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1 DETAILPROGRAMM Jordanien 7. 18. MÄRZ 2020

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DETAILPROGRAMM

Jordanien

7. – 18. MÄRZ 2020

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7. – 18. MÄRZ 2020

Jordanien Antike Grossmächte im heutigen Königreich

Mit Dr. Felix E. Müller

Archäologische Funde zeugen von menschlicher Besiedlung seit über 10‘000 Jahren. Wo einst Moabiter, Nabatäer und

Römer über Jahrhunderte hinweg heimisch waren, besteht heute ein ethnisch gemischtes stabiles Königreich. Ergründen

Sie zusammen mit dem ehemaligen Chefredaktor der NZZ am Sonntag, Felix E. Müller, einen Teil Weltgeschichte und

erleben Sie ein vielfältiges, verwurzeltes und heute pulsierendes Land.

Das ehemalige Ostjordanland zeigt sich als kulturelle Schatz-kiste mit weitreichendem historischen Hintergrund. Ihre Reise beginnt in der lebendigen Hauptstadt Amman. Gespräche mit Ihrem Fachreferenten Felix E. Müller und NZZ Nahostkorres-pondentin Inga Rogg eröffnen Hintergründe und Zusammen-hänge zu politischen, religiösen und sozialen Themen. Auf Ihren Ausflügen besichtigen Sie einige der besterhaltensten antiken Stätten der Welt und begeben sich auf eine Zeitreise. Sie erleben den Ursprung menschlicher Siedlungen und bege-ben sich auf Spurensuche zu Völkern der Antike, in der vor-wiegend die Nabatäer und darauf folgend die Römer einzigarti-ge Bauten hinterlassen haben. In der rosaroten Felsenstadt Petra führt Sie der Schweizer Archäologe Ueli Bellwald exklusiv durch „seine“ Ausgrabungen. Zwischendurch entspannen Sie am Toten Meer und erkunden im Jeep die Wüstenwildnis des Wadi Rums, bevor Sie die eindrückliche Reise am Roten Meer ausklingen lassen.

© Peter Müller & Erika Plate

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7. – 18. MÄRZ 2020

Reiseplanung

Tag 1: Zürich – Amman Am Nachmittag fliegen Sie von Zürich mit Royal Jordanian nach Amman. Ein Transfer gewährt Ihnen erste Einblicke und führt Sie zu Ihrer 5* Unterkunft Amman Grand Mille-nium Hotel, wo ein Welcome-Drink auf Sie wartet.

Tag 2: Amman Am Morgen führt Sie Ihr Fachreferent Felix E. Müller bei einem ersten Vortrag in die komplexen Zusammenhänge des Mittleren Ostens ein. Anschliessend begeben Sie sich auf eine Entdeckungsfahrt durch die Zweimillionenstadt Am-man. Erleben Sie die pulsierende Metropole mit ihren Cafés, den kleinen Spezialitätenläden und dem chaotischen Durch-einander auf den Strassen. Mit fast 800 Meter über Meer herrscht in der Hauptstadt während des ganzen Jahres ein angenehmes Klima. Sie besichtigen die antiken Ruinen der auf dem Jebel el Qala’a gelegenen Zitadelle und erkunden das römische Theater, in welchem in der Antike bis zu 6'000 Zuschauer Kulturdarbietungen beiwohnten. Nach dem Be-such des berühmten Jordan Museums ist es Zeit für arabi-sche Köstlichkeiten – im ältesten Stadtviertel nehmen Sie teil am Zubereiten von authentischen arabischen Gerichten und erfahren mehr über die Rolle der modernen Frau im Islam bei Gesprächen mit den Gastgebern.

NZZ-REISEN EXKLUSIV Kulturelle Schatzkiste zwischen Morgen-

und Abendland

• Petra – ein in die Landschaft eingebettetes architek-tonisches Meisterwerk. Der Schweizer Archäologe Ueli Bellwald führt Sie exklusiv durch die ehemalige antike Hauptstadt der Nabatäer. • Wüstenschlösser der Kalifen, historische Städte der Römer, Burgen der Kreuzritter, Mosaike des Heiligen Landes – vielfältiger könnte Geschichte zum Anfassen nicht sein. • Hintergründe und Zusammenhänge zur aktuellen Situation durch Gespräch mit NZZ Nahostkorrespon-dentin Inga Rogg. • Wüstenlandschaft und bizarre Felsformationen per Jeep erleben im geheimnisvollen Wadi Rum mit komfor-tabler Übernachtung im Wüstencamp.

IHRE BEGLEITUNG

Dr. Felix E. Müller 1951 in Winterthur geboren, studierte Felix E. Müller Germanistik, Musikwis-senschaften und Mathematik. Nach Anfängen beim Züri-Leu war er 1982-1997 bei der Weltwoche u.a. Inland-ressort-Leiter, Korrespondent in Washington und Chefredaktor a. i. Zwei Jahre assistierte er als Dozent am Bryn Mawr College in Philadelphia. Seit 1997 ist er für die NZZ tätig, hat die Konzeptarbeiten für die NZZ am Sonntag geführt und war seit deren Lancierung 2002 Chefredaktor. 2016 wurde er mit dem Zürcher Journalis-tenpreis für sein Lebenswerk ausge-zeichnet. Er begleitet Sie während 7 Tagen.

LEISTUNGEN

• Flüge in der Economy-Klasse (inkl. Taxen) • Inlandflüge, alle Transporte, Eintritte, Gebühren, Trinkgelder • Hotelunterkünfte, Frühstück, eine weitere Mahlzeit pro Tag • Fachvorträge und Begleitung durch Dr. Felix E. Müller, lokale Deutsch sprechende sowie cotravel-Reiseleitung • Ausführliche Reisedokumentation

TERMIN 07. - 18.03.2020

PREIS Fr. 5 950.- p.P. EZ-Zuschlag: Fr. 950.-

TEILNEHMER/INNEN

Min. 15, max. 25 Personen

DIREKT INFORMIEREN +41 (0)61 308 33 55, [email protected]

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Tag 3/4: Amman und Umgebung Sie verlassen die Hauptstadt und begeben sich ins archäolo-gisch faszinierende Umland. Das antike Gerasa – eine der weltweit besterhaltensten römischen Provinzstädte; kontinu-ierlich über die letzten Jahrzehnte freigelegt und rekon-struiert, zeichnet ein lebendiges Bild vom Aufeinandertref-fen von Ost und West. Die Festung Adschlun zeigt die Zeit der Kreuzzüge und des kurdischstämmigen Sultans Saladin auf. Mit Kharaneh und Amra sehen Sie zwei Beispiele ty-pisch jordanischer Burgfestungen aus der Zeit der Umayya-den. Während des Abends führt Felix. E. Müller durch ein Gespräch zur aktuellen Situation mit Inga Rogg, der NZZ Nahostkorrespondentin. Tag 5: Amman – Madaba – Totes Meer Südlich von Amman liegt die Stadt Madaba - berühmt für ihre herrlichen Bodenmosaike von unschätzbarem kulturel-lem Wert. Nach der Besichtigung des Aushängeschilds der Ausgrabung, der Palästinenserkarte aus dem 6. Jahrhundert, fahren Sie zur UNESCO Weltkulturerbestätte Al-Maghtas wo die Taufe Jesus durch Johannes den Täufer stattgefunden haben soll. Palästinenser, geflohen und vertrieben aus ihrer Heimat jenseits des Jordans, stellen heute die Mehrheit der Bevölkerung in Jordanien. Wie ist heute die Integration? Themen die Ihr Fachreferent gekonnt im Kontext darzulegen weiss. Angekommen am Toten Meer, beziehen Sie für die nächsten zwei Nächte Ihr Mövenpick Resort Hotel.

Tag 6: Totes Meer Dieser Tag steht zur freien Verfügung, um zu entspannen und das Tote Meer zu geniessen. Vom Jordan gespeist, mit einem Salzgehalt von 33 Prozent und einem hohen Anteil an Mineralien verfügt dieses über eine stark heilende Wirkung. Ein Wasserspass der leicht surrealen Art: gleiten Sie schwe-relos 400 m unter dem Meeresspiegel durch die Wassermas-sen. Felix E. Müller geht näher auf die Monarchie ein und welche Rolle die Demokratie heute einnimmt.

Tag 7: Totes Meer – Kerak – Dana Naturre-servat – Petra Die heutige Fahrt entlang der Königsstrasse bringt Sie süd-wärts zur Kreuzritterburg Kerak. Die Ruinen der Burg liegen auf einem Felsvorsprung etwa 1'000 m über Meereshöhe und sind auf drei Seiten von einem Tal umgeben. Der Ort wurde seit der Eisenzeit bewohnt und war eine wichtige Stadt der Moabiter und der Nabatäer sowie Stätte der legendären Bela-gerung durch Sultan Saladin. Weiter führt die Reise ins Natur-reservat von Dana, wo Sie auf einem Spaziergang mit lokalen Künstlern und Bauern in Kontakt kommen. Dana gilt auch als

der Grand Canyon Jordaniens. Gegen Abend erreichen Sie Petra, wo Sie die nächsten zwei Nächte verbringen.

Tag 8/9: Petra Die Nabatäer, ein antikes arabisches Händlervolk, das auf dem Gebiet des heutigen Jordaniens lebte, erwarb sich durch den Zwischenhandel mit Weihrauch märchenhaften Reich-tum und ermöglichte so, die als achtes Weltwunder geltende rosarote Felsenstadt Petra zu bauen. Durch die imposante Felsenschlucht Siq geht es zu Fuss ins Innere und eröffnet den Blick auf die atemberaubende 2’000 Jahre alte Fassade der berühmten Schatzkammer. Mit ihren Grabstätten, Tem-pelanlagen und anderen architektonische Meisterleistungen vollendet einbettet in die Landschaft. Sie erwartet ein ganz besonderer Besuch – Ueli Bellwald, Schweizer Archäologe, nimmt sich Zeit zum Gespräch und exklusiver Führung durch „seine“ Ausgrabungen. Der ehemalige Karawanen-platz der Nabatäer, das weniger besuchte, aber trotzdem sehr eindrückliche „Kleine Petra“ steht am nächsten Tag auf dem Programm. Gegen Nachmittag des zweiten Tages geht es weiter Richtung Süden ins bekannte Wadi Rum, wo Sie zwei Nächte in einem komfortablen Wüstencamp verbringen.

Tag 10: Wadi Rum Bekanntheit erlangte die Wüstenlandschaft 1962 durch den legendären Historienstreifen „Lawrence of Arabia“. Die Naturwunder dieses UNESCO- Welterbes mit seinen Wan-derdünen und bizarren Felsformationen erleben Sie hautnah bei der Fahrt mit 4x4 Jeeps durch den roten Wüstensand. Sie erfahren mehr über die Gegebenheiten und Herausforderun-gen der Beduinenvölker bei Gesprächen am Lagerfeuer. Besondern eindrücklich sind die Sonnenuntergänge sowie die klaren Sternenhimmel in der Wüste.

Tag 11: Wadi Rum – Aqaba Nach dem Frühstück geht ihre Reise weiter Richtung Süden ans Rote Meer. Angekommen in Aqaba, reizvolles Städt-chen und einst wichtiges Handelszentrum in der Antike. Nach dem Besuch des wohl ältesten christlichen Gotteshau-ses Jordaniens steht Ihnen der Nachmittag im Mövenpick Hotel direkt am Roten Meer zur Erholung zur Verfügung. Das gemeinsame Abschiedsdinner verleiht der Reise ihren würdigen Schlusspunkt. Tag 12: Aqaba – Amman – Zürich Rückflug am Morgen mit Royal Jordanien via Amman nach Zürich, wo Sie am frühen Nachmittag landen.

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Allgemeines Der Stil der NZZ Reisen Jede Reise ist ein Unikat und kann in dieser Form in keinem Reisebüro gebucht werden. Das Produkt entstand in Zu-sammenarbeit mit der NZZ. Unverkennbares Merkmal sind besondere Begegnungen vor Ort, die einmalige Einblicke in das Leben und das Funktionieren der Gesellschaft gewähren. Die Reisen sollen authentisch sein, die Augen öffnen für das Schöne, den Sinn schärfen für das Unschöne. Wer offen ist für Neues, fühlt sich wohl auf den Reisen, bei denen man mit Fachexperten die Welt auf eine andere Art entdeckt. Fachreferent und Begegnungen vor Ort Aktuelle Anlässe können es notwendig machen, dass der Fachreferent seiner Pflicht nachgehen und für seine Arbeit-geber Bericht erstatten muss. Es kann also vorkommen, dass Referate auf andere Tage verschoben werden. Gleiches gilt für die erwähnten Gesprächspartner vor Ort. Sollte Ihr Fach-referent Felix E. Müller nachweislich krank werden, ist cotravel verpflichtet, dass ein gleichwertiger, kompetenter Ersatz gestellt wird. Anforderungsprofil Diese Leserreise hebt sich von normalen Rundreisen ab und richtet sich an ein aufgestelltes, unkompliziertes Publikum jeden Alters. Man sollte flexibel und kompromissbereit sein und Verständnis dafür haben, dass in den besuchten Län-dern die Schweizer Genauigkeit und unser Zeitempfinden nicht zum Leben der Einheimischen passen. Für die Besich-tigungen ist eine gewisse „Standfestigkeit“ von Vorteil, da die Reiseteilnehmer doch immer wieder ein paar Stunden auf den Beinen und oftmals zu Fuss unterwegs sind. Interes-se und Verständnis für islamische Gepflogenheiten sind eine wichtige Voraussetzung für ein vielschichtiges und ent-spanntes Reiseerlebnis in Jordanien. Klima März ist ein idealer Reisemonat für Jordanien. Die häufigen Regenfälle sind vorbei und die Hitze des Sommer hat noch nicht eingesetzt. Die Tagestemperaturen schwanken meist zwischen angenehmen 15° und 25°C. In der Nacht kann es auf ca. 5°-10°C abkühlen. Gelegentliche Regenschauer sind immer wieder möglich. Einreise Schweizer Staatsbürger benötigen für die Einreise nach Jordanien einen Reisepass, der noch mindestens sechs Mo-nate über das Rückreisedatum hinaus gültig ist und über mindestens zwei leere Seiten verfügt. Es wird ein elektroni-sches Visum benötigt, welches cotravel für Sie vorab ein-holt. Die Bearbeitung sowie etwaige Visakosten sind im Arrangement bereits inbegriffen. Impfungen Für die Einreise nach Jordanien sind keine Impfungen vor-geschrieben. Welche Impfungen individuell sinnvoll sind, sollte vor der Abreise mit dem Hausarzt oder dem Tropen-

institut abgeklärt werden. Detaillierte Auskünfte finden Sie unter www.safetravel.ch. Transport/Mahlzeiten Die Flüge von Zürich nach Amman und retour von Aqaba sind bei Royal Jordanien gebucht. Beim Hinflug ist eine kurze Zwischenlandung in Genf vorgesehen; beim Rückflug gibt es einen Zwischenstopp in Amman. Zürich – Amman: 5h40 Aqaba – Zürich: 6h In Jordanien sind Sie mit einem komfortablen, klimatisierten Reisebus unterwegs. Der Ausflug ins Wadi Rum erfolgt mit 4x4 Fahrzeugen. Im Arrangement sind das Frühstück sowie eine weitere Mahlzeit pro Tag inbegriffen. Auf der Reise werden Sie sowohl einheimische als auch internationale Küche genies-sen. Sie begegnen den verschiedensten regionalen Kochsti-len und Spezialitäten. Die Mahlzeiten können z.T. unter-wegs auch als “Lunchbox“ oder als Picknick eingenommen werden. Unterkunft Die Unterkunft erfolgt im Allgemeinen in guten bis sehr guten Hotels. Hervorzuheben sind die Mövenpick Resorts am Toten Meer (2 Nächte) und am Roten Meer (1 Nacht), sowie das Wadi Rum Hasan Zawaydah Camp für 2 Nächte. Die Wohneinheiten des komfortablen Camps verfügen über eine private Toilette/Dusche, normale Betten und Annehm-lichkeiten wie ein Hotelzimmer. Gegen entsprechenden Aufpreis ist ein Upgrade in ein Mar-tial Tent im Wüstencamp möglich (nach Verfügbarkeit): Das Martial Tent ist eine Art Kugelzelt mit Aussicht. Dabei handelt es sich um luxuriöses Zelt mit eigenem Badezim-mer, Klimaanlage, Sitzbereich und Balkon. Eine begrenzte Anzahl an Zelten steht zur Buchung zur Verfügung. Aufpreis Doppelbelegung: CHF 150/ Person für 2 Nächte Aufpreis Einzelbelegung: CHF 300 für 2 Nächte

Versicherung Eine Reise- und Annullierungskostenversicherung ist rat-sam. Wir empfehlen den Abschluss der Jahresversicherung „Comfort“ der ERV: CHF 208.- pro Person (CHF 25‘000.- Annullierungskosten gedeckt) oder CHF 342.- pro Familie oder für 2 Personen in Wohngemeinschaft lebend (CHF 60‘000.- Annullierungskosten gedeckt). Sie tritt nach Ihrer Anmeldung per sofort in Kraft und schützt Sie wäh-rend den nächsten 12 Monaten nicht nur auf Ihrer cotravel Reise, sondern auch in Ihren weiteren Ferien vor finanziel-lem Schaden (u.a. Rückreisekosten im Notfall aus dem Aus-land). Die Versicherung verlängert sich nach Ablauf auto-

© India Art Fair

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matisch um ein weiteres Jahr. Wenn Sie eine Verlängerung nicht wünschen, müssen Sie bis 3 Monate vor Ablauf der Police bei der Versicherung kündigen. Weitere Informatio-nen erhalten Sie unter www.erv.ch/de/privatkunden/multi-trip oder bei cotravel. Bitte geben Sie uns auf dem Anmelde-formular an, ob wir Ihnen eine Versicherung ausstellen sollen. Die Police ist nach Abschluss nicht erstattungsfähig. Kosten einer Annullation/Änderung Treten Sie nach Ihrer schriftlichen Anmeldung und vor dem Durchführungsentscheid von der Reise zurück (der Rücktritt muss schriftlich erfolgen), so fallen Spesen von CHF 250.– pro Person an. Treten Sie nach unserem Durchführungsent-scheid von der Reise zurück (der Rücktritt muss mittels eingeschriebenem Brief erfolgen), werden zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr von CHF 100.- (max. CHF 200.- pro Auftrag) nachfolgende Kosten in Prozenten des Arrange-mentpreises erhoben (Ausnahmen sind anschliessend aufge-führt). Die nachfolgenden Regelungen (Stornobedingungen) gelten auch für Änderungen durch den Kunden. Durchführungsentscheid bis 45 Tage vor Abreise 30% 44-20 Tage vor Abreise 50% 19-0 Tage vor Abreise 100% Ausnahme: No-show – Verpasst ein Passagier den Flug, so entfällt für den Reiseveranstalter jede Beförderungspflicht. Dies gilt insbesondere für Fälle von Flugplanverschiebun-gen. Ausgenommen von den Stornobedingungen sind indi-viduelle Sonderleistungen, welche in der Regel nicht rücker-stattungsfähig sind und mit 100% der Kosten verrechnet werden. Dazu zählen u.a. individuelle Flüge, Veranstal-tungstickets, kostenpflichtige Sitzplatzreservierungen. Bewusstes Reisen & CO2-Kompensation cotravel übernimmt Verantwortung und setzt sich weltweit für zukunftsorientierten Tourismus ein. Im 2019 sind wir offiziell mit dem CSR Gütesiegel „TourCert“ für ein umfas-sendes Engagement ausgezeichnet worden. Als Teil der DER Touristik Suisse AG zählen wir damit zum ersten Rei-severanstalter in der Schweiz, der für sein nachhaltiges En-gagement ausgezeichnet ist. Wir sind überzeugt, dass das Reisen nur auf der Basis von mehr Nachhaltigkeit eine vielversprechende Zukunft hat. Wir versuchen, zur Erhaltung kultureller Vielfalt und eines natürlichen Gleichgewichts in der Natur ebenso beizutragen wie zu besseren Lebensbedingungen und stabilen sozialen Verhältnissen in unseren Zielgebieten. Um die Umweltbelastung eines Fluges auf anderen Gebieten wieder auszugleichen, wurde die CO2-Kompensation ge-schaffen. Wir lassen es Ihnen frei zu entscheiden, ob Sie den CO2-Ausstoss durch eine Zahlung kompensieren wollen oder nicht. Ihr Beitrag fliesst in myclimate Klimaschutzpro-jekte in Entwicklungs- und Schwellenländern. In Zusam-menarbeit mit Myclimate (www.myclimate.ch) arrangieren wir Ihnen gerne folgende Möglichkeit, Ihren CO2-Ausstoss auszugleichen: Von Zürich nach Amman und retour von Aqaba via Amman nach Zürich– Economy – Flugdistanz: ca. 5'800 km Kompensationskosten: CHF 33.- (Stand Oktober 2019, kann bis zur Abreise geringfügig variieren) Ergänzungen Datenschutz In den allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen (am

Ende dieses Dokuments zu finden) ist der Datenschutz unter Artikel 10 geregelt. Als Ergänzung dazu erklären Sie sich bei der Buchung der Reise einverstanden, dass Ihr Name und Ihre Adresse für die Zwecke der Durchführung der Leserreise und zu Marketingzwecken an den Medienpartner weitergeleitet werden können. Einzelreisende In der Regel sind ca. ein Drittel aller Teilnehmer Einzelrei-sende. Der Arrangementpreis beinhaltet die Übernachtungen in Doppelzimmern. Der Einzelzimmerzuschlag beträgt CHF 950.-. Teilnehmer Maximal können 25 Gäste an dieser Reise teilnehmen. Die Mindestteilnehmerzahl liegt bei 15 Personen. Kurz vor Ab-reise erhält jeder Gast eine Adressliste der Mitreisenden. Wer auf dieser Liste nicht erscheinen möchte, teilt uns dies bitte schriftlich zusammen mit der Anmeldung mit. Kosten/Leistungen Die 12-tägige Reise kostet CHF 5‘950.-. Inbegriffen: internationale Flüge mit Royal Jordanien in der Economy-Klasse (inkl. Flugtaxen von CHF 406.-, Stand Oktober 2019), alle Transfers, Hotelunterkünfte auf der Basis Doppelzimmer, Frühstück und eine weitere Mahlzeit pro Tag, andere Transportmittel (4x4 Fahrzeuge), Visage-bühren, alle Eintritte und Gebühren, Trinkgelder für lokale Leistungsträger, Fachvorträge und Begleitung durch Felix E. Müller an 7 Reisetagen, Begleitung durch lokale, Deutsch sprechende Reiseleiter, cotravel Reiseleitung. Nicht inbegriffen: allfällige Impfungen, Getränke, Versi-cherungen, persönliche Auslagen. Einzelzimmerzuschlag CHF 950.-. Aufpreis Martial Tent im Wüstencamp, vorbe-haltlich Verfügbarkeit. Aufpreis Businessklasse-Flüge: CHF 2‘250.- vorbehaltlich Verfügbarkeit Programmänderungen vorbehalten. Vertragspartner ist in jedem Fall cotravel, DER Touristik Suisse AG und nicht der allfällige Medienpartner, welcher ein Reiseangebot publiziert hat. IN DIE FERNE REISEN, UM NAH ZU SEHEN

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ANMELDUNG

NZZ REISEN JORDANIEN MIT FELIX E. MÜLLER 7. – 18. MÄRZ 2020

Bitte einen Anmeldetalon pro Person einsenden an: cotravel – JORDANIEN – Gerbergasse 26 – 4001 Basel

Mit der Unterzeichnung dieses Anmeldeformulars akzeptiere ich die mir offengelegten Allgemeinen Reise- und

Vertragsbedingungen (Version Mai 2018) von cotravel, DER Touristik Suisse AG und melde mich definitiv für die

Jordanien- Reise an. Die 12-tägige Reise kostet CHF 5‘950.-.

Inbegriffen: internationale Flüge mit Royal Jordanien in der Economy-Klasse (inkl. Flugtaxen von CHF 406.-,

Stand Oktober 2019), alle Transfers, Hotelunterkünfte auf der Basis Doppelzimmer, Frühstück und eine weitere

Mahlzeit pro Tag, andere Transportmittel (4x4 Fahrzeuge), Visagebühren, alle Eintritte und Gebühren, Trinkgelder

für lokale Leistungsträger, Fachvorträge und Begleitung durch Felix E. Müller an 7 Reisetagen, Begleitung durch

lokale, Deutsch sprechende Reiseleiter, cotravel Reiseleitung.

Nicht inbegriffen: allfällige Impfungen, Getränke, Versicherungen, persönliche Auslagen. Einzelzimmerzuschlag

CHF 950.-. Aufpreis Martial Tent im Wüstencamp und Aufpreis Businessklasse-Flüge.

Zahlung: 30% bei der Anmeldung, Rest 45 Tage vor Abreise. Programmänderungen vorbehalten.

Name / Vorname(n) – gemäss Pass Rufname Geburtsdatum / Nationalität

Pass-Nr. / Gültig bis Strasse PLZ / Ort

Tel. privat Tel. tagsüber E-Mail

Ich wünsche ein Einzelzimmer. Zuschlag CHF 950.-.

Ich teile mir ein Doppelzimmer mit:

Ich wünsche ein Upgrade in ein Martial Tent im Wüstencamp (vorbehaltlich Verfügbarkeit):

Doppelbelegung für CHF 150.- (pro Person) Einzelbelegung für CHF 300.-

Ich schliesse eine ERV „Comfort“ Jahresversicherung ab:

Für Einzelpersonen CHF 208.-

Für 2 Personen (im gleichen Haushalt wohnend) CHF 342.-

Ich verzichte auf die ERV Versicherung.

Ich wünsche die Flüge in der Business-Klasse. Zuschlag pro Person CHF 2‘250.- (vorbehaltlich Verfügbarkeit).

Bitte melden Sie mich für die Myclimate Klima-Kompensation an (CHF 33.- pro Person).

Wie haben Sie von dieser Reise erfahren?

NZZ Inserat cotravel Web Bekannte Newsletter/Brief Sonstige:

Ich wünsche keinen monatlichen cotravel Newsletter.

Datum Unterschrift

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Allgemeine Reise- und Vertragsbedingungen DER Touristik Suisse AG Diese allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen (nachfolgend «ARVB») sind Bestandteil des zwischen dem Kunden und der DER Touristik Suisse AG (Herostrasse 12, 8048 Zürich, nachfolgend «DTCH») zustande kommenden Reisevertrages. Sie gelten für die Marken Kuoni, Kuoni Cruises, Helvetic Tours, Kontiki, Manta Reisen, Dorado Latin Tours, Asia365, Cotravel, Pink Cloud, Private Safaris und MICExperts. Die Rechte und Pflichten des Kunden und DTCH ergeben sich aus der individuellen, schriftlichen Vereinbarung, aus den vorliegenden ARVB sowie aus den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen sind auch die allgemeinen Reiseinformationen in den Publikati-onen von DTCH zu beachten. Wenn nachfolgend der Einfachheit halber nur von dem Kunden die Rede ist, sind sowohl Kunden als auch Kundinnen gemeint. 1. Vertragsschluss 1.1. Zustandekommen des Vertrages Die von DTCH publizierten Leistungsbeschreibungen (z.B. im Internet oder in Reiseprospekten) sind als Einladung zur Offertstellung (Art. 7 Abs. 2 OR) zu verstehen. Die Buchung des Kunden kann persönlich, telefonisch, schriftlich (z.B. Brief, E-Mail, Fax) oder über das Internet erfolgen. Mit der Buchung gibt der Kunde gegenüber DTCH ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages ab. Der Reisevertrag kommt mit der Entgegennahme der Buchung durch DTCH zustande. 1.2. Vertragsparteien 1.2.1. Der Reisevertrag kommt zwischen dem Kunden und DTCH zustande. Als Vertragspartner von DTCH haftet der Kunde für sämtli-che Reiseteilnehmer, die er zur Reise anmeldet. Diese ARVB sind für alle Reiseteilnehmer verbindlich. 1.2.2. Bei blosser Vermittlung von Leistungen Dritter kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Drittunternehmen zustande. DTCH ist in solchen Fällen nicht Vertragspartei und die vorliegenden ARVB sind nicht anwendbar. 1.3. Provisorische Reservierung Für bestimmte Leistungen sind provisorische Reservierungen möglich. Diese begründen keinen Reisevertrag und sind für beide Parteien unverbindlich. 2. Leistungen von DTCH 2.1. Leistungsumfang Der Leistungsumfang bestimmt sich nach den von DTCH schriftlich kommunizierten Angaben (z.B. per E-Mail, Reisebestätigung, Rech-nung) sowie gemäss den Leistungsbeschreibungen in den allgemeinen Publikationen von DTCH (z.B. im Internet oder in Reiseprospek-ten). Bei Widersprüchen gehen die schriftlich kommunizierten Angaben vor. Sonderwünsche des Kunden sowie nachträgliche Nebenabre-den bedürfen zu ihrer Gültigkeit einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von DTCH. 2.2. Sonderfall Hoteleinrichtungen Die Verfügbarkeit der in den Leistungsbeschreibungen aufgeführten Hoteleinrichtungen (z.B. Sport- und Wellnessangebote, Konferenz-räume) kann nicht garantiert werden. Bestimmte Einrichtungen befinden sich gegebenenfalls nicht in unmittelbarer Nähe der Unterkunft und/oder werden von Drittanbietern zur Verfügung gestellt. 3. Preis 3.1. Preisbestimmung Der Reisepreis bestimmt sich in erster Linie nach den von DTCH schriftlich kommunizierten Angaben (z.B. per E-Mail, Reisebestätigung, Rechnung) und nachrangig gemäss den in den allgemeinen Publikationen von DTCH (z.B. im Internet oder in Reiseprospekten) veröffent-lichten Preisen. Sofern nichts anderes angegeben wird, verstehen sich die Preise pro Person in Schweizer Franken (inkl. Mehrwertsteuer), mit Unterkunft im Doppelzimmer. Die Preise sind Barzahlungspreise. Zahlt der Kunde mit Kreditkarte, kann die Buchungsstelle einen Zu-schlag erheben. Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen Preise massgebend. Reisen über mehrere Preisperioden werden anteilsmässig zu den jeweiligen saisonalen Preisen berechnet. Vorbehalten bleiben Gebühren der Buchungsstelle für Bearbeitung und Reservation sowie allfällige Zusatzkosten für die Reise sowie vor Ort (z.B. Visumgebühren, Tourismustaxen). 3.2. Preiserhöhungen 3.2.1. Bei nachträglichen Erhöhungen der tatsächlich anfallenden Kosten behält sich DTCH das Recht vor, den Reisepreis nach Vertrags-schluss entsprechend zu erhöhen, insbesondere bei: - Anstieg der Beförderungskosten (z.B. Treibstoffzuschläge) - Neu eingeführten oder erhöhte Steuern und/oder Abgaben (z.B. Landegebühren, Erhöhung der Mehrwertsteuer) - Wechselkursänderungen - Rechnungs- und Publikationsfehler 3.2.2. Preiserhöhungen können bis spätestens 22 Tage vor dem geplanten Reisebeginn geltend gemacht werden. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des Reisepreises, so ist der Kunde berechtigt, innert 5 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung kostenlos vom Vertrag zu-rückzutreten. In diesem Fall steht es dem Kunden frei, nach Möglichkeit eine Ersatzreise anzutreten. Ist die Ersatzreise gegenüber der ver-traglich vereinbarten Reise minderwertig, so kann der Kunde die Vergütung des Minderwerts verlangen. Weitergehende Schadenersatzfor-derungen sind ausgeschlossen. 3.3. Zahlungsbedingungen Eine Anzahlung von 30% des Reisepreises wird 10 Tage nach dem Vertragsschluss zur Bezahlung fällig. Die Restzahlung wird 45 Tage vor dem geplanten Reisebeginn zur Bezahlung fällig. In den folgenden Fällen wird der gesamte Reisepreis bereits bei Vertragsschluss zur Bezahlung fällig: - Vertragsschluss weniger als 45 Tage vor dem geplanten Reisebeginn - Reise mit Spezialbedingungen (z.B. Sonderaktionen) - Flugtickets, die sofort ausgestellt werden müssen 3.4. Zahlungsverzug Bei den obgenannten Zahlungsterminen handelt es sich um Verfalltage (Art. 102 Abs. 2 OR). Bei nicht fristgerechter Bezahlung gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug. DTCH ist berechtigt, ohne Fristansetzung vom Vertrag zurückzutreten und die Reiseleistung zu verwei-gern. In diesem Fall sind die Annullierungsgebühren gemäss Ziff. 4.1.2 geschuldet. Die Reiseunterlagen werden dem Kunden erst nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises zugestellt. 4. Rücktritt oder Kündigung durch den Kunden 4.1. Rücktritt vor Reisebeginn 4.1.1. Der Kunde kann vor Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muss zwingend schriftlich erfolgen. Der Rücktritt wird verbindlich, sobald er von DTCH schriftlich bestätigt wurde. Massgebendes Datum für die Bestimmung der nachfol-genden Annullierungsgebühren ist das Zustelldatum der Rücktrittserklärung bei DTCH. 4.1.2. Der Kunde hat DTCH – abhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts – eine pauschalisierte Annullierungsgebühr sowie eine Bearbei-tungsgebühr (Ziff. 4.3) zu bezahlen. Die Höhe der Gebühren wird nach den einschlägigen Annullationsbedingungen der betreffenden Mar-

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ke bestimmt (siehe Anhang). Die Entschädigungsbeträge decken die mutmasslich anfallenden Kosten von DTCH und sind vor diesem Hin-tergrund angemessen. Das Geltendmachen von über die pauschalisierte Annullierungsgebühr hinausgehenden Schadenersatzansprüchen bleibt vorbehalten. 4.1.3. Vorbehalten bleiben die folgenden Fälle: - Bei Flügen, Hotelleistungen oder Angeboten von Drittanbietern, Schiffsreisen sowie bei der Miete von Personenwagen und Motorhomes gelten die Bedingungen des jeweiligen Leistungserbringers (z.B. Fluggesellschaft, Reiseveranstalter, Reederei). Der Kunde wird auf diese Bedingungen bei Vertragsschluss hingewiesen. - Rät das EDA und/oder das BAG ausdrücklich von einer Reise in die geplante Reiseregion ab, so hat der Kunde nur die Bearbeitungsge-bühren (Ziff. 4.3), allfällige Versicherungsprämien und Visaspesen sowie die von DTCH nachweislich erbrachten Aufwendungen zu be-zahlen. - Erklärt sich eine vom Kunden vorgeschlagene Ersatzperson bereit, anstelle des Kunden in den Vertrag mit sämtlichen Rechten und Pflichten einzutreten und die Reise zu den vereinbarten Bedingungen anzutreten, so sind neben dem Reisepreis nur die Bearbeitungsge-bühren (Ziff. 4.3) sowie allfällige Mehrkosten geschuldet. Die Ersatzperson muss sämtliche Reiseerfordernisse erfüllen (z.B. gesetzliche oder behördliche Vorgaben, Visaerfordernisse) und die Änderung muss von den Leistungserbringern akzeptiert werden. Der Kunde haftet gemeinsam mit der Ersatzperson solidarisch für die Zahlung des Preises sowie für allfällige Mehrkosten. - Bei nachträglichen Preiserhöhungen kommt dem Kunden ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag gemäss den Vorgaben von Ziff. 3.2 zu. 4.2. Kündigung während der Reise Kündigt der Kunde während der Reise ganz oder teilweise den Vertrag, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises. 4.3. Bearbeitungsgebühren Bei einem Rücktritt oder einer Kündigung durch den Kunden fallen Bearbeitungsgebühren in der Höhe von Fr. 100.– pro Person, maximal aber Fr. 200.– pro Auftrag an. 5. Rücktritt oder Kündigung durch DTCH 5.1. Wesentlicher Irrtum Im Falle eines wesentlichen Irrtums beim Vertragsschluss, insbesondere bei Berechnungs- und/oder Publikationsfehlern des Reisepreises, ist DTCH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen. 5.2. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl Wird die für eine Reise vorgesehen Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so ist DTCH berechtigt, bis spätestens 22 Tage vor dem geplan-ten Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen. Alternativ steht es dem Kunden frei, nach Möglichkeit eine Ersatzreise anzutreten. Ist die Ersatzreise gegenüber der vertraglich vereinbarten Reise minder-wertig, so kann der Kunde die Vergütung des Minderwerts verlangen. Weitergehende Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen. 5.3. Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände Verhindern unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände (z.B. Krieg, Streik, Naturkatastrophen, Entzug von Landerechten) die planmässige Durchführung der Reise, so ist DTCH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu künden. Der Kunde hat An-spruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen im Umfang der noch nicht bezogenen Leistungen, wobei die von DTCH nachweislich erbrachten Aufwendungen vom Rückerstattungsbetrag abgezogen werden. Alternativ steht es dem Kunden frei, nach Möglichkeit eine Er-satzreise anzutreten. Ist die Ersatzreise gegenüber der vertraglich vereinbarten Reise minderwertig, so kann der Kunde die Vergütung des Minderwerts verlangen. Weitergehende Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen. 5.4. Unzumutbarkeit Macht der Kunde oder ein Reiseteilnehmer unter seiner Verantwortung aufgrund unangebrachten Verhaltens die Vertragseinhaltung für DTCH unzumutbar, so ist DTCH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu künden. Als unangebrachtes Verhalten gilt es auch, wenn der Gesundheitszustand des Kunden den im Leistungsbeschrieb aufgeführten oder nach Treu und Glauben vorausgesetzten An-forderungen offensichtlich nicht entspricht. Der Kunde hat die Bearbeitungsgebühren gemäss Ziff. 4.3 sowie die pauschalisierten Annullie-rungsgebühren gemäss Ziff. 4.2.1 zu bezahlen. 6. Änderungen der Reise (Umbuchungen) 6.1. Änderungen durch den Kunden 6.1.1. Nach Vertragsschluss hat der Kunde keinen Anspruch auf Änderungen des Vertragsinhalts (Umbuchungen). DTCH ist jedoch darum bemüht, Umbuchungswünschen des Kunden wenn möglich zu entsprechen. Sofern DTCH auf Wunsch des Kunden eine Umbuchung vor-nimmt, fallen neben allfälligen Mehrkosten Bearbeitungsgebühren in der Höhe von Fr. 100.– pro Person, maximal aber Fr. 200.– pro Auf-trag an. 6.1.2. Der Antrag auf Umbuchung muss zwingend schriftlich erfolgen. Die Umbuchung wird verbindlich, sobald sie von DTCH schriftlich bestätigt wurde. 6.1.3. Bereits in Anspruch genommene Zusatzleistungen (z.B. Tauchpakete) werden nicht zurückerstattet. Noch nicht in Anspruch ge-nommene Leistungen (volle Pakete) werden unter Abzug allfälliger Service-Honorare zurückerstattet, sofern eine schriftliche Bestätigung des Leistungsträgers an DTCH ausgehändigt wird und die Leistungen nicht in Rechnung gestellt werden. 6.2. Änderungen durch DTCH 6.2.1. Beeinträchtigen unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände die planmässige Durchführung der Reise, so ist DTCH berech-tigt, einzelne Leistungen zu ändern (z.B. Unterkunft, Transportmittel). Dies gilt auch bei Überbuchungsproblemen. Erleidet die Reise dadurch einen objektiven Minderwert, so ist der Kunde berechtigt, eine Vergütung im Umfang des Minderwerts zu verlangen. 6.2.2. Im Falle einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunkts ist der Kunde zudem berechtigt, innert 5 Tagen nach Mittei-lung der Änderung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. 6.2.3. Dem Kunden stehen die vorgenannten Ansprüche nicht zu, wenn er oder ein Reiseteilnehmer unter seiner Verantwortung aufgrund unangebrachten Verhaltens die Vertragseinhaltung für DTCH unzumutbar macht. Als unangebrachtes Verhalten gilt es auch, wenn der Ge-sundheitszustand des Kunden den im Leistungsbeschrieb aufgeführten oder nach Treu und Glauben vorausgesetzten Anforderungen offen-sichtlich nicht entspricht. Vorbehalten bleibt zudem das Recht von DTCH zu nachträglichen Preiserhöhungen (Ziff. 3.2). 7. Mitwirkungspflichten des Kunden 7.1. Neben der Bezahlung des Reisepreises treffen den Kunden insbesondere die folgenden Mitwirkungspflichten: - Der Kunde hat die ihm übermittelten Dokumente (z.B. Rechnung, Reisebestätigung, Reiseunterlagen) unverzüglich auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf Übereinstimmung mit der Buchung, zu überprüfen und DTCH bei Unstimmigkeiten unverzüglich schriftlich zu unterrichten. - Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der einschlägigen Einreisebestimmungen (insbesondere betreffend Gültigkeit des Rei-sepasses, Einholen von Visa, Vornahme von Impfungen). - Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der von den Leistungserbringern vorgegebenen Einfindungszeiten (z.B. Flughafen) und Gepäckbestimmungen. Tritt der Kunde die Abreise oder den Abflug nicht oder zu spät an (No-show), wird der Reisepreis nicht zurücker-stattet. Die Beförderungspflicht entfällt. Verpasst der Kunde den Rückflug, muss er auf seine Kosten einen anderen Rückflug buchen. Dies gilt insbesondere auch bei Flugplanänderungen.

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- Der Kunde hat sich im Falle einer Schwangerschaft über die Transportbedingungen vorgängig zu informieren und diese einzuhalten. Zudem ist der Kunde verpflichtet, DTCH schriftlich über die Schwangerschaft in Kenntnis zu setzen. - Der Kunde hat im Hinblick auf die Anforderungen der geplanten Reise seinen Gesundheitszustand selber einzuschätzen und gegebenen-falls von der Reise abzusehen. 7.2. Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten übernimmt DTCH keine Haftung (Ziff. 9). Ersatzansprüche des Kunden aufgrund von Mängeln (Ziff. 8) entfallen. 8. Beanstandungen 8.1. Unverzügliche Beanstandungspflicht Im Falle von Beanstandungen während der Reise hat der Kunde unverzüglich den Leistungserbringer sowie die örtliche Vertretung von DTCH, oder bei deren Fehlen die Buchungsstelle, zu benachrichtigen. DTCH bemüht sich um geeignete Lösungen. Kann vor Ort keine geeignete Lösung gefunden werden, so hat der Kunde vom Leistungserbringer oder von der örtlichen Vertretung eine schriftliche Bestäti-gung einzuholen (Sachverhalt, Mängelliste). Der Leistungserbringer und die örtliche Vertretung sind jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen. 8.2. Ersatzansprüche des Kunden Der Kunde hat seine Beanstandung zusammen mit der Bestätigung gemäss Ziff. 8.1 innert 30 Tagen seit Reiseende bei DTCH schriftlich anzumelden. Bei fehlender Benachrichtigung und/oder Bestätigung gemäss Ziff. 8.1 stehen dem Kunden keine Ersatzansprüche zu. 9. Haftung 9.1. Haftungsumfang DTCH haftet dem Kunden gegenüber für die gehörige Vertragserfüllung, insbesondere für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungserbringer sowie die fachmännische Organisation der Reise, sofern keine Versicherung des Kunden für den Schaden aufkommt. 9.2. Haftungsbeschränkung und Haftungsausschlüsse 9.2.1. Die Haftung für sämtliche Schäden, die nicht Personenschäden sind, ist bei jedem Vertrag auf das Zweifache des Reisepreises be-schränkt. 9.2.2. DTCH haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder nicht vertragsgemässe Erfüllung des Reisevertrages zurückzuführen ist auf: - Versäumnisse des Kunden (z.B. Nichterfüllung der Einreisebestimmungen, Nichttransport wegen Schwangerschaft, strafrechtliche Sank-tionen) - Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter (z.B. Verspätungen von Transportunternehmen, Streiks, Leis-tungsstörungen bei lediglich vermittelten Fremdleistungen) - Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände bzw. höhere Gewalt (z.B. Krieg, Naturkatastrophen, Entzug von Landerechten, be-hördliche Anordnungen, fehlende Fahrbewilligungen) Vorbehalten bleiben die in internationalen Übereinkommen vorgesehenen Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfül-lung oder nicht vertragsgemässer Erfüllung des Vertrages. 9.2.3. Nimmt der Kunde an einer von DTCH organisierten Ersatzreise teil, so beschränkt sich die Haftung von DTCH auf einen allfälligen Minderwert der Ersatzreise gegenüber der vertraglich geschuldeten Reise. 9.3. Abtretung von Schadenersatzansprüchen Falls DTCH dem Kunden den Schaden, der ihm ein Leistungserbringer verursacht hat, ersetzt, so gehen die Schadenersatzansprüche des Kunden gegenüber dem Leistungserbringer auf DTCH über. 10. Datenschutz 10.1. Sammlung, Bearbeitung und Verwendung von Daten Bei Vertragsschluss werden neben den Kontaktangaben des Kunden (Name, Wohnadresse, E-Mail, Telefonnummer) in der Regel die fol-genden Informationen gespeichert bzw. bearbeitet: Reisedaten, Reiseziele, Fluggesellschaft, Hotel, Preis, Kundenwünsche, Informationen zu weiteren Reiseteilnehmern, Zahlungsinformationen, Frequent-Flyer-Nummer, Mitgliedernummer und weitere spezifische Informatio-nen zu einer allfälligen Mitgliedschaft bei Kooperationspartnern von DTCH, Geburtsdatum, Nationalität, Sprache, Präferenzen sowie an-dere Informationen, die der Kunde DTCH zur Verfügung stellt. Mit der Buchung bestätigt der Kunde die Richtigkeit der angegebenen Da-ten. Bei besonderen Umständen (z.B. Unfall während der Reise) sowie im Falle von Reklamationen können weitere Informationen be-schafft und gespeichert werden. Telefongespräche können zur (internen) Qualitätssicherung abgehört oder vorübergehend aufgezeichnet werden. Die Kundendaten unterliegen dem schweizerischen Datenschutzrecht und werden zur Geschäftsabwicklung bzw. Leistungserbrin-gung bearbeitet. Sie können durch DTCH oder die mit DTCH verbundenen Unternehmen (DER Touristik Group) auch zur Bereitstellung eines marktgerechten Angebotes sowie zu Analyse-, Marketing- und Beratungszwecken genutzt werden. DTCH behält sich das Recht vor, dem Kunden Angebote und Informationen, die ihn persönlich interessieren, zukommen zu lassen. Falls der Kunde die Zusendung von In-formationen nicht wünscht, kann er sich direkt an die Buchungsstelle oder an den Kundendienst von DTCH wenden. Bezieht sich die Datenbearbeitung auf eine Vertragsleistung oder ein Produkt von DTCH, so gilt sie als vom Kunden akzeptiert, wenn er die Vertragsleistung oder das Produkt bezieht. Das Einverständnis des Kunden bezieht sich auch auf damit zusammenhängende Datenbe-arbeitungen für Marketingzwecke, solange der Kunde sein Einverständnis nicht widerruft. Der Kunde stellt das Einverständnis von Dritten bzw. Mitreisenden (z.B. Partner, Freund etc.) sicher, sofern sie von der Datenbearbeitung mitbetroffen sind. Der Kunde stimmt der Bearbeitung und Verwendung seiner Kundendaten hiermit zu. 10.2. Weitergabe der Daten an Dritte Die Daten des Kunden werden gegebenenfalls zur Erbringung der Dienstleistung sowie zur Abwicklung eines Auftrages an Dritte oder Unternehmen, die mit DTCH wirtschaftlich verbunden sind (DER Touristik Group) weitergeleitet. DTCH hält sich an die datenschutz-rechtlichen Bestimmungen und verpflichtet auch Dritte oder Unternehmen der DER Touristik Group zur Vertraulichkeit und Einhaltung eines angemessenen Datenschutzes, wenn sie Zugang zu Kundendaten haben, die Rückschlüsse auf die Identität des Kunden ermöglichen. Der Kunde stimmt der Weitergabe und der Bearbeitung seiner Kundendaten hiermit zu. 10.3. Besonderes betreffend Flug- und Schiffsreisen Auf Verlangen der Behörden bestimmter Länder kann es erforderlich sein, spezifische Daten über die Reise in und aus diesen Ländern aus Sicherheits- und Einreisegründen an diese Behörden zu übermitteln. Der Kunde ermächtigt DTCH bzw. die jeweilige Fluggesellschaft, zu diesen Zwecken personenbezogene Daten über den Kunden als Passagier, so genannte «Passenger Name Record (PNR)» Daten, an diese Behörden zu übermitteln, soweit diese Informationen verfügbar sind. Hierzu gehören z.B. Name, Geburtsdatum, vollständige Wohnadres-se, Telefonnummern, Informationen über andere Reiseteilnehmer, Datum der Buchung/Ticketausstellung und beabsichtigtes Reisedatum, alle Arten von Zahlungsinformationen, Reisestatus und Reiseroute, Frequent-Flyer-Nummer, Informationen über das Gepäck, alle PNR-Änderungen in der Vergangenheit. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass diese Daten an Länder übermittelt werden können, in denen der Datenschutz nicht dem Schutzniveau der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung entspricht. Bei Schiffsreisen ermächtigt der Kunde DTCH bzw. die jeweilige Reederei, diese Daten zu übermitteln.

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11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand 11.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und DTCH ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. 11.2. Unter Vorbehalt von zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ist der Gerichtsstand Zürich. 12. Diverses 12.1. Massgebende Sprache Bei Auslegungsdifferenzen aufgrund von unterschiedlichen Formulierungen in den verschiedenen Sprachversionen ist die deutsche Versi-on massgebend. 12.2. Unwirksamkeit einer Bestimmung Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Best-immungen nicht. 12.3. Ombudsmann Den Parteien steht es frei, vor einer allfälligen gerichtlichen Auseinandersetzung den Ombudsmann der Schweizer Reisebranche (www.ombudsmann-touristik.ch) anzurufen, um eine aussergerichtliche Einigung zu erzielen. 12.4. Reisegarantie DTCH ist Mitglied beim Garantiefonds der Schweizer Reisebranche. 12.5. Versicherungen DTCH empfiehlt ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungs-kosten bei Unfall oder Krankheit. Bei Bedarf erfolgt eine Beratung des Kunden durch DTCH. Ein Rücktritt vom Versicherungsvertrag ist nach dessen Abschluss nicht mehr möglich. 12.6. DTCH kann die ARVB jederzeit einseitig abändern. Die jeweiligen Marken von DTCH publizieren den aktuellen Stand der ARVB elektronisch. Im vertraglichen Verhältnis zwischen Ihnen und cotravel ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Für sämtliche Streitigkeiten gilt der Gerichtsstand Basel-Stadt. DER Touristik Suisse AG, Mai 2018

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