Oberkraemer Eichstaedter Chaussee - berlinovo · Restaurant. Insgesamt verfügt der Autohof über...

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Autohof/Tankstelle

Eichstädter Chaussee 4 in 16727 Oberkrämer OT Vehle fanz

Eckdaten

Bundesland: Brandenburg

Landkreis: Oberhavel

Ort: Oberkrämer OT Vehlefanz

Grundstücksfläche: 30.272 m²

Mietfläche: ca. 1.742 m²

Vergabeart:: Bieterverfahren

Provision: provisionsfrei

Ansprechpartner: Udo Teschner

Telefon: +49 30 25441-401

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Makroökonomische Daten (Landkreis Oberhavel)

Einwohnerzahl (30.06.2012) 203.857

Fläche (ca.) 1.795 km²

Prognose Entwicklung Einwohner 2030 zu 2009 + 9,0 %

Kaufkraft pro Kopf (2012) 19.364 €

Kaufkraftindex (2012) 94,2

Arbeitslosenquote (12/2013) 8,7 %

Steuersätze (Gemeinde Oberkrämer)

Gewerbesteuerhebesatz 321 %

Grundsteuer A 200 %

Grundsteuer B 350 %

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Makrostandort

Oberkrämer ist eine aus sieben Ortsteilen bestehende amtsfreie Gemeinde mit rund 10.730 Ein-

wohnern. Sie liegt direkt an der Bundesautobahn A 10 (Berliner Ring) im Südwesten des Land-

kreises Oberhavel ca. 10 km nordwestlich von Berlin.

In dem im engeren Verflechtungsraum Berlin/Brandenburg gelegenen Landkreis Oberhavel sind

neben dem Dienstleistungssektor und industrieller Landwirtschaft auch industrielle Ansiedlungen

wie etwa Transporttechnik in Hennigsdorf oder Pharmaindustrie in Oranienburg vertreten. Der

Landkreis grenzt unmittelbar an den Wirtschaftsstandort Oranienburg-Hennigsdorf-Velten; einen

der 15 Regionalen Wachstumskerne des Landes Brandenburg, in dem ausgewählte, zukunfts-

orientierte Branchen gefördert werden.

Die Gemeinde Oberkrämer am Rande des „Berliner Speckgürtels“ hat sich in den vergangenen

Jahren demografisch und wirtschaftlich positiv entwickelt und ist aufgrund ihrer Lage unmittelbar

an der Bundesautobahn A 10 hervorragend an das bundesdeutsche Autobahnnetz in alle Rich-

tungen angeschlossen. Zusätzlich profitiert Oberkrämer von seiner Nähe zu Berlin, was über die

A 111 in 20 Minuten zu erreichen ist. Ein Anschluss an das Regionalbahnnetz der Deutschen

Bahn besteht über den Haltepunkt Bärenklau, der 4 km vom Autohof entfernt ist. Eine Reihe von

Buslinien stellt die Verbindung innerhalb des Landkreises sicher. Eine Anbindung an das Bun-

deswasserstraßennetz ist über den ca. 10 km entfernten Hafen in Velten gegeben. Von dort aus

besteht eine Anbindung an den Oder-Havel-Kanal, die Havel-Oder-Wasserstraße sowie den

Oranienburger und den Ruppiner Kanal. Die nächsten Flughäfen sind 27 km (Berlin Tegel

(20 Autominuten)) bzw. 60 km (Berlin Schönefeld (40 Autominuten) entfernt.

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Mikrostandort

Der Autohof verfügt über eine sehr gute Verkehrsanbindung. Er liegt unmittelbar an der An-

schlussstelle Oberkrämer der Bundesautobahn A 10 (Berliner Ring), die über die Landesstraße

L 17 die umliegenden Ortschaften anbindet und ist von der Anschlussstelle in einer Autominute

zu erreichen.

Durch seine zentrale Lage zwischen den Autobahndreiecken Havelland und Oranienburg

(je 6,5 km) und die Nähe zum Autobahndreieck Schwanebeck (35 km) liegt der Autohof auf der

Route des gesamten aus östlicher und südlicher Richtung kommenden Verkehrs der Bundes-

autobahnen A 11, A 12, A 13 und A 111 in Richtung Rostock/Schwerin/Hamburg.

Das Objekt liegt direkt am Eingang des voll erschlossenen Gewerbeparks Vehlefanz, in dem sich

bereits Unternehmen der regenerativen Energieerzeugung niedergelassen haben und der sich

aktuell einer steigenden Nachfrage nach Gewerbegrundstücken erfreut. Direkt angrenzend an

das Verkaufsobjekt befinden sich in dem Gewerbegebiet Arrondierungsflächen, die eine Erweite-

rung bzw. Ergänzung der Nutzung des Autohofes ermöglichen.

Der Standort bezieht seine besondere Attraktivität aus der Anbindung an das Autobahnnetz und

die damit einhergehende hohe Verkehrsfrequenz, wovon die gute Auslastung der LKW-

Stellplätze durch Kraftfahrer zeugt, die hier ihre vorgeschriebenen Ruhezeiten verbringen. Diese

Frequenz wird perspektivisch noch deutlich zunehmen, wenn der sechsspurige Ausbau der A 10

abgeschlossen ist.

Die nächsten Autohöfe befinden sich in Richtung Berlin an der A 111 in Stolper Heide (15 km), in

Richtung Hannover bzw. München auf dem Berliner Ring in Groß Kreuz (50 km), in Richtung

Rostock/Hamburg an der A 24 in Herzsprung (63 km), und in Richtung Frankfurt/Oder an der

A12 in Spreenhagen (85 km).

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Objektbeschreibung

Bei dem Verkaufsobjekt handelt es sich um einen zwischen 1996 und 1999 errichteten Autohof

mit einer Tankstelle (inkl. Shop), einer Service-/Waschhalle für LKW und PKW sowie einem

Restaurant. Insgesamt verfügt der Autohof über eine Mietfläche von ca. 1.742 m².

Die Tankstelle wurde 1996 als eingeschossige mit einem Flachdach versehene Gebäude aus

Kalksandsteinen errichtet. Sie verfügt über 3 Pkw-Mehrfachzapfsäulen und 3 Lkw-

Hochleistungszapfsäulen. Neben dem Shop mit ca. 116 m² Verkaufsfläche sind im Tankstellen-

gebäude auch Lager-, Büro- und Personalräumlichkeiten untergebracht.

Die ebenfalls eingeschossige 1996 errichtete Waschhalle umfasst einen etwa 170 m² (LKW-

Waschhalle) und einen rund 45 m² großen Raum (PKW-Waschhalle).

Das Restaurantgebäude wurde 1999 in Mauerwerksbauweise in Stahlbetonstützenkonstruktion

errichtet. Das Dach wurde als Satteldach in Brettbinderkonstruktion und einer Eindeckung aus

Betondachziegeln hergestellt. Das Gebäude ist unterkellert. Im Erdgeschoss befinden sich

neben dem Gastraum und einem Wintergarten (insgesamt ca. 60 Sitzplätze) auch eine Küche,

ein Truckerraum, sowie Lager- und Sozialräume. Im Kellergeschoss sind Technikräume sowie

weitere Sozial- und Lagerräume untergebracht.

Das Objekt weist eine für die Nutzungsart Autohof/Tankstelle übliche Ausstattung auf. Die

Wärmeversorgung wird über eine eigene Heizungsanlage garantiert. Anschlüsse für Elektro-

energie und ein zentrales Wasser-/Abwassersystem sind vorhanden. Mit ca. 84 PKW-

Freiflächenstellplätzen, ca. 78 LKW- und 5 Bus-Stellplätzen stehen auf dem 30.272 m² großen

Grundstück ausreichend Parkmöglichkeiten zur Verfügung.

Mietverhältnisse

Sowohl die Tankstelle als auch die Waschhalle sind vermietet. Als zusätzliches Potenzial steht

eine Restaurantfläche zur separaten Vermietung zur Verfügung.

Nähere Informationen zu den Mietverhältnissen erhalten Sie nach Abgabe der als Anlage zu

diesem Informationsmemorandum beigefügten Vertraulichkeitserklärung.

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Stärken und Chancen der Immobilie

• attraktiver Standort

(Lage am Eingang zu einem aufstrebenden Gewerbegebiet in der Nähe von Berlin)

• sehr gute Verkehrsanbindung

� Lage unmittelbar an der Anschlussstelle Oberkrämer der künftig sechsspurigen

Bundesautobahn A 10

� nur rund 20 km vom Berlin entfernt

• positives Standortimage

• gutes Angebot an Stellplätzen

• keine Restriktionen bezüglich Denkmalschutz, WEG, Erbbaurechten etc.

• verfügbare Arrondierungsflächen (mit Baurecht), unmittelbar an das Grundstück angren-

zend, ermöglichen eine Erweiterung bzw. Ergänzung der Nutzung

Erschließung

Das Grundstück ist vollständig erschlossen und erschließungsbeitragsfrei.

Bebaubarkeit

Gemäß dem bestehenden Bebauungsplan „Gewerbepark Vehlefanz“ der Gemeinde Oberkrä-

mer liegt das Grundstück in einem Sondergebiet (SO) gemäß § 11 BauNVO. Zulässig sind Ho-

tel- und Raststättengewerbe, Tankstellen und nicht großflächige Einzelhandelsbetriebe mit max.

10% zentrenrelevanten Sortimenten als Randsortiment. Hotels sind bis zu 150 Betten zulässig.

GRZ: 0,8

GFZ: 2,0

BMZ: 10,0

Anzahl der Vollgeschosse:

5

Bauweise: offen

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Lageplan

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Flurkartenauszug

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Objektfotos

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Datenblatt

Eigentümer Peter Wagner KG – GHG Fonds, Berlin

Adresse Eichstädter Chaussee 4 in 16727 Oberkrämer

Verwaltung Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH

Grundstücksfläche 30.272 m²

Objekttyp Autohof/Tankstelle

Baujahr Tankstelle, Waschhalle:1996; Restaurant:1999

Mietfläche ca. 1.742 m²

davon Leerstand ca. 589 m² (Restaurant)

Anzahl Mieteinheiten 3 (Tankstelle, Restaurant, Waschhalle)

Stellplätze ca. 167

Dach Tankstelle, Waschhalle: Flachdach;

Restaurant: Satteldach

Außenwände

Tankstelle, Waschhalle: aus Kalksandsteinen;

Restaurant: Mauerwerksbauweise in Stahlbetonstützen-

konstruktion

Fundamente Beton, Stahlbeton

Art des Energieausweises Bedarfsausweise

Endenergiebedarfswert Tankstelle: 442 kWh/(m²·a); Rasthof: 730 kWh/(m²·a)

wesentliche Energieträger Tankstelle: Heizöl EL; Rasthof: Erdgas H

Baurecht • Bebauungsplan „Gewerbepark Vehlefanz“

• Sondergebiet (SO)

WEG vorhanden nein

Sanierungsgebiet nein

Denkmalschutz nein

Baulasten

ja (beschränkt persönliche Dienstbarkeit: Betreiben einer

Gaststätte sowie einer Tankstelle für die TOTAL Deutsch-

land GmbH (ehemals FINA Deutschland GmbH))

Altlasten (bekannt) nein

Lage an der Autobahnanschlussstelle Oberkrämer der A 10

(Berliner Ring)

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Informationsmemorandum

Der Peter Wagner KG – GHG Fonds – (nachfolgend Verkäuferin) als Eigentümerin des Auto-

hofs/Tankstelle hat die Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH exklusiv beauftragt, das Objekt

im Rahmen eines strukturierten Bieterverfahrens zu veräußern.

Das vorliegende Informationsmemorandum soll möglichen Investoren zu Informationszwecken

über den Transaktionsgegenstand dienen. Eine Garantie auf Vollständigkeit und Richtigkeit der

in dem Memorandum dargestellten Informationen wird nicht gegeben. Es ist Sache des Inves-

tors zu entscheiden, ob er einen eigenen Due Diligence-Prozess durchführen will. Durch den

Erhalt des Informationsmemorandums begründet sich kein Rechtsanspruch auf eine Beteiligung

in den späteren Phasen des Bieterverfahrens. Es gelten ferner die ausgeführten Haftungsbe-

schränkungen.

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Die Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH („Beauftragte“) ist von der Eigentümerin („Verkäufe-rin“) exklusiv beauftragt, den Verkaufsprozess durchzuführen. Der Verkauf soll im Rahmen eines strukturierten offenen Bieterverfahrens erfolgen. Für dieses gilt nach dem derzeitigen Stand Folgendes: A. Verfahrensablauf 1. Kommunikation

Die Korrespondenz und die Einreichung von Unterlagen in Bezug auf den Transaktionspro-zess sollen ausschließlich an den Projektverantwortlichen

Udo Teschner Tel: + 49 30 25441 - 529 Abteilung Ankauf/Verkauf Fax: + 49 30 25441 - 533 Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH Email: [email protected] Hallesches Ufer 74-76 D-10963 Berlin erfolgen. Fristwahrend sind nur Unterlagen, die an den Projektverantwortlichen adressiert und innerhalb der jeweiligen Frist dem Projektverantwortlichen zugegangen sind. Unterlagen können im Original, per Telefax oder E-Mail abgegeben werden. Die direkte Ansprache von Mitarbeitern oder Organen der Verkäuferin können zu einem Ausschluss vom Bieterprozess führen. Angebote sind im Original mit dem Vermerk „persönlich/vertraulich“ zu versenden.

2. Phase 1: Indikative Angebote

Interessenten, die am Bieterverfahren teilnehmen möchten, haben die Möglichkeit auf Grundlage des Informationsmemorandums ein indikatives, nicht bindendes Kaufpreisgebot abzugeben. Dieses Angebot sollte Angaben zu folgenden Punkte enthalten:

• Firma/Name und Rechtsform des Bieters (bei Bieterkonsortien für alle Mitglieder) • Angaben zur Gesellschafterstruktur des Bieters (bei Bieterkonsortien für alle Mitglieder, sowie die Struktur des Konsortiums selbst) • Benennung der Ansprechpartner auf Bieterseite sowie der etwa beauftragten externen

Berater einschließlich deren vorgesehenen Funktion im Transaktionsprozess sowie Telefonnummern und E-Mail Adressen aller benannten Personen

• Nennung eines indikativen Kaufpreisangebotes für das schuldenfreie Objekt • Darlegung der Grundzüge der beabsichtigten Finanzierungsstruktur und Finanzierungs-

quellen • Darlegung, wie und in welchem Zeitraum die Finanzierung sichergestellt werden kann • Darstellung etwa notwendiger interner Gremienzustimmungen für den Abschluss und die

Erfüllung eines Kaufvertrages über das Objekt auf Seiten des Bieters und des dafür not-wendigen Zeitraumes.

Strukturiertes Bieterverfahren

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Es wird davon ausgegangen, dass die Informationen, die sich aus dem Verkaufsmemoran-dum ergeben, ausreichen, um ein indikatives Angebot abgeben zu können. Sofern dies im Memorandum vermerkt ist, besteht die Möglichkeit der Überlassung weiterer Informationen (insbesondere zu wirtschaftlichen Rahmendaten) gegen Abgabe einer entsprechenden Verschwiegenheitserklärung. Die entsprechenden Informationen können per E-Mail unter [email protected] angefordert werden.

3. Phase 2: Due Diligence

Die Beauftragte wird die ihr ausreichend detailliert und attraktiv erscheinenden indikativen Angebote auswählen und den betreffenden Bietern die Teilnahme an der Phase 2 anbieten. Die Verkäuferin behält sich vor, die Teilnahme an der Phase 2 von der Abgabe einer Vertraulichkeitserklärung abhängig zu machen. Es ist geplant, den an der Phase 2 teilnehmenden Bietern in einem Zeitraum von zwei Wochen einen detaillierten Einblick in die, für den Objekterwerb relevanten Unterlagen zu gewähren (Due Diligence). Diese Detailinformationen werden in geeigneter, von der Verkäu-ferin festgelegter Weise (physischer Datenraum, elektronischer Datenraum oder Unterla-genversand) zugänglich gemacht.

Zusätzlich zur Due Diligence soll den Bietern Gelegenheit gegeben werden, in einem struk-turierten Frage-und-Antwort-Prozess nach der Due Diligence etwa noch offenen Punkten weiter nachzugehen. Die Einzelheiten zum Verfahren des Frage-Antwort-Prozesses werden von der Beauftragten rechtzeitig festgelegt.

Auf Wunsch erhalten die Bieter während des Zeitraumes der Due Diligence Gelegenheit zu einer geführten Objektbesichtigung. Dazu wird die Beauftragte rechtzeitig Terminvorschläge unterbreiten. Soweit möglich, wird dem jeweiligen Bieter die Gelegenheit gegeben, vorab individuelle Besichtigungsschwerpunkte festzulegen.

4. Verbindliches Angebot

Bieter, die nach der Phase 2 ein verbindliches Angebot abgeben wollen, erhalten von der Verkäuferin einen Vorschlag für den Text eines Kaufvertrages. Das verbindliche Angebot sollte Folgendes beinhalten: • Firma/Name und Rechtsform des Bieters (bei Bieterkonsortien für alle Mitglieder) • Angaben zur Gesellschafterstruktur des Bieters (bei Bieterkonsortien für alle Mitglieder,

sowie die Struktur des Konsortiums selbst) • Verbindliches Kaufpreisangebot (unter Berücksichtigung, dass der Bieter sämtliche

Transaktionsnebenkosten wie Notarkosten, Grunderwerbsteuern, etc. trägt) • Finanzierungsnachweis • Kaufvertragsentwurf der Verkäuferin mit markierten Änderungswünschen des Bieters • Erklärung, dass etwa erforderliche interne Zustimmungen sämtlicher Gremien für den

Kaufvertragsabschluss erteilt wurden

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5. Phase 3: Vertragsverhandlungen und Abschluss des Vertrages Die Beauftragte wird die abgegebenen verbindlichen Angebote nach freiem Ermessen bewerten und ggf. mit einer geringen Anzahl von ausgewählten Bietern in abschließende Vertrags-verhandlungen eintreten. Bei der Bewertung der Angebote sind die Höhe des angebotenen Kaufpreises, die Finanzierungssicherheit und das Ausmaß an Änderungswünschen zum Kauf-vertragsentwurf der Verkäuferin von wesentlicher Bedeutung. B. Rechtliche Rahmenbedingungen

Die Verkäuferin und die Beauftragte sind dazu berechtigt, die unter A. dargestellte Verfahrens-weise jederzeit in allen Punkten nach freiem Ermessen abzuändern - ohne dies begründen zu müssen - und den Bietern diese Änderungen durch einseitige Erklärung bekanntzugeben. Die Verkäuferin und die Beauftragte sind nicht verpflichtet, ein bestimmtes Bieterangebot anzunehmen, das Bieterverfahren mit bestimmten Bietern fortzusetzen oder das Bieter- verfahren bis zum Abschluss eines Verkaufsvertrages durchzuführen. Verkäuferin und Beauf-tragte behalten sich ausdrücklich vor, das weitere Verfahren zu jedem beliebigen Zeitpunkt mit einem, mehreren oder allen Bietern abzubrechen sowie außerhalb dieses Bieterverfahrens mit anderen Parteien zu verhandeln und einen Verkaufsvertrag über das Objekt abzuschließen, unabhängig davon, ob die jeweilige Partei am Bieterverfahren teilgenommen hat oder nicht. Machen die Verkäuferin und die Beauftragte von den vorstehenden Rechten Gebrauch, so be-gründet dies unter keinem in Betracht kommenden rechtlichen Aspekt irgendwelche Ansprüche der Bieter, insbesondere keinen Anspruch auf Ersatz von Kosten, die durch die Teilnahme an diesem Bieterverfahren verursacht worden sind. Sämtliche während des Transaktionsprozesses an die Bieter erteilten Informationen - unabhängig davon, ob sie durch die Beauftragte oder die Verkäuferin, deren Mitarbeiter, Bera-ter oder sonstige von ihnen betraute Personen erfolgen - dienen ausschließlich dem Zweck, den Bieter bei seiner eigenen und selbstständigen Prüfung des Objektes zu unterstützen. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der erteilten Informationen übernehmen daher weder die Beauf-tragte noch die Verkäuferin, noch ihre Mitarbeiter, Berater oder ihre sonstigen Beauftragten ir-gendeine Haftung, Gewährleistung oder Garantie. Sollten sich irgendwelche erteilten Informati-onen als nicht vollständig und/oder nicht richtig herausstellen, so begründet dies für den Bieter unter keinem in Betracht kommenden Gesichtspunkt Rechtsansprüche. Die Verkäuferin und die Beauftragte haften nur insoweit, wie sie eine solche im Rahmen von Zusicherungen, Gewähr-leistungen, Garantien oder durch sonstige Vereinbarungen im abgeschlossenen Kaufvertrag selbst übernehmen. Kontakt: Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH Udo Teschner Tel: + 49 30 25441 - 529 Abteilung Ankauf/Verkauf Fax: + 49 30 25441 - 533 Hallesches Ufer 74-76 Email: [email protected] D-10963 Berlin www.berlinovo.de

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Anlage - Vertraulichkeitserklärung

Der Interessent

_________________________________ (Firmen-)Name) _________________________________ (Adresse) _________________________________ (Land)

- nachfolgend „Interessent “ genannt - verpflichtet sich gegenüber der Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH

Hallesches Ufer 74 - 76 10963 Berlin

- nachfolgend „berlinovo “ genannt - zur Verschwiegenheit.

Vorbemerkung Der Interessent ist grundsätzlich am Erwerb (unabhängig von der Struktur nachfolgend „Trans-aktion “ genannt) der Gewerbeimmobilie (Autohof/Tankstelle) in 16727 Oberkrämer OT Vehlefanz, Eichstädter Chaussee 4 („Transaktionsobjekt “) von dem Verkäufer Peter Wagner KG – GHG Fonds, Berlin – („Verkäufer “) interessiert. Die Verkäuferin ist ein geschlossener Im-mobilienfonds und hat berlinovo exklusiv beauftragt, das Transaktionsobjekt im Rahmen eines strukturierten Bieterverfahrens zu veräußern. Zur rechtlichen Absicherung der Vertraulichkeit aller dem Interessenten zugänglich gemachten Informationen gibt der Interessent folgende Erklärung ab:

Ziffer 1 – Vertrauliche Informationen (1) „Vertrauliche Informationen “ sind sämtliche Informationen mit Bezug zum Transaktions-

objekt und/oder zur Verkäuferin, welche dem Interessenten oder seinen Repräsentanten (Ziffer 1 Absatz 3) im Zusammenhang mit der Transaktion ausgehändigt, mitgeteilt oder auf andere Weise bekannt werden.

(2) Nicht zu den Vertraulichen Informationen gehört eine Information, für die der Interessent nachweisen kann, dass sie (a) vor Offenlegung im Zusammenhang mit der Transaktion öf-fentlich zugänglich oder allgemein bekannt war oder (b) dem Interessenten bereits vor die-sem Zeitpunkt bekannt war und keiner Vertraulichkeitsbindung unterlag.

(3) „Repräsentanten “ im Sinne dieser Erklärung sind die Mitglieder der Organe des Interes-

senten, seine Mitarbeiter, Berater und sonstigen Beauftragten.

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Ziffer 2 – Verschwiegenheitspflicht (1) Die Vertraulichen Informationen werden von dem Interessenten streng vertraulich behandelt

und ausschließlich zur Evaluierung einer möglichen Transaktion verwendet. Der Interessent verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass Dritte von Vertraulichen Informationen keine Kenntnis erlangen.

(2) Die Verschwiegenheitspflicht gilt unabhängig davon, ob der Interessent ein indikatives An-gebot abgibt, und gilt auch für den Fall fort, dass er an den sich anschließenden Phasen des Verkaufsprozesses nicht teilnehmen sollte oder es nicht zu einem Vertragsschluss über das Transaktionsobjekt kommt.

(3) Die Weitergabe von Vertraulichen Informationen ist nur gestattet, wenn die berlinovo der

Weitergabe unter konkreter Bezeichnung der zur Weitergabe bestimmten Angaben und Un-terlagen zuvor schriftlich zugestimmt hat.

(4) Die etwaige Verpflichtung des Interessenten zur Offenlegung einer Vertraulichen Informati-

on aufgrund einer zwingenden gesetzlichen Bestimmung bleibt unberührt. Im Falle einer solchen Verpflichtung wird der Interessent unverzüglich die berlinovo informieren und sämt-liche rechtlich zulässigen Maßnahmen vornehmen, um eine Veröffentlichung der betreffen-den Information zu verhindern oder sicherzustellen, dass sie so vertraulich wie möglich be-handelt wird.

Ziffer 3 - Durchführung der Einsichtnahme

(1) Die Vertraulichen Informationen dürfen nur solchen Repräsentanten zugänglich gemacht

werden, die in die Beurteilung und Durchführung der Transaktion eingebunden werden müssen und für die der Interessent sicher stellt, dass sie die Bestimmungen dieser Vertrau-lichkeitsvereinbarung einhalten, als wären sie diesen selbst unmittelbar unterworfen.

(2) Alle schriftlich übermittelten Vertraulichen Informationen sowie alle Kopien der Vertraulichen Informationen werden von dem Interessent gesondert aufbewahrt und gegen den Zugang von nicht mit der Evaluierung befassten Repräsentanten gesichert. Nach Beendigung der Evaluierung werden diese Unterlagen auf Verlangen der berlinovo dieser unverzüglich zu-rückgegeben oder vernichtet. Das gleiche gilt, wenn der Interessent sein Interesse an der Verfolgung der Transaktion aufgibt, die berlinovo die Transaktion mit dem Interessent ab-bricht oder diese aus anderen Gründen nicht weiter durchgeführt wird.

(3) Soweit der Interessent personenbezogene Daten erhält oder im Zusammenhang mit der

Transaktion erhebt, ist er verpflichtet, die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes zu beachten und das Datengeheimnis zu wahren.

Ort / Datum ______________________ Interessent ______________________