeln über die Leistungserbringer, d.h. über die Zusammensetzung des Pflegeteams.

Im CH-NMDS, welches in Anhang 1 angeführt ist, sind diese drei Kategorien von Variablen in zwei Listen zusammengefasst: Die erste Liste liefert die notwendigen

11 Vgl. Anne Berthou, Alain Junger, NURSING data, Schlussbericht, Kurzfassung, Lausanne, ISE, Februar 2000 12 http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/infothek/erhebungen__quellen.html

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Angaben über die Art des Aufenthalts/Falls und die erbrachten Pflegeleistungen (Aufenthalt/klinische Daten), die zweite soll eine Beschreibung der Leistungserbringer und des unmittelbaren Umfeldes, in welchem dem Patienten die Pflege erteilt wird ermöglichen (betriebliche Daten).

Diese verschiedenen Variablen werden durch Erfassen des « Ortes » zueinander in Bezug gesetzt: Der Ort, an dem die Leistungen am Patienten erbracht werden und der Ort, an dem das Personal arbeitet, müssen übereinstimmen. Diese Bezüge können wie folgt dargestellt werden:

Abbildung 1: Bezüge zwischen den Variablen des CH-NMDS

3.3. Variablen aus drei verschiedenen Quellen

Es ist von ausschlaggebender Bedeutung, dass die mit Hilfe des CH-NMDS erhobenen Daten nützlich und verwertbar sind. Das Projekt sieht deshalb vor, in erster Linie mit Daten zu arbeiten, die bereits von der Bundesstatistik und von den in den Institutionen implementierten Pflegeinformationssystemen erfasst werden. Dazu kommen noch Daten, welche noch nicht routinemässig auf nationaler Ebene erhoben werden. Im Variablenkatalog des CH-NMDS im Anhang 1 und im Folgenden wurden diese Variablen mit dem Hinweis «Neue Variablen NURSING data» versehen, sie werden mit dem Zeichen

optisch hervorgehoben.

Die Liste mit dem Minimaldatensatz von NURSING data setzt sich aus Variablen zusammen, die aus drei verschiedenen Quellen stammen:

3.3.1. Die neuen durch NURSING data eingeführten Variablen, die auf der Grundlage des Patientendossiers zu erfassen sind

Die neuen Variablen betreffend den Patienten müssen auf der Grundlage des Patientendossiers gemäss den in Kapitel 5 aufgeführten Kodierungsrichtlinien kodiert werden.

Kode Neue Variablen NURSING data

Daten über den Aufenthalt/Fall

NMDS10 Datum des ersten Kontaktes, des ersten Besuchs (neu für ambulante Behandlungen und SPITEX)

CT1 Datum der Transfers während dem Aufenthalt (Krankenhaus)

CT2 Datum der Auswertung der erforderlichen Pflege (neu für Spitäler und SPITEX)

Variablen, welche die Institution identifizieren

Variablen, welche die Leistungserbringer

(Pflegeteam und Pflegepersonal) identifizieren

Variablen, welche den Aufenthalt identifizieren

Ort, der identifiziert wird durch: Kostenstelle Arbeitsort Ort der

Leistungserbringung

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NURSING data – Grobkonzept 16

CT3 Datum der Erneuerung des ärztlichen Rezepts (ambulant und SPITEX)

NMDS14 Datum des Behandlungsendes (ambulant und SPITEX)

PH1 Entscheidende Pflegephänomene

PH2 Stand des Pflegephänomens, zur Zeit der Resümeeerfassung

CT4 Gesamtpflegezeit (neu für Spitäler, ambulante Pflege und SPITEX)

CT5 Gesamtpflegezeit nach KVG (neu für ambulante Pflege und SPITEX)

II1 Entscheidende Pflegeinterventionen

NMDS17 Spitalaufenthalt während des vergangenen Jahres

CT8 Chirurgischer Eingriff während der Episode

3.3.2. Die neuen durch NURSING data eingeführten Variablen, die den betrieblichen Datenbanken der Einrichtung zu entnehmen sind

Abgesehen von einigen Ausnahmen werden diese Daten nicht in allen Institutionen routinemässig für die Bundesstatistik erhoben. Die zu ihrer Erhebung notwendigen Informationen sind jedoch bereits vorhanden und müssen den betrieblichen Daten der Institutionen entnommen werden.

Kode Neue Variablen NURSING data

Betriebliche Daten der Institution

LX2 Ort der Leistungserbringung (Pflegeabteilung innerhalb der Kostenstelle)

LX4 Arbeitsbereich (neu für Spitäler und ambulante Pflege)

Daten über das Pflegepersonal (nach Funktion)

EMP1 Anonymer Verbindungskode der Pflegeperson

F2 Land der Ausstellung des Diploms/Zertifikats

F3 Datum des Diploms/Zertifikats

F4 Funktion (neu nur für Spitäler)

EMP8 Anstellungsdatum im Betrieb

EMP9 Austrittsdatum (Beendigung der Anstellung im Betrieb)

3.3.3. Die Variablen, die bereits routinemässig im Rahmen der schweizerischen Gesundheitsstatistik erhoben werden (BFS-Variablen)

Das CH-NMDS wird durch routinemässig erhobene Daten vervollständigt. Bei den BFS-Variablen handelt es sich um die Daten, welche für die Krankenhausstatistik (BFS/H) – betriebliche Daten -, die Medizinische Statistik der Krankenhäuser (BFS/med oder BFS/psy) – medizinische Daten – und die Statistik der sozialmedizinischen Institutionen (Statistik der Sozialmedizinischen Institutionen)13 erhoben werden.

13 Werden bei NURSING data auch: Institutionen der Langzeitpflege genannt.

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NURSING data – Grobkonzept 17

In der Spalte «bestehende Quellen/bereits erfasst durch» des Variablenkatalogs im Anhang 1 wird bei jeder Variablen ein Verweis auf die jeweilige Variablennummer der entsprechenden Statistik angeführt.

CH-NMDS Kode

Name der Variable für NURSING data Referenznummer der BFS-Variable (Gesundheitsstatistik)

Daten über den Aufenthalt/Fall

NMDS01 Anonymer Verbindungskode des Patienten

BFS/med 0.2. V01

NMDS02 Anonymer Verbindungskode (Mutter) BFS/med 0.2. V01

NMDS03 Patienten/Klientennummer Statistik der Sozialmedizinischen Institutionen D01

NMDS04 Geburtsdatum BFS/med 1.1 V02 und 2.1 V03

NMDS05 Alter BFS/med 1.1. V03 Statistik der Sozialmedizinischen Institutionen D04

NMDS06 Geschlecht BFS/med 1.1. V01 Statistik der Sozialmedizinischen Institutionen D02

NMDS07 Wohnort (Region) BFS/med 1.1. V04 Statistik der Sozialmedizinischen Institutionen D05

NMDS08 Nationalität BFS/med 1.1. V05

NMDS09 Eintrittsdatum BFS/med 1.2. V01

Statistik der Sozialmedizinischen Institutionen D09

NMDS11 Aufenthaltsort vor dem Eintritt/Herkunft BFS/med 1.2. V02 – 3.5.V02psy

Statistik der Sozialmedizinischen Institutionen D14

NMDS12 Eintrittsart BFS/med1.2. V03

CT2 Datum der Pflegebedarfserfassung (Sozialmedizinische Institutionen)

Statistik der Sozialmedizinischen Institutionen D23 – 0.1,2,3

NMDS13 Austrittsdatum BFS/med 1.5. V01 Statistik der Sozialmedizinischen Institutionen D10

DM1 Spital: ärztliche Diagnosen

Sozialmed. Institution : Art der Hauptbehinderung

BFSmed/1.6. V01-V010 Statistik der Sozialmedizinischen Institutionen D06

NMDS15 Geburtsgewicht BFSmed/2.2. V04

CT4 Gesamte Pflegezeit Statistik der Sozialmedizinischen Institutionen D22 – 0.1,2,3

CT5 Gesamte Pflegezeit gemäss KVG Statistik der Sozialmedizinischen Institutionen D21 und D22 – 0,1,2,3

CT6 Klasse (Pflegeintensitätsstufe / Tag) BFS/enh 4.1. V01-V05

Statistik der Sozialmedizinischen Institutionen D22 – 0,1,2,3

CT7 Zur Erhebung der Pflegeleistungen verwendetes Instrument

Statistik der Sozialmedizinischen Institutionen A28

NMDS16 Anzahl der Pflegetage Statistik der Sozialmedizinischen Institutionen D20

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NURSING data – Grobkonzept 18

CH-NMDS Kode

Name der Variable für NURSING data Referenznummer der BFS-Variable (Gesundheitsstatistik)

NMDS18 Aufenthalt nach Austritt/Transfer/Ende der Pflege

BFS/med 1.5. V03 – 3.5.V02psy Statistik der Sozialmedizinischen Institutionen D15

NMDS19 Behandlung nach Austritt/ Transfer/Ende der Pflege

BFS/med 1.5. V04 Psy 3.5. V03

NMDS20 Entscheid für Austritt Transfer/Ende der Pflege

BFS/med 1.5. V02 Psy 3.5. V01

Betriebliche Daten der Institution

ST1 Betriebsnummer (BUR-Satellit Gesundheit)

BFS/ H 0.1. V02

Statistik der Sozialmedizinischen Institutionen A02

ST2 NOGA Kode BFS/ H 0.1. V03

Statistik der Sozialmedizinischen Institutionen A00

ST3 BFS Kantonskurzzeichen BFS/ H 0.1. V05

Statistik der Sozialmedizinischen Institutionen A04

LX1 Spital: Hauptkostenstelle Sozialmedizinische Institutionen: Kostenstelle

Spitex: Kostenstelle

BFS/med 1.4. V01

Statistik der Sozialmedizinischen Institutionen C11-C20

ST4 Anzahl bezahlte Tage bezogen auf das Jahr

PRN, PLAISIE, LEP® BFS/ H 2.1. V06

Statistik der Sozialmedizinischen Institutionen A30

LX4 Arbeitsbereich Statistik der Sozialmedizinischen Institutionen C11-C20

LX5 Planbetten/-plätze BFS/ H 3.1. 2V01

Statistik der Sozialmedizinischen Institutionen B03-B016

Daten über das Pflegepersonal

EMP2 Laufnummer Statistik der Sozialmedizinischen Institutionen C00

EMP3 Arbeitnehmernummer BFS/ H 2.1 V02

Statistik der Sozialmedizinischen Institutionen C01

EMP4 Geschlecht BFS/ H 2.1. V14

Statistik der Sozialmedizinischen Institutionen C03

EMP5 Nationalität BFS/ H 2.1. V15

EMP6 Geburtsdatum Statistik der Sozialmedizinischen Institutionen C02

F1 Berufsausbildung Geändert durch NURSING data BFS/ H 2.1. V03 BSV Statistik SPITEX 5.1 Statistik der Sozialmedizinischen Institutionen C41-C44

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NURSING data – Grobkonzept 19

CH-NMDS Kode

Name der Variable für NURSING data Referenznummer der BFS-Variable (Gesundheitsstatistik)

F4 Funktion BSV SPITEX 5.2

Statistik der Sozialmedizinischen Institutionen C41-C44

F5 Beschäftigungsgrad BFS/ H 2.1. V04

Statistik der Sozialmedizinischen Institutionen C11-C20

EMP7 Anzahl bezahlter Arbeitsstunden im Jahr Statistik der Sozialmedizinischen Institutionen C10

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NURSING data – Grobkonzept 20

4. Die Referenzklassifikationen

4.1. Allgemeines

Für die Konstruktion einzelner der in Abschnitt 2.2 beschriebenen Indikatoren und Deskriptoren muss erfasst werden können, was die Pflegefachpersonen tun und «warum» sie es tun. Obschon auf dem Markt bereits zahlreiche Instrumente zur Erfassung von Pflegedaten vorhanden sind, gibt es bis heute weder in der Schweiz noch anderswo eine einheitliche und anerkannte Klassifikation, mit der die Pflegetätigkeit beschrieben werden kann.

Ein erster Vergleich der in der Schweiz und im Ausland existierenden Klassifikationen und Nomenklaturen im Bereich der Pflege14, hat gezeigt, dass keine allen Anforderungen von NURSING data gerecht wird, denn keine Klassifikation:

ist als Ganzes oder zu Teilen in allen verschiedenen Pflegebereichen anwendbar (es gibt keine Listen für die verschiedenen Spezialbereiche),

kann einheitlich für alle drei Sprachregionen verwendet werden,

wird von den Pflegefachpersonen generell akzeptiert,

hat die für analytische und statistische Zwecke erforderliche Aggregationsstufe,

ist modular aufgebaut (multiaxiale Struktur),

ist offen und kann gemäss zukünftigen Anforderungen weiter entwickelt werden,

ist mit den internationalen Klassifikationen und mit der Sprache der in der Schweiz in der Pflege zurzeit verwendeten Erfassungsinstrumente kompatibel,

ist in der Fachsprache ICNP® oder einer anderen internationalen Norm abgefasst oder in eine solche übersetzbar.

Es erwies sich daher als unumgänglich, eine Lösung zu finden, um die Informationen aus den klinischen Instrumenten auf nationaler Ebene in ein identisches Format zu bringen, das zu statistischen Zwecken verwendet werden kann. Es wurde deshalb vereinbart, auf einer aggregierten und globalen Ebene zu arbeiten.

4.2. Erstellung der NURSING data Klassifikationen

Die Arbeiten von NURSING data zwischen Juni 2001 und Juni 2006 strebten nach einer Lösung, welche die Schaffung von qualitativ hoch stehenden Referenzklassifikationen ermöglichte, die ins schweizerische Pflegeinformationssystem integriert werden konnten. Diese Lösung setzte voraus, dass innerhalb des Pflegeberufes (drei verschiedene Pflegekulturen, verschiedene Pflegebereiche) ein nationaler Konsens über zwei grundsätzliche Elemente der Pflegeklassifikationen entstehen konnte, und zwar in Bezug auf:

den Inhalt: Welche Begriffsinhalte sollen festgehalten werden, um die Pflege in der Schweiz zutreffend zu beschreiben?

die Form: Welche Fachbegriffe sollen verwendet werden, um diese Konzepte zu benennen und zu strukturieren?

So richteten sich die parallel geführten Arbeiten auf die Auswahl und die Definition der Schlüsselbegriffe Pflegephänomen und Pflegeintervention und auf die Festlegung und Definition der Werte jeder dieser beiden wichtigsten Variablen des CH-NMDS in Form von

14 Vgl. Anne Berthou, Alain Junger, NURSING data, Vollständiger Schlussbericht, erhältlich auf CD Rom

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NURSING data – Grobkonzept 21

zwei strukturierten und klar geordneten Listen, die sowohl für die drei Sprachregionen als auch für die verschiedenen Pflegebereiche Gültigkeit besitzen: die Klassifikation der Pflegephänomene und die Klassifikation der Pflegeinterventionen.

Nach Vorbereitungsarbeiten in regionalen Arbeitsgruppen wurden die Klassifikationen gebildet und schrittweise durch zwei aufeinander folgende Delphipanels und eine Reihe von Tests validiert15. Die im vorliegenden Dokument enthaltene Version ist die endgültige Fassung. Auch diese kann jedoch regelmässig überarbeitet und entsprechend den Bedürfnissen der Pflegefachpersonen und der Entwicklung in der Praxis angepasst werden.

4.3. Struktur der NURSING data Klassifikationen

Aufgrund des Erfordernisses, die beiden Referenzklassifikationen von NURSING data mit den verschiedenen bestehenden und bereits verwendeten Erfassungssystemen zu vergleichen und auf diese abzustimmen, mussten zwei Aspekte gleichzeitig berücksichtigt werden:

1. Die Listen der Konzepte mussten einheitlich strukturiert werden. Zu diesem Zweck wurde der inhaltliche Aufbau von verschiedenen nationalen und internationalen Nomenklaturen eingehend studiert. Die Struktur der jüngsten WHO-Klassifikation, die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF)16, erwies sich als überzeugendste Lösung und wurde deshalb als «Rückgrat» für die Referenzklassifikationen von NURSING data herangezogen. Die ICF zeichnet sich dadurch aus, dass sie zugleich hierarchisch und multiaxial konzipiert ist17. Sie ermöglicht die Verwendung verschiedener Aggregationsstufen und gibt für den Wechsel von einer zur anderen Stufe die notwendigen Regeln vor.

2. Die Referenzklassifikationen von NURSING data mussten auf die bereits in der Praxis angewandten Klassifikationen abgestimmt werden. Zu diesem Zweck wurden sie mit der NANDA Klassifikation der Pflegediagnosen und der Klassifikation der Pflegeinterventionen (NIC), die internationale Gültigkeit besitzen, gemappt18.

Weitere Mappings sind möglich (beispielsweise mit den Nomenklaturen der Instrumente zur Messung der Pflegeleistung oder mit dem focus charting) wurden jedoch im Rahmen von NURSING data nicht durchgeführt.

4.4. Die Klassifikation der Pflegephänomene

4.4.1. Allgemeines

Anhand der Pflegephänomene kann der Grund für eine Pflegehandlung aus der Sicht des Pflegenden erklärt werden.

Der Ausdruck Phänomen hat viele Bedeutungen.19 Bei NURSING data wird davon ausgegangen, dass sich die Pflegetätigkeit (die Gesamtheit der Pflegeinterventionen) aus dem Gesundheitszustand des Patienten ergibt. Dieser Gesundheitszustand wird als

15 siehe Dokumentenliste in Anhang 5

16 vgl. Website: www3.who.ch/icf (nicht in Deutsch verfügbar)

17 Vgl. Präsentationen von H. Straub und A. Rossi-Mori, Verweis in Anhang 5

18 Mit dem Mapping bzw. der Transkodierung können zwei Klassifikationen in Übereinstimmung gebracht werden. Es kann auf terminologischer oder auf semantischer Ebene erfolgen.

19 Junger A., Guex-Jeanprêtre A., Berthou A., Définition du concept de « phénomène » de soins infirmiers dans le projet NURSING data, in Swiss Medical Informatics, SMI 50, 2003, pp. 25-28.

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NURSING data – Grobkonzept 22

Gesamtheit der biologischen und psychologischen, aber auch der demographischen, sozialen, spirituellen, usw. Elemente definiert (vgl. Abbildung 2).

Beobachteter Zustand A

Physiophathologisches Soziales

Umfeld

Diagnostische Aspekte und Ziele

Medizinische Diagnose Pflegephänomen

+ Ressourcen- Probleme

Interventionen

Ergebnisse

Fakten

KlinischesBild

Beobachteter Zustand B

5 Funktionen

Andere Ansätze

Alain Junger/99

Abbildung 2: Multidisziplinärer klinischer Ansatz nach NURSING data

Diese Betrachtungsweise stimmt mit dem Modell überein, das die WHO in der neuen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) für die Behinderung20 entwickelt hat. Es ist multidimensional und kann von allen Akteuren des Gesundheitssystems verwendet werden, weil jeder seine Beurteilung gemäss seinem eigenen begrifflichen Bezugsrahmen (medizinische Diagnose, Pflegediagnose, usw.) vornehmen kann. Aus dieser Form der Beurteilung ergibt sich das, was man ein klinisches Bild oder ein Gesundheitsphänomen nennt.

Die Pflegenden kümmern sich um jenen Teil des klinischen Gesamtbildes, welcher ihre Interventionen bestimmen wird: das Pflegephänomen21. In dieser Hinsicht füllt die Klassifikation von NURSING data hier eine Lücke, denn es gibt im Pflegebereich keine universelle Klassifikation, die dieser globaleren Konzeptualisierungsebene entspricht.

Für NURSING data, ist ein Pflegephänomen «ein Aspekt der Gesundheit von einer oder mehreren Personen, der als Grund für Pflegeinterventionen betrachtet wird».

20 Die ICF liefert einen mehrperspektivischen Ansatz zu Funktionsfähigkeit und Behinderung im Sinne eines interaktiven sich entwickelnden Prozesses. Sie stellt die Bausteine für Anwender zur Verfügung, die Modelle entwickeln und verschiedene Aspekte dieses Prozesses untersuchen möchten. In diesem Sinne kann die ICF als Sprache betrachtet werden: Die Aussagen die mit ihr formuliert werden können, hängen von den Anwenderinnen und Anwendern, ihrer Kreativität und ihrer wissenschaftlichen Orientierung ab. 21 Dieser Begriff ist abstrakter und weniger detailliert als die Pflegediagnose und bezieht sich auf eine höhere

Informationsebene, die für statistische Zwecke angestrebt wird.

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NURSING data – Grobkonzept 23

Ergebnis

GesundheitsZustand 2

Ziel

GesundheitsZustand 1

Risiko

Ressource

Problem

Intensitäts-merkmale

Vorbeugung

Rehabilitation

Lösung

Handlung

INTERVENTION

Ergebnis

GesundheitsZustand 2

ErgebnisErgebnis

GesundheitsZustand 2GesundheitsZustand 2GesundheitsZustand 2

ZielZiel

GesundheitsZustand 1

GesundheitsZustand 1

Risiko

Ressource

Problem

Risiko

Ressource

Problem

Intensitäts-merkmaleIntensitäts-merkmale

Vorbeugung

Rehabilitation

Lösung

VorbeugungVorbeugung

RehabilitationRehabilitation

LösungLösung

Handlung

INTERVENTION

Abbildung 3: Pflegeprozess – Pflegephänomene und Pflegeinterventionen

Um ein Pflegephänomen zu beschreiben, sind zwei Klassifikationsachsen zu kombinieren22 (siehe Abbildung 3)

ein Gesundheitsaspekt im eigentlichen Sinne (auch Fokus genannt23),

eine Beurteilungsskala, die angibt, ob ein bestimmter Aspekt der Gesundheit eine Ressource, ein Risiko oder ein Problem darstellt und somit die Pflegeintervention rechtfertigt.

Aspekte der Gesundheit:

Jeder Aspekt der Gesundheit im eigentlichen Sinne stammt aus einer der 4 Komponenten der Gesundheit nach ICF. Dies sind: die Körperstrukturen, die Körperfunktionen, die Aktivitäten und die Partizipation sowie die Umweltfaktoren. Damit lassen sich der Gesundheitszustand bzw. die Faktoren, welche den Gesundheitszustand bestimmen, neutral und umfassend beschreiben. Es ist vorgesehen, persönliche Faktoren, die dem Individuum eigen sind, als 5. Dimension in die ICF aufzunehmen.

Die Struktur der ICF diente als Grundlage für den Aufbau der Referenzklassifikation Pflegephänomene. Die sich daraus ergebende hierarchische Anordnung wird in der linken Spalte der Abbildung 4 aufgezeigt. Anhand dieses Schemas, welches nur einen ganz kleinen Teil der Referenzklassifikation der Pflegephänomene und der ICF wiedergibt, kann veranschaulicht werden, welcher strukturellen Ebene der ICF jedes Pflegephänomen entspricht und welche Aggregationsmöglichkeiten sich daraus ergeben. Im Anhang 2 wird neben der Bezeichnung jedes Pflegephänomens ein Kode angegeben, mit dessen Hilfe eine Orientierung innerhalb der Struktur erleichtert wird. (siehe nachfolgender Abschnitt 4.4.2).

.

22 Entsprechend der ISO-Standardterminologie: ISO 18104:2003 Health Informatics – Integration of a

reference terminology model for nursing, vgl. www.iso.org 23 Dieser Begriff stammt aus dem ISO-Modell

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NURSING data – Grobkonzept 24

b. 4. Funktionen des kardiovaskulären, hämatologischen,

Immun- und Atmungssystems

b. 410-429 Funktionen des kardio-vaskulären Systems

b. 430-439 Funktionen des

hämatologischen und des

Immunsystems

b. 440-449 Funktionen

des Atmungs-systems

b. 435 Funktionen des Immunsystems

b. 4351 Hypersensibilitäts-

Reaktionen

b. 430 Funktionen des

hämatologischen Systems

b. 440 Atmungs-funktionen

b. 4350 Immun-antwort

ICF Körperfunktionen

16.1 Ressource im Bereich des Kardiovaskulären Systems

16.2 Risiko im Bereich des Kardiovaskulären Systems

19.1 Ressource im Bereich der hämatologischen Funktionen19.2 Risiko im Bereich der hämatologischen Funktionen

19.3 Hämatologisches Problem

16.3 Kardiovaskuläre Störung

18.1 Ressource bezüglich einer allergischen Reaktion

18.2 Allergierisiko

18.3 Allergische Reaktion

17.2 Risiko für verändertes Immunsystem

17.1 Immunabwehr

17.3 Problem im Zusammenhang mit einer Immunreaktion

20.2 Risiko veränderter Atmungsfunktionen

20.1 Ressource im Bereich der Atmungsfunktionen

20.3 Atemproblem

NURSING data Pflegephänomene

[00086] 165 - Gefahr einer peripheren neurovaskulären Störung

[00029] 179 - Verminderte Herzleistung[00049] 241 - Vermindertes intrakranielles Anpassungsvermögen (Hirndrucksteigerung)[00024] 292 - Durchblutungsstörung

[00004] 236 - Infektionsgefahr

[00030] 169 - Beeinträchtigter Gasaustausch[00031] 170 - Unwirksame Selbstreinigungsfunktion der (unteren) Atemwege[00032] 171 - Unwirksamer Atemvorgang[00033] 172 - Beeinträchtigte Spontanatmung[00034] 175 - Erschwerte Beatmungsentwöhnung

[00041] 206 - Latexallergische Reaktion

[00042] 207 - Gefahr einer latexallergischen Reaktion

[00036] 290 - Erstickungsgefahr[00039] 291 - Aspirationsgefahr

NANDA Diagnosen

Abbildung 4: Strukturelle Beziehung zwischen der ICF, den Pflegephänomenen nach NURSING data und den NANDA Diagnosen

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NURSING data – Grobkonzept 25

Beurteilungsmerkmale:

Um zu einem Pflegephänomen zu gelangen, muss jeder der 5 Aspekte der Gesundheit mit einem Beurteilungsmerkmal kombiniert werden. Das Beurteilungsmerkmal soll zu einem - aus pflegerischer Sicht - klareren Bild der zu beschreibenden Situation beitragen. Zu diesem Zweck wurden drei Beurteilungsmerkmale festgehalten:

A-Ressource: Ein Pflegephänomen, das als Ressource beurteilt wird, ist ein Phänomen, das mobilisiert/eingesetzt werden kann, um kurz-, mittel- oder langfristig ein wünschenswertes oder vorteilhaftes Ergebnis zu erzielen. Die Arbeit an einem als Ressource bewerteten Pflegephänomen kann beispielsweise zur Rehabilitation einer Funktion oder einer Aktivität oder zur Änderung der Umgebung beitragen (tertiäre Prävention24) oder auch einen Veränderungsprozess (Problemlösung) unterstützen.

B-Risiko: Ein Pflegephänomen, das als Risiko beurteilt wird, ist ein Pflegephänomen, für das eine erhöhte Wahrscheinlichkeit besteht, dass kurz-, mittel- oder langfristig eine unerwünschte bzw. gefährliche Entwicklung eintreten könnte. Die Arbeit an einem als Risiko bewerteten Pflegephänomen führt nach Erkennung des Risikos zur Umsetzung einer präventiven Intervention (primäre Prävention25 und sekundäre Prävention26).

C-Problem: Ein Pflegephänomen, das als Problem beurteilt wird, ist ein Pflegephänomen, für das eine unerwünschte oder gefährliche Entwicklung eingetreten ist oder bereits angegangen wird. Die Arbeit an einem als Problem bewerteten Pflegephänomen zielt auf die Problemlösung, Wiederherstellung/Erhaltung des Gesundheitszustands bzw. der Fähigkeiten einer Person oder Linderung der Symptome oder Symptomfreiheit (sekundäre Prävention) ab.

Um die Identifizierung der Pflegephänomene zu erleichtern, trotzdem aber die Kombination von zwei Klassifikationsachsen beizubehalten, wurde jedem Pflegephänomen eine gängige Bezeichnung zugeordnet und ein Mapping mit der Klassifikation der NANDA Pflegediagnosen vorgenommen. Dieses Mapping wird ebenfalls in der rechten Spalte der Abbildung 4 beschrieben.

4.4.2. Details der Klassifikation der Pflegephänomene

Anhang 2 enthält die vollständige Liste der Pflegephänomene, die sich aus dieser Kombination ergeben. Jedes Pflegephänomen wird darin anhand der folgenden Elemente dargestellt, welche in der untenstehenden Tabelle am Beispiel des Pflegephänomens «PH1/d4w/C – Problem mit Körperposition ändern oder aufrecht erhalten» beschrieben wird.

24 Rehabilitation (tertiäre Prävention): Gesamtheit der Massnahmen, die darauf abzielen, dass behinderte

Personen ihre ursprünglichen Möglichkeiten wiedererlangen bzw. das Maximum ihrer verbleibenden Fähigkeiten nutzen können ; die Rehabilitation umfasst gleichzeitig die personen- und umweltbezogenen Interventionen. (Übers. nach Leavell & Clark, 1965).

25 Prävention (primäre Prävention oder Vorbeugung): Massnahmen, die bei einer Krankheit oder einer Gruppe von Krankheiten angewandt werden, um die Ursachen abzuwenden, bevor sie auf den Menschen wirken; mit andern Worten, um das Auftreten der Krankheit zu verhindern. (Übers. nach Leavell & Clark, 1965).

26 Behandlung (sekundäre Prävention): Massnahmen, die einen laufenden Krankheitsprozess unterbrechen sollen, damit zukünftige Komplikationen und Folgen verhindert, Einschränkungen begrenzt und der Tod verhindert werden können (Übers. nach Leavell & Clark, 1965).

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NURSING data – Grobkonzept 26

Struktur Beispiel

• Kode, der den Platz in der Struktur der ICF bestimmt, was das Nachschlagen erleichtert (ICF Kode*).

• PH1/d4w/C

• Nummer des Pflegephänomens / des verwendeten Merkmals)

• 41 / 3

• Aspekt der Gesundheit im eigentlichen Sinne (oder Fokus) und das Beurteilungsmerkmal

• Die Körperposition ändern oder aufrecht erhalten - Problem

• Gängige Bezeichnung, welche die beiden Achsen in einem einfacher zu verwendenden Ausdruck verbindet

• Die Körperposition ändern und/oder aufrecht erhalten

• Eine Definition • Problem im Bereich der Fähigkeit, die Körperposition aufrecht zu erhalten oder zu ändern oder den Körper von einer Oberfläche auf eine andere zu verlegen

• Beispiele • Lähmung, Probleme infolge von Hemiparese oder Amputation

• Mapping mit der NANDA Klassifikation der Pflegediagnosen

• 182 – Schwierigkeiten bei einem Transfer • 183 – Eingeschränkte Mobilität im Bett • 181 – Eingeschränkte Mobilität im Rollstuhl

• Eine oder zwei Kodierungsregeln

• Kodierungsregel 1

• Kodierungsregel 2

• Dieses Pflegephänomen qualifiziert eine Aktivität. Achtung! Nicht zu verwechseln mit PH1.d4x «Fähigkeit, Gegenstände zu tragen, zu bewegen und zu handhaben» oder PH1.d4y «Gehen und sich fortbewegen», welche ebenfalls Phänomene sind, die eine Aktivität qualifizieren, oder mit PH1/b7 «Bewegungsbezogene Funktionen»: dieses Phänomen qualifiziert die physiologischen Funktionen.

• Ausschluss: Gehen und sich fortbewegen

• Falls nötig eine Anmerkung.

* Der ICF Kode ist folgendermassen aufgebaut: PH1/d4w/C

• «PH1» bedeutet, dass es sich um die Variable PH1 des CH-NMDS handelt: Entscheidendes Pflegephänomen ;

• «d4w» bedeutet, dass es sich um ein Pflegephänomen aus dem Kapitel d4 der ICF handelt: «Kapitel d - Aktivitäten und Partizipation» «4. Mobilität» und der Buchstabe «w» gibt an, dass das Konzept aus einer niedrigeren Ebene der Klassifikation stammt;

«C» bedeutet, dass es sich um ein «Problem» handelt.

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NURSING data – Grobkonzept 27

4.5. Die Klassifikation der Pflegeinterventionen

4.5.1. Allgemeines

Die Pflegeinterventionen beschreiben, «woraus die Pflege besteht».

Der Entscheid für den Begriff Pflegeintervention erfolgte auf Grund ähnlicher Überlegungen wie beim Begriff Pflegephänomen27. Ausgegangen wurde von der Definition der Nursing Interventions Classification (NIC)28. Sie lautet: «Jede Behandlung, die auf einem klinischen Urteil und klinischem Wissen basiert, die ein Pflegender durchführt, um zu besseren Ergebnissen bei einem Patienten/Klienten zu gelangen ist eine Pflegeintervention. Pflegeinterventionen umfassen sowohl direkte als auch indirekte Pflege und beziehen sich auf die von Pflegenden, von Ärzten oder von anderen Anbietern von Gesundheitspflege initiierten Behandlungen.»

Nach einem aggregierteren Begriff (höhere und allgemeinere Abstraktionsebene) für statistische Zwecke wurde vergeblich gesucht. Anders als beim Begriff Pflegephänomen konnte kein anderer Begriff als Intervention gefunden werden. Es wurde deshalb beschlossen, mit dem gleichen Terminus zu arbeiten, ihm aber eine andere Bedeutung zuzuordnen. Die Definition von NURSING data bezieht die Definition der NIC ein, hat aber einen allgemeineren Inhalt. Damit ist dieser Begriff dem der NIC „übergeordnet“29. Die Wahl des Ausdrucks Intervention ist von zentraler Bedeutung, denn er steht für eine weitere Sichtweise als der Ausdruck Pflege. Er ist insofern offener für die multidisziplinäre Kommunikation.

Für NURSING data ist eine Pflegeintervention die «Gesamtheit der Pflegeaktivitäten, die zur Erreichung eines Pflegeziels geplant und umgesetzt werden».

Wie im Fall der Pflegephänomene werden zur Beschreibung einer Pflegeintervention zwei Achsen kombiniert:

Das «Ziel»30 der Intervention, definiert durch einen bestimmten Aspekt der Gesundheit

der Handlungstyp (definiert durch ein aktives Verbenpaar).

Ziele:

Die Liste der Pflegeinterventionen umfasst 51 Ziele. Jeder Eintrag enthält systematisch das Wort Intervention, gefolgt vom Ziel und einem Verbenpaar. Die Ziele werden ebenfalls unter Bezugnahme auf die ICF formuliert, um die Kohärenz zwischen dem Pflegephänomen und der Pflegeintervention sicherzustellen. Das Ziel ersetzt jedoch nicht das Pflegephänomen, selbst wenn sie gleicher Natur sind. Das Pflegephänomen ist der allgemeine Begriff, der den Aspekt der Gesundheit der Person beschreibt, der die Interventionen global bestimmt. Das Ziel ist somit das besondere Element, auf das die Pflegefachfrau bzw. der Pflegefachmann einwirkt, um das Phänomen zu erhalten oder zu verbessern bzw. zu reduzieren oder zu beseitigen.

27 In der Schweiz werden derzeit mehrere verschiedene Instrumente zur Erfassung der Pflegeleistung

(prospektiv oder retrospektiv) angewandt, die auf unterschiedlichen Grundlagen aufgebaut und zu unterschiedlichen Zwecken eingesetzt werden.

28 Iowa Intervention Project unter der Leitung von J.C McCloskey und G.M. Bulechek, Klassifikation der Pflegeinterventionen NIC

29 Im Sinne der ISO : Begriff(sinhalt), der als der Allgemeinste bzw. Allumfassendste (Ganze) betrachtet wird. 30 Dieser Begriff ist die englische Übersetzung des Fachbegriffs « target », der im ISO Modell verwendet wird:

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NURSING data – Grobkonzept 28

Abbildung 5: Struktureller Bezug zwischen ICF, NURSING data Pflegeinterventionen und NIC Pflegeinterventionen

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NURSING data – Grobkonzept 29

Um ein gleiches Phänomen zu beeinflussen, kann es notwendig sein, auf mehrere Ziele einzuwirken, die mit verschiedenen Aspekten der Gesundheit in Zusammenhang stehen31.

Die somit geschaffene hierarchische Anordnung wird in der linken Spalte der Abbildung 5 dargestellt. Anhand dieses Schemas, welches nur einen ganz kleinen Teil der Referenzklassifikation Pflegeinterventionen und der ICF wiedergibt, kann veranschaulicht werden, welcher Strukturebene der ICF jede Pflegeintervention entspricht und welche Aggregationsmöglichkeiten sich daraus ergeben. Im Anhang 3 wird neben der Bezeichnung jeder Pflegeintervention ein Kode angegeben, mit dessen Hilfe eine Orientierung innerhalb der Struktur erleichtert wird. (vgl. Abschnitt 4.5.2).

Handlungstypen:

Um die Art der ausgeführten Handlung zu beschreiben, wurde eine Liste von 4 aktiven Verbenpaaren festgelegt. Diese Verbenpaare sind:

a-Einschätzen/überwachen: Zielgerichtet und wiederholt die Aufmerksamkeit auf jemanden oder etwas richten und das entsprechende Ergebnis analysieren, um darüber eine systematische Beurteilung abzugeben. Von diesem Handlungstypus ausgenommen sind Beobachtungen bei Pflegebeginn und routinemässige Beurteilungen und Evaluationen im Rahmen der täglichen Pflege.

b-Beraten/unterrichten: Einer Person oder einer Gruppe Wissen (Informationen, Erklärungen, Kenntnisse) oder Fertigkeiten vermitteln.32

c-Unterstützen/begleiten: Bezüglich einer Handlungsweise konkrete Anweisungen geben, die Person bei der Durchführung einer Handlung begleiten oder ihr helfen (vorübergehend an ihrer Stelle handeln).

d-Durchführen/umsetzen: An einer Person oder für sie (an ihrer Stelle) eine Pflegehandlung, eine Behandlung, einen Ablauf etc. vollziehen.

Um die Identifizierung der Pflegeinterventionen zu erleichtern, trotzdem aber die Kombination von zwei Klassifikationsachsen beizubehalten, wurde jeder Pflegeintervention eine gängige Bezeichnung zugeordnet und ein Mapping mit der Klassifikation der Pflegeinterventionen (NIC) vorgenommen. Dieses Mapping wird ebenfalls in der rechten Spalte der Abbildung 5 beschrieben.

4.5.2. Details der Klassifikation der Pflegeinterventionen

Anhang 3 enthält die vollständige Liste der Pflegeinterventionen, die sich aus dieser Kombination ergeben. Die verschiedenen Elemente, anhand derer jede Pflegeintervention definiert werden kann, sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt und werden am Beispiel der Pflegeintervention «II1/e1.40/d – Die Medikation anstelle der Person oder ihrer Umgebung vorbereiten (nur bei Spitex)» erläutert.

31 So kann zum Beispiel ein schwerwiegendes Schlafproblem durch die Vorbeugung von Schmerzen, durch das

Erlernen der Fähigkeit, mit einer Stresssituation umzugehen, und durch einen relationalen Beistand angegangen werden.

32 Achtung: Das Pflegephänomen beschreibt den Zustand der zu pflegenden Person (Patient, Klient, Bewohner, Umfeld des Patienten [Individuum oder Gruppe]). Die Handlungstypen sind also nicht zu kodieren, wenn andere Berufsleute aus dem Gesundheitsbereich unterrichtet oder beraten werden.

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NURSING data – Grobkonzept 30

Struktur Beispiel

• Kode, der den Platz in der Struktur der ICF bestimmt, was das Nachschlagen erleichtert (ICF Kode*).

• II1/e1.40/d

• Nummer der Pflegeintervention / des verwendeten Verbenpaares

• 40 / 4

• Ziel und Verbenpaar • Intervention bezüglich Umgang mit Medikamenten – durchführen/übernehmen

• Gängige Bezeichnung, welche die beiden Achsen in einem einfacher zu verwendenden Ausdruck verbindet

• Die Medikation anstelle der Person oder ihrer Umgebung vorbereiten (nur bei Spitex)

• Eine Definition • Eine Intervention durchführen/ umsetzen mit dem Ziel, der Person oder ihrer Umgebung zu ermöglichen, die Fähigkeit beizubehalten, zu erwerben oder wieder zu erlangen, eine Medikation vorzubereiten, zu überwachen und zu applizieren, ihre Wirkung zu beobachten und ihren Risiken vorzubeugen

• Beispiele • Vorbereiten des Wochendispensers

• Mapping mit der Klassifikation der Pflegeinterventionen (NIC)

• 2260 – Sedierung • 2380 - Medikation / Umgang mit

Medikamenten

• Eine oder zwei Kodierungsregeln

• Kodierungsregel 1

• Kodierungsregel 2

• Die Medikation durch das Pflegepersonal ist in allen Pflegeinterventionen enthalten. II1/e1.40 Intervention bezüglich Umgang mit Medikamenten ist nur dann zu kodieren, wenn der Patient (und/oder seine Umgebung) in der Lage ist oder sein muss, mit dem Medikament selbst umzugehen und in diesem Bereich eine gewisse Autonomie zu erwerben/beizubehalten.

• Die Pflegeintervention «durchführen / umsetzen» kann nur von der Spitex kodiert werden

• Falls nötig eine Anmerkung.

* Der ICF Kode ist folgendermassen aufgebaut: II1/e1.40/d

• «II1» bedeutet, dass es sich um die Variable II1 des CH-NMDS handelt: Entscheidende Pflegeintervention ;

• «e1» bedeutet, dass es sich um eine Pflegeintervention aus dem Kapitel e1 der ICF handelt: «Kapitel e – Umweltfaktoren» «1. Produkte und Technologien»,

• 40 bedeutet, dass es sich um die Intervention Nr. 40 in der NURSING data Klassifikation handelt.

• « d » bedeutet, dass es sich um den Handlungstyp « ausführen/umsetzen » handelt.

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NURSING data – Grobkonzept 31

5. Kodierungsrichtlinien für die NURSING data Erhebung

5.1. Einleitung

In den vorangegangenen Kapiteln wurden der allgemeine Rahmen und das Grobkonzept der CH-NMDS Erhebung vorgestellt im Hinblick auf die Konstruktion von nationalen Indikatoren und Deskriptoren für die Pflege.

Das vorliegende Kapitel enthält weiterführende Informationen dazu, wie diese Erhebung durchgeführt werden kann.

5.2. Geltungsbereich

Die Grundsätze der Datenerhebung basieren auf den bereits für die Bundesstatistik und insbesondere für die Medizinische Statistik der Krankenhäuser festgelegten Abläufen33. Es wurde deshalb entschieden, zur Kodierung der Pflegedaten in der gleichen Weise vorzugehen und die routinemässig erhobenen klinischen Daten sowie, falls vorhanden, das Pflegeresümee34 (vgl. Anhang 4) zu verwenden.

Das Erstellen eines solchen Pflegeresümees ist in drei Situationen vorgesehen (siehe Abschnitt 5.4):

wenn der Patient den Ort der Leistungserbringung verlässt und die Pflege beendet ist (Austritt im eigentlichen Sinn);

wenn der Patient den Ort der Leistungserbringung verlässt, die Pflege aber fortgesetzt wird (in einer Pflegeabteilung des gleichen Betriebs, in einer anderen Institution, durch die Spitex oder ambulant, beispielsweise) (Transfer);

für die Bewohner von sozialmedizinischen Institutionen, für welche nicht innerhalb der letzten 365 Tage eine Zwischenbeurteilung vorgenommen wurde und für Langzeitpatienten, welche durch die Spitex betreut werden, wird ein Lagebericht auf den 31. Dezember des laufenden Jahres erstellt (Ende der Pflege für rein administrative Zwecke).

Die NURSING data Erhebung kann in allen Institutionen/Diensten in welchen Pflegeleistungen erbracht werden, durchgeführt werden35. Die Erfassung der Tätigkeit von Schulkrankenschwestern und Krankenschwestern der Arbeitsmedizin in Unternehmen ist gegenwärtig nicht vorgesehen.

Die Erhebung ist so konzipiert, dass sie die Verbindung von Daten verschiedener Herkunft ermöglicht, damit ein Fall/eine Episode in ihrem Kontext erfasst werden kann (Abbildung 6). Die wichtigsten Daten sind die Angaben zum Ort, an dem die Pflegeleistung erbracht worden ist, denn diese Daten bilden die Schnittstelle zu allen anderen Daten (insbesondere zu den Personaldaten). Beispiel: Der Ort der Leistungserbringung befindet sich in einer Institution (deren Daten in einer anderen Statistik erfasst werden); dieser Ort wird auch durch ein Pflegeteam ausgezeichnet (für welches ebenfalls separate Daten erhoben werden); der Aufenthalt kann mit der Medizinischen Statistik in Verbindung gesetzt werden, wenn diese besteht, usw.

33 http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/infothek/erhebungen__quellen.html 34 Das Pflegeresümee ist eine Zusammenfassung der innerhalb der Episode erstellten Pflegediagnosen, der

angestrebten Ziele, der eingesetzten Mittel, der ausgeführten Interventionen und der erzielten Resultate. Der Test des CH-NMDS von 2004-2005 hat aufgezeigt, dass ein solches Pflegeresümee noch nicht routinemässig erstellt wird. NURSING data empfiehlt das Erstellen eines Pflegeresümees und hat zu diesem Zweck einige Überlegungen zum Thema zusammengestellt, die in Anhang 4 beiliegen.

35 Einige Variablen wurden an die besonderen Gegebenheiten an einzelnen Orten der Leistungserbringung (z. B. Spitex) angepasst.

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NURSING data – Grobkonzept 32

Abbildung 6: Beziehungen zwischen den verschiedenen Daten

5.3. Inhalt der Erhebung

Die Erhebung eines Aufenthalts/Falls enthält:

die fallbezogenen Aufenthaltsvariablen, die zur Beschreibung des Falls dienen und vom Typ her betriebliche (administrative) Daten sind: der Ort der Leistungs-erbringung, das Eintrittsdatum, allfällige Transferdaten, das Austrittsdatum, die soziodemografischen Angaben über den Patienten.

Die Pflegevariablen (Variablen zur Beschreibung der Pflege und ihrer Hintergründe), welche vom Typ her teils klinisch, teils betrieblich (administrativ) sind: Aufnahmedaten, Gesundheitszustand, Pflegeleistungen, Pflegebedarf, Austrittsdaten/Ergebnisse.

Zur Vervollständigung werden noch betriebliche Variablen erhoben, welche den Bezug zum Umfeld der Pflege des Patienten herstellen, d.h. insbesondere der Ort, die Einrichtung und das Pflegeteam.

5.4. Eigentliche Aufenthaltsvariablen

Die verschiedenen Daten werden durch den Ort des Aufenthalts zueinander in Bezug gesetzt.

5.4.1. Definition Fall/Aufenthalt

Die Definition des Falls/Aufenthalts – in der allgemeinen Pflege oder in der Psychiatrie - variiert je nach Pflegebereich:

Spital (stationäre Abteilungen) – Akutpflege und Rehabilitation: Als Fall «gilt ein Aufenthalt eines Patienten/einer Patientin in einem Spital, unabhängig von der Hospitalisierungsursache.» Dies ist die gleiche Definition, die auch für die medizinische Statistik gilt.36

36 BFS, H+, Kodierungshandbuch, Version 1.0, BFS, 2002 S.24

Daten"Kodierende"

Daten "Institution"

Daten"Personal"

Daten"Aufenthalt"

Daten

“”Behandlung"

(Episode)

Daten"Ort"

Aufenthalt/Fall

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NURSING data – Grobkonzept 33

Sozialmedizinische Institutionen (Langzeitpflege): Als Fall «gilt der Aufenthalt

eines Bewohners/einer Bewohnerin in einer sozialmedizinischen Institution von einem Jahr (bzw. weniger, wenn der Eintritt oder der Tod im Laufe des Jahres erfolgte) gemäss Erhebung am 31. Dezember.»

Spitex und ambulante Pflege: Als Fall «gilt die Betreuung/Pflege mit oder ohne Unterbruch während der Gültigkeitsdauer einer ärztlichen Verordnung. Geht die Pflege über das laufende Jahr hinaus, endet der Behandlungsfall am 31. Dezember. Wurde die abschliessende Verordnung weniger als drei Monate vor Jahresende ausgestellt, wird der Fall auf Ende der Gültigkeitsdauer des ärztlichen Rezepts erhoben.»

Für die Erhebung im Rahmen von NURSING data, wird der Fall mit den folgenden Variablen abgegrenzt:

Spital und sozialmedizinische Institutionen (Langzeitpflege): ST1 Betriebsnummer (BUR-Satellit Gesundheit), NMDS09 Eintrittsdatum und NMDS13 Austrittsdatum.

Spitex und ambulante Pflege: ST1 Betriebsnummer (BUR-Satellit Gesundheit), NMDS10 Datum der ersten Kontaktaufnahme, des ersten Besuchs, NMDS 14

Datum des Behandlungsendes.

5.4.2. Definition der Episode

Jeder Fall kann in Episoden unterteilt werden. Nach Möglichkeit soll jede Episode durch ein Pflegeresümee im Patientendossier dargestellt werden

Die Episode ist das räumliche und zeitliche Grundelement der Erhebung des CH-NMDS. Setzt sich ein Fall/Aufenthalt aus mehreren Episoden zusammen, muss das Fall-/Aufenthaltsresümee all diejenigen Daten und Variablen über die Pflege enthalten, welche für jede einzelne Episode repräsentativ sind (Erstellung von Austrittsresümees).

Die genaue Abgrenzung der Episode unterscheidet sich je nach Pflegebereich:

Spital (stationäre Abteilungen) – Akutpflege und Rehabilitation: Die Episode ist eine Zeitspanne der Pflege, welche durch einen Transfer oder einen Austritt beendet wird.

o Als Transfer gilt: der Austritt aus einer Abteilung, mit anschliessendem Eintritt in eine andere Abteilung der gleichen Institution, in welcher die Pflege weitergeführt wird.

Sonderfall: Ein zeitlich begrenzter oder provisorischer Austritt (z.B. Versuch nach Hause zurückzukehren) wird als Transfer betrachtet, wenn die Pflege/Behandlung unter der gleichen Behandlungsnummer durch einen anderen Leistungserbringer weitergeführt wird.

Sozialmedizinische Institutionen (Langzeitpflege): Die Episode der Pflege beginnt bei Eintritt des Falls und dauert bis zur nächsten Neubewertung des Gesundheitszustands des Bewohners. Übersteigt die maximale Dauer einer Episode 365 Tage oder wird der Gesundheitszustand des Bewohners im Verlauf des Jahres nicht neu bewertet, endet die Episode (administrativ) am 31. Dezember des laufenden Jahres. Jede Abwesenheit des Bewohners während des Jahres, bei der sein Bett nicht für ihn freigehalten wurde, wird als Austritt betrachtet. Bei seiner Rückkehr wird der Bewohner als neuer Fall angesehen.

Spitex: Die Episode der Pflege beginnt mit der Ausstellung oder Erneuerung der ärztlichen Verordnung für Pflege zu Hause. Eine Hospitalisierung im Laufe der Betreuung wird als Austritt/Ende der Episode betrachtet. Kehrt der Klient zurück, wird er als neuer Fall angesehen.

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NURSING data – Grobkonzept 34

Ambulante Pflege: Die Episode beginnt mit dem ersten Besuch und endet bei

Abschluss der Behandlung. Bei einem einmaligen Besuch, kann sie auch nur einen Tag dauern.

Für die Erhebung im Rahmen von NURSING data, wird die Episode mit den folgenden Variablen abgegrenzt:

Spital: ST1 Betriebsnummer (BUR-Satellit Gesundheit), NMDS09 Eintrittsdatum und NMDS13 Austrittsdatum LX1 Kostenstelle und LX2 Ort der Leistungs-erbringung (innerhalb der Kostenstelle).

Sozialmedizinische Institutionen (Langzeitpflege): ST1 Betriebsnummer (BUR-Satellit Gesundheit), NMDS09 Eintrittsdatum und CT2 Datum der Bewertung des Pflegebedarfs, LX1 Kostenstelle und LX2 Ort der Leistungserbringung (innerhalb der Kostenstelle).

Spitex und ambulante Pflege: ST1 Betriebsnummer (BUR-Satellit Gesundheit), NMDS10 Datum der ersten Kontaktaufnahme, des ersten Besuchs, NMDS 14

Datum des Behandlungsendes/CT3 der Erneuerung des ärztlichen Rezepts und LX2 Ort der Leistungserbringung (z.B: Spitex).

5.4.3. Soziodemographische Angaben

Die soziodemographischen Angaben sind obligatorisch. Vor dem Datenexport werden sie automatisch verschlüsselt. In diese Kategorie fallen insbesondere die folgenden Variablen:

NMDS01 Anonymer Verbindungskode des Patienten: Dabei handelt es sich um den Namen, Vornahmen des Patienten/Kunden. Diese Angaben werden nicht in dieser Form an das BFS weitergeleitet. Gemäss einem Verfahren, das im BFS für die medizinische Statistik entwickelt wurde, werden Name, Vorname, Geburtsdatum und Geschlecht beim Datenexport automatisch in einen anonymen Verbindungskode umgewandelt, wobei eine willkürliche Zahlenfolge generiert wird

NMDS02 Anonymer Verbindungskode der Mutter (Name, Vorname der Mutter): Dieses Merkmal ist unerlässlich für die Neugeborenen. Diese Angaben werden nicht in dieser Form an das BFS weitergeleitet. Gemäss einem Verfahren, das im BFS für die medizinische Statistik entwickelt wurde, werden Name, Vornahme, Geburtsdatum und Geschlecht beim Datenexport automatisch in einen anonymen Verbindungskode umgewandelt, wobei eine willkürliche Zahlenfolge generiert wird.

NMDS03 Klientennummer/Patientennummer: Hier ist die Nummer gemeint, die intern vom Betrieb (Institution) zu Verwaltungszwecken für den Aufenthalt vergeben wird. Diese Nummer dient zur einfacheren Kodierung. Sie wird nicht weitergeleitet.

NMDS04 Geburtsdatum: Neugeborene: Vollständiges Datum und Stunde der Geburt – andere Kinder: vollständiges Datum, ohne Stundenangabe

NMDS05 Alter: Exaktes Alter in vollendeten Jahren. Für die Spitäler: Alter bei Eintritt – Für sozialmedizinische Institutionen (Langzeitpflege): vollendetes Alter am 31. Dezember des Erfassungsjahres – Spitex: Alter am Ende der Behandlung oder, wenn die Behandlung weiterläuft, am 31. Dezember des Erfassungsjahres.

NMDS06 Geschlecht:

NMDS07 Wohnort (Region): Für Personen mit ständigem Wohnsitz in der Schweiz wird der Wohnort nach einer Typologie des BFS einer Region mit einer Bevölkerungsgrösse von ca. 10'000 Einwohnern zugewiesen (Anonymisierung). Für die Erfassung wird die vierstellige Postleitzahl eingegeben. Bei Personen mit

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NURSING data – Grobkonzept 35

Wohnsitz im Ausland wird gemäss der Ländertabelle des BFS (siehe BFSmed 1.1.V05) das Wohnland angegeben, dem ein « E » vorangestellt wird.

NMDS08 Nationalität: Gemäss Liste des BFS.

5.5. Pflegevariablen

5.5.1. Aufnahmedaten

Die Aufnahmedaten sind die gleichen wie für die medizinische Statistik. Sie geben Hinweise auf die unmittelbare Vorgeschichte des Falls. Es handelt sich dabei um folgende Variablen:

NMDS 11 Aufenthaltsort vor dem Eintritt/Herkunft: z.B. Zu Hause, andere Pflegeabteilung, usw.

NMDS12 Eintrittsart: z.B. Notfall, angemeldet/geplant, Geburt usw.

5.5.2. Entscheidende Pflegephänomene

5.5.2.1. Datenerhebung

Hierbei geht es darum, die während der betreffenden Episode auftretenden entscheidenden Pflegephänomene zu erfassen. Pro Episode (siehe Definition der Episode in Abschnitt 5.4.2) können maximal 6 entscheidende Pflegephänomene erfasst werden. Was nicht im Pflegeresümee oder im Patientendossier vermerkt ist, wird nicht kodiert.

Die Erfassung erfolgt anhand der Variable PH1 Pflegephänomene.

Empfehlung: Wird entschieden, dass die Pflegephänomene direkt in die Pflegedokumentation (Patientendossier) der Institution aufgenommen werden, so wäre es von Vorteil, wenn von Anfang an systematisch Beginn und Ende des Phänomens in Form eines Datums aufgenommen würden.

Für jedes Pflegephänomen ist überdies der Status am Ende der Episode anzugeben. Als Status gelten die folgenden Bezeichnungen:

PH2.1 Aktiv: Ungeachtet des Ortes, an dem sich der Patient/Klient jetzt befindet, ist das betreffende Pflegephänomen weiterhin ein Grund für Pflegeinterventionen.

PH2.2 Gelöst: Das zu Beginn der Pflege festgestellte Pflegephänomen kann nicht mehr als Grund für Pflegeinterventionen betrachtet werden, weil das Pflegeziel erreicht wurde.

PH2.99 Status unbekannt: Auf der Grundlage der vorliegenden Dokumentation kann keine Einstufung vorgenommen werden.

5.5.2.2. Auswahl der « entscheidenden » Pflegephänomene

Die entscheidenden Pflegephänomene werden analog der entscheidenden Hauptdiagnose der Medizinischen Statistik definiert:

Ein Pflegephänomen gilt dann als «entscheidend» wenn es gemäss dem in der Pflegeabteilung geltenden Pflegekonzept bedeutende Elemente gleicher Natur zu einer Gesamtheit zusammenfasst, welche die Pflegeinterventionen rechtfertigt und als

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NURSING data – Grobkonzept 36

o für einen gegebenen Patienten und seine gegenwärtige Situation spezifisch und

o für seinen Zustand und dessen Entwicklung im Verlauf der Episode repräsentativ betrachtet wird.

Die Auswahl der «entscheidenden» Pflegephänomene soll den Anteil der Pflege an der Behandlung des Patienten (im Sinne einer Pflegeepidemiologie) aufzeigen.

Die Wahl soll nicht durch den Pflegeaufwand beeinflusst werden. Vielmehr soll der Pflegeaufwand aus der Wahl der Pflegephänomene abgeleitet werden können. Er wird separat anhand von adäquaten Instrumenten erfasst.

5.5.2.3. Allgemeine Regeln

Jedes Pflegephänomen muss eine oder mehrere Pflegeinterventionen rechtfertigen, andernfalls braucht es nicht kodiert zu werden.

Bei der Kodierung eines Pflegephänomens wird festgehalten:

der Aspekt der Gesundheit (Fokus)

das Beurteilungsmerkmal: Ressource, Risiko oder Problem.

Zur Erleichterung der Aufgabe ist es empfehlenswert, die gängige Bezeichnung zu verwenden, welche die beiden Kodierungsachsen und den entsprechenden Kode verbindet.

Sind Sie unsicher, können Ihnen die Beispiele sowie die Ein- und Ausschlusskriterien und das Mapping mit den NANDA-Diagnosen weiterhelfen.

Die Rubrik «andere» ist nur dann zu benutzen, wenn wirklich keine genauere Bezeichnung zutrifft.

5.5.2.4. Besondere Regeln

PH1/b152 Emotionen: dieses Pflegephänomen kann sowohl als Funktion als auch als Aktivität wahrgenommen werden. Die Abgrenzung ist nur schwer vorzunehmen. Die Definition von NURSING data weicht von jener der ICF ab und integriert beide Dimensionen, selbst wenn der Begriff unter den «Funktionen» eingeordnet wurde.

PH1/b2 Sensorische Funktionen: Der Schmerz gehört nicht zu diesem Pflegephänomen; Er ist als eigenständiges Pflegephänomen zu behandeln.

PH1/b2z Schmerz: Um als entscheidendes Pflegephänomen eingestuft zu werden, muss der Schmerz wirklich entscheidend für den Aufenthalt sein und nicht ein Anzeichen oder Symptom eines anderen Pflegephänomens darstellen. Wird der Schmerz beispielsweise nach einer Operation präventiv behandelt (z.B. durch eine Intervention wegen Schmerzen im Zusammenhang mit einem anderen Pflegephänomen), so ist er nicht als entscheidendes Pflegephänomen einzustufen

PH1/b510–b515-b525 Funktionen im Zusammenhang mit dem Verdauungssystem: Es ist auf eine klare Abgrenzung zwischen den Pflegephänomenen im Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme (Kauen, Schlucken), der Verdauung (Nahrungspassage und Absorption) und der Stuhlausscheidung zu achten.

PH1/b6y Genital- und reproduktive Funktionen: Psychische oder verhaltensbedingte Ursachen für eine veränderte genitale und reproduktive

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NURSING data – Grobkonzept 37

Funktion sind aus diesem Pflegephänomen ausgeschlossen. Sie sind mit dem entsprechenden Pflegephänomen Mentale Funktionen oder Verhalten zu kodieren.

PH1/b7 Bewegungsbezogene Funktionen: dieses Pflegephänomen qualifiziert die physiologischen Funktionen. Achtung! Es darf keinesfalls mit aktivitätsbezogenen Pflegephänomenen wie PH1.d4w Die Körperposition ändern und aufrecht erhalten, PH1.d4x Fähigkeit Gegenstände zu tragen, zu bewegen und zu handhaben oder PH1.d4y Gehen und sich fortbewegen verwechselt werden.

PH1/d3w-dx Kommunikation: Das Pflegephänomen Kommunikation kann auf verschiedenen Ebenen betrachtet werden. Wahrscheinlich ist es nötig, verschiedene Pflegephänomen für die Kodierung zu verwenden. Es ist jedoch wichtig, dass präzisiert wird, ob es sich um eine Funktion oder um eine Aktivität handelt.

PH1/d760 Familiendynamik: dieses Pflegephänomen bezieht sich auf die Fähigkeit des Individuums, seine Familiendynamik zu meistern – stellt die Tatsache, dass eine Familiendynamik vorliegt an sich ein entscheidendes Pflegephänomen dar, so muss dieses unter Umweltfaktoren (PH1/e340/A Hilfe und Unterstützung im Beziehungsnetz) kodiert werden.

PH1/d850 Arbeit und Beschäftigung: dieses Pflegephänomen bezieht sich auf die Fähigkeit des Individuums, seine Arbeit und Beschäftigung zu meistern – stellt die Tatsache, dass der Patient eine Arbeit oder Beschäftigung hat an sich ein entscheidendes Pflegephänomen dar, so muss dieses unter Umweltfaktoren (PH1/e340/A Hilfe und Unterstützung im Beziehungsnetz) kodiert werden.

PH1/e1 Zugang zu Produkten und Technologien: dieses Pflegephänomen bezieht sich auf den Begriff Zugang, der leicht, schwer, zu leicht usw. sein kann. Wird die Gesundheit der Person von einem Produkt oder einer Technologie beeinflusst (z.B. Gasaustritt, Asbest), so ist dies mit dem Pflegephänomen PH1.e2 Natürliche und vom Menschen gestaltete Umwelt zu kodieren.

PH1/f1 Sterben: Es wäre nicht zutreffend, hier die Beurteilungsmerkmale Ressource oder Risiko zu kodieren. Wenn in solchen Umständen Ressourcen oder Risiken erfasst werden können, so hat dies anhand von anderen, genauere Pflegephänomenen zu geschehen, welche die betreffende Ressource oder das betreffende Risiko besser umschreiben.

5.5.3. Entscheidende Pflegeinterventionen

5.5.3.1. Datenerhebung

Hier geht es darum, die während der betreffenden Episode auftretenden entscheidenden Pflegeinterventionen zu erfassen. Pro Episode (siehe Definition der Episode in Abschnitt 5.5.3.2) können maximal 10 entscheidende Pflegeinterventionen erfasst werden.

Die Erfassung erfolgt anhand der Variable II1 Pflegeinterventionen

5.5.3.2. Auswahl der entscheidenden Pflegeinterventionen

Die entscheidenden Pflegeinterventionen werden analog der entscheidenden Hauptbehandlung der medizinischen Statistik definiert.

Eine Pflegeintervention gilt dann als entscheidend, wenn sie zur Erreichung eines entscheidenden Pflegeziels37 beiträgt.

37 Die erwartete Veränderung eines entscheidenden Pflegephänomens

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NURSING data – Grobkonzept 38

Die Auswahl der «entscheidenden» Pflegeinterventionen soll den Anteil

der Pflege an der Behandlung des Patienten (im Sinne einer Pflegeepidemiologie) aufzeigen.

Die Wahl soll nicht durch den Pflegeaufwand beeinflusst werden. Vielmehr soll der Pflegeaufwand aus der Wahl der Pflegeinterventionen abgeleitet werden. Er wird separat anhand von adäquaten Instrumenten erfasst.

5.5.3.3. Allgemeine Regeln

Sobald die entscheidenden Pflegephänomene herauskristallisiert wurden, ist zu prüfen, welche Pflegeinterventionen in der betrachteten Zeitspanne als entscheidend eingestuft werden können. Im Fall- / Austrittsresümee bzw. im Transferresümee ist es möglich, pro Episode maximal 10 Pflegeinterventionen zu kodieren.

Jede Pflegeintervention sollte mit einem oder mehreren Pflegephänomenen in Verbindung gebracht werden können.

Die Kodierung einer Pflegeintervention setzt sich zusammen aus:

dem Ziel und

dem Handlungstypus, in der Form eines Verbenpaares: einschätzen/überwachen, beraten/umsetzen, unterstützen/ begleiten, ausführen/umsetzen.

Zur Erleichterung der Aufgabe sollte besser die gängige Bezeichnung verwendet werden, welche die beiden Kodierungsachsen und den entsprechenden Kode verbindet.

Sind Sie unsicher, können Ihnen die Beispiele sowie die Ein- und Ausschlusskriterien und das Mapping mit den NIC-Klassifikationen weiterhelfen.

Die Rubrik «andere» ist nur dann zu verwenden, wenn wirklich keine genauere Bezeichnung zutrifft.

5.5.3.4. Besondere Regeln

Die Pflegeinterventionen sind in erster Linie patientenorientiert. Richtet sich eine Pflegeintervention besonders auf das Umfeld (auf Personen aus seiner Umgebung) kann dies mit II1/e3.49 Intervention bezüglich zwischenmenschlicher Kommunikation: helfende Beziehung zu pflegenden Angehörigen kodiert werden.

Drei Pflegeinterventionen stellen Ausnahmen von der Regel über die Patientenorientiertheit dar. Sie stehen in Zusammenhang mit der Pflege einer Person, welche von einem schweren, lebenswichtigen Apparat abhängig ist: II1/e1.43-44-45 Intubation und andere Atmungsunterstützungsapparaturen, Dialyse, Herz-Kreislauf-Unterstützung. Es wird davon ausgegangen, dass diese Apparate die eingeschränkte physiologische Funktion ersetzen, insofern ist die besondere Aufmerksamkeit, die die Pflegenden ihnen widmen, um Probleme und Komplikationen zu vermeiden, ebenfalls dem Patienten zuzurechnen.

Die Kodierung der Pflegeinterventionen II1/e1.43-44-45 schliesst eine Kodierung der folgenden Pflegeinterventionen aus:

- II1/b4.12 Intervention mit Einfluss auf das Atmungssystem

- II1/b6.19 Intervention in Verbindung mit der Harnbildung und der Harnausscheidung

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- II1/b4.8 Intervention in Verbindung mit der Herzfunktion

- II1/b4.9 Intervention mit Einfluss auf das Kreislaufsystem und das zirkulierende Volumen

II1/b1.4 Intervention in Verbindung mit den kognitiven Funktionen: diese Pflegeintervention betrifft vornehmlich Personen mit kognitiven Störungen (Demenz, Alzheimer, usw.).

II1/b2.6 Intervention bei Schmerz: Wird das Pflegephänomen Schmerz kodiert, können die Pflegeinterventionen entweder direkt auf den Schmerz (II1/b2.6) einwirken oder indirekt auf andere Ziele, beispielsweise auf die Lagerung (II1/d4.26).

II1/b4.11 Intervention bezüglich Infektionen und Hygiene: die Intervention gilt der Verhütung von Infektionen und nicht der täglichen Hygiene.

II1/b1.4 Intervention bezüglich Ernährung: die Intervention bezieht sich auf den Ernährungszustand des Patienten und nicht auf die Essenstätigkeit (II/d5.30).

II1/b6.21 Intervention in Verbindung mit der Schwangerschaft: diese Pflegeintervention muss in direktem Zusammenhang mit der Schwangerschaft stehen. Ist dies nicht der Fall, ist eine andere Pflegeintervention zu kodieren.

II1/b6.22 Intervention bei der Entbindung: die Säuglingspflege wird hier von den Handlungstypen beraten/unterrichten und unterstützen/begleiten nicht erfasst, denn diese Pflegeinterventionen sind für den Säugling zu kodieren, da sie auf ihn gerichtet sind.

II1/b7.23 Intervention in Verbindung mit der motorischen Funktion: diese Pflegeintervention betrifft die Funktion. Sie ist nicht zu verwechseln mit der Lagerung oder der Fortbewegung, die als Aktivitäten definiert sind.

II1/d4.26 Intervention bezüglich der Lagerung: Diese Pflegeintervention betrifft die Lagerung. Sie ist nicht zu verwechseln mit der Fortbewegung oder mit der motorischen Funktion.

II1/d4.27 Intervention bezüglich der Fortbewegung: Diese Pflegeintervention betrifft die Fortbewegung. Sie ist nicht zu verwechseln mit der Lagerung oder mit der motorischen Funktion.

II1/d7.35 Intervention bezüglich zwischenmenschliche Beziehungen: Die Pflegeinterventionen sind in erster Linie patientenorientiert. Richtet sich eine Pflegeintervention besonders auf das Umfeld (auf Personen aus seiner Umgebung) ist dies mit II1/e3.49 Intervention bezüglich zwischenmenschlicher Kommunikation: helfende Beziehung zu pflegenden Angehörigen zu kodieren.

II1/d7.36 Intervention in Verbindung mit dem Verhalten: Diese Pflegeintervention bezieht sich nicht auf Störungen der Ernährung, der Sexualität, in Verbindung mit Suizid, der kognitiven und mentalen Funktionen, die unter den entsprechenden Kapiteln kodiert werden müssen.

II1/d9.39 Tests und Untersuchungen: Die Kodierung dieser Pflegeintervention erfolgt nur, wenn dem Patienten keine andere Pflegeintervention zugeordnet werden kann. Im Allgemeinen sind die gängigen Untersuchungen und Tests in den entsprechenden Pflegeinterventionen enthalten.

II1/e1.40 Intervention bezüglich Umgang mit Medikamenten: Diese Intervention ist nur dann zu kodieren, wenn der Patient (und/oder sein Umfeld) in der Lage ist oder lernen muss, selbst mit den Medikamenten umzugehen und in diesem Bereich eine gewisse Autonomie zu erwerben/beizubehalten. Der Handlungstyp «durchführen/umsetzen» kann nur von der Spitex kodiert werden. Die Medikation durch das Pflegepersonal ist in allen Pflegeinterventionen enthalten.

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II1/e1.41 Intervention in Verbindung mit Lebensgefahr: Diese Intervention ist bei

einer Reanimation oder einer psychiatrischen Krisenintervention zu kodieren. Allerdings muss sich der Patient/Bewohner wirklich in Lebensgefahr befinden. Diese Intervention kann auch in Verbindung mit einer anderen Intervention kodiert werden (bei Reanimation zum Beispiel mit: II1/b4.8 Intervention in Verbindung mit der Herzfunktion), vorausgesetzt, dass die Ursache der Gefährdung klar identifiziert werden kann.

5.5.4. Bezug zwischen Pflegephänomen und Pflegeintervention

Bei der Kodierung wird erwartet, dass ein Bezug zwischen den Pflegeinterventionen und den sie auslösenden Pflegephänomenen angegeben wird. Jede entscheidende Pflegeintervention ist mit einem oder mehreren Pflegephänomenen zu verbinden und umgekehrt.

5.5.5. Pflegeaufwand

Der Pflegeaufwand wird definiert als die «auf die einzelne Episode bezogene Pflegezeit, die dem Patienten unmittelbar angerechnet werden kann.» Es ist anzugeben, welches Instrument zur Erhebung der Pflegzeit verwendet wurde sowie das Datum, an dem die jeweilige Messung vorgenommen wurde. Je nach Instrument kann das Ergebnis in Minuten der erforderlichen Pflege, in Minuten der erbrachten Pflege oder, wenn diese Informationen nicht verfügbar sind, auch in der Form einer Pflegeklasse (Abstufung nach Pflegeintensität) angegeben werden.

CT4 Gesamte Pflegezeit

CT5 Gesamte KVG Pflegezeit

CT6 Klasse (Pflegeintensitätsstufe / Tag)

CT7 Zur Erhebung des Pflegeaufwands verwendetes Instrument

Bei der Erhebung des Pflegeaufwands müssen unbedingt die jeweils entsprechenden Daten vermerkt werden:

CT1 Datum der Transfers während dem Aufenthalt (Spital)

CT 2 Datum der Pflegebedarfserfassung (Sozialmedizinische Institutionen)

CT3 Datum der Erneuerung der ärztlichen Verordnung (ambulant und SPITEX)

5.5.6. Zusätzliche Informationen

DM1 ärztliche Diagnosen: gemäss Kodierung der medizinischen Statistik (in Spitälern). Art der Hauptbehinderung (in Sozialmedizinischen Institutionen – Langzeitpflege).

NMDS15 Geburtsgewicht: für Neugeborene.

CT8 Chirurgische Intervention während der Episode: Falls der Patient während der Episode eine chirurgische Intervention hatte, muss hier «ja» eingegeben werden.

NMDS17 Spitalaufenthalt während des vergangenen Jahres: Für sozialmedizinische Institutionen und Spitex: Falls der Patient/Bewohner während des Jahres im Spital war, muss hier «ja» eingegeben werden.

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NURSING data – Grobkonzept 41

5.5.7. Austrittsdaten / Ergebnisse

Die Austrittsdaten/Ergebnisse werden auch für die medizinische Statistik der Krankenhäuser (BFS/med) erhoben. Es handelt sich dabei um folgende Variablen:

NMDS18 Aufenthalt nach Austritt/Transfer/Ende der Pflege: Hier kann auch «verstorben» angegeben werden. Weitere Beispiele: zu Hause, Rehabilitationsklinik, Krankenheim/Pflegeheim usw.

NMDS19 Behandlung nach Austritt/Transfer/Ende der Pflege: z.B. geheilt/kein Behandlungsbedarf, ambulante Pflege (Spitex), Rehabilitation. Diese Variable ist für verstorbene Patienten nicht zu kodieren.

NMDS20 Grund für Austritt/ Transfer/Ende der Pflege: z.B. gestorben, Wechsel der Hauptdiagnose, auf Initiative des Patienten (der Patient hat über den Austritt oder den Transfer entschieden).

5.6. Erfassung der Daten über das Pflegepersonal

Die Daten über das Pflegepersonal sollen Aufschluss über das leistungserbringende Pflegeteam geben (am 31.12. für den Gesamtzeitraum des Erhebungsjahres). Die Daten sind jeweils mit dem Ort verbunden. Über gewisse Angaben dieses Umfelds kann auch der Bezug zum Aufenthalt hergestellt werden.

Das Personal wird in Form von anonymen Einzelerhebungen erfasst. Jede Erfassung entspricht einem Stellenanteil innerhalb einer Funktion per 31.12. des Erhebungsjahres.

Hat eine Person mehrere Funktionen inne, wird sie für jede Funktion einzeln erfasst. Es werden alle Personen gezählt, welche im Laufe des betrachteten Jahres mit dem betreffenden Betrieb (Institution) in einem Arbeitsverhältnis stehen oder gestanden haben.

5.6.1. Definition des Ortes, an dem das Pflegepersonal tätig ist

Die Daten über das Pflegepersonal werden jeweils folgenden örtlich bestimmten Variablen zugeordnet: einem Betrieb (Institution), einem Arbeitsbereich (Organisationseinheit des Betriebs) und einem Ort der Leistungserbringung (genauer Ort, an dem die Leistung am Patienten/Klienten vollbracht wird, entspricht einer Organisationseinheit des Betriebs: Pflegeabteilung). Es sind dies die folgenden Variablen:

ST1 Betriebsnummer (BUR-Satellit Gesundheit) (zur Herstellung des Bezugs mit den Daten über den Aufenthalt): gemäss Liste des BFS (Betriebs- und Unternehmensregister).

LX1 Krankenhaus: Hauptkostenstelle – LX1 Sozialmedizinische Institutionen (Langzeitpflege): Kostenstelle – LX1 Spitex: Kostenstelle.

LX4 Arbeitsbereich: z.B. Pflegeleitung/Management, Pflegeabteilung, technische Dienste, Pool. Mittels dieser Variable kann auch das Personal gezählt werden, das nicht unmittelbar in den Pflegeabteilungen tätig ist. Falls der Arbeitsbereich die Pflegeabteilung ist, ist der Typ des Ortes der Leistungserbringung genauer anzugeben.

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NURSING data – Grobkonzept 42

LX2 Ort der Leistungserbringung (Pflegeabteilung innerhalb der Kostenstelle):

z.B. Intensivpflegestation, Akutpflegestation, Langzeitpflegestation (Krankenhaus, Sozialmedizinische Institution), zu Hause (Spitex). Durch diese Variable kann der Bezug zum Aufenthalt hergestellt werden.

LX5 Planbetten/-plätze: Anzahl der in der Spitalplanung vorgesehenen Betten für die Pflegeeinheit

5.6.2. Angaben über das Pflegepersonal

Das Personal wird an Hand der Daten der Bundesstatistik beschrieben, welche durch einige neue NURSING data-Variablen ergänzt werden.

5.6.2.1. BFS-Variablen

EMP2 Laufnummer

EMP3 Anonyme Identifikations-Nr.

EMP4 Geschlecht

EMP5 Nationalität: gemäss Liste des BFS

EMP6 Geburtsdatum

F1 Berufsausbildung: Hier ist der Berufstitel anzugeben, der in Verbindung mit der erfüllten Hauptfunktion zur Bestimmung der Lohnklasse dient. Die bestehende Liste wurde durch NURSING data überarbeitet. Die Berufsangabe kann in zwei Präzisierungsstufen vorgenommen werden (1 bzw. 2 digits = ein- bzw. zweistellige Ziffer). Es wird empfohlen, eine so exakte Präzisierung wie möglich vorzunehmen (Kodierung mit zweistelliger Ziffer = 2 digits). Ist dies nicht möglich, kann mit der einstelligen Ziffer eine allgemeine Berufsangabe gemacht werden (Kodierung mit einstelliger Ziffer = 1 digit). Beispiel: Eine Person hat ein Diplom in Krankenpflege und Sie wissen nicht, ob es sich um ein altes Diplom (AKP/KWS) oder ein ausländisches (nicht universitäres) Diplom handelt. In diesem Fall kodieren Sie «Berufsausbildung – Diplom» - Kode: F1.3. Wissen Sie dagegen, dass es sich um eine KWS-Ausbildung handelt, können Sie F1.35 kodieren.

F5 Beschäftigungsgrad: % der Vollzeitstelle, welche die Person in der betreffenden Funktion gemäss Vertrag am 31.12. bzw. während der Dauer ihrer Anstellung inne gehabt hat (für den Fall, dass sie die Stelle vor Jahresende verlassen hat).

EMP7 Anzahl bezahlter Arbeitsstunden im Jahr: in der betreffenden Funktion gemäss Vertrag am 31. 12. bzw. während der Zeit der Anstellung (für den Fall, dass die Person die Stelle vor Jahresende verlassen hat).

5.6.2.2. Neue NURSING data-Variablen

EMP1 Anonymer Verbindungskode der Pflegeperson: Hier sind Name und Vorname des Mitarbeiters einzugeben. Die Angaben werden nicht in dieser Form an NURSING data weitergeleitet. Weitergegeben wird nur ein gemäss dem Verfahren für die medizinische Statistik des BFS generierter anonymer Verbindungskode, der aus Name, Vorname, Geburtsdatum und Geschlecht gebildet und in einen anonymen Identifikator umgewandelt wird. Der Kode wird nach dem Zufälligkeitsprinzip gebildet und entsteht automatisch beim Datenexport. Jede angestellte Person wird gezählt und ihre Angaben werden nach dem gleichen Verfahren anonymisiert wie die der Patienten.

F2-F3 Land und Datum der Ausstellung des Diploms/Zertifikats: Hier ist das Diplom/Zertifikat für den Abschluss der oben kodierten Berufsausbildung anzugeben.

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F4 Funktion: Übt eine Person zwei Funktionen aus, sind beide separat

aufzunehmen. Diese Variable wird bereits in der Statistik der Sozialmedizinischen Institutionen erhoben.

EMP8 Anstellungsdatum im Betrieb: Gefragt wird nach dem effektiven Anstellungsdatum, unabhängig von späteren Änderungen der Funktion.

EMP9 Austrittsdatum (Beendigung der Anstellung im Betrieb): Anzugeben bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses während des Jahres.

5.7. Was tun wenn...

... Sie feststellen, dass Sie Daten erfassen müssten, die Sie gar nicht haben?

o Wenn betriebliche Daten fehlen müssen Sie mit der zuständigen Stelle Kontakt aufnehmen (vgl. Absatz 3.3 Variablen aus drei verschiedenen Quellen). Nur eine Person aus Ihrem Team, soll für die Erfassung dieser betrieblichen Daten verantwortlich sein.

o Wenn klinische Daten fehlen sollte die Qualität der Pflegedokumentation oder des Pflegeresümees überprüft werden.

... der Patient gestorben ist? Der Tod ist wie ein Austritt zu behandeln.

... ein Pflegephänomen keine Pflegeinterventionen zur Folge hat? Dann ist es auch nicht zu kodieren.

... eine Intervention nicht auf ein Pflegephänomen abgestützt werden kann? Sie ist nicht zu kodieren.

... Sie mehr als 6 Pflegephänomene herauskristallisiert haben? Treffen Sie eine Wahl – Die kodierten Pflegephänomene müssen wirklich mit dem Ziel, ein Ergebnis zu erhalten, behandelt worden und in diesem Sinne entscheidend sein, d.h. sie gehören zu den wichtigsten Gründen für die Pflegeinterventionen, die in der betrachteten Zeitspanne (Episode) vorgenommen wurden. Indem die Entwicklung der Phänomene aufgezeigt wird, kann die Wirksamkeit von Interventionen nachvollzogen werden.

... Sie zu viele Pflegeinterventionen haben? Auch hier ist es wichtig, dass Sie eine Wahl treffen. Das vorrangige Kriterium besteht darin, dass die Pflegeinterventionen auf entscheidenden Pflegephänomenen beruhen (stehen sie in Zusammenhang mit einem entscheidenden Pflegeziel?).

In einer sozialmedizinischen Institution: Der Bewohner ist verstorben, bevor er mit dem offiziellen Pflegeerfassungsinstrument beurteilt wurde, wie soll das CH-NMDS erfasst werden? Die Erhebung ist auf der Grundlage der Daten des Dossiers vorzunehmen. Für den Pflegeaufwand ist die Klasse oder die Pflegezeit anzugeben, welche bis anhin für die Finanzierung des Aufenthaltes herangezogen wurde.

... der Patient für die medizinische Statistik als neuer Fall betrachtet wird? In diesem Fall ist er auch für NURSING data ein neuer Fall.

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NURSING data – Grobkonzept 44

Anhang

Anhang 1 CH-NMDS - Variablenkatalog

Siehe separates Dokument im Anhang

Anhang 2 Klassifikation der Pflegephänomene - Definitionen

Siehe separates Dokument im Anhang

Anhang 3 Klassifikation der Pflegeinterventionen – Definitionen

Siehe separates Dokument im Anhang

Anhang 4 Überlegungen zum Austrittsresümee

Siehe separates Dokument im Anhang

Anhang 5 Auswahl ergänzender Dokumente und Veröffentlichungen mit Bezug zum Projekt NURSING data

Siehe separates Dokument im Anhang

Anhang 6 Liste der Personen und Institutionen, die am NURSING data Projekt mitgewirkt haben

Siehe separates Dokument im Anhang