NZL IGEE R NZ LIGER Y TIG - Kanton Basel-Landschaft · 2020. 10. 7. · Mitteilungen und...

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Transcript of NZL IGEE R NZ LIGER Y TIG - Kanton Basel-Landschaft · 2020. 10. 7. · Mitteilungen und...

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    Fortsetzung der Titelseite:

    Politikertag des NVBDN Jede Art ist in den Evolutionspro-zess involviert, doch hat der Mensch aufgrund seiner globalen Verbreitung, seiner hohen Bevöl-kerungsdichte und seiner techni-schen Möglichkeiten ein ganz an-deres Potenzial als Stieleiche, Tagpfauenauge oder Wachtelkö-nig. Wir Menschen haben somit auch eine ganz besondere Ver-antwortung gegenüber der Bio-diversität. Unsere Pflicht, sie zu erhalten, be-ruht auf ethischen wie auch hand-festen ökonomischen Überlegun-gen. Biodiversität beeinflusst u.a. die Fruchtbarkeit der Böden und der Nutzpflanzen (Blütenbestäu-

    bung, Unkraut und Schädlingsbe-kämpfung), das Klima, den Was-serhaushalt und die Wasserquali-tät. Aus Tieren und Pflanzen ge-wonnene Substanzen sind die Ba-sis zahlreicher Medikamente. Durch Züchtungen entstehen er-tragsreiche, robuste und resistente Nutztiere und –pflanzen. Der jähr-liche Ertragswert der globalen Biodiversität wird auf 33 Billionen US-Dollar geschätzt. Schutz der Biodiversität Der Schutz der Biodiversität (Le-bensräume, Populationen, Arten) ist eines der wichtigsten Anliegen zur Sicherung der ökologischen Nachhaltigkeit. Die Schweiz hat sich verpflichtet, den Verlust an

    Biodiversität bis 2010 zu stoppen. Wenn sie nicht mehr tut für die Biodiversität als heute, wird das Ziel bei weitem verfehlt. Weiterführende Literatur Baur B. et al. (2004): Biodiversität in der Schweiz. Zustand, Erhaltung, Perspekti-ven. Wissenschaftliche Grundlagen für ei-ne nationale Strategie. Haupt Verlag, Bern. Schweizer Vogelschutz SVS / BirdLife Schweiz, 20.12.2005

    Der Gemeinderat Nenzlingen dankt dem NVBDN für den inter-essanten und aufschlussreichen In-formationstag zum Thema Biodi-versität – Vielfalt ist Reichtum. Der Gemeinderat

    Vereinskonferenz Am 2. Mai 2007 traf sich eine De-legation des Gemeinderates mit Vertreterinnen und Vertretern der Nenzlinger Vereine zu einem Ge-dankenaustausch. Die Teilnehmer-Innen erläuterten ihre Ziele und Erwartungen und es wurden be-reits verschiedene Vorhaben ver-einbart. So z.B. • der Anschlagkasten im Dorf

    soll neu sauber und übersich-tlich gestaltet werden;

    • die Wahrnehmung der Vereine soll verbessert werden (ver-stärkte Präsenz via Publikatio-nen oder sonstige Präsentatio-nen;

    • Internetauftritte der Vereine (Präsentation der Vereine).

    Zudem wurde auch eine erste Jah-resplanung für 2008 festgelegt und ein Arbeitsplan erstellt mit Vorga-ben für das Aufarbeiten anstehen-der Pendenzen und der Auflistung der Aufträge, die aufgrund des

    weiteren Vorgehens zur Bearbei-tung anstehen. Allseits wurde begrüsst, dass sich die Vereinsspitzen inkl. Bürgerrat regelmässig austauschen, insbe-sondere betr. Jahresprogramm als auch betr. spezieller Anlässe oder Sonstigem. Die nächste Vereinskonferenz ist ebenfalls schon geplant. Sie findet statt am Mittwoch, 21. November 2007. Der Gemeinderat

    Zurückschneiden von Hecken und Sträuchern Sträucher, Hecken oder Baumäste, die in den Strassenraum ragen und damit die Sichtverhältnisse bei Strasseneinmündungen, Kurven und Kuppen behindern, gefährden sowohl die VerkehrsteilnehmerIn-nen als auch die Anwohnerschaft (spielende Kinder!). Im Interesse der allgemeinen Verkehrssicher-heit und der Unfallverhütung bit-ten wir diejenigen Strassenans-tösser, die ihre

    Fortsetzung auf Seite 3

  • Mitteilungen und Informationen aus dem Gemeinderat ÄnZ 05/07

    Seite 3

    Fortsetzung von Seite 2:

    Zurückschneiden von Hecken und Sträuchern Sträucher, Hecken und Bäume noch nicht zurück geschnitten haben, diese gemäss den nach-stehenden Vorschriften unver-züglich jedoch bis spätestens 15. Juni 2007 zurück zu schneiden. Das Strassenreglement der Ge-meinde Nenzlingen schreibt vor, dass bei über die Strassenlinie hi-nausragenden Ästen von Bäumen und Sträuchern eine lichte Höhe

    von mindestens 2,5 m über Trot-toir und Fussweg und von 4,5 m über der Strasse einzuhalten ist. Einfriedungen an Strassenkreu-zungen dürfen die Übersicht nicht behindern. Sie sollen deshalb nicht nur jährlich zurück geschnit-ten, sondern dauernd nieder ge-halten werden (max. Höhe 1,2 m). Werden Hecken und Sträucher in für die Verkehrssicherheit prob-

    lematischen Zonen bis zum ge-nannten Datum nicht zurück ge-schnitten, so werden die notwen-digen Pflegemassnahmen von den Mitarbeitern des Werkhofs auf Kosten der betroffenen Grundei-gentümer ausgeführt. Wir danken Ihnen für Ihr Ver-ständnis und Ihre Unterstützung. Der Gemeinderat

    Schwimmbäder/Pools, Auffüllung

    Die warmen Tage locken zum Baden. Der Gemeinderat bittet al-le Pool-Besitzer daran zu denken, dass sie verpflichtet sind, vor der

    Auffüllung ihrer Pools mit küh-lem Nass mit dem Brunnmeister Hans Stress (Tel. 061 741 19 71) Rücksprache zu nehmen und rechtzeitig einen Termin für den Wasserbezug zu vereinbaren. Damit können unnötige Spitzen-bezüge beim Wasserverbund und erhöhte Wasserkosten vermieden werden. Wir danken für Ihre Mi-thilfe.

    Bereits sind einige Pools schon mit Wasser gefüllt, ein herzliches Dankeschön an die Besitzer für ihr vorbildliches Verhalten (der Wasserbezug wurde in Absprache mit dem Brunnmeister vorge-nommen, somit konnten erhöhte Wasserkosten vermieden wer-den)! Der Gemeinderat

    Kein Wasser- und Abwasseranschluss ohne BaubewiligungBewilligungspflicht für Wasser-und Kanalisationsanschluss Der Gemeinderat ruft allen GrundeigentümerInnen in Erinne-rung, dass der Anschluss von pri-vaten Leitungen ans Wasser- und Kanalisationsleitungsnetz der Ge-meinde gemäss den geltenden ge-setzlichen und reglementarischen

    Bestimmungen in jedem Fall be-willigungspflichtig ist. Werden Anschlüsse ohne Be-willigung vorgenommen, sind alle Aufwendungen, die der Ein-wohnergemeinde durch den ille-gal errichteten Anschluss ent-stehen, vom betroffenen Grund-eigentümer zu übernehmen. Der

    Gemeinderat behält es sich im Weitern auch vor, illegal erstellte Anschlüsse auf Kosten des betrof-fenen Grundeigentümers wieder aufzuheben. Der Gemeinderat

    Fahrverbot im Blauenweg Trotz geltendem Fahrverbot für Autos und Mo-torräder (Aus-nahme Zubrin-gerdienst) wird der Blauenweg von motorisier-

    ten Verkehrsteilnehmerinnen und

    Verkehrsteilnehmer wieder in vermehrtem Mass als Durch-gangsroute von und nach Blauen Reben und Blauen genutzt. Wir machen die motorisierten VerkehrsteilnehmerInnen einmal mehr darauf aufmerksam, dass

    das Befahren des Blauenwegs nur für Zubringerdienst gestattet ist. Die Polizei Basel-Landschaft wird vermehrte Verkehrskontrol-len durchführen und die Fehlba-ren entsprechend büssen. Der Gemeinderat

  • Mitteilungen und Informationen aus dem Gemeinderat ÄnZ 05/07

    Seite 4

    Frohes FestDer anlässlich des Festes, das am 2. Dezember 2006 im Mehr-zweckraum des Schulhauses stattgefunden hat (vgl. entspre-chenden Artikel in der ÄNZ vom 22.12.2006), heruntergerissene Vorhang des Gruppentischs im Gang (1. Stock) und die abgeris-

    senen WC-Beschriftungen wur-den in der Zwischenzeit wieder aufgehängt bzw. angebracht. Ein herzliches Dankeschön dem „Heinzelmännchen“. Der Gemeinderat

    S’het so lang s’het: ZivilschutzbekleidungAnlässlich der letzten Übung des Zivilschutzverbunds Angenstein wurde das Material, welches im Dachstock unseres Schulhauses gelagert worden ist, inspiziert. Nebst dem Material, das der Ver-bund noch gebrauchen kann, hat

    es Zivilschutzbekleidungen (Ho-sen und Jacken, Mützen, dunkel-blau, fast ungetragen), die nicht mehr benötigt werden. Die Kleider werden an Interessierte gratis ab-gegeben. Sie können zu den or-dentlichen Schalteröffnungszeiten

    (Di 14 bis 17 Uhr und Do 16 bis 18.30 Uhr) bei der Gemeindever-waltung bezogen werden. S’het so lang s’het. Der Gemeinderat

    Fahrplanvernehmlassungsverfahren 2008

    Gemäss Art. 4 und 7 der eidgenös-sischen Fahrplanverordnung vom 25. November 1998 können die Kantone zu den Fahrplanprojekten Änderungsbegehren Dritter entge-gennehmen und nach erfolgter Überprüfung und Beurteilung be-gründete Begehren an die Ver-kehrsunternehmen weiterleiten. Die Vernehmlassung für das Fahr-planjahr 2008 - gültig vom 9. De-zember 2007 bis am 13. Dezember

    2008 - findet ab dem 29. Mai 2007 bis zum 11. Juni 2007 statt. Die den Kanton Basel-Landschaft be-treffenden Fahrplanentwürfe sind unter folgender Internetseite ein-sehbar: http://www.baselland.ch/docs/bud/arp/daten/fahrplan/fahrplan.htm Es besteht ebenfalls die Möglich-keit, Einblick in die Fahrpläne in gedruckter Form zu nehmen: Die Auflage findet statt im Sekretariat der Abteilung Öffentlicher Ver-kehr des Amtes für Raumplanung, Zimmer 206 der Bau- und Um-weltschutzdirektion, Rheinstrasse 29, Liestal (Montag bis Freitag jeweils von 08.30 bis 11.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr). Die Auflage dauert bis und mit Mon-tag, 11. Juni 2007. Begründete Änderungsbegehren

    können bis zu diesem Datum über die Internetseite www.fahrplanentwurf.ch eingereicht werden. Die eingegan-genen Anliegen werden geprüft und je nach Möglichkeit berück-sichtigt oder als Planungsgrundla-ge für die kommenden Fahrplan-jahre vorgemerkt. Der Gemeinderat

    Mutation zur Überbauungsordnung Kernzone: Genehmigung Die Einwohnergemeindeversamm-lung Nenzlingen hat am 28. No-vember 2006 eine Mutation zur Überbauungsordnung Kernzone beschlossen. Es handelt sich um die Umzonung der Parzelle Nr. 338 - Dorfplatz - von der Zone für öffentliche Werke und Anlagen in

    die Kernzone. Mit der Umzonung gelten für die Parzelle Nr. 338 neu die Kernzonenvorschriften, wel-che eine harmonische Einordnung von Neubauten in die angrenzende Bebauungsstruktur gewährleisten. Die von der Gemeindeversamm-lung am 28. November 2006 be-

    schlossene Mutation zur Über-bauungsordnung Kernzone wurde vom Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft mit Beschluss vom 22. Mai 2007 genehmigt und für allgemeinverbindlich erklärt. Der Gemeinderat

  • Mitteilungen und Informationen der Gemeindeverwaltung ÄnZ 05/07

    Seite 5

    Ferien – sind Ihre Ausweise noch gültig?

    Um unliebsame Erfahrungen und Umtriebe an der Grenze oder auf dem Flughafen zu vermeiden, bit-ten wir Sie, rechtzeitig die Gültig-keit Ihrer Identitätskarten und Rei-sepässe zu überprüfen.

    Falls Ihre Ausweise ungültig sind oder in Kürze ablaufen, sollten Sie diese frühzeitig erneuern lassen. Am Schalter unserer Gemeinde-verwaltung können Sie die neuen Ausweise bestellen. Für Identi-tätskarten muss mit einer Warte-frist von mindestens 10 Arbeitsta-gen und für Neuausstellungen des Reisepasses 03 mit bis zu 15 Ar-beitstagen gerechnet werden. Die Lieferfrist für den Pass 06 beträgt max. 30 Arbeitstage ab Erfassung

    der biometrischen Daten im Erfas-sungszentrum (s. unten). Ein provisorischer Pass wird in-nerhalb von 24 Stunden im Pass-büro Liestal ausgestellt und ist für die Dauer der Reise gültig. Preis Fr. 100.-- (Fr. 35.-- sind bei den Einwohnerdiensten zu bezahlen, Fr. 65.-- beim kant. Passbüro in Liestal).

    Gebühren: IDK für Kinder und Jugendliche CHF 30.-- IDK für Erwachsene CHF 65.-- Pass 03 für Kinder und Jugendliche CHF 55.-- Pass 03 für Erwachsene CHF 120.-- Kombi (Pass 03 und IDK ) für Kinder und Jugendliche CHF 63.-- Kombi (Pass 03 und IDK ) für Erwachsene CHF 128.-- Pass 06 (elektronisch lesbar, Einreise in die USA ohne Visum) CHF 250.-- Pass 06 (elektronisch lesbar, Einreise in die USA ohne Visum; Beantra-

    gung vor 3. Geburtstag eines Kindes) CHF 180.-- Portokosten zusätzlich pro Ausweis CHF 5.--

    Gültigkeit der Ausweise: IDK und Pass 03: Bis 3. Lebensjahr: 3 Jahre Vom 3. bis 18. Lebensjahr 5 Jahre Ab dem 18. Lebensjahr 10 Jahre

    Pass 06: Beantragung bis 3. Lebensjahr: 3 Jahre Beantragung ab 3. Lebensjahr 5 Jahre

    Wer einen neuen Pass oder eine neue Identitätskarte braucht, hat Folgendes zu beachten: • Der Antragsteller hat persön-

    lich auf der Gemeindeverwal-tung zu erscheinen.

    • Die alten Ausweise sind mit-zubringen.

    • Bitte ein aktuelles Passfoto (ohne Kopfbedeckung wie Hü-te, Sonnenbrillen, etc. mitbrin-gen).

    • Bei Minderjährigen muss die elterliche Vertretung dabei sein.

    • Im Anschluss an die Beantra-gung eines Reisepasses 06 auf der Gemeindeverwaltung muss frühestens 5 bis spätestens 30 Arbeitstage nach Antragstel-lung für die Erhebung der bio-metrischen Daten ein so ge-nanntes Erfassungszentrum aufgesucht werden. Nähere Auskünfte erteilt Ihnen gerne die Gemeindeverwaltung.

    • Bei gestohlenen oder verlore-nen Ausweisen muss vorgängig von einem Polizeiposten ein Ausweisverlust-Schein ausge-

    stellt werden. Dieser ist vom Antragssteller mitzubringen.

    Bezahlung: Die Bezahlung erfolgt beim Beantragen des Ausweises auf der Gemeindeverwaltung in bar. Bei der Beantragung eines Reisepasses 06 sind auf der Ge-meindeverwaltung Fr. 200.-- und anschliessend im Erfassungszent-rum zusätzlich Fr. 50.-- zu entrich-ten. Bitte genügend Geld mitneh-men! Bei Fragen stehen Ihnen die Mi-tarbeiter der Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung. Die Gemeindeverwaltung

  • Mitteilungen und Informationen aus dem Gemeinderat ÄnZ 05/07

    Seite 6

    Bewilligung für Veranstaltung im Wald

    Das Forstamt beider Basel hat nach Vernehmlassung bei den be-troffenen Gemeinden und kanto-nalen Fachstellen die Bewilligung für die Durchführung der Baselbieter Bike Challenge 2007 (mehr als 300 Personen) Vom 25. August 2007

    gemäss Dekret des Landrates über die Bewilligung für Veranstaltun-gen im Wald vom 11. Juni 1998 (SGS 570.1), in allen Gemeinden des Kantons Basel-Landschaft mit Auflagen erteilt. Die Gemeindeverwaltung

    Aktuelles aus der Primarschule ÄnZ 05/07

    Lamatrekking im SchullagerVor Kurzem führten zwei Primar-schulklassen ein Lager durch, bei dem Lamas die Hauptakteure war-en. Die 3./4. Klasse aus Zwingen von Frau Schilling und die 4./5. Klasse aus Nenzlingen von Herrn Jaeger besuchten den Hof der Fa-milie Mosimann in Rumendingen BE. Von der Wetterfee gesegnet und mit dem herrlichen Essen von

    Frau Mosimann beglückt, liessen es sich die 26 Kinder und drei Er-wachsenen fünf Tage lang gut ge-hen. Regelmässig standen Wanderun-gen mit 13 der insgesamt 33 La-mas aus der Zucht von Familie Mosimann auf dem Programm. Dabei mussten die Kinder darauf

    achten, die Lamas zielstrebig und ruhig zu führen und auch das an-schliessende Bürsten der Tiere durfte nicht zu kurz kommen. Mehr Infos auf: http://www. lama.ch/mosimann/trekking_2.htm Von Lars Jaeger

    Nenzlinger Schüler und Schülerinnen als Künstler und Künstlerinnen Der Frühling hat so schön und warm begonnen, Blumen blühen und die Bienen gehen eifrig ihrer Arbeit nach. Alles freute sich auf die ersten Sonnenstrahlen, nur der Schulhauseingang der Primarschu-le Nenzlingen war traurig. Er sah so kahl und alleine aus. Es musste etwas getan werden. Nur was? Lange sassen die 1., 2. und 3.

    KlässlerInnen zusammen und be-rieten sich ausgiebig. Wie kann man diesem armen Schulhausein-gang helfen? Dann kam die Idee: Der Eingang braucht Farbe! So machten sich die Kinder an die Arbeit und liessen ihrer Kreativität freien Lauf. Mit viel Engagement wurden drei MDF-Platten mit Mohn, Osterglocken, Löwenzahl

    und vielen weitern Frühlingsblu-men verziert. Da die Kinder dem Schulhauseingang eine besonders grosse Freude machen wollen, ge-ben sie sich extra viel Mühe. Dies braucht Zeit, daher sind die Bilder noch nicht fertig. Fortsetzung auf Seite 7

  • AktuelleFortsetzung

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  • Veranstaltungsrückblick ÄnZ 05/07

    Seite 8

    Banntag 2007

    Der Nenzlinger Banntag 2007 ge-hört schon wieder der Vergangen-heit an. Einmal mehr hat sich ge-zeigt, dass die Dorfgemeinschaft von Nenzlingen noch intakt ist. Trotz des schlechten Wetters ha-ben zahlreiche Teilnehmerinnen

    und Teilnehmer am diesjährigen Bannumgang und dem anschlies-send gemütlichen Beisammensein die Zugehörigkeit zum Dorf be-wiesen. Wir danken allen, die zu diesem guten Gelingen des Bann-tages beigetragen haben.

    Ein spezieller Dank geht an die Gemeinde Nenzlingen für die zur Verfügungsstellung der Infrastruk-tur, an die vielen Kuchenspende-rinnen und an den Bürgerrat für die Spende eines Ster Holzes für den Wettbewerb. Ganz herzlich danken wir auch Gemeinderat Re-nato Lüthi für die Ansprache beim Bäumli setzen. Der Kirchenchor Nenzlingen

    Veranstaltungshinweise ÄnZ 05/07

    Feldschiessen: Chum doch oh as Fäldschiessä 2007 Am Wochenende vom Freitag 1. Juni bis Sonntag 3. Juni 2007 findet auf der Schiessanlage Fluh in Laufen das Feldschiessen statt. An folgenden Zeiten erwartet Euch ein Vereinsfunktionär und händigt Euch die Gratis-Munition

    und das Standblatt aus: Freitag 01. Juni ab 17.30 Uhr bis 20.00 Uhr / Samstag 02. Juni ab 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr und 15.30 Uhr bis 19.00 Uhr / Sonntag 03. Juni ab 07.30 Uhr bis 11.30 Uhr. Wir freuen uns, wenn wir das tolle

    Vorjahresergebnis mit 30 Teil-nehmerinnen und Teilnehmern wiederholen könnten. Es bedanken sich die Feldschützen Nenzlingen. Präsident FS Nenzlingen, O. Men-delin

    Feldschützen Familienpicknick 2007 Am Samstag 30. Juni 2007 findet ab 16.00 Uhr auf der SAL Usser-feld das Picknickschiessen statt, zu dem alle Interessierte herzlich eingeladen sind. Anschliessend findet der Familienpicknick statt.

    Die Getränke können im Schüt-zenhaus bezogen werden, die Ver-pflegung muss mitgebracht wer-den. Wir freuen uns, viele Be-kannte aber auch neue Teilnehme-

    rinnen und Teilnehmer begrüssen zu dürfen. Präsident FS Nenzlingen, O. Men-delin

    Die „Latschgetweid“ in Himmelried Samstag, 2. Juni 2007 Die „Latschgetweid“ in Himmel-ried ist ein 3.7 ha grosses Natur-schutzgebiet, nach Südwesten orientiert, ziemlich steil und tro-cken. Das Gebiet wurde während vieler Jahrhunderte bis Mitte des 20. Jahrhunderts als Weide ge-nutzt. Diese Bewirtschaftungswei-se hat einen Halbtrockenrasen mit einer grossen Vielfalt an Pflanzen- und Tierarten entstehen lassen. Route: Vom Schulhaus Himmel-ried aus erreichen wir nach einer ca. halbstündigen Wanderung durch Wiesen, Weiden und Wald die „Latschgetweid“. Wir wollen uns vor allem die Pflanzen anse-hen und zu verstehen versuchen,

    weshalb in einem Gebiet gerade diejenigen Pflanzen vorkommen, auf die wir dort treffen. Unsere Route ist meist eben oder geht leicht abwärts. Dennoch empfehle ich, gutes Schuhwerk anzuziehen. Die Exkursion endet bei der Post-autohaltestelle „Himmelried Wal-deck“. Treffpunkt: Postautohaltestelle „Himmelried Schulhaus“ Zeit: 14:10 Anfahrt mit ÖV: Das Postauto (Linie 117) fährt um 14:00 in Grellingen ab und ist 14:08 beim Schulhaus Himmelried. Rückfahrt ab Haltestelle „Himmelried Wal-

    deck“ um 16:50, Grellingen an 16:58. Anfahrt mit Auto: Wir dürfen die Parkplätze direkt beim Schulhaus benützen und falls nötig auch am „Schulweg“ oberhalb des Schul-hauses parkieren. Diejenigen, die mit dem Auto kommen, können um 16:45 von „Himmelried Wal-deck“ mit dem Postauto wieder zum Schulhaus Himmelried zu-rückfahren oder in einer knappen halben Stunde wieder zum Park-platz gehen; aber jetzt gilt es na-türlich etwas mehr als 100 Hö-henmeter aufzusteigen. Dazu emp-fehle ich den Wanderweg Für den Vorstand des NVBDN, Christoph Scheidegger

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  • Diverse Informationen ÄnZ 05/07

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    Zämme goots besser: Pro Senectute Baselland und Basel-Stadt schliessen sich zusammen!

    Am 1. Januar 2008 wird Pro Senec-tute beider Basel ihre Tätigkeiten aufnehmen! Auf der Basis eines gemeinsam erarbeiteten Fusions-konzeptes haben am 16. April 2007 der Stiftungsrat von Pro Senectute Baselland und am 30. April 2007 der Stiftungsrat von Pro Senectute Basel-Stadt beschlossen, sich in Zukunft (per 1.1.2008) gemeinsam für die Anliegen der älteren Bevöl-kerung in den beiden Halbkantonen zu engagieren. Mit der Fusion wollen die beiden Organisationen den Verflechtungen im Wirtschafts- und Lebensraum unserer Region Rechnung tragen. Bereits heute wohnen Kundinnen

    und Kunden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Pro Senectute Ba-selland und Basel-Stadt auf beiden Seiten der Birs. Tatsächlich spricht alles für eine Fusion und nichts da-gegen. Mit dem Zusammenschluss können in den Bereichen Leitung, Verwal-tung und Marketing Synergien nutzbar gemacht werden. Die freien Ressourcen kommen der direkten Arbeit mit älteren Menschen zugu-te. Damit kann auch der einzelne Spender- und Subventionsfranken noch wirksamer als bisher einge-setzt werden. Die bekannten Ange-bote beider Organisationen bleiben nicht nur bestehen, sie werden so-gar weiter ausgebaut. Wechsel in der Geschäftsleitung bei Pro Senectute Baselland Nach 10 Jahren hat Frau Bruna Roncoroni Pro Senectute Baselland auf Ende April verlassen. Ihre Nachfolge als Geschäftsleiterin tritt Frau Regine Manz an. Frau Roncoroni war massgeblich für die Modernisierung des Betrie-

    bes und der einzelnen Dienstleis-tungen sowie für deren Ausbau verantwortlich. In den rund 10 Jah-ren ihrer Tätigkeit gelang es ihr, den Bekanntheitsgrad der Organisa-tion im Kanton voranzutreiben so-wie das Interesse von KundInnen, SpenderInnen, politischen Gremien und Fachorganisationen an der Tä-tigkeit von Pro Senectute Baselland massgeblich zu steigern. Nach 10jähriger Tätigkeit für Pro Senec-tute Baselland möchte sie sich nun einer neuen beruflichen Herausfor-derungen stellen. Als Nachfolgerin von Frau Ronco-roni hat der Stiftungsrat von Pro Senectute Baselland Frau Regine Manz gewählt. Sie hat ihr Amt am 2. Mai 2007 angetreten. Frau Manz arbeitet seit vielen Jahren als selbständige Organisationsberaterin und Projektbegleiterin im Gesund-heitswesen in der Region und ist Präsidentin der Spitex Regio Lies-tal.

    Bewegung – Spiel – Sport: Gönnen Sie sich einen bewegten Tag

    Muttenz, Donnerstag, 7. Juni 2007, von ca. 15.00 bis ca. 21.00 Uhr. Mehr Informationen ab sofort un-ter Tel. 061 927 92 57

    [email protected] www.bl.pro-senectute.ch

    Der Multipass – Unser Generalabonnement Unser Multipass für Fr. 80.-- im Semester können wir mit gutem Recht als Generalabonnement im Seniorensport bezeichnen. Für ei-nen Aufpreis von nur Fr. 25.-- ge-genüber dem Eingruppenpass von Fr. 55.-- können Sie nach Belieben von allen unbefristeten Sportange-boten (ausgenommen Softball–Tennis) der Pro Senectute Basel-land profitieren. Der Multipass

    lohnt sich bereits, wenn Sie zwei Gruppen besuchen. Dabei spielt es keine Rolle, wo, wann oder wie oft Sie unsere Turn-, Gym60-, Aqua–Fitness-, Tanz-, Walking-, Nordic Walking-, Velo- oder Wandergruppe besuchen. Diese Vielseitigkeit macht unseren Mul-tipass auch zu einem idealen Ge-schenk – ein Semester lang Freude und Bewegung in geselliger Run-

    de! Die oben aufgeführten Preise sind gültig bis 30. Juni 2007. Ab dem 1. Juli 2007 werden die Prei-se für unbefristete Sportangebote angepasst. Weitere Informationen unter www.bl.pro-senectute.ch

  • Letzte Seite ÄnZ 05/07

    Seite 11

    Spezialabfuhren im Monat Juni 2007Samstag, 16. Juni 2007: Papier- und Kartonsammlung (alle sauberen Papiere, Zeitungen, Zeitschriften etc. und sauberen Karton möglichst klein gebündelt bereitstellen).

    Samstag, 2.6. / 16.6. / 30.6. 2007, Freitag, 8.6. / 22.6. 2007: Sammelstelle Friedhofmulde Die Grüngutmulde (Sammelstelle Friedhof) ist ab 16. März 2007 wieder jeweils einmal pro Woche (Freitag 16.00 bis 17.00 Uhr oder Samstag 14.00 bis 15.00 Uhr ge-öffnet). Bitte beachten Sie, dass nur die nachstehenden Materialien der Gründgutabfuhr übergeben werden dürfen: - Äste und Stauden, max. 20 cm Durchmesser - Laub, Rasenschnitt - Rüstabfälle von Gemüse und Obst - Eierschalen, Kaffeesatz, Teesatz

    - pflanzliche Gartenabfälle (ohne Blacken, Winden, Disteln) - Schnittblumen und Topfpflanzen (ohne Plastik- und Tontöpfe) - Baum- und Rebenschnitt, max. 20 cm Durchmesser - Heckenschnitt - Krautschnitt von Zuckerrüben und Runkeln - Heu und Stroh - verdorbenes Gras - Trester - verdorbenes Obst - Schilf

    Impressum: Herausgeber: Einwohnergemeinde Nenzlingen Druck: Gemeindeverwaltung Redaktion: Therese Conrad, Nicolas Berger, Jonas Eckert Satz: HomepageProjects IT Solutions Jonas Eckert Berichte und Informationen (wenn möglich in digitaler Form) bitte an: Ge-meindeverwaltung Nenzlingen Tel.: 061 741 19 08, Fax: 061 743 90 08 oder per E-Mail an [email protected] Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung: Dienstag: 14 bis 17 Uhr Donnerstag: 16 bis 18.30 Uhr Redaktionsschluss Ausgabe Juni (06/07): 16. Juni 2007

    Ihr Artikel in der ÄnZ! Wir veröffentlichen gerne Einsen-dungen von Vereinen und Priva-ten, die von allgemeinem Interesse sind. Zögern Sie nicht, schicken Sie uns Ihre Berichte. E-Mail: [email protected] Wir freuen uns auf Ihre Nachricht. Das Redaktionsteam der Änzliger Zytig

    In eigener Sache

    Jetzt inserieren: Wir drucken Ihre Anzeige oder Ihr Inserat in der ÄnZ. Kosten pro Anzeige/Inserat (s/w oder farbig): A4: CHF 100.- CHF 120.- A5: CHF 60.- CHF 70.- A6: CHF 35.- CHF 40.- A7: CHF 20.- CHF 30.- ÄnZ-Text-Kleinanzeigen (max. 42 Zeichen) für CHF 10.- Bitte schicken Sie Ihre Kopiervor-lage entweder per E-Mail an [email protected] oder per Post an die Gemeindeverwaltung Nenzlingen, 4224 Nenzlingen mit Angabe Ihrer vollständigen Ad-resse.

    Auflage: 230 Exemplare

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  • Impressionen von Nenzlingen ÄnZ 05/07

    Fotos: Christine Eckert