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Österreichischer Aktionsplan Nanotechnologie - Umsetzungsbericht 2012

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Impressum Gesamtkoordination und Text Mag. Renate Paumann (Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasser-wirtschaft) und Mag. Simone Mühlegger (Umweltbundesamt) LeiterInnen der Arbeitsgruppen und Redaktionsteam: Dr. Thomas Fischer (Wirtschaftskammer Österreich), Dr. Stefan Hanslik (Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung), Dr. Thomas Jakl (Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft), Mag. Simone Mühlegger (Umweltbundesamt), Mag. Renate Paumann (Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft), Mag. Alexander Pogany (Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie), Mag. Reinhild Pürgy (Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz), Dr. Aleksander Zilberszac (Bundesministerium für Gesundheit), unter Beteiligung der in Anhang 1 genannten Institutionen ISBN Nr. 3-902338-81-4 Wien, Dezember 2012

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Inhaltsverzeichnis

A) ZUSAMMENFASSUNG UND SCHLUSSFOLGERUNGEN ................................... 5

B) AUSGANGSLAGE ................................................................................................. 8

C) STAND DER UMSETZUNG .................................................................................. 9

1. STÄRKUNG VON KOMMUNIKATION, INFORMATION UND ZUSAMMENARBEIT........................................................................................ 9

1.1 Stärkung der Information an bestimmte Zielgruppen ................................. 9 1.2 Stärkung von Vernetzung und Synergien ................................................ 13

2. CHANCEN NUTZEN ...................................................................................... 20

2.1 Chancen für Unternehmen / Klein und Mittelbetriebe .............................. 20 2.2 Nanotechnologie im Umweltschutz .......................................................... 20 2.3 Nanotechnologie in der Medizin............................................................... 22 2.4 Chancen kommunizieren ......................................................................... 22 2.5 Schlüsselfaktoren für den Hochtechnologie-Standort .............................. 23

3. HERAUSFORDERUNGEN ANNEHMEN ....................................................... 26

3.1 Stärkung der Zusammenarbeit im Bereich Risikoforschung .................... 26 3.2 Verantwortungsvoller Umgang – freiwillige Instrumente .......................... 28 3.3 Weiterentwicklung der Regulierung ......................................................... 30

Anhang I: Beteiligte Institutionen ................................................................... 37 Anhang II: Österreichische Forschungsprojekte sowie Forschungsprojekte

mit österreichischer Beteiligung .................................................... 38 Anhang III: NanoInformationsPortal (NIP) ....................................................... 45 Anhang IV: Projekte der Arbeitsinspektion zu Nanomaterialien ....................... 46 Anhang V: Unterrichtsmaterialien aus Sparkling Science Projekt

„Nanomaterialien – Chancen und Risiken einer neuen Dimension“ ......................................................................... 48

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A) ZUSAMMENFASSUNG UND SCHLUSSFOLGERUNGEN Die Bundesregierung hat mit der Verabschiedung des Österreichischen Aktionsplans Nanotechnologie am 2. März 2010 den konkreten Auftrag für dessen Umsetzung erteilt und verlangt, dass mit Ende 2012 über den Stand der Umsetzung berichtet wird. Mit dem nunmehr vorliegenden Umsetzungsbericht wird dieser Forderung nachgekommen. Die Nanotechnologie ist ein dynamischer Bereich mit zunehmender Bedeutung für die Gesellschaft, Forschung und Wirtschaft. Österreich bekennt sich in der am 8. März 2011 von der Bundesregierung beschlossenen Strategie für Forschung, Technologie und Innovation (FTI-Strategie) zur Nanotechnologie Es zeigte sich, dass der Österreichische Aktionsplan Nanotechnologie mit seinen Maßnahmenfeldern ein geeignetes Instrument für den Umgang mit dieser Technologie in Österreich ist. Von 2010 bis 2012 wurde eine Fülle der Maßnahmen des Österreichischen Aktionsplans Nanotechnologie umgesetzt. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit über Organisations- und Ressortgrenzen hinaus war dabei der Schlüssel zum Erfolg. Mehr als 20 verschiedene Organisationen waren an der Umsetzung des Aktionsplans beteiligt. Die intensiven Kooperationen trugen maßgeblich zur zielorientierten Umsetzung und gleichzeitig zur Optimierung des Ressourceneinsatzes bei. Ein Schlüsselbereich des Aktionsplans Nanotechnologie ist die Stärkung der Kommunikation und Information an bestimmte Zielgruppen insbesondere auch an die interessierte Öffentlichkeit. Durch die Einrichtung eines Nano-Informationsportals (www.nanoinformation.at) konnte dem Bedürfnis der Öffentlichkeit nach Bereitstellung von sachlicher und verständlicher Information über Grundlagen, Chancen und Risiken der Nanotechnologie Rechnung getragen werden. Ein vorrangiges Ziel war es, die Öffentlichkeit in die Erstellung und Umsetzung des Aktionsplans Nanotechnologie mit einzubeziehen. Diesbezüglich wurde der Entwurf des Aktionsplans im Herbst 2009 und der vorliegende Umsetzungsbericht im November 2012 einer öffentlichen Konsultation im Internet unterzogen. Die eingelangten Stellungnahmen wurden im Internet veröffentlicht und im Aktionsplan beziehungsweise Umsetzungsbericht berücksichtigt. Es zeigte sich, dass die Nanotechnologie Chancen für den Hochtechnologie-Standort Österreich bietet, beispielsweise im Bereich Umwelt- und Energietechnik, für die Entwicklung von neuartigen Materialien und Oberflächenbeschichtungen, bei Produkten wie beispielsweise Kosmetika sowie in der Medizin. Eine gesamthafte Quantifizierung der Chancen, insbesondere im Umweltbereich beziehungsweise für Klein- und Mittelbetriebe, war jedoch bisher aufgrund der unzureichenden Datenlage nicht möglich. Es scheint, dass die Nanotechnologie in vielen Unternehmen ein integraler Bestandteil der Produkt- und Prozessentwicklung geworden ist.

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Laut Untersuchungen scheint der Nutzenaspekt eine wichtige Rolle zu spielen, wenn es um die Akzeptanz der Nanotechnologie in der Bevölkerung geht. Auch in marktorientierten Instrumenten, wie etwa bei der nachhaltigen öffentlichen Beschaffung und beim Umweltzeichen ist das Nutzen-Kriterium maßgebend. Vorhandene Nutzen nanotechnologischer Anwendungen sollten daher transparent kommuniziert und belegt werden. Um die Potenziale der Nanotechnologie in Zukunft optimal nutzen zu können, wurde auf Basis der nationalen FTI-Strategie des Bundes Maßnahmen im Bereich Forschungspolitik und Internationalisierung auf europäischer und globaler Ebene erarbeitet, die nun umgesetzt werden sollen. Die Verfügbarkeit einer ausreichenden Anzahl von qualifizierten Fachkräften ist ein besonders wichtiger Faktor für den Innovationsstandort. Österreich befindet sich hier, beispielsweise durch die Einrichtung von Lehrgängen, auf einem guten Weg. Die Sicherheit nanotechnologischer Anwendungen ist eine wesentliche Bedingung, um nachhaltig von den Chancen dieser Technologie profitieren zu können. Die Weiterentwicklung von Sicherheitsforschung und Regulierung nimmt daher im Aktionsplan breiten Raum ein. Von 2010 bis 2012 wurde eine Reihe von Maßnahmen umgesetzt, die zur Schließung von Lücken im Bereich der Risikobewertung von Nanomaterialien beitragen. Die Umsetzung des österreichischen Nano-EHS-Programms für die Erforschung von Gesundheits- und Umweltrisiken von Nanomaterialien (www.ffg.at/nano-ehs) trug maßgeblich zur Erreichung dieses Zieles bei. Wichtig ist, die Forschungskapazität in Österreich (Grundlagenforschung und angewandte Forschung) weiter auszubauen und gleichzeitig die Sichtbarkeit in der Europäischen Union und weltweit zu stärken. Im Bereich ArbeitnehmerInnenschutz wurde eine Vielzahl von Aktivitäten gesetzt. Der Schwerpunkt lag auf der Intensivierung der Kooperation und dem Bereitstellen von Informationen mit dem Ziel eine sichere Nanoarbeit zu gewährleisten. Eine Anleitung zur Risikobewertung für den Umgang mit Nanomaterialien am Arbeitsplatz beziehungsweise Merkblätter (www.arbeitsinspektion.gv.at/AI/Arbeitsstoffe/nano/default.htm) stehen nun zur Verfügung. Diese Informationen aktuell zu halten und gegebenenfalls zu ergänzen, wird die Aufgabe für die Zukunft sein. Es zeigt sich, dass eine Vielzahl von verschiedenen europäischen Regulierungen für Nanomaterialien relevant ist. Derzeit werden diese Regulierungen sowie Testmethoden an die Spezifika von Nanomaterialien angepasst beziehungsweise sind Anpassungen zum Teil bereits erfolgt. Österreich wirkt aktiv an diesen Prozessen mit. Anpassungen und Klärungen im Bereich Regulierung werden das Niveau des Gesundheits-, Umwelt-, und VerbraucherInnenschutzes und zugleich auch die Rechtssicherheit von Unternehmen heben. Insbesondere hat auch die Veröffentlichung einer Rahmendefinition für Nanomaterialien durch die Europäische Kommission im Oktober 2011 zur Verbesserung der Kohärenz der Nanomaterialien betreffenden Rechtsmaterien und damit zur Stärkung der

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Rechtssicherheit beigetragen. Die einheitliche Umsetzung von Regelungen, insbesondere im Rahmen der Vollziehung durch die Mitgliedstaaten, sowie der verstärkte Austausch von Informationen zwischen Rechtsbereichen, sind wichtige Handlungsfelder für die Zukunft. Dadurch können Synergien gestärkt und Ressourcen effizienter eingesetzt werden. Der vorliegende Umsetzungsbericht enthält einige in die Zukunft gerichtete Empfehlungen. Im Lichte dieser Empfehlungen und im Hinblick auf die Dynamik des Bereiches Nanotechnologie wird die Bundesregierung im Jahr 2015 die Notwendigkeit einer Neubewertung der Thematik ins Auge fassen.

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B) AUSGANGSLAGE Wie können die Chancen der Nanotechnologie für Österreich bestmöglich genutzt werden? Was kann Österreich dazu beitragen, um die Sicherheit nanotechnologischer Anwendungen zu gewährleisten? Wie können Zusammenarbeit, Kommunikation und Information gestärkt werden? Diesen zentralen Fragen widmet sich der am 2. März 2010 von der Bundesregierung verabschiedete „Österreichische Aktionsplan Nanotechnologie1“. Das Kernstück des Aktionsplans bilden rund 50 Empfehlungen für spezifische österreichische Maßnahmen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene. Diese wurden im Konsens zwischen den involvierten AkteurInnen verabschiedet und sollten bis spätestens Ende 2012 umgesetzt werden. Die Empfehlungen umfassen eine breite Palette von Maßnahmen mit folgenden Schwerpunkten:

• Fachliche und offene Kommunikation und Information sowie bessere Vernetzung der AkteurInnen und dadurch Nutzen von Synergien. Dabei sollen soweit als möglich bereits bestehende Strukturen und Beispiele der Guten Praxis genutzt werden.

• Chancen der Nanotechnologie für Österreich, beispielsweise für die Umwelt- und Energietechnik, für die Medizin oder für Klein- und Mittelbetriebe bestmöglich nutzen; Stärkung Österreichs als Hochtechnologie-Standort.

• Beitrag zur Schließung von Wissenslücken im Bereich der Sicherheitsbewertung der Nanotechnologie. Dies umfasst auch die Bündelung von Ressourcen zur Bewertung von möglichen Umwelt- und Gesundheitsrisiken. Die Herausforderung für Österreich besteht darin, die notwendige Expertise im eigenen Forschungssystem aufzubauen und gleichzeitig die Zusammenarbeit und Abstimmung im europäischen und internationalen Kontext zu forcieren.

Der von Österreich im Bereich Nanotechnologie eingeschlagene Weg geht Hand in Hand mit Empfehlungen und Entwicklungen auf europäischer und internationaler Ebene. Mehr als 20 verschiedene Organisationen aus den Bereichen Wissenschaft, Wirtschaft, Umwelt, Gesundheit, ArbeitnehmerInnen- und KonsumentInnenschutz sowie VertreterInnen der Öffentlichkeit wirkten an der Entstehung des Aktionsplanes mit. Im Herbst 2009 wurde der Entwurf des Aktionsplans einer dreiwöchigen öffentlichen Konsultation im Internet unterzogen. Die Bundesregierung hat mit der Verabschiedung des Aktionsplans den konkreten Auftrag zu dessen Umsetzung erteilt und verlangt, dass mit Ende 2012 über den Stand der Umsetzung berichtet wird. Mit dem nunmehr vorliegenden Umsetzungsbericht, der im November 2012 einer öffentlichen Konsultation unterzogen wurde, wird dieser Forderung nachgekommen.

1 www.nanoinformation.at

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C) STAND DER UMSETZUNG 1. STÄRKUNG VON KOMMUNIKATION, INFORMATION UND

ZUSAMMENARBEIT 1.1 Stärkung der Information an bestimmte Zielgruppen Nanotechnologie – Was ist das überhaupt? Was bringen uns innovative Produkte, die mit Hilfe von Nanotechnologien hergestellt werden? Kann es durch Nanotechnologien auch zu negativen Auswirkungen auf Mensch oder Umwelt kommen? Für viele österreichische BürgerInnen sind dies derzeit offene Fragen. Umfragen zum Wissensstand über Nanotechnologien in Europa zeigen, dass rund 40% der ÖsterreicherInnen schon einmal nach Informationen über Nanotechnologie gesucht haben2. Deshalb wurden im Aktionsplan eine Reihe von Maßnahmen gesetzt, um zielgruppengerecht Informationen zur Nanotechnologien aufzubereiten und den Zielgruppen zur Verfügung zu stellen. Verstärkt Information für Öffentlichkeit und VerbraucherInnen zur Verfügung stellen – Schaffung eines NanoInformationsPortals

Mit der Etablierung eines Zusammenschlusses aus österreichischen Behörden, Interessensvertretungen und Nichtregierungsorganisationen (NGOs) wurde einem direkten Auftrag des Aktionsplans Nanotechnologie Folge geleistet. Die in diesem Gremium beteiligten ExpertInnen haben sich unter der Leitung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zum Ziel gesetzt, mittels effizienter Nutzung der bei den unterschiedlichen AkteurInnen vorhandenen Ressourcen den Informationsaustausch rund um das Thema Nanotechnologien voranzutreiben. Mit Hilfe laufender Vernetzung sollen zudem Doppelgleisigkeiten vermieden werden. Um die Informationen auch an die Öffentlichkeit und somit direkt an die VerbraucherInnen weitergeben zu können, hat man sich innerhalb des Gremiums entschlossen eine gemeinsame Internetseite (NanoInformationsPortal – NIP3) zu erstellen. Dieses soll allen interessierten BürgerInnen einen raschen und seriösen Überblick über Grundlagen, Chancen und Risiken der Nanotechnologien bieten. Verstärkte Einbeziehung der Öffentlichkeit in den offenen, fachlich fundierten Dialog

Zusätzlich zum NanoInformationsPortal, bei dem ein Zusammenschluss von Institutionen Information koordiniert aufbereitet, stellen zahlreiche Institutionen Informationen zu Nanotechnologie zur Verfügung und nutzen Instrumente der Kommunikation. Dies zeigen folgende Beispiele:

2 http://ec.europa.eu/public_opinion/archives/ebs/ebs_341_de.pdf 3 Siehe www.nanoinformation.at bzw. Anhang III

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• Zahlreiche Institutionen wirkten bei der medialen Aufbereitung (Druck, TV, Radio, Internet) von Nanotechnologie und Nanomaterialien mit. So wurde am 8. November die Webseite www.nanoinformation.at des Nanoinformationskomitees der Öffentlichkeit zugänglich gemacht; dies wurde durch die beteiligten AkteurInnen mit einer breit gestreuten Presseaussendung beworben.4 Weiters initiierte die Wiener Umweltanwaltschaft im Rahmen des Wiener Beschaffungsprogramms ÖkoKauf Wien ein Mediengespräch5. Bei einer „Young Researchers Tagung“ stellten SchülerInnen ihre Projektergebnisse zum Thema Nanomaterialien dar und diskutierten mit Österreichischen AkteurInnen relevante Sicherheitsaspekte6. Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung (BMWF) führte Veranstaltungen, beispielsweise einen „Nanodialog“ durch.

• Das Projekt Nanotrust der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (ÖAW) hat mehrere Dossiers zu verschiedenen Themen aus dem Bereich der Nanotechnologien publiziert. Diese widmen sich insbesondere konkreten Vorteilen und Risiken sowie gesellschaftlichen Aspekten dieser Technologien.7 Ein NanoTrust-Dossier beschäftigt sich insbesondere mit der medialen Aufbereitung von Nanotechnologien (in ausgewählten Printmedien) in Österreich, Deutschland und der Schweiz.8,9

• Zahlreiche Organisationen in der KonsumentInnenberatung sind mit Fragen zu Nanotechnologien konfrontiert. So beantwortet etwa der Verein für Konsumenteninformation (VKI) Anfragen aus der Bevölkerung, teilweise direkt, teilweise per Homepage. Als Grundlage dient dem VKI eine Position zu Nanotechnologie im Allgemeinen und zu Nanosilber im Speziellen.10

• Die Arbeiterkammer (AK) hat eine Informationsbroschüre zu „Nanotechnologie im Bereich Lebensmittel und Ernährung“ veröffentlicht.11

• Auf weiteren Institutions-Webseiten wurden Informationen zu Nanomaterialien für die interessierte Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt12.

4 www.nanoinformation.at 5 http://wua-wien.at/home/umwelt-und-gesundheit/chemikalien-und-schadstoffe/

hintergrundgespraech-nanosilber 6 http://derstandard.at/1330389906663/Projekt-Der-Allerkleinsten-Werk;

www.umweltbundesamt.at/umweltsituation/chemikalien/nanotechnologie/sparklingscience/ 7 http://nanotrust.ac.at/ 8 http://epub.oeaw.ac.at/ita/nanotrust-dossiers/dossier037.pdf 9 Langfassung: http://epub.oeaw.ac.at/?arp=0x002cdde8 10 www.konsument.at/jforum/posts/list/551.page;jsessionid=17EE295163C0EEFD31086CBF

06297A64#1184 11 http://wien.arbeiterkammer.at/online/page.php?P=68&IP=59292&AD=59716&REFP=0 12 Beispiele:

Lebensministerium: www.lebensministerium.at/umwelt/chemikalien/nanotechnologie.html Umweltbundesamt: www.umweltbundesamt.at/umweltsituation/chemikalien/nanotechnologie/ REACH-Helpdesk: www.reachhelpdesk.at/konsumenten/schadstoffe/nanomaterialien/ Bundesministerium für Gesundheit (BMG):

http://bmg.gv.at/home/Schwerpunkte/VerbraucherInnen-gesundheit/Nanotechnologie/ Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES):

www.ages.at/ages/ ernaehrungssicherheit/nanotechnologie/

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• Das Lebensministerium führte sowohl zum Entwurf des Aktionsplans (2010) als auch zum Entwurf des Umsetzungsberichtes (2012) eine dreiwöchige öffentliche Konsultation im Internet durch.

Öffentlichen Zugang zu Daten aus nano-spezifischen Regelungen verbessern

Aus bestimmten Regelungen (beispielsweise Kosmetikverordnung) wird es in Zukunft nanospezifische Daten geben (siehe Kapitel Regulierung). Auch in diesem Kontext beauftragte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eine Studie und ein ExpertInnengutachten, welche folgende Fragestellungen mitbeleuchten: Die Studie „Nanosilber in Kosmetika, Hygieneartikeln und Lebensmittelkontaktmaterialien – Produkte, gesundheitliche und regulatorische Aspekte“ dient zur Erfassung der sich am Markt befindlichen Produkte, sowie den diesbezüglichen gesundheitlichen und regulatorischen Aspekten.13 Das ExpertInnengutachten behandelt das Thema „Identifizierung und Charakterisierung von regulierungsrelevanten Fragestellungen im Bereich des gesundheitlichen VerbraucherInnenschutzes“. Information für vorinformierte AkteurInnen durch Weiterführung des Projekts Nano-Trust stärken

Damit weiter Wissen zu Nanotechnologie durch das Projekt Nanotrust (umgesetzt an der Österreichischen Akademie der Wissenschaften) aufbereitet wird, wurde die Förderperiode für dieses Projekt auf 2010 bis 2013 verlängert. Freiwillige Information (von Herstellern) an KonsumentInnen stärken

Die Industrie hat weitgehend die Entwicklungen auf europäischer Ebene abgewartet, beispielsweise hinsichtlich einer Definition von Nanomaterialien und hinsichtlich der Entwicklung spezifischer Gesetzgebungen (z.B. bei Kosmetika und Biozidprodukten). Diese Regelungen sehen nunmehr eine verpflichtende Information vor (siehe Kapitel Regulierung). Freiwillige Information (von Herstellern) an Wissenschaft stärken

Informationen seitens der Industrie stellen einen wesentlichen Beitrag dar, um die Forschung zu Nanotechnologie und deren möglichen Risiken zielgerichteter und ressourcenschonender zu gestalten. Einige Betriebe kooperieren mit der Wissenschaft und stellen ForscherInnen Daten zu Nanomaterialien beziehungsweise nanomaterialhaltigen Produkten zur Verfügung. Im Rahmen des Aktionsplans wurde das EHS-Programm14, ein Forschungsinstrument für die gezielte Förderung der umwelt- und gesundheitsbezogenen Forschung zur Abschätzung der Risiken von synthetischen Nanomaterialien, etabliert. Das Programm fördert zwei Projekte, bei der Informationen der Industrie über Exposition von Nanomaterialien verwendet werden

13 http://bmg.gv.at/cms/home/attachments/9/7/2/CH1180/CMS1288805248274/bmg_nanosilber_

fassung_veroeffentlichung_final__mit_deckblaetter1.pdf 14 www.ffg.at/nano-ehs

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(siehe Anhang II). Manche Unternehmen führen Nanotechnologie-Sicherheitsforschung durch und veröffentlichen die Ergebnisse im Internet15. Nanowissen mit Hilfe von LehrerInnen, Unis und weiteren Bildungseinrichtungen vermitteln

Die Empfehlung, Wissen zu Nanotechnologie an allgemein bildenden Schulen, Hochschulen und weiteren Bildungsinstitutionen (inklusive bestehende Berufsausbildungen) zu vermitteln, wurde in verschiedener Weise umgesetzt: einerseits im Rahmen mehrerer Hochschullehrgänge und -vorlesungen (siehe Kapitel Humanressourcen) sowie im Rahmen des Projektes „Sparkling Science: Nanomaterialien – Chancen und Risiken einer neuen Dimension“, gefördert vom Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung (BMWF). Im Rahmen dieses Projektes wurde, unter Leitung des Umweltbundesamtes und Beteiligung des Forums Umweltbildung, der Universität Wien, der Medizinischen Universität Graz sowie LehrerInnen von drei Wiener und einer Salzburger Schule Wissen zu Nanotechnologie an SchülerInnen vermittelt. Hieraus resultierten auch Lehrmaterialien (siehe Anhang V) ArbeitnehmerInnen: Information betreffend Sicherheit in Betrieben und Expertisen sammeln sowie Wissen über Anwendungen am Arbeitsplatz stärken

Die Empfehlungen, die Wissensbasis und den Informationsfluss hinsichtlich Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Umgang mit Nanomaterialien am Arbeitsplatz zu stärken wurden durch mehrere unterschiedliche Aktivitäten umgesetzt. Diese umfassen unter anderem eine fragebogengebundene Erhebung nach üblicher Praxis und Maßnahmen des Risikomanagements beim Umgang mit Nanomaterialien in Betrieben und ein daran anknüpfender, mit Ende 2010 fertiggestellter Leitfaden für das Risikomanagement beim Umgang mit Nanomaterialien am Arbeitsplatz16. Weiters wurde ein Merkblatt zu nanospezifischem Arbeits- und Gesundheitsschutz entwickelt17. Ein eintägiges Weiterbildungsseminar „Nanopartikel – Sicherer Umgang“ für betriebliche AkteurInnen (z.B. Sicherheitsfachkräfte, ArbeitsmedizinerInnen) sowie BehördenvertreterInnen wurde erarbeitet und abgehalten. Die Premiere des Seminars fand am 12. September 2012 in Wien vor rund 25 Personen statt und erhielt sehr gute Rückmeldungen. Weitere Termine: September 2012, Dezember 2012 und Mai 2013 (siehe Kapitel Sicherheit am Arbeitsplatz). Fazit zu Stärkung der Information an bestimmte Zielgruppen

Das Informationsangebot zu Nanomaterialien wurde erweitert, gebündelt, aufbereitet und strukturiert. Die Inhalte sind heute leichter für die einzelnen Zielgruppen erschließbar. Die rechtlichen Instrumente werden in Zukunft vermehrt nanospezifische Daten liefern und bestimmte Wissenslücken können geschlossen werden. Allerdings

15 Beispiel BASF:

www.basf.com/group/corporate/nanotechnology/de/microsites/nanotechnology/safety/safety-research

16 Siehe Anhang IV bzw. www.arbeitsinspektion.gv.at/AI/Arbeitsstoffe/nano/default.htm 17 Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA):

www.sozialversicherung.at/portal27/portal/auvaportal/channel_content/cmsWindow? action=2&p_menuid=3067&p_tabid=5&p_pubid=646733

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muss davon ausgegangen werden, dass einige neue Aspekte auftreten werden, deren Auswirkungen einer Klärung bedürfen.

Die neu geschaffene Website (NanoInformationsPortal - NIP) wird unter der Leitung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) evaluiert und gepflegt sowie durch ein ExpertInnengremium (Nanoinformationskomitee) mit Mitgliedern aus den befassten Ministerien und anderen Einrichtungen weiterbetreut.

Die Weiterentwicklung des Projektes Nanotrust über das Jahr 2013 hinaus wird derzeit geprüft.

Die Bereitstellung von Information von Herstellern an die Wissenschaft sollte gestärkt werden, indem weiterhin Forschungsprojekte mit Industriebeteiligung gefördert werden.

Aktivitäten wie Hochschulvorlesungen und Lehrgänge zu Nanotechnologie werden fortgesetzt. Allgemeine Informationen zu Nanomaterialien sind teilweise bereits in naturwissenschaftlichen Schulbüchern enthalten. Weitere Maßnahmen zur stärkeren Integration von Nanowissen in den Unterricht werden empfohlen.

Um eine adäquate Nano-Information betreffend Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu gewährleisten, wurden Informationsangebote einschließlich eines Nano-Seminars erstellt. Die Seminare sollten regelmäßig angeboten werden. Es wird empfohlen, die Seminare aktuell zu halten beziehungsweise nötigenfalls zu erweitern.

1.2 Stärkung von Vernetzung und Synergien Die Stärkung der Vernetzung und der internationalen Kooperation verschiedener Bereiche ist laut Österreichischem Aktionsplan Nanotechnologie wesentlich für den Ausbau Österreichs als Hochtechnologie-Standort. Dies umfasst auch die Vernetzung von Nanotechnologie-ExpertInnen, die sich mit möglichen unerwünschten Folgen bzw. Unsicherheiten befassen: Hier kann eine frühzeitige Abklärung mögliche negative Folgen vermeiden und die Innovation sicherer Produkte vorantreiben. Offenen, fachlich fundierten Dialog zwischen allen AkteurInnen stärken

Um dem komplexen Thema Nanotechnologie angemessen begegnen zu können, stellt ein koordinierter Erfahrungsaustausch zwischen den verschiedenen vorinformierten Kreisen (Öffentliche Stellen, Wissenschaft, Unternehmen, usw.) eine Schlüsselempfehlung dar. Hier setzten zahlreiche Institutionen Maßnahmen, wie folgende beispielhafte Nennung zeigt:

• Das Lebensministerium lädt seit 2007 regelmäßig österreichische Organisationen, die sich mit Nanotechnologie beschäftigen sowie ausländische Gäste zur „Nanoplattform“ ein. Damit soll der gegenseitige Austausch bezüglich des Umgangs mit Nanomaterialien gefördert werden.

• Unter Koordination des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) wurde ein ExpertInnengremium eingesetzt, um das NanoInformationsPortal (NIP) weiter zu betreuen. In diesem Gremium findet ein offener und fachlich fundierter Dialog zwischen den AkteurInnen statt.

• Das BMG organisierte darüber hinaus im Jahr 2012 gemeinsam mit dem Institut für Technikfolgenabschätzung (ITA) der Akademie der Wissenschaften eine

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ExpertInnendiskussion zum Thema „Nanotechnologie und regulierungsrelevante Fragestellungen im gesundheitlichen VerbraucherInnenschutz“ sowie im Jahr 2010 eine Veranstaltung zum Thema „Regulierung von Nanomaterialien – verantwortlicher Umgang mit verbrauchernahen Produkten“18.

• Das EU-Umweltbüro veröffentlicht laufend „EU-News“-Beiträge zum Thema Nanotechnologie und verbreitet entsprechende Informationen an Nichtregierungs-Organisationen (NGOs).

• Die Wirtschaftskammer (WKÖ) hielt zwei Informationsveranstaltungen zum Thema Nanomaterialien ab19 und verteilt Informationen zu Nanomaterialien innerhalb der WKÖ.

Internationale Vernetzung und Zusammenarbeit von ExpertInnen stärken

Nanotechnologie und Nanomaterialien stellen globale Thematiken dar, die eine verstärkte internationale Vernetzung erfordern, um eine adäquate Behandlung zu ermöglichen. Die verstärkte Zusammenarbeit von ExpertInnen auf allen Ebenen sowie eine bessere Integration österreichischer Maßnahmen in europäische und internationale Aktivitäten sind daher besonders wichtig. Zahlreiche österreichische Institutionen waren hier aktiv, wie nachfolgende exemplarische Listung zeigt:

• Das Lebensministerium wirkt aktiv mit, um eine kohärente Behandlung des Themas Nanotechnologie auf europäischer und globaler Ebene sicherzustellen: auf globaler Ebene nimmt es an Aktivitäten des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP), insbesondere am „Strategic Approach to International Chemicals Management (SAICM)“ sowie an der „Working Party on Manufactured Nanomaterials“20 (internationale Arbeitsgruppe, die sich mit Nanosicherheit beschäftigt) der OECD (Internationale Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit) teil. Auf Europäischer Ebene wirkt das Lebensministerium unter anderem in nanorelevanten Gremien der Europäischen Kommission (insbesondere betreffend Chemikalien) sowie am sogenannten „Behördendialog“ (Treffen deutschsprachiger Behörden, die mit Nanotechnologie befasst sind) mit.

• Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) beteiligt sich auf europäischer Ebene in nanorelevanten Gremien (z.B. im Bereich Kosmetika). Es führt beispielsweise im Rahmen einer europäischen Initiative Marktkontrollen durch, bei der Nanomaterialien, die in Kosmetika verwendet werden, erfasst werden.

• Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) beteiligt sich am sogenannten „ERA-Net“21, einem Forschungsförderungsschema auf europäischer Ebene. Im Bereich Nanotechnologie will ERA-Net eine internationale Kooperation von Forschung und Industrie ermöglichen. Weiters beauftragte das BMVIT eine

18 http://bmg.gv.at/home/Schwerpunkte/VerbraucherInnengesundheit/Nanotechnologie/

Regulierung_von_Nanomaterialien_Verantwortlicher_Umgang_mit_verbrauchernahen_Produkten 19 http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?angid=1&stid=649215&dstid=31 http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?AngID=1&StID=517165&DstID=31 www.oecd.org/env/chemicalsafetyandbiosafety/safetyofmanufacturednanomaterials/ 20 http://www.oecd.org/env/chemicalsafetyandbiosafety/safetyofmanufacturednanomaterials/ 21 http://rp7.ffg.at/era-net

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Potenzialanalyse, um den Bedarf von Forschungskooperationen im Bereich Nanotechnologie zwischen Österreich und den USA zu analysieren. Zusätzlich stellt das BMVIT Delegierte zu Arbeitsgruppen der OECD (internationale Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit), konkret zur „OECD Working Party on Nanotechnology“ und „OECD Working Party on Manufactured Nanomaterials“. Es nimmt auch an Aktivitäten des Asia Nano Forums teil. Dieses Forum ist ein Netzwerk aus in Asien tätigen Förderagenturen, Ministerien, die für den Bereich Nanotechnologie, Forschung und Entwicklung zuständig sind sowie aus Forschungseinrichtungen.

• Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK) nimmt im Beratenden Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz (ständiger beratender Ausschuss der Europäischen Kommission im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz) zu Fragen des Umgangs mit Nanomaterialien am Arbeitsplatz Stellung. Es beteiligt sich auch an Informationssammlungen zu nationalen Aktivitäten im Bereich Nanomaterialien und ArbeitnehmerInnenschutz.

• Das Austrian Institute of Technology (AIT) organisierte 2010 und 2011 in Kooperation mit dem BMVIT und Joanneum Research einen Messestand auf der „Nanotech“ in den USA. Dadurch sollte die internationale Sichtbarkeit des Forschungsstandortes Österreich erhöht werden. Weiters baute das AIT eine Kooperation mit der Universität Nanjang (Singapur) im Bereich Nanobiotechnologie auf.

• Die Arbeiterkammer (AK) beteiligt sich an Diskussionen zum Thema Nanomaterialien auf der Ebene des Europäischen Gewerkschaftsbundes sowie an Beratungen der Europäischen Kommission im Rahmen der Arbeitsgruppe Chemikalien des Beratenden Ausschusses für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz.

• Die österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) nimmt am “Network on Risk Assessment of Nanotechnologies in Food and Feed” der Europäischen Agentur für Ernährungssicherheit (EFSA) teil. Die AGES hat die „AGES Nano-Task Force“ geschaffen. Diese hat zum Ziel ExpertInnen aus den einzelnen AGES-Bereichen (Lebensmittel, Kosmetika, Gebrauchsgegenstände, Risikobewertung, Pflanzenschutz, Düngemittel, Futtermittel, Arzneimittel, Kommunikation, Analytik) beziehungsweise deren Wissen zu vernetzen.

• Die Umweltbundesamt GmbH arbeitet im Auftrag des Lebensministeriums an der OECD Working Party on Manufactured Nanomaterials (internationale Arbeitsgruppe, die sich mit Nanosicherheit beschäftigt) mit und koordiniert die österreichische Beteiligung am OECD-Sponsorenprogramm (Programm zur Testung von Nanomaterialien). Zudem nimmt es im Auftrag des Lebensministeriums an nanorelevanten europäischen Gremien in den Bereichen Chemikalien, Biozidprodukte und Umwelt, wie an der „Nanomaterial Working Group“ der Europäischen Chemikalienagentur ECHA22, teil.

• Österreichische ForscherInnen trugen, unterstützt durch das Lebensministerium und das Umweltbundesamt, ihre Forschungsprojekte im Bereich Nanosicherheit in eine

22 http://echa.europa.eu/de/chemicals-in-our-life/nanomaterials;jsessionid=F7BF1EC00

A164E6C00F0B91E3A6C9C05.live2

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Datenbank der OECD Working Party on Manufactured Nanomaterials ein23. Diese Datenbank steht den OECD-Mitgliedern weltweit zur Verfügung.

• Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) arbeitet in nanorelevanten Gremien wie der „Nano Expert Group“ der Europäischen KonsumentInnenschutz-Organisation (BEUC) mit. Der VKI arbeitet auch als Vertreter Österreichs beim europäischen Umweltzeichen an der Klärung der Frage, wie Nanomaterialien behandelt werden sollen, mit.

• Das EU-Umweltbüro vertritt Österreich auf europäischer Ebene in der „Arbeitsgruppe Nanotechnology“ des europäischen Dachverbandes „European Environmental Bureau (EEB)“. Daraus resultierende Publikationen und Ergebnisse werden auf nationaler Ebene verwertet.

• ExpertInnen der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (ÖAW) sind Delegierte der „OECD Working Party on Nanotechnology“, arbeiten in einer Arbeitsgruppe der „OECD Working Party on Manufactured Nanomaterials“ zu alternativen Testmethoden bei Nanomaterialien mit. Sie stellen Mitglieder im Wissenschaftlichen Beirat der deutschen Forschungsprogramme „NanoCare“ bzw. „NanoNature“, welche Forschungsprojekte an Nanomaterialien fördern.

• Die VertreterInnen der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) befassen sich auf europäischer und nationaler Eben ebenfalls aktiv mit dem Thema Nanomaterialien und Nanotechnologien. Die WKÖ arbeitet in verschiedenen Arbeitsgruppen europäischer Industrieverbände wie im „European Chemical Industry Council (CEFIC)“24, dem „European Council of producers and importers of paints, printing inks and artists colours (CEPE)“25 sowie „Cometics Europe“26 (Europäischer Industrieverband europäischer Kosmetikahersteller) mit.

Die Vernetzung von Daten aus allen spezifischen Regelungen verbessern

Durch die Aktivitäten der Nanoplattform unter Leitung des Lebensministeriums sowie des ExperInnengremiums zur Schaffung des NanoInformationsPortals (NIP) unter Leitung des Gesundheitsministeriums wurden Foren geschaffen, in denen sich ExpertInnen über verschiedene nanorelevante Regelungsbereiche austauschen. Hierdurch sowie durch die Europäische Rahmendefinition für Nanomaterialien wurde eine Basis gelegt, um eine bessere Vernetzung von Daten aus verschiedenen Regelungen zu fördern. Die Schnittstelle Wissenschaft/Wirtschaft stärken und ausbauen

Um die wirtschaftliche Innovation in Österreich voranzutreiben und die Positionierung Österreichs als Hochtechnologie-Standort zu festigen, ist es wesentlich, die Schnittstelle zwischen Forschung und Industrie auszubauen und zu stärken. Eine intensivere Einbettung in das internationale Forschungsumfeld ist hier ebenfalls wesentlich, um die international generierten Forschungsergebnisse auch national nutzen zu können. Die Empfehlungen, die

23 http://webnet.oecd.org/NANOMATERIALS/Pagelet/Front/Default.aspx 24 www.cefic.org 25 www.cepe.org 26 https://cosmeticseurope.eu/

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Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Wirtschaft zu stärken und auszubauen und die Teilnahme an Forschungsprojekten im Unternehmenssektor zu verbreitern, wurde durch folgende Maßnahmen begegnet: • Insgesamt wurden die Förderprogramme mit dem Ziel der verstärkten Kooperation

zwischen Forschung und Industrie weiterentwickelt. • Kooperative Forschungsprojekte im Rahmen von „thematischen Programmen“ des

Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) für den Bereich Nanotechnologie werden gefördert. Beispiele sind: Bridge27, ein FFG-Brückenschlagprogramm zwischen Wissenschaft und Wirtschaft; die Initiative „Intelligente Produktion“28 der „Strategie der Bundesregierung für Forschung, Technologie und Innovation für sachgütererzeugende Industrie“ sowie die sogenannten K-Projekte29 für neue Ideen im Bereich der kooperativen Forschung mit künftigem Entwicklungspotenzial.

• Die Verbundprojekte der Österreichischen Nanoinitiative30 wurden verlängert, wobei der Fokus auf Umsetzung durch die Wirtschaft gelegt wurde. Eine Leistungsschau zu Verbundprojekten, die von der Österreichischen Nanoinitiative gefördert wurden, stärkte die Vernetzung zwischen Forschung und Industrie.

• Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) führte mit den Wirtschaftsbranchen Lacke und Kunststoffe Gespräche, um hier relevanten Forschungsbedarf beziehungsweise geeignete Förderinstrumente zu erheben.

• Die Österreichische Wirtschaftskammer (WKÖ) verteilt Informationen und bewirbt diverse nanospezifische Förderprogramme von Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT), Österreichischer Forschungsförderungsgesellschaft (FFG), Wissenschaftsfonds (FWF) sowie EU-Programme bei österreichischen Betrieben. Ziel ist die Steigerung der Forschungsaktivität.

Österreichische Forschung verstärkt in europäische und internationale Forschung integrieren

Um Ressourcen optimal einsetzen zu können, ist es notwendig, die österreichische Forschungs- und Entwicklungspolitik im Bereich Nanowissenschaften und Nanotechnologien verstärkt auf das europäische und internationale Umfeld abzustimmen. Die Empfehlungen, generell die EU-Kompetenz zu stärken, verstärkt Schwerpunkte der Europäischen Union in der Österreichischen Forschungs- und Entwicklungspolitik zu berücksichtigen, an der Entwicklung eines Europäischen Forschungsraums für den Bereich Nanotechnologie mitzuwirken (mit Teilnahme an EU-Technologieplattform) sowie vermehrt die Europäische Forschungsinfrastruktur (insbesondere das europäische Verbindungsbüro) zu nutzen, wurden durch folgende Maßnahmen umgesetzt:

27 www.ffg.at/bridge 28 www.ffg.at/produktion 29 www.ffg.at/content/comet-compentence-centres-excellent-technologies-k-projects 30 www.nanoinitiative.at

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• Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) führt regelmäßig internationale Trendanalysen bzw. „Technologiescouting“, also die strukturierte Beobachtung und das frühzeitige Erkennen von Veränderungen, Potenzialen und relevantem Wissen technologischer Entwicklungen und Prozesse, durch.

• Im Zuge der Erarbeitung des Arbeitsprogramms für laufende Ausschreibungen des 7. EU-Forschungsrahmenprogramms31 führte das BMVIT in Kooperation mit dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung (BMWF) Workshops mit ExpertInnen aus Forschung und Industrie durch. Diese hatten das Ziel qualifizierten Input für die Europäische Kommission zu erarbeiten bzw. diesen mit nationaler Schwerpunktsetzung abzugleichen.

• Das BMVIT und das BMWF wirken aktiv an der europäischen Innovationsplattform Nanofutures32 und an der „High Level Group on Nanotechnologies“ der Europäischen Kommission und der Mitgliedstaaten mit. Die High Level Group wurde mit dem Ziel eingerichtet, Forschungsstrategien im Bereich Nanotechnologie unter den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission abzustimmen und gemeinsame Aktivitäten umzusetzen.

• Das BMWF trägt Aufwendungen, die den Zugang für österreichische WissenschaftlerInnen zu relevanter Infrastruktur und die Nutzung von international renommierten Forschungseinrichtungen im Bereich Nanotechnologie ermöglichen. Zu diesen Forschungseinrichtungen zählt beispielsweise die European Synchrotron Radiation Facility (ESRF) in Grenoble/Frankreich.

• Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) stellt laufend Informationen zu den speziellen Informationsprogrammen des europäischen Verbindungsbüros (European Enterprise Network - EEN) zur Verfügung. Das EEN ist das größte Technologie und „Business-Service-Netzwerk“ der Welt. Es erschließt für Firmen und Forschungseinrichtungen europaweit die optimalen Förder- und Kooperationsmöglichkeiten.

Fazit zu Stärkung des Dialogs und (internationaler) Vernetzung

Die einschlägigen Aktivitäten zur nationalen, europäischen und globaler Vernetzung haben sich auf verschiedenen Ebenen entscheidend erhöht. Durch diese Aktivitäten konnte die internationale Sichtbarkeit österreichischer Institutionen und des österreichischen Forschungsstandortes deutlich gesteigert werden.

Die einzelnen Aktivitäten, die Dialog und Vernetzung fördern (z.B. Nanoplattform, Organisation von Informationsveranstaltungen, Bereitstellung von News-Beiträgen, Mitarbeit in nanorelevanten Gremien sowie Beteiligung an Konferenzen und Messen in und außerhalb Europas) sollen weitgehend weitergeführt und ausgebaut werden.

Das ExpertInnengremium, welches das NanoInformationsPortal (NIP) gemeinsam entwickelt hat, sieht seine zentrale Funktion in der Vernetzung relevanter Akteure sowie in der Zusammenführung des in Österreich vorhandenen Wissens.

31 NMP-Ausschreibungen: Nanowissenschaften, Nanotechnologien, Werkstoffe und neue

Produktionstechnologien http://rp7.ffg.at/nmp 32 http://www.nanofutures.eu/

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Im Fokus der NIP steht die wissenschaftsbasierte Beratung, wobei durch die unabhängige Darstellung des vorhandenen Wissens durch Berücksichtigung verschiedener Sichtweisen von ExpertInnen aus unterschiedlichen thematischen und politischen Bereichen ein Mehrwert geschaffen wird. Dieses Gremium, welches das NanoInformationsPortal (NIP) auch künftig mitbetreut, sollte unter der Etablierung entsprechend geeigneter Rahmenbedingungen permanent eingerichtet werden. Eine derartige Institutionalisierung mit Schwerpunkt Information im Bereich Nanotechnologie dient dem Wissensaustausch, der Schaffung von Verfügungswissen sowie dessen Bewertung. Dadurch soll in Folge auch in Zukunft ein Beitrag zur qualifizierten Meinungsbildung ermöglicht und diese auch, mit dem Gremium als kompetente Anlaufstelle für Fragestellungen interessierter Personen und Institutionen, nach außen kommuniziert werden. Eine der Möglichkeiten zur Institutionalisierung wäre beispielsweise eine Kommission nach dem Bundesministeriengesetz 1986, BGBl. Nr. 76/1986 idgF.

Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) plant die Entwicklung einer Strategie zur Kooperation Österreich-China, um die hier vorhandenen Potenziale noch besser nutzen und umzusetzen zu können. Diese Strategieentwicklung soll langfristig auch weitere asiatische Länder (v.a. Japan, Korea, Taiwan, Singapur) umfassen. Um diese Strategieentwicklung zu erleichtern, wird das BMVIT Mitglied im Asia Nano Forum.

Derzeit wird eine Forschungsstrategie für Nanotechnologie auf Basis der Strategie der Bundesregierung für Forschung, Technologie und Innovation33 unter Berücksichtigung internationaler Trends erarbeitet.

Weitere Ausschreibungen von K-Projekten34 im Rahmen von COMET (Competence Centers for Excellent Technologies)35, einem Programm, das den Aufbau von Kompetenzzentren fördert, werden geplant.

Es wird empfohlen, im Rahmen des EHS-Forschungsprogramms eine Vernetzungsveranstaltung in der ersten Jahreshälfte 2013 mit erfolgreichen Antragstellern und interessiertem Fachpublikum durchzuführen.

Weitere Veranstaltungen werden empfohlen, um die Vernetzung zwischen Forschung und Industrie zu fördern.

Es wird angeregt, eine ex-post Evaluierung der Österreichischen Nano Initiative36 mit dem übergeordneten Ziel, die Wirkung dieses Programms auf die Wettbewerbsfähigkeit Österreichs zu prüfen, durchzuführen.

Um die Vernetzung von nanorelevanten Daten aus verschiedenen Regelungen zu verbessern, wird die Planung eines koordinierten Marktüberwachungsprojektes seitens des Lebensministeriums und des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) angeregt. Es wird empfohlen, dass die beim Lebensministerium beheimatete Nanoplattform nach Konsultation nanospezifische Regelungen und die Vernetzung von daraus resultierenden Daten thematisiert.

33 www.bka.gv.at/DocView.axd?CobId=42655 34 www.ffg.at/content/comet-compentence-centres-excellent-technologies-k-projects 35 www.ffg.at/comet-competence-centers-excellent-technologies 36 www.nanoinitiative.at/418_EN.0

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2. CHANCEN NUTZEN Wie können die Chancen der Nanotechnologie für Österreich, beispielsweise für die Umwelt- und Energietechnik, für neue ressourcenschonende Produkte, für die Medizin oder für Klein- und Mittelbetriebe bestmöglich genutzt werden? Wie kann der Hochtechnologie-Standort Österreich gestärkt werden? Ein Bündel von Maßnahmen im Österreichischen Aktionsplan Nanotechnologie zielt auf diese Bereiche ab. Diese Maßnahmen haben insbesondere für die österreichischen Klein- und Mittelbetriebe eine wesentliche Bedeutung. Am 8. März 2011 wurde die Österreichische Strategie der Bundesregierung für Forschung, Technologie und Innovation (FTI-Strategie) beschlossen. Österreich bekennt sich dabei zur Nanotechnologie. In Österreich wurde in den vergangenen Jahren durchaus substanzielle Forschungskapazität von internationaler Spitzenqualität aufgebaut, etwa in der Material- und Quantenphysik und den „Life Sciences“. Dies schlägt sich auch in der erfolgreichen Teilnahme vieler an österreichischen Universitäten und Forschungsinstitutionen tätigen WissenschaftlerInnen an den Rahmenprogrammen der EU und an ersten Ausschreibungsrunden des „European Research Council“37 nieder. 2.1 Chancen für Unternehmen / Klein und Mittelbetriebe Viele Klein- und Mittelbetriebe im Bereich von neuen Technologien werden als sogenannte „Spin Offs“ von Universitäten oder von der Industrie gegründet und gefördert, da in kleineren Strukturen Innovationen leichter vorangetrieben werden können. Es wird davon ausgegangen, dass Österreich im Bereich Nanotechnologie vor allem in den Bereichen Sensorik, Elektronik, Materialwissenschaften, bei chemischen Produkten (wie beispielsweise Lacken) sowie in der Umwelttechnik besondere Stärken und Potenziale aufweist. Für die Großunternehmen ist vor allem der Bereich Antriebs- Energie- und Fahrzeugtechnik von Bedeutung. 2.2 Nanotechnologie im Umweltschutz Laut Aktionsplan Nanotechnologie sollen die möglichen Chancen der Nanotechnologie für die Umwelt bzw. die damit einhergehenden Chancen für österreichische Betriebe bestmöglich genutzt werden. Im Idealfall können dadurch Wirtschaft und Umwelt gleichzeitig profitieren. International beschäftigen sich Organisationen wie die OECD (Organisation für Wirtschaftliche Kooperation und Entwicklung) mit dem potenziellen Umweltnutzen der Nanotechnologie (Beispiel: Conference on Potential Environment Benefits of

37 http://erc.europa.eu/

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Nanotechnology 200938 ). 2012 analysierte die OECD das ökonomische Potenzial von „grünen und nachhaltigen“ Anwendungen der Nanotechnologie (The Economic contributions of Nanotechnology to green and sustainable growth39). Ebenso existieren Analysen über das Potenzial von Nanotechnologie für den Umweltschutz aus EU-Staaten, beispielsweise für Deutschland (siehe Broschüren: Einsatz von Nanotechnologie in der Hessischen Umwelttechnologie40, Nanotechnologien in Nordrhein-Westfalen – Umweltschutz wird großgeschrieben41). In Österreich wurden im Rahmen des Aktionsplans Nanotechnologie eine Reihe von Initiativen gesetzt, um mögliche Handlungsfelder und Instrumente für Nanotechnologie im Umweltschutz zu identifizieren: Ein möglicher Nutzen der Nanotechnologie könnte im Bereich der Reinigung von Umweltmedien (z.B. Abwasser, Deponiesickerwässer, Grundwasser) liegen. Beispielsweise wird im Rahmen des Forschungsprogrammes „NanoSan42“ von der Universität Wien der mögliche Einsatz von Nano-Eisen bei der Grundwassersanierung erforscht (siehe Anhang II Forschungsprojekte). Bedauerlicherweise konnte im Rahmen des Aktionsplanes nicht gesamthaft erhoben werden, inwieweit österreichische Unternehmen in umweltrelevanten Innovationsfeldern forschen und wie hoch das Nutzenpotential für Österreich konkret ist. Auch konnte nicht abgeschätzt werden, in welchem Umfang Innovationen in Österreich bereits am Markt sind. Grund dafür ist die nicht vorhandene Datenlage. Bewertungsmethoden Lebenszyklus

Um die tatsächlichen Umwelt-Nutzen bzw. das tatsächliche Risiko von Nanotechnologischen Anwendungen erfassen zu können, muss möglichst der ganze Lebenszyklus von der Herstellung der Ausgangsmaterialien bis zur Entsorgung am Ende der Lebensdauer bewertet werden. Solche Abschätzungen (Lebenszyklusanalysen/LCA) sind in der Praxis jedoch oft schwierig und aufwändig durchzuführen, da beispielsweise notwendige Daten nicht verfügbar sind. Zudem stellt die Verknüpfung von Risikoanalyse und Nutzenaspekten oft eine methodische Herausforderung dar. Im Jahr 2009 wurde in dem vom Lebensministerium und der Österreichischen Nationalbank geförderten Projekt „Nanorate43“ Nutzen und Risiken von nano-strukturierter Oberflächenbeschichtungen auf Glas und Holz anhand einer Lebenszyklus-Analyse untersucht. Dabei wurden wertvolle Erfahrungen bezüglich der praktischen Durchführung von LCAs gesammelt. International beschäftigen

38 www.oecd.org/env/chemicalsafetyandbiosafety/safetyofmanufacturednanomaterials/

oecdconferenceonpotentialenvironmentalbenefitsofnanotechnologyfosteringsafeinnovation-ledgrowth.htm

39 www.oecd.org/officialdocuments/publicdisplaydocumentpdf/?cote= DSTI/STP/NANO(2012)14&docLanguage=En

40 www.hessen-nanotech.de/mm/NanoUmwelt_Einsatz_Nanotechnologie_Umwelttechnologie_ Innovationspotenziale_Unternehmen.pdf

41 www.umwelt.nrw.de/umwelt/pdf/nano.pdf 42 http://umweltgeologie.univie.ac.at/environmental-geosciences-group/current-projects/nanosan/ 43 www.ecology.at/files/pr603_1.pdf

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sich Organisationen wie die OECD mit Verbesserung des Kenntnisstandes über Aspekte der Lebenszyklusanalyse von Nanomaterialien. Das Lebensministerium hat die diesbezüglichen Erfahrungen aus Österreich in diesen Prozess eingespeist und beobachtet die globalen Entwicklungen mit Interesse. 2.3 Nanotechnologie in der Medizin Im Bereich Medizin wurde in Österreich eine Reihe von Forschungsschwerpunkten gesetzt. Beispiele sind neue Therapieformen bei Krebserkrankungen und innovative Transportsysteme für Medikamente in Nanogröße, die einen effektiveren Einsatz erlauben. Ein weiteres Forschungsgebiet umfasst die Erprobung von winzigen, mobilen Diagnoseeinheiten im Rahmen von Schnelltests sowie bildgebende Verfahren zur Diagnose von Krankheiten. Die Nanotechnologien bzw. Nanomaterialien finden aber auch bei innovativen Oberflächenbeschichtungen beispielsweise in der Medizintechnik Anwendung, wo sie zur Verbesserung der Verträglichkeit und Haltbarkeit eingesetzt werden. Das Forschungsprojekt Nano-HEALTH44 erforschte 2005-2012 mögliche Einsatzfelder der Nanotechnologie in der Medizin. In diesem Projekt mit den Schwerpunkten Therapeutische Anwendungen, Diagnostik und Toxikologie arbeiteten 17 Projektpartner aus dem nationalen Netzwerk BioNanoNet zusammen. Ein weiteres Beispiel ist das Projekt „Nanofat“ im Bereich der Bekämpfung von Fettleibigkeit (siehe Anhang II). Im Jahr 2013 wird das EU-Projekt „Large Scale“ mit 16 Partnern aus 12 Ländern (unter anderem Medizin-Universität Graz) starten. Hauptfokus wird dabei die Untersuchung des selektiven Transports von Kontrastmitteln und Medikamente im Körper mittels Nanopartikel-Biomarker sein.  Die Vernetzung von Wissenschaft und angewandter Forschung im Bereich Medizin wird auch im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Bionanomed-Kongresse forciert. Der wissenschaftliche Kongress Bionanomed 201345 steht unter dem Motto „Nanotechnology Enables Personalized Medicine“. 2.4 Chancen kommunizieren Umfragen lassen den Schluss zu, dass in der Bevölkerung die Akzeptanz nanotechnologische Anwendungen in jenen Bereichen am höchsten ist, wo ein konkreter Nutzen zu erwarten beziehungsweise nachgewiesen ist. Diesbezüglich scheinen vor allem die Bereiche Gesundheit („Nanomedizin“) und Umwelt (z.B. langlebigere Produkte) höhere Akzeptanzraten aufzuweisen als Anwendungsbereiche, denen ein Nutzen eher abgesprochen wird (z.B. Nahrungsmittel länger ansehnlich halten). Die im Rahmen der Aktionsplanumsetzung erstellte Informationswebsite (www.nanoinformation.at) gibt im Kapitel „Umwelt“ einen umfassenden allgemeinen Überblick über Anwendungsbereiche der Nanotechnologie, die einen potenziellem Umweltnutzen haben könnten und geht im Kapitel „Gesundheit“ auf Anwendungsmöglichkeiten im Bereich Medizin ein.

44 www.nano-health.at 45 www.bionanomed.at

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Fazit zu Chancen für Unternehmen / Klein- und Mittelbetriebe, Umwelt & Medizin

In Österreich wurde in den vergangenen Jahren durchaus substanzielle Forschungskapazität von internationaler Spitzenqualität aufgebaut. Diese Basis an exzellenter Grundlagenforschung gilt es, ebenso wie die nachhaltige Vernetzung aller beteiligten ExpertInnen, weiterhin zu stärken. Beides ist eine wichtige Voraussetzung für die Entwicklung neuer Produkte und Anwendungen und somit auch für die Sicherung des Technologiestandortes Österreich. Die Nanotechnologie stellt in Österreich insbesondere für Klein- und Mittelbetriebe eine mögliche Chance dar.

Im Bereich Forschungsförderung nimmt die Nanotechnologie nach wie vor einen Sonderstatus ein. Bei der Prozess- und Produktoptimierung in den Unternehmen scheint die Nanotechnologie jedoch weitgehend ihren Sonderstatus verloren zu haben und zu einem integralen Bestandteil der Prozess- und Produktoptimierung geworden zu sein. Ausnahmen gibt es im Bereich Produktwerbung, wo teilweise ausdrücklich auf Nanotechnologie hingewiesen wird (z.B. im Bereich Textilien, Reinigungsmittel, usw.).

Das Interesse der Unternehmen, ihre Rolle als Innovationsmotoren in der Nano-technologie in der Öffentlichkeit stärker dazustellen, stellte sich als begrenzt heraus. Sie nehmen daher keine aktive Rolle in der Informationsübermittlung wahr.

Der Nutzenaspekt scheint eine wichtige Rolle zu spielen, wenn es um die Akzeptanz der Nanotechnologie in der Bevölkerung geht. Vorhandene Nutzenaspekte sollten daher kommuniziert werden.

Im Bereich Umweltnutzen konnte aufgrund der mangelhaften Datenlage kein gesamthaftes Bild für Österreich gewonnen werden. Es wird daher angeregt, sich mit diesem Thema noch näher auseinanderzusetzen.

Für den Bereich der Nanomedizin wird angeregt, Studien zu Chancen, Risikopotenzialen und ethisch-sozialen Fragestellungen weiter zu forcieren.

2.5 Schlüsselfaktoren für den Hochtechnologie-Standort Im Aktionsplan Nanotechnologie wurde eine Reihe von Schlüsselfaktoren identifiziert, die für den Ausbau Österreichs als Hochtechnologie-Standort relevant sind und für die Handlungsbedarf gesehen wurde. Dazu zählen die Stärkung der Zusammenarbeit in Österreich und im internationalen Bereich sowie Ausbau und Stärkung der Schnittstelle zwischen Forschung und Industrie (siehe auch Kapitel Vernetzung und Synergien). Die Verfügbarkeit einer ausreichenden Anzahl von qualifizierten Fachkräften ist ebenfalls von großer Bedeutung. Weitere Faktoren sind Patentrecht, steuerliche Rahmenbedingungen, Förderkriterien, die Verfügbarkeit von Risikokapital sowie die Rechtssicherheit für Unternehmen. Stärkung der Humanressourcen

Die Hochschulmilliarde an österreichische Universitäten für die Jahre 2013 bis 2015 trägt ganz klar zur Stärkung der Humanressourcen und zur Förderung der naturwissenschaftlichen Ausbildung und damit auch der Nanotechnologie bei. Mit dem österreichischen Hochschulplan wird Standard und Qualität der Ausbildung in Österreich

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gestärkt und ein Mehr an Kooperation und an Zusammenarbeit in Lehre, Forschung und Infrastruktur bewirkt. Der Aufbau der benötigten Humanressourcen erfolgt durch Entwicklung, Förderung und Einrichtung geeigneter Aus- und Weiterbildungs- sowie Bewusstseinsbildungsmaßnahmen. Dabei sind SchülerInnen, Studierende, ForscherInnen sowie MitarbeiterInnen von Unternehmen gleichermaßen angesprochen. Beispiele für nationale Humanressourcenprogramme im Bereich Nanotechnologie sind:

• Humanressourcenprogramme des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung - BMWF („Generation Innovation“, „Sparkling Science46“)

• Humanressourcenprogramme des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie - BMVIT („Talente47 “, „Young experts“).

• Geförderte Ausbildungsmöglichkeiten auf dem Bachelor-, Diplom- und Dissertationsniveau

• Dissertationsstellen im Rahmen der Österreichischen Nano Initiative48 • Die MINT-Initiative des BMWF zur Förderung der Absolventenzahlen in Mathematik,

Informatik, Naturwissenschaften und Technik • Mitglieder der Österreichischen Nanoplattform sind im Rahmen der Universitären

Ausbildung in Österreich aktiv. Beispiele dafür sind: WissenschaftlerInnen von NanoTrust halten Vorlesungen zum Thema Nanomaterialien und Nanotoxikologie an der Donau-Universität Krems49 ab und sind an der Gestaltung des „Master of Science in NanoBiosciences & NanoMedicine“50 der Technischen Universität Wien, Universität für Bodenkultur und Universität Krems beteiligt. Zudem werden Workshops zu spezifischen Nanotechnologie-Themen organisiert. ExpertInnen des Umweltbundesamtes bzw. WissenschaftlerInnen der Universität Wien (Department für Umweltgeowissenschaften) halten Vorlesungen zum Thema Risikobewertung und Nano-Umwelttoxikologie auf der FH Technikum Wien51 ab. MitarbeiterInnen von Ministerien (z.B. Lebensministerium) geben auf Anfrage StudentInnen von (Fach)- Hochschulen Einblick in aktuelle Entwicklungen im Bereich Nanotechnologie auf Behördenebene (Beispiel: Vortrag bei 9. Werkstoffkongress Universität Leoben 201252). An der Universität Innsbruck wurde ein neuer Masterstudiengang zu "Material- und Nanowissenschaften" eingeführt53.

46 www.sparklingscience.at/de/projekte/401-nanomaterialien-chancen-und-risiken-einer-neuen-

dimension 47 www.ffg.at/talente 48 www.nanoinitiative.at 49 www.donau-uni.ac.at 50 www.postgraduate.at/MBA/Studium/NanoBiosciences___NanoMedicine__MSc__3921.htm 51 www.technikum-wien.at/en/home/ 52 www.nanonet.at/index.php/de/news/206-9-werkstoffkongress 53 www.uibk.ac.at/studium/angebot/ma-material-und-nanowissenschaften/infos-

pruefungsreferate.html

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Auch auf Europäischer Ebene nimmt Österreich eine Schlüsselrolle bei der Ausbildung von SpezialistInnen für Nanosicherheit ein. Bereits 2006 wurde im Projekt Nanocap ein europaweites Netzwerk von AkteurInnen etabliert, das über sich über mögliche Umwelt- und Arbeitsplatzrisiken sowie ethische Aspekte der Nanotechnologie austauschte54. Die Universität Salzburg (Abteilung Molekularbiologie) koordiniert derzeit im Bereich Nanosicherheit das EU-Projekt NanoTOES55, an dem Partner aus 10 Ländern beteiligt sind (siehe auch Anhang II Forschungsprojekte). Förderkriterien flexibilisieren

Im Bereich der Förderkriterien wurden im Rahmen des Aktionsplans keine Maßnahmen umgesetzt. Patentrecht evaluieren

Entwicklungen im Patentrecht sind kaum spezifisch für Nanotechnologien. Im Jahr 2009 wurde mit der Innovationsschutznovelle eine Gebührenfreistellung für die ersten 6 Jahre implementiert. Derzeit laufen die Arbeiten für ein Gemeinschaftspatent wieder sehr zügig. Beteiligung der öffentlichen Hand an Risikokapital56

Mangelnde Verfügbarkeit von Risikokapital ist ein Problem aller sogenannten „Start-Up-Firmen57“ im Hochtechnologiebereich. Eine Verbesserung im Sinne einer Förderung der Anbieter von Risikokapital ist im Moment aufgrund der finanziellen und politischen Lage sehr schwer umzusetzen. Die Entwicklung geht eher in Richtung Erhöhung der Auflagen für Anbieter von Finanzdienstleistungen und wirkt damit eher in Richtung weiterer Hemmung von Innovation. Eine Ausnahme von Technologieförderung aus diesen legislativen Sicherungsinstrumenten ist derzeit nicht durchsetzbar. Analyse des Steuersystems – Weiterentwicklung steuerlicher Forschungsförderung

Dieser Bereich ist nicht spezifisch für Nanotechnologie. Generell wurde die Forschungsprämie von 8 auf 10 Prozent erhöht. Auftragsforschung kann nunmehr bis zu 1 Million Euro (bisher 100.000 Euro) in die Berechnungsgrundlage für die Prämie einbezogen werden Stärkung der Rechtssicherheit

Rechtliche Unklarheiten, insbesondere im Bereich Sicherheit und Risikobewertung können eine Innovationsbarriere darstellen. Der Aktionsplan enthält eine Reihe von Maßnahmen, die zur Stärkung der Rechtssicherheit beitragen (siehe auch Kapitel Regulierung)

54 www.nanocap.eu 55 www.nanotoes.eu 56 Risikokapital: Zeitlich befristete Bereitstellung von Kapital mit Verzicht auf Sicherheiten 57 Start-Up-Unternehmen: noch nicht am Markt etabliertes Unternehmen, das mit geringem

Startkapital gegründet wird um eine innovative Geschäftsidee zu verwirklichen

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Fazit zu Schlüsselfaktoren für den Hochtechnologie-Standort

Im Rahmen des Aktionsplans wurde eine Reihe von Maßnahmen umgesetzt, die große Bedeutung für die Stärkung des Hochtechnologie-Standortes Österreich haben.

Die Verfügbarkeit einer ausreichenden Anzahl von qualifizierten Fachkräften ist ein besonders wichtiger Faktor für den Innovationsstandort. Österreich befindet sich hier auf einem guten Weg.

Der Bereich Nanotechnologie konnte erfolgreich ins das Bildungssystem integriert werden. So wurden beispielsweise eine Reihe diesbezüglicher Universitätslehrgänge geschaffen. Generell konnte das Interesse für die Studienfächer Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik im Rahmen der sogenannten „MINT-Initiative“ angehoben werden.

Es wird empfohlen, Nanowissenschaften und Nanotechnologien an den österreichischen Fachhochschulen verstärkt zu positionieren, um mittelfristig für den Arbeitsmarkt entsprechende Humanressourcen bereitstellen zu können.

Im schulischen Bereich wird der Bereich Nanotechnologie meist nicht extra behandelt, sondern ist natürlicher Bestandteil naturwissenschaftlicher und technischer Fächer. Jedoch wurden auch hier einzelne Schwerpunkte für Nanotechnologie gesetzt (insbesondere im Rahmen des Projekts „Sparkling Science Nanomaterialien“ – siehe auch Anhang V).

In den Bereichen Förderkriterien, Patentrecht, Risikokapital und steuerliche Behandlung der Forschungsförderung konnten Empfehlungen des Aktionsplans zum Teil umgesetzt werden, zum Teil besteht noch Handlungsbedarf.

3. HERAUSFORDERUNGEN ANNEHMEN 3.1 Stärkung der Zusammenarbeit im Bereich Risikoforschung Forschungsschwerpunkt Nano-EHS

Um langfristig und nachhaltig von den Chancen der Nanotechnologie profitieren zu können, ist eine sachliche und transparente Diskussion der Sicherheit nanotechnologischer Anwendungen eine wesentliche Bedingung. Der Schließung von Wissenslücken im Bereich der Sicherheitsbewertung der Nanotechnologie ist daher im Aktionsplan ein breites Handlungsfeld gewidmet. Dabei wurde insbesondere empfohlen, diesbezügliche Ressourcen zu bündeln. 2011 wurde der österreichische Forschungsschwerpunkt Nano-EHS58 als Instrument zur gezielten Förderung der umwelt- und gesundheitsbezogenen Forschung zur Abschätzung der Risiken von synthetischen Nanomaterialien 2011 etabliert59. Wesentliche Elemente des EHS-Programms sind die Bündelung nationaler Ressourcen für EHS-Forschung unter Beteiligung der am Aktionsplan beteiligten Ministerien sowie freiwillige Beteiligung der

58 EHS = Umwelt und Gesundheits-Sicherheit (englisch: Environment and Health Safety) 59 www.ffg.at/nano-ehs

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Industrie, die Anbindung an internationale Projekte sowie die Stärkung der Teilnahme Österreichs an internationalen Forschungsprojekte im Bereich Nanotechnologie und EHS. Das EHS-Programm wird von einem international besetzten Gutachtergremium begleitet. Die strategischen Ziele des NANO EHS Forschungsschwerpunktes sind ausgerichtet auf…

1. …Wissenslücken im Bereich der Sicherheitsbewertung der Nanotechnologie zu schließen, vor allem in den Bereichen Umwelt- und Gesundheitsrisiken, bzw. ArbeitnehmerInnenschutz.

2. …die notwendige Expertise im eigenen Forschungssystem aufzubauen. In diesem Zusammenhang wird anerkannt, dass die Zusammenarbeit und Abstimmung im europäischen und internationalen Kontext zu forcieren ist, da kein Land alleine die gesamte Breite der EHS Forschung im Umgang mit Nanotechnologie abdecken kann.

In den Jahren 2011 bis 2012 erfolgten zwei Nano-EHS-Ausschreibungen:

• Die erste Ausschreibung des EHS-Programms hatte daher den Schwerpunkt Arbeitswelt (Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz). Der Schwerpunkt wurde mit 440.000 € dotiert. Finanzielle Mittel wurden durch Lebensministerium, Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT), Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA), Gesundheitsministerium (BMG) und Bundesministerium für Arbeit, Soziales und KonsumentInnenschutz (BMASK) bereitgestellt (siehe Anhang II Forschungsprojekte)

• Für die zweite Ausschreibung (Schwerpunkt Umwelt) standen 560.600 € zur Verfügung. Geldgeber waren das Lebensministerium, BMVIT, BMASK und BMG. Um Synergien mit internationalen Prozessen optimal nutzen zu können, erfolgte die 2. Ausschreibung Nano-EHS gemeinsam mit der 1. Transnationalen Ausschreibung im Rahmen des Europäischen ERA-NET Projektes SIINN60 “(SIINN = Safe Implementation of Innovative Nanoscience and Nanotechnology“). SIINN, das in Kooperation von 13 europäischen Ländern und Israel durchgeführt wird, geht davon aus, dass rechtliche Unsicherheit im Bereich Sicherheit/Risiko eine Innovationsbarriere darstellt, die beseitigt werden soll. SIINN will einen kohärenten Rahmen für die Erforschung und Management von Nano-Risiken schaffen.

Auf europäischer Ebene wurde von Europäischer Kommission und den Mitgliedstaaten im Rahmen der „High Level Group Nano“ das sogenannte „NanoReg-Projekt“ entwickelt. Dieses hat zum Ziel, Daten für die Risikoabschätzungen von Nanomaterialien zu erarbeiten. Mit Ergebnissen ist im Laufe des Jahres 2014 zu rechnen.

60 www.siinn.eu/en/

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Österreichischer Aktionsplan Nanotechnologie – Umsetzungsbericht 2012

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Schaffung einer Wissenschaftlichen Anlaufstelle für Nanotoxikologie Mit EURO-NanoTox61 wurde eine nationale wissenschaftliche Anlaufstelle mit internationaler Sichtbarkeit zum Thema Nanotoxikologie geschaffen. Sie wird von der BioNanoNet Forschungsgesellschaft koordiniert. Projekte, die durch die Österreichische Nano-Initiative gefördert wurden, werden demnächst auf EHS-Aspekte geprüft. Dafür wurden durch das Nanotrust (Instituts für Technikfolgen-Abschätzung der Österreichischen Akademie der Wissenschaften) bereits Gutachter nominiert. Fazit zu Risikoforschung

Mit dem EHS-Programm wurde die Bündelung österreichischer Ressourcen für die Nano-Risikoforschung erfolgreich umgesetzt. Zwei Ausschreibungen wurden bereits durchgeführt, eine dritte sollte Anfang 2013 folgen.

Es wird angeregt das Programm nach Ablauf im Jahr 2013 zu evaluieren und eine mögliche Verlängerung zu prüfen.

Darüber hinaus nimmt das BMVIT eine finanzielle Beteiligung Österreichs am europäischen „NanoReg-Projekt“ in Aussicht.

3.2 Verantwortungsvoller Umgang – freiwillige Instrumente Freiwillige Selbstverpflichtungen der Wirtschaft (Code of Conduct)

Freiwillige Selbstverpflichtungen der Wirtschaft können sinnvoll sein, um eine gesetzliche Regelung zu ergänzen. Beispielsweise haben sich in der Schweiz einige Handelsketten einer freiwilligen Selbstverpflichtung62 unterworfen. Dabei werden von den Lieferanten der Produkte bestimmte Informationen eingefordert, beispielsweise Angaben darüber, welchen Mehrwert das Nano-Produkt im Vergleich zum vergleichbaren herkömmlichen Produkt hat, oder der Nachweis über nanospezifische Effekte und/oder Wirkungsweisen. Die Handelsketten verpflichten sich weiters dazu, KonsumentInnen offen über Produkte mit Nanotechnologie zu informieren. Eine weitere freiwillige Methode zur Beurteilung nanospezifische Gesundheits- und Umweltrisiken in Industrie und Gewerbe ist das sogenannte „Vorsorgeraster“63 das 2008 in der Schweiz eingeführt wurde. Dieses basiert auf Bewertung vorhandener Daten und soll als Übergangsinstrument dienen, solange bis die verpflichtenden Gesetzgebungen entsprechend angepasst sind.

61 www.euro-nanotox.at 62 www.igdhs.ch/_nanotechnologie/story16741.html 63 www.bag.admin.ch/nanotechnologie/12171/12174/index.html?lang=de

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Freiwillige Verpflichtungen von Industrie und Gewerbe existieren in Österreich nicht. Grund dafür sind laut Wirtschaftskammer, dass zwischenzeitlich bereits verschiedene verpflichtende europäische Regelungen mit Nanobezug erlassen wurden (siehe Kapitel Regulierung). Nachhaltige Öffentliche Beschaffung und Umweltzeichen als Instrumente

Das Thema Nanotechnologie wird in den freiwilligen Instrumenten „nachhaltige öffentliche Beschaffung“ sowie „Umweltzeichen“ thematisiert. Laut Österreichischem Umweltzeichen ist eine Auszeichnung von Produkten mit Nanotechnologie nur dann möglich, wenn der Nutzen nachgewiesen wird, mögliche negative Auswirkungen auf Mensch und Umwelt ausreichend abgeklärt sind und die Materialien als unbedenklich angesehen werden können. Eine weitere Bedingung ist, dass das Nanomaterial deklariert ist. Diese Position findet beispielsweise bei den Umweltzeichenrichtlinien für Lacke und Lasuren Anwendung: Im Falle der Verwendung synthetischer Nanomaterialien in Lacken und Lasuren muss sowohl die sichere Anwendung in Bezug auf Mensch und Gesundheit als auch der Nutzen ausreichend dokumentiert werden. Auch im Europäischen Umweltzeichen-Schema werden Nanomaterialien diskutiert. Im Bereich Öffentliche Beschaffung beauftragte 2011 die Stadt Wien im Rahmen ihrer Beschaffungsinitiative „Öko-Kauf“ eine Marktrecherche. Ziel war, zu sondieren welche Nano-Produkte am österreichischen Markt bereits erhältlich sind, deren Verwendung durch die Stadt Wien ökologische Vorteile mit sich bringen könnte. Es wurde untersucht, ob beispielsweise nanoporige Dämmmaterialien ökologische Vorteile bringen könnten. Hingegen werden bei der Beschaffung von sogenannten „Grau- und Weißwaren“ (z.B. Kühlschränke) Produkte mit Nanosilber aus Gründen des Vorsorgeprinzips von einer Vergabe ausgeschlossen. Weitere Produktgruppen mit Nanosilberbeschichtungen (wie z.B. Sanitärkeramik und Textilien) werden derzeit daraufhin geprüft, ob sie bei antimikrobieller Beschichtung von der Vergabe ausgeschlossen werden sollen. Grund ist, dass bei solchen Anwendungen von Nanosilber aus Sicht des Beschaffers ein Risiko (z.B. Resistenzbildungen gegenüber Keimen) nicht ausgeschlossen werden kann und gleichzeitig ein Nutzen fragwürdig ist. Anzumerken ist, dass derzeit oft schwer erkennbar ist, ob Produkte tatsächlich Nanosilber enthalten. Eine Produktdatenbank mit Produkten am EU-Markt, die vorgeben Nano-Silber zu enthalten, wurde von der Europäische Konsumentenschutzorganisation (BEUC) erstellt und regelmäßig aktualisiert (Inventory of products claiming to contain nano-silver particles available on the EU market).

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Österreichischer Aktionsplan Nanotechnologie – Umsetzungsbericht 2012

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Verhaltenskodex für verantwortungsvolle Nanoforschung

Laut diesem Verhaltenskodex der Europäischen Kommission verpflichten sich ForscherInnen zu einer verantwortungsvollen Forschung im Bereich der Nanowissenschaften und -technologien64. In Europa finden derzeit keine Aktivitäten zum Verhaltenskodex statt. Daher wird der Kodex von Seiten Österreichs derzeit nicht verfolgt. Fazit zu Freiwilligen Instrumenten

Freiwillige Selbstverpflichtungen der Industrie (wie beispielsweise freiwillige Deklaration von Nanomaterialien oder der freiwillige Verzicht auf bestimmte Anwendungen in Lebensmitteln) wurden in Österreich nie verabschiedet. Grund dafür ist laut Wirtschaftskammer, dass zwischenzeitlich bereits verschiedene verpflichtende europäische Regelungen mit Nanobezug erlassen wurden.

Verpflichtende Regelungen haben den Nachteil, dass ihre Entwicklung oft längere Zeit braucht. Ein Vorteil ist hingegen, dass sie gleiche Bedingungen für alle Marktteilnehmer schaffen.

Zwischenzeitlich wurden auf europäischer Ebene verpflichtende Regelungen für bestimmte Produktgruppen (z.B. Biozidprodukte, Kosmetika, Lebensmitteln, Lebensmittelverpackungen) erlassen, die nanospezifische Bestimmungen, beispielsweise eine Inhaltstoff-Kennzeichnung enthalten (siehe Kapitel Regulierung).

Bei den Instrumenten Öffentliche Beschaffung und Umweltzeichen steht vor allem der Risiko-Nutzen-Aspekt, das Vorsorgeprinzip (bei noch ungenügendem Wissensstand) und auch die Frage der Markttransparenz im Zentrum der Betrachtungen.

3.3 Weiterentwicklung der Regulierung Nanomaterialien unterliegen auf europäischer Ebene je nach Anwendungsbereich unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen. Teilweise ist in diesen Regelungen bzw. in ihren Leitlinien für Umsetzung direkt auf Nanomaterialien Bezug genommen (Bezeichnung „Nano“ im Text zu finden) während in anderen Regelungen nicht direkt auf Nanomaterialien Bezug genommen wird. Die Regelungen, in denen derzeit auf Nanomaterialien ausdrücklich Bezug genommen wird, umfassen folgende Bereiche: Kosmetika, Biozidprodukte, Lebensmittel sowie der Bereich Elektro- und Elektronikgeräte. Eine Reihe von EU-Vorschriften wurde in den vergangenen Jahren bereits in verschiedenem Ausmaß präzisiert, um den spezifischen Eigenschaften der Nanomaterialien gerecht zu werden. Erschwerend ist dabei, dass die wissenschaftlichen Grundlagen für die Prüfung und Beurteilung von Nanomaterialien derzeit noch nicht vollständig geklärt sind. Die EU-Kommission hat am 18. Oktober 2011 eine Empfehlung für eine Rahmendefinition von Nanomaterialien65 verabschiedet. Dadurch soll eine möglichst einheitliche Behandlung der Nanotechnologie in den verschiedenen Regelungen sichergestellt und somit auch die 64 http://ec.europa.eu/nanotechnology/pdf/nanocode-rec_pe0894c_de.pdf 65 http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:275:0038:0040:DE:PDF

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Rechtssicherheit gestärkt werden. In die Biozidprodukte-Verordnung wurde diese Definition zwischenzeitlich bereits integriert. Kritikpunkt einiger nationaler Behörden in Europa ist, dass sie derzeit zu wenig über Art und Einsatzbereiche von Nanomaterialien in ihrem Gebiet informiert sind. Zwar werden die Adaptierung und Präzisierung in einschlägigen europäischen Rechtsmaterien (bzw. deren Leitlinien für Umsetzung) begrüßt, jedoch kritisiert, dass Anpassungen in einigen Rechtsbereichen zu langsam vor sich gehen bzw. eine zu geringe kohärente Vorgehensweise zwischen den Rechtsmaterien besteht. Aus diesem Grund haben einige Länder (beispielsweise Frankreich und Dänemark) eigene nationale Gesetzte für sogenannte „Nano-Register“ verabschiedet bzw. sind dabei, solche zu konzipieren. In diesem Rahmen werden Hersteller verpflichtet bestimmte Daten an Behörden zu übermitteln. In ihrer Mitteilung vom 3. Oktober 2012 betreffend „Zweite Überprüfung der Rechtsvorschriften zu Nanomaterialien“66 geht die Europäische Kommission auf verschiedene Aspekte der Regulierung von Nanomaterialien ein und macht Vorschläge für zukünftige Entwicklungen. Laut Aktionsplan Nanotechnologie sind die rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere im Hinblick auf die Sicherung eines hohen Schutzniveaus für die Umwelt und die menschliche Gesundheit zu überprüfen und nötigenfalls weiter zu entwickeln. Nicht zuletzt können rechtliche Unklarheiten eine Innovationsbarriere darstellen. Der Aktionsplan enthält Leitlinien für die Positionierung Österreichs im Bereich Regulierung. In den Jahren 2010 bis 2012 gab es eine Reihe von Aktivitäten im Bereich Weiterentwicklung bzw. Umsetzung von Regulierungen (inklusive Methodenentwicklung und Leitfäden). Österreichische ExpertInnen (von Behörden und anderen Organisationen) wirkten daran auf nationaler, europäischer und auch globaler Ebene mit. Beispiele sind: Rahmendefinition für Nanomaterialien

Die EU-Kommission hat im Oktober 2011 eine Empfehlung für eine Rahmendefinition von Nanomaterialien verabschiedet67. Das Lebensministerium hat die österreichische Position im Rahmen der Öffentlichen Konsultation der Kommission eingebracht (Oktober 2010). Die Definition sollte nach Meinung Österreichs auf absichtlich (synthetisch) hergestellte Nanomaterialien abzielen, möglichst international harmonisiert sein und sollte möglichst einheitlich in unterschiedlichen Gesetzgebungen angewendet werden. Die Definition wird voraussichtlich 2014 aufgrund von Erfahrungen und neuen Erkenntnissen überarbeitet werden.

66 http://ec.europa.eu/nanotechnology/policies_en.html;

http://ec.europa.eu/environment/chemicals/nanotech/index.htm 67 Amtsblatt der Europäischen Union: eurlex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:

275:0038:0040:DE:PDF

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Standardisierung von Test-Methoden

Methoden für die Gefahrentestung und Risikobewertung werden vielfach auf Ebenen der OECD (Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) erarbeitet. Dies trifft auch auf Nanomaterialien zu. OECD-Methoden werden weltweit und auch in europäischen Regulierungen verwendet. Im Rahmen des Aktionsplans wirkten Österreichische ExpertInnen an Arbeitsgruppen der OECD mit, beispielsweise:

• Mitarbeit der Universität Wien und des Umweltbundesamtes an OECD-Leitlinien für Umwelt-Testungen von Nanomaterialien (im Rahmen der Arbeitsgruppe WPMN);

• Mitarbeit von ExpertInnen der Österreichischen Staub- und Silikosebekämpfungsstelle (ÖSBS) in den entsprechenden OECD-Gremien zur Schaffung von Grundlagen für Messungen am Arbeitsplatz, Expositionsszenarien und Bereitstellung von Richtwerten.

Sicherheit am Arbeitsplatz

Zur Verbesserung der Datenlage bzw. Risikomanagement am Arbeitsplatz wurden in Österreich folgende Aktivitäten durchgeführt (siehe auch Kapitel Stärkung der Information an bestimmte Zielgruppen):

• Veröffentlichung einer fragebogengebundenen Erhebung über Praxis und Risikomanagement beim betrieblichen Umgang mit Nanomaterialien („Umgang mit Nano im Betrieb – Erfahrungen aus Fallstudien in Österreich“68

• Veröffentlichung eines Leitfadens für das Risikomanagement beim Umgang mit Nanomaterialien am Arbeitsplatz69

• Konzipierung und Durchführung eines eintägigen Weiterbildungsseminars „Nanopartikel – Sicherer Umgang“ (Termine: September 2012, Dezember 2012 und Mai 2013; Zielgruppe: betriebliche AkteurInnen, ArbeitsinspektorInnen und Klein- und Mittelbetriebe)

• Durchführung von Messungen und Bewertungen von Arbeitsplätzen durch die ÖSBS • Veröffentlichung des Merkblattes M310 "Nanotechnologien Arbeits- und

Gesundheitsschutz" im Dezember 2010 durch die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA)70

• Etablierung einer Arbeitsgruppe zu ArbeitnehmerInnenschutzfragen (Leitung: Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA); Teilnehmer: Bundesministerium für Arbeit, Soziales und KonsumentInnenschutz (BMASK) bzw. Zentrales Arbeitsinspektorat (ZAI), Österreichische Staub- und Silikosebekämpfungsstelle (ÖSBS), Institut für Technikfolgenabschätzung (ITA) der Österreichischen Akademie der Wissenschaften und Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ)). Regelmäßige Treffen seit Juni 2011.

• Im Komitee 052 „Arbeitsschutz, Ergonomie, Sicherheitstechnik“ wurde die Arbeitsgruppe 052.73 gebildet, mit dem Ziel der Beobachtung europäischer und internationaler Normen, die für Nanomaterialien relevant sind.

68 www.arbeitsinspektion.gv.at/AI/Arbeitsstoffe/nano/default.htm 69 www.arbeitsinspektion.gv.at/NR/rdonlyres/592E7E96-E136-453F-A87B-3C393FC039E1/0/

Nano_Untersuchung.pdf 70 www.auva.at

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Chemikalien

Die europäischen Chemikalienverordnung REACH71 und CLP72 bzw. deren Leitlinien werden angepasst, um den spezifischen Eigenschaften von Nanomaterialien Rechnung zu tragen. Im Detail: Eine der ersten Anpassungsmaßnahmen war die Rücknahme der ursprünglich in Anhang IV der REACH-Verordnung enthaltenen Ausnahme von der Registrierung für Graphit Kohlenstoff und Kohlenstoffe aufgrund ihrer Eigenschaften in Nanoform. Weites wurden mit der Änderung der REACH-Verordnung von 2010 neue Angaben gefordert, die insbesondere für Nanomaterialien relevant sein können. Dazu gehören verfügbare Sicherheitsinformationen zur Oberflächenchemie und zu den physikalisch-chemischen Eigenschaften, welche für die Reaktivität des jeweiligen Nanomaterials verantwortlich sind. Seit 2010 sind nach der CLP-Verordnung die Einstufungen und Kennzeichnungen von gefährlichen Stoffen meldepflichtig. Die Meldepflicht gilt auch für Nanomaterialien. Falls Nanomaterialien gegenüber ihrer makroskopischen Form eine unterschiedliche Einstufung aufweisen, ist dies begründungs- und veröffentlichungspflichtig. Österreichische ExpertInnen wirkten an der Ausarbeitung von Nanospezifika in REACH-Leitfäden mit (z.B. zu Fragen der Substanzidentität). Eine mögliche Übernahme eines Nanostoffes durch Österreich im Rahmen der Stoff-Evaluierung (= Bewertung der von den Herstellern eingereichten Registrierunterlagen) wird erwogen. Eine Entscheidung darüber wird jedoch erst ab 2014 gefällt, da vorher noch grundlegende Fragen in Kooperation mit den europäischen Partnern geklärt werden. Eine mögliche Nominierung eines Nanostoffes auf die Kandidatenliste für Zulassung wurde geprüft, jedoch wurde aufgrund der gewählten Kriterien im Zeitraum 2011 bis 2013 anderen Stoffgruppen höhere Priorität eingeräumt. Das Lebensministerium ersuchte 2011 die Europäische Kommission im Rahmen der nächsten REACH-Revision ein Augenmerk auf Nanomaterialien zu legen. Kosmetika

Die neue europäische Kosmetik-Verordnung73 beinhaltet einige nanospezifische Bestimmungen, die 2013 in Kraft treten werden. So müssen Nanomaterialien in Kosmetika mit dem Wort „Nano“ deklariert werden. Zusätzlich besteht eine Meldepflicht für Kosmetika, die Nanomaterialien enthalten. Die in der Verordnung enthaltene Definition von Nanomaterialien entspricht jedoch noch nicht der EU-Empfehlung. Lebensmittel und Kontaktmaterialien

Nanospezifische Bestimmungen wurden in die europäische Lebensmittel-Zusatzstoffe-Verordnung74 integriert. Die Verordnung sieht vor, dass ein Lebensmittelzusatzstoff, dessen Produktionsverfahren oder die verwendeten Ausgangsstoffe erheblich geändert werden als ein neuer Zusatzstoff anzusehen ist. Daher ist ein neuer Eintrag in die Gemeinschaftsliste

71 Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung

chemischer Stoffe (REACH) 72 Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen

und Gemischen (CLP-Verordnung; „Classification, Labelling and Packaging“) 73 Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel 74 Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe

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bzw. eine Änderung der Spezifikationen erforderlich, bevor der Zusatzstoff in Verkehr gebracht werden darf. Eine Zulassungspflicht für Nanomaterialien besteht ebenfalls für Nanomaterialien in Kunststoffen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen75 (Kontaktmaterialien). Im Rahmen des EHS-Programms wurden 2012 ein Forschungsauftrag für die Entwicklung von Messmethoden für „Migration“ vergeben (damit wird erfasst, inwieweit sich ein Nanomaterial aus dem Kunststoff herauslösen kann). Die europäische Verbraucherinformations-Verordnung76 wird dafür sorgen, dass Lebensmittel, die technisch hergestellte Nanomaterialien enthalten, speziell gekennzeichnet werden müssen. Noch weitreichender sind die geplanten nanospezifischen Neuerungen im Bereich Neuartiger Lebensmittel (Novel-Food-Verordnung). Die diesbezüglichen Verhandlungen zwischen dem EU-Parlament und dem Rat sind jedoch im April 2011 vorerst gescheitert und werden voraussichtlich 2013 wieder aufgenommen. Biozidprodukte

Im Rahmen der 2012 verabschiedeten europäischen Biozidprodukte-Verordnung77 wurden eine Reihe nanospezifische Regelungen aufgenommen. Dazu zählt, dass die Zulassung für einen Wirkstoff allfällige nanoskalige Formen nicht miteinschließt, außer diese würden in der Zulassung explizit genannt. Weiters wurde eine Kennzeichnungspflicht eingeführt (Name des Nanomaterials gefolgt vom Wort „Nano“). Die Verordnung berücksichtigt auch bereits die Rahmendefinition der Europäischen Kommission.

Medizinprodukte

Im geltenden Medizinprodukterecht sind keine nanospezifischen Regelungen vorsehen. Dies soll sich mit der neuen EU-Verordnung über Medizinprodukte ändern. Im Legislativvorschlag der Europäischen Kommission (Herbst 2012)78 sind neben einer spezifischen Definition für Nanomaterialien auch Vorschriften für die Kennzeichnung sowie eine Klassifikation für Produkte, die Nanomaterialien enthalten, vorgesehen. Demnach werden alle Produkte, die Nanomaterialien enthalten oder daraus bestehen, der Klasse III (höchste Gefahrenkategorie) zugeordnet, außer das Nanomaterial ist derart verkapselt oder fixiert, dass es bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Produkts nicht abgegeben wird.

75 Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 über über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind,

mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen 76 Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher

über Lebensmittel 77 Verordnung (EU) Nr. 528/2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von

Biozidprodukten 78 Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Medizinprodukte

und zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG, der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 und der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009

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Fazit zu Weiterentwicklung der Regulierung

Im Rahmen des Aktionsplans wurde eine Reihe von Maßnahmen umgesetzt, die zur Schließung von Lücken im Bereich der Sicherheit von Nanomaterialien beitragen. Dies erfolgte in Abstimmung mit den relevanten Prozessen auf europäischer und internationaler Ebene.

Derzeit werden verschiedene europäische Regulierungen und internationale Testmethoden an die Spezifika von Nanomaterialien angepasst beziehungsweise sind zum Teil Anpassungen bereits erfolgt. Diese Anpassungen werden nicht zuletzt auch zu einer Stärkung der Rechtssicherheit für die Unternehmen beitragen. Österreichische ExpertInnen arbeiten an diesen Entwicklungen mit.

Derzeit nimmt bereits eine Reihe von europäischen Regulierungen ausdrücklich Bezug auf Nanomaterialien. Dazu zählen die Bereiche Kosmetika, Biozidprodukte, Lebensmittelzusatzstoffe, Lebensmittelkontaktmaterialien sowie der Bereich Elektro- und Elektronikgeräte. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Nanomaterialien nicht grundsätzlich auch von anderen Regelungen erfasst sind.

Auf europäischer Ebene wurden für einige Produktgruppen verpflichtende Deklarationsverpflichtungen für Nanomaterialien eingeführt. Dazu zählen insbesondere Kosmetika und Biozidprodukte. Dabei handelt es sich um keine „Gefahrenkennzeichnung“ (wie z.B. „Gesundheitsschädlich“), sondern um eine Information darüber, dass Nanomaterialien im Produkt enthalten sind (Angabe des Namens/Wortes „Nano“). Die Bestimmungen für Gefahrenkennzeichnung (CLP-Verordnung, gilt beispielsweise für Lacke, Reinigungsmittel, Biozidprodukte, Pflanzenschutzmittel) finden auch auf Nanomaterialien Anwendung, sofern sie mit den derzeitigen Methoden als „gefährlich“ eingestuft werden. Die unterschiedlichen Aussagen von Kennzeichnungen sollten klar kommuniziert werden.

Bezüglich der für Nanomaterialien relevanten Regelungen sollte Österreich ein Augenmerk auf eine möglichst koordinierte Vollziehung legen (auch in Abstimmung mit europäischen Partnern). Es wird angeregt, Trainingsmaßnahmen für Vollzugsorgane, insbesondere für neue Bestimmungen beispielsweise im Bereich Lebensmittel, Kosmetika und Biozidprodukte durchzuführen. Dabei ist unter anderem bei Kosmetika die einheitliche Anwendung von Analysemethoden (Analyse, ob NM im Produkt enthalten ist) von Relevanz. Auch für den Bereich Lebensmittelkontaktmaterialien ist die Entwicklung von Messmethoden ein zentraler Punkt. Das EHS-Programm trägt zur Entwicklung von Messmethoden im Bereich Kontaktmaterialien bei.

Anpassungen im Rahmen der Chemikalienverordnungen REACH werden derzeit in Arbeitsgruppen mit den europäischen Partnern erörtert. Nicht zuletzt auf Drängen Österreichs hat die Europäische Chemieagentur ECHA dem Thema „Nanomaterialien und REACH“ besonderes Augenmerk gewidmet. Auch die Instrumente zur kurz- und mittelfristigen Planung der Aktivitäten der ECHA wurden in diese Richtung entscheidend weiter entwickelt.

Eine Reihe von Anpassungen sind im Bereich Chemikalien bereits erfolgt (z.B. Rücknahme von Ausnahmen, Anpassung von Leitfäden). Allfällige regulatorische Neuerungen im Rahmen des Revisionsprozesses von REACH sind frühestens ab 2013 zu erwarten.

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Der Wunsch einiger europäischer Staaten über Art und Einsatzbereiche von Nanomaterialien in ihrem Gebiet besser informiert zu sein, ist aus österreichischer Sicht nachzuvollziehen. Diesbezüglich wird einer europäischen Lösung der Vorzug vor nationalen Alleingängen gegeben.

Es wird angeregt, dass Österreich bei den Verhandlungen zur Verordnung über Neuartige Lebensmittel (voraussichtlicher Start 2013) eine aktive Rolle einnimmt.

Im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz wurde eine Fülle von konkreten Maßnahmen umgesetzt. Diese Informationen aktuell zu halten und gegebenenfalls zu ergänzen, wird die Aufgabe der Zukunft sein. Beispielsweise ist für 2013 die Aktualisierung des Leitfadens für das Risikomanagement beim Umgang mit Nanomaterialien am Arbeitsplatz geplant. Es ist auch zu erwarten, dass in näherer Zukunft arbeitsschutzrelevante Daten im Rahmen des EHS-Programms erhoben werden (NanoProdEx-Projekt, siehe Anhang II Forschungsprojekte)

Die in den einzelnen Rechtsbereichen verwendeten Definitionen für Nanomaterialien sollten möglichst an die EU-Empfehlung angepasst werden. Dadurch wird eine kohärente Vorgehensweise sichergestellt, Synergien zwischen den Bereichen werden damit besser genutzt und nicht zuletzt wird die Rechtssicherheit erhöht. Handlungsbedarf besteht beispielsweise im Bereich Kosmetika, wo die Definition derzeit noch nicht an die EU-Empfehlung angepasst ist. Es wird angeregt zu klären, ob Österreich im Jahr 2014 Vorschläge für eine Überarbeitung der Definition einbringen will.

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Österreichischer Aktionsplan Nanotechnologie – Umsetzungsbericht 2012

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Anhang I:

Beteiligte Institutionen

In diesem Anhang findet sich eine alphabetische Auflistung all jener Institutionen, die an der Erarbeitung des Umsetzungsberichtes zum Nationalen Aktionsplans Nanotechnologie in einer der Arbeitsgruppen – Gesundheit & ArbeitnehmerInnenschutz, Umwelt, Wirtschaft bzw. Wissenschaft, Forschung & Innovation – beteiligt waren:

• Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) • Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) • BioNanoNet Forschungsgesellschaft mbH • Bundesministerium für Arbeit, Soziales und

Konsumentenschutz/Zentralarbeitsinspektorat (BMASK) • Bundesministerium für Gesundheit (BMG) • Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und

Wasserwirtschaft (Lebensministerium) • Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) • Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung (BMWF) • Department für Umweltgeowissenschaften der Universität Wien • „die umweltberatung“ • EU-Umweltbüro • Institut für Technikfolgen-Abschätzung der Österreichischen Akademie der

Wissenschaften (ITA) • Kammer für Arbeiter und Angestellte • Montanuniversität Leoben • Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) • PPM forschung + beratung • Technische Universität Wien • Umweltbundesamt GmbH • Verein für Konsumenteninformation (VKI) • Wiener Umweltanwaltschaft (WUA) • Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ)

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Anhang II:

Österreichische Forschungsprojekte sowie Forschungsprojekte mit österreichischer Beteiligung Dieser Anhang listet Forschungsprojekte zum Thema Nanomaterialien auf, die in Österreich oder mit österreichischer Beteiligung im Zeitraum 2010 bis 2012 bearbeitet worden sind. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Projektname Institution Forschungsgebiet Mittelherkunft

(z.B. FFG, FP7) Erforschte Nanomaterialien/-technologie

Kurze Zusammenfassung? (max. 300 Zeichen inkl. Leerzeichen) mit Angabe von relevanter Webseite

DetectNano – Quantifizierung von Metalloxid-Nanopartikeln in Oberflächengewässern

Department für Umweltgeowissenschaften der Universität Wien

Charakterisierung von Nanomaterialien; Exposition ENV; Umwelt-monitoring

Österreichisches Programm NANO Environmental, Health and Safety

Titandioxid, Cerdioxid

Entwicklung von Analysemethoden zur Identifizierung und Quantifizierung von Größe und Konzentration von TiO2 und CeO2 Nanopartikeln im Oberflächenwasser

Nano-DESTINARA

Umweltbundesamt GmbH; Technische Universität Wien

Exposition in der Umwelt; ENV;

Österreichisches Programm NANO Environmental, Health and Safety

Titandioxid, Silber, Cerdioxid, Fullerene

Akute und chronische Effekte von Nanopartikeln auf die Bakterienbiozönosen kommunaler Kläranlagen werden untersucht. Relevante Stoffströme für Nanopartikeln werden über eine Bilanzierung von Laborkläranlagen ermittelt. Ergebnisse aus den Laborversuchen und die Beprobung mehrerer Großanlagen ermöglichen eine Expositionsabschätzung für Österreich und liefern die Basis für ein Messkonzept.

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Projektname Institution Forschungsgebiet Mittelherkunft (z.B. FFG, FP7)

Erforschte Nanomaterialien/-technologie

Kurze Zusammenfassung? (max. 300 Zeichen inkl. Leerzeichen) mit Angabe von relevanter Webseite

Nano-Metalle in Lebensmittelkontaktprodukten: Anwendung, Untersuchung von Lebensmittelsimulanzien und Bewertung

Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH, Universität Wien

Expositionsbewertung Human Health

Österreichisches Programm NANO Environmental, Health and Safety

Nanoskalige Metalle, die in aktiven bzw. intelligenten Lebensmittelverpackungen oder in Oberflächenbedruckungen eingesetzt werden

Ziel ist die Entwicklung einer Detektions- und Quantifizierungsmethode von Nanomaterialien in Lebensmittelsimulanzien zur Beurteilung und Bewertung der Sicherheit von Verpackungsmaterialien. Schlussfolgerungen für das Produktdesign und die Exposition der VerbraucherInnen werden gezogen.

NanoProdEx BioNanoNet Forschungsgesellschaft, Umweltbundesamt GmbH, Montanuniversität Leoben/Außeninstitut, Mondi Uncoated Kraft & Fine Paper GmbH

Expositionsbewertung Human Health

Österreichisches Programm NANO Environmental, Health and Safety

Wird infolge einer Fragebogenauswertung bestimmt

In Österreich produzierte und/oder verwendete Nanomaterialien in verbrauchernahen Produkten werden identifiziert und anhand deren Relevanz bezüglich Arbeitnehmer/innen- und Verbraucher/innenschutz priorisiert. Mit Hilfe von Fragebögen, persönlichen Gesprächen mit den Unternehmen und basierend auf der Chemikaliengesetzgebung REACH werden Expositionsszenarien für Nanomaterialien in den identifizierten Produkten erstellt: http://cms.bionanonet.at/content/view/403/48/lang,german/

In-vitro assessment of acute and chronic cellular effects of carbon nanotubes (P2261)

Medizinische Universität Graz

Interaktion mit biologischen Systemen (Human Health)

FWF Kohlenstoffnanoröhren

Physikochemische Eigenschaften sowie Zell- und Erbgut-schädigende Wirkungen von kurzen Kohlenstoffnanoröhren verschiedenen Durchmessers und verschiedener Oberflächenfunktionalisierung werden bestimmt. Die Art der Schädigung und die Wirkung durch Anreicherung bei wiederholter Anwendung werden untersucht.

NanoTOES Universität Salzburg Humantoxikologie EU-FP7 Silber und andere Einziges Network of Initial Training (ITN) im FP7 zum Thema Nanosicherheit, Ausbildung von 11 Doktoranden / Doktorandinnen und 2 Postdocs innerhalb vernetzter Forschungsprojekte. Koordiniert durch Universität Salzburg. www.nanotoes.eu

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Projektname Institution Forschungsgebiet Mittelherkunft (z.B. FFG, FP7)

Erforschte Nanomaterialien/-technologie

Kurze Zusammenfassung? (max. 300 Zeichen inkl. Leerzeichen) mit Angabe von relevanter Webseite

NanoValid Universität Salzburg Humantoxikologie EU-FP7 Zahlreiche unterschiedliche

Großprojekt zur Etablierung validierter Messverfahren für die Einschätzung möglicher Risiken von Nanomaterialien auf Gesundheit und Umwelt. Universität Salzburg ist WP Leader für Case Studies. www.nanovalid.eu

NANOFORCE- How to link scientific knowledge to the business in the Central Europe

Lead Partner: SC. Sviluppo Chimica S.P.A. Für Ö im Projekt: BioNanoNet Forschungsgesellschaft mbH

Informationstransfer,Regulativen im Nanotechnologie-Sektor, Charakterisierung von Nanomaterialien, Förderung im Nanotechnologie-Sektor

Central Europe Programme ko-finanziert vom European Regional Development Fund

Silber, Titandioxid, Zinkoxid

NANOFORCE soll die innovativen Netzwerke des Nanotechnologiesektors durch das Zusammenbringen von öffentlichen und privaten Organisationen in den mitteleuropäischen Regionen fördern, indem gemeinsame und interdisziplinäre Forschung mit Nanomaterialien durchgeführt werden. Web-Seite des Projektes wird demnächst fertiggestellt. www.bionanonet.at

Nano-Sicherheitsforschung/orale Aufnahmeroute

Karl Franzens Universität Graz, IPW

Interaktion mit biologischen Systemen (HH)

EU Regionalförderung Land Steiermark

Polystyrol Partikel, Titandioxid

Untersuchung der oralen/über die Mundschleimhaut erfolgende Aufnahme von NP () durch die Mundschleimhaut (Durchlässigkeitsstudien, mechanistische Transportstudien und Zelltoxizitässtudien), Entwicklung eines in-vitro Monolayer Modells unter Berücksichtigung aller Barrierefunktionen in der Mundhöhle, Evaluierung eines ex-vivo Modells für die Mundschleimhaut (Roblegg E., Fröhlich E., Samberger C., Zaversky M., Teubl B., Zimmer A., Evaluation of a Physiological In-Vitro System to Study the Transport of Nanoparticles through the Buccal Mucosa, Nanotoxicology, 2011 Fröhlich E., Meindl C., Roblegg E., Griesbacher A., Pieber T.R., Cytotoxity of Nanoparticles is Influenced by Size, Proliferation and Embryonic Origin of the Cells used for Testing, Nanotoxicology, 2011)

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Projektname Institution Forschungsgebiet Mittelherkunft (z.B. FFG, FP7)

Erforschte Nanomaterialien/-technologie

Kurze Zusammenfassung? (max. 300 Zeichen inkl. Leerzeichen) mit Angabe von relevanter Webseite

Nanomaterialien – Chancen und Risiken einer neuen Dimension

Umweltbundesamt GmbH mit Forum Umweltbildung, Institut für Wissenschaftsforschung und Departmetn für Umweltgeowissenschaften der Universität Wien, Medizinische Universität Graz sowie 3 Wiener und eine Salzburger Schule

Wissensstand/Informationstransfer, Pädagogik, Ethische Fragestellungen

Förderschiene Sparkling Science gefördert vom BMWF

Nicht anwendbar Erforschung des Wissensstands von Jugendlichen zu Nanomaterialien, Interessen und Einstellungen, Medienanalyse hinsichtl. Thematisierung und Beurteilung v. Chancen und Risiken v. Nanomaterialien sowie Entwicklung, Erprobung und Bewertung v. didaktischen + partizipativen Methoden der Thematisierung von ethischen & sozialen Aspekten von Nanotechnologie/Nanomaterialien in der Schule. www.umweltbundesamt.at/umweltsituation/chemikalien/nanotechnologie/sparklingscience/

OECD Titan 1 Universität Wien - Umweltgeowissenschaften

Exposition Umwelt BMVIT Titandioxid 5 verschiedene OECD Materialien

Multidimensionale Testung von Nanopartikeln zu ihrem Umweltverhalten Entwicklung eines Messprotokolls für OECD

OECD Titan 2 Universität Wien - Umweltgeowissenschaften

Exposition Umwelt BMLFUW Titandioxid 2 verschiedene OECD Materialien

Multidimensionale Testung von Nanopartikeln zu ihrem Umweltverhalten Entwicklung eines Messprotokolls für OECD

Detection, Fate and Uptake of Engineered Nanoparticles in Aquatic Systems

Universität Wien - Umweltgeowissenschaften

Exposition / Analytik / Aufnahme

European Chemical Industry Counsil

Unterschiedlich funktionalisierte Gold-Nanopartikel

Kooperationsprojekt zwischen vier europäischen Universitäten (Österreich, Großbrittanien, Schweden, Deutschland) und Kanada. Analytik von Goldnanopartikeln in Umweltmedien, Anlagerungsverhalten (Bestimmung von K11) in Umweltmedien, Aufnahme in Organismen

Nanolyse Universität Wien - Umweltgeowissenschaften

Analytik EU-FP7 Silber, Siliziumdioxid, Silber/Germanium, Silber/Gold, Fullerene, Gelatine-NanoPartikel

Validierte Analysenmethoden für Nanopartikel in Lebensmittel. Analytik basierend auf Fraktionierung und spezifischer Detektion sowie Sensortechnik und Immunantwort. www.nanolyse.eu

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Projektname Institution Forschungsgebiet Mittelherkunft (z.B. FFG, FP7)

Erforschte Nanomaterialien/-technologie

Kurze Zusammenfassung? (max. 300 Zeichen inkl. Leerzeichen) mit Angabe von relevanter Webseite

Marina Universität Wien - Umweltgeowissenschaften

Analytik EU-FP7 diverse Methodenentwicklung zur Analytik von Nanopartikeln in natürlichen Oberflächengewässern bei niedrigsten Konzentrationen http://www.marina-fp7.eu/

NanoSan Universität Wien - Umweltgeowissenschaften

Anwendung BMLFUW Eisen und Trägermaterialien

Optimierung und Anwendung von Nanopartikeln zur Grundwassersanierung

Ag-NP Fraunhofer Universität Wien - Umweltgeowissenschaften

Analytik Deutsche Fraunhofer Gesellschaft

Silber (OECD NM300K)

Methodenentwicklung zur Analyse von Silber-Nanopartikeln in Boden und Klärschlamm

CNWT Sorption Universität Wien - Umweltgeowissenschaften

Anwendung intern Mehrwandige Kohlenstoffröhren (MWCNT)

Sorptionsverhalten von polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAKs) an Kohlenstoffröhren

NanoPesticides Universität Wien - Umweltgeowissenschaften

Exploration intern diverse Eigenschaften und Verhalten von nanotechnologisch veränderten Pestizidformulierungen Review-Veröffentlichung ist im Druck

NanoRelease Universität Wien - Umweltgeowissenschaften

Lebenszyklus International Life Sciences Institute (ILSI)- USA externer Partner

Kohlenstoffröhren (CNTs)

Untersuchung der Freisetzung von Kohlenstoffröhren aus Produkten

SERENADE Safe Ecodesign Research and Education applied to NAnomaterial DEvelopment

Universität Wien - Umweltgeowissenschaften

Lebenszyklus Frankreich, externer Partner ohne Budget

diverse Wissenschafterausstausch; Lebenszyklus-Analyse hergestellter Nanomaterialien, Analytik, Abgabe in die Umwelt.

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Projektname Institution Forschungsgebiet Mittelherkunft (z.B. FFG, FP7)

Erforschte Nanomaterialien/-technologie

Kurze Zusammenfassung? (max. 300 Zeichen inkl. Leerzeichen) mit Angabe von relevanter Webseite

CEINT Center of Environmental Implications of Nanomaterials

Universität Wien - Umweltgeowissenschaften

Verhalten – Analytik - Umwelttoxikologie

US-National Science Foundation (NSF)/US-Enviornmental Protection Agency (EPA) externer Partner ohne Budget

Diverse, Fokus Silber

Umweltauswirkungen von hergestellten Nanomaterialien, Analytik, Verhalten in der Umwelt

Nano-Environment (Fulbright)

Universität Wien - Umweltgeowissenschaften

Messung realer Konzentrationen von Nanopartikeln in der Umwelt

Fulbright Titandioxid Kooperationsprojekt mit der Colorado School of Mines - USA. Messungen an der Donau.

Simulating and Evaluating of better Regulation of Converging Technologies (SEBEROC)

Interuniversitäres Forschungszentrum für Technik, Arbeit und Kultur (IFZ) Graz als Partner Lead: Universität Darmstadt. Weitere Partner: Finnish Envionment Insitute SYKE Universität Amsterdam Universität Cardiff

Regulation, Governance, Public Participation zu Nanotechnologien

BMLFUW im Rahmen der SKEP Forschungsinitiative

Partizipation bei der Regulierung von Nanotechnologie

Im Technologiefeld Nano-Technologie wird die Mitwirkung von Laien simuliert. Mittels Fokusgruppen werden die Perspektiven von BürgerInnen ermittelt. Als „Übersetzer“ in das politische Geschehen sind hierfür Nichtregierungsorganisationen (NGOs) auf europäischer und nationaler Ebene vorgesehen.

Nanostructured Material for Drug Targeting, Release and Imaging

Wissenschaftliche Koordination: JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH;

Nanopartikel im Medizinbereich

Österreichische Nanoinitiative

Entwicklung neuer Therapiemöglichkeiten für Erkrankungen wie Diabetes oder Alzheimer unter Verwendung innovativer Nanopartikel: s. www.nanoforum.at/evo/web/nano/399_EN.54C42F432500813?pro=2

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Projektname Institution Forschungsgebiet Mittelherkunft (z.B. FFG, FP7)

Erforschte Nanomaterialien/-technologie

Kurze Zusammenfassung? (max. 300 Zeichen inkl. Leerzeichen) mit Angabe von relevanter Webseite

ISOTEC – Integratd Organic Sensor and Optoelectronic Technolgies

Koordination: JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH;

Sensorik, Optoelektronik

Österreichische Nanoinitiative

Erschließung neuer Anwendungsgebieten der Sensorik und Optoelektronik durch den Einsatz von neuartigen organischen Materialien und zum anderen durch neue Strukturierungs- und Produktionsmethoden aus dem Bereich der Nanotechnologie http://www.isotec-cluster.at/2

NILAustria- Nanoimprint Lithography in Austria: enabling emerging high added value applications

Koordination: Profactor GmbH

Nanoimprintlithographie

Österreichische Nanoinitiative

Einsetzen von Nanoimprintlithographie für unterschiedliche Anwendungen und Erzielen von signifikanten Fortschritten beim Nanoimprintprozess und den Applikationen www.nilaustria.at

NSI- Nanostructured Surfaces and Interfaces

Koordination: Johannes Kepler Universität

Bionanotechnologie, Nanokomposite, Nanoanalytik

Österreichische Nanoinitiative

Verlinkung der Bionanotechnologie. Nanokomposite und Nanoanalytik für Forschung im Bereich Organrekonstruktion, druckbare Sicherheitsmarkierungen, Beschichtung mit Langzeit-UV-Schutz http://www.nanoscience.at/nsi.html

Phonas – Photokatalytische Nanoschichten

Koordination: AIT – Austrian Institute of Technology

Nanophotonik Österreichische Nanoinitiative

Entwicklung der wissenschaftlichen und technischen Grundlagen für neue transparente, selbstreinigende Beschichtungen auf Basis photokatalytischer Nanopartikel www.phonas.at

Platons – Processing Light: Advanced Techn. for optical nanostructures

Koordination: TU Wien

Nanophotonik Österreichische Nanoinitiative

Entwicklung neuartiger Messprozesse und Messtechniken bzw. Aufbau einer kritischen Masse für eine internationale Sichtbarkeit österreichsicher Nanophotonikforschung und Fertigungskompetenz www.platon-photonics.at

Nanocoat – multi-funktionale Oberfl. auf Basis nano-strukturierter Schichten

Koordination: Materials Center Leoben

Materialwissenschaften

Österreichische Nanoinitiative

Entwicklung multifunktionaler Oberflächen auf Basis von nanostrukturierten Schichten http://www.nanoforum.at/evo/web/nano/399_EN.54C42F432500814?pro=4

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Anhang III:

NanoInformationsPortal (NIP) Ein ExpertInnengremium mit VertreterInnen aus österreichischen Behörden, Interessensvertretungen und NGOs hat unter Federführung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) im Zuge des Aktionsplans Nanotechnologie eine gemeinsame Website (NanoInformationsPortal www.nanoinformation.at) erstellt. Diese soll allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern einen raschen und seriösen Überblick über Chancen und Risiken der Nanotechnologien bieten. In einer einjährigen Entwicklungs- und Aufbauphase des Web-basierten Portals, wurden relevante Inhalte und Themen der Nanotechnologie wie z.B. Gesundheit, Lebensmittel, Umwelt, Wissenschaft sowie Basisinformationen gesammelt und zielgruppengerecht als Texte für die Website aufbereitet. Die dabei durchgeführten Diskussions- und Abstimmungsprozesse innerhalb des Gremiums sorgten neben einem umfassenden Inhalt auch für Ausgewogenheit und breite Zustimmung für die Website durch die Mitglieder.

www.nanoinformation.at

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Anhang IV:

Projekte der Arbeitsinspektion zu Nanomaterialien Leitfaden für das Risikomanagement beim Umgang mit Nanomaterialien am Arbeitsplatz

Unter Federführung des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und KonsumentInnenschutz (BMASK) wurde Ende 2009 eine Erhebung zum Thema Umgang mit Nano im Betrieb durchgeführt. Die übliche Praxis bei Umgang und Risikomanagement von Nanomaterialien am Arbeitsplatz wurde untersucht, Perspektiven für weiterführende Aktivitäten der Arbeitsinspektion zu diesem Thema aufgezeigt. Ende 2010 wurde anschließend an die Ergebnisse eines Nano-Erhebungsprojektes ein Leitfaden für das Risikomanagement beim Umgang mit Nanomaterialien am Arbeitsplatz fertiggestellt. Dieser Leitfaden soll Betriebe bei der Nano-Risikobewertung auf der Basis des derzeitigen Wissens anleiten und unterstützen. Damit soll ein Beitrag zu sicherer und gesunder "Nanoarbeit" in Österreich geleistet werden.

http://www.arbeitsinspektion.gv.at/NR/rdonlyres/6C01F836-C1B1-4142-B6F2-0ED672D27A69/0/Nano_Leitfaden_2010.pdf

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Erhebung zu Umgang mit Nano im Betrieb

http://www.arbeitsinspektion.gv.at/NR/rdonlyres/592E7E96-E136-453F-A87B-3C393FC039E1/0/Nano_Untersuchung.pdf

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Anhang V:

Unterrichtsmaterialien aus Sparkling Science Projekt „Nanomaterialien – Chancen und Risiken einer neuen Dimension“ Das Projekt „Nanomaterialien – Chancen und Risiken einer neuen Dimension“ wird von "Sparkling Science" gefördert, einem Programm des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung (BMWF) für den wissenschaftlichen Nachwuchs. "Sparkling Science" bringt SchülerInnen und WissenschafterInnen in gemeinsamen Forschungsprojekten zusammen und ermöglicht Einblicke in das wissenschaftliche Arbeiten. Im Rahmen dieses von der Umweltbundesamt GmbH geleiteten Projekts wurden ein an die Millionenshow angelehntes Nanoquiz, ein didaktischer Baukasten, ein kartengestütztes Diskussionsverfahren und ein Rollenspiel zum Thema Nanotechnologie entwickelt. Die Materialien selbst bzw. Informationen dazu finden sich unter: http://www.umweltbundesamt.at/umweltsituation/chemikalien/nanotechnologie/sparklingscience/unterrichtsmaterialien/

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