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ÖPNV/SPNV für alle 22.09.2009 Projekt „ÖPNV/SPNV für alle“ Vortrag zum Projekt Autor: Dr. Peter Münzberg Projektverantwortlicher ________________________________________________ ____ Die ppt-Präsentation ist mit Quellenangabe zur Nachnutzung freigegeben

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ÖPNV/SPNV für alle

22.09.2009

Projekt „ÖPNV/SPNV für alle“

Vortrag zum Projekt

Autor:Dr. Peter MünzbergProjektverantwortlicher____________________________________________________Die ppt-Präsentation ist mit Quellenangabe zur Nachnutzung freigegeben

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Gliederung:

1. Ausgangspunkte

2. Projektumfang und Projektbeteiligte

3. Grundforderungen zum „ÖPNV/SPNV für alle“

4. Projektetappen und Technische Forderungen für den Freistaat Sachsen

5. Ablauf und bisherige Ergebnisse des Projektes

6. Zusammenfassung und Schlussfolgerungen

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1. Ausgangspunkte

• ÖPNV/SPNV gewinnt insgesamt an Bedeutung (Energieeinsparung, Umweltschutz, demografische Entwicklung, Tourismus ohne Barrieren)

• Zur Durchsetzung von Gleichstellung, Teilhabe, Integration und Inklusion auf der Basis UN-Konvention, BGG, SGB IX und Sächsischem Integrationsgesetz muss ÖPNV/SPNV für alle Menschen nutzbar sein

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• 25% der Menschen mobilitätseingeschränkt, Anteil zunehmend.

In Sachsen ca. 5.000 Personen im Rollstuhl, 50.000 erheblich gehbehindert, 15.000 blind/ stark sehbehindert, 10.000 gehörlos/ mit erheblicher Schwerhörigkeit

• Barrierefreiheit beschleunigt den ÖPNV/SPNV, macht ihn attraktiver und erhöht die Beförderungssicherheit.

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2. Projektumfang und ProjektbeteiligteDas Projekt bezieht sich auf

• Schienengebundenen Personennahverkehr der Deutschen Bahn und anderer Verkehrsunternehmen (S- Bahn, Regional- verkehr, Schmalspurbahnen ) – SPNV

• Straßenbahnen, Stadt- und Regionalbusse einschl. Anruflinientaxi – ÖPNV

• Sonderverkehrsmittel wie Bergbahnen, Linienschiffe, Fähren, gebührenpflichtige Aufzüge im öffentlichen Straßenbereich – ÖPNV/SV

soweit die Bestandteil des Angebotes der Verkehrsverbünde imFreistaat Sachsen sind.

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Projektträger:Landesverband Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e.V.im Auftrage der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.V.Michelangelostr. 2/ Erdg., 01217 DresdenFon: 0351/ 479 350 -0, Fax: 0351/ 479 350-17E-Mail: [email protected], [email protected]: www.interreglife.org

Projektverantwortlicher:Dr. Peter Münzberg

Projektbeteiligte:Mitgliedsvereinigungen der LAGH Sachsen, Sozialverband VdK SachsenK/B-Stellen Barrierefreies Planen und Bauen (Chemnitz, Dresden, Leipzig)Verkehrsverbünde VVO, ZVON, VMS, VVV, MDVKommunale und private Verkehrsunternehmen Straßenbahn/ BusDeutsche Bahn AG (Konzernbereich Ost, DB Regio, DB Station&Service)Weitere Verkehrsunternehmen Bahn (Erzgebirgsbahn, Vogtlandbahn, ODEG, ..)Freistadt Sachsen (SMWA, SMS, Landesdirektionen)Fachbereiche der KommunenBeauftragter der Staatsregierung und Landesbeirat für die Belange von Menschen mit BehinderungenKommunale Behindertenbeauftragte und –beiräte

Projektkoordinierung und -steuerung:60% durch bürgerschaftliches Engagement 40% durch gefördertes hauptamtliches Personal im Selbsthilfebereich

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3. Grundforderungen zum ÖPNV/SPNV für alle“

Das Projekt verfolgt bei der Gestaltung eines “ÖPNV/SPNV für alle“ vorrangig folgende Grundsätze: 1. Der Übergang vom öffentlichen Verkehrsbereich zum

Haltepunkt des Verkehrsmittels (Bahnsteig, Haltestelle, Anleger, Aufzugsvorraum,…) muss barrierefrei sein.

Für diesen Bereich gelten die Forderungen der DIN 18024 .

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2. Jedes Verkehrsmittel, jede fahrplanmäßige Verbindung ist nutzbar (bei Fahrgästen im Rollstuhl, mit Kinderwagen oder mit Fahrrad: Wenn einer der vorgesehenen Standplätze verfügbar ist). Fahrgästen im Rollstuhl und mit Kinderwagen ist gegenüber Fahrgästen mit Fahrrad Vorrang einzuräumen.

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3. Folgende Stellplätze pro Verkehrsmittel sind für rollstuhl-

nutzende Fahrgäste (in Kombination mit Kinderwagen) mindestens bereitzustellen:

• SPNV – alle Verkehrsmittel: 4 (ab 2015: 6)• ÖPNV - Tram: 4• ÖPNV - Minibus: 1, - Groß- und Gelenkbusse: 2• ÖPNV – Anruflinientaxi: 1.• ÖPNV/SV – Fähren/ Linienschiffe: 2 (ab 2015: 4)• ÖPNV/SV – Aufzüge/ Bergbahnen: 2

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4. Die Verkehrsunternehmen befördern mobilitäts-

eingeschränkte Personen einschl. Fahrgäste im Rollstuhl ohne längerfristige Voranmeldung des Mitfahrwunsches und leisten die jeweils übliche behinderungsspezifische Hilfe.

Für den Übergang vom Haltepunkt des Verkehrsmittels (Bahnsteig, Haltestelle, Anleger, Aufzugsvorraum,…) zum Verkehrsmittel und zurück folgende Forderungen:

• Restschwelle: 5 cm (ab 2015: 3 cm)• Restspalt: 5 cm (ab 2015: 3cm) .

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5. Können die vorgenannten Werte für Restschwelle und Restspalt

nicht eingehalten werden, ist eine vom Fahrgast selbst zu bedienende bzw. von ihm durch Signal anzufordernde fahrzeuggebundene Rampe/ Überfahrbrücke mit einer maximalen Neigung von 8% (ab 2015: 6%) bereit zu stellen.

6. Wird die vorgenannte Neigung der Rampe/ Überfahrbrücke überschritten oder ist der Einsatz einer Hubvorrichtung erforderlich, ist das Ein- und Ausfahren von Fahrgästen im Rollstuhl in das/ aus dem Verkehrsmittel unmittelbar durch unterwiesenes Personal des Verkehrsunternehmens zu begleiten.

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In diesem Fall wird eine Neigung der Rampe/ Überfahrbrücke von 18% (ab 2015: 16%) zugelassen. Das Verkehrsunternehmen muss dazu über einen jeweils aktuellen Nachweis zur erfolgten Einweisung des Personals verfügen.

7. Eine Begleitperson ist nicht erforderlich, wenn der Fahrgast das Ein- und Aussteigen bzw. Ein- und Ausfahren ohne eigene Begleitung bewältigen sowie die allgemeingültigen fahrgast-bezogenen Anforderungen zur Beförderungssicherheit erfüllen kann.

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8. Für die Beförderung von Fahrgästen im Rollstuhl und mit anderen orthopädischen Hilfsmitteln im Bereich des SPNV gilt der „Leitfaden für die Mitnahme orthopädischer Hilfsmittel“ der Deutschen Bahn (aktuelle Fassung Juni 2008, siehe auch: www.bahn.de/handicap).

9. Für die Beförderung in allen Fahrzeugen des ÖPNV gelten für Rollstühle folgende Grenzen:

• Max. zulässige Gesamtlänge 130 cm • max. Gesamtbreite 80 cm• max. Gesamtmasse mit Insassen 250 kg.

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Die Beförderung von Fahrgästen in Elektromobilen (Seniorenfahrzeuge, Elektroskooter) bzw. mit Rollstühlen, die die vorgenannten Parameter übersteigen, bedarf einer Abstimmung mit dem jeweiligen Verkehrsunternehmen.

10. Die Barrierefreiheit bezieht sich auch auf die zugehörigen Verkehrsinformationen. Alle verkehrsrelevanten Informationen sind nach dem 2-Sinne-Prinzip zur Verfügung zu stellen. Das gilt sowohl für die Infrastruktur, als auch für das Verkehrsmittel selbst.

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SBV SMS 27.07.2009 AGSV SN + BW 05.05.2009

4. Projektetappen und Technische Forderungen für den Freistaat Sachsen

Etappe 1 (ab 2003 in Realisierung):

• Nachrüstung vorhandener Fahrzeuge und Stationen/ Haltestellen mit einfachen Mitteln

• z.T. Insellösungen

• Übergangs- und Kompromisslösungen erforderlich

• Restschwelle und Restspalt <5 cm, Rampenneigung mit qualifizierter Hilfe <18%, ohne <8%

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Etappe 2 (bis 2015 abschließen):

• Neue Fahrzeuggenerationen, Neubau von Stationen/ Haltestellen

• Durchgängig barrierefreie Lösungen für alle Verkehrsmittel und Stationen/ Haltestellen

• Restschwelle und Restspalt <3 cm, Rampenneigung mit qualifizierter Hilfe <16%, ohne <6%.

Die Projektetappen gehen entsprechend den verfügbarentechnischen Lösungen und den bereitstehendenInvestitionsmitteln ineinander über.

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Für die Beförderung von Fahrgästen im Rollstuhl und mit anderen orthopädischen Hilfsmitteln im Bereich des Für die Beförderung von Fahrgästen im Rollstuhl und mit anderen orthopädischen Hilfsmitteln im Bereich des SPNV gilt der „Leitfaden für die Mitnahme orthopädischer Hilfsmittel“ (aktuelle Fassung Juni 2008, siehe auch: www.bahn.de/handicap).SPNV gilt der „Leitfaden für die Mitnahme orthopädischer Hilfsmittel“ (aktuelle Fassung Juni 2008, siehe auch: www.bahn.de/handicap).

Für die Beförderung von Fahrgästen im Rollstuhl und mit Für die Beförderung von Fahrgästen im Rollstuhl und mit anderen orthopädischen Hilfsmitteln im Bereich des SPNV gilt der „Leitfaden für die Mitnahme orthopädischer Hilfsmittel“ (aktuelle Fassung Juni 2008, siehe auch: www.bahn.de/handicap). anderen orthopädischen Hilfsmitteln im Bereich des SPNV gilt der „Leitfaden für die Mitnahme orthopädischer Hilfsmittel“ (aktuelle Fassung Juni 2008, siehe auch: www.bahn.de/handicap)anderen orthopädischen Hilfsmitteln im Bereich des SPNV gilt der „Leitfaden für die Mitnahme orthopädischer Hilfsmittel“ (aktuelle Fassung Juni 2008, siehe auch: www.bahn.de/handicap).n für die Mitnahme orthopädischer Hilfsmittel“ (aktuelle Fassung Juni 2008, siehe auch: www.bahn.de/handicap).

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Bei Umsetzung der Technischen Forderungen gilt:

• Das Verkehrsunternehmen entscheidet in Abstimmung mit den Nutzern, insbesondere mit den benannten/ berufenen Vertretern behinderter Menschen in Abhängigkeit vom vorliegenden Bedarf (Nutzeranzahl und Nutzerfrequenz), mit welchen technischen Lösungen die vorgenannten Grundforderungen und die Technischen Forderungen zum „ÖPNV/SPNV für alle“ erfüllt werden.

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4. Ablauf und bisherige Ergebnisse des Projektes

• 1992: Kontaktaufnahme mit der DVB, Vereinbarung zum schrittweisen Übergang zu einem behindertenfreundlichen ÖPNV in der Landeshauptstadt Dresden

• Einflussnahme auf die Ausgestaltung der Niederflurstadt bahnwagen NGT 6 DD und NGT 8 DD, Mitarbeit an der Konzeption zur Gestaltung der Hochbord-Haltestellen

• 1999: Bildung einer städtischen AG zum behinderten-freundlichen ÖPNV durch LAG SH und Behinderten-beauftragte DD

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• 2000: Vereinbarung LAG SH mit der DVB AG – Modellprojekt „ÖPNV für alle“ in der Landeshauptstadt Dresden

• 2003: Grundforderungen und Technische Forderungen für den „ÖPNV/SPNV für alle“ werden von der LAG SH definiert

• 2004: Beginn der Nachrüstung der NF-Busse und der NGT der

DVB AG und der Doppelstockwagen und Triebwagen VT 642 mit anlegbaren Rampen

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• 2005/2006: Einbeziehung der DB und des Verkehrsverbundes

VVO, des Verkehrsverbundes ZVON, von DB Regio, DB Station&Service und des Verkehrsunternehmens Connex in die Projektarbeit

• 2005: Alle NF-Busse und NGT sowie alle Doppelstockwagen und Triebwagen VT 642 der DB Regio mit Rampen ausgestattet, Einführung und Erprobung des Blindeninformationssystems BLIS bei der DVB AG; Barrierefreiheit auch Ziel für Verknüpfungspunkte Bahn – Bus

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• 2006: Offizielle Gründung der Projektgruppe „ÖPNV/SPNV für alle“ –

Dresden/ Ostsachsen/ NOL unter Regie des Landesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e.V. im Auftrag der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.V. (LAGH SH)

• 2007: Erste Konzeption zur Bereitstellung von Mobilitätshilfen durch DB Regio an Bahnstationen ohne ständiges Personal

• 2007: Gründung einer Projektgruppe „ÖPNV/SPNV für alle“ – Region Chemnitz/ Westerzgebirge/ Vogtland in Regie des Sozialverbandes VdK

• 2008: Beginn der Entwicklung eines Auskunftssystems für barrierefreie ÖPNV/SPNV-Verbindungen im VVO

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• 2008: Erste Linienausschreibungen auf der Basis der Grundforderungen und Technischen Forderungen für einen „ÖPNV/SPNV für alle“ durch die Verkehrsverbünde

• 2008: Gründung der Projektuntergruppe „ÖPNV für alle“ - Dresden mit DVB AG und Stadtverwaltung

• 2009: Mobilitätshilfe durch DB Regio mit kurzfristiger Anmeldung wird als Pilotprojekt im Bereich der S-Bahn Dresden eingeführt.

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6. Schlussfolgerungen und Zusammenfassung

• Aus Nutzersicht vereinheitlichte Lösungen auf der Basis der Grundforderungen und der Technischen Forderungen konzipieren und realisieren

• nur barrierefreie Lösungen genehmigen und fördern

• Mobilitätseingeschränkte müssen sich selbst engagieren, Nutzersicht einbringen, nur „meckern“ ist zu wenig

• ständige Kontakte zwischen den Nutzern und ihren Vereinigungen und den Verkehrsunternehmen sowie ihren Verbünden über die Projektgruppen herstellen

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• in den Behindertenbeiräten sachkundige Partner aus den Behindertenvereinigungen zur Projektmitarbeit auswählen und in die Projektgruppen delegieren

• Grundsatz: Lieber die drittbeste Lösung heute, als die zweitbeste in 10 Jahren oder die beste nie.

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Weitere Informationen: www.interreglife.org