Obmann Verein ChronischKrank Fragen rund um …...schichtungen von Geldern der Unfallversicherung,...

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MAG. JÜRGEN HOLZINGER Fragen rund um das Pflegegeld Lukas R.: Meine Mutter ist 82 Jahre alt und wohnt bei meiner Familie und mir im Haus. Sie leidet unter an- derem an Demenz. Die täg- liche Pflege wird von meiner Frau und mir durchgeführt. Aufgrund dessen müssen wir nun bei der Pensionsversi- cherungsanstalt (PVA) einen Antrag auf Pflegegeld stel- len. Muss bei Zuerkennung von Pflegegeld tatsächlich eine professionelle Pflege in Anspruch genommen wer- den? Was kann ich mir unter einer staatlichen Pflegever- sicherung vorstellen? Mag. Jürgen E. Holzinger: Der Anspruch auf Pflege- geld besteht unabhängig davon, ob die Betreuung in einem Heim oder zu Hause erfolgt. Dahingehend hat der Pflegebedürftige die freie Wahl zwischen einer häuslichen Betreuung, bspw. durch Angehörige, der Be- treuung in stationären bzw. ambulanten Einrichtungen, oder durch mobile Pflege- und Betreuungsdienste. Demzufolge kann die häus- liche Pflege wahlweise durch professionelles Perso- nal in entsprechenden Ein- richtungen, durch Angehöri- ge, sowie Pflegedienste er- folgen, ohne dass dies Ein- fluss auf die Bemessung des Pflegegeldes hat. Die Grundidee des Bun- despflegegeldgesetzes ist, dass auch Angehörige diese Tätigkeit nicht gänzlich un- entgeltlich leisten müssen. Auch sollen sie die Mög- lichkeit haben, professionel- le Hilfe zukaufen zu können, um nicht rund um die Uhr alle Betreuungsaufgaben völlig alleine übernehmen zu müssen. Die Höhe des Pflegegel- des ist überdies nicht davon abhängig, wie der zu Um- sorgende bis dato seinen Pflegebedarf gedeckt hat, also ob bisher Familienmit- glieder oder sonstige Perso- nen (bspw. Nachbarschafts- hilfe) unentgeltlich die Leistungen erbracht haben. Seit der Einführung im Jahr 1993 hat das Pflege- geld mangels laufender Va- lorisierungen (Anpassung aufgrund der Inflation) rund 35% an Wert verloren. Zu- letzt erhöht wurde das Bundespflegegeld am 1. Jänner 2020, eine jährliche Valorisierung hatte das Par- lament 2019 mit dem je- weiligen Anpassungsfaktor nach dem ASVG beschlos- sen. Der Wertverlust wurde leider bis dato nicht ausge- glichen. Laut dem neuen Sozial- minister Rudolf Anschober soll die Pflege auch zukünf- tig weitestgehend eine öf- fentliche Aufgabe bleiben. Ein Gesetz nach dem „Deutschen Modell“ ist in Österreich nicht vorgese- hen. Die Sozialversiche- rungsträger, wie z.B. die Allgemeine Unfallversiche- rungsanstalt (AUVA), sollen mit ihrer Erfahrung bei der Schaffung einer Pflegeversi- cherung eingebunden wer- den. Diese soll als fünfte Säule der Sozialversicherung (neben Kranken-, Pensions-, Unfall- und Arbeitslosen- versicherung) eingeführt werden, finanziert aus Um- schichtungen von Geldern der Unfallversicherung, so- wie dem Budget. Pflege soll in den nächs- ten Jahren eines der Schwerpunktthemen im So- zialministerium werden. Unter anderem wurde jüngst ein neuer Schulver- such zur Thematik Pflege beschlossen, der aber um- stritten ist. Unser Verein berät kostenlos bei allen Fragen die Pflege und Be- treuung betreffend. Wer Fragen stellen möchte, richtet diese an Verein ChronischKrank, 4470 Enns, Kirchenplatz 3, 07223/82667, [email protected] CHRONISCHKRANK Obmann Verein ChronischKrank

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MAG. JÜRGEN HOLZINGER

Fragen rund um das PflegegeldLukas R.: Meine Mutter ist

82 Jahre alt und wohnt beimeiner Familie und mir imHaus. Sie leidet unter an-derem an Demenz. Die täg-liche Pflege wird von meinerFrau und mir durchgeführt.Aufgrund dessen müssen wirnun bei der Pensionsversi-cherungsanstalt (PVA) einenAntrag auf Pflegegeld stel-len. Muss bei Zuerkennungvon Pflegegeld tatsächlicheine professionelle Pflege inAnspruch genommen wer-den? Was kann ich mir untereiner staatlichen Pflegever-sicherung vorstellen?

Mag. Jürgen E. Holzinger:Der Anspruch auf Pflege-geld besteht unabhängigdavon, ob die Betreuung ineinem Heim oder zu Hauseerfolgt. Dahingehend hatder Pflegebedürftige diefreie Wahl zwischen einerhäuslichen Betreuung, bspw.durch Angehörige, der Be-treuung in stationären bzw.ambulanten Einrichtungen,oder durch mobile Pflege-und Betreuungsdienste.Demzufolge kann die häus-liche Pflege wahlweisedurch professionelles Perso-nal in entsprechenden Ein-richtungen, durch Angehöri-ge, sowie Pflegedienste er-folgen, ohne dass dies Ein-fluss auf die Bemessung desPflegegeldes hat.

Die Grundidee des Bun-despflegegeldgesetzes ist,dass auch Angehörige dieseTätigkeit nicht gänzlich un-entgeltlich leisten müssen.Auch sollen sie die Mög-lichkeit haben, professionel-le Hilfe zukaufen zu können,um nicht rund um die Uhralle Betreuungsaufgabenvöllig alleine übernehmenzu müssen.

Die Höhe des Pflegegel-des ist überdies nicht davonabhängig, wie der zu Um-sorgende bis dato seinenPflegebedarf gedeckt hat,also ob bisher Familienmit-glieder oder sonstige Perso-nen (bspw. Nachbarschafts-

hilfe) unentgeltlich dieLeistungen erbracht haben.

Seit der Einführung imJahr 1993 hat das Pflege-geld mangels laufender Va-lorisierungen (Anpassungaufgrund der Inflation) rund35% an Wert verloren. Zu-letzt erhöht wurde dasBundespflegegeld am 1.Jänner 2020, eine jährlicheValorisierung hatte das Par-lament 2019 mit dem je-weiligen Anpassungsfaktornach dem ASVG beschlos-sen. Der Wertverlust wurdeleider bis dato nicht ausge-glichen.

Laut dem neuen Sozial-minister Rudolf Anschobersoll die Pflege auch zukünf-tig weitestgehend eine öf-fentliche Aufgabe bleiben.Ein Gesetz nach dem„Deutschen Modell“ ist inÖsterreich nicht vorgese-hen. Die Sozialversiche-rungsträger, wie z.B. dieAllgemeine Unfallversiche-rungsanstalt (AUVA), sollenmit ihrer Erfahrung bei derSchaffung einer Pflegeversi-cherung eingebunden wer-den. Diese soll als fünfteSäule der Sozialversicherung(neben Kranken-, Pensions-,Unfall- und Arbeitslosen-versicherung) eingeführtwerden, finanziert aus Um-schichtungen von Geldernder Unfallversicherung, so-wie dem Budget.

Pflege soll in den nächs-ten Jahren eines derSchwerpunktthemen im So-zialministerium werden.Unter anderem wurdejüngst ein neuer Schulver-such zur Thematik Pflegebeschlossen, der aber um-stritten ist. Unser Vereinberät kostenlos bei allenFragen die Pflege und Be-treuung betreffend.

Wer Fragen stellen möchte,richtet diese an VereinChronischKrank, 4470 Enns,Kirchenplatz 3, � 07223/82667,[email protected]

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